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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 2955 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 2955 B Fragestunde (Drucksache VI/869) Frage des Abg. Niegel: Pressemeldung über Äußerungen des Bundeskanzlers betr. eine Getreidepreissenkung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2955 D, 2956 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . 2955 D, 2956 A Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 2956 A Frage des Abg. Niegel: Richtlinienentwurf des Bundesernährungsministeriums für ein mittelfristiges Förderungsprogramm im Bereich der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2956 B, D, 2957 A, B, C, D, 2958 A Niegel (CDU/CSU) . . 2956 D, 2957 A Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 2957 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 2957 C Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 2957 D Dr. Jobst (CDU/CSU) 2957 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 2958 A Fragen des Abg. Dr. Jobst: Umwandlung des beim Bundeswirtschaftsministerium bestehenden Arbeitskreises „Automation" Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2958 B, C, D, 2959 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 2958 C, D Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 2958 D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2959 A Fragendes Abg. Dr. Giulini: Lieferbindungen bei Kapitalhilfen für Entwicklungsländer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 2959 A, B, C Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 2959 D, C Frage des Abg. Weigl: Verstärkung des Lohngefälles zwischen den einzelnen Fördergebieten . . . . 2959 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Frage des Abg. Dr. Ritz: Hilfsaktion der EWG anläßlich der Hochwasserkatastrophe in Rumänien 2960 A Frage des Abg. Jung: Maßnahmen zugunsten der durch die Diskontsatzerhöhung betroffenen mittelständischen Unternehmen . . . . 2960 B Frage des Abg. Dr. Hammans: Richtlinie der Kommission der Europäischen Gemeinsdiaften über die Lieferung von Waren an den Staat . . . 2960 B Frage des Abg. Leicht: Zuschuß der Bundesregierung zur Errichtung einer Richterakademie in Trier Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 2960 C, D Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 2960 D Frage des Abg. Dr. Haack: Behandlung von Triebtätern durch hormonelle Kastration Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2960 D, 2961 A Dr. Haack (SPD) 2961 A Frage des Abg. Weigl: Waisenrente für Kinder von Bedien- steten der Bundesbahn 2961 B Fragen des Abg. Russe: Abbau von Strukturen der sozialen Sicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2961 C, 2962 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 2961 D Geisenhofer (CDU/CSU) 2962 A Fragen des Abg. Geisenhofer: Beanstandungen des Bundesrechnungshofes zur neuen Organisationsverteilung des Bundesarbeitsministeriums Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2962 B, D 2963 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 2962 C, D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 2963 A Frage des Abg. Dr. Slotta: Anrechnung der durch Militärdienst verlorenen Jahre in den gesetzlichen Rentenversicherungen 2963 A Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes bezüglich der Erbringung vermögenswirksamer Leistungen durch Wehrpflichtige .. . . . . . . . 2963 B Frage des Abg. Flämig: Einstellung der Bundesregierung zu dem Gedanken eines klassenlosen Krankenhauses . . . . . . . . . 2963 C Fragen des Abg. Freiherr Ostman von der Leye: Meßzahl für die Förderung von Studentenwohnheimen — Verstärkung des Baues von Studentenwohnheimen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2963 D, 2964 A, B Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 2964 B Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (GauAigesheim) : Verbot der Anwendung von DDT Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2964 C, 2965 A, B Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . . . . . . . 2964 D, 2965 A Dr. Brand (Pinnneberg) (SPD) . . . 2965 B Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (GauAlgesheim) : Verbot der Verwendung der in Anlage 2 der Höchstmengenverordnung — Pflanzenschutz genannten besonders gefährlichen Stoffe Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2965 C, 2966 A, B Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 2965 D, 2966 A Dr. Brand (Pinnneberg) (SPD) . . . 2966 A Frage des Abg. Härzschel: Krebssterblichkeit in der Bundesrepublik Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2966 B, D, 2967 A Härzschel (CDU/CSU) . . 2966 D, 2967 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 III Fragen der Abg. Frau von Bothmer: Erziehung und Ausbildung von geistig Behinderten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär • . 2967 B, C, D, 2968 A Frau von Bothmer (SPD) 2967 C Josten (CDU/CSU) 2967 D Frage des Abg. Dasch: Aktion der Bundesregierung gegen den verstärkten Verbrauch von Rauschgift Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2968 B, D, 2969 A Dasch (CDU/CSU) 2968 D Frage des Abg. Dr. Haack: Vorschulische Erziehung in der Bundesrepublik Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2969 A Frage des Abg. Dr. Apel: Festlegung eines Bestellprogramms zur Beseitigung der Schwierigkeiten der Bundesbahn bei der Bereitstellung von Waggons Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2969 C, D, 2970 A Dr. Apel . . . . . . 2969 D, 2970 A Begrüßung einer Delegation der Ersten und Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments 2980 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache VI/823) Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 2970 B Windelen (CDU/CSU) 2970 D Brandt, Bundeskanzler 2980 C Frau Funcke, Vizepräsident 2982 C, 2985 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 2987 C Dr Rutschke (FDP) 2989 C Dr. Wörner (CDU/CSU) 2990 B Wischnewski (SPD) 2995 A Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 2995 C Scheel, Bundesminister 2996 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 2997 A, 3006 D, 3019 A Kirst (FDP) . . . . . . . . 2997 B Baier (CDU/CSU) 3000 A Dr. Ehmke, Bundesminister 3002 B, 3005 A Wohlrabe (CDU/CSU) 3003 C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3005 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 3011 C Wehner (SPD) . . . . . . . 3013 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 3016 D Wienand (SPD) . . . . . . . 3017 D Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen VI/828, zu VI/828, VI/854) Rösing (CDU/CSU) (zur GO) . . . 3019 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident (zur GO) . . . . 3019 D Dr. Althammer (CDU/CSU) (zur GO) 3020 A Schulte (Unna) (SPD) (zur GO) . . 3020 B Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . . 3020 C Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 3023 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . 3025 B Dr. von Bismarck (CDU/CSU) • . . 3026 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . .3026 C, D Junghans (SPD) . . . . . . . . 3028 D Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 3029 C Kulawig (SPD) 3030 C Schulhoff (CDU/CSU) 3031 C Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache VI/823) — Fortsetzung der Beratung — Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 3032 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 3033 D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 3034 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/829, VI/854) Dr. von Bülow (SPD) 3036 B Röhner (CDU/CSU) 3038 A Ertl, Bundesminister 3040 D Lotze (SPD) . . . . . . . . 3042 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 3043 B Wohlrabe (CDU/CSU) 3043 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . 3044 A Frau Dr. Wolf (CDU/CSU). . . . 3044 B Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen VI/837, VI/854) Kiep (CDU/CSU) 3045 A Esters (SPD) . . . . . . . . 3045 D Dr. Sperling (SPD) 3046 C Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 3049 A Brück (SPD) . . . . . . . . . 3049 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache VI/601); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/885), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/860, zu VI/860) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 3050 A, 3054 A Lampersbach (CDU/CSU) . 3050 C, 3052 C Schmidt (Kempten) (FDP) . 3051 A, 3053 C, 3055 D, 3058 D Urbaniak (SPD) . . . . . . . . 3052 A Burger (CDU/CSU) . . . 3055 B, 3056 A Arendt, Bundesminister . . . . . 3056 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 3057 C Rosenthal (SPD) . . . . . . . . 3058 A Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (13. Rentenanpassungsgesetz) (Drucksachen VI/640, VI/581) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Druck- sache VI/886), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/861) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3059 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Termins für die Vorlage des Entwurfs des Rentenanpassungsgesetzes (Drucksache VI/792); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/862) — Zweite und dritte Beratung — 3060 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpasungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/798) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/883), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/863) -Zweite und dritte Beratung — Maucher (CDU/CSU) 3060 C Glombig (SPD) 3061 D Schmidt (Kempten) (FDP) 3063 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Abg. Dr. Dittrich, Draeger, Seibert u. Gen.) (Drucksache VI/402); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/884), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/859) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3063 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandgesetzes (Drucksache VI/744); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/887) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 3064 A Entwurf eines Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen (Drucksache VI/797) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Druckache VI/889), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/888) — Zweite und dritte Beratung — Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 3064 D Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . . 3065 B Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über den Antrag der Abg. Stücklen, Wagner Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 V (Günzburg), Dr. Riedl (München), Geisenhofer, Dr. Kreile u. Gen. betr. mittelfristige Finanzplanung und Olympische Spiele sowie über die Berichte des Bundesministers des Innern betr. Vorbereitung und Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 (Drucksachen VI/103, VI/108, VI/382, VI/852); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/890) 3065 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften (Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz) (Drucksache VI/897) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 3066 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (CDU, CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/877) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3066 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (CDU CSU) (Drucksache VI/560) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/818) — Zweite Beratung — 3067 A Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vom 16. April 1964 und zum Protokoll der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vom 16. April 1964 (Drucksache VI/567) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/856) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . 3067 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 118 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1962 über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern in der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/650) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/858) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3067 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 128 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1967 über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene (Drucksache VI/793) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/857) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3067 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (Drucksache VI/674); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/864) — Zweite und dritte Beratung — 3067 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Ausprägung von Olympiamünzen (Abg. Dr. Riedl [München], Schirmer und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/743) — Erste Beratung — . . . 3068 A Antrag betr. Enquete-Kommission Verfassungsreform (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/653) — in Verbindung mit Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Enquete-Kommission zur Reform der bundesstaatlichen Struktur (Drucksache VI/739) Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 3068 B Dichgans (CDU/CSU) 3068 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 3069 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der Sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der Sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/651, VI/855) . . 3069 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen VI/838, VI/854) Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 3070 A Frau Meermann (SPD) . . . . . . 3071 B Wurbs (FDP) . . . . . . . . . 3073 B Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 3074 A VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/839) Wohlrabe (CDU/CSU) 3075 D Seidel (SPD) 3077 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vipzepräsident . . . 3078 A, 3082 B Borm (FDP) 3079 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 3080 B Dr. Kotowski (CDU/CSU) . . . 3080 D Mattick (SPD) • . . . . . . . 3081 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3083 A Dorn (FDP) 3084 C Rösing (CDU/CSU) 3087 A Mertes (FDP) 3087 A Ruf (CDU/CSU) 3088 A Collet (SPD) 3088 A Moersch (FDP) 3088 B Franke, Bundesminister 3088 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 3091 D Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache VI/841) 3092 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache VI/842) 3092 B Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksachen VI/843, VI/854) 3092 C Persönliche Bemerkungen . . . . . . Mick (CDU/CSU) 3092 C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 3092 D Nächste Sitzung 3092 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3093 A Anlagen 2 bis 8 Änderungsanträge Umdrucke 30, 39, 40 (neu), 26, 28, 50, 44 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/823, VI/828, VI/829, VI/837, VI/854) . . . . . . . . 3093 B Anlagen 9 und 10 Änderungsanträge Umdrucke 51 und 52 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksachen VI/601, VI/860) 3094 D Anlage Il Änderungsantrag Umdruck 53 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpassungsgesetz-KOV) (Drucksachen VI/798, VI/863) 3095 B Anlagen 12 bis 14 Änderungsanträge Umdrucke 45 bis 47 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/838, VI/839, VI/854) . . . 3095 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Burger betr. Entschädigung für im Dritten Reich zwangsweise sterilisierte Menschen . . . . . . . 3096 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hammans betr. Richtlinie der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Lieferung von Waren an den Staat . . . . . . . . 3097 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) betr. Exportpreise für Stickstoffprodukte 3097 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kiep betr. technische Hilfe der Bundesregierung für die durch die Hochwasserkatastrophe in Rumänien ausgefallenen Industrieunternehmen . . . 3097 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geldner betr. Zunahme und Nutzungsmöglichkeit der Brachlandflächen im Bundesgebiet 3097 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 VII Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) betr. Unterstützung der Bemühungen Großbritanniens, Irlands und Norwegens zur Erhaltung der Lachsbestände 3098 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Roser betr. Einrichtung von Telefonanschlüssen für Schwerkörperbehinderte 3098 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Arnold betr. bargeldlose Überweisung der Sozialhilfe . . . 3098 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 2955 56. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Ahrens * 4. 6. Alber* 4. 6. Amrehn * 4. 6. Bals * 4. 6. Bauer (Würzburg) * 4. 6. Berberich 5. 6. Dr. Birrenbach 8. 6. Blumenfeld * 4. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 4. 6. Draeger * 4. 6. Dr. Erhard 7. 6. Fritsch * 4. 6. Dr. Furler * 4. 6. Frau Herklotz * 4. 6. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) * 4. 6. Heyen 6. 6. Hösl * 4. 6. Katzer 5. 6. Dr. Kempfler * 4. 6. Frau Klee * 4. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Dr. Martin 5. 6. Dr. Müller (München) * 4. 6. Müller (Remscheid) 6. 6. Pfeifer 4. 6. Pöhler * 4. 6. Richter * 4. 6. Dr. Rinderspacher * 4. 6. Roser * 4. 6. Dr. Rutschke * 4. 6. Schmidt (Würgendorf) * 4. 6. Dr. Schmücker * 4. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 4. 6. Dr. Starke (Franken) 4. 6. Frau Dr. Walz * 4. 6. Zoglmann 5. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 30 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/828, VI/854 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen - (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 683 26 - Zuschüsse zur Erleichterung der Förderung von Kokskohle und Erzeugung von Hochofenkoks sowie zur Erleichterung des Absatzes an die Eisen- und Stahlindustrie in revierfernen Gebieten und im innergemeinschaftlichen Austausch wird um 30 000 000 DM auf 115 000 000 DM gekürzt. Anlagen zum Stenographischen Bericht 2. Der Ansatz bei Tit 683 13 - Frachthilfe für die Beförderung von Steinkohle - wird um 30 000 000 DM auf 35 000 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 39 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Drucksachen VI/300, VI/580, VI/823 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 — Bundeskanzler und Bundeskanzleramt - (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 529 01 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen - wird um 120 000 DM auf 170 000 DM für 1970 und 1971 gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 529 03 - Zur Verfügung des Bundesministers für besondere Aufgaben für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung - in Höhe von 50 000 DM für die Jahre 1970/71 wird gestrichen. 3. Der Ansatz heit Tit. 529 04 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken - wird um 100 000 DM auf 250 000 DM gekürzt. 4. Der Ansatz beit Tit. 427 11 - Honorare für feste Mitarbeiter und Kosten des wissenschaftlichen Sachverständigengremiums wird 1970 um 550 000 DM auf 300 000 DM und 1971 um 650 000 DM auf 300 000 DM gekürzt. 5. Der Ansatz bei Tit. 526 14 - Kosten für das Gutachten und Forschungsaufträge wird 1970 und 1971 um 450 000 DM auf 200 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 40 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Drucksachen VI/300, VI/580, VI/823 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 531 03 - Öffentlichkeitsarbeit Inland — wird 1970 und 1971 um jeweils 3 500 000 DM auf 6 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 3094 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Anlage 5 Umdruck 26 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/829, VI/854 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 10 02 (Finanzhaushalt) A. 8 Landarbeiterwohnungsbau Tit. 891 19 wird der Ansatz von 4 850 000 DM um 3 000 000 DM auf 7 850 000 DM erhöht. Deckungsvorschlag 2. In Kap. 10 02 (Finanzhaushalt) A. 2 Flurbereinigung Tit. 882 12 wird der Ansatz um 3 000 000 DM auf 231 820 000 DM gekürzt. Bonn, den 2. Juni 1970 Wehner und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 6 Umdruck 28 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/829, VI/854 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 10 02 (Finanzhaushalt) A. 8 Landarbeiterwohnungsbau Tit. 891 19 wird der Ansatz von 4 850 000 DM um 3 000 000 DM auf 7 850 000 DM erhöht. Deckungsvorschlag 2. In Kap. 10 02 (Finanzhaushalt) K. 3 Magermilchstützung Tit. 652 82 wird der Ansatz urn 3 000 000 DM auf 617 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Struve und Fraktion Anlage 7 Umdruck 50 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/829, VI/854 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 685 01 — Zuschüsse an Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung, die nicht der Forschung dienen — wird urn 80000 DM auf 820 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird als Ziffer 8 eingefügt: ,8. Deutsche Welthungerhilfe, Komitee der „Weltkampagne gegen den Hunger" der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen, Bonn.' 2. Der Ansatz bei Tit. 686 01 — Beträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland — wird um 80 000 DM auf 11 163 300 DM gekürzt. In den Erläuterungen wird in Ziffer 18 der Betrag für 1970 um 80 000 DM auf 10 753 600 DM herabgesetzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 44 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen V7/300, VI/580, VI/837, VI/854 — Der Bundestag wolle beschließen: Im Vorwort wird im Absatz 2 der Satz 1 hinter dem Wort Hilfe und vor dem Punkt erweitert um den Zusatz: und der Kapitalhilfe. Der ganze Satz lautet dann: Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit ist zuständig für die Grundsätze, das Programm und die Koordinierung der Entwicklungspolitik sowie für die Durchführung der Technischen Hilfe und der Kapitalhilfe. Absatz 2 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 52 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer — Drucksachen VI/601, VI/860 — Der Bundestag wolle beschließen, 1. Im Einleitungssatz des Artikels 1 werden die Worte „Drittes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" durch die Worte „Drittes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung" ersetzt. 2. In Artikel 1 wird folgende neue Nummer 3 a eingefügt: ,3 a. Nach § 12 wird folgender § 12 a eingefügt: „§ 12a Für Selbständige in freien Berufen, selbständige Gewerbetreibende, selbständige Landwirte und mithelfende Familienangehörige gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend, wenn sie einen Betrag Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 3095 bis zu 624 Deutsche Mark nach diesem Gesetz für sich vermögenswirksam anlegen. Der Betrag kann auch im eigenen Betrieb angelegt werden."' 3. Artikel 5 erhält folgende Fassung: „Artikel 5 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird ermächtigt, das Dritte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung in der nach diesem Gesetz geltenden Fassung mit neuem Datum und in neuer Paragraphenfolge bekanntzumachen und Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen, insbesondere soweit sie sich durch die Einbeziehung von Selbständigen ergeben." Bonn, den 4. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 51 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Götz, Burger, von Thadden, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Jungmann und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer — Drucksachen VI/601, VI/860 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 3 wird in § 12 hinter Absatz 5 folgender Absatz 5 a eingefügt: „(5 a) Vermögenswirksame Leistungen nach diesem Gesetz sind kein Einkommen im Sinne des § 75 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes, des § 25 a des Bundesversorgungsgesetzes und des § 15 des Wohngeldgesetzes. Beiträge, die auf Grund von Leistungen nach § 2 dieses Gesetzes angesammelt worden sind, zählen nicht zum Vermögen, das nach § 88 des Bundessozialhilfegesetzes und nach § 24 des Wohngeldgesetzes einzusetzen ist." Bonn, den 2. Juni 1970 Dr. Götz Burger von Thadden Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Jungmann Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 53 Änderungsantrag der Abgeordneten Maucher, Burger, Frau Schroeder (Detmold), Geisenhofer, Frau Griesinger, Josten und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpassungsgesetz — KOV — 2. AnpG-KOV —) — Drucksachen VI/798, VI/863 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nummer 11 folgende Fassung: ,11. § 40 a wird wie folgt geändert: a) 9n Absatz 1 Satz 1 wird die Zahl „290" durch die Zahl „306" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden nach den Worten „zuzüglich Grundrente (§ 40) ", die Worte „bis zur Höhe von 180 DM" eingefügt.' Bonn, den 4. Juni 1970 Maucher Burger Frau Schroeder (Detmold) Geisenhofer Frau Griesinger Josten Dr. Abelein Adorno Dr. Arnold Dr. Artzinger Baier Balkenhol Berberich Biechele Dr. Böhme Breidbach Eyrich Häfele Härzschel Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Jenninger Lenze (Attendorn) Link Meister Dr. Miltner Müller (Berlin) Müller (Niederfischbach) Petersen Pfeifer Pieroth Dr. Prassler Dr. Rinsche Schulhoff Schulte (Schwäbisch Gmünd) Dr. Stark (Nürtingen) Susset Vogt Weber Dr. Wörner Anlage 12 Umdruck 45 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/838, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen -(Finanzhaushalt) 1. Die Titel mit gleicher Zweckbestimmung — Sonderprogramm zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des Wohnungsbaues — Titel: 622 32, 661 32, 662 32, 663 32, 852 32, 861 32, 862 32, 863 32 werden gestrichen. 2. Hinter Titel 852 04 werden zwei neue Titel mit folgender Zweckbestimmung ausgebracht: a) Titel 852 06 Betrag für 1970 Darlehen an Länder zur För- DM derung des Wohnungsbaues für alte Menschen — Verpflichtungsermächtigung DM 12 500 000 fällig im Haushaltsjahr 1971 nachrichtlich: Kap. 25 03 Tit. 852 06 (DM 40 000 000) 3096 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Erläuterungen Zu Tit. 852 06 vgl. Erläuterungen zu Kap. 25 03 Tit. 852 06 b) Titel 852 36 Betrag für 1970 Darlehen an Länder zur son- DM stigen Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues — Verpflichtungsermächtigung DM 12 500 000 fällig im Haushaltsjahr 1971 nachrichtlich: Kap. 25 03 (DM 15 133 100) Tit. 852 36 Erläuterungen Zu Tit. 852 36 vgl. Erläuterungen zu Kap. 25 03 Tit. 852 36 Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 13 Umdruck 46 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksachen e/300, VI/580, VI/839 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der erste Satz des Vorwortes wird wie folgt neu gefaßt: „Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat die Aufgabe, die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands vorzubereiten, den Zusammenhalt unseres Volkes zu stärken, ... usw." Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 14 Umdruck 47 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/839 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 27 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Herstellung, Erwerb und Vorbereitung von Publikationen gesamtdeutschen Charakters — wird für die Haushaltsjahre 1970 und 1971 um je 300 000 DM auf je 3 400 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/869 Fragen A 19 und 20) : Erwägt die Bundesregierung, die im Dritten Reich zwangsweise unfruchtbar gemachten Menschen zu entschädigen? Würde sich die Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung, ähnlich der Heimkehrerstiftung, hierfür nicht anbieten? Nach geltendem Recht erhalten Personen, die aufgrund des Beschlusses eines Erbgesundheitsgerichts sterilisiert worden sind, Schadensersatz für eingetretene Schäden, wenn eine Amtspflichtverletzung des Gerichts oder des Arztes vorliegt oder wenn die Sterilisation über die Unfrruchtbarmachung hinaus zu Schäden geführt hat (Sonderopfer im Sinne des Aufopferungsrechts). Bei der Frage, ob Personen, die aufgrund des Erbgesundheitsgesetzes sterilisiert worden sind, durch Gesetz über das geltende Recht hinaus neue Entschädigungsansprüche gewährt werden sollten, handelt es sich um ein vielschichtiges und schwieriges Problem. Es besteht keine einheitliche Auffassung darüber, ob das bereits im Jahre 1932 im ehemaligen preußischen Innenministerium vorbereitete, aber erst im Jahre 1934 in geänderter Fassung erlassene Erbgesundheitsgesetz, das auch in anderen Staaten gewisse Vorbilder hat, typisch nationalsozialistisches Gedankengut enthält und damit als Staatsunrecht anzusehen wäre. Die Sach- und Rechtslage ist insoweit in einem umfangreichen schriftlichen Bericht meines Hauses an den damaligen Wiedergutmachungsausschuß des Bundestages vom 1. Februar 1961 dargestellt, in mehreren eingehenden Beratungen dieses Ausschusses erörtert und in einem mündlichen Bericht eines Angehörigen meines Hauses im Januar 1965 in diesem Ausschuß dargestellt worden. Vor der Abfassung des Berichts sind zu diesem Fragenkreis auch angesehene ärztliche Sachverständige (u. a. der Eugeniker Prof. Dr. Nachtsheim und der Psychiater Prof. Dr. Dr. Ehrhard) sowie erfahrene Praktiker (u. a. Pastor von Bodelschwingh) gehört worden. Die Untersuchung der Gutachter hat ergeben, daß sich keine tragfähigen Grundlagen für eine Entschädigungsregelung finden lassen, bei der nur einem kleinen Kreis von sterilisierten Personen — etwa den Nicht-Geisteskranken — eine Entschädigung gewährt würde. Sie würde zwangsläufig zu einer Reihenuntersuchung aller Sterilisierten führen, einem Verfahren, von dem alle Sachverständigen dringendst abraten. Eine Entschädigung aller Sterilisierten als solcher kann aber im Hinblick auf die Tatsache, daß auch schwerstes nationasozialistisches Unrecht angesichts des ungeheuren Umfangs der NS-Schäden leider nicht immer entschädigt werden kann, keinesfalls in Erwägung gezogen werden. Der gesamte Fragenkreis ist schließlich noch von den Gesundheitsministern (Senatoren) der Länder Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 3097 geprüft worden. Auch diese Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, daß die Länder aus den gleichen Gründen den Gedanken einer neuen gesetzlichen Entschädigungsregelung aufgegeben haben. Die Frage, ob eine weitere Entschädigung des Personenkreises der zwangsweise Sterilisierten über eine der Heimkehrerstiftung ähnliche öffentlich-rechtliche Institution durchgeführt werden soll, berührt mehr die technische Seite der Angelegenheit. Diese Frage könnte sich überhaupt nur dann stellen, wenn eine weitere Entschädigung gewährt werden sollte. Wie dargelegt, ist das aber nicht möglich. Im übrigen treffen auch die Gründe, die zur Errichtung der Heimkehrerstiftung geführt haben, für die Zwangssterilisierten nicht zu. Bei den Heimkehrern war das Recht auf Entschädigung durch das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz bereits vor der Errichtung der Stiftung gesetzlich festgelegt. Die Heimkehrerstiftung wurde nur deshalb ins Leben gerufen, weil die geforderte allgemeine Erhöhung und Ausweitung der Leistungen des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes finanziell nicht vertretbar war. Sie sollte die Möglichkeit geben, mit einem begrenzten Kapital denjenigen aus dem großen Kreis der Heimkehrer, die trotz der langen seit der Heimkehr verstrichenen Zeit noch hilfsbedürftig waren, gezielt zu helfen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 4. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammanns (Drucksache VI/869 Frage A 32) : Bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung für die Transponierung der Richtlinie (ler Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Dezember 1969 Tiber die Lieferung voll Waten an den Staat, seine Gebietskörperschaften und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland eines Gesetzes? Nein, der Erlaß eines Gesetzes ist nicht erforderlich. Nach Artikel 30 EWG-Vertrag sind Diskriminierungen bei der Vergabe öffentlicher Lieferaufträge zwischen den Mitgliedstaaten verboten. Diese Vertragsvorschrift ist seit Ablauf der Übergangszeit unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedstaaten. Die Einzelbestimmungen der von Ihnen genannten Richtlinien enthalten lediglich nähere Konkretisierungen dieses Verbots und schaffen keine selbständigen Verbotstatbestände. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 4. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (Drucksache VI/869 Frage A 24) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Verhältnis zwischen den in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Preisen für Stickstoffprodukte und den Exportpreisen nach China tragbar zu gestalten, nachdem die deutsche Landwirtschaft zum Teil immer noch das Zehnfache des Exportpreises bezahlen muß? Die Bundesregierung kann die von Ihnen vermutete Preisdifferenzierung der Düngemittelindustrie nicht bestätigen. Den verfügbaren Statistiken zufolge beläuft sich der Exportpreis für China nicht auf ein Zehntel, sondern auf erheblich weniger als die Hälfte des Inlandspreises. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß seit 1964 die Preise für stickstoffhaltige Düngemittel auf den Inlandsmärkten um etwa 10 % gesenkt wurden. Damit diese Tendenz anhält, hat der Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die staatliche Höchstpreisregelung für Kalkammonsalpeter mit Wirkung vom 1. Juli 1970 aufgehoben. Damit unterliegt kein stickstoffhaltiges Düngemittel mehr der staatlichen Preisbindung. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 4. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiep(Drucksache VI/869 Frage A 41) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, über die bisherigen Hilfsmaßnahmen hinaus auch technische Hilfe für die Wiederinstandsetzung der durch die Hochwasserkatastrophe in Rumänien ausgefallenen Industrieunternehmen zu leisten? Ja, zur Wiederherstellung der vom Hochwasser betroffenen rumänischen Industrie hat die rumänische Regierung die Bundesregierung um die Vermittlung der beschleunigten Lieferung einer Reihe von Materialien gebeten, die zum ersten Wiederaufbau dringend benötigt werden. Des weiteren hat die rumänische Regierung um eine Zusammenstellung der von deutschen Firmen in das rumänische Überschwemmungsgebiet gelieferten Maschinen und Anlagen gebeten, die möglicherweise einer Inspektion oder Reparatur bedürfen. Wegen der rumänischen Wünsche steht die Bundesregierung im engen Kontakt mit den Industrieverbänden und dem Ostausschuß der deutschen Wirtschaft, um möglichst schnelle Hilfe zu :gewährleisten. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 4. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (Drucksache VI/869, Fragen A 45 und 46) : In welchem Maße nehmen Brachlandflächen im Bundesgebiet zu, und worauf ist das nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen? Welche Vorstellungen von der Nutzungsmöglichkeit (z. B. Aufforstung) dieser Brachflächen hat die Bundesregierung, und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es, um die hier drohenden Schäden für die Landschaft zu vermeiden? Die Brachflächen haben von 1965 bis 1969 von rd. 150 000 ha auf rd. 180 000 ha zugenommen, das sind z. Zt. rd. 1,3 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Zunahme ist vor allem auf das größere Angebot an Arbeitsplätzen in Gewerbe und Industrie zurückzuführen, das viele Inhaber 3098 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 kleiner landwirtschaftlicher Betriebe mit geringwertigen Böden oder starker Flurzersplitterung veranlaßt, ihre Betriebe ganz oder teilweise nicht mehr zu bewirtschaften und statt dessen ein gut bezahltes außerlandwirtschaftliches Arbeitsverhältnis einzugehen. Die Brachflächen können, soweit es sich nicht um Grenzertragsböden handelt, entweder durch Ankauf seitens der Siedlungsgesellschaften oder bei zersplittertem Grundbesitz durch Flurbereinigung und Ankauf für Aufstockungszwecke durch Teilnehmergemeinschaften oder auch Siedlungsgesellschaften wieder der Bewirtschaftung zugeführt werden. Bei schlechter Bodenqualität sind die Brachflächen aufzuforsten. Die bisher zur Verfügung gestellten Bundesmittel haben knapp ausgereicht, um die Grenzertragsböden in angemessenem Umfang aufzuforsten, für den Ankauf von Brachflächen, sofern sie überhaupt zum Kauf angeboten werden, stehen im Rahmen der für Agrarstrukturverbesserung und Siedlung ausreichende Mittel zur Verfügung. Im übrigen könnten Schäden, die von Brachflächen für die übrige Landwirtschaft ausgehen, nur durch Einführung einer Pflegepflicht vermieden werden, wie es in einzelnen Gemeinden durch die Ortssatzung bereits geschehen ist. I Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 4. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (Drucksache VI/869 Frage A 48 und 49) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen Großbritanniens, Irlands und Norwegens, die Lachsbestände zu erhalten, durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen? Wird die Bundesregierung die beim letzten Meeting der NorthWest Atlantic Fisheries (ICNAF) eingenommene Haltung gegen eine vorübergehende Einstellung der Netzfischerei von Grönland einer Prüfung unterziehen? Ja. Die Bundesrepublik, Dänemark und Schweden lehnen jedoch das von Großbritannien und Irland geforderte völlige und unbefristete Verbot des Lachsfangs auf hoher See aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Auf der jüngsten Sitzung der Nordostatlantischen Fischereikommission im Mai d. J. in London wurde ein deutscher Kompromißvorschlag zur Erhaltung der atlantischen Lachsbestände mit Mehrheit angenommen. Dabei hat Norwegen für den deutschen Vorschlag gestimmt. Auch in der Internationalen Kommission für die Fischerei im Nordwestatlantik (ICNAF) hat die Bundesregierung das von den USA und Kanada geforderte völlige unbefristete Verbot des Lachsfangs auf hoher See abgelehnt. Die Kommission befaßt sich in dieser Woche erneut mit der Regulierung des Lachsfangs. Die deutsche Delegation wird sich dabei für eine Kompromißregelung einsetzen, die einen wirksamen Schutz der Lachsbestände gewährleistet und die Interessen sowohl der Länder mit Lachsströmen als auch der Länder, die Lachsfang auf hoher See betreiben, berücksichtigt. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (Drucksache VI/869, Frage A 58) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten — und gegebenenfalls welche —, um im Rahmen einer modernen Sozialpolitik Schwerkörperbehinderten Einrichtung und Unterhalt von Telefonanschliissen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern? Ich bin mit Ihnen durchaus der Meinung, daß gerade für den Schwerstkörperbehinderten das Telefon eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung der ihn besonders berührenden Probleme des täglichen Lebens sein kann. Beim gegenwärtigen Stand bietet allein das Bundessozialhilfegesetz, dessen Durchführung den Ländern obliegt, die Grundlage für solche Hilfen. Für den Schwerstkörperbehinderten können die Kosten des Fernsprechdienstes übernommen werden, wenn er pflegebedürftig ist, die Bereitstellung eines Telefons unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zur Erleichterung seiner Behinderung geboten erscheint und die im Gesetz festgelegten einkommensmäßigen Voraussetzungen für eine solche Hilfe vorliegen. Die Bundesregierung mußte allerdings wiederholt darauf hinweisen, daß die Deutsche Bundespost als wirtschaftliches Unternehmen grundsätzlich nicht in der Lage sei, von der Erhebung der Gebühren für die Einrichtung von Fernsprechanschlüssen und für den Fernsprechdienst ganz oder teilweise bei bestimmten Personengruppen abzusehen. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer sozialpolitischen Bemühungen um den behinderten Menschen gemeinsam mit den zuständigen Stellen prüfen, ob in Zukunft eine Verbesserung gegenüber der heutigen, von mir dargelegten Situation erreicht werden kann. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (Drucksache 111/869, Frage A 64) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Empfänger von Sozialhilfe die Möglichkeit haben sollten, sich diese auf ein Konto überweisen zu lassen, und daß Vorschriften, die dem entgegenstehen, geändert werden sollten? Ich teile Ihre Auffassung, daß Sozialhilfeempfänger grundsätzlich die Möglichkeit haben sollten, Sozialhilfezahlungen auf ein Konto überweisen zu lassen. Es bestehen keine gesetzlichen Vorschriften des Bundes und der Länder, die dem entgegenstehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich



    Schmidt (Kempten)

    werde mich an die Fünfminutengrenze halten. Nur wenige Anmerkungen für die Freien Demokraten zur Verabschiedung dieses Gesetzes.
    Wir Freien Demokraten begrüßen es — das möchte ich auch der Opposition sagen —, daß heute der Bundestag dieses Gesetz einstimmig verabschiedet, damit es schnell in Kraft treten kann. Wir sehen darin einen weiteren wuchtigen Schritt auf dem Wege zu einer Vermögensbildung breiter Schichten.
    Wir begrüßen besonders — und ich möchte unseren Dank auch an die Ausschußmitglieder der anderen Fraktionen aussprechen —, daß zwei Anregungen von uns im Ausschuß aufgegriffen wurden: einmal die Einbeziehung der Lebensversicherung als Anlagemöglichkeit und zum anderen die in § 14 für kleinere und mittlere Unternehmer vorgesehene Möglichkeit, ihre vermögenswirksamen Leistungen an Arbeitnehmer bis zu 30 % von der Steuerschuld abzuziehen, und zwar auf Grund der allgemeinen Verdoppelung des Begünstigungsrahmens auf 6 000 DM erhöht.
    Wir haben es auch sehr begrüßt, daß die Bundesregierung von Anfang an den § 4 ebenfalls in die Verdoppelung mit einbezogen hat. Wir glauben, daß durch die Verdoppelung allein schon von der Zahl her ein wesentlicher Mehranreiz gegeben ist. Wir halten es auch für sehr gut, daß durch den Übergang zum Zulagesystem ein erheblicher Anreiz vor allem für die Tarifpartner gegeben ist, stärker in dieses Gesetz einzusteigen.
    Kollege Burgbacher, das Wort von der „Hälfte vor der Tür" dürfte schon nicht mehr ganz stimmen, wenn der öffentliche Dienst ebenfalls mit dabei ist. Sie wissen, daß es in dieser Richtung bereits Gesetzesvorlagen und Absprachen gibt. Dann sind wir nämlich schon bei 75 %.

    (Abg. Dr. Burgbacher: 13 Mark!)

    — Das ist ja nur ein erster Schritt; das wissen Sie auch!

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Meistens macht man den ersten Schritt vor dem zweiten. Sie wollten mit dem Beteiligungslohn gleich den fünften machen, wußten aber noch nicht genau, wohin es ging.
    Wir begrüßen auch, daß mit der 40 %igen Prämie die Sparmöglichkeit für Familien mit drei und vier Kindern familiengerechter gestaltet wurde, denn die höhere Sparmöglichkeit ist zweifellos nicht so familiengerecht wie die höhere Prämie.
    Wir sind auch sehr dankbar und halten es für sehr gut, daß mit diesem Gesetz wiederum eine Absage an ein gesetzliches Zwangssparen ausgesprochen wird. Wir sehen diesen Weg nicht als den richtigen. Weg für eine Vermögensbildung in breiten Schichten an. Ohne eine Bereitschaft zur Spartätigkeit ist es sehr schwer, eine Eigentumsgesinnung und überhaupt einen Vermögensbildungswunsch zu erzielen. Das ist nicht so einfach.
    Abschließend möchte ich für die Freien Demokraten an die Tarifpartner appellieren, daß sie jetzt
    verstärkt — die ersten Anzeichen sind da — von
    den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch zu machen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Gleichzeitig möchte ich für die Freien Demokraten einen Appell an die Bundesregierung und das zuständige Ressort richten, daß sie uns entsprechend dem Entschließungsantrag bis zum Sommer nächsten Jahres eine Vorlage für die Selbständigen liefern. Wir teilen die Meinung, die von Ihnen, Herr Burgbacher, vorgetragen wurde, deß die Selbständigen heute in gleicher Weise und mit gleichen Chancen in die Sparförderung einbezogen werden müssen. Nur muß zum Teil noch überlegt werden, welches die besten Wege sind.
    Wir werden lern Gesetz gern zustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, damit ist die Liste der Wortmeldungen zur dritten Lesung erschöpft. Wir kommen jetzt zur Schlußabstimmung in dritter Lesung. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir haben dann noch über zwei Ausschußanträge abzustimmen, und zwar über die Ziffern II und III auf den Seiten 1 und 2. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das ist so beschlossen.
Ich rufe auf den Punkt 2 der Zusatztagesordnung:

(13. Rentenanpassungsgesetz 13. RAG)

Drucksachen VI/640, VI/581 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache VI/886 —Berichterstatter: Abgeordneter Krampe
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß) — Drucksache VI/861 —
Berichterstatter: Abgeordneter Härzschel (Erste Beratung 45. Sitzung)

Ich eröffne die zweite Beratung. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die zweite Beratung.
Ich bitte Sie, die Drucksache VI/640 zur Hand zu nehmen. Ich lasse abstimmen über § 1 bis § 20, Einleitung und Überschrift. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.



Präsident von Hassel
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe sie.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir haben dann noch über den Ausschußantrag Ziffer 2 in der Drucksache VI/861 abzustimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe Zusatzpunkt 3 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Termins für die Vorlage des Entwurfs des Rentenanpassungsgesetzes
— Drucksache VI/792 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß)

— Drucksache VI/862 —
Berichterstatter: Abgeordneter Härzschel (Erste Beratung 52. Sitzung)

Ich eröffne die zweite Beratung. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die zweite Beratung.
Wir stimmen über §§ 1 bis 4 sowie Einleitung und Überschrift ab. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe sie.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Unter den Tagesordnungspunkten, die wir jetzt noch zu behandeln haben, ist einer, bei dem ganz kurze Erklärungen zum Antrag Umdruck 531 abgegeben werden. Es ist Zusatzpunkt 4 zur Tagesordnung, den ich hiermit aufrufe:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpassungsgesetz — KOV —2. AnpG-KOV)

— Drucksache VI/798 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI/883 —
Berichterstatter: Abgeordneter Krampe *) Siehe Anlage i I
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß)

— Drucksache VI/863 —
Berichterstatter: Abgeordneter Glombig (Erste Beratung 52. Sitzung)

Ich eröffne die zweite Beratung. Zur Begründung des Antrags Umdruck 53 und wohl gleichzeitig auch zur Aussprache hat Herr Abgeordneter Maucher das Wort erbeten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Maucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung diesen Gesetzentwurf eingehend beraten und dort einige Anträge gestellt. Gestatten Sie mir, daß ich in dem Zusammenhang vorweg einige Bemerkungen zum Bericht über diesen Gesetzentwurf mache.
    Nach der Geschäftsordnung ist es verbindlich und verpflichtend, daß auch die Meinung der Opposition zur Geltung kommt und aus dem Bericht klar ersichtlich ist. Ich gebe durchaus zu, daß bei der Schnelligkeit und der kurzen Zeit ein Bericht nicht bis zum Ende vollständig sein kann. Aber in diesem Fall muß ich feststellen, daß die Anträge, die wir gestellt haben, im Bericht nicht erwähnt sind. Aus diesem Grunde ist nicht ersichtlich, wie der Ausschuß zu den einzelnen Fragen Stellung genommen hat.
    Wir haben erstens festgestellt, daß die Erhöhung der Renten bei den einzelnen Beschädigten- und Hinterbliebenengruppen nicht generell 5,5 % beträgt, sondern beispielsweise bei den zu 30 % Beschädigten nur 4,9 %. Im Grunde genommen schreibt das Gesetz zwingend vor, um 5,5 % zu erhöhen. Dabei ist darauf hingewiesen worden, daß man die einzelnen Leistungen im Bundesversorgungsgesetz in der Praxis bisher bei Pfennigbeträgen immer nach oben aufgerundet hat. Wir sind der Meinung, daß das auch hier geschehen sollte.
    Nach der Diskussion wurde im Ausschuß ein Antrag nicht gestellt; denn im Ausschuß bestand Übereinstimmung darüber, daß die Regierung diese Angelegenheit prüfen und bei der nächsten Anpassung unter Umständen entsprechende Vorschläge unterbreiten und eine Stellungnahme abgeben sollte. Es wurde also auf eine weitere Antragstellung verzichtet.
    Zweitens wurde der Antrag gestellt, in § 30 Abs. 4 Satz 3 die Worte „ungerade Zahl" zu streichen. Das würde bedeuten, daß damit der Berufsschadensausgleich alljährlich wie die übrigen Leistungen angepaßt wird. Wir haben im Augenblick die Situation, daß praktisch zweierlei Recht besteht, nämlich dergestalt, daß in den Fällen, wo der Berufsschadensausgleich nach dem Beamtenrecht angepaßt wird, die Anpassung immer dann vorgenommen wird, wenn das Beamtenrecht geändert wird, in den übrigen Fällen alle zwei Jahre nach den tariflichen Bestimmungen. Es ist im Grunde nur natürlich — das ist die Folge der jährlichen Anpassung —, daß man jetzt auch alle übrigen Leistungen aufeinander abstimmt. Dieser Antrag ist abgelehnt worden.



    Maucher
    Wir haben im Ausschuß der Entschließung zugestimmt und den Antrag hier nicht mehr eingebracht. In der Entschließung wurde nämlich eine Harmonisierung beschlossen, d. h. wir haben im Ausschuß beschlossen, die Regierung aufzufordern, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Wir hoffen, daß diese Angelegenheit nicht zuletzt deshalb geregelt wird, weil zwar im nächsten Jahr die Anpassung erfolgt, jedoch nicht in zwei Jahren, also im Jahre 1972, in den von mir angesprochenen Fällen. Wir hoffen, wie gesagt, daß bis dahin eine entsprechende Klärung erfolgt.
    Außerdem haben wir den Antrag gestellt, daß die Grundrente der Witwen, soweit sie den Betrag von 150 DM überschreitet, nicht angerechnet wird. Dieser Antrag ist ebenfalls abgelehnt worden. Wir haben dabei auf den Antrag und die Begründung des Bundesrates verwiesen. Der Bundesrat hat dazu eine ausführliche Begründung gegeben. Die Begründung der Bundesregierung für die Ablehnung wäre eigentlich einer eingehenden Diskussion wert. Leider haben wir dazu nicht die Zeit.
    Aus diesem Grund haben wir hier und heute den Antrag gestellt, zumindest den Betrag, der über 180 DM hinausgeht, die Erhöhung der Grundrente bei der Anpassung nicht anzurechnen. Der Antrag hat finanzielle Auswirkungen in Höhe von etwa 25 Millionen DM, allerdings nicht in diesem Haushaltsjahr, sondern erst 1971. Wir sind der Meinung, daß dieser Betrag in einem Haushalt von 6,6 Milliarden DM untergebracht werden kann. Nach unseren Berechnungen betrug das Ist im letzten Jahr 40 Millionen DM weniger als das Soll. Das möchte ich klarstellen. Eine Regelung der finanziellen Frage ist möglich. Das wollte ich in Erwägung zu meiner Erklärung sagen.
    Wir sind der Meinung, daß das Anpassungsgesetz in seiner Gesamtheit genau durchdacht werden muß. Ich bedauere sehr, daß wir im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, der viele Aufgaben zu bewältigen hat, nicht die Zeit gehabt haben, unseren Antrag eingehend zu begründen und darüber gründlich zu beraten. Diese Frage bedarf schon im Hinblick auf die verwaltungsmäßige Durchführung einer gründlichen Beratung. Vielleicht wird es notwendig sein — ich würde das jedenfalls für richtig halten —, diese Dinge einmal in einem Sonderausschuß zu behandeln.
    Was die verwaltungsmäßige Durchführung betrifft, erscheint es mir dringend notwendig, daß bei der Anwendung der Bestimmungen in der Landwirtschaft und beim Hausbesitz eine erhebliche Vereinfachung erfolgt. Außerdem ist es dringend notwendig, einige Dinge, die sich aus der heutigen Situation ergeben, der Entwicklung anzupassen. Im Bericht über die Lage der Kriegsopfer ist bei den Witwen ein Durchschnittsalter von 62 Jahren festgestellt worden. In vielen Fällen, nämlich in den Fällen, in denen der verstorbene Ehemann 65 Jahre alt geworden wäre, wird der Schadensausgleich erheblich gekürzt oder fällt sogar ganz weg. Das bedeutet für die Betroffenen eine außergewöhnliche Härte. Wir empfehlen der Regierung — wir haben
    dazu keinen Antrag gestellt; das kann durch eine Rechtsverordnung geschehen —, eine Regelung vorzusehen, nach der wenigstens der Besitzstand gewahrt bleibt. Das ist unsere Bitte.
    Abschließend ein Wort zur Anpassung der Kriegsopferversorgung. Lassen Sie mich dazu einen Satz sagen. Im Augenblick beträgt der Abstand zur allgemeinen Bemessungsgrundlage 233 DM. Er wird in etwa 10 Jahren bei 400 DM liegen. Es wird unsere Aufgabe sein, darüber nachzudenken, in welcher Weise der immer größer werdende Rückstand aufgeholt werden kann. Das ist eine Aufgabe, die uns und damit dem Parlament gestellt ist.
    Ich würde mich freuen, wenn der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung in Zukunft nicht nur eine Abstimmungsmaschine wäre oder als Vollzugsorgan der Regierung wirkte.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Na, na! Reden Sie nicht so! Aber hören Sie mal! — Abg. Liehr: Was soll denn das!?)

    — Seien Sie mir nicht böse, wenn ich das sage.