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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 2955 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 2955 B Fragestunde (Drucksache VI/869) Frage des Abg. Niegel: Pressemeldung über Äußerungen des Bundeskanzlers betr. eine Getreidepreissenkung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2955 D, 2956 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . 2955 D, 2956 A Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 2956 A Frage des Abg. Niegel: Richtlinienentwurf des Bundesernährungsministeriums für ein mittelfristiges Förderungsprogramm im Bereich der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2956 B, D, 2957 A, B, C, D, 2958 A Niegel (CDU/CSU) . . 2956 D, 2957 A Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 2957 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 2957 C Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 2957 D Dr. Jobst (CDU/CSU) 2957 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 2958 A Fragen des Abg. Dr. Jobst: Umwandlung des beim Bundeswirtschaftsministerium bestehenden Arbeitskreises „Automation" Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2958 B, C, D, 2959 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 2958 C, D Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 2958 D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2959 A Fragendes Abg. Dr. Giulini: Lieferbindungen bei Kapitalhilfen für Entwicklungsländer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 2959 A, B, C Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 2959 D, C Frage des Abg. Weigl: Verstärkung des Lohngefälles zwischen den einzelnen Fördergebieten . . . . 2959 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Frage des Abg. Dr. Ritz: Hilfsaktion der EWG anläßlich der Hochwasserkatastrophe in Rumänien 2960 A Frage des Abg. Jung: Maßnahmen zugunsten der durch die Diskontsatzerhöhung betroffenen mittelständischen Unternehmen . . . . 2960 B Frage des Abg. Dr. Hammans: Richtlinie der Kommission der Europäischen Gemeinsdiaften über die Lieferung von Waren an den Staat . . . 2960 B Frage des Abg. Leicht: Zuschuß der Bundesregierung zur Errichtung einer Richterakademie in Trier Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 2960 C, D Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 2960 D Frage des Abg. Dr. Haack: Behandlung von Triebtätern durch hormonelle Kastration Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2960 D, 2961 A Dr. Haack (SPD) 2961 A Frage des Abg. Weigl: Waisenrente für Kinder von Bedien- steten der Bundesbahn 2961 B Fragen des Abg. Russe: Abbau von Strukturen der sozialen Sicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2961 C, 2962 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 2961 D Geisenhofer (CDU/CSU) 2962 A Fragen des Abg. Geisenhofer: Beanstandungen des Bundesrechnungshofes zur neuen Organisationsverteilung des Bundesarbeitsministeriums Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2962 B, D 2963 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 2962 C, D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 2963 A Frage des Abg. Dr. Slotta: Anrechnung der durch Militärdienst verlorenen Jahre in den gesetzlichen Rentenversicherungen 2963 A Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes bezüglich der Erbringung vermögenswirksamer Leistungen durch Wehrpflichtige .. . . . . . . . 2963 B Frage des Abg. Flämig: Einstellung der Bundesregierung zu dem Gedanken eines klassenlosen Krankenhauses . . . . . . . . . 2963 C Fragen des Abg. Freiherr Ostman von der Leye: Meßzahl für die Förderung von Studentenwohnheimen — Verstärkung des Baues von Studentenwohnheimen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2963 D, 2964 A, B Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 2964 B Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (GauAigesheim) : Verbot der Anwendung von DDT Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2964 C, 2965 A, B Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . . . . . . . 2964 D, 2965 A Dr. Brand (Pinnneberg) (SPD) . . . 2965 B Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (GauAlgesheim) : Verbot der Verwendung der in Anlage 2 der Höchstmengenverordnung — Pflanzenschutz genannten besonders gefährlichen Stoffe Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2965 C, 2966 A, B Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 2965 D, 2966 A Dr. Brand (Pinnneberg) (SPD) . . . 2966 A Frage des Abg. Härzschel: Krebssterblichkeit in der Bundesrepublik Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2966 B, D, 2967 A Härzschel (CDU/CSU) . . 2966 D, 2967 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 III Fragen der Abg. Frau von Bothmer: Erziehung und Ausbildung von geistig Behinderten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär • . 2967 B, C, D, 2968 A Frau von Bothmer (SPD) 2967 C Josten (CDU/CSU) 2967 D Frage des Abg. Dasch: Aktion der Bundesregierung gegen den verstärkten Verbrauch von Rauschgift Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2968 B, D, 2969 A Dasch (CDU/CSU) 2968 D Frage des Abg. Dr. Haack: Vorschulische Erziehung in der Bundesrepublik Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2969 A Frage des Abg. Dr. Apel: Festlegung eines Bestellprogramms zur Beseitigung der Schwierigkeiten der Bundesbahn bei der Bereitstellung von Waggons Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2969 C, D, 2970 A Dr. Apel . . . . . . 2969 D, 2970 A Begrüßung einer Delegation der Ersten und Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments 2980 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache VI/823) Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 2970 B Windelen (CDU/CSU) 2970 D Brandt, Bundeskanzler 2980 C Frau Funcke, Vizepräsident 2982 C, 2985 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 2987 C Dr Rutschke (FDP) 2989 C Dr. Wörner (CDU/CSU) 2990 B Wischnewski (SPD) 2995 A Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 2995 C Scheel, Bundesminister 2996 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 2997 A, 3006 D, 3019 A Kirst (FDP) . . . . . . . . 2997 B Baier (CDU/CSU) 3000 A Dr. Ehmke, Bundesminister 3002 B, 3005 A Wohlrabe (CDU/CSU) 3003 C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3005 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 3011 C Wehner (SPD) . . . . . . . 3013 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 3016 D Wienand (SPD) . . . . . . . 3017 D Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen VI/828, zu VI/828, VI/854) Rösing (CDU/CSU) (zur GO) . . . 3019 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident (zur GO) . . . . 3019 D Dr. Althammer (CDU/CSU) (zur GO) 3020 A Schulte (Unna) (SPD) (zur GO) . . 3020 B Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . . 3020 C Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 3023 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . 3025 B Dr. von Bismarck (CDU/CSU) • . . 3026 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . .3026 C, D Junghans (SPD) . . . . . . . . 3028 D Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 3029 C Kulawig (SPD) 3030 C Schulhoff (CDU/CSU) 3031 C Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache VI/823) — Fortsetzung der Beratung — Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 3032 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 3033 D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 3034 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/829, VI/854) Dr. von Bülow (SPD) 3036 B Röhner (CDU/CSU) 3038 A Ertl, Bundesminister 3040 D Lotze (SPD) . . . . . . . . 3042 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 3043 B Wohlrabe (CDU/CSU) 3043 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . 3044 A Frau Dr. Wolf (CDU/CSU). . . . 3044 B Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen VI/837, VI/854) Kiep (CDU/CSU) 3045 A Esters (SPD) . . . . . . . . 3045 D Dr. Sperling (SPD) 3046 C Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 3049 A Brück (SPD) . . . . . . . . . 3049 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache VI/601); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/885), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/860, zu VI/860) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 3050 A, 3054 A Lampersbach (CDU/CSU) . 3050 C, 3052 C Schmidt (Kempten) (FDP) . 3051 A, 3053 C, 3055 D, 3058 D Urbaniak (SPD) . . . . . . . . 3052 A Burger (CDU/CSU) . . . 3055 B, 3056 A Arendt, Bundesminister . . . . . 3056 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 3057 C Rosenthal (SPD) . . . . . . . . 3058 A Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (13. Rentenanpassungsgesetz) (Drucksachen VI/640, VI/581) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Druck- sache VI/886), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/861) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3059 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Termins für die Vorlage des Entwurfs des Rentenanpassungsgesetzes (Drucksache VI/792); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/862) — Zweite und dritte Beratung — 3060 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpasungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/798) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/883), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/863) -Zweite und dritte Beratung — Maucher (CDU/CSU) 3060 C Glombig (SPD) 3061 D Schmidt (Kempten) (FDP) 3063 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Abg. Dr. Dittrich, Draeger, Seibert u. Gen.) (Drucksache VI/402); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/884), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/859) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3063 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandgesetzes (Drucksache VI/744); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/887) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 3064 A Entwurf eines Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen (Drucksache VI/797) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Druckache VI/889), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/888) — Zweite und dritte Beratung — Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 3064 D Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . . 3065 B Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über den Antrag der Abg. Stücklen, Wagner Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 V (Günzburg), Dr. Riedl (München), Geisenhofer, Dr. Kreile u. Gen. betr. mittelfristige Finanzplanung und Olympische Spiele sowie über die Berichte des Bundesministers des Innern betr. Vorbereitung und Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 (Drucksachen VI/103, VI/108, VI/382, VI/852); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/890) 3065 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften (Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz) (Drucksache VI/897) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 3066 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (CDU, CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/877) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3066 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (CDU CSU) (Drucksache VI/560) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/818) — Zweite Beratung — 3067 A Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vom 16. April 1964 und zum Protokoll der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vom 16. April 1964 (Drucksache VI/567) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/856) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . 3067 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 118 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1962 über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern in der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/650) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/858) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3067 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 128 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1967 über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene (Drucksache VI/793) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/857) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3067 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (Drucksache VI/674); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/864) — Zweite und dritte Beratung — 3067 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Ausprägung von Olympiamünzen (Abg. Dr. Riedl [München], Schirmer und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/743) — Erste Beratung — . . . 3068 A Antrag betr. Enquete-Kommission Verfassungsreform (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/653) — in Verbindung mit Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Enquete-Kommission zur Reform der bundesstaatlichen Struktur (Drucksache VI/739) Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 3068 B Dichgans (CDU/CSU) 3068 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 3069 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der Sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der Sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/651, VI/855) . . 3069 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen VI/838, VI/854) Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 3070 A Frau Meermann (SPD) . . . . . . 3071 B Wurbs (FDP) . . . . . . . . . 3073 B Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 3074 A VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/839) Wohlrabe (CDU/CSU) 3075 D Seidel (SPD) 3077 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vipzepräsident . . . 3078 A, 3082 B Borm (FDP) 3079 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 3080 B Dr. Kotowski (CDU/CSU) . . . 3080 D Mattick (SPD) • . . . . . . . 3081 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3083 A Dorn (FDP) 3084 C Rösing (CDU/CSU) 3087 A Mertes (FDP) 3087 A Ruf (CDU/CSU) 3088 A Collet (SPD) 3088 A Moersch (FDP) 3088 B Franke, Bundesminister 3088 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 3091 D Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache VI/841) 3092 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache VI/842) 3092 B Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksachen VI/843, VI/854) 3092 C Persönliche Bemerkungen . . . . . . Mick (CDU/CSU) 3092 C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 3092 D Nächste Sitzung 3092 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3093 A Anlagen 2 bis 8 Änderungsanträge Umdrucke 30, 39, 40 (neu), 26, 28, 50, 44 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/823, VI/828, VI/829, VI/837, VI/854) . . . . . . . . 3093 B Anlagen 9 und 10 Änderungsanträge Umdrucke 51 und 52 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksachen VI/601, VI/860) 3094 D Anlage Il Änderungsantrag Umdruck 53 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpassungsgesetz-KOV) (Drucksachen VI/798, VI/863) 3095 B Anlagen 12 bis 14 Änderungsanträge Umdrucke 45 bis 47 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/838, VI/839, VI/854) . . . 3095 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Burger betr. Entschädigung für im Dritten Reich zwangsweise sterilisierte Menschen . . . . . . . 3096 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hammans betr. Richtlinie der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Lieferung von Waren an den Staat . . . . . . . . 3097 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) betr. Exportpreise für Stickstoffprodukte 3097 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kiep betr. technische Hilfe der Bundesregierung für die durch die Hochwasserkatastrophe in Rumänien ausgefallenen Industrieunternehmen . . . 3097 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geldner betr. Zunahme und Nutzungsmöglichkeit der Brachlandflächen im Bundesgebiet 3097 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 VII Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) betr. Unterstützung der Bemühungen Großbritanniens, Irlands und Norwegens zur Erhaltung der Lachsbestände 3098 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Roser betr. Einrichtung von Telefonanschlüssen für Schwerkörperbehinderte 3098 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Arnold betr. bargeldlose Überweisung der Sozialhilfe . . . 3098 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 2955 56. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Ahrens * 4. 6. Alber* 4. 6. Amrehn * 4. 6. Bals * 4. 6. Bauer (Würzburg) * 4. 6. Berberich 5. 6. Dr. Birrenbach 8. 6. Blumenfeld * 4. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 4. 6. Draeger * 4. 6. Dr. Erhard 7. 6. Fritsch * 4. 6. Dr. Furler * 4. 6. Frau Herklotz * 4. 6. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) * 4. 6. Heyen 6. 6. Hösl * 4. 6. Katzer 5. 6. Dr. Kempfler * 4. 6. Frau Klee * 4. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Dr. Martin 5. 6. Dr. Müller (München) * 4. 6. Müller (Remscheid) 6. 6. Pfeifer 4. 6. Pöhler * 4. 6. Richter * 4. 6. Dr. Rinderspacher * 4. 6. Roser * 4. 6. Dr. Rutschke * 4. 6. Schmidt (Würgendorf) * 4. 6. Dr. Schmücker * 4. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 4. 6. Dr. Starke (Franken) 4. 6. Frau Dr. Walz * 4. 6. Zoglmann 5. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 30 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/828, VI/854 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen - (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 683 26 - Zuschüsse zur Erleichterung der Förderung von Kokskohle und Erzeugung von Hochofenkoks sowie zur Erleichterung des Absatzes an die Eisen- und Stahlindustrie in revierfernen Gebieten und im innergemeinschaftlichen Austausch wird um 30 000 000 DM auf 115 000 000 DM gekürzt. Anlagen zum Stenographischen Bericht 2. Der Ansatz bei Tit 683 13 - Frachthilfe für die Beförderung von Steinkohle - wird um 30 000 000 DM auf 35 000 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 39 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Drucksachen VI/300, VI/580, VI/823 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 — Bundeskanzler und Bundeskanzleramt - (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 529 01 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen - wird um 120 000 DM auf 170 000 DM für 1970 und 1971 gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 529 03 - Zur Verfügung des Bundesministers für besondere Aufgaben für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung - in Höhe von 50 000 DM für die Jahre 1970/71 wird gestrichen. 3. Der Ansatz heit Tit. 529 04 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken - wird um 100 000 DM auf 250 000 DM gekürzt. 4. Der Ansatz beit Tit. 427 11 - Honorare für feste Mitarbeiter und Kosten des wissenschaftlichen Sachverständigengremiums wird 1970 um 550 000 DM auf 300 000 DM und 1971 um 650 000 DM auf 300 000 DM gekürzt. 5. Der Ansatz bei Tit. 526 14 - Kosten für das Gutachten und Forschungsaufträge wird 1970 und 1971 um 450 000 DM auf 200 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 40 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Drucksachen VI/300, VI/580, VI/823 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 531 03 - Öffentlichkeitsarbeit Inland — wird 1970 und 1971 um jeweils 3 500 000 DM auf 6 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 3094 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Anlage 5 Umdruck 26 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/829, VI/854 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 10 02 (Finanzhaushalt) A. 8 Landarbeiterwohnungsbau Tit. 891 19 wird der Ansatz von 4 850 000 DM um 3 000 000 DM auf 7 850 000 DM erhöht. Deckungsvorschlag 2. In Kap. 10 02 (Finanzhaushalt) A. 2 Flurbereinigung Tit. 882 12 wird der Ansatz um 3 000 000 DM auf 231 820 000 DM gekürzt. Bonn, den 2. Juni 1970 Wehner und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 6 Umdruck 28 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/829, VI/854 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 10 02 (Finanzhaushalt) A. 8 Landarbeiterwohnungsbau Tit. 891 19 wird der Ansatz von 4 850 000 DM um 3 000 000 DM auf 7 850 000 DM erhöht. Deckungsvorschlag 2. In Kap. 10 02 (Finanzhaushalt) K. 3 Magermilchstützung Tit. 652 82 wird der Ansatz urn 3 000 000 DM auf 617 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Struve und Fraktion Anlage 7 Umdruck 50 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/829, VI/854 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 685 01 — Zuschüsse an Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung, die nicht der Forschung dienen — wird urn 80000 DM auf 820 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird als Ziffer 8 eingefügt: ,8. Deutsche Welthungerhilfe, Komitee der „Weltkampagne gegen den Hunger" der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen, Bonn.' 2. Der Ansatz bei Tit. 686 01 — Beträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland — wird um 80 000 DM auf 11 163 300 DM gekürzt. In den Erläuterungen wird in Ziffer 18 der Betrag für 1970 um 80 000 DM auf 10 753 600 DM herabgesetzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 44 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen V7/300, VI/580, VI/837, VI/854 — Der Bundestag wolle beschließen: Im Vorwort wird im Absatz 2 der Satz 1 hinter dem Wort Hilfe und vor dem Punkt erweitert um den Zusatz: und der Kapitalhilfe. Der ganze Satz lautet dann: Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit ist zuständig für die Grundsätze, das Programm und die Koordinierung der Entwicklungspolitik sowie für die Durchführung der Technischen Hilfe und der Kapitalhilfe. Absatz 2 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 52 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer — Drucksachen VI/601, VI/860 — Der Bundestag wolle beschließen, 1. Im Einleitungssatz des Artikels 1 werden die Worte „Drittes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" durch die Worte „Drittes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung" ersetzt. 2. In Artikel 1 wird folgende neue Nummer 3 a eingefügt: ,3 a. Nach § 12 wird folgender § 12 a eingefügt: „§ 12a Für Selbständige in freien Berufen, selbständige Gewerbetreibende, selbständige Landwirte und mithelfende Familienangehörige gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend, wenn sie einen Betrag Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 3095 bis zu 624 Deutsche Mark nach diesem Gesetz für sich vermögenswirksam anlegen. Der Betrag kann auch im eigenen Betrieb angelegt werden."' 3. Artikel 5 erhält folgende Fassung: „Artikel 5 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird ermächtigt, das Dritte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung in der nach diesem Gesetz geltenden Fassung mit neuem Datum und in neuer Paragraphenfolge bekanntzumachen und Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen, insbesondere soweit sie sich durch die Einbeziehung von Selbständigen ergeben." Bonn, den 4. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 51 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Götz, Burger, von Thadden, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Jungmann und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer — Drucksachen VI/601, VI/860 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 3 wird in § 12 hinter Absatz 5 folgender Absatz 5 a eingefügt: „(5 a) Vermögenswirksame Leistungen nach diesem Gesetz sind kein Einkommen im Sinne des § 75 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes, des § 25 a des Bundesversorgungsgesetzes und des § 15 des Wohngeldgesetzes. Beiträge, die auf Grund von Leistungen nach § 2 dieses Gesetzes angesammelt worden sind, zählen nicht zum Vermögen, das nach § 88 des Bundessozialhilfegesetzes und nach § 24 des Wohngeldgesetzes einzusetzen ist." Bonn, den 2. Juni 1970 Dr. Götz Burger von Thadden Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Jungmann Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 53 Änderungsantrag der Abgeordneten Maucher, Burger, Frau Schroeder (Detmold), Geisenhofer, Frau Griesinger, Josten und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpassungsgesetz — KOV — 2. AnpG-KOV —) — Drucksachen VI/798, VI/863 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nummer 11 folgende Fassung: ,11. § 40 a wird wie folgt geändert: a) 9n Absatz 1 Satz 1 wird die Zahl „290" durch die Zahl „306" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden nach den Worten „zuzüglich Grundrente (§ 40) ", die Worte „bis zur Höhe von 180 DM" eingefügt.' Bonn, den 4. Juni 1970 Maucher Burger Frau Schroeder (Detmold) Geisenhofer Frau Griesinger Josten Dr. Abelein Adorno Dr. Arnold Dr. Artzinger Baier Balkenhol Berberich Biechele Dr. Böhme Breidbach Eyrich Häfele Härzschel Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Jenninger Lenze (Attendorn) Link Meister Dr. Miltner Müller (Berlin) Müller (Niederfischbach) Petersen Pfeifer Pieroth Dr. Prassler Dr. Rinsche Schulhoff Schulte (Schwäbisch Gmünd) Dr. Stark (Nürtingen) Susset Vogt Weber Dr. Wörner Anlage 12 Umdruck 45 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/838, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen -(Finanzhaushalt) 1. Die Titel mit gleicher Zweckbestimmung — Sonderprogramm zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des Wohnungsbaues — Titel: 622 32, 661 32, 662 32, 663 32, 852 32, 861 32, 862 32, 863 32 werden gestrichen. 2. Hinter Titel 852 04 werden zwei neue Titel mit folgender Zweckbestimmung ausgebracht: a) Titel 852 06 Betrag für 1970 Darlehen an Länder zur För- DM derung des Wohnungsbaues für alte Menschen — Verpflichtungsermächtigung DM 12 500 000 fällig im Haushaltsjahr 1971 nachrichtlich: Kap. 25 03 Tit. 852 06 (DM 40 000 000) 3096 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Erläuterungen Zu Tit. 852 06 vgl. Erläuterungen zu Kap. 25 03 Tit. 852 06 b) Titel 852 36 Betrag für 1970 Darlehen an Länder zur son- DM stigen Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues — Verpflichtungsermächtigung DM 12 500 000 fällig im Haushaltsjahr 1971 nachrichtlich: Kap. 25 03 (DM 15 133 100) Tit. 852 36 Erläuterungen Zu Tit. 852 36 vgl. Erläuterungen zu Kap. 25 03 Tit. 852 36 Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 13 Umdruck 46 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksachen e/300, VI/580, VI/839 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der erste Satz des Vorwortes wird wie folgt neu gefaßt: „Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat die Aufgabe, die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands vorzubereiten, den Zusammenhalt unseres Volkes zu stärken, ... usw." Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 14 Umdruck 47 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/839 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 27 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Herstellung, Erwerb und Vorbereitung von Publikationen gesamtdeutschen Charakters — wird für die Haushaltsjahre 1970 und 1971 um je 300 000 DM auf je 3 400 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/869 Fragen A 19 und 20) : Erwägt die Bundesregierung, die im Dritten Reich zwangsweise unfruchtbar gemachten Menschen zu entschädigen? Würde sich die Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung, ähnlich der Heimkehrerstiftung, hierfür nicht anbieten? Nach geltendem Recht erhalten Personen, die aufgrund des Beschlusses eines Erbgesundheitsgerichts sterilisiert worden sind, Schadensersatz für eingetretene Schäden, wenn eine Amtspflichtverletzung des Gerichts oder des Arztes vorliegt oder wenn die Sterilisation über die Unfrruchtbarmachung hinaus zu Schäden geführt hat (Sonderopfer im Sinne des Aufopferungsrechts). Bei der Frage, ob Personen, die aufgrund des Erbgesundheitsgesetzes sterilisiert worden sind, durch Gesetz über das geltende Recht hinaus neue Entschädigungsansprüche gewährt werden sollten, handelt es sich um ein vielschichtiges und schwieriges Problem. Es besteht keine einheitliche Auffassung darüber, ob das bereits im Jahre 1932 im ehemaligen preußischen Innenministerium vorbereitete, aber erst im Jahre 1934 in geänderter Fassung erlassene Erbgesundheitsgesetz, das auch in anderen Staaten gewisse Vorbilder hat, typisch nationalsozialistisches Gedankengut enthält und damit als Staatsunrecht anzusehen wäre. Die Sach- und Rechtslage ist insoweit in einem umfangreichen schriftlichen Bericht meines Hauses an den damaligen Wiedergutmachungsausschuß des Bundestages vom 1. Februar 1961 dargestellt, in mehreren eingehenden Beratungen dieses Ausschusses erörtert und in einem mündlichen Bericht eines Angehörigen meines Hauses im Januar 1965 in diesem Ausschuß dargestellt worden. Vor der Abfassung des Berichts sind zu diesem Fragenkreis auch angesehene ärztliche Sachverständige (u. a. der Eugeniker Prof. Dr. Nachtsheim und der Psychiater Prof. Dr. Dr. Ehrhard) sowie erfahrene Praktiker (u. a. Pastor von Bodelschwingh) gehört worden. Die Untersuchung der Gutachter hat ergeben, daß sich keine tragfähigen Grundlagen für eine Entschädigungsregelung finden lassen, bei der nur einem kleinen Kreis von sterilisierten Personen — etwa den Nicht-Geisteskranken — eine Entschädigung gewährt würde. Sie würde zwangsläufig zu einer Reihenuntersuchung aller Sterilisierten führen, einem Verfahren, von dem alle Sachverständigen dringendst abraten. Eine Entschädigung aller Sterilisierten als solcher kann aber im Hinblick auf die Tatsache, daß auch schwerstes nationasozialistisches Unrecht angesichts des ungeheuren Umfangs der NS-Schäden leider nicht immer entschädigt werden kann, keinesfalls in Erwägung gezogen werden. Der gesamte Fragenkreis ist schließlich noch von den Gesundheitsministern (Senatoren) der Länder Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 3097 geprüft worden. Auch diese Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, daß die Länder aus den gleichen Gründen den Gedanken einer neuen gesetzlichen Entschädigungsregelung aufgegeben haben. Die Frage, ob eine weitere Entschädigung des Personenkreises der zwangsweise Sterilisierten über eine der Heimkehrerstiftung ähnliche öffentlich-rechtliche Institution durchgeführt werden soll, berührt mehr die technische Seite der Angelegenheit. Diese Frage könnte sich überhaupt nur dann stellen, wenn eine weitere Entschädigung gewährt werden sollte. Wie dargelegt, ist das aber nicht möglich. Im übrigen treffen auch die Gründe, die zur Errichtung der Heimkehrerstiftung geführt haben, für die Zwangssterilisierten nicht zu. Bei den Heimkehrern war das Recht auf Entschädigung durch das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz bereits vor der Errichtung der Stiftung gesetzlich festgelegt. Die Heimkehrerstiftung wurde nur deshalb ins Leben gerufen, weil die geforderte allgemeine Erhöhung und Ausweitung der Leistungen des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes finanziell nicht vertretbar war. Sie sollte die Möglichkeit geben, mit einem begrenzten Kapital denjenigen aus dem großen Kreis der Heimkehrer, die trotz der langen seit der Heimkehr verstrichenen Zeit noch hilfsbedürftig waren, gezielt zu helfen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 4. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammanns (Drucksache VI/869 Frage A 32) : Bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung für die Transponierung der Richtlinie (ler Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Dezember 1969 Tiber die Lieferung voll Waten an den Staat, seine Gebietskörperschaften und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland eines Gesetzes? Nein, der Erlaß eines Gesetzes ist nicht erforderlich. Nach Artikel 30 EWG-Vertrag sind Diskriminierungen bei der Vergabe öffentlicher Lieferaufträge zwischen den Mitgliedstaaten verboten. Diese Vertragsvorschrift ist seit Ablauf der Übergangszeit unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedstaaten. Die Einzelbestimmungen der von Ihnen genannten Richtlinien enthalten lediglich nähere Konkretisierungen dieses Verbots und schaffen keine selbständigen Verbotstatbestände. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 4. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (Drucksache VI/869 Frage A 24) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Verhältnis zwischen den in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Preisen für Stickstoffprodukte und den Exportpreisen nach China tragbar zu gestalten, nachdem die deutsche Landwirtschaft zum Teil immer noch das Zehnfache des Exportpreises bezahlen muß? Die Bundesregierung kann die von Ihnen vermutete Preisdifferenzierung der Düngemittelindustrie nicht bestätigen. Den verfügbaren Statistiken zufolge beläuft sich der Exportpreis für China nicht auf ein Zehntel, sondern auf erheblich weniger als die Hälfte des Inlandspreises. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß seit 1964 die Preise für stickstoffhaltige Düngemittel auf den Inlandsmärkten um etwa 10 % gesenkt wurden. Damit diese Tendenz anhält, hat der Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die staatliche Höchstpreisregelung für Kalkammonsalpeter mit Wirkung vom 1. Juli 1970 aufgehoben. Damit unterliegt kein stickstoffhaltiges Düngemittel mehr der staatlichen Preisbindung. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 4. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiep(Drucksache VI/869 Frage A 41) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, über die bisherigen Hilfsmaßnahmen hinaus auch technische Hilfe für die Wiederinstandsetzung der durch die Hochwasserkatastrophe in Rumänien ausgefallenen Industrieunternehmen zu leisten? Ja, zur Wiederherstellung der vom Hochwasser betroffenen rumänischen Industrie hat die rumänische Regierung die Bundesregierung um die Vermittlung der beschleunigten Lieferung einer Reihe von Materialien gebeten, die zum ersten Wiederaufbau dringend benötigt werden. Des weiteren hat die rumänische Regierung um eine Zusammenstellung der von deutschen Firmen in das rumänische Überschwemmungsgebiet gelieferten Maschinen und Anlagen gebeten, die möglicherweise einer Inspektion oder Reparatur bedürfen. Wegen der rumänischen Wünsche steht die Bundesregierung im engen Kontakt mit den Industrieverbänden und dem Ostausschuß der deutschen Wirtschaft, um möglichst schnelle Hilfe zu :gewährleisten. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 4. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (Drucksache VI/869, Fragen A 45 und 46) : In welchem Maße nehmen Brachlandflächen im Bundesgebiet zu, und worauf ist das nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen? Welche Vorstellungen von der Nutzungsmöglichkeit (z. B. Aufforstung) dieser Brachflächen hat die Bundesregierung, und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es, um die hier drohenden Schäden für die Landschaft zu vermeiden? Die Brachflächen haben von 1965 bis 1969 von rd. 150 000 ha auf rd. 180 000 ha zugenommen, das sind z. Zt. rd. 1,3 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Zunahme ist vor allem auf das größere Angebot an Arbeitsplätzen in Gewerbe und Industrie zurückzuführen, das viele Inhaber 3098 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 kleiner landwirtschaftlicher Betriebe mit geringwertigen Böden oder starker Flurzersplitterung veranlaßt, ihre Betriebe ganz oder teilweise nicht mehr zu bewirtschaften und statt dessen ein gut bezahltes außerlandwirtschaftliches Arbeitsverhältnis einzugehen. Die Brachflächen können, soweit es sich nicht um Grenzertragsböden handelt, entweder durch Ankauf seitens der Siedlungsgesellschaften oder bei zersplittertem Grundbesitz durch Flurbereinigung und Ankauf für Aufstockungszwecke durch Teilnehmergemeinschaften oder auch Siedlungsgesellschaften wieder der Bewirtschaftung zugeführt werden. Bei schlechter Bodenqualität sind die Brachflächen aufzuforsten. Die bisher zur Verfügung gestellten Bundesmittel haben knapp ausgereicht, um die Grenzertragsböden in angemessenem Umfang aufzuforsten, für den Ankauf von Brachflächen, sofern sie überhaupt zum Kauf angeboten werden, stehen im Rahmen der für Agrarstrukturverbesserung und Siedlung ausreichende Mittel zur Verfügung. Im übrigen könnten Schäden, die von Brachflächen für die übrige Landwirtschaft ausgehen, nur durch Einführung einer Pflegepflicht vermieden werden, wie es in einzelnen Gemeinden durch die Ortssatzung bereits geschehen ist. I Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 4. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (Drucksache VI/869 Frage A 48 und 49) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen Großbritanniens, Irlands und Norwegens, die Lachsbestände zu erhalten, durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen? Wird die Bundesregierung die beim letzten Meeting der NorthWest Atlantic Fisheries (ICNAF) eingenommene Haltung gegen eine vorübergehende Einstellung der Netzfischerei von Grönland einer Prüfung unterziehen? Ja. Die Bundesrepublik, Dänemark und Schweden lehnen jedoch das von Großbritannien und Irland geforderte völlige und unbefristete Verbot des Lachsfangs auf hoher See aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Auf der jüngsten Sitzung der Nordostatlantischen Fischereikommission im Mai d. J. in London wurde ein deutscher Kompromißvorschlag zur Erhaltung der atlantischen Lachsbestände mit Mehrheit angenommen. Dabei hat Norwegen für den deutschen Vorschlag gestimmt. Auch in der Internationalen Kommission für die Fischerei im Nordwestatlantik (ICNAF) hat die Bundesregierung das von den USA und Kanada geforderte völlige unbefristete Verbot des Lachsfangs auf hoher See abgelehnt. Die Kommission befaßt sich in dieser Woche erneut mit der Regulierung des Lachsfangs. Die deutsche Delegation wird sich dabei für eine Kompromißregelung einsetzen, die einen wirksamen Schutz der Lachsbestände gewährleistet und die Interessen sowohl der Länder mit Lachsströmen als auch der Länder, die Lachsfang auf hoher See betreiben, berücksichtigt. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (Drucksache VI/869, Frage A 58) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten — und gegebenenfalls welche —, um im Rahmen einer modernen Sozialpolitik Schwerkörperbehinderten Einrichtung und Unterhalt von Telefonanschliissen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern? Ich bin mit Ihnen durchaus der Meinung, daß gerade für den Schwerstkörperbehinderten das Telefon eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung der ihn besonders berührenden Probleme des täglichen Lebens sein kann. Beim gegenwärtigen Stand bietet allein das Bundessozialhilfegesetz, dessen Durchführung den Ländern obliegt, die Grundlage für solche Hilfen. Für den Schwerstkörperbehinderten können die Kosten des Fernsprechdienstes übernommen werden, wenn er pflegebedürftig ist, die Bereitstellung eines Telefons unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zur Erleichterung seiner Behinderung geboten erscheint und die im Gesetz festgelegten einkommensmäßigen Voraussetzungen für eine solche Hilfe vorliegen. Die Bundesregierung mußte allerdings wiederholt darauf hinweisen, daß die Deutsche Bundespost als wirtschaftliches Unternehmen grundsätzlich nicht in der Lage sei, von der Erhebung der Gebühren für die Einrichtung von Fernsprechanschlüssen und für den Fernsprechdienst ganz oder teilweise bei bestimmten Personengruppen abzusehen. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer sozialpolitischen Bemühungen um den behinderten Menschen gemeinsam mit den zuständigen Stellen prüfen, ob in Zukunft eine Verbesserung gegenüber der heutigen, von mir dargelegten Situation erreicht werden kann. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (Drucksache 111/869, Frage A 64) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Empfänger von Sozialhilfe die Möglichkeit haben sollten, sich diese auf ein Konto überweisen zu lassen, und daß Vorschriften, die dem entgegenstehen, geändert werden sollten? Ich teile Ihre Auffassung, daß Sozialhilfeempfänger grundsätzlich die Möglichkeit haben sollten, Sozialhilfezahlungen auf ein Konto überweisen zu lassen. Es bestehen keine gesetzlichen Vorschriften des Bundes und der Länder, die dem entgegenstehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Irma Tübler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich sehr gewundert, daß der Herr Mitberichterstatter entgegen der Absprache im Innenausschuß hier noch einen Diskussionsbeitrag zu dieser Vorlage geleistet hat. Er hat dabei den Anschein erweckt, als ob die Einbeziehung der Anwärter nur auf Antrag der Fraktionen von SPD und FDP erfolgt sei. Ich möchte das hier richtigstellen: es war ein interfraktioneller Antrag, der einstimmig beschlossen wurde.

    (Abg. Baier: Das muß man sagen!)

    — Ja, das müßte man sagen. Ich bin auch dieser Meinung, Herr Baier.

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]: Nein, Ihr Antrag hat 50 Millionen im Jahr ausgemacht!)

    — Herr Schäfer, unser Antrag war ja eingebracht. Wir haben uns auf die damaligen Absprachen und Forderungen zur Besoldungserhöhung berufen. Damals haben wir schon einmal gesagt, daß ein Teil der Zahlungen, die den Besoldungsrückstand ausgleichen sollten, vermögenswirksam angelegt werden sollte. Wir haben aber gleichfalls den Antrag gestellt — und zwar in Übereinstimmung mit dem Herrn Mitberichterstatter —, die Anwärter mit einzubeziehen. Ich war nicht der Meinung, daß es im Innenausschuß darüber Meinungsverschiedenheiten gegeben hätte.
    Ich wollte die Sache nur richtigstellen; denn ich meine, wenn man vorher Absprachen trifft, sollte man sich auch daran halten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine verehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Tübler hat ihre Jungfernrede gehalten. Ich darf sie dazu beglückwünschen.

(Beifall.)

Damit sind die Wortmeldungen zur dritten Beratung erschöpft. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer diesem Gesetz in der Schlußabstimmung seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir müssen dann noch über den Ausschußantrag Ziffer 2 abstimmen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 8 der Zusatzpunkte zur Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele
über den Antrag der Abgeordneten Stücklen, Wagner (Günzburg), Dr. Riedl (München), Geisenhofer, Dr. Kreile und Genossen
betr. mittelfristige Finanzplanung und Olympische Spiele
über die Berichte des Bundesministers des Innern
betr. Vorbereitung und Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972
— Drucksachen VI/ 103, VI/108, VI/382, VI/852 — Berichterstatter: Abgeordneter Schirmer dazu
Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache VI/890 — Berichterstatter: Abgeordneter Säckl
Wir haben dazu auf Seite 3 der Drucksache VI/852 den Antrag des Ausschusses mit den Ziffern 1, 2 und 3, über den wir abstimmen müssen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. —Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 9 der Zusatzpunkte:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften (Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz)

— Drucksache VI/897 —



Präsident von Hassel
Dazu haben wir lediglich Beschluß zu fassen. — Herr Kollege Arndt, Sie wollen noch als Berichterstatter begründen? — Bitte schön, Herr Kollege Arndt als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Claus Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahre 1966 hatte das Bundesverfassungsgericht die Gebührenordnung für das Kartellgesetz wegen mangelnder Ermächtigungsgrundlage im Sinne von Art. 80 des Grundgesetzes für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Dadurch wurden zahlreiche Gebührenordnungen auf Grund von gleich-lautenden oder ähnlichen gesetzlichen Ermächtigungen ebenfalls notleidend.
    Die Bundesregierung hat daraufhin zwei Kostenermächtigungsgesetze eingebracht, in denen die ganzen notleidenden Gebührenordnungen auf eine verfassungsgerechte Grundlage gestellt wurden. Diese beiden Kostenermächtigungsgesetze trugen in der Arbeit des Rechtsausschusses die Bezeichnung „Scheusal", weil die juristische Materie so schwierig ist. Wir haben es heute hier mit dem „Scheusal 2" zu tun, einem Bundesgesetz, das 28 andere Bundesgesetze ändert, indem es in ihnen verfassungskonforme Ermächtigungsnormen für Gebührenordnungen schafft.
    Der Bundesrat hat gegen zwei Punkte dieses Gesetzes, des Kostenermächtigungs-Änderungsgesetzes, den Vermittlungsausschuß angerufen, und zwar zunächst wegen der Justizverwaltungskostenordnung, die die Kosten von Strafgefangenen und Strafverwahrten behandelt. Der Vermittlungsausschuß hat in diesem Punkt dem Vermittlungsbegehren nicht stattgegeben, so daß wir uns mit dieser Frage nicht mehr zu befassen brauchen.
    Der Vermittlungsausschuß hat hingegen beim Seelotsengesetz dem Vermittlungsbegehren, mit dem der Bundesrat den Vermittlungsausschuß angerufen hat, stattgegeben. Ich empfehle Ihnen, diesem Antrag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen. Maßgebend dafür sind folgende Erwägungen. Die Bundesregierung hatte in diesem Seelotsengesetz eine Gebühr für die Geleitung eines Schiffes durch Lotsen mit Landradar, also auf dem Land fest montierten Radarstationen, die den Weg des Schiffes zu den deutschen Seehäfen verfolgen können, neu vorsehen wollen. Maßgebend für den Vorschlag, diese neue Gebühr abzulehnen, also dem Antrag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen, war die Überlegung, daß durch die Erhebung der Gebühr eine ganz erhebliche Verschlechterung der Wettbewerbslage der deutschen Seehäfen eintreten würde. Die Wettbewerbslage der deutschen Seehäfen würde sich insbesondere zugunsten der Rheinmündungs- und Benelux-Häfen verändern.
    Es muß hier noch kurz bemerkt werden, daß dieser Vorschlag des Vermittlungsausschusses keineswegs, wie bisweilen draußen im Lande geäußert worden ist, zum Nachteil der beteiligten Seelotsen ausgelegt werden kann. Es geht hier nämlich nur um die staatliche Gebührenpflicht, um die Gebühr, die der Staat von dem Schiff, das gelotst wird, erhebt. Es handelt sich also nicht um eine Vorschrift, die unmittelbar auf die Vergütung, die die Lotsen selber bekommen, Einfluß hätte. Wir entscheiden also bei diesem Antrag nicht über das Einkommen der Lotsen, sondern nur über die Höhe der Lotsengebühren, die der Staat, hier die Bundeskasse, einnimmt.
    Zweitens muß darauf hingewiesen werden, daß durch diese reine Gebührenvorschrift ebenfalls nicht die Frage präjudiziert wird, ob die Tätigkeit an diesen Landradargeräten auch eine Lotsentätigkeit sei. Diese Arbeitsplatzbewertung liegt außerhalb dieser Vorschrift. Es handelt sich hier, wie gesagt, um eine reine Gebührenvorschrift.
    Weil die Lotsen also keinen Nachteil erleiden, wir andererseits eine Benachteiligung der deutschen Seehäfen befürchten, bittet der Vermittlungsausschuß Sie, dem Antrag in Drucksache VI/897 zuzustimmen. Der Antrag sieht vor, Art. 24 Nr. 1 des Seelotsengesetzes zu streichen und die Nrn. 2 bis 5 in diesem Artikel zu den Nrn. 1 bis 4 zu machen.