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    Deutscher Bundestag 81. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Schulhoff 4515 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 4515 A Amtliche Mitteilungen 4515 B Fragestunde (Drucksachen VI/1480, VI/1490) Frage des Abg. Fellermaier (SPD) : Preiserhöhungen der Kraftfahrzeugindustrie Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4516 C, D, 4517 A Fellermaier (SPD) 4516 C, D Niegel (CDU/CSU) 4516 D Dasch (CDU/CSU) 4517 A Frage des Abg. Fellermaier (SPD) : Untersuchung des Bundeskartellamts über das Marktverhalten und die Kostenentwicklung der Kraftfahrzeugindustrie Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4517 A, B, C, D Fellermaier (SPD) 4517 B, C Mertes (FDP) 4517 C Dr. Apel (SPD) 4517 D Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Novelle zur Behebung schwerwiegender Mängel des Bodenrechts Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4518 A, B, C, D Niegel (CDU/CSU) 4518B, C Baier (CDU/CSU) . . . . . 4518 C Fragen des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Beschlagnahme des Vermögens von Flüchtlingen der DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 4518 D, 4519 B, C, D, 4520A, B Dr. Gatzen (CDU/CSU) 4519 B, 4520 A, B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 4519 C Frage des Abg. Gallus (FDP) : Prüfungszeitraum bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h Leber, Bundesminister . . . . . 4520 C Frage des Abg. Cramer (SPD) : Abschaffung der Bahnsteigkarte auf allen Bahnhöfen Leber, Bundesminister 4520 D, 4521 A Cramer (SPD) . . . . . 4520 D, 4521 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) : Einschränkung der Investitionen der Bundesbahn infolge steigender Personalkosten Leber, Bundesminister . . . . 4521 A, B Baier (CDU/CSU) 4521 B Fragen der Abg. Lenzer und Dr, Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Angebliche Äußerungen des Bundesministers Leber betr. Auftragsvergabe an Firmen, die der CSU Wahlspenden gegeben haben Leber, Bundesminister 4521 C, D, 4522 B, C, D, 4523 A, B, C, D, 4524 A, B, C, D Lenzer (CDU/CSU) . . . . . . 4522 B, C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 4522 D Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . 4523 A, B Stücklen (CDU/CSU) 4523 C Dasch (CDU/CSU) . . . . . . 4523 C Baier (CDU/CSU) . . . . . . 4523 D Niegel (CDU/CSU) 4524 A Höcherl (CDU/CSU) 4524 A Dr. Häfele (CDU/CSU) 4524 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4524 C, D Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Verpflichtung der öffentlichen Straßenbaulastträger zur Errichtung von Wildschutzzäunen Leber, Bundesminister . . . 4525 A, B Lenzer (CDU/CSU) 4525 B Frage der Abg. Frau Funcke (FDP) : Zugänglichmachung der Postämter für Körperbehinderte Leber, Bundesminister 4525 C Frau Funcke (FDP) 4525 C von Hassel, Präsident 4525 D Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) : Belastung der Telefonbenutzer mit Gebühren Leber, Bundesminister 4525 D, 4526 A, B Dichgans (CDU/CSU) 4526 A, B Dr. Apel (SPD) 4526 B Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) : Haftung für Schäden infolge fehlerhafter Produkte, insbesondere im Bereich der Arzneimittelherstellung Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4526 C, 4527 A Bauer (Würzburg) (SPD) . 4526 D, 4527 A Frage des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) : Abschaffung der grünen Versicherungskarte Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 4527 B, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 4527 C, D Frage der Abg. Frau Huber (SPD) : Kapitalisierung der Renten von politisch Verfolgten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4527 D, 4528 B Frau Huber (SPD) . . . . . . . 4528 B Fragen des Abg. Krall (FDP) : Verkürzung der Fristen bei der Bewilligung von Familienheimdarlehen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4528 B, C, D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 4528 D Cramer (SPD) . . . . . . . . . 4528 D Frage des Abg. Krammig (CDU/CSU) : Verlängerung der Frist für die Abgabe des Wohnungsbau-Prämienantrages Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 4529 A, B Krammig (CDU/CSU) 4529 B Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Erhebung von Umsatzsteuer bei der Einreise ausländischer Jugendgruppen mit Omnibussen im Rahmen internationaler Jugendbegegnungen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4529 C, 4530 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 4530 A Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/1401) Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 4530 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 III Begrüßung einer Delegation des Kongresses der Republik Chile . . . . . . . 4550 C Beratung des Verkehrsberichts 1970 (Drucksache VI/1350) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache VI/1140) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 (Drucksache VI/ 1180) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksache VI/1433) —Erste Beratung — und mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Drucksache VI/1360) Leber, Bundesminister 4513 C, 4543 A, 4575 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . 4543 A, 4592 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 4544 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 4549 A Ollesch (SPD) . . . . . 4555 B, 4578 D Dr. Jobst (CDU/CSU) 4559 B Seibert (SPD) . . . . . . . . 4561 D Graaff (FDP) 4564 A Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . 4565 C Seefeld (SPD) . . . . . . . . 4568 D Lemmrich (CDU/CSU) 4571 B Wende (SPD) . . . . . . . . 4576 C Vehar (CDU/CSU) . . . . . . 4581 D Matthes (SPD) . . . . 4583 D Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 4585 A Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 4586 C Wendt (SPD) 4588 D Schmidt (Niederselters) (SPD) . . 4589 D Engelsberger (CDU/CSU) . . . 4592 B Fellermaier (SPD) 4593 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 4595 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/388) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/ 1431) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 4596 C, 4602 A Dichgans (CDU/CSU) . . . . . . 4598 B Kleinert (FDP) . . . . . . . . 4606 B Jahn, Bundesminister . . . . . . 4607 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. August 1963 zur Änderung des Abkommens vom 7. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen sowie zu dem Ergänzungsabkommen vom 24. Januar 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache VI/1238); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1453) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 4608 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Revisionsprotokoll vom 23. März 1970 zu dem am 26. November 1964 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (Drucksache VI/1239); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1452) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 4609 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. November 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen (Drucksache VI/1240); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1435) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 4609 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Verzicht auf die in Artikel 14 Abs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige gewährt wurden (Drucksache VI/1001); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1443) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 4609 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. September 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über den Verzicht auf die in Artikel 14 Abs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige gewährt wurden (Drucksache VI/1242) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1442) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 4609 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Oktober 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Spanischen Staates über die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen der spanischen Träger, welche an die Familienangehörigen der Versicherten deutscher Krankenkassen und die Bezieher deutscher Renten, die im Hoheitsgebiet des Spanischen Staates wohnen, gewährt werden (Drucksache VI/1168); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1451) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 4609 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 122 der Internationalen Arbeitsorganisation von 9. Juli 1964 über die Beschäftigungspolitik (Drucksache VI/ 1243) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1450) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 4609 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (Drucksache VI/715) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1449) — Überweisung an den Haushaltsausschuß — 4609 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur sechsten Änderung der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen VI/ 1083, VI/1464) . . . . 4610 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Frage der Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments, insbesondere auf haushaltsrechtlichem Gebiet (Drucksachen VI/33, VI/ 1415) . . . . . . . . . . 4610 B Antrag betr. Erziehungsberatungsstellen (Abg. Dr. Martin, Picard, Dr. Götz und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/1341) Dr. Martin (CDU/CSU) 4610 B, 4612 B Frau Schlei (SPD) . . . . . . . 4611 A Frau Strobel, Bundesminister . . 4612 D Nächste Sitzung 4613 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4615 A Anlage 2 Zusätzliche schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Ausdehnung der Befugnisse des Wehrbeauftragten . 4615 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Biehle (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abg. Stahlberg (CDU/ CSU) betr. Äußerungen des Diplomsoziologen Zoll 4616 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Alber (CDU/CSU) betr Besteuerung von Unternehmen im Besitz von Ostblockstaaten 4616 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) betr. Verwertung der vom Institut für Sozialforschung bei einer Schulbuchstudie gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der Entwicklungsländer 4617 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 V Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) betr. Steuerfreiheit des Samstags- und Sonntagsarbeitslohns des Gaststättenpersonals 4617 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Erhöhung des Entgelts für die Heizung von Dienstwohnungen . . . . . . . 4618 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Förderung des Baues geräuscharmer Kraftfahrzeuge durch Änderung der Besteuerung 4618 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. Kosten des Erwerbs einer Fahrerlaubnis 4618 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) betr. zusätzliche Bundesmittel für den Straßenbau anläßlich der Olympischen Spiele 4618 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rasner (CDU/CSU) betr. Standort eines künftigen deutsch-dänischen Gemeinschaftsbahnhofs . . . . 4619 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 4515 81. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 75. Sitzung, Seite 4234 A: Nach der letzten Zeile ist einzufügen: Die Drucksache VI/1334 soll an den Innenausschuß federführend, an den Rechtsausschuß sowie an den Haushaltsausschuß mitberatend überwiesen werden. — Widerspruch? — Es ist so beschlossen. 80. Sitzung, Seite 4507 B, vierte Zeile von unten, statt „Umsatzsteigerung": „Umsatzbesteuerung" 80. Sitzung, Seite 4507 C, Zeile 15: nach dem Wort erhebliche ist einzufügen: „Abgrenzungs- und Nachweisschwierigkeiten, z. B. bei der" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach. * 4. 12. Adams * 4. 12. Dr. Aigner * 4. 12. Alber 4. 12. Dr. Artzinger * 4. 12. Behrendt * 4. 12. Breidbach 4. 12. Dr. Burgbacher * 4. 12. Dr. Dittrich * 4. 12. Dröscher * 4. 12. Eckerland 4. 12. Faller * 4. 12. Flämig * 4. 12. Dr. Furler * 4. 12. Gerlach (Emsland) * 4. 12. Dr. Götz 31. 12. Haage (München) * 4. 12. Heyen 31. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 4. 12. Dr. Jaeger 31. 12. Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Dr. Koch * 4. 12. Kriedemann * 4. 12. Lange * 4. 12. Lautenschlager * 4. 12. Dr. Löhr * 4. 12. Lücker (München) * 4. 12. Meister * 4. 12. Memmel * 4. 12. Müller (Aachen-Land) * 4. 12. Frau Dr. Orth * 4. 12. Richarts * 4. 12. Riedel (Frankfurt) * 4. 12. Dr. Schellenberg 4. 12. Schneider (Königswinter) 3. 12. Dr. Schulz (Berlin) 4. 12. Schwabe * 4. 12. Dr. Schwörer * 4. 12. Seefeld * 4. 12. Springorum * 4. 12. Dr. Starke (Franken) * 4. 12. Werner * 4. 12. Wolfram * . 4. 12. Anlage 2 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) **) : Die in meinem Schreiben vom 22. April 1970 angekündigte Prüfung der Angelegenheit ist inzwischen abgeschlossen worden. Ich darf Ihnen namens der Bundesregierung nunmehr folgendes antworten: * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments **) Siehe 46. Sitzung Seite 2374 A Anlagen zum Stenographischen Bericht I. Das Grundgesetz sieht nicht vor, daß die Zuständigkeit des Wehrbeauftragten auf Wehrpflichtige ausgedehnt werden kann, die im BGS oder bei den Bereitschaftspolizeien der Länder Polizeivollzugsdienst leisten. 1. Bereits die in Artikel 45 b des Grundgesetzes verwendete Bezeichnung als Wehrbeauftragter läßt die verfassungsrechtliche Beschränkung seiner Befugnisse auf den Bereich der Streitkräfte erkennen. 2. Auch die Entstehungsgeschichte des Artikels 45 b GG spricht für eine solche Beschränkung. 3. Der Bundesgrenzschutz ist innerstaatlich nicht Teil der Streitkräfte. Auch § 2 b des BGS-Gesetzes hat hieran nichts geändert. Das folgt insbesondere aus dessen Absatz 1 Satz 3, wonach der BGS auch nach Beginn eines bewaffneten Konflikts dem Bundesminister des Innern unterstellt bleibt und nicht - wie die Streitkräfte - unter die Befehls- und Kommandogewalt des Bundeskanzlers tritt (Artikel 115b GG). 4. die dargestellte Rechtslage ist für Polizeivollzugsbeamte und für Dienstleistende im BGS gleich. 5. Bei Wehrpflichtigen, die Dienst in den Länderpolizeien leisten, kommt hinzu, daß der Bund nicht berechtigt ist, über einen Beauftragten des Bundestages auf die Polizeien der Länder einzuwirken (Artikel 30 GG). II. Die Bundesregierung hält es auch nicht für zweckmäßig, eine Ausdehnung der Befugnisse des Wehrbeauftragten durch Änderung des Grundgesetzes anzustreben. 1. Eine Ausdehnung der Befugnisse des Wehrbeauftragten auf den in der Frage bezeichneten Personenkreis ist zu dessen Schutz nicht erforderlich. Die vorhandenen Beschwerdemöglichkeiten reichen nach den gewonnenen Erfahrungen aus. Ich darf insoweit auf meine vorläufige Antwort unter Punkt 2 verweisen. Als Beamte haben diese Wehrpflichtigen jederzeit das Recht, sich mit Anträgen und Beschwerden bis an die oberste Dienstbehörde zu wenden (§§ 60 BRRG, 171 Abs. 1 und 2, 98 Abs. 1 Nr. 4 BBG). Sie können, soweit sie Bundesbeamte sind, darüber hinaus Eingaben an den Bundespersonalausschuß richten (§ 171 Abs. 3 BBG) ; ein vergleichbares Recht steht Wehrpflichtigen, die Wehrdienst leisten, nicht zu. Die Anrufung der obersten Dienstbehörde ist bei Polizeivollzugsbeamten sogar - anders als nach § 20 der Wehrbeschwerdeordnung bei Soldaten - nicht von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig. Dienstleistende im BGS haben insoweit die gleichen Rechte wie die Polizeivollzugsbeam- 4616 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 ten im BGS (§ 21 der Verordnung über die Laufbahnen, das Vorgesetztenverhältnis und das Gelöbnis der Dienstleistenden im BGS vom 20. Juni 1969 — BGBl. S. 640 —) ; das entspricht einem grundsätzlichen Wunsch des Innenausschusses des Bundestages, der möglichst gleichartige Regelungen für die Dienstleistenden und die Polizeivollzugsbeamten im BGS angestrebt hat. 2. Die Angehörigen des BGS und der Bereitschaftspolizeien der Länder sind Beamte und haben, auch soweit sie im wehrpflichtigen Alter stehen, die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Polizeibeamte. Es wäre nicht richtig, sie nur deshalb durch Einräumung einer besonderen Beschwerdemöglichkeit anders zu behandeln, weil sie, stünden sie nicht im Vollzugsdienst der Polizei, Wehrdienst leisten müßten. Für die Dienstleistenden im BGS gilt das gleiche. Die Einführung eines zusätzlichen oder besonderen Beschwerdeweges für sie würde die notwendige und auch vom Innenausschuß des Bundestages mit Recht angestrebte Gleichbehandlung aller BGS-Angehörigen ohne Not beeinträchtigen. Es müßte sich auf das Zusammenleben im BGS störend auswirken, wenn nur ein kleiner Teil der Bediensteten ein Beschwerderecht an den Wehrbeauftragten hätte. 3. Würde der Wehrbeauftragte auch für Angehörige des BGS oder der Bereitschaftspolizeien der Länder tätig, so könnte das dahin mißverstanden werden, daß beide der Bundeswehr ähnliche Einrichtungen seien. Ich darf insoweit auf meine Darlegungen unter Punkt 5 der vorläufigen Antwort verweisen. Dieses politische Bedenken muß m. E. sehr ernst genommen werden. Die Bundesregierung sieht hiernach keinen Anlaß, durch eine Änderung der gegenwärtigen Rechtslage die Ausdehnung der Befugnisse des Wehrbeauftragten auch auf den in Ihrer Frage bezeichneten Personenkreis anzustreben. Der Wehrbeauftragte des Bundestages teilt die vorstehend dargelegte Auffassung. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 27. November 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Stahlberg (CDU/CSU) *) Wie ich Ihnen in der Antwort auf Ihre Zusatzfrage am 13. November 1970 zusagte, habe ich überprüfen lassen, ob der Diplomsoziologe Ralf Zoll die von Ihnen angeführten Äußerungen getan hat. Herr Zoll, der Stellvertreter des Leiters des Wissenschaftlichen Instituts für Erziehung und Bildung in den Streitkräften, Professor Ellwein, hat diese Äußerungen nicht getan. Anderslautende Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 13. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Alber (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen A 28 und 29) : Wie werden in der Bundesrepublik Deutschland Unternehmen besteuert, die sich im Besitz von Ostblockländern befinden? Trifft es zu, daß solche Unternehmen das gleiche Steuerprivileg genießen wie die öffentliche Hand und somit gegenüber der deutschen privaten Wirtschaft im Vorteil sind, und zwar deshalb, weil die Vermögensteuer für Aktionäre wegfällt und überdies bei Ausschüttungen der gespaltene Körperschaftsteuersatz in Betracht kommt, also 15 % plus 25 % Kapitalertragsteuer, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann, da die normale Belastung im Inland wesentlich höher liegt? Als Unternehmen im Sinne Ihrer Anfrage sind, wie ich aus der Frage 2 schließe, nur inländische Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften u. a.) angesprochen. So wie ich Ihre Frage verstehe, interessiert es Sie, ob inländische Kapitalgesellschaften, deren Anteile sich in der Hand von Ostblockstaaten befinden, unter Einbeziehung der deutschen Besteuerung der Anteilseigner steuerlich weniger belastet sind als inländische Kapitalgesellschaften in privater Hand und diese Unternehmen von Ostblockstaaten somit hinsichtlich ihrer steuerlichen Gesamtbelastung den inländischen Kapitalgesellschaften der öffentlichen Hand (z. B. des Bundes, der Länder oder Gemeinden) gleichgestellt sind. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, daß es für die Besteuerung einer inländischen Kapitalgesellschaft gleichgültig ist, wer ihre Gesellschafter sind. Es kommt also nicht darauf an, ob die Gesellschafteranteile von privater Hand oder von öffentlicher Hand gehalten werden und ob die Anteilseigner unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind. Kapitalgesellschaften im Besitz von Ostblockstaaten, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Körperschaftsteuergesetzes haben, sind danach mit ihren sämtlichen Einkünften unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig und mit ihrem gesamten Vermögen unbeschränkt vermögensteuerpflichtig. Die Körperschaftsteuer beträgt 51 v. H. des Einkommens für den nicht ausgeschütteten Gewinn und 15 v. H. des Einkommens für den ausgeschütteten Gewinn. Von dem ausgeschütteten Gewinn wird außerdem der Steuerabzug vom Kapitalertrag in Höhe von 25 v. H. erhoben. Auch bezüglich der Besteuerung des Ostblockstaates als Anteilseigner gelten keine Besonderheiten, sie vollzieht sich nach den Vorschriften, die allgemein für beschränkt Steuerpflichtige gelten. Es ist allerdings zuzugeben, daß sich hieraus dennoch gewisse Vorteile ergeben können, wenn man die Gesamtsteuerbelastung, d. h. die Belastung der Kapitalgesellschaft und ihrer Gesellschafter, mit der vergleicht, die dann eintritt, wenn die Anteilseigner unbeschränkt steuerpflichtig sind. *) Siehe 80. Sitzung Seite 4481 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 4617 Die Ursache dafür liegt darin, daß für den Bereich der Einkommensbesteuerung die Körperschaftsteuer beschränkt steuerpflichtiger Anteilseigner auf die ihm zugeflossenen Dividenden mit der Kapitalertragsteuer von 25 v. H. abgegolten ist, was zu einer Gesamtsteuerbelastung des Einkommens der Beteiligungsgesellschaft von rd. 42 v. H. führt, während beim unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner die Dividenden der vollen Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer unterworfen werden. Ist der Anteilseigner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, tritt eine höhere Einkommensbelastung jedoch nur dann ein, wenn die Einkommensteuer auf die Dividenden 25 v. H. übersteigt. Für den Fall, daß der Anteilseigner z. B. eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ist, ist das Schachtelprivileg zu beachten, das bewirkt, daß die Steuerbelastung des von der Beteiligungsgesellschaft erwirtschafteten Einkommens, solange dieses im Schachtelbereich bleibt, bei 51 v. H. fixiert wird. Was die Vermögensteuer betrifft, so beruht die Besserstellung des beschränkt steuerpflichtigen Anteilseigners darauf, daß die Anteile an der Beteiligungsgesellschaft im Inland steuerlich nicht erfaßt werden. Bei inländischen Unternehmen, deren Anteile sich im Eigentum von beschränkt Steuerpflichtigen befinden, kommt es somit — z. B. falls in dem Staat, in dem der Anteilseigner seinen Wohnsitz hat, keine Vermögensteuer erhoben wird nicht zu der sonst nach dem deutschen Vermögensteuerrecht gegebenen sog. Doppelbelastung des in Kapitalgesellschaften investierten Vermögens. Die unter Berücksichtigung der Besteuerung der Anteilseigner geringere steuerliche Gesamtbelastung von inländischen Unternehmen, deren Anteilseigner beschränkt Steuerpflichtige sind, ist ein allgemeines Problem und betrifft — das ist nochmals zu betonen — nicht nur Unternehmen von Ostblockstaaten. Dieses Problem zu lösen ist nicht leicht. Es muß wohl abgewartet werden, ob es gelingen wird, im Rahmen der geplanten Steuerreform eine brauchbare Lösung zu finden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 2. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) Drucksache VI/ 1480 Frage A 4) : Welche Möglichkeiten sieht der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Erkenntnisse der vom Institut für Sozialforschung in Frankfurt vorgenommenen Inhaltsanalyse bundesdeutscher Geographie-, Sozialkunde- und Geschichtsbücher in der Praxis zu verwerten, insbesondere unter der Berücksichtigung der Notwendigkeit, hier schon in den ersten Schuljahren Informationen zu vermitteln? Die vom Frankfurter Institut für Sozialforschung im Auftrag des BMZ angefertigte Schulbuchstudie ist Teil eines umfassenden Programms zur Analyse der bestehenden Situation auf dem Gebiet des Unterrichts über die Dritte Welt und die Entwicklungspolitik. Dazu gehören: Untersuchungen der geltenden Lehrpläne, der Zulassungsbedingungen für Lehrmittel und der Lehrerfortbildungsprogramme sowie eine Analyse der Schulfunkprogramme hinsichtlich der Berücksichtigung bzw. Darstellung des Themas Dritte Welt. Zweck dieses Programms ist es, die Mängel unseres gegenwärtigen Unterrichts über die Entwicklungsländer bewußt zu machen und dem BMZ sowie den für das Erziehungswesen verantwortlichen Stellen Anregungen für ihre pädagogische Arbeit zu geben. In dieser Absicht fand am 30. November 1970 im BMZ ein Gespräch mit Fachleuten aus dem pädagogischen Bereich sowie Schulbuchverlegern und -autoren statt. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, daß die vorliegende Studie der Ausgangspunkt für die weitere Diskussion sein soll. Es soll eine engere Zusammenarbeit zwischen Schulbuchverlegern, Autoren und Pädagogen sowie dem BMZ angestrebt werden. Es ist außerdem beabsichtigt, Anfang 1971 eine zusammenfassende Darstellung der Untersuchungsergebnisse in Taschenbuchform zu publizieren, um sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Da der Rückstand unseres Bildungswesens auf dem Gebiet des Unterrichts über die Dritte Welt schon seit langem offensichtlich war, hat das BMZ schon vor Abschluß der vorstehend genannten Analyse ein breitgefächertes Programm von praktischen Maßnahmen in die Wege geleitet: 1. Entwicklung curricularer Unterrichtsmodelle sowie darauf bezogener Unterrichtsmaterialien (z. B. Planspiel, Lehrgrafiken, audio-visuelle Hilfsmittel, Textbücher). 2. Gezielte Zusammenarbeit mit Multiplikatoren (Schulbuchautoren, Lehrern, Schulfunk- und Schulfernsehanstalten). Der Schwerpunkt des Unterrichtsprogramms zum Thema Dritte Welt liegt augenblicklich noch in den Oberklassen der Haupt- und Oberschulen. Diese Thematik stellt jedoch keine in sich geschlossene Unterrichtseinheit dar. Vielmehr sollte die gesamte Erziehung auf das Ziel gerichtet sein, weltoffene Staatsbürger heranzubilden, die die Probleme der Unterprivilegierung in den Entwicklungsländern erkennen und entsprechend zu handeln lernen. Deshalb muß bereits in den ersten Schuljahren in geeigneter Weise in die Probleme der Entwicklungsländer eingeführt werden. Das BMZ ist bereit, derartige Inititativen anzuregen und zu unterstützen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 2. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Frage A 25) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, als kurzfristige Maßnahme den Samstags- und Sonntagsarbeitslohn der betroffenen Personenkreise im Kellner- und Servierberuf als steuerfrei zu erklären? 4618 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, den Samstags- und Sonntagsarbeitslohn des Gaststättenpersonals für steuerfrei zu erklären. Eine Steuerfreiheit könnte nur durch eine von diesem Hohen Haus zu beschließende Änderung des Einkommensteuergesetzes erreicht werden. Gegen eine solche Gesetzesänderung müßten aber erhebliche Bedenken erhoben werden. Es gibt keinen vertretbaren Grund, die Arbeitnehmer des Gaststättengewerbes steuerlich besser zu stellen, als Angehörige anderer Berufsgruppen, die ebenfalls regelmäßig an Wochenenden arbeiten müssen. Auch der Mangel an Arbeitskräften, unter dem im übrigen nicht nur das Gaststättengewerbe leidet, kann keinen Anlaß für eine gesetzliche Regelung bieten, die den Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung verletzen würde und damit verfassungsmäßig bedenklich wäre. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 30. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Fragen A 27 und 28) : Trifft es zu, daß nach den Dienstwohnungsvorschriften des Bundesministers der Finanzen vom 16. Februar 1970 das Entgelt für die Heizung und Warmwasserversorgung sich erheblich erhöht und in nicht seltenen Fällen mehr als verdoppelt hat, so daß unter Umständen sogar die festgesetzte Wohnungsvergütung noch nicht einmal diese Kosten abdeckt? Womit begründet die Bundesregierung diese außerordentlich starke Anhebung des Heizungsentgelts? Die Dienstwohnungsvorschriften des Bundesministers der Finanzen vom 16. Februar 1970 sehen vor, daß der Dienstwohnungsinhaber bei Anschluß seiner Wohnung an eine dienstliche Sammelheizung ein Heizungsentgelt zu entrichten hat. Die Berechnung des Entgeltes kann bei teuren Koksheizungen zu gewissen Härten führen. Der Bundesminister der Finanzen hat deshalb in diesen Tagen rückwirkend mit Beginn der Heizperiode 1970/71 eine Regelung zur Vermeidung solcher Härten getroffen. Das betreffende Rundschreiben wird den Bundesverwaltungen in wenigen Tagen zugehen. Die Härteregelung besteht darin, daß eine gewisse Obergrenze für ,die Heizkostenbelastung festgesetzt ist. Sie läßt sich rechtfertigen im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse, die bei den Dienstwohnungen mit Anschluß an dienstlichen Sammelheizungen vorliegen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 1. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/ 1480 Frage A 29) : Ist die Bundesregierung bereit, durch finanziellen Anreiz, evtl. durch Änderung der Besteuerung, auf den Bau lärmschwächerer Kraftfahrzeuge hinzuwirken? Die Bundesregierung wird bei den Vorbereitungsarbeiten zur Neugestaltung der Kraftfahrzeugbesteuerung bemüht sein, eine Besteuerungsform zu finden, mit der die Bestrebungen, die umweltstörenden Einflüsse des Kraftfahrzeugverkehrs und damit auch den Straßenlärm einzudämmen, unterstützt werden. Über die mögliche Ausgestaltung der künftigen Kraftfahrzeugbesteuerung kann jedoch zur Zeit noch nichts mitgeteilt werden, weil — wie die Bundesregierung schon mehrfach erklärt hat — den Vorschlägen der unabhängigen Steuerreformkommission nicht vorgegriffen werden soll. Wenn sich darüber hinaus Möglichkeiten zeigen, den Bau geräuscharmer Kraftfahrzeugmotoren zu fördern, wird die Bundesregierung selbstverständlich überprüfen, ob sich derartige Maßnahmen durchführen lassen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 95) : Hält die Bundesregierung es für richtig, daß Bewerber um einen Führerschein im Durchschnitt etwa 600 DM für Fahrschulkosten und -gebühren zur Erlangung einer Fahrerlaubnis ausgeben müssen? Kosten von DM 600,— für den Erwerb einer Fahrerlaubnis können je nach Lage des Einzelfalles gerechtfertigt sein. Sie hängen von der Begabung des Fahrschülers und seinem Alter und von den Anforderungen der Fahrerlaubnisprüfung ab. Die Fahrerlaubnisprüfung mußte im Jahre 1969 verschärft werden. Wegen der steigenden Unfallzahlen im Straßenverkehr ist es nicht möglich, sie zu mildern. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 96) : Hält die Bundesregierung ihre Zusicherung aufrecht, daß die durch die Vorbereitung der Olympischen Spiele erforderlichen Aufwendungen für die Straßen in Bayern dem Land Bayern zusätzlich zur Verfügung gestellt werden? Die Zusicherung des Bundes aus dem Jahre 1968, den Mehrbedarf für die Maßnahmen an Bundesfernstraßen aus Anlaß der Olympischen Sommerspiele 1972 im Vorfeld von München in Höhe von rd. 150 Millionen DM zusätzlich bereitzustellen, ist durch die bisherigen Sonderzuweisungen in Höhe Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 4619 von 145 Millionen DM bis auf einen geringen Restbetrag erfüllt worden. Inzwischen haben sich die Gesamtkosten erheblich erhöht. Auch in den nächsten beiden Haushaltsjahren wird sich der Bund bemühen, einen Teil der Kostenerhöhungen durch zusätzliche Mittelzuweisungen abzudecken, soweit es die Haushaltssituation zuläßt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rasner (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen A 97 und 98) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der dänische Zoll westlich von Padborg ein 4 bis 5 ha großes Grundstück gekauft hat, auf dem ein gemeinsames dänisch-deutsches Zollbehandlungsgebiet für den dänisch-deutschen Verkehr (Lastkraftwagen und Eisenbahn) entstehen soll, und daß ferner in Padborg mit dem Bau einer Klein-Container-Verkehrsanlage (5-Fuß-Container für Teilpartien) zu rechnen ist, und sieht die Bundesregierung in diesen Maßnahmen nicht schon faktisch eine dänische Vorentscheidung in der Standortfrage eines künftigen deutschdänischen Gemeinschaftsbahnhofes? Hat die Bundesregierung inzwischen ihrerseits vorbereitende Maßnahmen getroffen, um die Chancen des Standortes Flensburg-Weiche für einen deutsch-dänischen Gemeinschaftsbahnhof zu wahren, und führt sie über dieses Thema Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die dänische Zollverwaltung auf dänischem Hoheitsgebiet westlich von Padborg ein etwa 4 bis 5 ha großes Grundstück erworben hat, auf dem eine Umschlaganlage für Lkw-Sammelladungsgut und -Stückgut errichtet wird. Gleichzeitig werden gemeinsame Einrichtungen für die deutsche und die dänische Zollabfertigung geschaffen, die ebenfalls lediglich für den Straßenverkehr vorgesehen sind. Es finden darüber zur Zeit Verhandlungen zwischen der deutschen und der dänischen Zollverwaltung statt. Die dort geplanten Zollabfertigungsanlagen sollen die bisherigen Anlagen an den Straßengrenzübergangen bei Kupfermühle, Harrislee und (sonst notwendig) Ellung ersetzen. Die neue Anlage erhält einen Autobahnanschluß, dagegen keinen Gleisanschluß. Die Bundesregierung sieht daher in diesen Maßnahmen keine Vorentscheidung in der Standortfrage eines künftigen deutsch-dänischen Gemeinschaftsbahnhofs. Über den Bau einer KleinContainer-Verkehrsanlage in diesem Zusammenhang ist der Bundesregierung nichts bekannt. Sie wird dieser Frage nachgehen. Zur Einrichtung eines deutsch-dänischen Gemeinschaftsbahnhofs am deutsch-dänischen Eisenbahngrenzübergang Flensburg/Padborg hatte die Bundesregierung bereits auf eine entsprechende Anfrage von Ihnen, Kollege Rasner, in der Fragestunde am 22. bis 24. April 1970 dahin Stellung genommen, daß z. Z. keine Verhandlungen zwischen den zuständigen Ministern beider Länder und den beiden Eisenbahnverwaltungen darüber stattfinden und daß daran vorerst auch nicht gedacht ist. In gleichem Sinne hatte sich der Vorstand der Deutschen Bundesbahn unter dem 15. Juni und 5. August d. J. in entsprechendem Schreiben an Sie geäußert. Seitdem hat sich in der Sachlage nichts geändert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Mursch?
    Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Darf ich Sie daran erinnern, Herr Kollege, daß die Zahlen der
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 4591
    Mursch (Soltau-Harburg)

    Prognose, die ich genannt habe, nicht von mir, sondern vom Generalsekretär der IATA, Herrn Hammarskjöld, stammen.


Rede von Wolfgang Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe es zur Kenntnis genommen, daß sie von Herrn Hammarskjöld stammen.

(Abg. Mursch [Soltau-Harburg] : Der müßte das ja eigentlich verstehen!)

— Ja, das sollte man annehmen.
Das Defizit, von dem ich gesprochen habe, hat andere Ursachen. Sie haben nun gefordert, die Wegekosten einzubeziehen und darüber nachzudenken, ob man die Flugsicherung anders gestalten kann. Davor möchte ich nun doch warnen. Denn die Frage von Eurocontroll und all die Dinge, die damit zusammenhängen, sind nur im Zusammenhang zu lösen. Es gibt einen Luftraum, der uns allen zugänglich ist, und Sie können die Dinge nicht, wie es gerade paßt, herausnehmen.
Der Bundesverkehrsminister hat in seinem Bericht mit Recht geschrieben, daß die Frage des Binnenluftverkehrs und all die damit zusammenhängenden Probleme eingehend geprüft werden müssen. Es ist einfach nicht zu verantworten, daß wir den Kommunen Kosten auferlegen, deren Tragweite sie bisher überhaupt nicht übersehen können. Stellen Sie sich einen Flughafen in einer kleineren Stadt vor, der ja nicht nur ein Landeplatz sein soll, sondern der auch eine Befeuerung haben muß, der ein ILS-System haben muß, der einen Tower haben muß, der eine Flugsicherung haben muß. All diese Dinge müssen bezahlt werden und können doch nicht zu Lasten des Bundes gehen, weil sonst der innerdeutsche Verkehr noch mehr defizitär wird.

(Abg. Mursch [Soltau-Harburg] : Staatssekretär Wittrock stimmt genau mit dem überein, was ich gesagt habe! Er hat es mir im Verkehrsausschuß expressis verbis gesagt! Ich habe nur gesagt: größte Behutsamkeit!)

— Ja, größte Behutsamkeit!

(Abg. Mursch [Soltau-Harburg] : Dann müßten wir doch übereinstimmen!)

— Ich habe Ihnen hier einige Probleme aufgezeigt, von denen ich meine, daß man sie nicht so lösen kann, daß man sie in das Gesamtpaket mit hineinschnürt, sondern daß man sie auf lange Sicht sehen muß, je nachdem wie sich die Verhältnisse im europäischen Luftraum entwickeln.

(Abg. Mursch [Soltau-Harburg] : Selbstverständlich!)

Es ist eine Frage, über wieviel Luftraum wir in Zukunft verfügen können. Das ist für uns ein großes Problem. In Amerika hat es diese Probleme gegeben, in absehbarer Zeit wird es sie in Deutschland geben.

(Abg. Mursch [Soltau-Harburg] : Wir sprechen jetzt aber doch von den Kosten!)

Sie haben von der Sicherheit im Luftverkehr gesprochen. Ich bin der Meinung, daß hier alles getan
worden ist, was überhaupt zu tun ist. Ich spreche jetzt für alle, die da beteiligt sind. Das fängt beim Bundesgrenzschutz an und hört bei den Zollbehörden und all den Leuten auf, die sich dankenswerterweise für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt haben. Aber Sie können einerseits einen Großflughafen von der Größenordnung wie beispielsweise Frankfurt nicht hermetisch abriegeln. Sie können nicht alle Zufahrtswege so blockieren, daß eine Hundertprozentige Sicherheit gewährleistet ist. Zum anderen können Sie auf keinen Fall einen sogenannten Gunman, einen bewaffneten Sicherheitsbeamten, gegen den ausgesprochenen Willen des Flugkapitäns mit ins Flugzeug nehmen; denn für die Sicherheit an Bord ist nun einmal nach dem Gesetz — das wissen Sie so gut wie ich — der Flugkapitän verantwortlich. Er muß dafür Sorge tragen, daß die Sicherheit gewährleistet ist. Im übrigen sehen Sie doch am Beispiel der Entführungen nach Kuba, daß sich dieses System in den Vereinigten Staaten zweifellos überhaupt nicht bewährt.

(Abg. Mursch [Soltau-Harburg] : Das ist noch nicht erwiesen!)

Sie haben dann noch zur Systemplanung und zur Flugzeugabfertigung einige Worte gesagt. Dazu möchte ich noch einiges sagen. Ich stimme Ihnen zu, wir müßten in absehbarer Zeit zu einer Koordinierung kommen. Ich habe gesehen, wie schwierig das auf den Großflughäfen, insbesondere in Frankfurt, ist, nicht auf Grund des bösen Willens der Beteiligten, sondern einfach deshalb, weil der technische Fortschritt die Planer, die ja gar nicht so schnell bauen können, immer wieder einholt. Die Finger hier in Köln sind zweifellos für größere Flugzeuge gedacht. Stellen Sie sich nun bitte vor, wie das in Frankfurt aussieht. Dort müssen Sie mit zwei oder drei Fingern den Jumbo entladen. An einer solchen kleinen Stelle können Sie eine 737 mit ihren 100 Passagieren nicht entladen. Diese Projektplanung, auch die Projektplanung für ausländische Flughäfen, und die Zusammenarbeit mit ausländischen Fluggesellschaften hängen natürlich in hohem Maße davon ab, wie diese Länder ihre eigenen Abfertigungsgeräte wieder konstruiert haben. Sie wissen, daß der Flughafen Orly eine ganz andere Rechtskonstruktion hat als beispielsweise die Flughafen AG in Frankfurt, an der Bund und Länder als Aktionäre beteiligt sind.
Lassen Sie mich nun noch ein Wort zur Frage der Überkapazität sagen. Wenn man die Überkapazität will, muß man sich auch einmal Gedanken darüber machen, wie das in Zukunft bei den sogenannten supplemental carriers und bei den Chartergesellschaften aussehen wird. Wir können nicht auf der einen Seite uns mit dem Gedanken tragen, den Flugzeugverkehr in irgendeiner Art und Weise, etwa durch steuerliche Maßnahmen auszuweiten — denken Sie an den § 82, an die berühmte Sache, bei der man mehr oder weniger in das Chartergeschäft einsteigen kann —, und auf der anderen Seite Zuschüsse geben, damit sich die einzelnen Verkehrsträger untereinander koordinieren. Dieses Problem muß nach meinem Dafürhalten geprüft werden. Darrüber muß man reden. Man muß eingehend unter-
4592 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970
Schmidt (Niederselters)

suchen, ob man diese Überkapazitäten in Zukunft überhaupt noch verkraften kann und ob man so etwas will.

(Abg. Mursch [Soltau-Harburg] : Vor allem soll man keine neuen zusätzlich schaffen!)

— Das geht ja nicht. Sie haben ja einen freien Markt, und wenn die Chartergesellschaften das verkaufen, können Sie in diesen Markt nicht eingreifen.

(Abg. Mursch [Soltau-Harburg] : Hammarskjöld!)

— Die Empfehlung des Herrn Hammarskjöld basiert auf der Warnung davor, daß die Fluggesellschaften diese Entwicklung mitmachen. Aber ich sage Ihnen: sie müssen sie mitmachen, weil sonst die anderen das machen und weil man im Luftfahrtgeschäft das Gesetz des Handelns von der Technik und von anderen Faktoren oktroyiert bekommt, selbst wenn man, wie Sie sehr richtig bemerken — da muß ich Ihnen recht geben , das eine oder andere Flugzeug, technisch gesehen, auch noch etwas länger fliegen könnte.
Ich stimme mit der Konzeption, wie sie in dem Verkehrsbericht niedergelegt ist, was die Luftfahrt anlangt, voll überein, und ich bin froh, daß diese Dinge einmal in dieser Form ausgesprochen worden sind und daß der Minister in dieser Frage des Luftverkehrs und seiner Einordnung in die gesamte Verkehrskonzeption ein klares und eindeutiges Wort gesagt hat.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich darf den Herrn Kollegen Schmidt zu seiner ersten Rede in diesem Hause beglückwünschen und ihm alles Gute für die weitere Arbeit wünschen.

    (Beifall.)

    Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Engelsberger.