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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 74. Sitzung Bonn, Freitag, 16. Oktober 1970 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 4091 A Fragestunde (Drucksache W1253) Fragen des Abg. Geisenhofer: Hilfeleistung für die vom Wirbelsturmunglück in Italien betroffenen Deutschen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 4092 A, B Fragen des Abg. Matthöfer: Eingreifen ausländischer Vertretungen in Arbeitskämpfe in der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Arbeitgeber Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 4092 C, D Matthöfer (SPD) 4092 D Fragen des Abg. Meinike (Oberhausen) : Hilfe für die im Exil befindlichen Griechen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 4093 A, B, C Meinike (Oberhausen) (SPD) 4093 A, B, C Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Förderung von Sportbegegnungen mit Vereinen und Verbänden osteuropäischer Staaten Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4093 D, 4094 B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 4094 A Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 4094 B Fragen des Abg. Dr. Wagner (Trier) : Wirtschafts- und Währungsunion der Europäischen Gemeinschaften und politischer Zusammenschluß Europas Moersch, Parlamentarischer ,Staatssekretär . . 4094 C, D, 4095 A, B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 4094 D, 4095 B Fragen des Abg. Rasner: Fertigstellung der Autobahn von Jagel (Schleswig) bis Ellung (dänische Grenze) Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4095 C, D, 4096 A, B, C, D, 4097 B Rasner (CDU/CSU) . . . 4096 A, B, C, D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 4097 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Fragen des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) : Überprüfung der gesundheitlichen Tauglichkeit von Führerscheininhabern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4097 C, D, 4098 B, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4097 D, 4098 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 4098 B Matthöfer (SPD) 4098 C Frage des Abg. Seefeld: Einheitliche Regelung der Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnbaustellen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4098 D, 4099 A, B Seefeld (SPD) . . . . . . . . . 4099 A Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 4099 B Fragen des Abg. Meister: Bau des Rhein-Rohne-Kanals Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4099 C, D, 4100 A Meister (CDU/CSU) . . 4099 D, 4100 A Fragen des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) : Haushaltsmittel für den Bau von Bundesfernstraßen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4100 B, C, D, 4101 A, B Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 4100 C, D, 4101 A Maucher (CDU/CSU) 4101 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 4101 B Frage des Abg. Dr. Gleissner: Abgase der Kraftfahrzeuge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4101 C, D, 4102 A, B, C Meister (CDU/CSU) . . . . . . 4101 D Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . . 4102 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4102 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 4102 B Seefeld (SPD) 4102 C Fragen der Abg. Dr. Riedl (München), Müller (Berlin) und Erhard (Bad Schwalbach) : Zurückweisung von Postsendungen mit Berliner Heinemann-Briefmarken durch die Postverwaltung der DDR und osteuropäischer Staaten Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 4102 D, 4103 A, B, C, D, 4104 A, B, C, D, 4105 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 4102 D, 4103 A, 4104 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4103 B, 4104 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) 4103 D, 4105 A Unertl (CDU/CSU) 4104 B Josten (CDU/CSU) 4104 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 4104 D, 4105 B Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Nutzung von Tiefbauwerken der Kommunen als öffentliche Schutzräume Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 4105 C, D, 4106 A, B, C, D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 4105 D, 4106 A, B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 4106 C Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 4106 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 4106 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4107 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Porzner betr. die Definition eines Entwicklungslandes . . . . 4107 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lemmrich betr. Ausgaben für Bundesfernstraßen in Bayern 4107 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lemmrich betr. die Steigerungsrate beim Bundesfernstraßenbau 4107 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 III Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier betr. Bestimmungen über Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien 4108 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. von Thadden betr. Informationsmaterial für Mitglieder diplomatischer Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Latein-Amerika . . . • 4108 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. von Thadden betr. Handelsvertretung in der Republik China (Taiwan) 4108 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wichert betr. griechische Hochschullehrer . . . . . . . 4108 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Engholm betr. den Schulinspektor der Griechischen Botschaft . . 4109 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Sperling betr. das Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und Griechenland . . . . . . . 4109 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Krockert betr. die bilateralen Beziehungen zu Griechenland . . 4110 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Folger betr. Haushaltsmittel für den Ausbau der Hütten des Deutschen Alpenvereins in Österreich . . 4110 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wohlrabe betr. Ruhestandsbezüge von Abgeordneten des Bundestages oder der Länderparlamente neben deren Bezügen aus Tätigkeiten in den Regierungen 4110 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter betr. Errichtung eines zentralen Instituts für Verbrechensverhütung 4111 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gruhl betr. den Bau der ersten Phase einer Abwasserleitung in die Ems durch die Niederlande . . . 4111 B Anlagen 16 und 17 Schriftliche Antworten auf die Mündlichen Fragen des Abg. Sander betr. zusätzliche Versicherung für Helfer im Katastrophenschutz . . . . 4111 C, 4112 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) betr. Ämterbewertung im öffentlichen Dienst 4112 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Fuchs betr. die Behandlung seiner Frage über die Sonderabschreibungen Grenzland in den Finanznachrichten des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 246 . . . . . . . . . 4112 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Engelsberger betr. Meldungen über die Beschäftigung von Vertretern des DGB, der DAG und des Bundes Deutscher Steuerbeamter im Bundesfinanzministerium zur Vorbereitung der Steuerreform 4113 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl betr. Meldungen über die Bezahlung von bei den US-Stationierungsstreitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmern aus Haushaltsmitteln des Bundes . . . . . . . . 4113 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Entwicklung der Preise für Baustahl . . 4113 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht betr. den Anteil der Relation zwischen Ausfuhr- und Einfuhrpreisen an der Preisrate des Sozialprodukts 4114 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Härzschel betr. die Einschaltpreise für Werbespots im Fernsehen 4114 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Glüsing (Dithmarschen) betr. Preisentwicklung auf den Schlachtviehmärkten 4114 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dasch betr. Anrechnung außerbetrieblicher Einkommen bei der Durchführung des Förderungsprogramms für die Landwirtschaft 4115 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Ahrens betr. Bundesmittel für die Gewährung von Prämien zur Förderung der langfristigen Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe . 4115 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Früh betr. die Altersgrenze für den Bezug der Landabgaberente nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte 4116 A Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Sondergenehmigungen zum gemeinsamen Einschlagen von überschüssigem Obst in Abfindungsbrennereien . . . . . . . . . 4116 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bittelmann betr. Dynamisierung der Altershilfe für Landwirte . 4116 D Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher betr. Erlaß der Rechtsverordnung nach § 21 des Berufsbildungsgesetzes . . . . . . . . . 4117 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher betr. Bräuteversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz 4117 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch betr. Arbeitsunfälle von ausländischen Arbeitnehmern durch Sprachschwierigkeiten . . . . 4117 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch betr. Maßnahmen zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer 4118 A Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Hansen betr. Schulen für Kinder griechischer Gastarbeiter . . 4118 C Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wende betr. Prüfung der Texte griechischer Schulbücher . . . . 4118 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Rutschke betr. den Gebrauch der deutschen Muttersprache in den deutschen Ostgebieten und die Betreuung der dort verbliebenen Deutschen von der Bundesrepublik Deutschland her 4119 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger betr. die Wirkung der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages auf die Assoziierung Österreichs an die EWG 4119 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. die Anwendung von § 1 der Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen vom 20. Januar 1942 auf Ehepartner, die aus beruflichen und anderen Gründen ihren Wohnsitz nicht in die Bundesrepublik Deutschland verlegen können 4119 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baier betr. Einstellung von Schülern mit Sonderschulabschluß in die Laufbahn des einfachen Dienstes . . 4120 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Hilfsmaßnahmen für Jordanien . . . . . . . 4120 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Säckl betr. Zusammenarbeit zwischen der deutschen Polizei und Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 V der amerikanischen Kriminalpolizei bei der Aufklärung des Mordes an dem französischen Staatsangehörigen André Redon 4121 C Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert betr. Berücksichtigung des Sports bei der Resozialisierung der Strafgefangenen . . . 4121 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Blumenfeld betr. Anerkennung von Aufwendungen für Besuchsreisen zu Angehörigen in die DDR oder nach Ost-Berlin als außergewöhnliche Belastung nach dem Einkommensteuergesetz 4122 B Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Vogt betr. Erhebung des Konjunkturzuschlages für das Jahr 1969 betreffende Zahlungen nach dem Einkommensteuergesetz 4122 D Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher betr. Verluste der Sparer durch die Teuerung . . . . 4123 A Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kiechle betr. Mittel für den Straßenbau im Allgäu . . . . . . 4123 C Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jobst betr. Verschuldung der öffentlichen Haushalte, der inländischen Wirtschaft und der Wohnungswirtschaft . . . . . . . . . . 4123 D Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Unfallrente für Schüler und Studenten 4124 C Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel betr. die Aussage des Vizepräsidenten Mansholt über Einkommen und Preise in der Landwirtschaft 4125 A Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Rinsche betr. Bericht über die Lage der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland 4125 C Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pohlmann betr. Unfallversicherung für nicht erwerbstätige Hausfrauen 4125 D Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. die Organisationsstruktur der Krankenversicherungsträger in der Landwirtschaft . . . 4126 B Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meinike (Oberhausen) betr. Förderungswürdigkeit der Bildungsarbeit der DGB-Jugend . . . . . . . 4126 C Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Offergeld betr. Ausbau der Bundesstraße 34 in Rheinfelden . . 4127 A Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) betr Mittel für den Bau der Rheinbrücke bei Geisenheim 4127 B Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Röhner betr. das Straßenbauamt Bamberg 4127 C Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Storm betr. Anträge auf Errichtung eines Fernsprechanschlusses im Bereich der Oberpostdirektion Kiel und im Bereich des Fernamtes Oldenburg in Holstein im Ortsnetz Heiligenhafen . 4127 D Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Rinsche betr. Einsetzung von Gastarbeitern für die Entwicklung ihrer Heimatländer 4128 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4091 74. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Apel 16. 10. Bechert (Gau-Algesheim) 16. 10. Berkhan 16. 10. Corterier 16. 10. Dr. Dittrich * 16. 10. Dr. Dollinger 16. 10. Flämig * 16. 10. Dr. Franz 16. 10. Frau Freyh 16. 10. Frau Geisendörfer 16. 10. Gewandt 16. 10. Gerlach (Emsland) * 16. 10. Frau Griesinger 16. 10. Haar (Stuttgart) 16. 10. Dr. Hallstein 16. 10. Hauser (Bad Godesberg) 16. 10. Helms 16. 10. Heyen 18. 12. Dr. Hubrig 16. 10. Dr. Jaeger 16. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 10. Dr. Jungmann 16. 10. Lemmrich 16. 10. Dr. Lenz (Bergstraße) 16. 10. Logemann 16. 10. Majonica 16. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 16. 10. Meister * 16. 10. Memmel * 16. 10. Dr. Müller-Hermann 16. 10. Ollesch 16. 10. Ott 16. 10. Peters (Norden) 16. 10. Pieroth 16.10. Dr. Pohle 16. 10. Schmid (Frankfurt) 16. 10. Schmitt (Lockweiler) 16. 10. Schmidt (Niederselters) 16. 10. Schmid (Würgendorf) * 16. 10. Dr. Schröder (Düsseldorf) 16. 10. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) 16. 10. Starke (Franken) 16. 10. Stein 16. 10. Dr. Stoltenberg 16. 10. Struve 16. 10. Stücklen 16. 10. Dr. Tamblé 30. 10. Tönjes 16. 10. Vehar 16. 10. Wagner (Günzburg) 16. 10. Weber (Heidelberg) 16. 10. Frau Dr. Walz 16. 10. Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wendt 16. 10. Wilhelm 30. 10. von Wrangel 16. 10. Dr. Zimmermann 16. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 14. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Porzner (Drucksache VI/1253 Frage A 4) : Trifft es zu, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Erhard Eppler, die Definition eines Entwicklungslandes von politischen Kriterien abhängig machen will? Dies trifft keineswegs zu. Die Bundesregierung teilt die in der internationalen Diskussion vorherrschende Meinung, daß es eine befriedigende Definition für ein Entwicklungsland nicht gibt. Aus diesem Grunde orientiert sie sich daran, was in den internationalen Gremien als Entwicklungsland angesehen wird. Dabei stehen wirtschaftliche Kriterien (z. B. Pro-Kopf-Einkommen) im Vordergrund. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache VI/1253 Frage A5): Wie groß werden die Ausgaben für den Ausbau, den Neubau und den Unterhalt von Bundesfernstraßen in Bayern einschließlich der Olympiamaßnahmen in den Jahren 1970 und 1971 sein? Einem Vergleich zwischen den beiden Haushaltsjahren 1970 und 1971 können vorläufig nur die Sollbeträge (ohne Ausgabereste) zugrunde gelegt werden. Sie ergeben: für 1970 756,1 Millionen DM für 1971 782,5 Millionen DM Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache VI/1253 Frage A6): Wie groß ist die Steigerungsrate beim Bundesfernstraßenbau von 1970 auf 1971 in absoluten Zahlen und in Prozentsätzen? Der Straßenbauplan 1970 schließt ab mit einem Soll von 4 756 Millionen DM der Straßenbauplan 1971 sieht einen Endbetrag vor von 5 340 Millionen DM 4108 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Das bedeutet eine Steigerung um 584 Millionen DM oder um rd. 12,3 % Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Kosten für die Kreditbedienung (Zinsen, Tilgung usw.) im Jahre 1971 voraussichtlich um 124 Millionen DM höher liegen werden als 1970. Der Straßenbauplan 1970 ist u. a. in diesem Punkt noch zu berichtigen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/1253 Frage A 7) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen der Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien der Deutschen Bundesbahn dem Einkommensteuergesetz anzupassen, so daß auch für Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, die noch in Berufsausbildung stehen, Fahrpreisermäßigung gewährt wird? Ihr Anliegen, Herr Kollege, die Altersgrenze zur Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien auf das 27. Lebensjahr zu erweitern, habe ich erst kürzlich erneut mit der Bundesbahn erörtert. Die Deutsche Bundesbahn, die nach dem Gesetz ihre Tarife in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung kaufmännischer Grundsätze zu bilden hat, sieht sich im Hinblick auf ihre derzeitige finanzielle Lage nicht imstande, diese Vergünstigung weiter auszudehnen. Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß den Bedürfnissen der in Berufsausbildung stehenden älteren Studenten dadurch Rechnung getragen ist, daß sie die stark ermäßigten Schülertarife ohne jegliche Altersgrenze für die notwendigen Fahrten zwischen Wohn- und Ausbildungsort in Anspruch nehmen können. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Thadden (Drucksache VI/1253 Frage A 23) : Sind Klagen von Mitgliedern diplomatischer Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Latein-Amerika berechtigt, sie erhielten zuwenig Informationsmaterial in spanischer, zuviel aber in deutscher Sprache? Dem Auswärtigen Amt sind solche Klagen nicht bekannt. Sie wären angesichts der tatsächlichen Verhältnisse auch nicht gerechtfertigt, denn das gesamte Informationsmaterial erscheint grundsätzlich auch in spanischer und portugiesischer Sprache. Die Stückzahlen, die den einzelnen diplomatischen Vertretungen zur Verfügung gestellt werden, richten sich nach den vorher eingeholten Anforderungen unserer Vertretungen, die in eine Relation zur Gesamtauflage gesetzt werden. In aller Regel übertrifft in Lateinamerika die Nachfrage nach spanischem Material den Bedarf an deutschem Material. Auch in dieser Beziehung kann man nicht von einer Disproportion zwischen deutschem und spanischem Informationsmaterial sprechen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Thadden (Drucksache VI/1253 Frage A 24) : Erachtet die Bundesregierung den Zeitpunkt für gekommen, eine Handelsvertretung in der Republik China (Taiwan) einzurichten? Die Errichtung einer Handelsvertretung in Taiwan ist nicht beabschitigt. Es wird nicht verkannt, daß, was unser Verhältnis zu China — und zwar zu Taipeh und Peking — anbelangt, die Pflege des Handels im Mittelpunkt unserer Interessen steht. Der Handelsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Taiwan — er betrug im Jahre 1969 400 Millionen DM — wickelt sich auf der Basis privater Verträge ab. Eine wirtschaftliche Notwendigkeit, den Handel mit Taiwan durch eine Handelsvertretung zu fördern, ist indes nicht gegeben. Taiwan unterhält seit 1963 in Frankfurt/Main ein privates Büro des Central Trust of China, das sich mit allen Fragen des Absatzes taiwanesischer Erzeugnisse in Deutschland sowie der Lieferung deutscher Güter nach Taiwan befaßt. Deutsche Firmen, die mit Taiwan Handel treiben, sind in Taiwan und Hongkong vertreten. Hilfe leistet auch unser Generalkonsulat in Hongkong. Obwohl manche Verfahrensvorschriften in Taiwan etwas kompliziert erscheinen, sind dem Auswärtigen Amt aus Kreisen der deutschen Wirtschaft bisher keine fundierten Klagen darüber zugegangen, daß wegen des Fehlens einer amtlichen Institution auf Taiwan die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen gegenüber dem Lande erschwert wurde. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wichert (Drucksache VI/1253 Frage A 27) : Glaubt die Bundesregierung, daß es mit Artikel 4 des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland vom 17. Mai 1956 — der u. a. besagt, daß die „Vertragsparteien im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten den Austausch von Hochschullehrern . begünstigen werden, indem sie ihre Reisen erleichtern . . . — zu vereinba- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4109 ren ist, wenn griechischen Hochschullehrern, die auf Einladung deutscher Universitäten in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollten, eine Ausreisegenehmigung durch die Athener Regierung verweigert worden ist? Artikel 4 des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland lautet: „Die Vertragsparteien werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten den Austausch von Hochschullehrern, Dozenten, Assistenten und Studenten begünstigen, indem sie ihre Reisen erleichtern und jährlich Stipendien für Studierende des anderen Landes zu Studien im eigenen Lande aussetzen. Beide Regierungen werden dafür Sorge tragen, daß Studierenden des anderen Landes der Zugang zu den Universitäten und anderen Hochschulen des eigenen Landes erleichtert wird." Die Frage, welche Formalitäten mit der Aus- und Einreise verbunden sind, behandelt jeder Staat autonom. Ich verkenne nicht, daß die Art und Weise, wie die Dinge in Griechenland gehandhabt werden, von der Handhabung in anderen europäischen Ländern abweicht. Die Bundesregierung bedauert dies. Sie verfehlt nicht, der griechischen Regierung bei sich bietender Gelegenheit ihr Bedauern hierüber zum Ausdruck zu bringen. Sie werden verstehen, daß derartige Demarchen nicht im Lichte der Offentlichkeit unternommen werden können. Zweifellos entspricht eine Verweigerung von Ausreisegenehmigungen nicht dem Geiste von Artikel 4 des deutsch-griechischen Vertrages. Die Bundesregierung würde es aber für falsch halten, hieraus Konsequenzen für den kulturellen Austausch zwischen beiden Ländern zu ziehen. Kulturarbeit ist ja immer auf lange Frist angelegt. Sie dient der Herstellung und Festigung von Beziehungen jenseits der politischen Tagesfragen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engholm (Drucksache VI/ 1253 Fragen A 28 und 29) : Stimmt es, daß bei der Königlich Griechischen Botschaft in Bonn ein sogenannter Schulrat (Schulinspektor) zur Überwachhung griechischer Lehrer in der Bundesrepublik Deutschland tätig ist? Gibt es eine Rechtsbasis für eine solche Tätigkeit? Es trifft zu, daß bei der Griechischen Botschaft in Bonn als Mitarbeiter des Kulturattachés ein Schulinspektor tätig ist, der sich mit den Fragen der schulischen Betreuung der etwa 15 000 Kinder griechischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik befaßt. Die schulische Betreuung dieses Personenkreises fällt in die Zuständigkeit der Länder der Bundesrepublik. Grundlage hierfür bildet ein Beschluß der Kultusministerkonferenz der Länder vom 14./15. Mai 1964. Nach diesem Beschluß werden an Orten, in denen sich zahlreiche Gastarbeiter befinden, Sonderklassen für deren Kinder eingerichtet. In diesen Klassen wird neben Deutsch in der Heimatsprache der Kinder unterrichtet. Die von der griechischen Regierung den Bundesländern zur Verfügung gestellten Lehrer sind griechische Beamte, die für die Dauer ihrer Lehrtätigkeit in der Bundesrepublik von ihrer Heimatschulbehörde beurlaubt werden. Der Schulinspektor der Griechischen Botschaft hält Verbindung zum Auswärtigen Amt, dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz und den einzelnen Kultusministerien der Länder mit dem Ziel einer möglichst optimalen schulischen Betreuung der griechischen Gastarbeiterkinder. In gleicher Weise hält er auch Fühlung mit den Schulen und berät die dort tätigen griechischen Lehrer. Diese Tätigkeit dürfte man wohl kaum als Überwachung bezeichnen können. Es steht der Griechischen Botschaft frei, die schulische Betreuung der Kinder von Gastarbeitern von einem sachkundigen Mitglied der Griechischen Botschaft beaufsichtigen zu lassen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (Drucksache VI/ 1253 Fragen A 34 und 35) : Hält die Bundesregierung die staatliche Organisationsform Griechenlands von 1961 für eine Voraussetzung des Abschlusses des zwischen der EWG und Griechenland bestehenden Assoziierungsabkommens, und glaubt die Bundesregierung, daß dieses Abkommen ohne Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse in Griechenland jemals so funktionieren wird, daß ein Beitritt Griechenlands zur EWG geprüft werden kann? Wie lange will die Bundesregierung an der Gültigkeit des Assoziierungsabkommens festhalten, wenn die politischen Verhältnisse in Griechenland das bedeutsamste Ziel der Assoziierung — nämlich die volle Mitgliedschaft in der EWG — als unerreichbar ausschließen, zumal der Europarat festgestellt hat, daß der Verfassungsentwurf vom 29. September 1968 nidit in Übereinstimmung mit den demokratischen Prinzipien steht? Die Mitgliedstaaten der EWG und Griechenland haben in der Präambel zu dem Assoziierungsabkommen von Athen ihrem Willen Ausdruck gegeben, durch gemeinsames Streben nach dem hohen Ziel des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß dieser gemeinsame Wille für den Abschluß des Abkommens eine wichtige Rolle spielte. Sie steht deshalb auf dem Standpunkt, den auch der Ratspräsident als Sprecher der Gemeinschaft am 3. Februar 1970 vor dem Europäischen Parlament vertreten hat, daß die bestehende Assoziation nicht in vollem Umfange funktionieren kann, solange die demokratischen und parlamentarischen Strukturen in Griechenland nicht wiederhergestellt sind. Die Frage eines griechischen Beitritts zur EWG stellt sich wohl nicht vor Ablauf der zwölfjährigen Übergangszeit am 1. November 1974. Danach wird die Gemeinschaft gegebenenfalls diese Frage gemäß Art. 72 des Abkommens zu prüfen haben. Das Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und Griechenland ist ein multilateraler Vertrag, dessen Text kein Recht zur Beendigung durch eine der Vertragsparteien vorsieht. Die völkerrechtliche Gül- 4110 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 tigkeit des Abkommens, über welche die Bundesregierung nicht einseitig befinden kann, ist unter den Vertragsparteien zur Zeit nicht strittig. Da die Assoziation auf lange Sicht angelegt ist, glaubt die Bundesregierung auch nicht, daß ein Beitritt Griechenlands zur EWG unerreichbar bleiben wird. Sie hofft, daß Griechenland, das sich als erster europäischer Staat für eine Assoziation mit der Gemeinschaft entschied, eines Tages voll am europäischen Einigungswerk teilnehmen wird. Allerdings werden nach ihrer Ansicht ohne Anstrengungen der griechischen Regierung zur Normalisierung der Lage in Griechenland in dieser Richtung keine Fortschritte erzielt werden können. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vorn 14. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krockert (Drucksache VI/1253 Frage A 36): Ist die Bundesregierung bereit, die bilateralen Beziehungen zu Griechenland nach denselben Grundsätzen zu ordnen, die der Quasi-Suspendierung der Assoziierung Griechenlands seitens der EWG zugrunde liegen? Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat bekanntlich im Juni 1967 unter dem Eindruck des am 21. April 1967 erfolgten Militärputsches in Griechenland beschlossen, die Fortentwicklung der nach präzisem Zeitplan auf den Beitritt Griechenlands zur Gemeinschaft angelegten Assoziation bis zur Wiederherstellung einer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung in diesem Lande auszusetzen. Unberührt hiervon blieben die sich für beide Seiten aus dem Abkommen von Athen (1963) ergebenen Verpflichtungen zur Abwicklung der laufenden Geschäfte aus der ersten Abkommensphase. Die Assoziierung Griechenlands stagniert seitdem; die Durchführung des ' im übrigen völkerrechtlich unkündbaren Abkommens hat im wirtschaftlichen Bereich -- wenn auch im bescheidenen Maße — Realitäten gesetzt, die eine temporäre Suspendierung oder gar eine völlige Beendigung aus politischen Gründen ausschließen. Die Bundesregierung hat aus ähnlichen Erwägungen heraus ihre bilateralen Beziehungen zu Griechenland Beschränkungen unterworfen. Sie hat gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 2. April 1968 die Entwicklungshilfe an Griechenland eingestellt. Sie hat darüber hinaus seit mehr als 2 Jahren die NATO-Verteidigungshilfe suspendiert und kommerzielle Waffenlieferungen stark restriktiv gehandhabt. Die grundsätzliche Haltung der Bundesregierung ist im übrigen 'bei der Debatte im Europarat über die Suspendierung der Mitgliedschaft Griechenlands im vergangenen Jahr deutlich zum Ausdruck gebracht worden. Die 'Bundesregierung ist jedoch nicht der Auffassung, daß unsere bilateralen Beziehungen zu Griechenland weiteren und zusätzlichen Einschränkungen unterworfen werden sollten. Dies gilt insbesondere für den wirtschaftlichen und kulturellen Bereich, wo langfristige Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Folger (Drucksache VI/1253 Frage A 39) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Appell des Deutschen Alpenvereins Rechnung zu tragen, zugunsten der deutschen Bergsteiger von dem Grundsatz abzugehen, ihre Zuschüsse nur auf zentrale Sportstätten und Inlandsprojekte zu beschränken, insbesondere auch Haushaltsmittel für den Ausbau der deutschen Hütten in Osterreich zur Verfügung zu stellen, nachdem diese nicht nur den Mitgliedern der Alpenvereine, sondern einem großen Teil der ganzen Bevölkerung dienen? Nach dem am 1. Januar 1970 in Kraft getretenen 21. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes hat der Bund nur noch eine Finanzierungskompetenz für die Förderung des Baues von Turn- und Sportstätten, die — ausgenommen im Zonenrandgebiet und in West-Berlin — in erheblichem Umfange dem Spitzensport dienen. Bei den Vorhaben des Deutschen Alpenvereins handelt es sich aber nicht um solche Maßnahmen. Im Bereich des Sportstättenbaues für den Breitensport werden Bundesmittel nur noch in beschränktem Umfange und nur für eine gewisse Übergangszeit zur Verfügung gestellt. Dabei werden nur Projekte im Inland — überwiegend bereits anfinanzierte Sportstätten im Rahmen des Auslaufprogramms „Goldener Plan" — berücksichtigt. Gegenwärtig liegen zahlreiche ältere Anträge aus dem Inland vor, die mit Bundesmitteln noch nicht gefördert werden konnten. Eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der vom Deutschen Alpenverein geplanten Bauvorhaben im Ausland ist daher nicht möglich, zumal es sich dabei überwiegend um, Unterkunftshütten für Alpinisten, aber nicht um Turn- und Sportstätten im Sinne der Bundesrichtlinien handelt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (Drucksache VI/1253 Frage A 40) : Lassen die derzeit geltenden Regelungen für Angehörige des öffentlichen Dienstes des Bundes oder der Länder zu, daß Abgeordnete des Deutschen Bundestages oder der Länderparlamente neben ihren Bezügen aus Tätigkeiten in den Regierungen auch Ruhestandsbezüge aus ihren früheren Dienstverhältnissen erhalten? Das Zusammentreffen von Amtsbezügen eines Mitgliedes der Bundesregierung oder einer Landesregierung mit Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis ist im Bundesrecht und — so- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4111 weit ich übersehen kann — auch im Landesrecht geregelt. Diese Vorschriften schließen eine Doppelzahlung aus. In aller Regel werden über den Betrag der Amtsbezüge hinaus keine Versorgungsbezüge gezahlt. Dies gilt- unabhängig davon, ob das Regierungsmitglied Abgeordneter des Bundestages oder eines Landesparlamentes ist oder nicht. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/1253 Frage A 43) : Wie weit sind die Überlegungen hinsichtlich der Errichtung eines zentralen Instituts für Verbrechensverhütung gediehen? Ein Institut für Verbrechensverhütung ist nicht geplant. Jedoch ist von verschiedenen Seiten die Errichtung eines „Polizeiforschungs- und -Fortbildungsinstituts" angeregt worden. Der Bundesminister des Innern und die Innenminister (-senatoren) der Länder meinen, daß ein solches Institut nicht als selbständige Einrichtung errichtet werden soll. Vielmehr ist einerseits vorgesehen, die Forschung und die Fortbildung auf dem Gebiet der Polizei in der künftigen Polizeiführungsakademie in Hiltrup zu betreiben. Die Polizeiführungsakademie Hiltrup wird aus dem bisherigen Polizei-Institut Hiltrup entwikkelt. An ihm sind Bund und Länder beteiligt. Unabhängig davon wird der Bund im Zuge der vorgesehenen Verstärkung des Bundeskriminalamtes das dort bereits bestehende „Kriminalistische Institut" zu einer leistungsfähigen Forschungsstelle für das Gebiet der Kriminalpolizei ausbauen. In ihr sollen insbesondere Fragen der Kriminalistik und Fragen der Verbrechensbekämpfung wissenschaftlich untersucht und die gewonnenen Erkenntnisse für die praktische Verbrechensbekämpfung ausgewertet werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (Drucksache VI/1253 Frage A 44): Hält die Bundesregierung, nachdem laut Pressemeldung vom 8. Oktober 1970 die Regierung der Niederlande den Bau der ersten Phase einer Abwasserleitung in die Ems beschlossen hat, an der Erklärung der deutschen Delegation auf der Sitzung vom 3. September 1970 in Bonn fest, daß sie der ersten Phase nur zustimmen könne, wenn die Abwässer vorher gereinigt werden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß unsere Umwelt so wenig wie irgendmöglich verschmutzt und gefährdet werden sollte. Das Selbstreinigungsvermögen eines Gewässers darf daher erst nach angemessener Vorreinigung der Abwässer in Anspruch genommen werden. Danach sollte auch bei der von niederländischer Seite geplanten Einleitung der Abwässer zahlreicher Fabriken in das Mündungsgebiet der Ems verfahren werden, zumal diese Abwässer ungereinigt eine Schmutzfracht enthalten, die den Abwässern von vielen Millionen Menschen gleichkommt. Ich habe die Sorge, daß die ungereinigte Einleitung Schäden zur Folge haben kann, deren spätere Beseitigung nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand und unter unliebsamen Auseinandersetzungen möglich wäre. Meine Sorge wird übrigens auch in den Niederlanden selbst von vielen geteilt; ich verweise dazu auf einen sehr kritischen Artikel im Amsterdamer Algemeen Handelsblad vom 26. September 1970. Den niederländischen Plänen kann deshalb die Bundesregierung nur dann zustimmen, wenn die Abwässer vor ihrer Einleitung in das Mündungsgebiet der Ems in angemessenem Umfang biologisch gereinigt werden; dies allein stellt sicher, daß auf deutschem Gebiet keine Schäden zu erwarten sind. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sander (Drucksache VI/1253 Frage A 45): Hält es die Bundesregierung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung für vereinbar, daß gemäß § 9 des Katastrophenschutzgesetzes nur für Feuerwehrleute auf Kosten des Bundes eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden kann, während für die Helfer der anderen Fachdienste im Katastrophenschutz diese Vergünstigung nicht gilt? Die Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer im Katastrophenschutz in § 9 Katastrophenschutzgesetz sieht weder für den Abschluß zusätzlicher Versicherungsverträge noch sonst Vergünstigungen der Feuerwehrleute gegenüber den Helfern anderer Katastrophenschutzorganisationen vor. § 9 Abs. 1 KatSG knüpft wegen des einheitlichen Katastrophenschutzes für Frieden und Verteidigungsfall an die Regelungen für den friedensmäßigen Katastrophenschutz in den Ländern an. Er bestimmt daher, daß sich die Rechtsverhältnisse der Helfer, auch soweit die erweiterten Aufgaben des Katastrophenschutzes wahrgenommen worden, also im Verteidigungsfall, nach den Vorschriften für die Katastrophenschutzorganisation richten, der sie angehören. Damit soll jede Rechtsungleichheit zwischen dem Dienst der Katastrophenschutzhelfer im Frieden und einem Einsatz im Verteidigungsfall vermieden werden. Solche Rechtsunterschiede hatten im bisherigen Luftschutzhilfsdienst zu Schwierigkeiten geführt. Unterschiede in der Rechtsstellung der Helfer können sich daher nicht aus der Bundesregelung, sondern nur insoweit ergeben, als die einzelnen Länder unterschiedliche Regelungen für den friedensmäßigen Katastrophenschutz getroffen haben, 4112 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Unterschiede zwischen der Feuerwehr und anderen Katastrophenschutzorganisationen werden sogar durch die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 2 KatSG weitgehend vermieden. Diese Vorschrift besagt, daß für solche Organisationen, bei denen Vorschriften über die Rechtsstellung ,der Helfer fehlen, die Vorschriften für die freiwilligen Feuerwehren entsprechend gelten. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sander (Drucksache VI/ 1253 Frage A 46) : Ist die Bundesregierung bereit, ein Gesetzgebungsverfahren für die Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes mit dem Ziel in Gang zu setzen, daß zukünftig für alle Helfer im Katastrophenschutz auf Kosten des Bundes eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden kann? Soweit Sie, sehr verehrter Herr Kollege, den Bereich der Unfallversicherung im Auge haben, erscheint eine Neuregelung nicht erforderlich. Die Regelleistungen nach der Reichsversicherungsordnung sowie die Mehrleistungen nach der Mehrleistungsverordnung vom 18. August 1967 bieten ausreichenden Unfallversicherungsschutz. Die Kosten für diese Leistungen werden für alle Helfer des Katastrophenschutzes vom Bund getragen, soweit sie auf die Erweiterung des Katastrophenschutzes zurückzuführen sind. Der Bereich der Haftpflichtversicherung ist abschließend in § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz geregelt. Bei den Dienstleistungen der Helfer im Katastrophenschutz handelt es sich um eine entsprechende öffentliche Tätigkeit. Im übrigen sind keine weiteren Bedürfnisse für den Abschluß einer zusätzlichen Versicherung im Hinblick auf die Erweiterung der Aufgaben durch das Katastrophenschutzgesetz vorgetragen worden, die eine Novellierung des § 9 KatSG rechtfertigen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI/1253 Fragen A 47 und 48) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es das Ziel einer gleichmäßigen und sachgerechten Bewertung der Amtsgeschäfte bei den öffentlich-rechtlichen Dienstherren ist, für jede Dienstaufgabe die objektiv richtige Besoldungseinstufung zu finden, und daß deshalb die Ämterbewertung unabhängig von dem derzeit gegebenen Stellenkegel durchgeführt werden muß? Welche im Zusammenhang mit der Neuregelung der Beamtenbesoldung zu lösenden Fragen können deshalb in dem angekündigten Dritten Besoldungsneuregelungsgesetz nicht geregelt werden, weil die Bundesregierung nicht in der Lage war, über den Fortgang der Arbeiten zur Aufstellung einer den Amtsinhalt stärker berücksichtigenden Bewertungsordnung fristgemäß bis zum 1. Oktober 1970 zu berichten, und dieser Bericht nach einer Mitteilung des Bundesinnenministers erst dann erstattet werden wird, wenn die Vorbereitungen für den Entwurf eines Gesamtkonzepts zur Besoldung abgeschlossen sind? Die Auffassung, daß es Ziel einer gleichmäßigen und sachgerechten Bewertung der Amtsgeschäfte bei den öffentlich-rechtlichen Dienstherren ist, für jede Dienstaufgabe die objektiv richtige Besoldungseinstufung zu finden, wird geteilt. Die in § 5 Bundesbesoldungsgesetz angegebenen Stellenhöchstgrenzen — nicht Stellenkegel — für Beförderungsämter in den allgemeinen Laufbahngruppen sollten nur das weitere Auseinanderfallen der Maßstäbe für die Gestaltung der Stellenpläne in Bund und Ländern verhindern, bis einheitliche Grundsätze für die Ämter- und Dienstpostenbewertung geschaffen sind. Die Verwirklichung dieses Ziels wird jedoch dadurch verhindert, daß einerseits die Auseinanderentwicklung der Besoldungsmaßstäbe in Bund und Länder durch die Rahmengesetzgebung des Bundes nicht aufgehalten werden konnte und andererseits Bewertungsfestpunkte für die Einstufung von Ämtern durch unterschiedliche besoldungspolitische Entscheidungen weitgehend anhandengekommen sind. Eine Abhilfe kann nur erreicht werden, wenn dem Bund die angestrebte konkurrierende Gesetzgebungskompetenz eingeräumt wird und es gelingt, auf dieser Basis einheitliche materielle Grundsatzentscheidungen für die Bewertung der Ämter zu treffen. Die Aufstellung einer den Amtsinhalt stärker berücksichtigenden Bewertungsordnung setzt ein bei Bund und Ländern übereinstimmendes Besoldungsgefüge voraus. Solange die Bewertung der verschiedenen Fachrichtungen und Berufe durch unterschiedliche besoldungspolitische Entscheidungen ständigem Wandel unterworfen ist, treten laufend Verschiebungen der Ausgangsbasis ein, die einer befriedigenden Lösung des Problems entgegenstehen. Der Schaffung einer einheitlichen Ausgangsbasis bei Bund und Ländern auf dem Gebiet der Besoldung gelten daher z. Z. alle Bemühungen des BMI. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 15. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (Drucksache VI/ 1253 Frage A 49) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in den Finanznachrichten des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 246 vom 2. Oktober 1970 die Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) über die Sonderabschreibungen Grenzland und die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl in der 67. Sitzung des Deutschen Bundestages abgedruckt ist, nicht aber die in der gleichen Sitzung vorher behandelte Frage des Abgeordneten Dr, Fuchs (CDU/CSU), welche den gleichen Sachverhalt betraf? Aus sachlichen und wirtschaftlichen Erwägungen wird in den Finanznachrichten stets nur eine Auswahl von Antworten auf schriftliche oder mündliche Anfragen wiedergegeben. Veröffentlicht werden in der Regel Fragen und Antworten zu Themen, die von allgemeinem Interesse sind. Bei mehreren Fragen zu dem gleichen Thema wird jeweils nur die Antwort abgedruckt, in der der Fragenkomplex am Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4113 ausführlichsten erörtert ist. Zusatzfragen bleiben dabei unberücksichtigt. Zum Thema Sonderabschreibungen für Investitionen im Zonenrandgebiet lagen für die Fragestunde am 23. September 1970 inhaltlich etwa gleiche Fragen von Ihnen und dem Kollegen Dr. de With und Zebisch vor. Die Frage des Kollegen Dr. de With wurde, da er während der Fragestunde nicht anwesend war, schriftlich beantwortet. Ihre Frage und die des Kollegen Zebisch wurden mündlich beantwortet. In die Beantwortung der Frage des Kollegen Zebisch habe ich wegen des Sachzusammenhangs eine weitere Frage dieses Kollegen einbezogen. Diese Antwort wurde dadurch länger und ausführlicher, entsprach aber, soweit es sich um die Frage der Sonderabschreibung Grenzland handelte, inhaltlich den Antworten, die Sie und der Kollege Dr. de With erhalten haben. Für die Veröffentlichung in den Finanznachrichten wurde die Antwort auf die Fragen des Kollegen Zebisch ausgewählt, weil neben der Sonderabschreibung auch die Frage der Investitionen bundeseigener Unternehmen in Bundesfördergebieten erörtert wurde. Irgendwelche Überlegungen zur Person standen bei dieser Auswahl außerhalb jeder Betrachtung. Im übrigen wäre auch bei den Lesern der Finanznachrichten kaum Verständnis dafür zu gewinnen, wenn zu einem Fragenkomplex mehrere Bleichlautende Antworten veröffentlicht würden. Ich werde jedoch veranlassen, daß in Zukunft bei mehreren Anfragen zum gleichen Sachverhalt bei Veröffentlichungen in den Finanznachrichten nach Möglichkeit alle Abgeordneten genannt werden, die um Auskunft gebeten haben. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 15. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (Drucksache VI/1253 Fragen A 50 und 51) : In welcher Weise soll, sofern diesbezügliche Meldungen zutreffen, die Absicht des Bundesministers der Finanzen, Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) und des Bundes Deutscher Steuerbeamter für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Steuerreform zur ständigen Beschäftigung im Bundesministerium der Finanzen anzustellen, institutionell bewerkstelligt werden, und welchem Zweck bzw. welcher Aufgabe soll die Einschaltung von Vertretern der genannten Organisationen dienen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine auf DGB, DAG und den Deutschen Steuerbeamtenbund beschränkte Einschaltung Dritter in die Vorbereitungen zur Steuerreform im Bundesministerium der Finanzen die Gefahr einer einseitigen Einflußnahme begründet und es deshalb notwendig ist, auch Vertretern anderer Organisationen eine derartige Mitwirkung zu ermöglichen? - Die Meldungen, auf die Sie Ihre beiden Fragen stützen, treffen nicht zu. Der Kreis der im Bundesfinanzministerium institutionell für die Steuerreform tätigen Personen ist auf diejenigen Beamten und Angestellten beschränkt, die nach dem Geschäftsverteilungsplan für die Steuerreform und die damit zusammenhängeden Aufgaben zuständig sind. Im übrigen wird der Bundesminister der Finanzen im Zuge der Vorbereitung der Steuerreform zweifellos mit allen hieran interessierten Verbänden und Institutionen informierende Gespräche führen, falls solche gewünscht werden. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 15. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordeten Weigl (Drucksache VI/1253 Frage A 52) : Ist es richtig, daß die bei den US-Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer künftig aus Haushaltsmitteln des Bundes bezahlt werden sollen? Es trifft nicht zu, daß die bei den US-Stationierungsstreitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer künftig aus Haushaltsmitteln des Bundes bezahlt werden sollen. Zur Rechtsstellung der Arbeitnehmer bei den in der Bundesrepublik stationierten ausländischen Streitkräften, zu den Verhandlungen der Bundesregierung über eine Revision des Artikels 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und zu der Frage, ob die Tätigkeit bei den Stationierungsstreitkräften als deutscher öffentlicher Dienst angesehen werden kann, hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen bereits Stellung genommen. Ich darf insoweit auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen der Fraktionen der SPD und FDP vom 28. Januar 1970 (Drucksache VI/323) sowie der Abgeordneten Berger und Genossen vom 22. Juni 1970 (Drucksache VI/987) verweisen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 15. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/1253 Frage A 57): Wie haben sich die Abgabepreise der Erzeuger von Baustahl pro Tonne in der Bundesrepublik Deutschland seit Januar 1969 (monatlich) entwickelt? Die Listenpreise für den wichtigsten Baustahl — Betonstahl III — der Haupterzeuger haben sich seit Januar 1969 für Lieferungen in das Bundesgebiet wie folgt entwickelt: Januar 1969 335 DM/t April 1969 360 DM/t Mai 1969 450 DM/t Juli 1969 480 DM/t Januar 1970 525 DM/t Auf den letztgenannten Preis gewähren die Erzeuger zur Zeit einen Rabatt von 50 DM/t. Damit hat der gegenwärtige Preis wieder das Niveau erreicht, das er im Jahre 1968 mit 480 DM/t hatte. 4114 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 15. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/ 1253 Frage A 59) : Welchen Anteil haben die von Bundesminister Prof. Dr. Schiller in der Konjunkturdebatte am 7. Oktober 1970 (Stenographischer Bericht über die 69. Plenarsitzung, Seiten 3833 und 3837) erwähnten aufwertungsbedingten terms of trade, d. h. die Relation zwischen Ausfuhr- und Einfuhrpreisen, an der Preisrate des Sozialprodukts von 7 bis 8 v. H. im ersten Halbjahr 1970, die bei Zugrundelegung der Schätzungen der OECD z. Z. in keinem anderen Staat erreicht, geschweige denn überschritten wird, d. h. im internationalen Vergleich absolute Spitze ist? Ich möchte zunächst auf den Sachzusammenhang hinweisen, in dem Ihre Frage steht. Der Sachverständigenrat hat sich in seinem letzten Jahresgutachten ausführlich mit dem Thema „Maßstäbe für die Geldentwertung" beschäftigt (s. Textnummern 152 bis 158). Er bezeichnet den „Preisindex des Bruttosozialprodukts" (und den „Preisindex für die letzte inländische Verwendung") als „Rechengrößen, die im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung anfallen und für den Wert der Verbrauchermarkt nicht unmittelbar relevant sind." In diesem Zusammenhang spielen die Preisentwicklung im Außenwirtschaftsverkehr und z. B. auch die Kosten für staatliche Leistungen eine besondere Rolle im Rechengang zur Ermittlung des nominalen und des realen Bruttosozialprodukts. Der Sachverständigenrat sagt hierzu: „Aus beiden Gründen stellt der Preisindex für das Bruttosozialprodukt kein relevantes Maß für den Geldwertschwund in ) der Bundesrepublik dar" (Textnummer 157). Auf diesen Tatbestand hat Bundeswirtschaftsminister Schiller in der Bundestagsdebatte am 7. Oktober 1970 hingewiesen, indem er den Einfluß der Verbesserung der „terms of trade" auf die Rechenmechanik der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als ein Beispiel für das Zustandekommen des sogenannten gesamtwirtschaftlichen Deflators erläuterte. Der Anteil der aufwertungsbedingten Änderung der terms of trade am Deflationierungsfaktor läßt sich nicht isoliert auf Heller und Pfennig darstellen. Wenn man aber einmal unterstellt, daß sich die terms of trade im 1. Halbjahr 1970 im Vergleich zum 1. Halbjahr 1969 nicht verbessert hätten, so ergäbe sich rein rechnerisch ein um einen halben bis einen Prozentpunkt niedrigerer gesamtwirtschaftlicher Deflationierungsfaktor. Der auf die Aufwertung zurückzuführende Einfluß ist noch höher zu veranschlagen, wenn man annimmt, daß sich die im Vorjahr eingetretene Verschlechterung der terms of trade ohne Aufwertung fortgesetzt hätte. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 15. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (Drucksache VI/ 1253 Fragen A 65 und 66) : Trifft es zu, daß das ZDF, die Bayerische Werbefernseh- GmbH und andere Anstalten die Einschaltpreise für Werbespots um 25 % bis 35 % erhöht haben? Wie beurteilt die Bundesregierung die Erhöhung der Einschaltpreise für Werbespots des ZDF und anderer Anstalten um 25 bis 35 %? Es trifft zu, daß das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und fünf Werbegesellschaften von ARD-Rundfunkanstalten zum 1. Januar 1971 die Einschaltpreise für Werbespots im Fernsehen generell erhöht haben. Das durchschnittliche Ausmaß dieser Erhöhungen liegt je nach Werbegesellschaft oder Anstalt zwischen rund 10 % und rund 35 %. Außerdem haben zwei Werbegesellschaften zum 1. Januar 1971 die Preise für Werbespots im ersten Werbeblock den höheren Preisen für die folgenden Werbeblocks angeglichen. Das ZDF und die Werbegesellschaften der ARD-Anstalten begründen die Erhöhung der Einschaltpreise mit Kostensteigerungen, die auf vermehrte Farbsendungen und Erweiterungen des Rahmenprogramms zurückzuführen seien. Außerdem wird auf eine größere Zuschauerzahl hingewiesen, womit sich die Werbeleistung verbessert habe. Die Stichhaltigkeit dieser Begründung ist vom Bundeskartellamt überprüft worden. Ein Mißbrauch der wirtschaftlichen Stellung der Werbegesellschaften hat sich dabei nicht ergeben. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 16. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glüsing (Dithmarschen) (Drucksache VI/ 1253 Fragen A 67 und 68) : Wie beurteilt die Bundesregierung die seit einigen Monaten festzustellende Preisentwicklung für den Erzeuger und den Verbraucher auf den Schlachtvieh- und Schweinefleischsektoren? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß das Eingreifen der Einfuhr- und Vorratsstelle im Herbst 1970 zu unter dem Marktpreis liegenden Einkaufspreisen dazu beiträgt, den Rinderpreis auf einer angemessenen Höhe zu halten und die Produktionsverlagerung von der Milch in Richtung Rindfleisch zu fördern? Die Preisentwicklung auf den Schlachtviehmärkten war — abgesehen von den letzten Wochen — in den vergangenen Monaten relativ stabil. Rechnet man zu den erzielten Schlachtvieherlösen noch die Beträge hinzu, die sich aufgrund des Aufwertungsausgleichs in Höhe von rd. 6 % ergeben, so lagen die Erzeugerpreise bei den Schlachtrindern im dritten Quartal 1970 trotz deutlich höherer Schlachtungen um etwa 2 % über den Vorjahreserlösen. Auch bei Schweinen waren die Preise bei einem um etwa 8 '°/o gestiegenen Angebot für den Erzeuger zufriedenstellend. Der Durchschnittspreis der letzten drei Monate überschritt unter Berücksichtigung des Aufwertungsausgleichs sogar noch das recht hohe Vorjahresniveau. Auf den Rindermärkten ist ein Preisrückgang im Herbst saisonüblich. Nach den letzten Meldungen deutet sich bereits eine gewisse Preisberuhigung an. Der Preisrückgang bei den Schweinen ist durch die zyklische Erhöhung des Angebots bedingt. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4115 Wenn die Preisminderungen auf der Erzeugerseite vor allem bei Schweinen noch nicht an den Verbraucher weitergegeben wurden, so ist das eine Erscheinung, die sich seit Jahren wiederholt. Sowohl Preiserhöhungen als auch Preisermäßigungen auf der Erzeugerseite wirken sich meist mit einer gewisssen zeitlichen Verzögerung auf den Verbraucherpreis aus. Die Bundesregierung ist deshalb davon überzeugt, daß sich die Entwicklung der Erzeugerpreise vor allem bei Schweinefleisch in den nächsten Wochen in der Verbraucherstufe auswirken wird. Diese Tendenz spiegelt sich bereits in zahlreichen preisgünstigen Sonderangeboten wider. Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, daß die Einfuhr- und Vorratsstelle (EVSt) mit ihren Einkaufspreisen unter den Marktpreisen liegt. Anderenfalls wären der EVSt bis heute nicht über 20 000 Ochsen zum Kauf angeboten worden. Mit den Käufen an Ochsenfleisch, die zur Auffüllung der Vorratsbestände benötigt werden, wurde ein weiteres Absinken der Ochsenpreise verhindert. Ohne das Eingreifen der EVSt wären diese Preise im norddeutschen Weidemastgebiet auf ein nicht vertretbares Niveau abgesunken. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß mit den Marktentnahmen im norddeutschen Weidemastgebiet eine Produktionsverlagerung von der Milch zum Rindfleisch nur bedingt und regional gefördert werden kann. Ein allgemeiner Anreiz zur Produktionsverlagerung kann in erster Linie durch eine Verbesserung der Preisrelation zugunsten des Rindfleisches erreicht werden. Die Bundesregierung wird sich deshalb weiterhin mit Nachdruck in Brüssel für eine Anhebung des Orientierungspreises und andere Maßnahmen zur Umstellung von der Milchproduktion auf die Rindermast einsetzen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dasch (Drucksache VI/1253 Frage A 69) : Ist sich die Bundesregierung bei ihrem Vorschlag far ein einzelbetriebliches Förderungsprogramm der Landwirtschaft -darüber im klaren, daß die Nichtanrechnung außerbetrieblicher Einkommen praktisch alle gut geführten und rationalisierungsfähigen Zuerwerbsbetriebe der Gegenwart und die aus dem Vollerwerb ausscheidenden Zuerwerbsbetriebe der Zukunft aus der Investitionsförderung ausschließt und damit die Umorientierung von Vollerwerbsexistenzen zu landwirtschaftlichen Zuerwerbsexistenzen weitgehend verhindert? Nach dem Hearing vor dem Ernährungsausschuß dieses Hohen Hauses und nach der Besprechung mit den Agrarministern der Länder in meinem Hause ist am 6. Oktober 1970 eine überarbeitete Fassung des Programms fertiggestellt worden. Zu der von Ihnen angeschnittenen Frage heißt es dort: „Das Reineinkommen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen errechnet sich aus dem Betriebseinkommen zuzüglich Einnahmen aus nichtgewerblichen Nebenbetrieben sowie aus Zinsen, Mieten und Pachten abzüglich Ausgaben für nichtgewerbliche Nebenbetriebe sowie an Zinsen, Mieten und Pachten. Nichtgewerbliche Nebenbetriebe können z. B. sein: Brennerei, Sägewerk, Kiesgrube, Dienstleistungsbetriebe (Lohnunternehmung, Landschaftsgärtnerei), Fremdenpension. Außerdem werden die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit berücksichtigt. Die Einkünfte aus nichtgewerblichen Nebenbetrieben und unselbständiger Arbeit werden bis zu 3200 DM je Betrieb auf die Förderungsschwelle angerechnet." Damit wird Ihrem Anliegen, Herr Abgeordneter, voll Rechnung getragen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 16. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (Drucksache VI/ 1253 Fragen A 72 und 73) : Worauf ist es zurückzuführen, daß die Bundesmittel für die Gewährung von Prämien zur Forderung der langfristigen Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe — jedenfalls in Niedersachsen — für das Haushaltsjahr 1970 nicht ausreichen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Haushaltsmittel in ausreichendem Maße jedenfalls für diejenigen Fälle zur Verfügung zu stellen, in denen Bewilligungsbescheide bereits ergangen sind? Im Jahre 1969 sind von 5,0 Mill. DM, die zur Förderung der langfristigen Verpachtung zur Verfügung standen, 2,4 Mill. DM von den Ländern abgerufen worden. 6,0 Mill. DM mußten deshalb für 1970 als ausreichend angesehen werden. In 1970 erfolgte auf Grund eines gestiegenen Antragsvolumens eine Aufstockung der Mittel um 5,0 Mill. DM auf 11,0 Mill. DM. Die einzelnen Bundesländer bekamen Länderquoten zugewiesen, die sich an dem Abruf der Mittel 1969 orientierten. Da das Land Niedersachsen 1969 keine Mittel abgerufen hat, bekam es 1970 eine relativ niedrige Quote bei der Verteilung der 6 Mill. DM. Bei der Aufstockung auf 11,0 Mill. DM wurde Niedersachsen bereits bessergestellt. Die zur Zeit bestehenden Überhänge bei den Ländern sind uns bekannt. Ich hoffe, daß es durch Mittel, die bei den Marktausgaben frei werden, möglich wird, mit Zustimmung des Haushaltsausschusses diese Überhänge voll bedienen zu können. 4116 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (Drucksache VI/1253 Frage A 74) : Ist die Bundesregierung bereit, die Rechtsunsicherheit, die sich aus § 41 Abs. 1 Buchstabe a Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte in Verbindung mit § 42 Abs. 1 ergibt, dahin gehend zu klären, daß das 60. Lebensjahr auch nach der gesetzlich begrenzten Frist der Landabgabe bis zum 31. Dezember 1973 vollendet werden kann, um die Bedingungen zum Bezug der Landabgaberente zu erfüllen? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die derzeit geltende Fassung des Gesetzes zu Rechtsunsicherheit führt. Aus der Zielsetzung des Gesetzes ergibt sich, daß zunächst nur die Fälle erfaßt werden sollten, bei denen neben der Strukturverbesserung auch die persönlichen Leistungsvoraussetzungen bis 31. Dezember 1973 erfüllt werden. Insofern besteht Übereinstimmung mit dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (Erlaß vom 26. August 1970 — IV b 4 — 4587.2 — 2521/70). Im übrigen würde eine andere Auffassung zu dem unvertretbaren Ergebnis führen, daß ein heute dreißigjähriger Landwirt, der bis zum 31. Dezember 1973 strukturverbessernd abgibt, im Jahre 2000 Antrag auf Landabgaberente stellen könnte. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß jüngere Landwirte, die ihr Unternehmen strukturverbessernd abgeben und eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnehmen, von der Möglichkeit der Nachversicherung in der Rentenversicherung der Arbeiter oder Angestellten, die durch das 5. Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte geschaffen werden soll, Gebrauch machen sollten. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 15. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/1253 Frage A 75): Ist die Bundesregierung bereit, regional Sondergenehmigungen zum sogenannten gemeinsamen Einschlagen von überschüssigem Obst in Abfindungsbrennereien auch dann zu erteilen, wenn zwar auf Bundesebene eine überdurchschnittliche Obsternte nicht vorliegt, aber in bestimmten Gebieten, z. B. in Rheinland-Pfalz, ein Überschuß an Obst besteht? Monopolrechtliche Erleichterungen zur Verwertung von Obstüberschüssen über den Brennkessel sind nur bei außergewöhnlich guten und weit über dem langjährigen Bundesdurchschnitt liegenden Ernten zu vertreten. Wenn auch die Ernteerwartungen in manchen Teilen des Bundesgebietes unterschiedlich sein können, so können monopolrechtliche Sondermaßnahmen aber nur dann zugelassen werden, wenn die allgemeine Erntesituation dies erfordert. Das Privileg, Branntwein unter Abfindung herzustellen, bietet den Obsterzeugern in Süd- und Südwestdeutschlad ohnehin schon eine Möglichkeit zur Verwertung von Ernteüberschüssen, die Obsterzeugern in anderen Teilen des Bundesgebietes — z. B. in Niedersachsen und Westfalen — verschlossen bleibt. Regionale Sondermaßnahmen wie die Zulassung des gemeinsamen Einschlagens würden dieses Privileg in nicht zu vertretendem Maße erweitern. Außerdem darf nicht übersehen werden, daß gerade das gemeinsame Einschlagen die in Abfindungsbrennereien ohnehin schwierige Steueraufsicht vor kaum lösbare Aufgaben stellt. Abschließend darf ich darauf verweisen, daß der Gesetzgeber in der 1965 neu geschaffenen Form der Obstgemeinschaftsbrennerei eine Einrichtung geschafften hat, mit der die Obsterzeuger praktisch jeden Obstüberschuß rationell verwerten können. Auf diese Möglichkeit der Obstverwertung ist in den vergangenen Jahren bei der Erörterung von monopolrechtlichen Ausnahmeregelungen immer wieder eindringlich hingewiesen worden. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bittelmann (Drucksache VI/1253 Fragen A 78 und 79) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die Altershilfe für Landwirte noch während dieser Legislaturperiode zu einer dynamischen Rente weiterzuentwickeln? Wenn ja, wie würden sich bei einer dynamischen Rente für Landwirte Beiträge und Leistungen zueinander verhalten? Die Altershilfe für Landwirte ist ab 1. Oktober 1957 in Kraft getreten. Erst seit diesem Zeitpunkt können Beiträge gezahlt werden. Die Voraussetzung für die Gewährung des Altersgeldes bei Vollendung des 65. Lebensjahres ist nämlich die Entrichtung von Beiträgen für 180 Kalendermonate zur landwirtschaftlichen Altershilfe. Aber gegenwärtig wird noch die fehlende Beitragsleistung durch den Nachweis einer entsprechend langen Unternehmertätigkeit ersetzt. Diese Übergangszeit, in der also die Landwirte die Beitragsvoraussetzungen noch nicht erfüllen können, läuft am 30. September 1972 aus. Dies wird Rechtsänderungen zu diesem Zeitpunkt erfordern. In die damit verbundenen Überlegungen wird auch die Frage einer dynamischen Gestaltung der Beiträge und Leistungen einbezogen. Da die Vorarbeiten dafür noch nicht abgeschlossen sind, kann ich auf Ihre zweite Frage gegenwärtig im einzelnen noch nicht eingehen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4117 Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/1253 Frage A 80) : Da nach § 21 des Berufsbildungsgesetzes vom 16. August 1969 durch Rechtsverordnung bestimmt werden kann, daß der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer oder zusätzlicher fachlicher Kenntnisse nachzuweisen ist, frage ich die Bundesregierung, wann mit dem Erlaß dieser Rechtsverordnung zu rechnen ist, die Inhalt, Umfang und Abschluß von Fortbildungsmaßnahmen für Ausbildungskräfte regelt? Mit § 21 des Berufsbildungsgesetzes ist die Rechtsgrundlage geschaffen worden, die Ausbildung der Ausbilder bundeseinheitlich zu regeln. Die Vorarbeiten für den Erlaß entsprechender Rechtsverordnungen sind aufgenommen. Der nach dem Berufsbildungsgesetz zur Beratung der Bundesregierung in Grundsatzfragen eingerichtete Bundesausschuß für Berufsbildung befaßt sich zur Zeit mit der Entwicklung von Kriterien für die Eignung der Ausbilder. Ich darf Ihnen versichern, Herr Kollege, daß wir diesen Verordnungen große Bedeutung zumessen. In diesem Zusammenhang darf nicht verkannt werden, daß mit dem Erlaß von Vorschriften nach § 21 Berufsbildungsgesetz eine grundlegende Neuorientierung der Ausbilder-Ausbildung — in Richtung auf einen förmlichen Qualifikationsnachweis für Ausbilder — vollzogen wird. Das bedingt personelle, organisatorische und finanzielle Umstellungsschwierigkeiten, denen durch Übergangslösungen Rechnung getragen werden muß. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache VI/1253 Fragen A 81 und 82) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß mit der jetzigen Regelung bezüglich der Bräuteversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz außergewöhnliche Härten entstehen? Ist die Bundesregierung bereit, ein neues Rundsdireiben hei-auszugeben, wodurch die Bräuteversorgung gegenüber bisher erheblich erleichtert wird, und zwar dahin gehend, daß in all den Fällen, in denen aus dem Verlöbnis ein Kind hervorgegangen ist und in denen der Lebensunterhalt nicht auf andere Weise sichergestellt ist, Bräuteversorgung grundsätzlich gewährt werden kann? Sie wissen, Herr Abgeordneter, daß die Verlobte im geltenden Kriegsopferrecht nicht zum Personenkreis der versorgungsberechtigten Hinterbliebenen zählt. Das Bundesversorgungsgesetz kennt — ebenso wie das übrige Sozialrecht und wie auch das Beamtenrecht — keine Leistungen für hinterbliebene Bräute. Die Verlobten von gefallenen oder kriegsverschollenen Soldaten können deshalb nur im Wege des Härteausgleichs nach § 89 Bundesversorgungsgesetz und nur in ganz besonderen Härtefällen wie Kriegerwitwen versorgt werden. Die jetzigen Härteausgleichs-Regelungen halten sich in dem vom Gesetzgeber gesetzten Rahmen und folgen überdies uneingeschränkt der Rechtsprechung. Sie sollen außergewöhnliche Härten vermeiden, weshalb neuerdings auch kinderlose Bräute in die Versorgung einbezogen werden können. Jede weitergehende Verwaltungsregelung würde auch nach Meinung der Rechtsprechung eine nicht zulässige Erweiterung des Personenkreises durch die Exekutive bedeuten. Sie müßte daher dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/1253 Frage A 83): Gibt es Untersuchungen über die Häufigkeit von Arbeitsunfällen, die auf Sprachschwierigkeiten zwischen deutschen und ausländischen Arbeitnehmern zurückzuführen sind, und was unternimmt die Bundesregierung, um die sprachliche Verständigung am Arbeitsplatz zu fördern? Die Bundesregierung wird in ihrem nächsten Unfallverhütungsbericht, der in wenigen Monaten vorgelegt wird, die Unfallverhütung für ausländische Arbeitnehmer ausführlich behandeln. Spezielle Untersuchungen über einen möglichen Zusammenhang zwischen Unfallhäufigkeit und sprachlich bedingten Verständigungsschwierigkeiten sind in der Vergangenheit nicht durchgeführt worden. Um nähere Anhaltspunkte darüber zu gewinnen, hat mein Haus vor einiger Zeit die obersten Arbeitsbehörden der Länder und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung um Übermittlung von Erfahrungswerten zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage gebeten. Die bisher eingegangenen Antworten zeigen, daß ein Zusammenhang zwischen Sprachschwierigkeiten und Unfallhäufigkeit nicht ohne weiteres zu erkennen ist. Hierzu sind allerdings, wie ich hinzufügen will, noch eingehende Untersuchungen erforderlich. Unabhängig davon ist für das Arbeitsleben insgesamt die sprachliche Verständigung wichtig. Die Bundesregierung fördert deshalb finanziell Sprachkurse für ausländische .Arbeitnehmer. Sie läßt beim Goetheinstitut in Arolsen Sprachlehrer ausbilden, die in audiovisueller Methode auch Ausländer mit geringerer Schulausbildung innerhalb von drei Monaten etwa 700 bis 800 Worte Deutsch lehren. Diese Sprachkurse werden — soweit möglich — in die Anwerbeländer verlegt, damit die ausländischen Arbeitnehmer bereits über Deutschkenntnisse verfügen, wenn sie in die Bundesrepublik Deutschland 4118 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 einreisen. Bisher werden solche Kurse in Italien, Jugoslawien und Tunesien durchgeführt. In der Türkei werden sie vorbereitet. Neben der Förderung des Sprachunterrichts ist in diesem Zusammenhang noch erwähnenswert, daß die Berufsgenossenschaften Übersetzungen ihrer Unfallverhütungsvorschriften an ausländische Arbeitnehmer verteilen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/1253 Frage A 84) : Gibt es Untersuchungen über die gesellschaftliche Situation der Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland, und was unternimmt die Bundesregierung, um Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter stärker in unsere Gesellschaft einzugliedern? Ich darf darauf hinweisen, Herr Kollege, daß der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung dieses Hohen Hauses sich in Kürze mit dem von Ihnen angesprochenen Fragenkomplex befassen wird. Die Vertreter der Bundesregierung werden bei dieser Gelegenheit im Ausschuß eingehend über die Maßnahmen zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer berichten und dabei auf folgende Punkte besonderes Gewicht legen: — Verstärkung des Wohnungsbaues für ausländische Arbeitnehmer durch ein Sonderprogramm unter Einsatz von Mitteln des Bundes, der Bundesanstalt für Arbeit und der Länder; — Verbesserung der Richtlinien für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer; — Bemühungen um die Schulausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer, insbesondere durch Errichtung von Förderklassen und bessere Durchsetzung der Schulpflicht; — Maßnahmen zur beruflichen und sprachlichen Fortbildung ausländischer Arbeitnehmer unter besonderer Beachtung der Notwendigkeit, mit diesen Maßnahmen möglichst bereits in den Heimatländern der ausländischen Arbeitnehmer zu beginnen, — und schließlich Probleme der Familienzusammenführung. Sie werden Verständnis dafür haben, Herr Kollege, daß ich zu den einzelnen Punkten nicht schon an dieser Stelle unter Vorgriff auf die Ausschußberatungen ausführlich Stellung nehmen kann. Lassen Sie mich nur noch erwähnen, daß der Koordinierungskreis und der Länderausschuß „Ausländische Arbeitnehmer" beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bereits im Februar Grundsätze zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer aufgestellt haben; diese Grundsätze sind im April-Heft des Bundesarbeitsblattes veröffentlicht worden, das fast ausschließlich den Problemen ausländischer Arbeitnehmer gewidmet ist. Ich bin gern bereit, Ihnen diese Unterlage zuzustellen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (Drucksache VI/1253 Fragen A 98 und 99) : Hat die Bundesregierung inzwischen überprüft, ob es auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland Schulen gibt für Kinder griechischer Gastarbeiter, an denen „junta"-treue griechische Lehrer nach eigenem Plan unterrichten und die von der staatlichen Schulaufsicht ausgenommen sind? Gibt es eine Rechtsbasis für diese Schulen? An den öffentlichen Schulen in der Bundesrepublik wird mit den von den deutschen Behörden genehmigten Lehr- und Lernmitteln sowie nach den deutschen Lehrplänen und Unterrichtslinien unterrichtet. Hinsichtlich des Unterrichts, den Ausländerkinder an deutschen Schulen von Lehrkräften ihrer Muttersprache in Geschichte, Landeskunde und ggf. Religionslehre erhalten, vertreten die Länder z. T. die Ansicht, daß es sich um eine freiwillige Förderungseinrichtung handelt, bei welcher die deutsche Behörde keine Fachaufsicht, sondern lediglich eine Dienstaufsicht ausübt. Diese Förderkurse sind zum Teil auch außerhalb des öffentlichen Schulwesens als Privatschulveranstaltungen organisisert. Private Förderungsveranstaltungen der genannten Art fallen nicht unter die gesetzlichen Regelungen der Länder für das öffentliche Schulwesen. Sie können als private Schulen mit freiwilligem Besuch zugelassen werden, sofern sie die hierfür vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Als Beispiel sei Bayern genannt, das nach dem Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (EUG) vom 9. März 1969 solche Privatschulen genehmigt hat. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 15. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/1253 Frage A 100) : Zu welchem Ergebnis haben die vom Parlamentarischen Staatssekretär für Bildung und Wissenschaft, Dr. Klaus von Dohnanyi, auf meine Anfrage vom 2. Juni 1970 in Aussicht gestellte Prüfung der Texte griechischer Schulbücher in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geführt? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4119 Im Anschluß an die Mündlichen Anfragen vom 12. März und vom 2. Juni 1970 wurde die Ständige Konferenz der Kultusminister am 10. Juni 1970 gebeten, die in der Bundesrepublik verwendeten griechischen Schulbücher zu prüfen. Nach Mitteilung des Präsidenten der Kultusministerkonferenz vom 22. Juli 1970 haben sich die Kultusminister auf ihrer 137. Plenarsitzung am 2./3. Juli 1970 „mit dem Problem der Verwendbarkeit griechischer Schulbücher für den Unterricht von Kindern griechischer Arbeitnehmer an deutschen Schulen befaßt". Zunächst wurde der Schulausschuß der Kultusministerkonferenz mit der Angelegenheit betraut. In einem Zwischenbericht, der der Kultusministerkonferenz vorliegt, heißt es, daß in einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Landes Hessen mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eine Stellungnahme vorbereitet werden soll, an welcher auch das Schulbuchinstitut in Braunschweig beteiligt wird. Die Stellungnahme soll Grundlage für die Beantwortung des gesamten Fragenkomplexes werden und die Prüfung aller nach 1967 erschienenen griechischen Geschichts- und Heimatkundebücher sowie Lesebücher umfassen. Die Kultusministerkonferenz teilt zusätzlich mit, daß die Prüfung wegen der mit ihr verbundenen sprachlichen und rechtlichen Probleme besonders zeitraubend ist. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache VI/1253 Fragen B 1 und 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den deutschen Ostgebieten, in denen gegenwärtig noch rund 1,1 Millionen Deutsche wohnen — davon etwa 1 Million in (West-) Oberschlesien und Südostpreußen —, immer noch der Gebrauch der deutschen Muttersprache den Deutschen verwehrt ist; nicht nur im kulturellen Sektor und in den Kirchen, sondern weitgehend auch im Alltag in der Offentlichkeit? Ist die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen mit der polnischen Regierung dazu bereit, darauf zu dringen, daß den noch in der Heimat lebenden deutschen Staatsangehörigen neben der Möglichkeit zur Aussiedlung im Falle eines weiteren Verbleibens deutsche kulturelle und religiöse Betätigung zugebilligt und soziale Betreuung von der Bundesrepublik Deutschland her ermöglicht wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß nach den verfügbaren Unterlagen etwa die von Ihnen genannte Zahl deutscher Staatsangehöriger nach Kriegsende und nach Abschluß der Aussiedlungsaktionen in den unter polnischer Verwaltung gestellten Gebieten des Deuschen Reiches zurückblieben. Ergänzend zu dieser Zahl ist allerdings zu bemerken, daß im Verlauf der vergangenen zwanzig Jahre mehrere hunderttausend Personen aus dem polnischen Bereich in die Bundesrepublik Deutschland und in die Deutsche Demokratische Republik umgesiedelt sind. Es gibt keine statistischen Unterlagen über die genaue Zahl heute noch in diesen Gebieten lebender Personen deutscher Muttersprache. Der Bundesregierung ist bekannt, daß es im Gegegensatz zu anderen osteuropäischen Staaten in Polen keine Minderheitenrechte für Deutsche gibt. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (Drucksache VI/1253 Frage B 3) : Sieht die Bundesregierung nach der Unterzeichnung des Moskauer Vertrags eine Möglichkeit, daß die Sowjetunion die Assoziierung Osterreichs an die EWG tolerieren wird? Die Bundesregierung betrachtet den deutsch-sowjetischen Vertrag vom 12. August d. J. als wichtigen Schritt zur Entspannung des Ost-West-Verhältnisses. Obwohl der Vertrag insoweit über das bilaterale deutsch-sowjetische Verhältnis hinauswirkt, die noch nicht abzusehen, inwieweit er die spezielle Frage einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Österreich und der EWG berührt. Die Bundesregierung hat den Eindruck, daß die sowjetische Führung heute die EWG und die weitere wirtschaftliche Integration in Europa als Gegebenheit zu akzeptieren beginnt. Es erscheint deshalb durchaus denkbar, daß sie eine Teilnahme Österreichs an einer solchen Integration toleriert. Über die Form dieser Teilnahme läßt sich noch nichts sagen, da die Gespräche zwischen Österreich und der EWG noch nicht begonnen haben und Osterreich seine Vorstellungen von einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der EWG noch nicht präzisiert hat. Die Gestaltung des österreichischen Verhältnisses zur EWG wird sich wie bisher auch in Zukunft zweifellos an den durch den Staatsvertrag von 1955 gegebenen Möglichkeiten orientieren. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/1253 Fragen B 4 und 5) : 4120 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Sieht die Bundesregierung zur Vermeidung von Härten eine Möglichkeit, § 1 der Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen vom 20. Januar 1942 (Reichsgesetzbl. I S. 40) entsprechend auf Fälle des § 9 n. F. Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes anzuwenden, wenn Ehepartner aus beruflichen und anderen Gründen ihren Wohnsitz nicht in die Bundesrepublik Deutschland verlegen können? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn eine solche Anwendung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht möglich ist? Die Bundesregierung sieht eine Möglichkeit, zur Vermeidung von Härten § 1 der Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen vom 20. Januar 1942 (Reichsgesetzbl. I S. 40) anzuwenden, wenn die Ehepartner aus beachtlichen Gründen den Aufenthalt nicht in das Inland verlegen können und wenn im übrigen die Voraussetzungen des § 9 RuStAG für eine Einbürgerung des ausländischen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen erfüllt sind. Bei Einbürgerinnen vom Ausland her sind jedoch Beschränkungen, die sich aus völkerrechtlichen Bindungen ergeben, zu beachten. Danach werden solche Einbürgerungen in Fällen staatsangehörigkeitsrechtlicher Schutzlosigkeit zulässig sein; das wird beispielsweise gelten, wenn eine Ausländerin, die einen deutschen Staatsangehörigen heiratet, nach der Rechtsordnung ihres Heimatstaates ihre bisherige Staatsangehörigkeit verliert. Im übrigen wird aber auch in diesen Ausnahmefällen eine Einbürgerung davon abhängig sein, daß nach den besonderen Umständen des Einzelfalles eine Anpassung an deutsche Lebensformen zu erwarten ist. Bei dieser Rechtslage dürfte es nicht erforderlich sein, eine Gesetzesänderung zu erwägen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/1253 Frage B 6) : Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß in der Erklärung des Bundesministers des Innern vom 16. Mai 1966, wonach die Einstellung von Abschlußschülern einer Sonderschule in eine Laufbahn des einfachen Dienstes nicht möglich sei, eine Herabsetzung der Bemühungen bei der Errichtung und Förderung von Sonderschulen zu erblicken sei, und ist sie bereit, eine Änderung herbeizuführen? Im Rahmen ihrer gesellschaftspolitischen Ziele unterstützt die Bundesregierung nachdrücklich alle Bestrebungen, Schüler mit Sonderschulabschluß voll in die Berufswelt zu integrieren. Nach den Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Bundesbeamtengesetzes und der Bundeslaufbahnverordnung ist für eine Einstellung in die Laufbahn des einfachen Dienstes mindestens der erfolgreiche Besuch einer Volksschule (Hauptschule) oder eine entsprechende Schulbildung vorausgesetzt. Diese Anforderungen sind ausgerichtet auf Art, Schwierigkeit und Verantwortungsgrad der Aufgaben, die das Gesamtbild der Tätigkeiten des einfachen Dienstes bestimmen. Bei der Entscheidung, welche Schulbildung dem erfolgreichen Besuch einer Hauptschule entspricht, richtet sich die Bundesregierung nach den Feststellungen und Empfehlungen der Kultusminister der Länder. Es wird darauf ankommen, auf Grund weiterer Untersuchungen Maßstäbe zu finden, nach denen der an Sonderschulen erreichte Bildungsstand zur Bildungsebene des Hauptschulabschlusses in Beziehung gesetzt werden kann. Dies würde die Grundlage dafür schaffen, daß — ggf. durch Änderung der Beamtengesetze — Sonderschülern mit entsprechendem Leistungsstand der Zugang zum einfachen Dienst eröffnet werden kann. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, daß bisher schon Bewerber ohne Hauptschulabschluß als „andere Bewerber" in den einfachen Dienst eingestellt werden können, wenn dies auch erst nach vollendetem 30. Lebensjahr möglich ist. Das in Ihrer Frage erwähnte Rundschreiben vom 16. Mai 1966 befaßt sich im übrigen nicht mit der Einstellung von Sonderschülern in den einfachen Dienst, sondern mit der Frage, inwieweit der nicht beendete Besuch einer weiterführenden Schule dem Hauptschulabschluß gleichgestellt werden kann. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/1253 Fragen B 7 und 8) : Für welche Bereiche sind Hilfsmaßnahmen für Jordanien besonders notwendig? In welcher Weise (Bereiche und Kosten der Hilfsmaßnahmen) beteiligen sich die Bundesregierung und die Hilfsorganisationen der Bundesrepublik Deutschland an diesen Hilfsmaßnahmen? Die militärische Auseinandersetzung zwischen Jordaniern und Palästinensern im Verlauf des vergangenen Monats hat humanitäre Hilfe für die Bevölkerung Jordaniens vornehmlich auf dem Gebiet der ärztlichen und der Lebensmittelversorgung dringend notwendig gemacht. Hilfe ist daneben auch bei der Unterbringung der Bevölkerungsteile erforderlich, die ihre Unterkünfte verloren haben. In der nächsten Zukunft wird es gegebenenfalls darauf ankommen, der jordanischen Regierung Beistand bei der endgültigen Wiederherstellung der Wasser- und Stromversorgung zu leisten. Die Bundesregierung hat bisher 500 000 DM für die Katastrophenhilfe für Jordanien bereitgestellt. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4121 Mit diesen Mitteln hat sie Hilfsaktionen auf dem Gebiet der ärztlichen Versorgung in Zusammenarbeit mit deutschen privaten Hilfsorganisationen durchgeführt oder deren Hilfsmaßnahmen finanziell unterstützt, sofern die Durchführung andernfalls nicht gewährleistet gewesen wäre. So ist Anfang dieses Monats ein aus Bundesbeständen bereitgestelltes Feldhospital mit 50 Betten mit vom Bund gecharterten Flugzeugen nach Amman geflogen worden. Die personelle Betreuung des Hospitals hat das Deutsche Rote Kreuz übernommen. Der Bund hat ferner den Transport eines Feldlazaretts mit 30 Betten nebst Begleitfahrzeugen von medico international sowie eines Klinomobils von Terre des Hommes — Deutschland — jeweils mit dem erforderlichen ärztlichen Personal — veranlaßt und finanziert. Das 50-Betten-Hospital, das einen Wert von 500 000 DM besitzt, ist in Amman. eingesetzt, das 30-Betten-Lazarett, dessen Wert 180 000 DM beträgt, und das Klinomobil finden in Nordjordanien Verwendung. Die genannten Haushaltsmittel erlaubten ferner den Einsatz einiger Kräfte des Technischen Hilfswerks in Amman. Deren Aufgabe war es, dringende technische Reparaturen — soweit kurzfristig an Ort und Stelle möglich — durchzuführen und die Möglichkeiten für größer angelegte Hilfsmaßnahmen des Technischen Hilfswerks zu prüfen. Es hat sich dabei allerdings herausgestellt, daß insbesondere auf dem Gebiet der Wasser- und Stromversorgung ausgedehnte Reparaturen erforderlich sind, die die Kapazität des Technischen Hilfswerks weit übersteigen. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat sich bereit erklärt, neben insgesamt 5 040 Tonnen Mehl, die wegen der Katastrophenfolgen beschleunigt ausgeliefert werden, Haushaltsmittel in Höhe von mehreren 100 000 DM für weitere Lebensmittelieferungen bereitzustellen. Hiervon sind bisher 60 000 DM für eine Sendung von 24 Tonnen Rindfleischkonserven verbraucht, die der Bund auf dem Luftwege nach Amman gebracht hat. Weitere Lieferungen hochwertiger Nahrungsmittel werden folgen. Für Wiederaufbaumaßnahmen in den Flüchtlingslagern Jordaniens wird voraussichtlich der Fond der Bundesregierung für Hilfen an arabische Flüchtlinge herangezogen werden. Die deutschen privaten Hilfsorganisationen haben in Abstimmung mit der Bundesregierung zusätzlich folgende Hilfe geleistet: Deutsches Rotes Kreuz Medikamente, Blutersatzmittel, Verbandstoffe im Werte von 235 000 DM Kindernahrung im Werte von 70 000 DM Deutscher Caritasverband Decken, Bekleidung im Werte von 80 000 DM Zelte im Werte von 150 000 DM eine Geldspende von 20 000 DM Weitere Lebensmittel sind bereitgestellt. Diakonisches Werk Zelte, Decken, Matratzen, Bekleidung im Werte von 500 000 DM medico international Medikamente, ärztliches Gerät im Werte von 25 000 DM Die Güter wurden auf dem Luftweg unter Übernahme vergleichsweise hoher Frachtkosten in die Notgebiete gebracht. Anlage 42 Schriftliche Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 13. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Säckl (Drucksache VI/1253 Fragen B 9 und 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Nachforschungen der deutschen Polizei wegen des Mordes am 17 Jahre alten André Redon am 8. August 1970 bei Kassel Tatverdacht gegen einen Angehörigen der US-Streitkräfte ergeben haben, aber nicht weitergeführt werden konnten, weil die amerikanische Kriminalpolizei in Deutschland ihre Mitwirkung bisher versagt hat? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, und ist sie bereit, die amerikanischen Polizeibehörden zur Mitarbeit an der Aufklärung des Mordes zu veranlassen? Nach Auskunft des hessischen Ministeriums der Justiz sind die Ermittlungen wegen Verdachts des Mordes an dem französischen Staatsangehörigen André Redon nicht behindert worden. Die amerikanische Kriminalpolizei (CID) sowie das US-Hauptquartier in Heidelberg haben die zuständigen deutschen Behörden bei den erforderlichen Ermittlungen unterstützt. Klagen über mangelnde Zusammenarbeit sind von den beteiligten deutschen Stellen nicht erhoben worden. Die Bundesregierung hat daher keine Veranlassung, die amerikanischen Militärbehörden an die Verpflichtung zur gegenseitigen Unterstützung bei Ermittlungen in Strafsachen zu erinnern. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Bayerl vom 15. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache VI/1253 Fragen B 11 und 12) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Sport zur Resozialisierung der Strafgefangenen verstärkt zu berücksichtigen? Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen von Sport-und Jugendverbänden, so der Deutschen Sportjugend, um die Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürger nachdrücklich zu unterstützen? 4122 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Die sportliche Betätigung kann als eines der vielfältigen Mittel zur Behandlung der Gefangenen für die Eingliederung des straffällig Gewordenen in die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sein. Einmal ist der Sport geeignet, schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken, zum anderen gibt er dem Gefangenen sinnvolle Möglichkeiten zur Verwendung seiner freien Zeit. Die vom Bundesminister der Justiz berufene Strafvollzugskommission hat in ihren Grundsätzen zum Thema „Erwachsenenbildung und Freizeit" folgendes vorgeschlagen: a) Die sportliche Ausbildung ist Unterrichtsfach. Sportstätten mit der nötigen Ausrüstung sind zu schaffen. Die Leitung des Sports durch entsprechend ausgebildete Kräfte muß sichergestellt sein. b) Darüber hinaus ist die Pflege des Sports ein wesentlicher Zweig der Freizeitgestaltung. In der Freizeit sind Sportgruppen einzurichten. Der Sportverkehr dieser Gruppen mit der Außenwelt ist zu fördern. Möglichkeiten zum Erwerb von sportlichen Abzeichen innerhalb dieser Gruppen sind zu schaffen. Damit sind nach Auffassung der Bundesregierung im wesentlichen die Möglichkeiten aufgezeigt, den Sport zur Resozialisierung der Gefangenen verstärkt zu berücksichtigen. Die nähere Ausgestaltung der sportlichen Veranstaltungen in den Justizvollzugsanstalten obliegt den hierfür zuständigen Landesjustizverwaltungen. Die Bemühungen der Sport- und Jugendverbände um die Wiedereingliederung straffällig Gewordener werden von der Bundesregierung begrüßt. Es steht zu hoffen, daß durch derartige Sportkontakte das Verständnis der Allgemeinheit für die Probleme der Gefangenen und Entlassenen geweckt wird und dadurch die Eingliederung des Straffälligen in die Gemeinschaft erleichtert wird. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterstützt die Bundesregierung daher solche Initiativen nachdrücklich. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 13. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Blumenfeld (Drucksache VI/1253 Frage B 13) : Betrachtet die Bundesregierung den von der Finanzbehörde Hamburg im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen herausgegebenen Erlaß, wonach „Aufwendungen für Besuchsreisen zu Angehörigen in die DDR oder in Ost-Berlin auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn es sich um nahe Angehörige handelt, die durch die besonderen Verhältnisse in der DDR und in Ost-Berlin daran gehindert sind, mit dem Besucher in engerer Gemeinschaft zu leben" als Maßnahme im Sinne menschlicher Erleichterungen und zur Aufrechterhaltung der persönlichen Beziehungen? Die von Ihnen aufgeworfene Frage ist bereits von anderer Seite an das Bundesfinanzministerium herangetragen und im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, von denen die Einkommensteuer verwaltet wird, geprüft worden. Dabei sind die bedauerlichen Umstände nicht verkannt worden, die die Aufrechterhaltung der menschlichen Beziehungen zu nahen Angehörigen in der DDR und in Ost-Berlin durch Besuchsreisen erschweren. Steuerlich darf dabei jedoch nicht übersehen werden, daß Aufwendungen für Besuchsreisen zu nahen Angehörigen grundsätzlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung sind, die nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden können. An dieser rechtlichen Beurteilung ändert sich nichts dadurch, daß die Angehörigen in der DDR oder in Ost-Berlin wohnen. Denn eine Anerkennung von Reisekosten als außergewöhnliche Belastung kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn die Reise durch besondere Umstände bedingt ist, wie z. B. durch die schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen. Die Bundesregierung ist nach wie vor bemüht, menschliche Erleichterungen für die Beziehungen mit Bewohnern der DDR und Ost-Berlins herbeizuführen. Nach geltendem Recht besteht jedoch, wie dargelegt, keine Möglichkeit, Aufwendungen für Besuchsreisen zu nahen Angehörigen in diesen Gebieten generell als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 13. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogt (Drucksache VI/1253 Fragen B 14 und 15) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Finanzämter Lörrach und Freiburg, daß Anpassungsnachzahlungen für 1969 im Sinne des § 35 des Einkommensteuergesetzes Vorauszahlungen sind und somit in den vom Gesetz über die Erhebung eines Konjunkturzuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer bestimmten Zeitraum fallen? Trifft es nach den Erfahrungen der Bundesregierung zu, daß auch andere Finanzämter den Konjunkturzuschlag für Zahlungen erheben, die das Jahr 1969 betreffen? Zu den Vorauszahlungen, zu denen nach dem Gesetz über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer vom 23. Juli 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1125) ein Konjunkturzuschlag zu entrichten ist, gehören auch die Vorauszahlungen, die nach § 35 Abs. 2 vorletzter und letzter Satz des Einkommensteuergesetzes nachträglich für das Kalenderjahr 1969 zur Anpassung an die Steuerschuld dieses Kalenderjahres festgesetzt werden, sofern sie in der Zeit nach dem 31. Juli 1970 und vor dem 1. Juli 1971 erstmalig fällig werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4123 Es ist jedoch zu beachten, daß allgemein eine nachträgliche Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 1969 nicht mehr vorgenommen wird, wenn die Steuererklärung für 1969 abgegeben worden ist. Die Abgabefrist lief Ende Mai 1970 ab, die generell verlängerte Frist für Erklärungen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu erstellen sind, endet mit Ablauf dieses Monats. Unter diesr Einschränkung sind Ihre beiden Fragen zu bejahen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/ 1253 Frage B 16) : Wieviel Milliarden D-Mark haben durch die Teuerung die deutschen Sparer in den 19 Jahren eingebüßt, da die Richtlinien der Bundesregierung von Kanzlern der CDU/CSU bestimmt wurden, wenn man die Berechnungsmethode zugrunde legt, die der CDU-Generalsekretär Dr. Heck am 20. September in einem Interview mit dem Südwestfunk anstellte? Die Berechnungsmethode des Herrn Kollegen Dr. Heck ist in mehrfacher Hinsicht irreführend. Sie sollte nicht dadurch aufgewertet werden, daß wir die gleiche oberflächliche Rechenoperation auf die Jahre der CDU-Wirtschaftspolitik anwenden. Das Ergebnis wäre schon deshalb wenig aussagefähig, weil die Ersparnisse der privaten Personen in langfristigen Geldanlagen ohne Aktien, die ja bekanntlich Sachwerte repräsentieren, Ende 1969 schätzungsweise um rd. 100 Mrd. DM höher waren als 1966. Sie sind in der Zeit, in der ein SPD-Minister die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik trägt, von rd. 212 Mrd. DM auf 312 Mrd. DM, also um nahezu 50 % gestiegen. Es gäbe ein völlig falsches Bild, wollte man Zahlenbeispiele nach der „Methode Heck" nebeneinanderstellen. Diese Methode ist aber noch aus einem anderen Grund fragwürdig: Zum Sparen gehört der Zinsertrag; er kann nicht unterschlagen werden, wenn eine seriöse Rechnung aufgestellt werden soll, nur so läßt sich auch ein treffender Vergleich mit früheren Jahren ziehen. Betrachtet man z. B. die Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist, deren Zinsertrag an der unteren Skala liegt, so ergibt sich für die Jahre 1969 und 1970 in diesem Bereich ein Vermögenszuwachs von 3 Mrd. DM, das ist das Sechsfache des Vermögenszuwachses in den vergleichbaren Jahren 1965 und 1966, in denen nur ein Zuwachs von 1/2 Mrd. DM verblieb. Dieser Vergleich hat auch Gültigkeit für andere Jahre, in denen die Regierung von der CDU/CSU getragen wurde. Denn einem durchschnittlichen Realzins (Nominalzins abzüglich Preissteigerung) von 1/2 % in den Jahren 1962 bis 1965 steht für das Jahr 1970 ein Realzins von gut 11/4 % gegenüber. Diese Zahlen zeigen nicht nur, daß der Sparer besser abgeschnitten hat, als Dr. Heck mit seiner Methode ,glauben machen wollte, sondern auch besser als zu der Zeit, als Dr. Hecks Partei die Verantwortung trug. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (Drucksache VI/ 1253 Fragen B 17 und 18) : Trifft die Mitteilung der Allgäuer Zeitung vom 7. Oktober 1970 zu, wonach wegen der Kürzung der öffentlichen Mittel Entlassungen von Kräften im Straßenbau bevorstehen, die nicht alle vom Baugewerbe für Wohnungsbau aufgenommen werden können? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch regionale Mittelbereitstellungen diese Entwicklung zu verhindern? Die Kapazitäten der Straßenbauunternehmen im Allgäu sind z. Z. zwar nicht voll ausgelastet, größere Entlassungswellen als Folge hiervon sind jedoch nicht zu befürchten. Sofern vom Arbeitsmangel im Straßenbau betroffene Bauunternehmen auch Hochbauabteilungen haben, kann damit gerechnet werden, daß die im Straßenbau nicht mehr benötigten Arbeitnehmer in den Hochbaubereich dieser Firmen überführt werden können. Auch die Wiedereingliederung von Arbeitskräften reiner Straßenbauunternehmen in den Arbeitsprozeß wird angesichts der Wirtschaftslage keine besonderen Schwierigkeiten bereiten, wenn eine Weiterbeschäftigung in der Bauwirtschaft vielleicht auch nicht in jedem Fall möglich ist. Die Sperrungen von Bundesmitteln im Straßenbauhaushalt hatten auf die laufenden Straßenbaumaßnahmen im Allgäu keinen Einfluß. Es ist geplant, die Straßenbauarbeiten des Bundes im Jahr 1971 wie vorgesehen fortzuführen. Eine zusätzliche regionale Mittelbereitstellung für Straßenbauaufträge des Bundes im Allgäu ist nicht möglich. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (Drucksache VI/ 1253 Fragen B 19 und 20) : 4124 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Welche Verschuldung wurde bei der letzten Feststellung beim Bund, bei den Ländern und bei den Gemeinden (einschließlich der Gebietskörperschaften) ermittelt, und welche Zinsmehraufwendungen ergeben sich für diese Schuldner auf Grund der im Jahre 1970 durchgeführten Diskonterhöhungen? Wie lauten die entsprechenden Zahlen für die gesamte Wirtschaft (ohne Wohnungswirtschaft) und für die gesamte Wohnungswirtschaft? Die letzten vergleichbaren Zahlenangaben für alle Gebietskörperschaften liegen zum Stand Ende Juni 1970 vor. Nach den im Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 1970 veröffentlichten Statistiken betrug die Verschuldung der öffentlichen Haushalte insgesamt 116 272 Millionen DM. Auf die einzelnen Gebietskörperschaften entfielen hiervon: Bund 45 036 Millionen DM Länder 25 271 Millionen DM Gemeinden 37 700 Millionen DM (ERP/LAF 8 266 Millionen DM) Im Zeitraum des ersten Halbjahres 1970 ergaben sich folgende Änderungen des Schuldenstandes: Bund — 324 Millionen DM Länder — 499 Millionen DM Gemeinden +1 037 Millionen DM (ERP/LAF - 83 Millionen DM) Die Zinsentwicklung im ersten Halbjahr dürfte im wesentlichen nicht den Schuldenstand insgesamt, sondern vorwiegend die Neuverschuldung betroffen haben. Dabei lassen sich die Auswirkungen der Diskontsatzveränderungen vom 9. März 1970 (Erhöhung) und vom 16. Juli 1970 (Senkung) nicht isoliert darstellen, da die Zinsen der vielfältigen Schuldarten nur in mittelbarem Zusammenhang mit dem Diskontsatz stehen. Ein repräsentativer Zinssatz für alle Schuldaufnahmen des öffentlichen Bereichs existiert nicht. Allerdings könnten — wenigstens für die längerfristigen Schuldaufnahmen — die von der Deutschen Bundesbank ermittelten Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere (Anleihen der öffentlichen Hand) als Orientierung herangezogen werden. Im Zuge der restriktiven Zinspolitik ist diese Rendite innerhalb des ersten Halbjahres 1970 von 7,50 % p. a. (31. Dezember 1969) auf 8,88 (30. Juni 1970), angestiegen. Vor der Diskontsatzerhöhung am 9. März 1970 betrug die entsprechende Rendite 7,80 (27. Februar 1970); nach der Diskontsatzerhöhung 8,21 (31. März 1970). Zu Frage 2: Zum 31. Juli 1970 betrug die Verschuldung inländischer Unternehmen und Privater bei Kreditinstituten und auf dem Anleihemarkt rd. 415 Milliarden DM. Davon entfällt der größte Teil der Kredite auf die Wirtschaft. Eine aktuelle Aufteilung auf die Wohnungswirtschaft und die übrige Wirtschaft ist nicht möglich, weil die letzte veröffentliche Aufgliederung sich auf den Stichtag 30. September 1968 bezieht. Für diese Kredite sind unterschiedliche Zinsberechnungsverfahren zwischen den Kreditnehmern und den Kreditinstituten vereinbart worden. Insbesondere für mittel- und langfristige Bankkredite werden überwiegend, für Anleihen fast ausnahmslos Zinssätze vereinbart, die für die gesamte Kreditlaufzeit gelten. Auch werden nach der Freigabe der Sollzinsen die Zinsen für kurzfristige Kredite völlig frei und individuell ausgehandelt. Aus diesen Gründen ist nicht einmal eine Schätzung der Veränderungen der Zinsbelastung aufgrund der im Jahr 1970 durchgeführten Diskontsatzänderungen möglich. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/1253 Frage B 21) : Trifft die Behauptung des Verbandes der Haftpflicht-, Unfall-und Kraftverkehrsversicherer e. V. zu, daß schon die Zinsen aus einer Invaliditätssumme von 100 000 DM erheblich höher sind als die Rente, die Schüler und Studenten bei einer RVO-Regelung erreichen können? Bei der Behauptung des HUK-Verbandes bleiben nach meiner Auffassung drei entscheidende Tatsachen unberücksichtigt: 1. Die Privatversicherer zahlen nach den z. Z. bestehenden Verträgen höchstens 50 000 DM bei völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit. Eine Erhöhung der Versicherungssumme auf 100 000 DM ist erst in Aussicht gestellt worden, nachdem die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf über die Schüler-Unfallversicherung vorgelegt hatte. Die Verwirklichung ist somit keineswegs gesichert. 2. Die Darstellung des HUK-Verbandes läßt außer acht, daß die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gerade bei Schülern mit zunehmendem Lebensalter und entsprechend dem tatsächlichen oder mutmaßlichen beruflichen Aufstieg des Verletzten individuell erhöht und außerdem regelmäßig der allgemeinen Einkommensentwicklung angepaßt werden. 3. Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt neben den Rentenleistungen Heilbehandlung und Rehabilitation in zeitlich und finanziell unbegrenzter Höhe. Bei Vollinvalidität kommt außerdem die Zahlung eines Pflegegeldes in Betracht, das nach dem Stande vom 1. Januar 1971 bis zu 583 DM pro Monat betragen kann. Die Rente eines durch Schulunfall völlig erwerbsunfähig gewordenen Schülers wird im Jahre 1971 — je nach Alter — nach einem Ortslohn von 4000 bis 7000 DM berechnet werden und anfänglich zwische 220 und 380 DM pro Monat betragen. Im Bedarfsfall kommt ein Pflegegeld hinzu. Der Jahresarbeitsverdienst des Verletzten wird sich im Ver- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4125 laufe einiger Jahre erheblich steigern und im Endeffekt den Durchschnittsverdienst aller Versicherten, der im Augenblick bei ca. 14 000 DM pro Jahr liegt, erreichen. Das würde eine Rentenleistung zur Folge haben, die nach heutigem Stande bereits bei 780 DM monatlich liegt und an der weiteren Einkommensentwicklung voll teilnimmt. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß die Unfallrenten allein durch Retenanpassung seit 1964 um ca. 61 v. H. gestiegen sind und ab 1. Januar 1971 um weitere 9,3 y. H. angepaßt werden. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 12. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (Drucksache VI/1253 Frage B 22) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des EG-Vizepräsidenten Mansholt in AGRA-EUROPE vom 29. September 1970; „Struktur-, Sozial- und Preispolitik sind eng miteinander verbunden. Wenn die Regierungen erklären würden, sie könnten die Struktur- und Sozialpolitik nicht finanzieren, dann hätten wir wohl keine andere Möglichkeit als die, die Preise um 10 % zu erhöhen", und welche Konsequenzen zieht sie daraus? An anderer Stelle des Interviews weist der Vizepräsident der EG-Kommission, S. Mansholt, darauf hin, daß das einkommenspolitische Problem nicht durch generelle Preiserhöhungen zu lösen ist, insbesondere unter Berücksichtigung der strukturellen Überschüsse und der unterschiedlichen Betriebsgrößen in der Gemeinschaft. Er bringt ferner an anderer Stelle des Interviews zum Ausdruck, daß die Koordinierung der Strukturpolitik unter dem Gesichtspunkt der Solidarität durch eine gemeinschaftliche Teilfinanzierung ergänzt werden sollte. Die von Ihnen zitierte Äußerung muß — wenn sie richtig interpretiert werden soll — in diesem Zusammenhang gesehen werden. Die vom Vizepräsidenten der EG-Kommission aufgezeigte Verbindung zwischen Struktur-, Sozial- und Preispolitik wird von der Bundesregierung gesehen und stellt die Grundlage ihrer agrarpolitischen Bemühungen dar. Die von ihm genannte preispolitische Alternative stellt sich in dieser Form somit nicht für die Bundesrepublik, aber auch nicht für die Gemeinschaft, da nach Auffassung der Bundesregierung eine Gemeinschaftsfinanzierung nicht Voraussetzung ist für eine harmonisierte Strukturpolitik in der Gemeinschaft. Hierzu reicht nach ihrer Auffassung eine wirksame Koordinierung aus. Daß die Bundesregierung eine derartige Koordinierung der Strukturpolitik für notwendig hält, hat sie mehrfach betont und für ihre rechtliche Verankerung in der Verordnung des Rates 729/70 gesorgt. Ihre Bemühungen, im nationalen Bereich die notwendigen strukturellen und sozialen Maßnahmen zu treffen, werden auch deutlich in dem einzelbetrieblichen Förderungs- und sozialen Ergänzungsprogramm, für das die erforderliche finanzielle Grundlage geschaffen wird. Auf ihre preispolitischen Vorstellungen wird die Bundesregierung in Verbindung mit der Beantwortung der Großen Anfragen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-FDP-Fraktionen zur Agrarpolitik eingehen. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist die Bundesregierung bereit, die beiden Großen Anfragen ab 20. Oktober 1970 zu beantworten. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rinsche (Drucksache VI/1253 Frage B 23) : Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, dem Deutschen Bundestag einen jährlichen Bericht über die Lage der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen, in dem insbesondere die Wohnungs- und Bildungsprobleme und ihre Lösungsmöglichkeiten sowie die Fragen der gesellschaftlichen Integration der ausländischen Arbeitnehmer und des eventuellen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit dargestellt werden? Ein erster Schritt wird im Sinne Ihrer Frage bereits in Kürze getan: Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages hat mein Haus gebeten, im Ausschuß eingehend über die Probleme im Zusammenhang mit der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland zu berichten. Die Bundesregierung begrüßt die Möglichkeit, diesen wichtigen Fragenkreis mit dem Parlament zu erörtern. Bei den Ausschußberatungen wird sicherlich auch die Frage behandelt werden, in welcher Form und in welchen Zeitabständen der Deutsche Bundestag in Zukunft über die Lage der ausländischen Arbeitnehmer und die Bemühungen um ihre Eingliederung unterrichtet werden soll. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich dem Ergebnis der Beratungen an dieser Stelle nicht vorgreifen möchte. Die vielfältigen Probleme der Ausländerbeschäftigung erfordern, wie Sie wissen, eine Zusammenarbeit vieler verantwortlicher Stellen. Insofern bin ich auch für Ihre Initiative dankbar, die mit dazu beitragen wird, das öffentliche Interesse für diesen Problemkreis zu stärken. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (Drucksache VI/1253 Fragen B 24 und 25) : 4126 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Hält die Bundesregierung den Versicherungsschutz der Nur-Hausfrau für ausreichend hinsichtlich der zahlreichen häuslichen Unfälle mit Dauerschäden oder bei notwendiger Beschäftigung von Hilfskräften wegen längeren Krankenhausaufenthalts der Hausfrau und Mutter, die eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffene Familie darstellen? Ist die Bundesregierung bereit, die Nur-Hausfrau in die gesetzliche Unfallversicherung einzubeziehen, und welche Grundsätze müßten nach ihrer Ansicht bei einer derartigen gesetzlichen Regelung zugrunde gelegt werden? Wie Ihnen bekannt ist, sieht die Bundesregierung in der Unfallverhütung einen besonderen Schwerpunkt moderner Sozialpolitik. Ich habe dazu im einzelnen in meiner Antwort vom 11. September 1970 auf Fragen der Kollegen Dr. Schneider (Nürnberg) und Vehar Stellung genommen (zu Drucksache VI/1129, S. 21). Dabei habe ich betont, daß die zahlreichen. Unfälle im häuslichen Bereich besondere Initiativen erfordern, und u. a. auf die Intensivierung der Unfallforschung sowie darauf hingewiesen, daß im Bundeshaushalt 1971 zum ersten Mal überhaupt Mittel für Unfallforschung ausgewiesen sind, von denen 25% zweckgebunden für den häuslichen Bereich vorgesehen sind. Wenn zuverlässige Ergebnisse dieser Forschung vorliegen, wird sich auch zutreffender beurteilen lassen, wie die von Ihnen angesprochenen Probleme am ehesten gelöst werden können. Der in Ihrer zweiten Frage angedeutete Lösungsvorschlag, die nicht-erwerbstätige Hausfrau in die gesetzliche Unfallversicherung einzubeziehen, wirft schwierige sozialversicherungsrechtliche und finanzielle Probleme auf, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen. Was die Beschäftigung einer Hilfskraft bei längerem Krankenhausaufenthalt der Hausfrau angeht, muß man auch an die Fälle denken, in denen der Krankenhausaufenthalt nicht durch die Folgen eines Unfalles, sondern durch Krankheit verursacht worden ist. Wir werden deshalb allgemein prüfen, wie im Zuge der Weiterentwicklung der Krankenversicherung die Hauspflege im Krankheitsfall ausgebaut werden kann. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/ 1253 Frage B 26) : Ist die individuelle Betreuung der Landwirte durch ihre Krankenkasse noch sichergestellt, wenn kiinftig eine landwirtschaftliche Pflichtkrankenkasse nurmehr am Sitz einer landwirtschattlichen Alterskasse bestehen soll? Die Bundesregierung wird in Kürze die Frage einer gesetzlichen Regelung der Krankenversicherung der Landwirte erörtern. Sie wird hierbei auch prüfen, welche Änderungen in der Organisationsstruktur der Krankenversicherungsträger erforderlich sind und wie die soziale Betreuung der Landwirte und ihrer Familienangehörigen zu gewährleisten ist. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 13. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (Drucksache VI/1253 Frage B 27) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in Verfolg der auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) in der 67. Sitzung des Deutschen Bundestages erteilten Antwort (Stenographischer Bericht Seite 3680), Überprüfungen hinsichtlich einer weiteren Förderungswürdigkeit der Bildungsarbeit der DGB-Jugend, insbesondere der ÖTV-Jugend, anzustellen? Aus Mitteln des Bundesjugendplanes werden u. a. überregionale Maßnahmen zentraler Jugendverbände gefördert, zu denen die DGB-Jugend mit den Gliederungen der einzelnen Gewerkschaften auf Bundesebene gehört. Sie hat im Rahmen des Programms „Jugendarbeit zentraler Organisationen" im Rechnungsjahr 1970 für Kurse, Seminare und Arbeitstagungen der politischen Bildung eine Zuwendung in Höhe von 701 721 DM, davon für die Gewerkschaft ÖTV für 55 Veranstaltungen einen Zuschuß in Höhe von 68 134 DM, beantragt. Für diesen Zweck konnten der DGB-Jugend allerdings wegen Fehlens weiterer Mittel insgesamt nur 475 990 DM bewilligt werden. Diese Mittel sind bestimmt für Maßnahmen, die als Themen u. a. Informationen über die Gewerkschaften, die Diskussion ihrer Politik, das Verhältnis von. Theorie und Praxis und Debatten über das Selbstverständnis der Gewerkschaftsjugend haben. Dazu gehören auch die betrieblichen Probleme, die Situation der Jugendlichen am Arbeitsplatz und die Auseinandersetzungen um die Berufsbildung. Bei allen diesen Maßnahmen geht es darum, den Teilnehmern die Chancen der gewerkschaftlichen Arbeit für die Verbesserung der eigenen Situation und für die gesellschaftliche Reform zu verdeutlichen. Diese kurze Darstellung der Arbeit der DGB-Jugend zeigt, daß die politische und gesellschaftliche Thematik der Kurse und Seminare der DGB-Jugend weit gesteckt ist. In der Antwort des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung anläßlich der Fragestunde in der 67. Sitzung des Deutschen Bundestages kam bereits zum Ausdruck, daß es eine einzelne örtliche Gruppe der ÖTV-Jugend gewesen ist, die gegen eine Bundeswehrveranstaltung mit Flugblättern protestiert hat. Diese örtliche Aktion ist nicht aus Bundesmitteln gefördert worden. Solche Aktionen zu fördern, ist nach den Richtlinien des Bundesjugendplans auch Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung, Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4127 nicht möglich. Der lokale Vorgang in Oberhausen gibt der Bundesregierung keinen Anlaß, eine Überprüfung der Förderungswürdigkeit der gesamten Bildungsarbeit der DGB-Jugend, einschließlich der ÖTV-Jugend, vorzunehmen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Offergeld (Drucksache VI/1253 Frage B 28) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach der Ausbau der Bundesstraße 34 in Rheinfelden als eine der vordringlichsten Straßenbaumaßnahmen im Hochrheingebiet anzusehen ist, und bis wann ist mit der Durchführung dieser Maßnahme zu rechnen? Die Verbesserung der Verhältnisse im Zuge der Bundesstraße 34 in Rheinfelden ist als vordringlich anerkannt. Hierfür ist in der Ortsdurchfahrt ein Zwischenausbau vorgesehen. Nachdem zunächst der Abschluß der Kanalarbeiten abgewartet werden mußte, war beabsichtigt, im Anschluß daran (noch in diesem Jahr) mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die bereits bestehenden Bindungen für die in Baden-Württemberg zur Verfügung stehenden Bundesfernstraßenmittel lassen es jedoch leider nicht zu, weitere Maßnahmen noch in diesem Jahr anlaufen zu lassen. Hieraus ergibt sich zwangsläufig eine Verschiebung des Baubeginns in das Jahr 1971. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (Drucksache VI/1253 Frage B 29): Treffen Meldungen zu, nach denen der Bau der Rheinbrücke bei Geisenheim vorerst zurückgestellt worden sein soll, obschon diese Brücke im Bundesausbauplan in die Dringlichkeitsstufe I eingeordnet ist, und welche Gründe sind für diese Entscheidung maßgebend gewesen? Bei der Aufstellung des 1. Fünfjahresplanes 1971 bis 1975 hat es sich gezeigt, daß es infolge der Vielzahl von dringenderen Straßenbauvorhaben nicht möglich war, Mittel für den Bau der Rheinbrücke Geisenheim einzuplanen. Das Bauvorhaben wurde daher — wie auch viele andere Projekte der Dringlichkeitsstufe I — nicht in den 1. Fünfjahresplan aufgenommen. Zunächst werden die Rheinbrücken Koblenz, Germersheim und Neuwied gebaut. Die beiden erstgenannten sind im Bau. Mit der Brücke Neuwied soll 1972 begonnen werden. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (Drucksache VI/1253 Fragen B 30 und 31) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach über dem „Bamberger Straßenneubauamt bereits der Stab gebrochen ist", wie aus personellen und organisatorischen Änderungen des Amtes geschlossen werden kann? Muß aus diesen Veränderungen gefolgert werden, daß die dringenden Baumaßnahmen für den verbesserten Verkehrsausbau des dortigen Zonenrandgebiets sowie der angrenzenden Gebiete, darunter der Franken-Schnellweg und die Maintalautobahn, im ersten Fünfjahresplan nicht in Angriff genommen werden, und welche Maßnahmen im Fernstraßenbau sieht die Bundesregierung im Regierungsbezirk Oberfranken und im angrenzenden unterfränkischen Raum im ersten Fünfjahresplan vor? Das Straßenbauamt Bamberg hat die mit dem Bau und der Unterhaltung der Bundesstraßen zusammenhängenden Aufgaben wahrzunehmen. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Eine Auflösung dieses Amtes ist daher undenkbar. Neben dem Straßenbauamt besteht in Bamberg zur Abwicklung von Neubauaufgaben des Bundesfernstraßenbaues noch ein Straßenneubauamt. Auch dieses Amt wird seine Tätigkeit fortsetzen. Die Bayerische Straßenbauverwaltung trifft zur Zeit die Vorbereitungen, für dieses Neubauamt einen neuen Vorstand zu ernennen. Im übrigen sind diese organisatorischen Fragen allein Aufgabe der Bayerischen Straßenbauverwaltung. Veränderungen in der Struktur des Straßenbauamtes und des Straßenneubauamtes Bamberg sind nicht vorgesehen. Der Neubau und Ausbau von Bundesfernstraßen in Oberfranken und den angrenzenden Gebieten wird auch in dem 1. Fünfjahresplan fortgesetzt. Dazu gehört auch die Fertigstellung der Südumgehung von Schweinfurt im Zuge der künftigen Maintalautobahn sowie der Bau des Frankenschnellweges Nürnberg — Fürth — Erlangen — Bamberg. Die einzelnen Projekte werden im 1. Fünfjahresplan, der zur Zeit noch in Bearbeitung ist, festgelegt. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Storm (Drucksache VI/1253 Fragen B 32 und 33) : Kann die Bundesregierung sagen, wie lang im Durchschnitt die Wartezeiten für Fernsprechhaupt- und -zweieranschlüsse im Bereich der Oberpostdirektion Kiel sind, und welche Möglichkeiten zur Zeit in diesem OPD-Bereich geschaffen werden, um die Wartezeiten zur Errichtung von Fernsprechanschlüssen zu verkürzen? 4128 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich des Fernamtes Oldenburg in Holstein im Ortsnetz Heiligenhafen bei Anträgen zur Errichtung von Haupt- und Zweieranschlüssen mit einer Wartezeit von 2 bis 3 Jahren gerechnet werden muß, und ist die Bundesregierung in der Lage, hier Hinweise zur Abhilfe zu geben, insbesondere unter der Berücksichtigung, daß verstärkt eine Schaltung von Zweieranschlüssen betrieben werden könnte, um somit die Wartezeit bis zur Erstellung eines Fernsprechanschlusses zu verkürzen? Im Bereich der Oberpostdirektion Kiel lagen Ende August 1970 bei einem Bestand von 250 658 geschalteten Fernsprechanschlüssen (einschließlich Zweieranschlüsse) insgesamt 22 049 Anträge auf Einrichtung eines Fernsprechanschlusses vor. Innerhalb von 4 Wochen waren 14 086 Anschlüsse nicht herstellbar. Davon waren beantragt in den Jahren: 1970 1969 1968 1967 11 566 2 444 69 7 Länger als 13/4 Jahre warten demnach nur 76 Antragsteller. Mit der Herstellung ihrer Anschlüsse ist voraussichtlich noch in diesem Jahr zu rechnen, so daß zu Beginn des Jahres 1971 kein Antrag älter als 2 Jahre sein wird. Die Anzahl der eingerichteten Fernsprechanschlüsse ist von Jahr zu Jahr gesteigert worden: 1967 1968 1969 16 781 22 236 30 122 In diesem Jahr wird mit der Einrichtung von etwa 45 000 Anschlüssen gerechnet. Das bedeutet eine Steigerung innerhalb eines Jahres von etwa 50 %. Um die Zahl der noch unerledigt vorliegenden Anträge abzubauen und dem weiterhin unverhältnismäßig hohen Anstieg des Bedarfs gerecht zu werden, hat die Oberpostdirektion Kiel die vorgesehenen Investitionen für den Ausbau des Kabelnetzes und der Ortsvermittlungsstellen (ohne die Kosten für Hochbaumaßnahmen) von 66 Millionen DM im Jahre 1969 auf mehr als 82 Millionen DM im Jahre 1970 gesteigert. Analog zu den Bestrebungen der Deutschen Bundespost im gesamten Bundesgebiet werden auch hier trotz der außergewöhnlich hohen Investitionen und der stets steigenden Zahl an neu eingerichteten Fernsprechanschlüssen infolge der starken Nachfrage die Wartezeiten der Antragsteller in nächster Zeit nicht wesentlich verringert werden. Die Anstrengungen der Deutschen Bundespost zum Abbau der Warteliste und damit zur Verkürzung der Wartezeiten sind durch die begrenzten Kapazitäten im finanziellen und industriellen Bereich eingeengt. Die Liefer- und Montageleistungen der Fernmeldeindustrie lassen nur in beschränktem Umfange Steigerungen erwarten. Im Bereich des Ortsnetzes Heiligenhafen (Fernmeldeamtsbereich Kiel) liegen z. Z. 255 Anträge auf Herstellung eines Fernsprechanschlusses unerledigt vor. Die Anträge sind 1969 bzw. 1970 gestellt worden. Davon werden bis Ende dieses Jahres voraussichtlich etwa 200 Anträge nach Abschluß der Straßenbauarbeiten im Gebiet des Ferienzentrums Heiligenhafen ausgeführt werden. Danach wird die Beschaltungsfähigkeit der Ortsvermittlungsstelle — auch für Zweieranschlüsse — erschöpft sein. Aus diesem Grunde entfällt im vorliegenden Falle die Möglichkeit, durch die Schaltung weiterer Zweieranschlüsse der Anschlußnot abzuhelfen. Um weitere Anschlüsse in Betrieb nehmen zu können, hat die Oberpostdirektion Kiel bereits den Neubau einer Ortsvermittlungsstelle geplant. Mit einem Kostenaufwand von 1,3 Millionen DM soll im Jahre 1971 der Hochbau begonnen werden, dem der Einbau der technischen Einrichtungen — Kosten etwa 2,0 Millionen DM — folgen wird. Bedingt durch den erheblichen Arbeitsaufwand werden die technischen Einrichtungen allerdings erst Mitte 1973 in Betrieb gehen können. Aus diesem Sachverhalt resultiert offenbar die in Ihrer Anfrage genannte Wartezeit von 2 bis 3 Jahren. Meine Dienststellen haben jedoch bereits Maßnahmen erwogen, um diese Wartezeiten wesentlich zu verkürzen. Durch eine behelfsmäßige Erweiterung der bestehenden Ortsvermittlungsstelle sollen im nächsten Jahr die Voraussetzungen zur Anschaltung weiterer 400 Anschlüsse geschaffen werden. Dann sind auch entsprechend den technischen Gegebenheiten weitere Zweieranschlüsse schaltbar. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 15. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rinsche (Drucksache VI/1253 Frage B 34) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die in Entwicklungsländer zurückkehrenden Gastarbeiter auf ihre — von Bundesminister Eppler als wünschenswert bezeichnete — Tätigkeit als Entwicklungshelfer vorzubereiten bzw. eine eventuelle spätere Tätigkeit als selbständig-mittelständische Unternehmer — z. B. durch Ausbildungs- und Kreditprogramme (Existenzaufbaudarlehen etc.) — anzuregen und zu fördern? Unter zwei Millionen Gastarbeitern sind mehr als 500 000 Arbeitnehmer aus Entwicklungsländern, von denen die meisten nach einigen Jahren der Beschäftigung in der Bundesrepublik in ihre Heimat zurückkehren. In meinem Hause wird an einem Programm gearbeitet, durch das wenigstens ein Teil der Kenntnisse und Ersparnisse, die Arbeitnehmer aus Entwicklungsländern angesammelt haben, gezielt für die Entwicklung ihrer Heimatländer eingesetzt werden soll. Wenn die für dieses Programm vorgesehenen Haushaltsmittel vom Hohen Hause zur Verfügung gestellt werden und bevorstehennde bilaterale Verhandlungen zu einem Einvernehmen führen, sind für das Jahr 1971 folgende Maßnahmen vorgesehen: Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4129 1. Weiterbildung von ausgewählten Arbeitnehmern, besonders aus der Türkei, in Branchen und Qualifikationsstufen, für die im Heimatland ein Bedarf ermittelt wurde. 2. Gewerbeförderung durch Kredite und .Beratung. 3. Unterstützung bei der Gründung von Klein- und Mittelbetrieben. 4. Vermittlung eines Teils der Ausgebildeten und anderer qualifizierter Arbeitnehmer in neue Betriebe und offene Stellen in bereits bestehenden Unternehmen. 5. Verbreitung der Kenntnis über Möglichkeiten einer erfolgreichen Rückgliederung unter den Arbeitnehmern in der Bundesrepublik. Durch diese Maßnahmen gefördert werden Arbeitnehmer, die a) sich zur Rückkehr in ihre Heimat entschlossen haben, b) ihren Fortbildungswillen bewiesen und sich zum Facharbeiter qualifiziert haben, c) bereit sind, einen großen Teil ihrer Ersparnisse in die Schaffung eines für ihr Land wertvollen Arbeitsplatzes zu investieren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Zusatzfrage des Herr Abgeordneten Josten.


Rede von Johann Peter Josten
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung nach Ihren Ausführungen also doch nach wie vor der Meinung, daß der Bau von Schutzräumen für die Bevölkerung ein Teil unserer Verteidigungsmaßnahmen bleibt, auch wenn er unbefriedigend ist?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfram Dorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ja, das ist so. Die Bundesregierung hat mit Wirkung vom 1. Juli dieses Jahres z. B. die Mittel für den privaten Schutzraumbau erhöht, und sie hat die Mittel, die für Mehrzweckanlagen vorgesehen sind, pauschaliert, um auf diese Weise dem Papierkrieg, der in den vergangenen Jahren der Herstellung einer Mehrzweckanlage vorausgegangen ist, Einhalt zu gebieten und das Verfahren zu vereinfachen.