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    Deutscher Bundestag 57. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Juni 1970 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3099 A Amtliche Mitteilungen 3099 B Fragestunde (Drucksachen VI/869, VI/902) Fragen des Abg. Josten: Hilfe für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Peru Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 3099 D, 3100 A, B, C, D, 3101 A, B Josten (CDU/CSU) 3100 A, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 3100 B Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . 3101 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 3101 A Fragen des Abg. Höcherl: Aufhebung der Visa-Sperre für Vertreter der „Nationalen Befreiungsfront Südvietnams" 3101 B Fragen des Abg. Meister: Aufnahme diplomatischer und konsularischer Beziehungen mit Mauritius Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3101 D, 3102 A Meister (CDU/CSU) 3102 A Frage des Abg. Flämig: Verhandlungen zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und der Wiener Internationalen Atomenergieorganisation betr. Übereinkünfte über Sicherungsmaßnahmen . . . . 3102 B Frage des Abg. Dr. Apel: Einführung der Mittelpufferkupplung bei der Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 3102 B, C Dr. Apel (SPD) . . . . . . 3102 B, C Fragen des Abg. Dr. Riedl (München) : Erlöse aus den Olympia-Sonderpostwertzeichen und Ausgabe von Zu- schlagblöcken Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3103 A, B, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 3103 B, C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 3103 D Frage des Abg. Dröscher: Änderung der Richtlinien zur Förderung der Errichtung und des Erwerbs von Familienheimen und Eigentumswohnungen durch Bundesbedienstete Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 3104 A, C Dröscher (SPD) 3104 B, C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1970 Frage des Abg. Dröscher: Ausnutzung der Mietpreisfreigabe zu besonders starken Erhöhungen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 3104 D, 3105 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 3105 A Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Haushaltsmittel der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft-und Raumfahrt bei Änderungen des BAT Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 3105 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen VI/833, VI/854) Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 3106 A Dr. Bußmann (SPD) 3107 C Jung (FDP) 3109 B Schmidt, Bundesminister 3111 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 3112 A Einzelplan 12 Geschäftsbereich Verkehr des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksachen VI/831, VI/854) in Verbindung mit Einzelplan 13 Geschäftsbereich Post- und Fernmeldewesen des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/832) Haehser (SPD) . . . . 3112 C, 3133 C Lemmrich (CDU/CSU) . . 3115 A, 3133 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 3116 C Leber, Bundesminister . 3118 D, 3128 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3123 C Haar (Stuttgart) (SPD) . . . . . 3124 A Kulawig (SPD) . . . . . . . . 3124 C von Thadden (CDU/CSU) . . . 3126 C Jung (FDP) 3128 C Frau Funcke, Vizepräsident . . 3130 B Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . 3131 B Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen VI/825, VI/854) Dr. Jenninger (CDU/CSU) 3134 C, 3148 B Säckl (SPD) . . . . . . . . . 3136 B Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 3137 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 3144 C Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 3147 B Dorn (FDP) 3149 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 3150 A Genscher, Bundesminister . . . 3151 D Einzelplan 36 Zivilverteidigung (Drucksachen VI/844, VI/854) . . . . . . . . 3154 D Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft (Drucksachen VI/840, zu VI/840, VI/854) Dr. Althammer (CDU/CSU) 3155 A, 3167 D Dr. Enders (SPD) 3157 C Jung (FDP) 3160 A Raffert (SPD) 3161 D, 3167 C Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 3162 A, 3168 B Dr. Martin (CDU/CSU) 3163 D Moersch (FDP) . . . . 3165 A, 3168 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 3166 C Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen VI/845, VI/854) Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 3169 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 3170 C Röhner (CDU/CSU) 3171 A, D Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 3171 B, 3172 B Kirst (FDP) . . . . . 3171 C, 3172 D Leicht (CDU/CSU) 3173 B Haushaltsgesetz 1970 (Drucksachen VI/846, zu VI/846) Leicht (CDU/CSU) 3173 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 3175 A Kirst (FDP) 3176 A Anteilnahme des Bundestages an dem Eisenbahnunglück bei Celle 3176 D Nächste Sitzung 3176 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1970 III Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3177 A Anlagen 2 bis 9 Änderungsanträge Umdrucke 27, 31, 55 (neu), 48, 33, 32, 34 (neu) und 49 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/831, VI/840, VI/845, W846, VI/854) 3177 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bremer betr. internationale Vereinbarungen über Maximallärmwerte für Überschallflugzeuge . . . . 3180 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Aigner betr. Sondermarken „25 Jahre UNO" . . . . . . 3180 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Aigner betr. Sondermarke „Friedrich Engels" . . . . . . 3180 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Link betr. Wohngeld-und Unterkunftkosten für Sozialhilfeempfänger 3180 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baier betr. Freilassung von Rudolf Hess 3181 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Erweiterung des Katastrophenschutzes — Modellversuch in Baden-Württemberg . . 3181 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) betr. Industrieabwässerleitung aus der Provinz Groningen zur Unterems . . 3181 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Entwurf eines Urhebervertragsgesetzes 3182 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weigl betr. Regionales Aktionsprogramm „Oberpfalz" . . . . 3182 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meister betr. personelle und organisatorische Ausstattung des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen 3183 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dröscher betr. Regionale Aktionsprogramme für Rheinland-Pfalz 3183 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung betr. Umsatzrückgang bei Hartsteinwerken im Bereich Birkenfeld 3184 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) betr. Schutz der Greifvögel 3184 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Genehmigungspflicht für Anlagen zur Herstellung von Formstücken aus Beton 3185 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Härzschel betr. Auf- . Stufung der Landstraße 131 und Ortsumgehung Lörrach der B 316 3185 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Horstmeier betr. Verlegung des Bundesbahnzentralamtes Minden 3185 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pieroth betr. Verlegung der B 41 zwischen Weierbach und Nahbollenbach . . . . . . . . . . . 3186 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Haack betr. Fahrt einer Klasse eines Bayreuther Gymnasiums in die DDR . . . . . . . . . 3186 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1970 3099 57. Sitzung Bonn, den 5. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Alber** 5. 6. Behrendt ** 5. 6. Berberich 5. 6. Dr. Birrenbach 8. 6. Dr. Böhme 5. 6. Dr. Dittrich * 5. 6. von Eckardt 5. 6. Dr. Erhard 7. 6. Gerlach * 5. 6. Hanz 5. 6. Heyen 6. 6. Katzer 5. 6. Köppler 5. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Lücker (München) * 5. 6. Dr. Martin 5. 6. Müller (Aachen-Land) * 5. 6. Müller (Remscheid) 6. 6. Rasner 5. 6. Schneider (Königswinter) 5. 6. Dr. Schulz (Berlin) 5. 6. Zoglmann 5. 6. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 - Umdruck 27 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich Verkehr des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen - Drucksachen VI /300 Anlage, VI /831, VI /854 -. Der Bundestag wolle beschließen: I. Zu Kap. 12 03 (Finanzhaushalt) In Kap. 12 03 Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung - Bundeswasserstraßen wird folgender neuer Titel eingefügt: „749 14 Saardurchstiche Saarbrücken /St. Arnual und Saarlouis 1. Teilbetrag 10 000 000 DM Aus den Ausgaben können auch Personal- und sächliche Verwaltungskosten geleistet werden. Verpflichtungsermächtigung - 22 300 000 DM davon fällig: Anlagen zum Stenographischen Bericht Haushaltsjahr 1971 14 000 000 DM 1972 6 800 000 DM 1973 1 500 000 DM". Die Erläuterungen werden wie folgt gefaßt: „Zu Tit. 712 01 Die Saardurchstiche Saarbrücken /St. Arnual und Saarlouis, die zu dem auszubauenden Teilstück der Saar von Saarbrücken bis Dillingen gehören, sind jeweils eine in sich abgeschlossene Baumaßnahme zur Verbesserung der strukturellen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse in den Bereichen von Saarbrücken und Saarlouis. Im einzelnen bringen die Durchstiche folgende Vorteile: Durchstich Saarbrücken /St. Arnual a) Bei Saarbrücken /St. Arnual wird ein 50 ha großes Wiesengelände hochwasserfrei und für Industrieansiedlungen nutzbar. b) Das verkürzte und im Querschnitt vergrößerte Saarbett verbessert den Hochwasserabfluß wesentlich. c) Durch die Verlegung der Saar werden der Ausbau und die Verlegung der Bundesstraße 51 sehr vereinfacht und günstigere Möglichkeiten für weitere Straßenplanungen geschaffen. Durchstich Saarlouis a) Die Saarniederung zwischen der Innenstadt von Saarlouis und dem Ortsteil Roden kann zum größten Teil hochwasserfrei gelegt werden, so daß dann etwa 75 ha für die geplante Stadtentwicklung zur Verfügung stehen. b) Der Hochwasserabfluß der Saar wird entscheidend verbessert. Veranschlagt sind: 1. Gesamtkosten Saardurchstich Saarbrücken; St. Arnual (Preisstand Juli 1969) 18 000 000 DM Saardurchstich Saarlouis (Preisstand Mai 1970) 19 000 000 DM zusammen 37 000 000 DM 2. Prozentsatz der veranschlagten Bauleitungkosten 7,0 v. H. 3. Höhe der Bauleitungskosten a) Personalausgaben 2 140 000 DM b) Sächliche Verwaltungsausgaben 260 000 DM c) Sonstige Ausgaben 85 000 DM d) Ausgaben für Leistungen durch Dritte 115 000 DM zusammen 2 600 000 DM 3178 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1970 Es wurden bewilligt: ausgegeben: 1969 Kap. 60 02 apl. Tit. 712 01 4 000 000 —Für das Rechnungsjahr 1970 werden als 1. Teilbetrag 10 000 000 DM benötigt. Vorbehalten bleiben 23 000 000 DM." hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung Drucksachen VI /300 Anlage, VI/ 845, VI /854 II. Zu Kap. 60 02 (Finanzhaushalt): In Kap. 60 02 Allgemeine Bewilligungen (Finanzhaushalt) wird Tit. 712 01 gestrichen. Bonn, den 2. Juni 1970 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 - Umdruck 31 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 12 Finanzhaushalt -- Geschäftsbereich Verkehr des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen Drucksachen VI /300 Anlage, VI /580, VI /831, V1/854 - Der Bundestag wolle beschließen: I. In Kap. 12 03 (Finanzhaushalt) erhält der Tit. 749 15 folgende Fassung: „Tit. 74915 Saardurchstiche Saarbrücken — St. Arnual und Saarlouis sowie Planungsarbeiten im Rahmen der Untersuchung über den Bau eines Saar-Pfalz-RheinKanals 1. Teilbetrag I0 700 000 DM Aus den Ausgaben können auch Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. Verpflichtungsermächtigung 22 600 000 DM Davon fällig: Haushaltsjahr 1971 bis zu 14 300 000 DM Haushaltsjahr 1972 bis zu 6 800 000 DM Haushaltsjahr 1973 bis zu 1 500 000 DM hier: Einzelplan 60 allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI /300 Anlage, VI /580, VI/ 845, VI/ 854 — 11. In Kap. 60 02 (Finanzhaushalt) wird der Tit. l 712 01 gestrichen. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 - Umdruck 55 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen Drucksachen VI /300 Anlage, VI/ 831, VI /854. Der Bundestag wolle beschließen: Kapitel 12 10, Titel 760 44, Kennzahl 1044 „Kostenanteil an Maßnahmen an Bahnübergängen zwischen Bundesbahn und öffentlichen Straßen, Wegen und Platzen (außer Bundesstraßen und Landstraßen I, Ordnung) wird um 600 000,— DM erhöht auf 16 600 000,--. Die Deckung erfolgt durch Kürzung bei Kapitel 12 10, Titel 53412 (Verwaltungshaushalt) 2 Veröffentlichungen und Beschaffung technischen und wissenschaftlichen Materials auf dem Gebiet des Straßenwesens. um 600 000,--- DM auf 5 500 000,— DM. Bonn, den 5. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 - Umdruck 48 Änderungsantrag der Fraktion der CDU CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft Drucksachen VI /300, VI/ 580, VI /840, VI /854 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 31 04 (Finanzhaushalt)-Bewilligungen für die Weltraumforschung und die Luftfahrtforschung wird bei a) Til 683 05 (Förderung von Studien auf den Gebieten der Raumflugforschung und Technologie sowie von Vorarbeiten für Träger- und Raumflugsysteme) der Ansatz von 11 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 16 000 000 DM b) Tit. 683 06 (Förderung der Raumflugtechnologie auf dem Gebiete der Elektronik und Ausrüstung) der Ansatz von 6 800 000 DNI um 5 000 000 DM auf 11 800 000 DM Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1970 3179 c) Tit. 89310 (Entwicklung und Bau von Forschungssatelliten) der Ansatz von 19 500 000 DM urn 5 000 000 DM auf 24 500 000 DM d) Tit. 893 15 (Entwicklung und Bau von Anwendungssatelliten) der Ansatz von 30 000 000 DM urn 5 000 000 DM auf 35 000 000 DM e) Tit. 893 55 (Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. — Investitionen) der Ansatz von 10 029 000 DM um 10 000 000 DM auf 20 029 000 DM erhöht. Deckungsvorschlag ergibt sich aus dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck 32 zu Kap. 60 02 (Verwaltungshaushalt) Allgemeine Bewilligungen Tit. 461 01 (Verstärkung der Personalausgaben), der Kürzung um 300 000 000 DM vorsieht. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion I) Anlage 6 Umdruck 33 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI /300 Anlage, VI /580, VI/845, VI /854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 02 - Allgemeine Bewilligungen — (Finanzhaushalt) i . Der Ansatz bei Tit. 919 02 — Zuführung an ein Sonderkonto bei der Deutschen Bundesbank —wird um 1 500 000 000 DM auf 1 600 000 000 DM erhöht. 2. Folgender neuer Tit. 972 01 wird ausgebracht: „Tit. 972 01 Globale Minderausgabe — 1 500 000 000 DM". Bonn, den 3 .Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 32 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen VI/300 Anlage, VI/580, ( VI/845, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 461 01 — Verstärkung der Personalausgaben — wird für 1970 um 300 000 000 DM auf 1 140 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 34 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Haushaltsgesetz 1970 Drucksachen VI /300, VI /846 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Hinter § 2 wird folgende neue Vorschrift (§ 2 a) eingefügt: „§ 2a Von den Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushaltsplan 1970 dürfen jeweils 20 vom Hundert der für jeden Einzelplan ausgewiesenen Gesamtsumme nicht in Anspruch genommen werden; ausgenommen sind die im Einzelplan 31 (Bundesminister für Bildung und Wissenschaft) ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für Bildungsinvestitionen namentlich für den Aus- und Neubau von Hochschulen -- und für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung." 2. § 5 wird gestrichen. 3. In § 6 Abs. 2 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Eine Verstärkung der bei den Titelnummern 531 01 his 531 10 veranschlagten Ausgaben nach dieser Vorschrift ist nicht zulässig." Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 49 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Haushaltsgesetz 1970 — Drucksachen VI /300, VI/ 846 – . 3180 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1970 (A) Der Bundestag wolle beschließen: § 15 Abs. 4 wird wie folgt ergänzt: „In den Fällen der Teilzeitbeschäftigung von planmäßigen Beamtinnen gemäß § 79 a Abs. 1 Nr. i des Bundesbeamtengesetzes oder Richterinnen gemäß § 48 a Abs. 1 Nr. 1 des Deutschen Richtergesetzes kann der Bundesminister der Finanzen bei einem unabweisbaren Bedürfnis im Einzelplan der zuständigen Dienstbehörde zusätzliche Planstellen ausbringen. Die zusätzlichen Planstellen sind mit dem Vermerk „künftig wegfallend" zu versehen. Über ihren weiteren Verbleib ist in dem nächsten Haushaltsplan zu entscheiden." Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bremer (Drucksache VI /869 Fragen A 71 und 72) : Ist die Bundesregierung bereit, über ihre in der Drucksache VI /403 dargestellten Bemühungen hinaus sich für internationale (B) Vereinbarungen Ober Maximallärmwerte für Überschallflugzeuge einzusetzen, nachdem die ICAO-Fluglärmkonferenz in Montreal entsprechende Beschlüsse für Unterschallflugzeuge gefaßt hat? Wann rechnet die Bundesregierung mit dahin gehenden konkreten Verhandlungsergebnissen? Ja, die Bundesregierung ist selbstverständlich dazu bereit. Entsprechende Besprechungen zur Erörterung solcher Maßnahmen werden im Laufe des Herbstes durch ein Gremium der ICAO, in dem die Bundesrepublik vertreten ist, beginnen. Herr Kollege, ich bitte um Verständnis, daß Termine für internationale Vereinbarungen dieser ins Neuland vorstoßenden Regelung vorher nicht bestimmbar sind. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Aigner (Drucksache VI /869 Frage A 73) : Ist es richtig, daß die Deutsche Bundespost die Absicht hat, in diesem Jahr eine Sondermarke „25 Jahre UNO" nicht herauszugeben, obwohl alle anderen UNO-Staaten dies vorhaben? Es ist nicht bekannt, welche Staaten in diesem Jahr eine UNO-Sondermarke herausgeben. In Würdigung der Bedeutung der Vereinten Nationen hat die Deutsche Bundespost bereits zum 10jährigen Bestehen dieser Organisation im Jahre 1955 eine Gedenkbriefmarke herausgegeben. Eine weitere Gedenkmarke zum 25jährigen Bestehen konnte in die Planung für 1970 leider nicht aufgenommen werden. Die Anlässe, die die Ausgabe von Sonderpostwertzeichen rechtfertigen, sind so zahlreich, daß es grundsätzlich nicht möglich ist, innerhalb einer verhältnismäßig kurzen Zeitspanne die gleiche Institution mehrere Male zu berücksichtigen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Aigner (Drucksache VI /869 Frage A 74) : Aus welchem Grund wird in diesem Jahr nur eine zusätzliche Sondermarke im Offsetdruck „Friedrich Engels" von der Deutschen Bundespost herausgegeben? Der Grund für die Ausgabe der Sondermarke ist der 150. Geburtstag von Friedrich Engels. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 5. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Link (Drucksache VI /869 Fragen A 78 und 79) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Sozialhilfeempfänger zur Beantragung von Wohngeld und Unterkunftskosten nach dem Wohngeldgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz zwei behördliche Dienststellen in Anspruch nehmen müssen? Ist die Bundesregierung bereit, darauf einzuwirken, daß zur Erleichterung für die Sozialhilfeempfänger und zur Vermeidung doppelter Verwaltungsarbeiten bei Beantragung und Inanspruchnahme von Wohngeld und Unterkunftskosten in Zukunft nur eine Dienststelle zuständig ist, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung bejahendenfalls zu ergreifen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Sozialhilfeempfänger, die auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 Anspruch auf Wohngeld haben, wegen der ihnen zustehenden Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherung ihres Wohnraums in der Regel nicht nur an das Sozialamt, sondern auch an die Wohngeldstelle herantreten müssen. Aufgrund des erwähnten Verfassungsgerichtsbeschlusses ist es nach geltendem Recht nicht zu vermeiden, daß die Hilfe zum Wohnen für die Empfänger von Sozialhilfe aus zwei Quellen fließt, statt wie bisher aus einer. Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Zweiten Wohngeldgesetz werden jedoch Überlegungen angestellt, ob und gegebenenfalls wie erreicht werden kann, daß die Hilfe zum Wohnen für den vorgenannten Personenkreis nur von einer Stelle gewährt wird. Die zuständigen obersten Landesbehörden sind gebeten worden, meinem Ministerium die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1970 3181 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 5. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI /869 Frage B 1): Was hat die Bundesregierung auf Grund des Antrags aller Fraktionen des baden-württembergischen Landtags unternommen, um aus humanitären Erwägungen für die Freilassung des im Spandauer Kriegsverbrechergefängnis inhaftierten Rudolf Hess bei alien vier Siegermächten des letzten Weltkrieges einzutreten? Der Antrag der Fraktionen des baden-württembergischen Landtags vom 12. März 1970 ist der Bundesregierung nicht offiziell zugeleitet worden. Ich habe zuletzt in der Fragestunde .vom 21. Januar d. J. die Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema dargelegt. Dieser Darlegung habe ich nichts hinzuzufügen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 4. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI /869 Fragen B 2 und 3) : Welche Erfahrungen hat man in Baden-Württemberg gemacht, wo über die vergangenen Pfingstfeiertage die treiwilligen Hiltsorganisationen bei der Unfallrettung mit Einheiten des Katastrophenschutzes zusammengearbeitet haben? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dazu beizutragen, daß die Erfahrungen dieses Modellversuchs zur Verbesserung der Unfallrettung für den Bereich der ganzen Bundesrepublik Deutschland ausgewertet und in der Praxis verwirklicht werden? Das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes KatSG -- vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 776) hat einen einheitlichen Katastrophenschutz zum Ziel, der im Frieden und im Verteidigungsfall gleichermaßen einsetzbar ist. Obwohl die Integration noch nicht abgeschlossen ist, steht nach den vorläufigen Regelungen meines Hauses vorn 31. Juli 1968 die vom Bund beschaffte Ausrüstung des bisherigen Luftschutzhilfsdienstes entsprechend der Konzeption des KatSG auch schon für den Katastrophenschutz im Frieden zur Verfügung. Von dieser Möglichkeit hat das Land Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Das zusätzliche Potential des bisherigen Luftschutzhilfsdienstes ist zusammen mit den Kräften der Sanitätsorganisationen eingesetzt worden, um bei dem erwarteten starken Verkehr während der Pfingstfeiertage den Rettungsdienst zu verstärken. Die Kosten des Einsatzes hat das Land als Aufgabenträger bis zu einer bestimmten Höhe getragen. Das zusätzliche Potential des Bundes konnte kostenlos genutzt werden. Die Sanitätsorganisationen haben sich an diesem Einsatz weitgehend beteiligt. In einem Regierungsbezirk sind auch Fernmeldeeinheiten des Luftschutzhilfsdienstes zur Unterstützung der Polizei bei der Unfallmeldung eingesetzt worden. Die Auswertung der Erfahrungen, die bei diesem Modellversuch gemacht worden sind, liegt mir noch nicht vor. Das Land hat die Regierungspräsidenten und Hilfsorganisationen gebeten, hierüber bis Mitte Juni 1970 zu berichten. Sofern Sie es wünschen, werde ich Sie, sehr geehrter Herr Kollege, über die Auswertung des Modeliversuchs demnächst schriftlich unterrichten. Die Rechtslage, die den Modellversuch in Baden-Württemberg ermöglicht hat, ist in allen Ländern gleich. Es steht daher zu erwarten, daß auch andere Länder von den Möglichkeiten, die durch das KatSG geschaffen worden sind, Gebrauch machen. Von seiten des Bundes braucht hierzu nichts weiter veranlaßt zu werden. Die Bundesregierung wird die Erfahrungen des Versuchs auswerten und allen Ländern zur Verfügung stellen, um weitere Verbesserungen in der Praxis des Unfallrettungsdienstes zu erreichen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 4. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (Drucksache VI /869 Fragen B 4 und 5) : Was gedenkt die Bundesregierung angesichts des geplanten Baus einer Industrieahwässerieitung aus der Provinz Groningen zur Unterems und zum Dollart zu tun, um der zu befiirchtenden Wasserverunreinigung und der Bedrohung des biologischen Lebens in den Küstengewässern zu begegnen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dabei auch vitale Interessen der vom Fremdenverkehr lebenden Bevölkerungsschichten Ostfrieslands berührt werden unci somit neben den gesundheits- und verkehrspolitischen auch wirtschaftspolitische Probleme eine bedeutende. Rolle für diesen Raum spielen? Nach Niederländischer Auffassung können die Abwässerverhältnisse in einigen Gebieten der Provinz Groningen nur dadurch auf wirtschaftlich tragbare Weise saniert werden, daß die organisch verschmutzten Abwässer der zahlreichen Stohpappefabriken sowie der Kartoffelmehl und -stärke herstellenden Betriebe dort nicht mehr in die offenen Kanäle geleitet, sondern gesammelt und durch ein Rohrleitungssystem in das Mündungsgebiet der Ems (das Ems-Ästuar) gepumpt werden. Die Grundlagen dieser Planung enthält eine vom Niederländischen Reichsinstitut für Abwasserreinigung (Rjiksinstitut voor Zuivering van Afvalwater) veröffentlichte Ausarbeitung. Darin wird dargelegt, daß das Selhstreinigungsvermögen der von den Gezeiten bewegten Wassermassen im Ems-Ästuar so groß sei, daß die im wesentlichen in der Kampagnezeit von „September bis Januar" eingeleiteten Schmutzstoffe auf natürliche, biologische Weise ohne irgendwelche schädlichen Folgen abgebaut würden. Nach Bekanntwerden dieser Pläne wurden kritische Äußerungen in der Öffentlichkeit laut. Vor allem deutsche Dienststellen haben Zweifel an den niederländischen Annahmen und Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Die Bundesregierung kam daraufhin unter Einschaltung des Auswärtigen Amtes mit der niederländischen Seite überein, die 3182 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1970 mit den niederländischen Plänen zusammenhängenden Fragen und Probleme in Verhandlungen von Regierungsdelegationen zu beraten. Den Vorsitz in der deutschen Delegation übernahm seinerzeit das Bundesministerium für Gesundheitswesen. Er wird jetzt von meinem Hause wahrgenommen. Der deutschen Delegation gehören außerdem je ein Vertreter der Bundesministerien für Verkehr sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, und zwei Vertreter der obersten Wasserbehörde des Landes Niedersachsen an. Die bisherigen niederländischen Untersuchungen und Berechnungen reichen nach Ansicht der deutschen Sachverständigen für die Beurteilung des holländischen Vorhabens im Hinblick auf mögliche Auswirkungen oder schädliche Folgen nicht aus. Die Zweifel wurden noch verstärkt, seit in den Niederlanden geplant wird, darüber hinaus auch das Abwasser von Fabriken in den Provinzen Drenthe und Overijssel in die Rohrleitung aufzunehmen. Dadurch würde das Ems-Ästuar in der Kampagnezeit von niederländischer Seite insgesamt mit einem Abwasser belastet, das dem von 24 Millionen Menschen entspräche. Zunächst wurde unter Beiziehung verschiedener sachverständiger Dienststellen des Bundes und des Landes Niedersachsen ein mit ,der niederländischen Seite abgestimmtes Untersuchungs- und Meßprogramm begonnen, dessen Ergebnisse der deutschen Seite möglichst bald eine konkrete Beurteilung des Vorhabens und seiner Auswirkungen ermöglichen sollen, damit präzisierte Forderungen und Bedingungen zum Schutz des Ems-Ästuar gestellt werden können. In der ersten offiziellen Verhandlung der beiden Delegationen im November 1969 in Den Haag wurden die bisherigen Einwände und Bedenken gegen das Vorhaben vorgetragen. Dabei wurde kein Zweifel daran gelassen, daß eine Behandlung des Abwassers an Land zur Verringerung der Abwasserbelastung des Ästuars unumgänglich ist und daß auf niederländischer Seite von Anfang an Maßnahmen getroffen werden müssen, die eis ermöglichen, die Abwasserbelastung sofort zu verringern, sobald sich Auswirkungen zeigen, durch die deutsche Interessen beeinträchtigt werden. Eine Antwort auf diese Stellungnahme liegt noch nicht vor. Ihre erste Frage beantworte ich dahin gehend, daß die Bundesregierung sich nachdrücklich dafür einsetzen wird, daß deutsche Interessen nicht beeinträchtigt und schädliche Folgen für die deutsche Seite vermieden werden. Auf Ihre zweite Frage muß ich sagen, daß zunächst die Ergebnisse der Strömungs- und Durchmischungsmessungen abgewartet werden müssen, die in diesem Sommer in der Natur und in einem Modell von fachkundigen deutschen und niederländischen Dienststellen durchgeführt werden. Sollten vitale Interessen der vom Fremdenverkehr lebenden Bevölkerungsschichten Ostfrieslands berührt werden, würde die Bundesregierung im Einvernehmen mit der Regierung des Landes Niedersachsen sich dafür einsetzen, daß solche Auswirkungen nicht eintreten. Das niederländische Vorhaben soll gegebenenfalls im Verlauf mehrerer Jahre verwirklicht werden. Dabei ist eine schrittweise Steigerung der Abwassereinleitungen vorgesehen. Die Auswirkungen auf das Ems-Ästuar und die Umgebung können dann sorgfältig untersucht und gemessen werden. Auch darin sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, schädliche Auswirkungen rechtzeitig abzustellen. Darüber muß allerdings mit den Niederlanden noch Einvernehmen erzielt werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 2. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI /869 Frage B 6) : Beabsichtigt die Bundesregierung noch — wie in der Drucksache IV /270 vom 23. März 1962 in Aussicht gestellt —, ein Urhebervertragsgesetz selbständig oder als Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes vorzulegen, mit dem für alle Vertragstypen auf dem Gebiet des Urheberrechts Vorschriften geschaffen werden sollen? Die Bundesregierung hat die Absicht nicht aufgegeben, den Entwurf eines Urhebervertragsgesetzes vorzulegen, das das Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 ergänzen soll. Da jedoch die wichtigsten, dem Schutz des Urhebers dienenden vertragsrechtlichen Vorschriften bereits in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen worden sind (vgl. §§ 31 bis 44 UrhG) und offenbar aus diesem Grunde bisher auch von keiner Seite ein Interesse an der alsbaldigen Verwirklichung des Gesetzgebungsvorhabens bekundet worden ist, hält die Bundesregierung die Kodifizierung des Urhebervertragsrechts, die umfangreiche Vorarbeiten erfordert, nicht für dringlich. Die Urheber und die übrigen Betroffenen streben, wie ihre Organisationen wiederholt erklärt haben, zunächst eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes selbst an, über die nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zeit in den Fraktionen des Deutschen Bundestages beraten wird. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 4. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI /869 Fragen B 7 und 8) : Wieviel überregionale Schwerpunktorte werden sie Rahmen des Regionalen Aktionsprogramms nördliche und westliche Oberpfalz geschaffen? Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, der bayerischen Staatsregierung das Vorschlagsrecht für eine größere Anzahl von iiherregionalen Schwerpunktorten im Rahmen des Regionalen Aktionsprogramms nördliche und westliche Oberpfalz zuzubilligen, damit ansiedlungswillige Industriebetriebe im sogenannten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1970 3183 Austauschverfahren sofort gefördert werden können, ohne daß dadurch die Standortentscheidung des Unternehmers stark ein geschränkt wird? Bisher liegen dem Bundeswirtschaftsministerium noch keine Vorschläge der Bayerischen Staatsregierung für das geplante Regionale Aktionsprogramm „Oberpfalz" vor. Ohne Kenntnis dieser Vorschläge kann das Bundeswirtschaftsministerium zu Ihrer Frage leider nicht Stellung nehmen. Durch die Regionalen Aktionsprogramme sollen die beschränkten Finanzierungsmittel auf einige wenige Schwerpunkte konzentriert werden. Die Benennung einer größeren Anzahl von Orten, in denen Investitionsvorhaben mit der Spitzenpräferenz von 20 bzw. 25 % gefördert werden können (sog. Austauschverfahren), würde praktisch die Anerkennung einer größeren Anzahl übergeordneter Schwerpunkte bedeuten. Die Bildung von funktionsfähigen Schwerpunktorten würde dadurch erschwert und die Effizienz der Regionalen Aktionsprogramme nicht unerheblich beeinträchtigt werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 4. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meister (Drucksache VI /869 Fragen B 9 und 10) : Ist die Bundesregierung bereit, das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen personell und organisatorisch so auszustatten, daß es in die Lage versetzt wird, seiner Aufgabe der Beaufsichtigung entsprechend dem zunehmenden Umfang des Kreditwesens gerecht zu werden (vgl. Stenographischer Bericht über die 158. Sitzung am 11. März 1968, Seite 8181 — Anlage 9)? Ist die Bundesregierung bereit, entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen? Nach Auffassung der Bundesregierung ist das BAKred in personeller und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich so ausgestattet, daß es seine Aufsichtsbefugnisse ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Es trifft zwar zu, daß der Personalbestand des Bundesaufsichtsamtes bei dessen Errichtung im Jahre 1962 wegen des damals anhängigen Verfassungsstreits mit den Ländern bewußt knapp gehalten worden war. Dieser Anfangsmangel ist jedoch in den folgenden Jahren durch kontinuierliche Verstärkung des Personals, insbesondere im Zusammenhang mit der Übertragung neuer Aufgaben, zügig behoben worden. So wurde im Haushaltsplan 1965 auf Grund einer Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung des Bundesrechnungshofes eine Vermehrung um 28 Stellen beschlossen und damit auch dem zusätzlichen Arbeitsanfall Rechnung getragen, den das 3. Umstellungsschlußgesetz vom 22. Januar 1964 (BGBl. I, S. 33) für das Bundesaufsichtsamt mit sich brachte. Auch aus Anlaß des im vorigen Jahr verabschiedeten Auslands-Investmentgesetzes wurden dem BAKred durch das Haushaltsgesetz 1969 11 neue Stellen bewilligt. Insgesamt hat sich der Personalbestand des Amtes auf diese Weise von 1962 bis 1970 nahezu verdoppelt. Er umfaßt z. Z. 146 Bedienstete, von denen 41 im höheren und 43 im gehobenen Dienst tätig sind. Berücksichtigt man zudem, daß der mehrfachen Zuweisung neuer Aufgaben ein beträchtlicher Rückgang der Zahl der zu beaufsichtigenden Kreditinstitute, namentlich durch Konzentration im Genossenschaftssektor gegenübersteht, so erscheint die Stellenzahl z. Z. ausreichend. Die Bundesregierung mißt jedoch der Bundesaufsicht aus Gründen des unerläßlichen Sparer-schutzes eine sehr hohe Bedeutung bei. Sollten die Verhältnisse eine Verstärkung des Personalbestandes erforderlich machen, wird die Bundesregierung nicht zögern — bei aller Beachtung der Gebote der Sparsamkeit — eine Erhöhung der Stellenzahl des Bundesaufsichtsamtes zu beantragen. Zu konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen sieht die Bundesregierung derzeit keinen Anlaß. Sie wird — wie in der Vergangenheit — auch künftig bei der Aufstellung der Haushaltspläne dafür Sorge tragen, daß dem BAKred bei zusätzlichem Arbeitsanfall, mag er auf die gesetzliche Zuweisung neuer Aufgaben zurückgehen oder durch eine notwendige Intensivierung schon bestehender Aufsichtsbefugnisse bedingt sein, erforderliche personelle Verstärkungen zur Verfügung gestellt werden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 4. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI /869 Fragen B 11 und 12) : Auf Grund welcher mittel- und langfristigen Standortprogramme für Entwicklungsschwerpunkte außerhalb der Ballungskerne hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz Mittel fur den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung angefordert, und wie hoch sind diese Mittel absolut veranschlagt? Welche Höhe haben sie pro Kopf der Bevölkerung, und wie ist das Verhältnis im Vergleich zu den für die anderen Bundesländer vorgesehenen Mittel? Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung 1969 drei Regionale Aktionsprogramme (Eifel /Hunsrück, Saarland /Westpfalz — Teilgebiet Westpfalz, Mittelrhein /Lahn /Sieg) vorgelegt. Die Finanzierungspläne, die für einen Zeitraum von 5 Jahren aufgestellt sind und jährlich fortgeschrieben werden. haben ein Gesamtvolumen von rd. 572 Mio DM. Diese Summe setzt sich zusammen aus Mitteln des Bundes (Zuschüsse), des Landes (Zuschüsse und Darlehen), Darlehen der Bundesanstalt für Arbeit und Investitionszulagen. Die Bundesmittel, die in den Finanzierungsplänen enthalten sind, werden ab 1970 — vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für 1970 — gegenüber dem Vorjahr um 23 0/o steigen. Dadurch werden die strukturpolitischen Zielsetzungen in den Problemgebieten schneller als ursprünglich vorgesehen verwirklicht. 3184 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1970 Ein Vergleich der Mittel für die Regionalförde- rung, die in den Bundesländern pro Kopf der Bevölkerung aufgewendet werden bzw. aufgewendet werden sollen, ist nicht möglich. In den verschiedenen Bundesländern liegen qualitativ und quantitativ unterschiedliche Strukturprobleme vor, z. B. Folgen der Teilung Deutschlands (Zonenrandgebiet), Folgen des Agrarstrukturwandels (landwirtschaftliche Problemgebiete) sowie Folgen des gewerblichen Strukturwandels (industrielle Problemgebiete). Verschiedene Förderungsprogramme regionaler und sektoraler Art überlagern sich teilweise. Sie weisen Hilfen in Form von Zuschüssen und/oder Darlehen auf. Ein Teil der öffentlichen Aufwendungen, wie z. B. die steuerfreien Investitionszulagen werden nachträglich erstattet, ohne daß man den durch sie verursachten Aufwand an öffentlichen Mitteln exakt voraussagen könnte. Es würde zu mißverständlichen Ergebnissen führen, wollte man alle diese Hilfen addieren und in einer Pro-KopfZiffer zum Ausdruck bringen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 4. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (Drucksache VI /869 Frage B 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Sperren im Bereich des Straßenbaus bei Hartsteinwerken im Bereich Birkenfeld Umsatzeinbußen von 70 % gegenüber dem Vorjahr mit sich gebracht haben und bei mittelständischen Unternehmen bereits Kurzarbeit beantragt werden mußte? Der Bundesregierung ist dieser Sachverhalt bekannt. Statistische Angaben über den Umsatz von einzelnen Werken und in bestimmten Bezirken liegen der Bundesregierung jedoch nicht vor. Das Landeswirtschaftsministerium von Rheinland-Pfalz hat mitgeteilt, daß bei der Natursteinindustrie (Wege-, Bahn- und Wasserbau) dieses Landes im ersten Quartal 1970 ein Umsatzrückgang gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres in Höhe von 7 1/2 % eingetreten ist. Bezüglich der Kurzarbeit hat das Landesarbeitsamt Saarbrücken mitgeteilt, daß im Bereich Birkenfeld ab 15. Juni 1970 in drei Werken der Natursteinindustrie Kurzarbeit eingeführt werden soll. Hiervon werden 69 Arbeitskräfte betroffen. Die Bundesregierung wird im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des Landes die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 2. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (Drucksache VI /869, Frage B 14) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen zu ergreifen, um die Ausrottung der nur noch in geringerer Zahl vorkommenden Greifvögel wie Baum- und Wanderfalk, Kornweihen, Sperber, Habicht usw. zu verhindern? Zum Schutz der Greifvögel hat die Bundesregierung bereits durch die Verordnung über die Jagdzeiten vom 13. 7. 1967 (BGBl, I Seite 723) mit Zustimmung des Bundesrates folgende wesentliche Verbesserungen gegenüber der Verordnung aus dem Jahre 1961- geschaffen: --- Ganzjähriger Schutz für Fischadler und Rohrweihe, Verkürzung der Jagdzeit für Mäuse- und Rauhfußbussarde von acht auf vier Monate im Jahr, — Ablösung der ganzjährigen Jagdzeit auf Habicht und Sperber durch Begrenzung auf eine Jagdzeit von vier Monaten, - – Aufhebung der Erlaubnis zum Zerstören von Gelegen und Horsten der Sperber und Habichte durch Jagdausübungsberechtigte (Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen ist nur noch im Einzelfall mit Genehmigung der Jagdbehörde erlaubt). Baum- und Wanderfalken sowie Kornweihen waren schon vorher ganzjährig geschützt. Mit dieser Rahmenregelung des Bundes war die Erwartung verbunden, daß die Länder nach Maßgabe der regional unterschiedlichen Erfordernisse in eigener Zuständigkeit weitere Schutzmaßnahmen treffen würden. Dies ist in der Folgezeit geschehen, so daß zur Zeit bereits in Niedersachsen auch Bussarde, Habichte und Sperber, in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Saarland Habichte und Sperber sowie in Bayern, Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz und Schleswig-Holstein Sperber ganzjährig geschützt sind. Von der Bundesregierung sind aus verschiedenen Anlässen Anregungen zur Verstärkung des Schutzes gefährdeter Wildarten gegeben worden. In diesem Zusammenhang muß insbesondere auf die vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) anläßlich seiner diesjährigen Hauptversammlung ausgesprochene Empfehlung hingewiesen werden, auch die letzten noch mit einer Jagdzeit versehenen Greifvögel (Bussarde und Habicht) freiwillig bis auf weiteres mit der Jagd zu verschonen. Dem DJV gehören über 80 % aller Jagdscheininhaber in der Bundesrepublik Deutschland an. Neuere Schutzmaßnahmen der Länder (z. B. Niedersachsen) betreffen den Besitz und die Haltung lebender Greifvögel. Sollten sich trotz dieses weitgehenden Schutzes der Greifvögel noch weitere Maßnahmen örtlich als notwendig erweisen, so werden diese in dem erforderlichen Umfang von Bund und Ländern sowie unter Abwägung der Interessen aller Betroffenen in die Wege geleitet werden. Abschließend möchte ich jedoch noch bemerken, daß die größten Gefahren für den Bestand unserer wildlebenden Greifvögel nicht in der Jagdausübung Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1970 3185 zu suchen sind, sondern in der zunehmenden Veränderung der Lebensumstände infolge Verlust der natürlichen Standorte, der Einwirkung schädlicher Stoffe auf die Tier- und Pflanzenwelt sowie dem Eindringen von Verkehr und Industrie in die Waldgebiete unseres Landes. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 2. Juni 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI /869 Frage B 15) : Da nach neuesten Messungen Maschinen, die Steine, Steinplatten oder andere Formteile aus Beton herstellen, einen außerordentlichen Lärm durch Stampfen und ähnliche Arbeitsvorgänge auslösen sollen, frage ich die Bundesregierung, ob eine Genehmigungspflicht solcher Anlagen im Rahmen einer Novellierung der Gewerbeordnung zum Schutz gegen Lärmbelästigung der Bevölkerung für erforderlich und zweckmäßig gehalten wird. Die Bundesregierung hält eine Genehmigungspflicht nach § 16 der Gewerbeordnung für Anlagen zur Herstellung von Formstücken aus Beton oder ähnlichen Stoffen durch Stampfen, Schocken, Rütteln oder Vibrieren auf Maschinen für erforderlich und zweckmäßig, weil diese Anlagen erhebliche Belästigungen und Gesundheitsgefahren durch Lärm und Erschütterungen verursachen können. Die Verordnung vom 4. August 1960 mit dem Katalog der genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 16 der Gewerbeordnung soll entsprechend ergänzt werden. Der Entwurf der Änderungsverordnung, der diese Anpassung an die technische Entwicklung vorsieht, ist vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und vom Bundesminister des Innern bereits ausgearbeitet und den Ländern sowie den Mitgliedern des Beratenden Ausschusses nach § 16 Abs. 3 der Gewerbeordnung zur Stellungnahme zugeleitet worden. Die Anhörung des Beratenden Ausschusses ist für Mitte Juli vorgesehen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (Drucksache VI /869 Fragen B 16 und 17) : Hat die Bundesregierung die Absicht, die Landstraße 131 von Müllheim (Baden) nach Schönau im Schwarzwald als kürzeste Verbindung dieses Gebiets zur Autobahn zu einer Bundesstraße aufzustufen, und wenn ja, wann kann damit gerechnet werden? Ist der Bundesregierung die öffentliche Kritik über den schleppenden Ausbau der Ortsumgehung Lörrach der B 316 bekannt, und was gedenkt sie im Interesse der schnellen Behebung der prekären Verkehrsverhältnisse in Lörrach zu tun, um den Ausbau zu beschleunigen? Die Verkehrsbelastung der Landesstraße 131 ist mit rd. 700 KFZ /24 Std. zwischen Badenweiler und Neuenweg relativ gering. Da der bauliche Zustand, die Fahrbahnbreite und die Linienführung nicht den Mindestvoraussetzungen einer Bundesstraße entsprechen, würde der erforderliche, leistungsgerechte Ausbau erhebliche Kosten verursachen. Die im Rahmen des neuen Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 zur Verfügung stehenden Mittel werden jedoch zur Bewältigung vorrangiger Aufgaben benötigt, so daß eine Aufstufung der Landesstraße 131 von Müllheim nach Schönau zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vertretbar erscheint. Zur Verbesserung der bekannten Verkehrsverhältnisse in Lörrach sind neben den bereits laufenden Ausbaumaßnahmen, wie z. B. der Erneuerung der Bahnüberführung im Zuge der Bundesstraße 317 auch sehr umfangreiche Neubauvorhaben im Zuge der hier verlaufenden Bundesstraßen 316 und 317 in den längerfristigen Planungen berücksichtigt. Bei der von Ihnen angesprochenen Ortsumgehung Lörrach im Zuge der Bundesstraße 316 ergaben sich bei der Auftragsvergabe und bei der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen Schwierigkeiten, durch die Verzögerungen im zügigen Ablauf des Gesamtvorhabens nicht auszuschließen sind. Daneben sind gerade in diesem Jahr auch die bekannten Schwierigkeiten bei der Finanzierung der umfangreichen Aufgaben im Bundesfernstraßenbau zu überwinden. Es wird jedoch auch weiterhin ein zügiger Ablauf des Neubaus der Bundesstraße 316 im Raum Lörrach angestrebt. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (Drucksache VI /869 Fragen B 18 und 19) : Welche Entscheidungen der Bundesregierung sind in der Angelegenheit des Bundesbahnzentralamtes Minden bezüglich des Standorts zu erwarten? Wird die Bundesregierung auch die Frage der damit zusammenhängenden Arbeitsplätze des betreffenden Raumes in ihre Überlegungen über eine Verlegung des Bundesbahnzentralamtes einbeziehen? Nach dem Beschluß der früheren Bundesregierung vom 9. 7. 1969 soll der Antrag der Deutschen Bundesbahn vom 20. 12. 1968 über eine Neuorganisation der Mittelinstanz der Deutschen Bundesbahn und ihrer zentralen Ämter nochmals unter dem Gesichtspunkt der Raumordnung und der sozialen und wirtschaftlichen Strukturen der betroffenen Gebiete überprüft werden. Die Bundesregierung wird bei ihrer endgültigen Entscheidung dabei auch die Belange der betroffenen Eisenbahner und die damit zusammenhängende Frage der Arbeitsplätze des betroffenen Raumes beachten. Wie bisher wird auch bei etwaigen künftigen organisatorischen Veränderungen bei der Deutschen Bundesbahn der Vorstand der Deutschen Bundesbahn in Übereinstimmung mit dem Bundesminister für Verkehr bemüht sein, soziale Härten für alle Betroffenen möglichst zu vermeiden. 3186 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1970 Die von der früheren Bundesregierung beschlossene nochmalige Überprüfung der Anträge der Deutschen Bundesbahn ist noch nicht abgeschlossen. Es steht daher auch noch nicht fest, ob und wann es überhaupt zu einer Verlegung des BundesbahnZentralamtes Minden kommt. Vorerst ist daher die endgültige Entscheidung der Bundesregierung abzuwarten. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI /869 Fragen B 20 und 21) : Wie ist der Stand des Bauvorhabens: Verlegung der Bundesstraße 41 zwischen Weierbach und Nahbollenbach, und welche Verzögerungen gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Fertigstellungstermin sind eingetreten oder noch zu erwarten? Auf welche Gründe sind gegebenenfalls diese Verzögerungen zurückzuführen, und wann ist mit der Fertigstellung dieses Bauvorhabens zu rechnen? Die Erd- und Ingenieurarbeiten sind fast fertiggestellt, das sind 60 bis 70 % der Gesamtmaßnahme. Wegen fehlender Haushaltsmittel können die Dekkenbauarbeiten erst Ende 1970 vergeben werden. Das Land Rheinland-Pfalz hat bei seinen Dispositionen für das Haushaltsjahr 1970 mit einem höheren Anteil an dem Gesamtvolumen des Straßenbauplanes 1970 gerechnet, als tatsächlich bereitgestellt werden konnte. Die Fertigstellung der Verlegung der B 41 zwischen Weierbach und Nahbollenbach verzögert sich gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Fertigstellungstermin dadurch um etwa ½ Jahr und wird voraussichtlich Ende 1971 verkehrsbereit sein. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 2. Juni 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI /869 Fragen B 22 und 23) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bayerische Kultusministerium einer Klasse eines Bayreuther Gymnasiums eine Fahrt in die DDR verboten hat? Wird die Bundesregierung die Bayerische Staatsregierung Tiber die Bemühungen, engere Kontakte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR herzustellen, informieren? Der fragliche Vorgang war die Bundesregierung bisher nicht bekannt. Auch über die näheren Umstände des genannten Verbots ist nichts mitgeteilt worden. Im übrigen wird auf die durch die Kulturhoheit der Länder gegebene Zuständigkeit der Bayerischen Staatsregierung verwiesen. In Konsequenz ihrer Deutschlandpolitik begrüßt die Bundesregierung grundsätzlich Kontakte zwischen den Menschen im geteilten Deutschland, die den Zusammenhalt festigen und die Kenntnisse über den anderen Teil Deutschlands vertiefen. Das gilt besonders für innerdeutsche Begegnungen der Jugend, für Fahrten von Jugendgruppen und Schulklassen in die DDR. Die Bemühungen der Bundesregierung, derartige Kontakte und Begegnungen zu fördern, sind den Regierungen der Länder bekannt, u. a. auch aus der ständigen Berichterstattung im Bundesrat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gut. Dann möchte ich damit meinen Bericht abschließen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Als Mitberichterstatter hat der Abgeordnete Säckl das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Säckl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da der Herr Berichterstatter in seinen Ausführungen etwas ausschweifend gewesen ist und über die normalen Ausführungen zur Berichterstattung hinausgegangen ist, erlaube ich mir, im Namen meiner Fraktion auch noch einige

    (Zurufe von der CDU/CSU: Ausschweifungen! — Heiterkeit)

    Ausführungen als Mitberichterstatter zum Innenressort zu machen.