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    Deutscher Bundestag 76. Sitzung Bonn, Donnerstag, 5. November 1970 Inhalt: Überweisung zweier Gesetzentwürfe an den Finanzausschuß 4245 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . 4245 B Fragestunde (Drucksache VI /1339) Fragen des Abg. Roser (CDU/CSU) : Äußerung des Bundeskanzlers in der Sitzung des SPD-Parteivorstands am 12. Oktober 1970 Dr. Ehmke, Bundesminister 4246 A, B, C, D, 4247 A Roser (CDU/CSU) 4246 C, D Niegel (CDU/CSU) .. . 4246 D Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Äußerung des Staatssekretärs Bahr auf der Informationstagung der Berliner SPD am 3. Oktober 1970 Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 4247 A, B Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 4247 B Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Ausführungen des Ministerialdirektors Ehrenberg über die liberale Marktwirtschaft Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 4247 C, D, 4248 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 4247 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) : Äußerung des Bundesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege über das Naturschutzrecht Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 4248 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) : Einschaltung des Bundesbeauftragten Prof. Grzimek in das Planungsverfahren zur Bestimmung der Linienführung der Bundesstraße 42 in Eltville Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 4248 C Fragen des Abg. Seiters (CDU/CSU) : Schrift des Bundespresseamtes „Aufbruch in die 70er Jahre" — Angaben über die für Verkehrswege zur Verfügung stehenden Mittel Ahlers, Staatssekretär 4248 D, 4249 B, C, D, 4250 A, B, C, D Seiters (CDU/CSU) . 4249 A, B, 4250 B, C Biehle (CDU/CSU) . . . . . . . 4249 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 4249 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 4249 D Dr. Apel (SPD) 4250 D Dr. Jobst (CDU/CSU) 4250 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1970 Fragen der Abg. Dr. Ritz und Dr. Reinhard (CDU/CSU) : Wahlbrief des Staatssekretärs Dr. Griesau an die hessischen Landwirte Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4251 A, B, C, D, 4252 A, B, D, 4253 A, B, C, D, 4254 A, B, C, D, 4255 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . 4251 A, B, 4253 B Ehnes (CDU/CSU) 4251 B Dr. Rutschke (FDP) . . . 4251 D, 4254 C Dr. Reinhard (CDU/CSU) 4252 C, 4253 A, 4254 B Lotze (SPD) 4253 A Niegel (CDU/CSU) 4253 B Fellermaier (SPD) 4253 C Dasch (CDU/CSU) 4253 D Lemmrich (CDU/CSU) 4254 D Fragen des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) : Güteverschlechterung bei der Rundholzsortierung in Hessen Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4255 B, C, D Pohlmann (CDU/CSU) . . . . . 4255 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Erfahrungsaustausch mit der Sowjetunion auf dem Gebiet des Hochschulwesens Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4256 A, B, C, D Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 4526 B, C Meister (CDU/CSU) . . . . . . 4256 D Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU): Beteiligung des Bundes an den Kosten des Hochschul-Informations-Systems Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 4257 A, B Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . 4257 A, B Frage des Abg. Hansen (SPD) : Ausdehnung der Lernmittelfreiheit auf den Bereich der Elementarstufe Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4257 C, D, 4258 A, B Hansen (SPD) . . . . . . . . 4257 C, D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 4258 A Frau. Dr. Walz (CDU/CSU) . • . . 4258 A Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Finanzierung des Baues von Studentenwohnheimen Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4258 C, D Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 4258 D Fragen der Abg. Frau Funcke (FDP) : Leitung von Arbeitsämtern durch Frauen — Berufung von Frauen an leitende Stellen der Arbeitsverwaltung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4259 A Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Gewährung von zinsgünstigen Baudarlehen aus der Rentenversicherung an Arbeiter Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4259 B, C, 4260 A Härzschel (CDU/CSU) 4259 C, D Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 4260 B, C, D, 4261 A, B, C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4260 B, C, D, 4261 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 4261 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4261 C Nächste Sitzung 4261 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4263 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ruf (CDU/CSU) betr. Zusatztarife der Ersatzkassen mit zusätzlichem Krankengeld 4263 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) betr. Anrechnung von Weihnachtsgeld bei Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz . . . . . . . . . . . 4263 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) betr. Änderung des § 10 des Lohnfortzahlungsgesetzes . . . . . . . . 4264 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Auswirkungen des Lohnfortzahlungsgesetzes 4264 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Unterstützung der Aktion „Jugend trainiert für Olympia" 4264 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1970 4245 76. Sitzung Bonn, den 5. November 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1970 4263 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner *** 6.11. Amrehn * 5. 11. Dr. Artzinger *** 6. 11. Bauer (Würzburg) * 5. 11. Blumenfeld 11.11. Burgbacher 13.11. Damm 11.11. Dr. Erhard 6. 11. Flämig 11.11. Frehsee 5. 11. Dr. Furler 6. 11. Dr. Dittrich 6. 11. Frau Geisendörfer 5.11. Dr. Gessner 11.11. Dr. Götz 30. 11. Frau Griesinger 11.11. Dr. Hallstein 6. 11. Dr. Hein 13. 11. Frau Herklotz ** 6. 11. Heyen 31. 12. Dr. Jaeger 11.11. Jung 11.11. Dr. Kliesing (Honnef) 11.11. Klinker *** 6. 11. Frau Krappe 14.11. Kriedemann *** 6. 11. Lange 11.11. Lautenschlager *** 5. 11. Lenze (Attendorn) 11.11. Mattick 11.11. Memmel *** 6. 11. Mischnick 5. 11. Neumann 11.11. Frau Dr. Orth *** 5. 11. Petersen Pöhler 11.11. Richarts 6. 11. Dr. Rutschke * 5. 11. Schmid (Frankfurt) 13. 11. Schmidt (Würgendorf) 11.11. Dr. Schmücker 10. 11. Schneider (Königswinter) 5. 11. Schonhofen 6. 11. Dr. Schulz (Berlin) * 5. 11. Dr. Starke (Franken) 6. 11. Steiner 6. 11. Dr. Strauß 5. 11. Unertl 6. 11. Wilhelm 6. 11. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 5. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI /1339 Frage A 25) : Glaubt die Bundesregierung, daß das Bestreben der Ersatzkassen, den freiwillig Versicherten gegen einen zusätzlichen Beitrag Zusatztarife mit zusätzlichem Krankengeld anzubieten, mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist? Das Bundesversicherungsamt, das die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Ersatzkassen führt, prüft die Frage, ob die Gewährung eines erhöhten Krankengeldes gegen Beitragszuschläge für freiwillig Versicherte der Ersatzkassen mit den gesetzlichen Vorschriften vereinbar ist. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ich werde Ihnen, Herr Abgeordneter, das Ergebnis der Prüfung zuleiten, sobald es mir vorliegt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 5. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache VI/ 1339 Fragen A 26 und 27) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gewährung von Weihnachtsgeld bzw. Überbrückungszulagen auf Grund der Anrechnung bei einkommensgebundenen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu Härten und Nachteilen führt? Ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Regelung vorzusehen, daß eine solche Anrechnung zu Weihnachten nicht mehr erfolgt? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich nach geltendem Recht die Gewährung von Weihnachtszuwendungen und Überbrückungszulagen auf die Höhe der vom Einkommen beeinflußten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz auswirkt. Bei der Feststellung des Berufsschadens- und Schadensausgleichs werden die Weihnachtszuwendungen als derzeitiges Bruttoeinkommen berücksichtigt, soweit sie 200 DM übersteigen. Es ist zuzugeben, daß mit dem in letzter Zeit festzustellenden Ansteigen der Höhe von Weihnachtszuwendungen die Frage wachsende Bedeutung gewinnt, ob dieser Freibetrag nicht durch eine andersgeartete Regelung zu ersetzen wäre. Mein Haus steht mit den beteiligten Ressorts in Kontakt mit dem Bemühen, eine für die Anspruchsberechtigten günstigere Berechnungsvorschrift zu schaffen. Diese Erörterungen sind noch nicht zum Abschluß gekommen. Schwieriger stellt sich die Frage bei der Ausgleichs- und Elternrente. Im Bundesversorgungsrecht gilt seit dessen Einführung im Jahre 1950 der Grundsatz, daß alle Einkünfte ohne Rücksicht auf ihre Quelle und Rechtsnatur als Einkommen zu werten sind. Auch die von Ihnen genannten Zuwendungen gehören damit zu dem anzurechnenden Einkommen. Ihre Anrechnung wird aber dadurch ebenfalls weitgehend gemildert, daß neben den allgemeinen Einkommensfreibeträgen noch zusätzlich 200 DM von den Weihnachtszuwendungen außer Ansatz bleiben. 4264 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1970 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 5. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (Drucksache VI /1339 Fragen A 31 und 32) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es bei der Feststellung der am Ausgleich. teilnehmenden Arbeitgeber nach § 10 Abs. 1 und 2 des Lohnfortzahlungsgesetzes wegen der Einbeziehung aller „Arbeitnehmer" zu Schwierigkeiten gekommen ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, auf Grund dieser Schwierigkeiten den § 10 des Lohnfortzahlungsgesetzes am 1. Januar 1971 dahin gehend zu ändern, daß bei der Feststellung der am Ausgleich teilnehmenden Arbeitgeber nur die Arbeiter zu berücksichtigen sind, die nach § 1 Abs. 1 des Lohnfortzahlungsgesetzes Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben? Unter den in § 10 des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) verwendeten Begriff des Arbeitnehmers fallen nach einhelliger Auffassung in der Literatur Arbeiter und Angestellte. Anderslautende gerichtliche Entscheidungen sind — soweit ersichtlich — bisher nicht ergangen. Auch sind mir bisher keine Fälle bekanntgeworden, in denen wegen der Einbeziehung beider Gruppen von Arbeitnehmern bei der Feststellung der am Ausgleich beteiligten Arbeitgeber grundsätzliche Schwierigkeiten aufgetreten oder Rechtsstreitigkeiten anhängig geworden sind. Die Bundesregierung sieht daher derzeit keinen Anlaß, eine Änderung des § 10 LFZG in dem von Ihnen angeregten Sinn vorzuschlagen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 5. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI /1339 Frage A 33): Hat sich nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle der Krankheitsstand der Arbeitnehmer erhöht und die Belastung für mittelständische Betriebe, die mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, durch die Lohnfortzahlung an erkrankte Arbeitnehmer für diese Betriebe ungünstig ausgewirkt? Nach den bis jetzt für 1970 vorliegenden Statistiken betrug die Krankenziffer bei den Pflichtmitgliedern (Arbeiter und Angestellte) der gesetzlichen Krankenkassen im Durchschnitt der Monate Januar bis September 5,6%. Für die beiden vorangegangenen Jahre war die Krankheitshäufigkeit für den gleichen Personenkreis in den entsprechenden Monaten im Durchschnitt etwas geringer, nämlich für 1968 4,9 v. H. und für 1969 5,0 v. H. Der seit 1968 zu beobachtende Anstieg der Krankenstandsziffern dürfte in erster Linie mit der konjunkturellen Zunahme der Beschäftigung zusammenhängen und aufzunehmendem Arbeitstempo und Mehrarbeit sowie auf erhöhtem Unfallrisiko und damit auf einer wachsenden gesundheitlichen Belastung beruhen. Hinzu kommt, daß seit 1968 bei der angespannten Arbeitsmarktlage Personen in den Arbeitsprozeß eingegliedert wurden, die ein erhöhtes Krankheitsrisiko — z. B. auf Grund ihres Alters — aufweisen. Der Anstieg im Jahre 1970 beruht insbesondere auf der Grippewelle zu Jahresbeginn, die zu einem ungewöhnlich hohen Krankenstand von 8,73 v. H. am 1. Januar 1970 geführt hatte. Ob die auf Grund des Lohnfortzahlungsgesetzes geänderte Erfassung ,der Arbeitsunfähigkeit der Versicherten eine Auswirkung auf die Statistik des Krankenstandes gehabt hat, läßt sich aus dem Zahlenmaterial noch nicht entnehmen. Aus den vorgenannten Gründen und auf Grund der bisherigen Erfahrungen kann nicht davon ausgegangen werden, daß die festgestellte Veränderung des Krankenstandes auf der Einführung der Lohnfortzahlung beruht. Im übrigen ist nach wie vor kein Grund für die Annahme vorhanden, daß die Mehrbelastungen, die den Arbeitgebern aus der Einführung der Lohnfortzahlung für erkrankte Arbeiter entstehen, je nach Betriebsgröße unterschiedlich hoch sind. Soweit für einzelne Betriebe zufallsbedingte Abweichungen von der Durchschnittsbelastung auftreten, gleichen sich diese auf die Dauer aus. Nur für Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, kann ein solcher Risikoausgleich nicht mit Sicherheit unterstellt werden; für diese Arbeitgeber wurde deshalb ,das Ausgleichsverfahren nach den §§ 10 ff. LFZG eingeführt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 5. November 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI /1339 Frage A 76): Trifft es zu, daß die Bundesregierung dem Berliner Senator für Jugend und Sport eine Unterstützung der Aktion „Jugend trainiert für Olympia" empfohlen hat, obwohl der Leiter dieser Aktion, Hans Weidemann, als Träger des goldenen Parteiabzeichens der NSDAP, stellvertretender Gauleiter von Essen und Obersturmführer der Waffen-SS völlig ungeeignet ist, die deutsche Jugend im olympischen Geiste zu erziehen? Bei der Aktion „Jugend trainiert für Olympia" handelt es sich um einen seit dem Jahre 1969 bestehenden umfassenden sportlichen Jugendwettbewerb, an dem sich Schulmannschaften aus allen Bundesländern beteiligen. Die Aktion bezeichnet sich als ein „Förderungswerk des STERN, der SCHULE und des SPORTS". Veranstalter sind der STERN, der Deutsche Leichtathletikverband, der Deutsche Schwimmverband, der Deutsche Turnerbund und der Deutsche Volleyballverband in Zusammenarbeit mit den Schulbehörden der Länder. Ausrichter des Abschlußwettbewerbs in Berlin sind die Berliner Landesorganisationen der beteiligten Bundessportfachverbände mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Familie, Jugend und Sport in Berlin. Die Wettbewerbsbedingungen und die Einzelheiten der Durchführung werden von den Veranstaltern gemeinsam festgelegt. Die Bundesregierung begrüßt den Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia" als einen Beitrag zu den Bemühungen, das sportliche Interesse unter der Jugend zu steigern und insbesondere den Schulsport zu aktivieren. Die breite Zustimmung, die die Aktion gefunden hat, ergibt sich auch daraus, daß neben der Bundesregierung und dem Präsidenten der Kultusministerkonferenz die CDU-Bundestagsfraktion, die Parteivorstände von SPD, FDP und CDU und zahlreiche amtliche und private Stellen Preise für die erstplazierten Mannschaften gestiftet haben. Den Erfolg der von verschiedenen Einrichtungen getragenen Aktion und ihre positive Wirkung auf die Jugend sieht die Bundesregierung nicht dadurch als gefährdet an, daß ein einzelner an der Organisation Beteiligter in der durch die Anfrage gekennzeichneten Weise politisch belastet sein soll.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für eine absolute Falschinformation, wenn Sie angesichts der Baupreissteigerungen, die alle finanziellen Planungen über den Haufen werfen, auf Seite 5 sagen: „Bis 1974 hat die Bundesregierung die gewaltige Summe von 1,7 Milliarden DM zusätzlich für den Wohnungsbau fest eingeplant. So wird das Wohnproblem gelöst." Mein Kommentar: So einfach ist das?


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Seiters, die Fragestunde ist nicht für Kommentare da.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gut. Ich darf die Frage wieholen: Halten Sie es nicht für eine absolute Falschinformation, wenn Sie so vereinfacht diese Dinge darstellen?