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ID0606419700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lemmer . . . . . 3520 B Eintritt der Abg. Schmitz (Berlin), Brück (Köln) und Gallus in den Bundestag — Verzicht der Abg. Köppler und Dr. Dahrendorf auf die Mitgliedschaft . . . . 3501 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Preiß, Cramer, Müller (Berlin), Dr. Becker (Mönchengladbach), Schlee, Dr. Burgbacher und Dr. Schröder (Düsseldorf) 3501 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3501 C Änderung der Überweisung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Ausprägung von Olympiamünzen 3501 D Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1969 an den Haushaltsausschuß . . . .. . . . . . . . . 3502 A Amtliche Mitteilungen 3502 A Fragestunde (Drucksache W1138) Frage des Abg. Dr. Haack: Kommunale Kontakte mit Städten und Gemeinden in der DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 3507 A, B Dr. Haack (SPD) 3507 B Fragen des Abg. Vogt: Etablierung überhöhter Preise durch Preisempfehlungen — Preisempfehlungsverbote des Bundeskartellamts Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3507 B, C, D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 3507 C Fragen des Abg. Eckerland: Entlassungen im Ruhrbergbau vor dem 31. Oktober 1966 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3507 D, 3508 A Eckerland (SPD) . . . . . . . . 3508 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg); Verbesserung des Umweltschutzes durch Änderung der Gewerbeordnung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3508 B, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 3508B Frage des Abg. Dr. Klepsch: Begriff der Demarkationslinie zur sowjetischen Besatzungszone Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3508 D, 3509 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 3508 D, 3509 A Fragen des Abg. Barche: Unterbewertung der graduierten Ingenieure im öffentlichen Dienst Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3509 B, C, D, 3510 A, C, D, 3511 A Barche (SPD) 3509 C, 3510 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 3509 C, 3510 D Möhring (SPD) . . . 3509 D, 3510 C Becker (Nienberge) (SPD) 3510 D Frage des Abg. Bay: Koordination der wissenschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes des Menschen und seiner Umwelt Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3511 B, C Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . . 3511 C Frage des Abg. Peiter: Waisenrente für Wehr- und Ersatzdienstpflichtige nach Vollendung des 18. Lebensjahres Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3511 D Frage des Abg. Dr. Hauff: Berücksichtigung örtlicher Klimaverhältnisse bei der Gewährung von Schlechtwettergeld im Baugewerbe Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3512 A, B Dr. Hauff (SPD) 3512 B Fragen des Abg. Härzschel: Tödliche Unfälle in Haushalt und Garten — Verstärkung der Unfallverhütungsmaßnahmen im privaten Bereich Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3512 D, 3513 B, C, D, 3514 A, B, 3515 A Härzschel (CDU/CSU) . . 3513 B, 3514 A Burger (CDU/CSU) . . . 3513 D, 3514 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 3513 D von Hassel, Präsident 3514 C, D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 3514 C, D Fragen des Abg. Dr. Beermann: Maßnahmen gegen die Fettleibigkeit der Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3515 B, D, 3516 A von Hassel, Präsident . . 3515 D, 3516 A Dr. Beermann (SPD) . . . . . . 3516 A Fragen des Abg. Dr. Schäfer (Tübingen) : Berichte über die Gefährlichkeit der sog. biologisch aktiven Waschmittel Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 3516B, C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 3516 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Voraussetzungen für die Gewährung der Ausbildungsbeihilfe für Schüler Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 3517 A, B Dr. Enders (SPD) 3517 B Frage des Abg. Dr. Geßner: Meldepflicht für Behinderte Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 3517 C Fragen des Abg. Susset: Sozialhilfeempfänger mit kleinen Sparguthaben — Anpassung der Richtsätze an die Entwicklung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 3517 D, 3518 A Susset (CDU/CSU) 3518 A Fragen des Abg. ,Strohmayr: Schutz der Insassen von Altersheimen vor Übervorteilung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 3518 B, D Strohmayr (SPD) 3518 D Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) : Bau der Bundesautobahn RuhrgebietOstfriesland Leber, Bundesminister 3519 A, B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) : Abwicklung des Luftverkehrs aus Anlaß der Olympischen Spiele in München Leber, Bundesminister 3519 C Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) : Forschungsvorhaben betr. die Konstruktion abgasfreier Motoren Leber, Bundesminister 3520 A Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/1050) 3520 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Ott, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 III Stücklen, Gewandt, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Niegel, Höcherl, von Bockelberg u. Gen.) (Drucksache VI/704) — Erste Beratung — 3520 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Strauß, Dr. Pohle, Engelsberger, Dr. Kreile, Kiechle, Dr. Althammer, Schlee, Weigl u. Gen.) (Drucksache M/366) — Erste Beratung — 3521 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache VI/1098) — Erste Beratung — . . . . . 3521 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation (Drucksache M/943) — Erste Beratung — 3521 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Drucksache M/947) — Erste Beratung — . . . 3521 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie Frisches Fleisch (Drucksache M/984) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3521 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Verzicht auf die in Artikel 14 Abs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige gewährt wurden (Drucksache M/1001) — Erste Beratung — 3521 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Drucksache VI/ 1008) — Erste Beratung — 3521 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/ 1011) — Erste Beratung — 3521 D Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Konvention vom 11. Dezember 1953 über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und zum Zusatzprotokoll vom 3. Juni 1964 (Drucksache VI/1012) — Erste Beratung — 3522 A Entwurf eines Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr (FahrpersGSt) (Drucksache VI/ 1060) — Erste Beratung — 3522 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Bundesrat) (Drucksache VI/1137) — Erste Beratung — 3522 B Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählungsgesetz 1971) (Drucksache VI/1133) — Erste Beratung — . . . 3522 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung (Drucksache VI/1134) — Erste Beratung — 3522 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsklassengesetzes (Drucksache VI/ 1135) — Erste Beratung — 3522 C Große Anfrage betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Rehabilitation) (Abg. Burger, Maucher, Härzschel, Rösing und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksachen M/665, M/896) Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 3522 D Arendt, Bundesminister . 3527 C, 3543 C Glombig (SPD) 3530 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3534 D Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 3536 C Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . 3538 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 3540 A von Thadden (CDU/CSU) . . . . 3542 A Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Krankenversicherungsreform (CDU/CSU) (Drucksache M/726) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz — KVÄG) (Drucksache VI/1130) — Erste Beratung — Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 3544 C Arendt, Bundesminister . . . . . 3547 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 3550 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 3551 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3554 B Vogt (CDU/CSU) 3557 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 Killat-von Coreth (SPD) . . . . 3557 B Windelen (CDU/CSU) 3560 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 3561 C Geiger (SPD) 3564 D Härzschel (CDU/CSU) 3567 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung (Drucksache VI/790) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . 3568 A, 3573 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 3571 A Dr. Weber (Köln) (SPD) 3574 A Kleinert (FDP) . . . . . . . 3576 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/903) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache VI/939) — Erste Beratung — Köster (CDU/CSU) 3577 C Frau Strobel, Bundesminister . . 3580 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 3582 A Hauck (SPD) 3583 B Schmidt (Kempten) (FDP) 3587 C Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/970) — Erste Beratung — Horstmeier (CDU/CSU) 3589 B Arendt, Bundesminister 3590 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3591 B Schonhofen (SPD) 3592 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 3594 D Frau Kalinke (CDU/CSU) 3595 A Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes (Drucksache VI/1116) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 3596 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 3598 D Frau Meermann (SPD) 3602 B Wurbs (FDP) 3606 B Erpenbeck (CDU/CSU) 3607 C Dr. Schachtschabel (SPD) 3608 D Nächste Sitzung 3609 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3611 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt . . . . 3611 C Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes 3611 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Reddemann zu der Mündlichen Frage des Abg. Meister betr. eine Maßnahme gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe der DDR 3612 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Wohlrabe zu der Mündlichen Frage des Abg. Meister betr. eine Intervention der Bundesregierung gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe der DDR 3612 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haase (Kassel) betr. die Geltendmachung von Reparationsforderungen Polens gegenüber der Bundesrepublik 3612 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lampersbach betr. Verluste mittelständischer Unternehmen durch die Aufwertung 3612 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pieroth betr. Witwenrente für geschiedene unterhaltsberechtigte Frauen von Landwirten 3613 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter betr. Unterbindung der Verwendung von Zyklamaten . . . 3613 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Haushaltsmittel zur Anschaffung von Notarzthubschraubern 3613 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Verteilung der nachträglich entsperrten 200 Millionen DM für den Straßenbau . . . . 3614 A 64. Sitzung Bonn, den 16. September 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung In dem Stenographischen Bericht der 60. Sitzung ist auf Seite 3321 D zwischen den Namen „Spillecke" und „Frau Strobel" der Name „Staak (Hamburg)" einzutragen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 18. 9. Adams* 18. 9. Dr. Aigner * 18. 9. Dr. Artzinger * 18. 9. Behrendt * 18. 9. Dr. Burgbacher * 18. 9. Damm 16. 9. van Delden 16. 9. Dr. Dittrich * 18. 9. Dröscher * 18. 9. Faller* 18. 9. Fellermaier * 18. 9. Flämig* 18. 9. Dr. Furler * 18. 9. Geldner 17. 9. Gerlach (Emsland) * 18. 9. Dr. Götz 20. 9. Graaff 18. 9. Haage (München) * 18. 9. Dr. Hein * 18. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 9. Kater 16. 9. Klinker * 18. 9. Dr. Koch * 18. 9. Kriedemann " 18. 9. Lange* 18. 9. Langebeck 18. 9. Lautenschlager * 18. 9. Dr. Löhr * 18. 9. Lücker (München) * 18. 9. Meister * 18. 9. Memmel * 18. 9. Müller (Aachen-Land) * 18. 9. Müller (Remscheid) 17. 9. Frau Dr. Orth * 18. 9. Petersen 16. 9. Pieroth 16. 9. Richarts * 18. 9. Riedel (Frankfurt) " 16. 9. Dr. Ritgen 19. 9. Dr. Rutschke * 18. 9. Schneider (Königswinter) 16. 9. Schwabe * 18. 9. Dr. Schwörer * 18. 9. Seefeld * 18. 9. Springorum* 18. 9. Dr. Starke (Franken) * 18. 9. Strohmayr 16. 9. Unertl 18. 9. Werner * 18. 9. Wischnewski 16. 9. Wolfram* 18. 9. Wrede 18. 9. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete( beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 25. 9. Gewandt 23. 9. Heyen 18. 12. Horn 29. 9. Dr. Slotta 15. 10. Dr. Tamblé 30. 10. Westphal 26. 9. Wilhelm 30. 10. Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt *) Der Bundesrat hat sich bei seiner Stellungnahme im ersten Durchgang dafür ausgesprochen, daß Doppelregelungen im BGB und im JWG beseitigt werden sollten. Der Bundestag hat bei der Verabschiedung des Gesetzes diesem Anliegen nicht Rechnung getragen. Der Bundesrat sieht im gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der Eilbedürftigkeit des Gesetzes, das am 1. Juli 1970 in Kraft treten muß, davon ab, diese Frage durch Anrufung des Vermittlungsausschusses weiter zu verfolgen. Der Bundesrat bittet jedoch die Bundesregierung, bei der Neufassung des Jugendhilferechts dafür besorgt zu sein, daß Doppelregelungen im BGB und im JWG vermieden werden. Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes **) Der Bundesrat begrüßt das Gesetz. Er bedauert jedoch, daß keine Vorschriften über die steuerliche Behandlung der zur Zeit wesentlichsten und vordringlichsten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur vorliegen. Er bittet deshalb die Bundesregierung, baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Vordringlich sind nach der Auffassung des Bundesrates vor allem folgende Regelungen: a) Kooperationen landwirtschaftlicher Erzeuger sollten steuerlich nicht durch eine Doppelbelastung mit Einkommen- und Körperschaftsteuer bei den Ertragsteuern, durch eine doppelte Belastung bei *) Siehe 62. Sitzung, Seite 3443 C, Zeile 15 **) Siehe 62. Sitzung, Seite 3443 C, Zeile 17 3612 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 der Vermögensteuer und durch eine zusätzliche Belastung mit Gewerbesteuer benachteiligt werden. b) Die steuerliche Erfassung der Veräußerungsgewinne bei der Aufgabe landwirtschaftlicher Kleinbetriebe verzögert die sozialökonomische Umstrukturierung in der Landwirtschaft. Eine zeitlich befristete gesetzliche Regelung. sollte einen Steuerfreibetrag für alle die Fälle vorsehen, in denen die zuständige Behörde bestätigt, daß die Veräußerung der Verbesserung der Agrarstruktur dient. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. Juli 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Reddemann zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Meister *) . Durch das BdF-Schreiben vom 8. Mai 1970 ist im Benehmen mit den Finanzministern (Finanzsenatoren) der Länder angeordnet worden, daß für die Lieferungen und sonstigen Leistungen in das Gebiet der DDR eine Umsatzsteuer von 6 v. H. bzw. 3 v. H. (bisher 0 v. H.) erhoben wird und daß für die Lieferungen und sonstigen Leistungen aus dem Gebiet der DDR ein erhöhter Umsatzsteuer-Kürzungsbetrag von 11 v. H. bzw. 5,5 v. H. (bisher 4 v. H. bzw. 2 v. H.) gewährt wird. Durch diese Maßnahmen soll einerseits ein Anreiz zur Steigerung der Warenbezüge und Dienstleistungen aus der DDR gegeben und andererseits ein Dämpfungseffekt bei den Lieferungen in die DDR erzielt werden. Bekanntlich ist in letzter Zeit im innerdeutschen Handel ein Ungleichgewicht dadurch entstanden, daß die Lieferungen der Bundesrepublik Deutschland konstant die Gegenlieferungen der DDR überstiegen haben. Die Ursache hierfür liegt nicht zuletzt auch in den Nebenwirkungen der DM-Aufwertung. Die Bundesregierung sieht bei dieser Sachlage eine Änderung der Umsatzsteuerregelung nicht als geeignete Handhabe für Gegenmaßnahmen an. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. Juli 1970 ,auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Wohlrabe zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Meister **). Gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe hat der Bundesfinanzminister in seinem an den DDR-Finanzminister gerichteten Schreiben vom *) Siehe 55. Sitzung, Seite 2826 B **) Siehe 55. Sitzung, Seite 2826 C 11. Mai 1970 Einspruch erhoben. Der Bundesfinanzminister hat darauf hingewiesen, daß die auf die Fahrzeuge aus der Bundesrepublik beschränkte Erhebung der Steuerausgleichsabgabe eine Diskriminierung darstellt und kein Beitrag zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland ist. Er hat vorgeschlagen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die fiskalische Maßnahmen aller Art im Interesse der Verkehrsteilnehmer entbehrlich machen, und darüber in Verhandlungen einzutreten. Die Bundesregierung bedauert es sehr, daß es über die Modalitäten des Berlin-Verkehrs, insbesondere über die Erhebung von Gebühren und Abgaben, bisher keine vertraglichen Abmachungen gibt. Sie ist bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, damit vertragliche Regelungen erreicht werden, die auch den Beförderungsverkehr über das Gebiet der DDR umfassen. Diesem Ziel dient das vorbezeichnete Schreiben an den DDR-Finanzminister. Im übrigen darf ich bemerken, daß die Bundesregierung den innerdeutschen Handel nicht als geeignetes Mittel für Gegenmaßnahmen ansieht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 11. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haase (Kassel) (Drucksache VI/809 Frage A 99) : Ist eine vom Münchener Merkur in seiner Ausgabe vorn 6. Mai 1970 verbreitete Meldung zutreffend, wonach im Rahmen der deutsch-polnischen Gespräche die Geltendmachung von Reparations- oder Wiedergutmachungsforderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von polnischer Seite angekündigt worden ist? Die von Ihnen zitierte Pressemeldung trifft nicht zu. Die polnische Seite hat im Rahmen der deutschpolnischen Gespräche bisher Reparations- oder Wiedergutmachungsleistungen weder gefordert noch angekündigt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die polnische Regierung am 24. August 1953 eine Erklärung abgegeben hat, mit der sie in einer auf ganz Deutschland bezogenen Formulierung vom 1. Januar 1954 an auf die weitere Zahlung von Reparationen verzichtet. Den Wortlaut dieser Erklärung habe ich Ihnen mit gleicher Post übersandt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 3613 des Abgeordneten Lampersbach (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz ihrer ausdrücklichen Zusicherung, durch die Aufwertung der Deutschen Mark würden keine Nachteile entstehen, eine Reihe mittelständischer Unternehmen Verluste in Kauf nehmen mußten, da ihnen keine Ausgleichszahlungen gewährt worden sind? Ist sie bereit, diese Nachteile auszugleichen? Die Bundesregierung hat am 24. Oktober 1969 erklärt, daß die Aufwertung der D-Mark Auswirkungen auf strukturschwache Industriezweige und Dienstleistungsbereiche haben könne. Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung seien deshalb beauftragt,. diese Auswirkungen im Laufe des kommenden Anpassungsprozesses ständig zu überprüfen. Diese Überprüfung findet im Rahmen der laufenden ministeriellen Arbeit statt. Bisher sind keine unzumutbaren Belastungen bekannt geworden, die tatsächlich auf die Aufwertung der DM zurückzuführen wären und denen im gesamtwirtschaftlichen Interesse entgegengewirkt werden müßte. Abgesehen von dem Sonderfall Landwirtschaft sieht die Bundesregierung keinen Anlaß für Ausgleichszahlungen. Davon unabhängig führt die Bundesregierung ihre vielfältigen strukturpolitischen Maßnahmen fort, um benachteiligten Bereichen der Volkswirtschaft eine reelle Chance zu geben, auch im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/1138 Fragen A 34 und 35) : Ist dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bekannt, daß en dem „Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte" i. d. F. vom 3. Juli 1961 (BGBl. I S. 845) keine Regelung enthalten ist, die unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehefrauen im Falle des Todes des Unterhaltspflichtigen eine Witwenrente gewährt, daß aber eine solche Regelung in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes (BGBl. I S. 1063/1957) in § 3 Abs. 2 enthalten war und die Wegfallsgründe heute nicht mehr zutreffen? Ist der Bundesminister bereit, dafür Sorge zu tragen, daß auch geschiedenen unterhaltsberechtigten Frauen von Landwirten eine Witwenrente gewährt wird, so wie das in der sonstigen Sozialversicherung der Fall ist (I§ 1265, 592 RVO)? Es ist richtig, daß in der ersten Fassung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) aus dem Jahre 1957 eine Verweisung auf die Vorschriften der Rentenversicherung über eine Rentengewährung an frühere Ehegatten vorhanden war. Diese Verweisung ist bei der Novellierung .des Gesetzes im Jahre 1961 gestrichen worden, da sie seinerzeit u. a. wegen der niedrigen Höhe des Altersgeldes der damaligen Bundesregierung nicht in das System der Altershilfe .für Landwirte zu passen schien. Die Bundesregierung arbeitet zur Zeit im Rahmen einer Änderung des Ehescheidungsrechts auch an Neuregelungen für das Unterhaltsrecht nach einer Ehescheidung. In diesem Zusammenhang werden die entsprechenden Vorschriften der Sozialversicherung und auch des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte überprüft werden. Die entsprechenden Untersuchungen sind bereits, wie Sie sicherlich auch aus den öffentlichen Erörterungen wissen, im Gange. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 15. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/ 1138 Frage A 41): Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Volksgesundheit die Verwendung von Cyclamaten zu unterbinden? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit läßt zur Zeit bei der FDA (Food and Drug Administration des amerikanischen Gesundheitsministeriums) in Washington klären, ob und inwieweit neue wissenschaftliche Erkenntnisse die amerikanische Behörde dazu veranlaßt haben, ab 1. September 1970 in den USA ein völliges Verbot für Cyclamat auszusprechen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Cyclamatfrage in der Bundesrepublik stets mit besonderer Sorgfalt geprüft worden ist und daß die Verwendung von Cyclamaten von vornherein erheblichen Beschränkungen unterworfen war. Im Anschluß an das Bekanntwerden neuer amerikanischer Versuchsergebnisse im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nach eingehender Beratung mit führenden Krebsforschern, Toxikologen und Diabetologen ferner mit Erfolg auf den Abschluß einer Vereinbarung hingewirkt, in der sich die cyclamatherstellende und -verarbeitende Industrie mit zusätzlichen Einschränkungen einverstanden erklärte. Dies gilt insbesondere für eine engere Abgrenzung der Personengruppen, denen man allein den Verzehr von Cyclamat aus medizinischen Gründen zugestehen will. Diese Vereinbarung soll nun im wesentlichen in eine Rechtsverordnung überführt werden. Die Bundesregierung wird, sofern neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung von Cyclamaten dies im Interesse der Volksgesundheit erfordern, die Verwendung von Cyclamaten weiter einschränken oder ganz verbieten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 52 und 53) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Feststellungen zu ziehen, daß bereits durch den Einsatz eines zusätzlichen Notarzthubschraubers mit Kosten von etwa einer Million 30 Verkehrstote rechtzeitig gerettet werden könnten? Ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Haushaltsmittel zur Anschaffung von Notarzthubschraubern zur Verfügung zu 3614 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 stellen, um damit die Automobilverbände und die Industrie in die Lage zu versetzen, eine größere Anzahl solcher Notarzthubschrauber sobald als möglich zur Verkehrssicherheit zum Einsatz zu bringen? Die Bundesregierung kann auf dem Gebiet des Unfallrettungswesens im Straßenverkehr nur ergänzend und koordinierend wirken, da diese Aufgabe nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder fällt. Die Feststellung, auf die sich die Anfrage bezieht, beruht auf Schätzungen, gegen die von Sachverständigen Bedenken erhoben werden. Ich habe daher die Bundesanstalt für Straßenwesen mit einer Überprüfung der fraglichen Feststellung beauftragt. Da die Zuständigkeit des Bundes für den Unfallrettungsdienst nicht gegeben ist, stehen der Bundesregierung Haushaltsmittel zur Anschaffung einer Flotte von 50 Rettungshubschraubern nicht zur Verfügung. In Fortführung der bisherigen Modellversuche mit angemieteten Hubschraubern wird in Kürze der erste echte Rettungshubschrauber der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb genommen werden. Zu seiner Beschaffung hat der Bundesminister für Verkehr einen namhaften Zuschuß geleistet. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/1138 Fragen A 54 und 55) : An welche Länder sind die im Haushaltsausschuß für den Etat des Verkehrsministers (Straßenbau) auf Antrag des Abgeordneten Leicht nachträglich entsperrten 200 Millionen DM verteilt worden? Wie ist sichergestellt, daß diese Mittel entsprechend der im Haushaltsausschuß beschlossenen Auflage nur für Baumaßnahmen in strukturschwachen Gebieten verwandt werden? Der entsprechende Betrag von 200 Millionen DM wurde wie folgt verteilt: in Millionen DM Land Bundesstraßen BundesautobahnNeubau zusammen und Betriebsstrecken der BAB 1 2 I 3 4 BadenWürttemberg 10,0 — 10,0 Bayern 40,0 10,0 50,0 Hessen 25,0 5,0 30,0 Niedersachsen 15,0 10,0 25,0 NordrheinWestfalen 15,0 20,0 35,0 Rheinland-Pfalz 20,0 10,0 30,0 Saarland 5,0 — 5,0 Schleswig-Holstein 10,0 5,0 15,0 zusammen 140,0 60,0 200,0 Die vorstehende Bemessung orientierte sich am Flächenanteil strukturschwacher Gebiete des jeweiligen Landes. Hierunter sind insbesondere das Zonenrandgebiet, aber auch die Bundesausbau-gebiete sowie Räume der regionalen Aktionsprogramme zu verstehen. Der Anteil Bayerns mit 50 Millionen DM = 25 % des Gesamtbetrages wurde hiervon abweichend mit der Maßgabe festgelegt, daß ein Teilbetrag von rd. 20 Millionen DM zugunsten vordringlicher Bauobjekte des Olympia-Programms im Raume München zu verwenden sind. Die beteiligten obersten Straßenbaubehörden der Länder haben mit Schreiben vom 20. Juli 1970 (StB 1/Z 5 — Fha [1970] — 1028 Vmz 70) eine Liste erhalten, die alle Maßnahmen enthält, die mit dem aus der Haushaltssperre für strukturschwache Gebiete freigegebenen Betrag von 200 Millionen DM zu bedienen sind. Damit ist sichergestellt, daß — mit Ausnahme der 20 Millionen DM für die Olympiamaßnahmen im Raume München — der ausgewiesene Betrag den strukturschwachen Gebieten zugute kommt.
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    Rede von Heinrich Franke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der CDU/CSU begründe ich den Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Krankenversicherungsreform. Wir haben diesen Entwurf am
    4. Mai 1970 dem Hohen Hause vorgelegt. Der
    5. Deutsche Bundestag hat mit dem Krankenversicherungsänderungsgesetz im Rahmen der Diskussion und der Entscheidung über das Lohnfortzahlungsgesetz einen Einstieg in die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung unternommen. Diese Reform soll jetzt fortgeführt werden.
    Ich darf hier mit der Genehmigung des Herrn Präsidenten aus der Begründung unseres Gesetzentwurfs zitieren, weil dort eine sehr umfassende Darstellung gegeben worden ist:
    Aufgabe dieser Reform ist es vor allem, die Folgerungen aus dem medizinischen Fortschritt, der Verlängerung der Lebensdauer, dem Wandel der für die Gesundheit unserer Bevölkerung maßgebenden Faktoren und den tiefgreifenden Veränderungen unseres Gesellschaftsgefüges zu ziehen. Die Reform wird nur auf längere Sicht zu verwirklichen sein, im Grunde sogar als fortdauernder Prozeß verstanden werden müssen. Denn nichts deutet etwa darauf hin, daß es in der Entwicklung der Medizin zu einem Stillstand kommt; im Gegenteil ist ihr zunehmend schnelleres Wachstum zu erwarten und von uns gewünscht. Auch das soziologische Gefüge unseres Volkes wird weiteren Veränderungen unterworfen sein. Aus diesen Gründen kann die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung nur in Teilstücken vollzogen werden.
    Ein Kernstück unserer Reformvorhaben — in unserem Gesetzentwurf, der, wie ich schon sagte, am 4. Mai vorgelegt wurde — sind die Aufhebung bzw. Anhebung der Versicherungspflichtgrenze und ihre Dynamisierung für Angestellte. Hier wird ein altes Anliegen der rund 7 Millionen Angestellten aufgegriffen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird in unserem Entwurf auf 75 % der in der Rentenversicherung gültigen Beitragsbemessungsgrenze festgestellt. Daß die Beitragsbemessungsgrenze hier gleichzeitig eine Leistungsbemessungsgrenze ist, sei erwähnt. Dynamisiert ist — ich sagte es schon — wie in der Rentenversicherung auch hier die Beitragsbemessungsgrenze, die auf 75 % der Rentenversicherungsbemessungsgrenze von 1900 DM festgestellt ist, und zwar ab 1. Januar 1971.
    Mit dieser Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auf 1425 DM wird die Zahl der versicherungspflichtigen Angestellten von zur Zeit rund 3,6 Millionen auf 4,6 Millionen erhöht. Das sind zirka 65 % aller Angestellten.



    Franke (Osnabrück)

    Durch die Änderung des § 381 der Rentenversichecherungsordnung werden die Arbeitgeber verpflichtet, auch für die nichtversicherungspflichtigen Angestellten die Beiträge zur Hälfte zu übernehmen.
    Meine Damen und Herren, diese Diskussion kann man nicht führen, ohne die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen zu beachten. Ich darf Sie daran erinnern, daß die gesamtwirtschaftlichen Belastungen z. B. auch bei der Einführung des Lohnfortzahlungsgesetzes und der Lohnfortzahlung für kranke Arbeiter in der Diskussion eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben. Das Arbeitsministerium hatte schon am Beginn dieser Diskussion errechnet — uns wurden diese Zahlen dankenswerterweise zur Verfügung gestellt —, daß sich die Mehrbelastung der Wirtschaft nach Abzug der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der möglichen Beitragssenkungen auf zirka 1,2 Milliarden DM netto beläuft. Unter Einschluß aller Leistungen wird sich die soziale Leistungsquote — also der Prozentsatz, der, gemessen am Bruttosozialprodukt, insgesamt für das Sozialbudget in der Volkswirtschaft ausgegeben wird — 1971 auf 18,2 %, 1972 auf 18,5 % und 1973 auf 18,9 % erhöhen. 1967 — eine interessante Vergleichszahl betrug die Soziallastquote, wie sie damals im Sozialbudget genannt worden ist, 19,4 N. Das lag aber, wie man ehrlicherweise gestehen muß, an der damaligen Lage. Wir hatten einen sehr hohen Grad von Arbeitslosigkeit und ein stagnierendes Bruttosozialprodukt zu verzeichnen.
    Neben diesem Kernprodukt, der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze und damit der Hereinnahme aller Angestellten in die 50%ige Beitragszahlung durch die Arbeitgeber ist unserem Entwurf noch ein weiterer Kernpunkt angefügt. Wir haben den seit dem 23. August 1923 inhaltlich gestrichenen § 181 der Reichsversicherungsordnung ausgefüllt — wenn Sie mir den Ausdruck gestatten — mit notwendigen Maßnahmen, die der Früherkennung von Krankheiten und der Krankheitsvorsorge dienen. Wenn es wahr ist, daß Herz- und Kreislauferkrankungen die häufigste Todesursache sind, dann ist es fürwahr geboten, hier auch mit der Hilfe des Zwanges des Gesetzes und der gesetzlichen Regelung die bislang zum Teil freiwillig erbrachten Leistungen der Kassen zu festigen. Neben Kreislauf- und Herzerkrankungen stellt der Krebs die zweithäufigste Todesursache dar. 1900 starb jeder 30. Bürger an Krebs. Heute stirbt bereits jeder 5. Bürger an Krebs. Von den 60 Millionen Bürgern der Bundesrepublik werden 18 Millionen in ihrem Leben an Krebs erkranken. Rund zwei Drittel davon werden bei der augenblicklichen Todesrate — ich bitte, dieses schreckliche Wort zu entschuldigen — an Krebs sterben, also 12 Millionen Menschen. Allein 9000 Frauen sterben in der Bundesrepublik an Unterleibskrebs. An Lungen- und Bronchialkrebs sterben jährlich zirka 21 000 Menschen.
    Es ist klar, daß wir mit der bisherigen freiwilligen Vorsorgeuntersuchung und den eventuellen Vorsorgemaßnahmen, die die Krankenversicherungsträger bislang dankenswerterweise schon durchgeführt haben, nicht mehr auskommen. Wir müssen uns schon jetzt überlegen, wie wir dieser hohen Zahl von Erkrankungen und dieser Todesquote — wenn ich dieses Wort noch einmal gebrauchen darf — mit den Leistungen, die wir jetzt zu erbringen in der Lage sind, begegnen können.
    Die §§ 187 und 363 der Reichsversicherungsordnung, die den Kassen bisher erlaubten, Mittel zur besonderen und allgemeinen Krankheitsverhütung zu verwenden, werden nicht ausreichend genutzt, um der oben aufgezeichneten Gefahr zu begegnen. Unser Entwurf führt den Katalog der Früherkennungs- und der Vorsorgemaßnahmen in die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Die Versicherten werden damit einen Rechtsanspruch auf derartige Maßnahmen erhalten, wenn, wie wir hoffen, im Ausschuß und hier im Plenum unseren Vorstellungen zugestimmt wird.
    Für uns ist klar, daß Früherkennung und Vorsorgehilfe durch die freien Ärzte und bisherigen Krankenhausträger bewältigt werden sollen, jedenfalls soweit es sich um Einzelmaßnahmen und nicht um große, geschlossene Maßnahmen, die einer ganz besonderen Aktion entsprungen sind, handelt. Unser Entwurf, meine Damen und Herren, wendet sich schon in seiner Anlage gegen die Möglichkeit, einen öffentlichen Gesundheitsdienst nach englischem Muster sozusagen durch die Hintertür, um unseren Entwurf zu zitieren, zu dekretieren. Unsere Fraktion tritt mit Entschiedenheit dafür ein, daß der Grundsatz der freien Arztwahl auch im Bereich der präventiven Medizin aufrechterhalten wird.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Das ist doch die allgemeine Auffassung des Hauses, Herr Kollege Franke!)

    Ich darf erwähnen, daß mein Kollege Dr. Jungmann, der hier sehr viel sachverständiger ist, zu diesen Fragen gleich noch Ausführungen machen wird.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf eine Sache eingehen, die in letzter Zeit in der Öffentlichkeit, jedenfalls in der Fachöffentlichkeit, heftigst diskutiert worden ist. Wir haben uns in unseren Reihen über diese Fragen, z. B. über die Gliederung der Krankenkassen, unterhalten. Wir sind der Meinung, meine Damen und Herren, daß wir selbstverständlich bei der vielschichtigen Gliederung der Klassen bleiben sollten. — Verzeihung: Gliederung der Kassen. Ich habe Sie, Herr Liehr, angesehen, und schon kam mir das Wort „Klassen" in den Sinn.

    (Zuruf des Abg. Liehr.)

    Das ist ein Versprecher, der sich automatisch ergibt, wenn ich nach links hinübersehe. Ich bitte, das zu entschuldigen.

    (Weitere Zurufe von der SPD.)

    Meine Damen und Herren, diese Diskussion würde den Rahmen der ersten Lesung bei weitem überschreiten. Wir müßten sie zunächst noch im Ausschuß führen. Sie geht jedoch sicherlich nicht an der Frage vorbei, ob wir jetzt mit dieser Organisationsform die optimale Leistung erreicht haben. Ich darf, um nur einmal ein Wort aus der Diskussion der jüngsten Zeit herauszunehmen, sagen, daß



    Franke (Osnabrück)

    wir uns z. B. in der Frage der Regionalkassen von denjenigen unterscheiden, die diesen Vorschlag in letzter Zeit gemacht haben.

    (Abg. Killat-von Coreth: Aus Ihren Reihen!)

    — Ich bestreite gar nicht, lieber Arthur Killat, daß aus unseren Reihen z. B. ein Vorschlag der KAB, der ich selbst angehöre, gekommen ist. Ich würde allerdings nicht zu den Mitteln und zu der Tonart der Versicherungswirtschaft greifen. Ich darf auf eine Zeitung der Versicherungswirtschaft aus der letzten Zeit verweisen, in der sich jemand mit dieser Frage auseinandergesetzt hat. Es bleibt uns nicht erspart, uns darüber im Rahmen entweder dieser Entwürfe oder im Rahmen eines anderen Entwurfs zu unterhalten. Ich sage noch einmal: Wir sind weiterhin für die Gliederung der Kassen. Ob wir damit allerdings die optimale Leistung erreicht haben werden, wird dann noch zu prüfen sein.
    Meine Damen und Herren, weitere Verbesserungen der Leistungen, die den Versicherten nach unserem Entwurf zugute kommen sollen, sind erstens die Erhöhung des Hausgeldes auf das Niveau des Krankengeldes sowie zweitens die Behandlung von besonderen Erkrankungen im Ausland und die verpflichtende Leistungszahlung durch die Krankenkassenträger. Ich höre schon, daß Leute, die sich mit dieser Frage auseinandergesetzt haben — ich könnte mir vorstellen, daß der Redner der SPD-Fraktion gleich darauf eingehen wird —, sagen werden, das sei natürlich ein unkontrolliertes Anwachsen der Kosten für Krankenhausaufenthalte im Ausland. Aber, meine Damen und Herren — darüber kann man eine Menge Literatur nachlesen —, die Mediziner sind der Meinung, daß hier eine sehr große Transparenz hergestellt werden müsse. Ich denke z. B. an den Fall, daß insbesondere dann, wenn in Deutschland — das gilt natürlich auch für alle anderen Länder in Europa; wir haben jedoch nicht deren gesetzliche Bestimmungen zu formulieren — ein Heilerfolg nicht gewährleistet werden kann, über die Grenzen hinaus Krankenversicherungsschutz gewährt werden muß. Ich denke z. B. an das Ausnutzen großer Herzoperationen in den Vereinigten Staaten.

    (Abg. Killat: Das machen wir ebenso!)

    Meine Damen und Herren, nun zur Frage der Errichtung eines Gemeinschaftsfonds für die gesetzlichen Krankenkassen. Die gesetzlichen Krankenkassen werden dann in solchen Fällen eine nicht unerhebliche Menge von Ausgaben haben, und es ist sicherlich einer einzelnen Kasse in der Regel nicht zuzumuten, dann alleiniger Träger dieser enormen Kosten zu sein. Wir regen in unserem Entwurf hier die Errichtung eines Gemeinschaftsfonds, sozusagen einer Ausgleichskasse für die gesetzlichen Krankenkassen an.
    Weiter enthält unser Entwurf die Erweiterung des Kreises der nach § 166 der RVO versicherungspflichtigen Selbständigen und der nach § 176 versicherungsberechtigten Personen.
    Schließlich, meine Damen und Herren — und das ist ein sehr wichtiger Punkt —, enthält unser Entwurf die Möglichkeit, Berufsanfängern, soweit sie Angestellte sind, ohne Rücksicht auf die Höhe ihres
    Einkommens den freiwilligen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gestatten.
    Ich verkenne auch nicht - und darüber ist in
    unseren Reihen heftigst diskutiert worden —, daß es zu überlegen ist, ob man diese Beitrittsmöglichkeit eröffnen sollte, weil man unter Umständen beispielsweise die gesetzlichen Krankenkassen eines Tages zu Einsammlern von negativen Risiken stempeln könnte. Aber wir haben uns hier eindeutig dafür entschieden, diese Öffnung für die höherverdienenden Angestellten zu ermöglichen und ihnen den Beitritt zu gestatten. Allerdings wollen wir, um eine hohe Vermeidung des negativen Risikos eben doch zu erreichen, dieses Beitrittsrecht auf ein halbes Jahr beschränkt wissen.
    Ich bin mir bewußt, meine Damen und Herren, daß in unserem Entwurf — wenn ich einmal die notwendigen Gelder für die Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen ausklammere — das Problem der Umschichtung der Kosten in der Krankenversicherung noch nicht endgültig angesprochen worden ist. Ich erwähne nur, daß die Gesamtausgaben in der Krankenversicherung 1970 ca. 23,5 Milliarden DM und 1973 32 Milliarden DM ausmachen werden. Davon sind — nur um Ihnen eine Erläuterung zu geben — 1970 Barleistungen in Höhe von ca. 2,7 Milliarden DM, während für Sachleistungen 19 Milliarden DM ausgegeben werden müssen. Die Vergleichszahlen für das Jahr 1973 sind 3,2 Milliarden DM für Barleistungen und 26 Milliarden DM für Sachleistungen.
    Wir müssen uns auch mit einem wichtigen anderen Problem beschäftigen, um die Steigerung der Kosten beim Verbrauch der Arzneimittel in den Griff zu bekommen. 1964 stiegen die Ausgaben für Arzneimittel um eine Größenordnung von 12,4 %, 1965 stiegen sie auf eine Größenordnung von 15,7 % und 1968 auf eine Größenordnung von 17 %. Das Sozialbudget rechnet mit einer mittelfristigen Steigerrungsrate von 14 % pro Jahr, in den Jahren von 1969 bis 1973.
    Meine Damen und Herren! Auch die Krankenhauskosten sind ein Problem. Ich darf daran erinnern, daß die Bezuschussung durch die öffentliche Hand in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Wir wissen, daß hier die Frage des Engagements des Bundes noch nicht endgültig gelöst ist. Wir werden uns aber auch mit dieser Frage auseinandersetzen müssen. Wenn wir 1963 98,5 Millionen Krankentage hatten und 1968 111,8 Millionen, wenn wir verzeichnen, daß wir 1963 als sogenannte Verweildauer, d. h. Behandlungstage je Fall, 23,4 Tage und 1968 allerdings eine geringere Dauer, nämlich 22,1 Tage, zu verzeichnen hatten — mit dieser Verweildauer liegen wir im Durchschnitt höher als die meisten europäischen Länder , dann ist uns klar, daß wir bei der Fortführung der Krankenversicherungsreform unter anderem auch bei diesen Punkten mit der Reform ansetzen müssen.
    Wir werden 1973 für Arztkosten etwa 8 Milliarden DM, für Krankenhauspflege 8,5 Milliarden DM und für Arzneimittel die enorme Summe von ca. 7,5 Milliarden DM ausgeben. Hier wird sichtbar, daß mit der Beratung der vorliegenden Gesetzentwürfe die



    Franke (Osnabrück)

    Krankenversicherungsreform noch nicht vom Tisch, sondern, wie schon in der Begründung unseres Entwurfes gesagt, ein fortdauernder Prozeß ist, und dem haben wir uns zu stellen.
    Dabei enthält unser Entwurf weit mehr Reformvorhaben als der Entwurf der Bundesregierung, die doch mit dem hohen Anspruch angetreten ist, eine Regierung der inneren Reformen zu sein. In dem Entwurf der Bundesregierung wird z. B. der Umweltverschmutzung und den sich daraus ergebenden Belästigungen und Erkrankungen der Menschen keinerlei Rechnung getragen, und es werden keinerlei Konsequenzen gezogen.
    Ich höre schon, wie der Herr Bundesarbeitsminister gleich sagen wird: Jawohl, das werden wir einer weiteren künftigen, einer nächsten Stufe der Reformvorhaben vorbehalten, nachdem sich alle unsere Sachverständigen zu dieser Frage geäußert haben! — Wir aber meinen, daß diese Fragen keinerlei Aufschub mehr vertragen können. Ich werde mich nicht damit beschäftigen, Herr Minister, was in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung steht — da gibt es eine gewisse Deckungsgleichheit mit dem, was wir in unserem Entwurf vorgelegt haben —, sondern ich werde mich ganz kurz mit dem beschäftigen, was nicht in Ihrem Entwurf steht. Wir haben die Sorge, daß die sozialdemokratische Mehrheit in dieser Koalition ihre endgültigen Vorhaben verschiebt, bis sich eine für sie günstige Situation ergibt, um eine aus ihren gesellschaftspolitischen und politischen Vorstellungen geprägte Gestaltung durchsetzen zu können.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schellenberg.)

    — Verehrter Herr Professor Schellenberg, ich habe mir einmal die Mühe gemacht, alle Ihre Reden von der ersten Wahlperiode bis jetzt durchzulesen.

    (Zurufe von der SPD.)

    Das ist ein unheimlicher Berg, durch den man sich hindurchlesen muß, verehrter Herr Frehsee. Wenn man versucht, alles Nachgelesene in einer Graphik aufzutragen, wird immer deutlicher, daß Sie Ihre alten Volksversicherungsvorstellungen selbstverständlich nicht aufgegeben haben. Wenn der Wähler es Ihnen gestattete und uns nicht beauftragte, eine ganz andere Konzeption durchzusetzen, würden Sie Ihre alten Volksversicherungsvorstellungen nach sozialistischem Muster in die Tat umzusetzen versuchen.
    Diesem kollektivistischen Vorhaben werden wir unsere ganze politische Aktivität entgegensetzen und versuchen, unsere eigenen Vorstellungen, die sich von Ihren Vorstellungen grundsätzlich unterscheiden, in die Tat umzusetzen.

    (Abg. Liehr: Da bauen Sie doch einen Pappkameraden auf! Abg. Dr. Schellenberg: Bisher waren Sie in der Krankenversicherung für Begrenzung auf Schutzbedürftige; das geben Sie heute zum ersten Male auf!)

    — Herr Professor Schellenberg, wir beiden unterlaufen etwas illegal die Geschäftsordnung. Es ist bei der Begründung eines Gesetzentwurfes nicht gestattet, Zwischenfragen zu stellen. Ich habe extra
    - sicherlich mit der stillen Duldung des Herrn Präsidenten - eine Pause gemacht, um Ihre Frage akustisch verstehen zu können. Wir sind nicht schutzbedürftig, verehrter Herr Professor Schellenberg, sondern die Schutzbedürftigkeit wird sich wahrscheinlich eines Tages bei demjenigen ergeben, der vielleicht als Erfüllungsgehilfe Ihrer eigenen gesellschaftspolitischen und sozialpolitischen Vorstellungen auftreten soll. Das aber, meine Damen und Herren, wird unseren entschiedenen Widerstand finden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Was auf der einen Seite die kollektivistische Lösung ist, ist bei uns die subsidiäre.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schellenberg.)

    — Ich habe eigentlich immer Ihr Geschick bewundert, Herr Schellenberg, wie Sie es bei alle der sonstigen Freundlichkeit, die Sie an den Tag legen, in der Regel nicht zulassen, daß Zwischenfragen gestellt werden. Wenn Sie ein Mikrophon vor sich haben, wollen Sie sich nicht aus dem Tritt bringen lassen. Ich versuche jedenfalls, Ihre Fragen zu beantworten, während Sie solche Diskussionsmöglichkeiten hier überhaupt nicht zulassen.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    Lassen Sie mich noch einmal sagen: Was auf der einen Seite die kollektivistische Lösung ist, ist bei uns die aus dem Prinzip der Subsidiarität und Solidarität geprägte Vorstellung, auch die Eigenvorsorge sich auswirken zu lassen. Wir glauben nach den Erfahrungen, die wir in vielen anderen Bereichen gemacht haben, daß sich das Auswirken der Subsidiarität als optimale Lösung anbietet. Diese Lösung werden wir bei der Beratung dieser Gesetze und bei der Weiterführung der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten haben. Sie steht im Gegensatz zu Ihren Vorstellungen, die wir natürlich heftig bekämpfen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zur Begründung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetzes hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetzes ist ein weiterer Teil der inneren Reformen, die die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode verwirklichen will. In der vergangenen Legislaturperiode ist mit der Einführung der Lohnfortzahlung für Arbeiter im Krankheitsfalle die gesellschaftspolitische Gleichstellung der Arbeiter mit den Angestellten erreicht worden. Jetzt ist es an der Zeit — so meinen wir —, die Gleichstellung der Angestellten mit den Arbeitern in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verwirklichen. Ich meine, darauf haben die Angestellten einen Anspruch.
    Nur mit einem Rückgriff in die Geschichte ist es zu verstehen, daß im Leistungsrecht der gesetzlichen



    Bundesminister Arendt
    Krankenversicherung noch heute zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden wird.
    So haben die Arbeitgeber für alle Arbeiter einen Anteil zum Krankenversicherungsbeitrag zu leisten. Dagegen haben Angestellte keinen Anspruch auf den Arbeitgeberanteil, soweit die Jahresarbeitsverdienstgrenze überschritten wird, und müssen ihre Beiträge zur Krankenversicherung selbst tragen.
    Eine weitere Ungleichheit besteht darin, daß Arbeiter ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Arbeitsverdienstes den Versicherungsschutz gegen die wirtschaftlichen Risiken der Krankheit in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Die Angestellten dagegen haben nur dann Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn ihr Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze liegt oder wenn sie sich nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig weiterversichern.
    Diese Differenzierungen, die sich zum Nachteil der Angestellten auswirken, sind in einer demokratischen Gesellschaft schwer zu vertreten.
    Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf beseitigt Nachteile, die sich aus der gegenwärtigen Regelung für die Angestellten ergeben. Dies wird durch folgende Regelungen erreicht.
    Erstens. Der nicht versicherungspflichtige Angestellte erhält einen Arbeitgeberzuschuß zu den Krankenversicherungsbeiträgen, gleichgültig, ob er gesetzlich oder privat versichert ist.
    Zweitens. Dem nicht versicherungspflichtigen Berufsanfänger wird das Recht zum freiwilligen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung eingeräumt.
    Drittens. Alle Angestellten, die bisher der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitreten konnten oder nicht beitraten, erhalten ein Beitrittsrecht.
    Diese drei Punkte machen deutlich, daß mit der Benachteiligung eines Teils unserer Gesellschaft Schluß gemacht werden soll.
    Lassen Sie mich zu den einzelnen Punkten noch folgendes sagen.
    Alle Angestellten, die nur wegen Überschreitens der. Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht versicherungspflichtig sind, sollen einen unabdingbaren Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf einen Zuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten.
    Der Anspruch wird davon abhängig gemacht, daß der Angestellte entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder daß er bei der privaten Krankenversicherung versichert ist. Er muß für sich und für seine Familienangehörigen einen vergleichbaren Versicherungsschutz nachweisen. Der Zuschuß richtet sich nach dem Betrag, der als Arbeitgeberanteil bei Vorliegen der Versicherungspflicht zu zahlen wäre. Er ist jedoch begrenzt auf die Hälfte des Betrags, den der Angestellte tatsächlich aufzuwenden hat. Der Zuschuß soll steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung sein. Mit dieser Regelung würde erreicht, daß alle versicherten Arbeitnehmer beitragsrechtlich und damit hinsichtlich ihrer Nettobezüge gleich behandelt werden.
    Ich komme zum zweiten Punkt. Um auch Personen, die erstmals eine Beschäftigung als Angestellte aufnehmen und wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze nicht versicherungspflichtig sind, den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zu eröffnen, sollen sich diese Berufsanfänger innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Beschäftigung freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können. Wir haben bewußt darauf verzichtet, das Recht zum freiwilligen Beitritt vom Alter und Gesundheitszustand abhängig zu machen.
    Diese Maßnahmen werden natürlich nur in der Zukunft wirksam werden können. Um aber der bisherigen Benachteiligung großer Gruppen von Angestellten jetzt abzuhelfen, haben wir schließlich drittens vorgesehen, allen Angestellten das einmalige Recht auf Beitritt einzuräumen. In einer Übergangsvorschrift des vorliegenden Gesetzentwurfes ist hierfür eine Frist von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen.
    In dem von der Opposition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Krankenversicherung habe ich eine derartige Übergangsregelung vermißt. Ich halte es nicht für gerecht, diesen Angestellten, die in früheren Jahren keine Möglichkeit zum Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung hatten, die Gleichstellung zu versagen. Wir wollen soziale Gerechtigkeit für alle, und wir haben daher diese Übergangsregelung vorgesehen. Ich halte es aus sozialen Gründen für erforderlich, das Beitrittsrecht ohne Rücksicht auf Alter und Gesundheit zu ermöglichen.
    Ein weiterer bedeutsamer Punkt des Regierungsentwurfs ist die Versicherungspflichtgrenze. Wie der Herr Bundeskanzler in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 ausgeführt hat, haben wir die Versicherungspflichtgrenze für Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung überprüft. Sie liegt zur Zeit bei 14 400 DM jährlich oder 1200 DM monatlich. Diese Einkommensgrenze hat zur Folge, daß nahezu die Hälfte der 6,9 Millionen Angestellten nicht versicherungspflichtig sind. Sie hat weiter zur Folge, daß bei allen Angestellten und Arbeitern mit Einkommen oberhalb dieser Grenze bei einer Arbeitsunfähigkeit von länger als sechs Wochen ein Krankengeld oder Hausgeld von höchstens 1200 DM monatlich errechnet wird. Das zeigt, daß die wirtschaftliche Sicherung bei lang andauernder Krankheit unzureichend ist. Und aus der Vergangenheit wissen wir schließlich, daß Einkommensgrenzen, die nur durch die Gesetzgebung verändert werden können, stets der Einkommensentwicklung nachhinken.
    Um diese Mängel zu beseitigen, schlägt die Bundesregierung vor:
    1. Die Einkommensgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf 1425 DM Monatsentgelt erhöht. Das sind 75 v. H. der geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.



    Bundesminister Arndt
    2. Die Einkommensgrenzen werden dynamisiert. Durch die Verbindung der Einkommensgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird sichergestellt, daß sie künftig jährlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung aller Arbeitnehmer folgen.
    Dieser Vorschlag verhindert, daß durch Gehaltserhöhungen oder durch den Leistungsaufstieg der Angestellten der Anteil der Versicherungspflichtigen immer wieder schrumpft. Darüber hinaus wird für Arbeiter und Angestellte bei längerer Krankheit die wirtschaftliche Sicherung in angemessenem Umfang sichergestellt.
    Bedeutsam ist schließlich, daß diese Regelung zu einem besseren solidarischen Ausgleich bei der Beitragsbelastung führt. Wir wissen, daß die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung überproportinal zu der Lohn- und Gehaltsentwicklung steigen. Daher mußten zur Deckung des Mehraufwandes die Beitragssätze ständig angehoben werden. Die Folge davon war, daß die Bezieher niedriger Einkommen relativ stärker belastet werden als die Bezieher höherer Einkommen.. Durch die Dynamisierung der Einkommensgrenzen sollen künftig höher verdienende Arbeitnehmer an der Deckung des Mehraufwandes angemessen beteiligt werden.
    Ich weiß, daß die finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs von erheblicher Bedeutung sind. Über diese Auswirkungen sind mit den beteiligten Gruppen intensive Abstimmungsgespräche geführt worden. Auf der Grundlage der im Frühjahr dieses Jahres abgestimmtem Ergebnisse ergibt sich, daß bei einer Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze von 1200 DM auf 1425 DM die Zahl der versicherungspflichtigen Angestellten von 3,5 Millionen auf 4,5 Millionen steigen wird. Damit erhöht sich der Anteil der versicherungspflichtigen Angestellten auf rund 65 % aller Angestellten.
    Angesichts dieser Größenordnung sind die wieder einmal laut gewordenen Besorgnisse der privaten Krankenversicherung unbegründet. Es besteht die Möglichkeit für alle Angestellten, die heute bei der privaten Krankenversicherung versichert sind, sich von der Versicherungspflicht zu befreien. Die abgestimmten Schätzungen haben gezeigt, daß nicht mehr als rund 5 % aller Vollversicherten der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten werden.
    Durch die Erhöhung der Einkommensgrenze entsteht bei der sozialen Krankenversicherung ein Finanzierungsüberschuß in Höhe von rund 1 Mrd. DM. Das sind, in Beitragsprozenten ausgedrückt, rund 0,4 Prozentpunkte. Dieser Finanzierungsüberschuß soll vor allem dazu verwendet werden, daß die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in dem sonst erforderlichen Maß ansteigen.
    Niemand von uns — das können Sie voraussetzen — hat bei dieser Berechnung den Kopf in den Sand gesteckt. Deshalb haben wir auch die Mehraufwendungen der Arbeitgeber errechnet; sie betragen rund 1,13 Milliarden DM netto. Bei diesem Betrag sind die freiwilligen Arbeitgeberleistungen, die Steuermehrbelastung der Unternehmer und die finanziellen Auswirkungen der Beitragssenkung in der sozialen Krankenversicherung bereits berücksichtigt. Die Angestellten hingegen werden durch die Einführung des Arbeitgeberbeitrages trotz Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze entlastet, und zwar um etwa 1,6 Milliarden DM.
    Diese Aussagen über die finanziellen Auswirkungen beruhen auf den abgesicherten Erkenntnissen im Frühjahr dieses Jahres. Wir alle wissen, daß sich seitdem die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere die Einkommensentwicklung, erheblich geändert haben. Ich werde Ihnen für Ihre Beratungen im Ausschuß die aktuellen Werte vorlegen. Zu dieser Zusage bin ich in der Lage, da es in meinem Ministerium gelungen ist, die finanziellen Auswirkungen. dieses Gesetzes mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung zu berechnen. Damit besteht die Möglichkeit, selbst während der Ausschußsitzungen schnell, überschaubar und zuverlässig die finanziellen Auswirkungen darzustellen. Das ist ein Verfahren, das erstmals seit Bestehen der Bundesregierung im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens praktiziert werden kann.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, noch ein Wort zur Vorsorge. Die Bundesregierung mißt den Vorsorgeleistungen außerordentliche Bedeutung bei. Die Versicherten und ihre Familienangehörigen sollen darauf einen Rechtsanspruch erhalten. Ich habe die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung unter anderem auch deshalb berufen, um praktikable Vorschläge hierfür zu erarbeiten, die auch die organisatorischen und die finanziellen Fragen und Auswirkungen mit einbeziehen. Im Hinblick auf die Dringlichkeit dieser Frage habe ich die Sachverständigenkommission ausdrücklich gebeten, diese Fragen beschleunigt zu behandeln. Der hierfür vorgesehene Ausschuß der Sachverständigenkommission hat bereits mehrfach getagt, und ich hoffe, daß er in Kürze seine Arbeit abschließen wird. Wir werden Ihnen dann unverzüglich unsere Vorschläge zuleiten, um damit die fachliche Arbeit dieses Sachverständigengremiums für die gesetzgeberische Tätigkeit dieses Hohen Hauses nutzbar zu machen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Bundesregierung hat mit dem Enwurf zum Zweiten Krankenversicherungs-Änderungsgesetz einen Vorschlag gemacht, um die gesetzliche Krankenversicherung unter sozial fortschrittlichen Vorzeichen weiterzuentwickeln. Wir wollen damit ein weiteres Stück sozialer Gerechtigkeit in unser System der sozialen Sicherheit einfügen. Ich bin davon überzeugt, daß der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf hierfür eine gute Grundlage abgibt.

    (Beifall bei der SPD.)