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    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, Dienstag, 26. Mai 1970 Inhalt: Eintritt des Abg. Staak in den Bundestag . 2585 A Wahl des Abg. Dr. Huys als Schriftführer . 2585 A Wahl des Abg. Wolfram als Mitglied des • Europäischen Parlaments 2585 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2585 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 2585 C Strukturbericht 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/761) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (Zonenrandförderungsgesetz) (Abg. Dr. Warnke und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/396) — Erste Beratung — Gewandt (CDU/CSU) 2587 C Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2589 D; 2614 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2592 C Kienbaum (FDP) 2598 B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 2600 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 2604 D von Thadden (CDU/CSU) . . . . 2607 A Brück (SPD) . . . . . . . 2608 D Jung (FDP) 2610 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 2611 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2616 C Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2617 C Große Anfrage der Abg. Erpenbeck, Mick, Geisenhofer, Lücke (Bensberg), Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Wohnungsbaupolitik (Drucksachen VI/532, VI/316) Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . . 2619 B Frau Meermann (SPD) 2623 D Jung (FDP) . . . . . . . . . 2627 B Mick (CDU/CSU) 2629 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 2632 D Henke (SPD) . . . . . . . . 2637 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (2. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Druckachen VI/584, zu W584); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/782), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/781) — Zweite und dritte Beratung — 2642 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksache W509); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/794) — Zweite und dritte Beratung — 2643 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksache VI/744) — Erste Beratung — 2643 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/775) — Erste Beratung — . . . 2643 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen (Drucksache VI/780) — Erste Beratung — . . . 2643 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Termins für die Vorlage des Entwurfs des Rentenanpassungsgesetzes (Drucksache VI/792) — Erste Beratung — . . . 2643 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 128 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1967 über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene (Drucksache VI/793) — Erste Beratung — 2643 C Entwurf eines Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen (Drucksache VI/797) — Erste Beratung — 2643 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/798 — Erste Beratung — .. 2643 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zerlegungsgesetzes (Drucksache VI/802) — Erste Beratung — 2643 D Antrag der Abg. Dr. Bardens, Dr. Bechert (Gau-Algesheim), Bay, Dr. Schmidt (Krefeld), Grüner, Jung, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. Rutschke und der Fraktionen der SPD, FDP betr. thermische Belastung von Gewässern durch Kernkraftstoffe (Drucksache VI/740) 2644 A Antrag der Abg. Liehr, Schmidt (Kempten) und der Fraktionen der SPD, FDP betr. berufliche Bildung (Drucksache VI/741) . 2644 A Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für • das Rechnungsjahr 1968 (Drucksache VI/787) 2644 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kom- mission der EG für eine Richtlinie des Rates über die Einführung einer gemeinsamen Police für mittel- und langfristige Geschäfte mit privaten Käufern (Drucksachen VI/232, VI/746) . . . . . . . . 2644 B Sammelübersicht 3 des Petitionenausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/753) in Verbindung mit Sammelübersicht 4 des Petitionenausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/779) 2644 B Fragestunde (Drucksache VI/809) Fragen des Abg. Varelmann: Beteiligung der Altersrentner an Heilmaßnahmen der Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 2644 B, 2645 B Varelmann (CDU/CSU) . . . . 2645 A, B Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) : Hilfen zur beruflichen Eingliederung behinderter Jugendlicher Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2645 C, 2646 A, B Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 2646 A Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) : Bestimmungen über die Unterkünfte von Bauarbeitern auf Baustellen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 2646 B, D Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . 2646 D Frage des Abg. Weber (Heidelberg):. Mineralölversorgung Westberlins durch die DDR 2646 D Frage des Abg. Weigl: Beamtenrechtliche Altersversorgung von im öffentlichen Dienst der DDR tätig gewesenen Kommunalbeamten . 2647 A Frage des Abg. Hansen: Presseberichte betr. Organisierung von Schlägergruppen regimefreundlicher Griechen durch griechische Generalkonsulate Genscher, Bundesminister 2647 B, 2647 C, D Hansen (SPD) . . . . . . . . . 2647 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . 2647 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 III Frage des Abg. Hansen: Maßnahmen gegen griechische Organisationen in der Bundesrepublik Genscher, Bundesminister . . . . 2647 D Frage des Abg. Dröscher: Versorgung von Berufsunteroffizieren Genscher, Bundesminister . . . 2648 B, C Frage des Abg. Rasner: Verantwortlichkeit für die Sicherheits-und Polizeimaßnahmen anläßlich des Treffens in Kassel Genscher, Bundesminister . . 2649 A, B Rasner (CDU/CSU) 2649 A, B Fragen des Abg Pieroth: Frage der Anrechnung der Wehrdienstzeit bei der Bemessung der Höhe der Sonderzuwendung für als Wehrpflichtige eingezogen gewesene Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst . . . . . 2649 B Frage des Abg. Josten: Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung angesichts der Hochwasserschäden am Rhein und seinen Nebenflüssen Genscher, Bundesminister . . . . 2649 D, 2650 A, B, C Josten (CDU/CSU) 2650 A, B Jung (FDP) 2650 B Frage des Abg. Ott: Äußerungen von Bundeswehroffizieren zu der Politik der Bundesregierung, insbesondere der Ostpolitik Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2650 D, 2651 B, C Ott (CDU/CSU) 2651 A, B Niegel (CDU/CSU) 2651 C Frage des Abg. Ott: Recht auf freie Meinungsäußerung von Staatsbürgern in Uniform Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2651 D, 2652 A, B Ott (CDU/CSU) 2652 A, B Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Vorzeitige Beurlaubung von den Grundwehrdienst leistenden Abiturienten zur Aufnahme ihres Studiums Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2652 D, 2653 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 2653 A Ott (CDU/CSU) 2653 B Frage des Abg. Dröscher: Fahrkostenersatz und Verpflegungszuschuß für Soldaten und Zivilbeschäftigte Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 2653 B, D Dröscher (SPD) 2653 C Frage des Abg. Niegel: Krankheitsgefahren bei Bewohnern der oberen Stockwerke von Hochhäusern Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2654 A, B, C, D Niegel (CDU/CSU) 2654 B, C Moersch (FDP) 2654 C Dasch (CDU/CSU) 2654 D Frage des Abg. Dasch: Kindergärten, Spielplätze und Sportanlagen in sogenannten Entlastungsstädten oder in neuen Großsiedlungen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 2655 A Fragen des Abg. Dr. Jobst: Mieten für Bundesbedienstetenwohnungen für Soldaten und Zivilbedienstete Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2655 C, 2656 A, B, C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . 2656 A, B, C Frage des Abg. Dr. Jungmann: Studium des Fachgebiets „Sicherheitstechnik" 2656 D Frage der Abg. Frau Dr. Walz: Besprechungen im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft über die Thesen zum Hochschulrahmengesetz Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2656 D, 2657 B, C Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . 2657 A, B, C Moersch (FPD) . . . . . . . . 2657 C Frage der Abg. Frau Dr. Walz: Einführung einer sogenannten Milieuquote bei der Zulassung zu Fächern mit Zulassungsbeschränkung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2657 D, 2658 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 2658 A Nächste Sitzung 2658 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2659 A Anlage 2 Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates vom 15. Mai 1970 zu dem Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 2660 A Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 25 der Fraktionen der SPD, FDP zum Strukturbericht 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/761) 2660 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedl (München) betr. Errichtung von Bundesleistungszentren für den Sport nach den Olympischen Spielen 1972 und Nutzbarmachung der olympischen Anlagen für den Leistungssport 2660 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Hauser (Bad Godesberg) betr. Besoldung in dem allgemeinen Verwaltungsdienst und in den obersten Bundesbehörden 2661 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Böhme betr. Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments 2661 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann betr. Elternrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz 2662 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Unland betr. die Erste und Zweite Angestelltenprüfung gemäß § 25 BAT . . . . . . . . 2662 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Unland betr. Auslegung von § 46 des Berufsbildungsgesetzes 2662 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Ernesti und Dr. Klepsch betr. Verwendung von schwerbeschädigten Soldaten 2662 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Klepsch betr. Bedarf der Geräteeinheiten und der Sicherungseinheiten im Rahmen der Territorialverteidigung an voll ausgebildeten Grenadieren 2663 B Anlage 12. Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bremer betr. endgültige Ergebnisse der flugmedizinischen Untersuchungen über die Belastungswerte •von Flugzeugführern 2663 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bremer betr. Neuregelung der Fliegerzulage . . . . . . . 2663 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Petersen betr. Zusammensetzung der Richtlinienkommission für den Bundesjugendplan 2663 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht betr. Folgerungen aus der EWG-Marktordnung für das deutsche Weingesetz . . . . . . . . 2664 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold betr. Verbreitung von Tageszeitungen und politischen Zeitschriften pornographischen Inhalts an Jugendliche . . . . . . . . 2664 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 2585 52. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 26. 5. Adams 26. 5. Dr. Aigner * 27. 5. von Alten-Nordheim 31. 5. Dr. Artzinger * 26. 5. Bäuerle 27. 5. Bals *** 27. 5. Dr. Bardens 27. 5. Biermann 27. 5. Blank 27. 5. Böhm 26. 5. Brandt (Grolsheim) 31. 5. Buschfort 26. 5. Cramer 30. 5. van Delden 29. 5. Dr. Dittrich * 27. 5. Draeger *** 26. 5. Dr. Enders 26. 5. Ernesti 27. 5. Faller 27. 5. Dr. Focke 28. 5. Franke (Osnabrück) 27. 5. Dr. Freiwald 26. 5. Fritsch ** 27. 5. Frau Geisendörfer 27. 5. Frau Griesinger 27. 5. Dr. Gölter 2. 6. Haase (Kassel) 27. 5. Haase (Kellinghusen) 30. 5. Dr. Häfele 27. 5. Häussler 27. 5. Dr. Hauff 27. 5. Dr. Hein * 26. 5. Helms 27. 5. Frau Herklotz 26. 5. Heyen 30. 5. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27. 5. Dr. Hubrig 27. 5. Dr. Jaeger 27. 5. Jaschke 26. 5. Dr. Jungmann 27. 5. Kaffka 27. 5. Killat-von Coreth 26. 5. Dr. Klepsch 27. 5. Dr. Kley 23. 5. Dr. Koch * 27. 5. Dr. Kreile 27. 5. Lautenschlager * 27. 5. Lenze (Attendorn) *** 26. 5. Lenzer 27. 5. Logemann 26. 5. Majonica 27. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marquardt 26. 5. Dr. Martin 27. 5. Dr. Marx (Kaiserslautern) 26. 5. Dr. Meinecke (Hamburg) 3. 6. Meister * 30. 5. Dr. Mende 26. 5. Müller (Remscheid) 31. 5. Dr. Müller-Hermann 27. 5. Frau Dr. Orth * 26. 5. Picard 26. 5. Pöhler ** 28. 5. Dr. Probst 27. 5. Richarts * 27. 5. Richter ** 27. 5. Rommerskirchen 27. 5. Dr. Rutschke 27. 5. Saxowski 26. 5. Schlaga 27. 5. Schlee 26. 5. Schmücker 28. 5. Dr. Schneider (Königswinter) 30. 5. Dr. Schober 27. 5. Schröder (Selistedt) 31. 5. Dr. Schulz (Berlin) 27. 5. Schwabe 27. 5. Dr. Schwörer * 26. 5. Seefeld * 27. 5. Seibert 27. 5. Dr. Seume 27. 5. Dr. Siemer 27. 5. Stahlberg 27. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 26. 5. Dr. Tamblé 26. 5. Unertl 27. 5. Vehar 26. 5. Weber (Heidelberg) 27. 5. Werner 28. 5. Wolf 26. 5. Wolfram 26. 5. Dr. Wulff 26. 5. Wurbs 26. 5. Zebisch 3. 6. Ziegler 27. 5. Dr. Zimmermann 27. 5. Zoglmann 26. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Birrenbach 8. 6. Dr. Erhard 7. 6. Dr. Lohmar 15. 6. Pfeifer 4. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union 2660 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, 15 Mai 1970 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Der Bundesrat ist der Ansicht, daß das Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen VI/389, VI/589 — seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 352. Sitzung am 15. Mal 1970 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. April 1970 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Goppel Amtierender Präsident Bonn, den 15. Mai 1970 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 20. April 1970 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Goppel Amtierender Präsident Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 Der Bundesrat begrüßt die Gesetzesinitiative des Deutschen Bundestages im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung. Er sieht die Bedeutung der Neuregelung ausschließlich in der Wiederherstellung einer gerechten Besteuerung. Die grundsätzlichen Bedenken des Bundesrates gegen die Erhebung der Heizölsteuer bestehen unverändert weiter. Der Bundesrat verweist insoweit auf Nummer 3 seiner Stellungnahme zu dem Mehrjährigen Finanzplan des Bundes 1969 bis 1973 — Drucksache 101/70 (Beschluß) —. Er bittet die Bundesregierung, die Notwendigkeit einer steuerlichen Belastung des Heizöls im Hinblick auf die verbesserte Lage des Steinkohlenbergbaus noch vor dem gesetzlich festgelegten Wegfall der Heizölsteuer zu überprüfen. Anlage 3 Umdruck 25 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zum Strukturbericht 1970 der Bundesregierung — Drucksache VI/761 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag begrüßt die von der Bundesregierung im Strukturbericht 1970 erneut erklärte Absicht, künftig bei allen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen des Bundes darauf zu achten, daß die höchsten Förderungspräferenzen Berlin und dem Zonenrandgebiet vorbehalten bleiben. Er hält eine gesetzliche Absicherung der bisherigen Förderungsmaßnahmen, insbesondere der Sonderabschreibungen, durch ein Zonenrandförderungsgesetz für erforderlich. Schließlich ist die besondere Priorität des Zonenrandgebietes gegenüber anderen gesetzlich geregelten regionalen Förderungsmaßdurch das Gesetz abzusichern. Darüber hinaus erscheinen wohnungsrechtliche Vorschriften erforderlich, die der besonderen Situation der Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet gerecht werden. Im Rahmen des langfristigen Wohnungsbauprogramms sind in einem gezielten Programm die Einkommensgrenzen und die Fördersätze im sozialen Wohnungsbau den besonderen Belangen der Arbeitnehmer und der Arbeitsmarktstruktur im Zonenrandgebiet anzupassen. Dafür sind auch Wohnungsbaufördermittel für den Bedarf der Facharbeiter und Führungskräfte bereitzustellen. Der Deutsche Bundestag geht davon aus, daß die Bundesregierung weiter periodisch über die Entwicklung im Zonenrandgebiet und über das dort angewandte Präferenzsystem berichtet. Bonn, den 26. Mai 1970 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (Drucksache VI/809 Frage A 2) : Welche Bundesleistungszentren für den Sport wird der Bund in München nach den Olympischen Spielen 1972 errichten, und welche weiteren Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um die olympischen Anlagen in optimaler Weise für den Leistungssport nutzbar zu machen? In Art. 9 Abs. i Satz 1 und 2 des Konsortialvertrages vom 10. Juli 1967 ist bestimmt, daß die in München errichteten Sportanlagen und Einrichtungen auch nach 1972 für Zwecke des Sports zu nutzen sind. Die Bundesregierung hat die spätere Verwendung eines Teiles der Olympia-Sportstätten als Bundesleistungszentren in ihre langfristigen Planungen einbezogen. Bisher haben sich der Bund Deutscher Radfahrer, der Deutsche Ruder-Verband, der Deutsche Schützen-Bund sowie der Deutsche SchwimmVerband an der späteren Benutzung der OlympiaSportanlagen interessiert gezeigt. Darüber hinaus werden die Anlagen auch nach 1972 für große internationale Wettkämpfe zur Verfügung stehen. Schon jetzt ist vorgesehen, daß im Olympia-Stadion in München Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 ausgetragen werden. Die sonstige Nutzung der Sportanlagen für den übrigen Leistungssport und den Breitensport fällt in Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 2661 den Zuständigkeitsbereich des Landes Bayern und der Stadt München. Da alle Sportanlagen nach den neuesten Erkenntnissen des Sportstättenbaues errichtet werden, bin ich sicher, daß auch insoweit eine optimale Nutzung gewährleistet ist. Teile der Olympia-Anlage in Kiel-Schilksee werden nach den Olympischen Spielen dem Deutschen Seglerverband für die Errichtung eines Bundesleistungszentrums zur Verfügung stehen. Die OlympiaKanu-Slalomanlage in Augsburg kommt ebenfalls als Bundes- oder Landesleistungszentrum in Betracht. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Bad Godesberg) (Drucksache VI/809, Fragen A 6 und 7) : Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus der in Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern vorgesehenen Neuregelung der Lehrer- und Richterbesoldung für die Besoldung des allgemeinen Verwaltungsdienstes zu ziehen? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um angesichts der allgemeinen Besoldungsentwicklung die Attraktivität des Dienstes in den obersten Bundesbehörden wiederherzustellen? Sie gehen bei Ihrer ersten Frage zutreffend davon aus, daß die Lehrerbesoldung ebenso wie die Richterbesoldung in den Ländern sich in einer von Land zu Land unterschiedlichen Strukturänderung befindet. Sicher ist Ihnen bekannt, daß wegen des hessischen Gesetzes über die Richtergehälter ein Normenkontrollverfahren wegen Verletzung des Bundesrahmenrechts eingeleitet worden ist. Die Veränderungen sind allerdings keineswegs auf die genannten Bereiche beschränkt. Mit Rücksicht auf die hiernach eingetretene Besoldungssituation hat die Bundesregierung bereits den Entwurf für eine Verfassungsänderung beschlossen, durch den dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet der Besoldung zugewiesen werden soll. Im Bundesministerium des Innern sind Vorarbeiten zur Erstellung eines Gesamtkonzepts für die zukünftige Regelung der Besoldung für alle Gruppen von öffentlich-rechtlichen Bediensteten bei Bund und Ländern eingeleitet. Dies entspricht zugleich einem Auftrag, den der Innenausschuß dieses Hohen Hauses am 29. April 1970 aus Anlaß einer Bundesratsvorlage zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes erteilt hat. Die Erarbeitung eines ausgewogenen Gesamtkonzepts schließt ein, daß für die Besoldung des allgemeinen Verwaltungsdienstes eine angemessene Lösung gefunden wird. Selbstverständlich wird es hierbei auch darum gehen, den Dienst in den obersten Bundesbehörden so attraktiv wie möglich zu machen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Drucksache VI/809 Frage A 8) : Wird die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative ergreifen für den Fall, daß die Direktwahl in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft in naher Zukunft nicht zustande kommt, mit dem Ziel, die Wahl der deutschen Mitglieder des EuropaParlaments spätestens zusammen mit der nächsten Wahl zum Deutschen Bundestag vorzusehen? Die Bundesregierung beabsichtigt vorläufig nicht, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen, die zum Ziel hätte, die unmittelbare Wahl der deutschen Mitglieder des europäischen Parlaments einzuführen. Art. 138 des EWG-Vertrages bestimmt, ebenso wie die entsprechenden Bestimmungen der beiden anderen Gemeinschaftsverträge, daß die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von den nationalen Parlamenten aus ihrer Mitte ernannt werden. Die Legitimation der Abgeordneten des Europäischen Parlaments leitet sich also nach den Verträgen von der Ernennung durch die nationalen Parlamente her. Für die Einführung der unmittelbaren Wahl dieser Abgeordneten sehen die Verträge ein besonderes Verfahren vor. Die Bundesregierung hat deshalb bereits im Jahre 1964 vor dem Bundestag erklärt, daß gegen die Einführung der unmittelbaren Wahl nur für die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments rechtliche Bedenken bestehen. Sie hat ferner darauf hingewiesen, daß auch politische Überlegungen gegen die Einführung unmittelbarer Wahlen in nur einem oder mehreren Mitgliedstaaten sprechen. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes hat dazu in der 110. Sitzung des 4. Deutschen Bundestags am 5. Februar 1964 wörtlich erklärt, daß „ein Parlament grundsätzlich in seiner Gänze nach denselben Richtlinien, nach denselben Grundsätzen und nach denselben Verfahren gewählt werden sollte". Die jetzige Bundesregierung teilt die seinerzeit erhobenen Bedenken. Sie befürwortet jedoch mit Nachdruck die Einführung der unmittelbaren Wahl des Europäischen Parlamentes in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft. Um die Erreichung dieses Ziels zu fördern, hat sie im Jahre 1969, nachdem die Beratungen über die Vorschläge des Europäischen Parlaments von 1960 wiederaufgenommen worden waren, im Rat einen vermittelnden Vorschlag für eine Übergangslösung unterbreitet. Nach den deutschen Vorstellungen sollen die Mitglieder des Europäischen Parlaments unter Verdoppelung ihrer Zahl zur Hälfte nach dem jetzt geltenden Schlüssel von den nationalen Parlamenten aus ihrer Mitte entsandt, zur Hälfte nach einem der Bevölkerungszahl in den Mitgliedstaaten entsprechenden Schlüssel unmittelbar gewählt werden. Dieser Vorschlag ist vom Rat eingehend diskutiert worden. Eine Einigung konnte bisher nicht erzielt werden. Auf der Konferenz der Staats- und Regierungschefs in Den Haag am 1./2. Dezember 1969 ist jedoch beschlossen worden, daß die Frage der direkten Wahl vom Rat weiter zu prüfen sei. Der Rat hat sich am 6. März dieses Jahres darüber geeinigt, daß der Ratspräsident in dieser Frage Kontakte mit dem Europäischen Parlament aufnehmen soll. Die ersten Kontakte sollen im nächsten Monat stattfinden. 2662 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Die Bundesregierung wird weiterhin alles in ihren Kräften stehende tun, damit die Forderung des Europäischen Parlaments nach Einführung der unmittelbaren Wahl verwirklicht wird. Ergänzend weise ich auf die schriftliche Antwort des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 8. Mai 1970 auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Slotta hin, in der der Wille der Bundesregierung zur Förderung der Bemühungen um Einführung der unmittelbaren Wahl des Europäischen Parlaments ebenfalls bekräftigt wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/809 Fragen A 51 und 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß insbesondere Eltern, die jetzt im hohen Alter stehen und die ihre Kinder im Krieg verloren haben, bittere Not leiden, da sie lediglich auf sehr niedrige Elternrenten aus dem Bundesversorgungsgesetz angewiesen sind und ein Zuverdienst nur in geringem Maß ohne Beeinträchtigung der Rente möglich ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, das Bundesversorgungsgesetz so zu ändern, daß alle Kriegseltern über 65 Jahre unbeschadet etwaiger Arbeitsverdienste in den Genuß ihrer Elternrenten kommen? Zunächst darf ich darauf hinweisen, Herr Kollege, daß der Anspruch der Kriegereltern nach dem Bundesversorgungsgesetz nicht nur, wie sich aus Ihrer Frage ergeben könnte, die eigentliche Elternrente beinhaltet, sondern auch ,die Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Dazu gehört in diesem Zusammenhang vor allem der Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, bei der weitgehead die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen sind. Sollten Ihnen Fälle bekannt sein, in denen Kriegereltern trotz dieser Regelung besondere materielle Not leiden, so wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die 'für eine Nachprüfung notwendigen Angaben übermitteln würden. Zu den Elternrenten im eigentlichen Sinne möchte ich ferner anmerken, daß sie nach dem Zweiten Anpassungsgesetz für die Kriegsopferversorgung, dessen Entwurf Ihnen inzwischen als Drucksache vorliegt, mit Wirkung vom 1. Januar 1971 ebenfalls an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt werden sollen. Im übrigen darf ich zu Ihrer Frage nach Gewährung von Elternrenten 'unbeschadet etwaiger Arbeitsverdienste darauf hinweisen, daß wir uns mit diesem schwierigen. Problem in den zuständigen Ausschüssen wiederholt befaßt haben. Dabei hat sich gezeigt, daß in allen Bereichen unseres öffentlichen Leistungsrechts zu den Voraussetzungen für Hinterbliebenenrenten an Eltern auch das wirtschaftliche Bedürfnis gehört. Das gilt für die gesetzliche Unfallversicherung ebenso wie für die beamtenrechtliche Unfallfürsorge, das Bundesentschädigungsgesetz und schließlich auch die Kriegsopferversorgung. Insofern wäre es schwierig, eine Sonderregelung für den Bereich des Bundesversorgungsgesetzes zu schaffen. Das soll jedoch nicht heißen, daß wir die Elternversorgung ,allgemein als abschließend geregelte Materie betrachten. Die Bundesregierung wird auf diese Frage im Zuge der weiteren .Entwicklung des Versorgungsrechts ihre besondere Aufmerksamkeit richten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (Drucksache VI/809 Frage A 55) : Ist für die Erste und Zweite Angestelltenprüfung gemäß § 25 BAT und Anlage 3 dazu ab 1. September 1970 ausschließlich § 46 des Berufsbildungsgesetzes maßgebend, oder gilt weiter uneingeschränkt das Tarifrecht? Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Innern möchte ich darauf hinweisen, daß § 25 BAT und Anlage 3 zum BAT lediglich Vorschriften über die Eingruppierung und die Höhergruppierung sowie die dafür erforderlichen Prüfungen enthalten, und zwar ausschließlich für den kommunalen Bereich. Dauer und Anforderungen der Lehrgänge, die mit der Ersten oder Zweiten Prüfung für Angestellte abschließen, sind im BAT nicht geregelt. Um Ihre Frage im übrigen beantworten zu können, ist es unerläßlich, hierzu zunächst noch Unterlagen von den Ländern beizuziehen. Ich bitte deshalb, Herr Kollege, um Ihr Einverständnis mit einer schriftlichen Beantwortung, die durch den Herrn Bundesminister des Innern erfolgen wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (Drucksache VI/809 Frage A 56) : Bedeutet nach Auffassung der Bundesregierung der Satz in § 46 des Berufsbildungsgesetzes kann die zuständige Stelle Prüfungen durchführen", daß diese zuständige Stelle künftig ausschließlich zuständig ist oder nur subsidiär neben anderen bereits bestehenden Einrichtungen? Nach § 46 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes kann die zuständige Stelle zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Fortbildung erworben worden sind, Prüfungen durchführen. Wenn die zuständige Stelle von dieser Befugnis Gebrauch macht, regelt sie nach dem Gesetz den Inhalt, das Ziel, die Anforderungen und das Verfahren dieser Prüfungen sowie die Zulassungsvoraussetzungen und errichtet Prüfungsausschüsse. Das heißt nicht, daß nicht auch andere Einrichtungen Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung durchführen können. Allerdings kommt diesen Prüfungen die gleiche Bedeutung wie den Prüfungen der zuständigen Stelle nur dann zu, wenn diese Prüfungen den Prüfungen der zuständigen Stelle gem. § 43 des Berufsbildungsgesetzes durch Rechtsverordnung gleichgestellt werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Ernesti und Dr. Klepsch (Drucksache VI/809 Fragen A 58 und 59) : Ist ausreichend Vorsorge getroffen, daß schwerbeschädigte Soldaten so verwendet werden, wie es ihrem Leistungsvermögen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 2663. und ihren Fähigkeiten entspricht (Schwerbeschädigtenerlaß Nr. 76, VMBl. 66/Nr. 13) ? Ist es zutreffend, daß die neuen Richtlinien für Beurteilungen von Soldaten keine Hinweise auf die Beurteilungsbestimmungen des Schwerbeschädigtenerlasses enthalten (VMBl. 66/Nr. 13) ? Es war und ist ein besonderes Anliegen aller Truppenteile und vor allem der personalbearbeitenden Stellen in der Bundeswehr, Schwerbeschädigte Soldaten sinnvoll und entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten zu verwenden. In den Beurteilungsbestimmungen ist ausdrücklich angeordnet, daß bei Körperbeschädigten Art und Grad der Erwerbsminderung und die körperlich bedingten Eignungseinschränkungen anzugeben sind. Die Einschaltung von Sanitätsoffizieren ist sichergestellt. Ihr Urteil ist eine wesentliche Grundlage für alle Personalentscheidungen über den betreffenden Soldaten. Der Schwerbeschädigtenerlaß vom 18. Mai 1966, der im Ministerialblatt des Bundesministers der Verteidigung veröffentlicht worden ist, ist als generelle Regelung unverändert in Geltung. Es wurde daher nicht für notwendig erachtet, in den Beurteilungsbestimmungen noch einmal ausdrücklich auf ihn zu verweisen. Um die Truppe gleichwohl erneut über den Erlaß zu unterrichten, ist beabsichtigt, sie noch einmal in geeigneter Form auf ihn hinzuweisen. Im übrigen soll auch bei der für Herbst 1970 vorgesehenen Überarbeitung der Beurteilungsbestimmungen auf Grund der dann vorliegenden Truppenerfahrungen auf den Schwerbeschädigtenerlaß verwiesen werden. Darüber hinaus sind im Verteidigungsministerium Richtlinien für die Ausbildung wehrdienstbeschädigter Soldaten in Bearbeitung. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/809 Frage A 60) : Ist im Bundesministerium der Verteidigung bekannt, daß der Bedarf der Geräteeinheiten und der Sicherungseinheiten im Rahmen der Territorialverteidigung nur zu einem geringen Teil mit voll ausgebildeten Grenadieren abgedeckt ist? Geräteeinheiten und Sicherungseinheiten rekrutieren sich im wesentlichen aus dem standortnahen Bereich. Nur so ist eine schnelle Alarmierung sicherzustellen. Soweit in diesem engen Bereich nur ein geringes Aufkommen an voll ausgebildeten Grenadieren vorhanden ist, muß auf Reservisten mit einer anderen Ausbildung zurückgegriffen werden. Ein möglichst hoher Anteil an ausgebildeten Grenadieren in den Einheiten ist zwar wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich. Die Reservisten, die alle eine infanteristische Grundausbildung mitgemacht haben, werden nämlich in Wehrübungen auf den militärischen Auftrag hin besonders ausgebildet. Zur Zeit werden jedoch Überlegungen angestellt, durch eine Erweiterung des Einzugsbereichs zu einer Erhöhung des Anteils an Reservisten aus Grenadiereinheiten zu kommen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bremer (Drucksache VI/809, Frage A 63) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es nicht vertretbar ist, noch länger auf endgültige Ergebnisse der langjährigen flugmedizinischen Untersuchungen über die Belastungswerte von Flugzeugführern zu warten und statt dessen die vorliegenden Ergebnisse auszuwerten? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß ,es zur endgültigen Klärung der Belastung der Flugzeugführer ,der verschiedenen Luftfahrzeuge einer ausgedehnten wissenschaftlichen Forschung bedarf. Natürlich wurden die bisherigen Teilergebnisse ausgewertet. Sie sind zur Zeit Gegenstand von Erörterungen innerhalb der zuständigen Ressorts. Ergebnisse dieser Besprechungen stehen noch aus. Die Teilergebnisse können jedoch nur als Grunderkenntnis angesehen werden. Sie bedürfen zu ihrer Fundierung weiterer wissenschaftlicher Arbeiten, insbesondere durch Untersuchungen in der realistischen Flugbelastung. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage .des Abgeordneten Bremer (Drucksache VI/809, Frage A 64) : Wird die Bundesregierung bei der von ihr in Aussicht gestellten Neuregelung der Fliegerzulage die besonderen Belastungen der Fluglehrer entsprechend berücksichtigen? Bei den innerhalb der Bundesregierung laufenden Erörterungen über Verbesserungen der Fliegerzulage wird auch die Gewährung eines besonderen Zuschlags an Flugzeugführer erwogen, die als Fluglehrer eingesetzt sind. Die Beratungen über den Gesamtkomplex sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (Drucksache VI/809 Fragen A 67 und 68) : Nach welchen Gesichtspunkten wurde die Richtlinienkommission für den Bundesjugendplan beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zusammengesetzt, und gehört dieser Kommission ein Vertreter der Internationalen Gemeinschaftsdienste an? Wenn nein, teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Internationalen Gemeinschaftsdienste wesentlich zur internationalen Begegnung beitragen, zumal sie ja keine flüchtigen Begegnungen, sondern gemeinsame konstruktive Arbeiten vermitteln? Bei der Zusammensetzung der Richtlinienkommission hat sich das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bemüht, möglichst weitgehend die Bereiche der Jugendhilfe zu berücksichtigen. Zugleich war jedoch im Interesse der besseren Arbeitsfähigkeit der Kommission der Mitgliederkreis klein zu halten. Eine Reihe durchaus verständlicher Wünsche, in der Kommission mitarbeiten zu können, mußte daher unerfüllt bleiben. Um dennoch eine möglichst umfassende Beratung des Ministeriums sicherzustellen, lädt das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit von Fall zu 2664 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Fall zu den Sitzungen der Kommission Sachverständige ein, die mit den zur Beratung anstehenden Punkten besonders vertraut sind. Aus diesem Grunde wurde zu der Sitzung der Kommission am 13. und 14. dieses Monats, in der die internationale Jugendarbeit behandelt wurde, die Arbeitsgemeinschaft internationaler sozialer Dienste in Köln als in diesem Bereich zur Zeit federführende Stelle gebeten, einen Vertreter zu entsenden. Den zweiten Teil Ihrer Frage beantworte ich mit Ja. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/809 Frage A 69) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung für das deutsche Weingesetz aus der EWG-Marktordnung ziehen? Nach Art. 189 des EWG-Vertrages sind Verordnungen des Rates und der Kommission in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Das hat zur Folge, daß deutsches Recht, soweit es zu einer EWG-Verordnung in Widerspruch steht, nicht anwendbar ist. Mithin ist auch das deutsche Weinrecht nur noch insoweit anwendbar, als es den sogen. Grundverordnungen, d. h. den Verordnungen Nr. 816 und 817 des Rates vom 28. April 1970, sowie den unmittelbar bevorstehenden Zusatzverordnungen des Rates und der Kommission nicht widerspricht. Die Bundesregierung ist um einen möglichst umgehenden Erlaß der erforderlichen Durchführungsvorschriften bemüht. Es ist allerdings darauf aufmerksam zu machen, daß zahlreiche deutsche Durchführungsvorschriften erst erlassen werden können, wenn zuvor der Rat und die Kommission die in den beiden Grundverordnungen vorgesehenen zusätzlichen Verordnungen erlassen haben. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 26. Mai 1970 .auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (Drucksache VI/809 Fragen A 71 und 72) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die uneingeschränkte Verbreitung von Tageszeitungen und politischen Zeitschriften pornographischen Inhalts auch an Jugendliche, die in St. Pauli/Hamburg in Millionenauflage hergestellt werden, bedenklich ist? Welche Maßnahmen kann und will die Bundesregierung ergreifen, wenn sie die Massenverbreitung von Pornozeitungen an die heranwachsende Jugend nicht billigt? Die in Hamburg produzierten und zur Zeit in der Bundesrepublik verbreiteten Druckschriften „St. Pauli-Nachrichten" und „St. Pauli-Zeitung" sind nach Auffassung der Bundesregierung „unsittliche" Publikationen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften. Deshalb wurden seit November 1969 vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und antragsberechtigten obersten Landesjugendbehörden bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften insgesamt fünf Indizierungsanträge für die „St. Pauli-Nachrichten" und sechs für die „St. Pauli-Zeitung" gestellt. Die Bundesprüfstelle hat allen Anträgen entsprochen und die Objekte damit den Vertriebs- und Werbebeschränkungen der §§ 3-5 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften unterworfen. Das gleiche gilt für eine Reihe ähnlicher Blätter (z. B. „St. Pauli-Anzeiger", „Schwabing aktuell", „Münchener Boulevard-Zeitung"). Bei verschiedenen Staatsanwaltschaften und Gerichten sind Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Hersteller und Verbreiter vorgenannter Schriften anhängig unter dem Gesichtspunkt des § 6 I des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (offensichtlich schwer jugendgefährdende Schriften), teilweise auch des § 184 StGB (unzüchtige Schriften). Um die Verbreitung unter Jugendlichen zu verhindern, wurde angestrebt, je drei Ausgaben der „St. Pauli-Nachrichten" und „St. Pauli-Zeitung" in die Liste der jugendgefährenden Schriften aufnehmen zu lassen und damit eine Dauerindizierung auf längstens 12 Monate gemäß § 7 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften zu ermöglichen. Die formellen Voraussetzungen für eine Dauerindizierung sind bei diesen beiden auflagenstärksten Blättern gegeben; bei den anderen Schriften gleichen Charakters wird die Dauerindizierung im Interesse einer Gleichbehandlung ebenfalls betrieben. Um in den Genuß dieser Ausnahmebestimmung zu kommen, bringen die beiden St. Pauli-Blätter seit einiger Zeit in kleinerer Auflage gekürzte tägliche Ausgaben heraus. Überdies hat der Herausgeber der St. Pauli-Zeitung seine Zeitung zum „Parteiorgan" der von ihm gegründeten sogenannten „Deutschen Sexpartei" bestimmt. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat darauf ein 'Gutachten des Instituts für Zeitungsforschung Dortmund und des Bundesinnenministeriums eingeholt. Beide Gutachten kommen nach Prüfung mehrerer Ausgaben über einen längeren Zeitraum hinweg zu der Auffassung, daß es sich bei den Tages- und Wochenendausgaben beider Blätter nicht um seine Zeitung im Sinne des § 7 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften handelt. Unter Verwendung dieser Gutachten wird die Bundesprüfstelle in der Sitzung am 5. Juni 1970 über die Dauerindizierung verhandeln und entscheiden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rasner.


Rede von Will Rasner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sehen Sie die Möglichkeit, Herr Bundesinnenminister, daß der Herr hessische Ministerpräsident, den während des ganzen Tages in Kassel so geflissentlich das Auge der Fernsehkamera zu erwischen suchte, oder daß der Herr hessische Innen- und Polizeiminister durch persönlichen Einsatz am wirklich richtigen Ort den ja gar nicht überraschenden, dafür aber um so blamableren Ablauf der Dinge hätte in den Griff bekommen können?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    (zwischen der Landesregierung Hessen und dem Polizeipräsidenten in Kassel wiedergibt: Nach § 66 Abs. 1 und § 67 Abs. 1 Satz 1 des hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 17. Dezember 1964 war zuständig für die Leitung des polizeilichen Einsatzes aller in Kassel eingesetzten kommunalen ,und staatlichen Polizeikräfte der vom Magistrat der Stadt Kassel bestellte kommunale Polizeipräsident. Eine letzte Zusatzfrage, der Abgeordnete Rasner. Herr Bundesinnenminister, sieht die Bundesregierung auch in Zukunft in der gezielten Falschinformation von Bevölkerung, Presse, Rundfunk, Fernsehen sowie der Polizei, wie es in Kassel geschehen ist — die Polizei dabei gleichzeitig öffentlich blamierend —, eine wirkliche Chance, den störungsfreien Ablauf von Kranzniederlegungen und ähnlichen Staatsakten zu sichern? Herr Kollege Rasner, es war von gezielten Falschinformationen nicht die Rede. Es wird Ihnen aber aus Ihrer politischen Erfahrung bekannt sein, daß sehr häufig, wenn ein Sicherheitsrisiko entsteht, nun nicht gerade die gefährdeten Personen dadurch einem noch höheren Gefährdungsgrad ausgesetzt werden, daß für 'diejenigen, die die Absicht haben, die Gefährung herbeizuführen, Fahrtweg und Aufenthaltsort vorher präzise bekanntgegeben werden. Ich rufe die Fragen 11 und 12 des Abgeordneten Pieroth auf: Weshalb wird Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, die als Wehrpflichtige eingezogen waren, nach dem Wiedereintritt in ihre Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei der Bemessung der Höhe der Sonderzuwendung die Wehrdienstzeit nicht angerechnet, während sie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit angerechnet wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch dieses Bemessungsverfahren den Wehrpflichtigen gegenüber den Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, aber auch gegenüber den nicht zum Wehrdienst herangezogenen Kollegen ein weiterer zusätzlicher Nachteil entsteht und damit der Wehrgerechtigkeit nicht gedient wird? Die Fragen werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 lautet: Die von Ihnen angesprochene Regelung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes entspricht voll der für die Beamten bestehenden Rechtslage. Zu den damit zusammenhängenden Fragen hat sich der Bundesminister der Verteidigung in seiner Stellungnahme vom 15. Januar 1970 zu der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1969 namens der Bundesregierung geäußert Die Nichtberücksichtigung der Wehrdienstzeit bei der Bemessung der Höhe der Zuwendung steht in einem engen Zusammenhang mit den Grundsätzen des Arbeitsplatzschutzgesetzes. Danach ruht das Arbeitsverhältnis während der Ableistung des Grundwehrdienstes; Bezüge, von deren Zahlung die Höhe der Zuwendung abhängt, kann deshalb normalerweise der wehrpflichtige Arbeitnehmer — anders als der Soldat auf Zeit und der Berufssoldat während seiner Soldatendienstzeit — nicht erhalten. Diese Regelung gilt nicht nur für die im öffentlichen Dienst beschäftigten, sondern schlechthin für alle im Berufsleben stehenden Wehrsoldempfänger. Mit der ungekürzten Auszahlung der Zuwendung in den von Ihnen angesprochenen Fällen würden daher die finanziellen Auswirkungen des Grundwehrdienstes nur einseitig zugunsten der im öffentlichen Dienst Beschäftigten gemildert. Ein entsprechender Anspruch könnte den Wehrpflichtigen aus Arbeitsverhältnissen außerhalb des öffentlichen Dienstes nicht zugesichert werden. Denn die Zahlung eines Weihnachtsgeldes bei ruhendem Arbeitsverhältnis könnte den Arbeitgebern bei der insbesondere für eine solche Sonderleistung im Arbeitsrecht geltenden Gestaltungsfreiheit durch Gesetz kaum auferlegt werden. Die Probleme der Wehrgerechtigkeit sollten aber nicht noch durch eine Ungleichbehandlung der Grundwehrdienstleistenden untereinander verschärft werden. Vielmehr ist es ein gemeinsames Anliegen von Bundestag und Bundesregierung, in den Fragen der Wehrgerechtigkeit Verbesserungen zu erzielen, die allen Grundwehrdienstleistenden zugute kommen. Maßnahmen dieser Art stellen die Verdoppelung des Entlassungsgeldes im März 1969 und die Einführung einer besonderen Zuwendung von 70,— DM für die Grundwehrdienstleistenden im Dezember 1969 dar. Diese besondere Zuwendung soll nach dem von der Bundesregierung bereits beschlossenen Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes in diesem Jahre auf 75,— DM und ab 1971 auf 100,—DM erhöht werden. An weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit hat die Bundesregierung, wie sich aus dem Weißbuch 1970 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage der Bundeswehr ergibt, eine weitere Anhebung des Entlassungsgeldes und eine Überprüfung des Wehrsoldes, insbesondere zugunsten der unteren Wehrsoldgruppen, in Aussicht genommen. Ich bin überzeugt, daß auf diesem Wege die von Ihnen angesprochenen Probleme befriedigend gelöst werden können. Ich rufe die Frage 13 des Abgeordneten Josten auf: Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der erneuten Hochwasserschäden am Rhein und seinen Nebenflüssen ihre vorgesehenen Hilfsmaßnahmen in Verbindung mit den Ländern zu erweitern? Zur Beantwortung, bitte, Herr Bundesminister. Nach Abstimmung mit dem Bundesminister der Finanzen darf ich diese Frage wie folgt beantworten: Erstens. Auch bei dem jüngsten Hochwasser im Mai 1970 hat sich der Bund ebenso wie bei der Hochwasserkatastrophe im Februar 1970 zur Unterstützung der in erster Linie zuständigen Länder und Kommunen sogleich mit erheblichen Kräften des THW und der Bundeswehr in die Katastrophenabwehr eingeschaltet. Zweitens. Auf die dabei angefallenen Einsatzkosten, die entsprechend der grundgesetzlichen Aufgabenund Lastenverteilung grundsätzlich von den Ländern und Kommunen zu erstatten sind, wird der Bund auch diesmal verzichten. Darüber hinaus wird der Bundesminister der Finanzen darauf hinwirken, daß die Erleichterungen bei der Steuererhebung, die anläßlich der Hochwasserkatastrophe im Februar 1970 gewährt wurden, auch Iden jetzt vom Hochwasser Betroffenen zugestanden werden. Bundesminister Genscher Drittens. Ob und in welchem Umfang daneben subsidiäre finanzielle Hilfeleistungen des Bundes für den Ausgleich der Privatpersonen entstandenen Hochwasserschäden notwendig werden, ist zur Zeit noch nicht abzusehen. Eine derartige Bundeshilfe kommt nur in Betracht, wenn dem einzelnen Land eine ausreichende Hilfeleistung nicht zugemutet werden kann und im Einzelfall die Existenz der Betroffenen gefährdet ist. Die Angaben über den Umfang der Hochwasserschäden und die Belastung der Länder sind dem Bund von den Ländern noch nicht mitgeteilt worden. Dies dürfte aber wegen der Schwierigkeit der Feststellungen erst nach eingehenden Prüfungen in den betroffenen Ländern möglich sein. Sobald die Angaben der Länder vorliegen, wird der Bund nach den oben angeführten bewährten Grundsätzen prüfen, ob eine zusätzliche Hilfeleistung des Bundes erforderlich ist. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Josten. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß viele Hochwassergeschädigte noch auf die Hilfsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem soeben von Ihnen genannten Hochwasser im Februar bzw. März dieses Jahres warten? Ich darf noch einmal sagen, Herr Kollege, daß es der bisherigen Übung entsprach und weiterhin entsprechen soll, daß .die Hilfsmaßnahmen des Bundes nur subsidiärer Art sind, also erst dann einsetzen, wenn die Leistungsfähigkeit der betroffenen Länder überstiegen wird. Dazu braucht der Bund zunächst eine Übersicht über das, was den einzelnen Ländern möglich ist. Ich gehe davon aus, daß .die Bundesländer, die im Verhältnis zu .den Betroffenen direkte Hilfeleistungen finanzieller Art erbringen, sie auch in dem Umfang, wie es notwendig ist, erbringen. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Minister, wären Sie bereit, von Ihrem Ministerium aus mit darauf hinzuwirken, daß die Pläne zur Verhinderung und Regulierung des Hochwassers vom Rhein und seinen Nebenflüssen beschleunigt fertiggestellt werden? Das ist die Absicht der Bundesregierung insgesamt. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jung. Herr Minister, sind Sie bereit, auch zu überprüfen, inwieweit man denjenigen Gemeinden helfen kann, die im Zusammenhang mit diesem Hochwasser Schäden an den Hochwasserdämmen festgestellt haben und nun große finanzielle Schwierigkeiten haben, diese Schäden zu beseitigen? Herr Kollege, für alle finanziellen Hilfen des Bundes ist es erforderlich, daß sich die Bundesregierung auf Grund der Meldungen der Länder ein umfassendes Urteil bilden kann. Sie wird dabei auch diese Fragen mit einbeziehen. Damit sind wir am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt, Herr Bundesminister. Ich darf Ihnen danken. Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung sind schon aufgerufen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Mit Blickrichtung auf die Tribüne darf ich vielleicht sagen — die Kollegen werden das verstehen —: zum gegenwärtigen Zeitpunkt tagt eine Fraktion; es tagen außerdem eine Reihe von Bundestagsausschüssen, die die kommende Plenarsitzung vorbereiten. Deshalb die Leere hier in diesem Saal. Ein Wort der Erklärung an die Tribüne ist vielleicht angebracht. Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung werden wahrscheinlich auch meistens schriftlich beantwortet werden müssen, weil ein Großteil der Mitglieder des Verteidigungsausschusses sich heute in Oslo befindet, darunter gerade auch die meisten Fragesteller. Ich rufe die Frage 58 des Abgeordneten Ernesti auf. — Er ist nicht _anwesend; die Frage wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 59 des Abgeordneten Dr. Klepsch auf. — Der Fragesteller ist nicht anwesend; die Frage 'wird schriftlich beantwortet. Für die Frage 60 gilt dasselbe. Herr Präsident, gestatten Sie, daß ich die Fragen 58 und 59 wegen des inneren Zusammenhangs gemeinsam schriftlich beantworte? Keine Bedenken. Ich rufe die Frage 61 des Abgeordneten Ott auf: Billigt die Bundesregierung die Auffassung der in der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 1. Mai 1970 wiedergegebenen Stellungnahme von Staatssekretär Berkhan, wonach „die Politik der Bundesregierung, insbesondere die Ostpolitik, nicht durch Äußerungen von Bundeswehroffizieren oder auch Politikern" in der Öffentlichkeit kritisch gewürdigt werden darf? Der Abgeordnete ist im Saal. Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär. Herr Kollege, ich beantworte Ihre Frage folgendermaßen. Der Wortlaut der Frage und das Zitat der „Ausburger Allgemeinen Zeitung" vom 1. Mai 1970 geben meine Äußerungen zu einem Einzelfall nicht korrekt wieder. Ich habe wörtlich vielmehr folgendes ausgeführt: Ich bin aber der Meinung, daß die schwierigen Bemühungen der Bundesregierung um eine „Entkrampfung" in der Ostpolitik nicht durch Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan Äußerungen von Bundeswehroffizieren oder auch Politikern in der Öffentlichkeit gestört werden sollten. Die Bundesregierung hegt den berechtigten Wunsch, daß ihre Bemühungen in der Ostpolitik nicht durch mißverständliche Äußerungen gestört werden sollten. Nur in diesem Sinne können meine Ausführungen verstanden werden. Sie zielten eindeutig nicht darauf ab, einen Soldaten der Bundeswehr allgemein zu einem regierungskonformen Verhalten zu veranlassen und sein Recht als Staatsbürger, seine persönliche Meinung frei zu äußern, zu beschränken. Der der Frage zugrundeliegende Einzelfall betraf aber eine dienstliche Äußerung eines Offiziers auf einer dienstlichen Veranstaltung, die Anlaß zur Mißdeutung geben konnte und gab. Aus diesem Grunde erschien eine Belehrung des Soldaten angebracht. Der hierauf bezogene Teil meiner Äußerung lautete dementsprechend: „Oberst X hätte sich daher auf klare, für den dienstlichen Zweck notwendige und unmißverständliche Darlegungen beschränken müssen." Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Ott. Herr Staatssekretär, da Sie vorhin davon sprachen, daß die Politik der Bundesregierung nicht durch Äußerungen von Offizieren oder Politikern gestört werden darf, frage ich Sie: Maßen Sie sich an, darüber zu entscheiden, was Politiker sagen dürfen und was Sie dann als gestört empfinden? Herr Kollege, renn Sie sich den Satz noch einmal im Protokoll ansehen, werden Sie feststellen, daß ich gesagt habe: „nicht durch Äußerungen von Bundeswehroffizieren oder auch Politikern in der Öffentlichkeit gestört werden sollten". Ich maße mir weder eine Zensur noch eine Kritik einer Äußerung eines Politikers oder eines Soldaten, sofern er sie als Staatsbürger tut, an. Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Ott. Herr Staatssekretär, können Sie mir widersprechen, wenn ich aus dieser Ihrer Äußerung den Schluß ziehe, daß Sie sich mit Ihrer Formulierung gegen die Meinungsfreiheit von Abgeordneten wenden? Ich kann Ihnen widersprechen. Ich beantworte Ihre Frage mit Ja. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel. Herr Staatssekretär, haben Sie ihre berichtigte Äußerung, die Sie jetzt soeben kundgetan haben, auch bei der „Augsburger Allgemeinen Zeitung" zur Berichtigung gestellt? Nein. Herr Kollege, der Oberst fühlt sich beschwert und hat gegen mich ein Beschwerdeverfahren eingeleitet. Daher habe ich mich jeder Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit und außerhalb der Öffentlichkeit zu diesem Zeitpunkt enthalten. (Abg. Ott meldet sich zu einer weiteren Zusatzfrage.)