Rede:
ID0606430400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 71
    1. —: 4
    2. des: 4
    3. der: 4
    4. den: 3
    5. zur: 3
    6. das: 2
    7. Erste: 2
    8. Beratung: 2
    9. von: 2
    10. eingebrachten: 2
    11. Entwurfs: 2
    12. eines: 2
    13. Gesetzes: 2
    14. Änderung: 2
    15. Bundeskindergeldgesetzes—: 2
    16. Drucksache: 2
    17. Wortmeldungen: 1
    18. liegen: 1
    19. nicht: 1
    20. mehr: 1
    21. vor.: 1
    22. Ich: 1
    23. schließe: 1
    24. die: 1
    25. Beratung.Der: 1
    26. Ältestenrat: 1
    27. empfiehlt: 1
    28. Überweisung: 1
    29. an: 1
    30. Rechtsausschuß.: 1
    31. Wer: 1
    32. diesem: 1
    33. Überweisungsvorschlag: 1
    34. zustimmen: 1
    35. will,: 1
    36. bitte: 1
    37. ich: 1
    38. um: 1
    39. Handzeichen.: 1
    40. Gegenprobe!: 1
    41. Enthaltungen?: 1
    42. Es: 1
    43. ist: 1
    44. so: 1
    45. beschlossen.Wir: 1
    46. kommen: 1
    47. jetzt: 1
    48. zum: 1
    49. Tagesordnungspunkt: 1
    50. 20:a): 1
    51. Fraktion: 1
    52. CDU/: 1
    53. CSU: 1
    54. VI/903: 1
    55. —b): 1
    56. Bundesregierung: 1
    57. Zweiten: 1
    58. und: 1
    59. Ergänzung: 1
    60. VI/939: 1
    61. —Wird: 1
    62. Wort: 1
    63. Begründung: 1
    64. begehrt?: 1
    65. Für: 1
    66. Entwurf: 1
    67. CDU/CSU: 1
    68. Herr: 1
    69. Abgeordneter: 1
    70. Köster,: 1
    71. bitte.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lemmer . . . . . 3520 B Eintritt der Abg. Schmitz (Berlin), Brück (Köln) und Gallus in den Bundestag — Verzicht der Abg. Köppler und Dr. Dahrendorf auf die Mitgliedschaft . . . . 3501 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Preiß, Cramer, Müller (Berlin), Dr. Becker (Mönchengladbach), Schlee, Dr. Burgbacher und Dr. Schröder (Düsseldorf) 3501 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3501 C Änderung der Überweisung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Ausprägung von Olympiamünzen 3501 D Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1969 an den Haushaltsausschuß . . . .. . . . . . . . . 3502 A Amtliche Mitteilungen 3502 A Fragestunde (Drucksache W1138) Frage des Abg. Dr. Haack: Kommunale Kontakte mit Städten und Gemeinden in der DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 3507 A, B Dr. Haack (SPD) 3507 B Fragen des Abg. Vogt: Etablierung überhöhter Preise durch Preisempfehlungen — Preisempfehlungsverbote des Bundeskartellamts Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3507 B, C, D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 3507 C Fragen des Abg. Eckerland: Entlassungen im Ruhrbergbau vor dem 31. Oktober 1966 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3507 D, 3508 A Eckerland (SPD) . . . . . . . . 3508 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg); Verbesserung des Umweltschutzes durch Änderung der Gewerbeordnung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3508 B, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 3508B Frage des Abg. Dr. Klepsch: Begriff der Demarkationslinie zur sowjetischen Besatzungszone Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3508 D, 3509 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 3508 D, 3509 A Fragen des Abg. Barche: Unterbewertung der graduierten Ingenieure im öffentlichen Dienst Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3509 B, C, D, 3510 A, C, D, 3511 A Barche (SPD) 3509 C, 3510 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 3509 C, 3510 D Möhring (SPD) . . . 3509 D, 3510 C Becker (Nienberge) (SPD) 3510 D Frage des Abg. Bay: Koordination der wissenschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes des Menschen und seiner Umwelt Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3511 B, C Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . . 3511 C Frage des Abg. Peiter: Waisenrente für Wehr- und Ersatzdienstpflichtige nach Vollendung des 18. Lebensjahres Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3511 D Frage des Abg. Dr. Hauff: Berücksichtigung örtlicher Klimaverhältnisse bei der Gewährung von Schlechtwettergeld im Baugewerbe Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3512 A, B Dr. Hauff (SPD) 3512 B Fragen des Abg. Härzschel: Tödliche Unfälle in Haushalt und Garten — Verstärkung der Unfallverhütungsmaßnahmen im privaten Bereich Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3512 D, 3513 B, C, D, 3514 A, B, 3515 A Härzschel (CDU/CSU) . . 3513 B, 3514 A Burger (CDU/CSU) . . . 3513 D, 3514 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 3513 D von Hassel, Präsident 3514 C, D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 3514 C, D Fragen des Abg. Dr. Beermann: Maßnahmen gegen die Fettleibigkeit der Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3515 B, D, 3516 A von Hassel, Präsident . . 3515 D, 3516 A Dr. Beermann (SPD) . . . . . . 3516 A Fragen des Abg. Dr. Schäfer (Tübingen) : Berichte über die Gefährlichkeit der sog. biologisch aktiven Waschmittel Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 3516B, C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 3516 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Voraussetzungen für die Gewährung der Ausbildungsbeihilfe für Schüler Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 3517 A, B Dr. Enders (SPD) 3517 B Frage des Abg. Dr. Geßner: Meldepflicht für Behinderte Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 3517 C Fragen des Abg. Susset: Sozialhilfeempfänger mit kleinen Sparguthaben — Anpassung der Richtsätze an die Entwicklung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 3517 D, 3518 A Susset (CDU/CSU) 3518 A Fragen des Abg. ,Strohmayr: Schutz der Insassen von Altersheimen vor Übervorteilung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 3518 B, D Strohmayr (SPD) 3518 D Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) : Bau der Bundesautobahn RuhrgebietOstfriesland Leber, Bundesminister 3519 A, B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) : Abwicklung des Luftverkehrs aus Anlaß der Olympischen Spiele in München Leber, Bundesminister 3519 C Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) : Forschungsvorhaben betr. die Konstruktion abgasfreier Motoren Leber, Bundesminister 3520 A Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/1050) 3520 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Ott, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 III Stücklen, Gewandt, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Niegel, Höcherl, von Bockelberg u. Gen.) (Drucksache VI/704) — Erste Beratung — 3520 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Strauß, Dr. Pohle, Engelsberger, Dr. Kreile, Kiechle, Dr. Althammer, Schlee, Weigl u. Gen.) (Drucksache M/366) — Erste Beratung — 3521 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache VI/1098) — Erste Beratung — . . . . . 3521 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation (Drucksache M/943) — Erste Beratung — 3521 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Drucksache M/947) — Erste Beratung — . . . 3521 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie Frisches Fleisch (Drucksache M/984) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3521 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Verzicht auf die in Artikel 14 Abs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige gewährt wurden (Drucksache M/1001) — Erste Beratung — 3521 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Drucksache VI/ 1008) — Erste Beratung — 3521 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/ 1011) — Erste Beratung — 3521 D Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Konvention vom 11. Dezember 1953 über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und zum Zusatzprotokoll vom 3. Juni 1964 (Drucksache VI/1012) — Erste Beratung — 3522 A Entwurf eines Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr (FahrpersGSt) (Drucksache VI/ 1060) — Erste Beratung — 3522 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Bundesrat) (Drucksache VI/1137) — Erste Beratung — 3522 B Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählungsgesetz 1971) (Drucksache VI/1133) — Erste Beratung — . . . 3522 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung (Drucksache VI/1134) — Erste Beratung — 3522 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsklassengesetzes (Drucksache VI/ 1135) — Erste Beratung — 3522 C Große Anfrage betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Rehabilitation) (Abg. Burger, Maucher, Härzschel, Rösing und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksachen M/665, M/896) Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 3522 D Arendt, Bundesminister . 3527 C, 3543 C Glombig (SPD) 3530 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3534 D Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 3536 C Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . 3538 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 3540 A von Thadden (CDU/CSU) . . . . 3542 A Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Krankenversicherungsreform (CDU/CSU) (Drucksache M/726) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz — KVÄG) (Drucksache VI/1130) — Erste Beratung — Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 3544 C Arendt, Bundesminister . . . . . 3547 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 3550 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 3551 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3554 B Vogt (CDU/CSU) 3557 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 Killat-von Coreth (SPD) . . . . 3557 B Windelen (CDU/CSU) 3560 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 3561 C Geiger (SPD) 3564 D Härzschel (CDU/CSU) 3567 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung (Drucksache VI/790) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . 3568 A, 3573 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 3571 A Dr. Weber (Köln) (SPD) 3574 A Kleinert (FDP) . . . . . . . 3576 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/903) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache VI/939) — Erste Beratung — Köster (CDU/CSU) 3577 C Frau Strobel, Bundesminister . . 3580 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 3582 A Hauck (SPD) 3583 B Schmidt (Kempten) (FDP) 3587 C Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/970) — Erste Beratung — Horstmeier (CDU/CSU) 3589 B Arendt, Bundesminister 3590 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3591 B Schonhofen (SPD) 3592 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 3594 D Frau Kalinke (CDU/CSU) 3595 A Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes (Drucksache VI/1116) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 3596 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 3598 D Frau Meermann (SPD) 3602 B Wurbs (FDP) 3606 B Erpenbeck (CDU/CSU) 3607 C Dr. Schachtschabel (SPD) 3608 D Nächste Sitzung 3609 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3611 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt . . . . 3611 C Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes 3611 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Reddemann zu der Mündlichen Frage des Abg. Meister betr. eine Maßnahme gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe der DDR 3612 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Wohlrabe zu der Mündlichen Frage des Abg. Meister betr. eine Intervention der Bundesregierung gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe der DDR 3612 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haase (Kassel) betr. die Geltendmachung von Reparationsforderungen Polens gegenüber der Bundesrepublik 3612 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lampersbach betr. Verluste mittelständischer Unternehmen durch die Aufwertung 3612 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pieroth betr. Witwenrente für geschiedene unterhaltsberechtigte Frauen von Landwirten 3613 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter betr. Unterbindung der Verwendung von Zyklamaten . . . 3613 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Haushaltsmittel zur Anschaffung von Notarzthubschraubern 3613 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Verteilung der nachträglich entsperrten 200 Millionen DM für den Straßenbau . . . . 3614 A 64. Sitzung Bonn, den 16. September 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung In dem Stenographischen Bericht der 60. Sitzung ist auf Seite 3321 D zwischen den Namen „Spillecke" und „Frau Strobel" der Name „Staak (Hamburg)" einzutragen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 18. 9. Adams* 18. 9. Dr. Aigner * 18. 9. Dr. Artzinger * 18. 9. Behrendt * 18. 9. Dr. Burgbacher * 18. 9. Damm 16. 9. van Delden 16. 9. Dr. Dittrich * 18. 9. Dröscher * 18. 9. Faller* 18. 9. Fellermaier * 18. 9. Flämig* 18. 9. Dr. Furler * 18. 9. Geldner 17. 9. Gerlach (Emsland) * 18. 9. Dr. Götz 20. 9. Graaff 18. 9. Haage (München) * 18. 9. Dr. Hein * 18. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 9. Kater 16. 9. Klinker * 18. 9. Dr. Koch * 18. 9. Kriedemann " 18. 9. Lange* 18. 9. Langebeck 18. 9. Lautenschlager * 18. 9. Dr. Löhr * 18. 9. Lücker (München) * 18. 9. Meister * 18. 9. Memmel * 18. 9. Müller (Aachen-Land) * 18. 9. Müller (Remscheid) 17. 9. Frau Dr. Orth * 18. 9. Petersen 16. 9. Pieroth 16. 9. Richarts * 18. 9. Riedel (Frankfurt) " 16. 9. Dr. Ritgen 19. 9. Dr. Rutschke * 18. 9. Schneider (Königswinter) 16. 9. Schwabe * 18. 9. Dr. Schwörer * 18. 9. Seefeld * 18. 9. Springorum* 18. 9. Dr. Starke (Franken) * 18. 9. Strohmayr 16. 9. Unertl 18. 9. Werner * 18. 9. Wischnewski 16. 9. Wolfram* 18. 9. Wrede 18. 9. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete( beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 25. 9. Gewandt 23. 9. Heyen 18. 12. Horn 29. 9. Dr. Slotta 15. 10. Dr. Tamblé 30. 10. Westphal 26. 9. Wilhelm 30. 10. Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt *) Der Bundesrat hat sich bei seiner Stellungnahme im ersten Durchgang dafür ausgesprochen, daß Doppelregelungen im BGB und im JWG beseitigt werden sollten. Der Bundestag hat bei der Verabschiedung des Gesetzes diesem Anliegen nicht Rechnung getragen. Der Bundesrat sieht im gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der Eilbedürftigkeit des Gesetzes, das am 1. Juli 1970 in Kraft treten muß, davon ab, diese Frage durch Anrufung des Vermittlungsausschusses weiter zu verfolgen. Der Bundesrat bittet jedoch die Bundesregierung, bei der Neufassung des Jugendhilferechts dafür besorgt zu sein, daß Doppelregelungen im BGB und im JWG vermieden werden. Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes **) Der Bundesrat begrüßt das Gesetz. Er bedauert jedoch, daß keine Vorschriften über die steuerliche Behandlung der zur Zeit wesentlichsten und vordringlichsten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur vorliegen. Er bittet deshalb die Bundesregierung, baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Vordringlich sind nach der Auffassung des Bundesrates vor allem folgende Regelungen: a) Kooperationen landwirtschaftlicher Erzeuger sollten steuerlich nicht durch eine Doppelbelastung mit Einkommen- und Körperschaftsteuer bei den Ertragsteuern, durch eine doppelte Belastung bei *) Siehe 62. Sitzung, Seite 3443 C, Zeile 15 **) Siehe 62. Sitzung, Seite 3443 C, Zeile 17 3612 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 der Vermögensteuer und durch eine zusätzliche Belastung mit Gewerbesteuer benachteiligt werden. b) Die steuerliche Erfassung der Veräußerungsgewinne bei der Aufgabe landwirtschaftlicher Kleinbetriebe verzögert die sozialökonomische Umstrukturierung in der Landwirtschaft. Eine zeitlich befristete gesetzliche Regelung. sollte einen Steuerfreibetrag für alle die Fälle vorsehen, in denen die zuständige Behörde bestätigt, daß die Veräußerung der Verbesserung der Agrarstruktur dient. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. Juli 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Reddemann zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Meister *) . Durch das BdF-Schreiben vom 8. Mai 1970 ist im Benehmen mit den Finanzministern (Finanzsenatoren) der Länder angeordnet worden, daß für die Lieferungen und sonstigen Leistungen in das Gebiet der DDR eine Umsatzsteuer von 6 v. H. bzw. 3 v. H. (bisher 0 v. H.) erhoben wird und daß für die Lieferungen und sonstigen Leistungen aus dem Gebiet der DDR ein erhöhter Umsatzsteuer-Kürzungsbetrag von 11 v. H. bzw. 5,5 v. H. (bisher 4 v. H. bzw. 2 v. H.) gewährt wird. Durch diese Maßnahmen soll einerseits ein Anreiz zur Steigerung der Warenbezüge und Dienstleistungen aus der DDR gegeben und andererseits ein Dämpfungseffekt bei den Lieferungen in die DDR erzielt werden. Bekanntlich ist in letzter Zeit im innerdeutschen Handel ein Ungleichgewicht dadurch entstanden, daß die Lieferungen der Bundesrepublik Deutschland konstant die Gegenlieferungen der DDR überstiegen haben. Die Ursache hierfür liegt nicht zuletzt auch in den Nebenwirkungen der DM-Aufwertung. Die Bundesregierung sieht bei dieser Sachlage eine Änderung der Umsatzsteuerregelung nicht als geeignete Handhabe für Gegenmaßnahmen an. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. Juli 1970 ,auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Wohlrabe zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Meister **). Gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe hat der Bundesfinanzminister in seinem an den DDR-Finanzminister gerichteten Schreiben vom *) Siehe 55. Sitzung, Seite 2826 B **) Siehe 55. Sitzung, Seite 2826 C 11. Mai 1970 Einspruch erhoben. Der Bundesfinanzminister hat darauf hingewiesen, daß die auf die Fahrzeuge aus der Bundesrepublik beschränkte Erhebung der Steuerausgleichsabgabe eine Diskriminierung darstellt und kein Beitrag zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland ist. Er hat vorgeschlagen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die fiskalische Maßnahmen aller Art im Interesse der Verkehrsteilnehmer entbehrlich machen, und darüber in Verhandlungen einzutreten. Die Bundesregierung bedauert es sehr, daß es über die Modalitäten des Berlin-Verkehrs, insbesondere über die Erhebung von Gebühren und Abgaben, bisher keine vertraglichen Abmachungen gibt. Sie ist bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, damit vertragliche Regelungen erreicht werden, die auch den Beförderungsverkehr über das Gebiet der DDR umfassen. Diesem Ziel dient das vorbezeichnete Schreiben an den DDR-Finanzminister. Im übrigen darf ich bemerken, daß die Bundesregierung den innerdeutschen Handel nicht als geeignetes Mittel für Gegenmaßnahmen ansieht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 11. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haase (Kassel) (Drucksache VI/809 Frage A 99) : Ist eine vom Münchener Merkur in seiner Ausgabe vorn 6. Mai 1970 verbreitete Meldung zutreffend, wonach im Rahmen der deutsch-polnischen Gespräche die Geltendmachung von Reparations- oder Wiedergutmachungsforderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von polnischer Seite angekündigt worden ist? Die von Ihnen zitierte Pressemeldung trifft nicht zu. Die polnische Seite hat im Rahmen der deutschpolnischen Gespräche bisher Reparations- oder Wiedergutmachungsleistungen weder gefordert noch angekündigt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die polnische Regierung am 24. August 1953 eine Erklärung abgegeben hat, mit der sie in einer auf ganz Deutschland bezogenen Formulierung vom 1. Januar 1954 an auf die weitere Zahlung von Reparationen verzichtet. Den Wortlaut dieser Erklärung habe ich Ihnen mit gleicher Post übersandt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 3613 des Abgeordneten Lampersbach (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz ihrer ausdrücklichen Zusicherung, durch die Aufwertung der Deutschen Mark würden keine Nachteile entstehen, eine Reihe mittelständischer Unternehmen Verluste in Kauf nehmen mußten, da ihnen keine Ausgleichszahlungen gewährt worden sind? Ist sie bereit, diese Nachteile auszugleichen? Die Bundesregierung hat am 24. Oktober 1969 erklärt, daß die Aufwertung der D-Mark Auswirkungen auf strukturschwache Industriezweige und Dienstleistungsbereiche haben könne. Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung seien deshalb beauftragt,. diese Auswirkungen im Laufe des kommenden Anpassungsprozesses ständig zu überprüfen. Diese Überprüfung findet im Rahmen der laufenden ministeriellen Arbeit statt. Bisher sind keine unzumutbaren Belastungen bekannt geworden, die tatsächlich auf die Aufwertung der DM zurückzuführen wären und denen im gesamtwirtschaftlichen Interesse entgegengewirkt werden müßte. Abgesehen von dem Sonderfall Landwirtschaft sieht die Bundesregierung keinen Anlaß für Ausgleichszahlungen. Davon unabhängig führt die Bundesregierung ihre vielfältigen strukturpolitischen Maßnahmen fort, um benachteiligten Bereichen der Volkswirtschaft eine reelle Chance zu geben, auch im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/1138 Fragen A 34 und 35) : Ist dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bekannt, daß en dem „Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte" i. d. F. vom 3. Juli 1961 (BGBl. I S. 845) keine Regelung enthalten ist, die unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehefrauen im Falle des Todes des Unterhaltspflichtigen eine Witwenrente gewährt, daß aber eine solche Regelung in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes (BGBl. I S. 1063/1957) in § 3 Abs. 2 enthalten war und die Wegfallsgründe heute nicht mehr zutreffen? Ist der Bundesminister bereit, dafür Sorge zu tragen, daß auch geschiedenen unterhaltsberechtigten Frauen von Landwirten eine Witwenrente gewährt wird, so wie das in der sonstigen Sozialversicherung der Fall ist (I§ 1265, 592 RVO)? Es ist richtig, daß in der ersten Fassung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) aus dem Jahre 1957 eine Verweisung auf die Vorschriften der Rentenversicherung über eine Rentengewährung an frühere Ehegatten vorhanden war. Diese Verweisung ist bei der Novellierung .des Gesetzes im Jahre 1961 gestrichen worden, da sie seinerzeit u. a. wegen der niedrigen Höhe des Altersgeldes der damaligen Bundesregierung nicht in das System der Altershilfe .für Landwirte zu passen schien. Die Bundesregierung arbeitet zur Zeit im Rahmen einer Änderung des Ehescheidungsrechts auch an Neuregelungen für das Unterhaltsrecht nach einer Ehescheidung. In diesem Zusammenhang werden die entsprechenden Vorschriften der Sozialversicherung und auch des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte überprüft werden. Die entsprechenden Untersuchungen sind bereits, wie Sie sicherlich auch aus den öffentlichen Erörterungen wissen, im Gange. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 15. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/ 1138 Frage A 41): Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Volksgesundheit die Verwendung von Cyclamaten zu unterbinden? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit läßt zur Zeit bei der FDA (Food and Drug Administration des amerikanischen Gesundheitsministeriums) in Washington klären, ob und inwieweit neue wissenschaftliche Erkenntnisse die amerikanische Behörde dazu veranlaßt haben, ab 1. September 1970 in den USA ein völliges Verbot für Cyclamat auszusprechen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Cyclamatfrage in der Bundesrepublik stets mit besonderer Sorgfalt geprüft worden ist und daß die Verwendung von Cyclamaten von vornherein erheblichen Beschränkungen unterworfen war. Im Anschluß an das Bekanntwerden neuer amerikanischer Versuchsergebnisse im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nach eingehender Beratung mit führenden Krebsforschern, Toxikologen und Diabetologen ferner mit Erfolg auf den Abschluß einer Vereinbarung hingewirkt, in der sich die cyclamatherstellende und -verarbeitende Industrie mit zusätzlichen Einschränkungen einverstanden erklärte. Dies gilt insbesondere für eine engere Abgrenzung der Personengruppen, denen man allein den Verzehr von Cyclamat aus medizinischen Gründen zugestehen will. Diese Vereinbarung soll nun im wesentlichen in eine Rechtsverordnung überführt werden. Die Bundesregierung wird, sofern neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung von Cyclamaten dies im Interesse der Volksgesundheit erfordern, die Verwendung von Cyclamaten weiter einschränken oder ganz verbieten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 52 und 53) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Feststellungen zu ziehen, daß bereits durch den Einsatz eines zusätzlichen Notarzthubschraubers mit Kosten von etwa einer Million 30 Verkehrstote rechtzeitig gerettet werden könnten? Ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Haushaltsmittel zur Anschaffung von Notarzthubschraubern zur Verfügung zu 3614 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 stellen, um damit die Automobilverbände und die Industrie in die Lage zu versetzen, eine größere Anzahl solcher Notarzthubschrauber sobald als möglich zur Verkehrssicherheit zum Einsatz zu bringen? Die Bundesregierung kann auf dem Gebiet des Unfallrettungswesens im Straßenverkehr nur ergänzend und koordinierend wirken, da diese Aufgabe nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder fällt. Die Feststellung, auf die sich die Anfrage bezieht, beruht auf Schätzungen, gegen die von Sachverständigen Bedenken erhoben werden. Ich habe daher die Bundesanstalt für Straßenwesen mit einer Überprüfung der fraglichen Feststellung beauftragt. Da die Zuständigkeit des Bundes für den Unfallrettungsdienst nicht gegeben ist, stehen der Bundesregierung Haushaltsmittel zur Anschaffung einer Flotte von 50 Rettungshubschraubern nicht zur Verfügung. In Fortführung der bisherigen Modellversuche mit angemieteten Hubschraubern wird in Kürze der erste echte Rettungshubschrauber der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb genommen werden. Zu seiner Beschaffung hat der Bundesminister für Verkehr einen namhaften Zuschuß geleistet. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/1138 Fragen A 54 und 55) : An welche Länder sind die im Haushaltsausschuß für den Etat des Verkehrsministers (Straßenbau) auf Antrag des Abgeordneten Leicht nachträglich entsperrten 200 Millionen DM verteilt worden? Wie ist sichergestellt, daß diese Mittel entsprechend der im Haushaltsausschuß beschlossenen Auflage nur für Baumaßnahmen in strukturschwachen Gebieten verwandt werden? Der entsprechende Betrag von 200 Millionen DM wurde wie folgt verteilt: in Millionen DM Land Bundesstraßen BundesautobahnNeubau zusammen und Betriebsstrecken der BAB 1 2 I 3 4 BadenWürttemberg 10,0 — 10,0 Bayern 40,0 10,0 50,0 Hessen 25,0 5,0 30,0 Niedersachsen 15,0 10,0 25,0 NordrheinWestfalen 15,0 20,0 35,0 Rheinland-Pfalz 20,0 10,0 30,0 Saarland 5,0 — 5,0 Schleswig-Holstein 10,0 5,0 15,0 zusammen 140,0 60,0 200,0 Die vorstehende Bemessung orientierte sich am Flächenanteil strukturschwacher Gebiete des jeweiligen Landes. Hierunter sind insbesondere das Zonenrandgebiet, aber auch die Bundesausbau-gebiete sowie Räume der regionalen Aktionsprogramme zu verstehen. Der Anteil Bayerns mit 50 Millionen DM = 25 % des Gesamtbetrages wurde hiervon abweichend mit der Maßgabe festgelegt, daß ein Teilbetrag von rd. 20 Millionen DM zugunsten vordringlicher Bauobjekte des Olympia-Programms im Raume München zu verwenden sind. Die beteiligten obersten Straßenbaubehörden der Länder haben mit Schreiben vom 20. Juli 1970 (StB 1/Z 5 — Fha [1970] — 1028 Vmz 70) eine Liste erhalten, die alle Maßnahmen enthält, die mit dem aus der Haushaltssperre für strukturschwache Gebiete freigegebenen Betrag von 200 Millionen DM zu bedienen sind. Damit ist sichergestellt, daß — mit Ausnahme der 20 Millionen DM für die Olympiamaßnahmen im Raume München — der ausgewiesene Betrag den strukturschwachen Gebieten zugute kommt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In die Nürnberger Wahlkampfplattform haben wir Freien Demokraten ausdrücklich eine Ziffer betreffend Beschleunigung des Zivilprozesses aufgenommen, weil uns dieses Thema tatsächlich von außerordentlich großer Bedeutung zu sein scheint, was auch hier einmütig betont worden ist. Deshalb danken wir dem Herrn Bundesjustizminister ganz besonders, daß schon so kurze Zeit nach der Bildung dieser Koalitionsregierung dieser Entwurf vorgelegt werden konnte, was bei dem Umfang auch des jetzt vorliegenden Entwurfs durchaus nicht als Selbstverständlichkeit betrachtet werden darf.
    Wir begrüßen ausdrücklich eine Fülle von einzelnen Veränderungen, die im Laufe der Jahre überständig geworden sind und die sicherlich, jede auf ihre Art, nicht nur zur Beschleunigung des Verfahrens, sondern auch zu billigeren Ergebnissen oder, was mit Recht als wichtig herausgestellt worden ist, zu rascheren Erfolgen im Wege der Zwangsvollstreckung führen sollen. Diese Dinge können hier vor dem Hause nicht in aller Breite erörtert werden. Das ist nicht Sinn dieser Lesung.
    Deshalb fassen Sie es nicht falsch auf, wenn ich sofort zu dem Punkt komme, der in der öffentlichen Diskussion, jedenfalls in der öffentlichen Fachdiskussion, breiteste Aufmerksamkeit gefunden hat, dem Nachschiebeverbot in der ersten und dem Neuerungsverbot in der zweiten Instanz. Insofern glaube ich allerdings — das ist auch von Herrn



    Kleinert
    Weber hier eben schon angedeutet worden —, daß der Ausschuß bei seinen Beratungen an dem Material, das hier zusammengekommen ist, nicht wird vorbeigehen können. Ich kann Herrn Hauser nicht zustimmen, wenn er vorhin gesagt hat, es käme in erster Linie auf die materielle Gerechtigkeit in jedem Falle und um des Prinzips willen an — vielleicht sage ich es jetzt noch etwas spitzer formuliert, als Sie es getan haben —

    (Abg. Hauser [Sasbach] : Es ist zu spitz!)

    und danach, aber doch mit Abstand, auf die Beschleunigung. Da existiert doch der alte Spruch, daß spätes Recht halbes Recht ist. Ich glaube, dieser Spruch untertreibt noch wesentlich; denn in einer Vielzahl von Fällen haben wir das Ergebnis, daß ein wunderbar richtiges Urteil nicht mehr vollstreckt werden kann, weil der Schuldner inzwischen absolut vermögenslos geworden ist.
    Deshalb, so meine ich, muß es die Aufgabe aller hier Beteiligten sein, zwischen der Forderung nach der Beschleunigung, die meiner Meinung nach aus den eben genannten Gründen als mit der Forderung nach materieller Gerechtigkeit gleichgewichtig. betrachtet werden muß, und dieser zweiten Forderung zu einem ausgewogenen Ergebnis zu kommen. Außerdem ist doch die Gefahr nicht völlig auszuschließen — das wird genauerer Betrachtung bedürfen , daß wir in die unangenehme Lage kommen, die materielle Gerechtigkeit zwar etwas niedriger zu hängen — in einigen Fällen zu riskieren, daß sie in Gefahr ist, etwas mehr zu kurz zu kommen als bisher —, daß wir dann aber den davon erhofften Zeitgewinn, die Beschleunigung, gar nicht erreichen; dann tritt nämlich an Stelle des schwierigen Suchens nach der materiellen Gerechtigkeit bei der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung eine erbitterte und unter Umständen genauso langwierige Auseinandersetzung darüber, ob nun aus formalen Gründen das verspätete oder angeblich verspätete Vorbringen oder das neue Vorbringen in der Berufungsinstanz zugelassen werden kann oder nicht. Ich sehe die Gefahr dieses Formalismus, der uns dann
    — wie das hier schon angesprochen worden ist — selbstverständlich auch in der Öffentlichkeit sehr negativ vermerkt werden wird, in dieser Regelung mit beschlossen.
    Ich glaube deshalb, das wesentliche Ergebnis
    — auch in diesem zunächst noch sehr umstrittenen Punkt — ist, daß durch die Vorlage des Entwurfs, durch seine Bekanntgabe vor den wesentlichen, besonders interessierten Körperschaften und die daraufhin einsetzende öffentliche — jedenfalls fachöffentliche — Diskussion der Rechtsausschuß eine sehr gute Basis für seinen Versuch hat, im Sinne dessen, was hier in der Zielvorstellung im wesentlichen von allen gleich dargestellt worden ist, schließlich zu dem Ergebnis zu kommen, das wir alle wollen. Schon deshalb — aber nicht nur deshalb, sondern auch, wie ich eingangs sagte, wegen einer Fülle weiterer Regelungen, die im wesentlichen unstreitig sein dürften — kommt diesem Gesetzentwurf durch die Tatsache seiner Vorlage an sich besondere Bedeutung zu. Ich glaube, daß wir alle bemüht sein werden, mit Hilfe dieses Entwurfs zu
    einer alle Seiten befriedigenden Regelung, soweit es im ersten Ansatz möglich ist, zu kommen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt Überweisung an den Rechtsausschuß. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 20:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
— Drucksache VI/903 —
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes
— Drucksache VI/939 —
Wird das Wort zur Begründung begehrt? — Für den Entwurf der CDU/CSU Herr Abgeordneter Köster, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gottfried Köster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Strobel, hat vor kurzem im „Vorwärts" einen Artikel veröffentlicht, der manchen guten Satz enthält, auch wenn sich die Regierung in ihrem eigenen Vorschlag für die Novellierung des Kindergeldgesetzes nicht danach richten will. Der Artikel ist im Grunde erfreulich, weil sich seine Grundsätze und Absichtserklärungen hervorragend zur Begründung unseres eigenen Gesetzentwurfs zur Novellierung des Kindergeldgesetzes anbieten.
    Darüber hinaus hat das in uns die Hoffnung wachsen lassen, daß es bezüglich der Familienpolitik hier im Bundestag zu gleichen Zielprojektionen kommen kann. Meinungen wie „Familienpolitik ist nur als Politik für alle Familien zu verstehen" oder „Richtige Familienpolitik muß vorrangig vom Kind her gedacht und konzipiert werden" stimmen wir zu. Auch ich empfinde das Wort „Familienlastenausgleich" heute als einseitig, als eine familienpolitische Sackgasse. Der Begriff „Familienbeitrag" für alle Leistungen, die im Hinblick auf die Kinder geleistet werden, ist besser, weil er nüchterner ist. Selbstverständlich muß das Kindergeld an den Kosten orientiert sein, die durch die Kinder entstehen. Eine große Reform in der Familienpolitik in der Bundesrepublik braucht diese und weitere gemeinsame Grundsätze und Ziele, um überhaupt eine Chance zu haben, durchgeführt zu werden. An unserem Willen zur Zusammenarbeit soll es nicht fehlen.
    Sie nennen Ihre Familienpolitik rational und setzen sie von sogenannten romantischen und revolutionären Modellen ab. Wenn Sie das Wort „romantisch" gewählt haben sollten, Frau Minister, weil Sie insgeheim unterstellen, die CDU/CSU vertrete



    Köster
    solche Meinungen, möchte ich das an dieser Stelle ganz entschieden als falsch zurückweisen.

    (Abg. Dr. Becker [Mönchengladbach] : Sehr gut!)

    Familienpolitik, wie wir sie verstehen, ist auf das Kind hin gerichtet, wie die Familie selbst. Jedes Kind hat einen unbestreitbaren Anspruch an seine Eltern auf Entfaltung seiner eigenen Entwicklungsmöglichkeit. Wenn seine Eltern ihm diese Hilfen zur Wahrnehmung seiner Lebenschancen nicht bieten können oder wollen, richtet sich dieser Anspruch subsidiär an die Gesellschaft. Das Grundrecht auf Wahrung seiner ureigensten Lebenschancen hat das einzelne Kind unabhängig von seiner Geschwisterzahl und der finanziellen oder gesellschaftlichen Situation seiner Eltern. Weil aber die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder wie unsere eigene Umwelt einem stetigen Wandel unterworfen sind, kann man keine Familienpolitik für die Ewigkeit entwerfen. Das steht auch heute hier nicht zur Debatte.
    Mit dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Novellierung des Kindergeldgesetzes, der heute dem Bundestag vorliegt, wird das konkret beantragt, was der Minister für Jugend, Familie und Gesundheit fordern müßte, wenn es ihm mit der Chancengleichheit der Kinder ernst wäre.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Schon in seiner Entschließung vom 28. März 1969 forderte der Bundestag dringend vor einer umfassenden Reform des Familienlastenausgleichs als Sofortmaßnahme eine Anpassung der Leistungen für kinderreiche Familien schon an die damalige wirtschaftliche Entwicklung. Die CDU/CSU-Fraktion hat diese Anpassung in sachlich genauer Auslegung des Entschließungsantrags am 25. November 1969 beantragt, indem sie eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 DM für das dritte und jedes weitere Kind forderte. Nach Einbringung dieses Antrags hat die CDU/CSU in Anerkennung ihrer Mitverantwortung für die Gesamtsituation unserer Wirtschaft angeboten, ausgabewirksame Anträge nur im Rahmen des Haushalts 1970 einzubringen und zu beraten. Hätten wir damals gewußt, wie rapide die Lebenshaltungskosten gerade für Familien mit mehreren Kindern steigen würden, ich glaube, die Erhöhung des Kindergeldes wäre unsererseits ebenfalls in die Ausnahmen miteinbezogen worden.
    Ich meine, bei der jetzigen Situation müßte auch die Regierung davon ausgehen, daß eine neue Situation vorliegt. Zwar hat die Regierung gesagt, auf gar keinen Fall würden die Lebenshaltungskosten um mehr als 4 % steigen. Nach den neuesten Informationen haben wir heute für den August dieses Jahres eine Steigerungsrate von 4,1 %.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Familien mit drei und mehr Kindern zahlen im Durchschnitt noch mehr als diese 4,1 %.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Wenn die Preise für die Lebenshaltungskosten fortlaufen, kann nur ein Heuchler sagen, daß eine Erhöhung des Familienbeitrags zur Deckung der Mehrkosten für das Lebensnotwendige ein Konsumstoß sei, der nicht in die Konjunkturlandschaft passe.
    Wir leben in einer Zeit, in der in Freiheit verantwortete Elternschaft im Positiven und natürlich auch im Negativen größere Chancen einer Verwirklichung hat als früher. Daher können die Entscheidungen der Eltern heute eher als echtes Zeichen dafür gewertet werden, ob die Gesellschaft die Familie wirtschaftlich und pädagogisch ungebührlich belastet oder nicht.
    Wenn es stimmt, daß ein Geburtenüberschuß von 3 ‰ pro Jahr unseren Bevölkerungsstand gerade noch hält, sind ein Geburtenrückgang seit 1965 um 20 %

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    und der Rückgang des Geburtenüberschusses auf nur 1,3 ‰ für das erste Halbjahr 1970 ein nicht zu übersehendes Alarmzeichen, ein stummer Protest gegen eine den Familien mit Kindern gegenüber ungerechte Gesellschaft.
    Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion über die Verbesserung des Kindergeldes geht einen ersten großen Schritt auf eine Reform der Leistungen des Staates an die Familie zu, die den Namen Reform verdient. Es ist heute nach der Entschließung des Bundestages vom März 1969 und in dieser wirtschaftlichen Situation nicht mehr einzusehen, daß zweite Kinder unterschiedlich behandelt werden je nach dem, ob sie in kinderreichen oder einkommensschwachen oder in anderen Familien groß werden. Es kann keinen gerechten Familienbeitrag geben, der in Zukunft die Zweitkinder noch ungleich behandelt. Daher fordern wir den Fortfall der Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld ab 1. Januar kommenden Jahres.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Eine Erkenntnis, die mindestens ein Jahr noch nicht vorgedrungen ist! Eine ganz neue Erkenntnis!)

    — Diese neue Erkenntnis, Herr Kollege Schellenberg, haben wir längst.
    Demgegenüber ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung völlig unzulänglich, ein fauler Kompromiß,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    ein Kompromiß, der nach zwei Seiten hinkt, der einmal versucht, im Auftrag des Bundestages die Leistungen anzupassen, und zum anderen, ein gerechteres System des Kindergeldes zu schaffen. Hier ein Tropfen Kindergeld, dort die neue Einkommensgrenze mit neuen Härten, von hohen Kosten des Verwaltungsaufwandes ganz zu schweigen. Nur das dritte Kind wird mit einer Kindergelderhöhung von 10 DM monatlich bedacht. In der Bundesrepublik gibt es aber auch heute noch 300 000 zweite Kinder in Zweikinderfamilien, denen auf der Grundlage des geltenden Rechts auch im Jahre 1970 deswegen noch Kindergeld zusteht, weil das Familieneinkommen weniger als 650 DM pro Monat beträgt. Dieses Zweitkindergeld in Höhe von 25 DM monatlich, das diese Familien beziehen, ist seit 1961 nicht mehr erhöht worden.

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : In der Amtszeit des Herrn Heck und der Frau Brauksiepe!)




    Köster
    Die Bundesregierung hat auch dieser Gruppe von wirklich Bedürftigen einfach nicht helfen wollen; Sie tun es auch heute noch nicht.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schellenberg.)

    — Wer weiß, Herr Professor, vielleicht bringen diese 300 000 zuwenig Wählerstimmen. Mir scheint, die Frage der Gerechtigkeit ist keine Frage der Anzahl, sondern eine Frage der Qualität.

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : Sehr schön! Das sagen Sie mal Ihren Wählern!)

    Kinder unter fünf bis sechs Jahren sind im wesentlichen zur Wahrnehmung ihrer Lebenschancen auf die Hilfe ihrer Eltern angewiesen. Unwiderbringlich gehen diese Chancen verloren, wenn sie nicht in der vorschulischen Lebenszeit genutzt werden. Unbefriedigende Statistiken über die Berufe der Eltern von Studierenden an Hochschulen haben hier ihre Wurzel. Das Sprichwort: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr" hat in seinem Wahrheitsgehalt durch die Ergebnisse neuer Begabungsforschungen eine neue Dimension hinzugewonnen.
    Wenn Herr Dr. Nölling glaubte, uns vor einiger Zeit den Vorwurf machen zu müssen, wir gingen mit den Lebenschancen der Kinder fahrlässig um, wird er sicher mit seinen Freunden bereit sein, Familienpolitik im Hinblick auf das Kind mit Energie und Ausdauer zu betreiben, und dann ebenfalls bereit sein, den Regierungsentwurf einer kritischen Beurteilung zu unterziehen.
    Der Gesetzentwurf der CDU/CSU verliert auch I die Forderung nach Vereinheitlichung der Kindergeldzahlung nicht aus den Augen. Wir haben auch deshalb auf die Anhebung des Kindergeldes für das vierte Kind und die weiteren Kinder nicht verzichtet, weil wenigstens das Kindergeld für diese Kinder eine Höhe erreichen soll, die mit der der Familienzuschläge und Kindergelder im öffentlichen Dienst vergleichbar ist. Angeblich will das ja auch die Frau Minister erreichen.
    Im öffentlichen Dienst ist die Lage zur Zeit so — ich glaube, im Land Nordrhein-Westfalen ist es genauso wie beim Bund —: Das erste Kind erhält 90 DM im Monat, das zweite bis fünfte Kind 97 DM, das sechste und jedes weitere Kind 108 DM an Kindergeld und Ortszuschlägen. Dies sind praktisch Nettobeträge, weil der Zuwachs an Steuerfreibeträgen für jedes Kind das jeweilige Kindergeld und die Steigerung des Ortszuschlages übersteigt. Aber auch im Vergleich zur Höhe von Unterhaltszuschüssen für Kinder nach dem Bundessozialhilfegesetz ist die von uns geforderte Erhöhung des Kindergeldes für das vierte Kind auf 70 DM, für das fünfte und jedes weitere Kind auf 80 DM notwendig, und zwar im strengen Sinne des Wortes. Die Kinderzuschläge zum Familienunterhalt betragen nach den Richtlinien in meinem Wahlkreis mindestens 80 DM monatlich pro Kind und steigen je nach Alter bis zu 144 DM monatlich an. Wenn ein Unterhaltsberechtigter nach dem Bundessozialhilfegesetz für fünf Kinder im entsprechenden Alter einen Zuschlag von über 500 DM und zusätzlich noch den anteiligen Mietzuschuß sowie Zuschüsse für Heizung und Kleidung erhält und sein Nachbar als aktiver Arbeitnehmer für seine fünf Kinder nur 205 DM Kindergeld im Monat bekommt, so kann man diese unterschiedliche Behandlung der Kinder im Gespräch mit den Betroffenen nur als Unrecht an den Kindern der Eltern bezeichnen, die versuchen, den Lebensunterhalt für sie mit ihrer Hände Arbeit zu verdienen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der CDU/CSU-Entwurf bleibt mit der Erhöhung des Kindergeldes um 10 DM pro berechtigtem Kind im Rahmen des Haushaltsansatzes 1970 — Position 681 01 — des Familienministers. Im Haushalt 1970 sind zirka 200 Millionen DM mehr erforderlich, und diese stehen auch zur Verfügung. Zwar hat die Bundesregierung für die Verbesserung des Kindergeldes ab 1. Oktober im ersten Entwurf des Haushaltsplanes nur 95 Millionen DM ausgebracht, doch haben die CDU/CSU-Abgeordneten die Bundesregierung in den Vorbesprechungen zum Haushalt und im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß im Gegensatz zu den Berechnungen des Finanzministers nach ihrer Meinung für die Verbesserung des Kindergeldes im Etat 1970 etwa 200 Millionen DM bereitstehen müßten. Die Vertreter der Bundesregierung haben das zunächst entschieden verneint, bis sie sich von der Richtigkeit unserer Behauptung überzeugen mußten. Trotzdem ist die Bundesregierung offensichtlich nicht bereit, über die 139 Millionen DM hinaus die in diesem Haushaltstitel noch zur Verfügung stehenden zirka 60 Millionen DM für eine weitere Verbesserung des Kindergeldes auszugeben. Dafür haben wir absolut kein Verständnis.
    Wenn das Finanzänderungsgesetz 1970 zur Beratung gekommen wäre, hätten wir deutlich gemacht, daß der vorzeitige Abbau der Ergänzungsabgabe und die Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrages uns keinen Schritt auf dem Wege zu einer gerechten Verteilung von Lebenschancen in unserem Volk weiterbringen. Wir alle wissen, daß eine umfassende Reform des Familienbeitrages zusammen mit einer kommenden Steuerreform verwirklicht werden kann und muß. Diese Reform muß berücksichtigen, daß die Bemessung der materiellen und ideellen Hilfe sich an dem tatsächlichen Bedarf eines Kindes orientieren muß. Grundsätzlich ist dieser Normalbedarf, gestaffelt nach dem Alter, für alle Kinder gleich. Jedenfalls ist er unabhängig von der Geschwisterzahl. Höhere Leistungen für Mehrkinderfamilien sind jedoch so lange noch notwendig, bis die Leistungen des Staates für die Kinder einen angemessenen Prozentsatz des Normbedarfes erreichen.
    Wir müssen die Erziehungskraft der Familie in Zukunft noch mehr stärken und die Gesellschaft auffordern, dafür zu sorgen, daß jedes Kind, das ihr anvertraut ist, seine Lebenschance erhält. Die Familie wird immer unentbehrlich bleiben, weil die tatsächlichen Lebenschancen des Kindes zum größten Teil vor dem schulpflichtigen Alter eröffnet werden oder unwiederbringlich verlorengehen. Versagen Familie und Gesellschaft bei der Bereitstellung von

    Köster
    Hilfen zur Entfaltung der Lebenschancen eines Kindes — in welche Familie hinein es auch geboren sein mag —, so haben wir eine Schlacht auf dem Wege zu einer freieren und gerechteren Gesellschaft verloren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)