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    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lemmer . . . . . 3520 B Eintritt der Abg. Schmitz (Berlin), Brück (Köln) und Gallus in den Bundestag — Verzicht der Abg. Köppler und Dr. Dahrendorf auf die Mitgliedschaft . . . . 3501 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Preiß, Cramer, Müller (Berlin), Dr. Becker (Mönchengladbach), Schlee, Dr. Burgbacher und Dr. Schröder (Düsseldorf) 3501 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3501 C Änderung der Überweisung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Ausprägung von Olympiamünzen 3501 D Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1969 an den Haushaltsausschuß . . . .. . . . . . . . . 3502 A Amtliche Mitteilungen 3502 A Fragestunde (Drucksache W1138) Frage des Abg. Dr. Haack: Kommunale Kontakte mit Städten und Gemeinden in der DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 3507 A, B Dr. Haack (SPD) 3507 B Fragen des Abg. Vogt: Etablierung überhöhter Preise durch Preisempfehlungen — Preisempfehlungsverbote des Bundeskartellamts Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3507 B, C, D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 3507 C Fragen des Abg. Eckerland: Entlassungen im Ruhrbergbau vor dem 31. Oktober 1966 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3507 D, 3508 A Eckerland (SPD) . . . . . . . . 3508 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg); Verbesserung des Umweltschutzes durch Änderung der Gewerbeordnung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3508 B, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 3508B Frage des Abg. Dr. Klepsch: Begriff der Demarkationslinie zur sowjetischen Besatzungszone Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3508 D, 3509 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 3508 D, 3509 A Fragen des Abg. Barche: Unterbewertung der graduierten Ingenieure im öffentlichen Dienst Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3509 B, C, D, 3510 A, C, D, 3511 A Barche (SPD) 3509 C, 3510 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 3509 C, 3510 D Möhring (SPD) . . . 3509 D, 3510 C Becker (Nienberge) (SPD) 3510 D Frage des Abg. Bay: Koordination der wissenschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes des Menschen und seiner Umwelt Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3511 B, C Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . . 3511 C Frage des Abg. Peiter: Waisenrente für Wehr- und Ersatzdienstpflichtige nach Vollendung des 18. Lebensjahres Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3511 D Frage des Abg. Dr. Hauff: Berücksichtigung örtlicher Klimaverhältnisse bei der Gewährung von Schlechtwettergeld im Baugewerbe Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3512 A, B Dr. Hauff (SPD) 3512 B Fragen des Abg. Härzschel: Tödliche Unfälle in Haushalt und Garten — Verstärkung der Unfallverhütungsmaßnahmen im privaten Bereich Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3512 D, 3513 B, C, D, 3514 A, B, 3515 A Härzschel (CDU/CSU) . . 3513 B, 3514 A Burger (CDU/CSU) . . . 3513 D, 3514 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 3513 D von Hassel, Präsident 3514 C, D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 3514 C, D Fragen des Abg. Dr. Beermann: Maßnahmen gegen die Fettleibigkeit der Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3515 B, D, 3516 A von Hassel, Präsident . . 3515 D, 3516 A Dr. Beermann (SPD) . . . . . . 3516 A Fragen des Abg. Dr. Schäfer (Tübingen) : Berichte über die Gefährlichkeit der sog. biologisch aktiven Waschmittel Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 3516B, C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 3516 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Voraussetzungen für die Gewährung der Ausbildungsbeihilfe für Schüler Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 3517 A, B Dr. Enders (SPD) 3517 B Frage des Abg. Dr. Geßner: Meldepflicht für Behinderte Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 3517 C Fragen des Abg. Susset: Sozialhilfeempfänger mit kleinen Sparguthaben — Anpassung der Richtsätze an die Entwicklung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 3517 D, 3518 A Susset (CDU/CSU) 3518 A Fragen des Abg. ,Strohmayr: Schutz der Insassen von Altersheimen vor Übervorteilung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 3518 B, D Strohmayr (SPD) 3518 D Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) : Bau der Bundesautobahn RuhrgebietOstfriesland Leber, Bundesminister 3519 A, B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) : Abwicklung des Luftverkehrs aus Anlaß der Olympischen Spiele in München Leber, Bundesminister 3519 C Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) : Forschungsvorhaben betr. die Konstruktion abgasfreier Motoren Leber, Bundesminister 3520 A Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/1050) 3520 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Ott, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 III Stücklen, Gewandt, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Niegel, Höcherl, von Bockelberg u. Gen.) (Drucksache VI/704) — Erste Beratung — 3520 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Strauß, Dr. Pohle, Engelsberger, Dr. Kreile, Kiechle, Dr. Althammer, Schlee, Weigl u. Gen.) (Drucksache M/366) — Erste Beratung — 3521 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache VI/1098) — Erste Beratung — . . . . . 3521 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation (Drucksache M/943) — Erste Beratung — 3521 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Drucksache M/947) — Erste Beratung — . . . 3521 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie Frisches Fleisch (Drucksache M/984) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3521 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Verzicht auf die in Artikel 14 Abs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige gewährt wurden (Drucksache M/1001) — Erste Beratung — 3521 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Drucksache VI/ 1008) — Erste Beratung — 3521 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/ 1011) — Erste Beratung — 3521 D Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Konvention vom 11. Dezember 1953 über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und zum Zusatzprotokoll vom 3. Juni 1964 (Drucksache VI/1012) — Erste Beratung — 3522 A Entwurf eines Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr (FahrpersGSt) (Drucksache VI/ 1060) — Erste Beratung — 3522 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Bundesrat) (Drucksache VI/1137) — Erste Beratung — 3522 B Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählungsgesetz 1971) (Drucksache VI/1133) — Erste Beratung — . . . 3522 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung (Drucksache VI/1134) — Erste Beratung — 3522 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsklassengesetzes (Drucksache VI/ 1135) — Erste Beratung — 3522 C Große Anfrage betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Rehabilitation) (Abg. Burger, Maucher, Härzschel, Rösing und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksachen M/665, M/896) Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 3522 D Arendt, Bundesminister . 3527 C, 3543 C Glombig (SPD) 3530 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3534 D Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 3536 C Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . 3538 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 3540 A von Thadden (CDU/CSU) . . . . 3542 A Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Krankenversicherungsreform (CDU/CSU) (Drucksache M/726) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz — KVÄG) (Drucksache VI/1130) — Erste Beratung — Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 3544 C Arendt, Bundesminister . . . . . 3547 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 3550 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 3551 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3554 B Vogt (CDU/CSU) 3557 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 Killat-von Coreth (SPD) . . . . 3557 B Windelen (CDU/CSU) 3560 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 3561 C Geiger (SPD) 3564 D Härzschel (CDU/CSU) 3567 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung (Drucksache VI/790) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . 3568 A, 3573 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 3571 A Dr. Weber (Köln) (SPD) 3574 A Kleinert (FDP) . . . . . . . 3576 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/903) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache VI/939) — Erste Beratung — Köster (CDU/CSU) 3577 C Frau Strobel, Bundesminister . . 3580 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 3582 A Hauck (SPD) 3583 B Schmidt (Kempten) (FDP) 3587 C Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/970) — Erste Beratung — Horstmeier (CDU/CSU) 3589 B Arendt, Bundesminister 3590 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3591 B Schonhofen (SPD) 3592 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 3594 D Frau Kalinke (CDU/CSU) 3595 A Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes (Drucksache VI/1116) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 3596 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 3598 D Frau Meermann (SPD) 3602 B Wurbs (FDP) 3606 B Erpenbeck (CDU/CSU) 3607 C Dr. Schachtschabel (SPD) 3608 D Nächste Sitzung 3609 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3611 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt . . . . 3611 C Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes 3611 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Reddemann zu der Mündlichen Frage des Abg. Meister betr. eine Maßnahme gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe der DDR 3612 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Wohlrabe zu der Mündlichen Frage des Abg. Meister betr. eine Intervention der Bundesregierung gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe der DDR 3612 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haase (Kassel) betr. die Geltendmachung von Reparationsforderungen Polens gegenüber der Bundesrepublik 3612 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lampersbach betr. Verluste mittelständischer Unternehmen durch die Aufwertung 3612 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pieroth betr. Witwenrente für geschiedene unterhaltsberechtigte Frauen von Landwirten 3613 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter betr. Unterbindung der Verwendung von Zyklamaten . . . 3613 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Haushaltsmittel zur Anschaffung von Notarzthubschraubern 3613 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Verteilung der nachträglich entsperrten 200 Millionen DM für den Straßenbau . . . . 3614 A 64. Sitzung Bonn, den 16. September 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung In dem Stenographischen Bericht der 60. Sitzung ist auf Seite 3321 D zwischen den Namen „Spillecke" und „Frau Strobel" der Name „Staak (Hamburg)" einzutragen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 18. 9. Adams* 18. 9. Dr. Aigner * 18. 9. Dr. Artzinger * 18. 9. Behrendt * 18. 9. Dr. Burgbacher * 18. 9. Damm 16. 9. van Delden 16. 9. Dr. Dittrich * 18. 9. Dröscher * 18. 9. Faller* 18. 9. Fellermaier * 18. 9. Flämig* 18. 9. Dr. Furler * 18. 9. Geldner 17. 9. Gerlach (Emsland) * 18. 9. Dr. Götz 20. 9. Graaff 18. 9. Haage (München) * 18. 9. Dr. Hein * 18. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 9. Kater 16. 9. Klinker * 18. 9. Dr. Koch * 18. 9. Kriedemann " 18. 9. Lange* 18. 9. Langebeck 18. 9. Lautenschlager * 18. 9. Dr. Löhr * 18. 9. Lücker (München) * 18. 9. Meister * 18. 9. Memmel * 18. 9. Müller (Aachen-Land) * 18. 9. Müller (Remscheid) 17. 9. Frau Dr. Orth * 18. 9. Petersen 16. 9. Pieroth 16. 9. Richarts * 18. 9. Riedel (Frankfurt) " 16. 9. Dr. Ritgen 19. 9. Dr. Rutschke * 18. 9. Schneider (Königswinter) 16. 9. Schwabe * 18. 9. Dr. Schwörer * 18. 9. Seefeld * 18. 9. Springorum* 18. 9. Dr. Starke (Franken) * 18. 9. Strohmayr 16. 9. Unertl 18. 9. Werner * 18. 9. Wischnewski 16. 9. Wolfram* 18. 9. Wrede 18. 9. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete( beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 25. 9. Gewandt 23. 9. Heyen 18. 12. Horn 29. 9. Dr. Slotta 15. 10. Dr. Tamblé 30. 10. Westphal 26. 9. Wilhelm 30. 10. Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt *) Der Bundesrat hat sich bei seiner Stellungnahme im ersten Durchgang dafür ausgesprochen, daß Doppelregelungen im BGB und im JWG beseitigt werden sollten. Der Bundestag hat bei der Verabschiedung des Gesetzes diesem Anliegen nicht Rechnung getragen. Der Bundesrat sieht im gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der Eilbedürftigkeit des Gesetzes, das am 1. Juli 1970 in Kraft treten muß, davon ab, diese Frage durch Anrufung des Vermittlungsausschusses weiter zu verfolgen. Der Bundesrat bittet jedoch die Bundesregierung, bei der Neufassung des Jugendhilferechts dafür besorgt zu sein, daß Doppelregelungen im BGB und im JWG vermieden werden. Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes **) Der Bundesrat begrüßt das Gesetz. Er bedauert jedoch, daß keine Vorschriften über die steuerliche Behandlung der zur Zeit wesentlichsten und vordringlichsten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur vorliegen. Er bittet deshalb die Bundesregierung, baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Vordringlich sind nach der Auffassung des Bundesrates vor allem folgende Regelungen: a) Kooperationen landwirtschaftlicher Erzeuger sollten steuerlich nicht durch eine Doppelbelastung mit Einkommen- und Körperschaftsteuer bei den Ertragsteuern, durch eine doppelte Belastung bei *) Siehe 62. Sitzung, Seite 3443 C, Zeile 15 **) Siehe 62. Sitzung, Seite 3443 C, Zeile 17 3612 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 der Vermögensteuer und durch eine zusätzliche Belastung mit Gewerbesteuer benachteiligt werden. b) Die steuerliche Erfassung der Veräußerungsgewinne bei der Aufgabe landwirtschaftlicher Kleinbetriebe verzögert die sozialökonomische Umstrukturierung in der Landwirtschaft. Eine zeitlich befristete gesetzliche Regelung. sollte einen Steuerfreibetrag für alle die Fälle vorsehen, in denen die zuständige Behörde bestätigt, daß die Veräußerung der Verbesserung der Agrarstruktur dient. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. Juli 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Reddemann zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Meister *) . Durch das BdF-Schreiben vom 8. Mai 1970 ist im Benehmen mit den Finanzministern (Finanzsenatoren) der Länder angeordnet worden, daß für die Lieferungen und sonstigen Leistungen in das Gebiet der DDR eine Umsatzsteuer von 6 v. H. bzw. 3 v. H. (bisher 0 v. H.) erhoben wird und daß für die Lieferungen und sonstigen Leistungen aus dem Gebiet der DDR ein erhöhter Umsatzsteuer-Kürzungsbetrag von 11 v. H. bzw. 5,5 v. H. (bisher 4 v. H. bzw. 2 v. H.) gewährt wird. Durch diese Maßnahmen soll einerseits ein Anreiz zur Steigerung der Warenbezüge und Dienstleistungen aus der DDR gegeben und andererseits ein Dämpfungseffekt bei den Lieferungen in die DDR erzielt werden. Bekanntlich ist in letzter Zeit im innerdeutschen Handel ein Ungleichgewicht dadurch entstanden, daß die Lieferungen der Bundesrepublik Deutschland konstant die Gegenlieferungen der DDR überstiegen haben. Die Ursache hierfür liegt nicht zuletzt auch in den Nebenwirkungen der DM-Aufwertung. Die Bundesregierung sieht bei dieser Sachlage eine Änderung der Umsatzsteuerregelung nicht als geeignete Handhabe für Gegenmaßnahmen an. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. Juli 1970 ,auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Wohlrabe zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Meister **). Gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe hat der Bundesfinanzminister in seinem an den DDR-Finanzminister gerichteten Schreiben vom *) Siehe 55. Sitzung, Seite 2826 B **) Siehe 55. Sitzung, Seite 2826 C 11. Mai 1970 Einspruch erhoben. Der Bundesfinanzminister hat darauf hingewiesen, daß die auf die Fahrzeuge aus der Bundesrepublik beschränkte Erhebung der Steuerausgleichsabgabe eine Diskriminierung darstellt und kein Beitrag zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland ist. Er hat vorgeschlagen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die fiskalische Maßnahmen aller Art im Interesse der Verkehrsteilnehmer entbehrlich machen, und darüber in Verhandlungen einzutreten. Die Bundesregierung bedauert es sehr, daß es über die Modalitäten des Berlin-Verkehrs, insbesondere über die Erhebung von Gebühren und Abgaben, bisher keine vertraglichen Abmachungen gibt. Sie ist bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, damit vertragliche Regelungen erreicht werden, die auch den Beförderungsverkehr über das Gebiet der DDR umfassen. Diesem Ziel dient das vorbezeichnete Schreiben an den DDR-Finanzminister. Im übrigen darf ich bemerken, daß die Bundesregierung den innerdeutschen Handel nicht als geeignetes Mittel für Gegenmaßnahmen ansieht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 11. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haase (Kassel) (Drucksache VI/809 Frage A 99) : Ist eine vom Münchener Merkur in seiner Ausgabe vorn 6. Mai 1970 verbreitete Meldung zutreffend, wonach im Rahmen der deutsch-polnischen Gespräche die Geltendmachung von Reparations- oder Wiedergutmachungsforderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von polnischer Seite angekündigt worden ist? Die von Ihnen zitierte Pressemeldung trifft nicht zu. Die polnische Seite hat im Rahmen der deutschpolnischen Gespräche bisher Reparations- oder Wiedergutmachungsleistungen weder gefordert noch angekündigt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die polnische Regierung am 24. August 1953 eine Erklärung abgegeben hat, mit der sie in einer auf ganz Deutschland bezogenen Formulierung vom 1. Januar 1954 an auf die weitere Zahlung von Reparationen verzichtet. Den Wortlaut dieser Erklärung habe ich Ihnen mit gleicher Post übersandt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 3613 des Abgeordneten Lampersbach (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz ihrer ausdrücklichen Zusicherung, durch die Aufwertung der Deutschen Mark würden keine Nachteile entstehen, eine Reihe mittelständischer Unternehmen Verluste in Kauf nehmen mußten, da ihnen keine Ausgleichszahlungen gewährt worden sind? Ist sie bereit, diese Nachteile auszugleichen? Die Bundesregierung hat am 24. Oktober 1969 erklärt, daß die Aufwertung der D-Mark Auswirkungen auf strukturschwache Industriezweige und Dienstleistungsbereiche haben könne. Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung seien deshalb beauftragt,. diese Auswirkungen im Laufe des kommenden Anpassungsprozesses ständig zu überprüfen. Diese Überprüfung findet im Rahmen der laufenden ministeriellen Arbeit statt. Bisher sind keine unzumutbaren Belastungen bekannt geworden, die tatsächlich auf die Aufwertung der DM zurückzuführen wären und denen im gesamtwirtschaftlichen Interesse entgegengewirkt werden müßte. Abgesehen von dem Sonderfall Landwirtschaft sieht die Bundesregierung keinen Anlaß für Ausgleichszahlungen. Davon unabhängig führt die Bundesregierung ihre vielfältigen strukturpolitischen Maßnahmen fort, um benachteiligten Bereichen der Volkswirtschaft eine reelle Chance zu geben, auch im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/1138 Fragen A 34 und 35) : Ist dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bekannt, daß en dem „Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte" i. d. F. vom 3. Juli 1961 (BGBl. I S. 845) keine Regelung enthalten ist, die unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehefrauen im Falle des Todes des Unterhaltspflichtigen eine Witwenrente gewährt, daß aber eine solche Regelung in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes (BGBl. I S. 1063/1957) in § 3 Abs. 2 enthalten war und die Wegfallsgründe heute nicht mehr zutreffen? Ist der Bundesminister bereit, dafür Sorge zu tragen, daß auch geschiedenen unterhaltsberechtigten Frauen von Landwirten eine Witwenrente gewährt wird, so wie das in der sonstigen Sozialversicherung der Fall ist (I§ 1265, 592 RVO)? Es ist richtig, daß in der ersten Fassung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) aus dem Jahre 1957 eine Verweisung auf die Vorschriften der Rentenversicherung über eine Rentengewährung an frühere Ehegatten vorhanden war. Diese Verweisung ist bei der Novellierung .des Gesetzes im Jahre 1961 gestrichen worden, da sie seinerzeit u. a. wegen der niedrigen Höhe des Altersgeldes der damaligen Bundesregierung nicht in das System der Altershilfe .für Landwirte zu passen schien. Die Bundesregierung arbeitet zur Zeit im Rahmen einer Änderung des Ehescheidungsrechts auch an Neuregelungen für das Unterhaltsrecht nach einer Ehescheidung. In diesem Zusammenhang werden die entsprechenden Vorschriften der Sozialversicherung und auch des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte überprüft werden. Die entsprechenden Untersuchungen sind bereits, wie Sie sicherlich auch aus den öffentlichen Erörterungen wissen, im Gange. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 15. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/ 1138 Frage A 41): Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Volksgesundheit die Verwendung von Cyclamaten zu unterbinden? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit läßt zur Zeit bei der FDA (Food and Drug Administration des amerikanischen Gesundheitsministeriums) in Washington klären, ob und inwieweit neue wissenschaftliche Erkenntnisse die amerikanische Behörde dazu veranlaßt haben, ab 1. September 1970 in den USA ein völliges Verbot für Cyclamat auszusprechen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Cyclamatfrage in der Bundesrepublik stets mit besonderer Sorgfalt geprüft worden ist und daß die Verwendung von Cyclamaten von vornherein erheblichen Beschränkungen unterworfen war. Im Anschluß an das Bekanntwerden neuer amerikanischer Versuchsergebnisse im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nach eingehender Beratung mit führenden Krebsforschern, Toxikologen und Diabetologen ferner mit Erfolg auf den Abschluß einer Vereinbarung hingewirkt, in der sich die cyclamatherstellende und -verarbeitende Industrie mit zusätzlichen Einschränkungen einverstanden erklärte. Dies gilt insbesondere für eine engere Abgrenzung der Personengruppen, denen man allein den Verzehr von Cyclamat aus medizinischen Gründen zugestehen will. Diese Vereinbarung soll nun im wesentlichen in eine Rechtsverordnung überführt werden. Die Bundesregierung wird, sofern neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung von Cyclamaten dies im Interesse der Volksgesundheit erfordern, die Verwendung von Cyclamaten weiter einschränken oder ganz verbieten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 52 und 53) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Feststellungen zu ziehen, daß bereits durch den Einsatz eines zusätzlichen Notarzthubschraubers mit Kosten von etwa einer Million 30 Verkehrstote rechtzeitig gerettet werden könnten? Ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Haushaltsmittel zur Anschaffung von Notarzthubschraubern zur Verfügung zu 3614 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 stellen, um damit die Automobilverbände und die Industrie in die Lage zu versetzen, eine größere Anzahl solcher Notarzthubschrauber sobald als möglich zur Verkehrssicherheit zum Einsatz zu bringen? Die Bundesregierung kann auf dem Gebiet des Unfallrettungswesens im Straßenverkehr nur ergänzend und koordinierend wirken, da diese Aufgabe nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder fällt. Die Feststellung, auf die sich die Anfrage bezieht, beruht auf Schätzungen, gegen die von Sachverständigen Bedenken erhoben werden. Ich habe daher die Bundesanstalt für Straßenwesen mit einer Überprüfung der fraglichen Feststellung beauftragt. Da die Zuständigkeit des Bundes für den Unfallrettungsdienst nicht gegeben ist, stehen der Bundesregierung Haushaltsmittel zur Anschaffung einer Flotte von 50 Rettungshubschraubern nicht zur Verfügung. In Fortführung der bisherigen Modellversuche mit angemieteten Hubschraubern wird in Kürze der erste echte Rettungshubschrauber der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb genommen werden. Zu seiner Beschaffung hat der Bundesminister für Verkehr einen namhaften Zuschuß geleistet. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/1138 Fragen A 54 und 55) : An welche Länder sind die im Haushaltsausschuß für den Etat des Verkehrsministers (Straßenbau) auf Antrag des Abgeordneten Leicht nachträglich entsperrten 200 Millionen DM verteilt worden? Wie ist sichergestellt, daß diese Mittel entsprechend der im Haushaltsausschuß beschlossenen Auflage nur für Baumaßnahmen in strukturschwachen Gebieten verwandt werden? Der entsprechende Betrag von 200 Millionen DM wurde wie folgt verteilt: in Millionen DM Land Bundesstraßen BundesautobahnNeubau zusammen und Betriebsstrecken der BAB 1 2 I 3 4 BadenWürttemberg 10,0 — 10,0 Bayern 40,0 10,0 50,0 Hessen 25,0 5,0 30,0 Niedersachsen 15,0 10,0 25,0 NordrheinWestfalen 15,0 20,0 35,0 Rheinland-Pfalz 20,0 10,0 30,0 Saarland 5,0 — 5,0 Schleswig-Holstein 10,0 5,0 15,0 zusammen 140,0 60,0 200,0 Die vorstehende Bemessung orientierte sich am Flächenanteil strukturschwacher Gebiete des jeweiligen Landes. Hierunter sind insbesondere das Zonenrandgebiet, aber auch die Bundesausbau-gebiete sowie Räume der regionalen Aktionsprogramme zu verstehen. Der Anteil Bayerns mit 50 Millionen DM = 25 % des Gesamtbetrages wurde hiervon abweichend mit der Maßgabe festgelegt, daß ein Teilbetrag von rd. 20 Millionen DM zugunsten vordringlicher Bauobjekte des Olympia-Programms im Raume München zu verwenden sind. Die beteiligten obersten Straßenbaubehörden der Länder haben mit Schreiben vom 20. Juli 1970 (StB 1/Z 5 — Fha [1970] — 1028 Vmz 70) eine Liste erhalten, die alle Maßnahmen enthält, die mit dem aus der Haushaltssperre für strukturschwache Gebiete freigegebenen Betrag von 200 Millionen DM zu bedienen sind. Damit ist sichergestellt, daß — mit Ausnahme der 20 Millionen DM für die Olympiamaßnahmen im Raume München — der ausgewiesene Betrag den strukturschwachen Gebieten zugute kommt.
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    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir aus der Sicht der Bundesregierung einige Bemerkungen über die schriftliche Antwort hinaus zur Großen Anfrage über die Eingliederung der Behinderten in Arbeit, Beruf und Gesellschaft.
    Es wäre schwer verständlich, wenn sich die Opposition ausgerechnet die Rehabilitation für einen Angriff auf die Politik der Bundesregierung ausgesucht hätte.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Denn in kaum einem anderen Bereich der Sozial- und Gesellschaftspolitik sind die Versäumnisse der letzten 20 Jahre so deutlich hervorgetreten wie gerade bei der Eingliederung der Behinderten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Keine Kritik an dem Aktionsprogramm der Bundesregierung wird die Tatsache aus der Welt schaffen, daß in den Regierungsprogrammen sämtlicher von der CDU geführten Regierungen der Begriff „Rehabilitation", die politische und humane Aufgabe der Eingliederung von Behinderten in Beruf und Gesellschaft, mit keinem Wort auch nur erwähnt ist.

    (Abg. Liehr: Haben sie in der Eile vergessen! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Wir sind für Kritik und Anregungen dankbar. Aber man kann nicht so tun, als seien die Jahre von 1949 bis 1969 nie gewesen; man kann sie auch nicht aus dem Bewußtsein und aus dem Gedächtnis der Behinderten einfach auslöschen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich Ihnen die Einzelheiten schildern. Ich möchte Ihnen einerseits die Lage und die Probleme der Rehabilitation in der Bundesrepublik verständlich machen und andererseits zeigen, welche Bedeutung diese Bundesregierung ihrer Initiative zugunsten der Behinderten beimißt.
    Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU das gegliederte System der deutschen Rehabilitation erläutert. Es umfaßt fünf Gruppen von Leistungsträgern: 1. die gesetzliche Rentenversicherung, 2. die gesetzliche Unfallversicherung, 3. die Kriegsopferfürsorge, 4. die Bundesanstalt für Arbeit und 5. die Sozialhilfe.
    Diese fünf Trägergruppen sind aber nur die eine Ebene der Rehabilitation, nämlich die Leistungsgewährung zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation. Daneben gibt es eine andere Ebene: die Zuständigkeiten bei Bund und Ländern, in zahlreichen Ministerien, die sich mit Einzelaufgaben der Rehabilitation zu befassen haben.



    Bundesminister Arendt
    Es gibt noch eine dritte Ebene: die Einrichtungen der Rehabilitation bei den unterschiedlichsten Trägern, beispielsweise bei den Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen, den Behindertenorganisationen und den Elternverbänden.
    Dieser organisatorischen Vielfalt stehen Millionen Behinderte gegenüber, Behinderte in allen Altersgruppen, vom Kleinkind bis zum Rentner, Behinderte mit den unterschiedlichsten Schäden und unterschiedlichsten Bedürfnissen. Sie alle müssen die für sie zuständige Stelle finden, damit ihnen geholfen werden kann.
    An dieser Ausgangssituation, meine Damen und Herren, zeigt sich, daß die Koordinierung das Kernproblem der Rehabilitation in der Bundesrepublik darstellt. Und dieses Kernproblem, meine Damen und Herren von der Opposition, haben Sie in 20 Jahren nicht gelöst. Sie haben es nicht verstanden, die zahlreichen Initiativen und Aktivitäten, die von der Vielfalt des gegliederten Systems ausgehen, auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und auf ein gemeinsames Ziel auszurichten. Sie haben es nicht verstanden, Bundesregierung und Träger der Rehabilitation in vertrauensvoller Zusammenarbeit zu verbinden. Im Gegenteil! 'Die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Gründung einer Rehabilitations-GmbH haben das Verhältnis zu den Trägern der Rehabilitation belastet. Die Pläne zur Lenkung von Geldströmen haben die Verwaltung und die Selbstverwaltung der Rehabilitationsträger erschreckt. Es entstand eine Atmosphäre ,des Mißtrauens.
    Es wurde auch nicht erreicht, Zuständigkeitsschranken innerhalb des gegliederten Systems im Interesse der Behinderten zu überwinden. Nach wie vor muß der Behinderte sich den zuständigen Leistungsträger oft selbst suchen.
    Der Mangel an Einrichtungen in der Rehabilitation wurde nicht. überwunden. Allein für die berufliche Umschulung erwachsener Behinderter fehlen 6000 moderne Ausbildungsplätze. Es müssen lange Wartezeiten in Kauf genommen werden. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei den Werkstätten für Behinderte und bei den Einrichtungen für die jugendlichen Behinderten.
    Gleichwohl, meine Damen und Herren — ich muß darauf hinweisen —, sind im Bundesarbeitsministerium bis zum Jahre 1968 Haushaltsmittel in Höhe von 20 Millionen DM verfallen, Haushaltsmittel, die vom Deutschen Bundestag für die Förderung der Rehabilitationseinrichtungen bereitgestellt waren, Haushaltsmittel, mit denen viele der dringend benötigten Einrichtungen hätten finanziert werden können.
    Sie haben es auch hingenommen, daß die Leistungen für die Rehabilitation sich in den einzelnen Leistungsgesetzen auseinanderentwickelt haben. Dies hat zur Folge, daß bei gleichen Tatbeständen heute unterschiedliche Leistungen gewährt werden. Dafür haben die Behinderten kein Verständnis. Es ist auch unverständlich, daß ein Umschüler höhere Unterhaltsleistungen nur deswegen bezieht, weil er auf Kosten der Unfallversicherung umgeschult wird, während ein anderer, dessen Kostenträger die gesetzliche Rentenversicherung ist, sich mit weniger bescheiden muß. Sie haben die Schranken, die das Schwerbeschädigtengesetz für die zahlreichen Zivilbeschädigten setzt, nicht überwunden. Die Zugehörigkeit zum Kreis der Schwerbeschädigten richtet sich immer noch nach der Ursache der Behinderung und nicht nach der Tatsache.

    (Zuruf der Abg. Frau Kalinke.)

    Es ist auch versäumt worden, im Bereich der Rehabilitation für exakte statistische Unterlagen zu sorgen; denn eine umfassende Rehabilitationsstatistik gibt es nicht. In weiten Teilen der Rehabilitation wird nach wie vor mit vagen Schätzungen gearbeitet. Das, meine Damen und Herren, erschwert Planung und Vorsorge.
    Es ist auch nicht gelungen, einen Anfang zu machen, um die baulichen und technischen Hindernisse, die sich den Behinderten im Alltag in den Weg stellen, wenigstens nicht größer und zahlreicher werden zu lassen. Und es wurde schließlich nicht erreicht, in der breiten Öffentlichkeit Verständnis für die Behinderten zu wecken. Sonst könnte eine Repräsentativumfrage, wie sie kürzlich die Forschungsgemeinschaft „Das behinderte Kind" durchgeführt hat, nicht so erschreckende Ergebnisse gehabt haben.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Diese Versäumnisse der Vergangenheit, meine Damen und Herren, prägen auch heute noch den Alltag des Behinderten. Das zeigen tagtäglich eingehende Briefe. Ich will es mir versagen, aus diesen Briefen zu zitieren.
    Meine Damen und Herren, ich höre schon Ihre Frage nach der Finanzierung. Ich höre Ihren Einwand, daß nicht genügend Geld vorhanden gewesen sei, um alle Mängel und Unzulänglichkeiten der Rehabilitation zu beseitigen. Ich muß Ihnen dazu sagen, daß es am Geld allein nicht gelegen haben kann. Es gibt in der Sozialpolitik Bereiche, in denen begrenzte Summen große Erfolge bewirken können, auch in der Rehabilitation.
    Hier wäre es in erster Linie darauf angekommen, eine gemeinsame Basis für alle Beteiligten zu finden und die sozialpolitische Bedeutung der Rehabilitation gebührend zu unterstreichen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Regierungserklärung und mit dem Aktionsprogramm zur Förderung der Rehabilitation getan.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann es mir ersparen, auf die einzelnen Punkte des Aktionsprogramms näher einzugehen. Ihnen liegt das Programm als Anlage zur Antwort der Bundesregierung vor. Vergleichen Sie bitte den Katalog der Versäumnisse mit den Punkten des Aktionsprogramms, und Sie werden sehen, daß der Versuch unternommen wird, mit diesem Aktionsprogramm Versäumnisse wiedergutzumachen.
    Über diesem Programm der Bundesregierung steht der feste Wille, die Situation der Behinderten entscheidend zu bessern. Hierzu ist folgendes notwendig:



    Bundesminister Arendt
    Erstens. Auf dem Boden des gegliederten Systems der Rehabilitation sind alle beteiligten Stellen, Organisationen und Verbände zu einem Höchstmaß an Kooperation zusammenzuführen.
    Zweitens. Die erkennbaren Nachteile des gegliederten Systems müssen so schnell wie möglich überwunden werden.
    Drittens. In allen Bereichen der Rehabilitation sind die erforderlichen Einrichtungen alsbald zu schaffen.
    Viertens. Allen Behinderten müssen die erforderlichen Hilfen schnell und unbürokratisch zuteil werden.
    Wir alle, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten froh sein, daß es gelungen ist, ein so umfassendes Aktionsprogramm — über alle Zuständigkeitsgrenzen hinweg — vorzulegen. Das ist bisher niemals versucht worden.
    Ich freue mich, daß wir bei allen beteiligten Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden, bei den gesetzlichen Trägern der Rehabilitation, den Sozialpartnern, bei den Freien Wohlfahrtsverbänden und den Organisationen der Behinderten eine große Bereitschaft zur Zusammenarbeit gefunden haben. Es sieht so aus, als hätten alle schon lange auf einen Anstoß gewartet. Die Initiative der Bundesregierung hat die Bereitschaft zur Zusammenarbeit geweckt, und sie trägt schon die ersten Früchte.
    Lassen Sie mich darstellen, was inzwischen geschehen ist:
    Erstens. Die Bundesregierung hat zur Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und den in ihr zusammengeschlossenen Trägern ein neues, vertrauensvolles Verhältnis gefunden. Am 14. April dieses Jahres sind Bundesregierung und Bundesarbeitsgemeinschaft in Wiesbaden gemeinsam mit neuen Vorstellungen zur Rehabilitation vor die Öffentlichkeit getreten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft unterstützt die Koordinierungsbemühungen der Bundesregierung. Sie übernimmt in ihrem Bereich die Durchführung des Aktionsprogramms.
    Zweitens. Im instutionellen Bereich der Rehabilitation sind die Weichen gestellt worden, um die notwendigen Einrichtungen bauen zu können. In drei Koordinierungsgesprächen in Hamburg, Koblenz und Nürnberg sind erstmals auf Bundesebene allgemeine Zielvorstellungen entwickelt worden. Wir haben den Bedarf an Ausbildungsplätzen für erwachsene Behinderte ermittelt und über Standort und Finanzierungsfragen neuer Einrichtungen Einvernehmen erzielt. In etwa fünf Jahren werden wir über eine ausreichende Zahl moderner Ausbildungsplätze verfügen. Neue Berufsförderungswerke werden so geplant, daß die Behinderten möglichst kurze Anreisewege haben und übers Wochenende zu ihren Familien nach Hause fahren können.

    (Abg. Liehr: Sehr gut!)

    Für den Bereich der Werkstätten für Behinderte haben ähnliche Gespräche stattgefunden. Auch hier gilt das Ziel eines bundesweiten Netzes von Werkstätten mit einem Arbeitsplatz für jeden Behinderten, der sonst nicht mehr arbeiten könnte.
    Drittens. Für den individuellen Bereich der Rehabilitation hat die Bundesarbeitsgemeinschaft am 14. April dieses Jahres „Grundsätze für die Durchführung der Rehabilitation als gemeinsame Aufgabe ihrer Träger" verabschiedet. Es ist das Ziel dieser Grundsätze, Schranken zwischen den einzelnen Trägern abzubauen und dem Behinderten die Orientierung im gegliederten System zu erleichtern.
    Viertens. Die Anordnung über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter ist am 2. Juli 1970 vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit verabschiedet worden. Die Bundesregierung hat diese Anordnung genehmigt. Die Arbeitsämter sind jetzt in der Lage, die fortschrittlichen Rehabilitationsvorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes anzuwenden und allen Behinderten vielfältige berufliche Hilfen zukommen zu lassen.
    Fünftens. Die Regelung über die Förderung der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher bedeutet einen Meilenstein in der deutschen Rehabilitation: Beihilfen zur Berufsausbildung behinderter Jugendlicher werden künftig ohne Prüfung der Bedürftigkeit gewährt; die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern spielen für die Gewährung der Ausbildungsbeihilfe praktisch keine Rolle mehr. Durch die beabsichtigte Änderung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung werden auch Schüler und Studenten in den Kreis der Rehabilitationsberechtigten einbezogen.
    Sechstens. Die innerhalb des gegliederten Systems der Rehabilitation unterschiedlichen Leistungen werden einander angeglichen. Die Vorbereitungen für einen entsprechenden Gesetzentwurf sind angelaufen. Es ist beabsichtigt, die Leistungen der einzelnen Trägergruppen vollständig einander anzugleichen. Jeder Träger wird in seinem Bereich alle Leistungen erbringen, die für den Rehabilitationserfolg notwendig sind. Ein Wechsel in der Kostenträgerschaft und die damit häufig verbundene Unterbrechung des Rehabilitationsgeschehens werden dadurch vermieden.
    Siebtens. Ebenfalls angelaufen sind die Vorbereitungen für die umfassende Novellierung des Schwerbeschädigtengesetzes. In den Schutz dieses Gesetzes sollen künftig alle Behinderten unabhängig von der Ursache der Behinderung einbezogen werden. Zugleich wird eine Vereinheitlichung des Verfahrens, insbesondere mit der Ausgleichsabgabe, angestrebt.
    Achtens. Bei der Vorbereitung eines einheitlichen Sozialgesetzbuches überlegen wir, sämtliche Vorschriften über die Rehabilitation in einem besonderen Buch des Sozialgesetzbuches zusammenzufassen. Zur Prüfung dieser Frage hat die Sachverständigenkommission für das Sozialgesetzbuch eine besondere Arbeitsgruppe eingesetzt.
    Neuntens. Allgemeine Appelle zur Beseitigung baulicher und technischer Erschwernisse für Behinderte haben in der Vergangenheit nicht weitergeführt. Auf meinen Vorschlag hin ist innerhalb der Bundesregierung ein interministerieller Ausschuß mit allen beteiligten Ressorts eingerichtet worden. Wir wollen die praktischen Möglichkeiten zur Ver-



    Bundesminister Arendt
    meidung oder Beseitigung baulicher Hindernisse an sichtbaren Beispielen demonstrieren. Wir erwarten davon wirksame Anregungen.
    Zehntens. In der Öffentlichkeit muß mehr Verständnis für die Behinderten geweckt werden. Das ist das Anliegen eines „Wettbewerbs des guten Willens", zu dem ich vor dem Berufsgenossenschaftstag in Düsseldorf aufgerufen habe. Dieser Wettbewerb wendet sich an jedermann, der einen Beitrag zur Verbesserung der Hilfen für die Behinderten leisten kann. Ich freue mich sehr, daß mir für den Wettbewerb zahlreiche hohe Preise zur Verfügung gestellt worden sind.
    Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, waren in zehn Punkten zusammengefaßt die Vorstellungen der Bundesregierung für die nächsten Schritte zur Verbesserung der Hilfen für die Behinderten.
    Geben Sie mir aber vor diesem Hintergrund noch die Zeit zu zwei Bemerkungen.
    Wir hoffen, durch die Eingliederung beschädigter oder behinderter Menschen in den Arbeitsprozeß ihrem Dasein einen Inhalt zu geben und dadurch menschlich zu handeln. Damit beantworten wir zugleich die Frage nach dem Sinn der Arbeit in einer ganz bestimmten Weise.
    Ich bin mir bewußt, daß man eine Rechnung aufmachen kann zwischen dem Aufwand für die Rehabilitation einerseits und dem öffentlichen Aufwand für Renten und ähnliche Sozialleistungen andererseits. Diese Rechnung geht zugunsten der Rehabilitation auf. Ich versichere Ihnen, daß ich das wirtschaftliche Kalkül dieser Überlegungen nicht unterschätze. Aber das ist nicht meine Auffassung von Aufgabe und Ziel der Rehabilitation. Das Ziel unserer Rehabilitationsbemühungen ist die Eingliederung des behinderten Menschen in die Gesellschaft; dort soll er als vollwertiger Mitbürger seinen Platz einnehmen.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid)

    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat sich umfassende innere Reformen mit dem Ziel der größeren sozialen Sicherheit und mehr sozialer Gerechtigkeit zur Aufgabe gemacht. Verstärkte Hilfen für die Behinderten, verbesserte Chancen für sie in Beruf und Gesellschaft sind ein Schritt zur Verwirklichung dieser Ziele. Auch das ist ein Stück innerer Reform.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Glombig. Seine Fraktion hat für ihn eine Redezeit von 30 Minuten beantragt.

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    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde diese Redezeit nicht in Anspruch nehmen. Aber ich möchte mich nicht von vornherein auf 15 oder 17 Minuten festlegen, weil es auch 20 Minuten werden können.
    Meine Damen und Herren, Bundeskanzler Brandt selbst hat in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag am 28. Oktober 1969 zur Rehabilitation in programmatischer Weise wie folgt Stellung genommen:
    Die Bundesregierung wird um verstärkte Maßnahmen bemüht sein, die den Benachteiligten und Behinderten in Beruf und Gesellschaft, wo immer dies möglich ist, Chancen eröffnen.
    In Ausführung der Regierungserklärung von Bundeskanzler Brandt hat Bundesarbeitsminister Walter Arendt am 14. April 1970 in Wiesbaden das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten verkündet. Seine Anwesenheit bei der ersten Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation benutzte der Minister einmal dazu, den guten Willen und die Bereitschaft der Bundesregierung zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht nur mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, sondern mit allen Verantwortlichen in der Rehabilitation zum Ausdruck zu bringen, und zum anderen dazu, die Vorstellungen der Bundesregierung zur Rehabilitation darzulegen.
    Lassen Sie mich auf einige mir wichtig erscheinende Grundgedanken des Aktionsprogramms noch einmal besonders hinweisen, weil dieses Aktionsprogramm der Ausgangspunkt der Großen Anfrage der CDU/CSU ist.
    Erstens. Das Aktionsprogramm geht von dem gegliederten System der Rehabilitation und der Selbstverwaltung seiner Träger aus. Es will nicht eingreifen in bestehende Zuständigkeiten, sondern den Weg sichtbar machen, der ,gemeinsam zu gehen ist.
    Zweitens. Das Aktionsprogramm erfaßt den Gesamtbereich der Rehabilitation, die medizinische, die erzieherisch-schulische, für die vor allem die Länder und Gemeinden zuständig sind, und die soziale oder gesellschaftliche 'Seite der Rehabilitation. Es geht damit über den Zuständigkeitsbereich des Bundesarbeitsministers und der Bundesregierung weit hinaus.
    Das Aktionsprogramm erfaßt den individuellen und den institutionellen Bereich der Rehabilitation. Im individuellen Bereich hat danach zweierlei Vorrang. Das Verwaltungsverfahren muß nahtlos und ohne Unterbrechung ablaufen. Der Behinderte muß frühzeitig beraten und in die Rehabilitation einbezogen werden. Es darf nicht Sache des Behinderten sein, sich den zuständigen Kostenträger selbst suchen zu müssen, so wie es heute leider zum Teil noch geschieht. Im Bereich der Sozialversicherung wird sich die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation insbesondere auf diesem Feld zu bewähren haben, meine Damen und Herren.
    Weiter sind die unterschiedlichen Rehabilitationsleistungen einander unter Überwindung des Kausalitätsprinzips möglichst schnell anzugleichen. Das ist im Aktionsprogramm vorgesehen, und hier sind auch bestimmte Vorstellungen entwickelt worden. Das gilt insbesondere für die Leistungen zum Lebensunterhalt während der beruflichen Rehabilita-



    Glombig
    tion. Es gilt aber auch — oder besser gesagt: es muß auch gelten — für die Leistungen, die der sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung der Behinderten vor allem im Bereich der Sozialhilfe dienen.
    Im institutionellen Bereich geht es um die Schaffung eines möglichst geschlossenen Systems von Rehabilitationseinrichtungen, angefangen von den Kliniken und Krankenhäusern über die Spezialeinrichtungen für bestimmte Behinderungsarten und die Ausbildungs- und Umschulungsstätten bis hin zu den Sonderkindergärten, Sonderschulen und den Werkstätten sowie sonstigen Stätten der Beschäftigung für Behinderte.
    Das Aktionsprogramm der Bundesregierung bedarf der Mitarbeit aller an der Rehabilitation beteiligten Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden, der gesetzlichen Träger der 'Rehabilitation, der Sozialpartner, der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände und der Organisationen der Beschädigten und Behinderten und natürlich ihrer Familien. Vor allem aber bedarf es der Mitarbeit jedes einzelnen Behinderten selbst, seines Willens, auf den es besonders ankommt, und seiner Bereitschaft, die Behinderung zu überwinden. Ihm dabei Hilfestellung zu leisten, ist das Ziel des Aktionsprogramms der Bundesregierung,. Es liegt aber auch in unserer gemeinsamen Verantwortung, meine Damen und Herren, und damit in der besonderen Verantwortung dieses Parlaments. Damit wird erstmals — ich betone: erstmals —, nachdem 20 Jahre hinter uns liegen, in denen die Bundesregierung von der CDU/CSU geführt worden ist, der Versuch unternommen, ein umfassendes Programm der Rehabilitation zu entwickeln. Dafür danken wir der Bundesregierung von diesem Platz aus.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    An ,der Spannweite dieses Programms ist zu erkennen, daß die Rehabilitation behinderter Kinder von der Rehabilitation erwachsener Behinderter nicht zu trennen ist. Die Rehabilitationsbemühungen während ,der Kindheit stellen eine Komponente der Rehabilitationsbemühungen während des gesamten Lebens eines Behinderten dar. Dabei will ich nicht verkennen, daß die Effektivität der Rehabilitationsbemühungen während der Zeit der Kindheit von entscheidender Bedeutung im Hinblick auf die Möglichkeit der weiteren Entwicklung des Behinderten im späteren Leben ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das gilt vor allem auch für eine ausreichende Schul- und, wenn irgend möglich, wenn irgendwie prädestiniert, Hochschulausbildung, die, wie gesagt, in der Zuständigkeit der Länder liegt. Ich möchte heute von dieser Stelle aus der Bund-Länder-Kommission, die sich mit der Bildungsplanung beschäftigt, dieses brennende Problem zur vordringlichen Behandlung besonders nahelegen. Es geht auch um die Jugendlichen, die behindert sind und deren Interessen Berücksichtigung finden müssen.
    Im großen und ganzen kann gesagt werden, daß die Rehabilitation des behinderten Kindes und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland trotz großer Mängel, die in den letzten 20 Jahren, obwohl wir immer auf ihre Beseitigung gedrängt haben, nicht behoben worden sind, besser funktioniert als die Rehabilitation des erwachsenen Behinderten, der auf die Leistungen z. B. des Bundessozialhilfegesetzes angewiesen ist.
    Neben dem Aktionsprogramm hat diese Bundesregierung dem Bundestag in kürzester Frist einen Gesetzentwurf über die Errichtung einer Nationalen Stiftung „Hilfswerk für das behinderte Kind" vorgelegt. Sie hat im Gegensatz zu ihren Vorgängerinnen sehr schnell erkannt, daß es weiterer Maßnahmen bedarf, um die Eingliederung der behinderten Kinder in die Gesellschaft zu fördern. Sie hat insbesondere eine schnelle und wirksame Hilfe für die Kinder für erforderlich gehalten, deren körperliche Fehlbildungen mit der Einnahme des Präparates Contergan in Verbindung gebracht werden. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion läßt keinen Zweifel daran, daß es darüber hinaus einer Weiterentwicklung des Bundessozialhilfegesetzes für alle behinderten Kinder bedarf.
    Aber wir werden auch unsere Bemühungen für die erwachsenen Behinderten erfolgreich fortsetzen; denn, so merkwürdig das klingen mag, bei den erwachsenen Behinderten setzt das wirkliche Dilemma der Rehabilitation des behinderten Kindes von heute ein, das ja morgen ebenfalls erwachsen sein wird. Der erwachsene Behinderte, vor allem der Schwerstbehinderte, bedarf weiterhin der Rehabilitationsbemühungen, unter Umständen sogar in verstärktem Umfang, nämlich dann, wenn der Schutz und die Hilfe der Familie nicht mehr zur Verfügung stehen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist deshalb der Auffassung, daß die Hilfen für die Schwer- und Schwerstbehinderten nach dem Bundessozialhilfegesetz, was Art und Umfang dieser Hilfen angeht, mehr als bisher in die Nähe der Hilfen für Blinde gerückt werden müssen.
    Es gibt also, so meine ich, nicht das gesonderte Problem der Rehabilitation des behinderten Kindes oder des behinderten Erwachsenen, sondern es gibt nur das Problem der Rehabilitation des Behinderten. Mir scheint, daß das eine notwendige Erkenntnis sein sollte für alle, die sich der dankenswerten Aufgabe der Rehabilitation widmen. Das sind viele Menschen, das sind viele Organisationen. Sie tun das nicht erst, seitdem es eine gesetzliche Grundlage dafür in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Sie tun es seit Jahrzehnten mit großem Erfolg. Wir sollten ihnen an dieser Stelle dafür danken; denn ihre Bemühungen sind auch in der Zeit, als es keine staatliche Unterstützung gab — es ist noch gar nicht so lange her, daß sie überhaupt erst einsetzte —, sehr erfolgreich gewesen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Rehabilitation ist nach Meinung der Sozialdemokraten die Gewinnung bzw. Rückgewinnung gesundheitlicher und beruflicher Leistungsfähigkeit. Sie ist aber gleichzeitig und darüber hinaus auch Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Sie ist, medizinisch gesehen, die Herstellung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit, schulisch und



    Glombig
    beruflich betrachtet, die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß und, sozial gesehen, die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung der Gesamtpersönlichkeit des Rehabilitanten und seiner Familie in die Gesellschaft. Die Übernahme des Wortes „Rehabilitation" aus dem Englischen bedeutet nicht nur die Aufnahme eines Fremdwortes, sondern die Verpflichtung unseres gesamten Volkes — nicht nur die Verpflichtung der Fernsehzuschauer der „Aktion Sorgenkind" und anderer Spender — gegenüber allen behinderten Menschen in unserem Lande. Rehabilitation bedeutet Anerkennung des leib-seelischen Zusammenhanges auch für Behinderte. Rehabilitation ist mehr als soziale Leistung. Rehabilitation ist kulturelle Leistung im wahrsten Sinne des Wortes, weil sie allein dem Grundgedanken der Humanität entspringen kann.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die von mir zum Begriff der Rehabilitation gemachten Ausführungen beinhalten bereits weitgehend die eigentliche Zielsetzung der Rehabilitationsmaßnahmen. Sie müssen ausgehen von der Schaffung der Möglichkeit zur Entfaltung der Gesamtpersönlichkeit des Behinderten. Sie müssen die Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Erwerbsfähigkeit zum Ziel haben. Sie dürfen nicht die Funktion der „Rentenquetsche" haben, selbst dann nicht, wenn die Rehabilitationsmaßnahmen vor der Rentengewährung zu kommen haben.
    Bei den Rehabilitationsmaßnahmen ist die Anwendung der medizinischen und technischen Erkenntnisse nach neuestem Stand ebenso notwendig wie die Berücksichtigung berechtigter Berufswünsche und sonstiger persönlicher Interessen des Behinderten.
    200 000 Männer und Frauen müssen Jahr für Jahr infolge von Verkehrs- und Arbeitsunfällen, Krankheit oder Verschleißerscheinungen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, wie aus dem Aktionsprogramm der Bundesregierung hervorgeht.
    In diesem Zusammenhang begrüßt die sozialdemokratische Bundestagsfraktion insbesondere die Vorlage des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über die Einführung der Unfallversicherung für Schüler und Studenten zum 1. Januar 1971. Dieses Gesetz wird eine Gleichstellung der Schüler und Studenten im Bereich der Rehabilitation mit den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung bringen und beantwortet Ihre Frage, Herr Kollege Burger, zumindest in einem Teilbereich.
    Was Ihre Frage nach den Hausfrauen angeht, so sollten Sie sich innerhalb Ihrer eigenen Fraktion erst einmal untereinander verständigen. Denn wenn ich die Frage der Kollegin Kalinke in der Fragestunde heute morgen richtig aufgefaßt habe, ist sie grundsätzlich dagegen, daß diese Aufgabe von seiten des Staates übernommen wird.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Aber ich kann mich hier natürlich geirrt haben. Ich meine, daß wir diese Fragen weiterhin prüfen sollten.