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    Deutscher Bundestag 66. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. September 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3631 A Absetzung des Punktes 27 von der Tagesordnung 3631 B Fragestunde (Drucksache VI/ 1138) Fragen des Abg. Dr. Reinhard: Verfahren bei der Einfuhr aus osteuropäischen Ländern Ertl, Bundesminister 3631 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Brandt, Bundeskanzler 3632 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 3633 C Mischnick (FDP) 3636 D Wehner (SPD) 3638 A Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte in außergewöhnlichen Härtefällen (Abg. Frau Jacobi [Marl] u. Gen.) (Drucksache VI/972) — Erste Beratung — Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . . 3640 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . 3641 B Fritsch (SPD) 3641 C Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (23. ÄndGLAG) (Drucksache VI/1000) — Erste Beratung — Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3642 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3643 A Dr. Hupka (SPD) . . . . . . . . 3643 C Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 3645 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gesetze über die Gemeinschaftsaufgaben (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache VI/1058) — Erste Beratung — Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 3646 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Abg. Dr. Schober, Dr. Martin, Dr. Stoltenberg u. Gen.) (Drucksache VI/911) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI/1076) — Erste Beratung — Dr. Schober (CDU/CSU) 3647 A Raffert (SPD) 3648 C Moersch (FDP) 3650 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1970 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 14/70 — Waren der EGKS — 2. Halbjahr 1970) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/70 — 2. Verlängerung der Zollaussetzungen für Stahlerzeugnisse) (Drucksachen VI/ 1131 , VI/ 1132, VI/1157) 3652 C Nächste Sitzung 3652 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3653 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Löffler betr. Pressemeldung über die Umwandlung der Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer in eine Dauerabgabe 3653 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Roser betr. steuerliche Begünstigung freiwilliger Unterhaltsleistungen für bedürftige Kinder in Entwicklungsländern 3654 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Baron von Wrangel betr. Aufnahme von Qualitätsweizen in die Bundesreserve 3654 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl betr. Maßnahmen zur Konsolidierung des deutschen Obstmarktes 3654 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht betr. Bemühungen zur Anhebung der Zuckerrübenpreise in Brüssel 3655 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ehnes betr. landwirtschaftliche Förderungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten der EWG 3655 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geisenhofer betr. Vorbereitungen für das Inkrafttreten des neuen Wohngeldgesetzes am 1. Januar 1971 3655 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl betr. Bekämpfung der Inflation der Baupreise durch Zurückstellung von weniger wichtigen Bauvorhaben 3655 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Lauterbach betr. Sicherheit deutscher Staatsbürger und Durchführung der Entwicklungshilfeprojekte in Jordanien 3656 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kiep betr. Pressemeldungen über Kredithilfen für Kritiker des Cabora-Bassa-Projekts 3656 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Wiederaufnahme der Tätigkeit des Goethe-Instituts in Seoul 3656 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Walkhoff betr. Förderung der Vertriebenenverbände im Bundeshaushalt 3656 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Haack betr. Einbürgerung tschechoslowakischer Staatsangehörigen in der Bundesrepublik . . . . 3657 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann betr. Verbot von Kündigungen und Mieterhöhungen für über 75 Jahre alte Mieter . . . 3657 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1970 III Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weigl betr. Einführung der für Berlin geltenden Präferenzen in Ostbayern und der zinsgünstigen Familiengründungsdarlehen im gesamten Bundesgebiet 3658 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth betr. Streichung der Sektsteuerrückvergütung bei Verarbeitung deutscher Grundweine . . . . 3658 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Koenig betr. Öffnungszeiten des Autobahnzollamts Aachen-Süd 3659 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Glombig betr. Änderung des Mitgliederkreises und des Bezirks einer Ersatzkasse 3659 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Glombig betr. erweiterte Gewährung der Witwen- und Waisenbeihilfe nach § 48 des Bundesversorgungsgesetzes 3659 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele betr. Merkblätter zur Rheumaprophylaxe — Unterrichtung der Bevölkerung über Vorbeugungsmaßnahmen . . . . . . . . . 3660 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Frauen . . . 3660 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hammans betr. Liefermöglichkeiten bezüglich der neuen Verkehrszeichen — Ausgleich der Aufwendungen der Gemeinden . . . . . 3661 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer betr. Schaffung leistungsfähiger Verkehrsverbindungen für den Raum Reutlingen und Sofortmaßnahmen bezüglich der B 312 . . . . . 3661 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz betr. ein europäisches Programm für Ozeanographie und Meteorologie 3661 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Zahlungen der Bundespost an die Postverwaltung der DDR . . . . . . 3662 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann betr. Förderung des Baues von Altersheimen durch den Bund . . . . . . . . . . . . 3662 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Müller (Berlin) betr. die Zahl der von 1960 bis 1970 fertiggestellten Wohnungen 3663 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1970 3631 66. Sitzung Bonn, den 18. September 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 18. 9. Adams * 18. 9. Dr. Ahrens ** 18. 9. Dr. Aigner * 18. 9. Alber ** 18. 9. Amrehn ** 18. 9. Dr. Arndt (Berlin) 18. 9. Dr. Artzinger * 18. 9. Bals ** 18. 9. Bauer (Würzburg) ** 18. 9. Behrendt * 18. 9. Dr. Birrenbach 18. 9. Blumenfeld ** 18. 9. Dr. Burgbacher * 18. 9. Dr. Bussmann 23. 9. Damm 18. 9. van Delden 26. 9. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 18. 9. Dr. Dittrich* 18. 9. Draeger ** 18. 9. Dröscher * 18. 9. Faller * 18. 9. Fellermaier * 18. 9. Flämig * 18. 9. Fritsch ** 18. 9. Dr. Furler * 18. 9. Frau Geisendörfer 18. 9. Gerlach (Emsland) * 18. 9. Gewandt 23. 9. Dr. Götz 20. 9. Graaff 18. 9. Dr. Gradl 18. 9. Haage (München) * 18. 9. Haase (Kellinghusen) ** 18. 9. Dr. Hallstein 18. 9. Dr. Hein * 18. 9. Frau Herklotz ** 18. 9. Dr. Hermesdorf ** 18. 9. Heyen 18. 12. Hösl ** 18. 9. Horn 29. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 9. Dr. Kempfler ** 18. 9. Kiep 18. 9. Frau Klee ** 18. 9. Dr. Kliesing (Honnef) ** 18. 9. Klinker * 18. 9. Dr. Koch* 18. 9. Kriedemann * 18. 9. Lange * 18. 9. Langebeck 18. 9. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Lautenschlager * 18. 9. Lemmrich** 18. 9. Lenze (Attendorn) ** 18. 9. Dr. Löhr * 18. 9. Lücker (München) * 18. 9. Meister * 18. 9. Memmel * 18. 9. Michels 18. 9. Müller (Aachen-Land) * 18. 9. Dr. Müller (München) ** 18. 9. Frau Dr. Orth* 18. 9. Petersen 26. 9. Pöhler** 18. 9. Dr. Pohle 18. 9. Richarts * 18. 9. Richter** 18. 9. Dr. Rinderspacher ** 18. 9. Dr. Ritgen 19. 9. Rosenthal 18. 9. Roser ** 18. 9. Dr. Rutschke ** 18. 9. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 18. 9. Schmidt (Würgendorf) ** 18. 9. Dr. Schmücker ** 18. 9. Schneider (Königswinter) 18. 9. Schollmeyer 18. 9. Dr. Schulz (Berlin) ** 18. 9. Schwabe * 18. 9. Dr. Schwörer * 18. 9. Seefeld * 18. 9. Dr. Seume 18. 9. Sieglerschmidt** 18. 9. Dr. Slotta 15. 10. Springorum * 18. 9. Dr. Stoltenberg 18. 9. Dr. Starke (Franken) * 18. 9. Dr. Tamblé 30. 10. Unertl 18. 9. Frau Dr. Walz ** 18. 9. Werner * 18. 9. Westphal 26. 9. Wilhelm 30. 10. Wischnewski 18. 9. Baron von Wrangel 18. 9. Wrede 18.9. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 17. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (Drucksache VI/1138 Frage A 8): Trifft die Meldung in einem deutschen Nachrichtenmagazin zu, daß Überlegungen angestellt werden, die zeitlich begrenzte Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer in eine Dauerabgabe zu verwandeln? Das Steueränderungsgesetz 1970, dessen Verabschiedung aus konjunkturpolitischen Erwägungen 3654 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1970 zurückgestellt worden ist, sieht einen stufenweisen Abbau der Ergänzungsabgabe vor. Sobald die konjunkturelle Lage eine Verabschiedung dieses Steueränderungsgesetzes zuläßt, würde die Ergänzungsabgabe also in zwei Stufen auslaufen. Für die Finanzierung im Bereich der Bildung und Wissenschaft müssen aber weitere Mittel zur Verfügung stehen, so daß dann für höhere Einkommen eine neue — allerdings ebenfalls befristete — Ergänzungsabgabe eingeführt werden müßte. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 17. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Roser (Drucksache VI/1138 Fragen A 9 und 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß freiwillige Unterhaltsleistungen für bedürftige Kinder in den Entwicklungsländern, wenn überhaupt, nur im Rahmen der Spendenabzüge steuerlich berücksichtigt werden? Ist die Bundesregierung bereit, diese auf privater Initiative beruhende Entwicklungshilfe durch entsprechende steuerliche Begünstigung zu fördern? Der Bundesregierung ist bekannt, daß freiwillige Unterhaltsleistungen für bedürftige Kinder in Entwicklungsländern, wenn überhaupt, grundsätzlich nur im Rahmen der Spendenabzüge steuerlich berücksichtigt werden. Zu einer Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung können Unterhaltsaufwendungen für Personen, für die der Steuerpflichtige keinen Kinderfreibetrag erhält, nur führen, wenn sie zwangsläufig erwachsen. Diese Voraussetzung ist nach der ständigen höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung in solchen Fällen lediglich dann erfüllt, wenn der Steuerpflichtige sich auf Grund besonderer Verhältnisse im Einzelfall zur Hilfeleistung verpflichtet fühlen kann. Solche besonderen Verpflichtungsgründe sind bei freiwilligen Unterhaltsleistungen für bedürftige Kinder in Entwicklungsländern, wenn nicht weitere Umstände den Zwang zur Hilfeleistung unabweisbar machen, nicht gegeben. Die allgemeine sittliche Verpflichtung, notleitenden Mitmenschen zu helfen, reicht nicht aus, um eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung zu gewähren, so anerkennenswert auch die Haltung dessen ist, der entsprechend dieser allgemeinen sittlichen Verpflichtung handelt. Die bezeichneten Unterhaltsleistungen stellen aber Ausgaben für mildtätige Zwecke dar. Sie können deshalb als Spenden abzugsfähig sein, wenn der Empfänger der Zuwendung eine inländische Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine inländische öffentliche Dienststelle oder eine mildtätigen Zwecken dienende inländische Körperschaft ist. Aus der Spendenbescheinigung muß der Verwendungszweck der Spende hervorgehen. Eine weitergehende steuerliche Begünstigung durch die Gewährung einer Steuerermäßigung we- gen außergewöhnlicher Belastung würde eine Änderung des Einkommensteuergesetzes voraussetzen. Es müßte abweichend von der ständigen höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung bestimmt werden, daß auch jede sittlich gebotene materielle Unterstützung zwangsläufig geleistet wird. Eine solche Maßnahme hält die Bundesregierung nicht für vertretbar. Sie würde dazu führen, daß im Besteuerungsverfahren alle Opfer, die der einzelne für notleidende Mitmenschen erbringt, im Ergebnis teilweise auf die Allgemeinheit überwälzt würden. Dies würde letztlich auch zur Folge haben, daß weithin Spenden für mildtätige und karitative Zwecke über die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung steuerlich unbeschränkt abzugsfähig wären, obwohl § 10 b des Einkommensteuergesetzes die Berücksichtigung nur unter besonderen Voraussetzungen und in beschränktem Umfang zuläßt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 18. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 26 und 27) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um Qualitätsweizen in die Bundesreserve aufzunehmen? Welche Maßnahmen hat man im Hinblick auf die Versorgung der deutschen Mühlenindustrie für spätere Termine (Januar bis Juni 1971) mit diesem europäischen Spitzenweizen ergriffen? Bei Fortbestehen der gegenwärtig geltenden, relativ hohen Marktpreise, die schon für Standardqualität bis zu 25 DM/t über den Interventionspreisen liegen, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, Qualitätsweizen aus der eigenen Ernte in die Bundesreserve aufzunehmen. Die Versorgung mit qualitativ hochwertigem Weizen auf dem Markt ist Sache der Mühlen selbst. Die Bundesregierung hat den Mühlen zu Beginn der diesjährigen Ernte eindringlich empfohlen, sich rechtzeitig durch den Abschluß langfristiger Verträge zu versorgen, denn langfristige Verträge können entscheidend zu einem ausgeglichenen Marktverlauf beitragen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 18. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI/ 1138 Frage A 28) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Konsolidierung des deutschen Obstmarktes Maßnahmen zu ergreifen, wie sie der „Bundesausschuß für Obst und Gemüse" erarbeitet hat? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1970 3655 Die Anfrage des Herrn Kollegen Höcherl ist Bestandteil der Vorschläge für Sofortmaßnahmen, die mir der Bundesausschuß für Obst und Gemüse in seiner Darstellung über die wirtschaftliche Lage der Obstbaubetriebe der Bundesrepublik Deutschland 1969/70 mit Schreiben vom 7. August 1970 unterbreitet hat. Diese Vorschläge werden derzeit in meinem Hause eingehend geprüft; mit einer Stellungnahme ist in. Kürze zu rechnen. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Bremer und Genossen am 1. Juli 1970 (Drucksache VI/1020). Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 18. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/1138 Frage A 29) : Wird die Bundesregierung umgehend alles versuchen, um in Brüssel die Anhebung der Zuckerrühenpreise auf. wieder mindestens 7,25 DM pro 100 kg zu erreichen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die durch die Nachfrageentwicklung gegebenen preispolitischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, um die Landwirtschaft über eine gewisse Erhöhung der Verkaufserlöse zur Selbsthilfe im Anpassungsprozeß zu befähigen. Zur Zeit gibt es auf dem Zuckersektor der Gemeinschaft strukturelle Überschüsse, die nur unter Aufwendung ganz erheblicher Mittel beseitigt werden können. Dieser Umstand hat die Kommission und andere Mitgliedstaaten veranlaßt, eine Preissenkung bei Zuckerrüben vorzuschlagen. Eine aktive Preispolitik wird in Brüssel daher erst dann durchzusetzen sein, wenn durch geeignete Maßnahmen ein Gleichgewicht auf dem Zuckermarkt hergestellt ist. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 18. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ehnes (Drucksache VI/1138 Fragen 30 und 31) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, oh in anderen Mitgliedsländern der EWG landwirtschaftliche Förderungsmaßnahmen durchgeführt werden, die denen des im Entwurf eines einzelbetrieblichen Förderungs- und sozialen Ergänzungsprogramms für die Land- und Forstwirtschaft aufgeführten entsprechen? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob vor allem die im Förderungsprogramm vorgesehene Zielschwelle in anderen Mitgliedstaaten der EWG praktiziert wird? In allen Mitgliedstaaten der EWG bestehen landwirtschaftliche Förderungsmaßnahmen, die mit den bisher in der Bundesrepublik bestehenden und den im Einzelbetrieblichen Förderungs- und sozialen Ergänzungsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft vorgesehenen Maßnahmen vergleichbar sind. Eine Förderungsschwelle, wie sie in dem jetzigen Entwurf des Einzelbetrieblichen Förderungs- und sozialen Ergänzungsprogramms für die Land- und Forstwirtschaft vorgesehen ist, besteht in den Mitgliedstaaten der EWG nicht, jedoch verlangen alle Mitgliedstaaten wenn auch unterschiedliche, zum Teil strenge Förderungsvoraussetzungen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 18. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geisenhofer (Drucksache VI/1138 Fragen A 72 und 73): Wird die Bundesregierung Vorbereitungen treffen — nachdem lt. Beantwortung meiner mündlichen Anfrage vom 21. Juli 1970 die Bundesregierung nicht bereit ist, ein Vorziehen des Wohngeldgesetzes bzw. eine Vorwegerhöhung der Mietobergrenzen durch Rechtsverordnung zu veranlassen —, wenigstens sicherzustellen, daß ab 1. Januar 1971 das neue Wohngeldgesetz in Kraft treten kann? Ist der Bundesregierung bekannt, daß das neue Gesetz erhebliche Umstellungsarbeiten für die elektronische Datenverarbeitung bei den Wohngeldämtern auslöst, so daß die Verabschiedung des Gesetzes spätestens im Oktober 1970 erfolgen müßte, wenn es für den Wohngeldempfänger am 1. Januar 1971 wirksam werden soll? Der Deutsche Bundestag hat gestern den Entwurf eines Wohngeldgesetzes in erster Lesung beraten und den Entwurf den Ausschüssen überwiesen. Auch die Bundesregierung hält es für erforderlich, daß das neue Wohngeldgesetz am 1. Januar 1971 in Kraft tritt. Sie wird alles in ihren Kräften Stehende tun, um die Beratungen in den gesetzgebenden Körperschaften so zu unterstützen, daß dieses Ziel erreicht werden kann. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Umstellung auf das neue Recht eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Auch sie hält es für zweckmäßig, zwischen Verkündung und Inkrafttreten des Gesetzes eine ausreichende Umstellungsfrist vorzusehen. Bei einer zügigen Beratung des Gesetzentwurfs müßte dieses Ziel zu erreichen sein. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 18. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/1138 Frage A 75): Wird die Bundesregierung durch die Zurückstellung weniger wichtiger Bauvorhaben gemeinsam mit den Ländern einen Beitrag zur Bekämpfung der Inflation der Baupreise leisten? In seiner Sitzung am 27. August 1970 hat das Bundeskabinett ein ganzes Bündel — in ihren Einzelbereichen aufeinander abgestimmter — legislativer und administrativer Maßnahmen beschlossen, die der derzeitigen Entwicklung am Wohnungsmarkt, vor allem aber der besorgniserregenden 3656 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1970 Steigerung der Baupreise, entgegenwirken sollen. Dazu gehören vor allem auch Maßnahmen bautechnischer und bauwirtschaftlicher Art, um zu gewährleisten, daß alle kostensenkenden Rationalisierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung den Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen mit der Koordinierung des Einsatzes von Bundesmitteln für den Hochbau beauftragt. Es geht jetzt darum, weitere Vorschläge zu erarbeiten, um die Möglichkeiten einer solchen Koordinierung voll auszuschöpfen. Dabei wird es vor allem auch um die zeitliche Koordinierung der Vergabe öffentlicher Bauvorhaben gehen, und es wird unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen sein, ob die Vergabe öffentlicher Bauvorhaben unter konjunkturellen Aspekten und unter dem Gesichtspunkt der gleichmäßigen ganzjährigen Auslastung der Baukapazitäten terminiert werden kann. Die Bundesregierung wird sich darüber hinaus bemühen, in dieser Richtung auch auf die übrigen Gebietskörperschaften einzuwirken. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. September 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Lauterbach (Drucksache VI/1138 1 Frage A 82) : Wie beurteilt die Bundesregierung die auf Grund der Auseinandersetzungen in Jordanien entstandene Lege im Hinblick auf die Sicherheit der im Land tätigen deutschen Staatsbürger und ihrer Familien sowie die Möglichkeit der ungehinderten Durchführung deutscher Entwicklungshilfeprojekte? Die deutsche Kolonie in Jordanien wurde bereits während der Innenkrise dieses Jahres evakuiert. Es befinden sich zur Zeit nur noch wenige Mitarbeiter der deutschen Theodor-Schneller-Schule, deutsche, mit jordanischen Staatsangehörigen verheiratete Frauen und der reduzierte deutsche Botschaftsstab ohne Familienangehörige in Jordanien. Die deutsche Botschaft steht mit den deutschen Staatsangehörigen in ständigem Kontakt; sollten sie den Wunsch haben, das Land zu verlassen, wird ihnen die deutsche Botschaft alle erforderliche Hilfe gewähren. Die Durchführung deutscher Entwicklungshilfeprojekte ruht zur Zeit. Entwicklungshilfeexperten befinden sich ebenfalls seit der Innenkrise nicht mehr in Jordanien. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit prüfen, wann und in welcher Form die Projekte weitergeführt werden können. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vorn 18. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiep (Drucksache VI/ 1138 Frage A 83) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen das Auswärtige Amt beabsichtgt, afrikanischen Kritikern des Cabora-Bassa-Staudammprojektes für eine positive oder zurückhaltende Beurteilung Kredithilfen bereitzustellen? Die Bundesregierung vermutet, daß es sich bei den genannten Pressemeldungen um eine in der „Zeit" vom 11. September wiedergegebene Darstellung handelt, die dort als Gerücht gekennzeichnet worden ist. Dieses Gerücht ist ohne Grundlage. Es ist nie die Absicht der Bundesregierung gewesen und es wird auch künftig nicht die Absicht der Bundesregierung sein, Kritik, die von Dritten an Entscheidungen der Bundesregierung oder an Entscheidungen von Privatfirmen in Deutschland geübt wird, mit Kapitalhilfemaßnahmen zu beschwichtigen. Im übrigen verweise ich darauf, daß die Rahmenplanung der Bundesressorts für die bilaterale Kapitalhilfe, die unter der Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit erfolgt, für das Jahr 1970 abgeschlossen ist und zusätzliche, über diese Rahmen hinausgehende, Zusagen auch aus diesem Grunde nicht möglich sind. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 15. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/ 1138 Frage B 1) : Wann wird das Goethe-Institut in Seoul nach fast zweijähriger praktischer Untätigkeit seine Arbeit tatsächlich wiederaufnehmen? Das Goethe-Institut in Seoul ist in den vergangenen zwei Jahren nicht untätig gewesen. Im Bereich des Kulturprogramms hat es eine intensive Tätigkeit entwickelt. Allein im Jahre 1969 haben 57 kulturelle Veranstaltungen mit mehr als 25 000 Besuchern stattgefunden, darunter 18 Konzerte mit durchschnittlich je 1000 Besuchern. Hinzu kommen noch Radio- und Fernsehsendungen. Nur auf dem Gebiet der Spracharbeit mußte sich das Institut wegen unzureichender Räumlichkeiten Einschränkungen auferlegen. Hier hat es sich im wesentlichen auf die Betreuung und Fortbildung koreanischer Deutschlehrer und Germanisten konzentriert, was u. a. zur Bildung des Koreanischen Deutschlehrerverbandes geführt hat. Nachdem es im Jahre 1970 nach langwierigen Verhandlungen gelungen ist, Räumlichkeiten für das Institut in Seoul zu erwerben, die zur Zeit für Institutszwecke umgebaut werden, ist mit der Aufnahme des Sprachunterrichts in größerem Umfang ab Frühjahr 1971 zu rechnen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 15. September 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walkhoff (Drucksache VI/ 1138 Fragen B 2 und 3) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1970 3657 In welcher Höhe sieht die Bundesregierung im geplanten Bundeshaushalt 1971 Mittel zur Unterstützung der Arbeit der Vertriebenenverbände vor? Ist die Bundeslegierung der Meinung, daß die zur Forderung der Vertriebenenverbände im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel dem einzelnen Vertriebenen und Flüchtling eher zugute kämen, wenn sie für die vorzeitige Erbringung von Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz verwendet werden würden? Im Entwurf des Bundeshaushalts 1971 sind Mittel zur Unterstützung der Arbeit der Vertriebenenverbände sowohl im Einzelplan des Bundesministers für Innerdeutsche Beziehungen als auch in dem meines Hauses vorgesehen. Für die Unterstützung der Arbeit der Vertriebenenverbände sind seitens des BMB nach den im Jahresbericht der Bundesregierung 1969 S. 571 aufgeführten Gesichtspunkten im Rahmen des Titelansatzes 2702/68501 für 1971 Mittel etwa in gleicher Höhe wie im laufenden Rechnungsjahr 1970 vorgesehen. Der Titel unterliegt der Kontrolle eines parlamentarischen Achterausschusses. Soweit im Einzelplan meines Hauses Mittel zur Unterstützung der Arbeit der Vertriebenenverbände eingesetzt sind, kann für das Rechnungsjahr 1971 noch nicht angegeben werden, in welcher Höhe Vertriebenenverbände Mittel aus Kap. 0640 erhalten, da die Zuwendung nur aufgrund von Anträgen mit spezifizierten Arbeits- und Finanzierungsplänen erfolgt. Diese werden hinsichtlich der Zweckbestimmung der Vorhaben, der Förderungswürdigkeit und der Angemessenheit der einzelnen Positionen geprüft, wobei die Eigenbeteiligung eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Da diese Anträge erst in den Monaten November/Dezember einlaufen, kann nur von den Ansätzen des Jahres 1970 ausgegangen werden. Sie dürften sich von denen für 1971 nur unwesentlich unterscheiden. Zur Förderung der Kulturarbeit von Vertriebenenverbänden wurden im Rechnungsjahr 1970 rund 415 000 DM bewilligt. Zur Förderung der Eingliederungsarbeit von Vertriebenenverbänden wurden im Rechnungsjahr 1970 rund 300 000 DM bewilligt. In diesen Beträgen sind bei einzelnen Verbänden die anteiligen Personal- und Sachkosten eingeschlossen. Im übrigen handelt es sich um reine Projektförderungen. Globalzuschüsse werden in keinem Fall gewährt. Die Beträge sind deshalb nicht ohne weiteres zu addieren. Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, daß die zur Förderung der Vertriebenenverbände im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel den einzelnen Vertriebenen und Flüchtlingen eher zugute kämen, wenn sie für die vorzeitige Erbringung von Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz verwendet würden. Der Wirtschafts- und Finanzplan des Ausgleichsfonds für das Rechnungsjahr 1971 liegt bisher — auch im Entwurf — noch nicht vor. Es kann jedoch damit gerechnet werden, daß die für das Rechnungsjahr 1971 zu verplanenden Ausgaben von denjenigen des Rechnungsjahres 1970 nicht wesentlich abweichen. Für dieses Rechnungsjahr weist der Wirtschafts- und Finanzplan des Ausgleichsfonds Gesamtausgaben in Höhe von 3,9 Milliarden DM aus. Eine irgendwie ins Gewicht fallende vorzeitige Erbringung von Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz könnte bei dem Verhältnis zwischen den Gesamtausgaben des Ausgleichsfonds einerseits und den zur Unterstützung der Arbeit der Vertriebenenverbände vorgesehenen Mitteln andererseits nicht erreicht werden. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die mit der Bereitstellung der Mittel zur Unterstützung der Arbeit der Vertriebenenverbände verfolgten Ziele nicht aufgegeben werden sollten. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. September 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI/1138 Fragen B 4 und 5) : ist der Bundesregierung bekannt, daß tschechoslowakische Staatsangehörige, die mit einer Deutschen verheiratet sind, nach dem 21. August 1968 die Tschechoslowakei verlassen Nahen und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, von den tschechoslowakischen Behörden auf Antrag nicht aus der tschechoslowakischen Staatsangehörigkeit entlassen werden? Wird die Bundesregierung die Innenminister (Senatoren) der Bundesländer ersuchen, solche tschechoslowakische Staatsangehörige, hei denen außer der Entlassung aus der tschechoslowakischen Staatsangehörigkeit alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, nach S 8 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) einzubürgern? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß tschechoslowakische Behörden allgemein in den von Ihnen angesprochenen Fällen Anträge auf Entlassung aus dem tschechoslowakischen Staatsverband ablehnen. Die Bundesländer führen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) als eigene Angelegenheit aus. Deshalb ist es der Bundesregierung nicht möglich, die Innenminister (Senatoren) der Bundesländer zu ersuchen, in den genannten Fällen allgemein von der Auflage abzusehen, daß der Einbürgerungsbewerber die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nachweist. Soweit allerdings in Einzelfällen die Forderung auf Nachweis der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit unzumutbar wäre, wird das Bundesministerium des Innern einer von der zuständigen Landesbehörde vorgesehenen Einbürgerung. nach § 8 RuStAG die Zustimmung nicht im Hinblick auf eine eintretende Doppelstaatigkeit versagen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayer: vom 15. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/1138 Frage B 6) : Sind der Bundesregierung die jüngst in den Wochenzeitschriften „Stern" und „Spiegel" erschienenen Berichte über rücksichtslose Mietkündigungen insbesondere von älteren Mitbürgern be kannt, die, wie diese Zeitschriften andeuten, teilweise zum Selbstmord getrieben worden sind, und ist die Bundesregierung 3658 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1970 im Hinblick darauf bereit, einen Gesetzentwurf einzubringen, der ein absolutes Kündigungs- und Mietpreiserhöhungsverbot für alle über 75 Jahre alten Mieter so lange vorsieht, bis ein ausreichendes Angebot würdiger Alters- und Pflegeheime im Bundesgebiet vorhanden ist? Die Berichte im Spiegel vom 20. Juli 1970 und im Stern vom 16. August 1970 über Kündigungen von Mietverhältnissen, insbesondere gegenüber älteren Mietern, sind der Bundesregierung bekannt. Nach § 556 a BGB kann der Mieter der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Durch diese Vorschrift wird es je nach den Umständen. des Einzelfalls ermöglicht, das Mietverhältnis zu verlängern, wenn der Mieter infolge hohen Alters schutzbedürftig ist. Ein absolutes Kündigungsverbot bei alten Mietern würde zu weit gehen, da Fälle denkbar sind, in denen auch solche Mieter keines besonderen Schutzes bedürfen — etwa weil sie noch besonders rüstig oder weil sie wohlhabend sind — oder in denen berechtigte Interessen des Vermieters die Beendigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Ebenso dürfte es zu weit gehen, Mietpreiserhöhungen gegenüber alten Mietern absolut zu verbieten. Ein solches starres Verbot, das allein auf das Alter des Mieters abstellen würde, könnte mit Härten nicht nur für den Vermieter, sondern auch für den Mieter verbunden sein; denn es könnte die Bereitschaft, an alte Menschen zu vermieten, erheblich beeinträchtigen. Im Hinblick darauf, daß sich die genannten Presseberichte wohl besonders auf Altbauwohnungen in Hamburg beziehen, bemerke ich im übrigen, daß dort für derartige Wohnungen — ausgenommen solche mit 6 oder mehr Wohnräumen einschließlich Küche — noch Mietpreisbindung bestehen. Die Bundesregierung beabsichtigt aus den genannten Gründen gegenwärtig nicht, einen Gesetzentwurf des von Ihnen erwähnten Inhalts einzubringen. Sie hat sich aber am 27. August 1970 im Grundsatz für gewisse Maßnahmen ausgesprochen, durch welche die Rechtsstellung des Mieters verbessert und ungerechtfertigten Mietpreissteigerungen im Rahmen des Möglichen allgemein entgegengewirkt werden soll. Ihre Frage bezüglich der finanziellen Unterstützung des Baues von Alters- und Pflegeheimen wird der Herr Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen. beantworten. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 15. September 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/ 1138, Fragen B 7 und 8) : Bis wann wird die Bundesregierung die dem bayerischen DGB- Landesbezirksvorsitzenden Wilhelm Rothe gegebenen Zusagen, tur Ostbayern die gleichen Präferenzen wie für Berlin einzuführen (siehe Bericht über eine Pressekonferenz des DGB am 24. Juli 1970 in Cham), einlösen? Kann mit einer Initiative der Bundesregierung gerechnet werden, die in Berlin bewährten zinsgünstigen Familiengründungsdarlehen auch im übrigen Bundesgebiet zu ermöglichen? Die Bundesregierung hat stets die Auffassung vertreten, daß die Nachteile, die sich aus den besonderen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen in Berlin (West) ergeben mit den erschwerten wirtschaftlichen Verhältnissen in förderungsbedürftigen Regionen des übrigen Bundesgebiets nicht vergleichbar sind und daß daher ein Präferenzvorsprung Berlins auch gegenüber dem förderungsbedürftigen Regionen des übrigen Bundesgebiets gerechtfertigt und erforderlich ist. An diesem Standpunkt hält die Bundesregierung unverändert fest. Sie hat daher niemals, auch nicht gegenüber dem DGB-Landesbezirk Bayern, eine Zusage gegeben, in Ostbayern die gleichen Präferenzen wie in Berlin (West) einzuführen. Soweit ich feststellen konnte, ist eine solche Zusage auch in der Pressekonferenz des DGB-Landesbezirks Bayern am 23. Juli 1970 nicht behauptet worden. Auch die Familiengründungsdarlehen finden ihre Begründung in der besonderen Situation von Berlin. Sie sollen insbesondere dazu beitragen, eine Abwanderung junger Arbeitskräfte aus Berlin zu verhindern sowie Arbeitskräfte nach Berlin zu führen und dort seßhaft zu machen. Die Bundesregierung beabsichtigt in absehbarer Zeit nicht, eine Initiative zur Ausweitung der Förderungsmaßnahmen auf das gesamte Bundesgebiet zu ergreifen. Sie ist allerdings auf Grund der bisher in Berlin mit den Familiengründungsdarlehen gesammelten Erfahrungen bereit, zu überprüfen, ob und inwieweit ähnliche Regelungen geeignet sind, zu der von der Bundesregierung erstrebten besonderen Förderung der jungen Ehe und Familie beizutragen. Dabei werden auch die erheblichen finanziellen Auswirkungen zu bedenken sein. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 16. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/ 1138, Frage B 9) : Hat die Bundesregierung bedacht, daß die beabsichtigte Streichung der 50%igen Sektsteuerrückvergütung bei Verarbeitung von mehr als 75 % deutscher Grundweine (§ 10 Schaumweinsteuergesetz) wahrscheinlich als Erlösminderung auf viele kleinere Winzer durchschlagen wird, die ausschließlich oder zu einem hohen Anteil ihre Weine an Sektkellereien liefern, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den dadurch entstehenden Nachteil, der viele der betroffenen Winzer in der gegenwärtigen unsicheren Situation des deutschen Weinbaues besonders hart treffen wird, auszugleichen? Die Bundesregierung hatte der EWG-Kommission 1967 auf deren wiederholtes Drängen, § 10 Schaumweinsteuergesetz zu beseitigen, mitgeteilt, daß sie die Aufrechterhaltung dieser Vorschrift bis zum Wirksamwerden der EWG-Weinmarktordnung für dringend notwendig halte. Die EW-Weinmarktordnung ist in ihren wesentlichen Vorschriften am 1. Juni 1970 wirksam geworden. Die Beseitigung Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1970 3659 des § 10 Schaumweinsteuergesetz läßt sich daher nicht mehr vermeiden. Ein Beschluß der Bundesregierung über die Beseitigung ist allerdings noch nicht gefaßt worden. Es liegt bisher nur ein vorläufiger Referentenentwurf vor, der die Streichung der in Rede stehenden Vorschrift vorsieht. In einem überarbeiteten Entwurf ist vorgesehen, die Erstattung noch für inländischen Grundwein zu gewähren, der im Jahre 1971 auf genußfertigen Schaumwein verarbeitet werden wird. Hierdurch wäre gewährleistet, daß Wein aus der Ernte des Jahres 1970 noch unter den bisherigen Verhältnissen von den Sektkellereien verarbeitet werden kann. Es wird nicht verkannt, daß die Streichung der Schaumweinsteuererstattung nachteilige Folgen haben kann. Sollten solche Nachteile auftreten, sind zu deren Milderung nach der EWG-Weinmarktordnung, auch für kleinere Winzer, Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene vorgesehen. Danach können für jede Tafelweinart kurzfristige Lagerbeihilfen gezahlt werden, wenn der Auslösungspreis für die betreffende Weinart unterschritten wird. Langfristige Lagerbeihilfen werden gewährt, wenn sich zu Beginn eines Wirtschaftsjahres ergibt, daß die verfügbare Menge Tafelwein den voraussichtlichen Gesamtbedarf um mehr als eine bestimmte Verbrauchsmenge überschreitet. Sollten diese Maßnahmen zur Preisstabilisierung nicht ausreichen, erläßt der Rat der Europäischen Gemeinschaften die erforderlichen Vorschriften für die Destillation von Tafelwein. Außerdem kann der Rat beschließen, daß — soweit dies für die Stützung des Tafelweinmarktes erforderlich ist — auch für andere Weine. z. B. Qualitätsweine, Interventionsmaßnahmen getroffen werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 15. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Koenig (Drucksache VI/1138 Frage B 10) : Gedenkt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Eröffnung des neuen Zollamtes Aachen-Nord, das im Tag- und Nachtdienst im Dezember 1970 zur Abfertigung des Warenverkehrs über die deutschniederländische Grenze in Betrieb genommen wird, auch das Autobahnzollamt Aachen-Süd (Lichtenbusch) en der deutsch-belgischen Grenze rund um die Uhr zu öffnen und die Warenabfertigung auf den bisherigen kleinen Grenzübergängen zu reduzieren, um damit neben einer besseren Auslastung des modernen Autobahnzollamtes Lichtenbusch auch die Aachener Innenstadt von dem Warendurchgangsverkehr zu entlasten? Das Zollamt Aachen-Autobahn-Nord wird am 15. Dezember 1970 eröffnet. Es ist vorgesehen, daß von diesem Tage an — trotz gewisser Bedenken der Industrie- und Handelskammer für den Regierungsbezirk Aachen — der gesamte Verkehr bei diesem Zollamt von 0 bis 24 Uhr durchgehend abgefertigt wird, und zwar der Reiseverkehr tätglich, der Güterverkehr werktags. Es ist weiter vorgesehen, zu diesem Zeitpunkt auch bei dem Zollamt Aachen-Autobahn-Süd (Lichtenbusch) die gleichen Öffnungszeiten einzuführen. Dazu bedarf es jedoch noch des Einverständnisses der belgischen Zollverwaltung; denn die Offnungszeiten der sich gegenüberliegenden Grenzzollstellen werden stets aufeinander abgestimmt, um Stauungen und Leerlauf zu vermeiden. Die Verhandlungen mit der belgischen Zollverwaltung sind noch nicht abgeschlossen. Mit Inkrafttreten dieser Regelung sollen die Befugnisse der Zollämter Aachen-Bildchen, AachenKöpfchen, Horbach und Vaalserquartier im Güterverkehr eingeschränkt werden, um diese Ämter zu entlasten. Als Folge wird auch eine Verkehrsentlastung der Aachener Innenstadt zu erwarten sein. Die Zustimmung der niederländischen und der belgischen Zollverwaltung zu dieser Maßnahme liegen ebenfalls noch nicht vor. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glombig (Drucksache VI/1138 Frage B 11): Ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung der Reichsversicherungsordnung (RVO) zu veranlassen, wonach der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zulassen kann, daß der Mitgliederkreis und der Bezirk einer Ersatzkasse geändert werden, wenn sich die Berufsbilder von Mitgliedern gewandelt oder sich verwandte Berufe gebildet haben, die Verwaltungsbezirke, für die die Kasse zugelassen ist, neu abgegrenzt wurden oder der Mitgliederkreis einer Ersatzkasse bei der „Neugliederung" der Angestelltenverbände im Jahre 1933 auf Grund des Gesetzes über die Zulassung von Ersatzkassen der Krankenversicherung vom 5. Dezember 1933 eingeengt worden ist? Die Bundesregierung beabsichtigt, den von Ihnen genannten Fragenkreis mit der zur Weiterentwicklung der Krankenversicherung gebildeten Sachverständigenkommission zu erörtern, in deren Arbeitskatalog er enthalten ist. In diese Erörterung werden sicher auch die Probleme einbezogen werden, die Sie im einzelnen genannt haben. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß ich diesen Beratungen nicht vorgreifen kann. Ich werde die Kommission im übrigen von dem Sachverhalt, der sich in Ihrer Frage ausdrückt, unterrichten. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glombig (Drucksache VI/1138 Frage B 12) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der notwendigen struktutellen Verbesserung der Kriegsopferversorgung zu veranlassen, daß die Gewährung der Witwen- und Waisenbeihilfe nach 48 des Bundesversorgungsgesetzes auch dann erfolgt, wenn der Beschädigte, der nicht an den Folgen der anerkannten Schädigung verstorben ist, Anspruch auf Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 50 v. H. hatte? Wie Sie wissen, Herr Kollege, ist schon wiederholt anläßlich der Behandlung von Änderungsge- 3660 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1970 setzen zum Bundesversorgungsgesetz in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages erörtert worden, ob die Voraussetzungen für den Bezug der von Ihnen genannten besonderen Versorgungsleistung der Witwen- und Waisenbeihilfe weiter aufgelockert werden sollten. Der Gesetzgeber hat jedoch die Minderung der Erwerbsfähigkeit um 70 v. H. als untere Grenze gewählt. Dabei spielte vor allem der Gedanke eine Rolle, eine langjährige Pflege des Beschädigten zu berücksichtigen und vor einer erheblichen Beeinträchtigung der Alters- und Hinterbliebenensicherung durch die Schädigungsfolgen zu schützen. Ob sich bei künftigen Planungen der Bundesregierung über eine Fortentwicklung des Versorgungsrechts neue Gesichtspunkte ergeben werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt abschließend noch nicht gesagt werden. Sicher werden dabei die Kriegsopfer noch eine Reihe von Verbesserungen vorschlagen, die ebenfalls ihr Gewicht haben. Bei künftigen Überlegungen muß geprüft werden, inwieweit sich dabei eine Lösung des von Ihnen angesprochenen Problems in das Gesamtgefüge einordnen läßt. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 16. September 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache VI/1138 Fragen B 13 und 14) : Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland etwas Ähnliches wie die von der Schweizerischen Rheumaliga herausgegebenen „Merkblätter zur Rheumaprophylaxe", die über geeigneten Sport und Gymnastik, über richtiges Schuhwerk und Matratzen, Tiber richtige Beheizung und Belüftung der Wohn- und Arbeitsräume, über eine Diät zum Abnehmen etc. informieren, entweder — wie in der Schweiz — auf Grund freier Initiative oder kraft Initiative durch die öffentliche Hand? Wenn ja, wie wird die Bevölkerung fiber diese Vorbeugungsmaßnahmen informiert; wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, eine ähnliche Aufklärungsaktion durchzuführen oder z. B. vom Bundesamt für gesundheitliche Aufklärung durchführen zu lassen? Etwas Ähnliches liegt in der Bundesrepublik Deutschland nicht vor. Nach Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie ist die Gründung einer „Deutschen Rheumaliga" beabsichtigt, die sich über die medizinischen Fragen hinaus mit allgemeinen und sozialen Problemen der Rheumakranken befassen soll. Während eines Kolloquiums, das anläßlich des im Oktober 1970 stattfindenden Jahreskongresses der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie abgehalten wird, sollen Aufgaben und Struktur dieser „Rheumaliga" diskutiert werden. Zu den Aufgaben sollen auch Vorschläge zur Rheumaprophylaxe gehören. Nach Vorliegen. des Ergebnisses des erwähnten Kolloquiums wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammen mit Rheumatologen prüfen, ob und in welcher Form die Bevölkerung über Vorschläge zur Rheumaprophylaxe informiert werden kann. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 16. September 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/1138 Fragen B 15 und 16) : Sind Pressemeldungen zutreffend, daß das Interesse an Krebs-Vorsorgeuntersuchungen bei den Frauen nachgelassen habe (vgl. „Südkurier" Nr. 190 vom 20. August 1970, S. 11)? Sieht die Bundesregierung gegebenenfalls Möglichkeiten, dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Das in der Pressemeldung des Südkurier vom 20. August 1970 angegebene nachlassende Interesse an Krebsvorsorgeuntersuchungen hat nach Meinungen von Fachleuten seine Ursache in örtlichen Gegebenheiten und kann nicht verallgemeinert werden. Nach den in einigen größeren Bereichen eingeholten Informationen wird vielmehr eine langsame Zunahme von Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Frauen angenommen. Geringe Schwankungen treten zum Beispiel durch die Urlaubszeit ein. Es läßt sich aber nicht abstreiten, daß ganz allgemein gesehen die gebotenen Möglichkeiten der Krebsvorsorge nur zögernd in Anspruch genommen werden. Auf lokale Gegebenheiten kann die Bundesregierung keinen Einfluß nehmen. Im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung hat sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in den vergangenen Jahren immer wieder bemüht, auf die Bedeutung der Teilnahme an Krebsvorsorgeuntersuchungen hinzuweisen. Das ist in diesem Jahr vor dem Hintergrund des von der Weltgesundheitsorganisation für den Weltgesundheitstag 1970 festgelegten Mottos „Kampf dem Krebs — Früherkennung rettet Leben" in besonderer Weise geschehen: Ein von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Titel „Kampf dem Krebs — Früherkennung rettet Leben" hergestellter Film ist den Landesbildstellen und Landesfilmdiensten kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Teile dieses Films, die insbesondere die Früherkennung des weiblichen Genital- und Brustkrebses behandeln, wurden vom Zweiten Deutschen Fernsehen in der Sendung „Medizin im Gespräch" gezeigt. Der Film steht ferner den Regionalprogrammen zur Verfügung und wurde zum Beispiel vom Saarländischen Rundfunk bereits ausgewertet. Über das Zweite Deutsche Fernsehen konnten Fernsehspots mit den 7 Warnzeichen vor Krebs insgesamt 8mal im Abendprogramm ausgestahlt werden. Eine Tonbildschau zum gleichen Themenkomplex wurde den Gesundheitsämtern für deren Aufklärungsarbeit auf Abruf — ebenfalls kostenlos —zugestellt. Neben diesen breitenwirksamen Maßnahmen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1970 3661 I eine Broschüre „Kampf dem Krebs — Früherkennung rettet Leben" und ein Faltblatt „Entscheidung in Deiner Hand" herausgebracht. Ein weiteres Faltblatt „Du" wendet sich speziell an die Frauen im krebsgefährdeten Alter und gibt Anleitungen zur Früherkennung von Brustkrebs durch regelmäßige Selbstbeobachtung. Alle 3 Veröffentlichungen werden an Interessenten abgegeben. Neben dieser Möglichkeit der Information hat das Zweite Deutsche Fernsehen in den Sendungen „Gesundheitsmagazin Praxis" und „Medizin im Gespräch" die 3 Veröffentlichungen angekündigt und mit dem Hinweis auf die Bezugsmöglichkeit über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vorgestellt. Ferner sind die Bundesländer, die Versicherungsträger und die mit der gesundheitlichen Aufklärung und der Krebsbekämpfung befaßten Organisationen und Institutionen in eigener Verantwortung und teilweise mit Unterstützung der Bundeszentrale durch Veröffentlichungen, Ausstellungen und Vortragsveranstaltungen tätig gewesen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache VI/1138 Fragen B 17 und 18) : Ist die deutsche Schilderindustrie in der Lage, alle deutschen Gemeinden und die übrigen Baulastträger rechtzeitig mit den Verkehrszeichen zu beliefern, die am Tage des Inkrafttretens der neuen Straßenverkehrs-Ordnung umgestellt werden müssen? Wird die Bundesregierung aus dem Gesichtspunkt der Veranlassung auf Grund einer weitgehenden Änderung der Rechtslage den Gemeinden einen Ausgleich ihrer Aufwendungen gewähren? Die Hersteller derartiger Schilder sind vom Bundesverkehrsministerium schon sehr frühzeitig und umfassend über die neuen Verkehrszeichen unterrichtet worden. Dem Bundesverkehrsministerium ist bisher keine Äußerung aus diesem Industriezweig bekannt, daß eine rechtzeitige Belieferung der Baulastträger nicht möglich wäre. Die Kosten der Straßenverkehrszeichen gehören zur Straßenbaulast. Nach deutschem Recht hat der Baulastträger für alle mit dem Bau- und der Unterhaltung zusammenhängenden Kosten aufzukommen. Die Bundesregierung hat keine rechtliche Möglichkeit, den Gemeinden einen Ausgleich ihrer Aufwendungen zu gewähren. Die Aufwendungen werden sich aber in erträglichen Grenzen halten, weil nur die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen schlagartig ausgetauscht werden müssen. Für alle anderen Zeichen sind ausreichende Übergangsfristen vorgesehen. Weiterhin hat der Bundesminister für Verkehr durch Verkehrsblattverlautbarungen 1966 und im Mai 1970 insgesamt 44 neue Verkehrszeichen aus dem Entwurf der Straßenverkehrs-Ordnung bereits zugelassen. Es ist also sichergestellt, daß die überwiegende Mehrzahl der neuen Verkehrszeichen im Zuge der planmäßigen Erneuerung aufgestellt werden können. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (Drucksache VI/1138, Fragen B 19 und 20) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren, um über die in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom Februar 1970 (Stenographischer Bericht S. 1738 C) genannten Verbesserungen hinaus für den Raum Reutlingen als einen der am dichtesten besiedelten Wirtschaftsräume in Baden-Württemberg leistungsfähigere Verkehrsverbindungen zum Großraum Stuttgart, zum Bundesautobahnnetz und zum Flugplatz Echterdingen zu schaffen? Beabsichtigt die Bundesregierung Sofortmaßnahmen, um dem gegenwärtigen Notstand auf der total überlasteten B 312 zwischen Reutlingen und Stuttgart schnellstens abzuhelfen, und an welche Notmaßnahmen ist ggf. gedacht? Der bei der Aufstellung des Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen ermittelte Bundesfernstraßenbebedarf hat einen Umfang, der nach den heutigen Finanzierungsmöglichkeiten die im Zeitraum von 1971 bis 1985 zur Verfügung stehenden Mittel weit übersteigt. Ebenso hat die für eine verkehrlich und wirtschaftlich sinnvolle Mittelverwendung durchgeführte Dringlichkeitsuntersuchung eine derartige Vielzahl von vordringlichen Maßnahmen ergeben, daß diese nicht alle im 1. Fünfjahresplan ausgeführt oder begonnen werden können. Bei der Wertung der Maßnahmen im Raum Reutlingen—Stuttgart mußte entsprechend der Verkehrsbedeutung der Bundesstraße 27 und dem Zubringer Reutlingen der Vorzug gegeben werden. Ohne die angestrebte Ausweitung der Finanzierungsgrundlage wird es leider nicht möglich sein, im Zeitraum des 1. Fünfjahresplanes bereits größere Maßnahmen im Zuge der Bundesstraße 312 durchzuführen. Verbesserungen werden sich daher zwangsläufig hier auf kleinere Maßnahmen beschränken müssen, die aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig werden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/1138 Frage B 21): Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der Empfehlung 196 der Versammlung der Westdeutschen Union vom 2. Juni 1970 über die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ozeanographie gemeinsam mit der britischen Regierung ihre nationalen Pläne zum Aufbau eines Systems von Wetterbeobachtunassatelliten in ein europäisches Programm für Ozeanographie und Meteorologie einzufügen? Auf dem Gebiet der Ozeanographie und der Meteorologie ist wegen der Großräumigkeit der zu behandelnden Erscheinungen mit geringfügigen Ausnahmen eine nationale Planung nur sinnvoll, wenn sie sich in einen weltweiten oder zumindest regionalen Rahmen einfügt. Aus diesem Grunde arbeitet die Bundesrepublik Deutschland in allen internationalen und regionalen Gremien, die sich mit diesen Fachbereichen beschäftigen, in erheblichem Umfang mit, insbesondere in der Weltorganisation für Me- 3662 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1970 teorologie, der Zwischenstaatlichen Kommission für Ozeanographie und in der EWG-Arbeitsgruppe „Politik auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung" (AIGRAIN-Gruppe). Eine solche Zusammenarbeit ist, wenn man an ein System von Wetterbeobachtungssatelliten denkt, unerläßlich. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland plant allerdings z. Z. lediglich den Bau eines meteorologischen Versuchssatelliten und hat bisher nicht die Entwicklung eines operationellen Wettersatelliten oder die Errichtung eines Netzes solcher Satelliten vorgesehen. Die 4. Europäische Weltraumkonferenz vom 22. bis 24. Juni d. J. in Brüssel hat dagegen beschlossen, Studien für einen in ein weltweites System von Wettersatelliten zu integrierenden europäischen meteorologischen Satelliten von den europäischen Weltraumorganisationen durchführen zu lassen. Die Ausarbeitung der Studien erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Meteorologie und der Zwischenstaatlichen Kommission für Ozeanographie. Aus der Natur der Sache heraus wird die Bundesregierung immer bereit sein, die nationale Entwicklung in den genannten Fachgebieten in europäische oder noch großräumiger abzustimmende Programme einzufügen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI/ 1138 Fragen B 22 und 23) : Nachdem die Deutsche Bundespost in den Jahren 1968 und 1969 insgesamt 22 Millionen DM an die Post der DDR gezahlt hatte, frage ich die Bundesregierung, was sic dazu bewogen hat, mit der Post der DDR am 29. April 1970 ein Abkommen abzuschließen, in dem sich die Deutsche Bundespost verpflichtet hat, rückwirkend ab 1967 jährlich 30 Millionen DM zu zahlen, so daß im Jahre 1970 an die DDR 98 Millionen DM zu zahlen sind? Wenn die Zahlungsverpflichtung aus der Vereinbarung vom 29. April 1970 nicht im Zusammenhang stehen sollte mit dem Treffen des Herrn Bundeskanzlers und Herrn Stoph am 19. März 1970 in Erfurt und am 21. Mai 1970 in Kassel, so frage ich, ob die Bundesregierung die 98 Millionen DM in diesem Jahr und die weiteren Zahlungen in den kommenden Jahren ohne Postgebührenerhöhungen zahlen will und kann? Ausgangspunkt für die Zahlungen an die Postverwaltung der DDR war deren Forderung nach einem Ausgleich für die Mehrleistungen, die sie im innerdeutschen Post- und Fernmeldeverkehr erbringt. Schon die frühere Bundesregierung hatte sich in mehreren Schreiben an den ostberliner Postminister Schulze bereit erklärt, der DDR-Postverwaltung ab 1967 für deren Mehrbelastung im innerdeutschen Post- und Fernmeldeverkehr einen Kostenausgleich zu gewähren. Die DDR-Postverwaltung ging jedoch auf Vorschläge über die Berechnung und Höhe des Kostenausgleichs Verhandlungen zu führen, nicht ein. In den Verhandlungen mit der DDR-Postverwaltung, die am 19. September 1969 aufgenommen worden sind und zu der Vereinbarung vom 29. April 1970 geführt haben, ist Übereinstimmung dahin erzielt worden, daß die Mehrbelastung der DDR-Postverwaltung durch eine jährliche Pauschale abgegolten. werden soll. Die vereinbarte Pauschale von jährlich 30 Mio DM berücksichtigt sowohl die Leistungen der Deutschen Bundespost als die der DDR-Postverwaltung im Brief-, Paket-, Fernsprech-, Telegramm-, Telex-, Seefunk- und Rundfunkübertragungsverkehr sowie die Aufwendungen für Ersatzleistungen und für Stromwege. Daß sich dabei ein Betrag zugunsten der DDR ergibt, erklärt sich daraus, daß in vielen Verkehrsbeziehungen, insbesondere im Paketverkehr, der Verkehrsstrom in östlicher Richtung stärker als in westlicher Richtung fließt. Eine Erhöhung der Postgebühren ist aus Anlaß dieser Zahlungen nicht erforderlich. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 14. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/1138, Frage B 24) : In welcher Weise hat der Bund bislang den Bau von Alters- und Pflegeheimen finanziell unterstützt, und wie gedenkt er dies in Zukunft zu tun, damit möglichst rasch dem unwürdigen Zustand, daß ältere Mieter aus ihren häufig seit Jahrzehnten innegehabten Wohnungen in Obdachlosenasyle abgedrängt werden, ein Ende bereitet wird? Der Bund betrachtet die Versorgung der betagten Menschen mit angemessenem Wohnraum als besondere Aufgabe. Er stellt daher im Hinblick auf die Wichtigkeit des Aufgabengebietes seit Jahren zusätzlich zu den öffentlichen Landesmitteln Bundesdarlehen bereit und hilft damit den Ländern, denen die Durchführung der Gesetze auf dem Gebiete des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens obliegt, nicht unwesentlich bei der Finanzierung des Baues von Altenwohnungen und Altenwohnheimen. Bis Ende 1969 konnten auf diese Weise rd. 32 500 Altenwohnungen und rd. 45 800 Wohnheimplätze mit zusammen 199 Millionen DM zusätzlich gefördert werden. Der Bewilligungsrahmen in diesem Jahr beträgt, wie auch schon in den vergangenen Jahren, wieder 40 Millionen DM. Um den steigenden Bedarf an Altenwohnungen und Wohnheimplätzen auch künftig Rechnung tragen zu können, hat die Bundesregierung bereits bei ihren Beratungen über den Haushalt 1971 beschlossen, im Haushaltsentwurf 1971 den Ansatz wesentlich, und zwar auf 60 Millionen DM, zu erhöhen. Ferner ist in dem von der Bundesregierung beschlossenen langfristigen Wohnungsbauprogramm vorgesehen, den Wohnungsbau zugunsten alter Menschen, kinderreicher Familien sowie Schwerbehinderter in den nächsten 5 Jahren mit zusätzlichen 1 250 Millionen DM zu fördern. Diese Mittel sind in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. September 1970 3663 Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rawens vom 17. September 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Berlin) (Drucksache VI/ 1138 Frage B 25) : Wieviel Wohnungen — aufgegliedert in freifinanzierten und sozialen Wohnungsbau — wurden in der Zeit von 1960 bis zum 30. Juni 1970 jeweils in den einzelnen Jahren fertiggestellt? Die gewünschten Angaben gehen aus der beigefügten Aufstellung hervor. Sie beruhen auf Ergebnissen der amtlichen Bautätigkeits-Statistik mit Ausnahme der geschätzten Fertigstellungen im Rahmen des sogenannten „Zweiten Förderungsweges". Grundlage dieser Schätzungen ist die amtliche Bewilligungsstatistik. Zahlenmaterial für das erste Halbjahr 1970 liegt nicht vor. Eine Aufgliederung in der gewünschten Art ist nur auf Grund jährlicher Ermittlungen möglich. Zu den von einem Institut für 1970 genannten Zahlen haben wir entsprechende Ausführungen in unserer Pressemitteilung vom 24. August 1970 gemacht: „Meldungen über nur rd. 109 000 Fertigstellungen im ersten Halbjahr können Anlaß zu falschen Schlußfolgerungen geben. Erfahrungsgemäß sind die Fertigstellungsmeldungen in der ersten Jahreshälfte unvollständig. So wurden nach den Ergebnissen der letzten fünf Jahre (1965 bis 1969) im ersten Halbjahr nur 24 vH des endgültigen Jahresergebnsises nachgewiesen. Für 1970 kommt hinzu, daß die ungünstige Witterung im ersten Quartal zu erheblichen Verzögerungen im Baufortschritt geführt hat. Das beweist ein Vergleich der ausgefallenen 37,1 Millionen Tagewerke gegenüber 28,6 Millionen im ersten Quartal 1969. (Zunahme = 29 vH)". Fertiggestellte Wohnungen (Bundesgebiet einschließlich Berlin-West) Jahr Insgesamt davon Sozialer Freifinanzierter (einschließlich steuerbegünstigter) Wohnungsbau Anzahl Anzahl v. H. Anzahl I v. H. 1960 574 402 263 205 45,8 311 197 54,2 1961 565 761 241 899 42,8 323 862 57,2 1962 573 375 242 464 42,3 330 911 57,7 1963 569 610 228 757 1) 40,2 340 853 59,8 1964 623 847 248 543 39,8 375 304 60,2 1965 591 916 228 606 38,6 363 310 61,4 1966 604 799 203 510 33,6 401 289 66,4 1967 174 190 1) 30,4 rd. 16 000 2) 2,8 572 301 zusammen rd. 190 000 33,2 rd. 382 300 66,8 1968 3) 152 786 1) 29,4 rd. 27 000 2) 5,2 519 854 zusammen rd. 180 000 34,6 rd. 339 900 65,4 1969 140 700 1) 28,2 rd. 49 000 2) 9,8 499 696 zusammen rd. 190 000 38,0 rd. 309 700 62,0 1) Öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau nach §§ 25 bis 68 des II. WoBauG (1. Förderungsweg) 2) Sonstiger mit direkten staatlichen Hilfen außerhalb- der §§ 25 bis 68 des II. WoBauG geförderter Wohnungsbau (2. Förderungsweg) 3) Durch eine Änderung im Aufbereitungsverfahren werden die durch Um- und Ausbau sowie Erweiterung veränderten Wohnungen nicht mehr als ganze Einheiten, sondern nur noch mit dem zusätzlich gewonnenen Wohnraum nachgewiesen. Die Ergebnisse ab 1968 sind daher mit denen früherer Jahre nur bedingt vergleichbar; der Unterschied beträgt schätzungsweise etwa 4 O/o des gesamten Wohnungsbaues
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Otto von Fircks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes gebe ich namens der CDU/ CSU-Fraktion folgende Erklärung ab. Die Bundesregierung hat den heute in diesem Hohen Hause zur Beratung anstehenden Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vorgelegt, um — wie sich aus der Begründung ergibt — die Situation der Zonenvermögensgeschädigten zu verbessern. Die Fraktion der CDU/CSU stellt mit Bedauern fest, daß der vorgelegte Entwurf jedoch keinen Anlaß gibt, von einer grundsätzlichen Verbesserung zu sprechen, da er im wesentlichen nur den schon aus Gründen einer Verwaltungsvereinfachung unumgänglichen Wegfall der gesetzlich festgelegten Sozialklausel vorsieht, es im übrigen jedoch bei einer Reihe erheblicher Einschränkungen gegenüber der Grundregelung des Lastenausgleichsgesetzes beläßt.
    Diese Einschränkungen haben im Durchschnitt aller Schadensfälle immerhin eine Minderung der Entschädigung im Einzelfall gegenüber den sonstigen Lastenausgleichsberechtigten von rd. 65 % zur Folge. Hierzu heißt es in der Begründung des Entwurfs, daß nach Meinung der Bundesregierung die verbleibenden Einschränkungen angesichts der sonstigen entscheidenden Verbesserungen von den Geschädigten durchaus hingenommen werden könnten. Daraus muß gefolgert werden, daß die Bundesregierung mit dieser Gesetzesvorlage die Gleichstellung der Zonengeschädigten mit den übrigen Geschädigtengruppen im wesentlichen als abgeschlossen betrachtet.
    Demgegenüber vertritt die CDU/CSU-Fraktion nach wie vor den Standpunkt, daß eine volle Gleichstellung der Zonengeschädigten nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus moralischen und politischen Gründen notwendig ist. Das ergibt sich bereits aus der Begründung des im Dezember 1969 eingebrachten Entwurfs der CDU/CSU zu einer dreiundzwanzigsten Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, mit dem der Anstoß zu weiteren Verbesserungen in diesem Bereich gegeben worden ist.
    Wir halten es daher für erforderlich, unter Ausschöpfung der tatsächlich vorhandenen Mittel weitere Verbesserungen der Entschädigungen anzustreben. Es wird in den Ausschüssen sorgfältig zu prüfen sein, inwieweit die vorhandenen Mittel unter Zugrundelegung einer realistischen Schätzung ausreichen, die Entschädigungsleistungen in angemessener und gerechter Weise zu erhöhen.
    Die CDU/CSU wird einen Stufenplan für eine 'Regelung der Zonenschäden vorlegen, der sich unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Möglichkeiten und im Rahmen einer soliden Haushaltsgestaltung in den Jahren nach 1973 verwirklichen läßt. Da das Risiko eines über den Rahmen der verfügbaren Mittel hinausgehenden Finanzbedarfs nicht völlig auszuschließen ist, wird durch gesetzliche Regelung sicherzustellen sein, daß mögliche Mehraufwendungen auf Grund der einundzwanzigsten und dreiundzwanzigsten Änderung des Lastenausgleichsgesetzes nicht über den vorgesehenen Betrag von 1 Milliarde DM hinaus vom Lastenausgleichsfonds zu tragen sind.
    Auch wird nach einer befriedigenden Lösung für eine gerechtere Regelung der Schäden an Reichsmark-Sparguthaben in Mitteldeutschland gesucht werden müssen.
    Schließlich vermißt die CDU/CSU eine Regelung, durch welche die Einbeziehung weiterer Jahrgänge ehemals Selbständiger in die Kriegsschadenrente auch in den Jahren nach 1970 sichergestellt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hupka.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Hupka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dreiundzwanzigsten Novelle des Lastenausgleichsgesetzes ist ein großer Schritt nach vorn in Richtung einer längst überfälligen uneingeschränkten Gleichstellung von Flüchtlingen und Vertriebenen in unserer Gesetzgebung. Sowohl wegen dieses großen Schrittes nach vorn als auch wegen der in der dreiundzwanzigsten LAG-Novelle enthaltenen gesetzgeberischen Substanz begrüßt die sozialdemokratische Bundestagsfraktion die dem Bundestag vorgelegte Novelle.
    Sie befindet sich diesbezüglich — was ich ausdrücklich vermerke — auch in Übereinstimmung mit dem Bund der Mitteldeutschen, dessen Rechts- und Sozialausschuß vor wenigen Tagen in einer Entschließung festgestellt hat — ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Es wurde mit Dankbarkeit begrüßt, daß die Bundesregierung bereits relativ kurze Zeit nach Abgabe der Regierungserklärung, in der den Flüchtlingen eine gerechte Lösung ihrer Anliegen zugesagt wurde, den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum LAG vorgelegt hat. In dem Gesetzentwurf werden wesentliche Forderungen der Flüchtlinge berücksichtigt, so vor allem die Aufhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen, von deren Einhaltung nach der einundzwanzigsten Novelle des LAG die Gewährung der Hauptentschädigung für Vermögensschäden in der DDR abhängig war.
    Soweit das Zitat.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das geht aber noch weiter!)

    Dieses Ringen um die Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Vertriebenen fand vor 18 Jahren — was gelegentlich vergessen wird — in einer von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten Entschließung einen ersten Niederschlag. Es dauerte dann — mit der Zwischenstufe von 1965 — über 16 Jahre, bis vor anderthalb Jahren mit der einundzwanzigsten Novelle zum Lastenausgleichsgesetz die Gleichstel-



    Dr. Hupka
    lung der Flüchtlinge mit den Vertriebenen tatsächlich in Gang gekommen ist. Heute haben wir das zweite Gesetz vor uns, das diesem Gebot der Gleichstellung entspricht.
    Wir müssen allerdings zur Kenntnis nehmen, daß eine volle Gleichstellung auch mit dieser Novelle noch nicht erreicht ist. Dies hat aber seinen Grund — so meinen wir — nicht etwa in einer Mißachtung des Gleichheitsgebots, sondern vor allem darin, daß immer noch kein genauer Überblick über die Relation von Antragseingang, finanzieller Höhe der Hauptentschädigung und der dadurch bedingten Inanspruchnahme des zur Verfügung stehenden Volumens besteht. Bis spätestens zum Ende dieser Legislaturperiode werden wir wissen, wie hoch die Schätzungen anzusetzen sind, so daß dann auch eine volle Gleichstellung in der Abgeltung der Vermögensschäden von Flüchtlingen mit derjenigen der Schäden durch die Vertreibung erfolgen kann.
    Es entspricht darum dem wohlverstandenen Eigeninteresse der Geschädigten — und das sollte auch von dieser Stelle aus gesagt werden —, ihre Feststellunganträge bei den örtlichen Ausgleichsämtern unverzüglich einzureichen; denn nur wenn ein zuverlässiger Überblick über die Zahl der Anträge und deren finanzielles Volumen besteht, können auch die letzten entscheidenden Verbesserungen der Lastenausgleichgesetzgebung für die Flüchtlinge in Angriff genommen werden.
    Um die unbefriedigende Diskrepanz zu verdeutlichen, seien hier einige Zahlen angeführt. Der Regierungsentwurf dieser 23. Novelle geht von etwa 800 000 Anträgen aus. Bis jetzt wurden 275 000 Anträge registriert. Schätzungen gehen dahin, daß vielleicht im ganzen mit 400 000 Feststellungsanträgen zu rechnen sein wird. Da die finanziellen Leistungen der 21. Novelle auch jetzt in der 23. Novelle nicht überschritten werden dürfen, stoßen sich noch so gut gemeinte und auch notwendige Verbesserungen des vorliegenden Entwurfs, wie vom Herrn Parlamentarischen Staatssekretär vorhin ausgeführt worden ist, sowohl an den 2,6 Milliarden DM Volumen als auch an der nicht so schnell zu schließenden und uns ein wenig bedrückenden Informationslücke.
    Die 23. LAG-Novelle sieht gegenüber der 21. Novelle in ihrem Kern eine stark verbesserte Entschädigungsregelung vor. Sie wurde zunächst dadurch möglich, daß die — was auch der Parlamentarische Staatssekretär erwähnte der 21. Novelle zugrunde gelegten Schätzungen für die notwendigen finanziellen Aufwendungen zu hoch angesetzt waren. Die SPD-Fraktion begrüßt es daher, daß die vom Gesetzgeber in die 21. Novelle eingefügte Berichtspflicht, die erstmalig 1972 fällig gewesen wäre, von der Bundesregierung nicht abgewartet wurde und die verbesserte Entschädigungsregelung schon jetzt Gesetzeskraft erhalten kann.
    Der entscheidende Fortschritt gegenüber der 21. Novelle besteht im Wegfall der bisherigen Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie der Kürzung der Hauptentschädigung um das vorhandene Vermögen. Hier ist der Regierungsentwurf weit über den von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Entwurf hinausgegangen. Jetzt dürften mehr als 90 % aller Geschädigten entsprechend der Höhe ihrer Vermögensverluste in Mitteldeutschland in den Genuß der Hauptentschädigung gelangen. Der vorliegende Entwurf ging leider noch nicht so weit, jede Begrenzung der Hauptentschädigung aufzuheben; er beläßt es bei der Begrenzung der Hauptentschädigung auf 50 000 DM. Die Begründung hierfür muß einem angesichts der immer noch nicht zu überschauenden Zahl der Antragseingänge einleuchten. Allerdings muß hier angemerkt werden, daß dies, wie es auch in der offiziellen Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt, „eine Einschränkung gegenüber der Grundregelung des Lastenausgleichsgesetzes" bedeutet.
    Hier sei auch gleich eine weitere — wenn man so sagen darf — Benachteiligung der Flüchtlinge offen erwähnt. In der 23. Novelle ist gegenüber der 21. Novelle leider eine Änderung des Beginns der Verzinsung des Anspruchs nicht vorgenommen worden. Man hat es bei den Bestimmungen der 21. Novelle belassen und den Termin der Verzinsung auch jetzt auf den 1. Januar 1970 festgesetzt. Die Frühverzinsung des Anspruchs bleibt ein Verlangen auch der SPD-Fraktion. Aber es muß zugegeben werden, daß im Augenblick eine hundertprozentige Realisierung dieses Verlangens angesichts der unbekannten Zahl von Antragstellern das vorhandene Volumen von 2,6 Milliarden DM sprengen müßte. Es spricht übrigens für die Einsicht in die finanziellen Gegebenheiten, daß in den Verbesserungsvorschlägen des Bundes der Mitteldeutschen diese Frühverzinsung nicht als akutes Postulat wiederkehrt, ohne daß, wie wir wissen, dieses Postulat damit etwa gänzlich aufgegeben worden wäre.
    Erfreulich ist, wie auch Herr Staatssekretär Dorn ausgeführt hat, daß der Wegnahme-Begriff nicht in seiner bisherigen engen Fassung, sondern in der weitergehenden Fassung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes in diesen Gesetzentwurf der 23. Novelle übernommen worden ist.
    Zur weiteren Vereinfachung der Praxis trägt sicherlich auch bei, daß für anerkannte Sowjetzonenflüchtlinge der Stichtag des 31. Dezember 1969, an dem ein Antragsteller im Geltungsbereich des Gesetzes gelebt haben muß, gestrichen worden ist. In der Begründung hierzu wird von der Bundesregierung ausgeführt:
    Da aber auch noch nach diesem Stichtag Sowjetzonenflüchtlinge und Evakuierte, wenn auch in verhältnismäßig geringem Umfang, in die Bundesrepublik kommen, erscheint es gerechtfertigt, diesen Stichtag für den genannten Personenkreis zu beseitigen.
    Ein großer Schritt nach vorn — mit diesen Worten hat die SPD-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt. Aber nichts ist so gut, daß es nicht noch besser werden könnte. So auch die 23. Novelle. Hier nur wenige Andeutungen.
    Erstens. Es sollten nicht nur weitere Jahrgänge in die Unterhaltshilfe eingeführt werden, also weitere Jahrgänge über 1905 bei Männern und 1910 bei

    Dr. Hupka
    Frauen hinausgehend; vielmehr sollte erwogen werden, ob es nicht überhaupt möglich ist, die Jahrgangsbegrenzung grundsätzlich aufzuheben. Dies würde das immer wieder von neuem gesetzmäßig zu verankernde Hineinnehmen und Nachrücken von Jahrgängen in den Kreis der Unterhaltshilfeberechtigten hinfällig machen und damit die Gesetzesmaschinerie erleichtern.
    Zweitens. Mit Recht bemerkt die Vizepräsidentin des Bundes der Mitteldeutschen und langjährige Abgeordnete dieses Hohen Hauses, Frau Lisa Korspeter, daß — ich darf zitieren — „die derzeitige Regelung der Entschädigung von Sparerschäden völlig unzulänglich ist. Die Inhaber von Sparguthaben in Mitteldeutschland, also vor allem die sogenannten kleinen Leute, werden gegenüber den Inhabern anderer Vermögensschäden erheblich benachteiligt". Hier ein Beispiel: Der Besitzer eines Hauses mit einem Einheitswert von 10 000 Reichsmark erhält 8050 DM Hauptentschädigung. Der Inhaber eines Sparbuches von 10 000 Reichsmark muß sich eine doppelte Abwertung gefallen lassen, einmal 1 : 10, wie allgemein üblich, und dann noch einmal 1 :4 entsprechend dem Verhältnis von D- Mark West zu D-Mark Ost; seine Entschädigung beträgt dann ganze 250 DM.
    Drittens. Was den Wegnahme-Begriff betrifft, so sollte dieser nicht durch eine Negativdefinition eingeschränkt werden. Bei der Unterschiedlichkeit der Schadensfälle kann eine derartige Negativdefinition dem Geschädigten im konkreten Falle nichts nützen, sondern im Gegenteil höchstens schaden. Die Festsetzung der Hauptentschädigung wird dadurch nur noch erschwert.
    Zu den ungelösten Problemen der völligen Integration der Vertriebenen und Flüchtlinge zählt nach wie vor das der Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Vertriebenen auf dem Gebiet der Lastenausgleichsgesetzgebung. Mit der vorliegenden 23. Novelle kommen wir dem angestrebten Ziel sehr nahe. Das werden nicht nur die Flüchtlinge aus Mitteldeutschland so sehen und empfinden; das sollte auch unsere Öffentlichkeit dankbar zur Kenntnis nehmen. Jeder in unserer Gesellschaft hat den berechtigten Anspruch auf den gleichen Rang und nicht zuletzt, angesichts ihrer durch die Flucht bewiesenen Entscheidung für die Freiheit gegen die Unfreiheit, die Millionen Flüchtlinge in unserem Land. Die vorliegende 23. Novelle erfüllt diese selbstverständliche Pflicht der rechtlichen Gleichstellung mit den anderen Opfern der gewaltsamen Spaltung unseres Vaterlandes, auch wenn diese Gleichstellung erst annähernd und noch nicht zur Zufriedenheit von allen erreicht ist.
    Die SPD-Fraktion beantragt Überweisung des Entwurfs auf Drucksache VI/1000 an den zuständigen Innenausschuß als federführenden und den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß.

    (Beifall bei der SPD.)