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    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lemmer . . . . . 3520 B Eintritt der Abg. Schmitz (Berlin), Brück (Köln) und Gallus in den Bundestag — Verzicht der Abg. Köppler und Dr. Dahrendorf auf die Mitgliedschaft . . . . 3501 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Preiß, Cramer, Müller (Berlin), Dr. Becker (Mönchengladbach), Schlee, Dr. Burgbacher und Dr. Schröder (Düsseldorf) 3501 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3501 C Änderung der Überweisung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Ausprägung von Olympiamünzen 3501 D Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1969 an den Haushaltsausschuß . . . .. . . . . . . . . 3502 A Amtliche Mitteilungen 3502 A Fragestunde (Drucksache W1138) Frage des Abg. Dr. Haack: Kommunale Kontakte mit Städten und Gemeinden in der DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 3507 A, B Dr. Haack (SPD) 3507 B Fragen des Abg. Vogt: Etablierung überhöhter Preise durch Preisempfehlungen — Preisempfehlungsverbote des Bundeskartellamts Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3507 B, C, D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 3507 C Fragen des Abg. Eckerland: Entlassungen im Ruhrbergbau vor dem 31. Oktober 1966 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3507 D, 3508 A Eckerland (SPD) . . . . . . . . 3508 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg); Verbesserung des Umweltschutzes durch Änderung der Gewerbeordnung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3508 B, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 3508B Frage des Abg. Dr. Klepsch: Begriff der Demarkationslinie zur sowjetischen Besatzungszone Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3508 D, 3509 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 3508 D, 3509 A Fragen des Abg. Barche: Unterbewertung der graduierten Ingenieure im öffentlichen Dienst Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3509 B, C, D, 3510 A, C, D, 3511 A Barche (SPD) 3509 C, 3510 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 3509 C, 3510 D Möhring (SPD) . . . 3509 D, 3510 C Becker (Nienberge) (SPD) 3510 D Frage des Abg. Bay: Koordination der wissenschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes des Menschen und seiner Umwelt Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3511 B, C Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . . 3511 C Frage des Abg. Peiter: Waisenrente für Wehr- und Ersatzdienstpflichtige nach Vollendung des 18. Lebensjahres Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3511 D Frage des Abg. Dr. Hauff: Berücksichtigung örtlicher Klimaverhältnisse bei der Gewährung von Schlechtwettergeld im Baugewerbe Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3512 A, B Dr. Hauff (SPD) 3512 B Fragen des Abg. Härzschel: Tödliche Unfälle in Haushalt und Garten — Verstärkung der Unfallverhütungsmaßnahmen im privaten Bereich Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3512 D, 3513 B, C, D, 3514 A, B, 3515 A Härzschel (CDU/CSU) . . 3513 B, 3514 A Burger (CDU/CSU) . . . 3513 D, 3514 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 3513 D von Hassel, Präsident 3514 C, D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 3514 C, D Fragen des Abg. Dr. Beermann: Maßnahmen gegen die Fettleibigkeit der Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3515 B, D, 3516 A von Hassel, Präsident . . 3515 D, 3516 A Dr. Beermann (SPD) . . . . . . 3516 A Fragen des Abg. Dr. Schäfer (Tübingen) : Berichte über die Gefährlichkeit der sog. biologisch aktiven Waschmittel Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 3516B, C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 3516 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Voraussetzungen für die Gewährung der Ausbildungsbeihilfe für Schüler Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 3517 A, B Dr. Enders (SPD) 3517 B Frage des Abg. Dr. Geßner: Meldepflicht für Behinderte Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 3517 C Fragen des Abg. Susset: Sozialhilfeempfänger mit kleinen Sparguthaben — Anpassung der Richtsätze an die Entwicklung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 3517 D, 3518 A Susset (CDU/CSU) 3518 A Fragen des Abg. ,Strohmayr: Schutz der Insassen von Altersheimen vor Übervorteilung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 3518 B, D Strohmayr (SPD) 3518 D Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) : Bau der Bundesautobahn RuhrgebietOstfriesland Leber, Bundesminister 3519 A, B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) : Abwicklung des Luftverkehrs aus Anlaß der Olympischen Spiele in München Leber, Bundesminister 3519 C Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) : Forschungsvorhaben betr. die Konstruktion abgasfreier Motoren Leber, Bundesminister 3520 A Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/1050) 3520 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Ott, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 III Stücklen, Gewandt, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Niegel, Höcherl, von Bockelberg u. Gen.) (Drucksache VI/704) — Erste Beratung — 3520 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Strauß, Dr. Pohle, Engelsberger, Dr. Kreile, Kiechle, Dr. Althammer, Schlee, Weigl u. Gen.) (Drucksache M/366) — Erste Beratung — 3521 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache VI/1098) — Erste Beratung — . . . . . 3521 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation (Drucksache M/943) — Erste Beratung — 3521 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Drucksache M/947) — Erste Beratung — . . . 3521 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie Frisches Fleisch (Drucksache M/984) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3521 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Verzicht auf die in Artikel 14 Abs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige gewährt wurden (Drucksache M/1001) — Erste Beratung — 3521 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Drucksache VI/ 1008) — Erste Beratung — 3521 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/ 1011) — Erste Beratung — 3521 D Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Konvention vom 11. Dezember 1953 über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und zum Zusatzprotokoll vom 3. Juni 1964 (Drucksache VI/1012) — Erste Beratung — 3522 A Entwurf eines Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr (FahrpersGSt) (Drucksache VI/ 1060) — Erste Beratung — 3522 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Bundesrat) (Drucksache VI/1137) — Erste Beratung — 3522 B Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählungsgesetz 1971) (Drucksache VI/1133) — Erste Beratung — . . . 3522 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung (Drucksache VI/1134) — Erste Beratung — 3522 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsklassengesetzes (Drucksache VI/ 1135) — Erste Beratung — 3522 C Große Anfrage betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Rehabilitation) (Abg. Burger, Maucher, Härzschel, Rösing und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksachen M/665, M/896) Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 3522 D Arendt, Bundesminister . 3527 C, 3543 C Glombig (SPD) 3530 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3534 D Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 3536 C Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . 3538 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 3540 A von Thadden (CDU/CSU) . . . . 3542 A Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Krankenversicherungsreform (CDU/CSU) (Drucksache M/726) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz — KVÄG) (Drucksache VI/1130) — Erste Beratung — Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 3544 C Arendt, Bundesminister . . . . . 3547 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 3550 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 3551 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3554 B Vogt (CDU/CSU) 3557 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 Killat-von Coreth (SPD) . . . . 3557 B Windelen (CDU/CSU) 3560 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 3561 C Geiger (SPD) 3564 D Härzschel (CDU/CSU) 3567 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung (Drucksache VI/790) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . 3568 A, 3573 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 3571 A Dr. Weber (Köln) (SPD) 3574 A Kleinert (FDP) . . . . . . . 3576 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/903) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache VI/939) — Erste Beratung — Köster (CDU/CSU) 3577 C Frau Strobel, Bundesminister . . 3580 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 3582 A Hauck (SPD) 3583 B Schmidt (Kempten) (FDP) 3587 C Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/970) — Erste Beratung — Horstmeier (CDU/CSU) 3589 B Arendt, Bundesminister 3590 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3591 B Schonhofen (SPD) 3592 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 3594 D Frau Kalinke (CDU/CSU) 3595 A Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes (Drucksache VI/1116) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 3596 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 3598 D Frau Meermann (SPD) 3602 B Wurbs (FDP) 3606 B Erpenbeck (CDU/CSU) 3607 C Dr. Schachtschabel (SPD) 3608 D Nächste Sitzung 3609 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3611 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt . . . . 3611 C Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes 3611 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Reddemann zu der Mündlichen Frage des Abg. Meister betr. eine Maßnahme gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe der DDR 3612 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Wohlrabe zu der Mündlichen Frage des Abg. Meister betr. eine Intervention der Bundesregierung gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe der DDR 3612 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haase (Kassel) betr. die Geltendmachung von Reparationsforderungen Polens gegenüber der Bundesrepublik 3612 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lampersbach betr. Verluste mittelständischer Unternehmen durch die Aufwertung 3612 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pieroth betr. Witwenrente für geschiedene unterhaltsberechtigte Frauen von Landwirten 3613 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter betr. Unterbindung der Verwendung von Zyklamaten . . . 3613 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Haushaltsmittel zur Anschaffung von Notarzthubschraubern 3613 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Verteilung der nachträglich entsperrten 200 Millionen DM für den Straßenbau . . . . 3614 A 64. Sitzung Bonn, den 16. September 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung In dem Stenographischen Bericht der 60. Sitzung ist auf Seite 3321 D zwischen den Namen „Spillecke" und „Frau Strobel" der Name „Staak (Hamburg)" einzutragen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 18. 9. Adams* 18. 9. Dr. Aigner * 18. 9. Dr. Artzinger * 18. 9. Behrendt * 18. 9. Dr. Burgbacher * 18. 9. Damm 16. 9. van Delden 16. 9. Dr. Dittrich * 18. 9. Dröscher * 18. 9. Faller* 18. 9. Fellermaier * 18. 9. Flämig* 18. 9. Dr. Furler * 18. 9. Geldner 17. 9. Gerlach (Emsland) * 18. 9. Dr. Götz 20. 9. Graaff 18. 9. Haage (München) * 18. 9. Dr. Hein * 18. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 9. Kater 16. 9. Klinker * 18. 9. Dr. Koch * 18. 9. Kriedemann " 18. 9. Lange* 18. 9. Langebeck 18. 9. Lautenschlager * 18. 9. Dr. Löhr * 18. 9. Lücker (München) * 18. 9. Meister * 18. 9. Memmel * 18. 9. Müller (Aachen-Land) * 18. 9. Müller (Remscheid) 17. 9. Frau Dr. Orth * 18. 9. Petersen 16. 9. Pieroth 16. 9. Richarts * 18. 9. Riedel (Frankfurt) " 16. 9. Dr. Ritgen 19. 9. Dr. Rutschke * 18. 9. Schneider (Königswinter) 16. 9. Schwabe * 18. 9. Dr. Schwörer * 18. 9. Seefeld * 18. 9. Springorum* 18. 9. Dr. Starke (Franken) * 18. 9. Strohmayr 16. 9. Unertl 18. 9. Werner * 18. 9. Wischnewski 16. 9. Wolfram* 18. 9. Wrede 18. 9. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete( beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 25. 9. Gewandt 23. 9. Heyen 18. 12. Horn 29. 9. Dr. Slotta 15. 10. Dr. Tamblé 30. 10. Westphal 26. 9. Wilhelm 30. 10. Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt *) Der Bundesrat hat sich bei seiner Stellungnahme im ersten Durchgang dafür ausgesprochen, daß Doppelregelungen im BGB und im JWG beseitigt werden sollten. Der Bundestag hat bei der Verabschiedung des Gesetzes diesem Anliegen nicht Rechnung getragen. Der Bundesrat sieht im gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der Eilbedürftigkeit des Gesetzes, das am 1. Juli 1970 in Kraft treten muß, davon ab, diese Frage durch Anrufung des Vermittlungsausschusses weiter zu verfolgen. Der Bundesrat bittet jedoch die Bundesregierung, bei der Neufassung des Jugendhilferechts dafür besorgt zu sein, daß Doppelregelungen im BGB und im JWG vermieden werden. Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes **) Der Bundesrat begrüßt das Gesetz. Er bedauert jedoch, daß keine Vorschriften über die steuerliche Behandlung der zur Zeit wesentlichsten und vordringlichsten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur vorliegen. Er bittet deshalb die Bundesregierung, baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Vordringlich sind nach der Auffassung des Bundesrates vor allem folgende Regelungen: a) Kooperationen landwirtschaftlicher Erzeuger sollten steuerlich nicht durch eine Doppelbelastung mit Einkommen- und Körperschaftsteuer bei den Ertragsteuern, durch eine doppelte Belastung bei *) Siehe 62. Sitzung, Seite 3443 C, Zeile 15 **) Siehe 62. Sitzung, Seite 3443 C, Zeile 17 3612 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 der Vermögensteuer und durch eine zusätzliche Belastung mit Gewerbesteuer benachteiligt werden. b) Die steuerliche Erfassung der Veräußerungsgewinne bei der Aufgabe landwirtschaftlicher Kleinbetriebe verzögert die sozialökonomische Umstrukturierung in der Landwirtschaft. Eine zeitlich befristete gesetzliche Regelung. sollte einen Steuerfreibetrag für alle die Fälle vorsehen, in denen die zuständige Behörde bestätigt, daß die Veräußerung der Verbesserung der Agrarstruktur dient. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. Juli 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Reddemann zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Meister *) . Durch das BdF-Schreiben vom 8. Mai 1970 ist im Benehmen mit den Finanzministern (Finanzsenatoren) der Länder angeordnet worden, daß für die Lieferungen und sonstigen Leistungen in das Gebiet der DDR eine Umsatzsteuer von 6 v. H. bzw. 3 v. H. (bisher 0 v. H.) erhoben wird und daß für die Lieferungen und sonstigen Leistungen aus dem Gebiet der DDR ein erhöhter Umsatzsteuer-Kürzungsbetrag von 11 v. H. bzw. 5,5 v. H. (bisher 4 v. H. bzw. 2 v. H.) gewährt wird. Durch diese Maßnahmen soll einerseits ein Anreiz zur Steigerung der Warenbezüge und Dienstleistungen aus der DDR gegeben und andererseits ein Dämpfungseffekt bei den Lieferungen in die DDR erzielt werden. Bekanntlich ist in letzter Zeit im innerdeutschen Handel ein Ungleichgewicht dadurch entstanden, daß die Lieferungen der Bundesrepublik Deutschland konstant die Gegenlieferungen der DDR überstiegen haben. Die Ursache hierfür liegt nicht zuletzt auch in den Nebenwirkungen der DM-Aufwertung. Die Bundesregierung sieht bei dieser Sachlage eine Änderung der Umsatzsteuerregelung nicht als geeignete Handhabe für Gegenmaßnahmen an. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. Juli 1970 ,auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Wohlrabe zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Meister **). Gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe hat der Bundesfinanzminister in seinem an den DDR-Finanzminister gerichteten Schreiben vom *) Siehe 55. Sitzung, Seite 2826 B **) Siehe 55. Sitzung, Seite 2826 C 11. Mai 1970 Einspruch erhoben. Der Bundesfinanzminister hat darauf hingewiesen, daß die auf die Fahrzeuge aus der Bundesrepublik beschränkte Erhebung der Steuerausgleichsabgabe eine Diskriminierung darstellt und kein Beitrag zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland ist. Er hat vorgeschlagen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die fiskalische Maßnahmen aller Art im Interesse der Verkehrsteilnehmer entbehrlich machen, und darüber in Verhandlungen einzutreten. Die Bundesregierung bedauert es sehr, daß es über die Modalitäten des Berlin-Verkehrs, insbesondere über die Erhebung von Gebühren und Abgaben, bisher keine vertraglichen Abmachungen gibt. Sie ist bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, damit vertragliche Regelungen erreicht werden, die auch den Beförderungsverkehr über das Gebiet der DDR umfassen. Diesem Ziel dient das vorbezeichnete Schreiben an den DDR-Finanzminister. Im übrigen darf ich bemerken, daß die Bundesregierung den innerdeutschen Handel nicht als geeignetes Mittel für Gegenmaßnahmen ansieht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 11. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haase (Kassel) (Drucksache VI/809 Frage A 99) : Ist eine vom Münchener Merkur in seiner Ausgabe vorn 6. Mai 1970 verbreitete Meldung zutreffend, wonach im Rahmen der deutsch-polnischen Gespräche die Geltendmachung von Reparations- oder Wiedergutmachungsforderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von polnischer Seite angekündigt worden ist? Die von Ihnen zitierte Pressemeldung trifft nicht zu. Die polnische Seite hat im Rahmen der deutschpolnischen Gespräche bisher Reparations- oder Wiedergutmachungsleistungen weder gefordert noch angekündigt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die polnische Regierung am 24. August 1953 eine Erklärung abgegeben hat, mit der sie in einer auf ganz Deutschland bezogenen Formulierung vom 1. Januar 1954 an auf die weitere Zahlung von Reparationen verzichtet. Den Wortlaut dieser Erklärung habe ich Ihnen mit gleicher Post übersandt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 3613 des Abgeordneten Lampersbach (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz ihrer ausdrücklichen Zusicherung, durch die Aufwertung der Deutschen Mark würden keine Nachteile entstehen, eine Reihe mittelständischer Unternehmen Verluste in Kauf nehmen mußten, da ihnen keine Ausgleichszahlungen gewährt worden sind? Ist sie bereit, diese Nachteile auszugleichen? Die Bundesregierung hat am 24. Oktober 1969 erklärt, daß die Aufwertung der D-Mark Auswirkungen auf strukturschwache Industriezweige und Dienstleistungsbereiche haben könne. Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung seien deshalb beauftragt,. diese Auswirkungen im Laufe des kommenden Anpassungsprozesses ständig zu überprüfen. Diese Überprüfung findet im Rahmen der laufenden ministeriellen Arbeit statt. Bisher sind keine unzumutbaren Belastungen bekannt geworden, die tatsächlich auf die Aufwertung der DM zurückzuführen wären und denen im gesamtwirtschaftlichen Interesse entgegengewirkt werden müßte. Abgesehen von dem Sonderfall Landwirtschaft sieht die Bundesregierung keinen Anlaß für Ausgleichszahlungen. Davon unabhängig führt die Bundesregierung ihre vielfältigen strukturpolitischen Maßnahmen fort, um benachteiligten Bereichen der Volkswirtschaft eine reelle Chance zu geben, auch im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/1138 Fragen A 34 und 35) : Ist dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bekannt, daß en dem „Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte" i. d. F. vom 3. Juli 1961 (BGBl. I S. 845) keine Regelung enthalten ist, die unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehefrauen im Falle des Todes des Unterhaltspflichtigen eine Witwenrente gewährt, daß aber eine solche Regelung in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes (BGBl. I S. 1063/1957) in § 3 Abs. 2 enthalten war und die Wegfallsgründe heute nicht mehr zutreffen? Ist der Bundesminister bereit, dafür Sorge zu tragen, daß auch geschiedenen unterhaltsberechtigten Frauen von Landwirten eine Witwenrente gewährt wird, so wie das in der sonstigen Sozialversicherung der Fall ist (I§ 1265, 592 RVO)? Es ist richtig, daß in der ersten Fassung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) aus dem Jahre 1957 eine Verweisung auf die Vorschriften der Rentenversicherung über eine Rentengewährung an frühere Ehegatten vorhanden war. Diese Verweisung ist bei der Novellierung .des Gesetzes im Jahre 1961 gestrichen worden, da sie seinerzeit u. a. wegen der niedrigen Höhe des Altersgeldes der damaligen Bundesregierung nicht in das System der Altershilfe .für Landwirte zu passen schien. Die Bundesregierung arbeitet zur Zeit im Rahmen einer Änderung des Ehescheidungsrechts auch an Neuregelungen für das Unterhaltsrecht nach einer Ehescheidung. In diesem Zusammenhang werden die entsprechenden Vorschriften der Sozialversicherung und auch des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte überprüft werden. Die entsprechenden Untersuchungen sind bereits, wie Sie sicherlich auch aus den öffentlichen Erörterungen wissen, im Gange. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 15. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/ 1138 Frage A 41): Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Volksgesundheit die Verwendung von Cyclamaten zu unterbinden? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit läßt zur Zeit bei der FDA (Food and Drug Administration des amerikanischen Gesundheitsministeriums) in Washington klären, ob und inwieweit neue wissenschaftliche Erkenntnisse die amerikanische Behörde dazu veranlaßt haben, ab 1. September 1970 in den USA ein völliges Verbot für Cyclamat auszusprechen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Cyclamatfrage in der Bundesrepublik stets mit besonderer Sorgfalt geprüft worden ist und daß die Verwendung von Cyclamaten von vornherein erheblichen Beschränkungen unterworfen war. Im Anschluß an das Bekanntwerden neuer amerikanischer Versuchsergebnisse im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nach eingehender Beratung mit führenden Krebsforschern, Toxikologen und Diabetologen ferner mit Erfolg auf den Abschluß einer Vereinbarung hingewirkt, in der sich die cyclamatherstellende und -verarbeitende Industrie mit zusätzlichen Einschränkungen einverstanden erklärte. Dies gilt insbesondere für eine engere Abgrenzung der Personengruppen, denen man allein den Verzehr von Cyclamat aus medizinischen Gründen zugestehen will. Diese Vereinbarung soll nun im wesentlichen in eine Rechtsverordnung überführt werden. Die Bundesregierung wird, sofern neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung von Cyclamaten dies im Interesse der Volksgesundheit erfordern, die Verwendung von Cyclamaten weiter einschränken oder ganz verbieten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 52 und 53) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Feststellungen zu ziehen, daß bereits durch den Einsatz eines zusätzlichen Notarzthubschraubers mit Kosten von etwa einer Million 30 Verkehrstote rechtzeitig gerettet werden könnten? Ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Haushaltsmittel zur Anschaffung von Notarzthubschraubern zur Verfügung zu 3614 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 stellen, um damit die Automobilverbände und die Industrie in die Lage zu versetzen, eine größere Anzahl solcher Notarzthubschrauber sobald als möglich zur Verkehrssicherheit zum Einsatz zu bringen? Die Bundesregierung kann auf dem Gebiet des Unfallrettungswesens im Straßenverkehr nur ergänzend und koordinierend wirken, da diese Aufgabe nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder fällt. Die Feststellung, auf die sich die Anfrage bezieht, beruht auf Schätzungen, gegen die von Sachverständigen Bedenken erhoben werden. Ich habe daher die Bundesanstalt für Straßenwesen mit einer Überprüfung der fraglichen Feststellung beauftragt. Da die Zuständigkeit des Bundes für den Unfallrettungsdienst nicht gegeben ist, stehen der Bundesregierung Haushaltsmittel zur Anschaffung einer Flotte von 50 Rettungshubschraubern nicht zur Verfügung. In Fortführung der bisherigen Modellversuche mit angemieteten Hubschraubern wird in Kürze der erste echte Rettungshubschrauber der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb genommen werden. Zu seiner Beschaffung hat der Bundesminister für Verkehr einen namhaften Zuschuß geleistet. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/1138 Fragen A 54 und 55) : An welche Länder sind die im Haushaltsausschuß für den Etat des Verkehrsministers (Straßenbau) auf Antrag des Abgeordneten Leicht nachträglich entsperrten 200 Millionen DM verteilt worden? Wie ist sichergestellt, daß diese Mittel entsprechend der im Haushaltsausschuß beschlossenen Auflage nur für Baumaßnahmen in strukturschwachen Gebieten verwandt werden? Der entsprechende Betrag von 200 Millionen DM wurde wie folgt verteilt: in Millionen DM Land Bundesstraßen BundesautobahnNeubau zusammen und Betriebsstrecken der BAB 1 2 I 3 4 BadenWürttemberg 10,0 — 10,0 Bayern 40,0 10,0 50,0 Hessen 25,0 5,0 30,0 Niedersachsen 15,0 10,0 25,0 NordrheinWestfalen 15,0 20,0 35,0 Rheinland-Pfalz 20,0 10,0 30,0 Saarland 5,0 — 5,0 Schleswig-Holstein 10,0 5,0 15,0 zusammen 140,0 60,0 200,0 Die vorstehende Bemessung orientierte sich am Flächenanteil strukturschwacher Gebiete des jeweiligen Landes. Hierunter sind insbesondere das Zonenrandgebiet, aber auch die Bundesausbau-gebiete sowie Räume der regionalen Aktionsprogramme zu verstehen. Der Anteil Bayerns mit 50 Millionen DM = 25 % des Gesamtbetrages wurde hiervon abweichend mit der Maßgabe festgelegt, daß ein Teilbetrag von rd. 20 Millionen DM zugunsten vordringlicher Bauobjekte des Olympia-Programms im Raume München zu verwenden sind. Die beteiligten obersten Straßenbaubehörden der Länder haben mit Schreiben vom 20. Juli 1970 (StB 1/Z 5 — Fha [1970] — 1028 Vmz 70) eine Liste erhalten, die alle Maßnahmen enthält, die mit dem aus der Haushaltssperre für strukturschwache Gebiete freigegebenen Betrag von 200 Millionen DM zu bedienen sind. Damit ist sichergestellt, daß — mit Ausnahme der 20 Millionen DM für die Olympiamaßnahmen im Raume München — der ausgewiesene Betrag den strukturschwachen Gebieten zugute kommt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Albert Burger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Schrifttum der letzten Jahre über Fragen der Rehabilitation ist nicht mehr zu überblicken. Der Diskussion zu diesem Thema kann selbst der Spezialist kaum noch folgen. Rehabilitation ist zum selbsbtverständlich gebrauchten Begriff geworden. Dennoch ergibt sich bei näherem Hinsehen, daß dieses Selbstverständnis der Rehabilitation noch lange nicht verwirklicht ist. Nach Dr. Paslack findet im Rehabilitationsgedanken das Bemühen seinen Niederschlag, einen durch Krankheit, äußere Einwirkungen oder angeborene Behinderung geschädigten Menschen nicht nur aktuell zu behandeln oder symptomfrei zu machen, sondern darüber hinaus ihn durch umfassende Maßnahmen auf medizinischem, schulisch-beruflichem und allgemein sozialem Gebiet in die Lage zu versetzen, eine Position, die seiner würdig ist, im privaten Leben, im Beruf und in der menschlichen Gesellschaft zu finden bzw. wieder zu erlangen.
    Es handelt sich, meine Damen und Herren, um die Lösung einer der bedeutsamsten Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben. Nicht nur 1,3 Millionen Kriegs-



    Burger
    beschädigte und jährlich mehr als 60 000 Neugeborene sind behindert, sondern jedermann kann morgen schon betroffen sein; denn wir alle sind großen Gefährdungen ausgesetzt. 250 000 Menschen werden in jedem Jahr von einem Herzinfarkt überrascht. Die Hausfrau lebt gefährlich; 38 häusliche Unfälle passieren jede Minute. Die Straße ist zum Schlachtfeld geworden; wer in seinen Wagen steigt, ist gefährdet. Das Arbeitstempo wird ständig gesteigert; Männer und Frauen verunglücken bei der Arbeit und auf dem Wege zur Arbeit.
    Die Folgen dieser Schicksalsschläge sind für die Betroffenen und deren Familien hart. Bleibende Schäden hinterlassen Funktionsverluste, die frühe Erwerbsunfähigkeit, sozialen Abstieg und ein Leben in Verbitterung und Einsamkeit, bedeuten: Menschen im Schatten. Was diese Behinderten brauchen, ist nicht Mitleid, sondern Verständnis und echte Hilfe.
    Wie sieht nun die Wirklichkeit der Rehabilitation bei uns aus? Es gibt nicht nur längere Verfassungssätze oder Deklarationen, nein, es gibt gute gesetzliche Regelungen. Hilfen auf vielen Gebieten und vor allem auch zunehmendes Verständnis für die Notwendigkeit dieses Kernbereichs produktiver Sozialpolitik zeigen beachtliche Erfolge.
    Auch der Deutsche Bundestag hat die sozialpolitische Bedeutung der Rehabilitation erkannt. In den Rentengesetzen des Jahres 1957, im Bundesversorgungsgesetz, im Sozialhilfegesetz, in der Unfallversicherung im Jahre 1963 und im Arbeitsförderungsgesetz aus dem Jahre 1969 werden fortschrittliche Regelungen angeboten. Obwohl gerade in den letzten zehn Jahren Vorbildliches geschaffen wurde, gibt es noch viele rechtliche, organisatorische und institutionelle Unzulänglichkeiten.
    Die Gesetze, die sich mit Rehabilitation befassen, gelten immer nur für einen bestimmten Personenkreis. Begriffe und Leistungen sind unterschiedlich; sie richten sich nach der Ursache, der Kausalität, und nicht nach der Art der Behinderung. Es gibt Gruppen, die nur begrenzte oder überhaupt keine Ansprüche haben, wie Hausfrauen und Jugendliche. Die Koordinierung ist bei dem gegliederten System eine Daueraufgabe.
    Auch die Bundesregierung sieht in ihrer schriftlichen Antwort mit Sorge, daß fehlende Einrichtungen, Vorurteile, Unkenntnis und Gleichgültigkeit, fehlende Fachkräfte, nicht genügend informierte Ärzte, Mängel in Gesetzgebung und Verwaltung dazu führen, daß mögliche Hilfen nicht oder nicht rechtzeitig gewährt werden.
    Die Große Anfrage will nicht anklagen, sondern verbessern. Die CDU/CSU kennt die Anstrengungen und Erfolge der Träger der Rehabilitation. Kriegsopferversorgung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Sozialhilfe, freie Träger und die Arbeitsverwaltung haben Vorbildliches geleistet. Doch das Bessere ist der Feind des Guten. Wir stehen mitten in einer Entwicklung. Das Ziel ist weit gesteckt, nämlich: jedem Behinderten — ob durch Kriegsverletzung, Krankheit, Unfall oder Geburt — die gleichen Chancen zur Eingliederung zu geben.
    Wir wissen, daß zur Erreichung dieses Zieles noch vieles notwendig ist. Die CDU/CSU will ihren Beitrag dazu leisten. Fortschreitende und weitreichende Wandlungen in Wirtschaft und Technik veränderten in starkem Maße das Arbeits- und Berufsleben, die Medizin erschloß neue Möglichkeiten. Dieser Wandel wirkt sich auch auf die Voraussetzungen und Formen der Eingliederung von Behinderten in Arbeit, Beruf und Gesellschaft aus. Manches, was einmal Gültigkeit hatte, ist überholt. Der herkömmliche Sozial- und Behindertenarbeitsplatz wie Fahrstuhlführer, Telefonist und ähnliches ist heute nicht mehr gefragt. Es wird nur der Fachmann mit zeitgerechten Kenntnissen und Fertigkeiten zum Zuge kommen. Aber die Kompensationsfähigkeit der Behinderten ist weit größer, als zunächst angenommen. Viele von ihnen können nach medizinischer Versorgung und beruflicher Ausbildung voll in den Wettbewerb gestellt werden. Man weiß heute, daß dieses Ziel der vollen Wettbewerbsfähigkeit von 75 % der Behinderten aller Schweregrade erreicht wird, wenn man gewillt ist, alle Möglichkeiten der Förderung bereitzustellen. Um der Würde des Menschen willen, aber auch aus ökonomischen Gründen, muß dieses anspruchsvolle Ziel mit allen geeigneten Mitteln angegangen werden.
    Hierzu hält die CDU/CSU insbesondere einige Veränderungen in den Gesetzen für erforderlich. Die Träger von Rehabilitationsmaßnahmen arbeiten nach verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen, die auch unterschiedliche Begriffe enthalten. Allerdings liegt den verschiedenen Vorschriften eine weitgehend einheitliche Konzeption hinsichtlich der Zielsetzung der Rehabilitation zugrunde. Die Träger sollen den von ihnen Betreuten Hilfe zu einer möglichst weitgehenden und dauerhaften Eingliederung in das Erwerbsleben und das Leben der Gemeinschaft gewähren. Dieses Ziel kann bisher jedoch leider — je nach Ursache der Behinderung — nur mit recht unterschiedlichen Chancen erreicht werden.
    Der Arbeiter z. B., der vom Gerüst stürzt und querschnittsgelähmt darniederliegt, wird von der gesetzlichen Unfallversicherung seiner Berufsgenossenschaft mit allen geeigneten Mitteln versorgt; ein Facharzt weist eine besondere Behandlung an, Spezialkrankenhäuser stehen bereit. Wenn notwendig, wird eine Umschulung eingeleitet. Schwieriger wird es, wenn derselbe Arbeiter am Sonntag auf dem Heimweg verunglückt. Die Krankenkasse wird Kostenträger. Droht Erwerbsunfähigkeit, wird die Rentenversicherung helfen. Auch hier bestehen noch klare Ansprüche. Das Verfahren wird sich aber oft schleppend hinziehen. Es gibt Wartezeiten, manchmal Ärger. Wenn nun aber eine Hausfrau von der Leiter fällt und ein schwerer Schaden zurückbleibt, wird vielleicht überhaupt kein Kostenträger da sein, da die Sozialhilfe nur im Rahmen der Einkommensgrenzen subsidiär helfen kann.
    Auf diese unterschiedlichen Gegebenheiten hat insbesondere auch Professor Dr. Jochheim auf der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation hingewiesen, indem er sehr drastisch formulierte:
    Nur im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung ist bisher über die Sicherung der Kosten-



    Burger
    deckung hinaus auch für den Einzelfall, zumindest bei Verletzung der Gliedmaßen und der Wirbelsäule, eine rasche und sachgemäße institutionelle Hilfe gewährleistet.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung verspricht in ihrem Aktionsprogramm aber allen Behinderten die gebotenen Hilfen, unabhängig davon, ob die Behinderung angeboren ist oder durch Krieg oder Unfall verursacht wurde. Auch das CDU-Programm fordert umfassende Rehabilitationsmaßnahmen; diese müßten, so wird geschrieben, ohne Rücksicht auf Grund und Ursache der Behinderung auch der Hausfrau gewährt werden. Dies bedeutet: Weg von dem historisch gewachsenen Prinzip der Kausalität und hin zum Grundsatz der Finalität. Deshalb ist ,die Angleichung der Vorschriften über Art und Umfang der Leistungen der Rehabilitation mit dem Ziele der Harmonisierung erforderlich. Es ist jedoch nicht nur eine Angleichung der gesetzlichen Vorschriften notwendig, sondern auch eine Entscheidung über Rechtsansprüche bisher nicht rehabilitationsberechtigter Personen. Nach einer Aufstellung im Bundesarbeitsblatt Nr. 5 aus dem Jahre 1969 haben 51 % der Bevölkerung keinen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Darunter fallen 5,5 Millionen Hausfrauen, Jugendliche, verwitwete und geschiedene Frauen, ältere Personen, Selbständige und mithelfende Familienangehörige. Diese Personen haben grundsätzlich nach dem Bundessozialhilfegesetz nur einen Anspruch im Rahmen der Einkommensgrenzen. Vor allem die Zunahme häuslicher Unfälle verlangt dringend eine gesetzliche Klärung. Wie aber soll dies geschehen? Erwägt die Bundesregierung, Rechtsansprüche — ähnlich der Tbc-Hilfe — für Frauen und Kinder auf Rehabilitationsleistungen an die Rentenversicherung zu begründen, oder plant sie Verbesserungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialhilfegesetz? Will sie für die behinderten Kinder die Inanspruchnahme der Leistungen des Arbeitsförderungsgesetzes ermöglichen? Gerade auch für die behinderten Kinder ist eine Klärung hochaktuell. Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Contergan-Kinder erhalten diese einen echten Rechtsanspruch an die Stiftung. Grundsätzlich bejahen wir diese Lösung. Wir lassen aber keinen Zweifel daran, daß sich hinsichtlich der gleichwertigen Versorgung der übrigen behinderten Kinder erhebliche Probleme zeigen. Es können Fälle eintreten, in denen ein Contergan-geschädigtes Kind finanziell entschädigt wird und eine kleine Rente erhält; vielleicht ist der Vater zufällig bemittelt. Ein anderes Kind, ähnlich behindert, dessen Vater z. B. Facharbeiter ist, kann nicht einmal Pflegegeld erhalten, weil das Einkommen des Vaters nach den Bestimmungen des BSHG zu hoch ist. Hier stehen wir in einer Verpflichtung. Gewiß gibt das Sozialhilfegesetz für einen großen Teil wertvolle Hilfen. Doch schon Familien mit einem mittleren Einkommen können durch ein behindertes Kind in oft unlösbare, schwierige Probleme hineingestellt werden. Dieses Leistungsgefälle muß—wenn nicht mit einemmal, so doch Schritt um Schritt — abgebaut werden.
    Schließlich muß auch auf das Fehlen gesetzlicher Vorschriften zur Schaffung von Rehabilitationseinrichtungen hingewiesen werden. Ein Anspruch, daß die zur Durchführung der angebotenen Hilfsmaßnahmen erforderlichen Einrichtungen auch zur Verfügung stehen, besteht nicht. Lediglich für den Bereich der Unfallversicherung liegt eine gesetzliche Verpflichtung für den Kostenträger vor. Das Fehlen einer ausdrücklichen Verpflichtung, sich auf der institutionellen Seite zu betätigen, führt dazu, daß manche Kostenträger Investitionen vermeiden und sich auf die individuellen Hilfen beschränken. Andererseits können auch Doppelinvestitionen vorkommen.
    Das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Trägern hat in den letzten Jahren Erfolge gezeigt, doch es gibt noch Mängel. So fehlen Plätze für Querschnittsgelähmte und andere Spezialanstalten. Schließlich fehlen noch Plätze für berufliche Rehabilitation. Es wäre nicht zuletzt auch sinnvoll, Vorschriften oder Vereinbarungen darüber zu treffen, ,an größeren Krankenhäusern Abteilungen zu bilden, in denen Maßnahmen der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, Arbeitserprobung, Berufsfindung und -qualifizierung durchgeführt werden können. Gerade diese Einrichtungen werden im Vorfeld der Rehabilitation nach der Akutbehandlung ihre Bedeutung haben. Außer dem jetzt im Bau befindlichen Modell in Bad Krotzingen kenne ich kein weiteres Vorhaben.
    Erwägt nun die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung oder hofft sie, die Ziele der Rehabilitation im institutionellen Bereich nach der bisherigen Praxis erreichen zu können? Regelungen über die Fördermöglichkeiten des Arbeitsförderungsgesetzes hinaus sind meines Erachtens auch für den Status der Beschützenden Werkstätten erforderlich. Die intensive Arbeit der Lebenshilfe und die Entwicklung der Sonderschulen haben eine große Zahl geistig behinderter Kinder vorbereitet, so daß sie nunmehr in Anlernwerkstätten und Beschützenden Werkstätten aufgenommen werden können. Mehrere tausend Plätze müssen neu geschaffen werden. Vor der Realisierung dieser neuen Aufgabe, die zwangsläufig rasch angepackt werden muß, sollten die Beschützenden Werkstätten in ein ordnendes System in den noch unterschiedlich gehandhabten Problemen und offenen Fragen gebracht werden.
    Die wichtigsten Fragen sind hierbei Berechnung der Vergütung an die Behinderten, die soziale Sicherung der Beschäftigten und die Anerkennung des Arbeitsplatzes im Sinne des Arbeitsrechtes. Auch Größe und Standort der Werkstätten bedürfen einer abgestimmten Planung. Sie müssen eine sinnvolle Größe haben, und der Standort muß mit Unternehmen abgesprochen, aber auch für die betroffenen Behinderten zumutbar erreichbar sein.
    Erneut, meine Damen und Herren, erhebt die CDU/CSU die Forderung nach einem „Goldenen Plan" zur Errichtung von notwendigen Einrichtungen zur Habilitation behinderter Kinder. Neben den großen Bildungsplänen müssen auch diese Kinder mit einem adäquaten Programm in den Zukunftsplanungen berücksichtigt werden.



    Burger
    Schließlich sollte auch der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente" wörtlich in die Gesetze aufgenommen werden.
    Dies, meine Damen und Herren, ist ein Katalog von zum Teil gesetzlichen Maßnahmen, die notwendig und erforderlich sind, wenn für alle Behinderten gleiche Chancen geschaffen werden sollen.
    Nun einige Ausführungen zum Problem der Koordination. Die Koordination ist das entscheidende Problem innerhalb des gegliederten Systems der Rehabilitation. Immerhin gibt es rund 1500 verschiedene Kostenträger, die allein oder gemeinsam tätig werden können. Die Bundesregierung spricht sich für das bestehende System aus. Die transzendente Entwicklung der Sozialgesetze im letzten Jahrzehnt findet darin eine wünschenswerte Anerkennung. Auch die CDU fordert keine Änderung des Systems, drängt aber darauf, alle Maßnahmen der Koordinierung voll auszuschöpfen.
    Daß es mit der Koordinierung hapert, beweisen einige Stellungnahmen aus der Praxis. Ich darf Herrn Dr. Lemberg zitieren, der in einem Artikel in der „Ärztlichen Praxis" Nr. 6 vom 20. Januar 1970 folgendes ausgeführt hat — ich zitiere auszugsweise —:
    Bei den Rentenversicherungsträgern handelt die Angestelltenversicherung praktisch bundeseinheitlich. Die Landesversicherungsanstalten als Selbstverwaltungsorgane unterscheiden sich in Richtlinien und Verhalten deutlich. Das Ergebnis häufiger und wesentlicher Schwierigkeiten ist zum Teil auf diese Uneinheitlichkeit zurückzuführen. Das BSHG ist ein Bundesrahmengesetz. Die Durchführung liegt bei den Ländern. Die handelnden Träger sind z. B. in Bayern die Bezirke, deren Richtlinien und Verhaltensweisen außerordentlich verschieden sind.
    Er führt weiter aus:
    Unsere Regelung zeigt eine solche Vielzahl von Möglichkeiten, daß sie sich bei einem überregional zusammengesetzten Patientengut selbst für den Fachmann verwirrend und lähmend auswirkt.
    Dies eine Stimme aus der Praxis.
    Meine Damen und Herren, es fehlte in der Vergangenheit nicht an großen Anstrengungen, diese Mängel zu bekämpfen. So wurde am 27. Mai 1960 nach eingehenden Beratungen mit allen an der Rehabilitation beteiligten Stellen und Organisationen der Deutsche Ausschuß für die Eingliederung Behinderter gegründet. Das Ziel des Ausschusses war, durch Zusammenarbeit aller Partner die umfassende Rehabilitation zu erreichen. Im Jahre 1965 wurde der Unterausschuß „Koordinierung der Rehabilitationsmaßnahmen" eingesetzt, und zwar mit dem Auftrag, Empfehlungen für eine bessere Koordinierung der Verwaltungsaufgaben zu geben und die Zusammenarbeit enger zu gestalten. Trotz aller Bemühungen kritisierte noch am 19. Februar dieses Jahres Ministerialdirigent Nelles aus Düsseldorf vor der Ruhr-Universität die Koordination und meinte, die Vielzahl der Vereinbarungen, Ausschüsse und
    Arbeitsgemeinschaften mache fast schon eine Koordination der Koordination der Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich.
    Inzwischen wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation gegründet. Auch wir begrüßen die Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft und sind überzeugt, daß dieser Zusammenschluß sich für die Koordinierung günstig auswirken wird. Wir sind jedoch skeptisch, wenn das Element der Zusammenarbeit allein die Hoffnung der Regierung auf eine Lösung des Problems darstellt.
    In Empfehlungen und Entschließungen des Europarates zur Rehabilitation der Behinderten hält es der Gemeinsame Ausschuß für wünschenswert, daß jedes Land zur Förderung der Zusammenarbeit der Partner über eine zentrale Koordinierungsstelle verfüge. Diese Stelle könnte nach den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes von der Bundesregierung beim Bundesarbeitsminister geschaffen werden. Zwar dürfte die Koordinierungsstelle oder der Bundesbeauftragte nur beratend tätig werden, doch kann auch diese Funktion sehr erfolgreich wahrgenommen werden. Durch die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung würde die beratende Funktion wirksam zur Koordinierung beitragen. Wir halten die Schaffung einer Koordinierungsstelle für nützlich; ob in der Form eines Bundesbeauftragten oder nur allgemein, sei dahingestellt.
    Eine wichtige Aufgabe liegt auch in einer einheitlichen, sinnvollen Beratung der Betroffenen. Eine bessere Koordinierung wäre auch hier denkbar. Der Behinderte hat eine Fülle von Möglichkeiten der Beratung.
    Sinnvolle Kooperation in der Beratung fordert auch die „Lebenshilfe". Sie führt wörtlich aus: „Es gibt in Wirklichkeit eine Vielzahl von Kompetenzen, von Vorstellungen und Meinungen, die sich nicht selten überschneiden, ein Nebeneinander und nur selten ein Miteinander."
    Meine Damen und Herren, das gegliederte System enthält den Zwang zur Partnerschaft. Vereinbarungen müssen die Kooperation herbeiführen. Der Bundesbeauftragte beim Arbeitsministerium könnte als ständiger Mahner wesentliche Hilfen geben.
    Ganz Weniges zur Aus- und Fortbildung der Fachkräfte: Eine Anzahl neuer Rehabilitationseinrichtungen ist im Entstehen, eine noch größere Zahl in der Planung. Sie werden nur dann wirksame Instrumente des Geschehens werden können, wenn die fachlich ausgebildeten Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
    Nach den neuen Richtlinien können Einrichtungen finanziell gefördert werden, die das für die Rehabilitation erforderliche Personal heranbilden. Meines Wissens hat sich leider zur Übernahme dieser Aufgabe noch kein Träger gefunden. Kann unter diesen Umständen mit genügend Personal gerechnet werden? Wir sind voller Anerkennung für die Bemühungen des Berufsförderungswerkes Heidelberg um die Fortbildung des Fachpersonals. Wieder einmal ist Heidelberg vorbildlich und Modell.
    Für wichtig halte ich allerdings auch die Schaffung der notwendigen Berufsbilder oder Laufbah-



    Burger
    nen für )das Fachpersonal der verschiedenen Sparten; denn mit der Qualität der Mitarbeiter steigt die Effektivität der Rehabilitation.
    Untrennbar mit der Rehabilitation verbunden sind präventiv-sozialpolitische Maßnahmen. Modellvoruntersuchungen von 40 000 Sozialversicherten in Baden-Württemberg hatten ein alarmierendes Zwischenresultat. Von 1000 Untersuchten waren 790 nicht gesund, 15 mußten ins Krankenhaus, 240 zum Facharzt, 400 in hausärztliche Behandlung, 135 mußten eine Kur antreten.
    Die CDU/CSU hat beantragt, Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten in den Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherung aufzunehmen. Es müssen aber auch Ursachen künftiger Gefährdung der Gesundheit erforscht werden; denn allzu viele Kinder sind schon krank vor der Geburt. Bei der Früherkennung einer drohenden Invalidität hat der Arzt eine Schlüsselstellung. Ärzte schreiben nicht gern. Sie seien nicht Fachärzte für Schriftverkehr, meinen sie. Aber hier kommt es darauf an, daß .der behandelnde Arzt, der eine derartige Gefährdung feststellt, unverzüglich den Kostenträger gutachtlich informiert.
    Unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen möchte ich anregen, den Ärzten zu diesem Einleitungsgutachten einen gesetzlichen oder satzungsmäßigen Auftrag zu erteilen, verbunden mit einem Anspruch auf ein angemessenes Honorar. Diese Ausgaben scheinen mir gut angelegt, wenn 'dadurch sichergestellt würde, daß drohende Erwerbsunfähigkeit rechtzeitig bekannt und nicht erst durch einen Rentenantrag aktuell würde. Immerhin werden ein Drittel aller Arbeiter und 28 °/o der Angestellten vorzeitig invalide.
    In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine Fehlentwicklung hinweisen und sie an einem Beispiel erläutern.
    Ich erhielt kürzlich einen Brief einer Patientin, in dem diese schrieb: „Bitte, helfen Sie uns! Vor genau zwei Jahren wurde mein Mann 'Rentenbewerber. Die LVA lehnte ab. Da übernahm das Sozialgericht die Sache." Was war hier geschehen? Die Krankenkasse hatte den seit mehreren Monaten kranken Arbeiter aufgefordert, Rente zu beantragen. Der Antrag wurde abgelehnt, und dann wurde zwei Jahre prozessiert. Inzwischen ist gutachtlich geklärt, daß durch eine Heilbehandlung und spätere berufliche Maßnahmen geholfen werden kann.
    Diese Fälle kommen in der Praxis oft vor. Viel zu spät werden Rehabilitationsmaßnahmen erwogen oder eingeleitet. Kostbare Monate gehen verloren. Meist kennt der Patient die Möglichkeiten überhaupt nicht. Er klammert sich an die Rente. Angst und Unsicherheit sind dabei starke Triebkräfte, wie mir ein Gutachter einer Universitätsklinik mitteilte.
    Eine weitere Verbesserung der Bestimmungen der RVO scheint mir bei dem Begriff der Arbeitsfähigkeit notwendig zu sein. Diese totale Entscheidung erscheint mir überholt. Man denke an die Behinderten, die eingegliedert werden müssen. Nehmen wir beispielsweise einen Infarktkranken. Seine Belastungsfähigkeit wird systematisch erprobt und entwickelt. Die Aufnahme der vollen Beschäftigung ist zu abrupt und schädlich. Hier erfordert die Praxis Übergänge, z. B. eine gewisse Zeit Halbtagsarbeit oder ähnliche Lösungen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, wir sind darüber befriedigt, daß ,die Bundesregierung beabsichtigt, die Beratungsstelle für Rehabilitationseinrichtungen in Heidelberg fortzuführen. Das Wagnis des Modells Heidelberg hat sich voll ausgezahlt. Herrn Minister Seifriz aus Baden-Württemberg ist hohe Anerkennung auszusprechen; er ist ja der Mann, der diese Konzeption entwickelte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Inzwischen gibt es weitere Berufsförderungswerke, und neue sind im Entstehen. Direktor Boll aus Heidelberg hat sich große Verdienste in der Weiterentwicklung der Berufsförderungswerke erworben. Heidelberg beweist, welche Entwicklung in den letzten Jahren stattgefunden hat und daß es darauf ankommt, sie mit Kraft und Energie weiter voranzutreiben.
    Zum Schluß noch wenige Sätze zu den Problemen Teilnahme der Behinderten am Leben der Gemeinschaft, Abbau von Vorurteilen und Öffentlichkeitsarbeit.
    Ist unsere Gesellschaft bereit und gewillt, den „Angeschlagenen", den Behinderten, den Platz einzuräumen, der ihnen auf Grund ihrer personalen Würde zukommt? Wie ist die Stellung der Behinderten in der auf Leistung ausgerichteten Wohlstandsgesellschaft? Das sind ernste Fragen, die beantwortet werden müssen.
    Sicher besteht die Gefahr einer Entwicklung, in der der natürliche Zusammenhang und die Gemeinschaftsbindung der Menschen Not leiden, je mehr die Gesellschaft ihre ursprüngliche Struktur verliert und sich in eine Massengesellschaft auflöst. Das Verständnis für die Not des Einzelschicksals wird schwächer. Je mehr gesetzliche Regelungen, desto geringer die Bereitschaft der Nichtbetroffenen, persönlich etwas beizutragen.
    Mehr noch, als es Einzelerfahrungen deutlich machen können, sagt das Resultat einer Umfrage der Kölner Forschungsgemeinschaft „Das körperbehinderte Kind" aus: 90 % der Befragten wissen nicht, wie sie sich einem Behinderten gegenüber verhalten sollen; 70 % ekeln sich bei ihrem Anblick; 63 % möchten die Behinderten in Heime verbannen; 56 % lehnen eine Hausgemeinschaft ab.
    Aus diesem außerordentlich bedrückenden Ergebnis ist die Folgerung zu ziehen, daß eine Aufklärung der Öffentlichkeit noch sehr im argen liegt. Muß man wirklich die Meinung eines Großteils der Bevölkerung so definieren: „Spenden für Behinderte ja, Kontakt mit ihnen nein?"
    Ein weiteres bedrückendes Ereignis! BüchnerPreisträger 1970 Thomas Bernhard, 39 Jahre, aus Osterreich, hat ein Theaterstück geschrieben: „Ein Fest für Boris". Es wurde im Deutschen Schauspielhaus in Hamburg aufgeführt. Die Besucher sollen dem lähmenden Stück zugejubelt haben. Der Inhalt:



    Burger
    15 Doppelbeinamputierte in Rollstühlen feiern ein Fest. Eine reiche Frau, Sadistin, bietet ein Bild des Abscheus, wie die Kritik berichtet. Ein Ekeldrama. Alles reduziert auf das Primitiv-Animalische. Mit dem Leidenden wird auch das Leid verhöhnt. Böse und zynisch ist dieses Stück, erbarmungslos gibt es die Leidenden der Verachtung preis. Es fällt schwer, meine Damen und Herren, derartige Geschmacklosigkeiten hinzunehmen. Es ist nach den Bemühungen der Massenmedien, insbesondere des Deutschen Fernsehens, unbegreiflich, daß sich Menschen finden, die einem solchen Machwerk Beifall spenden.
    Vielleicht ist der Durchbruch zum echten mitmenschlichen Verständnis noch nicht gelungen; sicherlich müssen noch größere Anstrengungen unternommen werden.
    So sind besonders die Eltern behinderter Kinder außerordentlich schweren Belastungen unterworfen. Das Ausmaß an Belastung, Leid und Not kann kaum nachempfunden werden. Mit billigen Ratschlägen ist hier allerdings nicht zu helfen. Wer helfen will, muß bereit sein, in regelmäßigen Abständen die Betreuung der Kinder zu übernehmen, damit die Mutter auch einmal für Stunden entlastet wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der SPD.)

    Leider wird gerade diese mitmenschliche Hilfsbereitschaft vermißt. Ein Vater berichtete mir, daß er neben der Berufsausübung sein geistig behindertes Kind allein versorgen mußte, weil die Mutter im Krankenhaus lag.
    Niemals kann staatliche Sozialpolitik diese persönlichen Hilfen ersetzen. Nicht allein durch Verwaltungsakte und die Gewährung fachlicher Hilfen können die Behinderten in die Gemeinschaft aufgenommen werden.
    Die heutige Jugend ist kritisch. Sie greift dort ein, wo sich Mängel zeigen. Die Notwendigkeit der vollen Hineinnahme der Behinderten in unsere Gesellschaft muß stärker als bisher der Gemeinschaft bewußt gemacht werden. Sind junge Menschen bereit, hier zu helfen, nicht nur in Worten, sondern auch durch die Tat einer regelmäßigen Beschäftigung mit einem Sorgenkind?
    Ich komme zum Schluß. Viele Grundsätze, Gesetze und Programme zur Förderung der Rehabilitation sind formuliert, erlassen und beschlossen. Sie sind nur ein äußerer Rahmen, der mit Leben ausgefüllt werden muß, wenn sich die Dinge draußen im Lande im Interesse der Behinderten entscheidend ändern sollen.
    Ich danke der Bundesregierung für die sachliche Beantwortung der Großen Anfrage. Die CDU/CSU sieht in der Rehabilitation ein Kernstück aktiver Gesellschaftspolitik.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Sie wird auch als Oppositionspartei die Bemühungen ihres Arbeitsministers Hans Katzer und seiner Vorgänger fortsetzen

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    und alle Möglichkeiten und Verbesserungen zur Verwirklichung einer umfassenden Rehabilitation für alle Behinderten ergreifen und unterstützen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Herr Arendt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir aus der Sicht der Bundesregierung einige Bemerkungen über die schriftliche Antwort hinaus zur Großen Anfrage über die Eingliederung der Behinderten in Arbeit, Beruf und Gesellschaft.
    Es wäre schwer verständlich, wenn sich die Opposition ausgerechnet die Rehabilitation für einen Angriff auf die Politik der Bundesregierung ausgesucht hätte.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Denn in kaum einem anderen Bereich der Sozial- und Gesellschaftspolitik sind die Versäumnisse der letzten 20 Jahre so deutlich hervorgetreten wie gerade bei der Eingliederung der Behinderten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Keine Kritik an dem Aktionsprogramm der Bundesregierung wird die Tatsache aus der Welt schaffen, daß in den Regierungsprogrammen sämtlicher von der CDU geführten Regierungen der Begriff „Rehabilitation", die politische und humane Aufgabe der Eingliederung von Behinderten in Beruf und Gesellschaft, mit keinem Wort auch nur erwähnt ist.

    (Abg. Liehr: Haben sie in der Eile vergessen! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Wir sind für Kritik und Anregungen dankbar. Aber man kann nicht so tun, als seien die Jahre von 1949 bis 1969 nie gewesen; man kann sie auch nicht aus dem Bewußtsein und aus dem Gedächtnis der Behinderten einfach auslöschen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich Ihnen die Einzelheiten schildern. Ich möchte Ihnen einerseits die Lage und die Probleme der Rehabilitation in der Bundesrepublik verständlich machen und andererseits zeigen, welche Bedeutung diese Bundesregierung ihrer Initiative zugunsten der Behinderten beimißt.
    Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU das gegliederte System der deutschen Rehabilitation erläutert. Es umfaßt fünf Gruppen von Leistungsträgern: 1. die gesetzliche Rentenversicherung, 2. die gesetzliche Unfallversicherung, 3. die Kriegsopferfürsorge, 4. die Bundesanstalt für Arbeit und 5. die Sozialhilfe.
    Diese fünf Trägergruppen sind aber nur die eine Ebene der Rehabilitation, nämlich die Leistungsgewährung zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation. Daneben gibt es eine andere Ebene: die Zuständigkeiten bei Bund und Ländern, in zahlreichen Ministerien, die sich mit Einzelaufgaben der Rehabilitation zu befassen haben.



    Bundesminister Arendt
    Es gibt noch eine dritte Ebene: die Einrichtungen der Rehabilitation bei den unterschiedlichsten Trägern, beispielsweise bei den Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen, den Behindertenorganisationen und den Elternverbänden.
    Dieser organisatorischen Vielfalt stehen Millionen Behinderte gegenüber, Behinderte in allen Altersgruppen, vom Kleinkind bis zum Rentner, Behinderte mit den unterschiedlichsten Schäden und unterschiedlichsten Bedürfnissen. Sie alle müssen die für sie zuständige Stelle finden, damit ihnen geholfen werden kann.
    An dieser Ausgangssituation, meine Damen und Herren, zeigt sich, daß die Koordinierung das Kernproblem der Rehabilitation in der Bundesrepublik darstellt. Und dieses Kernproblem, meine Damen und Herren von der Opposition, haben Sie in 20 Jahren nicht gelöst. Sie haben es nicht verstanden, die zahlreichen Initiativen und Aktivitäten, die von der Vielfalt des gegliederten Systems ausgehen, auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und auf ein gemeinsames Ziel auszurichten. Sie haben es nicht verstanden, Bundesregierung und Träger der Rehabilitation in vertrauensvoller Zusammenarbeit zu verbinden. Im Gegenteil! 'Die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Gründung einer Rehabilitations-GmbH haben das Verhältnis zu den Trägern der Rehabilitation belastet. Die Pläne zur Lenkung von Geldströmen haben die Verwaltung und die Selbstverwaltung der Rehabilitationsträger erschreckt. Es entstand eine Atmosphäre ,des Mißtrauens.
    Es wurde auch nicht erreicht, Zuständigkeitsschranken innerhalb des gegliederten Systems im Interesse der Behinderten zu überwinden. Nach wie vor muß der Behinderte sich den zuständigen Leistungsträger oft selbst suchen.
    Der Mangel an Einrichtungen in der Rehabilitation wurde nicht. überwunden. Allein für die berufliche Umschulung erwachsener Behinderter fehlen 6000 moderne Ausbildungsplätze. Es müssen lange Wartezeiten in Kauf genommen werden. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei den Werkstätten für Behinderte und bei den Einrichtungen für die jugendlichen Behinderten.
    Gleichwohl, meine Damen und Herren — ich muß darauf hinweisen —, sind im Bundesarbeitsministerium bis zum Jahre 1968 Haushaltsmittel in Höhe von 20 Millionen DM verfallen, Haushaltsmittel, die vom Deutschen Bundestag für die Förderung der Rehabilitationseinrichtungen bereitgestellt waren, Haushaltsmittel, mit denen viele der dringend benötigten Einrichtungen hätten finanziert werden können.
    Sie haben es auch hingenommen, daß die Leistungen für die Rehabilitation sich in den einzelnen Leistungsgesetzen auseinanderentwickelt haben. Dies hat zur Folge, daß bei gleichen Tatbeständen heute unterschiedliche Leistungen gewährt werden. Dafür haben die Behinderten kein Verständnis. Es ist auch unverständlich, daß ein Umschüler höhere Unterhaltsleistungen nur deswegen bezieht, weil er auf Kosten der Unfallversicherung umgeschult wird, während ein anderer, dessen Kostenträger die gesetzliche Rentenversicherung ist, sich mit weniger bescheiden muß. Sie haben die Schranken, die das Schwerbeschädigtengesetz für die zahlreichen Zivilbeschädigten setzt, nicht überwunden. Die Zugehörigkeit zum Kreis der Schwerbeschädigten richtet sich immer noch nach der Ursache der Behinderung und nicht nach der Tatsache.

    (Zuruf der Abg. Frau Kalinke.)

    Es ist auch versäumt worden, im Bereich der Rehabilitation für exakte statistische Unterlagen zu sorgen; denn eine umfassende Rehabilitationsstatistik gibt es nicht. In weiten Teilen der Rehabilitation wird nach wie vor mit vagen Schätzungen gearbeitet. Das, meine Damen und Herren, erschwert Planung und Vorsorge.
    Es ist auch nicht gelungen, einen Anfang zu machen, um die baulichen und technischen Hindernisse, die sich den Behinderten im Alltag in den Weg stellen, wenigstens nicht größer und zahlreicher werden zu lassen. Und es wurde schließlich nicht erreicht, in der breiten Öffentlichkeit Verständnis für die Behinderten zu wecken. Sonst könnte eine Repräsentativumfrage, wie sie kürzlich die Forschungsgemeinschaft „Das behinderte Kind" durchgeführt hat, nicht so erschreckende Ergebnisse gehabt haben.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Diese Versäumnisse der Vergangenheit, meine Damen und Herren, prägen auch heute noch den Alltag des Behinderten. Das zeigen tagtäglich eingehende Briefe. Ich will es mir versagen, aus diesen Briefen zu zitieren.
    Meine Damen und Herren, ich höre schon Ihre Frage nach der Finanzierung. Ich höre Ihren Einwand, daß nicht genügend Geld vorhanden gewesen sei, um alle Mängel und Unzulänglichkeiten der Rehabilitation zu beseitigen. Ich muß Ihnen dazu sagen, daß es am Geld allein nicht gelegen haben kann. Es gibt in der Sozialpolitik Bereiche, in denen begrenzte Summen große Erfolge bewirken können, auch in der Rehabilitation.
    Hier wäre es in erster Linie darauf angekommen, eine gemeinsame Basis für alle Beteiligten zu finden und die sozialpolitische Bedeutung der Rehabilitation gebührend zu unterstreichen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Regierungserklärung und mit dem Aktionsprogramm zur Förderung der Rehabilitation getan.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann es mir ersparen, auf die einzelnen Punkte des Aktionsprogramms näher einzugehen. Ihnen liegt das Programm als Anlage zur Antwort der Bundesregierung vor. Vergleichen Sie bitte den Katalog der Versäumnisse mit den Punkten des Aktionsprogramms, und Sie werden sehen, daß der Versuch unternommen wird, mit diesem Aktionsprogramm Versäumnisse wiedergutzumachen.
    Über diesem Programm der Bundesregierung steht der feste Wille, die Situation der Behinderten entscheidend zu bessern. Hierzu ist folgendes notwendig:



    Bundesminister Arendt
    Erstens. Auf dem Boden des gegliederten Systems der Rehabilitation sind alle beteiligten Stellen, Organisationen und Verbände zu einem Höchstmaß an Kooperation zusammenzuführen.
    Zweitens. Die erkennbaren Nachteile des gegliederten Systems müssen so schnell wie möglich überwunden werden.
    Drittens. In allen Bereichen der Rehabilitation sind die erforderlichen Einrichtungen alsbald zu schaffen.
    Viertens. Allen Behinderten müssen die erforderlichen Hilfen schnell und unbürokratisch zuteil werden.
    Wir alle, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten froh sein, daß es gelungen ist, ein so umfassendes Aktionsprogramm — über alle Zuständigkeitsgrenzen hinweg — vorzulegen. Das ist bisher niemals versucht worden.
    Ich freue mich, daß wir bei allen beteiligten Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden, bei den gesetzlichen Trägern der Rehabilitation, den Sozialpartnern, bei den Freien Wohlfahrtsverbänden und den Organisationen der Behinderten eine große Bereitschaft zur Zusammenarbeit gefunden haben. Es sieht so aus, als hätten alle schon lange auf einen Anstoß gewartet. Die Initiative der Bundesregierung hat die Bereitschaft zur Zusammenarbeit geweckt, und sie trägt schon die ersten Früchte.
    Lassen Sie mich darstellen, was inzwischen geschehen ist:
    Erstens. Die Bundesregierung hat zur Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und den in ihr zusammengeschlossenen Trägern ein neues, vertrauensvolles Verhältnis gefunden. Am 14. April dieses Jahres sind Bundesregierung und Bundesarbeitsgemeinschaft in Wiesbaden gemeinsam mit neuen Vorstellungen zur Rehabilitation vor die Öffentlichkeit getreten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft unterstützt die Koordinierungsbemühungen der Bundesregierung. Sie übernimmt in ihrem Bereich die Durchführung des Aktionsprogramms.
    Zweitens. Im instutionellen Bereich der Rehabilitation sind die Weichen gestellt worden, um die notwendigen Einrichtungen bauen zu können. In drei Koordinierungsgesprächen in Hamburg, Koblenz und Nürnberg sind erstmals auf Bundesebene allgemeine Zielvorstellungen entwickelt worden. Wir haben den Bedarf an Ausbildungsplätzen für erwachsene Behinderte ermittelt und über Standort und Finanzierungsfragen neuer Einrichtungen Einvernehmen erzielt. In etwa fünf Jahren werden wir über eine ausreichende Zahl moderner Ausbildungsplätze verfügen. Neue Berufsförderungswerke werden so geplant, daß die Behinderten möglichst kurze Anreisewege haben und übers Wochenende zu ihren Familien nach Hause fahren können.

    (Abg. Liehr: Sehr gut!)

    Für den Bereich der Werkstätten für Behinderte haben ähnliche Gespräche stattgefunden. Auch hier gilt das Ziel eines bundesweiten Netzes von Werkstätten mit einem Arbeitsplatz für jeden Behinderten, der sonst nicht mehr arbeiten könnte.
    Drittens. Für den individuellen Bereich der Rehabilitation hat die Bundesarbeitsgemeinschaft am 14. April dieses Jahres „Grundsätze für die Durchführung der Rehabilitation als gemeinsame Aufgabe ihrer Träger" verabschiedet. Es ist das Ziel dieser Grundsätze, Schranken zwischen den einzelnen Trägern abzubauen und dem Behinderten die Orientierung im gegliederten System zu erleichtern.
    Viertens. Die Anordnung über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter ist am 2. Juli 1970 vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit verabschiedet worden. Die Bundesregierung hat diese Anordnung genehmigt. Die Arbeitsämter sind jetzt in der Lage, die fortschrittlichen Rehabilitationsvorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes anzuwenden und allen Behinderten vielfältige berufliche Hilfen zukommen zu lassen.
    Fünftens. Die Regelung über die Förderung der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher bedeutet einen Meilenstein in der deutschen Rehabilitation: Beihilfen zur Berufsausbildung behinderter Jugendlicher werden künftig ohne Prüfung der Bedürftigkeit gewährt; die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern spielen für die Gewährung der Ausbildungsbeihilfe praktisch keine Rolle mehr. Durch die beabsichtigte Änderung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung werden auch Schüler und Studenten in den Kreis der Rehabilitationsberechtigten einbezogen.
    Sechstens. Die innerhalb des gegliederten Systems der Rehabilitation unterschiedlichen Leistungen werden einander angeglichen. Die Vorbereitungen für einen entsprechenden Gesetzentwurf sind angelaufen. Es ist beabsichtigt, die Leistungen der einzelnen Trägergruppen vollständig einander anzugleichen. Jeder Träger wird in seinem Bereich alle Leistungen erbringen, die für den Rehabilitationserfolg notwendig sind. Ein Wechsel in der Kostenträgerschaft und die damit häufig verbundene Unterbrechung des Rehabilitationsgeschehens werden dadurch vermieden.
    Siebtens. Ebenfalls angelaufen sind die Vorbereitungen für die umfassende Novellierung des Schwerbeschädigtengesetzes. In den Schutz dieses Gesetzes sollen künftig alle Behinderten unabhängig von der Ursache der Behinderung einbezogen werden. Zugleich wird eine Vereinheitlichung des Verfahrens, insbesondere mit der Ausgleichsabgabe, angestrebt.
    Achtens. Bei der Vorbereitung eines einheitlichen Sozialgesetzbuches überlegen wir, sämtliche Vorschriften über die Rehabilitation in einem besonderen Buch des Sozialgesetzbuches zusammenzufassen. Zur Prüfung dieser Frage hat die Sachverständigenkommission für das Sozialgesetzbuch eine besondere Arbeitsgruppe eingesetzt.
    Neuntens. Allgemeine Appelle zur Beseitigung baulicher und technischer Erschwernisse für Behinderte haben in der Vergangenheit nicht weitergeführt. Auf meinen Vorschlag hin ist innerhalb der Bundesregierung ein interministerieller Ausschuß mit allen beteiligten Ressorts eingerichtet worden. Wir wollen die praktischen Möglichkeiten zur Ver-



    Bundesminister Arendt
    meidung oder Beseitigung baulicher Hindernisse an sichtbaren Beispielen demonstrieren. Wir erwarten davon wirksame Anregungen.
    Zehntens. In der Öffentlichkeit muß mehr Verständnis für die Behinderten geweckt werden. Das ist das Anliegen eines „Wettbewerbs des guten Willens", zu dem ich vor dem Berufsgenossenschaftstag in Düsseldorf aufgerufen habe. Dieser Wettbewerb wendet sich an jedermann, der einen Beitrag zur Verbesserung der Hilfen für die Behinderten leisten kann. Ich freue mich sehr, daß mir für den Wettbewerb zahlreiche hohe Preise zur Verfügung gestellt worden sind.
    Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, waren in zehn Punkten zusammengefaßt die Vorstellungen der Bundesregierung für die nächsten Schritte zur Verbesserung der Hilfen für die Behinderten.
    Geben Sie mir aber vor diesem Hintergrund noch die Zeit zu zwei Bemerkungen.
    Wir hoffen, durch die Eingliederung beschädigter oder behinderter Menschen in den Arbeitsprozeß ihrem Dasein einen Inhalt zu geben und dadurch menschlich zu handeln. Damit beantworten wir zugleich die Frage nach dem Sinn der Arbeit in einer ganz bestimmten Weise.
    Ich bin mir bewußt, daß man eine Rechnung aufmachen kann zwischen dem Aufwand für die Rehabilitation einerseits und dem öffentlichen Aufwand für Renten und ähnliche Sozialleistungen andererseits. Diese Rechnung geht zugunsten der Rehabilitation auf. Ich versichere Ihnen, daß ich das wirtschaftliche Kalkül dieser Überlegungen nicht unterschätze. Aber das ist nicht meine Auffassung von Aufgabe und Ziel der Rehabilitation. Das Ziel unserer Rehabilitationsbemühungen ist die Eingliederung des behinderten Menschen in die Gesellschaft; dort soll er als vollwertiger Mitbürger seinen Platz einnehmen.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid)

    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat sich umfassende innere Reformen mit dem Ziel der größeren sozialen Sicherheit und mehr sozialer Gerechtigkeit zur Aufgabe gemacht. Verstärkte Hilfen für die Behinderten, verbesserte Chancen für sie in Beruf und Gesellschaft sind ein Schritt zur Verwirklichung dieser Ziele. Auch das ist ein Stück innerer Reform.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)