Protokoll:
6061

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 61

  • date_rangeDatum: 19. Juni 1970

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 08:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 11:08 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 61. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3375 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3375 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3375 B Fragestunde (Drucksache VI/940) Frage des Abg. Freiherr von KühlmannStumm: Veröffentlichung des von Staatssekretär Bahr auf Grund seiner Gespräche mit Außenminister Gromyko mitgebrachten Papiers in der Bildzeitung Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 3375 C, D, 3376 A, B, C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 3375 D, 3376 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3376 B Damm (CDU/CSU) 3376 B Frage des Abg. Rommerskirchen: Art. 6 des sowjetisch-tschechoslowakischen Vertrages vom 6. Mai 1970 betr. das Münchener Abkommen Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 3376 C, D, 3377 A, B, C Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 3376 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3376 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3377 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 3377 B Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 3377 B Frage des Abg. Rommerskirchen: Reparationsähnliche Forderungen der tschechoslowakischen Regierung Dr. Dahrendort, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3377 C, D, 3378 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 3377 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 3377 D Frage des Abg. Dr. Klepsch: Entschädigung für luxemburgische Staatsangehörige Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3378 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 3378 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behandlung des Vermögens von Zonenflüchtlingen durch die DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3378 C, 3379 D, 3380 A, B, D, 3381 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3379 C, D, 3380 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 3380 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 3380 B Damm (CDU/CSU) 3380 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) 3380 D Wohlrabe (CDU/CSU) 3381 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Frage des Abg. Reddemann: Enteignungsvorgänge in der DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . 3381 B, C, D, 3382 A, C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 3381 B, C Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 3381 D Wohlrabe (CDU/CSU) 3381 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 3382 A Moersch (FDP) . . . . . . . 3382 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3382 C Frage des Abg. Reddemann: Veröffentlichung in der Illustrierten „Quick" über die Konfiskation des Vermögens von Zonenflüchtlingen Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3382 D, 3383 A, C, D 3384 A, B Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 3383 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 3383 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 3383 C Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 3383 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3383 D Frau Renger (SPD) . . . . . . . 3384 A Frage des Abg. Damm: Darstellung im ZDF-Magazin vom 3. Juni 1970 über Forderungen der DDR gegen Zonenflüchtlinge Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . 3384 B, 3385 A, B, C, D Damm (CDU/CSU) . . . 3384 D, 3385 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3385 B Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . 3385 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3385 D Frage des Abg. Damm: Bericht über „Die Lage der Nation im gespaltenen Deutschland" und Konfiszierung des Flüchtlingsvermögens Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 3386 A, B, C, D, 3387 A Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 3386 B Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . 3386 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 3387 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 3387 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1970) (Drucksache V1/35) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/959), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen VI/917, zu VI/917) — Zweite Beratung — Dr. Schiller, Bundesminister . 3387 C Strauß (CDU/CSU) 3388 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 3394 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 3396 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) (Drucksache VI/760), Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Druckache VI/961), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/960) — Zweite und dritte Beratung — 3397 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache VI/945) — Erste Beratung — . . . 3397 D Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die von dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erlassene Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung der Intervention auf in der Bundesrepublik Deutschland geerntetes Getreide vom 6. April 1970 (Drucksachen VI/624, VI/962) 3398 A Fragestunde (Drucksache VI/940) Fragen des Abg. Varelmann: Rente von Arbeitnehmern, die den zweiten Bildungsweg gegangen sind Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3398 B, D, 3399 A, B Varelmann (CDU/CSU) . 3398 D, 3399 A Frage des Abg. Engholm: Anteil der Schwerbeschädigten an der Gesamtheit der Arbeitsuchenden Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3399 B Frage des Abg. Hansen: Förderung von Schwerbeschädigten Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3399 C, 3400 A, B Hansen (SPD) . . . . . . . . 3400 A Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Anspruch selbständiger Handwerker auf Übergangsgeld . . . . . . . 3400 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 III Frage des Abg. Niegel: Werbung in Zonenrandgebieten für eine Arbeitsaufnahme in Berlin Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3400 C, D, 3401 A Niegel (CDU/CSU) 3400 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) 3400 D, 3401 A Frage des Abg. Hermesdorf (Schleiden) : Internationaler Ausweis für Schwerbeschädigte Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 3401 B, C Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 3401 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Gerüchte über eine erneute Aufwertung Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3401 D, 3402 A, B Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 3402 A Frage des Abg. Wittmann: Verteilung der Investitionsmittel auf die einzelnen Gebiete der Bundesrepublik Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . 3402 B, D, 3403 A, B, C Wittmann (SPD) . . . . 3402 C, 3403 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 3402 D Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 3403 B Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 3403 B Frage der Abg. Frau Meermann: Schutz vor unseriösen Maklern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3403 C, D, 3404 A Frau Meermann (SPD) . . . . . 3403 D Gnädinger (SPD) . . . . . . . 3403 D Frage des Abg. Dr. Haack: Förderung der Urlaubs- und Erholungseinrichtungen in den Gebieten entlang der Grenze zur DDR Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3404 A Frage des Abg. Dr. Probst: Finanzierung des RKW-Projekts A/33 Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3404 B Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . . 3404 B Frage des Abg. Dr. Probst: Quote der Freisetzung von Erwerbstätigen durch Automation Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . 3404 C, D, 3405 A, B, C Dr. Probst (CDU/CSU) 3404 C, D Niegel (CDU/CSU) 3404 D Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 3404 D Dr. Jobst (CDU/CSU) 3405 A Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 3405 B Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 3405 B Engelsberger (CDU/CSU) . . . 3405 C Fragen der Abg. Frau Renger: Behandlung von mit deutschen Ehegatten verheirateten Ausländern auf Grund des Ausländergesetzes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3406 A, C, D, 3407 A, C, D 3408 A, B Frau Renger (SPD) . . 3406 B, C 3407 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3406 C Brandt (Grolsheim) (SPD) 3406 D, 3407 A Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 3407 D Dr. Brand (Pinneberg) (SPD: 3407 D, 3408 A Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 3408 A Sieglerschmidt (SPD) . . . . . 3408 A, B Frage des Abg. Engelsberger: Polen-Verband „Zgoda" Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 3408 B, C Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 3408 C Frage des Abg. Engelsberger: Beziehungen zwischen polnischen Regierungsstellen und deutschen Staatsbürgern polnischer Abstammung bzw. polnischen Emigranten Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3408 D, 3409 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 3409 A Fragen des Abg. Pensky: Mehrdienst von Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3409 A, B, C Pensky (SPD) . . . . . . . 3409 B, C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Frage des Abg. Dr. Wagner (Trier) : Bundeshilfe für die Beseitigung von Hochwasserschäden Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 3409 D, 3410 B, C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 3410 A, B von Thadden (CDU/CSU) . . . . 3410 C Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) : Einbürgerungsanträge von Angehörigen der Entwicklungsländer Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 3410 C, D, 3411 A, B Brandt (Grolsheim) (SPD) 3410D, 3411 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 3411 A Frage des Abg. Dr. Gölter: Berücksichtigung der Versorgungsempfänger bei Besoldungserhöhungen und strukturellen Verbesserungen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 3411 B, C Dr. Gölter (CDU/CSU) 3411 C Nächste Sitzung 3411 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3413 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg, Freiherr von Fircks betr. Beschwerde des Verbandes der Landwirte aus Mitteldeutschland über die Besetzung der Auskunftsstellen und die Vorschriften für die Bildung von Ersatzeinheitswerten 3413 A Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bauer (Würzburg) betr. Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Entwicklungshilfepolitik bei Einbürgerungsanträgen 3413 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geldner betr. Fremdenverkehrswerbung aus Mitteln des regionalen Förderungsprogramms . . . . 3414 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Glombig betr. Rechtsverordnungen für die §§ 564 und 568 RVO 3414 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) betr. internationalen Ausweis für Schwerbeschädigte . . . . . . . . . . . 3414 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Kempfler betr. Anspruch selbständiger Handwerker auf Übergangsgeld 3415 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) betr. Berücksichtigung vermögenswirksamer Leistungen bei der Errechnung des statistischen Durchschnittseinkommens . . . 3415 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Sicherung der Rottenarbeiter in der Bahnunterhaltung 3415 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) betr. Einstellung von Soldaten auf Zeit mit einer Gesellenprüfung als Kfz-Handwerker bei der Marine . . . . . . . 3416 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel betr. Bestand an chemischen Waffen in der UdSSR . . 3416 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Eckerland betr. Gewährung von Darlehen an Soldaten auf Zeit 3416 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) betr. Fahrkostenerstattung für Soldaten und Zivilbedienstete . . . . . . . . 3417 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jobst betr. Verlängerung der Dienstzeit bewährter Soldaten auf Zeit 3417 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 V Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Vermeidung von Nachteilen für Einberufene durch den Hinweis der Freiwilligkeit der Meldung auf den Einberufungsbescheiden 3418 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner betr. vorzeitige Entlassung von Wehrpflichtigen zur Aufnahme des Studiums 3418 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ollesch betr. Gewährung des Waisengeldes in der Zeit zwischen der Ablegung des Abiturs und dem Antritt des Dienstes bei der Bundeswehr 3418 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Brand (Pinneberg) betr. das Reinheitsgebot für die Bierherstellung in der EWG . . . . . . . . 3418 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jungmann betr. Geburtenzahlen in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . 3419 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Stommel betr. Umfang der Rauschgiftsucht 3419 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Funcke betr. Kinder mit Wasserkopf . . . . . . . . 3420 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel betr. Geburtenrückgang in der Bundesrepublik Deutschland 3420 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gölter betr. finanzielle Unterstützung des Verbandes Deutscher Studentenschaften 3421 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) betr. Baukapazität im Tiefbau . . 3421 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) betr. Bereitstellung der aus Anlaß der Olympischen Spiele 1972 in München für den Bau von Bundesfernstraßen erforderlichen Mittel 3422 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Sieglerschmidt betr. internationale Maßnahmen gegen die Luftpiraterie 3422 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Josten betr. Verkehrsverbindungen vom Ruhrgebiet bzw. den Rheinstädten zu den Erholungsgebieten der Eifel 3422 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Frerichs betr. Ausbau des Systems der Autoreisezüge und Senkung der Preise für die Benutzung dieser Züge 3423 A Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Offergeld betr. Prüfung von Autosicherheitsgurten . . . . . . 3423 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack betr. Anteil der Bundesmittel für die Bundesfernstraßen in Bayern 3423 C Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter betr. Namen für den Bahnhof beim Zusammenschluß von Landgemeinden zu einer Großgemeinde 3424 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Gatzen betr. Neuabgrenzung der Fernsprechortsnetze nach Durchfühung der Gebietsreform . . . . 3424 P Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wohlrabe betr. Enteignung des Flüchtlingsvermögens in der DDR 3424 D VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wende betr. Schulbücher für griechische Kinder an deutschen Schulen . . . . . . . . . . 3425 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein betr. Projektionen der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates . . . . . . 2425 C Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Walz betr. Einführung der integrierten Gesamthochschule und Abschluß eines Lehrerstudiums mit Hilfe des Fernstudiums . . . . . 3425 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Bach betr. das Projekt eines europäischen 300-G eV-Protonenbeschleunigerlaboratoriums . . . . . 3426 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders betr. Befragung der Abiturienten über ihre Studienabsichten 3426 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Draeger betr. Rüstungskontrollamt der WEU . . . . . . . 3426 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauff betr. das Goethe-Institut in Tokio . . . . . . 3427 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engholm betr. in der Türkei wegen Rauschgiftvergehen verurteilte deutsche Staatsangehörige . . . . . . 3427 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Aigner betr. die Heimkehrer-Stiftung . . . . . . . . . . 3428 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hussing betr. Gewährung der Stellenzulage für die Aufstiegsbeamten des gehobenen technischen Dienstes bei der Deutschen Bundesbahn . . . 3428 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Eckerland betr. Einbürgerung von schon lange in Deutschland lebenden Ausländern . . . . . . 3429 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht betr. Streichung von Angestellten- und Arbeiterstellen im Ersatzteildepot Germersheim . . . . . 3429 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Zurverfügungstellung einer als Erholungsgebiet ausgewiesenen Fläche westlich der Gemeinden Astheim und Trebur (Kreis Groß Gerau) für den Bau einer Erdölraffinerie und einer Kunststoffabrik 3429 D Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) betr. Verweigerung der deutschen Staatsangehörigkeit für einen seit zwölf Jahren in der Bundesrepublik lebenden Griechen . 3430 B Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) betr. Vereinbarkeit des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens vom 17. Februar von 1929 mit dem Geist des Grundgesetzes 3430 D Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) betr. Gewährung von Haushaltsmitteln an Gemeinden im Raum Bonn . . . . . 3431 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Sprung betr. Teilziffer 20 des Strukturberichts vom 8. Mai 1970 3431 D Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann betr. teilweise Sperrung des Sachsenwaldes für die Allgemeinheit und Zugänglichmachung des Privatwaldes für Erholungsuchende . 3432 A Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Krampe betr. Gesetzentwurf über einen Bildungsurlaub . . . 3432 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 VII Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Verwendung von Kriegsdienstverweigerern im Bereich der Jugenderziehung, Jugendfürsorge und Jugendbetreuung 3432 C Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) betr. Nachversicherung für aus der katholischen Kirche ausgeschiedene Geistliche . 3433 A Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Burger betr. Kostenanteil für orthopädisches Schuhwerk Unfallverletzter 3433 C Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Wolf betr. ausländische Arbeiter . . . . . . . . . 3433 D Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Peiter betr. Anschluß des Korps-Depots 353 Westerburg an die Energieversorgung 3434 A Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz betr. die Vorlage eines Ergänzungsgesetzes über die Ausbildungsförderung und die Einführung des Prinzips der Familienunabhängigkeit der Stipendien 3434 B Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Warnke betr. Ausbau der Bundesstraße 303 zwischen Marktredwitz und Schirnding (Oberfranken) . 3434 C Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Freiherr von Fircks betr. Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge in der Kreisstadt Burgdorf . 3434 D Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Fuchs betr. die Autobahnteilstrecke Plattling—Passau . . . 3435 A Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Borm betr. Vorschriften für Windschutzscheiben 3435 B Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Mattick betr. Parkgebühren auf dem Flugplatzgelände in KölnWahn 3435 C Anlage 64 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Funcke betr. Verkehrsübungsplätze 3435 D Anlage 65 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Anbringung der Verkehrsschilder . 3436 A Anlage 66 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Rinsche betr. Planungen für die Bundesfernstraßen in dem für den Großflughafen Westfalen vorgesehenen Raum 3436 C Anlage 67 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Wagner (Trier) betr. Kraftfahrer mit Führerschein Klasse II . 3437 A Anlage 68 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Härzschel betr. Bau des Rheinübergangs bei Märkt und der Brücke am Palmrain in Weil a. Rh.. . . . . . 3437 B Anlage 69 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wende betr. Installierung von Notrufsäulen auf dem Bundesautobahnabschnitt Waldorfer Kreuz — Sinsheim—Weinsberg . . . . . . . 3437 C Anlage 70 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hermesdorf (Sehleiden) betr. den Stückgutverkehr des Bahnhofes Kreuzau 3437 D Anlage 71 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pieroth betr. Anwendung von Haushaltssperren auf wirtschaftlich schwach strukturierte Gebiete und Sofortmaßnahmen an der B 9 in der Durchfahrt durch die landwirtschaftliche Gemarkung der Gemeinde Ingelheim/Rhein . . . . 3438 A Anlage 72 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weigl betr. Bewilligungsbedingungen für Bundeszuwendun- VIII Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 gen zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs und betr. den Anteil des Landes Bayern im Straßenbauvolumen für die Bundesfernstraßen 3438 C Anlage 73 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meister betr. die durch das Sonntagsfahrverbot für die Deutsche Bundesbahn zusätzlich anfallenden Transporte 3439 A Anlage 74 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Vogel betr. Wohnungsfehlbestand in Großstädten und Berücksichtigung von „Wohngelegenheiten" hei der Ermittlung des Wohnungsfehlbestandes 3439 B Anlage 75 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz betr. Mitbestimmung der wissenschaftlichen Mitarbeiter in Großforschungseinrichtungen . 3440 C Anlage 76 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Matthöfer betr. Anwerben von Entwicklungshelfern und Informierung der Jugend über den Inhalt des Entwicklungshelfergesetzes . . . . . 3440 D Deutscher Bundestag — 6 Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3375 61. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 60. Sitzung, Seite 3366 D, siebte Zeile von unten statt „Konsultationen": „Verhandlungen" Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3413 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Bartsch 19. 6. Bauer (Würzburg) 19. 6. Breidbach 19. 6. Heyen 19. 6. Katzer 19. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 19. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Müller (Remscheid) 19. 6. Dr. Starke (Franken) 19. 6. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (Drucksache VI/940 Frage A 2) : Trifft es zu, daß, wie vom Verband der Landwirte aus Mitteldeutschland — Heimatverdrängtes Landvolk e. V. — beschwerdeführend gesagt wird, die Auskunftsstellen personell unzureichend besetzt und die jetzt gültigen Vorschriften für die Bildung von Ersatzeinheitswerten außerordentlich zeitraubend sind, so daß erst nach Jahren mit Abschluß der Arbeiten gerechnet werden kann? 1. Zur Personallage der Auskunftsstellen Die nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz einzurichtenden Auskunftsstellen wurden unter Berücksichtigung der seit 1952 gesammelten Erfahrungen mit den nach dem Feststellungsgesetz errichteten Heimatauskunftsstellen aufgebaut. Die in der Anfrage genannten Schwierigkeiten beruhen nicht darauf, daß die Zahl der vorhandenen Planstellen zu gering wäre — die übrigens im Laufe des Jahres 1970 noch beträchtlich vermehrt werden sollen sondern darauf, daß es sich bei einigen Auskunftsstellen als äußerst schwierig und bisher zum Teil als unmöglich erwiesen hat, für die offenen Planstellen geeignetes, sachkundiges Personal zu finden. Die größeren Schwierigkeiten bestehen aber darin, daß es noch nicht möglich war, in ausreichender Zahl die erforderlichen ortskundigen ehrenamtlichen Mitarbeiter zu gewinnen. Die Ausgleichsverwaltung hat sich nachhaltig darum bemüht, in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Geschädigten diese Schwierigkeiten zu beheben. Gewisse Verbesserungen sind in letzter Zeit eingetreten. Es besteht Hoffnung, daß bis Anfang 1971 die volle Leistung aller Auskunftsstellen erreicht werden kann. 2. Zur Ersatzeinheitsbewertung Die Ersatzeintheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist durch das Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz vorgeschrieben. Die gesetzliche Regelung stimmt mit derjenigen des Anlagen zum Stenographischen Bericht Feststellungsgesetzes genau überein, auf deren Grundlage in den vergangenen Jahren die Ersatzeinheitswerte von ungefähr 1,5 Millionen landwirtschaftlichen Betrieben aus den Vertreibungsgebieten ermittelt worden sind. Für den Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes haben sich Schwierigkeiten vor allem daraus ergeben, daß aus den Gemeinden in der Regel nur einzelne Anträge vorliegen, so daß die Anwendung des eingespielten Verfahrens, das auf dem Vergleich der landwirtschaftlichen Betriebe einer Gemeinde beruht, erschwert ist. Das Bundesausgleichsamt hat sich seit längerem bemüht, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen das Verfahren zu vereinfachen und von der Arbeitstechnik her zu beschleunigen. Diese Maßnahmen sind noch. im Gange. Sie werden sich nach meiner Überzeugung bald günstig auswirken und mit Sicherheit dazu führen, daß die Begutachtung der verlorenen landwirtschaftlichen Betriebe nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz wesentlich schneller abgeschlossen werden kann als seinerzeit die Begutachtung der Schäden aus den Vertreibungsgebieten. Die Sachverständigen der Aukunftsstellen haben bei den letzten Besprechungen den Zeitbedarf mit etwa 3 Jahren veranschlagt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Drucksache VI/940 Frage A 9): Welches Ergebnis hatte die von Staatssekretär Dorn am 17. April 1970 mitgeteilte Bemühung des Bundesinnenministeriums, im Einvernehmen mit den Bundesländern zu einheitlichen Grundsätzen für solche Einbürgerungsanträge zu gelangen, bei denen Gesichtspunkte der Entwicklungshilfepolitik eine besondere Rolle spielen? Am 26. Mai hat in meinem Hause eine Besprechung mit den Staatsangehörigkeitsreferenten der Länder stattgefunden. Dabei wurde erörtert, in welchem Maße die Ziele der Entwicklungshilfe durch die Einbürgerungspolitik unterstützt werden können. Es konnte eine weitgehende, aber noch nicht vollständige Übereinstimmung in den grundlegenden Fragen erzielt werden. Ich darf hier daran erinnern, daß in Einbürgerungsangelegenheiten die Bundesländer die Gesetze in eigener Zuständigkeit ausführen. Der Bund ist nur insoweit beteiligt, als seine Zustimmung zu Einbürgerungen erforderlich ist; Weisungen kann er nicht erteilen. Es ist deshalb unerläßlich, Leitsätze auszuarbeiten, die die Billigung aller Bundesländer finden. Nur so ist eine einheitliche Einbürgerungspraxis zu gewährleisten. Ich bin zuversichtlich, daß eine allerseits akzeptierte Lösung zu erreichen ist. Die Arbeiten in meinem Hause werden mit Nachdruck gefördert. Sie können davon ausgehen, daß 3414 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 in aller Kürze ein unter den beteiligten Bundesressorts abgestimmter Vorschlag den Ländern zur abschließenden Stellungnahme zugeleitet werden wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (Drucksache VI/940 Fragen A 28 und 29) : Wann ist mit der Vorlage einer Liste der Gebiete zu rechnen, die entsprechend der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für eine besondere Fremdenverkehrsförderung in Betracht kommen, und ist es möglich, daß darin auch Gegenden aufgenommen werden, die zu Fremdenverkehrsgebieten entwickelt werden können? Welche Leistungen im einzelnen können künftig aus den Mitteln des Regionalen Förderungsprogramms mit investiven Maßnahmen bezuschußt werden? Die Abgrenzung der Gebiete für eine besondere Fremdenverkehrsförderung wird im Planungsausschuß „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" behandelt werden. Mit einem Rahmenplan des Ausschusses ist Anfang 1971 zu rechnen. Nach den Richtlinien des Regionalen Förderungsprogramms werden - für die Einrichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrsbetrieben Zuschüsse in Höhe von 15 % und — für die Modernisierung in Höhe von 10 % —jeweils gemessen an dem Investitionsbetrag - gewährt. Öffentliche Einrichtungen des Fremdenverkehrs können mit Zuschüssen bis zu 60 % - in unmittelbarer Nähe der Zonengrenze bis zu 100 % — gefördert werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glombig (Drucksache VI/940 Frage A 59) : Worin liegt der Grund dafür, daß die Rechtsverordnungen in den §§ 564 und 568 RVO bisher nicht erlassen worden sind, obwohl das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz bereits am 1. Juli 1963 in Kraft getreten ist, und wann ist mit dem Erlaß dieser Rechtsverordnungen zu rechnen? Für die orthopädische Versorgung und die Berufshilfe, auf die sich Ihre Frage bezieht, gilt noch immer die Verordnung über Krankenbehandlung und Berufsfürsorge vom 14. November 1928. Ich vermag Ihnen keinen überzeugenden Grund dafür zu nennen, daß der frühere Bundesarbeitsminister es versäumt hat, diese veraltete Verordnung durch neue Vorschriften zu ersetzen, zu denen die Bundesregierung durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz von 1963 ermächtigt war. Der jetzige Bundesarbeitsminister hält den Erlaß neuer Vorschriften nach den §§ 564 und 568 RVO im Interesse einer besseren Versorgung der Unfallverletzten für vordringlich und hat deshalb die Aufnahme der dafür erforderlichen Vorarbeiten veranlaßt. In diesem Zusammenhang ist die wirtschaftliche Sicherstellung des Verletzten für die Dauer einer Umschulung von besonderer Bedeutung. Die Bundesregierung hat erklärt, daß sie eine Angleichung der Vorschriften über Art und Umfang der Leistungen während der Rehabilitationsmaßnahmen anstrebt, und in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Rehabilitation (Drucksache VI/896) angekündigt, daß sie noch im Laufe dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Harmonisierung der Unterhaltsleistungen vorlegen wird. Vom Inhalt des Gesetzentwurfs wird es abhängen, ob und in welcher Hinsicht daneben in der zu erlassenden Rechtsverordnung noch besondere Vorschriften für die wirtschaftliche Sicherstellung von Unfallverletzten während der beruflichen Förderung notwendig sind. Wir beabsichtigen, den Verordnungsentwurf, der in jedem Fall noch eine Reihe anderer Fragen zu regeln hat, etwa gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf fertigzustellen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (Drucksache VI/940 Fragen A 62 und 63) : Unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der Beschädigtenverbände, einen internationalen Ausweis für Schwerbeschädigte einzuführen? Beabsichtigt die Bundesregierung, in dieser Angelegenheit in der Europäischen Gemeinschaft oder im Europarat initiativ zu werden? Die Bundesregierung steht den Bestrebungen der Beschädigtenverbände, einen internationalen Ausweis für Schwerbeschädigte einzuführen, aufgeschlossen gegenüber. Dieses Vorhaben setzt jedoch eine vorhergehende Einigung darüber voraus, welcher Personenkreis diesen Ausweis erhalten soll. Es gibt, soweit ich sehen kann, noch keine international gültige Definition des Begriffs „Schwerbeschädigter", weder was den Personenkreis, noch Art und Umfang der Beschädigung anbelangt. Daher müßten zunächst einheitliche Merkmale festgelegt werden, wobei auch Art und Methode der ärztlichen Begutachtung und andere Einzelfragen auf gesamteuropäischer Ebene neu geregelt werden müßten. Außerdem wären auch Art und Ausmaß der Hilfe, die den Inhabern dieser Ausweise im Ausland zuteil werden soll, näher zu umschreiben. Der Bundesregierung ist bekannt, daß der VdK sich in seinen Bemühungen urn die Einführung eines internationalen Ausweises für Schwerbeschädigte schriftlich an die deutschen Mitglieder der Beratenden Versammlung des Europarates gewandt hat. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3415 Eine Initiative der Beratenden Versammlung auf diesem Gebiet hielte ich für wirkungsvoll. Sie hätte eine breite internationale Grundlage. Die Bundesregierung würde eine entsprechende Empfehlung der Beratenden Versammlung des Europarates befürworten und sich dafür einsetzen, daß diese Frage in den zuständigen Ausschüssen des Europarates behandelt wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache VI/940 Fragen A 66 und 67) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Landesversicherungsanstalten und Sozialgerichte den Anspruch selbständiger Handwerker auf Übergangsgeld gemäß § 1241 RVO deswegen verneinen, weil das Erwerbseinkommen der Handwerker für die Anspruchszeit im Verhältnis dieser Zeit zum Jahreseinkommen berechnet und angerechnet wird? Ist der Bundesregierung klar, daß nach diesem Berechnungsschema Ansprüche des weitaus größten Teils der selbständigen Handwerker auf Übergangsgeld nicht geltend gemacht werden können, und daß damit eine eklatante Benachteiligung dieser zwangsversicherten Handwerker gegenüber den unselbständigen gewerblichen Arbeitnehmern verbunden ist? Das Übergangsgeld, das der Rentenversicherungsträger während einer Maßnahme zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit gewährt, soll den Einkommensverlust des Versicherten ausgleichen und ihn und seine Familie während dieser Zeit von wirtschaftlichen Sorgen entlasten. Der Anspruch auf Übergangsgeld steht allen Versicherten während der Rehabilitationsmaßnahme zu, also auch den selbständigen Handwerkern. Wenn sie während dieser Zeit ihren Handwerksbetrieb nicht oder nur eingeschränkt weiterführen können und dadurch einen Einkommensverlust haben, erhalten sie ebenso wie jeder andere Betreute Übergangsgeld, das den Einkommensverlust berücksichtigt. Übergangsgeld wird nur nicht gewährt, soweit der Betreute während der Zeit der Rehabilitation seine bisherigen Einkünfte, insbesondere Arbeitsentgelt oder anderes Erwerbseinkommen weiterbezieht. Letzteres trifft bei Handwerkern zu, deren Handwerksbetrieb während der Rehabilitationsmaßnahmen weitergeführt wird. Dieses Erwerbseinkommen wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Eine Benachteiligung der versicherten selbständigen Handwerker gegenüber den unselbständigen Arbeitnehmern ist damit nicht verbunden; denn auch sie erhalten kein Übergangsgeld, soweit sie Arbeitsentgelt wetierbeziehen. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist daher nicht erkennbar. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI/940 Frage A 68) : Trifft es zu, daß auch vermögenswirksame Leistungen bei der Errechnung des statistischen Durchschnittseinkommens berücksichtigt werden und diese Leistungen damit auch in den Rentenindex einfließen, wodurch sie mittelbar auf die jährlichen Rentenerhöhungen einwirken? Ich verstehe Ihre Frage so, daß Sie Auskunft darüber wünschen, ob vermögenswirksame Leistungen jene Bezugsgrößen beeinflussen, die den jährlichen Rentenanpassungen in den gesetzlichen Rentenversicherungen zugrunde liegen. Diese Frage ist nach Rücksprache mit dem Statistischen Bundesamt zu bejahen. Bekanntlich werden die Renten der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen — wenn auch mit gewisser Verzögerung — angepaßt. Bei der hierfür zu ermittelnden durchschnittlichen Bruttolohn- und -gehaltssumme werden vermögenswirksame Leistungen mit eingerechnet. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/940 Frage A 71) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Jahr 1969 allein neun Eisenbahner wegen ungenügender Sicherung der Rottenarbeiter in der Bahnunterhaltung ums Leben gekommen sind, und weiß die Bundesregierung, daß von der Ausführungsbehörde für Unfallversicherung die Einführung automatischer Warnanlagen gefordert wird, aber trotz bereits entwickelter und technisch ausgereifter Systeme immer noch keine Entscheidung über die Einführung getroffen wurde? Über tödliche Unfälle von Rottenarbeitern wird der Bundesminister für Verkehr jeweils sofort fernmündlich unterrichtet. Diese Unfallmeldungen werden sodannn schriftlich den zuständigen Stellen im Bundesverkehrsministerium zur Unterrichtung und ggf. zur Auswertung zugeleitet. Es ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn sich seit Jahren darum bemüht, daß solche Unfälle möglichst verhindert werden. Dies geschieht durch laufende Anweisungen, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, durch ständiges Verbessern der Unfallverhütungsmaßnahmen, durch Unterrichtung der in- und ausländischen Gleisarbeiter, Vorführung von Unfallverhütungsfilmen, Herausgabe von Schutzregelheften, die die wichtigsten Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften in leicht verständlicher Ausdrucksweise enthalten, durch Unfallverhütungsplakate usw. Die Rottenunfälle ereignen sich in aller Regel bei kleinen Rotten, also nicht bei Großbaustellen. Der Deutschen Bundesbahn ist bekannt, daß die Ausführungsbehörde für Unfallversicherung die Einführung automatischer Warnanlagen wünscht. Solche Warnanlagen sind bereits entwickelt und versuchsweise eingesetzt worden. Sie erfüllen jedoch noch nicht die hohen Sicherheitsanforderungen, die seitens der Deutschen Bundesbahn an eine automatische Warnanlage zu stellen sind. Eine deutsche und italienische Warnanlage haben sich nicht als brauchbar erwiesen. Die Deutsche Bundesbahn hat daraufhin 3416 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Ende 1966 die Entwicklung einer elektronischen Warnanlage in Auftrag gegeben. Diese Anlage ist 1968 ausgeliefert und anschließend mit gutem Ergebnis bei einer ortsfesten Baustelle (Brücke) erprobt worden. Durch drei weitere solcher Anlagen, die Ende 1970 geliefert werden, soll diese neu entwickelte Konstruktion noch eingehender erprobt werden. Diese elektronische Warnanlage ist allerdings nur für ortsfeste Baustellen geeignet und daher für die üblichen Gleisarbeiten, bei denen die Baustellen wandern, nicht verwendbar. Auch der internationale Eisenbahnverba mit der Frage der automatischen Rottenwarnnd (UIC) befaßt sich seit etwa 3 Jahrenung. Ein für die Praxis gangbarer Weg für die Warnung von Oberbaurotten, insbesondere von kleinen und kleinsten Rotten, bei denen die schweren Unfällen eingetreten sind, wurde noch nicht gefunden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache VI/940 Fragen A 72 und 73) : Gilt für die Marine das Merkblatt Bundeswehr 101, wonach ungediente Bewerber, die sich als Soldaten auf Zeit melden, als Obergefreite für technische Verwendung im Truppendienst eingestellt werden, sofern sie eine Gesellenprüfung als Kfz-Handwerker nachweisen können? Ist dafür Sorge getragen, daß solche Bewerber, falls bei der Marine ggf. besondere Voraussetzungen gelten sollten, bei den Freiwilligenannahmestellen rechtzeitig und richtig über diese besonderen Einstellungsbedingungen unterrichtet werden? Die begünstigte Einstellung als Obergefreiter nach § 8 Soldatenlaufbahnverordnung, auf dem das Merkblatt 101 basiert, war vom Gesetzgeber ermöglicht worden, um dem Mangel an technisch vorgebildetem Personal in bestimmten Waffengattungen der Bundeswehr abzuhelfen. Die Marine fordert grundsätzlich von den Bewerbern für alle Fachrichtungen, also auch für die nicht technischen, den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Nur etwa 50 % der Freiwilligen kommen aus technischen Berufen, für die die Vergünstigung der Einstellung mit dem Dienstgrad Obergefreiter gelten würde. Diese ungleiche Behandlung hätte in der Bordgemeinschaft zu Spannungen geführt. Daher hat die Marine von der nach § 8 Soldatenlaufbahnverordnung möglichen Einstellung als Obergefreiter bisher keinen Gebrauch gemacht mit Ausnahme von Bewerbern, die in einer Lehrwerkstatt der Bundeswehr ausgebildet worden sind, zumal bisher ein Mangel an Freiwilligen auch aus technischen Berufen nicht bestand. Es wird z. Z. überprüft, ob auch in der Marine vermehrt Gebrauch von der Möglichkeit der Einstellung als Obergefreiter gemacht werden soll. Die neue Regelung würde die Einstellung von Kfz-Handwerkern für die Fachrichtungen Küstenumschlag, Kraftfahrzeug- und Motorentechnik einschließen. Bewerber, die nach Absolvierung einer Lehrzeit in die Marine eingestellt werden möchten, werden auf ihre schriftliche Anfrage oder im Rahmen der Fachrichtungs- und Laufbahnberatung während der Vorstellung bei der Freiwilligenannahmezentrale über die Einstellungsmöglichkeit als Obergefreiter in die Marine informiert. Während dieser Information werden alle Rückfragen der Bewerber ausführlich und eingehend beantwortet. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (Drucksache VI/940 Frage A 74) : Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, wonach der Bestand an chemischen Waffen durch die UdSSR derartig erhöht worden ist, daß heute mehr als ein Drittel der Munitionsbestände bei Artillerie und Luftwaffe aus chemischen Sprengköpfen bestehen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den Munitionsbeständen der Streitkräfte des Warschauer Paktes, also der UdSSR und ihrer Verbündeten, chemische Munition vorhanden ist. Ihr Anteil wird auf ca. 30 % geschätzt. Es ist anzunehmen, daß das Verhältnis konventionelle—chemische Munition seit Jahren konstant geblieben ist. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eckerland (Drucksache VI/940 Fragen A 75 und 76) : Ist die Bundesregierung bereit, den Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 18. Dezember 1967 — veröffentlicht im MinBlVtdg, Seite 21 — zu revidieren, auf Grund dessen eine Gewährung von zinslosen Darlehen an Soldaten auf Zeit als Vorgriff auf die zu erwartende Übergangsbeihilfe ausgeschlossen wurde? Ist im Ablehnungsfall die Bundesregierung bereit, einer Sonderregelung zuzustimmen, nach der in bestimmten für den betroffenen Soldaten mit großen Aufwendungen verbundenen Fällen (Heirat u. ä.) ein zinsloses Darlehen gewährt werden kann, das entweder tilgungsgünstig ist oder auf die Übergangsbeihilfe angerechnet wird? Für die Bundesregierung besteht keine Veranlassung, die mit Ablauf des 31. Dezember 1967 aufgehobenen Richtlinien über die Gewährung von Darlehen an Unteroffiziere und Mannschaften zu revidieren. Die Geltungsdauer der Vorschriften war von vornherein befristet. Mit der Erhöhung der Prämie um 2 000 DM für Erst-, Wieder- und Weiterver- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3417 pflichtungen sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Soldaten verbessert worden. Diese gesetzliche Regelung ist außerdem günstiger als die Gewährung von Darlehen, weil eine Rückzahlung der Verpflichtungsprämie entfällt. Eine Sonderregelung für Soldaten wäre nur dann zu vertreten, wenn sie mit Bundeswehreigentümlichkeiten begründet werden könnte. Dies trifft — insbesondere in dem von Ihnen erwähnten Beispiel der Heirat — nicht zu. Die damit verbundenen finanziellen Belastungen sind für alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes gleich hoch. Bei einer Eheschließung konnte bisher schon finanziell mit einem unverzinslichen Gehaltsvorschuß bis zur Höhe der 2fachen monatlichen Dienstbezüge geholfen werden. Die Vorschußrichtlinien ermöglichen es außerdem, auch in anderen besonderen Fällen, die zu unabwendbaren Ausgaben führen, die nicht aus den laufenden Dienstbezügen bestritten werden können — z. B. ungedeckter Verlust von Hausrat durch Brandschaden —, unverzinsliche Vorschüsse zu gewähren. Eine Gewährung von Darlehen unter Anrechnung auf die Übergangsbeihilfe erschiene nicht vertretbar, denn die Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz sollen den Übergang in ein ziviles Berufsleben erleichtern. Es ist deshalb mit dem Gedanken der Fürsorge nicht zu vereinbaren, die zu erwartenden Übergangsbeihilfen durch vorherige Zahlungen zu schmälern. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kliesing (Honnef) (Drucksache VI/940 Fragen A 77 und 78) : Welche Regelungen hat die Bundesregierung getroffen, uni eine gerechte und reibungslose Fahrkostenerstattung für Soldaten und Zivilbedienstete im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministers in jenen Fällen zu gewährleisten, in denen das Wohnen in der Nähe der Dienststelle nicht möglich oder zumutbar ist? Was ist aus den Vorschlägen zur Fahrkostenerstattung geworden, von denen der Bundesverteidigungsminister in Beantwortung einer Frage des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) in der Fragestunde vom 12. Juni 1969 (Drucksache V/4306, Fragen 121 bis 123) sprach? Nach der Fahrkostenzuschußregelung des Bundes vom 13. Mai 1965 können Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer, wenn ihnen das Wohnen in der Nähe der Dienststelle nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens einen Fahrkostenzuschuß erhalten, wenn die Fahrkosten einen bestimmten Eigenanteil übersteigen. Dieser ist nach Ortsklassen gestaffelt und beträgt z. Z. zwischen 18 und 28 DM monatlich. Außerdem wird an Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 1966 bei einer abgelegenen Dienststelle eingestellt worden sind, aus arbeitsrechtlichen Gründen im Rahmen der Besitzstandregelung Fahrkostenersatz und ggf. Verpflegungszuschuß ohne Anrechnung eines Eigenanteils weitergewährt. Die Vorschläge des BMVg vom 11. März 1969, von denen in der von Ihnen erwähnten Antwort auf die Frage des Abgeordneten Haase in der Fragestunde vom 12. Juni 1969 die Rede war, konnten bisher nicht verwirklicht werden. Der BMVg hat jedoch veranlaßt, daß in den in Frage i angesprochenen Fällen die geltenden Vorschriften großzügiger gehandhabt werden. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die schriftliche Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Damm, Ernesti, Dr. Klepsch und Genossen (Drucksache VI/324, 407). Im Weißbuch der Bundesregierung 1970 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage der Bundeswehr ist auf S. 109 auf die Notwendigkeit einer allgemeinen Verbesserung der Fahrkostenzuschußregelung hingewiesen worden. Danach ist vorgesehen, den Personenkreis zu erweitern und die finanziellen Leistungen zu verbessern. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (Drucksache VI/940 Fragen A 79 und 80) : Ist die Bundesregierung bereit, einer Auslegung des § 40 Abs. 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes zuzustimmen, daß die Dienstzeit bewährter Soldaten auf Zeit auch dann noch entsprechend verlängert werden kann, wenn hierdurch die besondere Altersgrenze von 40 Jahren um wenige Wochen überschritten würde, um hierdurch den bekannten Unteroffiziersmangel der Streitkräfte zu verringern und besondere Härten für die betroffenen Soldaten zu vermeiden? Ist die Bundesregierung bereit, eine Ergänzung der Bestimmungen des § 40 Abs. 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes zu beantragen, etwa in Form einer Härteklausel, falls sie der Auffassung ist, daß der Wortlaut der gesetzlichen Regelung eine Auslegung im obigen Sinn nicht zuläßt? Der Wortlaut des § 40 Abs. 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes läßt es nicht zu, die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit im Wege der Auslegung dieser Vorschrift über das 40. Lebensjahr hinaus zu verlängern. Mit dieser Lebensaltersbegrenzung sollte erreicht werden, daß die Soldaten auf Zeit die Bundeswehr spätestens in einem Alter verlassen, in dem sie noch den Anschluß an einen Zivilberuf finden können. Die Vorschrift enthält ein eindeutiges Verbot, an das der Dienstherr gebunden ist. Eine Verlängerung der Dienstzeit über das 40. Lebensjahr hinaus wäre rechtswidrig. Eine Änderung der Rechtslage könnte nur durch eine entsprechende Novellierung des Soldatengesetzes bewirkt werden. Die Bundesregierung wird vor allem im Hinblick auf die Zweckbestimmung der Lebensaltersbegrenzung prüfen, ob eine Gesetzesänderung vertretbar ist. Die Frage ist Gegenstand der Untersuchungen der Arbeitsgruppe „Personalstruktur" im Bundesministerium der Verteidigung, deren Aufgabe es ist, zur Behebung der Personalnot vor allem im Unteroffizierkorps eine neue Personalstruktur zu entwickeln, 3418 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 die dem heutigen Stand der arbeitsteiligen Industriegesellschaft entspricht. Sie soll, wie bereits im Weißbuch 1970 der Bundesregierung ausgeführt wurde, die. Grundlage für eine zeitgemäße Neugestaltung des Dienst- und Laufbahnrechts der Soldaten bilden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/940 Frage A 81): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den ausdrücklichen Hinweis der freiwilligen Meldungen auf den Einberufungsbescheiden, wie das beispielsweise bei Einberufungen zu Kurzwehrübungen geschieht, der Einberufene durch seinen Arbeitgeber berufliche bzw, innerbetriebliche Schwierigkeiten und Nachteile erfahren kann, und welche Möglichkeit sieht sie, gegebenenfalls diese Folgen in Zukunft zu vermeiden? Bereits seit mehreren Jahren enthalten die Einberufungsbescheide für Wehrübungen keinen ausdrücklichen Hinweis mehr auf die Freiwilligenmeldung. Jedoch kann aus dem Hinweis auf die Anrechenbarkeit einer Wehrübung geschlossen werden, ob es sich um eine freiwillige zusätzliche Wehrübung handelt. Von der Möglichkeit solche kurzen Wehrübungen von etwa 3 Tagen Dauer abzuhalten wird nur bei besonderen Anlässen Gebrauch gemacht, wie z. B. Wehrmedizinische Tagungen, Teilnahme an Internationalen Reservistenveranstaltungen. Sie betreffen demgemäß einen eng begrenzten Personenkreis. Ich bin gern bereit, prüfen zu lassen, ob dem Problem eine grundsätzliche Bedeutung zukommt und wäre deshalb dankbar, wenn mir zu der Anfrage weitere Einzelheiten mitgeteilt werden könnten. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (Drucksache VI/940 Frage A 82): Beabsichtigt die Bundesregierung, mit baldiger Wirkung den Erlaß des Bundesverteidigungsministers vom 30. Januar 1970 aufzuheben, demzufolge Wehrpflichtige zu Ende ihrer Dienstzeit nicht mehr so frühzeitig entlassen werden können, daß sie sich rechtzeitig zum folgenden Semester immatrikulieren können? Herr Kollege Werner, Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Der Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 30. Januar 1970 enthält keine generelle Regelung für das Verfahren zur Entscheidung über Anträge auf vorzeitige Entlassung von Grundwehrdienst leistenden Studienbewerbern, sondern betraf nur den. Personenkreis des Einstellungstermins 1. Oktober 1968. Diese Wehrpflichtigen sind überdies bereits am 31. März 1970 aus der Bundeswehr entlassen worden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache VI/940 Frage A 83) : Warum bekommt eine Witwe für ihren Sohn, der im Juni das Abitur macht und im Oktober seinen Dienst bei der Bundeswehr antreten muß, nur bis einschließlich Juni Waisengeld und für die restlichen drei Monate keinerlei Unterstützung? Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage auf eine Waisenrente aus der Angestelltenversicherung bezieht. Diese Rente fällt grundsätzlich mit Ablauf des Monats weg, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Sie ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 18. Lebensjahr hinaus zu zahlen, insbesondere dann, wenn der Betreffende sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Diese Voraussetzung dürfte im vorliegenden Falle erfüllt sein, falls der Sohn, auf den sich Ihre Frage bezieht, nach Beendigung seines Wehrdienstes die Schul- oder Berufsausbildung fortsetzen will. Liegt der gesetzliche Wehrdienst zwischen zwei Ausbildungsabschnitten und folgt er innerhalb von 3 Kalendermonaten dem ersten Ausbildungsabschnitt, so betrachtet die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die Zeit zwischen dem ersten Ausbildungsabschnitt und dem Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes als Schul- oder Berufsausbildung. Liegen mehr als 3 Kalendermonate zwischen dem Ende des ersten Ausbildungsabschnittes und dem Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes, so wird die Zwischenzeit als Schul- oder Berufsausbildung angesehen, wenn der gesetzliche Wehrdienst zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgenommen wird und für eine mögliche Verzögerung keine von der Waise zu vertretenden Gründe vorliegen. Ich nehme daher an, daß im vorliegenden Falle die Waisenrente auch für die Monate Juli, August und September gezahlt wird. Falls Sie es wünschen, bin ich gern bereit, die Angelegenheit prüfen zu lassen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 16. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Brand (Pinneberg) (Drucksache VI/940 Fragen A 84 und 85) : Sieht die Bundesregierung das für die Bierherstellung in der Bundesrepublik Deutschland geltende Reinheitsgebot gefährdet, nach welchem Bier nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Wasser und Hefe gebraut werden darf und die Verwendung anderer Stoffe (von Weizenmalz abgesehen) verboten ist, nachdem Pläne bestehen, die Herstellungsvorschriften für Bier in der EWG zu vereinheitlichen? Trifft es zu, daß nach einem Vorentwurf der Europäischen Kommission den EWG-Brauereien erlaubt sein soll, chemische Zusätze wie Schwefeldioxyd, Ascorbinsäure oder Gerbstoffe, die mehr oder minder gesundheitsschädlich einzustufen sind, für die Bierherstellung verwendet werden dürfen? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3419 Es ist zwar richtig, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen ihrer Absicht, die lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten über Bier zu hormonisieren, sich bis jetzt nicht bereitgefunden hat, dem Rat Regelungen vorzuschlagen, die das Reinheitsgebot verankern oder die es wenigstens der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen würden, auf ihrem Hoheitsgebiet Bier vom Verkehr auszuschließen, das nicht nach dem Reinheitsgebot hergestellt ist. Es trifft auch zu, daß die Delegationen der anderen Mitgliedstaaten die Konzeption der Kommission unterstützen. Die Bundesregierung hält jedoch am Reinheitsgebot fest. Das habe ich in letzter Zeit mehrfach klargestellt. Insoweit verweise ich auf meine Beantwortung der einschlägigen mündlichen Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Gleissner in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. Mai 1970 und auf meine unter dem 4. Juni 1970 erfolgte Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache VI/751 der Herrn Abgeordneten Dr. Riedl und Genossen. Nach dem Vorentwurf C der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, der vom 16. Mai 1970 datiert, sollen zulässig sein ein Zusatz von Ascorbinsäure bis zu 50 mg je Liter, ein Zusatz des Gerbstoffes Tannin als Klärmittel, ein Gehalt an schwefliger Säure bis zu 20 mg je Liter. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache VI/940 Fragen A 86 und 87) : Auf welche Ursachen führt die Bundesregierung den anhaltenden Geburtenrückgang von 18,2 auf 1000 Einwohner im Jahre 1964 (mehr als 1,065 Millionen) auf 14,8 im Jahr 1969 (weniger als 903 000) zurück? In welchem Verhältnis steht die Entwicklung der Geburtenzahlen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu der Entwicklung in anderen Staaten? Seit dem Jahre 1964 ist ein ständiger Rückgang der Geburtenziffern und der absoluten Geburtenzahlen zu beobachten. Die Entwicklung der Zahl der Geburten und Eheschließungen hängt zunächst von den Veränderungen der Altersstruktur der Bevölkerung ab, die als Folge zweier Kriege und einer Weltwirtschaftskrise durch eine ungleichmäßige Besetzung der einzelnen Geburtsjahrgänge charakterisiert ist. Eine Abnahme der Geburten ist u. a. dadurch eingetreten, daß sich die Besetzung der Altersjahrgänge der Frauen, in denen besonders viele Kinder geboren werden, laufend verringert hat. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes ist der Geburtenrückgang vornehmlich eine Folge der sinkenden Geburtenhäufigkeit, das ist die Zahl der Lebendgeborenen nach dem Alter der Mütter bezogen auf 1000 Frauen entsprechenden Alters, die bei den Frauen im Alter von 23 bis unter 30 Jahre besonders stark zurückgegangen ist. Das Statistische Bundesamt kommt in seinen Untersuchungen des weiteren zu dem Ergebnis, daß die ehelichen Geburten auf einen späteren Zeitpunkt der Ehe verschoben werden und außerdem eine im Vergleich zu früher geringeren Kinderzahl pro Ehe festzustellen ist; die weite Verbreitung einer praktizierten Familienplanung sei darin erkennbar. Nach der Vorausschau des Statistischen Bundesamtes wird das Aufrücken relativ schwach besetzter Altersjahrgänge in das übliche Heiratsalter weiter andauern, so daß noch bis 1974 mit sinkenden Geburtenzahlen gerechnet werden muß, wenn das Verhalten der Ehepaare unverändert bleibt. Danach wäre ein mögliches Minimum von rund 875 000 Lebendgeborenen pro Jahr (etwa 14,2 auf 1000 Einwohner) um 1975 zu erwarten, danach ein langsamer Anstieg, wobei 1979 das Niveau von 1969 erstmals wieder überschritten werden könnte. Auch in zahlreichen mit der Bundesrepublik vergleichbaren Staaten ist in den letzten Jahren, wie in der Bundesrepublik, ein Rückgang der Geburtenziffern zu beobachten. Ich darf Ihnen einige Beispiele nennen. Die Geburtenziffern (— Zahl der Lebendgeborenen auf 1000 Einwohner) betrugen in ausgewählten Ländern in den Jahren: 1964 1968 Schweden 16,0 14,3 Belgien 17,2 14,8 BRD 18,2 16,1 Frankreich 18,2 16,8 Großbritannien und Nordirland 18,8 17,1 Österreich 18,5 17,2 UdSSR 19,6 17,2 USA 21,0 17,4 Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Stommel (Drucksache VI/940 Fragen A 88 und 89) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Parlament mit exakten Zahlen aufzuklären über den Umfang der Rauschgiftsucht, vor allein unter der Jugend? Weichen Weg sieht die Bundesregierung, um der Verbreitung der Rauschgiftsucht, vor allem unter den Schülern, entgegenzutreten? Die Angabe exakter Zahlen über den Umfang des Rauschmittelmißbrauchs, vor allem unter der Jugend, ist nicht möglich, da auch nur einigermaßen verläßliche aussagefähige Übersichten der Gesundheits- und Jugendbehörden nicht vorliegen. Soweit es sich um Süchtige handelt, die durch den Genuß von dem Opiumgesetz unterliegenden Stoffen süchtig wurden, bestehen Statistiken bei 3420 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 der Bundesopiumstelle im Bundesgesundheitsamt, die aufgrund von Meldungen der obersten Landesgesundheitsbehörden erstellt werden. Hiernach wurden 1968 in der Bundesrepublik 55 durch Cannabis (Haschisch, Marihuana) süchtige Personen festgestellt. Die Gesamtzahl der bekannten Süchtigen betrug 4 217. Für 1969 liegen noch keine vollständigen Angaben vor. Im übrigen stehen nur Zahlen aus dem Bereich der Rauschgiftkriminalität zur Verfügung, die jedoch keinen auch nur annähernd sicheren Schluß auf die Zahl der Drogenabhängigen zulassen. Die in den Jahren 1963 bis 1967 polizeilich festgestellten Delikte sind aus der Antwort des Bundesministers des Innern vom 28. März 1968 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bauer (Würzburg), Dr. Müller (München), Dr. Meinecke und Genossen (Drucksache V/2789) ersichtlich. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 1969, die auszugsweise im Bulletin der Bundesregierung vom 21. Mai 1970, Seite 660 ff., vorab veröffentlicht worden ist, hat die Zahl der bekanntgewordenen Rauschgiftdelikte gegenüber dem Jahr 1968 um 2 870 Fälle oder 151,8 v. H. zugenommen. Der Anteil der Minderjährigen an der Gesamtzahl der als Täter von Rauschgiftdelikten festgestellten Personen hat sich in den letzten Jahren sprunghaft erhöht und im Jahre 1969 47,8 v. H. betragen. Hier ist also eine bedenkliche Umschichtung der beteiligten Altersgruppen eingetreten. Eine in etwa ähnliche Entwicklung dürfte auch die Verbreitung der Rauschmittelsucht und der Drogenabhängigkeit genommen haben. Bei der Beantwortung dieser Frage kann ich im wesentlichen auf das Bezug nehmen, was ich an dieser Stelle bereits am 4. Juni 1970 zur Frage 68 des Abgeordneten Dasch gesagt habe (Protokoll der 56. Sitzung, Seite 2968 f.). Es bestehen bereits vielfältige örtliche Aktionen, um durch Aufklärung, Information und Beratung der beunruhigenden Ausbreitung des Rauschmittelmißbrauchs entgegenzuwirken. Wir wollen diese Bemühungen durch zentrale Maßnahmen, auf deren Notwendigkeit bereits in der Antwort vom 5. November 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Protokoll der 9. Sitzung, Anlage 13) hingewiesen wurde, nachhaltig unterstützen. Ich möchte ergänzend darauf hinweisen, daß eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogel, Erhard, Dr. Jaeger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Petersen, von Thadden und Genossen zur Rauschmittelbekämpfung vorliegt, bei deren Beantwortung ich auf weitere Aspekte dieses Problems näher eingehen werde. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache VI/940 Fragen A 90 und 91) : Wie viele Kinder mit Hydrozephalus (Wasserkopf) werden jährlich in der Bundesrepublik Deutschland geboren, und wie werden sie versorgt? Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine systematische Forschung über Hydrozephalus und die damit zusammenhängenden Bewegungsstörungen und oder was ist diesbezüglich geplant? Die Zahl der an Hydrocephalus leidenden Kinder wird von Fachleuten auf 3 No aller Lebendgeborenen, d. h. 2700 bei 900 000 Lebendgeborenen pro Jahr geschätzt. Genauere Angaben sind wegen Fehlens einer Morbiditätsstatistik nicht möglich. Die Mortalitätsstatistik ergibt für den beobachteten Zeitraum 1960 bis 1967 einen Rückgang der Sterbefälle von 400 auf 368, davon im ersten Lebensjahr 337 auf 272. Viele der an Hydrocephalus leidenden Kinder werden bereits in den ersten Monaten operiert, wobei der gestörte Hirnwasserkreislauf in für derartige Operationen speziell eingerichteten Neurochirurgischen Kliniken wiederhergestellt wird. Die Erfolgsaussichten für eine volle Eingliederungsfähigkeit in die Gemeinschaft sind bei über 50 % dieser Operierten als gut zu bezeichnen. Bei operierten Kindern ist eine sorgfältige qualifizierte Nachsorge erforderlich, die nur in Zusammenarbeit zwischen Kinderklinik, Kinderchirurgie, Neurochirurgie und Orthopädie sowie nichtmedizinischen Stellen, z. B. für die schulische Betreuung der länger stationär zu behandelnden Kinder, erfolgversprechend ist. Die Forschung über den „Hydrocephalus und die damit zusammenhängenden Bewegungsstörungen" wird entsprechend dem internationalen Stand der wissenschaftlichen Entwicklung betrieben. Es handelt sich hierbei um ein Einzelproblem, dem ohne Frage große Bedeutung zukommt, das aber in Anbetracht der Vielzahl der Einzelprobleme in der Medizin, die einer Lösung bedürfen, bisher nicht als spezieller Forschungsbereich herausgestellt wurde. Der Deutsche Wissenschaftsrat hat für die Universität Göttingen das Gebiet „Nervensystem und biologische Information" als Sonderforschungsbereich vorgesehen. Es ist geplant, im Rahmen dieser interdisziplinär zu lösenden Aufgabe der Universität Göttingen in den nächsten 5 Jahren eine Kinderneurologische Klinik mit Kinderneurologischer Chirurgischer Abteilung zu errichten. Hierbei sollen sowohl die Forschung über den Hydrocephalus und die damit zusammenhängenden Bewegungsstörungen, die optimale medizinische Behandlung wie auch medizinische und sonstige Beratung und Betreuung erfordern, z. B. schulischer Art bei länger stationär zu behandelnden Kindern Berücksichtigung finden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3421 geordneten Härzschel (Drucksache VI/940 Frage A 92) : Treffen Meldungen zu, wonach in der Bundesrepublik Deutschland ein erheblicher Geburtenrückgang zu verzeichnen ist, wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Ursachen dieser Entwicklung? Seit dem Jahre 1964 ist ein ständiger Rückgang der Geburtenziffern und der absoluten Geburtenzahlen zu beobachten. Die Entwicklung der Zahl der Geburten und Eheschließungen hängt zunächst von den Veränderungen der Altersstruktur der Bevölkerung ab, die als Folge zweier Kriege und einer Weltwirtschaftskrise durch eine ungleichmäßige Besetzung der einzelnen Geburtsjahrgänge charakterisiert ist. Eine Abnahme der Geburten ist u. a. dadurch eingetreten, daß sich die Besetzung der Altersjahrgänge der Frauen, in denen besonders viele Kinder geboren werden, laufend verringert hat. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes ist der Geburtenrückgang vornehmlich eine Folge der sinkenden Geburtenhäufigkeit, das ist die Zahl der Lebendgeborenen nach dem Alter der Mütter bezogen auf 1 000 Frauen entsprechenden Alters, die bei den Frauen im Alter von 23 bis unter 30 Jahren besonders stark zurückgegangen ist. Das Statistische Bundesamt kommt in seinen Untersuchungen des weiteren zu dem Ergebnis, daß die ehelichen Geburten auf einen späteren Zeitpunkt der Ehe verschoben werden und außerdem eine im Vergleich zu früher geringeren Kinderzahl pro Ehe festzustellen ist; die weite Verbreitung einer praktizierten Familienplanung sei darin erkennbar. Nach der Vorausschau des Statistischen Bundesamtes wird das Aufrücken relativ schwach besetzter Altersjahrgänge in das übliche Heiratsalter weiter andauern, so daß noch bis 1974 mit sinkenden Geburtenzahlen gerechnet werden muß, wenn das Verhalten der Ehepaare unverändert bleibt. Danach wäre ein mögliches Minimum von rund 875 000 Lebendgeborenen pro Jahr (etwa 14,2 auf 1 000 Einwohner) um 1975 zu erwarten, danach ein langsamer Anstieg, wobei 1979 das Niveau von 1969 erstmals wieder überschritten werden könnte. Auch in zahlreichen mit der Bundesrepublik vergleichbaren Staaten ist in den letzten Jahren, wie in der Bundesrepublik, ein Rückgang der Geburtenziffern zu beobachten. Ich darf Ihnen einige Beispiele nennnen. Die Geburtenziffern (= Zahl der Lebendgeborenen auf 1 000 Einwohner) betrugen in ausgewählten Ländern in den Jahren: 1964 1968 Schweden 16,0 14,3 Belgien 17,2 14,8 BRD 18,2 16,1 Frankreich 18,2 16,8 Großbritannien und Nordirland 18,8 17,1 Österreich 18,5 17,2 UdSSR 19,6 17,2 USA 21,0 17,4 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (Drucksache V1/940 Frage A 93) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Verband Deutscher Studentenschaften finanziell zu unterstützen? Nach wie vor wünscht die Bundesregierung einen leistungsfähigen Dachverband der Studentenschaften als Gesprächspartner in allen Fragen der Hochschulreform' und der Bildungs- und Jugendpolitik. Sie wird alle Bestrebungen unterstützen, die auf einen arbeitsfähigen Dachverband hinzielen, der die Kräfte und Strömungen in der Studentenschaft repräsentiert und eine wirksame Interessenwahrnehmung ermöglicht. Die 22. ordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes deutscher Studentenschaften in München hat leider nicht die gewünschte Klärung gebracht. Zwar hat der Verband sich insofern konsolidiert, als er wieder Vorstand und Satzung hat. Die entscheidende Debatte zum Selbstverständnis unterblieb jedoch. Insbesondere sind Aussagen hinsichtlich der Stellung des Verbandes zum Grundgesetz und hinsichtlich der eigenen demokratischen Struktur vermieden worden. Man wird sogar sagen müssen, daß die auf der Mitgliederversammlung gezeigte antipluralistische Haltung des Verbandes im Widerspruch zu dem Anspruch steht, der legitimierte Sprecher der deutschen Studentenschaften zu sein. Die Mitgliederversammlung in München hat damit keine Gesichtspunkte gebracht, die eine Wiederaufnahme der Förderung des Verbandes Deutscher Studentenschaften rechtfertigen könnte. Man wird die Entwicklung abwarten müssen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (Drucksache V1/940 Fragen A 94 und 95) : Bis zu welchem Grad ist im Jahr 1969 die Baukapazität im Tiefbau (Straßenbau) für Erdbauten und Fahrbahndeckenbauten sowie für Kunstbauten durch Bauaufträge in Anspruch genommen worden? Wie hoch ist der Ausnutzungsgrad gegenwärtig? Nach den vom Ifo-Institut im Rahmen des monatlichen Konjunkturtestes durchgeführten Erhebungen, waren die Gerätekapazitäten des Tiefbaus im Jahr 1969 durchschnittlich zu rd. 65 % (Hochbau rd. 70 %) ausgelastet. Die Monatswerte schwankten dabei zwischen 39 % (im Februar; Hochbau 49%) und 78 % (im September; Hochbau 78 %). 3422 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Bei der Beurteilung dieser Zahlen muß beachtet werden, daß auch in Zeiten offensichtlicher Hochkonjunktur noch nie Kapazitätsauslastungen von mehr als 80 % gemeldet wurden. Spezielle Erhebungen für den Straßenbau führt das Ifo-Institut nicht durch. Erhebungen anderer Institute über die Kapazitätsauslastung sind nicht bekannt. Die letzten vom Ifo-Institut mitgeteilten Umfrageergebnisse für Arpil 1970, weisen für den Tiefbau eine Geräteausnutzung von 62 % aus. Der Vergleichswert im Vorjahr lag bei 66 %. Bezüglich der weiteren Entwicklung ab Mai wird für den Straßenbau davon auszugehen sein, daß die Kapazitätsauslastung bei abnehmender Produktionsbehinderung durch Witterungseinflüsse und infolge des durch den langen Winter künstlichen Auftragsrückstaues zunächst noch stärker ansteigt, dann aber wegen des durch die Restriktionsmaßnahmen bedingten Rückgangs der Vergabetätigkeit nur noch mäßig zunimmt. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (Drucksache VI/940 Frage A 96) : Wird die Bundesregierung die aus Anlaß der Olympischen Spiele 1972 in München für den Bau von Bundesfernstraßen erforderlichen Mittel künftig so rechtzeitig bereitstellen, daß eine termingerechte Durchführung dieser Baumaßnahmen gesichert ist, und ist insbesondere sichergestellt, daß der Mehraufwand für diese Verkehrsbaumaßnahmen von rund 150 Millionen DM gegenüber den bisherigen Planungen finanziell abgedeckt ist? Die Bundesregierung wird die aus Anlaß der Olympischen Spiele 1972 in München für den Bau von Bundesfernstraßen erforderlichen Mittel so rechtzeitig bereitstellen, daß eine termingerechte Fertigstellung der Bauvorhaben gewährleistet ist. Bisher wurden bereits 145 Millionen DM zusätzlich und zweckgebunden zugeteilt. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sieglerschmidt (Drucksache VI/940 Frage A 97): Welche Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen oder gedenkt sie zu unternehmen, um im Sinn der Empfehlung 599 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 18. April 1970 mit den Mitgliedsregierungen und den zuständigen internationalen Luftfahrtorganisationen gemeinsame Maßnahmen gegen die Luftpiraterie zu ergreifen? Die Bundesregierung steht ständig, insbesondere mit den bedeutenden luftfahrttreibenden Staaten, in engem Kontakt über geeignete Maßnahmen gegen Gewaltakte im Luftverkehr. Vom 16. bis 30. Juni 1970 findet in Montreal eine außerordentliche Vollversammlung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) statt, die sich mit der Frage der Luftpiraterie befaßt. Die Bundesrepublik Deutschland hat dazu ein umfassendes Arbeitspapier über die in der Bundesrepublik Deutschland getroffenen praktischen und rechtlichen Maßnahmen vorgelegt. Von dieser Konferenz wird eine weltweite Koordinierung aller Maßnahmen, wie sie für die Lösung dieses Problems unerläßlich ist, erwartet. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (Drucksache VI/940 Frage A 98) : Durch welche Maßnahmen auf dem Gebiet des Straßenbaus und des Schienenverkehrs will die Bundesregierung Wünschen von Bewohnern des Ruhrgebiets oder der Rheinstädte in NordrheinWestfalen entsprechen, damit die Erholungsgebiete der Eifel von dort schneller erreichbar sind? Straßenbau Bei der Ermittlung des Ausbaubedarfs für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 hat der Bundesminister für Verkehr eine besondere Prognose des Wochenendverkehrs durchführen lassen, weil die Straßen in den Randzonen der Ballungsgebiete häufig nicht für den werktäglichen Normalverkehr, sondern für den oftmals viel stärkeren Erholungsverkehr am Wochenende zu bemessen sind. Für manche Strecken zwischen Siedlungskernen und Erholungsgebieten ist deshalb ein Autobahnquerschnitt geplant, obwohl für den Werktagsverkehr 2 Fahrspuren genügen. Bereits in diesem Jahr wird sich die Fahrzeit zur Eifel erheblich verkürzen. Von der 4spurig geplanten Bundesstraße 257 zwischen Bonn und Meckenheim ist der größte Teil fertiggestellt. Zwischen Weilerswist und Miel werden Teilstrecken der linksrheinischen Autobahn dem Verkehr übergeben werden. Für die Fortsetzung dieser Strecken nach Bad Neuenahr und Mayen läuft die Bauvorbereitung. Bis 1975 wird voraussichtlich auch diese Strecke in ganzer Länge verkehrsbereit sein. Besondere Bedeutung für den Wochenendverkehr zur Eifel wird die geplante Autobahn Köln—Tondorf—Mehren erlangen. Außerdem werden bestehende Bundesstraßen (B 51, B 265) durch Ausschalten von Ortsdurchfahrten und Steilstrecken ständig in ihrer Leistungsfähigkeit erhöht. Schienenverkehr Die Deutsche Bundesbahn bietet zwischen Köln und Trier über Euskirchen—Gerolstein (Eifelstrecke) in guter Verteilung über den Tag 2 Schnellzug- und 3 Eilzugpaare an. Davon verkehrt ein Eilzugpaar von und nach Münster und berührt dabei das Ruhrgebiet über Dortmund—Gelsenkirchen—EssenDuisburg—Düsseldorf. Die übrigen Züge haben in Köln gute Anschlüsse mit guten Zügen von und zu Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung, Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3423 den Ruhrstädten. Die Orte inmitten der Eifel sind mit derzeitigen Verbindungen aus dem Ruhrgebiet gut zu erreichen. Die Täler und Orte am Ost- und Südrand der Eifel sind in Remagen, Andernach und Koblenz ebenfalls durch Anschlußverbindungen oder durchgehende Züge an das rheinisch-westfälische Industriegebiet angeschlossen. In das Rurtal (Nideggen-Heimbach) verkehren sonntags durchgehende Züge von Düsseldorf und Mönchengladbach. Von Köln aus werden erstmals in diesem Jahr Ausflugsfahrten zum Wandern in der Eifel angeboten. In den regelmäßig tagenden Fahrplanausschüssen besteht ein ständiger Kontakt zwischen der Deutschen Bundesbahn und den Fremdenverkehrsverbänden, die auch die Wünsche der Bewohner des Rhein-Ruhrgebietes vertreten. Die Deutsche Bundeshahn hat mir mitgeteilt, daß sie bestrebt ist, den von den Verbänden vorgetragenen Wünschen weitgehend entgegenzukommen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Frerichs (Drucksache VI/940 Fragen A 99 und 100) : Beabsichtigt die Bundesregierung, ihren Einfluß auf die Deutsche Bundesbahn geltend zu machen, das System der Autoreisezüge ab 1971 stärker auszubauen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Preise für die schnellste deutsche „Auto-Bahn" zu senken und in eine annehmbare Relation zu den Fahrkosten auf der Straße zu bringen? Die Bundesregierung verfolgt die Bestrebungen der Deutschen Bundesbahn, ihren Dienst „Auto im Reisezug" auszubauen, mit großem Interesse, weil sie hierin einen Beitrag zur Entlastung des Straßennetzes sieht. Im Vergleich zum Jahre 1968 hat die Bundesbahn im letzten Jahr die Anzahl aller Autoreisezugverbindungen verdoppelt. Für den Fahrplanabschnitt 1970/71 sind 6 weitere Verladestellen eingerichtet, 30 neue Relationen und zusätzliche Verkehrstage vorgesehen. Untersuchungen über eine weitere Ausdehnung dieses Dienstes wurden von der Bundesbahn bereits eingeleitet. Die Entwicklung wird von der Ausnutzung des Angebotes abhängig sein. Die Deutsche Bundesbahn versucht, auch über eine günstige Preisgestaltung einen Anreiz zur Benutzung der Autoreisezüge zu geben. In der letzten Zeit sind hier verschiedene Preisermäßigungen eingeführt worden, z. B. bei den Zügen „ChristoforusExpreß", der zwischen Düsseldorf und München verkehrt, und „Auto-Traum-Expreß", der in der Verbindung Hamburg—München eingesetzt ist. Die Deutsche Bundesbahn wird bestrebt sein, in diesem Verkehrszweig ihr Angebot von der Kapazität und vom Preis her stets an die Wünsche und den Bedarf der Verkehrsnutzer anzupassen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Offergeld (Drucksache VI/940 Frage A 101): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der von der Stiftung „Warentest" durchgeführten Prüfung von Autosicherheitsgurten, und welche Konsequenzen hält die Bundesregierung auf Grund der festgestellten Verbesserungsbedürftigkeit aller Gurte für erforderlich? Die Erkenntnisse, die sich aus den Prüfungen gewinnen lassen, die die Stiftung „Warentest" durchgeführt hat, entsprechen den Absichten der Bundesregierung. Danach soll vor allem bei den amtlichen Prüfungen der Sicherheitsgurte von dem bisher statischen Verfahren künftig auf ein dynamisches Verfahren übergegangen und die Ausrüstung bestimmter Sitze in bestimmten Kraftfahrzeugen mit Sicherheitsgurten vorgeschrieben werden. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI/940 Frage A 102) : Wie begegnet die Bundesregierung den in den letzten Wochen immer häufiger erhobenen Vorwürfen der bayerischen Staatsregierung, das Land Bayern werde bei der Verteilung von Bundesmitteln — vor allem im Straßenbau — benachteiligt? Die Bundesregierung begegnet den Vorwürfen der Bayerischen Staatsregierung hinsichtlich des Anteiles der Bundesmittel für die Bundesfernstraßen in Bayern mit folgenden Hinweisen: 1. Für die Bundesfernstraßen in Bayern sollten in den Jahren 1966 bis 1970 ursprünglich 3 327 Millionen DM bereitgestellt werden. Die Istausgabe in diesem Zeitraum betrug jedoch 3 608 Millionen DM + 68 Millionen DM für das Strukturprogramm. In diesen Beträgen sind Sonderzuweisungen für das sog. Olympiaprogramm enthalten. Insgesamt ergibt sich gegenüber dem Haushaltssoll in den Jahren 1966 bis 1970 eine Mehrzuweisung an Bayern für Bundesfernstraßen von 349 Millionen DM. Im Haushaltsjahr 1970 betrug das Sollvolumen für Bayern 750 Millionen DM. Durch Aufstockung für die Olympiamaßnahmen wurde dieses Sollvolumen inzwischen auf 795 Millionen DM erhöht. Aus diesen Angaben wird deutlich, daß der Istanteil des Landes Bayern gegenüber dem Sollanteil im ganzen gesehen wesentlich höher liegt, so daß daher von einer Benachteiligung Bayerns überhaupt nicht gesprochen werden kann. 2. Die Ermittlung von Bedarf und Dringlichkeit neuer Bundesfernstraßen und der Anteil der Länder an dem Finanzvolumen des Ausbauplanes für 3424 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 die Bundesfernstraßen in den Jahren 1970 bis 1985 wurde nach objektiven und bundeseinheitlichen Kriterien ermittelt. Der Ausbauplan baut auf einer umfassenden Analyse und Prognose der strukturellen und verkehrlichen Entwicklung auf. Bedarf und Dringlichkeiten wurden im Jahre 1969 in ausführlichen Erörterungen zwischen dem Bund und allen beteiligten Ländern abgestimmt. Nach den bisherigen Ermittlungen soll das Gesamtvolumen des 1. Fünfjahresplanes (1971 bis 1975) für Bayern 4 044 Millionen DM betragen. Das Gesamtvolumen des 1. Fünfjahresplanes steigert sich daher gegenüber den Sollbeträgen der vergleichbaren Jahre 1966 bis 1970 von 3 327 Millionen DM auf 4 044 Millionen DM (etwa um + 21,5 %) . Die Ausweitung des Finanzvolumens für die Bundesfernstraßen in Bayern wird vor allem den Bundesautobahnneubaustrecken zugute kommen, bei denen sich gegenüber dem Vergleichszeitraum 1966 bis 1970 eine Steigerung von 1 170 um 630 auf 1 800 Millionen DM (entsprechend + 54 %) ergibt. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/940 Frage A 103) : Warum bestehen Schwierigkeiten beim Zusammenschluß von Landgemeinden zu einer Großgemeinde, dem Bahnhof den Namen der neugebildeten Gemeinde zu geben? Hinsichtlich der Namensgebung bestehen keine Schwierigkeiten, wohl aber hinsichtlich der Frage, wer für die Kosten der Umbenennung aufzukommen hat. Eine Pflicht der Deutschen Bundesbahn, ihre Bahnhofsbezeichnungen an geänderte Gemeindenamen auf ihre Kosten anzupassen, besteht nur dann, wenn ohne die Umbenennung des Bahnhofs die Verkehrsabwicklung (z. B. durch häufige Fehlleitungen von Gütern) gestört würde. Die Pflicht zur Umbenennung folgt hier aus den Geschäftsführungspflichten der Deutschen Bundesbahn (ordnungsmäßige Betriebsführung, Ziel bester Verkehrsbedienung). Rechtsvorschriften, aus denen sich eine Verpflichtung der Deutschen Bundesbahn zur Namensänderung auf ihre Kosten über diese Fälle hinaus ergeben könnte, erhält weder das Eisenbahnrecht, noch das sonstige öffentliche oder private Recht. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gatzen (Drucksache VI/940 Fragen A 104 und 105) : Erwägt die Bundesregierung die Neuabgrenzung der Fernsprechortsnetze nach Durchführung der Gebietsreform, wie es der Deutsche Landkreistag in einer Verlautbarung gefordert hat? Sieht die Bundesregierung, falls derartige Erwägungen bestehen, auch vor dem Abschluß der kommunalen Neuordnung eine Möglichkeit, Ortsnetzkorrekturen dort vorzunehmen, wo Gemeinden von Netzgrenzen durchschnitten werden, die unzweifelhaft falsch gezogen sind, die Betroffenen erheblich benachteiligen und die wirtschaftliche Entwicklung hemmen? Die Festlegung der Fernsprech-Ortsnetze erfolgt — vor allem aus technischen Notwendigkeiten nach anderen Kriterien als die der kommunalen Verwaltungsgrenzen. Die Deutsche Bundespost bemüht sich zwar, auf die jeweiligen kommunalen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen, kann aber ihr auf bestimmte unveränderliche Zentralpunkte ausgerichtetes Kabelnetz nicht in größerem Umfang umstrukturieren. Die Deutsche Bundespost überprüft daher zur Zeit alle nur denkbaren Möglichkeiten, durch die Einführung einer neuen Gebührenerfassungstechnik die von Ihnen, Herr Kollege, dargestellten Unzuträglichkeiten zu vermeiden bzw. zu mildern. Dies ist aber nur im Rahmen einer grundlegenden und zeitaufwendigen Reform des Tarifgefüges der Grund- und Gesprächsgebühren möglich. Zwischenzeitlich muß trotz besten Willens auf seiten der Deutschen Bundespost in Kauf genommen werden, daß es aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht immer möglich ist, bestehende Ortsnetze den kommunalen Neugliederungen anzupassen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (Drucksache VI/940 Fragen A 111 und 112) : Wie hoch ist nach Schätzungen der Bundesregierung die Summe der durch „enteignungsähnliche Vorgänge" den SED- Behörden anheimgefallenen Vermögen? Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Mitteilungen über die Enteignung des Flüchtlingsvermögens in der Zone nur dosiert gibt, weil sie fürchtet, daß die volle Veröffentlichung aller Tatsachen Unruhe in der Bevölkerung schaffen würde? Es geht bei dem zur Diskussion stehenden Komplex um das unter staatlicher Zwangsverwaltung stehende Flüchtlingsvermögen in der DDR. Man muß sich vor Augen halten, daß die großen Enteignungswellen der ersten Jahre nach 1945, wie Bodenreform, „Kriegsverbrecherprozesse" usw. nicht mehr in diesen Zusammenhang gehören. Auch das Vermögen von Flüchtlingen, die vor 1953 die DDR verlassen haben, dürfte zum größeren Teil bereits damals liquidiert worden sein. Die z. Z. in der öffentlichen Diskussion genannten Beträge in einer Größenordnung von 100 Mrd. DM und mehr dürften sowohl das nach 1945 enteignete Vermögen als auch das unter Zwangsverwaltung stehende Flüchtlingsvermögen umfassen. Es läßt sich mit einiger Sicherheit sagen, daß das Flüchtlingsvermögen den geringeren Teil der Ge- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3425 samtsumme ausmacht. Aufgrund der Schwierigkeit der Erfassung und Bewertung des Flüchtlingsvermögens besteht heute objektiv noch keine Möglichkeit, hierfür konkrete Zahlen zu nennen. Genauere Anhaltspunkte werden sich aus dem Entschädigungsverfahren im Rahmen des Lastenausgleichs ergeben. Bisher sind aber nur rd. 270 000 Anträge nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz von 1965 eingegangen; das sind weit weniger Anträge als erwartet. Von den gestellten Anträgen sind bisher 15 000 beschieden. Wenn die in Vorbereitung befindliche 23. Novelle zum LAG verabschiedet sein wird, dürfte sich die Zahl der Anträge wesentlich erhöhen, so daß daraus eine genaue Übersicht über die Vermögensverluste der Flüchtlinge gewonnen werden könnte. Die Unruhe, die Sie erwähnen, ist durch die unkritischen und z. T. irreführenden Veröffentlichungen im ZDF und in der Illustrierten „Quick" entstanden. Die Bundesregierung hält es für ihre Pflicht, den Dingen auf den Grund zu gehen, ehe sie die Öffentlichkeit unterrichtet. Ich habe das in der heutigen Fragestunde des Deutschen Bundestages nach dem vorläufigen Abschluß der Prüfungen- in der Antwort auf die Frage der Kollegen Dr. Marx und Damm getan. Von einer Dosierung von Informationen kann also keine Rede sein. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/940 Frage A 113) : Zu welchem Ergebnis haben die vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Dr. von Dohnanyi, in der Fragestunde vom 12. März 1970 auf meine Fragen A 16 und 17 (Drucksache VI/480) hinsichtlich der antidemokratischen Umtriebe in deutschen Schulen für griechische Gastarbeiter angekündigten Untersuchungen in Zusammenarbeit mit den Kultusministern der Ländern geführt? Griechische Lehrbücher, welche einen eindeutig diktaturverherrlichenden Inhalt haben, werden nach den eingegangenen Auskünften der Länderkulturministerien an deutschen Schulen in Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, im Saarland und in Berlin nicht verwendet. Das Land Hessen hat berichtet, daß im Regierungsbezirk Darmstadt an einer Schule ein griechisches Geschichtsbuch mit einigen tendenziösen Passagen festgestellt wurde. Die Bücher an anderen Schulen werden noch überprüft. Für den Regierungsbezirk Kassel steht ein Bericht noch aus. Im Freistaat Bayern werden griechische Kinder an deutschen Schulen wie alle Kinder nach den vom Kultusministerium zugelassenen Schulbüchern unterrichtet; wegen der an privaten griechischen Schulen verwendeten Bücher sind die Erhebungen noch im Gange. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben mitgeteilt, daß neuere griechische Schulbücher verwendet werden, daß eine Prüfung der Texte aber erst erfolgen könne, wenn eine deutsche Übersetzung vorläge. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgoerdneten Dr. Abelein (Drucksache VI/940 Fragen A 114 und 115) : Stimmt die Bundesregierung mit den quantitativen und finanziellen Projektionen der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates überein? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Ausgaben für das Bildungswesen innerhalb dieses Jahrzehnts vervierfachen zu können? Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht zur Bildungspolitik, der dem Bundestag vor kurzem zugeleitet worden ist, zu dieser Frage im einzelnen bereits Stellung genommen. Genaue Berechnungen können nur in Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen der geplanten Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung erfolgen. Die vorläufigen Projektionen, die von der Bundesregierung selbst vorgenommen wurden, haben ergeben, daß diejenigen des Bildungsrats jedenfalls die Größenordnungen bezeichnen, mit denen zu rechnen ist. Auch zu dieser Frage hat die Bundesregierung bereits in ihrem Bericht zur Bildungspolitik Stellung genommen. Die Bundesregierung wird in den kommenden Jahren die Ausgaben für das Bildungswesen im Vergleich zu den Ausgaben für andere Bereiche überproportional steigern. Da eine derartige Umssichtung in vollem Umfange nicht sofort vorgenommen werden kann, die Bildungsreform aber nicht verzögert werden darf, ist bereits eine erste Bildungsanleihe beschlossen worden. Es ist vorgesehen, daß der Bund bei fortdauernden Anstrengungen der Länder einen allmählich wachsenden Anteil an den Gesamtaufwendungen übernimmt. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vorn 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/940 Fragen A 116 und 117) : Wann rechnet die Bundesregierung mit der Einführung der integrierten Gesamthochschule, nachdem der Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Dohnanyi im Norddeutschen Rundfunk am 25. März 1970 erklärte, sie könne nicht im Hochschulrahmengesetz verordnet, sondern nur der Weg zu ihr offengehalten werden, zumal sie auch die Reform des Sekundarschulwesens voraussetze? Kann die Bundesregierung die Vorstellungen des Ministers für Bildung und Wissenschaft präzisieren (Pressedienst VI/70), nach denen ein Lehrerstudium in drei Studienjahren mit Hilfe des Fernstudiums abgeschlossen werden kann? 3426 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 In dem Rundfunkinterview habe ich deutlich gemacht, daß die Entwicklung zur integrierten Gesamthochschule das Ergebnis eines Prozesses ist, der durch gesetzgeberische Maßnahmen gefördert, aber nicht selbst vorgenommen werden kann. Das schließt nicht aus, daß ein organisatorischer Zusammenschluß von Hochschulen bereits in einem früheren Stadium vorgenommen werden sollte, vor allem, um die inhaltliche Integration zu fördern. Nur muß man sich darüber im klaren sein, daß es mit einem organisatorischen Zusammenschluß allein nicht getan ist. Wann die ersten integrierten Gesamthochschulen bestehen werden, läßt sich schwer voraussagen; sicherlich werden eine Reihe von Jahren vergehen. Ein organisatorischer Zusammenschluß ist dagegen in kürzerer Zeit möglich und beispielsweise bei der Gründung in Kassel von vornherein vorgesehen. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat in seinem Gespräch mit der „Deutschen Allgemeinen Lehrerzeitung" keiner schematischen Studienstzeitverkürzung das Wort geredet, sondern darauf hingewiesen, daß unter der Voraussetzung einer grundlegenden curriculum revision auch durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel ein kürzereres, aber dennoch wissenschaftlich höherwertiges Studium ermöglicht werden könnte. Das gilt auch für die Lehrerausbildung. Es ist in dem Interview unterstrichen worden, daß es auf die inhaltliche Reform ankommt, und daß bei sinnnvoller inhaltlicher Reform ein erster berufsqualifizierender Abschluß wahrscheinlich auch hier nach drei Jahren möglich sein sollte. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Bach (Drucksache VI/940 Frage A 118) : Ist die Bundesregierung von dem Projekt eines neuen großen europäischen 300-GeV-Protonenbeschleunigerlaboratoriums, dem sie 1968 zugestimmt und zugesagt hat, sich für einen deutschen Standort dieser Anlage einzusetzen, abgerückt? Die Bundesregierung ist hiervon nicht abgerückt. Wenn sich wissenschaftliche Alternativen ergeben, wird die Bundesregierung diese prüfen. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache VI/940 Fragen A 119 und 120) : Welches Ergebnis hat die Befragung der Abiturienten in der Bundesrepublik Deutschland über ihre Studienabsichten erbracht? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Auswertung dieser Umfrage? Eine erste Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Abiturientenbefragung 1970 liegt seit dem 16. Juni in Form eines Vorberichts der Hochschulinformations-System GmbH vor. Die gleichzeitig vorgelegten umfangreichen ComputerAusdrucke bedürfen noch einer sorgfältigen Interpretation. Die Kultusminister und -senatoren der Länder sowie der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft haben auf der letzten Sitzung des Planungsausschusses für den Hochschulbau am 17. Juni eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, die Umfrageergebnisse auszuwerten und dem Planungsausschuß auf seiner nächsten Sitzung am 29. Juli darüber zu berichten. Aufgrund dieses Berichts wird sich der Planungsausschuß darüber schlüssig werden, ob und welche Konsequenzen gezogen werden können. Soviel kann jedoch schon aufgrund des Vorberichts gesagt werden: Es war nützlich, daß die Befragung durchgeführt worden ist. 98 000 Abiturienten bzw. Oberprimaner wurden befragt. Davon wollen rund 91 % ein Studium aufnehmen. Erfragt worden sind außer dem Studienbeginn insbesondere auch die Studienort- und Studienfachwünsche sowie die Bereitschaft zum Orts- bzw. Fachwechsel. Man ist sich darüber im klaren, daß die durch die Befragung ermittelten Zahlen allenfalls die unterste Grenze des im Wintersemester 1970/71 und im Sommersemester 1971 zu erwartenden Zugangs zu den Hochschulen markieren und daß die angegebenen Studienwünsche zunächst nur als Absichtserklärungen der Abiturienten gewertet werden dürfen. Die Auswertung der detaillierten Listenausdrucke durch die genannte Arbeitsgruppe wird ergeben, ob es möglich ist, durch — aus der Erfahrung gewonnene — Zuschläge die Zahl des pro Ort und Fach zu erwartenden Zugangs zu den Hochschulen zu schätzen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Draeger (Drucksache VI/940 Frage A 124) : Welche Aussichten bestehen für eine Abänderung der Protokolle über das Amt für Rüstungskontrolle der Westeuropäischen Union, die gemäß der Antwort des Rates der WEU auf die Empfehlung 194 der Versammlung der WEU erforderlich wäre, wenn das Rüstungskontrollamt der WEU in die Lage versetzt werden soll, sich über den internationalen Waffenhandel zu informieren? Das Amt für Rüstungskontrolle der Westeuropäischen Union wurde als nachgeordnetes Organ des WEU- Rates geschaffen, um darüber zu wachen, daß die Mitgliedsländer der WEU die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen und Beschränkungen auf dem Gebiet der Rüstung einhalten. Es hat somit eine Funktion nur in den Grenzen des Brüsseler Vertrages und seiner Protokolle. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3427 Der Zweck der Rüstungsbestimmungen des WEU- Vertragswerks besteht darin, für ein Rüstungs- und Streitkräftegleichgewicht im Verhältnis der Mitgliedsländer untereinander zu sorgen, um die Voraussetzungen für eine spannungsfreie Zusammenarbeit der westeuropäischen Länder zu schaffen. Eine Überwachung des internationalen Waffenhandels — insbesondere aus den in der Empfehlung Nr. 194 der WEU-Versammlung zum Ausdruck gebrachten Motiven — würde demzufolge neben dem Vertragszweck liegen. Eine entsprechende Vertragsbestimmung würde, so sehr das ihr zugrundeliegende Motiv Billigung und Unterstützung verdient, den Rahmen des Brüsseler Vertragswerks sprengen. Erlauben Sie mir noch eine praktische Erwägung: Auf Grund des Artikels XXII des Protokolls IV haben die Mitgliedsländer der WEU dem Rüstungskontrollamt laufend Angaben über die zur Ausfuhr bestimmten Waffenmengen zu machen. Um sich aber einen verläßlichen und umfassenden Überblick über den internationalen Waffenhandel zu verschaffen, müßte das Rüstungskontrollamt auch den Rüstungsexport derjenigen Länder erfassen, die der WEU nicht angehören. Diese Länder haben jedoch keinerlei Auskunftspflicht; es ist nicht zu erwarten, daß sie bereit wären, die notwendigen Unterlagen über ihren Rüstungsexport freiwillig dem Rüstungskontrollamt zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend liegen auch keine Anzeichen dafür vor, daß ein Mitgliedsland beabsichtigt, für eine Änderung des Brüsseler Vertragswerkes in der durch die Anfrage bezeichneten Richtung einzutreten. Eine derartige Änderung würde im übrigen nur durch alle Unterzeichnerstaaten einstimmig im Wege eines ratifizierungsbedürftigen Vertrages herbeigeführt werden können. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 19. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (Drucksache VI/940 Frage A 128) : Hält es die Bundesregierung für tragbar, daß das GoetheInstitut in Tokio sowohl durch den Standort der Schule als auch durch die mangelhafte Ausstattung mit Schulräumen und durch die unzumutbare Trennung von Schule und Bibliothek daran gehindert wird, die gestellten Aufgaben zu erfüllen? Nein, die Bundesregierung hält den gegenwärtigen Zustand beim Goethe-Institut in Tokio, nämlich die Trennung von Sprachzentrum und Kulturinstitut wie auch die unzureichende Anzahl von Klassenräumen nicht für länger tragbar. Sie beabsichtigt wegen der großen Bedeutung einer ausreichenden deutschen kulturellen Repräsentanz in Japan den Bau eines deutschen Kulturzentrums in Tokio, in dem das Goethe-Institut mit seinen drei Bereichen — Sprachunterricht, Kulturprogramm und Bibliothek — sowie andere in Tokio befindliche deutsche kulturelle Organisationen untergebracht werden sollen. Da die Verwirklichung des Neubauprojekts vermutlich noch Jahre in Anspruch nehmen wird, will die Bundesregierung die derzeitig beim GoetheInstitut in Tokio bestehenden Mißstände als Übergangslösung durch Anmietung geeigneter Räumlichkeiten beseitigen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (Drucksache VI/940 Frage B 1): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den wegen zum Teil geringfügiger Rauschgiftvergehen in der Türkei unter menschenunwürdigen Umständen inhaftierten deutscher, Staatsbürgern zu helfen (siehe Bericht der „Lübecker Nachrichten" vom 24. Mai 70 Nr. i18 Seite 25)? Dem Auswärtigen Amt sind eine Anzahl von Fällen bekannt, in denen Deutsche in der Türkei wegen Rauschgiftvergehen zu sehr hohen Strafen verurteilt worden sind. Die für deutsche Begriffe außerordentliche Höhe des Strafmaßes wird türkischerseits mit dem Hinweis begründet, daß die Türkei eines der größten Erzeugerländer von Rauschgiften und als Mitglied der internationalen Rauschgiftkonvention verpflichtet sei, den Verkehr mit Narkotika besonders scharf zu kontrollieren. Man glaube deshalb, Mißbräuche dementsprechend drakonisch bestrafen zu müssen. Eine besondere Diskriminierung von Ausländern ist bei der Strafzumessung nicht festzustellen; auch türkische Staatsangehörige werden mit ähnlich hohen Strafen bedacht. Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei betreuen ihre inhaftierten Landsleute nach besten Kräften und bemühen sich in jedem Einzelfall um Gewährung von Hafterleichterungen. Diese fürsorgerischen Maßnahmen werden wirkungsvoll ergänzt durch die deutschsprachigen Kirchengemeinden in der Türkei. Erwähnung verdienen auch die Bekanntmachungen auf Flughäfen und Grenzübergangsstellen, wonach der Besitz von und Handel mit Haschisch in der Türkei streng verboten ist und mit sehr hohen Strafen geahndet wird. Die Bundesregierung sucht zur Zeit nach Wegen, die aus der gegenwärtig sehr unbefriedigenden Situation herausführen. Hierbei wird in erster Linie an Regelungen gedacht, die Vollstreckung von Strafen, die in der Türkei gegen Deutsche erkannt worden sind, durch deutsche Behörden übernehmen zu lassen. Die türkische Regierung hätte hierzu unter bestimmten Voraussetzungen bereits jetzt die Möglichkeit. Denn nach türkischem Recht kann die Vollstreckung einer von einem türkischen Gericht über 3428 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 einen ausländischen Staatsangehörigen verhängten Freiheitsstrafe den Vollstreckungsbehörden des Staates, dem der Verurteilte angehört, unter der Voraussetzung überlassen werden, daß der Gegenseitigkeitsgrundsatz gewährt ist und versichert wird, daß die verhängte Strafe wie vorgesehen zur Vollstreckung kommt. Nach der gegenwärtigen deutschen Rechtslage ist es indessen der Bundesregierung nicht möglich, die Gegenseitigkeit zuzusichern und verbindlich zu erklären, die erkannte Strafe werden „wie vorgesehen" vollstreckt. Hierzu bedarf es vielmehr einer Ermächtigung durch ein Gesetz. Dieses ist in Vorbereitung. Im Zusammenhang mit der Reform des Deutschen Auslieferungsgesetzes ist nämlich vorgesehen, eine eingehende Regelung der Übernahme der Vollstreckung ausländischer Strafurteile gegen deutsche Staatsangehörige einzuführen. Unabhängig hiervon hat sich auch der Europäische Ausschuß für Strafrechtsprobleme beim Europarat in Straßburg in den letzten Jahren mit dieser Frage befaßt und den Entwurf eines Europäischen Übereinkommens über die internationale Gültigkeit von Strafurteilen fertiggestellt. Anläßlich der 6. Justizministerkonferenz in Den Haag vom 26. bis 28. Mai 1970 hat Bundesjustizminister Gerhard Jahn für die Bundesrepublik Deutschland das genannte Übereinkommen unterzeichnet. Es besteht begründeter Anlaß zu der Annahme, daß auch die türkische Regierung diesem Übereinkommen beitreten wird. Nach dem Entwurf ist der Richter des Heimatstaates des Verurteilten berechtigt, bei der Umwandlung der Strafe die entsprechenden innerstaatlichen Vorschriften zu berücksichtigen und gegebenenfalls die Höhe der im Ausland erkannten Strafe herabzusetzen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Bundesminister Genscher vom 12. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Aigner (Drucksache VI/940 Frage B 2) : Wieweit ist die Heimkehrer-Stiftung ausgebaut, und wann wird sie voll funktionsfähig? Das Vierte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 931), durch welches die Heimkehrerstiftung errichtet wurde, ist am 1. August 1969 in Kraft getreten. Seit diesem Tage bestehen die Stiftung und auch der Vorstand der Siftung, der identisch ist mit dem Vorstand der Lastenausgleichsbank. Das andere Organ der Stiftung, der Stiftungsrat, hat sich am 5. Mai 1970 konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Er hat am 27. Mai 1970 die Satzung der Stiftung und die Richlinien für die Gewährung von Darlehen und Unterstützungen verabschiedet und am 1. Juni 1970 die Erteilung der Genehmigung nach § 48 Abs. 4 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes beantragt. Zur Genehmigung ist das Einvernehmen mil dem Bundesminister der Finanzen erforderlich. Das Genehmigungsverfahren ist eingeleitet; es wird voraussichtlich auch in absehbarer Zeit abgeschlossen werden können. Nach Verabschiedung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1970 werden der Stiftung 3 Millionen DM für die Aufnahme ihrer eigentlichen Tätigkeit zugeführt werden können; der Restbetrag von 57 Millionen DM soll im Haushaltsplan 1971 bereitgestellt werden. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (Drucksache VI/940 Fragen B 3 und 4) : Welche Gründe veranlaßten die Bundesregierung, die Stellenzulage auf Grund des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes den technischen Beamten der Besoldungsgruppen A 9, A 10 und A 11 zu gewähren, nicht aber auch den Aufstiegsbeamten des gehobenen technischen Dienstes bei der Deutschen Bundeshahn? Hält es die Bundesregierung nicht für vertretbar, insbesondere wegen des gleichrangigen dienstlichen Einsatzes von Regelbewerbern und Aufstiegsbeamten, auch den Aufstiegsbeamten des gehobenen technischen Dienstes bei der Deutschen Bundesbahn die Stellenzulage zu gewähren? Die Voraussetzungen zur Gewährung einer Stellenzulage an Beamte in Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes und an Offiziere der Bundeswehr in entsprechenden Stellungen sind im Bundesbesoldungsgesetz festgelegt; sie gelten unverändert seit 1957. Jedoch wurde die Zulage, die zunächst auf technische Beamte in der Besoldungsgruppe A 9 beschränkt war, im Zuge der Besoldungsneuregelung ab 1. Juli 1967 auf die Besoldungsgruppe A 10 und ab 1. April 1969 auf die Gruppe A 11 erstreckt. Danach ist erforderlich, daß neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und während des Besuchs der Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden (siehe Fußnoten zu den Besoldungsgruppen A 9, A 10 und A 11 der Besoldungsordnung A — Anlage I des BBesG i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. Dezember 1969). Der derzeitigen Regelung liegt zugrunde, daß die Ingenieurausbildung, der sich ein Beamter vor Beginn seiner Laufbahnausbildung auf seine Kosten unterzogen hat, die Zulagenregelung rechtfertigt. Eine Einbeziehung der Aufstiegsbeamten würde eine grundlegende Strukturänderung bedeuten; sie müßte eine Prüfung einschließen, ob und welche Änderungen im sonstigen Besoldungsgefüge vorzunehmen wären. Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat den Bundesminister des Innern am 29. April 1970 ersucht, möglichst bis zum 1. Oktober dieses Jahres eine Gesamtkonzeption zur Richterbesoldung und den sich daraus ergebenden Folgerungen für das gesamte Besoldungsrecht vorzulegen. Dabei spielt auch das Zulagenproblem eine bedeutsame Rolle. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3429 Daher wird auch die von Ihnen angeschnittene Frage in die Prüfung einzubeziehen sein. Die Vorarbeiten für das Gesamtkonzept sind voll im Gange; jedoch werden Sie verstehen, daß ich zur Zeit zu Einzelproblemen noch nicht Stellung nehmen kann. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eckerland (Drucksache V1/940 Fragen B 5 und 6) : ist die Bundesregierung bereit, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz insoweit abzuändern, daß Ausländer, die schon in der zweiten oder dritten Generation ununterbrochen in Deutschland leben, nach einem erleichterten Verfahren eingebürgert werden können? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, bei der hier angesprochenen Personengruppe, die schon längst in die Gesellschaft integriert ist, ein einmaliges Fehlverhalten, das normalerweise zur Ablehnung einer Einbürgerung führt, auch im Sinn einer Resozialisierung des Betroffenen nicht als einbürgerungshindernd zu bewerten? Ausländer, die bereits in der zweiten oder dritten Generation in Deutschland leben, werden regelmäßig bereits nach den geltenden Bestimmungen des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes die Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen. Das wird insbesondere für die zu fordende Mindestaufenthaltsdauer gelten. Das landesrechtlich geregelte Einbürgerungsverfahren ist so beweglich gestaltet, daß die besonderen Belange des angesprochenen Personenkreises auch im Verwaltungsablauf angemessen berücksichtigt werden können. Eine gesetzliche Sonderregelung wird deshalb nicht notwendig sein. Ich bin aber gerne bereit, bei der nächsten Besprechung mit den Ländern Ihre Anregung aufzugreifen und zur Diskussion zu stellen. Ein einmaliges Fehlverhalten ist schon nach der bisherigen Einbürgerungspraxis im allgemeinen kein Hindernis für eine Einbürgerung. Nur erhebliche Vergehen, die auf schwerwiegende Charakterfehler schließen lassen, dürften im Einzelfall einer Einbürgerung entgegenstehen. Insoweit wird eine Prüfung der besonderen Umstände des jeweiligen Falles gerade im Interesse des Betroffenen am ehesten eine verständige Beurteilung des Einbürgerungsbegehrens ermöglichen. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 17. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/940 Fragen B 7 und 8): Ist es richtig, daß im Ersatzteildepot Germersheim, ohne daß bestimmte Tätigkeiten in Wegfall oder durch Vereinfachung der Arbeitsabläufe Einsparungen vorgenommen werden konnten, eine größere Anzahl von Angestellten- und Arbeiterdienstposten ersatzlos gestrichen worden sind und weitere herabdotiert worden? Welche Moglichkeiten sieht die Bundesregierung, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um Härten zu vermeiden, da durch den neuen Organisations- und Stellenplan überwiegend altere Angestellte und Arbeiter betroffen sind, die dieser Dienststelle bereits seit mehr als zehn Jahren angehören? Aufgrund des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 8. Februar 1968 (Protokoll Nr. 104, S. 48) hat vom 13. bis 15. Oktober 1969 eine Kommission des BMVg die STAN für die Ersatzteildepots erneut örtlich überprüft. Dieser Überprüfung, die im Ersatzteildepot Pfeddersheim stattfand, lag der ab 1970 gültige STAN-Auftrag zugrunde. An dieser Überprüfung hat neben Vertretern des vorgesetzten Kommandos der Depotorganisation (Heer) und des Stabes der Depotgruppe Süd auch der Kommandant des Ersatzteildepots Germersheim teilgenommen. Während der Überprüfung hat er die Besonderheiten seines Depots von Fall zu Fall vorgetragen. Sie wurden in einer unterschiedlichen Personalzuteilung des Ersatzteildepots Germersheim gegenüber dem Ersatzteildepot Pfeddersheim berücksichtigt. Vor Neufassung des Stellenplans für Ersatzteildepot Germersheim hat das Kommando Depotorganisation Heer in Germersheim eine örtliche Überprüfung vorgenommen. Daraufhin wurde der Stellenplan von bis dahin 289 Dienstposten auf 264 ab 1. Mai 1970 auf 257 ab 1. Januar 1971 auf 256 ab 1. Januar 1972 festgesetzt. Am 7. Januar 1970 verfügte das Ersatzteildepot Germersheim über 260 Beschäftigte. Zur Unterbringung der überzählig gewordenen Arbeitnehmer standen im Standort Germersheim zu dieser Zeit beim Depotgruppenstab Süd und beim Sanitätsdepot Germersheim zusammen 27 unbesetzte Dienstposten zur Verfügung. Herabdotierungen wurden bei der Überprüfung durch das BMVg keine vorgenommen, wohl aber vier Hebungen. Härtefälle können daher im Ersatzteildepot Germersheim nicht entstanden sein. Sie werden im Bereich des BMVg bei organisatorischen Änderungen durch entsprechende personalwirtschaftliche Maßnahmen auch weitgehend ausgeschlossen. Damit ist der personalbearbeitenden Standortverwaltung die Möglichkeit zu langfristigen Umsetzungen im Standort gegeben. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/940 Fragen B 9 und 10) : 3430 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Hält die Bundesregierung es unter raumordnerischen Gesichtspunkten für richtig, daß eine im regionalen Raumordnungsprogramm für den Ballungsraum Main-Spitze als Erholungsgebiet ausgewiesene Fläche westlich der Gemeinden Astheim und Trebur (Kreis Groß Gerau) für den Bau einer Erdölraffinerie und einer Kunststoffabrik zur Verfügung gestellt werden soll? Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung nicht ratsam, wenn die beiden Vorhaben vor einer endgültigen Entscheidung mit allen Beteiligten und Betroffenen, gegebenenfalls unter Heranziehung wissenschaftlicher Gutachten, erörtert würden? Bei den geplanten Bauvorhaben handelt es sich um Maßnahmen von regionaler Bedeutung. Für die Regionalplanung sind nach dem Bundesraumordnungsgesetz und den Landesplanungsgesetzen die Länder zuständig. Eine Rückfrage bei der Obersten Landesplanungsbehörde des Landes Hessen hat ergeben, daß bisher wegen des Standortes nur unverbindliche Vorgespräche geführt worden sind. Bei dem von Ihnen angeführten regionalen Raumordnungsprogramm dürfte es sich um den Entwurf eines Raumordnungsplanes für den Kreis Groß Gerau handeln, der bisher nicht rechtsverbindlich ist. Sollte vom Bauherrn ein Genehmigungsantrag für die Errichtung der Vorhaben auf dem in Rede stehenden Gelände westlich der Gemeinden Astheim und Trebur gestellt werden, so wäre, bevor eine Entscheidung durch die Hessische Landesregierung getroffen wird, nach § 7 d des Hessischen Landesplanungsgesetzes in der Fassung des Hessischen Feststellungsgesetzes vom 18. März 1970 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 26. März 1970, Teil I, Seite 265) ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, bei dem alle Beteiligten und Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre Bedenken vorzubringen und ggf. auch Einspruch gegen das Vorhaben einzulegen. In einem solchen Raumordnungsverfahren können, wenn dies zur Klärung von Zweifelsfragen beiträgt, auch wissenschaftliche Gutachten eingeholt werden. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (Drucksache VI/940 Fragen B 11 und 12) : Hält die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Arzt griechischer Staatsangehörigkeit seinen Wehrdienst unter dem Obristenregime Griechenlands nicht geleistet hat und auch nicht ableisten will, für einen hinreichenden Grund, ihm die deutsche Staatsangehörigkeit zu verweigern, obschon er seit 12 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt und arbeitet, seit 9 Jahren mit einer Deutschen eine Ehe führt, der vier Kinder entstammen, und er sich voll in die deutschen Lebensverhältnisse integriert hat? Hält es die Bundesregierung für angemessen und vertretbar, daß die vier Kinder dieses Griechen und der Deutschen ebenfalls nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können, und sieht die Bundesregierung hierin nicht eine Diskriminierung der deutschen Ehefrau? Sie haben den Fall, auf den Ihre Fragen abzielen, nicht im einzelnen bezeichnet. Es scheint sich um den Einbürgerungsantrag eines Bewerbers zu handeln, der seine militärischen Verpflichtungen gegenüber Griechenland die Voraussetzung für seine Entlassung aus der griechischen Staatsangehörigkeit bereits zu einem Zeitpunkt nicht erfüllt hat, als die Verhältnisse in Griechenland keinen Anlaß für eine politische Motivierung boten. Ist dies so, dann hat der Bewerber die Nichterreichbarkeit des Verlustes seiner bisherigen Staatsangehörigkeit — die das einzige Hindernis für seine Einbürgerung bildet — selbst zu vertreten. Die Vermeidung von Doppel- oder Mehrstaatigkeit ist ein international anerkannter Grundsatz, der in der Einbürgerungspraxis der Staaten durchweg beachtet wird. Er soll verhindern, daß die Loyalität eines Bürgers zu seinem Staat durch die Angehörigkeit zu einem anderen Staat beeinträchtigt wird und daß international-privatrechtlich eine für den Bürger riskante Rechtsunsicherheit entsteht. Auf internationaler Ebene ist dieses Prinzip im Rahmen des Übereinkommens über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 (BGBl. II 1969 S. 1954) geltendes Recht. Innerstaatlich ist der Grundsatz im Anwendungsbereich des am 1. Januar 1970 in Kraft getretenen § 9 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz zwingende Voraussetzung einer Einbürgerung, bei Ermessenseinbürgerungen auf Grund § 8 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz eine regelmäßig zu beachtende Richtlinie. Will die Bundesrepublik dieses Prinzip nicht aufgeben, wird bei Einbürgerungen grundsätzlich der Nachweis des Verlustes der bisherigen Staatsangehörigkeit gefordert werden müssen. Der Grundsatz schließt nicht aus, daß in besonders gelagerten Einzelfällen eine Doppelstaatigkeit hingenommen werden kann, wenn die Forderung auf Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit für den Antragsteller eine von ihm nicht zu vertretende besondere Härte bedeuten würde. Bei Entscheidungen in Einbürgerungsangelegenheiten soll grundsätzlich ,auf eine einheitliche Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie hingewirkt werden. Die Bundesregierung hält es für angemessen und vertretbar, daß in besonderen Fällen den in Deutschland geborenen Kindern einer Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wird. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (Drucksache VI/940 Fragen B 13 und 14) : Hält die Bundesregierung die Bestimmungen des deutschiranischen Niederlassungsabkommens vom 17. Februar 1929 (Reichsgesetzbl. 1930 II S. 1006 ff,, Bundesgesetzbl. 1955 II S. 829 ff.) mit dem Geist des Grundgesetzes für vereinbar, wonach in Deutschland geborene Kinder eines persischen Vaters und einer deutschen Mutter, die ihre Staatsangehörigkeit behalten hat, die persische Staatsangehörigkeit haben und ihre Einbürgerung als deutsche Staatsangehörige nur mit Zustimmung der iranischen Regierung erreichen können, die ihrerseits ihre Zustimmung davon abhängig macht, daß nicht nur das Kind, sondern gleichzeitig auch sein persischer Vater auf die persische Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3431 Staatsangehörigkeit verzichten (Artikel 988 des Iranischen Zivilgesetzbuches)? Ist die Bundesregierung bereit, Verhandlungen mit dem Iran aufzunehmen, um eine Änderung der Vertragsbestimmungen zu erreichen? Nach geltendem Recht erwirbt ein Kind aus der Ehe einer Deutschen mit einem Iraner die Staatsangehörigkeit des Vaters. Diese Regelung beruht auf einem international weithin beachteten Ordnungsprinzip zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit: beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt wird an die Staatsangehörigkeit nur eines Elternteils — und zwar des Vaters — angeknüpft. Diesem Ordnungsprinzip trägt auch § 4 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes Rechnung; danach erwirbt das eheliche Kind einer Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn es sonst staatenlos würde. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hat dieses Ordnungsprinzip verfassungsrechtlich anerkannt. Ich darf Sie auch darauf aufmerksam machen, daß die Neufassung des erwähnten § 4 RuStAG erst im Jahre 1963 von Bundestag und Bundesrat gebilligt wurde. Die von Ihnen erwähnte Bestimmung im Schlußprotokoll des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens vom 17. Februar 1929 besagt, daß die Regierungen der beiden Staaten sich verpflichten, keinen Angehörigen des anderen Staates ohne vorherige Zustimmung seiner Regierung einzubürgern. Diese Vertragsbestimmung ist nicht unvereinbar mit dem Grundgesetz. Indessen verkennt die Bundesregierung nicht, daß sich Härtefälle ergeben können, wenn wegen der Vorschriften des iranischen Rechts Anträge auf Einbürgerung von Kindern aus Ehen einer Deutschen mit einem Iraner auf Schwierigkeiten stoßen. Die Bundesregierung hat sich bisher schon wiederholt bemüht, um im Benehmen mit der iranischen Regierung auf eine befriedigende Lösung anstehender Fälle hinzuwirken. Sie wird diese Bemühungen fortsetzen und in Aussicht nehmen, den Problemkreis auch generell nochmals zur Sprache zu bringen. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 16. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kliesing (Honnef) (Drucksache VI/940 Frage B 15) : Unter welchen Voraussetzungen können die Gemeinden im Raum Bonn, soweit ihnen durch Anwesenheit der Bundesregierung in der Bundeshauptstadt zusätzliche Kosten erwachsen, an den im Einzelplan 60 unter Titel 62 351, 65 351, 85 351, 88 351 bereitgestellten Haushaltsmitteln partizipieren? Die Förderung kommunaler Vorhaben im Raum Bonn beruht auf Artikel 106 Abs. 8 des Grundgesetzes. Danach hat der Bund Gemeinden oder Gemeindeverbände einen finanziellen Ausgleich zu gewähren, sofern er besondere Einrichtungen veranlaßt, die diesen Gemeinden oder Gemeindeverbänden unmittelbar Mehrausgaben verursachen, und den Gemeinden nicht zugemutet werden kann, die Sonderbelastungen zu tragen. Bei der Gewährung von Finanzhilfen ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die zu fördernde Maßnahme durch den Bund verursacht wurde. Der Stadt Bonn werden über die Förderung einzelner Projekte hinaus Finanzhilfen im Hinblick auf die durch die Unterbringung der Bundesregierung in Bonn verursachten Aufwendungen (Repräsentation, Kulturpflege u. a.) gewährt. Nach dem geltenden Verfassungsrecht kann der Bund nur von ihm unmittelbar verursachte Mehrausgaben der Gemeinden ausgleichen. Eine der finanziellen Förderung der Stadt Bonn entsprechende Unterstützung der Randgemeinden kann nicht in Betracht kommen. Dagegen ist die Förderung einzelner Vorhaben in den an die Bundeshauptstadt angrenzenden Gemeinden unter den Voraussetzungen des Artikels 106 Abs. 8 GG grundsätzlich möglich. In den Randgemeinden um Bonn sind Projekte, insbesondere Schulen und Entwässerungsanlagen, seit 1959 gefördert worden. Auch künftig werden die Randgemeinden Bonns die Finanzhilfen erhalten, auf die sie nach Artikel 106 Abs. 8 GG Anspruch haben. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 17. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sprung (Drucksache VI/940 Frage B 16) : Ist die Bundesregierung bereit, mir den Textteil der Ziffer des Strukturberichts vom 8. Mai 1970 wörtlich zu zitieren, auf den sie in ihrer Antwort — Drucksache VI/813 — auf Teil 1 der Kleinen Anfrage betr. regionale Aktionsprogramme — Drucksache VI/748 — verwiesen hat? In der Antwort auf die Frage i der Kleinen Anfrage betr. Regionale Aktionsprogramme (BT-Drucksache VI/813) hat die Bundesregierung auf die Teilziffer 20 des Strukturberichts verwiesen. Dort heißt es: „Innerhalb dieser Räume (die Räume der Regionalen Aktionsprogramme) wird die Förderung auf ausgewählte Schwerpunkte konzentriert. Die Errichtung neuer gewerblicher Produktionsbetriebe wird grundsätzlich (Unterstreichung eingefügt, um Bezug zur genannten Frage zu verdeutlichen) nur in Schwerpunkten, Vorhaben der Betriebserweiterung, der Umstellung, der grundlegenden Rationalisierung und der Entwicklung des Fremdenverkehrs werden auch außerhalb der Schwerpunkte gefördert. Auch die Infrastrukturmaßnahmen werden auf Schwerpunkte abgestellt". 3432 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Anlage 51 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 15. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/940 Fragen B 17 und 18) : ist der Bundesregierung bekannt, daß der dem Fürsten Bismarck gehörende, im Wahlkreis Stormarn—Lauenburg gelegene Sachsenwald neuerdings teilweise für die Allgemeinheit gesperrt ist? Gedenkt die Bundesregierung, ein Bundesforstgesetz vorzulegen, das sämtlichen Privatwaldbesitzern auferlegt, die ihnen gehörenden Wälder allen Erholungsuchenden stets zugänglich zu machen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bereits seit der Vorkriegszeit ein Waldgebiet in der Größe von 1/3 des Waldbesitzes des Fürsten Bismarck im Sachsenwald als Wildbann (Wildschutzgebiet) für die Bevölkerung gesperrt war. Inzwischen ist mehr als die Hälfte der gesperrten Fläche wieder für Waldbesucher freigegeben worden. Zur Zeit ist außer einem ca. 400 ha großen Saupark etwa 1/10 der Waldfläche des genannten Waldbesitzers wegen der starken Beunruhigung des Rotwildes durch Besucher aus dem nahgelegenen Großraum Hamburg und zum Schutze der übrigen Waldbestände gegen Schädigungen durch das Rotwild mit Zäunen eingefriedet und nicht für die Allgemeinheit zugänglich. Die Bundesregierung beabsichtigt, den in der 5. Legislaturperiode nicht mehr verabschiedeten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Erhaltung und zur Förderung des Waldes (BT-Drucksache V/4233) in neuer Fassung sobald wie möglich vorzulegen. Es ist vorgesehen, jedermann grundsätzlich zu gestatten, Wald aller Besitzarten zur Erholung zu betreten. Unumgängliche Zutrittsbeschränkungen, z. B. für Forstpflanzgärten, Schonungen usw., sollen im einzelnen durch Rechtsvorschriften der Länder geregelt werden. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krampe (Drucksache VI/940 Frage B 19) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf über einen Bildungsurlaub vorzulegen, und bejahendenfalls bis wann? Wie sich bereits aus meiner Antwort auf Fragen von Herrn Kollegen Walkhoff in der Fragestunde am 19. März 1970 ergibt (Stenographischer Bericht Seite 2062 B), hat die Bundesregierung die Absicht, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine bezahlte Freistellung der Arbeitnehmer für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen vorsieht. Die Vorarbeiten für ein solches Gesetz sind im meinem Hause eingeleitet worden. Der Gesetzentwurf soll dem Parlament nach Abstimmung mit den sozialen Gruppen und Institutionen so rechtzeitig vorgelegt werden, daß eine Verabschiedung in dieser Legislaturperiode möglich ist. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/940 Fragen B 20 und 21) : Trifft es zu, daß nach einer Erklärung des Bundesarbeitsministers beabsichtigt ist, die Kriegsdienstverweigerer ihren Dienst nicht nur in Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten ableisten zu lassen, sondern sie auch im Bereich der Jugenderziehung, Jugendfürsorge und Jugendbetreuung einzusetzen? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, jenem eine extremistische Meinung vertretenden kleinen Teil der unter die Wehrdienstpflicht Fallenden die Möglichkeit zu geben, sich bei Jugendlichen ein besonders geeignetes Feld für die Agitation ihrer Ansichten einzurichten? Die Bundesregierung prüft gegenwärtig in Zusammenarbeit mit den Ländern, ob anerkannte Kriegsdienstverweigerer im Bereich der Jugendfürsorge und Jugendhilfe eingesetzt werden sollen. Eine Entscheidung dieser Frage ist noch nicht getroffen. Die Erwägungen der Bundesregierung gehen auf Anregungen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege zurück, die wegen des erheblichen Personalmangels im sozialpädagogischen Bereich schon vor längerer Zeit angeregt haben, Ersatzdienstleistende unter gewissen Voraussetzungen auch in Einrichtungen der Jugenderziehung, der Jugendfürsorge und der Jugendbetreuung zu beschäftigen. Die Bundesregierung glaubt, daß eine solche Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, wenn z. B. die Einrichtungen die Dienstleistenden selbst auswählen können und die Dienstleistenden auf ihre Aufgabe in Einführungskursen vorbereitet werden. Als weitere Voraussetzung wird angesehen, daß die Dienstleistenden nur als Hilfskräfte unter der Anleitung erfahrener Praktiker in den Einrichtungen tätig werden und eine Versetzung gewährleistet ist, wenn sich Dienstleistende für diese Tätigkeit als ungeeignet erweisen. Bereits die frühere Bundesregierung hat sich bemüht, die Zustimmung der Länder für eine Beschäftigung unter den genannten Voraussetzungen zu erlangen. Die Frage wurde zuletzt im November 1969 in einer Besprechung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden erörtert. Dabei erklärten die Länder Hamburg und Baden-Württemberg ihre Bereitschaft, Ersatzdienstleistende unter bestimmten Bedingungen in den genannten Bereichen zu beschäftigen. Zwischenzeitlich hat sich auch das Land Bayern damit einverstanden erklärt, falls die Ersatzdienstleistenden keine Planstellen einnehmen und ihre weltanschauliche und politische Neutralität gegenüber den Jugendlichen gewährleistet ist. Deutscher Bundestag —6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3433 Die genannten Bundesländer denken lediglich an eine Beschäftigung im sozialpädagogischen, nicht jedoch im allgemeinen pädagogischen Bereich. Die Formulierung Ihrer zweiten Frage könnte den Eindruck erwecken, als seien alle Kriegsdienstverweigerer Vertreter extremistischer Auffassungen. Einer solchen pauschalen Beurteilung hat die Bundesregierung schon bei anderer Gelegenheit widersprochen. Sie ist der Meinung, daß die genannten persönlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung im sozialpädagogischen Bereich die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommenden Besorgnisse unbegründet erscheinen lassen. Sie wird im Falle einer Zustimmung der Länder zu einer Beschäftigung von Ersatzdienstpflichtigen in diesem Bereich dafür Sorge tragen, daß die bestehenden Vorschriften über die politische Betätigung der Dienstleistenden im Dienst beachtet werden. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (Drucksache M/940 Fragen B 22 und 23) : Kinn die Bundesregierung die Behauptungen aus dein Dienst der katholischen ausgeschiedener Geistlicher bestätigen, wonach die Ordinariate dei gesetzlich vorgeschriebenen Nachversicherung entweder nicht oder der Höhe nach unzureichend nachkommen (Spiegel Nr. 23)? Was gedenkt die Bundesregierung zu Indernehmen, wenn sich diese Behauptungen bestätigen würden? Unser Haus hat wegen der Frage, ob die Ordinariate der katholischen Bistümer ihrer Pflicht zur Nachversicherung von aus ihrem Dienst ausgeschiedenen Geistlichen nicht oder der Höhe nach unzureichend nachkommen, bei der zuständigen Stelle nachgefragt. Von der mit der Nachversicherung befaßten Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wurde erklärt, daß ihr Beschwerden über die Art der Durchführung dieser Nachversicherung nicht bekannt sind. In jedem Fall der Nachversicherung erhält im übrigen der Nachversicherte einen rechtsmittelfähigen Nachversicherungsbescheid, so daß er immer in der Lage ist zu prüfen, ob die Nachversicherung überhaupt und in der richtigen Höhe durchgeführt ist; das gilt auch für die mögliche Frage, ob bei der Nachversicherung die Gewährung von Verpflegung und Wohnung richtig berücksichtigt worden ist. Schwierigkeiten ergeben sich in einigen Fällen bei ausgeschiedenen Ordensbrüdern, da diese nur dann versicherungspflichtig und damit nachversicherungsfähig sind, wenn sie mit Krankenpflege, Unterricht oder anderen gemeinnützigen Tätigkeiten beschäftigt waren. Darüber, ob diese Voraussetzungen vorliegen, besteht in manchen Fällen Streit, mit dem gegebenenfalls die Sozialgerichte befaßt werden. Unser Haus wird die Probleme, die sich dabei ergeben haben, überprüfen, insbesondere die Frage, ob die geltenden gesetzlichen Regeln über den Umfang der Nachversicherung voll befriedigen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/940 Frage B 24) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Unfallverletzter für orthopädisches Schuhwerk derzeit einen Kostenanteil von 55 DM bis 65 DM aufzubringen hat, während nach dem Bundesversorgungsgesetz im gleichen Fall nur 25 DM zu bezahlen sind, und gedenkt die Bundesregierung, dieses Mißverhältnis durch eine Änderung der Verordnung vom 14. November 1928 zu beseitigen? Die von Ihnen genannten Zahlen über die Selbstbeteiligung eines Unfallverletzten an den Kosten für ein Paar orthopädische Maßschuhe ergeben sich aus der noch immer geltenden Verordnung über Krankenbehandlung und Berufsfürsorge vom 14. November 1928. Die Bundesregierung ist seit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Jahre 1963 ermächtigt, diese Verordnung durch neue Vorschriften zu ersetzen (§ 564 RVO). Der frühere Bundesarbeitsminister hatte diese Ermächtigung nicht genutzt. Die neue Bundesregierung ist demgegenüber der Auffassung, daß die Rechtsverordnung nach § 564 RVO möglichst bald erlassen werden soll, und hat deshalb die Vorarbeiten dafür bereits eingeleitet. Dabei soll auch die Frage der angemessenen Kostenbeteiligung des Verletzten neu geprüft werden. Im übrigen hat das Bundesarbeitsministerium zwischenzeitlich das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren Versicherungsträger darauf hingewiesen, daß auch die Verordnung von 1928 die Möglichkeit bietet, unangemessene Belastungen der Verletzten zu vermeiden. Nach § 13 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung kann „bedürftigen" Verletzten die Zahlung ganz oder teilweise erlassen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat angeregt, allgemein diese Vorschrift so auszulegen, daß unzumutbare Belastungen für die Verletzten vermieden werden. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Wolf (Drucksache VI/940 Frage B 26) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die deutsche Wirtschaft in den nächsten Jahren weiterhin auf die Mitarbeit ausländischer Arbeiter in der Bundesrepublik Deutschland angewiesen sein wird? Die Bundesregierung geht davon aus, daß auch in den nächsten Jahren die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer für die deutsche Wirtschaft bedeutsam sein wird. 3434 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/940 Fragen B 27 und 28) : Weshalb war es bisher noch nicht möglich, das vor etwa drei Jahren errichtete Korps-Depot 353 Westerburg an die Energieversorgung anzuschließen und damit die Gebrauchs- und Ölwasserversorgung des Depots sicherzustellen? Wann ist damit zu rechnen, daß der Anschluß ausgeführt wird? Die Wasserversorgung des Korpsdepots Westerburg ist aus dem Netz der Gemeinde Westerburg über ein bundeseigenes Zwischenpumpwerk und eine bundeseigene Zuleitung vorgesehen. Die Stadt Westerburg hat sich bisher geweigert, den für das Pumpwerk benötigten Stromanschluß in der neben dem Pumpwerk liegenden städtischen Wasseraufbereitungsanlage herstellen zu lassen. Sie wird dazu erst bereit sein, wenn Einvernehmen zwischen der Stadt und der Bundeswehr über die Gestaltung des Wasserlieferungsvertrages für die Truppenunterkunft Westerburg erzielt sein wird. Die Verhandlungen über diesen Vertrag waren langwierig, weil auf Wunsch der Stadt eine neuartige Kostenberechnungsweise für den Wasserpreis angewandt werden soll. Inzwischen besteht grundsätzlich Übereinstimmung zur Vertragsgestaltung. Die preisrechtliche Prüfung des Vertrags durch die Bezirksregierung Koblenz ist abgeschlossen. Mit dem Abschluß des Vertrages kann in nächster Zeit gerechnet werden. Die Voraussetzung für den Anschluß des Pumpwerkes an die Stromversorgung wird also kurzfristig geschaffen sein. Bis dahin ist die Wasserversorgung des Depots wie bisher durch Tankwagen- und Wasserkanisterversorgung sichergestellt. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 16. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/940 Frage B 29) : Gedenkt die Bundesregierung, die erst am 1. Oktober 1971 die Vorlage eines Ergänzungsgesetzes über die Ausbildungsförderung plant, die sich auf die Förderung der Studierenden aller Hochschulen erstrecken soll, das Prinzip der Familienunabhängigkeit der Stipendien einzuführen, wie es Rektorenkonferenz, Bundesassistentenkonferenz und die Studentenverbände fordern? Die Bundesregierung plant, den Entwurf eines Zweiten Ausbildungsförderungsgesetzes, durch das die Studierenden an Hochschulen, Akademien, Ingenieur- und Höhere Fachschulen in die bundesgesetzliche Regelung der individuellen Förderung der Ausbildung einbezogen werden, so rechtzeitig vorzulegen, daß dieses Gesetz am 1. Oktober 1971 in Kraft treten kann. Sie plant keineswegs, den Entwurf eines Ergänzungsgesetzes zu dem Ausbildungsförderungsgesetz erst am 1. Oktober 1971 vorzulegen. Die Bundesregierung hält derzeit eine zumutbare Eigenbeteiligung der Studierenden und ihrer Angehörigen an einer kostendeckenden Förderung wegen der aus öffentlichen Mitteln nicht voll tragbaren hohen Aufwendungen sowie wegen der Stärkung der Selbstverantwortung bei grundsätzlich freier Wahl des Studiums und der Hochschule für unerläßlich. Die ersten Schritte zu einer stärkeren familienunabhängigen Förderung sollen in einer Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze erkennbar werden. Die Bundesregierung prüft, wann eine weitergehende familienunabhängige kostendekkende Förderung stufenweise durch teilweise Darlehen verwirklicht werden kann. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (Drucksache VI/940 Frage B 30) : Ist die Bundesregierung bereit, den im Entwurf des Bundeshaushalts 1970/71 für den Ausbau der Bundesstraße 303 zwischen Marktredwitz und Schirnding (Oberfranken) vorgesehenen, aber gesperrten Betrag in Anbetracht der Bedeutung dieses Projekts für das dortige Zonenrandgebiet in voller Höhe freizugeben? Von den ursprünglich gesperrten Mitteln für Investitionen an Bundesstraßen in Höhe von 540 Millionen DM wurden inzwischen 200 Millionen DM freigegeben. Diese Mittel sollen dem Zonenrandgebiet und den Bundesausbaugebieten zugute kommen. Für den Ausbau der B 303 zwischen Marktredwitz und Schirndingen steht daher der im Haushalt 1970 für diese Maßnahme vorgesehene Betrag ganz zur Verfügung. Das Projekt kann ohne finanzielle Beschränkung zügig fortgeführt werden. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (Drucksache VI/940 Frage B 31) : Ist die Bundesregierung in Würdigung des Umstandes, daß die Entwicklung der Stadt Burgdorf stark gehemmt wird und auch schon der heutige Berufsverkehr unerträglich behindert ist, bereit, sich für eine Beschleunigung der Bearbeitung der bei der Hauptverwaltung in Frankfurt liegenden Unterlagen zur Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge in der Kreisstadt Burgdorf einzusetzen? Ihre Frage kann ich mit Ja beantworten. Der Bundesregierung sind die verbesserungsbedürftigen Verkehrsverhältnisse in Burgdorf bekannt; sie hält die Beseitigung der verkehrsreichen Bahnübergänge im Zuge der B 188/B 443 mit der Bundesbahnstrecke Lehrte—Harburg für vordringlich. Dementsprechend ist die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn schon vor einigen Wochen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3435 gebeten worden, im Rahmen des Möglichen die ihr in technischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht obliegende Prüfung der Entwurfsunterlagen für das o. g. Bauvorhaben bevorzugt vorzunehmen. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ist dieser Bitte nachgekommen; mit dem Abschluß der Prüfung wird in Kürze zu rechnen sein. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (Drucksache VI/940 Frage B 32) : Ist sichergestellt, daß die Autobahnteilstrecke Plattling—Passau entsprechend den Ausbauzielen, die das Bundesverkehrsministerium im Juni 1969 veröffentlichte, bis 1975 vierspurig fertiggestellt wird? Bei der Bekanntgabe des Bauzieles für die Bundesautobahn-Teilstrecke Deggendorf—Passau, in der es hieß: „Fertigstellung voraussichtlich gegen Ende des 1. Fünfjahresplanes (1975)", war im Juni 1969 davon auszugehen, daß die veranschlagten Gesamtkosten dieser Teilstrecke 270 Millionen DM betragen. Inzwischen haben sich die veranschlagten Gesamtkosten beträchtlich erhöht. Es wird daher z. Z. noch geprüft, ob sich der im Jahre 1969 genannte Fertigstellungstermin für die vorgenannte Teilstrecke im Rahmen der im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) voraussichtlich verfügbaren Mittel wird halten lassen. Es ist beabsichtigt, die Strecke Regensburg—Passau bei ihrem Bau 4-spurig zu erstellen. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Borm (Drucksache VI/940 Frage B 33) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß bei Beschädigungen der vorderen Windschutzscheibe in Kraftfahrzeugen, etwa durch Steinschlag oder dergl., die Sicht nicht durch die Art des verwendeten Glases plötzlich verhindert wird? Der Bruch einer Windschutzscheibe während der Fahrt führt zwangsläufig zu Sichtbehinderungen, die sich nicht vollkommen ausschließen lassen. Die bestehenden Prüfvorschriften für Windschutzscheiben stellen sicher, daß die technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine bestmögliche Sicht nach Bruch zu gewährleisten. Die unterschiedlichen Sichtverhältnisse, die sich nach Bruch bei den heute bekannten beiden Glasarten dennoch ergeben, rechtfertigen ein Verbot der in diesem Punkt weniger guten Glasart schon darum nicht, weil gerade von dieser Glasart ausgehend bisher kein tödlicher Unfall bekannt wurde. Eine Glasart, die frei von jeglichen Nachteilen als ideales Sicherheitsglas angesprochen werden kann, ist gegenwärtig nicht bekannt, und es bleibt nur zu wünschen, daß die technische Entwicklung auf diesem Gebiet zu einer voll befriedigenden Lösung führt. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mattick (Drucksache VI/940 Fragen B 34 und 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf dein neuen Flugplatzgelände in Köln-Wahn Selbstfahrer, die ihren Wagen auf dem Parkplatz abstellen wollen, pro Tag 6 DM bezahlen müssen, wobei nach Ablauf von 72 Stunden die Stunden sogar noch einzeln berechnet werden? Hält die Bundesregierung diesen Preis für berechtigt und vertretbar? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß für das Abstellen eines Wagens auf einem gebäudenahen Parkplatz am neuen Abfertigungsgebäude des Flughafens „Köln-Bonn" pro Tag 6 DM zu zahlen sind. Auch nach Ablauf von 72 Stunden beträgt die Parkgebühr pro Tag 6 DM. Die Bundesregierung hält diesen Preis für vertretbar. Gebäudenahe Positionen müssen durch höhere Parkgebühren für eilige Fluggäste nach Möglichkeit freigehalten werden. Diese Maßnahmen entsprechen ähnlichen Regelungen auf anderen internationalen Verkehrsflughäfen. Im übrigen steht Dauerparkern in „Köln-Bonn" ein Parkplatz für 3 DM pro Tag zur Verfügung, der allerdings vom Abfertigungsgebäude etwas weiter entfernt ist. Anlage 64 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache VI/940 Frage B 36) : Sind Verkehrsübungsplätze, die im Eigentum von Fahrschulen oder Automobilklubs stehen, als öffentlicher Weg oder Platz oder aber als privater Grund im Sinn des Straßenverkehrsgesetzes und der Kraftverkehrsversicherungsbedingungen anzusehen? Die Verkehrsübungsplätze der Fahrschulen und Automobil-Clubs gehören ihrer Zweckbestimmung nach nicht zu den öffentlichen Wegen und Plätzen im Sinne der §§ 2, 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Diese Gelände dienen ausschließlich der praktischen Verkehrserziehung und der Prüfung von Fahrerlaubnisbewerbern. Seine Benutzer verfolgen keinerlei Verkehrszwecke, wie sie beim öffentlichen Straßenverkehr regelmäßig gegeben sind. Auch findet auf solchen Übungsplätzen überhaupt kein öffentlicher Straßenverkehr statt. Die dort vorhandenen zahlreichen Verkehrszeichen entsprechen zwar der Anlage zur Straßenverkehrs-Ordnung, sie sind aber nicht von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, sondern vom jeweiligen Veranstalter des Übungs- 3436 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61, Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 plattes angebracht. Die Anbringung erfolgt nicht nach den Bedürfnissen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, sondern zu Übungszwecken. Auch erfüllt die Mißachtung dieser Verkehrszeichen nicht den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, wie dies bei der Nichtbefolgung von Verkehrszeichen, die den öffentlichen Straßenverkehr zu regeln bestimmt sind, sehr wohl der Fall wäre. Handelt es sich um Fahrten auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen, so ist streitig, ob § 2 Nr. 2 c) der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftverkehrsversicherung (AKB) auch hier gilt. Nach dieser Vorschrift kann sich der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer darauf berufen, daß er von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat (Fürerscheinklausel). Zur Bereinigung der Streitfrage wird jedoch durch eine Änderung der AKB mit Wirkung zum 1. Januar 1971 eine Klarstellung in § 2 Nr. 2 c) dahin angestrebt, daß die Berufung auf die Führerscheinklausel nur zulässig sein soll, wenn eine Fahrt auf öffentlichen Wegen oder Plätzen stattgefunden hat. Im übrigen wird, soweit hier bekannt ist, vielfach zusammen mit der Benutzungsgebühr für den Übungsplatz eine zusätzliche Tageshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Anlage 65 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI/940 Frage B 37): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, wirksam dafür zu sorgen, daß Verkehrsschilder nur so angebracht werden, daß sie nicht gefährdend in den Luftraum von Fußgängerwegen hineinragen? Die Aufstellung und Anbringung von Verkehrszeichen ist in der Anlage zur Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Diese ordnet für den Bereich von Gehwegen an, daß die Unterkante von Schildern nicht mehr als 2,20 m und außerhalb von Ortschaften nicht weniger als 0,60 m vom Boden entfernt sein soll. Im übrigen bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen anzubringen sind. In dem von mir für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführten Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Querschnittsgestaltung, der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen ist darauf hingewiesen, daß Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen außerhalb des lichten Raumes - der in den Richtlinien auch für den Gehweg angegeben wird - anzuordnen sind. In einer weiteren Veröffentlichung der Forschungsgesellschaft, den „Hinweisen für die Anbringung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" wird ausgeführt, daß bei Verkehrszeichen, die in den Raum des Fußweges hineinragen, die Unterkante des Schildes mindestens 1,90 in über der Oberkante des Fußweges liegen soll. Insofern dürften genügend Hinweise für eine vernünftige Auslegung der in der Straßenverkehrs-Ordnung angegebenen Maße bestehen. Im Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur neuen Straßenverkehrs-Ordnung wird zur Aufstellung der Verkehrszeichen bestimmt, daß die Unterkante der Schilder, soweit nicht bei einzelnen Verkehrszeichen anderes gesagt ist, in der Regel 2 m vom Boden entfernt sein sollte. Mit einer solchen Regelung dürfte Ihrer Anregung entsprochen werden. Anlage 66 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinsche (Drucksache VI/940 Fragen B 38 und 39) : Ist die Verkehrsbelastung, die sich aus dem Bau und Betrieb des im Dreieck Hamm—Beckum—Münster geplanten Interkontinental-Flughafens Westfalen ergeben wird, bereits in den Planungen für die Bundesfernstraßen berücksichtigt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Raume Lüdinghausen, Lünen, Hamm durch entsprechende Planungen bzw. Planungsveränderungen der Bundesfernstraßen 1120, 63 und 58 an den Großflughafen Westfalen anzuschließen? Der Bundesregierung ist seit kurzem die Absicht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen bekannt, im Raum Hamm—Beckum—Münster einen interkontinentalen Flughafen zu verwirklichen. Da mir konkrete Planungen für diesen Flughafen bisher noch nicht vorgelegen haben, war es noch nicht möglich, durch den Flughafen zukünftig verursachte Verkehrsbelastungen in den Planungen für die Bundesfernstraßen zu berücksichtigen. Die Möglichkeiten für einen Anschluß der Räume Lüdinghausen, Lünen und Hamm über das Netz der Bundesfernstraßen an den Großflughafen können im einzelnen erst geprüft werden, wenn die genaue Lage der Abfertigungsanlagen des Flughafens festliegt. Allgemein ist festzustellen, daß der Raum, in dem der künftige Flughafen liegen wird, durch die Bundesautobahn Hansalinie im Westen, die Bundesautobahn Oberhausen—Hannover im Südosten, die autobahnähnlich geplante Schnellstraße Münster—Gütersloh (neue B 51/B 64) im Norden und durch die vorhandenen 2spurigen Bundesstraßen 58, 63 und 475 ausreichend durch leistungsfähige Bundesfernstraßen erschlossen ist, bzw. in absehbarer Zeit erschlossen sein wird. Insoweit dürfte es keine Schwierigkeiten bereiten, die angesprochenen Räume über das Netz der Bundesfernstraßen mit dem geplanten Flughafen zu verbinden. Die Prüfung der Frage, auf welche Weise und über welche Straßen der geplante Flughafen an dieses Netz der dem weiträumigen Verkehr dienenden Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3437 Bundesfernstraßen anzuschließen ist, obliegt in erster Linie dem Lande Nordrhein-Westfalen, da die Herstellung von Zufahrten zu Flughäfen nicht Aufgabe des Bundes sein kann. Anlage 67 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (Drucksache VI/940 Fragen B 40 und 41) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Güterkraftverkehrsunternehmer z. Z. sehr große Schwierigkeiten haben, Kraftfahrer mit Führerschein Klasse II zu finden? Ist die Bundesregierung bereit, im Vorgriff auf die Regelung des Berufskraftfahrergesetzes schon jetzt die Möglichkeit zu schaffen, daß Kraftfahrer vor Erreichung des 21. Lebensjahres den Führerschein Klasse II erwerben und mit ihm als zweiter Fahrer auf den Lastzügen eingesetzt werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich der gegenwärtige Arbeitskräftemangel auch auf Berufskraftfahrer mit der Fahrerlaubnis der Klasse 2 erstreckt. Sie ist gleichwohl nicht bereit, aus diesem Grunde den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse 2 durch Herabsetzung des Mindestalters zu erleichtern. Ein solcher Schritt würde nach den bisherigen statistischen Ermittlungen eine Vergrößerung des Unfallrisikos bedeuten und deshalb allen Bemühungen um Hebung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen zuwiderlaufen. Anlage 68 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (Drucksache VI/490 Frage B 42) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Rheinübergang bei Märkt in die zweite Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplans nach 1980 aufgenommen wurde und die Brücke am Palmrain in Weil a. Rh. in die dritte Dringlichkeitsstufe nach 1985, obwohl Bundesminister Leber bei seinem Besuch im Landkreis Lörrach am 2. April 1968 bindend zugesagt hat, daß der Bau der Rheinbrücke in Weil (am Palmrain) in den Ausbauplan ab 1971 aufgenommen werde und auch für den Bau der Brücke bei Märkt ein früherer Zeitpunkt genannt wurde? Der Neubau der Querspange mit einer Rheinbrücke am Palmrain im Zuge der Bundesstraße 317 bei Weil ist dm Bedarfsplan zum Ausbauplan für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 in der 1. Dringlichkeitsstufe und der Rheinübergang im Zuge der neuen Autobahn bei Märkt in der 2. Dringlichkeitsstufe enthalten. Die Zeiträume für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen des Ausbauplanes werden in den Fünfjahresplänen festgelegt. Der 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) befindet sich zur Zeit in Bearbeitung, so daß Zeitangaben über die Einzelmaßnahmen noch nicht möglich sind. Die Planungsarbeiten für die Querspange beim Palmrain sind jedoch gegenwärtig bereits im Gange. Anlage 69 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/940 Frge B 43) : Wann werden auf dem 40 km langen Bundesautobahnabschnitt Waldorfer Kreuz—Sinsheim—Weinsberg die insbesondere angesichts des nunmehr einsetzenden dichten Ferienreiseverkehrs dringend benötigten Notrufsäulen installiert werden? Von dem Bundesautobahnkreuz Walldorf bis zur Anschlußstelle Sinsheim sind die Notrufsäulen bereits seit einiger Zeit in Betrieb und werden von der Autobahnmeisterei Walldorf abgefragt. Für den übrigen Streckenabschnitt SinsheimWeinsberg kann die Inbetriebnahme erst erfolgen, wenn: a) die Autobahnmeisterei Sinsheim, in die die Rufleitungen eingeführt werden, fertiggestellt und in Betrieb genommen werden kann. Das wird voraussichtlich bis Ende September 1970 der Fall sein. b) das weiterführende Streckenfernmeldekabel termingemäß geliefert, verlegt und montiert ist. Das wird voraussichtlich his Ende Oktober 1970 der Fall sein. Anlage 70 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (Drucksache VI/940 Frage B 44) : Stimmt es, daß (lie Deutsche Bundesbahn plant, den Stückgutverkehr des Bahnhofes Kreuzau auf der Strecke Düren—Heimbach einzustellen, obwohl Kreuzau als zentraler Ort mit eigenem Versorgungsnahbereich und relativ starker Industrieansiedlung Mittelpunkt des zusammenhängenden südlichen Rurtales ist? Die Deutsche Bundesbahn hat im Zuge der Neuordnung des Stückgutdienstes in ihrem Gesamtbereich zum 1. Juni 1970 auch die Stückgutbedienung des Bahnhofs Kreuzau im Schienenverkehr eingestellt. Vom gleichen Zeitpunkt ab werden Kreuzau und die zum Einzugsbereich dieses Bahnhofs gehörenden Ortschaften im Flächenverkehr vom Stückgutbahnhof Düren aus bedient. Kreuzau gehörte zu den Bahnhöfen mit geringem Stückgutaufkommen, bei denen die Beibehaltung des Stückgutverkehrs auf der Schiene wirtschaftlich nicht mehr gerechtfertigt war. Die Umstellung wirkt sich jedoch nicht nachteilig aus, weil nunmehr die anfallenden Stückgüter arbeitstäglich vom Flächenbediener abgeholt und zugestellt werden. Den Interessen der im Rurtal ansässigen Industrie wurde damit Rechnung getragen, daß Lendersdorf als Stückgutbahnhof für den Ortsbereich beibehalten worden ist. Dort können unter Umständen Güter selbst abgeholt und angefahren werden. 3438 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Anlage 71 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/940 Fragen B 45 und 46) : Geht das in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen Nr. 20 und 21, Drucksache VI1869, angeführte Fehlen von Haushaltsmitteln auf konjunkturpolitische Sperren zurück, und hält es in diesem Falle die Bundesregierung für sinnvoll, solche Sperren schematisch auch für wirtschaftlich schwach strukturierte Gebiete anzuwenden, zu denen der Landkreis Birkenfeld zählt und in denen von Konjunkturüberhitzung nicht gesprochen werden kann, anstatt dort die konjunkturell günstige Situation zur Förderung des wirtschaftlichen Aufschwungs durch gezielte Zuweisungen zu nutzen? Ist die Bundesregierung bereit, an der B 9 in der Durchfahrt durch die landwirtschaftliche Gemarkung der Gemeinde Ingelheim/Rhein als Sofortmaßnahmen bis zum völligen Ausbau der B 9 Vorkehrungen — z. B. die Einrichtung einer Druckampelanlage am Hauptwirtschaftsweg Badweg — zu treffen, die ein gefahrloses Kreuzen der stark befahrenen Fahrbahn ermöglichen und für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die wegen der Unterbrechung des Wirtschaftswegenetzes durch die B 9 die B 9 selbst benutzen müssen und dort den Verkehr behindern, die wenig benutzten Radfahrwege zur Benutzung freizugeben? Wenn für eine zügige Durchführung von Baumaßnahmen an den Bundesfernstraßen in einzelnen Bereichen Haushaltsmittel immer noch fehlen, so in erster Linie deshalb, weil in anderen Bereichen aus verkehrspolitischer Sicht Schwerpunkte gebildet werden mußten, deren Mittelbedarf vorrangig zu befriedigen ist. Für die wirtschaftlich schwach strukturierten Gebiete sind inzwischen von den gesperrten Straßenbaumitteln 200 Millionen DM für diese Gebiete zweckgebunden freigegeben worden. Auf die Bundesstraßen im Land Rheinland-Pfalz entfallen hiervon 20 Millionen DM. Mit diesen Mitteln soll unter anderem auch die in den Fragen Nr. 20 und 21, Drucksache VI/869, angesprochene Maßnahme (Verlegung der B 41 zwischen Weierbach und Nahbollenbach) gefördert werden. Nachdem durch die bereits installierte Ampelanlage an der Kreuzung B 9/L 420 zwischen Ingelheim und Ingelheim-Nord erhebliche Verkehrsstauungen verbunden mit Auffahrunfällen aufgetreten sind, besteht die Gefahr, daß an der 2,6 km entfernt liegenden Kreuzung des Badweges nach Anlage einer Druckampelanlage sich die gleichen Nachteile ergeben. Aus diesem Grunde wurde von der Anbringung einer Ampel an der genannten Kreuzung abgesehen, zumal das Landratsamt Bingen/Mainz als zuständige Verkehrspolizeibehörde die gleichen Bedenken geäußert hat. Die Lieferzeit für eine Ampelanlage beträgt etwa V2 Jahr, d. h. bis Frühjahr 1971. Etwa zum gleichen Zeitpunkt soll mit dem Ausbau dieses Streckenabschnitts als Bundesautobahn begonnen werden. Die Dammschüttung erfolgt zuerst auf dem Rad- und Fußweg, damit der Verkehr auf der eigentlichen Fahrbahn weiter aufrechterhalten werden kann. Es ist beabsichtigt, den Neubau eines seitlichen Wirtschaftsweges soweit vorzuziehen, daß er dem landwirtschaftlichen Verkehr während der Bauzeit zur Verfügung steht. Anlage 72 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/940 Fragen B 47 und 48) : Bis wann wird die Bundesregierung im Interesse der Wirtschaft die Bewilligungsbedingungen für Bundeszuwendungen zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs einfacher und praxisnäher gestalten? Trifft es zu, daß im 1. Fünfjahresplan des Bundes die Mittel für den Bundesstraßenbau in Bayern nicht nur um 40 % gegenüber den bisherigen Zuweisungen gekürzt werden sollen, sondern aus diesem Betrag auch noch die Mehrkosten des im Rahmen der Olympischen Spiele notwendigen Straßenbaues im Raum München getragen werden müssen? Den „Bewilligungsbedingungen für Bundeszuwendungen zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs" liegen die „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen des Bundes" und die Bestimmungen der Ziffer 13 der Bundesrichtlinien 1953 zu § 64 a der Reichshaushaltsordnung zugrunde. Diese Richtlinien sind für alle Bundesverwaltungen im Interesse einer einheitlichen Bewirtschaftung der Bundesmittel für die Zuwendungsempfänger verbindlich. Allein aus Gründen einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung müssen sie in allen Fällen Anwendung finden, in denen Zuwendungen an Stellen außerhalb des Bundes gegeben werden. Von dieser grundsätzlichen Regelung wurden für die Durchführung des Programms der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen und des Bundesrechnungshofes in einigen Punkten bereits erleichternde Abweichungen zugelassen, um die Bewilligungsbedingungen für die Antragsteller einfacher und praxisnaher zu gestalten. Aufgrund des neuen Bundeshaushaltsrechts werden die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Bundes z. Z. neu gefaßt. Mit ihrem Inkrafttreten ist voraussichtlich noch in diesem Jahre zu rechnen. Soweit sich hieraus für die Besonderen Bewilligungsbedingungen meines Hauses Erleichterungen ergeben, bin ich gerne bereit, auch die Bewilligungsbedingungen für die Bundeszuwendungen zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs im Sinne Ihrer Anregung erneut zu überprüfen. Der Anteil des Landes Bayern im Straßenbauvolumen für die Bundesfernstraßen (Kap. 12 10) des 1. Fünfjahresplanes 1971 bis 1975 steigert sich gegenüber dem Sollvolumen der vergleichbaren Jahre 1966 bis 1970 von 3 327 Millionen auf 4 044 Millionen DM. Die Vergleichswerte für Bundesstraßen und Bundesautobahn-Betriebsstrecken betragen zunächst 2 170 Millionen DM im 1. Fünfjahresplan gegenüber ebenfalls 2 170 Millionen DM in den Jahren 1966 bis 1970. Von einer Kürzung um 40 % gegenüber den bisherigen Zuweisungen kann daher nicht gesprochen werden. Für die Maßnahmen an Bundesfernstraßen im Vorfeld von München (Olympia-Programm) sind bis- lang Sondermittel zugewiesen worden. Das ist auch für die Jahre 1971/72 vorgesehen. Anlage 73 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abggeordneten Meister (Drucksache VI/940 Fragen B 49 und 50) : Ist die Deutsche Bundesbahn in der Lage, die durch das Sonntagsfahrverbot für sie zusätzlich anfallenden Transporte durchzuführen? Wie hoch wird für die Deutsche Bundesbahn der Verlust durch die Sondereinsätze sein? Die Deutsche Bundesbahn hat Vorsorge getroffen, daß die durch das Lkw-Fahrverbot zusätzlich auf sie zukommenden Transporte in den mit den Verbänden vereinbarten Verkehrsverbindungen und unter den den Verbänden mitgeteilten Bedingungen abgewickelt werden. Die Höhe der Aufwendungen für etwaige Sondereinsätze ist von vornherein schwer abzuschätzen. Verluste werden in erster Linie dann eintreten, wenn - wie im Vorjahr - den entsprechenden Vorhaltungen an Personal und rollendem Material keine ausreichenden Transportmengen gegenüberstehen. Anlage 74 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogel (Drucksache VI/940 Fragen B 51 und 52) : Hat das Pressereferat des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen in seinen fortlaufend herausgegebenen Pressemitteilungen behauptet, daß in zahlreichen größeren Städten des Bundesgebietes, die zu den „weißen Kreisen" rechnen, die Zahl der Familien und Haushalte ohne eigene Wohnung nach den Ergebnissen der Wohnungszählung 1968 erheblich höher als 3 % ist, so z. B. in Düsseldorf 8,9 % und in Köln 5,7 %? Ist dem Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen bekannt, daß bei der Wohnungszählung 1968 abweichend von der früheren Wohnungszählung 1961, die dem Abbau der Wohnungszwangswirtschaft nach dem „Lücke-Plan" zugrunde lag, alle „Wohngelegenheiten", also auch etwa Appartements ohne eigene Küche oder Kochnische, und nicht nur Notunterkünfte, dem Wohnungsfehlbestand hinzugerechnet wurden, und daß der Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen bereits in einer Pressemitteilung vom 25. März 1970 auf diese Unterschiede der beiden Wohnungszählungen hingewiesen und daraus die Folgerungen gezogen hat, daß die höheren Defizitzahlen der Wohnungszählung 1969 noch nichts liber die Wohnungssituation und den Wohnungsbedarf aussagen? Das Pressereferat des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen hat in seiner Pressemitteilung vom 12. Mai 1970 unter der Überschrift „Wohnungszählung 1968 bringt Aufschluß über Wohnungsfehlbestand" u. a. über den Fehlbestand in den einzelnen Großstädten der Bundesrepublik wie folgt berichtet: Familien und Haushalte ohne eigene Wohnung in I den Großstädten der Bundesrepublik 1968 in v. H. des Bestands an Wohnungen *) (Gebietsstand: Oktober 1968) über 7 v. H. 6,1 bis 7 v. II. Aachen 9,2 8,9 8,1 7,8 7,5 7,5 Krefeld 7,0 6,7 6,4 6,2 6,1 Düsseldorf Göttingen Solingen Freiburg Bonn Regensburg Wuppertal München Remscheid 5,1 bis 6 v. H. 4,1 bis 5 v. H. Hamburg 6,0 Stuttgart 5,0 Mönchengladbach . 6,0 Gelsenkirchen 5,0 Braunschweig .... 5,8 Heidelberg 4,8 Bielefeld 5,8 Bochum 4,7 Köln 5,7 Duisburg 4,6 Herne 5,7 Wiesbaden 4,5 Essen 5,6 Nürnberg 4,2 Wanne-Eickel .... 5,6 Augsburg 4,2 Hannover 5,4 Recklinghausen .. 4,2 Mainz 5,4 Kiel 5,1 3,1 bis 4 v. H. 3 v. H. und weniger Darmstadt 4,0 Kassel 3,0 Lübeck 3,9 Oldenburg 3,0 Berlin (West) .... 3,8 Ludwigshafen 2,9 Münster 3,8 Bremen 2,8 Hagen 3,8 Offenbach 2,8 Frankfurt/M. 3,7 Karlsruhe 2,6 Dortmund 3,7 Bremerhaven .... 2,5 Osnabrück 3,7 Würzburg 2,5 Mülheim/Ruhr .... 3,6 Saarbrücken 1,9 Salzgitter 3,6 Neuß 3,6 Bottrop 3,6 Oberhausen 3,4 Leverkusen 3,4 Koblenz 3,3 Wilhelmshaven 3,3 Mannheim 3,2 *) Ohne Zweitwohnungen 3440 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 Die vorstehend genannten Quoten ergeben sich aus der Beziehung der Haushalte ohne eigene Wohnung auf den verfügbaren Wohnungsbestand (ohne Zweitwohnungen). Als Haushalte ohne eigene Wohnung wurden aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung 1968 folgende Gruppen zusammengefaßt: 1. Bewohner von Unterkünften wie Baracken, Nissenhütten u. ä. 2. Bewohner von schlechten „Wohngelegenheiten", das sind einzelne Räume ohne Küche und ohne Bad in Wohngebäuden und sonstigen Gebäuden. 3. Die Mehrpersonenhaushalte in Untermiete. 4. 10 v. H. der Einpersonen-Untermieterhaushalte. Die „Wohngelegenheiten", also die Wohneinheiten, die die Begriffsmerkmale einer selbständigen Wohnung nicht erfüllen, sind in der Gebäude- und Wohnungszählung 1968 begrifflich in gleicher Weise abgegrenzt worden wie bei den gebäudestatistischen Feststellungen im Rahmen der Volkszählung 1961. Da aber 1961, anders als 1968, keine gesonderte Wohnungszählung durchgeführt wurde und bei den gebäudestatistischen Ermittlungen nur wenige wohnungsstatistische Daten anfielen, konnte die Abgrenzung zwischen Wohnung und Wohngelegenheit 1968 besser sein als 1961. Außerdem sind in der letzten Gebäude- und Wohnungszählung 1968 auch nähere Feststellungen über die Art der Wohngelegenheiten und insbesondere ihre Ausstattung möglich gewesen. Aus diesem Grunde sind bei den jüngsten Analysen des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Beurteilung der quantitativen Wohnungsversorgung in den verschiedenen Bundesländern und einzelnen größeren Städten bei der Ermittlung der Zahl der Familien und Haushalte ohne selbständige Wohnung u. a. bei den Inhabern von Wohngelegenheiten nur diejenigen berücksichtigt worden, die in schlechten Wohngelegenheiten wohnen, die über kein Bad verfügen. Die guten Wohngelegenheiten, darunter vor allem die Appartements mit Bad und Ölheizung, aber ohne selbständige Küche oder Kochnische (nur Kochschrank) blieben außer Ansatz. Im übrigen sind die Untersuchungen des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen zur Wohnungsversorgung keine neuen Defizitberechnungen im Sinne des seinerzeitigen „LückePlans" . Der Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Verlautbarung vom 25. März 1970 insofern recht, als selbstverständlich nicht jede Familie und jeder Haushalt ohne selbständige Wohnung als Nachfrager am Wohnungsmarkt auftreten wird und kann. Es ist aber die verantwortliche Aufgabe einer sozialen Wohnungspolitik, daß durch geeignete öffentliche Hilfen auch die Familien und Haushalte, die heute noch keine eigene und ausreichende Wohnung haben, zu einer solchen zu angemessenen Bedingungen gelangen können. Anlage 75 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 16. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/940 Frage B 53) : Welche Forderungen nach Mitbestimmung der wissenschaftlichen Mitarbeiter in Großforschungseinrichtungen wurden bei dem Hearing im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (Pressedienst 4,7/70) von diesen in den zu errichtenden Koordinierungsgremien und an den einzelnen Institutionen erhoben, und welchen davon gedenkt die Bundesregierung zu entsprechen? Die erhobenen Forderungen nach Mitbestimmung der wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiter in den Großforschungseinrichtungen erstrecken sich grundsätzlich auf die beiden folgenden Bereiche: — Mitwirkung bei den Leitungen der Großforschungseinrichtungen — Mitwirkung bei den Entscheidungen in den Instituten bzw. selbständigen Abteilungen und Projekten. Im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft werden derzeit unter Berücksichtigung der erhobenen Forderungen Leitlinien und Mustervertragsentwürfe für die Einrichtungen erstellt. Sie bedürfen noch der Erörterung mit den weiteren beteiligten Partnern, insbesondere den Ländern, um danach die entsprechenden Verträge und Satzungen zu verabschieden. Die Verträge und Satzungen sollen bei Übergabe allen angehörten Gruppen erläutert werden. Anlage 76 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 16. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache VI/940 Fragen B 25 und 54) : Ist die Bekanntgabe von Bedingungen, unter denen Entwicklungsdienst geleistet werden kann, nach Meinung der Bundesregierung Arbeitsvermittlung im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes? Was kann nach Meinung der Bundesregierung unternommen werden, um breitere Schichten der Jugend über den Inhalt des Entwicklungshelfergesetzes zu informieren? Nach § 13 des Arbeitsförderungsgesetzes ist Arbeitsvermittlung das Zusammenführen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen. Bloße Hinweise auf die Bestimmungen des Entwicklungshelfergesetzes sind damit grundsätzlich nicht als Arbeitsvermittlung anzusehen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3441 Die Bundesregierung stellt dem Deutschen Entwicklungsdienst für die Anwerbung von Entwicklungshelfern im laufenden Haushaltsjahr höhere Beträge als in den vergangenen Jahren zur Verfügung. Eine weitere erhebliche Verstärkung ist für das Haushaltsjahr 1971 vorgesehen. Im Rahmen dieser verstärkten Anwerbung informiert der DED die interessierte junge Generation in besonderem Maße über die Möglichkeiten, die ihr das Entwicklungshelfergesetz bietet. In diese Bemühungen werden in verstärktem Umfange zurückgekehrte Entwicklungshelfer einbezogen. Eine erste Folge dieser intensiveren Information ist seit Oktober 1969 eine erhebliche Zunahme der Interessentenanfragen und Bewerber. In Abstimmung mit der Bundesregierung hat der DED Kontakte mit dem Bundesjugendring aufgenommen, um auf diesem Wege möglichst breit über Entwicklungsdienste und vor allem das Entwicklungshelfergesetz zu informieren. im übrigen stellt die Bundesregierung dem Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee e. V." Mittel zur Verbreitung der Kenntnisse über das Entwicklungshelfergesetz zur Verfügung.
Gesamtes Protokol
Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606100000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren! Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung ergänzt werden um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. -- Dann ist die Erweiterung der Tagesordnung beschlossen.
Sodann liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Vorlage des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit
Betr.: Umweltradioaktivität
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 22. Mai 1962
— Drucksache VI/907 —zuständig: Innenausschuß (federführend), Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Vorlage des Präsidenten des Europäischen Parlaments
Betr.: Entschließung zu den vom Rat der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Bestimmungen
— zur Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten
durch Eigenmittel der Gemeinschaften
—zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rats und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
— Drucksache VI/915 —
zuständig: Haushaltsausschuß
Vorlage des Bundeskanzlers
Betr.: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre 1969 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet
Bezug: § 50 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
— Drucksache VI/950 —zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? Ich stelle fest, daß dies nicht der Fall ist. Dann ist so beschlossen.
Eine amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister der Finanzen hat am 12. Juni 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Dr. Schmid-Burgk und Genossen betr. steuerliche Benachteiligung von Eltern verheirateter Kinder — Drucksache VI/900 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI '967 verteilt.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Fragestunde Drucksache VI/940
Wir beginnen, wie am Freitag üblich, mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Ich rufe zuerst Frage 121 des Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm auf:
Wie war es möglich, daß die Bildzeitung Text und Inhalt des von Staatssekretär Bahr in Moskau ausgehandelten Gewaltverzichtsvertrages früher zur Kenntnis erhielt als die Abgeordneten des Deutschen Bundestages?
Herr Staatssekretär Dr. Dahrendorf!

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606100100
Herr Präsident! Das Papier, das Staatssekretär Bahr auf Grund seiner Gespräche mit Außenminister Gromyko mitgebracht hat, ist ja inzwischen auf mannigfache Weise beschrieben worden. Ich will diesen Beschreibungen keine weiteren hinzufügen. Ein ausgehandelter Gewaltverzichtsvertrag ist es sicher nicht. Dennoch bedauert die Bundesregierung außerordentlich die Indiskretion, die in der Veröffentlichung von Teilen dieses Papiers liegt. Wir haben keine große Hoffnung, daß es uns gelingen wird, die Quelle dieser Indiskretion zu finden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606100200
Eine Zusatzfrage.

Freiherr Knut von Kühlmann-Stumm (FDP):
Rede ID: ID0606100300
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, weitere Passagen des von Herrn Staatssekretär Bahr in Moskau verhandelten Absichtspapiers den Fraktionsvorständen und den Mitgliedern des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages zur Kenntnis zu geben, um zu vermeiden, daß diesen doch sehr wesentlichen Mitgliedern des Hauses weitere Indiskretionen durch die Presse zugänglich gemacht werden?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606100400
Zunächst bedauert die Bundesregierung außerordentlich, daß diese Veröffentlichungen in der Presse erfolgt sind. Die Bundesregierung ist bereit, wie schon bisher den zuständigen Ausschuß über die Genesis und den Inhalt der bisherigen Gespräche zu informieren. Da-



Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Dahrendorf
bei wird es selbstverständlich auch erforderlich sein, daß Passagen von etwa vorhandenen Texten vorgelegt werden. Es scheint jedoch in der gegenwärtigen Lage sehr viel wichtiger zu sein, daß man dabei Passagen ins Zentrum stellt, die in Zukunft zur Grundlage von Verhandlungen gemacht werden können.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606100500
Eine zweite Zusatzfrage.

Freiherr Knut von Kühlmann-Stumm (FDP):
Rede ID: ID0606100600
Ist die Bundesregierung nicht mit mir der Auffassung, daß es sich hier um Verhandlungen und Vorgänge von historischer Bedeutung für unser Land handelt und daß es besser ist, die Persönlichkeiten in der Bundesrepublik, die in diesem Parlament sitzen und die später verantwortlich über die Entscheidungen der Bundesregierung zu beraten und zu befinden haben, rechtzeitig voll ins Bild zu setzen, damit sie in der Lage sind, ihre Bedenken so rechtzeitig vorzutragen, daß die Bundesregierung ihnen in ihren weiteren Verhandlungen, die ja, wie ich heute lese, im Juli beginnen sollen, Rechnung tragen kann?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606100700
Die Bundesregierung ist ganz entschieden der Auffassung, daß es sich um Fragen von außerordentlicher Tragweite für unser Land handelt. Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung mehrfach — auch gerade in den letzten Tagen — erklärt, daß sie eine breite Mehrheit für ihre Verhandlungspositionen sucht. Eine solche breite Mehrheit kann selbstverständlich nur gefunden werden, wenn zuvor eine hinlängliche Information derer erfolgt ist, die eines Tages für eine mögliche Ratifikation verantwortlich sind.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606100800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0606100900
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, aus den Erfahrungen, die sie in diesem ganzen Komplex gewonnen hat, Konsequenzen hinsichtlich ihrer Informationspolitik gegenüber diesem Hohen Hause für die Zukunft zu ziehen?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606101000
Ja, Herr Kollege.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606101100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Damm.

Carl Damm (CDU):
Rede ID: ID0606101200
Herr Staatssekretär, wird diese breite Mehrheit, die die Bundesregierung zu erringen wünscht, nicht dadurch nur erreicht werden können, daß die Bundesregierung den Vorschlägen und Bitten des Kollegen von Kühlmann-Stumm folgt und die Abgeordneten, jedenfalls in einem ausgewählten Kreis, rechtzeitig informiert?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606101300
Das war ein Teil meiner Antwort an Herrn Kollegen von Kühlmann-Stumm.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606101400
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die beiden nächsten Fragen sind zurückgezogen. Wir kommen zur Frage 124 des Herrn Abgeordneten Draeger. — Der Fragesteller ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 125 des Herrn Abgeordneten Rommerskirchen auf:
Wie bewertet die Bundesregierung den Artikel 6 im sowjetischtschechoslowakischen Vertrag vom 6. Mai 1970, nach welchem das Münchener Abkommen vom 28. September 1938 mit allen sich daraus ergebenden Folgen von Anfang an ungültig" sei?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606101500
Die beiden Vertragspartner haben durch diese Formulierung einen Standpunkt bekräftigt, den sie im Prinzip seit langem eingenommen haben. Sie haben also nichts gesagt, was für uns grundsätzlich neu wäre.
Im übrigen kann es nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, öffentlich Verträge zu interpretieren oder zu bewerten, die zwischen Dritten geschlossen worden sind.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606101600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rommerskirchen.

Josef Rommerskirchen (CDU):
Rede ID: ID0606101700
Herr Staatssekretär, besteht nicht dennoch die Gefahr, daß nunmehr nachträglich die Verletzung der Menschen- und Gruppenrechte derjenigen festgestellt wird, die nach der damaligen Rechtslage staatsbürgerliche Pflichten für Deutschland erfüllten, und besteht nicht damit die Gefahr, daß dementsprechend in der CSSR lebende Personen Repressalien ausgesetzt werden?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606101800
Herr Kollege, die Haltung, die die vorhergehenden Bundesregierungen ebenso wie diese in der Frage des Münchener Abkommens eingenommen haben, schließt diese Gefahr aus. Sie würde erst bestehen, wenn von seiten der Bundesregierung eine entsprechende Abmachung getroffen würde.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606101900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0606102000
Herr Staatssekretär, Sie sagten, Sie wollten nicht einen Vertrag kommentieren, den andere Staaten miteinander schließen. Ich verstehe das; aber in diesem Vertrag werden vitale Probleme unseres Landes berührt. Sind Sie nicht bereit - und nur darum geht es —, diesen Teil zu charakterisieren, der die Forderung enthält, das Münchener Abkommen von Anfang an für null und nichtig zu erklären mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen? Darauf liegt der Ton.




Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606102100
Herr Kollege, natürlich zeigt dieser Vertrag, daß die Ex-nuncex-tunc-Frage noch nicht aus der Diskussion ist. Sicher werden auch wir noch einmal mit dieser Diskussion konfrontiert werden. Direkte Fragen dazu hätte ich - wenn ich das im Konjunktiv sagen darf — unter Hinweis auf die Stellungnahmen früherer Bundesregierungen wie auch dieser Bundesregierung beantwortet und damit klargelegt, wie wir hier unsere Absichten und Aufgaben sehen. Daß die Sowjetunion andere Absichten hat, geht noch einmal aus dem abgeschlossenen Vertrag hervor. So weit will ich in der Kommentierung gern gehen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606102200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Freiherr von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0606102300
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß, wie soeben schon ausgeführt wurde, die betroffenen Bürger der Bundesrepublik, die jetzt das Schweigen der Bundesregierung hinnehmen müssen, dadurch die Obhutspflicht der Bundesregierung ihnen gegenüber als verletzt ansehen?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606102400
Herr Kollege, ich glaube nicht, daß das Schweigen der Bundesregierung zu Verträgen zwischen Dritten als eine Zustimmung zu solchen Verträgen interpretiert werden kann. Die betroffenen Bürger brauchen die Stellungnahme oder Nichtstellungnahme der Bundesregierung nicht so zu verstehen, wie Sie es angedeutet haben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606102500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kliesing.

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0606102600
Herr Staatssekretär, könnten nicht durch diesen Vertrag künftige deutsch-tschechische Verhandlungen insofern präjudiziert sein, als sich doch die Situation ergeben könnte, daß zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion vereinbart wird, daß deutsch-tschechische Verhandlungen über das Münchener Abkommen stattfinden, wobei eben die tschechische Regierung durch ihren Vertrag bereits so weit festgelegt wäre, daß praktisch für die deutsche Regierung in dieser Frage überhaupt kein Spielraum mehr bestünde?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606102700
Wenn die
von Ihnen geschilderte Situation eintreten sollte, könnten sich in der Tat Schwierigkeiten ergeben. Ich hoffe, daß sie nicht in dieser Form auftreten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606102800
Herr Abgeordneter Reddemann zu einer Zusatzfrage.

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0606102900
Herr Staatssekretär, halten Sie es überhaupt für möglich, im Augenblick unter diesen Umständen des sowjetisch-tschechoslowakischen Vertrages Gespräche über das Münchner Abkommen mit der Regierung in Prag zu führen?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606103000
Der Ausdruck „im Augenblick" kann einen fast beliebig weiten Zeitraum decken. Ich würde sagen, es kann sehr wohl eine Situation entstehen, in der es möglich und sinnvoll ist, mit der Regierung der CSSR Verhandlungen aufzunehmen. Welche Rolle dabei das Münchner Abkommen spielt, ist eine zweite Frage. In diesem Augenblick werden solche Verhandlungen nicht eröffnet werden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606103100
Ich komme damit zur Frage 126 des Abgeordneten Rommerskirchen:
Bestehen die in der deutschen Presse geäußerten Befürchtungen zu Recht, nach denen möglicherweise mit reparationsähnlichen Forderungen der tschechoslowakischen Regierung an die Bundesrepublik Deutschland gerechnet werden muß?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606103200
Reparationsforderungen sind von der CSSR uns gegenüber bisher offiziell weder erhoben noch angedeutet worden. Über die daher hypothetische Frage öffentlich zu spekulieren, ob solche Forderungen einmal erhoben werden könnten, erscheint mir wenig angebracht.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606103300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Josef Rommerskirchen (CDU):
Rede ID: ID0606103400
Herr Staatssekretär, ich habe sehr bewußt nach reparationsähnlichen Forderungen gefragt. Wie steht es damit?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606103500
Ich will hier keine Begriffsrabulistik betreiben. Aber, ich glaube, daß es richtig ist, etwas klarzustellen, auch im Hinblick auf eine noch folgende Frage: Es gibt Wiedergutmachungsforderungen, und es gibt Reparationsforderungen. Ich gehe davon aus, daß Wiedergutmachungsforderungen, die sich auf einzelne beziehen, nicht als reparationsähnliche Forderungen bezeichnet werden können. Ich gehe also davon aus, daß es sinnvoll ist, einen Unterschied zu machen zwischen Forderungen, die direkt von anderen Staaten erhoben werden, und solchen, die sich direkt auf einzelne Personen und die Wiedergutmachung erlittenen Unrechts beziehen. Wenn ich diese Unterscheidung treffe, dann gilt das, was ich gesagt habe, auch für reparationsähnliche Forderungen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606103600
Eine Zusatzfrage, Abgeordneter Dr. Klepsch.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0606103700
Herr Staatssekretär, wenn Sie von den Forderungen, die in bezug auf einzelne erhoben werden, ausgehen, würden Sie mir nicht beipflichten, daß die in Art. 34 des letzten Friedensvertragentwurfs der Sowjetunion für Deutschland enthaltene Definition das in einem sehr großen Umfang ausweiten würde?




Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606103800
Ich will Ihnen gern zugestehen, daß die Unterscheidung, die ich soeben getroffen habe, nicht in jedem Einzelfall so scharf zu ziehen ist. Aber ich meine, daß sie für alle bisher vorgelegten oder auch nur öffentlich erörterten Forderungen gilt.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606103900
Ich komme damit zur Frage 127 des Abgeordneten Dr. Klepsch:
Kann der Bundesaußenminister tatsächlich versichern, daß aus dem westlichen Bereich — auch nicht aus Luxemburg — keine reparationsähnlichen Forderungen gestellt wurden, bei denen darauf hingewiesen wurde, daß der uns bisher schützende Friedensvertragsvorbehalt des Londoner Schuldenabkommens durch gewisse Aktivitäten in der Ostpolitik ausgehöhlt wird?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606104000
Herr Präsident, die Frage des Kollegen Klepsch bezieht sich im Grunde genommen auf denselben gedanklichen Zusammenhang. Es ist richtig, daß die luxemburgische Regierung von der Bundesregierung seit mehreren Jahren Entschädigung für luxemburgische Staatsangehörige verlangt, die während des zweiten Weltkriegs zur deutschen Wehrmacht zwangsrekrutiert worden waren. Wir haben auch im Hinblick auf diese Forderung immer wieder auf Art. 5 Abs. 2 des Londoner Schuldenabkommens hingewiesen und unter Berufung auf diesen Artikel die Forderungen zurückweisen müssen, auch wenn, was ich durchaus erklären will, die Bundesregierung für die Forderungen im Grundsatz Verständnis hat. Wir sind zu einer solchen Haltung durch das Londoner Schuldenabkommen gezwungen und halten an ihr fest. Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, daß die Schritte der deutschen Ostpolitik irgendwelche Konsequenzen für diese Forderungen, die Intensität und die Art, in der sie erhoben werden, gehabt haben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606104100
Eine Zusatzfrage.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0606104200
Herr Staatssekretär, würden Sie damit sagen, daß die in der „Welt" und in der „Welt am Sonntag" enthaltenen Aussagen nicht zutreffen?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0606104300
Ja.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606104400
Ich komme damit zur Frage 128 des Abgeordneten Hauff. — Er ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet.
Die Frage 129 ist zurückgezogen.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0606104500

Kann die Bundesregierung — über ihre Aussagen vom 3. Juni 1970 hinaus — konkrete Angaben über die mittlerweile bekanntgewordenen, geheim durchgeführten Maßnahmen der SED machen, deren Ziel es war und ist, durch sogenannte Verwaltungsakte das Vermögen der Zonenflüchtlinge zu konfiszieren?
Herr Staatssekretär Herold.

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606104600
Herr Präsident, ich möchte die Frage 106 des Kollegen Marx wie folgt beantworten. Herr Kollege Marx, ich habe in der Fragestunde am 3. Juni an dieser Stelle gesagt, das dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen vorliegende Material sei nicht vollständig und seine Auswertung sei noch nicht abgeschlossen. Das einzige Material, über das wir verfügen, ist eine Aufzeichnung von Herrn Dr. Barm, die vom 22. März 1970 datiert und uns Ende April zugegangen ist. Dieser Bericht, der inzwischen in spektakulärer Weise von einer Fernsehanstalt und von einer Illustrierten aufgegriffen worden ist, ist wenig präzise. Außerdem fällt auf, daß Dr. Barm unmittelbar nach seinem Übertritt in die Bundesrepublik im August 1969 von diesen Maßnahmen nichts berichtet hat. Um so mehr gehört es zur selbstverständlichen Sorgfaltspflicht der Regierung, daß sie versucht, für Material dieser Qualität Bestätigung von anderer Seite zu erhalten. Ferner mußten die Angaben von Dr. Barm daraufhin überprüft werden, wieweit sie tatsächlich Neues gegenüber den bisher bekannten Regelungen in der DDR brachten. Als Ergebnis der Prüfung läßt sich nur folgendes zusammenfassen.
Es gibt keine anderen Angaben als die von Dr. Barm über die angeblich 1969 getroffenen Maßnahmen der DDR. Das, was Dr. Barm über die Geheimmaßnahmen der DDR mitgeteilt hat, könnte den konsequenten Abschluß einer seit Jahren laufenden schleichenden Auszehrung des Flüchtlingsvermögens darstellen. Die von Dr. Barm geschilderten Maßnahmen müssen in folgendem Zusammenhang gesehen werden, auf den ich hier etwas näher eingehen muß, nachdem gegen mich der Vorwurf erhoben worden ist, ich hätte das Parlament nicht vollständig unterrichtet.
Das Vermögen von DDR-Flüchtlingen ist erstmals durch die Verordnung vom 17. Juli 1952 rückwirkend beschlagnahmt und praktisch enteignet worden. Daß es zuvor schon zahlreiche andere Enteignungsmaßnahmen wie Bodenreform, Kriegsverbrecherprozesse usw. gegeben hatte, brauche ich an dieser Stelle nicht besonders hervorzuheben. Die spezielle Beschlagnahmeverordnung von 1952 gegen das Vermögen von „Republikflüchtlingen" ist 1953 wieder aufgehoben worden, ohne daß aber wohl die enteignungsähnlichen Eingriffe rückgängig gemacht wurden. An ihre Stelle trat dann im Zeichen des sogenannten „Neuen Kurses" die Verordnung vom 1. Dezember 1953, die den Flüchtlingen, die die DDR nach dem 20. Juni 1953 verließen, ihr bewegliches Vermögen beließ und für das unbewegliche Vermögen grundsätzlich die freie Wahl eines Treuhänders vorsah.
1958 kam es dann wieder zu einer rigorosen Verschärfung. Die Verordnung Nr. 2 vom 20. August 1958 führte zur staatlichen Zwangsverwaltung des Flüchtlingsvermögens. Das Flüchtlingseigentum wurde dadurch entscheidend eingeschränkt, daß der Eigentümer keine Verfügungen mehr treffen und keine Erträge aus dem Eigentum mehr ziehen konnte. Die Anweisung Nr. 30/58 vom 22. Septem-



Parlamentarischer Staatssekretär Herold
ber 1958 traf dazu detaillierte Einzelregelungen wie die Sicherstellung des Vermögens, die Anlegung von Vermögensverzeichnissen, die Bewertung nach Einheitswerten. Sie ordnete an, daß Hausrat und Kraftfahrzeuge der Flüchtlinge freihändig zu veräußern sind und daß Bank- und Sparkonten aufgelöst werden müssen. Diese Erlöse sind an den Rat des Kreises abzuführen. Der Treuhänder darf keinen Schriftwechsel mit dem Eigentümer führen. Dem Eigentümer sollen auch keine Auskünfte über sein Vermögen gegeben werden.
Das Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz, das hier 1965 verabschiedet worden ist, sieht unter dieser Zwangsverwaltung stehende Vermögen daher bereits als weggenommen an. Ihre Entschädigung im Rahmen der 23. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz ist im Augenblick in Vorbereitung, wie Ihnen bekannt ist. Alle diese in der Öffentlichkeit bekannten Regelungen, die wohlgemerkt aus dem Jahre 1958 stammen und in einer Veröffentlichung des Gesamtdeutschen Ministeriums aus dem Jahre 1962 abgedruckt sind, werden von Dr. Barm und auch von den anderen Publikationen nicht erwähnt. Das ist insofern besonders bemerkenswert, als die von Dr. Barm geschilderten Maßnahmen demgegenüber keine grundsätzliche Änderung der bisherigen Rechtslage bedeuten. Es scheint jedoch so zu sein, daß die DDR- Behörden mit ihrer Geheimaktion darangegangen sind, die bis dahin nur unzulänglich und unvollständig gehandhabte Zwangsverwaltung des Flüchtlingsvermögens konsequent und verschärft durchzuführen. Wenn die Angaben von Dr. Barm zutreffen, würden die Neubewertung der Vermögen unter den Einheitswerten und die geschilderte Berechnung überhöhter Verwaltungsgebühren eine Verschärfung der bisherigen Praxis bedeuten, obwohl auch bisher schon in der DDR die Erhebung von ungerechtfertigt hohen Gebühren durchaus die Regel war. Diese Feststellungen ändern natürlich nichts daran, daß auch die neuen Maßnahmen der DDR den Flüchtlingen selbstverständlich weiteres Unrecht zufügen.
Was die Durchführung der DDR-Maßnahmen anbelangt, so gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, ob über die administrative Vorbereitung wie Erfassung und Neuberechnung der Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten hinaus das letzte Stadium der seit vielen Jahren verfolgten Liquidationspolitik in irgendeiner Form erreicht ist, nämlich die Veräußerung der Vermögenswerte. Die formelle Möglichkeit dafür hat eine Verordnung vom 11. Dezember 1968, die entgegen den Angaben von Dr. Barm in der DDR veröffentlicht worden ist, geschaffen. Sie legalisiert die schon bis dahin bestehende Praxis, daß der staatliche Treuhänder Vermögenswerte zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung freihändig verkaufen kann.
Dr. Barm hat nun, soweit aus den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen ist, behauptet, daß die Erfassungsaktion Mitte 1969 abgeschlossen worden sei. Wir haben keinen Anhaltspunkt dafür, daß danach das Eigentum der Flüchtlinge auch tatsächlich in großem Umfang veräußert und damit die eigentliche Liquidation durchgeführt worden ist. Es gibt wie in der Vergangenheit Hinweise auf einzelne Veräußerungen. Bisher sind aber massenweise Verkäufe nicht festzustellen, wobei man davon ausgehen muß,
daß sie auch hier nicht unbemerkt bleiben würden.
Der Sachverhalt — das darf ich noch einmal sagen, Herr Dr. Marx — ist äußerst kompliziert. Ich darf deshalb — ich bitte um Entschuldigung, Herr Präsident; ich mußte diese Frage so ausführlich beantworten; es ist ein umfassender und sehr komplizierter Komplex — zusammenfassend folgendes sagen.
Über eine geheime Erfassungsaktion der DDR in den Jahren 1968/69 liegen uns nur die Angaben von Dr. Barm vor. Eine Bestätigung war noch nicht zu erhalten. Unsere Überprüfungen laufen weiter. Der wesentliche Kern der Angaben von Dr. Barm besteht darin, daß die DDR mit den geschilderten Maßnahmen die bereits seit 1958 bestehenden Regelungen nunmehr konsequent und mit einer Verschärfung durchführt, offenbar mit dem Ziel, zu einer endgültigen Vermögensliquidation zu kommen. Dafür, daß diese Liquidation, d. h. die formelle Veräußerung des Eigentums, schon allgemein durchgeführt oder begonnen worden ist, gibt es noch keine Hinweise.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606104700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0606104800
Herr Staatssekretär, indem ich ausdrücklich für die sehr ausführliche und auch historische Darstellung danke, frage ich zunächst: Ist es richtig, daß die „Verordnung über die Rechte und Pflichten des Verwalters des Vermögens von Eigentümern, die die DDR ungesetzlich verlassen haben" im Gesetzblatt der DDR Nr. 2 des letzten Jahres veröffentlicht worden ist?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606104900
Ich habe die Unterlagen hier. Ich müßte sie ganz kurz einsehen. Wir können sie ohne weiteres nachher gemeinsam überprüfen.

(Abg. Dr. Marx [Kaiserlautern] : Ich bin einverstanden!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606105000
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0606105100
Herr Staatssekretär, da Sie sagen, es gebe keine weiteren Anhaltspunkte, möchte ich auch gerne fragen, ob die Verordnungen des Finanzministeriums in Ostberlin 13/68 und 14/68, deren Existenz man kennt, Ihrem Hause im Wortlaut bekannt sind, weil es sich offenbar um Ausführungsanordnungen zu der Verordnung, die Sie in Ihrer Antwort in der letzten Fragestunde erwähnt hatten, handelt.

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606105200
Herr Dr. Marx, ich habe Ihnen alle Veröffentlichungen genannt. Wenn Sie über diese Informationen, die ich Ihnen bereits gemacht habe, noch spezielle Einzelheiten wissen wollen, bin ich gerne bereit, das zu überprüfen und zur Verfügung zu stellen. Wenn hier einzelne Gesetzesblätter der DDR oder Ver-



Parlamentarischer Staatssekretär Herold öffentlichungen oder Richtlinien oder Anordnungen eines Ministeriums angezogen werden, ist es für mich schwierig, Ihnen das auf Anhieb aus der hohlen Hand heraus zu bestätigen oder zu verneinen. Da bin ich, ehrlich gesagt, überfragt.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0606105300
Verzeihung. Aber der Abgeordnete, der sich diese Dinge besorgen will, ist Alleinunterhalter. Der Staatssekretär verfügt über den ganzen Apparat eines Ministeriums. Insofern wäre ich dankbar, wenn wir die Sache nachher klären könnten, Herr Staatssekretär.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606105400
Ich bitte, jetzt keine Erklärungen abzugeben, Herr Abgeordneter Marx.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Haase.

Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0606105500
Herr Staatssekretär, liegen Ihnen oder ihrem Hause Erkenntnisse über die Behandlung von Vermögen in der Zone von Personen vor, die die Zone auch nach den Vorstellungen der Zonenmachthaber legal verlassen haben?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606105600
Uns liegen selbstverständlich Berichte vor, wie zum Teil Vermögen behandelt wird. Es gibt auch Rentner, die ihr Vermögen in die Bundesrepublik mitnehmen können. Es gibt aber auch Berichte von Personen, die ihr bewegliches Vermögen nicht in die Bundesrepublik mitnehmen dürfen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606105700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Freiherr von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0606105800
Herr Staatssekretär, nachdem diese Frage im Raum steht, verschafft sich die Bundesregierung neben der Feststellung für die Entschädigung der einzelnen eine Übersicht über den Gesamtkomplex, um gegebenenfalls den Gesamtkomplex gegenüber den Forderungen wegen angeblicher Schäden und Leistungen, mit denen die Zonenregierung uns gegenüber aufrechnen will, ins Gewicht bringen zu können?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606105900
Ich werde in meiner nächsten Antwort noch darauf zu sprechen kommen. Ich darf Ihnen, Herr Kollege, aber jetzt folgendes sagen. Selbstverständlich laufen Untersuchungen über das Gesamtvermögen. Ihre Ergebnisse sind aber zum Teil sehr widersprüchlich. Wir haben auch verschiedene Bundesinstitutionen eingeschaltet. Auf Grund des Beweissicherungsgesetzes von 1965, das ich vorhin angezogen habe, kommen z. B. Beträge zustande, die weit unter den Summen liegen, die in der Öffentlichkeit genannt werden. Weil die Ergebnisse dieser Untersuchungen noch nicht vorliegen, hüte ich mich, eine feste Zahl zu nennen. Es wäre für die Bundesregierung unverantwortlich, Beträge in die Diskussion zu werfen, die im Moment noch nicht begründet oder annähernd faßbar sind.

(Abg. Freiherr von Fircks: Berücksichtigen Sie den Unterschied zwischen Einheitswerten und Verkehrswerten?)

- Ja, natürlich.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606106000
Eine zweite Frage steht Ihnen nicht zu.
Herr Abgeordneter Damm zu einer Zusatzfrage.

Carl Damm (CDU):
Rede ID: ID0606106100
Herr Staatssekretär, könnte es sein, daß Sie dem Herrn Dr. Barm Unrecht getan haben mit dem Teil Ihrer Antwort vorhin, in dem es hieß, entgegen seinen Äußerungen sei die Verordnung vom 11. Dezember 1968 veröffentlicht worden und nicht geheim, nachdem wir ja wissen, daß Herr Dr. Barm in seinem Interview mit dem ZDF deutlich davon gesprochen hat, daß der Ministerrat in Ostberlin am 11. Dezember 1968 ein ganzes Paket von Rechtsnormen beschlossen hat, so daß anzunehmen ist, daß Teile davon veröffentlicht worden sind, andere Teile nicht? Ich wiederhole: Ist es möglich, daß Sie Herrn Dr. Barm Unrecht getan haben und daß damit der Eindruck in der Öffentlichkeit entstehen könnte, alles, was er gesagt hat, sei falsch?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606106200
Das habe ich nicht gesagt und auch nicht behauptet. Ich habe nur festgestellt, daß diese Verordnung vom 11. Dezember 1968 veröffentlicht worden ist.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606106300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Klepsch.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0606106400
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für bedenklich, wenn die Bundesregierung durch Sie den Ausdruck „Republikflüchtiger" in ihren Sprachschatz aufnimmt?

(Abg. Haase [Kassel]: Ja, ein dickes Ding! Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Stammt von Ulbricht!)


Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606106500
Ich halte es überhaupt nicht für bedenklich. Es ist ein gängiges Wort.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

— Natürlich, so wird es doch gesagt. Um es zu verdeutlichen, habe ich es hier so ausgedrückt, wie es drüben und auch hier bei uns ausgedrückt wird.

(Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Mein Gott, man kann das doch in keiner Weise ableugnen.

(Abg. Haase [Kassel] : Ach so! Sie übernehmen die Terminologie! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)





Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606106600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Wohlrabe.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606106700
Herr Staatssekretär, würden Sie uns bitte mitteilen, welche Schlüsse die Regierung gezogen hat aus der „Verordnung über die Rechte und Pflichten des Verwalters des Vermögens von Eigentümern, die" - wie es in dem Papier vom 11. Dezember 1968 heißt — „die Deutsche Demokratische Republik ungesetzlich verlassen haben" gegenüber „Gläubigern in der Deutschen Demokratischen Republik", wie es wiederum in dem Papier heißt? Ich meine hier die Verordnung, die soeben schon in der Frage des Kollegen Damm eine Rolle spielte.

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606106800
Ich darf Ihnen konkret sagen, daß die Bundesregierung jederzeit bereit ist, die betroffenen Personen entsprechend der Verpflichtung, die die Bundesregierung gegenüber dem Bürger hat, auch dann in Schutz zu nehmen, wenn es darum geht, sie vor irgendwelchen ungerechten Forderungen der DDR-Machthaber zu schützen. Ich komme darauf noch bei Beantwortung einer anderen Frage zu sprechen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606106900
Ich komme dann zur Frage 107 des Abgeordneten Reddemann:
Weshalb ist es der Bundesregierung bisher nicht gelungen, sich eher die Enteignungsvorgänge in der ,,DDR" ausreichende Kenntnis zu verschaffen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606107000
Herr Kollege Reddemann, aus der Veröffentlichung wissen Sie, daß es sich bei den von der DDR getroffenen Maßnahmen um geheimgehaltene Anweisungen handelt. Wenn Sie mir einen praktischen Weg nennen können, wie die Bundesregierung schneller und ausführlicher über geheime Beschlüsse der DDR- Regierung informiert werden kann, wäre ich Ihnen persönlich, Herr Reddemann, außerordentlich dankbar.

(Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606107100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Reddemann.

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0606107200
Herr Staatssekretär, gestatten Sie, daß ich das nicht als Antwort annehmen kann. Aber muß ich daraus schließen, daß der damalige Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Herbert Wehner, und der heutige Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Egon Franke, nach der Veröffentlichung der jetzt mehrfach zitierten Verordnung über die Rechte und Pflichten der Verwalter nichts unternommen haben, um festzustellen, was hinter dieser Verordnung steckt?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606107300
Ich bin der festen Überzeugung, daß von Herrn Kollegen Wehner und auch von Herrn Minister Franke und dem Hause, das ich hier mit zu vertreten habe, alles getan worden ist, um weitere Informationen auf diesem Gebiet zu bekommen. Es waren im Augenblick keine weiteren zu bekommen. Ich habe das schon mehrmals hier betont.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606107400
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Reddemann.

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0606107500
Herr Staatssekretär, Sie wissen noch besser als ich, daß in der jüngsten Vergangenheit Gespräche mit Ostberlin stattgefunden haben, die sich zwar teilweise auf andere Gebiete bezogen, sich aber immerhin auch mit Finanzfragen befaßt haben. Darf ich Sie fragen, ob in einem dieser Gespräche diese Verordnung und alles, was damit zusamenhängt, irgendwann besprochen worden ist?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606107600
In jedem Fall sind bei diesen Gelegenheiten, auch bei Finanzgesprächen oder bei Gesprächen über Interzonenhandel, alle diese Probleme mit angesprochen worden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606107700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0606107800
Herr Staatssekretär, könnte die Möglichkeit bestehen, daß bei dem Treffen in Erfurt und dem Treffen in Kassel diese Fragen nicht auch angesprochen worden sind?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606107900
Ich habe diese Frage bereits am 3. Juni hier beantwortet. Sie können bei diesen Gipfelgesprächen, wo es um den Austausch von grundsätzlichen Erklärungen geht, nicht schon Detailfragen behandeln. Wir wären sehr froh, wenn es zu diesen Gesprächen käme, wo in Kommissionen diese Dinge mit ausgehandelt werden können. Aber ich verstehe nicht, daß man in irgendeiner Form jetzt schon Dinge ansprechen soll, die ganz einfach vom Klima her noch nicht behandelt werden können.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606108000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wohlrabe.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0606108100
Herr Staatssekretär, sind Sie der Auffassung, nachdem Herr Stoph 100 Milliarden Mark gefordert hat, daß es sich hier um eine Detailfrage in einem solchen Komplex, wie wir ihn soeben erörtern, handelt?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606108200
Ich



Parlamentarischer Staatssekretär Herold
wiederhole meine Antwort vom 3. Juni. Der Bundeskanzler hat diese 100-Milliarden-Forderung strikt zurückgewiesen.

(Zuruf des Abg. Damm.)

— Sie wissen genau: Herr Stoph hat die 100 Milliarden in den Raum gestellt, und der Herr Bundeskanzler hat diese Forderung nachdrücklich zurückgewiesen und nicht anerkannt.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606108300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Klepsch.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0606108400
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit zuzugeben, daß ein Widerspruch zwischen Ihrer zunächst gegebenen Antwort, daß Sie keinerlei Möglichkeiten hätten, zusätzliche Informationen zu erhalten, und dem besteht, was Sie auf eine andere Frage geantwortet haben: daß selbstverständlich alle diese Fragen in den zitierten Gesprächen, Besprechungen und Verhandlungen angerührt worden seien, und wären Sie bereit, uns Auskunft zu geben, was diese Besprechungen an Informationen in dieser Frage ergeben haben?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606108500
Herr Dr. Klepsch, ich sehe erstens keinen Widerspruch.

(Widerspruch bei der CDU/CSU.)

— Ich sehe keinen Widerspruch. Es bleibt Ihnen überlassen, ihn zu sehen oder zu konstruieren. Das habe ich nicht in der Hand. Ich sehe jedenfalls keinen Widerspruch. Ich möchte Ihnen nur sagen, daß wir zu jeder Zeit versucht haben, Informationen zu bekommen. Ich muß Ihnen ehrlich sagen: ich bedaure es offen, daß man eine Information von Herrn Dr. Barm so in den Mittelpunkt der parlamentarischen Auseinandersetzung stellt.

(Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/ CSU: Na, na! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Wenn wir, meine sehr geehrten Kollegen, jede Information, die uns, ganz gleich an welcher Stelle der Bundesregierung, über solche Kanäle erreicht, hier in dieser Breite behandeln würden — ich glaube, das könnte man im gegenseitigen Interesse nicht verkraften.

(Abg. Wohlrabe: Güterabwägung!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606108600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0606108700
Herr Staatssekretär, wären Sie eventuell bereit und in der Lage, zur Abkürzung der Fragestunde — es sind ja noch andere Fragesteller im Raum — einigen Kollegen von der CDU/ CSU-Fraktion, die jetzt Zusatzfragen gestellt haben, Auszüge aus früheren Protokollen des Bundestages und andere Hinweise schriftlich zuzustellen, wo die gleichen Fragen schon beantwortet sind?

(Abg. Dr. Klepsch: Das ist gar nicht wahr! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Unverschämtheit!)


Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606108800
Ich würde das jederzeit gern tun. Ich darf dazu sagen, Herr Kollege Moersch: wir sind ja auch ohne weiteres bereit, dieses Thema auch im Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen ganz offen zu erörtern.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606108900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0606109000
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit anzuerkennen, daß es uns tatsächlich nicht darum geht, irgendwelche Papiere, die wir nicht einmal kennen, eines Herrn Barm, den wir auch nicht kennen, zu verifizieren, sondern daß es uns um den Tatbestand geht, daß Vermögenswerte von dreieinhalb Millionen unserer Landsleute, die aus der DDR hierher geflüchtet sind, konfisziert werden sollen? Dies ist ein Problem, das dieses Haus mit Recht bespricht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606109100
Wenn Sie jetzt davon sprechen, Herr Kollege Marx, daß Sie das Papier nicht kennen, dann wundert mich Ihre Veröffentlichung in einem Pressedienst und einer Zeitung, wo sie von einem Papier mit 52 Seiten sprechen. Wenn Sie die Seitenzahl genau angeben, müssen Sie es ja auch kennen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606109200
Meine Damen und Herren, in der Fragestunde ist es nur möglich, Fragen zu stellen und sie zu beantworten. Die Bewertung der Antworten, die Bewertung der Fragen, die Diskussion darüber muß zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen.

(Abg. Dr. Klepsch: Herr Marx hat ja gar nichts veröffentlicht! — Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern]: Ich habe nichts Derartiges veröffentlicht! — Abg. Dr. Klepsch: So schlecht unterrichtet ist kaum jemand wie dieses Ministerium!)

Noch eine Zusatzfrage? — Nein.
Dann komme ich zur Frage 108 des Abgeordneten Reddemann:
Sind die zuletzt in der Illustrierten „Quick" vom 17. Juni 1970 veröffentlichten Einzelheiten über die Geheimaktion der SED nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen zutreffend?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606109300
Herr Kollege Reddemann, ich habe vorhin bei der Beantwortung der Frage des Herrn Kollegen Marx ausführlich dargelegt, daß außer dem Bericht von Dr. Barm, auf dem die „Quick"-Veröffentlichung beruht, keine zusätzlichen Informationen vorliegen und daß der Bericht selber die für die Beurteilung dieser Maßnahme wesentliche Vorgeschichte vernachlässigt. Deswegen meine umfassende Antwort auf die erste Frage von Kollegen Marx.



Parlamentarischer Staatssekretär Herold
In der Veröffentlichung der „Quick" wird der falsche Eindruck erweckt, als wenn es sich hier um völlig neue Maßnahmen zur Erfassung und Verwertung des Flüchtlingsvermögens handle, während in Wahrheit gesetzliche Grundlagen dafür schon länger als ein Jahrzehnt vorliegen. Die unrichtigen Behauptungen in der „Quick" zur Frage der Präsentierung von Forderungen und deren Durchsetzbarkeit nach einer völkerrechtlichen Anerkennung müssen von der Zeitschrift selbst verantwortet werden. Auf den Sachverhalt werde ich aber in der nächsten Frage — des Kollegen Damm — noch näher eingehen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606109400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Reddemann.

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0606109500
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie es sich, daß in einer Reihe weiterer Zeitschriften — ich darf hier einmal den „Volkswirt" erwähnen — sogar sehr konkrete Zahlen über das beschlagnahmte Flüchtlingsvermögen veröffentlicht worden sind?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606109600
Man kann niemanden daran hindern, daß er seine Informationen wertet und sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Ich möchte Ihnen nur sagen, Herr Kollege Reddemann, wenn ich überblicke, was in den letzten acht Tagen an Zahlen genannt worden ist, hielte ich es für unverantwortlich, nur eine Zahl zu erwähnen. Sie schwanken von 3 Milliarden bis 180 oder 200 Milliarden, und Sie können von einer Bundesregierung nicht verlangen, daß sie hei diesen Differenzen in irgendeiner Form leichtfertig Zahlen nennt.
Ich darf Ihnen sagen, daß wir auf Grund dieser Entwicklung schon seit Anfang Juni z. B. mit den verantwortlichen Herren des Bundesausgleichsamts in Verbindung stehen, um einmal eine Sichtung der Anträge vorzunehmen, die bis jetzt gestellt sind. Ich darf Ihnen nur sagen, Herr Kollege Reddemann, man hat nach dem Beweissicherungsgesetz etwa 800 000 bis 1 Million Anträge erwartet, und bis jetzt sind 270 000 eingegangen. Allein daran mögen Sie schon erkennen, wie schwierig es wird. Wir wissen auch, daß eine erhebliche Differenz in der Diskussion über diese Zahlen auch dadurch entstanden ist, daß ein Teil z. B. Berechnungen anstellt auf der Grundlage der Einheitsbewertungen von 1936, der andere Teil auf der Grundlage des jetzigen Verkehrswertes. Auch das muß berücksichtigt werden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606109700
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0606109800
Herr Staatssekretär, würden Sie noch einmal sehr deutlich sagen, daß es bei den Erhebungen des Beweissicherungsgesetzes keineswegs um Verkehrswerte nach dem Entschädigungsprinzip geht, daß das also ganz klar auseinandergehalten werden muß, was hier nach den Einheitswerten, nicht im Sinne des Grundgesetzes nach dem Entschädigungsprinzip, bewertet wird?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606109900
Herr Kollege Dr. Czaja, das habe ich eben ganz klar gesagt.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606110000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Klepsch.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0606110100
Herr Staatssekretär, haben die Institutionen, Einrichtungen und Forschungsstätten, die Sie unterhalten oder fördern oder mit denen Sie zusammenarbeiten, die die Entwicklung im anderen Teil Deutschlands fortgesetzt verfolgen, diesen Fragenkomplex, über den wir heute sprechen, in ihre Arbeit einbezogen, oder liegen Ihnen aus solchen laufenden Untersuchungen keine Feststellungen zu diesem Fragenkomplex vor?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606110200
Das können Sie unterstellen, Herr Kollege Dr. Klepsch.

(Zurufe von der CDU/CSU: Was denn?) Daß sie einbezogen sind.


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606110300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Damm.

Carl Damm (CDU):
Rede ID: ID0606110400
Herr Staatssekretär, da Sie gesagt haben, die Zeitschrift habe das selber zu verantworten, was sie da geschrieben hat, und Sie selber könnten es weder bestätigen noch darlegen, daß es nicht stimme, aber das alles sei nicht neu, möchte ich Sie fragen: müssen Sie nicht auch mit der Möglichkeit rechnen, daß die Darstellung in dieser Illustrierten eben tatsächlich zutrifft und daß infolgedessen die hier befürchteten Folgen für die Geflüchteten aus Mitteldeutschland eintreten können und entsprechende Vorkehrungen zum Schutze dieser Menschen zu treffen sind?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606110500
Herr Damm, ich habe am 3. Juni hier ganz klar zum Ausdruck gebracht, daß es zu unterstellen ist, daß solche Dinge von der Regierung der DDR weiterverfolgt und durchgeführt werden können.
Wenn Sie danach fragen, wie wir uns den Schutz dieser Menschen vorstellen, dann sage ich Ihnen nur: Grundlage Beweissicherungsgesetz, Grundlage 23. Novelle des Lastenausgleichsgesetzes, die uns dann verpflichtet, die Entschädigung dieser Menschen vorzunehmen, wenn das eintreten sollte, was hier jetzt diskutiert wird.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606110600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Freiherr von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0606110700
Herr Staatssekretär, besteht nicht doch eine erhebliche Schwie-



Freiherr von Fircks
rigkeit, sich auf diese Grundlagen zu stützen, weil ja die Frage der Anerkenntnis von der Beweismöglichkeit abhängig ist, die die einzelnen mitbringen? Sie wissen, daß ihnen die Mitnahme von Beweismöglichkeiten außerordentlich schwer gemacht wird. Müßte man hier nicht doch zwischen dem, was dann von hier aus in Vertretung der Rechte dieser Menschen gegenüber den Machthabern in der Zone getan wird, und der Entschädigung an die Einzelpersönlichkeit differenzieren? Sonst käme man, glaube ich, in eine falsche Situation.

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606110800
Natürlich ist das schwierig. Aber wir haben doch auch für unsere Heimatvertriebenen aus dem Sudetenland, aus Otspreußen und auch aus Polen, die mit denselben Schwierigkeiten zu rechnen hatten, Lösungen gefunden. Wir haben eine Möglichkeit gefunden, diese Dinge einigermaßen in den Griff zu bekommen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606110900
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Renger.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0606111000
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß diese ausführliche Debatte, die jetzt hier geführt wird, an anderer Stelle und in anderem Zusammenhang geführt werden muß, nicht aber in der Fragestunde, weil der Komplex viel zu umfangreich ist, als daß er hier im Frage- und Antwortspiel abgehandelt werden könnte?

(Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Wir haben morgen Ferien! — Abg. Dr. Klepsch: Ab morgen ist. das Parlament in den Ferien!)


Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606111100
Frau Kollegin Renger, mir ist es untersagt, eine Beurteilung vorzunehmen. Ich bin hier für mein Haus gefordert und stehe zur Verfügung.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606111200
Ich rufe dann die Frage 109 des Abgeordneten Damm auf:
Stimmt die Bundesregierung der Darstellung von Richard Löwenthal im ZDF-Magazin vom 3. Juni 1970 zu, wonach als Folge einer völkerrechtlichen Anerkennung der „DDR" die dortigen Behörden nach erfolgter Enteignung der Geflüchteten diesen eine Fülle von Schuldforderungen präsentieren würden und Gerichte der Bundesrepublik Deutschland gezwungen wären, Amtshilfe zu leisten?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606111300
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Herren Kollegen! Die Frage gibt mir Gelegenheit, einige Dinge klarzustellen, die geeignet sind, Ansatzpunkte für die Beunruhigung von DDR-Flüchtlingen zu sein.
Theoretisch ist nicht auszuschließen, daß die DDR nach der abschließenden Liquidation der Flüchtlingsvermögen unter gewissen Umständen auch Ansprüche gegen in der Bundesrepublik lebende Flüchtlinge geltend machen wird. Eine weitere Frage ist, wie häufig solche Forderungen sein werden.
Dazu hat Herr Dr. Barm im ZDF-Magazin vom 3. Juni 1970 auf eine gezielte Frage mitgeteilt, daß praktisch alle Zonenflüchtlinge zu DDR-Schuldnern geworden sind. Damit widerspricht Barm seiner eigenen Aufzeichnung vom 25. März 1970, in der er schrieb, daß eine Reihe von Flüchtlingen mit dem Kuriosum rechnen müßten, daß ihnen der DDR-Staat eines Tages eine Rechnung präsentiert.
Das letztere erscheint in der Tat denkbar. Das erstere erscheint mir äußerst zweifelhaft. Die Diskrepanz zwischen beiden Aussagen innerhalb von wenigen Wochen unterstreicht die besondere Sorgfaltspflicht unseres Hauses bei der Überprüfung dieses Sachverhalts.
Diese angeblichen Forderungen der DDR haben in der öffentlichen Diskussion dadurch besondere Bedeutung gewonnen, daß behauptet worden ist, eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR würde logisch die Forderungen gegenüber Flüchtlingen durchsetzbar machen. Abgesehen davon, daß eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR nicht zur Diskussion steht, wie gestern auch der Bundeskanzler wieder gesagt hat, ist diese Behauptung auch unter dem fälschlich vorgegebenen Aspekt unrichtig und juristisch nicht haltbar. Eine völkerrechtliche Anerkennung würde die DDR zum Ausland machen und allein dadurch die Durchsetzung von Ansprüchen gegen DDR-Flüchtlinge in der Bundesrepublik eher erschweren als erleichtern. Soweit es sich um öffentlich-rechtliche Ansprüche, z. B. Steuerforderungen oder Gebühren, handelt, wären diese überhaupt nicht vollstreckbar. Nach internationalem Recht können solche Ansprüche nur innerhalb des eigenen Territoriums verwirklicht werden. Zivilrechtliche Titel der DDR würden nach einer völkerrechtlichen Anerkennung den Erlaß eines Vollstreckungsurteils durch ein Gericht der Bundesrepublik Deutschland erfordern; ein solches Vollsteckungsurteil ergeht nicht, wenn das ausländische Urteil den allgemeinen Grundsätzen des ordre public, d. h. den guten Sitten, widerspricht. Gegenüber etwaigen Klagen vor westdeutschen Gerichten hätte der beklagte Flüchtling nach wie vor die Möglichkeit, die Unrechtmäßigkeit von DDR-Maßnahmen geltend zu machen. Es ist ein Irrtum, anzunehmen, die Anerkennung eines Staates bedeute, daß man damit auch alle Maßnahmen dieses Staates als rechtmäßig anerkennt.
Ich möchte an dieser Stelle allen betroffenen Bundesbürgern versichern, daß diese Bundesregierung niemals irgendwelche Regelungen treffen wird, die die Durchsetzung solcher Forderungen in der Bundesepublik erlauben werden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606111400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Damm.

Carl Damm (CDU):
Rede ID: ID0606111500
Herr Staatssekretär, nachdem Sie hier eingeräumt haben, daß unter gewissen Umständen die im ZDF-Magazin dargestellten Dinge zutreffen können, wobei Sie sich lediglich vorbehalten haben, daß es sich nicht um alle betroffenen Flüchtlinge handeln könnte, und da wir beide keine



Damm

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606111600
Ist es denn möglich, daß ein Widerspruch zwischen der von der Bundesregierung erklärten Absicht, mit der Regierung in Mitteldeutschland zu einem Verhältnis zu kommen, das nicht diskriminierend sei, und der von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Absicht bestehen könnte, auf keinen Fall Regelungen einzugehen, die die Bundesregierung zwingen könnten, Rechtshilfe bei der Eintreibung der dort drüben erfundenen Schulden auf unserem Gebiet zu leisten?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606111700
Herr Kollege Damm, ich habe das ausdrücklich hier erklärt, daß dazu die Bundesregierung nicht bereit ist.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606111800
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Damm.

Carl Damm (CDU):
Rede ID: ID0606111900
Herr Staatssekretär, in der Zeitung „Welt der Arbeit" von vorgestern, wenn ich mich nicht täusche, wird gesagt, man könne die Beitreibung der Schulden nur dann hier unterstützen und sei dazu gezwungen, wenn ein Rechtshilfeabkommen mit dem anderen Staat geschlossen sei. Teilen Sie diese Auffassung, und, wenn ja, wollen Sie mit Ihrer eben gegebenen Antwort ausschließen, daß die Bundesregierung bereit sei, bei einer doch auch von der Bundesregierung angestrebten Verbesserung der Beziehungen zu Ostberlin gegebenenfalls ein Rechtshilfeabkommen mit der anderen Seite zu schließen?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606112000
Bei diesem Rechtshilfeabkommen, wenn es in irgendeiner Form einmal zustande käme — man kann das nicht ausschließen; es gibt ganz wichtige Komplexe, wo wir ein Rechtshilfeabkommen im eigenen Interesse für gut und richtig halten würden , bleibt die Bundesregierung gegenüber diesen Menschen aber immer im Wort. Legen Sie bitte so auch das Beweissicherungsgesetz aus, das ich hier in der ersten Antwort bereits angesprochen habe, daß wir auch dort unterstellen, daß dieses beschlagnahmte oder enteignete Vermögen für den Bürger, der von drüben in die Bundesrepublik gegangen ist, praktisch nicht mehr existent ist.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606112100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0606112200
Herr Staatssekretär, da, wie wir aus der Literatur wissen, dieses Problem sehr kompliziert und auch in den juristischen Konsequenzen sehr umstritten ist, frage ich, um diesen Teil der Diskussion abzukürzen, ob Sie oder Ihr Haus in der Lage wären, in der Form eines Rechtsgutachtens diese Frage erarbeiten zu lassen und dann dem zuständigen Ausschuß darüber eigens Vortrag zu halten.

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606112300
Ich werde Ihren Vorschlag aufnehmen. Wir werden das prüfen; ich komme auf Sie zurück.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606112400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Brand.

Dr. Hans-Ulrich Brand (SPD):
Rede ID: ID0606112500

(Oho-Rufe und weitere lebhafte Zurufe von der CDU/CSU.)

— Beruhigen Sie sich, meine Herren! Beruhigen Sie sich! Sie müssen immer erst zuhören!

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606112600
Herr Abgeordneter Brand, ich entziehe Ihnen das Wort!

(Zuruf von der CDU/CSU: Bravo!)

Es steht Ihnen nicht zu, den Präsidenten zu kritisieren.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Außerdem hat der Präsident nach der Geschäftsordnung keine Möglichkeiten, Zusatzfragen auf ihren Inhalt zu prüfen.

(Abg. Dr. Brand [Pinneberg] : Das Recht nehme ich in Anspruch! — Unruhe bei der CDU/CSU.)

— Herr Abgeordneter Brand, ich rufe Sie zur Ordnung!

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU. — Abg. Dr. Brand [Pinneberg] : Das nehme ich zur Kenntnis!)

Die nächste Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulze-Vorberg.

(Anhaltende Unruhe und Zurufe von der CDU/CSU.)

— Ich bitte um Ruhe!

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0606112700
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, daß Ihre einleitende Antwort auf die Frage des Kollegen Damm geeignet ist, die Zweifel an der Politik der Bundesregierung zu vertiefen, wenn Sie einerseits z. B. an die gestrige Antwort des Bundeskanzlers erinnert haben, wonach eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR nicht in Frage kommt, Sie aber dann in Ihrer Antwort die Möglichkeiten erörtern, was nach einer völkerrechtlichen Anerkennung im einzelnen erfolgen könnte? Müssen nicht, wenn der Bundeskanzler dies ausschließt und Sie erörtern, wie es sein würde, die Zweifel, die tatsächlich unser Volk durchziehen, vertieft werden?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606112800
Herr Kollege Schulze-Vorberg, ich bin etwas überrascht. In der letzten Fragestunde hat man nach außen die



Parlamentarischer Staatssekretär Herold
Auffassung vertreten, daß man schlecht informiert sei oder manches nicht sagen wolle. Heute gibt mein Haus durch mich die Gelegenheit einer umfassenden Information über einige in den Raum gestellte Behauptungen, die bis zur Stunde nicht bewiesen sind. Und dann wird hier der Vorwurf ausgesprochen, es liege ein Widerspruch vor. Ich kann das nicht akzeptieren.

(Zuruf des Abg. Dr. Schulze-Vorberg.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606112900
Ich komme damit zur Frage 110 des Abgeordneten Damm:
Warum ist in dem Bericht über ,,Die Lage der Nation im gespaltenen Deutschland" kein Wort über die Konfiszierung des Flüchtlingsvermögens mitgeteilt worden, obwohl die Darstellung dieses Vorganges die wahre Lage im gespaltenen Deutschland besonders eindringlich gekennzeichnet hätte?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606113000
Herr Kollege Damm, ich darf die Frage wie folgt beantworten. Wie ich bereits ausgeführt habe, hat die Bundesregierung erst Ende April 1970 einen schriftlichen Bericht, der mit dem 25. März datiert ist, erhalten. Es war daher objektiv nicht möglich, die Maßnahmen bereits im Bericht über die Lage der Nation zu erwähnen, ganz abgesehen von der Notwendigkeit der Überprüfung und der sich daraus ergebenden Bewertung des Berichts von Dr. Barm.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606113100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Damm.

Carl Damm (CDU):
Rede ID: ID0606113200
Herr Staatssekretär, wie paßt Ihre Antwort, daß die Regierung erst im April dieses Jahres unterrichtet worden sei, mit Ihren Antworten zusammen, die Sie hier heute mehrfach gegeben haben, daß es sich um überhaupt nichts Neues handle, daß dies ein Vorgang sei, der schon aus dem Anfang der fünfziger Jahre stamme, und daß man längst über diese Dinge im Bilde sei?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606113300
Wir sind nach dem Bericht des Herrn Dr. Barm gefragt worden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Danach hat niemand gefragt!)

Das, was ich hier — chronologisch aufgezählt — in der Antwort auf die Frage von Herrn Marx gesagt habe, trifft die gesamte Entwicklung hinsichtlich der Enteignung des Vermögens ab 1945.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606113400
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Damm.

Carl Damm (CDU):
Rede ID: ID0606113500
Als zweite Zusatzfrage wiederhole ich die hier schriftlich abgedruckte Frage, um zum Ausdruck zu bringen, daß die eben gegebene Antwort des Staatssekretärs nicht zutrifft. Ich hatte nämlich gefragt:
Warum ist in dem Bericht über „Die Lage der
Nation im gespaltenen Deutschland" kein Wort
über die Konfiszierung des Flüchtlingsvermögens mitgeteilt worden, obwohl die Darstellung dieses Vorganges die wahre Lage im gespaltenen Deutschland besonders eindringlich gekennzeichnet hätte?
Da steht kein Wort, Herr Staatssekretär, von Herrn Dr. Barm.

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606113600
Ich habe die Frage beantwortet, Herr Kollege Damm. Uns ist diese Ausarbeitung im April dieses Jahres vorgelegt worden. Wir haben im Jahre 1969 von verschiedenen Stellen Informationen bekommen, die — wie es ebenso mit dem Bericht des Herrn Dr. Barm der Fall ist — in keiner Weise konkret waren.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606113700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wohlrabe.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0606113800
Herr Staatssekretär, nachdem dieser Sachverhalt heute eine recht ausführliche Erörterung erfahren hat, möchte ich Sie fragen, ob das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen bereit ist, diesen Komplex in der Öffentlichkeit ausführlich in der Weise darzustellen, daß Sie einmal die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausnutzen, Anzeigen in den einschlägigen Tageszeitungen zu veröffentlichen, daß Sie zweitens den von diesem Hause um 500 000 DM erhöhten Ansatz für Publikationen dahin gehend ausnutzen, eine entsprechende allgemeinverständliche Publikation hauptsächlich für den betroffenen Personenkreis herauszugeben, daß Sie drittens eine Aufklärungsaktion in der zuständigen Fachpresse also beim Sowjetzonenflüchtlingsverband etc. — vornehmen, und daß viertens der erhebliche Etat des Bundespresseamtes mit dafür verwendet wird, eine Aufklärungsaktion in dem Sinne zu starten, daß jeder Bürger weiß, wie der Raubzug Ulbrichts in Zukunft aussehen soll?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606113900
Wie es in Zukunft aussehen soll, können Sie, Herr Wohlrabe, und auch unser Haus heute nicht beurteilen. Sie wissen, daß diese eine Information von einem Informanten ein derartiges Vorgehen nicht legitimiert. Ich würde sagen, die Bundesregierung würde dann sogar fahrlässig handeln. Es ist unmöglich, auf Grund einer Information — ganz gleich, wie die Quellen nun von Ihnen oder von uns zu bewerten sind -- eine Aufklärungsaktion in Gang zu bringen.
Ich muß Ihnen übrigens sagen, Herr Kollege Wohlrabe, wenn Sie sich die Antworten in den Fragestunden und die Publikationen der letzten zehn Tage in Erinnerung rufen: Mehr als das, was Sie durch Ihre Fragestellung an mein Haus hier in Gang gebracht haben, kann diese Bundesregierung nicht tun.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606114000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch.




Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0606114100
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß die hier soeben gestellten Fragen und Darstellungen insofern keinen besonderen Neuigkeitswert haben, als schon mit den ersten Diskussionen über ein Beweissicherungsgesetz, an dem ja federführend auch Minister, die der CDU angehören, beteiligt waren, diese Fragen, vor allem nach dem Bau der Mauer, sehr intensiv behandelt worden sind und daß es den Kollegen von der CDU eigentlich leicht sein müßte, den hier anwesenden früheren Minister danach zu fragen?

(Abg. Wohlrabe: Er will nicht zuhören!)


Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606114200
Das ist ohne weiteres richtig. Ich habe das ja auch in der Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Dr. Marx am Eingang der Diskussion hier ganz offen erklärt.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606114300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Klepsch.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0606114400
Herr Staatssekretär, wie verträgt sich die Antwort, die Sie auf die Frage des Kollegen Damm, die dann erneut als Zusatzfrage vorgetragen wurde, gegeben haben, damit, daß die Verordnungen, von denen Sie sprechen, ja bereits im Jahre 1969 veröffentlicht worden sind?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0606114500
Herr Dr. Klepsch, es mag an der Akustik hier liegen: ich verstehe Ihre Frage wirklich nicht.

(Abg. Haase [Kassel] : Das liegt nicht an der Akustik!)

Denn wir haben eindeutig zu diesen Dingen Stellung genommen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606114600
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der Fragestunde. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1970)

— Drucksache VI/75
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache VI/959 —Berichterstatter: Abgeordneter Hermsdorf (Cuxhaven)

b) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß)

Drucksachen VI/917, zu VI/917 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Häfele (Erste Beratung 13. Sitzung)

Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Häfele, für seinen Schriftlichen Bericht. Wird eine Ergänzung gewünscht? Das ist nicht der Fall.
Dann komme ich zur zweiten Beratung. Ich rufe Art. 1, — 2, — 3,—4, — 5, — 6 — sowie Einleitung
und Überschrift auf. - Ich erteile das Wort dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606114700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Bundesregierung bitte ich, die zweite und dritte Lesung des Steueränderungsgesetzes 1970 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Zur Begründung darf ich folgendes erklären. In Ziffer 23 des Nachtrags zum Jahreswirtschaftsbericht 1970 hat die Bundesregierung angekündigt, sie werde nicht zögern — ich zitiere wörtlich —,
ihre Stabilisierungspolitik zu verschärfen, wenn sich der Preisauftrieb erneut beschleunigen sollte oder die Kreditpolitik der Deutschen Bundesbank wegen der Entwicklung auf den internationalen Geld- und Kapitalmärkten entlastet werden müßte.
Soweit das Zitat.
Meine Damen und Herren! Die Preisentwicklung hat sich zwar in den letzten Wochen deutlich verlangsamt, es gibt aber auch Hinweise dafür, daß die Stabilisierung der Preise noch nicht endgültig gesichert ist. So zeigt z. B. der soeben veröffentlichte Ifo-Test für Mai 1970 bei den Preisen erstmals wieder einen Anstieg.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Als die Opposition das sagte, wollte er es nicht glauben!)

Auch der Auftrieb bei den Kosten hält noch immer an.
Die Deutsche Bundesbank hat nach der gestrigen Sitzung des Zentralbankrates für den 1. Juli 1970 eine Erhöhung des Mindestreservesatzes um zwischen 10 und 20 % angekündigt.

(Abg. Dr. Barzel: Warum wohl?)

Damit will sie der Gefahr entgegenwirken, daß ihre restriktive Kreditpolitik durch die starken Devisenzuflüsse unterlaufen wird. Das genaue Ausmaß der angekündigten Mindestreservenerhöhung hat der Zentralbankrat abhängig gemacht von der dann am 1. Juli gegebenen Situation und von den Maßnahmen oder entsprechenden Absichtserklärungen der Bundesregierung.
Meine Damen und Herren! Die bis jetzt vorliegenden neuen Konjunkturdaten zeigen noch kein einheitliches Bild. Die konjunkturelle Dynamik hat zwar nicht mehr die gleiche Stärke wie vor einigen Monaten, die Gefahren für die weitere Preis- und Kostenentwicklung sind jedoch noch nicht gebannt. Soviel ist aber jetzt schon sicher: Jeder prozyklische



Bundesminister Dr. Schiller
Akzent muß in der gegenwärtigen Lage vermieden werden.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Barzel: Wußten Sie das auch schon am Montag? — Zuruf von der CDU/CSU: Neue Erkenntnis!)

Deshalb hielt die Bundesregierung die Absetzung des Steueränderungsgesetzes von der heutigen Tagesordnung für notwendig. Für die weitere Konjunkturpolitik bleibt damit ohne Präjudiz der Weg für die Zukunft und in die Zukunft hinein offen. Jede Präjudizierung wird vermieden.
Diese Entscheidung bedeutet: die Aktivierung von rund 1,5 Milliarden DM Kaufkraft findet vorerst nicht statt.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Bei einem heutigen Beschluß des Steueränderungsgesetzes bestünde dagegen die Möglichkeit, daß die Aussicht auf Steuersenkungen schon jetzt bei den Kaufentscheidungen antizipiert würde.
Um hier jedoch, gerade meine Damen und Herren von der Opposition, nicht mißverstanden zu werden: aufgeschoben heißt nicht aufgehoben. Die Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrages und die Korrektur bei der Ergänzungsabgabe sind notwendig. Sie sind ein Gebot der Gerechtigkeit, und sie werden deshalb kommen, sobald es konjunkturpolitisch vertretbar ist.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Das haben wir immer gesagt!)

Jetzt geht es nur darum, eine prozyklische Einkommens- und Nachfrageentwicklung zu vermeiden. Wir können jetzt, falls der Bundestag so beschließt, in Ruhe erneut die Lage prüfen.
Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Herr Kollege Dr. Barzel, hat gestern im Deutschen Bundestag folgendes erklärt — was ich sinngemäß wiedergebe —. Falls die Regierungskoalition das anstehende Steueränderungsgesetz 1970 mit seinen Steuersenkungen in Kraft setzen würde, sehe die CDU/CSU-Fraktion sich nicht mehr in der Lage, ihre Offerte der Mitwirkung bei konjunkturpolitischen Maßnahmen aufrechtzuerhalten.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Barzel: Ein bißchen anders!)

Wenn der Bundestag heute nun der Bitte auf Absetzung des Steueränderungsgesetzes 1970 folgt, wird also auch der Opposition wieder Raum gegeben.

(Lachen bei der CDU/CSU.)

Die Opposition kann ihre mehrfach bekundete Bereitschaft zur Unterstützung neuer konjunkturpolitischer Anstrengungen unter Beweis stellen.

(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.) Möge sie so verfahren.


(Abg. Köppler: Schillersche Märchenstunde! — Lachen und weitere Zurufe von der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606114800
Meine Damen und Herren, bevor ich das Wort weitergebe, möchte ich bemerken, daß dieser Punkt nicht mehr abgesetzt, sondern nur noch vertagt werden kann, weil wir bereits mitten in der Beratung stehen, und daß ferner der Antrag auf Vertagung nicht von der Bundesregierung, sondern nur aus der Mitte des Hauses gestellt werden kann.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.) Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Strauß.


Dr. Franz Josef Strauß (CSU):
Rede ID: ID0606114900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich soeben die Worte des Herrn Bundeswirtschaftsministers vernahm, fiel mir ein Vers ein, den ich vielleicht beinahe richtig zutieren kann, und der müßte heißen: Ob dieser Antwort des Kandidaten Jobses gab's ein allgemeines Schütteln des Kopses.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

Aber entsprechend der geschäftsordnungsmäßigen Belehrung durch den Herrn Präsidenten darf ich mitteilen, daß sich die Opposition hier in den Dienst der Regierungspolitik von heute morgen stellt und ihrerseits den Antrag stellt, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir wollen damit das für heute abend angeblich angesetzte Koalitionsgespräch erleichtern.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

Zum zweiten ist mir offensichtlich aus irgendwelchen Gründen entgangen, daß innerhalb der Bundesregierung eine erhebliche Kompetenzveränderung stattgefunden hat. Es scheint, daß nunmehr der Herr Bundeswirtschaftsminister für Steuerfragen zuständig ist.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Fraktion der CDU/CSU hat die Ausführungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers und diesen Antrag mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Sie verweist allerdings darauf, daß in der Sitzung des Finanzausschusses am 5. und 6. Juni Herr Kollege Pohle im Namen der Fraktion der CDU/CSU aus genau denselben Gründen, die der Herr Bundeswirtschaftsminister hier genannt hat — und noch einigen mehr, es gibt noch einige dazu; aber ich habe volles Verständnis dafür, daß er seinen Auftritt heute so kurz wie möglich gestalten wollte —,

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

die Absetzung von der Tagesordnung und die Fortsetzung der Beratung nach den Parlamentsferien im Oktober beantragt hat.

(Zuruf von der CDU/CSU: Genau!)

Hier darf ich humorvoll fragen: Welche Erleuchtungen sind denn in der Zwischenzeit auf diese Bundesregierung niedergegangen?

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der CDU/CSU: Wahlen!)

Herr Kollege Schiller hat bei unserer humorvollen
Aussprache über die Regierungserklärung damals



Strauß
nach dem Wahlkampf ein Gedicht von Ludwig Thoma zitiert. Ich habe kein solches Gedicht parat. Ich kenne nur die Geschichte Ludwig Thomas von dem Dienstmann, der nicht gern im Himmel sein wollte; er kam nämlich von München. Dieser Dienstmann hatte Ambrosia und Nektar und das HallelujaSingen gar nicht gern, weshalb er einen Sonderauftrag des lieben Gottes bekam, nämlich der bayerischen Staatsregierung unmittelbar göttliche Enthüllungen zu übermitteln. Leider scheint er einen neuen Auftrag bekommen zu haben, jedoch in den gleichen Fehler zurückgefallen zu sein. Er sollte diese Enthüllungen der Bundesregierung mitbringen. Aber in der Geschichte von Ludwig Thoma hat er zu lange Zeit im Hofbräuhaus verbracht, weshalb die Bundesregierung nicht rechtzeitig die göttliche Erleuchtung bekam.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

So Ludwig Thoma, Herr Kollege Schiller.
Ich darf diese Geschichte, die nur an das anknüpft, was seinerzeit Herr Kollege Schiller nach dem Bundestagswahlkampf sagte, jetzt in bezug auf dieses Thema mit wenigen Worten erwähnen. Aber es handelt sich weder um eine göttliche Erleuchtung noch um neue Daten, es handelt sich schlechthin darum, daß man nicht den Mut hatte, vor den Wahlen in den drei Ländern dieses Gesetz zurückzunehmen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Man hat, wie wir alle erlebt haben, in dieser Wahlauseinandersetzung noch bis zum Wahltag die Fiktion aufrechterhalten,

(Abg. Dr. Barzel: Bis gestern!)

daß die steuerlichen Erleichterungen kämen, und hat damit Wählerstimmen gewonnen.

(Abg. Dr. Barzel: Gestern hat Wehner das noch gesagt!)

— Gestern noch hat der Fraktionsvorsitzende der SPD den gleichen Standpunkt eingenommen. Anscheinend ist diese Erleuchtung Ihnen nicht rechtzeitig mitgeteilt worden, Herr Kollege Wehner. Aber das ist eine mehr betriebsinterne Angelegenheit, die ich nicht zu vertreten habe.

(Abg. Rasner: Das englische Wahlergebnis hat ihnen einen Schock versetzt!)

Trotzdem muß ich die Frage stellen: Wie wird denn die Koalition mit dieser Kehrtwendung fertig?

(Zuruf der SPD: Das geht Sie gar nichts an!)

Ich muß auch die Frage an den Herrn Bundesminister der Finanzen steilen, ob er auch heute noch den Mut hat, hier zu behaupten, daß von unserer Seite der Bundesbankpräsident, der Ihnen sicherlich nicht ganz fernsteht, von uns nicht in Anspruch genommen werden kann, weil er falsch zitiert worden sei.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Denn dasselbe, was Herr Klasen in dem nach gestriger Darstellung angeblich unrichtig wiedergegebenen Interview behauptet hat, steht doch in wesentlich schärferen Formulierungen in dem Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, der bereits gestern, Herr Kollege Möller, auch Ihnen vorgelegen hat; die Presse hat ihn doch schon seit einigen Tagen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wohlrabe : Falsche Informationspolitik wie immer!)

Mir scheint, daß hier eine neue Koalition in der Bildung ist. Die Koalition heißt Schiller/Klasen — die Kombination ist uns nicht neu — kontra Möller/Brandt/Koalition. Anders ist es kaum aufzufassen, wenn Worte überhaupt noch einen Sinn haben, wenn das hier kein Theater sein soll. Wenn man das heute so hört und gestern so gehört hat — einschließlich der Worte von Herrn Wehner —, dann fragt man sich, was in dieser Politik eigentlich noch an Sinn, an Logik, an Konsequenz, an Ratio, an Überlegung, an Vernunft steckt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Es scheint dasselbe Gesetz in der Außen- wie in
der Innenpolitik zu herrschen, nämlich dem Sinnlosen eine optische Sinngebung verleihen zu wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich darf die Chronologie dieses Gesetzentwurfs mit vier, fünf Stichworten erwähnen. Nach der Regierungserklärung und dem eingebrachten Regierungsentwurf war das Inkrafttreten ursprünglich zum 1. Januar 1970 vorgesehen und für den Rest zum 1. Januar 1971. Noch nicht zwei Monate nach Eingang des Entwurfs, nämlich Mitte Januar 1970, beschloß die Regierung eine Verschiebung: 1. Juli 1970 statt 1. Januar 1970 und für den Rest ein Jahr später, 1. Januar 1972. Dann kam der Brief vom 13. Mai an den Vorsitzenden des Finanzausschusses: formelles Inkrafttreten wie bisher, hieß es, aber Verfügungsmöglichkeit erst im Dezember; also formell der gleiche Termin, aber Verfügungsmöglichkeiten über zusätzliche Kaufkraft erst im Dezember. Dann kam der Beschluß des Kabinetts am 21. Mai, ein entsprechendes Schreiben des Finanzministers am 22. Mai: neuer Termin ein Monat später, Januar 1971, nicht Dezember 1970.
Die Begleiterläuterungen waren geradezu verwirrend. Herr Kollege Möller hat vor dem Bundestag am 26. November erklärt:
Die Bundesregierung hat auch die konjunkturellen Auswirkungen dieser Steuersenkung sorgfältig geprüft. Dabei hat sich ergeben, daß die Steuersenkung wirtschaftspolitisch unbedenklich ist, ... Eine langsam anlaufende Nachfragebelebung würde gut zu der erwarteten konjunkturpolitischen Entwicklung passen.
Das ist doch der Offenbarungseid für eine klassische Fehlprognose.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Oder es ist der Versuch, das tatsächliche Wissen über die Konjunkturentwicklung durch falsche Rechtfertigungen für ein leichtfertiges Wahlversprechen hier zu bemänteln.

(Beifall bei der CDU/CSU.)




Strauß
Im Dezember 1969 hat Bundesminister Möller laut „Süddeutscher Zeitung" erklärt, daß nun der Bundestag entscheiden müsse, ob diese steuerlichen Maßnahmen konjunkturpolitisch vertretbar seien. Ein seltsames Armutszeugnis! Die Konjunkturpolitik muß, jedenfalls in der Führung, von der Bundesregierung gemacht werden. Wenn die Bundesregierung ein konjunkturpolitisch schädliches Gesetz einbringt, dann kann sie nicht hernach erklären: Jetzt soll der Bundestag entscheiden, oh die Bundesregierung recht gehabt hat oder nicht. Das entspricht doch nicht dem sonst so laut und kraftvoll vertretenen Führungsanspruch.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Nach der Verschiebung des Inkrafttretens Mitte Januar hat Herr Kollege Möller im Widerspruch dazu am 19. Januar 1970 im „Spiegel" und inhaltlich gleichlautend am 17. Februar 1970 vor dem Hohen Hause erklärt: Wir haben damals bei dieser Vereinbarung über die Steuersenkung keine konjunkturpolitischen Erwägungen im Auge gehabt. Da muß ich einmal fragen: Was ist denn Steuerpolitik auf diesem Gebiete anders als ein Stück Konjunkturpolitik? Es geht doch hier weder um Verbesserung noch um Verminderung der Einnahmen der öffentlichen Hand, es geht doch hier einerseits um ein Gebot der steuerlichen Gerechtigkeit, wie man sagt, aber andererseits um die überragenden Postulate der Konjunkturpolitik. Und Sie, Herr Kollege Schiller, haben vorhin erklärt, diese Maßnahme sei ein Gebot der steuerlichen Gerechtigkeit; aufgeschoben sei nicht aufgehoben.
Ich argumentiere gar nicht über die Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrages. Das wird dann eintreten, wenn wir noch einmal darüber zu sprechen haben, ob andere Maßnahmen nicht mehr erbringen;

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

dabei denke ich nicht unbedingt an die Mehrausgabe. Ich denke auch daran, daß z. B. die Anhebung des steuerlichen Existenzminimums oder eine Senkung eines Teils der Einkommen in der Proportionalzone oder ähnliches nicht ernsthaft hätte überprüft werden sollen. Aber wenn Sie sagen: Gebot der Gerechtigkeit auch bei der Ergänzungsabgabe, ist das doch nicht zu glauben, Herr Kollege Schiller.

(Abg. Damm: Sehr richtig!)

Wenn Sie in Saarbrücken lauthals verkünden, nicht nur die Steuerlastquote sei kein Tabu mehr, sei keine heilige Kuh mehr, sondern ein Ochse, der den Karren der Versäumnisse herausziehen müßte — ich komme heute nicht darauf zu sprechen —, wenn Sie aber gleichzeitig erklären, daß der Plafond mindestens auf 60 % angehoben werden müßte und daß steuerliche Mehrbelastungen erfolgen müßten — Dinge, über die man durchaus nach wirtschaftlichen Grundsätzen und nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit diskutieren kann —, dann ist es doch nichts anderes als eine widersinnige, augenauswischende, irreführende Maßnahme, zu behaupten, daß die Aufhebung der Ergänzungsabgabe ein Gebot der Gerechtigkeit sei, während man vorhat, denselben Personenkreis in absehbarer Zeit steuerlich erheblich mehr zu belasten,
als es die Ergänzungsabgabe mit sich gebracht hätte.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Zum selben Zeitpunkt, zu dem Steuersenkungen programmiert wurden, erwog der Bundeswirtschaftsminister erhebliche Steuererhöhungen zur Konjunkturdämpfung. Herr Kollege Schiller, Sie haben das doch am 17. Februar vor dem Deutschen Bundestag ausdrücklich angekündigt. Der Herr Bundeskanzler hat am selben Tag erklärt, daß hinter der Aussage voraussichtlicher Steuererhöhungen die Bundesregierung stehe. Also hat man damals, am 17. Februar 1970, schon eine einigermaßen richtige Ahnung vom Konjunkturverlauf gehabt. Warum hat man denn damals nicht dieses Gesetz abgesetzt und andere Maßnahmen ergriffen? Damals war die Regierung doch der Meinung, daß von der Sache her Kaufkraftabschöpfungen notwendig seien.
Ein Vertreter des Finanzministeriums hat im Bundestag erklärt, und zwar noch am 12. März, daß die Steuersenkung zum vorgesehenen Zeitpunkt konjunkturpolitisch vertretbar erscheine. Am 24. April wurde der Inkraftsetzungstermin vom 1. Juli 1970 von Finanzminister Möller bestätigt, der dann aber selbst am 13. Mai 1970 an den Vorsitzenden des Finanzausschusses schrieb, daß aus konjunkturellen Gründen die Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrags nicht im Juli, sondern erst im Dezember wirksam werden solle. Noch keine zwei Wochen später änderte er wieder seine Meinung und schrieb, daß es aus konjunkturpolitischen Gründen unerwünscht sei, den Erhöhungsbetrag noch in der Zeit vor Weihnachten zu berücksichtigen; deshalb dürfe der Ausgleich erst im Januar 1971 erfolgen.
Die von der Koalition im Finanzausschuß beschlossene Verschiebung des Wirksamwerdens ist jetzt wieder in eine Absetzung umgewandelt worden, weil erst heute abend in einem Koalitionsgespräch die kommende Marschrichtung festgelegt werden soll. Ich will mich jetzt hier nicht über koalitionsinterne Probleme unterhalten. Aber eines möchten wir gern wissen, Herr Kollege Schiller: Wären Sie bereit, diesem Hause zu sagen, welche Anträge Sie in der Koalitionssitzung heute abend stellen werden,

(Lachen bei der SPD)

um die auch nach Ihrer Meinung fehlgelaufene konjunkturelle Entwicklung wieder einigermaßen in den Griff zu bekommen?

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Am 18. Juni hat der Herr Bundesfinanzminister erklärt, daß er für erhöhte Steuervorauszahlungen sei, die später wieder angerechnet werden müßten. Das Thema steht nicht durch unsere Veranlassung auf der heutigen Tagesordnung. Wir, d. h. der Kollege Pohle, haben doch die Absetzung beantragt, und damit wäre uns das ganze Spektakulum erspart geblieben. Aber nachdem es auf Wunsch der Regierung unter Ausnutzung der Mehrheit der Koalition mit 17 : 16 Stimmen im Finanzausschuß auf die Tagesordnung gekommen ist, würde dieses Hohe Haus, bevor es heute in die Ferien geht, gern



Strauß
wissen — ja, es hat sogar einen Anspruch darauf, dies von der Regierung zu erfahren , was sie auf diesem Gebiet jetzt, wo der hinter uns liegende Wahltermin wieder bessere Einsichten gebracht und anscheinend die Fähigkeit erneuert hat, die Wahrheit einzugestehen, tatsächlich vorhat.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Stücklen: Die Presse wird es schon morgen erfahren! Nur das Parlament erfährt es nicht!)

Herr Kollege Schiller, Sie haben auf konjunkturelle Daten hingewiesen und gesagt, sie seien noch nicht klar und eindeutig. Haben wir das nicht schon viele Male gehört? Ich möchte jetzt keine Chronologie bieten. Man sollte doch endlich einmal sagen, welche Daten vorliegen müssen, von denen man glaubt, daß sie eindeutig seien.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wahldaten!)

Oder war es erlaubt zu sagen, daß sie nicht eindeutig seien? Von dieser Seite des Hauses — CDU/ CSU — ist dazu immer die gleiche Haltung eingenommen worden.
Herr Kollege Schiller, man hat oft einen Vergleich gezogen und zieht ihn auch heute noch, in der Sache zum Teil zu Unrecht, zu den Jahren 1965/66, in denen wir auch einen Konjunktureinbruch zu verzeichnen hatten. Ich möchte Sie hier nicht mit den so beliebten Zahlen aufhalten. Aber Sie wissen, daß wir im Jahre 1966 einen Anstieg der Verbraucherpreise von 3,7% und einen Anstieg der industriellen Erzeugerpreise von 1,7 % hatten. Sie wissen sicherlich, daß der Kurvenverlauf der industriellen Erzeugerpreise der Vorläufer der Verbraucherpreise ist. Während damals der Anstieg der industriellen Erzeugerpreise wesentlich unter dem Anstieg der Verbraucherpreise lag, weshalb der Anstieg der Verbraucherpreise sehr schnell wiederum auf Normal, zeitweise sogar auf Null, gebracht werden konnte, muß heute, wenn der Anstieg der industriellen Erzeugerpreise nicht angehalten wird, noch eine langanhaltende Welle von Verbraucherpreiserhöhungen folgen. Das ist der Unterschied zum Jahre 1965/66.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Sehr richtig!)

Man hat damals Erhard Untätigkeit und Unfähigkeit vorgeworfen. Hat nicht der damalige Bundeskanzler das Stabilitätsgesetz bekommen wollen, aber ist es ihm nicht damals durch die SPD verweigert worden? Haben nicht Sie, Herr Kollege Schiller, damals vorgeschlagen, daß statt einer Verfassungsänderung die Bundesregierung elf Staatsverträge mit elf Ländern wegen konjunkturell gleichartigen Verhaltens abschließen soll? Ich habe Ihnen damals gesagt, daß ich zwar ein Föderalist, aber kein Postkutschenföderalist sei.
Im Unterschied zu Erhards Zeiten haben Sie heute das Stabilitätsgesetz, und Sie haben den gleichen Anstieg der Verbraucherpreise. Wenn wir die letzten acht Monate nehmen und damit in die Zukunft hochrechnen, werden die 4 % überschritten, so wie es aussieht, und werden die 6,5 % bei den industriellen Erzeugerpreisen ebenfalls wesentlich überschritten. Das ist der wesentliche Unterschied zwischen heute und damals.
Herr Kollege Schiller, es ist geradezu eine an Ludwig Thoma erinnernde Lektüre, wenn man liest, wie es damals hieß. Ein Vertreter der Regierungsseite hat damals gesagt, man könne von einer Regierung, die erst sieben Monate im Amt sei, noch keine fertigen Erbeitsergebnisse erwarten.
Dem stimme ich zu.
— So sagte damals Herr Schiller —
Aber man kann doch wohl sagen, nach diesen sieben Monaten sollte die Anlaufzeit der Regierung abgeschlossen sein. Mit der Verabschiedung des Haushalts 1966 sollte — so möchte ich sagen — das take-off
— zu Deutsch: der Startvorgang —
der Regierungsmaschine beendet sein. Das takeoff sollte stattgefunden haben; ... Höhenlage und Kurs der Regierungsmaschine sollten jetzt klar erkennbar sein. Mehr wollen wir eigentlich gar nicht. Oder um es noch anders zu sagen: Ist nach sieben Monaten der Kurs der Regierungsmaschine klar erkennbar, oder verliert er sich in der dunstigen Abenddämmerung der „formierten Gesellschaft"?
Ich muß heute fragen: verlieren sich nicht Höhenlage und Kurs der Regierungsmaschine in dem Abenddunst einer angeblich reformierten Gesellschaft?

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Aber, Herr Kollege Schiller, ich billige Ihnen die richtige Erkenntnis und den richtigen Willen zu. In dem Fall liegt es, genauso wie Sie es damals gesagt haben, viel mehr am Piloten, am Bundeskanzler, als an dem dafür zuständigen Ressortminister.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich stelle die gleiche Frage wie damals. Die Frage hieß:
Wir fragen am Ende der Siebenmonatsfrist: Was ist in dieser Zeit nun wirklich beabsichtigt, was sind die klaren Aufgaben und Aufgabenstellungen, und was ist womöglich geschehen?
Es hieß weiter:
Meine Damen und Herren, eine solche Zwischenbilanz über die politische Planung . . . im Bereiche von Wirtschaft und Finanzen muß aus vielerlei Gründen gefordert werden. Einmal angesichts der in Bewegung geratenen Fronten zwischen Ost und West.
— Redaktionelle Anmerkung von mir: kein neues Thema! —
Unser Interesse an dieser Bewegung, unser gleichzeitiges tiefes Engagement im europäischen Integrationsprozeß,
— auch kein neues Thema —
alles das ist so weitgehend und wichtig, daß wir uns labile und unstete wirtschaftliche Verhältnisse schon allein unter diesem Aspekt nicht leisten können.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)




Strauß
Unser Haus muß in Ordnung sein, damit wir den von außen an uns gerichteten Herausforderungen gerecht werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich kann nicht so gut formulieren, ich kann es nur zitieren. Den uns gestellten Forderungen, die in den Debatten der beiden letzten Tage ja lang und breit mit vielen Übertreibungen, positiven und negativen Akzenten dargestellt worden sind, können wir doch nur gerecht werden, wenn wir keine unsteten, labilen, inflationstendierenden wirtschaftlichen Verhältnisse haben. Genau dasselbe!

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Schließlich sagten Sie noch, Herr Kollege Schiller — das hängt mit der konzertierten Aktion zusammen, die es damals nicht gab —:
Aber wir wissen doch, daß es Wirtschafts- und Finanzpolitik gibt und daß man mit der Wirtschafts- und Finanzpolitik einiges gegen diese Dinge machen kann. Da wissen wir nun, daß die oberste Verantwortung — da ist doch in diesem Hause kein Zweifel —— so hieß es damals —
für die Finanz- und Wirtschaftspolitik bei der Bundesregierung und in der Richtlinienkompetenz beim Bundeskanzler liegt, und wir wissen, daß die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik, Herr Bundeskanzler, wirklich nicht beim BDI, auch nicht beim DBG, auch nicht beim Bauernverband und auch nicht bei der moralischen Aufrüstung liegt.

(Heiterkeit und lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Sie liegt bei der Bundesregierung, sie liegt beim Bundeskanzler.
Hierzu noch ein abschließendes Wort. Herr Bundeskanzler, gestern und vorgestern ist im Zusammenhang mit außenpolitischen Debatten von Kollegen Barzel und anderen der Ausdruck „Bundeskanzler der falschen Alternativen" gebraucht worden. Sie haben dieselben falschen Alternativen, die Sie auf dem Gebiet der Außenpolitik der Öffentlichkeit vorhalten, auch auf diesem Gebiet benutzt, nämlich: konjunkturpolitische Eingriffe bedeuteten Arbeitslosigkeit, und man wolle doch die Vollbeschäftigung erhalten. Sie haben Laufenlassen oder Arbeitslosigkeit als die möglichen Varianten und Alternativen bezeichnet. Genau das ist doch eine Irreführung der Öffentlichkeit. Laufenlassen oder Arbeitslosigkeit? Nein, Laufenlassen führt zur Arbeitslosigkeit!

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Und das ausgedroschene Thema, ebenfalls in falscher Alternative: Wachstum oder Stabilität. Wir haben uns doch unzählige Male hier über dieses Thema und über die Relation zwischen Wachstum und Stabilität unterhalten, ich brauche das nicht mehr zu wiederholen. Oder: wir hätten heute die Wahl zwischen Vollbeschäftigung oder Arbeitslosigkeit, wir hätten die Alternative zwischen Inflation oder Rezession. Wenn es so weitergeht, werden wir nach
amerikanischem und englischem Muster Inflation m i t Rezession bekommen und nicht Inflation oder Rezession.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Und die ganzen schönen Mehrausgaben, über die man gestern gesprochen hat, wo man Herrn Wörner vorhielt, er habe das als Gefälligkeiten bezeichnet: Nein, diese Versprechungen waren Gefälligkeiten; aber es ist doch kein Zweifel, daß das, was man an Mehrausgaben auf sozialem Gebiet getätigt hat, durch die höhere Preisentwertungsrate wieder weggenommen worden ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Was man mit der rechten Hand segnend gegeben hat, hat man mit der linken Hand inflationär konfiszierend wieder weggenommen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der CDU/CSU: Wie Wilson in England!)

Über eins gibt es doch auch keinen Zweifel: daß die Bundesregierung die Öffentlichkeit, sei es aus eigener Unzulänglichkeit, sei es aus Absicht, falsch informiert hat, wenn sie davon sprach, daß von den vier Zielen des Magischen Vierecks drei in Ordnung seien und es nur bei einem kritischen Zustände gebe. Keines der vier ist ganz in Ordnung. Das einzige, was noch in Ordnung ist, das ist das Wachstum, aber mit einem so großen Unterschied zwischen realem und nominalem Wachstum, daß das Wachstum in dieser Größenordnung um den Preis einer inflationär tendierenden Entwicklung erkauft ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich bin der allerletzte — Herr Kollege Schiller, Sie wissen es von früher —, der dem Fetisch Stabilität die Vollbeschäftigung und die soziale Gerechtigkeit zu opfern geneigt wäre. Ich habe unzählige Male erklärt, daß niemand daran denken kann, in den Fehler der Brüning-Zeit — Deflationspolitik mit ihren schauerlichen Folgen der sozialen Verelendung und der politischen Radikalisierung — zurückzufallen. Im Jahre 1967 haben wir gemeinsam tief in die Saiten gegriffen — 9 Milliarden zusätzliche Staatsverschuldung —, um die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen, und das war richtig. Ich habe niemals die Geldwertstabilität als einen magischen absoluten Wert methaphysischen Charakters betrachtet, der ausschließlich zu beachten sei. Aber was uns verlorengegangen ist, das ist die Geldwertstabilität Wir haben auch keine Vollbeschäftigung, sondern haben eine Übervollbeschäftigung. Wir haben auch jetzt schon wieder keine ausgeglichene Zahlungsbilanz mehr. Ich wage das Wort nicht in den Mund zu nehmen, aber nach den Regeln des letzten Jahres müßte jetzt wieder etwas verlangt werden, was damals als das allein seligmachende Wundermittel gepriesen worden ist, was aber nicht gewirkt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wenn Sie nun Ihren Tisch anschauen, der auf vier Beinen steht, werden Sie feststellen, daß drei Beine zur Zeit wackeln und das vierte drauf und dran ist zu wackeln. Auf einem Bein kann der



Strauß
Tisch nicht stehen. Darum stimmt die ganze Rechnung nicht, weder der Tisch noch das eine Bein.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Bundesbank nennt unter den Voraussetzungen des Stabilitätsgesetzes die Prämisse für das Eingreifen — Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, eingetreten oder sich abzeichnend, erhebliche Preiserhöhungen — und sagt dann, es dürfte unbestritten sein, daß diese Voraussetzungen gegenwärtig gegeben sind, und zwar mehr als in jedem der früheren Konjunkturzyklen.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Das ist doch das Unerhörte an diesem Vorgang, daß trotz des bereits geraume Zeit zurückliegenden Zeitpunkts des Inkrafttretens des Stabilitätsgesetzes die Bundesbank feststellt — nun berufe ich mich einmal auf die Bundesbank —, daß mehr als in jedem früheren Konjunkturzyklus heute das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist. Das macht doch den Unterschied zu dem, was man damals als die große Krise anprangerte, noch drastischer und macht das Versagen der Bundesregierung — ich muß hier sagen: leider, weil es um unser aller Sache geht — noch manifester.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Lassen Sie mich noch sagen: ich bin sogar der Meinung, Herr Kollege Schiller, daß Maßnahmen deshalb notwendig sind, weil die abermalige Verschärfung der Bundesbankmaßnahmen — um in einer Terminologie zu sprechen, die Ihnen geläufiger ist als mir — allmählich einen „self-defeating"-Charakter bekommt. Ich habe im Jahre 1965 beim Wirtschaftstag der CDU gesagt, damals mehr angefeindet als unter Beifall, daß sich Maßnahmen der Bundesbank, nach Länge und Härte überzogen, noch in einem Sinne auswirken werden, wenn man längst wieder den gegenteiligen Sinn der Maßnahmen haben will.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Fraktion der CDU/CSU erwartet ja von Ihnen nicht eine leichtfertige Politik. Ganz im Gegenteil! Sie erwartet Maßnahmen der Fiskalpolitik; ich sage es wieder in Ihrer Sprache: eine Änderung der policy mixed. Das eine Bein ist ja geschient und bewegt sich nicht, und das andere soll die ganze Last tragen. Lassen Sie beide Beine, sowohl die Monetärpolitik wie die Fiskalpolitik, die Last tragen. Je mehr in der Fiskalpolitik getan wird, desto eher ist es möglich, die gefährlichen Maßnahmen der Bundesbank, wenn sie nach Länge und Härte überzogen sind, abzubauen, zum Teil abzubauen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollte auch gesagt sein angesichts der Tatsache, daß, wenn diese Bundesregierung rechtzeitig eingegriffen hätte, wenn sie sich nicht auf den Aberglauben verlassen hätte, daß die Aufwertung allein das Problem löse, die damals möglichen und notwendigen Maßnahmen wesentlich milder ausgefallen wären, als die Maßnahmen sind, die heute ergriffen werden müssen, wenn man die Dinge in den Griff kriegen will.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Rechtzeitiges Handeln ermöglicht sanfte Eingriffe; zu spätes Handeln verfehlt entweder das Ziel oder muß wesentlich schärfer und tiefer angesetzt werden.

(Abg. Mischnick: Siehe Aufwertung!)

— Ich sage Ihnen ja, Herr Kollege Mischnick, das ist ja doch der Aberglaube, dem auch Sie verfallen sind. Ich war nie so primitiv zu behaupten, daß die Nichtaufwertung alleinseligmachend und daß umgekehrt die Aufwertung nur schädlich sei. Ich habe immer, in unzähligen Reden, auch hier, gesagt, daß es darauf ankomme, die positiven und die negativen Faktoren miteinander aufzurechnen und dann zu sehen, was unter dem Strich herauskommt. Unbestritten dürfte heute sein, daß das, was mit der Aufwertung allein unter dem Strich herausgekommen ist, schädlicher war und nicht positiv war. Oder wollen Sie bestreiten, Herr Kollege Mischnick, daß wir — da ja Stabilität keine Angelegenheit eines einzelnen Landes ist — in die Länder unserer Haupthandelspartner, wo wir die Preise erhöhen mußten, wenn die D-Mark-Preise beibehalten werden sollten, Unstabilität exportiert haben? Wollen Sie bestreiten, daß sich die Wirtschaft dort, wo wir die D-Mark-Auslandspreise senken mußten, bei der starken Binnennachfrage die Kompensation in den Inlandspreisen geholt hat? Wollen Sie das bestreiten? Es ist doch von der Automobilindustrie und anderen öffentlich erklärt worden: „Verluste im Auslandsgeschäft zwingen uns zu Preiserhöhungen im Inlandsgeschäft." Das ist die „preisdämpfende" Wirkung Ihrer Aufwertung gewesen; wenn Sie schon darauf zu reden kommen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Schließlich gibt es ja noch einen sehr sachkundigen Mitarbeiter des Herrn Bundeswirtschaftsministers, nämlich Ministerialdirektor Hankel. Der hat doch in der „Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen" im November letzten Jahres die Prophezeiung verkündet, daß die Aufwertung zu einer fühlbaren Senkung des Zinsniveaus führen werde.

(Lachen bei der CDU/CSU.)

Genau das Gegenteil davon ist doch eingetreten. Wir wissen auch, warum. Normalerweise kann es so sein, wie es im Lehrbuch steht. Aber in dem Fall waren die Umstände anders, als es im Lehrbuch gestanden hat.
Herr Bundeswirtschaftsminister, wir sind bereit, Ihnen zu helfen. Aber das konnte Ihnen nicht erspart werden, sich das anzuhören, was heute hier von dieser Stelle gesagt worden ist. Wir sind bereit, Ihnen zu helfen, weil wir Angst haben, weil wir Angst haben vor wachsender Unstabilität, weil wir Angst haben vor einem immer schnelleren Drehen des Inflationskarussels, und weil wir Angst haben vor einer zunehmenden inflationären Mentalität.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)




Strauß
Was ich hier sage, das laste ich nicht einseitig jemandem an. Das trifft auch bestimmte Kreise der Wirtschaft, die sich an diesem Spiel heute zu beteiligen beginnen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das sind diejenigen, die ihren Frieden mit dieser Politik zu schließen längst bereit sind. Das sind diejenigen, die sich durch keine Kreditkosten noch abschrecken lassen, Kredite aufzunehmen, weil sie wissen, daß die gestiegenen Kosten bei anhaltender Drehung des Karussels auf die Verbraucher abgewälzt werden können und daß das, was sie zurückzuzahlen haben, nach Ablauf der Kreditfrist trotz gleicher Ziffern einen geringeren Wert hat als damals, als sie den Kredit aufgenommen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wenn Sie, Herr Bundeswirtschaftsminister, in die nächste Sitzung der Konzertierten Aktion kommen, deren Termin ja ständig wieder verschoben wird, verweise ich auf das, was der zweite Vorsitzende der IG Metall, Eugen Loderer, als die richtige Antwort auf die gegenwärtige Wirtschaftslage in der Bundesrepublik in Solingen bezeichnet hat. „Geld ist genug da", meinte er; die Gewerkschaft werde sich davon bei der bevorstehenden Tarifbewegung einen ansehnlichen Teil für die Arbeitnehmer holen. Als politische Schizophrenie bezeichnete er Pläne, die auf eine neue Rezession abzielten. — Da haben Sie, Herr Bundeskanzler, wieder die Wirkung Ihrer bewußt falsch ausgestreuten Alternativen,

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

als ob die Pläne, die wir hatten, auf eine Rezession hinausliefen. Da muß ich fragen: Haben Sie vielleicht die Absicht, Herr Bundeswirtschaftsminister, heute Pläne vorzulegen, die auf eine Rezession hinauslaufen? Aber diese Mentalität ist erzeugt worden, eine allgemeine inflationäre Psychose des Tanzes ums goldene Kalb und des Kampfes um den möglichst großen Anteil an dem Inflationskuchen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Hier geht es nicht nur um die praktischen Maßnahmen. Hier geht es darum, in der Gesinnung, in den Grundsätzen und in der Mentalität das Fundament der Stabilität wiederherzustellen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Hier allerdings auch, Herr Bundeskanzler, das muß ich Ihnen ins Stammbuch schreiben, hier auch, Herr Bundeskanzler, hätte man im Herbst letzten Jahres sagen müssen: wir haben nur eine Wahl, entweder wir versuchen, einen Teil unserer Wahlversprechungen und einen Teil unserer in der Regierungserklärung gegebenen Zusagen — „Wir schaffen das moderne Deutschland" — zu finanzieren, dann gibt es keine ausreichende Geldwertstabilität mehr; wenn ihr aber Geldwertstabilität wollt, dann begnügt euch damit, daß es im Wahlkampf für uns ausreichend war, es zu sagen, wir aber jetzt nicht können, wenn wir den Geldwert aufrechterhalten wollen. Das ist die Frage, vor der Sie standen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Hier, Herr Bundeskanzler, hat die Inflation schon in den Versprechungen, in der Verwendung der Begriffe und in den Visionen eingesetzt, die Sie dem deutschen Volke versprochen haben, während wir heute keine Visionen mehr haben, sondern die Katerstimmung, in der der Herr Bundeswirtschaftsminister heute die Absetzung beantragt hat.

(Lebhafter, langanhaltender Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606115000
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

Dr. Alex Möller (SPD):
Rede ID: ID0606115100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Herrn Kollegen Strauß heute in einer neuen Eigenschaft bewundern können, nämlich als Seiltänzer.

(Beifall bei der SPD. — Schallende Heiterkeit bei der CDU/CSU. — Abg. Frau Kalinke: Dazu ist er viel zu schwer! — Abg. Rösing: Darin sind S i e aber Meister!)

Er hat das Seil unseres Vertagungswunsches benutzt,

(Abg. Strauß: „Zurück, du rettest den Freund nicht mehr!")

um die gestern fertiggestellte Rede heute trotzdem halten zu können.

(Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Strauß: Es war eine andere!)

Sie haben gestern eine Rede ausgearbeitet, in der Annahme, wir würden heute über das Steueränderungsgesetz 1970 sprechen,

(anhaltende Zurufe von der CDU/CSU)

und Sie haben diese Rede gegen ein Steueränderungsgesetz und gegen ein Verhalten, das eben anders ist, als Sie, Herr Kollege Strauß, erwartet haben, gehalten.

(Abg. Rasner: Da spricht er frei! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie besitzen nicht einmal die Eigenschaft, zuzuhören oder zuhören zu wollen.

(Beifall bei der SPD. — Widerspruch von der CDU/CSU.)

Wenn Sie sich bemüht hätten, meinem Kollegen Schiller zuzuhören, und wenn Sie sich jetzt bemühten, mir zuzuhören, wüßten Sie, warum Herr Kollege Schiller und nicht ich dem Hohen Hause den Vertagungswunsch der Bundesregierung vorgetragen hat. Daß Sie sich darüber wundern, bedeutet nur, daß die Opposition nicht in diese Landschaft hineinpaßt.

(Beifall bei der SPD. — Schallendes Lachen und Widerspruch bei der CDU/CSU. — Abg. Strauß: Das war der Witz des Tages!)

Herr Kollege Schiller hat die konjunkturpolitischen
Gründe vorgetragen, die den Wunsch der Bundesregierung berechtigt erscheinen lassen, heute auf



Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
eine Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes zu verzichten,

(Abg. Strauß: Das verdient den PulitzerPreis!)

obwohl der Finanzausschuß den Gesetzentwurf so bearbeitet hat, daß die zweite und dritte Lesung zu einem vom Bundestag gewünschten Termin stattfinden kann. Es ist eine konjunkturpolitische Begründung gegeben worden. Sie haben ganz übersehen, was Ihr Herr Fraktionsvorsitzender gestern erklärt hat, was im übrigen auch einer im Dezember vorigen Jahres getroffenen Vereinbarung entspricht: nämlich in Verbindung mit der dritten Lesung des Bundeshaushalts 1970 auch über finanzwirksame Gesetze zu entscheiden, die sonst noch zur Entscheidung anstehen.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Warum diese Erkenntnis erst heute?)

— Weil heute das Steueränderungsgesetz auf der Tagesordnung steht und weil gestern, Herr Kollege Müller-Hermann, ein außerordentlich wichtiger Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vorgelegt worden ist

(Aha-Rufe von der CDU/CSU. — Abg. Rösing: Das konnte man doch vorher wissen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Wenn Sie das mit Ah-Rufen begleiten, kann ich nur sagen: Wenn wir A sagen, sagen wir auch B. Das bedeutet, wir nehmen solche Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank ernst.

(Zustimmung bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU: Wir auch! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, das können Sie uns doch wahrhaftig nicht zum Vorwurf machen. Herr Kollege Strauß, das hat überhaupt nichts mit den Zitaten aus Reden und Interviews von Herrn Emminger oder von Herrn Klasen zu tun. Das, was hier zu diesen Zitaten gesagt worden ist, ist im Protokoll festgehalten. Ich bitte Sie um die Freundlichkeit, diese Protokolle zur Hand zu nehmen und festzustellen, ob und inwieweit richtig zitiert und richtig ausgelegt worden ist.

(Abg. Köppler: Das hat Herr Barm doch gestern gesagt!)

Vizepräsident Dr. Jaeger, Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann?

Dr. Alex Möller (SPD):
Rede ID: ID0606115200
Bitte!

Dr. Ernst Müller-Hermann (CDU):
Rede ID: ID0606115300
Herr Minister, wollen Sie mit Ihren Ausführungen eingestehen, daß die Tatbestände, die der neueste Bundesbankbericht darlegt, Ihnen bis heute nicht bekannt gewesen sind?

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Alex Möller (SPD):
Rede ID: ID0606115400
Hier handelt es sich überhaupt nicht um ein Eingeständnis, sondern darum, daß die Bundesbank einen Monatsbericht vorgelegt hat und mit diesem Monatsbericht eine wichtige Analyse der konjunkturpolitischen Lage aus der heutigen Sicht verbunden hat.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Ein Armutszeugnis für Sie! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Nein, das steht in durchaus vernünftigem Verhältnis zum Nachtrag zum Jahreswirtschaftsbericht.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole noch einmal, daß Herr Kollege Schiller eine konjunkturpolitische Begründung für den Wunsch der Regierung vorgetragen hat. Wenn Sie durch Herrn Kollegen Strauß erklärt haben, daß Sie diesem Wunsche Rechnung zu tragen beabsichtigen, dann — das müssen Sie doch zugeben — paßt alles andere, was Herr Strauß vorgetragen hat, nicht mehr zu dem von Herrn Kollegen Schiller vorgetragenen Wunsch, das Steueränderungsgesetz nicht heute zu verabschieden, sondern auf einen anderen Zeitpunkt zu vertagen.

(Abg. Leicht: Heute vor 14 Tagen!)

Warum es sich um eine konjunkturpolitische Begründung handelt, hat Herr Kollege Schiller dargestellt; daß fiskalisch die Situation genauso ist wie vordem, wird niemand hier im Hohen Hause bestreiten können. Im Gegenteil, fiskalisch ist die Begründung für das Steueränderungsgesetz heute noch durchschlagender als vor Monaten. Denn wenn Sie berücksichtigen, daß im Ablauf des Jahres 1970 das Lohnsteueraufkommen um 24 %, nämlich um 1,9 Milliarden DM höher ist als im vorangegangenen Jahr, die veranlagte Einkommensteuer um 7 % gleich 300 Millionen DM zurückgegangen ist und ebenso die Körperschaftsteuer um 9% gleich 250 Millionen DM zurückgegangen ist, dann müssen Sie doch zugeben, daß die Lohnsteuerpflichtigen konjunkturpolitische Steuererhöhungen haben in Kauf nehmen müssen und die Lohnempfänger im Jahre 1970 ein Steueraufkommen vorzuweisen haben, das eine Korrektur, eine Strukturkorrektur im Einkommensteuerrecht noch notwendiger und dringender macht, als das vor Monaten schon der Fall gewesen ist.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. MüllerHermann: Das ist doch alles nichts Neues!)

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang nun weitere konjunkturpolitische Ausführungen zu machen, die vielleicht gestern beim Einzelplan des Herrn Wirtschaftsministers oder beim Einzelplan des Finanzministers zweckmäßig gewesen sind, verstehe ich einfach nicht, wie auch weitere Unterstellungen nicht, die mit den Vorschlägen auf Abbau der Ergänzungsabgabe in Verbindung mit der Entwicklung eines Steuertarifs zusammenhängen, von dem wir noch nicht wissen, wie er aussieht, von dem Herr Strauß anscheinend mehr weiß als ich, weil er mit Unterstellungen arbeitet.

(Zuruf von. der CDU/CSU: Was haben Sie in Saarbrücken gesagt? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)




Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
Zunächst liegt noch kein Vorschlag vor, über den ernsthaft diskutiert werden könnte. Weder von der Steuerreformkommission noch von irgendeinem anderen Gremium ist ein Lohn- und Einkommensteuertarif vorgelegt worden, der Sie berechtigen könnte,

(Abg. Strauß: Was haben Sie in Saarbrücken gesagt?)

heute in dieser Debatte mit solchen Unterstellungen zu arbeiten.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Erneute Zurufe von der CDU/CSU: Was haben Sie in Saarbrücken gesagt?)

Das haben wir hier im Bundestag in einer Debatte so klargestellt,

(Abg. Strauß: Was haben Sie in Saarbrücken gesagt?)

daß, Herr Kollege Strauß, auch Sie davon endlich einmal Kenntnis nehmen müssen.

(Abg. Strauß: Sie haben erklärt, daß die Vorstellungen von Herrn Osswald verbindlich sein müßten! „Keine Erhöhung des Plafonds", das wollen wir einmal festhalten!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606115500
Meine Damen und Herren, ich darf Sie alle um Ruhe bitten, insonderheit aber diejenigen Damen und Herren, die stehen, sich zu setzen oder ihre Privatunterhaltungen nach außerhalb des Saales zu verlegen.

Dr. Alex Möller (SPD):
Rede ID: ID0606115600
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluß nur noch einmal sagen: Herr Kollege Strauß, Sie haben eine Rede an der Sache vorbeigehalten

(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

und einfach übersehen, daß wir uns mit dem von uns vorgetragenen Wunsch sachgerecht verhalten haben, und ein sachgerechtes Verhalten der Bundesregierung können Sie auch nach dem, was vorausgegangen ist und worauf ich hingewiesen habe, nun tatsächlich nicht beanstanden.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Ihnen ist aber nun leider einfach das Gehör abhanden gekommen für das, was eine Bundesregierung hier erklärt. Sie müssen Ihr Soll an Kritik und Unterstellungen erfüllen, ganz gleich, wie wir uns verhalten.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen bei der CDU/CSU. — Zuruf des Abgeordneten Strauß.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606115700
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Barzel.

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID0606115800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nur zwei kurze Bemerkungen zu machen. Zunächst: Herr Kollege Möller, ich kann Ihnen bescheinigen, Herr Kollege Strauß hätte für den Fall, daß Sie unserer gestrigen letzten
Mahnung, dieses Gesetz zurückzustellen, nicht gefolgt wären, hier eine ganz andere Rede gehalten.

(Zustimmung bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

Ich möchte Ihnen sagen, Herr Kollege Möller, daß es unsere Pflicht ist — und deshalb stehe ich hier noch einmal —, Sie darauf hinzuweisen, daß Sie bitte, wenn Sie die A bsicht haben sollten, nach diesem ersten Schritt, den wir begrüßen, mit dem Blick auf die Konjunktur und die Mahnungen der Bundesbank, die sich alle mit dem decken, was wir hier seit Monaten vortragen, etwas Konkretes zu tun, zur Kenntnis nehmen mögen, daß sich diese Fraktion der CDU/CSU heute mittag vertagt. Ich würde es für fair halten, uns nicht eines Tages aus der Presse wissen zu lassen: das ist unsere höhere Weisheit, sondern dem zu entsprechen, was ich gestern in zwei Punkten gesagt habe: Wer mit unserer Unterstützung rechnen will, muß vorher mit uns reden. Er muß dann nicht das tun, was wir vorschlagen — so haben wir ja auch Kooperation auf dem Gebiet der auswärtigen Politik nie verstanden —, sondern er muß nur mit uns reden und kann uns nicht einfach etwas hinsetzen und sagen, nun müßt ihr eigentlich diese Sache übernehmen und mitmachen.
Aus diesen Gründen hat Herr Strauß — ich wiederhole die Forderung — verlangt, daß dieses Haus informiert wird. Wenn das nicht öffentlich möglich ist, was an einem Freitag vor bestimmten Maßnahmen jeder begreift, dann sollte es in einem Gremium möglich sein. Wenn dies der letzte Tag des Hauses bis zum September ist, dann sollte es eben heute möglich sein, daß man nicht nur Kampfansagen, sondern im Interesse der Mitbürger und des Geldes hier ein Gespräch sucht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU.) Das ist das eine.

Das zweite. Ich möchte, nachdem das hier geschehen ist, was wir begrüßen, in Erinnnerung rufen, daß wir zuletzt einen Drei-Punkte-Vorschlag gemacht hatten. Den muß die Regierung vor Augen haben, wenn sie mit uns über Maßnahmen sprechen will. Der erste Punkt ist erfüllt. Er enthielt zwei Unterpunkte: die Forderung nach einem neuen Bericht des Sachverständigenrates und dann dazu die Forderung nach einem neuen, fortgeschriebenen Bericht der Bundesregierung zum Jahreswirtschaftsbericht. Beides liegt vor.
Der zweite Punkt — und auf den ist bisher überhaupt noch nicht geantwortet worden, weder aus dem Hause noch von der Regierung — hieß: Versuchen wir, uns zu verständigen über alle ausgabewirksamen oder einnahmemindernden Beschlüsse, unsere eigenen Anträge — ich nehme auf die Debatte von gestern Bezug — eingeschlossen.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

Dieser Versuch ist noch nicht unternommen worden.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)




Dr. Barzel
Gestern sind bei der dritten Lesung des Haushalts unsere Anträge wieder abgelehnt worden, die den notwendigen fiskalpolitischen Beitrag hätten darstellen können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das alles gehört zu diesem zweiten Punkt.
Und dann kommt — damit wir uns ganz klar darüber sind, wie wir hier verfahren — der dritte Punkt. Da haben wir erklärt: Wir sind dann, wenn die Regierung Vorschläge macht, wie es ihre Pflicht und Verantwortung nach dem Stabilitätsgsetz ist, bereit, diese Vorschlag konstruktiv aufzunehmen. Wir hatten Ihnen immer vorgeschlagen, dies auch
v o r den Wahlen zu tun und gemeinsam zu tragen, auch wenn es scheinbar unpopulär ist.
Es schien mir wichtig, dies zum Verfahren noch darzustellen. Ich würde mich freuen, wenn dieser Bundestag, nachdem die Einsicht der Regierung in das Notwendige angewachsen ist, mit einer solchen Geste auseinandergehen könnte und nicht mit den Schlußsätzen des Herrn Bundeskanzlers von gestern, den ich nur ermuntern kann, der Verantwortung gerecht zu werden, die ihm nach den hier vorgetragenen Sätzen — und es hatte doch einen guten Sinn, daß Herr Strauß sie vorgetragen hat; es hatte einen guten Sinn, daß die beiden Herren Minister durch sie Unterstützung haben — obliegt. Denn klar ist allein dies: Die Verantwortung für das, was jetzt geschieht oder nicht geschieht, trägt — nach dieser Einlassung der Opposition doppelt — allein der Mann, der die Richtlinien der Politik der Regierung der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Der heißt Willy Brandt, und der sollte sich um diese Zusammenarbeit bemühen und seine lächerliche Kampfansage von gestern vergessen, meine Damen und Herren.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0606115900
Meine Damen und Herren, wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.

(Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Haase [Kassel]: Hat Herr Wehner nichts zu sagen? Hat der Kanzler nichts zu sagen?)

Es ist der Antrag, soviel ich weiß interfraktionell, auf Vertagung gestellt. Wer dem Antrag auf Vertagung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch einige Enthaltungen. Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren, ich komme nunmehr zu den Zusatzpunkten, die Sie heute früh auf die Tagesordnung gesetzt haben. Der erste Zusatzpunkt:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz)

— Drucksache VI/760 — Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI/961 — Berichterstatter: Abgeordneter Baier
f) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (12. Ausschuß)

— Drucksache VI/960 —
Berichterstatter: Abgeordnete Frau Schlei (Erste Beratung 58. Sitzung)

Ich danke dem Berichterstatter, der Abgeordneten Frau Schlei, für ihren Schriftlichen Bericht. — Eine Ergänzung ist offenbar nicht veranlaßt.
Ich rufe in zweiter Beratung die Art. 1, — 2 — sowie Einleitung und Überschrift auf. — Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. —Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung.

(Anhaltende starke Unruhe.)

— Meine Damen und Herren, so können wir nicht weiter verhandeln. Ich bitte die Damen und Herren, die stehen, sich entweder zu setzen oder ihre Verhandlungen nach außerhalb des Saales zu verlegen. Wir müssen in dritter Beratung durch Aufstehen abstimmen. Es ist beim jetzigen Zustand unmöglich, einen klaren Eindruck zu gewinnen. Auch Herr Abgeordneter Dr. Luda und sein Gesprächspartner werden gebeten, sich zu setzen. Ich bitte allgemein, sich zu setzen oder den Saal zu verlassen.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wünscht niemand das Wort? — Dann schließe ich die allgemeine Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? —Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606116000
Ich rufe den zweiten Zusatzpunkt auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte
— Drucksache VI/945 —
Wird die Vorlage begründet? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen.



Vizepräsident Dr. Schmid
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. Ist das Haus einverstanden? — Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Dritter Zusatzpunkt:
Beratung des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (9. Ausschuß) über die von dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erlassene Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung der Intervention auf in der Bundesrepublik Deutschland geerntetes Getreide vom 6. April 1970
Drucksachen VI/624, VI/962 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schmidt (Gellersen)

Herr Abgeordneter Dr. Schmidt, Sie verzichten auf mündliche Berichterstattung? — Wir haben hier keinen Beschluß zu fassen. Der Aufruf dient lediglich der Kenntnisnahme durch den Bundestag.
Meine Damen und Herren, damit treten wir erneut in Punkt 1 der Tagesordnung ein:
Fragestunde
— Drucksache VI/940 —Zunächst der Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Ich rufe die Frage 59 des Abgeordneten Glombig auf. Ist der Abgeordnete Glombig im Saal? — Das ist nicht der Fall. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Varelmann auf:
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die Arbeitnehmer, die über den zweiten Bildungsweg durch besonderen Fleiß und Tüchtigkeit eine angesehene Position erreichten, trotz höherer Beiträge eine kleinere Rente erhalten als die, die auf dem normalen Bildungsweg zum Ziel kamen?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606116100
Ich bitte, die beiden Fragen des Abgeordneten Varelmann zusammen beantworten zu dürfen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606116200
Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe also ferner die Frage 61 des Abgeordneten Varelmann auf:
Ist es zutreffend, daß Arbeitnehmer, die einen starken beruflichen Aufstieg hatten und dadurch im späten Alter ein höheres Einkommen verzeichnen, im Rentenalter gegenüber dem letzten Einkommen in ihrem Lebensstandard erheblich absinken?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606116300
Herr Kollege, diese beiden Fragen hatten Sie bereits in der 5. Wahlperiode am 17. Mai 1968 im Bundestag gestellt. Sie wissen, daß nach geltendem Recht die Rente nach dem Durchschnitt des während des ganzen Arbeitslebens versicherten Entgeltes berechnet wird. Diese Rentenformel haben Sie, Herr Kollege, so gewollt. Allerdings bleiben im Interesse der Versicherten die während der ersten fünf Jahre entrichteten Pflichtbeiträge bei der Ermittlung des persönlichen Vomhundertsatzes regelmäßig außer Betracht. Die Durchschnittsberechnung kann dazu führen, daß bei Versicherten, die erst im vorgerückten Alter beruflich aufsteigen, die Rente im Vergleich zum letzten Arbeitseinkommen verhältnismäßig niedrig ist. Das trifft auch bei einem Teil der Versicherten zu, die ihr Berufsziel auf dem zweiten Bildungsweg erreicht haben, und zwar besonders dann, wenn der zweite Bildungsweg verhältnismäßig spät abgeschlossen worden ist. Daß die letztgenannten Personen im Vergleich zu anderen mit normal verlaufenem Bildungsweg trotz höherer Beitragsleistungen vielfach eine niedrigere Rente erhalten, ist eine Folge der geltenden Regelungen für die Ausfallzeiten.
Ich nehme an, Herr Kollege, daß Ihnen die von dem früheren Bundesarbeitsminister Katzer in Aussicht gestellten Ergebnisse von Untersuchungen dieses Problems nicht mitgeteilt worden sind, da Sie hier die Fragen vom Jahre 1968 noch einmal wiederholen. Der von Ihnen angeschnittene Fragenkreis hat vielfältige sozialpolitische Aspekte, die von der Bundesregierung ernst genommen werden. Die neue Bundesregierung wird einen Bericht über Unzulänglichkeiten im Rentenrecht vorlegen. Bei der parlamentarischen Behandlung dieses Berichtes wird der von Ihnen genannte Sachverhalt zu erörtern sein.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606116400
Eine Zusatzfrage.

Franz Varelmann (CDU):
Rede ID: ID0606116500
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, sobald wie möglich die Nachteile, die aus dem zweiten Bildungsweg erwachsen, zu beseitigen?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606116600
Herr Kollege, ich habe schon darauf hingewiesen, daß das eine Frage ist, die im Zusammenhang mit dem Problem der Unzulänglichkeiten in der Rentenversicherung erörtert werden soll.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606116700
Zweite Zusatzfrage.

Franz Varelmann (CDU):
Rede ID: ID0606116800
Gelegentlich der Rentenreform wurde der Aufwand für die Vergünstigung der Anerkennung von Schulzeiten mit etwa 1,5 bis 1,6 Milliarden DM angegeben. Muß man heute nicht davon sprechen, daß es inzwischen 3,5 bis 3,7 Milliarden DM geworden sind, die daraus für die Rentenversicherung erwachsen?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606116900
Herr Kollege, diese Fragen werden wir ebenfalls im Zusammenhang mit dem Rentenbericht hinsichtlich der finanziellen Bewertungen für die Zukunft erörtern.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606117000
Nächste Zusatzfrage.
Deutscher Bundestag — 6, Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1970 3399

Franz Varelmann (CDU):
Rede ID: ID0606117100
Herr Staatssekretär, ist es nicht bedauerlich, daß derjenige, der in einer kinderreichen Familie geboren wurde und in einer armen Gegend seinen Berufsweg begann, darunter später noch zu leiden hat und daß sich damit Vorgänge, die 60 oder 70 Jahre zurückliegen, in der Rente noch auswirken?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606117200
Das ist damals bei der Rentenreform erörtert worden. Sie haben sich mit Ihrer Fraktion für die Formel, so wie sie ist, entschieden, und im Jahre 1968 hat der damals von Ihrer Fraktion gestellte Arbeitsminister im Grunde genommen noch einmal diese Position erhärtet. Ich will bei dieser Gelegenheit ganz offen sagen, daß Sie sich mit den von Ihnen vorgetragenen Gedanken wie auch in einer Reihe anderer Fragen, die Sie mir in den letzten Wochen gestellt haben, in Ihrer eigenen Fraktion nicht haben durchsetzen können. Ich könnte es heute als Kompliment gegenüber dieser Regierung empfinden, daß Sie von uns mehr soziale Gestaltungskraft erwarten und uns mehr soziale Gestaltungskraft zutrauen als den von Ihnen gestellten Arbeitsministern früherer Jahre. Aber ich füge auch offen hinzu: wir können nicht in wenigen Monaten alles das beseitigen, was sich in den vergangenen Jahren aufsummiert hat.

Franz Varelmann (CDU):
Rede ID: ID0606117300
Herr Staatssekretär, war es nicht so, daß die Rentenreform ein außergewöhnlich großes Finanzvolumen zum Inhalt hatte und man noch nicht die vollen Auswirkungen übersah? Inzwischen sind aber die Verhältnisse so gereift, daß man zu neuen Entscheidungen kommen kann.

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606117400
Herr Kollege, die finanzwirtschaftliche Aufgabe, die Rentenfinanzen vorausschauend zu ordnen, stellt sich im Jahre 1970 genauso, wie sie sich im Jahre der Rentenreform 1957 gestellt hat.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606117500
Es werden keine Zusatzfragen mehr gewünscht.
Frage 62 des Abgeordneten Haase (Kellinghusen). — Der Abgeordnete ist nicht im .Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Für die Frage 63 gilt dasselbe.
Frage 64 des Abgeordneten Engholm:
ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch durchschnittlich der Anteil der Schwerbeschädigten an der Gesamtheit der Arbeitssuchenden in der Bundesrepublik Deutschland ist?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606117600
Herr Kollege, die Bundesregierung ist auf Grund der von der Bundesanstalt für Arbeit geführten Statistiken in der Lage, den Anteil der Schwerbeschädigten sowohl an der Gesamtzahl der Arbeitssuchenden als auch an der Gesamtzahl der Arbeitslosen mitzuteilen. Am 30. April 1970 waren danach unter den insgesamt 249 650 Arbeitssuchenden 8267 Schwerbeschädigte; das sind 3,3 %. Unter den 120 550 Arbeitslosen waren 4941 Schwerbeschädigte; das sind 4,1 %. Der prozentuale Anteil der Schwerbeschädigten an der Gesamtzahl der Arbeitslosen ist im ersten Quartal 1970 auf den niedrigsten Stand seit Inkrafttreten des Schwerbeschädigtengesetzes abgesunken. Die absolute Zahl der schwerbeschädigten Arbeitslosen lag am 30. April 1970 nur noch geringfügig über dem bisherigen Tiefststand vom 31. Oktober 1965.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606117700
Werden Zusatzfragen gestellt? — Das ist nicht der Fall.
Frage 65 des Abgeordneten Hansen:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den in ihren Arbeitsmarktchancen beeinträchtigten Schwerbeschädigten bei der Beschaffung eines Arbeitsplatzes zu helfen?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606117800
Herr Kollege, das am 1. Juli 1969 in Kraft getretene Arbeitsförderungsgesetz enthält ein geschlossenes System von Förderungsmöglichkeiten, um Schwerbeschädigten und Behinderten bei der Beschaffung eines Arbeitsplatzes zu helfen. Dazu gehören:
1. Förderung der beruflichen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung,
2. Einarbeitungszuschüsse an den Arbeitgeber, der einen Behinderten einstellt,
3. vielfältige Eingliederungshilfen, über die ich Sie gern schriftlich unterrichte, um die Zeit hier nicht dafür in Anspruch zu nehmen, sowie
4. Ausbildungszuschüsse an den Arbeitgeber, der Behinderte ausbildet oder umschult.
Über diese individuellen Hilfen hinaus ist die Bundesregierung im Rahmen des Aktionsprogramms zur Förderung der Rehabilitation bemüht, den Behinderten in Beruf und Gesellschaft weitere Chancen zu eröffnen. Dabei geht es in erster Linie um die Schaffung der notwendigen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, um vor allem die Wartezeiten zwischen der medizinischen Behandlung und dem Beginn der Umschulung abzubauen. Ferner wird besonderes Gewicht darauf gelegt, die Umschulung auf zukunftsorientierte und qualifizierte Berufe auszurichten.
Im übrigen wird die Bundesregierung, wie in dem zitierten Aktionsprogramm angekündigt worden ist, eine Novelle zum Schwerbeschädigtengesetz vorlegen. Alle Behinderten sollen künftig unabhängig von der Ursache der Behinderung in den Schutz des Schwerbeschädigtengesetzes einbezogen werden.
Für den Personenkreis, der trotz aller Rehabilitationsbemühungen wegen der Schwere der Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr unterkommen kann, sollen in Werkstätten für Behinderte Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden. Durch den § 61 des Arbeitsförderungsgesetzes ist die Bundesanstalt für Arbeit in der Lage, den Neu-
und Ausbau derartiger Werkstätten finanziell zu



Parlamentarischer Staatssekretär Rohde
fördern. Das Ziel der Bundesregierung ist die Schaffung eines bundesweiten Netzes derartiger Werkstätten.
Tiber diese materiellen Hilfen hinaus erachten wir es als notwendig, in der Öffentlichkeit das Verständnis für die Belange der Behinderten zu stärken. Insbesondere sollen die Arbeitgeber mehr als bisher darüber unterrichtet werden, daß der Behinderte bei entsprechender beruflicher Vorbereitung durchaus in der Lage ist, seinen Arbeitsplatz auszufüllen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606117900
Eine Zusatzfrage.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0606118000
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit — natürlich nur bei entsprechender Qualifikation —, Schwerbeschädigten einen Rechtsanspruch auf die Anstellung im öffentlichen Dienst zu geben, so wie es schon einmal nach dem ersten Weltkrieg im Reichsversorgungsgesetz geregelt war, allerdings da nur für Kriegsbeschädigte?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606118100
Herr Kollege, diese Fragen werden im Zusammenhang mit der von mir angekündigten Novelle zum Schwerbeschädigtengesetz im einzelnen zu prüfen sein.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606118200
Eine Zusatzfrage.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0606118300
Herr Staatssekretär, haben Sie Zahlen darüber, wieviel Schwerbeschädigte zur Zeit im öffentlichen Dienst beschäftigt werden?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606118400
Ja, darüber gibt es Zahlen. Nur bitte ich um Verständnis dafür, daß ich sie Ihnen hier nicht im einzelnen mitteilen kann, schon wegen ihres Umfangs. Ich werde sie Ihnen gern schriftlich zukommen lassen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606118500
Ich rufe die Fragen 66 und 67 des Abgeordneten Dr. Kempfler auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Landesversicherungsanstalten und Sozialgerichte den Anspruch selbständiger Handwerker auf Übergangsgeld gemäß § 1241 RVO deswegen verneinen, weil das Erwerbseinkommen der Handwerker für die Anspruchszeit im Verhältnis dieser Zeit zum Jahreseinkommen berechnet und angerechnet wird?
Ist der Bundesregierung klar, daß nach diesem Berechnungsschema Ansprüche des weitaus grüßten Teils der selbständigen Handwerker auf Übergangsgeld nicht geltend gemacht werden können, und daß damit eine eklatante Benachteiligung dieser zwangsversickerten Handwerker gegenüber den unselbständigen gewerblichen Arbeitnehmern verbunden ist?
Die Fragen werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 68 des Abgeordneten Wagner (Günzburg) auf. — Er ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 69 des Abgeordneten Niegel auf:
Billigt die Bundesregierung die Werbeaktionen der Berliner Arbeitsverwaltung zur Abwerbung von Arbeitskräften in grenznahen Gebieten, wie z. B. im standortbenachteiligten oberfränkischen Zonengrenzgebiet, mit allen sich daraus ergebenden Folgen für die dortige Wirtschaft und Bevölkerung?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606118600
Herr Kollege Niegel, ich stimme Ihnen zu, daß die Werbung für eine Arbeitsaufnahme in Berlin nicht zu einer wirtschaftlichen Schwächung der Zonenrandgebiete führen darf. Von diesem Grundsatz soll auch bei Werbemaßnahmen ausgegangen werden, die der Senat von Berlin in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit durchführt. Die Bundesanstalt für Arbeit sieht sich in Berlin einerseits und in den Zonenrandgebieten andererseits einer jeweils unterschiedlichen Aufgabe gegenüber: einmal Arbeitskräfte für die Berliner Wirtschaft zu gewinnen, zum anderen neue Arbeitsplätze für die Zonenrandgebiete zu schaffen. Dieser letzten Aufgabe hat sich, wie Sie sicherlich wissen, Herr Kollege, die Bundesanstalt mit erheblichen Geldmitteln angenommen.
Um Arbeitskräfte für Berlin zu gewinnen, wurden im Zonenrandgebiet Werbebusse eingesetzt. In dem von Ihnen besonders angesprochenen Raum sind jedoch, soweit ich erfahren konnte, die Arbeitsamtsbezirke Coburg, Hof, Schwandorf und Weiden von dieser Buswerbung vollständig ausgenommen. Erfaßt wurde lediglich der Bezirk Bayreuth, der aber nur teilweise zum Zonenrandgebiet gehört.
Ihre Frage werde ich allerdings zum Anlaß nehmen, die Art und Weise der Werbung in dem von Ihnen genannten Gebiet mit den zuständigen Stellen erörtern zu lassen. Ich darf ergänzend darauf hinweisen, daß ich auf Grund der von mir eingeleiteten Bemühungen gestern von der Bundesanstalt die telefonische Nachricht erhalten habe, daß auch im Arbeitsamtsbezirk Bayreuth inzwischen nicht mehr mit Bussen geworben wird.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606118700
Zusatzfrage!

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0606118800
Herr Staatssekretär, kann man aus Ihrer Antwort schließen, daß künftig solche Werbemaßnahmen in unserem Gebiet zurückgestellt werden?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606118900
Ich werde auf jeden Fall, auch auf Grund Ihrer Intervention, mit dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, mit dem ich in der nächsten Woche aus anderem Anlaß zusammentreffe, die Art und Weise der Werbung noch einmal erörtern.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606119000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Müller (Berlin).

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0606119100
Herr Staatssekretär, auch unter Berücksichtigung Ihrer letzten Antwort: Stimmen Sie mit mir überein, daß man diese Frage eigentlich grundsätzlich der Bundesanstalt — wegen ihrer besonderen Aufgabe — überlassen sollte



Müller (Berlin)

und daß man die Strukturen entsprechend den Notwendigkeiten mit Arbeitsplätzen versorgen sollte?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606119200
Meinen Sie jetzt die Strukturen im Zonenrandgebiet?

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0606119300
Die Strukturen überhaupt; dazu gehören Berlin, das Zonenrandgebiet und die übrigen Gebiete des Bundesgebietes.

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606119400
Ich habe schon darauf hingewiesen, daß die Bundesanstalt die doppelte Aufgabe zu beachten hat, sowohl den Arbeitsmarkt in Berlin als auch die Wirtschaftsförderung in den Zonenrandgebieten zu sehen, und daß die Bundesanstalt wie andere Stellen diese beiden Aufgaben auch sieht. Aber in einem stimme ich Ihnen zu, wenn Sie das meinen, Herr Kollege: daß die beste Gewähr für eine unerwünschte Abwerbung von Arbeitskräften aus dem Zonenrandgebiet dann gegeben ist, wenn es gelingt, die Wirtschaftsstruktur dieses Gebiets nachhaltig zu verbessern. Das ist, wie Sie wissen, auch das Ziel der Bundesregierung. Sie hat deshalb die regionale Strukturpolitik durch die Erstellung von bisher zwölf regionalen Aktionsprogrammen besonders intensiviert.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606119500
Frage 70 des Herrn Abgeordneten Dr. Hermesdorf:
Ist die Bundesregierung bereit, sich für die Schaffung eines internationalen Ausweises für Schwerbeschädigte einzusetzen, der es den Schwerbeschädigten ermöglichen soll, auch im Ausland Schutz und Hilfe zu finden?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606119600
Herr Kollege, die Bundesregierung steht den Bestrebungen der Beschädigtenverbände, einen internationalen Ausweis für Schwerbeschädigte einzuführen, aufgeschlossen gegenüber. Dieses Vorhaben setzt jedoch eine vorhergehende Einigung darüber voraus, welcher Personenkreis diesen Ausweis erhalten soll. Es gibt, soweit ich sehen kann, noch keine international gültige Definition des Begriffs „Schwerbeschädigter", weder was den Personenkreis noch Art und Umfang der Beschädigung anbelangt. Daher müßten zunächst einheitliche Merkmale festgelegt werden, wobei auch Art und Methode der ärztlichen Begutachtung und andere Einzelfragen auf gesamteuropäischer Ebene neu geregelt werden müßten. Außerdem wären auch Art und Ausmaß der Hilfe, die den Inhabern dieser Ausweise im Ausland zuteil werden soll, näher zu umschreiben.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich der VdK in seinen Bemühungen um die Einführung eines internationalen Ausweises für Schwerbeschädigte schriftlich an die deutschen Mitglieder der Beratenden Versammlung des Europarates gewandt hat. Eine Initiative der Beratenden Versammlung auf diesem Gebiet hielte ich für wirkungsvoll. Sie hätte eine breite internationale Grundlage. Die Bundesregierung würde eine entsprechende Empfehlung der
Beratenden Versammlung des Europarates befürworten und sich dafür einsetzen, daß diese Frage in den zuständigen Ausschüssen des Europarates behandelt wird.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606119700
Zusatzfrage!

Dr. Herbert Hermesdorf (CDU):
Rede ID: ID0606119800
Herr Staatssekretär, können Sie angeben, wann ungefähr wohl die Verhandlungen über diese Frage so weit gediehen sein werden, daß mit der Schaffung eines internationalen Ausweises für Schwerbeschädigte gerechnet werden kann?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606119900
Nein, Herr Kollege. Es ist bei internationalen Verhandlungen immer schwierig, einen konkreten Termin anzugeben. Ich habe darauf hingewiesen, daß auch wir es begrüßen würden, wenn es die Beratende Versammlung des Europarates ermöglichen könnte, zu -einer Beschlußfassung in dieser Frage zu kommen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606120000
Zusatzfrage!

Dr. Herbert Hermesdorf (CDU):
Rede ID: ID0606120100
Herr Staatssekretär, sehen Sie andere Möglichkeiten, um den beabsichtigten Schutzzweck für Schwerbeschädigte im Ausland zu erreichen?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0606120200
Das werde ich prüfen lassen. Es ergibt sich beispielsweise, soweit es die EWG angeht, die Frage, ob auch die Römischen Verträge Ansatzpunkte dafür bieten können, die Europäischen Gemeinschaften damit zu befassen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606120300
Keine Zusatzfrage mehr? — Die Frage 71 des Abgeordneten Pieroth wird vom Bundesminister für Verkehr beantwortet werden. Sie wird zurückgestellt, bis dessen Fragenkomplex aufgerufen wird.
Frage 83 des Herrn Abgeordneten Ollesch! — Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft, zunächst zur Frage 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Pohle:
Wie gedenkt sich die Bundesregierung gegenüber den sich in der Öffentlichkeit mehrenden Gerüchten über eine erneute Aufwertung zu verhalten?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606120400
Ich bitte, die Fragen 26 und 27 zusammenfassend beantworten zu dürfen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606120500
Ja, bitte! Dann rufe ich noch die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Dr. Pohle auf:
Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß eine abwartende oder inoffiziell zustimmende Haltung der Einweg-Spekulation und damit dem erneuten Zustrom spekulativer Auslandsgelder Tür und Tor öffnet?




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606120600
Herr Kollege Pohle, der Bundesregierung sind derartige Gerüchte nicht bekannt. Sie sieht daher auch keinen Anlaß, sich mit ihnen zu beschäftigen.
Im übrigen fand es die Bundesregierung sehr kooperativ, daß diese Anfragen aus einer Woche stärkerer Devisenzuflüsse auf diese Woche der Ruhe an den Devisenmärkten transferiert wurden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606120700
Haben Sie eine Zusatzfrage?

Dr. Wolfgang Pohle (CSU):
Rede ID: ID0606120800
Ja. Herr Staatssekretär Arndt, wie steht die Bundesregierung zu der Feststellung im neuesten Bundesbankbericht, daß angesichts der Struktur der deutschen Zahlungsbilanz jede reale Basis für wechselkurspolitische Maßnahmen in der Bundesrepublik fehle?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606120900
Die Bundesregierung hat sich mit diesem Teil des Bundesbankberichtes nicht beschäftigt, da sie derartige valutarische Aktionen nicht vorhat.

Dr. Wolfgang Pohle (CSU):
Rede ID: ID0606121000
Ich habe noch eine Frage, Herr Präsident. Wie steht die Bundesregierung, Herr Staatssekretär, zu dem vom Sachverständigenrat in seinem Sondergutachten vom 14. Mai 1970 vorgebrachten Vorschlag, die angeblich zurückgewonnene Geldwertstabilität rechtzeitig außenwirtschaftlich abzusichern, und wann ist nach Ansicht der Bundesregierung der Zeitpunkt dafür gekommen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606121100
Die Bundesregierung hat sich zu diesem Sachverständigengutachten in ihrem Nachtrag zum Jahreswirtschaftsbericht geäußert. Sie hat die gründliche Arbeit des Rates gewürdigt, ist aber auf diesen Punkt nicht besonders eingegangen. Es gab ja auch keinen Grund, darauf besonders einzugehen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606121200
Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Geldner auf. — Er ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Für die Frage 29 des Abgeordneten Geldner gilt dasselbe.
Ich rufe die Frage 30 des Abgeordneten Wittmann auf:
Trifft die Angabe des bayerischen Staatsministers Dr. Heubi bei einer öffentlichen Versammlung in Straubing zu, daß das Volumen aller Investitionsmittel der Bundesregierung für Saarland und Ruhrgebiet 12,5 Milliarden DM im Jahre 1970 betrage, während für das übrige Bundesgebiet insgesamt nur 2,9 Milliarden DM bereitgestellt würden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606121300
Nach Auskunft des bayerischen Staatsministeriums für Bundesangelegenheiten hat Herr Minister Dr. Heubl in einer öffentlichen Versammlung der CSU in Straubing erklärt, das Investitionsvolumen an Saar und Ruhr betrage rund 12,5 Milliarden DM, während für das gesamte übrige Bundesgebiet nur 2,9 Milliarden DM bereitständen.
Nach Auffassung der Bundesregierung gibt diese Gegenüberstellung Anlaß zu Irrtümern: Erstens handelt es sich bei den 12,5 Milliarden DM für die Steinkohlenbergbaugebiete, vor allem an Saar und Ruhr, um das beantragte Investitionsvolumen, bei den 2,9 Milliarden DM in den Bundesfördergebieten um das bereits genehmigte Investitionsvolumen.
Zweitens resultieren die 12,5 Milliarden DM, darunter übrigens auch einige Beträge für die Kohlengebiete Bayerns, aus dem Zeitraum 1. Mai 1967 bis 1. April 1970. Sie resultieren also aus 35 Monaten, während die 2,9 Milliarden DM im Zeitraum vom 1. Januar 1969 bis 27. April 1970, also in 16 Monaten, genehmigt wurden.
Drittens kann die Investitionsprämie für den Steinkohlenbergbau nur noch bis Ende 1971 in Anspruch genommen werden. Die Investitionszulage für die Bundesfördergebiete gilt jedoch ohne jede Frist. Bei dieser Rechtslage wird das Investitionsvolumen auf Grund dieser Zulage für alle Fördergebiete im Zeitablauf selbstverständlich größer werden als die durch die Investitionsprämie geförderten Investitionen in den Steinkohlenbergbaugebieten.

Otto Wittmann (SPD):
Rede ID: ID0606121400
Herr Staatssekretär, haben Sie nicht auch den Eindruck, daß der Bürger und die Öffentlichkeit sich als völlig falsch informiert betrachten müssen, wenn der Staatsminister Heubi in Straubing gesagt hat, die Bundesregierung vernachlässige Bayern und insbesondere Niederbayern mit den Investitionsmitteln auf das sträflichste, wobei er diese Relation in einem ganz anderen Zusammenhang vorgetragen hat?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606121500
Herr Kollege Wittmann, diese Äußerung von Herrn Staatsminister Dr. Heubi ist mir nicht bekannt. Leider war die Bundesregierung schon in den letzten Monaten oder im letzten Jahr gelegentlich gezwungen, sich mit derartigen Vermutungen zu beschäftigen. Aber es konnte in jedem Fall erhärtet werden, daß nach Bayern noch nie so viel Mittel geflossen sind, wie es jetzt der Fall war. Die Zusammenarbeit mit der bayerischen Staatsregierung hat sich auch sukzessive verbessert.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606121600
Eine Zusatzfrage, Herr Schneider.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0606121700
Herr Staatssekretär, nachdem Sie richtiggestellt haben, daß in der „Straubinger Rundschau" nicht der Begriff „Investitionsmittel", sondern der Ausdruck „Investitionsvolumina" gebraucht worden ist, darf ich Sie fragen, ob Sie bereit sind, den Fragesteller darüber aufzuklären, welcher Unterschied zwischen beiden Begriffen im Inhaltlichen besteht, und ob Sie bestätigen können, daß die von Herrn Staatsmini-



Dr. Schneider (Nürnberg)

ster Dr. Heubi genannten Zahlen mit den einschlägigen Zahlen im Strukturbericht 1970 der Bundesregierung — Drucksache VI/761 — übereinstimmen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606121800
Ich bin gern bereit, das zweite zu bestätigen. Nur sind es unvergleichbare Zahlen, wie ich vorhin, wenn auch zu meinem Bedauern, ausführen mußte. Zweitens glaube ich, dem Kollegen Wittmann ist durchaus klargeworden, daß ein Unterschied besteht zwischen öffentlichen Investitionsmitteln und einem gesamten Investitionsvolumen der Privatwirtschaft, das man mit gewissen Investitionshilfen, nämlich je nachdem 10% oder 15 % dieser Summe, in Bewegung setzt.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606121900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Wittmann.

Otto Wittmann (SPD):
Rede ID: ID0606122000
Ich müßte daraus jetzt entnehmen, Herr Staatssekretär, daß entweder die Angaben von der Presse falsch wiedergegeben wurden oder daß der Herr Staatsminister mit falschen Angaben gearbeitet hat, weil sonst die Darstellung falsch war.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606122100
Das können Sie halten, wie Sie wollen, Herr Kollege. Ich glaube nur, daß die Pressemeldung durchaus richtig war; denn das Büro des bayerischen Staatsministers hat das bestätigt. Aber in der Pressemeldung war auf das Investitionsvolumen abgestellt. Insofern ist also der verwendete Begriff richtig; nur die Gegenüberstellung ist zur absoluten Information verbesserungsbedürftig gewesen. Ich habe mir erlaubt, das anfangs auszuführen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606122200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dasch.

Valentin Dasch (CSU):
Rede ID: ID0606122300
Herr Staatssekretär, wie bringen Sie ihre vorher getane Äußerung, daß noch nie so viele Investitionsmittel nach Bayern geflossen seien, mit der kürzlichen Behauptung der Bundesregierung in der Strukturdebatte des Bundestages in Einklang, daß Bayern nur 4000 Arbeitsplätze in einem Jahreszeitraum gefördert bekommen habe?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606122400
Wir würden natürlich gern noch viel mehr Anträge aus Bayern genehmigen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606122500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Jobst.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0606122600
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zugeben, daß die Anfrage des Herrn Kollegen Wittmann falsch formuliert ist, wenn er zunächst von Volumen und dann von den bereitgestellten Mitteln spricht?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606122700
Ich glaube, dazu ist das Notwendige bereits gesagt worden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606122800
Wir kommen zur Frage 31 der Abgeordneten Frau Meermann:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Öffentlichkeit vor unseriösen Maklern zu schützen?
Bitte, Herr Staatsskretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606122900
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß mit Hilfe der derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Gewerberechts, die Bevölkerung ausreichend vor unseriösen Grundstücksmaklern geschützt werden kann. Sie geht davon aus, daß es beim Maklergewerbe entscheidend auf eine gründliche Überwachung der Betriebe ankommt. Die Möglichkeit für diese Überwachung bieten insbesondere die von den Bundesländern nach der Gewerbeordnung erlassenen Maklerverordnungen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat aber den Berufsverband „Ring Deutscher Makler" gebeten, ihm Material über eventuelle Mißstände im Maklergewerbe vorzulegen. Sobald dieses vorliegt, wird die Bundesregierung erneut prüfen, ob und welche gesetzgeberischen Maßnahmen notwendig werden können.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606123000
Zu einer Zusatzfrage Frau Abgeordnete Meermann.

Hedwig Meermann (SPD):
Rede ID: ID0606123100
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in einigen Städten die Zahl der Immobilienmakler sprunghaft anwächst — in Stuttgart gibt es z. B. allein 128 mit einem Büro —, und wären Sie bereit, Untersuchungen über den wirtschaftlichen Hintergrund dieses Ansteigens anzustellen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606123200
Selbstverständlich. Wir können das gern übernehmen und Ihnen darüber berichten.

Hedwig Meermann (SPD):
Rede ID: ID0606123300
Ist Ihnen weiter bekannt, Herr Staatssekretär, daß die Überwachung der Maklerbetriebe durch die zuständigen Verwaltungsbehörden auf der Grundlage der Maklerverordnungen zu wünschen übrig läßt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606123400
Die Überwachung wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich glaube, in dieser Frage müßte man sich doch einmal an die Länder wenden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606123500
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Gnädinger.

Fritz-Joachim Gnädinger (SPD):
Rede ID: ID0606123600
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Ver-



Gnädinger
waltungskapazität der zuständigen Überwachungsbehörden zu stärken? Gibt es eine Möglichkeit, von der Bundesregierung her darauf einzuwirken?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606123700
Nein. Wir können dies nur anregen, denn das ist eine Angelegenheit, die in die Hoheit der Länder fällt.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606123800
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen zur Frage 32 des Abgeordneten Dr. Haack:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Urlaubs- und Erholungseinrichtungen in den Gebieten entlang der Grenze zur DDR zu fördern?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606123900
Im regionalen Förderungsprogramm der Bundesregierung werden Hilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie für die öffentlichen Einrichtungen des Fremdenverkehrs gewährt. Das Zonenrandgebiet und das bayerische Grenzland haben entwicklungsfähige Fremdenverkehrsgebiete, die mit diesen Hilfen gefördert wurden und auch weiterhin gefördert werden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606124000
Frage 33 des Abgeordneten Dr. Probst:
Wie hoch waren die Gesamtkosten und die Bundeszuschüsse einschließlich eventueller Forderung aus ERP-Mitteln für das RKW-Projekt A/33 „wirtschaftliche und soziale Aspekte des technischen Wandels in der Bundesrepublik Deutschland"?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606124100
Das RKW-Projekt A/33 wurde allein aus Mitteln des Bundesministers für Wirtschaft finanziert. Die Gesamtkosten für das in den Jahren 1963 bis 1969 bearbeitete Projekt beliefen sich auf rund 2,3 Millionen DM. An der Bearbeitung des Projekts waren fünf Forschungsinstitute beteiligt.

Dr. Albert Probst (CSU):
Rede ID: ID0606124200
Herr Staatssekretär, Was waren eigentlich die Gründe für diese lange Verzögerung seit 1963?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606124300
Mitunter dauern Forschungsarbeiten länger, wenn sie zu einem guten Abschluß gebracht werden sollen.

(Abg. Dr. Probst: Sieben Jahre!)

— Das kann vorkommen. Nicht alle wissenschaftlichen Forschungen lassen sich gleich schnell erledigen. Wir sind immerhin froh, daß es jetzt abgeschlossen ist.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606124400
Frage 34 des Abgeordneten Dr. Probst:
Hält die Bundesregierung die errechnete Freisetzungsquote von 4,2 % (absolut: 10,5 Millionen) Erwerbsfähiger bis 1980 für realistisch. und wann gedenkt der beim Bundesministerium für Wirtschaft bestehende Arbeitskreis „Automation" die Auswertung zum RKW-Projekt vorzulegen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606124500
Der Begriff „Freisetzungsquote", Herr Kollege, ist lediglich ein Synonym für die gesamtwirtschaftliche Produktivitätssteigerung je Erwerbstätigen. Entgegen gelegentlichen Befürchtungen indiziert sie nicht das Ausmaß des etwa erforderlichen Berufswechsels.
Der Arbeitskreis „Automation", dem einige Mitglieder des Projektbeirats von A/33 angehören, beabsichtigt keine Stellungnahme zu dem vorliegenden Bericht abzugeben. Er wird jedoch für seinen Schlußbericht das rund 6000 Seiten umfassende Untersuchungsmaterial der Forschungsinstitute auswerten.

Dr. Albert Probst (CSU):
Rede ID: ID0606124600
Mit welchen wissenschaftlichen Methoden wurde die Freisetzungsquote eigentlich errechnet, Herr Staatssekretär?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606124700
Das ist derselbe Wert wie die Produktivitätssteigerung je Arbeitskraft. Das können Sie „Freisetzungsquote" nennen. Dabei ist unterstellt: bei einer gegebenen Produktion und gegebenem Produktivitätsfortschritt kann dieselbe Produktion mit soundso viel weniger Menschen im Laufe der Jahre erbracht werden. Das ist natürlich eine Hypothese. Unser Ziel ist, die Produktion zumindest so auszuweiten, daß die Produktivitätssteigerung gesamtwirtschaftlich eben nicht zu einer Freisetzung, sondern zu mehr Wohlstand je Kopf führt.

Dr. Albert Probst (CSU):
Rede ID: ID0606124800
Halten Sie es dann für berechtigt, daß man hier den Begriff „Freisetzungsquote" überhaupt wählt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606124900
Ich würde ihn nicht verwenden, denn er bringt die Leute in eine Unruhe, die in keiner Weise gerechtfertigt ist.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606125000
Eine Zusatzfrage, Abgeordneter Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0606125100
Herr Staatssekretär, wie verteilt sich der Bundeszuschuß bzw. die Förderung des Projekts aus ERP-Mitteln auf die einzelnen wissenschaftlichen Institute?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606125200
Ich würde Ihnen diese Frage gern schriftlich beantworten; ich weiß es im Augenblick nicht.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606125300
Eine Zusatzfrage, Abgeordneter Frerichs.

Dr. Göke D. Frerichs (CDU):
Rede ID: ID0606125400
Herr Staatssekretär, da die Förderung des Rationalisierungskuratoriums der deutschen Wirtschaft seit 1969 nicht mehr im ERP- Wirtschaftsplan, sondern im Bundeshaushalt liegt, darf ich die Frage an Sie richten, ob die Bundesre-



Dr. Frerichs
gierung im Hinblick auf die sehr wichtigen produktivitätssteigernden Maßnahmen und Untersuchungen des RKW erwägt, die Zuschüsse im Rahmen des Haushalts des Bundeswirtschaftsministeriums vom Haushaltsjahr 1971 ab, das ja jetzt in der Bearbeitung ist, spürbar zu erhöhen und besonders die Untersuchungen im Bereich „Mensch und Arbeit" zu fördern, da sie besonders geeignet sind, die Produktivität zu steigern.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606125500
Herr Kollege Frerichs, die Bundesregierung hat über den Haushalt 1971 und über die mittelfristige Finanzplanung noch nicht beschlossen. Der Bundeswirtschaftsminister ist gern bereit, Ihre Überlegungen in diese Beschlußfassung einzubeziehen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606125600
Zusatzfrage.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0606125700
Herr Staatssekretär, nach welchen Kriterien und von wem wurden diese Institute ausgesucht?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606125800
Auf Vorschlag des RKW, und zwar jedes Institut gemäß dem Spezialbeitrag, der von ihm für die Gesamtuntersuchung erwartet worden ist.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606125900
Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hermesdorf (CDU):
Rede ID: ID0606126000
Herr Staatssekretär, sind die Forschungsergebnisse vom Automationsausschuß nach Branchen unterteilt ausgewertet worden, und wann werden die Ergebnisse publiziert werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606126100
Der Arbeitskreis selbst beabsichtigt, wie ich vorhin erwähnte, keine Stellungnahme abzugeben. Ich weiß nicht, ob er bei seinem Schlußbericht in die Branchenuntersuchungen des Forschungsprojekts seine eigene hineingeben will. Das muß man dem Arbeitskreis selbst überlassen. Aber wir werden das, wenn ich das als Anregung nehmen darf, dem Arbeitskreis mitteilen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606126200
Herr Abgeordneter Geisenhofer, eine Zusatzfrage.

Franz Xaver Geisenhofer (CSU):
Rede ID: ID0606126300
Herr Staatssekretär, wie wurden die Forschungsergebnisse zum Projekt A/33, Teil Soziologie, im Gesamtbericht verwertet?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606126400
Es gibt eine Veröffentlichung über das Projekt A/33. Ich nehme an, es wird in diesen Bericht eingegangen sein.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606126500
Ich kann keinen rechten Zusammenhang der zuletzt gestellten Fragen mit der Grundfrage feststellen.
Bitte!

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0606126600
Herr Staatssekretär, welche Ergebnisse wurden im Rahmen der RKW-Betriebe im Bereich der Verkehrsbetriebe, insbesondere der Berliner Verkehrsgesellschaft, deutlich?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0606126700
Herr Kollege, ich würde Ihnen empfehlen, den Bericht über das Projekt selbst durchzulesen und die betreffenden Wissenschaftler zu fragen, ob sie über den Bericht hinaus noch etwas wissen, an dem Sie interessiert sind. Die Bundesregierung ist gern bereit, Ihre Anfrage an die Wissenschaftler des Projekts weiterzuleiten.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606126800
Die Frage ist erledigt.
Ich rufe die Fragen 35 und 36 des Abgeordneten Meister auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch Stillegungen in Holland, Belgien und Frankreich die Kohleknappheit in der Bundesrepublik auf Grund der steigenden Nachfrage noch größer werden wird?
Welche Auswirkungen sind für die deutsche Wirtschaft zu erwarten, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen?
Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 18. Juni 1970 lautet:
Dies ist der Bundesregierung bekannt.
In welchem Ausmaß infolge der Stillegung in anderen Kohlenbergbauländern ein zusätzlicher Einfuhrbedarf entstehen wird, läßt sich nicht sicher übersehen. Solange in der Gemeinschaft noch keine gemeinsame Einfuhrpolitik für Drittlandkohle besteht, ist völlig offen, ein wie großer Teil dieser möglichen Importnachfrage auf die Bundesrepublik entfallen würde. Bei einem Förderrückgang in den übrigen Bergbauländern der Gemeinschaft in den Jahren 1967-1969 von 12,7 Mio t haben sich die Lieferungen der Bundesrepublik in diese Länder trotz des in dieser Zeit liegenden Konjunkturaufschwungs nur um 1,7 Min t erhöht.
Eine möglicherweise auftretende zusätzliche Nachfrage nach deutscher Kohle läge längerfristig im Interesse des Bergbaus, dessen nach wie vor bestehende Strukturprobleme durch die gegenwärtige Konjunkturlage überdeckt werden. Eine Konzentration der Kohleförderung in der europäischen Gemeinschaft auf die kostengünstigsten Kohlereviere entspricht einer wiederholt gestellten Forderung der Bundesregierung.
Das bestehende energiepolitische Instrumentarium läßt der Bundesregierung für den Fall eines Nachfrageüberhangs hei Kohle genügend Spielraum, das Energieangebot für die Verbraucher zu vergrößern.
Ich gehe zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern über. Frage 2, Abgeordneter Freiherr von Fircks! — Ist Pr im Saal? — Fr ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet,
Ich rufe die Frage 3 der Abgeordneten Frau Renger auf:
Ist die Bundesregierung bereit, durch eine entsprechende Ergänzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz klarzustellen, daß der grundgesetzlich verbürgte Schutz von Ehe und Familie ein besonders wichtiger Belang der Bundesrepublik Deutschland ist, der insbesondere bei solchen ausländerrechtlichen Verfügungen - z. B. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und Erlaß einer Ausweisung — beachtet werden muß, die einen mit einem deutschen Ehegatten verheirateten Ausländer betreffen?
Bitte, Herr Staatssekretär!




Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606126900
Frau Kollegin, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit beantworte ich Ihre Frage wie folgt. Bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen auf Grund des Ausländergesetzes ist eine Vielzahl von Gesichtspunkten zu berücksichtigen, darunter auch die Ehe mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen. Eine auch nur annähernd vollständige Aufzählung dieser Gesichtspunkte in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz ist wegen der Vielgestaltigkeit der denkbaren Sachverhalte nicht möglich. Die Erwähnung oder Nichterwähnung des einen oder anderen Gesichtspunktes hat auf den Umfang der von Amts wegen anzustellenden Erwägungen keinen Einfluß.
Ein Hinweis insbesondere auf Art. 6 des Grundgesetzes erscheint im übrigen schon deshalb entbehrlich, weil die Bedeutung dieser Verfassungsnorm für die Entscheidungen über den Aufenthalt von ausländischen Ehegatten deutscher Staatsangehöriger durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt ist. Aus dieser Grundrechtsnorm ergibt sich, wenn ein Ehepartner Ausländer ist, kein Anspruch darauf, das gemeinschaftliche Eheleben in der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Der grundgesetzlich verbürgte Schutzbereich von Ehe und Familie kann daher durch behördliche Entscheidungen, die einen Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet untersagen, nur berührt werden, wenn es dem deutschen Ehegatten nicht zuzumuten ist, dem Ausländer in seine Heimat zu folgen. Weigert sich dagegen der deutsche Ehegatte ohne wichtigen Grund, den Ausländer zu begleiten, so gefährdet er selbst
und nicht die Ausländerbehörde den Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606127000
Eine Zusatzfrage.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0606127100
Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, daß es in den zugrunde liegenden Fällen, die mir vorliegen, einer deutschen Ehefrau zugemutet werden kann, in ein afrikanisches Land zu gehen, in dem ihr nicht die Möglichkeit gegeben wird, den Lebensunterhalt der Familie mit zu erarbeiten, weil ihr dort keine Arbeitsmöglichkeit gegeben ist, und sind Sie nicht auch weiter der Meinung, daß es außerdem dem Grundsatz der Gleichberechtigung widerspricht, wenn diese Ehefrau gezwungen werden soll, den Wohnsitz ihres Mannes anzunehmen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606127200
Frau Kollegin Renger, ich bin nicht der Meinung, daß dieser Zustand eintreten muß. Denn eine solche nicht mehr vorhandene Lebensgrundlage für die Familie wäre ein wichtiger Grund, die Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik zu erreichen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606127300
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0606127400
Sind Sie auch der Meinung, daß der umgekehrte Fall genauso gehandhabt werden würde, nämlich wenn es sich um den deutschen Ehemann handelte, dem zugemutet werden würde, in ein Land zu gehen, in dem er schon deshalb seine Familie nicht ernähren könnte, weil er keine Arbeit finden könnte?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606127500
Frau Abgeordnete, im Zeitalter der Gleichberechtigung müssen beide Argumente für beide Teile gelten.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606127600
Eine Zusatzfrage, Abgeordneter Dröscher.

Wilhelm Dröscher (SPD):
Rede ID: ID0606127700
Herr Staatssekretär, wer stellt diesen wichtigen Grund fest, von dem die Rede war?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606127800
Das wird normalerweise im Anhörungsverfahren oder im Verwaltungsverfahren geregelt.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606127900
Eine weitere Zusatzfrage.

Wilhelm Dröscher (SPD):
Rede ID: ID0606128000
Herr Staatssekretär, da ich in meiner langjährigen Abgeordnetenpraxis bisher schon viele solcher Fälle zu bearbeiten hatte, erlaube ich mir die Frage: Wird bei der Feststellung des wichtigen Grundes von den Beamten in den Landratsämtern oder bei den Bezirksregierungen auch immer berücksichtigt, daß es auch immer um die Interessen der Kinder geht, die ja schließlich deutsche Großeltern haben und in den Familienbereich ebenfalls mit einbezogen werden sollten?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606128100
Herr Kollege Dröscher, die Bundesregierung kann hier natürlich nicht für alle Landratsämter und Stadtverwaltungen sprechen. Ich hoffe aber, daß dieser Gesichtspunkt ein Bestandteil der Beurteilung des Einzelfalles ist.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606128200
Eine weitere Zusatzfrage.

Hugo Brandt (SPD):
Rede ID: ID0606128300
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die meisten Ausländerbehörden mit diesen Möglichkeiten sehr restriktiv umgehen und daß dsehalb die Beurteilung des wichtigen Grundes ihnen allein nicht überlassen bleiben dürfte?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606128400
Herr Kollege, solange die gesetzliche Grundlage nicht geändert wird, kann in dieser Sache nichts anderes als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606128500
Eine weitere Zusatzfrage.




Hugo Brandt (SPD):
Rede ID: ID0606128600
Herr Staatssekretär, sehen Sie eine Möglichkeit, diese gesetzlichen Grundlagen zu ändern?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606128700
Das Parlament kann jederzeit die Initiative dazu ergreifen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606128800
Ich rufe die Frage 4 der Abgeordneten Frau Renger auf:
Hält die Bundesregierung die immer häufiger zu beobachtende Praxis der Ausländerbehörden für richtig, die Interessen der deutschen Ehefrau und der Kinder ani Fortbestand der Familie grundsätzlich gegenüber angeblichen Erfordernissen einer „glaubwürdigen Entwicklungshilfepolitik" geringer zu bewerten, wenn dem ausländischen Ehemann zuvor lediglich eine Aufenthaltserlaubnis zu Studien- oder Fortbildungszwecken erteilt worden war?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606128900
Die Ausbildung und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer dient dem Zweck, den Heimatländern zu den qualifizierten Fach- und Führungskräften zu verhelfen, ohne die sie einen sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt nicht erreichen können. Es entspricht dem Zweck der Entwicklungshilfe, daß diese Fachleute alsbald nach Beendigung ihrer Ausbildung in ihre Heimatländer zurückkehren, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für den Aufbau ihrer Länder nutzbar zu machen.
Es hat sich indessen gezeigt, daß unter vielen Angehörigen von Entwicklungsländern, die in den Industriestaaten eine Ausbildung oder Fortbildung genossen haben, eine Abneigung gegen die Rückkehr in die Heimat und statt dessen weithin der Wunsch besteht, den Ausbildungserfolg zum Aufbau einer Dauerexistenz in einem wirtschaftlich hochentwickelten Land auszunutzen. Dies ist menschlich begreiflich, insbesondere dann, wenn die Ausgebildeten inzwischen deutsche Frauen geheiratet haben. Dennoch würde, wenn das dauernde Verbleiben in der Bundesrepublik Deutschland in weitem Umfange zugelassen würde, die Zweckbestimmung der deutschen Entwicklungshilfe durchkreuzt werden. Deshalb sind die Ausländerbehörden gehalten, darauf zu achten, daß die Ausgebildeten grundsätzlich nach Abschluß ihrer Ausbildung in ihre Heimatländer zurückkehren.
Es kommt hinzu, daß die akademische Ausbildung in aller Regel in Fächern erfolgt, für die in der Bundesrepublik Deutschland wegen des bestehenden Mangels an Studienplätzen ein Numerus clausus eingeführt werden mußte. Die Ausbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer blockiert somit, auch wenn sie nicht durch deutsche Stipendien gefördert werden, in entsprechendem Umfang die Ausbildungschancen deutscher Bewerber. Diesen ist das Opfer, auf eigene Studienplätze zu verzichten oder mehrjährige Verzögerungen in Kauf zu nehmen, nur dann zuzumuten, wenn die entwicklungspolitische Zweckbestimmung dieses Ausländerstudiums auch wirklich ernst genommen wird.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606129000
Zusatzfrage.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0606129100
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung nicht doch der Meinung, daß Art 6 des Grundgesetzes gegenüber den Zielen der Entwicklungspolitik Vorrang hat und daß dementsprechend die Ausländergesetzgebung so zu ändern ist, daß die Grundsätze des Art. 6 auch formal Berücksichtigung finden?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606129200
Frau Kollegin Renger, die Ausländergesetzgebung in der Bundesrepublik ist in einem Ausmaß liberalisiert worden wie in keinem anderen vergleichbaren Land in der Welt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das kann man wohl sagen!)

Ich bin nicht sicher, ob das, was noch zusätzlich erreicht werden kann, generell gesetzlich geregelt werden müßte. Ich bin vielmehr der Auffassung, daß es besser wäre, in Einzelfällen für die betroffenen Familien Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu treffen, als noch zusätzlich eine grundsätzliche Regelung auf dem Gesetzeswege zu schaffen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0606129300
Herr Staatssekretär, dann darf ich daraus entnehmen, daß Sie für solche Einzelanweisungen oder Einzelweisungen zugänglich wären und jeden Fall individuell prüfen werden?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606129400
Das geschieht praktisch täglich in unserem Hause, weil die Eingaben sehr zahlreich sind.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606129500
Zusatzfrage, Herr Dasch.

Valentin Dasch (CSU):
Rede ID: ID0606129600
Herr Staatssekretär, wird hier in den Bestimmungen die theoretische Ausbildung auf Schulen mit einer fachlich-praktischen Ausbildung in gewerblich-industriellen Betrieben der Bundesrepublik gleichgesetzt?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606129700
Ja.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606129800
Zusatzfrage, Abgeordneter Brand.

Dr. Hans-Ulrich Brand (SPD):
Rede ID: ID0606129900
Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, daß es Herkunftsländer von Ausgebildeten gibt, die nach abgeschlossener Ausbildung ihrer Staatsangehörigen in der Bundesrepublik gar nicht in der Lage sind, ihren Staatsangehörigen geeignete und ihrer Ausbildung angemessene Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606130000
Ich bitte um Entschuldigung, Herr Kollege, aber diese Frage könnte nur von dem Ressort beantwortet werden, das für die Entwicklungspolitik der Bundesregierung zuständig ist. Ich verfüge nicht über derlei Unterlagen.




Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606130100
Zweite Zusatzfrage.

Dr. Hans-Ulrich Brand (SPD):
Rede ID: ID0606130200
Sind Sie bereit, Herr Staatssekretär, in bezug auf eine Antwort auf meine Frage für Vermittlung zu sorgen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606130300
Dazu bin ich gern bereit.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606130400
Zusatzfrage.

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID0606130500
Herr Staatssekretär, verstehe ich Ihre vorherige Antwort an die Frau Kollegin Renger richtig, daß im Einzelfall das Anliegen der Entwicklungspolitik durchaus hinter den Interessen der beteiligten Ehefrauen und der Kinder zurücktreten kann?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606130600
Ja, das ist möglich.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606130700
Weitere Zusatzfrage.

Hellmut Sieglerschmidt (SPD):
Rede ID: ID0606130800
Herr Staatssekretär, sehe ich das richtig, daß es auch andere Rechts- und Lebensgebiete gibt, in denen die Eheschließung keine absolute Sicherheit vor irgendwelchen Beschwernissen anderer Art gibt?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606130900
Herr Präsident, ich bitte um Entschuldigung, ich habe die Frage akustisch leider nicht verstanden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606131000
Ich bin in derselben Lage.

Hellmut Sieglerschmidt (SPD):
Rede ID: ID0606131100
Herr Staatssekretär, sehe ich das richtig, daß es auch andere Rechts- und Lebensgebiete gibt, in denen die Eheschließung den Betreffenden von irgendwelchen Beschwernissen nicht absolut befreit?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606131200
Ja, ich bin Ihrer Meinung.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606131300
Vielleicht können wir das insoweit korrigieren, daß wir uns darauf einigen, daß zweckhaftes Denken vor Grundrechten zu weichen hat.
Frage 5, Abgeordneter Engelsberger:
Treffen Meldungen zu, wonach der kommunistisch dirigierte Polen-Verband „Zgoda" mit Duldung der Bundesregierung seine Position immer mehr ausbauen kann?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606131400
Herr Kollege, nach den vorliegenden Informationen hat der „Verband der Polen in Deutschland — Eintracht", genannt Zgoda, seinen politischen Einfluß in letzter Zeit nicht nennenswert ausbauen können. Die Attraktivität dieses Verbandes scheint vor allem darin zu liegen, daß er infolge seiner guten Kontakte zu amtlichen polnischen Stellen faktisch eine Monopolstellung bei der Vermittlung von billigen Reisen nach Polen einnimmt.
Die Formulierung Ihrer Frage, wonach das mit „Duldung der Bundesregierung" geschehe, veranlaßt mich jedoch zu einer Klarstellung. Der „Verband der Polen in Deutschland" genießt, wie jede Vereinigung, den verfassungsrechtlichen Schutz der Vereinsfreiheit. Da seine Mitglieder vorwiegend deutsche Staatsangehörige sind, gelten für ihn auch nicht die Sonderregelungen für die Ausländervereine. Dies hat die Bundesregierung ohne Rücksicht darauf zu respektieren, ob sie mit den politischen Zielsetzung des Verbandes übereinstimmt oder nicht.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606131500
Zusatzfrage.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0606131600
Herr Staatssekretär, sehen Sie in diesen polnischen Plänen, die in der Frage formuliert waren, nicht eine gewisse Gefahr, daß eine Unterwanderung der Bundesrepublik durch Verbände stattfindet, die den deutschen Interessen entgegensteht?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606131700
Ich sehe diese Gefahr nicht.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606131800
Frage 6 des Abgeordneten Engelsberger:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Abteilung V des polnischen Außenministeriums Pläne zur Infiltration der polnischen Emigranten in der Bundesregierung Deutschland entwickelt worden sind, und was will die Bundesregierung tun, um diese zu verhindern?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606131900
Die Abteilung V des polnischen Außenministeriums ist nach meinen Informationen für Afrika zuständig. Der Bundesregierung ist aber bekannt, daß andere staatliche Stellen ,der Volksrepublik Polen bemüht sind, auf deutsche Staatsbürger polnischer Abstammung und polnische Emigranten in der Bundesrepublik im Sinne der politischen Auffassungen der polnischen Regierung Einfluß zu nehmen, und daß polnische Regierungsstellen enge Beziehungen zu dem „Verband der Polen in Deutschland" unterhalten. Es ist durchaus üblich und ein legitimes Anliegen jeder Regierung, Verbindung mit ihren Landsleuten oder Personen gleicher Sprache und Herkunft im Ausland zu halten. Die Bundesregierung sieht die Grenzen einer solchen Einflußnahme dort, wo sie die rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unsere Verfassungsprinzipien, oder sonstige wesentliche Interessen des Staates beeinträchtigen. In diesen Fällen wird die Bundesregierung geeignete Mittel und Wege finden, um einer solchen unzulässigen Einflußnahme entgegenzuwirken.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606132000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Engelsberger.




Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0606132100
Ist die Bundesregierung bereit, diesen Verbänden auf dem Boden der Bundesrepublik ihre Aufmerksamkeit zu widmen und eventuelle verfassungsfeindliche Maßnahmen dieser Verbände entsprechend zu bekämpfen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606132200
Dazu ist die Bundersegierung gegenüber allen in diesem Lande verpflichtet.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606132300
Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Pensky auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes neben ihren allgemeinen Aufgaben im Wach- und Sicherungsdienst häufig zu Übungen herangezogen werden, die weit über die regelmäßige Dienstzeit hinausführen, ohne daß hierfür eine angemessene Vergütung durch Dienstbefreiung zu anderer Zeit gewährt wird?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606132400
Herr Kollege Pensky, es ist grundsätzlich nicht zutreffend, daß Polizeivollzugsbeamte des BGS zu Übungen herangezogen werden, die weit über die regelmäßige Arbeitszeit hinausführen, ohne daß hierfür eine angemessene Dienstbefreiung gewährt wird. Falls dies in einem Einzelfall geschehen sein sollte, widerspräche es den bestehenden Rechtsvorschriften und meinem Erlaß vom 29. April 1970, in dem die Kommandeure des BGS ermächtigt worden sind, für mehrgeleisteten Dienst bei Übungen bis zu zwei Tagen Dienstbefreiung zu gewähren. Darüber hinaus sind Samstage, Sonn- und Feiertag, sofern sie mit in die Zeit der Übung fallen, mit je einem Tag Dienstbefreiung zu vergüten.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606132500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Pensky.

Heinz Pensky (SPD):
Rede ID: ID0606132600
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, den mir vorliegenden Einzelfall, der allerdings einen größeren Kreis von Polizeivollzugsbeamten betrifft, auf Ihre Aussage hin zu überprüfen und dann entsprechende Weisungen zu treffen, weil nach der bisherigen Gepflogenheit Ihrem Erlaß offenbar nicht entsprochen worden ist?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606132700
Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, mir die Unterlagen zuzustellen, weil ich erst dann in eine Prüfung eintreten kann.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606132800
Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Pensky auf:
Hait es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß ein Mehrdienst von 34 Stunden, der hintereinander unter erschwerten Bedingungen überwiegend während einer Nachtübung abgeleistet wurde, nicht als „erhebliche Mehrbeanspruchung" im Sinne der Arbeitszeitbestimmungen gewertet und deshalb keine Dienstzeitvergütung gewährt wird bzw. daß darauf hingewiesen wird, daß diese Art von mehrgeleistetem Dienst durch die Gewährung von Dienstbefreiung allgemeiner Art (Ostern, Pfingsten, Rosenmontag, Fastnachtsdienstag, Weihnachten, Neujahr) abgegolten ist?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606132900
Ich würde es für ungerechtfertigt halten, wenn ein Mehrdienst von 34 Stunden der in der Frage bezeichneten Art nicht als erhebliche Mehrbeanspruchung gewertet und dafür keine Dienstbefreiung gewährt würde.
Falls es sich um einen bestimmten Fall handeln sollte, bitte ich, mir diesen näher zu bezeichnen, damit er überprüft werden kann. Ergibt die Prüfung, daß Dienstbefreiung hätte gewährt werden müssen, so wird in unserem Hause das Erforderliche sofort veranlaßt werden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606133000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Pensky.

Heinz Pensky (SPD):
Rede ID: ID0606133100
Herr Staatssekretär, darf ich in Anbetracht der Tatsache, daß mir auch hierüber Unterlagen vorliegen, von der Annahme ausgehen, daß Sie auch insoweit eine allgemeinverbindliche Weisung treffen, damit solche Fälle, d. h. eine Auslegung Ihrer Weisungen in der geübten Form, nicht mehr vorkommen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606133200
Herr Kollege Pensky, ich muß in Anbetracht der Tatsache, daß eine allgemeine Anordnung des Hauses bereits ergangen ist, davon ausgehen, daß nach dieser Anordnung verfahren wird. Sollte das im Einzelfall nicht der Fall gewesen sein, wird nach Prüfung der Unterlagen —wenn die Beschwerde zu Recht besteht — danach verfahren werden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606133300
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Bauer (Würzburg) auf. — Er ist ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 10 des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) auf:
Hat die Bundesregierung inzwischen einen Beschluß über Art und Umfang einer Bundeshilfe für die Beseitigung der Hochwasserschäden gefaßt?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606133400
Herr Kollege Dr. Wagner, die Abwehr von Katastrophen und die Beseitigung ihrer Folgen ist grundsätzlich Aufgabe der Länder und kommunalen Gebietskörperschaften. Das ist nach Art. 30 und 104 a des Grundgesetzes so vorgesehen.
Zur Unterstützung der Kräfte der Kommunen und Länder hat die Bundesregierung Einheiten des Technischen Hilfswerkes, der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes zur Hochwasserbekämpfung eingesetzt. Dieser Einsatz hat in vielen Fällen Schadensfolgen verhindert oder vermindert. Gemäß § 63 Abs. 4 BHO ist auf die Erstattung der Kosten für den Einsatz der Bundeskräfte verzichtet worden. Hierdurch hat die Bundesregierung den Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften eine erhebliche finanzielle Hilfe geleistet.
Eine weitere finanzielle Hilfe des Bundes für die Behebung der Schäden kommt nur subsidiär in Betracht. Voraussetzung hierfür ist, daß eine ausreichende Hilfe die Kräfte des betroffenen Landes übersteigen würde und im Einzelfall die Existenz



Parlamentarischer Staatssekretär Dorn
der Geschädigten gefährdet ist. Berücksichtigt werden können nur Schäden von Privatpersonen. Leistungen für Verwaltungsaufgaben oder für Vermögensschäden öffentlicher Körperschaften sind ausgeschlossen.
Nach den bisherigen Mitteilungen der von der Hochwasserkatastrophe im Februar 1970 hauptbetroffenen Länder sind die Schäden nicht so hoch, wie zunächst befürchtet wurde. Die Abstimmung unter den beteiligten Bundesressorts ergab daher übereinstimmend die Auffassung, daß die Länder angesichts ihrer günstigen Finanzlage durchaus in der Lage sind, die entstandenen Schäden ohne Beteiligung des Bundes auszugleichen. Berücksichtigt werden muß auch, daß dem Bund selbst im Bereich der Bundeswasserstraßen im Februar 1970 Schäden von ca. 50 Millionen DM entstanden sind.
Für die Hochwasserkatastrophe im Mai 1970, die insbesondere Mosel und Saar betroffen hat, liegen mir genaue Angaben zu den entstandenen Schäden noch nicht vor. Es kann daher zur Zeit noch nicht gesagt werden, ob hierfür finanzielle Hilfen des Bundes nach dem von mir eingangs erläuterten Grundsatz der Subsidiarität nötig und möglich sind.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606133500
Zusatzfrage!

Dr. Carl-Ludwig Wagner (CDU):
Rede ID: ID0606133600
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung bewußt, daß sie durch Antworten auf Anfragen von Landesbehörden und auch durch Erklärungen hier in der Fragestunde des Deutschen Bundestages zumindest die Hoffnung erweckt hat, daß ihr subsidiäres Eintreten — zusätzlich zu der Hilfe der Länder — über den Verzicht auf die Erstattung der Kosten für den Einsatz der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks hinausgehen würde?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606133700
Ich selbst habe für die Bundesregierung in den Fragestunden dazu Stellung genommen, Herr Kollege. Das, was die Bundesregierung damals hierzu ausgesagt hat, gilt heute unverändert, Das habe ich ja auch noch einmal betont.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606133800
Zweite Zusatzfrage.

Dr. Carl-Ludwig Wagner (CDU):
Rede ID: ID0606133900
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß Hochwasserschäden, die in einem einzigen Bundesland, nämlich im Lande Rheinland-Pfalz, in der Größenordnung von 30 bis 40 Millionen DM liegen werden, immerhin doch eine wirklich außergewöhnliche Belastung darstellen und daß daher die Bundesregierung veranlaßt sein sollte, mehr zu tun, als sie bisher angekündigt hat, nämlich eine echte finanzielle Beteiligung des Bundes zu beschließen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606134000
Ich kann nur sagen, daß das, was uns bisher gemeldet worden ist, eine finanzielle Einschaltung des Bundes nicht erforderlich gemacht hat, sondern daß die eingetretenen Schäden, die bisher gemeldet worden sind, im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips von den Ländern und Gemeinden geregelt werden konnten.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606134100
Zusatzfrage, Herr von Thadden.

Franz-Lorenz von Thadden (CDU):
Rede ID: ID0606134200
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihren Äußerungen entnehmen, daß die Zusage des Bundeswohnungsbauministers ,zur Beseitigung von schweren Gebäudeschäden an der Saar 1 Million DM zur Verfügung zu stellen, damit hinfällig geworden ist?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606134300
Wenn der Bundesminister für Wohnungsbau eine solche Zusage aus seinem Haushalt gegeben hat, ist das durch unsere Aussage hier nicht betroffen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606134400
Ich rufe die Frage 11 des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) auf:
Trifft es zu daß zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Innenministerien der Länder eine generelle Regelung darüber getroffen worden ist, wie künftig Einbürgerungsanträge von Angehörigen aus sogenannten Entwicklungsländern behandelt werden sollen, sofern es sich urn Leute handelt, die mil Deutschen verheiratet sind und die zu den sogenannten Allfällen gehören?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606134500
Herr Kollege Brandt, am 26. Mai hat in meinem Hause eine Besprechung mit den Staatsangehörigkeitsreferenten der Länder stattgefunden. Dabei wurde erörtert, in welchem Maße die Ziele der Entwicklungshilfe durch die Einbürgerungspolitik unterstützt werden können. Es konnte eine weitgehende, aber noch nicht vollständige Übereinstimmung in den grundlegenden Fragen erzielt werden. Ich darf hier daran erinnern, daß in Einbürgerungsangelegenheiten die Bundesländer die Gesetze in eigener Zuständigkeit ausführen. Der Bund ist nur insoweit beteiligt, als seine Zustimmung zu Einbürgerungen erforderlich ist; Weisungen kann er nicht erteilen. Es ist deshalb unerläßlich, Leitsätze auszuarbeiten, die die Billigung aller Bundesländer finden. Nur so ist eine einheitliche Einbürgerungspraxis zu gewährleisten.
Ich bin zuversichtlich, daß eine allerseits akzeptierte Lösung zu erreichen ist. Die Arbeiten in meinem Hause werden mit Nachdruck gefördert, und Sie können davon ausgehen, daß in aller Kürze ein unter den beteiligten Bundesressorts abgestimmter Vorschlag den Ländern zur abschließenden Stellungnahme zugeleitet werden wird.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606134600
Zusatzfrage!

Hugo Brandt (SPD):
Rede ID: ID0606134700
Herr Staatssekretär, kann man davon ausgehen, daß dabei die Altfälle eine besondere Würdigung erfahren? Ich meine damit die Leute, die schon seit zehn und mehr Jahren in der Bundesrepublik wohnen.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606134800
Sie wissen, daß im Rahmen



der Einbürgerungsbestimmungen u. a. eine bestimmte Jahresfrist entscheidende Voraussetzung ist. Sie wissen auch, daß diese Voraussetzung bei zehn und mehr Jahren vorläge und positiv zu entscheiden wäre.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606134900
Eine weitere Zusatzfrage.

Hugo Brandt (SPD):
Rede ID: ID0606135000
Wenn das so ist, Herr Staatssekretär, darf ich dann fragen, warum die Länder im Augenblick immer wieder darauf verweisen, daß sie darauf warten, daß eine Entscheidung des BMI gerade in bezug auf diese Fälle getroffen werde, und warum sie im Augenblick Gewehr bei Fuß stehen und nichts tun?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606135100
Diese Auskunft ist, wenn sie gegeben worden ist, in der Sache falsch.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606135200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Arndt.

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0606135300
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, hier zu erklären, daß die Differenz, die zwischen einzelnen Ländern und dem Bund besteht - also, daß in einer Anzahl von Ländern die Zehnjahresfrist als die obere Grenze für Personen aus den sogenannten Entwicklungsländern zu gelten hat, ehe sie nach § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes eingebürgert werden müssen
ausgeräumt wird?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606135400
Ja, das ist so, Herr Kollege.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606135500
Ich rufe die Frage 13 des Abgeordneten Dr. Gölter und damit die letzte Frage der heutigen Fragestunde auf:
Wird in dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten über die Frage des Besoldungsrückstandes der Beamten, das nach der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27. Februar 1970 bis zum 31. Dezember 1970 vorgelegt werden soll, auch der Rückstand der Versorgungsempfänger hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung mit einbezogen werden?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606135600
Herr Dr. Gölter, der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens über die Frage des Besoldungsrückstandes, den ich mit Billigung der Bundesregierung der Treuarbeit erteilt habe, mußte schon aus zeitlichen Gründen auf die Gehälter der aktiven Beamten beschränkt werden.
Hierzu verweise ich auf den Beschluß dieses Hohen Hauses vom 27. Februar 1970, wonach das Gutachten bis zum 31. Dezember 1970 vorgelegt werden soll. Es ist aber auch zu berücksichtigen, daß die Versorgungsempfänger durchweg an den allgemeinen Erhöhungen der Besoldung der aktiven Beamten teilgenommen haben. Darüber hinaus wurden die Versorgungsempfänger an Ämterhebungen in den Besoldungsordnungen und an verbesserten Beförderungsverhältnissen im aktiven Bereich durch entsprechende Überleitung oder Stellenplananpassungszuschläge beteiligt.
Es wird geprüft werden, welche Folgerungen aus dem Gutachten über die Frage des Besoldungsrückstandes der aktiven Beamten für die Versorgungsempfänger zu ziehen sind.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606135700
Eine Zusatzfrage.

Dr. Georg Gölter (CDU):
Rede ID: ID0606135800
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund einer Reihe von strukturellen Gegebenheiten ein zusätzlicher Rückstand für die Empfänger beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge gegenüber der übrigen Aktivbesoldung besteht, und ist die Bundesregierung bereit, solche Fakten, die im Zusammenhang mit der Erhebung zutage treten müssen, für ein weiteres Gutachten gleich mit zu erfassen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0606135900
Ich habe gesagt, Herr Kollege, daß die Fragen, die Sie jetzt ansprechen, bis zum 31. Dezember dieses Jahres mit Sicherheit nicht in vollem Umfang geklärt werden können. Daß sich aus dem Gutachten nachher auch Konsequenzen für den anderen Bereich ergeben werden, habe ich bereits angedeutet.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0606136000
Keine weiteren Zusatzfragen? — Dann ist die Fragestunde abgeschlossen.
Damit stehen wir am Ende unserer heutigen Sitzung. Wir sind nunmehr frei, in die Ferien — das, was wir Sommerpause nennen — zu fahren. Ich wünsche uns allen erholsame und nach Möglichkeit ungestörte Ferien.
Ich berufe die nächste Sitzung ein auf Mittwoch, den 16. September. Die Uhrzeit wird noch bekanntgegeben.
Ich schließe die Sitzung.