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    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lemmer . . . . . 3520 B Eintritt der Abg. Schmitz (Berlin), Brück (Köln) und Gallus in den Bundestag — Verzicht der Abg. Köppler und Dr. Dahrendorf auf die Mitgliedschaft . . . . 3501 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Preiß, Cramer, Müller (Berlin), Dr. Becker (Mönchengladbach), Schlee, Dr. Burgbacher und Dr. Schröder (Düsseldorf) 3501 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3501 C Änderung der Überweisung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Ausprägung von Olympiamünzen 3501 D Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1969 an den Haushaltsausschuß . . . .. . . . . . . . . 3502 A Amtliche Mitteilungen 3502 A Fragestunde (Drucksache W1138) Frage des Abg. Dr. Haack: Kommunale Kontakte mit Städten und Gemeinden in der DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 3507 A, B Dr. Haack (SPD) 3507 B Fragen des Abg. Vogt: Etablierung überhöhter Preise durch Preisempfehlungen — Preisempfehlungsverbote des Bundeskartellamts Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3507 B, C, D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 3507 C Fragen des Abg. Eckerland: Entlassungen im Ruhrbergbau vor dem 31. Oktober 1966 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3507 D, 3508 A Eckerland (SPD) . . . . . . . . 3508 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg); Verbesserung des Umweltschutzes durch Änderung der Gewerbeordnung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3508 B, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 3508B Frage des Abg. Dr. Klepsch: Begriff der Demarkationslinie zur sowjetischen Besatzungszone Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3508 D, 3509 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 3508 D, 3509 A Fragen des Abg. Barche: Unterbewertung der graduierten Ingenieure im öffentlichen Dienst Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3509 B, C, D, 3510 A, C, D, 3511 A Barche (SPD) 3509 C, 3510 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 3509 C, 3510 D Möhring (SPD) . . . 3509 D, 3510 C Becker (Nienberge) (SPD) 3510 D Frage des Abg. Bay: Koordination der wissenschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes des Menschen und seiner Umwelt Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3511 B, C Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . . 3511 C Frage des Abg. Peiter: Waisenrente für Wehr- und Ersatzdienstpflichtige nach Vollendung des 18. Lebensjahres Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3511 D Frage des Abg. Dr. Hauff: Berücksichtigung örtlicher Klimaverhältnisse bei der Gewährung von Schlechtwettergeld im Baugewerbe Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3512 A, B Dr. Hauff (SPD) 3512 B Fragen des Abg. Härzschel: Tödliche Unfälle in Haushalt und Garten — Verstärkung der Unfallverhütungsmaßnahmen im privaten Bereich Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3512 D, 3513 B, C, D, 3514 A, B, 3515 A Härzschel (CDU/CSU) . . 3513 B, 3514 A Burger (CDU/CSU) . . . 3513 D, 3514 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 3513 D von Hassel, Präsident 3514 C, D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 3514 C, D Fragen des Abg. Dr. Beermann: Maßnahmen gegen die Fettleibigkeit der Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3515 B, D, 3516 A von Hassel, Präsident . . 3515 D, 3516 A Dr. Beermann (SPD) . . . . . . 3516 A Fragen des Abg. Dr. Schäfer (Tübingen) : Berichte über die Gefährlichkeit der sog. biologisch aktiven Waschmittel Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 3516B, C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 3516 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Voraussetzungen für die Gewährung der Ausbildungsbeihilfe für Schüler Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 3517 A, B Dr. Enders (SPD) 3517 B Frage des Abg. Dr. Geßner: Meldepflicht für Behinderte Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 3517 C Fragen des Abg. Susset: Sozialhilfeempfänger mit kleinen Sparguthaben — Anpassung der Richtsätze an die Entwicklung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 3517 D, 3518 A Susset (CDU/CSU) 3518 A Fragen des Abg. ,Strohmayr: Schutz der Insassen von Altersheimen vor Übervorteilung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 3518 B, D Strohmayr (SPD) 3518 D Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) : Bau der Bundesautobahn RuhrgebietOstfriesland Leber, Bundesminister 3519 A, B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) : Abwicklung des Luftverkehrs aus Anlaß der Olympischen Spiele in München Leber, Bundesminister 3519 C Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) : Forschungsvorhaben betr. die Konstruktion abgasfreier Motoren Leber, Bundesminister 3520 A Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/1050) 3520 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Ott, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 III Stücklen, Gewandt, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Niegel, Höcherl, von Bockelberg u. Gen.) (Drucksache VI/704) — Erste Beratung — 3520 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Strauß, Dr. Pohle, Engelsberger, Dr. Kreile, Kiechle, Dr. Althammer, Schlee, Weigl u. Gen.) (Drucksache M/366) — Erste Beratung — 3521 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache VI/1098) — Erste Beratung — . . . . . 3521 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation (Drucksache M/943) — Erste Beratung — 3521 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Drucksache M/947) — Erste Beratung — . . . 3521 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie Frisches Fleisch (Drucksache M/984) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3521 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Verzicht auf die in Artikel 14 Abs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige gewährt wurden (Drucksache M/1001) — Erste Beratung — 3521 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Drucksache VI/ 1008) — Erste Beratung — 3521 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/ 1011) — Erste Beratung — 3521 D Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Konvention vom 11. Dezember 1953 über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und zum Zusatzprotokoll vom 3. Juni 1964 (Drucksache VI/1012) — Erste Beratung — 3522 A Entwurf eines Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr (FahrpersGSt) (Drucksache VI/ 1060) — Erste Beratung — 3522 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Bundesrat) (Drucksache VI/1137) — Erste Beratung — 3522 B Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählungsgesetz 1971) (Drucksache VI/1133) — Erste Beratung — . . . 3522 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung (Drucksache VI/1134) — Erste Beratung — 3522 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsklassengesetzes (Drucksache VI/ 1135) — Erste Beratung — 3522 C Große Anfrage betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Rehabilitation) (Abg. Burger, Maucher, Härzschel, Rösing und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksachen M/665, M/896) Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 3522 D Arendt, Bundesminister . 3527 C, 3543 C Glombig (SPD) 3530 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3534 D Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 3536 C Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . 3538 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 3540 A von Thadden (CDU/CSU) . . . . 3542 A Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Krankenversicherungsreform (CDU/CSU) (Drucksache M/726) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz — KVÄG) (Drucksache VI/1130) — Erste Beratung — Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 3544 C Arendt, Bundesminister . . . . . 3547 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 3550 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 3551 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3554 B Vogt (CDU/CSU) 3557 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 Killat-von Coreth (SPD) . . . . 3557 B Windelen (CDU/CSU) 3560 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 3561 C Geiger (SPD) 3564 D Härzschel (CDU/CSU) 3567 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung (Drucksache VI/790) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . 3568 A, 3573 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 3571 A Dr. Weber (Köln) (SPD) 3574 A Kleinert (FDP) . . . . . . . 3576 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/903) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache VI/939) — Erste Beratung — Köster (CDU/CSU) 3577 C Frau Strobel, Bundesminister . . 3580 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 3582 A Hauck (SPD) 3583 B Schmidt (Kempten) (FDP) 3587 C Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/970) — Erste Beratung — Horstmeier (CDU/CSU) 3589 B Arendt, Bundesminister 3590 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3591 B Schonhofen (SPD) 3592 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 3594 D Frau Kalinke (CDU/CSU) 3595 A Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes (Drucksache VI/1116) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 3596 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 3598 D Frau Meermann (SPD) 3602 B Wurbs (FDP) 3606 B Erpenbeck (CDU/CSU) 3607 C Dr. Schachtschabel (SPD) 3608 D Nächste Sitzung 3609 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3611 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt . . . . 3611 C Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes 3611 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Reddemann zu der Mündlichen Frage des Abg. Meister betr. eine Maßnahme gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe der DDR 3612 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Wohlrabe zu der Mündlichen Frage des Abg. Meister betr. eine Intervention der Bundesregierung gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe der DDR 3612 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haase (Kassel) betr. die Geltendmachung von Reparationsforderungen Polens gegenüber der Bundesrepublik 3612 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lampersbach betr. Verluste mittelständischer Unternehmen durch die Aufwertung 3612 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pieroth betr. Witwenrente für geschiedene unterhaltsberechtigte Frauen von Landwirten 3613 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter betr. Unterbindung der Verwendung von Zyklamaten . . . 3613 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Haushaltsmittel zur Anschaffung von Notarzthubschraubern 3613 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Verteilung der nachträglich entsperrten 200 Millionen DM für den Straßenbau . . . . 3614 A 64. Sitzung Bonn, den 16. September 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung In dem Stenographischen Bericht der 60. Sitzung ist auf Seite 3321 D zwischen den Namen „Spillecke" und „Frau Strobel" der Name „Staak (Hamburg)" einzutragen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 18. 9. Adams* 18. 9. Dr. Aigner * 18. 9. Dr. Artzinger * 18. 9. Behrendt * 18. 9. Dr. Burgbacher * 18. 9. Damm 16. 9. van Delden 16. 9. Dr. Dittrich * 18. 9. Dröscher * 18. 9. Faller* 18. 9. Fellermaier * 18. 9. Flämig* 18. 9. Dr. Furler * 18. 9. Geldner 17. 9. Gerlach (Emsland) * 18. 9. Dr. Götz 20. 9. Graaff 18. 9. Haage (München) * 18. 9. Dr. Hein * 18. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 9. Kater 16. 9. Klinker * 18. 9. Dr. Koch * 18. 9. Kriedemann " 18. 9. Lange* 18. 9. Langebeck 18. 9. Lautenschlager * 18. 9. Dr. Löhr * 18. 9. Lücker (München) * 18. 9. Meister * 18. 9. Memmel * 18. 9. Müller (Aachen-Land) * 18. 9. Müller (Remscheid) 17. 9. Frau Dr. Orth * 18. 9. Petersen 16. 9. Pieroth 16. 9. Richarts * 18. 9. Riedel (Frankfurt) " 16. 9. Dr. Ritgen 19. 9. Dr. Rutschke * 18. 9. Schneider (Königswinter) 16. 9. Schwabe * 18. 9. Dr. Schwörer * 18. 9. Seefeld * 18. 9. Springorum* 18. 9. Dr. Starke (Franken) * 18. 9. Strohmayr 16. 9. Unertl 18. 9. Werner * 18. 9. Wischnewski 16. 9. Wolfram* 18. 9. Wrede 18. 9. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete( beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 25. 9. Gewandt 23. 9. Heyen 18. 12. Horn 29. 9. Dr. Slotta 15. 10. Dr. Tamblé 30. 10. Westphal 26. 9. Wilhelm 30. 10. Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt *) Der Bundesrat hat sich bei seiner Stellungnahme im ersten Durchgang dafür ausgesprochen, daß Doppelregelungen im BGB und im JWG beseitigt werden sollten. Der Bundestag hat bei der Verabschiedung des Gesetzes diesem Anliegen nicht Rechnung getragen. Der Bundesrat sieht im gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der Eilbedürftigkeit des Gesetzes, das am 1. Juli 1970 in Kraft treten muß, davon ab, diese Frage durch Anrufung des Vermittlungsausschusses weiter zu verfolgen. Der Bundesrat bittet jedoch die Bundesregierung, bei der Neufassung des Jugendhilferechts dafür besorgt zu sein, daß Doppelregelungen im BGB und im JWG vermieden werden. Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes **) Der Bundesrat begrüßt das Gesetz. Er bedauert jedoch, daß keine Vorschriften über die steuerliche Behandlung der zur Zeit wesentlichsten und vordringlichsten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur vorliegen. Er bittet deshalb die Bundesregierung, baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Vordringlich sind nach der Auffassung des Bundesrates vor allem folgende Regelungen: a) Kooperationen landwirtschaftlicher Erzeuger sollten steuerlich nicht durch eine Doppelbelastung mit Einkommen- und Körperschaftsteuer bei den Ertragsteuern, durch eine doppelte Belastung bei *) Siehe 62. Sitzung, Seite 3443 C, Zeile 15 **) Siehe 62. Sitzung, Seite 3443 C, Zeile 17 3612 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 der Vermögensteuer und durch eine zusätzliche Belastung mit Gewerbesteuer benachteiligt werden. b) Die steuerliche Erfassung der Veräußerungsgewinne bei der Aufgabe landwirtschaftlicher Kleinbetriebe verzögert die sozialökonomische Umstrukturierung in der Landwirtschaft. Eine zeitlich befristete gesetzliche Regelung. sollte einen Steuerfreibetrag für alle die Fälle vorsehen, in denen die zuständige Behörde bestätigt, daß die Veräußerung der Verbesserung der Agrarstruktur dient. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. Juli 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Reddemann zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Meister *) . Durch das BdF-Schreiben vom 8. Mai 1970 ist im Benehmen mit den Finanzministern (Finanzsenatoren) der Länder angeordnet worden, daß für die Lieferungen und sonstigen Leistungen in das Gebiet der DDR eine Umsatzsteuer von 6 v. H. bzw. 3 v. H. (bisher 0 v. H.) erhoben wird und daß für die Lieferungen und sonstigen Leistungen aus dem Gebiet der DDR ein erhöhter Umsatzsteuer-Kürzungsbetrag von 11 v. H. bzw. 5,5 v. H. (bisher 4 v. H. bzw. 2 v. H.) gewährt wird. Durch diese Maßnahmen soll einerseits ein Anreiz zur Steigerung der Warenbezüge und Dienstleistungen aus der DDR gegeben und andererseits ein Dämpfungseffekt bei den Lieferungen in die DDR erzielt werden. Bekanntlich ist in letzter Zeit im innerdeutschen Handel ein Ungleichgewicht dadurch entstanden, daß die Lieferungen der Bundesrepublik Deutschland konstant die Gegenlieferungen der DDR überstiegen haben. Die Ursache hierfür liegt nicht zuletzt auch in den Nebenwirkungen der DM-Aufwertung. Die Bundesregierung sieht bei dieser Sachlage eine Änderung der Umsatzsteuerregelung nicht als geeignete Handhabe für Gegenmaßnahmen an. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. Juli 1970 ,auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Wohlrabe zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Meister **). Gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe hat der Bundesfinanzminister in seinem an den DDR-Finanzminister gerichteten Schreiben vom *) Siehe 55. Sitzung, Seite 2826 B **) Siehe 55. Sitzung, Seite 2826 C 11. Mai 1970 Einspruch erhoben. Der Bundesfinanzminister hat darauf hingewiesen, daß die auf die Fahrzeuge aus der Bundesrepublik beschränkte Erhebung der Steuerausgleichsabgabe eine Diskriminierung darstellt und kein Beitrag zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland ist. Er hat vorgeschlagen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die fiskalische Maßnahmen aller Art im Interesse der Verkehrsteilnehmer entbehrlich machen, und darüber in Verhandlungen einzutreten. Die Bundesregierung bedauert es sehr, daß es über die Modalitäten des Berlin-Verkehrs, insbesondere über die Erhebung von Gebühren und Abgaben, bisher keine vertraglichen Abmachungen gibt. Sie ist bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, damit vertragliche Regelungen erreicht werden, die auch den Beförderungsverkehr über das Gebiet der DDR umfassen. Diesem Ziel dient das vorbezeichnete Schreiben an den DDR-Finanzminister. Im übrigen darf ich bemerken, daß die Bundesregierung den innerdeutschen Handel nicht als geeignetes Mittel für Gegenmaßnahmen ansieht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 11. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haase (Kassel) (Drucksache VI/809 Frage A 99) : Ist eine vom Münchener Merkur in seiner Ausgabe vorn 6. Mai 1970 verbreitete Meldung zutreffend, wonach im Rahmen der deutsch-polnischen Gespräche die Geltendmachung von Reparations- oder Wiedergutmachungsforderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von polnischer Seite angekündigt worden ist? Die von Ihnen zitierte Pressemeldung trifft nicht zu. Die polnische Seite hat im Rahmen der deutschpolnischen Gespräche bisher Reparations- oder Wiedergutmachungsleistungen weder gefordert noch angekündigt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die polnische Regierung am 24. August 1953 eine Erklärung abgegeben hat, mit der sie in einer auf ganz Deutschland bezogenen Formulierung vom 1. Januar 1954 an auf die weitere Zahlung von Reparationen verzichtet. Den Wortlaut dieser Erklärung habe ich Ihnen mit gleicher Post übersandt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 3613 des Abgeordneten Lampersbach (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz ihrer ausdrücklichen Zusicherung, durch die Aufwertung der Deutschen Mark würden keine Nachteile entstehen, eine Reihe mittelständischer Unternehmen Verluste in Kauf nehmen mußten, da ihnen keine Ausgleichszahlungen gewährt worden sind? Ist sie bereit, diese Nachteile auszugleichen? Die Bundesregierung hat am 24. Oktober 1969 erklärt, daß die Aufwertung der D-Mark Auswirkungen auf strukturschwache Industriezweige und Dienstleistungsbereiche haben könne. Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung seien deshalb beauftragt,. diese Auswirkungen im Laufe des kommenden Anpassungsprozesses ständig zu überprüfen. Diese Überprüfung findet im Rahmen der laufenden ministeriellen Arbeit statt. Bisher sind keine unzumutbaren Belastungen bekannt geworden, die tatsächlich auf die Aufwertung der DM zurückzuführen wären und denen im gesamtwirtschaftlichen Interesse entgegengewirkt werden müßte. Abgesehen von dem Sonderfall Landwirtschaft sieht die Bundesregierung keinen Anlaß für Ausgleichszahlungen. Davon unabhängig führt die Bundesregierung ihre vielfältigen strukturpolitischen Maßnahmen fort, um benachteiligten Bereichen der Volkswirtschaft eine reelle Chance zu geben, auch im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/1138 Fragen A 34 und 35) : Ist dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bekannt, daß en dem „Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte" i. d. F. vom 3. Juli 1961 (BGBl. I S. 845) keine Regelung enthalten ist, die unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehefrauen im Falle des Todes des Unterhaltspflichtigen eine Witwenrente gewährt, daß aber eine solche Regelung in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes (BGBl. I S. 1063/1957) in § 3 Abs. 2 enthalten war und die Wegfallsgründe heute nicht mehr zutreffen? Ist der Bundesminister bereit, dafür Sorge zu tragen, daß auch geschiedenen unterhaltsberechtigten Frauen von Landwirten eine Witwenrente gewährt wird, so wie das in der sonstigen Sozialversicherung der Fall ist (I§ 1265, 592 RVO)? Es ist richtig, daß in der ersten Fassung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) aus dem Jahre 1957 eine Verweisung auf die Vorschriften der Rentenversicherung über eine Rentengewährung an frühere Ehegatten vorhanden war. Diese Verweisung ist bei der Novellierung .des Gesetzes im Jahre 1961 gestrichen worden, da sie seinerzeit u. a. wegen der niedrigen Höhe des Altersgeldes der damaligen Bundesregierung nicht in das System der Altershilfe .für Landwirte zu passen schien. Die Bundesregierung arbeitet zur Zeit im Rahmen einer Änderung des Ehescheidungsrechts auch an Neuregelungen für das Unterhaltsrecht nach einer Ehescheidung. In diesem Zusammenhang werden die entsprechenden Vorschriften der Sozialversicherung und auch des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte überprüft werden. Die entsprechenden Untersuchungen sind bereits, wie Sie sicherlich auch aus den öffentlichen Erörterungen wissen, im Gange. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 15. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/ 1138 Frage A 41): Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Volksgesundheit die Verwendung von Cyclamaten zu unterbinden? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit läßt zur Zeit bei der FDA (Food and Drug Administration des amerikanischen Gesundheitsministeriums) in Washington klären, ob und inwieweit neue wissenschaftliche Erkenntnisse die amerikanische Behörde dazu veranlaßt haben, ab 1. September 1970 in den USA ein völliges Verbot für Cyclamat auszusprechen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Cyclamatfrage in der Bundesrepublik stets mit besonderer Sorgfalt geprüft worden ist und daß die Verwendung von Cyclamaten von vornherein erheblichen Beschränkungen unterworfen war. Im Anschluß an das Bekanntwerden neuer amerikanischer Versuchsergebnisse im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nach eingehender Beratung mit führenden Krebsforschern, Toxikologen und Diabetologen ferner mit Erfolg auf den Abschluß einer Vereinbarung hingewirkt, in der sich die cyclamatherstellende und -verarbeitende Industrie mit zusätzlichen Einschränkungen einverstanden erklärte. Dies gilt insbesondere für eine engere Abgrenzung der Personengruppen, denen man allein den Verzehr von Cyclamat aus medizinischen Gründen zugestehen will. Diese Vereinbarung soll nun im wesentlichen in eine Rechtsverordnung überführt werden. Die Bundesregierung wird, sofern neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung von Cyclamaten dies im Interesse der Volksgesundheit erfordern, die Verwendung von Cyclamaten weiter einschränken oder ganz verbieten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 52 und 53) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Feststellungen zu ziehen, daß bereits durch den Einsatz eines zusätzlichen Notarzthubschraubers mit Kosten von etwa einer Million 30 Verkehrstote rechtzeitig gerettet werden könnten? Ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Haushaltsmittel zur Anschaffung von Notarzthubschraubern zur Verfügung zu 3614 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 stellen, um damit die Automobilverbände und die Industrie in die Lage zu versetzen, eine größere Anzahl solcher Notarzthubschrauber sobald als möglich zur Verkehrssicherheit zum Einsatz zu bringen? Die Bundesregierung kann auf dem Gebiet des Unfallrettungswesens im Straßenverkehr nur ergänzend und koordinierend wirken, da diese Aufgabe nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder fällt. Die Feststellung, auf die sich die Anfrage bezieht, beruht auf Schätzungen, gegen die von Sachverständigen Bedenken erhoben werden. Ich habe daher die Bundesanstalt für Straßenwesen mit einer Überprüfung der fraglichen Feststellung beauftragt. Da die Zuständigkeit des Bundes für den Unfallrettungsdienst nicht gegeben ist, stehen der Bundesregierung Haushaltsmittel zur Anschaffung einer Flotte von 50 Rettungshubschraubern nicht zur Verfügung. In Fortführung der bisherigen Modellversuche mit angemieteten Hubschraubern wird in Kürze der erste echte Rettungshubschrauber der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb genommen werden. Zu seiner Beschaffung hat der Bundesminister für Verkehr einen namhaften Zuschuß geleistet. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/1138 Fragen A 54 und 55) : An welche Länder sind die im Haushaltsausschuß für den Etat des Verkehrsministers (Straßenbau) auf Antrag des Abgeordneten Leicht nachträglich entsperrten 200 Millionen DM verteilt worden? Wie ist sichergestellt, daß diese Mittel entsprechend der im Haushaltsausschuß beschlossenen Auflage nur für Baumaßnahmen in strukturschwachen Gebieten verwandt werden? Der entsprechende Betrag von 200 Millionen DM wurde wie folgt verteilt: in Millionen DM Land Bundesstraßen BundesautobahnNeubau zusammen und Betriebsstrecken der BAB 1 2 I 3 4 BadenWürttemberg 10,0 — 10,0 Bayern 40,0 10,0 50,0 Hessen 25,0 5,0 30,0 Niedersachsen 15,0 10,0 25,0 NordrheinWestfalen 15,0 20,0 35,0 Rheinland-Pfalz 20,0 10,0 30,0 Saarland 5,0 — 5,0 Schleswig-Holstein 10,0 5,0 15,0 zusammen 140,0 60,0 200,0 Die vorstehende Bemessung orientierte sich am Flächenanteil strukturschwacher Gebiete des jeweiligen Landes. Hierunter sind insbesondere das Zonenrandgebiet, aber auch die Bundesausbau-gebiete sowie Räume der regionalen Aktionsprogramme zu verstehen. Der Anteil Bayerns mit 50 Millionen DM = 25 % des Gesamtbetrages wurde hiervon abweichend mit der Maßgabe festgelegt, daß ein Teilbetrag von rd. 20 Millionen DM zugunsten vordringlicher Bauobjekte des Olympia-Programms im Raume München zu verwenden sind. Die beteiligten obersten Straßenbaubehörden der Länder haben mit Schreiben vom 20. Juli 1970 (StB 1/Z 5 — Fha [1970] — 1028 Vmz 70) eine Liste erhalten, die alle Maßnahmen enthält, die mit dem aus der Haushaltssperre für strukturschwache Gebiete freigegebenen Betrag von 200 Millionen DM zu bedienen sind. Damit ist sichergestellt, daß — mit Ausnahme der 20 Millionen DM für die Olympiamaßnahmen im Raume München — der ausgewiesene Betrag den strukturschwachen Gebieten zugute kommt.
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    Rede von Dr. Hubert Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich gestatte keine Zwischenfragen. Wir beraten ein Gesetz über eine Beschleunigungsnovelle, und ich bemühe mich deshalb, meinen Vortrag hier auch beschleunigt abzuwickeln.

    (Buh-Rufe von der CDU/CSU.)

    Ich möchte hier nur in aller Deutlichkeit einmal darauf hinweisen, daß es unfair und für einen ehemaligen Richter nicht der geeignete Maßstab ist, in ein Verfahren in einem solchen Umfang öffentlich einzugreifen, in ein Verfahren, das, während sich andere über eine außergerichtliche Beilegung unterhalten, coram publico als Beweis dafür angeführt
    werden soll, daß eine Prozeßordnung versagt habe.

    (Abg. Vogel: Das war doch gar nicht der Fall! — Abg. Dr. Hauser [Sasbach]: Der Vorwurf geht daneben!)

    Dann wurde angeführt, daß das Hauptgewicht in einem Prozeß nicht auf eine zügigere Abwicklung, sondern vielmehr auf die Garantie für die Richtigkeit zu legen sei. Auch dazu kann man nur sagen: Wo bleiben Ihre Vorschläge, Herr Hauser? Das erinnert an die Methode, die Sie hier auch in anderen Verfahren praktizieren, nämlich immer etwas als schlecht hinzustellen, ohne einen einzigen Vorschlag vorzulegen, wie es besser gemacht werden könnte.
    Das gleiche gilt für Ihre Ausführungen über die sachliche, räumliche und personelle Ausstattung der Gerichte. Hier haben Sie am falschen Platz gesprochen, kann man dazu nur sagen. Vielleicht sagen Sie das Ihren Kollegen in Ihrem Heimatort, die im Landtag sind. Ich werde nachher Beispiele dafür anführen, in welchen sozialdemokratisch geführten Ländern es anders ist.
    Die Zivilprozeßordnung darf wie jedes andere Gesetz sicherlich keinen Selbstzweck erfüllen; darin stimmen wir überein. Sie ist vielmehr vom Gesetzgeber auf ihre Funktionsbereitschaft, ihre gesellschaftspolitische Tauglichkeit, ihre Durchschaubarkeit und ihre Verständlichkeit Tag für Tag zu überprüfen. Insbesondere ist dabei auch zu überprüfen, ob sie die Chancengleichheit und die Rechtssicherheit gewährleistet. Deshalb unternimmt die Bundesregierung mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs zur Änderung der Zivilprozeßordnung zu Recht den Versuch, den Aufgaben der Gegenwart und der überschaubaren Zukunft gerecht zu werden. Mit dieser Novelle geht es also nicht darum, vorgefaßte Meinungen unter Fachleuten zu diskutieren, sondern es geht in erster Linie darum, den Bürgern unseres Landes das Vertrauen in die Justiz zu geben, das ihr als Dritter Gewalt zukommt, und den Bürgern gleichzeitig die Angst davor zu nehmen, daß die Rechtsprechung nur der verlängerte Arm staatlicher Macht sei.

    (Abg. Vogel: Deshalb muß man Daumenschrauben ansetzen?!)

    Dazu gehört, wie es in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 heißt, daß die Rechtsprechung durchschaubar, aber auch schnell ist.
    Die Sozialdemokraten setzen mit der Verteidigung dieses Gesetzentwurfes nur einen seit langem eingeschlagenen Weg fort, den sie schon mit ihrer Konferenz der sozialdemokratischen Juristen im Januar 1969 und mit der Vorlage eines ähnlichen Gesetzentwurfes vom Mai 1969 beschritten haben.
    Sie selbst, Herr Kollege Hauser, haben das Bedürfnis, daß Zivilprozesse beschleunigt werden müssen, nicht ernsthaft bestreiten können. Dies ist allgemein bekannt, und an Versuchen, Abhilfe zu schaffen, hat es in der Vergangenheit auch niemals gefehlt. Aber in der jüngsten Entwicklung sind uns doch erschreckende Zahlen offenkundig geworden,



    Dr. Weber
    weil die Rechtsstreitigkeiten einen ständigen Trend zur Verlängerung aufweisen.
    Eine vorläufige Auswertung der Ergebnisse für die Jahre 1968 und 1969 zeigt eine Zunahme der Verfahren, die länger als sechs Monate dauern, um mehr als 10 % gegenüber dem Jahre 1967. Bei den Amtsgerichten wurden die Verfahren 1968/69 wie folgt erledigt: nur 30 % der Verfahren konnten innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. 30 % benötigten drei bis sechs Monate, 27 % sechs bis zwölf Monate, 9,7 % 12 bis 24 Monate und fast 2 % noch mehr als 24 Monate.
    Bei den Landgerichten ergeben sich fast die gleichen Vergleichszahlen. Innerhalb von drei Monaten wurden dort nur 13,7 %, innerhalb von sechs Monaten nur insgesamt 23,2 % der Verfahren erledigt. Über 32 % benötigten sechs bis zwölf Monate und fast 23 % 12 bis 24 Monate.
    Hier muß doch Abhilfe geschaffen werden, und das haben ja die Gerichte selbst und andere Organe der Rechtspflege und der rechtsuchende Bürger erkannt. Es ist auch gar nicht bei theoretischen Diskussionen geblieben, sondern viele Richter haben, mehr oder weniger erfolgreich, nach Abhilfen gesucht. Das bekannteste ist — Sie haben es zitiert — das sogenannte Stuttgarter Verfahren, das zu beachtlichen Verbesserungen gekommen ist.
    In der Zählkartenstatistik, die nach Ländern aufgegliedert ist, weisen insbesondere die Bremer Gerichte und hier insbesondere das Oberlandgericht Bremen hervorragende Ergebnisse auf. Dort sind immerhin 86,0 % aller Verfahren innerhalb von sechs Monaten erledigt worden. Der Senator für Justiz und Verfassung des Landes Bremen hat das wörtlich — wenn ich zitieren darf, Frau Präsidentin — wie folgt begründet:
    Beim Oberlandesgericht wird überwiegend mit dem Senatssystem gearbeitet. Der Vorsitzende verfügt mit der Terminanberaumung nach § 2726 ZPO bereits die Ladung der etwa erforderlich erscheinenden Zeugen oder Sachverständigen. Das persönliche Erscheinen der Parteien wird in der Regel angeordnet. Auf Anregung des Berichterstatters wird die vorbereitende Verfügung vor dem Termin ergänzt. Auf diese Weise ist es möglich, daß der weitaus größte Teil der Sachen im ersten Termin erledigt werden kann.
    So das Zitat.

    (Abg. Dr. Pinger: Herr Kollege, hat man in Bremen aine andere ZPO?)

    — Man hat in Bremen keine andere ZPO, aber man verfährt dort stillschweigend contra legem.
    Bei allen Überlegungen ist die Überzeugung festzustellen, daß der Zivilprozeß seine Aufgabe nur erfüllen kann, wenn er in angemessener Zeit den Rechtsfrieden wiederherstellt und dem Rechtsuchenden das ihm zustehende Recht schnell und damit wirksam gewährt. Deshalb begrüßen wir diese Vorlage ganz allgemein.
    Ein Gesetz erfüllt aber seinen Zweck nur dann, wenn mit ihm — und darin stimmen wir überein, Herr Kollege Hauser — gleichzeitig die Symptome des von ihm zu regelnden Stoffes erfaßt werden. Dabei darf aber nicht nur auf die drei vordergründig am Verfahren beteiligten Organe, nämlich Gericht, Partei und Anwaltschaft, abgestellt werden, sondern es muß auch berücksichtigt werden, daß sich der Prozeßstoff selbst und die Zahl der Verfahren geändert haben. Denn dieser Gesetzentwurf geht ja weiter, als nur neue Fristen aufzustellen, Parteien, Gericht oder Anwälte in neue Schablonen zu pressen. Er ordnet auch zu Recht die mündliche Verhandlung den Zielen der Verfahrenskonzentration und der Verfahrensbeschleunigung unter.
    Die mündliche Verhandlung darf also — und das ist doch ein echtes Anliegen dieses Gesetzentwurfes — nicht nur eine Formalie sein, sondern sie muß, wie das Kaufmann auch ausgeführt hat, das beste Erkenntnis- und Aufklärungsmittel überhaupt sein. Deshalb machen es sich meines Erachtens die Gegner einer Beschleunigungsnovelle zu einfach, wenn sie darauf verweisen, daß trotz der Verschärfung der Bestimmungen in der Beschleunigungsnovelle vom 27. Oktober 1933 eine weitere Verzögerung von Rechtsstreitigkeiten eingetreten sei. Wir müssen doch vielmehr erkennen, daß die Lebens- und Sozialverhältnisse in hohem Maße differenzierter gewordenn sind, so daß alle Beteiligten unter dem Zwang einer stärkeren Sachaufklärung auch mit Hilfe von Sachverständigen, deren Begutachtung ja erfahrungsgemäß

    (Abg. Vogel: Das „fördert" alles die Schnelligkeit!)

    zu einer nicht mehr tragbaren Verzögerung führt, stehen, daß eine Flut von Entscheidungen von den Beteiligten erwartet wird und daß die dadurch gegebene Abhängigkeit von Kanzlei- und Richterleistung zu einer Bürokratisierung der Justiz und zu deren Leerlauf führen kann.
    Wir müssen auch erkennen, daß Ordnungsvorstellungen und damit auch Termine und Fristen, die auch das Gericht setzt, ganz allgemein weniger ernst genommen werden. Deswegen meinen wir, daß es in diesem Entwurf gut ist, daß durch eine auf einen Verhandlungszug konzentrierte mündliche Verhandlung mit ausführlicher Vorbereitung, für die der Gesetzentwurf ja zwei Wege eröffnet, diese Gefahren zumindest eingeschränkt werden können und die Arbeitskraft aller Prozeßbeteiligten ökonomischer verwertet werden kann.
    Wir sollten auch berücksichtigen, daß mit diesem Entwurf ein Einbruch in obrigkeitsstaatliche Denkweisen, die weiten Bereichen der Justiz ja noch anhaften sollen, eröffnet wird; der Bürger wird dem Rechtsgang nicht mehr entfremdet, sondern er vertritt sein Petitum mit, und zwar auch gegenüber dem Gericht. So verstanden, meine ich, wird der Beschleunigungsnovelle auch der unglückliche Beigeschmack genommen, sie wolle Richter und Anwälte wie unmündige Kinder behandeln, denen durch Notfristen eine angeborene Faulheit auszutreiben sei. Dieser Vorwurf trifft nicht zu, und man sollte diese Personengruppe vor diesem Verdacht ganz energisch schützen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr freundlich!)




    Dr. Weber
    Eine befruchtende Wirkung kann und muß weiter davon ausgehen, daß damit auch gleichzeitig eine vorbeugende Wirkung gegen die Tendenz einhergeht, durch Inanspruchnahme des Gerichts erheblichen Zeitgewinn zu erwirtschaften, um von vornherein durch die Inaussichtstellung eines langjährigen Rechtsstreits ungerechte Ausgangspositionen zu erreichen. Dabei erwarten wir selbstverständlich —in diesem Punkt stimmen wir mit Ihnen überein, Herr Hauser , daß die Länderverwaltungen durch flankierende Maßnahmen, insbesondere auch durch eine bessere Ausstattung der Gerichte, die mit dem Gesetzentwurf gegebenen Verbesserungen realisieren helfen. Wir sind sicher, daß das seine Auswirkungen auch auf die personelle Attraktivität der in der Rechtsprechung tätigen Personen ausüben wird.
    Die gesetzestechnischen Maßnahmen müssen durch organisationstechnische Maßnahmen ergänzt werden, den juristischen Überlegungen müssen organisatorische, soziologische und sozialpsychologische Begleiterscheinungen folgen. Wenn der „Ausschuß für die Zivilprozeßordnung" des Deutschen Anwaltvereins deshalb diesen Entwurf insoweit begrüßt hat, als er Vorschriften enthält, die den Zivilprozeß moderner und elastischer gestalten und dessen Vorschriften an moderne andere Verfahrensordnungen anpassen, kann dieser Stellungnahme des Anwaltvereins nur beigetreten werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur hervorheben die Erleichterung der Wiedereinsetzung, das schriftliche Versäumnisurteil, die Änderung und alternative Ausgestaltung der mündlichen Verhandlung, die Beseitigung von unnützen Formvorschriften.
    Im Mittelpunkt der Kritik standen und stehen die sogenannte Präklusion und das Novenverbot. Durch die Präklusion soll das gesamte Vorbringen, das bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Verfahrens noch nicht erfolgt ist, zurückgewiesen werden. Dabei möchte ich besonders darauf hinweisen, daß der Bundesrat in seiner Sitzung vom 20. März 1970 noch eine Verschärfung dieser im Regierungsentwurf enthaltenen Bestimmungen gefordert hat. Zwar erfährt die Wirkung der Präklusion durch die andere Ausgestaltung der mündlichen Verhandlung auch eine andere Bedeutung. Gleichwohl wird die Vorschrift in ihrer Auswirkung, daß sie nunmehr dem Prozeßgegner auch einen materiellen Rechtsanspruch auf Zurückweisung dieses Vorbringens einräumt, sehr genau und unter Anhörung aller Beteiligten in den Beratungen des Ausschusses zu überprüfen sein. Das gleiche gilt für das Novenverbot.
    Die sozialdemokratische Fraktion sieht es als eine selbstverständliche demokratische Pflicht an — wie wir das auch in anderen Fällen in diesem Hause schon getan haben —, über Novenverbot und Präklusion erst dann zu entscheiden, wenn alle Organe der Rechtspflege ausgiebig Gelegenheit zum Vortrag und zum Gehör hatten. Daher werden wir auch die Zahlen, die auf Grund der Vorstellungen der Kommission zur Vorbereitung einer Reform der Zivilgerichtsbarkeit eingebaut wurden und erkennbar darauf zurückzuführen sind, daß im Durchschnitt bei etwa 25 O/o der erfolgreichen Berufungen die Entscheidung auf neuem Vorbringen oder neuen Beweismitteln beruht, überprüfen. Hier wird in den
    Beratungen insbesondere zu prüfen sein, inwieweit die zeitliche Begrenzung des Rechtsstreits und der Anspruch auf eine ökonomische Ausgestaltung des Zivilprozesses mit den übergeordneten Grundsätzen materieller Gerechtigkeit in Einklang zu bringen sind.
    Ein letztes Wort hierzu: Dabei wird uns das seit dem Beginn der Arbeiten an diesem Gesetzentwurf gesammelte Tatsachenmaterial sicherlich wertvolle Hilfe leisten. Die Tatsachenforschung ist erfreulicherweise ein ganzes Stück weiter.
    Wir werden letztlich in den Beratungen zu überprüfen haben, ob der Gesetzentwurf auch einer Erweiterung durch Einbeziehung weiterer reformbedürftiger Vorschriften oder einer Ausklammerung einzelner Bestimmungen mit Rücksicht auf weitere Reformvorhaben bedarf. Ich denke z. B. an die sachlich meines Erachtens nicht begründeten Unterschiede zwischen der einfachen und der sofortigen Beschwerde.
    Die sozialdemokratische Fraktion hat die Reform des Rechtswesens zügig angefaßt. Sie ist sich durchaus darüber im klaren, daß die Reform der Justiz nicht von heute auf morgen erfolgen kann, sondern daß es eine langfristige Aufgabe ist, die in jeweils lösbaren Etappen in Angriff genommen und zu Ende geführt werden muß.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Kleinert, FDP-Fraktion.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In die Nürnberger Wahlkampfplattform haben wir Freien Demokraten ausdrücklich eine Ziffer betreffend Beschleunigung des Zivilprozesses aufgenommen, weil uns dieses Thema tatsächlich von außerordentlich großer Bedeutung zu sein scheint, was auch hier einmütig betont worden ist. Deshalb danken wir dem Herrn Bundesjustizminister ganz besonders, daß schon so kurze Zeit nach der Bildung dieser Koalitionsregierung dieser Entwurf vorgelegt werden konnte, was bei dem Umfang auch des jetzt vorliegenden Entwurfs durchaus nicht als Selbstverständlichkeit betrachtet werden darf.
    Wir begrüßen ausdrücklich eine Fülle von einzelnen Veränderungen, die im Laufe der Jahre überständig geworden sind und die sicherlich, jede auf ihre Art, nicht nur zur Beschleunigung des Verfahrens, sondern auch zu billigeren Ergebnissen oder, was mit Recht als wichtig herausgestellt worden ist, zu rascheren Erfolgen im Wege der Zwangsvollstreckung führen sollen. Diese Dinge können hier vor dem Hause nicht in aller Breite erörtert werden. Das ist nicht Sinn dieser Lesung.
    Deshalb fassen Sie es nicht falsch auf, wenn ich sofort zu dem Punkt komme, der in der öffentlichen Diskussion, jedenfalls in der öffentlichen Fachdiskussion, breiteste Aufmerksamkeit gefunden hat, dem Nachschiebeverbot in der ersten und dem Neuerungsverbot in der zweiten Instanz. Insofern glaube ich allerdings — das ist auch von Herrn



    Kleinert
    Weber hier eben schon angedeutet worden —, daß der Ausschuß bei seinen Beratungen an dem Material, das hier zusammengekommen ist, nicht wird vorbeigehen können. Ich kann Herrn Hauser nicht zustimmen, wenn er vorhin gesagt hat, es käme in erster Linie auf die materielle Gerechtigkeit in jedem Falle und um des Prinzips willen an — vielleicht sage ich es jetzt noch etwas spitzer formuliert, als Sie es getan haben —

    (Abg. Hauser [Sasbach] : Es ist zu spitz!)

    und danach, aber doch mit Abstand, auf die Beschleunigung. Da existiert doch der alte Spruch, daß spätes Recht halbes Recht ist. Ich glaube, dieser Spruch untertreibt noch wesentlich; denn in einer Vielzahl von Fällen haben wir das Ergebnis, daß ein wunderbar richtiges Urteil nicht mehr vollstreckt werden kann, weil der Schuldner inzwischen absolut vermögenslos geworden ist.
    Deshalb, so meine ich, muß es die Aufgabe aller hier Beteiligten sein, zwischen der Forderung nach der Beschleunigung, die meiner Meinung nach aus den eben genannten Gründen als mit der Forderung nach materieller Gerechtigkeit gleichgewichtig. betrachtet werden muß, und dieser zweiten Forderung zu einem ausgewogenen Ergebnis zu kommen. Außerdem ist doch die Gefahr nicht völlig auszuschließen — das wird genauerer Betrachtung bedürfen , daß wir in die unangenehme Lage kommen, die materielle Gerechtigkeit zwar etwas niedriger zu hängen — in einigen Fällen zu riskieren, daß sie in Gefahr ist, etwas mehr zu kurz zu kommen als bisher —, daß wir dann aber den davon erhofften Zeitgewinn, die Beschleunigung, gar nicht erreichen; dann tritt nämlich an Stelle des schwierigen Suchens nach der materiellen Gerechtigkeit bei der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung eine erbitterte und unter Umständen genauso langwierige Auseinandersetzung darüber, ob nun aus formalen Gründen das verspätete oder angeblich verspätete Vorbringen oder das neue Vorbringen in der Berufungsinstanz zugelassen werden kann oder nicht. Ich sehe die Gefahr dieses Formalismus, der uns dann
    — wie das hier schon angesprochen worden ist — selbstverständlich auch in der Öffentlichkeit sehr negativ vermerkt werden wird, in dieser Regelung mit beschlossen.
    Ich glaube deshalb, das wesentliche Ergebnis
    — auch in diesem zunächst noch sehr umstrittenen Punkt — ist, daß durch die Vorlage des Entwurfs, durch seine Bekanntgabe vor den wesentlichen, besonders interessierten Körperschaften und die daraufhin einsetzende öffentliche — jedenfalls fachöffentliche — Diskussion der Rechtsausschuß eine sehr gute Basis für seinen Versuch hat, im Sinne dessen, was hier in der Zielvorstellung im wesentlichen von allen gleich dargestellt worden ist, schließlich zu dem Ergebnis zu kommen, das wir alle wollen. Schon deshalb — aber nicht nur deshalb, sondern auch, wie ich eingangs sagte, wegen einer Fülle weiterer Regelungen, die im wesentlichen unstreitig sein dürften — kommt diesem Gesetzentwurf durch die Tatsache seiner Vorlage an sich besondere Bedeutung zu. Ich glaube, daß wir alle bemüht sein werden, mit Hilfe dieses Entwurfs zu
    einer alle Seiten befriedigenden Regelung, soweit es im ersten Ansatz möglich ist, zu kommen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)