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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 2955 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 2955 B Fragestunde (Drucksache VI/869) Frage des Abg. Niegel: Pressemeldung über Äußerungen des Bundeskanzlers betr. eine Getreidepreissenkung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2955 D, 2956 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . 2955 D, 2956 A Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 2956 A Frage des Abg. Niegel: Richtlinienentwurf des Bundesernährungsministeriums für ein mittelfristiges Förderungsprogramm im Bereich der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2956 B, D, 2957 A, B, C, D, 2958 A Niegel (CDU/CSU) . . 2956 D, 2957 A Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 2957 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 2957 C Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 2957 D Dr. Jobst (CDU/CSU) 2957 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 2958 A Fragen des Abg. Dr. Jobst: Umwandlung des beim Bundeswirtschaftsministerium bestehenden Arbeitskreises „Automation" Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2958 B, C, D, 2959 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 2958 C, D Dasch (CDU/CSU) . . . . . . . 2958 D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2959 A Fragendes Abg. Dr. Giulini: Lieferbindungen bei Kapitalhilfen für Entwicklungsländer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 2959 A, B, C Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 2959 D, C Frage des Abg. Weigl: Verstärkung des Lohngefälles zwischen den einzelnen Fördergebieten . . . . 2959 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Frage des Abg. Dr. Ritz: Hilfsaktion der EWG anläßlich der Hochwasserkatastrophe in Rumänien 2960 A Frage des Abg. Jung: Maßnahmen zugunsten der durch die Diskontsatzerhöhung betroffenen mittelständischen Unternehmen . . . . 2960 B Frage des Abg. Dr. Hammans: Richtlinie der Kommission der Europäischen Gemeinsdiaften über die Lieferung von Waren an den Staat . . . 2960 B Frage des Abg. Leicht: Zuschuß der Bundesregierung zur Errichtung einer Richterakademie in Trier Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 2960 C, D Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 2960 D Frage des Abg. Dr. Haack: Behandlung von Triebtätern durch hormonelle Kastration Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2960 D, 2961 A Dr. Haack (SPD) 2961 A Frage des Abg. Weigl: Waisenrente für Kinder von Bedien- steten der Bundesbahn 2961 B Fragen des Abg. Russe: Abbau von Strukturen der sozialen Sicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2961 C, 2962 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 2961 D Geisenhofer (CDU/CSU) 2962 A Fragen des Abg. Geisenhofer: Beanstandungen des Bundesrechnungshofes zur neuen Organisationsverteilung des Bundesarbeitsministeriums Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2962 B, D 2963 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 2962 C, D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 2963 A Frage des Abg. Dr. Slotta: Anrechnung der durch Militärdienst verlorenen Jahre in den gesetzlichen Rentenversicherungen 2963 A Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes bezüglich der Erbringung vermögenswirksamer Leistungen durch Wehrpflichtige .. . . . . . . . 2963 B Frage des Abg. Flämig: Einstellung der Bundesregierung zu dem Gedanken eines klassenlosen Krankenhauses . . . . . . . . . 2963 C Fragen des Abg. Freiherr Ostman von der Leye: Meßzahl für die Förderung von Studentenwohnheimen — Verstärkung des Baues von Studentenwohnheimen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2963 D, 2964 A, B Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 2964 B Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (GauAigesheim) : Verbot der Anwendung von DDT Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2964 C, 2965 A, B Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . . . . . . . 2964 D, 2965 A Dr. Brand (Pinnneberg) (SPD) . . . 2965 B Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (GauAlgesheim) : Verbot der Verwendung der in Anlage 2 der Höchstmengenverordnung — Pflanzenschutz genannten besonders gefährlichen Stoffe Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2965 C, 2966 A, B Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 2965 D, 2966 A Dr. Brand (Pinnneberg) (SPD) . . . 2966 A Frage des Abg. Härzschel: Krebssterblichkeit in der Bundesrepublik Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2966 B, D, 2967 A Härzschel (CDU/CSU) . . 2966 D, 2967 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 III Fragen der Abg. Frau von Bothmer: Erziehung und Ausbildung von geistig Behinderten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär • . 2967 B, C, D, 2968 A Frau von Bothmer (SPD) 2967 C Josten (CDU/CSU) 2967 D Frage des Abg. Dasch: Aktion der Bundesregierung gegen den verstärkten Verbrauch von Rauschgift Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2968 B, D, 2969 A Dasch (CDU/CSU) 2968 D Frage des Abg. Dr. Haack: Vorschulische Erziehung in der Bundesrepublik Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2969 A Frage des Abg. Dr. Apel: Festlegung eines Bestellprogramms zur Beseitigung der Schwierigkeiten der Bundesbahn bei der Bereitstellung von Waggons Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2969 C, D, 2970 A Dr. Apel . . . . . . 2969 D, 2970 A Begrüßung einer Delegation der Ersten und Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments 2980 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache VI/823) Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 2970 B Windelen (CDU/CSU) 2970 D Brandt, Bundeskanzler 2980 C Frau Funcke, Vizepräsident 2982 C, 2985 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 2987 C Dr Rutschke (FDP) 2989 C Dr. Wörner (CDU/CSU) 2990 B Wischnewski (SPD) 2995 A Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 2995 C Scheel, Bundesminister 2996 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 2997 A, 3006 D, 3019 A Kirst (FDP) . . . . . . . . 2997 B Baier (CDU/CSU) 3000 A Dr. Ehmke, Bundesminister 3002 B, 3005 A Wohlrabe (CDU/CSU) 3003 C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 3005 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 3011 C Wehner (SPD) . . . . . . . 3013 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 3016 D Wienand (SPD) . . . . . . . 3017 D Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen VI/828, zu VI/828, VI/854) Rösing (CDU/CSU) (zur GO) . . . 3019 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident (zur GO) . . . . 3019 D Dr. Althammer (CDU/CSU) (zur GO) 3020 A Schulte (Unna) (SPD) (zur GO) . . 3020 B Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . . 3020 C Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 3023 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . 3025 B Dr. von Bismarck (CDU/CSU) • . . 3026 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . .3026 C, D Junghans (SPD) . . . . . . . . 3028 D Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 3029 C Kulawig (SPD) 3030 C Schulhoff (CDU/CSU) 3031 C Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache VI/823) — Fortsetzung der Beratung — Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 3032 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 3033 D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 3034 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/829, VI/854) Dr. von Bülow (SPD) 3036 B Röhner (CDU/CSU) 3038 A Ertl, Bundesminister 3040 D Lotze (SPD) . . . . . . . . 3042 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 3043 B Wohlrabe (CDU/CSU) 3043 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . 3044 A Frau Dr. Wolf (CDU/CSU). . . . 3044 B Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen VI/837, VI/854) Kiep (CDU/CSU) 3045 A Esters (SPD) . . . . . . . . 3045 D Dr. Sperling (SPD) 3046 C Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 3049 A Brück (SPD) . . . . . . . . . 3049 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache VI/601); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/885), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/860, zu VI/860) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 3050 A, 3054 A Lampersbach (CDU/CSU) . 3050 C, 3052 C Schmidt (Kempten) (FDP) . 3051 A, 3053 C, 3055 D, 3058 D Urbaniak (SPD) . . . . . . . . 3052 A Burger (CDU/CSU) . . . 3055 B, 3056 A Arendt, Bundesminister . . . . . 3056 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 3057 C Rosenthal (SPD) . . . . . . . . 3058 A Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (13. Rentenanpassungsgesetz) (Drucksachen VI/640, VI/581) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Druck- sache VI/886), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/861) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3059 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Termins für die Vorlage des Entwurfs des Rentenanpassungsgesetzes (Drucksache VI/792); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/862) — Zweite und dritte Beratung — 3060 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpasungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/798) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/883), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/863) -Zweite und dritte Beratung — Maucher (CDU/CSU) 3060 C Glombig (SPD) 3061 D Schmidt (Kempten) (FDP) 3063 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Abg. Dr. Dittrich, Draeger, Seibert u. Gen.) (Drucksache VI/402); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/884), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/859) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3063 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandgesetzes (Drucksache VI/744); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/887) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 3064 A Entwurf eines Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen (Drucksache VI/797) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Druckache VI/889), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/888) — Zweite und dritte Beratung — Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 3064 D Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . . 3065 B Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über den Antrag der Abg. Stücklen, Wagner Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 V (Günzburg), Dr. Riedl (München), Geisenhofer, Dr. Kreile u. Gen. betr. mittelfristige Finanzplanung und Olympische Spiele sowie über die Berichte des Bundesministers des Innern betr. Vorbereitung und Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 (Drucksachen VI/103, VI/108, VI/382, VI/852); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/890) 3065 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften (Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz) (Drucksache VI/897) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 3066 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (CDU, CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/877) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3066 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (CDU CSU) (Drucksache VI/560) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/818) — Zweite Beratung — 3067 A Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vom 16. April 1964 und zum Protokoll der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vom 16. April 1964 (Drucksache VI/567) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/856) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . 3067 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 118 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1962 über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern in der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/650) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/858) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3067 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 128 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1967 über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene (Drucksache VI/793) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/857) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3067 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (Drucksache VI/674); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/864) — Zweite und dritte Beratung — 3067 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Ausprägung von Olympiamünzen (Abg. Dr. Riedl [München], Schirmer und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/743) — Erste Beratung — . . . 3068 A Antrag betr. Enquete-Kommission Verfassungsreform (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/653) — in Verbindung mit Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Enquete-Kommission zur Reform der bundesstaatlichen Struktur (Drucksache VI/739) Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 3068 B Dichgans (CDU/CSU) 3068 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 3069 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der Sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der Sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/651, VI/855) . . 3069 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen VI/838, VI/854) Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 3070 A Frau Meermann (SPD) . . . . . . 3071 B Wurbs (FDP) . . . . . . . . . 3073 B Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 3074 A VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/839) Wohlrabe (CDU/CSU) 3075 D Seidel (SPD) 3077 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vipzepräsident . . . 3078 A, 3082 B Borm (FDP) 3079 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 3080 B Dr. Kotowski (CDU/CSU) . . . 3080 D Mattick (SPD) • . . . . . . . 3081 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 3083 A Dorn (FDP) 3084 C Rösing (CDU/CSU) 3087 A Mertes (FDP) 3087 A Ruf (CDU/CSU) 3088 A Collet (SPD) 3088 A Moersch (FDP) 3088 B Franke, Bundesminister 3088 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 3091 D Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache VI/841) 3092 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache VI/842) 3092 B Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksachen VI/843, VI/854) 3092 C Persönliche Bemerkungen . . . . . . Mick (CDU/CSU) 3092 C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 3092 D Nächste Sitzung 3092 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3093 A Anlagen 2 bis 8 Änderungsanträge Umdrucke 30, 39, 40 (neu), 26, 28, 50, 44 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/823, VI/828, VI/829, VI/837, VI/854) . . . . . . . . 3093 B Anlagen 9 und 10 Änderungsanträge Umdrucke 51 und 52 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksachen VI/601, VI/860) 3094 D Anlage Il Änderungsantrag Umdruck 53 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpassungsgesetz-KOV) (Drucksachen VI/798, VI/863) 3095 B Anlagen 12 bis 14 Änderungsanträge Umdrucke 45 bis 47 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/838, VI/839, VI/854) . . . 3095 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Burger betr. Entschädigung für im Dritten Reich zwangsweise sterilisierte Menschen . . . . . . . 3096 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hammans betr. Richtlinie der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Lieferung von Waren an den Staat . . . . . . . . 3097 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) betr. Exportpreise für Stickstoffprodukte 3097 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kiep betr. technische Hilfe der Bundesregierung für die durch die Hochwasserkatastrophe in Rumänien ausgefallenen Industrieunternehmen . . . 3097 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geldner betr. Zunahme und Nutzungsmöglichkeit der Brachlandflächen im Bundesgebiet 3097 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 VII Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) betr. Unterstützung der Bemühungen Großbritanniens, Irlands und Norwegens zur Erhaltung der Lachsbestände 3098 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Roser betr. Einrichtung von Telefonanschlüssen für Schwerkörperbehinderte 3098 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Arnold betr. bargeldlose Überweisung der Sozialhilfe . . . 3098 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 2955 56. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Ahrens * 4. 6. Alber* 4. 6. Amrehn * 4. 6. Bals * 4. 6. Bauer (Würzburg) * 4. 6. Berberich 5. 6. Dr. Birrenbach 8. 6. Blumenfeld * 4. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 4. 6. Draeger * 4. 6. Dr. Erhard 7. 6. Fritsch * 4. 6. Dr. Furler * 4. 6. Frau Herklotz * 4. 6. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) * 4. 6. Heyen 6. 6. Hösl * 4. 6. Katzer 5. 6. Dr. Kempfler * 4. 6. Frau Klee * 4. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Dr. Martin 5. 6. Dr. Müller (München) * 4. 6. Müller (Remscheid) 6. 6. Pfeifer 4. 6. Pöhler * 4. 6. Richter * 4. 6. Dr. Rinderspacher * 4. 6. Roser * 4. 6. Dr. Rutschke * 4. 6. Schmidt (Würgendorf) * 4. 6. Dr. Schmücker * 4. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 4. 6. Dr. Starke (Franken) 4. 6. Frau Dr. Walz * 4. 6. Zoglmann 5. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 30 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/828, VI/854 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen - (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 683 26 - Zuschüsse zur Erleichterung der Förderung von Kokskohle und Erzeugung von Hochofenkoks sowie zur Erleichterung des Absatzes an die Eisen- und Stahlindustrie in revierfernen Gebieten und im innergemeinschaftlichen Austausch wird um 30 000 000 DM auf 115 000 000 DM gekürzt. Anlagen zum Stenographischen Bericht 2. Der Ansatz bei Tit 683 13 - Frachthilfe für die Beförderung von Steinkohle - wird um 30 000 000 DM auf 35 000 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 39 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Drucksachen VI/300, VI/580, VI/823 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 — Bundeskanzler und Bundeskanzleramt - (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 529 01 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen - wird um 120 000 DM auf 170 000 DM für 1970 und 1971 gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 529 03 - Zur Verfügung des Bundesministers für besondere Aufgaben für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung - in Höhe von 50 000 DM für die Jahre 1970/71 wird gestrichen. 3. Der Ansatz heit Tit. 529 04 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken - wird um 100 000 DM auf 250 000 DM gekürzt. 4. Der Ansatz beit Tit. 427 11 - Honorare für feste Mitarbeiter und Kosten des wissenschaftlichen Sachverständigengremiums wird 1970 um 550 000 DM auf 300 000 DM und 1971 um 650 000 DM auf 300 000 DM gekürzt. 5. Der Ansatz bei Tit. 526 14 - Kosten für das Gutachten und Forschungsaufträge wird 1970 und 1971 um 450 000 DM auf 200 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 40 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Drucksachen VI/300, VI/580, VI/823 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 531 03 - Öffentlichkeitsarbeit Inland — wird 1970 und 1971 um jeweils 3 500 000 DM auf 6 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 3094 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Anlage 5 Umdruck 26 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/829, VI/854 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 10 02 (Finanzhaushalt) A. 8 Landarbeiterwohnungsbau Tit. 891 19 wird der Ansatz von 4 850 000 DM um 3 000 000 DM auf 7 850 000 DM erhöht. Deckungsvorschlag 2. In Kap. 10 02 (Finanzhaushalt) A. 2 Flurbereinigung Tit. 882 12 wird der Ansatz um 3 000 000 DM auf 231 820 000 DM gekürzt. Bonn, den 2. Juni 1970 Wehner und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 6 Umdruck 28 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/829, VI/854 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 10 02 (Finanzhaushalt) A. 8 Landarbeiterwohnungsbau Tit. 891 19 wird der Ansatz von 4 850 000 DM um 3 000 000 DM auf 7 850 000 DM erhöht. Deckungsvorschlag 2. In Kap. 10 02 (Finanzhaushalt) K. 3 Magermilchstützung Tit. 652 82 wird der Ansatz urn 3 000 000 DM auf 617 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Struve und Fraktion Anlage 7 Umdruck 50 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/829, VI/854 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 685 01 — Zuschüsse an Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung, die nicht der Forschung dienen — wird urn 80000 DM auf 820 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird als Ziffer 8 eingefügt: ,8. Deutsche Welthungerhilfe, Komitee der „Weltkampagne gegen den Hunger" der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen, Bonn.' 2. Der Ansatz bei Tit. 686 01 — Beträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland — wird um 80 000 DM auf 11 163 300 DM gekürzt. In den Erläuterungen wird in Ziffer 18 der Betrag für 1970 um 80 000 DM auf 10 753 600 DM herabgesetzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 44 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen V7/300, VI/580, VI/837, VI/854 — Der Bundestag wolle beschließen: Im Vorwort wird im Absatz 2 der Satz 1 hinter dem Wort Hilfe und vor dem Punkt erweitert um den Zusatz: und der Kapitalhilfe. Der ganze Satz lautet dann: Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit ist zuständig für die Grundsätze, das Programm und die Koordinierung der Entwicklungspolitik sowie für die Durchführung der Technischen Hilfe und der Kapitalhilfe. Absatz 2 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 52 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer — Drucksachen VI/601, VI/860 — Der Bundestag wolle beschließen, 1. Im Einleitungssatz des Artikels 1 werden die Worte „Drittes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" durch die Worte „Drittes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung" ersetzt. 2. In Artikel 1 wird folgende neue Nummer 3 a eingefügt: ,3 a. Nach § 12 wird folgender § 12 a eingefügt: „§ 12a Für Selbständige in freien Berufen, selbständige Gewerbetreibende, selbständige Landwirte und mithelfende Familienangehörige gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend, wenn sie einen Betrag Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 3095 bis zu 624 Deutsche Mark nach diesem Gesetz für sich vermögenswirksam anlegen. Der Betrag kann auch im eigenen Betrieb angelegt werden."' 3. Artikel 5 erhält folgende Fassung: „Artikel 5 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird ermächtigt, das Dritte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung in der nach diesem Gesetz geltenden Fassung mit neuem Datum und in neuer Paragraphenfolge bekanntzumachen und Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen, insbesondere soweit sie sich durch die Einbeziehung von Selbständigen ergeben." Bonn, den 4. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 51 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Götz, Burger, von Thadden, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Jungmann und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer — Drucksachen VI/601, VI/860 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 3 wird in § 12 hinter Absatz 5 folgender Absatz 5 a eingefügt: „(5 a) Vermögenswirksame Leistungen nach diesem Gesetz sind kein Einkommen im Sinne des § 75 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes, des § 25 a des Bundesversorgungsgesetzes und des § 15 des Wohngeldgesetzes. Beiträge, die auf Grund von Leistungen nach § 2 dieses Gesetzes angesammelt worden sind, zählen nicht zum Vermögen, das nach § 88 des Bundessozialhilfegesetzes und nach § 24 des Wohngeldgesetzes einzusetzen ist." Bonn, den 2. Juni 1970 Dr. Götz Burger von Thadden Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Jungmann Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 53 Änderungsantrag der Abgeordneten Maucher, Burger, Frau Schroeder (Detmold), Geisenhofer, Frau Griesinger, Josten und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpassungsgesetz — KOV — 2. AnpG-KOV —) — Drucksachen VI/798, VI/863 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nummer 11 folgende Fassung: ,11. § 40 a wird wie folgt geändert: a) 9n Absatz 1 Satz 1 wird die Zahl „290" durch die Zahl „306" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden nach den Worten „zuzüglich Grundrente (§ 40) ", die Worte „bis zur Höhe von 180 DM" eingefügt.' Bonn, den 4. Juni 1970 Maucher Burger Frau Schroeder (Detmold) Geisenhofer Frau Griesinger Josten Dr. Abelein Adorno Dr. Arnold Dr. Artzinger Baier Balkenhol Berberich Biechele Dr. Böhme Breidbach Eyrich Häfele Härzschel Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Jenninger Lenze (Attendorn) Link Meister Dr. Miltner Müller (Berlin) Müller (Niederfischbach) Petersen Pfeifer Pieroth Dr. Prassler Dr. Rinsche Schulhoff Schulte (Schwäbisch Gmünd) Dr. Stark (Nürtingen) Susset Vogt Weber Dr. Wörner Anlage 12 Umdruck 45 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/838, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen -(Finanzhaushalt) 1. Die Titel mit gleicher Zweckbestimmung — Sonderprogramm zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des Wohnungsbaues — Titel: 622 32, 661 32, 662 32, 663 32, 852 32, 861 32, 862 32, 863 32 werden gestrichen. 2. Hinter Titel 852 04 werden zwei neue Titel mit folgender Zweckbestimmung ausgebracht: a) Titel 852 06 Betrag für 1970 Darlehen an Länder zur För- DM derung des Wohnungsbaues für alte Menschen — Verpflichtungsermächtigung DM 12 500 000 fällig im Haushaltsjahr 1971 nachrichtlich: Kap. 25 03 Tit. 852 06 (DM 40 000 000) 3096 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 Erläuterungen Zu Tit. 852 06 vgl. Erläuterungen zu Kap. 25 03 Tit. 852 06 b) Titel 852 36 Betrag für 1970 Darlehen an Länder zur son- DM stigen Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues — Verpflichtungsermächtigung DM 12 500 000 fällig im Haushaltsjahr 1971 nachrichtlich: Kap. 25 03 (DM 15 133 100) Tit. 852 36 Erläuterungen Zu Tit. 852 36 vgl. Erläuterungen zu Kap. 25 03 Tit. 852 36 Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 13 Umdruck 46 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksachen e/300, VI/580, VI/839 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der erste Satz des Vorwortes wird wie folgt neu gefaßt: „Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat die Aufgabe, die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands vorzubereiten, den Zusammenhalt unseres Volkes zu stärken, ... usw." Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 14 Umdruck 47 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970, hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/839 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 27 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Herstellung, Erwerb und Vorbereitung von Publikationen gesamtdeutschen Charakters — wird für die Haushaltsjahre 1970 und 1971 um je 300 000 DM auf je 3 400 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/869 Fragen A 19 und 20) : Erwägt die Bundesregierung, die im Dritten Reich zwangsweise unfruchtbar gemachten Menschen zu entschädigen? Würde sich die Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung, ähnlich der Heimkehrerstiftung, hierfür nicht anbieten? Nach geltendem Recht erhalten Personen, die aufgrund des Beschlusses eines Erbgesundheitsgerichts sterilisiert worden sind, Schadensersatz für eingetretene Schäden, wenn eine Amtspflichtverletzung des Gerichts oder des Arztes vorliegt oder wenn die Sterilisation über die Unfrruchtbarmachung hinaus zu Schäden geführt hat (Sonderopfer im Sinne des Aufopferungsrechts). Bei der Frage, ob Personen, die aufgrund des Erbgesundheitsgesetzes sterilisiert worden sind, durch Gesetz über das geltende Recht hinaus neue Entschädigungsansprüche gewährt werden sollten, handelt es sich um ein vielschichtiges und schwieriges Problem. Es besteht keine einheitliche Auffassung darüber, ob das bereits im Jahre 1932 im ehemaligen preußischen Innenministerium vorbereitete, aber erst im Jahre 1934 in geänderter Fassung erlassene Erbgesundheitsgesetz, das auch in anderen Staaten gewisse Vorbilder hat, typisch nationalsozialistisches Gedankengut enthält und damit als Staatsunrecht anzusehen wäre. Die Sach- und Rechtslage ist insoweit in einem umfangreichen schriftlichen Bericht meines Hauses an den damaligen Wiedergutmachungsausschuß des Bundestages vom 1. Februar 1961 dargestellt, in mehreren eingehenden Beratungen dieses Ausschusses erörtert und in einem mündlichen Bericht eines Angehörigen meines Hauses im Januar 1965 in diesem Ausschuß dargestellt worden. Vor der Abfassung des Berichts sind zu diesem Fragenkreis auch angesehene ärztliche Sachverständige (u. a. der Eugeniker Prof. Dr. Nachtsheim und der Psychiater Prof. Dr. Dr. Ehrhard) sowie erfahrene Praktiker (u. a. Pastor von Bodelschwingh) gehört worden. Die Untersuchung der Gutachter hat ergeben, daß sich keine tragfähigen Grundlagen für eine Entschädigungsregelung finden lassen, bei der nur einem kleinen Kreis von sterilisierten Personen — etwa den Nicht-Geisteskranken — eine Entschädigung gewährt würde. Sie würde zwangsläufig zu einer Reihenuntersuchung aller Sterilisierten führen, einem Verfahren, von dem alle Sachverständigen dringendst abraten. Eine Entschädigung aller Sterilisierten als solcher kann aber im Hinblick auf die Tatsache, daß auch schwerstes nationasozialistisches Unrecht angesichts des ungeheuren Umfangs der NS-Schäden leider nicht immer entschädigt werden kann, keinesfalls in Erwägung gezogen werden. Der gesamte Fragenkreis ist schließlich noch von den Gesundheitsministern (Senatoren) der Länder Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 3097 geprüft worden. Auch diese Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, daß die Länder aus den gleichen Gründen den Gedanken einer neuen gesetzlichen Entschädigungsregelung aufgegeben haben. Die Frage, ob eine weitere Entschädigung des Personenkreises der zwangsweise Sterilisierten über eine der Heimkehrerstiftung ähnliche öffentlich-rechtliche Institution durchgeführt werden soll, berührt mehr die technische Seite der Angelegenheit. Diese Frage könnte sich überhaupt nur dann stellen, wenn eine weitere Entschädigung gewährt werden sollte. Wie dargelegt, ist das aber nicht möglich. Im übrigen treffen auch die Gründe, die zur Errichtung der Heimkehrerstiftung geführt haben, für die Zwangssterilisierten nicht zu. Bei den Heimkehrern war das Recht auf Entschädigung durch das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz bereits vor der Errichtung der Stiftung gesetzlich festgelegt. Die Heimkehrerstiftung wurde nur deshalb ins Leben gerufen, weil die geforderte allgemeine Erhöhung und Ausweitung der Leistungen des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes finanziell nicht vertretbar war. Sie sollte die Möglichkeit geben, mit einem begrenzten Kapital denjenigen aus dem großen Kreis der Heimkehrer, die trotz der langen seit der Heimkehr verstrichenen Zeit noch hilfsbedürftig waren, gezielt zu helfen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 4. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammanns (Drucksache VI/869 Frage A 32) : Bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung für die Transponierung der Richtlinie (ler Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Dezember 1969 Tiber die Lieferung voll Waten an den Staat, seine Gebietskörperschaften und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland eines Gesetzes? Nein, der Erlaß eines Gesetzes ist nicht erforderlich. Nach Artikel 30 EWG-Vertrag sind Diskriminierungen bei der Vergabe öffentlicher Lieferaufträge zwischen den Mitgliedstaaten verboten. Diese Vertragsvorschrift ist seit Ablauf der Übergangszeit unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedstaaten. Die Einzelbestimmungen der von Ihnen genannten Richtlinien enthalten lediglich nähere Konkretisierungen dieses Verbots und schaffen keine selbständigen Verbotstatbestände. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 4. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (Drucksache VI/869 Frage A 24) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Verhältnis zwischen den in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Preisen für Stickstoffprodukte und den Exportpreisen nach China tragbar zu gestalten, nachdem die deutsche Landwirtschaft zum Teil immer noch das Zehnfache des Exportpreises bezahlen muß? Die Bundesregierung kann die von Ihnen vermutete Preisdifferenzierung der Düngemittelindustrie nicht bestätigen. Den verfügbaren Statistiken zufolge beläuft sich der Exportpreis für China nicht auf ein Zehntel, sondern auf erheblich weniger als die Hälfte des Inlandspreises. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß seit 1964 die Preise für stickstoffhaltige Düngemittel auf den Inlandsmärkten um etwa 10 % gesenkt wurden. Damit diese Tendenz anhält, hat der Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die staatliche Höchstpreisregelung für Kalkammonsalpeter mit Wirkung vom 1. Juli 1970 aufgehoben. Damit unterliegt kein stickstoffhaltiges Düngemittel mehr der staatlichen Preisbindung. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 4. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiep(Drucksache VI/869 Frage A 41) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, über die bisherigen Hilfsmaßnahmen hinaus auch technische Hilfe für die Wiederinstandsetzung der durch die Hochwasserkatastrophe in Rumänien ausgefallenen Industrieunternehmen zu leisten? Ja, zur Wiederherstellung der vom Hochwasser betroffenen rumänischen Industrie hat die rumänische Regierung die Bundesregierung um die Vermittlung der beschleunigten Lieferung einer Reihe von Materialien gebeten, die zum ersten Wiederaufbau dringend benötigt werden. Des weiteren hat die rumänische Regierung um eine Zusammenstellung der von deutschen Firmen in das rumänische Überschwemmungsgebiet gelieferten Maschinen und Anlagen gebeten, die möglicherweise einer Inspektion oder Reparatur bedürfen. Wegen der rumänischen Wünsche steht die Bundesregierung im engen Kontakt mit den Industrieverbänden und dem Ostausschuß der deutschen Wirtschaft, um möglichst schnelle Hilfe zu :gewährleisten. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 4. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (Drucksache VI/869, Fragen A 45 und 46) : In welchem Maße nehmen Brachlandflächen im Bundesgebiet zu, und worauf ist das nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen? Welche Vorstellungen von der Nutzungsmöglichkeit (z. B. Aufforstung) dieser Brachflächen hat die Bundesregierung, und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es, um die hier drohenden Schäden für die Landschaft zu vermeiden? Die Brachflächen haben von 1965 bis 1969 von rd. 150 000 ha auf rd. 180 000 ha zugenommen, das sind z. Zt. rd. 1,3 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Zunahme ist vor allem auf das größere Angebot an Arbeitsplätzen in Gewerbe und Industrie zurückzuführen, das viele Inhaber 3098 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1970 kleiner landwirtschaftlicher Betriebe mit geringwertigen Böden oder starker Flurzersplitterung veranlaßt, ihre Betriebe ganz oder teilweise nicht mehr zu bewirtschaften und statt dessen ein gut bezahltes außerlandwirtschaftliches Arbeitsverhältnis einzugehen. Die Brachflächen können, soweit es sich nicht um Grenzertragsböden handelt, entweder durch Ankauf seitens der Siedlungsgesellschaften oder bei zersplittertem Grundbesitz durch Flurbereinigung und Ankauf für Aufstockungszwecke durch Teilnehmergemeinschaften oder auch Siedlungsgesellschaften wieder der Bewirtschaftung zugeführt werden. Bei schlechter Bodenqualität sind die Brachflächen aufzuforsten. Die bisher zur Verfügung gestellten Bundesmittel haben knapp ausgereicht, um die Grenzertragsböden in angemessenem Umfang aufzuforsten, für den Ankauf von Brachflächen, sofern sie überhaupt zum Kauf angeboten werden, stehen im Rahmen der für Agrarstrukturverbesserung und Siedlung ausreichende Mittel zur Verfügung. Im übrigen könnten Schäden, die von Brachflächen für die übrige Landwirtschaft ausgehen, nur durch Einführung einer Pflegepflicht vermieden werden, wie es in einzelnen Gemeinden durch die Ortssatzung bereits geschehen ist. I Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 4. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (Drucksache VI/869 Frage A 48 und 49) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen Großbritanniens, Irlands und Norwegens, die Lachsbestände zu erhalten, durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen? Wird die Bundesregierung die beim letzten Meeting der NorthWest Atlantic Fisheries (ICNAF) eingenommene Haltung gegen eine vorübergehende Einstellung der Netzfischerei von Grönland einer Prüfung unterziehen? Ja. Die Bundesrepublik, Dänemark und Schweden lehnen jedoch das von Großbritannien und Irland geforderte völlige und unbefristete Verbot des Lachsfangs auf hoher See aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Auf der jüngsten Sitzung der Nordostatlantischen Fischereikommission im Mai d. J. in London wurde ein deutscher Kompromißvorschlag zur Erhaltung der atlantischen Lachsbestände mit Mehrheit angenommen. Dabei hat Norwegen für den deutschen Vorschlag gestimmt. Auch in der Internationalen Kommission für die Fischerei im Nordwestatlantik (ICNAF) hat die Bundesregierung das von den USA und Kanada geforderte völlige unbefristete Verbot des Lachsfangs auf hoher See abgelehnt. Die Kommission befaßt sich in dieser Woche erneut mit der Regulierung des Lachsfangs. Die deutsche Delegation wird sich dabei für eine Kompromißregelung einsetzen, die einen wirksamen Schutz der Lachsbestände gewährleistet und die Interessen sowohl der Länder mit Lachsströmen als auch der Länder, die Lachsfang auf hoher See betreiben, berücksichtigt. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (Drucksache VI/869, Frage A 58) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten — und gegebenenfalls welche —, um im Rahmen einer modernen Sozialpolitik Schwerkörperbehinderten Einrichtung und Unterhalt von Telefonanschliissen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern? Ich bin mit Ihnen durchaus der Meinung, daß gerade für den Schwerstkörperbehinderten das Telefon eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung der ihn besonders berührenden Probleme des täglichen Lebens sein kann. Beim gegenwärtigen Stand bietet allein das Bundessozialhilfegesetz, dessen Durchführung den Ländern obliegt, die Grundlage für solche Hilfen. Für den Schwerstkörperbehinderten können die Kosten des Fernsprechdienstes übernommen werden, wenn er pflegebedürftig ist, die Bereitstellung eines Telefons unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zur Erleichterung seiner Behinderung geboten erscheint und die im Gesetz festgelegten einkommensmäßigen Voraussetzungen für eine solche Hilfe vorliegen. Die Bundesregierung mußte allerdings wiederholt darauf hinweisen, daß die Deutsche Bundespost als wirtschaftliches Unternehmen grundsätzlich nicht in der Lage sei, von der Erhebung der Gebühren für die Einrichtung von Fernsprechanschlüssen und für den Fernsprechdienst ganz oder teilweise bei bestimmten Personengruppen abzusehen. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer sozialpolitischen Bemühungen um den behinderten Menschen gemeinsam mit den zuständigen Stellen prüfen, ob in Zukunft eine Verbesserung gegenüber der heutigen, von mir dargelegten Situation erreicht werden kann. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (Drucksache 111/869, Frage A 64) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Empfänger von Sozialhilfe die Möglichkeit haben sollten, sich diese auf ein Konto überweisen zu lassen, und daß Vorschriften, die dem entgegenstehen, geändert werden sollten? Ich teile Ihre Auffassung, daß Sozialhilfeempfänger grundsätzlich die Möglichkeit haben sollten, Sozialhilfezahlungen auf ein Konto überweisen zu lassen. Es bestehen keine gesetzlichen Vorschriften des Bundes und der Länder, die dem entgegenstehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Rohde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, auch die Fragen 54 und 55 möchte ich gern im Zusammenhang beantworten.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Bitte sehr! Ich rufe dann noch die Frage 55 des Abgeordneten Geisenhofer auf:
Welche weiteren Beanstandungen, die in der Antwort in der Fragestunde vom 8. Mai 1970 nicht erwähnt sind, hat der Bundesrechnungshof erhoben, und wie gedenkt der Bundesarbeitsminister, den Beanstandungen abzuhelfen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Rohde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Minister Arendt hat in seiner Antwort vom 8. Mai 1970 an Herrn Kollegen Härzschel bereits darauf hingewiesen, daß Beanstandungen des Bundesrechnungshofes zur neuen Organisationsverteilung im Bundesarbeitsministerium nicht vorliegen. Ich möchte noch einmal betonen, daß sich Ihre Fragen nur auf Anmerkungen eines Referenten des Bundesrechnungshofes anläßlich einer Haushaltsbesprechung beziehen können. Dabei ist auch ohne nähere Begründung eine Bemerkung im Sinne Ihrer Frage gemacht worden. Über die Besprechung ist in meinem Hause ein Vermerk angefertigt worden. Ich will hier nicht untersuchen, auf welche Weise dieser hausinterne

    ( gelangt ist. Die wichtigsten Einzelheiten — damit komme ich zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage — sind ebenfalls bereits in der Antwort an Herrn Kollegen Härzschel genannt worden. Daneben hat der Referent des Bundesrechnungshofes noch die Errichtung eines besonderen Referats für landwirtschaftliche Unfallversicherung, Eigenunfallversicherung und Fachaufsicht über die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung erwähnt. Ich möchte nochmals unterstreichen, Herr Kollege, daß die Organisation des Bundesarbeitsministeriums nach sachlichen Gesichtspunkten entsprechend der aktuellen sozialpolitischen Aufgabenstellung des Hauses vorgenommen worden ist. Jede Organisation bedarf natürlich einer ständigen Überprüfung. Es sind deshalb schon bald nach Amtsantritt dieser Regierung — auch in Verbindung mit einer Unternehmensberatungsfirma — entsprechende Untersuchungen eingeleitet worden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Geisenhofer. Herr Staatssekretär, hat der Bundesrechnungshof den Ansatz der Hilfsreferenten als überhöht bezeichnet? Wieviel zusätzliche Referate wurden durch die Umorganisation geschaffen? Herr Kollege, es wurden diejenigen Referate geschaffen, die aus der Sache, aus den Arbeitsvorhaben der Bundesregierung notwendig erscheinen. Wir haben uns vorgenommen das zeigt auch der Sozialbericht —, auf breitem Feld in der Sozialpolitik Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten. Dafür mußten personelle Voraussetzungen geschaffen werden. Herr Abgeordneter Geisenhofer, eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, halten Sie ein eigenes Referat „Verfassungsbeschwerden der Sozialversicherung" und ein eigenes Referat „5. Buch der RVO" für erforderlich? Wieviel Beamte und Angestellte sind durch die letzten Umorganisationen zusätzlich in die Abteilung I eingegliedert worden? Herr Kollege, ich will Ihnen diese Frage im einzelnen gern schriftlich beantworten. Ich möchte dazu aber eine allgemeine Bemerkung machen. Wir haben uns vorgenommen, Vorarbeiten für ein einheitliches Sozialgesetzbuch in die Wege zu leiten. Sie wissen aus Ihren Erfahrungen als Sozialpolitiker, daß dies ein historisches Vorhaben ist, Parlamentarischer Staatssekretär Rohde für das auch personelle und sachliche Voraussetzungen erforderlich sind. Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Müller Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die Angehörigen des Arbeitsministeriums in der letzten Zeit zunehmend gefragt werden, ob sie einer Gewerkschaft oder einer politischen Partei angehören, vielleicht auch in der Form: „Wo gehören Sie hin?" oder: „Wo stehen Sie?" Herr Kollege, das trifft nicht zu, und dem muß ich widersprechen. Wir können aber — wenn Sie wollen — auf Erfahrungen kommen, die wir — z. B. mit der Weitergabe des hausinternen Vermerks — in den letzten Monaten gemacht haben. Die Frage 56 des Abgeordnenten Dr. Slotta Ist die Bundesregierung bereit, die durch Militärdienst, Krieg und Gefangenschaft verlorenen Jahre als Beitragszeiten für die gesetzlichen Rentenversicherungen und nicht wie bisher als Ersatzzeiten anzurechnen? wird auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 4. Juni 1970 lautet: Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß Ersatzzeiten hei der Rentenberechnung wie Beitragszeiten berücksichtigt werden. Ihre Bewertung erfolgt mit dem zum 31. Dezember 1964 erreichten Durchschnittswert. Dieser liegt — wie wir von den Rentenversicherungsträgern erfahren — in der Mehrzahl aller Fälle höher als ein Wert, der sich hei Nichteinberufung zum Militärdienst aus der Zahlung von Versicherungsbeiträgen ergehen hätte. Dies erklärt sich daraus, daß die Mehrzahl der Kriegsteilnehmer jüngeren Jahrgängen angehörte, die im Falle einer Beschäftigung während der Ersatzzeiten im Schnitt weniger verdient hätten, als sie bis zu dem genannten späteren Stichtag im Durchschnitt verdient haben. Daraus kann abgeleitet werden, daß die Anerkennung der Zeiten des Militärdienstes, der Kriegsgefangenschaft usw. als Beitragszeiten die Betroffenen grundsätzlich nicht begünstigen würde. Die Bundesregierung hat gleichwohl eine Sondererhebung hei den Versicherungsträgern veranlaßt, um die Auswirkungen der geltenden Berechnungsmethoden näher festzustellen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Die Frage 57 des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen aus dem Bereich des Bundesministers der Verteidigung Ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes dahin gehend einzubringen, daß Wehrpflichtige, die auf Grund tarifvertraglicher Regelung kurzfristig vermögenswirksame Leistungen erbringen, auch dann die Leistungen durch die öffentliche Hand erhalten, wenn der Tarifvertrag kürzer als ein Jahr vor der Einberufung abgeschlossen wurde? wird ebenfalls auf Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 3. Juni 1970 lautet: Nach dem Unterhaltssicherungsgesetz Eine andere Sachlage ist gegeben, wenn vor der Einberufung nicht der Wehrpflichtige, sondern der Arbeitgeber die Beiträge als vermögenswirksame Leistungen erbracht hat. Ob auch diese Leistungen, die der Arbeitgeber wegen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses während des Wehrdienstes einstellt, vom Bund übernommen werden sollen, ist weniger eine Frage der Unterhaltssicherung als der Vermögensbildung für Wehrpflichtige. Dieses Problem ist im „Weißbuch 1970" unter dem Thema Wehrgerechtigkeit Ich komme dann zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Herr Staatssekretär Westphal steht zur Verfügung. Die Frage 58 des Abgeordneten Roser — er ist nicht im Saal — wird schriftlich beantwortet. Die nächste Frage, die Frage 59 Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich zu dem Gedanken eines sogenannten klassenlosen Krankenhauses? des Abgeordneten Flämig wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 4. Juni 1970 lautet: Nach dem Grundgesetz ist in Krankenhausfragen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung der Bund für die „wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze" zuständig. Fragen der inneren Struktur der Krankenhäuser können in einem solchen ersten Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes zur Zeit nicht geregelt werden. Frage 60 des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye: Glaubt die Bundesregierung, daß die Meßzahl für die Förderung von Studentenwohnheimen pro Wohneinheit bei Studentenwohnheimen in herkömmlicher Art 17 000 DM bis 19 000 DM und hei Studentenwohnheimen in Appartmentform mit zentraler Kochgelegenheit bzw. mit Kochgelegenheit innerhalb des Appartments bis zu 20 000 DM — angesichts der Steigerung der Baupreise und auch im Hinblick auf die regionalen Situationsunterschiede an den einzelnen Hochschulorten — noch angemessen ist? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Herr Kollege, es ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Erhöhung der Baupreiskosten auch auf die Kosten für den Bau und die Einrichtung von Studentenwohnheimen auswirkt und so die mit Erlaß des Bundesministeriums für Familie und Jugend vom 30. April 1969 zugrunde gelegten, in der Anfrage angeführten Kosten pro Bettplatz bei einem Teil der Neubauprojekte überschritten werden müssen. Unabhängig von diesen Meßwerten ist die Angemessenheit und Erforderlichkeit der jeweiligen Kosten nach fachlicher Prüfung sowohl von der zuständigen obersten Landesbehörde als auch von der Wohnheimberatungsstelle beim Deutschen Studentenwerk anzuerkennen. Die Prüfung nimmt auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten Rücksicht. Die auf diese Weise festgestellten notwendigen Kosten werden sodann, auch wenn diese die Meßwerte übersteigen, der Bewilligung von Mitteln aus dem Bundesjugendplan zugrunde gelegt. Die Träger neu geplanter Studentenwohnheime werden über die geltenden Voraussetzungen der Förderung jeweils informiert. Eine formelle Änderung des oben angegebenen Erlasses ist nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und den obersten LandesParlamentarischer Staatssekretär Westphal jugendbehörden in den nächsten Wochen beabsichtigt. Ist die zweite Frage, die Frage 61, des Herrn Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye damit auch schon beantwortet? Nein. Dann rufe ich die Frage 61 des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye auf: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Bau von Studentenwohnheimen, vor allem an Hochschulorten mit erheblichem allgemeinem Wohnungsdefizit, verstärkt fortführen zu können? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Die nach dem sogenannten Düsseldorfer Wohnheimplan geforderte Unterbringung von 30 % der Studierenden in Wohnheimen wird auch von der Bundesregierung als Ziel angesehen. Soll dieses in überschaubarer Zeit erreicht werden, so müssen die vom Bund und von den Ländern bereitzustellenden jährlichen Mittel bedeutend erhöht werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Ländern vorzuschlagen, die Finanzierung des Baues von Studentenwohnheimen auf eine neue Grundlage zu stellen und nach Möglichkeit in die Gemeinschaftsaufgaben nach dem Hochschulbauförderungsgesetz aufzunehmen. Die Unterbringungssituation in den Hochschulorten wird bei der Vergabe der Mittel berücksichtigt, so insbesondere der in der Regel besonders beschränkte freie Wohnungsmarkt bei Aufund Ausbau neuer Hochschulen. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye. Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, ob es schon Vorstellungen gibt über die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die in diesem Falle zuständig wären für eine Finanzierung dieser Projekte und die Bereitstellung von Grundstücken dafür? Es gibt auf diesem Gebiet vor allem zwischen Bund und Ländern seit langem eine enge Zusammenarbeit, da die Hauptzuständigkeit für die Durchführung der Pläne bei den Ländern liegt. Es ist dann Sache der Länder, engen Kontakt mit den Hochschulstädten zu haben, in denen Wohnheime errichtet werden. Ich komme damit zur Frage 62 des Abgeordneten Dr. Bechert Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, die Anwendung von DDT erst mit Wirkung vom Mai 1971 zu verbieten? Bitte, Herr Staatssekretär! Herr Kollege, wie Ihnen bekannt ist, hat das Kabinett auf meine Vorlage über die Prüfung eines Verbots von DDT den Beschluß gefaßt, einen interministeriellen Ausschuß zur Prüfung der Notwendigkeit und Möglichkeit eines generellen DDT-Verbots unter der Federführung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit zu bilden. Nachdem dieser Kabinettsbeschluß bekannt geworden ist, hat sich der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in einer Presseverlautbarung vom 22. Dezember 1969 dahingehend geäußert, daß die Verwendung von DDT im Bereich der Landwirtschaft spätestens nach Ablauf der im Pflanzenschutzgesetz festgelegten vorläufigen Zulassung im Mai 1971 nicht mehr zugelassen wird. DDT darf zur Zeit nach der Höchstmengenverordnung-Pflanzenschutz nur bei einer ganz beschränkten Zahl von Lebensmitteln, drei Obstarten und eine Gemüseart Nach Abschluß der Arbeiten des interministeriellen Ausschusses werden in Konsequenz der dort festgestellten Erfordernisse und Möglichkeiten gegebenenfalls weitere Einschränkungen vorzunehmen sein. Es hat sich allerdings herausgestellt, daß in bestimmten Hygienebereichen und in der Forstwirtschaft ein absolutes DDT-Verbot noch auf Schwierigkeiten stößt. Auf Letzteres hat auch die WHO kürzlich hingewiesen. Auch im EWG-Bereich wird zur Zeit die Frage der zulässigen DDT-Rückstandsmenge auf Obst und Gemüse in der Sachverständigengruppe des Ministerrats geprüft. Die EWG will die Entscheidung über die zunächst zulässige Toleranz von der Festsetzung der WHO über die täglich zulässige Dosis abhängig machen. Die Ergebnisse der von der WHO angeregten Untersuchungen in drei großen internationalen Instituten über gesundheitsschädliche Eigenschaften von DDT sollen dabei berücksichtigt werden. Auch soll das Ergebnis der Beratungen des interministeriellen Ausschusses zur Prüfung der Notwendigkeit und Möglichkeit eines generellen DDT-Verbots in die Beratungen der EWG einbezogen werden. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Bechert. Dr. Dr. h. c. Bechert Dr. Dr. h. c. Bechert von einer wirksamen Kontrolle über die Einhaltung dieser Höchstmengen gar keine Rede sein kann; wäre es nicht besser, die besonders verdächtigen und gefährlichen Stoffe völlig zu verbieten, also auch das DDT, das ja im Verdacht steht, außer nachgewiesenen Nervenschäden auch Krebs erzeugen zu können? Herr Kollege Bechert, die Problematik ist einerseits, daß es — wie ich eben auch schon ausgeführt habe — einige wenige Gebiete gibt, auf denen auf DDT nach dem, was man bisher darüber weiß und sagen kann, noch nicht verzichten kann, und zweitens, daß diese Frage auch mit unserem gesamten Recht zusammenhängt, das wir auf diesem Gebiet bisher haben. Von dem jetzigen Recht ausgehend ist die Möglichkeit nicht gegeben, das generell in dem Sinne zu regeln, wie Sie es sagen. Eine zweite Zusatzfrage des Abg. Dr. Bechert. Dr. Dr. h. c. Bechert Ich möchte trotzdem, Herr Kollege Bechert, bei dem bleiben, was ich gesagt habe. Ich kann Ihnen aber zusagen, daß dieses Thema innerhalb der Beratungen des interministeriellen Ausschusses zur Sprache kommt. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Brand Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Sowjetunion die Produktion von DDT in ihrem Land bereits verboten hat, weil es gesundheitsschädlich ist? Ja, Herr Kollege, das ist der Bundesregierung bekannt. Ich rufe die Frage 63 des Abgeordneten Dr. Bechert auf: Wann wird die Bundesregierung die lebensmittelrechtlichen und Pflanzenschutzbestimmungen in der Weise andern, daß die Anwendung der besonders gefährlichen Stoffe mit sofortiger Wirkung verboten wird, die in Anlage 2 der Höchstmengenverordnung-Pflanzenschutz vom 30. November 1966 genannt sind, während in der genannten Verordnung nur das Vorkommen in Lebensmitteln für diese Stoffe verboten worden ist, was zur Folge hat, daß diese Stoffe nach wie vor ausgiebig angewendet werden, und die Erzeuger von Lebensmitteln bestenfalls hoffen, daß beim Einhalten der Wartezeiten keine Spuren dieser gefährlichen Ptlanzenschutzmittel im angebotenen Lebensmittel mehr vorhanden sind, worüber aber weder die Erzeuger noch die Verbraucher irgendwelche Gewißheit haben? Bitte, Herr Staatssekretär! Auf Grund der durch das Lebensmittelgesetz eingeräumten Ermächtigung stellte die Höchstmengenverordnung-Pflanzenschutz das Verbot auf, Pflanzen oder Pflanzenteile, die mit Stoffen der Anlage 2 mittelbar oder unmittelbar behandelt worden sind und in oder auf denen diese Stoffe noch vorhanden sind, als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Mangels einer weitergehenden Ermächtigung konnte die Höchstmengenverordnung-Pflanzenschutz ein generelles Anwendungsverbot in bezug auf diese Stoffe nicht aussprechen. Abgesehen von den vorstehend geschilderten Rechtsgründen, die einem generellen Anwendungsverbot dieser Stoffe bei Erlaß der Höchstmengenverordnung-Pflanzenschutz entgegenstanden, konnte die Landwirtschaft auf die Anwendung dieser Stoffe aber auch nicht völlig verzichten. Sie waren insbesondere als Samenbeizmittel unentbehrlich, fanden insoweit jedoch in einem Stadium Verwendung, in dem von Lebensmitteln noch nicht gesprochen werden konnte. Infolge der Neuentwicklung weniger schädlicher Pflanzenschutzmittel wird heute auf die in der Anlage 2 zur Höchstmengenverordnung-Pflanzenschutz genannten Stoffe weitgehend verzichtet werden können, so daß nach einer Änderung des Pflanzenschutzgesetzes einem völligen Verbot dieser Stoffe nähergetreten werden kann. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat deshalb die Absicht, dem Kabinett in diesen Tagen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vorzulegen, das in der Neufassung des § 6 die Ermächtigung enthält, weitgehende Anwendungsbeschränkungen und -verbote für Pflanzenschutzmittel auszusprechen, soweit dies zum Schutze der menschlichen Gesundheit oder zur Abwehr von Schäden erforderlich ist, die bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen könnten. Entsprechende Verordnungen werden bereits vorbereitet. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Bechert. Dr. Dr. h. c. Bechert Dr. Dr. h. c. Bechert Schädlingsarten in den Vereinigten Staaten mit großem Erfolg getan worden ist und getan wird? Herr Kollege Bechert, ich bin überzeugt, daß in die Vorarbeiten der Fachleute über diese Problematik auch Ihre Gedanken einbezogen werden. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Bechert. Dr. Dr. h. c. Bechert Herr Kollege Bechert, diese Frage kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen schriftlich darauf zu antworten. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Brand Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten der Biologischen Bundesanstalt für Landund Forstwirtschaft, Prof. Dr. Schuhmann, der in der Bundesrepublik angewandte chemische Pflanzenschutz gebe keine Anlaß zu Befürchtungen, die Verbraucher landwirtschaftlicher und gärtnerischer Produkte könnten in ihrer Gesundheit geschädigt werden? Herr Kollege Brand, aus dem, was ich vorher als Antwort auf die Frage des Kollegen Bechert vorgetragen habe, geht deutlich hervor, daß eine solche Auffassung — in dieser Formulierung — von der Bundesregierung nicht geteilt werden kann. Wir kommen zu Frage 64 des Abgeordneten Dr. Arnold. — Er ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Dann rufe ich die Frage 65 des Abgeordneten Härzschel auf: Warum hat die Bundesregierung in ihrer schriftlichen Antwort auf meine Frage Bitte, Herr Staatssekretär! Herr Kollege Härzschel, Ihren Vorwurf, daß die Bundesregierung in ihrer Schriftlichen Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde vom 13. März 1970 unzutreffende Angaben über die allgemeine Krebssterblichkeit in der Bundesrepublik gemacht habe, erheben Sie zu Unrecht. Die Bundesregierung hat sich auf die amtliche Veröffentlichung der WHO „World Health Statistics Annual" 1966 gestützt. Auch nach der gleichen Veröffentlichung der WHO für das Jahr 1967, die uns erst in diesen Tagen zuging, steht die Bundesrepublik mit der Krebssterblichkeit hinter Österreich, Luxemburg und Belgien an vierter Stelle. Hinsichtlich der in Ihrer heutigen Anfrage erstmals angeschnittenen Frage der unterschiedlichen Sterblichkeit von Männern und Frauen an Krebs ist nach der vorgenannten Veröffentlichung der WHO für 1967 ebenfalls festzustellen, daß die Bundesrepublik mit der Krebssterblichkeit der Männer erst an fünfter Stelle Wie Ihnen, Herr Kollege, bekannt ist, können nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft ca. 50 % aller Krebskranken mit der Heilung rechnen, sofern die Erkrankung frühzeitig erkannt wird. Eine Verminderung der Krebssterblichkeit ist daher in erster Linie über eine Verbesserung der Früherkennung und Frühbehandlung der Krebskrankheit zu erreichen. Die Möglichkeiten der Früherkennung von Krebskrankheiten werden dadurch verbessert, daß die gesetzlichen Krankenkassen in zunehmendem Maße die Kosten der entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen übernehmen und dafür auch die notwendigen Laborkapazitäten geschaffen werden. Konkrete Vorschläge sind den Ländern zugeleitet worden. Eine besondere Bedeutung kommt der gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung zu. Auf meine Veranlassung hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung u. a. Merkblätter und Broschüren über das Wesen der Krebskrankheiten erarbeitet. Ein moderner Aufklärungsfilm „Kampf dem Krebs — Früherkennung rettet Leben" ist am Weltgesundheitstag 1970 uraufgeführt worden. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Härzschel. Herr Staatssekretär, würden Sie mir zumindest zugeben, daß dann, wenn ich die großen Industrienationen zum Vergleich heranziehe, die Bundesrepublik an der Spitze steht? Ich muß sagen, daß ich nicht in der Lage bin, hier so weitgehende Erklärungen abzugeben, wo Österreich, Belgien und die anderen Staaten einzuordnen sind. Deswegen möchte ich bei den Angaben Parlamentarischer Staatssekretär Westphal der Statistik bleiben, die die WHO amtlich veröffentlicht hat. Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Härzschel. Herr Staatssekretär, würden Sie einmal der Bevölkerung mitteilen, welche Bemühungen die Bundesregierung unternommen hat im Blick auf die Erforschung des Krebses und welche Versorgungsmaßnahmen sie vorhat, was Sie in Ihrem Ministerium in der Planung entwickeln? Herr Kollege Härzschel, sehr gern; aber wir werden dann wohl auch mitteilen müssen, wer uns ein wenig daran hindert, daß wir mehr für gesundheitliche Aufklärung tun können. Wenn Sie geistern abend hier die Haushaltsdebatte miterlebt hätten, wüßten Sie ein wenig darüber, wie sehr wir darauf Wert gelegt haben, mehr Mittel für gesundheitliche Aufklärung zu bekommen, zu der die Krebsaufklärung ganz entscheidend und vorrangig gehört. Ich komme zur Frage 66 der Frau Abgeordneten von Bothmer: Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß geistig Behinderte nur dort Erziehungsund Ausbildungsstätten linden, wo persönliche Initiative einzelner, meist betroffener Gruppen, entsprechende Einrichtungen ins Leben gerufen haben, und wäre es nicht gerecht, nach dem Gleichheitsgrundsatz, der auch diesen Menschen Schule und Ausbildung zuspricht, ganz allgemeine staatliche Voraussetzungen dafür zu schaffen? Frau Kollegin, nach Kenntnis der Bundesregierung trifft es nicht zu, daß nur dort Erziehungsund Ausbildungsstätten für geistig Behinderte zur Verfügung stehen, wo persönliche Initiative einzelner Gruppen diese Einrichtungen ins Leben gerufen hat. Nach § 93 des Bundessozialhilfegesetzes haben vielmehr die Träger der Sozialhilfe in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege darauf hinzuwirken, daß die zur Gewährung der Sozialhilfe — wozu nach § 40 des Bundessozialhilfegesetzes Hilfen zur schulischen und beruflichen Eingliederung gehören — geeigneten Einrichtungen zur Verfügung stehen; erforderlichenfalls sind sie neu zu schaffen oder auszubauen. Hinsichtlich der schulischen Einrichtungen bestehen in einer Reihe von Ländern Gesetze, die insbesondere die Schulpflicht für Behinderte regeln. In Ausführung dieser Gesetze müssen die erforderlichen schulischen Einrichtungen jeweils geschaffen werden. Die Bundesregierung ist bereit, bei den hierfür allein zuständigen obersten Landesbehörden den genauen Stand der Entwicklung zu erfragen. Zu einer Zusatzfrage Frau Abgeordnete von Bothmer. Ist man sich darüber klar, daß es ja nicht nur darauf ankommt, die Betroffenen dann zu betreuen, wenn sie „schulpflichtig" werden, sondern daß es gerade bei diesen Kindern darauf ankäme, sie von frühester Jugend an in einer gewissen Weise zu unterrichten und zu fördern? Frau Kollegin, man ist sich darüber im klaren. Gerade das Bundessozialhilfegesetz ist in seiner modernen Konzeption darauf gerichtet, den einzelnen Fall in den Vordergrund zu stellen und auf ihn hin gezielt Hilfen zu entwickeln. Daß die Aufgabe gestellt ist und daß wir uns nicht daran hindern lassen dürfen, ständig bessere Leistungen zu erbringen, ist nach meinem Eindruck allen Beteiligten bewußt; dies trifft auch für die Ebene zu, auf der die Zuständigkeit liegt, nämlich für die Länder und die Sozialhilfeträger. Eine zweite Zusatzfrage, bitte sehr! Kann man denn diese Kinder überhaupt erfassen? Gibt es eine Meldepflicht, oder nimmt man noch davon Abstand, eine solche einzuführen? Das Bundessozialhilfegesetz ist im vergangenen Jahr novelliert worden. Dabei ist eine in sehr vorsichtiger Form gefaßte Meldepflicht eingeführt worden, die besagt, daß der Arzt dann, wenn er den Eindruck hat, daß die von ihm gegebenen Ratschläge an die Eltern eines behinderten Kindes nicht befolgt werden, verpflichtet ist, der Gesundheitsbehörde Mitteilung zu machen, so daß diese sich dann darum kümmern kann. Es ist ein sehr schwieriges Gebiet, auf dem erst noch Erfahrungen gesammelt werden müssen. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Josten. Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, in Ihrem Hause darauf hinzuwirken, daß die Probleme der schulischen Ausbildung für behinderte Kinder möglichst als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern behandelt werden, um damit die hier mit Recht angesprochenen schulischen Voraussetzungen schaffen zu können? Herr Kollege Josten, dies würde bedeuten, sehr intensive Arbeitskraft zur Klärung von Verfassungsfragen einzusetzen. Mir scheint, daß die Zusammenarbeit mit den Ländern, auch ohne daß wir es von der verfassungsrechtlichen Problematik her aufgreifen, zum einen eng ist und zum anderen weiter enger gestaltet werden kann, um dem nachParlamentarischer Staatssekretär Westphal zukommen, was Sie mit Recht sagen, nämlich daß es auf diesem Gebiet eine gute, enge und intensive Zusammenarbeit mit den Ländern geben muß, um diesen behinderten Kindern in besserer Weise zu helfen und zu ihrem Recht zu verhelfen, als das heute schon der Fall ist. Ich rufe die Frage 67 der Abgeordneten Frau von Bothmer auf: Sollte nicht die in den Ländern gleichmäßig einzurichtende besondere Ausbildung der Erzieher und Lehrer staatliche Anerkennung finden? Frau Kollegin von Bothmer, auch für diese Frage sind allein die Länder zuständig. Die Bundesregierung ist aber bereit, eine an die Länder zu richtende Anfrage auch hierauf zu erstrecken, so daß wir uns einen Überblick über das verschaffen können, was zur Ausbildung der Kräfte geschieht, die mit behinderten Kindern umgehen, ihnen helfen und sie unterrichten. Durch unsere Umfrage wollen wir auch anregen, dieses Thema zum Gegenstand neuer Überlegungen und Verbesserungen zu machen. Dann komme ich zur Frage 68 des Abgeordneten Dasch: Plant die Bundesregierung eine Aktion gegen den verstärkten Verbrauch von Rauschgift, insbesondere bei Jugendlichen, um eine gesundheitliche und soziale Gefährdung zu verhindern? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Herr Kollege Dasch, die beunruhigende Situation auf dem Gebiet des Drogenund Rauschmittelmißbrauchs Jugendlicher hat in Unterstützung der bestehenden örtlichen Aktionen eine Reihe von zentralen Maßnahmen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit ausgelöst. Es wurde eine kleine Expertenkommission berufen, die vor allem die Aufgabe hat, Vorschläge und Empfehlungen für eine sachgerechte Information der verschiedenen Adressatengruppen — Jugendliche, Eltern, sonstige erzieherische Bezugspersonen, Lehrer, Journalisten, Pfarrer — und für differenzierte erzieherische Hilfen zugunsten anfälliger, gefährdeter und bereits drogenabhängiger Jugendlicher noch im Laufe dieses Jahres zu erarbeiten. Außerdem führt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein Forschungsvorhaben durch, das die Motive, die Jugendliche zum Drogenund Rauschmittelgebrauch führen, aufdecken soll. Ferner hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Befragung von 5000 Schülern eingeleitet, die ebenfalls für das weitere Vorgehen relevante Ergebnisse erwarten läßt. Weiterhin bemüht sich das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit um eine zentrale Sammlung und Aufbereitung des inund ausländischen Schrifttums der verschiedenen Disziplinen auf dem Gebiet „Jugend und Rauschmittel". Darüber hinaus fördert das Bundesministerium ein von der Psychiatrischen Universitätsklinik Frankfurt/Main unter Leitung von Prof. Dr. med. Bochnik eingeleitetes Untersuchungsprojekt, das sich mit Möglichkeiten der Prävention, der Therapie und der Rehabilitation Suchtstoffgefährdeter befaßt. Auf dem Gebiet der Gesetzgebung bereitet das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eine Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln Die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen, deren Mitglied die Bundesrepublik ist, bereitet zur Zeit eine internationale Regelung der Kontrolle psychotroper Stoffe — Halluzinogene, Stimulantien und bestimmter Beruhigungsmittel — vor, die in verschiedenen Ländern häufig mißbräuchlich verwendet werden. Die Arbeiten dieser Kommission werden unter Beteiligung der Bundesrepublik beschleunigt durchgeführt, um möglichst bald eine wirksame weltweite Kontrolle der genannten Stoffe zu erreichen. Für Anfang 1971 ist eine Bevollmächtigtenkonferenz der Vereinten Nationen in Genf vorgesehen, in der die abschließende Formulierung eines Protokolls zur Regelung der internationalen Kontrolle psychotroper Stoffe mit anschließender Unterzeichnung erfolgen soll. Dieses Protokoll soll zusätzlich zu den bereits bestehenden internationalen Betäubungsmittelvereinbarungen geschaffen werden. Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Dasch. Herr Staatssekretär, darf ich Ihren Ausführungen im ersten Teil entnehmen, daß die Bundesregierung der Auffassung ist, daß man beispielsweise mit den Kirchen und Jugendverbänden eine Aktion unternehmen sollte, damit die Jugend, die nachwachsende Generation, gar nicht in diese Gefährdung hineingerät? Sicher, Herr Kollege, wir sind bereits auch über diese Fragen im Gespräch, sowohl mit Fachorganisationen als auch den Wohlfahrtsund den Jugendverbänden, und — wie Sie sagen —, soweit es von dort her ein Interesse der direkten Beteiligung gibt, auch mit den Kirchen. Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dasch. Kann damit gerechnet werden, daß nach Vorliegen der von Ihnen aufgezeigten Dasch Untersuchungen und der wissenschaftlichen Erkenntnisse in einem breiten Ausmaß eine Aufklärungsaktion gegen diese Mittel erfolgt? Herr Kollege Dasch, erstens sind die Städte schon in vielfältiger Hinsicht damit befaßt und mühen sich um eine Auseinandersetzung mit diesem Problem durch Aufklärung, Informationen und Ratschläge. Dies alles zusammenzufassen und es auf Bundesebene aktiv auszugestalten, ist unsere feste Absicht. Damit sind wir bereits beschäftigt und bereiten Aktionen vor. Wir kommen zur Frage 86 des Abgeordneten Dr. Haack: In welchem Umfang wird in der Bundesrepublik Deutschland bereits eine vorschulische Erziehung vermittelt? Herr Kollege Dr. Haack, vorschulische familienergänzende Erziehung findet in der Bundesrepublik Deutschland vor allem in Kindergärten statt. Am 31. Dezember 1968 gab es in der Bundesrepublik 15 644 Kindergärten. 75 v. H. dieser Einrichtungen wurden von Trägern der freien Jugendhilfe unterhalten, 21 v. H. befanden sich in der Trägerschaft der öffentlichen Hand; einen vergleichsweise kleinen Anteil haben privat-gewerbliche Träger. Die amtliche Statistik weist für den 31. Dezember 1968 1 050 707 verfügbare Kindergartenplätze aus. Nur rund ein Drittel aller dreibis fünfjährigen Kinder kann daher gegenwärtig Aufnahme in Kindergärten finden. In einigen Bundesländern laufen seit geraumer Zeit außerdem Versuche mit Vorschulklassen, in denen fünfjährige Kinder gemeinsam von Kindergärtnerinnen, Jugendleiterinnen und Lehrern betreut und gezielt auf den Besuch der Grundschule vorbereitet werden. Die in Vorschulklassen zur Verfügung stehenden Plätze werden gegenwärtig statistisch noch nicht erfaßt, da es sich um vergleichsweise kleine Größenordnungen handelt. Eine Ausnahme bildet das Land Berlin, wo für rund ein Viertel aller fünfjährigen Kinder Plätze in sogenannten Vorschulgruppen vorhanden sind. Die Bundesregierung wird unter Würdigung der kürzlich von der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates unterbreiteten Empfehlungen ihre Vorstellungen zu dem derzeitigen Angebot an Einrichtungen der vorschulischen Erziehung in Kürze in ihrem Bericht über Bildungsund Wissenschaftspolitik darlegen, der, wenn alles gut geht, heute im Kabinett verabschiedet wird. Keine Zusatzfrage. — Dann danke ich Ihnen Herr Staatssekretär und komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen. Herr Staatssekretär Börner steht zur Verfügung. Frage 69 des Abgeordneten Dr. Apel: Kann damit gerechnet werden, daß die Deutsche Bundesbahn mit der deutschen Waggonbauindustrie ein mittelfristiges Bestellprogramm festlegt, um der deutschen Waggonbauindustrie eine Beurteilung ihrer mittelfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten zu geben und der Deutschen Bundesbahn die Gewähr zu geben, daß die akuten Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Waggons auf die Dauer vermieden werden? — Ich darf um Ruhe bitten. — Herr Staatssekretär, bitte! Herr Kollege, die Deutsche Bundesbahn ist in der Vergabe ihrer Aufträge selbständig. Auf meine Anfrage, ob sie bereit sei, mit der deutschen Waggonbauindustrie mittelfristige Bestellprogramme festzulegen, erhielt ich die Antwort, daß dies aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll sei. Die Deutsche Bundesbahn ist jedoch bestrebt, zur Deckung des Waggonbedarfs neue Aufträge nach Möglichkeit in dem Umfang und so rechtzeitig zu vergeben, daß der Anschluß an vorausgegangene Aufträge auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Materialdispositionen erreicht wird und der Waggonindustrie so eine kontinuierliche und damit rationelle Fertigung ermöglicht wird. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Apel. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bewußt, daß diese Haltung der Bundesbahn nicht nur im Widerspruch steht zu mittelfristigen Planungen, die wir überall versuchen, sondern es auch der deutschen Waggonbauindustrie schwierig macht, über die mittelfristige Distanz zu planen, Personal anzuwerben und Investitionen vorzunehmen? Herr Kollege, ich darf darauf hinweisen, daß es z. B. beim Waggonbau notwendig ist, auch auf die Wünsche der verladenden Wirtschaft einzugehen, und daß sich gerade im Spezialwagenbereich diese Wünsche laufend ändern. Das steht also einer gewissen mittelfristigen Projektierung entgegen. Darüber hinaus müssen Sie auch sehen, daß die laufenden Bemühungen der Deutschen Bundesbahn, die Zuggeschwindigkeiten zu erhöhen, natürlich technische Neuerungen an den Güterwagen erfordern. Auch hier ergibt sich eine Schwierigkeit, wenn man über längere Zeiträume Bestellungen für bestimmte Typen aufnimmt. Außerdem muß auch das Problem der sogenannten Lohngleitklausel bei über Jahre sich hinziehenden Aufträgen mit in die Diskussion gebracht werden. Sie wissen, daß, wenn man über vier oder fünf Jahre Bestellungen aufgibt, Lohngleitklauseln unter Umständen auch eine preiserhöhende Wirkung haben können. Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Apel. Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, bei der Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß noch bestehende administrative Schwierigkeiten bei der Vergabe der Aufträge beseitigt werden, damit eine bessere Kontinuierlichkeit gegeben ist? Ich habe Ihnen ja in der ersten Antwort angedeutet, daß es natürlich die Auffassung der Bundesregierung ist, daß wir in der Waggonbauindustrie einen gleichbleibenden Beschäftigungsstand haben müssen. Das ergibt sich schon daraus, daß die Bundesbahn, wie Sie wissen, in unserem Verkehrsbild eine sehr wichtige Funktion hat und daß wir interessiert sind, über längere Zeiten hier technisch hochwertige Kapazitäten zu erhalten. Aus diesem Gesichtspunkt werde ich gern Ihre Anregungen noch einmal mit dem Vorstand der Bundesbahn besprechen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir sind am Ende der Fragestunde. Wir kommen nun zur Fortsetzung der Beratung des Tagesordnungspunktes 4: Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1970 — Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580 — Wir beraten jetzt: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksache VI/823 — Berichterstatter ist der Abgeordnete Hörmann Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushalt des Bundeskanzleramtes erfordert wegen der personellen Erweiterung des Amtes eine kurze ergänzende Begründung. Der augenblickliche Stellenbestand einschließlich der Stellen des vormaligen Bundesratsministeriums beträgt 300; die vorgesehene Vermehrung umfaßt 89 Stellen. Die neuen Stellen sollen im wesentlichen dem Ausbau des bisherigen Planungsstabes, dem Aufbau einer neuen Innenabteilung, die für die Behandlung der im Regierungsprogramm angesprochenen gesellschaftspolitischen Probleme zuständig sein soll, sowie der Verstärkung des in der Vergangenheit vernachlässigten Unterbaus dienen. Dieses Konzept ist vom Haushaltsausschuß gegen die Stimmen der Opposition gebilligt worden. Die Regierungskoalition hatte die Stellenanforderungen nicht als eine bloße Fortschreibung des bisherigen Stellensolls, sondern als ein einheitliches Paket zur Verbesserung der Funktionstüchtigkeit des Amtes angesehen. Mit der beabsichtigten Personalverstärkung soll das Bundeskanzleramt nicht, wie von verschiedenen Seiten unterstellt, zu einer „Befehlszentrale" ausgebaut werden. Es soll vielmehr diejenige Personalausstattung erhalten, die zur Ausübung seiner ihm nach Verfassung und Geschäftsordnung zukommenden Funktion notwendig ist. In der Vergangenheit haben sich die politischen Gewichte aus vielerlei Gründen mehr zu den Ressorts hin verlagert, und es blieb wenig Raum für die Erhaltung der erforderlichen Funktionstüchtigkeit des Amts, geschweige denn für eine Modernisierung und eine neue Funktionsbestimmung. Mit diesem Stellenpaket geht es zunächst einmal um die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit. Diese erfordert angesichts der gesellschaftspolitischen Entwicklung der letzten Jahre qualitativ und quantitativ andere personelle Voraussetzungen als in den früheren Legislaturperioden. Die Planungsarbeiten eines hierfür angesetzten Planungsteams werden dann für die weiteren 70er und 80er Jahre die notwendige neue Funktionsbestimmung erbringen. Diese Gesichtspunkte sind für die Zustimmung der Mehrheit des Haushaltsausschusses zu den geforderten Mehrstellen maßgebend gewesen. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Werden Ausführungen des Berichterstatters, Abgeordneter Baier, zu Kap. 04 04 gewünscht? — Das Haus verzichtet auf den Bericht, weil er offenbar nicht notwendig ist. Damit treten wir in die Aussprache ein. Das Wort hat der Abgeordnete Windelen. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Eine Menge Leute in diesem Land haben von Ihnen, Herr Bundeskanzler, und von Ihrer Regierung große Dinge erwartet. (Abg. Dr. Tamblé: Und das mit Recht! — Heiterkeit bei der SPD.)