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    Vokabeln: 6
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage: 1
    3. des: 1
    4. Abgeordneten: 1
    5. Dr.: 1
    6. Klepsch.: 1
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    Deutscher Bundestag 80. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. November 1970 Inhalt: Überweisung von Vorlagen des Bundesministers der Finanzen an den Haushaltsausschuß 4475 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 4475 B Fragestunde (Drucksache VI/ 1386) Fragen des Abg, Dr. Geßner (SPD) : Erklärung des Bundesvorstandes des CSU-Freundeskreises zu dem Gewaltverzichtsvertrag mit der Sowjetunion Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 4476 B, C, D Dr. Geßner (SPD) . . . . . 4476 B, D Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) : Rede des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Juniorenclub der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf betr. die Ostpolitik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4477 A Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) (SPD) : Beschleunigung des Verfahrens vor den Sozialgerichten Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 4477 C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4477 D Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Äußerungen in der Zeitschrift „stern" betr. die Kassenärzte Deutschlands Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 4478 A, B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 4478 A, B Frage des Abg. Gallus (FDP) : Verbot des Weidens von Schafen auf Hubschrauberflugplätzen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4478 C, D Gallus (FDP) 4478 D Frage des Abg. Gallus (FPD) : Freistellung von sich dem landwirtschaftlichen Betriebshilfsdienst zur Verfügung stellenden jungen Landwirten vom Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4478 D, 4479 A Gallus (FDP) 4479 A Fragen des Abg. Pawelczyk (SPD) : Qualifizierung von Offizieren für die Laufbahn des höheren Dienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4479 B, C, D, 4480 B Pawelczyk (SPD) . . 4479 C, D, 4480 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 Frage des Abg. Cramer (SPD) : Antrag auf Entlassung seitens als Strahlflugzeugführer ausgebildeter Offiziere Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4480 B, C, D Cramer (SPD) 4480 C, D Frage des Abg. Stahlberg (CDU/CSU) : Institut für Erziehung und Bildung in den Streitkräften Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4480 D Frage des Abg. Stahlberg (CDU/CSU) : Mitglieder der Bildungskommission der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4481 A, B, C Stahlberg (CDU/CSU) . . 4481 A, B Biehle (CDU/CSU) 4481 C Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) : Vorlage des Gutachtens der Bildungskommission der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4481 D, 4482 A, B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 4481 D, 4482 A Frage des Abg. Haase (Kassel) (CDU/CSU) : Schriftliche Aufforderung von Parteien an Soldaten zur Werbung für den Besuch von Parteiveranstaltungen in Soldatenkreisen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4482 C, D, 4483 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 4482 C, D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 4483 A Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) : Vorschläge der Wehrstrukturkommission Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4483 B Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) 4483 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 4483 C Frage des Abg. Jung (FDP) : Ausrüstung für Jägerbrigaden Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4483 D Jung (FDP) 4483 D Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Vorfahrtsrecht für Massenverkehrsmittel Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4484 A Fragen des Abg. Dr. Apel (SPD) : Führerscheininhaber mit Schulung und Prüfung auf Automatik-Fahrzeugen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4484 B, C, D, 4485 A, B, C, D Dr. Apel (SPD) . . . 4484 D, 4485 A, B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 4485 C Dröscher (SPD) 4485 D Fragen der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Ausbau der Bundesstraße 404 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4486 A, B, C 4487 A Frau Tübler (CDU/CSU) . 4486 C, 4487 A Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Wirkung der Verwendung von Spikes-Reifen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4487 B, C, 4488 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 4487 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4487 D Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Stellungnahme des schleswig-holsteinisehen SPD-Landesvorsitzenden zu dem Entwurf eines Zonenrandförderungsgesetzes Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4488 B, C, D, 4489 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 4488 B, C Dr. Warnke (CDU/CSU) 4488 D Fellermaier (SPD) 4489 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 4489 A Frage des Abg. Dr. Reinhard (CDU/CSU) : Auffassung des hessischen Finanzministers Lang über die Förderung des Zonenrandgebietes Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4489 B, C Dr. Reinhard (CDU/CSU) 4489 C Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit der Betriebsräte (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1363) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 III Sozialordnung (Drucksache VI/1411) —Zweite und dritte Beratung — Zink (CDU/CSU) 4489 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 4490 B Dr. Schellenberg (SPD) 4492 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4493 D Katzer (CDU/CSU) 4495 A Arendt, Bundesminister 4496 B Nächste Sitzung 4497 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4499 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Namensführung der verheirateten Frau 4499 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) betr. die Zentrale Erfassungsstelle der Westdeutschen Länderjustizverwaltungen zur Registrierung von Gewalt und Willkürakten an der Zonengrenze und in der DDR 4500 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. Mineralölimport aus der DDR . . . . 4501 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Berufsschadensausgleichsrente 4501 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Anrechnung der im Arbeitsdienst, im Kriegsdienst und in der Gefangenschaft verbrachten Zeiten bei der Rentenberechnung 4501 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) betr. Alterssicherung selbständiger Handwerker und Kaufleute 4502 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) betr. Beachtung der Regeln des Straßenverkehrs bei Manövern amerikanischer Truppen 4502 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Seefeld (SPD) betr. Benutzung der dritten, rechtsgelegenen Fahrspur auf Bundesautobahnen . . . . 4502 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Picard (CDU/CSU) betr Fahrpreiserhöhungen bei der Deutschen Bundesbahn 4503 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Anhörung des Beauftragten der Bundesregierung für den Naturschutz vor der Entscheidung über die Trassenführung der Umgehungsstraße um Eltville 4503 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Berücksichtigung der in der „Grünen Charta von der Mainau" niedergelegten Vorstellungen über die Gestaltung eines menschengerechten Lebensraumes 4503 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost 4503 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Förderung des Zonenrandgebietes . . . 4503 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/ CSU) betr. Förderung des Zonenrandgebietes 4504 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Hein (Salzgitter-Lebenstedt) (CDU/CSU) betr. Quartett-Spiele „Bilder aus Deutschland" 4504 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) (SPD) betr. die Empfehlung 614 der Beratenden IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 Versammlung des Europarates über die Schaffung eines ständigen Organs für die Zusammenarbeit zwischen Ost und West 4504 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kern (SPD) betr. Pressemeldungen über den Kulturattaché der deutschen Botschaft in Pretoria . . . . 4504 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Klee (CDU/CSU) betr. Behandlung der Frage der Beziehungen zwischen Europa und Lateinamerika bei dem Treffen der Außenminister der Europäischen Gemeinschaften in München 4505 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Abwendung einer Beeinträchtigung der bayerischen Erholungsgebiete im Chiemseegebiet durch Kupferbergbau im Bereich von Kitzbühel/Tirol 4505 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Schritte der Bundesregierung gegen die Einleitung ungereinigter Abwässer in das Emsästuar . . 4505 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Einrichtung einer zentralen deutschen Kinemathek 4505 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Simultanzulassung für Rechtsanwälte in weiteren OLG-Bezirken 4506 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Ausdehnung des Rechtspflegergesetzes auf Verwaltungsbeamte bei den Verwaltungsgerichten . . . . 4506 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) betr. Belegung der in amerikanischer Verfügungsgewalt befindlichen US-Wohnungen in München, Deiningerstraße . . 4506 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Befreiung des Verkaufs von gebrauchten PKWS von der Mehrwertsteuer . . . . 4507 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Befreiung der Grundwehrdienstleistenden von der Meldepflicht 4507 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Mittel aus dem Sonderprogramm Holstein und dem ERP-Programm 1970 für den Zweckverband Karkberook . . . . . . 4507 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/ CSU) betr. Verwendung der für die Altersversorgung alter Belegschaftsmitglieder zur Verfügung stehenden Mittel beim Verkauf der Firma Borsig an die Firma Babcock, Oberhausen . . . . . 4508 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) betr. Befragung von Beamten des Bundeswirtschaftsministeriums nach ihrer politischen Einstellung 4508 C Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Gallus (FDP) betr. Förderung des Absatzes von Spanferkeln . . 4508 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Gespräch des Staatssekretärs Dr. Griesau mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände . . . . . . 4508 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Rundschreiben der IG-Chemie-PapierKeramik-Verwaltungsstelle Essen an die Betriebsangehörigen der PAG Presswerk AG, Essen 4509 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Buschfort (SPD) betr. die Anzahl der betriebsratsfähigen Betriebe ohne Betriebsrat . . . . . . . . . 4509 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 V Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. berufliche Weiterbildung ausländischer Arbeitnehmer 4509 D Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr Mindestanforderungen an die Errichtung und Führung von Abgabestellen von Freibankfleisch 4510 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) betr. die gesundheitlichen Folgen einer langfristigen Einnahme von Ovulationshemmern 4510 D Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) betr. Internate mit Rehabilitationseinrichtungen für Hämophilie-Kranke . . . . 4511 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. den Wohnungsmarkt für Studenten und Studentenehepaare 4511 C Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. Ausbau der B 45 bis zur Main-Überführung 4512 A Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Auflösung der Bundesbahndirektion Mainz — Elektrifizierung der Bahnstrecke Schifferstadt—Wörth—Karlsruhe . . . 4512 B Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Neubau der B 40 zwischen Mainz und Alzey 4513 A Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. das von den US-Streitkräften belegte Autobahnrasthaus am Chiemsee . . 4513 A Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Wiederaufbau des Sachsenwaldtheaters in Reinbek . . . . . . . . 4513 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4475 80. Sitzung Bonn, den 13. November 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 13. 11. Dr. Aigner 13. 11. Amrehn 13. 11. Dr. Arndt (Berlin) 13. 11. Dr. Birrenbach 13. 11. Blumenfeld 13. 11. Frau Brauksiepe 13. 11. Burger 13. 11. Collet 2. 12. Dasch 13. 11. Dr. Dittrich * 13. 11. Dr. Dollinger 13. 11. Dorn 13. 11. Dr. Erhard 13. 11.. Dr. Evers 13. 11. Dr. Giulini 13. 11. Dr. Götz 30. 11. Dr. Haack 13. 11. Haage (München) 13. 11. Härzschel 13. 11. Dr. Hallstein 13. 11. Dr. Hein 13. 11. Helms 13. 11. Hermsdorf (Cuxhaven) 13. 11. Heyen 31. 12. Dr. Huys 13. 11. Dr. Jaeger 31. 12. Dr. Jungmann 31. 1.1971 Dr. Kiesinger 13. 11. Dr. Koch * 13. 11. Frau Krappe 14. 11. Dr. Kreile 13. 11. Kriedemann * 13. 11. Frau Dr. Kuchtner 13. 11. Lange * 13. 11. Matthöfer 13. 11. Meister * 13. 11. Müller (Aachen-Land) * 13. 11. Ott 13. 11. Pieroth 13.11. Dr. Pohle 13. 11. Richarts * 13. 11. Dr. Rinsche 13. 11. Rommerskirchen 13. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 11. Schmitz (Berlin) 13. 11. Schneider (Königswinter) 13. 11. Frau Schroeder (Detmold) 13. 11. Spilker 13. 11. Dr. Starke (Franken) 13. 11. Steiner 13. 11. Dr. Stoltenberg 13. 11. Strauss 13. 11. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stücklen 13. 11. Werner 13. 11. Wischnewski 13. 11. Dr. Wulff 2. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 11. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache VI/1386 Fragen A 23 und 24) : In welchen Staaten Europas lassen es die gesetzlichen Vorschriften zu, daß bei der Eheschließung nicht nur der Familienname des Mannes, sondern auch der Familienname der Frau oder ein Doppelname der beiden gemeinsamer Familienname werden kann? Ist bekannt, in wieviel Prozent der Eheschließungen - insbesondere in der DDR - von dem Recht Gebrauch gemacht wird, den Familiennamen der Frau zum gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen? Da die europäischen Staaten sehr unterschiedliche Regelungen für die Namensführung der verheirateten Frau haben, kann ich Ihre Frage nur in der Weise beantworten, daß ich Ihnen die Namensregelungen der einzelnen Staaten - in alphabetischer Reihenfolge - aufzähle. Albanien: Die Ehegatten können bei der Eheschließung (D) erklären, daß a) sie als gemeinsamen Familiennamen den Namen des Mannes führen wollen, b) jeder seinen Namen beibehält, c) jeder dem eigenen Namen den des anderen Ehegatten anfügen will. Dänemark: Die Frau kann erklären, daß sie a) den Namen des Mannes annehmen, b) ihren Namen weiterführen, c) ihrem Namen den des Mannes hinzufügen will. Finnland: Die Frau erwirbt den Namen des Mannes. Sie kann jedoch bei der Eheschließung erklären, daß sie ihren Namen dem des Mannes voranstellen will. Frankreich: Die Frau erwirbt nach dem Gesetz nicht den Namen des Mannes; gewohnheitsrechtlich bezeichnet sie sich jedoch mit seinem Namen. Großbritannien und Nordirland: Gesetzliche Vorschriften über die Namensführung der Frau fehlen; gewohnheitsrechtlich führt sie den Namen des Mannes. 4500 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 Italien: Die Frau nimmt den Namen des Mannes an, verliert aber dadurch nicht ihren Geburtsnamen. Sie kann, wenn sie will, einen Doppelnamen führen. Wie der Doppelname gebildet wird, ist nicht vorgeschrieben. Es bestehen folgende Möglichkeiten: a) dem Namen des Mannes folgt der Geburtsname der Frau mit oder ohne Bindestrich; b) dem Namen des Mannes folgt der Geburtsname der Frau mit dem vorangestellten Zusatz „nata" ; c) dem Geburtsnamen der Frau wird der Name des Mannes mit dem vorangestellten Zusatz „in" angefügt; d) dem Geburtsnamen der Frau wird der Name des Mannes mit dem Zusatz „verehelicht" o. ä. angefügt. Jugoslawien: Die Ehegatten haben bei der Eheschließung zu erklären, welchen Namen sie als gemeinsamen Familiennamen führen wollen. Niederlande: Jeder Ehegatte behält seinen bisherigen Namen bei. Norwegen: Die Frau erwirbt den Namen des Mannes; sie hat jedoch das Recht, ihren Mädchennamen diesem Namen voranzustellen. Polen: Die Frau erwirbt den Namen des Mannes; sie kann bei der Eheschließung jedoch erklären, daß sie ihrem Namen den des Mannes anfügen will. Portugal: Die Frau hat das Recht, den Namen des Mannes zu führen. Sie kann aber auch darauf verzichten und ihren Namen beibehalten. Nimmt sie den Namen des Mannes an, so fügt sie ihn ihrem Namen — ohne Bindestrich — hinzu oder setzt das Wort „de." dazwischen. Rumänien: Die Ehegatten können a) den Namen eines Ehegatten oder eine Verbindung beider Namen als gemeinsamen Familiennamen wählen; b) jeweils ihren Namen beibehalten. Schweden: Die Frau erwirbt den Namen des Mannes. Sie kann jedoch erklären, daß sie ihrem Namen den des Mannes anfügen will. Sowjetunion: Die Ehegatten können erklären, ob a) sie den Namen eines Ehegatten als gemeinsamen Familiennamen führen wollen oder b) jeder seinen Namen beibehält. Spanien: Die Frau behält ihren Namen. Sie hat aber das Recht, diesem den Namen des Mannes mit vorangestelltem „de" anzufügen. Tschechoslowakei: Die Ehegatten können erklären, ob a) sie den Namen eines Ehegatten als gemeinsamen Familiennamen führen wollen oder b) jeder seinen Namen beibehält. Ungarn: Die Frau kann erklären, daß sie a) ihren Namen behält, b) den Namen des Mannes führt, c) dem Namen des Mannes ihren Namen hinzufügt. In den Staaten Belgien, Griechenland, Irland, Island, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz ist der Mannesname Familienname. Es ist keinerlei Material darüber bekannt, in wieviel Prozent der Eheschließungen — insbesondere in der DDR — von dem Recht Gebrauch gemacht wird, den Familiennamen der Frau zum gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 12. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen A 25 und 26) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Niedersächsischen Justizministers Hans Schäfer, die „Zentrale Erfassungsstelle der Westdeutschen Länderjustizverwaltungen zur Registrierung von Gewalt und Willkürakten an der Zonengrenze und in der DDR" solle aufgelöst werden, weil in der letzten Zeit keine Schießereien an der Zonengrenze vorgekommen seien? Trifft es zu, daß die Erfassungsstelle während der ersten sechs Monate des Jahres 1970 527 Verdachtsfälle auf „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Gewaltaktes" überprüft und insgesamt 327 Vorermittlungsverfahren eingeleitet hat, von denen nur 48 an örtlich zuständige Staatsanwaltschaften abgegeben werden konnten? Wie ich schon in der vergangenen Woche gegenüber den Herren Kollegen Hein und Dr. Marx ausgeführt habe, hat der Justizminister des Landes Niedersachsen gelegentlich der Justizministerkonferenz vom 28.-30. Oktober 1970 in Hannover die Frage der weiteren Arbeit und Organisation der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter aufgeworfen. Die Frage ist Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4501 eingehend erörtert worden. Die Justizminister der Länder haben nach Abstimmung mit dem Bundesminister der Justiz wie folgt Stellung genommen: Nach Unterrichtung durch Herrn Justizminister Schäfer über die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter sehen die Justizminister keinen Anlaß, ihre früheren Beschlüsse über die Einrichtung und Tätigkeit dieser Erfassungsstelle abzuändern. Ich habe dem auch heute nichts hinzuzufügen. Die von Ihnen genannten Zahlen stimmen mit dem Bericht der Zentralen Erfassungsstelle für das erste Halbjahr 1970, der mir zugegangen ist, überein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 13. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI/ 1386 Fragen A 36 und 37) : Wie groß ist der jährliche Mineralölimport der Bundesrepublik Deutschland aus der DDR? Kann die Bundesregierung dazu beitragen, daß Firmen im Zonenrandgebiet am Handel mit importiertem Mineralöl aus der DDR beteiligt werden? Die Bezüge an Mineralölerzeugnissen aus der DDR beliefen sich im Jahre 1969 auf 288 000 t. Bis zum 30. 9. 1970 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) sind 372 000 t bezogen worden. Die Bundesregierung hat keine rechtliche Möglichkeit, dafür zu sorgen, daß einzelne Firmen der Bundesrepublik Verträge über den Bezug von Mineralölerzeugnissen aus der DDR erhalten. Bei der großen Transportkostenempfindlichkeit von Mineralölerzeugnissen kann jedoch davon ausgegangen werden, daß die vermehrten Zulieferungen aus der DDR im Jahre 1970 zu einem beträchtlichen Teil in den Zonenrandgebieten abgesetzt worden sind. Das Bundeswirtschaftsministerium wird sich jedoch zusätzlich darum bemühen, daß bei der Verteilung der Mineralölerzeugnisse Firmen im Zonenrandgebiet stärker als bisher berücksichtigt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 12. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/ 1386 Frage A 50) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß im Falle einer Kriegsbeschädigung von 90 % die neben der Grundrente ausgezahlte Berufsschadensausgleichsrente in einer Besoldungsstufe endet (A 8), die heute nicht mehr der Endstufe der entsprechenden Laufbahn adäquat ist (A 9), und ist die Bundesregierung bereit, in solchen Fällen eine Angleichung der Berufsschadensausgleichsrenten an die veränderten Laufbahnbedingungen vorzunehmen? Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß sich die Höhe des Berufsschadensausgleichs nicht — wie bei der Ausgleichsrente — nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet, sondern daß hierfür allein der durch die Schädigung bedingte Einkommensverlust ausschlaggebend ist. Der Einkommensverlust ergibt sich aus einem Vergleich zwischen dem Durchschnittseinkommen der Berufsgruppe, der der Beschädigte ohne die Schädigung wahrscheinlich angehört hätte, und dem derzeitigen Bruttoeinkommen des Beschädigten. Als Vergleichseinkommen gilt also nicht das höchsterreichbare Einkommen, sondern das Durchschnittseinkommen einer Berufsgruppe. Entsprechend dieser gesetzlichen Regelung ist in der maßgebenden Durchführungsverordnung zum Bundesversorgungsgesetz als durchschnittlicher Berufserfolg für den mittleren Dienst das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 bestimmt. Das bedeutet, daß das Vergleichseinkommen noch höher ist als das durchschnittliche Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe dieser Laufbahn, d. h. der Gruppe A 9. Das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 entspricht deshalb trotz der in der Vergangenheit eingetretenen Änderungen des Besoldungsrechts noch dem durchschnittlichen Einkommen der Beamten des mittleren Dienstes, zumal da nach dem Bundesbesoldungsgesetz nur 5 v. H. der Planstellen dieser Laufbahngruppe mit der Besoldungsgruppe A 9 bewertet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 12. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage A 51) : Wie beurteilt die Bundesregierung Fälle von Rentenempfängern, in deren Rentenberechnung die Zeit des Arbeitsdienstes, die Kriegsdienstzeit während des 2. Weltkrieges und die Zeit der Gefangenschaft deshalb nicht einbezogen werden, weil vor diesen Zeiten keine versicherungspflichtige Tätigkeit nachzuweisen ist und weil nach dieser Zeit innerhalb von drei Jahren eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit nicht aufgenommen wurde, obwohl nach der Rückkehr eine Kriegsbeschädigung von 100% festgestellt wurde und deshalb erst längere Zeit nach der Gefangenschaft eine Tätigkeit aufgenommen werden konnte, die einen Anspruch auf Rentenversicherung begründet hat, und ist die Bundesregierung bereit, eventuell Änderungen der Rentengesetzgebung im Hinblick darauf anzuregen, daß in solchen Fällen auch die Zeit des Arbeitsdienstes wie auch die Zeit der Gefangenschaft in die Rentenberechnung einbezogen werden können? Sie gehen in Ihrer Frage davon aus, daß es Fälle geben könnte, in denen Zeiten des Arbeitsdienstes, des Militärdienstes oder der Kriegsgefangenschaft bei der Rentenberechnung nur deshalb nicht rentensteigernd berücksichtigt werden, weil nach diesen Zeiten wegen einer Kriegsbeschädigung innerhalb der im Gesetz bestimmten Frist keine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen werden konnte. Hierzu ist zunächst zu sagen, daß in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur die genannten Zeiten, sondern auch Zeiten einer anschließenden Krankheit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit als Ersatzzeiten anrechenbar sind. Die Dreijahresfrist, innerhalb der eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen worden sein muß, beginnt in den Fällen, in denen sich an Militärdienstzeit oder Kriegsgefangenschaft eine Krankheit oder eine unverschuldete Arbeitslosigkeit anschließt, erst mit Beendigung der Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Auf Grund dieser Regelung ist in 4502 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 den von Ihnen angesprochenen Fällen die Anrechnung der Ersatzzeiten sichergestellt. Es gibt Fälle, in denen nicht wegen einer Kriegsverletzung, sondern aus anderen Gründen innerhalb der Dreijahresfrist keine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen worden ist. Wenn in diesen Fällen vor dem Arbeitsdienst, dem Militärdienst und der Kriegsgefangenschaft keine Versicherung bestanden hat, ist eine Anrechnung dieser Zeiten als Ersatzzeiten nach geltendem Recht nicht möglich. Diese Regelung beruht auf dem Gedanken, daß die Ersatzzeiten grundsätzlich nur den Personen angerechnet werden sollen, bei denen angenommen werden kann, daß sie, wenn sie keinen Militärdienst usw. geleistet hätten, in diesen Zeiten Beiträge entrichtet hätten. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 13. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen A 53 und 54) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einer Reihe von ehemalig selbständigen Handwerkern und Kaufleuten keine ausreichende Versicherung vorhanden ist? Kann die Bundesregierung feststellen, wie viele ehemalige selbständige Handwerker und Kaufleute keine ausreichende Altersversicherung haben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei Selbständigen allgemein Lücken in ihrer sozialen Sicherung bestehen. Das gilt insbesondere für die Selbständigen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Hierzu gehören auch viele ältere Handwerker, die sich bereits nach dem Handwerkerversorgungsgesetz von 1938 von der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung hatten befreien lassen und auch 1960 beim Inkrafttreten des Handwerkerversicherungsgesetzes Befreiung geltend gemacht haben. Aber auch Handwerker, die nach dem Handwerkerversicherungsgesetz von 1960 nur bis zum Erreichen der Pflichtversicherungszeit von 18 Jahren versichert waren, sind dann nicht ausreichend versorgt, wenn sie ausschließlich auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen sind. Die Untersuchungen, die zur Alterssicherung Selbständiger durchgeführt worden sind, haben sich nicht speziell auf ehemalige Handwerker und Kaufleute, sondern allgemein auf selbständige Erwerbstätige bezogen. Nach den Ergebnissen, die vor etwa 5 Jahren vorgelegt worden sind, lagen bei 2/3 der Selbständigen mit Lebensversicherungen die Versicherungssummen bei höchstens 30 000 DM je Versicherten; ebenfalls fast 2/3 der Selbständigen wandten weniger als 2 000 DM im Jahr für Alterssicherung auf. Neuere Untersuchungen liegen nicht vor. Es muß aber davon ausgegangen werden, daß die Versorgungslücken in diesem Bereich in den letzten Jahren nicht geringer geworden sind. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage A 75) : Welche Möglichkeit hat die Bundesregierung, um sicherzustellen, daß bei Manövern amerikanischer Truppen in Deutschland von den amerikanischen Soldaten die elementarsten Regeln des Straßenverkehrs beachtet werden, um Schäden an Leib und Leben deutscher Bürger zu verhindern? Nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut gelten die deutschen Straßenverkehrsvorschriften auch für die amerikanischen Truppen. Abweichungen von diesen Vorschriften sind nur im Falle dringender militärischer Erfordernisse und unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gestattet. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß amerikanische Truppen gegen diese Bestimmungen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut verstoßen hätten. Sollten Ihnen solche Fälle bekannt sein oder bekannt werden, so empfehle ich, sie dem Bundesminister für Verkehr mitzuteilen, damit er in die Lage gesetzt wird, ihnen nachzugehen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache W1386 Fragen A 78 und 79) : Teilt die Bundesregierung die von einem Automobilclub geäußerte Meinung, die Ausgaben für die Verbreiterung der Bundesautobahnen auf drei Spuren zuzüglich Standspur seien „für die Katz", denn die dritte Spur werde kaum genutzt? Sind Erfahrungswerte darüber bekannt, in welcher Weise die Autofahrer die dritte, rechtsgelegene Fahrspur meiden und sich vorwiegend auf der mittleren und linken Fahrspur bewegen? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht, weil sich die Notwendigkeit einer 3. Fahrspur pro Richtungsfahrbahn aus der verkehrlichen Belastung und die Notwendigkeit der Standspur aus der Verkehrssicherheit ergeben. Die zweite Frage beantworte ich mit Ja. Nach Zählergebnissen, z. B. von dem 6spurigen Autobahnabschnitt Köln-Leverkusen, verteilen sich die Fahrzeugzahlen einer Richtungsfahrbahn im Durchschnitt wie folgt: rechte Spur 26 % Kraftfahrzeuge mittlere Spur 39 % Kraftfahrzeuge linke Spur 35 % Kraftfahrzeuge Dabei ist zu berücksichtigen, daß es sich bei den Fahrzeugen auf der rechten Fahrspur im wesentlichen um Lastfahrzeuge handelt. Bewertet man diese hinsichtlich ihrer Beanspruchung der Fahrbahnfläche wie Personenkraftwagen, so ergibt sich folgendes Bild: rechte Spur 39 % Pkw-Einheiten mittlere Spur 37 % Pkw-Einheiten linke Spur 27 % Pkw-Einheiten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4503 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU Drucksache VI/1386 Frage A 82) : In welchem Maße hält die Bundesregierung Fahrpreiserhöhungen bei der Deutschen Bundesbahn für notwendig und vertretbar? Wie Ihnen bekannt, hat das Bundesbahngesetz die Verantwortung für die Führung des Unternehmens den Organen der Deutschen Bundesbahn übertragen. Die Bundesbahn wird angesichts der voraussichtlichen Steigerung der Betriebsausgaben auch zu prüfen haben, ob die Beförderungspreise angehoben werden sollen. Abschließende Vorstellungen gibt es jedoch zur Zeit noch nicht. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage A 85) : Hat die Bundesregierung, insbesondere der Bundesverkehrsminister, vor der Entscheidung über die Trassenführung der Umgehungsstraße um Eltville im Rheingau den Beauftragten der Bundesregierung für den Naturschutz, Herrn Prof. Dr. Bernhard Grzimek, gehört? Bei der Einleitung des Verfahrens nach § 16 Bundesfernstraßengesetz — nichts anderes ist bisher entschieden worden bestand hierzu kein Anlaß. Im Rahmen dieses Verfahrens werden nämlich auch die für den Natur- und Landschaftsschutz zuständigen Stellen gehört werden. Darüber hinaus hat der Bundesminister für Verkehr in einem persönlichen Schreiben (vom 28. Oktober 1970) dem Beauftragten der Bundesregierung, Herrn Professor Dr. Bernhard Grzimek, seine Gründe für die vorgeschlagene Linie dargelegt. Eine Entscheidung über die Trassenführung wird erst nach Abschluß des o. g. Verfahrens getroffen werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage A 86) : Wird die Bundesregierung den Vorstellungen über die Gestaltung eines menschengerechten Lebensraumes, wie sie beispielsweise in der „Grünen Charta von der Mainau" niedergelegt wurden, auch im Straßenbau Rechnung tragen? Die in der „Grünen Charta von der Mainau" festgelegten Grundsätze bezüglich Umweltschutz und Landschaftsgestaltung werden auch bei der Ausführung von Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen berücksichtigt. Der Bundesminister für Verkehr hat im Rahmen der im Jahre 1966 herausgegebenen „Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau" sowie der „Richtlinien für Straßenbepflanzung" entsprechende Regelungen für die Planung und die Bauausführung getroffen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage A 88) : Bei welchen Dienstleistungen der Deutschen Bundespost sind Gebührenerhöhungen geplant, und in welchen Größenordnungen werden sich diese voraussichtlich bewegen? Die Bundesregierung hat am 6. November eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion dahingehend beantwortet, daß sich Gebührenerhöhungen bei der Bundespost noch im Stadium der Überlegungen befinden. Das ist auch heute noch der Stand der Angelegenheit. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom I 13. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage A 92) : Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß bei dem Fortfall der besonderen Förderung des Zonenrandgebietes mit dem verstärkten Zurückbleiben der Infra-Struktur, mit dem Absinken der Wirtschaftskraft und damit des Lebensstandards die Abwanderung aus dem Zonenrandgebiet erheblich zunehmen würde? Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung zeigt die Statistik, daß das Zonenrandgebiet insgesamt in den letzten Jahren keine Abwanderungsverluste mehr erlitten hat. Die Zahlen über die Wanderungsbewegungen im Zonenrandgebiet lauten auf je 1000 Einwohner 1953 minus 17,5 1961 plus 1 1969 plus 3,7 Wenn man diese Gesamtzahlen nach einzelnen Land- und Stadtkreisen im Zonenrandgebiet aufschlüsselt, sieht das Ergebnis jedoch nicht so erfreulich aus. Es ergibt sich nämlich, daß von den 104 Zonenrandkreisen 1969 noch 46 Kreise Abwanderungsverluste erlitten haben. Diese waren am stärksten in den Landkreisen Duderstadt (-4,8), Lüchow-Dannenberg (-4,4), Goslar (-4,9), Rotenburg (-4,9), Kötzting (-5,9), Wolfstein (-7,0), Wohenstrauss (-4,3), Waldmünchen (-4,8), Münchberg (-4,6) und Königshofen im Grabfeld (-6,4). Bei den genannten Zahlen handelt es sich jeweils um die Wanderungssalden pro 1000 Einwohner. Durch einen breit gefächerten Katalog von Förde- 4504 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 rungsmaßnahmen, der entgegen der bisherigen Praxis auch zusätzliche Hilfen für die Schaffung sozialer Einrichtungen und die verstärkte Förderung des sozialen Wohnungsbaues vorsieht, will die Bundesregierung solchen Abwanderungsverlusten in Teilgebieten entgegenwirken und gleichzeitig verhindern, daß das gesamte Zonenrandgebiet in Zukunft erneut von einer Abwanderungswelle erfaßt wird. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 13. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherrn von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage A 93) : Werden bei der Bundesregierung mit Rücksichtnahme auf die Bemühungen, mit der „DDR"-Regierung zu die Verhältnisse normalisierenden Gesprächen zu kommen, Überlegungen angestellt, die Förderung des Zonenrandgebietes abzubauen, oder unter andere Richtlinie zu stellen? Die Bundesregierung betrachtet die Förderung des Zonenrandgebietes als eine ausschließlich innenpolitische Aufgabe, die nicht Gegenstand von Gesprächen mit der DDR sein kann. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Förderung des Zonenrandgebietes abzubauen. Sie wird die Hilfsmaßnahmen für diesen Raum vielmehr fortführen und im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten in bestimmten Teilbereichen verstärken, bis die Entwicklung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und die wirtschaftliche und verkehrliche Erschließung einen Stand erreicht haben, der dem Bundesdurchschnitt mindestens entspricht. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 13. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hein (Salzgitter-Lebenstedt) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen A 94 und 95) : Ist die Bundesregierung bereit, auch Quartett-Spiele „Bilder aus Deutschland", wie sie das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen im September 1970 an die Schüler der 5. Klassen der allgemeinbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland verteilt hat, die Bilder aus Ostdeutschland enthalten, zur Verteilung zu bringen? Wie würde die Bundesregierung ihre Haltung der Öffentlichkeit gegenüber begründen, falls sie zu einer Verteilung von Quartett-Spielen „Bilder aus Deutschland", die Bilder aus Ostdeutschland enthalten, nicht bereit ist? Die von meinem Haus versandten Quartettspiele sollen dazu beitragen, bei den Schülern das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu stärken. Das Quartettspiel zeigt daher die Umgebung, in der heute die Menschen in den beiden deutschen Staaten leben und arbeiten. Historische Baudenkmäler sind nur in geringem Umfange vertreten. Die Bundesregierung sieht es als ihre selbstverständliche Pflicht an, dem Auftrage des Bundesvertriebenengesetzes folgend alles zu tun, um das Kulturgut der Vertreibungsgebiete im Bewußtsein unseres Volkes zu erhalten. Vielfältiges, von der Bundesregierung gefördertes Schrifttum widmet sich der deutschen Kultur und Geschichte dieser Gebiete. Es werden mehrere Institute und Vereinigungen gefördert, die sich dem kulturellen Erbe des Ostens widmen. Bei dem Quartettspiel handelt es sich um ein in seiner Aufgabenstellung begrenztes, gegenwartsbezogenes, aber nicht kulturhistorisches Anschauungsmaterial. Geschichte und heutige Situation der Gebiete jenseits von Oder und Neiße werden in anderen Hilfsmitteln für den Schulunterricht, die von meinem Hause vorbereitet werden, besser und klarer dargestellt, als das in einem Quartettspiel möglich ist. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 13. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage A 104) : Welches ist die Stellungnahme der Bundesregierung zu dem in der Empfehlung 614 (1970) der Beratenden Versammlung des Europarates vom 24. September 1970 gemachten Vorschlag, ein ständiges Organ für die Zusammenarbeit zwischen Ost und West zu schaffen, an dem auch der Europarat beteiligt sein sollte? Die Einrichtung eines ständigen Organs für die Zusammenarbeit zwischen Ost und West stellt eine — sehr wichtige — Etappe in der sich anbahnenden und initiativ von der Bundesregierung getragenen Politik des Ausgleichs mit dem Osten dar. Diese Politik wird in Übereinstimmung und Abstimmung mit unseren westlichen Verbündeten und Freunden geführt. Unsere bilateralen Verhandlungen mit verschiedenen Staaten des Ostens, die Gespräche der für Berlin verantwortlichen Vier Mächte und der innerdeutsche Dialog sind in diesem Zusammenhang zu sehen. Von der gemeinsamen Einschätzung der Entwicklung dieser Gespräche wird es abhängen, ob und wann ein derartiges Organ geschaffen werden kann, und welche Form es haben wird. Dann stellt sich auch die Frage, welche Verbindung zwischen einem solchen Organ und bereits bestehenden Einrichtungen die zweckmäßigste sein wird. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 13. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kern (SPD) (Drucksache VI/1386 Fragen A 120 und 121) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Kulturattaché der deutschen Botschaft in Pretoria, Herr Facano, Südafrika verlassen hat, weil die südafrikanische Regierung um seine Ausreise gebeten hat? Hat die südafrikanische Regierung außerdem erklärt, daß sie für die Sicherheit des deutschen Diplomaten nicht garantieren könne? Beide Fragen beantworte ich mit Nein. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4505 Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 13. November 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Klee (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386, Frage A 123) : Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß am 19. November 1970 bei dem Treffen der Außenminister der Europäischen Gemeinschaften in München auch die Frage der Beziehungen zwischen Europa und Lateinamerika behandelt wird, uni entsprechend dem Wunsch der deutschen Delegation in der Beratenden Versammlung des Europarates (déclaration écrite No. 3 vom 19. September 1970) möglichst bald die Vorschläge zu prüfen und auf sie einzugehen, die am 29. Juli 1970 von der Sonderkommission für lateinamerikanische Koordinierungsfragen (CECLA) in Buenos Aires für eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit vorgelegt wurden? Die Frage der Intensivierung der Beziehungen zwischen der EG und Lateinamerika ist seit Monaten Gegenstand eingehender und sorgfältiger Prüfungen in den zuständigen Gremien der Gemeinschaft, wobei auch die auf der CECLA-Tagung in Buenos Aires Ende Juli 1970 vorgetragenen Wünsche („Erklärung von Buenos Aires") der lateinamerikanischen Staaten in die Untersuchungen einbezogen wurden. Der Bericht über das Ergebnis der bisherigen Beratungen liegt jetzt vor. Er stand auf der gestrigen Tagesordnung des Ausschusses der Ständigen Vertreter in Brüssel. Der Rat wird sich demnächst mit dem Komplex Lateinamerika befassen können. Bei dem Stand, den die Beratungen in Brüssel somit erreicht haben, erscheint es nicht zweckmäßig, diese Fragen von den Außenministern der EG-Mitgliedstaaten am 19. 11. 1970 in München behandeln zu lassen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 11. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386, Frage B 1) : Ist die Bundesregierung bereit, geeignete Schritte zu unternehmen, damit der im Bereich von Kitzbühel/Tirol geplante Kupferbergbau keine Beeinträchtigung auf die benachbarten bayerischen Erholungsgebiete und damit auf den existenznotwendigen Fremdenverkehr im Chiemseegebiet mit sich bringt? Nachdem ich durch die Presse von dem in den Kitzbüheler-Alpen geplanten Kupferbergbau erfahren habe, habe ich Verbindung mit der Bayerischen Staatskanzlei aufgenommen. Die Bayerische Staatsregierung führt bereits Gespräche mit der Tiroler Landesregierung. Wenn diese nicht den gewünschten Erfolg haben werden, wird die Bundesregierung geeignete Schritte gegenüber der österreichischen Bundesregierung unternehmen. Ich darf im übrigen auf meine Beantwortung der Mündlichen Frage des Herrn Kollegen Folger in der heutigen Fragestunde des Deutschen Bundestages verweisen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 11. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen B 2 und 3) : Welchen geeigneten Schritt bereitet die Bundesregierung vor, durch den sie der Niederländischen Regierung ihr Nichteinverständnis zur Einleitung ungereinigter Abwässer in das Emsästuar, auch soweit es sich um den ersten Abschnitt handelt, nochmals nachdrücklich zur Kenntnis bringen will, wie dieses der Herr Bundesminister des Innern in der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage vom 16. Oktober 1970 — Drucksache VI/1339 — mitteilte? Welche Effektivität verspricht sich die Bundesregierung, wenn sie beim jetzigen Stand der Lage lediglich erneut der Niederländischen Regierung ihren Standpunkt zur Kenntnis bringen will, nachdem dieser dort seit längerer Zeit hinreichend bekannt sein dürfte? Das Auswärtige Amt wird die deutsche Botschaft in Den Haag anweisen, in den nächsten Tagen beim niederländischen Außenministerium vorstellig zu werden und den deutschen Standpunkt bezüglich der Abwassereinleitung in das Ems-Ästuar noch einmal darzulegen. Ich bitte dafür Verständnis zu haben, daß ich mich über den inzwischen unter den fachlich berührten Ressorts bereits abgestimmten Inhalt einer deutschen Demarche zu diesem Zeitpunkt noch nicht näher äußern kann. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen Einzelheiten hierzu mitzuteilen, sobald dem niederländischen Außenministerium der deutsche Standpunkt dargelegt wurde. Eine Demarche auf diplomatischem Wege ist bisher noch nicht erfolgt. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine stärkere Berücksichtigung der Gesichtspunkte des Umweltschutzes und der dazu erforderlichen gemeinsamen Anstrengungen aller europäischen Staaten durch die niederländische Regierung. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 11. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage B 4) : Wird die Bundesregierung den kürzlich gemachten Vorschlag auf Einrichtung einer zentralen deutschen Kinemathek aufgreifen, und kann sie dabei sich an ausländischen Vorbildern orientieren? Der kürzlich gemachte Vorschlag auf Einrichtung einer zentralen deutschen Kinemathek trifft mit Bestrebungen des Bundesministeriums des Innern zusammen, eine zentrale Archivierung von Filmmaterial zu erreichen. Entsprechende verwaltungsmäßige Vorarbeiten sind angelaufen. Im Rahmen der weiteren Entwicklung werden ausländische Vorbilder, soweit sie für die hiesigen Verhältnisse genutzt werden können, in die Überlegungen einbezogen. 4506 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 12. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1386 Frage B 5) : Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag des „Deutschen Juristenverbandes", die Simultanzulassung für Rechtsanwälte in weiteren OLG-Bezirken einzuführen? Der Deutsche Juristenverband hat verlangt, die Simultanzulassung für Rechtsanwälte bei dem Landgericht und bei dem übergeordneten Oberlandesgericht in den Oberlandesgerichtsbezirken wieder einzuführen, in denen sie bei Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung bestanden hat. Die Bundesregierung hält eine derartige Wiedereinführung der Simultanzulassung nicht für geboten. Die Erwägungen, mit denen der Deutsche Juristenverband seine Forderung begründet, sind bereits eingehend geprüft worden, als die gesetzgebenden Körperschaften beschlossen haben, zur Verbesserung des Rechtsschutzes für den rechtsuchenden Bürger und im Interesse der Rechtspflege das Auftreten vor den Oberlandesgerichten in Zivilsachen grundsätzlich solchen Rechtsanwälten vorzubehalten, die nur dort zugelassen sind und deshalb in besonderem Maße die obergerichtliche Rechtsprechung verfolgen können. Etwaige Wettbewerbsvorteile der Rechtsanwälte, deren im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bundesrechtsanwaltsordnung bestehende Simultanzulassung aus verfassungsrechtlichen Erwägungen (Artikel 14 GG) aufrechterhalten wurde, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 GG. Diese Wettbewerbsvorteile werden zudem in den kommenden Jahren zusehends an Gewicht verlieren, da mit einem verstärkten Ausscheiden der verhältnismäßig stark vertretenen älteren Jahrgänge aus dem Berufsleben zu rechnen sein wird. Wenn der Deutsche Juristenverband bemängelt, das Verbot der Simultanzulassung sei nicht sinnvoll, weil der Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht sich seine Schriftsätze von dem Rechtsanwalt bei dem Landgericht fertigen lassen könne, so muß ein solches Verfahren als ein Mißbrauch erscheinen, der gegebenenfalls zu Maßnahmen der Berufsaufsicht Anlaß geben könnte (vgl. hierzu die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Kanka in der 61. Sitzung des Deutschen Bundestages — 3. Wahlperiode — am 18. Februar 1959, Verhandlungen des Deutschen Bundestages S. 3334). Es wäre nicht zweckmäßig, die Vorschriften über die Zulassung bei den Oberlandesgerichten grundlegend zu ändern und hierdurch für die Rechtsanwälte, die im Vertrauen auf die bestehende Regelung bei den Oberlandesgerichten ihre Zulassung beantragt haben, berufliche Schwierigkeiten herbeizuführen, obwohl seit dem Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung neue Umstände nicht hervorgetreten sind. Insbesondere ist auch bei den Beratungen anläßlich des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung vom 13. Januar 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 25) von keiner Seite der Wunsch nach einer allgemeinen Wiedereinführung der Simultanzulassung erhoben worden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 12. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU;' CSU) (Drucksache VI/ 1386 Frage B 6) : ist die Bundesregierung der Ansicht, daft das Rechtspflegergesetz vom 5. November 1969, erweitert durch Gesetz vom 27. Juni 1970, auf Verwaltungsbeamte bei den Verwaltungsgerichten ausgedehnt werden sollte? Die Bundesregierung steht der Einführung des Rechtspflegers bei den Verwaltungsgerichten aufgeschlossen gegenüber. Bereits bei den Vorarbeiten zum Regierungsentwurf des Rechtspflegergesetzes vom 5. November 1969 ist die Frage erörtert worden, ob die Institution des Rechtspflegers in die Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber auch in die Finanz- und die Sozialgerichtsbarkeit übernommen werden könne. Die Frage wurde seinerzeit zurückgestellt, da sie noch nicht spruchreif erschien. Nach der Verabschiedung des Rechtspflegergesetzes ist angeregt worden, im Interesse der Gleichbehandlung der Gerichtszweige und ihrer Angehörigen das Problem wieder aufzugreifen. Die Bundesregierung hat daraufhin eine erste Meinungsbildung veranlaßt. Diese bisherigen Erörterungen legen es nahe, die Problematik unter folgenden Gesichtspunkten zu sehen: Die Ausdehnung des Tätigkeitsbereichs des Rechtspflegers sollte nicht allein für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern in entsprechender Weise auch für die Finanz- und die Sozialgerichtsbarkeit erwogen werden. Dabei wird jedoch für jeden dieser Gerichtszweige besonders untersucht werden müssen, ob eine hinreichend große Anzahl von Geschäften vorhanden ist, die dem Rechtspfleger übertragen werden könnten. Weiter wird zu prüfen sein, welche Ausbildungsanforderungen an die Rechtspfleger zu stellen sind, die in jenen Gerichtszweigen tätig sein sollen. Schließlich ist auf den Zusammenhang des Problems mit den Bemühungen der Bundesregierung hinzuweisen, die sogenannten „öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen" zu vereinheitlichen. Die Fragen sind jetzt Gegenstand sorgfältiger Prüfung im Bundesministerium der Justiz. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. November 1970 auf die Schriftlichen Fra- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4507 gen des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen B 7 und 8) : Welche Einwirkungsmöglichkeit hat die Bundesregierung, um die seit mehr als zwei Jahren freistehenden, in amerikanischer Verfügungsgewalt befindlichen 60 US-Wohnungen in München, Deiningerstraße, einer baldigen Belegung zuzuführen? Ist die Bundesregierung bereit, solange zu intervenieren, bis dieser Zustand, der immer wieder, vor allem unter den Wohnungsuchenden, Verbitterung hervorruft, durch die zuständigen Behörden beseitigt wird? Nach Artikel 48 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hat die Bundesregierung lediglich die Möglichkeit, die amerikanischen Streitkräfte aufzufordern, ihren Bedarf an Liegenschaften laufend zu überprüfen, um eine Beschränkung der von ihnen genutzten Liegenschaften an Zahl und Umfang auf das erforderliche Mindestmaß zu gewährleisten. Dementsprechend hat die Bundesregierung das Hauptquartier der amerikanischen Armee in Europa in Heidelberg mehrmals, zuletzt am 26. Oktober 1970, aufgefordert, die leerstehenden Wohnungen an der Deininger Straße in München freizugeben, oder, falls die Wohnungen weiterhin benötigt werden, anheimgestellt, die deutsche Öffentlichkeit über die Gründe für die Nichtfreigabe und das lange Leerstehen der Wohnungen zu unterrichten. Daraufhin hat HQ USAREUR mit Fernschreiben erwidert, daß die Wohnungen wieder mit amerikanischen Familien belegt werden, sobald die in Auftrag gegebenen Instandsetzungsarbeiten durchgeführt worden sind. Ein genauer Zeitpunkt für die Wiederbelegung könne jedoch noch nicht genannt werden. Diese Verlautbarung sei auch der deutschen Presse mitgeteilt worden. Aus der vorstehenden Mitteilung ergibt sich, daß die Wohnungen in Kürze wieder belegt werden. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage B 9) : Wie weit sind die Überlegungen der Bundesregierung gediehen, den Verkauf von Gebraucht-PKW,s für nicht gewerbliche Käufer, insbesondere Arbeitnehmer, die nicht die Möglichkeit haben, die Mehrwertsteuer abzuwälzen, mehrwertsteuerfrei zu machen? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß die derzeitige Besteuerung gebrauchter Kraftfahrzeuge beibehalten werden sollte. Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, der grundsätzlich jeder private und öffentliche Verbrauch unterliegt. Wird ein gebrauchtes Kraftfahrzeug erneut in den Wirtschaftsverkehr gebracht und durch den Händler wiederum an einen Endverbraucher veräußert, so findet ein weiterer Verbrauch statt, der auch eine erneute Umsatzsteigerung rechtfertigt. Daß diese Steuerbelastung nur die Käufer trifft, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind u. a. auch die Arbeitnehmer —, ergibt sich zwangsläufig bei einer Verbrauchsteuer, C die den privaten und öffentlichen Verbrauch, nicht aber den Verbrauch im unternehmerischen Bereich belasten soll. Auch die günstige wirtschaftliche Entwicklung des Kraftfahrzeughandels läßt eine besondere Steuervergünstigung nicht als notwendig erscheinen. Die allgemeine Belebung auf dem Gebrauchtwagenmarkt hat auch beim gewerblichen Gebrauchtwagenhandel zu steigenden Umsätzen geführt. Gegen eine Steuervergünstigung für gebrauchte Kraftfahrzeuge sprechen schließlich weitere Gesichtspunkte. Einmal müßte sie aus Gründen der Gleichbehandlung auf alle Gebrauchtgegenstände ausgedehnt werden. Zum anderen ergäben sich zwangsläufig erhebliche Abgrenzung zwischen Gebraucht- und Neuwaren und beim Nachweis des Erwerbs von einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Verkäufer. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen B 10 und 11) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß den Garnisonsgemeinden daraus laufend schwerwiegende finanzielle Nachteile erwachsen, daß in den Meldegesetzen der Länder die Grundwehrdienstleistenden von der Meldepflicht befreit sind und deshalb nicht als Einwohner der Gemeinde zählen? Ist die Bundesregierung, falls sie die Befreiung der Soldaten von der Meldepflicht weiterhin für erforderlich hält, bereit, in der Zukunft für einen vollen Ausgleich der sich daraus ergebenden finanziellen Verluste der Garnisonsgemeinden zu sorgen und insbesondere bei den Ländern darauf hinzuwirken, daß die für die Garnisonsgemeinden schädlichen Auswirkungen der genannten Befreiungsvorschrift durch entsprechende Vorschriften in den Ländergesetzen über den Finanzausgleich zwischen dem Land und den Gemeinden (Länderfinanzausgleichsgesetzen) in vollem Umfang beseitigt werden? Sie haben bereits in der Fragestunde am 9. Juni 1967 ähnliche Fragen gestellt. Die Rechtslage hat sich seitdem nicht geändert; ich darf deshalb auf das Bundestagsprotokoll vom 9. Juni 1967, S. 5495 A, B verweisen. Die Regelung des Finanzausgleichs zugunsten der Gemeinden ist auch nach Inkrafttreten der Finanzreform ausschließlich Angelegenheit ,der Länder. Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit die kasernierten wehrpflichtigen Soldaten der Bundeswehr bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen der Länder an die Gemeinden zu berücksichtigen sind, obliegt auch heute allein dem Landesgesetzgeber. Ich sehe deshalb keine Möglichkeit, auf einen zusätzlichen Finanzausgleich für die Garnisonsgemeinden hinzuwirken. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 12. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen 4508 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen B 12 und 13) : Welches sind die Gründe für die Nichtauszahlung der Mittel aus dem Sonderprogramm Holstein und dem ERP-Programm 1970 für den Zweckverband Karkberook, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Hinblick auf eine Weiterarbeit an den schon begonnenen und nun in Kürze stillzulegenden Arbeiten am Klärwerk Klosterseeniederung und dem sich anschließenden Kanalisierungsprojekt im Hinblick auf die Abwendung eines finanziellen Schadens in Höhe von etwa 1 Million DM für den Zweckverband? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zuge dieser Stilllegung der Baumaßnahmen etwa 50 Dauerarbeitskräfte von den am Bau beteiligten Firmen entlassen werden müssen, ohne Aussicht auf eine Wiederanstellung in ihrer jetzigen oder einer anderen Tätigkeit, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Vermeidung dieser Entwicklung? Über die beiden Anträge des Zweckverbandes Karkbrook auf Gewährung von Förderungsmitteln konnte leider noch nicht entschieden werden, da die schleswig-holsteinische Landesregierung zwei teilweise einander widersprechende Anträge vorgelegt hat. Der schleswig-holsteinische Minister für Wirtschaft und Verkehr hat beim Bundesminister für Wirtschaft einen Zuschuß aus dem Regionalen Förderungsprogramm des Bundes 1970 in Höhe von 900 000,— DM beantragt. Der schleswig-holsteinische Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten seinerseits beantragte ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 2,5 Mio DM aus Mitteln des ERP-Sondervermögens. Die beiden Anträge enthalten widersprüchliche Angaben über die Finanzierung. Der Bundesminister für Wirtschaft hat, um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen, den schleswig-holsteinischen Minister für Wirtschaft und Verkehr und den schleswig-holsteinischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gebeten, diese Widersprüche zu eliminieren, damit die Arbeit am Klärwerk Klosterseeniederung fortgesetzt werden und eine Entlassung der dort beschäftigten Arbeitnehmer verhindert werden kann. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 12. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen B 14 und 15) : Ist beim Verkauf der früheren Firma Borsig an die Firma Babcock, Oberhausen, sichergestellt worden, daß die von der Salzgitter AG seinerzeit der DIAG — an der der Bund mit 75 Prozent beteiligt ist — bei der Übernahme des Werkes Borsig für die Altersversorgung alter Belegschaftsmitglieder zur Verfügung gestellten 22 Millionen DM auch weiterhin für diesen Zweck Verwendung finden? Welche Vorkehrungen sind — falls die Frage 14 bejaht werden kann — für den Fall getroffen worden, wenn die BorsigWerke eventuell weiter veräußert oder gar stillgelegt werden? Babcock hat sich bei Übernahme der Mehrheitsbeteiligung an Borsig vertraglich zu einer expansiven Unternehmenspolitik verpflichtet. Eine Weiterveräußerung oder Stillegung der Borsigwerke ist hiernach nicht vorgesehen. Im übrigen würden auch im Falle einer Weiterveräußerung oder Stillegung die Ansprüche der Belegschaftsmitglieder aus der betrieblichen Altersversorgung nicht betroffen. Die in Frage stehenden Rückstellungen haben Kapitalcharakter und arbeiten — wie üblich — im Unternehmen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 12. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ott (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen B 16 und 17) : Wie beurteilt die Bundesregierung den in „Capital" Nr. 11 / November 1970 beschriebenen Vorgang, wonach Staatssekretär Rosenthal Beamte des Wirtschaftsministeriums nach ihrer geheimen Wahl bei der letzten Bundestagswahl befragte? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit das Wahlergebnis und das Recht zur freien Meinungsäußerung auch bei Beamten gewahrt bleibt? Nachdem die parteipolitische Neutralität im Bundeswirtschaftsministerium so hoch gehalten wird, daß zwei der mir für das Amt des Persönlichen Referenten vorgeschlagenen Beamten im Verlaufe eines Vorstellungsgesprächs erklärt hatten, sie seien eingeschriebene CDU-Mitglieder, wird mir doch wohl auch die Opposition nicht verdenken, wenn ich in weiteren Vorstellungsgesprächen nach der grundsätzlichen politischen Einstellung gefragt habe. Im übrigen habe ich die Frage nur mit dem Zusatz gestellt: „Ich bin Ihnen nicht böse, wenn Sie mir antworten, das geht Sie nichts an." Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 9. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/1386 Frage B 18) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Entlastung des Schweinemarktes im kommenden Jahr den Absatz von Spanferkeln durch Gewährung von Prämien zu fördern? Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß eine gezielte Werbung für den Spanferkelverbrauch in den nächsten Monaten zur Entlastung des Schweinemarktes beitragen kann. Auf meine Anregung wird die CMA deshalb noch vor Jahresende mit einer entsprechenden Werbeaktion beginnen. Das z. Z. bereits niedrige Preisniveau für Ferkel dürfte sich im Hinblick auf die stark gestiegene Erzeugung während der nächsten Monate nicht verändern und eine günstige Voraussetzung für eine Spanferkel-aktion bieten. Ob zur Förderung des Absatzes von Spanferkeln eine Prämie gezahlt werden kann, darüber wird zur Zeit in Brüssel verhandelt. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage B 19) : Welches Ergebnis hatte das von Staatssekretär Dr. H. D. Griesau kürzlich in der Fragestunde angekündigte Gespräch mit der sogenannten Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV), und welche Konsequenzen zieht das Bundesernährungs- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4509 ministerium aus der Tatsache, daß nach diesem angekündigten Zeitpunkt des Gesprächs die Angriffe der AGV gegen die Agrarpolitik und gegen die Landwirtschaft schlechthin fortgesetzt wurden? 1. Das von Staatssekretär Dr. Hans Dieter Griesau kürzlich in der Fragestunde des Hohen Hauses angekündigte Gespräch mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV) fand am 13. Oktober 1970 statt. Teilnehmer der AGV waren deren Vorsitzender, Professor Dr. Otto Blume, und deren Geschäftsführer, Johannes M. Jaschick. Das Ergebnis der Besprechung wurde in einer Presseverlautbarung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung bekanntgegeben. Die wichtigsten Besprechungspunkte waren: — Gemeinsame Interessen von Erzeugern und Verbrauchern: Diese gemeinsamen Interessen sollen in Zukunft stärker betont werden. — Verbraucheraufklärung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände: Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände wird sich zukünftig in ihren Veröffentlichungen im Zuge der Verbraucheraufklärung stärker mit den Meinungsverschiedenheiten zwischen Erzeugern und Verbrauchern befassen. Diese Meinungsverschiedenheiten gehen nach Auffassung der Gesprächsteilnehmer häufig darauf zurück, daß in der öffentlichen Diskussion die Relation zwischen Verbraucher- und Erzeugerpreisen nicht genügend berücksichtigt wird. — Verbraucheraufklärung im Schulunterricht: Es bestand Einmütigkeit in der Auffassung, daß die Verbraucheraufklärung nicht nur auf der Ebene der Erwachsenenbildung, sondern bereits im Schulunterricht einsetzen sollte. — Trinkmilchpreiserhöhung: Die Frage der Erhöhung des Trinkmilchpreises wurde erörtert. Staatssekretär Dr. Griesau wies insbesondere darauf hin, daß die Bundesregierung bei der Entscheidung über die zukünftige Höhe des Trinkmilchpreises das Moment der Sicherstellung der Trinkmilchversorgung gebührend berücksichtigen muß. 2. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, daß es nicht möglich und auch nicht beabsichtigt ist, die AGV dahingehend zu beeinflussen, daß sie ihre Veröffentlichungen mit den agrar- und ernährungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung in Einklang bringt. Ich darf erneut darauf hinweisen, daß die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände vom BML keine globalen Zuschüsse, sondern lediglich zweckgebundene Förderungsbeiträge erhält. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 12. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage B 20) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Zwangsmitglieder der IG-Chemie-Papier-Keramik-Verwaltungsstelle Essen auf Grund eines Rundschreibens an die Betriebsangehörigen der PAG Presswerk AG, Essen, zugeführt wurden: — „Der Betriebsrat und die Vertrauensleute der PAG Presswerk AG haben nun beschlossen, daß alle Unorganisierten dieses Werkes ab 1. November 1970 Mitglied der IG Chemie-Papier-Keramik werden. Wer bis zum 12. November 1970 keinen Einspruch beim Betriebsrat im Betriebsratszimmer eingelegt hat, von dem wird angenommen, daß er mit diesem Beschluß einverstanden ist. Gleichzeitig wird vom 16. Oktober 1970 bis 12. November 1970 der Gewerkschaftssekretär der IG Chemie-Papier-Keramik, Kollege Werner Penugaow, im Betriebsratszimmer sein, damit Sie über diesen Punkt mit ihm diskutieren können," —? Die in Ihrer Frage angesprochenen Vorgänge waren der Bundesregierung nicht bekannt. Der Hauptvorstand der Industriegewerkschaft Chemie, Papier, Keramik hat auf meine Anfrage hin mit Fernschreiben vom 6. November 1970 die unklaren Formulierungen im Rundschreiben bedauert und erklärt, daß die IG Chemie, Papier, Keramik in keiner Weise die Absicht verfolgte, einen Zwang auf die unorganisierten Arbeitnehmer der PAG-Preßwerk AG, Essen, auszuüben. Es seien auch keine Arbeitnehmer zum Beitritt in die Gewerkschaft gezwungen worden. Im übrigen würde ein derartiger Druck den Grundsätzen der Gewerkschaft widersprechen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 12. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Buschfort (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage B 21) : Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, in wieviel Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe es keinen Betriebsrat gibt? Es gibt weder eine amtliche Statistik über die Zahl der gewählten Betriebsräte noch über die Zahl der betriebsratsfähigen Betriebe. Der Versuch, bei der Arbeitsstättenzählung 1970 auch nach der Zahl der Betriebsräte in den Arbeitsstätten zu fragen, mußte wegen technischer und definitorischer Schwierigkeiten aufgegeben werden. Die Bundesregierung ist deshalb auf Angaben der Tarifpartner und eigene Schätzungen angewiesen. Danach wurden bei den Betriebsratswahlen im Jahre 1968, bei denen der größte Teil der Betriebsräte neu gewählt wurde, in etwa 400 000 betriebsratsfähigen Betrieben rund 25 000 Betriebsräte gewählt. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 12. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage B 22 und 23) : Welche Maßnahmen sind bislang zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von ausländischen Arbeitnehmern ergriffen worden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die berufliche Weiterbildung nicht nur für die Gastarbeiter selbst von Nutzen ist, sondern bei deren Rückkehr auch den Heimatländern zugute kommt und somit eine Art wirksamer Entwicklungshilfe sein kann? Seit dem Jahre 1968 wird auf Initative und mit finanzieller Förderung meines Hauses ein Sonderprogramm für berufliche Bildung ausländischer Arbeitnehmer veranstaltet. In über 50 Städten der 4510 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 Bundesrepublik laufen Kurse, in denen nach einer speziell für ausländische Arbeitnehmer entwickelten Unterrichtsmethode die berufliche mit der sprachlichen Bildung kombiniert wird. Bis Ende des Jahres 1970 werden rund 15 000 ausländische Arbeitnehmer an ca. 900 Kursen teilgenommen haben. An diesen Kursen sollten möglichst viele ausländische Arbeitnehmer teilnehmen. Deshalb informiert seit Anfang des Jahres 1969 ein Film in der jeweiligen Landessprache über diese speziellen beruflichen Bildungsmaßnahmen. Er wird von Sozialarbeitern der mit der Betreuung ausländischer Arbeitnehmer befaßten Wohlfahrtsverbände in Freizeitheimen, Betreuungsstellen, Unterkünften und Betrieben vorgeführt. In der Regel kehren die ausländischen Arbeitnehmer nach einer kürzeren oder längeren Beschäftigung in Deutschland in ihr Heimatland zurück. Zur wirtschaftlichen Entwicklung dieser Länder leisten die Heimkehrer unbestreitbar einen wichtigen Beitrag. Durch ihre Tätigkeit in einem hoch industrialisierten Land haben sie Industrieerfahrung und Fachkenntnisse erworben, die der Entwicklung ihrer Heimatländer zugute kommen. So sind z. B. nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeit 24 % der ungelernten ausländischen Arbeitnehmer zu angelernten Arbeitern aufgestiegen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 10. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1386 Frage B 24) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dem Wunsch des Bayerischen Bauernverbandes zu entsprechen und die in der sogenannten Freibankfleisch-Verordnung vom 30. Juli 1970 festgelegten Mindestanforderungen an die Errichtung und Führung von Abgabestellen bei der Lagerung und dem Transport für bedingt taugliches und minderwertiges Fleisch wenigstens für eine Übergangszeit zu erleichtern? Die Neuregelung des Verkehrs mit Freibankfleisch gründet sich auf das Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom 15. September 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1627). Danach darf bedingt taugliches und minderwertiges Fleisch (Freibankfleisch) nur über besonders zugelassene und überwachte Abgabestellen, Gast-, Schank- und Speisewirtschaften sowie Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung in den Verkehr gebracht werden. Das Gesetz ist von Mitgliedern aller Fraktionen im Deutschen Bundestag eingebracht worden und unter Mitwirkung aller Fraktionen zustandegekommen. Die Initiative der Abgeordneten hatte zum Ziel, den seinerzeit stockenden Absatz von Freibankfleisch im Interesse aller Beteiligten — nicht zuletzt im Interesse der betroffenen Tierhalter — zu verbessern. Termin für das Inkrafttreten dieses Gesetzes war der 1. April dieses Jahres. Durch § 9 Abs. 7 des Gesetzes wird der Bundesminister ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen u. a. über Mindestanforderungen an derartige Abgabestellen, Gast-, Schank- und Speisewirtschaften und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie deren Zulassung und Überwachung; ferner Mindestanforderungen an die Lagerung und den Transport des Freibankfleisches. Der Entwurf einer entsprechenden Verordnung ist dem Bundesrat am 25. Februar 1970 zugeleitet worden. Wegen der besonderen Schwierigkeit dieser Materie hat der Bundesrat nach einstimmig beschlossener Empfehlung seines Gesundheitsausschusses der Verordnung erst am 26. Juni 1970 zugestimmt. Der Termin für das Inkrafttreten dieser Verordnung war durch das Gesetz vorgegeben. Um den bereits bestehenden Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Mindestanforderungen einzustellen, sind in § 16 Abs. 2 bis 5 der Verordnung Übergangsregelungen vorgesehen worden. Danach bedarf es z. B. für Abgabestellen, die bereits bestanden haben, des Erfordernisses einer Zulassung und damit der Erfüllung der Mindestanforderungen erst ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung. Die Vorschriften der Verordnung über Lagerung und Transport von Freibankfleisch sind nach internationalen Normen für Lagerung und Beförderung von frischem Fleisch ausgerichtet worden. Dabei sind für bestimmte Fälle, insbesondere für den Kurztransport, weitgehende Erleichterungen vorgesehen worden. Nach Erlaß des Gesetzes und der Freibankfleisch-Verordnung hat sich nach meiner Kenntnis die Lage im Hinblick auf den Absatz des Freibankfleisches erheblich gebessert. Auch die Bevölkerung bringt nach sachlicher Aufklärung offenbar der Neuregelung Verständnis entgegen. Da die Verordnung als ein Fortschritt in der hygienisch einwandfreien und wirtschaftlichen Verwertung von Freibankfleisch angesehen werden muß und hinsichtlich der Hygiene vertretbare Übergangsregelungen für bestehende Einrichtungen vorgesehen sind, sehe ich keine Notwendigkeit für noch weitergehende Übergangserleichterungen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 11. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage B 25) : Was hat die Bundesregierung unternommen, und was beabsichtigt sie zu tun, um die gesundheitlichen Folgen einer langfristigen Einnahme von Ovulationshemmern festzustellen? In der Bundesrepublik sind orale Ovulationshemmer als Arzneispezialitäten seit 1962 registriert und seit diesem Zeitpunkt im Verkehr. Es ist weder in der Bundesrepublik noch in einem anderen Land beobachtet worden, daß nach Einnahme von Ovulationshemmern bei Frauen Nebenerscheinungen auftreten, die Veranlassung geben, diese Spezialitäten aus dem Verkehr zu ziehen. Da Ovulationshemmer verschreibungspflichtig sind, ist gewährleistet, daß sie nur auf ärztliche Anord- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4511 nung und unter ärztlicher Überwachung angewendet werden. Zur Beunruhigung besteht bei dieser Sachlage kein Anlaß. Die Frage nach Nebenwirkungen bei Ovulationshemmern ist bereits mehrmals und von verschiedenen Seiten gestellt worden. Aus diesem Grunde hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, unabhängig von den aktuellen Vorgängen, schon vor einigen Monaten mit dem Beirat „Arzneimittelsicherheit" folgendes verabredet: 1. Am 4. und 5. Dezember 1970 wird im Klinikum Steglitz (Berlin) ein Symposium über Nebenwirkungen bei empfängnisverhütenden Mitteln stattfinden, an dem deutsche und ausländische Fachwissenschaftler ihre Erfahrungen austauschen. 2. Eine prospektive Langzeitstudie über die Nebenwirkungen empfängnisverhütender Mittel wird vorbereitet. Diese Studie soll 5 Jahre lang durchgeführt werden und 25 000 Frauen erfassen, die Ovulationshemmer nehmen und weitere 25 000 Frauen als Kontrollpatienten beobachten, die keine empfängnisverhütenden Mittel einnehmen. Dabei sollen Fachärzte und praktische Ärzte die jeweils halbjährlichen Einzeluntersuchungen machen. Dieses Projekt wird insgesamt 10 Millionen DM kosten. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 11. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage B 26) : Wie weit sind die Bestrebungen gediehen, besondere Internate mit Rehabilitationseinrichtungen für Hämophilie-Kranke in der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen? Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann und Genossen vom 4. Dezember 1969 (Drucksache VI/47) habe ich geantwortet, daß die Bundesregierung bereit sei, die Errichtung eines zentralen überregionalen Hämophilie-Internats als Modelleinrichtung zu fördern. Im Raum Ulm ist man um eine solche Einrichtung bemüht, es hat sich aber noch kein Träger gefunden. Eine Förderung aus Haushaltsmitteln ides Bundes ist deshalb noch nicht möglich. Die Initiatoren des Ulmer Projekts haben eine finanzielle Unterstützung des Baues auch durch die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern sowie durch das Deutsche Hilfswerk vorgesehen. Verbindliche Zusagen, auf denen eine subsidäre Förderung durch die Bundesregierung aufbauen könnte, liegen noch nicht vor. Weitere Ansätze zur Planung von Internaten oder Rehabilitationszentren für Hämophile sind aus den Räumen Bonn und München bekanntgeworden. Auch diese Vorhaben sind noch nicht bewilligungsreif, da noch keine konkreten Planungen vorliegen. Die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder hat vorgeschlagen, je ein Hämophiliezentrum in Nord-und Süddeutschland zu schaffen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 10. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage B 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Situation auf dem Wohnungsmarkt für Studenten und Studentenehepaare, und wie viele Wohnungsmöglichkeiten für Studenten und Studentenehepaare bei Privaten oder in Wohnheimen will sie in den nächsten Jahren schaffen? Die Unterkunftssituation der Studierenden — einschließlich der Studentenehepaare — hat sich trotz der Förderung des Studentenwohnheimbaus durch Bund und Länder in den letzten Jahren insgesamt nicht wesentlich verbessert. Dies ist vor allem auf das Ansteigen der Zahl der Studenten und auf das beschränkte Angebot des freien Wohnungsmarktes zurückzuführen. In meiner Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 15. Oktober 1970 der Kollegen Dr. Probst, Dr. Riedl, Geisenhofer, Roser, Dr. Schneider, Dr. Kreile, Niegel und Genossen habe ich bereits darauf hingewiesen, daß von den 475 600 an wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen Studierenden (Stand: 1969) zur Zeit 12 % Aufnahme in Wohnheimen finden. Diese Quote kann nicht als ausreichend angesehen werden. Die Bundesregierung ist daher bereit, die im Düsseldorfer Wohnheimplan aufgestellte Forderung, für etwa 30 v. H. Studierende Plätze in Wohnheimen zu schaffen, als generelle Richtschnur für einen verstärkten Studentenwohnraumbau zu nehmen. Wenn für 30 % der Studierenden Wohnraum geschaffen werden soll, so ist bei einer Entwicklung der Studentenzahl von 680 000 im Jahre 1975 auf rund 1 Million Studierende Anfang der 80er Jahre bis zum Jahre 1980 Wohnraum für insgesamt 300 000 Studierende bereitzustellen. Die Bundesregierung erwägt, ob der Studentenwohnheimbau auf eine neue Grundlage gestellt und in die Gemeinschaftsaufgabe nach dem Hochschulbauförderungsgesetz einbezogen werden soll. Der Planungsausschuß für den Hochschulbau hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Voraussetzungen prüfen soll, unter denen die Einbeziehung der Rahmenplanung und Finanzierung des Studentenwohnheimbaues in die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau erfolgen kann. Der Bundesregierung ist bekannt, daß vereinzelt versucht wurde, Wohnraum für Studierende auch durch Förderung privater Hauseigentümer zu schaffen. Es hat sich jedoch gezeigt, daß auf diesem Wege eine ins Gewicht fallende Verbesserung der Unterbringungsquote nicht erreicht werden kann. 4512 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1386 Fragen B 28 und 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stadt Hanau ihren innerstädtischen Verkehr erst dann wirksam gestalten kann, wenn die B 45 mindestens bis zur Main-Überführung ausgebaut ist und der Zubringer zum Rhein-Main-Schnellweg fertiggestelit ist? Wann kann der Ausbau der B 45 in Angriff genommen werden und voraussichtlich bis zur Main-Überführung fertiggestellt sein, und wann kann der Zubringer von Hanau zum RheinMain-Schnellweg dem Verkehr übergeben werden? Auf Vorschlag der Stadt Hanau und des Landes ist beabsichtigt, zuerst die Ostumgehung Hanau im Zuge der B 43 zu bauen, da hierdurch eine größere Entlastung der Innenstadt zu erreichen ist und einzelne Baustufen schneller und wirkungsvoller zum Tragen kommen als bei einer Westumgehung im Zuge der B 45. Dieser Vorschlag gründet sich auf die Verkehrsuntersuchung der Stadt Hanau, die ergeben hat, daß der neue Straßenzug der Ostumgehung infolge seiner günstigen Lage den gesamten Schwerverkehr zum Hafen und zum Industriegebiet sowie in Richtung Kinzigtal in viel stärkerem Maße auf sich ziehen wird als die Westumgehung und damit auch eine wesentlich größere Entlastung der Steinheimer Mainbrücke (B 43/45) bringen wird. Aus Gründen der Finanzierung können nicht beide Bauvorhaben gleichzeitig durchgeführt werden, so daß der wirkungsvolleren Maßnahme der Vorzug zu geben war. Die B 45 — Westumgehung Hanau — wurde daher im Bedarfsplan zum Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (1971 bis 1985) in II. Dringlichkeit eingestuft. Termine über Beginn und Fertigstellung, auch von Teilstrecken, können daher noch nicht genannt werden. Der Zubringer zur Bundesautobahn Frankfurt/M.- Fulda (früher Rhein-Main-Schnellweg) wird im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn ausgeführt werden. Nach den gegenwärtigen Vorstellungen könnte der Zubringer, soweit der Bund hierfür Baulastträger ist, etwa in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre fertiggestellt werden. Da aber wesentliche Teile des Zubringers städtische Maßnahmen sind, liegt es letzten Endes bei der Stadt, wann der Zubringer seinen vollen Verkehrswert erhalten wird. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1386 Fragen B 30 und 31) : Zu welchem Kompetenzbereich wird nach der beschlossenen stufenweisen Auflösung der Bundesbahndirektion Mainz in Zukunft die Pfalz gehören? Bis wann wird die Deutsche Bundesbahn den Notwendigkeiten, wie sie auch im Raumordnungsplan der Region Südpfalz herausgestellt wurden, gerecht und die Bahnstrecke SchifferstadtWörth—Karlsruhe elektrifizieren? In der zur Auflösung anstehenden Bundesbahndirektion Mainz sind die verschiedenartigsten Wirtschaftsgebiete zusammengefaßt, deren Grenzen weder mit dem Bundesbahn-Direktionsbereich noch mit den Grenzen des Landes Rheinland-Pfalz zusammenfallen. Bei der Neuorganisation der Mittelinstanz der Deutschen Bundesbahn werden zusammengehörige Wirtschaftsgebiete möglichst geschlossen in dem Bereich einer Direktion zusammengefaßt. Im Falle der Zuordnung der Pfalz war zu berücksichtigen, daß der Raum Ludwigshafen und Mannheim sowohl wirtschaftlich als auch eisenbahnseitig als untrennbare Einheit betrachtet werden muß. Er tendiert mit seinen Einzugsbereich, der Vorderpfalz, eindeutig nach dem Rhein-Neckar-Gebiet. Es ist deshalb vorgesehen, in der 1. Stufe des Vollzugsplans, den Ostteil der Pfalz, begrenzt im Norden von der Linie Frankenthal bis südlich Börrstadt, im Westen durch die Hardt und im Süden durch die Grenze mit Frankreich, der Bundesbahndirektion Karlsruhe anzugliedern. In der 2. Stufe wird der Restteil der Pfalz, der bisher zum Bereich der Bundesbahndirektion Mainz gehört, der Bundesbahndirektion Saarbrücken zugeschlagen. Nach Durchführung der Neuorganisation der Deutschen Bundesbahn wird die Pfalz somit, abgesehen von dem Teil, der eisenbahnseitig der Bundesbahndirektion Karlsruhe zugeteilt worden ist, zum Zuständigkeitsbereich der Bundesbahndirektion Saarbrücken gehören. Zur Frage 31: Die Frage einer Elektrifizierung der Bahnlinie (Ludwigshafen — Schifferstadt — Speyer — Germersheim — Wörth — (Straßburg/)Karlsruhe ist von der Deutschen Bundesbahn verschiedentlich geprüft worden. Angesichts der beachtlichen Kapazitätsreserven, die derzeit auf dem Abschnitt bestehen, wird es ihrer Ansicht nach nicht notwendig sein, den auf dieser Strecke bestehenden leistungsfähigen Dieselbetrieb aus Kapazitätsgründen durch die elektrische Traktion zu ersetzen. Auch im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Verkehr mit Frankreich und Schaffung einer durchgehenden linksrheinischen Magistrale wäre eine Elektrifizierung dieser Strecke nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn die Anschlußstrecken der SNCF ebenfalls überspannt würden. Über derartige Planungen ist jedoch bei der Deutschen Bundesbahn nichts bekannt. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen plant die Deutsche Bundesbahn, in weiter Zukunft eine Elektrifizierung der genannten Strecke in Erwägung zu ziehen. Unter diese Voraussetzungen fallen: die Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs auf den derzeit in Umstellung befindlichen Strecken, eine weitere Zunahme der Streckenbelastung im Abschnitt Ludwigshafen — Mannheim infolge steigenden Verkehrsaufkommens und eine angemessene finanzielle Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz an den erheblichen Mehrinvestitionen des elektrischen Zugbetriebs gegenüber der Dieseltraktion. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4513 Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage B 32) : Wann ist mit dem Baubeginn bei der B 40 zwischen Mainz und Alzey, insbesondere der Ortsumgehung Klein-Winternheim und Nieder-Olm, zu rechnen? Der zweibahnige Neubau der B 40 zwischen Mainz und Alzey wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Davon werden die beiden ersten Abschnitte Mainz—Marienborn und die Ortsumgehung Klein-Winternheim—Nieder-Olm vordringlich gebaut. Es ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten auf der Strecke Mainz—Marienborn 1971 zu beginnen. Für die Umgebung Klein-Winterheim—Nieder-Olm wird das Planfeststellungsverfahren noch in diesem Jahr eingeleitet. Mit den Arbeiten wird begonnen, sobald der Plan rechtskräftig ist. Die Planungen für die Strecke Nieder-Olm—Mauchenheim (südlich Alzey) sind angelaufen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage B 33) : Ist die Bundesregierung bereit, für das von den US-Streitkräften belegte Autobahnrasthaus am Chiemsee eine ähnliche Einrichtung für die deutsche Bevölkerung zu schaffen oder durch Verhandlungen mit den US-Streitkräften die Freigabe des Rasthauses anzustreben? Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, für das von den US-Streitkräften in Anspruch genommene Rasthaus am Chiemsee im Zuge der Bundesautobahn Salzburg—München eine ähnliche Einrichtung für die deutsche Bevölkerung zu schaffen, weil die dafür notwendigen Kosten für den Hoch- und Tiefbau in Höhe von rd. 12-15 Mio DM wirtschaftlich nicht zu vertreten sind. Die Versorgung der Autobahnbenutzer an dieser Strecke wird durch die vorhandenen und in Vorbereitung befindlichen Nebenbetriebe sichergestellt. Es kommt hinzu, daß ein verkehrs- und erholungsmäßig gleich günstiger Standort, wie ihn die bestehende Rastanlage auf- weist, im Bereich des Chiemsees in der benötigten Größe nicht vorhanden ist. Die Bemühungen der Bundesregierung, die Freigabe oder Mitbenutzung des Rasthauses zu erreichen, sind bisher ohne Erfolg geblieben, weil nach der Stellungnahme des Hauptquatiers der amerikanischen Streitkräfte vom 30. September 1970 ein fortdauernder Bedarf am Rasthaus — abgesehen von den Wintermonaten — als Teil des amerikanischen „Recreation-Center" besteht. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischer Staatssekretärs Herold vom 9. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache V1/1386 Fragen B 34 und 35) : Ist dem Minister für innerdeutsche Beziehungen bekannt, daß das im Zonengrenzkreis Stormarn gelegene Sachsenwaldtheater in Reinbek — eine kulturelle Einrichtung von hohem Rang und großer Bedeutung für den gesamten Kreis — völlig niedergebrannt ist? Ist die Bundesregierung im Hinblick darauf, daß in § 7 ihres Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes festgelegt ist, daß der Bund im Zonenrandgebiet kulturelle Einrichtungen durch Zuwendungen zur Spitzenfinanzierung besonders fördert, bereit, den Aufbau des Sachsenwaldtheaters finanziell zu unterstützen, falls ein diesbezüglicher Antrag der Stadt Reinbek vorliegt und dieser vom Land Schleswig-Holstein befürwortet wird? Dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ist die Tatsache der Vernichtung des ,,Sachsenwald-Theaters" in Reinbek durch Brand aus der Presse bekannt. Amtlich ist es mit dem Vorgang bisher nicht befaßt worden. Das Zonenrandförderungsgesetz befindet sich z. Z. im Stadium der Beratung durch die parlamentarischen Gremien. Es kann daher noch nicht als Grundlage für die Förderung des Wiederaufbaues des Sachsenwald-Theaters herangezogen werden. Dagegen ist im Rahmen der zur Förderung kultureller Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters im Zonenrandgebiet bei Kapitel 2702/685 03 des Bundeshaushaltes ausgewiesenen Mittel grundsätzlich auch eine Förderung des Wiederaufbaus des Sachsenwald-Theaters in Reinbek möglich. Sofern die Voraussetzungen nach den für die Vergabe der Bundesmittel bestehenden Richtlinien erfüllt sind, wäre das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen im Rahmen der verfügbaren Mittel bereit, zu seinem Teil am Wiederaufbau des Theaters beizutragen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Wilhelm Berkhan


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Haase, ich kenne den Vorgang; er ist über meinen Schreibtisch gelaufen; aber es gibt ähnliche Vorgänge aus anderen Parteien. Ich beantworte Ihre Frage generell für alle Parteien — in der Hoffnung, daß diejenigen, die es angeht, einmal nachlesen, was ich in der Fragestunde geantwortet habe — mit dem Hinweis auf § 15 des Soldatengesetzes:

    (1) Im Dienst darf sich der Soldat nicht zugunsten oder zuungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen. Das Recht des Soldaten, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, bleibt unberührt.


    (2) Innerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen findet während der Freizeit das Recht der freien Meinungsäußerung seine Schranken an den Grundregeln der Kamerad-




    Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan
    schaft. Der Soldat hat sich so zu verhalten, daß die Gemeinsamkeit des Dienstes nicht ernstlich gestört wird. Der Soldat darf insbesondere nicht als Werber für eine politische Gruppe wirken, indem er Ansprachen hält, Schriften verteilt oder als Vertreter einer politischen Organisation arbeitet. Die gegenseitige Achtung darf nicht gefährdet werden.

    (3) Der Soldat darf bei politischen Veranstaltungen keine Uniformen tragen.


    (4) Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen.

    Herr Kollege Haase, ich glaube, wenn diejenigen, die es angeht, die Antwort in der Fragestunde lesen werden, werden sich diejenigen, die einmal in dieser Frage sündig waren, überlegen, ob es sich lohnt, ein zweites Mal so etwas zu veranstalten. Ich schließe dabei die Sozialdemokratische Partei durchaus ein.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Egon Alfred Klepsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, habe ich Sie da richtig verstanden, daß Sie es als eine unzulässige Pression ansehen, wenn in einer solchen Einladung, die mit der Ankündigung verbunden wird, daß man dem Minister vorgestellt werde, gebeten wird, telefonisch oder mündlich abzusagen, wenn man nicht kommen kann?