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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. November 1970 Inhalt: Gedenkworte für den verstorbenen ehemaligen Präsidenten der Französischen Republik, Charles de Gaulle 4345 A Überweisung von Vorlagen des Bundesministers der Finanzen an den Haushaltsausschuß 4345 C Frist für die Einreichung von Schriftlichen Fragen 4345 D Amtliche Mitteilungen 4345 D Fragestunde (Drucksache VI/1386) Frage des Abg. Unertl (CDU/CSU) : Gewährung von Entwicklungshilfe an die neue chilenische Regierung Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 4346 C, 4347 A, B Unertl (CDU/CSU) . . 4346 D, 4347 A, B Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Einbeziehung von Jungakademikern in Entwicklungsdienste Dr. Eppler, Bundesminister . . 4347 C, D Josten (CDU/CSU) 4347 C, D Frage des Abg. Folger (SPD) : Abbau von Kupfer durch eine südafrikanische Bergwerksgesellschaft in den österreichischen Alpen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 4348 A, B Folger (SPD) . . . . . . . . 4348 B Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Anwerbung von Spionen durch östliche Nachrichtendienste Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4348 C, D, 4349 A Engelsberger (CDU/CSU) . 4348 D, 4349 A Frage des Abg. Berger (CDU/CSU) : Steigerung der Nettogehaltssumme für Beamte Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . 4349 B, C, D, 4350 A, B Berger (CDU/CSU) 4349 C, D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 4350 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4350 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4350 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1970 Frage des Abg. Berger (CDU/CSU) : Anpassung der Beamtenbesoldung an die allgemeine Einkommensentwicklung Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4350 C, D, 4351 A Berger (CDU/CSU) 4350 C, D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 4351 A Frage des Abg. Wagner (Günzburg) CDU/CSU) : Differenz der Besoldung zwischen den Beamten der Länder und denen des Bundes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 4351 A, C, D, 4352 A, B, C, D, 4352 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 4351 B, 4352 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4351 C Unertl (CDU/CSU) 4351 C, D Raffert (SPD) 4351 D Berger (CDU/CSU) 4352 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4352 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 4352 C Volmer (CDU/CSU) 4352 C Brück (Köln) (CDU/CSU) 4352 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 4353 A, B Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Vorstellungen im Bundeskanzleramt über eine Verbesserung der Besoldung für die Beamten Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 4353 C, D, 4354 A, B, C, D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 4353 C Berger (CDU/CSU) 4353 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 4353 D Volmer (CDU/CSU) 4354 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4354 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4354 B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 4354 C Frage des Abg. Volmer (CDU/CSU) : Vorlegung des Gutachtens zur Frage des Besoldungsrückstandes im öffentlichen Dienst Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 4355 A, B, C Volmer (CDU/CSU) 4355 B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 4355 B Berger (CDU/CSU) 4355 C Frage des Abg. Volmer (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu den Protestaktionen der Beamten Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4355 D, 4356 A Volmer (CDU/CSU) . . . 4355 D, 4356 A Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Vorlegung einer Formulierungshilfe der Bundesregierung zur Richterbesoldung und den Folgerungen für das gesamte Besoldungsrecht Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4356 B, C, D Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 4356 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 4356 D Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Bericht der Bundesregierung über die Arbeiten zur Aufstellung einer den Amtsinhalt stärker berücksichtigenden Bewertungsordnung Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4357 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 4357 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 4357 B Fragen des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Vermögenswirksame Leistungen für Versorgungsempfänger Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4357 C, D, 4358 A, B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4357 D, 4358 A Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 4358 B Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Vorlage des Härteberichts zum Gesetz zu Art. 131 GG Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4358 B, D, 4359 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 4358 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 4359 A Frage des Abg. Brück (Köln) (CDU/CSU) : Neuregelung der Vor-, Aus- und Fortbildung der Beamten Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4359 A, B Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . . 4359 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1970 III Frage des Abg. Brück (Köln) (CDU/CSU) : Studienkommission zur Untersuchung der Stellung und der Aufgaben des öffentlichen Dienstes in Staat und Gesellschaft Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 4359 C Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit der Betriebsräte (SPD, FDP) (Drucksache VI/1363) — Erste Beratung — Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 4359 D Urbaniak (SPD) . . . . . . . . 4360 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 4361 B Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Agrarpolitik (Drucksachen VI/1145, VI/ 1303) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Maßnahmen der Bundesregierung in der Einkommens-, der Struktur- und der Sozialpolitik für die deutsche Landwirtschaft (Drucksache VI/1187, VI/1302), mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache VI/945) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1407), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/1384, zu VI/1384) — Zweite und dritte Beratung —, mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache VI/249) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung) (Drucksache VI/1384) — Zweite Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Nachversicherung landwirtschaftlicher Unternehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache VI/438) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1384) — Zweite Beratung — Ehnes (CDU/CSU) 4362 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 4370 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 4377 C Ertl, Bundesminister . . 4380 C, 4423 B Arendt, Bundesminister . . . . . 4389 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 4391 A Dr. Schiller, Bundesminister . . . 4395 B Lotze (SPD) 4398 C Höcherl (CDU/CSU) 4400 C Gallus (FDP) 4402 D Niegel (CDU/CSU) 4407 A Marquardt (SPD) . . . . . . . 4409 D Bittelmann (CDU/CSU) 4412 A Klinker (CDU/CSU) 4414 D Löffler (SPD) 4415 D Helms (FDP) 4418 B Dasch (CDU/CSU) 4419 C Dr. Gleissner (CDU/CSU) 4420 C Struve (CDU/CSU) 4425 D Horstmeier (CDU/CSU) 4427 B Wolf (SPD) 4428 A Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 4428 C Dr. von Bülow (SPD) 4429 D Schonhofen (SPD) 4430 A Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählungsgesetz 1971) (Drucksache VI/1133); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1368), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/1282, Nachtrag zu VI/1282) — Zweite und dritte Beratung — 4431 C Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache VI/ 1000) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1383), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1351) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 119) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1351) — Zweite Beratung — Hofmann (SPD) . . . . . . . . 4432 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 4433 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 4435 D Genscher, Bundesminister . . . . 4437 A Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer besonderen Ausgleichsabgabe auf eingeführten Branntwein (Drucksachen VI/1222, zu VI/ 1222) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/1387) — Zweite und dritte Beratung — 4438 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Beitritt der Bundes- republik Deutschland zu den Abkommen über den Internationalen Währungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vom 28. Juli 1952 und des Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 26. März 1959 (Drucksache VI/ 1245) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/1388) — Zweite und dritte Beratung — 4438 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1970 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1970) (Drucksache VI/912) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/ 1379) — Zweite und dritte Beratung — 4438 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache VI/1314, zu VI/1314); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1413), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/1389) — Zweite und dritte Beratung — 4438 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache VI/936) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1408), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/1366) — Zweite und dritte Beratung — 4439 A Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/ 1011) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1409), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/1390) Zweite und dritte Beratung Damm (CDU/CSU) 4439 C Genscher, Bundesminister . . 4440 B Neumann (SPD) 4440 C 011esch (FDP) 4441 B Entwurf eines Gesetzes über vordringliche Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts (Steueränderungsgesetz 1971) (Drucksachen VI/1313, zu VI/1313) Erste Beratung — 4441 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (Drucksache VI/1352) — Erste Beratung 4441 D Entwurf eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten (Drucksache VI/ 1333) — Erste Beratung — 4442 A Bericht gem. § 60 Abs. 3 GO über den Stand der Beratungen des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 4442 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . • 4442 D Dr. Bußmann (SPD) 4444 C Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4445 C Pensky (SPD) . . . . . . . . 4446 A Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Wahlprüfungsangelegenheiten — über den Wahleinspruch des Adolf von Thadden, Bende bei Hannover, Dr. Siegfried Pohmann, München, Waldemar Schütz, Hannover, und weiterer vier Präsidiumsmitglieder der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), Bevollmächtigter: RA Dr. jur. Wolfgang Huber, München, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 6. Deutschen Bundestag vom 28. September 1969 (Drucksache VI/1311) Schoettle (SPD). . . . . . . . . 4447 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 18/70 — Zollkontingent für Holzschliff) (Drucksachen VI/ 1327, VI/ 1378) . . . . . 4448 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Drucksache VI/1380 Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 4448 C Nächste Sitzung 4448 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4449 A Anlage 2 Antrag Umdruck 90 zur Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Maßnahmen der Bundesregierung in der Einkommens-, Struktur- und der Sozialpolitik für die deutsche Landwirtschaft (Drucksachen VI/1187, VI/1302) 4449 B Anlagen 3 und 4 Anträge Umdrucke 89 und 92 zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Agrarpolitik (Drucksachen VI/1145, VI/1303) 4450 A Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 87 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) (Drucksachen VI/249, VI/438, VI/945, VI/1384, zu VI/1384) 4451 A Anlage 6 Entschließungsantrag Umdruck 88 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen VI/1000, VI/1351) 4451 B Anlage 7 Änderungsantrag Umdruck 91 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksachen VI/1011, VI/1390) . . 4451 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) zu seiner Mündlichen Frage betr. Vorschriften über Mindestwohnfläche und Mindestausstattung 4452 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) zu seiner Mündlichen Frage betr. bundeseinheitliche Aushaltungs-Richtlinie für Rohholz 4452 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. die Zahl der in Strafanstalten einsitzenden Rauschgifttäter 4452 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. die Unterstellung in einem Informationsdienst, daß von der Bundesregierung kein verstärkter Kampf gegen die zunehmende sexuelle Verwilderung in Publikationsorganen zu erwarten sei . . . . . . . 4453 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Hein (Salzgitter-Lebenstedt) (CDU/CSU) betr. die Zentrale Erfassungsstelle der Westdeutschen Länderjustizverwaltungen zur Registrierung von Gewalt und Willkürakten an der Zonengrenze und in der DDR . . . . . 4453 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Einschaltpreise für Werbespots im Zweiten Deutschen Fernsehen und bei Werbegesellschaften von ARD-Rundfunkanstalten 4453 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. periodische Begehung von Wohnsiedlungen der Bundeswehr . . . . . . . . . 4454 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Teilnahme des Reichsbundes der Kriegs-und Zivilbeschädigten, Sozialrentner und Hinterbliebenen an Vorbereitungsarbeiten der kommunistisch gesteuerten Verfolgteninternationale mit dem Ziel der Unterstützung einer europäischen Sicherheitskonferenz . . . . . . . . . . 4454 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. Durchsetzung des presserechtlichen Anspruchs auf Gegendarstellung . . . 4454 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr Untersuchungsergebnisse bezüglich der Abgasdichte auf Schulwegen 4455 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Helms (FDP) betr. Speisekartoffeleinfuhren 4455 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1970 4345 78. Sitzung Bonn, den 11. November 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr
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      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 13. 11. Dr. Aigner * 12. 11. Dr. Arndt (Berlin) 13. 11. Dr. Artzinger * 13. 11. Blumenfeld 11. 11. Frau Brauksiepe 11. 11. Buchstaller 11. 11. Dr. Burgbacher 11. 11. Corterier 11. 11. Damm 11. 11. Dr. Erhard 11. 11. Flämig 11. 11. Dr. Furler 11. 11. Dr. Geßner 11. 11. Dr. Götz 30. 11. Frau Griesinger 11. 11. Dr. Hallstein 13. 11. Dr. Hein 13. 11. Heyen 31. 12. Dr. Huys 13. 11. Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Kater 11. 11. Dr. Kiesinger 13. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 11. 11. Frau Krappe 14. 11. Dr. Kreile 13. 11. Kriedemann * 13. 11. Lange 11. 11. Lenze (Attendorn) 11. 11. Dr. Löhr * 11. 11. Lücker (München) * 11. 11. Mattik 11. 11. Matthöfer 13. 11. Meister * 13. 11. Müller (Aachen-Land) * 11. 11. Neumann 11. 11. Petersen 11. 11. Pöhler 11. 11. Dr. Pohle 13. 11. Richarts * 11. 11. Dr. Schachtschabel 11. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 11. Schmidt (Würgendorf) 11. 11. Schulhoff 11. 11. Springorum * 11. 11. Steiner 13. 11. Strauß 13. 11. b) Urlaubsanträge Dr. Jaeger 31. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 90 Antrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Maßnahmen der Bundesregierung in der Einkommens-, der Struktur- und der Sozialpolitik für die deutsche Landwirtschaft - Drucksachen VI/1187, VI/1302 -. Der Bundestag wolle beschließen: Um die konsequente Weiterentwicklung der eingeleiteten Neuorientierung in der Agrarpolitik zu gewährleisten, wird die Bundesregierung ersucht, 1. in der Agrarpreispolitik bei den Verhandlungen im Ministerrat der EG ein für die deutsche Landwirtschaft günstiges Ergebnis anzustreben. Dazu gehört vor allem die weitere Heranführung des Futtergetreidepreises an den des Weichweizens, um dadurch auch zu einer Produktionsumlenkung zu gelangen, sowie die Heraufsetzung des Rinderorientierungspreises. Für die infolge der Kostensteigerungen erforderliche Anhebung des Trinkmilchpreises sollte bald eine Entscheidung getroffen werden. Der Markt muß genau beobachtet werden, damit - soweit wie möglich - Maßnahmen gegen einen Preisverfall bei einzelnen landwirtschaftlichen Produkten ergriffen werden können. Bei der Beurteilung der Erzeugerpreisentwicklung ist auch in den folgenden Jahren der Einkommensausgleich für die DM- Aufwertung zu berücksichtigen. 2. in der Agrarstrukturpolitik ,die Konzeption des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms mit seinen entscheidenden Verbesserungen für die Landwirtschaft auch im Hinblick auf die Überführung zur Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder weiter auszubauen. Dabei müssen alle Maßnahmen der allgemeinen Agrarstrukturpolitik und der regionalen Wirtschaftspolitik darauf gerichtet sein, den Strukturwandel in der deutschen Landwirtschaft zu fördern. 3. in der Agrarsozialpolitik a) gemäß dem Grundsatzbeschluß der Bundesregierung vom 22. Oktober 1970 möglichst schnell einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Pflichtkrankenversicherung für Landwirte vorzulegen, damit das Gesetz zum 1. Januar 1972 in Kraft treten kann. Die Empfänger des landwirtschaftlichen Altersgeldes müssen beitragsfrei sein. b) Vorschläge für die Reform der landwirtschaftlichen Alterssicherung und der Unfallversicherung zu unterbreiten. Die Altershilfe muß zu einer echten. Altersversorgung ausgebaut werden; ,die Überprüfung des bisherigen Systems ist gesetzlich geboten. Die Unfallversicherung muß stärker auf die Belange der in der Landwirtschaft wirklich tätigen Personen abgestellt werden. 4450 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1970 4. in der Steuerpolitik beschleunigt Maßnahmen zu treffen, die eine rationelle Zusammenarbeit in landwirtschaftlichen Kooperationen ermöglichen. Bonn, den 10. November 1970 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 89 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Agrarpolitik — Drucksachen VI/1145, VI/1303 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 1970 — 1 BvL 17/67 — geschaffene latente Rechtsunsicherheit im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr ist durch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 30. September 1970 nicht beseitigt worden (Drucksache VI/1207). Die Ungewißheit über den Inhalt der von der Bundesregierung vorzuschlagenden gesetzlichen Neuregelung hat Stagnation und unerwünschte Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt sowie erhebliche Unruhe bei den Betroffenen zur Folge. Ein schnelles Handeln der Bundesregierung erscheint dringend erforderlich. Die Bundesregierung wird daher ersucht, 1. die angekündigte gesetzliche Neuregelung umgehend vorzulegen, 2. die Neuregelung so zu gestalten, daß den fiktiven Anschaffungskosten die Wertverhältnisse im Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrundezulegen sind, daß weiterhin wegen der anerkannt typischen landwirtschaftlichen Eigenheiten ausreichende Befreiungstatbestände, Freibeträge und sonstige Steuer- bzw. Tarifvergünstigungen geschaffen werden, wie dies vom Bundesverfassungsgericht angeregt worden ist, 3. sofern ein entsprechender Gesetzentwurf aus unabweisbaren Gründen nicht umgehend vorgelegt werden kann, die bestehende Rechtsunsicherheit unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben und des Vertrauensschutzes durch eine sofortige geeignete Übergangsregelung zu beseitigen. Bonn, den 10. November 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 92 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Agrarpolitik — Drucksachen VI/1145, VI/1303 — Nach Ansicht der Fraktion der CDU/CSU ist die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Agrarpolitik in weiten Teilen unbefriedigend. Die derzeit schwierige wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft wird von der Bundesregierung nicht genügend berücksichtigt. Auf den für die deutsche Landwirtschaft wichtigen Gebieten der Erzeugerpreise, der Betriebsmittelkosten, der Sozialpolitik und der Strukturpolitik sind die Ausführungen der Bundesregierung so vage, daß sie einer Konkretisierung im Sinne dieses Entschließungsantrages bedürfen. Die Fraktion der CDU/CSU beantragt daher: Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Rahmen der bevorstehenden Agrarpreisverhandlungen im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften angesichts der für die Landwirtschaft unerträglichen Preis-/Kostenentwicklung darauf hinzuwirken, daß das Agrarpreisniveau angehoben wird. Vordringlich ist hierbei a) eine Angleichung der Preise von Weichweizen und Futtergetreide entsprechend ihrem Futterwert unter Aufrechterhaltung des Weizenpreises, b) eine Anhebung des Rinderorientierungspreises um 24 DM/100 kg auf 290 DM/100 kg, c) eine Anhebung des Interventionspreises für Butter um zwei Rechnungseinheiten, d) eine Anhebung des Interventionspreises für - Magermilchpulver um vier Rechnungseinheiten, e) eine Anhebung des Zuckerrübenpreises auf 7,25 DM/dz, f) eine Anhebung des Grundpreises für Schweinehälften auf 291,22 DM/100 kg; 2. angesichts der in der Molkereiwirtschaft gestiegenen und noch laufend steigenden Produktionskosten den Trinkmilchpreis um mindestens 4 Pfennig je Liter anzuheben; 3. die Altershilfe für Landwirte für Verheiratete auf monatlich 240 DM und für unverheiratete Berechtigte auf 160 DM anzuheben; 4. auf dem Gebiet der Agrarstrukturverbesserung, der Investitionsförderung und beim Küstenschutz sicherzustellen, daß hierfür ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden, die die steigenden Kosten in diesen Sektoren mindestens ausgleichen, so daß das Volumen aller Maßnahmen im Bereich der Agrarstrukturverbesserung und des Küstenschutzes auch bei Einführung der Gemeinschaftsaufgaben wenigstens nicht zurückgeht. Besondere Beachtung ist dabei der wirtschaftlichen Entwicklung in Grünlandgebie- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1970 4451 ten und in von der Natur benachteiligten Gebieten zu widmen. Bonn, den 11. November 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 87 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Agrarsoziales Ergänzungsgesetz — ASEG —) — Drucksachen VI/249, VI/438, VI/945, VI/1384, zu VI/1384 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 1 wird wie folgt geändert: 1. Der Nummer 1 wird folgende Nummer 01 vorangestellt: ,01. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Das Altersgeld beträgt ab 1. Juli 1971 für den verheirateten Berechtigten 240 Deutsche Mark, für den unverheirateten Berechtigten 160 Deutsche Mark monatlich." ' 2. In Nummer 2 erhält § 12 Abs. 2 folgende Fassung: „ (2) Der Beitrag ist für alle Beitragspflichtigen gleich. Er beträgt ab 1. Januar 1971 bis 30. Juni 1971 27 Deutsche Mark, ab 1. Juli 1971 33 Deutsche Mark." 3. Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. § 13 wird gestrichen." Bonn, den 10. November 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 88 Entschließungsantrag des Abgeordneten Freiherr von Fircks und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (23. ÄndG LAG) — Drucksachen VI/ 1000, V1/1351 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zum 1. April 1972 dem Deutschen Bundestag 1. über die bisherige Entwicklung und den Stand des Antragseingangs nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz zu berichten; 2. auf der Grundlage dieser Ergebnisse sowie unter Berücksichtigung des bis zum Ende der Antragsfrist nach dem Beweissicherungsgesetz am 31.Dezember 1972 erwarteten weiteren Antragseingangs eine Gesamtschätzung der Kosten für die Erfüllung der Ansprüche auf Hauptentschädigung für Zonenschäden vorzulegen. Bonn, den 10. November 1970 Freiherr von Fircks Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 91 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes — Drucksachen VI/1011, VI/1390 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden die Nummern 1 und 2 durch folgenden Wortlaut ersetzt: § 7 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung: „(1) Dem Soldaten, der Grundwehrdienst leistet, wird am 1. Dezember und nach Maßgabe des Absatzes 2 bei der Entlassung eine besondere Zuwendung gewährt. (2) Die Zuwendung beträgt nach Ableistung eines Grundwehrdienstes von — zwei Monaten 75 Deutsche Mark, — fünf Monaten 80 Deutsche Mark, — acht Monaten 120 Deutsche Mark, — elf Monaten 160 Deutsche Mark, — vierzehn Monaten 200 Deutsche Mark, — siebzehn Monaten 240 Deutsche Mark. Auf die Zuwendung sind während des Grundwehrdienstes bereits gewährte Zuwendungen anzurechnen. Die Zuwendungen dürfen den Gesamtbetrag von 240 Deutsche Mark nicht übersteigen. Die Zuwendung unterliegt dem Kaufkraftausgleich nach § 2 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, wenn der Soldat nach § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes doppelten Wehrsold erhält." b) Absatz 3 wird gestrichen. c) Die Absätze 4 bis 6 werden die Absätze 3 bis 5. d) In dem neuen Absatz 3 werden die Zahlen „1969" und die Worte „oder in den Fällen des § 1 Abs. 4 oder des § 2 Abs. 3 dieses Gesetzes seinen Dienst nicht ausübt" gestrichen. 4452 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1970 2. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am 1. November 1970 in Kraft." Bonn, den 11. November 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 10. November 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) zu seiner Mündlichen Frage t). Die Regelungen über die Errichtung von Wohnheimen sind in den für die Durchführung aller Maßnahmen auf dem Gebiet des Bau- und Wohnungswesens zuständigen Ländern nicht einheitlich. Besondere Vorschriften über Mindestwohnfläche und Mindestausstattung bestehen nur in den Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Nach den Wohnheimbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 1969 darf bei Wohnschlafzimmern für 2 und mehr Personen in der Regel eine Wohnfläche von 8 qm je Person nicht unterschritten werden. Diese Bestimmungen gelten grundsätzlich gleichermaßen für Deutsche wie für Ausländer. Abweichend von diesem Grundsatz sind nach dem Runderlaß des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen 284/69 vom 23. Mai 1969 bei der Förderung des Baues von Unterkünften für ausländische Arbeitnehmer durch die Bundesanstalt für Arbeit ausnahmsweise mindestens 5 qm Wohnfläche je Person zulässig. Die Bundesanstalt fördert den Bau von Unterkünften für ausländische Arbeitnehmer mit dieser Mindestwohnfläche seit 1960 mit erheblichen finanziellen Mitteln. Da diese Unterkünfte entsprechend den von der Bundesanstalt aufgestellten „Grundsätzen" vom 28. Oktober 1960 in Festbauweise als abgeschlossene Wohneinheiten errichtet werden, läßt sich der Beurteilung ,der Wohngröße die Gesamtwohnfläche (einschließlich Flur und Nebenräumen) zugrunde legen, die wesentlich über 5 qm je Person liegt. Eine Vergrößerung der Mindeswohnfläche je Person würde die Baukosten der Unterkünfte und damit die Kostenmiete je Bettplatz erhöhen. Sie würde damit zugleich die nicht erwünschte Folge haben, daß die ausländischen Arbeitnehmer, die nicht bereit sind, höhere Mieten zu zahlen, in nicht kontrollierte Unterkünfte ausweichen. Ich habe den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit ,gebeten, in die „Grundsätze über die Förderung der Unterkünfte" eine Bestimmung aufzunehmen, wonach die Gesamtwohnfläche dieser Unterkünfte 8 qm je Person nicht unterschreiten darf. Der *) Siehe 52. Sitzung Seite 2646 D Präsident wird dem Vorstand der Bundesanstalt eine Änderung der „Grundsätze" in diesem Sinne vorschlagen. Der Runderlaß des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen 284/69 soll entsprechend modifiziert werden. Darüber hinaus wird im Rahmen der beabsichtigten Revision der Richtlinien für die Unterkünfte italienischer Arbeitnehmer aus dem Jahre 1964 eine entsprechende Regelung über die Mindestwohnfläche angestrebt. Erste Verhandlungen mit italienischen Regierungsstellen haben bereits begonnen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. November 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) zu seiner Mündlichen Frage *). Die Sortierung nach der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz vom 31. Juli 1969 — die fakultativ ist — wird von allen Landesforstverwaltungen und, soweit bekannt, auch von den Gemeinden und vom Privatwald freiwillig mit Beginn des Forstwirtschaftsjahres 1971 eingeführt. Zwischen den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Spitzenverbänden der Forst- und Holzwirtschaft ist vereinbart worden, die Erfahrungen bei der Anwendung der Verordnung im Wirtschaftsjahr 1971 abzuwarten. Sollte sich hierbei nach Überwindung der Anlaufschwierigkeiten die Notwendigkeit ergänzender Richtlinien herausstellen, so ist vorgesehen, daß die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Ländern und unter Abstimmung mit den Verbänden der Forst- und Holzwirtschaft bundeseinheitliche Richtlinien herausgibt. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 6. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/1339 Frage A 34) : Wie viele deutsche Staatsangehörige sitzen in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und im Ausland wegen Rauschgiftvergehen in Strafanstalten ein? Statistische Angaben über die Zahl der deutschen Staatsangehörigen, die wegen Rauschgiftdelikten verurteilt sind und ihre Strafe in Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland verbüßen, sind nicht vorhanden. Die vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden herausgegebene Strafvollzugsstatistik enthält keine Angaben darüber, wieviel Rauschgifttäter in den Justizvollzugs- *) Siehe 76. Sitzung Seite 4255 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1970 4453 anstalten einsitzen, da Rauschgiftdelikte bislang im Straftatenverzeichnis der Vollzugsstatistik nicht besonders ausgewiesen werden. Im Hinblick auf die Entwicklung der Rauschgiftkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland wird die Bundesregierung deshalb im Einvernehmen mit den Landesjustizverwaltungen prüfen, ob künftig auch Vergehen gegen das Opiumgesetz in das Straftatenverzeichnis der Strafvollzugsstatistik aufgenommen werden sollen. Hinsichtlich der Anzahl der Verurteilungen wegen Vergehens gegen das Opiumgesetz sind zur Ergänzung der Antwort der Bundesregierung vom 28. März 1968 (Drucksache V/2789) auf die Kleine Anfrage betr. Status, Beurteilung und Maßnahmen auf dem Sektor Rauschgifte und Drogen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom Statistischen Bundesamt fernmündlich folgende Angaben mitgeteilt worden: In den Jahren 1966 bis 1968 sind in der Bundesrepublik Deutschland wegen Vergehens gegen das Opiumgesetz rechtskräftig verurteilt worden: Jahr Verurteilte davon Ausländer insgesamt oder Staatenlose 1966 138 59 1967 176 80 1968 304 99 Für das Jahr 1969 liegen noch keine Ergebnisse vor. Bei der Systematik der Strafverfolgungsstatistik, der diese Zahlen entnommen sind, läßt sich allerdings die tatsächliche Zahl der Verurteilungen wegen Vergehens gegen das Opiumgesetz nicht ermitteln. Wegen der geringeren Strafandrohung nach dem Opiumgesetz ist davon auszugehen, daß eine in Tateinheit oder Tatmehrheit mit einem Strafgesetz mit höherer Strafandrohung ausgesprochenen Verurteilung in der Strafverfolgungsstatistik nicht als Rauschmittelvergehen erscheint. Hierauf ist bereits bei der vorgenannten Antwort der Bundesregierung vom 28. März 1968 hingewiesen worden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 6. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1339 Frage A 35) : Trifft die im Informationsdienst „R + S Information — Bonner Politischer Dienst" am 21. Juli 1970 veröffentlichte Unterstellung zu, daß von der jetzigen Bundesregierung kein verstärkter Kampf gegen die zunehmende sexuelle Verwilderung in verschiedenen Publikationsorganen zu erwarten sei, da eines der übelsten pornographischen Produkte, „Die St. Pauli-Nachrichten", in einer Firma hergestellt werde, die zur Sozialdemokratischen Konzentrations-GmbH gehöre? Nein, Herr Kollege, die Unterstellung, von der die Sie sprechen, ist böswillig und trifft nicht zu. Die Bundesregierung läßt sich in ihren Reformvorstellungen nicht von sachfremden Überlegungen leiten. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 6. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hein (Salzgitter-Lebenstedt) (CDU/CSU) (Drucksache V/1339 Fragen A 36 und 37) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Bemühungen des niedersächsischen Justizministers Schäfer zu unterbinden, die Zentrale Erfassungsstelle der Westdeutschen Länderjustizverwaltungen zur Registrierung von Gewalt und Willkürakten an der Zonengrenze und in der DDR, die ihren Sitz in Salzgitter hat, aufzulösen? Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß ein solches Vorgehen gegen den Geist und den Inhalt der Europäischen Konvention der Menschenrechte, die von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert ist, verstößt? Der Justizminister des Landes Niedersachsen hat gelegentlich der Justizministerkonferenz vom 28. bis 30. Oktober 1970 in Hannover die Frage der weiteren Arbeit und Organisation der Zertralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter aufgeworfen. Die Frage ist eingehend erörtert worden. Die Justiminister der Länder haben nach Abstimmung mit dem Bundesminister der Justiz wie folgt Stellung genommen: Nach Unterrichtung durch Herrn Justizminister Schäfer über die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter sehen die Justizminister keinen Anlaß, ihre früheren Beschlüsse über die Einrichtung und Tätigkeit dieser Erfassungsstelle abzuändern. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Die Bundesregierung steht uneingeschränkt hinter der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Mit Ihrer Frage sprechen Sie aber das Problem an, welche Behörde in der Bundesrepublik Deutschland für die Strafverfolgung von Gewalt- und Willkürakten an der Zonengrenze und in der DDR zuständig ist. Dieses ist eine Frage der Organisation und der zweckmäßigen Zuständigkeitsregelung, die nach Auffassung der Bundesregierung außerhalb des Rahmens der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten liegt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 6. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1339 Frage A 59) : Hält die Bundesregierung die Erhöhung der Einschaltpreise für Werbespots im 2. Deutschen Fernsehen und bei fünf Werbegesellschaften von ARD-Rundfunkanstalten in der Höhe zwischen 10 und 35 % für gerechtfertigt? 4454 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1970 Ihre Frage ist identisch mit dem zweiten Teil Ihrer Frage, die wegen Ihrer Abwesenheit in der Fragestunde am 15. Oktober 1970 bereits schiftlich von Staatssekretär Schöllhorn beantwortet wurde, denn zwischen „gerechtfertigt" oder „wie beurteilt" ist ein geringer Unterschied. In jedem Fall hat jedoch Herr Schöllhorn in dem zweiten Teil . seiner Antwort, die ich Ihnen noch einmal zuschicke, Ihre Frage beantwortet. Wenn Sie noch zusätzliche Fragen haben, werde ich gern versuchen, Ihnen diese auch außerhalb der Fragestunde zu beantworten. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 11. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/1386 Frage A 1): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im gemeinsamen Erlaß des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen sowie des Bundesministers der Verteidigung an alle Oberfinanzdirektionen und Wehrbereichsverwaltungen (I B 4 -56 71 02 - 2 - bzw. U II 5 - Az.: 45-30-01 v. 31. 10. 1969) erbetene zweijährige periodische Begehung von Wohnsiedlungen in vielen Fällen noch immer nicht durchgeführt ist, und wann werden die Begehungen voraussichtlich abgeschlossen sein? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die periodische Begehung von Wohnsiedlungen der Bundeswehr bisher nicht in allen Standorten durchgeführt ist. Bereits bei Herausgabe des gemeinsamen Erlasses am 31. Oktober 1969 an die Oberfinanzdirektionen und Wehrbereichsverwaltungen war erkennbar, daß die in Betracht kommenden 503 Standorte der Bundeswehr im Hinblick auf den Personal- und Zeitaufwand nicht in kurzer Zeit aufgesucht werden können. Der Erlaß sieht daher auch vor, „möglichst" alle 2 Jahre die Standorte zu begehen und „anstehende" Probleme gemeinsam zu erörtern. Er empfiehlt ferner, solche Standorte vorzuziehen, in denen sich Schwierigkeiten, insbesondere im Verhältnis Vermieter/Mieter ergeben haben oder abzeichnen. Da sich zu klärende Fragen auch in bereits begangenen Standorten jederzeit erneut ergeben können, ist ein Abschluß im Sinne einer Beendigung der Begehung nicht zu erwarten, zumal auch der gemeinsame Erlaß möglichst einen wiederholten Besuch der Standorte vorsieht. Andererseits-liegt es durchaus im Rahmen des Ermessens der Oberfinanzdirektionen und Wehrbereichsverwaltungen, solche Standorte, in denen erkennbar keine Probleme anstehen oder sich abzeichnen, in längeren als zweijährigen Zeiträumen aufzusuchen oder evtl. gar auf eine Begehung zu verzichten. Auf Grund des gemeinsamen Erlasses haben die Oberfinanzdirektionen und Wehrbereichsverwaltungen 87 Standorte aufgesucht, davon 10 mehrmals. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 11. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1386 Frage A 6) : Wie bewertet die Bundesregierung die Mitarbeit des „Reichsbund" an den Vorbereitungsarbeiten einer von der FER, der kommunistisch gesteuerten Verfolgteninternationale, geplanten Veranstaltung, die das Ziel hat, eine sogenannte europäische Sicherheitskonferenz zu unterstützen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der „Reichsbund der Kriegs- und Zivilgeschädigten, Sozialrentner und Hinterbliebenen" auf seiner 7. Bundestagung am 1. bis 3. Oktober 1970 in Koblenz beschlossen hat, die Kontakte zu den WiderstandskämpferVerbänden in Osteuropa zu verstärken. Im Rahmen dieser Bestrebungen haben Vertreter des „Reichsbundes" am 21./22. Oktober dieses Jahres in Belgrad an einer u. a. von der „Fédération internationale des résistants (FIR)" geförderten Sitzung nationaler Verbände ehemaliger Widerstandskämpfer teilgenommen. Diese Tagung sollte Zeitpunkt, Ort und Themen eines europäischen Treffens ehemaliger Widerstandskämpfer Europas vorbereiten, auf dem Fragen eines „auf die Grundsätze der Vereinten Nationen gegründeten Sicherheitssystems aller europäischen Völker" erörtert werden sollen. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, zu der Mitwirkung des „Reichsbundes" bei dieser vorbereitenden Tagung eine wertende Stellungnahme abzugeben. Es gehört nicht zu ihren Befugnissen, demokratischen Organisationen wegen der Wahl ihrer Gesprächspartner Lob oder Tadel auszusprechen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 11. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU (Drucksache VI/1386 Frage A 7) : Hält es die Bundesregierung trotz der Pressefreiheit, die auch ich bejahe, nicht für notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft Berufsstände oder Einzelpersönlichkeiten, die möglicherweise Presseverleumdungen in besonderen Maßen ausgesetzt sind, gegenüber solchen Behauptungen zu schützen und diese Presseorgane durch eine Änderung der betreffenden Bestimmungen zu zwingen, auch eine wahrheitsgemäße Gegendarstellung mit der gleichen Placierung in ihrem Organ zu veranlassen? Ein Anspruch auf Gegendarstellung ist bereits in den Landespressegesetzen gegeben. Er steht der „betroffenen Person oder Stelle" zu, soweit sie durch eine „im Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung" betroffen ist. Unabhängig vom presserechtlichen Gegendarstellungsanspruch gibt es zivilrechtliche Ansprüche, wenn jemand durch eine Presseveröffentlichung geschädigt wird. Wird Zugleich durch die Veröffentlichung eine Strafbestimmung verletzt, so tritt entweder nach Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1970 4455 den allgemeinen Strafrechtsvorschriften oder nach den Landespressegesetzen die Strafverfolgung ein. In diesem Rahmen kennt das Strafrecht einen besonderen Ehrenschutz für den Bundespräsidenten, für Verfassungsorgane in Bund und Ländern und ihre Mitglieder sowie für Personen, die im politischen Leben stehen. Durch dieses System ineinandergreifender Rechtsvorschriften wird bereits heute ein weitgehender Rechtsschutz erreicht. Bei den Vorarbeiten für den Entwurf eines Presserechtsrahmengesetzes des Bundes wird jedoch in meinem Hause zur Zeit geprüft, wie der Rechtsschutz in Übereinstimmung mit dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung und der Pressefreiheit im Bereich des Gegendarstellungsanspruchs und bei der Sorgfaltspflicht der Presse verstärkt werden kann. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 11. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/1386 Fragen A 21 und 22) : Hat die Bundesregierung oder haben andere Stellen in der Bundesrepublik Deutschland die Abgasdichte auf den Schulwegen unserer Kinder in den Städten untersucht, und wie sind die Untersuchungsergebnisse ausgefallen? Wird die Bundesregierung mit den Ländern dahin gehend Verbindung aufnehmen, daß der Schulanfang auf Zeiten verschoben wird, die außerhalb der größten Verkehrsdichte liegen, damit die Schulkinder weder den Gefahren des Straßenverkehrs noch den Gefährdungen durch hohe Abgaskonzentrationen in den Straßen ausgesetzt sind? Der Bundesregierung sind keine speziellen Untersuchungsergebnisse bezüglich der Abgasdichte auf Schulwegen bekannt. Die Belastung der Luft mit Luftverunreinigungen auf Schulwegen kann nur mit Hilfe von Analogiebetrachtungen aus den Ergebnissen anderer Messungen hergestellt werden. Der morgendliche Schulanfang fällt im allgemeinen mit dem Maximum der Verkehrsdichte und damit mit einer Höchstbelastung durch Abgase von Kraftfahrzeugen zusammen. Man kann davon ausgehen, daß unsere Kinder auf den Schulwegen maximal bis zu 30 Minuten den Einwirkungen von Kraftfahrzeugabgasen ausgesetzt sind. Unter ungünstigen meteorologischen Verhältnissen ist über einen Zeitraum von 30 Minuten der Hauptverkehrszeit in den Zentren der Großstädte eine Konzentration von 25 ppm (parts per million) Kohlenmonoxid festgestellt worden. Die kurzfristigen Einwirkungen von 25 ppm Kohlenmonoxid über einen Zeitraum von 30 Minuten erscheinen nach den vorliegenden Forschungsergebnissen noch unbedenklich. Es darf jedoch nicht übersehen werden, daß in den Verdichtungsgebieten die Luft nicht nur durch Kohlenmonoxid verunreinigt ist. Die Bundesregierung ist deshalb der Ansicht, daß grundsätzlich die Verunreinigung der Luft an den Quellen zu bekämpfen ist und daß alle Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Luft so rein wie möglich zu halten. Insbesondere gilt dies für die Entgiftung der Abgase aus Kraftfahrzeugen. In der Bundesrepublik und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sind Vorschriften erlassen worden, durch die der Auswurf von Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen vermindert wird (Anlage XI, XII, XIII und XIV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Ein Gesetz zur Verminderung der Bleizusätze der Kraftstoffe ist in Vorbereitung. Die Bundesregierung wird alle Anstrengungen unternehmen, um die dort festgelegten Grenzwerte weiter zu senken. Der BMBW wird dieses Problem der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in einem Brief unterbreiten. Über das Ergebnis wird er Sie schriftlich unterrichten. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Helms (FDP) (Drucksache VI/1386 Frage A 48) : Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, angesichts eines inländischen Überangebotes die Speisekartoffeleinfuhren z. B. aus Griechenland mengen- und wertmäßig freizugeben (Bundesanzeiger Nr. 193 vom 16. Oktober 1970, Ausschreibung 242199)? Der augenblickliche Preisdruck auf den norddeutschen Speisekartoffelmärkten wird nicht durch Drittlandeinfuhren verursacht. 1. Die Einfuhren aus Drittländern sind nicht liberalisiert. Vielmehr bestehen nur begrenzte und handelsvertraglich festgelegte Einfuhrkontingente, und zwar über 70 000 t aus Polen und bis zu 2000 t aus der Tschechoslowakei. Beide Kontingente sind ausschließlich für die Versorgung West-Berlins bestimmt und wurden bisher zumeist nicht ausgenutzt. Nur in Ausnahmejahren wurden begrenzte Partien dieser Kontingente von der heimischen Veredelungsindustrie übernommen, wenn diese sich mit dem benötigten Spezialrohstoff im Inland nicht ausreichend versorgen konnte. 2. Alle übrigen Speisekartoffeleinfuhren kommen aus den EWG-Mitgliedstaaten; diese Einfuhren sind vertragsgemäß liberalisiert. Die Ausschreibung von Einfuhrmöglichkeiten für Speisekartoffeln aus Griechenland entspricht Artikel 37 des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Griechenland, wonach die Vertragsparteien die allgemeinen Vorschriften zur Beseitigung von Einfuhrkontingenten sowie von Abgaben und Maßnahmen gleicher Wirkung anzuwenden haben. 4456 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1970 Die gesamte Speisekartoffelernte Griechenlands erreichte 1969 nur 220 000 t; sie gestattet keine nennenswerten Ausfuhren. 3. Der Preis in der EWG wird von Angebot und Nachfrage bestimmt. Die gesamte EWG-Kartoffelernte ist in diesem Jahr nicht größer als im Vorjahr. Obgleich auch die deutsche Kartoffelernte 1970 mit 16,25 Millionen t nur um 1,7% über der von 1969 liegt, bleiben die diesjährigen Erzeugererlöse erheblich hinter denen des Vorjahres zurück. Hauptursache ist eine größere Produktionsausweitung in Norddeutschland (allein in Nie- dersachsen und Schleswig-Holstein 1,07 Millionen t mehr als im Vorjahr). Da das Angebot in Süddeutschland trotz unterdurchschnittlicher Ernte für die dortige Nachfrage ausreicht, sind übergebietliche Absatzmöglichkeiten für norddeutsche Ware beschränkt. Hinzu kommt, daß die norddeutschen Kartoffelsorten zum Teil nicht der Geschmacksrichtung anderer Absatzregionen entsprechen und im Gegensatz zu Süddeutschand ausreichende Verarbeitungs- und Veredlungskapazitäten fehlen. Der Angebotsdruck in Norddeutschand beeinträchtigt leider die Preisentwicklung im gesamten Bundesgebiet.
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Paul Röhner


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte mit Bezug auf die Deckungsfrage einige Anmerkungen zum diesbezüglichen Antrag der CDU/CSU-Fraktion — Drucksache VI/249 — machen. Die Deckungsfrage ist ja offensichtlich der Hauptgrund für das ablehnende Verhalten der Koalitionsparteien gegenüber diesem Gesetzesantrag.
      Ich persönlich bin der Meinung und ich möchte das auch namens meiner Fraktion ausdrücken und vortragen, daß die Auffassung der Koalitionsparteien und der Regierung, für den GAL-Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion auf Erhöhung des landwirtschaftlichen Altersgeldes sei im Jahre 1971 keine solide, keine ausreichende Deckung vorhanden, nicht haltbar ist und nicht zutrifft. Ich möchte das Gegenteil behaupten und will auch den Versuch machen, das zu beweisen.
      Überprüft man einmal den Agrarhaushalt 1971 auf das in Kapitel 10 03 eingestellte Gesamtvolumen, dann ergibt sich ein Betrag von 2 879 437 000 DM. Man muß aber wissen, daß in diesem Betrag eine Summe von 149,4 Millionen DM enthalten ist, die auf nationale Ausgaben der Vorratshaltung und sonstiger Marktordnungsmaßnahmen entfällt. Ich meine mit diesen in Kapitel 10 03 ausgebrachten nationalen Maßnahmen die Ausgaben für die Vorratshaltung für Berlin, die NATO-Getreidereserve, die Frachthilfegetreidemaßnahmen, die Ausfuhrerstattung für Zuchtvieh, die Förderung für Fischabsatz und den Verwaltungskostenzuschuß für EV- Stellen. Das heißt, anders ausgedrückt: Tatsächliche Ausgaben für die EWG-Agrarpolitik sind nach Abzug dieser 159,4 Millionen DM jene 2 720 000 000 DM, die in der „Übersicht" im Anhang zum Einzelplan 10 unter den Ausgabeblöcken H, J und K tat-



      Röhner
      sächlich aufgeführt sind. Wir stellen also hier unterschiedliche Zahlen fest.
      Nun ist dabei folgendes zu beachten. Die Ausgaben für die EWG-Agrarpolitik werden dann vom EWG-Agrarfonds direkt finanziert, wenn ihr Entstehungsgrund nach dem 1. Januar 1971 gegeben ist. Entsprechend sind diese vom EWG-Agrärfonds direkt an den Bundeshaushalt fließenden Mittel auch bei Kap. 60 06, und zwar bei Tit. 686 11 als Minderausgaben eingestellt. Die dort eingestellte Minderausgabe in Höhe von 2,443 Milliarden DM enthält außerdem — daß muß auch hervorgehoben werden — einen Betrag von 330 Millionen DM für den Aufwertungsausgleich. Bringt man diese Summe für den Aufwertungsausgleich von dem gesamten Ansatz in diesem Titel in Abzug, verbleiben echte 2,113 Milliarden DM. Es ergibt sich also — und um diese Beweisführung ging es mir hier — ein Differenzbetrag von insgesamt 606 Millionen DM.
      Ich bin der Meinung, die Konsequenz, die daraus gezogen werden kann, ist die, daß diese Ausgaben wohl 1971 getätigt werden müssen, aber ihr Entstehungsgrund bereits in der Zeit vor dem 1. Januar 1971, also im Jahre 1970 liegt. Und das heißt doch, daß für diese Ausgaben — ich sprach von rund 600 Millionen DM — noch das alte EWG-Rückvergütungssystem anzuwenden ist und nicht das neue direkte Finanzierungssystem.
      In der Finanzierungspraxis hat das natürlich seine entsprechende Auswirkung. Wenn diese im nachhinein zu zahlenden Beträge weniger als diese 606 Millionen DM Differenz ausmachen, dann können die Ausgaben bei Kap. 10 03 um diesen verringerten Betrag im Jahre 1971 gekürzt werden.
      Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man bedenkt, daß dieses geschehen kann, ohne daß dabei die Minderausgaben, die bei Kap. 60 06 ausgebracht sind, also die Direktzuflüsse aus Brüssel, irgendwie geändert oder gekürzt werden müßten, ergibt sich daraus für mich die folgende zwingende Schlußfolgerung: auch bei ganz vorsichtigen Schätzungen ist im Jahre 1971 mit Verpflichtungen, deren Entstehungsursachen bereits im Jahre 1970 begründet waren — altes Finanzierungssystem —, von höchstens 400 Millionen DM zu rechnen. Das ergibt dann einen Restbetrag von mindestens 200 Millionen DM, die im Voranschlag für 1971 bei Kap. 10 03 tatsächlich eingestellt sind und die deshalb umgeschichtet werden können.
      Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch auf eine zweite Deckungsmöglichkeit ausdrücklich hingewiesen haben. Die Ansätze für Kap. 10 03 sind — und das ist ganz natürlich und ordnungsgemäß — in den Frühjahrsmonaten des Jahres 1970 kalkuliert, fixiert und dann im Haushalt eingestellt worden. Wenn man dann an die Ausgabenblöcke — Vorratshaltung und Abbaumaßnahmen — denkt und wenn man den Versuch macht, diese dort bereitgestellten Summen nach den heutigen Tatbeständen und nach den heutigen Kenntnissen abzustimmen und zu kalkulieren, kommt man auch hier zu dem zwingenden Schluß, daß die damals zu Recht eingestellten Beträge heute nicht mehr realistisch sind. Sie können heute wesentlich kleiner gehalten werden. Also auch in diesem Bereich des Kap. 10 03 für 1971 sind echte Umschichtungsmöglichkeiten gegeben.
      Ich darf hier vielleicht ein, zwei Beispiele herausgreifen. Bei Getreide z. B. darf man sicherlich nach den heutigen Tatbeständen und nach den heutigen Kenntnissen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Marktsituation mit einem Einsparungsbetrag von etwa 120 bis 140 Millionen DM rechnen.
      Noch ein zweiter Posten sei genannt. Er betrifft die Fette. Wir alle kennen das Problem: Abbau des Butterberges usw. Bei den Fetten — damit meine ich neben Butter auch den Bereich Magermilchpulver — könnte infolge niedriger gewordener Durchschnittsbestände ebenfalls ein Betrag von etwa 30 Millionen DM freigesetzt werden.
      Allein diese beiden Posten der Vorratshaltung ergeben zusammen bereits eine Summe von 170 Millionen DM.
      Aber auch bei den Abbaumaßnahmen wäre durchaus noch mit einem Betrag von etwa 126 bis 130 Millionen DM zu kalkulieren.

      (diese zweite Deckungsmöglichkeit hingewiesen haben. Abschließend darf ich feststellen: Wenn in den zurückliegenden Monaten vielleicht auf allen Seiten dieses Hauses zu Recht immer wieder „mehr soziale Sicherheit" für unsere bäuerlichen Familien gefordert worden (ist, dann bin ich der Meinung, daß in Anbetracht des Antrages der CDU/CSUFraktion und in Anbetracht der soliden realistischen Deckungsvorschläge hier eine Möglichkeit gegeben ist, einen guten, einen entscheidenden Schritt voranzugehen in Richtung auf mehr soziale Sicherheit für unsere deutsche Landwirtschaft. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. von Bülow. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte drei Bemerkungen zu dem machen, was Herr Röhner vorgetragen hat. Erstens. Es sind, glaube ich, kaum drei Stunden her, daß wir die (Berichterstatterbesprechung für Einzelplan 10 abgeschlossen haben. Da haben wir darum gekämpft, daß wir 5 Millionen DM aus Kap. 10 03 freibekommen. Es war keineswegs die Gewißheit da, wie hier vorgetragen wurde, daß derartige Mittel vorhanden sind. Zweitens. Die Überproduktion der EWG an Butter und anderen Waren war für 1970 klar als geringer zu erkennen. Deswegen war Luft in Kap. 10 03. Die Entwicklung für 1971 ist völlig unübersichtlich. Wir alle wissen, daß diesen Einzelplan eine hohe Ungewißheit auszeichnet und daß es deshalb in hohem Maße unverantwortlich wäre, in dieser Größenordnung in den Topf zu greifen mit Röhner der Möglichkeit, ,daß das später zu Lasten anderer Maßnahmen geht. Drittens. Herr Röhner, es ist doch einfach eine kurzfristige und flachbrüstige Argumentation, wenn man Kap. 10 03 für das Jahr 1971 isoliert sieht. Das Altersgeld ist doch keine Maßnahme, die wir ein Jahr gewähren können und im anderen Jahr wieder wegnehmen. Wir müssen doch die mittelfristige Finanzplanung sehen. Darin sind diese Mittel zur Zeit ganz klar nicht vorhanden. Diese wenigen Anmerkungen wollte ich machen. Es geht uns genauso um die Landwirtschaft wie Ihnen. Aber wir müssen ein realistisches Konzept vorlegen, und wir müssen die Krankenversicherungsreform verwirklichen, die Sie bereits 1966 angekündigt, aber bis heute nicht verwirklicht haben. Das Wort hat der Abgeordnete Schonhofen. Herr Präsident! Meine ,sehr verehrten Damen und Herren! Wer sich nach neunstündiger agrarpolitischer Debatte die letzten Sympathien des Hauses nicht verscherzen will, sollte sich im Telegrammstil äußern. Herr Kollege Horstmeier hat in Zusammenhang mit der Begründung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion Umdruck 87 gemeint, es müßten Zeichen gesetzt werden. Meine Damen und Herren, es sind Zeichen gesetzt worden. Man muß sich nur bemühen, sie zu sehen, sie nicht zu übersehen, sie nicht geflissentlich zu übersehen. Es sind Zeichen in dem Gesetz gesetzt worden, das wir in wenigen Minuten zu verabschieden bereit sind. Wir werden eine beachtliche Verbesserung der Landabgaberente verabschieden. Wir werden in dem gleichen Gesetz, in dem agrarsozialen Ergänzungsgesetz, die Nachentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung einführen. Zweitens gehört zu den Zeichen, die diese Bundesregierung gesetzt hat, die Einführung der Krankenversicherungspflicht. Sie sind darüber informiert, daß die Verbesserung der Landabgabenrente, die Schaffung der Möglichkeit der Beitragsnachentrichtung in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Einführung eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes in den agrarsozialen Maßnahmen dieser Koalition Vorrangstellung einnehmen. Lassen Sie mich abschließend noch wenige Bemerkungen zum Thema der Altershilfe, das auch der Kollege Horstmeier hier angesprochen hat, machen. Diese Bemerkungen beziehen sich zugleich auf die landwirtschaftliche Unfallversicherung. All das ist nichts Neues; trotzdem scheint es mir notwendig zu sein, diese Bemerkungen hier vor aller Öffentlichkeit zu machen, damit kein schiefes Bild entsteht. Es ist klar, daß, was die Höhe der Leistungen der Altershilfe und der Unfallversicherung und auch die Solidität der zukünftigen finanziellen Basis dieser beiden Einrichtungen angeht, keine erfreuliche Lage zu verzeichnen ist, ich kann auch sagen, kein erfreuliches Erbe übernommen worden ist. Es ist das ausgesprochene Anliegen dieser Bundesregierung, hierfür Lösungsmöglichkeiten in relativ kurzer Zeit aufzuzeigen. Es sollte noch hinzugesetzt werden, daß die beiden Regierungsparteien der Großen Koalition die Finanzierung der Altershilfe lediglich bis zum Ende des Jahres 1970 sichergestellt haben und daß wir mit diesem Gesetz die Finanzierung nunmehr bis zum Ablauf der Übergangszeit sicherstellen. Sie haben in den Ausschußberatungen zur Kenntnis nehmen können — ich möchte das hier noch einmal wiederholen —, daß diese Bundesregierung und diese Koalition die Absicht haben, mit dem Ablauf der Übergangszeit eine grundsätzliche Neuregelung der Altershilfe und Unfallversicherung anzustreben. Meine Damen und Herren, in der heutigen Debatte — das ist zweifellos kennzeichnend für sie gewesen — ist zum Ausdruck gekommen, daß diese Bundesregierung und diese Koalition willens sind, zielstrebig und beharrlich, sachbezogen und gleichzeitig auch sachgerecht eine Agrarsozialpolitik zu betreiben. Die vorliegenden Anträge der Opposition scheinen uns darauf angelegt zu sein, diese klare Konzeption zu unterlaufen. Wir sehen uns deshalb nicht in der Lage, Ihren Anträgen zuzustimmen. Meine Damen und Herren, die Liste der Wortmeldungen ist erschöpft. Der Antrag Umdruck 87 ist begründet. Die Stellungnahme zur Begründung ist erfolgt. Ich bitte Sie, Drucksache VI/1384 zur Hand zu nehmen. Die Aussprache in zweiter Lesung ist beendet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe Art. 1 des Gesetzentwurfes auf. Zu Art. 1 § 1 liegen drei Änderungsanträge auf Umdruck 87 vor. Auf Umdruck 87 Ziffer 1 wird beantragt, Art. i § 1 Nr. 1 eine Nr. 01 voranzustellen. Auf Umdruck 87 Ziffer 2 liegt ein Änderungsantrag zu Art. 1 § 1 Nr. 2 vor. Auf Umdruck 87 Ziffer 3 muß eine Berichtigung vorgenommen werden. Es muß unter Ziffer 3 wie folgt heißen: Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. § 13 a wird gestrichen." Ich rufe zunächst Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck 87 auf. Danach soll der Nr. 1 in Art. 1 § 1 eine Nr. 01 vorangestellt werden: Präsident von Hassel Wer diesem Änderungsantrag unter Ziffer 1 auf Umdruck 87 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — So ganz klar sind wir uns nicht. Es wird bezweifelt, daß das letzte die Mehrheit war. Dann muß ausgezählt werden. Meine Damen und Herren! Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Insgesamt sind 469 Stimmen abgegeben worden. Für Ziffer i des Antrages auf Umdruck 87 wurden 226 Ja-Stimmen und 243 Nein-Stimmen abgegeben. Die Ziffer 1 ist damit abgelehnt. Mir ist mitgeteilt worden, daß Ziffer 2 zurückgezogen wird. Nunmehr müssen wir über Ziffer 3 abstimmen. Nach ihr soll § 13 gestrichen werden. Wer der Ziffer 3 des Antrags auf Umdruck 87 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? —Die Ziffer 3 ist mit der gleichen Mehrheit abgelehnt worden. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über Art. 1 in der Ausschußfassung. Gleichzeitig können wir über Art. 2, 3 und 4 sowie Einleitung und Überschrift abstimmen. Wer diesen 4 Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? Das ist angenommen worden. Ich eröffnet die dritte Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung. Wir stimmen in dritter Beratung über das gesamte Gesetz in der Ausschußfassung ab. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einer Reihe von Enthaltungen ist das Gesetz in dritter Beratung angenommen worden. Wir kommen zur Abstimmung über Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses. Ich mache darauf aufmerksam, daß mit der Annahme dieser Ziffer 2 die Tagesordnungspunkte 4 b und 4 c erledigt wären. Wer dem Antrag des Ausschusses unter Ziffer 2 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ziffer 2 des Ausschußantrages ist angenommen worden. Wir kommen zu Ziffer 3 des Ausschußantrags. Wer ihr seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das ist angenommen. Wer Ziffer 4 des Ausschußantrags annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das ist so beschlossen. Damit haben wir die Punkte 4 a, 4 b und 4 c erledigt. Bevor ich Punkt 5 aufrufe, darf ich davon Kenntnis geben, daß der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses mich gebeten hat, Ihnen mitzuteilen, daß die Sitzung des Verteidigungsausschusses morgen nicht, wie vorgesehen, um 9.45 Uhr, sondern erst um 17 Uhr beginnt. Ich rufe nunmehr Punkt 5 unserer Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Zählung in der Landund Forstwirtschaft — Drucksache VI/1133 — a)


      (Beifall bei der CDU/CSU.)


    Rede von Kai-Uwe von Hassel
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. Andreas von Bülow


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





      (Beifall bei der SPD.)