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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 60. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1970 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 3279 A Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen VI/70, VI/ 115, VI/304, zu VI/304) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/892), Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/873) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 3279 B Dr. Kotowski (CDU/CSU) . . . . 3280 D Dr. Wichert (SPD) . . . . . . . 3221 B Dr. Schulz (Berlin) (SPD) (Erklärung zur Abstimmung) . . 3282 A Memmel (CDU/CSU) (Erklärung zur Abstimmung) . . 3282 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Erklärung zur Abstimmung) . . 3283 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Erklärung zur Abstimmung) . . 3283 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) (Erklärung zur Abstimmung) . . 3283 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (Abg. Dr. Stoltenberg, Dr. Martin und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 114) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/893), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/772) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3284 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580, VI/820 bis VI/846, VI/854) ; Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache VI/918) — Dritte Beratung — Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3284 C, 3304 A, 3332 B Hermsdorf (Cuxhaven ) (SPD) . . . 3289 D, 3332 A, 3334 B Kirst (FDP) . . . . . 3295 B, 3322 C, 3332 C, 3333 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . 3299 D, 3302 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 3302 A Dr. Wörner (CDU/CSU) 3304 B Brandt, Bundeskanzler 3308 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 3311 A Wehner (SPD) 3312 D Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 3315 A Scheel, Bundesminister 3317 D Leicht (CDU/CSU) . . . 3322 B, 3333 D, 3335 B Schulhoff (CDU/CSU) . . 3322 D, 3324 C Kulawig (SPD) . . . 3323 B, 3325 D 3323 , Dichgans (CDU/CSU) 3324 A Röhner (CDU/CSU) . . . 3325 B, 3331 C Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) . 3326 B Dr. von Bülow (SPD) 3327 C Ertl, Bundesminister . . 3327 D, 3330 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 3328 D Niegel (CDU/CSU) 3329 B Kiep (CDU/CSU) 3330 B Brück (SPD) 3331 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) 3331 B, 3332 C Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutschland-, Ost- und Europapolitik (Drucksachen VI/691, VI/757) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften (Drucksachen V1/880, zu VI/880) - Erste Beratung - und mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. April 1970 zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache V/879) - Erste Beratung - Dr. Hallstein (CDU/CSU) . . . . 3336 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 3342 B Dr. Furler (CDU/CSU) 3346 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 3350 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 3352 A Dr. von Bülow (SPD) . . . . . 3353 B Ertl, Bundesminister . . . . . 3354 B Scheel, Bundesminister . .. . . 3357 D Frau Klee (CDU/ CSU) . . . . . 3361 D Lange (SPD) 3363 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 3363 D Frau Dr. Focke, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 3364 C Blumenfeld (CDU/CSU) . . . . . 3366 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 3368 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3369 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 58 zur zweiten Beratung des Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen VI/70, VI/115, VI/304, VI/873) 3369 A Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 57 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/823) 3369 B Anlage 4 Entschließungsantrag Umdruck 37 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/827, VI/854) . . . . . . . 3369 B Anlagen 5 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 54 (neu), 60 und 59 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/554, VI/580, VI/828, VI/829, VI/854, VI/918) 3369 D Anlagen 8 bis 10 Entschließungsanträge Umdrucke 70, 71 und 64 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/829, VI/837, VI/842, VI/854, VI/918) . . . . . . . . . 3371 A Anlagen 11 bis 13 Änderungsanträge Umdrucke 61, 62 und 63 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580, VI/845, VI/846, VI/854, VI/918) 3371 D Anlagen 14 bis 19 Entschließungsanträge Umdrucke 38, 65, 66, 67, 68, 69 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/845, VI/846, VI/854, VI/918) 3372 B Anlage 20 Antrag Umdruck 56 zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU betr. Deutschland-, Ost- und Europapolitik (Drucksachen V1/691, V/757) . . . . . . . . 3373 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1970 3279 60. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Siehe Anlage 20 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1970 3369 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Bartsch 19. 6. Breidbach 19. 6. Heyen 19. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Dr. Starke (Franken) 19. 6. Anlage 2 Umdruck 58 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes -- Drucksachen VI/70, VI/ 115, VI/304, VI/873 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 1 erhält folgende Fassung: ,1. Artikel 38 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt."' Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 57 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/823 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Einzelplan 04 wird 'abgelehnt. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 37 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/827, VI/854 —. Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesrechnungshof wird ersucht, nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung dem Deutschen Bundestag über folgende Fragen zu berichten. 1. Ist bei den Zahlungen und Buchungen, die im Jahr 1970 noch zu Lasten des Bundeshaushalts 1969 erfolgt sind, ordnungsgemäß nach den bestehenden Vorschriften, insbesondere nach § 72 der Bundeshaushaltsordnung, verfahren worden? 2. Sind in den Monaten November 1969 bis Februar 1970 Zahlungen von Bedeutung zu Lasten des Bundeshaushalts 1969 vor Fälligkeit oder unter Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit oder unter Verletzung der am 22. Juli 1969 von der Bundesregierung beschlossenen Konjunktursperre geleistet worden? Der Bundesrechnungshof wird gebeten, über die Frage 1 vorweg zu berichten und wichtige Teilergebnisse, die sich bei der Untersuchung der Frage 2 ergeben, in Zwischenberichten dem Bundestag mitzuteilen. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 54 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Schulhoff, Gewandt, Stücklen, Dr. Götz, Frau Griesinger, Berding, Riedel (Frankfurt) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 — Drucksachen VI/300 Anlage, VI/580, VI/828, VI/554 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Finanzhaushalt) wird 1. in Tit. 685 10 — Maßnahmen zur Förderung des Handwerks — der Ansatz von 13 250 000 DM um 5 000 000 DM auf 18 250 000 DM erhöht, 2. in Tit. 685 12 — Maßnahmen zur Förderung des Handels und des Hotel- und Gaststättengewerbes — der Ansatz von 4 750 000 DM um 1 000 000 DM auf 5 700 000 DM erhöht, 3. in Tit. 683 26 — Zuschüsse zur Erleichterung der Förderung von Kokskohle und Erzeugung von Hochofenkoks sowie zur Erleichterung des Absatzes an die Eisen- und Stahlindustrie in revierfernen Gebieten und im innergemeinschaftlichen Austausch — der Ansatz um 6 000 000 DM gekürzt. Begründung: Für das Haushaltsjahr 1970 sind nach Streichung von 1 Million DM zur Förderung des Handwerks im Titel 68510 im Haushalt des Bundesministers für 3370 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1970 Wirtschaft lediglich 13,25 Millionen DM vorgesehen. Für die Förderung des Handels sind im Tit 685 12 des Haushalts des Bundesministers für Wirtschaft nur 4,750 Millionen DM vorgesehen. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß sie die Gewerbeförderung als Instrument der Strukturpolitik betrachtet, und sich nachdrücklich dafür eingesetzt, daß im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten ausreichende Mittel hierfür bereitgestellt werden. Die Bundesmittel für die Gewerbeförderung sind keine Subventionen an Einzelbetriebe, sondern eine Unterstützung der Selbsthilfemaßnahmen und Einrichtungen von Handwerk, Handel und Gewerbe. Daß höhere Mittel erforderlich sind, hat seinen Grund insbesondere in den verstärkten Bemühungen des Handwerks und Handels um einen Ausbau der berufsbegleitenden Bildung. Hinzu kommt, daß das Berufsbildungsgesetz den Wirtschaftsorganisationen eine Reihe von neuen Institutionen zuweist, die erhebliche Kosten verursachen, wie unter anderem die Bildung von Berufsbildungsausschüssen und die Einstellung von Ausbildungsberatern bei den Kammern und die Einrichtung weiterer zahlreicher Übungswerkstätten. Allein die Einstellung von Ausbildungsberatern verursacht zusätzliche Kosten in Höhe von mindestens 5 Mill. DM. Eine Anhebung des Haushaltstitels 685 10 für 1970 um 5 Mill. DM und eine Anhebung des Haushaltstitels 68512 um 1 Million DM würde wenigstens dazu beitragen, den dringendsten Bedarf an Finanzierungshilfen in diesem Jahr sicherzustellen. Bonn, den 17. Juni 1970 Schulhoff Gewandt Stücklen Dr. Götz Frau Griesinger Berding Riedel (Frankfurt) Adorno Alber von Alten-Nordheim Dr. Arnold Dr. Artzinger Dr. Bach Dr. Becker (Mönchengladbach) Becker (Pirmasens) Dr. von Bismarck Bittelmann von Bockelberg Dr. Böhme Breidbach Bremm Dr. Burgbacher Dichgans Dr. Dollinger Draeger Engelsberger Dr. Freiwald Dr. Frerichs Glüsing (Dithmarschen) Dr. Gölter Haase (Kassel) Härzschel Dr. Hammans Dr. Hauser (Sasbach) Höcherl Horten Hussing Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Jobst Josten Kiechle Krammig Dr. Kreile Lampersbach Lemmer Lensing Lenze (Attendorn) Dr. Luda Majonica Maucher Meister Dr. Mikat Müller (Aachen-Land) Müller (Berlin) Dr. von Nordenskjöld Orgaß Ott Pieroth Frau Pieser Dr. Pinger Dr. Preiß Richarts Dr. Riedl (München) Rinsche Rock Schlee Schmitt (Lockweiler) Schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schulze-Vorberg Dr. Schwörer Springorum Frau Stommel Storm Strauß Tobaben Unertl Dr. Unland Vehar Volmer Dr. Wagner (Trier) Frau Dr. Walz Dr. Freiherr von Weizsäcker Zink Anlage 6 Umdruck 60 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft Drucksachen VI/300, V/580, V/828, V/854, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 683 26 — Zuschüsse zur Erleichterung der Förderung von Kokskohle und Erzeugung von Hochofenkoks sowie zur Erleichterung des Absatzes an die Eisen- und Stahlindustrie in revierfernen Gebieten und im innergemeinschaftlichen Austausch wird um 30 000 000 DM auf 115 000 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 683 13 — Frachthilfe für die Beförderung von Steinkohle — wird um 30 000 000 DM auf 35 000 000 erhöht. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 59 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen VI/300, V/580, V/829, V/854 . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 685 01 — Zuschüsse an Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung, die nicht der Forschung dienen — wird um 80 000 DM auf 820 000 DM erhöht. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1970 3371 In den Erläuterungen wird als Ziffer 8 eingefügt: 8. Deutsche Welthungerhilfe, Komitee der .,Weltkampagne gegen den Hunger" der Ernäh rungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen, Bonn.' 2. Der Ansatz bei Tit. 686 01 — Beträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland — wird um 80 000 DM auf 11 163 300 DM gekürzt. In den Erläuterungen wird in Ziffer 18 der Betrag für 1970 um 80 000 DM auf 10 753 600 DM herabgesetzt. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 70 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/829, VI/854 — . Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag wird die Ansätze des Einzelplanes 10 Kap. 10 02 ausgehend von den Haushaltsansätzen des Jahres 1970, wie sie in der zweiten Beratung beschlossen worden sind, für 1971 entsprechend erhöhen. Der Bundestag wird für die Jahre 1972, 1973 und 1974 die Ansätze im Einzelplan 10 Kap. 10 02 entsprechend der allgemeinen Ausgestaltung des Bundeshaushalts und der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse auf der Grundlage der neuen Ansätze für 1971 anpassen. Für die Verbesserung der Agrarstruktur und der Modernisierung der betrieblichen Ausstattung sowie für den Küstenschutz sind die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Dabei ist in Rechnung zu stellen, daß das Volumen der agrarstrukturellen Maßnahmen wegen der starken Kostensteigerungen auf dem Bausektor zurückgegangen ist. Auf dem Gebiet der Investitionsförderung sind Investitionsbeihilfen und Zinsverbilligungen einzusetzen. Die landwirtschaftliche Sozialpolitik muß entsprechend den vorliegenden Gesetzentwürfen sowohl hei der Altershilfe und der Landabgaberente sowie für die Krankenversicherung für altershilfeberechtigte Bauern finanziell ausgestattet werden. Überdies ist ein weiterer Zuschuß zur Unfallversicherung und für die Nachversicherung für Landwirte in der Rentenversicherung vorzusehen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 71 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/837, VI/854 — . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Zuständigkeit für die Durchführung der Kapitalhilfe dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu übertragen. Bonn, den 17. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 64 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU' CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 32 — Bundesschuld Drucksachen VI/300, \3/580, VI/842, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit dem zusammen mit dem Haushaltsentwurf 1971 vorzulegenden Finanzplan für die Jahre 1970 bis 1974 eine etwaige abweichende Stellungnahme der Deutschen Bundesbank zur Verschuldensplanung vorzulegen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 61 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zuVI/580, VI/845, VI/854, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kapitel 60 02 — Allgemeine Bewilligungen (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Titel 919 02 — Zuführung an ein Sonderkonto bei der Deutschen Bundesbank —wird um 1 500 000 000 DM auf 1 600 000 000 DM erhöht. 2. Es wird ein neuer Ansatz bei Titel 972 01 mit der Zweckbestimmung: „Globale Minderausgabe" mit einem Ansatz von — 1 500 000 000 DM geschaffen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 3372 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1970 Anlage 12 Umdruck 62 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580, VI/845, VI/854, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kapitel 60 02 — Allgemeine Bewilligungen (Verwaltungshau shalt) Der Ansatz bei Titel 46101 — Verstärkung der Personalausgaben — wird für 1970 um 300 000 000 DM auf 1 140 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 13 Umdruck 63 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Haushaltsgesetz 1970 — Drucksachen VI/300, VI/846, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 2 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Eine Verstärkung der bei den Titelnummern 53101 bis 53110 veranschlagten Ausgaben nach dieser Vorschrift ist nicht zulässig" Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 14 Umdruck 38 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI/300 Anlage, VI/580, VI/845, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Haushaltsvollzug wie bisher konjunkturgerecht zu gestalten und alle entstehenden Haushaltsverbesserungen dem Kap. 60 02 Tit. 919 02 zuzuführen. Bonn, den 3. Juni 1970 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 15 Umdruck 65 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI/300 Anlage, VI/580, VI/845, VI/854, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, alle entstehenden Haushaltsverbessierungen dem Kap. 60 02 Tit. 919 02 zuzuführen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 16 Umdruck 66 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Haushaltsgesetz 1970 — Drucksachen VI/300, VI/846, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, in dem mit dem Haushaltsentwurf 1971 vorzulegenden Finanzplan für die Jahre 1970 bis 1974 1. nach § 50 Abs. 4 des Haushaltsgrundsätzegesetzes die von ihr vorgesehenen Investitionsschwerpunkte zu erläutern und zu begründen, 2. die Planungsgrundlagen wenigstens für die großen Ausgabenblöcke eingehend darzulegen, 3. die angenommene Entwicklung der verschiedenen bedeutenden Steuern in der Planungsperiode darzustellen. Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, die neue gesamtwirtschaftliche Projektion mit ausführlicheren Erläuterungen, namentlich der Verwendungsseite des Bruttosozialprodukts, zu versehen und im Finanzplan die Wechselwirkungen zwischen gesamtwirtschaftlicher Projektion und Entwicklung der Staatsausgaben deutlicher zu machen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 17 Umdruck 67 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Haushaltsgesetz 1970 — Druckachen VI/300, VI/846, VI/918 —. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1970 3373 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Haushaltsklarheit vom Haushaltsjahr 1971 ab die bisher durch Stellen außerhalb der Bundesverwaltung finanzierten Bundesausgaben mit den entsprechenden Einnahmen in den Haushaltsentwurf aufzunehmen und die Ermächtigungen zur mittelbaren Verschuldung (vor allem § 5 Haushaltsgesetzentwurf 1970) entfallen zu lassen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 18 Umdruck 68 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Haushaltsgesetz 1970 —Drucksachen VI/300, VI/846, VI/918 — . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Hinblick auf die bestehende, die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigende Nachfrageausweitung nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft — den Bundesminister der Finanzen zu ermächtigen, zur Erreichung der Ziele des § 1 dieses Gesetzes die Verfügung über bestimmte Aus- gabemittel und namentlich den Beginn von Baumaßnahmen und das Eingehen von Verpflichtungen zu Lasten künftiger Rechnungsjahre von dessen Einwilligung abhängig zu machen, — die dadurch nach Ablauf des Rechnungsjahres freiwerdenden Mittel der Konjunkturausgleichsrücklage zusätzlich zuzuführen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 19 Umdruck 69 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Haushaltsgesetz 1970 Drucksachen VI/300, VI/846, VI/918 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem durch die Haushaltsreform geschaffenen Institut des zweijährigen Verwaltungshaushalts die Möglichkeit einer Erprobung zu geben und keinen neuen Verwaltungshaushalt 1971 vorzulegen. Bonn, den 16. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 20 Umdruck 56 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Grollen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutschland-, Ost- und Europapolitik — Drucksachen VI/691, VI/757 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag hat die Gespräche der Bundesregierung mit den Regierungen in Moskau, Warschau und Ost-Berlin unterstützt unter der Voraussetzung, daß sie nach Vorbereitung und Durchführung eine positive Entwicklung der Beziehungen, eine Minderung bestehender Spannungen und Verbesserungen für die Menschen erwarten lassen. In solchen Gesprächen wäre die Fortsetzung der durch die früheren Bundesregierungen unter den Kanzlern Adenauer, Erhard und Kiesinger verfolgten Politik zu sehen. Der Verlauf der Kasseler Begegnung erfüllt diese Voraussetzung nicht. Der Deutsche Bundestag lehnt eine volkerrechtliche Anerkennung der „DDR" und eine Politik, die praktisch zur Anerkennung führt, ab, weil sie unserer Forderung nach Selbstbestimmungsrecht, nach menschlichen und politischen Grundrechten für die dort lebenden Deutschen entgegenstehen würde. Grundlage unserer Politik kann nur die Sicherung unserer Freiheit durch die feste Verankerung der Bundesrepublik Deutschland im Nordatlantischen Bündnis und in den Europäischen Gemeinschaften sein. Ziel unserer Politik bleibt die Weiterentwicklung zum europäischen Bundesstaat. Der Deutsche Bundestag unterstützt das Bemühen um den Abschluß von Gewaltverzichtsvereinbarungen mit Moskau, Warschau und Ost-Berlin. Gewaltverzicht und Aufrechterhaltung der sowjetischen Gewaltvorbehalte schließen sich jedoch aus. Die Festlegung von Grenzen bleibt einem frei vereinbarten Friedensvertrag mit Deutschland vorbehalten. Der Deutsche Bundestag wird sich daher jeder Vorwegnahme von materiellen Grenzregelungen widersetzen. Der Deutsche Bundestag unterstützt die Verhandlungen zwischen den drei Westmächten und der Sowjetunion mit dem Ziele, die Lage des freien Berlin und seiner Bewohner unter Wahrung des VierMächte-Status für ganz Berlin und der gewachsenen Bindungen West-Berlins an die Bundesrepublik zu festigen. In diesen Verhandlungen sieht der Deutsche Bundestag einen entscheidenden Prüfstein für die Bereitschaft der Sowjetunion, auch ihrerseits einen Beitrag zur Entspannung zu leisten. Fortschritte in der Berlin-Frage sind Voraussetzung für vertragliche Regelungen mit der Sowjetunion. Bonn, den 27. Mai 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Zunächst einige Bekanntmachungen. Die für heute 15 Uhr vorgesehene Fragestunde fällt aus. Der Ältestenrat hat gestern vereinbart, daß diese Fragestunde am Freitag um 8.00 Uhr stattfindet, eine zweite Fragestunde am Schluß der Plenarsitzung des Freitags.
    Gestern habe ich schon bekanntgegeben, daß die Debatte über Punkt 16 der Tagesordnung heute etwa von 14 bis zirka 18.30 Uhr, also nach der Haushaltsberatung, fortgesetzt wird. Der Präsident hat seinen Empfang, der für 17 Uhr angesetzt war, auf 18.30 Uhr verlegt.
    Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
    — Drucksachen VI/70, VI/115, VI/304, zu VI/304 —
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache VI/892 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Jenninger
    b) Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (5. Ausschuß)

    — Drucksache VI/873 — Berichterstatter:
    Abgeordneter Dr. Stark (Nürtingen) Abgeordneter Metzger
    Abgeordneter Dr. Schmude
    Abgeordneter von Thadden

    (Erste Beratung 19., 33. Sitzung)

    Nach einer Vereinbarung soll mit diesem Punkt begonnen werden. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Herr Dr. Stark, bitte!


Rede von Dr. Anton Stark
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zunächst bitte ich um Ihr Verständnis und Ihre Nachsicht, wenn ich Ihnen als Berichterstatter des Rechtsausschusses eine mündliche Ergänzung zu dem Ihnen vorliegenden Schriftlichen Bericht bezüglich der Herabsetzung des Wahlalters gebe. Ich glaube, daß die Bedeutung des Themas und die nicht zu leugnende Tatsache, daß in manchen Teilen unserer Bevölkerung noch gewisse Vorbehalte gegen die Herabsetzung des aktiven und passiven Wahlalters bestehen, es erforderlich machen, daß wir hier im Deutschen Bundestag ganz offen unsere Gründe darlegen, warum wir für die Herabsetzung des aktiven und passiven Wahlalters sind.
Meine Damen und Herren, vorweg darf ich als Berichterstatter des Rechtsausschusses bemerken, daß der Rechtsausschuß und die mitberatenden Ausschüsse, der Innenausschuß und der Ausschuß für Familie, Jugend und Gesundheit, sich sehr intensiv mit dem Thema befaßt haben. Durch zwei informative Anhörungen wurde eine breite Basis für unsere Entscheidungen in dieser Frage geschaffen. Ich darf auch hervorheben, daß die Beratungen gründlich und in einer sehr sachlichen Atmosphäre vor sich gegangen sind.
Meine Damen und Herren, im wesentlichen sind es folgende Gründe, die nach unserer Auffassung für die Herabsetzung des Wahlalters sprechen:
1. Die 18- bis 21jährigen stehen heute weithin verantwortlich im Arbeits- und Berufsleben.
2. Im Normalfall wird der 18jährige junge Mann heute zum Wehrdienst einberufen und leistet damit einen für ihn persönlich einschneidenden staatsbürgerlichen Beitrag zum Schutz der Bundesrepublik.
3. Das politische Interesse und auch der Grad der Informiertheit sind bei den 18- bis 21jährigen in der Regel gegeben. Der Grad der Informiertheit ist nach Aussagen von Soziologen, Sachverständigen und Vertretern von Jugendverbänden in vielen Fällen sogar höher als z. B. der der 21- bis 25jährigen.
4. Mit dem Recht, bereits mit 18 wählen zu können, soll die junge Generation so frühzeitig wie möglich an die politische Mitentscheidung und Mitbestimmung herangeführt werden. Der federführende Ausschuß und die mitberatenden Ausschüsse erwarten davon auch eine Signalwirkung für ein frühzeitiges politisches Interesse, für einen Ausbau der politischen Bildung und für ein frühzeitiges politisches Engagement. Wenn in manchen Veröffentlichungen



Dr. Stark (Nürtingen)

behauptet wird, meine Damen und Herren, wir würden — sozusagen als das verunsicherte Establishment — hier der jungen Generation etwas geben, um sie zu beruhigen, so entspricht das in keinei Weise unseren Motiven und unserer Entscheidung. Wir haben uns in einer sehr rationalen Entscheidung nach Prüfung aller Gründe für und wider die Herabsetzung des aktiven Wahlalters für die Herabsetzung entschieden.
Bezüglich des passiven Wahlalters waren in den beiden Gesetzentwürfen, dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, unterschiedliche Grenzen vorgesehen. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion sah ursprünglich das 23. Lebensjahr als Grenze für die Erlangung des passiven Wahlrechts vor, der Entwurf der Bundesregierung das 21. Lebensjahr. Auch hier wurde nahezu einstimmig beschlossen, die Grenze für das passive Wahlrecht in Zukunft auf den Eintritt der Volljährigkeit herabzusetzen.
Die Motive dafür waren folgende. Es ist gerechtfertigt, daß der junge Staatsbürger mit Eintritt der Volljährigkeit auch passiv wahlberechtigt ist. Wer volljährig ist, dem sollte man auch — da er ja durch eine Delegiertenversammlung aufgestellt und vom Wähler gewählt werden muß — die Reife zusprechen und zutrauen, daß er auch bei relativ jungem Alter in der Lage ist, hier die Aufgaben eines Abgeordneten zu erfüllen. Wir glauben im übrigen, daß es diesem Parlament gut bekäme, wenn eine ausgleichende Verschiebung der Gewichtung der Altersgruppen nach unten einträte. Auch aus diesem Grunde sagen wir zur Herabsetzung des passiven Wahlalters auf den Eintritt der Volljährigkeit, also im Augenblick auf 21 Jahre, ja.
Diese Herabsetzung auf den Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit hat die Folge, daß in Zukunft bei einer eventuellen Herabsetzung des Volljährigkeitsalters automatisch auch die Grenze für die Ausübung des passiven Wahlrechts heruntergesetzt würde. Die Frage, ob im Zusammenhang mit der Herabsetzung des Wahlalters auch die Grenze für den Eintritt der Volljährigkeit herabgesetzt werden sollte, hat der Rechtsausschuß zwar andiskutiert, sie ist aber so umfassend, kompliziert und vielschichtig, daß es nicht richtig gewesen wäre, auch diese Frage hier mitzuregeln. Das Problem der Altersgrenze für den Eintritt der Volljährigkeit sollte auch unter Berücksichtigung der Regelungen im europäischen Rechtsraum betrachtet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sind die Gründe, die uns bewogen haben, am Schluß einstimmig vorzuschlagen, durch eine Änderung des Grundgesetzes das aktive Wahlalter auf 18 .Jahre und das passive Wahlalter auf den Zeitpunkt, zu dem die Volljährigkeit eintritt, herunterzusetzen. Ich darf Sie namens und im Auftrag des Rechtsausschusses und der mitberatenden Ausschüsse bitten, dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zuzustimmen.
Herr Präsident, darf ich gleich noch einen Änderungsantrag begründen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Haus hat wohl nichts dagegen, daß der Berichterstatter auch den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen hegründet.