Berichtigung
51. Sitzung, Seite 2559 B, Zeile 5: bitte einfügen nach Zeile 5 im Anschluß an die Worte „befangen ist?": „Jahn, Bundesminister der Justiz: Ich halte das für eine hilfreiche Anregung. Ich bin gerne bereit, das prüfen zu lassen und Ihnen gegebenenfalls weitere Nachricht darüber zu geben."
Die Zeilen 10 bis 13 sind zu streichen.
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Aigner * 27. 5.
von Alten-Nordheim 31. 5.
Bäuerle 27. 5.
Bals *** 27. 5.
Dr. Bardens 27.5.
Behrendt * 27. 5.
Biermann 27. 5.
Dr. Birrenbach 8. 6.
Blank 27. 5.
Brandt (Grolsheim) 31. 5.
Cramer 30. 5.
van Delden 29. 5.
Frau Dr. Diemer-Nicolaus 27. 5.
Dr. Dittrich * 27. 5.
Ehnes 27. 5.
Dr. Erhard 7. 6.
Ernesti 27. 5.
Faller 27. 5.
Dr. Focke 28. 5.
Franke (Osnabrück) 27. 5.
Fritsch ** 27. 5.
Frau Geisendörfer 27. 5.
Gerlach (Emsland) * 27. 5.
Dr. Giulini 27. 5.
Frau Griesinger 27. 5.
Dr. Gölter 2. 6.
Haar (Stuttgart) 27. 5.
Haase (Kassel) 27. 5.
Haase (Kellinghusen) 30. 5.
Dr. Häfele . 27. 5.
Häussler 27. 5.
Dr. Hammans 27. 5.
Dr. Hauff 27. 5.
Helms 27. 5.
Heyen 30. 5.
Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27. 5.
Dr. Hubrig 27. 5.
Dr. Jaeger 27. 5.
Dr. Jahn (Braunschweig) 27. 5.
Dr. Jungmann 27. 5.
Kaffka 27. 5.
Dr. Klepsch 27. 5.
Dr. Kley 27. 5.
Dr. Koch * 27. 5.
Köppler 27. 5.
Dr. Kreile 27. 5.
Lautenschlager * 27. 5.
Lenzer 27. 5.
Dr. Lohmar 15. 6.
Lücker (München) * 28. 5.
Majonica 27. 5.
Dr. Martin 27. 5.
Dr. Meinecke (Hamburg) 3. 6.
Meister * 30. 5.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Müller (Aachen-Land) * 29. 5.
Müller (Remscheid) 31. 5.
Dr. Müller-Hermann 27. 5.
011esch 27. 5.
Pfeifer 4. 6.
Pöhler ** 28. 5.
Dr. Probst 27. 5.
Richarts * 27. 5.
Richter ** 27. 5.
Rommerskirchen 27. 5.
Dr. Rutschke 27. 5.
Schlaga 27. 5.
Schmücker 28. 5.
Dr. Schneider (Königswinter) 30. 5.
Dr. Schober 27. 5.
Schröder (Sellstedt) 31. 5.
Dr. Schulz (Berlin) 27. 5.
Schwabe 27. 5.
Seefeld * 27. 5.
Seibert 27. 5.
Dr. Seume 27. 5.
Dr. Siemer 27. 5.
Stahlberg 27. 5.
Dr. Starke (Franken) 27. 5.
Unertl 27. 5.
Weber (Heidelberg) 27. 5.
Werner 28. 5.
Wrede 27. 5.
Wurbs 27. 5.
Zebisch 3. 6.
Ziegler 27. 5.
Dr. Zimmermann 27. 5.
Zoglmann 27. 5.
Anlage 2
Schriftliche Antwort
.des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 27. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (Drucksache VI/ 809 Fragen A 34 und 35) :
Welche Haushaltsbelastungen erwartet die Bundesregierung (einschließlich der Zuschüsse für den Einsatz von Kohle in Wärmekraftwerken) durch die nicht mehr zu vermeidende Anhebung der Kohlepreise?
Welche Deckungsmöglichkeiten sind für diese Belastungen vorgesehen?
Aus der Anhebung der Kohlenpreise zum 1. Juni 1970 werden im Haushaltsjahr 1970 keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen. Die Kokskohlenbeihilfe kann nach Auffassung der Bundesregierung unverändert gemäß dem Haushaltsentwurf und den Beschlüssen des Haushaltsausschusses verabschiedet werden, nachdem zwischen der. deutschen Stahlindutrie und der Ruhrkohle AG ange* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats
*** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union
2738 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1970
sichts der eintretenden Listenpreiserhöhung eine neue Preisvereinbarung mit Preiszugeständnissen auf der Stahlseite getroffen wurde. Diese Preisvereinbarung hat der Ruhrkohle AG eine Rabattverbilligung für den Hausbrandkoks von 10,— DM/ t sowie Rabattverbilligungen für Hausbrandkohle und Steinkohlenbriketts ermöglicht. Die von der Bundesregierung erwogene Subventionsumschichtung zugunsten der Kokslieferungen an private Haushalte hat sich dadurch erübrigt.
Die Frage der zusätzlichen Haushaltsbelastung stellt sich damit nur noch hinsichtlich der Zuschüsse nach dem 2. Verstromungsgesetz. Diese Zuschüsse werden erst nach Ablauf des Kalenderjahres gewährt, in dem die zuschußfähige Gemeinschaftskohle in den Kraftwerken eingesetzt worden ist. Die Kohlenpreiserhöhung kann sich daher frühestens im Haushaltsjahr 1971 auswirken. In welchem Umfang dann tatsächlich zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich sein werden, ist im gegenwärtigen Zeitpunkt schwer abzuschätzen, da die Höhe der zu gewährenden Zuschüsse auch von der Entwicklung der Heizölpreise bestimmt wird. Seit etwa Ende 1969 zeigen auch die Preise für schweres Heizöl in der Bundesrepublik und in Westeuropa allgemein steigende Tendenz. Weitere Preiserhöhungen sind von den Mineralölgesellschaften bereits angekündigt worden. Wieweit die Preisvorstellungen der Mineralölwirtschaft auf dem Markt durchgesetzt werden können und wieweit Heizöllieferungen an Kraftwerke betroffen werden, läßt sich heute noch nicht beurteilen. Jedenfalls
werden sich die finanziellen Mehrbelastungen voraussichtlich in vertretbaren Grenzen halten. Über eventuell erforderlich werdende Deckungsmöglichkeiten wird im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Bundeshaushalt 1971 zu entscheiden sein.
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 27. Mai 1970 ,auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (Drucksache VI/ 809 Fragen A 38 und 79) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erklärung des Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank, Emminger, der nach der Sitzung des Zentralbankrates vom 13. Mai 1970 erklärt hat, daß
nach Ansicht der Deutschen Bundesbank nur eine Preissteigerung von jährlich 2 % tragbar sei"?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um der Auffassung der Deutschen Bundesbank zu entsprechen?
Die Bundesregierung hat immer deutlich betont, daß die gegenwärtigen Preissteigerungsraten zu hoch und auf die Dauer nicht tragbar sind. Wir kennen .aber auch die Ursachen dieser Preissteigerungen.
In der Projektion der Wirtschaftsentwicklung bis zum Jahre 1974 — Anlage 3 zum Jahreswirtschaftsbericht 1970 — geht die Bundesregierung von einer durchschnittlichen Zuwachsrate des gesamtwirtschaftlichen Preisniveaus und insbesondere des Preisniveaus des Privaten Verbrauchs von 2 1/2 % bis 2 % und damit etwa von derselben Rate aus, von der der Vizepräsident der Deutschen Bundesbank angeblich gesprochen haben soll. Eine Rückfrage bei Herrn Dr. Emminger hat jedoch ergeben, daß er sich zu dieser Frage nach der Sitzung des Zentralbankrates am 13. Mai 1970 nicht geäußert hat.
Die Maßnahmen, die die Bundesregierung in der derzeitigen Konjunkturphase zur Wiedererreichung der Preisstabilität für notwendig hält, hat sie in ihrem Antrag zum Jahreswirtschaftsbericht 1970 dargestellt und erläutert. Der Nachtrag wird dem hohen Hause in diesen Tagen zugeleitet.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 27. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (Drucksache VI/ 809 Fragen A 40 und 41:
Hält es die Bundesregierung volkswirtschaftlich für vertretbar, daß im Einzugsbereich kommunaler Schlachthöfe, die zum Teil mit erheblichen Kosten ausgebaut wurden, aber bis heute nicht voll ausgelastet sind, private Schlachthöfe mit öffentlichen Mitteln gefördert werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Fehlleitung der öffentlichen Mittel zur Errichtung privater Schlachthöfe nicht nur eine große Zahl von Arbeitsplätzen, sondern auch durch die erhöhten Kosten viele mittelständische Betriebe in ihrer Existenz gefährdet sind?
Die Bundesregierung, die seit 1963 zur besseren Verwertung des Schlachtviehs in marktfernen Gebieten die Errichtung sowie den Aus- und Umbau von Schlachtanlagen für Großvieh und Schweine fördert, hält diese Maßnahme für sachlich geboten. Es wurden demnach nur Anlagen gefördert, wenn dadurch die Schlachtviehverwertung in besonderem Maße verbessert werden konnte, und keine oder nur solche Anlagen vorhanden waren, deren Aus- oder Umbau wirtschaftlich nicht vertretbar war. In Erwägung dieser Gesichtspunkte werden daher nur Schlachtanlagen gefördert, die nicht im Einzugsbereich kommunaler Schlachthöfe liegen.
Da nur solche Anlagen gefördert worden sind, die nicht im Einzugsbereich kommunaler Schlachthöfe liegen, glaube ich, daß man von einer Fehlleitung öffentlicher Mittel nicht sprechen kann. Der Bundesregierung ist auch nicht bekannt, daß durch die Förderung von Schlachtanlagen Arbeitsplätze und mittelständische Betriebe in ihrer Existenz gefährdet wurden. Durch die Errichtung von Schlachtanlagen in marktfernen Gebieten sind im Gegenteil neue Arbeitsplätze geschaffen worden, was im Sinne einer Strukturverbesserung im ländlichen Raum sehr wünschenswert ist.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 27. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI/ 809 Fragen A 42 und 43) :
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1970 2739
Wie steht die Bundesregierung zu der Abgabe von insgesamt 40 000 Tonnen Butter von der Interventionsstelle mit einem Abschlag von 1,25 DM je Kilo in den Monaten Dezember 1969 bis Januar 1970, und ist ihr bekannt, ob durch diese Aktion ein echter Mehrverbrauch an Butter entstanden ist oder mußten hierdurch gewisse Mengen Frischbutter zusätzlich in die Intervention gegeben werden?
Hält die Bundesregierung die durch diese Aktion verursachten Kosten von ca. 50 Millionen DM durch den Effekt dieser Maßnahme für gerechtfertigt?
Eingangs darf ich darauf hinweisen, daß die Abgabe der um 1,25 DM/ kg verbilligten Kühlhausbutter bereits in der Ratssitzung vom 16./17. September 1969 von 5 Mitgliedsländern, auch mit Ihrer Zustimmung, lieber Herr Kollege, akzeptiert wurde, und nur wegen des Vorbehalts eines Landes erst am 27./28. Oktober 1969 im Ministerrat endgültig beschlossen wurde.
Die Abgabe der 40 000 t Lagerbutter in der Bundesrepublik mit einem Abschlag von 1,25 DM/ kg unter dem Preis für frische deutsche Markenbutter erfolgte in den Monaten November 1969 bis Januar 1970. Der Absatz dieser Butter erstreckte sich noch bis einschl. Februar 1970; deshalb ist es angebracht, den Monat Februar in die Verbauchsbetrachtung einzubeziehen.
Von November 1969 bis einschließlich Februar 1970 wurde nach vorläufigem Ergebnis gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres ein Mehrabsatz von rd. 8 100 t Butter erzielt, das ist eine Absatzsteigerung von 5,0%. Der Mehrabsatz umfaßt auch die über andere Sondermaßnahmen (z. B. Bundeswehr, gemeinnützige Einrichtungen, Gutscheine für Sozialhilfeempfänger) zusätzlich abgesetzten Mengen in Höhe von rd. 4 100 t, so daß der echte Mehrabsatz über die Verbilligungsaktion rd. 4 000 t betragen hat; das sind 10 % der verbilligt abgegebenen Menge. Das ist mehr als auf Grund der Preiselastizität der Butternachfrage in der Bundesrepublik zu erwarten war.
Der Butterbestand der Interventionsstelle verringerte sich von November 1969 bis Ende Februar 1970 um 13 200 t gegenüber 9 100 t im Vorjahr, das ist eine um 4 100 t höhere Bestandsabnahme. Daß durch die Lagerbutter immer ein gewisser Teil an Frischbutter in die Intervention gedrängt wird, dürfte Ihnen bekannt sein.
Der zusätzliche Kostenaufwand betrug nicht 50 Mill. DM, sondern 26 Mill. DM, da Lagerbutter schon seit Jahren laufend mit einem angemessenen Qualitätsabschlag in den Markt gegeben wird. Im Kalenderjahr 1969 betrug der Qualitätsabschlag 60 Pf/ kg, so daß der Mehraufwand bis zu der Verbilligung von 1,25 DM nur 65 Pf/ kg beträgt.
Der Kostenaufwand liegt im Rahmen der auch bei anderen Absatzmaßnahmen entstehenden Kosten. Ein günstigerer Absatz auch auf dem Weltmarkt war nicht möglich.
Die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme kann außerdem nicht nur allein vom finanziellen Aspekt her gesehen werden. Bei der bestehenden Überschußsituation muß die Verbrauchernachfrage geweckt werden, wozu sich für einen wirtschaftlichen Effekt bestimmte Zeiten, z. B. die Monate November bis Januar, besonders eignen.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 27. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/ 809 Frage A 45) :
Kann mir die Bundesregierung sagen, welche Aufgaben die „Abwicklung des Reichsnährstandes und seine Zusammenschlüsse" in Bonn heute noch hat, und wann diese Aufgaben voraussichtlich beendet sein werden?
Der von mir im Jahre 1961 beauftragte Albwickler des Reichsnährstands und seiner Zusammenschlüsse hat mir berichtet, daß die Abwicklung des Reichnährstands und seiner Zusammenschlüsse im wesentlichen !durchgeführt ist. Die Masse der Grundstücke ist an die entsprechenden Funktionsnachfolger herausgegeben. Schwierigkeiten bestehen lediglich nach in einigen Ländern, in welchen als Funktionsnachfolger sowohl das Land als auch (die Landwirtschaftskammern aufgetreten sind. Um zeitraubende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, wurde mit Erfolg versucht, noch strittige Fragen durch Verhandlungen zwischen den Beteiligten zu bereinigen.
Zur Zeit stehen noch einige höchstrichterliche Entscheidungen aus, deren Ergebnisse für die Durchführung der Abwicklung wesentlich sind und den Zeitpunkt oder endgültigen Beendigung der Abwicklung bestimmen. Aus diesem Grunde bin ich nicht in der Lage, einen bestimmten Zeitpunkt für die Beendigung der Abwicklung, anzugeben.
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann
vom 27. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/ 809 Frage A 47):
Treffen Meldungen zu, wonach die sogenannte Molkereibutter voraussichtlich schon Ende dieses Monats nur noch um etwa 10 Pfennige billiger sein wird als frische deutsche Markenware und darüber hinaus von vielen Geschäften überhaupt nicht mehr wird angeboten weiden können, und worauf ist das nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen?
Mit dem 1. April 1970 ist bei Butter der innergemeinschaftliche Warenverkehr völlig liberalisiert worden. Die bis zu diesem Zeitpunkt im wesentlichen einzelstaatlich durchgeführte Auslagerung der Interventionsbutter zur Marktversorgung mit einem Preisabschlag mußte von diesem Zeitpunkt an einheitlich geregelt werden.
Die Kommission der Europäischen Gerneinschaften war — wie eine Reihe anderer Mitgliedsländer — der Meinung, daß die verbilligte Abgabe von Butter nicht zu einem Mehrtabsatz fahrt, sondern im wesentlichen frische Butter ersetzt. Die Kommission hat deshalb im Verwlaltungsausschußverfahren den Preisabschlag für Molkereibutter von zunächst ca. 60 Pf/ kg auf 48 Pf/ kg unid seit 19. Mai 1970 auf 36 Pf/ kg reduziert, was nach Abzug der Ausformkosten zu einer Preisdifferenz zur Markenbutter von weniger als 10 Pf/ kg führt.
2740 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1970
Die deutsche Delegation hat sich gegen diese Reduzierung ausgesprochen, weil die verbilligte Abgabe von Molkereibutter in der Bundesrepublik zu einer Verbrauchsausweitung !geführt hat.
Anlsage 8
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 27. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Köster (Drucksache VI/ 809, Fragen A 74 und 75) :
Ist die Bundesregierung bereit, auf den Vorstand der Deutschen Bundesbahn hinzuwirken, daß Fahrgastfahrten, Bereitschaften und betriebsbedingte Pausen voll auf die Arbeitszeit des Fahrpersonals angerechnet werden, zumal die Arbeitszeitregelung bei anderen staatlichen Eisenbahnen für das Fahrpersonal wesentlich günstiger sind, die Niedeiländische Eisenbahn z. B. die sogenannten Wartezeiten voll auf die Arbeitszeit anrechnet?
Was hat die Bundesregierung auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 23. Juni 1965 — Drucksache V/195 — getan, um den Vorstand der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, die Dienstdauervorschriften der Deutschen Bundesbahn für das Betriebs- und Verkehrspersonal entsprechend zu verbessern?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat die Entschließung ides Deutschen Bundestages vom 23. 6. 1965 im Einvernehmen mit den Bundesministern des Innern, der Finanzen und meinem Hause stufenweise unter Berücksichtigung der nicht unerheblichen finanziellen Mehraufwendungen durchgeführt. Die Entschließung war im Herbst 1966 im wesentlichen erfüllt.
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn blieb jedoch bemüht, die arbeitsorganisatorischen Voraussetzungen zu schaffen für weitere Verbesserungen der Dienstdauervorschriften unter vertretbaren personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Schließlich wurde im Jahre 1968 ein neuer Stufenplan entwickelt, mit dem offene Fragen grundlegend bereinigt werden konnten. Der Stufenplan reicht bis in das Jahr 1973. Von dann an soll die Anwesenheitszeit gleich Arbeitszeit sein. Für das Fahrpersonal werden ab 1. 1. 1969 von jeder Wendezeit wie bisher 60 Min. voll auf die Arbeitszeit angerechnet und darüber hinaus außerhalb der Heimatdienststelle mit 50 % bewertet. Fahrgastfahrten werden mit 70 % und in besonderen Fällen mit 100 % auf die Arbeitszeit angerechnet.
Der Stufenplan hält sich unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitszeitverkürzungen im Rahmen der personalwirtschaftlichen Zielsetzungen der Deutschen Bundesbahn. Deshalb erscheint es z. B. nicht angezeigt, auf weitere Änderungen der Dienstdauervorschriften hinzuwirken.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 27. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dasch (Drucksache VI/ 809 Frage A 79):
Beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, an Vortagen von sogenannten langen Wochenenden, wie z. B. am Donnerstag, dem 28. Mai 1970, einen verstärkten Zugverkehr einzuplanen, damit die Tages- oder Wochenpendler, welche zum Unterschied von normalen Wochenenden mit verstärktem Freitags- und normalen Samstagsverkehr auf wenige Verbindungen zusammengedrängt werden, auch an diesen Tagen nicht auf Stehplätze zusammengedrängt in überfüllten Zügen heimfahren müssen?
Die Deutsche Bundesbahn bemüht sich, auch an sog. langen Wochenenden ihr Zugangebot an das zu erwartende Verkehrsaufkommen anzupassen. Bei den vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen stützt sich die Deutsche Bundesbahn auf Erfahrungswerte, die durch laufende Beobachtung der Zugbesetzungen ergänzt werden. Unabhängig davon kann auch kurzfristig durch Beistellen von Zusatzwagen ggf. sogar durch Einsatz von zusätzlichen Zügen nicht vorhersehbaren Verkehrsspitzen begegnet werden.
Durch Unwägbarkeiten, wie regional unterschiedliche Größe des ,Spitzenverkehrs oder wie auch durch das Wetter, wird es sich allerdings nicht immer ausschließen lassen, daß u. U. das Sitzplatzangebot nicht ausreicht.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 27. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (Drucksache VI/ 809 Fragen A 80 und 81) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die innerdeutschen Flüge der Lufthansa so zu organisieren, daß ein Reisender es wagen kann, auch bei Termingebundenheit mit der Lufthansa zu fliegen?
Wäre nicht die Zulassung privater Luftlinien im innerdeutschen Verkehr ein geeignetes Mittel, einen einigermaßen geordneten und pünktlichen Reiseverkehr zu gewährleisten?
Die Bundesregierung hat zu Ihrem Vorwurf der Unpünktlichkeit und Unzuverlässigkeit gegen die Deutsche Lufthansa bereits am 21. Juli 1969 schriftlich Stellung genommen.
Zur Frage einer Qualitätsverbesserung im innerdeutschen Luftverkehr durch Beteiligung mehrerer privater Fluggesellschaften verweist die Bundesregierung darauf, daß bereits jetzt drei weitere private Luftfahrtunternehmen in die Bedienung des innerdeutschen Flugnetzes einbezogen sind. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit erstreben sie in gleichem Maße wie die Lufthansa, wobei jedoch oft die gleichen unvermeidbaren Schwierigkeiten zu überwinden sind.
Im übrigen beschäftigt sich, — wie dem Plenum bekannt — die vom Bundesminister für Verkehr im Februar 1970 ins Leben gerufene Kommission mit allen Fragen der bestmöglichen Bedienung des binnenländischen Luftverkehrsnetzes. Sie wird im Jahre 1971 ein Gesamtkonzept für eine langfristige Verbesserung vorlegen.
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom
27. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abge-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1970 2741
ordneten Schwabe (Drucksache VI/ 809 Fragen A 82 und 83) :
Trifft es zu, daß die 30 Millionen Serien von Gedenkmarken der Deutschen Bundespost für Beethoven, Hegel und Hölderlin bereits nach wenigen Tagen ausverkauft waren?
Wenn ja, gedenkt die Deutsche Bundespost einen Nachdruck zu veranlassen, zumal im Beethoven-Jahr eine längere Bereitstellung gerade der Erinnerungsmarke an diesen weltberühmten Künstler sicherlich von Vorteil wäre und da mit einer solchen Neuauflage einer übermäßigen Briefmarkenspekulation entgegengewirkt werden könnte?
Sondermarken sind in aller Regel mehrere Wochen an den Schaltern vorrätig. Ob an einzelnen Schaltern die von Ihnen erwähnten Sondermarken bereits nach wenigen Tagen vergriffen waren, läßt sich nicht übersehen.
Ein Nachdruck ist nicht vorgesehen. Es war von Anfang an angekündigt, daß eine Auflage von je 30 Millionen Stück hergestellt werden sollte. Neben technischen Schwierigkeiten läßt sich ein kurzfristiger Nachdruck vor allem wegen der für die übrigen noch in diesem. Jahr erscheinenden Sondermarken notwendigen Druckkapazität nicht durchführen. Bei einer Auflagenhöhe von 30 Millionen Stück besteht nach meinen Erfahrungen keine Spekulationsgefahr.
Anlage 12
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 27. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/ 809 Fragen A 86 und 87):
Wie viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig noch in Notunterkünften?
Auf welche Zahl glaubt die Bundesregierung, die Notunterkünfte bis zum Ende der Legislaturperiode vermindern zu können?
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung 1968 wurden nach vorläufigen Ergebnissen rd. 147 000 Wohngelegenheiten in Unterkünften ermittelt, die als Notunterkünfte im engeren Sinne zu bezeichnen sind. In diesen Notunterkünften leben rd. 425 000 Menschen. Hinzu kommen die Wohngelegenheiten in Wohngebäuden, die nicht die Merkmale einer Wohnung haben und auch ihrer Ausstattung nach unzulänglich sind. Faßt man beide Kategorien von im allgemeinen schlechten Wohngelegenheiten zusammen, so kommt man auf eine Zahl von rd. 1/2 Million; in ,diesen schlechten Wohngelegenheiten leben rd. 11/2 Millionen Menschen.
Außerdem sind von den vorhandenen Wohnungen nach einer wissenschaftlichen Untersuchung etwa 1 Million abbruchreif; in ihnen dürften etwa 3 Millionen Menschen leben.
Die Bundesregierung hat keinen direkten Einfluß auf die Verminderung der Zahl der Notunterkünfte. Sie kann nur die Bemühungen der Länder und Kommunen, den Bewohnern von Notunterkünften zu einem menschenwürdigen Wohnen zu verhelfen, unterstützen. Dies geschieht namentlich im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Das in Vorbereitung befindliche langfristige Wohnungsbauprogramm hat u. a. eine schnellere Beseitigung des sozialen Nachholbedarfs zum Ziel. Das Ausmaß der Fortschritte in der Verminderung der Notunterkünfte hängt allerdings auch davon ab, wieweit es gelingt, dem Entstehen neuer Wohnungsnotstandfälle und dem Nachrücken anderer Personen in die Notunterkünfte entgegenzuwirken. Hierbei spielen die Probleme der Unterbringung der illegal zugewanderten Gastarbeiter eine Rolle.
Im übrigen reicht die Aufgabe der Beseitigung von Notunterkünften erheblich über den Bereich der Wohnungspolitik hinaus. Die Bundesregierung hat erst kürzlich im Sozialbericht 1970 darauf hingewiesen, daß es an 'zahlreichen Stellen gelungen ist, mit neuen Methoden .der Sozialarbeit, die die eigene Initiative der Betroffenen anregen sollen, die Auflösung sog. Obdachlosensiedlungen und die dezentralisierte Unterbringung ihrer Bewohner in geeigneten Wohnungen zu erreichen. Hier kommt es entscheidend darauf an, ,daß die Verwaltungsstellen auf örtlicher Ebene gut zusammenarbeiten und alle positiven Ansätze bei den Betroffenen, bei einsatzbereiten Bürgern und bei gemeinnützigen Einrichtungen nutzen.
Anlage 13
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 27. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/ 809 Frage A 88) :
Ist nach Meinung der Bundesregierung sichergestellt, daß die derzeitigen Mieterhöhungen auf Grund höherer Hypothekenzinsen nach deren Senkung auch wieder ermäßigt werden, oder besteht für die Baugesellschaften eine gesetzliche Verpflichtung dazu nicht?
Bei allen Wohnungen, die an die gesetzliche Kostenmiete gebunden sind, muß die Miete nach der Senkung der Hypothekenzinsen entsprechend ermäßigt werden, wenn sie zuvor wegen der Zinserhöhung erhöht worden ist. Bei den genannten Wohnungen handelt es sich um die Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues, die Wohnungen der Wohnungsfürsorge der öffentlichen Hand und um alle sonstigen Wohnungen der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen.
Bei Wohnungen, die nicht 'an die Kostenmiete gebunden sind, gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine Mieterhöhung. Daher besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung für eine Mietermäßigung.
Anlage 14
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 25. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des .Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache VI/ 809 Frage A 93) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang das Fachgebiet „Sicherheitstechnik" an den technischen Hochschulen, den technischen Universitäten, den Ingenieurschulen und Ingenieurakademien in der Bundesrepublik Deutschland studiert werden kann?
2742 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1970
In der Bundesrepublik besteht die Möglichkeit, Sicherheitstechnik an zwei Hochschulen zu studieren, nämlich an den Technischen Hochschulen Aachen und München. Ein weiterer Lehrstuhl für Sicherheitstechnik wird gegenwärtig an der Technischen Hochschule Hannover eingerichtet. Ferner gehören an etwa 50 von ungefähr 130 staatlichen Ingenieurschulen Arbeitsschutz oder Sicherheitstechnik zum Unterrichtsprogramm.
Dieser Unterricht wird meist von nebenamtlichen Lehrkräften in ,der Form von Arbeitsgemeinschaften erteilt. Einen eigenen Studiengang für Sicherheitstechnik gibt es bislang weder an den Hochschulen noch an .den Ingenieurschulen.
Anlage 15
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 14. Mai 1970 ,auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/ 809 Frage B 1) :
Wie steht die Bundesregierung nun tatsächlich zur Institutionalisierung der Konferenz der Europäischen Erziehungsminister und zur Einrichtung der Europäischen Erziehungsbehörde, nachdem am 21. Januar der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Dahrendorf auf eine Frage des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (Drucksache VI/245 Frage A. 43) ausführte, daß die Bundesregierung nicht die Institutionalisierung der Konferenz der Europäischen Erziehungsminister und nicht die Einrichtung einer Europäischen Erziehungsbehörde befürworte, inzwischen aber auf einer Informationstagung in Brüssel zu hören war, daß das Kanzleramt zumindest die Europäische Erziehungsbehörde befürworte?
Die Bundesregierung ist nach wie vor der Ansicht, daß die Institutionalisierung der Europäischen Erziehungsministerkonferenz und die damit verknüpfte Errichtung eines Europäischen Erziehungsbüros nicht zu befürworten ist. Die europäische Zusammenarbeit auf ,dem Gebiet des Erziehungswesens ist durch die bestehenden Einrichtungen, insbesondere den Rat für kulturelle Zusammenarbeit des Europarats (CCC) bereits gewährleistet. Gegen die Festlegung einer Permanenz der Europäischen Erziehungsministerkonferenz bestehen jedoch keine Bedenken.
Für die Erörterung der Empfehlung 567 (69) hat der deutsche Ministerbeauftragte inzwischen eine den obigen Ausführungen entsprechende Weisung erhalten.
Anlage 16
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 26. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Herklotz (Drucksache VI /809 Frage B 2) :
Ist die Bundesregierung bereit, sich im Sinn der Empfehlung 594 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 26. Januar 1970 an dem Plan des Europarates zu beteiligen, den Unterricht in modernen Fremdsprachen in der Türkei zu fördern?
Die in Ziffer 8 der Empfehlung 594 aufgestellten Ziele werden von der Bundesregierung begrüßt. Sie ist bereit, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an dem Förderungsplan zu beteiligen und hat in diesem Sinne sowohl im Rat für kulturelle Zusammenarbeit (CCC) ails auch im Ministerkomitee Stellung genommen.
Wie in der Empfehlung rausgeführt, hat der Europarat bereits in der Vergangenheit ein Projekt initiiert, das die Weiterbildung von türkischen Lehrern in 'den Mitgliedstaaten zum Inhalt hatte. Die Bundesregierung hat sich an dem Programm, das ein. im Ganzen zufriedenstellendes Ergebnis hatte, in erheblichem Umfang beteiligt. Es ist daran gedacht, es für 1970-1972 durch 'Gewährung von Jahresstipendien an je zwei türkische Lehrer in der Bundesrepublik Deutschland weiterzuführen.
Die in der Empfehlung 594 enthaltenen Zielvorstellungen (Ziff. 8) werden im Rahmen der laufenden Programme des türkischen Erziehungsministeriums zur ,Reformierung des neusprachlichen Unterrichts bereits seit drei Jahren angestrebt und sind zum Teil schon verwirklicht. Bei der Reformierung des deutschen Sprachunterrichts wurde uns von Anfang an eine breite Möglichkeit der Mitarbeit eingeräumt. Dies wurde dadurch begünstigt, daß seit 1965 an der Deutsch-Abteilung der größten und wichtigsten Pädagogischen Hochschule des Landes eine wachsende Zahl deutscher Dozenten mitwirkte. Der Anstoß zur didaktischen Modernisierung des Unterrichts, zu einer Unterweisung der künftigen Deutschlehrer in modernen Unterrichtsmethoden und zur Ausarbeitung eines modernen Deutschlehrbuches für die Mittelstufe ging von den deutschen Dozenten und der Zweigstelle des Goethe-Instituts 'in Ankara aus, die einen entsandten Mitarbeiter unentgeltlich an die Hochschule abgeordnet hat. Die Reformarbeit des türkischen Erziehungsministeriums konnte daher auf dem Gebiet des Deutschunterrichts an die von deutschen Kräften geleisteten Vorarbeiten anknüpfen. Die Pädagogische Verbindungsstelle in Ankara (Zweigstelle des Goethe-Instituts) bemüht sich im übrigen, durch die Pflege ständiger Kontakte mit den Deutschlehrern in der Provinz diese auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten. Die in der Empfehlung 594 genannte Einführung audiovisueller Hilfsmittel kommt vorerst allerdings wohl nur für die Lehrerbildungsanstalten und Oberschulen in den Großstädten in Frage.
Die Deutschabtrilung der Pädagogischen Hochschule in Ankara besitzt ein von der Bundesregierung gespendetes Sprachlabor.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/ 809 Frage B 3) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die noch bestehenden Ortsklassenunterschiede durch Ländergesetze aufgehoben werden sollten?
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1970 2743
Die Ortsklasse der einzelnen Gemeinden ergibt sich aus dem Ortsklassenverzeichnis des Bundes. An die dort festgelegten Einstufungen sind auch die Länder gebunden (§ 56 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes). Das Ortsklassenverzeichnis kann nur durch eine mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassende Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden (§ 13 Abs. 2 BBesG). Für eigene Gesetze der Länder ist insoweit somit kein Raum.
Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß das Ortsklassenverzeichnis nicht mehr geändert werden soll. Die Gründe hierfür sind in der schriftlichen Antwort vom 13. Mai 1969 auf eine Frage des Herrn Bundestagsabgeordneten Baier (Sten. Ber. S. 12896 — B —) dargelegt.
Die Unterschiede zwischen dem Ortszuschlag der Ortsklasse S und dem der Ortsklasse A sollen jedoch stufenweise beseitigt werden. Mit dem schrittweisen Abbau ist bereits in dem am 1. April 1969 in Kraft getretenen Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetz (BGBl. I S. 365) begonnen worden. Durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 15. April 1970 (BGBl. I S. 339) wurden die Unterschiede mit Wirkung vom 1. Januar 1970 in allen Tarifklassen weiter verringert. Die Länder werden sich den Bundesregelungen anschließen. Die verbliebenen — relativ geringfügigen — Unterschiede sollen im Verlauf dieser Legislaturperiode in zwei weiteren Stufen gänzlich beseitigt werden.
Anlage 18
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (Drucksache VI/ 809 Frage B 4) :
Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß an den Grenzübergängen neben der deutschen und der jeweiligen Fahne des Nachbarlandes auch die Europa-Fahne gezeigt werden darf?
Die Europaflagge wird schon seit 1965 alljährlich am Europatag, dem 5. Mai, im Bund und in den Ländern gehißt. Ihre Anregung, an den Grenzübergangsstellen neben der deutschen und der jeweiligen Flagge des Nachbarstaates ständig die Europaflagge zu setzen, ist bereits im Sommer vorigen Jahres vom Generalsekretär der Europa-Union in Deutschland an mich herangetragen worden. Das Setzen der Europaflagge an den deutschen Grenzübergängen würde dazu beitragen, auch gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit den politischen Willen zur europäischen Einigung sinnfällig zu dokumentieren. Da die Europaflagge aber kein nationales, sondern ein Gemeinschaftssymbol ist, kann diese Frage nicht auf nationaler Ebene, sondern nur im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft entschieden werden. Innerstaatlich bestehen gewisse Bedenken gegen die Gleichstellung der Fahne einer nichtstaatlichen Vereinigung mit den staatlichen Hoheitssymbolen der Bundesrepublik und ihrer Nachbarländer; diese Bedenken könnten jedoch außer Betracht bleiben, wenn sich die sechs Europastaaten entschließen würden, in dieser Frage einheitlich zu verfahren.
Ein offizieller Antrag ist bisher an die SechserGemeinschaft noch nicht gestellt worden. Die erfreuliche Entwicklung der Europapolitik seit der Gipfelkonferenz vom Dezember 1969 läßt jedoch hoffen, daß sich die Regierungen zu gegebener Zeit auch mit der Flaggenfrage befassen werden. Wenn dann die übrigen Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft einem Vorschlag, daß an allen Grenzen der Europastaaten neben den Staatsflaggen ständig die Europaflagge gezeigt werden soll, zustimmen würden, wäre die Bundesregierung bereit, dabei mitzuwirken.
Anlage 19
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Jahn vom 26. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Thadden (Drucksache VI/809 Frage B 5) :
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesjustizminister dafür, daß Strafgefangene, die durch ihre Tat Privatpersonen Vermögensschaden zugefügt haben, leichter zur Wiedergutmachung dadurch instand gesetzt werden, daß ihre Arbeitsbelohnung erhöht wird?
Nach der bundeseinheitlich geltenden Dienst- und Vollzugsordnung erhält der Gefangene gegenwärtig eine Arbeits- und Leistungsbelohnung, deren Höhe in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich festgesetzt ist.
Im Rahmen der Strafvollzugsreform hat mein Amtsvorgänger Dr. Heinemann im Jahre 1967 die Strafvollzugskommission berufen, die mit der Erarbeitung eines Strafvollzugsgesetzes beauftragt ist, das an die Stelle der Dienst- und Vollzugsordnung treten soll. Die Kommission hat bei ihren Reformarbeiten auch eingehend die Frage des Arbeitsentgelts für Strafgefangene geprüft. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, daß dem Gefangenen künftig der Anspruch auf ein leistungsangemessenes Arbeitsentgelt eingeräumt werden sollte. Bei der Erörterung dieser Frage hat sich die Kommission nicht zuletzt auch von dem Gesichtspunkt leiten lassen, daß der Gefangene durch ein angemessenes Arbeitsentgelt in die Lage versetzt werde, auch während der Zeit des Strafvollzugs — wenigstens teilweise — den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen. Die Strafvollzugskommission hat in ihren Grundsätzen zur Frage der Verwendung des Arbeitsentgelts ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Gefangene zur Wiedergutmachung des von ihm durch seine Straftat verursachten Schadens anzuhalten sei.
Anlage 20
. Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl
vom 25. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (Drucksache VI/809 Frage B 6) :
2744 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1970
Wer ist bei den Oberfinanzdirektionen für personelle Entscheidungen im Einzelfalle zuständig, da sie auf der einen Seite Angelegenheiten des Bundes und auf der anderen Seite Angelegenheiten der Länder wahrnehmen?
Die Oberfinanzdirektionen sind nach den §§ 1, 2 und 6 des Gesetzes über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 Mittelbehörden sowohl des Bundes als auch des Landes und entsprechend ihrer Aufgabenstellung in Bundes- und Landesabteilungen gegliedert. Die Bundesabteilungen werden mit Verwaltungsangehörigen des Bundes, die Landesabteilungen mit Verwaltungsangehörigen des Landes besetzt. Der Oberfinanzpräsident als Leiter der Oberfinanzdirektion ist Bundes- und Landesbeamter.
Zu den Aufgaben der Abteilungen einer Oberfinanzdirektion gehören nach § 7 a. a. O. auch die Organisation, der Haushalt und die Personnalangelegenheiten der Abteilung und der nachgeordneten Dienststellen ihres Zuständigkeitsbereichs. Diese Aufgaben sind für die Bundesabteilungen in einer der Bundesabteilungen, für die Landesabteilungen in einer der Landesabteilungen zusammenzufassen. Dies ist in Abschnitt 2 Abs. 1 der Ersten Verwaltungsordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Finanzverwaltung vom 23. November 1950 für die Bundesabteilungen in der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung geschehen. Die Bestimmung der entsprechenden Landesabteilung ist Sache der für die Finanzverwaltung zuständigen Obersten Landesbehörde.
Die personellen Entscheidungen der Bundesabteilungen und der nachgeordneten Dienststellen obliegen demnach dem Leiter der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung, diejenigen der Landesabteilungen und der nachgeordneten Dienststellen dem hierzu bestimmten Leiter einer der Landesabteilungen, wenn sich der Oberfinanzpräsident als Dienststellenleiter nicht die Entscheidung vorbehält.
Anlage 21
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 27. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/809 Frage B 7):
Bis wann können Antragsteller aus dem Zonenrandgebiet mit der Auszahlung der Investitionszulage für Investitionen im Jahre 1969 rechnen?
Die Verwaltung der Investitionszulage obliegt nach der Finanzverfassung den Ländern, die damit auch allein für die zur Festsetzung und Auszahlung der Investitionszulage erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zuständig sind. Die Bundesregierung kann 'deshalb nur allgemein auf folgendes hinweisen:
Die Zeit für die Bearbeitung der einzelnen Anträge auf Gewährung .der Investitionszulage ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Nicht unerhebliche Verzögerungen können sich insbesondere dann ergeben, wenn Rückfragen erforderlich sind oder die nach § 1 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes vorzulegende Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft nachgereicht werden muß. Auch die angespannte Arbeitslage bei den Finanzämtern kann zu Verzögerungen führen. Mit den Ländern besteht jedoch Übereinstimmung, daß die Festsetzung und Auszahlung ;der Investitionszulage so schnell wie möglich erfolgen sollen,
Anlage 22
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl
vom 27. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/ 809 Frage B 8) :
Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die Kilometergeldpauschale zu erhöhen?
Ich habe zuletzt noch in der Fragestunde am 25. Februar 1970 auf eine Frage des Kollegen Wagner erklärt, daß die Bundesregierung eine Erhöhung des Kilometer-Pauschbetrags aus haushaltsmäßigen unid verkehrspolitischen Gründen nicht beabsichtigt. An dieser Auffassung hat sich nichts geändert. Es trifft mithin nicht zu, daß eine Erhöhung des Kilometer-Pauschbetrags seitens der Bundesregierung erwogen werde.
Im Rahmen der Steuerreform wird auch die Frage der Kilometer-Pauschale geprüft werden.
Anlage 23
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 22. Mai 1970 ;auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ott (Drucksache VI/ 809 Fragen B 9 und 10) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Ausnahmegenehmigung für die Preisauszeichnungspflicht (Preisauszeichnungsverordnung vom 18. September 1969) insbesondere für mittelständische Unternehmen zuzulassen, die hochwertige Waren wie etwa Pelze, Schmuck etc. ausstellen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Preisauszeichnungspflicht potentielle Einbrecher und Diebe angeregt werden könnten, strafbare Handlungen zu begehen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Pelze, Schmuck und andere hochwertige Gegenstände allein ihres Wertes wegen bei der Preisauszeichnung nicht anders behandelt werden sollten als Gegenstände des täglichen Bedarfs. Auch der Käufer hochwertiger Waren ist an einer Unterrichtung über die Preise möglichst schon durch die Schaufensterpreisauszeichnung interessiert.
Nach Auskunft des Bundeskriminalamtes halten sich die Einbruchdiebstähle in Juwelier- und Pelzgeschäften im Rahmen ides leider Gewöhnlichen. Es ist aber vorgesehen, die bereits vor Verkündung der Preisauszeichnungsverordnung eingehend behandelte Sicherheitsfrage in einem Gespräch mit dem Bundesverband der Juweliere und Uhrmacher, dem Verband der Sachversicherer und dem Bundeskriminalamt Anfang Juni 1970 erneut zu erörtern.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1970 2745
Anlage 24
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Albgeordneten Würtz (Drucksache VI/ 809 Frage B 111):
Gedenkt das Bundesverteidigungsministerium, die in der Zeit vom 6. Juni bis 3. Juli 1970 zwischen 4.15 Uhr morgens und 1 Uhr nachts auf dem Übungsplatz Bergen-Hohne vorgesehenen Nachtschießen, deren Lärmbelästigung zur Nachtzeit für die anwesenden Kurgäste in den Kur- und Erholungsorten Fallingbostel und Dorfmark (Hauptsaison) untragbar wäre, entsprechend einzuschränken oder abzusagen?
Die völlig unzureichende Zahl der Übungsplätze für die Bundeswehr hat zu einer stanken Überlastung der Plätze ,geführt unid zwingt zu voller Ausnutzung aller Möglichkeiten. Deshalb sollte in der Zeit vom 8. Juni biss 3. Juli 1970 versuchstweise die Tagesschießzeit über den bisherigen Umfang hinaus verlängert werden. Es war hierzu eine Schießzeit von 4.45 Uhr bis 16.15 Uhr vorgesehen.
Ich habe diese Angelegenheit überprüfen lassen und den Beginn des Schießens in den genannten Zeiten trotz damit verbundener Nachteile auf 7.30 Uhr festgelegt. Die Lärmbelästigung der Bevölkerung wind damit soweit wie möglich reduziert.
Für den Fall besonderer Hitzeperioden muß allerdings das Schießen wegen erhöhter Brandgefahr vorübergehend unter Umständen früher beginnen.
Um den Ausbildungszweck nicht völlig in Frage zu stellen, muß jedoch an den vorgesehenen Nachtschießübungen an einzelnen Tagen festgehalten werden.
Anlage 25
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 25. Mai 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (Drucksache VI /809 Fragen B 12 und 13) :
Welche Möglichkeiten hat und sieht die Bundesregierung zur Finanzierung des geplanten Neubaus eines Kreiskrankenhauses in Lichtenfels, für das ursprünglich im vergangenen Jahr 35 Millionen DM veranschlagt waren, nach Abgabe der Angebote dieser Tage nunmehr auf Grund der Preiskostenentwicklung 55 Millionen DM kosten wird?
In welcher Höhe wird sich der Bund an der Finanzierung der nunmehr gestiegenen Gesamtkosten des Neubaus des Kreiskrankenhauses Lichtenfels beteiligen?
Über diese Frage hat bereits der Landrat von Lichtenfels, Herr Walther, mit dem Ministerium verhandelt. Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 23. Januar 1970 über die mittelfristige Finanzplanung beschlossen, vom 2. Halbjahr 1971 an Mittel für die Krankenhausfinanzierung in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen, die es ermöglichen, daß der Bund den Schuldendienst für 33 1/3 % von Investitionskosten von Krankenhäusern übernimmt. Da die mittelfristige Finanzplanung zunächst bis einschließlich 1973 fortgeschehen ist, sind darüber hinausgehende Beschlüsse über eine weitere finanzielle Förderung vorerst noch nicht gefaßt worden.
Bevor diese Mittel für die Krankenhausfinanzierung zur Verfügung gestellt werden können, ist es notwendig, in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern die erforderliche gesetzliche Regelung für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser vorzubereiten. Die Beratungen hierüber werden gegenwärtig geführt. Die Bundesregierung kann sich zu einzelnen Projekten nicht äußern, vor allem nicht, solange über das Gesamtproblem noch beraten wird.
Wie aus der ersten Antwort schon hervorgeht, kann die Bundesregierung im Jahre 1970 noch keine Mittel für die Krankenhausfinanzierung bereitstellen. Sie wird entsprechend der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers, in der die Vorlage eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung eines bedarfsgerecht gegliederten 'Systems leistungsfähiger Krankenhäuser noch für das Jahr 1970 angekündigt wird, die Arbeit an dem Gesetzentwurf so vorantreiben, daß die Krankenhausträger so schnell wie möglich Klarheit über die zu erwartende Förderung des Bundes und der Länder erhalten.
Anlage 26
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 27. Mai 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (Drucksache VI/ 809 Fragen B 14 und 15) :
Wie vereinbart die Bundesregierung die vom Bundesverkehrsminister im September 1969 gegebene Zusage, der äußere Fernstraßenring im Osten von München werde bis 1975 fertiggestellt sein mit der auf Grund des „Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen durch das Bayerische Staatsministerium des Innern angestellten Berechnung, daß angesichts der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes erst bis 1983 mit der Fertigstellung dieser für die Entlastung des Durchgangsverkehrs durch München höchst bedeutsamen Bundesautobahn gerechnet werden kann?
Warum hat die Bundesregierung den westlichen und südlichen Teil des Fernstraßenrings um München (von der Bundesautobahnausfahrt München-Obermenzing bis zur B 13 (neu]) entgegen dem Vorschlag des Bayerischen Staatsministeriums des Innern nicht in Dringlichkeitsstufe I, sondern in Dringlichkeitsstufe III aufgenommen, und wie vereinbart sich diese Entscheidung mit der Tatsache, daß in den mit dem Ballungsraum München vergleichbaren außerbayerischen Ballungsräumen (vor allem Frankfurt, Ruhrgebiet, Hannover und Hamburg) ähnliche Fernstraßenringverbindungen bevorzugt in Dringlichkeitsstufe I eingestellt wurden?
Die Zusage des Herrn Bundesministers für Verkehr, den östlichen Teil des Äußeren Fernstraßenringes bis 1975 fertigzustellen, gilt nach wie vor. Dieses Projekt wird daher bei der Aufstellung des 1. Fünfjahresplanes mit besonderem Vorrang berücksichtigt und mit allem Nachdruck gefördert. Die Angaben des Bayer. Staatsministeriums des Innern bezogen sich gewiß nicht auf die Einzelmaßnahme „Äußerer Fernstraßenring", sondern auf das Gesamtvolumen der I. Dringlichkeit.
Der westliche Teil des Äußeren Fernstraßenringes wurde im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium des Innern unter Mitwirkung des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft und. Verkehr und daher nicht entgegen dem Vorschlag des Bayer. Staatsministeriums des Innern in die III. Dringlichkeit des Bedarfsplanes eingestuft. Auch nach dem Beschluß des bayer. Ministerrates vom 25. März
2746 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1970
1969 sollte dieser Teil des Äußeren Fernstraßenringes nicht in die I. Dringlichkeit eingestuft werden.
Der in der I. Dringlichkeit vorgesehene Teil des Äußeren Fernstraßenringes von München (von der BAB Stuttgart bis zur BAB Salzburg) zusammen mit der Entlastungsautobahn München—Rosenheim werden in den nächsten Jahren so außergewöhnlich hohe Beträge an Bundesmitteln binden, daß darüber hinaus nicht noch der westliche Teil des Äußeren Fernstraßenringes in die I. Dringlichkeitsstufe eingereiht werden konnte, ohne die Planungsziele der I. Dringlichkeit im Raum München zu gefährden.
Anlage 27
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 27. Mai 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/ 809 Fragen B 16 und 17):
Wie hoch ist die Summe der Rheinland-Pfalz zugewiesenen Mittel im Jahre 1970 für den Autobahn- und Fernstraßenbau?
Wie hoch ist die ausgebrachte Sperre bei diesen Mitteln?
Der Anteil des Landes Rheinland-Pfalz am z. Z. verfügbaren Straßenbauvolumen 1970 beträgt:
a) bei den Bundesstraßen
und Betriebsstrecken der
Bundesautobahnen = 265 Millionen DM
b) beim BAB-Neubau = 171 Millionen DM
Zusammen = 436 Millionen DM
Bei Freiwerden der gesperrten Mittel von 540 Millionen DM würden hinzutreten:
bei a) = rd. 25 Millionen DM
bei b) = rd. 29 Millionen DM
Zusammen — rd. 54 Millionen DM
Anlage 28
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börmer vom 27. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brück (Drucksache VI/ 809 Frage B 18) :
Was ist seit der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland von der Bundesregierung getan worden, um einen Anschluß des Saarlandes an das deutsche Wasserstraßennetz zu schaffen?
Der Bundesminister für Verkehr hat im August 1958 nach Abstimmung mit dem Minister für öffentliche Arbeiten des Saarlandes das Wasser- und Schiffahrtsamt Saarbrücken angewiesen, die technischen Möglichkeiten und Kosten des Saarausbaus für verschiedene Schiffsgrößen zu untersuchen. Zur Ergänzung dieser Untersuchung wurde im Mai 1961 ein Wirtschaftsinstitut beauftragt, ein Gutachten 'darüber zu erstatten, ob der Ausbau der Saar für 1350-t-Schiffe aus verkehrswirtschaftlichen Gründen erforderlich und zweckmäßig ist. Das Gutachten wurde im Juli 1961 auf den Bau eines Saar-Pfalz-Rhein-Kanals erweitert.
Im Januar 1965 wurde dann zwischen dem Bundesminister für Verkehr, dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz vereinbart, einen Rahmenentwurf mit Kostenermittlung für den Ausbau der Saar durch das Wasser- und Schiffahrtsamt Saarbrücken aufstellen zu lassen. Diesem Amt ist im August 1967 auch die Ausarbeitung eines entsprechenden Rahmenentwurfs für einen Saar-Pfalz-Rhein-Kanal übertragen worden. Die Kosten für diese Planungsarbeiten übernahmen die beiden° Länder und der SaarPfalz-Kanal-Verein e. V.
Am 11. 2. 1969 hat die damalige Bundesregierung beschlossen, daß ein Wasserstraßenanschluß für das Saarland gebaut wird und als erstes Teilstück die Kanalisierung der Saar von Saarbrücken bis Dillingen in Angriff zu nehmen ist, jedoch noch nicht entschieden, ob der Anschluß durch den Bau eines SaarPfalz-Rhein-Kanals oder durch die Kanalisierung der Saar bis zur Mosel vollendet werden soll. Die neue Bundesregierung hat diesen Beschluß am 29. 1. 1970 bestätigt.
Beide inzwischen vorgelegte Rahmenentwürfe werden z. Z. ergänzt. Auf Wunsch der Schiffahrt wird geprüft, ob die Saar für 172-Meter-Schubverbände ausgebaut werden kann. Für den Saar-Pfalz-RheinKanal wird als Variante die Anordnung von Schleusentreppen anstelle der geplanten Schrägaufzüge untersucht.
Die in 'den Rahmenentwürfen ermittelten Kosten für 'die beiden Wassertransportprojekte werden der nach der neuen Bundeshaushaltsordnung durchzuführenden Untersuchung von Nutzen und Kosten des Wasserstraßenanschlusses für das Saarland zugrundegelegt. In dieser Untersuchung, die der Bundesminister für Verkehr in Kürze vergeben wird, werden auch die früheren Studien und Gutachten des Bundes und des Saarlandes berücksichtigt.
Nach Vorliegen des Ergebnisses der NutzenKosten-Untersuchung wird die Bundesregierung entscheiden, ob der Wasserstraßenanschluß für das Saarland durch den Bau eines Saar-Pfalz-RheinKanals oder durch die Kanalisierung der Saar bis zur Mosel vollendet wird.
Anlage 29
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 27. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache VI/ 809 Frage B 19) :
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1970 2747
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den dringenden Vorstellungen der mainfränkischen Wirtschaft nach vorrangigem Bau der Autobahn-Westumgehung Würzburg zu entsprechen?
Die Untersuchungen zur Aufstellung des Ausbauplanes für Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 haben gezeigt, daß die Westumgehung Würzburg im Zuge der BAB/ Neubaustrecke A 23 in die III. Dringlichkeit eingestuft werden soll. So ist es auch in dem Bedarfsplan eingetragen, der Ihnen sicher bekannt ist. Die Einstufung der Westumgehung Würzburg erfolgte auch im Einvernehmen mit dem Lande Bayern. Bei der Vielzahl vordringlicher Autobahnprojekte kann somit den Vorstellungen nach vorrangigem Bau der Westumgehung Würzburg nicht entsprochen werden.
Anlage 30
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom
26. Mai 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache VI/ 809 Fragen
B 20 und 21) :
Hat die Deutsche Bundespost nach der kommunalen Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld die neuen postalischen Ortsbezeichnungen festgelegt, ohne mit den betroffenen Gemeinden gesprochen zu haben?
Ist die Deutsche Bundespost bereit, wenn Frage 20 bejaht werden muß, dies nachzuholen und noch Änderungen vorzunehmen?
Die Deutsche Bundespost hat bei der kommunalen Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld postalische Ortsbezeichnungen nicht von sich aus festgelegt. Sie ist vielmehr bei der Benennung ihrer Ämter und Amtsstellen streng der Namensgebung gefolgt, wie sie entsprechend der Gemeindeordnung von der Landesregierung des Landes NordrheinWestfalen vorgenommen worden ist.
Gemeindenamen und postamtliche Namen stimmen dabei in der Regel überein. Nur wenn in einer Gemeinde mehrere Postanstalten bestehen, erhalten sie zum postamtlichen Namen als Unterscheidungskennzeichen arabische Ziffern hinter dem Gemeindenamen.
Von dem Grundsatz, daß die Deutsche Bundespost die von den Ländern verliehenen Namen der Gemeinden als postamtliche Namen verwendet, wird lediglich dann abgewichen, wenn es sich um gleiche oder ähnliche Gemeindenamen handelt, die sich für den praktischen Post- und Fernmeldebetrieb nicht genügend unterscheiden. In diesen Fällen wird, um betriebliche 'Schwierigkeiten und Fehlleitungen — vor allem im internationalen Telegrafendienst, wo die Postleitzahlen nicht mit übermittelt werden — auszuschließen, dem Namen ein postamtlicher Zusatz (z. B. bei Kempen „Niederrhein") beigefügt.
Angesichts dieses Vorgehens bei der Festlegung der postamtlichen Ortsbezeichnung besteht keine Notwendigkeit, die betroffenen Gemeinden dabei zu konsultieren.
Anlage 31
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 27. Mai 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/ 809 Fragen B 22 und 23) :
Bis zu welcher Obergrenze beabsichtigt die Bundesregierung, die §§ 8 und 43 des Wohngeldgesetzes ändern zu lassen?
Bis wann wird die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesvorlage dem Deutschen Bundestag zuleiten?
a) In dem von der Bundesregierung am 30. April 1970 beschlossenen Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes ist eine Erhöhung der Einkommensgrenze vorgesehen. Künftig soll Wohngeld nicht gewährt werden, wenn das Familieneinkommen den Betrag von 9600 DM übersteigt; diese Grenze soll sich für das zweite und jedes weitere zum Haushalt rechnende Familienmitglied um je 2400 DM erhöhen (§ 19 des Entwurfs).
b) Eine dem § 14 WohngeldG entsprechende Vorschrift, wonach die Miete oder Belastung insoweit nicht berücksichtigt wird, als sie die Obergrenzen nach § 43 oder — bei preisgebundenem Wohnraum — die preisrechtlich zulässige Miete übersteigt, ist im Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes nicht mehr enthalten. Statt dessen sind in § 8 des Gesetzentwurfs absolute Höchstbeträge für die zu berücksichtigende Miete oder Belastung vorgesehen. Ausgehend von den geltenden Vorschriften sind die Höchstbeträge unter Zugrundelegung angemessener Wohnflächen und Mieten bzw. Belastungen entwickelt worden. Hierbei sind die Ergebnisse der Wohnungsstatistik berücksichtigt.
Die Höchstbeträge sind nach Gemeindegrößenklassen, nach der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder sowie nach Alter und Ausstattung der Wohnungen gestaffelt.
Die vorgesehene Regelung soll die Nachteile beseitigen, die sich nach dem geltenden Recht in den Fällen ergeben, in denen die Miete oder Belastung die Obergrenze übersteigt, die benötigte Wohnfläche (§ 13 WohngeldG) jedoch nicht erreicht wird oder in denen zwar die Miete oder Belastung innerhalb der Obergrenze liegt, die benötigte Wohnfläche aber überschritten wird.
Die beabsichtigte Neuregelung dient zugleich der Verfahrensvereinfachung. Die Berechnung der Wohnfläche und die Festsetzung der benötigten Wohnfläche entfallen. Ferner wird die Ermittlung der nach dem Wohnungsbindungsgesetz 1965 oder nach anderen Vorschriften preisrechtlich zulässigen Miete entbehrlich. Dadurch wird die Handhabung des Gesetzes einfacher und verständlicher.
Der Regierungsentwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes ist am 15. Mai 1970 dem Bundesrat zugeleitet worden und als Drucksache 260/70 veröffentlicht. Das Plenum des Bundesrates wird voraussichtlich am 26. Juni 1970 über den Gesetzentwurf beraten, der sodann mit etwaigen Änderungsvorschlägen des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird.
2748 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1970
Anlage 32
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 21. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/ 809 Frage B 24) :
Sieht die Bundesregierung, nachdem das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg mit dem Institut für Ökonometrie und Operations-Research ein Ausbildungs-KapazitätsBerechnungsverfahren für die wissenschaftlichen Hochschulen entwickelt hat, das die Kultusministerkonferenz gebilligt hat und das auch vom Wissenschaftsrat empfohlen werden dürfte, Möglichkeiten, das Verfahren zu beschleunigen, und wann glaubt sie, daß es ungefähr abgeschlossen werden könnte?
In der Arbeitsgruppe für Kapazitätsberechnung der Hochschul-Informations-System GmbH, in der Vertreter der Kultusministerien, der Westdeutschen Rektorenkonferenz, des Wissenschaftsrates und des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft mitwirken, ist das neueste Modell, das vom Kultusministerium Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Fides Treuhand-Vereinigung erarbeitet worden ist, eingehend erörtert worden. Gegenüber dem ursprünglichen Kapazitätsmodellansatz ist eine Erweiterung eingeführt worden. Es ist nunmehr möglich, eine Zuordnung von Lehrkörper und Veranstaltungen mit Hilfe eines linearen Optimierungsverfahrens durchzuführen. Trotz dieser Verbesserung ist es bisher nicht gelungen, in dieses Modell einen Ansatz einzubeziehen, der Raum- und Personalengpässe gleichzeitig ausweist. Es ist darüber hinaus noch nicht möglich, einen auftretenden Engpaß zu bewerten. Es wird automatisch die Zahl der
Studierenden entsprechend verkürzt, ohne das modellanalytisch untersucht wird, ob dieser Engpaß zu beheben ist oder ob die Engpaßsituation tatsächlich nur durch eine Verminderung der Zahl der Studenten beseitigt werden kann.
Aufgrund dieser Unzulänglichkeiten des Modells ist eine weitere theoretische Entwicklung notwendig. Diese wird jedoch bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
Neben der theoretischen Arbeit wird gegenwärtig die Brauchbarkeit des Modells durch empirische Erhebungen geprüft.
An den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg wird gegenwärtig in einer Testphase die Kapazität für die Fächer Biologie, Anglistik und Elektrotechnik ermittelt. In einer zweiten Phase sollen Kapazitätsberechnungen für Medizin, Psychologie, Romanistik und Chemie durchgeführt werden.
Es ist darüber hinaus beabsichtigt, für alle Fächer zweier Technischer Hochschulen die Kapazitätserhebungen durchzuführen, um die wechselseitigen Verflechtungen, die zwischen den einzelnen Fächern an einer Hochschule bestehen, für die Berechnung der Kapazität zu durchleuchten. Diese Testphase 'wird ebenfalls bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein. Eine Beschleunigung der Testuntersuchungen und der mit ihnen verbundenen Weiterentwicklung des Modellansatzes ist kaum mehr möglich.
Es wird gegenwärtig versucht, die für die Kapazitätsberechnung an allen Hochschulen der Bundesrepublik benötigten Daten erheben zu lassen, so daß zu Beginn des kommenden Jahres mit der Kapazitätsberechnung für die Bundesrepublik insgesamt begonnen werden kann. Diese dürfte nicht vor Ende des Jahres 1971 abgeschlossen sein.
Anlage 33
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 25. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/ 809 Frage B 25) :
Ist die Bundesregierung bereit, eine Untersuchung zu veranlassen, die die relative Häufigkeit der verschiedenen Prädikate in den Abiturzeugnissen der einzelnen deutschen Gymnasien ermittelt und auf diese Weise eine korrigierende Bewertung dieser Abiturzeugnisse bei deren Verwendung für die Zulassung zum Hochschulstudium ermöglicht?
Eine Untersuchung, die sich zum Ziel setzt, die relative Häufigkeit der verschiedenen Prädikate in den Abiturzeugnissen der einzelnen Gymnasien zu ermitteln, könnte nur dann zu aussagekräftigen Ergebnissen kommen, wenn einerseits das Niveau aller Gymnasien in der Bundesrepublik und ihre Kriterien für die Vergabe von Zeugnisnoten ungefähr gleich wären und andererseits unterstellt werden könnte, daß das Leistungsprofil aller Schüler an den Gymnasien im Mittel als annähernd gleich zu bewerten ist. Im übrigen würde eine solche Untersuchung, die es bereits auf regionaler Ebene auf Grund von privater Initiative gibt, nur mit der Feststellung abschließen können, daß unterschiedlich bewertet wird, ohne daß erkennbar wäre, ob die guten Noten auf einer zu großzügigen und die schlechten Noten auf einer zu strengen Bewertung beruhen. Die Schwierigkeiten, denen wir uns bei der Beurteilung von Abiturnoten gegenübergestellt sehen, liegen nun aber einmal gerade darin, daß die obenerwähnten Voraussetzungen nicht gegeben sind und wahrscheinlich auch nach einer Reform des Sekundarschulwesens nicht in dem wünschenswerten Umfang vorliegen werden.
Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, daß mit einer solchen Untersuchung das Problem einer gerechten Auswahl bei der Zulassung zum Hochschulstudium nicht zu lösen ist. Sie hält es für wesentlich wichtiger, der in letzter Zeit immer häufiger aufgeworfenen Frage nachzugehen, ob tatsächlich eine Korrelation zwischen den Abiturnoten und der Eignung für ein bestimmtes Studienfach bzw. dem Studienerfolg besteht, wie sie unbewußt beim gegenwärtigen Hochschulzugangsverfahren als gegeben unterstellt wird. Eine entsprechende Untersuchung, die sich zunächst nur auf ein bestimmtes Studienfach erstreckt, wird vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft z. Z. in Auftrag gegeben. Von ihrem Ergebnis erwartet die Bundesregierung neue Aufschlüsse für die Lösung des Problems des Hochschulzugangs.