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ID0606510900

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    Deutscher Bundestag 65. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. September 1970 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 3615 A Fragestunde (Drucksache VI/1138) Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) : Gerichts- und Anwaltskosten des Bundeskanzleramtes in Personalvertretungssachen Frau Dr. Focke, Parlamentarischer Staatssekretär 3615 B, 3615 C, D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 3615 B, D Fragen des Abg. Wahlrabe: Maßnahmen zum Schutz deutscher Flugzeuge vor Überfällen arabischer Terroristen Leber, Bundesminister 3616 A, B, D, 3617 B, C, D Wohlrabe (CDU/CSU) 3616 C, 3617 A Dr. Jaeger, Vizepräsident 3617 B Frau Dr. Walz (CDU/CSU) 3617 C Niegel (CDU/CSU) 3617 D Frage des Abg. Weigl: Mittel der Europäischen Investitionsbank für die Verkehrserschließung von Notstandsgebieten Leber, Bundesminister 3618 A, B Weigl (CDU/CSU) 3618 A Fragen des Abg. Seiters: Altersgrenzen der Bundesbahn für Kinderfahrkarten Leber, Bundesminister 3618 B, C Frage der Abg. Frau Lauterbach: Gefährdung des zivilen Luftverkehrs durch Terroristengruppen Leber, Bundesminister 3618 D, 3619 A, B, D, 3620 A, B, C, D Frau Lauterbach (SPD) 3619 A Wohlrabe (CDU/CSU) 3619 C Niegel (CDU/CSU) 3619 D Dr. Miltner (CDU/CSU) 3620 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) 3620 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) 3620 C Frage des Abg. Dr. Fuchs: Fertigstellung der Bundesautobahn München—Deggendorf Leber, Bundesminister 3620 D, 3621 A, B, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 3621 A, B Fritsch (SPD) 3621 C Frage des Abg. Niegel: Führerscheine zum Führen von Ackerschleppern auf der Straße Leber, Bundesminister 3621 D, 3622 A Niegel (CDU/CSU) 3621 D, 3622 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1970 Frage des Abg. Dr. Haack: Fahrpreisermäßigung der Bundesbahn für erwerbsunfähige Frührentner Leber, Bundesminister 3622 B Frage des Abg. Zander: Ausgabe von Militärurlauberkarten an Ersatzdienstpflichtige Leber, Bundesminister 3622 B Frage der Abg. Frau Dr. Walz: Realisierung des Fernstudiums im Medienverbund Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 3622 C, 3623 A, B Frau Dr. Walz (CDU/CSU) 3622 D, 3623 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) 3623 B Frage der Abg. Frau Dr. Walz: Emission der Bildungsanleihe der Bundesregierung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 3623 C, D, 3624 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) 3623 D, 3624 A Frage des Abg. Leicht: Ausgaben des Bundes und Steigerungsraten im Zeitraum Januar bis Juli 1970 Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 3624 A, C Leicht (CDU/CSU) 3624 B, C Fragen des Abg. Erpenbeck: Grundsätze der Oberfinanzdirektion Düsseldorf für die Ermittlung der Mietwerte Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 3624 D Frage des Abg. Müller (Berlin) : Erhöhung der Mieten durch Wohnungsbaugesellschaften für Bundesbedienstete Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 3625 A, C, D Müller (Berlin) (CDU/CSU) 3625 C Nächste Sitzung 3625 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 3627 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Glombig betr. Zeitpunkt der Vorlage der Rentenanpassungsgesetze 3627 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Glombig betr. Zuerkennung der Altersmindestrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz 3628 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung betr. Anerkennung im Truppendienst 'erworbener Lizenzen, Berechtigungen und Patente sowie ziviler Lizenzen, Berechtigungen und Patente 3628 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld betr. Abstimmung der Ferientermine mit den Niederlanden 3629 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Einrichtungen zur Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern in Autobahnraststätten 3629 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) betr. Zurverfügungstellung von Studienplätzen an der Universität Löwen für deutsche Abiturienten und systematische Erfassung freier Ausbildungskapazitäten ausländischer Hochschulen 3629 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1970 3615 65. Sitzung Bonn, den 17. September 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 18. 9. Adams * 18. 9. Dr. Ahrens ** 18. 9. Dr. Aigner * 18. 9. Alber ** 18. 9. Amrehn ** 18. 9. Dr. Artzinger * 18. 9. Bals ** 18. 9. Bauer (Würzburg) ** 18. 9. Behrendt * 18. 9. Blumenfeld ** 18. 9. Dr. Burgbacher * 18. 9. Dr. Bussmann 23. 9. van Delden 26. 9. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 18. 9. Dr. Dittrich * 18. 9. Draeger ** 18. 9. Dröscher * 18. 9. Erhard (Bad Schwalbach) 17. 9. Faller * 18. 9. Fellermaier * 18. 9. Flämig * 18. 9. Fritsch ** 18. 9. Dr. Furler * 18. 9. Geldner 17. 9. Gerlach (Emsland) * 18. 9. Gewandt 23. 9. Dr. Götz 20. 9. Graaff 18. 9. Haage (München) * 18. 9. Haase (Kellinghusen) ** 18. 9. Dr. Hein * 18. 9. Frau Herklotz ** 18. 9. Dr. Hermesdorf ** 18. 9. Heyen 18. 12. Hösl ** 18. 9. Horn 29. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 9. Dr. Kempfler ** 18. 9. Frau Klee '* 18. 9. Dr. Kliesing (Honnef) ** 18. 9. Klinker * 18. 9. Dr. Koch * 18. 9. Kriedemann * 18. 9. Freiherr v. Kühlmann Stumm 17. 9. Lange * 18. 9. Langebeck 18. 9. Lautenschlager * 18. 9. Lemmrich ** 18. 9. Lenze (Attendorn) ** 18. 9. Dr. Löhr * 18. 9. Lücker (München) * 18. 9. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Meister * 18. 9. Memmel * 18. 9. Müller (Aachen-Land) * 18. 9. Dr. Müller (München) ** 18. 9. Müller (Remscheid) 17. 9. Frau Dr. Orth * 18. 9. Petersen 26. 9. Pöhler ** 18. 9. Richarts * 18. 9. Richter ** 18. 9. Dr. Rinderspacher ** 18. 9. Dr. Ritgen 19. 9. Roser ** 18. 9. Dr. Rutschke ** 18. 9. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 18. 9. Schmidt (Würgendorf) ** 18. 9. Dr. Schmücker ** 18. 9. Dr. Schulz (Berlin) ** 18. 9. Schwabe * 18. 9. Dr. Schwörer * 18. 9. Seefeld * 18. 9. Dr. Seume 18. 9. Sieglerschmidt ** 18. 9. Dr. Slotta 15. 10. Springorum * 18. 9. Dr. Starke (Franken) * 18. 9. Dr. Tamblé 30. 10. Unertl 18. 9. Frau Dr. Walz ** 18. 9. Werner * 18. 9. Westphal 26. 9. Wilhelm 30. 10. Wolfram * 18. 9. Baron von Wrangel 18. 9. Wrede 18. 9. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 16. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glombig (Drucksache VI/1138 Frage A 6) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag die notwendigen Änderungs- und Anpassungsgesetze im Rahmen des Lastenausgleichs auf Grund der Veränderungen durch die Rentenanpassungsgesetze so rechtzeitig vorzulegen, daß sie noch jeweils zum 1. Juni eines jeden Jahres durchgeführt werden können, damit die Folgen der Anrechnung der Rentenanpassungen auf die Kriegsschadenrente gemildert und in vielen Fällen ganz ausgeglichen werden können? Ihre o. a. Frage beantworte ich mit „Ja". Die Bundesregierung wird in Kürze den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz verabschieden. Sollten Sie bei Ihrer Frage von der Tatsache ausgehen, daß die Anpassung im laufenden Jahr nicht zum 1. Juni erfolgt ist, möchte ich auf folgende Umstände hinweisen: 3628 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1970 Der Regierungsentwurf für das 2. UnterhaltshilfeAnpassungsgesetz konnte erst am 6. März 1970 dem Bundesrat zugeleitet werden. Diese Verzögerung beruhte darauf, daß die durch die Anhebung der Unterhaltshilfesätze erforderlich werdende Erhöhung der Zuschüsse des Bundes an den Ausgleichsfonds nach der Neubildung der Bundesregierung im Oktober 1969 zunächst im Haushaltsplan und der Finanzplanung des Bundes ausgebracht werden mußte, ehe der Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren gegeben werden konnte. Soweit in der Vergangenheit in Einzelfällen aus technischen Gründen das Inkrafttreten des die Anpassung vollziehenden Gesetzes vor dem 1. Juni nicht möglich war, ist jeweils durch Überbrückungsmaßnahmen dafür gesorgt worden, daß Härten nicht auftraten. So ist es auch in diesem Jahr geschehen. Da die Erhöhung der Unterhaltshilfe in aller Regel die ab 1. Juni anzurechenden Rentenerhöhungen übersteigt, ist die wegen der Rentenerhöhung vorzunehmende Umrechnung zurückgestellt. Sie ist erst zusammen mit der Errechnung der erhöhten Unterhaltshilfe vorzunehmen. Damit sind die Unterhaltshilfeempfänger, die auch über eine Rente verfügen, trotz der verspäteten Durchführung des 2. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetzes in der Zwischenzeit im Genuß der Rentenerhöhung geblieben. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 17. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glombig (Drucksache VI/1138 Frage A 13) : Ist die Bundesregierung bereit zu veranlassen, daß das BEG- Schlußgesetz vom 14. September 1965 in § 32 Abs. 2 dahin abgeändert wird, daß es für die Zuerkennung der sogenannten Altersmindestrente genügt, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 50 v. H. vorliegt? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, diese Anregung aufzugreifen, weil sich die Regelung des § 32 Abs. 2 BEG über die sog. Altersmindestrente nur bei älteren Verfolgten rechtfertigen läßt, 'die nicht mehr in der Lage waren, ihre Altersversorgung sicherzustellen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 17. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/1138 Frage A 40) : Ist die Bundesregierung bereit, für ausscheidende Soldaten der Bundeswehr, sofern sie Inhaber gültiger militärischer Lizenzen, Berechtigungen und Patente sind, diese in entsprechende zivile Berechtigungen umzuschreiben, zum Beispiel Flugzeugführerlizenzen MFS II in PPL II, MFS I in CPL II, MFS I mit white card bzw. green card in CPL I, Kommandantenflugherechtigung in Linienflugzeugführerschein, Lizenz als Controller in Flugsicherungslizenz, sowie zivile Führerscheine in entsprechende Klassen von Militärführerscheinen umzuwandeln und Schiffahrts- und Seefahrtspatente gleichzeitig im zivilen wie im militärischen Bereich anzuerkennen? Die Bundesregierung ist seit langem darum bemüht, für ausscheidende Soldaten eine Anerkennung ihrer im Truppendienst erworbenen Lizenzen, Berechtigung und Patente zu erreichen. Im Falle der in Ihrer Frage erwähnten Luftfahrzeugführerscheine ist die Umschreibung ohne nochmalige Prüfung zur Zeit nur für die Erteilung des Privatpilotenscheines möglich. Der Bundesminister der Verteidigung steht zur Zeit mit dem Bundesminister für Verkehr in Verhandlungen mit dem Ziel, daß Militär-Luftfahrzeugführerscheine ohne nochmalige Überprüfung auch in Berufsluftfahrzeugführerscheine umgeschrieben werden. Die Schwierigkeiten dieser Verhandlungen liegen vor allem darin, daß die Zielsetzung der militärischen und der zivilen Ausbildung der Luftfahrzeugführer nicht in allen Fällen übereinstimmt. Das wird am Beispiel des F-104-Piloten und des Piloten einer privaten Linienmaschine besonders deutlich. Andererseits ist die Ausbildung eines Transportlftfahrzeugführers der Luftwaffe mit der eines Berufsluftfahrzeugführers im zivilen Bereich weitestgehend vergleichbar. Wir hoffen, daß die Verhandlungen bis zum Sommer des nächsten Jahres abgeschlossen werden können. Auch die sonstigen in der Bundeswehr abgelegten Prüfungen müssen vorrangig auf militärische Belange abgestellt sein. Sie entsprechen daher nicht im vollen Umfange den vergleichbaren zivilen Anforderungen. Soldaten, die in Auswertung ihrer im Truppendienst erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten eine entsprechende zivile Berechtigung erwerben wollen, müssen sich daher — von wenigen Ausnahmen, z. B. Kraftfahrzeugführerscheinen abgesehen — zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen der Berufsförderung während oder nach der Wehrdienstzeit aneignen. Zu diesem Zweck hat der Bundesminister der Verteidigung mit den zuständigen Ministerien und Spitzengremien der Wirtschaft besondere Vereinbarungen und Einzelregelungen getroffen. Darüber hinaus legen spezielle gesetzliche Regelungen fest, unter welchen Voraussetzungen bestimmte militärische Berechtigungen in zivile Erlaubnisse umgeschrieben werden können. Die Anerkennung der Ausbildung und Verwendung im seemännischen und schiffstechnischen Dienst der Bundeswehr war bislang in Einzelvereinbarungen befriedigend geregelt. Die am 1. 9. 1970 in Kraft getretene Schiffsbesetzung- und Ausbildungsordnung macht eine Anpassung an das jetzt geltende Recht erforderlich, die noch in diesem Jahr erfolgen wird. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1970 3629 Zivile Lizenzen, Berechtigungen und Patente können in der Bundeswehr grundsätzlich anerkannt werden. Um die für die spezielle militärische Verwendung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewährleisten, bedarf es auch hier — wie in anderen Sonderverwaltungen — in jedem Falle einer zusätzlichen Ausbildung und Prüfung. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (Drucksache VI/1138 Frage A 56) : Treffen Meldungen zu, wonach die Abstimmung der Ferientermine im europäischen Maßstab von holländischer Seite mit dem Hinweis behindert wird, man werde erst dann zu einem Entgegenkommen bereit sein, wenn in der Bundesrepublik Deutschland holländische Lastkraftwagen „wieder zu jeder Zeit ungehindert" fahren dürfen? In bilateralen Verhandlungen im Mai/Juni d. J. zwischen Regierungsvertretern der Bundesrepublik und der Niederlande über eine sinnvolle Abstimmung der Sommerferientermine 1971 beider Länder wurde von der holländischen Delegation die Auffassung vertreten, daß eine Änderung der derzeitigen Ferienregelung ihres Landes nur dann in Betracht gezogen werden könnte, wenn deutscherseits gleichzeitig Lockerungen des Fahrverbots für schwere holländische Lastkraftwagen im Rahmen der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs in Aussicht genommen würden. Die Bundesregierung war nicht in der Lage solche Zusagen zu geben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/1138 Frage A 71) : Was kann geschehen, damit mehr Autobahn-Raststätten über Einrichtungen zur Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern verfügen? Schon heute ist jede zweite Autobahnraststätte — insgesamt sind es 76 — mit einem Babywickelraum, in dem auch Kleinkinder versorgt werden können, ausgestattet. In Bundesautobahn-Raststätten, in denen ein Babywickelraum fehlt, wird das Nötige schrittweise nachgeholt. Neue Autobahnraststätten erhalten stets Babywickelräume. Darüber hinaus ist vorgesehen, künftig auch im Sanitärbereich von Autobahntankstellen, die nicht in räumlicher Verbindung mit Raststätten stehen, Babywickelräume einzurichten. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 17. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hermesdorf (Schleiden) (Drucksache VI/1138 Fragen A 78 und 79): Trifft es zu, daß die Universität Löwen in Belgien deutschen Abiturienten, die wegen des Numerus clausus ihr Studium an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland nicht aufnehmen können, Studienplätze in allen Fachbereichen zur Verfügung zu stellen bereit ist und zur Überwindung eventueller Sprachschwierigkeiten französische Sprachkurse anbietet? Besteht die Möglichkeit, den Numerus clausus in der Bundesrepublik Deutschland in seiner Auswirkung auf die Abiturienten dadurch zu mildern, daß freie Ausbildungskapazitäten ausländischer Hochschulen systematisch erfaßt werden und diese Zusammenstellung allen deutschen Studienbewerbern zugänglich gemacht wird mit dem empfehlenden Hinweis auf die Möglichkeit eines Auslandsstudiums? Es trifft zu, daß der französischsprachige Zweig der Universität Loewen in Belgien deutschen Studienbewerbern in den Fächern eine Studienmöglichkeit bietet, die dort gelehrt werden. Die an dieser Hochschule angebotenen Fächer umfassen allerdings nicht alle Fachrichtungen, in denen an den Universitäten in der Bundesrepublik Zulassungsbeschränkungen bestehen. Wie aus einer kürzlich vom Deutschen Akademischen Austauschdienst vorgenommenen Umfrage über Zulassungsbeschränkungen im europäischen Ausland hervorgeht, bestehen jedoch auch im flämischsprachigen Zweig der Universität Loewen gewisse beschränkte Zulassungsmöglichkeiten für ausländische Studierende. Die Studienmöglichkeiten für Ausländer an der Universität Loewen sind allerdings nicht repräsentativ für die Zulassungschancen von deutschen Studienbewerbern an Universitäten im europäischen Ausland. Das Ergebnis der erwähnten Umfrage des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, das in einem Informationsblatt im August veröffentlicht worden ist, zeigt vielmehr, daß die Verhältnisse an anderen ausländischen Hochschulen insoweit wesentlich ungünstiger sind. Die im allgemeinen für Ausländer — und damit auch für Deutsche — an diesen Hochschulen zur Verfügung stehenden Studienplätze reichen leider bei weitem nicht aus, um Studienmöglichkeiten für eine ins Gewicht fallende Zahl von Deutschen, an inländischen Hochschulen abgewiesenen Studienbewerbern zu bieten. Für die Lösung des Numerus clausus gibt es nur die Reform der Hochschule und den beschleunigten Ausbau der Hochschulen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Reischl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der für die Oberfinanzdirektion Düsseldorf zuständige Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir auf Anfrage fernschriftlich mitgeteilt, daß die Oberfinanzdirektion Düsseldorf keine Grundsätze über die Ermittlung der Mietwerte aufgestellt hat, die bei der Einkommensteuerveranlagung den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zugrunde zu legen sind.
    Damit dürfte sich auch eine Beantwortung Ihrer nächsten Frage erübrigen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Damit ist auch Frage 12 des Abgeordneten Erpenbeck erledigt:
Ist es weiter zutreffend, daß diese Mietwerte vielfach über den tatsächlich erhobenen Mieten liegen und die Hauseigentümer aus steuerlichen Gründen veranlaßt werden, ihre bisherigen niedrigeren Mieten bis zu diesen Mietwerten zu erhöhen?
Wir kommen zu Frage 13 des Abgeordneten Glombig. Die Frage wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, und komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen.
Ich rufe zunächst Frage 72 des Abgeordneten Geisenhofer auf. — Der Abgeordnete ist nicht anwesend; dann wird diese und auch die Frage 73 schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Trifft es zu, daß bundeseigene oder vom Bund mit maßgeblicher Beteiligung betriebene Wohnungsbaugesellschaften für Bundesbedienstete erhebliche Mieterhöhungen vorgenommen haben, obwohl diese Gesellschaften ausweislich des Bundeshaushaltes beträchtliche Gewinne an den Bund abführen können?
    Herr Staatssekretär, ich darf bitten!