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    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lemmer . . . . . 3520 B Eintritt der Abg. Schmitz (Berlin), Brück (Köln) und Gallus in den Bundestag — Verzicht der Abg. Köppler und Dr. Dahrendorf auf die Mitgliedschaft . . . . 3501 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Preiß, Cramer, Müller (Berlin), Dr. Becker (Mönchengladbach), Schlee, Dr. Burgbacher und Dr. Schröder (Düsseldorf) 3501 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3501 C Änderung der Überweisung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Ausprägung von Olympiamünzen 3501 D Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1969 an den Haushaltsausschuß . . . .. . . . . . . . . 3502 A Amtliche Mitteilungen 3502 A Fragestunde (Drucksache W1138) Frage des Abg. Dr. Haack: Kommunale Kontakte mit Städten und Gemeinden in der DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 3507 A, B Dr. Haack (SPD) 3507 B Fragen des Abg. Vogt: Etablierung überhöhter Preise durch Preisempfehlungen — Preisempfehlungsverbote des Bundeskartellamts Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3507 B, C, D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 3507 C Fragen des Abg. Eckerland: Entlassungen im Ruhrbergbau vor dem 31. Oktober 1966 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3507 D, 3508 A Eckerland (SPD) . . . . . . . . 3508 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg); Verbesserung des Umweltschutzes durch Änderung der Gewerbeordnung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3508 B, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 3508B Frage des Abg. Dr. Klepsch: Begriff der Demarkationslinie zur sowjetischen Besatzungszone Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3508 D, 3509 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 3508 D, 3509 A Fragen des Abg. Barche: Unterbewertung der graduierten Ingenieure im öffentlichen Dienst Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3509 B, C, D, 3510 A, C, D, 3511 A Barche (SPD) 3509 C, 3510 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 3509 C, 3510 D Möhring (SPD) . . . 3509 D, 3510 C Becker (Nienberge) (SPD) 3510 D Frage des Abg. Bay: Koordination der wissenschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes des Menschen und seiner Umwelt Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3511 B, C Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . . 3511 C Frage des Abg. Peiter: Waisenrente für Wehr- und Ersatzdienstpflichtige nach Vollendung des 18. Lebensjahres Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3511 D Frage des Abg. Dr. Hauff: Berücksichtigung örtlicher Klimaverhältnisse bei der Gewährung von Schlechtwettergeld im Baugewerbe Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3512 A, B Dr. Hauff (SPD) 3512 B Fragen des Abg. Härzschel: Tödliche Unfälle in Haushalt und Garten — Verstärkung der Unfallverhütungsmaßnahmen im privaten Bereich Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3512 D, 3513 B, C, D, 3514 A, B, 3515 A Härzschel (CDU/CSU) . . 3513 B, 3514 A Burger (CDU/CSU) . . . 3513 D, 3514 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 3513 D von Hassel, Präsident 3514 C, D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 3514 C, D Fragen des Abg. Dr. Beermann: Maßnahmen gegen die Fettleibigkeit der Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3515 B, D, 3516 A von Hassel, Präsident . . 3515 D, 3516 A Dr. Beermann (SPD) . . . . . . 3516 A Fragen des Abg. Dr. Schäfer (Tübingen) : Berichte über die Gefährlichkeit der sog. biologisch aktiven Waschmittel Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 3516B, C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 3516 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Voraussetzungen für die Gewährung der Ausbildungsbeihilfe für Schüler Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 3517 A, B Dr. Enders (SPD) 3517 B Frage des Abg. Dr. Geßner: Meldepflicht für Behinderte Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 3517 C Fragen des Abg. Susset: Sozialhilfeempfänger mit kleinen Sparguthaben — Anpassung der Richtsätze an die Entwicklung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 3517 D, 3518 A Susset (CDU/CSU) 3518 A Fragen des Abg. ,Strohmayr: Schutz der Insassen von Altersheimen vor Übervorteilung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 3518 B, D Strohmayr (SPD) 3518 D Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) : Bau der Bundesautobahn RuhrgebietOstfriesland Leber, Bundesminister 3519 A, B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) : Abwicklung des Luftverkehrs aus Anlaß der Olympischen Spiele in München Leber, Bundesminister 3519 C Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) : Forschungsvorhaben betr. die Konstruktion abgasfreier Motoren Leber, Bundesminister 3520 A Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/1050) 3520 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Ott, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 III Stücklen, Gewandt, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Niegel, Höcherl, von Bockelberg u. Gen.) (Drucksache VI/704) — Erste Beratung — 3520 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Strauß, Dr. Pohle, Engelsberger, Dr. Kreile, Kiechle, Dr. Althammer, Schlee, Weigl u. Gen.) (Drucksache M/366) — Erste Beratung — 3521 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache VI/1098) — Erste Beratung — . . . . . 3521 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation (Drucksache M/943) — Erste Beratung — 3521 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Drucksache M/947) — Erste Beratung — . . . 3521 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie Frisches Fleisch (Drucksache M/984) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3521 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Verzicht auf die in Artikel 14 Abs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige gewährt wurden (Drucksache M/1001) — Erste Beratung — 3521 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Drucksache VI/ 1008) — Erste Beratung — 3521 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/ 1011) — Erste Beratung — 3521 D Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Konvention vom 11. Dezember 1953 über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und zum Zusatzprotokoll vom 3. Juni 1964 (Drucksache VI/1012) — Erste Beratung — 3522 A Entwurf eines Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr (FahrpersGSt) (Drucksache VI/ 1060) — Erste Beratung — 3522 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Bundesrat) (Drucksache VI/1137) — Erste Beratung — 3522 B Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählungsgesetz 1971) (Drucksache VI/1133) — Erste Beratung — . . . 3522 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung (Drucksache VI/1134) — Erste Beratung — 3522 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsklassengesetzes (Drucksache VI/ 1135) — Erste Beratung — 3522 C Große Anfrage betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Rehabilitation) (Abg. Burger, Maucher, Härzschel, Rösing und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksachen M/665, M/896) Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 3522 D Arendt, Bundesminister . 3527 C, 3543 C Glombig (SPD) 3530 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3534 D Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 3536 C Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . 3538 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 3540 A von Thadden (CDU/CSU) . . . . 3542 A Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Krankenversicherungsreform (CDU/CSU) (Drucksache M/726) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz — KVÄG) (Drucksache VI/1130) — Erste Beratung — Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 3544 C Arendt, Bundesminister . . . . . 3547 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 3550 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 3551 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3554 B Vogt (CDU/CSU) 3557 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 Killat-von Coreth (SPD) . . . . 3557 B Windelen (CDU/CSU) 3560 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 3561 C Geiger (SPD) 3564 D Härzschel (CDU/CSU) 3567 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung (Drucksache VI/790) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . 3568 A, 3573 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 3571 A Dr. Weber (Köln) (SPD) 3574 A Kleinert (FDP) . . . . . . . 3576 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/903) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache VI/939) — Erste Beratung — Köster (CDU/CSU) 3577 C Frau Strobel, Bundesminister . . 3580 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 3582 A Hauck (SPD) 3583 B Schmidt (Kempten) (FDP) 3587 C Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/970) — Erste Beratung — Horstmeier (CDU/CSU) 3589 B Arendt, Bundesminister 3590 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3591 B Schonhofen (SPD) 3592 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 3594 D Frau Kalinke (CDU/CSU) 3595 A Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes (Drucksache VI/1116) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 3596 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 3598 D Frau Meermann (SPD) 3602 B Wurbs (FDP) 3606 B Erpenbeck (CDU/CSU) 3607 C Dr. Schachtschabel (SPD) 3608 D Nächste Sitzung 3609 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3611 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt . . . . 3611 C Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes 3611 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Reddemann zu der Mündlichen Frage des Abg. Meister betr. eine Maßnahme gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe der DDR 3612 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Wohlrabe zu der Mündlichen Frage des Abg. Meister betr. eine Intervention der Bundesregierung gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe der DDR 3612 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haase (Kassel) betr. die Geltendmachung von Reparationsforderungen Polens gegenüber der Bundesrepublik 3612 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lampersbach betr. Verluste mittelständischer Unternehmen durch die Aufwertung 3612 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pieroth betr. Witwenrente für geschiedene unterhaltsberechtigte Frauen von Landwirten 3613 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter betr. Unterbindung der Verwendung von Zyklamaten . . . 3613 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Haushaltsmittel zur Anschaffung von Notarzthubschraubern 3613 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Verteilung der nachträglich entsperrten 200 Millionen DM für den Straßenbau . . . . 3614 A 64. Sitzung Bonn, den 16. September 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung In dem Stenographischen Bericht der 60. Sitzung ist auf Seite 3321 D zwischen den Namen „Spillecke" und „Frau Strobel" der Name „Staak (Hamburg)" einzutragen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 18. 9. Adams* 18. 9. Dr. Aigner * 18. 9. Dr. Artzinger * 18. 9. Behrendt * 18. 9. Dr. Burgbacher * 18. 9. Damm 16. 9. van Delden 16. 9. Dr. Dittrich * 18. 9. Dröscher * 18. 9. Faller* 18. 9. Fellermaier * 18. 9. Flämig* 18. 9. Dr. Furler * 18. 9. Geldner 17. 9. Gerlach (Emsland) * 18. 9. Dr. Götz 20. 9. Graaff 18. 9. Haage (München) * 18. 9. Dr. Hein * 18. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 9. Kater 16. 9. Klinker * 18. 9. Dr. Koch * 18. 9. Kriedemann " 18. 9. Lange* 18. 9. Langebeck 18. 9. Lautenschlager * 18. 9. Dr. Löhr * 18. 9. Lücker (München) * 18. 9. Meister * 18. 9. Memmel * 18. 9. Müller (Aachen-Land) * 18. 9. Müller (Remscheid) 17. 9. Frau Dr. Orth * 18. 9. Petersen 16. 9. Pieroth 16. 9. Richarts * 18. 9. Riedel (Frankfurt) " 16. 9. Dr. Ritgen 19. 9. Dr. Rutschke * 18. 9. Schneider (Königswinter) 16. 9. Schwabe * 18. 9. Dr. Schwörer * 18. 9. Seefeld * 18. 9. Springorum* 18. 9. Dr. Starke (Franken) * 18. 9. Strohmayr 16. 9. Unertl 18. 9. Werner * 18. 9. Wischnewski 16. 9. Wolfram* 18. 9. Wrede 18. 9. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete( beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 25. 9. Gewandt 23. 9. Heyen 18. 12. Horn 29. 9. Dr. Slotta 15. 10. Dr. Tamblé 30. 10. Westphal 26. 9. Wilhelm 30. 10. Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt *) Der Bundesrat hat sich bei seiner Stellungnahme im ersten Durchgang dafür ausgesprochen, daß Doppelregelungen im BGB und im JWG beseitigt werden sollten. Der Bundestag hat bei der Verabschiedung des Gesetzes diesem Anliegen nicht Rechnung getragen. Der Bundesrat sieht im gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der Eilbedürftigkeit des Gesetzes, das am 1. Juli 1970 in Kraft treten muß, davon ab, diese Frage durch Anrufung des Vermittlungsausschusses weiter zu verfolgen. Der Bundesrat bittet jedoch die Bundesregierung, bei der Neufassung des Jugendhilferechts dafür besorgt zu sein, daß Doppelregelungen im BGB und im JWG vermieden werden. Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes **) Der Bundesrat begrüßt das Gesetz. Er bedauert jedoch, daß keine Vorschriften über die steuerliche Behandlung der zur Zeit wesentlichsten und vordringlichsten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur vorliegen. Er bittet deshalb die Bundesregierung, baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Vordringlich sind nach der Auffassung des Bundesrates vor allem folgende Regelungen: a) Kooperationen landwirtschaftlicher Erzeuger sollten steuerlich nicht durch eine Doppelbelastung mit Einkommen- und Körperschaftsteuer bei den Ertragsteuern, durch eine doppelte Belastung bei *) Siehe 62. Sitzung, Seite 3443 C, Zeile 15 **) Siehe 62. Sitzung, Seite 3443 C, Zeile 17 3612 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 der Vermögensteuer und durch eine zusätzliche Belastung mit Gewerbesteuer benachteiligt werden. b) Die steuerliche Erfassung der Veräußerungsgewinne bei der Aufgabe landwirtschaftlicher Kleinbetriebe verzögert die sozialökonomische Umstrukturierung in der Landwirtschaft. Eine zeitlich befristete gesetzliche Regelung. sollte einen Steuerfreibetrag für alle die Fälle vorsehen, in denen die zuständige Behörde bestätigt, daß die Veräußerung der Verbesserung der Agrarstruktur dient. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. Juli 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Reddemann zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Meister *) . Durch das BdF-Schreiben vom 8. Mai 1970 ist im Benehmen mit den Finanzministern (Finanzsenatoren) der Länder angeordnet worden, daß für die Lieferungen und sonstigen Leistungen in das Gebiet der DDR eine Umsatzsteuer von 6 v. H. bzw. 3 v. H. (bisher 0 v. H.) erhoben wird und daß für die Lieferungen und sonstigen Leistungen aus dem Gebiet der DDR ein erhöhter Umsatzsteuer-Kürzungsbetrag von 11 v. H. bzw. 5,5 v. H. (bisher 4 v. H. bzw. 2 v. H.) gewährt wird. Durch diese Maßnahmen soll einerseits ein Anreiz zur Steigerung der Warenbezüge und Dienstleistungen aus der DDR gegeben und andererseits ein Dämpfungseffekt bei den Lieferungen in die DDR erzielt werden. Bekanntlich ist in letzter Zeit im innerdeutschen Handel ein Ungleichgewicht dadurch entstanden, daß die Lieferungen der Bundesrepublik Deutschland konstant die Gegenlieferungen der DDR überstiegen haben. Die Ursache hierfür liegt nicht zuletzt auch in den Nebenwirkungen der DM-Aufwertung. Die Bundesregierung sieht bei dieser Sachlage eine Änderung der Umsatzsteuerregelung nicht als geeignete Handhabe für Gegenmaßnahmen an. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. Juli 1970 ,auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Wohlrabe zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Meister **). Gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe hat der Bundesfinanzminister in seinem an den DDR-Finanzminister gerichteten Schreiben vom *) Siehe 55. Sitzung, Seite 2826 B **) Siehe 55. Sitzung, Seite 2826 C 11. Mai 1970 Einspruch erhoben. Der Bundesfinanzminister hat darauf hingewiesen, daß die auf die Fahrzeuge aus der Bundesrepublik beschränkte Erhebung der Steuerausgleichsabgabe eine Diskriminierung darstellt und kein Beitrag zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland ist. Er hat vorgeschlagen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die fiskalische Maßnahmen aller Art im Interesse der Verkehrsteilnehmer entbehrlich machen, und darüber in Verhandlungen einzutreten. Die Bundesregierung bedauert es sehr, daß es über die Modalitäten des Berlin-Verkehrs, insbesondere über die Erhebung von Gebühren und Abgaben, bisher keine vertraglichen Abmachungen gibt. Sie ist bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, damit vertragliche Regelungen erreicht werden, die auch den Beförderungsverkehr über das Gebiet der DDR umfassen. Diesem Ziel dient das vorbezeichnete Schreiben an den DDR-Finanzminister. Im übrigen darf ich bemerken, daß die Bundesregierung den innerdeutschen Handel nicht als geeignetes Mittel für Gegenmaßnahmen ansieht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 11. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haase (Kassel) (Drucksache VI/809 Frage A 99) : Ist eine vom Münchener Merkur in seiner Ausgabe vorn 6. Mai 1970 verbreitete Meldung zutreffend, wonach im Rahmen der deutsch-polnischen Gespräche die Geltendmachung von Reparations- oder Wiedergutmachungsforderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von polnischer Seite angekündigt worden ist? Die von Ihnen zitierte Pressemeldung trifft nicht zu. Die polnische Seite hat im Rahmen der deutschpolnischen Gespräche bisher Reparations- oder Wiedergutmachungsleistungen weder gefordert noch angekündigt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die polnische Regierung am 24. August 1953 eine Erklärung abgegeben hat, mit der sie in einer auf ganz Deutschland bezogenen Formulierung vom 1. Januar 1954 an auf die weitere Zahlung von Reparationen verzichtet. Den Wortlaut dieser Erklärung habe ich Ihnen mit gleicher Post übersandt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 3613 des Abgeordneten Lampersbach (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz ihrer ausdrücklichen Zusicherung, durch die Aufwertung der Deutschen Mark würden keine Nachteile entstehen, eine Reihe mittelständischer Unternehmen Verluste in Kauf nehmen mußten, da ihnen keine Ausgleichszahlungen gewährt worden sind? Ist sie bereit, diese Nachteile auszugleichen? Die Bundesregierung hat am 24. Oktober 1969 erklärt, daß die Aufwertung der D-Mark Auswirkungen auf strukturschwache Industriezweige und Dienstleistungsbereiche haben könne. Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung seien deshalb beauftragt,. diese Auswirkungen im Laufe des kommenden Anpassungsprozesses ständig zu überprüfen. Diese Überprüfung findet im Rahmen der laufenden ministeriellen Arbeit statt. Bisher sind keine unzumutbaren Belastungen bekannt geworden, die tatsächlich auf die Aufwertung der DM zurückzuführen wären und denen im gesamtwirtschaftlichen Interesse entgegengewirkt werden müßte. Abgesehen von dem Sonderfall Landwirtschaft sieht die Bundesregierung keinen Anlaß für Ausgleichszahlungen. Davon unabhängig führt die Bundesregierung ihre vielfältigen strukturpolitischen Maßnahmen fort, um benachteiligten Bereichen der Volkswirtschaft eine reelle Chance zu geben, auch im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/1138 Fragen A 34 und 35) : Ist dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bekannt, daß en dem „Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte" i. d. F. vom 3. Juli 1961 (BGBl. I S. 845) keine Regelung enthalten ist, die unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehefrauen im Falle des Todes des Unterhaltspflichtigen eine Witwenrente gewährt, daß aber eine solche Regelung in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes (BGBl. I S. 1063/1957) in § 3 Abs. 2 enthalten war und die Wegfallsgründe heute nicht mehr zutreffen? Ist der Bundesminister bereit, dafür Sorge zu tragen, daß auch geschiedenen unterhaltsberechtigten Frauen von Landwirten eine Witwenrente gewährt wird, so wie das in der sonstigen Sozialversicherung der Fall ist (I§ 1265, 592 RVO)? Es ist richtig, daß in der ersten Fassung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) aus dem Jahre 1957 eine Verweisung auf die Vorschriften der Rentenversicherung über eine Rentengewährung an frühere Ehegatten vorhanden war. Diese Verweisung ist bei der Novellierung .des Gesetzes im Jahre 1961 gestrichen worden, da sie seinerzeit u. a. wegen der niedrigen Höhe des Altersgeldes der damaligen Bundesregierung nicht in das System der Altershilfe .für Landwirte zu passen schien. Die Bundesregierung arbeitet zur Zeit im Rahmen einer Änderung des Ehescheidungsrechts auch an Neuregelungen für das Unterhaltsrecht nach einer Ehescheidung. In diesem Zusammenhang werden die entsprechenden Vorschriften der Sozialversicherung und auch des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte überprüft werden. Die entsprechenden Untersuchungen sind bereits, wie Sie sicherlich auch aus den öffentlichen Erörterungen wissen, im Gange. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 15. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/ 1138 Frage A 41): Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Volksgesundheit die Verwendung von Cyclamaten zu unterbinden? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit läßt zur Zeit bei der FDA (Food and Drug Administration des amerikanischen Gesundheitsministeriums) in Washington klären, ob und inwieweit neue wissenschaftliche Erkenntnisse die amerikanische Behörde dazu veranlaßt haben, ab 1. September 1970 in den USA ein völliges Verbot für Cyclamat auszusprechen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Cyclamatfrage in der Bundesrepublik stets mit besonderer Sorgfalt geprüft worden ist und daß die Verwendung von Cyclamaten von vornherein erheblichen Beschränkungen unterworfen war. Im Anschluß an das Bekanntwerden neuer amerikanischer Versuchsergebnisse im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nach eingehender Beratung mit führenden Krebsforschern, Toxikologen und Diabetologen ferner mit Erfolg auf den Abschluß einer Vereinbarung hingewirkt, in der sich die cyclamatherstellende und -verarbeitende Industrie mit zusätzlichen Einschränkungen einverstanden erklärte. Dies gilt insbesondere für eine engere Abgrenzung der Personengruppen, denen man allein den Verzehr von Cyclamat aus medizinischen Gründen zugestehen will. Diese Vereinbarung soll nun im wesentlichen in eine Rechtsverordnung überführt werden. Die Bundesregierung wird, sofern neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung von Cyclamaten dies im Interesse der Volksgesundheit erfordern, die Verwendung von Cyclamaten weiter einschränken oder ganz verbieten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 52 und 53) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Feststellungen zu ziehen, daß bereits durch den Einsatz eines zusätzlichen Notarzthubschraubers mit Kosten von etwa einer Million 30 Verkehrstote rechtzeitig gerettet werden könnten? Ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Haushaltsmittel zur Anschaffung von Notarzthubschraubern zur Verfügung zu 3614 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 stellen, um damit die Automobilverbände und die Industrie in die Lage zu versetzen, eine größere Anzahl solcher Notarzthubschrauber sobald als möglich zur Verkehrssicherheit zum Einsatz zu bringen? Die Bundesregierung kann auf dem Gebiet des Unfallrettungswesens im Straßenverkehr nur ergänzend und koordinierend wirken, da diese Aufgabe nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder fällt. Die Feststellung, auf die sich die Anfrage bezieht, beruht auf Schätzungen, gegen die von Sachverständigen Bedenken erhoben werden. Ich habe daher die Bundesanstalt für Straßenwesen mit einer Überprüfung der fraglichen Feststellung beauftragt. Da die Zuständigkeit des Bundes für den Unfallrettungsdienst nicht gegeben ist, stehen der Bundesregierung Haushaltsmittel zur Anschaffung einer Flotte von 50 Rettungshubschraubern nicht zur Verfügung. In Fortführung der bisherigen Modellversuche mit angemieteten Hubschraubern wird in Kürze der erste echte Rettungshubschrauber der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb genommen werden. Zu seiner Beschaffung hat der Bundesminister für Verkehr einen namhaften Zuschuß geleistet. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/1138 Fragen A 54 und 55) : An welche Länder sind die im Haushaltsausschuß für den Etat des Verkehrsministers (Straßenbau) auf Antrag des Abgeordneten Leicht nachträglich entsperrten 200 Millionen DM verteilt worden? Wie ist sichergestellt, daß diese Mittel entsprechend der im Haushaltsausschuß beschlossenen Auflage nur für Baumaßnahmen in strukturschwachen Gebieten verwandt werden? Der entsprechende Betrag von 200 Millionen DM wurde wie folgt verteilt: in Millionen DM Land Bundesstraßen BundesautobahnNeubau zusammen und Betriebsstrecken der BAB 1 2 I 3 4 BadenWürttemberg 10,0 — 10,0 Bayern 40,0 10,0 50,0 Hessen 25,0 5,0 30,0 Niedersachsen 15,0 10,0 25,0 NordrheinWestfalen 15,0 20,0 35,0 Rheinland-Pfalz 20,0 10,0 30,0 Saarland 5,0 — 5,0 Schleswig-Holstein 10,0 5,0 15,0 zusammen 140,0 60,0 200,0 Die vorstehende Bemessung orientierte sich am Flächenanteil strukturschwacher Gebiete des jeweiligen Landes. Hierunter sind insbesondere das Zonenrandgebiet, aber auch die Bundesausbau-gebiete sowie Räume der regionalen Aktionsprogramme zu verstehen. Der Anteil Bayerns mit 50 Millionen DM = 25 % des Gesamtbetrages wurde hiervon abweichend mit der Maßgabe festgelegt, daß ein Teilbetrag von rd. 20 Millionen DM zugunsten vordringlicher Bauobjekte des Olympia-Programms im Raume München zu verwenden sind. Die beteiligten obersten Straßenbaubehörden der Länder haben mit Schreiben vom 20. Juli 1970 (StB 1/Z 5 — Fha [1970] — 1028 Vmz 70) eine Liste erhalten, die alle Maßnahmen enthält, die mit dem aus der Haushaltssperre für strukturschwache Gebiete freigegebenen Betrag von 200 Millionen DM zu bedienen sind. Damit ist sichergestellt, daß — mit Ausnahme der 20 Millionen DM für die Olympiamaßnahmen im Raume München — der ausgewiesene Betrag den strukturschwachen Gebieten zugute kommt.
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    Rede von Hedwig Meermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Einen Moment! Ich habe von Einkommen und ich habe von Mieten gesprochen. Ich glaube, für 1966 ist das auf alle Fälle geklärt, nicht wahr?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ja, wer war es denn? Ich kann es Ihnen wohl sagen, wenn Sie es nicht wissen: Herr Bucher! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Ich möchte jetzt wirklich einen Gedankengang zu Ende führen können. Ich antworte nachher gern auf Zwischenfragen.
    Was Ihren Einwand, Herr Orgaß, anbelangt: Selbstverständlich sind die Mietentwicklungen sehr unterschiedlich, und selbstverständlich machen wir uns über die Baupreise und über die Mieten, die sich daraus entwickeln können, Sorgen. Aber bei dem Gesetz, das wir heute behandeln, müssen wir die Preisentwicklungen berücksichtigen, die sich bisher in den Mieten und Belastungen niedergeschlagen haben. Wenn sich das ändert, werden wir das Gesetz zu überprüfen haben,
    Bei den jetzt bestehenden Wohnungen machen uns in der Tat nicht die allgemeinen Mietentwicklungen Kopfschmerzen. Dazu liegt in diesem Jahr in bezug auf die allgemeine Entwicklung weniger Veranlassung vor als je zuvor. Was uns aber wirklich Sorgen macht, sind die Mietentwicklungen in ganz bestimmten Städten und ganz bestimmten
    Wohnungen, die sich so vollziehen konnten auf einer Gesetzesgrundlage, die Sie zu verantworten haben. Dazu wird die Bundesregierung ihr Maßnahmengesetz einbringen, und sie wird auch ihre gezielten Förderungen des langfristigen Wohnungsbauprogramms hier vorsehen. Dann wird es sich zeigen, ob Sie bereit sind, wirklich etwas zu tun, oder ob Sie nur jede Woche eine konjunkturpolitische Arie singen wollen. Das werden wir dann bei dieser Gelegenheit sehen.

    (Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

    Daß wir uns jetzt mit dem neuen Wohngeldgesetz beschäftigen, das im System vereinfacht, von Ungereimtheiten befreit und in den Leistungen den veränderten Verhältnissen angepaßt ist, hat mit der jetzigen konjunkturellen Situation überhaupt nichts zu tun. Auch der Sprecher der Opposition hat darauf hingewiesen, daß sich nach den Erfahrungen, die in den Ländern mit dem Wohngeldgesetz gesammelt und im Wohngeldbericht der Bundesregierung ausgewertet wurden, die Fraktionen in diesem Hause seit längerer Zeit darüber einig sind, daß das Wohngeldgesetz grundlegend reformiert werden muß, d. h. Sie wollten das alte Gesetz novellieren, aber Sie waren ebenfalls der Auffassung, daß in einigen Punkten entscheidende Änderungen angebracht werden mußten.
    Wir hätten in jeder wirtschaftlichen Situation, zumal bei noch nicht gedecktem Wohnungsbedarf, ganz genau abwägen müssen, wie groß das Maß an persönlicher Hilfe sein muß, das ein Mieter oder der Bewohner eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung erhält, und wie groß es noch sein kann, ohne daß davon ein genereller Anreiz zur Erhöhung der Mieten ausgeht. Es liegt auch in der Natur der Sache, daß über das Maß unterschiedliche Vorstellungen zwischen Opposition und Regierung bestehen.
    Herr Geisenhofer orientiert seine Vorstellungen über das Maß am Entwurf der CDU/CSU, den er vor einigen Monaten hier eingebracht hat.

    (Abg. Geisenhofer: Vor elf Monaten!)

    — Vor elf Monaten. Aber stellen Sie sich einmal vor, wir hätten ihn angenommen, die Landesregierungen hätten sich auf Ihre Gesetzesänderung umgestellt, und jetzt hätten wir anschließend doch wieder gründlich reformieren müssen. So schnell kommt die Verwaltung nicht mit.
    Dieser Entwurf, Herr Geisenhofer, hält so ziemlich alle Ungereimtheiten des alten Gesetzes bei: er gleicht Ungerechtigkeiten nicht aus und geht dabei finanziell wesentlich über den uns jetzt vorliegenden Regierungsentwurf hinaus. Für die Ausschußberatungen wäre es allerdings sehr hilfreich, wenn Sie sich in Ihrer Fraktion vorher darüber verständigen könnten, welche Politik Sie eigentlich verfolgen wollen. Wollen Sie im Bundeshaushalt sparen, wie Sie immer verkünden,

    (Abg. Geisenhofer: Nicht bei den Kleinsten!)

    oder wollen Sie den Bundeshaushalt ausweiten, wie Sie das in zahlreichen Einzelanträgen immer wieder dartun?



    Frau Meermann
    Ich verstehe auch gut, daß dem Sprecher der Opposition der Regierungsentwurf nicht gefällt, wenn ich auch freilich die Gründe, die Sie angeführt haben, nicht anerkenne. Darüber werden wir in den Ausschußberatungen noch sprechen. Daß er Ihnen nicht gefällt, ist Ihr gutes Recht. Anderer Leute Kinder gefallen einem nie so gut wie die eigenen.

    (Abg. Orgaß: Mitunter sogar besser! — Heiterkeit. — Zuruf von der SPD: Das kann nicht so generell gesagt werden!)

    — Ich werde hier zu klaren Aussagen über die Familienpolitik aufgefordert; das möchte ich lieber nicht tun.
    Uns hat Ihr Entwurf aus dem Jahre 1962 auch nicht gefallen, aber aus triftigerem Grund: weil er dem Mieter, dem Sie in den weißen Kreisen nur einen völlig unzureichenden Rechtsschutz angedeihen ließen, keine auch nur annähernd ausreichende Sicherung der Wohnung bot. Ihr Gesetzentwurf aus dem Jahre 1964 konnte uns auch nicht gefallen. Trotzdem haben wir intensiv daran gearbeitet, und ich bin sicher, daß Sie sich in dieser Hinsicht an das gute sozialdemokratische Vorbild halten werden.
    Mit der Vorlage des Entwurfs eines Zweiten Wohngeldgesetzes erfüllt die Bundesregierung ein Versprechen, das sie in ihrer Regierungserklärung gegeben hat, ja, sie geht sogar darüber hinaus; denn nach diesem Entwurf wird das Wohngeld nicht nur in den Leistungen verbessert, sondern von Grund auf reformiert. Das gehört auch zu den inneren Reformen, die sich diese Bundesregierung vorgenommen hat. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt die Vorlage als eine bedeutende und notwendige Fortentwicklung staatlicher Wohnungspolitik.
    Zeitlich gesehen ist es kein langer Weg vom Gesetz über Wohnbeihilfen des Jahres 1963 über das Wohngeldgesetz 1965 bis zu dem uns heute vorliegenden Entwurf. Aber die Erfahrungen, die auf diesem Wege gesammelt wurden, führten zu einem beachtlichen Wandel der diesem Gesetz zugrunde liegenden Zielsetzung:
    1963 und 1965 war das erklärte Ziel, zur Vermeidung sozialer Härten ein Mindestmaß an Wohnraum wirtschaftlich zu sichern — § 1, Herr Kollege —, ein Ziel, das wir Sozialdemokraten immer als zu dürftig angesehen haben, wobei ich aber zugebe, daß es zu Beginn schwierig war, die finanziellen Auswirkungen zu übersehen.
    Heute ist das erklärte Ziel des Entwurfs der Bundesregierung die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Hier ist also eine gesellschaftspolitische Aufgabe formuliert, mit deren Übernahme der Gesetzgeber eine Verpflichtung auf lange Sicht eingeht. Durch eine Solidarleistung der Gemeinschaft wird 'die familiengerechte Wohnung für denjenigen gesichert, der das aus eigenem Einkommen nicht schaffen kann. Darüber hinaus geht es um das angemessene Wohnen überhaupt.
    Damit wird gleichzeitig eine Entwicklung, die sich in den letzten Jahren vollzogen hat, ausgesprochen.
    Das Wohngeld gewährt nicht nur dem 'einzelnen soziale Leistungen, sondern es ist überdies ein ergänzendes Instrument zur Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus für die leistungsschwächere Bevölkerung geworden, nicht nur für den Bau von eigengenutztem Eigentum, sondern mittelbar auch für den Mietwohnungsbau.
    Ich möchte bei dieser Gelegenheit aus gutem Grund noch einmal betonen — was wir schon oft in diesem Hause getan haben —, daß auf das Wohngeld ein Rechtsanspruch besteht. Zwar ist das Vertrauen der Bürger in das Wohngeld deutlich gestiegen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt wird es erschüttert!)

    Fast 5 % aller Haushalte sind Wohngeldempfänger, 90 % davon Mieter. Aber es gibt immer noch anspruchsberechtigte Einzelpersonen oder Familien, die sich scheuen, diesen Anspruch auch geltend zu machen. Daß mancher Bürger mit dem Wohngeld immer noch unangenehme Vorstellungen von Wohlfahrt und Fürsorge verbindet, liegt neben anderen Gründen auch an der Kompliziertheit des Gesetzes. Wer sich bei noch so intensiver Lektüre kein Bild davon machen kann, ob er einen Wohngeldanspruch hat und wie hoch der Wohngeldanspruch sein wird, der muß sich der Verwaltung gegenüber hilflos und auf ihr Wohlwollen angewiesen vorkommen.
    Hier will der neue Gesetzentwurf Wandel schaffen. Von den sechs großen Hürden — die kleinen lasse ich beiseite —, von denen der Vorschlag der Opposition keine einzige beseitigt hat — doch, ich glaube, die Kappungsvorschrift —, die zur Zeit zu nehmen sind, bevor überhaupt an die Berechnung des Wohngelds gegangen werden kann — Feststellung von Einkommen, von Miete oder Belastung, angemessene Wohnfläche, Miet- oder Belastungsobergrenze, Tragbarkeitsgrenze und schließlich noch die Kappungsvorschrift —, bleiben noch zwei, nämlich die Berechnung des Einkommens und die Feststellung der Miete oder Belastung. Nach einem Blick auf die Obergrenzentabelle kann der Bürger dann mit einem zweiten Blick auf eine zweite Tabelle in Mark und Pfennig ablesen, wie hoch sein Wohngeld sein wird. Dieses Zweite Wohngeldgesetz hat also die Chance, ein sehr bürgernahes Gesetz zu werden. Auch das meinen wir mit „mehr Demokratie" : Gesetze, die der Bürger versteht.
    Von den vorgesehenen Verbesserungen findet die Einkommensgrenzenerhöhung in der öffentlichen Diskussion die meiste Beachtung. Natürlich mag auf den ersten Blick die Erhöhung von 750 auf 800 DM für den Haushaltsvorstand und von 150 auf 200 DM für jedes weitere Haushaltsmitglied nicht sonderlich beeindrucken. Wenn man aber neben den sonstigen Möglichkeiten der Absetzung vom Einkommen die Erhöhung des allgemeinen Freibetrags von 15 auf 20% hinzurechnet, so ergeben sich doch Bruttoeinkommenssätze — der Herr Minister hat sie eben genannt —, die eine durchaus angemessene Anpassung an die heutigen Verhältnisse darstellen.
    Für die übrigen Leistungsverbesserungen erlauben Sie mir bitte ein Beispiel in der Einkommens- und Mietenentwicklung darzustellen, wobei ich,



    Frau Meermann
    Herr Orgaß, natürlich nur Durchschnittswerte nehmen kann; wir wollen ja ein Gesetz machen, dessen Rahmen für viele paßt, kein Gesetz für jeden Sonderfall besonders. Ein Rentner, der im Jahre 1965 eine Rente von 400 DM hatte und für seine Wohnung von 50 qm damals eine Miete von 90 DM bezahlte, erhielt ein Wohngeld von 11 DM. Dieser Rentner würde nach den normalen Rentenerhöhungen und den Durchschnittsmietenerhöhungen im Jahre 1971 ein Einkommen von 615 DM haben und eine Miete von 135 DM bezahlen. Nach dem Wohngeldgesetz 1965 würde er kein Wohngeld mehr bekommen; nach dem Entwurf des Zweiten Wohngeldgesetzes der Bundesregierung erhält er 30 DM.
    Die Abkehr von der bisherigen Berechnungsmethode — Grundfläche mal Obergrenze — wirkt sich besonders günstig auf die kleinen Haushalte aus, und am deutlichsten zeigt sich das bei den Einpersonen-Haushalten. Und, Herr Geisenhofer, wenn hier höhere Verbesserungen vorliegen als bei den größeren Familien, so deshalb, weil die EinpersonenHaushalte, die zur Zeit fast 50 % unter den Wohngeldempfängern stellen und die mit dem hohen Rentneranteil eine sozial besonders schwache und bedürftige Gruppe darstellen, nach den alten Berechnungsvorschriften offensichtlich benachteiligt waren. Sie haben sicher im Wohngeldbericht gesehen, daß 43 % dieser Einpersonen-Haushalte in Wohnungen lebten, die größer waren als die Wohnfläche, die ihnen das Gesetz zubilligte. Andere hatten kleinere Wohnungen, mußten aber höhere Quadratmetermieten und Belastungen zahlen, die über den im Gesetz festgelegten Grenzen lagen. Beide Tatbestände, die ja vom Bewohner nicht beeinflußt werden können, da es nicht genügend nach dem Wohngeldgesetz maßgeschneiderte Wohnungen gibt, wirken zur Zeit wohngeldverringernd, und mit diesen Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten räumt der neue Gesetzentwurf auf.
    Auch künftig soll nicht jede gezahlte Miete oder Belastung voll anrechnungsfähig sein. Es sind Grenzen in Gestalt von Höchstbeträgen gesetzt. Das hält auch die SPD-Bundestagsfraktion für erforderlich; denn — ich muß es noch einmal sagen — vom Wohngeldgesetz her sollen nicht Anreize zur Mietsteigerung gegeben werden.
    Ich möchte aber auch auf einen Punkt eingehen, über den wir im Ausschuß sicher noch diskutieren werden. Die Höchstbeträge gelten nach diesem Entwurf für alle Wohnungen, auch für die öffentlich geförderten, und die Sonderregelung, wonach die Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau bzw. die preisrechtlich zulässige Miete stets voll wohngeldfähig ist, würde danach entfallen. Miete wird gleich Miete gesetzt, unabhängig davon, wie sie entstanden ist. Damit wird dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen. Andererseits müssen wir selbstverständlich darauf achten, daß sich die Wohngeldempfänger in Sozialwohnungen keine Sorgen zu machen brauchen. Nach unseren Berechnungen sind die jetzigen Kostenmieten im sozialen Wohnungsbau durch die im Gesetz vorgesehenen Höchstbeträge gedeckt. Auch der Bundesrat, der ja die Verhältnisse in den Ländern kennt, hat keinen Änderungsantrag gestellt. Sollten sich aber diese
    Höchstgrenzen für gewisse Sozialwohnungen in Großstädten als zu knapp kalkuliert erweisen,

    (Abg. Geisenhofer: Ab 1971 auf jeden Fall!)

    so werden wir das bei den Ausschußberatungen berücksichtigen.
    Insgesamt gesehen wird das neue Wohngeldgesetz zu beträchtlichen materiellen Verbesserungen führen, freilich nicht bei allen Wohngeldbeziehern in gleichem Maße, bei einigen gar nicht; dabei denke ich besonders an die Haushalte, die durch die Kumulation mehrerer begünstigender Tatbestände zur Zeit unverhältnismäßig höhere Wohngelder bekommen als andere mit gleichem Einkommen, gleicher Miete und gleicher Personenzahl. Ich habe mir nach der neuesten Statistik einmal herausgesucht, wie viele der Einpersonen-Haushalte - ich möchte bei dem Beispiel der Einpersonen-Haushalte bleiben —, die nach dem Wohngeldgesetz auf ein anrechenbares Einkommen von 200 DM monatlich kommen, vorher Beträge von 400, 600, 900, 1200 DM und mehr absetzen konnten, um auf ein anrechenbares Familieneinkommen von 200 DM zu kommen. Es sind erstaunlich viele. Das sind Auswirkungen von sehr gewissenhaften Ausschußberatungen im Jahr 1965, bei denen wir alle Sondertatbestände berücksichtigen wollten, aber nicht überblickten, wie sich die Kumulation mehrerer Sondervergünstigungen auswirken konnte. Hier einen gewissen Ausgleich zu schaffen, sieht der Gesetzentwurf vor. Ich meine, das sollten wir im Sinne wirklicher sozialer Gerechtigkeit auch im Ausschuß einmal genau durchprüfen.
    Die Bundesregierung ist andererseits nicht so weit gegangen — so weit möchte auch die sozialdemokratische Bundestagsfraktion nicht gehen —, analog dem Grundsatz „Miete gleich Miete" auch etwa Einkommen gleich Einkommen zu setzen ohne Rücksicht auf die Quelle des Einkommens. Sicher wäre das Zweite Wohngeldgesetz leichter zu handhaben, wenn soziale Tatbestände nur insofern berücksichtigt würden, als sie sich auf den Wohnungsbedarf auswirken, z. B. eine Tuberkuloseerkrankung oder eine schwere Körperbehinderung. Dann müßten aber zum Ausgleich für die hier wegfallenden Leistungen wahrscheinlich zahlreiche andere Gesetze geändert und verbessert werden.
    Uns scheint daher der von der Bundesregierung eingeschlagene Weg gangbar zu sein, eine Vereinfachung dadurch zu erreichen, daß durch pauschale Verbesserungen eine Reihe von Einzelregelungen überflüssig werden, daß nicht die gleichen Leute eine Vielzahl von Vergünstigungen erhalten, daß aber gewisse Sondertatbestände und Härtefälle auch weiterhin gesondert berücksichtigt bleiben.
    Herr Geisenhofer, ich glaube, Sie haben auch die Kriegsopfer erwähnt.

    (Abg. Geisenhofer: Die Grundrenten!)

    Soweit ich den Gesetzentwurf verstehe, zählen Grundrenten und die Pflegezulagen nicht zur Dekkung des Lebensunterhalts, und sie sind auch nicht steuerpflichtig. Insofern würden sie auch nach dem neuen Gesetzentwurf beim Einkommen nicht an-



    Frau Meermann
    gerechnet werden. Jedenfalls habe ich das daraus gelesen, und ich möchte auch, daß es so bleibt. Wir werden uns über diese Frage im Ausschuß sicherlich unterhalten können. Ich beschränke meine Aussage aber ausdrücklich auf die Grundrenten und auf die Pflegezulagen für die Schwerstbeschädigten.
    Herr Minister. Lauritzen hat bereits darauf hingewiesen, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Sonderregelung für die Wohnungskosten der in Berufsausbildung oder im Studium Befindlichen ohne eigenes Einkommen vorsieht. Es wäre zwar nicht unmöglich, aber in der Tat schwierig, das in diesem Gesetz zu regeln. Verschiedene Gruppen von jungen in Ausbildung befindlichen Menschen haben uns den Wunsch vorgetragen, im Wohngeldgesetz berücksichtigt zu werden. Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt diesen Wunsch jetzt an dieser Stelle deswegen nicht auf, weil die Bundesregierung beschlossen hat, diese Frage im Ausbildungsförderungsgesetz zu regeln, und weil dort eine Lösung gefunden werden kann, die der besonderen Situation der in Ausbildung Befindlichen, aber auch ihrer Familien besser gerecht wird, als das im Wohngeldgesetz möglich wäre. Wir halten eine solche Regelung aber für dringend, zumal die meisten jungen Menschen, die während ihrer Ausbildung nicht bei ihrer Familie wohnen, im Verhältnis zu ihrem Einkommen außerordentlich hohe Mieten zu zahlen haben. Ich darf daher heute schon ankündigen, daß wir sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten ganz sicher den für das Ausbildungsförderungsgesetz zuständigen Minister bitten werden, uns noch während der Ausschußberatungen zum Wohngeldgesetz über seine Vorstellungen und über den voraussichtlichen Zeitplan zu unterrichten.
    Eine Bemerkung zum Schluß: Die Bundesregierung hat darauf verzichtet, in ihrem Gesetzentwurf eine Ermächtigung zur Änderung der Höchstbeträge für Mieten und Belastungen vorzusehen. Aus Respekt vor dem Gesetzgeber, denke ich, Herr Minister?

    (Abg. Geisenhofer: Zum Nachteil der Mieter!)

    In der Tat hat die Diskussion der letzten Jahre gezeigt, daß die Frage, ob Obergrenzen erhöht werden sollen, eine eminent politische Frage ist, deren Entscheidung sich das Parlament vorbehalten sollte. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion kündigt heute schon an, daß sie die Bestimmungen dieses Gesetzes in regelmäßigen Abständen an der Entwicklung der Einkommen, Mieten und Belastungen messen wird.
    Wir stimmen der Ausschußüberweisung zu.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Wurbs.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung legt den Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes vor. Wir Freien Demokraten begrüßen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung nachdrücklich. Wir weisen den Vorwurf, der hier wiederholt erhoben wurde, zurück, das Gesetz sei zu spät eingebracht worden. Ich glaube, es ist nicht mehr als recht und billig, daß man den Dritten Wohngeldbericht noch abgewartet hat, um die Erfahrungen, die aus dem Wohngeldbericht gezogen wurden, noch mit verwenden zu können. Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs handelt es sich um die erste Lesung; daher werde ich mich auf ein paar kurze Bemerkungen beschränken und hier die Auffassungen der Freien Demokraten darlegen.
    Es ist nicht bestritten, daß das Wohngeldgesetz in der Fassung von 1965 durchaus funktioniert und sich bewährt hat und daß dieses Gesetz eine logische Fortentwicklung des Gesetzes über Wohnungsbeihilfen von 1963 darstellte. Ziel des Wohngeldgesetzes ist es, Wohnungsinhabern und ihren Familien zur Vermeidung sozialer Härten ein Mindestmaß an Wohnraum wirtschaftlich zu sichern. Das Wohngeld soll die Antragsberechtigten finanziell in die Lage versetzen, die Aufwendungen für eine ihrer Familie und ihrem Einkommen angemessene Wohnung zu bestreiten. Es soll besonders dort helfen, wo die Miete oder die Zinsen oder die Darlehensrückzahlung für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung unzumutbar hoch wären.
    Im Laufe der fünf Jahre hat sich jedoch herausgestellt, daß das Gesetz materiell und verfahrensmäßig geändert werden muß, da sich eine Reihe von Unzulänglichkeiten ergeben hat. So wurde u. a. in dem Dritten Wohngeldbericht festgestellt, daß die Handhabung des Gesetzes viel zu schwerfällig sei und daß beispielsweise die Bearbeitung eines Antrages sechs bis acht Wochen dauere. Für die Berechtigten war das Gesetz zu undurchsichtig. Sie konnten selbst nicht berechnen, welche Leistungen ihnen zustanden. Hinzu kam noch der sehr hohe Verwaltungskostenanteil, der sich bei einem Wohngeld von etwa 50 DM auf 36,70 DM belief. Das ist allerdings ein Mittelwert; die Werte sind in den Ländern unterschiedlich. Aber insgesamt zeigt sich doch eine erschreckende Relation. Vor allem bestand aber die Notwendigkeit, das Gesetz an die sich ändernden Verhältnisse anzupassen.
    Ich erspare mir hier weitere Begründungen, weil diese bereits von dem Herrn Bundesminister vorgetragen worden sind. Ich darf nur die wesentlichsten Punkte kurz aufzählen. 1. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen wurde durchgeführt. 2. Das Verfahren wurde wesentlich vereinfacht. 3. Der Berechtigtenkreis wurde erweitert; erstmals wurden nämlich auch Sozialhilfeempfänger in diesen Kreis miteinbezogen. 4. Die Erhöhung des Freibetrages von 15 auf 20 % wurde vorgenommen.
    Das Gesetz wird nicht allen Forderungen gerecht. Leider konnten wir dem Anliegen der sich in Ausbildung Befindlichen nicht Rechnung tragen, sie mit in den Berechtigtenkreis einzubeziehen. Diese Forderung der Studenten wird durch das Zweite Ausbildungsförderungsgesetz abgedeckt werden müssen. Der Ausschuß muß mit dem zuständigen Ministerium für Familie, Jugend und Gesundheit verhandeln, um hier fühlbare Entlastung zu bringen.
    Bei dem Hearing im Ausschuß wurde seinerzeit vom Ministerium angekündigt, die Mittel für den



    Wurbs
    Bau von Studentenwohnheimen sollten wesentlich erhöht werden, um auch hier eine fühlbare Entlastung zu bringen. Es ist erfreulich, daß im Haushaltsjahr 1971 für diese Vorhaben 32 Millionen DM — im Jahre 1970 waren es nur 12 Millionen DM — angesetzt worden sind.
    Ein weiterer Punkt, der im Gesetz noch nicht hinlänglich geklärt worden ist, betrifft die Soldaten der Bundeswehr. In dieser Hinsicht ist nur ein teilweises Einvernehmen erzielt worden. Ich glaube, wir sollten uns diesen Problemen im Ausschuß noch einmal zuwenden und versuchen, zu einer befriedigenden Lösung zu kommen.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns alle hier in diesem Hause klar darüber, daß das Gesetz einer generellen Überarbeitung bedurfte und daß eine Verabschiedung unabhängig von der konjunkturellen Situation zu erfolgen hat. Vor allem wohnungspolitische und soziale Gesichtspunkte spielen ja bei der Beratung bzw. bei der Verabschiedung des Gesetzes eine besondere Rolle. Es ist unbestritten, daß auf Grund der Erhöhungen der Leistungen nach dem Wohngeldgesetz entsprechende Konsumsteigerungen eintreten, und daß damit eine Konjunkturbelebung herbeigeführt wird. Das darf uns aber nicht daran hindern, das Gesetz zügig zu beraten und zu verabschieden.
    Darüber hinaus stellt das Wohngeldgesetz ein wichtiges Instrument der Wohnungspolitik dar, und gerade angesichts der heutigen Preisentwicklung kommt diesem Gesetz eine besondere Bedeutung zu. Es kann wesentlich zur Entspannung der gesamten Mietsituation beitragen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Ich bitte den Herrn Bundesminister und die Bundesregierung, einmal zu prüfen, ob nicht künftig einer subjektbezogenen Förderung, d. h. einer Förderung durch Wohngeld, der Vorrang gegenüber einer objektbezogenen Förderung durch Baudarlehen gegeben werden sollte. Die Kommission hatte damals schon vorgeschlagen, Wohngeld an die Stelle der Objektförderung treten zu lassen. Damals wurden im zweiten Wohngeldbericht dagegen noch sehr starke Einwendungen erhoben, während im Dritten Wohngeldbericht der Subjektförderung, also der Förderung durch Wohngeld, eine wesentlich höhere Bedeutung beigemessen wurde.
    Es erscheint mir ferner wichtig, die Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken, um erstens klarzustellen, daß jeder Bürger bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Wohngeld hat und daß die Gewährung von Wohngeld zweitens keinen Akt der Wohlfahrt darstellt.
    Meine Damen und Herren, in den Ausschußberatungen werden wir noch Gelegenheit haben, Einwände und Vorschläge der verschiedenen Stellen und Seiten zu prüfen. Meines Erachtens muß vor allem aber noch die Frage eingehend geprüft werden, ob die Obergrenze des Wohngeldes einer Erhöhung bedarf. Ob die derzeitige Obergrenze noch den gegebenen Verhältnissen gerecht wird, ist sehr fraglich. Wir werden im Ausschuß hierüber noch zu befinden haben. Die FDP-Fraktion stimmt dem Überweisungsvorschlag zu.

    (Beifall.)