Protokoll:
6080

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 80

  • date_rangeDatum: 13. November 1970

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:46 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 80. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. November 1970 Inhalt: Überweisung von Vorlagen des Bundesministers der Finanzen an den Haushaltsausschuß 4475 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 4475 B Fragestunde (Drucksache VI/ 1386) Fragen des Abg, Dr. Geßner (SPD) : Erklärung des Bundesvorstandes des CSU-Freundeskreises zu dem Gewaltverzichtsvertrag mit der Sowjetunion Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 4476 B, C, D Dr. Geßner (SPD) . . . . . 4476 B, D Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) : Rede des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Juniorenclub der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf betr. die Ostpolitik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4477 A Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) (SPD) : Beschleunigung des Verfahrens vor den Sozialgerichten Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 4477 C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4477 D Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Äußerungen in der Zeitschrift „stern" betr. die Kassenärzte Deutschlands Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 4478 A, B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 4478 A, B Frage des Abg. Gallus (FDP) : Verbot des Weidens von Schafen auf Hubschrauberflugplätzen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4478 C, D Gallus (FDP) 4478 D Frage des Abg. Gallus (FPD) : Freistellung von sich dem landwirtschaftlichen Betriebshilfsdienst zur Verfügung stellenden jungen Landwirten vom Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4478 D, 4479 A Gallus (FDP) 4479 A Fragen des Abg. Pawelczyk (SPD) : Qualifizierung von Offizieren für die Laufbahn des höheren Dienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4479 B, C, D, 4480 B Pawelczyk (SPD) . . 4479 C, D, 4480 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 Frage des Abg. Cramer (SPD) : Antrag auf Entlassung seitens als Strahlflugzeugführer ausgebildeter Offiziere Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4480 B, C, D Cramer (SPD) 4480 C, D Frage des Abg. Stahlberg (CDU/CSU) : Institut für Erziehung und Bildung in den Streitkräften Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4480 D Frage des Abg. Stahlberg (CDU/CSU) : Mitglieder der Bildungskommission der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4481 A, B, C Stahlberg (CDU/CSU) . . 4481 A, B Biehle (CDU/CSU) 4481 C Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) : Vorlage des Gutachtens der Bildungskommission der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4481 D, 4482 A, B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 4481 D, 4482 A Frage des Abg. Haase (Kassel) (CDU/CSU) : Schriftliche Aufforderung von Parteien an Soldaten zur Werbung für den Besuch von Parteiveranstaltungen in Soldatenkreisen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4482 C, D, 4483 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 4482 C, D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 4483 A Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) : Vorschläge der Wehrstrukturkommission Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4483 B Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) 4483 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 4483 C Frage des Abg. Jung (FDP) : Ausrüstung für Jägerbrigaden Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4483 D Jung (FDP) 4483 D Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Vorfahrtsrecht für Massenverkehrsmittel Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4484 A Fragen des Abg. Dr. Apel (SPD) : Führerscheininhaber mit Schulung und Prüfung auf Automatik-Fahrzeugen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4484 B, C, D, 4485 A, B, C, D Dr. Apel (SPD) . . . 4484 D, 4485 A, B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 4485 C Dröscher (SPD) 4485 D Fragen der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Ausbau der Bundesstraße 404 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4486 A, B, C 4487 A Frau Tübler (CDU/CSU) . 4486 C, 4487 A Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Wirkung der Verwendung von Spikes-Reifen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4487 B, C, 4488 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 4487 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4487 D Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Stellungnahme des schleswig-holsteinisehen SPD-Landesvorsitzenden zu dem Entwurf eines Zonenrandförderungsgesetzes Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4488 B, C, D, 4489 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 4488 B, C Dr. Warnke (CDU/CSU) 4488 D Fellermaier (SPD) 4489 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 4489 A Frage des Abg. Dr. Reinhard (CDU/CSU) : Auffassung des hessischen Finanzministers Lang über die Förderung des Zonenrandgebietes Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4489 B, C Dr. Reinhard (CDU/CSU) 4489 C Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit der Betriebsräte (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1363) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 III Sozialordnung (Drucksache VI/1411) —Zweite und dritte Beratung — Zink (CDU/CSU) 4489 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 4490 B Dr. Schellenberg (SPD) 4492 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4493 D Katzer (CDU/CSU) 4495 A Arendt, Bundesminister 4496 B Nächste Sitzung 4497 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4499 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Namensführung der verheirateten Frau 4499 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) betr. die Zentrale Erfassungsstelle der Westdeutschen Länderjustizverwaltungen zur Registrierung von Gewalt und Willkürakten an der Zonengrenze und in der DDR 4500 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. Mineralölimport aus der DDR . . . . 4501 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Berufsschadensausgleichsrente 4501 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Anrechnung der im Arbeitsdienst, im Kriegsdienst und in der Gefangenschaft verbrachten Zeiten bei der Rentenberechnung 4501 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) betr. Alterssicherung selbständiger Handwerker und Kaufleute 4502 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) betr. Beachtung der Regeln des Straßenverkehrs bei Manövern amerikanischer Truppen 4502 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Seefeld (SPD) betr. Benutzung der dritten, rechtsgelegenen Fahrspur auf Bundesautobahnen . . . . 4502 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Picard (CDU/CSU) betr Fahrpreiserhöhungen bei der Deutschen Bundesbahn 4503 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Anhörung des Beauftragten der Bundesregierung für den Naturschutz vor der Entscheidung über die Trassenführung der Umgehungsstraße um Eltville 4503 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Berücksichtigung der in der „Grünen Charta von der Mainau" niedergelegten Vorstellungen über die Gestaltung eines menschengerechten Lebensraumes 4503 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost 4503 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Förderung des Zonenrandgebietes . . . 4503 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/ CSU) betr. Förderung des Zonenrandgebietes 4504 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Hein (Salzgitter-Lebenstedt) (CDU/CSU) betr. Quartett-Spiele „Bilder aus Deutschland" 4504 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) (SPD) betr. die Empfehlung 614 der Beratenden IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 Versammlung des Europarates über die Schaffung eines ständigen Organs für die Zusammenarbeit zwischen Ost und West 4504 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kern (SPD) betr. Pressemeldungen über den Kulturattaché der deutschen Botschaft in Pretoria . . . . 4504 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Klee (CDU/CSU) betr. Behandlung der Frage der Beziehungen zwischen Europa und Lateinamerika bei dem Treffen der Außenminister der Europäischen Gemeinschaften in München 4505 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Abwendung einer Beeinträchtigung der bayerischen Erholungsgebiete im Chiemseegebiet durch Kupferbergbau im Bereich von Kitzbühel/Tirol 4505 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Schritte der Bundesregierung gegen die Einleitung ungereinigter Abwässer in das Emsästuar . . 4505 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Einrichtung einer zentralen deutschen Kinemathek 4505 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Simultanzulassung für Rechtsanwälte in weiteren OLG-Bezirken 4506 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Ausdehnung des Rechtspflegergesetzes auf Verwaltungsbeamte bei den Verwaltungsgerichten . . . . 4506 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) betr. Belegung der in amerikanischer Verfügungsgewalt befindlichen US-Wohnungen in München, Deiningerstraße . . 4506 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Befreiung des Verkaufs von gebrauchten PKWS von der Mehrwertsteuer . . . . 4507 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Befreiung der Grundwehrdienstleistenden von der Meldepflicht 4507 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Mittel aus dem Sonderprogramm Holstein und dem ERP-Programm 1970 für den Zweckverband Karkberook . . . . . . 4507 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/ CSU) betr. Verwendung der für die Altersversorgung alter Belegschaftsmitglieder zur Verfügung stehenden Mittel beim Verkauf der Firma Borsig an die Firma Babcock, Oberhausen . . . . . 4508 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) betr. Befragung von Beamten des Bundeswirtschaftsministeriums nach ihrer politischen Einstellung 4508 C Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Gallus (FDP) betr. Förderung des Absatzes von Spanferkeln . . 4508 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Gespräch des Staatssekretärs Dr. Griesau mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände . . . . . . 4508 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Rundschreiben der IG-Chemie-PapierKeramik-Verwaltungsstelle Essen an die Betriebsangehörigen der PAG Presswerk AG, Essen 4509 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Buschfort (SPD) betr. die Anzahl der betriebsratsfähigen Betriebe ohne Betriebsrat . . . . . . . . . 4509 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 V Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. berufliche Weiterbildung ausländischer Arbeitnehmer 4509 D Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr Mindestanforderungen an die Errichtung und Führung von Abgabestellen von Freibankfleisch 4510 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) betr. die gesundheitlichen Folgen einer langfristigen Einnahme von Ovulationshemmern 4510 D Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) betr. Internate mit Rehabilitationseinrichtungen für Hämophilie-Kranke . . . . 4511 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. den Wohnungsmarkt für Studenten und Studentenehepaare 4511 C Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. Ausbau der B 45 bis zur Main-Überführung 4512 A Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Auflösung der Bundesbahndirektion Mainz — Elektrifizierung der Bahnstrecke Schifferstadt—Wörth—Karlsruhe . . . 4512 B Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Neubau der B 40 zwischen Mainz und Alzey 4513 A Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. das von den US-Streitkräften belegte Autobahnrasthaus am Chiemsee . . 4513 A Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Wiederaufbau des Sachsenwaldtheaters in Reinbek . . . . . . . . 4513 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4475 80. Sitzung Bonn, den 13. November 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 13. 11. Dr. Aigner 13. 11. Amrehn 13. 11. Dr. Arndt (Berlin) 13. 11. Dr. Birrenbach 13. 11. Blumenfeld 13. 11. Frau Brauksiepe 13. 11. Burger 13. 11. Collet 2. 12. Dasch 13. 11. Dr. Dittrich * 13. 11. Dr. Dollinger 13. 11. Dorn 13. 11. Dr. Erhard 13. 11.. Dr. Evers 13. 11. Dr. Giulini 13. 11. Dr. Götz 30. 11. Dr. Haack 13. 11. Haage (München) 13. 11. Härzschel 13. 11. Dr. Hallstein 13. 11. Dr. Hein 13. 11. Helms 13. 11. Hermsdorf (Cuxhaven) 13. 11. Heyen 31. 12. Dr. Huys 13. 11. Dr. Jaeger 31. 12. Dr. Jungmann 31. 1.1971 Dr. Kiesinger 13. 11. Dr. Koch * 13. 11. Frau Krappe 14. 11. Dr. Kreile 13. 11. Kriedemann * 13. 11. Frau Dr. Kuchtner 13. 11. Lange * 13. 11. Matthöfer 13. 11. Meister * 13. 11. Müller (Aachen-Land) * 13. 11. Ott 13. 11. Pieroth 13.11. Dr. Pohle 13. 11. Richarts * 13. 11. Dr. Rinsche 13. 11. Rommerskirchen 13. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 11. Schmitz (Berlin) 13. 11. Schneider (Königswinter) 13. 11. Frau Schroeder (Detmold) 13. 11. Spilker 13. 11. Dr. Starke (Franken) 13. 11. Steiner 13. 11. Dr. Stoltenberg 13. 11. Strauss 13. 11. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stücklen 13. 11. Werner 13. 11. Wischnewski 13. 11. Dr. Wulff 2. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 11. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache VI/1386 Fragen A 23 und 24) : In welchen Staaten Europas lassen es die gesetzlichen Vorschriften zu, daß bei der Eheschließung nicht nur der Familienname des Mannes, sondern auch der Familienname der Frau oder ein Doppelname der beiden gemeinsamer Familienname werden kann? Ist bekannt, in wieviel Prozent der Eheschließungen - insbesondere in der DDR - von dem Recht Gebrauch gemacht wird, den Familiennamen der Frau zum gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen? Da die europäischen Staaten sehr unterschiedliche Regelungen für die Namensführung der verheirateten Frau haben, kann ich Ihre Frage nur in der Weise beantworten, daß ich Ihnen die Namensregelungen der einzelnen Staaten - in alphabetischer Reihenfolge - aufzähle. Albanien: Die Ehegatten können bei der Eheschließung (D) erklären, daß a) sie als gemeinsamen Familiennamen den Namen des Mannes führen wollen, b) jeder seinen Namen beibehält, c) jeder dem eigenen Namen den des anderen Ehegatten anfügen will. Dänemark: Die Frau kann erklären, daß sie a) den Namen des Mannes annehmen, b) ihren Namen weiterführen, c) ihrem Namen den des Mannes hinzufügen will. Finnland: Die Frau erwirbt den Namen des Mannes. Sie kann jedoch bei der Eheschließung erklären, daß sie ihren Namen dem des Mannes voranstellen will. Frankreich: Die Frau erwirbt nach dem Gesetz nicht den Namen des Mannes; gewohnheitsrechtlich bezeichnet sie sich jedoch mit seinem Namen. Großbritannien und Nordirland: Gesetzliche Vorschriften über die Namensführung der Frau fehlen; gewohnheitsrechtlich führt sie den Namen des Mannes. 4500 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 Italien: Die Frau nimmt den Namen des Mannes an, verliert aber dadurch nicht ihren Geburtsnamen. Sie kann, wenn sie will, einen Doppelnamen führen. Wie der Doppelname gebildet wird, ist nicht vorgeschrieben. Es bestehen folgende Möglichkeiten: a) dem Namen des Mannes folgt der Geburtsname der Frau mit oder ohne Bindestrich; b) dem Namen des Mannes folgt der Geburtsname der Frau mit dem vorangestellten Zusatz „nata" ; c) dem Geburtsnamen der Frau wird der Name des Mannes mit dem vorangestellten Zusatz „in" angefügt; d) dem Geburtsnamen der Frau wird der Name des Mannes mit dem Zusatz „verehelicht" o. ä. angefügt. Jugoslawien: Die Ehegatten haben bei der Eheschließung zu erklären, welchen Namen sie als gemeinsamen Familiennamen führen wollen. Niederlande: Jeder Ehegatte behält seinen bisherigen Namen bei. Norwegen: Die Frau erwirbt den Namen des Mannes; sie hat jedoch das Recht, ihren Mädchennamen diesem Namen voranzustellen. Polen: Die Frau erwirbt den Namen des Mannes; sie kann bei der Eheschließung jedoch erklären, daß sie ihrem Namen den des Mannes anfügen will. Portugal: Die Frau hat das Recht, den Namen des Mannes zu führen. Sie kann aber auch darauf verzichten und ihren Namen beibehalten. Nimmt sie den Namen des Mannes an, so fügt sie ihn ihrem Namen — ohne Bindestrich — hinzu oder setzt das Wort „de." dazwischen. Rumänien: Die Ehegatten können a) den Namen eines Ehegatten oder eine Verbindung beider Namen als gemeinsamen Familiennamen wählen; b) jeweils ihren Namen beibehalten. Schweden: Die Frau erwirbt den Namen des Mannes. Sie kann jedoch erklären, daß sie ihrem Namen den des Mannes anfügen will. Sowjetunion: Die Ehegatten können erklären, ob a) sie den Namen eines Ehegatten als gemeinsamen Familiennamen führen wollen oder b) jeder seinen Namen beibehält. Spanien: Die Frau behält ihren Namen. Sie hat aber das Recht, diesem den Namen des Mannes mit vorangestelltem „de" anzufügen. Tschechoslowakei: Die Ehegatten können erklären, ob a) sie den Namen eines Ehegatten als gemeinsamen Familiennamen führen wollen oder b) jeder seinen Namen beibehält. Ungarn: Die Frau kann erklären, daß sie a) ihren Namen behält, b) den Namen des Mannes führt, c) dem Namen des Mannes ihren Namen hinzufügt. In den Staaten Belgien, Griechenland, Irland, Island, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz ist der Mannesname Familienname. Es ist keinerlei Material darüber bekannt, in wieviel Prozent der Eheschließungen — insbesondere in der DDR — von dem Recht Gebrauch gemacht wird, den Familiennamen der Frau zum gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 12. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen A 25 und 26) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Niedersächsischen Justizministers Hans Schäfer, die „Zentrale Erfassungsstelle der Westdeutschen Länderjustizverwaltungen zur Registrierung von Gewalt und Willkürakten an der Zonengrenze und in der DDR" solle aufgelöst werden, weil in der letzten Zeit keine Schießereien an der Zonengrenze vorgekommen seien? Trifft es zu, daß die Erfassungsstelle während der ersten sechs Monate des Jahres 1970 527 Verdachtsfälle auf „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Gewaltaktes" überprüft und insgesamt 327 Vorermittlungsverfahren eingeleitet hat, von denen nur 48 an örtlich zuständige Staatsanwaltschaften abgegeben werden konnten? Wie ich schon in der vergangenen Woche gegenüber den Herren Kollegen Hein und Dr. Marx ausgeführt habe, hat der Justizminister des Landes Niedersachsen gelegentlich der Justizministerkonferenz vom 28.-30. Oktober 1970 in Hannover die Frage der weiteren Arbeit und Organisation der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter aufgeworfen. Die Frage ist Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4501 eingehend erörtert worden. Die Justizminister der Länder haben nach Abstimmung mit dem Bundesminister der Justiz wie folgt Stellung genommen: Nach Unterrichtung durch Herrn Justizminister Schäfer über die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter sehen die Justizminister keinen Anlaß, ihre früheren Beschlüsse über die Einrichtung und Tätigkeit dieser Erfassungsstelle abzuändern. Ich habe dem auch heute nichts hinzuzufügen. Die von Ihnen genannten Zahlen stimmen mit dem Bericht der Zentralen Erfassungsstelle für das erste Halbjahr 1970, der mir zugegangen ist, überein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 13. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI/ 1386 Fragen A 36 und 37) : Wie groß ist der jährliche Mineralölimport der Bundesrepublik Deutschland aus der DDR? Kann die Bundesregierung dazu beitragen, daß Firmen im Zonenrandgebiet am Handel mit importiertem Mineralöl aus der DDR beteiligt werden? Die Bezüge an Mineralölerzeugnissen aus der DDR beliefen sich im Jahre 1969 auf 288 000 t. Bis zum 30. 9. 1970 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) sind 372 000 t bezogen worden. Die Bundesregierung hat keine rechtliche Möglichkeit, dafür zu sorgen, daß einzelne Firmen der Bundesrepublik Verträge über den Bezug von Mineralölerzeugnissen aus der DDR erhalten. Bei der großen Transportkostenempfindlichkeit von Mineralölerzeugnissen kann jedoch davon ausgegangen werden, daß die vermehrten Zulieferungen aus der DDR im Jahre 1970 zu einem beträchtlichen Teil in den Zonenrandgebieten abgesetzt worden sind. Das Bundeswirtschaftsministerium wird sich jedoch zusätzlich darum bemühen, daß bei der Verteilung der Mineralölerzeugnisse Firmen im Zonenrandgebiet stärker als bisher berücksichtigt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 12. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/ 1386 Frage A 50) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß im Falle einer Kriegsbeschädigung von 90 % die neben der Grundrente ausgezahlte Berufsschadensausgleichsrente in einer Besoldungsstufe endet (A 8), die heute nicht mehr der Endstufe der entsprechenden Laufbahn adäquat ist (A 9), und ist die Bundesregierung bereit, in solchen Fällen eine Angleichung der Berufsschadensausgleichsrenten an die veränderten Laufbahnbedingungen vorzunehmen? Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß sich die Höhe des Berufsschadensausgleichs nicht — wie bei der Ausgleichsrente — nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet, sondern daß hierfür allein der durch die Schädigung bedingte Einkommensverlust ausschlaggebend ist. Der Einkommensverlust ergibt sich aus einem Vergleich zwischen dem Durchschnittseinkommen der Berufsgruppe, der der Beschädigte ohne die Schädigung wahrscheinlich angehört hätte, und dem derzeitigen Bruttoeinkommen des Beschädigten. Als Vergleichseinkommen gilt also nicht das höchsterreichbare Einkommen, sondern das Durchschnittseinkommen einer Berufsgruppe. Entsprechend dieser gesetzlichen Regelung ist in der maßgebenden Durchführungsverordnung zum Bundesversorgungsgesetz als durchschnittlicher Berufserfolg für den mittleren Dienst das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 bestimmt. Das bedeutet, daß das Vergleichseinkommen noch höher ist als das durchschnittliche Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe dieser Laufbahn, d. h. der Gruppe A 9. Das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 entspricht deshalb trotz der in der Vergangenheit eingetretenen Änderungen des Besoldungsrechts noch dem durchschnittlichen Einkommen der Beamten des mittleren Dienstes, zumal da nach dem Bundesbesoldungsgesetz nur 5 v. H. der Planstellen dieser Laufbahngruppe mit der Besoldungsgruppe A 9 bewertet sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 12. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage A 51) : Wie beurteilt die Bundesregierung Fälle von Rentenempfängern, in deren Rentenberechnung die Zeit des Arbeitsdienstes, die Kriegsdienstzeit während des 2. Weltkrieges und die Zeit der Gefangenschaft deshalb nicht einbezogen werden, weil vor diesen Zeiten keine versicherungspflichtige Tätigkeit nachzuweisen ist und weil nach dieser Zeit innerhalb von drei Jahren eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit nicht aufgenommen wurde, obwohl nach der Rückkehr eine Kriegsbeschädigung von 100% festgestellt wurde und deshalb erst längere Zeit nach der Gefangenschaft eine Tätigkeit aufgenommen werden konnte, die einen Anspruch auf Rentenversicherung begründet hat, und ist die Bundesregierung bereit, eventuell Änderungen der Rentengesetzgebung im Hinblick darauf anzuregen, daß in solchen Fällen auch die Zeit des Arbeitsdienstes wie auch die Zeit der Gefangenschaft in die Rentenberechnung einbezogen werden können? Sie gehen in Ihrer Frage davon aus, daß es Fälle geben könnte, in denen Zeiten des Arbeitsdienstes, des Militärdienstes oder der Kriegsgefangenschaft bei der Rentenberechnung nur deshalb nicht rentensteigernd berücksichtigt werden, weil nach diesen Zeiten wegen einer Kriegsbeschädigung innerhalb der im Gesetz bestimmten Frist keine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen werden konnte. Hierzu ist zunächst zu sagen, daß in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur die genannten Zeiten, sondern auch Zeiten einer anschließenden Krankheit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit als Ersatzzeiten anrechenbar sind. Die Dreijahresfrist, innerhalb der eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen worden sein muß, beginnt in den Fällen, in denen sich an Militärdienstzeit oder Kriegsgefangenschaft eine Krankheit oder eine unverschuldete Arbeitslosigkeit anschließt, erst mit Beendigung der Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Auf Grund dieser Regelung ist in 4502 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 den von Ihnen angesprochenen Fällen die Anrechnung der Ersatzzeiten sichergestellt. Es gibt Fälle, in denen nicht wegen einer Kriegsverletzung, sondern aus anderen Gründen innerhalb der Dreijahresfrist keine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen worden ist. Wenn in diesen Fällen vor dem Arbeitsdienst, dem Militärdienst und der Kriegsgefangenschaft keine Versicherung bestanden hat, ist eine Anrechnung dieser Zeiten als Ersatzzeiten nach geltendem Recht nicht möglich. Diese Regelung beruht auf dem Gedanken, daß die Ersatzzeiten grundsätzlich nur den Personen angerechnet werden sollen, bei denen angenommen werden kann, daß sie, wenn sie keinen Militärdienst usw. geleistet hätten, in diesen Zeiten Beiträge entrichtet hätten. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 13. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen A 53 und 54) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einer Reihe von ehemalig selbständigen Handwerkern und Kaufleuten keine ausreichende Versicherung vorhanden ist? Kann die Bundesregierung feststellen, wie viele ehemalige selbständige Handwerker und Kaufleute keine ausreichende Altersversicherung haben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei Selbständigen allgemein Lücken in ihrer sozialen Sicherung bestehen. Das gilt insbesondere für die Selbständigen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Hierzu gehören auch viele ältere Handwerker, die sich bereits nach dem Handwerkerversorgungsgesetz von 1938 von der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung hatten befreien lassen und auch 1960 beim Inkrafttreten des Handwerkerversicherungsgesetzes Befreiung geltend gemacht haben. Aber auch Handwerker, die nach dem Handwerkerversicherungsgesetz von 1960 nur bis zum Erreichen der Pflichtversicherungszeit von 18 Jahren versichert waren, sind dann nicht ausreichend versorgt, wenn sie ausschließlich auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen sind. Die Untersuchungen, die zur Alterssicherung Selbständiger durchgeführt worden sind, haben sich nicht speziell auf ehemalige Handwerker und Kaufleute, sondern allgemein auf selbständige Erwerbstätige bezogen. Nach den Ergebnissen, die vor etwa 5 Jahren vorgelegt worden sind, lagen bei 2/3 der Selbständigen mit Lebensversicherungen die Versicherungssummen bei höchstens 30 000 DM je Versicherten; ebenfalls fast 2/3 der Selbständigen wandten weniger als 2 000 DM im Jahr für Alterssicherung auf. Neuere Untersuchungen liegen nicht vor. Es muß aber davon ausgegangen werden, daß die Versorgungslücken in diesem Bereich in den letzten Jahren nicht geringer geworden sind. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage A 75) : Welche Möglichkeit hat die Bundesregierung, um sicherzustellen, daß bei Manövern amerikanischer Truppen in Deutschland von den amerikanischen Soldaten die elementarsten Regeln des Straßenverkehrs beachtet werden, um Schäden an Leib und Leben deutscher Bürger zu verhindern? Nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut gelten die deutschen Straßenverkehrsvorschriften auch für die amerikanischen Truppen. Abweichungen von diesen Vorschriften sind nur im Falle dringender militärischer Erfordernisse und unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gestattet. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß amerikanische Truppen gegen diese Bestimmungen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut verstoßen hätten. Sollten Ihnen solche Fälle bekannt sein oder bekannt werden, so empfehle ich, sie dem Bundesminister für Verkehr mitzuteilen, damit er in die Lage gesetzt wird, ihnen nachzugehen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache W1386 Fragen A 78 und 79) : Teilt die Bundesregierung die von einem Automobilclub geäußerte Meinung, die Ausgaben für die Verbreiterung der Bundesautobahnen auf drei Spuren zuzüglich Standspur seien „für die Katz", denn die dritte Spur werde kaum genutzt? Sind Erfahrungswerte darüber bekannt, in welcher Weise die Autofahrer die dritte, rechtsgelegene Fahrspur meiden und sich vorwiegend auf der mittleren und linken Fahrspur bewegen? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht, weil sich die Notwendigkeit einer 3. Fahrspur pro Richtungsfahrbahn aus der verkehrlichen Belastung und die Notwendigkeit der Standspur aus der Verkehrssicherheit ergeben. Die zweite Frage beantworte ich mit Ja. Nach Zählergebnissen, z. B. von dem 6spurigen Autobahnabschnitt Köln-Leverkusen, verteilen sich die Fahrzeugzahlen einer Richtungsfahrbahn im Durchschnitt wie folgt: rechte Spur 26 % Kraftfahrzeuge mittlere Spur 39 % Kraftfahrzeuge linke Spur 35 % Kraftfahrzeuge Dabei ist zu berücksichtigen, daß es sich bei den Fahrzeugen auf der rechten Fahrspur im wesentlichen um Lastfahrzeuge handelt. Bewertet man diese hinsichtlich ihrer Beanspruchung der Fahrbahnfläche wie Personenkraftwagen, so ergibt sich folgendes Bild: rechte Spur 39 % Pkw-Einheiten mittlere Spur 37 % Pkw-Einheiten linke Spur 27 % Pkw-Einheiten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4503 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU Drucksache VI/1386 Frage A 82) : In welchem Maße hält die Bundesregierung Fahrpreiserhöhungen bei der Deutschen Bundesbahn für notwendig und vertretbar? Wie Ihnen bekannt, hat das Bundesbahngesetz die Verantwortung für die Führung des Unternehmens den Organen der Deutschen Bundesbahn übertragen. Die Bundesbahn wird angesichts der voraussichtlichen Steigerung der Betriebsausgaben auch zu prüfen haben, ob die Beförderungspreise angehoben werden sollen. Abschließende Vorstellungen gibt es jedoch zur Zeit noch nicht. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage A 85) : Hat die Bundesregierung, insbesondere der Bundesverkehrsminister, vor der Entscheidung über die Trassenführung der Umgehungsstraße um Eltville im Rheingau den Beauftragten der Bundesregierung für den Naturschutz, Herrn Prof. Dr. Bernhard Grzimek, gehört? Bei der Einleitung des Verfahrens nach § 16 Bundesfernstraßengesetz — nichts anderes ist bisher entschieden worden bestand hierzu kein Anlaß. Im Rahmen dieses Verfahrens werden nämlich auch die für den Natur- und Landschaftsschutz zuständigen Stellen gehört werden. Darüber hinaus hat der Bundesminister für Verkehr in einem persönlichen Schreiben (vom 28. Oktober 1970) dem Beauftragten der Bundesregierung, Herrn Professor Dr. Bernhard Grzimek, seine Gründe für die vorgeschlagene Linie dargelegt. Eine Entscheidung über die Trassenführung wird erst nach Abschluß des o. g. Verfahrens getroffen werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage A 86) : Wird die Bundesregierung den Vorstellungen über die Gestaltung eines menschengerechten Lebensraumes, wie sie beispielsweise in der „Grünen Charta von der Mainau" niedergelegt wurden, auch im Straßenbau Rechnung tragen? Die in der „Grünen Charta von der Mainau" festgelegten Grundsätze bezüglich Umweltschutz und Landschaftsgestaltung werden auch bei der Ausführung von Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen berücksichtigt. Der Bundesminister für Verkehr hat im Rahmen der im Jahre 1966 herausgegebenen „Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau" sowie der „Richtlinien für Straßenbepflanzung" entsprechende Regelungen für die Planung und die Bauausführung getroffen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage A 88) : Bei welchen Dienstleistungen der Deutschen Bundespost sind Gebührenerhöhungen geplant, und in welchen Größenordnungen werden sich diese voraussichtlich bewegen? Die Bundesregierung hat am 6. November eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion dahingehend beantwortet, daß sich Gebührenerhöhungen bei der Bundespost noch im Stadium der Überlegungen befinden. Das ist auch heute noch der Stand der Angelegenheit. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom I 13. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage A 92) : Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß bei dem Fortfall der besonderen Förderung des Zonenrandgebietes mit dem verstärkten Zurückbleiben der Infra-Struktur, mit dem Absinken der Wirtschaftskraft und damit des Lebensstandards die Abwanderung aus dem Zonenrandgebiet erheblich zunehmen würde? Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung zeigt die Statistik, daß das Zonenrandgebiet insgesamt in den letzten Jahren keine Abwanderungsverluste mehr erlitten hat. Die Zahlen über die Wanderungsbewegungen im Zonenrandgebiet lauten auf je 1000 Einwohner 1953 minus 17,5 1961 plus 1 1969 plus 3,7 Wenn man diese Gesamtzahlen nach einzelnen Land- und Stadtkreisen im Zonenrandgebiet aufschlüsselt, sieht das Ergebnis jedoch nicht so erfreulich aus. Es ergibt sich nämlich, daß von den 104 Zonenrandkreisen 1969 noch 46 Kreise Abwanderungsverluste erlitten haben. Diese waren am stärksten in den Landkreisen Duderstadt (-4,8), Lüchow-Dannenberg (-4,4), Goslar (-4,9), Rotenburg (-4,9), Kötzting (-5,9), Wolfstein (-7,0), Wohenstrauss (-4,3), Waldmünchen (-4,8), Münchberg (-4,6) und Königshofen im Grabfeld (-6,4). Bei den genannten Zahlen handelt es sich jeweils um die Wanderungssalden pro 1000 Einwohner. Durch einen breit gefächerten Katalog von Förde- 4504 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 rungsmaßnahmen, der entgegen der bisherigen Praxis auch zusätzliche Hilfen für die Schaffung sozialer Einrichtungen und die verstärkte Förderung des sozialen Wohnungsbaues vorsieht, will die Bundesregierung solchen Abwanderungsverlusten in Teilgebieten entgegenwirken und gleichzeitig verhindern, daß das gesamte Zonenrandgebiet in Zukunft erneut von einer Abwanderungswelle erfaßt wird. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 13. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherrn von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage A 93) : Werden bei der Bundesregierung mit Rücksichtnahme auf die Bemühungen, mit der „DDR"-Regierung zu die Verhältnisse normalisierenden Gesprächen zu kommen, Überlegungen angestellt, die Förderung des Zonenrandgebietes abzubauen, oder unter andere Richtlinie zu stellen? Die Bundesregierung betrachtet die Förderung des Zonenrandgebietes als eine ausschließlich innenpolitische Aufgabe, die nicht Gegenstand von Gesprächen mit der DDR sein kann. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Förderung des Zonenrandgebietes abzubauen. Sie wird die Hilfsmaßnahmen für diesen Raum vielmehr fortführen und im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten in bestimmten Teilbereichen verstärken, bis die Entwicklung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und die wirtschaftliche und verkehrliche Erschließung einen Stand erreicht haben, der dem Bundesdurchschnitt mindestens entspricht. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 13. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hein (Salzgitter-Lebenstedt) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen A 94 und 95) : Ist die Bundesregierung bereit, auch Quartett-Spiele „Bilder aus Deutschland", wie sie das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen im September 1970 an die Schüler der 5. Klassen der allgemeinbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland verteilt hat, die Bilder aus Ostdeutschland enthalten, zur Verteilung zu bringen? Wie würde die Bundesregierung ihre Haltung der Öffentlichkeit gegenüber begründen, falls sie zu einer Verteilung von Quartett-Spielen „Bilder aus Deutschland", die Bilder aus Ostdeutschland enthalten, nicht bereit ist? Die von meinem Haus versandten Quartettspiele sollen dazu beitragen, bei den Schülern das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu stärken. Das Quartettspiel zeigt daher die Umgebung, in der heute die Menschen in den beiden deutschen Staaten leben und arbeiten. Historische Baudenkmäler sind nur in geringem Umfange vertreten. Die Bundesregierung sieht es als ihre selbstverständliche Pflicht an, dem Auftrage des Bundesvertriebenengesetzes folgend alles zu tun, um das Kulturgut der Vertreibungsgebiete im Bewußtsein unseres Volkes zu erhalten. Vielfältiges, von der Bundesregierung gefördertes Schrifttum widmet sich der deutschen Kultur und Geschichte dieser Gebiete. Es werden mehrere Institute und Vereinigungen gefördert, die sich dem kulturellen Erbe des Ostens widmen. Bei dem Quartettspiel handelt es sich um ein in seiner Aufgabenstellung begrenztes, gegenwartsbezogenes, aber nicht kulturhistorisches Anschauungsmaterial. Geschichte und heutige Situation der Gebiete jenseits von Oder und Neiße werden in anderen Hilfsmitteln für den Schulunterricht, die von meinem Hause vorbereitet werden, besser und klarer dargestellt, als das in einem Quartettspiel möglich ist. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 13. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage A 104) : Welches ist die Stellungnahme der Bundesregierung zu dem in der Empfehlung 614 (1970) der Beratenden Versammlung des Europarates vom 24. September 1970 gemachten Vorschlag, ein ständiges Organ für die Zusammenarbeit zwischen Ost und West zu schaffen, an dem auch der Europarat beteiligt sein sollte? Die Einrichtung eines ständigen Organs für die Zusammenarbeit zwischen Ost und West stellt eine — sehr wichtige — Etappe in der sich anbahnenden und initiativ von der Bundesregierung getragenen Politik des Ausgleichs mit dem Osten dar. Diese Politik wird in Übereinstimmung und Abstimmung mit unseren westlichen Verbündeten und Freunden geführt. Unsere bilateralen Verhandlungen mit verschiedenen Staaten des Ostens, die Gespräche der für Berlin verantwortlichen Vier Mächte und der innerdeutsche Dialog sind in diesem Zusammenhang zu sehen. Von der gemeinsamen Einschätzung der Entwicklung dieser Gespräche wird es abhängen, ob und wann ein derartiges Organ geschaffen werden kann, und welche Form es haben wird. Dann stellt sich auch die Frage, welche Verbindung zwischen einem solchen Organ und bereits bestehenden Einrichtungen die zweckmäßigste sein wird. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 13. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kern (SPD) (Drucksache VI/1386 Fragen A 120 und 121) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Kulturattaché der deutschen Botschaft in Pretoria, Herr Facano, Südafrika verlassen hat, weil die südafrikanische Regierung um seine Ausreise gebeten hat? Hat die südafrikanische Regierung außerdem erklärt, daß sie für die Sicherheit des deutschen Diplomaten nicht garantieren könne? Beide Fragen beantworte ich mit Nein. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4505 Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 13. November 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Klee (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386, Frage A 123) : Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß am 19. November 1970 bei dem Treffen der Außenminister der Europäischen Gemeinschaften in München auch die Frage der Beziehungen zwischen Europa und Lateinamerika behandelt wird, uni entsprechend dem Wunsch der deutschen Delegation in der Beratenden Versammlung des Europarates (déclaration écrite No. 3 vom 19. September 1970) möglichst bald die Vorschläge zu prüfen und auf sie einzugehen, die am 29. Juli 1970 von der Sonderkommission für lateinamerikanische Koordinierungsfragen (CECLA) in Buenos Aires für eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit vorgelegt wurden? Die Frage der Intensivierung der Beziehungen zwischen der EG und Lateinamerika ist seit Monaten Gegenstand eingehender und sorgfältiger Prüfungen in den zuständigen Gremien der Gemeinschaft, wobei auch die auf der CECLA-Tagung in Buenos Aires Ende Juli 1970 vorgetragenen Wünsche („Erklärung von Buenos Aires") der lateinamerikanischen Staaten in die Untersuchungen einbezogen wurden. Der Bericht über das Ergebnis der bisherigen Beratungen liegt jetzt vor. Er stand auf der gestrigen Tagesordnung des Ausschusses der Ständigen Vertreter in Brüssel. Der Rat wird sich demnächst mit dem Komplex Lateinamerika befassen können. Bei dem Stand, den die Beratungen in Brüssel somit erreicht haben, erscheint es nicht zweckmäßig, diese Fragen von den Außenministern der EG-Mitgliedstaaten am 19. 11. 1970 in München behandeln zu lassen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 11. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386, Frage B 1) : Ist die Bundesregierung bereit, geeignete Schritte zu unternehmen, damit der im Bereich von Kitzbühel/Tirol geplante Kupferbergbau keine Beeinträchtigung auf die benachbarten bayerischen Erholungsgebiete und damit auf den existenznotwendigen Fremdenverkehr im Chiemseegebiet mit sich bringt? Nachdem ich durch die Presse von dem in den Kitzbüheler-Alpen geplanten Kupferbergbau erfahren habe, habe ich Verbindung mit der Bayerischen Staatskanzlei aufgenommen. Die Bayerische Staatsregierung führt bereits Gespräche mit der Tiroler Landesregierung. Wenn diese nicht den gewünschten Erfolg haben werden, wird die Bundesregierung geeignete Schritte gegenüber der österreichischen Bundesregierung unternehmen. Ich darf im übrigen auf meine Beantwortung der Mündlichen Frage des Herrn Kollegen Folger in der heutigen Fragestunde des Deutschen Bundestages verweisen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 11. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen B 2 und 3) : Welchen geeigneten Schritt bereitet die Bundesregierung vor, durch den sie der Niederländischen Regierung ihr Nichteinverständnis zur Einleitung ungereinigter Abwässer in das Emsästuar, auch soweit es sich um den ersten Abschnitt handelt, nochmals nachdrücklich zur Kenntnis bringen will, wie dieses der Herr Bundesminister des Innern in der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage vom 16. Oktober 1970 — Drucksache VI/1339 — mitteilte? Welche Effektivität verspricht sich die Bundesregierung, wenn sie beim jetzigen Stand der Lage lediglich erneut der Niederländischen Regierung ihren Standpunkt zur Kenntnis bringen will, nachdem dieser dort seit längerer Zeit hinreichend bekannt sein dürfte? Das Auswärtige Amt wird die deutsche Botschaft in Den Haag anweisen, in den nächsten Tagen beim niederländischen Außenministerium vorstellig zu werden und den deutschen Standpunkt bezüglich der Abwassereinleitung in das Ems-Ästuar noch einmal darzulegen. Ich bitte dafür Verständnis zu haben, daß ich mich über den inzwischen unter den fachlich berührten Ressorts bereits abgestimmten Inhalt einer deutschen Demarche zu diesem Zeitpunkt noch nicht näher äußern kann. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen Einzelheiten hierzu mitzuteilen, sobald dem niederländischen Außenministerium der deutsche Standpunkt dargelegt wurde. Eine Demarche auf diplomatischem Wege ist bisher noch nicht erfolgt. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine stärkere Berücksichtigung der Gesichtspunkte des Umweltschutzes und der dazu erforderlichen gemeinsamen Anstrengungen aller europäischen Staaten durch die niederländische Regierung. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 11. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage B 4) : Wird die Bundesregierung den kürzlich gemachten Vorschlag auf Einrichtung einer zentralen deutschen Kinemathek aufgreifen, und kann sie dabei sich an ausländischen Vorbildern orientieren? Der kürzlich gemachte Vorschlag auf Einrichtung einer zentralen deutschen Kinemathek trifft mit Bestrebungen des Bundesministeriums des Innern zusammen, eine zentrale Archivierung von Filmmaterial zu erreichen. Entsprechende verwaltungsmäßige Vorarbeiten sind angelaufen. Im Rahmen der weiteren Entwicklung werden ausländische Vorbilder, soweit sie für die hiesigen Verhältnisse genutzt werden können, in die Überlegungen einbezogen. 4506 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 12. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1386 Frage B 5) : Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag des „Deutschen Juristenverbandes", die Simultanzulassung für Rechtsanwälte in weiteren OLG-Bezirken einzuführen? Der Deutsche Juristenverband hat verlangt, die Simultanzulassung für Rechtsanwälte bei dem Landgericht und bei dem übergeordneten Oberlandesgericht in den Oberlandesgerichtsbezirken wieder einzuführen, in denen sie bei Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung bestanden hat. Die Bundesregierung hält eine derartige Wiedereinführung der Simultanzulassung nicht für geboten. Die Erwägungen, mit denen der Deutsche Juristenverband seine Forderung begründet, sind bereits eingehend geprüft worden, als die gesetzgebenden Körperschaften beschlossen haben, zur Verbesserung des Rechtsschutzes für den rechtsuchenden Bürger und im Interesse der Rechtspflege das Auftreten vor den Oberlandesgerichten in Zivilsachen grundsätzlich solchen Rechtsanwälten vorzubehalten, die nur dort zugelassen sind und deshalb in besonderem Maße die obergerichtliche Rechtsprechung verfolgen können. Etwaige Wettbewerbsvorteile der Rechtsanwälte, deren im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bundesrechtsanwaltsordnung bestehende Simultanzulassung aus verfassungsrechtlichen Erwägungen (Artikel 14 GG) aufrechterhalten wurde, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 GG. Diese Wettbewerbsvorteile werden zudem in den kommenden Jahren zusehends an Gewicht verlieren, da mit einem verstärkten Ausscheiden der verhältnismäßig stark vertretenen älteren Jahrgänge aus dem Berufsleben zu rechnen sein wird. Wenn der Deutsche Juristenverband bemängelt, das Verbot der Simultanzulassung sei nicht sinnvoll, weil der Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht sich seine Schriftsätze von dem Rechtsanwalt bei dem Landgericht fertigen lassen könne, so muß ein solches Verfahren als ein Mißbrauch erscheinen, der gegebenenfalls zu Maßnahmen der Berufsaufsicht Anlaß geben könnte (vgl. hierzu die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Kanka in der 61. Sitzung des Deutschen Bundestages — 3. Wahlperiode — am 18. Februar 1959, Verhandlungen des Deutschen Bundestages S. 3334). Es wäre nicht zweckmäßig, die Vorschriften über die Zulassung bei den Oberlandesgerichten grundlegend zu ändern und hierdurch für die Rechtsanwälte, die im Vertrauen auf die bestehende Regelung bei den Oberlandesgerichten ihre Zulassung beantragt haben, berufliche Schwierigkeiten herbeizuführen, obwohl seit dem Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung neue Umstände nicht hervorgetreten sind. Insbesondere ist auch bei den Beratungen anläßlich des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung vom 13. Januar 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 25) von keiner Seite der Wunsch nach einer allgemeinen Wiedereinführung der Simultanzulassung erhoben worden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 12. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU;' CSU) (Drucksache VI/ 1386 Frage B 6) : ist die Bundesregierung der Ansicht, daft das Rechtspflegergesetz vom 5. November 1969, erweitert durch Gesetz vom 27. Juni 1970, auf Verwaltungsbeamte bei den Verwaltungsgerichten ausgedehnt werden sollte? Die Bundesregierung steht der Einführung des Rechtspflegers bei den Verwaltungsgerichten aufgeschlossen gegenüber. Bereits bei den Vorarbeiten zum Regierungsentwurf des Rechtspflegergesetzes vom 5. November 1969 ist die Frage erörtert worden, ob die Institution des Rechtspflegers in die Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber auch in die Finanz- und die Sozialgerichtsbarkeit übernommen werden könne. Die Frage wurde seinerzeit zurückgestellt, da sie noch nicht spruchreif erschien. Nach der Verabschiedung des Rechtspflegergesetzes ist angeregt worden, im Interesse der Gleichbehandlung der Gerichtszweige und ihrer Angehörigen das Problem wieder aufzugreifen. Die Bundesregierung hat daraufhin eine erste Meinungsbildung veranlaßt. Diese bisherigen Erörterungen legen es nahe, die Problematik unter folgenden Gesichtspunkten zu sehen: Die Ausdehnung des Tätigkeitsbereichs des Rechtspflegers sollte nicht allein für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern in entsprechender Weise auch für die Finanz- und die Sozialgerichtsbarkeit erwogen werden. Dabei wird jedoch für jeden dieser Gerichtszweige besonders untersucht werden müssen, ob eine hinreichend große Anzahl von Geschäften vorhanden ist, die dem Rechtspfleger übertragen werden könnten. Weiter wird zu prüfen sein, welche Ausbildungsanforderungen an die Rechtspfleger zu stellen sind, die in jenen Gerichtszweigen tätig sein sollen. Schließlich ist auf den Zusammenhang des Problems mit den Bemühungen der Bundesregierung hinzuweisen, die sogenannten „öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen" zu vereinheitlichen. Die Fragen sind jetzt Gegenstand sorgfältiger Prüfung im Bundesministerium der Justiz. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. November 1970 auf die Schriftlichen Fra- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4507 gen des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen B 7 und 8) : Welche Einwirkungsmöglichkeit hat die Bundesregierung, um die seit mehr als zwei Jahren freistehenden, in amerikanischer Verfügungsgewalt befindlichen 60 US-Wohnungen in München, Deiningerstraße, einer baldigen Belegung zuzuführen? Ist die Bundesregierung bereit, solange zu intervenieren, bis dieser Zustand, der immer wieder, vor allem unter den Wohnungsuchenden, Verbitterung hervorruft, durch die zuständigen Behörden beseitigt wird? Nach Artikel 48 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hat die Bundesregierung lediglich die Möglichkeit, die amerikanischen Streitkräfte aufzufordern, ihren Bedarf an Liegenschaften laufend zu überprüfen, um eine Beschränkung der von ihnen genutzten Liegenschaften an Zahl und Umfang auf das erforderliche Mindestmaß zu gewährleisten. Dementsprechend hat die Bundesregierung das Hauptquartier der amerikanischen Armee in Europa in Heidelberg mehrmals, zuletzt am 26. Oktober 1970, aufgefordert, die leerstehenden Wohnungen an der Deininger Straße in München freizugeben, oder, falls die Wohnungen weiterhin benötigt werden, anheimgestellt, die deutsche Öffentlichkeit über die Gründe für die Nichtfreigabe und das lange Leerstehen der Wohnungen zu unterrichten. Daraufhin hat HQ USAREUR mit Fernschreiben erwidert, daß die Wohnungen wieder mit amerikanischen Familien belegt werden, sobald die in Auftrag gegebenen Instandsetzungsarbeiten durchgeführt worden sind. Ein genauer Zeitpunkt für die Wiederbelegung könne jedoch noch nicht genannt werden. Diese Verlautbarung sei auch der deutschen Presse mitgeteilt worden. Aus der vorstehenden Mitteilung ergibt sich, daß die Wohnungen in Kürze wieder belegt werden. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage B 9) : Wie weit sind die Überlegungen der Bundesregierung gediehen, den Verkauf von Gebraucht-PKW,s für nicht gewerbliche Käufer, insbesondere Arbeitnehmer, die nicht die Möglichkeit haben, die Mehrwertsteuer abzuwälzen, mehrwertsteuerfrei zu machen? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß die derzeitige Besteuerung gebrauchter Kraftfahrzeuge beibehalten werden sollte. Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, der grundsätzlich jeder private und öffentliche Verbrauch unterliegt. Wird ein gebrauchtes Kraftfahrzeug erneut in den Wirtschaftsverkehr gebracht und durch den Händler wiederum an einen Endverbraucher veräußert, so findet ein weiterer Verbrauch statt, der auch eine erneute Umsatzsteigerung rechtfertigt. Daß diese Steuerbelastung nur die Käufer trifft, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind u. a. auch die Arbeitnehmer —, ergibt sich zwangsläufig bei einer Verbrauchsteuer, C die den privaten und öffentlichen Verbrauch, nicht aber den Verbrauch im unternehmerischen Bereich belasten soll. Auch die günstige wirtschaftliche Entwicklung des Kraftfahrzeughandels läßt eine besondere Steuervergünstigung nicht als notwendig erscheinen. Die allgemeine Belebung auf dem Gebrauchtwagenmarkt hat auch beim gewerblichen Gebrauchtwagenhandel zu steigenden Umsätzen geführt. Gegen eine Steuervergünstigung für gebrauchte Kraftfahrzeuge sprechen schließlich weitere Gesichtspunkte. Einmal müßte sie aus Gründen der Gleichbehandlung auf alle Gebrauchtgegenstände ausgedehnt werden. Zum anderen ergäben sich zwangsläufig erhebliche Abgrenzung zwischen Gebraucht- und Neuwaren und beim Nachweis des Erwerbs von einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Verkäufer. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen B 10 und 11) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß den Garnisonsgemeinden daraus laufend schwerwiegende finanzielle Nachteile erwachsen, daß in den Meldegesetzen der Länder die Grundwehrdienstleistenden von der Meldepflicht befreit sind und deshalb nicht als Einwohner der Gemeinde zählen? Ist die Bundesregierung, falls sie die Befreiung der Soldaten von der Meldepflicht weiterhin für erforderlich hält, bereit, in der Zukunft für einen vollen Ausgleich der sich daraus ergebenden finanziellen Verluste der Garnisonsgemeinden zu sorgen und insbesondere bei den Ländern darauf hinzuwirken, daß die für die Garnisonsgemeinden schädlichen Auswirkungen der genannten Befreiungsvorschrift durch entsprechende Vorschriften in den Ländergesetzen über den Finanzausgleich zwischen dem Land und den Gemeinden (Länderfinanzausgleichsgesetzen) in vollem Umfang beseitigt werden? Sie haben bereits in der Fragestunde am 9. Juni 1967 ähnliche Fragen gestellt. Die Rechtslage hat sich seitdem nicht geändert; ich darf deshalb auf das Bundestagsprotokoll vom 9. Juni 1967, S. 5495 A, B verweisen. Die Regelung des Finanzausgleichs zugunsten der Gemeinden ist auch nach Inkrafttreten der Finanzreform ausschließlich Angelegenheit ,der Länder. Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit die kasernierten wehrpflichtigen Soldaten der Bundeswehr bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen der Länder an die Gemeinden zu berücksichtigen sind, obliegt auch heute allein dem Landesgesetzgeber. Ich sehe deshalb keine Möglichkeit, auf einen zusätzlichen Finanzausgleich für die Garnisonsgemeinden hinzuwirken. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 12. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen 4508 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen B 12 und 13) : Welches sind die Gründe für die Nichtauszahlung der Mittel aus dem Sonderprogramm Holstein und dem ERP-Programm 1970 für den Zweckverband Karkberook, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Hinblick auf eine Weiterarbeit an den schon begonnenen und nun in Kürze stillzulegenden Arbeiten am Klärwerk Klosterseeniederung und dem sich anschließenden Kanalisierungsprojekt im Hinblick auf die Abwendung eines finanziellen Schadens in Höhe von etwa 1 Million DM für den Zweckverband? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zuge dieser Stilllegung der Baumaßnahmen etwa 50 Dauerarbeitskräfte von den am Bau beteiligten Firmen entlassen werden müssen, ohne Aussicht auf eine Wiederanstellung in ihrer jetzigen oder einer anderen Tätigkeit, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Vermeidung dieser Entwicklung? Über die beiden Anträge des Zweckverbandes Karkbrook auf Gewährung von Förderungsmitteln konnte leider noch nicht entschieden werden, da die schleswig-holsteinische Landesregierung zwei teilweise einander widersprechende Anträge vorgelegt hat. Der schleswig-holsteinische Minister für Wirtschaft und Verkehr hat beim Bundesminister für Wirtschaft einen Zuschuß aus dem Regionalen Förderungsprogramm des Bundes 1970 in Höhe von 900 000,— DM beantragt. Der schleswig-holsteinische Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten seinerseits beantragte ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 2,5 Mio DM aus Mitteln des ERP-Sondervermögens. Die beiden Anträge enthalten widersprüchliche Angaben über die Finanzierung. Der Bundesminister für Wirtschaft hat, um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen, den schleswig-holsteinischen Minister für Wirtschaft und Verkehr und den schleswig-holsteinischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gebeten, diese Widersprüche zu eliminieren, damit die Arbeit am Klärwerk Klosterseeniederung fortgesetzt werden und eine Entlassung der dort beschäftigten Arbeitnehmer verhindert werden kann. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 12. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen B 14 und 15) : Ist beim Verkauf der früheren Firma Borsig an die Firma Babcock, Oberhausen, sichergestellt worden, daß die von der Salzgitter AG seinerzeit der DIAG — an der der Bund mit 75 Prozent beteiligt ist — bei der Übernahme des Werkes Borsig für die Altersversorgung alter Belegschaftsmitglieder zur Verfügung gestellten 22 Millionen DM auch weiterhin für diesen Zweck Verwendung finden? Welche Vorkehrungen sind — falls die Frage 14 bejaht werden kann — für den Fall getroffen worden, wenn die BorsigWerke eventuell weiter veräußert oder gar stillgelegt werden? Babcock hat sich bei Übernahme der Mehrheitsbeteiligung an Borsig vertraglich zu einer expansiven Unternehmenspolitik verpflichtet. Eine Weiterveräußerung oder Stillegung der Borsigwerke ist hiernach nicht vorgesehen. Im übrigen würden auch im Falle einer Weiterveräußerung oder Stillegung die Ansprüche der Belegschaftsmitglieder aus der betrieblichen Altersversorgung nicht betroffen. Die in Frage stehenden Rückstellungen haben Kapitalcharakter und arbeiten — wie üblich — im Unternehmen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 12. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ott (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Fragen B 16 und 17) : Wie beurteilt die Bundesregierung den in „Capital" Nr. 11 / November 1970 beschriebenen Vorgang, wonach Staatssekretär Rosenthal Beamte des Wirtschaftsministeriums nach ihrer geheimen Wahl bei der letzten Bundestagswahl befragte? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit das Wahlergebnis und das Recht zur freien Meinungsäußerung auch bei Beamten gewahrt bleibt? Nachdem die parteipolitische Neutralität im Bundeswirtschaftsministerium so hoch gehalten wird, daß zwei der mir für das Amt des Persönlichen Referenten vorgeschlagenen Beamten im Verlaufe eines Vorstellungsgesprächs erklärt hatten, sie seien eingeschriebene CDU-Mitglieder, wird mir doch wohl auch die Opposition nicht verdenken, wenn ich in weiteren Vorstellungsgesprächen nach der grundsätzlichen politischen Einstellung gefragt habe. Im übrigen habe ich die Frage nur mit dem Zusatz gestellt: „Ich bin Ihnen nicht böse, wenn Sie mir antworten, das geht Sie nichts an." Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 9. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/1386 Frage B 18) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Entlastung des Schweinemarktes im kommenden Jahr den Absatz von Spanferkeln durch Gewährung von Prämien zu fördern? Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß eine gezielte Werbung für den Spanferkelverbrauch in den nächsten Monaten zur Entlastung des Schweinemarktes beitragen kann. Auf meine Anregung wird die CMA deshalb noch vor Jahresende mit einer entsprechenden Werbeaktion beginnen. Das z. Z. bereits niedrige Preisniveau für Ferkel dürfte sich im Hinblick auf die stark gestiegene Erzeugung während der nächsten Monate nicht verändern und eine günstige Voraussetzung für eine Spanferkel-aktion bieten. Ob zur Förderung des Absatzes von Spanferkeln eine Prämie gezahlt werden kann, darüber wird zur Zeit in Brüssel verhandelt. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage B 19) : Welches Ergebnis hatte das von Staatssekretär Dr. H. D. Griesau kürzlich in der Fragestunde angekündigte Gespräch mit der sogenannten Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV), und welche Konsequenzen zieht das Bundesernährungs- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4509 ministerium aus der Tatsache, daß nach diesem angekündigten Zeitpunkt des Gesprächs die Angriffe der AGV gegen die Agrarpolitik und gegen die Landwirtschaft schlechthin fortgesetzt wurden? 1. Das von Staatssekretär Dr. Hans Dieter Griesau kürzlich in der Fragestunde des Hohen Hauses angekündigte Gespräch mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV) fand am 13. Oktober 1970 statt. Teilnehmer der AGV waren deren Vorsitzender, Professor Dr. Otto Blume, und deren Geschäftsführer, Johannes M. Jaschick. Das Ergebnis der Besprechung wurde in einer Presseverlautbarung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung bekanntgegeben. Die wichtigsten Besprechungspunkte waren: — Gemeinsame Interessen von Erzeugern und Verbrauchern: Diese gemeinsamen Interessen sollen in Zukunft stärker betont werden. — Verbraucheraufklärung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände: Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände wird sich zukünftig in ihren Veröffentlichungen im Zuge der Verbraucheraufklärung stärker mit den Meinungsverschiedenheiten zwischen Erzeugern und Verbrauchern befassen. Diese Meinungsverschiedenheiten gehen nach Auffassung der Gesprächsteilnehmer häufig darauf zurück, daß in der öffentlichen Diskussion die Relation zwischen Verbraucher- und Erzeugerpreisen nicht genügend berücksichtigt wird. — Verbraucheraufklärung im Schulunterricht: Es bestand Einmütigkeit in der Auffassung, daß die Verbraucheraufklärung nicht nur auf der Ebene der Erwachsenenbildung, sondern bereits im Schulunterricht einsetzen sollte. — Trinkmilchpreiserhöhung: Die Frage der Erhöhung des Trinkmilchpreises wurde erörtert. Staatssekretär Dr. Griesau wies insbesondere darauf hin, daß die Bundesregierung bei der Entscheidung über die zukünftige Höhe des Trinkmilchpreises das Moment der Sicherstellung der Trinkmilchversorgung gebührend berücksichtigen muß. 2. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, daß es nicht möglich und auch nicht beabsichtigt ist, die AGV dahingehend zu beeinflussen, daß sie ihre Veröffentlichungen mit den agrar- und ernährungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung in Einklang bringt. Ich darf erneut darauf hinweisen, daß die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände vom BML keine globalen Zuschüsse, sondern lediglich zweckgebundene Förderungsbeiträge erhält. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 12. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage B 20) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Zwangsmitglieder der IG-Chemie-Papier-Keramik-Verwaltungsstelle Essen auf Grund eines Rundschreibens an die Betriebsangehörigen der PAG Presswerk AG, Essen, zugeführt wurden: — „Der Betriebsrat und die Vertrauensleute der PAG Presswerk AG haben nun beschlossen, daß alle Unorganisierten dieses Werkes ab 1. November 1970 Mitglied der IG Chemie-Papier-Keramik werden. Wer bis zum 12. November 1970 keinen Einspruch beim Betriebsrat im Betriebsratszimmer eingelegt hat, von dem wird angenommen, daß er mit diesem Beschluß einverstanden ist. Gleichzeitig wird vom 16. Oktober 1970 bis 12. November 1970 der Gewerkschaftssekretär der IG Chemie-Papier-Keramik, Kollege Werner Penugaow, im Betriebsratszimmer sein, damit Sie über diesen Punkt mit ihm diskutieren können," —? Die in Ihrer Frage angesprochenen Vorgänge waren der Bundesregierung nicht bekannt. Der Hauptvorstand der Industriegewerkschaft Chemie, Papier, Keramik hat auf meine Anfrage hin mit Fernschreiben vom 6. November 1970 die unklaren Formulierungen im Rundschreiben bedauert und erklärt, daß die IG Chemie, Papier, Keramik in keiner Weise die Absicht verfolgte, einen Zwang auf die unorganisierten Arbeitnehmer der PAG-Preßwerk AG, Essen, auszuüben. Es seien auch keine Arbeitnehmer zum Beitritt in die Gewerkschaft gezwungen worden. Im übrigen würde ein derartiger Druck den Grundsätzen der Gewerkschaft widersprechen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 12. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Buschfort (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage B 21) : Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, in wieviel Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe es keinen Betriebsrat gibt? Es gibt weder eine amtliche Statistik über die Zahl der gewählten Betriebsräte noch über die Zahl der betriebsratsfähigen Betriebe. Der Versuch, bei der Arbeitsstättenzählung 1970 auch nach der Zahl der Betriebsräte in den Arbeitsstätten zu fragen, mußte wegen technischer und definitorischer Schwierigkeiten aufgegeben werden. Die Bundesregierung ist deshalb auf Angaben der Tarifpartner und eigene Schätzungen angewiesen. Danach wurden bei den Betriebsratswahlen im Jahre 1968, bei denen der größte Teil der Betriebsräte neu gewählt wurde, in etwa 400 000 betriebsratsfähigen Betrieben rund 25 000 Betriebsräte gewählt. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 12. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage B 22 und 23) : Welche Maßnahmen sind bislang zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von ausländischen Arbeitnehmern ergriffen worden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die berufliche Weiterbildung nicht nur für die Gastarbeiter selbst von Nutzen ist, sondern bei deren Rückkehr auch den Heimatländern zugute kommt und somit eine Art wirksamer Entwicklungshilfe sein kann? Seit dem Jahre 1968 wird auf Initative und mit finanzieller Förderung meines Hauses ein Sonderprogramm für berufliche Bildung ausländischer Arbeitnehmer veranstaltet. In über 50 Städten der 4510 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 Bundesrepublik laufen Kurse, in denen nach einer speziell für ausländische Arbeitnehmer entwickelten Unterrichtsmethode die berufliche mit der sprachlichen Bildung kombiniert wird. Bis Ende des Jahres 1970 werden rund 15 000 ausländische Arbeitnehmer an ca. 900 Kursen teilgenommen haben. An diesen Kursen sollten möglichst viele ausländische Arbeitnehmer teilnehmen. Deshalb informiert seit Anfang des Jahres 1969 ein Film in der jeweiligen Landessprache über diese speziellen beruflichen Bildungsmaßnahmen. Er wird von Sozialarbeitern der mit der Betreuung ausländischer Arbeitnehmer befaßten Wohlfahrtsverbände in Freizeitheimen, Betreuungsstellen, Unterkünften und Betrieben vorgeführt. In der Regel kehren die ausländischen Arbeitnehmer nach einer kürzeren oder längeren Beschäftigung in Deutschland in ihr Heimatland zurück. Zur wirtschaftlichen Entwicklung dieser Länder leisten die Heimkehrer unbestreitbar einen wichtigen Beitrag. Durch ihre Tätigkeit in einem hoch industrialisierten Land haben sie Industrieerfahrung und Fachkenntnisse erworben, die der Entwicklung ihrer Heimatländer zugute kommen. So sind z. B. nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeit 24 % der ungelernten ausländischen Arbeitnehmer zu angelernten Arbeitern aufgestiegen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 10. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1386 Frage B 24) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dem Wunsch des Bayerischen Bauernverbandes zu entsprechen und die in der sogenannten Freibankfleisch-Verordnung vom 30. Juli 1970 festgelegten Mindestanforderungen an die Errichtung und Führung von Abgabestellen bei der Lagerung und dem Transport für bedingt taugliches und minderwertiges Fleisch wenigstens für eine Übergangszeit zu erleichtern? Die Neuregelung des Verkehrs mit Freibankfleisch gründet sich auf das Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom 15. September 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1627). Danach darf bedingt taugliches und minderwertiges Fleisch (Freibankfleisch) nur über besonders zugelassene und überwachte Abgabestellen, Gast-, Schank- und Speisewirtschaften sowie Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung in den Verkehr gebracht werden. Das Gesetz ist von Mitgliedern aller Fraktionen im Deutschen Bundestag eingebracht worden und unter Mitwirkung aller Fraktionen zustandegekommen. Die Initiative der Abgeordneten hatte zum Ziel, den seinerzeit stockenden Absatz von Freibankfleisch im Interesse aller Beteiligten — nicht zuletzt im Interesse der betroffenen Tierhalter — zu verbessern. Termin für das Inkrafttreten dieses Gesetzes war der 1. April dieses Jahres. Durch § 9 Abs. 7 des Gesetzes wird der Bundesminister ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen u. a. über Mindestanforderungen an derartige Abgabestellen, Gast-, Schank- und Speisewirtschaften und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie deren Zulassung und Überwachung; ferner Mindestanforderungen an die Lagerung und den Transport des Freibankfleisches. Der Entwurf einer entsprechenden Verordnung ist dem Bundesrat am 25. Februar 1970 zugeleitet worden. Wegen der besonderen Schwierigkeit dieser Materie hat der Bundesrat nach einstimmig beschlossener Empfehlung seines Gesundheitsausschusses der Verordnung erst am 26. Juni 1970 zugestimmt. Der Termin für das Inkrafttreten dieser Verordnung war durch das Gesetz vorgegeben. Um den bereits bestehenden Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Mindestanforderungen einzustellen, sind in § 16 Abs. 2 bis 5 der Verordnung Übergangsregelungen vorgesehen worden. Danach bedarf es z. B. für Abgabestellen, die bereits bestanden haben, des Erfordernisses einer Zulassung und damit der Erfüllung der Mindestanforderungen erst ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung. Die Vorschriften der Verordnung über Lagerung und Transport von Freibankfleisch sind nach internationalen Normen für Lagerung und Beförderung von frischem Fleisch ausgerichtet worden. Dabei sind für bestimmte Fälle, insbesondere für den Kurztransport, weitgehende Erleichterungen vorgesehen worden. Nach Erlaß des Gesetzes und der Freibankfleisch-Verordnung hat sich nach meiner Kenntnis die Lage im Hinblick auf den Absatz des Freibankfleisches erheblich gebessert. Auch die Bevölkerung bringt nach sachlicher Aufklärung offenbar der Neuregelung Verständnis entgegen. Da die Verordnung als ein Fortschritt in der hygienisch einwandfreien und wirtschaftlichen Verwertung von Freibankfleisch angesehen werden muß und hinsichtlich der Hygiene vertretbare Übergangsregelungen für bestehende Einrichtungen vorgesehen sind, sehe ich keine Notwendigkeit für noch weitergehende Übergangserleichterungen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 11. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage B 25) : Was hat die Bundesregierung unternommen, und was beabsichtigt sie zu tun, um die gesundheitlichen Folgen einer langfristigen Einnahme von Ovulationshemmern festzustellen? In der Bundesrepublik sind orale Ovulationshemmer als Arzneispezialitäten seit 1962 registriert und seit diesem Zeitpunkt im Verkehr. Es ist weder in der Bundesrepublik noch in einem anderen Land beobachtet worden, daß nach Einnahme von Ovulationshemmern bei Frauen Nebenerscheinungen auftreten, die Veranlassung geben, diese Spezialitäten aus dem Verkehr zu ziehen. Da Ovulationshemmer verschreibungspflichtig sind, ist gewährleistet, daß sie nur auf ärztliche Anord- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4511 nung und unter ärztlicher Überwachung angewendet werden. Zur Beunruhigung besteht bei dieser Sachlage kein Anlaß. Die Frage nach Nebenwirkungen bei Ovulationshemmern ist bereits mehrmals und von verschiedenen Seiten gestellt worden. Aus diesem Grunde hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, unabhängig von den aktuellen Vorgängen, schon vor einigen Monaten mit dem Beirat „Arzneimittelsicherheit" folgendes verabredet: 1. Am 4. und 5. Dezember 1970 wird im Klinikum Steglitz (Berlin) ein Symposium über Nebenwirkungen bei empfängnisverhütenden Mitteln stattfinden, an dem deutsche und ausländische Fachwissenschaftler ihre Erfahrungen austauschen. 2. Eine prospektive Langzeitstudie über die Nebenwirkungen empfängnisverhütender Mittel wird vorbereitet. Diese Studie soll 5 Jahre lang durchgeführt werden und 25 000 Frauen erfassen, die Ovulationshemmer nehmen und weitere 25 000 Frauen als Kontrollpatienten beobachten, die keine empfängnisverhütenden Mittel einnehmen. Dabei sollen Fachärzte und praktische Ärzte die jeweils halbjährlichen Einzeluntersuchungen machen. Dieses Projekt wird insgesamt 10 Millionen DM kosten. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 11. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage B 26) : Wie weit sind die Bestrebungen gediehen, besondere Internate mit Rehabilitationseinrichtungen für Hämophilie-Kranke in der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen? Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann und Genossen vom 4. Dezember 1969 (Drucksache VI/47) habe ich geantwortet, daß die Bundesregierung bereit sei, die Errichtung eines zentralen überregionalen Hämophilie-Internats als Modelleinrichtung zu fördern. Im Raum Ulm ist man um eine solche Einrichtung bemüht, es hat sich aber noch kein Träger gefunden. Eine Förderung aus Haushaltsmitteln ides Bundes ist deshalb noch nicht möglich. Die Initiatoren des Ulmer Projekts haben eine finanzielle Unterstützung des Baues auch durch die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern sowie durch das Deutsche Hilfswerk vorgesehen. Verbindliche Zusagen, auf denen eine subsidäre Förderung durch die Bundesregierung aufbauen könnte, liegen noch nicht vor. Weitere Ansätze zur Planung von Internaten oder Rehabilitationszentren für Hämophile sind aus den Räumen Bonn und München bekanntgeworden. Auch diese Vorhaben sind noch nicht bewilligungsreif, da noch keine konkreten Planungen vorliegen. Die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder hat vorgeschlagen, je ein Hämophiliezentrum in Nord-und Süddeutschland zu schaffen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 10. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage B 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Situation auf dem Wohnungsmarkt für Studenten und Studentenehepaare, und wie viele Wohnungsmöglichkeiten für Studenten und Studentenehepaare bei Privaten oder in Wohnheimen will sie in den nächsten Jahren schaffen? Die Unterkunftssituation der Studierenden — einschließlich der Studentenehepaare — hat sich trotz der Förderung des Studentenwohnheimbaus durch Bund und Länder in den letzten Jahren insgesamt nicht wesentlich verbessert. Dies ist vor allem auf das Ansteigen der Zahl der Studenten und auf das beschränkte Angebot des freien Wohnungsmarktes zurückzuführen. In meiner Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 15. Oktober 1970 der Kollegen Dr. Probst, Dr. Riedl, Geisenhofer, Roser, Dr. Schneider, Dr. Kreile, Niegel und Genossen habe ich bereits darauf hingewiesen, daß von den 475 600 an wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen Studierenden (Stand: 1969) zur Zeit 12 % Aufnahme in Wohnheimen finden. Diese Quote kann nicht als ausreichend angesehen werden. Die Bundesregierung ist daher bereit, die im Düsseldorfer Wohnheimplan aufgestellte Forderung, für etwa 30 v. H. Studierende Plätze in Wohnheimen zu schaffen, als generelle Richtschnur für einen verstärkten Studentenwohnraumbau zu nehmen. Wenn für 30 % der Studierenden Wohnraum geschaffen werden soll, so ist bei einer Entwicklung der Studentenzahl von 680 000 im Jahre 1975 auf rund 1 Million Studierende Anfang der 80er Jahre bis zum Jahre 1980 Wohnraum für insgesamt 300 000 Studierende bereitzustellen. Die Bundesregierung erwägt, ob der Studentenwohnheimbau auf eine neue Grundlage gestellt und in die Gemeinschaftsaufgabe nach dem Hochschulbauförderungsgesetz einbezogen werden soll. Der Planungsausschuß für den Hochschulbau hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Voraussetzungen prüfen soll, unter denen die Einbeziehung der Rahmenplanung und Finanzierung des Studentenwohnheimbaues in die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau erfolgen kann. Der Bundesregierung ist bekannt, daß vereinzelt versucht wurde, Wohnraum für Studierende auch durch Förderung privater Hauseigentümer zu schaffen. Es hat sich jedoch gezeigt, daß auf diesem Wege eine ins Gewicht fallende Verbesserung der Unterbringungsquote nicht erreicht werden kann. 4512 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1386 Fragen B 28 und 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stadt Hanau ihren innerstädtischen Verkehr erst dann wirksam gestalten kann, wenn die B 45 mindestens bis zur Main-Überführung ausgebaut ist und der Zubringer zum Rhein-Main-Schnellweg fertiggestelit ist? Wann kann der Ausbau der B 45 in Angriff genommen werden und voraussichtlich bis zur Main-Überführung fertiggestellt sein, und wann kann der Zubringer von Hanau zum RheinMain-Schnellweg dem Verkehr übergeben werden? Auf Vorschlag der Stadt Hanau und des Landes ist beabsichtigt, zuerst die Ostumgehung Hanau im Zuge der B 43 zu bauen, da hierdurch eine größere Entlastung der Innenstadt zu erreichen ist und einzelne Baustufen schneller und wirkungsvoller zum Tragen kommen als bei einer Westumgehung im Zuge der B 45. Dieser Vorschlag gründet sich auf die Verkehrsuntersuchung der Stadt Hanau, die ergeben hat, daß der neue Straßenzug der Ostumgehung infolge seiner günstigen Lage den gesamten Schwerverkehr zum Hafen und zum Industriegebiet sowie in Richtung Kinzigtal in viel stärkerem Maße auf sich ziehen wird als die Westumgehung und damit auch eine wesentlich größere Entlastung der Steinheimer Mainbrücke (B 43/45) bringen wird. Aus Gründen der Finanzierung können nicht beide Bauvorhaben gleichzeitig durchgeführt werden, so daß der wirkungsvolleren Maßnahme der Vorzug zu geben war. Die B 45 — Westumgehung Hanau — wurde daher im Bedarfsplan zum Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (1971 bis 1985) in II. Dringlichkeit eingestuft. Termine über Beginn und Fertigstellung, auch von Teilstrecken, können daher noch nicht genannt werden. Der Zubringer zur Bundesautobahn Frankfurt/M.- Fulda (früher Rhein-Main-Schnellweg) wird im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn ausgeführt werden. Nach den gegenwärtigen Vorstellungen könnte der Zubringer, soweit der Bund hierfür Baulastträger ist, etwa in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre fertiggestellt werden. Da aber wesentliche Teile des Zubringers städtische Maßnahmen sind, liegt es letzten Endes bei der Stadt, wann der Zubringer seinen vollen Verkehrswert erhalten wird. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1386 Fragen B 30 und 31) : Zu welchem Kompetenzbereich wird nach der beschlossenen stufenweisen Auflösung der Bundesbahndirektion Mainz in Zukunft die Pfalz gehören? Bis wann wird die Deutsche Bundesbahn den Notwendigkeiten, wie sie auch im Raumordnungsplan der Region Südpfalz herausgestellt wurden, gerecht und die Bahnstrecke SchifferstadtWörth—Karlsruhe elektrifizieren? In der zur Auflösung anstehenden Bundesbahndirektion Mainz sind die verschiedenartigsten Wirtschaftsgebiete zusammengefaßt, deren Grenzen weder mit dem Bundesbahn-Direktionsbereich noch mit den Grenzen des Landes Rheinland-Pfalz zusammenfallen. Bei der Neuorganisation der Mittelinstanz der Deutschen Bundesbahn werden zusammengehörige Wirtschaftsgebiete möglichst geschlossen in dem Bereich einer Direktion zusammengefaßt. Im Falle der Zuordnung der Pfalz war zu berücksichtigen, daß der Raum Ludwigshafen und Mannheim sowohl wirtschaftlich als auch eisenbahnseitig als untrennbare Einheit betrachtet werden muß. Er tendiert mit seinen Einzugsbereich, der Vorderpfalz, eindeutig nach dem Rhein-Neckar-Gebiet. Es ist deshalb vorgesehen, in der 1. Stufe des Vollzugsplans, den Ostteil der Pfalz, begrenzt im Norden von der Linie Frankenthal bis südlich Börrstadt, im Westen durch die Hardt und im Süden durch die Grenze mit Frankreich, der Bundesbahndirektion Karlsruhe anzugliedern. In der 2. Stufe wird der Restteil der Pfalz, der bisher zum Bereich der Bundesbahndirektion Mainz gehört, der Bundesbahndirektion Saarbrücken zugeschlagen. Nach Durchführung der Neuorganisation der Deutschen Bundesbahn wird die Pfalz somit, abgesehen von dem Teil, der eisenbahnseitig der Bundesbahndirektion Karlsruhe zugeteilt worden ist, zum Zuständigkeitsbereich der Bundesbahndirektion Saarbrücken gehören. Zur Frage 31: Die Frage einer Elektrifizierung der Bahnlinie (Ludwigshafen — Schifferstadt — Speyer — Germersheim — Wörth — (Straßburg/)Karlsruhe ist von der Deutschen Bundesbahn verschiedentlich geprüft worden. Angesichts der beachtlichen Kapazitätsreserven, die derzeit auf dem Abschnitt bestehen, wird es ihrer Ansicht nach nicht notwendig sein, den auf dieser Strecke bestehenden leistungsfähigen Dieselbetrieb aus Kapazitätsgründen durch die elektrische Traktion zu ersetzen. Auch im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Verkehr mit Frankreich und Schaffung einer durchgehenden linksrheinischen Magistrale wäre eine Elektrifizierung dieser Strecke nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn die Anschlußstrecken der SNCF ebenfalls überspannt würden. Über derartige Planungen ist jedoch bei der Deutschen Bundesbahn nichts bekannt. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen plant die Deutsche Bundesbahn, in weiter Zukunft eine Elektrifizierung der genannten Strecke in Erwägung zu ziehen. Unter diese Voraussetzungen fallen: die Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs auf den derzeit in Umstellung befindlichen Strecken, eine weitere Zunahme der Streckenbelastung im Abschnitt Ludwigshafen — Mannheim infolge steigenden Verkehrsaufkommens und eine angemessene finanzielle Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz an den erheblichen Mehrinvestitionen des elektrischen Zugbetriebs gegenüber der Dieseltraktion. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1970 4513 Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache VI/1386 Frage B 32) : Wann ist mit dem Baubeginn bei der B 40 zwischen Mainz und Alzey, insbesondere der Ortsumgehung Klein-Winternheim und Nieder-Olm, zu rechnen? Der zweibahnige Neubau der B 40 zwischen Mainz und Alzey wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Davon werden die beiden ersten Abschnitte Mainz—Marienborn und die Ortsumgehung Klein-Winternheim—Nieder-Olm vordringlich gebaut. Es ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten auf der Strecke Mainz—Marienborn 1971 zu beginnen. Für die Umgebung Klein-Winterheim—Nieder-Olm wird das Planfeststellungsverfahren noch in diesem Jahr eingeleitet. Mit den Arbeiten wird begonnen, sobald der Plan rechtskräftig ist. Die Planungen für die Strecke Nieder-Olm—Mauchenheim (südlich Alzey) sind angelaufen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage B 33) : Ist die Bundesregierung bereit, für das von den US-Streitkräften belegte Autobahnrasthaus am Chiemsee eine ähnliche Einrichtung für die deutsche Bevölkerung zu schaffen oder durch Verhandlungen mit den US-Streitkräften die Freigabe des Rasthauses anzustreben? Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, für das von den US-Streitkräften in Anspruch genommene Rasthaus am Chiemsee im Zuge der Bundesautobahn Salzburg—München eine ähnliche Einrichtung für die deutsche Bevölkerung zu schaffen, weil die dafür notwendigen Kosten für den Hoch- und Tiefbau in Höhe von rd. 12-15 Mio DM wirtschaftlich nicht zu vertreten sind. Die Versorgung der Autobahnbenutzer an dieser Strecke wird durch die vorhandenen und in Vorbereitung befindlichen Nebenbetriebe sichergestellt. Es kommt hinzu, daß ein verkehrs- und erholungsmäßig gleich günstiger Standort, wie ihn die bestehende Rastanlage auf- weist, im Bereich des Chiemsees in der benötigten Größe nicht vorhanden ist. Die Bemühungen der Bundesregierung, die Freigabe oder Mitbenutzung des Rasthauses zu erreichen, sind bisher ohne Erfolg geblieben, weil nach der Stellungnahme des Hauptquatiers der amerikanischen Streitkräfte vom 30. September 1970 ein fortdauernder Bedarf am Rasthaus — abgesehen von den Wintermonaten — als Teil des amerikanischen „Recreation-Center" besteht. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischer Staatssekretärs Herold vom 9. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache V1/1386 Fragen B 34 und 35) : Ist dem Minister für innerdeutsche Beziehungen bekannt, daß das im Zonengrenzkreis Stormarn gelegene Sachsenwaldtheater in Reinbek — eine kulturelle Einrichtung von hohem Rang und großer Bedeutung für den gesamten Kreis — völlig niedergebrannt ist? Ist die Bundesregierung im Hinblick darauf, daß in § 7 ihres Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes festgelegt ist, daß der Bund im Zonenrandgebiet kulturelle Einrichtungen durch Zuwendungen zur Spitzenfinanzierung besonders fördert, bereit, den Aufbau des Sachsenwaldtheaters finanziell zu unterstützen, falls ein diesbezüglicher Antrag der Stadt Reinbek vorliegt und dieser vom Land Schleswig-Holstein befürwortet wird? Dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ist die Tatsache der Vernichtung des ,,Sachsenwald-Theaters" in Reinbek durch Brand aus der Presse bekannt. Amtlich ist es mit dem Vorgang bisher nicht befaßt worden. Das Zonenrandförderungsgesetz befindet sich z. Z. im Stadium der Beratung durch die parlamentarischen Gremien. Es kann daher noch nicht als Grundlage für die Förderung des Wiederaufbaues des Sachsenwald-Theaters herangezogen werden. Dagegen ist im Rahmen der zur Förderung kultureller Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters im Zonenrandgebiet bei Kapitel 2702/685 03 des Bundeshaushaltes ausgewiesenen Mittel grundsätzlich auch eine Förderung des Wiederaufbaus des Sachsenwald-Theaters in Reinbek möglich. Sofern die Voraussetzungen nach den für die Vergabe der Bundesmittel bestehenden Richtlinien erfüllt sind, wäre das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen im Rahmen der verfügbaren Mittel bereit, zu seinem Teil am Wiederaufbau des Theaters beizutragen.
Gesamtes Protokol
Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608000000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren! Der Bundesminister der Finanzen hat unter Bezugnahme auf § 37 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung dem Bundestag Vorlagen zugeleitet, die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichnet sind und die dem Haushaltsausschuß überwiesen werden sollen:
Vorlage des Bundesministers der Finanzen
Betr. Investitionsdarlehen an die Flughafen Frankfurt (Main) AG hier: Grundsätzliche Einwilligung in eine überplanmäßige Haushaltsausgabe bei Kap. 12 17 Tit. 861 01
— Drucksache VI/1399 —
Vorlage des Bundesministers der Finanzen
Betr.: Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1970 belm
Einzelplan 31 wegen Ausfalls von Euratom-Zuschüssen
— Drucksache VI/1416 —
Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Innenausschuß und der Finanzausschuß haben gegen die nachfolgenden, vom Rat der EG inzwischen verkündeten Verordnungen keine Bedenken erhoben:
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Ziel- und Interventionspreise sowie der Bezugsqualitäten für Tabakblätter für die Ernte 1970
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise und der Bezugsqualitäten für Tabakballen für die Ernte 1970
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der den Käufern von Tabakblättern der Ernte 1970 gewährten Prämien
Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln
für den Ankauf von Tabak durch die Interventionsstellen
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Hundertsätze und Mengen für die Übernahme durch die Interventionsstellen sowie des Hundertsatzes der gemeinschaftlichen Tabakerzeugung für die Auslösung der Verfahren nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 727/70
— Drucksache V1/999 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Grundregeln für die Intervention von Tabak
sowie
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Bezeichnung
der Interventionsorte für Tabak
— Drucksache VI/1092 —
Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und der Standardqualität für geschlachtete Schweine für die Zeit vom 1. November 1970 bis zum 31. Oktober 1971
— Drucksache VI/1258 —
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 213/67/
EWG des Rates zur Festsetzung des Verzeichnisses der repräsentativen Märkte für den Schweinefleischsektor in der Gemeinschaft
— Drucksache VI/1259 —
Verordnung des Rates zur Festsetzung der Richtpreise und des Interventionspreises für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1970/1971
— Drucksache VI/1261 —
Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) des Rates über die Regelung der Amtsbezüge für die ehemaligen Mitglieder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, deren Amtszeit am 1. Juli 1970 abläuft
— Drucksache VI/995 —
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67 Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes
— Drucksache VI/996 —
Verordnung des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden
— Drucksache VI/1108 —
Verordnung des Rates über Sondermaßnahmen für das Brennen
von Birnen, die Gegenstand von Interventionsmaßnahmen waren
Verordnung des Rates über Sondermaßnahmen für den Auftrag zur Verarbeitung von Tomaten und Birnen, die Gegenstand von Interventionsmaßnahmen waren
— Drucksache VI/1200 —
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
EWG-Vorlagen
Entwurf des dritten Programms für die mittelfristige Wirtschaftspolitik
— Drucksache VI/1393 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre
— Drucksache VI/1394 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte
— Drucksache VI/1395 —
überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Entscheidung des Rates über die Mittel eines Vorgehens der
Gemeinschaft auf dem Gebiet regionaler Entwicklung und
Aufzeichnung über die Regionalpolitik in der Gemeinschaft
— Drucksache VI/1397 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Innenausschuß, Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die Einfuhr von Olivenöl aus Marokko
— Drucksache V1/1406 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Dann treten wir in die heutige Tagesordnung ein. Punkt 1:
Fragestunde
— Drucksache VI/1386 —
Ich rufe zunächst den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf. Zur Beanwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Moersch zur Verfügung. Die erste Frage — Frage 104 — ist von dem Herrn Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) gestellt. Ist der Herr Abgeordnete im Saal? — Das ist nicht der Fall; dann wird die Frage schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 105 des Herrn Abgeordneten Dr. Geßner auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erklärung des Bundesvorstandes des CSU-Freundeskreises, sie sowie die Koalitionsparteien mißachteten „durch Kollaboration mit der Führungsmacht der unfreien Welt das für sie rechtsverbindliche Grundgesetz und nicht minder ihre politischen und militärischen Bündnispflichten"?
Der Herr Abgeordnete ist im Saal. Herr Staatssekretär!

(Unruhe.)

— Meine Damen und Herren, so sehr ich Verständnis für Gespräche unter Kollegen habe, so muß ich Sie doch im Interesse des Fragestellers und des Herrn Staatssekretärs, damit die Antworten und eventuelle Zusatzfragen verständlich sind, bitten, diese Gespräche außerhalb des Plenarsaales zu führen. Bitte, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608000100
Die Antwort lautet: Die Bundesregierung „kollaboriert" nicht; sie vertritt die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Im übrigen dürfte die Bedeutung der Erklärung vornehmlich darin liegen, daß sie den Charakter dieser Freundeskreise kennzeichnet.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608000200
Eine Zusatzfrage.

Dr. Manfred Achim Geßner (SPD):
Rede ID: ID0608000300
Herr Staatssekretär, sehen Sie einen geistigen und politischen Zusammenhang zu der Behauptung von Herrn Strauß, die Bundesregierung verkaufe nicht nur Deutschland, sie verschenke es auch?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608000400
Herr Abgeordneter, es wäre sicherlich im Sinne der demokratischen Fairneß, wenn klare Distanzierungen von solchen Äußerungen erfolgten. Mir selbst sind der Ort und der Zeitpunkt dieser Äußerung nicht bekannt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608000500
Eine letzte Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0608000600
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir darin überein, daß von dieser soeben von mir zitierten Behauptung ein direkter geistiger und politischer Weg zu der rechtsradikalen „Aktion Widerstand" führt,

(Abg. Rasner: Das sind ja alles Wertungen!)

deren Gründungsausschuß sich einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung" vom 24. September zufolge aus NPD- und CSU-Mitgliedern zusammensetzt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608000700
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat nicht die Aufgabe, hier Wertungen vorzunehmen. Ich möchte allerdings unterstreichen, daß hier sprachliche Zusammenhänge bestehen und daß eine Ausdrucksweise gewählt worden ist, die sicherlich in früheren Zeiten der Demokratie nicht genützt hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608000800
Ich rufe die nächste Frage des Abgeordneten Dr. Geßner auf, die Frage 106:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland dienen würde, wenn sich die CSU zur Zurückweisung dieser Erklärung des Bundesvorstandes des CSU-Freundeskreises entschließen könnte?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608000900
Die Antwort lautet: Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland hängt nicht von Erklärungen ab, die Gruppen von der Art der CSU/Freundeskreise abgeben. Eine berechtigte Frage sehe ich darin, ob es dem Ansehen einer demokratischen Partei wie der CSU diente, wenn sie sich zu einer Zurückweisung derartiger Erklärungen entschließen könnte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608001000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Geßner.

Dr. Manfred Achim Geßner (SPD):
Rede ID: ID0608001100
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob sich die CSU in der Vergangenheit im wesentlichen von gleichen oder ähnlichen Behauptungen distanziert hat?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608001200
Herr Abgeordneter, es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, Wertungen gegenüber Parteien vorzunehmen, die in diesem Parlament vertreten sind. Das ist der parlamentarischen Auseinandersetzung vorbehalten. Mir sind solche eindeutigen Distanzierungen nicht bekannt; aber ich muß das an dieser Stelle mit Vorbehalt sagen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608001300
Die Frage 107 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx ist vom Fragesteller zurückgezogen worden, ebenso nach meinen Unterlagen die Frage 108 des Herrn Abgeordneten Reddemann. — Herr Kollege?

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0608001400
Herr Präsident, die Fragen sind nicht zurückgezogen worden, sondern sind zurückgestellt, damit der Herr Bundesminister des Auswärtigen nach seiner Rückkehr aus Warschau sie selbst beantworten kann.




Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608001500
Welcher innere Grund für das Zurückziehen von Fragen vorliegt, interessiert den amtierenden Präsidenten nicht; dafür bitte ich um Verständnis. Für das Haus ist die Frage vom Fragesteller zurückgezogen.
Die Fragen 109 bis 118 der Abgeordneten Haase (Kassel), Wohlrabe, Kiep, Dr. Wagner (Trier), Breidbach, Dr. Klepsch, Baron von Wrangel und Dr. Schulze-Vorberg sind ebenfalls zurückgezogen worden.
Ich komme nunmehr zur Frage 119 des Herrn Abgeordneten Schlee:
Wenn es den Tatsachen entspricht, daß der Herr Bundesminister des Auswärtigen (laut „Handelsblatt") mit Bezug auf den Vertrag mit der Sowjetunion vor dem Juniorenclub der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf erklärt hat, die politische Zusammenarbeit Im Westen sei überhaupt erst möglich, wenn die Bundesrepublik Deutschland einen Ausgleich mit dem Osten erreicht und damit keine offene Ostflanke mehr habe, hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen dabei an einen Verzicht auf die Wiedervereinigung gedacht?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608001600
Herr Abgeordneter, zur Beantwortung verweise ich auf die Rede des Bundesaußenministers vom 17. Oktober 1970, in der er in dem von Ihnen angesprochenen Zusammenhang erklärte:
Seitdem die Bundesrepublik Deutschland bereit ist, auch und gerade gegenüber den Staaten Osteuropas die reale Lage des Kontinents zum Ausgangspunkt ihrer politischen Bemühungen zu machen, Diskriminierungen abzubauen, die territoriale Integrität aller Staaten in Europa zu achten, keine Gebietsansprüche gegen irgend jemand zu erheben sowie für heute und künftig die Grenzen aller Staaten in Europa als unverletzlich zu betrachten, besteht für unsere westlichen Freunde die Gefahr nicht mehr, bei einer verstärkten politischen Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland unsere bis jetzt bestehenden Spannungen mit zu übernehmen.
Aus dieser Feststellung des Bundesaußenministers geht klar hervor, was unter dem Begriff „offene Ostflanke" zu verstehen ist und daß eine schrittweise Überwindung der deutschen und europäischen Spaltung durch politische Regelungen die Achtung der territorialen Integrität aller Staaten Europas voraussetzt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608001700
Danke.
Die Fragen 120 und 121 des Herrn Abgeordneten Kern werden schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 122 des Herrn Abgeordneten Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ist zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 123 der Abgeordneten Frau Klee auf. — Die Frau Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird in der Anlage abgedruckt.
Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz, und zwar die Fragen 23 und 24 des Herrn Abgeordneten Brandt (Grolsheim) und die Fragen 25 und 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße), werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatssekretär Auerbach zur Verfügung. Ich rufe zunächst die Frage 49 des Herrn Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) auf:
Wann wird die Bundesregierung zur Beschleunigung der Verfahren vor den Sozialgerichten einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?
Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0608001800
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung teilt den in Ihrer Frage zum Ausdruck kommenden Wunsch, das Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit zu beschleunigen. Sie wird einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes mit diesem Ziel den gesetzgebenden Körperschaften noch in diesem Jahr zuleiten, falls bei den abschließenden Besprechungen keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftauchen, sonst zu Beginn des nächsten Jahres.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608001900
Eine Zusatzfrage.

Walter Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0608002000
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort so auffassen, daß Sie mit mir der Meinung sind, daß durch die lange Laufzeit der Prozesse vor den Sozialgerichten besonders die sozialschwachen Schichten betroffen werden und auch von daher eine schnelle Regelung dieser Frage erforderlich ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0608002100
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608002200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Der Abgeordnete Dröscher hat um schriftliche Beantwortung seiner Fragen 50 und 51 gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 52 des Herrn Abgeordneten Dr. Hammans auf:
Nachdem die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache VI/1332) in keiner Weise eine ausreichende und befriedigende Auskunft darüber gegeben hat, ob sie bereit ist, die deutsche Ärzteschaft, insbesondere die Kassenärzte Deutschlands, gegen Verleumdungen wie in der Ausgabe Nr. 42 des „stern", wonach diese „moralisch morbid bis auf die Knochen sind und Beschiß machen, daß sie sich auf Kosten der Kassenpatienten gesundstoßen und aus dem Sozialtopf der armen Patienten schöpfen und das Geld an der Riviera verjubeln", durch eine entsprechende Erklärung zu verteidigen, frage ich, ob sie nunmehr bereit ist, als Aufsichtsbehörde gegenüber dem Zusammenschluß der Kassenärztlichen Vereinigungen, d. h. der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, eine Erklärung abzugeben, aus der klar hervorgeht, daß diese und weitere in der genannten Zeitschrift aufgestellten Verleumdungen wahrheitswidrig sind.
Herr Staatssekretär!




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0608002300
Die Bundesregierung hat bereits bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Ausdruck gebracht, daß sie es nicht für ihre Aufgabe hält, zu einzelnen Presseveröffentlichungen der in Frage stehenden Art Erklärungen abzugeben. Das gilt insbesondere für solche pauschalen Werturteile, wie Sie sie, Herr Abgeordneter, hier wiedergegeben haben. Auch der Hinweis darauf, daß der Bundesminister für Arbeit die Aufsicht über die Kassenärztliche Bundesvereinigung führt, kann die Haltung der Bundesregierung nicht ändern, da es nicht zu den Aufgaben der Staatsaufsicht gehört, Erklärungen der von Ihnen gewünschten Art abzugeben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608002400
Eine Zusatzfrage.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0608002500
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zuzugeben, daß das, was Sie als Unterstellungen bezeichnen, Zitate in meiner Frage waren?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0608002600
Ja, ich weiß, Sie haben diese Wertungen als Zitat wiedergegeben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608002700
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0608002800
Trifft es zu, Herr Staatssekretär, daß der Informant dieser verleumderischen Behauptungen, von denen im „stern" Nr. 42 die Rede ist, sich inzwischen mit zirka 17 Leitzordnern mit sogenanntem Belastungsmaterial gegen die deutsche Ärzteschaft, transportiert in seinem Mercedes 280 SE, in die Ostzone abgesetzt hat — wie es heißt, wegen angeblich besserer demokratischer Möglichkeiten —, um von dort aus eine Hetzkampagne gegen die deutsche Ärzteschaft und damit auch gegen die Bundesrepublik Deutschland zu führen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0608002900
Ich habe in den Zeitungen davon gelesen, kann aber nicht ohne weiteres bestätigen, daß die Motive für das Überwechseln in den anderen Teil Deutschlands korrekt wiedergegeben sind. Ich habe nur die Zeitungsmeldungen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608003000
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Fragen 53 und 54 des Herrn Abgeordneten Maucher auf. — Die beiden Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden in der Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär Auerbach, danke!
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan
zur Verfügung. Zunächst die Frage 55 des Herrn Abgeordneten Gallus:
Ist die Bundesregierung bereit, den auf den 1. Januar 1971 verfügten „Anti-Schaferlaß" auf solche Flugplätze nicht zur Anwendung zu bringen, welche in der Hauptsache von Hubschraubern der Heeresfliegerei benutzt werden?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608003100
Herr Präsident, Herr Kollege Gallus, Hubschrauber neuer Bauart haben zumeist Düsenaggregate, die vom „Vogelschlag" genauso gefährdet sind wie die Düsentriebwerke der Strahlflugzeuge. Wir sind es der Sicherheit unserer Piloten schuldig, alles Erdenkliche zu tun, um Unfälle zu vermeiden. Eine unter vielen anderen Maßnahmen ist auch das Verbot, auf Hubschrauberplätzen Schafe weiden zu lassen. Wir stützen uns dabei auf das Urteil maßgeblicher Fachleute, die festgestellt haben, daß die Schafhaltung auf Flugplätzen Vögel anzieht. Herr Kollege Gallus, aus Ihrem Schreiben ist mir bekannt, daß diese Ansicht von den Schafhaltern nicht geteilt wird. Dennoch glaube ich, daß die Bundesregierung über das Urteil der vorher erwähnten Fachleute nicht hinweggehen darf.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608003200
Zusatzfrage.

Georg Gallus (FDP):
Rede ID: ID0608003300
Herr Staatssekretär, kann auf den Heeresflugplätzen nicht wenigstens so lange noch Schafhaltung betrieben werden, bis die Umrüstung auf düsenangetriebene Hubschrauber erfolgt?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608003400
Herr Kollege Gallus, ich werde das prüfen lassen. Es ist aber sehr schwierig, so zu verfahren, weil die Umrüstung nicht spontan erfolgt. Zum Teil werden nämlich ein oder zwei dieser Flugzeuge abgestellt, um bereits mit der Einweisung des technischen Personals und dem Training der Flugzeugführer beginnen zu können. Ich werde prüfen lassen, ob in Ihrem Sinne verfahren werden kann, und ich werde Ihnen mitteilen, wo so verfahren werden kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608003500
Ich rufe die Frage 56 ,des Herrn Abgeordneten Gallus auf:
Ist die Bundesregierung bereit, diejenigen jungen Landwirte, die sich für mindestens drei Jahre dem landwirtschaftlichen Betriebshilfsdienst zur Verfügung stellen, vom Wehrdienst zu befreien?
Herr Staatssekretär!

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608003600
Herr Kollege, in der Fragestunde am 7. 10. dieses Jahres habe ich bereits eine ähnliche Frage des Kollegen Dr. Jenninger dahingehend beantwortet, daß eine Freistellung des angesprochenen Personenkreises vom Wehrdienst die Bevorzugung einer bestimmten Berufsgruppe bedeuten und damit dem Bemühen der I Bundesregierung um Wehrgerechtigkeit zuwiderlau-



Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan
fen würde; den Belangen der Landwirtschaft könne aber durch eine Unabkömmlichstellung im Einzelfall Rechnung getragen werden. Auch die dreijährige Verpflichtung für eine hauptberufliche Tätigkeit als landwirtschaftlicher Betriebshelfer läßt eine andere Beurteilung leider nicht zu.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608003700
Eine Zusatzfrage.

Georg Gallus (FDP):
Rede ID: ID0608003800
Herr Staatssekretär, ist das Problem der Freistellung dieser Berufsgruppe nicht so ähnlich wie das Problem der Freistellung der Angehörigen des Entwicklungshilfsdienstes?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608003900
Herr Kollege Gallus, der Entwicklungshelferdienst ist ein Dienst, der für befristete Zeit sehr häufig außerhalb des erlernten oder erworbenen Berufs im Ausland unter schwierigen Bedingungen ausgeübt wird. Der Beruf des Betriebshelfers in der Landwirtschaft ist ein Lebensberuf, so daß ich Ihrem Vergleich nicht folgen kann. Wir stehen zur Zeit in Verhandlungen mit dem Bauernverband, der uns auch statistische Unterlagen zur Verfügung stellen wird. Am Ende werden wir dann ja beide sehen, was bei den Verhandlungen herauskommt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608004000
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen dann zu den Fragen des Herrn Abgeordneten Pawelczyk. Herr Staatssekretär, wollen' Sie entsprechend einem Wunsch des Fragestellers die beiden Fragen wegen des inneren Zusammenhangs gemeinsam beantworten?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608004100
Wenn Sie es gestatten, Herr Präsident, werde ich sie direkt nacheinander beantworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608004200
Dann rufe ich zunächst die Frage 57 des Herrn Abgeordneten Pawelczyk auf:
Wie viele Offiziere konnten sich bisher nicht für die Laufbahn des höheren Dienstes qualifizieren?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608004300
Herr Kollege, ich darf Ihre Frage sicher so auffassen, daß Sie die Anzahl derjenigen Hauptleute mitgeteilt haben wollen, die ohne Erfolg am Stabsoffizier- und Auswahllehrgang teilgenommen haben. Es sind beim Heer 980, bei der Luftwaffe 470 und bei der Marine 140. Insgesamt sind es 1590 Offiziere.
Insgesamt hatten an diesen Lehrgängen vom Heer 7000, von der Luftwaffe 4400, von der Marine 1900, also insgesamt 13 300 Offiziere teilgenommen. Die Zahl derjenigen, die teilgenommen haben, und die Zahl derjenigen, die nicht bestanden haben, stellen sich also wie folgt dar: 13 300 gegenüber 1590.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608004400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Pawelczyk.

Alfons Pawelczyk (SPD):
Rede ID: ID0608004500
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß der Begriff des Spezialisten, der bei dieser Gesamtproblematik eine Rolle spielt, zu überprüfen ist und daß die Spezialisierung der Laufbahn, um die sich das Verteidigungsministerium auch bemüht, so konkret definiert werden muß, daß auch diejenigen, die heute unter der Bezeichnung „Truppenoffizier" ihren Dienst tun, die Möglichkeit erhalten, an einer speziellen Fachprüfung teilzunehmen, weil sich gerade gezeigt hat, daß sich unter den Soldaten, die sich nicht qualifizieren konnten — Sie haben die Zahlen eben genannt —, ein großer Teil befindet, der in spezieller Verwendung Dienst tut und aus diesem Grunde den allgemeinen Prüfungsanforderungen nicht gewachsen war?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608004600
Herr Kollege Pawelczyk, ich bin zwar der Meinung, daß eine so detaillierte Frage über den Rahmen der Fragestunde hinausgeht und auch an den Antwortenden ziemlich hohe Anforderungen stellt. Ich will Ihnen dennoch sagen, daß es natürlich nicht nur in der Laufbahngruppe der Offiziere, sondern auch in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere ebenso wie in der Gruppe der Mannschaften immer Tätigkeiten geben wird, die unter der Bezeichnung „Spezialistentätigkeit" zusammengefaßt werden. Es wird sehr schwer sein, ganz genau zu definieren, was ein Spezialist ist. Wir werden uns aber um eine möglichst genaue Definition bemühen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608004700
Eine weitere Zusatzfrage.

Alfons Pawelczyk (SPD):
Rede ID: ID0608004800
Herr Staatssekretär, meinen Sie nicht auch wenn Sie ebenfalls der Auffassung sind, daß wir zu einer weiteren Spezialisierung kommen müssen —, daß die Prüfungsanordnungen für Qualifikationslehrgänge dann in dieser Hinsicht überprüft werden müssen, um Überforderungen auszuschalten?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608004900
Herr Kollege Pawelczyk, Sie wissen, daß eine Kommission für Erziehung und Bildung — mir wäre es lieber, für Training und Education — in der Bundeswehr arbeitet und Vorarbeiten für neue Ausbildungsmöglichkeiten sowie für die Bewertung der vorgegebenen Ausbildungsmöglichkeiten leistet. Ich bin sicher, daß die Kommission an diesem Problem überhaupt nicht vorbeigehen kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608005000
Ich rufe die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Pawelczyk auf:
Wie viele Offiziere dieses Personenkreises waren zum Zeitpunkt der Stabsoffizierprüfung bereits als Spezialisten eingesetzt?
Herr Staatssekretär!




Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608005100
Herr Kollege, die Beantwortung Ihrer Frage wäre mir leichter gefallen, wenn .der von Ihnen gebrauchte Begriff des Spezialisten bundeswehreinheitlich näher beschrieben werden könnte. Das Laufbahnrecht der Soldaten kennt nur Spezialisten im engeren Sinne. Das sind Sanitätsoffiziere, die Offiziere im Musikdienst und die Offiziere im Militärgeographischen Dienst. Alle anderen Offiziere gehören der Laufbahn des Truppendienstes an. Dabei verkenne ich keinesfalls, daß es im Truppendienst eine ganze Menge von Dienstposten gibt, die nur von Soldaten mit spezieller Ausbildung besetzt werden können. Aber die Grenzen sind fließend, so daß konkrete Zahlenangaben nur mit Bedenken möglich sind.
Trotz dieser Bedenken möchte ich Ihnen Zahlen nennen. Es wurden z. B. Offiziere im Fernmeldewesen, aus der Technik, aus dem Nachschub usw. als Spezialisten angesehen gegenüber solchen Offizieren, die neben der reinen Truppenführung keine besonderen Aufgaben wahrgenommen haben. Als Spezialisten in diesem eingeschränkten Sinne waren zur Zeit der Stabsoffizierprüfung bereits 460 Offiziere eingesetzt, welche die Prüfung nicht bestanden haben und sich dadurch für eine Beförderung zum Major nicht qualifizieren konnten. Die Gesamtzahl der Teilnehmer mit spezieller Ausbildung betrug hingegen 3700 Offiziere.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608005200
Eine Zusatzfrage.

Alfons Pawelczyk (SPD):
Rede ID: ID0608005300
Herr Staatssekretär, werden im Zuge der Neufassung der Laufbahnvorschriften und damit der Spezialisierung der Laufbahnen und der konkreteren Fassung des Begriffs auch diejenigen Offiziere, die wegen der allgemeinen Prüfungsanforderungen dieses Qualifikationsziel nicht erreichen konnten, erneut eine Chance bekommen?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608005400
Das bleibt abzuwarten, Herr Kollege. Man muß abwarten, wie diese Stellen bewertet werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608005500
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Cramer auf:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach Berufsoffiziere, die als Düsenpiloten ausgebildet wurden, vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit um Entlassung bitten, und unter welchen Bedingungen erfolgt die Entpflichtung?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608005600
Herr Kollege Cramer, die Pressemeldungen, wonach einzelne Berufsoffiziere, die als Strahlflugzeugführer ausgebildet wurden, ihre Entlassung vor Ablauf ihrer Dienstzeit beantragen, treffen zu. Nach § 46 Abs. 3 des Soldatengesetzes kann jeder Berufssoldat seine Entlassung beantragen, ein Berufsoffizier bis zum Ende des 6. Dienstjahres als Offizier jedoch nur, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesonderer häuslicher, beruflicher oder
wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.
Die Entlassung selbst erfolgt in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen: Nach § 46 Abs. 4 Satz 1 des Soldatengesetzes muß ein Berufssoldat, dessen militärische Ausbildung mit einer Fachausbildung oder einem Studium verbunden war, die entstandenen Kosten der Fachausbildung oder des Studiums ersetzen, wenn er auf eigenen Antrag aus der Bundeswehr ausscheidet, ohne nach Abschluß der Fachausbildung oder des Studiums eine weitere Dienstzeit in der Bundeswehr abgeleistet zu haben, die dem Dreifachen der Länge der Fachausbildung oder des Studiums entspricht. Der Berufssoldat, der seine Entlassung beantragt, verliert außerdem seine Versorgungsansprüche — § 49 Abs. 3 des Soldatengesetzes — mit Ausnahme der Beschädigtenversorgung.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608005700
Eine Zusatzfrage.
'Cramer (SPD) : Herr Staatssekretär, wie viele ausgebildete Düsenpiloten haben bisher ihre Entlassung oder Entpflichtung beantragt?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608005800
Herr Kollege Cramer, die Zahlen sind mir bekannt. Ich kann Ihnen hier nur sagen, daß diese Zahlen sich in Grenzen bewegen, die uns nicht beunruhigen. Ich bin gerne bereit, detaillierte Angaben vor dem Verteidigungsausschuß zu machen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608005900
Eine letzte Zusatzfrage.

Johann Cramer (SPD):
Rede ID: ID0608006000
Wie hoch sind die Ausbildungskosten für einen Düsenpiloten?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608006100
Man kann das nur rund beantworten, weil sie für den einzelnen unterschiedlich sind und weil es auch noch davon abhängt, auf welchem Typ der Flugzeugführer ausgebildet wird. Wir gehen davon aus, daß die Ausbildung eines Piloten für Hochleistungsflugzeuge 1,5 Millionen DM kostet.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608006200
Ich rufe die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Stahlberg auf:
Hat das Institut für Bildung und Erziehung in den Streitkräften unter Prof. Ellwein seine Arbeit in München bereits aufgenommen, und inwieweit ist es an der Erarbeitung der Unterlagen für die Bildungskommission beteiligt?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608006300
Herr Kollege, das wissenschaftliche Institut für Erziehung und Bildung in den Streitkräften hat seine Arbeit am 15. Oktober 1970 aufgenommen. An der Erarbeitung von Unterlagen für die Bildungskommission ist das Institut nicht beteiligt.




Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608006400
Keine Zusatzfrage dazu.
Ich rufe die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Stahlberg auf:
Sind die Truppenkommandeure bei der Darstellung der bisherigen Erfahrungen über Bildung und Ausbildung der Soldaten in der Kommission beteiligt?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608006500
Ihre zweite Frage, Herr Kollege, beantworte ich folgendermaßen. Die Namen der Mitglieder der Bildungskommission sind u. a. im Bulletin der Bundesregierung vom 15. September 1970 auf Seite 1279 veröffentlicht worden. Von den zwölf in der Bildungskommission vertretenen Soldaten sind die meisten Generale, Admirale und Stabsoffiziere längere Zeit Truppenkommandeur gewesen, zum Teil bis vor ganz kurzer Zeit. Damit ist sichergestellt, daß die Erfahrungen der Truppe bei der Arbeit der Bildungskommission volle Berücksichtigung finden. Ein Truppenoffizier (Hauptmann), ein Fachoffizier (Leutnant zur See) und ein Oberfeldwebel (Zugführer eines Panzerjäger-Kanonenzuges) geben darüber hinaus die Gewähr, daß auch die Erfahrungen und Erfordernisse anderer Truppenebenen Berücksichtigung finden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608006600
Zusatzfrage.

Hermann Stahlberg (CDU):
Rede ID: ID0608006700
Herr Staatssekretär, ist nicht generell beabsichtigt, Kommandeure und Truppenoffiziere aus allen Bereichen wegen ihrer Erfahrungen gelegentlich in Sitzungen der Bildungskommission anzuhören?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608006800
Herr Kollege Stahlberg, ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, daß die Kommission ,das moderne Instrument des Anhörens in den schwierigen Fragen, die zu beraten und die in einem Bericht zusammenzufassen sind, nicht nutzen will. Dabei gehe ich selbstverständlich davon aus, daß Truppenkommandeure und Zugführer, gleichgültig, ob es Offiziere oder Feldwebel sind, gehört werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608006900
Eine weitere Zusatzfrage des Fragestellers.

Hermann Stahlberg (CDU):
Rede ID: ID0608007000
Herr Staatssekretär, ist Ihnen die Beunruhigung der Truppenkommandeure und Truppenoffiziere bekannt, die davon ausgehen, daß hier etwas am Grünen Tisch erarbeitet wird, wozu sie nicht gehört werden sollen?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608007100
Herr Kollege Stahlberg, immer wenn etwas geändert wird, wird bei einem so großen Personalkörper, wie ihn die Bundeswehr darstellt, Unruhe entstehen. Das ist nichts Neues. Das gab es bei den Lehrern, das gab es bei den medizinisch-technischen Assistentinnen, und das gibt es natürlich auch bei den Soldaten.
Wenn Sie die Fragen in den Fragestunden der vergangenen Jahre studieren, werden Sie mit mir zu dem gleichen Ergebnis kommen. Ich möchte Ihnen aber die Gewißheit geben, daß wir die Beteiligten ausreichend hören werden. Ich bin sicher, daß sich am Ende eine breite Mehrheit für ein neu zu erarbeitendes Konzept finden wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608007200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Biehle.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0608007300
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß der stellvertretende Leiter des Instituts für Bildung und Erziehung auf einer Tagung in Bergneustadt, nämlich der Diplomsoziologe Ralf Zoll, erklärt hat, Vorrang bei seiner Arbeit habe nicht die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr, sondern die demokratische Politisierung der einzelnen Offiziere und Unteroffiziere, und daß bei dieser Tagung weiter gesagt wurde, der Soldat solle sich politisch engagieren, jedoch möglichst nicht im Bundeswehrverband?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608007400
Das sind zwei Fragen, Herr Kollege, die in keinem direkten Zusamenhang mit der eigentlichen Frage stehen. Das letztere halte ich für schlechthin unmöglich. Das erstere werde ich prüfen lassen. Sofern es jedoch gesagt worden ist, steht es nicht in Übereinstimmung mit der Auffassung der Leitung des Hauses.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608007500

Ich rufe die Frage 62 des Herrn Abgeordneten Dr. Klepsch auf:
Ist es richtig, daß die von der Bundesregierung im Verteidigungsministerium gebildete Kommission für Ausbildung und Bildung (Bildungskommission) ihr Konzept für Ausbildung und Bildung in den Streitkräften bis zum Jahresende 1970 vorlegen wird?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608007600
Herr Kollege, es trifft nicht zu, daß die Bildungskommission ihre Ergebnisse bis zum Jahresende 1970 vorlegen muß. Wie im Weißbuch auf Seite 130 angekündigt, erwartet die Bundesregierung, daß im Laufe des Jahres 1971 ein zusammenhängender Vorschlag für die Ausbildung sowie die Bildungseinrichtungen und -gänge vorgelegt wird. Im Erlaß des Bundesministers der Verteidigung über die Bildung der Bildungskommission hat der Bundesminister diese Zeitangabe präzisiert. Danach soll das Gutachten der Bildungskommission bis zum 31. März 1971 vorgelegt werden. Dieser Termin stellt das Ende der Abgabefrist dar. Eine frühere Abgabe des Gutachtens ist möglich.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608007700
Zusatzfrage.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0608007800
Herr Staatssekretär, sind Sie der Auffassung, daß es zur Erarbeitung dieses Gutachtens von Interesse wäre, vorher die Ergebnisse der Arbeit der Personalstrukturkommission und der Wehrstrukturkommission zur Verfügung zu haben?




Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608007900
Herr Kollege Dr. Klepsch, es wäre natürlich sehr gut, wenn wir auf solche Unterlagen bereits zurückgreifen könnten. Würden wir jedoch darauf warten, so würden wir vor Ende des nächsten Jahres gar keine Ergebnisse haben. Die Kommissionen arbeiten nebeneinander. Wir gehen davon aus, daß, auch wenn die Beratung über die Formulierung der Maßnahmen, die nach den Kommissionsberichten zu ergreifen sein werden, sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird, dennoch in allen Punkten ein Kompromiß geschlossen werden kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608008000
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0608008100
Herr Staatssekretär, es ist — so habe ich Sie wenigstens zwischen den Zeilen verstanden — Ihrer Auffassung nach erforderlich, ein Bildungskonzept zu erarbeiten, das vorher die ebenfalls neu zu erarbeitende Wehr- und Personalstruktur festlegt. Das Bildungskonzept soll dazu passen. Nach Ihren Zeitangaben werden aber die Arbeiten der Kommissionen wesentlich später abgeschlossen sein. Teilen Sie daher meine Meinung, daß die Frage offenbleibt, ob hier nicht eine umfassende Revision erforderlich ist, da das Ergebnis der Abstimmung dann noch keinesfalls vorliegen wird?
) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Bei Ihnen und schon bei dem Kollegen Pawelczyk habe ich festgestellt, daß im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung die in den Richtlinien für die Fragestunde für Zusatzfragen geforderte Kürze gelegentlich zu vermissen ist.

(Abg. Dr. Klepsch: Der Sachzusammenhang ist sicher gegeben!)


Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608008200
Herr Präsident, Herr Kollege Dr. Klepsch, die Situation ist doch die, daß über die Bildungspolitik nicht nur hier im Bundestag, sondern auch in den Ländern diskutiert wird und daß alles im Fluß ist. Die Bundeswehr wird kein Bildungskonzept vorlegen, das ausschließlich für die Bundeswehr Gültigkeit hat; das muß vielmehr mit dem abgestimmt werden, worum man sich in dieser Frage auch sonst bei uns im Lande bemüht. Ich bleibe dabei, Herr Dr. Klepsch, daß wir ausreichend Zeit haben, insbesondere da andere Kommissionen Zwischenberichte vorlegen werden, in den verschiedenen strittigen Fragen zu einem Kompromiß zu kommen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608008300
Ich rufe die Frage des Herrn Abgeordneten Haase (Kassel) auf:
Hält die Bundesregierung es für richtig, daß Parteien Soldaten schriftlich auffordern, für den Besuch von Parteiveranstaltungen in ihrem Kollegenkreis zu werben?
Herr Staatssekretär!

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608008400
Die Bundesregierung hält es nicht für richtig, daß Parteien Soldaten schriftlich auffordern, für den Besuch von Parteiveranstaltungen in Soldatenkreisen zu werben.

Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0608008500
Habe ich Sie richtig verstanden: sie hält es nicht für richtig?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608008600
Herr Kollege Haase, Sie haben mich richtig verstanden. Die Bundesregierung hält es nicht für richtig.

Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0608008700
Herr Staatssekretär, darf ich denn in diesem Zusammenhang fragen, was Sie zu tun beabsichtigen, um zu verhindern, daß künftig von der Sozialdemokratischen Partei Schreiben an Offiziere in ihre Kasernen mit folgendem Inhalt gerichtet werden — ich darf nur ganz wenige Worte zitieren —:
Sehr geehrter Herr Major!
Bundesverteidigungsminister Schmidt spricht am ... in der Sporthalle am Böllenfalltor. Ich bin beauftragt, Sie hierzu recht herzlich einzuladen. Wir würden uns freuen, wenn Sie noch weitere Besucher aus Ihrer Familie oder Ihrem Kollegenkreis mitbringen könnten. Wir sorgen dafür, daß in den ersten Reihen für Bundeswehroffiziere und Soldaten —

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608008800
Herr Kollege Haase, ich muß um Verständnis für meinen Hinweis bitten, daß die volle Verlesung eines Briefes den Rahmen einer Zusatzfrage überschreitet. Sie haben ja den Zusammenhang bereits deutlich gemacht.

Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0608008900
Nur den letzten Satz — —

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608009000
Nein!

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608009100
Herr Kollege Haase, ich kenne den Vorgang; er ist über meinen Schreibtisch gelaufen; aber es gibt ähnliche Vorgänge aus anderen Parteien. Ich beantworte Ihre Frage generell für alle Parteien — in der Hoffnung, daß diejenigen, die es angeht, einmal nachlesen, was ich in der Fragestunde geantwortet habe — mit dem Hinweis auf § 15 des Soldatengesetzes:

(1) Im Dienst darf sich der Soldat nicht zugunsten oder zuungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen. Das Recht des Soldaten, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, bleibt unberührt.


(2) Innerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen findet während der Freizeit das Recht der freien Meinungsäußerung seine Schranken an den Grundregeln der Kamerad-




Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan
schaft. Der Soldat hat sich so zu verhalten, daß die Gemeinsamkeit des Dienstes nicht ernstlich gestört wird. Der Soldat darf insbesondere nicht als Werber für eine politische Gruppe wirken, indem er Ansprachen hält, Schriften verteilt oder als Vertreter einer politischen Organisation arbeitet. Die gegenseitige Achtung darf nicht gefährdet werden.

(3) Der Soldat darf bei politischen Veranstaltungen keine Uniformen tragen.


(4) Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen.

Herr Kollege Haase, ich glaube, wenn diejenigen, die es angeht, die Antwort in der Fragestunde lesen werden, werden sich diejenigen, die einmal in dieser Frage sündig waren, überlegen, ob es sich lohnt, ein zweites Mal so etwas zu veranstalten. Ich schließe dabei die Sozialdemokratische Partei durchaus ein.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608009200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0608009300
Herr Staatssekretär, habe ich Sie da richtig verstanden, daß Sie es als eine unzulässige Pression ansehen, wenn in einer solchen Einladung, die mit der Ankündigung verbunden wird, daß man dem Minister vorgestellt werde, gebeten wird, telefonisch oder mündlich abzusagen, wenn man nicht kommen kann?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608009400
Eine Pression würde ich darin nicht sehen, Herr Dr. Klepsch, zumindest aber eine grobe Ungeschicklichkeit und einen Stilbruch.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608009500
Ich rufe die Frage des Abgeordneten Glüsing (Dithmarschen) auf:
Wann wird die von der Bundesregierung eingesetzte Wehrstrukturkommission ihre Empfehlungen für eine neue Wehrstruktur vorlegen?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608009600
Herr Kollege, in ihrem Einsetzungsbeschluß zur Bildung der unabhängigen Wehrstrukturkommission vom 9. Juli dieses Jahres hat die Bundesregierung festgestellt, daß die Wehrstrukturkommission ihre Vorschläge für die Durchsetzung größerer Wehrgerechtigkeit in diesem Jahrzehnt bis zum Ende dieses Jahres und die Ergebnisse ihrer Untersuchung über eine neue Wehrstruktur und etwaige Optionen am Ende dieses Jahrzehnts am 31. Dezember 1971 vorlegen solle. Die Bundesregierung sieht den beiden Berichten zu den genannten Terminen entgegen. Die Kommission trägt allein die Verantwortung für ihre Arbeiten, also auch für die Beendigung ihrer Arbeiten. Etwaige Terminverzögerungen wären von ihr selbst zu vertreten; sie sind zur Zeit nicht zu erwarten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608009700
Eine Zusatzfrage.

Hermann Glüsing (CDU):
Rede ID: ID0608009800
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß dieser Bericht der Wehrstrukturkommission nicht sofort umfassend sei, sondern zunächst nur das Problem der Wehrgerechtigkeit behandeln wird?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608009900
Das ist richtig, ohne daß dabei auszuschließen ist, daß auch andere Fragen von der Kommission für so dringlich erachtet werden, daß sie diese in diesem Bericht mit anspricht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608010000
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Glüsing? — Nein. Bitte schön, Herr Abgeordneter Klepsch.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0608010100
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung ist, daß diese neue Personalstruktur — wie im Weißbuch 1970 angekündigt — für die Dienst- und Laufbahnverhältnisse der Bundeswehr umwälzende Veränderungen — größer als je zuvor in der deutschen Militärgeschichte — bringen wird, und müssen auf diesem Hintergrund meine vorigen Fragen bezüglich der Bildungskommission nicht doch sehr gravierend erscheinen?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608010200
Das trifft zu, und Herr Kollege Klepsch, ich will Ihnen gern bestätigen, daß Ihre Fragen — insbesondere Ihre Zusatzfragen — immer gravierend sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608010300
Ich rufe die Frage 65 des Herrn Abgeordneten Jung auf:
Weshalb sind den in Jägerbrigaden umgewandelten Einheiten der Bundeswehr die schwimmfähigen gepanzerten 6-Rad-Fahrzeuge gestrichen worden, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die dadurch entstehende — und dem Sinn der Jägerbrigaden zuwiderlaufende — Einbuße an Kampfkraft zu ersetzen?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0608010400
Herr Kollege Jung, Ihre Frage berührt den Rüstungsplan der Bundeswehr, der, wie Sie wissen, unter einem Verschlußgrad steht. Ich bitte Sie daher um Verständnis, daß ich diese Frage nur vor dem Verteidigungsausschuß beantworten kann, wenn es überhaupt von Ihnen gewünscht wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608010500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jung?

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0608010600
Nur eine Feststellung, Herr Präsident: Ich wünsche das.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608010700
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich beantwortet. Ich danke Ihnen und rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Börner zur Verfügung.
Die Frage 75 ist von dem Abgeordneten Schiller (Bayreuth) eingereicht. Es wird mir mitgeteilt, daß der Herr Abgeordnete um schriftliche Beantwortung gebeten hat. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 76 des Abgeordneten Geisenhofer auf:
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der bestehenden Regelung, daß im heutigen Großstadtverkehr ein Personenkraftwagen (meist nur mit einer Person besetzt) das gleiche Vorfahrtsrecht besitzt wie ein öffentliches Verkehrsmittel, das zum gleichen Zeitpunkt 100 bis 300 Personen befördert?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608010800
Herr Präsident, ich bitte, die Fragen des Herrn Kollegen Geisenhofer wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten zu dürfen, wenn der Herr Kollege einverstanden ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608010900
Der Herr Fragesteller ist einverstanden. Frage 77 des Herrn Abgeordneten Geisenhofer:
Wäre es nicht an der Zeit, dem Massenverkehrsmittel das Vorfahrtsrecht einzuräumen und die Straßen mehr vom Individualverkehr zu entlasten, was außerdem eine wesentliche Verbesserung der Großstadtluft zur Folge hätte?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608011000
Herr Kollege, weder die geltende noch die neue Straßenverkehrsordnung kennt ein differenziertes Vorfahrtsrecht für Personenkraftwagen einerseits und öffentliche Verkehrsmittel andererseits. Eine solche Differenzierung wäre im Interesse der Verkehrssicherheit nicht zu vertreten. 'Gerade Vorfahrtsregeln müssen besonders klar und eindeutig sein.
Eine Anzahl Bestimmungen der neuen Straßenverkehrsordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift dazu werden aber wesentliche Erleichterungen für den öffentlichen Personenverkehr bringen. Es handelt sich um verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen, wie beispielsweise um besondere Lichtzeichen oder um die im Entwurf der Straßenverkehrsordnung aufgeführten Zeichen zur Markierung von Fahrstreifen, die den Schienenbahnen oder Linienomnibussen einen Vorrang einräumen können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608011100
Keine Zusatzfrage.
Die Fragen 78 und 79 des Abgeordneten Seefeld werden 'auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 80 des Abgeordneten Dr. Apel auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Fahrerlaubnis, die auf Grund einer Ausbildung in Kraftfahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung erteilt wurde, audi nur für solche Kraftfahrzeuge gelten sollte, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang den Wegfall eines entsprechenden Vermerks im Führerschein in einer Reihe von Bundesländern?
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und für das Post- und

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0608011200
Herr Präsident, auch hier würde ich dankbar sein, wenn ich beide Fragen wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten könnte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608011300
Der Herr Fragesteller ist einverstanden. Frage 81 des Abgeordneten Dr. Apel:
Sieht die Bundesregierung vor, durch eine Änderung der StVZO eine entsprechende Eintragung im Führerschein vorzuschreiben, wenn die Fahrausbildung in Kraftfahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung erfolgte, um damit die bereits eingesetzte Entwicklung aufzuhalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608011400
Herr Kollege, die Bundesregierung hält einen besonderen „Automatik-Führerschein" nicht für erforderlich. Sie begrüßt es, daß nahezu sämtliche Bundesländer auf einen die Fahrerlaubnis einschränkenden Vermerk auf dem Führerschein verzichten. Eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in dieser Sache ist nicht geplant. Die Regelung des § 11 StVZO erscheint ausreichend.
Sollte sich jedoch herausstellen, daß Führerscheinneulinge, die auf Automatik-Fahrzeugen geschult und geprüft worden sind, eine größere Gefahr für den Straßenverkehr darstellen ,als andere, wird, die Bundesregierung unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608011500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Apel.

Dr. Hans Apel (SPD):
Rede ID: ID0608011600
Herr Staatssekretär, muß ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie in der Tat der Meinung sind, daß es, wenn jemand auf einem Automatik-Fahrzeug gelernt hat, möglich ist, daß man ihm den Führerschein für ein Fahrzeug mit Gangschaltung gibt, und sehen Sie darin nicht doch eine Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608011700
Nein, Herr Kollege. Ich darf darauf hinweisen, daß im Rahmen der Fahrstunden die Fahrlehrer die Fahrschüler auch auf konventionellen Wagen lernen lassen. Etwa ein Drittel der Fahrstunden muß auf anderen als Automatikwagen absolviert werden. Es kann also vorausgesetzt werden, daß der neu in den Verkehr kommende Führerscheininhaber entsprechende Vorkenntnisse besitzt. Es ist selbstverständlich, daß er ein besonderes Maß an Sorgfalt — wie natürlich jeder andere Verkehrsteilnehmer auch — zeigen muß, wenn er auf ein ihm noch fremdes Fahrzeug umsteigt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608011800
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Hans Apel (SPD):
Rede ID: ID0608011900
Herr Staatssekretär, darf ich Sie korrigieren: Er muß nicht ein Drittel der Fahrstunden auf einem normalen traditionellen Fahrzeug lernen, sondern es ist eine Empfehlung, daß das ge-



Dr. Apel
schehen soll. Besteht nicht doch ein sehr wesentlicher Unterschied zwischen einer Muß-Vorschrift und einer Empfehlung, weil diese Empfehlung eben nicht eingehalten werden muß?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608012000
Es ist für mich sehr interessant, von Ihnen zu hören, daß diese Empfehlung differenziert gehandhabt wird. Nach meinen Erkundigungen ist durch Absprachen der entsprechenden Gremien der Fahrlehrer sichergestellt, daß diese Empfehlung überall beachtet wird. Ich kann mir vorstellen, daß in Ihrem Heimatland Hamburg, das noch diesen Führerscheinantrag kennt, die Praxis anders ist. In allen anderen Bundesländern wird aber nach unseren Erkundigungen so verfahren, wie ich es ausgeführt habe.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608012100
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Hans Apel (SPD):
Rede ID: ID0608012200
Herr Staatssekretär, können Sie sich vorstellen, daß in einer Wettbewerbswirtschaft, in der die Fahrschulen miteinander in Konkurrenz stehen und in der es nur eine Empfehlung des zuständigen Verbandes und keine Vorschrift der Bundesregierung oder der Bundesländer gibt, permanent gegen diese Empfehlung verstoßen wird, weil eben Wettbewerb herrscht und jeder versucht, so schnell wie möglich seinem Zögling den Führerschein zu verschaffen, um die Kosten zu senken und damit besser im Markt zu liegen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608012300
Herr Kollege, ich darf darauf hinweisen, daß der Fahrlehrer eine sehr hohe Verantwortung übernimmt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Praxis so ist, wie Sie es anklingen lassen, darf aber zur Ergänzung meiner Darlegungen noch ausführen, daß wir den Trend, Fahrzeuge mit Automatikgetriebe in den Verkehr zu bringen, durchaus nicht hindern wollen. Für die Verkehrssicherheit ist es sicher wünschenswert, daß in absehbarer Zeit alle Fahrzeuge Automatikgetriebe erhalten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608012400
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Hans Apel (SPD):
Rede ID: ID0608012500
'Herr Staatssekretär, halten Sie es für angebracht, die Verantwortung für die Verkehrssicherheit, für die vernünftige Ausbildung der Fahrschüler den Fahrlehrern zu überlassen, oder meinen Sie nicht doch, daß, wie in meiner Frage 81 angesprochen, die Bundesregierung aktiv werden muß, damit eine gleichbleibende, durchgehende Ausbildung aller Fahrschüler so gewährleistet ist, daß keine Gefährdung für den Straßenverkehr entsteht?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608012600
Ich darf darauf hinweisen, daß ich die Verantwortung der Bundesregierung keinesfalls bestritten, sondern unterstrichen habe. Durch dieses Gespräch ist aber sicher klargeworden, daß wir in der Bewertung der gegenwärtigen Situation andere Auffassungen haben. Ich wäre dankbar, wenn Sie mir zur Unterstützung Ihrer kritischen Äußerungen noch einige Fälle, insbesondere aus Ihrer Wahlkreisarbeit oder aus anderen Erkundigungen, nennen könnten, die Ihre Argumente abstützen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608012700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Freiherr von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0608012800
Herr Staatssekretär, wenn es so ist, wie Sie meinen, daß nämlich die Ausbildung, wie sie heute erfolgt, tatsächlich genügt, würden Sie es dann nicht angesichts des Ernstes der Verkehrslage, wie sie sich jährlich aus den Statistiken ergibt, doch für richtig halten, daß generell die Prüfung unter den erschwerteren Bedingungen der nicht automatischen Fahrzeuge abgeleistet wird und nicht unter den erleichterten Bedingungen, die den Verkehr so verunsichern, wie es soeben vom Kollegen Apel dargestellt worden ist?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608012900
Herr Kollege, wir gehen, wie ich ausgeführt habe, davon aus, daß der Prüfling beide Methoden beherrschen muß. Mit einem Führerschein, wie er hier in Rede steht, können Sie ja verschiedene Fahrzeuge fahren, auch LKWs, so daß man eventuell fordern könnte: Dann muß er eben die Prüfung auf dem LKW machen. Das ganze Problem ist differenziert. Ich habe gesagt: wenn wir feststellen, daß wirklich eine Gefährdung der Verkehrssicherheit vorliegt, werden wir unverzüglich Maßnahmen ergreifen. Bisher gibt es aber in der Öffentlichkeit nur einige kritische Bemerkungen ohne aussagekräftiges statistisches Material. Nach den entsprechenden Erklärungen der Fachleute, z. B. der der Technischen Überwachungsvereine ist die Lage so, wie ich sie vorhin dargestellt habe. Man tendiert eben zur Automatik-Prüfung.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608013000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dröscher.

Wilhelm Dröscher (SPD):
Rede ID: ID0608013100
Herr Staatssekretär, statistisches Material, wonach sich dadurch die Unfallzahlen erhöht haben und das Besorgnisse erwecken könnte, liegt also noch nicht vor?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608013200
Herr Kollege, ich nehme an, daß sich Herr Kollege Dr. Apel vorher auf einen Test in Hamburg gestützt hat. Dieser Test ist aber, was die Anzahl und die Auswahl der Personen betrifft, nach unserer Meinung nicht genügend abgesichert. Deshalb habe ich darum gebeten, daß uns zusätzliches Material, wenn Herr Kollege Apel darüber verfügt,



Parlamentarischer Staatssekretär Börner
zur Verfügung gestellt wird, damit wir mit den Ländern, die einen wesentlichen Anteil an diesen Vorschriften und ihrer Durchführung haben, darüber reden können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608013300
Der Herr Abgeordnete Picard hat um schriftliche Beantwortung seiner Frage gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 83 der Frau Abgeordneten Tübler auf:
Was gedenkt die Bundesregierung für den Ausbau der Bundesstraße 404 zu unternehmen, und sieht sie in der besonderen Bedeutung der B 404 für die Wirtschaftsstruktur Schleswig-Holsteins sowie für die Segelolympiade 1972 einen Anlaß zum beschleunigten Beginn der Baumaßnahme?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608013400
Der autobahngleiche Ausbau dieser Straße ist vorgesehen. Die Bundesregierung hat damit die besondere Bedeutung, die der Bundesstraße 404 von Kiel bis zur Bundesautobahn Hamburg–Lübeck bei Bargteheide für Wirtschaft und Fremdenverkehr Schleswig-Holsteins zukommt, nach Abschluß umfangreicher Untersuchungen anerkannt, und zwar im April 1968. Die schleswig-holsteinische Straßenbauverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Planung dementsprechend zu betreiben. Besonders wichtig war dabei die Änderung der schon in Planfeststellung nach §§ 17 und 18 des Bundesfernstraßengesetzes begriffenen Pläne für die bis dahin zweispurig vorgesehene Ortsumgehung Bornhöved-Wankendorf. Die Bundesregierung hielt und hält deren Verwirklichung für sehr dringlich und im Interesse der Verkehrssicherheit für notwendig. Das steht auch im Einklang mit dem Wunsch, dieses Bauvorhaben möglichst bis August 1972 zum Olympischen Segelwettbewerb zumindest provisorisch benutzbar zu machen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608013500
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 84 der Frau Abgeordneten Tübler auf:
Ist die Bundesregierung gewillt, das Angebot des Landes Schleswig-Holstein anzunehmen, die bei einem sofortigen Baubeginn anfallenden Baukosten für das Haushaltsjahr 1970 vorzufinanzieren?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608013600
Frau Kollegin, da die Bundesregierung ohnehin beabsichtigt, daß die Bauarbeiten an der Ortsumgehung Bornhöved-Wankendorf im Zuge der B 404 zu Anfang des Rechnungsjahres 1971 begonnen werden, und dementsprechend Mittel im Haushalt 1971 bzw. im ersten Fünfjahresplan 1971/75 vorgesehen hat, kann von einem nennenswerten Zeitgewinn, wie ihn die Landesregierung Schleswig-Holstein durch Vorfinanzierung gegen Ende des Rechnungsjahres 1970 anstrebt, praktisch keine Rede sein. Die Bundesregierung hält daher eine Vorfinanzierung nicht für gegeben, zumal da eine derartige Regelung zeitraubende Vorarbeiten haushaltsrechtlicher Art voraussetzt. Die Bundesregierung erwartet, daß die für die Baudurchführung verantwortliche schleswig-holsteinische Straßenbauverwaltung sich die Vergabe der betreffenden Aufträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt Anfang 1971 angelegen sein läßt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608013700
Eine Zusatzfrage!

Irma Tübler (CDU):
Rede ID: ID0608013800
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir einer Meinung, daß es doch zu einer rechtzeitigen Fertigstellung dieser Umgehungsstraße kommen kann? Und ist Ihnen außerdem bekannt, daß wegen des verzögerten Baubeginns bereits eine erhebliche Beunruhigung in der Bevölkerung besteht?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608013900
Frau Kollegin, von verzögertem Baubeginn kann nach meiner Auffassung keine Rede sein. Man darf nicht übersehen, daß wir uns zur Zeit noch im Planfeststellungsverfahren befinden. Nach meiner Kenntnis ist der Erörterungstermin für Dezember dieses Jahres vorgesehen. Wie bei allen Bundesfernstraßen, die autobahnähnlich ausgebaut werden, müssen wir natürlich gewisse rechtliche Sicherungen haben, ehe wir bauen können. Denn das Dilemma der heutigen B 404 — Sie wissen es sicher besser als ich — besteht darin, daß sie einmal Landesstraße wurde, die dem modernen Schnellverkehr eben nicht gewachsen war, auch darin, daß sie auf Grund bestimmter Schwierigkeiten trassiert ist, die sich damals beim Ausbau mit Grundstückseigentümern ergeben haben. Das heißt, sie wäre nicht so kurvenreich, wenn man damals enteignet und nicht versucht hätte, sich mit jedem zu einigen. Das liegt aber sehr weit zurück. Deshalb müssen wir, wenn wir die Straße jetzt autobahnmäßig ausbauen, natürlich auch darauf achten, daß wir nicht wieder durch Zurückhaltung beim Grunderwerb irgendwelche bautechnischen Schwierigkeiten bekommen.
Nach Angaben der schleswig-holsteinischen Landesstraßenverwaltung ist das nach Lage der Dinge wahrscheinlich nicht zu befürchten. Rechtlich besser ist es aber, wenn man das Planfeststellungsverfahren durchgeführt hat; denn schließlich geht es allein in diesem Bauabschnitt um ein Projekt von über 50 Millionen DM. Dafür müssen wir entsprechende Vorbereitungen treffen.
Sie selbst wissen, daß das Bauen in dieser Jahreszeit nicht nur von der Mittelfreigabe, sondern gerade in Ihrem Heimatland auch von bestimmten Witterungsverhältnissen abhängig ist. Ich kann Ihnen heute zusagen, daß wir im Jahre 1971 so schnell wie möglich anfangen wollen. Das Geld steht praktisch ab Januar in entsprechenden Teilbeträgen zur Verfügung. Ich rechne damit, daß diese Straße beim Segelwettbewerb der Olympiade bei günstiger Witterung zumindest provisorisch benutzt werden kann.




Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608014000
Eine Zusatzfrage!

Irma Tübler (CDU):
Rede ID: ID0608014100
Herr Staatssekretär, Sie stimmen also mit mir überein, daß die Zufahrt zur Landeshauptstadt Kiel auf jeden Fall bis zum Jahre 1972 gegeben sein muß, da in der Fortsetzung des Autobahnbaus die Unter- oder Überführung über die Elbe ja nicht gewährleistet ist?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608014200
Frau Kollegin, der Bundesverkehrsminister versucht alles, um die Maßnahmen durch zügige Mittelfreigabe zu fördern. Wir haben gerade in den letzten Tagen wieder Mittel zugewiesen, um nicht Stockungen oder Verlangsamungen des Baufortschritts der in Schleswig-Holstein befindlichen Autobahnbaustellen zu haben. Ich muß aber darauf hinweisen, daß unsere Bemühungen in früheren Jahren auch dazu geführt haben, daß wir vor gar nicht so langer Zeit der schleswig-holsteinischen Regierung einmal empfehlen mußten, ihre Straßenbauplanungskapazität so auszubauen, daß die Mittel aus Bonn auch verbaut werden konnten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608014300
Die Fragen 85 und 86 des Herrn Abgeordneten Riedel (Frankfurt) werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 87 des Abgeordneten Dr. Gleissner auf:
Soll audi in der Bundesrepublik Deutschland die weitere Verwendung der Spikes-Reifen überprüft werden, und zwar nicht nur wegen der bekanntgewordenen schwerwiegenden Straßenschäden, sondern auch aus Gründen der Sicherheit, weil nur in einem Bruchteil der Winterzeit Straßenverhältnisse herrschen, die Spikes-Reifen vom Sicherheitsstandpunkt her überlegen machen, während sie — nach Meinung internationaler Verkehrsfachleute — in der übrigen Zeit eine ernstliche Bedrohung der 'Sicherheit durch Beeinträchtigung der Straßenlage und der Bremsfähigkeit darstellen?
Herr Staatssekretär!

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608014400
Herr Kollege, derartige Untersuchungen sind in der Tat erforderlich. Die Wirkungen und Einflüsse der Spikes-Reifen aus straßenbautechnischer Sicht sind bereits durch Forschungsaufträge sowie Erfahrungsberichte einzelner Bundesländer hinreichend geklärt. Dabei haben sich die Befürchtungen über die Straßenabnutzung bestätigt.
Aus fahrzeugtechnischer Sicht bestehen zwar unter der Voraussetzung, daß sich die Fahrzeugführer auf die veränderten Bedingungen einstellen, gegen die Verwendung von Spikes-Reifen grundsätzlich keine Bedenken. Dennoch sind Untersuchungen über den Einfluß dieser Reifen auf die Bremswege und hinsichtlich ihrer Seitenführungseigenschaften bei den verschiedensten Fahrbahnverhältnissen eingeleitet worden.
Über Diagonalreifen mit Spikes liegen bereits Untersuchungsergebnisse vor. Da jedoch in zunehmendem Umfang Gürtelreifen mit Spikes verwen-
det werden, wurden weitere Untersuchungen erforderlich. Zu welchem Ergebnisdiese Untersuchungen kommen werden und welche Folgerungen bei Abwägung aller Vor- und Nachteile insgesamt zu ziehen sind, läßt sich gegenwärtig noch nicht übersehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608014500

Eine Zusatzfrage! .

Dr. Franz Gleissner (CSU):
Rede ID: ID0608014600
Herr Staatssekretär, wann sind die neuen Untersuchungen, die Sie angekündigt haben, voraussichtlich abgeschlossen?

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0608014700
Herr Kollege, die Bundesanstalt für Straßenwesen rechnet damit, daß sie innerhalb des nächsten Jahres hier zu schlüssigen Ergebnissen kommt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608014800
Eine weitere Zusatzfrage!

Dr. Franz Gleissner (CSU):
Rede ID: ID0608014900
Trifft es zu, daß die Regierung von Ontario Spikes-Reifen bereits verboten hat? Und was waren dort die Gründe?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608015000
Herr Kollege, ich kann hier aus dem Handgelenk nicht sagen, ob es richtig ist, daß die Regierung von Ontario, also einer kanadischen Provinz, die Spikes-Reifen verboten hat! Ich kann mir aber vorstellen, daß, wenn es so ist, dort die gleichen Sorgen wie bei uns vorliegen, nämlich daß durch die Verwendung von Spikes-Reifen in Zeiten, wo kein Eis auf der Straße liegt, also während des größten Teils des Winters, die Straßendecken so erheblich abgenutzt werden, daß der Schaden Hunderte von Millionen beträgt.
Das ist durchaus ein Grund, über den man reden muß. Es gibt Fachleute, die uns mitgeteilt haben, daß der Abrieb auf den Straßen pro Winter etwa 5 mm beträgt. Das heißt, daß die Lebenszeit einer Straßendecke eventuell um die Hälfte verkürzt wird und daß sich der Finanzaufwand für die Unterhaltung der Straßen wesentlich erhöht. Das wäre eine Überlegung, die eine solche Sache natürlich rechtfertigen könnte, andererseits kann nicht bestritten werden, daß im Winter bei vielen Verkehrszuständen der Spikes-Reifen zusätzliche Sicherheit bietet.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608015100
Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dr. Diemer.

Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0608015200
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade in Ihrem letzten Satz darauf hingewiesen, daß durch den Spikes-Reifen eine größere Sicherheit für den Verkehrsteilnehmer besteht: Steht nicht, wenn man die Sicherheit des Verkehrsteilnehmers in seinem Wagen und die Abnutzung der Straßen gegeneinander abwägt, die



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
Sicherheit des Verkehrsteilnehmers im Vordergrund?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0608015300
Frau Kollegin, man kann die Dinge so nicht gegeneinanderstellen. Sicher beinhaltet die Fragestellung, wie Sie sie soeben gebracht haben, durchaus eine politische Wertung, und wir würden uns dann sicher für die Sicherheit des Menschen entscheiden müssen. Es darf aber auch nicht übersehen werden, daß ein Spikes-Reifen — das weisen die wissenschaftlichen Ergebnisse heute schon aus — bei trockener Straße eventuell ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor ist. Wenn Sie einmal die Tage in unserem Winter und in unserer Klimasituation zusammenrechnen, an denen man wirklich Spikes-Reifen braucht und an denen man nach der Verordnung damit fahren darf, werden Sie zugeben, daß hier unter Umständen zur Zeit eine sehr ungünstige Relation besteht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608015400
Die Frage des Abgeordneten Picard wird schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir stehen am Ende des Geschäftsbereiches. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer I Staatssekretär Herold zur Verfügung. Die erste Frage, die Frage 90, wird von dem Herrn Abgeordneten Niegel gestellt:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des schleswigholsteinischen SPD-Landesvorsitzenden Steffen am Regierungsentwurf eines Zonenrandförderungsgesetzes, die auf die Abschaffung jeglicher besonderer Förderung des Zonenrandgebiets hinausläuft?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0608015500
Herr Präsident, ich darf die Frage wie folgt beantworten. Der Herr Bundeskanzler hat bereits in seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 zum Ausdruck gebracht, daß die Priorität des Zonenrandgebiets und Berlins im Rahmen der Strukturpolitik des Bundes erhalten bleiben muß. In konsequenter Fortführung dieser Politik hat die Bundesregierung am 8. Oktober 1970 den Entwurf eines Zonenrandförderungsgesetzes beschlossen, das die bisherigen Förderungsmaßnahmen für diesen Raum rechtlich absichern soll und darüber hinaus im sozialpolitischen Bereich verstärkte Hilfen vorsieht. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß es die Bundesregierung nicht als ihre Aufgabe ansieht, vor diesem Hohen Hause zu Zeitungsberichten über Äußerungen von Landespolitikern Stellung zu nehmen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608015600
Eine Zusatzfrage.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0608015700
Herr Staatssekretär, da die Äußerung des Herrn Oppositionsführers im schleswig-holsteinischen Landtag nicht nur eine Zeitungsmeldung ist, sondern als offizielle Verlautbarung seines Büros in Kiel herausgegeben wurde, möchte ich die Frage stellen, ob man aus Ihrer Antwort entnehmen kann, daß die Bundesregierung auch künftig dem Zonenrandgebiet besondere Förderung außerhalb des Rahmens der allgemeinen regionalen Wirtschaftspolitik angedeihen läßt.

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0608015800
Ich habe das hier soeben ganz eindeutig ausgesprochen: Für die Bundesregierung hat die Förderung des Zonenrandgebietes mit verstärkten Mitteln auf Grund der Vorlage dieses Gesetzes weiterhin Priorität. Ich hoffe, daß wir im Parlament entsprechende Unterstützung erhalten, auch mit Ihrer Unterstützung rechnen können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608015900
Eine weitere Zusatzfrage.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0608016000
'Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie den Vorschlag des Herrn Oppositionsführers Steffen, den Begriff „Zonenrandgebiet" zu streichen und das Gebiet „Randgebiet zur DDR" zu benennen?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0608016100
Dieser Begriff "Zonenrandgebiet" spielt in den letzten Wochen und Monaten und wahrscheinlich auch in der Zukunft immer eine Rolle. Die Diskussion darüber ist auf Grund der Vorlage dieses Gesetzes in Gang gekommen. Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf als „Gesetzentwurf zur Förderung des Zonenrandgebietes" eingereicht; damit hat sie eindeutig ihren Willen bekundet, an einem bisher gängigen Begriff festhalten zu wollen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608016200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Warnke.

Dr. Jürgen Warnke (CSU):
Rede ID: ID0608016300
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß die Äußerung des SPD-Landesvorsitzenden Steffen geeignet ist, Unruhe in die Bevölkerung zu bringen, wenn er sich grundsätzlich gegen Sondermaßnahmen für das Zonenrandgebiet ausspricht, und sind Sie mit mir der Auffassung, daß die Bundesregierung dagegen von sich aus hätte Stellung nehmen müssen?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0608016400
Herr Kollege Dr. Warnke, ich darf folgendes erwidern: Vielleicht sollten andere Politiker im Zonenrandgebiet auch etwas schweigsamer sein, um die Bevölkerung nicht zu stark zu beunruhigen. Sie wissen, was ich damit meine, wenn ich Ihre Pressekonferenz

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch keine Antwort!)

— natürlich ist das eine Antwort — von vor drei Tagen betrachte.




Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608016500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Fellermaier.

Ludwig Fellermaier (SPD):
Rede ID: ID0608016600
Herr Staatssekretär, würden Sie mir in der Auffassung zustimmen, daß es nicht sosehr um Begriffe geht, wie sie der Kollege Niegel auf Grund einer Feststellung des Oppositionsführers im schleswig-holsteinischen Landtag hier gerügt hat, was an sich der falsche Platz war, sondern daß es entscheidend ist, daß diese Bundesregierung in verstärktem Maße diese Gebiete fördert, weil das den Menschen mehr hilft als das, was sich als propagandistisches Dekor auch in solchen Fragestunden dazu abspielt?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0608016700
Ich kann Ihre Bemerkung nur voll unterstreichen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608016800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Peters.

Walter Peters (FDP):
Rede ID: ID0608016900
Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, daß sich durch Umbenennung des Programms an der Finanzierungsbasis etwas ändern würde?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0608017000
Überhaupt nicht. Daran ist nicht gedacht, im Gegenteil. Wie Sie wissen, sieht das neue Zonenrandförderungsgesetz eine Steigerung der Mittel auf einigen sozialen Gebieten vor.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608017100
Ich rufe die Frage 91 des Abgeordneten Dr. Reinhard auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des hessischen Finanzministers Lang, daß eine weitergehende Förderung des Zonenrandgebietes zur Vermeidung negativer Reaktionen der DDR zurückgestellt werden solle?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0608017200
Herr Kollege Reinhard, ich darf wie folgt antworten.
Ich möchte zuerst wiederholen, daß die Bundesregierung es nicht als ihre Aufgabe betrachtet, zu Äußerungen von Landesministern Stellung zu nehmen.
Ich möchte jedoch feststellen, daß es sich bei der Förderung des Zonenrandgebiets um eine innenpolitische Aufgabe der Bundesregierung und der Zonenrandländer handelt. Da sich die Hilfsmaßnahmen ausschließlich auf einen Teil des Bundesgebiets erstrecken, würde die Bundesregierung jede etwaige negative Reaktion der DDR zurückweisen. Dies gilt sowohl für die Fortführung der bisherigen Förderungsmaßnahmen als auch für notwendige zusätzliche Hilfen, wie sie die Bundesregierung im sozialpolitischen Bereich für notwendig hält.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608017300
Eine Zusatzfrage.

Dr. Carl Reinhard (CDU):
Rede ID: ID0608017400
Ist Ihre Antwort, Herr Staatssekretär, so zu verstehen, daß Sie sich von den Äußerungen des Herrn hessischen Ministers distanzieren, die er in einer Versammlung in Philippsthal getan hat?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0608017500
Ich brauche mich nicht zu distanzieren. Ich kenne die Äußerungen nicht im Detail. Ich kann nur sagen, ich hätte es vielleicht etwas anders ausgedrückt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608017600
Meine Damen und Herren, der Herr Abgeordnete Engelsberger hat seine Fragen zurückgezogen.
Die wegen Ablauf der Fragestunde nicht mehr beantworteten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
2. Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit der Betriebsräte
— Drucksache VI/1363 —
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß)

— Drucksache VI/1411 —
Berichterstatter: Abgeordneter Zink (Erste Beratung 78. Sitzung)

Der Herr Abgeordnete Zink wird als Berichterstatter einen mündlichen Bericht erstatten.

Otto Zink (CDU):
Rede ID: ID0608017700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in seiner 78. Sitzung am 11. November 1970 den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der FDP über die Verlängerung der Amtszeit der Betriebsräte, Drucksache VI/1363, an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung überwiesen. Dieser Ausschuß hat den Gesetzentwurf am gleichen Tage abschließend beraten.
Zur Begründung des Gesetzentwurfs führten die Mitglieder der Fraktionen der SPD und der FDP aus, die vorgesehene Verlängerung der Amtszeit der Betriebsräte bis zum 30. April 1972 sei erforderlich, damit künftige Wahlen zum Betriebsrat auf der Grundlage des im Jahre 1971 zu verabschiedenden neuen Betriebsverfassungsgesetzes durchgeführt werden könnten.
Demgegenüber hielt es die Fraktion der CDU/ CSU für unzweckmäßig, im jetzigen Zeitpunkt die nach ihrer Ansicht rechtspolitisch nicht unbedenkliche Verlängerung der Amtszeit der Betriebsräte zu beschließen. Die Dauer der Beratung eines Gesetzentwurfs für ein neues Betriebsverfassungsgesetz könne noch nicht abgesehen werden, da ein Entwurf der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen noch nicht den gesetzgebenden Körper-



Zink
schaften zugeleitet und ebenso ein Termin für diese Einbringung nicht bekannt sei.
Die Mitglieder der Fraktionen der SPD und der FDP widersprachen diesen Ausführungen. Der in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 angekündigte Gesetzentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sei inzwischen vorbereitet, so daß er in Kürze den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werde.
Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU beantragten daraufhin, die Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 111/1363 auszusetzen, weil sich die Gesamtfraktion die Entscheidung vorbehalten habe. Sie könnten sich daher nicht an einer Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf beteiligen.
Der Ausschuß hat mit Mehrheit diesen Antrag der CDU/CSU abgelehnt, weil in den Betrieben baldigst Klarheit herrschen müsse, daß die künftigen Wahlen zum Betriebsrat schon auf der Grundlage des neuen Betriebsverfassungsgesetzes durchgeführt würden.
Der Ausschuß hat sodann den Entwurf der Fraktionen der SPD und der FDP über die Verlängerung der Amtszeit der Betriebsräte, Drucksache VI/ 1363, ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen unverändert angenommen. An dieser Abstimmung haben sich die anwesenden Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU unter Hinweis auf ihre Ausführungen nicht beteiligt.
So weit der mündliche Bericht.

(Beifall.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608017800
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich rufe auf § 1, — § 2, — § 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer in der zweiten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Das erste war die Mehrheit.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort hat der Abgeordnete Müller (Remscheid).

Adolf Müller (CDU):
Rede ID: ID0608017900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der CDU/CSU gebe ich zur dritten Beratung des Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit der Betriebsräte folgende Erklärung ab.
Die Fraktion der CDU/CSU wird diesem Gesetz nicht zustimmen. Die Fraktion hat bis zum heutigen Tage gehofft, daß die Bundesregierung oder die Koalitionsparteien die seit langem wiederholte Ankündigung wahrmachen würden, daß zumindest ein Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechtes der Betriebsverfassung so weit gediehen sei, daß er den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden
könne. Das ist bis zur Stunde nicht geschehen. Wir bezweifeln daher die Aussage in dem Vorblatt des eingereichten Gesetzentwurfs, in dem die Koalitionsfraktionen behaupten, es sei damit zu rechnen, daß noch im Jahre 1971 ein neues Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet würde. Wer auch nur einigermaßen die Fristen für die Beratung eines solchen Gesetzes kennt und die mit der Neuordnung dieses Rechts verbundene Problematik zu würdigen weiß, der muß wissen, daß mit der Annahme dieses heutigen Gesetzes die Beratungsmöglichkeiten des Parlaments durch eine so enge Fristsetzung unerträglich beschnitten werden.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Was soll denn diese Unterstellung?!)

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Amtszeit der Betriebsräte bis zum April 1972 zu verlängern. Wer das Verfahren zur Wahl des Betriebsrats kennt, weiß, daß die Fristen, die nach der Wahlordnung zwingend einzuhalten sind, schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt zu laufen beginnen. Wenn man darüber hinaus weiß, daß ein grundlegend neues Gesetz eine neue Wahlordnung erzwingt und die Betriebe und die Gewerkschaften in die Lage versetzen muß, über dann grundlegend neue Möglichkeiten dieses Gesetzes zu informieren und zu schulen, der muß auch wissen, daß in Wirklichkeit das Gesetz bis zur Sommerpause verabschiedet werden müßte.
Der bisherige Verlauf der Diskussion um die Neuordnung des Rechts der Betriebsverfassung veranlaßt uns zu einer besonderen Skepsis und Vorsicht.

(Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

Dazu folgende Tatsachen. Anläßlich der Bildung der Großen Koalition Ende 1966 wurde in der Regierungserklärung Bundeskanzler Kiesingers zu dem Problemkreis der Mitbestimmung, in den die Betriebsverfassung eingeschlossen ist, mitgeteilt, daß die Prüfung dieses Themas durch eine wissenschaftliche Gutachterkommission erfolgen solle und daraus danach dann politische Konsequenzen gezogen würden.
Am 16. Dezember 1968, als klar vorauszusehen war, daß eine Beratung und eine Verabschiedung im Deutschen Bundestag nicht mehr würde erfolgen können, ohne andere wichtige Gesetze zur Sozial- und Gesellschaftsreform zu gefährden,

(Abg. Katzer: Sehr richtig!)

z. B. das Arbeitsförderungsgesetz, das Berufsbildungsgesetz und das Lohnfortzahlungsgesetz,

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

reichte die Fraktion der SPD u. a. einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes ein. Sie erfüllte damit eine Pflichtübung, weil man einen solchen Gesetzentwurf für den Bundestagswahlkampf benötigte,

(Beifall bei der CDU/CSU)




Müller (Remscheid)

und das, obwohl man hinsichtlich des Abwartens des Biedenkopf-Gutachtens gegenüber der damaligen Koalition im Wort stand.
Im Oktober 1969 kam die Regierungserklärung dieser Bundesregierung mit der Absichtserklärung, eine Novelle zum Betriebsverfassungsgesetz einzubringen, wobei man das Problem der weiteren Mitbestimmung ausklammerte. Wer aber von der Arbeitnehmerschaft gehofft hatte, daß, nachdem die SPD die Führung der Bundesregierung übernahm, dieses angeblich so gründlich durchberatene Gesetz, das ja fertig auf dem Tisch lag, wieder unmittelbar auf dem Tisch des Hauses sein würde, der sah sich enttäuscht.

(Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

Nach Bildung dieser Koalition berichtete der Minister für Arbeit und Sozialordnung im zuständigen Ausschuß über die künftigen Vorhaben in seinem Bereich. Er erwähnte dabei die Betriebsverfassung und Mitbestimmung nicht. Auf meine Frage, ob das Nichterwähnen der beiden Problemkreise bedeute, daß sie nicht zu den unmittelbar vordringlichsten Aufgaben seines Hauses gehörten, antwortete mir der Minister, das Problem sei so vielschichtig und müsse noch so grundlegend geprüft werden, daß mit einer baldigen Vorlage nicht zu rechnen sei.

(Abg. Dr. Barzel: Hört! Hört!)

Im Januar dieses Jahres legte die wissenschaftliche Gutachterkommission, genannt BiedenkopfKommission, ihr Gutachten vor. Im März dieses Jahres habe ich mit einigen meiner politischen Freunde eine Kleine Anfrage eingebracht, ob und wann die Bundesregierung eine eigene Stellungnahme zum Biedenkopf-Gutachten abgeben würde. Sie hat am 23. März 1970 in der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage eine Stellungnahme der Regierung für den Sommer 1970 in Aussicht gestellt.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Ohne auf Ihren Widerspruch zu stoßen, werde ich sicher feststellen dürfen, daß nicht nur kalendermäßig der Sommer 1970 vorbei ist.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Und die Regierung ist immer noch da!)

Am 12. Oktober 1970 haben wir erneut eine Kleine Anfrage eingebracht und gefragt, ob die Bundesregierung die für den Herbst 1970 angekündigte Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes einbringen würde, ohne die überfällige Stellungnahme zum Bericht der Biedenkopf-Kommission vorzulegen, bzw. wann mit einer Stellungnahme zu diesem Bericht zu rechnen sei. Die Bundesregierung antwortete darauf, sie beabsichtige, ihre Stellungnahme zum Gutachten der Mitbestimmungskommission im zeitlichen Zusammenhang mit der Einbringung eines neuen Betriebsverfassungsgesetzes vorzulegen. Ein Datum oder ein ungefährer Zeitpunkt wurde nicht angegeben.
Die CDU/CSU-Fraktion weiß aus eigenen Beratungen zur Reform der Betriebsverfassung unter
Einschluß des Unternehmensrechts, wie schwierig die Lösung der anstehenden Fragen ist.

(Abg. Dr. Schellenberg: Ja, für die CDU/ CSU!)

Die CDU/CSU wird einen eigenen Entwurf zur Gesamtproblematik der Betriebsverfassung und der Mitbestimmung vorlegen. Ich sage das hier in aller Deutlichkeit,

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Sonst könnte man auch daran zweifeln!)

um der Legendenbildung vorzubeugen, wir lehnten dieses Gesetz zur Verlängerung der Amtszeit ab, weil wir eine Neuordnung dieses Problemkreises nicht wollten. Das Gegenteil ist der Fall.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen und Zurufe von der SPD. — Abg. Wehner: Genau das wollen Sie; deswegen sagen Sie das auch! Das ist ja lustig!)

Dies sind einige der Gründe, warum wir kein Zutrauen zu den Versicherungen haben, ein Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Betriebsverfassung würde so rechtzeitig vorgelegt, daß das Parlament sich in der Beratung nicht selbst unter Zeitzwang setzt.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Sehr wahr!)

Wenn ein solcher Gesetzentwurf zur Verlängerung der Amtszeit gleichzeitig mit einem Entwurf zur Neuordnung des Rechts der Betriebsverfassung vorgelegt worden wäre, wäre auch für uns eine neue Situation entstanden. Aus all diesen Gründen lehnen wir heute die Verlängerung der Amtszeit der Betriebsräte ab.

(Abg. Wehner: Aha!)

Auf das hier geübte Verfahren will ich im übrigen nicht mehr eingehen.

(Abg. Wehner: Gehen Sie mal ein!)

Wir hätten uns z. B. vorstellen können, daß man gemeinsam überlegt hätte, ob nicht bei der Verabschiedung eines Gesetzes zur Neuordnung dieses Rechts eine Bestimmung aufgenommen werden könnte, die die Amtszeit der dann im Amt befindlichen Betriebsräte abgekürzt hätte, um sicherzustellen, daß so bald als möglich nach neuem Recht gewählt worden wäre.

(Abg. Katzer: Sehr richtig!)

Statt den Belegschaften das demokratische Recht der Wahl um ein Jahr zu beschneiden,

(Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD — Abg. Wehner: Ach Gott, das war nett! Die wahren Freunde!)

hätten wir ihnen ein zusätzliches demokratisches Wahlrecht nach angemessener Frist einräumen können.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Doppeltes Stimmrecht in den Aufsichtsräten hätten Sie ihnen gegeben!)

Ich fasse die Erklärung zusammen.



Müller (Remscheid)

Erstens. Die CDU/CSU-Fraktion wird diesem Hause zur Neuordnung des Rechts der Betriebsverfassung und der Mitbestimmung einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen.

(Lachen bei der SPD.)

Zweitens. Die CDU/CSU-Fraktion bedauert, daß die Bundesregierung die Stellungnahme zum Bericht der Biedenkopf-Kommission bis heute nicht abgegeben hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Drittens. Die für die Beratung zur Verfügung stehenden Fristen, die sich aus der Annahme des jetzt vorliegenden Gesetzes ergeben, erscheinen uns angesichts der schwierigen Materie als zu kurz und stellen nach unserer Auffassung eine Beschneidung des Beratungsrechts und der Beratungspflicht des Parlaments dar. Aus diesem Grund lehnen wir das Gesetz ab.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Wieder mal beschnitten!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608018000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Professor Schellenberg.

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0608018100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion gebe ich folgende Erklärung ab.
Erstens. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 entspricht nicht mehr unserer Arbeitswelt.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP.)

Dies ist eine Erkenntnis der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Kirchen, der Wissenschaft und der demokratischen Parteien.

(Abg. Katzer: Das ist gar nicht strittig, Herr Kollege!)

Auch die CDU/CSU redet seit langem, wenn auch mit verschiedenen Zungen, über die Notwendigkeit einer umfassenden Neugestaltung des Betriebsverfassungsrechts.

(Abg. Katzer: Wo ist denn Ihr Entwurf? — Abg. Wehner: Zungensalat!)

Die CDU/CSU hat aber in den Jahren, in denen sie den Bundeskanzler und den Arbeitsminister stellte, wegen ihrer inneren Zerrissenheit

(Beifall bei den Regierungsparteien — Lachen bei der CDU/CSU)

keinen Gesetzentwurf zur Neugestaltung des Betriebsverfassungsgesetzes zustande gebracht. Das einzige, was die CDU/CSU hinsichtlich des Betriebsverfassungsgesetzes dem Bundestag vorlegte, war ihr Gesetzentwurf vom 2. November 1967. Das war ein Gesetzentwurf, der lediglich einen übermäßigen, um nicht zu sagen: einen überdrehten Schutz kleinster Gruppen beinhaltete, von dem der Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Herr Professor Müller, erklärte — ich zitiere —:
Es droht die nicht zu unterschätzende Gefahr,
- so der Präsident des Bundesarbeitsgerichts — daß von der Rechtsordnung her mehr oder weniger große Spannungen in der Betriebsbelegschaft erzeugt oder dort genährt werden.
So bekam schließlich die CDU/CSU-Fraktion bezüglich ihres Gesetzentwurfs vom November 1967 Bedenken und ließ ihn im federführenden Ausschuß, damals unter Vorsitz von Herrn Kollegen Müller, versanden.
Die CDU wollte aber auch nicht, daß ein Gesetzentwurf einer anderen Fraktion Grundlage der erforderlichen Erneuerung des Betriebsverfassungsgesetzes würde. Deshalb hat sie, ebenfalls unter Vorsitz von Herrn Kollegen Müller, dafür gesorgt, daß der Gesetzentwurf der Sozialdemokraten vom Dezember 1968 im Ausschuß für Arbeit überhaupt nicht zur Beratung kam.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Ruf: Das war ein Glück für Sie! — Abg. Russe: Zwei Jahre sind vergangen!)

Zweitens. Bei dieser Sachlage hat es die CDU/CSU nicht gern gehört, daß die Regierungserklärung vorn 28. Oktober 1969 eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes ankündigte.

(Abg. Ruf: Stimmt ja nicht!)

Das kam auch in der Aussprache über die Regierungserklärung zum Ausdruck, in der Herr Kollege Katzer in bezug auf diese Ankündigung eines neuen Betriebsverfassungsgesetzes sich anstrengte zu beweisen, daß — ich zitiere — „die Konzeption der SPD und der FDP sich fundamental unterscheiden". So Herr Katzer.

(Abg. Katzer: Ich bin doch bestätigt worden!)

Drittens. Als dann zum Erstaunen der CDU/CSU nach noch nicht einmal einem Jahr seit Bestehen der sozialliberalen Koalition ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums bekannt wurde,

(Zuruf von der CDU/CSU: Die FDP hat Sturm gelaufen!)

hat die CDU/CSU wiederum alles getan, um den Eindruck von angeblich unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten zwischen den Sozialdemokraten und den Freien Demokraten in dieser Sache zu verstärken.

(Abg. Ruf: Die können Sie doch nicht bestreiten! — Abg. Dr. Barzel: Wo ist denn der Entwurf, Herr Schellenberg?)

— Ich beantworte heute keine Fragen, weil die CDU/CSU im Ausschuß nicht bereit war, mitzuarbeiten.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

— Dieses Verhalten der CDU/CSU war nach ihren gescheiterten Bemühungen um eine Neugestaltung des Betriebsverfassungsgesetzes in ihrem Sinne zwar menschlich verständlich, aber politisch kurzsichtig.
Natürlich gibt es in einer gesellschaftspolitisch so bedeutsamen Frage wie der Neuordnung der

Dr. Schellenberg
Betriebsverfassung zwischen der SPD und der FDP manche unterschiedliche Auffassung.

(Abg. Katzer: Aha, also doch!) — Das kann niemanden erstaunen.


(Abg. Windelen: In der Tat!)

Mich hat es im Gegenteil erstaunt, wie überraschend schnell FDP und Sozialdemokraten

(Abg. Dr. Barzel: Sich noch nicht geeinigt haben!)

in vielen Punkten zu gemeinsamen Auffassungen gekommen sind.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Barzel: Wo ist denn die Vorlage?)

Was die Dinge betrifft, in denen SPD und FDP heute noch nicht einig sind,

(Zuruf von der CDU/CSU: Und nie einig werden!)

so kann die Opposition sicher sein, daß die Regierung sehr bald

(Abg. Windelen: Wann ist „sehr bald"?)

einen für beide Koalitionspartner tragbaren Kompromiß vorlegen wird.

(Abg. Dr. Barzel: Wann ist „sehr bald"? — Abg. Rasner: Bis wann?)

— Schneller, als es der Opposition und allen anderen, die Unfrieden in dieser Koalition säen wollen, lieb sein wird.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Windelen: Im nächsten Sommer! — Abg. Russe: Da ist der Wunsch der Vater des Gedankens!)

Viertens. Daß die Regierungsparteien als ersten Schritt zur Neugestaltung der Betriebsverfassung einen Gesetzentwurf über die Verlängerung der Amtszeit der jetzt amtierenden Betriebsräte eingebracht haben, ergibt sich aus der Sache.
Kein verantwortlicher Politiker kann es hinnehmen, daß Anfang nächsten Jahres in betriebsratsfähigen Betrieben Betriebsräte gewählt werden, wenn gleichzeitig nach dem Willen der Mehrheit ein grundlegend neues Betriebsverfassungsgesetz geschaffen wird. Wer die Verlängerung der Amtszeit der Betriebsräte ablehnt, der setzt sich dem Verdacht aus, daß er im Grunde kein neues Betriebsverfassungsgesetz will.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Barzel: Das glauben Ihre eigenen Leute ja nicht!)

Fünftens. Alles, was die CDU/CSU gegen eine Verlängerung der Amtszeit anführt,

(Abg. Wohlrabe: Märchenstunde!)

wird durch das widerlegt, was sie selbst in diesem Hause bei ähnlichen Gelegenheiten früher praktiziert hat. Mit der Methode, die die CDU/CSU, seitdem dieses Vorschaltgesetz vom Ältestenrat einmutig auf die Tagesordnung dieser Woche gesetzt
wurde, praktiziert hat, hat sie sich selbst entlarvt.

(Abg. Russe: Was haben Sie denn gemacht! Spielen Sie sich hier nicht so dick auf!)

Die CDU/CSU hat im Ausschuß nicht nur keinen Vorschlag zur Sache gemacht, sondern sich, obwohl sie anwesend war, an der Abstimmung einfach nicht beteiligt. Meine Damen und Herren, das ist keine Opposition, das ist Obstruktion.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Sechstens. Dieses Gesetz begründet für die Regierungsparteien ein große Verpflichtung. Die Regierungsparteien bekunden damit ihren festen Willen, im Laufe des nächsten Jahres ein neues Betriebsverfassungsgesetz zu verabschieden. Selbstverständlich werden wir ein solches Gesetz mit der Gründlichkeit beraten, die dieses große Reformwerk gebietet. Daß ausreichend Zeit für eine gründliche Beratung bleibt, zeigen auch die Erfahrungen, die wir mit der Beratung des Betriebsverfassungsgesetzes von 1952 gewonnen haben.
Ich hoffe sehr, daß die Opposition bald ihre taktischen Manöver von dieser Woche überwinden und durch konstruktive Mitarbeit dazu beitragen wird, daß das neue Betriebsverfassungsgesetz ein in die Zukunft weisendes Gesetz für die Arbeiter und Angestellten, für die Wirtschaft und für unsere Gesellschaft wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Barzel: Wo ist es denn? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608018200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmidt (Kempten) .

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0608018300
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Kollege Müller hat hier für die CDU/CSU erklärt, die CDU/ CSU werde diesem Vorschaltgesetz nicht zustimmen. Herr Kollege Müller, warum haben Sie denn nicht gleich gesagt, was später deutlich wurde, daß Sie die Betriebsräte für die nächsten drei Jahre nach dem alten Gesetz gewählt haben und vielleicht einmal in sechs oder acht oder zehn Jahren etwas ändern wollen?

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Müller [Remscheid] : Sie haben nicht zugehört, Herr Schmidt!)

Herr Kollege Müller, warum haben Sie das nicht gleich gesagt?

(Abg. Müller [Remscheid] : Sie haben nicht zugehört! — Abg. Windelen: Oder nicht begriffen!)

Die Diskussion über das Vorschaltgesetz in dieser Woche hat gezeigt, daß die Opposition in diesem Hause nicht etwa auf ein neues Betriebsverfassungs-



Schmidt (Kempten)

gesetz losmarschieren und mit uns zusammen daran arbeiten will,

(Abg. Dr. Barzel: Gebt uns erstmal eine Vorlage!)

sondern daß sie lediglich eine Eskalation der Obstruktion in diesen Tagen betrieben hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Russe: Hören Sie mal, das glauben Sie doch selber nicht, was Sie da erzählen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Herr Kollege, ich muß noch einmal an das erinnern, was in dieser Woche geschehen ist. Ich muß noch einmal daran erinnern, daß man sich im Ältestenrat über eine vernünftige Beratung und Verabschiedung dieses Vorschaltgesetzes einig war.

(Abg. Dr. Barzel: Beratung!)

Man wollte keine kontroverse Debatte, weil auch Sie der Meinung waren, daß die Betriebsräte das nächstemal nach einem neuen Gesetz gewählt werden sollten.

(Abg. Rasner: Das ist nicht wahr!)

In der ersten Lesung kamen Sie mit Verfahrensfragen. Ich komme gleich noch darauf. Im Ausschuß entschlossen Sie sich plötzlich, nicht mehr mitzuarbeiten. Sie haben nicht etwa dagegen gestimmt, sondern gesagt: Wir sind zwar im Ausschuß anwesend, aber nicht da bei der Abstimmung. So sah es im Ausschuß aus.
Dann kam gestern noch eine Erklärung von Ihnen — zumindest wurde es mir so berichtet; es mag korrigiert werden, wenn es nicht so ist —, daß wir heute hier die zweite und dritte Lesung in einer guten Atmosphäre verabschieden und Sie sich der Stimme enthalten würden.

(Widerspruch bei der CDU/CSU.)

Plötzlich heißt es heute früh — und das ist diese Eskalation —: „Nun aber feste druff!" — Na, gut und schön, „feste druff", wenn es sein muß, obwohl es von der Sache her sicherlich wesentlich besser wäre,

(Beifall bei den Regierungsparteien — lebhafte Zurufe von der CDU/CSU)

wenn wir in dieser Frage zu der übereinstimmenden Auffassung kämen, daß das alte Gesetz nicht mehr für die nächste Wahlperiode der Betriebsräte geeignet ist und daß wir dafür ein neues Gesetz brauchen.

(Fortgesetzte Zurufe von der CDU/CSU.)

Herr Kollege Müller, Sie haben auf den Entwurf der Sozialdemokraten in der letzten Legislaturperiode hingewiesen, nicht jedoch darauf, daß auch wir Freien Demokraten in der letzten Legislaturperiode einen Entwurf vorgelegt haben und daß damit die Ausgangsbasis für einen gemeinsamen Entwurf, wie er in der Regierungserklärung angekündigt ist, bereits vorlag. Bei Ihnen dagegen liegt noch keine Ausgangsbasis für einen Entwurf vor, der von diesem bis zu jenem Flügel Ihrer Fraktion auf eine Mehrheit rechnen kann. Sie haben also
vergessen, daß die Ausgangsbasis bei uns bereits vor einem Jahr gegeben war, und Sie haben auch verkannt, daß es bei gutem Willen — und ich hatte bisher den Eindruck, daß auch die CDU/CSU den guten Willen hat, ein neues Gesetz gemeinsam mit uns zu verabschieden — durchaus möglich ist, in einer rund neunmonatigen Beratung, zu der wir dann Zeit haben, wenn der Gesetzentwurf Ende dieses Jahres auf dem Tisch des Hauses liegt, das neue Betriebsverfassungsgesetz so zu beraten, daß es rechtzeitig vor dem um ein Jahr verlegten Wahltermin in Kraft treten kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es wird hier immer wieder von Zugzwang gesprochen. Wir haben aus der Zeit, in der wir in Opposition standen, Erfahrungen darüber gesammelt, welchen Zugzwang es bei Ihnen manchmal gegeben hat, z. B. beim Finanzänderungsgesetz 1967, wo wir in 14 Tagen die Finanzverfassung und die 'Renten- und Sozialversicherungen zur Hälfte geändert haben. Da haben Sie nicht gesagt: Das geht nicht in 14 Tagen! Jetzt behaupten Sie, das gehe selbst bei gutem Willen nicht in 9 Monaten! So viel Zeit haben wir ja, Herr Kollege, wenn wir heute die Wahlperiode der Betriebsräte verlängern, es sei denn, Sie kämen mit Ihren Vorstellungen nicht bis zum Januar oder Februar, wie Sie sagen, klar und wollten die Dinge so lange immer wieder hinausschieben, bis bei Ihnen gemeinsame Vorstellungen vorhanden sind. Ob das der Fall ist, weiß ich nicht, kann ich nicht beurteilen; das wird sich in Düsseldorf zeigen.
Lassen Sie mich abschließend, meine Damen und Herren, für die FDP folgendes erklären. Am Anfang der Zusammenarbeit der Sozialdemokraten mit den Freien Demokraten steht die Zusage und das in der Regierungserklärung gegebene Versprechen, in dieser Legislaturperiode ein neues Betriebsverfassungsgesetz zu verabschieden. Bereits vor Monaten haben die beiden Fraktionen erklärt, daß sie deshalb — das wissen die Gewerkschaften, und darauf sind sie eingerichtet — ein Vorschaltgesetz für richtig halten. Wir haben in diesem einen Jahr von den in der Regierungserklärung festgeschriebenen gesellschaftspolitischen Maßnahmen bereits eine ganze Reihe durchgeführt, und Sie haben sicherlich nicht erwartet, daß sie schon im ersten Jahr über die Bühne gehen würden. Ich erinnere an die Kriegsopferversorgung, an die Abschaffung des Krankenversicherungsbeitrages der Rentner, an das 624-DMark-Gesetz, an das Krankenversicherungsänderungsgesetz. All diese Dinge wurden ebenso wie eine Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes in der Regierungserklärung expressis verbis angekündigt. Wir sind der Auffassung — und wir haben dazu guten Grund —, daß die Vorlage der Bundesregierung zum Betriebsverfassungsgesetz so rechtzeitig auf dem Tisch dieses Hauses liegen wird, daß wir genügend Zeit haben werden, sie zu beraten und daß wir damit in der Lage sind, die Betriebsräte und die Arbeitnehmer für die nächste Wahlperiode der Betriebsräte unter ein besseres Gesetz und damit auch unter einen besseren Schutz zu stellen als bisher.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)





Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608018400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Katzer.

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0608018500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schmidt (Kempten), Sie haben, als Sie darauf hinwiesen, welche Versprechungen die Bundesregierung schon erfüllt habe, hinzuzufügen vergessen, wie prompt vor allem das Versprechen der Steuersenkung von diesem Hohen Haus erfüllt worden ist.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, zur Sache nur drei kurze Bemerkungen machen.

(Bravorufe von der SPD.)

— Ich freue mich übet Ihre Aufgeschlossenheit heute morgen.

(Zurufe von der SPD.)

Die erste Bemerkung ist folgende. Herr Kollege Schellenberg hatte die Freundlichkeit, darauf hinzuweisen, daß ich vor einem Jahr in der Aussprache über die Regierungserklärung gesagt habe, ich nähme an, daß in der Frage der Betriebsverfassung die Auffassungen der FDP und der SPD einander so diametralgegenüberständen, daß man nicht so schnell zu einer Einigung kommen werde. Ich bin absolut bestätigt worden. Denn nach einem Jahr
— und das ist das Faktum, über das wir reden — hat diese Regierung es nicht fertiggebracht, uns einen Entwurf vorzulegen, über den wir beraten können. Das ist der eine Punkt.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Böhm: Sie haben ein ganzes Jahr Denkpause gehabt! — Weitere Zurufe von der SPD.)

— Diese Denkpause war sehr vernünftig, denn dieses Jahr Denkpause hat dazu geführt, daß wir drei Jahre danach die meisten Sozialgesetze einer Legislaturperiode verabschiedet haben, seit dieser Deutsche Bundestag überhaupt besteht. Das war das Ergebnis dieses Nachdenkens, verehrte Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das Zweite. Wir hätten uns im Ausschuß und auch heute noch, Herr Kollege Schellenberg, eine andere Haltung vorstellen können, wenn wir davon hätten ausgehen können, daß das Bundeskabinett gestern diesen Gesetzentwurf verabschiedet hätte und nicht — wenn das stimmt, was uns berichtet wurde — die Verabschiedung zum drittenmal verschoben hätte. Wir haben gehört, daß ein Koalitionsgespräch vorgestern nicht zum Ergebnis führte.

(Abg. Wehner: Alles Latrinenparolen!) — Aber natürlich!


(Abg. Wehner: Das ist aber keine Begründung für die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs!)

— Entschuldigen Sie, Herr Wehner, das müssen Sie doch mir überlassen, was ich als Begründung ansehe.

(Abg. Wehner: Keine Begründung für die Ablehnung!)

— Es ist Tatsache, daß Sie nicht in der Lage waren, einen Gesetzentwurf vorzulegen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Das stimmt ja gar nicht!)

— Wo ist er denn? (Erneuter Zuruf des Abg. Wehner.)

— Entschuldigen Sie höflichst, wo ist Ihr Gesetzentwurf?

(Abg. Wehner: Darüber werden wir reden, wenn wir mehr Zeit haben!)

— Ach! Ich habe den ganzen Morgen Zeit, wir können den ganzen Morgen darüber reden.

(Abg. Wehner: Wo ist Ihr Gesetzentwurf zur Lohnfortzahlung gewesen?)

— Meinen Gesetzentwurf haben Sie abgeschrieben, und CDU und SPD haben dann gleichlautende Entwürfe eingebracht. Das war der Punkt. Das können Sie genau nachlesen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Lebhafte Zurufe von der SPD.)

— Ich sehe, daß wir uns heute morgen sehr gut verstehen.

(Abg. Wehner: Sie sind das Feigenblatt für eine ziemliche Blöße der CDU!)

— Da unterscheiden wir uns in der Tat: Bei Ihnen scheint nur noch Blöße übriggeblieben zu sein, auf diesem Gebiet jedenfalls. Den Eindruck habe ich sehr stark, Herr Kollege Wehner. Nur noch Blöße!

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Reden Sie noch ein bißchen weiter, dann kommt raus, was bei Ihnen los ist!)

— Ich verstehe ja, daß Sie sehr nervös sind.

(Abg. Wehner: Was meinen Sie, wie ausgeglichen ich bin!)

— Aber natürlich! Nach den Versprechungen, die Sie im Wahlkampf gemacht haben, müssen Sie doch heute hier einen Offenbarungseid ablegen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD. — Abg. Wehner: Die SPD ist nicht die CDU! — Weitere Zurufe von der SPD.)

Meine Damen und Herren, ich möchte eine dritte und letzte Bemerkung machen. Herr Kollege Schmidt (Kempten), wenn Sie die Güte hätten, einmal eine Sekunde zuzuhören!

(Zuruf von der CDU/CSU: Das braucht er nicht!)

Herr Kollege Schmidt (Kempten), es ist doch absolut vom Timing her nicht so, wie Sie sagen, daß wir neun Monate Zeit haben würden, zu beraten. Bis heute liegt der Entwurf nicht vor. Wann wir ihn bekommen, weiß ich nicht. Vielleicht hat diese Debatte dazu beigetragen, daß er etwas schneller auf den Tisch kommt. Das wäre dann in dieser Frage in der Tat ein Verdienst der Opposition.

(Beifall bei der CDU/CSU.)




Katzer
Herr Kollege Schmidt (Kempten), Sie sagten, Ende des Jahres werde der Entwurf vorliegen. Das heißt, daß wir frühestens Mitte Januar die erste Lesung durchführen können. Das würde bedeuten, daß wir bis zur Sommerpause nur vier Monate Zeit zur Beratung hätten. Sie müssen aber doch bei einem solchen Gesetz den Betriebsräten und der Praxis Zeit zur Einübung geben. Ein solches Gesetz kann nicht heute verabschiedet und morgen praktiziert werden.

(Abg. Russe: Das hat man aber vor!)

Es muß eine entsprechende Zeit zwischen der Verabschiedung und dem Inkrafttreten liegen.
Deshalb ist die Vorstellung, die hier vorgetragen worden ist, absolut irrig. Ich bedauere sehr, daß wir in dieser Frage kontrovers bleiben müssen. Ich sage sehr nachdrücklich, ich hielte es für schlecht — Sie sollten sich das sehr gut überlegen —, wenn wir ein solches Gesetz im Parlament unter Zeitdruck verabschieden müßten, wenn das Parlament für die Beratung nur die Hälfte der Zeit hätte, die die Bundesregierung sich bisher für die Beratung genommen hat.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Gut gebrüllt, Kätzchen!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608018600
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Arendt.

Walter Arendt (SPD):
Rede ID: ID0608018700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat in der Regierungserklärung am 28. Oktober 1969 angekündigt, daß auf der Grundlage der in der letzten Legislaturperiode eingebrachten Gesetzentwürfe eine Neufassung des Betriebsverfassungsbereiches erfolgen würde. Diese Absicht der Bundesregierung ist in der Vergangenheit mehrfach präzisiert und bestätigt worden. Wenn der Entwurf — —

(Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Heute noch nicht vorliegt!)

— Natürlich! Sie haben ihn doch in den Sozialpolitischen Kommentaren beziehen können. Das hätten Sie doch mal machen können; dann wüßten Sie schon viel mehr darüber.

(Zuruf von der CDU/CSU: Für 5 DM! — Zuruf des Abg. Katzer.)

— Nein, nein, das ist er nicht, Herr Katzer.

(Abg. Russe: Das ist der, über den man noch nicht übereingekommen ist!)

Wenn in dieser Koalition noch einige Punkte erörtert werden, so ist das nicht nur in Koalitionen so üblich — das wissen Sie, meine Damen und Herren von der Opposition ganz genau —, sondern es wird damit auch zum Ausdruck gebracht, daß mit der Neuordnung dieses Bereichs die schon beim Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes von 1952 mit der Praxis nicht in Übereinstimmung zu bringenden Tatbestände geregelt und Unzulänglichkeiten beseitigt werden sollen. Ich glaube, Sie sollten sich bei
dem hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert dieser Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes nicht an einer Woche oder an 14 Tagen stoßen.

(Bravo-Rufe und ironischer Beifall bei der CDU/CSU. Abg. Russe: Die wirtschaftliche Mitbestimmung ist nicht drin! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Sie sollten nicht immer den Mund so voll nehmen!)

— Nein, nein, meine Damen und Herren. Es geht um eine ganz einfache Frage; Herr Russe, das wissen Sie oder müßten Sie aus der Praxis wissen.

(Abg. Russe: Natürlich! Das weiß ich auch!)

Es geht um eine ganz einfache Frage. Wer eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes will, der muß dem Vorschaltgesetz zustimmen.

(Beifall bei der SPD. — Widerspruch bei der CDU/CSU.)

Damit wird die Reform eröffnet.

(Lachen bei der CDU/CSU.) — Ja, natürlich.


(Abg. Rasner: Das ist doch ein Witz!)

Wer diesem Vorschaltgesetz nicht zustimmt, der macht deutlich, daß er dieses große Reformvorhaben in der Schwebe halten will.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Wehner: Genau!)

Dieses Vorschaltgesetz der Regierungsfraktionen ist ein Ausdruck des politischen Willens der Koalitionspartner,

(Lachen bei der CDU/CSU — Abg. Dr. Barzel: Wer eine Reform will, muß eine Vorlage machen! — Abg. Rasner: Eine faule Ausrede ist das!)

dieses Betriebsverfassungsgesetz im Interesse der Arbeitnehmer, im Interesse der gewerkschaftlichen Organisationen und im Interesse der deutschen Wirtschaft so zügig zu behandeln, daß im nächsten Jahr — —

(Abg. Russe: Deshalb bleibt die wirtschaftliche Mitbestimmung auch draußen, Herr Kollege Arendt!)

— Herr Russe, sollen wir beide uns über Mitbestimmung unterhalten? — Das würde ich an Ihrer Stelle lieber nicht tun.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Russe: Ich bin dazu bereit!)

— Wo, in den CDU-Sozialausschüssen oder in der Fraktion?

(Sehr gut! und Beifall bei der SPD. — Abg. Russe: Ich bin dazu bereit!)

Meine Damen und Herren, wir sind entschlossen, diesen wichtigen gesellschaftspolitischen Bereich in die Reihe und in Ordnung zu bringen, und wir hoffen dabei sogar auf die Mitarbeit der Opposition.

(Beifall bei der SPD.)





Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0608018800
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache in der dritten Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz in dritter Beratung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! —

(Abg. Wehner: Auch Herr Russe ist dagegen!)

Stimmenthaltungen? — Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages für Mittwoch, den 2. Dezember 1970, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.