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    Deutscher Bundestag 55. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 2819 A Amtliche Mitteilungen 2819 A Fragestunde (Drucksachen VI/869, VI/881) Fragen der Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern), Reddemann und Breidbach: Pressemeldung betr. Einziehung des Eigentums der DDR-Flüchtlinge Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . 2819 C, 2820 A, B, C, D, 2821 A, B, C, D, 2822 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2820 A, 2821 A, B Breidbach (CDU/CSU) . . . . . 2820 B, 2821 C, 2822 A, B Steiner (CDU/CSU) 2820 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2820 D, 2821 C Reddemann (CDU/CSU) . 2820 D, 2821 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 2821 C von Hassel, Präsident 2819 A, B, 2821 A, D Fragen des Abg. Vogel: Erhöhung der Erbschaft- und Vermögensteuer — Abhängigkeit des Rechtes auf Eigentum von den politischen Mehrheitsverhältnissen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2822 C, D, 2823 A, B, C Vogel (CDU/CSU) . . 2822 D, 2823 A, B Fragen des Abg. Krammig: Vereinheitlichung des Grunderwerb-und Feuerschutzsteuerrechts Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2823 D, 2824 A Krammig (CDU/CSU) 2823 D Fragen des Abg. Dr. Pohle: Berücksichtigung der sog. Verbringensfälle in dem Erlaß des Bundesfinanzministeriums vom 19. Dezember 1969 Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2824 B, C, 2825 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . 2824 C, D, 2825 A Fragen des Abg. Meister: Erhöhung der Steuerausgleichsabgabesätze für westdeutsche und Westberliner Transportunternehmen seitens der DDR Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2825 A, B, C, D, 2826 A, B, C Meister (CDU/CSU) . 2825 B, 2826 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2825 C, 2826 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . 2825 C, 2826 C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 2826 B Frage des Abg. Fellermaier: Schaden des Bundes im Landshuter Komplex des sog. süddeutschen Getreideskandals . . . . . . . . . 2826 D Frage des Abg. Dr. Jungmann: Umsatzsteuerpflicht der Praxis- und Apparategemeinschaften von Arzten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2827 A, B, C Dr Jungmann (CDU/CSU) . . . 2827 B, C Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Steuer für französischen Schaumwein 2827 D Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach): Einfuhr von nicht verkehrsfähigen ausländischen Schaumweinen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2828 A, B, C 2829 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 2828 B, D, 2829 A Fragen des Abg. Burger: Entschädigung für im Dritten Reich zwangsweise sterilisierte Menschen . . 2829 B Frage des Abg. Pieroth: Gewährung steuerlich begünstigter Essenzuschüsse für Arbeitnehmer Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2829 B, D Pieroth (CDU/CSU) 2829 C, D Frage des Abg. Pieroth: Freibeträge für nach dem 31. August geborene Kinder Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2830 A Frage des Abg. Dasch: Verhinderung der illegalen Einfuhr von Rauschgift Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2830 B, D, 2831 A Dasch (CDU/CSU) . . . 2830 C, 2831 A Josten (CDU/CSU) 2830 D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verbot des Verkaufs von Einwegflaschen für Bier und Erfrischungsgetränke Genscher, Bundesminister . . . 2831 B, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 2831 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Einrichtung von Teststationen zur Kontrolle der Auspuffgase von Kraftwagen Genscher, Bundesminister . . . . 2831 D Frage des Abg. Härzschel: Beibehaltung der Ortsklassen in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes Genscher, Bundesminister 2832 A, B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 2832 B, C Dasch (CDU/CSU) 2832 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2832 D Frage des Abg. Bay: Anerkennung einer Bescheinigung der nach dem Häftlingshilfegesetz zuständigen Behörde Genscher, Bundesminister . . . 2833 A Beratung des Nachtrags zum Jahreswirtschaftsbericht 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/850) in Verbindung mit Beratung des Sondergutachtens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung „Zur Konjunkturlage im Frühjahr 1970" (Drucksache VI/773), mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Konjunkturpolitik (Drucksachen VI/714, VI/847) und mit Antrag betr. Konjunkturpolitik der Bundesregierung (Abg. Dr. Müller-Hermann, Dr. Stoltenberg und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/511) Dr. Schiller, Bundesminister . . . 2833 B, 2870 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 2838 C Lenders (SPD) 2845 D Kienbaum (FDP) 2851 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . . 2854 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2859 A Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 2864 D Kirst (FDP) 2868 D Höcherl (CDU/CSU) 2875 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 III Kater (SPD) 2879 C Dr. Luda (CDU/CSU) 2882 B Frehsee (SPD) . . . . . . . 2885 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/877) — Erste Beratung — 2885 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Hauhaltsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksachen V1/300, zu W300, VI/580, zu VI/580) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — 2885 C Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache VI/820) . . . 2885 C Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache VI/821) von Hassel, Präsident des Deutschen Bundestages 2885 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache VI/822) 2887 C Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksachen VI/827, VI/854) Leicht (CDU/CSU) . 2888 A Seidel (SPD) 2894 A Kirst (FDP) 2897 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 2899 C Bremer (CDU/CSU) 2904 D Raffert (SPD) . . . . . . . 2905 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen VI/824, VI/854) Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) 2908 A, 2914 A Scheel, Bundesminister 2910 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 2914 A Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache VI/826) Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2914 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 2916 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 2919 C Jahn, Bundesminister 2921 A Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 2923 A Dr. Tamblé (SPD) 2924 A Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/830, VI/854) Krampe (CDU/CSU) 2924 C Seidel (SPD) 2926 D Schmidt (Kempten) (FDP) 2929 A Arendt, Bundesminister 2931 A Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen VI/834, VI/854) Baier (CDU/CSU) 2934 B Rollmann (CDU/CSU) 2935 D Hauck (SPD) 2938 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 2940 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 2941 D Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . . 2943 B Frau Strobel, Bundesminister . . . 2944 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/835) . . . . . . . . 2948 C Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Druck- sache VI/836) 2948 D Nächste Sitzung 2948 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2929 Anlagen 2 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 29, 35, 36, 41 bis 43 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/824, VI/826, VI/827, VI/830, VI/834, VI/854) 2929 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Müller (Niederfischbach) betr. Zuständigkeit der Ortsgerichte für die öffentliche Beglaubigung 2950 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Klee betr. Übereinkommen des Europarates über die Adoption von Kindern 2950 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. strafrechtliche Konsequenzen aus den Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin 2951 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Zusagen an die Landwirtschaft in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 2951 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. von Bockelberg betr Höhe des Sonderausgabenpauschbetrages für Arbeitnehmer 2952 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Würtz betr. Verminderung der Steuerlastquote des Bundeswehr-Sozialwerks . . . . . . . . . 2952 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus betr. Freibeträge für Kinder über das 27. Lebensjahr hinaus 2952 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strauß betr. Bekanntgabe der Mehranforderung der Ressorts für den Finanzplan 1970 bis 1974 und der sonstigen Ausgaberisiken 2953 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer betr. Steuerharmonisierung innerhalb der EWG 2953 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta betr. zusätzliche Kriegsgefangenenentschädigung für alle nach 1948 Heimgekehrten 2953 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2819 55. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Ahrens * 4. 6. Alber * 4. 6. Amrehn * 4. 6. Bals * 4. 6. Bauer (Würzburg)* 4. 6. Berberich 5. 6. Dr. Birrenbach 8. 6. Blumenfeld * 4. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 4. 6. Draeger * 4. 6. Dr. Erhard 7. 6. Fritsch * 4. 6. Dr. Furler* 4. 6. Frau Herklotz * 4. 6. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) * 4. 6. Heyen 6. 6. Hösl * 4. 6. Katzer 5. 6. Dr. Kempfler * 4. 6. Frau Klee * 4. 6. Kleinert 3. 6. Dr. Lohmer 15. 6. Dr. Martin 5. 6. Dr. Meinecke (Hamburg) 3. 6. Dr. Müller (München) * 4. 6. Müller (Remscheid) 6. 6. Pfeifer 4. 6. Pöhler * 4. 6. Rasner 3. 6. Richter * 4. 6. Dr. Rinderspacher * 4. 6. Roser * 4. 6. Dr. Rutschke * 4. 6. Schmidt (Würgendorf) * 4. 6. Dr. Schmücker* 4. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 4. 6. Sieglerschmidt* 3. 6. Frau Dr. Walz * 4. 6. Zebisch 3. 6. Zoglmann 5. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 29 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/827, VI/854 -. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 08 02 - Allgemeine Bewilligungen - (Verwaltungshaushalt) Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Ansatz bei Tit. 531 01 - Öffentlichkeitsarbeit - wird für die Haushaltsjahre 1970 und 1971 von je 500 000 DM auf je 250 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 35 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/824, VI/854 -. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt - (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 453 01 - Trennungsgeld, Trennungsbeihilfen, Mietersatz, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen und Umzugskostenbeihilfen - wird für das Haushaltsjahr 1970 um 1 500 000 DM auf 16 700 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 526 05 - Kosten für Sonderaufträge auf dem Gebiete der Verwaltung und der politischen Planung wird für 1970 um 100 000 DM auf 320 000 DM. für 1971 um 100 000 DM auf 520 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 36 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz Drucksachen VI/300, VI/580, VI/826 --. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 07 01 (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Lt. 531 01 -- Unterrichtung der Bevölkerung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Rechtswesens - wird für 1970 um 125 000 DM auf 75 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 53101 wird für 1971 um 175 000 DM auf 75 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 2950 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Anlage 5 Umdruck 41 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen VI/300, VI/580, 1111830, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen —(Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Aufklärungsmaßzur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich jahre 1970 und 1971 um je 300 000 DM auf 600 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 42 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/834, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligung — (Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 53102 — Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung — wird im Jahr 1970 um 100 000 DM auf 2 500 000 DM und im Jahr 1971 um 180 000 DM auf 2 600 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 43 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/834, V1/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Kosten des Informationswesens — wird für 1970 und 1971 um 30 000 DM auf 250 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 531 02 — Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung — wird um 20 000 DM auf 2 580 000 DM für 1970 und auf 2 760 000 DM für 1971 gekürzt. Zu Kap. 15 01 — Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit — (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 684 03 — Zuschüsse für zentrale Maßnahmen der Ehevorbereitung und Elternbildung (Familienbildung) sowie der Ehe-und Elternberatung wird um 50 000 DM auf 1 600 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Niederfischbach) (Drucksache 1/1/809 Frage A 14) : Ist die Bundesregierung bereit, die Zuständigkeit der Orts geriete soweit wieder herzustellen, daß schriftliche Beglaubigungen in Grundbuchangelegenheiten wieder durch die Ortsgerichte vorgenommen werden können? In Ihrer Anfrage gehen Sie zutreffend davon aus, daß durch das im letzten Jahr verabschiedete Beurkundungsgesetz die bisherigen Zuständigkeiten der Ortsgerichte für die öffentliche Beglaubigung beseitigt worden sind. Das Beurkundungsgesetz enthält jedoch in § 63 eine Vorschrift, wonach die Länder befugt sind, durch Gesetz die Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften anderen Personen oder Stellen, d. h. Personen oder Stellen, die nicht Notare sind, zu übertragen. Seitens des Bundes steht daher nichts entgegen, die Zuständigkeit der Ortsgerichte für öffentliche Beglaubigungen wiederherzustellen. In Hessen ist dies m. W. bereits geschehen. Auch in Rheinland-Pfalz ist beabsichtigt, den Ortsgerichten die frühere Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung wieder einzuräumen (Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache VI/1889). Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Klee (Drucksache VI/809 Frage A 16) : Bis wann kann mit der Vorlage der Ratifizierungsgesetze der Europäischen Konvention über die Adoption von Kindern an die gesetzgebenden Körperschaften gerechnet werden? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2951 Das Übereinkommen des Europarates über die Adoption von Kindern ist am 24. April 1967 für die Bundesrepublik unterzeichnet worden. Die Bundesregierung empfiehlt die Ratifikation dieses Übereinkommens und beabsichtigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Ratifikation des Üereinkommens macht jedoch die gleichzeitige Anpassung des innerdeutschen Adoptionsrecht an das Übereinkommen notwendig. Die Vorarbeiten hierzu sind im Bundesjustizministerium bereits aufgenommen worden. Die Arbeiten haben sich aber wegen der vordringlichen Neuordnung des Nichtehelichenrechts verzögert. Sie müssen wegen der ebenfalls vordringlichen Reform des Eherechts sowie des elterlichen Sorgerechts noch weiter zurückgestellt werden. Wann den gesetzgebenden Körperschaften ein Gesetzentwurf vorgelegt werden kann, läßt sich noch nicht übersehen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache -vi9 Frage A 17): Ist die Bundesregierung bereit, sobald die Ergebnisse der Ermittlungen über die Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin es ermoglich, mitzuteilen, welche strafrechtlichen Konsequenzen sicharaus ergeben? Was die Konsequenzen für diejenigen angeht, die sich an den Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin beteiligt haben, so ist die strafrechtliche Würdigung der Vorgänge vom 9. Mai 1970 Sache der Berliner Justizorgane. Die Bundesregierung ist bemüht, sich über die genannten Vorgänge ebenso wie über andere Ausschreitungen umfassend zu unterrichten; sie ist hierbei auf die Berichte der zuständigen Landesbehörden angewiesen. Die Bundesregierung wird auf Grund der eingegangenen Informationen die Frage prüfen, ob und in welcher Richtung gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Von den Ergebnissen einer solchen Prüfung wird sie auf Anfrage selbstverständlich Mitteilung machen. Bei den Ereignissen vom 9. Mai 1970 ist es der Polizei gelungen, eine nicht unerhebliche Zahl von Gewalttätern zu identifizieren. Wer sich an Gewalttätigkeiten, die aus einer Menschenmenge begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt, ist auch nach dem am 22. Mai 1970 in Kraft getretenen neuen Strafrecht (Drittes Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 20. Mai 1970 — Bundesgesetzbl. I S. 505 —) wegen Landfriedensbruch zu bestrafen: dasselbe gilt für denjenigen, der auf die Menge einwirkt, um deren Neigung zu Gewalttätigkeiten zu fördern. Eine Gewalttätigkeit begeht u. a. der Steinwerfer; die Anwendbarkeit der neuen Landfriedensbruchsvorschrift setzt nicht voraus, daß der vom Täter geworfene Stein sein Ziel getroffen hat. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache 1/1/809 Frage A 44) : Welche ,,Abstriche von Zusagen in der Regierungserklärung" hat die Bundesregierung gemacht, über die die Landwirtschaft nach den Worten des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes angeblich enttäuscht ist? Die Bundesregieung ist der Ansicht, daß sie von den in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 enthaltenen Zusagen an die Landwirtschaft keine Abstriche gemacht hat. Sie ist vielmehr der Auffassung, ,daß diese Zusagen — soweit eine kurzfristige Verwirklichung möglich war — eingehalten wurden. Dies gilt z. B. für den Einkommensausgleich im Zusammenhang mit der Aufwertung der DM. Die Regierung hat hierzu ausdrücklich festgestellt, daß die Bundesregierung ihre Verpflichtung gegenüber den deutschen Bauern mit den römischen Verträgen über den Gemeinsamen Markt in Einklang bringen muß. Dies ist — wie Sie wissen — in der Zwischenzeit geschehen, und zwar einmal durch das Aufwertungsausgleichsgesetz vom 23. Dezember 1969 und durch das vom Deutschen Bundestag am 6. Mai 1970 verabschiedete Durchführungsgesetz zum Aufwertungsausgleichsgesetz. Wenn der Bundesrat diesem Gesetz im 2. Durchgang ebenfalls zustimmt, wird die deutsche Landwirtschaft noch vor der neuen Ernte den zugesagten Ausgleich erhalten. Im Gegensatz zu der von der alten Bundesregierung beschlossenen mehrjährigen Finanzplanung wurden auf Initiative der jetzigen Regierung die Haushaltsansätze für die nationale Agrarpolitik um 389 Millionen DM erhöht. Diese Ansätze sind vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages am 22. April 1970 noch einmal um 118 Millionen DM aufgestockt worden, so daß — wenn der Deutsche Bundestag den Vorschlägen des Haushaltsausschusses folgt — für die nationale Agrarpolitik über 500 Millionen DM mehr zur Verfügung stehen, als von der alten Bundesregierung für 1970 vorgesehen waren. Die weiteren Feststellungen des Bauernverbandes beziehen sich auf Maßnahmen, die nur langfristig realisiert werden können. Dies gilt u. ,a. für die geförderte baldige Bildung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Entsprechende Initiativen in dieser Richtung hat — wie Ihnen bekannt sein dürfte — die Bundesregierung bereits ergriffen. Sie ist fest entschlossen, gerade auf diesem Sektor im Interesse der Landwirtschaft ihre Bemühungen verstärkt fortzusetzen. Im übrigen erachte ich es für legitim, daß in einem demokratischen Staat der Präsident eines großen Verbandes sich bemüht, die Interessen seiner Mitglieder in der politischen Auseinandersetzung mit Härte zu vertreten. 2952 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Bockelberg (Drucksache VI/869 Fragen A 9 und 10) : Auf welche Höhe könnte der Sonderausgabenpauschbetrag für Arbeitnehmer (§ 10 c Ziff, 1 EStG) festgesetzt werden, wenn Mindereinnahmen an Einkommen- und Lohnsteuer in Höhe von 900 Millionen DM für diese Maßnahme veranschlagt würden? Wieviel Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich und wieviel Anträge auf Lohnsteuerermäßigung würden überflüssig werden? Bei einem Verzicht auf Steuern vom Einkommen in Höhe von 900 Millionen DM könnte der Sonderausgaben-Pauschbetrag von z. Z. 936 DM um 360 DM auf 1296 DM erhöht werden. Bei der Berechnung ist berücksichtigt, daß bei einer Anhebung des SonderausgabenPauschbetrages auf 1296 DM, auch der Höchstbetrag für beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben, der z. Z. für Ledige 1100 DM beträgt, auf 1300 bis 1400 DM erhöht werden muß. Durch eine Erhöhung des Sonderausgaben-Pauschbetrages auf 1296 DM würden etwa 2 Millionen Anträge (also 13,5 v. H. aller Anträge) im Lohnsteuer-Jahresausgleich und 1 Million Anträge (also 14,3 v. H. aller Anträge) auf Lohnsteuer-Ermäßigung zunächst eingespart. Im Zuge der weiteren Einkommenszunahme würde diese Verwaltungserleichterung wieder abgebaut werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (Drucksache VI/869 Frage A 11) : Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Steuerlastquote von nahezu 21 O/o für die gemeinnützige Einrichtung des Bundeswehr-Sozialwerkes, das von den gewährten Zuschüssen des Bundes im Jahr 1969 200 000 DM Steuer zahlen mußte, zu vermindern? Das Bundeswehr-Sozialwerk, aber auch die Sozialwerke weiterer Bundesverwaltungen erhalten aus Bundesmitteln einen jährlichen Zuschuß, dessen Höhe sich nach der Kopfzahl der Mitglieder be! stimmt. Die Zuschüsse dienen dem Zweck, den Kindern der Mitglieder einen stark verbilligten Erholungsaufenthalt zu verschaffen. Der Eigenanteil der Bediensteten für eine vierwöchige Erholung beträgt z. Z. 50 DM. Die Bundeszuschüsse sind lohnsteuerpflichtig, weil den Bediensteten, deren Kindern an der Erholung teilnehmen, durch die erhebliche Verbilligung ein geldwerter Vorteil zuwächst. In gleichem Maße werden seit jeher auch Erholungszuschüsse, die Arbeitgeber der Privatwirtschaft unmittelbar oder mittelbar ihren Arbeitnehmern zukommen lassen, dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Die Sozialwerke haben von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, aus Vereinfachungsgründen eine pauschale Lohnsteuer zu zahlen, wobei sie sich zur Übernahme der Pauschsteuer verpflichten mußten. Der in Betracht kommende Pauschsteuersatz der Zuschüsse ist mit den dafür allein zuständigen Finanzämtern vereinbart worden; dabei wurden alle Umstände, die für eine möglichst niedrige Bemessung des Pauschsteuersatzes sprechen, berücksichtigt. Eine Verminderung der Steuerlastquote durch steuerliche Maßnahmen ist mangels einer Rechtsgrundlage nicht möglich. Derartige Maßnahmen, selbst wenn sie rechtlich zulässig wären, könnten auch deshalb nicht erwogen werden, weil sie unvermeidbar zu Berufungen führen müßten. Um die Steuerbelastung der Sozialwerke zu vermindern, sind aber bereits vom Jahre 1969 die Zuschüsse des Bundes um 10 v. H. erhöht worden. Damit wird rd. die Hälfte der Steuerbelastung aufgefangen. Die Erhöhung der Bundeszuschüsse entspricht ungefähr dem Betrag, der dem Bund aus den Zuschüssen an Lohnsteuer zufließt. Weitere haushaltsmäßige Maßnahmen zur Verminderung der Steuerlast sind nicht vorgesehen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache VI/869 Frage A 14) : Ist die Bundesregierung bereit, auch den Eltern bei der Einkommensteuer Freibeträge zuzubilligen für die Kinder, die älter als 27 Jahr:e sind, aber ihre Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben und von den Eltern überwiegend unterhalten werden? Es ist richtig, daß nach dem geltenden Recht Kinderfreibeträge nur für Kinder in Betracht kommen, die zu Beginn des Veranlagungszeitraums das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei der Festsetzung dieser Altersgrenze war die allgemeine Lebenserfahrung maßgebend, daß bei Vollendung des 27. Lebensjahres eine Berufsausbildung normalerweise abgeschlossen ist. Gleichwohl wird im Rahmen der eingeleiteten Steuerreform geprüft werden, ob eine Heraufsetzung dieser Grenze geboten ist. In diesem Zusammenhang darf ich noch darauf hinweisen, daß in Fällen, in denen die Berufsausbildung eines Kindes zwangsläufig nach der Vollendung des 27. Lebensjahres andauert, die Aufwendungen bis zum Betrag von 1200 DM, im Falle der auswärtigen Unterbringung zum Zwecke der Berufsausbildung bis zum Betrag von insgesamt 2400 DM, im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden können. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2953 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf ,die Mündliche Frage des Ab- geordneten Strauß (Drucksache V1/869 Frage A 18) : Ist Bundesfinanzminister Möller bereit, die Mehranforderung der Ressorts für den Finanzplan 1970 bis 1974 und die sonstigen Ausgaberisiken, die sich nach Presseberichten gegenüber dein geltenden Finanzplan für 1971 auf 30 Milliarden DM belaufen sollen, dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu geben? Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, die sich aus den Anforderungen der Ressorts zum Haushaltsentwurf 1971 und zum Finanzplan bis 1974 ergebenden Risiken gegenüber dem Finanzplan bekanntzugeben, da es sich um interne Anschreibungen der Exekutive handelt. Es ist aber fetstzustellen, daß die in Presseberichten als Mehranforderung der Ressorts genannten 30 Mrd. DM für das Haushaltsjahr 1971 unzutreffend sind. Die Mehranforderungen bewegen sich vielmehr in Größenordnungen, die Ihnen, Herr Kollege Strauß, aus Ihrer Zeit als Bundesfinanzminister noch bekannt sein dürften. Für dramatisierende Presseartikel besteht daher keinerlei Veranlassung. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Pari amentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (Drucksache VI/869 Fragen A 24 und 25) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung zugestimmt, das Thema Steuerharmonisierung von der Tagesordnung der Beratungen der EWG-Finanzminister in Venedig am 29.i30. Mai abzusetzen? Ist die Bundesregierung sich der Tatsache bewußt, daß die Steuerharmonisierung innerhalb der EWG von entscheidender Bedeutung für ein reibungsloses Funktionieren des Gemeinsamen Marktes ist, und aus diesem Grunde bereit, sich dafür einzusetzen, daß dieses Thema unverzüglich Gegenstand der Beratungen wird? Das Thema Steuerharmonisierung ist nicht, wie Sie annehmen, von der Tagesordnung der Beratungen der EWG-Finanzminister in Venedig abgesetzt worden. Richtig ist, daß es bedauerlicherweise nicht als besonderer Punkt in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Dies scheiterte an besonderen, im 'Bereich eines Mitgliedlande:s liegenden Gründen. Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung der Steuerharmonisierung innerhalb der EWG voll an. Sie ist der Auffassung, daß die Angleichung der Steuersysteme in den sechs Mitglledländern nicht hinter der Entwicklung auf anderen Gebieten zurückbleiben darf und im Zusammenhang mit der Entwicklung ,auf eine Wirtschafts- und Währungsunion hin vorangetrieben werden muß. Sie hält die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes der Steuerharmonisierung — das gegenseitig abgewogene Fortschritte auf allen Steuergebieten anzielen muß -für vordringlich. Sie wünscht deshalb, daß ,das Problem bei dem nächsten Treffen der EWG-Finanzminister eingehend besprochen werden soll. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (Drucksache VI/869, Frage A 28) : Ist die Bundesregierung bereit, das Problem der Kriegsgefangenenentschädigung durch Gewährung eines Zusatzbetrages von monatlich 50 DM für alle nach 1948 heimgekehrten ehemaligen Kriegsgefangenen zu einem gerechten Abschluß zu bringen? Die Anregung, allen nach 1948 heimgekehrten ehemaligen Kriegsgefangenen einen Zusatzbetrag von monatlich 50,— DM je Gewahrsamsmonat zu gewähren, wurde schon im IV. Deutschen Bundestag erörtert. Bei der Beratung der 3. Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz hat sich der federführende Bundestagsausschuß für Kriegsopfer-und Heimkehrerfragen ausführlich damit befaßt. Er hat in seiner Mehrheit eine solche Regelung abgelehnt und dafür eine Verbesserung der Entschädigung durch progressive Steigerung der Entschädigungssätze um jeweils 20,— DM je Gewahrsamsmonat vom 5., 7., 9. bzw. 11. Gewahrsamsjahr — von 1947 an gerechnet — vorgeschlagen. Das Plenum ist diesem Vorschlag gefolgt. Inzwischen ist das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz im vergangenen Jahr noch einmal novelliert worden. Durch das Vierte Änderungsgesetz wurde die Heimkehrerstiftung ins Leben gerufen, die vom Bund mit 60 Mio DM ausgestattet wird. Die Hilfen, die diese Stiftung den Heimkehrern gewähren kann, orientieren sich ausschließlich an den Bedürfnissen des Einzelfalles. Sie sind allen ehemaligen Kriegsgefangenen ohne Rücksicht auf die Dauer der Gefangenschaft zugänglich, sofern sie für ihre wirtschaftliche Eingliederung noch einer Hilfe entweder in der Form einer Unterstützung oder eines Darlehens bedürfen; sie können diese Hilfen unabhängig davon erhalten, ob sie den im Gesetz für die sonstigen Leistungen festgelegten Wohnsitz- und Aufenthaltsstichtag erfüllen oder ob sie vor oder nach dem Entlassungsstichtag, dem 31. Dezember 1946, aus der Gefangenschaft heimkehrten oder ob sie die Kriegsgefangenenentschädigung erhalten haben oder nicht. Diese Regelung trägt den Charakter eines Abschlusses in sich und soll eine generelle Erhöhung der Entschädigungssätze entbehrlich machen. Deshalb hat auch die frühere Bundesregierung das Vierte Änderungsgesetz als Abschlußgesetz angesehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Max Seidel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Anfang meiner Ausführungen darf ich die Feststellung treffen, daß es dem Haushaltsausschuß gelungen ist, den Entwurf des Bundeshaushalts 1970 nach seiner Einbringung am 18. Februar 1970 nach etwas mehr als drei Monaten intensiver Beratung aller Einzelpläne jetzt zur zweiten und dritten Lesung vorzulegen. Bei allen sachlichen Gegensätzlichkeiten von Regierungsparteien und Opposition gab es in der Frage der Zeitökonomie ein gemeinsames Interesse: Alle Fraktionen waren daran interessiert, den Haushalt 1970 noch vor der Sommerpause ohne Überschreitung des 'Zeitplans im Hohen Hause zu verabschieden.

    (Abg. Leicht: Sehr gut!)

    Diese Feststellung ist leicht ausgesprochen. Der Haushaltsausschuß sah sich jedoch einem gegenüber allen vergangenen Jahren veränderten Hauhaltsplan gegenüber. Wir hatten diesmal einen Verwaltungshaushalt für 1970 und 1971 und einen Finanzhaushalt für 1970 zu beraten. Im Zusammenhang mit dem Regierungswechsel kam der Ergänzungshaushalt dazu. Dank der kollegialen Zusammenarbeit im Ausschuß ist man mit diesen ungewohnten Beratungsgrundlagen fertig geworden.
    Die Haushaltsdebatte 1970 soll nach den mehr oder weniger lancierten Meldungen der Opposition zu einer scharfen Auseinandersetzung mit der Koalition genützt werden. Das ist eigentlich nichts Neues, wird auch erwartet. Eigentlich wird das seit Monaten praktiziert. Allerdings, meine Damen und Herren von der CDU/CSU: Ob Ihre Rezepte, die Attacken und Aktionen von unterschiedlicher Intensität enthielten, erfolgreich waren, können nur Sie beurteilen. Das Durchstehvermögen der Koalition konnten Sie jedenfalls damit nicht ankratzen. Manche Reden und Artikel der Opposition in der jüngsten Zeit sind mir ein Zeichen der Ratlosigkeit der CDU/CSU-Fraktion,

    (Beifall bei der SPD — Lachen bei der CDU/CSU)

    die in eine nie erwartete Opposition geraten ist. Die vergangenen acht Monate haben für die Überwindung dieser Ratlosigkeit nicht ausgereicht.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Für diese Gewöhnungskur wird mehr Zeit benötigt. Sie steht Ihnen auch bevor.

    (Erneute Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht: Sie können es immer noch nicht fassen, daß die Richtlinien der Politik vom Bundeskanzler Brandt bestimmt werden und er dafür die Verantwortung trägt.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Von Ehmke! — Und von Bauer!)

    Bei Ihnen, meine Damen und Herren, hat sich in
    den vergangenen zwanzig Jahren die Meinung und
    Einbildung verfestigt, nur Ihre Partei sei dazu ausersehen, berufen und befähigt, den Bundeskanzler zu stellen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Daran ist auch etwas Wahres!)

    An dieser Einbildung tragen Sie schwer; man merkt es jeden Tag aufs neue.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    An der demagogischen Behandlung der innenpolitischen Themen Finanzpolitik und Haushaltspolitik ist es deutlich merkbar.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ihre Enttäuschung über den eingetretenen Wechsel sollten Sie eigentlich nicht so verbittert tragen, sondern mit mehr Gelassenheit als lehrreiche Lehr-und Wanderjahre ertragen.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Ihnen merkt man so richtig die Gelassenheit an! — Weitere Zurufe.)

    Meine Damen und Herren, Sie können es immer noch nicht fassen, daß ein sozialdemokratischer Bundesfinanzminister den Bundeshaushalt 1970 vorlegte und daß dieser wohl erstmalig gegen Ihre Stimmen — zu meinem Bedauern — verabschiedet wird. Sie wollen es nicht wahrhaben, daß dieser Haushalt 1970 auf Wiedergewinnung einer gesunden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung angelegt ist

    (Zurufe von der CDU/CSU: Wie bitte? — Das muß man erst einmal sehen! — Weitere Zurufe)

    und durch die Beratungsergebnisse des Haushaltsausschusses dieser Zielsetzung dienen wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Haushalt 1970 entspricht den Anforderungen von Stabilität und Wachstum.

    (Widerspruch und Lachen bei der CDU/CSU.)

    In dieser zweiten und in der dritten Beratung wird das noch im einzelnen durch unsere Sprecher nachgewiesen werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Fragen Sie einmal die Bundesbank!)

    Sie allerdings, meine Damen und Herren, werden nach dieser Beratung Ihre Gralshüterallüren ablegen, die dahin gehen: Nur Sie geben Gewähr für den ausgewogenen und ausgeglichenen Haushalt.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Baier: Das sind doch Sprüche! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, Sie können es nicht fassen, daß die Koalition von SPD und FDP im Haushalts- und Finanzausschuß die gründliche, sachbezogene Beratung des Haushalts 1970 durchstehen konnte, und das bei einem Stimmenverhältnis von 17 : 16. Die Beratung führte zu erheblichen Korrekturen am Entwurf der Bundesregierung. Die vorliegenden Ergebnisse in den Einzelplänen weisen das aus. Dieses Durchstehen einer sachbezoge-



    Seidel
    nen Haushalts- und Finanzpolitik ist für Sie ohne Ihre sonst gewohnte dominierende Kraft ein ungewohntes Erlebnis. Daß dies bei Ihnen keine reine Freude auslöst, läßt sich leicht verstehen. Aber Sie erleben erstmalig: es geht auch anders; und nach unserer Meinung — dieses Selbstlob bitte ich mir zu verzeihen —

    (Abg. Baier: Wie vieles!) sogar um einiges besser.


    (Beifall bei der SPD.)

    Das Gesamtergebnis der vorliegenden Haushaltsberatung entspricht genau der Zielsetzung in der Kombination von wirtschaftlicher Stabilität, soliden Bundesfinanzen und gesellschaftlichem Fortschritt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ach, das glauben Sie doch selbst nicht! — Abg. Baier: Zauberlehrling!)

    Die Regierungsparteien weisen in diesem Beratungsergebnis folgendes aus:

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das nennt man Gesundreden!)

    Erstens. Das Volumen der Regierungsvorlage wird um 490 Millionen DM vermindert.
    Zweitens. Von den vorgesehenen gesperrten Beträgen in Höhe von 2,7 Milliarden sind gleich 2023 Millionen DM in Kürzungen umgewandelt und ein Betrag von 1,6 Milliarden DM für besondere Rücklagen bei der deutschen Bundesbank, davon 1,5 Milliarden DM Konjunkturausgleichsrücklage und 100 Millionen DM Sonderrücklage, vorgesehen. Mit dieser Regelung haben wir von der Koalition das Wort gehalten, daß nach der Gesamtübersicht der Haushaltsberatung und der neuerlichen Einschätzung der Konjunkturlage über die Sperrbeträge entschieden wird. Es ist nicht so, wie Herr Kollege Leicht meint, daß wir erst durch Sie dazu bewogen worden sind.

    (Abg. Leicht: Na klar! — Zuruf von der CDU/CSU: Lesen Sie doch einmal die Protokolle nach!)

    Drittens. Die Sperrbeträge belaufen sich noch auf 440 Millionen DM, davon 340 Millionen DM für den Straßenbau und 100 Millionen DM für Bildung und Wissenschaft.
    Viertens. Die Nettokreditaufnahme des Bundes sinkt von 2513 Millionen DM auf 302 Millionen DM.

    (Abg. Leicht: Alles Verdienst des Ausschusses, nicht der Regierung!)

    Damit kommt der Bundeshaushalt den Vorstellungen von Bundesbank und fachkundiger Offentlichkeit nach, in der jetzigen Konjunkturphase den Geld- und Kapitalmarkt zu schonen.
    Bei dieser Darstellung der Ergebnisse darf ich daran erinnern, daß der Bundeshaushalt 1970/71 in einer schwierigen Ausgangssituation erstellt und beim Deutschen Bundestag am 18. Februar 1970 eingebracht wurde. Er mußte der damaligen Konjunkturlage Rechnung tragen und sollte trotz dieser dadurch bedingten Begrenzung des finanziellen Handlungsspielraums die politischen Ziele der Bundesregierung absichern. Als vordringliche gesellschaftspolitische Maßnahmen sollten in erster Linie in Angriff genommen werden --- und das ist geschehen —: die fühlbare Verbesserung der Kriegsopferversorgung ab 1. Januar 1970 und die Dynamisierung dieser Leistungen ab 1. Januar 1971; die Verbesserung des Familienlastenausgleichs; die erhebliche Steigerung der Ausgaben für Bildung und Wissenschaft gegenüber 1969.
    Darüber hinaus sind für die Zukunft vorgesehen: die verstärkte Förderung der Vermögensbildung; die Verbesserung der Wohngeldregelung; die Inangriffnahme der Städtesanierung und Dorferneuerung sowie das Problem der Krankenhausfinanzierung.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ja! Ja!)

    Durch die Beschlüsse im Haushaltsausschuß ist dafür gesorgt worden, daß diese Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden.
    Nun kommt der Sprecher der Opposition, Herr Kollege Leicht — entschuldigen Sie jetzt bitte die Bemerkung —, in der Art des Buchhalters, notiert nach seinem Fragebogen — siehe Kleine Anfrage der CDU/CSU vom 20. Februar 1970 —, welche von den 43 Fragen noch nicht in die Finanzplanung endgültig aufgenommen sind. Beflissen und eilfertig stellt er fest, weil ein halbes Dutzend Punkte nicht schon zahlenmäßig fixiert sind: Es ist alles Bluff und Schaumschlägerei.
    Meine Damen und Herren, das ist die Haltung des Buchhalters, der, wie ich meine, aus der Registratur kommt, der die Vorgänge politischer Zielsetzung bis zu den Angaben über Kosten und Zeitpunkt des Inkraftretens nicht begreift oder nicht begreifen will!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Als ich mir den Fragebogen aus der Kleinen Anfrage der CDU/CSU vom 20. Februar 1970 zu Gemüte zog,

    (Zurufe von der CDU/CSU: Zu was? — Dazu waren Sie gar nicht in der Lage!)

    kam mir das Sprichwort in den Sinn: Ein Narr kann mehr fragen, als zehn Weise beantworten.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Es hat niemand behauptet, daß Sie weise sind!)

    In diesem Falle, meine Damen und Herren, hat der Bundesfinanzminister tatsächlich alles beantwortet, ohne Schönfärberei und mit großer Offenheit, und eigentlich müßte die Opposition ihm dafür dankbar sein.
    Hand aufs Herz, Herr Kollege Leicht, können Sie sich eine Bundesregierung vorstellen,

    (Abg. Leicht: die die Preise steigen läßt!)

    die innerhalb von drei Monaten, vom 28. 10. 1969 bis zum 18. 2. 1970 — dabei noch Weihnachten dazwischen —, alle ihre Zielsetzungen im Detail für den Haushalt 1970 und ,die Finanzplanung 1969/1973



    Seidel
    auf Heller und Pfennig errechnen und ausweisen könnte? Wenn Sie vor sich selbst ehrlich sind,

    (Abg. Leicht: Ich bin ehrlicher als Sie!)

    müssen Sie zugestehen, daß das nicht geht. Was also, so frage ich Sie, soll das bombastische Geschreibsel in Ihrem Artikel des Deutschland-UnionDienstes vom 2. Juni 1970?

    (Abg. Leicht: Lesen Sie ihn nochmal durch!)

    Wir haben uns nun einmal vier Jahre vorgenommen, meine Damen und Herren, und die Finanzplanung marschiert in ihrer Fortschreibung in dieser Zeit mit! Darauf können Sie sich verlassen.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU: Alter Marschierer! — Sprechen Sie mal einen Satz frei!)

    Was die Finanzplanung 1969/1973 an sich betrifft, so darf ich zu einigen offenen Fragen wie folgt Stellung nehmen:
    1. Alterssicherung für die Selbständigen. Die Bundesregierung hat ihre Absicht erklärt, die gesetzliche Alterssicherung für weitere Gruppen der Gesellschaft zu öffnen.

    (Abg. Leicht: Sie hat sehr viele Absichtserklärungen!)

    In diesem Rahmen wird eine besondere Einbeziehung der Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung geprüft. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt hier angestellte Überlegungen konkretisiert werden, ist gegenwärtig noch nicht abzusehen. Deshalb können im Finanzplan die finanziellen Auswirkungen zur Zeit auch nicht annähernd ausgewiesen werden.

    (Abg. Leicht: Ich habe Ihnen doch eine Rechnung von ,der Verschuldung aufgemacht!)

    2. Einbeziehung des Sparens im Betrieb in die allgemeine Sparförderung. Auch hier handelt es sich um eine Absichtserklärung der Bundesregierung. Form und Zeitpunkt der Verwirklichung dieser Maßnahme sind noch ungewiß.
    3. Verbesserung der Richterbesoldung. Die Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 enthält darüber überhaupt keine konkreten Angaben. Inhalt und Zeitpunkt einer entsprechenden gesetzlichen Regelung sind noch nicht abzusehen. Auch die finanziellen Auswirkungen können, da sie den Bund nur in sehr geringem Maße betreffen, zur Zeit nicht annähernd geschätzt werden.

    (.Abg. Baier: Wie lange dauert die Vorlesung noch? Weiter Zurufe von der CDU/ CSU.)

    4. Einführung eine Bildungsurlaubs. Auch hier, so darf ich sagen, handelt es sich um eine Absichtserklärung der Bundesregierung, die allerdings

    (Abg. Leicht: Alles bloß Absichtserklärungen vor den Wahlen!)

    warten Sie doch ab, Herr Leicht — vor ihrer Verwirklichung noch sorgfältiger Überlegungen über die Gestaltung und den Zeitpunkt der Einführung des Bildungsurlaubs bedarf. Vor Abschluß dieser Überlegungen können gültige Kostensetzungen nicht gemacht werden.
    Soweit, Herr Leicht, einige Erklärungen für die offengebliebenen Fragen, die auch Sie in Ihrem Artikel angedeutet hatten.

    (Abg. Leicht: Das hätte ich mir alles selber sagen können!)

    Demgegenüber muß ich jetzt einige Fragen mit positiver Antwort hinzufügen.
    1. Die Steuerreform. Die Bundesregierung hat für die Vorbereitung der Steuerreform vereinbart, daß die volkswirtschaftliche Steuerquote nicht verändert wird. Mit der Steuerreform wird in erster Linie eine Umverteilung der Steuerlasten im Interesse einer gerechten Vermögensbildung und unter Berücksichtigung der Harmonisierungsbemühungen in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft angestrebt.

    (Abg. Leicht: Ich habe gemeint, Sie sagen jetzt etwas über die Verschuldung!)

    2. Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrages. Wegen der gegenwärtig noch angespannten konjunkturellen Situation in der Bundesrepublik hat die Bundesregierung vorgeschlagen, die im Steueränderungsgesetz 1970 vorgesehenen Steuersenkungen, die Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrages von 240 auf 480 DM und den Abbau der Ergänzungsabgabe, zeitlich zu verschieben. Die Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrages wird zum 1. Juli 1970, der Beginn des Abbaues der Ergänzungsabgabe erst zum 1. Januar 1971 in Kraft treten,

    (Abg. Leicht: Ohne Rücksicht auf die Konjunktur!)

    mit der Maßgabe, daß die Steuerersparnis kassenmäßig erst im Jahre 1971 eintritt.
    3. Ein langfristiges Programm des sozialen Wohnungsbaus. Die Bundesregierung betrachtet die Weiterführung des sozialen Wohnungsbaus als eine öffentliche Aufgabe von besonderer Dringlichkeit.

    (Abg. Leicht: Wozu machen Sie denn ein Programm? Es kann doch kein Mensch bauen!)

    Sie hat daher über die bisherigen Förderungsmaßnahmen hinaus zum Anlaufen des von ihr angestrebten langfristigen Wohnungsbauprogramms ein Sonderprogramm mit jährlichen Verpflichtungen von zusätzlich 25 Millionen DM ab Haushaltsjahr 1970 beschlossen.

    (Abg. Leicht: Mit was sollen denn die Leute bauen?—Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Sagen Sie doch einmal, wie man bei den Preisen bauen soll!)

    Das führt beim Bund zu einem Kassenbedarf 1971 von 25 Millionen DM, 1972 von 25 Millionen DM und 1973 von 25 Millionen DM. Dieser Mehrbedarf ist im Finanzplan des Bundes 1969 bis 1973 enthalten.
    Damit komme ich zum Punkt 4: Verbesserung des Wohngeldgesetzes. Für die Verbesserung des Wohngeldgesetzes sind im Finanzplan des Bundes von 1969 bis 1973 je Haushaltsjahr berücksichtigt: 1971



    Seidel
    180 Millionen DM, 1972 200 Millionen DM, 1973 240 Millionen DM. Daneben werden die Länder 1971 in der gleichen Größenordnung belastet. Insgesamt werden also von Bund und Ländern für diese neuen Maßnahmen bis 1973 rund 1024 Millionen DM zusätzlich aufgewendet.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU.)

    Weil eben Herr Leicht in seinem Artikel gerade den Finanzplan in Frage gestellt hat, möchte ich aus diesem Finanzplan ein paar solcher positiven Projekte herausgreifen.
    5. Die wirtschaftliche Sicherung leistungsfähiger Krankenhäuser. Sie ist im Rahmen eines Krankenhausfinanzierungsgesetzes unter finanzieller Beteiligung des Bundes an den Krankenhausinvestitionskosten vorgesehen. Da die Haushaltslage eine direkte Bezuschussung vorerst nicht zuläßt, ist zunächst die Übernahme des entsprechenden Schuldendienstes mit der Belastung des Bundes eingeplant. Sie beträgt: 1971 7 Millionen DM, 1972 35 Millionen DM, 1973 76 Millionen DM. Hierdurch wird eine mögliche Kreditbeschaffung erreicht: 1971 in Höhe von 200 Millionen DM, 1972 in Höhe von 400 Millionen DM und 1973 in Höhe von 466 Millionen DM.
    Noch ein letztes: die Förderung des Sports. Die Ausgaben des Bundes für die Förderung des Sports werden für die Jahre 1970 bis 1973 mit rund 575 Millionen DM im Finanzplan berücksichtigt. Auf die einzelnen Jahre entfallen dabei folgende Beträge: 1970 106 Millionen DM, 1971 160 Millionen DM, 1972 182 Millionen DM, 1973 107 Millionen DM. In diesen Beträgen sind 239 Millionen DM für die Olympischen Spiele 1972 enthalten.

    (Abg. Leicht: Wenn die Olympiade vorbei ist, geht es zurück!)

    Gegenüber dem vorangegangenen Finanzplan ergibt sich nach diesem Beschluß der Bundesregierung vom Januar dieses Jahres eine Verstärkung der Sportförderung um folgende Beträge:

    (Zuruf von der CDU/CSU: Langsamer lesen!)

    für 1970 um 67, 1971 um 82, 1972 um 116 und 1973
    um 41 Millionen DM. Soweit, meine Damen und
    Herren, einige Vorzeichen aus der Finanzplanung,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Für 1973 ist Ihre Zahl falsch!)

    die in Übereinstimmung mit der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 stehen.
    Ich könnte noch weitere Punkte hinzufügen, aber ich will das dem Herrn Leicht nicht antun. Er sollte das noch etwas studieren und noch mehr darüber nachdenken.

    (Abg. Leicht: Das habe ich sehr genau!) Damit komme ich zu meiner Schlußbilanz.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Bravo!)

    Nach der angespannten Eröffnungsbilanz, die Bundesfinanzminister Möller vorgefunden hat,

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    bedeutet die von ihm eingeleitete neue Finanz- und Haushaltspolitik eine erfreuliche Wendung.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Eine Märchenstunde!)

    Sie garantiert mit ihren finanziellen Aufwendungen und den damit verbundenen politischen Zielen, daß die aus den gesetzten Schwerpunkten resultierenden Aufgaben verwirklicht werden können. Sie verdeutlicht im Finanzplan Reihenfolge und Ausmaß der inneren Reformen, die die Regierung im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Möglichkeiten und unter der Voraussetzung solider Bundesfinanzen in den Jahren bis 1973 durchzusetzen entschlossen ist.
    Wir werden dem Einzelplan 08 unsere Zustimmung geben.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU: Das ist ja nicht möglich! — Gott sei Dank!)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Herr Abgeordnete Seidel hat nur die Hälfte der angemeldeten Zeit in Anspruch genommen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Er hat schneller gelesen! — Dafür hat er auch fleißig gelesen!)

Ich sage das als Aufmunterung für den weiteren Verlauf der Debatte.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kirst.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Victor Kirst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde, was die Zeit anbetrifft, versuchen, auch Herrn Seidel noch zu unterbieten.
    Was ich jetzt sage, bitte ich, Herr Wohlrabe und Herr Leicht, nicht als Kritik zu verstehen. Aber ich meine — und das trifft bis zu einem gewissen Grade auch den Kollegen Seidel —, daß wohl manches, was jetzt hier von Ihnen gesagt worden ist, ebenso gut beim Einzelplan 60 oder auch erst in der dritten Lesung hätte gesagt werden können. Ich möchte das, wie gesagt, nicht als Kritik, sondern als Vorbehalt verstanden wissen. Ich behalte mir vor, beim Einzelplan 60 oder in der dritten Lesung auf einige der Punkte, die Sie, Herr Leicht, angesprochen haben, noch einmal ausführlicher zurückzukommen. Denn ich habe nach einem Studium der Etatberatungen aus vergangenen Jahren den Eindruck, daß an sich der Einzelplan 08 nicht immer zur Abgabe von — um es vorsichtig auszudrücken — so grundsätzlichen Ausführungen benutzt worden ist. Aber, Herr Leicht, natürlich sehe ich ein, warum Sie das so gemacht haben. Sie mußten selbstverständlich eine Begründung dafür haben, daß Sie jetzt den Etat des Bundesfinanzministers ablehnen wollen.

    (Abg. Leicht: Na, das ist doch richtig!)

    Deshalb haben Sie das vorgezogen. Aber ich bitte um Verständnis, daß ich auf einige Ihrer Punkte erst bei anderer Gelegenheit im Laufe dieser Haushaltsberatungen — eventuell in der dritten Lesung — zurückkommen werde. Im übrigen kann ich mich



    Kirst
    in vielen Punkten auf den Kollegen Seidel beziehen, sofern er auf Sie eingegangen ist.
    Zu einem Punkt möchte ich von vornherein deutlich etwas sagen. Herr Kollege Leicht, Sie haben, wenn ich es richtig gesehen habe, die Planung hinsichtlich der Schuldenaufnahme — sowohl die des Finanzplans als auch die aus der mittelfristigen Finanzplanung — kritisiert. Ich glaube, wir sind uns darin einig, daß man über das jeweilige konkrete Ausmaß der Schuldenaufnahme auch aus der jeweils gegebenen aktuellen Situation reden und notfalls streiten können muß. Aber ich glaube, wir sind uns doch im Prinzip auch darin einig — oder sollten uns einig ,sein —, daß wir sicherlich, wenn wir auf der einen Seite — und das hat heute morgen eine Rolle gespielt, auch in den Zitaten von den Ausführungen unseres Bundesfinanzministers — an der Steuerlastquote festhalten wollen und wenn wir auf der anderen Seite wissen, was wir alles an Notwendigem tun wollen — und nicht nur wollen, sondern auch müssen —, dazu kommen werden, in stärkerem Maße, als es in der Vergangenheit möglich und nötig gewesen ist,

    (Abg. Leicht: Das sagen Sie, die FDP!)

    Aufgaben aus Kaplitalmarktmitteln, aus Anleihen zu finanzieren, zumal darin meiner Ansicht nach auch Vorteile liegen, die mehr als finanzieller Art sind. Denn ich glaube, die großen Aufgaben, die vor uns liegen, sind Aufgaben, von deren Verwirklichung auch zukünftige Generationen profitieren sollen. Ich meine, es ist gar nicht richtig und gar nicht möglich, daß das immer aus laufenden Einkommen sozusagen von der jetzigen arbeitenden Generation aufgebracht wird. Das ist die eine Seite der Medaille.

    (Abg. Leicht: Es ging nur um die Größenordnung, nicht um die Verschuldung an sich!)

    — Herr Leicht, es freut mich, daß Sie das sagen, daß es nur um die 'Größenordnung ging.

    (Abg. Leicht: Sie haben sonst meine Rede nicht verstanden!)

    — Doch, ich habe sie verstanden, Herr Leicht. Aber vordergründig haben Sie so argumentiert, als ob Sie überhaupt gegen eine höhere und in der Zukunft wesentlich höhere Verschuldung wären.

    (Abg. Leicht: Ich habe gesagt: Unter bestimmten Voraussetzungen auch 8 Milliarden!)

    Wenn Sie sagen, es gehe nur um die Größenordnung, dann werden wir uns im konkreten Fall über die Größenordnung zu unterhalten haben. Ich habe allerdings die Furcht, daß Sie dann, wie die Situation jeweils auch immer sein mag, doch dagegen sein werden.

    (Abg. Leicht: Wie Sie in der Vergangenheit! — Gegenrufe von der SPD.)

    Herr Leicht, ich glaube, wir sollten eine solche — wenn ich es einmal aus dem Wirtschaftlichen übertragen und so formulieren darf — Senkung der Selbstfinanzierungsquote innerhalb des staatlichen Bereiches auch gesellschaftspolitisch für richtig halten. Denn ich meine, es ist für den Staatsbürger viel besser, er beteiligt sich an der notwendigen Finanzierung, indem er auf direktem oder indirektem Wege dem Staate diese Mittel anleihemäßig zur Verfügung stellt, als daß er sie als Steuern bezahlt. Im zweiten Fall, im Falle der Steuern, ist das endgültig weg; im anderen Fall bleibt es in seinem Vermögen. Aber darüber werden wir uns dann noch weiter auseinanderzusetzen haben.
    Im übrigen habe ich den Eindruck, daß weite Teile Ihrer Rede, Herr Leicht, dem Zwecke dienten, die heute morgen hier veranstaltete Konjunkturdebatte, die man nach meinem Gefühl ebensogut beim Einzelplan 09 hätte führen können — nach dem, was dabei herausgekommen ist —, jetzt noch einmal mit anderen oder vielleicht gar nicht mit anderen Mitteln fortzusetzen. Ich habe auch nicht die Absicht, auf Ihre Darstellungen über die Entwicklung der Ausgaben im vierten Quartal 1969 und im ersten Quartal 1970 einzugehen. Ich hatte zum Teil den Eindruck, daß Sie die Darlegungen des Finanzministers heute morgen hier gar nicht mitbekommen haben.

    (Abg. Leicht: Doch! Genau!)

    Wir haben im Februar darüber gesprochen. Ich will dazu nur sagen: diese Behauptungen werden durch Wiederholung nicht wahrer.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Finanzminister wird wahrscheinlich noch einmal mit den Zahlen aufwarten.
    Herr Leicht, Sie haben die Hoffnung ausgesprochen, daß das Klima im Haushaltsausschuß besser wird. Über das Klima in diesem Hochhaus kann man ohnehin geteilter Meinung sein. Sie meinten das aber anders, Herr Leicht. Ich habe den Eindruck, daß es so schlecht eigentlich gar nicht war.

    (Abg. Leicht: Es ist nicht so schlecht wie anderswo! Das gebe ich zu!)

    — Gut, dann sind wir uns wenigstens insofern einig.

    (Abg. Leicht: Nur hatten wir schon besseres Klima!)

    Nun muß ich etwas zu Ihren Anträgen sagen, die Sie hier angekündigt haben — zum Teil werden sie auch schon verteilt, wie ich festgestellt habe —, obwohl sie, zumindest formal, zum Einzelplan 60 gehören. Ich möchte vermeiden, daß hier der falsche Eindruck entsteht, Sie hätten gewisse Anträge kumulativ gestellt; Sie haben sie nämlich nur alternativ gestellt. Soviel „Gutes" wollten Sie nun doch nicht. Sie haben in der ersten Phase der Beratungen im Haushaltsausschuß beim Einzelplan 60 den Antrag gestellt, der jetzt auch wiederholt wird: 1,5 Milliarden DM globale Minderausgaben. Das ist richtig. Warum wir ihn abgelehnt haben, kann ich Ihnen jetzt sagen; ich muß es beim Einzelplan 60 sicher noch einmal wiederholen. Sie haben dann, als wir diesen Antrag aus wohlerwogenen Gründen abgelehnt haben, beim Gesetz die beiden anderen Anträge mit 10%igen Kürzungen bei den gesetzlich gebundenen Ausgaben (außer Personalausgaben) und 20%igen Kürzungen der Verpflichtunsermächtigung gestellt. Ich möchte hier nur nicht den Eindruck



    Kirst
    entstehen lassen, daß Sie das alles wollten. Im Haushaltsausschuß haben Sie jedenfalls unserer Auffassung nicht widersprochen, daß das alternativ war. Ich habe sogar formuliert: Die 10 % sind die 1,5 Milliarden in anderer Form. Ich glaube, das sollten wir hier einmal deutlich festhalten.
    Beide Wege können nicht alternativ gesehen werden. 1,5 Milliarden sind sicher ein zu hohes Ausmaß. Das ist nicht möglich, wenn es auch wahrscheinlich ist, daß es nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse, der sich durch Unvorhergesehenes natürlich jederzeit ändern kann, in einem vermutlich nicht unerheblich geringeren Ausmaße der Fall wäre. Aber es ist nicht möglich, das zu quantifizieren und zu veranschlagen. Deshalb werden wir
    — das habe ich heute morgen schon einmal zum Ausdruck gebracht — durch eine geeignete Form einer Entschließung — um die Meinung der Mehrheitsfraktionen hier zu dokumentieren — die Regierung noch einmal auffordern, das zu tun, was sie ohnehin tun will.
    Nun zu den Verpflichtungsermächtigungen. Es tut mir leid, daß ich es wiederholen muß. Da Sie aber die Angriffe gegen diese Verpflichtungsermächtigungen zumindest in Form eines Kürzungsantrages immer wieder bringen, muß ich noch einmal sagen: Das optische Bild, das Sie hier in den Vordergrund gestellt haben — nicht heute, sondern im Februar —, also dieses immense Anwachsen der Verpflichtungsermächtigungen, ist falsch. Sie wissen, daß diese optische Steigerung von 9 auf rund 25 Milliarden DM einzig und allein haushaltstechnisch bedingt ist, und zwar durch den Verteidigungsetat, wo diese Verpflichtungen bisher ohnehin bestanden haben, aber jetzt nach der neuen Haushaltsordnung ausgewiesen werden müssen.
    Ich frage mich auch im Hinblick z. B. auf die Kürzung von 1 Milliarde DM, die wir beschlossen haben, und auch im Hinblick auf das, was der Kollege Zimmermann hier gestern gesagt haben soll
    — wir hatten gerade eine Sitzung des Haushaltsausschusses, aber es ist mir authentisch berichtet worden —, ob es richtig ist, diese 20%ige Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen zu beschließen, weil sie, wenn man genau hinsieht, in ganz entscheidenden Punkten den Verteidigungsetat betreffen würde. Man kann nicht gestern sagen: da geschieht zu wenig, und heute praktisch 3,2 Milliarden DM Verpflichtungen in diesem Etat kürzen sollen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das gilt auch für den anderen Bereich, wo nämlich die Verpflichtungsermächtigungen durch den Ergänzungshaushalt gestiegen sind, und zwar im wesentlichen durch zwei Posten: den bekannten Airbus und die Werfthilfen; dieselben Werfthilfen
    — auch das muß ich noch einmal wiederholen —, die Ihre Hamburger Kollegen zu Recht gefordert haben und die Sie durch diesen Antrag unmöglich machen würden. Das muß man einmal hier ganz deutlich sagen.
    Ich möchte mich im Augenblick auf diese wenigen Bemerkungen hier beim Einzelplan 08 beschränken. Herr Leicht, Sie haben vorhin, als Sie die Konjunkturdebatte wiederaufleben lassen wollten, die etwas rhetorische Frage gestellt: Was ist nicht schwer in dieser Zeit? Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen das nun laut sage, was ich dabei gedacht habe, weil Sie gerade hier sprachen. Ich möchte sagen: Reden ist leicht, und leicht ist reden!
    Die FDP stimmt diesem Haushalt zu. (Beifall bei den Regierungsparteien.)