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    Deutscher Bundestag 55. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 2819 A Amtliche Mitteilungen 2819 A Fragestunde (Drucksachen VI/869, VI/881) Fragen der Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern), Reddemann und Breidbach: Pressemeldung betr. Einziehung des Eigentums der DDR-Flüchtlinge Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . 2819 C, 2820 A, B, C, D, 2821 A, B, C, D, 2822 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2820 A, 2821 A, B Breidbach (CDU/CSU) . . . . . 2820 B, 2821 C, 2822 A, B Steiner (CDU/CSU) 2820 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2820 D, 2821 C Reddemann (CDU/CSU) . 2820 D, 2821 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 2821 C von Hassel, Präsident 2819 A, B, 2821 A, D Fragen des Abg. Vogel: Erhöhung der Erbschaft- und Vermögensteuer — Abhängigkeit des Rechtes auf Eigentum von den politischen Mehrheitsverhältnissen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2822 C, D, 2823 A, B, C Vogel (CDU/CSU) . . 2822 D, 2823 A, B Fragen des Abg. Krammig: Vereinheitlichung des Grunderwerb-und Feuerschutzsteuerrechts Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2823 D, 2824 A Krammig (CDU/CSU) 2823 D Fragen des Abg. Dr. Pohle: Berücksichtigung der sog. Verbringensfälle in dem Erlaß des Bundesfinanzministeriums vom 19. Dezember 1969 Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2824 B, C, 2825 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . 2824 C, D, 2825 A Fragen des Abg. Meister: Erhöhung der Steuerausgleichsabgabesätze für westdeutsche und Westberliner Transportunternehmen seitens der DDR Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2825 A, B, C, D, 2826 A, B, C Meister (CDU/CSU) . 2825 B, 2826 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2825 C, 2826 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . 2825 C, 2826 C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 2826 B Frage des Abg. Fellermaier: Schaden des Bundes im Landshuter Komplex des sog. süddeutschen Getreideskandals . . . . . . . . . 2826 D Frage des Abg. Dr. Jungmann: Umsatzsteuerpflicht der Praxis- und Apparategemeinschaften von Arzten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2827 A, B, C Dr Jungmann (CDU/CSU) . . . 2827 B, C Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Steuer für französischen Schaumwein 2827 D Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach): Einfuhr von nicht verkehrsfähigen ausländischen Schaumweinen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2828 A, B, C 2829 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 2828 B, D, 2829 A Fragen des Abg. Burger: Entschädigung für im Dritten Reich zwangsweise sterilisierte Menschen . . 2829 B Frage des Abg. Pieroth: Gewährung steuerlich begünstigter Essenzuschüsse für Arbeitnehmer Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2829 B, D Pieroth (CDU/CSU) 2829 C, D Frage des Abg. Pieroth: Freibeträge für nach dem 31. August geborene Kinder Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2830 A Frage des Abg. Dasch: Verhinderung der illegalen Einfuhr von Rauschgift Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2830 B, D, 2831 A Dasch (CDU/CSU) . . . 2830 C, 2831 A Josten (CDU/CSU) 2830 D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verbot des Verkaufs von Einwegflaschen für Bier und Erfrischungsgetränke Genscher, Bundesminister . . . 2831 B, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 2831 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Einrichtung von Teststationen zur Kontrolle der Auspuffgase von Kraftwagen Genscher, Bundesminister . . . . 2831 D Frage des Abg. Härzschel: Beibehaltung der Ortsklassen in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes Genscher, Bundesminister 2832 A, B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 2832 B, C Dasch (CDU/CSU) 2832 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2832 D Frage des Abg. Bay: Anerkennung einer Bescheinigung der nach dem Häftlingshilfegesetz zuständigen Behörde Genscher, Bundesminister . . . 2833 A Beratung des Nachtrags zum Jahreswirtschaftsbericht 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/850) in Verbindung mit Beratung des Sondergutachtens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung „Zur Konjunkturlage im Frühjahr 1970" (Drucksache VI/773), mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Konjunkturpolitik (Drucksachen VI/714, VI/847) und mit Antrag betr. Konjunkturpolitik der Bundesregierung (Abg. Dr. Müller-Hermann, Dr. Stoltenberg und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/511) Dr. Schiller, Bundesminister . . . 2833 B, 2870 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 2838 C Lenders (SPD) 2845 D Kienbaum (FDP) 2851 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . . 2854 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2859 A Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 2864 D Kirst (FDP) 2868 D Höcherl (CDU/CSU) 2875 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 III Kater (SPD) 2879 C Dr. Luda (CDU/CSU) 2882 B Frehsee (SPD) . . . . . . . 2885 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/877) — Erste Beratung — 2885 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Hauhaltsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksachen V1/300, zu W300, VI/580, zu VI/580) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — 2885 C Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache VI/820) . . . 2885 C Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache VI/821) von Hassel, Präsident des Deutschen Bundestages 2885 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache VI/822) 2887 C Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksachen VI/827, VI/854) Leicht (CDU/CSU) . 2888 A Seidel (SPD) 2894 A Kirst (FDP) 2897 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 2899 C Bremer (CDU/CSU) 2904 D Raffert (SPD) . . . . . . . 2905 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen VI/824, VI/854) Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) 2908 A, 2914 A Scheel, Bundesminister 2910 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 2914 A Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache VI/826) Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2914 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 2916 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 2919 C Jahn, Bundesminister 2921 A Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 2923 A Dr. Tamblé (SPD) 2924 A Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/830, VI/854) Krampe (CDU/CSU) 2924 C Seidel (SPD) 2926 D Schmidt (Kempten) (FDP) 2929 A Arendt, Bundesminister 2931 A Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen VI/834, VI/854) Baier (CDU/CSU) 2934 B Rollmann (CDU/CSU) 2935 D Hauck (SPD) 2938 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 2940 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 2941 D Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . . 2943 B Frau Strobel, Bundesminister . . . 2944 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/835) . . . . . . . . 2948 C Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Druck- sache VI/836) 2948 D Nächste Sitzung 2948 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2929 Anlagen 2 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 29, 35, 36, 41 bis 43 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/824, VI/826, VI/827, VI/830, VI/834, VI/854) 2929 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Müller (Niederfischbach) betr. Zuständigkeit der Ortsgerichte für die öffentliche Beglaubigung 2950 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Klee betr. Übereinkommen des Europarates über die Adoption von Kindern 2950 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. strafrechtliche Konsequenzen aus den Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin 2951 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Zusagen an die Landwirtschaft in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 2951 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. von Bockelberg betr Höhe des Sonderausgabenpauschbetrages für Arbeitnehmer 2952 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Würtz betr. Verminderung der Steuerlastquote des Bundeswehr-Sozialwerks . . . . . . . . . 2952 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus betr. Freibeträge für Kinder über das 27. Lebensjahr hinaus 2952 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strauß betr. Bekanntgabe der Mehranforderung der Ressorts für den Finanzplan 1970 bis 1974 und der sonstigen Ausgaberisiken 2953 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer betr. Steuerharmonisierung innerhalb der EWG 2953 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta betr. zusätzliche Kriegsgefangenenentschädigung für alle nach 1948 Heimgekehrten 2953 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2819 55. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Ahrens * 4. 6. Alber * 4. 6. Amrehn * 4. 6. Bals * 4. 6. Bauer (Würzburg)* 4. 6. Berberich 5. 6. Dr. Birrenbach 8. 6. Blumenfeld * 4. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 4. 6. Draeger * 4. 6. Dr. Erhard 7. 6. Fritsch * 4. 6. Dr. Furler* 4. 6. Frau Herklotz * 4. 6. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) * 4. 6. Heyen 6. 6. Hösl * 4. 6. Katzer 5. 6. Dr. Kempfler * 4. 6. Frau Klee * 4. 6. Kleinert 3. 6. Dr. Lohmer 15. 6. Dr. Martin 5. 6. Dr. Meinecke (Hamburg) 3. 6. Dr. Müller (München) * 4. 6. Müller (Remscheid) 6. 6. Pfeifer 4. 6. Pöhler * 4. 6. Rasner 3. 6. Richter * 4. 6. Dr. Rinderspacher * 4. 6. Roser * 4. 6. Dr. Rutschke * 4. 6. Schmidt (Würgendorf) * 4. 6. Dr. Schmücker* 4. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 4. 6. Sieglerschmidt* 3. 6. Frau Dr. Walz * 4. 6. Zebisch 3. 6. Zoglmann 5. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 29 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/827, VI/854 -. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 08 02 - Allgemeine Bewilligungen - (Verwaltungshaushalt) Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Ansatz bei Tit. 531 01 - Öffentlichkeitsarbeit - wird für die Haushaltsjahre 1970 und 1971 von je 500 000 DM auf je 250 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 35 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/824, VI/854 -. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt - (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 453 01 - Trennungsgeld, Trennungsbeihilfen, Mietersatz, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen und Umzugskostenbeihilfen - wird für das Haushaltsjahr 1970 um 1 500 000 DM auf 16 700 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 526 05 - Kosten für Sonderaufträge auf dem Gebiete der Verwaltung und der politischen Planung wird für 1970 um 100 000 DM auf 320 000 DM. für 1971 um 100 000 DM auf 520 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 36 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz Drucksachen VI/300, VI/580, VI/826 --. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 07 01 (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Lt. 531 01 -- Unterrichtung der Bevölkerung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Rechtswesens - wird für 1970 um 125 000 DM auf 75 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 53101 wird für 1971 um 175 000 DM auf 75 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 2950 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Anlage 5 Umdruck 41 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen VI/300, VI/580, 1111830, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen —(Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Aufklärungsmaßzur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich jahre 1970 und 1971 um je 300 000 DM auf 600 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 42 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/834, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligung — (Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 53102 — Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung — wird im Jahr 1970 um 100 000 DM auf 2 500 000 DM und im Jahr 1971 um 180 000 DM auf 2 600 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 43 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/834, V1/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Kosten des Informationswesens — wird für 1970 und 1971 um 30 000 DM auf 250 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 531 02 — Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung — wird um 20 000 DM auf 2 580 000 DM für 1970 und auf 2 760 000 DM für 1971 gekürzt. Zu Kap. 15 01 — Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit — (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 684 03 — Zuschüsse für zentrale Maßnahmen der Ehevorbereitung und Elternbildung (Familienbildung) sowie der Ehe-und Elternberatung wird um 50 000 DM auf 1 600 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Niederfischbach) (Drucksache 1/1/809 Frage A 14) : Ist die Bundesregierung bereit, die Zuständigkeit der Orts geriete soweit wieder herzustellen, daß schriftliche Beglaubigungen in Grundbuchangelegenheiten wieder durch die Ortsgerichte vorgenommen werden können? In Ihrer Anfrage gehen Sie zutreffend davon aus, daß durch das im letzten Jahr verabschiedete Beurkundungsgesetz die bisherigen Zuständigkeiten der Ortsgerichte für die öffentliche Beglaubigung beseitigt worden sind. Das Beurkundungsgesetz enthält jedoch in § 63 eine Vorschrift, wonach die Länder befugt sind, durch Gesetz die Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften anderen Personen oder Stellen, d. h. Personen oder Stellen, die nicht Notare sind, zu übertragen. Seitens des Bundes steht daher nichts entgegen, die Zuständigkeit der Ortsgerichte für öffentliche Beglaubigungen wiederherzustellen. In Hessen ist dies m. W. bereits geschehen. Auch in Rheinland-Pfalz ist beabsichtigt, den Ortsgerichten die frühere Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung wieder einzuräumen (Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache VI/1889). Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Klee (Drucksache VI/809 Frage A 16) : Bis wann kann mit der Vorlage der Ratifizierungsgesetze der Europäischen Konvention über die Adoption von Kindern an die gesetzgebenden Körperschaften gerechnet werden? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2951 Das Übereinkommen des Europarates über die Adoption von Kindern ist am 24. April 1967 für die Bundesrepublik unterzeichnet worden. Die Bundesregierung empfiehlt die Ratifikation dieses Übereinkommens und beabsichtigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Ratifikation des Üereinkommens macht jedoch die gleichzeitige Anpassung des innerdeutschen Adoptionsrecht an das Übereinkommen notwendig. Die Vorarbeiten hierzu sind im Bundesjustizministerium bereits aufgenommen worden. Die Arbeiten haben sich aber wegen der vordringlichen Neuordnung des Nichtehelichenrechts verzögert. Sie müssen wegen der ebenfalls vordringlichen Reform des Eherechts sowie des elterlichen Sorgerechts noch weiter zurückgestellt werden. Wann den gesetzgebenden Körperschaften ein Gesetzentwurf vorgelegt werden kann, läßt sich noch nicht übersehen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache -vi9 Frage A 17): Ist die Bundesregierung bereit, sobald die Ergebnisse der Ermittlungen über die Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin es ermoglich, mitzuteilen, welche strafrechtlichen Konsequenzen sicharaus ergeben? Was die Konsequenzen für diejenigen angeht, die sich an den Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin beteiligt haben, so ist die strafrechtliche Würdigung der Vorgänge vom 9. Mai 1970 Sache der Berliner Justizorgane. Die Bundesregierung ist bemüht, sich über die genannten Vorgänge ebenso wie über andere Ausschreitungen umfassend zu unterrichten; sie ist hierbei auf die Berichte der zuständigen Landesbehörden angewiesen. Die Bundesregierung wird auf Grund der eingegangenen Informationen die Frage prüfen, ob und in welcher Richtung gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Von den Ergebnissen einer solchen Prüfung wird sie auf Anfrage selbstverständlich Mitteilung machen. Bei den Ereignissen vom 9. Mai 1970 ist es der Polizei gelungen, eine nicht unerhebliche Zahl von Gewalttätern zu identifizieren. Wer sich an Gewalttätigkeiten, die aus einer Menschenmenge begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt, ist auch nach dem am 22. Mai 1970 in Kraft getretenen neuen Strafrecht (Drittes Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 20. Mai 1970 — Bundesgesetzbl. I S. 505 —) wegen Landfriedensbruch zu bestrafen: dasselbe gilt für denjenigen, der auf die Menge einwirkt, um deren Neigung zu Gewalttätigkeiten zu fördern. Eine Gewalttätigkeit begeht u. a. der Steinwerfer; die Anwendbarkeit der neuen Landfriedensbruchsvorschrift setzt nicht voraus, daß der vom Täter geworfene Stein sein Ziel getroffen hat. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache 1/1/809 Frage A 44) : Welche ,,Abstriche von Zusagen in der Regierungserklärung" hat die Bundesregierung gemacht, über die die Landwirtschaft nach den Worten des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes angeblich enttäuscht ist? Die Bundesregieung ist der Ansicht, daß sie von den in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 enthaltenen Zusagen an die Landwirtschaft keine Abstriche gemacht hat. Sie ist vielmehr der Auffassung, ,daß diese Zusagen — soweit eine kurzfristige Verwirklichung möglich war — eingehalten wurden. Dies gilt z. B. für den Einkommensausgleich im Zusammenhang mit der Aufwertung der DM. Die Regierung hat hierzu ausdrücklich festgestellt, daß die Bundesregierung ihre Verpflichtung gegenüber den deutschen Bauern mit den römischen Verträgen über den Gemeinsamen Markt in Einklang bringen muß. Dies ist — wie Sie wissen — in der Zwischenzeit geschehen, und zwar einmal durch das Aufwertungsausgleichsgesetz vom 23. Dezember 1969 und durch das vom Deutschen Bundestag am 6. Mai 1970 verabschiedete Durchführungsgesetz zum Aufwertungsausgleichsgesetz. Wenn der Bundesrat diesem Gesetz im 2. Durchgang ebenfalls zustimmt, wird die deutsche Landwirtschaft noch vor der neuen Ernte den zugesagten Ausgleich erhalten. Im Gegensatz zu der von der alten Bundesregierung beschlossenen mehrjährigen Finanzplanung wurden auf Initiative der jetzigen Regierung die Haushaltsansätze für die nationale Agrarpolitik um 389 Millionen DM erhöht. Diese Ansätze sind vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages am 22. April 1970 noch einmal um 118 Millionen DM aufgestockt worden, so daß — wenn der Deutsche Bundestag den Vorschlägen des Haushaltsausschusses folgt — für die nationale Agrarpolitik über 500 Millionen DM mehr zur Verfügung stehen, als von der alten Bundesregierung für 1970 vorgesehen waren. Die weiteren Feststellungen des Bauernverbandes beziehen sich auf Maßnahmen, die nur langfristig realisiert werden können. Dies gilt u. ,a. für die geförderte baldige Bildung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Entsprechende Initiativen in dieser Richtung hat — wie Ihnen bekannt sein dürfte — die Bundesregierung bereits ergriffen. Sie ist fest entschlossen, gerade auf diesem Sektor im Interesse der Landwirtschaft ihre Bemühungen verstärkt fortzusetzen. Im übrigen erachte ich es für legitim, daß in einem demokratischen Staat der Präsident eines großen Verbandes sich bemüht, die Interessen seiner Mitglieder in der politischen Auseinandersetzung mit Härte zu vertreten. 2952 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Bockelberg (Drucksache VI/869 Fragen A 9 und 10) : Auf welche Höhe könnte der Sonderausgabenpauschbetrag für Arbeitnehmer (§ 10 c Ziff, 1 EStG) festgesetzt werden, wenn Mindereinnahmen an Einkommen- und Lohnsteuer in Höhe von 900 Millionen DM für diese Maßnahme veranschlagt würden? Wieviel Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich und wieviel Anträge auf Lohnsteuerermäßigung würden überflüssig werden? Bei einem Verzicht auf Steuern vom Einkommen in Höhe von 900 Millionen DM könnte der Sonderausgaben-Pauschbetrag von z. Z. 936 DM um 360 DM auf 1296 DM erhöht werden. Bei der Berechnung ist berücksichtigt, daß bei einer Anhebung des SonderausgabenPauschbetrages auf 1296 DM, auch der Höchstbetrag für beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben, der z. Z. für Ledige 1100 DM beträgt, auf 1300 bis 1400 DM erhöht werden muß. Durch eine Erhöhung des Sonderausgaben-Pauschbetrages auf 1296 DM würden etwa 2 Millionen Anträge (also 13,5 v. H. aller Anträge) im Lohnsteuer-Jahresausgleich und 1 Million Anträge (also 14,3 v. H. aller Anträge) auf Lohnsteuer-Ermäßigung zunächst eingespart. Im Zuge der weiteren Einkommenszunahme würde diese Verwaltungserleichterung wieder abgebaut werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (Drucksache VI/869 Frage A 11) : Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Steuerlastquote von nahezu 21 O/o für die gemeinnützige Einrichtung des Bundeswehr-Sozialwerkes, das von den gewährten Zuschüssen des Bundes im Jahr 1969 200 000 DM Steuer zahlen mußte, zu vermindern? Das Bundeswehr-Sozialwerk, aber auch die Sozialwerke weiterer Bundesverwaltungen erhalten aus Bundesmitteln einen jährlichen Zuschuß, dessen Höhe sich nach der Kopfzahl der Mitglieder be! stimmt. Die Zuschüsse dienen dem Zweck, den Kindern der Mitglieder einen stark verbilligten Erholungsaufenthalt zu verschaffen. Der Eigenanteil der Bediensteten für eine vierwöchige Erholung beträgt z. Z. 50 DM. Die Bundeszuschüsse sind lohnsteuerpflichtig, weil den Bediensteten, deren Kindern an der Erholung teilnehmen, durch die erhebliche Verbilligung ein geldwerter Vorteil zuwächst. In gleichem Maße werden seit jeher auch Erholungszuschüsse, die Arbeitgeber der Privatwirtschaft unmittelbar oder mittelbar ihren Arbeitnehmern zukommen lassen, dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Die Sozialwerke haben von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, aus Vereinfachungsgründen eine pauschale Lohnsteuer zu zahlen, wobei sie sich zur Übernahme der Pauschsteuer verpflichten mußten. Der in Betracht kommende Pauschsteuersatz der Zuschüsse ist mit den dafür allein zuständigen Finanzämtern vereinbart worden; dabei wurden alle Umstände, die für eine möglichst niedrige Bemessung des Pauschsteuersatzes sprechen, berücksichtigt. Eine Verminderung der Steuerlastquote durch steuerliche Maßnahmen ist mangels einer Rechtsgrundlage nicht möglich. Derartige Maßnahmen, selbst wenn sie rechtlich zulässig wären, könnten auch deshalb nicht erwogen werden, weil sie unvermeidbar zu Berufungen führen müßten. Um die Steuerbelastung der Sozialwerke zu vermindern, sind aber bereits vom Jahre 1969 die Zuschüsse des Bundes um 10 v. H. erhöht worden. Damit wird rd. die Hälfte der Steuerbelastung aufgefangen. Die Erhöhung der Bundeszuschüsse entspricht ungefähr dem Betrag, der dem Bund aus den Zuschüssen an Lohnsteuer zufließt. Weitere haushaltsmäßige Maßnahmen zur Verminderung der Steuerlast sind nicht vorgesehen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache VI/869 Frage A 14) : Ist die Bundesregierung bereit, auch den Eltern bei der Einkommensteuer Freibeträge zuzubilligen für die Kinder, die älter als 27 Jahr:e sind, aber ihre Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben und von den Eltern überwiegend unterhalten werden? Es ist richtig, daß nach dem geltenden Recht Kinderfreibeträge nur für Kinder in Betracht kommen, die zu Beginn des Veranlagungszeitraums das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei der Festsetzung dieser Altersgrenze war die allgemeine Lebenserfahrung maßgebend, daß bei Vollendung des 27. Lebensjahres eine Berufsausbildung normalerweise abgeschlossen ist. Gleichwohl wird im Rahmen der eingeleiteten Steuerreform geprüft werden, ob eine Heraufsetzung dieser Grenze geboten ist. In diesem Zusammenhang darf ich noch darauf hinweisen, daß in Fällen, in denen die Berufsausbildung eines Kindes zwangsläufig nach der Vollendung des 27. Lebensjahres andauert, die Aufwendungen bis zum Betrag von 1200 DM, im Falle der auswärtigen Unterbringung zum Zwecke der Berufsausbildung bis zum Betrag von insgesamt 2400 DM, im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden können. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2953 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf ,die Mündliche Frage des Ab- geordneten Strauß (Drucksache V1/869 Frage A 18) : Ist Bundesfinanzminister Möller bereit, die Mehranforderung der Ressorts für den Finanzplan 1970 bis 1974 und die sonstigen Ausgaberisiken, die sich nach Presseberichten gegenüber dein geltenden Finanzplan für 1971 auf 30 Milliarden DM belaufen sollen, dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu geben? Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, die sich aus den Anforderungen der Ressorts zum Haushaltsentwurf 1971 und zum Finanzplan bis 1974 ergebenden Risiken gegenüber dem Finanzplan bekanntzugeben, da es sich um interne Anschreibungen der Exekutive handelt. Es ist aber fetstzustellen, daß die in Presseberichten als Mehranforderung der Ressorts genannten 30 Mrd. DM für das Haushaltsjahr 1971 unzutreffend sind. Die Mehranforderungen bewegen sich vielmehr in Größenordnungen, die Ihnen, Herr Kollege Strauß, aus Ihrer Zeit als Bundesfinanzminister noch bekannt sein dürften. Für dramatisierende Presseartikel besteht daher keinerlei Veranlassung. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Pari amentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (Drucksache VI/869 Fragen A 24 und 25) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung zugestimmt, das Thema Steuerharmonisierung von der Tagesordnung der Beratungen der EWG-Finanzminister in Venedig am 29.i30. Mai abzusetzen? Ist die Bundesregierung sich der Tatsache bewußt, daß die Steuerharmonisierung innerhalb der EWG von entscheidender Bedeutung für ein reibungsloses Funktionieren des Gemeinsamen Marktes ist, und aus diesem Grunde bereit, sich dafür einzusetzen, daß dieses Thema unverzüglich Gegenstand der Beratungen wird? Das Thema Steuerharmonisierung ist nicht, wie Sie annehmen, von der Tagesordnung der Beratungen der EWG-Finanzminister in Venedig abgesetzt worden. Richtig ist, daß es bedauerlicherweise nicht als besonderer Punkt in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Dies scheiterte an besonderen, im 'Bereich eines Mitgliedlande:s liegenden Gründen. Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung der Steuerharmonisierung innerhalb der EWG voll an. Sie ist der Auffassung, daß die Angleichung der Steuersysteme in den sechs Mitglledländern nicht hinter der Entwicklung auf anderen Gebieten zurückbleiben darf und im Zusammenhang mit der Entwicklung ,auf eine Wirtschafts- und Währungsunion hin vorangetrieben werden muß. Sie hält die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes der Steuerharmonisierung — das gegenseitig abgewogene Fortschritte auf allen Steuergebieten anzielen muß -für vordringlich. Sie wünscht deshalb, daß ,das Problem bei dem nächsten Treffen der EWG-Finanzminister eingehend besprochen werden soll. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (Drucksache VI/869, Frage A 28) : Ist die Bundesregierung bereit, das Problem der Kriegsgefangenenentschädigung durch Gewährung eines Zusatzbetrages von monatlich 50 DM für alle nach 1948 heimgekehrten ehemaligen Kriegsgefangenen zu einem gerechten Abschluß zu bringen? Die Anregung, allen nach 1948 heimgekehrten ehemaligen Kriegsgefangenen einen Zusatzbetrag von monatlich 50,— DM je Gewahrsamsmonat zu gewähren, wurde schon im IV. Deutschen Bundestag erörtert. Bei der Beratung der 3. Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz hat sich der federführende Bundestagsausschuß für Kriegsopfer-und Heimkehrerfragen ausführlich damit befaßt. Er hat in seiner Mehrheit eine solche Regelung abgelehnt und dafür eine Verbesserung der Entschädigung durch progressive Steigerung der Entschädigungssätze um jeweils 20,— DM je Gewahrsamsmonat vom 5., 7., 9. bzw. 11. Gewahrsamsjahr — von 1947 an gerechnet — vorgeschlagen. Das Plenum ist diesem Vorschlag gefolgt. Inzwischen ist das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz im vergangenen Jahr noch einmal novelliert worden. Durch das Vierte Änderungsgesetz wurde die Heimkehrerstiftung ins Leben gerufen, die vom Bund mit 60 Mio DM ausgestattet wird. Die Hilfen, die diese Stiftung den Heimkehrern gewähren kann, orientieren sich ausschließlich an den Bedürfnissen des Einzelfalles. Sie sind allen ehemaligen Kriegsgefangenen ohne Rücksicht auf die Dauer der Gefangenschaft zugänglich, sofern sie für ihre wirtschaftliche Eingliederung noch einer Hilfe entweder in der Form einer Unterstützung oder eines Darlehens bedürfen; sie können diese Hilfen unabhängig davon erhalten, ob sie den im Gesetz für die sonstigen Leistungen festgelegten Wohnsitz- und Aufenthaltsstichtag erfüllen oder ob sie vor oder nach dem Entlassungsstichtag, dem 31. Dezember 1946, aus der Gefangenschaft heimkehrten oder ob sie die Kriegsgefangenenentschädigung erhalten haben oder nicht. Diese Regelung trägt den Charakter eines Abschlusses in sich und soll eine generelle Erhöhung der Entschädigungssätze entbehrlich machen. Deshalb hat auch die frühere Bundesregierung das Vierte Änderungsgesetz als Abschlußgesetz angesehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alex Möller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein.

    (Abg. Rawe: Jetzt wird's unangenehm! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Jeder Kandidat hat es im Wahlkampf laufend gepredigt!)

    Meine Damen und Herren, ich beziehe mich, soweit einige Passagen der Rede des Kollegen Leicht in Frage kommen, auf die Etatdebatte in der ersten
    Lesung und auf meine Ausführungen am heutigen Vormittag. Ich glaube, dem Hohen Hause ist nicht zuzumuten, daß ich dasselbe — vielleicht in anderen Formulierungen — mehrmals wiederhole. Ich kann mich also insoweit auf die Protokolle zur ersten Lesung und auf das Protokoll der heutigen Vormittagssitzung beziehen.
    Aber Herr Kollege Leicht hat einige sehr bedeutsame und grundsätzliche Fragen angeschnitten, die zu behandeln mir wichtig erscheinen. Das Hohe Haus hat wohl auch einen Anspruch darauf, vom Finanzminister zu erfahren, wie er sich zu diesen verschiedenen Punkten stellt.
    Sie haben z. B. davon gesprochen, daß unsere Absichten hinsichtlich der inneren Reformen eine Einbahnstraße zur Verschuldung darstellten. Es ist sicherlich notwendig, daß wir uns einmal ganz grundsätzlich mit der Frage der Verschuldung des Bundes in der mehrjährigen Finanzplanung beschäftigen.
    Sie haben behauptet, durch die von der Regierung vorgesehenen jährlichen Verschuldungsraten würde der Bund in unverantwortlicher Weise belastet und die Währungsstabilität gefährdet. Lassen Sie mich dazu zunächst wiederholen, was ich in meiner Haushaltsrede am 18. Februar dieses Jahres erklärt habe:
    Die Bundesregierung hält mittelfristig eine Kreditaufnahme des Bundes für notwendig und vertretbar, die höher ist, als im alten Finanzplan vorgesehen. Die Neuverschuldung des Bundes wird 1971 rund 4 Milliarden DM, 1972 rund 5,5 Milliarden DM und 1973 rund 8 Milliarden DM betragen. Nur 1970 wird der Bund, solange die Sperre besteht, keine neuen Kredite aufnehmen.
    Soweit meine Bemerkungen in der ersten Lesung am 18. Februar.
    Die Verschuldungsabsichten liegen ganz gewiß tendenziell höher als die Schuldenpläne der vorigen Regierung. Sie liegen allerdings bei weitem nicht in dem Maße über den jährlichen Verschuldungsraten der alten Finanzplanung, wie es immer wieder von der Opposition behauptet wird. So sieht die Finanzplanung für den Zeitraum 1969 bis 1973 eine Neuverschuldung von 24,8 Milliarden DM vor. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 4,9 Milliarden DM. Demgegenüber war im Planungszeitraum 1968 bis 1972, den Herr Strauß zu verantworten hatte, eine Verschuldung von 22,5 Milliarden DM, also durchschnittlich jährlich eine Verschuldung von 4,5 Milliarden DM, vorgesehen.
    Berücksichtigt man, daß die Bundesregierung infolge der Konjunktursperre 1970 den Schuldenstand des Bundes nicht erhöhen wird, so ergibt sich für den Planungszeitraum 1970 bis 1973 eine Zunahme der Gesamtverschuldung von 18 Milliarden DM bzw. eine durchschnittliche jährliche Neuverschuldung von 4,5 Milliarden DM. Das entspricht genau dem durchschnittlichen Zuwachs der Verschuldung in der von meinem Amtsvorgänger zu verantwortenden Planung 1968 bis 1972. Ich betone hier al-



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    lerdings freimütig, daß die erste Finanzplanung dieser Bundesregierung eine stärkere Bundesverschuldung beabsichtigt hat als die Finanzplanung meines Vorgängers.
    Wir wollen den öffentlichen Kredit intensiver als bisher als ein aktives Mittel der Finanzierung öffentlicher Ausgaben einsetzen. Diese Konzeption, meine Damen und Herren, ist im übrigen nicht so neu, wie das heute die Opposition wahrhaben möchte. Herr Kollege Strauß hat im Bulletin der Bundesregierung vom 4. September 1968 selbst folgendes formuliert:
    Ganz generell gesehen — so schrieb Herr Strauß —
    gibt es keinen Grund, warum die öffentliche Schuld nicht mit der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung zunehmen kann. Unter normalen und stabilen Währungsbedingungen wirft die öffentliche Schuld, wenn die hieraus finanzierten öffentlichen Ausgaben in den Wirtschaftskreislauf eingegangen sind und sie zum überwiegenden Teil langfristig untergebracht wird, keine weiteren Probleme auf.
    Das gilt natürlich unter normalen und stabilen Währungsbedingungen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Genau das ist der Punkt!)

    Deswegen unternehmen wir in diesem Jahr keine Verschuldung. Aber hier ist ja der gesamte Planungszeitraum angesprochen worden, der in dem neuen Finanzplan enthalten ist.
    Ähnlich hatte Herr Strauß schon ein Jahr vorher im Bulletin vom 23. Juni 1967 geschrieben:
    Unabhängig davon erscheint es unvermeidbar, auch für die Jahre ab 1969 gegenüber der in der Vergangenheit üblichen Handhabung die Neuverschuldung des Bundes beträchtlich auszuweiten. Die sich aus der gesamtwirtschaftlichen Projektion ergebende Forderung nach verstärkten öffentlichen Investitionen kann nur verwirklicht werden, wenn die Gebietskörperschaften bereit sind, sich — insgesamt gesehen — wesentlich stärker als bisher zu verschulden.
    Das ist ein Zitat von Herrn Kollegen Strauß. Diese Ansicht von Herrn Strauß über die von der öffentlichen Hand einzuschlagende Schuldenpolitik habe ich persönlich seit mehr als einem Jahrzehnt vertreten, und zwar auch, wie Sie wissen, hier in diesem Hohen Hause.
    Selbst wenn jetzt Herr Kollege Leicht gegen eine solche schuldenpolitische Konzeption polemisiert, stehe ich nach wie vor zu dieser Konzeption und habe in der Finanzplanung die praktischen Konsequenzen gezogen. Selbstverständlich bleibt die Kreditfinanzierung auf die Investitionen beschränkt, solange keine ungewöhnlichen konjunkturellen Ereignisse eine Kreditfinanzierung anderer Aufgaben erzwingen. Meine Ansichten zur öffentlichen Schuldenpolitik habe ich am 4. März dieses Jahres vor der Rheinisch-Westfälischen Börse in Düsseldorf nochmals deutlich herausgestellt. Ich habe dort geäußert: Förderung der Bildung, der Forschung und der Wissenschaft sowie hohe Sozialinvestitionen sind nötig, um wirtschaftliches Wachstum und soziales Gleichgewicht zu sichern. Ich bin der Überzeugung, daß auch der öffentliche Kredit zur Finanzierung dieser Aufgaben in Anspruch genommen werden muß, wenn eine entsprechende Konstellation das erlaubt.
    Nun hat Herr Kollege Leicht noch einige Bemerkungen zu den Zinssubventionen und zu den Schuldendiensthilfen im Rahmen des Finanzplans gemacht. Es ist dabei behauptet worden, der Bundesfinanzminister habe eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach Zinssubventionen und Schuldendiensthilfen im Rahmen des Finanzplans unbeantwortet gelassen. Das trifft nicht zu. Ich darf in diesem Zusammenhang nochmals auf die Bundestagsdrucksache VI/737 verweisen, in der die Schuldendiensthilfen der Jahre 1970 bis 1973 sowohl in einer Gesamtsumme als auch nach Sparten aufgeteilt dargestellt werden. Es wird auch angegeben, in welchem Umfang durch die Schuldendiensthilfen Kapitalmarktbelastungen ausgelöst werden. Die Behauptung, die Bundesregierung habe auf die Frage der Opposition zu diesem Themenkreis keine Antwort gegeben, bleibt mir angesichts des Vorliegens der Bundestagsdrucksache VI/737 unverständlich.
    Es ist noch auf die Geldvermögensrechnung aufmerksam gemacht worden. Auch dieses Kapitel ist in der Antwort behandelt worden. Ich möchte hinzufügen: Die Nettokreditaufnahme, die sich aus der Geldvermögensrechnung ergibt, weist nur für das Jahr 1973 eine Meinungsverschiedenheit zwischen unserer Finanzplanung und der Bundesbank auf. Wir haben hier eine Nettokreditaufnahme von rd. 8 Milliarden DM für die öffentliche Hand vorgesehen — das ist das Jahr 1973, wie ich noch einmal wiederholen möchte —, und die Bundesbank hat in den Beratungen des Finanzplanungsrats empfohlen, nicht über 7,5 Milliarden DM hinauszugehen. Wir werden diese Empfehlung laufend zu überprüfen haben. Wir nehmen jede Empfehlung und jeden Ratschlag, der von der Bundesbank kommt — dessen dürfen Sie versichert sein —, sehr ernst.
    Sie haben dann noch einmal die Frage der globalen Minderausgabe angesprochen. Ich persönlich habe den Eindruck, daß wir in der prinzipiellen Beurteilung gar nicht so weit voneinander entfernt sind, und darf insoweit noch einmal auf meine Ausführungen von heute vormittag verweisen.
    Nun haben Sie aber auch noch einmal Kürzungsvorschläge angekündigt. Ich weiß nun nicht, welche Kürzungsvorschläge kommen werden. Auf einige, die in den Haushaltsberatungen nach Mitteilung meiner Kollegen eine besondere Rolle gespielt haben und die vielleicht wiederkommen könnten, möchte ich doch der Vorsicht halber eingehen. Sie haben im Haushaltsausschuß die Kürzung im Verteidigungsbereich bei Verpflegung, Bauausgaben, Fernmeldematerial, Fahrzeugen und Betriebsstoffen um 120 Millionen DM vorgeschlagen, die Kürzung



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    des Ansatzes „bilaterale Kapitalhilfe" um 50 Millionen DM, die Kürzung des Ansatzes „Diskont für U-Schätze" um 65 Millionen DM, die Kürzung des Ansatzes „Zinsen für Buchkredit" um 20 Millionen DM und die Kürzung des Ansatzes „Personalverstärkungsmittel" um 300 Millionen DM.
    Lassen Sie mich dazu einige Bemerkungen machen! Vielleicht tragen sie dazu bei, hier eine Klärung herbeizuführen; vielleicht tragen sie auch dazu bei, auf die Anträge und ihre Erledigung Einfluß zu nehmen.
    Die vorgeschlagenen Kürzungen im Verteidigungsbereich sind unter Berücksichtigung der bereits im Einzelplan 14 vorgenommenen sonstigen Kürzungen nicht mehr zu vertreten.

    (Abg. Leicht: Einverstanden!)

    Ich nehme an, daß das durch die Debatte am gestrigen Tage zum Weißbuch erledigt ist; denn Herr Kollege Zimmermann hat ja einige Bemerkungen auch hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Ausgaben im Verteidigungsbereich gemacht. Ich meine, daß Gleiches für die bilaterale Kapitalhilfe gelten sollte, die durch den Haushaltsausschuß schon um 80 Millionen DM gekürzt wurde. Beim Diskont für U-Schätze ist der Ansatz von 155 Millionen DM für die Umschuldung fälliger Papiere unbedingt erforderlich, und deswegen können wir auf diesen Betrag nicht verzichten. Zum Bedarf an Zinsen für den Buchkredit darf ich darauf hinweisen, daß sich der Rhythmus der Steuereingänge, wie Sie wissen, wegen der Finanzreformzuungunsten des Bundes verschoben hat. Deswegen haben wir vom Beginn des Jahres bis Mitte März Kassenkredite aufnehmen müssen. Es ist nicht auszuschließen, daß der Bund in steuerschwachen Monaten vorübergehend auf den Buchkredit zurückgreifen muß. Ihnen ist bekannt, daß sich der Zinssatz dafür in Höhe des Diskontsatzes bewegt.
    Dem Kürzungsvorschlag bei den Personalverstärkungsmitteln liegt wahrscheinlich die Annahme zugrunde, daß die in den Einzelplänen veranschlagten Personalausgaben wesentliche Reserven enthalten, wie das in früheren Jahren tatsächlich der Fall gewesen ist. Aber diesmal trifft es nicht zu. Die Personal-Istausgaben sind in den ersten vier Monaten des Jahres 1970 um 19,9 v. H. gestiegen, obwohl das Soll der Personalausgaben für 1970 nur um 16,7 v. H. steigt. Es ist zwar zu erwarten, daß die Steigerungsrate von 19,9 v. H. im Laufe des Jahres 1970 auf 16,7 v. H. absinkt, jedoch ist keineswegs damit zu rechnen, daß Minderausgaben verbleiben. Vielmehr zeichnet sich jetzt schon ein Mehrbedarf von rund 30 Millionen DM ab.
    Eine Bemerkung zu den Ausführungen, die Herr Kollege Leicht in bezug auf die Konjunkturausgleichsrücklage und die Zahlung der ersten Rate in Höhe von 750 Millionen DM im März gemacht hat: Ihre Ausführungen zu den Hinterlegungskonten ändern wirklich nichts an der Tatsache, daß die erste Rate der Konjunkturausgleichsrücklage in Höhe von 750 Millionen DM bis zum 31. März 1970 aus laufenden Einnahmen gezahlt worden ist.
    Mit diesen Konten, die Sie angesprochen haben, hat es folgende Bewandnis: Beiträge an die EWG werden haushaltsmäßig zu bestimmten Zeitpunkten fällig und dann abgebucht. Die Bundeshauptkasse verwahrt die entsprechenden Beträge, bis sie endgültig kassenmäßig abgerufen werden. So haben wir ständig Beträge auf den Hinterlegungskonten. Richtig ist, daß wir am 31. März 1970 auf diesem Konto einen Betrag von 1 Milliarde 82,5 Millionen DM gehabt haben. Zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres beliefen sich diese Gelder, die im Januar 1969 1 Milliarde 5,2 Millionen DM betragen hatten, immer noch auf rund 600 Millionen DM. Die Frage der Zahlung der Konjunkturausgleichsrücklage steht also in keiner Weise in einem Zusammenhang mit dem Kontostand auf den Hinterlegungskonten. Der heutige Stand des Hinterlegungskontos z. B. — .ich habe das eben ermitteln lassen — beträgt 530 Millionen.
    Von Herrn Kollegen Leicht ist auch angekündigt worden, daß Sie Wert darauf legten, eine Begrenzung der Inanspruchnahme der in den Einzelplänen des Haushalts 1970 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen um 20 v. H. auf 80 v. H. anzustreben. Sie wissen, daß nach dem neuen Haushaltsrecht -- darüber haben wir uns eingehend in der ersten Lesung unterhalten — die Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan zu veranschlagen sind. Dadurch wird das Budgetbewilligungsrecht des Parlaments verstärkt, weil neben den Ausgaben nunmehr auch die Verpflichtungsermächtigungen bewilligt werden müssen. Die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigung hat weiter zur Folge, daß der Haushalt klarer und durchsichtiger wird. Sie dient dem besonderen Anliegen der Haushaltsreform, bei mehrjährigen Vorhaben die finanziellen Auswirkungen in ihrer Gesamtheit im Haushaltsplan darzustellen.
    Als Auswirkung des neuen Haushaltsrechts sind die Verpflichtungsermächtigungen von 8 Milliarden DM in 1969 im Entwurf des Haushaltsplans 1970 auf 26,8 Milliarden DM angestiegen. Nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses betragen sie nunmehr 28 Milliarden. Ich habe schon bei der ersten Beratung des Haushaltsentwurfs 1970 auf die Gründe für den Anstieg der Verpflichtungsermächtigungen hingewiesen, als Herr Kollege Dr. Stoltenberg das Anwachsen der Verpflichtungsermächtigungen kritisierte. Die Verpflichtungsermächtigungen entfallen im wesentlichen auf folgende Bereiche: Wirtschaftsförderung 1,2 Milliarden, Ernährung 700 Millionen, Verkehr 3,3 Milliarden, Verteidigung 15,7 Milliarden, Entwicklungshilfe 1,9 Milliarden.
    Die ungekürzte Beibehaltung der im Haushaltsplan 1970 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen ist im Interesse einer kontinuierlichen Fortführung der einzuleitenden Beschaffungs- und Baumaßnahmen gerade in diesen Bereichen unerläßlich.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Begrenzung würde eine nicht zu vertretende Verzögerung der Investitionsvorhaben insbesondere im Bereich des Straßenbaus und der Verteidigung zur Folge haben. Das haben Sie auch den



    Bundesminister Dr. h. e. Dr.-Ing. E. h. Möller
    Zahlen, die ich nannte, entnehmen können. Diese Verzögerung würde die äußere Sicherheit der Bundesrepublik und auch die Bemühungen um die dringend erforderliche Verbesserung der Sicherheit auf unseren Straßen beeinträchtigen. Ich bitte Sie, sich das noch einmal zu überlegen, denn ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß die Opposition solche Konsequenzen in Kauf nehmen möchte.
    Meine Damen und Herren, ich habe mich über einige Bemerkungen des Herrn Kollegen Leicht zur Arbeit des Finanzplanungsrats gewundert. Ich bin sehr froh, daß dieser Finanzplanungsrat existiert. Es hat sich im Finanzplanungsrat eine ganz ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen den Ländern und den Vertretern der kommunalen Spitzenorganisationen ergeben. In meiner Amtszeit haben drei Sitzungen stattgefunden, und zwar am 15. Dezember vorigen Jahres, am 28. Januar 1970 und am 17. April 1970. Wir haben eine Verschiebung der nächsten Sitzung vornehmen müssen

    (Abg. Leicht: Das habe ich kritisiert!)

    — wahrscheinlich auf die zweite Junihälfte —, weil wir mit unseren Vorarbeiten noch nicht fertig geworden sind. Sie können sich das ja vorstellen, wenn Sie daran denken, daß wir die letzte Sitzung erst am 17. April 1970 abgehalten haben. Ich würde mich sehr freuen, Herr Kollege Leicht, wenn Sie als Vorsitzender des Haushaltsausschusses Gelegenheit nehmen würden, sich an Hand der Tagesordnung, die ich Ihnen gern laufend zur Verfügung stelle, von den auch jetzt zügigen und durchaus vernünftig geführten Beratungen des Finanzplanungsrates zu überzeugen.

    (Abg. Leicht: Das glaube ich sogar!)

    Daß früher alles bestens war, ist ja selbstverständlich. Aber ich möchte Sie natürlich auch davon überzeugen, daß es jetzt mindestens ebenso gut sein muß.
    Die Beratungen des Finanzplanungsrates haben sich so entwickelt, daß man sagen kann, daß der Finanzplanungsrat ein wirksames Instrument zur notwendigen Koordinierung aller Gebietskörperschaften geworden ist. Ich nenne Ihnen nur die im Finanzplanungsrat abgesprochenen und in der Praxis vorgenommenen Konjunktursperren und Konjunkturausgleichsrücklagen. Diese Politik werde ich auch im Verlauf der kommenden Monate beibehalten. Der Finanzplanungsrat wird, wie ich schon sagte, in Kürze wieder zu einer weiteren Beratung zusammentreten und über die auf der Basis des Nachtrags zum Jahreswirtschaftsbericht zu treffenden finanzpolitischen Entscheidungen beraten. Den Nachtrag zum Jahreswirtschaftsbericht mußten wir erst haben. Wir mußten ihn im Kabinett beraten, und mir schien es auch wichtig zu sein, die Beratung hier im Bundestag abzuwarten. Wir werden diese Sitzung also in Kürze abhalten.
    Meine Damen und Herren, Herr Kollege Leicht hat nun auseinandergesetzt, warum die CDU/CSU-Fraktion nicht in der Lage ist, diesem Einzelplan zuzustimmen. Sie werden verstehen, daß ich es
    bedaure, daß sie nicht glaubt zustimmen zu können.

    (Abg. Leicht: Sie haben auch schon Ablehnungen begründet!)

    Daß ich Ihre Begründung nicht vollinhaltlich billigen kann, daß ich in wesentlichen Punkten anderer Meinung bin, werden Sie auch verstehen können. Aber gestatten Sie mir noch zwei Bemerkungen hierzu.
    Sie meinten, ich wäre in den Auseinandersetzungen mit den Ressortkollegen nicht in der Lage gewesen, den Kurs der finanzpolitischen Solidität abzusichern. Sie dürfen mir glauben, Herr Kollege Leicht, daß ich in allen Phasen der Beratungen im Kabinett, die sich mit Finanzfragen, mit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen beschäftigen, immer aufpasse, daß dieser Pfad der Tugend der finanzpolitischen Solidität nicht verlassen wird. Daß es dabei zu Auseinandersetzungen mit den Ressortkollegen kommt, wissen Sie. Ich habe aber aus all den Beratungen gewisse Konsequenzen gezogen.
    Ich habe zunächst einmal — um darauf noch einmal zurückzukommen — bei der vorläufigen Haushaltsführung veranlaßt, daß mir in den letzten Monaten alle Entsperrungsanträge, die von den Ressorts kamen, persönlich vorgelegt worden sind. Ich habe mir jeden einzelnen Antrag selber angesehen, weil ich mich nicht dem Vorwurf aussetzen wollte, daß vielleicht solchen Entsperrungsanträgen in einem größeren Umfang als MT verantworten Rechnung getragen worden wäre. Ich habe auch in einer Sitzung des Bundeskabinetts sehr nachdrücklich darauf hingewirkt, daß der von uns beschlossene restriktive Haushaltsvollzug beachtet wenden muß. Ich glaube also, daß ich mich in den Auseinandersetzungen mit den Ressortkollegen im Rahmen des Möglichen — daß ,es immer nur einen solchen Rahmen des Möglichen gibt, haben Sie, Herr Kollege Leicht, als Parlamentarischer Staatssekretär sicher auch erfahren — durchaus behauptet habe.
    Aber eine weitere prinzipielle Änderung hat sich aus den dabei gesammelten Erfahrungen ergeben. Wir werden die Beratungen zum Haushalt 1971 und die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung nicht ein der bisherigen Weise ,fortführen, sondern wir werden uns am 13. Juni, also bevor hier die dritte Lesung des Haushaltsplans 1970 stattgefunden hat, in einer Klausurtagung des Bundeskabinetts mit der Haushaltslage für 1971 und 'mit der mittelfristigen Finanzplanung beschäftigen. Es erfolgt ein eingehendes Referat des Finanzministers mit allen Zahlenunterlagen, und wir werden bei dieser Gelegenheit im Kabinett dann eine Grundsatzberatung mit ,dem Ziel durchführen, daß sich das Kabinett, bevor das Finanzkabinett zusammentritt und die Beratungen mit den einzelnen Ressorts durchführt, um eine Abstimmung zuerreichen, dazu entschließt, eine Liste von Prioritäten aufzustellen, die sich selbstverständlich im Rahmen des finanziellen Bewegungsspielraums halten muß, damit am Anfang der neuen Beratung von vornherein die Verantwortung des Gesamtkabinetts steht.



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    Ich 'meine, daß wir diamit einen guten Weg beschreiten, und ich glaube, daß sich dann auch die Kollegen der einzelnen Ressorts stärker beteiligt fühlen und stärker daran interessiert sind, die Gesamtverantwortung zu tragen. Das kann man aber nur, wenn man von vornherein eine volle Mitbestimmung sicherstellt, weil sich nur aus dieser Mitbestimmung auch die notwendige Mitverantwortung ergibt.
    Herr Kollege Leicht, seien Sie davon überzeugt, daß die Bundesregierung nicht von einer Inflationsmentalität befallen ist und daß ich persönlich ganz sicher nicht davon befallen 'bin. Das ist bei meinem Berufsleben, bei meiner früheren Tätigkeit und angesichts der Tatsache, daß ich zu den Gründern der Sparerschutzgemeinschaft gehöre, wohl überhaupt nicht feststellbar.

    (Abg. Leicht: Deshalb habe ich gesagt „die Bundesregierung"!)

    — Aber glauben Sie mir, ich würde auch in keiner Weise bereit sein, eine solche Inflationsmentalität mitzumachen oder anzuerkennen oder zu ihr Beihilfe zu leisten.

    (Abg. Baron von Wrangel: Dann tun Sie etwas dagegen!)

    Sie dürfen versichert sein, daß ich die Verpflichtung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes, nämlich Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu verhindern, bei allen vier Postulaten bitter ernst nehme und mir völlig idartiber im klaren bin, welche Bedeutung diese Auflage und diese Verpflichtung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes für das Kabinett und insbesondere für den Finanzminister besitzt.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal)? — Bitte schön!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Minister, könnten wir dann in diesem kritischen Augenblick auf Steuersenkungen verzichten und das auf den Oktober vertagen?