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    Deutscher Bundestag 58. Sitzung Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Langebeck 3187 A Begrüßung des Präsidenten der Abgeordnetenkammer von Ecuador, Professor Dr. Huerta 3197 D Begrüßung einer Delegation der Verteidigungsausschüsse des italienischen Senats und der Deputiertenkammer 3205 A Amtliche Mitteilungen 3187 A Fragestunde (Drucksache VI/940) Frage des Abg. Dr. Hauff: Einkommensgrenzen im Wohngeldgesetz und im Wohnungsbaugesetz Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 3188 B Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Steuerklasse für verwitwete Frauen sowie für geschiedene und ledige Frauen mit unterhaltspflichtigen Kindern Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 3188 D, 3189 B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3189 B, C Fragen des Abg. Alber: Pressemeldungen betreffend Aufnahme von Krediten am Eurodollarmarkt durch Bundesländer zur Einzahlung ihrer Konjunkturausgleichsrücklage Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 3189 D, 3190 A, B Alber (CDU/CSU) 3190 A, B Frage des Abg. Härzschel: Höhe des steuerfreien Betrages für den Zuschuß zum Kantinenessen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 3190 C, D, 3191 A Härzschel (CDU/CSU) 3190 D Frage des Abg. Unertl: Durchführung des sogenannten Bäuerinnenprogramms Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 3191 B, C, D Unertl (CDU/CSU) 3191 C Dasch (CDU/CSU) 3191 D Frage des Abg. Dasch: Maßnahmen auf dem Eiermarkt Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 3192 A, B, C, D Dasch (CDU/CSU) 3192 B, C Unertl (CDU/CSU) 3192 C Niegel (CDU/CSU) 3192 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 Frage des Abg. Dasch: Förderung der bäuerlichen Veredlungswirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 3193 A, B, C, D Dasch (CDU/CSU) 3193 B, C Unertl (CDU/CSU) 3193 D Fragen des Abg. Dr. von Nordenskjöld: Verwendung der den Ländern vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel zur Förderung der Eingliederung von Landwirten Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 3194 A, C, D Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 3194 C Bittelmann (CDU/CSU) 3194 D Frage des Abg. Wende: Schwangerschaftsunterbrechungen aus eugenischer Indikation Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 3194 D, 3195 B Wende (SPD) 3195 A, B Fragen des Abg. von Thadden: Verfassungsbeschwerde der Gewerkschaft Textil und Bekleidung — Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 3195 C, D von Thadden (CDU/ CSU) 3195 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) Strafanzeigen wegen Herunterreißens von Fahnen verbündeter und befreundeter Nationen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 3196 A, B, C, D, 3197 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3196 B, C Reddemann (CDU/CSU) 3196 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) 3196 D Dasch (CDU/CSU) 3196 D Damm (CDU/CSU) 3197 A Niegel (CDU/CSU) 3197 A Frage der Abg. Frau Huber: Beschäftigungsstatistik für die ein abgeschlossenes Studium voraussetzenden Berufe Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3197 B, D Frau Huber (SPD) 3197 D Frage der Abg. Frau Huber: Probleme älter werdender Arbeitnehmer Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3198 A, B, C Frau Huber (SPD) 3198 B Härzschel (CDU/CSU) 3198 C Fragen der Abg. Müller (Berlin) und Geisenhofer: Informationen über die wirtschaftliche Situation der Rentner Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3198 D, 3199 C, D, 3200 A, B, C, D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . 3199 B, C, D Geisenhofer (CDU/CSU) . 3199 D, 3200 A Dr. Böhme (CDU/CSU) 3200 B Varelmann (CDU/CSU) 3200 C Dasch (CDU/ CSU) 3200 D Frage des Abg. Franke (Osnabrück) : Frage eines unmittelbaren Anspruchs der Ehefrau aus den Beiträgen des Ehemannes in der Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 3201 A, B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) 3201 B Fragen des Abg. Vogt: Errichtung einer Bundesanstalt für Unfallforschung und Arbeitsschutz Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 5 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die vom 20. 10. 1969 bis 31. 5. 1970 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/808) und mit Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/929) Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) 3201 D Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer nationalen Stiftung „Hilfswerk für das behinderte Kind" (Drucksache VI/926) —Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 3203 D Burger (CDU/CSU) 3205 B Koenig (SPD) 3206 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) (Drucksache VI/760) Erste Beratung 3207 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Krammig, Brück, Porzner, Dr. Slotta, Frau Funcke und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/908) — Erste Beratung — 3208 A Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1971, 1972, 1973, 1974 und 1975 (Drucksache VI/933) — Erste Beratung — 3208 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1970 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1970) (Drucksache VI/912) — Erste Beratung 3208 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. November 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr (Drucksache VI/927) — Erste Beratung — 3208 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. November 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (Drucksache VI/928) — Erste Beratung — 3208 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. November 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien über den Luftverkehr (Drucksache VI/935) — Erste Beratung — 3208 C Entwurf eines Gesetzes Tiber die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1971 (Drucksache VI/937) — Erste Beratung — 3208 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache VI/936) — Erste Beratung — 3208 D Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache VI/938) — Erste Beratung — 3209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes (Drucksache VI/289) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/874) — Zweite und dritte Beratung — 3209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen VI/244, VI/491) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/914) — Zweite und dritte Beratung — 3209 C Nächste Sitzung 3209 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 3211 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Durchführungsgesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft 3211 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Rutschke betr. die Europäischen Übereinkommen über die Strafverfolgung von Straßenverkehrsdelikten und über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen 3211 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Griesinger betr. Ehemakler 3212 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Spilker betr. Massentierhaltung 3213 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. Entlastung des Rindermarkts und Erhöhung des Rinderorientierungspreises in der EWG 3213 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner betr. gewerbliche Veredlungsbetriebe 3213 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. die Berichte der Bundesregierung über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet 3213 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr. die Äußerung des bayerischen Landwirtschaftsministers Eisenmann über das neue Landwirtschaftsförderungsprogramm des Bundes 3214 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 3187 58. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 54. Sitzung, Seite 2778 D, Zeilen 17 und 18 statt: „(Zuruf von der CDU/CSU: Herr Bundeskanzler, ein Zwischenruf!" : „(Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Herr Bundeskanzler, dann mache ich es eben mit einem Zwischenruf.)" 55. Sitzung, Seite 2871 D, letzte Zeile, statt „ist": „war." 55. Sitzung, Seite 2872 D, Zeile 20, statt „Gruppen": „Instanzen". 55. Sitzung, Seite 2942 C, Zeile 4, statt „unterhalten" : „erinnern" 56. Sitzung, Seite 3034 B, Zeile 17 (über SPD) einfügen: Ja Seite 3075 A, Zeile 2 (über CDU/CSU) einfügen: Nein Seite 3034 C, drittletzte Zeile, statt „Gscheidle" : „Grobecker" Seite 3047 C, Zeile 1 (über CDU/CSU) einfügen: Ja Seite 3048 A, Zeile 8 (über SPD) : Nein Seite 3048 B, viertletzte Zeile, statt „Gscheidle": „Grobecker" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 16. 6. Adams * 16. 6. Dr. Aigner * 16. 6. Dr. Artzinger * 16. 9. Bals ** 19. 6. Bartsch 19. 6. Behrendt * 16. 6. Frau Brauksiepe 16. 6. Breidbach 19. 6. Dr. Burgbacher * 16. 6. Dr. Dittrich * 16. 6. Dröscher * 16. 6. Dr. Evers 16. 6. Faller * 16. 6. Fellermaier * 16. 6. Flämig * 16. 6. Frau Dr. Focke 17. 6. Dr. Furler * 16. 6. Gerlach (Emsland) * 16. 6. Haage (München) 16. 6. Dr. Hein * 16. 6. Heyen 19. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 6. Dr. Jenninger 16. 6. Katzer 16. 6. Klinker * 16. 6. Dr. Koch * 16. 6. Dr. Kraske 16. 6. Kriedemann * 16. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 16. 6. Lange * 16. 6. Lautenschlager * 16. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Dr. Löhr * 16. 6. Lücker (München) * 16. 6. Dr. Martin 16. 6. Maucher 16. 6. Meister * 16. 6. Memmel * 16. 6. Müller (Aachen-Land) * 16. 6. Müller (Mülheim) 16. 6. Müller (Remscheid) 16. 6. Dr. Müller-Emmert 16. 6. Frau Dr. Orth * 16. 6. Richarts * 16. 6. Riedel (Frankfurt) * 16. 6. Dr. Riedl (München) 16. 6 Säckl 16. 6. Schmidt (Kempten) 16. 6. Schmidt (München) 16. 6. Frau Schroeder (Detmold) 16.6. Schwabe * 16. 6. Dr. Schwörer * 16. 6. * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seefeld * 16. 6. Springorum * 16. 6. Dr. Starke (Franken) * 16. 6. Stücklen 16. 6. Werner * 16. 6. Wolfram * 16. 6. Anlage 2 Stellungnahme zum Durchführungsgesetz zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft Der Bundesrat bedauert, daß seine verfassungsrechtlichen und agrarpolitischen Einwendungen gegen die Beauftragung der landwirtschaftlichen Alterskassen mit der Durchführung der unmittelbaren Ausgleichsleistungen nicht berücksichtigt worden sind. Er ist der Auffassung, daß im Hinblick auf Artikel 87 Abs. 3 Satz i GG einer Übertragung dieser Aufgabe auf die landwirtschaftlichen Alterskassen, soweit diese bundesunmittelbare Körperschaften sind, verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen. Hinzu kommt, daß die Aufgabe agrarpolitischer Art und für die Alterskassen sachfremd ist. Außerdem sieht der Bundesrat darin einen Eingriff in die Verwaltungskompetenz der Länder, für den keine sachlichen Gründe bestehen. Es ist weder eine schnellere und einheitlichere Auszahlung denkbar, noch ist der Kreis der zur Alterskasse Beitragspflichtigen und der Ausgleichsberechtigten identisch. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, und die Durchführungsverordnung macht es offenbar, daß die landwirtschaftlichen Alterskassen, die eine unterschiedliche Verwaltungskraft besitzen, ohne geeigneten Unterbau weitgehend auf die Amtshilfe der landwirtschaftlichen und kommunalen Behörden angewiesen sind. Der Bundesrat sieht unter Zurückstellung seiner Bedenken nur deshalb davon ab, den Vermittlungsausschuß anzurufen, weil er die Verantwortung für eine Verzögerung der Auszahlungen nicht übernehmen kann. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 16. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache VI/940 Frage A 15) : Welches ist der Stand der vorbereitenden Absprachen zum Ratifizierungsverfahren für die am 30. November 1964 von der Bundesregierung unterzeichneten Europäischen Übereinkommen über die Strafverfolgung von Straßenverkehrsdelikten und Tiber die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen, die nach Auskunft des Bundesministers der Justiz vom 3212 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 14. März 1967 (Drucksache V,1585) abgeschlossen sein mussen, ehe die entsprechenden Gesetzentwürfe dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden können? In der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage vom 24. Februar 1967, bis wann mit der Vorlage des Zustimmungsgesetzes a) zu dem Europäischen Übereinkommen über die Ahndung von Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr vom 30. November 1964 und b) zu dem Europäischen Übereinkommen über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen vom 30. November 1964 gerechnet werden könne, hat der Bundesminister der Justiz seinerzeit mitgeteilt, daß die beiden Europäischen Übereinkommen erst ratifiziert werden können, wenn das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen von den gesetzgebenden Körperschaften gebilligt worden ist. Bekanntlich enthalten die genannten Europäischen Übereinkommen Bestimmungen, auf Grund deren die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ausländische Strafentscheidungen im Inland zu vollstrecken. Die erforderlichen innerstaatlichen Vorschriften, die es der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen werden, ausländische Strafentscheidungen im Bundesgebiet zu vollstrecken, sollen in das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen aufgenommen werden. Die Arbeiten an dem Entwurf zu diesem Gesetz hat die Kommission zur Reform des Deutschen Auslieferungsgesetzes 1969 abgeschlossen. Der Entwurf ist den Landesjustizverwaltungen und den beteiligten Bundesressorts zugeleitet worden. Deren Stellungnahmen werden zur Zeit ausgewertet. Eine abschließende Besprechung mit allen beteiligten Stellen ist für Ende 1970 in Aussicht genommen worden. Unabhängig hiervon sind auch die vorbereitenden Arbeiten für das Ratifizierungsverfahren hinsichtlich der beiden Europäischen Übereinkommen fortgeführt worden. In einer gemeinsamen Übersetzungskonferenz mit der schweizerischen und der österreichischen Regierung wurden verbindliche Übersetzungen der beiden Konventionen in die deutsche Sprache hergestellt. Die für die Vorlage der Entwürfe der Zustimmungsgesetze erforderlichen Denkschriften werden z. Z. ausgearbeitet. Es ist beabsichtigt, die Entwürfe der Zustimmungsgesetze zu den beiden Europäischen Übereinkommen den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen, sobald diese den Entwurf des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen gebilligt haben. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 16. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Griesinger (Drucksache VI/940 Fragen A 18 und 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es im Bereich der Ehemaklerei Erscheinungen gibt, die man als betrügerisch und wucherisch bezeichnen kann? Beabsichtigt die Bundesregierung, dieser Entwicklung dadurch entgegenzutreten, daß sie entweder den § 656 BGB aufgibt, oder aber — nach jüngstem niederländischen Beispiel — die Ehemakler staatlicher Aufsicht unterstellt? Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, daß es, wie bei anderen Gewerben, auch im Bereich der Ehemäklerei bedenkliche Geschäftsmethoden gibt. Beschwerden über Mißstände sind jedoch innerhalb der letzten Jahre nur vereinzelt an die Bundesregierung herangetragen worden. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz belief sich z. B. in den Jahren 1969 und 1970 die Anzahl solcher Eingaben auf insgesamt nur drei. Die Bundesregieruung wird die Frage prüfen, ob gegebenenfalls durch eine Änderung des § 656 BGB die Interessen der am Mäklervertrag Beteiligten wirksamer geschützt werden können. Die den Schutz des Heiratsinteressenten bezweckende Vorschrift ordnet an, daß der Ehemäkler den für seine Tätigkeit versprochenen Lohn nicht einklagen kann (§ 656 Abs. 1 Satz 1 BGB); dasselbe gilt nach § 656 Abs. 2 BGB auch für die Ansprüche des Ehemäklers auf Leistungen, die anstelle des Ehemäklerlohnes vereinbart sind. Nach § 656 Abs. 1 Satz 2 BGB ist ferner die Rückforderung erbrachter Leistungen des Auftraggebers, die das Gesetz nicht verbietet, ausgeschlossen. Das Verbot der Klagbarkeit mag zwar auch darauf zurückgehen, daß der Gesetzgeber seinerzeit die gewerbliche Ehevermittlung, deren soziale Funktion heute allseits anerkannt ist, sittlich mißbilligt hat. Mit der Anordnung der Nichtklagbarkeit bezweckt das Gesetz zugleich aber auch die Vermeidung von Prozessen, in denen die näheren Umstände über die Wahl des Ehepartners und das Zustandekommen der Ehe erörtert und nachgeprüft werden müßten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der mit dieser ratio des Gesetzes verbundene Schutz der Intimsphäre der Ehepartner und des Familienfriedens auch bei einer Änderung des § 656 BGB berücksichtigt werden sollte. Zur Frage einer staatlichen Aufsicht ist zu bemerken, daß die Ehemäkler der gewerberechtlichen Kontrolle unterliegen. Bei Vorliegen der in § 35 Gewerbeordnung umschriebenen Voraussetzungen (persönliche Unzuverlässigkeit und Gefährdung bestimmter Rechtsgüter) kann ihnen die Ausübung des Gewerbes untersagt werden. Gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 6 GewO sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, a) in welcher Weise die Ehemäkler ihre Bücher zu führen haben, b) welche Auskünfte sie den für die Überwachung zuständigen Behörden zu erteilen haben, c) welcher behördlichen Nachschau sie sich zu unterwerfen haben. Von dieser Ermächtigung haben Baden-Württemberg durch Verordnung vom 9. September 1963 (GBl. S. 140) und Bayern durch Verordnung vorn Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 3213 12. September 1960 (GVBl. S. 232) Gebrauch gemacht. Die Einführung einer weitergehenden Staatsaufsicht erscheint nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spilker (Drucksache VI/940 Frage A 37): Sind die Befürchtungen bäuerlicher Kreise gerechtfertigt, daß durch Mittel der EWG oder nationaler Regierungen innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gewerbliche Viehhaltungsbetriebe zum Nachteil der bäuerlichen Veredlungswirtschaft durch Beihilfen oder Steuererleichterungen gefördert werden? Nach Auffassung der Bundesregierung sind derartige Befürchtungen nicht gerechtfertigt. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Massentierhaltung schon seit geraumer Zeit sehr aufmerksam. Nicht zuletzt auf ihre Initiative ist eine spezielle Arbeitsgruppe hei der Kommission der EG eingesetzt worden, die sich mit der Prüfung dieser Probleme befaßt. Die Bundesregierung verfolgt bei ihrer Mitarbeit das Ziel, industriellen Veredlungsbetrieben den Zugang zur staatlichen Förderung zu verwehren und damit Nachteile für die bäuerliche Veredlungswirtschaft abzuwenden. Sie wird in ihren Bestrebungen von anderen Mitgliedstaaten und der Kommission der EG unterstützt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache VI/940 Fragen A 38 und 39) : In welchem Rahmen wird die Bundesregierung die Einfuhr- und Vorratsstelle für Vieh und Fleisch zur Entlastung des Rindermarkts während des Weideabtriebs einsetzen? Wird sich die Bundesregierung für eine Erhöhung des Rinderorientierungspreises in der EWG zum 1. August 1970 verwenden? Die Bundesregierung wird wie in den Vorjahren sich dafür einsetzen, daß zur Entlastung des Rindermarktes während des Weideabtriebs die Einfuhr- und Vorratsstelle für Vieh und Fleisch im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten tätig wird. Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Monaten bei den Beratungen in Brüssel immer wieder für eine Erhöhung des Rinderorientierungspreises eingesetzt. Der Ministerrat hat jedoch am 8. Juni beschlossen, die bisher geltenden Preise und Marktbedingungen auch für das Wirtschaftsjahr 1970/71 festzusetzen. Dies bedeutet, daß der Orientierungspreis für Rinder ab 1. August 1970 weiterhin 68 Rechnungseinheiten beträgt; d. s. rd. 249,—DM. Eine Anhebung des Orientierungspreises wird bei den Beratungen über die Preisvorschläge für das Wirtschaftsjahr 1971/72 von der Bundesregierung im Interesse des Marktausgleichsgewichtes zwischen Milch und Fleisch mit Nachdruck verfolgt werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneter Dr. Aigner (Drucksache VI/940 Fragen A 40 und 41): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen in einzelnen Mitgliedstaaten der EWG gewerblichen Veredlungsbetrieben nationale Begünstigungen oder neben einzelstaatlichen Beihilfen und Steuervergünstigungen zusätzliche Zuschüsse aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Landwirtschaft (EAGFL) gewährt worden sind? 1st die Bundesregierung zur Vermeidung neuer Wettbewerbsverzerrungen bereit, in Brüssel darauf hinzuwirken, daß weder Einzelstaaten noch die EWG-Kommission den gewerblichen Veredlungsbetrieben finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen, zinsverbilligten Darlehen und Steuererleichterungen gewähren? Ich gehe davon aus, daß in der Frage mit dem Begriff „Gewerbliche Veredlungsbetriebe" Betriebe gemeint sind, die zum überwiegenden Teil oder gänzlich in Händen nichtlandwirtschaftlicher Kreise. sind. Derartige Fälle aber, in denen eine Förderung in einer der angesprochenen Formen bereits erfolgt ist, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Kommission der EG hat im übrigen auf entsprechende Anfragen mitgeteilt, daß sie derartige Vorhaben aus der Abteilung Ausrichtung des EAGFL nicht zu fördern beabsichtigt. Ja! In diesem Zusammenhang darf ich auf die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Spilker verweisen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/940 Frage A 43) : Welche der in den regelmäßig zu erstattenden Berichten der Bundesregierung über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet enthaltenen Daten kommen dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit nicht bereits durch andere Veröffentlichungen zur Kenntnis, und könnte man nach Meinung der Bundesregierung nicht zum Zwecke einer besseren Arbeitsökonomie sowohl bei den Autoren als auch hei den Empfängern dieser Berichte künftig darauf verzichten? Die Berichte der Bundesregierung über die Auswirkung der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet (kurz „EWG-Berichte" genannt) gehen auf einen Beschluß dieses Hohen Hauses vom November 1962 zurück. Der achte EWG-Bericht wurde unter dem 12. Mai 1970 dem Hohen Hause vorgelegt. Die in den Berichten enthaltenen Daten und Angaben kommen dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit auch auf anderem Wege, z. B. in der Form von Spezialveröffentlichungen, Statistiken, Be- 3214 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1970 richten in der Fach- und Tagespresse zur Kenntnis, in denen allerdings in der Regel nur über Teilbereiche berichtet wird. Die EWG-Berichte vermitteln dagegen eine Gesamtschau. Falls dieses Hohe Haus die Auffassung vertritt, zum Zwecke einer besseren Arbeitsökonomie in der Legislative und in der Exekutive künftig auf diese Berichte verzichten zu können, so würde der federführende Ressortminister dieser Auffassung nicht widersprechen. Es besteht die Möglichkeit, die zusammengefaßten Ergebnisse, die jetzt im EWG-Bericht erscheinen, in den Grünen Bericht der Bundesregierung aufzunehmen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/940 Fragen A 44 und 45) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des bayerischen Landwirtschaftsministers Eisenmann, wonach das neue Landwirtschaftsförderungsprogramm des Bundes ausschließlich auf die Schaffung von Großbetrieben ausgerichtet und für die bayerischen Verhältnisse völlig ungeeignet sei, wo infolge der landschaftlichen, klimatischen und strukturellen Gegebenheiten die erforderlichen Mindestbetriebseinkommen nicht erreicht werden könnten? Trifft die weitere Behauptung des bayerischen Staatsministers zu, daß der Bund mit seinem Förderungsprogramm damit über die Existenz der Nebenerwerbsbetriebe vollkommen hinweggehe und 90 % der 375 000 landwirtschaftlichen Betriebe Bayerns von den gezielten Investitionsförderungen völlig ausschließe? Die Berechnungen des Bayerischen Landwirtschaftsministers sind falsch, weil sie die derzeitige Einkommenssituation der bayerischen Betriebe mit einer für das Jahr 1974 vorgesehenen Zielschwelle vergleichen. Die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten der vorhandenen Betriebe, die durch das Investitionsprogramm verbessert werden sollen, werden überhaupt nicht berücksichtigt. Bei seiner Berechnung geht der Bayerische Staatsminister außerdem von der Gesamtzahl der Betriebe Bayerns mit mehr als 0,5 ha LN (375 000) aus und bezieht sich damit auf eine für den Bereich der einzelbetrieblichen Investitionsförderung völlig unrealistische Größe. Ich habe bereits in der Fragestunde vom 4. Juni d. J. auf die Problematik derartig pauschaler Berechnungen hingewiesen, die im Grunde nur exakt sein können, wenn für eine repräsentative Anzahl von Betrieben Betriebsentwicklungspläne vorliegen. Da aber der Bayerische Staatsminister Zahlen in der Öffentlichkeit genannt hat, die nur Verwirrungen bei den Landwirten hervorrufen, möchte ich meine Schätzung vorlegen: Geht man von der Zahl der in der amtlichen Statistik Bayerns ausgewiesenen Vollerwerbsbetriebe aus, nämlich 193 800 Betriebe, so ergibt sich unter Berücksichtigung der zukünftig zu erwartenden Ertrags-Aufwands-Relationen und Einkommensgrößen, daß etwa 2/3 aller Vollerwerbsbetriebe die Voraussetzungen der Investitionsförderung erfüllen können. Dabei ist nicht berücksichtigt, daß die übrigen Betriebe im Rahmen von Kooperationen ebenfalls voll an den Förderungsmaßnahmen partizipieren. Im übrigen ergibt sich aus der Statistik, daß in Bayern keine vom Bundesdurchschnitt wesentlich abweichenden Verhältnisse vorliegen. Auch Nebenerwerbsbetriebe können an der Investitionsförderung teilnehmen, wenn Sie auf dem Gebiet der Bodenbewirtschaftung kooperieren. Das Programm ist also keineswegs nur auf Großbetriebe abgestellt. Dies ergibt sich allein schon aus dem Umstand, daß bei der Berechnung der Zielschwelle ein 1 1/2 AK-Betrieb zugrunde gelegt wurde. Abschließend möchte ich noch einmal hervorheben, daß die sogenannte Zielschwelle nicht um ihrer selbst willen vorgesehen ist, sondern daß sie im Interesse unserer Landwirte liegt, die wir vor Fehlinvestitionen und Vermögensverlusten bewahren möchten. Die vorgeschlagene Höhe der Zielschwelle — 16 000 DM je AK und 24 000 DM je Betrieb bereinigter Betriebseinkommen — bitte ich dabei als eine Diskussionsgrundlage zu betrachten. Über Zahlenannahmen und Berechnungsmethode sind wir durchaus bereit zu diskutieren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Wende.


Rede von Manfred Wende
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wird die Bundesregierung bei ihren Reformberatungen über das neue Gesetz auch berücksichtigen, daß in nordeuropäischen Ländern, in England, in der DDR, in sozialistischen Ländern, in Amerika und auch in asiatischen Staaten der eugenisch indizierte Schwangerschaftsabbruch vielfach schon seit längerer Zeit gesetzlich zugelassen ist und daß in vielen Fällen deutsche Frauen in solche Länder reisen, um dort einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfons Bayerl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Bundesregierung wird bei ihren Beratungen selbstverständlich auch das ausländische Recht berücksichtigen.