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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 55. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 2819 A Amtliche Mitteilungen 2819 A Fragestunde (Drucksachen VI/869, VI/881) Fragen der Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern), Reddemann und Breidbach: Pressemeldung betr. Einziehung des Eigentums der DDR-Flüchtlinge Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . 2819 C, 2820 A, B, C, D, 2821 A, B, C, D, 2822 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2820 A, 2821 A, B Breidbach (CDU/CSU) . . . . . 2820 B, 2821 C, 2822 A, B Steiner (CDU/CSU) 2820 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2820 D, 2821 C Reddemann (CDU/CSU) . 2820 D, 2821 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 2821 C von Hassel, Präsident 2819 A, B, 2821 A, D Fragen des Abg. Vogel: Erhöhung der Erbschaft- und Vermögensteuer — Abhängigkeit des Rechtes auf Eigentum von den politischen Mehrheitsverhältnissen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2822 C, D, 2823 A, B, C Vogel (CDU/CSU) . . 2822 D, 2823 A, B Fragen des Abg. Krammig: Vereinheitlichung des Grunderwerb-und Feuerschutzsteuerrechts Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2823 D, 2824 A Krammig (CDU/CSU) 2823 D Fragen des Abg. Dr. Pohle: Berücksichtigung der sog. Verbringensfälle in dem Erlaß des Bundesfinanzministeriums vom 19. Dezember 1969 Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2824 B, C, 2825 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . 2824 C, D, 2825 A Fragen des Abg. Meister: Erhöhung der Steuerausgleichsabgabesätze für westdeutsche und Westberliner Transportunternehmen seitens der DDR Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2825 A, B, C, D, 2826 A, B, C Meister (CDU/CSU) . 2825 B, 2826 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2825 C, 2826 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . 2825 C, 2826 C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 2826 B Frage des Abg. Fellermaier: Schaden des Bundes im Landshuter Komplex des sog. süddeutschen Getreideskandals . . . . . . . . . 2826 D Frage des Abg. Dr. Jungmann: Umsatzsteuerpflicht der Praxis- und Apparategemeinschaften von Arzten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2827 A, B, C Dr Jungmann (CDU/CSU) . . . 2827 B, C Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Steuer für französischen Schaumwein 2827 D Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach): Einfuhr von nicht verkehrsfähigen ausländischen Schaumweinen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2828 A, B, C 2829 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 2828 B, D, 2829 A Fragen des Abg. Burger: Entschädigung für im Dritten Reich zwangsweise sterilisierte Menschen . . 2829 B Frage des Abg. Pieroth: Gewährung steuerlich begünstigter Essenzuschüsse für Arbeitnehmer Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2829 B, D Pieroth (CDU/CSU) 2829 C, D Frage des Abg. Pieroth: Freibeträge für nach dem 31. August geborene Kinder Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2830 A Frage des Abg. Dasch: Verhinderung der illegalen Einfuhr von Rauschgift Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2830 B, D, 2831 A Dasch (CDU/CSU) . . . 2830 C, 2831 A Josten (CDU/CSU) 2830 D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verbot des Verkaufs von Einwegflaschen für Bier und Erfrischungsgetränke Genscher, Bundesminister . . . 2831 B, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 2831 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Einrichtung von Teststationen zur Kontrolle der Auspuffgase von Kraftwagen Genscher, Bundesminister . . . . 2831 D Frage des Abg. Härzschel: Beibehaltung der Ortsklassen in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes Genscher, Bundesminister 2832 A, B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 2832 B, C Dasch (CDU/CSU) 2832 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2832 D Frage des Abg. Bay: Anerkennung einer Bescheinigung der nach dem Häftlingshilfegesetz zuständigen Behörde Genscher, Bundesminister . . . 2833 A Beratung des Nachtrags zum Jahreswirtschaftsbericht 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/850) in Verbindung mit Beratung des Sondergutachtens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung „Zur Konjunkturlage im Frühjahr 1970" (Drucksache VI/773), mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Konjunkturpolitik (Drucksachen VI/714, VI/847) und mit Antrag betr. Konjunkturpolitik der Bundesregierung (Abg. Dr. Müller-Hermann, Dr. Stoltenberg und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/511) Dr. Schiller, Bundesminister . . . 2833 B, 2870 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 2838 C Lenders (SPD) 2845 D Kienbaum (FDP) 2851 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . . 2854 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2859 A Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 2864 D Kirst (FDP) 2868 D Höcherl (CDU/CSU) 2875 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 III Kater (SPD) 2879 C Dr. Luda (CDU/CSU) 2882 B Frehsee (SPD) . . . . . . . 2885 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/877) — Erste Beratung — 2885 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Hauhaltsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksachen V1/300, zu W300, VI/580, zu VI/580) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — 2885 C Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache VI/820) . . . 2885 C Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache VI/821) von Hassel, Präsident des Deutschen Bundestages 2885 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache VI/822) 2887 C Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksachen VI/827, VI/854) Leicht (CDU/CSU) . 2888 A Seidel (SPD) 2894 A Kirst (FDP) 2897 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 2899 C Bremer (CDU/CSU) 2904 D Raffert (SPD) . . . . . . . 2905 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen VI/824, VI/854) Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) 2908 A, 2914 A Scheel, Bundesminister 2910 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 2914 A Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache VI/826) Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2914 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 2916 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 2919 C Jahn, Bundesminister 2921 A Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 2923 A Dr. Tamblé (SPD) 2924 A Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/830, VI/854) Krampe (CDU/CSU) 2924 C Seidel (SPD) 2926 D Schmidt (Kempten) (FDP) 2929 A Arendt, Bundesminister 2931 A Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen VI/834, VI/854) Baier (CDU/CSU) 2934 B Rollmann (CDU/CSU) 2935 D Hauck (SPD) 2938 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 2940 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 2941 D Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . . 2943 B Frau Strobel, Bundesminister . . . 2944 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/835) . . . . . . . . 2948 C Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Druck- sache VI/836) 2948 D Nächste Sitzung 2948 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2929 Anlagen 2 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 29, 35, 36, 41 bis 43 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/824, VI/826, VI/827, VI/830, VI/834, VI/854) 2929 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Müller (Niederfischbach) betr. Zuständigkeit der Ortsgerichte für die öffentliche Beglaubigung 2950 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Klee betr. Übereinkommen des Europarates über die Adoption von Kindern 2950 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. strafrechtliche Konsequenzen aus den Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin 2951 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Zusagen an die Landwirtschaft in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 2951 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. von Bockelberg betr Höhe des Sonderausgabenpauschbetrages für Arbeitnehmer 2952 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Würtz betr. Verminderung der Steuerlastquote des Bundeswehr-Sozialwerks . . . . . . . . . 2952 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus betr. Freibeträge für Kinder über das 27. Lebensjahr hinaus 2952 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strauß betr. Bekanntgabe der Mehranforderung der Ressorts für den Finanzplan 1970 bis 1974 und der sonstigen Ausgaberisiken 2953 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer betr. Steuerharmonisierung innerhalb der EWG 2953 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta betr. zusätzliche Kriegsgefangenenentschädigung für alle nach 1948 Heimgekehrten 2953 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2819 55. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Ahrens * 4. 6. Alber * 4. 6. Amrehn * 4. 6. Bals * 4. 6. Bauer (Würzburg)* 4. 6. Berberich 5. 6. Dr. Birrenbach 8. 6. Blumenfeld * 4. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 4. 6. Draeger * 4. 6. Dr. Erhard 7. 6. Fritsch * 4. 6. Dr. Furler* 4. 6. Frau Herklotz * 4. 6. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) * 4. 6. Heyen 6. 6. Hösl * 4. 6. Katzer 5. 6. Dr. Kempfler * 4. 6. Frau Klee * 4. 6. Kleinert 3. 6. Dr. Lohmer 15. 6. Dr. Martin 5. 6. Dr. Meinecke (Hamburg) 3. 6. Dr. Müller (München) * 4. 6. Müller (Remscheid) 6. 6. Pfeifer 4. 6. Pöhler * 4. 6. Rasner 3. 6. Richter * 4. 6. Dr. Rinderspacher * 4. 6. Roser * 4. 6. Dr. Rutschke * 4. 6. Schmidt (Würgendorf) * 4. 6. Dr. Schmücker* 4. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 4. 6. Sieglerschmidt* 3. 6. Frau Dr. Walz * 4. 6. Zebisch 3. 6. Zoglmann 5. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 29 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/827, VI/854 -. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 08 02 - Allgemeine Bewilligungen - (Verwaltungshaushalt) Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Ansatz bei Tit. 531 01 - Öffentlichkeitsarbeit - wird für die Haushaltsjahre 1970 und 1971 von je 500 000 DM auf je 250 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 35 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/824, VI/854 -. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt - (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 453 01 - Trennungsgeld, Trennungsbeihilfen, Mietersatz, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen und Umzugskostenbeihilfen - wird für das Haushaltsjahr 1970 um 1 500 000 DM auf 16 700 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 526 05 - Kosten für Sonderaufträge auf dem Gebiete der Verwaltung und der politischen Planung wird für 1970 um 100 000 DM auf 320 000 DM. für 1971 um 100 000 DM auf 520 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 36 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz Drucksachen VI/300, VI/580, VI/826 --. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 07 01 (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Lt. 531 01 -- Unterrichtung der Bevölkerung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Rechtswesens - wird für 1970 um 125 000 DM auf 75 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 53101 wird für 1971 um 175 000 DM auf 75 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 2950 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Anlage 5 Umdruck 41 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen VI/300, VI/580, 1111830, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen —(Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Aufklärungsmaßzur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich jahre 1970 und 1971 um je 300 000 DM auf 600 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 42 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/834, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligung — (Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 53102 — Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung — wird im Jahr 1970 um 100 000 DM auf 2 500 000 DM und im Jahr 1971 um 180 000 DM auf 2 600 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 43 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/834, V1/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Kosten des Informationswesens — wird für 1970 und 1971 um 30 000 DM auf 250 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 531 02 — Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung — wird um 20 000 DM auf 2 580 000 DM für 1970 und auf 2 760 000 DM für 1971 gekürzt. Zu Kap. 15 01 — Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit — (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 684 03 — Zuschüsse für zentrale Maßnahmen der Ehevorbereitung und Elternbildung (Familienbildung) sowie der Ehe-und Elternberatung wird um 50 000 DM auf 1 600 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Niederfischbach) (Drucksache 1/1/809 Frage A 14) : Ist die Bundesregierung bereit, die Zuständigkeit der Orts geriete soweit wieder herzustellen, daß schriftliche Beglaubigungen in Grundbuchangelegenheiten wieder durch die Ortsgerichte vorgenommen werden können? In Ihrer Anfrage gehen Sie zutreffend davon aus, daß durch das im letzten Jahr verabschiedete Beurkundungsgesetz die bisherigen Zuständigkeiten der Ortsgerichte für die öffentliche Beglaubigung beseitigt worden sind. Das Beurkundungsgesetz enthält jedoch in § 63 eine Vorschrift, wonach die Länder befugt sind, durch Gesetz die Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften anderen Personen oder Stellen, d. h. Personen oder Stellen, die nicht Notare sind, zu übertragen. Seitens des Bundes steht daher nichts entgegen, die Zuständigkeit der Ortsgerichte für öffentliche Beglaubigungen wiederherzustellen. In Hessen ist dies m. W. bereits geschehen. Auch in Rheinland-Pfalz ist beabsichtigt, den Ortsgerichten die frühere Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung wieder einzuräumen (Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache VI/1889). Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Klee (Drucksache VI/809 Frage A 16) : Bis wann kann mit der Vorlage der Ratifizierungsgesetze der Europäischen Konvention über die Adoption von Kindern an die gesetzgebenden Körperschaften gerechnet werden? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2951 Das Übereinkommen des Europarates über die Adoption von Kindern ist am 24. April 1967 für die Bundesrepublik unterzeichnet worden. Die Bundesregierung empfiehlt die Ratifikation dieses Übereinkommens und beabsichtigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Ratifikation des Üereinkommens macht jedoch die gleichzeitige Anpassung des innerdeutschen Adoptionsrecht an das Übereinkommen notwendig. Die Vorarbeiten hierzu sind im Bundesjustizministerium bereits aufgenommen worden. Die Arbeiten haben sich aber wegen der vordringlichen Neuordnung des Nichtehelichenrechts verzögert. Sie müssen wegen der ebenfalls vordringlichen Reform des Eherechts sowie des elterlichen Sorgerechts noch weiter zurückgestellt werden. Wann den gesetzgebenden Körperschaften ein Gesetzentwurf vorgelegt werden kann, läßt sich noch nicht übersehen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache -vi9 Frage A 17): Ist die Bundesregierung bereit, sobald die Ergebnisse der Ermittlungen über die Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin es ermoglich, mitzuteilen, welche strafrechtlichen Konsequenzen sicharaus ergeben? Was die Konsequenzen für diejenigen angeht, die sich an den Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin beteiligt haben, so ist die strafrechtliche Würdigung der Vorgänge vom 9. Mai 1970 Sache der Berliner Justizorgane. Die Bundesregierung ist bemüht, sich über die genannten Vorgänge ebenso wie über andere Ausschreitungen umfassend zu unterrichten; sie ist hierbei auf die Berichte der zuständigen Landesbehörden angewiesen. Die Bundesregierung wird auf Grund der eingegangenen Informationen die Frage prüfen, ob und in welcher Richtung gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Von den Ergebnissen einer solchen Prüfung wird sie auf Anfrage selbstverständlich Mitteilung machen. Bei den Ereignissen vom 9. Mai 1970 ist es der Polizei gelungen, eine nicht unerhebliche Zahl von Gewalttätern zu identifizieren. Wer sich an Gewalttätigkeiten, die aus einer Menschenmenge begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt, ist auch nach dem am 22. Mai 1970 in Kraft getretenen neuen Strafrecht (Drittes Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 20. Mai 1970 — Bundesgesetzbl. I S. 505 —) wegen Landfriedensbruch zu bestrafen: dasselbe gilt für denjenigen, der auf die Menge einwirkt, um deren Neigung zu Gewalttätigkeiten zu fördern. Eine Gewalttätigkeit begeht u. a. der Steinwerfer; die Anwendbarkeit der neuen Landfriedensbruchsvorschrift setzt nicht voraus, daß der vom Täter geworfene Stein sein Ziel getroffen hat. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache 1/1/809 Frage A 44) : Welche ,,Abstriche von Zusagen in der Regierungserklärung" hat die Bundesregierung gemacht, über die die Landwirtschaft nach den Worten des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes angeblich enttäuscht ist? Die Bundesregieung ist der Ansicht, daß sie von den in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 enthaltenen Zusagen an die Landwirtschaft keine Abstriche gemacht hat. Sie ist vielmehr der Auffassung, ,daß diese Zusagen — soweit eine kurzfristige Verwirklichung möglich war — eingehalten wurden. Dies gilt z. B. für den Einkommensausgleich im Zusammenhang mit der Aufwertung der DM. Die Regierung hat hierzu ausdrücklich festgestellt, daß die Bundesregierung ihre Verpflichtung gegenüber den deutschen Bauern mit den römischen Verträgen über den Gemeinsamen Markt in Einklang bringen muß. Dies ist — wie Sie wissen — in der Zwischenzeit geschehen, und zwar einmal durch das Aufwertungsausgleichsgesetz vom 23. Dezember 1969 und durch das vom Deutschen Bundestag am 6. Mai 1970 verabschiedete Durchführungsgesetz zum Aufwertungsausgleichsgesetz. Wenn der Bundesrat diesem Gesetz im 2. Durchgang ebenfalls zustimmt, wird die deutsche Landwirtschaft noch vor der neuen Ernte den zugesagten Ausgleich erhalten. Im Gegensatz zu der von der alten Bundesregierung beschlossenen mehrjährigen Finanzplanung wurden auf Initiative der jetzigen Regierung die Haushaltsansätze für die nationale Agrarpolitik um 389 Millionen DM erhöht. Diese Ansätze sind vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages am 22. April 1970 noch einmal um 118 Millionen DM aufgestockt worden, so daß — wenn der Deutsche Bundestag den Vorschlägen des Haushaltsausschusses folgt — für die nationale Agrarpolitik über 500 Millionen DM mehr zur Verfügung stehen, als von der alten Bundesregierung für 1970 vorgesehen waren. Die weiteren Feststellungen des Bauernverbandes beziehen sich auf Maßnahmen, die nur langfristig realisiert werden können. Dies gilt u. ,a. für die geförderte baldige Bildung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Entsprechende Initiativen in dieser Richtung hat — wie Ihnen bekannt sein dürfte — die Bundesregierung bereits ergriffen. Sie ist fest entschlossen, gerade auf diesem Sektor im Interesse der Landwirtschaft ihre Bemühungen verstärkt fortzusetzen. Im übrigen erachte ich es für legitim, daß in einem demokratischen Staat der Präsident eines großen Verbandes sich bemüht, die Interessen seiner Mitglieder in der politischen Auseinandersetzung mit Härte zu vertreten. 2952 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Bockelberg (Drucksache VI/869 Fragen A 9 und 10) : Auf welche Höhe könnte der Sonderausgabenpauschbetrag für Arbeitnehmer (§ 10 c Ziff, 1 EStG) festgesetzt werden, wenn Mindereinnahmen an Einkommen- und Lohnsteuer in Höhe von 900 Millionen DM für diese Maßnahme veranschlagt würden? Wieviel Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich und wieviel Anträge auf Lohnsteuerermäßigung würden überflüssig werden? Bei einem Verzicht auf Steuern vom Einkommen in Höhe von 900 Millionen DM könnte der Sonderausgaben-Pauschbetrag von z. Z. 936 DM um 360 DM auf 1296 DM erhöht werden. Bei der Berechnung ist berücksichtigt, daß bei einer Anhebung des SonderausgabenPauschbetrages auf 1296 DM, auch der Höchstbetrag für beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben, der z. Z. für Ledige 1100 DM beträgt, auf 1300 bis 1400 DM erhöht werden muß. Durch eine Erhöhung des Sonderausgaben-Pauschbetrages auf 1296 DM würden etwa 2 Millionen Anträge (also 13,5 v. H. aller Anträge) im Lohnsteuer-Jahresausgleich und 1 Million Anträge (also 14,3 v. H. aller Anträge) auf Lohnsteuer-Ermäßigung zunächst eingespart. Im Zuge der weiteren Einkommenszunahme würde diese Verwaltungserleichterung wieder abgebaut werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (Drucksache VI/869 Frage A 11) : Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Steuerlastquote von nahezu 21 O/o für die gemeinnützige Einrichtung des Bundeswehr-Sozialwerkes, das von den gewährten Zuschüssen des Bundes im Jahr 1969 200 000 DM Steuer zahlen mußte, zu vermindern? Das Bundeswehr-Sozialwerk, aber auch die Sozialwerke weiterer Bundesverwaltungen erhalten aus Bundesmitteln einen jährlichen Zuschuß, dessen Höhe sich nach der Kopfzahl der Mitglieder be! stimmt. Die Zuschüsse dienen dem Zweck, den Kindern der Mitglieder einen stark verbilligten Erholungsaufenthalt zu verschaffen. Der Eigenanteil der Bediensteten für eine vierwöchige Erholung beträgt z. Z. 50 DM. Die Bundeszuschüsse sind lohnsteuerpflichtig, weil den Bediensteten, deren Kindern an der Erholung teilnehmen, durch die erhebliche Verbilligung ein geldwerter Vorteil zuwächst. In gleichem Maße werden seit jeher auch Erholungszuschüsse, die Arbeitgeber der Privatwirtschaft unmittelbar oder mittelbar ihren Arbeitnehmern zukommen lassen, dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Die Sozialwerke haben von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, aus Vereinfachungsgründen eine pauschale Lohnsteuer zu zahlen, wobei sie sich zur Übernahme der Pauschsteuer verpflichten mußten. Der in Betracht kommende Pauschsteuersatz der Zuschüsse ist mit den dafür allein zuständigen Finanzämtern vereinbart worden; dabei wurden alle Umstände, die für eine möglichst niedrige Bemessung des Pauschsteuersatzes sprechen, berücksichtigt. Eine Verminderung der Steuerlastquote durch steuerliche Maßnahmen ist mangels einer Rechtsgrundlage nicht möglich. Derartige Maßnahmen, selbst wenn sie rechtlich zulässig wären, könnten auch deshalb nicht erwogen werden, weil sie unvermeidbar zu Berufungen führen müßten. Um die Steuerbelastung der Sozialwerke zu vermindern, sind aber bereits vom Jahre 1969 die Zuschüsse des Bundes um 10 v. H. erhöht worden. Damit wird rd. die Hälfte der Steuerbelastung aufgefangen. Die Erhöhung der Bundeszuschüsse entspricht ungefähr dem Betrag, der dem Bund aus den Zuschüssen an Lohnsteuer zufließt. Weitere haushaltsmäßige Maßnahmen zur Verminderung der Steuerlast sind nicht vorgesehen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache VI/869 Frage A 14) : Ist die Bundesregierung bereit, auch den Eltern bei der Einkommensteuer Freibeträge zuzubilligen für die Kinder, die älter als 27 Jahr:e sind, aber ihre Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben und von den Eltern überwiegend unterhalten werden? Es ist richtig, daß nach dem geltenden Recht Kinderfreibeträge nur für Kinder in Betracht kommen, die zu Beginn des Veranlagungszeitraums das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei der Festsetzung dieser Altersgrenze war die allgemeine Lebenserfahrung maßgebend, daß bei Vollendung des 27. Lebensjahres eine Berufsausbildung normalerweise abgeschlossen ist. Gleichwohl wird im Rahmen der eingeleiteten Steuerreform geprüft werden, ob eine Heraufsetzung dieser Grenze geboten ist. In diesem Zusammenhang darf ich noch darauf hinweisen, daß in Fällen, in denen die Berufsausbildung eines Kindes zwangsläufig nach der Vollendung des 27. Lebensjahres andauert, die Aufwendungen bis zum Betrag von 1200 DM, im Falle der auswärtigen Unterbringung zum Zwecke der Berufsausbildung bis zum Betrag von insgesamt 2400 DM, im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden können. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2953 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf ,die Mündliche Frage des Ab- geordneten Strauß (Drucksache V1/869 Frage A 18) : Ist Bundesfinanzminister Möller bereit, die Mehranforderung der Ressorts für den Finanzplan 1970 bis 1974 und die sonstigen Ausgaberisiken, die sich nach Presseberichten gegenüber dein geltenden Finanzplan für 1971 auf 30 Milliarden DM belaufen sollen, dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu geben? Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, die sich aus den Anforderungen der Ressorts zum Haushaltsentwurf 1971 und zum Finanzplan bis 1974 ergebenden Risiken gegenüber dem Finanzplan bekanntzugeben, da es sich um interne Anschreibungen der Exekutive handelt. Es ist aber fetstzustellen, daß die in Presseberichten als Mehranforderung der Ressorts genannten 30 Mrd. DM für das Haushaltsjahr 1971 unzutreffend sind. Die Mehranforderungen bewegen sich vielmehr in Größenordnungen, die Ihnen, Herr Kollege Strauß, aus Ihrer Zeit als Bundesfinanzminister noch bekannt sein dürften. Für dramatisierende Presseartikel besteht daher keinerlei Veranlassung. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Pari amentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (Drucksache VI/869 Fragen A 24 und 25) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung zugestimmt, das Thema Steuerharmonisierung von der Tagesordnung der Beratungen der EWG-Finanzminister in Venedig am 29.i30. Mai abzusetzen? Ist die Bundesregierung sich der Tatsache bewußt, daß die Steuerharmonisierung innerhalb der EWG von entscheidender Bedeutung für ein reibungsloses Funktionieren des Gemeinsamen Marktes ist, und aus diesem Grunde bereit, sich dafür einzusetzen, daß dieses Thema unverzüglich Gegenstand der Beratungen wird? Das Thema Steuerharmonisierung ist nicht, wie Sie annehmen, von der Tagesordnung der Beratungen der EWG-Finanzminister in Venedig abgesetzt worden. Richtig ist, daß es bedauerlicherweise nicht als besonderer Punkt in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Dies scheiterte an besonderen, im 'Bereich eines Mitgliedlande:s liegenden Gründen. Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung der Steuerharmonisierung innerhalb der EWG voll an. Sie ist der Auffassung, daß die Angleichung der Steuersysteme in den sechs Mitglledländern nicht hinter der Entwicklung auf anderen Gebieten zurückbleiben darf und im Zusammenhang mit der Entwicklung ,auf eine Wirtschafts- und Währungsunion hin vorangetrieben werden muß. Sie hält die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes der Steuerharmonisierung — das gegenseitig abgewogene Fortschritte auf allen Steuergebieten anzielen muß -für vordringlich. Sie wünscht deshalb, daß ,das Problem bei dem nächsten Treffen der EWG-Finanzminister eingehend besprochen werden soll. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (Drucksache VI/869, Frage A 28) : Ist die Bundesregierung bereit, das Problem der Kriegsgefangenenentschädigung durch Gewährung eines Zusatzbetrages von monatlich 50 DM für alle nach 1948 heimgekehrten ehemaligen Kriegsgefangenen zu einem gerechten Abschluß zu bringen? Die Anregung, allen nach 1948 heimgekehrten ehemaligen Kriegsgefangenen einen Zusatzbetrag von monatlich 50,— DM je Gewahrsamsmonat zu gewähren, wurde schon im IV. Deutschen Bundestag erörtert. Bei der Beratung der 3. Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz hat sich der federführende Bundestagsausschuß für Kriegsopfer-und Heimkehrerfragen ausführlich damit befaßt. Er hat in seiner Mehrheit eine solche Regelung abgelehnt und dafür eine Verbesserung der Entschädigung durch progressive Steigerung der Entschädigungssätze um jeweils 20,— DM je Gewahrsamsmonat vom 5., 7., 9. bzw. 11. Gewahrsamsjahr — von 1947 an gerechnet — vorgeschlagen. Das Plenum ist diesem Vorschlag gefolgt. Inzwischen ist das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz im vergangenen Jahr noch einmal novelliert worden. Durch das Vierte Änderungsgesetz wurde die Heimkehrerstiftung ins Leben gerufen, die vom Bund mit 60 Mio DM ausgestattet wird. Die Hilfen, die diese Stiftung den Heimkehrern gewähren kann, orientieren sich ausschließlich an den Bedürfnissen des Einzelfalles. Sie sind allen ehemaligen Kriegsgefangenen ohne Rücksicht auf die Dauer der Gefangenschaft zugänglich, sofern sie für ihre wirtschaftliche Eingliederung noch einer Hilfe entweder in der Form einer Unterstützung oder eines Darlehens bedürfen; sie können diese Hilfen unabhängig davon erhalten, ob sie den im Gesetz für die sonstigen Leistungen festgelegten Wohnsitz- und Aufenthaltsstichtag erfüllen oder ob sie vor oder nach dem Entlassungsstichtag, dem 31. Dezember 1946, aus der Gefangenschaft heimkehrten oder ob sie die Kriegsgefangenenentschädigung erhalten haben oder nicht. Diese Regelung trägt den Charakter eines Abschlusses in sich und soll eine generelle Erhöhung der Entschädigungssätze entbehrlich machen. Deshalb hat auch die frühere Bundesregierung das Vierte Änderungsgesetz als Abschlußgesetz angesehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus. Die Fraktion der FDP hat eine Redezeit von 30 Minuten angemeldet.


Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen zunächst einmal den Schrecken vor den 30 Minuten nehmen. Die Redezeit wurde am Anfang angemeldet, als ich noch nicht wußte, was kommt. Ich wollte in der Beziehung etwas Spielraum haben. Ich hoffe aber, daß ich die 30 Minuten nicht ausnutze.
Dies fällt mir dadurch um so leichter, daß Herr Kollege Hirsch schon vieles von dem vorweggenommen hat, was auch ich sagen wollte. Soweit es sich um Demonstrationsdelikte handelt, sind wir uns vollkommen einig.
Herr Kollege Erhard, ich darf Sie auf folgendes hinweisen. Sie haben gesagt, es sei nach Aussagen der Polizei jetzt nicht mehr möglich, einen bestimmten Steinwerfer zu erkennen. Unfriedlich verlaufende Demonstrationen werden von niemandem gebilligt. Gewalttätigkeiten waren kriminell, sind kriminell und werden es auch in Zukunft bleiben. Gerade die Polizei hat uns bei dem Hearing gesagt, daß sie nur den harten Kern ergreifen könne und nicht andere. Insofern ist das, was Sie gesagt haben, nicht schlüssig, um mit diesem juristischen Ausdruck zu sprechen.
Ich bin der festen Überzeugung, daß, nachdem der Bundestag klare Grenzen gesetzt hat, jeder weiß, wie weit er bei Demonstrationen gehen darf, daß nur friedliche Demonstrationen durch das Grundrecht gedeckt werden und jeder zur Verantwortung gezogen wird, der dazu beiträgt, eine Demonstration unfriedlich zu gestalten.
Ich möchte jetzt auf die Ausführungen zu spre chen kommen, die Herr Kollege Erhard eingangs gemacht hat. Auch ich habe mir die eigenartige Bemerkung aufgeschrieben, Herr Kollege Hirsch, daß sich der Herr Justizminister von zeitgeistlichen Strömungen fernhalten solle. Mir ist durch die Zwischenfrage, die Herr Kollege Erhard gestellt hat, nicht klarer geworden, was er eigentlich mit dieser Bemerkung gemeint hat. Aus der Antwort auf die Zwischenfrage ging hervor, daß er nicht alle, sondern nur bestimmte Strömungen meinte. Er sagte aber nicht, welche. Darauf ist er uns die Antwort schuldig geblieben. Nur wenn er sich ganz konkret geäußert hätte, wüßten wir, mit welchem Zeitgeist sich die Justiz seiner Ansicht nach nicht befassen sollte.
Ich möchte ergänzend zu dem, was Herr Kollege Hirsch gesagt hat, daran erinnern, daß wir in unserem Rechtswesen bereits eine ganze Reihe bedeutender Reformen verabschiedet haben. Andere haben wir noch vor uns. Das beruht darauf, daß unsere Gesetze teilweise nicht mehr dem heutigen Zeitgeist entsprechen. Es gibt Spannungen zwischen dem, was die Bevölkerung im allgemeinen für zulässig und nicht kriminell erachtet, und dem, was heute noch hart bestraft wird bzw. bestraft werden sollte, was aber von den Gerichten denken Sie an § 218 —



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
einfach nicht mehr mit der früheren Härte bestraft wird.
Deswegen ist es notwendig, Herr Kollege Erhard, unsere neuen Justizgesetze so zu gestalten, daß sie unseren heutigen Anschauungen entsprechen und das bestrafen, was echt sozialschädlich ist. Man sollte jedoch nicht glauben, daß man mit Gesetzen moralische Vorstellungen durchsetzen könnte. Wir wissen, daß damit die Gesetze überfordert wären. Über Einzelheiten werden wir wahrscheinlich noch im Laufe dieser Legislaturperiode eingehend diskutieren müssen, Herr Kollege Erhard.
Sie haben dann eine Frage angeschnitten, zu der der Herr Justizminister sicherlich Stellung nehmen wird. Es war mir etwas schleierhaft, warum Sie wiederholt gesagt haben, der Herr Bundesjustizminister solle Distanz wahren. Ich begrüße es sehr, wenn Minister möglichst häufig zu wichtigen Problemen Stellung nehmen

(Abg. Erhard ich gar nicht kritisiert!)

und ihre Auffassungen nach außen tragen und damit eine Diskussion einleiten, noch bevor überhaupt Regierungsvorlagen auf dem Tisch liegen. Ich halte es z. B. für außerordentlich fruchtbar, daß im Anschluß an die Rede des Herrn Bundesjustizministers auf dem Anwaltstag über die Frage Dreistufigkeit oder Vierstufigkeit, also wie die Justizreform am besten gestaltet werden kann, eine sehr lebhafte Diskussion zustande gekommen ist. Man
kann nämlich nur aus dem Pro und Kontra eine Form für die Justizreform zu finden versuchen, die auf der einen Seite, wie es die FDP immer gefordert hat, das Verfahren möglichst übersichtlich und klar gestaltet und auf der anderen Seite dem rechtsuchenden Bürger möglichst schnell ein Urteil gibt. Das gute Urteil aber hängt nach meiner Auffassung nicht so sehr von der Drei- oder Vierstufigkeit ab wie von der Qualität der Richter. Aber über diese Probleme werden wir uns wahrscheinlich noch sehr eingehend unterhalten.
Sie haben dann etwas zu den Verwaltungsverfahren gesagt. Ich begrüße es sehr, daß der Anfang zur Schaffung eines Rechtspflegeministeriums gemacht worden ist. Ich halte es für notwendig, für alle Verfahren, also nicht nur für die Verfahren der Verwaltungsgerichte, sondern auch für die Sozialgerichte, Arbeitsgerichte, Finanzgerichte, eine einheitliche Verfahrensordnung zu schaffen. Das wird nämlich auch die Klarheit und die Übersichtlichkeit unserer Verfahren ganz wesentlich verbessern. Ich wehre mich aber dagegen, daß Sie sagen, das Verwaltungsverfahren sei praktisch nicht dreistufig, sondern sogar fünfstufig aufgebaut, weil vor der Klage innerhalb der Verwaltung vorher Beschwerden möglich sind. Ich finde, so kann man dies nicht sehen. Man darf insoweit nur von den Gerichtsinstanzen ausgehen, auch bei den verschiedenen Verwaltungsverfahren.
Ich darf nun auch von mir aus, Herr Bundesjustizminister, noch einige Wünsche anmelden. Ich weiß, wie schwierig die Aufgabe des Bundesjustizministeriums ist, weil an die Qualifikation seiner

(1 den und es nicht immer leicht ist, geeignete Mitarbeiter für diese notwendigen Aufgaben zu finden. Ich weiß auch, daß das Justizministerium im Augenblick personell überfordert ist, alle notwendigen Reformen in Angriff zu nehmen. Wenn in dieser Legislaturperiode auch der Besondere Teil des Strafgesetzbuches reformiert werden muß, so darf darüber nicht die dringend notwendige Reform des Strafverfahrens übersehen werden. Soweit ich unterrichtet bin, wird es leider nicht möglich sein, schon jetzt eine Strafvollzugskommission zu berufen. Wohl wären geeignete Sachverständige, Wissenschaftler usw. vorhanden, aber die personelle Ausstattung des Justizministeriums reicht im Augenblick zur Durchführung dieser Aufgabe nicht aus. Ich möchte aber bitten, Herr Justizminister, zu prüfen, ob nicht wenigstens einige wenige ganz dringende Probleme noch in dieser Legislaturperiode behandelt werden könnten. An erster Stelle nenne ich hier eine zweite Tatsacheninstanz für alle Verfahren. Im Augenblick haben wir den Widersinn, daß bei der Kleinkriminalität der Verurteilte zwei Rechtsbehelfe hat, sowohl die Berufung als auch die Revision, während ausgerechnet bei der schweren Kriminalität, wo für den Angeklagten wesentlich mehr auf dem Spiele steht, dieser nur eine einzige Tatsacheninstanz hat. Sie wissen, daß in letzter Zeit wiederholt nach Wiederaufnahmeverfahren neue Prozesse durchgeführt werden mußten, die teilweise mit Freisprüchen endeten. Ob diese zweite Instanz so gestaltet werden kann, daß eine zweite Tatsacheninstanz als Berufungsinstanz geschaffen wird, oder ob nicht zumindest das Revisionsverfahren so umgestaltet werden sollte, daß es sich nicht mehr um eine reine Rechtsrevision handelt, diese Frage möchte ich im Augenblick nur einmal zur Diskussion stellen. Ich habe soeben auf die Wiederaufnahmeverfahren hingewiesen. Es sollte doch möglich sein — entsprechende Vorschläge aus der Praxis liegen auch schon vor —, das Wiederaufnahmeverfahren zu reformieren. Herr Bundesjustizminister, Sie wissen noch aus der dritten Legislaturpeiode aus den damaligen Beratungen im Rechtsausschuß, daß ich mich immer für die Zweiteilung des Strafverfahrens eingesetzt habe. Es sollte zuerst nur geprüft werden, ob jemand tatsächlich schuldig ist, ob also die Indizien für einen Schuldspruch ausreichen. Erst wenn der Schuldspruch erfolgt ist, sollte über die persönlichen Verhältnisse, Vorstrafen usw. verhandelt werden. Wir waren damals bei der Strafprozeßnovelle nahe daran, es schon zu tun. Wenn es noch in dieser Legislaturperiode möglich wäre, würde mich das natürlich außerordentlich erfreuen. Diese Legislaturperiode wird wohl in die Geschichte eingehen als eine Legislaturperiode sehr wichtiger Rechtsreformen. Auch wenn der Herr Kollege Erhard sagt „Die Opposition lehnt den Justizhaushalt ab", hat er seine Ausführungen doch so gehalten, daß ich durchaus die Hoffnung habe, daß wir so verfahren können, wie es bei den Frau Dr. Diemer-Nicolaus Rechtsproblemen immer üblich war und in dieser Form bisher gehandhabt wurde: wir müssen uns Mühe geben, die Rechtsprobleme nicht unter parteipolitischen Gesichtspunkten zu sehen, sondern in Opposition und Regierung (Abg. Vogel: Das ist erstmals in dieser Legislaturperiode anders geworden!)




so zu entscheiden, wie es sachlich notwendig ist. Wir sollten uns auch im Rechtsausschuß und im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform bemühen, möglichst gemeinsam die Gesetze so zu gestalten, wie sie dem heutigen Zeitgeist entsprechen, daß es moderne Gesetze sind, damit sie für die Bevölkerung glaubwürdig sind.
Dazu ist allerdings dringend notwendig, daß die Mittel, die jetzt endlich einmal bereitgestellt werden, um die Rechtsfremdheit unserer Bürger und Bürgerinnen zu beseitigen — Mittel, die dem Justizministerium zur Information an die Hand gegeben werden sollen —, nicht eingeschränkt werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.