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ID0606400100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6064

  • date_rangeDatum: 16. September 1970

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lemmer . . . . . 3520 B Eintritt der Abg. Schmitz (Berlin), Brück (Köln) und Gallus in den Bundestag — Verzicht der Abg. Köppler und Dr. Dahrendorf auf die Mitgliedschaft . . . . 3501 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Preiß, Cramer, Müller (Berlin), Dr. Becker (Mönchengladbach), Schlee, Dr. Burgbacher und Dr. Schröder (Düsseldorf) 3501 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3501 C Änderung der Überweisung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Ausprägung von Olympiamünzen 3501 D Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1969 an den Haushaltsausschuß . . . .. . . . . . . . . 3502 A Amtliche Mitteilungen 3502 A Fragestunde (Drucksache W1138) Frage des Abg. Dr. Haack: Kommunale Kontakte mit Städten und Gemeinden in der DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 3507 A, B Dr. Haack (SPD) 3507 B Fragen des Abg. Vogt: Etablierung überhöhter Preise durch Preisempfehlungen — Preisempfehlungsverbote des Bundeskartellamts Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3507 B, C, D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 3507 C Fragen des Abg. Eckerland: Entlassungen im Ruhrbergbau vor dem 31. Oktober 1966 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3507 D, 3508 A Eckerland (SPD) . . . . . . . . 3508 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg); Verbesserung des Umweltschutzes durch Änderung der Gewerbeordnung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 3508 B, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 3508B Frage des Abg. Dr. Klepsch: Begriff der Demarkationslinie zur sowjetischen Besatzungszone Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3508 D, 3509 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 3508 D, 3509 A Fragen des Abg. Barche: Unterbewertung der graduierten Ingenieure im öffentlichen Dienst Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3509 B, C, D, 3510 A, C, D, 3511 A Barche (SPD) 3509 C, 3510 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 3509 C, 3510 D Möhring (SPD) . . . 3509 D, 3510 C Becker (Nienberge) (SPD) 3510 D Frage des Abg. Bay: Koordination der wissenschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes des Menschen und seiner Umwelt Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3511 B, C Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . . 3511 C Frage des Abg. Peiter: Waisenrente für Wehr- und Ersatzdienstpflichtige nach Vollendung des 18. Lebensjahres Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3511 D Frage des Abg. Dr. Hauff: Berücksichtigung örtlicher Klimaverhältnisse bei der Gewährung von Schlechtwettergeld im Baugewerbe Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3512 A, B Dr. Hauff (SPD) 3512 B Fragen des Abg. Härzschel: Tödliche Unfälle in Haushalt und Garten — Verstärkung der Unfallverhütungsmaßnahmen im privaten Bereich Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3512 D, 3513 B, C, D, 3514 A, B, 3515 A Härzschel (CDU/CSU) . . 3513 B, 3514 A Burger (CDU/CSU) . . . 3513 D, 3514 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 3513 D von Hassel, Präsident 3514 C, D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 3514 C, D Fragen des Abg. Dr. Beermann: Maßnahmen gegen die Fettleibigkeit der Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3515 B, D, 3516 A von Hassel, Präsident . . 3515 D, 3516 A Dr. Beermann (SPD) . . . . . . 3516 A Fragen des Abg. Dr. Schäfer (Tübingen) : Berichte über die Gefährlichkeit der sog. biologisch aktiven Waschmittel Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 3516B, C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 3516 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Voraussetzungen für die Gewährung der Ausbildungsbeihilfe für Schüler Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 3517 A, B Dr. Enders (SPD) 3517 B Frage des Abg. Dr. Geßner: Meldepflicht für Behinderte Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 3517 C Fragen des Abg. Susset: Sozialhilfeempfänger mit kleinen Sparguthaben — Anpassung der Richtsätze an die Entwicklung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 3517 D, 3518 A Susset (CDU/CSU) 3518 A Fragen des Abg. ,Strohmayr: Schutz der Insassen von Altersheimen vor Übervorteilung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 3518 B, D Strohmayr (SPD) 3518 D Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) : Bau der Bundesautobahn RuhrgebietOstfriesland Leber, Bundesminister 3519 A, B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) : Abwicklung des Luftverkehrs aus Anlaß der Olympischen Spiele in München Leber, Bundesminister 3519 C Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) : Forschungsvorhaben betr. die Konstruktion abgasfreier Motoren Leber, Bundesminister 3520 A Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/1050) 3520 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Ott, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 III Stücklen, Gewandt, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Niegel, Höcherl, von Bockelberg u. Gen.) (Drucksache VI/704) — Erste Beratung — 3520 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Strauß, Dr. Pohle, Engelsberger, Dr. Kreile, Kiechle, Dr. Althammer, Schlee, Weigl u. Gen.) (Drucksache M/366) — Erste Beratung — 3521 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache VI/1098) — Erste Beratung — . . . . . 3521 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation (Drucksache M/943) — Erste Beratung — 3521 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Drucksache M/947) — Erste Beratung — . . . 3521 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie Frisches Fleisch (Drucksache M/984) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3521 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Verzicht auf die in Artikel 14 Abs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige gewährt wurden (Drucksache M/1001) — Erste Beratung — 3521 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Drucksache VI/ 1008) — Erste Beratung — 3521 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/ 1011) — Erste Beratung — 3521 D Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Konvention vom 11. Dezember 1953 über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und zum Zusatzprotokoll vom 3. Juni 1964 (Drucksache VI/1012) — Erste Beratung — 3522 A Entwurf eines Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr (FahrpersGSt) (Drucksache VI/ 1060) — Erste Beratung — 3522 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Bundesrat) (Drucksache VI/1137) — Erste Beratung — 3522 B Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählungsgesetz 1971) (Drucksache VI/1133) — Erste Beratung — . . . 3522 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung (Drucksache VI/1134) — Erste Beratung — 3522 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsklassengesetzes (Drucksache VI/ 1135) — Erste Beratung — 3522 C Große Anfrage betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Rehabilitation) (Abg. Burger, Maucher, Härzschel, Rösing und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksachen M/665, M/896) Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 3522 D Arendt, Bundesminister . 3527 C, 3543 C Glombig (SPD) 3530 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3534 D Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 3536 C Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . 3538 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 3540 A von Thadden (CDU/CSU) . . . . 3542 A Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Krankenversicherungsreform (CDU/CSU) (Drucksache M/726) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz — KVÄG) (Drucksache VI/1130) — Erste Beratung — Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 3544 C Arendt, Bundesminister . . . . . 3547 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 3550 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 3551 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3554 B Vogt (CDU/CSU) 3557 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 Killat-von Coreth (SPD) . . . . 3557 B Windelen (CDU/CSU) 3560 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 3561 C Geiger (SPD) 3564 D Härzschel (CDU/CSU) 3567 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung (Drucksache VI/790) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . 3568 A, 3573 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 3571 A Dr. Weber (Köln) (SPD) 3574 A Kleinert (FDP) . . . . . . . 3576 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/903) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache VI/939) — Erste Beratung — Köster (CDU/CSU) 3577 C Frau Strobel, Bundesminister . . 3580 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 3582 A Hauck (SPD) 3583 B Schmidt (Kempten) (FDP) 3587 C Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/970) — Erste Beratung — Horstmeier (CDU/CSU) 3589 B Arendt, Bundesminister 3590 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 3591 B Schonhofen (SPD) 3592 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 3594 D Frau Kalinke (CDU/CSU) 3595 A Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes (Drucksache VI/1116) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 3596 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 3598 D Frau Meermann (SPD) 3602 B Wurbs (FDP) 3606 B Erpenbeck (CDU/CSU) 3607 C Dr. Schachtschabel (SPD) 3608 D Nächste Sitzung 3609 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3611 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt . . . . 3611 C Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes 3611 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Reddemann zu der Mündlichen Frage des Abg. Meister betr. eine Maßnahme gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe der DDR 3612 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Wohlrabe zu der Mündlichen Frage des Abg. Meister betr. eine Intervention der Bundesregierung gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe der DDR 3612 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haase (Kassel) betr. die Geltendmachung von Reparationsforderungen Polens gegenüber der Bundesrepublik 3612 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lampersbach betr. Verluste mittelständischer Unternehmen durch die Aufwertung 3612 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pieroth betr. Witwenrente für geschiedene unterhaltsberechtigte Frauen von Landwirten 3613 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter betr. Unterbindung der Verwendung von Zyklamaten . . . 3613 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Haushaltsmittel zur Anschaffung von Notarzthubschraubern 3613 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Verteilung der nachträglich entsperrten 200 Millionen DM für den Straßenbau . . . . 3614 A 64. Sitzung Bonn, den 16. September 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
    2. folderAnlagen
      Berichtigung In dem Stenographischen Bericht der 60. Sitzung ist auf Seite 3321 D zwischen den Namen „Spillecke" und „Frau Strobel" der Name „Staak (Hamburg)" einzutragen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 18. 9. Adams* 18. 9. Dr. Aigner * 18. 9. Dr. Artzinger * 18. 9. Behrendt * 18. 9. Dr. Burgbacher * 18. 9. Damm 16. 9. van Delden 16. 9. Dr. Dittrich * 18. 9. Dröscher * 18. 9. Faller* 18. 9. Fellermaier * 18. 9. Flämig* 18. 9. Dr. Furler * 18. 9. Geldner 17. 9. Gerlach (Emsland) * 18. 9. Dr. Götz 20. 9. Graaff 18. 9. Haage (München) * 18. 9. Dr. Hein * 18. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 9. Kater 16. 9. Klinker * 18. 9. Dr. Koch * 18. 9. Kriedemann " 18. 9. Lange* 18. 9. Langebeck 18. 9. Lautenschlager * 18. 9. Dr. Löhr * 18. 9. Lücker (München) * 18. 9. Meister * 18. 9. Memmel * 18. 9. Müller (Aachen-Land) * 18. 9. Müller (Remscheid) 17. 9. Frau Dr. Orth * 18. 9. Petersen 16. 9. Pieroth 16. 9. Richarts * 18. 9. Riedel (Frankfurt) " 16. 9. Dr. Ritgen 19. 9. Dr. Rutschke * 18. 9. Schneider (Königswinter) 16. 9. Schwabe * 18. 9. Dr. Schwörer * 18. 9. Seefeld * 18. 9. Springorum* 18. 9. Dr. Starke (Franken) * 18. 9. Strohmayr 16. 9. Unertl 18. 9. Werner * 18. 9. Wischnewski 16. 9. Wolfram* 18. 9. Wrede 18. 9. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete( beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 25. 9. Gewandt 23. 9. Heyen 18. 12. Horn 29. 9. Dr. Slotta 15. 10. Dr. Tamblé 30. 10. Westphal 26. 9. Wilhelm 30. 10. Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt *) Der Bundesrat hat sich bei seiner Stellungnahme im ersten Durchgang dafür ausgesprochen, daß Doppelregelungen im BGB und im JWG beseitigt werden sollten. Der Bundestag hat bei der Verabschiedung des Gesetzes diesem Anliegen nicht Rechnung getragen. Der Bundesrat sieht im gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der Eilbedürftigkeit des Gesetzes, das am 1. Juli 1970 in Kraft treten muß, davon ab, diese Frage durch Anrufung des Vermittlungsausschusses weiter zu verfolgen. Der Bundesrat bittet jedoch die Bundesregierung, bei der Neufassung des Jugendhilferechts dafür besorgt zu sein, daß Doppelregelungen im BGB und im JWG vermieden werden. Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes **) Der Bundesrat begrüßt das Gesetz. Er bedauert jedoch, daß keine Vorschriften über die steuerliche Behandlung der zur Zeit wesentlichsten und vordringlichsten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur vorliegen. Er bittet deshalb die Bundesregierung, baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Vordringlich sind nach der Auffassung des Bundesrates vor allem folgende Regelungen: a) Kooperationen landwirtschaftlicher Erzeuger sollten steuerlich nicht durch eine Doppelbelastung mit Einkommen- und Körperschaftsteuer bei den Ertragsteuern, durch eine doppelte Belastung bei *) Siehe 62. Sitzung, Seite 3443 C, Zeile 15 **) Siehe 62. Sitzung, Seite 3443 C, Zeile 17 3612 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 der Vermögensteuer und durch eine zusätzliche Belastung mit Gewerbesteuer benachteiligt werden. b) Die steuerliche Erfassung der Veräußerungsgewinne bei der Aufgabe landwirtschaftlicher Kleinbetriebe verzögert die sozialökonomische Umstrukturierung in der Landwirtschaft. Eine zeitlich befristete gesetzliche Regelung. sollte einen Steuerfreibetrag für alle die Fälle vorsehen, in denen die zuständige Behörde bestätigt, daß die Veräußerung der Verbesserung der Agrarstruktur dient. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. Juli 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Reddemann zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Meister *) . Durch das BdF-Schreiben vom 8. Mai 1970 ist im Benehmen mit den Finanzministern (Finanzsenatoren) der Länder angeordnet worden, daß für die Lieferungen und sonstigen Leistungen in das Gebiet der DDR eine Umsatzsteuer von 6 v. H. bzw. 3 v. H. (bisher 0 v. H.) erhoben wird und daß für die Lieferungen und sonstigen Leistungen aus dem Gebiet der DDR ein erhöhter Umsatzsteuer-Kürzungsbetrag von 11 v. H. bzw. 5,5 v. H. (bisher 4 v. H. bzw. 2 v. H.) gewährt wird. Durch diese Maßnahmen soll einerseits ein Anreiz zur Steigerung der Warenbezüge und Dienstleistungen aus der DDR gegeben und andererseits ein Dämpfungseffekt bei den Lieferungen in die DDR erzielt werden. Bekanntlich ist in letzter Zeit im innerdeutschen Handel ein Ungleichgewicht dadurch entstanden, daß die Lieferungen der Bundesrepublik Deutschland konstant die Gegenlieferungen der DDR überstiegen haben. Die Ursache hierfür liegt nicht zuletzt auch in den Nebenwirkungen der DM-Aufwertung. Die Bundesregierung sieht bei dieser Sachlage eine Änderung der Umsatzsteuerregelung nicht als geeignete Handhabe für Gegenmaßnahmen an. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. Juli 1970 ,auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Wohlrabe zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Meister **). Gegen die Erhöhung der Steuerausgleichsabgabe hat der Bundesfinanzminister in seinem an den DDR-Finanzminister gerichteten Schreiben vom *) Siehe 55. Sitzung, Seite 2826 B **) Siehe 55. Sitzung, Seite 2826 C 11. Mai 1970 Einspruch erhoben. Der Bundesfinanzminister hat darauf hingewiesen, daß die auf die Fahrzeuge aus der Bundesrepublik beschränkte Erhebung der Steuerausgleichsabgabe eine Diskriminierung darstellt und kein Beitrag zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland ist. Er hat vorgeschlagen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die fiskalische Maßnahmen aller Art im Interesse der Verkehrsteilnehmer entbehrlich machen, und darüber in Verhandlungen einzutreten. Die Bundesregierung bedauert es sehr, daß es über die Modalitäten des Berlin-Verkehrs, insbesondere über die Erhebung von Gebühren und Abgaben, bisher keine vertraglichen Abmachungen gibt. Sie ist bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, damit vertragliche Regelungen erreicht werden, die auch den Beförderungsverkehr über das Gebiet der DDR umfassen. Diesem Ziel dient das vorbezeichnete Schreiben an den DDR-Finanzminister. Im übrigen darf ich bemerken, daß die Bundesregierung den innerdeutschen Handel nicht als geeignetes Mittel für Gegenmaßnahmen ansieht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 11. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haase (Kassel) (Drucksache VI/809 Frage A 99) : Ist eine vom Münchener Merkur in seiner Ausgabe vorn 6. Mai 1970 verbreitete Meldung zutreffend, wonach im Rahmen der deutsch-polnischen Gespräche die Geltendmachung von Reparations- oder Wiedergutmachungsforderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von polnischer Seite angekündigt worden ist? Die von Ihnen zitierte Pressemeldung trifft nicht zu. Die polnische Seite hat im Rahmen der deutschpolnischen Gespräche bisher Reparations- oder Wiedergutmachungsleistungen weder gefordert noch angekündigt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die polnische Regierung am 24. August 1953 eine Erklärung abgegeben hat, mit der sie in einer auf ganz Deutschland bezogenen Formulierung vom 1. Januar 1954 an auf die weitere Zahlung von Reparationen verzichtet. Den Wortlaut dieser Erklärung habe ich Ihnen mit gleicher Post übersandt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 3613 des Abgeordneten Lampersbach (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz ihrer ausdrücklichen Zusicherung, durch die Aufwertung der Deutschen Mark würden keine Nachteile entstehen, eine Reihe mittelständischer Unternehmen Verluste in Kauf nehmen mußten, da ihnen keine Ausgleichszahlungen gewährt worden sind? Ist sie bereit, diese Nachteile auszugleichen? Die Bundesregierung hat am 24. Oktober 1969 erklärt, daß die Aufwertung der D-Mark Auswirkungen auf strukturschwache Industriezweige und Dienstleistungsbereiche haben könne. Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung seien deshalb beauftragt,. diese Auswirkungen im Laufe des kommenden Anpassungsprozesses ständig zu überprüfen. Diese Überprüfung findet im Rahmen der laufenden ministeriellen Arbeit statt. Bisher sind keine unzumutbaren Belastungen bekannt geworden, die tatsächlich auf die Aufwertung der DM zurückzuführen wären und denen im gesamtwirtschaftlichen Interesse entgegengewirkt werden müßte. Abgesehen von dem Sonderfall Landwirtschaft sieht die Bundesregierung keinen Anlaß für Ausgleichszahlungen. Davon unabhängig führt die Bundesregierung ihre vielfältigen strukturpolitischen Maßnahmen fort, um benachteiligten Bereichen der Volkswirtschaft eine reelle Chance zu geben, auch im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/1138 Fragen A 34 und 35) : Ist dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bekannt, daß en dem „Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte" i. d. F. vom 3. Juli 1961 (BGBl. I S. 845) keine Regelung enthalten ist, die unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehefrauen im Falle des Todes des Unterhaltspflichtigen eine Witwenrente gewährt, daß aber eine solche Regelung in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes (BGBl. I S. 1063/1957) in § 3 Abs. 2 enthalten war und die Wegfallsgründe heute nicht mehr zutreffen? Ist der Bundesminister bereit, dafür Sorge zu tragen, daß auch geschiedenen unterhaltsberechtigten Frauen von Landwirten eine Witwenrente gewährt wird, so wie das in der sonstigen Sozialversicherung der Fall ist (I§ 1265, 592 RVO)? Es ist richtig, daß in der ersten Fassung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) aus dem Jahre 1957 eine Verweisung auf die Vorschriften der Rentenversicherung über eine Rentengewährung an frühere Ehegatten vorhanden war. Diese Verweisung ist bei der Novellierung .des Gesetzes im Jahre 1961 gestrichen worden, da sie seinerzeit u. a. wegen der niedrigen Höhe des Altersgeldes der damaligen Bundesregierung nicht in das System der Altershilfe .für Landwirte zu passen schien. Die Bundesregierung arbeitet zur Zeit im Rahmen einer Änderung des Ehescheidungsrechts auch an Neuregelungen für das Unterhaltsrecht nach einer Ehescheidung. In diesem Zusammenhang werden die entsprechenden Vorschriften der Sozialversicherung und auch des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte überprüft werden. Die entsprechenden Untersuchungen sind bereits, wie Sie sicherlich auch aus den öffentlichen Erörterungen wissen, im Gange. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 15. September 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/ 1138 Frage A 41): Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Volksgesundheit die Verwendung von Cyclamaten zu unterbinden? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit läßt zur Zeit bei der FDA (Food and Drug Administration des amerikanischen Gesundheitsministeriums) in Washington klären, ob und inwieweit neue wissenschaftliche Erkenntnisse die amerikanische Behörde dazu veranlaßt haben, ab 1. September 1970 in den USA ein völliges Verbot für Cyclamat auszusprechen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Cyclamatfrage in der Bundesrepublik stets mit besonderer Sorgfalt geprüft worden ist und daß die Verwendung von Cyclamaten von vornherein erheblichen Beschränkungen unterworfen war. Im Anschluß an das Bekanntwerden neuer amerikanischer Versuchsergebnisse im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nach eingehender Beratung mit führenden Krebsforschern, Toxikologen und Diabetologen ferner mit Erfolg auf den Abschluß einer Vereinbarung hingewirkt, in der sich die cyclamatherstellende und -verarbeitende Industrie mit zusätzlichen Einschränkungen einverstanden erklärte. Dies gilt insbesondere für eine engere Abgrenzung der Personengruppen, denen man allein den Verzehr von Cyclamat aus medizinischen Gründen zugestehen will. Diese Vereinbarung soll nun im wesentlichen in eine Rechtsverordnung überführt werden. Die Bundesregierung wird, sofern neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung von Cyclamaten dies im Interesse der Volksgesundheit erfordern, die Verwendung von Cyclamaten weiter einschränken oder ganz verbieten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/ 1138 Fragen A 52 und 53) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Feststellungen zu ziehen, daß bereits durch den Einsatz eines zusätzlichen Notarzthubschraubers mit Kosten von etwa einer Million 30 Verkehrstote rechtzeitig gerettet werden könnten? Ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Haushaltsmittel zur Anschaffung von Notarzthubschraubern zur Verfügung zu 3614 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 stellen, um damit die Automobilverbände und die Industrie in die Lage zu versetzen, eine größere Anzahl solcher Notarzthubschrauber sobald als möglich zur Verkehrssicherheit zum Einsatz zu bringen? Die Bundesregierung kann auf dem Gebiet des Unfallrettungswesens im Straßenverkehr nur ergänzend und koordinierend wirken, da diese Aufgabe nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder fällt. Die Feststellung, auf die sich die Anfrage bezieht, beruht auf Schätzungen, gegen die von Sachverständigen Bedenken erhoben werden. Ich habe daher die Bundesanstalt für Straßenwesen mit einer Überprüfung der fraglichen Feststellung beauftragt. Da die Zuständigkeit des Bundes für den Unfallrettungsdienst nicht gegeben ist, stehen der Bundesregierung Haushaltsmittel zur Anschaffung einer Flotte von 50 Rettungshubschraubern nicht zur Verfügung. In Fortführung der bisherigen Modellversuche mit angemieteten Hubschraubern wird in Kürze der erste echte Rettungshubschrauber der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb genommen werden. Zu seiner Beschaffung hat der Bundesminister für Verkehr einen namhaften Zuschuß geleistet. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. September 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/1138 Fragen A 54 und 55) : An welche Länder sind die im Haushaltsausschuß für den Etat des Verkehrsministers (Straßenbau) auf Antrag des Abgeordneten Leicht nachträglich entsperrten 200 Millionen DM verteilt worden? Wie ist sichergestellt, daß diese Mittel entsprechend der im Haushaltsausschuß beschlossenen Auflage nur für Baumaßnahmen in strukturschwachen Gebieten verwandt werden? Der entsprechende Betrag von 200 Millionen DM wurde wie folgt verteilt: in Millionen DM Land Bundesstraßen BundesautobahnNeubau zusammen und Betriebsstrecken der BAB 1 2 I 3 4 BadenWürttemberg 10,0 — 10,0 Bayern 40,0 10,0 50,0 Hessen 25,0 5,0 30,0 Niedersachsen 15,0 10,0 25,0 NordrheinWestfalen 15,0 20,0 35,0 Rheinland-Pfalz 20,0 10,0 30,0 Saarland 5,0 — 5,0 Schleswig-Holstein 10,0 5,0 15,0 zusammen 140,0 60,0 200,0 Die vorstehende Bemessung orientierte sich am Flächenanteil strukturschwacher Gebiete des jeweiligen Landes. Hierunter sind insbesondere das Zonenrandgebiet, aber auch die Bundesausbau-gebiete sowie Räume der regionalen Aktionsprogramme zu verstehen. Der Anteil Bayerns mit 50 Millionen DM = 25 % des Gesamtbetrages wurde hiervon abweichend mit der Maßgabe festgelegt, daß ein Teilbetrag von rd. 20 Millionen DM zugunsten vordringlicher Bauobjekte des Olympia-Programms im Raume München zu verwenden sind. Die beteiligten obersten Straßenbaubehörden der Länder haben mit Schreiben vom 20. Juli 1970 (StB 1/Z 5 — Fha [1970] — 1028 Vmz 70) eine Liste erhalten, die alle Maßnahmen enthält, die mit dem aus der Haushaltssperre für strukturschwache Gebiete freigegebenen Betrag von 200 Millionen DM zu bedienen sind. Damit ist sichergestellt, daß — mit Ausnahme der 20 Millionen DM für die Olympiamaßnahmen im Raume München — der ausgewiesene Betrag den strukturschwachen Gebieten zugute kommt.
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Kai-Uwe von Hassel


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

      Die Sitzung ist eröffnet.
      Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie nach der Sommerpause und hoffe, daß Sie leidlich erholt und gestärkt in die neue Herbst- und Winterarbeit zurückgekehrt sind.
      Ich habe zunächst, bevor wir in die Fragestunde eintreten, eine Reihe von Bekanntmachungen vorzutragen.
      Ich weise darauf hin, daß wir um 10 Uhr unseres Kollegen Lemmer gedenken. Für ihn hat der Abgeordnete Schmitz (Berlin) die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Ich darf ihn in unserer Runde sehr herzlich willkommen heißen.

      (Beifall.)

      Für den durch Verzicht mit Wirkung vom 8. August 1970 ausgeschiedenen Abgeordneten Köppler hat der Abgeordnete Brück, ein alter Bekannter in diesem Hause, am 14. August 1970 die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Ich begrüße den Herrn Kollegen Brück ebenfalls wieder sehr herzlich bei uns.

      (Beifall.)

      Für den durch Verzicht mit Wirkung vom 25. August 1970 ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Dahrendorf hat der Abgeordnete Gallus am 10. September 1970 die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Ich darf Sie, Herr Kollege Gallus, herzlich begrüßen.

      (Beifall.)

      Alsdann haben wir eine ganze Reihe von Glückwünschen zu runden Geburtstagen auszusprechen. Am 25. Juli hat der Abgeordnete Dr. Preiß seinen 60. Geburtstag gefeiert, am 29. Juli der Abgeordnete Cramer seinen 65. Geburtstag, am 5. August der Abgeordnete Müller (Berlin) seinen 65. Geburtstag, am 7. August der Abgeordnete Dr. Becker (Mönchengladbach) seinen 65. Geburtstag, am 25. August der Abgeordnete Schlee seinen 60. Geburtstag, am 1. September der Abgeordnete Professor Dr. Burgbacher seinen 70. Geburtstag und am 11. September der Abgeordnete Dr. Schröder (Düsseldorf) seinen 60. Geburtstag. Ich darf allen unseren Kollegen, die
      ich soeben aufführte, die herzlichen Glückwünsche des ganzen Hauses übermitteln.

      (Beifall.)

      Meine Damen und Herren, es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
      Vorlage des Sprechers der Deutschen Delegation bei der Versammlung der Westeuropäischen Union
      Betr. Bericht über den ersten Teil der 16. Sitzungsperiode
      der Versammlung der Westeuropäischen Union am 1. und 2. Juni 1970 in Paris
      - Drucksache VI/981 -
      zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend)

      Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
      Vorlage des Bundeskanzlers
      Betr. Jahresbericht 1968/69 der Bundesregierung zur Luft-
      und Raumfahrtindustrie und Basisprogramm für die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie 1970 bis 1974
      Bezug: Beschluß des Bundestages vom 5. April 1968
      - Drucksache VI/1044 -
      zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Verteidigungsausschuß
      Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
      Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
      Vorlage des Bundesministers des Auswärtigen
      Betr. Weiterer Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Soltau-Lüneburg-Abkommens
      Bezug: Beschluß des Bundestages vom 27. November 1968
      - Drucksache V1/1073 -
      zuständig: Innenausschuß (federführend)

      Auswärtiger Ausschuß
      Verteidigungsausschuß
      Vorlage des Bundesministers des Innern
      Betr. Sportförderung
      Bezug: Beschluß des Bundestages vom 6. Mai 1970
      - Drucksache VI/1122 -
      zuständig: Sonderausschuß für Sport und Olympische Spiele (federführend)

      Haushaltsausschuß
      Vorlage des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Betr. Bericht der Bundesregierung zu Fragen der Rentenversicherung
      Bezug: Beschluß des Bundestages vom 2. Juli 1969
      - Drucksache VI/1126 -
      zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
      Vorlage des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Betr. Berufliche Rehabilitation
      Bezug: Beschluß des Bundestages vom 2. Juli 1969
      - Drucksache VI/1127 -
      zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
      Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
      Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Federführung für den Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Ausprägung von Olympiamünzen - Drucksache VI/743 -, die in der 56. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Juni 1970 dem Sonderausschuß für

      Präsident von Hassel
      Sport und Olympische Spiele übertragen wurde, jetzt dem Ausschuß für Wirtschaft zu übergeben. Der Sonderausschuß für Sport und Olympische Spiele soll neben dem Haushaltsausschuß und dem Finanzausschuß mitberatend bleiben. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
      Der Bundesminister der Finanzen hat am 17. Juli 1970 gemäß § 33 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im Betrag von 10 000 DM und darüber für das 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1969 - Drucksache VI/1054 - übersandt. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird diese Vorlage dem Haushaltsausschuß überwiesen. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
      Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
      Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Juli 1970 dem
      Gesetz über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
      zugestimmt.
      Der Bundesminister für Verkehr hat am 10. Juli 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lemmrich. Schmitt (Lockweiler), Vehar, Kiechle, Niegel, Unertl und Genossen betr. Zunahme der Verkehrstoten - Drucksache VI/963 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1037 verteilt.
      Der Bundesminister für Verkehr hat am 10. Juli 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Apel, Grobecker, Haar (Stuttgart), Ollesch und Genossen und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Schiffsbesetzungsordnung - Drucksache VI/891 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1038 verteilt.
      Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 13. Juli 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogel, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Jaeger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Petersen, von Thadden und Genossen betr. Bekämpfung des Mißbrauchs von Rauschgiften und Drogen -Drucksache VI/865 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1040 verteilt.
      Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat
      am 13. Juli 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Picard, Dr. Martin, Dr. Jungmann, Haase (Kassel), Dr. Götz, Burger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, von Thadden, Köster, Frau Stommel und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Erziehungsberatungsstellen - Drucksache VI/949 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1041 verteilt.
      Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat
      am 14. Juli 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leicht, Bremm, Dr. Wagner (Trier), Richarts, Dr. Ritz, Dr. Schulze-Vorberg, Susset, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Gölter, Alber und der Fraktion der CDU/CSU betr. Anwendung der weinbaurechtlichen Bestimmungen der Gemeinsamen Weinmarktorganisation - Drucksache VI/971 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1045 verteilt.
      Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat am 21. Juli 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Dr. Jungmann, Rock, Stahlberg und Genossen betr. Durchführung der Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule der Kultusministerkonferenz vom 6. Februar 1969 - Drucksache VI/953 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1055 verteilt.
      Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 21. Juli 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schroeder (Detmold), Frau Brauksiepe, Frau Griesinger, Frau Stommel, Frau Jacobi (Marl), Frau Pieser und Genossen betr. familienpolitisdie Modellmaßnahmen - Drucksache VI/1039 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1056 verteilt.
      Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 21. Juli 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Liehr, Schmidt (Kempten) und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Jugendarbeitsschutz - Drucksache VI/986 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1059 verteilt.
      Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen hat am 21. Juli 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stücklen, Wagner (Günzburg), Dr. Riedl (München) und Genossen betr. Unterstützung von Vorhaben zur Förderung des europäischen Gedankens und der kulturellen Beziehungen zum Ausland - Drucksach VI/1018 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1062 verteilt.
      Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 23. Juli 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Höcherl, Dr. Warnke, Leicht, Stücklen, Dr. Ritz, Dr. Müller-Hermann und Genossen betr. Strukturpolitik - Drucksache VI/1014 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1067 verteilt.
      Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen hat am 24. Juli 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Leicht, Dr. Pohle, Dr. Althammer, Höcherl und Genossen betr. Investitionsprogramm des Bundes für die Jahre bis 1973 - Drucksache VI/1035 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1069 verteilt.
      Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat am 23. Juli 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin, Dr. Müller-Hermann, Krammig, Dr, Kotowski, Pfeifer, Dr. Hubrig, Dr. Probst, Dr. Huys, Lenzer, Dr. Gölter und Genossen betr. hochschulpolitische Entwicklung in Bremen - Drucksache VI/1028 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1072 verteilt.
      Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 29. Juli 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katzer, Dr. Stoltenberg und der Fraktion der CDU/CSU betr. Überschüsse der Sozialversicherung im Jahre 1970 - Drucksache VI/980 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1074 verteilt.
      Der Bundesminister des Innern hat am 29. Juli 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jung, 011esch, Krall, Buchstaller und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Fliegerzulage und ruhegehaltsfähige Stellenzulage - Drucksache VI/1043 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1075 verteilt.
      Der Bundesminister der Finanzen hat am 4. August 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes, Dr. Müller (München) und Genossen betr. Maßnahmen gegen die Einschränkung des Haushaltsrechts der Parlamente durch die Institution der Gemeinschaftsaufgaben - Drucksache VI/1057 (neu) - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1078 verteilt.
      Der Bundesminister für Verkehr hat am 5. August 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes und Genossen betr. Transport gefährlicher Flüssigkeiten - Drucksache VI/1052 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1079 verteilt.
      Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 7. August 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katzer, Dr. Stoltenberg, Dr. Götz, Dr. Müller-Hermann, Dr. Pohle und der Fraktion der CDU/CSU betr. Sozialbericht, gesamtwirtschaftliche Zielprojektion und mehrjährige Finanzplanung - Drucksache VI/1065 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1085 verteilt.
      Der Bundesminister für Verkehr hat am 10. August 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stücklen, Strauß, Höcherl, Lemmrich, Wagner (Günzburg), Dr. Pohle, Dr. Riedl (München) und Genossen betr. 2. Ausbauplan für die Bundesfernstraßen und 1. Fünfjahresplan 1971 bis 1975 - Drucksache VI/1034 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1086 verteilt.
      Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 12. August 1970 die Kleine Anfrage des Abgeordneten Strauß und Genossen betr. Zahlungsverkehr mit der Ost-Berliner Deutschen Notenbank - Drucksache VI/1068 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1097 verteilt.
      Der Bundesminister des Innern hat am 21. August 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Riedl (München), Stücklen, Strauß, Wagner (Günzburg), Dr. Warnke, Röhner, Höcherl, Dr. Dollinger, Dr. Schulze-Vorberg, Spilker, Niegel und Genossen betr. Ausstattung des Technischen Hilfswerks (THW) mit Fahrzeugen und Gerätschaften - Drucksache VI/1082 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1113 verteilt.
      Der Bundesminister des Innern hat am 25. August 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes und Genossen betr. Schwefelgehalt des leichten Heizöls - Drucksache Vl/1053 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1115 verteilt.
      Der Bundesminister des Innern hat am 26. August 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stücklen, Wagner (Günzburg), Dr. Riedl (München), Geisenhofer, Dr. Kreile, Dr. Schneider (Nürnberg), Dr. Franz, Ziegler und Genossen betr. in der Bundesrepublik Deutschland lebende Personen (anerkannte politische Häftlinge) nach Rückkehr aus Straflagern der UdSSR und „DDR", hier: Entschädigung nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) - Drucksache VI/1077 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1119 verteilt.
      Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 28. August 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Warnke, Höcherl, Stücklen, Dr. Müller-Hermann, Spilker, Niegel, Dr. Dollinger, Dr. Ritz und Genossen betr. Förderung der Wirtschaftsstruktur - Drucksache VI/1047 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1120 (neu) verteilt.
      Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 28. August 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zebisch, Höhmann (Hessisch Lichtenau), Dr. Müller (München), Dr. Haack, Seidel, Marx (München), Schmidt (Kempten) und Genossen betr. Ergebnisse der Regionalen Strukturpolitik - Drucksache VI/975 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1121 verteilt.
      Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 31. August 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Müller (Remscheid), Frau Stommel, Orgaß, Dr. Jungmann und Genossen betr. Fortzahlung des Arbeitentgelts für berufstätige Mütter, die wegen notwendiger Betreuung ihres kranken Kindes ihrem Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft fernbleiben müssen - Drucksache VI/721 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1123 verteilt.
      Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der, Finanzen hat am 31. August 1970 die Kleine Anfrage der Ab-



      Präsident von Hassel
      geordneten Dr. Pohle, Strauß, Leicht, Höcherl, Röhner und Genossen betr. Finanzierung der Europäischen Gemeinschaften — Drucksache VI/1036 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1124 verteilt.
      Der Bundesminister des Innern hat am 4. September 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Stücklen, Dr. Zimmermann, Wagner (Günzburg), Dr. Dollinger, Höcherl, Biehle, Gierenstein, Lemmrich und Genossen betr. Verletzung des Luftraums der Bundesrepublik Deutschland an der Demarkationslinie zur DDR — Drucksache VI/1081 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1128 verteilt.
      Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 11. September 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katzer, Dr. Götz, Dr. Schneider (Nürnberg), Dr. Jungmann und der Fraktion der CDU/CSU betr. Krankenhausfinanzierung — Drucksache V1/988 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/1141 verteilt.
      Das Schreiben des Herrn Bundespräsidenten vom 23. April 1970 über die Nichtausfertigung des Architektengesetzes wird als Drucksache VI/1143 verteilt.
      Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat am 21. August 1970 unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 6 des Postverwaltungsgesetzes den Geschäftsbericht der Deutschen Bundespost über das Rechnungsjahr 1969 mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt. Der Bericht ist als Drucksache VI/1118 verteilt.
      Der Bundeskanzler hat am 25. August 1970 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1968 übersandt, der im Archiv zur Kenntnisnahme ausliegt.
      Der Präsident des Bundesversicherungsamtes hat am 12. August 1970 die Abrechnung für die Rentenversicherung der Arbeiter für das Kalenderjahr 1969 übersandt, die im Archiv zur Kenntnisnahme ausliegt.
      Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 15. Juli 1970 mitgeteilt, daß gegen die nachfolgenden Verordnungen seitens des Ausschusses keine Bedenken erhoben wurden:
      Verordnung (EWG) Nr. 1084/70 des Rates vom 9. Juni 1970 zur Festsetzung des Ausgleichsbetrags für Hartweizen und Gerste, die am Ende des Wirtschaftsjahres 1969/70 eingelagert und zur Ausfuhr bestimmt sind
      Verordnung (EWG) Nr. 968/70 des Rates vom 26. Mai 1970 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Zitronen
      Verordnung (EWG) Nr. 969/70 des Rates vom 26. Mai 1970 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Pfirsiche

      (EWG Nr. 970/70 des Rates vom 26. Mai 1970 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Tomaten Verordnung Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 29. Juli 1970 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die Verordnung für Flachs und Hanf für das Vermarktungsjahr 1970/71 — Drucksache VI/1002 —, die inzwischen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 155 vom 16. Juli 1970 veröffentlicht worden ist, keine Bedenken erhebt. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat am 8. September 1970 gemäß § 96 a der Geschäftsordnung die von der Bundesregierung als dringlich bezeichnete Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs — Drucksache VI/1131 — Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs — Drucksache VI/1132 — mit der Bitte um fristgerechte Behandlung an den Ausschuß für Wirtschaft überwiesen. Die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. April 1970 zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist als Drucksache zu V1/879 verteilt. Die Mündlichen Anfragen für die Monate Juli und August werden zusammen mit den dazu erteilten Schriftlichen Antworten als Drucksachen VI/1114, VI/1129 und zu VI/1129 verteilt. Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: EWG-Vorlagen Verordnung des Rates gemäß dem Beschluß vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften — Drucksache VI/956 — überwiesen an den Haushaltsausschuß Ermächtigungsverordnung des Rates zum Erlaß von Gruppenfreistellungsverordnungen Änderungsverordnung des Rates zu Art. 4 der Verordnung Nr. 17 vom 6. Februar 1962 — Drucksache VI/982 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Vorschlag einer Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Tierarztes Vorschlag einer Richtlinie zur Koordinierung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Vorschlag einer Empfehlung des Rates betreffend die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten tierärztlichen Diploms sind — Drucksache VI/983 — überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Richtlinie — Drucksache VI/991 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in der Bundesrepublik Deutschland dienstlich verwendet werden — Drucksache VI/993 — überwiesen an den Innenausschuß Verordnung des Rates über die Differenzierung der Erstattung bei der Ausfuhr von Kaseinaten — Drucksache VI/994 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung — Drucksache VI/995 — überwiesen an den Innenausschuß Verordnung — Drucksache VI/996 — überwiesen an den Innenausschuß Verordnung Drucksache VI/997 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Entwurf einer Verordnung — Drucksache VI/998 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Präsident von Hassel Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung — Drucksache VI/999 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung — Drucksache VI/1002 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung — Drucksache VI/1003 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung Verordnung — Drucksache VI/1004 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft Verordnung — Drucksache VI/1007 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Reisegewerbes über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten des Reisegewerbes — Drucksache VI/1026 —überwiesein an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter bei Fusionen von Aktiengesellschaften vorgeschrieben sind — Drucksache VI/1027 — überwiesen an den Rechtsausschuß Verordnung des Rates — Drucksache VI/1042 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Festlegung allgemeiner Vorschriften für die Lieferung von Butter und Magermilchpulver an Peru, Rumänien und die Türkei — Drucksache VI/1046 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bier Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 120/67/EWG und der Verordnung Nr. 359/67/EWG hinsichtlich der Erstattung bei der Erzeugung, die für bestimmte in der Brauerei-Industrie verwendete Erzeugnisse gewährt wird — Drucksache VI/1048 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft Richtlinie des Rates betreffend die Angleichung der Gesetze der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und der Grenzkontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht — Drucksache VI/1049 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanz, der Wirtschaft und des Rechnungswesens Richtlinie des Rates zur Festsetzung der Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanz, der Wirtschaft und des Rechnungswesens Empfehlung des Rates betreffend das Großherzogtum Luxemburg — Drucksache VI/1051 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über die Erhöhung des Gemeinschaftszollkontingents für Rohmagnesium der Tarifnr. 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs — Drucksache VI/1063 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsvorgänge bei bestimmten Spinnstoffwaren Im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft — Drucksache VI/1064 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen in Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger der Tarifnr. ex 08.03 B des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben in Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger der Tarifnr. 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnr. 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien — Zeitraum vom 1. Oktober 1970 bis 31. Dezember 1970 Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien — Jahr 1971 Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnr. 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel — Zeitraum vom 1. Oktober 1970 bis 31. Dezember 1970 Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnr. 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel — Jahr 1971 — Drucksache VI/1070 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur sechsten Änderung der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MitPräsident von Hassel gliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet Werden dürfen —Drucksache VI/1083 — überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Entscheidung des Rates zur Einführung eines Mechanismus mittelfristigen finanziellen Beistands — Drucksache VI/1087 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 132/67/EWG zur Festlegung der Grundregeln für die Intervention bei Getreide — Drucksache VI/1088 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über die zeitweilige Aussetzung des Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Wein mit Ursprung In und Herkunft aus Algerien Mitteilung der Kommission an den Rat über die Regelung, die bei der Einfuhr von Wein mit Herkunft aus Algerien in die Gemeinschaft anwendbar Ist — Drucksache VI/1089 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Vorschriften über Meßgeräte sowie über Meßund Prüfverfahren — Drucksache VI/1091 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Festlegung von Grundregeln für die Intervention von Tabak Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung von Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Bezeichnung der Interventionsorte für Tabak — Drucksache VI/1092 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen über die Finanzierung der Interventionsausgaben auf dem Binnenmarkt — Drucksache VI/1093 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über die Einfuhr von Olivenöl aus Spanien — Drucksache VI/1094 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung — Drucksache VI/1095 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in Spanien — Drucksache VI/1096 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigem Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung — Drucksache VI/1099 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft Verordnung des Rates zur Festlegung der Sonderbestimmungen, die bei der Einfuhr von unter die Verordnung — Drucksache VI/1102 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates betreffend allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Artikel 6 und Artikel 7 Absatz — Drucksache VI/1103 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 9. April 1968 über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben — Drucksache VI/1104 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über die Einfuhr von Olivenöl aus Tunesien — Drucksache VI/1105 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in Israel — Drucksache VI/1106 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über die im Handelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia vorgesehenen Schutzmaßnahmen — Drucksache VI/1107 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden — Drucksache VI/1108 — überwiesen an den Innenausschuß Verordnung des Rates über die Satzung einer Europäischen Aktiengesellschaft — Drucksache VI/1109 —überwiesen an den Rechtsausschuß Richtlinie des Rates über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer im Straßenverkehr — Drucksache VI/1110 — überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung Nr. 968/70 des Rates vom 26. Mai 1970 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Zitronen Nr. 969/70 des Rates vom 26. Mai 1970 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Pfirsiche Nr. 970/70 des Rates vom 26. Mai 1970 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Tomaten Nr. 971/70 des Rates vom 26. Mai 1970 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Tafeltrauben überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung überwieset an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Präsident von Hassel Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung Verordnung Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung Verordnung Verordnung überwiesene an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben weiden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung über die Anpassung der von Frankreich zu zahlenden, infolge der Abwertung des französischen Franken herabgesetzten Interventionsoder Ankaufspreise überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung einer Beihilfe für Flachs und Hanf für das Wirtschaftsjahr 1970/1971 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Drucksache VI/1071 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung Drucksache VI/1084 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden Verordnung Entwurf einer Entschließung des Rates über die Finanzierung und Lieferung von Butter, butter oil und Magermilchpulver an Peru, Rumänien und die Türkei Drucksache VI/1090 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Überweisung von Zollvorlagen Neununddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Drucksache VI/946 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 7. Oktober 1970 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs Drucksache VI/1066 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 14. Oktober 1970 Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung Drucksache VI/1111 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 16. Dezember 1970 Vierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Drucksache VI/1112 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 16. Dezember 1970 Präsident von Hassel Wir treten nunmehr in Punkt 1 der Tagesordnung ein: Fragestunde — Drucksache VI/1138 — Ich rufe die Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf, die Frage i des Abgeordneten Dr. Haack: Haben sich außer der Stadt Erlangen in den letzten Monaten noch andere Gemeinden der Bundesrepublik um Partnerschaften mit Gemeinden der DDR bemüht? Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär Herold. Herr Präsident! Ich darf die Frage des Herrn Kollegen Haack wie folgt beantworten. Nach unseren Informationen sind außer der Stadt Erlangen auch der Landkreis Hanau, die Städte Lüneburg, Newiges und Dörnigheim am Main um kommunale Kontakte mit Städten und Gemeinden in der DDR bemüht. Es ist mir nicht bekannt, daß auch andere Gemeinden, Kreise. und Städte in irgendeiner Form in Verbindung getreten sind. Unsere laufende Untersuchung und unsere Kontakte mit den Landesinnenministern haben auch nichts anderes ergeben. Die Bundesregierung, speziell mein Haus, wird in der Sitzung des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen am kommenden Donnerstag einen Bericht über die Bemühungen dieser Städte und die Ergebnisse geben. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Haack. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bisher eine Reaktion einer Gemeinde der DDR auf ein solches Angebot erfolgt? Bis jetzt nicht. Keine Zusatzfrage. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke Ihnen für die Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf, zunächst die Frage 14 des Abgeordneten Vogt: Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, daß die Preisempfehlung weitgehend dazu dient, überhöhte „Mondpreise" zu etablieren? Der Abgeordnete ist anwesend. — Bevor ich das Wort zur Beantwortung weitergebe, darf ich hier den neuen Parlamentarischen Staatssekretär in seiner Eigenschaft bei uns begrüßen und ihn um die Beantwortung der Frage 14 bitten. Herr Kollege Vogt, Sie haben diese Fragen am 29. Januar schon einmal meinem Vorgänger gestellt oder, wenn auch anders formuliert, einen Teil dieser Fragen. Ich kann Ihnen sagen, daß die sogenannten „Mondpreise" seitdem seltener geworden sind. Zu den empfohlenen Richtpreisen, wenn es keine „Mondpreise" sind, ist zu sagen, daß diese auch ein effektvolles Werbemittel darstellen. Eine Zusatzfrage. Ich habe nur den Eindruck, daß der Parlamentarische Staatssekretär die Frage 14 nicht beantwortet hat, nämlich, ob die Bundesregierung die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände teilt, daß die Preisempfehlungen zu „Mondpreisen" führen. Ich habe diese Frage negativ beantwortet. Die Frage ist negativ beantwortet. Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten Vogt auf: Wird die Bundesregierung bei der angekündigten Reform des Gesetzes gegen wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen den Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände aufgreifen, wonach das Bundeskartellamt das Recht erhalten soll, ein befristetes Preisempfehlungsverbot bei bestimmten Warengruppen auszusprechen, wenn die vom Letztverbraucher bezahlten Preise bei einem größeren Anteil des Gesamtabsatzes die empfohlenen Preise erheblich übersteigen? Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär! Herr Kollege Vogt, die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten des Kartellamtes mit der Mißbrauchsaufsicht genügen. Das Kartellamt handelt auch, und wir sind nicht der Ansicht, daß zur Zeit zusätzliche gesetzliche Regelungen notwendig sind. Keine Zusatzfrage. Ich rufe Frage 16 des Abgeordneten Eckerland auf: Ist der Bundesregierung bekannt, ob vor dem Stichtag zur Gewährung von Abfindungsgeld nach den sog. Härtefallrichtlinien, dem 31. Oktober 1966, im Ruhrbergbau Entlassungen auf Grund von Rationalisierungsoder Stillegungsmaßnahmen der Zechengesellschaften vorgekommen sind? Ist der Abgeordnete im Saal? — Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär! Herr Kollege Eckerland, zu Ihrer Frage 16: Ja, das ist der Bundesregierung bekannt. Keine Zusatzfrage. Ich rufe Frage 17 des Abgeordneten Eckerland auf: Ist die Zahl der davon betroffenen Bergarbeiter noch erfaßbar, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diese Arbeitnehmer den nach dem Stichtag Entlassenen gleichzustellen? Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär! Herr Kollege Eckerland, wir müssen darauf hinweisen, daß der Stichtag für die Abfindungsregelung nach dem Kohlegesetz der 31. März 1967 ist. Der andere Stichtag, von dem Sie reden, der 31. Oktober 1966, gilt für die Härtefälle. Darüber hinaus noch zu untersuchen, auf wen das noch weiter zurück zutrifft, würde einen unmöglichen Verwaltungsaufwand beanspruchen. Ich darf darauf hinweisen, daß dieser zweite Termin keine Vorverlegung des Stichtages bedeutet, sondern lediglich betriebliche Härtefälle betrifft, also z. B. Fälle, in denen Teile der Belegschaften aus betrieblichen Gründen vorher verlegt worden sind. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Eckerland. Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß es bei Festlegungen von Stichtagen immer zu Ungerechtigkeiten kommen kann? Deswegen bin ich der Meinung, daß alle, die im Ruhrbergbau auf Grund von Rationalisierungsoder Stillegungsmaßnahmen entlassen wurden, das Abfindungsgeld erhalten sollten. Ich teile Ihre Ansicht, daß alle Festlegungen von Stichtagen zu Ungerechtigkeiten führen. Aber Stichtage müssen nun einmal irgendwo festgelegt werden, und dieser Stichtag ist nach einer ausführlichen parlamentari-Behandlung so festgelegt worden. Keine Zusatzfrage. Ich teile mit, daß die Fragen 18 und 19 des Abgeordneten Dr. Kreile zurückgezogen sind. — Auf Wunsch des Abgeordneten Lampersbach werden die Fragen 21 und 22 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Ich rufe die Frage 20 des Abgeordneten Dr. Schneider Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung vorzulegen, und inwieweit sollen die beabsichtigten Gesetzesänderungen den Umweltschutz verbessern? Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Herr Kollege Schneider, das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung ist für den Sommer 1971 geplant. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schneider. Darf ich fragen, ob das Gesetz Regelungen vorsieht, die die Abgasbeseitigung wesentlich besser lösen, als es bisher der Fall ist. Nein, Herr Kollege Schneider. Dieses Gesetz betrifft in der Hauptsache den Titel 10 — das ist die Änderung der Strafvorschriften in Ordnungswidrigkeitsvorschriften — und den Titel 4, mit dem das Marktund Messerecht den modernen Anforderungen besser entsprechend gestaltet werden soll. Die Frage des Umweltschutzes soll in einem besonderen Gesetz geregelt werden. Ich möchte Sie bitten, eventuelle Fragen nach Details an das Innenministerium zu richten, da dieses federführend ist. Keine Zusatzfrage. Ich teile mit, daß die Frage 23 des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen vom Fragesteller zurückgezogen worden ist. Ich danke Ihnen für die Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Dr. Klepsch auf: Aus welchen Gründen gedenkt die Bundesregierung die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes Zur Beantwortung der Parlamentarische Staatssekretär Dorn. Herr Kollege Klepsch, die allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministers des Innern zum Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes in der Fassung vom 24. Januar 1969 ist in verschiedenen Punkten überholt und daher änderungsbedürftig. Die Änderungen sind zum Teil mit den anderen Bundesressorts abgesprochen. Es ist auch beabsichtigt, im Abschnitt IX den Absatz 6 entfallen zu lassen, der den Begriff „Demarkationslinie zur sowjetischen Besatzungszone" enthält. § 11 des Gesetzes enthält nur den Begriff „Grenzdienst", so daß Absatz 6 entbehrlich erscheint. Eine endgültige Entscheidung in dieser Frage ist allerdings noch nicht ergangen. Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Klepsch. Herr Kollege Dorn, ist aus Ihrer Antwort zu entnehmen, daß die Bundesregierung den Begriff „Demarkationslinie" durch den allgemeinen Begriff „Grenzen" ersetzen will, und ist daraus ein weiteres Indiz für eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR zu entnehmen? Herr Kollege Klepsch, so allgemein ist die Frage nicht zu beantworten. Der Sprachgebrauch hat sich in der Zwischenzeit Parlamentarischer Staatssekretär Dorn gewandelt. Zu ganz bestimmten Zeiten war der Sprachgebrauch „sowjetische Besatzungszone". Jetzt gilt das nicht mehr. Auch die Opposition spricht bereits heute von der DDR. Im übrigen werden die Bezeichnungsrichtlinien überarbeitet. Die Überarbeitung selbst ist noch nicht abgeschlossen. Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Klepsch. Soll ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie auch in Zukunft daran festhalten, daß es sich nicht um eine Grenze im Sinne der völkerrechtlichen Anerkennung handelt? Das ist eine Frage, die nicht in innerem Zusammenhang mit der von Ihnen gestellten Frage steht, Herr Kollege Klepsch. Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 3 des Abgeordneten Barche auf: Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß die graduierten Ingenieure im öffentlichen Dienst mit Vorbildung, Ausbildung und einer hohen Verantwortung in ihrem Tätigkeitsbereich den Angehörigen der nichttechnischen Laufbahn mit zwar der gleichen Vorbildung aber nicht der weiteren speziellen Ausbildung weiterhin nach dem Bundesbeamtengesetz Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Herr Kollege Barche, das Bundesbesoldungsgesetz und die Besoldungsgesetze der Länder tragen den Besonderheiten des Ausbildungsganges der graduierten Ingenieure zur Zeit dadurch Rechnung, daß bei den Besoldungsgruppen A 9, A 10 und A 11 Zulagen ausgebracht sind. Für die Berücksichtigung herausgehobener Tätigkeiten und höherer Verantwortung stehen Beförderungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 13 zur Verfügung. Dabei ist es in erster Linie eine Frage der Gestaltung des Haushalts, innerhalb des besoldungsrechtlichen Rahmens so viele Beförderungsstellen auszuweisen, daß den Anforderungen, die an ,diese Beamten jeweils zu stellen sind, Rechnung getragen wird. Zur Zeit wird im Bundesministerium des Innern der Entwurf eines Dritten Besoldungsneuregelungsgesetzes vorbereitet. Hierbei wird auch geprüft, wie im Rahmen eines ausgewogenen Gesamtkonzepts den berechtigten Belangen der Ingenieure und den Anforderungen am besten Rechnung ,getragen werden kann. Soweit Sie das Beamtenrecht und das Laufbahnrecht ansprechen, wird man die Frage im Zusammenhang mit der Bildungsreform sehen müssen. Nach der Überführung der Ingenieurakademien in den Fachhochschulbereich wird sich die Frage der besoldungsund laufbahnmäßigen Einstufung der graduierten Ingenieure in ähnlicher Weise stellen wie bei Bewerbern anderer Verwaltungszweige, ,die eine Fachhochschule absolviert haben oder deren Ausbildung mit einem Abschluß auf Fachhochschulniveau beendet wird. Diese Fragen werden jetzt im Bund und mit den Ländern eingehend erörtert. Ich kann schon jetzt sagen, daß die Entwicklung auf dem Bildungssektor Auswirkungen auf das Besoldungsund Laufbahnrecht haben und im Gesamtrahmen der Neuerungen auch der Stellung der Ingenieure im öffentlichen Dienst zugute kommen wird. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Barche. Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung gewillt ist, die altgraduierten Ingenieure mit den graduierten Ingenieuren der Fachhochschulen gleichzustellen, da diese ja kontinuierlich aus den Ingenieurschulen bzw. Ingenieurakademien hervorgegangen sind? Ich bin mit Ihnen der Meinung, daß hier keine unterschiedliche Behandlung erfolgen sollte. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Brück. Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen — nachdem Sie nun das Dritte Besoldungsneuregelungsgesetz angesprochen haben —, ob Sie auch bereit sind, zu prüfen, wie neben der von dem Kollegen angesprochenen Frage auch der Aufstiegsbeamte in die Überlegungen — und in die Zulagenregelung — mit einbezogen werden kann? Denn Ihnen ist bekannt, daß der Aufstiegsbeamte ja zum Teil die gleichen Dienstpflichten wie jener Vorgebildete erfüllt. Herr Kollege Brück, wir beabsichtigen, bei dem Dritten Besoldungsneuregelungsgesetz einen etwas anderen Weg zu gehen, weil das Zulagensystem in sich im Rahmen des Besoldungsniveaus überholt ist. Wir versuchen vernünftige Eingruppierungen in die einzelnen Gruppen zu finden, so daß die berechtigten Ansprüche auf diesem Wege berücksichtigt werden können. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Möhring. Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer gesonderten technischen Laufbahn für Ingenieure des öffentlichen Dienstes, beginnend bei A 11 I a, für ausreichend, um auch für die in der Zukunft immer größer werdenen Aufgaben genügend qualifiziertes Personal gewinnen zu können? Das ist ein viele Jahre in diesem Hause diskutiertes Problem, Herr Kollege, in dem ich selbst mich sehr engagiert hatte. Ich Parlamentarischer Staatssekretär Dorn meine, die Frage kann man so generell nicht beantworten. Die Problematik der Eingruppierung der technischen Berufe insgesamt in unser Besoldungssystem ist sehr kompliziert und schwierig. Insoweit stimme ich mit Ihnen überein. Aber ob eine gesonderte technische Laufbahn nunmehr statuiert werden sollte, wage ich im Interesse der beteiligten technischen Beamten zu bezweifeln. Ich bin vielmehr der Meinung, daß es besser wäre, sie in unserem Besoldungssystem und in unserer Besoldungsordnung entsprechend einzuordnen. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 4 des Abgeordneten Barche auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Unterbewertung und die damit verbundene Diskriminierung der Ingenieure im öffentlichen Dienst die Personallage zur Zeit auf das äußerste angespannt ist und durch den hiermit entstandenen und sich auch weiterhin vergrößernden Nachwuchsmangel die Sicherheit und Sicherung der öffentlichen technischen Einrichtungen in absehbarer Zukunft nicht mehr gewährleistet sind? Zur Beantwortung, bitte, der Herr Parlamentarische Staatssekretär. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in der öffentlichen Verwaltung ein zum Teil erheblicher Personalmangel besteht. Auf bestimmten Gebieten, so etwa in den technischen Zweigen, auf dem Erziehungssektor und im Bereich der öffentlichen Sicherheit ist dieser Mangel zur Zeit ganz besonders empfindlich. Dem Personalmangel ist aber nicht nur die öffentliche Verwaltung, sondern in gleicher Weise auch die gewerbliche Wirtschaft ausgesetzt. Er ist nicht in erster Linie eine Folge der fehlenden beruflichen Attraktivität in dem einen oder anderen Bereich, sondern Auswirkung des angespannten Arbeitsmarktes überhaupt. Negative Folgen dieser Personallage für die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben haben sich bisher dank der Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und auf Grund der Bemühungen der Verwaltungen selbst weitgehend vermeiden lassen. Die Bundesregierung ist sich jedoch bewußt, daß künftig noch mehr getan werden muß, um die in Ihrer Frage genannten Gefahren zu vermeiden. Dazu ist, neben weiterer Verwaltungsvereinfachung und Automatisierung, eine weitere Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts erforderlich. Sie muß auch gehaltsund lohnpolitische Maßnahmen umfassen und mit den Reformen im Bildungswesen abgestimmt werden, die ich besonders im Hinblick auf die Stellung des Ingenieurs im öffentlichen Dienst schon in meiner Antwort auf Ihre vorige Frage dargestellt habe. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Barche. Herr Staatssekretär, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den deutschen Ingenieuren zu der ihnen gebührenden Anerkennung im EWG-Raum zu verhelfen? Herr Kollege, die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen in Brüssel eindeutig die Position der deutschen Ingenieure vertreten. Sie hat auch die in der vorigen Legislaturperiode vom Parlament gefaßten eindeutigen Beschlüsse, die von allen Fraktionen getragen wurden, bei den Verhandlungen in Brüssel vertreten. Sie ist nicht mit allen ihren Überlegungen voll zum Zuge gekommen. Nur ein Teil der berechtigten Belange konnte bei den Verhandlungen in Brüssel durchgesetzt werden. Ein Teil der Forderungen ist leider auf der Strecke geblieben. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Möhring. Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß die Ingenieure im öffentlichen Dienst den derzeitigen Zustand nicht länger stillschweigend hinnehmen können, sondern mit ihren berechtigten Forderungen an die Öffentlichkeit treten werden, zumal da dieses Problem Parlament und Regierung seit vielen Jahren bekannt ist? Ihre berechtigten Forderungen haben die Ingenieure schon in der Vergangenheit auch in der Öffentlichkeit sehr deutlich vorgetragen. Auch hier im Parlament sind von Vertretern aller drei Fraktionen immer wieder Versuche unternommen worden, diese berechtigten Forderungen durchzusetzen. So war es möglich, einen Teil der Zulagensysteme, die ja nunmehr im Besoldungsrecht verankert sind, hier im Parlament durchzusetzen. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Brück. Herr Staatssekretär Dorn, Sie haben auf den Mangel an Ingenieuren hingewiesen, deren Laufbahn insgesamt interessanter gestaltet werden soll. Meine Frage: Müssen Sie dann nicht auch an den nichttechnischen Sektor denken? Denn nach meinen Erfahrungen in der letztenZeit ist die Personallage in diesem Bereich genauso bedauerlich wie im technischen Bereich. Natürlich hat die Bundesregierung die Pflicht, alle beruflichen Zweige im Rahmen der Besoldungsordnung gerecht einzuordnen, soweit das überhaupt menschenmöglich ist. Es ist doch aber ohne Zweifel so, Herr Kollege Brück, daß im technischen Dienst in der Vergangenheit ein erheblicher Personalmangel gegenüber den anderen Berufsgruppen innerhalb des öffentlichen Dienstes zu verzeichnen war. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Becker Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß Ingenieure Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1970 3511 Becker aus dem öffentlichen Dienst in den Tageszeitungen annoncieren, um sich in der freien Wirtschaft besser besoldete Arbeitsplätze zu suchen, und weiß die Bundesregierung, wieviel Ingenieure beispielsweise im letzten Jahr wegen unzureichender Besoldungsverhältnisse aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden sind? Der im ersten Teil Ihrer Frage angesprochene Tatbestand ist der Bundesregierung bekannt. Den zweiten Teil Ihrer Frage kann ich leider nicht beantworten, weil es darüber keinerlei Unterlagen gibt. Herr Kollege Becker, das ist aber nicht nur ein Problem der Ingenieure. Es gibt in den Tageszeitungen eine Reihe von Annoncen, in denen sich Angehörige des öffentlichen Dienstes um eine Stellung in der Wirtschaft bewerben. Ich denke etwa an die Berufsgruppe der Steuerbeamten. Die Zahl der Bewerbungen in dieser Gruppe ist mindestens genauso groß wie die im Bereich des technischen Dienstes im öffentlichen Dienst. Keine weiteren Zusatzfragen. Die Frage 5 des Abgeordneten Dr. Gölter ist vom Fragesteller zurückgezogen worden. Wir kommen dann zur Frage 6 des Abgeordneten Glombig. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe dann die Frage 51 des Abgeordneten Bay auf: Beabsichtigt die Bundesregierung, durch Gründung einer „Akademie für Lebensschutz" die Koordination aller wissenschaftlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes des Menschen und seiner Umwelt voranzutreiben, und wann wird sie das tun? Diese Frage war ursprünglich für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vorgesehen. Sie wird aber jetzt bei der Behandlung dieses Geschäftsbereiches beantwortet. Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Errichtung einer Akademie für Lebensschutz selbst zu betreiben oder finanziell zu fördern. Den Wunsch, eine solche Einrichtung zu fördern, habe ich im Einvernehmen mit allen beteiligten Bundesressorts sehr sorgfältig geprüft. Dabei hat sich ergeben, daß der Bund und die Länder über ausreichende qualifizierte Forschungseinrichtungen verfügen, die den derzeitigen und zu erwartenden Anforderungen gewachsen sind, auch soweit es um Wechselwirkungen zwischen der Gesundheitspolitik, der Raumordnung, Wirtschaftsund Sozialpolitik, dem nationalen Recht und der internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel einer Rechtsharmonisierung geht. Die Bundesregierung widmet im Rahmen ihres vor dem Abschluß stehenden Sofortprogramms für den Umweltschutz der Zusammenarbeit der Institute und Anstalten des Bundes und der Länder eine besondere Untersuchung. Ich bin sicher, daß sich dabei herausstellen wird, daß die gemeinsame Arbeit aller dieser Institute auch den mit einer Akademie für Lebensschutz angestrebten Zielen gerecht werden wird. Daneben bedienen sich der Bund und die Länder noch der freiwilligen Mitarbeit einer Reihe von Verbänden, Vereinigungen und sonstigen Zusammenschlüssen für die Erfüllung ihrer Zielsetzungen. Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Brand. Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, diese Antwort, die Sie soeben gegeben haben, zu gegebener Zeit je nach den Umständen der Entwicklung des Umweltschutzes noch einmal zu überprüfen? Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, falls sich neue Aspekte aus irgendwelchen Untersuchungen oder aus tatsächlichen Entwicklungen ergeben, immer wieder in eine Überprüfung ihres Standpunktes einzutreten. Wir sind am Ende des Geschäftsbereiches des Bundesministers des Innern angelangt. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, für die Beantwortung. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf, Frage 32 des Abgeordneten Peiter: Wird die Bundesregierung die Initiative ergreifen, damit auch wehrund ersatzdienstpflichtige Waisen nach Vollendung des 18. Lebensjahres Waisenrente aus der Sozialversicherung erhalten können? Ist der Abgeordnete im Saal? — Er ist im Saal. Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rohde. Herr Kollege Peiter, die Waisenrente wird über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres u. a. an ein Kind gezahlt, das sich in Schuloder Berufsausbildung befindet. Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schuloder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehroder Ersatzdienstpflicht wird die Waisenrente für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt. Damit ist sichergestellt, daß durch die Wehrdienstleistung der Waise kein Nachteil entsteht. Der Gesetzgeber hat nicht vorgesehen, daß Waisenrenten auch während des Wehroder Ersatzdienstes zu zahlen sind. Er ist dabei von der Überlegung ausgegangen, daß während dieser Zeiten der Unterhalt durch die für den Wehroder Ersatzdienst allgemein geltenden Vorschriften geregelt ist. Ich kann gewiß auch mit Ihrer Zustimmung rechnen, Herr Kollege, wenn ich sage: entscheidend ist, daß — wie ich ausführte — die Zeit, in der die Parlamentarischer Staatssekretär Rohde Waisenrente im Hinblick auf eine Schuloder Berufsausbildung des Jugendlichen weiterzuzahlen ist, durch die Ableistung des Wehroder Ersatzdienstes nicht verkürzt wird. Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Peiter? — Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 33 des Abgeordneten Dr. Hauff auf: Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei der Festsetzung der Termine für die Gewährung eines Schlechtwettergeldes im Baugewerbe die örtlichen Klimaverhältnisse zu berücksichtigen? Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Herr Kollege Hauff, eine allseits als befriedigend angesehene Differenzierung der Schlechtwetterzeit nach Klimazonen ist in der Praxis schwer möglich. Der Gesetzgeber hat im Arbeitsförderungsgesetz die Schlechtwetterzeit für den gesamten Bereich der Bundesrepublik einheitlich auf die Zeit vom 1. November bis 31. März festgesetzt und — darauf darf ich hinweisen im Gegensatz zum früheren Recht dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung auch keine Möglichkeit mehr eingeräumt, die Schlechtwetterzeit durch Rechtsverordnung festzusetzen und dabei für einzelne Bezirke unterschiedliche Zeiträume zu bestimmen. Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Hauff. Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß es, dadurch bedingt, zu volkswirtschaftlich außerordentlich kostspieligen Regelungen kommt, die bei einer anderen Fassung des Gesetzes durchaus vermeidbar wären? Herr Kollege, die Frage ist unter sozialund auch wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten seinerzeit bei der Beratung des Arbeitsförderungsgesetzes eingehend erörtert worden. In diesem Zusammenhang darf ich im übrigen darauf hinweisen, daß bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall außerhalb der gesetzlichen Schlechtwetterzeit auch ein Lohnausgleich entweder auf Grund tariflicher Bestimmungen oder gegebenenfalls durch Kurzarbeitergeld erfolgen kann. Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Hauff. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die derzeitige Regelung dazu führt, daß es zum Teil nach Ablauf der Schlechtwetterzeit dazu kommt, daß Beschäftigte als Arbeitslose umgemeldet werden? Herr Kollege, die Fragen der Schlechtwettergeldregelung — das darf ich in diesem Zusammenhang noch anfügen — werden auch im Hinblick auf die Förderung des Winterbaus zur Zeit in verschiedenen Gremien, beispielsweise der Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit, erörtert. Dabei werden auch Aspekte, wie Sie sie genannt haben, in die Erörterungen einbezogen. Keine Zusatzfragen. Die Fragen 34 und 35 des Abgeordneten Pieroth werden auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 36 des Abgeordneten Härzschel auf: Wie viele Erwachsene und Kinder sind im Privatbereich in Haushalt und Garten in den letzten 2 Jahren tödlich verunglückt, und welches waren die Hauptursachen? Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär Rohde. Ich darf bitten, die Fragen 36 und 37 gemeinsam beantworten zu dürfen. Keine Bedenken. Ich rufe also noch die Frage 37 des Abgeordneten Härzschel auf: Was hat die Bundesregierung bisher getan, und was beabsichtigt sie zu tun, um die Aufklärungsund Unfallverhütungsmaßnahmen auch im privaten Bereich zu verstärken? Bitte schön! Ihre Kollegen haben im Rahmen der Fragestunde im August 1970 ähnliche Fragen gestellt, auf die ich ausführlich schriftlich geantwortet habe. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich auf diese Antwort, die in die Bundestagsdrucksachen aufgenommen worden ist, Bezug nehme. Ich bin in dieser Antwort auch auf Fragen nach den Unfallzahlen eingegangen. Eine amtliche Statistik über Unfälle bei der Hausarbeit und während der Freizeitgestaltung in und außer Haus — den Verkehrsbereich ausgenommen — liegt nicht vor, weil die Unfälle im einzelnen nicht gemeldet werden. Es gibt eine Untersuchung für das Jahr 1968 von der Aktion „Das sichere Haus e. V., München", in der die Zahl tödlicher Unfäle mit rund 11 500 angegeben wurde; die Zahl ist jedoch — darauf darf ich hinweisen — in Fachkreisen nicht unumstritten. Aus einer anderen Untersuchung geht hervor, daß von den tödlichen Unfällen etwa 100 % auf Kinder und Jugendliche bis zu 15 Jahren entfallen. Als wesentlichste Unfallursache werden Stürze, gefolgt von Erstickungsfällen, Verbrennungen, Vergiftungen, elektrischer Strom und Ertrinken, angegeben. In der Antwort an Ihre Kollegen habe ich unterstrichen, daß von der Bundesregierung die Unfallforschung auch für den häuslichen Bereich intensiviert werden soll, um über Umfang und Art der Unfälle gesichertere Aussagen zu erhalten und daParlamentarischer Staatssekretär Rohde mit die Voraussetzungen für Unfallverhütungsmaßnahmen zu verbessern. Die Unfallforschung soll eine wesentliche Aufgabe der neuen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung mit Sitz in Dortmund darstellen. Wie Sie wissen, Herr Kollege, sind die Mittel für den Ausbau dieses Instituts bereitgestellt. In diesem Jahr sind überdies im Haushalt zum erstenmal überhaupt Mittel für Unfallforschung ausgewiesen, von denen etwa 25 % zweckgebunden für den häuslichen Bereich vorgesehen sind. Außerdem habe ich in der Antwort an die Kollegen — auf die ich eingangs Bezug genommen habe — darauf hingewiesen, daß die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Maschinenschutzgesetz gegenwärtig dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegt. Sie soll dazu beitragen, daß nur sichere und als sicher erkennbare Geräte im häuslichen Bereich verwendet werden. Mit dem Erlaß der Verwaltungsvorschrift wird eine erste Zusammenstellung von Sicherheitsregeln für Arbeits-, Haushalts-, Sportund Bastelgeräte sowie Spielzeug im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht werden. Verstärkt wird auch die Aufklärungsarbeit über Möglichkeiten der Unfallverhütung im häuslichen Bereich, wie ich das im einzelnen in der erwähnten schriftlichen Antwort erläutert habe. Im übrigen — das darf ich zum Schluß noch hinzufügen — wird im Herbst auf Veranlassung unseres Hauses eine Besprechung mit Vertretern der Unfallverhütungsarbeit aus allen Bereichen mit dem Ziel stattfinden, auch für die Unfallverhütung im Haushalt verstärkte Anstrengungen zu unternehmen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Härzschel. Herr Staatssekretär, Ihren Ausführungen entnehme ich, daß keine genaue Statistik vorhanden ist. In der Öffentlichkeit wird dargelegt, daß die Zahl der Toten im Haushalt die Zahl der Verkehrstoten übersteigt. Halten Sie es da nicht für notwendig, daß umgehend eine Statistik über diese Unfälle erstellt wird, damit man die Ursachen dieser Unfälle einmal richtig erfassen kann? Das habe ich in meiner Antwort ausgeführt, Herr Kollege. Wir fanden bisher auf diesem Felde unzulängliche Erhebungen vor. Es gibt die Untersuchungen, die ich zitiert habe. Eine der Aufgaben der neuen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung wird es sein, die Materialien über Art und Umfang von Unfällen auch im häuslichen Bereich besser als bisher aufzuarbeiten. Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Härzschel. Herr Staatssekretär, von verschiedenen Zeitschriften, die für Unfallverhütung werben, wird Klage geführt, daß die Bundesregierung diese Aktionen nicht genügend unterstütze. Mit dem Blick auf die Vergangenheit trifft das auch zu, Herr Kollege. Wir arbeiten auf dem Feld der Unfallverhütung jetzt auf, und zwar vor allem auf drei Feldern: soweit es den Bereich der Arbeit angeht, werden dafür entsprechende gesetzliche Vorbereitungen getroffen, soweit es den Unfallversicherungsschutz der Schüler betrifft, hat dafür die Bundesregierung auch mit dem Blick auf die Unfallverhütung eine Vorlage eingebracht, und hinzu kommen Anstrengungen für die Unfallverhütung im häuslichen Bereich. Ich darf Ihnen sagen, daß wir auf diesem Felde, als wir unser Amt übernahmen, in unserem Haus keine Vorarbeit vorfanden. Hier müssen wir jetzt initiativ werden. Es ist allein in den Protokollen dieses Hauses aktenkundig, daß sich die früheren Bundesregierungen auf dem Gebiet der Unfallverhütung nicht mit Initiative und Phantasie übernommen haben. Bevor ich das Wort weitergebe es liegen noch drei Zusatzfragen vor —, darf ich das Hohe Haus auf folgendes aufmerksam machen. In den Richtlinien zur Fragestunde steht verzeichnet, daß der Fragesteller weder bei der eigentlichen Frage noch bei der Zusatzfrage Wertungen vornehmen darf. Im Präsidium haben wir darüber gesprochen, daß Wertungen seitens der Bundesregierung dann ebenfalls nicht erfolgen dürfen. Ich bitte, daß hier die Gegenseitigkeit beachtet wird. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Burger. Herr Staatssekretär, wenn ich recht gehört habe, nannten Sie so eben die Zahl der häuslichen Unfälle im Jahre 1968 mit rund 1100. Ich habe zufällig eine Ausgabe von „Das sichere Haus" in Händen, das von der Arbeitsgemeinschaft in München herausgegeben wird. Dort wird die Zahl der tödlichen Haushaltsunfälle nach einer Statistik aus dem Jahre 1968 im Bundesgebiet mit 11 300 angegeben. Welche Zahl stimmt nun? Herr Kollege, das muß auf einem Hörfehler beruhen. Ich habe die Zahl von 11 500 genannt und mich dabei auf die Untersuchung der Arbeitsgemeinschaft „Das sichere Haus" bezogen, aber hinzugefügt, daß diese Zahl unter den Fachleuten umstritten ist. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Geiger. Herr Staatssekretär, sieht das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, nachdem zum erstenmal Mittel für die Aufklärung Geiger im Bundeshaushalt eingesetzt sind, jetzt eine Möglichkeit, durch Zusammenarbeit mit Organisationen, mit dem Fernsehen und mit der Presse stärkere Aufklärung zu betreiben? Herr Kollege, das wird ein wichtiger Punkt sein, der in der von mir zitierten Besprechung im Herbst mit den Fachleuten der Unfallverhütung erörtert wird. Dabei soll insbesondere auch die Frage besprochen werden, wie in Zusammenarbeit mit den Massenkommunikationsmitteln die Aufklärung für diesen Bereich verstärkt werden kann. Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Härzschel. Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß die Klagen von verschiedenen Zeitschriften jüngsten Datums sind und nicht von früher stammen? Und ist Ihnen weiterhin bekannt, daß z. B. „Das sichere Haus" schon bisher unterstützt worden ist? Herr Kollege, natürlich sind die Zeitschriftenartikel jüngeren Datums. Aber wenn Sie sie gelesen haben, dann wissen Sie auch, daß darin insbesondere auf die Entwicklung der vergangenen Jahre und auf Erklärungen früherer Arbeitsminister der Bundesregierung Bezug genommen wird. Was ich hier ausgeführt habe, ist die Perspektive, nämlich das, was jetzt initiativ eingeleitet worden ist, um in dem Bereich der häuslichen Unfälle mehr Unfallsicherheit zu erreichen. Verzeihung, Herr Kollege Burger! Die Regel im Hause ist, daß jeder Fragesteller pro Frage zwei Zusatzfragen stellen darf. — Jawohl, die hat er! Er darf im Grunde genommen vier Zusatzfragen stellen, alle übrigen Abgeordneten dürfen eine Zusatzfrage stellen. Sie meinen, daß Sie noch eine zweite Zusatzfrage zu der zweiten Frage stellen dürften. Das ist Auslegungssache. Bitte schön, Herr Burger! Herr Staatssekretär, können Sie angeben, welche Haushaltsmittel die Aktion „Das sichere Haus" bisher erhalten hat, und können Sie sagen, ob Sie diese Haushaltsmittel wesentlich erhöhen wollen? Wieviel wird die derzeitige Bundesregierung zur Verfügung stellen? Die Haushaltsmittel des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung für diesen Zweck der Aufklärung, wie sie unter anderem auch von der Aktion „Das sichere Haus" betrieben wird, sind im Jahre 1970 erstmals mit 120 000 DM in einem besonderen Titel des Bundeshaushaltsplans ausgewiesen worden, während in den Vorjahren ,nur ein Bruchteil dieser Summe aus einem anderen Haushaltstitel zur Verfügung gestanden hat. Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Kalinke. Herr Staatssekretär, steht Ihr Haus noch zu der Feststellung in der Sozialenquete und in der Frauenenquete über den Unfallversicherungsschutz, insbesondere zu der Feststellung, daß es ihn gibt und daß der Unfallversicherungsschutz durch private Unfallversicherungsunternehmen und Abschlüsse für die Hausfrauen billiger, günstiger und individueller möglich ist als durch einen staatlichen Unfallversicherungsschutz? Zweitens. Sind Sie bereit, — — Verzeihung, Frau Kollegin! Sie sind normalerweise in der Lage, sich kurz zu fassen. Die Frage gehört zu demselben Komplex. Die Fragen müssen kurz sein. Ja, aber das gehört zu demselben Komplex. Aber ich habe den Eindruck, Sie stellen bereits zwei Zusatzfragen. Herr Präsident, wenn Sie mir gestatten Wenn Sie sich vielleicht verständigen können, runden Sie es ab und kürzen Sie! Herr Präsident, die Auskunft des Staatssekretärs war so, daß derjenige, der sie liest, sie mißverstehen könnte. Darum mußte ich in meine Frage eine andere Erläuterung hineinlegen. In unserem Haus ist ja vorher schon sehr viel geschehen, Herr Präsident. Es ist ja nicht so, als finge das alles erst heute an. Frau Kollegin, ich darf Sie bitten, zur Frage zu kommen. Ich werde mich bemühen, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, können wir von Ihnen schon erfahren, welche Mehrkosten auf Länder und Gemeinden zukommen werden, wenn der bisherige Unfallversicherungsschutz abgelöst und der Staat ihn übernehmen wird? Frau Kollegin, ich darf auch im Hinblick auf die Intervention des Herrn Präsidenten darauf aufmerksam machen, daß Sie jetzt noch ein völlig anderes Problem aufgreifen, nämlich neben der Unfallverhütung den gesamten Unfallversicherungsschutz der Hausfrauen. Angesichts Ihrer Frage frage ich mich nur, ob Sie mit dem Hinweis auf den privaten Bereich meinten, daß der Staat auf diesem Felde überhaupt nichts zu tun oder sich wesentlich zurückhalten sollte. Das würde allerdings mit dem Blick auf die Notwendigkeiten einer verbesserten Unfallverhütung im häuslichen Bereich nicht unsere Auffassung sein. (Beifall bei der SPD. — Zuruf der Abg. Frau Kalinke.)








      (Nr. 11/70 - Zollkontingente für Rohblei und Rohzink)





    Rede von Karl Herold
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)