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ID0606017700

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    Deutscher Bundestag 60. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1970 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 3279 A Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen VI/70, VI/ 115, VI/304, zu VI/304) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/892), Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/873) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 3279 B Dr. Kotowski (CDU/CSU) . . . . 3280 D Dr. Wichert (SPD) . . . . . . . 3221 B Dr. Schulz (Berlin) (SPD) (Erklärung zur Abstimmung) . . 3282 A Memmel (CDU/CSU) (Erklärung zur Abstimmung) . . 3282 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Erklärung zur Abstimmung) . . 3283 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Erklärung zur Abstimmung) . . 3283 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) (Erklärung zur Abstimmung) . . 3283 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (Abg. Dr. Stoltenberg, Dr. Martin und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 114) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/893), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/772) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3284 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580, VI/820 bis VI/846, VI/854) ; Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache VI/918) — Dritte Beratung — Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3284 C, 3304 A, 3332 B Hermsdorf (Cuxhaven ) (SPD) . . . 3289 D, 3332 A, 3334 B Kirst (FDP) . . . . . 3295 B, 3322 C, 3332 C, 3333 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . 3299 D, 3302 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 3302 A Dr. Wörner (CDU/CSU) 3304 B Brandt, Bundeskanzler 3308 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 3311 A Wehner (SPD) 3312 D Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 3315 A Scheel, Bundesminister 3317 D Leicht (CDU/CSU) . . . 3322 B, 3333 D, 3335 B Schulhoff (CDU/CSU) . . 3322 D, 3324 C Kulawig (SPD) . . . 3323 B, 3325 D 3323 , Dichgans (CDU/CSU) 3324 A Röhner (CDU/CSU) . . . 3325 B, 3331 C Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) . 3326 B Dr. von Bülow (SPD) 3327 C Ertl, Bundesminister . . 3327 D, 3330 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 3328 D Niegel (CDU/CSU) 3329 B Kiep (CDU/CSU) 3330 B Brück (SPD) 3331 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) 3331 B, 3332 C Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutschland-, Ost- und Europapolitik (Drucksachen VI/691, VI/757) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften (Drucksachen V1/880, zu VI/880) - Erste Beratung - und mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. April 1970 zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache V/879) - Erste Beratung - Dr. Hallstein (CDU/CSU) . . . . 3336 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 3342 B Dr. Furler (CDU/CSU) 3346 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 3350 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 3352 A Dr. von Bülow (SPD) . . . . . 3353 B Ertl, Bundesminister . . . . . 3354 B Scheel, Bundesminister . .. . . 3357 D Frau Klee (CDU/ CSU) . . . . . 3361 D Lange (SPD) 3363 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 3363 D Frau Dr. Focke, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3364 C Blumenfeld (CDU/CSU) . . . . . 3366 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 3368 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3369 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 58 zur zweiten Beratung des Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen VI/70, VI/115, VI/304, VI/873) 3369 A Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 57 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/823) 3369 B Anlage 4 Entschließungsantrag Umdruck 37 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/827, VI/854) . . . . . . . 3369 B Anlagen 5 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 54 (neu), 60 und 59 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/554, VI/580, VI/828, VI/829, VI/854, VI/918) 3369 D Anlagen 8 bis 10 Entschließungsanträge Umdrucke 70, 71 und 64 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/829, VI/837, VI/842, VI/854, VI/918) . . . . . . . . . 3371 A Anlagen 11 bis 13 Änderungsanträge Umdrucke 61, 62 und 63 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580, VI/845, VI/846, VI/854, VI/918) 3371 D Anlagen 14 bis 19 Entschließungsanträge Umdrucke 38, 65, 66, 67, 68, 69 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/845, VI/846, VI/854, VI/918) 3372 B Anlage 20 Antrag Umdruck 56 zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU betr. Deutschland-, Ost- und Europapolitik (Drucksachen V1/691, V/757) . . . . . . . . 3373 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1970 3279 60. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Siehe Anlage 20 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1970 3369 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Bartsch 19. 6. Breidbach 19. 6. Heyen 19. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Dr. Starke (Franken) 19. 6. Anlage 2 Umdruck 58 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes -- Drucksachen VI/70, VI/ 115, VI/304, VI/873 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 1 erhält folgende Fassung: ,1. Artikel 38 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt."' Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 57 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/823 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Einzelplan 04 wird 'abgelehnt. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 37 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/827, VI/854 —. Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesrechnungshof wird ersucht, nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung dem Deutschen Bundestag über folgende Fragen zu berichten. 1. Ist bei den Zahlungen und Buchungen, die im Jahr 1970 noch zu Lasten des Bundeshaushalts 1969 erfolgt sind, ordnungsgemäß nach den bestehenden Vorschriften, insbesondere nach § 72 der Bundeshaushaltsordnung, verfahren worden? 2. Sind in den Monaten November 1969 bis Februar 1970 Zahlungen von Bedeutung zu Lasten des Bundeshaushalts 1969 vor Fälligkeit oder unter Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit oder unter Verletzung der am 22. Juli 1969 von der Bundesregierung beschlossenen Konjunktursperre geleistet worden? Der Bundesrechnungshof wird gebeten, über die Frage 1 vorweg zu berichten und wichtige Teilergebnisse, die sich bei der Untersuchung der Frage 2 ergeben, in Zwischenberichten dem Bundestag mitzuteilen. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 54 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Schulhoff, Gewandt, Stücklen, Dr. Götz, Frau Griesinger, Berding, Riedel (Frankfurt) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 — Drucksachen VI/300 Anlage, VI/580, VI/828, VI/554 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Finanzhaushalt) wird 1. in Tit. 685 10 — Maßnahmen zur Förderung des Handwerks — der Ansatz von 13 250 000 DM um 5 000 000 DM auf 18 250 000 DM erhöht, 2. in Tit. 685 12 — Maßnahmen zur Förderung des Handels und des Hotel- und Gaststättengewerbes — der Ansatz von 4 750 000 DM um 1 000 000 DM auf 5 700 000 DM erhöht, 3. in Tit. 683 26 — Zuschüsse zur Erleichterung der Förderung von Kokskohle und Erzeugung von Hochofenkoks sowie zur Erleichterung des Absatzes an die Eisen- und Stahlindustrie in revierfernen Gebieten und im innergemeinschaftlichen Austausch — der Ansatz um 6 000 000 DM gekürzt. Begründung: Für das Haushaltsjahr 1970 sind nach Streichung von 1 Million DM zur Förderung des Handwerks im Titel 68510 im Haushalt des Bundesministers für 3370 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1970 Wirtschaft lediglich 13,25 Millionen DM vorgesehen. Für die Förderung des Handels sind im Tit 685 12 des Haushalts des Bundesministers für Wirtschaft nur 4,750 Millionen DM vorgesehen. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß sie die Gewerbeförderung als Instrument der Strukturpolitik betrachtet, und sich nachdrücklich dafür eingesetzt, daß im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten ausreichende Mittel hierfür bereitgestellt werden. Die Bundesmittel für die Gewerbeförderung sind keine Subventionen an Einzelbetriebe, sondern eine Unterstützung der Selbsthilfemaßnahmen und Einrichtungen von Handwerk, Handel und Gewerbe. Daß höhere Mittel erforderlich sind, hat seinen Grund insbesondere in den verstärkten Bemühungen des Handwerks und Handels um einen Ausbau der berufsbegleitenden Bildung. Hinzu kommt, daß das Berufsbildungsgesetz den Wirtschaftsorganisationen eine Reihe von neuen Institutionen zuweist, die erhebliche Kosten verursachen, wie unter anderem die Bildung von Berufsbildungsausschüssen und die Einstellung von Ausbildungsberatern bei den Kammern und die Einrichtung weiterer zahlreicher Übungswerkstätten. Allein die Einstellung von Ausbildungsberatern verursacht zusätzliche Kosten in Höhe von mindestens 5 Mill. DM. Eine Anhebung des Haushaltstitels 685 10 für 1970 um 5 Mill. DM und eine Anhebung des Haushaltstitels 68512 um 1 Million DM würde wenigstens dazu beitragen, den dringendsten Bedarf an Finanzierungshilfen in diesem Jahr sicherzustellen. Bonn, den 17. Juni 1970 Schulhoff Gewandt Stücklen Dr. Götz Frau Griesinger Berding Riedel (Frankfurt) Adorno Alber von Alten-Nordheim Dr. Arnold Dr. Artzinger Dr. Bach Dr. Becker (Mönchengladbach) Becker (Pirmasens) Dr. von Bismarck Bittelmann von Bockelberg Dr. Böhme Breidbach Bremm Dr. Burgbacher Dichgans Dr. Dollinger Draeger Engelsberger Dr. Freiwald Dr. Frerichs Glüsing (Dithmarschen) Dr. Gölter Haase (Kassel) Härzschel Dr. Hammans Dr. Hauser (Sasbach) Höcherl Horten Hussing Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Jobst Josten Kiechle Krammig Dr. Kreile Lampersbach Lemmer Lensing Lenze (Attendorn) Dr. Luda Majonica Maucher Meister Dr. Mikat Müller (Aachen-Land) Müller (Berlin) Dr. von Nordenskjöld Orgaß Ott Pieroth Frau Pieser Dr. Pinger Dr. Preiß Richarts Dr. Riedl (München) Rinsche Rock Schlee Schmitt (Lockweiler) Schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schulze-Vorberg Dr. Schwörer Springorum Frau Stommel Storm Strauß Tobaben Unertl Dr. Unland Vehar Volmer Dr. Wagner (Trier) Frau Dr. Walz Dr. Freiherr von Weizsäcker Zink Anlage 6 Umdruck 60 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft Drucksachen VI/300, V/580, V/828, V/854, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 683 26 — Zuschüsse zur Erleichterung der Förderung von Kokskohle und Erzeugung von Hochofenkoks sowie zur Erleichterung des Absatzes an die Eisen- und Stahlindustrie in revierfernen Gebieten und im innergemeinschaftlichen Austausch wird um 30 000 000 DM auf 115 000 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 683 13 — Frachthilfe für die Beförderung von Steinkohle — wird um 30 000 000 DM auf 35 000 000 erhöht. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 59 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen VI/300, V/580, V/829, V/854 . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 685 01 — Zuschüsse an Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung, die nicht der Forschung dienen — wird um 80 000 DM auf 820 000 DM erhöht. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1970 3371 In den Erläuterungen wird als Ziffer 8 eingefügt: 8. Deutsche Welthungerhilfe, Komitee der .,Weltkampagne gegen den Hunger" der Ernäh rungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen, Bonn.' 2. Der Ansatz bei Tit. 686 01 — Beträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland — wird um 80 000 DM auf 11 163 300 DM gekürzt. In den Erläuterungen wird in Ziffer 18 der Betrag für 1970 um 80 000 DM auf 10 753 600 DM herabgesetzt. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 70 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/829, VI/854 — . Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag wird die Ansätze des Einzelplanes 10 Kap. 10 02 ausgehend von den Haushaltsansätzen des Jahres 1970, wie sie in der zweiten Beratung beschlossen worden sind, für 1971 entsprechend erhöhen. Der Bundestag wird für die Jahre 1972, 1973 und 1974 die Ansätze im Einzelplan 10 Kap. 10 02 entsprechend der allgemeinen Ausgestaltung des Bundeshaushalts und der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse auf der Grundlage der neuen Ansätze für 1971 anpassen. Für die Verbesserung der Agrarstruktur und der Modernisierung der betrieblichen Ausstattung sowie für den Küstenschutz sind die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Dabei ist in Rechnung zu stellen, daß das Volumen der agrarstrukturellen Maßnahmen wegen der starken Kostensteigerungen auf dem Bausektor zurückgegangen ist. Auf dem Gebiet der Investitionsförderung sind Investitionsbeihilfen und Zinsverbilligungen einzusetzen. Die landwirtschaftliche Sozialpolitik muß entsprechend den vorliegenden Gesetzentwürfen sowohl hei der Altershilfe und der Landabgaberente sowie für die Krankenversicherung für altershilfeberechtigte Bauern finanziell ausgestattet werden. Überdies ist ein weiterer Zuschuß zur Unfallversicherung und für die Nachversicherung für Landwirte in der Rentenversicherung vorzusehen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 71 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/837, VI/854 — . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Zuständigkeit für die Durchführung der Kapitalhilfe dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu übertragen. Bonn, den 17. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 64 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU' CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 32 — Bundesschuld Drucksachen VI/300, \3/580, VI/842, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit dem zusammen mit dem Haushaltsentwurf 1971 vorzulegenden Finanzplan für die Jahre 1970 bis 1974 eine etwaige abweichende Stellungnahme der Deutschen Bundesbank zur Verschuldensplanung vorzulegen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 61 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zuVI/580, VI/845, VI/854, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kapitel 60 02 — Allgemeine Bewilligungen (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Titel 919 02 — Zuführung an ein Sonderkonto bei der Deutschen Bundesbank —wird um 1 500 000 000 DM auf 1 600 000 000 DM erhöht. 2. Es wird ein neuer Ansatz bei Titel 972 01 mit der Zweckbestimmung: „Globale Minderausgabe" mit einem Ansatz von — 1 500 000 000 DM geschaffen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 3372 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1970 Anlage 12 Umdruck 62 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580, VI/845, VI/854, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kapitel 60 02 — Allgemeine Bewilligungen (Verwaltungshau shalt) Der Ansatz bei Titel 46101 — Verstärkung der Personalausgaben — wird für 1970 um 300 000 000 DM auf 1 140 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 13 Umdruck 63 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Haushaltsgesetz 1970 — Drucksachen VI/300, VI/846, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 2 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Eine Verstärkung der bei den Titelnummern 53101 bis 53110 veranschlagten Ausgaben nach dieser Vorschrift ist nicht zulässig" Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 14 Umdruck 38 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI/300 Anlage, VI/580, VI/845, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Haushaltsvollzug wie bisher konjunkturgerecht zu gestalten und alle entstehenden Haushaltsverbesserungen dem Kap. 60 02 Tit. 919 02 zuzuführen. Bonn, den 3. Juni 1970 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 15 Umdruck 65 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI/300 Anlage, VI/580, VI/845, VI/854, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, alle entstehenden Haushaltsverbessierungen dem Kap. 60 02 Tit. 919 02 zuzuführen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 16 Umdruck 66 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Haushaltsgesetz 1970 — Drucksachen VI/300, VI/846, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, in dem mit dem Haushaltsentwurf 1971 vorzulegenden Finanzplan für die Jahre 1970 bis 1974 1. nach § 50 Abs. 4 des Haushaltsgrundsätzegesetzes die von ihr vorgesehenen Investitionsschwerpunkte zu erläutern und zu begründen, 2. die Planungsgrundlagen wenigstens für die großen Ausgabenblöcke eingehend darzulegen, 3. die angenommene Entwicklung der verschiedenen bedeutenden Steuern in der Planungsperiode darzustellen. Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, die neue gesamtwirtschaftliche Projektion mit ausführlicheren Erläuterungen, namentlich der Verwendungsseite des Bruttosozialprodukts, zu versehen und im Finanzplan die Wechselwirkungen zwischen gesamtwirtschaftlicher Projektion und Entwicklung der Staatsausgaben deutlicher zu machen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 17 Umdruck 67 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Haushaltsgesetz 1970 — Druckachen VI/300, VI/846, VI/918 —. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1970 3373 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Haushaltsklarheit vom Haushaltsjahr 1971 ab die bisher durch Stellen außerhalb der Bundesverwaltung finanzierten Bundesausgaben mit den entsprechenden Einnahmen in den Haushaltsentwurf aufzunehmen und die Ermächtigungen zur mittelbaren Verschuldung (vor allem § 5 Haushaltsgesetzentwurf 1970) entfallen zu lassen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 18 Umdruck 68 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Haushaltsgesetz 1970 —Drucksachen VI/300, VI/846, VI/918 — . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Hinblick auf die bestehende, die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigende Nachfrageausweitung nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft — den Bundesminister der Finanzen zu ermächtigen, zur Erreichung der Ziele des § 1 dieses Gesetzes die Verfügung über bestimmte Aus- gabemittel und namentlich den Beginn von Baumaßnahmen und das Eingehen von Verpflichtungen zu Lasten künftiger Rechnungsjahre von dessen Einwilligung abhängig zu machen, — die dadurch nach Ablauf des Rechnungsjahres freiwerdenden Mittel der Konjunkturausgleichsrücklage zusätzlich zuzuführen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 19 Umdruck 69 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Haushaltsgesetz 1970 Drucksachen VI/300, VI/846, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem durch die Haushaltsreform geschaffenen Institut des zweijährigen Verwaltungshaushalts die Möglichkeit einer Erprobung zu geben und keinen neuen Verwaltungshaushalt 1971 vorzulegen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 20 Umdruck 56 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Grollen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutschland-, Ost- und Europapolitik — Drucksachen VI/691, VI/757 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag hat die Gespräche der Bundesregierung mit den Regierungen in Moskau, Warschau und Ost-Berlin unterstützt unter der Voraussetzung, daß sie nach Vorbereitung und Durchführung eine positive Entwicklung der Beziehungen, eine Minderung bestehender Spannungen und Verbesserungen für die Menschen erwarten lassen. In solchen Gesprächen wäre die Fortsetzung der durch die früheren Bundesregierungen unter den Kanzlern Adenauer, Erhard und Kiesinger verfolgten Politik zu sehen. Der Verlauf der Kasseler Begegnung erfüllt diese Voraussetzung nicht. Der Deutsche Bundestag lehnt eine volkerrechtliche Anerkennung der „DDR" und eine Politik, die praktisch zur Anerkennung führt, ab, weil sie unserer Forderung nach Selbstbestimmungsrecht, nach menschlichen und politischen Grundrechten für die dort lebenden Deutschen entgegenstehen würde. Grundlage unserer Politik kann nur die Sicherung unserer Freiheit durch die feste Verankerung der Bundesrepublik Deutschland im Nordatlantischen Bündnis und in den Europäischen Gemeinschaften sein. Ziel unserer Politik bleibt die Weiterentwicklung zum europäischen Bundesstaat. Der Deutsche Bundestag unterstützt das Bemühen um den Abschluß von Gewaltverzichtsvereinbarungen mit Moskau, Warschau und Ost-Berlin. Gewaltverzicht und Aufrechterhaltung der sowjetischen Gewaltvorbehalte schließen sich jedoch aus. Die Festlegung von Grenzen bleibt einem frei vereinbarten Friedensvertrag mit Deutschland vorbehalten. Der Deutsche Bundestag wird sich daher jeder Vorwegnahme von materiellen Grenzregelungen widersetzen. Der Deutsche Bundestag unterstützt die Verhandlungen zwischen den drei Westmächten und der Sowjetunion mit dem Ziele, die Lage des freien Berlin und seiner Bewohner unter Wahrung des VierMächte-Status für ganz Berlin und der gewachsenen Bindungen West-Berlins an die Bundesrepublik zu festigen. In diesen Verhandlungen sieht der Deutsche Bundestag einen entscheidenden Prüfstein für die Bereitschaft der Sowjetunion, auch ihrerseits einen Beitrag zur Entspannung zu leisten. Fortschritte in der Berlin-Frage sind Voraussetzung für vertragliche Regelungen mit der Sowjetunion. Bonn, den 27. Mai 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion
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    Rede von Dr. Carl-Ludwig Wagner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe den Auftrag, einige Bemerkungen zur ersten Lesung der beiden Vorlagen betreffend die Ersetzung der Beiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Einnahmen der Europäischen Gemeinschaften und die Abänderung des Haushaltsverfahrens der Europäischen Gemeinschaften zu machen. Es handelt sich hier um ein sehr konkretes Problem mit einigen Ecken und Kanten. Ich bitte daher von vornherein um Verständnis, wenn das eine oder andere, was ich hier zu sagen habe, aber in Sachlichkeit zu sagen gedenke, etwas kantiger klingt als das, was vielleicht in den letzten Interventionen hier angeklungen ist.
    Die beiden Vorlagen, die wir vor uns haben, beinhalten einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften. Sie sehen eigene Einnahmen der Gemeinschaften vor. Sie befreien die Gemeinschaften damit aus dem Zustand, in dem sie sich heute noch befinden: finanziell ausschließlich Kostgänger der Staaten zu sein. Dies ist vom Prinzipiellen und vom Praktischen her ein Durchbruch, den wir selbstverständlich begrüßen. Meine Damen und Herren, das bedeutet aber noch nicht, daß wir diese beiden Vorlagen in allen ihren Einzelheiten begrüßen.
    Vorweg muß ich sagen, daß uns die Bundesregierung ungewöhnlich dürftige Unterlagen zur Untermauerung dieser beiden Vorlagen gegeben hat,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Leider wahr!)

    insbesondere im Hinblick auf die Frage, wie sich diese Ersetzung der Beiträge der einzelnen Staaten durch eigene Einnahmen für die Bundesrepublik und für die anderen Länder der Gemeinschaft in den kommenden Jahren finanziell auswirken wird. Im Hinblick auf diese wichtige Frage finden wir lediglich ein paar knappe, dürftige Zahlen für die Zeit bis 1974. Was die Zeit nach 1974 angeht, so finden wir in der Begründung der Bundesregierung die lakonische Feststellung, für diese Zeit seien keine Schätzungen möglich.
    Was heißt das, Herr Bundesaußenminister? Soll das etwa heißen, daß die Bundesregierung ihren Beschluß gefaßt hat und uns diese Texte zur Ratifizierung vorlegt, ohne eine auch nur ungefähre Vorstellung davon zu haben, welche neuen Lasten, und zwar in Milliardenhöhe, nach 1974 auf die Bundesrepublik zukommen? Ich hoffe nicht, daß dies der Fall ist. Ich hoffe, daß die Bundesregierung zumindest eine ungefähre Vorstellung von den finanziellen Belastungen hat. Wenn das so ist, muß ich annehmen, daß die Bundesregierung aus irgendeinem Grunde der Auffassung ist, es sei angemessen, dem Bundestag als Grundlage für seine Beratungen und damit auch der Öffentlichkeit das, was sie weiß, hier nicht im einzelnen mitzuteilen. Ich komme um so mehr zu dieser Überzeugung, als nach meiner persönlichen Einsicht in die Dinge Schätzungen auch für die Zeit nach 1974 möglich sind. Ich habe solche Schätzungen in der ersten Lesung des Haushaltes 1970 hier vorgetragen. Ich habe keinen Anlaß, von diesen Schätzungen abzuweichen. Die Bundesregierung gibt dazu sicher keinen Anlaß, da sie keine Unterlagen liefert. Auch sonst finde ich nirgends Grund hierzu. Ich halte also bis zum Beweis des Gegenteils — und dieser Beweis wird, glaube ich, schwer sein — daran fest, daß der deutsche Finanzierungsanteil an den Gesamtausgaben der EWG dann, wenn die letzte Bremse fällt, also 1978, etwa 38 % betragen wird. Gleichzeitig ist es nicht gelungen, von der Ausgabenseite her eine Begrenzung zu schaffen, obwohl das zunächst ein Ziel der deutschen Delegation war. Die Möglichkeit dazu hätte, so meine ich, im Zusammenhang mit dieser Regelung der Einnahmen wohl bestanden. Aus dieser Regelung werden sich im Laufe der nächsten Jahre sehr beträchtliche zusätzliche Nettobelastungen für den Bundeshaushalt ergeben.
    Es läßt sich gegen diese Feststellung auch nicht einwenden, daß der englische Beitritt und der Beitritt anderer Staaten völlig neue Verhältnisse schaffen werde. Dieser Beitritt ist ja noch nicht sicher; sicher ist im Moment nur, daß die Verhandlungen beginnen, und für diesen Beginn der Verhandlungen hat die Bundesrepublik von sich aus sehr viel bezahlt.
    Wir sind auch nicht der Auffassung, daß das, was hier an institutionellen Fortschritten erreicht worden ist, zufriedenstellen kann. Die finanzielle Regelung stellt eine entscheidende Wende in der Finanzierung der Gemeinschaften dar. Sie bedeutet die Abkehr von Finanzierungsprinzipien, wie sie in völkerrechtlichen Organisationen üblich sind, hin zu einer Finanzierung rein nach der ökonomischen Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitglieder. Dies ist nicht ein Prinzip völkerrechtlicher Organisationen, sondern dies ist ein Prinzip föderativer Natur, ein föderatives Prinzip, das wir als solches bejahen, das aber selbstverständlich nur vertretbar ist, wenn die ganze Entwicklung eine föderative ist, d. h. wenn nicht nur Finanzierungsquellen vergemeinschaftet werden, sondern wenn die Gesamtentwicklung in eine föderative Richtung geht.
    Ich möchte es so formulieren: wenn wir uns in diesem Europa auf den Bundesstaat hin orientieren wollen — das wollen wir —, dann werden wir auch das wollen müssen, was hier angelegt ist, nämlich den Anfang eines Bundeshaushalts. Was hier vorgelegt wird, ist aber, so meinen wir, der Bundeshaushalt ohne Bund.
    Dies zeigt sich besonders in den zu geringen Rechten, die das Europäische Parlament bekommen hat. Natürlich: gewisse zusätzliche Rechte bekommt das Parlament. Es bekommt das Recht, einen Teil des Haushaltsvolumens der Gemeinschaften in Zukunft selbständig zu verabschieden. Zu einem großen Teil ist es aber an das Finanzrecht der Gemeinschaften gebunden. Dieser Teil beträgt etwa 96 % des Gesamtvolumens der Gemeinschaftsausgaben. Das Recht des Europäischen Parlaments, das wir in seiner grundsätzlichen Bedeutung nicht verkennen, muß daher auf seinen rechten Maßstab und auf seine rechte Bedeutung zurückgeführt werden. Jedenfalls halten die erreichten institutionellen Fortschritte in



    Dr. Wagner (Trier)

    keiner Weise Schritt mit den finanziellen Zugeständnissen, die hier gemacht worden sind.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

    Man wird sagen können: Gehen wir diesen Schritt, anderes wird nachkommen! — Das ist eine Politik; wir werden darüber diskutieren. Diese Politik ist risikoreich; auch das wissen wir. Viele haben lange geglaubt, daß etwa das Vorpreschen in der Agrarpolitik andere wirtschaftliche Bereiche, andere Sektoren, nach sich ziehen würde. Wir wissen, daß dies dann nicht so gewesen ist, sondern daß die europäische Agrarpolitik in einer im übrigen noch weitgehend nationalstaatlich bestimmten Wirtschaft mit den Schwierigkeiten, die wir kennen, allein dagestanden hat.
    Wir glauben deswegen, daß über diese Dinge sehr nachgedacht werden muß. Wir nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, daß der Rat sich angesichts dieses fundamentalen Ungleichgewichts zwischen finanziellen Zugeständnissen auf der einen Seite und institutionellen Fortschritten auf der anderen Seite verpflichtet hat, neue Vorschläge der Kommission zu prüfen, die innerhalb von zwei Jahren vorzulegen sind und eine weitere institutionelle Verbesserung der Gemeinschaftsstruktur zum Inhalt haben sollen. Diese Selbstverpflichtung des Rats der Gemeinschaften ist für uns mit ein Element, mit ein Teil des Gesamtzusammenhangs, in dem wir diese Vorlage prüfen und über ihre Ratifizierung entscheiden werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Bülow.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Andreas von Bülow


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte hier zu dem Beschluß des Rates der EWG vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften einige wenige Ausführungen machen und insbesondere zu dem Stellung nehmen, was Dr. Wagner hier ausgeführt hat.
    Das Ziel des Kompromisses, der jetzt in der EWG-Finanzierung und den Beschlüssen von Den Haag erreicht worden ist, ist die Erweiterung der Gemeinschaft. Die Zustimmung dazu ist erreicht worden, dem Europäischen Parlament eigenes Budgetrecht einzuräumen. Außerdem gelang es, das Interesse der EWG-Staaten, insbesondere Frankreichs und Italiens, an einer dauerhaften Agrarfinanzierung zu befriedigen und gleichzeitig die deutschen Interessen auf eine Begrenzung dieser Agrarausgaben durchzusetzen.
    Was jetzt erreicht worden ist, zeichnet sich zum Teil schon im EWG-Vertrag ab. Daß die Zölle und Abschöpfungen einstmals auf die EWG übergehen sollen, ist bereits im EWG-Vertrag zugestanden, obwohl auch hier, wenn wir etwa die Zölle nehmen, wo wir einen Anteil von 42 O/) haben, im Grunde genommen, wenn man so sagen will, bereits eine Benachteiligung Deutschlands gegeben ist. Die Zölle und Abschöpfungen werden nach und nach auf die
    EWG übertragen. Es wird Schluß gemacht mit der unbegrenzten Nachschußpflicht, die bisher die nationalen Haushalte in einer unerträglichen Weise getroffen hat. Ich glaube, daß das ein entscheidender Vorteil ist.
    Auch die Höhe der Zuschußpflicht — 32,9 % —
    die für die Bundesrepublik Deutschland für die Jahre 1971 bis 1975 festgelegt ist, ist ein Kompromiß, den man als fair anerkennen muß; denn wir müssen ja, Herr Dr. Wagner, Einnahmenseite und Ausgabenseite auseinanderhalten.

    (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Ist mir klar!)

    Wir müssen das auseinanderhalten: die Einnahmenseite richtet sich nach allgemeinen steuerpolitischen Grundsätzen, und da gilt der Grundsatz, daß jeder nach seiner Leistungsfähigkeit leisten muß.

    (Abg. Dr. Wagner 'Trier]: Bisher galt das nicht!)

    — Das hatten wir bisher nicht, aber darauf läuft es auf die Dauer hinaus, so sind sämtliche Steuersysteme bei uns festgelegt.
    Das läuft darauf hinaus, ,daß wir als Maßstab, wie es die Kommission vorgeschlagen hat, das Bruttosozialprodukt oder irgendeine Abwandlung nehmen. Auch die Berechnung nach der Mehrwertsteuer

    (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Bundeshaushalt!)

    geht auf die Grundlage des Bruttosozialprodukts oder des anteiligen Verhältnisses der Bruttosozialprodukte der einzelnen Länder zurück. Wir lägen bei 36 bis 38 %, wenn man davon ausginge. Da in dieser Richtung die Vorstellungen von fast allen Mitgliedstaaten — außer uns — gelegen haben, ist der gewogene Durchschnitt von 32,9 % in den Jahren von 1971 bis 1975 für uns keine schlechte Lösung.
    Natürlich läuft das auf die Dauer, so wie die Klausel formuliert worden ist, darauf hinaus, daß wir auf das Bruttosozialprodukt bzw. die Mehrwertsteuerregelung hinkommen, und da steigen unsere Ausgaben an.
    Der Webfehler liegt im Grunde genommen auf der Ausgabenseite. Es liegt an dem Gestrüpp von Agrarordnungen, von denen wir nicht mehr herunterkommen und wo jede Nation ihr Interesse hat, das nun weiter durchzuhalten; weder wir sind bereit nachzugeben, noch sind die Italiener bereit nachzugeben, noch sind die Franzosen bereit nachzugeben. Man muß einfach fairerweise anerkennen, daß das Strickmuster dieser Agrarausgaben unter einer Regierung festgelegt worden ist, der wir nicht angehört haben. Wir müssen mit dieser Situation fertig werden. Ich bin weit davon entfernt, zu sagen, wir hätten uns gegen dieses Strickmuster wehren können, Sie können aber dieser Regierung jetzt nicht anlasten, daß sie in dieser Automatik drinsteckt. Wenn wir in Europa überhaupt irgendeinen Fortschritt erzielen wollen, kommen wir nicht darum herum, auf Grund dieses Strickmusters weiterzuarbeiten. Dadurch sind hier die enormen Agrarausgaben zustande gekommen.
    Auch die Tabak- und Weinmarktordnung trägt zu den großen Kosten bei. Sie ist bereits von frü-



    Dr. von Bülow
    heren Regierungen zugesagt. Auch davon kommen wir nicht herunter. Auf die Dauer werden wir ein besseres System nur erreichen, wenn wir bei den Ausgaben, bei den einzelnen Marktordnungen ansetzen. Wir können aber nicht auf der anderen Seite, weil diese Agrarmarktordnungen bestehen, auf der Einnahmenseite besondere Vorteile, die fern von der normalen Steuerlogik liegen, durchsetzen.