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ID0607719800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6077

  • date_rangeDatum: 6. November 1970

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    Deutscher Bundestag 77. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. November 1970 Inhalt: Absetzung des Punktes 9 von der Tagesordnung 4265 A Erweiterung der Tagesordnung 4265 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 4265 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 4265 C Begrüßung des Präsidenten des Parlaments der Republik Gambia . . . . . . . 4275 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften (Drucksachen VI/880, zu 880) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/ 1374) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. April 1970 zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen VI/879, zu VI/879); Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen VI/ 1334, Nachtrag zu VI/1374 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung —, mit Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinien des Rates über das gemeinsame Steuersystem für Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (aus Drucksache V/3774, Drucksache VI/1344), mit Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über die Entschließung des Europäischen Parlaments zu den vom Rat der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Bestimmungen zur Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch Eigenmittel der Gemeinschaften zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rats und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen VI/915, VI/1369) und mit Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Durchführung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften (Drucksachen VI/956, VI/1376) Röhner (CDU/CSU) . . . . . . . 4266 B Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 4267 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 Brandt, Bundeskanzler 4268 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 4271 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 4275 B von Hassel, Präsident 4276 A Borm (FDP) . . . . . . . . 4277 B Dr. Wagner (Trier )(CDU/CSU) . 4281 D Moersch, Parlamenarischer Staatssekretär . . . . 4286 D, 4311 A Dr. von Bülow (SPD) 4292 C Dr. Schiller, Bundesminister . . 4294 C Blumenfeld (CDU/CSU) 4297 A Dr. Rutschke (FDP) 4300 D Frau Dr. Focke, Parlamentarischer Staatssekretär 4303 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4304 D Josten (CDU/CSU) 4313 A Lautenschlager (SPD) 4313 B Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) (Erklärung nach § 36 GO) . . . 4315 C Fragestunde (Drucksache VI/ 1339) Frage des Abg. Hansen (SPD) : Verhandlungen mit der Regierung der USA über die Rückgabe des Document Center in Berlin Moersch, Parlamenarischer Staatssekretär . . . . 4315 D, 4316 A Hansen (SPD) . . . . . 4315 D, 4316 A Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) : Entwicklungshilfe an Israel im Jahre 1969 Moersch, Parlamenarischer Staatssekretär . . . . . . . 4316 B, C Werner (CDU/CSU) . . . . . . 4316 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Auffassung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom Begriff der Ratifikation Moersch, Parlamenarischer Staatssekretär . . . 4316 C, 4317 A, B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 4316 D Reddemann (CDU/CSU) 4317 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 4317 B Fragen des Abg. Wolfram (SPD) : Situation der Psychiatrie in der Bundesrepublik und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4317 D, 4318 A, B, C, D Wolfram (SPD) 4318 A, B, D Glombig (SPD) . . . . . . . 4318 B Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) : Verbesserung der hygienischen Einrichtungen auf den Parkplätzen der Bundesautobahnen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4319 B, C, D Dr. Enders (SPD) 4319 C, D Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Teilnahme des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen sowie seiner Staatssekretäre an Gewerkschaftstagen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4320 A, B Niegel (CDU/CSU) 4320 B Frage des Abg. Wende (SPD) : Ausbauzustand der Notrufsäulen an Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4320 B, C Wende (SPD) . . . . . . . . 4320 C Frage des Abg. Wende (SPD) : Voraussetzungen für die Einrichtung der Notrufnummer 110 im gesamten Bundesgebiet Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4320 D, 4321 A, B, C Wende (SPD) . . . . . . . . 4321 A, B Niegel (CDU/CSU) 4321 B Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Umwandlung von Altbauwohnungen in Gastarbeiterschlafstellen und sonstige Massenquartiere Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4321 C, D, 4322 B, C Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 4322 A, C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 III Nächste Sitzung 4322 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4323 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 86 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften (Drucksachen VI/880, zu VI/880, VI/1374) und des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. April 1970 zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen VI/879, zu VI/879, VI/1374) 4323 C Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 85 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. April 1970 zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen VI/879, VI/1374) . . 4324 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Konzentrationsvorgänge in der schleswig-holsteinischen Heimatpresse . 4324 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) betr. RPJ-Seminar an der Schule für Innere Führung in KoblenzPfaffendorf 4324 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. vorzeitige Entlassung von Wehrpflichtigen zur Studienaufnahme an den landwirtschaftlichen Fachhochschulen . . . 4325 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. kostenlose Fahrten von Soldaten zum Bundestag und Bundesrat 4325 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Globalanmietung von Wohnungen für Soldaten 4325 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. Verbreitung der Untersuchungsergebnisse bezüglich Rauschgift 4325 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Einbeziehung von Krankenpflegeschulen in die Finanzierungsmöglichkeiten des Krankenhausfinanzierungsgesetzes 4326 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Sieglerschmidt (SPD) betr. Untersagung der Benutzung von Gehwegen durch Kinder mit Kleinfahrrädern 4327 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Auflösung der Bundesbahndirektion Augsburg und Zahlenmaterial für diesen Beschluß 4327 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über Luftverkehrskontrolle — Maßnahmen zur Sicherheit des zivilen und militärischen Flugverkehrs . 4327 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rawe (CDU/CSU) betr. Projekt eines dritten internationalen Verkehrsflughafens in Nordrhein-Westfalen und Pressemeldungen über Bedenken der Lufthansa 4328 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. Vorlage des von der Bundesregierung angekündigten Verkehrsberichts . . . . . . . . . . 4328 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. reale Zuwachsraten im Bundesfernstraßenbau 1971 4328 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) betr. Installierung von Zweitapparaten für Posthalter . . . . . . . . . . 4329 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (München) (SPD) betr. Fehlbestand der Bundespost an Ingenieuren und Besserstellung dieser Ingenieure 4329 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) betr. Baukostenentwicklung und eigentumspolitische Bemühungen der Wohnungs- und Vermögenspolitik . . . . 4329 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Rückgang des Wohnungsbaues — Abnahme der Zahl der im sozialen Wohnungsbau errichteten Wohnungen 4330 A Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. praxisnähere Gestaltung des Studiums der Betriebswirtschaft und Ausstellung staatlich anerkannter Zeugnisse durch Fortbildungseinrichtungen auf dem Gebiet der Unternehmenspraxis . . . . 4331 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Verhandlungsziel der Bundesregierung hinsichtlich der in Polen lebenden Deutschen 4331 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/ CSU) betr. Form der Einbeziehung des Landes Berlin in das Handelsabkommen mit Ungarn 4331 C Anlage 24 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Rutschke (FDP) betr. Verbesserungen für die in Polen verbleibenden Personen deutscher Muttersprache 4331 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Regelung der Probleme der in Polen lebenden Deutschen . . . . . . . 4332 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lemper (SPD) betr. den beamtenrechtlichen Status und die Besoldung der Rechtspfleger 4332 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Geruchsbelästigungen durch eine Tierkörperverwertungsanstalt in Forchheim . . 4332 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/ CSU) betr. Berlinzulage und Kinderzuschläge bei 2840 DM übersteigendem Bruttoarbeitsverdienst . . . . . . . 4333 A Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. Pressemeldungen über die Berücksichtigung nur einer Automarke bei der Neuanschaffung von Personenkraftwagen durch die Bundesregierung . . . 4333 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Änderung von Steuervorschriften zur Erleichterung der Bildung von landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften und forstlichen Zusammenschlüssen . . . . 4334 A Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über die Finanzierung des Verkehrsausbaues für die 80er Jahre 4334 B Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Erhöhung der Steuerlastquote . . . . 4334 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 V Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Zusammenlegung der Oberfinanzdirektionen Karlsruhe und Freiburg . . . . 4335 A Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Anrechnung der Kassenbestände der Kreditinstitute auf die bei der Bundesbank zu haltenden Mindestreserven 4335 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Beseitigung der Bandbreiten zwischen den Währungen der Mitgliedsländer der europäischen Gemeinschaften —Ausgabe von europäischen Münzen . . 4335 C Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Unkostensteigerungen der Molkereibetriebe 4336 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wende (SPD) betr. Anpassung des Weingesetzes an die EWG-Weinmarktordnung . . . . . . . . 4336 C Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Verwendung nicht bruchsicheren Glases und anderer bruchunsicherer Werkstoffe in Türfüllungen . . . . . . . . . 4337 A Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/ CSU) betr. Prüfung von pflanzlichen Arzneistoffen und homöopathischen Arzneimitteln 4337 C Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) betr. Mittel für die Entwicklung eines neuartigen Geräts für blinde Programmierer . . 4337 D Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) betr. Anrechnung der Renten von Waisen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz . . . . . . . 4337 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Gefahren eines Verbots gesundheitsbezogener Werbung für Lebensmittel 4338 C Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) betr. Ausbau der Bundesstraße 33 4338 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) betr. Stillegung des Reisezugverkehrs auf den Strecken Kirchenlamitz Ost—Weißenstadt und Bayreuth—Hollfeld . . . 4339 B Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) betr. Frühzugpaar zwischen Bonn und Euskirchen und Nahschnellverkehr Bonn —Euskirchen—Düren 4339 C Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hammans (CDU/ CSU) betr. Mittel für die EB 7 (L 135) im Haushaltsjahr 1971 4339 D Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Projekt einer Brücke über den Überlinger See 4340 B Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. von Bockelberg (CDU/ CSU) betr. Auffahrunfall auf der Bundesautobahn Hannover—Oberhausen vor der Behelfsauffahrt Vennebeck . . . . 4340 D Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Bauarbeiten für die Südbrücke Koblenz von der B 327 bis zur B 42 — Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der B 9 im Bereich der Königsbacher Brauerei 4341 A Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dröscher (SPD) betr. Kriechspuren auf den Steigungsstrecken Weinsheimer Stich und Steinhardter Stich im Zuge der B 41 — Bau der Rheinbrücke bei Geisenheim . . . . . . . . . 4341 B VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) betr. Aus- und Fortbildung der Dienstanfänger im Bezirk der Oberpostdirektion Tübingen — Bau eines Ausbildungszentrums . . . . . . . . . 4341 C Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Fernsehsendung „XY ... ungelöst" — Sicherheitsmaßnahmen der Bundespost 4342 B Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte 4342 C Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Förderung des Baues eines Altersheimes in Eberbach 4343 B Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Vergabe der Mittel zur Förderung kultureller Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters im Zonenrandgebiet . . . . 4343 D Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wurbs (FDP) betr. Errichtung einer Gesamthochschule in Kassel — Ausbau neuer Studienplätze im medizinischen Bereich 4344 A Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. freihändige Vergabe von Forschungs- und Beratungsprojekten . . . 4344 C 77. Sitzung Bonn, den 6. November 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 75. Sitzung, Seite 4229 A, Zeile 15 statt „Situation": „Insinuation" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 6. 11. Dr. Aigner * 6. 11. Dr. Artzinger * 6. 11. Berberich 6. 11. Blumenfeld 11. 11. Bremm 6. 11. Buchstaller 11.11. Dr. Burgbacher 13. 11. Corterier 11. 11. Damm 11. 11. Dichgans 6. 11. Dr. Dittrich * 6. 11. Dr. Erhard 11. 11. Dr. Evers 6. 11. Flämig 11. 11. Dr. Furler 6. 11. Dr. Gessner 11. 11. Dr. Götz 30. 11. Frau Griesinger 11. 11. Haage (München) 6. 11. Dr. Hallstein 6. 11. Dr. Hein 13. 11. Frau Herklotz ** 6. 11. Heyen 31.12. Dr. Jaeger 11. 11. Jung 11. 11. Kater 11. 11. Dr. Kempfler 6. 11. Dr. Kiesinger 6. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 11. 11. Klinker * 6. 11. Frau Krappe 14. 11. Dr. Kreile 6. 11. Kriedemann * 6. 11. Lange 11. 11. Lenze (Attendorn) 11. 11. Liehr 6. 11. Lücker (München) * 6. 11. Mattick 6. 11. Memmel * 6. 11. Michels 6. 11. Müller (Aachen-Land) * 6. 11. Neumann 11. 11. Petersen 11. 11. Pieroth 6. 11. Pöhler 11. 11. Porzner 6. 11. Frau Renger 6. 11. Riedel (Frankfurt) * 6. 11. Richarts 6. 11. Dr. Schachtschabel 11. 11. Dr. Schellenberg 6. 11. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenten Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 11. Schmidt (Würgendorf) 11.11. D. Schmücker 10. 11. Schonhofen 6. 11. Dr. Schwörer * 6. 11. Seibert 6. 11. Spilker 6. 11. Springorum * 6. 11. Dr. Starke (Franken) 6. 11. Steiner 6. 11. Unertl 6. 11. Weigl 6. 11. Wilhelm 6. 11. b) Urlaubsanträge Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Anlage 2 Umdruck 86 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften - Drucksachen VI/880, zu VI/880, VI/1374 - und des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. April 1970 zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Drucksachen VI/879, zu VI/879, VI/ 1374 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag stellt fest, daß angesichts der politischen und finanziellen Tragweite der Einführung eigener Mittel der Europäischen Gemeinschaften eine weitere institutionelle Stärkung der Gemeinschaften noch dringlicher geworden ist. Daher spricht der Bundestag die Erwartung aus, daß der Rat entsprechend der von ihm bekundeten Absicht die von der Kommission innerhalb von zwei Jahren vorzulegenden Vorschläge über Verfassungsverbesserungen in den Gemeinschaften ohne Verzug prüft. Er fordert die Bundesregierung auf, sich bei dieser Prüfung mit allem Nachdruck für die dringend gebotene institutionelle Stärkung der Gemeinschaften einzusetzen. Der Bundestag fordert, daß dieses Revisionsverfahren zu einer substantiellen Verstärkung der föderativen und demokratischen Elemente in der Gemeinschaftsverfassung, insbesondere 4324 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 a) zur Ausstattung des Europäischen Parlaments mit Gesetzgebungsbefugnissen b) zu einer baldigen Direktwahl des Europäischen Parlaments führt. 2. Der Bundestag erklärt seine Absicht, für den Fall, daß ein Beschluß über die Direktwahl des Europäischen Parlaments in allen Ländern der Gemeinschaft nicht in absehbarer Zeit zustande kommt, die direkte Wahl der deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament so bald wie möglich herbeizuführen. 3. Der Bundestag ist davon überzeugt, daß er mit der Annahme der vorliegenden Gesetze einen wichtigen Beitrag zur weiteren politischen und wirtschaftlichen Einigung Europas leistet und den Beitritt weiterer Staaten zu den Gemeinschaften erleichtert. Er geht davon aus, daß die Wirtschafts- und Währungsunion in den kommenden Jahren stufenweise verwirklicht wird. Dabei besteht er darauf, daß die Integration im Bereich der allgemeinen Wirtschaftspolitik und im Bereich der Währungspolitik gleichzeitig und aufeinander abgestimmt vollzogen wird. Im Hinblick auf diese notwendige Entwicklung und auf Grund der allgemeinen politischen Lage Europas fordert er dringend die baldige Konstituierung einer handlungsfähigen politischen Union. Bonn, den 5. November 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 85 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. April 1970 zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Drucksachen VI/879, VI/ 1374 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften nachdrücklich darauf hinzuwirken, daß er nunmehr der Verpflichtung des Artikels 138 Absatz 3 EWG-Vertrag nachkommt, die Bestimmungen für allgemeine, unmittelbare Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten zu erlassen. Dies sollte spätestens bis 1975 geschehen, dem Zeitpunkt, zu dem das Europäische Parlament Haushaltsbefugnisse erhält; 2. angesichts der Tatsache, daß die Staats- und Regierungschefs in Punkt 5 des Haager Kommunigués in Übereinstimmung mit dem EWG-Vertrag ihre Bereitschaft zu einer weiteren Prüfung der Frage der Direktwahl zum Europäischen Parlament zum Ausdruck gebracht haben, mit um so größerem Nachdruck an einer Lösung zu arbeiten, die eine allgemeine, unmittelbare Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament ermöglicht. Bonn, den 3. November 1970 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vorn 5. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/1339 Fragen A 57 und 58) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß kürzlich der SpringerVerlag die im Wahlkreis Stormarn-Lauenburg erscheinende „Ahrensburger Zeitung" und nunmehr der Heinrich-Bauer-Verlag die ,Norddeutsche Rundschau" und die „Glücksstädter Fortuna" aufgekauft hat? Welche Auffassung hat die Bundesregierung zu diesen die vielfältige Struktur insbesondere der schleswig-holsteinischen Heimatpresse zerstörenden Konzentrationsvorgängen? Der Bundesregierung sind diese Zeitungsübertragungen bekannt. Die Bundesregierung bedauert die Konzentrationsvorgänge in Schleswig-Holstein. Sie sind zumindest teilweise Ausfluß des wirtschaftlichen und technischen Strukturwandels im Pressewesen und lassen sich wahrscheinlich auch in Zukunft nicht völlig vermeiden. Dies zeigen auch die Ergebnisse der zur Untersuchung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Pressewesen eingesetzen Kommissionen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn die Presseverlage die Möglichkeit, Konzentrationsvorgängen durch Kooperation und andere Formen der Selbsthilfe entgegenzuwirken, noch mehr als bisher ausschöpfen würden. Sie hat zur Zeit keine direkten Eingriffsmöglichkeiten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 6. November 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache VI/1339 Fragen A 62 und 63) : Ist dem Bundesminister der Verteidigung bekannt, daß die Dienststelle Fü S VII 1 zu einem RPJ-Seminar an der Schule für Innere Führung In Koblenz-Pfaffendorf in der Zeit vom 29. Juni bis 4. Juli 1970 auch einen Vertreter der NPD eingeladen hatte, obwohl in dem Einladungsschreiben es hieß, das Seminar sei „für Mitglieder von Verbänden, die dem RPJ angeschlossen sind"? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit in Zukunft bei Einladungen der Ring Politischer Jugend erfährt, ob und welche Organisationen außer seinen Verbänden noch eingeladen sind? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 4325 Es ist dem Bundesminister der Verteidigung bekannt, daß einer der Teilnehmer bei dem genannten RPJ-Seminar Mitglied der NPD war. In dem Erfahrungsbericht, den der Lehrgruppenkommandeur dem Bundesminister der Verteidigung über seine Seminare erstellt, war . dies vermerkt worden. Dieser Lehrgangsteilnehmer war nicht als „Vertreter der NPD" eingeladen worden. Er hatte sich auch nicht als „Vertreter der NPD" angemeldet. Es ist nicht üblich und es kann auch nicht eingeführt werden, daß sich Interessenten für die Öffentlichkeitsseminare der Schule für Innere Führung außer mit Anschrift, Beruf und Alter auch mit anderen Personalia, wie Religions- oder Parteizugehörigkeit, eintragen lassen. Wenn in dem Einladungsschreiben vom Referat Fü S VII 1 darauf hingewiesen wird, daß dieses Seminar für „Mitglieder von Verbänden, die dem RPJ angeschlossen sind" durchgeführt wird, ist dies als Kennzeichnung des Seminars zu verstehen und bedeutet nicht, daß nicht auch andere junge Menschen kommen können, die für das spezielle Programm dieses Seminars ein besonderes Interesse haben. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, Organisationen, die nicht dem RPJ angeschlossen sind, zur Benennung von Teilnehmern an den „RPJ-Seminaren" einzuladen. Sie sieht allerdings auch keinen Anlaß, wegen dieses Einzelfalles das bisher geübte Verfahren — Interessenten allgemein zuzulassen — einzuschränken. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 6. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dasch (Drucksache VI/1339 Frage A 64) : Ist die Bundesregierung bereit, Wehrpflichtige, welche durch ihre Einberufung zur Bundeswehr am 1. Oktober 1969 eine zweijährige Verzögerung ihrer Studienaufnahme an den landwirtschaftlichen Fachhochschulen hinnehmen müssen, um ein viertel Jahr bzw. ein halbes Jahr früher zu entlassen, damit wenigstens nur ein Studienjahr ausfällt? Ihre Frage beantworte ich ganz allgemein mit Nein. Die Wehrpflichtigen leisten ihren Wehrdienst aufgrund einer gesetzlichen Pflicht, die auch die Dauer des Wehrdienstes umfaßt. Diese Bundesregierung ist bemüht, mehr Wehrgerechtigkeit u. a. dadurch zu schaffen, daß möglichst viele Wehrpflichtige zum vollen Grundwehrdienst herangezogen werden. Eine vorzeitige Entlassung studienwilliger Wehrpflichtiger im Sinne Ihrer Frage allgemein — nach 12monatigem Wehrdienst etwa — würde diesem Grundsatz widersprechen. Es muß immer dem Einzelfall vorbehalten bleiben, die Frage zu prüfen, ob das Verbleiben im Wehrdienst für den Betroffenen eine besondere Härte bedeutet, der nur mit einer vorzeitigen Entlassung begegnet werden kann. Entsprechende Regelungen sind im Wehrpflichtgesetz vorgesehen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 6. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/1339 Frage- A 68) : Wird die Bundesregierung ähnlich wie das Bundespresseamt den Kommunalpolitikern auch den Soldaten zur Ergänzung ihrer staatsbürgerlichen Bildung kostenlose Fahrten zu Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung etc. ermöglichen? Aus Kostengründen können Soldaten „an öffentlichen Arbeitssitzungen demokratischer Körperschaften", so drückt sich der entsprechende Erlaß aus, nur dann teilnehmen, wenn „die Entfernung zum Zielort" 200 km nicht überschreitet; d. h. daß Soldaten, deren Garnison weiter als 200 km von Bonn entfernt liegt, zur Zeit keine Möglichkeit haben, zu Lasten von Haushaltsmitteln die Bundeshauptstadt zu besuchen. Sie haben dafür in jedem Falle die Möglichkeit, an den Sitzungen der Länderparlamente .teilzunehmen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 6. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/1339 Frage A 69) : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bisher mit der Globalanmietung von Wohnungen für die Soldaten gemacht, und wie wird sie diese Aufgabe weiterverfolgen? Erfahrungen liegen noch nicht vor. Es ist beabsichtigt, als Modellversuch in 7 kleineren Standorten, in denen bisher noch keine Bundesdarlehenswohnungen vorhanden waren, mit der Globalanmietung von im Bau befindlichen Wohnanlagen zu beginnen. Es handelt sich hierbei um insgesamt 566 Wohnungen. Es ist vorgesehen, daß der Bund diese Wohnungen anmietet, um sie dann den Angehörigen der Bundeswehr (Soldaten und Zivilbedienstete) zur Verfügung zu stellen. Dem Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen ist eine Liste dieser Standorte übersandt worden; es hat die Verhandlungen mit den Bauträgern eingeleitet. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 6. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hussing (Drucksache VI/1339 Frage A 70) : Welche Rauschgiftreports sind der Bundesregierung bekannt, und denkt sie daran, für eine Verbreitung der Untersuchungsergebnisse Sorge zu tragen? Ihre Frage fasse ich so auf, daß in erster Linie nach Berichten über Forschungsarbeiten und Untersuchungsergebnisse auf empirischer Grundlage in 4326 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 den medizinisch-pharmakologischen und sozialpädagogisch-therapeutischen Bereichen gefragt ist. Der Bundesregierung sind zahlreiche in- und ausländische Berichte über Drogen- und Rauschmittelmißbrauch bekannt. Aus dem Inland liegen ihr insbesondere folgende neuere Berichte vor: — Bschor, F.: Junge Rauschmittelkonsumenten in Berlin (West), Bericht über die Erkundungsstudie 1969/70 der Forschungsgruppe S am Institut für gerichtliche und soziale Medizin der Freien Universität Berlin, 1970; - Hippius, H — Coper, H.: Mißbrauch von Haschisch (Marihuana), Zeitschrift „Deutsches Ärzteblatt", 1970 S. 1618 ff.; — Strunk, P. — Remschmidt, H. — Dauner, I.: Drogenabhängigkeit bei Jugendlichen, Bericht über Momente der Suchtgefährdung, eigene Erfahrungen mit Patienten und Fragen der Prävention und Therapie aus der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Philipps-Universität Marburg; — Wanke, K. — Süllwold, L. — Ziegler, B.: Jugend und Rauschmittel — Prävention, Therapie und Rehabilitation, erste Untersuchungsergebnisse der Frankfurter Beratungsstelle, Zeitschrift „Rehabilitation", Band 23, Heft 2, Juni 1970; Aus dem Ausland sind vor allem folgende Reports bekannt: — Cannabis — Bericht des Beratenden Komitees „Drogenabhängigkeit" (Advisory Committee on Drug Dependence), London 1968; — Cronholm, B. Alkohol und Drogenabhängigkeit (Alcohol and drug dependence), Bericht über die Situation in Schweden aufgrund der Untersuchungen der Schwedischen Narkotika-Kommission, 1969 (deutsche Übersetzung) ; — Kielholz, P. — Ladewig. D.: Drogenabhängigkeit bei Jugendlichen mit besonderer Berücksichtigung des Haschischrauchens; Bericht über Untersuchungen in Basel, Zeitschrift „Deutsche Medizinische Wochenschrift", 1970 S. 101 ff.; — Mader, R. — Sluga, W.: Soziale Verläufe und Katamnesen rauschgift- und drogenabhängiger Jugendlicher, Zeitschrift „Wiener Medizinische Wochenschrift", 1969, S. 604 ff.; — Das Narkotikaproblem, Gutachten des Schwedischen NarkomanenpflegeKomitees, Stockholm 1969; — Task Force Report: Narkotika und Drogenmißbrauch (Narcotics and Drug Abuse), Bericht über den Rauschmittel- und Drogenmißbrauch in den USA, herausgegeben von einer Kommission des amerikanischen Präsidenten (President's Commission on Law Enforcement and Administration of Justice), Washington 1967; — Weil, A. T. — Zinberg, N. E. — Nelsen, J. M.: Klinische und psychologische Wirkungen von Marihuana (Clinical and Psychological Effects of Marihuana in Man), Zeitschrift „Science", USA, Vol. 162, S. 1234 ff. Untersuchungen, die im Ausland erstellt und publiziert wurden, haben für die Bemühungen in der Bundesrepublik Deutschland nur dann Aussagewert, wenn sie methodisch vergleichbar und von Bleichgelagerten Rauschgiftsituationen ausgehen. Im übrigen gibt es eine große Anzahl wissenschaftlicher und nichtwissenschaftlicher Arbeiten zur Problematik des Drogen- und Rauschmittelgenusses. Ich erwähne nur die wissenschaftlichen Veröffentlichungen von Prof. Dr. H. E. Ehrhardt, Marburg: — Rauschgift, 3. Aufl., Hamm 1967; — Rauschgiftsucht, aktuelle Probleme und Aufgaben, Zeitschrift „Deutsches Ärzteblatt", 1970, S. 1151 ff. Besonders bekannt geworden. ist in letzter Zeit der „Haschisch-Report" von Rudolf Walter Leonhardt, der sich nicht zuletzt auf den Bericht der 1893 von der britischen Kolonialregierung eingesetzten Indischen Hanfdrogen-Kommission stützt und mit dem sich unter anderem Erwin K. Scheuch in seinem Buch „Haschisch und LSD als Modedrogen", Osnabrück 1970, kritisch auseinandersetzt. Ich bin gern bereit, Ihnen eine Liste einschlägiger Veröffentlichungen zu übersenden. Die Bundesregierung bemüht sich, alle ihr zugänglichen Arbeiten zur Drogenproblematik für Informations- und Aufklärungsmaßnahmen nutzbar zu machen. Daneben hält sie eine möglichst umfassende zentrale Sammlung und Aufbereitung der einschlägigen Literatur aller beteiligten Wissenschaftsbereiche für die Fachwelt für erforderlich. Diese Aufgabe übernimmt das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information in Köln in Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Dokumentationsstellen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 4. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (Drucksache VI/1339 Frage A 75): Ich frage die Bundesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, Krankenpflegeschulen und Kinderkrankenpflegeschulen mit in die Finanzierungsmöglichkeiten des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser (Krankenhausfinanzierungsgesetz) aufzunehmen? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 4327 Die Vorhaltung von Krankenpflegeschulen und Kinderkrankenpflegeschulen ist keine Angelegenheit des Bundes. Diese Schulen stehen anderen schulischen Einrichtungen gleich, für die in erster Linie Länder und Gemeinden die Finanzverantwortung tragen. Die Finanzhilfen .des Bundes, die zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser gewährt werden sollen, müssen auf Einrichtungen beschränkt bleiben, die diesem Zweck dienen. Die Bundesregierung hält eine Förderung der Krankenpflegeschulen und der Kinderkrankenpflegeschulen für unerläßlich. Sie wird deshalb bei den weiteren Gesprächen mit den Ländern und anderen Beteiligten im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser nach Wegen suchen, wie eine ausreichende Förderung dieser Einrichtungen sichergestellt werden kann. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sieglerschmidt (Drucksache VI/ 1339 Fragen A 77 und 78) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf den Gehwegen häufig von Kindern mit Kleinfahrrädern durch ihr Verhalten ein Vorrecht gegenüber den Fußgängern durchgesetzt und vielfach sehr viel schneller und rücksichtsloser gefahren wird als von Erwachsenen, die etwa — verbotenerweise — den Gehweg mit dem Fahrrad wegen schlechter Pflasterung der Fahrbahn benutzen? Hält die Bundesregierung es insbesondere im Hinblick auf die Gefährdung alter Menschen durch derartige „Kinderspiele" nicht für angebracht, in Zukunft auch die Benutzung von Kleinfahrrädern auf den Gehwegen — mindestens von einer bestimmten Große bzw. Höchstgeschwindigkeit an — zu untersagen? Es ist allgemein bekannt, daß Kinder auf Gehwegen häufig mit Kleinfahrrädern schneller als vertretbar fahren. Einer solchen Regelung bedarf es nicht. Das Spielen auf Gehwegen ist zwar nach alter und neuer Straßenverkehrsordnung erlaubt. Hierbei darf aber nach § 1 der Straßenverkehrsordnung niemand gefährdet werden. Diese Regelung dürfte ausreichen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/1339 Fragen A 79 und 80) : Welches Zahlenmaterial hat der Bundesregierung vorgelegen, als sie den Beschluß faßte, im Rahmen der Rationalisierung der Deutschen Bundesbahn die seit langer Zeit im Schwebezustand befindliche Bundesbahndirektion Augsburg nunmehr als erste aufzulösen, nachdem das seinerzeit diesen Überlegungen zugrundeliegende Gutachten auf einem Bericht und auf Zahlenmaterial aus dem Jahre 1964 basierte? Von welchen Kostenüberlegungen bezüglich der mit dieser Auflösung verbundenen Investitionen und im Hinblick auf durch die Auflösung angebliche mögliche Einsparungen ist die Bundesregierung bei diesem Beschluß ausgegangen? Dem Antrag der Deutschen Bundesbahn auf Auflösung von sechs Bundesbahndirektionen lag das Zahlenmaterial des im Juni 1967 abgeschlossenen Berichtes der bei der Deutschen Bundesbahn eingesetzten Organisationskommission zugrunde. Bei ihrer Beschlußfassung am 23. Juli d. J. ist die Bundesregierung davon ausgegangen, daß wegen der zwischenzeitlich stark gestiegenen Personalkosten die Relation zwischen dem einmaligen Aufwand und den jährlichen Einsparungen bei den vorgesehenen Maßnahmen sich auf keinen Fall verschlechtert hatte. Von dem hohen Rationalisierungseffekt ist aber nicht nur die jetzige Bundesregierung überzeugt. Die Regierung der Großen Koalition hatte bereits am 9. Juli 1969 die Anträge der Deutschen Bundesbahn positiv beurteilt. Die Wirtschaftlichkeit der Neugliederung der Mittelinstanz der Deutschen Bundesbahn ergibt sich aus den Berechnungen der Zentralstelle für Betriebswirtschaft und Datenverarbeitung der Deutschen Bundesbahn. Danach werden allein die rechnerisch erfaßbaren Kosteneinsparungen nach Durchführung der Auflösung der 6 Direktionen rd. 112 Millionen DM pro Jahr gegenüber einmaligen Ausgaben von rd. 75 Millionen DM betragen. Hiervon entfallen auf die Bundesbahndirektion Augsburg jährliche Einsparungen von 13 Millionen DM und einmalige Ausgaben von 6,9 Millionen DM. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (Drucksache VI/ 1339 Fragen A 81 und 82) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Meldung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel" (Nr. 43 vom 19. Oktober 1970, Seite 122), daß in dem Luftraum über 7500 m Flughöhe noch immer keine Luftverkehrskontrolle besteht, im unteren überwachten Luftraum Segel- und Motorsportflieger nach Sichtflugregeln eigenmächtig die Bahnen der Verkehrsflugzeuge kreuzen und ziviler und militärischer Flugverkehr weitgehend unabhängig voneinander mit mangelhafter Koordination überwacht werden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen Zustand im Interesse der Sicherheit des zivilen und militärischen Flugverkehrs unverzüglich abzustellen? Allen Luftverkehrsteilnehmern ist durch Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch der Bundesrepublik Deutschland bekanntgegeben, daß im oberen Luftraum der Bundesrepublik Deutschland z. Z. kein Flugverkehrskontrolldienst durchgeführt, sondern nur Beratungsdienste vorgehalten werden. Die zuständigen Flugverkehr-Kontrollstellen wenden hierbei zwar die Regeln der Flugverkehrskontrolle an. Es werden aber nur Flüge untereinander gestaffelt, die den Flugverkehrs-Kontrollstellen bekannt sind. Im unteren kontrollierten Luftraum ist es im Grundsatz allen Luftverkehrsteilnehmern erlaubt, unter Beachtung der Vorschriften der Luftverkehrsordnung nach Sichtflugregeln zu fliegen. Vorrechte bestimmter Benutzergruppen gibt es nicht. Die Tatsache, daß Flüge nach Instrumentenflugregeln hierbei kontrolliert und untereinander gestaffelt sind, 4328 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 entbindet diese Luftfahrzeugführer nicht davon, bei Sichtwetterlagen den Luftraum auf mögliche unkontrollierte Flüge nach Sichtflugregeln zu beobachten und die Ausweichregeln anzuwenden. Im übrigen sind in Zusammenarbeit mit allen Interessierten in Lufträumen sehr hoher Verkehrsdichte und starker Vertikalbewegungen (Start- und Landebetrieb) bereits seit längerem Räume mit einschränkenden Sonderregelungen für den Sichtflugverkehr geschaffen. Der zivile und militärische Luftverkehr im unteren Luftraum wird aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem BM für Verkehr und BM für Verteidigung schrittweise zusammengeführt und schließlich integriert werden. Im oberen Luftraum wird das Betriebskonzept geändert und ebenfalls die Integration schrittweise eingeführt werden. Schließlich wird der zivile und der militärische Luftverkehr von einer Stelle kontrolliert werden. Herr Kollege, mein Herr Minister wird zu diesen Fragen auch ausführlich bei Einbringung des Verkehrsberichts 1970 — voraussichtlich am 11. November 1970 — Stellung nehmen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rawe (Drucksache VI/1339 Fragen A 83 und 84) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Projekt eines dritten internationalen Verkehrsflughafens in Nordrhein-Westfalen? Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Deutsche Lufthansa Bedenken gegen ein solches Projekt hat? Das Projekt ist dem Bundesverkehrsministerium durch den als Information für die Öffentlichkeit abgefaßten Bericht „3. Verkehrsflughafen NRW" bekannt geworden. Das daraus ersichtliche Gesamtkonzept entspricht im wesentlichen den Planungen für die neuen Großflughäfen Hamburg-Kaltenkirchen und München II. Der Flughafen soll den westfälisch-lippischen Raum an den Weltluftverkehr anschließen und den nur noch begrenzt erweiterungsfähigen Flughafen Düsseldorf ergänzen. Die zugrunde gelegten Luftverkehrs-Prognosen können eher als zurückhaltend angesehen werden. Aufgrund der Voraussage-Werte für 1980: rd. 15 Millionen Passagiere, und einer Hochrechnung für 1990: rd. 30 Millionen Passagiere, erscheint der Luftverkehrszuwachs nach der Sättigung des Flughafens Düsseldorf durch den Flughafen Köln-Bonn als nicht mehr bedarfsgerecht abgedeckt. Flugsicherungstechnisch werden sich wegen der Überlegung des verfügbaren Luftraums voraussichtlich Schwierigkeiten ergeben. Eine erwartete Freizügigkeit wird nicht möglich sein; mit Einschränkungen der geplanten Flughafenkapazität und mit Verkehrsstauungen muß gerechnet werden. Die erwähnten Pressemeldungen beziehen sich anscheinend auf die grundsätzlichen Ausführungen eines Vertreters der Deutschen Lufthansa zu dem Plan eines zusätzlichen Verkehrsflughafens in der Bundesrepublik, die dieser während eines Streitgesprächs am 22. Mai 1970 in Bocholt gemacht hat. Hieraus kann aber nicht hergeleitet werden, daß die Deutsche Lufthansa dem Projekt eines dritten Verkehrsflughafens in Nordrhein-Westfalen negativ gegenübersteht. Vielmehr hat sie den Herrn Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in Düsseldorf bereits am 10. August 1970 schriftlich davon unterrichtet, daß sie keineswegs Bedenken gegen ein solches Projekt habe und auch einen dritten Verkehrsflughafen in Nordrhein-Westfalen entsprechend dem zu erwartenden Fluggastaufkommen bedienen werde. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache VI/1339 Frage 87) : Wann wird die Bundesregierung den von ihr angekündigten „Verkehrsbericht" dem Parlament vorlegen? Das Bundeskabinett hat den Verkehrsbericht 1970 verabschiedet. Der Bericht ist vom Ältestenrat auf die Tagesordnung der Bundesregierung am 11. November 1970 gesetzt worden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache VI/1339 Frage A 88) : Mit welchen realen Zuwachsraten rechnet die Bundesregierung für das Jahr 1971 im Bundesfernstraßenbau? Nominal umfaßt der Bundesfernstraßenhaushalt 1971 5 680 Millionen DM, wenn die 1970 gekürzten und gesperrten Beträge von 340 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden, und 5 340 Millionen DM, wenn das nicht erfolgt. Die nominale Steigerung des Haushaltsvolumens beträgt damit gegenüber dem Haushaltssoll 1970 13,3 v. H. bzw. 6,6 v. H. Aus den Haushaltsbeträgen 1971 errechnet sich ein Bauvolumen von 4 200 Millionen DM bzw. 3 900 Millionen DM; gegenüber dem Bauvolumen 1970 in Höhe von 3 650 Millionen DM wird somit 1971, je nach Bereitstellung der Kürzungs- und Sperrbeträge des Jahres 1970, eine nominale Steigerung von 15,1 v. H. bzw. 6,9 v. H. erreicht. Welche reale Zuwachsrate sich hieraus ergibt, hängt von der Baupreisentwicklung ab. Wenn sich die Baupreise im Straßenbau, wie man aus den jüngsten konjunkturellen Daten schließen kann, nur noch unwesentlich über das jetzige Preisniveau erhöhen, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 4329 werden die realen Zuwachsraten nur geringfügig unter den genannten nominalen Steigerungssätzen liegen. Wegen des zu erwartenden Mehraufkommens an Mineralölsteuer, das für 1970 in den o. g. Zahlen bereits eingerechnet ist, für 1971 aber noch nicht angegeben werden kann, werden sich entsprechend höhere nominale und reale Zuwachsraten ergeben. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 6. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Aigner (Drucksache VI/1339 Fragen A 91 und 92) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich der Verband Deutscher Posthalter seit zehn Jahren bemüht, einen sogenannten Zweitapparat für die Posthalter installiert zu bekommen, um bei der Aufnahme und Abgabe von Telegrammen und bei Deckungsrückfragen in Postbarscheckverfahren für die Postkunden das Postgeheimnis zu wahren? Welche Gründe standen diesem Antrag bisher entgegen, und bis wann ist mit einer positiven Entscheidung zu rechnen? Die Bemühungen des Verbandes Deutscher Posthalter um Einrichtung eines Zweitapparates bei Poststellen sind bekannt. Allerdings geht es dabei nicht um den in Ihrer Frage hergestellten Zusammenhang mit der Wahrung des Postgeheimnisses. Die Bemühungen des Posthalterverbandes zielen vielmehr darauf, den Posthaltern die Benutzung der öffentlichen Sprechstelle für gebührenfreie Privatgespräche zu ermöglichen. Dies läßt sich jedoch aus kassentechnischen und verrechnungstechnischen Gründen leider nicht verwirklichen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (Drucksache VI/1339 Fragen A 93 und 94) : Ist es richtig, daß bei der Deutschen Bundespost der Fehlbestand an Ingenieuren zur Zeit ca. 3600 beträgt? Ist es richtig, daß die Ingenieure der Deutschen Bundespost finanziell schlechter gestellt sind als andere Angehörige des öffentlichen Dienstes mit vergleichbarer Ausbildung, und ist beabsichtigt, die finanziellen Leistungen an diese Ingenieure in absehbarer Zeit fühlbar zu erhöhen? Es trifft zu, daß bei der Deutschen Bundespost zur Zeit mehr als 3 600 Ingenieure fehlen. Die Besoldung der Ingenieure bei der Deutschen Bundespost entspricht der aller übrigen Ingenieure im Dienst des Bundes. Sie ist im Bundesbesoldungsgesetz bzw. in der Unterhaltszuschußverordnung zwingend geregelt. Gegenüber den nichttechnischen Beamten des Bundes in vergleichbaren Besoldungsgruppen sind die Ingenieure insofern herausgehoben, als sie in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 eine Technikerzulage erhalten. Eine Verbesserung der Technikerzulage ist nur durch den Gesetzgeber möglich. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 6. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Varelmann (Drucksache VI/1339 Fragen A 98 und 99) : Ist bei den derzeitigen Preissteigerungen im Wohnungsbau noch eine Hoffnung gegeben, auf dem Wege des Sparens zu einem Wohnungseigentum zu gelangen? Ist die derzeitige Preissteigerung auf dem Gebiet des Wohnungsbaus nicht ein Schlag gegen die Eigentumspolitik in Arbeitnehmerhand? Die Frage kann mit Ja beantwortet werden. Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Große Anfrage ,der CDU/CSU zur Baukostenentwicklung darauf hingewiesen, daß sich der Baupreisanstieg seit dem Frühjahr 1970 stark abgeschwächt hat. Während der Preisindex für Bauleistungen an Wohngebäuden von November 1969 bis Februar 1970 noch um 6,2 v. H. gestiegen war, verringerte sich dieser Anstieg im darauffolgenden Vierteljahr auf 4,7 v. H. und im Zeitraum Mai bis August auf 1,5 v. H. Die von der Bundesregierung und von der Deutschen Bundesbank getroffenen allgemeinen Dämpfungsmaßnahmen dürften in den kommenden Monaten die Fortsetzung von Preissteigerungen mehr und mehr erschweren. Diese allgemeine Entspannung wird sich auch auf den Bausektor auswirken. Die neuesten Ergebnisse des Baukonjunkturtests des Ifo-Instituts bestätigen diese Annahme. Die Bundesregierung ist im übrigen bemüht, die Baupreisentwicklung durch ergänzende Initiativen struktureller Art günstig zu beeinflussen. Diese ergänzenden Initiativen zielen vor allem auf die verstärkte Rationalisierung des Baugeschehens sowie auf die Ausweitung des Bauleistungsangebots durch Heranziehung ausländischer Baufirmen und durch die Erleichterung der Einfuhr von Fertighäusern und Baufertigteilen. Die entsprechenden Beschlüsse hat das Kabinett inzwischen gefaßt. Daß die im Gefolge früherer Fehlentwicklungen seit 1969 eingetretenen Baukostensteigerungen namentlich für die noch im Ansparprozeß stehenden Bausparer schmerzlich sind, steht dabei außer Frage. Die außerordentlich günstigen Ergebnisse des Bausparens deuten jedoch darauf hin, daß die Zahl derjenigen Bausparer, ,die das Vertrauen haben, zu einem Wohnungseigentum zu gelangen, sehr groß ist. Die Bausparkassen konnten in ihrer Gesamtheit für den Zeitraum von Januar bis August gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum folgende Zuwachsraten verzeichnen: beim Abschluß neuer Bausparverträge: nach der Zahl der Verträge 52,7 v. H., nach den Vertragssummen 61,7 v. H., bei den Sparbeiträgen 38,2 v. H. Die Mittelbereitstellungen der Bausparkassen waren um 27,2 v. H. höher. Sicher spielen dabei auch die kräftigen Einkommenssteigerungen eine Rolle, die zu einer Vergrö- 4330 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 ßerung des Spielraums für Sparleistungen geführt haben. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben wollen. Von einem Rückschlag in den eigentumspolitischen Bemühungen der Wohnungs- und Vermögenspolitik kann keine Rede sein. Die Zahlen für die Entwicklung der Bauspartätigkeit und der Wohnungsbaugenehmigungen beweisen das Gegenteil. In den ersten 8 Monaten dieses Jahres wurden für rund 10 v. H. mehr Wohnungen Baugenehmigungen erteilt als vor Jahresfrist. Es ist zwar nicht im einzelnen bekannt, wie groß dabei jeweils der Anteil der Eigentümerwohnungen war. Es wird jedoch allgemein angenommen, daß in diesem Jahr im Rahmen der Bauabsichten der Anteil der Eigentümerwohnungen gestiegen ist. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 6. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache VI/1339 Fragen A 100 und 101) : Wie erklärt die Bundesregierung, daß sie in Werbeanzeigen — zu Recht — „zuwenig Wohnungen" beklagt, tatsächlich aber nach den Mitteilungen des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen vor dem Deutschen Bundestag — von der derzeitigen Bundesregierung jährlich über 100 000 Wohnungen weniger gebaut werden und auch künftig nach ihren Planungen über 100 000 Wohnungen jährlich weniger gebaut werden sollen als im langjährigen Durchschnitt der von der CDU/CSU verantworteten Bundesregierung? Wie erklärt die Bundesregierung, daß sie in Werbeanzeigen angebliche „Fehler früherer Regierung" anprangert und behauptet, „Die Förderung des sozialen Wohnungsbaues wurde eingeschränkt" — während tatsächlich in der Amtszeit des derzeitigen Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen die Zahl der im sozialen Wohnungsbau errichteten Wohnungen von Jahr zu Jahr drastisch abnahm und 1970 — als Folge überhöhter Zinssätze und also stark gestiegener Baupreise — praktisch zusammengebrochen ist? Zunächst bedarf Ihre Frage wohl in zwei Punkten einer Klarstellung. 1. Die seit Gründung der Bundesrepublik gebauten Wohnungen sind weder unter den früheren Bundesregierungen noch unter der jetzigen Bundesregierung von der Bundesregierung selbst, sondern von einer Vielzahl privater Bauherren und Wohnungsunternehmen gebaut worden, teils mit — teils ohne direkte staatliche Hilfen. Die Wohnungsbauleistung ist heute wie früher eine Gemeinschaftsleistung. 2. Der langjährige Durchschnitt der von 1953 bis 1966 errichteten Wohnungen liegt, wenn man die statistisch-technische Überhöhung der damaligen Jahresergebnisse eliminiert, nicht um 100 000, sondern um rd. 50 000 Wohnungen über der heute allgemein anerkannten Zielvorstellung von 500 000 jährlich zu errichtenden Wohnungen. Im übrigen darf ich auf meine schriftliche Antwort vom 17. September 1970 an den Kollegen Müller (Berlin) Bezug nehmen. Im übrigen ging es in der Anzeige des Presse- und Informationsamtes nicht um die Entwicklung der Fertigstellungen im Wohnungsbau insgesamt, sondern darum, daß jetzt, durch verstärkte Förderung des sozialen Wohnungsbaues, soziale Spannungen abzubauen sind, die sich durch die nach Auffassung der Bundesregierung zu frühzeitige Beendigung der Wohnungsbewirtschaftung und durch die Einschränkung der Förderung des sozialen Wohnungsbaues ergeben haben. Auch bei dieser Frage sind zwei Klarstellungen erforderlich. 1. Aus der bereits erwähnten Übersicht in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Müller — die Übersicht ist Ihnen sicher bekannt — ergibt sich, daß die Fertigstellungen im sozialen Wohnungsbau, wenn man den ersten und den zweiten Förderungsweg zusammennimmt, keineswegs von Jahr zu Jahr drastisch abgenommen haben. Den zweiten Förderungsweg muß man deshalb einbeziehen, weil der Gesetzgeber selbst mit dem Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 die Grundlage für die Zweiteilung des sozialen Wohnungsbaues gelegt hat. 2. Die Feststellung in der von Ihnen angezogenen Anzeige, daß die Förderung des sozialen Wohnungsbaues eingeschränkt wurde, bezieht sich eindeutig auf die Förderungs- und nicht auf die Fertigstellungsergebnisse, die Veränderungen in der Förderung erst mit einer Phasenverschiebung von 1 bis 2 Jahren widerspiegeln. Die Bewilligungen haben sich aber wie folgt entwickelt: Während 1964 noch Bewilligungen für 260 000 Sozialwohnungen erteilt werden konnten, wurde 1966 mit 172 000 Sozialwohnungen ein Tiefstand erreicht. Es gelang uns, dieses Tief durch die Konjunkturprogramme zu überwinden; 1967 wurden wieder fast 200 000, 1968 204 000 Wohnungen gefördert. Nach Abwicklung der Konjunkturprogramme mußte erneut in Erscheinung treten, daß für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues von seiten des Bundes nur noch geringe Mittel zur Verfügung standen. Das aber spiegelt nur die Tatsache wider, daß die Förderung des sozialen Wohnungsbaues, was den Bund angeht 1966 dem Nullpunkt nahe war. Niemand kann bestreiten, daß der soziale Wohnungsbau innerhalb der Politik der damaligen Bundesregierung keine Priorität mehr genoß. Dies zeigt sich im § 18 II. Wohnungsbaugesetz, der vorsieht, daß nach einer Bereitstellung von 700 Millionen DM im Jahr 1957 dieser Betrag jährlich um 70 Millionen DM verringert werden sollte, Aufgrund der Defizitrechnung nach dem Lückeplan herrschte offensichtlich die Auffassung vor, daß der soziale Wohnungsbau nach weitgehender Deckung des rechnerischen Defizits auf ein niedrigeres Volumen zurückgeführt werden könne. Erst die jetzige Bundesregierung hat dem sozialen Wohnungsbau durch das langfristige Wohnungsbauprogramm wieder einen höheren Stellenwert gegeben. So ist vorgesehen, den Gesamtplafond des Haushaltes des Städtebauministeriums von 1970 auf 1971 um 36 % aufzustocken. Nachdem im Haushalt 1970 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 4331 1,921 Mrd. DM bereitgestellt waren, sind in der mittelfristigen Finanzplanung für 1974 3,7 Mrd. DM für die Gesamtausgaben unseres Hauses angesetzt. Auch die Zahlen der Darlehensbereitstellung untermauern die in der von Ihnen herangezogenen Anzeige gemachte Aussage. 1961 stellte der Bund für den sozialen Wohnungsbau 1,344 Mrd. DM an Darlehen bereit, 1966 waren es nur noch 238 Millionen DM. Der Haushalt 1971 sieht eine Bereitstellung von 742 Millionen DM, also eine Verdreifachung gegenüber 1966, vor. Genau dies sollte in der Zeitungsanzeige herausgestellt werden. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 5. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/1339 Fragen A 106 und 107) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Konferenz der Kultusminister eine Prüfung der Frage anzuregen, ob das Studium der Betriebswirtschaft dadurch praxisnäher gestaltet werden könnte, daß ein Semester entweder obligatorisch oder vorerst wahlweise in einem großen Unternehmen verbracht werden kann, das bereit ist, ein auf das Ausbildungsprogramm der Fakultät zugeschnittenes praktisches Programm zu organisieren, nach dem Muster der „Lehrkrankenhäuser", die neuerdings in die Ausbildung der Medizinstudenten einbezogen worden sind? Ist die Bundesregierung bereit, im gleichen Sinne eine Prüfung anzuregen, ob die zahlreich bestehenden Fortbildungseinrichtungen für junge Leute aus der Unternehmenspraxis dadurch einen höheren Status erhalten, daß sie für den Fall der Einhaltung vorgeschriebener Bedingungen für die bei ihnen abzulegenden Prüfungen staatlich anerkannte Zeugnisse ausstellen dürfen? Der Vorschlag wirft eine Reihe von Fragen auf, mit denen sich bereits vor Jahren der Fachausschuß für Wirtschaftswissenschaften der Kommission für Studien- und Prüfungsordnungen der Westdeutschen Rektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz beschäftigt hat. Ein Ergebnis wurde nicht erzielt. Die Bundesregierung hat keinen unmittelbaren Einfluß auf akademische Studiengänge, die mit Hochschulprüfungen abschließen, da die DiplomPrüfungsordnungen von den Fakultäten beschlossen und den Kultusministerien genehmigt werden. Sie wird den Vorschlag dem Fachausschuß für Wirtschaftswissenschaften der vorhin erwähnten Kommission erneut zur Kenntnis bringen. Auch bei dem zweiten Vorschlag stellen sich einige Fragen, die einer eingehenden Prüfung bedürfen, bevor eine abschließende Antwort hierauf möglich ist. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 6. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache VI/1339 Fragen A 119 und 120) : Welches konkrete Verhandlungsziel verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich einer Ausreiseerleichterung und des Status der in der Volksrepublik Polen lebenden Deutschen? Ist die Bundesregierung bereit, den geplanten Vertrag mit der Volksrepublik Polen auch dann zu unterschreiben, wenn die polnische Regierung eine gleichzeitige gerechte Lösung für die in der Volksrepublik Polen lebenden Deutschen ablehnen sollte? Bekanntlich werden in dieser Woche durch den Bundesminister des Auswärtigen in Warschau Verhandlungen mit der polnischen Regierung über die Grundlagen der Normalisierung der beiderseitigen Beziehungen geführt. Ihre Fragen, Herr Abgeordneter, beziehen sich genau auf diese laufenden Verhandlungen. So berechtigt das Interesse an diesem Themenkreis ist, so wenig kann es der Sache dienen, wenn eine Regierung, die in Verhandlungen steht, zur gleichen Zeit hier Festlegungen trifft. Ich bitte also um Verständnis dafür, daß ich mich auf die Antwort beschränke, daß die Bundesregierung das ihr in diesen Fragen möglich und notwendig Erscheinende tun wird. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 5. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (Drucksache VI/1339 Fragen A 125 und 126) : In welcher Form ist das Land Berlin bei dem jüngsten Abschluß des Handelsabkommens zwischen Ungarn und der Bundesrepublik Deutschland in dieses einbezogen worden? Inwieweit unterscheidet sich diese Form der Einbeziehung Berlins in das Handelsabkommen von der bisher üblichen? Es ist der erklärte Wille und die Verpflichtung der Bundesregierung, Berlin in alle völkerrechtlichen Vereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland einzubeziehen, soweit keine von den Aliierten vorbehaltenen Sachgebiete betroffen sind. Berlin ist in das am 27. Oktober d. J. unterzeichnete deutschungarische Abkommen über den Warenverkehr und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und technischem Gebiet in der gleichen Weise einbezogen worden wie dies in den Abkommen mit den ost- und südosteuropäischen Staaten auch von früheren Bundesregierungen praktiziert worden ist. Im übrigen möchte ich hinzufügen, daß die Form der Einbeziehung Berlins dem mit den Alliierten und dem Senat von Berlin abgestimmten Verfahren entspricht. Anlage 24 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 6. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache VI/ 1253 Fragen B 1 und 2 1): *) Siehe 74. Sitzung, Seite 4119 B (Einfügen auf Seite 4119 C nach Zeile 8) 4332 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 Ich möchte Sie um Verständnis bitten, daß ich mich gegenwärtig zum Inhalt deutsch-polnischer Verhandlungen nicht äußern möchte. Dies wäre wahrscheinlich auch dem von Ihnen angesprochenen Anliegen kaum dienlich. Soviel kann ich jedoch sagen: Die Bundesregierung hält die Erwartung für berechtigt, daß die Bemühungen um eine Normalisierung der deutsch-polnischen Beziehungen und um eine Aussöhnung zwischen dem deutschen und dem polnischen Volk auch zu Verbesserungen für die in Polen verbleibenden Personen deutscher Muttersprache führen werden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 4. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache VI/ 1339 Frage B 1): Zahlt die Regelung der Probleme der in der Volksrepublik Polen lebenden Deutschen zu den Verhandlungszielen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten deutschpolnischen Vertrag? Die von Ihnen erwähnte Problematik zählt zu den wesentlichen Themen der Verhandlungen, die der Herr Bundesminister des Auswärtigen zur Zeit in Warschau führt. Es geht dabei im wesentlichen um zwei Bereiche, nämlich um die Ausreisemöglichkeiten für Deutsche im Rahmen der Familienzusammenführung und die Verbesserung der Lage der verbleibenden Deutschen. Vor allem der zweite Bereich wirft eine Fülle schwieriger und heikler Fragen auf. Auch wenn die Verhandlungen insoweit zu Ergebnissen führen, wird es notwendig sein, sich weiterhin mit diesen Komplexen ständig zu befassen. Denn offensichtlich kann schon vom notwendigen Zeitablauf her nicht erwartet werden, die Probleme mit einem Schlag zu lösen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lemper (Drucksache VI/1339 Fragen B 2 und 3) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den beamtenrechtlidien Status der Rechtspfleger, der im Rechtspflegergesetz vom 5. November 1969 nicht geregelt wurde, durch eine Novellierung dieses Gesetzes festzulegen, und ist sie bereit, den Rechtspflegerberuf als Sonderlaufbahn gemäß § 53 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes anzuerkennen, oder, falls die Einführung der Sonderlaufbahn wegen der bevorstehenden Ämterbewertung noch nicht möglich ist, die Schaffung einer Amtszulage als Übergangslösung zu gewähren? Hält die Bundesregierung die Einstufung der Rechtspfleger in A 9 als Eingangsamt nach Inkrafttreten des Rechtspflegergesetzes vom 5. November 1969 noch für gerechtfertigt, obwohl mit diesem Gesetz ab 1. Juli 1970 weitere richterliche Aufgaben in erheblichem Umfang übertragen wurden, die bisher von Kräften der Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 15 wahrgenommen wurden, oder ist die Bundesregierung vielmehr bereit, als Eingangsamt jetzt mindestens die Besoldungsgruppe A 11 mit automatischer Durchstufung nach A 12 (ab 8. Stufe) und weitere Beförderungsmöglichkeiten nach A 13 und A 14 zu schaffen? Durch das neue Rechtspflegergesetz vom November vergangenen Jahres und die dazu ergangene Novelle vom Juni dieses Jahres haben sich die Aufgaben des Rechtspflegers geändert. Es liegt daher nahe zu fragen, ob und ggf. welche Folgerungen hieraus für die Besoldung dieser Beamten zu ziehen sind. Die Bundesregierung wird sich mit dieser Frage im Zusammenhang mit den Vorschlägen zur Fortführung ,der Besoldungsneuregelung befassen, die der Innenausschuß von ihr erbeten hat. Sie wird in ihre Überlegungen für ein Gesamtkonzept zur Besoldung auch andere Forderungen auf Besoldungspräferenzen für bestimmte Beamtengruppen einbeziehen müssen. Ich erwähne die graduierten Ingenieure und die Steuerbeamten, die sich ebenfalls auf gesteigerte Berufsanforderungen berufen. Eine bindende Aussage über einen Teilbereich des künftigen Entwurfs ist mir gegenwärtig nicht möglich. Ich bitte, die Vorschläge der Bundesregierung abzuwarten. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 4. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (Drucksache VI/1339 Fragen B 4 und 5) : Welche finanziellen und technischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Bevölkerung des Stadt- und Landkreises Forchheim künftig von der Verwesungsgeruchbelästigung der auch im öffentlich-hygienisch überregionalen Interesse tätigen Knochenverwertungsfabrik Seltsam F. Nachfolger in Forchheim zu befreien? Gibt es im Bundesgebiet oder im benachbarten Ausland derartige Tierkörper- oder Knochenverwertungsanstalten, die völlig geruchfrei arbeiten? In den letzten Jahren sind der Bundesregierung zahlreiche Beschwerden über üble Gerüche aus Tierkörperverwertungsanstalten zugegangen. Diese Beschwerden waren für die Bundesregierung Anlaß, die technischen Möglichkeiten der Geruchsbeseitigung untersuchen zu lassen. Als Ergebnis dieser Untersuchungen kann etwa folgendes festgestellt werden. Es ergeben sich heute viele Möglichkeiten, durch Änderung der Verfahrenstechnik oder durch Anwendung der Geruchsminderung dienender Verfahren die Emissionen aus Tierkörperverwertungsanstalten soweit zu vermindern, daß bei einem ordnungsmäßigen Betrieb erhebliche Geruchsbelästigungen nicht auftreten. Diese Verfahren sind bei der Neuerrichtung von Tierkörperverwertungsanstalten auch wirtschaftlich zumutbar. Inwieweit Auflagen zum nachträglichen Einbau von Luftreinhalteanlagen bei bestehenden Anlagen wirtschaftlich vertretbar sind, hängt von den besonderen betrieblichen und örtlichen Verhältnissen der Anlagen ab. Die Bundesregierung hat im Jahre 1965 mit einem namhaften zinsverbilligten Kredit die Modernisie- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 4333 rung des Betriebes in Forchheim unterstützt. Aus Ihrer Anfrage entnehme ich, daß die Modernisierung der Anlage nicht ausgereicht hat, die Belästigung der Nachbarschaft zu beseitigen. Da der Betrieb mitten im Wohngebiet der Stadt Forchheim liegt, ist es zweifelhaft, ob eine weitere finanzielle Unterstützung noch sinnvoll ist. Ich bin der Ansicht, daß grundsätzlich Tierkörperverwertungsanstalten bzw. Knochenverwertungsanstalten nicht in ,der Nähe dichtbesiedelter Gebiete stehen sollten. Dieser Grundsatz wurde auch in die 2. Durchführungsverordnung zum Tierkörperbeseitigungsgesetz übernommen. Nach den im In- und Ausland gewonnenen Erfahrungen gibt es bis jetzt noch kein Verfahren, das die völlige Beseitigung der mit einem solchen Betrieb zwangsläufig verbundenen Gerüche ermöglicht. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (Drucksache VI/1339 Fragen B 6 und 7) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Berliner Arbeitnehmer, auf dessen Lohnsteuerkarte Freibeträge für vier Kinder bescheinigt sind und der während des ganzen Jahres 1970 im Monat 2840 DM verdient, nach dem Berlinhilfegesetz zusätzlich 393,60 DM Berlinzulage und außerdem 1056 DM Kinderzulagen (4 X 22 X 12), also insgesamt 1449,60 DM jährlich erhält, während der gleiche Arbeitnehmer infolge der Geburt eines weiteren Kindes im Januar 1970 und einer geringfügigen Erhöhung seines Bruttoarbeitslohns, die den Betrag von 2840 DM monatlich übersteigt, für das ganze Jahr die Kinderzulagen in Höhe von bisher 1056 DM und außerdem die Berlinzulage nach altem Recht in Höhe von 393,60 DM verliert, also im Jahr insgesamt 1449,60 DM? War die in Frage 6 dargestellte Auswirkung gewollt, oder was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese zweifellos bestehende Härte zu beseitigen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Berliner Arbeitnehmer im Kalenderjahr 1970 keine Berlinzulage alter Art zuzüglich der neu eingeführten Kinderzuschläge erhält, wenn sein Bruttoarbeitsverdienst im Monat 2840 DM übersteigt. Dies hängt damit zusammen, daß der Kinderzuschlag, dessen Gewährung einen Vorgriff auf die ab 1. Januar 1971 wirksame Neukonzeption des Berlinförderungsgesetzes darstellt, an die Voraussetzungen der Gewährung der Berlinzulage alter Art geknüpft worden ist. Die rückwirkende Einführung des Kinderzuschlags ab 1. Januar 1970 durch das Änderungsgesetz vom 23. Juni 1970 konnte verwaltungsmäßig sowohl von den Finanzbehörden wie von den Arbeitgebern nur dann bewältigt werden, wenn sich die mit der Wiederaufrollung verbundene Arbeit auf die Zulagenfälle nach altem Recht beschränkte. Für die beschränkte Einführung des Kinderzuschlags waren auch haushaltsmäßige Überlegungen maßgebend. Außerdem erschien die Beschränkung des Kinderzuschlags auf die kleinen und mittleren Einkommensbezieher aus konjunkturellen Gründen nicht unerwünscht. Daß jemand staatliche Vergünstigungen bei geringfügigem Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen nicht mehr erhält, während er sie noch erhalten würde, wenn er geringfügig unter der Einkommensgrenze bliebe, ist eine Folge, die sich auch in vielen anderen Gesetzen über staatliche Sonderzuwendungen auswirkt (z. B. beim Wohngeldgesetz). Die Formulierung Ihrer Frage gibt mir darüber hinaus Anlaß darauf hinzuweisen, daß ein Arbeitnehmer die von Ihnen aufgeführten Vergünstigungen erst von dem Lohnzahlungszeitraum (Monat) ab verliert, in dem sein Bruttoarbeitsverdienst den Betrag von 2840 DM überschreitet. Ein rückwirkender Verlust der gewährten Vergünstigungen, der nach der Formulierung Ihrer Frage als möglich erscheint, ist nach dem Gesetz nicht vorgesehen. Aus der Antwort zu Frage 6 ergibt sich schon, daß die in Frage 6 dargestellte Auswirkung für das Kalenderjahr 1970 gewollt ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine darin liegende gewisse Härte, die bei einem Bruttoarbeitsverdienst im Monat von über 2840 DM jedoch nicht überschätzt werden darf, für dieses eine Jahr von den betroffenen Berliner Arbeitnehmern aus den vorstehend aufgeführten Gründen in Kauf genommen werden muß. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (Drucksache VI/1339 Fragen B 8 und 9) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung angeblich bei der Neuanschaffung von Pkws weitgehend nur nodi eine Automarke berücksichtigt? Kann die Bundesregierung Mitteilung darüber machen, in welchem Verhältnis bei der Neuanschaffung von Pkws auch andere Automarken Berücksichtigung finden? Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung bei der Neuanschaffung von Kraftfahrzeugen weitgehend nur noch eine Automarke berücksichtigt. Wie sich aus den Haushaltstechnischen Richtlinien des Bundes (HRB) Abschn. Sonstige Ausgaben für Investitionen Ziff. 1 Tit. 811 01 ergibt, steht es allen Ressorts frei, Kraftfahrzeuge aller Art nach den dienstlichen Erfordernissen zu beschaffen. In der Liste der Richtpreise (Anl. zu HRB Abschn. Sonstige Ausgaben für Investitionen) sind 118 Kraftfahrzeuge von 9 Kraftfahrzeugherstellern aufgeführt. Zur Vermeidung nicht vertretbarer Unterschiede bei der Beschaffung von Dienstkraftfrahrzeugen für leitende Persönlichkeiten des Bundes nach Hubraum und Listenpreis hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 2. Juli 1969 auf Vorschlag des Bundesministers der Finanzen lediglich gewisse Höchstgrenzen für die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen festgesetzt. Daß in diesem Beschluß als Anhaltspunkt Kraftfahrzeuge eines bestimmten Herstellers aufgeführt sind, bedeutet keine Empfehlung zur bevorzugten Beschaffung dieser Kraftfahrzeuge, vielmehr ist ausdrücklich gesagt 4334 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 worden, daß neben Fahrzeugen dieses Herstellers gleichwertige andere Fahrzeuge beschafft werden dürfen. Es handelt sich lediglich um eine Empfehlung nach einem Hubraum-/Preisschlüssel. Der Anteil der einzelnen Kraftfahrzeuge an den Dienstkraftfahrzeugen des Bundes richtet sich bei den Fahrzeugen für die leitenden Persönlichkeiten des Bundes nach den Wünschen dieser Herren. Bei der Frage, welche Dienstkraftfahrzeuge für die Fahrbereitschaften der Ministerien und für die übrigen Dienststellen des Bundes beschafft werden, spielt der laufende Modellwechsel eine wesentliche Rolle. Hersteller, die in bestimmten Jahren keine nach Hubraum und Preis den Anforderungen entsprechenden Fahrzeuge auf den Markt bringen, können bei der Beschaffung keine Berücksichtigung finden. Das führt dazu, daß zeitweise bestimmte Hersteller bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen stärker berücksichtigt werden als andere. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Dr. Reischl vom 3. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/1339 Frage B 10) : Trifft es zu, daß der Bundesminister der Finanzen die Änderungen von Steuervorschriften zur Erleichterung einer Bildung von landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften sowie forstlichen Zusammenschlüssen erst in einigen Jahren regeln will? Die steuerlichen Probleme, die bei der Bildung der landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften und der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse auftreten, können nicht losgelöst von dem Gesamtproblem der steuerlichen Behandlung von land- und forstwirtschaftlichen kooperativen Zusammenschlüssen betrachtet werden; wegen des Sachzusammenhangs müssen diese Probleme einheitlich geklärt werden. Bei der von Ihnen vorgetragenen Frage handelt es sich zweifellos nicht nur um ein steuerpolitisches, sondern auch um ein agrarpolitisches Problem von großer Bedeutung. Es ist sicherlich notwendig, daß die damit zusammenhängenden Fragen auf dem Gebiet des Steuerrechts möglichst bald einer Klärung zugeführt werden. Entsprechende Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind seit langem im Gange. Es läßt sich zur Zeit noch nicht mit Sicherheit sagen, zu welchem Ergebnis diese führen. Die Angelegenheit wird jedoch wegen ihrer besonderen Bedeutung auch weiterhin vordringlich behandelt werden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI/1339 Frage B 11) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Verkehrssteuern erhöht werden müssen, um den Verkehrsausbau für die 80er Jahre zu finanzieren? Zu dem von Ihnen in Ihrer Frage benutzten Begriff der Verkehrssteuern gehe ich davon aus, daß Sie darunter, abweichend von der üblichen Terminologie, die teilweise für den Straßenbau zweckgebundene Mineralölsteuer sowie die Kraftfahrzeugsteuer verstanden wissen wollen. Das Aufkommen aus Mineralölsteuer und Kraftfahrzeugsteuer gehört zu den allgemeinen Haushaltsmitteln, die in ihrer Höhe vom Bedarf an Verkehrsbauten nicht abhängig sind. Sofern Sie mit „Verkehrsausbau für die 80er Jahre" den heute schon bestehenden Bedarf an Ausbauten meinen, der auch in den 80er Jahren noch wirksam wäre, ist einzuräumen, daß der Bedarf zur Zeit die Mittel übersteigt, die im Bundeshaushalt bereitgestellt werden können. Erhöhungen der oben genannten Steuern wären jedoch nur eine der Möglichkeiten, um mit diesen Schwierigkeiten fertig zu werden. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI/1339 Frage B 12) : Wie erklärt sich die Bundesregierung die Widersprüche, nach denen einmal die Steuerlastquoten erhöht werden sollen und zum anderen führende Mitglieder der Koalitionsparteien in der Öffentlichkeit äußern, daß die Steuerlastquote bis 1973 nicht erhöht werden soll? Die volkswirtschaftliche Steuerquote für das Jahr 1969 in Höhe von 24,13 v. H. gilt seit der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 als Richtschnur in der Diskussion um eine Erhöhung der Steuerquote. Da die vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen" zuletzt ermittelten volkswirtschaftlichen Steuerquoten für die Jahre 1970 bis 1974 unter der von 1969 liegen, hat Herr Bundesminister der Finanzen in seiner Haushaltsrede vor dem Deutschen Bundestag am 23. September 1970 darauf hingewiesen, daß das Problem darin besteht, wie die volkswirtschaftlichen Steuerquoten auf dem Stand des Jahres 1969 gehalten werden können. Es sei hier nochmals angemerkt, daß bei Bund, Ländern und Gemeinden in den Jahren 1970 bis 1974 allein wegen des Zurückbleibens der volkswirtschaftlichen Steuerquoten hinter dem Stand von 1969 Steuerausfälle von insgesamt 12,6 Mrd. DM entstehen würden. Soweit von einer Erhöhung der volkswirtschaftlichen Steuerquoten in der 6. Legislaturperiode auf den Stand von 1969 gesprochen und gleichzeitig geäußert wird, daß die Steuerquoten bis 1973 nicht den Stand von 1969 überschreiten sollen, kann hierin kein widersprüchliches Verhalten gesehen werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 4335 Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/ 1339 Frage B 13) : Wird der Bundesminister der Finanzen bei einer Zusammenlegung der Oberfinanzdirektionen Karlsruhe und Freiburg die Tatsachen würdigen, daß Karlsruhe der geographische und wirtschaftliche Mittelpunkt dieses Raumes ist und im Hinblick auf eine rationelle Verwaltungsführung und reibungslose Unterbringung der vereinigten Oberfinanzdirektion und deren Bediensteten die notwendigen Voraussetzungen bietet, und wird er sich deshalb für den künftigen Sitz der neuen Oberfinanzdirektion in Karlsruhe entscheiden? Herr Finanzminister Gleichauf hat sich vor einiger Zeit wegen einer Zusammenlegung der Oberfinanzdirektionen Karlsruhe und Freiburg an Herrn Bundesminister Dr. Möller gewandt. Dieser hat ihm sein volles Verständnis für die Erwägungen der Landesregierung bekundet und ein Gespräch über die Angelegenheit vorgeschlagen. Diese Unterredung steht noch aus. Bei der Erörterung des gesamten Fragenkomplexes werden mit Sicherheit auch die in Ihrer Anfrage hervorgehobenen Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Im übrigen bleibt abzuwarten, welche Vorstellungen das Land entwickeln wird. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich heute von einer Stellungnahme absehe, um dem zu erwartenden Gespräch nicht vorzugreifen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 5. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/ 1339 Frage B 14) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die von mindestreservepflichtigen Kreditinstituten unterhaltenen Kassenbestände auf das bei der Deutschen Bundesbank zu erfüllende Mindestreserve-Soll anzurechnen, um den Schwierigkeiten und den Überfallrisiken in der Geldversorgung insbesondere der an Nichtbankplätzen gelegenen Institute in rationeller Weise zu begegnen? Die Entscheidung über die Anrechnung der Kassenbestände der Kreditinstitute auf die bei der Deutschen Bundesbank zu haltenden Mindestreserven liegt beim Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank. Er hält die Anrechnung grundsätzlich für gerechtfertigt und prüft sie zur Zeit nach der rechtlichen und technischen Seite hin. Nach Auskunft der Bundesbank berührt die Anrechnung einige komplizierte technische Fragen, die über die eigentliche Mindestreservehaltung hinausgehen, nämlich Geldbearbeitung bei den Kreditinstituten (Aussortieren von Falschgeld, unbrauchbare Noten), Sicherheit und Kapazität der Tresorräume, Versicherungsprämien für höhere Kassenbestände und dergleichen. Nach dem Ergebnis der bisherigen Überlegungen erscheint es nicht von vornherein sicher, daß die Anrechnung der Kassenbestände zu einer wesentlichen Verringerung der Geldtransporte führt. Die Kreditinstitute sind im übrigen nicht einhellig der Meinung, daß die Kassenbestände angerechnet werden sollen, da im zutreffenden Falle das sog. Nebenplatzprivileg (niedrigere Reservesätze für Kreditinstitute an Nebenplätzen) wahrscheinlich fortfallen muß. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 5. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/1339 Fragen B 15 und 16) : Welche Bedenken hat die Bundesregierung dagegen, die Bandbreiten im Austausch der Währungen der Europäischen Gemeinscnaften untereinander sofort abzuschaffen, ohne zugleich die Möglichkeit einer Änderung des Wechselkurses durch Aufwertung oder Abwertung auszuschließen? Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bisher darauf verzichtet, die Ausgabe von europäischen Münzen zu betreiben, die vom Europäischen Parlament schon vor Jahren als sichtbares Zeichen der europäischen Einigung gefordert worden sind? Zur Frage 15: Die Bundesregierung hält eine sofortige Beseitigung der Bandbreiten zwischen den Währungen der Mitgliedsländer der Gemeinschaft für verfrüht. Bei dem heutigen Stand der Integration ist nicht auszuschließen, daß sich die Wirtschaftslage und die Zahlungsbilanzen der einzelnen Mitgliedsländer noch sehr unterschiedlich entwickeln. In einem solchen Fall ist es wünschenswert, daß die Notenbanken ihre Interventionspolitik auf den Devisenmärkten soweit wie möglich noch entsprechend der eigenen Zahlungsbilanzentwicklung einsetzen, um übermäßige Devisenzu- oder -abflüsse zu verhindern. Eine solche Politik wäre aber nicht mehr möglich, wenn eine Bandbreite zwischen der Gemeinschaftswährung nicht mehr besteht und diese daher nur noch gemeinsam gegenüber dem Dollar im Rahmen der zulässigen Kassa-Bandbreiten schwanken können. Außerdem würde durch eine Beseitigung der Bandbreiten auch der Spielraum für eine an der jeweiligen konjunkturellen Situation ausgerichteten Zinspolitik verlorengehen. Gegenwärtig können in den Mitgliedstaaten noch unterschiedliche Zinsniveaus aufrechterhalten werden, weil kurzfristigen Kapitalbewegungen zur Ausnutzung von Zinsunterschieden die mit den Schwankungen innerhalb der Bandbreite verbundenen Kursrisiken entgegenstehen. Die Beseitigung der Bandbreiten würde eine Vereinheitlichung der Zinsniveaus erzwingen und damit die Möglichkeiten einer Stabilitätspolitik im nationalen Rahmen einschränken. In dem Maße, wie es gelingt, zu einer stärker gleichgerichteten Wirtschaftsentwicklung zu kommen, dürfte es jedoch möglich sein, schrittweise die Bandbreiten zwischen den Gemeinschaftswährungen zu verringern und später auch gänzlich zu beseitigen. Der Werner-Bericht sieht dies bereits vor. Zur Frage 16: 4336 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 Die Bundesregierung hat — wie auch die übrigen Mitgliedsländer der Gemeinschaft — die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 28. 11. 1966, europäische Münzen zu prägen, nicht aufgegriffen, weil eine solche Münze den Zahlungsverkehr innerhalb der Gemeinschaft gegenwärtig nicht erleichtern würde. Eine europäische Münze würde in der Mehrzahl der EWG-Länder notwendigerweise in einer „krummen" Relation zur jeweiligen Landeswährung stehen, die eine Umrechnung kompliziert machen würde. Dadurch würde die europäische Münze im größeren Teil des EWG-Gebietes für den täglichen Gebrauch unhandlich. Selbst im grenzüberschreitenden Reiseverkehr wäre die Münze nur von geringem Nutzen. Von den in Betracht kommenden Zahlungen könnte nur ein kleiner Teil in Münzen geleistet werden. Eine europäische Münze wäre im übrigen, solange noch Paritätsänderungen innerhalb der Gemeinschaft möglich sind, mit der Unsicherheit belastet, daß sich ihr Wert gegenüber einzelnen Mitgliedswährungen verändern kann. Es ist daher sehr fraglich, ob sich die positiven psychologischen Wirkungen, die man sich von einer europäischen Münze verspricht, tatsächlich einstellen würden. Auf jeden Fall würde sich eine Reihe zusätzlicher Probleme ergeben. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es wichtiger ist, durch eine zunehmende Koordinierung und Harmonisierung der Wirtschaftspolitik zu einer Wirtschafts- und Währungsunion zu kommen, die dann ,die Einführung einer europäischen Währung erlauben wird. Dies ist auch der tragende Gedanke des jetzt abgeschlossenen Werner-Berichts über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 27. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (Drucksache VI/1339 Fragen B 17 und 18) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die erheblichen Unkostensteigerungen der jüngsten Vergangenheit die Be- und Verarbeitungskosten der Molkereien in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 2 Pfennige pro Liter gestiegen sind? Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um zu verhindern, daß die Molkereibetriebe gezwungen werden, diese Unkostensteigerungen ganz oder teilweise auf die ohnehin unter Kostendruck stehenden Milcherzeuger abzuwälzen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß auch in der Molkereiwirtschaft die Kosten gestiegen sind. Über das Ausmaß dieser Kostensteigerungen liegen der Bundesregierung jedoch z. Z. keine genauen Unterlagen vor. Je nach Größe, Verwertungsrichtung, technischer Einrichtung, Auslastung der Molkereien etc. dürften auch erhebliche Unterschiede bestehen, die eine generelle Aussage kaum möglich machen. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin bemühen, durch Förderung von Rationalisierungsmaßnahmen in der Molkereiwirtschaft Kostensteigerungen aufzufangen bzw. Kostensenkungen zu ermöglichen. Wegen der besonderen Kostenerhöhungen bei Trinkmilch ist von den Vertretern der deutschen Milchwirtschaft eine Erhöhung des Trinkmilchpreises — der bisher als Festpreis staatlich festgesetzt wird — beantragt worden. Die Bundesregierung prüft zur Zeit die von der deutschen Milchwirtschaft vorgelegten Unterlagen über die Kostensituation bei Trinkmilch. Vorn Ergebnis dieser Prüfung wird es abhängen, in welchem Umfang eine Trinkmilchpreiserhöhung erforderlich ist. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 3. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/1339 Frage B 19) : Ist die Bundesregierung bereit, im Zusammenhang mit dem Durchführungsgesetz zur EWG-Weinmarktordnung die entsprechenden Bestimmungen im deutschen Weingesetz, insbesondere bei dessen § 97 Abs. 5, so rechtzeitig zu ändern, daß für die deutsche Weinwirtschaft angesichts der zu erwartenden großen Ernte dieses Jahres die Übergangsfrist über den 20. Juli 1971 hinaus verlängert werden könnte? Die Bundesregierung ist bemüht, das zur Durchführung der EWG-Weinmarktorganisation notwendige Durchführungsgesetz in möglichst kurzer Frist ,den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten. Die Vorarbeiten hierzu sind im Gange. Es ist beabsichtigt, den Entwurf noch vor Weihnachten mit den Ressorts und den zu beteiligenden Wirtschaftskreisen abzustimmen. Ziel des Gesetzes wird sein: 1. Ausschöpfung der Ermächtigungen der EWGWeinmarktorganisation an die Mitgliedstaaten, 2. Anpassung des Weingesetzes 1969 an die von der EWG geschaffenen Rechtslage und 3. Strafbewehrung der einzelnen bisher noch nicht erfaßten neuen Tatbestände der EWG-Weinmarktorganisation. Im Rahmen ,der Anpassung des Weingesetzes 1969 an die veränderte Rechtslage werden eine Reihe der durch die EWG-Weinmarktorganisation noch nicht außer Kraft gesetzten Regelungen überprüft werden müssen. Hierzu gehört auch § 97 Weingesetz 1969, und zwar in seiner Gesamtheit. Nachdem zunächst für die Ernte 1970 durch die am 26. August 1970 vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und den Ländern getroffene Absprache über die Bereitung und Behandlung der Weine des Jahrgangs 1970 eine zufriedenstellende Übergangslösung gefunden werden konnte, wird durch eine entsprechende Anpassung des neuen Weingesetzes auch auf die weiteren Belange der großen Ernte des Jahrgangs 1970 in geeigneter Weise Rücksicht zu nehmen sein. Im Hinblick auf § 97 Abs. 5 Weingesetz 1969 läßt sich jedoch bereits jetzt schon die Feststellung treffen, daß diese Vorschrift durch die Regelungen der EWG-Weinmarktordnung für das Erzeugnis Wein im Ergebnis weitgehend überholt ist, indem an die Stelle nationalen Weinrechts, dessen Einhaltung § 97 Abs. 5 zur Voraussetzung erhebt, nunmehr weitgehend Gemeinschaftsrecht getreten ist. Dies Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 4337 hat in der Praxis zur Folge, daß § 97 Abs. 5 Weingesetz 1969 voraussichtlich keine nennenswerten Auswirkungen mehr für die deutsche Weinwirtschaft haben wird. Detailliertere Feststellungen werden jedoch erst dann getroffen werden können, wenn die Vorarbeiten zum Entwurf des Durchführungsgesetzes Ende dieses Jahres beendet sein werden. Den betroffenen Wirtschaftskreisen wird im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme und Äußerung von Vorschlägen gegeben. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 4. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/1339 Fragen B 20 und 21) : Wie viele Unfälle mit tödlichem Ausgang bzw. langer Arbeitsunfähigkeit sind in den letzten 10 Jahren durch nicht bruchsicheres Glas bzw. andere bruchunsichere Werkstoffe in Türfüllungen vorgekommen, und welche Kosten wurden dadurch schätzungsweise verursacht? Wie hat die Bundesregierung bisher für bruchsichere Türfüllungen gesorgt, und wird sie in Zukunft dafür Sorge tragen, daß in den Unfallverhütungsvorschriften bzw. in den Bauordnungen ähnlich wie bei Kassenschaltern usw. für alle Türfüllungen bruchsicheres Glas bzw. andere bruchsichere Werkstoffe vorgeschrieben werden? Die Unterteilung der Unfallstatistiken reicht nicht so weit, daß die Auswirkungen von Türfüllungen aus nicht bruchsicheren Werkstoffen als „Unfallgegenstand" daraus entnommen werden könnten. Das trifft auch für die Kosten derartiger Unfälle zu. Es gibt auch andere Fragen zum Unfallgeschehen, bei denen eine genauere statistische Erfassung von großem Nutzen wäre. Die heutige Unfallanzeige ist für diese Zwecke nur bedingt geeignet. Daher hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ein Gutachten eines Sachverständigen über die Ausarbeitung neuer Formulare für Unfallanzeigen eingeholt. Der Entwurf der neuen Formulare wird in Kürze mit den Gewerbeaufsichtsbehörden der Länder, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und Fachleuten aus den Betrieben beraten. Das Ziel ist, den Informationswert der Unfallanzeigen zu erhöhen und die Unfallanzeige so zu gestalten, daß sie der EDV zugänglich ist. Wenn dieses Ziel erreicht ist, besteht eine Möglichkeit, auch das von Ihnen angesprochene Sicherheitsproblem sachgerecht zu überprüfen. Das sicherheitstechnische Erfordernis, Türfüllungen, die besonderer Bruchgefahr ausgesetzt sind, aus bruchsicherem Material herzustellen, ist im übrigen in den allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften enthalten. Ich darf dazu auf § 120a der Gewerbeordnung und § 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften" hinweisen. Danach hat der Unternehmer u. a. alle Baulichkeiten und Betriebsvorrichtungen so einzurichten, daß die Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind, soweit das nach dem Stand der Technik möglich ist. In vielen Fällen wird es zur Erfüllung dieser allgemeinen Anforderungen sicherlich auch notwendig sein, Füllungen bestimmter Türen aus bruchsicherem Material herzustellen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 3. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache VI/1339 Frage B 22) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung für die Prüfung von pflanzlichen Arzneistoffen und homöopathischen Arzneimitteln, insbesondere auch in bezug auf den Nachweis in der Wirksamkeit? Der Beirat „Arzneimittelsicherheit" beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat auf der Grundlage der Vorschläge, die dem Ministerrat der EWG als Richtlinienentwürfe für die pharmakologisch-toxilogische Prüfung und für die klinische Erprobung neuer Arzneimittel vorliegen, neu bearbeitet. Die Richtlinien stellen die wissenschaftlich anerkannten Methoden zur Feststellung der Unschädlichkeit und der therapeutischen Wirksamkeit der Arzneimittel dar. Für die Prüfung von Arzneimitteln aus pflanzlichen Rohstoffen und für homöopathische Arzneimittel hat ein Universitätsinstitut für Pharmazeutische Arzneimittellehre ergänzende Vorschläge zur Prüfung ausgearbeitet. Diese Vorschläge werden zur Zeit vom Beirat „Arzneimittelsicherheit" eingehend beraten. Sie werden, soweit möglich, bei der Ergänzung der EWG-Richtlinie verwertet werden. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 4. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/1339 Frage B 23) : Ist die Bundesregierung bereit, für die Entwicklung eines neuartigen Geräts, das eine Kombination einer normalen Schreibmaschine und eines Blindenschriftdruckers darstellt (eine Prototype befindet sich in Marburg bei der Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für orthopädische und technische Hilfsmittel) und für künftige blinde Programmierer benötigt wird, Mittel zur Verfügung zu stellen? Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob die beabsichtigte Entwicklung des Geräts insbesondere in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht die Voraussetzungen einer finanziellen Förderung durch den Bund erfüllt. Die Bundesregierung läßt sich hierbei von dem Bemühen leiten, orthopädische und technische Blindenhilfsmittel zu verbessern. Erst nach dieser Prüfung, die die Einschaltung von Sachverständigen erforderlich macht, ist der Bundesregierung eine abschließende Äußerung möglich. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 3. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geisenhofer (Drucksache VI/1339 Fragen B 24 und 25) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Tatsache, daß das erste Gesetz über individuelle Förderung der Ausbildung vom 19. September 1969 in § 13 Abs. 1 bestimmt, daß das monatliche Einkommen des Auszubildenden auf den Bedarf eines jeden Kalendermonates anzurechnen ist und daß diese Bestimmung 4338 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 für Waisen, welche Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, insoweit eine Härte bedeutet, als dieses Einkommen, ohne daß ein Freibetrag gewährt wird, voll auf den Bedarf angerechnet wird? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun — nachdem Freibeträge für den Auszubildenden nach § 14 des Ausbildungsförderungsgesetzes nur gewährt werden, wenn dieser während des Bewilligungszeitraumes Arbeitseinkommen bezieht und zum Arbeitseinkommen auch Waisengeld zählt, das auf Grund beamtenrechtlicher Bestimmung gewährt wird (in solchen Fällen werden je nach Art der besuchten Schule 50 DM bzw. 100 DM Freibetrag gewährt) —, um diese unterschiedliche Behandlung zu beseitigen? In dem Referentenentwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, das am 1. Oktober 1971 in Kraft treten soll, ist eine weitergehende Freistellung der Renten vorgesehen. Es soll damit dem Umstand Rechnung getragen werden, daß sich bei den Eltern der Halb- oder Vollwaisen der Freibetrag von 50 DM für den Auszubildenden selbst in der Regel nicht auswirkt und zudem diese Auszubildenden häufig einen Mehrbedarf für die Abgeltung ihrer persönlichen Betreuung haben. Nach den §§ 9 und 14 des Ausbildungsförderungsgesetzes ist das Einkommen des Auszubildenden auf den Ausbildungsbedarf in der Regel voll anzurechnen, jedoch bleiben von dem Einkommen aus Arbeit bestimmte Beträge anrechnungsfrei. Der vollen Anrechnung unterliegen demnach auch die Waisenrenten. Eine Ausnahme besteht im wesentlichen für die Renten nach oder entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz; hier werden die Grundrenten nicht angerechnet. Außerdem ist durch die Verwaltungsvorschrift angeordnet, daß monatlich 17 DM als Werbungskostenpauschale anrechnungsfrei bleiben. Sachlich findet die weitgehende Anrechnung der Renten auf den Bedarfssatz ihre Rechtfertigung darin, daß die Rente Unterhaltsersatzfunktion hat, d. h. an die Stelle der Unterhaltsleistung des verstorbenen Elternteils tritt. Wenn das Einkommen eines Elternteils die Freibeträge um einen Betrag in Höhe der Waisenrente übersteigt, erhält auch dieser Auszubildende insoweit keine Ausbildungsförderung. Es ist dabei zu beachten, daß die Rente eigenes Einkommen der Waise ist und nicht etwa dem hinterbliebenen Elternteil zusteht. Darum besteht keine Möglichkeit, von der Anrechnung etwa im Hinblick auf das geringe Einkommen des hinterbliebenen Elternteils abzusehen. Im übrigen verweise ich auf meine Antworten zum gleichen Fragenkreis in der Fragestunde am 15. Oktober 1970 (Protokoll 73). Die unterschiedliche Behandlung von Waisenrenten und Waisengeld insofern, als nur für Waisengeld, nicht aber für Waisenrente, ein Freibetrag gewährt wird, ist darauf zurückzuführen, daß das Ausbildungsförderungsgesetz dem Auszubildenden in § 14 einen Freibetrag nur vom Arbeitseinkommen zubilligt. Zum Arbeitseinkommen gehören nach dem Steuerrecht auch Waisengelder aus früheren Dienstleistungen. Bei der Durchführung des Gesetzes ergaben sich jedoch in zunehmendem Maße Bedenken gegen die einseitige Bevorzugung der Waisengelder vor den Waisenrenten. In dem bereits erwähnten Referentenentwurf eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist deshalb insofern eine Gleichbehandlung beider Waisenbezüge vorgesehen, als ein Freibetrag in gleicher Höhe für Waisengeld und für Waisenrente gewährt wird. In diesem Zusammenhang ist auch auf eine Gesetzesinitiative der Fraktionen des Bundestagsausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hinzuweisen, die zum Ziele hat, die vorgesehene Regelung vorzuziehen und so früh wie möglich in Kraft zu setzen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 4. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache VI/1339 Fragen B 26 und 27) : Ist der Bundesregierung die Resolution der Mitglieder der Internationalen Gesellschaft zur Erforschung von Zivilisationskrankheiten und Vitalstoffen bekannt, die auf die Gefahr verweist, daß im Rahmen des Verbots gesundheitsbezogener Werbung für Lebensmittel die Möglichkeiten unterbunden werden könnten, Aussagen über die Zusammenhänge zwischen Gesundheit, gesundheitlichen Störungen, Halbkrankheiten und Vollwerternährung oder Vollwertkost zu machen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Bevölkerung der Zusammenhang zwischen richtiger Ernährung und Vollgesundheit nicht deutlich genug gemacht werden kann, und wenn ja, wird sich diese Auffassung auch in den neuen Gesetzen und Verordnungen über Lebensmittelwerbung niederschlagen? Die Resolution ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung vertritt hierzu die Auffassung, daß die von ihr im Rahmen der Gesamtreform des Lebensmittelrechts in Aussicht genommenen Vorschriften eine wirklich sachgerechte Unterrichtung des Verbrauchers über die Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit in keiner Weise behindern, sondern vielmehr dadurch fördern, daß zweifelhafte gesundheitsbezogene Aussagen unterbunden werden. Im übrigen lege ich besonderen Wert auf die Feststellung, daß die gesundheitliche Aufklärung, die nicht Wirtschaftswerbung ist, von den in Aussicht genommenen Verboten ohnehin nicht erfaßt wird. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß eine Intensivierung der gesundheitlichen Ernährungsberatung dringend geboten ist. Aus diesem Grunde bemüht sich das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit um eine breite, auf gesichertem Wissen beruhende Aufklärung der Bevölkerung über eine richtige Ernährung und deren Bedeutung für die Gesundheit. Diese Bemühungen werden auch durch die vorgesehenen Vorschriften über die Werbung im Verkehr mit Lebensmitteln abgesichert. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 4. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/ 1339 Frage B 28) : Da einer Meldung des Offenburger Tageblattes zufolge Regierungsbaudirektor Simon vom Regierungspräsidium Freiburg mitgeteilt hat, daß der Ausbau der B 33 vorerst nur zweispurig durchgeführt und, wenn die Mittel so fließen wie bisher, mit einer Fertigstellung wohl kaum vor dem Jahre 2000 gerechnet werden könne, frage ich die Bundesregierung, ob sie in der Lage ist, über den weiteren Ausbau der Bundesstraße 33 präzise Termine anzugeben? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 4339 Der Aus- bzw. Neubau der zweibahnigen Bundesstraße 33 ist für den Abschnitt Offenburg—Hausach als vordringliche Maßnahme in dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen eingeplant. Aus Gründen einer möglichst verkehrswirksamen Verwendung der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel werden die nächsten Abschnitte zunächst 2-spurig gebaut werden. Der künftige 2-bahnige Querschnitt (4 Spuren) wird jedoch soweit berücksichtigt, daß bei der späteren Ergänzung keine wesentlichen Umbauten mehr erforderlich werden. Der ursprünglich schon in diesem Jahr vorgesehene Baubeginn eines weiteren Abschnittes zwischen Gengenbach und Biberach hat sich durch Schwierigkeiten bei der Planfeststellung und die hieraus sich ergebende Notwendigkeit von Umplanungen etwas verzögert. Die Bauvorbereitungen sind inzwischen soweit vorangekommen, daß mit dem Baubeginn dieses Bauabschnittes im nächsten Jahr gerechnet werden kann. Es ist vorgesehen, im 1. Fünfjahresplan Mittel für diese Maßnahme so einzuplanen, daß eine zügige Durchführung erfolgen kann. Der anschließende nächste Bauabschnitt Biberach Steinach ist planerisch abgeschlossen und befindet sich z. Z. in der Planfeststellung. Es ist beabsichtigt, die Bauvorbereitungen (Planfeststellung, Grunderwerb, Mittelbereitstellung) so voranzutreiben, daß auch dieser Abschnitt noch im 1. Fünfjahresplan begonnen werden kann. Der Abschnitt Steinach—Hausach—Gutach befindet sich in der baureifen Planung. Die Baudurchführung fällt in den Zeitraum nach dem 1. Fünfjahresplan, so daß sowohl aus Gründen der Mittelbereitstellung als auch beim derzeitigen Sachstand dieses Bauabschnittes genauere Angaben über die Baudurchführung noch nicht gemacht werden können. Der zügige Weiterbau der Bundesstraße 33 im Kinzigtal wird jedoch angestrebt. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 4. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (Drucksache VI/ 1339 Fragen B 29 und 30) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Reisezugverkehr auf der Nebenstrecke Kirchenlamitz-Ost—Weißenstadt und auf der Bahnlinie Bayreuth-Hauptbahnhof—Hollfeld stillzulegen? Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß im Falle der Bejahung der Frage 29 hiervon sehr viele Arbeitnehmer im Grenzland betroffen sind? Eine Entscheidung der Bundesregierung über die von der Deutschen Bundesbahn auf den beiden Strecken Kirchenlamitz Ost—Weißenstadt und Bayreuth Hbf—Hollfeld angestrebten Stillegungsmaßnahmen kann erst dann getroffen werden, wenn ihr entsprechende Anträge des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn vorliegen. Dies ist für beide Strecken noch nicht der Fall. Damit fehlen auch die erforderlichen Beurteilungsunterlagen für diese von der Deutschen Bundesbahn angestrebten Maßnahmen: Da beide Strecken im Zonenrandgebiet liegen, wird sich entsprechend dem Verkehrspolitischen Programm der Bundesregierung ein Interministerieller Arbeitskreis zu gegebener Zeit mit allen im Zusammenhang mit einer evtl. Einschränkungsmaßnahme der Deutschen Bundesbahn auftretenden Fragen eingehend befassen und eine Empfehlung für die abschließende Entscheidung des Bundeskabinetts erarbeiten. Bei dieser Prüfung werden neben den Interessen der Bundesbahn vor allem die gesamt- und regionalpolitischen Gesichtspunkte gewürdigt. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 4. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gatzen (Drucksache VI/ 1339 Fragen B 31 und 32) : Ist die Deutsche Bundesbahn bereit, zur Entlastung des Straßenverkehrs Euskirchen—Bonn morgens je ein Zugpaar einzusetzen, damit in Zukunft gewährleistet ist, daß die Berufstätigen ihre Arbeitsstätten in Euskirchen oder Bonn pünktlich und sicher vor 8 Uhr erreichen können? Ist die Bundesregierung bereit, baldigst Planungen für einen schienengebundenen Nahschnellverkehr Bonn—Euskirchen—Düren einzuleiten? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) ist der Fahrplanwunsch, den Ihre Frage enthält, von anderer Seite noch nicht vorgebracht worden. Die I Deutsche Bundesbahn hat mir zugesagt, Ihre Anregung zu prüfen. Ich erwarte über das Ergebnis dieser Prüfung einen Bericht und werde Sie danach unterrichten. Nach dem Generalverkehrsplan Nordrhein-Westfalen besteht vorläufig keine Notwendigkeit für die Einrichtung eines S-Bahnverkehrs auf dieser Strecke. Es ist lediglich beabsichtigt, den Nahschnellverkehr im Taktfahrplan zu betreiben (S-Bahn-ähnlicher Verkehr). Ein solcher Nahschnellverkehr, der jedoch im wesentlichen nur bis Rheinbach erforderlich ist, läßt sich auf den bestehenden Bahnanlagen durchführen. Planungen für eine Verbesserung der Infrastruktur dieser Strecke sind zwar bei der DB betrieben worden, ihre Ausführung kommt jedoch erst in Betracht, wenn hierfür nach weiterer Besiedlung des Gebietes längs der Strecke eine Notwendigkeit besteht. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 4. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache VI/1339 Fragen B 33 und 34) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach im Haushaltsjahr 1971 für die EB 7 (L 135) keine Mittel zur Verfügung stehen sollen, obwohl die Brückenbauwerke bereits errichtet wurden, weil alle Mittel dem Bau der Autobahn A 14 im Raum Krefeld zufließen sollen? Wenn die Frage 33 bejaht wird, ist sich die Bundesregierung dann darüber im klaren, daß ein weiteres Mal weite Teile des linksniederrheinischen Raumes vernachlässigt werden? 4340 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 Für den Abschnitt der B 7 neu (L 135) zwischen niederländischer Grenze und der B 7 alt östlich Dülken sind in den Entwurf des Straßenbauplans 1971 10,1 Millionen DM eingestellt. Im Juli 1970 wurde der Abschnitt niederländische Grenze bis zur Kreisstraße 2 bei Dülken dem Verkehr übergeben. Für die kostenmäßige Abwicklung dieser unter Verkehr liegenden Strecke wird eine erheblicher Teil der ausgewiesenen 10,1 Millionen DM verwendet. Die restlichen Mittel fließen in den Weiterbau der B 7. Auf der Neubaustrecke zwischen der B 7 alt östlich Dülken und dem Winkelner Kreuz nordwestlich Mönchengladbach sollen im Jahre 1971 7 Millionen DM investiert werden. Damit können die angelaufenen Arbeiten zügig weitergeführt werden. Der Abschnitt Winkelner Kreuz bis Neersen ist Bestandteil der im Entwurf des Straßenbauplanes enthaltenen Maßnahme „B 7/230 Düsseldorf-Heerdt bis Waldniel". Die dort vorgesehenen 9,8 Millionen DM werden im wesentlichen der kostenmäßigen Abwicklung der im Jahre 1970 unter Verkehr genommenen Teilabschnitte Düsseldorf-Heerdt — Kaarster Kreuz und Kaarster Kreuz — Schiefbahn dienen. Es ist vorgesehen, den durchgehenden Straßenzug der B 7 neu zwischen niederländischer Grenze und Düsseldorf etwa 1973/74 verfügbar zu haben. Die Bauarbeiten bzw. die Bauvorbereitungen sind auf diesen Termin abgestellt. Eine Stellungnahme zu Ihrer Frage B 34 entfällt, da keine Mittel von der B 7 neu auf andere Strekken abgezogen wurden. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 4. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/1339 Fragen B 35 und 36) : Hat das Innenministerium Baden-Württemberg das vom Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen im Februar 1970 erbetene Vorgutachten zum Projekt einer Brücke über den Überlinger See (Bodensee) inzwischen erstattet? Ist die Bundesregierung bereit, das bekundete Interesse an dieser Brücke wegen der besonderen regionalen und überregionalen Bedeutung dieses Projekts dadurch zu unterstreichen, daß dieses Projekt in den Neuen Ausbauplan für die Bundesfernstraßen 1971 bis 1985 aufgenommen wird? Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Bodenseeraum sind umfangreiche Maßnahmen an den vorhandenen Bundesstraßen und insbesondere im Zuge der neuen Autobahnen Singen–Konstanz und Singen–Lindau vorgesehen und großenteils als vordringlich im Bedarfsplan eingeplant. Diese Maßnahmen, deren Notwendigkeit unbestritten ist, übersteigen bereits die im Zeitraum des Ausbauplanes hierfür zu erwartenden Mittel, so daß mit der Durchführung weiterer Maßnahmen nicht gerechnet werden kann. Zu dem von dritter Seite und insbesondere von der Studiengesellschaft Seebrücke-Seetunnel e. V. unterstützten Projekt einer festen Straßenverbindung über den Bodensee hat der Bundesminister für Verkehr in Übereinstimmung mit der Landesstraßenbauverwaltung Baden-Württemberg von Anfang an die Auffassung vertreten, daß die Verwirklichung eines solchen Projektes unter Abwägung aller verkehrlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte nicht als Bundesaufgabe im Rahmen des Bundesfernstraßenbaues vertretbar ist. Diese Auffassung wurde durch das Ergebnis der inzwischen abgeschlossenen, umfangreichen und mit wissenschaftlichen Methoden durchgeführten Untersuchungen zur Aufstellung des Bedarfsplanes zum Ausbauplan für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 bestätigt. Damit sind die Voraussetzungen für die Aufnahme einer festen Straßenverbindung über den Bodensee in den Bedarfsplan nicht gegeben. In der Zwischenzeit wurde für eine vorgutachtliche Stellungnahme im Rahmen der Bundesfernstraßenplanungen im Bodenseeraum weitere örtliche Verkehrsuntersuchungen und Planungsüberlegungen durchgeführt, von deren Ergebnis das Innenministerium Baden-Württemberg den Bundesminister für Verkehr unterrichtet hat. Danach ergaben sich neuerdings keine Gesichtspunkte, die eine Änderung der bisher vertretenen Auffassung in dieser Angelegenheit zulassen würden. Im übrigen ist durch die vorgesehene Fortschreibung der langfristigen Planungen eine ausreichende Anpassungsfähigkeit des Ausbauplanes an sich ändernde verkehrliche und wirtschaftliche Verhältnisse sichergestellt. In die entsprechenden Untersuchungen kann bei Vorliegen nicht voraussehbarer triftiger Gründe zu gegebener Zeit auch die feste Straßenverbindung über den Bodensee einbezogen werden. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 4. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Bockelberg (Drucksache VI/1339 Frage B 37) : Welchen Grund hat der große Auffahrunfall gehabt, welcher sich am 18. Oktober 1970 gegen 18.45 Uhr auf der Bundesautobahn Hannover—Oberhausen vor der Behelfsauffahrt Vennebeck ereignet hat? Am 18. Oktober 1970 ereigneten sich auf der Bundesautobahn Hannover—Oberhausen auf der nördlichen Fahrbahn im Bereich der Anschlußstelle Vennebeck zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr 4 Unfälle, an denen 12 Personenkraftwagen beteiligt waren. abgesehen von dem Unfall um 18.00 Uhr, der durch die Mißachtung der Vorfahrt durch einen in die Autobahn einfahrenden Personenkraftwagen verursacht wurde, handelt es sich bei den 3 anderen Unfällen um Auffahrunfälle. Diese Auffahrunfälle sind dadurch zustande gekommen, daß eine vorübergehende Stauung, bei der der Verkehr zum Stillstand gekommen war, nicht rechtzeitig erkannt wurde. Als Unfallursache ist daher menschliches Versagen anzugeben. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 4341 Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 4. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/ 1339 Fragen B 38 und 39) : Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß entsprechend der Zusicherung des Bundesministers für Verkehr vom April 1965 an die Stadt Koblenz, die neue Rheinbrückenverbindung im Zuge der Bundesstraße 327 (Südbrücke Koblenz) in ihrem ersten Bauabschnitt bis an den Kasernenbereich bzw. das Wohngebiet Horchheimer Höhe zu bauen, die Grundstücksverhandlungen so gestaltet werden, daß die bereits angelaufenen Maßnahmen zusammenhängend fertiggestellt werden, oder muß befürchtet werden, daß in bezug auf die Verhältnisse auf der Umgehungsstraße (B 42) im Bereich der Horchheimer Höhe mit längerfristigen Provisorien gerechnet werden muß? Ist die Bundesregierung bereit, die im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren für den Bau des Tankhochhauses Königsbacher Brauerei zwischen der Bundesstraßenverwaltung, der damaligen Gemeinde Kapellen-Stolzenfels und der Brauerei getroffenen Vereinbarung über Maßnahmen zur Besettigung der katastrophalen Verkehrsverhältnisse auf der B 9, die eine erhebliche finanzielle Beteiligung der Brauerei beinhalteten, die sich aus der Vereinbarung ergebenden Maßnahmen kurzfristig durchzuführen und damit für die schnellere Beseitigung des dortigen Verkehrsnotstandes Sorge zu tragen, nachdem die Brauerei inzwischen ihre Bauabsichten durchgeführt hat? Zur Frage 38: Die Bauarbeiten für die Südbrücke Koblenz von der B 327 bis zur B 42 werden uneingeschränkt weitergeführt. Für die Maßnahme ist von allen Projekten, die auf Bundesstraßen im Land Rheinland-Pfalz vorgesehen sind, im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) die höchste Mittelzuweisung eingeplant. Da die B 42 im Bereich des Anschlusses etwa 3 bis 4 m abgesenkt werden muß, soll die Südspange von der B 9 zur B 42 provisorisch an die B 42 angeschlossen werden, damit nach Fertigstellung der Rheinbrücke und der beiderseitigen Vorlandbrücken sofort ein Verkehrswert hergestellt ist. Der vorläufige Anschluß wird so angelegt, daß er vollen Verkehrswert erhält und spätere Umbauten nicht erforderlich werden. Die Arbeiten werden rechtsrheinisch bis zum Anschluß an den Kasernenbereich und linksrheinisch bis an die B 327 ohne Unterbrechung weitergeführt. Zur Frage 39: Die Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der B 9 im Bereich der Königsbacher Brauerei ist im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) des Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen (1971 bis 1985) enthalten. Zunächst müssen jedoch die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Dazu gehört die Verlegung des Überholgleises der Bundesbahn, über dessen neue Lage zur Zeit noch mit der Deutschen Bundesbahn verhandelt wird. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 4. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/ 1339 Fragen B 40 und 41) : Wann werden die im Zuge der B 41 notwendigen und schon so oft in Aussicht gestellten Kriechspuren bei den Steigungsstrecken Weinsheimer Stich und Steinhardter Stich in Angriff genommen? Wann ist mit dem Abschluß der Planungen und mit dem Beginn der Bauarbeiten für die in Aussicht gestellte Brücke zwischen dem linken Rheinufer und Geisenheim/Rüdesheim zu rechnen? Zur Frage 40 Es ist vorgesehen, die Kriechspuren bei den Steigungsstrecken Weinsheimer Stich und Steinhardter Stich im Zuge der B 41 sobald als möglich zu bauen. Die Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz ist beauftragt, die Planungen dafür aufzustellen. Es wird geprüft, wann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln mit den Arbeiten begonnen werden kann. Zur Frage 41 Die Planungen für den Bau der Rheinbrücke Geisenheim sind abgeschlossen. Bei der Aufstellung des 1. Fünfjahresplanes (1971 bis 1975) hat sich gezeigt, daß es infolge der Vielzahl von dringenderen Straßenbauvorhaben nicht möglich war, Mittel für den Bau der Rheinbrücke Geisenheim einzuplanen. Das Bauvorhaben wurde daher — wie auch andere Projekte der Dringlichkeitsstufe I — nicht in den 1. Fünfjahresplan aufgenommen. Da über finanzielle Dispositionen nach 1975 noch keine Aussage gemacht werden kann, ist eine Zeitangabe über den Beginn der Bauarbeiten z. Z. nicht möglich. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneter Dr. Schäfer (Tübingen) (Drucksache VI/ 1339 Fragen B 42 und 43) : Im Interesse der 700 im Bezirk der Oberpostdirektion Tübingen, Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern, in der Ausbildung stehenden Dienstanfänger frage ich den Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen, wann mit der Verbesserung ihrer Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten zu rechnen ist? Wann ist insbesondere in Ravensburg mit dem Bau eines Ausbildungszentrums mit Jugendwohnheim, das den Erfordernissen einer modernen, in die Zukunft gerichteten Berufsausbildung entspricht, zu rechnen? Die Aus- und Fortbildung der 700 Dienstanfänger im Bezirk der Oberpostdirektion Tübingen vollzieht sich im Rahmen der vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen für die Deutsche Bundespost insgesamt erlassenen Bestimmungen. Da aus diesem Bezirk keine speziellen Anregungen oder Kritiken vorliegen, gilt meine Antwort insoweit für den gesamten Bereich der Deutschen Bundespost. Die maßgebenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die verwaltungsinterne Ausbildung der Nachwuchskräfte werden fortlaufend überarbeitet oder neu konzipiert. Auf diese Weise werden die haupt- und nebenamtlichen Lehrkräfte in die Lage versetzt, Lehrstoff, Lehrpläne usw. schnell und wirkungsvoll der genannten Entwicklung anzupassen. Die Fortbildungsmaßnahmen erstrecken sich gleichermaßen auf Beamte, Angeseilte und Arbeiter. Sie sind darauf abgestellt, das in der Ausbildung erworbene Fachwissen zu erweitern und zu vertiefen und dabei das Personal mit neuen Erkenntnissen des Post- und Fernmeldebetriebs und der Verwaltung vertraut zu machen (u. a. mit Arbeitsorga- 4342 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 nisation, elektronischer Datenverarbeitung, Netzplantechnik, Raumplanung). Auch die Mobilität des Personals wird auf diese Weise gefördert. Mitte 1970 wurde die Akademie für Führungskräfte der Deutschen Bundespost gegründet. Diese Einrichtung fördert die leitenden Kräfte des höheren und gehobenen Dienstes als Träger der Führungsfunktionen in den Gebieten Organisation, Betriebslenkung und Mitarbeiterführung. Seit Ende August 1970 gibt es eine „Rahmenanweisung für die berufsbegleitende Fortbildung der Dienstkräfte des einfachen, mittleren und gehobenen Postdienstes". Generell ist darin u. a. die regelmäßige Teilnahme des Personals an Lehrgängen innerhalb bestimmter Zeitabstände. Die Maßnahmen werden sich in Kürze als grundlegende Verbesserung des Fortbildungssystems erweisen. Die technischen Dienstkräfte werden, soweit sie nicht schon in die Maßnahmen der Führungsakademie einbezogen sind, zusätzlich in speziellen zentralen Fortbildungslehrgängen beim Posttechnischen Zentralamt oder Fernmeldetechnischen Zentralamt in Darmstadt fortgebildet. Die Oberpostdirektion Tübingen ist im Juli 1970 beauftragt worden, die Planung über den im Grundsatz genehmigten Bau einer Lehrwerkstätte zu überprüfen und die vorgesehene Neuordnung der Lehrlingsausbildung dabei zu berücksichtigen. Außerdem soll die Oberpostdirektion Verhandlungen mit dem Ziel führen, für den Bau eines Jugendwohnheimes einen fremden Bauträger zu gewinnen. Die aussichtsreichen Verhandlungen konnten noch nicht abgeschlossen werden. Es kann davon ausgegangen werden, daß mit dem Bau des gesamten, mit rd. 12,5 Millionen DM veranschlagten Projekts voraussichtlich im Jahre 1972 begonnen werden kann. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache VI/ 1339 Fragen B 44 und 45) : Trifft die Darstellung in der letzten Fernsehsendung „XY ... ungelöst" zu, daß ein Posttransport, bestehend aus Fahrzeug und Anhänger einschließlich einem Geldtresor mit erheblichen Geldbeträgen, von nur einem Postbeamten, der zudem auch die Schlüssel des Tresors mitführt, ohne Begleitperson gefahren wird? Wäre es zutreffendenfalls nicht dringend erforderlich, diese geradezu fahrlässige Postbestimmung dahingehend zu ändern, daß dem Transport eine Begleitperson zugeordnet und ggf. der Tresorschlüssel durch einen weiteren Beamten gesondert befördert wird? Die Darstellung in der Fernsehsendung „XY ... ungelöst" trifft nicht zu. Um „interessierten Kreisen" keine Hinweise zu geben, sind die Sicherheitsmaßnahmen der Deutschen Bundespost in der Sendung bewußt nicht der Wirklichkeit entsprechend dargestellt worden. Ich bitte um ihr Verständnis, daß ich aus dem gleichen Grund auch hier davon absehe, die tatsächlichen Maßnahmen im einzelnen zu schildern. Bei der Deutschen Bundespost gibt es eine Vielzahl von Bestimmungen, die Leben und Gesundheit der Bediensteten sowie das der Post anvertraute Gut wirksam schützen. Sie haben sich in der Vergangenheit bewährt und werden ständig überprüft und den sich ändernden Erfordernissen angepaßt. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 5. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/1339 Fragen B 46 und 47): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, im Rahmen des Bundesbaugesetzes durch entsprechende Durchführungsverordnungen zu veranlassen, daß zumindest bei Bauten im öffentlichen Bereich diese so gestaltet werden, daß Körperbehinderten der Zugang wesentlich besser möglich ist, als dies in den meisten Fällen bisher der Fall ist? Ist die Bundesregierung bereit, wenn das Bundesbaugesetz solche Rechtsverordnungen oder Durchführungsbestimmungen augenblicklich nicht ermöglicht, einen entsprechenden Novellierungsvorschlag in dieser Richtung zu machen, der auch den Ländern und deren Bauordnungen entsprechende Änderungsüberlegungen empfiehlt? Das Bundesbaugesetz enthält keine Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung, nach der „Bauten im öffentlichen Bereich" so zu gestalten sind, daß der Zugang für Körperbehinderte erleichtert wird. Es besteht insoweit auch keine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Denn zur Materie Bodenrecht gehören nur „solche Vorschriften, die den Grund und Boden unmittelbar zum Gegenstand rechtlicher Ordnung haben, also die rechtlichen Beziehungen des Menschen zum Grund und Boden regeln." (BVerfG 3, 424) Anforderungen in technischkonstruktiver Hinsicht an Bauvorhaben im öffentlichen Bereich können daher im BBauG nicht normiert werden. Auch in den Landesbauordnungen sind solche Anforderungen nicht enthalten. Zum Erlaß entsprechender Vorschriften in diesem Rechtsbereich sind im übrigen ausschließlich die Länder zuständig. Dem hier angesprochenen Anliegen der Körperbehinderten hat sich jedoch die Bundesregierung im Rahmen der ihr zustehenden Möglichkeiten auf andere Weise angenommen. Auf ihre Anregung hat der Fachnormenausschuß „Bauwesen" mit der Erarbeitung einer Norm „Bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte im öffentlichen Bereich" begonnen. Diese Norm richtet sich insbesondere an alle öffentlichen Bauträger. Sie soll dazu beitragen, daß die zahlreichen architektonischen Barrieren, die unseren körperbehinderten Mitbürgern auf Straßen, Plätzen und in öffentlichen Gebäuden begegnen, abgebaut werden, bzw. in Zukunft soweit als möglich vermieden werden. Die Initiativen der Bundesregierung haben sich jedoch nicht auf den Bereich öffentlicher Bauwerke beschränkt. Seit Jahren wird der Wohnungsbau für Schwerbehinderte mit Bundesmitteln gefördert. Nachdem der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen die für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Herrn Minister und Senatoren der Länder im März 1969 auf die besonderen Probleme der Schwerbehinderten aufmerksam gemacht und gebeten hatte, diese noch mehr als bisher bei allen baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen, ist Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 4343 eine weitere positive Entwicklung im Wohnungsbau für Schwerbehinderte erkennbar. So haben u. a. auch mehrere Länder in der Zwischenzeit besondere Bestimmungen für die Förderung des Wohnungsbaues für Schwerbehinderte erlassen, und zwar z. B. Niedersachsen mit Runderlaß des Herrn Niedersächsischen Sozialministers vom 14. Mai 1969 (NdS MBL Nr. 24/1969, S. 528) Schleswig-Holstein mit Erlaß des Herrn Ministers für Arbeit, Soziales und Vertriebene vom 21. August 1969 (ABL Schl. H. 1969 S. 550) Nordrhein-Westfalen mit Runderlaß des Herrn Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten (MBL NRW 1969, S. 1706). Den für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministern der Länder sind im März 1969 gleichzeitig Planungsempfehlungen zugeleitet worden, die Grundriß- und Ausstattungsregeln für den Bau von Wohnungen für Körperbehinderte enthalten. Wenn sich bei der Verwirklichung dieser Planungsempfehlungen anderweitig nicht aufzufangende Mehrkosten ergeben, können diese im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel durch zusätzliche zinsbillige Darlehen bis zu 4000 DM je Wohnung vom Bund mitgetragen werden. Diese Mittel werden zusammen mit den öffentlichen für den Wohnungsbau bestimmten Mitteln der Länder eingesetzt. Auf Anregung der Bundesregierung hat der oben erwähnte Fachnormenausschuß mit der Aufstellung einer Norm DIN-18025 „Wohnungen für Schwerbeschädigte" begonnen. Als erster Teil dieser Norm wurde im Februar 1970 der Abschnitt „Wohnungen für Rollstuhlbenutzer" im Entwurf veröffentlicht. Die übrigen Teile werden sich mit Wohnungen für Seh- und Hörbehinderte beschäftigen. Dabei wird davon ausgegangen, daß den Behinderten jeder Raum der Wohnung zugänglich sein muß und alle Teile der Einrichtung von ihm bequem benutzt werden können. Der Behinderte muß durch entsprechende Bemessung und Ausstattung aller Räume in die Lage versetzt werden, nicht nur von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein, sondern im Mehrpersonenhaushalt auch tätig mitzuwirken. Sobald diese Norm in ihrer endgültigen Fassung verabschiedet ist, soll sie die oben genannten Planungsempfehlungen ersetzen. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 5. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/ 1339 Frage B 48) : Welche Grande haben das Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen veranlaßt, den Antrag der Stiftung „Altersheim-Eberbach" — Kreis Heidelberg betreffend Förderung des Baues eines Altersheimes abzulehnen? Der in diesem Jahr zur Förderung des Wohnungsbaues für alte Menschen vorgesehene Bewilligungsrahmen reichte bei weitem nicht aus, um allen Anträgen auf Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel zu entsprechen. Bei der erforderlich gewordenen Auswahl der zu fördernden Objekte wurde verständlicherweise denen der Vorzug gegeben, deren Planung erkennen läßt, daß die Wohnbauten der vorhersehbaren Entwicklung Rechnung tragen. Von ausschlaggebender Bedeutung sind hierbei u. a. die Größe des Wohnraums und die Ausstattung, insbesondere die sanitäre. Der Wohnraum muß genügend Bewegungsflächen haben, weil sich der alternde Mensch den größten Teil des Tages in diesem Raum aufhält. Ferner muß bedacht werden, daß der alternde Mensch, für den dieser Wohnraum bestimmt ist, an den Komfort des eigenen Bades gewohnt sein wird und darauf nicht verzichten will. Es erscheint daher wichtig, bei Neubauten oder Erweiterung von Altenwohn- und Altenheimen darauf hinzuwirken, daß jedem Wohnheimplatz eine eigene Naßzelle, bestehend aus Waschtisch, WC und altersgerechter Bademöglichkeit unmittelbar zugeordnet wird. Das Altersheim Eberbach entspricht diesen Vorstellungen nicht. Aus diesem Grunde konnte auch eine finanzielle Beteiligung des Bundes an diesem Objekt nicht in Aussicht gestellt werden. Dem Lande sind die Gründe, die eine Förderung nicht als vertretbar erscheinen ließen, am 14. September 1970 mitgeteilt worden. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, daß auch eine andere Stelle (Stiftung Deutsches Hilfswerk e. V.), bei der ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von nahe l/3 der Gesamtkosten gestellt wurde, dem Bürgermeister der Gemeinde Eberbach die Gründe mitgeteilt hat, die einer Bewilligung des erbetenen Zuschusses entgegenstehen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 2. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/ 1339 Frage B 49) : Ist es richtig, daß in diesem Jahr drei Millionen DM der bei Kapitel 27 02 — Tit. 685 03 des Bundeshaushalts 1970 ausgewiesenen Mittel zur Förderung kultureller Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters im Zonenrandgebiet nicht nach Maßnahmen vergleichbarer Dringlichkeit, sondern nach Zufällen, z. B. persönlicher Befürwortung durch Abgeordnete der Koalitionsparteien, vergeben wird? Von den bei Kapitel 27 02 Titel 685 03 zur Verfügung stehenden Mitteln wird ein Teilbetrag nicht unmittelbar auf Grund von Vorschlägen der Kultusministerien der vier Zonenrandländer vergeben, sondern zunächst als Reserve im BMB zurückbehalten, um einen im Laufe des Rechnungsjahres auftretenden Bedarf befriedigen zu können. Über diese sogenannte Hausreserve wird nach den gleichen Grundsätzen von Dringlichkeit und regional gerechter Verteilung der Mittel wie über den Hauptbetrag entschieden. Anträge zu Lasten der Hausreserve werden u. a. von den Kultusministerien der Länder, von Kom- 4344 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1970 munalverbänden, kirchlichen Stellen sowie von Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages gestellt oder befürwortet. Eine Zuweisung von Bundeszuschüssen aufgrund eines sachlich gerechtfertigten und befürwortenden Antrages eines Abgeordneten kann doch nicht als Zufall bezeichnet werden. Die in der Frage anklingende Unterstellung, mein Haus würde nach Zufälligkeiten Zuschüsse vergeben, muß ich entschieden zurückweisen. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wurbs (Drucksache VI/ 1339 Fragen B 50 und 51) : Ist die Bundesregierung bereit, die am 18. Juni 1970 durch Gesetz vom Hessischen Landtag geplante „Gesamthochschule Kassel" als Modell für ihre eigene Konzeption der Gesamthochschule anzuerkennen und sie daher finanziell über den 50%igen Anteil hinaus am Ausbau der „Gesamthochschule Kassel" zu fördern? Wird die Bundesregierung trotz der Studienplatzbeschränkungen im medizinischen Bereich und des gesellschaftlichen Bedarfs an Ärzten und Zahnärzten den Empfehlungen des Wissenschaftsrats folgen oder entsprechend dem Angebot des Landes Hessen durch eine finanzielle Beteiligung den Ausbau neuer Studienplätze im medizinischen Bereich, insbesondere in Kassel, fördern? Zur Frage 50: Die Bundesregierung begrüßt den Beschluß des Hessischen Landtages, in Kassel eine Gesamthochschule zu errichten. Als Modell kommt Kassel für alle Gesamthochschulneugründungen in Frage, wenn die örtliche Situation, vor allem der vorhandene Bestand an Bildungseinrichtungen, mit der in Kassel gegebenen Situation vergleichbar ist. Für die Erarbeitung eines flexiblen Gesamthochschul-Modells ist die im Rahmenplan für die Gesamthochschule Kassel enthaltene Konzeption von großem Wert. Nach der derzeitigen Fassung des Grundgesetzes ist eine über 50 v. H. hinausgehende Beteiligung des Bundes an den Ausbau- und Neubaukosten sowie an den Planungsausgaben für Hochschulen nicht möglich. Zur Frage 51: In seinen im Jahr 1968 vorgelegten „Empfehlungen zur Struktur und zum Ausbau der medizinischen Forschungs- und Ausbildungsstätten" hat sich der Wissenschaftsrat für den Ausbau der damals vorhandenen und im Aufbau bzw. in der Planung befindlichen medizinischen Forschungs- und Ausbildungsstätten ausgesprochen, um den vorausberechneten Bedarf an Nachwuchs in den ärztlichen Berufen langfristig zu decken. Seit der Veröffentlichung dieser Empfehlungen sind weitere Hochschulneugründungen entweder beschlossen worden oder werden gegenwärtig geplant. Wenn auch bei diesen Neugründungen überwiegend auf die Errichtung von medizinischen Fakultäten bzw. Fachbereichen verzichtet werden wird, so muß doch davon ausgegangen werden, daß sich die Zahl der medizinischen Forschungs- und Ausbildungsstätten in der Bundesrepublik gegenüber derjenigen, die den oben erwähnten Empfehlungen zugrunde liegt, erhöhen wird. Insoweit wird es auch nicht mehr möglich sein, bei den künftigen Maßnahmen zur Erweiterung der Ausbildungskapazität im Fach Medizin allein die Empfehlungen des Wissenschaftsrates aus dem Jahre 1968 zugrunde zu legen. Die Frage, an welchen Hochschulneugründungen medizinische Fakultäten bzw. Fachbereiche eingerichtet werden sollen, wird gemeinsam von Bund und Ländern bei der Erstellung des 1. Rahmenplans für den Hochschulausbau zu entscheiden sein. Der Wissenschaftsrat hat vorgeschlagen, die Überlegung, zu einem späteren Zeitpunkt einen medizinischen Gesamtbereich an der Gesamthochschule Kassel einzurichten, zunächst zurückzustellen. Das Land Hessen und der Planungsausschuß werden bei der Aufstellung des Rahmenplans zu prüfen haben, ob sie sich dieser Empfehlung anschließen. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (Drucksache VI/ 1339 Frage B 52) : Wie viele und welche Forschungs- bzw. Beratungsprojekte wurden von der Bundesregierung auf Grund besonderer Umstände freihändig, d. h. ohne Ausschreibung an Wissenschaftler, Institute oder sonstige Forschungseinrichtungen vergeben? Die Vergabe von Forschungs- bzw. Beratungsprojekten erfolgt im allgemeinen ohne Ausschreibung. Bei der Vergabe von Forschungs- bzw. Beratungsprojekten handelt es sich im allgemeinen um erstmals bzw. einmalig zu erstellende Leistungen, bei denen zunächst nur ein Programm der Auftraggeber vorhanden ist, also hinsichtlich der Art und des Umfangs der Leistung noch keine hinreichende Klarheit über die zu erbringende Leistung bei der Vergabe besteht. Eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung verbietet sich also. Außerdem sind die Projekte in vielen Fällen so speziell, daß es praktisch keinen Wettbewerbsmarkt gibt. Die hierfür in Frage kommenden Institute legen einen Arbeits-, Kosten- und Zeitplan auf der Basis der vorgegebenen Zielsetzung vor. Bei der Auftragserteilung wird die Angemessenheit der Preiskalkulation jeweils eingehend geprüft. Die Prüfung stellt sicher, daß Forschungs- bzw. Beratungsprojekte nur dann vergeben werden, wenn der Preis unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit ermittelt worden ist. Die Vorschriften der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) finden hier Anwendung. Gemäß § 3 Ziff. 3 a-n kann unter bestimmten Voraussetzungen eine freihändige Vergabe erfolgen. In den Fällen, in denen eine wenigstens beschränkte Ausschreibung angewendet werden kann, wird diese Vergabeart in der Regel auch gewählt. Über die Zahl der vergebenen Forschungs- und Beratungsprojekte liegen mir für die Gesamtheit der Bundesressorts keine Angaben vor. Hierfür müßte eine langwierige Umfrage eingeleitet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl-Heinz Hansen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, würden Sie nicht meinen, daß, nachdem die letzten Verhandlungen über die Übergabe des Document Center im Jahre 1968 stattgefunden haben, es an der Zeit wäre, diese Verhandlungen wiederaufzunehmen? Deshalb meine erneute Fragestellung.


Rede von Karl Moersch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die Bundesregie-



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
rung wird die Verhandungen wiederaufnehmen, sobald sich herausstellt, daß ihre damaligen Wünsche und Bedingungen erfüllt werden können. Es ist wenig sinnvoll, Verhandlungen einfach um des Verhandelns willen aufzunehmen, wenn man vorher weiß, daß hier gegensätzliche Auffassungen bestehen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hansen.