Deutscher Bundestag
71. Sitzung
Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1970
Inhalt:
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3931 A Fragestunde (Drucksache VI/ 1218)
Frage des Abg. Freiherr von Fircks:
Vereinbarkeit des deutsch-sowjetischen Gewaltverzichtsvertrages mit der Nichtanerkennung der Annektion der baltischen Staaten
Scheel, Bundesminister 3931 B, D, 3932 A
Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3931 D,
3932 A
Frage des Abg. Hansen:
Überführung des Document Center in deutsche Verwaltung
Scheel, Bundesminister . . . . 3932 B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . 3932 B, C Frage des Abg. Weigl:
Vorschlag eines UN-Ausschusses betr. Verbot von Krieger- und Flüchtlingsverbänden
Scheel, Bundesminister 3932 D, 3933 A, B
Weigl (CDU/CSU) . . . 3932 D, 3933 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 3933 B
Fragen des Abg. Baron von Wrangel:
DPA-Meldung über eine Erklärung des Bundesaußenministers betr. die Oder-
Neiße-Grenze
Scheel, Bundesminister . . . . 3933 C, D,
3934 A, C, 3935 A
Dr. Czaja (CDU/CSU) . 3933 D, 3934 B, C
Dr. Schmitt-Vockenhausen,
Vizepräsident . . . . . . . 3934 A, B
Freiherr von und zu Guttenberg
(CDU/CSU) 3934 D
Dasch (CDU/CSU) . . . . . . 3935 A
Fragen des Abg. Müller (Mülheim) :
Sonderauflagen für weibliche Fahrer von Bussen und Straßenbahnen
Dr. Auerbach, Staatssekretär 3935 B, C, D
Müller (Mülheim) (SPD) 3935 D
Frage des Abg. Härzschel:
Darlehen der Rentenversicherungsträger zur Erstellung von Eigenheimen
Dr. Auerbach, Staatssekretär 3936 A, C, D
Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 3936 B, C
II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1970
Fragen der Abg. Frau Dr. Orth:
Bearbeitung der auf Grund des Arbeitsförderungsgesetzes gestellten Anträge
Dr. Auerbach, Staatssekretär 3936 D, 3937 A Fragen des Abg. Dr. Fuchs:
Versorgung der Bevölkerung mit Hausbrandstoffen
Rosenthal, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . 3937 D, 3938 A, B
Dr. Fuchs (CDU/CSU) . 3937 D, 3938 A, B Fragen der Abg. Frau Schimschok:
Pressebericht über Säuglingsmilchküchen in Krankenhäusern — Sterilisation von Säuglingsmilch
Westphal, Parlamentarischer
Staatssekretär 3938 C, D
Fragen des Abg. Dasch:
Erhöhung des Kindergeldes und der Freigrenze
Westphal, Parlamentarischer
Staatssekretär 3939 A, B, C, D, 3940 A, B
Dasch (CDU/CSU) . . 3939 B, C, 3940 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 3939 C Fragen des Abg. Dr. Wagner (Trier) :
Förderung der Ausbildung deutscher Schüler im grenznahen Ausland
Westphal, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . 3940 B, D, 3941 A
Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) 3940 D,
3941 A
Josten (CDU/CSU) 3941 A
Fragen des Abg. Susset:
Berufung des Beirats für Ausbildungsförderung — Einbeziehung neuer Ausbildungsformen in die Ausbildungsförderung
Westphal, Parlamentarischer
Staatssekretär 3941 B, C, D
Susset (CDU/CSU) 3941 C
Josten (CDU/CSU) 3941 D
Frage des Abg. Seefeld:
Inbetriebnahme der Notrufsäulen an neuen Autobahnstrecken
Börner, Parlamentarischer
Staatssekretär 3942 A, B
Seefeld (SPD) 3942 B Fragen des Abg. Dr. Apel:
Kommission „Deutsche Tiefwasserhäfen" — Entscheidung über den Standort des deutschen Tiefwasserhafens
Börner, Parlamentarischer
Staatssekretär . 3942 C, D, 3943 A, B, D
Dr. Apel (SPD) . . 3942 C, D, 3943 B, C Frage des Abg. Dr. Schwörer:
„Aktion 65" der Bundesbahn
Börner, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . 3943 D, 3944 A, B
Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 3944 A
Dr. Schmitt-Vockenhausen,
Vizepräsident 3944 C
Abgabe einer Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen
Scheel, Bundesminister . 3944 C, 3953 B,
3958 D
Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3949 B
Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 3956 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 3960 D Anlagen
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3961 A Anlage 2
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Erfahrungsbericht über den Beitrag der Bundesrepublik zur Weltausstellung in Osaka 3961 D
Anlage 3
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Sieglerschmidt betr. Ratifizierung des UNO-Einheitsabkommens
über Suchtstoffe 3961 D
Anlage 4
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Koenig betr. Übergangsregelung bis zur Abschaffung der grünen Versicherungskarte 3962 A
Anlage 5
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schwörer betr. ermäßigte Fahrpreise für Rentner bei Benutzung der Bundesbahn 3962 B
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1970 III
Anlage 6
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Becker (Nienberge) betr. Bau von Lärmschutzanlagen an Autobahnen 3962 C
Anlage 7
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Enders betr. Flächenbedienung in der Stückgutneuordnung 3962 D
Anlage 8
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Enders betr. Ausbau bestehender Umladehallen . . . . . . 3963 A
Anlage 9
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Scheu betr. Zurückweisung von Sendungen mit Briefmarken der Dauerserie „Deutsche Bauwerke aus zwölf Jahrhunderten" durch Ostblockländer 3963 B
Anlage 10
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jobst betr. Gesetz über die Zivilverteidigung der DDR . . 3963 C
Anlage 11
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Breidbach betr. „Aktion Vermögenserfassung" der DDR . . . . 3963 C
Anlage 12
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer betr. beschlagnahmtes privates deutsches Auslandsvermögen 3964 A
Anlage 13
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Pressemeldungen über den Zustand des ehemaligen Reichsfilmarchivs 3965 B
Anlage 14
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Becker (Nienberge) betr. Verbesserungen bei der Zulage für Beamte des gehobenen Dienstes mit Ingenieurprüfung 3965 C
Anlage 15
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Höcherl betr. Vereinfachung des Einzugsverfahrens für die Kraftfahrzeugsteuer 3965 D
Anlage 16
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Erhebung des Lohnsteuerzuschlags bei Zahlung der Weihnachtsgratifikation 3966 A
Anlage 17
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Kiechle betr. Vorausschau der realen und nominalen Wachstumsraten für 1971 . . . . . . . . . . 3966 B
Anlage 18
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baron von Wrangel betr. unnötige Härten im Zonenrandgebiet durch Nichtberücksichtigung der Mehrwertsteuer bei Gewährung von Beihilfen an Landwirte 3966 C
Anlage 19
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Burger betr. bürokratische Hindernisse beim Rentenkapitalisierungsverfahren 3966 D
Anlage 20
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Finanzierung des Bildungsurlaubs 3967 B
Anlage 21
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Kiechle betr. Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jahre 1971 . . . . 3967 C
Anlage 22
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) betr. Aufstiegschancen eines zur Bundeswehr übertretenden Reserveoffiziers mit abgeschlossenem Studium an einer staatlichen Ingenieurschule 3967 C
Anlage 23
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) betr. Einberufung eines Teilnehmers an einem Kursus der Finanzschule Edenkoben zum Wehrdienst 3968 A
Anlage 24
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Burger betr. Aufklärungsserie des ZDF „Das Wunder des Lebens" 3968 C
Anlage 25
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Storm betr. Ausbau der Bundesstraßen 76 und 501 3968 D
IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1970
Anlage 26
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hauff betr. Bau einer Verzögerungsspur für die Autobahnanschlußstelle Stuttgart-Flughafen . 3969 B
Anlage 27
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Beschleunigung der Arbeiten an der B 44 im Kreis Groß Gerau . . . . 3969 D
Anlage 28 '
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch betr. Neubau des Bahnhofsempfangsgebäudes in Burghausen 3970 A
Anlage 29
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Kiep betr. Zusammenstöße mit Wild auf der B 8 zwischen Königstein und Glashütten im Taunus . . 3970 B
Anlage 30
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch betr. Beginn der Bauarbeiten bei den Bundesfernstraßen München—Passau und Regensburg-
Traunstein 3970 C
Anlage 31
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Rock betr. personelle Besetzung des Posttelegrafenamts Braunschweig 3970 D
Anlage 32
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Unertl betr. Pressemeldungen über die Auflösung der Oberpostdirektion Regensburg . . . . . . 3971 A
Anlage 33
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erpenbeck betr. Betriebsausflug des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen nach Bremen und Helgoland . . . . . . . 3971 B
Anlage 34
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Benda betr. Festnahme von westdeutschen Reisenden mit früherem Wohnsitz in der DDR in Ostblockländern 3971 C
Anlage 35
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Haase (Kassel) betr. Bundeszuschüsse für Planung, Grunderwerb und Ausbau der Gesamthochschule Kassel 3972 C
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1970 3931
71. Sitzung
Bonn, den 9. Oktober 1970
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Achenbach * 9. 10.
Adams ' 9. 10.
Dr. Aigner * 9. 10.
Amrehn ** 9. 10.
Dr. Artzinger * 9. 10.
Behrendt * 9. 10.
Dr. Burgbacher 9. 10.
Corterier ** 9. 10.
Dichgans '* 9. 10.
Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 9. 10.
Dr. Dittrich * 9. 10.
Dröscher * 9. 10.
Dr. Evers 9. 10.
Faller * 9. 10.
Fellermaier * 9. 10.
Flämig * 9. 10.
Fritsch *** 9. 10.
Dr. Furler 9. 10.
Frau Geisendörfer 9. 10.
Gierenstein 9. 10.
Gerlach (Emsland) * 9. 10.
Dr. Gradl ** 9. 10.
Haage (München) 9. 10.
Haar (Stuttgart) 9. 10.
Dr. Hallstein 16. 10.
Dr. Hein ' 9. 10.
Frau Herklotz *** 9. 10.
Dr. Hermesdorf (Sehleiden) *** 9. 10.
Heyen 18. 12.
Höcherl 9. 10.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 9. 10.
Dr, Jungmann 16. 10.
Dr. Kempfler 9. 10.
Klinker * 9. 10.
Dr. Koch * 9. 10.
Kriedemann * 9. 10.
Frau Dr. Kuchtner 9. 10.
Lange * 9. 10.
Lautenschlager * 9. 10.
Dr. Löhr ' 9. 10.
Logemann 9. 10.
Lücker (München) * 9. 10.
Majonica 9. 10.
Dr. Martin 9. 10.
Matthöfer ** 9. 10.
Frau Meermann** 9. 10.
Dr. Meinecke (Hamburg) ** 9. 10.
Meister * 9. 10.
Memmel * 9. 10.
Michels 9. 10.
Müller (Aachen-Land) * 9. 10.
Frau Dr. Orth * 9. 10.
* Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an der Jahrestagung der Interparlamentarischen Union
*** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versamlmung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Ott 9. 10.
Pieroth 9. 10.
Pöhler *** 9. 10.
Dr. Pohle 9. 10.
Dr. Preiss 9. 10.
Raffert ** 9. 10.
Ravens 9. 10.
Richarts * 9. 10.
Dr. Schachtschabel 9. 10.
Scheu 9. 10.
Dr. Schmücker 9. 10.
Schröder (Wilhelminenhof) 9. 10.
Dr. Schulz (Berlin) *** 9. 10.
Schwabe * 9. 10.
Dr. Schwörer * 9. 10.
Seefeld * 9. 10.
Sieglerschmidt *** 9. 10.
Dr. Slotta 15. 10.
Springorum * 9. 10.
Dr. Starke (Franken) * 9. 10.
Dr. Stoltenberg 9. 10.
Dr. Tamblé 30. 10.
Unertl 9. 10.
Dr. Warnke 9. 10.
Wende 9. 10.
Werner * 9. 10.
Wienand ** 9. 10.
Wilhelm 30. 10.
Windelen 9. 10.
Frau Dr. Wolf ** 9. 10.
Wolfram * 9. 10.
Anlage 2
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 9. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/ 1218 Frage A 20) :
Ist die Bundesregierung bereit, einen Erfahrungsbericht über den Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Weltausstellung in Osaka der interessierten Öffentlichkeit vorzulegen?
Die Weltausstellung in Osaka ist am 13. September 1970 geschlossen worden. Ein Erfahrungsbericht, der von der Bundesregierung über den deutschen Beitrag zur Weltausstellung bereits vorgesehen ist, wird z. Z. von den beteiligten Ressorts erarbeitet.
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 6. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sieglerschmidt (Drucksache VI/1218 Frage A 75) :
3962 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1970
Ich frage die Bundesregierung, warum das Ratifikationsverfahren hinsichtlich der UNO-Einheits-Konvention über Suchtstoffe 1961 noch nicht eingeleitet und wann mit der Einleitung zu rechnen ist,
Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bemüht sich seit längerer Zeit im Benehmen mit den beteiligten Ressorts (Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz) um die Vorbereitung der Ratifizierung des UNO-Einheitsabkommens über Suchtstoffe von 1961.
Zur Einleitung des förmlichen Ratifizierungsverfahrens bei den gesetzgebenden Organen ist es bislang deshalb noch nicht gekommen, weil völkerrechtliche, verfassungspolitische und außenpolitische Fragen im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Abkommens zwischen den beteiligten Ressorts noch nicht abschließend geklärt werden konnten.
Ich werde darauf drängen, daß die interministeriellen Besprechungen alsbald abgeschlossen werden, damit — nicht zuletzt im Hinblick auf die steigende mißbräuchliche Verwendung von Suchtstoffen — das Ratifizierungsverfahren beschleunigt eingeleitet werden kann.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom
9. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Koenig (Drucksache VI/ 1218 Frage A 79) :
Hält es die Bundesregierung als Übergangsregelung bis zur endgültigen Abschaffung der grünen Versicherungskarte für möglich, im internationalen Grenzverkehr eine Aufklebeplakette einzuführen, die gut von außen sichtbar ist, um somit eine bedeutend zügigere Grenzabfertigung zu erreichen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine solche Übergangsregelung nicht zu verwirklichen ist.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaften dem Rat einen Richtlinienentwurf über die Angleichung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und der Grenzkontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht zugeleitet hat. Diese Richtlinie sieht die Aufhebung der Kontrolle des Versicherungsnachweises an den Binnengrenzen der Gemeinschaft vor.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (Drucksache VI/1218 Frage A 83) :
Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern Rentnern, u. a. auch wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten, während des ganzen Jahres ermäßigte Fahrpreise einzuräumen?
Hierzu ist die Bundesregierung nicht in der Lage.
Die Entscheidung über Fahrpreisermäßigungen und tarifliche Sonderaktionen liegt nach dem Gesetz in der Hand des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, der den Betrieb nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen hat. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, auf die Bundesbahn im Sinne bestimmter Tarifmaßnahmen einzuwirken, sind deshalb gering; sie muß sich auf Anregungen beschränken.
Die bisher von der Deutschen Bundesbahn aus kommerziellen Gründen durchgeführten Sonderaktionen im Reiseverkehr waren deshalb erfolgreich, weil das Angebot jeweils befristet, überraschend und mit wechselnden Bedingungen auf den Markt gebracht wurde. Eine Dauerermäßigung würde dagegen zu Einnahmeausfällen führen, die bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn nicht in Kauf genommen werden könnten.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneter Becker (Nienberge) (Drucksache VI/ 1218 Fragen A 84 und 85) :
Ist die Bundesregierung bereit, an den Böschungen von Bundesautobahnen bzw. autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen, die in Dammlage an bestehenden Wohngebieten in für Lärmschutz ungenügendem Abstand vorbeigeführt werden, den Bau von Lärmschutzanlagen (z. B. eine Fertigbaumauer hinter den Leitplanken) auf bundeseigenem Gelände zu dulden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Kosten für derartige Lärmschutzanlagen in neu ausgewiesenen Wohngebieten von den Gemeinden bzw. von den Grundstückserwerbern zu tragen sind?
Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, auf bundeseigenem Gelände an Bundesautobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen den Bau von Lärmschutzanlagen zu dulden, sofern hierdurch weder die Verkehrssicherheit noch die Standfestigkeit der Straßenanlagen gefährdet werden und das zum Straßenbau erworbene Gelände ausreicht.
Soweit neue Wohngebiete in der Nähe von Bundesfernstraßen ausgewiesen werden, ist es den Gemeinden bzw. den Grundstückserwerbern überlassen, die von ihnen für erforderlich gehaltenen Lärmschutzmaßnahmen zu treffen. Werden neue Bundesfernstraßen in der Nähe von Wohngebieten vorbeigeführt, kommt es auf den Einzelfall an, ob und wieweit Lärmschutzmaßnahmen bzw. Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn
9. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache VI/ 1218 Frage A 86) :
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1970 3963
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung seit der Einführung der Stückgutneuordnung im Sommer dieses Jahres aus der Flächenbedienung der Bevölkerung gewonnen?
Die Flächenbedienung in der Stückgutneuordnung ist von der Bevölkerung bisher überwiegend positiv aufgenommen worden. Die Beobachtungszeit ist aber noch zu kurz, um abschließend beurteilen zu können, welchen Markt das Angebot finden wird. Hierüber wird man sich erst nach einem Jahr ein abgerundetes Bild machen können.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache VI/1218 Frage A 87) :
Hält es die Bundesregierung für möglich, durch den Ausbau bestehender Umladehallen den Warenumschlag zu erhöhen und den Wagenumlauf der Deutschen Bundesbahn zu beschleunigen?
Die bauliche Kapazität der für den Stückgutverkehr vorgehaltenen Umladestellen reicht aus, um den Erfordernissen Rechnung zu tragen. Die stellenweise auftretenden Engpässe in der Ausschöpfung der Kapazität sind weniger eine Frage der baulichen Situation, als auf die Schwierigkeiten auf dem Personalsektor in Folge der unbefriedigenden Lage auf dem Arbeitsmarkt zurückzuführen. Im übrigen setzt der Vorstand der Deutschen Bundesbahn alles daran, um im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten und Mittel einen weiteren Ausbau und die Mechanisierung zu fördern.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Scheu (Drucksache VI/ 1218 Fragen A 90 und 91) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Briefe, die mit Postwertzeichen, welche Bilder und Darstellungen von Objekten aus der DDR zeigen, in den meisten Ländern des Ostens einschließlich der UdSSR nicht befördert, sondern zurückgeschickt werden?
Ist die Bundesregierung nicht mit mir der Meinung, daß die als Erinnerungsmarken für uns Deutsche geschaffenen Briefmarken von den Ländern des Ostblocks falsch verstanden werden und deshalb generell aus dem Betrieb gezogen werden sollten?
Briefe mit Marken der Postwertzeichen-Dauerserie „Deutsche Bauwerke aus zwölf Jahrhunderten" mit Motiven aus der DDR werden nur von der Postverwaltung der UdSSR zurückgesandt. Die Verwaltungen anderer Länder des Ostblocks sowie die Postverwaltung der DDR weisen solche Sendungen nicht zurück.
Die genannte Serie, von deren Motiven insgesamt sechs beanstandet werden, wird Zug um Zug durch die neue Dauerserie „Bundespräsident Heinemann" ersetzt. Von dieser neuen Serie sind die Werte 5 Pf und 1 DM bereits erschienen. Am 23. Oktober folgen die Werte 10 Pf und 20 Pf.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 9. Oktober 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (Drucksache VI/ 1218 Frage A 97):
Sieht die Bundesregierung in dem „Gesetz über die Zivilverteidigung der DDR" einen Akt der Entspannung?
Die Bundesregierung betrachtet das Gesetz über die Zivilverteidigung der DDR nicht als einen Akt der Entspannung. Vielmehr sieht sie sich durch dieses Gesetz und die ihm mitgegebene, von ideologischer Verkrampfung gekennzeichnete Begründung in ihrer Überzeugung bestärkt, daß es notwendig ist, die Bemühungen um Entspannung in Deutschland beharrlich fortzusetzen. Entspannung ist und bleibt Aufgabe unserer Politik.
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 9. Oktober 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (Drucksache 1/1/ 1218 Fragen A 98 und 99) :
Ist die Bundesregierung bereit, den in die Bundesrepublik Deutschland geflüchteten ehemaligen DDR-Bürgern zu garantieren, daß ihnen persönlich keinerlei negative Konsequenzen aus der am 11. Dezember 1968 durch den Ministerrat der DDR eingeleiteten sogenannten „Aktion Vermögenserfassung" erwachsen?
Ist die Bundesregierung bereit, die von den DDR-Behörden geübte Praxis, wonach bestehendes Flüchtlingsvermögen durch Verwaltungsakte (Einziehen von Gebühren, Auf- und Umwertungsaktionen) in Forderungen des Staates an den Geflüchteten umgewandelt werden, als einen unserem Rechtsempfinden entgegengerichteten Vorgang zu verurteilen, insbesondere dies auf einem möglichen weiteren sogenannten „Deutschen Gipfeltreffen" zu tun?
Die Bundesregierung kann Hoheitsgewalt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, nicht über die DDR ausüben. Aus diesem Grunde kann sie es nicht verhindern, wenn die Regierung in Ost-Berlin Maßnahmen ergreifen sollte, die sich auf dem Territorium der DDR zum wirtschaftlichen Nachteil ehemaliger DDR-Flüchtlinge auswirken. Die von Ihnen, Herr Kollege, erbetene Garantie, daß den ehemaligen DDR-Flüchtlingen keinerlei negative Konsequenzen aus der sog. „Aktion Vermögenserfassung" erwachsen, kann die Bundesregierung daher hinsichtlich der in der DDR verbliebenen Vermögenswerte dieses Personenkreises nicht abgeben.
Um den Flüchtlingen in etwa einen Ausgleich im Bundesgebiet für das in ihrer Heimat zurückgelassenne Vermögen zuteil werden zu lassen, hat die Bundesregierung diesem Hohen Haus den Entwurf einer 23. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz zugeleitet.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind eventuelle persönliche Forderungen gegen die Flüchtlinge aufgrund der Liquidierung ihres Vermögens im Rahmen der sog. Aktion Vermögenserfassung aus rechtlichen Gründen nicht in der Bundesrepublik Deutschland durchsetzbar.
3964 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1970
Die Bundesregierung erklärt jedoch nochmals ausdrücklich ihre Bereitschaft, im Falle eines sich wider Erwarten ergebenden praktischen Bedürfnisses alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um die Flüchtlinge vor Nachteilen zu bewahren, die im Bundesgebiet aufgrund von Maßnahmen der DDR-Behörden entstehen könnten.
Die Bundesregierung verurteilt alle im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen stehenden enteignungsähnlichen Maßnahmen der DDR, die Sie, Herr Kollege, mit dem Stichwort „Aktion Vermögenserfassung" angesprochen haben. In künftigen Gesprächen mit der Ostberliner Regierung, einerlei auf welcher Ebene sie stattfinden, wird die Bundesregierung diesen Standpunkt mit Nachdruck vertreten.
Anlage 12
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 5. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (Drucksache VI/1218 Fragen B 1 und 2) :
Wie ist der augenblickliche Sachstand in der Frage des beschlagnahmten privaten deutschen Auslandsvermögens?
Welche Maßnahmen zu einer Lösung des Problems sind von der Bundesregierung in der Vergangenheit ergriffen worden oder noch beabsichtigt?
Der Sachstand hat sich in den letzten sechs Jahren nicht wesentlich verändert. Zur Vorgeschichte darf daran erinnert werden, daß die drei westlichen Besatzungsmächte mit dem Gesetz Nr. 63 der Alliierten Hohen Kommission vom 31. August 1951 die bis dahin von den ehemaligen Feindmächten gegen das private deutsche Auslandsvermögen getroffenen Maßnahmen sanktioniert und Ansprüche sowie Klagen seitens der deutschen Eigentümer abgeschnitten und für unzulässig erklärt haben.
In Artikel 2 des VI. Teils des Überleitungsvertrages hat sich die Bundesrepublik verpflichten müssen, das Gesetz Nr. 63 nur mit Zustimmung der Drei Mächte aufzuheben oder zu ändern. In Artikel 3 a. a. O. hat sie erklärt, in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen zu erheben, die gegen das für Zwecke der Reparation beschlagnahmte deutsche Auslandsvermögen oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen; Ansprüche und Klagen wurden nach wie vor nicht zugelassen. In Artikel 4 a. a. O. wurde andererseits der Bundesrepublik die Möglichkeit eingeräumt, über gewisse Vermögensarten und mit bestimmten Staaten zu verhandeln, insbesondere mit den Neutralen. In Artikel 5 a. a. O. hat es die Bundesrepublik übernommen, Vorsorge für eine Entschädigung der früheren Eigentümer zu treffen.
Der Bundesrepublik gelang es, durch Abkommen mit mehreren Staaten die Freigabe des beschlagnahmten deutschen Vermögens oder von Liquidationserlösen hieraus •sowie die Zahlung von Entschädigungsbeträgen zu erreichen. So wurde mit der
Schweiz das Abkommen vom 26. August 1952 geschlossen, wonach die deutschen Vermögenswerte gegen Leistung eines Ablösungsbeitrages der Vermögenseigentümer freigegeben wurden. Schweden hat auf Grund des Abkommens vom 22. März 1956 die Liquidationserlöse der deutschen Vermögenswerte in Höhe von rd. zwei Dritteln freigegeben. Mit Osterreich wurde am 15. Juni 1957 ein Vermögensvertrag geschlossen, der die Freigabe von deutschen Vermögenswerten an natürliche Personen bis zum Wert von 260 000 Schilling vorsieht. Portugal hat nach dem Vermögensabkommen vom 3. April 1958 die deutschen Vermögenswerte freigegeben; die Vermögenseigentümer mußten an die Bundesrepublik einen Beitrag von 33 1/3% zahlen, da die Bundesrepublik die von den Alliierten auf das beschlagnahmte Vermögen geltend gemachten Ansprüche befriedigt hat. Durch das Vermögensabkommen mit Spanien vom 8. April 1958 wurden die noch nicht liquidierten deutschen Vermögenswerte freigegeben. In Abkommen mit Israel vom 1. Juni 1962, mit Kolumbien vom 4. August 1962 und mit Äthiopien vom 21. April 1964 wurde jeweils eine Entschädigungszahlung für das enteignete deutsche Vermögen vereinbart. Ferner konnte erreicht wer- den, daß eine Reihe anderer Staaten durch einseitige Maßnahmen deutsches Vorkriegsvermögen oder die Liquidationserlöse hieraus ganz oder teilweise freigegeben haben. Zu erwähnen sind insbesondere die Republik Südafrika, Indien, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Pakistan, Brasilien, Argentinien, Chile, Iran, Türkei, Malaysia und die Vereinigte Arabische Republik (Ägypten). Außerdem wurden in den Ausgleichsverträgen mit Belgien, Luxemburg und den Niederlanden sowie in einem — bisher allerdings noch nicht ratifizierten — Grenzvertrag mit Frankreich deutsche Grenzgrundstücke und zum Teil auch andere beschlagnahmte deutsche Vermögenswerte freigegeben. Schließlich konnte in einem Abkommen mit Italien vom 2. Juni 1961 erreicht werden, daß beschlagnahmte, aber noch nicht liquidierte deutsche Vermögenswerte freigegeben sowie in bestimmten Härtefällen Liquidationserlöse erstattet wurden.
Seit dem Abschluß des deutschabessinischen Vertrages vom 21. April 1964 konnten keine weiteren Vereinbarungen über die Rückgabe des beschlagnahmten deutschen Eigentumes oder über Zahlung von Liquidationserlösen mehr geschlossen werden
Die Bundesregierung hat auch in den letzten Jahren bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Frage des deutschen Auslandsvermögens mit Regierungen, die bisher noch keine Konzessionsbereitschaft gezeigt haben, erörtert. Insbesondere hat sich die Bundesregierung bemüht, in Konsultationen und Notenwechseln mit der Regierung von Indonesien zu einem Einvernehmen über die Rückgabe des deutschen Plantagenbesitzes zu gelangen. Auch mit den Regierungen der Türkei, Ghanas und von Honduras haben wiederholt solche Verhandlungen stattgefunden. Diese Bemühungen haben sich jedoch als außerordentlich schwierig erwiesen. Die Gründe für die mangelnde Bereitschaft der beteiligten Regierungen, deutsches Auslandsvermögen freizugeben, liegen einmal in den wirtschaftlichen und finanziellen Ver-
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hältnissen dieser Länder. Es werden uns aber auch rechtliche Argumente entgegengehalten, wie der Hinweis auf die Verzichtsklausel (Artikel 3) und auf die Entschädigungsklausel (Artikel 5) des VI. Teils des Überleitungsvertrages. Die indonesische Regierung steht auf dem Standpunkt, nicht sie sondern die ehemalige holländische Kolonialmacht sei für die Entziehung des deutschen Vermögens verantwortlich und Indonesien habe nur holländisches aber kein deutsches Eigentum übernommen. Die Möglichkeit, auf dem Wege über Neuinvestitionen wenigstens größere Teile des früheren deutschen Eigentums in Indonesien zurückzuerlangen, wird jedoch noch weiter verfolgt.
Der naheliegende Gedanke, eine befriedigende Regelung des Problems des deutschen Auslandsvermögens mit Entwicklungshilfeverhandlungen zu verknüpfen (Junktim), hat sich bisher nicht als erfolgversprechend erwiesen, weil die vielfältigen Bedürfnisse und Interessen, die mit Entwicklungshilfevorhaben verbunden sind, häufig eine solche weitere Komplikation dieser Verhandlungen nach Auffassung der für die Entwicklungshilfe federführenden deutschen Stellen nicht zulassen.
Zum Ausgleich von Verlusten, die einzelnen deutschen Staatsbürgern durch die Maßnahmen der ehemaligen Feindmächte gegen ihr Auslandsvermögen entstanden sind, hat die Bundesrepublik inzwischen das Gesetz zur Abgeltung der Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden vom 12. Februar 1969 erlassen. Unbeschadet dieser Regelung wird jedoch die Bundesregierung weiterhin ihr Augenmerk darauf richten, überall da, wo sich eine günstige politische oder wirtschaftliche Konstellation dafür ergibt, das beschlagnahmte deutsche Auslandsvermögen oder wenigstens Teile davon oder die Liquidationserlöse zugunsten der geschädigten deutschen Staatsbürger zurückzuerlangen.
Anlage 13
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatsskretärs Dorn vom 6. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/1218 Fragen B 3 und 4) :
Sind Pressemeldungen zutreffend, daß Teile des ehemaligen Reichsfilmarchivs, die in der Bundesrepublik Deutschland lagern (im Bundesarchiv in Koblenz und bei der Murnau-Stiftung in Wiesbaden), von Verderb und Zerfall bedroht sind, weil deren Auswertung wegen unzureichender Finanzmittel viel zu langsam erfolgt?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dieses historisch wertvolle und teilweise unersetzliche Dokumentar- und Spielfilmmaterial zu sichern und für eine sachgerechte und breite Auswertung zu erschließen?
Die von Ihnen genannten Pressemeldungen sind insofern nicht zetreffend, als die Bestände des Reichsfilmarchivs bis auf unwesentliche Teile im Reichsfilmarchiv verblieben sind und sich somit heute in Ost-Berlin befinden. Für die Bestände des Bundesarchivs und der Friedrich Wilhelm Murnau-Stiftung mußte deshalb weitgehend auf sogenannte
Verkaufskopien zurückgegriffen werden. Soweit diese Kopien noch auf Nitrozellulose gezogen sind, besteht die Gefahr der Zersetzung und Selbstentzündung. Die Nitrozellulosefilme müssen darum auf dauerhaften Azetatfilm umkopiert werden. Die Umkopierungsaktion ist zwar sehr kostspielig. Ihre beschleunigte Durchführung hängt jedoch nicht allein von der Höhe der verfügbaren Finanzmittel ab, sondern auch von personellen und technischen Voraussetzungen: das Filmmaterial muß archivarisch und technisch aufbereitet und in Umkopierungsanstalten untergebracht werden.
Es gilt, die seit Jahren laufenden Umkopierungsarbeiten so schnell wie möglich zu Ende zu führen. Die Bundesregierung bemüht sich im Bewußtsein dieser wichtigen Aufgabe, die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zu sichern, die technische Ausstattung des Filmreferats im Bundesarchiv zu vervollkommnen, die Lagerungsbedingungen und Kontrollmöglichkeiten optimal zu gestalten sowie vor allem geeignetes und ausreichendes Personal zu gewinnen.
Anlage 14
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatsskretärs Dorn vorn 8. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (Drucksache VI/1218 Frage B 5) :
Wird die Bundesregierung bei der Verabschiedung des Dritten Besoldungsneuregelungsgesetzes Konsequenzen aus der Festlegung der „Ingenieurzulage" in den Ländern ziehen, nachdem in der vorletzten Woche auch das Land Haarburg diese Zulage erhöht hat?
Bei der Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Besoldungsneuregelung wird auch geprüft, welche Verbesserungen bei der Zulage für Beamte des gehobenen Dienstes mit Ingenieurprüfung unter Berücksichtigung der Gesamtstruktur verwirklicht werden können.
Ich bitte, das Ergebnis abzuwarten, wobei eine wohlwollende Prüfung des von Ihnen vorgetragenen Anliegens beabsichtigt ist.
Anlage 15
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 6. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI/1218 Frage B 6)
Ist die Bundesregierung bereit, zur Vereinfachung des Einzugsverfahren der Kfz-Steuer künftig für Steuerzahlung und Zulassung verschiedenfarbige Plaketten auszugeben, und ist beabsichtigt, die Besteuerung der PKW nach Hubraum zu reformieren?
Wie schon aus dem Bericht über den Stand der Steuerreform (BT-Drucks. VI/1152) hervorgeht, soll
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die Steuerreform auch die Reform der Kraftfahrzeugsteuer umfassen. Dabei wird die Vereinfachung des Erhebungsverfahrens als ein vordringliches Anliegen der Reform betrachtet. Selbstverständlich wird zugleich die für Personenkraftwagen geltende Hubraumbesteuerung überprüft.
Auch die unabhängige Steuerreform-Kommission beschäftigt sich mit den Problemen einer Neugestaltung der Kraftfahrzeugbesteuerung. Die Bundesregierung hat bereits mehrfach erklärt, daß sie den Vorschlägen dieser Kommission nicht vorgreifen wird. Sie kann sich deshalb erst nach Auswertung des Kommissionsberichts zu der Frage äußern, in welcher Form die Kraftfahrzeugbesteuerung verbessert und das damit verbundene Erhebungsverfahren vereinfacht werden sollten.
Anlage 16
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischs
vom 6. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des
Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/1218 Frage B 7) :
Kann die Bundesregierung Angaben über die Zahl der Arbeitnehmer machen, die nach Ausbezahlung der Weihnachtsgratifikation erstmals den Lohnsteuerzuschlag bezahlen muß, wenn es bei dem jetzt geltenden Weihnachtsfreibetrag bleiben sollte?
Im Zusammenhang mit den Beratungen zu dem Gesetz über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer ist die Zahl der von dem Zuschlag betroffenen Arbeitnehmer auf etwas weniger als 10 Millionen geschätzt worden. In dieser Zahl sind grundsätzlich auch die Arbeitnehmer enthalten, die nach Auszahlung einer Weihnachtsgratifikation o. ä. erstmals den Konjunkturzuschlag zu zahlen haben. Wie hoch dieser Anteil ist, läßt sich allerdings nicht mit hinreichender Sicherheit sagen. Es dürfte sich aber um eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern handeln. Hierfür spricht auch, daß wegen des vom Arbeitgeber — teilweise permanent — durchgeführten Lohnsteuerjahresausgleichs monatliche Spitzenbeträge weitgehend ausgeglichen werden und dadurch die Fälle ohnehin relativ selten sind, bei denen einmalig für einen Monat der Konjunkturzuschlag gezahlt werden muß.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 9. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (Drucksache VI/1218 Frage B 8):
Hält die Bundesregierung ihre Vorausschau der realen und nominalen Wachstumsraten für 1971 noch für realistisch?
Hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Anfrage darf ich auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage
II. 1. der Großen Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (BT-Drucksache VI/ 1215) verweisen, in der bereits ausführlich auf die Vorausschau für 1971 eingegangen wurde.
Anlage 18
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Ertl vom 5. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache VI/1218 Fragen B 9 und 10) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Nichtberücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Beihilfenberechnung für Landwirte — und hier insbesondere bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen — im Zonenrandgebiet unnötige Härten entstehen?
Welche Förderungsmaßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die dadurch für das Zonenrandgebiet entstehende nachteilige kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung wieder rückgängig zu machen?
Die Nichtberücksichtigung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) bei Gewährung von Beihilfen an Landwirte und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse ist darauf zurückzuführen, daß einheitlich für alle nach § 64 a RHO vom Bund gewährten Beihilfen die Umsatzsteuer als Bezugsgrundlage nicht mehr berücksichtigt werden soll. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hat bei Unternehmen in der Regel die Wirkung eines durchlaufenden Postens. Sie trifft den Unternehmer deswegen nicht; weil sie auf den nächsten Abnehmer weitergewälzt werden kann. Es war daher erforderlich, die Gewährung von Beihilfen nur auf die wirklichen Kostenelemente zu beschränken.
Die Bundesregierung glaubt nicht, daß durch die vorgenannte Änderung der Beihilfegewährung eine nachteilige kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung — auch nicht im Zonenrandgebiet — eintreten wird, weil der Umfang der Beihilfenminderung so gering ist, daß nachhaltige negative Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nicht zu erwarten sind. Ein Ausgleich durch andere Förderungsmaßnahmen ist deshalb nicht beabsichtigt.
Anlage 19
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom
6. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/1218 Frage B 11) :
Sind die Ausführungen des VdK-Vizepräsidenten Weishäupl zutreffend, wonach auftretende bürokratische Hindernisse im Rentenkapitalisierungsverfahren zu einer Gefährdung fur den Wohnungsbau von Kriegsopfern und zu unerträglichen Schwierigkeiten bei der Weiterführung geplanter oder begonnener Bauvorhaben geführt haben?
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat sich mit dem Vizepräsidenten des VdK, Herrn Weishäupl, bereits in Verbindung gesetzt,
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um die im Zusammenhang mit dem neuen Rentenkapitalisierungsverfahren aufgeworfenen Fragen zu klären.
Sie wissen, Herr Kollege, daß die gesetzgebenden Körperschaften auf Vorschlag der Bundesregierung Anfang dieses Jahres eine neue Grundlage für die Grundrentenabfindung geschaffen haben, damit den Wünschen der Kriegsopfer unter Inanspruchnahme von Kapitalmarktmitteln schneller entsprochen werden kann. Die Neuregelung erforderte eine Verfahrensumstellung, die erst im Mai dieses Jahres nach Verabschiedung des Gesetzes vom 27. April 1970 und des Bundeshaushalts 1970 vorgenommen werden konnte. Dabei mußten kurzfristig größere Kredite auf dem Kapitalmarkt aufgenommen werden. Zugleich war ein außergewöhnlicher Überhang an vielfach bescheidreifen Abfindungsanträgen aus dem Vorjahr abzubauen.
Diese Schwierigkeiten konnten inzwischen überwunden werden. Bisher sind den Ländern über den Kapitalmarkt von den im Haushalt 1970 für die Grundrentenabfindung vorgesehenen 172 Mio DM in drei Raten (Mitte April, Mitte Juli und Anfang September) bereits ca. 145 Mio DM zugeteilt worden; die restlichen Abfindungsmittel werden voraussichtlich schon in diesem Monat zur Verfügung stehen. Ich möchte dazu betonen, daß die Bereitstellung dieser Mittel trotz zeitweilig schwieriger Kapitalmarktlage allein durch eine zügige, unbürokratische und enge Zusammenarbeit meines Hauses mit dem Bundesfinanzministerium und der Lastenausgleichsbank ermöglicht wurde.
Im übrigen darf ich feststellen, daß es erst die Einführung des neuen Verfahrens möglich gemacht hat, erstmals seit Jahren für die Kapitalisierung der Kriegsopfergrundrenten mehr Mittel als in der Vergangenheit bereitzustellen und ohne Anwendung eines Dringlichkeitskatalogs auszuzahlen.
Anlage 20
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom
7. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordnenten Weigl (Drucksache VI/1218 Frage B 12):
Wie soll die von vielen Seiten angeregte Einführung eines Bildungsurlaubs finanziert werden, wenn die Bundesanstalt für Arbeit bei der gegenüber dem Landesverband Bauern der Deutschen Kolpingsfamilie abgegebenen Stellungnahme bleiben sollte, wonach „eine ins Gewicht fallende zusätzliche Belastung der Bundesanstalt für Arbeit angesichts ihrer gegenwärtigen und absehbaren Haushaltslage nicht in Frage kommen dürfte"?
Die Bundesregierung hat die Absicht, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine bezahlte Freistellung der Arbeitnehmer für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen vorsieht. Der Gesetzentwurf wird z. Z. in meinem Hause vorbereitet. Dabei ist an eine Freistellung der Arbeitnehmer gedacht, die vom Arbeitgeber zu bezahlen ist. Hieraus ergibt sich, daß eine Finanzierung durch die Bundesanstalt nicht in Frage kommt.
Anlage 21
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 7. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (Drucksache VI/1218 Frage B 13) :
Teilt die Bundesregierung die neueste Auffassung der Bundesanstalt für Arbeit, wonach 1971 mit einem Anstieg der „sichtbaren und unsichtbaren Arbeitslosigkeit gerechnet werden müsse"?
Im Zuge der erwarteten und erwünschten Normalisierung der Konjunktur im Jahre 1971 dürfte es auch zu einem Rückgang der erheblichen Spannungen. auf dem Arbeitsmarkt kommen.
Diese Entwicklung wird jedoch nicht zu einem Rückgang der Zahl der Beschäftigten führen. Allerdings ist zu erwarten, daß sich die ungewöhnlich hohe Zahl der offenen Stellen auf ein angemessenes Niveau vermindert. Dadurch wird der gegenwärtig außerordentlich große Überhang der Nachfrage nach Arbeitnehmern gegenüber dem Angebot allmählich abgebaut, die Vollbeschäftigung jedoch nicht gefährdet.
Anlage 22
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 7. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordnenten Brandt (Grolsheim) (Drucksache VI/1218 Frage B 14) :
Trifft es zu, daß ein zur Bundeswehr als Zeit- oder Berutsoffizier übertretender Leutnant der Reserve mit abgeschlossenem Studium an einer staatlichen Ingenieurschule in bezug auf seine Chancen zum Weiterkommen gegenüber den jungen Offizieren der technischen Truppe, die die Akademie für Maschinenbau in Darmstadt (eine bundeswehreigene Einrichtung) besucht haben, absolut benachteiligt ist?
Die allgemeinen Laufbahnaussichten für Offiziere, die als Leutnant der Reserve nach abgeschlossenem HTL-Studium wieder eingestellt werden oder die nach Abschluß ihrer Ausbildung zum Offizier an der Akademie des Heeres für Maschinenwesen in Darmstadt studieren, sind für beide Personengruppen — gleiche Eignung vorausgesetzt — grundsätzlich gleich.
Unterschiedlich ist allerdings der Weg bis zur Erreichung des Dienstgrades Hauptmann.
Ein Leutnant der Reserve wird nach Abschluß seines Studiums an einer Staatlichen Ingenieurschule regelmäßig mit seinem Reservedienstgrad wieder in die Bundeswehr eingestellt. Er wird in der Regel bei Eignung nach einem Jahr zum Oberleunant und nach 5 Offizierdienstjahren zum Hauptmann befördert. Bei besonders qualifizierten Offizieren kann die Mindestdienstzeit für die Beförderung zum Hauptmann durch Ausnahmegenehmigung weiter verkürzt werden. Das auf eigene Kosten abgeschlossene Studium wird besoldungsmäßig dadurch gewürdigt, daß dieser Offizier bis zum Dienstgrad Hauptmann einschließlich eine Technikerzulage gegenwärtig DM 62,— pro Monat — erhält.
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Der Offizier der Technischen Truppe hingegen, der nach Abschluß seiner Ausbildung zum Offizier an der Akademie des Heeres für Maschinenwesen in Darmstadt studiert, wird regelmäßig frühestens ab 21/2 Jahre nach seiner Ernennung zum Leutnant zum Oberleutnant und frühestens ab 51/2 Jahre Offizierdienstzeit zum Hauptmann befördert. Er erhält keine Technikerzulage, da er auf Kosten der Bundeswehr studiert.
Die Befürchtung, daß ein wiedereingestellter Leutnant der Reserve mit abgeschlossenem Studium an einer Staatlichen Ingenieurschule gegenüber den an der Akademie in Darmstadt ausgebildeten Offizieren absolut benachteiligt ist, erscheint mir nicht begründet. Eine vollkommene Angleichung der Beförderungsabläufe ist allerdings nach der zur Zeit gültigen Soldatenlaufbahnverordnung nicht möglich. Diese Frage wird aber im Zusammenhang mit den Überlegungen für eine neue Personalstruktur geprüft.
Anlage 23
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 7. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (Drucksache VI/ 1218 Frage B 15) :
Ist es im Sinne der Bundesregierung, wenn das Kreiswehrersatzamt Mainz einen Wehrpflichtigen mitten aus einem viermonatigen Kursus an der Finanzschule Edenkoben heraus zum 1. Oktober einberuft, weil der Ausbildungsabschnitt noch nicht weitgehend gefördert sei, obwohl die Zurückstellung um drei Monate das Problem hätte lösen können?
Das Wehrpflichtgesetz läßt eine Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen nur dann zu, wenn durch die Einberufung ein bereits weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt unterbrochen würde. Weitgehende Förderung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst gegeben, wenn mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt erforderlichen Zeit zurückgelegt ist.
Der Wehrpflichtige Klaus Corell aus Worms, um dessen Einberufung es hier geht, befindet sich seit dem 1. 8. 1970 im dreijährigen Vorbereitungsdienst als Finanzanwärter. Im Rahmen dieses Vorbereitungsdienstes nimmt er seit 27. 8. 1970 an einem Einführungslehrgang an der Finanzschule Edenkoben teil. Der bis Ende Dezember 1970 dauernde Lehrgang ist kein selbständiger Ausbildungsabschnitt im Sinne der Zurückstellungsvorschriften, sondern Bestandteil des Vorbereitungsdienstes. Dieser Ausbildungsabschnitt könnte erst nach Ablauf eines Jahres, also frühestens am 1. 8. 1971, als weitgehend gefördert angesehen werden.
Bei dieser Sachlage war eine Zurückstellung des Wehrpflichtigen nicht möglich. Die Entscheidung des Kreiswehrersatzamtes Mainz entspricht der Rechtslage. Trotzdem bin ich der Auffassung, daß auch hier, wie es in derartigen Fällen sonst üblich ist, durch eine kurzfristige Verschiebung des Einberufungstermins die aufgetretenen Schwierigkeiten hätten vermieden werden können. Der Wehrpflichtige hat im übrigen inzwischen Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstr. erhoben. Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage bis längstens 31. 12. 1970 angeordnet. Der Wehrpflichtige brauchte daher seinen Dienst am 1. 10. 1970 nicht anzutreten.
Anlage 24
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 6. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/ 1218 Frage B 16) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufklärungsserie des ZDF für die Kleinen „Das Wunder des Lebens", die von Sexologen und nach Meinung der Bundeszentrale fur gesundheitliche Aufklärung einen Rückfall bedeute und nicht modern sei?
An der Gestaltung der neuen Fernsehserie des Zweiten Deutschen Fernsehens „Das Wunder des Lebens" hat die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde nicht mitgewirkt. Die in einer Programmzeitschrift für die Zeit vom 19. bis 25. September 1970 veröffentlichte Stellungnahme, auf die auch andere Pressemeldungen zurückzuführen sind, wurde in freier Mitarbeit für die Redaktion der Zeitschrift geschrieben und gibt die persönliche Meinung der Autorin wieder. Sie ist nicht als amtliche Äußerung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu werten, auch wenn die Verfasserin hauptberuflich Mitarbeiterin dieser mir nachgeordneten Bundesanstalt ist.
Die Bundesregierung sieht sich weder durch die Äußerung der genannten Mitarbeiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung noch aus anderem Grund veranlaßt, eine wertende Beurteilung der Sendung abzugeben.
Anlage 25
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 7. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Storm (Drucksachen VI/1218 Fragen B 17 und 18):
Kann die Bundesregierung Auskunft geben, wann die Bundesstraße 501 im Streckenabschnitt Augustenhof-Grube ausgebaut sein wird mit dem Ziel, den dort bestehenden Engpaß zu beseitigen und somit eine Entlastungsstraße für die Europastraße 4 im Bereich des Abschnittes (Neustadt [Holst.]) und Heiligenhafen zu schaffen, um so auch die erhebliche Unfallhäufigkeit auf diesem Streckenabschnitt zu senken?
Kann die Bundesregierung Auskunft geben, wann der Ausbau der Bundesstraße 76 im Streckenabschnitt Kiel-Raisdorf in Angriff genommen wird, und hält die Bundesregierung einen vierspurigen Ausbau für ausreichend oder ist sie mit mir der Meinung, daß diese Strecke sechsspurig ausgebaut werden müßte, um den täglichen Berufsverkehr flüssig abwickeln zu können?
Der Ausbau der Bundesstraße 501 im Abschnitt Augustenhof-Grube wird zur Zeit vorbereitet. Die Entwurfsunterlagen sind fertig und auf dem Wege zum Bundesverkehrsministerium. Das Planfeststel-
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lungsverfahren wird voraussichtlich 1971 abgeschlossen werden können. Angesichts der erheblichen finanziellen Anforderungen von solchen Baumaßnahmen, die bis zu den olympischen Segelregatten im August 1972 fertiggestellt werden sollen, muß es einstweilen offenbleiben, ob die finanziellen Voraussetzungen zum Bau im Jahre 1972 gegeben sein werden.
Der Streckenabschnitt Neustadt—Heiligenhafen der B 207/E 4, dessen 4spuriger Ausbau im Bedarfsplan zu dem als Gesetzentwurf vorliegenden „ Ausbauplan für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-85" von Neustadt bis Oldenburg in 1. Dringlichkeit vorgesehen ist, weist nach den eingeholten Auskünften keine überdurchschnittliche Unfallhäufigkeit auf.
Die Bundesstraße 76 wird zwischen der Stadtgrenze Kiel und Raisdorf ausgebaut werden, sobald die Bauarbeiten an der B 76 im Stadtgebiet Kiel zwischen dem Ostring und der Stadtgrenze östlich Elmschenhagen beendet sind. Auf diese Weise wird eine übermäßige Beeinträchtigung des Verkehrs auf diesem Streckenabschnitt vermieden. Die Stadt Kiel beabsichtigt, den 4spurigen Ausbau der B 76 innerhalb des Stadtgebietes 1972 fertigzustellen.
Die umfangreichen Untersuchungen zum „Ausbauplan für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985" haben für die B 76 zwischen Kiel und Raisdorf ergeben, daß hier eine 4spurige Straße den aufkommenden Verkehrsmengen genügen wird. Ein 6spuriger Querschnitt ist danach nicht gerechtfertigt.
Anlage 26
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 7. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauff (Drucksache VI/1218 Fragen B 19 und 20) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Autobahnpolizei Nordwürttemberg eine neue Unfalltypenstreckenkarte der Öffentlichkeit vorgeführt hat und in dieser die Anschlußstelle Stuttgart-Flughafen zu den gelährlichsten Autobahnabschnitten gezählt wird?
Ist die Bundesregierung bereit, den Vorstellungen der Autobahnpolizei zu entsprechen und raschmöglichst den Bau einer sogenannten Verzögerungsspur zu veranlassen?
Der Bundesregierung war nicht bekannt, daß die Autobahnpolizei Nordwürttemberg eine neue Unfalltypensteckkarte (nicht Unfalltypenstreckenkarte) der Öffentlichkeit vorgeführt hat.
Der Bundesminister für Verkehr hat aber dem Bayerischen Staatsministerium des Innern (über das Kuratorium „Wir und die Straße" e. V. — jetzt Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) aus Forschungsmitteln seines Hauses einen Zuschuß für die Erprobung und Ausgestaltung einer Unfalltypensteckkarte, die vom Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrs-Versicherer e. V. (HUK-Vbd.) entwickelt wurde, in Höhe von 30 000,— DM am 21. November 1968 zur Verfügung gestellt. Diese Unfalltypensteckkarte stellt eine Erweiterung der
Unfallpunktkarte dar, die der Bundesminister für Verkehr in den „Richtlinien für die örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle" vom 4. Mai 1957 (StV 1 — 15 St/57) den Bundesländern durch den Straßenverkehrssicherheitsausschuß zur Anwendung empfohlen hatte.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat aufgrund der guten Ergebnisse dieser Erprobung die Führung der Unfall-Typen-Steckkarte durch Entschließung vom 7. Februar 1969 — veröffentlicht im Ministerialblatt der bayerischen inneren Verwaltung vom 5. März 1969 S. 67 ff. — angeordnet.
Um diese Unfalltypensteckkarte handelt es sich auch in Baden-Württemberg, wie eine Nachfrage ergeben hat.
Die Unfalltypensteckkarten haben gegenüber den Unfallpunktkarten den Vorteil, daß aus den Steckkarten auch die Unfallursachen eines Straßenverkehrsunfalles (z. B. Auffahrunfall beim Abbiegen) abgelesen werden kann. Die Verwendung der Unfalltypensteckkarte hat noch deutlicher als dies bisher bekannt war, gezeigt, daß insbesondere durch straßenbauliche Maßnahmen Verbesserungen des Unfallgeschehens sowohl auf den Bundesautobahnen als auch auf den anderen Straßen erreicht werden können.
Im übrigen hat eine Rückfrage beim Innenministerium Baden-Württemberg ergeben, daß das Unfallgeschehen an der Anschlußstelle Stuttgart-Flughafen nicht mehr und nicht weniger Unfälle aufzuweisen hat, als an anderen Anschlußstellen im Raum Stuttgart.
Die Frage des Baues einer Verzögerungsspur an der Bundesautobahn-Anschlußstelle Stuttgart-Flughafen wird von der Auftragsverwaltung geprüft. Dabei muß in die Überlegungen die geplante Erweiterung des Flughafens und die damit verbundene Verlegung der Autobahn in diesem Bereich einbezogen werden.
Im Augenblick läßt es sich nicht übersehen, bis wann die laufenden Untersuchungen zum Abschluß gebracht werden können.
Anlage 27
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 7. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/1218 Fragen B 21 und 22) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Arbeiten an der neuen B 44 im Kreis Groß Gerau — nicht zuletzt im Hinblick auf die zahlreichen Ortsdurchfahrten und schienengleichen Bahnübergänge — zu beschleunigen?
Wie steht es mit den Fertigstellungsterminen nach dem heutigen Stand?
Außer dem bereits laufenden Bauvorhaben zur Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges in der Ortsdurchfahrt Groß Gerau, das 1972 fertiggestellt wird, sind zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der B 44 im Kreise Groß Gerau in den
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Jahren 1972 bis 1973 der Bau der Umgehungen Wolfskehlen und Goddelau vorgesehen. Hierdurch werden zugleich die schienengleichen Bahnübergänge der B 44 bei Wolfskehlen und Stockstadt ausgeschaltet.
Für den geplanten 2bahnigen Ausbau der B 44 zwischen Zeppelinheim und Mörfelden ist infolge der Vielzahl der sehr dringenden Bauvorhaben die Finanzierung im ersten Fünfjahresplan (1971 bis 1975) des Ausbauplanes der Bundesfernstraßen leider nicht möglich.
Im übrigen sind alle Ortsdurchfahrten und freien Strecken im Zuge der B 44 im Kreise Groß Gerau der Verkehrsbedeutung entsprechend ausgebaut.
Anlage 28
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom
7. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Ab-
geordneten Dasch (Drucksache VI/1218 Frage B 23) :
Treffen die Befürchtungen der Stadt Burghausen zu, daß die Deutsche Bundesbahn entgegen den mehrfach gegebenen Zusicherungen, den Neubau des Bahnhofsempfangsgebäudes in Burg-hausen 1970 noch nicht beginnt?
Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, ist sie zwar grundsätzlich der Auffassung, daß das Bahnhofsempfangsgebäude in Burghausen erneuerungsbedürftig ist, wegen der noch nicht abgeschlossenen Planungen kann jedoch 1970 mit dem Neubau nicht mehr begonnen werden.
Die Gründe liegen vor allem darin, daß in den bisherigen Planungen folgende Sachverhalte noch nicht eine entsprechende Berücksichtigung gefunden haben: In geringem Abstand vom Empfangsgebäude soll eine Straßenüberführung die Bahnanlagen queren, die Gleisanlagen bedürfen wegen der Außerbetriebsetzung des bisherigen Anschlusses der Wackerwerke im Bahnhofsbereich einer Veränderung und die Entscheidung darüber, ob Burg-hausen Stückgutbahnhof sein soll, beeinflußt die zum Komplex des Empfangsgebäudes gehörenden Güterverkehrsanlagen.
Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat die Bundesbahndirektion München beauftragt, die noch ausstehenden Planungen bald zum Abschluß zu bringen. Sie hat die Stadt Burghausen über die Angelegenheit schriftlich unterrichtet.
Anlage 29
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom
7. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiep (Drucksache VI/1218 Frage B 24) :
Ist die Bundesregierung bereit, ihre Verkehrssicherungsptlicht an der Bundesfernstraße B 8 im Bereich zwischen Königstein und Glashütten im Taunus, in dem es in letzter Zeit zu einer Häufung von Zusammenstößen mit Wild gekommen ist, und wobei
in dieser Woche zwei Menschen getötet und vier weitere verletzt wurden, noch vor dem erst für das Frühjahr 1972 vorgesehenen Abschluß des Versuchsprogramms zur Erprobung von Wildschutzzäunen wirkungsvoller zu erfüllen als durch das Aufstellen von Warnzeichen mit der Aufschrift „Wildwechsel", um einer weiteren Gefährdung von Menschen und Tier zu begegnen?
Die Bundesregierung läßt zur Zeit die Frage einer Unfallhäufung an der Bundesstraße 8 im Raume Königstein-Glashütten und die näheren Umstände, die zu dem erwähnten Unfall geführt haben, prüfen. Sie ist bereit, zu den Warnzeichen mit der Aufschrift „Wildwechsel" weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich herausstellt, daß in dem Streckenabschnitt eine besondere Gefährdung des Verkehrs durch Wild vorliegt und wenn die Frage der Unterhaltung etwaiger Zusatzanlagen durch die jagdinteressierten Stellen zufriedenstellend Bere-gelt werden kann.
Anlage 30
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 7. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dasch (Drucksache VI/1218 Frage B 25) :
Bis zu welchem Jahr ist mit dem Beginn der Bauarbeiten bei den im Ausbauplan vorgesehenen Bundesautobahnstrecken München—Mühldorf Passau und Regensburg—Landshut—Traunstein zu rechnen?
Im Bedarfsplan für den Ausbauplan der Bundesfernstraßen (1971-1985) ist die Autobahnstrecke München—Mühldorf mit Fortsetzung als Bundesstraße 12 bis Passau in die 2. Dringlichkeit und die Autobahnstrecke Regensburg—Traunstein in die 3. Dringlichkeit eingestuft worden. Der Baubeginn dieser Bundesfernstraßen ist daher zur Zeit noch nicht abzusehen.
Anlage 31
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 7. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rock (Drucksache VI/1218 Fragen B 26 und 27) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß beim Posttelegrafenamt in Braunschweig die personelle Besetzung so schwach ist, daß über Stunden die Aufnahme telegrafisch durchzugebender Telegramme unmöglich wird und der Telegrafendienst über den Fernsprecher nicht erreichbar ist?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dem offensichtlichen personellen Notstand im Telegrammdienst des Postamtes Braunschweig abzuhelfen?
Die personelle Besetzung der Haupttelegrafen-stelle Braunschweig ist in vollem Umfang den Verkehrsbedürfnissen angepaßt. Ein personeller Notstand im Telegrammdienst besteht nicht. Die Erreichbarkeit der fernmündlichen Telegrammaufnahme Braunschweig ist bisher von keiner Seite beanstandet worden. Es muß daher angenommen werden, daß die vorgetragene lange Wartezeit auf einem Mangel beruht, der als Einzelfall aufgetreten ist.
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Zu besonderen Maßnahmen besteht bei dieser Sachlage kein Anlaß.
Anlage 32
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 7. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Unertl (Drucksache VI/1218 Fragen B 28 und 29) :
Treffen Pressemitteilungen zu, daß nach den Plänen der vorn Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen eingesetzten zentralen Projektgruppe für die Neuverteilung des Aufgabenbereichs der Deutschen Bundespost die Auflösung der Oberpostdirektion Regensburg geplant sei?
Ist es richtig, daß die Oberpostdirektion Regensburg deswegen aufgelöst werden soll, weil sie die von der Projektgruppe festgesetzte Mindestgröße nicht erreichte und demnach das Gebiet Niederbayern der Oberpostdirektion München und das Gebiet Oberpfalz der Oberpostdirektion Nürnberg zugeteilt werden soll?
Die Pressemitteilungen, wonach die Auflösung der Oberpostdirektion Regensburg geplant sei, sind unzutreffend. Die von Ihnen erwähnte Zentrale Projektgruppe hat sich bisher mit der Frage der regionalen Neugliederung der Oberpostdirektionsbezirke nicht beschäftigt. Damit erübrigt sich die Beantwortung der zweiten Frage.
Sofort nach Erscheinen der unrichtigen Zeitungsmeldungen wurden Presse und Postpersonal darüber unterrichtet, daß keine Pläne für eine Auflösung der Oberpostdirektion Regensburg bestehen.
Anlage 33
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom
7. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erpenbeck (Drucksache VI/ 1218 Frage B 30) :
Trifft es zu, daß das Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen vom 25. bis zum 27. Juni 1970 einen Betriebsausflug nach Bremen und Helgoland veranstaltet hat, der weitgehend von der „Neuen Heimat" finanziert worden ist?
Auf Anregung des Personalrats haben die Mitarbeiter des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen unter Inanspruchnahme eines freien Wochenendes anstelle eines Betriebsausfluges in diesem Jahr eine Studienfahrt in der Zeit vom 25. bis zum 27. Juni 1970 nach Bremen durchgeführt. Die Vorbereitung und Durchführung dieser Studienfahrt lag beim Personalrat.
Die Unkosten für die Studienfahrt wurden weitgehend von den Mitarbeitern selbst sowie aus Haushaltsmitteln des Titels „Gemeinschaftsveranstaltungen" getragen.
Zur weiteren Unterrichtung füge ich Kopie der am 24. Juni 1970 durch mein Haus herausgegebenen Pressemitteilung bei.
BMSt — Studienfahrt nach Bremen
Anstelle eines Betriebsausflugs und unter Inanspruchnahme des Wochenendes unternehmen die Angehörigen des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen eine Studienfahrt nach Bremen.
Sie werden in Bremen Neubauviertel und Sanierungsgebiete kennenlernen, insbesondere die Neue Vahr, Blockdiek, Oberneuland, Neu-Schwachhausen und die westliche Vorstadt. Außerdem lernen die BMSt-Reisenden historische Stätten der Bremer Innenstadt — Rathaus, Schnoor, Böttchergasse — und den Bremer Hafen kennen. Die meisten Teilnehmer der Studienfahrt haben sich für einen Abstecher nach Helgoland entschlossen, wo — neben den Annehmlichkeiten der Nordseeinsel — spezielle Schwierigkeiten des Wohnungsbaus in der Ausnahmesituation einer extremen Insellage studiert werden sollen.
Anlage 34
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 5. Oktober 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Benda (Drucksache VI/ 1218 Fragen B 31 und 32) :
Wieviel Fälle sind der Bundesregierung seit dem Sommer 1967 bekanntgeworden, in denen Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland, die früher ihren Wohnsitz in Mitteldeutschland hatten, bei Reisen in osteuropäische Länder von den dortigen Behörden wegen „Republikflucht" und sonstiger angeblicher Straftaten (Boykotthetze, Sabotage u. ä.) festgenommen und an die Behörden der „DDR" ausgeliefert worden sind?
In wieviel derartigen Fällen konnte die Bundesregierung die Freilassung der Verhafteten und ihre Rückkehr in die Bundesrepublik erreichen?
Seit dem Sommer 1967 sind der Bundesregierung vier Fälle namentlich bekanntgeworden, bei denen ehemalige DDR-Flüchtlinge anläßlich einer Reise in ein osteuropäisches Land aus den von Ihnen genannten Gründen festgenommen und an die DDR ausgeliefert worden sind. Alle Festnahmen erfolgten in Ungarn.
In einem Fall ist eine im Jahre 1960 aus der DDR geflüchtete Frau anläßlich einer Reise nach Ungarn im Juli 1967 festgenommen, an die DDR ausgeliefert und im Januar 1968 wegen angeblicher Spionage für den französischen Geheimdienst zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Nach ihrer vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft konnte die betreffende Person im August 1968 in das Bundesgebiet zurückkehren.
In einem weiteren Fall wurde ein Flüchtling, dessen Fluchtdatum aus der DDR unbekannt ist, im August 1968 in Ungarn festgenommen und wegen Beihilfe zu einer in Ungarn versuchten Flucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, nach deren Verbüßung er an die DDR ausgeliefert wurde. Dort wurde er im Oktober 1969 wegen angeblicher Spionage zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die er z. Z. noch verbüßt.
In dem dritten Fall wurde eine im Jahre 1968 aus der DDR geflohene Person im Frühjahr 1969 in Un-
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garn wegen dort versuchter Beihilfe zur Flucht festgenommen und nach Verbüßung einer Strafe an die DDR ausgeliefert. Hier wurde er wegen seiner eignen Flucht im September 1970 zu einer Freiheitsstrafe von 21/2 Jahren verurteilt, die er z. Z. noch verbüßt.
In einem weiteren Fall wurde ein ehemaliger Angehöriger der „Nationalen Volksarmee", der im Oktober 1962 in Uniform und mit Waffen aus der DDR geflüchtet war, im Juni 1969 in Ungarn festgenommen und an die DDR ausgeliefert. Hier wurde er im November 1969 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren wegen Spionage und anderer Delikte verurteilt. Im August 1970 erfolgte die Entlassung in die DDR.
In dem zuletzt genannten Fall war der betreffende Flüchtling im Jahre 1968 unbehelligt nach Ungarn gereist; möglicherweise ist den dortigen Behörden damals nicht aufgefallen, daß er von der DDR gesucht wurde.
Von den vier in Betracht kommenden Personen wurden zwei in Ungarn zunächst festgenommen, weil sie dort versucht hatten, anderen Bewohnern der DDR zur Flucht zu verhelfen. Nach Verbüßung ihrer Strafe wegen Verstoßes gegen die ungarischen Gesetze wurden sie an die DDR ausgeliefert. Den beiden anderen Personen wurden, soweit hier bekanntgeworden ist, keine Verstöße gegen ungarische Gesetze zur Last gelegt, jedoch handelt es sich in dem einen Fall um angebliche Spionage und in dem anderen Fall um einen ehemaligen Angehörigen der „NVA", der 1962 in Uniform und mit Waffen geflüchtet ist. In beiden Fällen handelt es sich also nicht um „typische" Flüchtlinge aus der DDR.
Der Bundesregierung ist seit dem Sommer 1967 kein Fall bekanntgeworden, bei dem ein ehemaliger Flüchtling anläßlich einer Reise in ein osteuropäisches Land von den dortigen Behörden lediglich aufgrund seiner früheren Flucht aus der DDR festgenommen und an die Behörden der DDR ausgeliefert worden wäre.
Anlage 35
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 6. Oktober 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Haase (Kassel) (Drucksache VI/ 1218 Frage B 33) :
In welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung, von den im Rahmen des Bundeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 1971 beantragten Investitionsmitteln für die wissenschaftlichen Hochschulen Bundeszuschüsse für Planung, Grunderwerb, äußere Erschließung und Ausbau der Gesamthochschule Kassel zur Verfügung zu stellen?
Voraussetzung für die Mitfinanzierung der Hochschulneugründung Kassel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe durch den Bund ist zunächst die Aufnahme der Hochschule durch Rechtsverordnung der Bundesregierung in das Verzeichnis nach § 4 Abs. 2 Hochschulbauförderungsgesetz. Das Verfahren ist bereits eingeleitet. Der Wissenschaftsrat hat eine im Grundsatz positive Empfehlung ausgesprochen. Es kann damit gerechnet werden, daß das Hochschulverzeichnis für 1971 u. a. um die Hochschule Kassel ergänzt wird.
Bisher ist der Bundesregierung nicht bekannt, in welcher Höhe das Land Hessen für das Haushaltsjahr 1971 Bundesmittel für den Ausbau der Gesamthochschule Kassel beantragen wird. Zu den Investitionsvorhaben muß dann der Wissenschaftsrat im Rahmen seiner Jahresempfehlung 1971 noch im einzelnen Stellung nehmen.
Die Bundesregierung hat im Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 Vorsorge getroffen, ihrer Verpflichtung zur hälftigen Mitfinanzierung der Hochschulbauvorhaben nachkommen zu können. Neben dem Ansatz des Hochschulbautitels 3103/882 01 von 1 020 Mio DM werden, wie der Bundesfinanzminister bei der Einbringung des Bundeshaushalts 1971 am 23. 9. 1970 vor dem Deutschen Bundestag erklärt hat, darüber hinaus erforderliche Bundesmittel aus dem Aufkommen der Bundesanleihe für Bildungszwecke finanziert; ein entsprechender Zusatztitel 3103/882 02 ist in den Haushalt eingestellt.