Protokoll:
6074

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 74

  • date_rangeDatum: 16. Oktober 1970

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:03 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 74. Sitzung Bonn, Freitag, 16. Oktober 1970 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 4091 A Fragestunde (Drucksache W1253) Fragen des Abg. Geisenhofer: Hilfeleistung für die vom Wirbelsturmunglück in Italien betroffenen Deutschen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 4092 A, B Fragen des Abg. Matthöfer: Eingreifen ausländischer Vertretungen in Arbeitskämpfe in der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Arbeitgeber Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 4092 C, D Matthöfer (SPD) 4092 D Fragen des Abg. Meinike (Oberhausen) : Hilfe für die im Exil befindlichen Griechen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 4093 A, B, C Meinike (Oberhausen) (SPD) 4093 A, B, C Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Förderung von Sportbegegnungen mit Vereinen und Verbänden osteuropäischer Staaten Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4093 D, 4094 B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 4094 A Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 4094 B Fragen des Abg. Dr. Wagner (Trier) : Wirtschafts- und Währungsunion der Europäischen Gemeinschaften und politischer Zusammenschluß Europas Moersch, Parlamentarischer ,Staatssekretär . . 4094 C, D, 4095 A, B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 4094 D, 4095 B Fragen des Abg. Rasner: Fertigstellung der Autobahn von Jagel (Schleswig) bis Ellung (dänische Grenze) Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4095 C, D, 4096 A, B, C, D, 4097 B Rasner (CDU/CSU) . . . 4096 A, B, C, D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 4097 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Fragen des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) : Überprüfung der gesundheitlichen Tauglichkeit von Führerscheininhabern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4097 C, D, 4098 B, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4097 D, 4098 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 4098 B Matthöfer (SPD) 4098 C Frage des Abg. Seefeld: Einheitliche Regelung der Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnbaustellen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4098 D, 4099 A, B Seefeld (SPD) . . . . . . . . . 4099 A Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 4099 B Fragen des Abg. Meister: Bau des Rhein-Rohne-Kanals Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4099 C, D, 4100 A Meister (CDU/CSU) . . 4099 D, 4100 A Fragen des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) : Haushaltsmittel für den Bau von Bundesfernstraßen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4100 B, C, D, 4101 A, B Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 4100 C, D, 4101 A Maucher (CDU/CSU) 4101 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 4101 B Frage des Abg. Dr. Gleissner: Abgase der Kraftfahrzeuge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4101 C, D, 4102 A, B, C Meister (CDU/CSU) . . . . . . 4101 D Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . . 4102 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4102 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 4102 B Seefeld (SPD) 4102 C Fragen der Abg. Dr. Riedl (München), Müller (Berlin) und Erhard (Bad Schwalbach) : Zurückweisung von Postsendungen mit Berliner Heinemann-Briefmarken durch die Postverwaltung der DDR und osteuropäischer Staaten Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 4102 D, 4103 A, B, C, D, 4104 A, B, C, D, 4105 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 4102 D, 4103 A, 4104 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4103 B, 4104 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) 4103 D, 4105 A Unertl (CDU/CSU) 4104 B Josten (CDU/CSU) 4104 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 4104 D, 4105 B Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Nutzung von Tiefbauwerken der Kommunen als öffentliche Schutzräume Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 4105 C, D, 4106 A, B, C, D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 4105 D, 4106 A, B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 4106 C Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 4106 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 4106 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4107 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Porzner betr. die Definition eines Entwicklungslandes . . . . 4107 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lemmrich betr. Ausgaben für Bundesfernstraßen in Bayern 4107 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lemmrich betr. die Steigerungsrate beim Bundesfernstraßenbau 4107 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 III Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier betr. Bestimmungen über Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien 4108 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. von Thadden betr. Informationsmaterial für Mitglieder diplomatischer Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Latein-Amerika . . . • 4108 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. von Thadden betr. Handelsvertretung in der Republik China (Taiwan) 4108 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wichert betr. griechische Hochschullehrer . . . . . . . 4108 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Engholm betr. den Schulinspektor der Griechischen Botschaft . . 4109 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Sperling betr. das Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und Griechenland . . . . . . . 4109 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Krockert betr. die bilateralen Beziehungen zu Griechenland . . 4110 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Folger betr. Haushaltsmittel für den Ausbau der Hütten des Deutschen Alpenvereins in Österreich . . 4110 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wohlrabe betr. Ruhestandsbezüge von Abgeordneten des Bundestages oder der Länderparlamente neben deren Bezügen aus Tätigkeiten in den Regierungen 4110 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter betr. Errichtung eines zentralen Instituts für Verbrechensverhütung 4111 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gruhl betr. den Bau der ersten Phase einer Abwasserleitung in die Ems durch die Niederlande . . . 4111 B Anlagen 16 und 17 Schriftliche Antworten auf die Mündlichen Fragen des Abg. Sander betr. zusätzliche Versicherung für Helfer im Katastrophenschutz . . . . 4111 C, 4112 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) betr. Ämterbewertung im öffentlichen Dienst 4112 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Fuchs betr. die Behandlung seiner Frage über die Sonderabschreibungen Grenzland in den Finanznachrichten des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 246 . . . . . . . . . 4112 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Engelsberger betr. Meldungen über die Beschäftigung von Vertretern des DGB, der DAG und des Bundes Deutscher Steuerbeamter im Bundesfinanzministerium zur Vorbereitung der Steuerreform 4113 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl betr. Meldungen über die Bezahlung von bei den US-Stationierungsstreitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmern aus Haushaltsmitteln des Bundes . . . . . . . . 4113 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Entwicklung der Preise für Baustahl . . 4113 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht betr. den Anteil der Relation zwischen Ausfuhr- und Einfuhrpreisen an der Preisrate des Sozialprodukts 4114 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Härzschel betr. die Einschaltpreise für Werbespots im Fernsehen 4114 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Glüsing (Dithmarschen) betr. Preisentwicklung auf den Schlachtviehmärkten 4114 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dasch betr. Anrechnung außerbetrieblicher Einkommen bei der Durchführung des Förderungsprogramms für die Landwirtschaft 4115 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Ahrens betr. Bundesmittel für die Gewährung von Prämien zur Förderung der langfristigen Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe . 4115 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Früh betr. die Altersgrenze für den Bezug der Landabgaberente nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte 4116 A Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Sondergenehmigungen zum gemeinsamen Einschlagen von überschüssigem Obst in Abfindungsbrennereien . . . . . . . . . 4116 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bittelmann betr. Dynamisierung der Altershilfe für Landwirte . 4116 D Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher betr. Erlaß der Rechtsverordnung nach § 21 des Berufsbildungsgesetzes . . . . . . . . . 4117 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher betr. Bräuteversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz 4117 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch betr. Arbeitsunfälle von ausländischen Arbeitnehmern durch Sprachschwierigkeiten . . . . 4117 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch betr. Maßnahmen zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer 4118 A Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Hansen betr. Schulen für Kinder griechischer Gastarbeiter . . 4118 C Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wende betr. Prüfung der Texte griechischer Schulbücher . . . . 4118 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Rutschke betr. den Gebrauch der deutschen Muttersprache in den deutschen Ostgebieten und die Betreuung der dort verbliebenen Deutschen von der Bundesrepublik Deutschland her 4119 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger betr. die Wirkung der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages auf die Assoziierung Österreichs an die EWG 4119 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. die Anwendung von § 1 der Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen vom 20. Januar 1942 auf Ehepartner, die aus beruflichen und anderen Gründen ihren Wohnsitz nicht in die Bundesrepublik Deutschland verlegen können 4119 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baier betr. Einstellung von Schülern mit Sonderschulabschluß in die Laufbahn des einfachen Dienstes . . 4120 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Hilfsmaßnahmen für Jordanien . . . . . . . 4120 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Säckl betr. Zusammenarbeit zwischen der deutschen Polizei und Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 V der amerikanischen Kriminalpolizei bei der Aufklärung des Mordes an dem französischen Staatsangehörigen André Redon 4121 C Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert betr. Berücksichtigung des Sports bei der Resozialisierung der Strafgefangenen . . . 4121 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Blumenfeld betr. Anerkennung von Aufwendungen für Besuchsreisen zu Angehörigen in die DDR oder nach Ost-Berlin als außergewöhnliche Belastung nach dem Einkommensteuergesetz 4122 B Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Vogt betr. Erhebung des Konjunkturzuschlages für das Jahr 1969 betreffende Zahlungen nach dem Einkommensteuergesetz 4122 D Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher betr. Verluste der Sparer durch die Teuerung . . . . 4123 A Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kiechle betr. Mittel für den Straßenbau im Allgäu . . . . . . 4123 C Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jobst betr. Verschuldung der öffentlichen Haushalte, der inländischen Wirtschaft und der Wohnungswirtschaft . . . . . . . . . . 4123 D Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Unfallrente für Schüler und Studenten 4124 C Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel betr. die Aussage des Vizepräsidenten Mansholt über Einkommen und Preise in der Landwirtschaft 4125 A Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Rinsche betr. Bericht über die Lage der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland 4125 C Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pohlmann betr. Unfallversicherung für nicht erwerbstätige Hausfrauen 4125 D Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. die Organisationsstruktur der Krankenversicherungsträger in der Landwirtschaft . . . 4126 B Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meinike (Oberhausen) betr. Förderungswürdigkeit der Bildungsarbeit der DGB-Jugend . . . . . . . 4126 C Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Offergeld betr. Ausbau der Bundesstraße 34 in Rheinfelden . . 4127 A Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) betr Mittel für den Bau der Rheinbrücke bei Geisenheim 4127 B Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Röhner betr. das Straßenbauamt Bamberg 4127 C Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Storm betr. Anträge auf Errichtung eines Fernsprechanschlusses im Bereich der Oberpostdirektion Kiel und im Bereich des Fernamtes Oldenburg in Holstein im Ortsnetz Heiligenhafen . 4127 D Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Rinsche betr. Einsetzung von Gastarbeitern für die Entwicklung ihrer Heimatländer 4128 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4091 74. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Apel 16. 10. Bechert (Gau-Algesheim) 16. 10. Berkhan 16. 10. Corterier 16. 10. Dr. Dittrich * 16. 10. Dr. Dollinger 16. 10. Flämig * 16. 10. Dr. Franz 16. 10. Frau Freyh 16. 10. Frau Geisendörfer 16. 10. Gewandt 16. 10. Gerlach (Emsland) * 16. 10. Frau Griesinger 16. 10. Haar (Stuttgart) 16. 10. Dr. Hallstein 16. 10. Hauser (Bad Godesberg) 16. 10. Helms 16. 10. Heyen 18. 12. Dr. Hubrig 16. 10. Dr. Jaeger 16. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 10. Dr. Jungmann 16. 10. Lemmrich 16. 10. Dr. Lenz (Bergstraße) 16. 10. Logemann 16. 10. Majonica 16. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 16. 10. Meister * 16. 10. Memmel * 16. 10. Dr. Müller-Hermann 16. 10. Ollesch 16. 10. Ott 16. 10. Peters (Norden) 16. 10. Pieroth 16.10. Dr. Pohle 16. 10. Schmid (Frankfurt) 16. 10. Schmitt (Lockweiler) 16. 10. Schmidt (Niederselters) 16. 10. Schmid (Würgendorf) * 16. 10. Dr. Schröder (Düsseldorf) 16. 10. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) 16. 10. Starke (Franken) 16. 10. Stein 16. 10. Dr. Stoltenberg 16. 10. Struve 16. 10. Stücklen 16. 10. Dr. Tamblé 30. 10. Tönjes 16. 10. Vehar 16. 10. Wagner (Günzburg) 16. 10. Weber (Heidelberg) 16. 10. Frau Dr. Walz 16. 10. Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wendt 16. 10. Wilhelm 30. 10. von Wrangel 16. 10. Dr. Zimmermann 16. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 14. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Porzner (Drucksache VI/1253 Frage A 4) : Trifft es zu, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Erhard Eppler, die Definition eines Entwicklungslandes von politischen Kriterien abhängig machen will? Dies trifft keineswegs zu. Die Bundesregierung teilt die in der internationalen Diskussion vorherrschende Meinung, daß es eine befriedigende Definition für ein Entwicklungsland nicht gibt. Aus diesem Grunde orientiert sie sich daran, was in den internationalen Gremien als Entwicklungsland angesehen wird. Dabei stehen wirtschaftliche Kriterien (z. B. Pro-Kopf-Einkommen) im Vordergrund. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache VI/1253 Frage A5): Wie groß werden die Ausgaben für den Ausbau, den Neubau und den Unterhalt von Bundesfernstraßen in Bayern einschließlich der Olympiamaßnahmen in den Jahren 1970 und 1971 sein? Einem Vergleich zwischen den beiden Haushaltsjahren 1970 und 1971 können vorläufig nur die Sollbeträge (ohne Ausgabereste) zugrunde gelegt werden. Sie ergeben: für 1970 756,1 Millionen DM für 1971 782,5 Millionen DM Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache VI/1253 Frage A6): Wie groß ist die Steigerungsrate beim Bundesfernstraßenbau von 1970 auf 1971 in absoluten Zahlen und in Prozentsätzen? Der Straßenbauplan 1970 schließt ab mit einem Soll von 4 756 Millionen DM der Straßenbauplan 1971 sieht einen Endbetrag vor von 5 340 Millionen DM 4108 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Das bedeutet eine Steigerung um 584 Millionen DM oder um rd. 12,3 % Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Kosten für die Kreditbedienung (Zinsen, Tilgung usw.) im Jahre 1971 voraussichtlich um 124 Millionen DM höher liegen werden als 1970. Der Straßenbauplan 1970 ist u. a. in diesem Punkt noch zu berichtigen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/1253 Frage A 7) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen der Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien der Deutschen Bundesbahn dem Einkommensteuergesetz anzupassen, so daß auch für Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, die noch in Berufsausbildung stehen, Fahrpreisermäßigung gewährt wird? Ihr Anliegen, Herr Kollege, die Altersgrenze zur Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien auf das 27. Lebensjahr zu erweitern, habe ich erst kürzlich erneut mit der Bundesbahn erörtert. Die Deutsche Bundesbahn, die nach dem Gesetz ihre Tarife in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung kaufmännischer Grundsätze zu bilden hat, sieht sich im Hinblick auf ihre derzeitige finanzielle Lage nicht imstande, diese Vergünstigung weiter auszudehnen. Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß den Bedürfnissen der in Berufsausbildung stehenden älteren Studenten dadurch Rechnung getragen ist, daß sie die stark ermäßigten Schülertarife ohne jegliche Altersgrenze für die notwendigen Fahrten zwischen Wohn- und Ausbildungsort in Anspruch nehmen können. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Thadden (Drucksache VI/1253 Frage A 23) : Sind Klagen von Mitgliedern diplomatischer Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Latein-Amerika berechtigt, sie erhielten zuwenig Informationsmaterial in spanischer, zuviel aber in deutscher Sprache? Dem Auswärtigen Amt sind solche Klagen nicht bekannt. Sie wären angesichts der tatsächlichen Verhältnisse auch nicht gerechtfertigt, denn das gesamte Informationsmaterial erscheint grundsätzlich auch in spanischer und portugiesischer Sprache. Die Stückzahlen, die den einzelnen diplomatischen Vertretungen zur Verfügung gestellt werden, richten sich nach den vorher eingeholten Anforderungen unserer Vertretungen, die in eine Relation zur Gesamtauflage gesetzt werden. In aller Regel übertrifft in Lateinamerika die Nachfrage nach spanischem Material den Bedarf an deutschem Material. Auch in dieser Beziehung kann man nicht von einer Disproportion zwischen deutschem und spanischem Informationsmaterial sprechen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Thadden (Drucksache VI/1253 Frage A 24) : Erachtet die Bundesregierung den Zeitpunkt für gekommen, eine Handelsvertretung in der Republik China (Taiwan) einzurichten? Die Errichtung einer Handelsvertretung in Taiwan ist nicht beabschitigt. Es wird nicht verkannt, daß, was unser Verhältnis zu China — und zwar zu Taipeh und Peking — anbelangt, die Pflege des Handels im Mittelpunkt unserer Interessen steht. Der Handelsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Taiwan — er betrug im Jahre 1969 400 Millionen DM — wickelt sich auf der Basis privater Verträge ab. Eine wirtschaftliche Notwendigkeit, den Handel mit Taiwan durch eine Handelsvertretung zu fördern, ist indes nicht gegeben. Taiwan unterhält seit 1963 in Frankfurt/Main ein privates Büro des Central Trust of China, das sich mit allen Fragen des Absatzes taiwanesischer Erzeugnisse in Deutschland sowie der Lieferung deutscher Güter nach Taiwan befaßt. Deutsche Firmen, die mit Taiwan Handel treiben, sind in Taiwan und Hongkong vertreten. Hilfe leistet auch unser Generalkonsulat in Hongkong. Obwohl manche Verfahrensvorschriften in Taiwan etwas kompliziert erscheinen, sind dem Auswärtigen Amt aus Kreisen der deutschen Wirtschaft bisher keine fundierten Klagen darüber zugegangen, daß wegen des Fehlens einer amtlichen Institution auf Taiwan die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen gegenüber dem Lande erschwert wurde. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wichert (Drucksache VI/1253 Frage A 27) : Glaubt die Bundesregierung, daß es mit Artikel 4 des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland vom 17. Mai 1956 — der u. a. besagt, daß die „Vertragsparteien im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten den Austausch von Hochschullehrern . begünstigen werden, indem sie ihre Reisen erleichtern . . . — zu vereinba- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4109 ren ist, wenn griechischen Hochschullehrern, die auf Einladung deutscher Universitäten in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollten, eine Ausreisegenehmigung durch die Athener Regierung verweigert worden ist? Artikel 4 des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland lautet: „Die Vertragsparteien werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten den Austausch von Hochschullehrern, Dozenten, Assistenten und Studenten begünstigen, indem sie ihre Reisen erleichtern und jährlich Stipendien für Studierende des anderen Landes zu Studien im eigenen Lande aussetzen. Beide Regierungen werden dafür Sorge tragen, daß Studierenden des anderen Landes der Zugang zu den Universitäten und anderen Hochschulen des eigenen Landes erleichtert wird." Die Frage, welche Formalitäten mit der Aus- und Einreise verbunden sind, behandelt jeder Staat autonom. Ich verkenne nicht, daß die Art und Weise, wie die Dinge in Griechenland gehandhabt werden, von der Handhabung in anderen europäischen Ländern abweicht. Die Bundesregierung bedauert dies. Sie verfehlt nicht, der griechischen Regierung bei sich bietender Gelegenheit ihr Bedauern hierüber zum Ausdruck zu bringen. Sie werden verstehen, daß derartige Demarchen nicht im Lichte der Offentlichkeit unternommen werden können. Zweifellos entspricht eine Verweigerung von Ausreisegenehmigungen nicht dem Geiste von Artikel 4 des deutsch-griechischen Vertrages. Die Bundesregierung würde es aber für falsch halten, hieraus Konsequenzen für den kulturellen Austausch zwischen beiden Ländern zu ziehen. Kulturarbeit ist ja immer auf lange Frist angelegt. Sie dient der Herstellung und Festigung von Beziehungen jenseits der politischen Tagesfragen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engholm (Drucksache VI/ 1253 Fragen A 28 und 29) : Stimmt es, daß bei der Königlich Griechischen Botschaft in Bonn ein sogenannter Schulrat (Schulinspektor) zur Überwachhung griechischer Lehrer in der Bundesrepublik Deutschland tätig ist? Gibt es eine Rechtsbasis für eine solche Tätigkeit? Es trifft zu, daß bei der Griechischen Botschaft in Bonn als Mitarbeiter des Kulturattachés ein Schulinspektor tätig ist, der sich mit den Fragen der schulischen Betreuung der etwa 15 000 Kinder griechischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik befaßt. Die schulische Betreuung dieses Personenkreises fällt in die Zuständigkeit der Länder der Bundesrepublik. Grundlage hierfür bildet ein Beschluß der Kultusministerkonferenz der Länder vom 14./15. Mai 1964. Nach diesem Beschluß werden an Orten, in denen sich zahlreiche Gastarbeiter befinden, Sonderklassen für deren Kinder eingerichtet. In diesen Klassen wird neben Deutsch in der Heimatsprache der Kinder unterrichtet. Die von der griechischen Regierung den Bundesländern zur Verfügung gestellten Lehrer sind griechische Beamte, die für die Dauer ihrer Lehrtätigkeit in der Bundesrepublik von ihrer Heimatschulbehörde beurlaubt werden. Der Schulinspektor der Griechischen Botschaft hält Verbindung zum Auswärtigen Amt, dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz und den einzelnen Kultusministerien der Länder mit dem Ziel einer möglichst optimalen schulischen Betreuung der griechischen Gastarbeiterkinder. In gleicher Weise hält er auch Fühlung mit den Schulen und berät die dort tätigen griechischen Lehrer. Diese Tätigkeit dürfte man wohl kaum als Überwachung bezeichnen können. Es steht der Griechischen Botschaft frei, die schulische Betreuung der Kinder von Gastarbeitern von einem sachkundigen Mitglied der Griechischen Botschaft beaufsichtigen zu lassen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (Drucksache VI/ 1253 Fragen A 34 und 35) : Hält die Bundesregierung die staatliche Organisationsform Griechenlands von 1961 für eine Voraussetzung des Abschlusses des zwischen der EWG und Griechenland bestehenden Assoziierungsabkommens, und glaubt die Bundesregierung, daß dieses Abkommen ohne Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse in Griechenland jemals so funktionieren wird, daß ein Beitritt Griechenlands zur EWG geprüft werden kann? Wie lange will die Bundesregierung an der Gültigkeit des Assoziierungsabkommens festhalten, wenn die politischen Verhältnisse in Griechenland das bedeutsamste Ziel der Assoziierung — nämlich die volle Mitgliedschaft in der EWG — als unerreichbar ausschließen, zumal der Europarat festgestellt hat, daß der Verfassungsentwurf vom 29. September 1968 nidit in Übereinstimmung mit den demokratischen Prinzipien steht? Die Mitgliedstaaten der EWG und Griechenland haben in der Präambel zu dem Assoziierungsabkommen von Athen ihrem Willen Ausdruck gegeben, durch gemeinsames Streben nach dem hohen Ziel des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß dieser gemeinsame Wille für den Abschluß des Abkommens eine wichtige Rolle spielte. Sie steht deshalb auf dem Standpunkt, den auch der Ratspräsident als Sprecher der Gemeinschaft am 3. Februar 1970 vor dem Europäischen Parlament vertreten hat, daß die bestehende Assoziation nicht in vollem Umfange funktionieren kann, solange die demokratischen und parlamentarischen Strukturen in Griechenland nicht wiederhergestellt sind. Die Frage eines griechischen Beitritts zur EWG stellt sich wohl nicht vor Ablauf der zwölfjährigen Übergangszeit am 1. November 1974. Danach wird die Gemeinschaft gegebenenfalls diese Frage gemäß Art. 72 des Abkommens zu prüfen haben. Das Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und Griechenland ist ein multilateraler Vertrag, dessen Text kein Recht zur Beendigung durch eine der Vertragsparteien vorsieht. Die völkerrechtliche Gül- 4110 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 tigkeit des Abkommens, über welche die Bundesregierung nicht einseitig befinden kann, ist unter den Vertragsparteien zur Zeit nicht strittig. Da die Assoziation auf lange Sicht angelegt ist, glaubt die Bundesregierung auch nicht, daß ein Beitritt Griechenlands zur EWG unerreichbar bleiben wird. Sie hofft, daß Griechenland, das sich als erster europäischer Staat für eine Assoziation mit der Gemeinschaft entschied, eines Tages voll am europäischen Einigungswerk teilnehmen wird. Allerdings werden nach ihrer Ansicht ohne Anstrengungen der griechischen Regierung zur Normalisierung der Lage in Griechenland in dieser Richtung keine Fortschritte erzielt werden können. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vorn 14. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krockert (Drucksache VI/1253 Frage A 36): Ist die Bundesregierung bereit, die bilateralen Beziehungen zu Griechenland nach denselben Grundsätzen zu ordnen, die der Quasi-Suspendierung der Assoziierung Griechenlands seitens der EWG zugrunde liegen? Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat bekanntlich im Juni 1967 unter dem Eindruck des am 21. April 1967 erfolgten Militärputsches in Griechenland beschlossen, die Fortentwicklung der nach präzisem Zeitplan auf den Beitritt Griechenlands zur Gemeinschaft angelegten Assoziation bis zur Wiederherstellung einer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung in diesem Lande auszusetzen. Unberührt hiervon blieben die sich für beide Seiten aus dem Abkommen von Athen (1963) ergebenen Verpflichtungen zur Abwicklung der laufenden Geschäfte aus der ersten Abkommensphase. Die Assoziierung Griechenlands stagniert seitdem; die Durchführung des ' im übrigen völkerrechtlich unkündbaren Abkommens hat im wirtschaftlichen Bereich -- wenn auch im bescheidenen Maße — Realitäten gesetzt, die eine temporäre Suspendierung oder gar eine völlige Beendigung aus politischen Gründen ausschließen. Die Bundesregierung hat aus ähnlichen Erwägungen heraus ihre bilateralen Beziehungen zu Griechenland Beschränkungen unterworfen. Sie hat gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 2. April 1968 die Entwicklungshilfe an Griechenland eingestellt. Sie hat darüber hinaus seit mehr als 2 Jahren die NATO-Verteidigungshilfe suspendiert und kommerzielle Waffenlieferungen stark restriktiv gehandhabt. Die grundsätzliche Haltung der Bundesregierung ist im übrigen 'bei der Debatte im Europarat über die Suspendierung der Mitgliedschaft Griechenlands im vergangenen Jahr deutlich zum Ausdruck gebracht worden. Die 'Bundesregierung ist jedoch nicht der Auffassung, daß unsere bilateralen Beziehungen zu Griechenland weiteren und zusätzlichen Einschränkungen unterworfen werden sollten. Dies gilt insbesondere für den wirtschaftlichen und kulturellen Bereich, wo langfristige Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Folger (Drucksache VI/1253 Frage A 39) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Appell des Deutschen Alpenvereins Rechnung zu tragen, zugunsten der deutschen Bergsteiger von dem Grundsatz abzugehen, ihre Zuschüsse nur auf zentrale Sportstätten und Inlandsprojekte zu beschränken, insbesondere auch Haushaltsmittel für den Ausbau der deutschen Hütten in Osterreich zur Verfügung zu stellen, nachdem diese nicht nur den Mitgliedern der Alpenvereine, sondern einem großen Teil der ganzen Bevölkerung dienen? Nach dem am 1. Januar 1970 in Kraft getretenen 21. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes hat der Bund nur noch eine Finanzierungskompetenz für die Förderung des Baues von Turn- und Sportstätten, die — ausgenommen im Zonenrandgebiet und in West-Berlin — in erheblichem Umfange dem Spitzensport dienen. Bei den Vorhaben des Deutschen Alpenvereins handelt es sich aber nicht um solche Maßnahmen. Im Bereich des Sportstättenbaues für den Breitensport werden Bundesmittel nur noch in beschränktem Umfange und nur für eine gewisse Übergangszeit zur Verfügung gestellt. Dabei werden nur Projekte im Inland — überwiegend bereits anfinanzierte Sportstätten im Rahmen des Auslaufprogramms „Goldener Plan" — berücksichtigt. Gegenwärtig liegen zahlreiche ältere Anträge aus dem Inland vor, die mit Bundesmitteln noch nicht gefördert werden konnten. Eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der vom Deutschen Alpenverein geplanten Bauvorhaben im Ausland ist daher nicht möglich, zumal es sich dabei überwiegend um, Unterkunftshütten für Alpinisten, aber nicht um Turn- und Sportstätten im Sinne der Bundesrichtlinien handelt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (Drucksache VI/1253 Frage A 40) : Lassen die derzeit geltenden Regelungen für Angehörige des öffentlichen Dienstes des Bundes oder der Länder zu, daß Abgeordnete des Deutschen Bundestages oder der Länderparlamente neben ihren Bezügen aus Tätigkeiten in den Regierungen auch Ruhestandsbezüge aus ihren früheren Dienstverhältnissen erhalten? Das Zusammentreffen von Amtsbezügen eines Mitgliedes der Bundesregierung oder einer Landesregierung mit Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis ist im Bundesrecht und — so- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4111 weit ich übersehen kann — auch im Landesrecht geregelt. Diese Vorschriften schließen eine Doppelzahlung aus. In aller Regel werden über den Betrag der Amtsbezüge hinaus keine Versorgungsbezüge gezahlt. Dies gilt- unabhängig davon, ob das Regierungsmitglied Abgeordneter des Bundestages oder eines Landesparlamentes ist oder nicht. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/1253 Frage A 43) : Wie weit sind die Überlegungen hinsichtlich der Errichtung eines zentralen Instituts für Verbrechensverhütung gediehen? Ein Institut für Verbrechensverhütung ist nicht geplant. Jedoch ist von verschiedenen Seiten die Errichtung eines „Polizeiforschungs- und -Fortbildungsinstituts" angeregt worden. Der Bundesminister des Innern und die Innenminister (-senatoren) der Länder meinen, daß ein solches Institut nicht als selbständige Einrichtung errichtet werden soll. Vielmehr ist einerseits vorgesehen, die Forschung und die Fortbildung auf dem Gebiet der Polizei in der künftigen Polizeiführungsakademie in Hiltrup zu betreiben. Die Polizeiführungsakademie Hiltrup wird aus dem bisherigen Polizei-Institut Hiltrup entwikkelt. An ihm sind Bund und Länder beteiligt. Unabhängig davon wird der Bund im Zuge der vorgesehenen Verstärkung des Bundeskriminalamtes das dort bereits bestehende „Kriminalistische Institut" zu einer leistungsfähigen Forschungsstelle für das Gebiet der Kriminalpolizei ausbauen. In ihr sollen insbesondere Fragen der Kriminalistik und Fragen der Verbrechensbekämpfung wissenschaftlich untersucht und die gewonnenen Erkenntnisse für die praktische Verbrechensbekämpfung ausgewertet werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (Drucksache VI/1253 Frage A 44): Hält die Bundesregierung, nachdem laut Pressemeldung vom 8. Oktober 1970 die Regierung der Niederlande den Bau der ersten Phase einer Abwasserleitung in die Ems beschlossen hat, an der Erklärung der deutschen Delegation auf der Sitzung vom 3. September 1970 in Bonn fest, daß sie der ersten Phase nur zustimmen könne, wenn die Abwässer vorher gereinigt werden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß unsere Umwelt so wenig wie irgendmöglich verschmutzt und gefährdet werden sollte. Das Selbstreinigungsvermögen eines Gewässers darf daher erst nach angemessener Vorreinigung der Abwässer in Anspruch genommen werden. Danach sollte auch bei der von niederländischer Seite geplanten Einleitung der Abwässer zahlreicher Fabriken in das Mündungsgebiet der Ems verfahren werden, zumal diese Abwässer ungereinigt eine Schmutzfracht enthalten, die den Abwässern von vielen Millionen Menschen gleichkommt. Ich habe die Sorge, daß die ungereinigte Einleitung Schäden zur Folge haben kann, deren spätere Beseitigung nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand und unter unliebsamen Auseinandersetzungen möglich wäre. Meine Sorge wird übrigens auch in den Niederlanden selbst von vielen geteilt; ich verweise dazu auf einen sehr kritischen Artikel im Amsterdamer Algemeen Handelsblad vom 26. September 1970. Den niederländischen Plänen kann deshalb die Bundesregierung nur dann zustimmen, wenn die Abwässer vor ihrer Einleitung in das Mündungsgebiet der Ems in angemessenem Umfang biologisch gereinigt werden; dies allein stellt sicher, daß auf deutschem Gebiet keine Schäden zu erwarten sind. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sander (Drucksache VI/1253 Frage A 45): Hält es die Bundesregierung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung für vereinbar, daß gemäß § 9 des Katastrophenschutzgesetzes nur für Feuerwehrleute auf Kosten des Bundes eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden kann, während für die Helfer der anderen Fachdienste im Katastrophenschutz diese Vergünstigung nicht gilt? Die Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer im Katastrophenschutz in § 9 Katastrophenschutzgesetz sieht weder für den Abschluß zusätzlicher Versicherungsverträge noch sonst Vergünstigungen der Feuerwehrleute gegenüber den Helfern anderer Katastrophenschutzorganisationen vor. § 9 Abs. 1 KatSG knüpft wegen des einheitlichen Katastrophenschutzes für Frieden und Verteidigungsfall an die Regelungen für den friedensmäßigen Katastrophenschutz in den Ländern an. Er bestimmt daher, daß sich die Rechtsverhältnisse der Helfer, auch soweit die erweiterten Aufgaben des Katastrophenschutzes wahrgenommen worden, also im Verteidigungsfall, nach den Vorschriften für die Katastrophenschutzorganisation richten, der sie angehören. Damit soll jede Rechtsungleichheit zwischen dem Dienst der Katastrophenschutzhelfer im Frieden und einem Einsatz im Verteidigungsfall vermieden werden. Solche Rechtsunterschiede hatten im bisherigen Luftschutzhilfsdienst zu Schwierigkeiten geführt. Unterschiede in der Rechtsstellung der Helfer können sich daher nicht aus der Bundesregelung, sondern nur insoweit ergeben, als die einzelnen Länder unterschiedliche Regelungen für den friedensmäßigen Katastrophenschutz getroffen haben, 4112 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Unterschiede zwischen der Feuerwehr und anderen Katastrophenschutzorganisationen werden sogar durch die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 2 KatSG weitgehend vermieden. Diese Vorschrift besagt, daß für solche Organisationen, bei denen Vorschriften über die Rechtsstellung ,der Helfer fehlen, die Vorschriften für die freiwilligen Feuerwehren entsprechend gelten. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sander (Drucksache VI/ 1253 Frage A 46) : Ist die Bundesregierung bereit, ein Gesetzgebungsverfahren für die Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes mit dem Ziel in Gang zu setzen, daß zukünftig für alle Helfer im Katastrophenschutz auf Kosten des Bundes eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden kann? Soweit Sie, sehr verehrter Herr Kollege, den Bereich der Unfallversicherung im Auge haben, erscheint eine Neuregelung nicht erforderlich. Die Regelleistungen nach der Reichsversicherungsordnung sowie die Mehrleistungen nach der Mehrleistungsverordnung vom 18. August 1967 bieten ausreichenden Unfallversicherungsschutz. Die Kosten für diese Leistungen werden für alle Helfer des Katastrophenschutzes vom Bund getragen, soweit sie auf die Erweiterung des Katastrophenschutzes zurückzuführen sind. Der Bereich der Haftpflichtversicherung ist abschließend in § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz geregelt. Bei den Dienstleistungen der Helfer im Katastrophenschutz handelt es sich um eine entsprechende öffentliche Tätigkeit. Im übrigen sind keine weiteren Bedürfnisse für den Abschluß einer zusätzlichen Versicherung im Hinblick auf die Erweiterung der Aufgaben durch das Katastrophenschutzgesetz vorgetragen worden, die eine Novellierung des § 9 KatSG rechtfertigen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI/1253 Fragen A 47 und 48) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es das Ziel einer gleichmäßigen und sachgerechten Bewertung der Amtsgeschäfte bei den öffentlich-rechtlichen Dienstherren ist, für jede Dienstaufgabe die objektiv richtige Besoldungseinstufung zu finden, und daß deshalb die Ämterbewertung unabhängig von dem derzeit gegebenen Stellenkegel durchgeführt werden muß? Welche im Zusammenhang mit der Neuregelung der Beamtenbesoldung zu lösenden Fragen können deshalb in dem angekündigten Dritten Besoldungsneuregelungsgesetz nicht geregelt werden, weil die Bundesregierung nicht in der Lage war, über den Fortgang der Arbeiten zur Aufstellung einer den Amtsinhalt stärker berücksichtigenden Bewertungsordnung fristgemäß bis zum 1. Oktober 1970 zu berichten, und dieser Bericht nach einer Mitteilung des Bundesinnenministers erst dann erstattet werden wird, wenn die Vorbereitungen für den Entwurf eines Gesamtkonzepts zur Besoldung abgeschlossen sind? Die Auffassung, daß es Ziel einer gleichmäßigen und sachgerechten Bewertung der Amtsgeschäfte bei den öffentlich-rechtlichen Dienstherren ist, für jede Dienstaufgabe die objektiv richtige Besoldungseinstufung zu finden, wird geteilt. Die in § 5 Bundesbesoldungsgesetz angegebenen Stellenhöchstgrenzen — nicht Stellenkegel — für Beförderungsämter in den allgemeinen Laufbahngruppen sollten nur das weitere Auseinanderfallen der Maßstäbe für die Gestaltung der Stellenpläne in Bund und Ländern verhindern, bis einheitliche Grundsätze für die Ämter- und Dienstpostenbewertung geschaffen sind. Die Verwirklichung dieses Ziels wird jedoch dadurch verhindert, daß einerseits die Auseinanderentwicklung der Besoldungsmaßstäbe in Bund und Länder durch die Rahmengesetzgebung des Bundes nicht aufgehalten werden konnte und andererseits Bewertungsfestpunkte für die Einstufung von Ämtern durch unterschiedliche besoldungspolitische Entscheidungen weitgehend anhandengekommen sind. Eine Abhilfe kann nur erreicht werden, wenn dem Bund die angestrebte konkurrierende Gesetzgebungskompetenz eingeräumt wird und es gelingt, auf dieser Basis einheitliche materielle Grundsatzentscheidungen für die Bewertung der Ämter zu treffen. Die Aufstellung einer den Amtsinhalt stärker berücksichtigenden Bewertungsordnung setzt ein bei Bund und Ländern übereinstimmendes Besoldungsgefüge voraus. Solange die Bewertung der verschiedenen Fachrichtungen und Berufe durch unterschiedliche besoldungspolitische Entscheidungen ständigem Wandel unterworfen ist, treten laufend Verschiebungen der Ausgangsbasis ein, die einer befriedigenden Lösung des Problems entgegenstehen. Der Schaffung einer einheitlichen Ausgangsbasis bei Bund und Ländern auf dem Gebiet der Besoldung gelten daher z. Z. alle Bemühungen des BMI. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 15. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (Drucksache VI/ 1253 Frage A 49) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in den Finanznachrichten des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 246 vom 2. Oktober 1970 die Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) über die Sonderabschreibungen Grenzland und die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl in der 67. Sitzung des Deutschen Bundestages abgedruckt ist, nicht aber die in der gleichen Sitzung vorher behandelte Frage des Abgeordneten Dr, Fuchs (CDU/CSU), welche den gleichen Sachverhalt betraf? Aus sachlichen und wirtschaftlichen Erwägungen wird in den Finanznachrichten stets nur eine Auswahl von Antworten auf schriftliche oder mündliche Anfragen wiedergegeben. Veröffentlicht werden in der Regel Fragen und Antworten zu Themen, die von allgemeinem Interesse sind. Bei mehreren Fragen zu dem gleichen Thema wird jeweils nur die Antwort abgedruckt, in der der Fragenkomplex am Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4113 ausführlichsten erörtert ist. Zusatzfragen bleiben dabei unberücksichtigt. Zum Thema Sonderabschreibungen für Investitionen im Zonenrandgebiet lagen für die Fragestunde am 23. September 1970 inhaltlich etwa gleiche Fragen von Ihnen und dem Kollegen Dr. de With und Zebisch vor. Die Frage des Kollegen Dr. de With wurde, da er während der Fragestunde nicht anwesend war, schriftlich beantwortet. Ihre Frage und die des Kollegen Zebisch wurden mündlich beantwortet. In die Beantwortung der Frage des Kollegen Zebisch habe ich wegen des Sachzusammenhangs eine weitere Frage dieses Kollegen einbezogen. Diese Antwort wurde dadurch länger und ausführlicher, entsprach aber, soweit es sich um die Frage der Sonderabschreibung Grenzland handelte, inhaltlich den Antworten, die Sie und der Kollege Dr. de With erhalten haben. Für die Veröffentlichung in den Finanznachrichten wurde die Antwort auf die Fragen des Kollegen Zebisch ausgewählt, weil neben der Sonderabschreibung auch die Frage der Investitionen bundeseigener Unternehmen in Bundesfördergebieten erörtert wurde. Irgendwelche Überlegungen zur Person standen bei dieser Auswahl außerhalb jeder Betrachtung. Im übrigen wäre auch bei den Lesern der Finanznachrichten kaum Verständnis dafür zu gewinnen, wenn zu einem Fragenkomplex mehrere Bleichlautende Antworten veröffentlicht würden. Ich werde jedoch veranlassen, daß in Zukunft bei mehreren Anfragen zum gleichen Sachverhalt bei Veröffentlichungen in den Finanznachrichten nach Möglichkeit alle Abgeordneten genannt werden, die um Auskunft gebeten haben. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 15. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (Drucksache VI/1253 Fragen A 50 und 51) : In welcher Weise soll, sofern diesbezügliche Meldungen zutreffen, die Absicht des Bundesministers der Finanzen, Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) und des Bundes Deutscher Steuerbeamter für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Steuerreform zur ständigen Beschäftigung im Bundesministerium der Finanzen anzustellen, institutionell bewerkstelligt werden, und welchem Zweck bzw. welcher Aufgabe soll die Einschaltung von Vertretern der genannten Organisationen dienen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine auf DGB, DAG und den Deutschen Steuerbeamtenbund beschränkte Einschaltung Dritter in die Vorbereitungen zur Steuerreform im Bundesministerium der Finanzen die Gefahr einer einseitigen Einflußnahme begründet und es deshalb notwendig ist, auch Vertretern anderer Organisationen eine derartige Mitwirkung zu ermöglichen? - Die Meldungen, auf die Sie Ihre beiden Fragen stützen, treffen nicht zu. Der Kreis der im Bundesfinanzministerium institutionell für die Steuerreform tätigen Personen ist auf diejenigen Beamten und Angestellten beschränkt, die nach dem Geschäftsverteilungsplan für die Steuerreform und die damit zusammenhängeden Aufgaben zuständig sind. Im übrigen wird der Bundesminister der Finanzen im Zuge der Vorbereitung der Steuerreform zweifellos mit allen hieran interessierten Verbänden und Institutionen informierende Gespräche führen, falls solche gewünscht werden. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 15. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordeten Weigl (Drucksache VI/1253 Frage A 52) : Ist es richtig, daß die bei den US-Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer künftig aus Haushaltsmitteln des Bundes bezahlt werden sollen? Es trifft nicht zu, daß die bei den US-Stationierungsstreitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer künftig aus Haushaltsmitteln des Bundes bezahlt werden sollen. Zur Rechtsstellung der Arbeitnehmer bei den in der Bundesrepublik stationierten ausländischen Streitkräften, zu den Verhandlungen der Bundesregierung über eine Revision des Artikels 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und zu der Frage, ob die Tätigkeit bei den Stationierungsstreitkräften als deutscher öffentlicher Dienst angesehen werden kann, hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen bereits Stellung genommen. Ich darf insoweit auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen der Fraktionen der SPD und FDP vom 28. Januar 1970 (Drucksache VI/323) sowie der Abgeordneten Berger und Genossen vom 22. Juni 1970 (Drucksache VI/987) verweisen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 15. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/1253 Frage A 57): Wie haben sich die Abgabepreise der Erzeuger von Baustahl pro Tonne in der Bundesrepublik Deutschland seit Januar 1969 (monatlich) entwickelt? Die Listenpreise für den wichtigsten Baustahl — Betonstahl III — der Haupterzeuger haben sich seit Januar 1969 für Lieferungen in das Bundesgebiet wie folgt entwickelt: Januar 1969 335 DM/t April 1969 360 DM/t Mai 1969 450 DM/t Juli 1969 480 DM/t Januar 1970 525 DM/t Auf den letztgenannten Preis gewähren die Erzeuger zur Zeit einen Rabatt von 50 DM/t. Damit hat der gegenwärtige Preis wieder das Niveau erreicht, das er im Jahre 1968 mit 480 DM/t hatte. 4114 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 15. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/ 1253 Frage A 59) : Welchen Anteil haben die von Bundesminister Prof. Dr. Schiller in der Konjunkturdebatte am 7. Oktober 1970 (Stenographischer Bericht über die 69. Plenarsitzung, Seiten 3833 und 3837) erwähnten aufwertungsbedingten terms of trade, d. h. die Relation zwischen Ausfuhr- und Einfuhrpreisen, an der Preisrate des Sozialprodukts von 7 bis 8 v. H. im ersten Halbjahr 1970, die bei Zugrundelegung der Schätzungen der OECD z. Z. in keinem anderen Staat erreicht, geschweige denn überschritten wird, d. h. im internationalen Vergleich absolute Spitze ist? Ich möchte zunächst auf den Sachzusammenhang hinweisen, in dem Ihre Frage steht. Der Sachverständigenrat hat sich in seinem letzten Jahresgutachten ausführlich mit dem Thema „Maßstäbe für die Geldentwertung" beschäftigt (s. Textnummern 152 bis 158). Er bezeichnet den „Preisindex des Bruttosozialprodukts" (und den „Preisindex für die letzte inländische Verwendung") als „Rechengrößen, die im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung anfallen und für den Wert der Verbrauchermarkt nicht unmittelbar relevant sind." In diesem Zusammenhang spielen die Preisentwicklung im Außenwirtschaftsverkehr und z. B. auch die Kosten für staatliche Leistungen eine besondere Rolle im Rechengang zur Ermittlung des nominalen und des realen Bruttosozialprodukts. Der Sachverständigenrat sagt hierzu: „Aus beiden Gründen stellt der Preisindex für das Bruttosozialprodukt kein relevantes Maß für den Geldwertschwund in ) der Bundesrepublik dar" (Textnummer 157). Auf diesen Tatbestand hat Bundeswirtschaftsminister Schiller in der Bundestagsdebatte am 7. Oktober 1970 hingewiesen, indem er den Einfluß der Verbesserung der „terms of trade" auf die Rechenmechanik der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als ein Beispiel für das Zustandekommen des sogenannten gesamtwirtschaftlichen Deflators erläuterte. Der Anteil der aufwertungsbedingten Änderung der terms of trade am Deflationierungsfaktor läßt sich nicht isoliert auf Heller und Pfennig darstellen. Wenn man aber einmal unterstellt, daß sich die terms of trade im 1. Halbjahr 1970 im Vergleich zum 1. Halbjahr 1969 nicht verbessert hätten, so ergäbe sich rein rechnerisch ein um einen halben bis einen Prozentpunkt niedrigerer gesamtwirtschaftlicher Deflationierungsfaktor. Der auf die Aufwertung zurückzuführende Einfluß ist noch höher zu veranschlagen, wenn man annimmt, daß sich die im Vorjahr eingetretene Verschlechterung der terms of trade ohne Aufwertung fortgesetzt hätte. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 15. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (Drucksache VI/ 1253 Fragen A 65 und 66) : Trifft es zu, daß das ZDF, die Bayerische Werbefernseh- GmbH und andere Anstalten die Einschaltpreise für Werbespots um 25 % bis 35 % erhöht haben? Wie beurteilt die Bundesregierung die Erhöhung der Einschaltpreise für Werbespots des ZDF und anderer Anstalten um 25 bis 35 %? Es trifft zu, daß das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und fünf Werbegesellschaften von ARD-Rundfunkanstalten zum 1. Januar 1971 die Einschaltpreise für Werbespots im Fernsehen generell erhöht haben. Das durchschnittliche Ausmaß dieser Erhöhungen liegt je nach Werbegesellschaft oder Anstalt zwischen rund 10 % und rund 35 %. Außerdem haben zwei Werbegesellschaften zum 1. Januar 1971 die Preise für Werbespots im ersten Werbeblock den höheren Preisen für die folgenden Werbeblocks angeglichen. Das ZDF und die Werbegesellschaften der ARD-Anstalten begründen die Erhöhung der Einschaltpreise mit Kostensteigerungen, die auf vermehrte Farbsendungen und Erweiterungen des Rahmenprogramms zurückzuführen seien. Außerdem wird auf eine größere Zuschauerzahl hingewiesen, womit sich die Werbeleistung verbessert habe. Die Stichhaltigkeit dieser Begründung ist vom Bundeskartellamt überprüft worden. Ein Mißbrauch der wirtschaftlichen Stellung der Werbegesellschaften hat sich dabei nicht ergeben. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 16. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glüsing (Dithmarschen) (Drucksache VI/ 1253 Fragen A 67 und 68) : Wie beurteilt die Bundesregierung die seit einigen Monaten festzustellende Preisentwicklung für den Erzeuger und den Verbraucher auf den Schlachtvieh- und Schweinefleischsektoren? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß das Eingreifen der Einfuhr- und Vorratsstelle im Herbst 1970 zu unter dem Marktpreis liegenden Einkaufspreisen dazu beiträgt, den Rinderpreis auf einer angemessenen Höhe zu halten und die Produktionsverlagerung von der Milch in Richtung Rindfleisch zu fördern? Die Preisentwicklung auf den Schlachtviehmärkten war — abgesehen von den letzten Wochen — in den vergangenen Monaten relativ stabil. Rechnet man zu den erzielten Schlachtvieherlösen noch die Beträge hinzu, die sich aufgrund des Aufwertungsausgleichs in Höhe von rd. 6 % ergeben, so lagen die Erzeugerpreise bei den Schlachtrindern im dritten Quartal 1970 trotz deutlich höherer Schlachtungen um etwa 2 % über den Vorjahreserlösen. Auch bei Schweinen waren die Preise bei einem um etwa 8 '°/o gestiegenen Angebot für den Erzeuger zufriedenstellend. Der Durchschnittspreis der letzten drei Monate überschritt unter Berücksichtigung des Aufwertungsausgleichs sogar noch das recht hohe Vorjahresniveau. Auf den Rindermärkten ist ein Preisrückgang im Herbst saisonüblich. Nach den letzten Meldungen deutet sich bereits eine gewisse Preisberuhigung an. Der Preisrückgang bei den Schweinen ist durch die zyklische Erhöhung des Angebots bedingt. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4115 Wenn die Preisminderungen auf der Erzeugerseite vor allem bei Schweinen noch nicht an den Verbraucher weitergegeben wurden, so ist das eine Erscheinung, die sich seit Jahren wiederholt. Sowohl Preiserhöhungen als auch Preisermäßigungen auf der Erzeugerseite wirken sich meist mit einer gewisssen zeitlichen Verzögerung auf den Verbraucherpreis aus. Die Bundesregierung ist deshalb davon überzeugt, daß sich die Entwicklung der Erzeugerpreise vor allem bei Schweinefleisch in den nächsten Wochen in der Verbraucherstufe auswirken wird. Diese Tendenz spiegelt sich bereits in zahlreichen preisgünstigen Sonderangeboten wider. Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, daß die Einfuhr- und Vorratsstelle (EVSt) mit ihren Einkaufspreisen unter den Marktpreisen liegt. Anderenfalls wären der EVSt bis heute nicht über 20 000 Ochsen zum Kauf angeboten worden. Mit den Käufen an Ochsenfleisch, die zur Auffüllung der Vorratsbestände benötigt werden, wurde ein weiteres Absinken der Ochsenpreise verhindert. Ohne das Eingreifen der EVSt wären diese Preise im norddeutschen Weidemastgebiet auf ein nicht vertretbares Niveau abgesunken. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß mit den Marktentnahmen im norddeutschen Weidemastgebiet eine Produktionsverlagerung von der Milch zum Rindfleisch nur bedingt und regional gefördert werden kann. Ein allgemeiner Anreiz zur Produktionsverlagerung kann in erster Linie durch eine Verbesserung der Preisrelation zugunsten des Rindfleisches erreicht werden. Die Bundesregierung wird sich deshalb weiterhin mit Nachdruck in Brüssel für eine Anhebung des Orientierungspreises und andere Maßnahmen zur Umstellung von der Milchproduktion auf die Rindermast einsetzen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dasch (Drucksache VI/1253 Frage A 69) : Ist sich die Bundesregierung bei ihrem Vorschlag far ein einzelbetriebliches Förderungsprogramm der Landwirtschaft -darüber im klaren, daß die Nichtanrechnung außerbetrieblicher Einkommen praktisch alle gut geführten und rationalisierungsfähigen Zuerwerbsbetriebe der Gegenwart und die aus dem Vollerwerb ausscheidenden Zuerwerbsbetriebe der Zukunft aus der Investitionsförderung ausschließt und damit die Umorientierung von Vollerwerbsexistenzen zu landwirtschaftlichen Zuerwerbsexistenzen weitgehend verhindert? Nach dem Hearing vor dem Ernährungsausschuß dieses Hohen Hauses und nach der Besprechung mit den Agrarministern der Länder in meinem Hause ist am 6. Oktober 1970 eine überarbeitete Fassung des Programms fertiggestellt worden. Zu der von Ihnen angeschnittenen Frage heißt es dort: „Das Reineinkommen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen errechnet sich aus dem Betriebseinkommen zuzüglich Einnahmen aus nichtgewerblichen Nebenbetrieben sowie aus Zinsen, Mieten und Pachten abzüglich Ausgaben für nichtgewerbliche Nebenbetriebe sowie an Zinsen, Mieten und Pachten. Nichtgewerbliche Nebenbetriebe können z. B. sein: Brennerei, Sägewerk, Kiesgrube, Dienstleistungsbetriebe (Lohnunternehmung, Landschaftsgärtnerei), Fremdenpension. Außerdem werden die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit berücksichtigt. Die Einkünfte aus nichtgewerblichen Nebenbetrieben und unselbständiger Arbeit werden bis zu 3200 DM je Betrieb auf die Förderungsschwelle angerechnet." Damit wird Ihrem Anliegen, Herr Abgeordneter, voll Rechnung getragen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 16. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (Drucksache VI/ 1253 Fragen A 72 und 73) : Worauf ist es zurückzuführen, daß die Bundesmittel für die Gewährung von Prämien zur Forderung der langfristigen Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe — jedenfalls in Niedersachsen — für das Haushaltsjahr 1970 nicht ausreichen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Haushaltsmittel in ausreichendem Maße jedenfalls für diejenigen Fälle zur Verfügung zu stellen, in denen Bewilligungsbescheide bereits ergangen sind? Im Jahre 1969 sind von 5,0 Mill. DM, die zur Förderung der langfristigen Verpachtung zur Verfügung standen, 2,4 Mill. DM von den Ländern abgerufen worden. 6,0 Mill. DM mußten deshalb für 1970 als ausreichend angesehen werden. In 1970 erfolgte auf Grund eines gestiegenen Antragsvolumens eine Aufstockung der Mittel um 5,0 Mill. DM auf 11,0 Mill. DM. Die einzelnen Bundesländer bekamen Länderquoten zugewiesen, die sich an dem Abruf der Mittel 1969 orientierten. Da das Land Niedersachsen 1969 keine Mittel abgerufen hat, bekam es 1970 eine relativ niedrige Quote bei der Verteilung der 6 Mill. DM. Bei der Aufstockung auf 11,0 Mill. DM wurde Niedersachsen bereits bessergestellt. Die zur Zeit bestehenden Überhänge bei den Ländern sind uns bekannt. Ich hoffe, daß es durch Mittel, die bei den Marktausgaben frei werden, möglich wird, mit Zustimmung des Haushaltsausschusses diese Überhänge voll bedienen zu können. 4116 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (Drucksache VI/1253 Frage A 74) : Ist die Bundesregierung bereit, die Rechtsunsicherheit, die sich aus § 41 Abs. 1 Buchstabe a Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte in Verbindung mit § 42 Abs. 1 ergibt, dahin gehend zu klären, daß das 60. Lebensjahr auch nach der gesetzlich begrenzten Frist der Landabgabe bis zum 31. Dezember 1973 vollendet werden kann, um die Bedingungen zum Bezug der Landabgaberente zu erfüllen? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die derzeit geltende Fassung des Gesetzes zu Rechtsunsicherheit führt. Aus der Zielsetzung des Gesetzes ergibt sich, daß zunächst nur die Fälle erfaßt werden sollten, bei denen neben der Strukturverbesserung auch die persönlichen Leistungsvoraussetzungen bis 31. Dezember 1973 erfüllt werden. Insofern besteht Übereinstimmung mit dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (Erlaß vom 26. August 1970 — IV b 4 — 4587.2 — 2521/70). Im übrigen würde eine andere Auffassung zu dem unvertretbaren Ergebnis führen, daß ein heute dreißigjähriger Landwirt, der bis zum 31. Dezember 1973 strukturverbessernd abgibt, im Jahre 2000 Antrag auf Landabgaberente stellen könnte. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß jüngere Landwirte, die ihr Unternehmen strukturverbessernd abgeben und eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnehmen, von der Möglichkeit der Nachversicherung in der Rentenversicherung der Arbeiter oder Angestellten, die durch das 5. Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte geschaffen werden soll, Gebrauch machen sollten. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 15. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/1253 Frage A 75): Ist die Bundesregierung bereit, regional Sondergenehmigungen zum sogenannten gemeinsamen Einschlagen von überschüssigem Obst in Abfindungsbrennereien auch dann zu erteilen, wenn zwar auf Bundesebene eine überdurchschnittliche Obsternte nicht vorliegt, aber in bestimmten Gebieten, z. B. in Rheinland-Pfalz, ein Überschuß an Obst besteht? Monopolrechtliche Erleichterungen zur Verwertung von Obstüberschüssen über den Brennkessel sind nur bei außergewöhnlich guten und weit über dem langjährigen Bundesdurchschnitt liegenden Ernten zu vertreten. Wenn auch die Ernteerwartungen in manchen Teilen des Bundesgebietes unterschiedlich sein können, so können monopolrechtliche Sondermaßnahmen aber nur dann zugelassen werden, wenn die allgemeine Erntesituation dies erfordert. Das Privileg, Branntwein unter Abfindung herzustellen, bietet den Obsterzeugern in Süd- und Südwestdeutschlad ohnehin schon eine Möglichkeit zur Verwertung von Ernteüberschüssen, die Obsterzeugern in anderen Teilen des Bundesgebietes — z. B. in Niedersachsen und Westfalen — verschlossen bleibt. Regionale Sondermaßnahmen wie die Zulassung des gemeinsamen Einschlagens würden dieses Privileg in nicht zu vertretendem Maße erweitern. Außerdem darf nicht übersehen werden, daß gerade das gemeinsame Einschlagen die in Abfindungsbrennereien ohnehin schwierige Steueraufsicht vor kaum lösbare Aufgaben stellt. Abschließend darf ich darauf verweisen, daß der Gesetzgeber in der 1965 neu geschaffenen Form der Obstgemeinschaftsbrennerei eine Einrichtung geschafften hat, mit der die Obsterzeuger praktisch jeden Obstüberschuß rationell verwerten können. Auf diese Möglichkeit der Obstverwertung ist in den vergangenen Jahren bei der Erörterung von monopolrechtlichen Ausnahmeregelungen immer wieder eindringlich hingewiesen worden. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bittelmann (Drucksache VI/1253 Fragen A 78 und 79) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die Altershilfe für Landwirte noch während dieser Legislaturperiode zu einer dynamischen Rente weiterzuentwickeln? Wenn ja, wie würden sich bei einer dynamischen Rente für Landwirte Beiträge und Leistungen zueinander verhalten? Die Altershilfe für Landwirte ist ab 1. Oktober 1957 in Kraft getreten. Erst seit diesem Zeitpunkt können Beiträge gezahlt werden. Die Voraussetzung für die Gewährung des Altersgeldes bei Vollendung des 65. Lebensjahres ist nämlich die Entrichtung von Beiträgen für 180 Kalendermonate zur landwirtschaftlichen Altershilfe. Aber gegenwärtig wird noch die fehlende Beitragsleistung durch den Nachweis einer entsprechend langen Unternehmertätigkeit ersetzt. Diese Übergangszeit, in der also die Landwirte die Beitragsvoraussetzungen noch nicht erfüllen können, läuft am 30. September 1972 aus. Dies wird Rechtsänderungen zu diesem Zeitpunkt erfordern. In die damit verbundenen Überlegungen wird auch die Frage einer dynamischen Gestaltung der Beiträge und Leistungen einbezogen. Da die Vorarbeiten dafür noch nicht abgeschlossen sind, kann ich auf Ihre zweite Frage gegenwärtig im einzelnen noch nicht eingehen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4117 Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/1253 Frage A 80) : Da nach § 21 des Berufsbildungsgesetzes vom 16. August 1969 durch Rechtsverordnung bestimmt werden kann, daß der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer oder zusätzlicher fachlicher Kenntnisse nachzuweisen ist, frage ich die Bundesregierung, wann mit dem Erlaß dieser Rechtsverordnung zu rechnen ist, die Inhalt, Umfang und Abschluß von Fortbildungsmaßnahmen für Ausbildungskräfte regelt? Mit § 21 des Berufsbildungsgesetzes ist die Rechtsgrundlage geschaffen worden, die Ausbildung der Ausbilder bundeseinheitlich zu regeln. Die Vorarbeiten für den Erlaß entsprechender Rechtsverordnungen sind aufgenommen. Der nach dem Berufsbildungsgesetz zur Beratung der Bundesregierung in Grundsatzfragen eingerichtete Bundesausschuß für Berufsbildung befaßt sich zur Zeit mit der Entwicklung von Kriterien für die Eignung der Ausbilder. Ich darf Ihnen versichern, Herr Kollege, daß wir diesen Verordnungen große Bedeutung zumessen. In diesem Zusammenhang darf nicht verkannt werden, daß mit dem Erlaß von Vorschriften nach § 21 Berufsbildungsgesetz eine grundlegende Neuorientierung der Ausbilder-Ausbildung — in Richtung auf einen förmlichen Qualifikationsnachweis für Ausbilder — vollzogen wird. Das bedingt personelle, organisatorische und finanzielle Umstellungsschwierigkeiten, denen durch Übergangslösungen Rechnung getragen werden muß. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache VI/1253 Fragen A 81 und 82) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß mit der jetzigen Regelung bezüglich der Bräuteversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz außergewöhnliche Härten entstehen? Ist die Bundesregierung bereit, ein neues Rundsdireiben hei-auszugeben, wodurch die Bräuteversorgung gegenüber bisher erheblich erleichtert wird, und zwar dahin gehend, daß in all den Fällen, in denen aus dem Verlöbnis ein Kind hervorgegangen ist und in denen der Lebensunterhalt nicht auf andere Weise sichergestellt ist, Bräuteversorgung grundsätzlich gewährt werden kann? Sie wissen, Herr Abgeordneter, daß die Verlobte im geltenden Kriegsopferrecht nicht zum Personenkreis der versorgungsberechtigten Hinterbliebenen zählt. Das Bundesversorgungsgesetz kennt — ebenso wie das übrige Sozialrecht und wie auch das Beamtenrecht — keine Leistungen für hinterbliebene Bräute. Die Verlobten von gefallenen oder kriegsverschollenen Soldaten können deshalb nur im Wege des Härteausgleichs nach § 89 Bundesversorgungsgesetz und nur in ganz besonderen Härtefällen wie Kriegerwitwen versorgt werden. Die jetzigen Härteausgleichs-Regelungen halten sich in dem vom Gesetzgeber gesetzten Rahmen und folgen überdies uneingeschränkt der Rechtsprechung. Sie sollen außergewöhnliche Härten vermeiden, weshalb neuerdings auch kinderlose Bräute in die Versorgung einbezogen werden können. Jede weitergehende Verwaltungsregelung würde auch nach Meinung der Rechtsprechung eine nicht zulässige Erweiterung des Personenkreises durch die Exekutive bedeuten. Sie müßte daher dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/1253 Frage A 83): Gibt es Untersuchungen über die Häufigkeit von Arbeitsunfällen, die auf Sprachschwierigkeiten zwischen deutschen und ausländischen Arbeitnehmern zurückzuführen sind, und was unternimmt die Bundesregierung, um die sprachliche Verständigung am Arbeitsplatz zu fördern? Die Bundesregierung wird in ihrem nächsten Unfallverhütungsbericht, der in wenigen Monaten vorgelegt wird, die Unfallverhütung für ausländische Arbeitnehmer ausführlich behandeln. Spezielle Untersuchungen über einen möglichen Zusammenhang zwischen Unfallhäufigkeit und sprachlich bedingten Verständigungsschwierigkeiten sind in der Vergangenheit nicht durchgeführt worden. Um nähere Anhaltspunkte darüber zu gewinnen, hat mein Haus vor einiger Zeit die obersten Arbeitsbehörden der Länder und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung um Übermittlung von Erfahrungswerten zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage gebeten. Die bisher eingegangenen Antworten zeigen, daß ein Zusammenhang zwischen Sprachschwierigkeiten und Unfallhäufigkeit nicht ohne weiteres zu erkennen ist. Hierzu sind allerdings, wie ich hinzufügen will, noch eingehende Untersuchungen erforderlich. Unabhängig davon ist für das Arbeitsleben insgesamt die sprachliche Verständigung wichtig. Die Bundesregierung fördert deshalb finanziell Sprachkurse für ausländische .Arbeitnehmer. Sie läßt beim Goetheinstitut in Arolsen Sprachlehrer ausbilden, die in audiovisueller Methode auch Ausländer mit geringerer Schulausbildung innerhalb von drei Monaten etwa 700 bis 800 Worte Deutsch lehren. Diese Sprachkurse werden — soweit möglich — in die Anwerbeländer verlegt, damit die ausländischen Arbeitnehmer bereits über Deutschkenntnisse verfügen, wenn sie in die Bundesrepublik Deutschland 4118 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 einreisen. Bisher werden solche Kurse in Italien, Jugoslawien und Tunesien durchgeführt. In der Türkei werden sie vorbereitet. Neben der Förderung des Sprachunterrichts ist in diesem Zusammenhang noch erwähnenswert, daß die Berufsgenossenschaften Übersetzungen ihrer Unfallverhütungsvorschriften an ausländische Arbeitnehmer verteilen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/1253 Frage A 84) : Gibt es Untersuchungen über die gesellschaftliche Situation der Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland, und was unternimmt die Bundesregierung, um Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter stärker in unsere Gesellschaft einzugliedern? Ich darf darauf hinweisen, Herr Kollege, daß der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung dieses Hohen Hauses sich in Kürze mit dem von Ihnen angesprochenen Fragenkomplex befassen wird. Die Vertreter der Bundesregierung werden bei dieser Gelegenheit im Ausschuß eingehend über die Maßnahmen zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer berichten und dabei auf folgende Punkte besonderes Gewicht legen: — Verstärkung des Wohnungsbaues für ausländische Arbeitnehmer durch ein Sonderprogramm unter Einsatz von Mitteln des Bundes, der Bundesanstalt für Arbeit und der Länder; — Verbesserung der Richtlinien für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer; — Bemühungen um die Schulausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer, insbesondere durch Errichtung von Förderklassen und bessere Durchsetzung der Schulpflicht; — Maßnahmen zur beruflichen und sprachlichen Fortbildung ausländischer Arbeitnehmer unter besonderer Beachtung der Notwendigkeit, mit diesen Maßnahmen möglichst bereits in den Heimatländern der ausländischen Arbeitnehmer zu beginnen, — und schließlich Probleme der Familienzusammenführung. Sie werden Verständnis dafür haben, Herr Kollege, daß ich zu den einzelnen Punkten nicht schon an dieser Stelle unter Vorgriff auf die Ausschußberatungen ausführlich Stellung nehmen kann. Lassen Sie mich nur noch erwähnen, daß der Koordinierungskreis und der Länderausschuß „Ausländische Arbeitnehmer" beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bereits im Februar Grundsätze zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer aufgestellt haben; diese Grundsätze sind im April-Heft des Bundesarbeitsblattes veröffentlicht worden, das fast ausschließlich den Problemen ausländischer Arbeitnehmer gewidmet ist. Ich bin gern bereit, Ihnen diese Unterlage zuzustellen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (Drucksache VI/1253 Fragen A 98 und 99) : Hat die Bundesregierung inzwischen überprüft, ob es auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland Schulen gibt für Kinder griechischer Gastarbeiter, an denen „junta"-treue griechische Lehrer nach eigenem Plan unterrichten und die von der staatlichen Schulaufsicht ausgenommen sind? Gibt es eine Rechtsbasis für diese Schulen? An den öffentlichen Schulen in der Bundesrepublik wird mit den von den deutschen Behörden genehmigten Lehr- und Lernmitteln sowie nach den deutschen Lehrplänen und Unterrichtslinien unterrichtet. Hinsichtlich des Unterrichts, den Ausländerkinder an deutschen Schulen von Lehrkräften ihrer Muttersprache in Geschichte, Landeskunde und ggf. Religionslehre erhalten, vertreten die Länder z. T. die Ansicht, daß es sich um eine freiwillige Förderungseinrichtung handelt, bei welcher die deutsche Behörde keine Fachaufsicht, sondern lediglich eine Dienstaufsicht ausübt. Diese Förderkurse sind zum Teil auch außerhalb des öffentlichen Schulwesens als Privatschulveranstaltungen organisisert. Private Förderungsveranstaltungen der genannten Art fallen nicht unter die gesetzlichen Regelungen der Länder für das öffentliche Schulwesen. Sie können als private Schulen mit freiwilligem Besuch zugelassen werden, sofern sie die hierfür vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Als Beispiel sei Bayern genannt, das nach dem Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (EUG) vom 9. März 1969 solche Privatschulen genehmigt hat. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 15. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/1253 Frage A 100) : Zu welchem Ergebnis haben die vom Parlamentarischen Staatssekretär für Bildung und Wissenschaft, Dr. Klaus von Dohnanyi, auf meine Anfrage vom 2. Juni 1970 in Aussicht gestellte Prüfung der Texte griechischer Schulbücher in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geführt? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4119 Im Anschluß an die Mündlichen Anfragen vom 12. März und vom 2. Juni 1970 wurde die Ständige Konferenz der Kultusminister am 10. Juni 1970 gebeten, die in der Bundesrepublik verwendeten griechischen Schulbücher zu prüfen. Nach Mitteilung des Präsidenten der Kultusministerkonferenz vom 22. Juli 1970 haben sich die Kultusminister auf ihrer 137. Plenarsitzung am 2./3. Juli 1970 „mit dem Problem der Verwendbarkeit griechischer Schulbücher für den Unterricht von Kindern griechischer Arbeitnehmer an deutschen Schulen befaßt". Zunächst wurde der Schulausschuß der Kultusministerkonferenz mit der Angelegenheit betraut. In einem Zwischenbericht, der der Kultusministerkonferenz vorliegt, heißt es, daß in einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Landes Hessen mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eine Stellungnahme vorbereitet werden soll, an welcher auch das Schulbuchinstitut in Braunschweig beteiligt wird. Die Stellungnahme soll Grundlage für die Beantwortung des gesamten Fragenkomplexes werden und die Prüfung aller nach 1967 erschienenen griechischen Geschichts- und Heimatkundebücher sowie Lesebücher umfassen. Die Kultusministerkonferenz teilt zusätzlich mit, daß die Prüfung wegen der mit ihr verbundenen sprachlichen und rechtlichen Probleme besonders zeitraubend ist. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache VI/1253 Fragen B 1 und 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den deutschen Ostgebieten, in denen gegenwärtig noch rund 1,1 Millionen Deutsche wohnen — davon etwa 1 Million in (West-) Oberschlesien und Südostpreußen —, immer noch der Gebrauch der deutschen Muttersprache den Deutschen verwehrt ist; nicht nur im kulturellen Sektor und in den Kirchen, sondern weitgehend auch im Alltag in der Offentlichkeit? Ist die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen mit der polnischen Regierung dazu bereit, darauf zu dringen, daß den noch in der Heimat lebenden deutschen Staatsangehörigen neben der Möglichkeit zur Aussiedlung im Falle eines weiteren Verbleibens deutsche kulturelle und religiöse Betätigung zugebilligt und soziale Betreuung von der Bundesrepublik Deutschland her ermöglicht wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß nach den verfügbaren Unterlagen etwa die von Ihnen genannte Zahl deutscher Staatsangehöriger nach Kriegsende und nach Abschluß der Aussiedlungsaktionen in den unter polnischer Verwaltung gestellten Gebieten des Deuschen Reiches zurückblieben. Ergänzend zu dieser Zahl ist allerdings zu bemerken, daß im Verlauf der vergangenen zwanzig Jahre mehrere hunderttausend Personen aus dem polnischen Bereich in die Bundesrepublik Deutschland und in die Deutsche Demokratische Republik umgesiedelt sind. Es gibt keine statistischen Unterlagen über die genaue Zahl heute noch in diesen Gebieten lebender Personen deutscher Muttersprache. Der Bundesregierung ist bekannt, daß es im Gegegensatz zu anderen osteuropäischen Staaten in Polen keine Minderheitenrechte für Deutsche gibt. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (Drucksache VI/1253 Frage B 3) : Sieht die Bundesregierung nach der Unterzeichnung des Moskauer Vertrags eine Möglichkeit, daß die Sowjetunion die Assoziierung Osterreichs an die EWG tolerieren wird? Die Bundesregierung betrachtet den deutsch-sowjetischen Vertrag vom 12. August d. J. als wichtigen Schritt zur Entspannung des Ost-West-Verhältnisses. Obwohl der Vertrag insoweit über das bilaterale deutsch-sowjetische Verhältnis hinauswirkt, die noch nicht abzusehen, inwieweit er die spezielle Frage einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Österreich und der EWG berührt. Die Bundesregierung hat den Eindruck, daß die sowjetische Führung heute die EWG und die weitere wirtschaftliche Integration in Europa als Gegebenheit zu akzeptieren beginnt. Es erscheint deshalb durchaus denkbar, daß sie eine Teilnahme Österreichs an einer solchen Integration toleriert. Über die Form dieser Teilnahme läßt sich noch nichts sagen, da die Gespräche zwischen Österreich und der EWG noch nicht begonnen haben und Osterreich seine Vorstellungen von einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der EWG noch nicht präzisiert hat. Die Gestaltung des österreichischen Verhältnisses zur EWG wird sich wie bisher auch in Zukunft zweifellos an den durch den Staatsvertrag von 1955 gegebenen Möglichkeiten orientieren. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/1253 Fragen B 4 und 5) : 4120 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Sieht die Bundesregierung zur Vermeidung von Härten eine Möglichkeit, § 1 der Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen vom 20. Januar 1942 (Reichsgesetzbl. I S. 40) entsprechend auf Fälle des § 9 n. F. Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes anzuwenden, wenn Ehepartner aus beruflichen und anderen Gründen ihren Wohnsitz nicht in die Bundesrepublik Deutschland verlegen können? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn eine solche Anwendung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht möglich ist? Die Bundesregierung sieht eine Möglichkeit, zur Vermeidung von Härten § 1 der Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen vom 20. Januar 1942 (Reichsgesetzbl. I S. 40) anzuwenden, wenn die Ehepartner aus beachtlichen Gründen den Aufenthalt nicht in das Inland verlegen können und wenn im übrigen die Voraussetzungen des § 9 RuStAG für eine Einbürgerung des ausländischen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen erfüllt sind. Bei Einbürgerinnen vom Ausland her sind jedoch Beschränkungen, die sich aus völkerrechtlichen Bindungen ergeben, zu beachten. Danach werden solche Einbürgerungen in Fällen staatsangehörigkeitsrechtlicher Schutzlosigkeit zulässig sein; das wird beispielsweise gelten, wenn eine Ausländerin, die einen deutschen Staatsangehörigen heiratet, nach der Rechtsordnung ihres Heimatstaates ihre bisherige Staatsangehörigkeit verliert. Im übrigen wird aber auch in diesen Ausnahmefällen eine Einbürgerung davon abhängig sein, daß nach den besonderen Umständen des Einzelfalles eine Anpassung an deutsche Lebensformen zu erwarten ist. Bei dieser Rechtslage dürfte es nicht erforderlich sein, eine Gesetzesänderung zu erwägen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/1253 Frage B 6) : Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß in der Erklärung des Bundesministers des Innern vom 16. Mai 1966, wonach die Einstellung von Abschlußschülern einer Sonderschule in eine Laufbahn des einfachen Dienstes nicht möglich sei, eine Herabsetzung der Bemühungen bei der Errichtung und Förderung von Sonderschulen zu erblicken sei, und ist sie bereit, eine Änderung herbeizuführen? Im Rahmen ihrer gesellschaftspolitischen Ziele unterstützt die Bundesregierung nachdrücklich alle Bestrebungen, Schüler mit Sonderschulabschluß voll in die Berufswelt zu integrieren. Nach den Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Bundesbeamtengesetzes und der Bundeslaufbahnverordnung ist für eine Einstellung in die Laufbahn des einfachen Dienstes mindestens der erfolgreiche Besuch einer Volksschule (Hauptschule) oder eine entsprechende Schulbildung vorausgesetzt. Diese Anforderungen sind ausgerichtet auf Art, Schwierigkeit und Verantwortungsgrad der Aufgaben, die das Gesamtbild der Tätigkeiten des einfachen Dienstes bestimmen. Bei der Entscheidung, welche Schulbildung dem erfolgreichen Besuch einer Hauptschule entspricht, richtet sich die Bundesregierung nach den Feststellungen und Empfehlungen der Kultusminister der Länder. Es wird darauf ankommen, auf Grund weiterer Untersuchungen Maßstäbe zu finden, nach denen der an Sonderschulen erreichte Bildungsstand zur Bildungsebene des Hauptschulabschlusses in Beziehung gesetzt werden kann. Dies würde die Grundlage dafür schaffen, daß — ggf. durch Änderung der Beamtengesetze — Sonderschülern mit entsprechendem Leistungsstand der Zugang zum einfachen Dienst eröffnet werden kann. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, daß bisher schon Bewerber ohne Hauptschulabschluß als „andere Bewerber" in den einfachen Dienst eingestellt werden können, wenn dies auch erst nach vollendetem 30. Lebensjahr möglich ist. Das in Ihrer Frage erwähnte Rundschreiben vom 16. Mai 1966 befaßt sich im übrigen nicht mit der Einstellung von Sonderschülern in den einfachen Dienst, sondern mit der Frage, inwieweit der nicht beendete Besuch einer weiterführenden Schule dem Hauptschulabschluß gleichgestellt werden kann. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/1253 Fragen B 7 und 8) : Für welche Bereiche sind Hilfsmaßnahmen für Jordanien besonders notwendig? In welcher Weise (Bereiche und Kosten der Hilfsmaßnahmen) beteiligen sich die Bundesregierung und die Hilfsorganisationen der Bundesrepublik Deutschland an diesen Hilfsmaßnahmen? Die militärische Auseinandersetzung zwischen Jordaniern und Palästinensern im Verlauf des vergangenen Monats hat humanitäre Hilfe für die Bevölkerung Jordaniens vornehmlich auf dem Gebiet der ärztlichen und der Lebensmittelversorgung dringend notwendig gemacht. Hilfe ist daneben auch bei der Unterbringung der Bevölkerungsteile erforderlich, die ihre Unterkünfte verloren haben. In der nächsten Zukunft wird es gegebenenfalls darauf ankommen, der jordanischen Regierung Beistand bei der endgültigen Wiederherstellung der Wasser- und Stromversorgung zu leisten. Die Bundesregierung hat bisher 500 000 DM für die Katastrophenhilfe für Jordanien bereitgestellt. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4121 Mit diesen Mitteln hat sie Hilfsaktionen auf dem Gebiet der ärztlichen Versorgung in Zusammenarbeit mit deutschen privaten Hilfsorganisationen durchgeführt oder deren Hilfsmaßnahmen finanziell unterstützt, sofern die Durchführung andernfalls nicht gewährleistet gewesen wäre. So ist Anfang dieses Monats ein aus Bundesbeständen bereitgestelltes Feldhospital mit 50 Betten mit vom Bund gecharterten Flugzeugen nach Amman geflogen worden. Die personelle Betreuung des Hospitals hat das Deutsche Rote Kreuz übernommen. Der Bund hat ferner den Transport eines Feldlazaretts mit 30 Betten nebst Begleitfahrzeugen von medico international sowie eines Klinomobils von Terre des Hommes — Deutschland — jeweils mit dem erforderlichen ärztlichen Personal — veranlaßt und finanziert. Das 50-Betten-Hospital, das einen Wert von 500 000 DM besitzt, ist in Amman. eingesetzt, das 30-Betten-Lazarett, dessen Wert 180 000 DM beträgt, und das Klinomobil finden in Nordjordanien Verwendung. Die genannten Haushaltsmittel erlaubten ferner den Einsatz einiger Kräfte des Technischen Hilfswerks in Amman. Deren Aufgabe war es, dringende technische Reparaturen — soweit kurzfristig an Ort und Stelle möglich — durchzuführen und die Möglichkeiten für größer angelegte Hilfsmaßnahmen des Technischen Hilfswerks zu prüfen. Es hat sich dabei allerdings herausgestellt, daß insbesondere auf dem Gebiet der Wasser- und Stromversorgung ausgedehnte Reparaturen erforderlich sind, die die Kapazität des Technischen Hilfswerks weit übersteigen. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat sich bereit erklärt, neben insgesamt 5 040 Tonnen Mehl, die wegen der Katastrophenfolgen beschleunigt ausgeliefert werden, Haushaltsmittel in Höhe von mehreren 100 000 DM für weitere Lebensmittelieferungen bereitzustellen. Hiervon sind bisher 60 000 DM für eine Sendung von 24 Tonnen Rindfleischkonserven verbraucht, die der Bund auf dem Luftwege nach Amman gebracht hat. Weitere Lieferungen hochwertiger Nahrungsmittel werden folgen. Für Wiederaufbaumaßnahmen in den Flüchtlingslagern Jordaniens wird voraussichtlich der Fond der Bundesregierung für Hilfen an arabische Flüchtlinge herangezogen werden. Die deutschen privaten Hilfsorganisationen haben in Abstimmung mit der Bundesregierung zusätzlich folgende Hilfe geleistet: Deutsches Rotes Kreuz Medikamente, Blutersatzmittel, Verbandstoffe im Werte von 235 000 DM Kindernahrung im Werte von 70 000 DM Deutscher Caritasverband Decken, Bekleidung im Werte von 80 000 DM Zelte im Werte von 150 000 DM eine Geldspende von 20 000 DM Weitere Lebensmittel sind bereitgestellt. Diakonisches Werk Zelte, Decken, Matratzen, Bekleidung im Werte von 500 000 DM medico international Medikamente, ärztliches Gerät im Werte von 25 000 DM Die Güter wurden auf dem Luftweg unter Übernahme vergleichsweise hoher Frachtkosten in die Notgebiete gebracht. Anlage 42 Schriftliche Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 13. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Säckl (Drucksache VI/1253 Fragen B 9 und 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Nachforschungen der deutschen Polizei wegen des Mordes am 17 Jahre alten André Redon am 8. August 1970 bei Kassel Tatverdacht gegen einen Angehörigen der US-Streitkräfte ergeben haben, aber nicht weitergeführt werden konnten, weil die amerikanische Kriminalpolizei in Deutschland ihre Mitwirkung bisher versagt hat? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, und ist sie bereit, die amerikanischen Polizeibehörden zur Mitarbeit an der Aufklärung des Mordes zu veranlassen? Nach Auskunft des hessischen Ministeriums der Justiz sind die Ermittlungen wegen Verdachts des Mordes an dem französischen Staatsangehörigen André Redon nicht behindert worden. Die amerikanische Kriminalpolizei (CID) sowie das US-Hauptquartier in Heidelberg haben die zuständigen deutschen Behörden bei den erforderlichen Ermittlungen unterstützt. Klagen über mangelnde Zusammenarbeit sind von den beteiligten deutschen Stellen nicht erhoben worden. Die Bundesregierung hat daher keine Veranlassung, die amerikanischen Militärbehörden an die Verpflichtung zur gegenseitigen Unterstützung bei Ermittlungen in Strafsachen zu erinnern. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Bayerl vom 15. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache VI/1253 Fragen B 11 und 12) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Sport zur Resozialisierung der Strafgefangenen verstärkt zu berücksichtigen? Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen von Sport-und Jugendverbänden, so der Deutschen Sportjugend, um die Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürger nachdrücklich zu unterstützen? 4122 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Die sportliche Betätigung kann als eines der vielfältigen Mittel zur Behandlung der Gefangenen für die Eingliederung des straffällig Gewordenen in die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sein. Einmal ist der Sport geeignet, schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken, zum anderen gibt er dem Gefangenen sinnvolle Möglichkeiten zur Verwendung seiner freien Zeit. Die vom Bundesminister der Justiz berufene Strafvollzugskommission hat in ihren Grundsätzen zum Thema „Erwachsenenbildung und Freizeit" folgendes vorgeschlagen: a) Die sportliche Ausbildung ist Unterrichtsfach. Sportstätten mit der nötigen Ausrüstung sind zu schaffen. Die Leitung des Sports durch entsprechend ausgebildete Kräfte muß sichergestellt sein. b) Darüber hinaus ist die Pflege des Sports ein wesentlicher Zweig der Freizeitgestaltung. In der Freizeit sind Sportgruppen einzurichten. Der Sportverkehr dieser Gruppen mit der Außenwelt ist zu fördern. Möglichkeiten zum Erwerb von sportlichen Abzeichen innerhalb dieser Gruppen sind zu schaffen. Damit sind nach Auffassung der Bundesregierung im wesentlichen die Möglichkeiten aufgezeigt, den Sport zur Resozialisierung der Gefangenen verstärkt zu berücksichtigen. Die nähere Ausgestaltung der sportlichen Veranstaltungen in den Justizvollzugsanstalten obliegt den hierfür zuständigen Landesjustizverwaltungen. Die Bemühungen der Sport- und Jugendverbände um die Wiedereingliederung straffällig Gewordener werden von der Bundesregierung begrüßt. Es steht zu hoffen, daß durch derartige Sportkontakte das Verständnis der Allgemeinheit für die Probleme der Gefangenen und Entlassenen geweckt wird und dadurch die Eingliederung des Straffälligen in die Gemeinschaft erleichtert wird. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterstützt die Bundesregierung daher solche Initiativen nachdrücklich. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 13. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Blumenfeld (Drucksache VI/1253 Frage B 13) : Betrachtet die Bundesregierung den von der Finanzbehörde Hamburg im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen herausgegebenen Erlaß, wonach „Aufwendungen für Besuchsreisen zu Angehörigen in die DDR oder in Ost-Berlin auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn es sich um nahe Angehörige handelt, die durch die besonderen Verhältnisse in der DDR und in Ost-Berlin daran gehindert sind, mit dem Besucher in engerer Gemeinschaft zu leben" als Maßnahme im Sinne menschlicher Erleichterungen und zur Aufrechterhaltung der persönlichen Beziehungen? Die von Ihnen aufgeworfene Frage ist bereits von anderer Seite an das Bundesfinanzministerium herangetragen und im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, von denen die Einkommensteuer verwaltet wird, geprüft worden. Dabei sind die bedauerlichen Umstände nicht verkannt worden, die die Aufrechterhaltung der menschlichen Beziehungen zu nahen Angehörigen in der DDR und in Ost-Berlin durch Besuchsreisen erschweren. Steuerlich darf dabei jedoch nicht übersehen werden, daß Aufwendungen für Besuchsreisen zu nahen Angehörigen grundsätzlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung sind, die nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden können. An dieser rechtlichen Beurteilung ändert sich nichts dadurch, daß die Angehörigen in der DDR oder in Ost-Berlin wohnen. Denn eine Anerkennung von Reisekosten als außergewöhnliche Belastung kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn die Reise durch besondere Umstände bedingt ist, wie z. B. durch die schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen. Die Bundesregierung ist nach wie vor bemüht, menschliche Erleichterungen für die Beziehungen mit Bewohnern der DDR und Ost-Berlins herbeizuführen. Nach geltendem Recht besteht jedoch, wie dargelegt, keine Möglichkeit, Aufwendungen für Besuchsreisen zu nahen Angehörigen in diesen Gebieten generell als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 13. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogt (Drucksache VI/1253 Fragen B 14 und 15) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Finanzämter Lörrach und Freiburg, daß Anpassungsnachzahlungen für 1969 im Sinne des § 35 des Einkommensteuergesetzes Vorauszahlungen sind und somit in den vom Gesetz über die Erhebung eines Konjunkturzuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer bestimmten Zeitraum fallen? Trifft es nach den Erfahrungen der Bundesregierung zu, daß auch andere Finanzämter den Konjunkturzuschlag für Zahlungen erheben, die das Jahr 1969 betreffen? Zu den Vorauszahlungen, zu denen nach dem Gesetz über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer vom 23. Juli 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1125) ein Konjunkturzuschlag zu entrichten ist, gehören auch die Vorauszahlungen, die nach § 35 Abs. 2 vorletzter und letzter Satz des Einkommensteuergesetzes nachträglich für das Kalenderjahr 1969 zur Anpassung an die Steuerschuld dieses Kalenderjahres festgesetzt werden, sofern sie in der Zeit nach dem 31. Juli 1970 und vor dem 1. Juli 1971 erstmalig fällig werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4123 Es ist jedoch zu beachten, daß allgemein eine nachträgliche Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 1969 nicht mehr vorgenommen wird, wenn die Steuererklärung für 1969 abgegeben worden ist. Die Abgabefrist lief Ende Mai 1970 ab, die generell verlängerte Frist für Erklärungen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu erstellen sind, endet mit Ablauf dieses Monats. Unter diesr Einschränkung sind Ihre beiden Fragen zu bejahen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/ 1253 Frage B 16) : Wieviel Milliarden D-Mark haben durch die Teuerung die deutschen Sparer in den 19 Jahren eingebüßt, da die Richtlinien der Bundesregierung von Kanzlern der CDU/CSU bestimmt wurden, wenn man die Berechnungsmethode zugrunde legt, die der CDU-Generalsekretär Dr. Heck am 20. September in einem Interview mit dem Südwestfunk anstellte? Die Berechnungsmethode des Herrn Kollegen Dr. Heck ist in mehrfacher Hinsicht irreführend. Sie sollte nicht dadurch aufgewertet werden, daß wir die gleiche oberflächliche Rechenoperation auf die Jahre der CDU-Wirtschaftspolitik anwenden. Das Ergebnis wäre schon deshalb wenig aussagefähig, weil die Ersparnisse der privaten Personen in langfristigen Geldanlagen ohne Aktien, die ja bekanntlich Sachwerte repräsentieren, Ende 1969 schätzungsweise um rd. 100 Mrd. DM höher waren als 1966. Sie sind in der Zeit, in der ein SPD-Minister die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik trägt, von rd. 212 Mrd. DM auf 312 Mrd. DM, also um nahezu 50 % gestiegen. Es gäbe ein völlig falsches Bild, wollte man Zahlenbeispiele nach der „Methode Heck" nebeneinanderstellen. Diese Methode ist aber noch aus einem anderen Grund fragwürdig: Zum Sparen gehört der Zinsertrag; er kann nicht unterschlagen werden, wenn eine seriöse Rechnung aufgestellt werden soll, nur so läßt sich auch ein treffender Vergleich mit früheren Jahren ziehen. Betrachtet man z. B. die Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist, deren Zinsertrag an der unteren Skala liegt, so ergibt sich für die Jahre 1969 und 1970 in diesem Bereich ein Vermögenszuwachs von 3 Mrd. DM, das ist das Sechsfache des Vermögenszuwachses in den vergleichbaren Jahren 1965 und 1966, in denen nur ein Zuwachs von 1/2 Mrd. DM verblieb. Dieser Vergleich hat auch Gültigkeit für andere Jahre, in denen die Regierung von der CDU/CSU getragen wurde. Denn einem durchschnittlichen Realzins (Nominalzins abzüglich Preissteigerung) von 1/2 % in den Jahren 1962 bis 1965 steht für das Jahr 1970 ein Realzins von gut 11/4 % gegenüber. Diese Zahlen zeigen nicht nur, daß der Sparer besser abgeschnitten hat, als Dr. Heck mit seiner Methode ,glauben machen wollte, sondern auch besser als zu der Zeit, als Dr. Hecks Partei die Verantwortung trug. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (Drucksache VI/ 1253 Fragen B 17 und 18) : Trifft die Mitteilung der Allgäuer Zeitung vom 7. Oktober 1970 zu, wonach wegen der Kürzung der öffentlichen Mittel Entlassungen von Kräften im Straßenbau bevorstehen, die nicht alle vom Baugewerbe für Wohnungsbau aufgenommen werden können? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch regionale Mittelbereitstellungen diese Entwicklung zu verhindern? Die Kapazitäten der Straßenbauunternehmen im Allgäu sind z. Z. zwar nicht voll ausgelastet, größere Entlassungswellen als Folge hiervon sind jedoch nicht zu befürchten. Sofern vom Arbeitsmangel im Straßenbau betroffene Bauunternehmen auch Hochbauabteilungen haben, kann damit gerechnet werden, daß die im Straßenbau nicht mehr benötigten Arbeitnehmer in den Hochbaubereich dieser Firmen überführt werden können. Auch die Wiedereingliederung von Arbeitskräften reiner Straßenbauunternehmen in den Arbeitsprozeß wird angesichts der Wirtschaftslage keine besonderen Schwierigkeiten bereiten, wenn eine Weiterbeschäftigung in der Bauwirtschaft vielleicht auch nicht in jedem Fall möglich ist. Die Sperrungen von Bundesmitteln im Straßenbauhaushalt hatten auf die laufenden Straßenbaumaßnahmen im Allgäu keinen Einfluß. Es ist geplant, die Straßenbauarbeiten des Bundes im Jahr 1971 wie vorgesehen fortzuführen. Eine zusätzliche regionale Mittelbereitstellung für Straßenbauaufträge des Bundes im Allgäu ist nicht möglich. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (Drucksache VI/ 1253 Fragen B 19 und 20) : 4124 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Welche Verschuldung wurde bei der letzten Feststellung beim Bund, bei den Ländern und bei den Gemeinden (einschließlich der Gebietskörperschaften) ermittelt, und welche Zinsmehraufwendungen ergeben sich für diese Schuldner auf Grund der im Jahre 1970 durchgeführten Diskonterhöhungen? Wie lauten die entsprechenden Zahlen für die gesamte Wirtschaft (ohne Wohnungswirtschaft) und für die gesamte Wohnungswirtschaft? Die letzten vergleichbaren Zahlenangaben für alle Gebietskörperschaften liegen zum Stand Ende Juni 1970 vor. Nach den im Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 1970 veröffentlichten Statistiken betrug die Verschuldung der öffentlichen Haushalte insgesamt 116 272 Millionen DM. Auf die einzelnen Gebietskörperschaften entfielen hiervon: Bund 45 036 Millionen DM Länder 25 271 Millionen DM Gemeinden 37 700 Millionen DM (ERP/LAF 8 266 Millionen DM) Im Zeitraum des ersten Halbjahres 1970 ergaben sich folgende Änderungen des Schuldenstandes: Bund — 324 Millionen DM Länder — 499 Millionen DM Gemeinden +1 037 Millionen DM (ERP/LAF - 83 Millionen DM) Die Zinsentwicklung im ersten Halbjahr dürfte im wesentlichen nicht den Schuldenstand insgesamt, sondern vorwiegend die Neuverschuldung betroffen haben. Dabei lassen sich die Auswirkungen der Diskontsatzveränderungen vom 9. März 1970 (Erhöhung) und vom 16. Juli 1970 (Senkung) nicht isoliert darstellen, da die Zinsen der vielfältigen Schuldarten nur in mittelbarem Zusammenhang mit dem Diskontsatz stehen. Ein repräsentativer Zinssatz für alle Schuldaufnahmen des öffentlichen Bereichs existiert nicht. Allerdings könnten — wenigstens für die längerfristigen Schuldaufnahmen — die von der Deutschen Bundesbank ermittelten Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere (Anleihen der öffentlichen Hand) als Orientierung herangezogen werden. Im Zuge der restriktiven Zinspolitik ist diese Rendite innerhalb des ersten Halbjahres 1970 von 7,50 % p. a. (31. Dezember 1969) auf 8,88 (30. Juni 1970), angestiegen. Vor der Diskontsatzerhöhung am 9. März 1970 betrug die entsprechende Rendite 7,80 (27. Februar 1970); nach der Diskontsatzerhöhung 8,21 (31. März 1970). Zu Frage 2: Zum 31. Juli 1970 betrug die Verschuldung inländischer Unternehmen und Privater bei Kreditinstituten und auf dem Anleihemarkt rd. 415 Milliarden DM. Davon entfällt der größte Teil der Kredite auf die Wirtschaft. Eine aktuelle Aufteilung auf die Wohnungswirtschaft und die übrige Wirtschaft ist nicht möglich, weil die letzte veröffentliche Aufgliederung sich auf den Stichtag 30. September 1968 bezieht. Für diese Kredite sind unterschiedliche Zinsberechnungsverfahren zwischen den Kreditnehmern und den Kreditinstituten vereinbart worden. Insbesondere für mittel- und langfristige Bankkredite werden überwiegend, für Anleihen fast ausnahmslos Zinssätze vereinbart, die für die gesamte Kreditlaufzeit gelten. Auch werden nach der Freigabe der Sollzinsen die Zinsen für kurzfristige Kredite völlig frei und individuell ausgehandelt. Aus diesen Gründen ist nicht einmal eine Schätzung der Veränderungen der Zinsbelastung aufgrund der im Jahr 1970 durchgeführten Diskontsatzänderungen möglich. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/1253 Frage B 21) : Trifft die Behauptung des Verbandes der Haftpflicht-, Unfall-und Kraftverkehrsversicherer e. V. zu, daß schon die Zinsen aus einer Invaliditätssumme von 100 000 DM erheblich höher sind als die Rente, die Schüler und Studenten bei einer RVO-Regelung erreichen können? Bei der Behauptung des HUK-Verbandes bleiben nach meiner Auffassung drei entscheidende Tatsachen unberücksichtigt: 1. Die Privatversicherer zahlen nach den z. Z. bestehenden Verträgen höchstens 50 000 DM bei völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit. Eine Erhöhung der Versicherungssumme auf 100 000 DM ist erst in Aussicht gestellt worden, nachdem die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf über die Schüler-Unfallversicherung vorgelegt hatte. Die Verwirklichung ist somit keineswegs gesichert. 2. Die Darstellung des HUK-Verbandes läßt außer acht, daß die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gerade bei Schülern mit zunehmendem Lebensalter und entsprechend dem tatsächlichen oder mutmaßlichen beruflichen Aufstieg des Verletzten individuell erhöht und außerdem regelmäßig der allgemeinen Einkommensentwicklung angepaßt werden. 3. Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt neben den Rentenleistungen Heilbehandlung und Rehabilitation in zeitlich und finanziell unbegrenzter Höhe. Bei Vollinvalidität kommt außerdem die Zahlung eines Pflegegeldes in Betracht, das nach dem Stande vom 1. Januar 1971 bis zu 583 DM pro Monat betragen kann. Die Rente eines durch Schulunfall völlig erwerbsunfähig gewordenen Schülers wird im Jahre 1971 — je nach Alter — nach einem Ortslohn von 4000 bis 7000 DM berechnet werden und anfänglich zwische 220 und 380 DM pro Monat betragen. Im Bedarfsfall kommt ein Pflegegeld hinzu. Der Jahresarbeitsverdienst des Verletzten wird sich im Ver- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4125 laufe einiger Jahre erheblich steigern und im Endeffekt den Durchschnittsverdienst aller Versicherten, der im Augenblick bei ca. 14 000 DM pro Jahr liegt, erreichen. Das würde eine Rentenleistung zur Folge haben, die nach heutigem Stande bereits bei 780 DM monatlich liegt und an der weiteren Einkommensentwicklung voll teilnimmt. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß die Unfallrenten allein durch Retenanpassung seit 1964 um ca. 61 v. H. gestiegen sind und ab 1. Januar 1971 um weitere 9,3 y. H. angepaßt werden. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 12. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (Drucksache VI/1253 Frage B 22) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des EG-Vizepräsidenten Mansholt in AGRA-EUROPE vom 29. September 1970; „Struktur-, Sozial- und Preispolitik sind eng miteinander verbunden. Wenn die Regierungen erklären würden, sie könnten die Struktur- und Sozialpolitik nicht finanzieren, dann hätten wir wohl keine andere Möglichkeit als die, die Preise um 10 % zu erhöhen", und welche Konsequenzen zieht sie daraus? An anderer Stelle des Interviews weist der Vizepräsident der EG-Kommission, S. Mansholt, darauf hin, daß das einkommenspolitische Problem nicht durch generelle Preiserhöhungen zu lösen ist, insbesondere unter Berücksichtigung der strukturellen Überschüsse und der unterschiedlichen Betriebsgrößen in der Gemeinschaft. Er bringt ferner an anderer Stelle des Interviews zum Ausdruck, daß die Koordinierung der Strukturpolitik unter dem Gesichtspunkt der Solidarität durch eine gemeinschaftliche Teilfinanzierung ergänzt werden sollte. Die von Ihnen zitierte Äußerung muß — wenn sie richtig interpretiert werden soll — in diesem Zusammenhang gesehen werden. Die vom Vizepräsidenten der EG-Kommission aufgezeigte Verbindung zwischen Struktur-, Sozial- und Preispolitik wird von der Bundesregierung gesehen und stellt die Grundlage ihrer agrarpolitischen Bemühungen dar. Die von ihm genannte preispolitische Alternative stellt sich in dieser Form somit nicht für die Bundesrepublik, aber auch nicht für die Gemeinschaft, da nach Auffassung der Bundesregierung eine Gemeinschaftsfinanzierung nicht Voraussetzung ist für eine harmonisierte Strukturpolitik in der Gemeinschaft. Hierzu reicht nach ihrer Auffassung eine wirksame Koordinierung aus. Daß die Bundesregierung eine derartige Koordinierung der Strukturpolitik für notwendig hält, hat sie mehrfach betont und für ihre rechtliche Verankerung in der Verordnung des Rates 729/70 gesorgt. Ihre Bemühungen, im nationalen Bereich die notwendigen strukturellen und sozialen Maßnahmen zu treffen, werden auch deutlich in dem einzelbetrieblichen Förderungs- und sozialen Ergänzungsprogramm, für das die erforderliche finanzielle Grundlage geschaffen wird. Auf ihre preispolitischen Vorstellungen wird die Bundesregierung in Verbindung mit der Beantwortung der Großen Anfragen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-FDP-Fraktionen zur Agrarpolitik eingehen. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist die Bundesregierung bereit, die beiden Großen Anfragen ab 20. Oktober 1970 zu beantworten. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rinsche (Drucksache VI/1253 Frage B 23) : Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, dem Deutschen Bundestag einen jährlichen Bericht über die Lage der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen, in dem insbesondere die Wohnungs- und Bildungsprobleme und ihre Lösungsmöglichkeiten sowie die Fragen der gesellschaftlichen Integration der ausländischen Arbeitnehmer und des eventuellen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit dargestellt werden? Ein erster Schritt wird im Sinne Ihrer Frage bereits in Kürze getan: Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages hat mein Haus gebeten, im Ausschuß eingehend über die Probleme im Zusammenhang mit der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland zu berichten. Die Bundesregierung begrüßt die Möglichkeit, diesen wichtigen Fragenkreis mit dem Parlament zu erörtern. Bei den Ausschußberatungen wird sicherlich auch die Frage behandelt werden, in welcher Form und in welchen Zeitabständen der Deutsche Bundestag in Zukunft über die Lage der ausländischen Arbeitnehmer und die Bemühungen um ihre Eingliederung unterrichtet werden soll. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich dem Ergebnis der Beratungen an dieser Stelle nicht vorgreifen möchte. Die vielfältigen Probleme der Ausländerbeschäftigung erfordern, wie Sie wissen, eine Zusammenarbeit vieler verantwortlicher Stellen. Insofern bin ich auch für Ihre Initiative dankbar, die mit dazu beitragen wird, das öffentliche Interesse für diesen Problemkreis zu stärken. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (Drucksache VI/1253 Fragen B 24 und 25) : 4126 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Hält die Bundesregierung den Versicherungsschutz der Nur-Hausfrau für ausreichend hinsichtlich der zahlreichen häuslichen Unfälle mit Dauerschäden oder bei notwendiger Beschäftigung von Hilfskräften wegen längeren Krankenhausaufenthalts der Hausfrau und Mutter, die eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffene Familie darstellen? Ist die Bundesregierung bereit, die Nur-Hausfrau in die gesetzliche Unfallversicherung einzubeziehen, und welche Grundsätze müßten nach ihrer Ansicht bei einer derartigen gesetzlichen Regelung zugrunde gelegt werden? Wie Ihnen bekannt ist, sieht die Bundesregierung in der Unfallverhütung einen besonderen Schwerpunkt moderner Sozialpolitik. Ich habe dazu im einzelnen in meiner Antwort vom 11. September 1970 auf Fragen der Kollegen Dr. Schneider (Nürnberg) und Vehar Stellung genommen (zu Drucksache VI/1129, S. 21). Dabei habe ich betont, daß die zahlreichen. Unfälle im häuslichen Bereich besondere Initiativen erfordern, und u. a. auf die Intensivierung der Unfallforschung sowie darauf hingewiesen, daß im Bundeshaushalt 1971 zum ersten Mal überhaupt Mittel für Unfallforschung ausgewiesen sind, von denen 25% zweckgebunden für den häuslichen Bereich vorgesehen sind. Wenn zuverlässige Ergebnisse dieser Forschung vorliegen, wird sich auch zutreffender beurteilen lassen, wie die von Ihnen angesprochenen Probleme am ehesten gelöst werden können. Der in Ihrer zweiten Frage angedeutete Lösungsvorschlag, die nicht-erwerbstätige Hausfrau in die gesetzliche Unfallversicherung einzubeziehen, wirft schwierige sozialversicherungsrechtliche und finanzielle Probleme auf, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen. Was die Beschäftigung einer Hilfskraft bei längerem Krankenhausaufenthalt der Hausfrau angeht, muß man auch an die Fälle denken, in denen der Krankenhausaufenthalt nicht durch die Folgen eines Unfalles, sondern durch Krankheit verursacht worden ist. Wir werden deshalb allgemein prüfen, wie im Zuge der Weiterentwicklung der Krankenversicherung die Hauspflege im Krankheitsfall ausgebaut werden kann. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/ 1253 Frage B 26) : Ist die individuelle Betreuung der Landwirte durch ihre Krankenkasse noch sichergestellt, wenn kiinftig eine landwirtschaftliche Pflichtkrankenkasse nurmehr am Sitz einer landwirtschattlichen Alterskasse bestehen soll? Die Bundesregierung wird in Kürze die Frage einer gesetzlichen Regelung der Krankenversicherung der Landwirte erörtern. Sie wird hierbei auch prüfen, welche Änderungen in der Organisationsstruktur der Krankenversicherungsträger erforderlich sind und wie die soziale Betreuung der Landwirte und ihrer Familienangehörigen zu gewährleisten ist. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 13. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (Drucksache VI/1253 Frage B 27) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in Verfolg der auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) in der 67. Sitzung des Deutschen Bundestages erteilten Antwort (Stenographischer Bericht Seite 3680), Überprüfungen hinsichtlich einer weiteren Förderungswürdigkeit der Bildungsarbeit der DGB-Jugend, insbesondere der ÖTV-Jugend, anzustellen? Aus Mitteln des Bundesjugendplanes werden u. a. überregionale Maßnahmen zentraler Jugendverbände gefördert, zu denen die DGB-Jugend mit den Gliederungen der einzelnen Gewerkschaften auf Bundesebene gehört. Sie hat im Rahmen des Programms „Jugendarbeit zentraler Organisationen" im Rechnungsjahr 1970 für Kurse, Seminare und Arbeitstagungen der politischen Bildung eine Zuwendung in Höhe von 701 721 DM, davon für die Gewerkschaft ÖTV für 55 Veranstaltungen einen Zuschuß in Höhe von 68 134 DM, beantragt. Für diesen Zweck konnten der DGB-Jugend allerdings wegen Fehlens weiterer Mittel insgesamt nur 475 990 DM bewilligt werden. Diese Mittel sind bestimmt für Maßnahmen, die als Themen u. a. Informationen über die Gewerkschaften, die Diskussion ihrer Politik, das Verhältnis von. Theorie und Praxis und Debatten über das Selbstverständnis der Gewerkschaftsjugend haben. Dazu gehören auch die betrieblichen Probleme, die Situation der Jugendlichen am Arbeitsplatz und die Auseinandersetzungen um die Berufsbildung. Bei allen diesen Maßnahmen geht es darum, den Teilnehmern die Chancen der gewerkschaftlichen Arbeit für die Verbesserung der eigenen Situation und für die gesellschaftliche Reform zu verdeutlichen. Diese kurze Darstellung der Arbeit der DGB-Jugend zeigt, daß die politische und gesellschaftliche Thematik der Kurse und Seminare der DGB-Jugend weit gesteckt ist. In der Antwort des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung anläßlich der Fragestunde in der 67. Sitzung des Deutschen Bundestages kam bereits zum Ausdruck, daß es eine einzelne örtliche Gruppe der ÖTV-Jugend gewesen ist, die gegen eine Bundeswehrveranstaltung mit Flugblättern protestiert hat. Diese örtliche Aktion ist nicht aus Bundesmitteln gefördert worden. Solche Aktionen zu fördern, ist nach den Richtlinien des Bundesjugendplans auch Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung, Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4127 nicht möglich. Der lokale Vorgang in Oberhausen gibt der Bundesregierung keinen Anlaß, eine Überprüfung der Förderungswürdigkeit der gesamten Bildungsarbeit der DGB-Jugend, einschließlich der ÖTV-Jugend, vorzunehmen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Offergeld (Drucksache VI/1253 Frage B 28) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach der Ausbau der Bundesstraße 34 in Rheinfelden als eine der vordringlichsten Straßenbaumaßnahmen im Hochrheingebiet anzusehen ist, und bis wann ist mit der Durchführung dieser Maßnahme zu rechnen? Die Verbesserung der Verhältnisse im Zuge der Bundesstraße 34 in Rheinfelden ist als vordringlich anerkannt. Hierfür ist in der Ortsdurchfahrt ein Zwischenausbau vorgesehen. Nachdem zunächst der Abschluß der Kanalarbeiten abgewartet werden mußte, war beabsichtigt, im Anschluß daran (noch in diesem Jahr) mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die bereits bestehenden Bindungen für die in Baden-Württemberg zur Verfügung stehenden Bundesfernstraßenmittel lassen es jedoch leider nicht zu, weitere Maßnahmen noch in diesem Jahr anlaufen zu lassen. Hieraus ergibt sich zwangsläufig eine Verschiebung des Baubeginns in das Jahr 1971. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (Drucksache VI/1253 Frage B 29): Treffen Meldungen zu, nach denen der Bau der Rheinbrücke bei Geisenheim vorerst zurückgestellt worden sein soll, obschon diese Brücke im Bundesausbauplan in die Dringlichkeitsstufe I eingeordnet ist, und welche Gründe sind für diese Entscheidung maßgebend gewesen? Bei der Aufstellung des 1. Fünfjahresplanes 1971 bis 1975 hat es sich gezeigt, daß es infolge der Vielzahl von dringenderen Straßenbauvorhaben nicht möglich war, Mittel für den Bau der Rheinbrücke Geisenheim einzuplanen. Das Bauvorhaben wurde daher — wie auch viele andere Projekte der Dringlichkeitsstufe I — nicht in den 1. Fünfjahresplan aufgenommen. Zunächst werden die Rheinbrücken Koblenz, Germersheim und Neuwied gebaut. Die beiden erstgenannten sind im Bau. Mit der Brücke Neuwied soll 1972 begonnen werden. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (Drucksache VI/1253 Fragen B 30 und 31) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach über dem „Bamberger Straßenneubauamt bereits der Stab gebrochen ist", wie aus personellen und organisatorischen Änderungen des Amtes geschlossen werden kann? Muß aus diesen Veränderungen gefolgert werden, daß die dringenden Baumaßnahmen für den verbesserten Verkehrsausbau des dortigen Zonenrandgebiets sowie der angrenzenden Gebiete, darunter der Franken-Schnellweg und die Maintalautobahn, im ersten Fünfjahresplan nicht in Angriff genommen werden, und welche Maßnahmen im Fernstraßenbau sieht die Bundesregierung im Regierungsbezirk Oberfranken und im angrenzenden unterfränkischen Raum im ersten Fünfjahresplan vor? Das Straßenbauamt Bamberg hat die mit dem Bau und der Unterhaltung der Bundesstraßen zusammenhängenden Aufgaben wahrzunehmen. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Eine Auflösung dieses Amtes ist daher undenkbar. Neben dem Straßenbauamt besteht in Bamberg zur Abwicklung von Neubauaufgaben des Bundesfernstraßenbaues noch ein Straßenneubauamt. Auch dieses Amt wird seine Tätigkeit fortsetzen. Die Bayerische Straßenbauverwaltung trifft zur Zeit die Vorbereitungen, für dieses Neubauamt einen neuen Vorstand zu ernennen. Im übrigen sind diese organisatorischen Fragen allein Aufgabe der Bayerischen Straßenbauverwaltung. Veränderungen in der Struktur des Straßenbauamtes und des Straßenneubauamtes Bamberg sind nicht vorgesehen. Der Neubau und Ausbau von Bundesfernstraßen in Oberfranken und den angrenzenden Gebieten wird auch in dem 1. Fünfjahresplan fortgesetzt. Dazu gehört auch die Fertigstellung der Südumgehung von Schweinfurt im Zuge der künftigen Maintalautobahn sowie der Bau des Frankenschnellweges Nürnberg — Fürth — Erlangen — Bamberg. Die einzelnen Projekte werden im 1. Fünfjahresplan, der zur Zeit noch in Bearbeitung ist, festgelegt. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Storm (Drucksache VI/1253 Fragen B 32 und 33) : Kann die Bundesregierung sagen, wie lang im Durchschnitt die Wartezeiten für Fernsprechhaupt- und -zweieranschlüsse im Bereich der Oberpostdirektion Kiel sind, und welche Möglichkeiten zur Zeit in diesem OPD-Bereich geschaffen werden, um die Wartezeiten zur Errichtung von Fernsprechanschlüssen zu verkürzen? 4128 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich des Fernamtes Oldenburg in Holstein im Ortsnetz Heiligenhafen bei Anträgen zur Errichtung von Haupt- und Zweieranschlüssen mit einer Wartezeit von 2 bis 3 Jahren gerechnet werden muß, und ist die Bundesregierung in der Lage, hier Hinweise zur Abhilfe zu geben, insbesondere unter der Berücksichtigung, daß verstärkt eine Schaltung von Zweieranschlüssen betrieben werden könnte, um somit die Wartezeit bis zur Erstellung eines Fernsprechanschlusses zu verkürzen? Im Bereich der Oberpostdirektion Kiel lagen Ende August 1970 bei einem Bestand von 250 658 geschalteten Fernsprechanschlüssen (einschließlich Zweieranschlüsse) insgesamt 22 049 Anträge auf Einrichtung eines Fernsprechanschlusses vor. Innerhalb von 4 Wochen waren 14 086 Anschlüsse nicht herstellbar. Davon waren beantragt in den Jahren: 1970 1969 1968 1967 11 566 2 444 69 7 Länger als 13/4 Jahre warten demnach nur 76 Antragsteller. Mit der Herstellung ihrer Anschlüsse ist voraussichtlich noch in diesem Jahr zu rechnen, so daß zu Beginn des Jahres 1971 kein Antrag älter als 2 Jahre sein wird. Die Anzahl der eingerichteten Fernsprechanschlüsse ist von Jahr zu Jahr gesteigert worden: 1967 1968 1969 16 781 22 236 30 122 In diesem Jahr wird mit der Einrichtung von etwa 45 000 Anschlüssen gerechnet. Das bedeutet eine Steigerung innerhalb eines Jahres von etwa 50 %. Um die Zahl der noch unerledigt vorliegenden Anträge abzubauen und dem weiterhin unverhältnismäßig hohen Anstieg des Bedarfs gerecht zu werden, hat die Oberpostdirektion Kiel die vorgesehenen Investitionen für den Ausbau des Kabelnetzes und der Ortsvermittlungsstellen (ohne die Kosten für Hochbaumaßnahmen) von 66 Millionen DM im Jahre 1969 auf mehr als 82 Millionen DM im Jahre 1970 gesteigert. Analog zu den Bestrebungen der Deutschen Bundespost im gesamten Bundesgebiet werden auch hier trotz der außergewöhnlich hohen Investitionen und der stets steigenden Zahl an neu eingerichteten Fernsprechanschlüssen infolge der starken Nachfrage die Wartezeiten der Antragsteller in nächster Zeit nicht wesentlich verringert werden. Die Anstrengungen der Deutschen Bundespost zum Abbau der Warteliste und damit zur Verkürzung der Wartezeiten sind durch die begrenzten Kapazitäten im finanziellen und industriellen Bereich eingeengt. Die Liefer- und Montageleistungen der Fernmeldeindustrie lassen nur in beschränktem Umfange Steigerungen erwarten. Im Bereich des Ortsnetzes Heiligenhafen (Fernmeldeamtsbereich Kiel) liegen z. Z. 255 Anträge auf Herstellung eines Fernsprechanschlusses unerledigt vor. Die Anträge sind 1969 bzw. 1970 gestellt worden. Davon werden bis Ende dieses Jahres voraussichtlich etwa 200 Anträge nach Abschluß der Straßenbauarbeiten im Gebiet des Ferienzentrums Heiligenhafen ausgeführt werden. Danach wird die Beschaltungsfähigkeit der Ortsvermittlungsstelle — auch für Zweieranschlüsse — erschöpft sein. Aus diesem Grunde entfällt im vorliegenden Falle die Möglichkeit, durch die Schaltung weiterer Zweieranschlüsse der Anschlußnot abzuhelfen. Um weitere Anschlüsse in Betrieb nehmen zu können, hat die Oberpostdirektion Kiel bereits den Neubau einer Ortsvermittlungsstelle geplant. Mit einem Kostenaufwand von 1,3 Millionen DM soll im Jahre 1971 der Hochbau begonnen werden, dem der Einbau der technischen Einrichtungen — Kosten etwa 2,0 Millionen DM — folgen wird. Bedingt durch den erheblichen Arbeitsaufwand werden die technischen Einrichtungen allerdings erst Mitte 1973 in Betrieb gehen können. Aus diesem Sachverhalt resultiert offenbar die in Ihrer Anfrage genannte Wartezeit von 2 bis 3 Jahren. Meine Dienststellen haben jedoch bereits Maßnahmen erwogen, um diese Wartezeiten wesentlich zu verkürzen. Durch eine behelfsmäßige Erweiterung der bestehenden Ortsvermittlungsstelle sollen im nächsten Jahr die Voraussetzungen zur Anschaltung weiterer 400 Anschlüsse geschaffen werden. Dann sind auch entsprechend den technischen Gegebenheiten weitere Zweieranschlüsse schaltbar. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 15. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rinsche (Drucksache VI/1253 Frage B 34) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die in Entwicklungsländer zurückkehrenden Gastarbeiter auf ihre — von Bundesminister Eppler als wünschenswert bezeichnete — Tätigkeit als Entwicklungshelfer vorzubereiten bzw. eine eventuelle spätere Tätigkeit als selbständig-mittelständische Unternehmer — z. B. durch Ausbildungs- und Kreditprogramme (Existenzaufbaudarlehen etc.) — anzuregen und zu fördern? Unter zwei Millionen Gastarbeitern sind mehr als 500 000 Arbeitnehmer aus Entwicklungsländern, von denen die meisten nach einigen Jahren der Beschäftigung in der Bundesrepublik in ihre Heimat zurückkehren. In meinem Hause wird an einem Programm gearbeitet, durch das wenigstens ein Teil der Kenntnisse und Ersparnisse, die Arbeitnehmer aus Entwicklungsländern angesammelt haben, gezielt für die Entwicklung ihrer Heimatländer eingesetzt werden soll. Wenn die für dieses Programm vorgesehenen Haushaltsmittel vom Hohen Hause zur Verfügung gestellt werden und bevorstehennde bilaterale Verhandlungen zu einem Einvernehmen führen, sind für das Jahr 1971 folgende Maßnahmen vorgesehen: Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1970 4129 1. Weiterbildung von ausgewählten Arbeitnehmern, besonders aus der Türkei, in Branchen und Qualifikationsstufen, für die im Heimatland ein Bedarf ermittelt wurde. 2. Gewerbeförderung durch Kredite und .Beratung. 3. Unterstützung bei der Gründung von Klein- und Mittelbetrieben. 4. Vermittlung eines Teils der Ausgebildeten und anderer qualifizierter Arbeitnehmer in neue Betriebe und offene Stellen in bereits bestehenden Unternehmen. 5. Verbreitung der Kenntnis über Möglichkeiten einer erfolgreichen Rückgliederung unter den Arbeitnehmern in der Bundesrepublik. Durch diese Maßnahmen gefördert werden Arbeitnehmer, die a) sich zur Rückkehr in ihre Heimat entschlossen haben, b) ihren Fortbildungswillen bewiesen und sich zum Facharbeiter qualifiziert haben, c) bereit sind, einen großen Teil ihrer Ersparnisse in die Schaffung eines für ihr Land wertvollen Arbeitsplatzes zu investieren.
Gesamtes Protokol
Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607400000
Die Sitzung ist eröffnet.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers für Wirtschaft hat am 12. Oktober 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Burgbacher, Dr. von Bismarck, Dr. Giulini, Dr. Warnke und Genossen betr, Stufenplan der EWG-Kommission für die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion — Drucksache VI/1188 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1273 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen hat am 12. Oktober 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birrenbach, Dr. Bach, Dr, Kliesing (Honnef), Dr. Marx (Kaiserslautern), Freiherr von und zu Guttenberg und der Fraktion der CDU/CSU betr. Moskauer Vertrag — Drucksache VI/1199 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/1281 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
EWG-Vorlagen
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr.
371/67/EWG des Rates zur Festsetzung der Erstattung bei der
Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke und Quellmehl
— Drucksache VI/1247 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über die durch die Mitgliedstaaten durchzuführenden Erhebungen auf dem Gebiet des Produktionspotentials der Baumobstanlagen
— Drucksache VI/1248 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über den Abschluß des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta und die zu seiner Durchführung zu treffenden Maßnahmen
Verordnung des Rates über die im Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta vorgesehenen Schutzmaßnahmen
— Drucksache VI/1249 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Auswärtigen Ausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über die Finanzierung von Werbemaß-
nahmen für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
— Drucksache VI/1250 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Anderung der Verordnung Nr. 23
und der Verordnung Nr. 158/66/EWG des Rates, insbesondere in bezug auf die Festsetzung und Anderung der gemeinsamen Qualitätsnormen für Obst und Gemüse
— Drucksache VI/1257 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und der Standardqualität für geschlachtete Schweine für die Zeit vom 1. November 1970 bis zum 31. Oktober 1971
— Drucksache VI/1258 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 213/67/EWG des Rates zur Festsetzung des Verzeichnisses der repräsentativen Märkte für den Schweinefleischsektor in der Gemeinschaft
— Drucksache VI/1259 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 447/68 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für Interventionen durch den Kauf von Zucker
— Drucksache VI/1260 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Festsetzung der Richtpreise und des Interventionspreises für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1970/1971
— Drucksache VI/1261 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Einziger Punkt der Tagesordnung: Fragestunde
— Drucksache VI/1253 —Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Alle Fragesteller haben um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Das gleiche gilt für die Frage 75 des Herrn Pieroth, die ursprünglich vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantwortet werden sollte. Auch hier wird die Antwort des Bundesministers der Finanzen als Anlage abgedruckt.
Wir kommen dann zu dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts, zunächst zu der Frage 22 des Abgeordneten Dr. Häfele. Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Dann die Frage 23 des Herrn Abgeordneten von Thadden. Herr von Thadden ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet und als Anlage



Vizepräsident Frau Funcke
zum Sitzungsbericht abgedruckt. Das gleiche gilt für die Frage 24 des Herrn Abgeordneten von Thadden.
Frage 25 des Herrn Abgeordneten Geisenhofer:
Wie stellt sich die Bundesregierung zu den Informationen, daß bei den 91 überlebenden Deutschen der Wirbelsturmkatastrophe von Ca'Savio (Italien) Enttäuschung darüber herrscht, daß die Bundesregierung praktisch keine Hilfeleistung gewährte und dem zuständigen Deutschen Generalkonsulat in Italien nur einen kleinen Geldbetrag, und zudem noch viel zu spät, übermittelte?
Bitte schön, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Moersch!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607400100
Das Deutsche Generalkonsulat in Mailand hat an eine Reihe der vom Wirbelsturmunglück in Ca'Savio in Italien betroffenen Deutschen zur Behebung der ersten Not einen kleinen Barbetrag als Zuschuß gezahlt. Ferner wurde einem verletzten Ehepaar, das bei dem Unglück ein Kind verloren hat, die Flugreise nach Berlin ermöglicht. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Geschädigten in eine Notlage geraten sind, die von den zuständigen italienischen Behörden im Rahmen des europäischen Fürsorgeabkommens sowie vom Generalkonsulat in Mailand im Rahmen der geltenden Instruktionen des Auswärtigen Amtes nicht behoben worden wäre oder erforderlichenfalls hätte behoben werden können. Das Generalkonsulat Mailand hätte insbesondere in eigener Zuständigkeit nach § 26 des Konsulargesetzes mit Darlehen helfen können.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607400200
Eine Frage, Herr Abgeordneter?

Franz Xaver Geisenhofer (CSU):
Rede ID: ID0607400300
Nein. Die Frage 26 bitte!

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607400400
Ja, dann rufe ich auch die Frage 26 auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den inzwischen in verschiedenen deutschen Krankenhäusern (München, Kassel, Ravensburg, Simmerath und Stuttgart) aufgenommenen Verletzten zu helfen, da die Krankenkassen und die zuständigen Versicherungen bei ca. 50 Betroffenen nicht in der Lage sind, Zweitkrankentransporte zu finanzieren sowie verlorenes Eigentum zu ersetzen?
Bitte schön!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607400500
Die Bundesregierung hat keinen Einfluß auf eine etwaige Verlegung von Verletzten in andere innerdeutsche Krankenhäuser. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind gehalten, derartige Verlegungen zu finanzieren, wenn sie ärztlicherseits für erforderlich gehalten werden. Inwieweit private Krankenversicherungen derartige Verlegungen von einem Krankenhaus in ein anderes übernehmen, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
Für eine Erstattung verlorenen oder beschädigten Privateigentums aus öffentlichen Mitteln besteht keine Rechtsgrundlage. Hier wird davon ausgegangen, daß keine Vermögensverluste eingetreten sind, die bei dem Geschädigten zu extremer Hilfsbedürftigkeit und damit zur Anwendbarkeit des Bundessozialhilfegesetzes geführt haben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607400600
Keine Zusatz- frage.
Die Frage 27 des Abgeordneten Dr. Wichert sowie die Fragen 28 und 29 des Abgeordneten Engholm werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 30 des Herrn Abgeordneten Matthöfer:
Hält es die Bundesregierung für eine Aufgabe ausländischer Vertretungen, insbesondere auch solcher aus Ländern mit undemokratischen Regierungssystemen, in denen es keine freien Gewerkschaftsbewegungen gibt, zugunsten der Arbeitgeber in Arbeitskämpfe in der Bundesrepublik Deutschland einzugreifen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607400700
Herr Abgeordneter, nach Art. 41 des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen und nach Art. 55 des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen, die einen Grundsatz des allgemeinen Völkerrechts festlegen, sind diplomatische und konsularische Vertreter verpflichtet, sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Empfangsstaates einzumischen. Eine solche Einmischung würde der Eingriff einer ausländischen Vertretung in Arbeitskämpfe in der Bundesrepublik darstellen. Er wäre also unzulässig.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607400800
Eine Zusatzfrage, bitte schön!

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0607400900
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Arbeitgeberverbände darauf hinzuweisen, daß sie diesen Aspekt in Zukunft bei ihren Rundschreiben berücksichtigen, damit nicht von einzelnen Arbeitgebern die ausländischen Vertretungen in unserem Lande mit Bitten, denen sie nach internationalem Recht gar nicht nachkommen können, in Verlegenheit gebracht werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607401000
Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, daß die Antwort, die ich Ihnen soeben gegeben habe, von den angesprochenen Verbänden und Betroffenen zur Kenntnis genommen werden wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607401100
Keine weitere Zusatzfrage. — Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Matthöfer auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung des Gesamtverbandes der metallindustriellen Arbeitgeberverbände vom Juli 1970, die diesem Verband angeschlossenen Firmen sollten bei Arbeitsniederlegungen auch Vertreter ausländischer Botschaften hinzuziehen, da diese in der Regel einen mäßigenden Einfluß auf ihre Landsleute ausübten?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607401200
Die Antwort lautet wie folgt. Der Arbeitsattaché ist zwar dazu da, sich der Probleme seiner Landsleute anzunehmen, es ist aber nach dem eben Gesagten nicht zu erwarten, daß er sich, wenn es um Arbeitskämpfe geht, einschalten wird, gleichgültig, ob er aufgefordert wird oder nicht.




Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607401300
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Meinike (Oberhausen) auf:
Trifft es zu, daß der Vertreter der Bundesregierung im Ministerkomitee des Europarates gegen Punkt VII der Ziffer 6 der Empfehlung Nr. 602 (1970) der Beratenden Versammlung des Europarates gestimmt hat, der die Errichtung eines mit 100 000 Dollar ausgestatteten Hilfsfonds für die gegenwärtig im Exil befindlichen Griechen vorsah, und wenn ja, welche Gründe waren dafür maßgebend?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607401400
Herr Abgeordneter, ich darf vielleicht die beiden Fragen im Zusammenhang beantworten, wenn Sie einverstanden sind.

Erich Meinike (SPD):
Rede ID: ID0607401500
Ja.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607401600
Dann rufe ich auch noch die Frage 33 des Herrn Abgeordneten Meinike (Oberhausen) auf:
Wenn nein, durch welche anderen Regierungsvertreter kam die Einstimmigkeit nicht zustande?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607401700
Die Antwort des Ministerkomitees auf die Empfehlung 602 der Beratenden Versammlung ist — bei Enthaltung von drei Staaten — einstimmig beschlossen worden.
Die Vorschläge I bis VI der Ziffer 6 der Empfehlung, die substantielle Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für die Exilgriechen vorsehen, wurden bekanntlich mit einer zustimmenden Stellungnahme an die Regierungen weitergeleitet. Davon abgesehen war das Ministerkomitee jedoch einhellig der Meinung, daß die einzelnen Mitgliedsregierungen besser und schneller in der Lage seien, den griechischen Flüchtlingen weitere finanzielle Hilfen im Sinne der Ziffer VII zukommen zu lassen. Die Einschaltung einer internationalen Organisation erschien dem Ministerkomitee wenig sinnvoll.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607401800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Meinike.

Erich Meinike (SPD):
Rede ID: ID0607401900
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß sich in der Beratenden Versammlung insbesondere die deutschen Vertreter ausdrücklich für diesen Fonds ausgesprochen haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607402000
Herr Abgeordneter, es ist mir bekannt, aber die Erwägungen im Ministerkomitee, einen anderen Weg zu wählen, waren nach. unserer Auffassung wohlbegründet. Sie sehen an der Tatsache, daß sich nur drei Staaten der Stimme enthalten haben, und zwar kleinere Staaten, und alle anderen einhellig votiert haben, daß die Erörterungen der Sachlage zu diesem Verfahren geführt haben, das sicherlich im Interesse der Betroffenen liegt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607402100
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Meinike.

Erich Meinike (SPD):
Rede ID: ID0607402200
Ist Ihnen bekannt, daß diese Frage von den deutschen Vertretern in der Beratenden Versammlung erneut angesprochen werden soll, und wäre die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, ihren Standpunkt im Ministerrat zu überdenken und zu überprüfen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607402300
Die Bundesregierung geht davon aus, daß ihr eingenommener Standpunkt — ich habe die Unterlagen hierzu genau geprüft — im Sinne der Betroffenen wohlbegründet ist. Herr Abgeordneter, wenn Sie es wünschen, besteht sicher Gelegenheit, die Vertreter, die im Europarat als Abgeordnete erneut vorstellig werden wollen, über die Überlegungen der einzelnen Regierungen, nicht nur der Bundesregierung, genauer ins Bild zu setzen, als es hier möglich ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607402400
Keine Zusatzfrage.
Die Fragen 34 und 35 des Abgeordneten Dr. Sperling sowie die Frage 36 des Abgeordneten Krockert werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen zum. Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage 37 des Abgeordneten Müller (Mülheim) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung Möglichkeiten einer baldigen Ausweitung der Sportbeziehungen zwischen Sportvereinen und Sportverbänden der Bundesrepublik Deutschland und solchen osteuropäischer Staaten?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607402500
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung rechnet damit, daß sich die Sportbeziehungen zwischen Sportvereinen und Sportverbänden der Bundesrepublik Deutschland und solchen aus osteuropäischen Staaten verstärken werden. Diese Annahme stützt sich auf die Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere auf das beiderseits spürbare Interesse am Leistungsvergleich und an der Gelegenheit, mittels des Sports einen Eindruck vom anderen Land zu erhalten. Hinzu kommt die jetzt schon merkliche Anziehungskraft der Olympischen Spiele in München 1972.
Ich möchte noch darauf verweisen, daß das Auswärtige Amt diese und die folgende Frage in Übereinstimmung mit dem Bundesminister des Innern beantwortet, weil hier zwei Ministerien in ihrer Zuständigkeit angesprochen sind.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607402600
Keine Zusatzfrage. — Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Müller (Mülheim) auf:
Kann aus der erstmaligen Bereitstellung von Förderungsmitteln für Sportbegegnungen mit osteuropäischen Staaten in Höhe von 200 000 DM gefolgert werden, daß in absehbarer Zeit in verstärktem Umfang sportliche Begegnungen auf der Vereins-und Verbandsebene zu erwarten sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607402700
Schon im Bundeshaushalt 1970 sind 200 000 DM zur Förderung von



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch Sportbegegnungen mit osteuropäischen Staaten bereitgestellt worden; der gleiche Betrag ist für 1971 vorgesehen. Infolge der durch diese Mittel ermöglichten Förderung konnten 1970 wesentlich mehr sportliche Begegnungen in der Bundesrepublik Deutschland und in Osteuropa stattfinden als zuvor.
Die Bundesregierung mißt diesen Kontakten zu Osteuropa im Sportbereich große Bedeutung bei, da hier eine Möglichkeit menschlicher Erfahrung und Orientierung mit der Chance des Abbaus von Klischeevorstellungen und mit der Chance des Entstehens gegenseitiger Wertschätzung gegeben ist. Die Förderung der Kontakte wird deshalb auch nicht auf den Bereich des Spitzensports beschränkt.
Eine Intensivierung der sportlichen Begegnungen ist zu erhoffen. Die Bundesregierung wird bemüht sein, durch gezielte Förderung dazu beizutragen und nach Möglichkeit auch höhere Mittel dafür einzusetzen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607402800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller (Mülheim).

Willi Müller (SPD):
Rede ID: ID0607402900
Herr Staatssekretär, gehe ich fehl in der Annahme, daß der Partner, der hier gebraucht wird, oder die Partner in den osteuropäischen Staaten auch mehr Bereitschaft zu solchen Begegnungen erkennen lassen, als das vorübergehend in der Vergangenheit der Fall war?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607403000
Sie können davon ausgehen, daß das so ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607403100
Eine Zusatzfrage? — Bitte schön, Herr Abgeordneter!

Dr. Philipp Jenninger (CDU):
Rede ID: ID0607403200
Herr Staatssekretär, die Frage lautete, inwieweit auch Förderungen auf Vereinsebene möglich sind. Sind die Mittel, die vom Bundesinnenministerium zur Verfügung gestellt worden sind, auch für solche Begegnungen auf Vereinsebene geplant oder ausreichend?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607403300
Herr Abgeordneter, ich bin nicht in der Lage, da hier das Innenministerium unmittelbar angesprochen ist, diese Frage zu beantworten. Ich gehe davon aus, daß bei den Haushaltsberatungen diese Frage zuständigkeitshalber durch einen entsprechenden Vermerk geklärt werden sollte.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607403400
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) auf, die an den Bundesminister für Wirtschaft gerichtet war, aber in den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts gehört:
Teilt die Bundesregierung die aus dem Bulletin vom 29. September 1970 ersichtliche Auffassung des Bundesministers der Verteidigung, daß die Staaten des Gemeinsamen Marktes um die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion bis zum Ende der siebziger Jahre bemüht sein sollen, während der politische Zusammenschluß sich erst für die Jahre nach 1980 abzuzeichnen beginnt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607403500
Herr Abgeordneter, die Frage wird wie folgt beantwortet. Die Bundesregierung hat seit ihrem Bestehen — und gerade wieder auch in jüngster Zeit — den Standpunkt vertreten und konsequent danach gehandelt, daß der politische Zusammenschluß Europas so schnell wie möglich vorangetrieben werden muß. Die ins Auge gefaßte Wirtschafts- und Währungsunion der Europäischen Gemeinschaften beinhaltet — auch im institutionellen Bereich — wesentliche politische Elemente. Damit stellt sie Etappe und Teil des politischen Zusammenschlusses dar. Dieser muß natürlich auch das weite Gebiet der eigentlichen Außenpolitik einschließlich der Sicherheitspolitik einbeziehen. Darauf zielen z. B. unsere Bemühungen im Hinblick auf die außenpolitische Zusammenarbeit gemäß Ziffer 15 des Haager Kommuniqués. Ein solcher Entwicklungsprozeß, dessen Tempo übrigens nicht allein durch den deutschen Partner bestimmt werden kann, soll nach Auffassung der Bundesregierung in einen europäischen Bundesstaat einmünden. Diesen von der Sache her notwendigerweise längerfristigen Prozeß hatte Bundesminister Schmidt im Auge, als er am 29. September im „Bulletin" schrieb
— es war übrigens eine Übersetzung aus „Foreign Affairs", wie Sie wissen —, daß der politische Zusammenschluß sich für die Jahre nach 1980 abzuzeichnen beginne.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607403600
Eine Zusatzfrage?
— Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 61 auf:
Glaubt die Bundesregierung, daß die mit der Herstellung der Wirtschafts- und Währungsunion verbundenen gewaltigen Probleme gelöst werden können, wenn nicht parallel zur Entwicklung im wirtschaftspolitischen Bereich ein Zusammenschluß Westeuropas zu einer insgesamt handlungsfähigen politischen Einheit erfolgt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607403700
Die Antwort auf die Frage 61 lautet wie folgt. Die Bundesregierung glaubt in der Tat — das ergibt sich bereits aus meiner soeben gegebenen Antwort —, daß die endgültige Lösung der mit der Wirtschafts- und Währungsunion verbundenen Probleme mit einem Zusammenschluß Westeuropas zu einer — wie Sie sagen — „insgesamt handlungsfähigen politischen Einheit" Hand in Hand gehen muß. Sie setzt sich mit allen Kräften dafür ein, dieses Ziel so bald wie möglich zu erreichen. Dazu sind — angesichts der bekannten Schwierigkeiten, wie sie uns allen aus der Zeit vor der Haager Konferenz geläufig sind und wie sie Bundesminister Schmidt in seinem Artikel anspricht — nicht zuletzt Geduld und Zähigkeit notwendig.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607403800
Bitte schön, eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Wagner.

Dr. Carl-Ludwig Wagner (CDU):
Rede ID: ID0607403900
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung,



Dr. Wagner (Trier)

daß sich das parallele Verlaufen des wirtschaftspolitischen Zusammenschlusses und des eigentlich politischen Zusammenschlusses auch dadurch auszeichnen muß, daß eine gewisse Harmonisierung erreicht wird, daß also nicht eine perfekte Wirtschafts-und Währungsunion herbeigeführt werden kann,. während der politische Zusammenschluß bei sehr lockeren und unverbindlichen Konsultationen beharrt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607404000
Herr Abgeordneter, diese Konsultationen, die ja nun in ihrer Formalisierung am 27. Oktober auf Grund des Werner-Berichts im Ministerrat behandelt werden, sind alles andere als unverbindlich, sondern erweisen sich zunehmend, auch ohne daß man dabei sofort institutionelle Vorstellungen entwickeln müßte, als politisch wirksam, gerade in Zusammenhang mit den Gesprächen über den Beitritt der vier beitrittswilligen Staaten. Es war ein Gebot der Vernunft und auch eine Folgerung aus Erfahrungen mit zu hoch gesteckten Zielen institutioneller Art in der Vergangenheit, nun einmal diesen praktischen Weg vorzusehen. Es ergibt sich, sozusagen Zug um Zug, aus der engeren Zusammenarbeit in Wirtschafts-und Währungsfragen die Notwendigkeit der Abstimmung allgemeiner politischer Zielsetzungen. Die Bundesregierung hat mit diesem von ihr vorgeschlagenen Verfahren im vergangenen Jahr im Gegensatz zu den Erfahrungen früherer Bundesregierungen, die institutionelle Vorstellungen entwickelt haben, ausgezeichnete Erfahrungen gemacht. Es wäre ganz falsch gewesen, gerade vor den Verhandlungen über den Beitritt der vier Staaten Großbritannien, Irland, Norwegen und Dänemark eine Art politischer Institutionalisierung zu betreiben und nicht zunächst das Ziel in der Weise voranzutreiben, wie es Minister Scheel in der Ministerratssitzung, wie ich meine, mit gutem Erfolg bei der Frage der Konsultationen der betroffenen Staaten im politischen Bereich getan hat.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607404100
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Wagner.

Dr. Carl-Ludwig Wagner (CDU):
Rede ID: ID0607404200
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung bei einer weiteren Beratung des Werner-Plans darauf bestehen wird, daß mit jeder Stufe, die zur Währungs- und Wirtschaftsunion hinführt, gleichzeitig Fortschritte im Bereich der außenpolitischen und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit erzielt werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0607404300
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Definition der Interessen der Einzelstaaten zu einer stärkeren Zusammenarbeit auch auf dem politischen Gebiet führen wird. Sie hat guten Grund zu dieser Annahme nach den Erfahrungen auch der letzten Monate. Ich erinnere an die letzten Verlautbarungen von französischer Seite. Aber die Bundesregierung weiß auch, daß jede formalistische Betrachtung dieses
Problems der Sache möglicherweise nicht nützen würde. Jedenfalls entspricht das den Erfahrungen vergangener Jahre.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607404400
Keine weiteren Zusatzfragen. — Wir sind mit den Fragen zum Geschäftsbereich des Außenministeriums am Ende. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. Die Fragen 5, 6 und 7 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Rasner auf:
Wann ist nach dem gegenwärtigen Stand der Planung mit der Fertigstellung des nördlichsten Teils der Nord-Süd-Autobahn von Jagel (Schleswig) bis Ellung (dänische Grenze) zu rechnen?
Zur Beantwortung hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Börner das Wort.

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607404500
Frau Präsidentin, ich bitte, wegen des sachlichen Zusammenhangs die Fragen 8 und 9 des Kollegen Rasner gemeinsam beantworten zu dürfen, wenn der Herr Kollege Rasner damit einverstanden ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607404600
Ich rufe die Frage 9 ebenfalls auf:
Ist die Bundesregierung bereit, der Fertigstellung dieses Autobahnteilstückes im verkehrsfernsten Raume Norddeutschlands eine höhere Dringlichkeitsstufe — früheren Versprechungen entsprechend — einzuräumen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607404700
Herr Kollege, für das Bundesautobahn-Neubauprogramm ist in den kommenden Jahren der Abschnitt Schleswig—Flensburg der Bundesautobahn-Neubaustrecke Hamburg—Flensburg in zwei Streckenteile verschiedener Dringlichkeit unterteilt. In der 1. Dringlichkeit befindet sich der Streckenteil Schleswig (B 77 bei Jagel) — Flensburg (B 200 südlich Flensburg). Der sich nach Norden daran anschließende Streckenteil bis zur Bundesgrenze ist in die 2. Dringlichkeit eingestuft.
Es wird angestrebt, von dem Streckenteil der 1. Dringlichkeit den Abschnitt Tarp—Flensburg —B 200 — gegen Ende des 1. Fünfjahresplanes, der von 1971 bis 1975 läuft, fertigzustellen. Mit der Fertigstellung dieses Streckenabschnittes wird eine überwiegend autobahnmäßige Verbindung zwischen Schleswig und der Bundesgrenze erreicht. Diese ergibt sich unter Einbeziehung des zwischen Jagel und Tarp vorhandenen nahezu kreuzungsfreien und abschnittweise 4spurig ausgebauten Teils der B 76, eines noch entsprechend auszubauenden Abschnittes der B 200 sowie der Umgehung Flensburg, die, im Zuge der B 76 verlaufend, bereits 4spurig bis nahe an die Bundesgrenze ausgebaut ist.
Die Bauarbeiten auf dem Bundesautobahn-Neubauabschnitt Schleswig—Tarp sollen unverzüglich zu Beginn des 2. Fünfjahresplanes 1976/1980 begonnen und gegen Ende des 2. Fünfjahresplanes fertigge-



Parlamentarischer Staatssekretär Börner
stellt werden. Der Bau des Streckenabschnittes Flensburg (B 200)—Bundesgrenze wird sich dann anschließen, wenn in Abstimmung mit der dänischen Regierung ein gemeinsames Bauziel gesetzt werden kann.
Die Bundesregierung ist bereit, die Fertigstellung dieser Autobahnabschnitte zu beschleunigen, sobald die finanziellen Voraussetzungen hierfür durch eine Erhöhung der für den Straßenbau verfügbaren Mittel geschaffen werden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607404800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rasner.

Will Rasner (CDU):
Rede ID: ID0607404900
Herr Staatssekretär, steht dieser späte, mehrfach verschobene Termin für die Fertigstellung dieser Autobahn nicht in einem scharfen Gegensatz zu dem in der gestrigen Fragestunde vom Staatssekretär Schöllhorn aufgestellten Prinzip, daß in Zonengrenzgebieten wahrlich nicht mehr „Investitionsanreize" genügen, sondern Strukturänderungen vorgenommen werden müssen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607405000
Ich sehe diesen Gegensatz nicht. Herr Kollege Schöllhorn hat gestern vom Grundsätzlichen her — und das stimmt mit der Haltung unseres Hauses völlig überein — betont, daß die Erschließungsfunktion von Straßen in schwach strukturierten Gebieten von der Bundesregierung gesehen wird. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß zwischen dem Bestreben Ihrer Fraktion, gewisse Haushaltskürzungen mit vorzunehmen, und der Höhe des Straßenbauhaushalts ein Kausalzusammenhang besteht, der sich natürlich auch hier auswirkt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607405100
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rasner.

Will Rasner (CDU):
Rede ID: ID0607405200
Herr Staatssekretär, Sie werden gemerkt haben, daß es sich hier nicht um eine Erhöhung von Straßenbaumitteln, sondern um eine Prioritätenfrage handelt. Ich frage Sie, ob man nicht allen vernünftigen Strukturprinzipien entgegenhandelt, wenn man im verkehrsfernsten Teil Deutschlands die Bundesautobahn so spät ausbaut, wie das jetzt geschieht.

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607405300
Herr Kollege Rasner, Sie können davon ausgehen, daß ich die hier genannten Straßenzüge persönlich sehr genau kenne, und zwar nicht nur bei schwacher Verkehrsbelastung, sondern auch bei Ausflugsverkehr im Sommer. Ich habe ja angedeutet, daß es darum geht, Schleswig-Holstein — übrigens in Übereinstimmung mit der Landesregierung von Schleswig-Holstein — in naher Zukunft durch Autobahnen besser aufzuschließen. Sie wissen selber, welche hohen Prioritäten das Ausbauprogramm der Autobahn nach Kiel genießt. Sie wissen, daß wir uns bemühen, einen zweiten Elbübergang zu schaffen. All das zusammen sind — und das
muß hier deutlich ausgeführt werden — Milliardenprojekte, die natürlich auch im Zusammenhang mit ähnlichen Projekten in anderen Bundesländern gesehen werden müssen. Wir haben hier ein vorhandenes Bundesstraßennetz, das — mit gewissen Verbesserungen -- bis zu dem Zeitpunkt, den ich genannt habe, noch ausreichen wird. Daneben bemühen wir uns, die Bundesautobahn in den hier genannten Bauzeiten weiterzubauen bzw. früher, wenn wir mehr Geld bekommen.
Aber wenn Sie hier von Erschließung sprechen, muß ich darauf hinweisen, daß es in Schleswig-Holstein nicht nur Bundesstraßen zur Erschließung von fernen Gebieten gibt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607405400
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rasner.

Will Rasner (CDU):
Rede ID: ID0607405500
Da es, Herr Staatssekretär, Sie nicht verwundern wird, wenn ich über Ihre Formulierung „in naher Zukunft" im Zusammenhang mit diesem Autobahnteilstück etwas lächele, möchte ich jetzt fragen, ob die Bundesregierung bereit ist, auch im Verkehrssektor Vorsorge zu treffen für die politisch so erhoffte Einbeziehung Dänemarks und Norwegens in die EWG, die ja voraussichtlich eine explosionsartige Verstärkung insbesondere des gewerblichen Verkehrs zur Folge haben wird.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0607405600
Herr Kollege Rasner, das sieht die Bundesregierung. Ich habe in der ersten Antwort ja ausgeführt, daß wir deshalb — ob Sie darüber lächeln oder nicht, muß ich einmal unberücksichtigt lassen — das vorhandene Straßennetz sehr schnell autobahnähnlich ausbauen und daneben den Autobahnausbau entsprechend betreiben. Ich würde mich freuen, wenn die Mittel schneller zur Verfügung gestellt werden könnten und wenn insbesondere dann Planfeststellungsverfahren, Grunderwerb und Bauvorbereitung, die ja in der Hand der schleswig-holsteinischen Landesregierung liegen, so schnell durchgeführt würden, daß wir die Bauziele einhalten können, von denen hier die Rede ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607405700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rasner.

Will Rasner (CDU):
Rede ID: ID0607405800
Herr Staatssekretär, da das allerletzte Teilstück nach Ihren Darlegungen wahrscheinlich ja erst zwischen 1983 und 1985 geschlossen werden kann, darf ich fragen, ob die Bundesregierung so skeptisch ist hinsichtlich der Entwicklung der Verhandlungen über den Beitritt Dänemarks und Norwegens, daß der Autobahnbau bis zur dänischen Grenze bis dahin wirklich liegenbleiben kann?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607405900
Herr Kollege, das ist eine



Parlamentarischer Staatssekretär Börner
unrichtige Interpretation meiner Antwort. Ich muß Sie darauf hinweisen, daß ich ausdrücklich gesagt habe, daß es hier um Übereinstimmung mit der dänischen Regierung geht. Denn es kommt ja nicht nur darauf an, daß wir auf unserer Seite der Grenze bauen, sondern auch darauf, daß die Autobahn auf dänischem Gebiet eine entsprechende Fortsetzung findet. Diese Verhandlungen werden sicher durch den Beitritt Dänemarks zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und durch die von Ihnen genannten weiteren wirtschaftlichen Verflechtungen günstig beeinflußt werden.
Es geht auch gar nicht um die Frage, daß wir von uns aus das ferne Bauziel gesteckt haben, sondern wir müssen uns nach dem richten, was wir zur Zeit finanziell und technisch übersehen können. Sonst würde die Opposition uns mit Recht den Vorwurf machen, daß wir hier nicht genügend vorgeplant hätten. Wenn sich die Bereitschaft auch Ihrer Fraktion ergibt, die Straßenbaumittel wesentlich zu erhöhen, werden wir sicher bereit sein, die entsprechenden Bauvorbereitungen schneller zu schaffen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607406000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Unertl.

Franz Xaver Unertl (CSU):
Rede ID: ID0607406100
Herr Staatssekretär, im Zusammenhang mit den von dem Kollegen vorgetragenen Wünschen Schleswig-Holsteins im Zonenrandgebiet darf ich Sie fragen, ob sich die Bundesregierung noch an das am 13. April 1965 beschlossene Raumordnungsgesetz hält, wonach der bevorzugte Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen im Zonenrandgebiet — in diesem Fall würde das von Schleswig-Holstein bis Passau zutreffen — erfolgen muß?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607406200
Aber natürlich, Herr Kollege Unertl. Ich möchte daran erinnern, daß gerade in Ihrer engeren Heimat die Bundesregierung ein sehr deutliches Beispiel dafür gegeben hat. Sie wissen, daß der Ausbau der Autobahn Deggendorf—Passau unter dieser Prämisse erfolgt.

(Zuruf des Abg. Unertl.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607406300
Herr Kollege Unertl, erstens haben Sie keine Möglichkeit zu weiteren Fragen. Aber ich habe jetzt auch die Vermutung, daß Ihre weitere Frage von dem, was hier gefragt worden ist — nämlich Schleswig-Holstein —, etwas abweichen könnte, und dann ist sie nicht mehr zugelassen.

(Abg. Unertl: Ich hätt' noch ganz gern eine Frage! — Heiterkeit.)

— Die Bestimmungen sehen nur für denjenigen, der die Frage selbst gestellt hat, weitere Zusatzfragen vor. Es tut mir leid, Herr Kollege Unertl.
Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) auf:
Welche Möglichkeiten bestehen zur Zeit, um eine ständige Überprüfung der gesundheitlichen Tauglichkeit von Führerscheininhabern zu gewährleisten?
Bitte!

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607406400
Frau Präsidentin, auch hier bitte ich, beide Fragen zusammen beantworten zu dürfen, wenn der Herr Kollege Dr. Schneider damit einverstanden ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607406500
Dann rufe ich auch die Frage 11 auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Gesetz zu erlassen, welches dem Führerscheininhaber eine in bestimmten Zeitabständen wiederkehrende gesundheitliche Tauglichkeitsprüfung zur Pflicht macht?
Bitte!

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607406600
Herr Kollege, nach den derzeitigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung — §§ 3, 12 usw. — muß der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Sobald der Verwaltungsbehörde Zweifel an der Eignung erwachsen, ist sie verpflichtet, ein ärztliches Zeugnis anzufordern. Je nach dem Ergebnis der Untersuchung wird die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen oder dem Inhaber bestimmte Auflagen auferlegen. Die Auflage kann z. B. in der Verpflichtung bestehen, sich in festgelegten Abständen erneut ärztlich untersuchen zu lassen.
Da die örtliche Verkehrsbehörde naturgemäß nicht von allen Eignungsmängeln Kenntnis erhält und daher in manchen Fällen dringend gebotene Maßnahmen nicht ergreifen kann, prüft die Bundesregierung zur Zeit die Frage, ob bestimmten Gruppen von Fahrerlaubnisinhabern — etwa nach Alter oder Fahrerlaubnisklasse — ärztliche Eignungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben werden sollen. Eine Entscheidung hierüber ist jedoch erst möglich, wenn ein von dem Gemeinsamen Beirat der Bundesregierung für Verkehrsmedizin angefordertes umfassendes Gutachten über die körperliche und geistige Eignung von Kraftftahrzeugführern vorliegt. Das Gutachtenwird voraussichtlich im Herbst nächsten Jahres fertig sein.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607406700
Eine Zusatzfrage-des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0607406800
Herr Staatssekretär, sind der Bundesregierung Fälle bekannt — gegebenenfalls, in welcher Anzahl —, in denen Fahrer von Kraftfahrzeugen, denen ihre gesundheitliche Fahruntauglichkeit selber unbekannt geblieben war, schwere und tödliche Verkehrsunfälle verursacht haben?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607406900
Herr Kollege, Sie werden verstehen, daß ich hier aus dem Handgelenk keine Statisti-



Parlamentarischer Staatssekretär Börner
ken zitieren kann. Ich bin aber gern bereit, Ihnen schriftlich über diese Frage noch etwas weiter Aufschluß zu geben. Ich muß darauf hinweisen, daß es sich hier um ein Problem handelt, bei dem die Länder bzw. die örtlichen Behörden mitwirken. Deshalb muß unsere Statistik mit diesen Erfahrungen etwas in Einklang gebracht werden.
Natürlich wird es solche Fälle geben. Wir sind ja auch gerade dadurch, daß wir in besonders krassen Fällen davon erfahren haben, zu der Tendenz gekommen, die ich hier in der Antwort zu Ihrer ersten Frage angedeutet habe. Sie werden zugeben, daß es bei einem dermaßen schwierigen Problem notwendig ist, sich durch Fachleute eingehend beraten zu lassen, ehe eine politische Schlußfolgerung gezogen wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607407000
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0607407100
Herr Staatssekretär, ich gehe selbstverständlich davon aus, daß hier der Rat der Sachverständigen herangezogen werden muß. Aber es ist Ihnen und der Bundesregierung sicherlich bekannt, daß sich die Fälle häufen, in denen Führer von Kraftfahrzeugen, die über ihren eigenen gesundheitlichen Zustand nicht genau Bescheid wissen, schwere Unfälle verursachen.
Ich darf Ihrer Antwort auch entnehmen, daß derartige statistische Erhebungen bei der Bundesregierung geführt werden. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß nicht nur in diesen speziellen Fällen bisher Behördenfahrer oder Fahrer mit gewerblichen Lizenzen sich einer strengen gesundheitlichen Prüfung unterziehen müssen, sondern in gewissen Zeitabständen alle? Denn die Gefahren, die von einem Fahrer ausgehen, der über die gesundheitlichen Kräfte nicht verfügt, über die er verfügen müßte, addieren sich natürlich bei der Millionenzahl der sonstigen Führerscheininhaber und sind auf die Dauer gesehen doch nicht mehr hinzunehmen.

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607407200
Herr Kollege, ich möchte den erwarteten Rat der Sachverständigen nicht präjudizieren, sondern ich meine, daß man, wenn man dieses Thema behandelt, wissen muß, daß es um ein Organisationsproblem ersten Ranges geht und daß genau abgeschätzt werden muß, welche Folgen da für den einzelnen eintreten. Es ist ja schon ein sehr schwerer Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit, die hier möglicherweise vollzogen werden soll, andererseits natürlich auch ein großes Organisationsproblem im Hinblick auf die Belastung der damit beschäftigten Ärzte.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607407300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0607407400
Herr Staatssekretär, da dies eine Frage ist, die man sicher nicht nur national lösen kann, darf ich Sie fragen, ob es in den Ländern der EWG und den anderen europäischen Ländern bereits Lösungen gibt, wie sie der Kollege Dr. Schneider (Nürnberg) angeregt hat. Gibt es insbesondere schon Bemühungen, zu einer für Europa einheitlichen Verfahrensweise zu kommen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607407500
Herr Kollege, mir sind zur Zeit keine solchen Regelungen bekannt. Aber das Problem stellt sich praktisch für alle Industriestaaten mit hohem Motorisierungsgrad. Gesetzt den Fall, man würde so etwas machen, wäre es sinnvoll, es nicht nur im nationalen Rahmen durchzuführen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607407600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Matthöfer.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0607407700
Herr Staatssekretär, im Zusammenhang mit der zweiten Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) frage ich: sieht sich die Bundesregierung in der Lage, den Herrn Fragesteller darüber aufzuklären, daß nach unserer Verfassungsordnung nicht die Bundesregierung Gesetze erläßt, sondern daß dieses Privileg dem Deutschen Bundestag vorbehalten ist?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607407800
Herr Kollege, ich habe die Frage so verstanden, daß abseits der von Ihnen richtig beschriebenen Verfassungssituation Regierung und Parlament hier wie in allen Verkehrssidierheitsfragen Hand in Hand arbeiten müssen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607407900
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Seefeld auf:
Da die Bundesländer unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen an den Baustellen der Bundesautobahnen festlegen, frage ich die Bundesregierung, ob sie — im Interesse der in der Regel durch mehrere Bundesländer fahrenden Autobahnbenutzer — um eine einheitliche Regelung der Geschwindigkeitsbeschränkung an Bundesautobahnbaustellen bemüht ist.

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607408000
Herr Kollege, die Bundesregierung ist um eine einheitliche Regelung der Geschwindigkeitsbeschränkung an Autobahnbaustellen bemüht. Sie hatte im Jahre 1964 im Einvernehmen mit den Ländern Richtlinien herausgegeben, in denen als zweckmäßige Geschwindigkeit in Baustellenbereichen mit Behelfsfahrstreifen 60 km/h zugrunde gelegt wurden. Eingehende Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen haben ergeben, daß eine Heraufsetzung der Geschwindigkeit in begrenztem Umfang in den Baustellenbereichen möglich ist, nicht aber in den Überleitungsbereichen. Den Länderbehörden wurde mit Schreiben vom 7. Juli dieses Jahres Entsprechendes mitgeteilt. In dem Schreiben kommt zum Ausdruck, daß eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h in horizontalen Strecken und Steigungsstrecken noch für vertretbar gehalten wird. Da die Anordnung der zulässigen Geschwindigkeit



Parlamentarischer Staatssekretär Börner
jedoch im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsbehörden liegt, sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, die von ihr gegebenen Anregungen durchzusetzen.

Horst Seefeld (SPD):
Rede ID: ID0607408100
Herr Staatssekretär, daraus darf ich aber wohl entnehmen, daß Ihre Bemühungen, eine einheitliche Regelung zu erreichen, weiter anhalten. Denn gegenwärtig treffen die Bundesländer leider nach wie vor sehr unterschiedliche Anordnungen, und dadurch wird, wie ich finde, der Verkehrsablauf gestört.

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607408200
Herr Kollege, die Bundesregierung wird sich selbstverständlich weiter bemühen. Ich bitte aber um Verständnis dafür, daß für mich bei der Behandlung dieser Frage die Sicherheit der Bauarbeiter, die auf den Baustellen wirken, an erster Stelle zu stehen hat. Sie alle kennen Unfälle, die sich in der Vergangenheit durch Überschreitung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit und durch Hineinrasen in eine Baustelle ergeben haben. Ich meine also, wir dürfen hier nicht allzu großzügig sein.

Horst Seefeld (SPD):
Rede ID: ID0607408300
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen, ob Sie nicht auch meinen, daß durch eine einheitliche Regelung, auf Grund deren der Autofahrer überall in Deutschland weiß, wie er sich zu verhalten hat, gerade dem von Ihnen zuletzt genannten Moment stärker Rechnung getragen wird als bisher.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0607408400
Herr Kollege, ich kann nur hoffen, daß unsere Diskussion die Länderbehörden, die sich dieser Regelung noch nicht angeschlossen haben, veranlaßt, die Frage noch einmal zu prüfen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607408500
Eine Zusatzfrage des Herrn Mursch.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, sind die Verhältnisse an Baustellen nicht so unterschiedlich, daß auch Bedenken gegen eine einheitliche Regelung sprechen können?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607408600
Ich habe ja darauf hingewiesen, daß es durchaus Situationen geben kann, in denen man die Höchstgeschwindigkeit mit Rücksicht auf die örtliche besondere Gefahr noch weiter herabsetzen muß. Ich halte es aber z. B. für unmöglich, daß man durch einen Baustellenbereich bei verengter Fahrbahn mit 80 km/h rasen kann. Sie alle wissen aus der Fahrpraxis, daß bestimmte Kraftfahrer dann auch immer noch gewisse Toleranzen nach oben zulegen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607408700
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Meister auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, das Projekt eines Rhein-Rhone-Kanals ggf. durch die Burgundische Pforte zu führen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607408800
Herr Kollege, die Bundesregierung betrachtet den Bau des Rhein-Rhone-Kanals durch die Burgundische Pforte als eine rein französische Ausbaumaßnahme.
Das Projekt eines Rhein-Rhone-Kanals ist 1953 von der Europäischen Verkehrsministerkonferenz neben elf anderen Ausbauvorhaben zu einem Wasserstraßenprojekt von europäischem Interesse erklärt worden. Für die Linienführung sind dabei zwei Möglichkeiten, durch die Schweiz und durch die Burgundische Pforte in Frankreich, vorgesehen worden. Die französische 'Regierung hat inzwischen mit den Bauarbeiten für den Rhein-Rhone-Kanal im Abschnitt Mülhausen—Altkirch, also durch die Burgundische Pforte, begonnen. Nach Fertigstellung der Arbeiten wird eine durchgehende Wasserstraßenverbindung der Wasserstraßenklasse IV für den Verkehr von 1350-t-Schiffen, also sogenannten Europaschiffen, zwischen der Nordsee und dem Mittelmeer zur Verfügung stehen, die für die deutsche Binnenschiffahrt einen direkten Anschluß zum Mittelmeer bringt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607408900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Meister.

Siegfried Meister (CDU):
Rede ID: ID0607409000
Nachdem Sie, Herr Staatssekretär, diese erste Frage, wie ich meine, sehr positiv beantwortet haben, darf ich an die Regierung die Frage richten, ob nach ihrer Meinung nicht die Zeit gekommen ist — auf weite Sicht —, auch die berüchtigte Mannheimer Akte zu revidieren.

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607409100
Herr Kollege, ich glaube nicht, daß diese Frage in sehr engem Zusammenhang mit dem hier angesprochenen Projekt steht.

(Abg. Meister: O doch!)

Aber grundsätzlich möchte ich dazu sagen, daß bei der Diskussion über diese Frage eine ganze Reihe von weit über diesen Punkt hinausgehenden Fragen aufgeworfen wird. Ich bin mit Ihnen der Meinung, daß solche Vereinbarungen wie die, die in der Mannheimer Akte enthalten sind, natürlich im Lichte der heutigen Situation geprüft werden müssen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607409200
Keine Zusatzfrage mehr.
Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Meister auf:
Ist die Bundesregierung bereit, mit den angrenzenden Ländern, also Frankreich und der Schweiz, entsprechende Sondierungsgespräche aufzunehmen?




Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607409300
Herr Kollege, da der Rhein-RhoneKanal bereits von der Europäischen Verkehrsministerkonferenz behandelt worden ist, besteht für die Bundesregierung zur Zeit kein Anlaß, besondere Sondierungsgespräche darübe r mit Frankreich oder der Schweiz aufzunehmen. Sollte Frankreich oder die Schweiz entsprechende Gespräche wünschen, wäre die Bundesregierung hierzu jederzeit bereit.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607409400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Meister.

Siegfried Meister (CDU):
Rede ID: ID0607409500
Herr Staatssekretär, würde die Bundesregierung es für angezeigt halten, diese Frage einmal in den europäischen Gremien zur Sprache zu bringen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607409600
Herr Kollege, ich sehe dazu heute von uns aus keinen Anlaß. Die soeben genannten Partner sind hier ja vor mehreren Jahren zu gewissen Überlegungen gekommen, die z. B. dazu geführt haben, daß unsere französischen Freunde dieses Projekt jetzt durchziehen. Das berührt neben dem europäischen Aspekt natürlich auch gewisse nationale Interessen Frankreichs. Ich halte es aber im gegenwärtigen Zeitpunkt durchaus nicht für unbedingt nötig, daß man darüber eine europäische Diskussion in Gang bringt. Sie alle wissen ja, daß dann noch andere Fragen hinzukämen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607409700
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Mursch auf:
Welche Beträge stehen im Jahre 1970 — einschließlich der sich im Laufe des Jahres ergebenden Veränderungen — für cien Bundesfernstraßenbau nach dein gegenwärtigen Stand tatsächlich zur Verfügung?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607409800
Herr Kollege, für die Bundesfernstraßen stehen im Jahre 1970 unter Berücksichtigung der im Laufe des Jahres eingetretenen Veränderungen nach dem gegenwärtigen Stand rund 5006 Millionen DM zur Verfügung.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607409900
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Mursch auf:
Um wieviel Prozent liegen die Haushaltsansätze für 1971 für den Bundesfernstraßenbau höher als die tatsächlichen Mittel für 1970 nach dem gegenwärtigen Stand und falls die noch vorhandenen Sperren aufgehoben werden?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607410000
Der Endbetrag des Straßenbauplans für 1971 in Höhe von 5,34 Milliarden DM liegt nach dem gegenwärtigen Stand um rund 6,6 % höher als der für 1970.
Wenn die im Jahre 1970 gesperrten und gekürzten Mittel von insgesamt 340 Millionen DM im nächsten Haushaltsjahr für die Bundesfernstraßen freigegeben werden, so ergibt sich ein Straßenbauvolumen in Kap. 1210 für 1971 in Höhe von 5,68 Milliarden DM und gegenüber dem im Jahre 1970 verfügbaren Betrag eine Steigerung um 674 Millionen DM, d. h. 13,3 %.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607410100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mursch.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, welche Überlegungen haben Sie veranlaßt, die für 1970 gesperrten Mittel für den Fall, daß sie freigegeben werden, den Haushaltsansätzen für 1971 zuzuschlagen und damit gewissermaßen künstlich einen höheren Steigerungsprozentsatz zu erzeugen? Daran können Sie im Grunde genommen doch gar nicht interessiert sein.

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607410200
Nein. Es handelt sich hier nicht um einen höheren Steigerungsbetrag. Vielmehr entspricht es einer langjährigen Übung, solche Mittel ins nächste Haushaltsjahr zu übertragen, und ich hoffe auf die Bereitwilligkeit des Hohen Hauses bzw. des Haushaltsausschusses, der Regelung zuzustimmen, daß das, was in diesem Jahre aus konjunkturellen Gründen gesperrt werden mußte, dem Straßenbauvolumen für das nächste Jahr zufließt. Die Fragen hier in der Fragestunde zeigen ja deutlich, daß ein großes Interesse besteht, die Straßenbaumaßnahmen in den nächsten Haushaltsjahren zu verstärken.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607410300
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mursch.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, ich bin zwar mit dieser Antwort nicht ganz zufrieden, möchte Sie aber, weil mir nur noch eine Frage zur Verfügung steht, etwas anderes fragen. Halten Sie es für eine, wie man heute sagt, verschönte Wahrheit oder vielleicht für irreführend, wenn das Presse- und Informationsamt nun in großen Zeitungsanzeigen verkündet, daß im Jahre 1971 für Straßen und Verkehr 14 % mehr ausgegeben werden sollen als 1970?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607410400
Herr Kollege, ich habe ja in meiner Antwort soeben schon die Prozentzahl 13,3 genannt. Ich glaube, es stimmt, daß das Hohe Haus den Optimismus, der in dieser Anzeige zum Ausdruck kommt, durch entsprechende Beschlüsse rechtfertigt. Denn Sie alle haben sich ja immer für mehr Straßenbau eingesetzt.



Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Aber, Herr Staatssekretär, das ist doch keine Antwort. Sie können doch nicht die 14 % angeben, weil Sie damit rechnen, daß der Betrag aus dem Haushalt 1970 freigegeben wird.

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607410500
Aber natürlich, Herr Kollege, kann ich davon ausgehen. Nachdem von allen Fraktionen versichert worden ist, daß der Straßenbau im Rahmen dergemeinschaftlichen Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden eine wichtige Maßnahme ist,

(Abg. Mursch [Soltau-Harburg]: Das bestreitet niemand!)

glaube ich zu diesem Optimismus berechtigt zu sein. Daß, gemessen an den Wünschen, dann immer noch ein größerer Betrag offenbleibt, ist selbstverständlich. Darin sind Sie sicher mit mir einig.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607410600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Maucher.

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0607410700
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß die soeben gegebene Antwort auf die Frage nicht konkret war? Sie haben zwar prozentual mehr Mittel, aber die Gegenfrage lautet: Wieviel mehr Kilometer Straßen bauen Sie damit?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607410800
Genau, Herr Kollege. Das ist nämlich der Punkt, auf den es ankommt: von dem, was in diesem Jahre gesperrt ist, kann keine Straße gebaut werden. Wenn diese Mittel auf das nächste Jahr übertragen werden und, wie ich hoffe, durch Ihre Beschlüsse die Mittel des Haushalts 1971 voll freigegeben werden, haben wir eben entsprechend mehr Geld für den Straßenbau.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607410900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Erhard..

Benno Erhard (CDU):
Rede ID: ID0607411000
Sind Sie bereit zuzugeben, daß bei einer bereits jetzt vorhandenen Kostensteigerung im Straßenbau von 16 % eine maximale Steigerung von, wie Sie annehmen, 14 % im nächsten Jahr zu einem geringeren Straßenbau als in diesem Jahr führen wird?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607411100
Herr Kollege, ich darf darauf hinweisen, daß die Baupreise, die in diesem Jahr selbstverständlich auch gestiegen sind und uns gewisse Sorgen gemacht haben, im nächsten Jahr nicht unbedingt so bleiben müssen. Ich will Ihnen das am Beispiel des Betonstahlpreises verdeutlichen, der z. B. bei Brückenbauten Erhebliches ausmacht. Sie wissen selbst, daß wir zur Zeit auf dem Markt Betonstahlpreise haben, die weit unter dem liegen, was noch vor drei oder vier Monaten gefordert wurde.
Ich würde nicht davon ausgehen — das liegt ja Ihrer Frage zugrunde —, daß die zweifellos hohe Zuwachsrate bei den Baupreisen gedanklich auf das nächste Jahr übertragen werden kann. Ich glaube, das liegt nicht im Sinne unserer gemeinsamen Bemühungen um Stabilität.

(Abg. Erhard leider keine weitere Zusatzfrage!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607411200
Nein, Sie haben leider keine Zusatzfrage mehr.
Ich rufe dann die Frage 17 des Abgeordneten Dr. Gleissner auf:
Wie kommt es, daß bei deutschen Autos, die für den Export nach USA bestimmt sind, bereits seit Jahren der Forderung auf Entgiftung der Autoabgase Rechnung getragen wird, während der deutschen Bevölkerung weiterhin uneingeschränkt die Luftverpestung durch Abgase zugemutet wird?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607411300
Herr Kollege, nach den Vereinigten Staaten von Amerika war die Bundesrepublik Deutschland das zweite Land, das im Jahre 1968 durch Erlaß von Rechtsvorschriften den Anteil unerwünschter Emissionen im Abgas der Kraftfahrzeuge begrenzte. Ab Oktober 1970 wird die deutsche Automobilindustrie die Fahrzeuge für den deutschen Markt im Sinne der Abgasvorschriften fertigen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607411400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Meister.

Siegfried Meister (CDU):
Rede ID: ID0607411500
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß sich alle Maßnahmen in bezug auf die Entgiftung von Autoabgasen bisher nur auf Kohlenmonoxyd erstreckt haben, daß aber das Spektrum ohne Zweifel viel weiter und größer ist? Sollte diese Frage nicht einmal von seiten !der Bundesregierung angesprochen werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0607411600
Herr Kollege, aus unseren Beratungen im Verkehrsausschuß wissen Sie, daß wir mit dem gegenwärtig 'Erreichten, das eine gewisse europäische Harmonisierung bringt, noch lange nicht zufrieden sind. Ich darf darauf hinweisen, daß man auch in den Vereinigten Staaten mit dem bisher technisch Erreichten noch nicht zufrieden ist. Es handelt sich hier um eine weitere notwendigerweise durch die Bundesregierung zu beeinflussende technische Entwicklung.
Ich stimme Ihnen zu, daß die Fragen, die bis jetzt noch offen sind, in absehbarer Zeit durch die Industrie gelöst werden müssen, um einen besseren Umweltschutz herbeizuführen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607411700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Gruhl.


Dr. Herbert Gruhl (CDU):
Rede ID: ID0607411800
Herr Staatssekretär, können Sie mir die Frage beantworten, warum die Bundesregierung hinter den Vorschriften der Vereinigten Staaten für die Automobilindustrie weit zurückbleibt?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607411900
Herr Kollege, ich kann Ihnen nicht zustimmen, daß wir weit zurückbleiben. Der Bau von Motoren in Europa und insbesondere in der Bundesrepublik ist schlecht mit den technischen Vorschriften in den Vereinigten Staaten zu vergleichen. Das ist ein weites Feld; es würde den Rahmen der Fragestunde sprengen, wenn ich mich hier darüber verbreiten müßte.
Ich darf hier nur das Wort „Hubraumsteuer" anführen, um Ihnen klarzumachen, daß es auf diesem Gebiet Entwicklungen gibt, bei denen wir uns einfach nicht vergleichen können. Sie können aber davon ausgehen, daß die Bundesregierung alles tun wird, um hier erkannte Probleme, die sich als schädliche Umwelteinflüsse durch den Kraftfahrzeugverkehr ergeben haben, in naher Zukunft zu lösen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607412000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmidt (Braunschweig).

Walter Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0607412100
Herr Staatssekretär, ist es nicht so, daß die Vereinigten Staaten erst jetzt mit Vorschriften herauskommen, die auch in ihrem Land eine bessere 'Regelung bezüglich der Abgase vorsehen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607412200
Es gibt natürlich in den Vereinigten Staaten gewisse Entwicklungen, die wir sehr aufmerksam verfolgt ,haben. Sie wissen ja auch, daß wir mit der Regierung der Vereinigten Staaten im Austausch von Informationen und in freundschaftlicher Zusammenarbeit in vielen Bereichen des Kraftfahrzeugverkehrs stehen. Gerade gegenwärtig ist in der Presse darüber wieder sehr gut berichtet worden.
Wir müssen davon ausgehen, daß in den nächsten Jahren alle Industrienationen große Mühe aufwenden müssen, um mit diesen Problemen der Umweltverschmutzung durch den Kraftfahrzeugverkehr fertig zu werden. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß das Milliarden kosten wird, daß wir uns aber dieser Aufgabe um des Menschen willen nicht entziehen 'dürfen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607412300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Gleissner.

Dr. Franz Gleissner (CSU):
Rede ID: ID0607412400
Herr Staatssekretär, wäre es nicht längst Aufgabe unserer Automobilindustrie gewesen, angesichts der Produktionsrekorde mehr für die Entgiftung der Abgase zu tun? Können Sie mir sagen, welches die Hauptursachen dafür sind, daß die technisch 'längst mögliche Entgiftung jahrelang verzögert und sogar bagatellisiert worden ist? Versucht man nicht, die Unkosten dafür dem Staat und dem Steuerzahler aufzubürden?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607412500
Herr Kollege, der Verkehrsausschuß des Hohen Hauses hat über diese Fragen im vergangenen Jahr sehr eingehend diskutiert. Sie werden die Problematik, die darin steckt, sicher kennen.
Ich möchte es so, 'wie Sie es formuliert haben, nicht bestätigen, muß aber zugeben, daß ein Druck der Regierung und des Parlaments in dieser Frage einen wohltuenden Einfluß auf die Bemühungen der Industrie ausüben kann und wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607412600
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Seefeld.

Horst Seefeld (SPD):
Rede ID: ID0607412700
Herr Staatssekretär, können Sie mir zustimmen, daß sich die Bundesregierung zur Zeit in zwei großen Bereichen um eine Lösung bemüht: erstens bei allen Fragen, die mit dem Umweltschutz zusammenhängen, und zweitens bei der Schaffung des Sicherheitsautos?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607412800
Herr Kollege, ich stimme Ihnen voll zu. Ich erhoffe durch die öffentliche Diskussion dieser Fragen auch eine Bereitwilligkeit, die teilweise sehr hohen Kosten, die dafür in den nächsten Jahren vom Staat aufgebracht werden müssen, durch das Parlament bewilligen zu lassen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607412900
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl (München) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Postverwaltung der Sowjetzone Briefsendungen aus West-Berlin, die mit Postwertzeichen mit dem Kopfbild des Bundespräsidenten Heinemann freigemacht werden, an den Absender ,,wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Bestimmungen der DDR" zurücksendet, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607413000
Es trifft nicht zu, daß die Postverwaltung der DDR generell Sendungen aus Westberlin zurückweist, die mit Postwertzeichen der neuen Dauerserie „Bundespräsident Heinemann" freigemacht sind. Die Postverwaltung der DDR hat lediglich etwa 200 Briefe zurückgesandt, die als sogenannte Ersttagsbriefe von Westberlin in 'die DDR versandt worden sind und auf der linken Vorderseite ein Bild des Bundespräsidenten trugen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607413100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0607413200
Herr Staatssekretär, indem ich Ihnen nicht zustimme, daß Sie einen Unterschied zwischen gewöhnlichen Briefsen-



Dr. Riedl (München)

dungen und solchen, die als Ersttagsbriefe laufen, machen, darf ich Sie fragen, ob die Bundesregierung in den Verhandlungen zwischen der Deutschen Bundespost und der Postverwaltung der DDR, in denen es. um den Kostenausgleich ging, darauf hingewiesen hat, daß solche, den internationalen Gepflogenheiten widersprechende Maßnahmen der Postverwaltung der DDR unterbleiben müssen.

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607413300
Das ist ein Problem, das selbstverständlich im Rahmen von Gesprächen, die in der von Ihnen genannten Form geführt werden, angesprochen werden muß. Andererseits darf ich darauf hinweisen, daß auch andere Staaten die Bestimmungen des Weltpostvertrages teilweise sehr extensiv auslegen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607413400
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0607413500
Herr Staatssekretär, Ihnen ist ja bekannt, daß die Deutsche Bundespost am 22. Oktober weitere Werte der Heinemann-Serie herausgibt. Darf ich Sie fragen, ob Sie befürchten, daß auch die aus diesem Anlaß zum Versand kommenden Ersttagsbriefe wieder aus der DDR zurückgesandt werden.

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607413600
Ich halte es für unzweckmäßig, diese Frage hier breit zu erörtern. Ich kann das, was dort geschehen ist, nur bedauern und hoffen, daß dies in Zukunft nicht mehr praktiziert wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607413700
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg).

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0607413800
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob auch andere Länder des Ostblocks aus demselben Grund Briefe zurückgeschickt haben?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607413900
Zu den nächsten zwei Fragen wollte ich dem Fragesteller eine Aufstellung übergeben, die wir angefertigt haben. Es hat in der Vergangenheit da und dort solche Maßnahmen gegeben.
Ich halte aber, wie gesagt, die generelle Diskussion dieses Problems für unzweckmäßig, weil hier unter Umständen Einzelfälle ein Gewicht bekommen, das auch Sie nicht wünschen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607414000
Ich rufe dann die Frage 19 des Abgeordneten Müller (Berlin) auf:
Wann und bei welchen Briefmarken-Motiven der Deutschen Bundespost sind bis in die jüngste Vergangenheit hinein von Warschauer-Pakt-Staaten Postsendungen zurückgewiesen worden?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607414100
Frau Präsidentin, ich bitte um Ihre Zustimmung, mit Einverständnis des Herrn Fragestellers beide Fragen gemeinsam beantworten zu dürfen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607414200
Ich rufe dann auch die Frage 20 des Abgeordneten Müller (Berlin) auf:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, beziehungsweise was gedenkt sie zu tun, um der beleidigenden Handlungsweise der „DDR"-Post — die laut Pressemeldungen 200 Briefe zurückgeschickt hat, weil diese mit den neuen Berliner Heinemann-Briefmarken frankiert waren — wirksam zu begegnen und um in Zukunft solche und ähnliche Diskriminierungen zu verhindern?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607414300
Herr Kollege, ich habe hier eine Aufstellung über Postwertzeichen und Sonderstempel, die von den Ländern des Ostblocks in der Vergangenheit zurückgewiesen wurden. Zur Erleichterung der Abwicklung der Fragestunde bitte ich Sie, mir zu erlassen, diese Zusammenstellung hier zu verlesen. Ich werde sie Ihnen im Anschluß an die Fragestunde aushändigen.
Im übrigen trifft es, wie ich schon in der vorigen Antwort gesagt habe, nicht zu, daß die Postverwaltung der DDR Sendungen aus Westberlin zurückweist, die mit Postwertzeichen der neuen Dauer- serie „Bundespräsident Heinemann" freigemacht sind. Die Postverwaltung der DDR hat lediglich etwa 200 Briefe zurückgesandt, die als sogenannte Ersttagsbriefe von Westberlin in die DDR versandt worden sind und auf der linken Vorderseite ein Bild des Bundespräsidenten trugen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607414400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0607414500
Herr Staatssekretär, besteht nicht die Gefahr, daß, wenn ich Ihre vorhergehende Antwort mitberücksichtige, das Schweigen der Bundesregierung in der Öffentlichkeit etwa so ausgelegt werden könnte, daß selbst die Bundesregierung nicht mehr auf den gewachsenen Bindungen Westberlins an die Bundesrepublik besteht?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607414600
Herr Kollege, die Bundesregierung hat nicht geschwiegen, und ich habe mich ja, wie Sie wissen, hier auch zu der Frage geäußert. Ich halte es nur für unzweckmäßig, nun einen bestimmten Fall zu einer politischen Kardinalfrage zu machen.

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Sehr richtig!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607414700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0607414800
Wären Sie, wenn Sie solche Fälle nicht in aller Öffentlichkeit behandeln mögen, wenigstens bereit, sie dann einmal in dem zuständigen Ausschuß darzulegen?




Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607414900
Aber natürlich. Ich will Ihnen ja auch die Zusammenstellung sofort übergeben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607415000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0607415100
Herr Staatssekretär, finden Sie es nicht doch bedenklich, wenn Sie einen solchen Unterschied zwischen normalen Briefsendungen und sogenannten Ersttagsbriefen machen, obwohl in der gesamten Philatelie und auch bei der Postverwaltung dieser Unterschied nicht gemacht wird, und wie erklären Sie es sich, daß Sie ganz einfach unter Hinweis auf diesen Sachverhalt einer echten Beantwortung dieser Frage aus dem Wege gehen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607415200
Herr Kollege, ich habe keinen Unterschied gemacht. Ich habe nur gesagt, daß die Postverwaltung der DDR in der Behandlung von Briefen Unterschiede gemacht hat, die die Bundesregierung bedauert.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607415300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Unertl.

Franz Xaver Unertl (CSU):
Rede ID: ID0607415400
Herr Staatssekretär, abgesehen von der Liste bezüglich der Sendungen nach Warschauer-Pakt-Staaten, die der Herr Kollege Müller, wie angekündigt, erhält, möchte ich Sie fragen: Sind Fälle bekannt, daß nach Rotchina verschickte Sendungen mit Heinemann-Briefmarken zurückgeschickt wurden?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607415500
Sie sind nicht bekannt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607415600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0607415700
Herr Staatssekretär, Sie haben eben gesagt, man sollte diesen Fall nicht zu einer Kardinalfrage hochstilisieren. Halten Sie es nicht für eine schwere Verletzung der Autorität unseres Staatsoberhauptes, wenn ein Postwertzeichen, das sein Bild trägt, in dieser Weise Ursache für die Zurücksendung von Briefen ist?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607415800
Ich glaube, Herr Kollege, daß in dem Zusammenhang, der hier von uns behandelt wird, von der Verletzung von Autorität keine Rede sein kann.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607415900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0607416000
Herr Staatssekretär., treffen die Meldungen also nicht zu, daß Postsendungen, welche mit Postwertzeichen versehen sind, die das Kopfbild des Bundespräsidenten Heinemann tragen, von der Postverwaltung der DDR generell zurückgewiesen werden?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607416100
Diese Meldungen treffen nicht zu.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607416200
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) auf:
Hält die Bundesregierung die von der DDR verfügte Zurückweisung von Postsendungen, die mit der Heinemann-Marke freigemacht sind, für vereinbar mit dem bestehenden Recht?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607416300
Herr Kollege, ich muß Sie um Verständnis bitten, daß die Antwort auf Ihre Frage praktisch synchron mit dem ist, was eben schon behandelt wurde. Die Postverwaltung der DDR hat keineswegs verfügt, daß alle Postsendungen, die mit einer Heinemann-Marke freigemacht sind, zurückgewiesen werden. Sie hat lediglich etwa 200 Briefe zurückgesandt, die als sogenannte Ersttagsbriefe von Westberlin in die DDR versandt worden sind, auf der linken Vorderseite ein Bild des Bundespräsidenten trugen und am 23. 7. gestempelt wurden.
Die Bundesregierung bedauert das Vorgehen der DDR-Postverwaltung. Eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme ist ihr jedoch nicht möglich, da die Angaben der DDR auf den zurückgesandten Sendungen nicht erkennen lassen, gegen welche Vorschriften die Sendungen verstoßen haben sollen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607416400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Erhard.

Benno Erhard (CDU):
Rede ID: ID0607416500
Herr Staatssekretär, nachdem am 29. April dieses Jahres eine Vereinbarung zwischen der Deutschen Bundespost und der Post der Zone zustande gekommen ist, die dahin geht, daß sich beide Parteien verpflichten, den grenzüberschreitenden Postverkehr in vollem Umfang und rechtens auszuführen - keinesfalls schlechter als bisher —, frage ich Sie, ob die Bundesregierung und die Post bereit sind, trotz des rechtswidrigen Verhaltens auch weiterhin zusätzlich 30 Millionen DM pro Jahr an die Post der DDR — und in diesem Jahre sind, wie Sie wissen, bereits 68 Millionen DM gezahlt worden — schweigend weiterzuzahlen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607416600
Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß Sie wissen, daß zwischen dem, was Sie ursprünglich gefragt haben, und Ihrer Zusatzfrage nur eine sehr geringe Beziehung besteht. Ich habe



Parlamentarischer Staatssekretär Börner
angedeutet, daß dieses Verhalten der Postverwaltung der DDR in bestimmten Verhandlungen natürlich eine Rolle spielen wird. Ich bin im Interesse der Sache, um die es geht, nicht bereit, weitere Detailauskünfte zu geben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607416700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller (Berlin).

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0607416800
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob das Zonenregime auch Erstausgaben von Briefmarken mit dem Kopf des Bundespräsidenten, die aus der Bundesrepublik kamen, zurückgeschickt hat, und wie deuten Sie es, wenn das nicht der Fall ist, daß ausgerechnet aus Berlin kommende Briefmarken zurückgeschickt wurden?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607416900
Herr Kollege, die Frage ist beantwortet. Ich möchte im Interesse bestimmter Verhandlungen, an denen wir alle ein Interesse haben, auf eine weitere Interpretation insbesondere hinsichtlich des letzten Satzes, den Sie eben gesagt haben, verzichten und keine detaillierte Erklärung abgeben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607417000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Erhard.

Benno Erhard (CDU):
Rede ID: ID0607417100
Nachdem die Bundesregierung offenbar nicht zu reagieren bereit ist, frage ich Sie, Herr Staatssekretär, ob auch schon in früheren Fällen bei Ersttagsausgaben mit einem Bilde eines der früheren Bundespräsidenten zu beobachten war, daß diese Ersttagssendungen von der DDR zurückgewiesen wurden?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0607417200
Herr Kollege, es gibt da langjährige Erfahrungen, über die Ihnen sicher zwei der CDU angehörende frühere Postminister berichten können. Ich gehe davon aus, daß wir alle ein Interesse daran haben, daß der Postverkehr zwischen den Menschen im geteilten Deutschland so stark wie möglich gemacht werden kann.

(Zustimmung des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen].)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607417300
Keine Zusatzfragen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen beantwortet. Ich danke dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Börner.
Laut interfraktioneller Vereinbarung im Ältestenrat werden die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Ausgenommen sind die Fragen 70 und 71 des Abgeordneten Stücklen, 76 des Abgeordneten Niegel und 77 des Abgeordneten Dr. Gleissner, welche zurückgezogen wurden.
Wir kommen somit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beantwortung ist Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dorn anwesend.
Ich rufe Frage 39 auf. — Der Herr Abgeordnete Folger ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 40 auf. — Auch der Herr Abgeordnete Wohlrabe ist nicht anwesend. Die Frage wird ebenfalls schriftlich beantwortet, und die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 41 des Abgeordneten Dr. Kempfler auf:
Sind neue, dazu geeignete Tiefbauwerke der Kommunen (Untergrundbahnen, Fußgängerunterführungen usw.) in nennenswertem Maße mit solchen Einrichtungen versehen worden, daß sie als einfache Schutzbauten (Trümmer- und Strahlenschutz) verwendet werden könnten?
Bitte schön!

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0607417400
Herr Kollege Dr. Kempfler, ich beantworte Ihre Frage mit Nein. Infolge des bisherigen Fehlens einer Rechtsgrundlage sind Tiefbauwerke der Kommunen für eine Nutzungsmöglichkeit als öffentliche Schutzräume nicht vorgesehen worden. Es wurden lediglich Tiefgaragen, die sich aber in überwiegendem Maße in Privathand befinden, als Mehrzweckanlagen ausgeführt. Auf Grund der Initiative der zuständigen Bundes- und Länderressorts konnten jedoch Kommunen dazu bewogen werden, mit der Planung solcher Vorhaben zu beginnen. Unterirdische Bahnen eignen sich auf Grund ihrer Lage und ihrer baulichen Ausführung in besonderem Maße für die Anlage von Mehrzweckbauten. Fußgängerunterführungen wurden bisher wegen der aufwendigen Technik nicht als Schutzräume errichtet.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607417500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler.

Dr. Friedrich Kempfler (CSU):
Rede ID: ID0607417600
Herr Staatssekretär, halten Sie dieses Ergebnis nicht für etwas kümmerlich, namentlich nachdem diejenigen Kommunen, die solche Bauwerke errichtet haben, durch Fragen von Ihnen und mir im Bundestag immer besonders auf diesen Punkt hingewiesen wurden?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0607417700
Ich bin Ihrer Meinung, Herr Kollege Dr. Kempfler. Leider hat das Parlament in der Vergangenheit mit Mehrheit eine andere Entscheidung getroffen, so daß die 'Rechtsgrundlage eben so ist, wie sie ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607417800
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 42 des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler auf:
Wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten dahin gehend Einfluß nehmen, daß in Zukunft solche Bauten, z. B. in München oder Bonn, zu Schutzräumen ausgestaltet werden?




Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0607417900
Ich beantworte die Frage mit Ja. Nach Inkrafttreten des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ist mit einem größeren Einfluß des Bundes auf die Erstellung von Mehrzweckanlagen in unterirdischen Anlagen und damit mit einer größeren Zuwachsrate von Schutzplätzen zu rerchnen. Der § 12 des „Gesetzes über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden" gibt dem Bund die Möglichkeit, unter Berücksichtigung seines humanitären Zieles, des Bevölkerugsschutzes, darauf zu bestehen, daß eine Erhöhung der Überlebenschance in Ballungsräumen erreicht wird. In Bonn ist z. B. der U-Strab-Haltepunkt am Hauptbahnhof als Mehrzweckbau in der Planung. Es wird zirka 4500 Schutzplätze fassen. Mehrzweckbau heißt nach Auffassung der Bundesregierung: Friedensnutzung als U-Strab-Haltestelle, im Verteidigungsfall Schutzraum. In München konnten bisher Haltestellen der unterirdischen Bahn nicht als Schutzräume ausgebaut werden. Nach Verabschiedung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes wird hier eine positive Wendung erwartet.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607418000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler.

Dr. Friedrich Kempfler (CSU):
Rede ID: ID0607418100
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß Sie die Auffassung, die im Stadtrat von München ausgesprochen wurde, nicht teilen, daß man dann, wenn man nur wenige Schutzräume bauen könne, davon überhaupt Abstand nehmen sollte, weil man nicht wisse, welche Leute man im Ernstfall dafür auswählen solle?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0607418200
Dieser Auffassung ist die Bundesregierung nicht.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607418300
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Friedrich Kempfler (CSU):
Rede ID: ID0607418400
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß wir, wenn der Schutzraumbau bei den Kommunen nicht bald mit allen Mitteln in Angriff genommen wird, in eine Lage kommen, die Ihre Sentenz in der letzten Debatte rechtfertigt: „Laßt alle Hoffnung fahren"?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0607418500
Ich teile Ihre Befürchtung, Herr Kollege.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607418600
Eine Zusatzfrage des Herr Abgeordneten Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0607418700
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung nach Ihren Ausführungen also doch nach wie vor der Meinung, daß der Bau von Schutzräumen für die Bevölkerung ein Teil unserer Verteidigungsmaßnahmen bleibt, auch wenn er unbefriedigend ist?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0607418800
Ja, das ist so. Die Bundesregierung hat mit Wirkung vom 1. Juli dieses Jahres z. B. die Mittel für den privaten Schutzraumbau erhöht, und sie hat die Mittel, die für Mehrzweckanlagen vorgesehen sind, pauschaliert, um auf diese Weise dem Papierkrieg, der in den vergangenen Jahren der Herstellung einer Mehrzweckanlage vorausgegangen ist, Einhalt zu gebieten und das Verfahren zu vereinfachen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607418900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Unertl.

Franz Xaver Unertl (CSU):
Rede ID: ID0607419000
Herr Staatssekretär, ist in diesem Zusammenhang daran gedacht, beim neuen Gemeindefinanzierungsgesetz unter Umständen den Kommunen mehr Mittel zukommen zu lassen? Ich denke hier an Bauten nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch auf dem flachen Lande.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0607419100
Die Bundesregierung hat eine solche Entscheidung bereits zum 1. Juli dieses Jahres mit Wirkung von diesem Tage an getroffen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0607419200
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich danke dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dorn.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde und zugleich am Ende der Tagesordnung. Die nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet, soweit sie nicht zurückgezogen sind.
Ich berufe das Haus ein, auf Mittwoch, den 4. November 1970, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.