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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 58. Sitzung Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Langebeck 3187 A Begrüßung des Präsidenten der Abgeordnetenkammer von Ecuador, Professor Dr. Huerta 3197 D Begrüßung einer Delegation der Verteidigungsausschüsse des italienischen Senats und der Deputiertenkammer 3205 A Amtliche Mitteilungen 3187 A Fragestunde (Drucksache VI/940) Frage des Abg. Dr. Hauff: Einkommensgrenzen im Wohngeldgesetz und im Wohnungsbaugesetz Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 3188 B Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Steuerklasse für verwitwete Frauen sowie für geschiedene und ledige Frauen mit unterhaltspflichtigen Kindern Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 3188 D, 3189 B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3189 B, C Fragen des Abg. Alber: Pressemeldungen betreffend Aufnahme von Krediten am Eurodollarmarkt durch Bundesländer zur Einzahlung ihrer Konjunkturausgleichsrücklage Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 3189 D, 3190 A, B Alber (CDU/CSU) 3190 A, B Frage des Abg. Härzschel: Höhe des steuerfreien Betrages für den Zuschuß zum Kantinenessen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 3190 C, D, 3191 A Härzschel (CDU/CSU) 3190 D Frage des Abg. Unertl: Durchführung des sogenannten Bäuerinnenprogramms Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 3191 B, C, D Unertl (CDU/CSU) 3191 C Dasch (CDU/CSU) 3191 D Frage des Abg. Dasch: Maßnahmen auf dem Eiermarkt Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 3192 A, B, C, D Dasch (CDU/CSU) 3192 B, C Unertl (CDU/CSU) 3192 C Niegel (CDU/CSU) 3192 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 Frage des Abg. Dasch: Förderung der bäuerlichen Veredlungswirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 3193 A, B, C, D Dasch (CDU/CSU) 3193 B, C Unertl (CDU/CSU) 3193 D Fragen des Abg. Dr. von Nordenskjöld: Verwendung der den Ländern vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel zur Förderung der Eingliederung von Landwirten Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 3194 A, C, D Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 3194 C Bittelmann (CDU/CSU) 3194 D Frage des Abg. Wende: Schwangerschaftsunterbrechungen aus eugenischer Indikation Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 3194 D, 3195 B Wende (SPD) 3195 A, B Fragen des Abg. von Thadden: Verfassungsbeschwerde der Gewerkschaft Textil und Bekleidung — Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 3195 C, D von Thadden (CDU/ CSU) 3195 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) Strafanzeigen wegen Herunterreißens von Fahnen verbündeter und befreundeter Nationen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 3196 A, B, C, D, 3197 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3196 B, C Reddemann (CDU/CSU) 3196 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) 3196 D Dasch (CDU/CSU) 3196 D Damm (CDU/CSU) 3197 A Niegel (CDU/CSU) 3197 A Frage der Abg. Frau Huber: Beschäftigungsstatistik für die ein abgeschlossenes Studium voraussetzenden Berufe Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3197 B, D Frau Huber (SPD) 3197 D Frage der Abg. Frau Huber: Probleme älter werdender Arbeitnehmer Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3198 A, B, C Frau Huber (SPD) 3198 B Härzschel (CDU/CSU) 3198 C Fragen der Abg. Müller (Berlin) und Geisenhofer: Informationen über die wirtschaftliche Situation der Rentner Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3198 D, 3199 C, D, 3200 A, B, C, D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . 3199 B, C, D Geisenhofer (CDU/CSU) . 3199 D, 3200 A Dr. Böhme (CDU/CSU) 3200 B Varelmann (CDU/CSU) 3200 C Dasch (CDU/ CSU) 3200 D Frage des Abg. Franke (Osnabrück) : Frage eines unmittelbaren Anspruchs der Ehefrau aus den Beiträgen des Ehemannes in der Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3201 A, B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) 3201 B Fragen des Abg. Vogt: Errichtung einer Bundesanstalt für Unfallforschung und Arbeitsschutz Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 5 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die vom 20. 10. 1969 bis 31. 5. 1970 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/808) und mit Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/929) Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) 3201 D Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer nationalen Stiftung „Hilfswerk für das behinderte Kind" (Drucksache VI/926) —Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 3203 D Burger (CDU/CSU) 3205 B Koenig (SPD) 3206 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) (Drucksache VI/760) Erste Beratung 3207 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Krammig, Brück, Porzner, Dr. Slotta, Frau Funcke und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/908) — Erste Beratung — 3208 A Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1971, 1972, 1973, 1974 und 1975 (Drucksache VI/933) — Erste Beratung — 3208 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1970 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1970) (Drucksache VI/912) — Erste Beratung 3208 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. November 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr (Drucksache VI/927) — Erste Beratung — 3208 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. November 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (Drucksache VI/928) — Erste Beratung — 3208 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. November 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien über den Luftverkehr (Drucksache VI/935) — Erste Beratung — 3208 C Entwurf eines Gesetzes Tiber die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1971 (Drucksache VI/937) — Erste Beratung — 3208 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache VI/936) — Erste Beratung — 3208 D Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache VI/938) — Erste Beratung — 3209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes (Drucksache VI/289) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/874) — Zweite und dritte Beratung — 3209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen VI/244, VI/491) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/914) — Zweite und dritte Beratung — 3209 C Nächste Sitzung 3209 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 3211 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Durchführungsgesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft 3211 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Rutschke betr. die Europäischen Übereinkommen über die Strafverfolgung von Straßenverkehrsdelikten und über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen 3211 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Griesinger betr. Ehemakler 3212 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Spilker betr. Massentierhaltung 3213 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. Entlastung des Rindermarkts und Erhöhung des Rinderorientierungspreises in der EWG 3213 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner betr. gewerbliche Veredlungsbetriebe 3213 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. die Berichte der Bundesregierung über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet 3213 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr. die Äußerung des bayerischen Landwirtschaftsministers Eisenmann über das neue Landwirtschaftsförderungsprogramm des Bundes 3214 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 3187 58. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 54. Sitzung, Seite 2778 D, Zeilen 17 und 18 statt: „(Zuruf von der CDU/CSU: Herr Bundeskanzler, ein Zwischenruf!" : „(Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Herr Bundeskanzler, dann mache ich es eben mit einem Zwischenruf.)" 55. Sitzung, Seite 2871 D, letzte Zeile, statt „ist": „war." 55. Sitzung, Seite 2872 D, Zeile 20, statt „Gruppen": „Instanzen". 55. Sitzung, Seite 2942 C, Zeile 4, statt „unterhalten" : „erinnern" 56. Sitzung, Seite 3034 B, Zeile 17 (über SPD) einfügen: Ja Seite 3075 A, Zeile 2 (über CDU/CSU) einfügen: Nein Seite 3034 C, drittletzte Zeile, statt „Gscheidle" : „Grobecker" Seite 3047 C, Zeile 1 (über CDU/CSU) einfügen: Ja Seite 3048 A, Zeile 8 (über SPD) : Nein Seite 3048 B, viertletzte Zeile, statt „Gscheidle": „Grobecker" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 16. 6. Adams * 16. 6. Dr. Aigner * 16. 6. Dr. Artzinger * 16. 9. Bals ** 19. 6. Bartsch 19. 6. Behrendt * 16. 6. Frau Brauksiepe 16. 6. Breidbach 19. 6. Dr. Burgbacher * 16. 6. Dr. Dittrich * 16. 6. Dröscher * 16. 6. Dr. Evers 16. 6. Faller * 16. 6. Fellermaier * 16. 6. Flämig * 16. 6. Frau Dr. Focke 17. 6. Dr. Furler * 16. 6. Gerlach (Emsland) * 16. 6. Haage (München) 16. 6. Dr. Hein * 16. 6. Heyen 19. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 6. Dr. Jenninger 16. 6. Katzer 16. 6. Klinker * 16. 6. Dr. Koch * 16. 6. Dr. Kraske 16. 6. Kriedemann * 16. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 16. 6. Lange * 16. 6. Lautenschlager * 16. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Dr. Löhr * 16. 6. Lücker (München) * 16. 6. Dr. Martin 16. 6. Maucher 16. 6. Meister * 16. 6. Memmel * 16. 6. Müller (Aachen-Land) * 16. 6. Müller (Mülheim) 16. 6. Müller (Remscheid) 16. 6. Dr. Müller-Emmert 16. 6. Frau Dr. Orth * 16. 6. Richarts * 16. 6. Riedel (Frankfurt) * 16. 6. Dr. Riedl (München) 16. 6 Säckl 16. 6. Schmidt (Kempten) 16. 6. Schmidt (München) 16. 6. Frau Schroeder (Detmold) 16.6. Schwabe * 16. 6. Dr. Schwörer * 16. 6. * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seefeld * 16. 6. Springorum * 16. 6. Dr. Starke (Franken) * 16. 6. Stücklen 16. 6. Werner * 16. 6. Wolfram * 16. 6. Anlage 2 Stellungnahme zum Durchführungsgesetz zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft Der Bundesrat bedauert, daß seine verfassungsrechtlichen und agrarpolitischen Einwendungen gegen die Beauftragung der landwirtschaftlichen Alterskassen mit der Durchführung der unmittelbaren Ausgleichsleistungen nicht berücksichtigt worden sind. Er ist der Auffassung, daß im Hinblick auf Artikel 87 Abs. 3 Satz i GG einer Übertragung dieser Aufgabe auf die landwirtschaftlichen Alterskassen, soweit diese bundesunmittelbare Körperschaften sind, verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen. Hinzu kommt, daß die Aufgabe agrarpolitischer Art und für die Alterskassen sachfremd ist. Außerdem sieht der Bundesrat darin einen Eingriff in die Verwaltungskompetenz der Länder, für den keine sachlichen Gründe bestehen. Es ist weder eine schnellere und einheitlichere Auszahlung denkbar, noch ist der Kreis der zur Alterskasse Beitragspflichtigen und der Ausgleichsberechtigten identisch. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, und die Durchführungsverordnung macht es offenbar, daß die landwirtschaftlichen Alterskassen, die eine unterschiedliche Verwaltungskraft besitzen, ohne geeigneten Unterbau weitgehend auf die Amtshilfe der landwirtschaftlichen und kommunalen Behörden angewiesen sind. Der Bundesrat sieht unter Zurückstellung seiner Bedenken nur deshalb davon ab, den Vermittlungsausschuß anzurufen, weil er die Verantwortung für eine Verzögerung der Auszahlungen nicht übernehmen kann. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 16. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache VI/940 Frage A 15) : Welches ist der Stand der vorbereitenden Absprachen zum Ratifizierungsverfahren für die am 30. November 1964 von der Bundesregierung unterzeichneten Europäischen Übereinkommen über die Strafverfolgung von Straßenverkehrsdelikten und Tiber die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen, die nach Auskunft des Bundesministers der Justiz vom 3212 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 14. März 1967 (Drucksache V,1585) abgeschlossen sein mussen, ehe die entsprechenden Gesetzentwürfe dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden können? In der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage vom 24. Februar 1967, bis wann mit der Vorlage des Zustimmungsgesetzes a) zu dem Europäischen Übereinkommen über die Ahndung von Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr vom 30. November 1964 und b) zu dem Europäischen Übereinkommen über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen vom 30. November 1964 gerechnet werden könne, hat der Bundesminister der Justiz seinerzeit mitgeteilt, daß die beiden Europäischen Übereinkommen erst ratifiziert werden können, wenn das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen von den gesetzgebenden Körperschaften gebilligt worden ist. Bekanntlich enthalten die genannten Europäischen Übereinkommen Bestimmungen, auf Grund deren die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ausländische Strafentscheidungen im Inland zu vollstrecken. Die erforderlichen innerstaatlichen Vorschriften, die es der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen werden, ausländische Strafentscheidungen im Bundesgebiet zu vollstrecken, sollen in das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen aufgenommen werden. Die Arbeiten an dem Entwurf zu diesem Gesetz hat die Kommission zur Reform des Deutschen Auslieferungsgesetzes 1969 abgeschlossen. Der Entwurf ist den Landesjustizverwaltungen und den beteiligten Bundesressorts zugeleitet worden. Deren Stellungnahmen werden zur Zeit ausgewertet. Eine abschließende Besprechung mit allen beteiligten Stellen ist für Ende 1970 in Aussicht genommen worden. Unabhängig hiervon sind auch die vorbereitenden Arbeiten für das Ratifizierungsverfahren hinsichtlich der beiden Europäischen Übereinkommen fortgeführt worden. In einer gemeinsamen Übersetzungskonferenz mit der schweizerischen und der österreichischen Regierung wurden verbindliche Übersetzungen der beiden Konventionen in die deutsche Sprache hergestellt. Die für die Vorlage der Entwürfe der Zustimmungsgesetze erforderlichen Denkschriften werden z. Z. ausgearbeitet. Es ist beabsichtigt, die Entwürfe der Zustimmungsgesetze zu den beiden Europäischen Übereinkommen den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen, sobald diese den Entwurf des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen gebilligt haben. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 16. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Griesinger (Drucksache VI/940 Fragen A 18 und 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es im Bereich der Ehemaklerei Erscheinungen gibt, die man als betrügerisch und wucherisch bezeichnen kann? Beabsichtigt die Bundesregierung, dieser Entwicklung dadurch entgegenzutreten, daß sie entweder den § 656 BGB aufgibt, oder aber — nach jüngstem niederländischen Beispiel — die Ehemakler staatlicher Aufsicht unterstellt? Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, daß es, wie bei anderen Gewerben, auch im Bereich der Ehemäklerei bedenkliche Geschäftsmethoden gibt. Beschwerden über Mißstände sind jedoch innerhalb der letzten Jahre nur vereinzelt an die Bundesregierung herangetragen worden. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz belief sich z. B. in den Jahren 1969 und 1970 die Anzahl solcher Eingaben auf insgesamt nur drei. Die Bundesregieruung wird die Frage prüfen, ob gegebenenfalls durch eine Änderung des § 656 BGB die Interessen der am Mäklervertrag Beteiligten wirksamer geschützt werden können. Die den Schutz des Heiratsinteressenten bezweckende Vorschrift ordnet an, daß der Ehemäkler den für seine Tätigkeit versprochenen Lohn nicht einklagen kann (§ 656 Abs. 1 Satz 1 BGB); dasselbe gilt nach § 656 Abs. 2 BGB auch für die Ansprüche des Ehemäklers auf Leistungen, die anstelle des Ehemäklerlohnes vereinbart sind. Nach § 656 Abs. 1 Satz 2 BGB ist ferner die Rückforderung erbrachter Leistungen des Auftraggebers, die das Gesetz nicht verbietet, ausgeschlossen. Das Verbot der Klagbarkeit mag zwar auch darauf zurückgehen, daß der Gesetzgeber seinerzeit die gewerbliche Ehevermittlung, deren soziale Funktion heute allseits anerkannt ist, sittlich mißbilligt hat. Mit der Anordnung der Nichtklagbarkeit bezweckt das Gesetz zugleich aber auch die Vermeidung von Prozessen, in denen die näheren Umstände über die Wahl des Ehepartners und das Zustandekommen der Ehe erörtert und nachgeprüft werden müßten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der mit dieser ratio des Gesetzes verbundene Schutz der Intimsphäre der Ehepartner und des Familienfriedens auch bei einer Änderung des § 656 BGB berücksichtigt werden sollte. Zur Frage einer staatlichen Aufsicht ist zu bemerken, daß die Ehemäkler der gewerberechtlichen Kontrolle unterliegen. Bei Vorliegen der in § 35 Gewerbeordnung umschriebenen Voraussetzungen (persönliche Unzuverlässigkeit und Gefährdung bestimmter Rechtsgüter) kann ihnen die Ausübung des Gewerbes untersagt werden. Gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 6 GewO sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, a) in welcher Weise die Ehemäkler ihre Bücher zu führen haben, b) welche Auskünfte sie den für die Überwachung zuständigen Behörden zu erteilen haben, c) welcher behördlichen Nachschau sie sich zu unterwerfen haben. Von dieser Ermächtigung haben Baden-Württemberg durch Verordnung vom 9. September 1963 (GBl. S. 140) und Bayern durch Verordnung vorn Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 3213 12. September 1960 (GVBl. S. 232) Gebrauch gemacht. Die Einführung einer weitergehenden Staatsaufsicht erscheint nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spilker (Drucksache VI/940 Frage A 37): Sind die Befürchtungen bäuerlicher Kreise gerechtfertigt, daß durch Mittel der EWG oder nationaler Regierungen innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gewerbliche Viehhaltungsbetriebe zum Nachteil der bäuerlichen Veredlungswirtschaft durch Beihilfen oder Steuererleichterungen gefördert werden? Nach Auffassung der Bundesregierung sind derartige Befürchtungen nicht gerechtfertigt. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Massentierhaltung schon seit geraumer Zeit sehr aufmerksam. Nicht zuletzt auf ihre Initiative ist eine spezielle Arbeitsgruppe hei der Kommission der EG eingesetzt worden, die sich mit der Prüfung dieser Probleme befaßt. Die Bundesregierung verfolgt bei ihrer Mitarbeit das Ziel, industriellen Veredlungsbetrieben den Zugang zur staatlichen Förderung zu verwehren und damit Nachteile für die bäuerliche Veredlungswirtschaft abzuwenden. Sie wird in ihren Bestrebungen von anderen Mitgliedstaaten und der Kommission der EG unterstützt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache VI/940 Fragen A 38 und 39) : In welchem Rahmen wird die Bundesregierung die Einfuhr- und Vorratsstelle für Vieh und Fleisch zur Entlastung des Rindermarkts während des Weideabtriebs einsetzen? Wird sich die Bundesregierung für eine Erhöhung des Rinderorientierungspreises in der EWG zum 1. August 1970 verwenden? Die Bundesregierung wird wie in den Vorjahren sich dafür einsetzen, daß zur Entlastung des Rindermarktes während des Weideabtriebs die Einfuhr- und Vorratsstelle für Vieh und Fleisch im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten tätig wird. Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Monaten bei den Beratungen in Brüssel immer wieder für eine Erhöhung des Rinderorientierungspreises eingesetzt. Der Ministerrat hat jedoch am 8. Juni beschlossen, die bisher geltenden Preise und Marktbedingungen auch für das Wirtschaftsjahr 1970/71 festzusetzen. Dies bedeutet, daß der Orientierungspreis für Rinder ab 1. August 1970 weiterhin 68 Rechnungseinheiten beträgt; d. s. rd. 249,—DM. Eine Anhebung des Orientierungspreises wird bei den Beratungen über die Preisvorschläge für das Wirtschaftsjahr 1971/72 von der Bundesregierung im Interesse des Marktausgleichsgewichtes zwischen Milch und Fleisch mit Nachdruck verfolgt werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneter Dr. Aigner (Drucksache VI/940 Fragen A 40 und 41): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen in einzelnen Mitgliedstaaten der EWG gewerblichen Veredlungsbetrieben nationale Begünstigungen oder neben einzelstaatlichen Beihilfen und Steuervergünstigungen zusätzliche Zuschüsse aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Landwirtschaft (EAGFL) gewährt worden sind? 1st die Bundesregierung zur Vermeidung neuer Wettbewerbsverzerrungen bereit, in Brüssel darauf hinzuwirken, daß weder Einzelstaaten noch die EWG-Kommission den gewerblichen Veredlungsbetrieben finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen, zinsverbilligten Darlehen und Steuererleichterungen gewähren? Ich gehe davon aus, daß in der Frage mit dem Begriff „Gewerbliche Veredlungsbetriebe" Betriebe gemeint sind, die zum überwiegenden Teil oder gänzlich in Händen nichtlandwirtschaftlicher Kreise. sind. Derartige Fälle aber, in denen eine Förderung in einer der angesprochenen Formen bereits erfolgt ist, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Kommission der EG hat im übrigen auf entsprechende Anfragen mitgeteilt, daß sie derartige Vorhaben aus der Abteilung Ausrichtung des EAGFL nicht zu fördern beabsichtigt. Ja! In diesem Zusammenhang darf ich auf die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Spilker verweisen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/940 Frage A 43) : Welche der in den regelmäßig zu erstattenden Berichten der Bundesregierung über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet enthaltenen Daten kommen dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit nicht bereits durch andere Veröffentlichungen zur Kenntnis, und könnte man nach Meinung der Bundesregierung nicht zum Zwecke einer besseren Arbeitsökonomie sowohl bei den Autoren als auch hei den Empfängern dieser Berichte künftig darauf verzichten? Die Berichte der Bundesregierung über die Auswirkung der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet (kurz „EWG-Berichte" genannt) gehen auf einen Beschluß dieses Hohen Hauses vom November 1962 zurück. Der achte EWG-Bericht wurde unter dem 12. Mai 1970 dem Hohen Hause vorgelegt. Die in den Berichten enthaltenen Daten und Angaben kommen dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit auch auf anderem Wege, z. B. in der Form von Spezialveröffentlichungen, Statistiken, Be- 3214 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 richten in der Fach- und Tagespresse zur Kenntnis, in denen allerdings in der Regel nur über Teilbereiche berichtet wird. Die EWG-Berichte vermitteln dagegen eine Gesamtschau. Falls dieses Hohe Haus die Auffassung vertritt, zum Zwecke einer besseren Arbeitsökonomie in der Legislative und in der Exekutive künftig auf diese Berichte verzichten zu können, so würde der federführende Ressortminister dieser Auffassung nicht widersprechen. Es besteht die Möglichkeit, die zusammengefaßten Ergebnisse, die jetzt im EWG-Bericht erscheinen, in den Grünen Bericht der Bundesregierung aufzunehmen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/940 Fragen A 44 und 45) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des bayerischen Landwirtschaftsministers Eisenmann, wonach das neue Landwirtschaftsförderungsprogramm des Bundes ausschließlich auf die Schaffung von Großbetrieben ausgerichtet und für die bayerischen Verhältnisse völlig ungeeignet sei, wo infolge der landschaftlichen, klimatischen und strukturellen Gegebenheiten die erforderlichen Mindestbetriebseinkommen nicht erreicht werden könnten? Trifft die weitere Behauptung des bayerischen Staatsministers zu, daß der Bund mit seinem Förderungsprogramm damit über die Existenz der Nebenerwerbsbetriebe vollkommen hinweggehe und 90 % der 375 000 landwirtschaftlichen Betriebe Bayerns von den gezielten Investitionsförderungen völlig ausschließe? Die Berechnungen des Bayerischen Landwirtschaftsministers sind falsch, weil sie die derzeitige Einkommenssituation der bayerischen Betriebe mit einer für das Jahr 1974 vorgesehenen Zielschwelle vergleichen. Die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten der vorhandenen Betriebe, die durch das Investitionsprogramm verbessert werden sollen, werden überhaupt nicht berücksichtigt. Bei seiner Berechnung geht der Bayerische Staatsminister außerdem von der Gesamtzahl der Betriebe Bayerns mit mehr als 0,5 ha LN (375 000) aus und bezieht sich damit auf eine für den Bereich der einzelbetrieblichen Investitionsförderung völlig unrealistische Größe. Ich habe bereits in der Fragestunde vom 4. Juni d. J. auf die Problematik derartig pauschaler Berechnungen hingewiesen, die im Grunde nur exakt sein können, wenn für eine repräsentative Anzahl von Betrieben Betriebsentwicklungspläne vorliegen. Da aber der Bayerische Staatsminister Zahlen in der Öffentlichkeit genannt hat, die nur Verwirrungen bei den Landwirten hervorrufen, möchte ich meine Schätzung vorlegen: Geht man von der Zahl der in der amtlichen Statistik Bayerns ausgewiesenen Vollerwerbsbetriebe aus, nämlich 193 800 Betriebe, so ergibt sich unter Berücksichtigung der zukünftig zu erwartenden Ertrags-Aufwands-Relationen und Einkommensgrößen, daß etwa 2/3 aller Vollerwerbsbetriebe die Voraussetzungen der Investitionsförderung erfüllen können. Dabei ist nicht berücksichtigt, daß die übrigen Betriebe im Rahmen von Kooperationen ebenfalls voll an den Förderungsmaßnahmen partizipieren. Im übrigen ergibt sich aus der Statistik, daß in Bayern keine vom Bundesdurchschnitt wesentlich abweichenden Verhältnisse vorliegen. Auch Nebenerwerbsbetriebe können an der Investitionsförderung teilnehmen, wenn Sie auf dem Gebiet der Bodenbewirtschaftung kooperieren. Das Programm ist also keineswegs nur auf Großbetriebe abgestellt. Dies ergibt sich allein schon aus dem Umstand, daß bei der Berechnung der Zielschwelle ein 1 1/2 AK-Betrieb zugrunde gelegt wurde. Abschließend möchte ich noch einmal hervorheben, daß die sogenannte Zielschwelle nicht um ihrer selbst willen vorgesehen ist, sondern daß sie im Interesse unserer Landwirte liegt, die wir vor Fehlinvestitionen und Vermögensverlusten bewahren möchten. Die vorgeschlagene Höhe der Zielschwelle — 16 000 DM je AK und 24 000 DM je Betrieb bereinigter Betriebseinkommen — bitte ich dabei als eine Diskussionsgrundlage zu betrachten. Über Zahlenannahmen und Berechnungsmethode sind wir durchaus bereit zu diskutieren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter-Michael Koenig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der SPD-Fraktion gebe ich folgende Erklärung ab. Der Bundestag befaßt sich heute mit einem Problem, dessen Tragweite in der öffentlichen politischen Diskussion bisher nur unzureichend erkannt worden ist. Man kann hoffen, daß wir damit am Anfang einer neuen sozialpolitischen Aufgabenbewältigung stehen. Die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen verdeutlicht dies: über 2000 Kinder, deren körperliche Fehlbildungen mit der Einnahme des Präparats Contergan in Verbindung gebracht werden können, mehr als 60 000 Kinder, die jährlich in der Bundesrepublik mit körperlichen Schäden geboren werden und einer besonderen Betreuung bedürfen, mehr als 250 000 erheblich behinderte Kinder und über 500 000 Kinder insgesamt im volksschulpflichtigen Alter, die in irgendeiner Weise behindert sind.
    In teilweiser Fehlinterpretation der altgriechischen Hoffnung, daß in einem gesunden Körper auch ein gesunder Geist sei, ist es in der abendländischen Kulturtradition zu einer Überbewertung körperlicher Unversehrtheit gekommen. Spätestens die Contergantragödie hat das Bewußtsein der Öffentlichkeit in zweierlei Hinsicht diesbezüglich verändert. Erstens. Sie hat verdeutlicht, daß angeborene Mißbildung nicht auf eine sogenannte minderwertige Erbmasse zurückzuführen sein müssen, sondern daß jede Geburt durch Einflüsse von außen körperlich mißgebildet werden könnte und daß man sich endgültig vor Aussagen über mindere Erbanlagen hüten muß. Zweitens ist das Bewußtsein der Öffentlichkeit gewachsen, daß man sich mit dem Schicksal der Betroffenen mehr solidarisiert, als dies jemals der Fall gewesen ist. So ist es begrüßenswert, daß die Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 28. Oktober 1969 die staatliche Pflicht zur Hilfe auch für diejenigen betont, die bisher im Schatten der Gesellschaft leben.
    Mit welchem neuen Phänomen haben wir es eigentlich hier zu tun? Mit der Erkenntnis, daß Anfang der sechziger Jahre durch das Auftreten der Contergan-Fälle Medizin und Pharmazie in einen völlig neuen Zusammenhang mit dem Leben getreten sind, in einen Zusammenhang, der ihnen die Fähigkeit gibt, Leben nicht nur heilen zu können, sondern auch Leben mißbilden zu können. Auch die Genetik-Forschung am Anfang der siebziger Jahre stellt sich so dar, daß der Eingriff in die Erbmasse nicht nur positive, sondern auch negative Auswirkungen zustande bringen kann.
    Das bedeutet, daß die Gesetzgebung in diesem Bereich auf Grund der sprunghaften wissenschaftlichen Entwicklung immer häufiger dem neuesten Stand angepaßt werden muß und daß immer stärker auch die Folgen von Fehlentwicklungen eingeplant werden müssen. Die Frage ist, ob die derzeitigen Regelungen zur Kontrolle der Arzneimittelherstellung, die nach dem Gesetz auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen muß, allein noch ausreichend sind. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die durch das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eingesetzte Kommission zur Sicherheit für das Arzneimittel, die alte Richtlinien zu überarbeiten hat und sie um Kriterien aus dem EWG-Bereich ergänzen wird.
    Als zweiter verantwortlicher Partner neben dem Gesetzgeber ist selbstverständlich die pharmazeutisch-chemische Industrie an dem Bemühen beteiligt, Katastrophen ähnlicher Art zu vermeiden. Ohne die Diskussion über diesen Bereich zu vertiefen, möchten wir von dieser Stelle aus an die Industrie appellieren, verstärkt zu überlegen, in welcher Weise sie einen Beitrag zur Behebung und Vermeidung körperlicher und geistiger Schäden an Neugeborenen leisten kann.
    Hilfen für diesen hier geschilderten Sachverhalt bedürfen neuer Methoden in der Rehabilitation; dies vor allem, wenn wir uns die Frage stellen: Worin liegt die Hoffnung dieser Kinder? Denn unsere Aufgabe ist es, dazu beizutragen, daß sich ihre Hoffnungen erfüllen können. Die Hoffnung, meine Damen und Herren, ist die, daß wir nicht in einer Zeit leben, in der der Wille des Stärkern, sondern der stärkere Wille bestimmend ist. Es ist unsere Aufgabe, diese Kinder in die Lage zu versetzen, ihrem Willen und ihren Fähigkeiten entsprechend leben zu können, und zwar durch medizinische und orthopädische Hilfen, durch Ausbildungshilfen, durch Beschaffung oder Erstellung entsprechender Arbeitsplätze.
    Der Unterschied dieser Rehabilitationsmaßnahmen zur Rehabilitation der Körperversehrten der beiden Weltkriege liegt darin, daß es sich dort um die Wiedereingliederung Erwachsener handelte, während hier Kinder und Jugendliche neu in die Gesellschaft
    Deutscher Bundestag — G. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 3207
    Koenig
    eingeführt werden müssen. Die Bemühungen nicht nur um Anpassung an Vorhandenes, sondern gleichzeitig auch um Schaffung neuer Umweltbedingungen sind hier noch stärker zu berücksichtigen als bei der Eingliederung erwachsener Versehrter in die Gesellschaft.
    All diese mannigfaltigen Aufgaben und Hilfen für behinderte Kinder und ihre Eingliederung in ein ihnen gemäßes gesellschaftliches Leben sind von einer im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen nationalen Stiftung „Hilfswerk für das behinderte Kind" anzuregen, zu koordinieren oder selbst zu leisten. Die Form einer Stiftung ermöglicht es, staatliche und private Initiativen in einem Höchstmaß zu entwickeln. Der Ort der Stiftung im Rechtssystem ist dabei stärker vom öffentlichen als vom privaten Recht geprägt. Im Steuerrecht ist ein besonderes staatliches Werturteil über die Stiftung abgegeben.
    In Teil 2 des Gesetzentwurfes ist als eine Aufgabe der Stiftung die Hilfeleistung für die sogenannten Contergan-Kinder vorgesehen. Es ist begrüßenswert, daß die Treuhänder der privatrechtlichen Übereinkunft zwischen der Firma Chemie-Grünenthal und den Geschädigtenvertretern ihr grundsätzliches Einverständnis zur Einbringung des zur Verfügung gestellten Kapitals in die Stiftung gegeben haben. Dies ist ein gutes Omen für eine weitere fruchtbare Zusammenarbeit zwischen staatlicher und privater Initiative in diesem Bereich. Wir versichern, daß die Stiftung zusätzliche Vorteile für Contergan-Kinder bringen wird und gleichzeitig dem Ziel dienen wird, I allen behinderten Kindern zu helfen.
    Meine Damen und Herren, diese Stiftung muß als Modellfall für den gesamten Behindertenbereich angesehen werden. Fehler, die gemacht werden, werden schwer wiegen, weil ihre Folgen sich erst nach Jahren herausstellen. Andererseits wird alles, was richtig formuliert wird, weit über den Bereich dieser Stiftung hinaus gültig werden, nicht zuletzt deshalb, weil ein solcher „Fall Contergan", der zufällig im Jahre 1961 in der Bundesrepublik auftrat, sich künftig in jedem forschungtreibenden Land dieser Welt leider wiederholen könnte, hoffentlich nicht im gleichen Ausmaß. Der Fall Contergan hat gezeigt, wie gefährlich die Furt ist, durch die die Fahrt auch der Medizin zu neuen Ufern geht.
    Die Ausschußberatungen über den vorliegenden Gesetzentwurf werden sich mit vielen Problemen zu beschäftigen haben. So wird zu prüfen sein, in welcher Weise eine optimale Koordinierung aller schon bestehenden gesetzlichen Hilfsmaßnahmen mit der Stiftung gewährleistet werden kann, wie z. B. des Bundessozialhilfegesetzes oder, wie Herr Kollege Burger ausgeführt hat, des Arbeitsförderungsgesetzes oder der Schulgesetzgebungen der Länder und anderer Gesetze. Man wird diskutieren müssen, in welchem Verhältnis die Kapitalausschüttung und die Rentenregelung für die Contergan-Kinder am sinnvollsten sein werden.
    Der Ausschuß wird zu überlegen haben, ob er schon Empfehlungen für die Aufstellung der Satzung und der Richtlinien geben will. Ein wesentliches Problem wird es auch sein, die in dem Gesetzentwurf ausgesprochene Hoffnung zu realisieren, weitere Kapitalgeber an der Stiftung interessieren zu können.
    Ich halte in diesem Zusammenhang auch den Dialog zwischen dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit, der pharmazeutischen Industrie und allen Betroffenen insgesamt hier für sehr nützlich, eventuell auch in Form eines Hearings. Innerhalb der vom Gesetz geforderten Hilfsmaßnahmen könnten die Ausschußberatungen auch Anregungen geben zur Formulierung von Forschungsaufträgen, z. B. zur Entwicklung neuer orthopädisch-technischer Hilfen, auch städteplanerischer und architektonischer Richtlinien zur Verbesserung der Umweltsituation der Behinderten und zur Planung beschützender Werkstätten.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit der allgemeinen Bemerkung schließen, daß der Wert eines Staates und einer Gesellschaft sich künftig nicht zuletzt darin zeigt, in welchem Maße sie bereit sind, ihren Behinderten Hilfe zu leisten.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Wir werden nur dann zur Lösung der anstehenden Problem beitragen können, wenn es gelingt, Forderungen und Anstrengungen aller Beteiligten zusammenzufassen und gemeinsam tätig zu werden. Bundesregierung und Parlament wissen sich hier in Übereinstimmung mit der großen Mehrheit der Öffentlichkeit in der Bundesrepublik; denn es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaftsaufgabe ersten Ranges.
    Die Fraktion der SPD begrüßt diese Initiative der Bundesregierung und bittet um Überweisung an die Ausschüsse gemäß dem Vorschlag des Ältestenrates.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Krall. — Sie verzichten? Danke schön.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Überweisung an die Ausschüsse. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor Überweisung an den Ausschuß für Jugend, Familie, und Gesundheit als federführenden Ausschuß, an den Rechtsausschuß sowie an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung als mitberatende Ausschüsse und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. — Änderungsvorschläge werden nicht gemacht. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz)

— Drucksache VI/760 —
Das Wort wird dazu nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit als federführendem Ausschuß, dem Ausschuß für



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Bildung und Wissenschaft als mitberatendem Ausschuß sowie dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Krammig, Brück, Porzner, Dr. Slotta, Frau Funcke und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964
- Drucksache VI/908 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Überweisungsvorschlag des Ältestenrates geht dahin, den Gesetzentwurf dem Finanzausschuß als federführendem Ausschuß, dem Ausschuß für Wirtschaft als mitberatendem Ausschuß und dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Das Haus ist einverstanden; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1971, 1972, 1973, 1974 und 1975
- Drucksache VI/933 Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Wirtschaft vor.
— Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1970 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1970)

— Drucksache VI/912 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Vorschlag des Ältestenrates lautet, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Wirtschaft als federführendem Ausschuß sowie dem Haushaltsauschuß als mitberatendem Ausschuß zu überweisen. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. November 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr
Drucksache 1/1/927
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf dem Finanzausschuß als federführendem Ausschuß sowie dem Ausschuß für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen als mitberatendem Ausschuß zu überweisen. — Das Haus beschließt entsprechend.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. November 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr
— Drucksache VI/928 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Nach dem Überweisungsvorschlag des Altestenrates soll der Gesetzentwurf dem Finanzausschuß als federführendem Ausschuß sowie dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen als mitberatendem Ausschuß überwiesen werden. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. November 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien über den Luftverkehr
— Drucksache VI/935 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Überweisungsvorschlag des Altestenrates lautet: Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1971
— Drucksache VI/937 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen als federführendem Ausschuß sowie dem Innenausschuß als mitberatendem Ausschuß zu überweisen. — Das Haus ist einverstanden; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
— Drucksache VI/936 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Nach dem Vorschlag des Ältestenrates soll der Gesetzentwurf dem Verteidigungsausschuß als federführendem Ausschuß, dem Innenausschuß als mitberatendem Ausschuß und dem Haushaltsaus-



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
schuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes
— Drucksache VI/938
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Überweisungsvorschlag des Ältestenrates geht dahin, den Gesetzentwurf dem Verteidigungsausschuß sowie dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Das Haus ist einverstanden; es ist so bechlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr Punkt 14 der heutigen Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes
— Drucksache VI/289 —
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (5. Ausschuß)

— Drucksache VI/874 —

(Bad Schwalbach)

Abgeordneter Dr. Arndt (Hamburg)


(Erste Beratung 28. Sitzung)

Wünschen die Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zunächst zur zweiten Beratung. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 1 a, — Art. 1 b, — Art. 2,
— Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Ich stelle
die Zustimmung fest.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem
Gesetz in dritter Beratung zustimmen will, den bitte
ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Der Ausschuß beantragt ferner, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes
— Drucksachen VI/244, VI/491 —
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache VI/914 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Weber (Köln)


(Erste Beratung 26., 39. Sitzung)

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob das Wort gewünscht wird. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe Art. 1, 2, 3, 4, 5, 6, Einleitung und Überschrift auf. — Ich stelle Zustimmung fest.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Änderungsanträge liegen nicht vor. Wer dem Gesetz in dritter Beratung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Zustimmung fest.
Damit stehen wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Plenarsitzung des Deutschen Bundestages für Mittwoch, 17. Juni 1970, 9. Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.