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    Deutscher Bundestag 55. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 2819 A Amtliche Mitteilungen 2819 A Fragestunde (Drucksachen VI/869, VI/881) Fragen der Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern), Reddemann und Breidbach: Pressemeldung betr. Einziehung des Eigentums der DDR-Flüchtlinge Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . 2819 C, 2820 A, B, C, D, 2821 A, B, C, D, 2822 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2820 A, 2821 A, B Breidbach (CDU/CSU) . . . . . 2820 B, 2821 C, 2822 A, B Steiner (CDU/CSU) 2820 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2820 D, 2821 C Reddemann (CDU/CSU) . 2820 D, 2821 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 2821 C von Hassel, Präsident 2819 A, B, 2821 A, D Fragen des Abg. Vogel: Erhöhung der Erbschaft- und Vermögensteuer — Abhängigkeit des Rechtes auf Eigentum von den politischen Mehrheitsverhältnissen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2822 C, D, 2823 A, B, C Vogel (CDU/CSU) . . 2822 D, 2823 A, B Fragen des Abg. Krammig: Vereinheitlichung des Grunderwerb-und Feuerschutzsteuerrechts Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2823 D, 2824 A Krammig (CDU/CSU) 2823 D Fragen des Abg. Dr. Pohle: Berücksichtigung der sog. Verbringensfälle in dem Erlaß des Bundesfinanzministeriums vom 19. Dezember 1969 Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2824 B, C, 2825 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . 2824 C, D, 2825 A Fragen des Abg. Meister: Erhöhung der Steuerausgleichsabgabesätze für westdeutsche und Westberliner Transportunternehmen seitens der DDR Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2825 A, B, C, D, 2826 A, B, C Meister (CDU/CSU) . 2825 B, 2826 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2825 C, 2826 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . 2825 C, 2826 C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 2826 B Frage des Abg. Fellermaier: Schaden des Bundes im Landshuter Komplex des sog. süddeutschen Getreideskandals . . . . . . . . . 2826 D Frage des Abg. Dr. Jungmann: Umsatzsteuerpflicht der Praxis- und Apparategemeinschaften von Arzten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2827 A, B, C Dr Jungmann (CDU/CSU) . . . 2827 B, C Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Steuer für französischen Schaumwein 2827 D Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach): Einfuhr von nicht verkehrsfähigen ausländischen Schaumweinen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2828 A, B, C 2829 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 2828 B, D, 2829 A Fragen des Abg. Burger: Entschädigung für im Dritten Reich zwangsweise sterilisierte Menschen . . 2829 B Frage des Abg. Pieroth: Gewährung steuerlich begünstigter Essenzuschüsse für Arbeitnehmer Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2829 B, D Pieroth (CDU/CSU) 2829 C, D Frage des Abg. Pieroth: Freibeträge für nach dem 31. August geborene Kinder Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2830 A Frage des Abg. Dasch: Verhinderung der illegalen Einfuhr von Rauschgift Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2830 B, D, 2831 A Dasch (CDU/CSU) . . . 2830 C, 2831 A Josten (CDU/CSU) 2830 D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verbot des Verkaufs von Einwegflaschen für Bier und Erfrischungsgetränke Genscher, Bundesminister . . . 2831 B, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 2831 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Einrichtung von Teststationen zur Kontrolle der Auspuffgase von Kraftwagen Genscher, Bundesminister . . . . 2831 D Frage des Abg. Härzschel: Beibehaltung der Ortsklassen in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes Genscher, Bundesminister 2832 A, B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 2832 B, C Dasch (CDU/CSU) 2832 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2832 D Frage des Abg. Bay: Anerkennung einer Bescheinigung der nach dem Häftlingshilfegesetz zuständigen Behörde Genscher, Bundesminister . . . 2833 A Beratung des Nachtrags zum Jahreswirtschaftsbericht 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/850) in Verbindung mit Beratung des Sondergutachtens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung „Zur Konjunkturlage im Frühjahr 1970" (Drucksache VI/773), mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Konjunkturpolitik (Drucksachen VI/714, VI/847) und mit Antrag betr. Konjunkturpolitik der Bundesregierung (Abg. Dr. Müller-Hermann, Dr. Stoltenberg und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/511) Dr. Schiller, Bundesminister . . . 2833 B, 2870 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 2838 C Lenders (SPD) 2845 D Kienbaum (FDP) 2851 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . . 2854 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2859 A Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 2864 D Kirst (FDP) 2868 D Höcherl (CDU/CSU) 2875 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 III Kater (SPD) 2879 C Dr. Luda (CDU/CSU) 2882 B Frehsee (SPD) . . . . . . . 2885 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/877) — Erste Beratung — 2885 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Hauhaltsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksachen V1/300, zu W300, VI/580, zu VI/580) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — 2885 C Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache VI/820) . . . 2885 C Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache VI/821) von Hassel, Präsident des Deutschen Bundestages 2885 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache VI/822) 2887 C Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksachen VI/827, VI/854) Leicht (CDU/CSU) . 2888 A Seidel (SPD) 2894 A Kirst (FDP) 2897 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 2899 C Bremer (CDU/CSU) 2904 D Raffert (SPD) . . . . . . . 2905 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen VI/824, VI/854) Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) 2908 A, 2914 A Scheel, Bundesminister 2910 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 2914 A Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache VI/826) Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2914 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 2916 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 2919 C Jahn, Bundesminister 2921 A Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 2923 A Dr. Tamblé (SPD) 2924 A Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/830, VI/854) Krampe (CDU/CSU) 2924 C Seidel (SPD) 2926 D Schmidt (Kempten) (FDP) 2929 A Arendt, Bundesminister 2931 A Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen VI/834, VI/854) Baier (CDU/CSU) 2934 B Rollmann (CDU/CSU) 2935 D Hauck (SPD) 2938 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 2940 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 2941 D Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . . 2943 B Frau Strobel, Bundesminister . . . 2944 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/835) . . . . . . . . 2948 C Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Druck- sache VI/836) 2948 D Nächste Sitzung 2948 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2929 Anlagen 2 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 29, 35, 36, 41 bis 43 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/824, VI/826, VI/827, VI/830, VI/834, VI/854) 2929 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Müller (Niederfischbach) betr. Zuständigkeit der Ortsgerichte für die öffentliche Beglaubigung 2950 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Klee betr. Übereinkommen des Europarates über die Adoption von Kindern 2950 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. strafrechtliche Konsequenzen aus den Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin 2951 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Zusagen an die Landwirtschaft in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 2951 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. von Bockelberg betr Höhe des Sonderausgabenpauschbetrages für Arbeitnehmer 2952 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Würtz betr. Verminderung der Steuerlastquote des Bundeswehr-Sozialwerks . . . . . . . . . 2952 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus betr. Freibeträge für Kinder über das 27. Lebensjahr hinaus 2952 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strauß betr. Bekanntgabe der Mehranforderung der Ressorts für den Finanzplan 1970 bis 1974 und der sonstigen Ausgaberisiken 2953 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer betr. Steuerharmonisierung innerhalb der EWG 2953 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta betr. zusätzliche Kriegsgefangenenentschädigung für alle nach 1948 Heimgekehrten 2953 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2819 55. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Ahrens * 4. 6. Alber * 4. 6. Amrehn * 4. 6. Bals * 4. 6. Bauer (Würzburg)* 4. 6. Berberich 5. 6. Dr. Birrenbach 8. 6. Blumenfeld * 4. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 4. 6. Draeger * 4. 6. Dr. Erhard 7. 6. Fritsch * 4. 6. Dr. Furler* 4. 6. Frau Herklotz * 4. 6. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) * 4. 6. Heyen 6. 6. Hösl * 4. 6. Katzer 5. 6. Dr. Kempfler * 4. 6. Frau Klee * 4. 6. Kleinert 3. 6. Dr. Lohmer 15. 6. Dr. Martin 5. 6. Dr. Meinecke (Hamburg) 3. 6. Dr. Müller (München) * 4. 6. Müller (Remscheid) 6. 6. Pfeifer 4. 6. Pöhler * 4. 6. Rasner 3. 6. Richter * 4. 6. Dr. Rinderspacher * 4. 6. Roser * 4. 6. Dr. Rutschke * 4. 6. Schmidt (Würgendorf) * 4. 6. Dr. Schmücker* 4. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 4. 6. Sieglerschmidt* 3. 6. Frau Dr. Walz * 4. 6. Zebisch 3. 6. Zoglmann 5. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 29 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/827, VI/854 -. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 08 02 - Allgemeine Bewilligungen - (Verwaltungshaushalt) Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Ansatz bei Tit. 531 01 - Öffentlichkeitsarbeit - wird für die Haushaltsjahre 1970 und 1971 von je 500 000 DM auf je 250 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 35 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/824, VI/854 -. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt - (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 453 01 - Trennungsgeld, Trennungsbeihilfen, Mietersatz, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen und Umzugskostenbeihilfen - wird für das Haushaltsjahr 1970 um 1 500 000 DM auf 16 700 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 526 05 - Kosten für Sonderaufträge auf dem Gebiete der Verwaltung und der politischen Planung wird für 1970 um 100 000 DM auf 320 000 DM. für 1971 um 100 000 DM auf 520 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 36 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz Drucksachen VI/300, VI/580, VI/826 --. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 07 01 (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Lt. 531 01 -- Unterrichtung der Bevölkerung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Rechtswesens - wird für 1970 um 125 000 DM auf 75 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 53101 wird für 1971 um 175 000 DM auf 75 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 2950 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Anlage 5 Umdruck 41 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen VI/300, VI/580, 1111830, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen —(Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Aufklärungsmaßzur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich jahre 1970 und 1971 um je 300 000 DM auf 600 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 42 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/834, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligung — (Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 53102 — Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung — wird im Jahr 1970 um 100 000 DM auf 2 500 000 DM und im Jahr 1971 um 180 000 DM auf 2 600 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 43 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/834, V1/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Kosten des Informationswesens — wird für 1970 und 1971 um 30 000 DM auf 250 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 531 02 — Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung — wird um 20 000 DM auf 2 580 000 DM für 1970 und auf 2 760 000 DM für 1971 gekürzt. Zu Kap. 15 01 — Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit — (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 684 03 — Zuschüsse für zentrale Maßnahmen der Ehevorbereitung und Elternbildung (Familienbildung) sowie der Ehe-und Elternberatung wird um 50 000 DM auf 1 600 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Niederfischbach) (Drucksache 1/1/809 Frage A 14) : Ist die Bundesregierung bereit, die Zuständigkeit der Orts geriete soweit wieder herzustellen, daß schriftliche Beglaubigungen in Grundbuchangelegenheiten wieder durch die Ortsgerichte vorgenommen werden können? In Ihrer Anfrage gehen Sie zutreffend davon aus, daß durch das im letzten Jahr verabschiedete Beurkundungsgesetz die bisherigen Zuständigkeiten der Ortsgerichte für die öffentliche Beglaubigung beseitigt worden sind. Das Beurkundungsgesetz enthält jedoch in § 63 eine Vorschrift, wonach die Länder befugt sind, durch Gesetz die Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften anderen Personen oder Stellen, d. h. Personen oder Stellen, die nicht Notare sind, zu übertragen. Seitens des Bundes steht daher nichts entgegen, die Zuständigkeit der Ortsgerichte für öffentliche Beglaubigungen wiederherzustellen. In Hessen ist dies m. W. bereits geschehen. Auch in Rheinland-Pfalz ist beabsichtigt, den Ortsgerichten die frühere Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung wieder einzuräumen (Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache VI/1889). Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Klee (Drucksache VI/809 Frage A 16) : Bis wann kann mit der Vorlage der Ratifizierungsgesetze der Europäischen Konvention über die Adoption von Kindern an die gesetzgebenden Körperschaften gerechnet werden? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2951 Das Übereinkommen des Europarates über die Adoption von Kindern ist am 24. April 1967 für die Bundesrepublik unterzeichnet worden. Die Bundesregierung empfiehlt die Ratifikation dieses Übereinkommens und beabsichtigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Ratifikation des Üereinkommens macht jedoch die gleichzeitige Anpassung des innerdeutschen Adoptionsrecht an das Übereinkommen notwendig. Die Vorarbeiten hierzu sind im Bundesjustizministerium bereits aufgenommen worden. Die Arbeiten haben sich aber wegen der vordringlichen Neuordnung des Nichtehelichenrechts verzögert. Sie müssen wegen der ebenfalls vordringlichen Reform des Eherechts sowie des elterlichen Sorgerechts noch weiter zurückgestellt werden. Wann den gesetzgebenden Körperschaften ein Gesetzentwurf vorgelegt werden kann, läßt sich noch nicht übersehen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache -vi9 Frage A 17): Ist die Bundesregierung bereit, sobald die Ergebnisse der Ermittlungen über die Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin es ermoglich, mitzuteilen, welche strafrechtlichen Konsequenzen sicharaus ergeben? Was die Konsequenzen für diejenigen angeht, die sich an den Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin beteiligt haben, so ist die strafrechtliche Würdigung der Vorgänge vom 9. Mai 1970 Sache der Berliner Justizorgane. Die Bundesregierung ist bemüht, sich über die genannten Vorgänge ebenso wie über andere Ausschreitungen umfassend zu unterrichten; sie ist hierbei auf die Berichte der zuständigen Landesbehörden angewiesen. Die Bundesregierung wird auf Grund der eingegangenen Informationen die Frage prüfen, ob und in welcher Richtung gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Von den Ergebnissen einer solchen Prüfung wird sie auf Anfrage selbstverständlich Mitteilung machen. Bei den Ereignissen vom 9. Mai 1970 ist es der Polizei gelungen, eine nicht unerhebliche Zahl von Gewalttätern zu identifizieren. Wer sich an Gewalttätigkeiten, die aus einer Menschenmenge begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt, ist auch nach dem am 22. Mai 1970 in Kraft getretenen neuen Strafrecht (Drittes Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 20. Mai 1970 — Bundesgesetzbl. I S. 505 —) wegen Landfriedensbruch zu bestrafen: dasselbe gilt für denjenigen, der auf die Menge einwirkt, um deren Neigung zu Gewalttätigkeiten zu fördern. Eine Gewalttätigkeit begeht u. a. der Steinwerfer; die Anwendbarkeit der neuen Landfriedensbruchsvorschrift setzt nicht voraus, daß der vom Täter geworfene Stein sein Ziel getroffen hat. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache 1/1/809 Frage A 44) : Welche ,,Abstriche von Zusagen in der Regierungserklärung" hat die Bundesregierung gemacht, über die die Landwirtschaft nach den Worten des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes angeblich enttäuscht ist? Die Bundesregieung ist der Ansicht, daß sie von den in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 enthaltenen Zusagen an die Landwirtschaft keine Abstriche gemacht hat. Sie ist vielmehr der Auffassung, ,daß diese Zusagen — soweit eine kurzfristige Verwirklichung möglich war — eingehalten wurden. Dies gilt z. B. für den Einkommensausgleich im Zusammenhang mit der Aufwertung der DM. Die Regierung hat hierzu ausdrücklich festgestellt, daß die Bundesregierung ihre Verpflichtung gegenüber den deutschen Bauern mit den römischen Verträgen über den Gemeinsamen Markt in Einklang bringen muß. Dies ist — wie Sie wissen — in der Zwischenzeit geschehen, und zwar einmal durch das Aufwertungsausgleichsgesetz vom 23. Dezember 1969 und durch das vom Deutschen Bundestag am 6. Mai 1970 verabschiedete Durchführungsgesetz zum Aufwertungsausgleichsgesetz. Wenn der Bundesrat diesem Gesetz im 2. Durchgang ebenfalls zustimmt, wird die deutsche Landwirtschaft noch vor der neuen Ernte den zugesagten Ausgleich erhalten. Im Gegensatz zu der von der alten Bundesregierung beschlossenen mehrjährigen Finanzplanung wurden auf Initiative der jetzigen Regierung die Haushaltsansätze für die nationale Agrarpolitik um 389 Millionen DM erhöht. Diese Ansätze sind vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages am 22. April 1970 noch einmal um 118 Millionen DM aufgestockt worden, so daß — wenn der Deutsche Bundestag den Vorschlägen des Haushaltsausschusses folgt — für die nationale Agrarpolitik über 500 Millionen DM mehr zur Verfügung stehen, als von der alten Bundesregierung für 1970 vorgesehen waren. Die weiteren Feststellungen des Bauernverbandes beziehen sich auf Maßnahmen, die nur langfristig realisiert werden können. Dies gilt u. ,a. für die geförderte baldige Bildung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Entsprechende Initiativen in dieser Richtung hat — wie Ihnen bekannt sein dürfte — die Bundesregierung bereits ergriffen. Sie ist fest entschlossen, gerade auf diesem Sektor im Interesse der Landwirtschaft ihre Bemühungen verstärkt fortzusetzen. Im übrigen erachte ich es für legitim, daß in einem demokratischen Staat der Präsident eines großen Verbandes sich bemüht, die Interessen seiner Mitglieder in der politischen Auseinandersetzung mit Härte zu vertreten. 2952 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Bockelberg (Drucksache VI/869 Fragen A 9 und 10) : Auf welche Höhe könnte der Sonderausgabenpauschbetrag für Arbeitnehmer (§ 10 c Ziff, 1 EStG) festgesetzt werden, wenn Mindereinnahmen an Einkommen- und Lohnsteuer in Höhe von 900 Millionen DM für diese Maßnahme veranschlagt würden? Wieviel Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich und wieviel Anträge auf Lohnsteuerermäßigung würden überflüssig werden? Bei einem Verzicht auf Steuern vom Einkommen in Höhe von 900 Millionen DM könnte der Sonderausgaben-Pauschbetrag von z. Z. 936 DM um 360 DM auf 1296 DM erhöht werden. Bei der Berechnung ist berücksichtigt, daß bei einer Anhebung des SonderausgabenPauschbetrages auf 1296 DM, auch der Höchstbetrag für beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben, der z. Z. für Ledige 1100 DM beträgt, auf 1300 bis 1400 DM erhöht werden muß. Durch eine Erhöhung des Sonderausgaben-Pauschbetrages auf 1296 DM würden etwa 2 Millionen Anträge (also 13,5 v. H. aller Anträge) im Lohnsteuer-Jahresausgleich und 1 Million Anträge (also 14,3 v. H. aller Anträge) auf Lohnsteuer-Ermäßigung zunächst eingespart. Im Zuge der weiteren Einkommenszunahme würde diese Verwaltungserleichterung wieder abgebaut werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (Drucksache VI/869 Frage A 11) : Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Steuerlastquote von nahezu 21 O/o für die gemeinnützige Einrichtung des Bundeswehr-Sozialwerkes, das von den gewährten Zuschüssen des Bundes im Jahr 1969 200 000 DM Steuer zahlen mußte, zu vermindern? Das Bundeswehr-Sozialwerk, aber auch die Sozialwerke weiterer Bundesverwaltungen erhalten aus Bundesmitteln einen jährlichen Zuschuß, dessen Höhe sich nach der Kopfzahl der Mitglieder be! stimmt. Die Zuschüsse dienen dem Zweck, den Kindern der Mitglieder einen stark verbilligten Erholungsaufenthalt zu verschaffen. Der Eigenanteil der Bediensteten für eine vierwöchige Erholung beträgt z. Z. 50 DM. Die Bundeszuschüsse sind lohnsteuerpflichtig, weil den Bediensteten, deren Kindern an der Erholung teilnehmen, durch die erhebliche Verbilligung ein geldwerter Vorteil zuwächst. In gleichem Maße werden seit jeher auch Erholungszuschüsse, die Arbeitgeber der Privatwirtschaft unmittelbar oder mittelbar ihren Arbeitnehmern zukommen lassen, dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Die Sozialwerke haben von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, aus Vereinfachungsgründen eine pauschale Lohnsteuer zu zahlen, wobei sie sich zur Übernahme der Pauschsteuer verpflichten mußten. Der in Betracht kommende Pauschsteuersatz der Zuschüsse ist mit den dafür allein zuständigen Finanzämtern vereinbart worden; dabei wurden alle Umstände, die für eine möglichst niedrige Bemessung des Pauschsteuersatzes sprechen, berücksichtigt. Eine Verminderung der Steuerlastquote durch steuerliche Maßnahmen ist mangels einer Rechtsgrundlage nicht möglich. Derartige Maßnahmen, selbst wenn sie rechtlich zulässig wären, könnten auch deshalb nicht erwogen werden, weil sie unvermeidbar zu Berufungen führen müßten. Um die Steuerbelastung der Sozialwerke zu vermindern, sind aber bereits vom Jahre 1969 die Zuschüsse des Bundes um 10 v. H. erhöht worden. Damit wird rd. die Hälfte der Steuerbelastung aufgefangen. Die Erhöhung der Bundeszuschüsse entspricht ungefähr dem Betrag, der dem Bund aus den Zuschüssen an Lohnsteuer zufließt. Weitere haushaltsmäßige Maßnahmen zur Verminderung der Steuerlast sind nicht vorgesehen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache VI/869 Frage A 14) : Ist die Bundesregierung bereit, auch den Eltern bei der Einkommensteuer Freibeträge zuzubilligen für die Kinder, die älter als 27 Jahr:e sind, aber ihre Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben und von den Eltern überwiegend unterhalten werden? Es ist richtig, daß nach dem geltenden Recht Kinderfreibeträge nur für Kinder in Betracht kommen, die zu Beginn des Veranlagungszeitraums das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei der Festsetzung dieser Altersgrenze war die allgemeine Lebenserfahrung maßgebend, daß bei Vollendung des 27. Lebensjahres eine Berufsausbildung normalerweise abgeschlossen ist. Gleichwohl wird im Rahmen der eingeleiteten Steuerreform geprüft werden, ob eine Heraufsetzung dieser Grenze geboten ist. In diesem Zusammenhang darf ich noch darauf hinweisen, daß in Fällen, in denen die Berufsausbildung eines Kindes zwangsläufig nach der Vollendung des 27. Lebensjahres andauert, die Aufwendungen bis zum Betrag von 1200 DM, im Falle der auswärtigen Unterbringung zum Zwecke der Berufsausbildung bis zum Betrag von insgesamt 2400 DM, im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden können. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2953 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf ,die Mündliche Frage des Ab- geordneten Strauß (Drucksache V1/869 Frage A 18) : Ist Bundesfinanzminister Möller bereit, die Mehranforderung der Ressorts für den Finanzplan 1970 bis 1974 und die sonstigen Ausgaberisiken, die sich nach Presseberichten gegenüber dein geltenden Finanzplan für 1971 auf 30 Milliarden DM belaufen sollen, dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu geben? Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, die sich aus den Anforderungen der Ressorts zum Haushaltsentwurf 1971 und zum Finanzplan bis 1974 ergebenden Risiken gegenüber dem Finanzplan bekanntzugeben, da es sich um interne Anschreibungen der Exekutive handelt. Es ist aber fetstzustellen, daß die in Presseberichten als Mehranforderung der Ressorts genannten 30 Mrd. DM für das Haushaltsjahr 1971 unzutreffend sind. Die Mehranforderungen bewegen sich vielmehr in Größenordnungen, die Ihnen, Herr Kollege Strauß, aus Ihrer Zeit als Bundesfinanzminister noch bekannt sein dürften. Für dramatisierende Presseartikel besteht daher keinerlei Veranlassung. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Pari amentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (Drucksache VI/869 Fragen A 24 und 25) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung zugestimmt, das Thema Steuerharmonisierung von der Tagesordnung der Beratungen der EWG-Finanzminister in Venedig am 29.i30. Mai abzusetzen? Ist die Bundesregierung sich der Tatsache bewußt, daß die Steuerharmonisierung innerhalb der EWG von entscheidender Bedeutung für ein reibungsloses Funktionieren des Gemeinsamen Marktes ist, und aus diesem Grunde bereit, sich dafür einzusetzen, daß dieses Thema unverzüglich Gegenstand der Beratungen wird? Das Thema Steuerharmonisierung ist nicht, wie Sie annehmen, von der Tagesordnung der Beratungen der EWG-Finanzminister in Venedig abgesetzt worden. Richtig ist, daß es bedauerlicherweise nicht als besonderer Punkt in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Dies scheiterte an besonderen, im 'Bereich eines Mitgliedlande:s liegenden Gründen. Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung der Steuerharmonisierung innerhalb der EWG voll an. Sie ist der Auffassung, daß die Angleichung der Steuersysteme in den sechs Mitglledländern nicht hinter der Entwicklung auf anderen Gebieten zurückbleiben darf und im Zusammenhang mit der Entwicklung ,auf eine Wirtschafts- und Währungsunion hin vorangetrieben werden muß. Sie hält die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes der Steuerharmonisierung — das gegenseitig abgewogene Fortschritte auf allen Steuergebieten anzielen muß -für vordringlich. Sie wünscht deshalb, daß ,das Problem bei dem nächsten Treffen der EWG-Finanzminister eingehend besprochen werden soll. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (Drucksache VI/869, Frage A 28) : Ist die Bundesregierung bereit, das Problem der Kriegsgefangenenentschädigung durch Gewährung eines Zusatzbetrages von monatlich 50 DM für alle nach 1948 heimgekehrten ehemaligen Kriegsgefangenen zu einem gerechten Abschluß zu bringen? Die Anregung, allen nach 1948 heimgekehrten ehemaligen Kriegsgefangenen einen Zusatzbetrag von monatlich 50,— DM je Gewahrsamsmonat zu gewähren, wurde schon im IV. Deutschen Bundestag erörtert. Bei der Beratung der 3. Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz hat sich der federführende Bundestagsausschuß für Kriegsopfer-und Heimkehrerfragen ausführlich damit befaßt. Er hat in seiner Mehrheit eine solche Regelung abgelehnt und dafür eine Verbesserung der Entschädigung durch progressive Steigerung der Entschädigungssätze um jeweils 20,— DM je Gewahrsamsmonat vom 5., 7., 9. bzw. 11. Gewahrsamsjahr — von 1947 an gerechnet — vorgeschlagen. Das Plenum ist diesem Vorschlag gefolgt. Inzwischen ist das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz im vergangenen Jahr noch einmal novelliert worden. Durch das Vierte Änderungsgesetz wurde die Heimkehrerstiftung ins Leben gerufen, die vom Bund mit 60 Mio DM ausgestattet wird. Die Hilfen, die diese Stiftung den Heimkehrern gewähren kann, orientieren sich ausschließlich an den Bedürfnissen des Einzelfalles. Sie sind allen ehemaligen Kriegsgefangenen ohne Rücksicht auf die Dauer der Gefangenschaft zugänglich, sofern sie für ihre wirtschaftliche Eingliederung noch einer Hilfe entweder in der Form einer Unterstützung oder eines Darlehens bedürfen; sie können diese Hilfen unabhängig davon erhalten, ob sie den im Gesetz für die sonstigen Leistungen festgelegten Wohnsitz- und Aufenthaltsstichtag erfüllen oder ob sie vor oder nach dem Entlassungsstichtag, dem 31. Dezember 1946, aus der Gefangenschaft heimkehrten oder ob sie die Kriegsgefangenenentschädigung erhalten haben oder nicht. Diese Regelung trägt den Charakter eines Abschlusses in sich und soll eine generelle Erhöhung der Entschädigungssätze entbehrlich machen. Deshalb hat auch die frühere Bundesregierung das Vierte Änderungsgesetz als Abschlußgesetz angesehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Benno Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Zahlenwerk des Haushalts des Einzelplanes 07 soll das wesentliche Interesse unserer Betrachtungen und Entscheidungen nicht sein. Hinter den Zahlen aber steht der Minister mit seinem Ministerium, d. h. der politisch verantwortliche und auch der politisch dirigierende Minister. An seinen Möglichkeiten müssen wir seine Wirksamkeit messen und an seinen Äußerungen seine Absichten abzulesen versuchen.
    Der Justizminister hat nach unserer Auffassung in jedem Kabinett eine ganz besondere Aufgabe; denn die Justiz — ich meine jetzt nicht etwa die „Dritte Gewalt", sondern generell die Justiz — und damit unser Recht verdienen besondere Behutsamkeit, wenn es um politische Fragen, um die Durchsetzung politischer Vorstellungen geht; und zwar deshalb besondere Behutsamkeit, weil das Rechtsbewußtsein gerade in der Demokratie ein stabiler und empfindlicher Faktor in einem Staate ist und bleiben muß. Dazu gehört ein gehöriges Maß an Distanz beim Minister, auch wenn ihm das politisch manchmal anders lieber wäre, was ich ihm sehr gern konzediere. Diese Distanz, Herr Minister, ist es, die wir von Ihnen nicht in dem Umfang gewahrt sehen, wie wir es gern haben möchten, und wir sehen darin einige sehr bedenkliche rechtliche Entwicklungen.
    Schon in den vergangenen Jahren haben Ihre Herren Vorgänger — zum Teil auf Antrag des Bundestages — die verschiedensten Kommissionen berufen, die in sich den Sachverstand aus den verschiedensten Bereichen repräsentieren, um Mängel des gegenwärtigen Systems an den verschiedensten Stellen festzustellen und Vorschläge in die Zukunft zu machen. Ich erinnere an die Eherechtskommission, an die verschiedensten Kommissionen im zivilen und prozessualen Raum; sie alle aufzuführen, ist jetzt nicht Zeit und Gelegenheit. Die Aufgaben, die die Kommissionen aus den vergangenen Jahren haben und heute weiterhin wahrnehmen, sollen uns allen und Ihnen, Herr Minister, dienen. Wenn diese Aufgaben aber richtig wahrgenommen werden sollen, müssen die Kommissionen sich von den Strömungen des Zeitgeistes in gewissem Umfang distanzieren und nach den übergreifenden Grundlagen im Recht und in der Praxis suchen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sich distanzieren vor allen Dingen von den Modeströmungen!)




    Erhard (Bad Schwalbach)

    Ich glaube, das beste Beispiel, das uns in der Literatur zur Bedeutung der Justiz vorliegt, ist die Aussage Maria Stuarts in dem nach ihr benannten Drama im siebenten Auftritt des ersten Aktes, wo
    ich will das mal zitieren — Maria sagt: „Ich sehe diese würdgen Peers mit schnell vertauschter Überzeugung unter vier Regierungen den Glauben viermal ändern." Das ist im totalitären Staat sicherlich notwendig, aber genau diese Konsequenz verträgt der demokratische Staat überhaupt nicht; denn hier soll ja die Regierung durch Wahlen geändert werden und sich ändern können, das Recht aber muß im Grunde kontinuierlich bestehenbleiben.
    Wegen dieser Grundüberzeugung, Herr Minister, glaube ich und glauben wir, daß Sie etwas mehr Distanz entfalten sollten. Ich will das nur ganz vorsichtig andeuten und es nicht weiter belegen, weil das zu einer Verhärtung der Verhältnisse zwischen uns führen könnte, an der niemand Interesse haben kann. Aber eine ganz kleine Bitte, vielleicht darin eine Mahnung oder ein Wunsch: Vielleicht ist es Ihnen möglich, ein klein wenig mehr Distanz zum ASJ-Aktiv zu entfalten, und vielleicht ist es auch zweckmäßig, keine Vertrauensbelastungen, die nicht unbedingt nötig sind, zu schaffen wie diejenigen, über die in der letzten Fragestunde gesprochen wurde, daß nämlich das Ministerium beauftragt wurde, über Anträge rein interner Art des SPD-Parteitages in Saarbrücken Ausarbeitungen, Stellungnahmen u. ä. zu erarbeiten. Das kann nicht die Aufgabe eines Justizministeriums sein,

    (Beifall bei der CDU/CSU) zu dem auch wir Vertrauen haben sollen.

    Herr Minister, es geht auch sicherlich nicht nur damit, daß Sie dem Informationsbedürfnis durch häufigere, großangelegte Reden entsprechen. Die gute Rede, die ich Ihnen gern konzediere und sogar manchmal neidvoll anerkenne, die gute Rede allein tut es la noch nicht; denn in der Justiz kommt es weniger darauf an, gut zu reden — das ist vielleicht für ein Plädoyer manchmal ganz gut —, sondern da geht es um ganz konkrete Sachfragen, und es muß auch in Ihrem Interesse liegen, in der Öffentlichkeitsarbeit, also in Äußerungen vor der Öffentkeit, die Schwierigkeiten der Sachprobleme deutlich zu machen und gegebenenfalls feste Pflöcke dort einzuschlagen, wo es darum geht, das Recht des Schwachen und die Sozialfunktion des Rechtes auf jeden Fall sicher anzusprechen. Das scheint mir besonders notwendig zu sein, und gerade da bestehen eine Reihe von Mängeln, die wir zu einigen Ihrer großen Reden, die ja glücklicherweise schriftlich vorliegen und die an den verschiedensten Stellen nachzulesen sind — das ist gut —, anzumerken haben. Ich will einige kleine Beispiele dafür nennen.
    Sie haben bei der Problematik der Justizreform die eigentlichen Schwierigkeiten weitgehend ausgeklammert und gleich Ergebnisse postuliert. Herr Minister, Sie können nach unserer Überzeugung selbstverständlich die Dreistufigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit als eine sichere Entscheidung proklamieren. Nichts ist dagegen einzuwenden. Sie müssen dann aber sagen, was mit der Eingangsstufe wirklich werden soll oder ob eine Vorschaltstufe notwendig ist. Sie müssen dann auch sagen, wo denn die freiwillige Gerichtsbarkeit angesiedelt werden soll. Denn ohne das ist eine solche Lösung, wie sie Ihnen vorzuschweben scheint, nicht praktikabel und keine Verbesserung, auch nicht in der Aussicht eine Verbesserung. Das gehört wesenhaft dazu.
    Wir wollen und Sie wollen eine Beschleunigung der Verfahren. Herr Minister, dazu gehört aber, festzustellen, wo heute Verfahren lange laufen und wie lange die Verfahren laufen. Dazu braucht man Zahlenmaterial. Wenn Sie das Zahlenmaterial vorlegen, werden Sie mit Sicherheit feststellen, mindestens aus den uns bis jetzt bekanntgewordenen, aber leider noch nicht über das ganze Bundesgebiet einheitlich vorliegenden Auswertungen und Feststellungen, daß gerade dort, wo Sie wesenhaft ändern wollen, die Verfahrensdauer die kürzeste ist, und da, wo Sie fast ganz schweigen, die Problematik am größten ist, nämlich da, wie jetzt Gott sei Dank die Zuständigkeiten in Ihrem Hause zusammengefaßt sind, wie z. B. bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dort sind auch wesentlich mehr als drei Züge. Dort gibt es in einer Sache, wenn man das Behördenverfahren als erstes nimmt, praktisch schon fünf Instanzen. Und genau da liegt die Problematik auch in der Schnelligkeit der Verfahren und in der Rechtssicherheit des Bürgers, wenn er gegen den Staat, gegen die öffentliche Hand selbst prozessiert. Da liegt das größte Problem — außer beim Strafrecht — für die Frage der Rechtssicherheit des Volkes und des einzelnen Bürgers.
    Aber dazu, Herr Minister, sind Ihre Ausführungen, soweit ich sie bis jetzt sehen konnte, sehr wenig konkret. Was ist denn die Folge, wenn das so wenig konkret ist? Herr Minister, darüber muß man sich meines Erachtens im klaren sein. Wenn Sie sagen, unsere ordentlichen Gerichte müssen in einer mündlichen Verhandlung entscheiden, wenn Sie sagen, wir müssen die Rechtsmittel beschränken, wenn Sie sagen, wir müssen das möglicherweise durch eine Änderung des Kostenrechts erreichen wie wollen Sie das dann noch überschreiben mit einem „besseren Rechtsschutz", jetzt will ich ein kleines Wort dazusetzen: für den armen Rechtssuchenden —, dann müßten Sie eigentlich auch sagen, wie das erreicht werden soll. Denn das, was dahintersteckt, ist dann nachher nichts anderes als der Vorwurf, Herr Minister, und ich bitte Sie, daß Sie sich von diesem Vorwurf, den ich Ihnen hier jetzt nur formulieren will, möglichst distanzieren, von dem Vorwurf und dem Eindruck nämlich, daß unsere Gerichte zu langsam, weil zu faul oder zu unfähig, arbeiteten, daß in unseren Gerichten die Qualität nachgelassen habe und zu schlecht sei und daß hier bei den Richtern irgend etwas nicht in Ordnung sei. Herr Minister, das müssen Sie ausräumen! Denn unsere Richter tun ihre Pflicht. Ich bin sogar der Überzeugung, unsere Rechtsprechung ist gar nicht so schlecht, wie sie hier manchmal gemacht wird; sie ist nur im öffentlichen Bereich manchmal sehr langsam.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Erhard (Bad Schwalbach)

    Ein letzter Gedanke, der aber der stärkste ist, nämlich der, Herr Minister, daß Sie dort, wo die Gesetzgebung bereits abgeschlossen ist, mit Ihrem Einfluß und ihren Stellungnahmen nicht die Objektivität und auch nicht das Bemühen um gemeinsame Lösungen in hinreichender Weise haben erkennen lassen, nämlich dort, wo es um den Gemeinschaftsfrieden ging und geht. In unserer Demokratie ist nun einmal, je größer das Maß der Freiheit ist, um so notwendiger ihr Schutz. Das hängt miteinander zusammen. Wenn wir uns überlegen, Herr Minister, daß an dem gleichen Tage, an dem wir hier das Strafrecht, das den Gemeinschaftsfrieden betrifft, geändert haben, an dem gleichen Tage, an dem hier eine Amnestie beschlossen wurde, in Berlin unfriedliche Demonstrationen stattgefunden haben, über die am nächsten Tag in der Zeitung zu lesen war, „137 zertrümmerte Scheiben", oder wenn sich am 9. Mai in Berlin solche unfriedlichen Zustände ereignet haben, daß man — ich zitiere nur aus der Zeitung — „erhebliche Schäden durch Steinhagel", „zahlreiche Verletzte" zu beklagen hatte: wo ist da die Änderung — der Friede, der zwischen diesem Staat und der kritischen Jugend herbeigeführt worden sein soll — denn irgendwie sichtbar geworden? Wir sehen das Gegenteil: eine Eskalation in den Mitteln und in der Brutalität dessen, was sich auf unseren Straßen ereignet.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Am 13. Mai hat in Köln eine Straßenschlacht stattgefunden, über die die Zeitung berichtet, so etwas habe es in Köln überhaupt noch nicht gegeben. Die Zeitungen berichten von fünf Verletzten und von hohem Sachschaden. Am 23. Mai in Berlin: „erbitterte Straßenkämpfe". Ich darf feststellen, daß von dort Informationen seitens der Polizei und ihres Präsidenten Hübner vorliegen, der ja vor gar nicht langer Zeit noch als einer unserer Kollegen hier auf dieser Seite des Hauses gesessen hat und der sagt: Wir haben gar keine Möglichkeiten mehr, die tatsächlichen Steinewerfer von seiten der Polizei her überhaupt zu erkennen, und nur die könnten eventuell gegriffen werden.
    Ich frage Sie, Herr Minister: ist es nicht eine Aufgabe des Justizministers, hier zu sagen, was denn geschehen muß und ob da nicht etwas geändert werden muß? Ist es wirklich keine Angelegenheit des Justizministers, wenn mehrere Generalstaatsanwälte heute schon auf Grund der Novelle zum Strafgesetzbuch, die wir verabschiedet haben, auf dem Standpunkt stehen, es bestehe gar keine Möglichkeit mehr, strafrechtlich gegen denjenigen vorzugehen, der eiserne Wurfgeschosse oder Steine wirft, ohne zu treffen oder eine Scheibe kaputtzuwerfen, also gegen denjenigen, der lediglich ein solches Wurfgeschoß aus der Menge heraus schleudert? Gegen den kann strafrechtlich überhaupt nicht vorgegangen werden; das ist die Meinung von Generalstaatsanwälten und Staatsanwaltschaften. Das ist das, was auf die Polizei zurückwirkt, das ist das, was zurückwirkt gegen den Gemeinschaftsfrieden. Und das ist das große Problem. Hier, Herr Minister, wird Justizpolitik sichtbar.
    Ich bin auch der Meinung, daß die übergeordneten Interessen eines Staates — erst recht eines so freiheitlichen, wie wir ihn haben — dann sichtbar werden müssen, wenn Staatsbesuche stattfinden. Ist es denn wirklich erträglich, meine Damen und Herren und Herr Minister, daß von der Straße her das Treffen des Bundeskanzlers mit Herrn Stoph in einer Weise in Mißkredit gezogen wird, die uns von der kommunistischen Seite doch nur als Unordnung und als Faschismus ausgelegt wird? Daran kann doch unsere Ordnung kein Interesse haben! Genügen uns die Beispiele von den Besuchen des Schahs in Berlin, des Präsidenten Senghor in Frankfurt und von Herrn Stoph in Kassel nicht, um ernsthaft zu überlegen, ob in unserer Rechtsordnung alles in Ordnung ist? Ich meine, hier muß der Justizminister nicht nur denken, sondern auch sagen, was notwendig wäre. Das kann nicht der Innenminister tun.
    Herr Minister, ich weiß, daß die Dinge schwierig sind. Aber es darf und kann nicht so bleiben, daß wir uns aus der Schweiz von der Züricher Zeitung „Die Tat" vorwerfen lassen müssen — ich zitiere wörtlich —: „Die Werfer von Stahlkugeln länger als unruhige Jugend qualifizieren zu wollen, entspräche verderblichem politischem Dilettantismus." Das muß uns aus der Schweiz vorgehalten werden! Ich glaube also, hier sind Probleme und Fragen aufgeworfen, die unbedingt gesehen und gelöst werden müssen.
    Herr Minister, Ihre politische Stimme auch innerhalb der Regierung und innerhalb der sie tragenden Koalition muß sich nicht nur melden, sondern muß sich in solchen Fragen auch durchsetzen. Unsere Zustimmung zu solcher Haltung haben Sie jederzeit.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Solange wir aber eine solche Haltung, die vielleicht bei Ihnen vorhanden ist, aber nicht sichtbar wird, leider nicht sehen können, müssen wir Sie für diese Politik als den Verantwortlichen auch verantwortlich machen und können deshalb Ihrem Etat nicht zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hirsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Martin Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, ganz kurz auf die Ausführungen des verehrten Kollegen Erhard einzugehen.
    Ich muß Ihnen ehrlich sagen, Herr Kollege, ich verstehe Sie nicht ganz. Sie haben gemeint, ein Justizbeamter müsse „Distanz" halten. So weit haben Sie recht. Aber wenn Sie gleichzeitig meinen, er müsse sich vom Zeitgeist distanzieren — so habe ich Sie verstanden —, dann weiß ich nicht, was Sie damit meinen. Ich kann mir nicht einen Justizminister vorstellen, der den Zeitgeist außer acht läßt. Ein Justizminister, der für das Recht in dieser Zeit



    Hirsch
    arbeitet, ist ein Justizminister, der — wie ich meine — seine Aufgabe verfehlt hat.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Ob es Ihnen gefällt oder nicht, wir sind froh, daß der amtierende Bundesjustizminister, wie die relativ kurze Amtszeit bewiesen hat, in der Lage ist, das fortzusetzen, was seine beiden Vorgänger in die Wege geleitet haben, nämlich die schon längst fällige Reform unseres Rechtswesens nicht nur in Gang zu setzen, sondern ein gutes Stück weiterzuführen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn Sie meinen, das könne man machen, indem man sich vom Zeitgeist distanziert, so zeigt das genau den Unterschied zwischen Ihnen und uns, genau den Unterschied. Natürlich darf eine Justiz — da haben Sie mit dem Zitat der Maria Stuart recht — nicht jede Woche oder jedes Jahr anders sein, Herr Kollege.