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ID0607313200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1970 Inhalt: Fragestunde (Drucksache VI/1253) Frage des Abg. Niegel: Entwurf des Städtebauberichtes 1970 Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4075, B, D, 4076 A Niegel (CDU/CSU) . . . 4075 D, 4076 A Frage des Abg. Höcherl: Steigerung des Realeinkommens Dr. Schöllhorn, Staatssekretär 4076 A, B, C, D, 4077 A, B Höcherl (CDU/CSU) . . . . . 4076 B, C Niegel (CDU/CSU) . . . 4076 D, 4077 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4077 B Frage des Abg. Höcherl: Höhe der Preissteigerungsrate Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4077 C, D, 4078 B, C, 4079 A Höcherl (CDU/CSU) 4077 D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 4078 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . 4078 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 4078 C Dasch (CDU/CSU) . . . . . . 4078 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 4079 A Frage des Abg. Blumenfeld: Gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Gemeinschaften gegenüber Drittländern Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . 4079 B, C, D, 4080 A, B, C Blumenfeld (CDU/CSU) . . . . 4079 C, D Dasch (CDU/CSU) 4079 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 4080 B Niegel (CDU/CSU) 4080 B Frage des Abg. Blumenfeld: Auswirkungen der Deutschlandpolitik auf die handelspolitische Behandlung der DDR durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4080 C, D, 4081 A Blumenfeld (CDU/CSU) . . . . 4080 C, D Meister (CDU/CSU) 4081 A Frage des Abg. Dr. Jobst: Förderungspräferenzen für das Zonenrandgebiet Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . 4081 B, C, D, 4082 A, B, C, D Dr. Jobst (CDU/CSU) 4081 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4081 D Niegel (CDU/CSU) 4082 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . 4082 C Varelmann (CDU/CSU) 4082 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1970 Frage des Abg. Dr. Klepsch: Eidesformel für Berufs- und Zeitsoldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4083 B, C, D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . 4083 C, D Fragen des Abg. Varelmann: Anteil der nach dem Ausbildungsförderungsgesetz geförderten Kinder aus Arbeiterfamilien Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4084 A, C Varelmann (CDU/CSU) . . . . 4084 B, C Frage des Abg. Dröscher: Einkommensgrenze für die Hilfe nach dem Honnefer Modell oder nach dem Ausbildungsförderungsgesetz Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4084 D, 4085 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 4085 A, B Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 4085 C Fragen des Abg. Pawelczyk: Förderung von Waisen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . 4085 C, D, 4086 B, C, D, 4087 A, B Pawelczyk (SPD) 4086 B, C, D Niegel (CDU/CSU) 4087 A Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 4087 B Frage des Abg. Seefeld: Erkenntnis von Professor Walter Jaide betr. 15- bis 18jährige Jugendliche Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4087 C Fragen des Abg. Pohlmann: Kernkraftwerk in Würgassen — Schadensersatzpflicht gegenüber Geschädigten Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4087 D, 4088 A Nächste Sitzung 4088 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4089 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jobst betr. das Gesetz über die Zivilverteidigung der DDR 4089 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Enders betr. Einberufung von vor der Übernahme einer Artzpraxis in einem strukturschwachen Raum stehenden Ärzten zur Bundeswehr 4089 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Jung betr. Auswahlkriterien für studierende Offiziere . . . . 4090 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier betr. Vereinbarkeit der Beschränkung der Waisenrente in der Sozialversicherung und des Kinderzuschlages in den Besoldungsgesetzen auf unverheiratete Kinder mit dem Grundgesetz 4090 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1970 4075 73. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Apel 16. 10. Dr. Dittrich * 16. 10. Frau Frey 16. 10. Frau Geisendörfer 16. 10. Gewandt 16. 10. Gerlach (Emsland) * 16. 10. Haar (Stuttgart) 16. 10. Dr. Hallstein 16. 10. Hauser (Bad Godesberg) 16. 10. Helms 16. 10. Heyen 18. 12. Dr. Hubrig 16. 10. Dr. Jungmann 16. 10. Lemmrich 16. 10. Lensing 15. 10. Logemann 16. 10. Majonica 16. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 16. 10. Meister * 16. 10. Müller (Aachen-Land) * 15. 10. Dr. Müller-Hermann 16. 10. 011esch 16. 10. Peters (Norden) 16. 10. Pieroth 16. 10. Frau Renger 15. 10. Richarts * 15. 10. Schmitt (Lockweiler) 16. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 16. 10. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) 16. 10. Dr. Schulz (Berlin) *** 15. 10. Stein 16. 10. Dr. Tamblé 30. 10. Tönjes 16. 10. Vehar 16. 10. Wendt 16. 10. Wilhelm 30. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 14. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (Drucksache VI/1253 Frage A 3) : * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Wird die Bundesregierung die Begründung für das „Gesetz über die Zivilverteidigung der DDR" mit angeblichen westdeutschen Bürgerkriegsplänen („Die Welt" vom 19. September 1970) unwidersprochen hinnehmen? Das Gesetz über die Zivilverteidigung der DDR wurde am 16. September 1970 in der 18. Tagung der Volkskammer vom Minister des Innern der DDR, Friedrich Dickel, begründet und am gleichen Tage von der Volkskammer angenommen. Die Begründung ist in ihren wesentlichen Teilen in der Zeitung „Neues Deutschland" vom 17. September 1970 abgedruckt. Innenminister Dickel motivierte die Notwendigkeit des neuen Gesetzes politisch mit allgemein gehaltenen Ausführungen über die fortbestehende gefährlichkeit des Imperialismus als ernster Feind des Sozialismus. In diesem Zusammenhang erwähnte er unter anderem die in der Bundesrepublik Deutschland angeblich aktiven Kräfte der Revanche und des Militarismus. Sachlich begründete Dickel das Gesetz damit, daß die bisher auf der Grundlage des Gesetzes vom 11. Februar 1958 über den Luftschutz in der DDR durchgeführten örtlichen Luftschutzmaßnahmen nicht mehr den Erfordernissen des Gesamtsystems einer modernen Landesverteidigung entsprechen. Von „westdeutschen Bürgerkriegsplänen" ist in der Begründung nicht die Rede. Eine Reaktion der Bundesregierung im Sinne der Fragestellung ist deshalb nicht nötig. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 15. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache VI/1253 Frage A 85): Ist die Bundesregierung bereit, von der Einberufung von Ärzten zur Bundeswehr abzusehen, wenn sie unmittelbar und nachweislich vor der Übernahme einer Arztpraxis in einem strukturschwachen Raum stehen? Ihre Frage kann man nicht ohne weiteres mit Ja oder Nein beantworten. Ob ein Arzt, der vor der Übernahme einer Arztpraxis in einem strukturschwachen Raum steht, einberufen werden muß oder nicht, richtet sich nach dem öffentlichen Interesse. Überwiegt das öffentliche Interesse an der ärztlichen Versorgung der zivilen Bevölkerung in diesem Raum, dann müßte dieser Arzt unabkömmlich gestellt werden. Überwiegt aber das öffentliche Interesse am Wehrdienst, dann müßte er einberufen werden. Es gibt hierfür ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, an dem die kommunalen und die Wehrersatzbehörden gleichermaßen beteiligt sind, über das aber letztlich ein unabhängiger Ausschuß abschließend entscheidet. 4090 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1970 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 15. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/1253 Fragen A 87 und 88) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Auswahlkriterien für studierende Offiziere so unterschiedlich sind, daß in einigen Waffengattungen ein Studium auch „artfremder" Disziplinen möglich ist (z. B. der Geisteswissenschaften), während in anderen Waffengattungen nur das Studium eines entsprechenden Faches (Tiefbau, Elektrotechnik, Maschinenbau) möglich ist? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Einheitlichkeit der Auswahlkriterien zu gewährleisten? Die Kriterien für die Auswahl von Berufsoffizieren des Truppendienstes für ein technisches oder nichttechnisches Studium sind in allen Teilstreitkräften gleich. Ausschlaggebend sind der Bedarf der Streitkräfte und die Eignung der Offiziere für die vorgesehene oder angestrebte Verwendung. Die betreffenden Offiziere müssen überdurchschnittliche Beurteilungen in ihren bisherigen Verwendungen haben und überdurchschnittliche Eignung für ihre künftige fachliche Verwendung erkennen lassen. Die Kommandierung zu einem technischen oder nichttechnischen Studium hängt grundsätzlich nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Waffengattung (Dienstbereich, Fachrichtung) ab. So kann ein Offizier, der bislang auf Dienstposten mit überwiegend technischen Merkmalen verwendet worden ist, Antrag auf Zulassung zu einem geisteswissenschaftlichen Studium stellen, und umgekehrt. Die Auswahl von Berufsoffizieren zu einem wissenschaftlichen Hochschulstudium erfolgt — wie ich ausgeführt habe — nach einheitlichen Auswahlkriterien. Zur Zeit kann jedoch jährlich nur eine begrenzte Zahl von Berufsoffizieren des Truppendienstes zu einem Studium kommandiert werden. Es sind zur Zeit — mit Beginn jeweils zum Wintersemester — etwa 25 Offiziere für technische und 15 Offiziere für nichttechnische Fachrichtungen. Diese begrenzte Zahl bedingt eine besonders sorgfältige Auswahl, um die geeigneten Offiziere zu erfassen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 14. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/ 1253 Frage A 89) : Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Beschränkung auf unverheiratete Kinder nach den neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betreffend Waisenrente in der Sozialversicherung und Kinderzuschlag in den Besoldungsgesetzen nach Artikel 6 des Grundgesetzes verfassungswidrig ist? Die Bundesregierung hat diese Prüfung vorgenommen. Das Ergebnis der Prüfung hat in dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung sozial- und beamtenrechtlicher Vorschriften über Leistungen für verheiratete Kinder Niederschlag gefunden. Dieser Entwurf, der kürzlich vom Bundesrat im ersten Durchgang behandelt worden ist und demnächst dem Bundestag zugeleitet wird, hält sich in dem Rahmen, der vom Bundesverfassungsgericht in den von Ihnen genannten Entscheidungen für maßgeblich erklärt worden ist. Dazu war es insbesondere erforderlich, als Zeitpunkt des Inkrafttretens der erforderlichen Gesetzesänderungen bereits den 1. Juni 1970 vorzuschlagen. Die Einzelheiten des Gesetzentwurfs bitte ich der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom 20. August 1970 zu entnehmen, die Ihnen gesondert zugeht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage.


Rede von Christa Schroeder
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, daß Sie bei dem Ausbau des Ausbildungsförderungsgesetzes auf die Mehrkinderfamilie besondere Rücksicht nehmen werden?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir werden es weiterhin tun. Wir haben ja Anrechnungsfreibeträge, die nach der Kinderzahl gestaffelt sind. Über die Einkommensfreigrenzen hinaus werden noch der Anteil für die Eltern —25 % — und der Anteil für jedes weitere Kind —5 % — freigestellt.
    In dem von Herrn Kollegen Dröscher genannten Fall waren es drei Kinder. Von dem überschießenden Betrag werden dann also noch einmal 25 % plus 15 % gleich 40 % freigestellt. Das würde sich bei erhöhter Kinderzahl weiter in positiver Weise auswirken.