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ID0606125200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6061

  • date_rangeDatum: 19. Juni 1970

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    Deutscher Bundestag 61. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3375 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3375 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3375 B Fragestunde (Drucksache VI/940) Frage des Abg. Freiherr von KühlmannStumm: Veröffentlichung des von Staatssekretär Bahr auf Grund seiner Gespräche mit Außenminister Gromyko mitgebrachten Papiers in der Bildzeitung Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 3375 C, D, 3376 A, B, C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 3375 D, 3376 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3376 B Damm (CDU/CSU) 3376 B Frage des Abg. Rommerskirchen: Art. 6 des sowjetisch-tschechoslowakischen Vertrages vom 6. Mai 1970 betr. das Münchener Abkommen Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 3376 C, D, 3377 A, B, C Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 3376 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3376 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3377 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 3377 B Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 3377 B Frage des Abg. Rommerskirchen: Reparationsähnliche Forderungen der tschechoslowakischen Regierung Dr. Dahrendort, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3377 C, D, 3378 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 3377 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 3377 D Frage des Abg. Dr. Klepsch: Entschädigung für luxemburgische Staatsangehörige Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3378 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 3378 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behandlung des Vermögens von Zonenflüchtlingen durch die DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3378 C, 3379 D, 3380 A, B, D, 3381 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3379 C, D, 3380 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 3380 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 3380 B Damm (CDU/CSU) 3380 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) 3380 D Wohlrabe (CDU/CSU) 3381 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Frage des Abg. Reddemann: Enteignungsvorgänge in der DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . 3381 B, C, D, 3382 A, C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 3381 B, C Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 3381 D Wohlrabe (CDU/CSU) 3381 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 3382 A Moersch (FDP) . . . . . . . 3382 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3382 C Frage des Abg. Reddemann: Veröffentlichung in der Illustrierten „Quick" über die Konfiskation des Vermögens von Zonenflüchtlingen Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3382 D, 3383 A, C, D 3384 A, B Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 3383 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 3383 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 3383 C Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 3383 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3383 D Frau Renger (SPD) . . . . . . . 3384 A Frage des Abg. Damm: Darstellung im ZDF-Magazin vom 3. Juni 1970 über Forderungen der DDR gegen Zonenflüchtlinge Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . 3384 B, 3385 A, B, C, D Damm (CDU/CSU) . . . 3384 D, 3385 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3385 B Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . 3385 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3385 D Frage des Abg. Damm: Bericht über „Die Lage der Nation im gespaltenen Deutschland" und Konfiszierung des Flüchtlingsvermögens Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 3386 A, B, C, D, 3387 A Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 3386 B Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . 3386 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 3387 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 3387 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1970) (Drucksache V1/35) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/959), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen VI/917, zu VI/917) — Zweite Beratung — Dr. Schiller, Bundesminister . 3387 C Strauß (CDU/CSU) 3388 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 3394 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 3396 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) (Drucksache VI/760), Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Druckache VI/961), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/960) — Zweite und dritte Beratung — 3397 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache VI/945) — Erste Beratung — . . . 3397 D Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die von dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erlassene Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung der Intervention auf in der Bundesrepublik Deutschland geerntetes Getreide vom 6. April 1970 (Drucksachen VI/624, VI/962) 3398 A Fragestunde (Drucksache VI/940) Fragen des Abg. Varelmann: Rente von Arbeitnehmern, die den zweiten Bildungsweg gegangen sind Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3398 B, D, 3399 A, B Varelmann (CDU/CSU) . 3398 D, 3399 A Frage des Abg. Engholm: Anteil der Schwerbeschädigten an der Gesamtheit der Arbeitsuchenden Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3399 B Frage des Abg. Hansen: Förderung von Schwerbeschädigten Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3399 C, 3400 A, B Hansen (SPD) . . . . . . . . 3400 A Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Anspruch selbständiger Handwerker auf Übergangsgeld . . . . . . . 3400 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 III Frage des Abg. Niegel: Werbung in Zonenrandgebieten für eine Arbeitsaufnahme in Berlin Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3400 C, D, 3401 A Niegel (CDU/CSU) 3400 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) 3400 D, 3401 A Frage des Abg. Hermesdorf (Schleiden) : Internationaler Ausweis für Schwerbeschädigte Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 3401 B, C Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 3401 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Gerüchte über eine erneute Aufwertung Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3401 D, 3402 A, B Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 3402 A Frage des Abg. Wittmann: Verteilung der Investitionsmittel auf die einzelnen Gebiete der Bundesrepublik Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . 3402 B, D, 3403 A, B, C Wittmann (SPD) . . . . 3402 C, 3403 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 3402 D Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 3403 B Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 3403 B Frage der Abg. Frau Meermann: Schutz vor unseriösen Maklern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3403 C, D, 3404 A Frau Meermann (SPD) . . . . . 3403 D Gnädinger (SPD) . . . . . . . 3403 D Frage des Abg. Dr. Haack: Förderung der Urlaubs- und Erholungseinrichtungen in den Gebieten entlang der Grenze zur DDR Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3404 A Frage des Abg. Dr. Probst: Finanzierung des RKW-Projekts A/33 Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3404 B Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . . 3404 B Frage des Abg. Dr. Probst: Quote der Freisetzung von Erwerbstätigen durch Automation Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . 3404 C, D, 3405 A, B, C Dr. Probst (CDU/CSU) 3404 C, D Niegel (CDU/CSU) 3404 D Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 3404 D Dr. Jobst (CDU/CSU) 3405 A Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 3405 B Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 3405 B Engelsberger (CDU/CSU) . . . 3405 C Fragen der Abg. Frau Renger: Behandlung von mit deutschen Ehegatten verheirateten Ausländern auf Grund des Ausländergesetzes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3406 A, C, D, 3407 A, C, D 3408 A, B Frau Renger (SPD) . . 3406 B, C 3407 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3406 C Brandt (Grolsheim) (SPD) 3406 D, 3407 A Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 3407 D Dr. Brand (Pinneberg) (SPD: 3407 D, 3408 A Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 3408 A Sieglerschmidt (SPD) . . . . . 3408 A, B Frage des Abg. Engelsberger: Polen-Verband „Zgoda" Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3408 B, C Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 3408 C Frage des Abg. Engelsberger: Beziehungen zwischen polnischen Regierungsstellen und deutschen Staatsbürgern polnischer Abstammung bzw. polnischen Emigranten Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3408 D, 3409 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 3409 A Fragen des Abg. Pensky: Mehrdienst von Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3409 A, B, C Pensky (SPD) . . . . . . . 3409 B, C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Frage des Abg. Dr. Wagner (Trier) : Bundeshilfe für die Beseitigung von Hochwasserschäden Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3409 D, 3410 B, C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 3410 A, B von Thadden (CDU/CSU) . . . . 3410 C Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) : Einbürgerungsanträge von Angehörigen der Entwicklungsländer Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3410 C, D, 3411 A, B Brandt (Grolsheim) (SPD) 3410D, 3411 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 3411 A Frage des Abg. Dr. Gölter: Berücksichtigung der Versorgungsempfänger bei Besoldungserhöhungen und strukturellen Verbesserungen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3411 B, C Dr. Gölter (CDU/CSU) 3411 C Nächste Sitzung 3411 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3413 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg, Freiherr von Fircks betr. Beschwerde des Verbandes der Landwirte aus Mitteldeutschland über die Besetzung der Auskunftsstellen und die Vorschriften für die Bildung von Ersatzeinheitswerten 3413 A Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bauer (Würzburg) betr. Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Entwicklungshilfepolitik bei Einbürgerungsanträgen 3413 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geldner betr. Fremdenverkehrswerbung aus Mitteln des regionalen Förderungsprogramms . . . . 3414 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Glombig betr. Rechtsverordnungen für die §§ 564 und 568 RVO 3414 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) betr. internationalen Ausweis für Schwerbeschädigte . . . . . . . . . . . 3414 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Kempfler betr. Anspruch selbständiger Handwerker auf Übergangsgeld 3415 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) betr. Berücksichtigung vermögenswirksamer Leistungen bei der Errechnung des statistischen Durchschnittseinkommens . . . 3415 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Sicherung der Rottenarbeiter in der Bahnunterhaltung 3415 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) betr. Einstellung von Soldaten auf Zeit mit einer Gesellenprüfung als Kfz-Handwerker bei der Marine . . . . . . . 3416 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel betr. Bestand an chemischen Waffen in der UdSSR . . 3416 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Eckerland betr. Gewährung von Darlehen an Soldaten auf Zeit 3416 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) betr. Fahrkostenerstattung für Soldaten und Zivilbedienstete . . . . . . . . 3417 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jobst betr. Verlängerung der Dienstzeit bewährter Soldaten auf Zeit 3417 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 V Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Vermeidung von Nachteilen für Einberufene durch den Hinweis der Freiwilligkeit der Meldung auf den Einberufungsbescheiden 3418 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner betr. vorzeitige Entlassung von Wehrpflichtigen zur Aufnahme des Studiums 3418 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ollesch betr. Gewährung des Waisengeldes in der Zeit zwischen der Ablegung des Abiturs und dem Antritt des Dienstes bei der Bundeswehr 3418 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Brand (Pinneberg) betr. das Reinheitsgebot für die Bierherstellung in der EWG . . . . . . . . 3418 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jungmann betr. Geburtenzahlen in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . 3419 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Stommel betr. Umfang der Rauschgiftsucht 3419 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Funcke betr. Kinder mit Wasserkopf . . . . . . . . 3420 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel betr. Geburtenrückgang in der Bundesrepublik Deutschland 3420 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gölter betr. finanzielle Unterstützung des Verbandes Deutscher Studentenschaften 3421 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) betr. Baukapazität im Tiefbau . . 3421 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) betr. Bereitstellung der aus Anlaß der Olympischen Spiele 1972 in München für den Bau von Bundesfernstraßen erforderlichen Mittel 3422 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Sieglerschmidt betr. internationale Maßnahmen gegen die Luftpiraterie 3422 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Josten betr. Verkehrsverbindungen vom Ruhrgebiet bzw. den Rheinstädten zu den Erholungsgebieten der Eifel 3422 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Frerichs betr. Ausbau des Systems der Autoreisezüge und Senkung der Preise für die Benutzung dieser Züge 3423 A Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Offergeld betr. Prüfung von Autosicherheitsgurten . . . . . . 3423 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack betr. Anteil der Bundesmittel für die Bundesfernstraßen in Bayern 3423 C Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter betr. Namen für den Bahnhof beim Zusammenschluß von Landgemeinden zu einer Großgemeinde 3424 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Gatzen betr. Neuabgrenzung der Fernsprechortsnetze nach Durchfühung der Gebietsreform . . . . 3424 P Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wohlrabe betr. Enteignung des Flüchtlingsvermögens in der DDR 3424 D VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wende betr. Schulbücher für griechische Kinder an deutschen Schulen . . . . . . . . . . 3425 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein betr. Projektionen der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates . . . . . . 2425 C Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Walz betr. Einführung der integrierten Gesamthochschule und Abschluß eines Lehrerstudiums mit Hilfe des Fernstudiums . . . . . 3425 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Bach betr. das Projekt eines europäischen 300-G eV-Protonenbeschleunigerlaboratoriums . . . . . 3426 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders betr. Befragung der Abiturienten über ihre Studienabsichten 3426 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Draeger betr. Rüstungskontrollamt der WEU . . . . . . . 3426 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauff betr. das Goethe-Institut in Tokio . . . . . . 3427 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engholm betr. in der Türkei wegen Rauschgiftvergehen verurteilte deutsche Staatsangehörige . . . . . . 3427 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Aigner betr. die Heimkehrer-Stiftung . . . . . . . . . . 3428 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hussing betr. Gewährung der Stellenzulage für die Aufstiegsbeamten des gehobenen technischen Dienstes bei der Deutschen Bundesbahn . . . 3428 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Eckerland betr. Einbürgerung von schon lange in Deutschland lebenden Ausländern . . . . . . 3429 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht betr. Streichung von Angestellten- und Arbeiterstellen im Ersatzteildepot Germersheim . . . . . 3429 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Zurverfügungstellung einer als Erholungsgebiet ausgewiesenen Fläche westlich der Gemeinden Astheim und Trebur (Kreis Groß Gerau) für den Bau einer Erdölraffinerie und einer Kunststoffabrik 3429 D Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) betr. Verweigerung der deutschen Staatsangehörigkeit für einen seit zwölf Jahren in der Bundesrepublik lebenden Griechen . 3430 B Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) betr. Vereinbarkeit des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens vom 17. Februar von 1929 mit dem Geist des Grundgesetzes 3430 D Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) betr. Gewährung von Haushaltsmitteln an Gemeinden im Raum Bonn . . . . . 3431 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Sprung betr. Teilziffer 20 des Strukturberichts vom 8. Mai 1970 3431 D Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann betr. teilweise Sperrung des Sachsenwaldes für die Allgemeinheit und Zugänglichmachung des Privatwaldes für Erholungsuchende . 3432 A Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Krampe betr. Gesetzentwurf über einen Bildungsurlaub . . . 3432 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 VII Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Verwendung von Kriegsdienstverweigerern im Bereich der Jugenderziehung, Jugendfürsorge und Jugendbetreuung 3432 C Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) betr. Nachversicherung für aus der katholischen Kirche ausgeschiedene Geistliche . 3433 A Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Burger betr. Kostenanteil für orthopädisches Schuhwerk Unfallverletzter 3433 C Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Wolf betr. ausländische Arbeiter . . . . . . . . . 3433 D Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Peiter betr. Anschluß des Korps-Depots 353 Westerburg an die Energieversorgung 3434 A Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz betr. die Vorlage eines Ergänzungsgesetzes über die Ausbildungsförderung und die Einführung des Prinzips der Familienunabhängigkeit der Stipendien 3434 B Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Warnke betr. Ausbau der Bundesstraße 303 zwischen Marktredwitz und Schirnding (Oberfranken) . 3434 C Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Freiherr von Fircks betr. Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge in der Kreisstadt Burgdorf . 3434 D Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Fuchs betr. die Autobahnteilstrecke Plattling—Passau . . . 3435 A Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Borm betr. Vorschriften für Windschutzscheiben 3435 B Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Mattick betr. Parkgebühren auf dem Flugplatzgelände in KölnWahn 3435 C Anlage 64 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Funcke betr. Verkehrsübungsplätze 3435 D Anlage 65 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Anbringung der Verkehrsschilder . 3436 A Anlage 66 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Rinsche betr. Planungen für die Bundesfernstraßen in dem für den Großflughafen Westfalen vorgesehenen Raum 3436 C Anlage 67 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Wagner (Trier) betr. Kraftfahrer mit Führerschein Klasse II . 3437 A Anlage 68 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Härzschel betr. Bau des Rheinübergangs bei Märkt und der Brücke am Palmrain in Weil a. Rh.. . . . . . 3437 B Anlage 69 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wende betr. Installierung von Notrufsäulen auf dem Bundesautobahnabschnitt Waldorfer Kreuz — Sinsheim—Weinsberg . . . . . . . 3437 C Anlage 70 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hermesdorf (Sehleiden) betr. den Stückgutverkehr des Bahnhofes Kreuzau 3437 D Anlage 71 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pieroth betr. Anwendung von Haushaltssperren auf wirtschaftlich schwach strukturierte Gebiete und Sofortmaßnahmen an der B 9 in der Durchfahrt durch die landwirtschaftliche Gemarkung der Gemeinde Ingelheim/Rhein . . . . 3438 A Anlage 72 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weigl betr. Bewilligungsbedingungen für Bundeszuwendun- VIII Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 gen zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs und betr. den Anteil des Landes Bayern im Straßenbauvolumen für die Bundesfernstraßen 3438 C Anlage 73 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meister betr. die durch das Sonntagsfahrverbot für die Deutsche Bundesbahn zusätzlich anfallenden Transporte 3439 A Anlage 74 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Vogel betr. Wohnungsfehlbestand in Großstädten und Berücksichtigung von „Wohngelegenheiten" hei der Ermittlung des Wohnungsfehlbestandes 3439 B Anlage 75 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz betr. Mitbestimmung der wissenschaftlichen Mitarbeiter in Großforschungseinrichtungen . 3440 C Anlage 76 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Matthöfer betr. Anwerben von Entwicklungshelfern und Informierung der Jugend über den Inhalt des Entwicklungshelfergesetzes . . . . . 3440 D Deutscher Bundestag — 6 Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3375 61. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 60. Sitzung, Seite 3366 D, siebte Zeile von unten statt „Konsultationen": „Verhandlungen" Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3413 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Bartsch 19. 6. Bauer (Würzburg) 19. 6. Breidbach 19. 6. Heyen 19. 6. Katzer 19. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 19. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Müller (Remscheid) 19. 6. Dr. Starke (Franken) 19. 6. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (Drucksache VI/940 Frage A 2) : Trifft es zu, daß, wie vom Verband der Landwirte aus Mitteldeutschland — Heimatverdrängtes Landvolk e. V. — beschwerdeführend gesagt wird, die Auskunftsstellen personell unzureichend besetzt und die jetzt gültigen Vorschriften für die Bildung von Ersatzeinheitswerten außerordentlich zeitraubend sind, so daß erst nach Jahren mit Abschluß der Arbeiten gerechnet werden kann? 1. Zur Personallage der Auskunftsstellen Die nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz einzurichtenden Auskunftsstellen wurden unter Berücksichtigung der seit 1952 gesammelten Erfahrungen mit den nach dem Feststellungsgesetz errichteten Heimatauskunftsstellen aufgebaut. Die in der Anfrage genannten Schwierigkeiten beruhen nicht darauf, daß die Zahl der vorhandenen Planstellen zu gering wäre — die übrigens im Laufe des Jahres 1970 noch beträchtlich vermehrt werden sollen sondern darauf, daß es sich bei einigen Auskunftsstellen als äußerst schwierig und bisher zum Teil als unmöglich erwiesen hat, für die offenen Planstellen geeignetes, sachkundiges Personal zu finden. Die größeren Schwierigkeiten bestehen aber darin, daß es noch nicht möglich war, in ausreichender Zahl die erforderlichen ortskundigen ehrenamtlichen Mitarbeiter zu gewinnen. Die Ausgleichsverwaltung hat sich nachhaltig darum bemüht, in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Geschädigten diese Schwierigkeiten zu beheben. Gewisse Verbesserungen sind in letzter Zeit eingetreten. Es besteht Hoffnung, daß bis Anfang 1971 die volle Leistung aller Auskunftsstellen erreicht werden kann. 2. Zur Ersatzeinheitsbewertung Die Ersatzeintheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist durch das Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz vorgeschrieben. Die gesetzliche Regelung stimmt mit derjenigen des Anlagen zum Stenographischen Bericht Feststellungsgesetzes genau überein, auf deren Grundlage in den vergangenen Jahren die Ersatzeinheitswerte von ungefähr 1,5 Millionen landwirtschaftlichen Betrieben aus den Vertreibungsgebieten ermittelt worden sind. Für den Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes haben sich Schwierigkeiten vor allem daraus ergeben, daß aus den Gemeinden in der Regel nur einzelne Anträge vorliegen, so daß die Anwendung des eingespielten Verfahrens, das auf dem Vergleich der landwirtschaftlichen Betriebe einer Gemeinde beruht, erschwert ist. Das Bundesausgleichsamt hat sich seit längerem bemüht, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen das Verfahren zu vereinfachen und von der Arbeitstechnik her zu beschleunigen. Diese Maßnahmen sind noch. im Gange. Sie werden sich nach meiner Überzeugung bald günstig auswirken und mit Sicherheit dazu führen, daß die Begutachtung der verlorenen landwirtschaftlichen Betriebe nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz wesentlich schneller abgeschlossen werden kann als seinerzeit die Begutachtung der Schäden aus den Vertreibungsgebieten. Die Sachverständigen der Aukunftsstellen haben bei den letzten Besprechungen den Zeitbedarf mit etwa 3 Jahren veranschlagt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Drucksache VI/940 Frage A 9): Welches Ergebnis hatte die von Staatssekretär Dorn am 17. April 1970 mitgeteilte Bemühung des Bundesinnenministeriums, im Einvernehmen mit den Bundesländern zu einheitlichen Grundsätzen für solche Einbürgerungsanträge zu gelangen, bei denen Gesichtspunkte der Entwicklungshilfepolitik eine besondere Rolle spielen? Am 26. Mai hat in meinem Hause eine Besprechung mit den Staatsangehörigkeitsreferenten der Länder stattgefunden. Dabei wurde erörtert, in welchem Maße die Ziele der Entwicklungshilfe durch die Einbürgerungspolitik unterstützt werden können. Es konnte eine weitgehende, aber noch nicht vollständige Übereinstimmung in den grundlegenden Fragen erzielt werden. Ich darf hier daran erinnern, daß in Einbürgerungsangelegenheiten die Bundesländer die Gesetze in eigener Zuständigkeit ausführen. Der Bund ist nur insoweit beteiligt, als seine Zustimmung zu Einbürgerungen erforderlich ist; Weisungen kann er nicht erteilen. Es ist deshalb unerläßlich, Leitsätze auszuarbeiten, die die Billigung aller Bundesländer finden. Nur so ist eine einheitliche Einbürgerungspraxis zu gewährleisten. Ich bin zuversichtlich, daß eine allerseits akzeptierte Lösung zu erreichen ist. Die Arbeiten in meinem Hause werden mit Nachdruck gefördert. Sie können davon ausgehen, daß 3414 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 in aller Kürze ein unter den beteiligten Bundesressorts abgestimmter Vorschlag den Ländern zur abschließenden Stellungnahme zugeleitet werden wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (Drucksache VI/940 Fragen A 28 und 29) : Wann ist mit der Vorlage einer Liste der Gebiete zu rechnen, die entsprechend der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für eine besondere Fremdenverkehrsförderung in Betracht kommen, und ist es möglich, daß darin auch Gegenden aufgenommen werden, die zu Fremdenverkehrsgebieten entwickelt werden können? Welche Leistungen im einzelnen können künftig aus den Mitteln des Regionalen Förderungsprogramms mit investiven Maßnahmen bezuschußt werden? Die Abgrenzung der Gebiete für eine besondere Fremdenverkehrsförderung wird im Planungsausschuß „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" behandelt werden. Mit einem Rahmenplan des Ausschusses ist Anfang 1971 zu rechnen. Nach den Richtlinien des Regionalen Förderungsprogramms werden - für die Einrichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrsbetrieben Zuschüsse in Höhe von 15 % und — für die Modernisierung in Höhe von 10 % —jeweils gemessen an dem Investitionsbetrag - gewährt. Öffentliche Einrichtungen des Fremdenverkehrs können mit Zuschüssen bis zu 60 % - in unmittelbarer Nähe der Zonengrenze bis zu 100 % — gefördert werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glombig (Drucksache VI/940 Frage A 59) : Worin liegt der Grund dafür, daß die Rechtsverordnungen in den §§ 564 und 568 RVO bisher nicht erlassen worden sind, obwohl das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz bereits am 1. Juli 1963 in Kraft getreten ist, und wann ist mit dem Erlaß dieser Rechtsverordnungen zu rechnen? Für die orthopädische Versorgung und die Berufshilfe, auf die sich Ihre Frage bezieht, gilt noch immer die Verordnung über Krankenbehandlung und Berufsfürsorge vom 14. November 1928. Ich vermag Ihnen keinen überzeugenden Grund dafür zu nennen, daß der frühere Bundesarbeitsminister es versäumt hat, diese veraltete Verordnung durch neue Vorschriften zu ersetzen, zu denen die Bundesregierung durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz von 1963 ermächtigt war. Der jetzige Bundesarbeitsminister hält den Erlaß neuer Vorschriften nach den §§ 564 und 568 RVO im Interesse einer besseren Versorgung der Unfallverletzten für vordringlich und hat deshalb die Aufnahme der dafür erforderlichen Vorarbeiten veranlaßt. In diesem Zusammenhang ist die wirtschaftliche Sicherstellung des Verletzten für die Dauer einer Umschulung von besonderer Bedeutung. Die Bundesregierung hat erklärt, daß sie eine Angleichung der Vorschriften über Art und Umfang der Leistungen während der Rehabilitationsmaßnahmen anstrebt, und in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Rehabilitation (Drucksache VI/896) angekündigt, daß sie noch im Laufe dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Harmonisierung der Unterhaltsleistungen vorlegen wird. Vom Inhalt des Gesetzentwurfs wird es abhängen, ob und in welcher Hinsicht daneben in der zu erlassenden Rechtsverordnung noch besondere Vorschriften für die wirtschaftliche Sicherstellung von Unfallverletzten während der beruflichen Förderung notwendig sind. Wir beabsichtigen, den Verordnungsentwurf, der in jedem Fall noch eine Reihe anderer Fragen zu regeln hat, etwa gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf fertigzustellen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (Drucksache VI/940 Fragen A 62 und 63) : Unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der Beschädigtenverbände, einen internationalen Ausweis für Schwerbeschädigte einzuführen? Beabsichtigt die Bundesregierung, in dieser Angelegenheit in der Europäischen Gemeinschaft oder im Europarat initiativ zu werden? Die Bundesregierung steht den Bestrebungen der Beschädigtenverbände, einen internationalen Ausweis für Schwerbeschädigte einzuführen, aufgeschlossen gegenüber. Dieses Vorhaben setzt jedoch eine vorhergehende Einigung darüber voraus, welcher Personenkreis diesen Ausweis erhalten soll. Es gibt, soweit ich sehen kann, noch keine international gültige Definition des Begriffs „Schwerbeschädigter", weder was den Personenkreis, noch Art und Umfang der Beschädigung anbelangt. Daher müßten zunächst einheitliche Merkmale festgelegt werden, wobei auch Art und Methode der ärztlichen Begutachtung und andere Einzelfragen auf gesamteuropäischer Ebene neu geregelt werden müßten. Außerdem wären auch Art und Ausmaß der Hilfe, die den Inhabern dieser Ausweise im Ausland zuteil werden soll, näher zu umschreiben. Der Bundesregierung ist bekannt, daß der VdK sich in seinen Bemühungen urn die Einführung eines internationalen Ausweises für Schwerbeschädigte schriftlich an die deutschen Mitglieder der Beratenden Versammlung des Europarates gewandt hat. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3415 Eine Initiative der Beratenden Versammlung auf diesem Gebiet hielte ich für wirkungsvoll. Sie hätte eine breite internationale Grundlage. Die Bundesregierung würde eine entsprechende Empfehlung der Beratenden Versammlung des Europarates befürworten und sich dafür einsetzen, daß diese Frage in den zuständigen Ausschüssen des Europarates behandelt wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache VI/940 Fragen A 66 und 67) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Landesversicherungsanstalten und Sozialgerichte den Anspruch selbständiger Handwerker auf Übergangsgeld gemäß § 1241 RVO deswegen verneinen, weil das Erwerbseinkommen der Handwerker für die Anspruchszeit im Verhältnis dieser Zeit zum Jahreseinkommen berechnet und angerechnet wird? Ist der Bundesregierung klar, daß nach diesem Berechnungsschema Ansprüche des weitaus größten Teils der selbständigen Handwerker auf Übergangsgeld nicht geltend gemacht werden können, und daß damit eine eklatante Benachteiligung dieser zwangsversicherten Handwerker gegenüber den unselbständigen gewerblichen Arbeitnehmern verbunden ist? Das Übergangsgeld, das der Rentenversicherungsträger während einer Maßnahme zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit gewährt, soll den Einkommensverlust des Versicherten ausgleichen und ihn und seine Familie während dieser Zeit von wirtschaftlichen Sorgen entlasten. Der Anspruch auf Übergangsgeld steht allen Versicherten während der Rehabilitationsmaßnahme zu, also auch den selbständigen Handwerkern. Wenn sie während dieser Zeit ihren Handwerksbetrieb nicht oder nur eingeschränkt weiterführen können und dadurch einen Einkommensverlust haben, erhalten sie ebenso wie jeder andere Betreute Übergangsgeld, das den Einkommensverlust berücksichtigt. Übergangsgeld wird nur nicht gewährt, soweit der Betreute während der Zeit der Rehabilitation seine bisherigen Einkünfte, insbesondere Arbeitsentgelt oder anderes Erwerbseinkommen weiterbezieht. Letzteres trifft bei Handwerkern zu, deren Handwerksbetrieb während der Rehabilitationsmaßnahmen weitergeführt wird. Dieses Erwerbseinkommen wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Eine Benachteiligung der versicherten selbständigen Handwerker gegenüber den unselbständigen Arbeitnehmern ist damit nicht verbunden; denn auch sie erhalten kein Übergangsgeld, soweit sie Arbeitsentgelt wetierbeziehen. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist daher nicht erkennbar. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI/940 Frage A 68) : Trifft es zu, daß auch vermögenswirksame Leistungen bei der Errechnung des statistischen Durchschnittseinkommens berücksichtigt werden und diese Leistungen damit auch in den Rentenindex einfließen, wodurch sie mittelbar auf die jährlichen Rentenerhöhungen einwirken? Ich verstehe Ihre Frage so, daß Sie Auskunft darüber wünschen, ob vermögenswirksame Leistungen jene Bezugsgrößen beeinflussen, die den jährlichen Rentenanpassungen in den gesetzlichen Rentenversicherungen zugrunde liegen. Diese Frage ist nach Rücksprache mit dem Statistischen Bundesamt zu bejahen. Bekanntlich werden die Renten der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen — wenn auch mit gewisser Verzögerung — angepaßt. Bei der hierfür zu ermittelnden durchschnittlichen Bruttolohn- und -gehaltssumme werden vermögenswirksame Leistungen mit eingerechnet. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/940 Frage A 71) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Jahr 1969 allein neun Eisenbahner wegen ungenügender Sicherung der Rottenarbeiter in der Bahnunterhaltung ums Leben gekommen sind, und weiß die Bundesregierung, daß von der Ausführungsbehörde für Unfallversicherung die Einführung automatischer Warnanlagen gefordert wird, aber trotz bereits entwickelter und technisch ausgereifter Systeme immer noch keine Entscheidung über die Einführung getroffen wurde? Über tödliche Unfälle von Rottenarbeitern wird der Bundesminister für Verkehr jeweils sofort fernmündlich unterrichtet. Diese Unfallmeldungen werden sodannn schriftlich den zuständigen Stellen im Bundesverkehrsministerium zur Unterrichtung und ggf. zur Auswertung zugeleitet. Es ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn sich seit Jahren darum bemüht, daß solche Unfälle möglichst verhindert werden. Dies geschieht durch laufende Anweisungen, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, durch ständiges Verbessern der Unfallverhütungsmaßnahmen, durch Unterrichtung der in- und ausländischen Gleisarbeiter, Vorführung von Unfallverhütungsfilmen, Herausgabe von Schutzregelheften, die die wichtigsten Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften in leicht verständlicher Ausdrucksweise enthalten, durch Unfallverhütungsplakate usw. Die Rottenunfälle ereignen sich in aller Regel bei kleinen Rotten, also nicht bei Großbaustellen. Der Deutschen Bundesbahn ist bekannt, daß die Ausführungsbehörde für Unfallversicherung die Einführung automatischer Warnanlagen wünscht. Solche Warnanlagen sind bereits entwickelt und versuchsweise eingesetzt worden. Sie erfüllen jedoch noch nicht die hohen Sicherheitsanforderungen, die seitens der Deutschen Bundesbahn an eine automatische Warnanlage zu stellen sind. Eine deutsche und italienische Warnanlage haben sich nicht als brauchbar erwiesen. Die Deutsche Bundesbahn hat daraufhin 3416 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Ende 1966 die Entwicklung einer elektronischen Warnanlage in Auftrag gegeben. Diese Anlage ist 1968 ausgeliefert und anschließend mit gutem Ergebnis bei einer ortsfesten Baustelle (Brücke) erprobt worden. Durch drei weitere solcher Anlagen, die Ende 1970 geliefert werden, soll diese neu entwickelte Konstruktion noch eingehender erprobt werden. Diese elektronische Warnanlage ist allerdings nur für ortsfeste Baustellen geeignet und daher für die üblichen Gleisarbeiten, bei denen die Baustellen wandern, nicht verwendbar. Auch der internationale Eisenbahnverba mit der Frage der automatischen Rottenwarnnd (UIC) befaßt sich seit etwa 3 Jahrenung. Ein für die Praxis gangbarer Weg für die Warnung von Oberbaurotten, insbesondere von kleinen und kleinsten Rotten, bei denen die schweren Unfällen eingetreten sind, wurde noch nicht gefunden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache VI/940 Fragen A 72 und 73) : Gilt für die Marine das Merkblatt Bundeswehr 101, wonach ungediente Bewerber, die sich als Soldaten auf Zeit melden, als Obergefreite für technische Verwendung im Truppendienst eingestellt werden, sofern sie eine Gesellenprüfung als Kfz-Handwerker nachweisen können? Ist dafür Sorge getragen, daß solche Bewerber, falls bei der Marine ggf. besondere Voraussetzungen gelten sollten, bei den Freiwilligenannahmestellen rechtzeitig und richtig über diese besonderen Einstellungsbedingungen unterrichtet werden? Die begünstigte Einstellung als Obergefreiter nach § 8 Soldatenlaufbahnverordnung, auf dem das Merkblatt 101 basiert, war vom Gesetzgeber ermöglicht worden, um dem Mangel an technisch vorgebildetem Personal in bestimmten Waffengattungen der Bundeswehr abzuhelfen. Die Marine fordert grundsätzlich von den Bewerbern für alle Fachrichtungen, also auch für die nicht technischen, den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Nur etwa 50 % der Freiwilligen kommen aus technischen Berufen, für die die Vergünstigung der Einstellung mit dem Dienstgrad Obergefreiter gelten würde. Diese ungleiche Behandlung hätte in der Bordgemeinschaft zu Spannungen geführt. Daher hat die Marine von der nach § 8 Soldatenlaufbahnverordnung möglichen Einstellung als Obergefreiter bisher keinen Gebrauch gemacht mit Ausnahme von Bewerbern, die in einer Lehrwerkstatt der Bundeswehr ausgebildet worden sind, zumal bisher ein Mangel an Freiwilligen auch aus technischen Berufen nicht bestand. Es wird z. Z. überprüft, ob auch in der Marine vermehrt Gebrauch von der Möglichkeit der Einstellung als Obergefreiter gemacht werden soll. Die neue Regelung würde die Einstellung von Kfz-Handwerkern für die Fachrichtungen Küstenumschlag, Kraftfahrzeug- und Motorentechnik einschließen. Bewerber, die nach Absolvierung einer Lehrzeit in die Marine eingestellt werden möchten, werden auf ihre schriftliche Anfrage oder im Rahmen der Fachrichtungs- und Laufbahnberatung während der Vorstellung bei der Freiwilligenannahmezentrale über die Einstellungsmöglichkeit als Obergefreiter in die Marine informiert. Während dieser Information werden alle Rückfragen der Bewerber ausführlich und eingehend beantwortet. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (Drucksache VI/940 Frage A 74) : Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, wonach der Bestand an chemischen Waffen durch die UdSSR derartig erhöht worden ist, daß heute mehr als ein Drittel der Munitionsbestände bei Artillerie und Luftwaffe aus chemischen Sprengköpfen bestehen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den Munitionsbeständen der Streitkräfte des Warschauer Paktes, also der UdSSR und ihrer Verbündeten, chemische Munition vorhanden ist. Ihr Anteil wird auf ca. 30 % geschätzt. Es ist anzunehmen, daß das Verhältnis konventionelle—chemische Munition seit Jahren konstant geblieben ist. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eckerland (Drucksache VI/940 Fragen A 75 und 76) : Ist die Bundesregierung bereit, den Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 18. Dezember 1967 — veröffentlicht im MinBlVtdg, Seite 21 — zu revidieren, auf Grund dessen eine Gewährung von zinslosen Darlehen an Soldaten auf Zeit als Vorgriff auf die zu erwartende Übergangsbeihilfe ausgeschlossen wurde? Ist im Ablehnungsfall die Bundesregierung bereit, einer Sonderregelung zuzustimmen, nach der in bestimmten für den betroffenen Soldaten mit großen Aufwendungen verbundenen Fällen (Heirat u. ä.) ein zinsloses Darlehen gewährt werden kann, das entweder tilgungsgünstig ist oder auf die Übergangsbeihilfe angerechnet wird? Für die Bundesregierung besteht keine Veranlassung, die mit Ablauf des 31. Dezember 1967 aufgehobenen Richtlinien über die Gewährung von Darlehen an Unteroffiziere und Mannschaften zu revidieren. Die Geltungsdauer der Vorschriften war von vornherein befristet. Mit der Erhöhung der Prämie um 2 000 DM für Erst-, Wieder- und Weiterver- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3417 pflichtungen sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Soldaten verbessert worden. Diese gesetzliche Regelung ist außerdem günstiger als die Gewährung von Darlehen, weil eine Rückzahlung der Verpflichtungsprämie entfällt. Eine Sonderregelung für Soldaten wäre nur dann zu vertreten, wenn sie mit Bundeswehreigentümlichkeiten begründet werden könnte. Dies trifft — insbesondere in dem von Ihnen erwähnten Beispiel der Heirat — nicht zu. Die damit verbundenen finanziellen Belastungen sind für alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes gleich hoch. Bei einer Eheschließung konnte bisher schon finanziell mit einem unverzinslichen Gehaltsvorschuß bis zur Höhe der 2fachen monatlichen Dienstbezüge geholfen werden. Die Vorschußrichtlinien ermöglichen es außerdem, auch in anderen besonderen Fällen, die zu unabwendbaren Ausgaben führen, die nicht aus den laufenden Dienstbezügen bestritten werden können — z. B. ungedeckter Verlust von Hausrat durch Brandschaden —, unverzinsliche Vorschüsse zu gewähren. Eine Gewährung von Darlehen unter Anrechnung auf die Übergangsbeihilfe erschiene nicht vertretbar, denn die Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz sollen den Übergang in ein ziviles Berufsleben erleichtern. Es ist deshalb mit dem Gedanken der Fürsorge nicht zu vereinbaren, die zu erwartenden Übergangsbeihilfen durch vorherige Zahlungen zu schmälern. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kliesing (Honnef) (Drucksache VI/940 Fragen A 77 und 78) : Welche Regelungen hat die Bundesregierung getroffen, uni eine gerechte und reibungslose Fahrkostenerstattung für Soldaten und Zivilbedienstete im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministers in jenen Fällen zu gewährleisten, in denen das Wohnen in der Nähe der Dienststelle nicht möglich oder zumutbar ist? Was ist aus den Vorschlägen zur Fahrkostenerstattung geworden, von denen der Bundesverteidigungsminister in Beantwortung einer Frage des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) in der Fragestunde vom 12. Juni 1969 (Drucksache V/4306, Fragen 121 bis 123) sprach? Nach der Fahrkostenzuschußregelung des Bundes vom 13. Mai 1965 können Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer, wenn ihnen das Wohnen in der Nähe der Dienststelle nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens einen Fahrkostenzuschuß erhalten, wenn die Fahrkosten einen bestimmten Eigenanteil übersteigen. Dieser ist nach Ortsklassen gestaffelt und beträgt z. Z. zwischen 18 und 28 DM monatlich. Außerdem wird an Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 1966 bei einer abgelegenen Dienststelle eingestellt worden sind, aus arbeitsrechtlichen Gründen im Rahmen der Besitzstandregelung Fahrkostenersatz und ggf. Verpflegungszuschuß ohne Anrechnung eines Eigenanteils weitergewährt. Die Vorschläge des BMVg vom 11. März 1969, von denen in der von Ihnen erwähnten Antwort auf die Frage des Abgeordneten Haase in der Fragestunde vom 12. Juni 1969 die Rede war, konnten bisher nicht verwirklicht werden. Der BMVg hat jedoch veranlaßt, daß in den in Frage i angesprochenen Fällen die geltenden Vorschriften großzügiger gehandhabt werden. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die schriftliche Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Damm, Ernesti, Dr. Klepsch und Genossen (Drucksache VI/324, 407). Im Weißbuch der Bundesregierung 1970 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage der Bundeswehr ist auf S. 109 auf die Notwendigkeit einer allgemeinen Verbesserung der Fahrkostenzuschußregelung hingewiesen worden. Danach ist vorgesehen, den Personenkreis zu erweitern und die finanziellen Leistungen zu verbessern. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (Drucksache VI/940 Fragen A 79 und 80) : Ist die Bundesregierung bereit, einer Auslegung des § 40 Abs. 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes zuzustimmen, daß die Dienstzeit bewährter Soldaten auf Zeit auch dann noch entsprechend verlängert werden kann, wenn hierdurch die besondere Altersgrenze von 40 Jahren um wenige Wochen überschritten würde, um hierdurch den bekannten Unteroffiziersmangel der Streitkräfte zu verringern und besondere Härten für die betroffenen Soldaten zu vermeiden? Ist die Bundesregierung bereit, eine Ergänzung der Bestimmungen des § 40 Abs. 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes zu beantragen, etwa in Form einer Härteklausel, falls sie der Auffassung ist, daß der Wortlaut der gesetzlichen Regelung eine Auslegung im obigen Sinn nicht zuläßt? Der Wortlaut des § 40 Abs. 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes läßt es nicht zu, die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit im Wege der Auslegung dieser Vorschrift über das 40. Lebensjahr hinaus zu verlängern. Mit dieser Lebensaltersbegrenzung sollte erreicht werden, daß die Soldaten auf Zeit die Bundeswehr spätestens in einem Alter verlassen, in dem sie noch den Anschluß an einen Zivilberuf finden können. Die Vorschrift enthält ein eindeutiges Verbot, an das der Dienstherr gebunden ist. Eine Verlängerung der Dienstzeit über das 40. Lebensjahr hinaus wäre rechtswidrig. Eine Änderung der Rechtslage könnte nur durch eine entsprechende Novellierung des Soldatengesetzes bewirkt werden. Die Bundesregierung wird vor allem im Hinblick auf die Zweckbestimmung der Lebensaltersbegrenzung prüfen, ob eine Gesetzesänderung vertretbar ist. Die Frage ist Gegenstand der Untersuchungen der Arbeitsgruppe „Personalstruktur" im Bundesministerium der Verteidigung, deren Aufgabe es ist, zur Behebung der Personalnot vor allem im Unteroffizierkorps eine neue Personalstruktur zu entwickeln, 3418 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 die dem heutigen Stand der arbeitsteiligen Industriegesellschaft entspricht. Sie soll, wie bereits im Weißbuch 1970 der Bundesregierung ausgeführt wurde, die. Grundlage für eine zeitgemäße Neugestaltung des Dienst- und Laufbahnrechts der Soldaten bilden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/940 Frage A 81): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den ausdrücklichen Hinweis der freiwilligen Meldungen auf den Einberufungsbescheiden, wie das beispielsweise bei Einberufungen zu Kurzwehrübungen geschieht, der Einberufene durch seinen Arbeitgeber berufliche bzw, innerbetriebliche Schwierigkeiten und Nachteile erfahren kann, und welche Möglichkeit sieht sie, gegebenenfalls diese Folgen in Zukunft zu vermeiden? Bereits seit mehreren Jahren enthalten die Einberufungsbescheide für Wehrübungen keinen ausdrücklichen Hinweis mehr auf die Freiwilligenmeldung. Jedoch kann aus dem Hinweis auf die Anrechenbarkeit einer Wehrübung geschlossen werden, ob es sich um eine freiwillige zusätzliche Wehrübung handelt. Von der Möglichkeit solche kurzen Wehrübungen von etwa 3 Tagen Dauer abzuhalten wird nur bei besonderen Anlässen Gebrauch gemacht, wie z. B. Wehrmedizinische Tagungen, Teilnahme an Internationalen Reservistenveranstaltungen. Sie betreffen demgemäß einen eng begrenzten Personenkreis. Ich bin gern bereit, prüfen zu lassen, ob dem Problem eine grundsätzliche Bedeutung zukommt und wäre deshalb dankbar, wenn mir zu der Anfrage weitere Einzelheiten mitgeteilt werden könnten. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (Drucksache VI/940 Frage A 82): Beabsichtigt die Bundesregierung, mit baldiger Wirkung den Erlaß des Bundesverteidigungsministers vom 30. Januar 1970 aufzuheben, demzufolge Wehrpflichtige zu Ende ihrer Dienstzeit nicht mehr so frühzeitig entlassen werden können, daß sie sich rechtzeitig zum folgenden Semester immatrikulieren können? Herr Kollege Werner, Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Der Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 30. Januar 1970 enthält keine generelle Regelung für das Verfahren zur Entscheidung über Anträge auf vorzeitige Entlassung von Grundwehrdienst leistenden Studienbewerbern, sondern betraf nur den. Personenkreis des Einstellungstermins 1. Oktober 1968. Diese Wehrpflichtigen sind überdies bereits am 31. März 1970 aus der Bundeswehr entlassen worden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache VI/940 Frage A 83) : Warum bekommt eine Witwe für ihren Sohn, der im Juni das Abitur macht und im Oktober seinen Dienst bei der Bundeswehr antreten muß, nur bis einschließlich Juni Waisengeld und für die restlichen drei Monate keinerlei Unterstützung? Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage auf eine Waisenrente aus der Angestelltenversicherung bezieht. Diese Rente fällt grundsätzlich mit Ablauf des Monats weg, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Sie ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 18. Lebensjahr hinaus zu zahlen, insbesondere dann, wenn der Betreffende sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Diese Voraussetzung dürfte im vorliegenden Falle erfüllt sein, falls der Sohn, auf den sich Ihre Frage bezieht, nach Beendigung seines Wehrdienstes die Schul- oder Berufsausbildung fortsetzen will. Liegt der gesetzliche Wehrdienst zwischen zwei Ausbildungsabschnitten und folgt er innerhalb von 3 Kalendermonaten dem ersten Ausbildungsabschnitt, so betrachtet die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die Zeit zwischen dem ersten Ausbildungsabschnitt und dem Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes als Schul- oder Berufsausbildung. Liegen mehr als 3 Kalendermonate zwischen dem Ende des ersten Ausbildungsabschnittes und dem Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes, so wird die Zwischenzeit als Schul- oder Berufsausbildung angesehen, wenn der gesetzliche Wehrdienst zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgenommen wird und für eine mögliche Verzögerung keine von der Waise zu vertretenden Gründe vorliegen. Ich nehme daher an, daß im vorliegenden Falle die Waisenrente auch für die Monate Juli, August und September gezahlt wird. Falls Sie es wünschen, bin ich gern bereit, die Angelegenheit prüfen zu lassen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 16. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Brand (Pinneberg) (Drucksache VI/940 Fragen A 84 und 85) : Sieht die Bundesregierung das für die Bierherstellung in der Bundesrepublik Deutschland geltende Reinheitsgebot gefährdet, nach welchem Bier nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Wasser und Hefe gebraut werden darf und die Verwendung anderer Stoffe (von Weizenmalz abgesehen) verboten ist, nachdem Pläne bestehen, die Herstellungsvorschriften für Bier in der EWG zu vereinheitlichen? Trifft es zu, daß nach einem Vorentwurf der Europäischen Kommission den EWG-Brauereien erlaubt sein soll, chemische Zusätze wie Schwefeldioxyd, Ascorbinsäure oder Gerbstoffe, die mehr oder minder gesundheitsschädlich einzustufen sind, für die Bierherstellung verwendet werden dürfen? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3419 Es ist zwar richtig, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen ihrer Absicht, die lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten über Bier zu hormonisieren, sich bis jetzt nicht bereitgefunden hat, dem Rat Regelungen vorzuschlagen, die das Reinheitsgebot verankern oder die es wenigstens der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen würden, auf ihrem Hoheitsgebiet Bier vom Verkehr auszuschließen, das nicht nach dem Reinheitsgebot hergestellt ist. Es trifft auch zu, daß die Delegationen der anderen Mitgliedstaaten die Konzeption der Kommission unterstützen. Die Bundesregierung hält jedoch am Reinheitsgebot fest. Das habe ich in letzter Zeit mehrfach klargestellt. Insoweit verweise ich auf meine Beantwortung der einschlägigen mündlichen Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Gleissner in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. Mai 1970 und auf meine unter dem 4. Juni 1970 erfolgte Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache VI/751 der Herrn Abgeordneten Dr. Riedl und Genossen. Nach dem Vorentwurf C der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, der vom 16. Mai 1970 datiert, sollen zulässig sein ein Zusatz von Ascorbinsäure bis zu 50 mg je Liter, ein Zusatz des Gerbstoffes Tannin als Klärmittel, ein Gehalt an schwefliger Säure bis zu 20 mg je Liter. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache VI/940 Fragen A 86 und 87) : Auf welche Ursachen führt die Bundesregierung den anhaltenden Geburtenrückgang von 18,2 auf 1000 Einwohner im Jahre 1964 (mehr als 1,065 Millionen) auf 14,8 im Jahr 1969 (weniger als 903 000) zurück? In welchem Verhältnis steht die Entwicklung der Geburtenzahlen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu der Entwicklung in anderen Staaten? Seit dem Jahre 1964 ist ein ständiger Rückgang der Geburtenziffern und der absoluten Geburtenzahlen zu beobachten. Die Entwicklung der Zahl der Geburten und Eheschließungen hängt zunächst von den Veränderungen der Altersstruktur der Bevölkerung ab, die als Folge zweier Kriege und einer Weltwirtschaftskrise durch eine ungleichmäßige Besetzung der einzelnen Geburtsjahrgänge charakterisiert ist. Eine Abnahme der Geburten ist u. a. dadurch eingetreten, daß sich die Besetzung der Altersjahrgänge der Frauen, in denen besonders viele Kinder geboren werden, laufend verringert hat. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes ist der Geburtenrückgang vornehmlich eine Folge der sinkenden Geburtenhäufigkeit, das ist die Zahl der Lebendgeborenen nach dem Alter der Mütter bezogen auf 1000 Frauen entsprechenden Alters, die bei den Frauen im Alter von 23 bis unter 30 Jahre besonders stark zurückgegangen ist. Das Statistische Bundesamt kommt in seinen Untersuchungen des weiteren zu dem Ergebnis, daß die ehelichen Geburten auf einen späteren Zeitpunkt der Ehe verschoben werden und außerdem eine im Vergleich zu früher geringeren Kinderzahl pro Ehe festzustellen ist; die weite Verbreitung einer praktizierten Familienplanung sei darin erkennbar. Nach der Vorausschau des Statistischen Bundesamtes wird das Aufrücken relativ schwach besetzter Altersjahrgänge in das übliche Heiratsalter weiter andauern, so daß noch bis 1974 mit sinkenden Geburtenzahlen gerechnet werden muß, wenn das Verhalten der Ehepaare unverändert bleibt. Danach wäre ein mögliches Minimum von rund 875 000 Lebendgeborenen pro Jahr (etwa 14,2 auf 1000 Einwohner) um 1975 zu erwarten, danach ein langsamer Anstieg, wobei 1979 das Niveau von 1969 erstmals wieder überschritten werden könnte. Auch in zahlreichen mit der Bundesrepublik vergleichbaren Staaten ist in den letzten Jahren, wie in der Bundesrepublik, ein Rückgang der Geburtenziffern zu beobachten. Ich darf Ihnen einige Beispiele nennen. Die Geburtenziffern (— Zahl der Lebendgeborenen auf 1000 Einwohner) betrugen in ausgewählten Ländern in den Jahren: 1964 1968 Schweden 16,0 14,3 Belgien 17,2 14,8 BRD 18,2 16,1 Frankreich 18,2 16,8 Großbritannien und Nordirland 18,8 17,1 Österreich 18,5 17,2 UdSSR 19,6 17,2 USA 21,0 17,4 Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Stommel (Drucksache VI/940 Fragen A 88 und 89) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Parlament mit exakten Zahlen aufzuklären über den Umfang der Rauschgiftsucht, vor allein unter der Jugend? Weichen Weg sieht die Bundesregierung, um der Verbreitung der Rauschgiftsucht, vor allem unter den Schülern, entgegenzutreten? Die Angabe exakter Zahlen über den Umfang des Rauschmittelmißbrauchs, vor allem unter der Jugend, ist nicht möglich, da auch nur einigermaßen verläßliche aussagefähige Übersichten der Gesundheits- und Jugendbehörden nicht vorliegen. Soweit es sich um Süchtige handelt, die durch den Genuß von dem Opiumgesetz unterliegenden Stoffen süchtig wurden, bestehen Statistiken bei 3420 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 der Bundesopiumstelle im Bundesgesundheitsamt, die aufgrund von Meldungen der obersten Landesgesundheitsbehörden erstellt werden. Hiernach wurden 1968 in der Bundesrepublik 55 durch Cannabis (Haschisch, Marihuana) süchtige Personen festgestellt. Die Gesamtzahl der bekannten Süchtigen betrug 4 217. Für 1969 liegen noch keine vollständigen Angaben vor. Im übrigen stehen nur Zahlen aus dem Bereich der Rauschgiftkriminalität zur Verfügung, die jedoch keinen auch nur annähernd sicheren Schluß auf die Zahl der Drogenabhängigen zulassen. Die in den Jahren 1963 bis 1967 polizeilich festgestellten Delikte sind aus der Antwort des Bundesministers des Innern vom 28. März 1968 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bauer (Würzburg), Dr. Müller (München), Dr. Meinecke und Genossen (Drucksache V/2789) ersichtlich. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 1969, die auszugsweise im Bulletin der Bundesregierung vom 21. Mai 1970, Seite 660 ff., vorab veröffentlicht worden ist, hat die Zahl der bekanntgewordenen Rauschgiftdelikte gegenüber dem Jahr 1968 um 2 870 Fälle oder 151,8 v. H. zugenommen. Der Anteil der Minderjährigen an der Gesamtzahl der als Täter von Rauschgiftdelikten festgestellten Personen hat sich in den letzten Jahren sprunghaft erhöht und im Jahre 1969 47,8 v. H. betragen. Hier ist also eine bedenkliche Umschichtung der beteiligten Altersgruppen eingetreten. Eine in etwa ähnliche Entwicklung dürfte auch die Verbreitung der Rauschmittelsucht und der Drogenabhängigkeit genommen haben. Bei der Beantwortung dieser Frage kann ich im wesentlichen auf das Bezug nehmen, was ich an dieser Stelle bereits am 4. Juni 1970 zur Frage 68 des Abgeordneten Dasch gesagt habe (Protokoll der 56. Sitzung, Seite 2968 f.). Es bestehen bereits vielfältige örtliche Aktionen, um durch Aufklärung, Information und Beratung der beunruhigenden Ausbreitung des Rauschmittelmißbrauchs entgegenzuwirken. Wir wollen diese Bemühungen durch zentrale Maßnahmen, auf deren Notwendigkeit bereits in der Antwort vom 5. November 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Protokoll der 9. Sitzung, Anlage 13) hingewiesen wurde, nachhaltig unterstützen. Ich möchte ergänzend darauf hinweisen, daß eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogel, Erhard, Dr. Jaeger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Petersen, von Thadden und Genossen zur Rauschmittelbekämpfung vorliegt, bei deren Beantwortung ich auf weitere Aspekte dieses Problems näher eingehen werde. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache VI/940 Fragen A 90 und 91) : Wie viele Kinder mit Hydrozephalus (Wasserkopf) werden jährlich in der Bundesrepublik Deutschland geboren, und wie werden sie versorgt? Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine systematische Forschung über Hydrozephalus und die damit zusammenhängenden Bewegungsstörungen und oder was ist diesbezüglich geplant? Die Zahl der an Hydrocephalus leidenden Kinder wird von Fachleuten auf 3 No aller Lebendgeborenen, d. h. 2700 bei 900 000 Lebendgeborenen pro Jahr geschätzt. Genauere Angaben sind wegen Fehlens einer Morbiditätsstatistik nicht möglich. Die Mortalitätsstatistik ergibt für den beobachteten Zeitraum 1960 bis 1967 einen Rückgang der Sterbefälle von 400 auf 368, davon im ersten Lebensjahr 337 auf 272. Viele der an Hydrocephalus leidenden Kinder werden bereits in den ersten Monaten operiert, wobei der gestörte Hirnwasserkreislauf in für derartige Operationen speziell eingerichteten Neurochirurgischen Kliniken wiederhergestellt wird. Die Erfolgsaussichten für eine volle Eingliederungsfähigkeit in die Gemeinschaft sind bei über 50 % dieser Operierten als gut zu bezeichnen. Bei operierten Kindern ist eine sorgfältige qualifizierte Nachsorge erforderlich, die nur in Zusammenarbeit zwischen Kinderklinik, Kinderchirurgie, Neurochirurgie und Orthopädie sowie nichtmedizinischen Stellen, z. B. für die schulische Betreuung der länger stationär zu behandelnden Kinder, erfolgversprechend ist. Die Forschung über den „Hydrocephalus und die damit zusammenhängenden Bewegungsstörungen" wird entsprechend dem internationalen Stand der wissenschaftlichen Entwicklung betrieben. Es handelt sich hierbei um ein Einzelproblem, dem ohne Frage große Bedeutung zukommt, das aber in Anbetracht der Vielzahl der Einzelprobleme in der Medizin, die einer Lösung bedürfen, bisher nicht als spezieller Forschungsbereich herausgestellt wurde. Der Deutsche Wissenschaftsrat hat für die Universität Göttingen das Gebiet „Nervensystem und biologische Information" als Sonderforschungsbereich vorgesehen. Es ist geplant, im Rahmen dieser interdisziplinär zu lösenden Aufgabe der Universität Göttingen in den nächsten 5 Jahren eine Kinderneurologische Klinik mit Kinderneurologischer Chirurgischer Abteilung zu errichten. Hierbei sollen sowohl die Forschung über den Hydrocephalus und die damit zusammenhängenden Bewegungsstörungen, die optimale medizinische Behandlung wie auch medizinische und sonstige Beratung und Betreuung erfordern, z. B. schulischer Art bei länger stationär zu behandelnden Kindern Berücksichtigung finden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3421 geordneten Härzschel (Drucksache VI/940 Frage A 92) : Treffen Meldungen zu, wonach in der Bundesrepublik Deutschland ein erheblicher Geburtenrückgang zu verzeichnen ist, wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Ursachen dieser Entwicklung? Seit dem Jahre 1964 ist ein ständiger Rückgang der Geburtenziffern und der absoluten Geburtenzahlen zu beobachten. Die Entwicklung der Zahl der Geburten und Eheschließungen hängt zunächst von den Veränderungen der Altersstruktur der Bevölkerung ab, die als Folge zweier Kriege und einer Weltwirtschaftskrise durch eine ungleichmäßige Besetzung der einzelnen Geburtsjahrgänge charakterisiert ist. Eine Abnahme der Geburten ist u. a. dadurch eingetreten, daß sich die Besetzung der Altersjahrgänge der Frauen, in denen besonders viele Kinder geboren werden, laufend verringert hat. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes ist der Geburtenrückgang vornehmlich eine Folge der sinkenden Geburtenhäufigkeit, das ist die Zahl der Lebendgeborenen nach dem Alter der Mütter bezogen auf 1 000 Frauen entsprechenden Alters, die bei den Frauen im Alter von 23 bis unter 30 Jahren besonders stark zurückgegangen ist. Das Statistische Bundesamt kommt in seinen Untersuchungen des weiteren zu dem Ergebnis, daß die ehelichen Geburten auf einen späteren Zeitpunkt der Ehe verschoben werden und außerdem eine im Vergleich zu früher geringeren Kinderzahl pro Ehe festzustellen ist; die weite Verbreitung einer praktizierten Familienplanung sei darin erkennbar. Nach der Vorausschau des Statistischen Bundesamtes wird das Aufrücken relativ schwach besetzter Altersjahrgänge in das übliche Heiratsalter weiter andauern, so daß noch bis 1974 mit sinkenden Geburtenzahlen gerechnet werden muß, wenn das Verhalten der Ehepaare unverändert bleibt. Danach wäre ein mögliches Minimum von rund 875 000 Lebendgeborenen pro Jahr (etwa 14,2 auf 1 000 Einwohner) um 1975 zu erwarten, danach ein langsamer Anstieg, wobei 1979 das Niveau von 1969 erstmals wieder überschritten werden könnte. Auch in zahlreichen mit der Bundesrepublik vergleichbaren Staaten ist in den letzten Jahren, wie in der Bundesrepublik, ein Rückgang der Geburtenziffern zu beobachten. Ich darf Ihnen einige Beispiele nennnen. Die Geburtenziffern (= Zahl der Lebendgeborenen auf 1 000 Einwohner) betrugen in ausgewählten Ländern in den Jahren: 1964 1968 Schweden 16,0 14,3 Belgien 17,2 14,8 BRD 18,2 16,1 Frankreich 18,2 16,8 Großbritannien und Nordirland 18,8 17,1 Österreich 18,5 17,2 UdSSR 19,6 17,2 USA 21,0 17,4 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (Drucksache V1/940 Frage A 93) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Verband Deutscher Studentenschaften finanziell zu unterstützen? Nach wie vor wünscht die Bundesregierung einen leistungsfähigen Dachverband der Studentenschaften als Gesprächspartner in allen Fragen der Hochschulreform' und der Bildungs- und Jugendpolitik. Sie wird alle Bestrebungen unterstützen, die auf einen arbeitsfähigen Dachverband hinzielen, der die Kräfte und Strömungen in der Studentenschaft repräsentiert und eine wirksame Interessenwahrnehmung ermöglicht. Die 22. ordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes deutscher Studentenschaften in München hat leider nicht die gewünschte Klärung gebracht. Zwar hat der Verband sich insofern konsolidiert, als er wieder Vorstand und Satzung hat. Die entscheidende Debatte zum Selbstverständnis unterblieb jedoch. Insbesondere sind Aussagen hinsichtlich der Stellung des Verbandes zum Grundgesetz und hinsichtlich der eigenen demokratischen Struktur vermieden worden. Man wird sogar sagen müssen, daß die auf der Mitgliederversammlung gezeigte antipluralistische Haltung des Verbandes im Widerspruch zu dem Anspruch steht, der legitimierte Sprecher der deutschen Studentenschaften zu sein. Die Mitgliederversammlung in München hat damit keine Gesichtspunkte gebracht, die eine Wiederaufnahme der Förderung des Verbandes Deutscher Studentenschaften rechtfertigen könnte. Man wird die Entwicklung abwarten müssen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (Drucksache V1/940 Fragen A 94 und 95) : Bis zu welchem Grad ist im Jahr 1969 die Baukapazität im Tiefbau (Straßenbau) für Erdbauten und Fahrbahndeckenbauten sowie für Kunstbauten durch Bauaufträge in Anspruch genommen worden? Wie hoch ist der Ausnutzungsgrad gegenwärtig? Nach den vom Ifo-Institut im Rahmen des monatlichen Konjunkturtestes durchgeführten Erhebungen, waren die Gerätekapazitäten des Tiefbaus im Jahr 1969 durchschnittlich zu rd. 65 % (Hochbau rd. 70 %) ausgelastet. Die Monatswerte schwankten dabei zwischen 39 % (im Februar; Hochbau 49%) und 78 % (im September; Hochbau 78 %). 3422 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Bei der Beurteilung dieser Zahlen muß beachtet werden, daß auch in Zeiten offensichtlicher Hochkonjunktur noch nie Kapazitätsauslastungen von mehr als 80 % gemeldet wurden. Spezielle Erhebungen für den Straßenbau führt das Ifo-Institut nicht durch. Erhebungen anderer Institute über die Kapazitätsauslastung sind nicht bekannt. Die letzten vom Ifo-Institut mitgeteilten Umfrageergebnisse für Arpil 1970, weisen für den Tiefbau eine Geräteausnutzung von 62 % aus. Der Vergleichswert im Vorjahr lag bei 66 %. Bezüglich der weiteren Entwicklung ab Mai wird für den Straßenbau davon auszugehen sein, daß die Kapazitätsauslastung bei abnehmender Produktionsbehinderung durch Witterungseinflüsse und infolge des durch den langen Winter künstlichen Auftragsrückstaues zunächst noch stärker ansteigt, dann aber wegen des durch die Restriktionsmaßnahmen bedingten Rückgangs der Vergabetätigkeit nur noch mäßig zunimmt. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (Drucksache VI/940 Frage A 96) : Wird die Bundesregierung die aus Anlaß der Olympischen Spiele 1972 in München für den Bau von Bundesfernstraßen erforderlichen Mittel künftig so rechtzeitig bereitstellen, daß eine termingerechte Durchführung dieser Baumaßnahmen gesichert ist, und ist insbesondere sichergestellt, daß der Mehraufwand für diese Verkehrsbaumaßnahmen von rund 150 Millionen DM gegenüber den bisherigen Planungen finanziell abgedeckt ist? Die Bundesregierung wird die aus Anlaß der Olympischen Spiele 1972 in München für den Bau von Bundesfernstraßen erforderlichen Mittel so rechtzeitig bereitstellen, daß eine termingerechte Fertigstellung der Bauvorhaben gewährleistet ist. Bisher wurden bereits 145 Millionen DM zusätzlich und zweckgebunden zugeteilt. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sieglerschmidt (Drucksache VI/940 Frage A 97): Welche Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen oder gedenkt sie zu unternehmen, um im Sinn der Empfehlung 599 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 18. April 1970 mit den Mitgliedsregierungen und den zuständigen internationalen Luftfahrtorganisationen gemeinsame Maßnahmen gegen die Luftpiraterie zu ergreifen? Die Bundesregierung steht ständig, insbesondere mit den bedeutenden luftfahrttreibenden Staaten, in engem Kontakt über geeignete Maßnahmen gegen Gewaltakte im Luftverkehr. Vom 16. bis 30. Juni 1970 findet in Montreal eine außerordentliche Vollversammlung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) statt, die sich mit der Frage der Luftpiraterie befaßt. Die Bundesrepublik Deutschland hat dazu ein umfassendes Arbeitspapier über die in der Bundesrepublik Deutschland getroffenen praktischen und rechtlichen Maßnahmen vorgelegt. Von dieser Konferenz wird eine weltweite Koordinierung aller Maßnahmen, wie sie für die Lösung dieses Problems unerläßlich ist, erwartet. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (Drucksache VI/940 Frage A 98) : Durch welche Maßnahmen auf dem Gebiet des Straßenbaus und des Schienenverkehrs will die Bundesregierung Wünschen von Bewohnern des Ruhrgebiets oder der Rheinstädte in NordrheinWestfalen entsprechen, damit die Erholungsgebiete der Eifel von dort schneller erreichbar sind? Straßenbau Bei der Ermittlung des Ausbaubedarfs für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 hat der Bundesminister für Verkehr eine besondere Prognose des Wochenendverkehrs durchführen lassen, weil die Straßen in den Randzonen der Ballungsgebiete häufig nicht für den werktäglichen Normalverkehr, sondern für den oftmals viel stärkeren Erholungsverkehr am Wochenende zu bemessen sind. Für manche Strecken zwischen Siedlungskernen und Erholungsgebieten ist deshalb ein Autobahnquerschnitt geplant, obwohl für den Werktagsverkehr 2 Fahrspuren genügen. Bereits in diesem Jahr wird sich die Fahrzeit zur Eifel erheblich verkürzen. Von der 4spurig geplanten Bundesstraße 257 zwischen Bonn und Meckenheim ist der größte Teil fertiggestellt. Zwischen Weilerswist und Miel werden Teilstrecken der linksrheinischen Autobahn dem Verkehr übergeben werden. Für die Fortsetzung dieser Strecken nach Bad Neuenahr und Mayen läuft die Bauvorbereitung. Bis 1975 wird voraussichtlich auch diese Strecke in ganzer Länge verkehrsbereit sein. Besondere Bedeutung für den Wochenendverkehr zur Eifel wird die geplante Autobahn Köln—Tondorf—Mehren erlangen. Außerdem werden bestehende Bundesstraßen (B 51, B 265) durch Ausschalten von Ortsdurchfahrten und Steilstrecken ständig in ihrer Leistungsfähigkeit erhöht. Schienenverkehr Die Deutsche Bundesbahn bietet zwischen Köln und Trier über Euskirchen—Gerolstein (Eifelstrecke) in guter Verteilung über den Tag 2 Schnellzug- und 3 Eilzugpaare an. Davon verkehrt ein Eilzugpaar von und nach Münster und berührt dabei das Ruhrgebiet über Dortmund—Gelsenkirchen—EssenDuisburg—Düsseldorf. Die übrigen Züge haben in Köln gute Anschlüsse mit guten Zügen von und zu Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung, Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3423 den Ruhrstädten. Die Orte inmitten der Eifel sind mit derzeitigen Verbindungen aus dem Ruhrgebiet gut zu erreichen. Die Täler und Orte am Ost- und Südrand der Eifel sind in Remagen, Andernach und Koblenz ebenfalls durch Anschlußverbindungen oder durchgehende Züge an das rheinisch-westfälische Industriegebiet angeschlossen. In das Rurtal (Nideggen-Heimbach) verkehren sonntags durchgehende Züge von Düsseldorf und Mönchengladbach. Von Köln aus werden erstmals in diesem Jahr Ausflugsfahrten zum Wandern in der Eifel angeboten. In den regelmäßig tagenden Fahrplanausschüssen besteht ein ständiger Kontakt zwischen der Deutschen Bundesbahn und den Fremdenverkehrsverbänden, die auch die Wünsche der Bewohner des Rhein-Ruhrgebietes vertreten. Die Deutsche Bundeshahn hat mir mitgeteilt, daß sie bestrebt ist, den von den Verbänden vorgetragenen Wünschen weitgehend entgegenzukommen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Frerichs (Drucksache VI/940 Fragen A 99 und 100) : Beabsichtigt die Bundesregierung, ihren Einfluß auf die Deutsche Bundesbahn geltend zu machen, das System der Autoreisezüge ab 1971 stärker auszubauen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Preise für die schnellste deutsche „Auto-Bahn" zu senken und in eine annehmbare Relation zu den Fahrkosten auf der Straße zu bringen? Die Bundesregierung verfolgt die Bestrebungen der Deutschen Bundesbahn, ihren Dienst „Auto im Reisezug" auszubauen, mit großem Interesse, weil sie hierin einen Beitrag zur Entlastung des Straßennetzes sieht. Im Vergleich zum Jahre 1968 hat die Bundesbahn im letzten Jahr die Anzahl aller Autoreisezugverbindungen verdoppelt. Für den Fahrplanabschnitt 1970/71 sind 6 weitere Verladestellen eingerichtet, 30 neue Relationen und zusätzliche Verkehrstage vorgesehen. Untersuchungen über eine weitere Ausdehnung dieses Dienstes wurden von der Bundesbahn bereits eingeleitet. Die Entwicklung wird von der Ausnutzung des Angebotes abhängig sein. Die Deutsche Bundesbahn versucht, auch über eine günstige Preisgestaltung einen Anreiz zur Benutzung der Autoreisezüge zu geben. In der letzten Zeit sind hier verschiedene Preisermäßigungen eingeführt worden, z. B. bei den Zügen „ChristoforusExpreß", der zwischen Düsseldorf und München verkehrt, und „Auto-Traum-Expreß", der in der Verbindung Hamburg—München eingesetzt ist. Die Deutsche Bundesbahn wird bestrebt sein, in diesem Verkehrszweig ihr Angebot von der Kapazität und vom Preis her stets an die Wünsche und den Bedarf der Verkehrsnutzer anzupassen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Offergeld (Drucksache VI/940 Frage A 101): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der von der Stiftung „Warentest" durchgeführten Prüfung von Autosicherheitsgurten, und welche Konsequenzen hält die Bundesregierung auf Grund der festgestellten Verbesserungsbedürftigkeit aller Gurte für erforderlich? Die Erkenntnisse, die sich aus den Prüfungen gewinnen lassen, die die Stiftung „Warentest" durchgeführt hat, entsprechen den Absichten der Bundesregierung. Danach soll vor allem bei den amtlichen Prüfungen der Sicherheitsgurte von dem bisher statischen Verfahren künftig auf ein dynamisches Verfahren übergegangen und die Ausrüstung bestimmter Sitze in bestimmten Kraftfahrzeugen mit Sicherheitsgurten vorgeschrieben werden. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI/940 Frage A 102) : Wie begegnet die Bundesregierung den in den letzten Wochen immer häufiger erhobenen Vorwürfen der bayerischen Staatsregierung, das Land Bayern werde bei der Verteilung von Bundesmitteln — vor allem im Straßenbau — benachteiligt? Die Bundesregierung begegnet den Vorwürfen der Bayerischen Staatsregierung hinsichtlich des Anteiles der Bundesmittel für die Bundesfernstraßen in Bayern mit folgenden Hinweisen: 1. Für die Bundesfernstraßen in Bayern sollten in den Jahren 1966 bis 1970 ursprünglich 3 327 Millionen DM bereitgestellt werden. Die Istausgabe in diesem Zeitraum betrug jedoch 3 608 Millionen DM + 68 Millionen DM für das Strukturprogramm. In diesen Beträgen sind Sonderzuweisungen für das sog. Olympiaprogramm enthalten. Insgesamt ergibt sich gegenüber dem Haushaltssoll in den Jahren 1966 bis 1970 eine Mehrzuweisung an Bayern für Bundesfernstraßen von 349 Millionen DM. Im Haushaltsjahr 1970 betrug das Sollvolumen für Bayern 750 Millionen DM. Durch Aufstockung für die Olympiamaßnahmen wurde dieses Sollvolumen inzwischen auf 795 Millionen DM erhöht. Aus diesen Angaben wird deutlich, daß der Istanteil des Landes Bayern gegenüber dem Sollanteil im ganzen gesehen wesentlich höher liegt, so daß daher von einer Benachteiligung Bayerns überhaupt nicht gesprochen werden kann. 2. Die Ermittlung von Bedarf und Dringlichkeit neuer Bundesfernstraßen und der Anteil der Länder an dem Finanzvolumen des Ausbauplanes für 3424 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 die Bundesfernstraßen in den Jahren 1970 bis 1985 wurde nach objektiven und bundeseinheitlichen Kriterien ermittelt. Der Ausbauplan baut auf einer umfassenden Analyse und Prognose der strukturellen und verkehrlichen Entwicklung auf. Bedarf und Dringlichkeiten wurden im Jahre 1969 in ausführlichen Erörterungen zwischen dem Bund und allen beteiligten Ländern abgestimmt. Nach den bisherigen Ermittlungen soll das Gesamtvolumen des 1. Fünfjahresplanes (1971 bis 1975) für Bayern 4 044 Millionen DM betragen. Das Gesamtvolumen des 1. Fünfjahresplanes steigert sich daher gegenüber den Sollbeträgen der vergleichbaren Jahre 1966 bis 1970 von 3 327 Millionen DM auf 4 044 Millionen DM (etwa um + 21,5 %) . Die Ausweitung des Finanzvolumens für die Bundesfernstraßen in Bayern wird vor allem den Bundesautobahnneubaustrecken zugute kommen, bei denen sich gegenüber dem Vergleichszeitraum 1966 bis 1970 eine Steigerung von 1 170 um 630 auf 1 800 Millionen DM (entsprechend + 54 %) ergibt. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/940 Frage A 103) : Warum bestehen Schwierigkeiten beim Zusammenschluß von Landgemeinden zu einer Großgemeinde, dem Bahnhof den Namen der neugebildeten Gemeinde zu geben? Hinsichtlich der Namensgebung bestehen keine Schwierigkeiten, wohl aber hinsichtlich der Frage, wer für die Kosten der Umbenennung aufzukommen hat. Eine Pflicht der Deutschen Bundesbahn, ihre Bahnhofsbezeichnungen an geänderte Gemeindenamen auf ihre Kosten anzupassen, besteht nur dann, wenn ohne die Umbenennung des Bahnhofs die Verkehrsabwicklung (z. B. durch häufige Fehlleitungen von Gütern) gestört würde. Die Pflicht zur Umbenennung folgt hier aus den Geschäftsführungspflichten der Deutschen Bundesbahn (ordnungsmäßige Betriebsführung, Ziel bester Verkehrsbedienung). Rechtsvorschriften, aus denen sich eine Verpflichtung der Deutschen Bundesbahn zur Namensänderung auf ihre Kosten über diese Fälle hinaus ergeben könnte, erhält weder das Eisenbahnrecht, noch das sonstige öffentliche oder private Recht. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gatzen (Drucksache VI/940 Fragen A 104 und 105) : Erwägt die Bundesregierung die Neuabgrenzung der Fernsprechortsnetze nach Durchführung der Gebietsreform, wie es der Deutsche Landkreistag in einer Verlautbarung gefordert hat? Sieht die Bundesregierung, falls derartige Erwägungen bestehen, auch vor dem Abschluß der kommunalen Neuordnung eine Möglichkeit, Ortsnetzkorrekturen dort vorzunehmen, wo Gemeinden von Netzgrenzen durchschnitten werden, die unzweifelhaft falsch gezogen sind, die Betroffenen erheblich benachteiligen und die wirtschaftliche Entwicklung hemmen? Die Festlegung der Fernsprech-Ortsnetze erfolgt — vor allem aus technischen Notwendigkeiten nach anderen Kriterien als die der kommunalen Verwaltungsgrenzen. Die Deutsche Bundespost bemüht sich zwar, auf die jeweiligen kommunalen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen, kann aber ihr auf bestimmte unveränderliche Zentralpunkte ausgerichtetes Kabelnetz nicht in größerem Umfang umstrukturieren. Die Deutsche Bundespost überprüft daher zur Zeit alle nur denkbaren Möglichkeiten, durch die Einführung einer neuen Gebührenerfassungstechnik die von Ihnen, Herr Kollege, dargestellten Unzuträglichkeiten zu vermeiden bzw. zu mildern. Dies ist aber nur im Rahmen einer grundlegenden und zeitaufwendigen Reform des Tarifgefüges der Grund- und Gesprächsgebühren möglich. Zwischenzeitlich muß trotz besten Willens auf seiten der Deutschen Bundespost in Kauf genommen werden, daß es aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht immer möglich ist, bestehende Ortsnetze den kommunalen Neugliederungen anzupassen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (Drucksache VI/940 Fragen A 111 und 112) : Wie hoch ist nach Schätzungen der Bundesregierung die Summe der durch „enteignungsähnliche Vorgänge" den SED- Behörden anheimgefallenen Vermögen? Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Mitteilungen über die Enteignung des Flüchtlingsvermögens in der Zone nur dosiert gibt, weil sie fürchtet, daß die volle Veröffentlichung aller Tatsachen Unruhe in der Bevölkerung schaffen würde? Es geht bei dem zur Diskussion stehenden Komplex um das unter staatlicher Zwangsverwaltung stehende Flüchtlingsvermögen in der DDR. Man muß sich vor Augen halten, daß die großen Enteignungswellen der ersten Jahre nach 1945, wie Bodenreform, „Kriegsverbrecherprozesse" usw. nicht mehr in diesen Zusammenhang gehören. Auch das Vermögen von Flüchtlingen, die vor 1953 die DDR verlassen haben, dürfte zum größeren Teil bereits damals liquidiert worden sein. Die z. Z. in der öffentlichen Diskussion genannten Beträge in einer Größenordnung von 100 Mrd. DM und mehr dürften sowohl das nach 1945 enteignete Vermögen als auch das unter Zwangsverwaltung stehende Flüchtlingsvermögen umfassen. Es läßt sich mit einiger Sicherheit sagen, daß das Flüchtlingsvermögen den geringeren Teil der Ge- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3425 samtsumme ausmacht. Aufgrund der Schwierigkeit der Erfassung und Bewertung des Flüchtlingsvermögens besteht heute objektiv noch keine Möglichkeit, hierfür konkrete Zahlen zu nennen. Genauere Anhaltspunkte werden sich aus dem Entschädigungsverfahren im Rahmen des Lastenausgleichs ergeben. Bisher sind aber nur rd. 270 000 Anträge nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz von 1965 eingegangen; das sind weit weniger Anträge als erwartet. Von den gestellten Anträgen sind bisher 15 000 beschieden. Wenn die in Vorbereitung befindliche 23. Novelle zum LAG verabschiedet sein wird, dürfte sich die Zahl der Anträge wesentlich erhöhen, so daß daraus eine genaue Übersicht über die Vermögensverluste der Flüchtlinge gewonnen werden könnte. Die Unruhe, die Sie erwähnen, ist durch die unkritischen und z. T. irreführenden Veröffentlichungen im ZDF und in der Illustrierten „Quick" entstanden. Die Bundesregierung hält es für ihre Pflicht, den Dingen auf den Grund zu gehen, ehe sie die Öffentlichkeit unterrichtet. Ich habe das in der heutigen Fragestunde des Deutschen Bundestages nach dem vorläufigen Abschluß der Prüfungen- in der Antwort auf die Frage der Kollegen Dr. Marx und Damm getan. Von einer Dosierung von Informationen kann also keine Rede sein. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/940 Frage A 113) : Zu welchem Ergebnis haben die vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Dr. von Dohnanyi, in der Fragestunde vom 12. März 1970 auf meine Fragen A 16 und 17 (Drucksache VI/480) hinsichtlich der antidemokratischen Umtriebe in deutschen Schulen für griechische Gastarbeiter angekündigten Untersuchungen in Zusammenarbeit mit den Kultusministern der Ländern geführt? Griechische Lehrbücher, welche einen eindeutig diktaturverherrlichenden Inhalt haben, werden nach den eingegangenen Auskünften der Länderkulturministerien an deutschen Schulen in Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, im Saarland und in Berlin nicht verwendet. Das Land Hessen hat berichtet, daß im Regierungsbezirk Darmstadt an einer Schule ein griechisches Geschichtsbuch mit einigen tendenziösen Passagen festgestellt wurde. Die Bücher an anderen Schulen werden noch überprüft. Für den Regierungsbezirk Kassel steht ein Bericht noch aus. Im Freistaat Bayern werden griechische Kinder an deutschen Schulen wie alle Kinder nach den vom Kultusministerium zugelassenen Schulbüchern unterrichtet; wegen der an privaten griechischen Schulen verwendeten Bücher sind die Erhebungen noch im Gange. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben mitgeteilt, daß neuere griechische Schulbücher verwendet werden, daß eine Prüfung der Texte aber erst erfolgen könne, wenn eine deutsche Übersetzung vorläge. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgoerdneten Dr. Abelein (Drucksache VI/940 Fragen A 114 und 115) : Stimmt die Bundesregierung mit den quantitativen und finanziellen Projektionen der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates überein? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Ausgaben für das Bildungswesen innerhalb dieses Jahrzehnts vervierfachen zu können? Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht zur Bildungspolitik, der dem Bundestag vor kurzem zugeleitet worden ist, zu dieser Frage im einzelnen bereits Stellung genommen. Genaue Berechnungen können nur in Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen der geplanten Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung erfolgen. Die vorläufigen Projektionen, die von der Bundesregierung selbst vorgenommen wurden, haben ergeben, daß diejenigen des Bildungsrats jedenfalls die Größenordnungen bezeichnen, mit denen zu rechnen ist. Auch zu dieser Frage hat die Bundesregierung bereits in ihrem Bericht zur Bildungspolitik Stellung genommen. Die Bundesregierung wird in den kommenden Jahren die Ausgaben für das Bildungswesen im Vergleich zu den Ausgaben für andere Bereiche überproportional steigern. Da eine derartige Umssichtung in vollem Umfange nicht sofort vorgenommen werden kann, die Bildungsreform aber nicht verzögert werden darf, ist bereits eine erste Bildungsanleihe beschlossen worden. Es ist vorgesehen, daß der Bund bei fortdauernden Anstrengungen der Länder einen allmählich wachsenden Anteil an den Gesamtaufwendungen übernimmt. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vorn 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/940 Fragen A 116 und 117) : Wann rechnet die Bundesregierung mit der Einführung der integrierten Gesamthochschule, nachdem der Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Dohnanyi im Norddeutschen Rundfunk am 25. März 1970 erklärte, sie könne nicht im Hochschulrahmengesetz verordnet, sondern nur der Weg zu ihr offengehalten werden, zumal sie auch die Reform des Sekundarschulwesens voraussetze? Kann die Bundesregierung die Vorstellungen des Ministers für Bildung und Wissenschaft präzisieren (Pressedienst VI/70), nach denen ein Lehrerstudium in drei Studienjahren mit Hilfe des Fernstudiums abgeschlossen werden kann? 3426 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 In dem Rundfunkinterview habe ich deutlich gemacht, daß die Entwicklung zur integrierten Gesamthochschule das Ergebnis eines Prozesses ist, der durch gesetzgeberische Maßnahmen gefördert, aber nicht selbst vorgenommen werden kann. Das schließt nicht aus, daß ein organisatorischer Zusammenschluß von Hochschulen bereits in einem früheren Stadium vorgenommen werden sollte, vor allem, um die inhaltliche Integration zu fördern. Nur muß man sich darüber im klaren sein, daß es mit einem organisatorischen Zusammenschluß allein nicht getan ist. Wann die ersten integrierten Gesamthochschulen bestehen werden, läßt sich schwer voraussagen; sicherlich werden eine Reihe von Jahren vergehen. Ein organisatorischer Zusammenschluß ist dagegen in kürzerer Zeit möglich und beispielsweise bei der Gründung in Kassel von vornherein vorgesehen. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat in seinem Gespräch mit der „Deutschen Allgemeinen Lehrerzeitung" keiner schematischen Studienstzeitverkürzung das Wort geredet, sondern darauf hingewiesen, daß unter der Voraussetzung einer grundlegenden curriculum revision auch durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel ein kürzereres, aber dennoch wissenschaftlich höherwertiges Studium ermöglicht werden könnte. Das gilt auch für die Lehrerausbildung. Es ist in dem Interview unterstrichen worden, daß es auf die inhaltliche Reform ankommt, und daß bei sinnnvoller inhaltlicher Reform ein erster berufsqualifizierender Abschluß wahrscheinlich auch hier nach drei Jahren möglich sein sollte. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Bach (Drucksache VI/940 Frage A 118) : Ist die Bundesregierung von dem Projekt eines neuen großen europäischen 300-GeV-Protonenbeschleunigerlaboratoriums, dem sie 1968 zugestimmt und zugesagt hat, sich für einen deutschen Standort dieser Anlage einzusetzen, abgerückt? Die Bundesregierung ist hiervon nicht abgerückt. Wenn sich wissenschaftliche Alternativen ergeben, wird die Bundesregierung diese prüfen. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache VI/940 Fragen A 119 und 120) : Welches Ergebnis hat die Befragung der Abiturienten in der Bundesrepublik Deutschland über ihre Studienabsichten erbracht? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Auswertung dieser Umfrage? Eine erste Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Abiturientenbefragung 1970 liegt seit dem 16. Juni in Form eines Vorberichts der Hochschulinformations-System GmbH vor. Die gleichzeitig vorgelegten umfangreichen ComputerAusdrucke bedürfen noch einer sorgfältigen Interpretation. Die Kultusminister und -senatoren der Länder sowie der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft haben auf der letzten Sitzung des Planungsausschusses für den Hochschulbau am 17. Juni eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, die Umfrageergebnisse auszuwerten und dem Planungsausschuß auf seiner nächsten Sitzung am 29. Juli darüber zu berichten. Aufgrund dieses Berichts wird sich der Planungsausschuß darüber schlüssig werden, ob und welche Konsequenzen gezogen werden können. Soviel kann jedoch schon aufgrund des Vorberichts gesagt werden: Es war nützlich, daß die Befragung durchgeführt worden ist. 98 000 Abiturienten bzw. Oberprimaner wurden befragt. Davon wollen rund 91 % ein Studium aufnehmen. Erfragt worden sind außer dem Studienbeginn insbesondere auch die Studienort- und Studienfachwünsche sowie die Bereitschaft zum Orts- bzw. Fachwechsel. Man ist sich darüber im klaren, daß die durch die Befragung ermittelten Zahlen allenfalls die unterste Grenze des im Wintersemester 1970/71 und im Sommersemester 1971 zu erwartenden Zugangs zu den Hochschulen markieren und daß die angegebenen Studienwünsche zunächst nur als Absichtserklärungen der Abiturienten gewertet werden dürfen. Die Auswertung der detaillierten Listenausdrucke durch die genannte Arbeitsgruppe wird ergeben, ob es möglich ist, durch — aus der Erfahrung gewonnene — Zuschläge die Zahl des pro Ort und Fach zu erwartenden Zugangs zu den Hochschulen zu schätzen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Draeger (Drucksache VI/940 Frage A 124) : Welche Aussichten bestehen für eine Abänderung der Protokolle über das Amt für Rüstungskontrolle der Westeuropäischen Union, die gemäß der Antwort des Rates der WEU auf die Empfehlung 194 der Versammlung der WEU erforderlich wäre, wenn das Rüstungskontrollamt der WEU in die Lage versetzt werden soll, sich über den internationalen Waffenhandel zu informieren? Das Amt für Rüstungskontrolle der Westeuropäischen Union wurde als nachgeordnetes Organ des WEU- Rates geschaffen, um darüber zu wachen, daß die Mitgliedsländer der WEU die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen und Beschränkungen auf dem Gebiet der Rüstung einhalten. Es hat somit eine Funktion nur in den Grenzen des Brüsseler Vertrages und seiner Protokolle. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3427 Der Zweck der Rüstungsbestimmungen des WEU- Vertragswerks besteht darin, für ein Rüstungs- und Streitkräftegleichgewicht im Verhältnis der Mitgliedsländer untereinander zu sorgen, um die Voraussetzungen für eine spannungsfreie Zusammenarbeit der westeuropäischen Länder zu schaffen. Eine Überwachung des internationalen Waffenhandels — insbesondere aus den in der Empfehlung Nr. 194 der WEU-Versammlung zum Ausdruck gebrachten Motiven — würde demzufolge neben dem Vertragszweck liegen. Eine entsprechende Vertragsbestimmung würde, so sehr das ihr zugrundeliegende Motiv Billigung und Unterstützung verdient, den Rahmen des Brüsseler Vertragswerks sprengen. Erlauben Sie mir noch eine praktische Erwägung: Auf Grund des Artikels XXII des Protokolls IV haben die Mitgliedsländer der WEU dem Rüstungskontrollamt laufend Angaben über die zur Ausfuhr bestimmten Waffenmengen zu machen. Um sich aber einen verläßlichen und umfassenden Überblick über den internationalen Waffenhandel zu verschaffen, müßte das Rüstungskontrollamt auch den Rüstungsexport derjenigen Länder erfassen, die der WEU nicht angehören. Diese Länder haben jedoch keinerlei Auskunftspflicht; es ist nicht zu erwarten, daß sie bereit wären, die notwendigen Unterlagen über ihren Rüstungsexport freiwillig dem Rüstungskontrollamt zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend liegen auch keine Anzeichen dafür vor, daß ein Mitgliedsland beabsichtigt, für eine Änderung des Brüsseler Vertragswerkes in der durch die Anfrage bezeichneten Richtung einzutreten. Eine derartige Änderung würde im übrigen nur durch alle Unterzeichnerstaaten einstimmig im Wege eines ratifizierungsbedürftigen Vertrages herbeigeführt werden können. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (Drucksache VI/940 Frage A 128) : Hält es die Bundesregierung für tragbar, daß das GoetheInstitut in Tokio sowohl durch den Standort der Schule als auch durch die mangelhafte Ausstattung mit Schulräumen und durch die unzumutbare Trennung von Schule und Bibliothek daran gehindert wird, die gestellten Aufgaben zu erfüllen? Nein, die Bundesregierung hält den gegenwärtigen Zustand beim Goethe-Institut in Tokio, nämlich die Trennung von Sprachzentrum und Kulturinstitut wie auch die unzureichende Anzahl von Klassenräumen nicht für länger tragbar. Sie beabsichtigt wegen der großen Bedeutung einer ausreichenden deutschen kulturellen Repräsentanz in Japan den Bau eines deutschen Kulturzentrums in Tokio, in dem das Goethe-Institut mit seinen drei Bereichen — Sprachunterricht, Kulturprogramm und Bibliothek — sowie andere in Tokio befindliche deutsche kulturelle Organisationen untergebracht werden sollen. Da die Verwirklichung des Neubauprojekts vermutlich noch Jahre in Anspruch nehmen wird, will die Bundesregierung die derzeitig beim GoetheInstitut in Tokio bestehenden Mißstände als Übergangslösung durch Anmietung geeigneter Räumlichkeiten beseitigen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (Drucksache VI/940 Frage B 1): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den wegen zum Teil geringfügiger Rauschgiftvergehen in der Türkei unter menschenunwürdigen Umständen inhaftierten deutscher, Staatsbürgern zu helfen (siehe Bericht der „Lübecker Nachrichten" vom 24. Mai 70 Nr. i18 Seite 25)? Dem Auswärtigen Amt sind eine Anzahl von Fällen bekannt, in denen Deutsche in der Türkei wegen Rauschgiftvergehen zu sehr hohen Strafen verurteilt worden sind. Die für deutsche Begriffe außerordentliche Höhe des Strafmaßes wird türkischerseits mit dem Hinweis begründet, daß die Türkei eines der größten Erzeugerländer von Rauschgiften und als Mitglied der internationalen Rauschgiftkonvention verpflichtet sei, den Verkehr mit Narkotika besonders scharf zu kontrollieren. Man glaube deshalb, Mißbräuche dementsprechend drakonisch bestrafen zu müssen. Eine besondere Diskriminierung von Ausländern ist bei der Strafzumessung nicht festzustellen; auch türkische Staatsangehörige werden mit ähnlich hohen Strafen bedacht. Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei betreuen ihre inhaftierten Landsleute nach besten Kräften und bemühen sich in jedem Einzelfall um Gewährung von Hafterleichterungen. Diese fürsorgerischen Maßnahmen werden wirkungsvoll ergänzt durch die deutschsprachigen Kirchengemeinden in der Türkei. Erwähnung verdienen auch die Bekanntmachungen auf Flughäfen und Grenzübergangsstellen, wonach der Besitz von und Handel mit Haschisch in der Türkei streng verboten ist und mit sehr hohen Strafen geahndet wird. Die Bundesregierung sucht zur Zeit nach Wegen, die aus der gegenwärtig sehr unbefriedigenden Situation herausführen. Hierbei wird in erster Linie an Regelungen gedacht, die Vollstreckung von Strafen, die in der Türkei gegen Deutsche erkannt worden sind, durch deutsche Behörden übernehmen zu lassen. Die türkische Regierung hätte hierzu unter bestimmten Voraussetzungen bereits jetzt die Möglichkeit. Denn nach türkischem Recht kann die Vollstreckung einer von einem türkischen Gericht über 3428 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 einen ausländischen Staatsangehörigen verhängten Freiheitsstrafe den Vollstreckungsbehörden des Staates, dem der Verurteilte angehört, unter der Voraussetzung überlassen werden, daß der Gegenseitigkeitsgrundsatz gewährt ist und versichert wird, daß die verhängte Strafe wie vorgesehen zur Vollstreckung kommt. Nach der gegenwärtigen deutschen Rechtslage ist es indessen der Bundesregierung nicht möglich, die Gegenseitigkeit zuzusichern und verbindlich zu erklären, die erkannte Strafe werden „wie vorgesehen" vollstreckt. Hierzu bedarf es vielmehr einer Ermächtigung durch ein Gesetz. Dieses ist in Vorbereitung. Im Zusammenhang mit der Reform des Deutschen Auslieferungsgesetzes ist nämlich vorgesehen, eine eingehende Regelung der Übernahme der Vollstreckung ausländischer Strafurteile gegen deutsche Staatsangehörige einzuführen. Unabhängig hiervon hat sich auch der Europäische Ausschuß für Strafrechtsprobleme beim Europarat in Straßburg in den letzten Jahren mit dieser Frage befaßt und den Entwurf eines Europäischen Übereinkommens über die internationale Gültigkeit von Strafurteilen fertiggestellt. Anläßlich der 6. Justizministerkonferenz in Den Haag vom 26. bis 28. Mai 1970 hat Bundesjustizminister Gerhard Jahn für die Bundesrepublik Deutschland das genannte Übereinkommen unterzeichnet. Es besteht begründeter Anlaß zu der Annahme, daß auch die türkische Regierung diesem Übereinkommen beitreten wird. Nach dem Entwurf ist der Richter des Heimatstaates des Verurteilten berechtigt, bei der Umwandlung der Strafe die entsprechenden innerstaatlichen Vorschriften zu berücksichtigen und gegebenenfalls die Höhe der im Ausland erkannten Strafe herabzusetzen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Bundesminister Genscher vom 12. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Aigner (Drucksache VI/940 Frage B 2) : Wieweit ist die Heimkehrer-Stiftung ausgebaut, und wann wird sie voll funktionsfähig? Das Vierte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 931), durch welches die Heimkehrerstiftung errichtet wurde, ist am 1. August 1969 in Kraft getreten. Seit diesem Tage bestehen die Stiftung und auch der Vorstand der Siftung, der identisch ist mit dem Vorstand der Lastenausgleichsbank. Das andere Organ der Stiftung, der Stiftungsrat, hat sich am 5. Mai 1970 konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Er hat am 27. Mai 1970 die Satzung der Stiftung und die Richlinien für die Gewährung von Darlehen und Unterstützungen verabschiedet und am 1. Juni 1970 die Erteilung der Genehmigung nach § 48 Abs. 4 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes beantragt. Zur Genehmigung ist das Einvernehmen mil dem Bundesminister der Finanzen erforderlich. Das Genehmigungsverfahren ist eingeleitet; es wird voraussichtlich auch in absehbarer Zeit abgeschlossen werden können. Nach Verabschiedung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1970 werden der Stiftung 3 Millionen DM für die Aufnahme ihrer eigentlichen Tätigkeit zugeführt werden können; der Restbetrag von 57 Millionen DM soll im Haushaltsplan 1971 bereitgestellt werden. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (Drucksache VI/940 Fragen B 3 und 4) : Welche Gründe veranlaßten die Bundesregierung, die Stellenzulage auf Grund des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes den technischen Beamten der Besoldungsgruppen A 9, A 10 und A 11 zu gewähren, nicht aber auch den Aufstiegsbeamten des gehobenen technischen Dienstes bei der Deutschen Bundeshahn? Hält es die Bundesregierung nicht für vertretbar, insbesondere wegen des gleichrangigen dienstlichen Einsatzes von Regelbewerbern und Aufstiegsbeamten, auch den Aufstiegsbeamten des gehobenen technischen Dienstes bei der Deutschen Bundesbahn die Stellenzulage zu gewähren? Die Voraussetzungen zur Gewährung einer Stellenzulage an Beamte in Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes und an Offiziere der Bundeswehr in entsprechenden Stellungen sind im Bundesbesoldungsgesetz festgelegt; sie gelten unverändert seit 1957. Jedoch wurde die Zulage, die zunächst auf technische Beamte in der Besoldungsgruppe A 9 beschränkt war, im Zuge der Besoldungsneuregelung ab 1. Juli 1967 auf die Besoldungsgruppe A 10 und ab 1. April 1969 auf die Gruppe A 11 erstreckt. Danach ist erforderlich, daß neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und während des Besuchs der Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden (siehe Fußnoten zu den Besoldungsgruppen A 9, A 10 und A 11 der Besoldungsordnung A — Anlage I des BBesG i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. Dezember 1969). Der derzeitigen Regelung liegt zugrunde, daß die Ingenieurausbildung, der sich ein Beamter vor Beginn seiner Laufbahnausbildung auf seine Kosten unterzogen hat, die Zulagenregelung rechtfertigt. Eine Einbeziehung der Aufstiegsbeamten würde eine grundlegende Strukturänderung bedeuten; sie müßte eine Prüfung einschließen, ob und welche Änderungen im sonstigen Besoldungsgefüge vorzunehmen wären. Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat den Bundesminister des Innern am 29. April 1970 ersucht, möglichst bis zum 1. Oktober dieses Jahres eine Gesamtkonzeption zur Richterbesoldung und den sich daraus ergebenden Folgerungen für das gesamte Besoldungsrecht vorzulegen. Dabei spielt auch das Zulagenproblem eine bedeutsame Rolle. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3429 Daher wird auch die von Ihnen angeschnittene Frage in die Prüfung einzubeziehen sein. Die Vorarbeiten für das Gesamtkonzept sind voll im Gange; jedoch werden Sie verstehen, daß ich zur Zeit zu Einzelproblemen noch nicht Stellung nehmen kann. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eckerland (Drucksache V1/940 Fragen B 5 und 6) : ist die Bundesregierung bereit, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz insoweit abzuändern, daß Ausländer, die schon in der zweiten oder dritten Generation ununterbrochen in Deutschland leben, nach einem erleichterten Verfahren eingebürgert werden können? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, bei der hier angesprochenen Personengruppe, die schon längst in die Gesellschaft integriert ist, ein einmaliges Fehlverhalten, das normalerweise zur Ablehnung einer Einbürgerung führt, auch im Sinn einer Resozialisierung des Betroffenen nicht als einbürgerungshindernd zu bewerten? Ausländer, die bereits in der zweiten oder dritten Generation in Deutschland leben, werden regelmäßig bereits nach den geltenden Bestimmungen des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes die Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen. Das wird insbesondere für die zu fordende Mindestaufenthaltsdauer gelten. Das landesrechtlich geregelte Einbürgerungsverfahren ist so beweglich gestaltet, daß die besonderen Belange des angesprochenen Personenkreises auch im Verwaltungsablauf angemessen berücksichtigt werden können. Eine gesetzliche Sonderregelung wird deshalb nicht notwendig sein. Ich bin aber gerne bereit, bei der nächsten Besprechung mit den Ländern Ihre Anregung aufzugreifen und zur Diskussion zu stellen. Ein einmaliges Fehlverhalten ist schon nach der bisherigen Einbürgerungspraxis im allgemeinen kein Hindernis für eine Einbürgerung. Nur erhebliche Vergehen, die auf schwerwiegende Charakterfehler schließen lassen, dürften im Einzelfall einer Einbürgerung entgegenstehen. Insoweit wird eine Prüfung der besonderen Umstände des jeweiligen Falles gerade im Interesse des Betroffenen am ehesten eine verständige Beurteilung des Einbürgerungsbegehrens ermöglichen. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 17. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/940 Fragen B 7 und 8): Ist es richtig, daß im Ersatzteildepot Germersheim, ohne daß bestimmte Tätigkeiten in Wegfall oder durch Vereinfachung der Arbeitsabläufe Einsparungen vorgenommen werden konnten, eine größere Anzahl von Angestellten- und Arbeiterdienstposten ersatzlos gestrichen worden sind und weitere herabdotiert worden? Welche Moglichkeiten sieht die Bundesregierung, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um Härten zu vermeiden, da durch den neuen Organisations- und Stellenplan überwiegend altere Angestellte und Arbeiter betroffen sind, die dieser Dienststelle bereits seit mehr als zehn Jahren angehören? Aufgrund des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 8. Februar 1968 (Protokoll Nr. 104, S. 48) hat vom 13. bis 15. Oktober 1969 eine Kommission des BMVg die STAN für die Ersatzteildepots erneut örtlich überprüft. Dieser Überprüfung, die im Ersatzteildepot Pfeddersheim stattfand, lag der ab 1970 gültige STAN-Auftrag zugrunde. An dieser Überprüfung hat neben Vertretern des vorgesetzten Kommandos der Depotorganisation (Heer) und des Stabes der Depotgruppe Süd auch der Kommandant des Ersatzteildepots Germersheim teilgenommen. Während der Überprüfung hat er die Besonderheiten seines Depots von Fall zu Fall vorgetragen. Sie wurden in einer unterschiedlichen Personalzuteilung des Ersatzteildepots Germersheim gegenüber dem Ersatzteildepot Pfeddersheim berücksichtigt. Vor Neufassung des Stellenplans für Ersatzteildepot Germersheim hat das Kommando Depotorganisation Heer in Germersheim eine örtliche Überprüfung vorgenommen. Daraufhin wurde der Stellenplan von bis dahin 289 Dienstposten auf 264 ab 1. Mai 1970 auf 257 ab 1. Januar 1971 auf 256 ab 1. Januar 1972 festgesetzt. Am 7. Januar 1970 verfügte das Ersatzteildepot Germersheim über 260 Beschäftigte. Zur Unterbringung der überzählig gewordenen Arbeitnehmer standen im Standort Germersheim zu dieser Zeit beim Depotgruppenstab Süd und beim Sanitätsdepot Germersheim zusammen 27 unbesetzte Dienstposten zur Verfügung. Herabdotierungen wurden bei der Überprüfung durch das BMVg keine vorgenommen, wohl aber vier Hebungen. Härtefälle können daher im Ersatzteildepot Germersheim nicht entstanden sein. Sie werden im Bereich des BMVg bei organisatorischen Änderungen durch entsprechende personalwirtschaftliche Maßnahmen auch weitgehend ausgeschlossen. Damit ist der personalbearbeitenden Standortverwaltung die Möglichkeit zu langfristigen Umsetzungen im Standort gegeben. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/940 Fragen B 9 und 10) : 3430 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Hält die Bundesregierung es unter raumordnerischen Gesichtspunkten für richtig, daß eine im regionalen Raumordnungsprogramm für den Ballungsraum Main-Spitze als Erholungsgebiet ausgewiesene Fläche westlich der Gemeinden Astheim und Trebur (Kreis Groß Gerau) für den Bau einer Erdölraffinerie und einer Kunststoffabrik zur Verfügung gestellt werden soll? Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung nicht ratsam, wenn die beiden Vorhaben vor einer endgültigen Entscheidung mit allen Beteiligten und Betroffenen, gegebenenfalls unter Heranziehung wissenschaftlicher Gutachten, erörtert würden? Bei den geplanten Bauvorhaben handelt es sich um Maßnahmen von regionaler Bedeutung. Für die Regionalplanung sind nach dem Bundesraumordnungsgesetz und den Landesplanungsgesetzen die Länder zuständig. Eine Rückfrage bei der Obersten Landesplanungsbehörde des Landes Hessen hat ergeben, daß bisher wegen des Standortes nur unverbindliche Vorgespräche geführt worden sind. Bei dem von Ihnen angeführten regionalen Raumordnungsprogramm dürfte es sich um den Entwurf eines Raumordnungsplanes für den Kreis Groß Gerau handeln, der bisher nicht rechtsverbindlich ist. Sollte vom Bauherrn ein Genehmigungsantrag für die Errichtung der Vorhaben auf dem in Rede stehenden Gelände westlich der Gemeinden Astheim und Trebur gestellt werden, so wäre, bevor eine Entscheidung durch die Hessische Landesregierung getroffen wird, nach § 7 d des Hessischen Landesplanungsgesetzes in der Fassung des Hessischen Feststellungsgesetzes vom 18. März 1970 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 26. März 1970, Teil I, Seite 265) ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, bei dem alle Beteiligten und Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre Bedenken vorzubringen und ggf. auch Einspruch gegen das Vorhaben einzulegen. In einem solchen Raumordnungsverfahren können, wenn dies zur Klärung von Zweifelsfragen beiträgt, auch wissenschaftliche Gutachten eingeholt werden. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (Drucksache VI/940 Fragen B 11 und 12) : Hält die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Arzt griechischer Staatsangehörigkeit seinen Wehrdienst unter dem Obristenregime Griechenlands nicht geleistet hat und auch nicht ableisten will, für einen hinreichenden Grund, ihm die deutsche Staatsangehörigkeit zu verweigern, obschon er seit 12 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt und arbeitet, seit 9 Jahren mit einer Deutschen eine Ehe führt, der vier Kinder entstammen, und er sich voll in die deutschen Lebensverhältnisse integriert hat? Hält es die Bundesregierung für angemessen und vertretbar, daß die vier Kinder dieses Griechen und der Deutschen ebenfalls nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können, und sieht die Bundesregierung hierin nicht eine Diskriminierung der deutschen Ehefrau? Sie haben den Fall, auf den Ihre Fragen abzielen, nicht im einzelnen bezeichnet. Es scheint sich um den Einbürgerungsantrag eines Bewerbers zu handeln, der seine militärischen Verpflichtungen gegenüber Griechenland die Voraussetzung für seine Entlassung aus der griechischen Staatsangehörigkeit bereits zu einem Zeitpunkt nicht erfüllt hat, als die Verhältnisse in Griechenland keinen Anlaß für eine politische Motivierung boten. Ist dies so, dann hat der Bewerber die Nichterreichbarkeit des Verlustes seiner bisherigen Staatsangehörigkeit — die das einzige Hindernis für seine Einbürgerung bildet — selbst zu vertreten. Die Vermeidung von Doppel- oder Mehrstaatigkeit ist ein international anerkannter Grundsatz, der in der Einbürgerungspraxis der Staaten durchweg beachtet wird. Er soll verhindern, daß die Loyalität eines Bürgers zu seinem Staat durch die Angehörigkeit zu einem anderen Staat beeinträchtigt wird und daß international-privatrechtlich eine für den Bürger riskante Rechtsunsicherheit entsteht. Auf internationaler Ebene ist dieses Prinzip im Rahmen des Übereinkommens über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 (BGBl. II 1969 S. 1954) geltendes Recht. Innerstaatlich ist der Grundsatz im Anwendungsbereich des am 1. Januar 1970 in Kraft getretenen § 9 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz zwingende Voraussetzung einer Einbürgerung, bei Ermessenseinbürgerungen auf Grund § 8 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz eine regelmäßig zu beachtende Richtlinie. Will die Bundesrepublik dieses Prinzip nicht aufgeben, wird bei Einbürgerungen grundsätzlich der Nachweis des Verlustes der bisherigen Staatsangehörigkeit gefordert werden müssen. Der Grundsatz schließt nicht aus, daß in besonders gelagerten Einzelfällen eine Doppelstaatigkeit hingenommen werden kann, wenn die Forderung auf Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit für den Antragsteller eine von ihm nicht zu vertretende besondere Härte bedeuten würde. Bei Entscheidungen in Einbürgerungsangelegenheiten soll grundsätzlich ,auf eine einheitliche Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie hingewirkt werden. Die Bundesregierung hält es für angemessen und vertretbar, daß in besonderen Fällen den in Deutschland geborenen Kindern einer Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wird. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (Drucksache VI/940 Fragen B 13 und 14) : Hält die Bundesregierung die Bestimmungen des deutschiranischen Niederlassungsabkommens vom 17. Februar 1929 (Reichsgesetzbl. 1930 II S. 1006 ff,, Bundesgesetzbl. 1955 II S. 829 ff.) mit dem Geist des Grundgesetzes für vereinbar, wonach in Deutschland geborene Kinder eines persischen Vaters und einer deutschen Mutter, die ihre Staatsangehörigkeit behalten hat, die persische Staatsangehörigkeit haben und ihre Einbürgerung als deutsche Staatsangehörige nur mit Zustimmung der iranischen Regierung erreichen können, die ihrerseits ihre Zustimmung davon abhängig macht, daß nicht nur das Kind, sondern gleichzeitig auch sein persischer Vater auf die persische Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3431 Staatsangehörigkeit verzichten (Artikel 988 des Iranischen Zivilgesetzbuches)? Ist die Bundesregierung bereit, Verhandlungen mit dem Iran aufzunehmen, um eine Änderung der Vertragsbestimmungen zu erreichen? Nach geltendem Recht erwirbt ein Kind aus der Ehe einer Deutschen mit einem Iraner die Staatsangehörigkeit des Vaters. Diese Regelung beruht auf einem international weithin beachteten Ordnungsprinzip zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit: beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt wird an die Staatsangehörigkeit nur eines Elternteils — und zwar des Vaters — angeknüpft. Diesem Ordnungsprinzip trägt auch § 4 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes Rechnung; danach erwirbt das eheliche Kind einer Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn es sonst staatenlos würde. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hat dieses Ordnungsprinzip verfassungsrechtlich anerkannt. Ich darf Sie auch darauf aufmerksam machen, daß die Neufassung des erwähnten § 4 RuStAG erst im Jahre 1963 von Bundestag und Bundesrat gebilligt wurde. Die von Ihnen erwähnte Bestimmung im Schlußprotokoll des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens vom 17. Februar 1929 besagt, daß die Regierungen der beiden Staaten sich verpflichten, keinen Angehörigen des anderen Staates ohne vorherige Zustimmung seiner Regierung einzubürgern. Diese Vertragsbestimmung ist nicht unvereinbar mit dem Grundgesetz. Indessen verkennt die Bundesregierung nicht, daß sich Härtefälle ergeben können, wenn wegen der Vorschriften des iranischen Rechts Anträge auf Einbürgerung von Kindern aus Ehen einer Deutschen mit einem Iraner auf Schwierigkeiten stoßen. Die Bundesregierung hat sich bisher schon wiederholt bemüht, um im Benehmen mit der iranischen Regierung auf eine befriedigende Lösung anstehender Fälle hinzuwirken. Sie wird diese Bemühungen fortsetzen und in Aussicht nehmen, den Problemkreis auch generell nochmals zur Sprache zu bringen. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 16. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kliesing (Honnef) (Drucksache VI/940 Frage B 15) : Unter welchen Voraussetzungen können die Gemeinden im Raum Bonn, soweit ihnen durch Anwesenheit der Bundesregierung in der Bundeshauptstadt zusätzliche Kosten erwachsen, an den im Einzelplan 60 unter Titel 62 351, 65 351, 85 351, 88 351 bereitgestellten Haushaltsmitteln partizipieren? Die Förderung kommunaler Vorhaben im Raum Bonn beruht auf Artikel 106 Abs. 8 des Grundgesetzes. Danach hat der Bund Gemeinden oder Gemeindeverbände einen finanziellen Ausgleich zu gewähren, sofern er besondere Einrichtungen veranlaßt, die diesen Gemeinden oder Gemeindeverbänden unmittelbar Mehrausgaben verursachen, und den Gemeinden nicht zugemutet werden kann, die Sonderbelastungen zu tragen. Bei der Gewährung von Finanzhilfen ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die zu fördernde Maßnahme durch den Bund verursacht wurde. Der Stadt Bonn werden über die Förderung einzelner Projekte hinaus Finanzhilfen im Hinblick auf die durch die Unterbringung der Bundesregierung in Bonn verursachten Aufwendungen (Repräsentation, Kulturpflege u. a.) gewährt. Nach dem geltenden Verfassungsrecht kann der Bund nur von ihm unmittelbar verursachte Mehrausgaben der Gemeinden ausgleichen. Eine der finanziellen Förderung der Stadt Bonn entsprechende Unterstützung der Randgemeinden kann nicht in Betracht kommen. Dagegen ist die Förderung einzelner Vorhaben in den an die Bundeshauptstadt angrenzenden Gemeinden unter den Voraussetzungen des Artikels 106 Abs. 8 GG grundsätzlich möglich. In den Randgemeinden um Bonn sind Projekte, insbesondere Schulen und Entwässerungsanlagen, seit 1959 gefördert worden. Auch künftig werden die Randgemeinden Bonns die Finanzhilfen erhalten, auf die sie nach Artikel 106 Abs. 8 GG Anspruch haben. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 17. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sprung (Drucksache VI/940 Frage B 16) : Ist die Bundesregierung bereit, mir den Textteil der Ziffer des Strukturberichts vom 8. Mai 1970 wörtlich zu zitieren, auf den sie in ihrer Antwort — Drucksache VI/813 — auf Teil 1 der Kleinen Anfrage betr. regionale Aktionsprogramme — Drucksache VI/748 — verwiesen hat? In der Antwort auf die Frage i der Kleinen Anfrage betr. Regionale Aktionsprogramme (BT-Drucksache VI/813) hat die Bundesregierung auf die Teilziffer 20 des Strukturberichts verwiesen. Dort heißt es: „Innerhalb dieser Räume (die Räume der Regionalen Aktionsprogramme) wird die Förderung auf ausgewählte Schwerpunkte konzentriert. Die Errichtung neuer gewerblicher Produktionsbetriebe wird grundsätzlich (Unterstreichung eingefügt, um Bezug zur genannten Frage zu verdeutlichen) nur in Schwerpunkten, Vorhaben der Betriebserweiterung, der Umstellung, der grundlegenden Rationalisierung und der Entwicklung des Fremdenverkehrs werden auch außerhalb der Schwerpunkte gefördert. Auch die Infrastrukturmaßnahmen werden auf Schwerpunkte abgestellt". 3432 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Anlage 51 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 15. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/940 Fragen B 17 und 18) : ist der Bundesregierung bekannt, daß der dem Fürsten Bismarck gehörende, im Wahlkreis Stormarn—Lauenburg gelegene Sachsenwald neuerdings teilweise für die Allgemeinheit gesperrt ist? Gedenkt die Bundesregierung, ein Bundesforstgesetz vorzulegen, das sämtlichen Privatwaldbesitzern auferlegt, die ihnen gehörenden Wälder allen Erholungsuchenden stets zugänglich zu machen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bereits seit der Vorkriegszeit ein Waldgebiet in der Größe von 1/3 des Waldbesitzes des Fürsten Bismarck im Sachsenwald als Wildbann (Wildschutzgebiet) für die Bevölkerung gesperrt war. Inzwischen ist mehr als die Hälfte der gesperrten Fläche wieder für Waldbesucher freigegeben worden. Zur Zeit ist außer einem ca. 400 ha großen Saupark etwa 1/10 der Waldfläche des genannten Waldbesitzers wegen der starken Beunruhigung des Rotwildes durch Besucher aus dem nahgelegenen Großraum Hamburg und zum Schutze der übrigen Waldbestände gegen Schädigungen durch das Rotwild mit Zäunen eingefriedet und nicht für die Allgemeinheit zugänglich. Die Bundesregierung beabsichtigt, den in der 5. Legislaturperiode nicht mehr verabschiedeten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Erhaltung und zur Förderung des Waldes (BT-Drucksache V/4233) in neuer Fassung sobald wie möglich vorzulegen. Es ist vorgesehen, jedermann grundsätzlich zu gestatten, Wald aller Besitzarten zur Erholung zu betreten. Unumgängliche Zutrittsbeschränkungen, z. B. für Forstpflanzgärten, Schonungen usw., sollen im einzelnen durch Rechtsvorschriften der Länder geregelt werden. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krampe (Drucksache VI/940 Frage B 19) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf über einen Bildungsurlaub vorzulegen, und bejahendenfalls bis wann? Wie sich bereits aus meiner Antwort auf Fragen von Herrn Kollegen Walkhoff in der Fragestunde am 19. März 1970 ergibt (Stenographischer Bericht Seite 2062 B), hat die Bundesregierung die Absicht, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine bezahlte Freistellung der Arbeitnehmer für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen vorsieht. Die Vorarbeiten für ein solches Gesetz sind im meinem Hause eingeleitet worden. Der Gesetzentwurf soll dem Parlament nach Abstimmung mit den sozialen Gruppen und Institutionen so rechtzeitig vorgelegt werden, daß eine Verabschiedung in dieser Legislaturperiode möglich ist. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/940 Fragen B 20 und 21) : Trifft es zu, daß nach einer Erklärung des Bundesarbeitsministers beabsichtigt ist, die Kriegsdienstverweigerer ihren Dienst nicht nur in Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten ableisten zu lassen, sondern sie auch im Bereich der Jugenderziehung, Jugendfürsorge und Jugendbetreuung einzusetzen? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, jenem eine extremistische Meinung vertretenden kleinen Teil der unter die Wehrdienstpflicht Fallenden die Möglichkeit zu geben, sich bei Jugendlichen ein besonders geeignetes Feld für die Agitation ihrer Ansichten einzurichten? Die Bundesregierung prüft gegenwärtig in Zusammenarbeit mit den Ländern, ob anerkannte Kriegsdienstverweigerer im Bereich der Jugendfürsorge und Jugendhilfe eingesetzt werden sollen. Eine Entscheidung dieser Frage ist noch nicht getroffen. Die Erwägungen der Bundesregierung gehen auf Anregungen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege zurück, die wegen des erheblichen Personalmangels im sozialpädagogischen Bereich schon vor längerer Zeit angeregt haben, Ersatzdienstleistende unter gewissen Voraussetzungen auch in Einrichtungen der Jugenderziehung, der Jugendfürsorge und der Jugendbetreuung zu beschäftigen. Die Bundesregierung glaubt, daß eine solche Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, wenn z. B. die Einrichtungen die Dienstleistenden selbst auswählen können und die Dienstleistenden auf ihre Aufgabe in Einführungskursen vorbereitet werden. Als weitere Voraussetzung wird angesehen, daß die Dienstleistenden nur als Hilfskräfte unter der Anleitung erfahrener Praktiker in den Einrichtungen tätig werden und eine Versetzung gewährleistet ist, wenn sich Dienstleistende für diese Tätigkeit als ungeeignet erweisen. Bereits die frühere Bundesregierung hat sich bemüht, die Zustimmung der Länder für eine Beschäftigung unter den genannten Voraussetzungen zu erlangen. Die Frage wurde zuletzt im November 1969 in einer Besprechung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden erörtert. Dabei erklärten die Länder Hamburg und Baden-Württemberg ihre Bereitschaft, Ersatzdienstleistende unter bestimmten Bedingungen in den genannten Bereichen zu beschäftigen. Zwischenzeitlich hat sich auch das Land Bayern damit einverstanden erklärt, falls die Ersatzdienstleistenden keine Planstellen einnehmen und ihre weltanschauliche und politische Neutralität gegenüber den Jugendlichen gewährleistet ist. Deutscher Bundestag —6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3433 Die genannten Bundesländer denken lediglich an eine Beschäftigung im sozialpädagogischen, nicht jedoch im allgemeinen pädagogischen Bereich. Die Formulierung Ihrer zweiten Frage könnte den Eindruck erwecken, als seien alle Kriegsdienstverweigerer Vertreter extremistischer Auffassungen. Einer solchen pauschalen Beurteilung hat die Bundesregierung schon bei anderer Gelegenheit widersprochen. Sie ist der Meinung, daß die genannten persönlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung im sozialpädagogischen Bereich die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommenden Besorgnisse unbegründet erscheinen lassen. Sie wird im Falle einer Zustimmung der Länder zu einer Beschäftigung von Ersatzdienstpflichtigen in diesem Bereich dafür Sorge tragen, daß die bestehenden Vorschriften über die politische Betätigung der Dienstleistenden im Dienst beachtet werden. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (Drucksache M/940 Fragen B 22 und 23) : Kinn die Bundesregierung die Behauptungen aus dein Dienst der katholischen ausgeschiedener Geistlicher bestätigen, wonach die Ordinariate dei gesetzlich vorgeschriebenen Nachversicherung entweder nicht oder der Höhe nach unzureichend nachkommen (Spiegel Nr. 23)? Was gedenkt die Bundesregierung zu Indernehmen, wenn sich diese Behauptungen bestätigen würden? Unser Haus hat wegen der Frage, ob die Ordinariate der katholischen Bistümer ihrer Pflicht zur Nachversicherung von aus ihrem Dienst ausgeschiedenen Geistlichen nicht oder der Höhe nach unzureichend nachkommen, bei der zuständigen Stelle nachgefragt. Von der mit der Nachversicherung befaßten Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wurde erklärt, daß ihr Beschwerden über die Art der Durchführung dieser Nachversicherung nicht bekannt sind. In jedem Fall der Nachversicherung erhält im übrigen der Nachversicherte einen rechtsmittelfähigen Nachversicherungsbescheid, so daß er immer in der Lage ist zu prüfen, ob die Nachversicherung überhaupt und in der richtigen Höhe durchgeführt ist; das gilt auch für die mögliche Frage, ob bei der Nachversicherung die Gewährung von Verpflegung und Wohnung richtig berücksichtigt worden ist. Schwierigkeiten ergeben sich in einigen Fällen bei ausgeschiedenen Ordensbrüdern, da diese nur dann versicherungspflichtig und damit nachversicherungsfähig sind, wenn sie mit Krankenpflege, Unterricht oder anderen gemeinnützigen Tätigkeiten beschäftigt waren. Darüber, ob diese Voraussetzungen vorliegen, besteht in manchen Fällen Streit, mit dem gegebenenfalls die Sozialgerichte befaßt werden. Unser Haus wird die Probleme, die sich dabei ergeben haben, überprüfen, insbesondere die Frage, ob die geltenden gesetzlichen Regeln über den Umfang der Nachversicherung voll befriedigen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/940 Frage B 24) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Unfallverletzter für orthopädisches Schuhwerk derzeit einen Kostenanteil von 55 DM bis 65 DM aufzubringen hat, während nach dem Bundesversorgungsgesetz im gleichen Fall nur 25 DM zu bezahlen sind, und gedenkt die Bundesregierung, dieses Mißverhältnis durch eine Änderung der Verordnung vom 14. November 1928 zu beseitigen? Die von Ihnen genannten Zahlen über die Selbstbeteiligung eines Unfallverletzten an den Kosten für ein Paar orthopädische Maßschuhe ergeben sich aus der noch immer geltenden Verordnung über Krankenbehandlung und Berufsfürsorge vom 14. November 1928. Die Bundesregierung ist seit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Jahre 1963 ermächtigt, diese Verordnung durch neue Vorschriften zu ersetzen (§ 564 RVO). Der frühere Bundesarbeitsminister hatte diese Ermächtigung nicht genutzt. Die neue Bundesregierung ist demgegenüber der Auffassung, daß die Rechtsverordnung nach § 564 RVO möglichst bald erlassen werden soll, und hat deshalb die Vorarbeiten dafür bereits eingeleitet. Dabei soll auch die Frage der angemessenen Kostenbeteiligung des Verletzten neu geprüft werden. Im übrigen hat das Bundesarbeitsministerium zwischenzeitlich das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren Versicherungsträger darauf hingewiesen, daß auch die Verordnung von 1928 die Möglichkeit bietet, unangemessene Belastungen der Verletzten zu vermeiden. Nach § 13 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung kann „bedürftigen" Verletzten die Zahlung ganz oder teilweise erlassen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat angeregt, allgemein diese Vorschrift so auszulegen, daß unzumutbare Belastungen für die Verletzten vermieden werden. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Wolf (Drucksache VI/940 Frage B 26) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die deutsche Wirtschaft in den nächsten Jahren weiterhin auf die Mitarbeit ausländischer Arbeiter in der Bundesrepublik Deutschland angewiesen sein wird? Die Bundesregierung geht davon aus, daß auch in den nächsten Jahren die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer für die deutsche Wirtschaft bedeutsam sein wird. 3434 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/940 Fragen B 27 und 28) : Weshalb war es bisher noch nicht möglich, das vor etwa drei Jahren errichtete Korps-Depot 353 Westerburg an die Energieversorgung anzuschließen und damit die Gebrauchs- und Ölwasserversorgung des Depots sicherzustellen? Wann ist damit zu rechnen, daß der Anschluß ausgeführt wird? Die Wasserversorgung des Korpsdepots Westerburg ist aus dem Netz der Gemeinde Westerburg über ein bundeseigenes Zwischenpumpwerk und eine bundeseigene Zuleitung vorgesehen. Die Stadt Westerburg hat sich bisher geweigert, den für das Pumpwerk benötigten Stromanschluß in der neben dem Pumpwerk liegenden städtischen Wasseraufbereitungsanlage herstellen zu lassen. Sie wird dazu erst bereit sein, wenn Einvernehmen zwischen der Stadt und der Bundeswehr über die Gestaltung des Wasserlieferungsvertrages für die Truppenunterkunft Westerburg erzielt sein wird. Die Verhandlungen über diesen Vertrag waren langwierig, weil auf Wunsch der Stadt eine neuartige Kostenberechnungsweise für den Wasserpreis angewandt werden soll. Inzwischen besteht grundsätzlich Übereinstimmung zur Vertragsgestaltung. Die preisrechtliche Prüfung des Vertrags durch die Bezirksregierung Koblenz ist abgeschlossen. Mit dem Abschluß des Vertrages kann in nächster Zeit gerechnet werden. Die Voraussetzung für den Anschluß des Pumpwerkes an die Stromversorgung wird also kurzfristig geschaffen sein. Bis dahin ist die Wasserversorgung des Depots wie bisher durch Tankwagen- und Wasserkanisterversorgung sichergestellt. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 16. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/940 Frage B 29) : Gedenkt die Bundesregierung, die erst am 1. Oktober 1971 die Vorlage eines Ergänzungsgesetzes über die Ausbildungsförderung plant, die sich auf die Förderung der Studierenden aller Hochschulen erstrecken soll, das Prinzip der Familienunabhängigkeit der Stipendien einzuführen, wie es Rektorenkonferenz, Bundesassistentenkonferenz und die Studentenverbände fordern? Die Bundesregierung plant, den Entwurf eines Zweiten Ausbildungsförderungsgesetzes, durch das die Studierenden an Hochschulen, Akademien, Ingenieur- und Höhere Fachschulen in die bundesgesetzliche Regelung der individuellen Förderung der Ausbildung einbezogen werden, so rechtzeitig vorzulegen, daß dieses Gesetz am 1. Oktober 1971 in Kraft treten kann. Sie plant keineswegs, den Entwurf eines Ergänzungsgesetzes zu dem Ausbildungsförderungsgesetz erst am 1. Oktober 1971 vorzulegen. Die Bundesregierung hält derzeit eine zumutbare Eigenbeteiligung der Studierenden und ihrer Angehörigen an einer kostendeckenden Förderung wegen der aus öffentlichen Mitteln nicht voll tragbaren hohen Aufwendungen sowie wegen der Stärkung der Selbstverantwortung bei grundsätzlich freier Wahl des Studiums und der Hochschule für unerläßlich. Die ersten Schritte zu einer stärkeren familienunabhängigen Förderung sollen in einer Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze erkennbar werden. Die Bundesregierung prüft, wann eine weitergehende familienunabhängige kostendekkende Förderung stufenweise durch teilweise Darlehen verwirklicht werden kann. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (Drucksache VI/940 Frage B 30) : Ist die Bundesregierung bereit, den im Entwurf des Bundeshaushalts 1970/71 für den Ausbau der Bundesstraße 303 zwischen Marktredwitz und Schirnding (Oberfranken) vorgesehenen, aber gesperrten Betrag in Anbetracht der Bedeutung dieses Projekts für das dortige Zonenrandgebiet in voller Höhe freizugeben? Von den ursprünglich gesperrten Mitteln für Investitionen an Bundesstraßen in Höhe von 540 Millionen DM wurden inzwischen 200 Millionen DM freigegeben. Diese Mittel sollen dem Zonenrandgebiet und den Bundesausbaugebieten zugute kommen. Für den Ausbau der B 303 zwischen Marktredwitz und Schirndingen steht daher der im Haushalt 1970 für diese Maßnahme vorgesehene Betrag ganz zur Verfügung. Das Projekt kann ohne finanzielle Beschränkung zügig fortgeführt werden. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (Drucksache VI/940 Frage B 31) : Ist die Bundesregierung in Würdigung des Umstandes, daß die Entwicklung der Stadt Burgdorf stark gehemmt wird und auch schon der heutige Berufsverkehr unerträglich behindert ist, bereit, sich für eine Beschleunigung der Bearbeitung der bei der Hauptverwaltung in Frankfurt liegenden Unterlagen zur Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge in der Kreisstadt Burgdorf einzusetzen? Ihre Frage kann ich mit Ja beantworten. Der Bundesregierung sind die verbesserungsbedürftigen Verkehrsverhältnisse in Burgdorf bekannt; sie hält die Beseitigung der verkehrsreichen Bahnübergänge im Zuge der B 188/B 443 mit der Bundesbahnstrecke Lehrte—Harburg für vordringlich. Dementsprechend ist die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn schon vor einigen Wochen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3435 gebeten worden, im Rahmen des Möglichen die ihr in technischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht obliegende Prüfung der Entwurfsunterlagen für das o. g. Bauvorhaben bevorzugt vorzunehmen. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ist dieser Bitte nachgekommen; mit dem Abschluß der Prüfung wird in Kürze zu rechnen sein. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (Drucksache VI/940 Frage B 32) : Ist sichergestellt, daß die Autobahnteilstrecke Plattling—Passau entsprechend den Ausbauzielen, die das Bundesverkehrsministerium im Juni 1969 veröffentlichte, bis 1975 vierspurig fertiggestellt wird? Bei der Bekanntgabe des Bauzieles für die Bundesautobahn-Teilstrecke Deggendorf—Passau, in der es hieß: „Fertigstellung voraussichtlich gegen Ende des 1. Fünfjahresplanes (1975)", war im Juni 1969 davon auszugehen, daß die veranschlagten Gesamtkosten dieser Teilstrecke 270 Millionen DM betragen. Inzwischen haben sich die veranschlagten Gesamtkosten beträchtlich erhöht. Es wird daher z. Z. noch geprüft, ob sich der im Jahre 1969 genannte Fertigstellungstermin für die vorgenannte Teilstrecke im Rahmen der im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) voraussichtlich verfügbaren Mittel wird halten lassen. Es ist beabsichtigt, die Strecke Regensburg—Passau bei ihrem Bau 4-spurig zu erstellen. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Borm (Drucksache VI/940 Frage B 33) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß bei Beschädigungen der vorderen Windschutzscheibe in Kraftfahrzeugen, etwa durch Steinschlag oder dergl., die Sicht nicht durch die Art des verwendeten Glases plötzlich verhindert wird? Der Bruch einer Windschutzscheibe während der Fahrt führt zwangsläufig zu Sichtbehinderungen, die sich nicht vollkommen ausschließen lassen. Die bestehenden Prüfvorschriften für Windschutzscheiben stellen sicher, daß die technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine bestmögliche Sicht nach Bruch zu gewährleisten. Die unterschiedlichen Sichtverhältnisse, die sich nach Bruch bei den heute bekannten beiden Glasarten dennoch ergeben, rechtfertigen ein Verbot der in diesem Punkt weniger guten Glasart schon darum nicht, weil gerade von dieser Glasart ausgehend bisher kein tödlicher Unfall bekannt wurde. Eine Glasart, die frei von jeglichen Nachteilen als ideales Sicherheitsglas angesprochen werden kann, ist gegenwärtig nicht bekannt, und es bleibt nur zu wünschen, daß die technische Entwicklung auf diesem Gebiet zu einer voll befriedigenden Lösung führt. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mattick (Drucksache VI/940 Fragen B 34 und 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf dein neuen Flugplatzgelände in Köln-Wahn Selbstfahrer, die ihren Wagen auf dem Parkplatz abstellen wollen, pro Tag 6 DM bezahlen müssen, wobei nach Ablauf von 72 Stunden die Stunden sogar noch einzeln berechnet werden? Hält die Bundesregierung diesen Preis für berechtigt und vertretbar? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß für das Abstellen eines Wagens auf einem gebäudenahen Parkplatz am neuen Abfertigungsgebäude des Flughafens „Köln-Bonn" pro Tag 6 DM zu zahlen sind. Auch nach Ablauf von 72 Stunden beträgt die Parkgebühr pro Tag 6 DM. Die Bundesregierung hält diesen Preis für vertretbar. Gebäudenahe Positionen müssen durch höhere Parkgebühren für eilige Fluggäste nach Möglichkeit freigehalten werden. Diese Maßnahmen entsprechen ähnlichen Regelungen auf anderen internationalen Verkehrsflughäfen. Im übrigen steht Dauerparkern in „Köln-Bonn" ein Parkplatz für 3 DM pro Tag zur Verfügung, der allerdings vom Abfertigungsgebäude etwas weiter entfernt ist. Anlage 64 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache VI/940 Frage B 36) : Sind Verkehrsübungsplätze, die im Eigentum von Fahrschulen oder Automobilklubs stehen, als öffentlicher Weg oder Platz oder aber als privater Grund im Sinn des Straßenverkehrsgesetzes und der Kraftverkehrsversicherungsbedingungen anzusehen? Die Verkehrsübungsplätze der Fahrschulen und Automobil-Clubs gehören ihrer Zweckbestimmung nach nicht zu den öffentlichen Wegen und Plätzen im Sinne der §§ 2, 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Diese Gelände dienen ausschließlich der praktischen Verkehrserziehung und der Prüfung von Fahrerlaubnisbewerbern. Seine Benutzer verfolgen keinerlei Verkehrszwecke, wie sie beim öffentlichen Straßenverkehr regelmäßig gegeben sind. Auch findet auf solchen Übungsplätzen überhaupt kein öffentlicher Straßenverkehr statt. Die dort vorhandenen zahlreichen Verkehrszeichen entsprechen zwar der Anlage zur Straßenverkehrs-Ordnung, sie sind aber nicht von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, sondern vom jeweiligen Veranstalter des Übungs- 3436 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61, Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 plattes angebracht. Die Anbringung erfolgt nicht nach den Bedürfnissen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, sondern zu Übungszwecken. Auch erfüllt die Mißachtung dieser Verkehrszeichen nicht den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, wie dies bei der Nichtbefolgung von Verkehrszeichen, die den öffentlichen Straßenverkehr zu regeln bestimmt sind, sehr wohl der Fall wäre. Handelt es sich um Fahrten auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen, so ist streitig, ob § 2 Nr. 2 c) der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftverkehrsversicherung (AKB) auch hier gilt. Nach dieser Vorschrift kann sich der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer darauf berufen, daß er von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat (Fürerscheinklausel). Zur Bereinigung der Streitfrage wird jedoch durch eine Änderung der AKB mit Wirkung zum 1. Januar 1971 eine Klarstellung in § 2 Nr. 2 c) dahin angestrebt, daß die Berufung auf die Führerscheinklausel nur zulässig sein soll, wenn eine Fahrt auf öffentlichen Wegen oder Plätzen stattgefunden hat. Im übrigen wird, soweit hier bekannt ist, vielfach zusammen mit der Benutzungsgebühr für den Übungsplatz eine zusätzliche Tageshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Anlage 65 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI/940 Frage B 37): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, wirksam dafür zu sorgen, daß Verkehrsschilder nur so angebracht werden, daß sie nicht gefährdend in den Luftraum von Fußgängerwegen hineinragen? Die Aufstellung und Anbringung von Verkehrszeichen ist in der Anlage zur Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Diese ordnet für den Bereich von Gehwegen an, daß die Unterkante von Schildern nicht mehr als 2,20 m und außerhalb von Ortschaften nicht weniger als 0,60 m vom Boden entfernt sein soll. Im übrigen bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen anzubringen sind. In dem von mir für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführten Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Querschnittsgestaltung, der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen ist darauf hingewiesen, daß Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen außerhalb des lichten Raumes - der in den Richtlinien auch für den Gehweg angegeben wird - anzuordnen sind. In einer weiteren Veröffentlichung der Forschungsgesellschaft, den „Hinweisen für die Anbringung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" wird ausgeführt, daß bei Verkehrszeichen, die in den Raum des Fußweges hineinragen, die Unterkante des Schildes mindestens 1,90 in über der Oberkante des Fußweges liegen soll. Insofern dürften genügend Hinweise für eine vernünftige Auslegung der in der Straßenverkehrs-Ordnung angegebenen Maße bestehen. Im Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur neuen Straßenverkehrs-Ordnung wird zur Aufstellung der Verkehrszeichen bestimmt, daß die Unterkante der Schilder, soweit nicht bei einzelnen Verkehrszeichen anderes gesagt ist, in der Regel 2 m vom Boden entfernt sein sollte. Mit einer solchen Regelung dürfte Ihrer Anregung entsprochen werden. Anlage 66 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinsche (Drucksache VI/940 Fragen B 38 und 39) : Ist die Verkehrsbelastung, die sich aus dem Bau und Betrieb des im Dreieck Hamm—Beckum—Münster geplanten Interkontinental-Flughafens Westfalen ergeben wird, bereits in den Planungen für die Bundesfernstraßen berücksichtigt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Raume Lüdinghausen, Lünen, Hamm durch entsprechende Planungen bzw. Planungsveränderungen der Bundesfernstraßen 1120, 63 und 58 an den Großflughafen Westfalen anzuschließen? Der Bundesregierung ist seit kurzem die Absicht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen bekannt, im Raum Hamm—Beckum—Münster einen interkontinentalen Flughafen zu verwirklichen. Da mir konkrete Planungen für diesen Flughafen bisher noch nicht vorgelegen haben, war es noch nicht möglich, durch den Flughafen zukünftig verursachte Verkehrsbelastungen in den Planungen für die Bundesfernstraßen zu berücksichtigen. Die Möglichkeiten für einen Anschluß der Räume Lüdinghausen, Lünen und Hamm über das Netz der Bundesfernstraßen an den Großflughafen können im einzelnen erst geprüft werden, wenn die genaue Lage der Abfertigungsanlagen des Flughafens festliegt. Allgemein ist festzustellen, daß der Raum, in dem der künftige Flughafen liegen wird, durch die Bundesautobahn Hansalinie im Westen, die Bundesautobahn Oberhausen—Hannover im Südosten, die autobahnähnlich geplante Schnellstraße Münster—Gütersloh (neue B 51/B 64) im Norden und durch die vorhandenen 2spurigen Bundesstraßen 58, 63 und 475 ausreichend durch leistungsfähige Bundesfernstraßen erschlossen ist, bzw. in absehbarer Zeit erschlossen sein wird. Insoweit dürfte es keine Schwierigkeiten bereiten, die angesprochenen Räume über das Netz der Bundesfernstraßen mit dem geplanten Flughafen zu verbinden. Die Prüfung der Frage, auf welche Weise und über welche Straßen der geplante Flughafen an dieses Netz der dem weiträumigen Verkehr dienenden Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3437 Bundesfernstraßen anzuschließen ist, obliegt in erster Linie dem Lande Nordrhein-Westfalen, da die Herstellung von Zufahrten zu Flughäfen nicht Aufgabe des Bundes sein kann. Anlage 67 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (Drucksache VI/940 Fragen B 40 und 41) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Güterkraftverkehrsunternehmer z. Z. sehr große Schwierigkeiten haben, Kraftfahrer mit Führerschein Klasse II zu finden? Ist die Bundesregierung bereit, im Vorgriff auf die Regelung des Berufskraftfahrergesetzes schon jetzt die Möglichkeit zu schaffen, daß Kraftfahrer vor Erreichung des 21. Lebensjahres den Führerschein Klasse II erwerben und mit ihm als zweiter Fahrer auf den Lastzügen eingesetzt werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich der gegenwärtige Arbeitskräftemangel auch auf Berufskraftfahrer mit der Fahrerlaubnis der Klasse 2 erstreckt. Sie ist gleichwohl nicht bereit, aus diesem Grunde den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse 2 durch Herabsetzung des Mindestalters zu erleichtern. Ein solcher Schritt würde nach den bisherigen statistischen Ermittlungen eine Vergrößerung des Unfallrisikos bedeuten und deshalb allen Bemühungen um Hebung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen zuwiderlaufen. Anlage 68 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (Drucksache VI/490 Frage B 42) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Rheinübergang bei Märkt in die zweite Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplans nach 1980 aufgenommen wurde und die Brücke am Palmrain in Weil a. Rh. in die dritte Dringlichkeitsstufe nach 1985, obwohl Bundesminister Leber bei seinem Besuch im Landkreis Lörrach am 2. April 1968 bindend zugesagt hat, daß der Bau der Rheinbrücke in Weil (am Palmrain) in den Ausbauplan ab 1971 aufgenommen werde und auch für den Bau der Brücke bei Märkt ein früherer Zeitpunkt genannt wurde? Der Neubau der Querspange mit einer Rheinbrücke am Palmrain im Zuge der Bundesstraße 317 bei Weil ist dm Bedarfsplan zum Ausbauplan für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 in der 1. Dringlichkeitsstufe und der Rheinübergang im Zuge der neuen Autobahn bei Märkt in der 2. Dringlichkeitsstufe enthalten. Die Zeiträume für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen des Ausbauplanes werden in den Fünfjahresplänen festgelegt. Der 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) befindet sich zur Zeit in Bearbeitung, so daß Zeitangaben über die Einzelmaßnahmen noch nicht möglich sind. Die Planungsarbeiten für die Querspange beim Palmrain sind jedoch gegenwärtig bereits im Gange. Anlage 69 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/940 Frge B 43) : Wann werden auf dem 40 km langen Bundesautobahnabschnitt Waldorfer Kreuz—Sinsheim—Weinsberg die insbesondere angesichts des nunmehr einsetzenden dichten Ferienreiseverkehrs dringend benötigten Notrufsäulen installiert werden? Von dem Bundesautobahnkreuz Walldorf bis zur Anschlußstelle Sinsheim sind die Notrufsäulen bereits seit einiger Zeit in Betrieb und werden von der Autobahnmeisterei Walldorf abgefragt. Für den übrigen Streckenabschnitt SinsheimWeinsberg kann die Inbetriebnahme erst erfolgen, wenn: a) die Autobahnmeisterei Sinsheim, in die die Rufleitungen eingeführt werden, fertiggestellt und in Betrieb genommen werden kann. Das wird voraussichtlich bis Ende September 1970 der Fall sein. b) das weiterführende Streckenfernmeldekabel termingemäß geliefert, verlegt und montiert ist. Das wird voraussichtlich his Ende Oktober 1970 der Fall sein. Anlage 70 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (Drucksache VI/940 Frage B 44) : Stimmt es, daß (lie Deutsche Bundesbahn plant, den Stückgutverkehr des Bahnhofes Kreuzau auf der Strecke Düren—Heimbach einzustellen, obwohl Kreuzau als zentraler Ort mit eigenem Versorgungsnahbereich und relativ starker Industrieansiedlung Mittelpunkt des zusammenhängenden südlichen Rurtales ist? Die Deutsche Bundesbahn hat im Zuge der Neuordnung des Stückgutdienstes in ihrem Gesamtbereich zum 1. Juni 1970 auch die Stückgutbedienung des Bahnhofs Kreuzau im Schienenverkehr eingestellt. Vom gleichen Zeitpunkt ab werden Kreuzau und die zum Einzugsbereich dieses Bahnhofs gehörenden Ortschaften im Flächenverkehr vom Stückgutbahnhof Düren aus bedient. Kreuzau gehörte zu den Bahnhöfen mit geringem Stückgutaufkommen, bei denen die Beibehaltung des Stückgutverkehrs auf der Schiene wirtschaftlich nicht mehr gerechtfertigt war. Die Umstellung wirkt sich jedoch nicht nachteilig aus, weil nunmehr die anfallenden Stückgüter arbeitstäglich vom Flächenbediener abgeholt und zugestellt werden. Den Interessen der im Rurtal ansässigen Industrie wurde damit Rechnung getragen, daß Lendersdorf als Stückgutbahnhof für den Ortsbereich beibehalten worden ist. Dort können unter Umständen Güter selbst abgeholt und angefahren werden. 3438 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Anlage 71 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/940 Fragen B 45 und 46) : Geht das in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen Nr. 20 und 21, Drucksache VI1869, angeführte Fehlen von Haushaltsmitteln auf konjunkturpolitische Sperren zurück, und hält es in diesem Falle die Bundesregierung für sinnvoll, solche Sperren schematisch auch für wirtschaftlich schwach strukturierte Gebiete anzuwenden, zu denen der Landkreis Birkenfeld zählt und in denen von Konjunkturüberhitzung nicht gesprochen werden kann, anstatt dort die konjunkturell günstige Situation zur Förderung des wirtschaftlichen Aufschwungs durch gezielte Zuweisungen zu nutzen? Ist die Bundesregierung bereit, an der B 9 in der Durchfahrt durch die landwirtschaftliche Gemarkung der Gemeinde Ingelheim/Rhein als Sofortmaßnahmen bis zum völligen Ausbau der B 9 Vorkehrungen — z. B. die Einrichtung einer Druckampelanlage am Hauptwirtschaftsweg Badweg — zu treffen, die ein gefahrloses Kreuzen der stark befahrenen Fahrbahn ermöglichen und für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die wegen der Unterbrechung des Wirtschaftswegenetzes durch die B 9 die B 9 selbst benutzen müssen und dort den Verkehr behindern, die wenig benutzten Radfahrwege zur Benutzung freizugeben? Wenn für eine zügige Durchführung von Baumaßnahmen an den Bundesfernstraßen in einzelnen Bereichen Haushaltsmittel immer noch fehlen, so in erster Linie deshalb, weil in anderen Bereichen aus verkehrspolitischer Sicht Schwerpunkte gebildet werden mußten, deren Mittelbedarf vorrangig zu befriedigen ist. Für die wirtschaftlich schwach strukturierten Gebiete sind inzwischen von den gesperrten Straßenbaumitteln 200 Millionen DM für diese Gebiete zweckgebunden freigegeben worden. Auf die Bundesstraßen im Land Rheinland-Pfalz entfallen hiervon 20 Millionen DM. Mit diesen Mitteln soll unter anderem auch die in den Fragen Nr. 20 und 21, Drucksache VI/869, angesprochene Maßnahme (Verlegung der B 41 zwischen Weierbach und Nahbollenbach) gefördert werden. Nachdem durch die bereits installierte Ampelanlage an der Kreuzung B 9/L 420 zwischen Ingelheim und Ingelheim-Nord erhebliche Verkehrsstauungen verbunden mit Auffahrunfällen aufgetreten sind, besteht die Gefahr, daß an der 2,6 km entfernt liegenden Kreuzung des Badweges nach Anlage einer Druckampelanlage sich die gleichen Nachteile ergeben. Aus diesem Grunde wurde von der Anbringung einer Ampel an der genannten Kreuzung abgesehen, zumal das Landratsamt Bingen/Mainz als zuständige Verkehrspolizeibehörde die gleichen Bedenken geäußert hat. Die Lieferzeit für eine Ampelanlage beträgt etwa V2 Jahr, d. h. bis Frühjahr 1971. Etwa zum gleichen Zeitpunkt soll mit dem Ausbau dieses Streckenabschnitts als Bundesautobahn begonnen werden. Die Dammschüttung erfolgt zuerst auf dem Rad- und Fußweg, damit der Verkehr auf der eigentlichen Fahrbahn weiter aufrechterhalten werden kann. Es ist beabsichtigt, den Neubau eines seitlichen Wirtschaftsweges soweit vorzuziehen, daß er dem landwirtschaftlichen Verkehr während der Bauzeit zur Verfügung steht. Anlage 72 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/940 Fragen B 47 und 48) : Bis wann wird die Bundesregierung im Interesse der Wirtschaft die Bewilligungsbedingungen für Bundeszuwendungen zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs einfacher und praxisnäher gestalten? Trifft es zu, daß im 1. Fünfjahresplan des Bundes die Mittel für den Bundesstraßenbau in Bayern nicht nur um 40 % gegenüber den bisherigen Zuweisungen gekürzt werden sollen, sondern aus diesem Betrag auch noch die Mehrkosten des im Rahmen der Olympischen Spiele notwendigen Straßenbaues im Raum München getragen werden müssen? Den „Bewilligungsbedingungen für Bundeszuwendungen zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs" liegen die „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen des Bundes" und die Bestimmungen der Ziffer 13 der Bundesrichtlinien 1953 zu § 64 a der Reichshaushaltsordnung zugrunde. Diese Richtlinien sind für alle Bundesverwaltungen im Interesse einer einheitlichen Bewirtschaftung der Bundesmittel für die Zuwendungsempfänger verbindlich. Allein aus Gründen einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung müssen sie in allen Fällen Anwendung finden, in denen Zuwendungen an Stellen außerhalb des Bundes gegeben werden. Von dieser grundsätzlichen Regelung wurden für die Durchführung des Programms der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen und des Bundesrechnungshofes in einigen Punkten bereits erleichternde Abweichungen zugelassen, um die Bewilligungsbedingungen für die Antragsteller einfacher und praxisnaher zu gestalten. Aufgrund des neuen Bundeshaushaltsrechts werden die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Bundes z. Z. neu gefaßt. Mit ihrem Inkrafttreten ist voraussichtlich noch in diesem Jahre zu rechnen. Soweit sich hieraus für die Besonderen Bewilligungsbedingungen meines Hauses Erleichterungen ergeben, bin ich gerne bereit, auch die Bewilligungsbedingungen für die Bundeszuwendungen zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs im Sinne Ihrer Anregung erneut zu überprüfen. Der Anteil des Landes Bayern im Straßenbauvolumen für die Bundesfernstraßen (Kap. 12 10) des 1. Fünfjahresplanes 1971 bis 1975 steigert sich gegenüber dem Sollvolumen der vergleichbaren Jahre 1966 bis 1970 von 3 327 Millionen auf 4 044 Millionen DM. Die Vergleichswerte für Bundesstraßen und Bundesautobahn-Betriebsstrecken betragen zunächst 2 170 Millionen DM im 1. Fünfjahresplan gegenüber ebenfalls 2 170 Millionen DM in den Jahren 1966 bis 1970. Von einer Kürzung um 40 % gegenüber den bisherigen Zuweisungen kann daher nicht gesprochen werden. Für die Maßnahmen an Bundesfernstraßen im Vorfeld von München (Olympia-Programm) sind bis- lang Sondermittel zugewiesen worden. Das ist auch für die Jahre 1971/72 vorgesehen. Anlage 73 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abggeordneten Meister (Drucksache VI/940 Fragen B 49 und 50) : Ist die Deutsche Bundesbahn in der Lage, die durch das Sonntagsfahrverbot für sie zusätzlich anfallenden Transporte durchzuführen? Wie hoch wird für die Deutsche Bundesbahn der Verlust durch die Sondereinsätze sein? Die Deutsche Bundesbahn hat Vorsorge getroffen, daß die durch das Lkw-Fahrverbot zusätzlich auf sie zukommenden Transporte in den mit den Verbänden vereinbarten Verkehrsverbindungen und unter den den Verbänden mitgeteilten Bedingungen abgewickelt werden. Die Höhe der Aufwendungen für etwaige Sondereinsätze ist von vornherein schwer abzuschätzen. Verluste werden in erster Linie dann eintreten, wenn - wie im Vorjahr - den entsprechenden Vorhaltungen an Personal und rollendem Material keine ausreichenden Transportmengen gegenüberstehen. Anlage 74 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogel (Drucksache VI/940 Fragen B 51 und 52) : Hat das Pressereferat des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen in seinen fortlaufend herausgegebenen Pressemitteilungen behauptet, daß in zahlreichen größeren Städten des Bundesgebietes, die zu den „weißen Kreisen" rechnen, die Zahl der Familien und Haushalte ohne eigene Wohnung nach den Ergebnissen der Wohnungszählung 1968 erheblich höher als 3 % ist, so z. B. in Düsseldorf 8,9 % und in Köln 5,7 %? Ist dem Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen bekannt, daß bei der Wohnungszählung 1968 abweichend von der früheren Wohnungszählung 1961, die dem Abbau der Wohnungszwangswirtschaft nach dem „Lücke-Plan" zugrunde lag, alle „Wohngelegenheiten", also auch etwa Appartements ohne eigene Küche oder Kochnische, und nicht nur Notunterkünfte, dem Wohnungsfehlbestand hinzugerechnet wurden, und daß der Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen bereits in einer Pressemitteilung vom 25. März 1970 auf diese Unterschiede der beiden Wohnungszählungen hingewiesen und daraus die Folgerungen gezogen hat, daß die höheren Defizitzahlen der Wohnungszählung 1969 noch nichts liber die Wohnungssituation und den Wohnungsbedarf aussagen? Das Pressereferat des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen hat in seiner Pressemitteilung vom 12. Mai 1970 unter der Überschrift „Wohnungszählung 1968 bringt Aufschluß über Wohnungsfehlbestand" u. a. über den Fehlbestand in den einzelnen Großstädten der Bundesrepublik wie folgt berichtet: Familien und Haushalte ohne eigene Wohnung in I den Großstädten der Bundesrepublik 1968 in v. H. des Bestands an Wohnungen *) (Gebietsstand: Oktober 1968) über 7 v. H. 6,1 bis 7 v. II. Aachen 9,2 8,9 8,1 7,8 7,5 7,5 Krefeld 7,0 6,7 6,4 6,2 6,1 Düsseldorf Göttingen Solingen Freiburg Bonn Regensburg Wuppertal München Remscheid 5,1 bis 6 v. H. 4,1 bis 5 v. H. Hamburg 6,0 Stuttgart 5,0 Mönchengladbach . 6,0 Gelsenkirchen 5,0 Braunschweig .... 5,8 Heidelberg 4,8 Bielefeld 5,8 Bochum 4,7 Köln 5,7 Duisburg 4,6 Herne 5,7 Wiesbaden 4,5 Essen 5,6 Nürnberg 4,2 Wanne-Eickel .... 5,6 Augsburg 4,2 Hannover 5,4 Recklinghausen .. 4,2 Mainz 5,4 Kiel 5,1 3,1 bis 4 v. H. 3 v. H. und weniger Darmstadt 4,0 Kassel 3,0 Lübeck 3,9 Oldenburg 3,0 Berlin (West) .... 3,8 Ludwigshafen 2,9 Münster 3,8 Bremen 2,8 Hagen 3,8 Offenbach 2,8 Frankfurt/M. 3,7 Karlsruhe 2,6 Dortmund 3,7 Bremerhaven .... 2,5 Osnabrück 3,7 Würzburg 2,5 Mülheim/Ruhr .... 3,6 Saarbrücken 1,9 Salzgitter 3,6 Neuß 3,6 Bottrop 3,6 Oberhausen 3,4 Leverkusen 3,4 Koblenz 3,3 Wilhelmshaven 3,3 Mannheim 3,2 *) Ohne Zweitwohnungen 3440 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Die vorstehend genannten Quoten ergeben sich aus der Beziehung der Haushalte ohne eigene Wohnung auf den verfügbaren Wohnungsbestand (ohne Zweitwohnungen). Als Haushalte ohne eigene Wohnung wurden aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung 1968 folgende Gruppen zusammengefaßt: 1. Bewohner von Unterkünften wie Baracken, Nissenhütten u. ä. 2. Bewohner von schlechten „Wohngelegenheiten", das sind einzelne Räume ohne Küche und ohne Bad in Wohngebäuden und sonstigen Gebäuden. 3. Die Mehrpersonenhaushalte in Untermiete. 4. 10 v. H. der Einpersonen-Untermieterhaushalte. Die „Wohngelegenheiten", also die Wohneinheiten, die die Begriffsmerkmale einer selbständigen Wohnung nicht erfüllen, sind in der Gebäude- und Wohnungszählung 1968 begrifflich in gleicher Weise abgegrenzt worden wie bei den gebäudestatistischen Feststellungen im Rahmen der Volkszählung 1961. Da aber 1961, anders als 1968, keine gesonderte Wohnungszählung durchgeführt wurde und bei den gebäudestatistischen Ermittlungen nur wenige wohnungsstatistische Daten anfielen, konnte die Abgrenzung zwischen Wohnung und Wohngelegenheit 1968 besser sein als 1961. Außerdem sind in der letzten Gebäude- und Wohnungszählung 1968 auch nähere Feststellungen über die Art der Wohngelegenheiten und insbesondere ihre Ausstattung möglich gewesen. Aus diesem Grunde sind bei den jüngsten Analysen des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Beurteilung der quantitativen Wohnungsversorgung in den verschiedenen Bundesländern und einzelnen größeren Städten bei der Ermittlung der Zahl der Familien und Haushalte ohne selbständige Wohnung u. a. bei den Inhabern von Wohngelegenheiten nur diejenigen berücksichtigt worden, die in schlechten Wohngelegenheiten wohnen, die über kein Bad verfügen. Die guten Wohngelegenheiten, darunter vor allem die Appartements mit Bad und Ölheizung, aber ohne selbständige Küche oder Kochnische (nur Kochschrank) blieben außer Ansatz. Im übrigen sind die Untersuchungen des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Wohnungsversorgung keine neuen Defizitberechnungen im Sinne des seinerzeitigen „LückePlans" . Der Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Verlautbarung vom 25. März 1970 insofern recht, als selbstverständlich nicht jede Familie und jeder Haushalt ohne selbständige Wohnung als Nachfrager am Wohnungsmarkt auftreten wird und kann. Es ist aber die verantwortliche Aufgabe einer sozialen Wohnungspolitik, daß durch geeignete öffentliche Hilfen auch die Familien und Haushalte, die heute noch keine eigene und ausreichende Wohnung haben, zu einer solchen zu angemessenen Bedingungen gelangen können. Anlage 75 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 16. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/940 Frage B 53) : Welche Forderungen nach Mitbestimmung der wissenschaftlichen Mitarbeiter in Großforschungseinrichtungen wurden bei dem Hearing im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (Pressedienst 4,7/70) von diesen in den zu errichtenden Koordinierungsgremien und an den einzelnen Institutionen erhoben, und welchen davon gedenkt die Bundesregierung zu entsprechen? Die erhobenen Forderungen nach Mitbestimmung der wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiter in den Großforschungseinrichtungen erstrecken sich grundsätzlich auf die beiden folgenden Bereiche: — Mitwirkung bei den Leitungen der Großforschungseinrichtungen — Mitwirkung bei den Entscheidungen in den Instituten bzw. selbständigen Abteilungen und Projekten. Im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft werden derzeit unter Berücksichtigung der erhobenen Forderungen Leitlinien und Mustervertragsentwürfe für die Einrichtungen erstellt. Sie bedürfen noch der Erörterung mit den weiteren beteiligten Partnern, insbesondere den Ländern, um danach die entsprechenden Verträge und Satzungen zu verabschieden. Die Verträge und Satzungen sollen bei Übergabe allen angehörten Gruppen erläutert werden. Anlage 76 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache VI/940 Fragen B 25 und 54) : Ist die Bekanntgabe von Bedingungen, unter denen Entwicklungsdienst geleistet werden kann, nach Meinung der Bundesregierung Arbeitsvermittlung im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes? Was kann nach Meinung der Bundesregierung unternommen werden, um breitere Schichten der Jugend über den Inhalt des Entwicklungshelfergesetzes zu informieren? Nach § 13 des Arbeitsförderungsgesetzes ist Arbeitsvermittlung das Zusammenführen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen. Bloße Hinweise auf die Bestimmungen des Entwicklungshelfergesetzes sind damit grundsätzlich nicht als Arbeitsvermittlung anzusehen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3441 Die Bundesregierung stellt dem Deutschen Entwicklungsdienst für die Anwerbung von Entwicklungshelfern im laufenden Haushaltsjahr höhere Beträge als in den vergangenen Jahren zur Verfügung. Eine weitere erhebliche Verstärkung ist für das Haushaltsjahr 1971 vorgesehen. Im Rahmen dieser verstärkten Anwerbung informiert der DED die interessierte junge Generation in besonderem Maße über die Möglichkeiten, die ihr das Entwicklungshelfergesetz bietet. In diese Bemühungen werden in verstärktem Umfange zurückgekehrte Entwicklungshelfer einbezogen. Eine erste Folge dieser intensiveren Information ist seit Oktober 1969 eine erhebliche Zunahme der Interessentenanfragen und Bewerber. In Abstimmung mit der Bundesregierung hat der DED Kontakte mit dem Bundesjugendring aufgenommen, um auf diesem Wege möglichst breit über Entwicklungsdienste und vor allem das Entwicklungshelfergesetz zu informieren. im übrigen stellt die Bundesregierung dem Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee e. V." Mittel zur Verbreitung der Kenntnisse über das Entwicklungshelfergesetz zur Verfügung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lorenz Niegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Staatssekretär, wie verteilt sich der Bundeszuschuß bzw. die Förderung des Projekts aus ERP-Mitteln auf die einzelnen wissenschaftlichen Institute?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich würde Ihnen diese Frage gern schriftlich beantworten; ich weiß es im Augenblick nicht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage, Abgeordneter Frerichs.