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    Deutscher Bundestag 75. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. November 1970 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Schoettle 4131 A Eintritt des Abg. Anbuhl in den Bundestag 4131 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4131 B Vorverlegung der Frist für die Einreichung von Fragen zur Fragestunde . . . . 4131 B Amtliche Mitteilungen 4131 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Berechnung des Verhältnisses der Stärke der einzelnen Fraktionen bei der Zusammensetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse sowie die Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen (Drucksache VI/1354) in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Mitgliederzahl in den Ausschüssen (Drucksache VI/ 1355) Rasner (CDU/CSU) 4132 B Schulte (Unna) (SPD) 4132 C Mertes (FDP) . . . . . . . . 4132 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache VI/939); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1263), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1204 — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/86); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1204) — Zweite Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/903) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1204) — Zweite Beratung Frau Stommel (CDU/CSU) 4133 C, 4135 C Hauck (SPD) . . . . . 4135 B, 4147 A Köster (CDU/CSU) . . 4135 D, 4150 B Frau Eilers (SPD) 4138 C Frau Strobel, Bundesminister . . 4140 D, 4149 B Krall (FDP) 4141 A Dasch (CDU/CSU) 4141 D Schmidt (Kempten) (FDP) 4143 A, 4148 C Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 4143 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 4145 A Begrüßung einer Delegation der Koreanischen Nationalversammlung unter Leitung ihres Vizepräsidenten Chang . . . 4143 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz) (Drucksache VI/1130); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1970 GO (Drucksache VI/1362), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/1297, zu VI/1297) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Krankenversicherungsreform (CDU/CSU) (Drucksache VI/726) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/1297, zu VI/1297) — Zweite Beratung Killat-von Coreth (SPD) 4152 D Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 4154 A, 4166A Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 4156 A, B, 4162 A Dr. Schellenberg (SPD) . 4156 A, 4159 A, 4162C, 4164B, 4166C Ruf (CDU/CSU) . . . . 4156 D, 4160 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 4164 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4164 C Arendt, Bundesminister 4166 D Absetzung des Punktes 12 von der Tagesordnung 4164 B Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes (Drucksache VI/ 1116) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1365), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/ 1310) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Schmidt [Wuppertal], Rollmann, Orgaß, Dr. Probst, Müller [Berlin], Wohlrabe u. Gen.) (Drucksache VI/2) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/ 1310) — Zweite Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen über den Dritten Bericht der Bundesregierung über die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz (Drucksachen VI/378, VI/1325) Geisenhofer (CDU/CSU) 4169 B, 4177 A Frau Meermann (SPD) . . 4170 A, 4174 B, 4179 D, 4182 A Erpenbeck (CDU/CSU) . . 4130 B, 4175 B, 4176 B, 4183 B Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 4170 D Ravens (SPD) . . . . . . . . . 4173 D Wurbs (FDP) 4135 B, 4181 B Bäuerle (SPD) . . . . . . . . 4176 C Mick (CDU/CSU) . . . . . . 4179 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4184 A Fragestunde (Drucksache VI/1339) : Frage des Abg. Hirsch (SPD) : Zulassung von Beamten des mittleren Dienstes zu einer Laufbahn des gehobenen Dienstes Genscher, Bundesminister . . . . 4185 D Fragen des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Schädigung der Gewässer durch den Phosphatanteil der Waschmittel — Novellierung des Detergentiengesetzes Genscher, Bundesminister . . . 4186 B, C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 4186 C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 4186 C Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) und Dr. Ritz (CDU/CSU) : Bau einer Rohrleitung für die Einleitung von Abwässern in die EmsDollart-Bucht Genscher, Bundesminister . . 4187 A, C, D, 4188 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 4187 B Seiters (CDU/CSU) 4187 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 4187 D Bittelmann (CDU/CSU) . . . . 4187 D Fragen des Abg. Dr. Müller (Mülheim) (SPD) : Durchführung von Kleider- und Altmaterialsammlungen durch private Unternehmen Genscher, Bundesminister . . . 4188 A, B Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Verbot von Vereinen, deren Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten Genscher, Bundesminister . . . 4188 C, D, 4189 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 4188 D, 4189 A Frage des Abg. Dröscher (SPD) : Anrechnung von bei Stationierungsstreitkräften verbrachten Dienstzeiten auf die Bewährungszeit Genscher, Bundesminister . . 4189 B, D Dröscher (SPD) . . . . . . 4189 C, D Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Ermittlung des Einheitswertes bei Neubzw. Wiederaufbauten von Wohnhäusern Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1970 III Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 4190 A, B, C Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . 4190 C Frage des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Zusage des Bundesfinanzministers betr. Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrags im Grenzland Dr. Reischl, Parlamentarische Staatssekretär 4190 D, 4191 A, B, C, Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . . 4191 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 4191 B Dr. Kreutzmann (SPD) 4191 C Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Ermäßigung der Umsatzsteuer bezüglich des Verzehrs von Lebensmitteln in Hotels und Gaststätten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 4191 D, 4192 A, B, C Engelsberger (CDU/CSU) . . . 4192 A Ollesch (FDP) 4192 B Fragen des Abg. Geldner (FDP) : Wirtschaftliche Lage des Fremdenverkehrs nach der D-Mark-Aufwertung — Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 4192 C, D Geldner (FDP) 4192 D Fragen des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Unterschiedliche zollrechtliche Behandlung von Zivilisten und Soldaten beim Besuch Helgolands Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 4191 A, C Dr. Ahrens (SPD) . . . . . . 4193 C Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) : Erhöhung der steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4193 D Frage des Abg. von Bockelberg (CDU/ CSU) : Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 4194 B, C, D von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 4194 C Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 4194 C Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Unterschied zwischen dem MansholtPlan und dem einzelbetrieblichen Förderungsprogramm des Bundesernährungsministeriums Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4194 D, 4195 C, D, 4196 A Niegel (CDU/CSU) 4195 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 4195 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 4196 A Fragen des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Verbilligte Butter für Rentner Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4196 B, C, 4197 A Biehle (CDU/CSU) . . . 4196 C, 4197 A Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Zeitpunkt der Anhebung des Trinkmilchpreises Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4193 A, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 4197 B Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) : Erzeugerpreise für Hähnchen Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4197 C, 4198 A, B, C Dasch (CDU/CSU) . . . . . . 4197 D Höcherl (CDU/CSU) 4198 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 4198 B Dr. Reinhard (CDU/CSU) 4198 C Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Wahlbrief des Staatssekretärs Dr. Griesau an die hessischen Landwirte Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4198 D, 4199 A, B, C 4200 A, B Höcherl (CDU/CSU) . . . 4199 A, B, C Welslau (SPD) . . . . . . . 4199 C Niegel (CDU/CSU) 4200 A Ehnes (CDU/CSU) 4200 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 4200 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1970 Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation des Finnischen Reichstags . . . Große Anfrage betr. Verbrechensbekämpfung (Abg. Benda und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksachen V1/703, VI/871) in Verbindung mit Beratung des Sofortprogramms der Bundesregierung zur Modernisierung und Intensivierung der Verbrechensbekämpfung (Drucksache VI/ 1334) Benda (CDU/CSU) . . . 4200 C, 4229 C von Hassel, Präsident 4208 A Pensky (SPD) . . . . . . .. . 4208 A Genscher, Bundesminister . . . 4214 D Dr. Strelitz, Minister des Landes Hessen 4218 B Dr. Rutschke (FDP) 4220 D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4222 C Sieglerschmidt (SPD) 4228 A Dorn (FDP) 4231 C Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments . . . . . . . . . 4214 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache VI/ 1098) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1292), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V1/1214) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . .4234 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Krammig, Brück, Porzner, Dr. Slotta, Frau Funcke und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V1/908) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1291), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1192) — Zweite und dritte Beratung — 4234 C Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1971, 1972, 1973, 1974 und 1975 (Drucksache V1/933) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/1330) — Zweite und dritte Beratung — 4234 D Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache VI/938) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. .§, 96 GO (Drucksache VI/1290), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V1/1228) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4235 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Drucksache VI/1008); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V1/1280) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4235 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung (Drucksache VI/1134); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/1283) — Zweite und dritte Beratung — 4235 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. mittelfristige Finanzplanung (Ausbau und Neubau von Hochschulen) (Drucksachen W425, VI/957) . . . . . . . . . . 4235 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Antrag der Abg. Dr. Martin, Dr. Reinhard, Dr. Preiß und Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der landwirtschaftlichen Fakultäten (Drucksachen V1/156, VI/958) . . . 4235 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für den Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Aufstellung der Grundregeln für die Lieferung von Butter und Magermilchpulver an unterentwickelte dritte Länder, an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und an die Joint Church Aid den Entwurf einer Entschließung des Rates über die Finanzierung der Lieferung von Butter und Magermilchpulver an Entwicklungsländer den Entwurf eines Beschlusses des Rates betreffend die Aushandlung der verschiedenen Verträge mit einigen Entwicklungsländern, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und der Joint Church Aid eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Änderung der Richtlinien des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Betarübensaatgut, über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut, über den Verkehr mit Getreidesaatgut, über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln und vom 30. Juni 1969 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen eine Verordnung des Rates über die Differenzierung der Erstattung bei der Ausfuhr von Kaseinaten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1970 V eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 132/67/ EWG zur Festlegung der Grundregeln für die Intervention bei Getreide eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstellung von Grundregeln über die Lieferung von butter oil in die Türkei den Entwurf einer Entschließung des Rates über die Finanzierung und Lieferung von Butter, butter oil und Magermilchpulver an Peru, Rumänien und die Türkei eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen über die Finanzierung der Interventionsausgaben auf dem Binnenmarkt eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 9. April 1968 über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben (Drucksachen VI/699, VI/9911, VI/994, VI/1088, VI/1090, VI/1093, VI/1104, VI/ 1251) 4236 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für den Entwurf einer Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in der Bundesrepublik Deutschland dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/993, VI/1254) 4236 B Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. 10. 1969 bis 30. 9. 1970 eingegangenen Petitionen (Drucksache M/ 1319) 4236 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Abg. Dr. Häfele und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/1255) — Erste Beratung — 4236 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache VI/ 1314) — Erste Beratung — . . 4236 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. April 1968 über die Rettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (Drucksache VI/1322) — Erste Beratung — 4236 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Abg. Dr. Schellenberg, Müller [Remscheid], Schmidt [Kemp- ten], Ruf, Liehr, Dr. Götz, Urbaniak und Gen.) (Drucksache VI/1244) — Erste Beratung — 4236 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozial- und beamtenrechtlicher Vorschriften über Leistungen für verheiratete Kinder (Drucksache VI/1316) — Erste Beratung — 4237 A Absetzung des Punktes 23 von der Tagesordnung 4237 C Antrag des Bundesministers für Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft „Dönche" in Kassel an die Stadt Kassel (Drucksache VI/ 1295) . . 4237 C Nächste Sitzung 4237 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4239 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 75 und 76 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen VI/86, VI/903, VI/939, VI/1204) 4239 B Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 74 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetzes (Drucksachen VI/726, VI/1130, VI/1297, zu VI/1297) 4239 D Anlagen 5 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 77 bis 79 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohngeldgesetzes (Drucksachen VI/1116, VI/1310) . . . . . . . . 4240 A Anlagen 8 und 9 Änderungsanträge Umdrucke 82 und 83 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohngeldgesetzes (Drucksachen VI/1116, VI/1310) 4241 D Anlagen 10 und 11 Entschließungsanträge Umdrucke 80 und 84 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohngeldgesetzes (Drucksachen VI/1116, VI/1310) . . . . . . . 4242 B Anlage 12 Antrag Umdruck 81 zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbrechensbekämpfung (Drucksachen VI/703, VI/871) 4242 C VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1970 Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Pawelczyk zu einer Mündlichen Frage betr. Ausbildung von Offizieren mit einen Hochschulstudium an der Führungsakademie der Bundeswehr . . . . 4243 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Dr. Jenninger zu seiner Mündlichen Frage betr. Unabkömmlichstellung landwirtschaftlicher Betriebshelfer . . . 4243 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Häfele betr. Gnadengesuch für den seit Kriegsende in Italien inhaftierten Herbert Kappler 4243 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Stücklen betr. Vogelfang in Italien 4244 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gallus betr. Rückforderung von Bagatellbeträgen bei der Abwicklung der Dieselkraftstoffverbilligung 4244 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Walkhoff betr. Erschwerung der Entwicklung sicherer Wagen und der Abgasentgiftung durch die gegenwärtige Besteuerung . . . . .. . . 4244 D Deutscher Bundestag—6. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1970 4131 75. Sitzung Bonn, den 4. November 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1970 4239 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adams *** 4. 11. Amrehn ' 5. 11. Dr. Artzinger *** 6. 11. Bals' 4. 11. Bauer (Würzburg) * 5.11. Blumenfeld * 5.11. Draeger* 4.11. Dr. Erhard 6.11. Lemmrich * 4.11. Lenze (Attendorn) * 4.11. Pöhler * 4. 11. Dr. Rutschke * 5. 11. Dr. Schulz (Berlin) * 5.11. Dr. Dittrich *** 6.11. von Fircks 4.11. Frau Geisendörfer 4.11. Haar (Stuttgart) 4.11. Dr. Hallstein 6.11. Dr. Hein 13.11. Frau Herklotz ** 6.11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 4.11. Frau Krappe 6.11. Müller (Aachen-Land) *** 4.11. Richarts 6.11. Pieroth 4.11. Dr. Rinsche 4.11. Dr. Schmidt (Wuppertal) 4.11. Dr. Schmücker 10.11. Schneider (Königswinter) 4.11. Schonhofen 6.11. Dr. Schröder (Düsseldorf) 4. 11. Dr. Starke (Franken) 6.11. Unertl 6.11. Steiner 6.11. Dr. Strauss 5. 11. Wilhelm 6. 11. Zoglmann 4.11. b) Urlaubsanträge Dr. Götz 30. 11. Anlage 2 Umdruck 75 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes, - Drucksachen VI/86, VI/903, VI/939, VI/1204 -. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates "* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 erhält Nummer 1 folgende Fassung: 1. Dem § 183 Alps. 5 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Kürzung bleibt von der Rente ein Betrag in Höhe des Kindergeldes außer Betracht, das ohne Anwendung des § 8 Abs. 1 des Bundeskindergeldgesetzes für die Kinder der Rentenberechtigten zu zahlen wäre."' Bonn, den 3. November 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Schmidt (Kempten) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 76 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes - Drucksachen VI/86, VI/903, VI/939, VI/ 1204 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 6 erhält § 20 Abs. 1 folgende Fassung: „ (1) Das Kindergeld beträgt für das zweite Kind 25 Deutsche Mark, für das dritte Kind 60 Deutsche Mark, für das vierte Kind 70 Deutsche Mark, für das fünfte und jedes weitere Kind je 80 Deutsche Mark monatlich." 2. In Artikel 3 Nr. 2 erhält § 583 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz folgende Fassung: „ (2) Die Kinderzulage beträgt monatlich mindestens für das zweite Kind 25 Deutsche Mark. für das dritte Kind 60 Deutsche Mark, für das vierte Kind 70 Deutsche Mark, für das fünfte und jedes weitere Kind je 80 Deutsche Mark". Bonn, den 3. November 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 74 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetzes - Drucksachen VI/726, VI/1130, VI/ 1297, zu VI/ 1297 -. 4240 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1970 (A) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird hinter Nummer 10 folgende Nummer 10 a eingefügt: ,10 a. § 199 Abs. 1 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Für diese Zeit wird Krankenhauspflege nicht gewährt. § 184 Abs. 5 gilt entsprechend." ' Bonn, den 2. November 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Schmidt (Kempten) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 79 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Wohngeldgesetzes — Drucksachen V1/1116, VI/1310 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu §2 1. In der Anlage 4 werden die Zahlen 40 60 80 bis bis bis 60 80 100 31 51 71 27 47 67 23 43 63 19 39 59 15 35 55 11 31 51 6 26 46 21 41 17 37 12 32 7 27 22 17 12 7" ersetzt durch die Zahlen 40 50 60 70 80 90 bis bis bis bis bis bis 50 60 70 80 90 100 26 36 46 56 66 76 22 32 42 52 62 72 18 28 38 48 58 68 14 24 34 44 54 64 10 20 30 40 50 60 6 16 26 36 46 56 11 21 31 41 51 6 16 26 36 46 12 22 32 42 40 50 60 70 80 90 bis bis bis bis bis bis 50 60 70 80 90 100 7 17 27 37 12 22 32 7 17 27 12 22 7 17 12 7" 2. In der Anlage 5 werden die Zahlen 40 60 80 bis bis bis 60 80 100 21 41 61 17 37 57 14 34 54 10 30 50 5 25 45 21 41 17 37 12 32 8 28 23 19 14 9" ersetzt durch die Zahlen 40 50 60 70 80 90 bis bis bis bis bis bis 5Ó 60 70 80 90 100 16 26 36 46 56 66 12 22 32 42 52 62 9 19 29 39 49 59 5 15 25 35 45 55 10 20 30 40 50 6 16 26 36 46 12 22 32 42 7 17 27 37 13 23 33 8 18 28 14 24 9 19 14 9" 3. In der Anlage 6 werden die Zahlen 40 60 80 bis bis bis 60 80 100 18 38 58 15 35 55 11 31 51 7 27 47 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1970 4241 40 60 80 bis bis bis 60 80 100 24 44 20 40 16 36 11 31 7 27 23 19 14 10 5" ersetzt durch die Zahlen 40 50 60 70 80 90 bis bis bis bis bis bis 50 60 70 80 90 100 13 23 33 43 53 63 10 20 30 40 50 60 6 16 26 36 46 56 12 22 32 42 52 9 19 29 39 49 5 15 25 35 45 11 21 31 41 6 16 26 36 12 22 32 8 18 28 14 24 9 19 5 15 10 6". Begründung: Die vom Bundestagsausschuß für Städtebau und Wohnungswesen beschlossenen Wohngeldtabellen (Anlage 1 bis 8 zum Entwurf) sind generell so aufgebaut, daß für eine Spanne von jeweils 20 DM der Miete und Belastung ein einheitliches Wohngeld zu gewähren ist. Nur in den Anlagen 1 bis 3 ist bei den Mieten und Belastungen bis 100 DM ein einheitliches Wohngeld für eine Spanne von jeweils 10 DM der Miete und Belastung festgesetzt. Diese bisher nur für die kleineren Haushalte vorgesehene Tabellengliederung soll nunmehr auch für Haushalte mit vier bis sechs Familienmitgliedern gelten, um zu vermeiden, daß bei sonst gleichen Verhältnissen ein größerer Haushalt im Grenzfall weniger Wohngeld erhält als der nächstkleinere. Durch die Änderung der Tabellengliederung bei den Haushalten mit vier bis sechs Familienmitgliedern entstehen keine Mehrkosten. Bonn, den 3. November 1970 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 77 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohngeldgesetzes — Drucksachen VI/ 1116, VI/ 1310 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 wird folgender Absatz 3 a eingefügt: „(3 a) Anstelle der in Absatz 1 genannten Beträge tritt bei Wohnraum, auf den das Wohnungsbindungsgesetz 1965 in der Fassung vom 1. August 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 889) anwendbar ist, der Betrag der Miete, die nach § 8 bei § 8 b des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 zulässig ist." Bonn, den 3. November 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 78 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohngeldgesetzes — Drucksachen VI/ 1116, VI/ 1310 —. Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 27 wird folgender § 27 a eingefügt: „§ 27 a Weitere Gewährung des Wohngelds Wird der Antrag auf weitere Gewährung des Wohngeldes innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt, so kann das Wohngeld vom Ablauf des Bewilligungszeitraumes an gewährt werden, wenn die Gewährung von einem späteren Zeitpunkt an eine unbillige Härte für den Antragsteller sein würde." Bonn, den 3. November 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 82 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohngeldgesetzes — Drucksachen VI/ 1116, VI/1310 —. Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 27 wird folgender § 27 a eingefügt: „§ 27 a Weitere Gewährung des Wohngeldes Wird der Antrag auf weitere Gewährung des Wohngelds innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt, so kann 4242 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1970 das Wohngeld vom Ablauf des Bewilligungszeitraumes an gewährt werden, wenn die Gewährung von einem späteren Zeitpunkt an eine unbillige Härte für den Antragsteller sein würde." Bonn, den 3. November 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 83 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohngeldgesetzes Drucksachen VI/1116, VI/ 1310 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 wird folgender Absatz 3 a eingefügt: „(3 a) Anstelle der in Absatz 1 genannten Beträge tritt bei Wohnraum, auf den das Wohnungsbindungsgesetz 1965 in der Fassung vom 1. August 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 889) anwendbar ist, der Betrag der Miete, die nach § 8 bei § 8 b des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 zulässig ist." Bonn, den 3. November 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 80 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohngeldgesetzes Drucksachen VI/1116, VI/ 1310 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juni 1971 einen Gesetzentwurf, ggf. eine Novelle zum Ausbildungsförderungsgesetz, vorzulegen, der die Aufbringung der Wohnkosten durch die in der Ausbildung befindlichen unterstützungsbedürftigen Personen, insbesondere Lehrlinge und Studenten, in ausreichender Form regelt und vor allem diejenigen berücksichtigt, die getrennt vom elterlichen Haushalt sind und nach dem Zweiten Wohngeldgesetz keinen eigenen Anspruch auf Wohngeld haben. Bonn, den 3. November 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 84 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohngeldgesetzes — Drucksachen VI/1116, VI/ 1310 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag in Bälde eine Regelung für Wohnkosten von Studenten bei auswärtiger Unterbringung im Bundesausbildungsförderungsgesetz vorzulegen, dessen Inkrafttreten aufgrund des Grundsatzbeschlusses der Bundesregierung zur Ausbildungsförderung vom 4. Juni 1970 für den 1. Oktober 1971 vorgesehen ist. Ferner soll eine entsprechende Regelung für Lehrlinge in auswärtiger Unterbringung getroffen werden. Bonn, den 4. November 1970 Wehner und Fraktion Schmidt (Kempten) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 81 Antrag des Abgeordneten Benda und der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbrechensbekämpfung — Drucksachen VI/703, VI/871 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich Verhandlungen mit den Ländern einzuleiten, mit dem Ziel, ohne Änderung der Zuständigkeitsregelungen des Grundgesetzes eine Straffung und Vereinheitlichung der Organisation der Kriminalpolizei innerhalb der Länder zu erreichen. Dabei ist davon auszugehen, daß die noch bestehenden kommunalen Kriminalpolizeien aufgelöst werden und eine den Weisungen der Landeskriminalämter unterstehende staatliche Kriminalpolizei geschaffen wird. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, in Verhandlungen mit den Ländern darauf hinzuwirken, daß in Ballungsgebieten der Kriminalität, die durch Landesgrenzen durchschnitten werden, z. B. im Rhein-Main-Gebiet oder im Raum Mannheim/ Ludwigshafen, durch Staatsverträge der beteiligten Länder eine den kriminalgeographischen Erfordernissen angepaßte Organisation der Kriminalpolizei errichtet wird. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, die Besoldungsstruktur und das Laufbahnrecht der Kriminalpolizei so auszugestalten, daß ein größerer Anreiz für den Dienst in der Kriminalpolizei geschaffen wird und die Leistungsfähigkeit der Kriminalbeamten den Anforderungen der modernen Industriegesellschaft entspricht. Dabei ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Der Sachbearbeiter bei der Kriminalpolizei ist zu besolden wie ein Beamter des gehobenen Verwaltungsdienstes. Die Bildungsvoraussetzungen für den Kriminaldienst sollen denen für den gehobenen Verwaltungsdienst entsprechen; die Ausbildung für den Kriminaldienst soll in einem Vorbereitungsdienst erfolgen. Das Laufbahnrecht für die Kriminalpolizei soll ermöglichen, daß für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1970 4243 den Kriminaldienst befähigte Beamte der Schutzpolizei und des Bundesgrenzschutzes in den Kriminaldienst überwechseln können. Wegen der Bedeutung der Schutzpolizei für die Verbrechensbekämpfung sind Laufbahn- und Besoldungsstruktur in diesem Bereich ebenfalls vordringlich eingehend zu überprüfen. 4. Die Bundesregierung wird ersucht, energisch darauf hinzuwirken, daß eine einheitliche Ausbildung von Führungskräften der Kriminalpolizei in einer von Bund und von allen Ländern getragenen Akademie für den Kriminaldienst erfolgt. 5. Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich zu prüfen, ob die technische Ausstattung der Kriminalpolizei dadurch verbessert und vereinheitlicht werden kann, daß der Bund das Beschaffungswesen für die Kriminalpolizei übernimmt entsprechend der bereits für die Bereitschaftspolizei der Länder bestehenden Regelung. 6. Der Bundestag ist der Auffassung, daß die durch das Strafprozeßänderungsgesetz vom 19. Dezember 1964 neugefaßten Bestimmungen des Haftrechts geändert werden müssen, so daß die dadurch eingetretene Erschwerung der Strafverfolgung nicht zu einer unvertretbaren Gefährdung der Allgemeinheit, insbesondere durch sogenannte Wiederholungstäter führt. 7. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse ihrer Bemühangen zu den Punkten 1-5 bis zum 1. Mai 1971 zu berichten. Bonn, den 3. November 1970 Benda Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. Oktober 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Pawelczyk zu seiner Mündlichen Frage *). Nach eingehender Information kann ich Ihnen jetzt, wie in der Fragestunde vom 7. Oktober d. J. zugesagt, die Frage beantworten, ob Offiziere mit einem Hochschulstudium, um eine generelle Verwendungsbreite zu haben, unter Umständen noch einmal eine Ausbildung von über 21/2 Jahren an der Führungsakademie haben müssen. Studium und Ausbildung an der Führungsakademie vermitteln unterschiedliche Befähigungen. Während die Führungsakademie den Offizier auf den speziell militärischen Generalstabsdienst vorbereitet, erlangt er durch ein Hochschulstudium einen auch dem zivilen Bereich vergleichbaren allgemein höhe- *) Siehe 69. Sitzung Seite 3791 ren Bildungsstand, der zu einer Verwendung auf bestimmten Dienstposten qualifiziert. Grundsätzlich vermag deshalb ein Studium die anders geartete Ausbildung an der Führungsakademie nicht zu ersetzen. Das schließt aber nicht aus, daß wissenschaftlich gebildete Offiziere, wie übrigens jeder andere Offizier auch, im Generalstabsdienst ohne weitere Ausbildung eingesetzt werden können, z. B. ein Diplom-Volkswirt als G 4. Ob es bei dieser Gegebenheit die ich auch noch nicht für ausgewogen halte — bleibt, hängt vom Ergebnis der Beratungen der mit dieser Frage befaßten Kommissionen ab. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 2. November 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Jenninger zu seiner Mündlichen Frage *). Zu Ihrer in der o. a. Fragestunde gestellten Zusatzfrage über die Zahl der bisher unabkömmlich gestellten landwirtschaftlichen Betriebshelfer teile ich Ihnen zunächst folgendes mit: Die Wehrersatzbehörden führen keine nach Berufen aufgeschlüsselten Statistiken über die vom Grundwehrdienst unabkömmlich gestellten Wehrpflichtigen. Die Vielzahl der Berufe würde einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern. Auch der Deutsche Bauernverband e. V. in Bad Godesberg verfügt nicht über einschlägiges Zahlenmaterial. Er wird entsprechende Ermittlungen anstellen, die einige Zeit in Anspruch nehmen dürften, deren Ergebnis ich Ihnen dann mitteilen werde. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 15. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache VI/ 1253 Frage A 22) : Tut die Bundesregierung alles, urn dem Gnadengesuch für den seit Kriegsende in Gaeta/Italien inhaftierten Herbert Kappler zum Erfolg zu verhelfen, damit durch einen humanitären Akt gegenüber dem Verurteilten und eine freundschaftliche Geste gegenüber einem Verbündeten ein Schlußstrich gezogen wird? Ihre Frage kann ich unbedenklich mit ja beantworten. Sie können versichert sein, daß sich die Bundesregierung aus humanitären Gründen auch weiterhin für eine baldige befriedigende Regelung dieses Falles einsetzen wird. ') siehe 69. Sitzung Seite 3793 4244 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1970 Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 4. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stücklen (Drucksache V/1339 Fragen A 11 und 12) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegenüber der italienischen Regierung eingeleitet, um das Töten von durchziehenden Singvögeln zu verhindern? Trifft es zu, daß auf Grund der kürzlich abgeschlossenen Novellierung der italienischen Gesetzgebung über das Töten von Singvögeln die gesetzlichen Erleichterungen so umfangreich sind, daß mit einer starken Dezimierung der Vogelwelt durch Vogelsteller gerechnet werden muß? Durch das italienische Gesetz vom 28. Januar 1970, das am 3. März diesen Jahres in Kraft getreten ist, wurde der Vogelfang in Italien in sehr begrenztem Maße wieder zugelassen. Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzes gestattet lediglich den Fang der Vögel zu wissenschaftlichen Zwecken sowie zur Haltung als Ziervögel. Nach Absatz 2 ist der Fang zu sonstigen Zwecken sowie die Tötung der Vögel verboten. Ich brauche nicht zu betonen, daß die Bundesregierung dem Schutz der Zugvögel vor allem auch wegen ihrer Bedeutung für das biologische Gleichgewicht des Naturhaushaltes große Bedeutung zumißt. Da der Gebrauch von Insektizieden (im Rahmen des Umweltprogramms) überprüft werden sollte, kommt gerade den Singvögeln erhöhte Bedeutung in der Schädlingsbekämpfung zu. Die Bundesregierung hat daher die Deutsche Botschaft in Rom beauftragt, sich über das neue Gesetz zu unterrichten. Wiederholte Anfragen der Botschaft ergaben, daß die italienische Regierung den Standpunkt vertritt, daß dem Vogelfang auch nach seiner teilweisen Wiederzulassung enge Grenzen gezogen seien und daß die Zahl derjenigen Personen, denen die Erlaubnis zum Vogelfang erteilt wird, sehr klein gehalten werde. Die Bundesregierung ist bemüht, auch auf internationaler Ebene ihre Vorstellungen über den Schutz der Singvögel zum Tragen zu bringen. Möglichkeiten werden vor allem im Abschluß internationaler Konventionen gesehen. So ist bei der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe „Flora, Fauna und Landschaft" des Europarates eine Resolution gefaßt worden mit dem Ziel, eine internationale Konvention zum Schutz der Singvögel herbeizuführen. Die Bundesregierung will auch die Voraussetzungen zum Beitritt zur internationalen Vogelschutzkonvention treffen. Aufgrund der einschränkenden Bestimmungen des italienischen Gesetzes und aufgrund der vom italienischen Landwirtschaftsministerium vertretenen Auffassung müßten die Folgen der italienischen Neuregelung für den Singvogelbestand sich in Grenzen halten. Die Bundesregierung ist dabei, sich über die Auswirkungen dieser Neuregelung ein Bild zu verschaffen. Eine abschließende Beurteilung kann im jetzigen Stadium aber noch nicht erfolgen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 4. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gallus (Drucksache VI/ 1339 Fragen A 42 und 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Abwicklung der Dieselkraftstoffverbilligung durch die Vorauszahlung erhebliche Verwaltungsschwierigkeiten bei der Rückforderung von Geldbeträgen entstehen und zwar besonders bei solchen Landwirten, welche die Landwirtschaft aufgeben? Ist es sinnvoll, diesen Verwaltungsaufwand auch dort zu betreiben. wo es sich um Bagatellbeträge unter 20 DM handelt, und wäre es nicht besser, aus Gründen der Bearbeitungsvereinfachung und der Verwaltungsentlastung auf diese Beträge zu verzichten? Das Bundeskabinett hat am 11. Juni 1970 die Bundesministerien der Finanzen, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Verkehr beauftragt, ein neues vereinfachtes Verfahren für die Dieselkraftstoffverbilligung für die Landwirtschaft zu erarbeiten. Durch den Auftrag, eine Vereinfachung herbeizuführen, wird deutlich, daß die Bundesregierung die Schwierigkeiten des Verfahrens kennt und bemüht ist, diese zu beseitigen. Die Prüfungen der Ressorts sind noch im Gange. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich es nicht für möglich halte, im jetzigen Zeitpunkt ein einzelnes Problem herauszugreifen und zu behandeln. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 4. November 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walkhoff (Drucksache VI/1339, Fragen A 53 und 54) : Teilt die Bundesregierung die Meinung führender Vertreter der Automobilindustrie, daß die Kraftfahrzeug-Besteuerung nach Hubraum die Entwicklung sicherer Wagen der niederen Preisklasse wesentlich erschwert und Möglichkeiten zur ausreichenden Entgiftung der Abgase einschränkt? Hält die Bundesregierung im Falle der Bejahung eine andersartige Besteuerung für sinnvoll und anstrebenswert? Wie bereits im Bericht über den Stand der Steuerreform (Bundestagsdrucksache VI/1152) ausgeführt, ist im Rahmen der Steuerreform auch die Reform der Kraftfahrzeugsteuer in Angriff genommen worden. Dabei wird geprüft, ob der Hubraum als Besteuerungsgrundlage für Personenkraftwagen noch beibehalten werden kann. Selbstverständlich werden in diesem Zusammenhang die Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden. Über die mögliche Konzeption einer künftigen Kraftfahrzeugbesteuerung kann allerdings zur Zeit noch keine Aussage gemacht werden, weil, wie die Bundesregierung schon mehrfach erklärt hat, den Vorschlägen der unabhängigen Steuerreform-Kommission, die sich ebenfalls mit diesen Fragen beschäftigt, nicht vorgegriffen werden soll.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willi Bäuerle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Antrag Umdruck 78 der CDU/CSU-Fraktion betreffend den § 27 a Wohngeldgesetz darf ich für die Koalitionsfraktion folgendes feststellen.
    Ihr Antrag soll ermöglichen, daß das Wohngeld in sogenannten Härtefällen ohne Unterbrechung weiter zu gewähren ist, wenn der Antrag auf Weitergewährung eines bereits bewilligten Wohngeldes nicht rechtzeitig gestellt ist. Das erscheint den Koalitionsfraktionen deshalb nicht erforderlich zu sein, weil jeder Wohngeldempfänger ausführlich über die Möglichkeit unterrichtet wird, wann und wie er einen neuen Wohngeldantrag stellen kann und zu stellen hat. Er wird des weiteren auf diese Möglichkeit bereits im Wohngeldbescheid selbst hingewiesen und darüber hinaus kurz vor Ablauf des Bewilligungszeitraums durch einen besonderen Brief aufmerksam gemacht. Aber auch für Fälle unverschuldeter Fristversäumnis bedarf es der beantragten Änderung nicht, weil hier durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geholfen werden kann, wobei — das darf ich besonders betonen — allerdings auch im Gegensatz zu Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der CDU/CSU-Fraktion, folgende Voraussetzungen verlangt werden müssen: Erstens muß die Fristversäumnis unverschuldet sein. Zweitens muß der Antrag 14 Tage nach Wegfall des Hindernisses gestellt sein. Nach Ablauf eines Jahres seit Fristversäumnis ist eine Antragstellung ausgeschlossen.
    Der Antrag der CDU/CSU fordert keine dieser Voraussetzungen. Ihrem Antrag folgend würde, pflichtete man ihm in letzter Konsequenz bei, für das Gebiet des Wohngeldes insoweit ein Sonderrecht geschaffen. Außerdem würden erstmalige Anträge und Wiederholungsanträge unterschiedlich behandelt. Aus diesen von mir hier genannten Gründen stehen wir von den Koalitionsfraktionen auf dem Standpunkt, daß Ihr Antrag abzulehnen ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU auf Umdruck 78 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich danke. Gegenprobe! — Danke. Stimmenthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe die §§ 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, Einleitung und Überschrift auf. Wer diesen Bestimmungen in zweiter Lesung zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. — Ich danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir treten ein in die
dritte Beratung.
Bitte schön, Herr Kollege!




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Xaver Geisenhofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der dem Hohen Hause vorliegende Entwurf der Bundesregierung eines Zweiten Wohngeldgesetzes verfolgt als Hauptziel, jeder Familie und jedem Bürger unseres Landes ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Wir bedauern sehr, daß unsere Anträge in der zweiten Lesung abgelehnt wurden und daß dadurch dieses Ziel nicht voll erreicht wird.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige grundsätzliche Ausführungen machen. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die Weiterentwicklung des Ersten Wohngeldgesetzes und stellt in diesem Zusammenhang fest, daß das Wohnbeihilfengesetz aus dem Jahre 1963 und das Wohngeldgesetz aus dein Jahre 1965 auf ihre Initiative zurückzuführen sind. Der Name der Fraktion der CDU/CSU ist mit diesem wichtigen sozialen Gesetzgebungswerk und Reformwerk ebenso untrennbar verbunden wie der Name unseres ehemaligen Wohnungsbauministers Paul Lücke. Das Wohngeldgesetz hat sich bewährt und ist aus der Wohnungspolitik und aus der Sozialpolitik nicht mehr wegzudenken. Über 1 Million Haushaltungen, meist Kleinrentner, Pensionäre, kinderreiche Familien, einkommensschwache Bevölkerungskreise, sind auf dieses Wohngeld angewiesen. Wenn die Mieten weiter so steigen, werden immer noch mehr auf das Wohngeld angewiesen sein.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wohngeldempfänger müssen das Vertrauen in das garantierte Recht und in die ausreichenden Leistungen des Wohngeldgesetzes behalten. Wir haben uns daher, um diesem Ziel Rechnung zu tragen, in den Ausschußberatungen, aber auch hier in der zweiten Lesung wirklich ernsthaft bemüht, Leistungsverbesserungen zu erreichen und vor allem Leistungsverschlechterungen zu verhindern. Wir bedauern sehr, daß uns das nicht immer gelungen ist.
    Welch große Bedeutung die CDU/CSU-Fraktion dem Wohngeldgesetz in der Vergangenheit beigemessen hat und jetzt noch beimißt, beweist die Tatsache, daß sie bereits im November 1968, also vor mehr als zwei Jahren, und zwar noch während der Großen Koalition, einen Gesetzentwurf eingereicht hat, mit dem der Versuch unternommen wurde, das Wohngeld zu verbessern. Wir bedauern sehr — wir stellen es heute bei dieser Beratung wieder fest —, daß dieses Bemühen im Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen durch die SPD leider zunichte gemacht wurde.
    Den zweiten Anlauf zur Verbesserung des Wohngeldgesetzes hat die CDU/CSU-Fraktion zu Beginn dieser Legislaturperiode genommen. Wir haben den Gesetzentwurf Drucksache VI/2 eingereicht. Wir bedauern zutiefst, daß durch die verspätete Vorlage des Dritten Wohngeldberichts der Bundesregierung und durch die verspätete Vorlage des Entwurfs eines Zweiten Wohngeldgesetzes der Bundesregierung die Beratungen und die Verabschiedung dieses Gesetzes um elf Monate verzögert wurden.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!)

    Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht die Verzögerung und somit auch die zu späte Leistungsgewährung auf das Schuldkonto der Regierungsparteien.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr richtig!)

    Ich darf aber feststellen — und wir begrüßen es --, daß die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf aus zwingenden sachlichen Erwägungen von Anfang an wesentliche Verbesserungsvorschläge aus dem CDU CSU-Gesetzentwurf übernommen hat. Sie betreffen:
    1. die Erweiterung der Wohnflächen für die Ein-, Zwei- und Drei-Personen-Haushalte sowie für junge Familien,
    2. die Verbesserung des Wohngeldes für landwirtschaftliche Vollerwerbsstellen,
    3. die Verbesserung der Bestimmungen bei Anrechnung von Vermögen,
    4. die Einführung einer Sonderortsklasse für die Millionenstädte Berlin, Hamburg und München,
    5. die Erhöhung der Einkommensgrenze — allerdings ist die Bundesregierung hier nicht in entsprechendem Ausmaß unserem Vorschlag gefolgt —,
    6. die Erhöhung der Mietobergrenzen im Rahmen der neuen Tabellensätze.
    Die CDU/CSU-Fraktion hat ferner erreicht, daß die Bundesregierung sowie der Ausschuß für Städtebaubau und Wohnungswesen während der Beratungen weitere wichtige Forderungen unserer Fraktion in den Regierungsentwurf aufnehmen mußten. Das gilt erstens für die Tabellensätze. Die dem Gesetzentwurf als Anlage beigefügten Tabellen über die Höhe des Wohngeldes wurden wesentlich verbessert. Ich betone, wir haben von Anfang an, bei der ersten Lesung in diesem Hohen Hause, aber auch im Ausschuß, schärfste Kritik daran geübt, daß diese Tabellen kinderreiche Familien schlechterstellen, ihnen das Wohngeld sogar kürzen würden. Unter dem Druck der Opposition ist es ermöglicht worden, daß die Bundesregierung die Tabellen neu erstellen und unseren Gesichtspunkten Rechnung tragen mußte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das gleiche gilt für die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Höchstbeträge für Mieten und Belastungen. Die kinderreichen Familien können jetzt zumindest der Besitzstandswahrung sicher sein.
    Zweitens. Bei der Ermittlung des Einkommens wurde erreicht, daß die Grundrenten der Witwen und Waisen nach dem Bundesversorgungsgesetz und ähnlicher Leistungen wiederhergestellt wurden. Das alte Recht ist hier wiederhergestellt worden.
    Drittens. Der zunächst gestrichene halbe Freibetrag für die Unterhaltshilfe und die Beihilfe auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes, des Reparationsschädengesetzes, des Flüchtlingshilfegesetzes wurde auf Antrag der Opposition wiederhergestellt.
    Viertens. Die Schutzfristen für Todesfälle wurden entsprechend dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion um ein Jahr verringert.



    Geisenhofer
    Jetzt aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der zweiten Lesung, stellt die CDU/ CSU-Fraktion fest, daß das eingangs erwähnte Ziel trotz anzuerkennender Verbesserungen im Ausschuß nicht erreicht wird, und zwar deswegen, weil durch Streichung bisheriger gravierender Vergünstigungen Leistungsverschlechterungen gegenüber dem alten Recht eintreten.
    Im Ausschuß wurden von den Regierungsparteien fünf Änderungsanträge der CDU/CSU abgelehnt. Drei davon stellt die CDU/CSU-Fraktion nach der zweiten Lesung jetzt in der dritten Lesung erneut zur Abstimmung. Erstens ist es unser Antrag auf volle Berücksichtigung der Mieten für Sozialwohnungen. Dieser Antrag ist eingehend begründet worden. Meine Damen und Herren von der SPD und FDP, ich appelliere dringend an Sie, die bestehende Regelung beizubehalten. Es kann nicht im Sinne sozialer Gerechtigkeit sein, erst Härten zu schaffen und sie dann später — vielleicht zu spät — durch eine Anpassung wieder auszugleichen.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Sozialpolitik heißt nicht nachhinken, sondern vorausschauend die Dinge in den Griff bekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie also, diesem Punkt auf keinen Fall Ihre Zustimmung zu geben. Eine solche Bestimmung darf nicht Gesetz werden, weil sie an dem Fundament des Wohngeldgesetzes, an einer wichtigen Säule dieses Gesetzes rüttelt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Zweitens stellen wir zu § 27 a erneut den Antrag auf Weitergewährung des Wohngeldes bei Fristversäumnissen. Wir wiederholen bewußt diesen Antrag, weil wir nicht glauben können, meine Herren von der SPD, daß Sie rechtsunkundigen alten Leuten, z. B. Rentnern, Schaden zufügen wollen. Hinzu kommt, daß dieser unser Antrag kaum finanzielle Auswirkungen hat.
    Drittens stellen wir den Entschließungsantrag Umdruck 80 zu § 4 Abs. 2 — es geht dort um das Wohngeld für Studenten und Lehrlinge — zur Abstimmung. Der Antrag, Studenten und Lehrlingen Wohngeld zu gewähren, wurde damals im Ausschuß von der SPD und der FDP abgelehnt. Das Wohngeldproblem für Studenten und Lehrlinge ist im Regierungsentwurf nicht gelöst. Die CDU/CSU-Fraktion erachtet es für dringend notwendig, bei der Wohngeldreform auch die Mietprobleme der Studenten und Lehrlinge zu berücksichtigen. Die Wohnungskosten am Studienort belasten minderbemittelte Studenten — um sie geht es — und Lehrlinge — um sie geht es erst recht —, die für ein Zimmer oft mehr als 100 DM oder 150 DM zahlen müssen, untragbar schwer. Wir fordern nunmehr die Bundesregierung in diesem Entschließungsantrag auf, bis zum 1. Juni 1971 eine Novelle zum Ausbildungsförderungsgesetz vorzulegen, in der diesem Anliegen Rechnung getragen wird.
    Im übrigen bedauern wir, daß bei § 15 eine Verschlechterung dadurch eintritt, daß der Kinderfreibetrag für mitverdienende Kinder in Höhe von 100 DM gestrichen wurde. Auch unsere Anträge zu § 8 auf Erweiterung der Ortsklassen für weitere elf Städte mit über 500 000 Einwohnern wurden abgelehnt. Das gleiche Schicksal erlitt unser Antrag auf Erhöhung der Einkommensgrenzen in § 19. Der Regierungsentwurf sieht vor, die Einkommensgrenze in Höhe von 750 DM um 50 DM auf 800 DM zu erhöhen. Unser Antrag wollte eine Erhöhung der Einkommensgrenze um 150 DM auf 900 DM. Eine Erhöhung der Einkommensgrenze um nur 50 DM wird doch der Preis- und Einkommensentwicklung seit 1963 auf keinen Fall mehr gerecht.
    Die CDU/CSU-Fraktion hält es für dringend erforderlich, daß in diesem Gesetz, das sich den vielversprechenden Namen „Reformgesetz" beilegen will, die vorgenannten wesentlichen Mängel beseitigt werden. Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung zu unseren Anträgen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)