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    Deutscher Bundestag 55. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 2819 A Amtliche Mitteilungen 2819 A Fragestunde (Drucksachen VI/869, VI/881) Fragen der Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern), Reddemann und Breidbach: Pressemeldung betr. Einziehung des Eigentums der DDR-Flüchtlinge Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . 2819 C, 2820 A, B, C, D, 2821 A, B, C, D, 2822 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2820 A, 2821 A, B Breidbach (CDU/CSU) . . . . . 2820 B, 2821 C, 2822 A, B Steiner (CDU/CSU) 2820 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2820 D, 2821 C Reddemann (CDU/CSU) . 2820 D, 2821 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 2821 C von Hassel, Präsident 2819 A, B, 2821 A, D Fragen des Abg. Vogel: Erhöhung der Erbschaft- und Vermögensteuer — Abhängigkeit des Rechtes auf Eigentum von den politischen Mehrheitsverhältnissen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2822 C, D, 2823 A, B, C Vogel (CDU/CSU) . . 2822 D, 2823 A, B Fragen des Abg. Krammig: Vereinheitlichung des Grunderwerb-und Feuerschutzsteuerrechts Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2823 D, 2824 A Krammig (CDU/CSU) 2823 D Fragen des Abg. Dr. Pohle: Berücksichtigung der sog. Verbringensfälle in dem Erlaß des Bundesfinanzministeriums vom 19. Dezember 1969 Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2824 B, C, 2825 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . 2824 C, D, 2825 A Fragen des Abg. Meister: Erhöhung der Steuerausgleichsabgabesätze für westdeutsche und Westberliner Transportunternehmen seitens der DDR Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2825 A, B, C, D, 2826 A, B, C Meister (CDU/CSU) . 2825 B, 2826 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2825 C, 2826 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . 2825 C, 2826 C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 2826 B Frage des Abg. Fellermaier: Schaden des Bundes im Landshuter Komplex des sog. süddeutschen Getreideskandals . . . . . . . . . 2826 D Frage des Abg. Dr. Jungmann: Umsatzsteuerpflicht der Praxis- und Apparategemeinschaften von Arzten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2827 A, B, C Dr Jungmann (CDU/CSU) . . . 2827 B, C Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Steuer für französischen Schaumwein 2827 D Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach): Einfuhr von nicht verkehrsfähigen ausländischen Schaumweinen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2828 A, B, C 2829 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 2828 B, D, 2829 A Fragen des Abg. Burger: Entschädigung für im Dritten Reich zwangsweise sterilisierte Menschen . . 2829 B Frage des Abg. Pieroth: Gewährung steuerlich begünstigter Essenzuschüsse für Arbeitnehmer Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2829 B, D Pieroth (CDU/CSU) 2829 C, D Frage des Abg. Pieroth: Freibeträge für nach dem 31. August geborene Kinder Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2830 A Frage des Abg. Dasch: Verhinderung der illegalen Einfuhr von Rauschgift Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2830 B, D, 2831 A Dasch (CDU/CSU) . . . 2830 C, 2831 A Josten (CDU/CSU) 2830 D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verbot des Verkaufs von Einwegflaschen für Bier und Erfrischungsgetränke Genscher, Bundesminister . . . 2831 B, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 2831 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Einrichtung von Teststationen zur Kontrolle der Auspuffgase von Kraftwagen Genscher, Bundesminister . . . . 2831 D Frage des Abg. Härzschel: Beibehaltung der Ortsklassen in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes Genscher, Bundesminister 2832 A, B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 2832 B, C Dasch (CDU/CSU) 2832 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2832 D Frage des Abg. Bay: Anerkennung einer Bescheinigung der nach dem Häftlingshilfegesetz zuständigen Behörde Genscher, Bundesminister . . . 2833 A Beratung des Nachtrags zum Jahreswirtschaftsbericht 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/850) in Verbindung mit Beratung des Sondergutachtens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung „Zur Konjunkturlage im Frühjahr 1970" (Drucksache VI/773), mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Konjunkturpolitik (Drucksachen VI/714, VI/847) und mit Antrag betr. Konjunkturpolitik der Bundesregierung (Abg. Dr. Müller-Hermann, Dr. Stoltenberg und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/511) Dr. Schiller, Bundesminister . . . 2833 B, 2870 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 2838 C Lenders (SPD) 2845 D Kienbaum (FDP) 2851 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . . 2854 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2859 A Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 2864 D Kirst (FDP) 2868 D Höcherl (CDU/CSU) 2875 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 III Kater (SPD) 2879 C Dr. Luda (CDU/CSU) 2882 B Frehsee (SPD) . . . . . . . 2885 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/877) — Erste Beratung — 2885 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Hauhaltsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksachen V1/300, zu W300, VI/580, zu VI/580) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — 2885 C Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache VI/820) . . . 2885 C Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache VI/821) von Hassel, Präsident des Deutschen Bundestages 2885 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache VI/822) 2887 C Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksachen VI/827, VI/854) Leicht (CDU/CSU) . 2888 A Seidel (SPD) 2894 A Kirst (FDP) 2897 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 2899 C Bremer (CDU/CSU) 2904 D Raffert (SPD) . . . . . . . 2905 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen VI/824, VI/854) Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) 2908 A, 2914 A Scheel, Bundesminister 2910 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 2914 A Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache VI/826) Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2914 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 2916 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 2919 C Jahn, Bundesminister 2921 A Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 2923 A Dr. Tamblé (SPD) 2924 A Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/830, VI/854) Krampe (CDU/CSU) 2924 C Seidel (SPD) 2926 D Schmidt (Kempten) (FDP) 2929 A Arendt, Bundesminister 2931 A Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen VI/834, VI/854) Baier (CDU/CSU) 2934 B Rollmann (CDU/CSU) 2935 D Hauck (SPD) 2938 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 2940 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 2941 D Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . . 2943 B Frau Strobel, Bundesminister . . . 2944 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/835) . . . . . . . . 2948 C Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Druck- sache VI/836) 2948 D Nächste Sitzung 2948 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2929 Anlagen 2 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 29, 35, 36, 41 bis 43 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970 (Drucksachen VI/300, VI/580, VI/824, VI/826, VI/827, VI/830, VI/834, VI/854) 2929 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Müller (Niederfischbach) betr. Zuständigkeit der Ortsgerichte für die öffentliche Beglaubigung 2950 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Klee betr. Übereinkommen des Europarates über die Adoption von Kindern 2950 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. strafrechtliche Konsequenzen aus den Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin 2951 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Zusagen an die Landwirtschaft in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 2951 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. von Bockelberg betr Höhe des Sonderausgabenpauschbetrages für Arbeitnehmer 2952 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Würtz betr. Verminderung der Steuerlastquote des Bundeswehr-Sozialwerks . . . . . . . . . 2952 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus betr. Freibeträge für Kinder über das 27. Lebensjahr hinaus 2952 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strauß betr. Bekanntgabe der Mehranforderung der Ressorts für den Finanzplan 1970 bis 1974 und der sonstigen Ausgaberisiken 2953 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer betr. Steuerharmonisierung innerhalb der EWG 2953 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta betr. zusätzliche Kriegsgefangenenentschädigung für alle nach 1948 Heimgekehrten 2953 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2819 55. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Ahrens * 4. 6. Alber * 4. 6. Amrehn * 4. 6. Bals * 4. 6. Bauer (Würzburg)* 4. 6. Berberich 5. 6. Dr. Birrenbach 8. 6. Blumenfeld * 4. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 4. 6. Draeger * 4. 6. Dr. Erhard 7. 6. Fritsch * 4. 6. Dr. Furler* 4. 6. Frau Herklotz * 4. 6. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) * 4. 6. Heyen 6. 6. Hösl * 4. 6. Katzer 5. 6. Dr. Kempfler * 4. 6. Frau Klee * 4. 6. Kleinert 3. 6. Dr. Lohmer 15. 6. Dr. Martin 5. 6. Dr. Meinecke (Hamburg) 3. 6. Dr. Müller (München) * 4. 6. Müller (Remscheid) 6. 6. Pfeifer 4. 6. Pöhler * 4. 6. Rasner 3. 6. Richter * 4. 6. Dr. Rinderspacher * 4. 6. Roser * 4. 6. Dr. Rutschke * 4. 6. Schmidt (Würgendorf) * 4. 6. Dr. Schmücker* 4. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 4. 6. Sieglerschmidt* 3. 6. Frau Dr. Walz * 4. 6. Zebisch 3. 6. Zoglmann 5. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 29 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/827, VI/854 -. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 08 02 - Allgemeine Bewilligungen - (Verwaltungshaushalt) Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Ansatz bei Tit. 531 01 - Öffentlichkeitsarbeit - wird für die Haushaltsjahre 1970 und 1971 von je 500 000 DM auf je 250 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 35 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes - Drucksachen VI/300, VI/580, VI/824, VI/854 -. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt - (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 453 01 - Trennungsgeld, Trennungsbeihilfen, Mietersatz, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen und Umzugskostenbeihilfen - wird für das Haushaltsjahr 1970 um 1 500 000 DM auf 16 700 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 526 05 - Kosten für Sonderaufträge auf dem Gebiete der Verwaltung und der politischen Planung wird für 1970 um 100 000 DM auf 320 000 DM. für 1971 um 100 000 DM auf 520 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 36 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz Drucksachen VI/300, VI/580, VI/826 --. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 07 01 (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Lt. 531 01 -- Unterrichtung der Bevölkerung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Rechtswesens - wird für 1970 um 125 000 DM auf 75 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 53101 wird für 1971 um 175 000 DM auf 75 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion 2950 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Anlage 5 Umdruck 41 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen VI/300, VI/580, 1111830, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen —(Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Aufklärungsmaßzur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich jahre 1970 und 1971 um je 300 000 DM auf 600 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 42 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/834, VI/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligung — (Verwaltungshaushalt) Der Ansatz bei Tit. 53102 — Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung — wird im Jahr 1970 um 100 000 DM auf 2 500 000 DM und im Jahr 1971 um 180 000 DM auf 2 600 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 43 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/300, VI/580, VI/834, V1/854 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — (Verwaltungshaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 531 01 — Kosten des Informationswesens — wird für 1970 und 1971 um 30 000 DM auf 250 000 DM gekürzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 531 02 — Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung — wird um 20 000 DM auf 2 580 000 DM für 1970 und auf 2 760 000 DM für 1971 gekürzt. Zu Kap. 15 01 — Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit — (Finanzhaushalt) 1. Der Ansatz bei Tit. 684 03 — Zuschüsse für zentrale Maßnahmen der Ehevorbereitung und Elternbildung (Familienbildung) sowie der Ehe-und Elternberatung wird um 50 000 DM auf 1 600 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Niederfischbach) (Drucksache 1/1/809 Frage A 14) : Ist die Bundesregierung bereit, die Zuständigkeit der Orts geriete soweit wieder herzustellen, daß schriftliche Beglaubigungen in Grundbuchangelegenheiten wieder durch die Ortsgerichte vorgenommen werden können? In Ihrer Anfrage gehen Sie zutreffend davon aus, daß durch das im letzten Jahr verabschiedete Beurkundungsgesetz die bisherigen Zuständigkeiten der Ortsgerichte für die öffentliche Beglaubigung beseitigt worden sind. Das Beurkundungsgesetz enthält jedoch in § 63 eine Vorschrift, wonach die Länder befugt sind, durch Gesetz die Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften anderen Personen oder Stellen, d. h. Personen oder Stellen, die nicht Notare sind, zu übertragen. Seitens des Bundes steht daher nichts entgegen, die Zuständigkeit der Ortsgerichte für öffentliche Beglaubigungen wiederherzustellen. In Hessen ist dies m. W. bereits geschehen. Auch in Rheinland-Pfalz ist beabsichtigt, den Ortsgerichten die frühere Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung wieder einzuräumen (Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache VI/1889). Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Klee (Drucksache VI/809 Frage A 16) : Bis wann kann mit der Vorlage der Ratifizierungsgesetze der Europäischen Konvention über die Adoption von Kindern an die gesetzgebenden Körperschaften gerechnet werden? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2951 Das Übereinkommen des Europarates über die Adoption von Kindern ist am 24. April 1967 für die Bundesrepublik unterzeichnet worden. Die Bundesregierung empfiehlt die Ratifikation dieses Übereinkommens und beabsichtigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Ratifikation des Üereinkommens macht jedoch die gleichzeitige Anpassung des innerdeutschen Adoptionsrecht an das Übereinkommen notwendig. Die Vorarbeiten hierzu sind im Bundesjustizministerium bereits aufgenommen worden. Die Arbeiten haben sich aber wegen der vordringlichen Neuordnung des Nichtehelichenrechts verzögert. Sie müssen wegen der ebenfalls vordringlichen Reform des Eherechts sowie des elterlichen Sorgerechts noch weiter zurückgestellt werden. Wann den gesetzgebenden Körperschaften ein Gesetzentwurf vorgelegt werden kann, läßt sich noch nicht übersehen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 2. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache -vi9 Frage A 17): Ist die Bundesregierung bereit, sobald die Ergebnisse der Ermittlungen über die Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin es ermoglich, mitzuteilen, welche strafrechtlichen Konsequenzen sicharaus ergeben? Was die Konsequenzen für diejenigen angeht, die sich an den Ausschreitungen am 9. Mai 1970 in Berlin beteiligt haben, so ist die strafrechtliche Würdigung der Vorgänge vom 9. Mai 1970 Sache der Berliner Justizorgane. Die Bundesregierung ist bemüht, sich über die genannten Vorgänge ebenso wie über andere Ausschreitungen umfassend zu unterrichten; sie ist hierbei auf die Berichte der zuständigen Landesbehörden angewiesen. Die Bundesregierung wird auf Grund der eingegangenen Informationen die Frage prüfen, ob und in welcher Richtung gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Von den Ergebnissen einer solchen Prüfung wird sie auf Anfrage selbstverständlich Mitteilung machen. Bei den Ereignissen vom 9. Mai 1970 ist es der Polizei gelungen, eine nicht unerhebliche Zahl von Gewalttätern zu identifizieren. Wer sich an Gewalttätigkeiten, die aus einer Menschenmenge begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt, ist auch nach dem am 22. Mai 1970 in Kraft getretenen neuen Strafrecht (Drittes Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 20. Mai 1970 — Bundesgesetzbl. I S. 505 —) wegen Landfriedensbruch zu bestrafen: dasselbe gilt für denjenigen, der auf die Menge einwirkt, um deren Neigung zu Gewalttätigkeiten zu fördern. Eine Gewalttätigkeit begeht u. a. der Steinwerfer; die Anwendbarkeit der neuen Landfriedensbruchsvorschrift setzt nicht voraus, daß der vom Täter geworfene Stein sein Ziel getroffen hat. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache 1/1/809 Frage A 44) : Welche ,,Abstriche von Zusagen in der Regierungserklärung" hat die Bundesregierung gemacht, über die die Landwirtschaft nach den Worten des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes angeblich enttäuscht ist? Die Bundesregieung ist der Ansicht, daß sie von den in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 enthaltenen Zusagen an die Landwirtschaft keine Abstriche gemacht hat. Sie ist vielmehr der Auffassung, ,daß diese Zusagen — soweit eine kurzfristige Verwirklichung möglich war — eingehalten wurden. Dies gilt z. B. für den Einkommensausgleich im Zusammenhang mit der Aufwertung der DM. Die Regierung hat hierzu ausdrücklich festgestellt, daß die Bundesregierung ihre Verpflichtung gegenüber den deutschen Bauern mit den römischen Verträgen über den Gemeinsamen Markt in Einklang bringen muß. Dies ist — wie Sie wissen — in der Zwischenzeit geschehen, und zwar einmal durch das Aufwertungsausgleichsgesetz vom 23. Dezember 1969 und durch das vom Deutschen Bundestag am 6. Mai 1970 verabschiedete Durchführungsgesetz zum Aufwertungsausgleichsgesetz. Wenn der Bundesrat diesem Gesetz im 2. Durchgang ebenfalls zustimmt, wird die deutsche Landwirtschaft noch vor der neuen Ernte den zugesagten Ausgleich erhalten. Im Gegensatz zu der von der alten Bundesregierung beschlossenen mehrjährigen Finanzplanung wurden auf Initiative der jetzigen Regierung die Haushaltsansätze für die nationale Agrarpolitik um 389 Millionen DM erhöht. Diese Ansätze sind vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages am 22. April 1970 noch einmal um 118 Millionen DM aufgestockt worden, so daß — wenn der Deutsche Bundestag den Vorschlägen des Haushaltsausschusses folgt — für die nationale Agrarpolitik über 500 Millionen DM mehr zur Verfügung stehen, als von der alten Bundesregierung für 1970 vorgesehen waren. Die weiteren Feststellungen des Bauernverbandes beziehen sich auf Maßnahmen, die nur langfristig realisiert werden können. Dies gilt u. ,a. für die geförderte baldige Bildung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Entsprechende Initiativen in dieser Richtung hat — wie Ihnen bekannt sein dürfte — die Bundesregierung bereits ergriffen. Sie ist fest entschlossen, gerade auf diesem Sektor im Interesse der Landwirtschaft ihre Bemühungen verstärkt fortzusetzen. Im übrigen erachte ich es für legitim, daß in einem demokratischen Staat der Präsident eines großen Verbandes sich bemüht, die Interessen seiner Mitglieder in der politischen Auseinandersetzung mit Härte zu vertreten. 2952 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Bockelberg (Drucksache VI/869 Fragen A 9 und 10) : Auf welche Höhe könnte der Sonderausgabenpauschbetrag für Arbeitnehmer (§ 10 c Ziff, 1 EStG) festgesetzt werden, wenn Mindereinnahmen an Einkommen- und Lohnsteuer in Höhe von 900 Millionen DM für diese Maßnahme veranschlagt würden? Wieviel Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich und wieviel Anträge auf Lohnsteuerermäßigung würden überflüssig werden? Bei einem Verzicht auf Steuern vom Einkommen in Höhe von 900 Millionen DM könnte der Sonderausgaben-Pauschbetrag von z. Z. 936 DM um 360 DM auf 1296 DM erhöht werden. Bei der Berechnung ist berücksichtigt, daß bei einer Anhebung des SonderausgabenPauschbetrages auf 1296 DM, auch der Höchstbetrag für beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben, der z. Z. für Ledige 1100 DM beträgt, auf 1300 bis 1400 DM erhöht werden muß. Durch eine Erhöhung des Sonderausgaben-Pauschbetrages auf 1296 DM würden etwa 2 Millionen Anträge (also 13,5 v. H. aller Anträge) im Lohnsteuer-Jahresausgleich und 1 Million Anträge (also 14,3 v. H. aller Anträge) auf Lohnsteuer-Ermäßigung zunächst eingespart. Im Zuge der weiteren Einkommenszunahme würde diese Verwaltungserleichterung wieder abgebaut werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (Drucksache VI/869 Frage A 11) : Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Steuerlastquote von nahezu 21 O/o für die gemeinnützige Einrichtung des Bundeswehr-Sozialwerkes, das von den gewährten Zuschüssen des Bundes im Jahr 1969 200 000 DM Steuer zahlen mußte, zu vermindern? Das Bundeswehr-Sozialwerk, aber auch die Sozialwerke weiterer Bundesverwaltungen erhalten aus Bundesmitteln einen jährlichen Zuschuß, dessen Höhe sich nach der Kopfzahl der Mitglieder be! stimmt. Die Zuschüsse dienen dem Zweck, den Kindern der Mitglieder einen stark verbilligten Erholungsaufenthalt zu verschaffen. Der Eigenanteil der Bediensteten für eine vierwöchige Erholung beträgt z. Z. 50 DM. Die Bundeszuschüsse sind lohnsteuerpflichtig, weil den Bediensteten, deren Kindern an der Erholung teilnehmen, durch die erhebliche Verbilligung ein geldwerter Vorteil zuwächst. In gleichem Maße werden seit jeher auch Erholungszuschüsse, die Arbeitgeber der Privatwirtschaft unmittelbar oder mittelbar ihren Arbeitnehmern zukommen lassen, dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Die Sozialwerke haben von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, aus Vereinfachungsgründen eine pauschale Lohnsteuer zu zahlen, wobei sie sich zur Übernahme der Pauschsteuer verpflichten mußten. Der in Betracht kommende Pauschsteuersatz der Zuschüsse ist mit den dafür allein zuständigen Finanzämtern vereinbart worden; dabei wurden alle Umstände, die für eine möglichst niedrige Bemessung des Pauschsteuersatzes sprechen, berücksichtigt. Eine Verminderung der Steuerlastquote durch steuerliche Maßnahmen ist mangels einer Rechtsgrundlage nicht möglich. Derartige Maßnahmen, selbst wenn sie rechtlich zulässig wären, könnten auch deshalb nicht erwogen werden, weil sie unvermeidbar zu Berufungen führen müßten. Um die Steuerbelastung der Sozialwerke zu vermindern, sind aber bereits vom Jahre 1969 die Zuschüsse des Bundes um 10 v. H. erhöht worden. Damit wird rd. die Hälfte der Steuerbelastung aufgefangen. Die Erhöhung der Bundeszuschüsse entspricht ungefähr dem Betrag, der dem Bund aus den Zuschüssen an Lohnsteuer zufließt. Weitere haushaltsmäßige Maßnahmen zur Verminderung der Steuerlast sind nicht vorgesehen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache VI/869 Frage A 14) : Ist die Bundesregierung bereit, auch den Eltern bei der Einkommensteuer Freibeträge zuzubilligen für die Kinder, die älter als 27 Jahr:e sind, aber ihre Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben und von den Eltern überwiegend unterhalten werden? Es ist richtig, daß nach dem geltenden Recht Kinderfreibeträge nur für Kinder in Betracht kommen, die zu Beginn des Veranlagungszeitraums das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei der Festsetzung dieser Altersgrenze war die allgemeine Lebenserfahrung maßgebend, daß bei Vollendung des 27. Lebensjahres eine Berufsausbildung normalerweise abgeschlossen ist. Gleichwohl wird im Rahmen der eingeleiteten Steuerreform geprüft werden, ob eine Heraufsetzung dieser Grenze geboten ist. In diesem Zusammenhang darf ich noch darauf hinweisen, daß in Fällen, in denen die Berufsausbildung eines Kindes zwangsläufig nach der Vollendung des 27. Lebensjahres andauert, die Aufwendungen bis zum Betrag von 1200 DM, im Falle der auswärtigen Unterbringung zum Zwecke der Berufsausbildung bis zum Betrag von insgesamt 2400 DM, im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden können. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1970 2953 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf ,die Mündliche Frage des Ab- geordneten Strauß (Drucksache V1/869 Frage A 18) : Ist Bundesfinanzminister Möller bereit, die Mehranforderung der Ressorts für den Finanzplan 1970 bis 1974 und die sonstigen Ausgaberisiken, die sich nach Presseberichten gegenüber dein geltenden Finanzplan für 1971 auf 30 Milliarden DM belaufen sollen, dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu geben? Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, die sich aus den Anforderungen der Ressorts zum Haushaltsentwurf 1971 und zum Finanzplan bis 1974 ergebenden Risiken gegenüber dem Finanzplan bekanntzugeben, da es sich um interne Anschreibungen der Exekutive handelt. Es ist aber fetstzustellen, daß die in Presseberichten als Mehranforderung der Ressorts genannten 30 Mrd. DM für das Haushaltsjahr 1971 unzutreffend sind. Die Mehranforderungen bewegen sich vielmehr in Größenordnungen, die Ihnen, Herr Kollege Strauß, aus Ihrer Zeit als Bundesfinanzminister noch bekannt sein dürften. Für dramatisierende Presseartikel besteht daher keinerlei Veranlassung. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Pari amentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Juni 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (Drucksache VI/869 Fragen A 24 und 25) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung zugestimmt, das Thema Steuerharmonisierung von der Tagesordnung der Beratungen der EWG-Finanzminister in Venedig am 29.i30. Mai abzusetzen? Ist die Bundesregierung sich der Tatsache bewußt, daß die Steuerharmonisierung innerhalb der EWG von entscheidender Bedeutung für ein reibungsloses Funktionieren des Gemeinsamen Marktes ist, und aus diesem Grunde bereit, sich dafür einzusetzen, daß dieses Thema unverzüglich Gegenstand der Beratungen wird? Das Thema Steuerharmonisierung ist nicht, wie Sie annehmen, von der Tagesordnung der Beratungen der EWG-Finanzminister in Venedig abgesetzt worden. Richtig ist, daß es bedauerlicherweise nicht als besonderer Punkt in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Dies scheiterte an besonderen, im 'Bereich eines Mitgliedlande:s liegenden Gründen. Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung der Steuerharmonisierung innerhalb der EWG voll an. Sie ist der Auffassung, daß die Angleichung der Steuersysteme in den sechs Mitglledländern nicht hinter der Entwicklung auf anderen Gebieten zurückbleiben darf und im Zusammenhang mit der Entwicklung ,auf eine Wirtschafts- und Währungsunion hin vorangetrieben werden muß. Sie hält die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes der Steuerharmonisierung — das gegenseitig abgewogene Fortschritte auf allen Steuergebieten anzielen muß -für vordringlich. Sie wünscht deshalb, daß ,das Problem bei dem nächsten Treffen der EWG-Finanzminister eingehend besprochen werden soll. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. Juni 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (Drucksache VI/869, Frage A 28) : Ist die Bundesregierung bereit, das Problem der Kriegsgefangenenentschädigung durch Gewährung eines Zusatzbetrages von monatlich 50 DM für alle nach 1948 heimgekehrten ehemaligen Kriegsgefangenen zu einem gerechten Abschluß zu bringen? Die Anregung, allen nach 1948 heimgekehrten ehemaligen Kriegsgefangenen einen Zusatzbetrag von monatlich 50,— DM je Gewahrsamsmonat zu gewähren, wurde schon im IV. Deutschen Bundestag erörtert. Bei der Beratung der 3. Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz hat sich der federführende Bundestagsausschuß für Kriegsopfer-und Heimkehrerfragen ausführlich damit befaßt. Er hat in seiner Mehrheit eine solche Regelung abgelehnt und dafür eine Verbesserung der Entschädigung durch progressive Steigerung der Entschädigungssätze um jeweils 20,— DM je Gewahrsamsmonat vom 5., 7., 9. bzw. 11. Gewahrsamsjahr — von 1947 an gerechnet — vorgeschlagen. Das Plenum ist diesem Vorschlag gefolgt. Inzwischen ist das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz im vergangenen Jahr noch einmal novelliert worden. Durch das Vierte Änderungsgesetz wurde die Heimkehrerstiftung ins Leben gerufen, die vom Bund mit 60 Mio DM ausgestattet wird. Die Hilfen, die diese Stiftung den Heimkehrern gewähren kann, orientieren sich ausschließlich an den Bedürfnissen des Einzelfalles. Sie sind allen ehemaligen Kriegsgefangenen ohne Rücksicht auf die Dauer der Gefangenschaft zugänglich, sofern sie für ihre wirtschaftliche Eingliederung noch einer Hilfe entweder in der Form einer Unterstützung oder eines Darlehens bedürfen; sie können diese Hilfen unabhängig davon erhalten, ob sie den im Gesetz für die sonstigen Leistungen festgelegten Wohnsitz- und Aufenthaltsstichtag erfüllen oder ob sie vor oder nach dem Entlassungsstichtag, dem 31. Dezember 1946, aus der Gefangenschaft heimkehrten oder ob sie die Kriegsgefangenenentschädigung erhalten haben oder nicht. Diese Regelung trägt den Charakter eines Abschlusses in sich und soll eine generelle Erhöhung der Entschädigungssätze entbehrlich machen. Deshalb hat auch die frühere Bundesregierung das Vierte Änderungsgesetz als Abschlußgesetz angesehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Gemäß der Geschäftsordnung muß ich zunächst über den Überweisungsantrag abstimmen lassen. Wer für die Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.

    (Unruhe und Zurufe.)

    Ich lasse durch Aufstehen abstimmen. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit; die Überweisung ist abgelehnt.
    Ich lasse jetzt über den Antrag selbst abstimmen. Wer dem Antrag selbst zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Beides war nicht sehr überzeugend; aber es war doch eine Mehrheit dagegen; abgelehnt.
    Ich rufe Punkt III der Tagesordnung auf:
    Erste, zweite und dritte Beratung des von
    den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes
    — Drucksache VI/877 —
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Wir kommen damit zu Punkt IV:
    Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970)

    — Drucksachen VI/300, zu VI/300, VI/580, zu VI/580 —
    Berichte des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß)

    Ich rufe als erstes auf:
    Einzelplan 01
    Bundespräsident und Bundespräsidialamt
    — Drucksache VI/820 —
    Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Müller (Nordenham).

    (Abg. Müller [Nordenham]: Ich verzichte und verweise auf den Bericht!)

    — Herr Abgeordneter, Sie können nicht verzichten, weil es Ihre Pflicht ist, zu reden, und nicht Ihr Recht. Aber das Haus verzichtet Ihrer Anregung entsprechend.
    Wünscht jemand hierzu das Wort? — Das ist nicht der Fall.
    Wer dem Einzelplan 01 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig verabschiedet.
    Ich rufe auf:
    Einzelplan 02
    Deutscher Bundestag
    — Drucksache VI/821 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Rawe
    Ich nehme an, daß das Haus auf den Bericht des Berichterstatters verzichtet. — Dann erteile ich das Wort dem Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages.
    von Hassel, Präsident des Deutschen Bundestages: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Einzelplan 02 ist aufgerufen worden, also der Einzelplan mit den Ausgaben, die der deutsche Steuerzahler für dieses Parlament, für seine Abgeordneten, für die Verwaltung und für die vielschichtigen Funktionen in diesem Hause zu finanzieren hat. Es ist daher im Ältestenrat vorgeschlagen worden, daß der Präsident selber ein paar Worte zu diesem Einzelplan, der uns alle berührt, sagt.



    von Hassel
    Ich möchte zunächst darauf verweisen, daß wir gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung von 108 Millionen DM auf 131 Millionen DM zu verzeichnen haben. Man hat ausgerechnet, daß das 21,2 % seien. Wir meinen nun, daß es falsch wäre, stillschweigend mit einem Beschluß über diesen Punkt hinwegzugehen, sondern daß einiges zu den Themen, die uns persönlich angehen, und zu den Leistungen, die aus dem Haushalt an uns, die Abgeordneten, erfolgen, gesagt werden sollte.
    Wie setzt sich dieser Betrag der Erhöhung zusammen? Einmal ist das Personal um 194 auf 1392 Köpfe vermehrt worden. Das macht einen Betrag von rund 7,5 Millionen DM jährlich aus. Dieses Parlament will ein modernes Parlament sein, und es gibt wohl niemanden hier, der die Berechtigung dieser Personalvermehrung bezweifelt.
    Zum zweiten sind die Sachausgaben um 6 Millionen DM gestiegen. Zum näheren Verständnis brauche ich nur zwei Positionen zu nennen, nämlich die Erhöhung der Telefonkosten um 1,8 Millionen DM auf 4 Millionen DM und die Steigerung der Beträge, die wir für die Ergänzung und Ausweitung der Bibliothek und für die vermehrte Herstellung der Drucksachen benötigen, um 1,3 Millionen DM.
    Das dritte. Bei den Aufwandsentschädigungen werden 9 Millionen DM mehr ausgewiesen — ein nennenswerter Betrag —, und zwar deshalb, weil nach Ablauf der Legislaturperiode die ausgeschiedenen Abgeordneten auf Grund des Diätengesetzes eine Übergangszahlung bekommen. Ein Drittel der Abgeordneten aus dem 5. Deutschen Bundestag sind ausgeschieden. Daher dieser einmalig höhere Ansatz.
    Das vierte ist eine Position, die sich um 6 Millionen DM erhöht, nämlich die Kosten für die Mitarbeiter der Abgeordneten, seien es Assistenten, Schreibkräfte oder Sekretärinnen. Diese Kosten erhöhen sich deshalb um 6 Millionen DM auf den vollen Jahresbetrag, weil zum ersten Male fast alle Abgeordneten ein ganzes Jahr hindurch von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
    Dann gibt es schließlich noch eine fünfte Position, auf die ich nachher noch eingehen werde: die Erhöhung der Zuschüsse an die Fraktionen um 4 Millionen DM.
    Es gibt aber ein paar Positionen, die uns unmittelbar selber berühren, und wir haben nicht die Absicht, das zu verschweigen, weil wir glauben, daß diese Kosten ebenfalls das Licht der Öffentlichkeit nicht zu scheuen brauchen und genauso offen ausgewiesen werden sollten wie alle anderen Kosten, die das deutsche Parlament verursacht.
    Zunächst einmal die Unkostenpauschale oder die Kostenerstattung. Der deutschen Öffentlichkeit ist vielleicht nicht ganz bekannt, daß der Abgeordnete Kosten für sein Büro hier und für sein Büro im Wahlkreis hat, mit allem, was dazugehört, mit Porto im Wahlkreis und dem vielen Telefonieren, das wir leider über uns ergehen lassen müssen. Hier haben sich ganz wesentliche Kostensteigerungen ergeben. 1958 hat man die Kostenerstattung auf 600 DM festgelegt. Seither, in diesen zwölf Jahren, ist alles teurer geworden, und so sind naturgemäß auch diese
    Kosten gewachsen. Zweitens ist, seitdem wir durch Beschlüsse des Deutschen Bundestages in der vorigen Legislaturperiode unseren eigenen Mitarbeiter bestellen können, natürlich auch die Intensität unserer Arbeit gewachsen. Das ist mit Kosten verbunden, und darum wird die Kostenerstattung von 600 auf 1200 DM erhöht.
    Das zweite ist die Reisekostenpauschale. Als man seinerzeit von der Einzelabrechnung zur Pauschalierung überging, hat man die Pauschalierung für die Abgeordneten in Entfernungszonen eingeteilt: der Bonn am nächsten Wohnende bekommt monatlich 600 DM Erstattung für seine gesamten Reisekosten, der am fernsten Wohnende bekommt 900 DM. Über die Berechtigung der 900 DM braucht kein Wort verloren zu werden. Niemand draußen, der uns sonst kritisiert, bestreitet das. Aber die Erfahrung hat gezeigt, daß z. B. — um das nur zu erwähnen — der Bonn näher wohnende Abgeordnete, etwa aus der Eifel, dem Westerwald, dem Hunsrück, dem Sauerland, nicht auf einen Zug oder auf eine Flugverbindung zurückgreifen kann, sondern auf das Auto angewiesen ist. Und es ist daher nur berechtigt, daß diese Staffelung beseitigt wird und die Reisekosten einheitlich auf 900 DM festgelegt werden.
    Das dritte ist die Frage der Fraktionszuschüsse. Ich glaube, daß uns auch der skeptische Fernsehzuschauer attestieren wird, daß dieser Bundestag wieder das Forum der Nation geworden ist. Das in diese Arbeit im Parlament investierte Geld ist — das wird er beurteilen können — im Grunde genommen gut angelegt. Unser Volk wird davon Nutzen haben, wenn wir gründlich und schnell arbeiten können. Das setzt aber voraus, daß nicht nur die Administration des Parlaments gründlich und schnell arbeiten kann, daß der einzelne Abgeordnete durch seine Assistenten schnell arbeiten kann, sondern daß auch die Fraktionen ihre eigenen Apparaturen entsprechend ausbauen. Und das ist geschehen. Der Betrag, der dafür zusätzlich benötigt wird, beträgt 4 Millionen DM. Ich glaube, daß insgesamt gesehen die Bevölkerung, die uns gegenüber außerordentlich kritisch gewesen ist, in der letzten Zeit eingesehen hat, daß man für die Politik nicht nur widerwillig Geld bereitstellen kann, sondern daß das unausweichlich ist, wenn ein frei gewähltes Parlament funktionieren soll.
    Das vierte ist eine Bemerkung zu einem Thema, das innerhalb und außerhalb des Hauses diskutiert wird, nämlich die Frage nach der Versteuerung der Diäten. Es gibt dazu z. B. einen Antrag der Herren Windelen und Rawe aus der letzten Legislaturperiode, daß diese Versteuerung durchgeführt wird. Es gibt innerhalb des Hauses darüber eine Diskussion. Es wird deshalb eine Kommission von unabhängigen, objektiven Beurteilern der Situation bestellt werden, die dieses Thema bearbeiten und uns dann im Ältestenrat einen entsprechenden Vorschlag machen wird.
    Das fünfte ist ein Dank an die Berichterstatter, an den Berichterstatter Herrn Rawe und die Mitberichterstatterin Frau Krappe und an Herrn Kirst für zwei großzügige Lösungen, die sie uns ermöglicht haben.



    von Hassel
    Erstens danke ich für den nennenswerten Ausbau des Besucherdienstes und der Öffentlichkeitsarbeit, der sowohl im personellen seinen Niederschlag findet als auch in den Kosten für die sachliche Öffentlichkeitsarbeit. Ich glaube, es gibt niemanden in diesem Hohen Hause, der nicht begrüßt, daß endlich auch der Öffentlichkeitsarbeit im Hause mehr Beachtung geschenkt werden kann und daß dann wahrscheinlich auch die Kritik an uns ein wenig zurückgehen wird, wenn man nämlich erläutert, was hier eigentlich im Bundestag vor sich geht, und z. B. sagt, warum das Plenum nicht immer randgefüllt ist, sondern die Abgeordneten noch anderswo tätig sein müssen.
    Zweitens danke ich den Berichterstattern und dem Ausschuß — ich glaube, auch im Namen des Hauses —, daß sie uns die Möglichkeit geben, den Wissenschaftlichen Dienst und den Ausschußdienst nennenswert zu verbessern. Sie wissen, es gibt zahlreiche Beschwerden aus den Ausschüssen, daß man mit der heutigen Ausstattung der Sekretariate die große Ausschußarbeit nicht schnell genug leisten kann.
    Meine verehrten Damen und Herren, der Abgeordnete soll auf Grund von Fakten entscheiden, aber er soll diese Fakten nicht alle selbst zusammentragen, sondern dazu bedarf es Wissenschaftlicher Dienste, die ihm dabei Hilfestellung geben.
    Das Sechste und Letzte ist ein persönliches Wort. Ich bekomme täglich drei bis fünf Anregungen von meinen Kollegen. Da wird vogeschlagen, wie man die Aufzüge schalten sollte, wie die Klimaanlagen, die nicht funktionieren, ausschauen müßten. Man spricht über die falsche Lose-Blattsammlung und über Kommentare, über das Thema Telefonieren, über die versicherungsmathematischen Probleme des Ruhegehaltes, über Ausschußsitzungen, über Dienstreisen, über Tunnel, über Überführungen, über gedeckten Gang und was es alles so gibt.
    Meine verehrten Damen und Herren, ich möchte mich bei manchen dafür entschuldigen, daß er auf eine Antwort hat länger warten müssen. Es gibt auch einige Antworten, die offenbar in dem großen Haufen Papier überhaupt untergegangen sind. Aber ich glaube, daß Sie bei Beginn der Arbeit im Herbst dieses Jahres feststellen werden, daß eine Fülle von Dingen, über die Sie sich in diesem Hause völlig zu Recht beschwert fühlen, große Fortschritte machen wird; z. B. der nennenswerte Ausbau der Wissenschaftlichen Dienste, die straffe und die teilweise Neugliederung der Verwaltung. Die Beseitigung sehr vieler Engpässe wird bis dahin wahrscheinlich durchgeführt sein. Der Ausbau der Fraktionsmitarbeiterstäbe, die Anstellung der eigenen Mitarbeiter, all das wird, glaube ich, zum Herbst dieses Jahres praktisch reibungslos funktionieren. Ab Herbst dieses Jahres wird es die Parlamentskorrespondenz geben, ab Herbst wird die Öffentlichkeitsarbeit voll funktionsfähig sein, und in aller Kürze — noch vor der Sommerpause — werden auch die Richtlinien für die Besucherbetreuung, die nennenswert ausgeweitet werden soll, erlassen werden.
    Sie werden also feststellen, daß es in aller Kürze in diesem Hause nennenswerte Erleichterungen geben wird, ganz abgesehen davon, daß nach der Sommerpause der Abstimmkomputer fertig sein wird. Er wird noch in der nächsten Woche erprobt werden. Das wird natürlich ein großes Unternehmen werden, wenn wir diesen Abstimmkomputer einschalten können.
    Ich meine, daß man bei dieser Gelegenheit auch der Verwaltung einen Dank aussprechen sollte, einer Verwaltung, die zum Teil wirklich bis zum Umfallen hat arbeiten müssen und mit der wir gemeinsam -- der Ältestenrat, das Präsidium und die Verwaltung — diese eben geschilderten Maßnahmen durchgeführt haben. Ich möchte namens des Hauses all den vielen Mitarbeitern im Hause meinen Dank sagen.

    (Beifall bei allen Fraktionen.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird des weiteren das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich lasse abstimmen. Wer dem Einzelplan 02 — Deutscher Bundestag — zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf:
Einzelplan 03
Bundesrat
— Drucksache VI/822 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. von Nordenskjöld
Ich nehme an, daß der Berichterstatter auf das Wort verzichtet.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wer dem Einzelplan 03 des Bundesrates zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig verabschiedet.
Es folgt nach interfraktioneller Vereinbarung: Einzelplan 08
Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen
— Drucksachen VI/827, VI/854 — Berichterstatter: Abgeordneter Bremer
Verzichtet das Haus auf die Berichterstattung?
— Das ist der Fall. Dann treten wir in die Aussprache ein.
Das Wort hat der Abgeordnete Leicht. Es ist eine Redezeit von 45 Minuten angemeldet.

(Unruhe.)

— Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe für den Redner bitten!




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Albert Leicht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was eine Regierung wirklich zu leisten imstande ist, kann sie am ehesten und schnellsten in der Finanz- und Wirtschaftspolitik beweisen. Wir haben uns heute morgen bis jetzt praktisch über die Wirtschaftspolitik, insbesondere über die Konjunkturpolitik unterhalten. Wir wissen, daß die Wirtschaftspolitik die Konjunkturpolitik sehr beeinflußt. Genauso beeinflußt aber auch eine richtige Finanzpolitik die Konjunkturpolitik zum Guten. Das Ergebnis und auch die Ziele der Finanzpolitik schlagen sich dagegen noch mehr in konkreten Zahlen nieder, als das die Wirtschaftspolitik tut, in Zahlen, die jedermann nachprüfen kann.
    Die Sozialdemokraten haben seit Jahren versucht — ich zitiere den jetzigen Herrn Bundesfinanzminister —, „bei den Wählern das Image einer soliden und stabilitätsbewußten Partei zu erwerben". Wie anders, meine Damen und Herren, sieht die Wirklichkeit aus! Schon nach 200 Tagen sozialistischer Regierungsmehrheit sind jene eines Besseren belehrt, die von der Solidität der Staatsfinanzen und einer ausgewogenen Entwicklung der Volkswirtschaft geträumt haben. Das kündigte sich bereits — und ich glaube, das ist, wenn wir heute in den Einzelheiten über den Etat sprechen, der Ausgangspunkt — in der Regierungserklärung an. Es gab kaum einen Gruppen- oder Interessentenwunsch, dem in ihr nicht durch eine Zusage Rechnung getragen worden ist, und das, Herr Kollege Luda, ist das Zweite, was — neben dem Nichtstun — mit dazu beigetragen hat, die Konjunktur so anzuheizen, daß wir heute die Erscheinungen haben, die heute morgen so stark kritisiert worden sind. Hier schon wäre es, meine ich, eine vornehme Aufgabe des Herrn Bundesfinanzministers gewesen zu bremsen.
    Wir haben in der Debatte über die Regierungserklärung eindringlich vor den Folgen einer Politik der leichten Hand gewarnt. Ich erinnere nur an das, was damals Herr Barzel, der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, gesagt hat, der befürchtete, daß diese Politik, die es sich zu Beginn — so drückte er sich aus — so billig mache, am Schluß alle teuer zu stehen kommen werde. Leider hat sich diese Prophezeiung nur allzu schnell erfüllt, wie die in der Debatte des heutigen Vormittags ausführlich behandelten Preissteigerungen zeigen, und das, obwohl im Finanzplan — jetzt komme ich wieder zu dem, was den Herrn Bundesfinanzminister unmittelbar berührt — Versprechungen aus dem Wahlprogramm der SPD und aus der Regierungserklärung in massiver Weise bereits zurückgenommen waren.
    Trotzdem — ich gestehe das zu — hat der Herr Bundesfinanzminister sicherlich immer noch genug zu verdauen. Und damit komme ich zu den von Ihnen, Herr Bundesfinanzminister, angesprochenen Anfragen der CDU/CSU. Ich möchte sie behandeln auf Grund Ihres Beitrags von heute morgen. Diese Anfragen waren notwendig, wie Sie mir sicherlich zugeben werden, weil wir Informationen brauchen. Ich möchte mich deshalb sachlich auch mit den Antworten auseinandersetzen. Daraus sollen Sie auch erkennen, daß wir uns mit diesen Dingen beschäftigen. Allerdings ist es nicht so, daß wir diese Antworten der Bundesregierung nun immer als auch für uns gültig hinnehmen müssen, sondern wir können daraus auch andere Schlüsse ziehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut und Gott sei Dank!)

    Ich komme zurück auf die Anfrage meiner Fraktion nach den Gesamtkosten der im Finanzplan vorgesehenen Maßnahmen, also der in der Regierungserklärung versprochenen Maßnahmen. Damals hat der Herr Bundesfinanzminister erklärt, daß eine Addition dieser Restbestände der in die Regierungserklärung aufgenommenen Maßnahmen — also unter Ausscheidung derjenigen, die man schon bewußt draußen gelassen hat im Gegensatz zu dem, was man versprochen hatte — nicht möglich sei. Mag auch wirklich — das gestehe ich zu — eine derartige Addition nicht ohne Problematik sein, so ist es doch merkwürdig, Herr Finanzmnister, daß man bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Regierungsfraktionen keine Hemmungen gehabt hat, die finanzwirksamen Anträge der CDU/CSU zahlenmäßig zu erfassen und auch zu addieren. Dabei sind allerdings eine Reihe methodischer Fehler und Doppelzählungen unterlaufen. Wir haben damals, wie Sie sich vielleicht erinnern können, darauf hingewiesen.
    Durch die Erklärungen versuchten Sie damals zu verwischen, daß die eingetretene Misere der Staatsfinanzen in Wirklichkeit die Folge der uferlosen Versprechungen in der Regierungserklärung ist. Wenn man einmal nach derselben Methodik, die damals von Ihnen bei der Beantwortung der Anfrage der Koalitionsfraktionen betreffend unsere Anträge angewandt worden ist, eine Rechnung aufstellt, dann, Herr Minister, ergibt sich, daß Beträge in einer Größenordnung von 35 Milliarden DM für den Bundeshaushalt und weiteren 6 Milliarden DM für Länder und Gemeinden, also zusammen etwa 41 Milliarden DM, für die Verwirklichung nur des Restbestandes der neuen Maßnahmen nach der Regierungserklärung erforderlich wären. Das ist das Ergebnis. So also, meine ich, sieht das Bild aus, das durch Verweigerung der Addition der Regierungsmaßnahmen der Öffentlichkeit vorenthalten wird.
    In der Regierungserklärung war seinerzeit die Frage nach der Finanzierung der Versprechungen nicht beantwortet worden. Der Finanzplan zeigt jedoch — und das ist ja Ihr Finanzplan, und ich bin froh, daß wir ihn haben, weil wir daraus die Dinge erkennen können —, und davor warnten wir: Die inneren Reformen, die die Koalition großsprecherisch verkündet hat, sind in Wahrheit eine abschüssige Einbahnstraße in eine immer höhere Staatsverschuldung. Ich begründe das. Nach dem neuen Finanzplan soll die Verschuldung des Bundes in den kommenden Jahren sprunghaft ansteigen, wie wir wissen, von 4,2 Milliarden DM im Jahre 1971 auf 5,7 Milliarden DM — das sind 36 % Steigerung — im Jahre 1972, auf 8,2 Milliarden DM — das sind weitere 44 % Steigerung — im Jahre 1973. Sie ist damit trotz Anhebung der Steuerschätzung — auch das sollte man dabei berücksichtigen — viel höher



    Leicht
    als im Finanzplan der vorigen Regierung mit durchschnittlich etwas unter 4 Milliarden DM jährlich.
    Der frühere Finanzminister, der Kollege Strauß, war bei der Erarbeitung der von ihm vorgelegten Finanzpläne bemüht, auch die Finanzierungsseite mit dem Ziel einer dauerhaften Stabilität in Einklang zu halten, und hat zu seiner Kreditplanung die ausdrückliche Zustimmung der Deutschen Bundesbank erhalten. Die im Finanzplan der neuen Regierung angestrebte höhere Neuverschuldung wird dagegen von der Bundesbank abgelehnt. In ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 1969 hat sie diese Kreditansätze mit sehr kritischen Anmerkungen versehen, die ich hier wohl nicht vorzulesen brauche; sie sind Ihnen sicherlich bekannt.
    Eine Nettokreditaufnahme von 8 Milliarden DM und mehr kann im Bundeshaushalt für ein Jahr volkswirtschaftlich dann vertretbar und sogar geboten erscheinen, wenn es darum geht, in einer Phase wirtschaftlicher Rezession oder Stagnation, wie wir sie ja hatten, Steuerausfälle auszugleichen und das Konjunkturschiff durch erhöhte Staatsausgaben wieder flottzumachen. Wenn aber, wie die Bundesregierung uns jetzt glauben zu machen versucht, auch in einer mittelfristigen Planung unter der Voraussetzung einer mittelfristig gleichgewichtigen Wirtschaftsentwicklung und normal steigender Steuereinnahmen eine über 8 Milliarden jährlich hinausgehende Nettokreditaufnahme zulässig sein sollte, dann wäre nicht mehr zu verstehen, weshalb eigentlich die Einschränkungen des Finanzplanungs- und des Finanzänderungsgesetzes samt der begleitenden Steuererhöhungen und sonstigen Maßnahmen, denen ja auch die SPD zugestimmt hat, notwendig waren. Denn die Finanzierungslücken, zu deren Beseitigung diese Gesetze dienten und die damals zum Auseinanderfallen der Kleinen und zur Bildung der Großen Koalition geführt haben, waren auch nicht größer als etwa 8 Milliarden DM im Jahresdurchschnitt.
    Damals sprach die SPD angesichts dieser großen Finanzierungslücken von einem „finanzwirtschaftlich sumpfigen Boden" — so der Herr Kollege Hermsdorf — und von einer „Zerrüttung der Bundesfinanzen" ; das sagte der Herr Bundeswirtschaftsminister. Heute nimmt dieselbe SPD als Regierungspartei Finanzierungslücken in dieser Größenordnung in Kauf, schließt sie durch eine mittelfristig überhöhte Umverschuldung und bezeichnet dann noch in einem Musterbeispiel von Dialektik das Ganze als solide und stabilitätsbewußte Finanzpolitik.
    Es gibt ein interessantes Dokument, das zeigt, daß auch Sie, Herr Bundesfinanzminister, nicht daran glauben können, daß die von Ihnen jetzt geplante Verschuldung noch mit den Grundsätzen einer soliden und stabilitätsbewußten Finanz- und Wirtschaftspolitik in Einklang zu bringen ist. In dem von Ihnen im Wahlherbst des vorigen Jahres, also vor einigen Monaten, aufgestellten Finanzprogramm der SPD haben Sie die vertretbaren und notwendigen Kreditaufnahmen für die Jahre 1970 bis 1973 mit insgesamt 15 Milliarden beziffert. Die für diese Jahre jetzt im Finanzplan, der ja auch von Ihnen stammt, ausgewiesenen Kredite belaufen sich zusammen jedoch auf 20,8 Milliarden. Und das ist noch nicht alles.

    (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Ein Musterbeispiel von Planung!)

    Dieser im Finanzplan angestrebten mittelbaren Verschuldung muß noch eine ganze Reihe von anderen Maßnahmen hinzugerechnet werden. Allein für die Krankenhausfinanzierung soll im Zeitraum 1971 bis 1973 der volle Schuldendienst für Kredite von fast 1,1 Milliarden übernommen werden. Bezieht man diesen Betrag — was, wie ich meine, allein richtig ist — in die Rechnung ein, dann beläuft sich die von der Regierung für die Jahre bis 1973 geplante Neuverschuldung auf 21,9, also auf rund 22 Milliarden DM.

    (Abg. Dr. Klepsch: Hört! Hört!)

    Sie liegt damit fast um die Hälfte über der von Ihnen, Herr Finanzminister, selbst als volkswirtschaftlich vertretbar angesehenen Grenze von 15 Milliarden DM. Ist das eine solide und stabilitätsbewußte Finanzpolitik, darf man dann doch fragen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Muß man fragen!)

    Sie brechen mit dieser überhöhten Verschuldungsplanung eines Ihrer wichtigsten Wahlversprechen. Die Verletzung Ihrer im Finanzprogramm aufgestellten Versprechen können Sie, wie ich meine, sicher nicht Ihrem kleinen Bruder in der Koalition in die Schuhe schieben. Die genannte zusätzliche Bundesverschuldung von 22 Milliarden ist aber nur ein Mindestbetrag. Auch das muß man feststellen. Unter Einbeziehung aller neuen Schuldendiensthilfen im Finanzplan, aber auch z. B. unter Einbeziehung der schon geplanten — im Haushalt sind dafür die Mittel bereitgestellt — Bildungsanleihe von 1 Milliarde dürfte die Verschuldung in Wirklichkeit noch viel höher sein.
    Anders ist es nicht zu erklären, daß Herr Minister Möller eine parlamentarische Anfrage — jetzt bin ich wiederum bei einer Anfrage und möchte mich mit der Antwort auseinandersetzen — nach den einzelnen Zinssubventionen und Schuldendiensthilfen im Finanzplan in der Drucksache VI/637 einfach unbeantwortet gelassen hat. Auf die weitere Frage nach dem Umfang der durch neue Schuldendiensthilfen ausgelösten Kredite hat er sogar erklärt—ich zitiere wörtlich —: „Die Beträge für die Jahre 1971 bis 1973 wurden bisher noch nicht genau ermittelt." Herr Bundesfinanzminister, ich glaube, man kann sich nur mit Bestürzung fragen: mit welcher Leichtfertigkeit wird hier eine Verschuldungsplanung in Milliardengröße aufgestellt? Noch nicht einmal über diese volkswirtschaftlich bedeutsame Zahl verschafft sich der Bundesfinanzminister vor Aufstellung seines Finanzplanes Gewißheit. Diese Frage der Verschuldung spielt doch nicht nur finanzpolitisch, sondern auch wirtschaftspolitisch und konjunkturpolitisch eine entscheidende Rolle.

    (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Und psychologisch!)

    — Und vor allen Dingen psychologisch; dieser Zuruf ist sehr richtig.



    Leicht
    Was hier gespielt wird, wird noch deutlicher durch die in der erwähnten Drucksache zum Ausdruck gebrachte Weigerung, die Geldvermögensrechnung vorzulegen, mit der die Nettokreditaufnahme in Einklang stehen soll. Für diese Weigerung sind nur zwei Erklärungen möglich, Herr Minister. Entweder weist die Gesamtrechnung die Unvertretbarkeit der Kreditplanung offen aus, oder aber eine solche Rechnung liegt gar nicht vor; dann wäre das noch betrüblicher.
    Die Ausgabeneuphorie, die in der Planung durch das süße Gift des Schuldenmachens ermöglicht werden soll, hat sich bereits unmittelbar nach der Regierungsneubildung voll entfaltet. Der Geldhahn zu der damals prall gefüllten Bundeskasse wurde aufgedreht. Das Geld wurde, wie es Herr Barzel plastisch ausgedrückt hat, geradezu mit der Schaufel hinausgefeuert.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Ich muß darauf eingehen, weil der Herr Bundesfinanzminister heute morgen dazu auch Stellung genommen hat. — Im vierten Quartal 1969 stigen die Ausgaben gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um über 16 v. H. an. Wie außergewöhnlich diese Ausgabenschwemme war, erkennt man daran — und insofern unterscheide ich mich von der Beurteilung, die Sie gegeben haben, Herr Bundesfinanzminister —, daß in den ersten drei Quartalen, damals unter der Hand von Strauß, der Ausgabenanstieg nur 5 v. H. betrug. In den Vorjahren war, von einer Ausnahme abgesehen, durchweg gerade im vierten Quartal, also in dem Quartal, über das wir sprechen, der Ausgabenanstieg geringer als vorher. Die 16 v. H. des letzten Quartals 1969 stellen auch für sich allein gesehen eine traurige Rekordmarke dar. Sie liegen noch über der Ausgabensteigerung im vierten Quartal 1967, als im Rahmen der damaligen Konjunkturprogramme die Ausgaben bewußt und gezielt um 11,5 % gesteigert wurden. Insgesamt waren die 16 v. H. im vierten Quartal 1969 dreimal so hoch wie im Durchschnitt der entsprechenden Vorjahresquartale seit 1965, und das ist in einem Zeitpunkt, in dem aus konjunkturellen Gründen eine weitgehende Zurückstellung von Ausgaben notwendig gewesen wäre.
    Aus Zeitgründen will ich nur am Rande erwähnen, daß sich der Bundesfinanzminister, wie die Jahresrechnung zeigt, recht großzügig — wie ich meine; vielleicht können Sie das korrigieren — über die am 22. Juli 1969 damals noch von der Großen Koalition beschlossene Konjunktursperre hinweggesetzt zu haben scheint. Vor dem Hohen Hause erklärte der Bundesfinanzminister am 18. Februar 1970 — und das muß ich auch ansprechen, weil heute morgen von Ihnen, Herr Finanzminister, versucht worden ist, das etwas anders darzustellen —, er werde in der vorläufigen Haushaltsführung die Ausgabensteigerungen auf 4 v. H. begrenzen.

    (Abg. Kirst: Heute morgen alles widerlegt!)

    — Ich will dazu etwas sagen, Herr Kirst. Warten Sie mal ab! — Nach den offiziellen Zahlen des Bundesfinanzministers steigen die Ausgaben in den ersten vier Monaten kontinuierlich weit höher an, in einer
    vorläufigen Höchststeigerung im April um 11,7 v. H., nach der allerdings abweichenden Abgrenzung der Bundesbank — ich sage bewußt: Abgrenzung der Bundesbank — sogar um 20 v. H. Insgesamt belief sich ,der Ausgabenanstieg für die ersten vier Monate nach den Zahlen, die der Herr Finanzminister heute morgen hier genannt hat, auf 9,1 %.
    Rechnet man richtigerweise — das ist ein Streitpunkt, zu dem ich gleich noch etwas sagen werde — die Zahlungen im Januar und Februar hinzu, die noch zu Lasten des Jahres 1969 geleistet worden sind, so sind es sogar 13 v. H., also mehr als dreimal so viel, wie Sie, Herr Bundesfinanzminister, am 18. Februar — das Datum ist wichtig —, hier erklärt haben, um die Angriffe abzufangen, die wir als Opposition gegen Ihre Planungen vorgetragen haben.
    Herr Bundesfinanzminister, ich meine, derartige unrichtige Erklärungen zahlen sich nicht aus. Wir wollen von Ihnen keine beruhigenden Erklärungen, die dann doch nicht stimmen. Das ist übrigens dasselbe, was heute morgen ,dem Herrn Wirtschaftsminister gesagt worden ist.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!) Wir erwarten vielmehr entschlossene Taten.

    Und nun haben Sie sich heute morgen, wie das auch schon in der Fragestunde geschehen ist, wegen der Höhe der Ausgabensteigerung, also wegen der von mir genannten und von Ihnen festgestellten 9,1 % statt der 4 %, die Sie prophezeit haben, die Sie gewollt haben,

    (Abg. Dr. Klepsch: Hört! Hört!)

    darauf berufen, daß diese Steigerung vornehmlich auf das Ansteigen der Personalausgaben und auf das Ansteigen der Renten aus der Kriegsopferversorgung zurückzuführen sei. Sie selber, Herr Bundesfinanzminister haben heute morgen hier gesagt, daß der Deutsche Bundestag bereits im Dezember über die Kriegsopferversorgung beschlossen hat und daß er auch schon die von der Regierung vor Weihnachten eingebrachten Vorlagen über die Beamtenbesoldung und ihre Auswirkungen kannte. Wenn Sie also am 18. Februar hier von einer Steigerung um 4 % gesprochen haben, dann wußten Sie, daß die Personalkosten und daß die Kriegsopferversorgung so steigen würden. Dann können Sie sich heute nicht darauf berufen, daß das die Ursachen dafür seien, daß Ihre Prognose, die Sie gegeben haben, um mehr als das Doppelte überschritten worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Bei mir verstärkt sich der Eindruck immer mehr — man sollte das einmal offen aussprechen; vielleicht sagen Sie etwas anderes dazu —, daß die wahren Gründe anderswo liegen. Ich frage Sie deshalb — ich weiß es nicht hundertprozentig, ich habe es nur gehört, und einige Feststellungen bei den Beratungen im Haushaltsausschuß haben mich zu dieser Frage veranlaßt —: ist es richtig, daß sie zwar im Erlaß über die vorläufige Haushaltsführung auf dem Papier harte Maßnahmen angekündigt und die Inanspruchnahme der Vorjahresansätze auf 60 v. H. beschränkt haben, daß Sie aber



    Leicht
    anschließend der harten Konfrontation mit Ihren Kabinettskollegen nicht gewachsen waren, zum Rückzug geblasen und beispielsweise im Verkehrsbereich die Ansätze schon zu 95 v. H. und im Verteidigungsbereich sogar zu 100 v. H. freigegeben haben? In konjunkturpolitischen Fehlentscheidungen, die im übrigen im Hinblick auf Art. 111 des Grundgesetzes nach meiner Meinung rechtlich problematisch sein könnten, dürfte der wahre Grund für die Ausgabensteigerung liegen, die mit 13 v. H. noch wesentlich höher ist als die für das Gesamtjahr von Ihnen anvisierten 8,8 v. H.
    Herr Bundesfinanzminister, wir wissen doch, wie schwer es ist, die Steigerungsrate für das ganze Jahr niedrig zu halten, wenn dies nicht in der ersten Jahreshälte gelingt. Denn die Erfahrung zeigt, daß die zweite Jahreshälfte die Ausgabenfülle noch mehr vergrößert und dort die Ausgaben in noch größerem Umfang weiterlaufen.
    Hier wird in sehr konkreten Zahlen erkennbar, meine Damen und Herren, was von den Versprechungen, Herr Finanzminister, zu halten ist, besonders wenn Sie immer davon sprechen, wie Sie für Solidität und Stabilität eintreten. In diesen hohen Steigerungsraten sowohl des letzten Quartals 1969 als auch der ersten vier Monate des Jahres 1970 findet die Unfähigkeit dieser Regierung zu einer konjunkturgerechten Ausgabenpolitik — also das Pendant zu dem, worüber heute morgen im Wirtschaftsbereich gesprochen worden ist — ihren sinnfälligen Ausdruck.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Selbst die Märzrate auf die Konjunkturausgleichsrücklage von 750 Millionen DM — wie Sie wissen, spielt die Konjunkturausgleichsrücklage in der Debatte um die Konjunkturpolitik, um Fragen der Dämpfung eine entscheidende Rolle — konnte nach meinen Kenntnissen nur durch Inkaufnahme eines rechnerischen Fehlbetrags von 1,1 Milliarde DM finanziert werden. Ich will auch sagen, warum. Ich kann zwar verstehen, daß Sie, Herr Bundesfinanzminister, dieses kennzeichnende Ergebnis nicht gern zugeben wollen. Anstatt auf die Zahlen Ihres Vierteljahresberichts berufen Sie sich nämlich nun auf den Kontostand bei der Bundesbank.

    (Abg. Dr. Klepsch: Hört! Hört!)

    Dieses Konto enthält jedoch bereits, wie Sie selber wissen, ausgebuchte Zahlungen an supranationale Behörden — es handelt sich um sogenannte Hinterlegungskonten —, die sich Ende März — das ist der Zeitpunkt, für den das eine Rolle spielt — auf 1,2 Milliarden DM beliefen.
    Setzt man nun diese indirekten Kredite vom Kontostand bei der Bundesbank ab, nämlich von den 0,7 Milliarden DM, die Sie genannt haben, dann erhalten Sie schon ein Minderguthaben von 0,5 Milliarden DM anstatt des von Ihnen genannten Guthabens von 0,7 Milliarden DM. Außerdem kann das Bundesbankkonto, wie Sie sicherlich auch besser wissen als ich, durch eine Verzögerung oder Beschleunigung bei der Weiterleitung von sogenannten durchlaufenden Mitteln um nur wenige
    Tage angesichts der Größenordnung der Beträge — ich nenne nur die Beträge des Haushalts 1969; da waren es rund 15,7 Milliarden DM — sowohl nach oben als auch nach unten erheblich manipuliert werden. Man kann, meine ich, nur den Kopf darüber schütteln, wie Sie, Herr Bundesfinanzminister, angesichts dieser Fakten den Mut finden konnten, sich in der Frage der Finanzierung der Ausgleichsrücklage auf den zufälligen und leicht manipulierbaren Kassenbestand zu berufen. Die einzig nachprüfbaren, maßgeblichen Zahlen sind die in Ihrem eigenen Vierteljahresbericht. Diese Zahlen beweisen eindeutig, daß die Angabe, die Konjunkturausgleichsrücklage sei aus laufenden Einnahmen bedient worden, nicht richtig ist.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr gut!)

    Ein kurzes Wort zur Frisierung der Steigerungsrate für den Haushaltsentwurf 1970. Ich weiß, hier besteht eine Kontroverse; wir sind darüber verschiedener Meinung. Zur Entlastung des Haushalts 1970 wurde durch vorgezogene Ausgaben von insgesamt 1,9 Milliarden DM die Basis des Jahres 1969 verschoben. Ich bin der Meinung, daß sich nur dann, wenn man diese Beträge zum Jahr 1970 hinzuzählt, die eigentliche Steigerungsrate ergibt, die eben dann, wenn ich Ihre ursprünglichen Kürzungen nehme, statt 8,8 % 13,8 % beträgt und von 12,2 % im Haushalt 1970 auf 17,1 % anwächst.
    Obwohl ich mir zwischenzeitlich das, was Sie dazu gesagt haben, reiflich überlegt und nochmals geprüft habe, bin ich nicht in der Lage und sehe ich auch keinen Anlaß, meine Meinung zu ändern. Wir sollten uns hierüber auch gar nicht weiter streiten, sondern heute diejenigen Möglichkeiten wahrnehmen, die uns die Haushaltsordnung an die Hand gibt. Lassen wir diese Frage durch eine unabhängige Instanz, nämlich den Bundesrechnungshof, nachprüfen! Einen entsprechenden Antrag haben wir in diesem Hohen Hause gestellt. Er wird, wenn dies noch nicht geschehen ist, sicherlich gleich verteilt werden. Ich habe nur die herzliche Bitte an Sie, Herr Bundesfinanzminister, daß Sie den Koalitionsfraktionen die Annahme dieses Antrags empfehlen.
    Noch ein Wort zur Arbeit des Finanzplanungsrats, weil das in die gesamte konjunkturpolitische Diskussion hineinpaßt. Das Kommuniqué über die Aprilsitzung überdeckte nur unzulänglich, wie ich meine, die Tatsache, daß keine konkreten Ergebnisse erzielt worden waren. Die Koordinierung der Haushaltsplanung von Bund und Ländern wird damit in diesem Jahr völlig unzulänglich sein. Eine für den 27. Mai vorgesehene Sitzung des Finanzplanungsrats mit den Ländern ist kurzerhand abgesagt worden. Die zwangsläufige Folge davon ist das Fehlen von abgestimmten Rahmendaten für die Aufstellung der fortzuschreibenden mittelfristigen Finanzpläne und der nächstjährigen Haushaltsentwürfe, über die die Kabinette überwiegend bis Anfang Juli entscheiden werden. Das bedeutet praktisch das Fehlen jeglicher Koordinierung der neuen Haushalte und Finanzpläne von Bund und Ländern.
    Die Begründung dafür, warum das so ist und warum die Sitzung am 27. Mai nicht stattgefunden



    Leicht
    hat, liegt in dem Nichtvorhandensein einer Konjunkturprognose für 1971, und das zu einem Zeitpunkt, meine Damen und Herren, zu dem gleichzeitig — das wurde heute morgen in der Rede von Herrn Kollegen Lenders, wenn ich es richtig verstanden habe, deutlich — quantifizierte Programme sogar bis zum Jahr 1980 verlangt werden.
    Aus Presseveröffentlichungen ist bekanntgeworden, Herr Bundesfinanzminister, daß Sie sich außerstande sehen — ich nehme an, das ist so richtig, wie es dort zitiert war —, für 1971 einen Bundeshaushalt mit einem Volumen von weniger als 99 Milliarden DM vorzulegen. Das würde eine Steigerungsrate gegenüber dem um Sperren und Konjunkturausgleichsrücklage bereinigten Haushaltssoll — nach der Beschlußfassung im Haushaltsausschuß — von rund 12 % bedeuten, und das bei einem in der Steuerschätzung angenommenen Bruttosozialproduktzuwachs von 7,5 %. Wir sind gespannt — ich kann es hier nur andeuten —, wie jetzt wieder die überhöhte Steigerungsrate — sie wird auch in der konjunkturpolitischen Situation des Januar überhöht sein — für das Jahr 1971 gerechtfertigt oder her-untermanipuliert wird.
    Ich habe das Register — das Sündenregister, darf ich vielleicht sagen — so ausführlich dargestellt —
    obwohl Sie und ich wissen, daß man nicht alles behandeln konnte und daß noch zu vielem etwas zu sagen wäre —, weil ich deutlich machen wollte, weshalb die CDU/CSU-Fraktion Ihrem Einzelplan nicht zustimmen kann. Ein Finanzminister, dessen politisches Handeln weitgehend, zum Teil — ich habe Beispiele gebracht — mit der Vorenthaltung der Informationen gegenüber dem Parlament, in Widersprüchlichkeiten — auch dazu habe ich einige Ausführungen gemacht —, zum Teil auch in der falschen Darstellung besteht, verdient nicht unser Vertrauen.
    Ich will Ihnen, Herr Minister, gar nicht den ursprünglichen guten Willen absprechen, einen Kurs der Solidität zu steuern. Ich glaube sogar daran, daß Sie das wollten. Aber entscheidend für die Beurteilung auch eines Finanzministers ist nicht allein der Wille, sondern vor allem der Erfolg. Der Erfolg aber kommt nur, wenn man auch das entsprechende Durchsetzungsvermögen hat. Hier, in der Auseinandersetzung mit den Ressortinteressen, haben Sie, wie ich meine, versagt und sich zu einer konjunkturgerechten Ausgabenpolitik nicht fähig erwiesen. Wenn ich alle Äußerungen, wenn ich alle Beteuerungen, Maßnahmen, Fehlprognosen, wirtschaftspolitischen Irrtümer sowie die Verharmlosungen von Preissteigerungen und ökonomischen Zwangsläufigkeiten -- nicht durch Sie allein, Herr Bundesfinanzminister: durch die Bundesregierung — Stück für Stück zu einem Mosaik zusammenfüge, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier — und jetzt komme ich auf etwas zurück, was heute morgen schon angesprochen worden ist, was aber jetzt auch für ,die Finanzpolitik mitgelten soll — mit einer inaugurierten Inflationsmentalität ein langfristiger wirtschaftspolitischer Kurs angesteuert wird.
    Die Aufwertung, die Überbürdung der konjunkturpolitischen Verantwortun auf die Bundesbank und die Kreditplanung — deshalb habe ich mich so mit ihr beschäftigt — sind wohl nur dem einen Ziel untergeordnet, finanz- und steuerpolitisch ungebunden bleiben zu können, um vielleicht doch noch den Beweis erbringen zu können, daß diese neue Regierung soviel mehr könne als ihre Vorgängerin, also den Beweis erbringen zu können, daß man unter Umständen doch in der Lage ist, alles das, was man einmal versprochen hat, zu verwirklichen. Die Frage aber ist, auf wessen Kosten.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!)

    Hier wird ein Weg beschritten, wie ich meine, der vollgepflastert ist mit Wunschbildern und Illusionen, dessen Schilder die Aufschrift inflationärer Bewegungen tragen und in eine Richtung weisen, über die unsere Vorstellungen weit auseinandergehen, ein gefährlicher Weg, der schon bald in einer Sackgasse enden muß. Wir gehen diesen Weg nicht mit.
    Zum Haushalt 1970 haben wir daher, Herr Finanzminister, sehr konkrete Anträge vorgelegt. Wir sind befriedigt darüber, daß das Anliegen, die Sperre weitgehend in Kürzungen umzuwandeln — das Sie, Herr Bundesfinanzminister, im Kabinett nicht durchsetzen konnten —, im Haushaltsausschuß auch von den Koalitionsfraktionen mit durchgesetzt worden ist. Das läßt uns ein bißchen hoffen, daß vielleicht das Klima dort in Zukunft besser wird, als es bis jetzt jedenfalls war.

    (Abg. Dr. Klepsch: Das sind die Fakten!)

    Wir waren uns aber auch bewußt, daß der Haushalt 1970 mit einem formellen Volumen von 90,9 Milliarden DM und einem nach Abzug von Ausgleichsrücklage und Sperren verbleibenden nachfragewirksamen Volumen von 88,9 Milliarden DM noch immer konjunkturell überhöht ist. Wir haben uns deshalb keineswegs auf eine negative Kritik, Herr Finanzminister, beschränkt, sondern wir haben — und wir werden sie hier wiederholen — weitere Kürzungsvorschläge von 2,3 Milliarden DM vorgelegt. Ich habe schon gesagt: wir werden sie auch hier in der zweiten Lesung, zumindest in größerem Umfang, wiederum vorlegen. Der Hauptposten ist ein Betrag von 1,5 Milliarden DM durch Einstellung einer bei konjunkturgerechter Wirtschaftsführung meiner Meinung und Erfahrung nach durchaus zu erzielenden Minderausgabe. Damit haben Sie sich heute morgen befaßt. Sicherlich kann man darüber streiten, ob das das beste Instrument ist. Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, es ist nicht das beste Instrument. Es ist besser, wenn man in einzelnen Positionen anzeigt, wo man gekürzt haben will. Aber vielleicht können Sie noch auf Ihre Kollegen von der Koalitionsfraktion einwirken, daß wir wenigstens die von uns über die 1,5 Milliarden DM hinausgehenden Streichungsanträge von über 800 Millonen DM, die wir hier zu einem großen Teil wiederholen, vielleicht in die Tat umsetzen

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und daß wir darüber hinaus vielleicht doch dann den Globalbeschluß der 10%igen Kürzung der nichtgebundenen Ausgaben verwirklichen. Das ist schwer, das weiß ich. Aber wo ist heute in dieser konjunk-



    Leicht
    turpolitischen Landschaft etwas nicht schwer, gleichgültig ob es heißt „Steuersenkungen zurückstellen" oder „Ausgaben kürzen" oder „Sperren anbringen". Politik — und insbesondere Finanzpolitik — ist eben nun einmal nicht allein eine Sache der Steuerlastquoten, nicht allein eine Sache der Frage der Verschuldung. Beides sind, wenn Sie wollen, einfache Wege. Das eine ist schon schwieriger, nämlich die Steuerlastquote zu erhöhen, schon schwieriger als die Frage der Verschuldung. Aber auch Finanzpolitik kann man nicht machen, ohne daß man unseren Bürgern in gewissen Situationen zumindest Opfer zumutet. Das gehört eben auch hier dazu. Das gehört auch dazu, wenn man eine Minderausgabe durchsetzen oder wie hier Einzelanträge für Streichungen stellen will.
    Wir sind jedenfalls fest entschlossen, in dieser zweiten Lesung zu erreichen, daß die Summe von 1,5 Milliarden DM bei der Bundesbank stillgelegt wird — zusätzlich zu den 1,6 Milliarden DM —, so daß wir 3,1 Milliarden DM haben. Denn in Ihrer Lösung, Herr Bundesfinanzminister, die Steuermehreinnahmen zu verwenden, um die Konjunkturausgleichsrücklage zu bezahlen, ist zumindest kein allzu großer konjunkturpolitischer Effekt. Sie wollten es ja ursprünglich gar nicht so. Was Sie wollten, stand in Pressemeldungen. Heute im „Kölner Stadtanzeiger" ist es nur noch einmal ein Nachziehen, mit der Überschrift „Die Regierung drückt sich vor der zweiten Rücklage". Die Pressemeldungen haben in der Öffentlichkeit zunächst den Eindruck erweckt, das Kabinett habe beschlossen, eine freiwillige Konjunkturausgleichsrücklage in Höhe von 1,6 Milliarden DM zusätzlich zu der 1,5-Milliarden-Rücklage zu bilden. Erst dann wurde bekannt, daß das Rumpfkabinett, das damals getagt hat, dem nicht gefolgt ist. Sie wollten also ursprünglich, wenn ich richtig informiert bin, selber eine solche Möglichkeit schaffen.
    Zur Sicherung der Aufbringung der Minderausgaben — ich habe schon etwas dazu gesagt — sollen entweder unsere Einzelanträge mit Kürzungen dienen, oder es sollte die Ausgabenkürzung um 10 vom Hundert bei den nicht rechtlich gebundenen Ausgaben mit hinzugenommen werden. Darüber hinaus — das scheint mir in der konjunkturpolitischen Betrachtung, die wir ja glücklicherweise heute morgen angestellt haben, sehr wichtig zu sein; die Dinge sind uns ja noch frisch in Erinnerung — sollte endlich einmal die Folgerung aus der Erkenntnis gezogen werden, daß die Konjunktur weniger durch Zahlungen aus dem Haushalt auf bestehende Fälligkeiten als vielmehr durch zusätzliche Aufträge, auch wenn sie erst den Haushalt künftiger Rechnungsjahre belasten, angeheizt wird. Deshalb beantragen wir — wir haben es schon im Haushaltsausschuß getan —, die im Haushalt ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen mit Ausnahme derjenigen für Bildung und Wissenschaft in Höhe von 20 % zu sperren.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr gut!)

    Dadurch würde ein Auftragsvolumen des Bundes in Höhe von insgesamt 5 Milliarden DM zurückgestellt. Wenn das Hohe Haus diesen Beschluß faßt, könnte man, wie ich meine, mit guter Aussicht auf Erfolg —
    das ist dann die psychologische Wirkung eines solchen Beschlusses —

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr richtig!)

    auch im Finanzplanungsrat ein entsprechendes Verhalten der Länder und Gemeinden im Hinblick auf eine etwa gleich große Finanzmasse erreichen. Das auf diese Weise eingeschränkte Auftragsvolumen für 1970 würde sich dann auf insgesamt 10 Milliarden DM belaufen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Weiterhin könnten 1,5 Milliarden DM mehr bei der Bundesbank — nicht in der Konjunkturausgleichsrücklage — festgelegt werden. Ich habe im Haushaltsausschuß vorgeschlagen, so zu verfahren — sonst blieben nur noch 100 Millionen DM übrig —, weil man keine so feste Bindung vornehmen sollte, denn schließlich gestehe ich auch der Regierung zu, daß sie bei einer Beruhigung der Konjunktursituation, insbesondere der Preissituation, zurückgestellte Aufgaben erfüllen kann, daß sie also auf gewisse Mittel zurückgreifen kann. Die zweite Hälfte sollte also stillgelegt, aber später dem Zugriff leichter zugänglich gemacht werden als eine Konjunkturausgleichsrücklage. Rechnen Sie das alles zusammen, rechnen Sie dazu, was die Länder dann mit beitragen können, und rechnen Sie schließlich auch den psychologischen Effekt dazu, der sich zwangsläufig für die Wirtschaft ergeben würde! Ich glaube, diese Maßnahmen könnten dann einen starken dämpfenden Effekt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, wir wissen, daß diese Maßnahmen zu harten Einschränkungen im Haushalt führen. Wir sind aber bereit, diese notwendigen Härten in Kauf zu nehmen, weil für uns die Stabilität nicht nur ein Lippenbekenntnis ist. Preissteigerungen des derzeitigen Ausmaßes lassen sich nicht herbeireden — so hat es Herr Schiller einmal formuliert. Man sollte die Preise nicht hochreden. Sie lassen sich aber auch nicht wegreden, wie das heute morgen versucht worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die schleichende Inflation ist nicht das blinde Schicksal unserer Marktwirtschaft. Sie ist einzig und allein das Ergebnis Ihrer Wirtschafts- und Finanzpolitik, meine Herren von der Regierung, einer Politik, die ihr gesellschaftliches Übermorgen dem konjunkturellen Heute überordnet. Eine solche Politik hat sich noch nie ausgezahlt, und sie wird sich auch in Zukunft nicht auszahlen. Meine Damen und Herren, mit unserer Unterstützung, auch von der Finanzseite her die Konjunktur in den Griff zu bekommen, können Sie rechnen. Anträge liegen vor. Vielleicht haben Sie bessere; dann reden wir darüber, ob wir sie annehmen können. Sie können aber nicht damit rechnen, daß wir alles so schludern lassen, wie es im Augenblick bei der Regierung der Fall zu sein scheint.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)