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    Deutscher Bundestag 81. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Schulhoff 4515 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 4515 A Amtliche Mitteilungen 4515 B Fragestunde (Drucksachen VI/1480, VI/1490) Frage des Abg. Fellermaier (SPD) : Preiserhöhungen der Kraftfahrzeugindustrie Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4516 C, D, 4517 A Fellermaier (SPD) 4516 C, D Niegel (CDU/CSU) 4516 D Dasch (CDU/CSU) 4517 A Frage des Abg. Fellermaier (SPD) : Untersuchung des Bundeskartellamts über das Marktverhalten und die Kostenentwicklung der Kraftfahrzeugindustrie Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4517 A, B, C, D Fellermaier (SPD) 4517 B, C Mertes (FDP) 4517 C Dr. Apel (SPD) 4517 D Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Novelle zur Behebung schwerwiegender Mängel des Bodenrechts Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4518 A, B, C, D Niegel (CDU/CSU) 4518B, C Baier (CDU/CSU) . . . . . 4518 C Fragen des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Beschlagnahme des Vermögens von Flüchtlingen der DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 4518 D, 4519 B, C, D, 4520A, B Dr. Gatzen (CDU/CSU) 4519 B, 4520 A, B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 4519 C Frage des Abg. Gallus (FDP) : Prüfungszeitraum bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h Leber, Bundesminister . . . . . 4520 C Frage des Abg. Cramer (SPD) : Abschaffung der Bahnsteigkarte auf allen Bahnhöfen Leber, Bundesminister 4520 D, 4521 A Cramer (SPD) . . . . . 4520 D, 4521 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) : Einschränkung der Investitionen der Bundesbahn infolge steigender Personalkosten Leber, Bundesminister . . . . 4521 A, B Baier (CDU/CSU) 4521 B Fragen der Abg. Lenzer und Dr, Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Angebliche Äußerungen des Bundesministers Leber betr. Auftragsvergabe an Firmen, die der CSU Wahlspenden gegeben haben Leber, Bundesminister 4521 C, D, 4522 B, C, D, 4523 A, B, C, D, 4524 A, B, C, D Lenzer (CDU/CSU) . . . . . . 4522 B, C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 4522 D Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . 4523 A, B Stücklen (CDU/CSU) 4523 C Dasch (CDU/CSU) . . . . . . 4523 C Baier (CDU/CSU) . . . . . . 4523 D Niegel (CDU/CSU) 4524 A Höcherl (CDU/CSU) 4524 A Dr. Häfele (CDU/CSU) 4524 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4524 C, D Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Verpflichtung der öffentlichen Straßenbaulastträger zur Errichtung von Wildschutzzäunen Leber, Bundesminister . . . 4525 A, B Lenzer (CDU/CSU) 4525 B Frage der Abg. Frau Funcke (FDP) : Zugänglichmachung der Postämter für Körperbehinderte Leber, Bundesminister 4525 C Frau Funcke (FDP) 4525 C von Hassel, Präsident 4525 D Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) : Belastung der Telefonbenutzer mit Gebühren Leber, Bundesminister 4525 D, 4526 A, B Dichgans (CDU/CSU) 4526 A, B Dr. Apel (SPD) 4526 B Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) : Haftung für Schäden infolge fehlerhafter Produkte, insbesondere im Bereich der Arzneimittelherstellung Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4526 C, 4527 A Bauer (Würzburg) (SPD) . 4526 D, 4527 A Frage des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) : Abschaffung der grünen Versicherungskarte Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 4527 B, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 4527 C, D Frage der Abg. Frau Huber (SPD) : Kapitalisierung der Renten von politisch Verfolgten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4527 D, 4528 B Frau Huber (SPD) . . . . . . . 4528 B Fragen des Abg. Krall (FDP) : Verkürzung der Fristen bei der Bewilligung von Familienheimdarlehen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4528 B, C, D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 4528 D Cramer (SPD) . . . . . . . . . 4528 D Frage des Abg. Krammig (CDU/CSU) : Verlängerung der Frist für die Abgabe des Wohnungsbau-Prämienantrages Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 4529 A, B Krammig (CDU/CSU) 4529 B Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Erhebung von Umsatzsteuer bei der Einreise ausländischer Jugendgruppen mit Omnibussen im Rahmen internationaler Jugendbegegnungen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4529 C, 4530 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 4530 A Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/1401) Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 4530 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 III Begrüßung einer Delegation des Kongresses der Republik Chile . . . . . . . 4550 C Beratung des Verkehrsberichts 1970 (Drucksache VI/1350) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache VI/1140) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 (Drucksache VI/ 1180) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksache VI/1433) —Erste Beratung — und mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Drucksache VI/1360) Leber, Bundesminister 4513 C, 4543 A, 4575 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . 4543 A, 4592 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 4544 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 4549 A Ollesch (SPD) . . . . . 4555 B, 4578 D Dr. Jobst (CDU/CSU) 4559 B Seibert (SPD) . . . . . . . . 4561 D Graaff (FDP) 4564 A Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . 4565 C Seefeld (SPD) . . . . . . . . 4568 D Lemmrich (CDU/CSU) 4571 B Wende (SPD) . . . . . . . . 4576 C Vehar (CDU/CSU) . . . . . . 4581 D Matthes (SPD) . . . . 4583 D Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 4585 A Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 4586 C Wendt (SPD) 4588 D Schmidt (Niederselters) (SPD) . . 4589 D Engelsberger (CDU/CSU) . . . 4592 B Fellermaier (SPD) 4593 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 4595 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/388) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/ 1431) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 4596 C, 4602 A Dichgans (CDU/CSU) . . . . . . 4598 B Kleinert (FDP) . . . . . . . . 4606 B Jahn, Bundesminister . . . . . . 4607 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. August 1963 zur Änderung des Abkommens vom 7. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen sowie zu dem Ergänzungsabkommen vom 24. Januar 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache VI/1238); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1453) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 4608 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Revisionsprotokoll vom 23. März 1970 zu dem am 26. November 1964 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (Drucksache VI/1239); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1452) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 4609 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. November 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen (Drucksache VI/1240); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1435) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 4609 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Verzicht auf die in Artikel 14 Abs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige gewährt wurden (Drucksache VI/1001); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1443) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 4609 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. September 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über den Verzicht auf die in Artikel 14 Abs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige gewährt wurden (Drucksache VI/1242) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1442) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 4609 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Oktober 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Spanischen Staates über die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen der spanischen Träger, welche an die Familienangehörigen der Versicherten deutscher Krankenkassen und die Bezieher deutscher Renten, die im Hoheitsgebiet des Spanischen Staates wohnen, gewährt werden (Drucksache VI/1168); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1451) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 4609 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 122 der Internationalen Arbeitsorganisation von 9. Juli 1964 über die Beschäftigungspolitik (Drucksache VI/ 1243) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1450) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 4609 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (Drucksache VI/715) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1449) — Überweisung an den Haushaltsausschuß — 4609 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur sechsten Änderung der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen VI/ 1083, VI/1464) . . . . 4610 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Frage der Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments, insbesondere auf haushaltsrechtlichem Gebiet (Drucksachen VI/33, VI/ 1415) . . . . . . . . . . 4610 B Antrag betr. Erziehungsberatungsstellen (Abg. Dr. Martin, Picard, Dr. Götz und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/1341) Dr. Martin (CDU/CSU) 4610 B, 4612 B Frau Schlei (SPD) . . . . . . . 4611 A Frau Strobel, Bundesminister . . 4612 D Nächste Sitzung 4613 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4615 A Anlage 2 Zusätzliche schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Ausdehnung der Befugnisse des Wehrbeauftragten . 4615 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Biehle (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abg. Stahlberg (CDU/ CSU) betr. Äußerungen des Diplomsoziologen Zoll 4616 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Alber (CDU/CSU) betr Besteuerung von Unternehmen im Besitz von Ostblockstaaten 4616 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) betr. Verwertung der vom Institut für Sozialforschung bei einer Schulbuchstudie gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der Entwicklungsländer 4617 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 V Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) betr. Steuerfreiheit des Samstags- und Sonntagsarbeitslohns des Gaststättenpersonals 4617 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Erhöhung des Entgelts für die Heizung von Dienstwohnungen . . . . . . . 4618 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Förderung des Baues geräuscharmer Kraftfahrzeuge durch Änderung der Besteuerung 4618 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. Kosten des Erwerbs einer Fahrerlaubnis 4618 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) betr. zusätzliche Bundesmittel für den Straßenbau anläßlich der Olympischen Spiele 4618 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rasner (CDU/CSU) betr. Standort eines künftigen deutsch-dänischen Gemeinschaftsbahnhofs . . . . 4619 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 4515 81. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 75. Sitzung, Seite 4234 A: Nach der letzten Zeile ist einzufügen: Die Drucksache VI/1334 soll an den Innenausschuß federführend, an den Rechtsausschuß sowie an den Haushaltsausschuß mitberatend überwiesen werden. — Widerspruch? — Es ist so beschlossen. 80. Sitzung, Seite 4507 B, vierte Zeile von unten, statt „Umsatzsteigerung": „Umsatzbesteuerung" 80. Sitzung, Seite 4507 C, Zeile 15: nach dem Wort erhebliche ist einzufügen: „Abgrenzungs- und Nachweisschwierigkeiten, z. B. bei der" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach. * 4. 12. Adams * 4. 12. Dr. Aigner * 4. 12. Alber 4. 12. Dr. Artzinger * 4. 12. Behrendt * 4. 12. Breidbach 4. 12. Dr. Burgbacher * 4. 12. Dr. Dittrich * 4. 12. Dröscher * 4. 12. Eckerland 4. 12. Faller * 4. 12. Flämig * 4. 12. Dr. Furler * 4. 12. Gerlach (Emsland) * 4. 12. Dr. Götz 31. 12. Haage (München) * 4. 12. Heyen 31. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 4. 12. Dr. Jaeger 31. 12. Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Dr. Koch * 4. 12. Kriedemann * 4. 12. Lange * 4. 12. Lautenschlager * 4. 12. Dr. Löhr * 4. 12. Lücker (München) * 4. 12. Meister * 4. 12. Memmel * 4. 12. Müller (Aachen-Land) * 4. 12. Frau Dr. Orth * 4. 12. Richarts * 4. 12. Riedel (Frankfurt) * 4. 12. Dr. Schellenberg 4. 12. Schneider (Königswinter) 3. 12. Dr. Schulz (Berlin) 4. 12. Schwabe * 4. 12. Dr. Schwörer * 4. 12. Seefeld * 4. 12. Springorum * 4. 12. Dr. Starke (Franken) * 4. 12. Werner * 4. 12. Wolfram * . 4. 12. Anlage 2 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) **) : Die in meinem Schreiben vom 22. April 1970 angekündigte Prüfung der Angelegenheit ist inzwischen abgeschlossen worden. Ich darf Ihnen namens der Bundesregierung nunmehr folgendes antworten: * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments **) Siehe 46. Sitzung Seite 2374 A Anlagen zum Stenographischen Bericht I. Das Grundgesetz sieht nicht vor, daß die Zuständigkeit des Wehrbeauftragten auf Wehrpflichtige ausgedehnt werden kann, die im BGS oder bei den Bereitschaftspolizeien der Länder Polizeivollzugsdienst leisten. 1. Bereits die in Artikel 45 b des Grundgesetzes verwendete Bezeichnung als Wehrbeauftragter läßt die verfassungsrechtliche Beschränkung seiner Befugnisse auf den Bereich der Streitkräfte erkennen. 2. Auch die Entstehungsgeschichte des Artikels 45 b GG spricht für eine solche Beschränkung. 3. Der Bundesgrenzschutz ist innerstaatlich nicht Teil der Streitkräfte. Auch § 2 b des BGS-Gesetzes hat hieran nichts geändert. Das folgt insbesondere aus dessen Absatz 1 Satz 3, wonach der BGS auch nach Beginn eines bewaffneten Konflikts dem Bundesminister des Innern unterstellt bleibt und nicht - wie die Streitkräfte - unter die Befehls- und Kommandogewalt des Bundeskanzlers tritt (Artikel 115b GG). 4. die dargestellte Rechtslage ist für Polizeivollzugsbeamte und für Dienstleistende im BGS gleich. 5. Bei Wehrpflichtigen, die Dienst in den Länderpolizeien leisten, kommt hinzu, daß der Bund nicht berechtigt ist, über einen Beauftragten des Bundestages auf die Polizeien der Länder einzuwirken (Artikel 30 GG). II. Die Bundesregierung hält es auch nicht für zweckmäßig, eine Ausdehnung der Befugnisse des Wehrbeauftragten durch Änderung des Grundgesetzes anzustreben. 1. Eine Ausdehnung der Befugnisse des Wehrbeauftragten auf den in der Frage bezeichneten Personenkreis ist zu dessen Schutz nicht erforderlich. Die vorhandenen Beschwerdemöglichkeiten reichen nach den gewonnenen Erfahrungen aus. Ich darf insoweit auf meine vorläufige Antwort unter Punkt 2 verweisen. Als Beamte haben diese Wehrpflichtigen jederzeit das Recht, sich mit Anträgen und Beschwerden bis an die oberste Dienstbehörde zu wenden (§§ 60 BRRG, 171 Abs. 1 und 2, 98 Abs. 1 Nr. 4 BBG). Sie können, soweit sie Bundesbeamte sind, darüber hinaus Eingaben an den Bundespersonalausschuß richten (§ 171 Abs. 3 BBG) ; ein vergleichbares Recht steht Wehrpflichtigen, die Wehrdienst leisten, nicht zu. Die Anrufung der obersten Dienstbehörde ist bei Polizeivollzugsbeamten sogar - anders als nach § 20 der Wehrbeschwerdeordnung bei Soldaten - nicht von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig. Dienstleistende im BGS haben insoweit die gleichen Rechte wie die Polizeivollzugsbeam- 4616 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 ten im BGS (§ 21 der Verordnung über die Laufbahnen, das Vorgesetztenverhältnis und das Gelöbnis der Dienstleistenden im BGS vom 20. Juni 1969 — BGBl. S. 640 —) ; das entspricht einem grundsätzlichen Wunsch des Innenausschusses des Bundestages, der möglichst gleichartige Regelungen für die Dienstleistenden und die Polizeivollzugsbeamten im BGS angestrebt hat. 2. Die Angehörigen des BGS und der Bereitschaftspolizeien der Länder sind Beamte und haben, auch soweit sie im wehrpflichtigen Alter stehen, die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Polizeibeamte. Es wäre nicht richtig, sie nur deshalb durch Einräumung einer besonderen Beschwerdemöglichkeit anders zu behandeln, weil sie, stünden sie nicht im Vollzugsdienst der Polizei, Wehrdienst leisten müßten. Für die Dienstleistenden im BGS gilt das gleiche. Die Einführung eines zusätzlichen oder besonderen Beschwerdeweges für sie würde die notwendige und auch vom Innenausschuß des Bundestages mit Recht angestrebte Gleichbehandlung aller BGS-Angehörigen ohne Not beeinträchtigen. Es müßte sich auf das Zusammenleben im BGS störend auswirken, wenn nur ein kleiner Teil der Bediensteten ein Beschwerderecht an den Wehrbeauftragten hätte. 3. Würde der Wehrbeauftragte auch für Angehörige des BGS oder der Bereitschaftspolizeien der Länder tätig, so könnte das dahin mißverstanden werden, daß beide der Bundeswehr ähnliche Einrichtungen seien. Ich darf insoweit auf meine Darlegungen unter Punkt 5 der vorläufigen Antwort verweisen. Dieses politische Bedenken muß m. E. sehr ernst genommen werden. Die Bundesregierung sieht hiernach keinen Anlaß, durch eine Änderung der gegenwärtigen Rechtslage die Ausdehnung der Befugnisse des Wehrbeauftragten auch auf den in Ihrer Frage bezeichneten Personenkreis anzustreben. Der Wehrbeauftragte des Bundestages teilt die vorstehend dargelegte Auffassung. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 27. November 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Stahlberg (CDU/CSU) *) Wie ich Ihnen in der Antwort auf Ihre Zusatzfrage am 13. November 1970 zusagte, habe ich überprüfen lassen, ob der Diplomsoziologe Ralf Zoll die von Ihnen angeführten Äußerungen getan hat. Herr Zoll, der Stellvertreter des Leiters des Wissenschaftlichen Instituts für Erziehung und Bildung in den Streitkräften, Professor Ellwein, hat diese Äußerungen nicht getan. Anderslautende Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 13. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Alber (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen A 28 und 29) : Wie werden in der Bundesrepublik Deutschland Unternehmen besteuert, die sich im Besitz von Ostblockländern befinden? Trifft es zu, daß solche Unternehmen das gleiche Steuerprivileg genießen wie die öffentliche Hand und somit gegenüber der deutschen privaten Wirtschaft im Vorteil sind, und zwar deshalb, weil die Vermögensteuer für Aktionäre wegfällt und überdies bei Ausschüttungen der gespaltene Körperschaftsteuersatz in Betracht kommt, also 15 % plus 25 % Kapitalertragsteuer, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann, da die normale Belastung im Inland wesentlich höher liegt? Als Unternehmen im Sinne Ihrer Anfrage sind, wie ich aus der Frage 2 schließe, nur inländische Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften u. a.) angesprochen. So wie ich Ihre Frage verstehe, interessiert es Sie, ob inländische Kapitalgesellschaften, deren Anteile sich in der Hand von Ostblockstaaten befinden, unter Einbeziehung der deutschen Besteuerung der Anteilseigner steuerlich weniger belastet sind als inländische Kapitalgesellschaften in privater Hand und diese Unternehmen von Ostblockstaaten somit hinsichtlich ihrer steuerlichen Gesamtbelastung den inländischen Kapitalgesellschaften der öffentlichen Hand (z. B. des Bundes, der Länder oder Gemeinden) gleichgestellt sind. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, daß es für die Besteuerung einer inländischen Kapitalgesellschaft gleichgültig ist, wer ihre Gesellschafter sind. Es kommt also nicht darauf an, ob die Gesellschafteranteile von privater Hand oder von öffentlicher Hand gehalten werden und ob die Anteilseigner unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind. Kapitalgesellschaften im Besitz von Ostblockstaaten, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Körperschaftsteuergesetzes haben, sind danach mit ihren sämtlichen Einkünften unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig und mit ihrem gesamten Vermögen unbeschränkt vermögensteuerpflichtig. Die Körperschaftsteuer beträgt 51 v. H. des Einkommens für den nicht ausgeschütteten Gewinn und 15 v. H. des Einkommens für den ausgeschütteten Gewinn. Von dem ausgeschütteten Gewinn wird außerdem der Steuerabzug vom Kapitalertrag in Höhe von 25 v. H. erhoben. Auch bezüglich der Besteuerung des Ostblockstaates als Anteilseigner gelten keine Besonderheiten, sie vollzieht sich nach den Vorschriften, die allgemein für beschränkt Steuerpflichtige gelten. Es ist allerdings zuzugeben, daß sich hieraus dennoch gewisse Vorteile ergeben können, wenn man die Gesamtsteuerbelastung, d. h. die Belastung der Kapitalgesellschaft und ihrer Gesellschafter, mit der vergleicht, die dann eintritt, wenn die Anteilseigner unbeschränkt steuerpflichtig sind. *) Siehe 80. Sitzung Seite 4481 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 4617 Die Ursache dafür liegt darin, daß für den Bereich der Einkommensbesteuerung die Körperschaftsteuer beschränkt steuerpflichtiger Anteilseigner auf die ihm zugeflossenen Dividenden mit der Kapitalertragsteuer von 25 v. H. abgegolten ist, was zu einer Gesamtsteuerbelastung des Einkommens der Beteiligungsgesellschaft von rd. 42 v. H. führt, während beim unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner die Dividenden der vollen Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer unterworfen werden. Ist der Anteilseigner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, tritt eine höhere Einkommensbelastung jedoch nur dann ein, wenn die Einkommensteuer auf die Dividenden 25 v. H. übersteigt. Für den Fall, daß der Anteilseigner z. B. eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ist, ist das Schachtelprivileg zu beachten, das bewirkt, daß die Steuerbelastung des von der Beteiligungsgesellschaft erwirtschafteten Einkommens, solange dieses im Schachtelbereich bleibt, bei 51 v. H. fixiert wird. Was die Vermögensteuer betrifft, so beruht die Besserstellung des beschränkt steuerpflichtigen Anteilseigners darauf, daß die Anteile an der Beteiligungsgesellschaft im Inland steuerlich nicht erfaßt werden. Bei inländischen Unternehmen, deren Anteile sich im Eigentum von beschränkt Steuerpflichtigen befinden, kommt es somit — z. B. falls in dem Staat, in dem der Anteilseigner seinen Wohnsitz hat, keine Vermögensteuer erhoben wird nicht zu der sonst nach dem deutschen Vermögensteuerrecht gegebenen sog. Doppelbelastung des in Kapitalgesellschaften investierten Vermögens. Die unter Berücksichtigung der Besteuerung der Anteilseigner geringere steuerliche Gesamtbelastung von inländischen Unternehmen, deren Anteilseigner beschränkt Steuerpflichtige sind, ist ein allgemeines Problem und betrifft — das ist nochmals zu betonen — nicht nur Unternehmen von Ostblockstaaten. Dieses Problem zu lösen ist nicht leicht. Es muß wohl abgewartet werden, ob es gelingen wird, im Rahmen der geplanten Steuerreform eine brauchbare Lösung zu finden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 2. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) Drucksache VI/ 1480 Frage A 4) : Welche Möglichkeiten sieht der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Erkenntnisse der vom Institut für Sozialforschung in Frankfurt vorgenommenen Inhaltsanalyse bundesdeutscher Geographie-, Sozialkunde- und Geschichtsbücher in der Praxis zu verwerten, insbesondere unter der Berücksichtigung der Notwendigkeit, hier schon in den ersten Schuljahren Informationen zu vermitteln? Die vom Frankfurter Institut für Sozialforschung im Auftrag des BMZ angefertigte Schulbuchstudie ist Teil eines umfassenden Programms zur Analyse der bestehenden Situation auf dem Gebiet des Unterrichts über die Dritte Welt und die Entwicklungspolitik. Dazu gehören: Untersuchungen der geltenden Lehrpläne, der Zulassungsbedingungen für Lehrmittel und der Lehrerfortbildungsprogramme sowie eine Analyse der Schulfunkprogramme hinsichtlich der Berücksichtigung bzw. Darstellung des Themas Dritte Welt. Zweck dieses Programms ist es, die Mängel unseres gegenwärtigen Unterrichts über die Entwicklungsländer bewußt zu machen und dem BMZ sowie den für das Erziehungswesen verantwortlichen Stellen Anregungen für ihre pädagogische Arbeit zu geben. In dieser Absicht fand am 30. November 1970 im BMZ ein Gespräch mit Fachleuten aus dem pädagogischen Bereich sowie Schulbuchverlegern und -autoren statt. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, daß die vorliegende Studie der Ausgangspunkt für die weitere Diskussion sein soll. Es soll eine engere Zusammenarbeit zwischen Schulbuchverlegern, Autoren und Pädagogen sowie dem BMZ angestrebt werden. Es ist außerdem beabsichtigt, Anfang 1971 eine zusammenfassende Darstellung der Untersuchungsergebnisse in Taschenbuchform zu publizieren, um sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Da der Rückstand unseres Bildungswesens auf dem Gebiet des Unterrichts über die Dritte Welt schon seit langem offensichtlich war, hat das BMZ schon vor Abschluß der vorstehend genannten Analyse ein breitgefächertes Programm von praktischen Maßnahmen in die Wege geleitet: 1. Entwicklung curricularer Unterrichtsmodelle sowie darauf bezogener Unterrichtsmaterialien (z. B. Planspiel, Lehrgrafiken, audio-visuelle Hilfsmittel, Textbücher). 2. Gezielte Zusammenarbeit mit Multiplikatoren (Schulbuchautoren, Lehrern, Schulfunk- und Schulfernsehanstalten). Der Schwerpunkt des Unterrichtsprogramms zum Thema Dritte Welt liegt augenblicklich noch in den Oberklassen der Haupt- und Oberschulen. Diese Thematik stellt jedoch keine in sich geschlossene Unterrichtseinheit dar. Vielmehr sollte die gesamte Erziehung auf das Ziel gerichtet sein, weltoffene Staatsbürger heranzubilden, die die Probleme der Unterprivilegierung in den Entwicklungsländern erkennen und entsprechend zu handeln lernen. Deshalb muß bereits in den ersten Schuljahren in geeigneter Weise in die Probleme der Entwicklungsländer eingeführt werden. Das BMZ ist bereit, derartige Inititativen anzuregen und zu unterstützen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 2. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Frage A 25) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, als kurzfristige Maßnahme den Samstags- und Sonntagsarbeitslohn der betroffenen Personenkreise im Kellner- und Servierberuf als steuerfrei zu erklären? 4618 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, den Samstags- und Sonntagsarbeitslohn des Gaststättenpersonals für steuerfrei zu erklären. Eine Steuerfreiheit könnte nur durch eine von diesem Hohen Haus zu beschließende Änderung des Einkommensteuergesetzes erreicht werden. Gegen eine solche Gesetzesänderung müßten aber erhebliche Bedenken erhoben werden. Es gibt keinen vertretbaren Grund, die Arbeitnehmer des Gaststättengewerbes steuerlich besser zu stellen, als Angehörige anderer Berufsgruppen, die ebenfalls regelmäßig an Wochenenden arbeiten müssen. Auch der Mangel an Arbeitskräften, unter dem im übrigen nicht nur das Gaststättengewerbe leidet, kann keinen Anlaß für eine gesetzliche Regelung bieten, die den Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung verletzen würde und damit verfassungsmäßig bedenklich wäre. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 30. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Fragen A 27 und 28) : Trifft es zu, daß nach den Dienstwohnungsvorschriften des Bundesministers der Finanzen vom 16. Februar 1970 das Entgelt für die Heizung und Warmwasserversorgung sich erheblich erhöht und in nicht seltenen Fällen mehr als verdoppelt hat, so daß unter Umständen sogar die festgesetzte Wohnungsvergütung noch nicht einmal diese Kosten abdeckt? Womit begründet die Bundesregierung diese außerordentlich starke Anhebung des Heizungsentgelts? Die Dienstwohnungsvorschriften des Bundesministers der Finanzen vom 16. Februar 1970 sehen vor, daß der Dienstwohnungsinhaber bei Anschluß seiner Wohnung an eine dienstliche Sammelheizung ein Heizungsentgelt zu entrichten hat. Die Berechnung des Entgeltes kann bei teuren Koksheizungen zu gewissen Härten führen. Der Bundesminister der Finanzen hat deshalb in diesen Tagen rückwirkend mit Beginn der Heizperiode 1970/71 eine Regelung zur Vermeidung solcher Härten getroffen. Das betreffende Rundschreiben wird den Bundesverwaltungen in wenigen Tagen zugehen. Die Härteregelung besteht darin, daß eine gewisse Obergrenze für ,die Heizkostenbelastung festgesetzt ist. Sie läßt sich rechtfertigen im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse, die bei den Dienstwohnungen mit Anschluß an dienstlichen Sammelheizungen vorliegen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 1. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/ 1480 Frage A 29) : Ist die Bundesregierung bereit, durch finanziellen Anreiz, evtl. durch Änderung der Besteuerung, auf den Bau lärmschwächerer Kraftfahrzeuge hinzuwirken? Die Bundesregierung wird bei den Vorbereitungsarbeiten zur Neugestaltung der Kraftfahrzeugbesteuerung bemüht sein, eine Besteuerungsform zu finden, mit der die Bestrebungen, die umweltstörenden Einflüsse des Kraftfahrzeugverkehrs und damit auch den Straßenlärm einzudämmen, unterstützt werden. Über die mögliche Ausgestaltung der künftigen Kraftfahrzeugbesteuerung kann jedoch zur Zeit noch nichts mitgeteilt werden, weil — wie die Bundesregierung schon mehrfach erklärt hat — den Vorschlägen der unabhängigen Steuerreformkommission nicht vorgegriffen werden soll. Wenn sich darüber hinaus Möglichkeiten zeigen, den Bau geräuscharmer Kraftfahrzeugmotoren zu fördern, wird die Bundesregierung selbstverständlich überprüfen, ob sich derartige Maßnahmen durchführen lassen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 95) : Hält die Bundesregierung es für richtig, daß Bewerber um einen Führerschein im Durchschnitt etwa 600 DM für Fahrschulkosten und -gebühren zur Erlangung einer Fahrerlaubnis ausgeben müssen? Kosten von DM 600,— für den Erwerb einer Fahrerlaubnis können je nach Lage des Einzelfalles gerechtfertigt sein. Sie hängen von der Begabung des Fahrschülers und seinem Alter und von den Anforderungen der Fahrerlaubnisprüfung ab. Die Fahrerlaubnisprüfung mußte im Jahre 1969 verschärft werden. Wegen der steigenden Unfallzahlen im Straßenverkehr ist es nicht möglich, sie zu mildern. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 96) : Hält die Bundesregierung ihre Zusicherung aufrecht, daß die durch die Vorbereitung der Olympischen Spiele erforderlichen Aufwendungen für die Straßen in Bayern dem Land Bayern zusätzlich zur Verfügung gestellt werden? Die Zusicherung des Bundes aus dem Jahre 1968, den Mehrbedarf für die Maßnahmen an Bundesfernstraßen aus Anlaß der Olympischen Sommerspiele 1972 im Vorfeld von München in Höhe von rd. 150 Millionen DM zusätzlich bereitzustellen, ist durch die bisherigen Sonderzuweisungen in Höhe Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 4619 von 145 Millionen DM bis auf einen geringen Restbetrag erfüllt worden. Inzwischen haben sich die Gesamtkosten erheblich erhöht. Auch in den nächsten beiden Haushaltsjahren wird sich der Bund bemühen, einen Teil der Kostenerhöhungen durch zusätzliche Mittelzuweisungen abzudecken, soweit es die Haushaltssituation zuläßt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rasner (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen A 97 und 98) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der dänische Zoll westlich von Padborg ein 4 bis 5 ha großes Grundstück gekauft hat, auf dem ein gemeinsames dänisch-deutsches Zollbehandlungsgebiet für den dänisch-deutschen Verkehr (Lastkraftwagen und Eisenbahn) entstehen soll, und daß ferner in Padborg mit dem Bau einer Klein-Container-Verkehrsanlage (5-Fuß-Container für Teilpartien) zu rechnen ist, und sieht die Bundesregierung in diesen Maßnahmen nicht schon faktisch eine dänische Vorentscheidung in der Standortfrage eines künftigen deutschdänischen Gemeinschaftsbahnhofes? Hat die Bundesregierung inzwischen ihrerseits vorbereitende Maßnahmen getroffen, um die Chancen des Standortes Flensburg-Weiche für einen deutsch-dänischen Gemeinschaftsbahnhof zu wahren, und führt sie über dieses Thema Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die dänische Zollverwaltung auf dänischem Hoheitsgebiet westlich von Padborg ein etwa 4 bis 5 ha großes Grundstück erworben hat, auf dem eine Umschlaganlage für Lkw-Sammelladungsgut und -Stückgut errichtet wird. Gleichzeitig werden gemeinsame Einrichtungen für die deutsche und die dänische Zollabfertigung geschaffen, die ebenfalls lediglich für den Straßenverkehr vorgesehen sind. Es finden darüber zur Zeit Verhandlungen zwischen der deutschen und der dänischen Zollverwaltung statt. Die dort geplanten Zollabfertigungsanlagen sollen die bisherigen Anlagen an den Straßengrenzübergangen bei Kupfermühle, Harrislee und (sonst notwendig) Ellung ersetzen. Die neue Anlage erhält einen Autobahnanschluß, dagegen keinen Gleisanschluß. Die Bundesregierung sieht daher in diesen Maßnahmen keine Vorentscheidung in der Standortfrage eines künftigen deutsch-dänischen Gemeinschaftsbahnhofs. Über den Bau einer KleinContainer-Verkehrsanlage in diesem Zusammenhang ist der Bundesregierung nichts bekannt. Sie wird dieser Frage nachgehen. Zur Einrichtung eines deutsch-dänischen Gemeinschaftsbahnhofs am deutsch-dänischen Eisenbahngrenzübergang Flensburg/Padborg hatte die Bundesregierung bereits auf eine entsprechende Anfrage von Ihnen, Kollege Rasner, in der Fragestunde am 22. bis 24. April 1970 dahin Stellung genommen, daß z. Z. keine Verhandlungen zwischen den zuständigen Ministern beider Länder und den beiden Eisenbahnverwaltungen darüber stattfinden und daß daran vorerst auch nicht gedacht ist. In gleichem Sinne hatte sich der Vorstand der Deutschen Bundesbahn unter dem 15. Juni und 5. August d. J. in entsprechendem Schreiben an Sie geäußert. Seitdem hat sich in der Sachlage nichts geändert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wenn es bei der Eisenbahn nicht möglich sein sollte, die von der Kostenseite aufgerissene Lücke über eine Angleichung der Tarife und Gebühren zu decken, dann bliebe nur die Möglichkeit einer Verminderung der Investitionen. Das hätte für die Wirtschaft wie auch für eine Anzahl von Aufgaben, die ihr gestellt sind, harte Folgen. Vom Finanzminister kann ich keine Mark mehr erwarten, als er mir ohnehin zugestanden hat, und ich weigere mich, erhöhte Kosten für Löhne und Gehälter über Kredite und Kapitalmarktmittel zu finanzieren.
    Das mögen nicht leicht verdaubare finanzielle Varianten einer im übrigen erfolgreichen Verkehrspolitik sein. Ich habe sie dem Parlament unter Verzicht auf jede Beschönigung und Polemik so offen dargestellt, wie es der Ernst dieser Problematik gebietet. Wer darüber lacht, beweist mir, daß er den Ernst der Situation nicht sieht.
    Das, was ich für die Eisenbahn gesagt habe, gilt dem Sinne nach auch für die Deutsche Bundespost.
    Meine Damen und Herren, Ihnen liegt die Drucksache VI/1140 zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vor. Im Verkehrsbericht werden Sie die Frage der Beseitigung schienengleicher Bahnübergänge behandelt finden. Vor allem im Hinblick auf die finanzielle Seite muß dieses Thema auch in engem Zusammenhang mit dem Ausbau des Bundesfernstraßennetzes und der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Verdichtungsräumen gesehen werden.
    Das ist letztlich auch der Grund dafür, daß der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf davon absieht, eine völlig neue und möglicherweise finanziell überaus aufwendige Konzeption zu entwickeln, sondern sich im wesentlichen darauf beschränkt, der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
    15. Juli 1969 durch Übernahme der Länderanteile auf den Bund Rechnung zu tragen, gleichzeitig aber an der finanziellen Mitverantwortung der beteiligten Baulastträger festzuhalten.
    Wir dürfen aber nicht nur die Probleme der Gegenwart sehen, auch wenn sie noch so groß sein mögen; wir dürfen es nicht unterlassen, unseren Blick auch auf noch sehr ferne technische und wirtschaftliche Horizonte zu richten. Im Verkehrsbereich muß man weit in die Zukunft denken, sonst wird man von der Zukunft überrascht. Die Entwicklung der Verkehrstechnik zeigt, daß sich unser Wissen immer schneller umschlägt. Die großen Veränderungen in der Welt zeigen sich nicht nur symbolisch, sondern auch sehr tatsächlich im Verkehr und in der Entwicklung der Verkehrsmittel. Wir haben in 50 Jahren auf dieser Erde den großen Sprung von der Postkutsche bis in die Juli-Tage des vergangenen Jahres gemacht, als das erste Mal Menschen mit einem neuen Verkehrsmittel die Erde verließen und ein fremdes Gestirn betraten. Wir müssen daher daran denken, ob wir am Ende dieses Jahrhunderts noch mit den herkömmlichen Verkehrssystemen die Probleme des Verkehrs bewältigen können, die es dann geben wird, oder ob wir nicht völlig neuartige Verkehrsmittel entwickeln müssen. Das ist keine Gedankenspielerei, sondern eine ernsthafte, reale Notwendigkeit, die heute in der ganzen Welt bedacht wird. An diesem Problem arbeiten heute in allen industrialisierten Ländern die Wissenschaftler in den Laboratorien. Bei der Langfristigkeit von Verkehrsinvestitionen und dem Zeitaufwand, der mit der Entwicklung neuer Techniken verbunden ist, müssen wir rechtzeitig die Weichen stellen.
    Ich möchte meine Ausführungen vor dem Hohen Hause daher mit dem Blick auf ein solches Projekt abschließen, welches das Bild unseres Landes und Europas entscheidend verändern kann. Ich spreche von einem Hochleistungsschnellverkehrssystem, das die Bevölkerungs- und Wirtschaftszentren der Bundesrepublik — und in einem späteren Stadium die von Europa — miteinander verbinden und deren Integration in größere geographische Zusammenhänge fördern könnte. Die äußeren Umstände dieses Projekts sind Ihnen im wesentlichen bekannt. Die Studiengesellschaft in Ottobrunn bei München ist mit der Durchführung der Studie beauftragt. Der Forschungsauftrag, den wir erteilt haben, lautet, ein Verkehrsmittel zu entwickeln, das zwischen dem Stachus in München und der Binnenalster in Hamburg — zwei innerstädtischen Punkten also — dem Flugzeug, das es dann gibt, nach Zeit, Komfort und Preis Wettbewerb liefern kann.
    Es ist selbstverständlich, daß eine solche Studie unter Einschluß aller wirtschaftlichen und technischen Aspekte der Zukunft das Gesamtproblem umfassend behandeln muß. Diese Aspekte sind: Entlastung der Straßen durch Umlenkung des Güter- und Personenverkehrs; Prüfung, ob und gegebenenfalls in welcher Weise sich dieses Ziel durch eine Verbesserung des konventionellen Schienensystems erreichen läßt und inwieweit das konventionelle Schienensystem in ein neues Hochleistungssystem
    4544 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970
    Bundesminister Leber
    einbezogen werden kann; Einfluß auf die Kapazitätsauslastung der traditionellen Verkehrszweige; zusätzliche Belastung der Infrastruktur an den Verkehrsknotenpunkten besonders in den Ballungsgebieten durch den Zubringer- und Verteilerverkehr; Einbeziehung sämtlicher Varianten neuer Technologien. In der Studie wird außerdem der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen der Hochleistungsschnellbahn untersucht werden.
    Die Arbeiten sind soweit gediehen, daß Ergebnisse der Untersuchung im Jahre 1971 vorliegen werden. Dann wird auch sichtbar werden, ob es solche neuen Wege gibt, die gegangen werden können. Ob sie gegangen werden, muß dann unter politischen Gesichtspunkten bedacht und entschieden werden.
    Europa ist klein geworden. Wir sehen, wie schwer es den europäischen Nationen fällt, im modernen Großflugzeugbau mitzuhalten. In der Entwicklung bodengebundener Verkehrsmittel müssen wir alles daransetzen, nicht nur mitzuhalten, sondern in der Welt mit vorn zu sein. Dadurch werden nicht nur neue Horizonte für den Verkehr eröffnet; auch unsere Ingenieure und unsere Industrie brauchen diesen Anstoß und diesen Auftrag, nachzudenken, damit sie sich im Konzert der Mächte nicht schlecht plazieren. Wir wollen ihnen mit der Nominierung solcher Ziele Marken offerieren und ihnen die heimische Basis und den Schwung geben, den sie nötig haben, um sich auf den Weltmärkten behaupten zu können. Wir brauchen auf diesem Gebiet Pionierarbeit, die den Weg über das Ende dieses Jahrhunderts hinweg in eine neue Periode erschließt. Es ist Zeit, daß wir diese Arbeit tun, denn für große Entwicklungen ist das Ende des Jahrhunderts schon sehr nahe.
    In unserem Lande hat es immer Frauen und Männer gegeben, die Ideen hatten, die Entwicklungen vorangetrieben und diese oft mühsam, aber doch zielsicher und beharrlich zu verwirklichen versucht haben. Darauf können wir auch in der Zukunft vertrauen.
    Dem Begründer einer einheitlichen deutschen Postverwaltung und bekannten Verkehrshistoriker, dem Generalpostmeister Heinrich von Stephan, schrieb sein Kaiser zum 60. Geburtstag am 7. Januar 1891 folgende Widmung unter sein Bild: „Die Welt am Ende des 19. Jahrhunderts steht unter dem Zeichen des Verkehrs." Dieser Satz gilt mit Sicherheit auch für das Ende dieses Jahrhunderts, das zugleich das Ende eines Jahrtausends ist.
    Ich bitte das Hohe Haus, dem Verkehr und seinen Aufgaben auf dem Wege dahin seine Hilfe nicht zu versagen und sein geneigtes Interesse zu zeigen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und vereinzelt bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. MüllerHermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Müller-Hermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ankündigung eines Verkehrsberichts durch den Bundeskanzler bei dessen Regierungserklärung ließ seinerzeit große Erwartungen aufkommen, denn der Bundeskanzler stellte den Bericht in den Rahmen eines sehr anspruchsvollen Programms innerer Reformen. Statt der versprochenen Reformen bietet die Bundesregierung hier erneut einen Bericht an, der allenfalls die Probleme anschneidet, der sich aber mit erstaunlicher Akrobatik um echte Lösungen herumdrückt. Von Bericht zu Bericht scheint die Bundesregierung ihre Kunstfertigkeit zu vervollkommnen, auf möglichst viel Papier — in diesem Falle auf möglichst viel buntem Papier — möglichst wenig darüber auszusagen, was sie tatsächlich will und wie sie sich, wenn sie Programme vorlegt, deren Finanzierung vorstellt.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr richtig! — Das kann man wohl sagen!)

    Der dem Parlament vorliegende Verkehrsbericht liegt voll und ganz auf dieser Linie und ist deshalb für uns enttäuschend; enttäuschend wegen der zahlreichen Widersprüchlichkeiten, aber auch weil er die wirklichen Probleme der Verkehrspolitik ausklammert und sich hier auf teils vage, teils großsprecherische Ankündigungen beschränkt. Es fehlen in ihm klare Aussagen, welche konkreten Maßnahmen zu erwarten sind. Das, was der Herr Bundesverkehrsminister heute hier in Ergänzung zum Verkehrsbericht vorgetragen hat, ist auch wiederum nicht konkret, und wo Minister Leber etwas konkreter wurde, da sprach er nicht als Bundesverkehrsminister, sondern als der Abgeordnete Leber.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, diese Bundesregierung nimmt eben ihre Führungsaufgabe nicht wahr.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist immerhin beruhigend, daß die Bundesregierung gewillt ist, ihre Führungsaufgabe wenigstens dann zu übernehmen, wenn es um die Toiletten an den Autobahnen geht.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU. — Abg. Fellermaier: Aber, aber, Herr Müller-Hermann! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Der Verkehrsbericht scheint angelegt als eine nachträgliche Rechtfertigung des sogenannten Leber-Planes zu dienen, der — wie wir alle wissen — in gewissen Teilen auch von der CDU/CSU-Fraktion mitgetragen wurde, der aber in einigen entscheidenden Punkten von der Anlage her falsch konzipiert war und daher auch unseren Widerspruch hervorrief. Die inzwischen eingetretene Entwicklung hat den entschiedenen Widerspruch der Unionsparteien nur gerechtfertigt. Auch heute scheint die Bundesregierung sich noch nicht im klaren darüber zu sein, ob sie die entscheidenden Probleme der Verkehrspolitik mit verkehrslenkenden Maßnahmen angehen oder den vom Bundeskanzler in der Regierungserklärung angekündigten Weg zu mehr Wettbewerb wirklich gehen will.

    (Zuruf von der SPD: Da haben Sie nicht zugehört!)

    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970 4545
    Dr. Müller-Hermann
    Zunächst möchte ich für die Opposition betonen, daß wir auch heute durchaus bereit sind, in sachlicher Auseinandersetzung zu möglichst viel Gemeinsamkeit in der Verkehrspolitik zu kommen, vor allem überall dort, wo es um Sicherheit im Verkehr und um das Wohl der Menschen geht. Wir machen aber auch daraus kein Hehl: bei den konkreten Entscheidungen der Verkehrspolitik scheint es heute wie zuvor nicht leicht zu sein, einen gemeinsamen Weg mit den Sozialdemokraten zu finden, nämlich bei der Frage, wie man am besten die Bedürfnisse einer sehr stark vom Produktivitätsfortschritt im Verkehr abhängigen Wirtschaft befriedigt und den Erfordernissen auch der regionalen Erschließung Rechnung trägt. Hier bedarf es nun einmal eines mutigen und zukunftweisenden Konzepts, das wir in diesem Verkehrsbericht vermissen.
    Wettbewerb schließt ja Partnerschaft nicht aus, sondern setzt sie sogar in wesentlichen Teilen voraus. Die CDU/CSU hält die Intensivierung des Wettbewerbsprinzips im Verkehr nach wie vor für den besten Weg, um unseren Mitbürgern und unserer Wirtschaft ein vielseitiges, qualitativ hochwertiges und auch möglichst preisgünstiges Personen- und Güterverkehrssystem zur Verfügung zu stellen. Nach unseren Vorstellungen soll sich auf der Basis möglichst angenäherter Startbedingungen eine Aufgabenverteilung vollziehen, die die spezifischen Leistungsvorteile der verschiedenen Verkehrsarten zum Nutzen des Ganzen voll zur Entfaltung und zur Geltung bringt.
    Ein nicht neues und sicherlich auch sehr schwieriges Problem ist in diesem Zusammenhang die Frage: Wie können die Startbedingungen im Verkehr angeglichen werden? Seit Beginn dieses Jahres erwarten wir vom Herrn Bundesverkehrsminister die seit langem angekündigte Stellungnahme zu dem sogenannten Wegekostenbericht. Noch im Mai dieses Jahres hat der Herr Bundesverkehrsminister auf eine Anfrage unserer Fraktion zugesagt, pünktlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die im Juni 1968 als Kompromiß in der Großen Koalition zwischen den damaligen Regierungsparteien ausgehandelte Beförderungsteuer, ein für alle Beteiligten unerfreulicher Wechselbalg, zum Jahresabschluß von einer wegekostenorientierten Abgabe abgelöst werden könne.

    (Abg. Rawe: Was ist daraus geworden?)

    Dies blieb eine der vielen voreiligen Ankündigungen dieser Bundesregierung.

    (Abg. Rawe: Genauso ist es!)

    Heute hat der Bundesverkehrsminister zu seiner Entschuldigung auf die nur sehr langsam vorangehende Entwicklung im Bereich der EWG hingewiesen. Nun, meine Damen und Herren, das war im Mai dieses Jahres genauso bekannt wie heute. Die Bundesregierung kann auch nicht in dem einen Bereich sagen, sie wolle in der EWG den Vorreiter spielen, und sich in anderen Fragen mit der langsamen Entwicklung in der EWG für den Mangel an eigenen Entscheidungen entschuldigen wollen.
    Wir haben im übrigen mittlerweile einige Zweifel, ob der Bundesverkehrsminister überhaupt einen ernsten Versuch unternehmen will, eine möglichst gerechte Abgabenbelastung der Verkehrsarten als Voraussetzung für einen harmonisierten Wettbewerb zu schaffen, oder ob die von ihm angekündigten Lösungen unter dem Motto konzipiert werden sollen: Was Wegekosten sind, bestimmt der Bundesverkehrsminister.

    (Zuruf von der SPD. Na, na, na! — Abg. Dr. Apel: Nein, dieses Parlament, Herr Müller-Hermann!)

    Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt nach wie vor der Deutschen Bundesbahn. Sie hat in den vergangenen Jahren außerordentlich beachtenswerte Anstrengungen unternommen, um ihr Leistungsangebot zu reorganisieren sowie ihre Modernisierung und Rationalisierung voranzutreiben. Ihr kaufmännisches Management, ein altes Anliegen gerade auch meiner Freunde, hat eine erfreuliche Wirksamkeit entwickelt und mit gutem Erfolg gearbeitet. Für diese Leistungen verdient die Unternehmensleitung, verdienen alle Eisenbahner unsere größte Anerkennung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Herr Bundesverkehrsminister sieht in der guten Beschäftigungslage der Bundesbahn einen großen Erfolg seiner Verkehrspolitik. Ich will einen Zeugen zitieren, der über die Dinge gut Bescheid weiß. Es ist unser Kollege Philipp Seibert. Er schreibt in dem Blatt seiner Gewerkschaft:
    In erster Linie hat die von Wirtschaftsminister Karl Schiller durchgesetzte Wiederankurbelung der Wirtschaft zu einer insgesamt positiv zu wertenden Änderung in der Situation der Deutschen Bundesbahn geführt.
    Das spricht für sich.
    'Richtig ist, meine Damen und Herren, daß die mit dem sogenannten Leber-Plan verbundenen Erwartungen für eine Kapazitätsauslastung der Bundesbahn erheblich übertroffen worden sind. Mit der schon fast in Vergessenheit geratenen Verbotsliste, die damals ein Volumen von etwa 38 Millionen t Güter umfaßte, sollten mindestens 20 Millionen t Ladungsaufkommen von der Straße auf die Schiene verlagert werden.

    (Abg. Fellermaier: Aber die Verbotsliste ist doch Ihr Trauma, Herr Müller-Hermann!)

    — Die Verbotsliste ist längst tot. Von ihr spricht heute keiner mehr, auch der Bundesverkehrsminister nicht. Ich spreche darüber in einem ganz anderen Zusammenhang.
    Bei einer durchschnittlichen Beförderungsweite von 150 bis 200 km sollte damals mit einer Art Kunstgriff eine einmalige Erhöhung der Verkehrsleistungen der Bahn von etwa 3 bis 4 Milliarden Tonnenkilometern erreicht werden. Nun, nicht etwa diese Verbotsliste, sondern die Konjunkturentwicklung hat zu einer weit darüber hinausgehenden Zunahme der Verkehrsleistungen der Bahn geführt. Von 1967 bis 1969 wurden zirka 13 Milliarden Ton-
    4546 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1970
    Dr. Müller-Hermann
    nenkilometer zusätzlich von der Bundesbahn befördert. Für 1970 können wir getrost mit einer weiteren Zunahme von etwa 4 Milliarden Tonnenkilometern rechnen. Das heißt mit anderen Worten, der Boom unserer Konjunktur hat von 1968 bis 1970 den Güterverkehr der Bahn um mindestens das Vierfache dessen erhöht, was Minister Leber seinerzeit mit seiner vielgeplagten Verbotsliste erreichen wollte.
    Noch eine letzte Bemerkung, Herr Fellermaier. Dann höre ich mit der Verbotsliste auf. Man stelle sich einmal vor, diese Verbotsliste wäre tatsächlich am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten, meine Damen und Herren! Niemand wird bestreiten, daß wir einen totalen Zusammenbruch unseres gesamten Güterverkehrssystems erlebt hätten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zu erwähnen bleibt in diesem Zusammenhang nur noch, daß die Kontingente im Straßengüterfernverkehr am 3. Juli dieses Jahres noch um 1500 Einheiten erhöht wurden. Ursprünglich sollten die Kontingente im Güterfernverkehr ja im Zuge der Verbotsliste um 20 % reduziert werden. Auch dies ist ein Musterbeispiel dafür, meine Damen und Herren, wie sich eine Verkehrspolitik am grünen Tisch in der Wirklichkeit ausnimmt.
    Die erfreuliche Kapazitätsauslastung — ich würde sagen, eine fast volle Auslastung — der Bundesbahn darf uns natürlich gerade in einer Phase der Hochkonjunktur nicht den Blick für möglicherweise noch vorhandene strukturelle Schwächen trüben. Sie werden erst wieder sichtbar bei einem Abschwung 1 der Konjunktur. Es gibt eine alte ökonomische Erfahrung, daß man Strukturprobleme möglichst im Stadium einer guten Beschäftigungslage zu lösen versuchen sollte.
    Die Bundesbahn hat ihr Defizit in den letzten Jahren von 1,5 auf 1 Milliarde DM reduzieren können. Herr Minister Leber nannte eine noch geringere Zahl. Noch besser! Es ist aber kein Geheimnis, daß wir infolge des Kostendrucks, der übrigens alle Dienstleistungsunternehmen mit besonderer Härte trifft, bei der Bundesbahn für die vor uns liegende Periode mit einem Wiederanstieg des Defizits rechnen müssen, obwohl — darauf werden Kollegen nachher noch eingehen — die bilanzwirksamen Leistungen des Bundes an die Bahn schon in den letzten Jahren ganz erheblich gestiegen sind und auch weiter steigen werden.
    Meine Damen und Herren, unsere eigenen Vorstellungen von einer leistungsfähigen Bundesbahn sind unverändert. Sehr verehrter Herr Verkehrsminister, ich will jetzt nicht auf die wirklich etwas unqualifizierten persönlichen Angriffe eingehen, die Sie sich im Laufe Ihrer Rede mir gegenüber geleistet haben. Sie sind ja sonst sehr empfindsam, wenn es um Ihre eigene Person geht. Umgekehrt sieht es dann anders aus.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Wir von der CDU/CSU können gegenüber den Eisenbahnern und gegenüber der Bundesbahn mit einem guten Gewissen antreten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Vorstellungen, die sich heute auch bei Ihnen und in weiten Teilen dieses Hauses durchgesetzt haben, haben wir gegen sehr heftigen Widerstand seit mindestens zehn Jahren vertreten. Diese Vorstellungen sind die folgenden:
    Erstens. Die Bundesbahn soll wie ein Wirtschaftsunternehmen arbeiten und ihre Kosten erwirtschaften.
    Zweitens. Politische Lasten sind ihr in vollem Umfang abzunehmen.
    Drittens. Wo der Bahn, wie insbesondere im Sozialverkehr oder bei gesellschaftspolitischen Aufgaben, aus Gründen des Allgemeininteresses Leistungen abverlangt werden, die im Widerspruch zur Eigenwirtschaftlichkeit stehen, sind die sich daraus ergebenden Mindererträge aus dem Bundeshaushalt abzudecken. Die Initiative zu einer entsprechenden Änderung des Bundesbahngesetzes stammt aus unserer Fraktion.