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    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, Dienstag, 26. Mai 1970 Inhalt: Eintritt des Abg. Staak in den Bundestag . 2585 A Wahl des Abg. Dr. Huys als Schriftführer . 2585 A Wahl des Abg. Wolfram als Mitglied des • Europäischen Parlaments 2585 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2585 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 2585 C Strukturbericht 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/761) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (Zonenrandförderungsgesetz) (Abg. Dr. Warnke und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/396) — Erste Beratung — Gewandt (CDU/CSU) 2587 C Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2589 D; 2614 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2592 C Kienbaum (FDP) 2598 B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 2600 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 2604 D von Thadden (CDU/CSU) . . . . 2607 A Brück (SPD) . . . . . . . 2608 D Jung (FDP) 2610 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 2611 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2616 C Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2617 C Große Anfrage der Abg. Erpenbeck, Mick, Geisenhofer, Lücke (Bensberg), Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Wohnungsbaupolitik (Drucksachen VI/532, VI/316) Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . . 2619 B Frau Meermann (SPD) 2623 D Jung (FDP) . . . . . . . . . 2627 B Mick (CDU/CSU) 2629 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 2632 D Henke (SPD) . . . . . . . . 2637 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (2. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Druckachen VI/584, zu W584); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/782), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/781) — Zweite und dritte Beratung — 2642 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksache W509); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/794) — Zweite und dritte Beratung — 2643 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksache VI/744) — Erste Beratung — 2643 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/775) — Erste Beratung — . . . 2643 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen (Drucksache VI/780) — Erste Beratung — . . . 2643 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Termins für die Vorlage des Entwurfs des Rentenanpassungsgesetzes (Drucksache VI/792) — Erste Beratung — . . . 2643 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 128 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1967 über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene (Drucksache VI/793) — Erste Beratung — 2643 C Entwurf eines Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen (Drucksache VI/797) — Erste Beratung — 2643 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/798 — Erste Beratung — .. 2643 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zerlegungsgesetzes (Drucksache VI/802) — Erste Beratung — 2643 D Antrag der Abg. Dr. Bardens, Dr. Bechert (Gau-Algesheim), Bay, Dr. Schmidt (Krefeld), Grüner, Jung, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. Rutschke und der Fraktionen der SPD, FDP betr. thermische Belastung von Gewässern durch Kernkraftstoffe (Drucksache VI/740) 2644 A Antrag der Abg. Liehr, Schmidt (Kempten) und der Fraktionen der SPD, FDP betr. berufliche Bildung (Drucksache VI/741) . 2644 A Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für • das Rechnungsjahr 1968 (Drucksache VI/787) 2644 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kom- mission der EG für eine Richtlinie des Rates über die Einführung einer gemeinsamen Police für mittel- und langfristige Geschäfte mit privaten Käufern (Drucksachen VI/232, VI/746) . . . . . . . . 2644 B Sammelübersicht 3 des Petitionenausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/753) in Verbindung mit Sammelübersicht 4 des Petitionenausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/779) 2644 B Fragestunde (Drucksache VI/809) Fragen des Abg. Varelmann: Beteiligung der Altersrentner an Heilmaßnahmen der Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 2644 B, 2645 B Varelmann (CDU/CSU) . . . . 2645 A, B Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) : Hilfen zur beruflichen Eingliederung behinderter Jugendlicher Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2645 C, 2646 A, B Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 2646 A Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) : Bestimmungen über die Unterkünfte von Bauarbeitern auf Baustellen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 2646 B, D Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . 2646 D Frage des Abg. Weber (Heidelberg):. Mineralölversorgung Westberlins durch die DDR 2646 D Frage des Abg. Weigl: Beamtenrechtliche Altersversorgung von im öffentlichen Dienst der DDR tätig gewesenen Kommunalbeamten . 2647 A Frage des Abg. Hansen: Presseberichte betr. Organisierung von Schlägergruppen regimefreundlicher Griechen durch griechische Generalkonsulate Genscher, Bundesminister 2647 B, 2647 C, D Hansen (SPD) . . . . . . . . . 2647 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . 2647 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 III Frage des Abg. Hansen: Maßnahmen gegen griechische Organisationen in der Bundesrepublik Genscher, Bundesminister . . . . 2647 D Frage des Abg. Dröscher: Versorgung von Berufsunteroffizieren Genscher, Bundesminister . . . 2648 B, C Frage des Abg. Rasner: Verantwortlichkeit für die Sicherheits-und Polizeimaßnahmen anläßlich des Treffens in Kassel Genscher, Bundesminister . . 2649 A, B Rasner (CDU/CSU) 2649 A, B Fragen des Abg Pieroth: Frage der Anrechnung der Wehrdienstzeit bei der Bemessung der Höhe der Sonderzuwendung für als Wehrpflichtige eingezogen gewesene Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst . . . . . 2649 B Frage des Abg. Josten: Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung angesichts der Hochwasserschäden am Rhein und seinen Nebenflüssen Genscher, Bundesminister . . . . 2649 D, 2650 A, B, C Josten (CDU/CSU) 2650 A, B Jung (FDP) 2650 B Frage des Abg. Ott: Äußerungen von Bundeswehroffizieren zu der Politik der Bundesregierung, insbesondere der Ostpolitik Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2650 D, 2651 B, C Ott (CDU/CSU) 2651 A, B Niegel (CDU/CSU) 2651 C Frage des Abg. Ott: Recht auf freie Meinungsäußerung von Staatsbürgern in Uniform Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2651 D, 2652 A, B Ott (CDU/CSU) 2652 A, B Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Vorzeitige Beurlaubung von den Grundwehrdienst leistenden Abiturienten zur Aufnahme ihres Studiums Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2652 D, 2653 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 2653 A Ott (CDU/CSU) 2653 B Frage des Abg. Dröscher: Fahrkostenersatz und Verpflegungszuschuß für Soldaten und Zivilbeschäftigte Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 2653 B, D Dröscher (SPD) 2653 C Frage des Abg. Niegel: Krankheitsgefahren bei Bewohnern der oberen Stockwerke von Hochhäusern Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2654 A, B, C, D Niegel (CDU/CSU) 2654 B, C Moersch (FDP) 2654 C Dasch (CDU/CSU) 2654 D Frage des Abg. Dasch: Kindergärten, Spielplätze und Sportanlagen in sogenannten Entlastungsstädten oder in neuen Großsiedlungen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 2655 A Fragen des Abg. Dr. Jobst: Mieten für Bundesbedienstetenwohnungen für Soldaten und Zivilbedienstete Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2655 C, 2656 A, B, C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . 2656 A, B, C Frage des Abg. Dr. Jungmann: Studium des Fachgebiets „Sicherheitstechnik" 2656 D Frage der Abg. Frau Dr. Walz: Besprechungen im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft über die Thesen zum Hochschulrahmengesetz Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2656 D, 2657 B, C Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . 2657 A, B, C Moersch (FPD) . . . . . . . . 2657 C Frage der Abg. Frau Dr. Walz: Einführung einer sogenannten Milieuquote bei der Zulassung zu Fächern mit Zulassungsbeschränkung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2657 D, 2658 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 2658 A Nächste Sitzung 2658 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2659 A Anlage 2 Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates vom 15. Mai 1970 zu dem Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 2660 A Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 25 der Fraktionen der SPD, FDP zum Strukturbericht 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/761) 2660 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedl (München) betr. Errichtung von Bundesleistungszentren für den Sport nach den Olympischen Spielen 1972 und Nutzbarmachung der olympischen Anlagen für den Leistungssport 2660 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Hauser (Bad Godesberg) betr. Besoldung in dem allgemeinen Verwaltungsdienst und in den obersten Bundesbehörden 2661 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Böhme betr. Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments 2661 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann betr. Elternrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz 2662 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Unland betr. die Erste und Zweite Angestelltenprüfung gemäß § 25 BAT . . . . . . . . 2662 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Unland betr. Auslegung von § 46 des Berufsbildungsgesetzes 2662 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Ernesti und Dr. Klepsch betr. Verwendung von schwerbeschädigten Soldaten 2662 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Klepsch betr. Bedarf der Geräteeinheiten und der Sicherungseinheiten im Rahmen der Territorialverteidigung an voll ausgebildeten Grenadieren 2663 B Anlage 12. Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bremer betr. endgültige Ergebnisse der flugmedizinischen Untersuchungen über die Belastungswerte •von Flugzeugführern 2663 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bremer betr. Neuregelung der Fliegerzulage . . . . . . . 2663 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Petersen betr. Zusammensetzung der Richtlinienkommission für den Bundesjugendplan 2663 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht betr. Folgerungen aus der EWG-Marktordnung für das deutsche Weingesetz . . . . . . . . 2664 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold betr. Verbreitung von Tageszeitungen und politischen Zeitschriften pornographischen Inhalts an Jugendliche . . . . . . . . 2664 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 2585 52. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 26. 5. Adams 26. 5. Dr. Aigner * 27. 5. von Alten-Nordheim 31. 5. Dr. Artzinger * 26. 5. Bäuerle 27. 5. Bals *** 27. 5. Dr. Bardens 27. 5. Biermann 27. 5. Blank 27. 5. Böhm 26. 5. Brandt (Grolsheim) 31. 5. Buschfort 26. 5. Cramer 30. 5. van Delden 29. 5. Dr. Dittrich * 27. 5. Draeger *** 26. 5. Dr. Enders 26. 5. Ernesti 27. 5. Faller 27. 5. Dr. Focke 28. 5. Franke (Osnabrück) 27. 5. Dr. Freiwald 26. 5. Fritsch ** 27. 5. Frau Geisendörfer 27. 5. Frau Griesinger 27. 5. Dr. Gölter 2. 6. Haase (Kassel) 27. 5. Haase (Kellinghusen) 30. 5. Dr. Häfele 27. 5. Häussler 27. 5. Dr. Hauff 27. 5. Dr. Hein * 26. 5. Helms 27. 5. Frau Herklotz 26. 5. Heyen 30. 5. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27. 5. Dr. Hubrig 27. 5. Dr. Jaeger 27. 5. Jaschke 26. 5. Dr. Jungmann 27. 5. Kaffka 27. 5. Killat-von Coreth 26. 5. Dr. Klepsch 27. 5. Dr. Kley 23. 5. Dr. Koch * 27. 5. Dr. Kreile 27. 5. Lautenschlager * 27. 5. Lenze (Attendorn) *** 26. 5. Lenzer 27. 5. Logemann 26. 5. Majonica 27. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marquardt 26. 5. Dr. Martin 27. 5. Dr. Marx (Kaiserslautern) 26. 5. Dr. Meinecke (Hamburg) 3. 6. Meister * 30. 5. Dr. Mende 26. 5. Müller (Remscheid) 31. 5. Dr. Müller-Hermann 27. 5. Frau Dr. Orth * 26. 5. Picard 26. 5. Pöhler ** 28. 5. Dr. Probst 27. 5. Richarts * 27. 5. Richter ** 27. 5. Rommerskirchen 27. 5. Dr. Rutschke 27. 5. Saxowski 26. 5. Schlaga 27. 5. Schlee 26. 5. Schmücker 28. 5. Dr. Schneider (Königswinter) 30. 5. Dr. Schober 27. 5. Schröder (Selistedt) 31. 5. Dr. Schulz (Berlin) 27. 5. Schwabe 27. 5. Dr. Schwörer * 26. 5. Seefeld * 27. 5. Seibert 27. 5. Dr. Seume 27. 5. Dr. Siemer 27. 5. Stahlberg 27. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 26. 5. Dr. Tamblé 26. 5. Unertl 27. 5. Vehar 26. 5. Weber (Heidelberg) 27. 5. Werner 28. 5. Wolf 26. 5. Wolfram 26. 5. Dr. Wulff 26. 5. Wurbs 26. 5. Zebisch 3. 6. Ziegler 27. 5. Dr. Zimmermann 27. 5. Zoglmann 26. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Birrenbach 8. 6. Dr. Erhard 7. 6. Dr. Lohmar 15. 6. Pfeifer 4. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union 2660 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, 15 Mai 1970 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Der Bundesrat ist der Ansicht, daß das Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen VI/389, VI/589 — seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 352. Sitzung am 15. Mal 1970 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. April 1970 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Goppel Amtierender Präsident Bonn, den 15. Mai 1970 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 20. April 1970 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Goppel Amtierender Präsident Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 Der Bundesrat begrüßt die Gesetzesinitiative des Deutschen Bundestages im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung. Er sieht die Bedeutung der Neuregelung ausschließlich in der Wiederherstellung einer gerechten Besteuerung. Die grundsätzlichen Bedenken des Bundesrates gegen die Erhebung der Heizölsteuer bestehen unverändert weiter. Der Bundesrat verweist insoweit auf Nummer 3 seiner Stellungnahme zu dem Mehrjährigen Finanzplan des Bundes 1969 bis 1973 — Drucksache 101/70 (Beschluß) —. Er bittet die Bundesregierung, die Notwendigkeit einer steuerlichen Belastung des Heizöls im Hinblick auf die verbesserte Lage des Steinkohlenbergbaus noch vor dem gesetzlich festgelegten Wegfall der Heizölsteuer zu überprüfen. Anlage 3 Umdruck 25 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zum Strukturbericht 1970 der Bundesregierung — Drucksache VI/761 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag begrüßt die von der Bundesregierung im Strukturbericht 1970 erneut erklärte Absicht, künftig bei allen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen des Bundes darauf zu achten, daß die höchsten Förderungspräferenzen Berlin und dem Zonenrandgebiet vorbehalten bleiben. Er hält eine gesetzliche Absicherung der bisherigen Förderungsmaßnahmen, insbesondere der Sonderabschreibungen, durch ein Zonenrandförderungsgesetz für erforderlich. Schließlich ist die besondere Priorität des Zonenrandgebietes gegenüber anderen gesetzlich geregelten regionalen Förderungsmaßdurch das Gesetz abzusichern. Darüber hinaus erscheinen wohnungsrechtliche Vorschriften erforderlich, die der besonderen Situation der Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet gerecht werden. Im Rahmen des langfristigen Wohnungsbauprogramms sind in einem gezielten Programm die Einkommensgrenzen und die Fördersätze im sozialen Wohnungsbau den besonderen Belangen der Arbeitnehmer und der Arbeitsmarktstruktur im Zonenrandgebiet anzupassen. Dafür sind auch Wohnungsbaufördermittel für den Bedarf der Facharbeiter und Führungskräfte bereitzustellen. Der Deutsche Bundestag geht davon aus, daß die Bundesregierung weiter periodisch über die Entwicklung im Zonenrandgebiet und über das dort angewandte Präferenzsystem berichtet. Bonn, den 26. Mai 1970 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (Drucksache VI/809 Frage A 2) : Welche Bundesleistungszentren für den Sport wird der Bund in München nach den Olympischen Spielen 1972 errichten, und welche weiteren Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um die olympischen Anlagen in optimaler Weise für den Leistungssport nutzbar zu machen? In Art. 9 Abs. i Satz 1 und 2 des Konsortialvertrages vom 10. Juli 1967 ist bestimmt, daß die in München errichteten Sportanlagen und Einrichtungen auch nach 1972 für Zwecke des Sports zu nutzen sind. Die Bundesregierung hat die spätere Verwendung eines Teiles der Olympia-Sportstätten als Bundesleistungszentren in ihre langfristigen Planungen einbezogen. Bisher haben sich der Bund Deutscher Radfahrer, der Deutsche Ruder-Verband, der Deutsche Schützen-Bund sowie der Deutsche SchwimmVerband an der späteren Benutzung der OlympiaSportanlagen interessiert gezeigt. Darüber hinaus werden die Anlagen auch nach 1972 für große internationale Wettkämpfe zur Verfügung stehen. Schon jetzt ist vorgesehen, daß im Olympia-Stadion in München Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 ausgetragen werden. Die sonstige Nutzung der Sportanlagen für den übrigen Leistungssport und den Breitensport fällt in Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 2661 den Zuständigkeitsbereich des Landes Bayern und der Stadt München. Da alle Sportanlagen nach den neuesten Erkenntnissen des Sportstättenbaues errichtet werden, bin ich sicher, daß auch insoweit eine optimale Nutzung gewährleistet ist. Teile der Olympia-Anlage in Kiel-Schilksee werden nach den Olympischen Spielen dem Deutschen Seglerverband für die Errichtung eines Bundesleistungszentrums zur Verfügung stehen. Die OlympiaKanu-Slalomanlage in Augsburg kommt ebenfalls als Bundes- oder Landesleistungszentrum in Betracht. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Bad Godesberg) (Drucksache VI/809, Fragen A 6 und 7) : Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus der in Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern vorgesehenen Neuregelung der Lehrer- und Richterbesoldung für die Besoldung des allgemeinen Verwaltungsdienstes zu ziehen? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um angesichts der allgemeinen Besoldungsentwicklung die Attraktivität des Dienstes in den obersten Bundesbehörden wiederherzustellen? Sie gehen bei Ihrer ersten Frage zutreffend davon aus, daß die Lehrerbesoldung ebenso wie die Richterbesoldung in den Ländern sich in einer von Land zu Land unterschiedlichen Strukturänderung befindet. Sicher ist Ihnen bekannt, daß wegen des hessischen Gesetzes über die Richtergehälter ein Normenkontrollverfahren wegen Verletzung des Bundesrahmenrechts eingeleitet worden ist. Die Veränderungen sind allerdings keineswegs auf die genannten Bereiche beschränkt. Mit Rücksicht auf die hiernach eingetretene Besoldungssituation hat die Bundesregierung bereits den Entwurf für eine Verfassungsänderung beschlossen, durch den dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet der Besoldung zugewiesen werden soll. Im Bundesministerium des Innern sind Vorarbeiten zur Erstellung eines Gesamtkonzepts für die zukünftige Regelung der Besoldung für alle Gruppen von öffentlich-rechtlichen Bediensteten bei Bund und Ländern eingeleitet. Dies entspricht zugleich einem Auftrag, den der Innenausschuß dieses Hohen Hauses am 29. April 1970 aus Anlaß einer Bundesratsvorlage zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes erteilt hat. Die Erarbeitung eines ausgewogenen Gesamtkonzepts schließt ein, daß für die Besoldung des allgemeinen Verwaltungsdienstes eine angemessene Lösung gefunden wird. Selbstverständlich wird es hierbei auch darum gehen, den Dienst in den obersten Bundesbehörden so attraktiv wie möglich zu machen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Drucksache VI/809 Frage A 8) : Wird die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative ergreifen für den Fall, daß die Direktwahl in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft in naher Zukunft nicht zustande kommt, mit dem Ziel, die Wahl der deutschen Mitglieder des EuropaParlaments spätestens zusammen mit der nächsten Wahl zum Deutschen Bundestag vorzusehen? Die Bundesregierung beabsichtigt vorläufig nicht, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen, die zum Ziel hätte, die unmittelbare Wahl der deutschen Mitglieder des europäischen Parlaments einzuführen. Art. 138 des EWG-Vertrages bestimmt, ebenso wie die entsprechenden Bestimmungen der beiden anderen Gemeinschaftsverträge, daß die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von den nationalen Parlamenten aus ihrer Mitte ernannt werden. Die Legitimation der Abgeordneten des Europäischen Parlaments leitet sich also nach den Verträgen von der Ernennung durch die nationalen Parlamente her. Für die Einführung der unmittelbaren Wahl dieser Abgeordneten sehen die Verträge ein besonderes Verfahren vor. Die Bundesregierung hat deshalb bereits im Jahre 1964 vor dem Bundestag erklärt, daß gegen die Einführung der unmittelbaren Wahl nur für die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments rechtliche Bedenken bestehen. Sie hat ferner darauf hingewiesen, daß auch politische Überlegungen gegen die Einführung unmittelbarer Wahlen in nur einem oder mehreren Mitgliedstaaten sprechen. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes hat dazu in der 110. Sitzung des 4. Deutschen Bundestags am 5. Februar 1964 wörtlich erklärt, daß „ein Parlament grundsätzlich in seiner Gänze nach denselben Richtlinien, nach denselben Grundsätzen und nach denselben Verfahren gewählt werden sollte". Die jetzige Bundesregierung teilt die seinerzeit erhobenen Bedenken. Sie befürwortet jedoch mit Nachdruck die Einführung der unmittelbaren Wahl des Europäischen Parlamentes in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft. Um die Erreichung dieses Ziels zu fördern, hat sie im Jahre 1969, nachdem die Beratungen über die Vorschläge des Europäischen Parlaments von 1960 wiederaufgenommen worden waren, im Rat einen vermittelnden Vorschlag für eine Übergangslösung unterbreitet. Nach den deutschen Vorstellungen sollen die Mitglieder des Europäischen Parlaments unter Verdoppelung ihrer Zahl zur Hälfte nach dem jetzt geltenden Schlüssel von den nationalen Parlamenten aus ihrer Mitte entsandt, zur Hälfte nach einem der Bevölkerungszahl in den Mitgliedstaaten entsprechenden Schlüssel unmittelbar gewählt werden. Dieser Vorschlag ist vom Rat eingehend diskutiert worden. Eine Einigung konnte bisher nicht erzielt werden. Auf der Konferenz der Staats- und Regierungschefs in Den Haag am 1./2. Dezember 1969 ist jedoch beschlossen worden, daß die Frage der direkten Wahl vom Rat weiter zu prüfen sei. Der Rat hat sich am 6. März dieses Jahres darüber geeinigt, daß der Ratspräsident in dieser Frage Kontakte mit dem Europäischen Parlament aufnehmen soll. Die ersten Kontakte sollen im nächsten Monat stattfinden. 2662 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Die Bundesregierung wird weiterhin alles in ihren Kräften stehende tun, damit die Forderung des Europäischen Parlaments nach Einführung der unmittelbaren Wahl verwirklicht wird. Ergänzend weise ich auf die schriftliche Antwort des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 8. Mai 1970 auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Slotta hin, in der der Wille der Bundesregierung zur Förderung der Bemühungen um Einführung der unmittelbaren Wahl des Europäischen Parlaments ebenfalls bekräftigt wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/809 Fragen A 51 und 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß insbesondere Eltern, die jetzt im hohen Alter stehen und die ihre Kinder im Krieg verloren haben, bittere Not leiden, da sie lediglich auf sehr niedrige Elternrenten aus dem Bundesversorgungsgesetz angewiesen sind und ein Zuverdienst nur in geringem Maß ohne Beeinträchtigung der Rente möglich ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, das Bundesversorgungsgesetz so zu ändern, daß alle Kriegseltern über 65 Jahre unbeschadet etwaiger Arbeitsverdienste in den Genuß ihrer Elternrenten kommen? Zunächst darf ich darauf hinweisen, Herr Kollege, daß der Anspruch der Kriegereltern nach dem Bundesversorgungsgesetz nicht nur, wie sich aus Ihrer Frage ergeben könnte, die eigentliche Elternrente beinhaltet, sondern auch ,die Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Dazu gehört in diesem Zusammenhang vor allem der Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, bei der weitgehead die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen sind. Sollten Ihnen Fälle bekannt sein, in denen Kriegereltern trotz dieser Regelung besondere materielle Not leiden, so wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die 'für eine Nachprüfung notwendigen Angaben übermitteln würden. Zu den Elternrenten im eigentlichen Sinne möchte ich ferner anmerken, daß sie nach dem Zweiten Anpassungsgesetz für die Kriegsopferversorgung, dessen Entwurf Ihnen inzwischen als Drucksache vorliegt, mit Wirkung vom 1. Januar 1971 ebenfalls an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt werden sollen. Im übrigen darf ich zu Ihrer Frage nach Gewährung von Elternrenten 'unbeschadet etwaiger Arbeitsverdienste darauf hinweisen, daß wir uns mit diesem schwierigen. Problem in den zuständigen Ausschüssen wiederholt befaßt haben. Dabei hat sich gezeigt, daß in allen Bereichen unseres öffentlichen Leistungsrechts zu den Voraussetzungen für Hinterbliebenenrenten an Eltern auch das wirtschaftliche Bedürfnis gehört. Das gilt für die gesetzliche Unfallversicherung ebenso wie für die beamtenrechtliche Unfallfürsorge, das Bundesentschädigungsgesetz und schließlich auch die Kriegsopferversorgung. Insofern wäre es schwierig, eine Sonderregelung für den Bereich des Bundesversorgungsgesetzes zu schaffen. Das soll jedoch nicht heißen, daß wir die Elternversorgung ,allgemein als abschließend geregelte Materie betrachten. Die Bundesregierung wird auf diese Frage im Zuge der weiteren .Entwicklung des Versorgungsrechts ihre besondere Aufmerksamkeit richten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (Drucksache VI/809 Frage A 55) : Ist für die Erste und Zweite Angestelltenprüfung gemäß § 25 BAT und Anlage 3 dazu ab 1. September 1970 ausschließlich § 46 des Berufsbildungsgesetzes maßgebend, oder gilt weiter uneingeschränkt das Tarifrecht? Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Innern möchte ich darauf hinweisen, daß § 25 BAT und Anlage 3 zum BAT lediglich Vorschriften über die Eingruppierung und die Höhergruppierung sowie die dafür erforderlichen Prüfungen enthalten, und zwar ausschließlich für den kommunalen Bereich. Dauer und Anforderungen der Lehrgänge, die mit der Ersten oder Zweiten Prüfung für Angestellte abschließen, sind im BAT nicht geregelt. Um Ihre Frage im übrigen beantworten zu können, ist es unerläßlich, hierzu zunächst noch Unterlagen von den Ländern beizuziehen. Ich bitte deshalb, Herr Kollege, um Ihr Einverständnis mit einer schriftlichen Beantwortung, die durch den Herrn Bundesminister des Innern erfolgen wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (Drucksache VI/809 Frage A 56) : Bedeutet nach Auffassung der Bundesregierung der Satz in § 46 des Berufsbildungsgesetzes kann die zuständige Stelle Prüfungen durchführen", daß diese zuständige Stelle künftig ausschließlich zuständig ist oder nur subsidiär neben anderen bereits bestehenden Einrichtungen? Nach § 46 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes kann die zuständige Stelle zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Fortbildung erworben worden sind, Prüfungen durchführen. Wenn die zuständige Stelle von dieser Befugnis Gebrauch macht, regelt sie nach dem Gesetz den Inhalt, das Ziel, die Anforderungen und das Verfahren dieser Prüfungen sowie die Zulassungsvoraussetzungen und errichtet Prüfungsausschüsse. Das heißt nicht, daß nicht auch andere Einrichtungen Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung durchführen können. Allerdings kommt diesen Prüfungen die gleiche Bedeutung wie den Prüfungen der zuständigen Stelle nur dann zu, wenn diese Prüfungen den Prüfungen der zuständigen Stelle gem. § 43 des Berufsbildungsgesetzes durch Rechtsverordnung gleichgestellt werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Ernesti und Dr. Klepsch (Drucksache VI/809 Fragen A 58 und 59) : Ist ausreichend Vorsorge getroffen, daß schwerbeschädigte Soldaten so verwendet werden, wie es ihrem Leistungsvermögen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 2663. und ihren Fähigkeiten entspricht (Schwerbeschädigtenerlaß Nr. 76, VMBl. 66/Nr. 13) ? Ist es zutreffend, daß die neuen Richtlinien für Beurteilungen von Soldaten keine Hinweise auf die Beurteilungsbestimmungen des Schwerbeschädigtenerlasses enthalten (VMBl. 66/Nr. 13) ? Es war und ist ein besonderes Anliegen aller Truppenteile und vor allem der personalbearbeitenden Stellen in der Bundeswehr, Schwerbeschädigte Soldaten sinnvoll und entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten zu verwenden. In den Beurteilungsbestimmungen ist ausdrücklich angeordnet, daß bei Körperbeschädigten Art und Grad der Erwerbsminderung und die körperlich bedingten Eignungseinschränkungen anzugeben sind. Die Einschaltung von Sanitätsoffizieren ist sichergestellt. Ihr Urteil ist eine wesentliche Grundlage für alle Personalentscheidungen über den betreffenden Soldaten. Der Schwerbeschädigtenerlaß vom 18. Mai 1966, der im Ministerialblatt des Bundesministers der Verteidigung veröffentlicht worden ist, ist als generelle Regelung unverändert in Geltung. Es wurde daher nicht für notwendig erachtet, in den Beurteilungsbestimmungen noch einmal ausdrücklich auf ihn zu verweisen. Um die Truppe gleichwohl erneut über den Erlaß zu unterrichten, ist beabsichtigt, sie noch einmal in geeigneter Form auf ihn hinzuweisen. Im übrigen soll auch bei der für Herbst 1970 vorgesehenen Überarbeitung der Beurteilungsbestimmungen auf Grund der dann vorliegenden Truppenerfahrungen auf den Schwerbeschädigtenerlaß verwiesen werden. Darüber hinaus sind im Verteidigungsministerium Richtlinien für die Ausbildung wehrdienstbeschädigter Soldaten in Bearbeitung. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/809 Frage A 60) : Ist im Bundesministerium der Verteidigung bekannt, daß der Bedarf der Geräteeinheiten und der Sicherungseinheiten im Rahmen der Territorialverteidigung nur zu einem geringen Teil mit voll ausgebildeten Grenadieren abgedeckt ist? Geräteeinheiten und Sicherungseinheiten rekrutieren sich im wesentlichen aus dem standortnahen Bereich. Nur so ist eine schnelle Alarmierung sicherzustellen. Soweit in diesem engen Bereich nur ein geringes Aufkommen an voll ausgebildeten Grenadieren vorhanden ist, muß auf Reservisten mit einer anderen Ausbildung zurückgegriffen werden. Ein möglichst hoher Anteil an ausgebildeten Grenadieren in den Einheiten ist zwar wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich. Die Reservisten, die alle eine infanteristische Grundausbildung mitgemacht haben, werden nämlich in Wehrübungen auf den militärischen Auftrag hin besonders ausgebildet. Zur Zeit werden jedoch Überlegungen angestellt, durch eine Erweiterung des Einzugsbereichs zu einer Erhöhung des Anteils an Reservisten aus Grenadiereinheiten zu kommen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bremer (Drucksache VI/809, Frage A 63) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es nicht vertretbar ist, noch länger auf endgültige Ergebnisse der langjährigen flugmedizinischen Untersuchungen über die Belastungswerte von Flugzeugführern zu warten und statt dessen die vorliegenden Ergebnisse auszuwerten? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß ,es zur endgültigen Klärung der Belastung der Flugzeugführer ,der verschiedenen Luftfahrzeuge einer ausgedehnten wissenschaftlichen Forschung bedarf. Natürlich wurden die bisherigen Teilergebnisse ausgewertet. Sie sind zur Zeit Gegenstand von Erörterungen innerhalb der zuständigen Ressorts. Ergebnisse dieser Besprechungen stehen noch aus. Die Teilergebnisse können jedoch nur als Grunderkenntnis angesehen werden. Sie bedürfen zu ihrer Fundierung weiterer wissenschaftlicher Arbeiten, insbesondere durch Untersuchungen in der realistischen Flugbelastung. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage .des Abgeordneten Bremer (Drucksache VI/809, Frage A 64) : Wird die Bundesregierung bei der von ihr in Aussicht gestellten Neuregelung der Fliegerzulage die besonderen Belastungen der Fluglehrer entsprechend berücksichtigen? Bei den innerhalb der Bundesregierung laufenden Erörterungen über Verbesserungen der Fliegerzulage wird auch die Gewährung eines besonderen Zuschlags an Flugzeugführer erwogen, die als Fluglehrer eingesetzt sind. Die Beratungen über den Gesamtkomplex sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (Drucksache VI/809 Fragen A 67 und 68) : Nach welchen Gesichtspunkten wurde die Richtlinienkommission für den Bundesjugendplan beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zusammengesetzt, und gehört dieser Kommission ein Vertreter der Internationalen Gemeinschaftsdienste an? Wenn nein, teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Internationalen Gemeinschaftsdienste wesentlich zur internationalen Begegnung beitragen, zumal sie ja keine flüchtigen Begegnungen, sondern gemeinsame konstruktive Arbeiten vermitteln? Bei der Zusammensetzung der Richtlinienkommission hat sich das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bemüht, möglichst weitgehend die Bereiche der Jugendhilfe zu berücksichtigen. Zugleich war jedoch im Interesse der besseren Arbeitsfähigkeit der Kommission der Mitgliederkreis klein zu halten. Eine Reihe durchaus verständlicher Wünsche, in der Kommission mitarbeiten zu können, mußte daher unerfüllt bleiben. Um dennoch eine möglichst umfassende Beratung des Ministeriums sicherzustellen, lädt das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit von Fall zu 2664 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Fall zu den Sitzungen der Kommission Sachverständige ein, die mit den zur Beratung anstehenden Punkten besonders vertraut sind. Aus diesem Grunde wurde zu der Sitzung der Kommission am 13. und 14. dieses Monats, in der die internationale Jugendarbeit behandelt wurde, die Arbeitsgemeinschaft internationaler sozialer Dienste in Köln als in diesem Bereich zur Zeit federführende Stelle gebeten, einen Vertreter zu entsenden. Den zweiten Teil Ihrer Frage beantworte ich mit Ja. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/809 Frage A 69) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung für das deutsche Weingesetz aus der EWG-Marktordnung ziehen? Nach Art. 189 des EWG-Vertrages sind Verordnungen des Rates und der Kommission in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Das hat zur Folge, daß deutsches Recht, soweit es zu einer EWG-Verordnung in Widerspruch steht, nicht anwendbar ist. Mithin ist auch das deutsche Weinrecht nur noch insoweit anwendbar, als es den sogen. Grundverordnungen, d. h. den Verordnungen Nr. 816 und 817 des Rates vom 28. April 1970, sowie den unmittelbar bevorstehenden Zusatzverordnungen des Rates und der Kommission nicht widerspricht. Die Bundesregierung ist um einen möglichst umgehenden Erlaß der erforderlichen Durchführungsvorschriften bemüht. Es ist allerdings darauf aufmerksam zu machen, daß zahlreiche deutsche Durchführungsvorschriften erst erlassen werden können, wenn zuvor der Rat und die Kommission die in den beiden Grundverordnungen vorgesehenen zusätzlichen Verordnungen erlassen haben. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 26. Mai 1970 .auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (Drucksache VI/809 Fragen A 71 und 72) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die uneingeschränkte Verbreitung von Tageszeitungen und politischen Zeitschriften pornographischen Inhalts auch an Jugendliche, die in St. Pauli/Hamburg in Millionenauflage hergestellt werden, bedenklich ist? Welche Maßnahmen kann und will die Bundesregierung ergreifen, wenn sie die Massenverbreitung von Pornozeitungen an die heranwachsende Jugend nicht billigt? Die in Hamburg produzierten und zur Zeit in der Bundesrepublik verbreiteten Druckschriften „St. Pauli-Nachrichten" und „St. Pauli-Zeitung" sind nach Auffassung der Bundesregierung „unsittliche" Publikationen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften. Deshalb wurden seit November 1969 vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und antragsberechtigten obersten Landesjugendbehörden bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften insgesamt fünf Indizierungsanträge für die „St. Pauli-Nachrichten" und sechs für die „St. Pauli-Zeitung" gestellt. Die Bundesprüfstelle hat allen Anträgen entsprochen und die Objekte damit den Vertriebs- und Werbebeschränkungen der §§ 3-5 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften unterworfen. Das gleiche gilt für eine Reihe ähnlicher Blätter (z. B. „St. Pauli-Anzeiger", „Schwabing aktuell", „Münchener Boulevard-Zeitung"). Bei verschiedenen Staatsanwaltschaften und Gerichten sind Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Hersteller und Verbreiter vorgenannter Schriften anhängig unter dem Gesichtspunkt des § 6 I des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (offensichtlich schwer jugendgefährdende Schriften), teilweise auch des § 184 StGB (unzüchtige Schriften). Um die Verbreitung unter Jugendlichen zu verhindern, wurde angestrebt, je drei Ausgaben der „St. Pauli-Nachrichten" und „St. Pauli-Zeitung" in die Liste der jugendgefährenden Schriften aufnehmen zu lassen und damit eine Dauerindizierung auf längstens 12 Monate gemäß § 7 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften zu ermöglichen. Die formellen Voraussetzungen für eine Dauerindizierung sind bei diesen beiden auflagenstärksten Blättern gegeben; bei den anderen Schriften gleichen Charakters wird die Dauerindizierung im Interesse einer Gleichbehandlung ebenfalls betrieben. Um in den Genuß dieser Ausnahmebestimmung zu kommen, bringen die beiden St. Pauli-Blätter seit einiger Zeit in kleinerer Auflage gekürzte tägliche Ausgaben heraus. Überdies hat der Herausgeber der St. Pauli-Zeitung seine Zeitung zum „Parteiorgan" der von ihm gegründeten sogenannten „Deutschen Sexpartei" bestimmt. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat darauf ein 'Gutachten des Instituts für Zeitungsforschung Dortmund und des Bundesinnenministeriums eingeholt. Beide Gutachten kommen nach Prüfung mehrerer Ausgaben über einen längeren Zeitraum hinweg zu der Auffassung, daß es sich bei den Tages- und Wochenendausgaben beider Blätter nicht um seine Zeitung im Sinne des § 7 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften handelt. Unter Verwendung dieser Gutachten wird die Bundesprüfstelle in der Sitzung am 5. Juni 1970 über die Dauerindizierung verhandeln und entscheiden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Herold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Niegel, ich möchte die Zeit meiner Kollegen nicht zu stark strapazieren. Ich könnte Ihnen aus dieser Skala vorlesen. Die Zahlen sind aus den Jahren 1962 bis 1970. Es würde sich lohnen, auch die letzten Zahlen zu nennen, denn darin sind immerhin Steigerungen von ungefähr 20 bis 30 % enthalten. Ich stelle Sie Ihnen gern zur Verfügung, Herr Niegel, und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Zahlen der Ministerien veröffentlichen würden. Ich meine, das lohnt sich.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich möchte nur abschließend sagen, wir bedauern es, daß eine Arbeit, die gemeinsam von den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und den Wirtschaftsministerien der Zonenrandländer und der Bundesregierung erarbeitet worden ist, diesem Hause auf so eine Art vorgelegt wurde. Wir sind in Lübeck auseinandergegangen mit der Auffassung, daß dieses Arbeitspapier der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wird. Es war nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; das wissen Sie, Herr Dr. Warnke. Aber das schadet nichts. Wir werden in jedem Fall diese Arbeiten in Zusammenarbeit mit den Ländern und mit den Verbänden fortsetzen, damit wir gemeinsam für die Menschen, die dort leben, noch mehr herausholen; denn, Herr Dr. Warnke, Sie wissen, uns machen einige Dinge große Sorgen. Das wissen Sie, das weiß auch die Bundesregierung. Es wäre schade, wenn wir jetzt vielleicht sagten, diese Regierung ist ein halbes Jahr im Amt, und wir schieben ihr die Schuld für das zu, was andere vor ihr getan haben. Nicht von ungefähr bleibt der große Teil unserer Abiturienten nicht mehr im Zonenrandgebiet, bleibt ein großer Teil unserer guten Facharbeiter nicht mehr im Zonenrandgebiet, weil eben dieser Wohn-und Freizeitwert nicht da ist oder weil die Einrichtungen zur Weiterbildung unserer jungen Menschen in diesen Gebieten fehlen. Das möchte ich hier klar feststellen. Wenn es uns gelingt, diese Dinge im Interesse der Menschen, die dort wohnen, zu vervollständigen und weiter zu entwickeln, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Ich darf um Ihre Unterstützung bitten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)






Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, damit sind wir endgültig am Ende der Aussprache über die Punkte 2 a und b der heutigen Tagesordnung.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Strukturbericht 1970 der Bundesregierung dem Ausschuß für Wirtschaft — federführend — und dem Haushaltsausschuß — mitberatend — zu überweisen. — Ich stelle allgemeines Einverständnis fest.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen ferner vor, den Entwurf eines Zonenrandförderungsgesetzes, Drucksache VI/796, dem Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen — federführend — sowie zur Mitberatung dem Ausschuß für Wirtschaft und dem Finanzausschuß, ferner dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung und nach § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Es ist so beschlossen.
Schließlich liegt noch der Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP zu Punkt 2 a der heutigen Tagesordnung auf Umdruck 25 vor. Es wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Ausschuß für Wirtschaft — federführend — und dem Haushaltsausschuß — mitberatend — zu überweisen.

(Abg. Frau Renger: Finanzausschuß!)

— Ich würde vorschlagen, daß wir den Entschließungsantrag in der gleichen Ordnung den Ausschüssen zuleiten, an die wir eben den Entwurf des Zonenrandförderungsgesetzes überwiesen haben, weil ja hier im wesentlichen auch die Problematik berührt wird. — Allgemeine Übereinstimmung.

(Abg. Dr. Starke [Franken] : Wie beim Gesetz!)

— Ja, das habe ich gerade vorgeschlagen. — Danke schön, dann ist das auch so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr Punkt 3 der heutigen Tagesordnung 'auf:
Große Anfrage, der 'Abgeordneten Erpenbeck, Mick, Geisenhofer, Lücke (Bensberg), Dr. Müller-Hermann und ,der Fraktion der CDU/ CSU
betr. Wohnungsbaupolitik
— Drucksachen VI/572, VI/716 —
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Erpenbeck.

(Abg. Rösing: 30 Minuten!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ferdinand Erpenbeck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr 'Präsident! Meine Damen und Herren! Vor nunmehr neun Wochen hat die CDU/CSU-Fraktion die Große Anfrage zur Wohnungsbaupolitik eingebracht. Mehr als fünf Wochen hat die Regierung .gebraucht, um die schriftliche Antwort zu geben. Inzwischen sind weitere vier Wochen vergangen, bis dieses Haus Stellung nehmen kann. Angesichts der explosiven Entwicklung der Mieten und Lasten in der Wohnungswirtschaft und eines völlig aus dem Konzept geratenen und gelähmten sozialen Wohnungsbaus scheint mir dies ein unverantwortlicher Zeitverlust zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zwar haben wir zwischenzeitlich bedeutend erscheinende Reden, Festvorträge, Presseartikel, Aufsätze
    und Erklärungen aus ministeriellem Hause und Munde hören und lesen können, aber alle ignorierten die Fragestellung oder wichen ihr aus. Mit der Fata Morgana eines langfristigen Wohnungsbauprogramms der Bundesregierung wurde 'und wird versucht, über die konkrete unhaltbare und in ihren Auswirkungen zutiefst unsoziale und ungeheuerlich belastende Situation hinwegzuspielen. Aber darüber hinwegtäuschen läßt sich allerdings nicht; denn Millionen von Mietern und Hunderttausende von Wohnungseigentümern und Familienheimern zahlen die Zeche.
    Ich habe gehofft, daß ich meine bereits für die vorgesehene Debatte am 6. Mai konzipierte Rede grundlegend hätte ändern können; denn in den drei Wochen bis heute hätte ja eine zielbewußt handelnde Regierung einiges zur Verbesserung der Situation in der Wohnungswirtschaft tun können. Aber weit gefehlt. Diese drei Wochen zeigen kein anderes Bild; als es schon in den vorhergehenden sechs Monaten der Fall gewesen ist. So ist es auch nicht verwunderlich, daß die uns heute vorliegende schriftliche Antwort vom 30. April auf unsere Große Anfrage nur wenig von dem Hintergrund verspüren läßt, vor dem diese Anfrage formuliert wurde, nämlich der Sorge um die beängstigende Entwicklung der Mieten und Lasten in der Wohnungswirtschaft, der exorbitant hohen Baupreissteigerungen und der Gefahr der vollständigen Lähmung des sozialen Wohnungsbaus.
    Die Bundesregierung hat seit ihrer Amtsübernahme im Herbst 1969 nichts erkennen lassen, was dem Druck der Zinssteigerungen auf den Wohnungsbau und die Mieten hätte entgegengesetzt werden können, was vielleicht auch eine Bremsung oder gar eine Verhinderung hätte bedeuten können. 200 Tage Regierungszeit haben nicht genügt, auch nur eine einzige konstruktive und wirksame Maßnahme einzuleiten.
    Wenn die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Fragen mit der allgemeinen Feststellung beginnt, daß es ihr Ziel sei, durch ihre konjukturpolitischen Maßnahmen die Preisstabilität wiederzugewinnen, und es dabei um Stabilisierung ohne Stagnation gehe, so kann ich nur feststellen, daß von Stabilisierung ohne Stagnation im Wohnungsbau und in der Wohnungswirtschaft keine Rede sein kann, daß wir es hier vielmehr schon lägst mit einer Stagnation ohne Stabilisierung zu tun haben.

    ('Beifall bei der ,CDU/CSU.)

    Wir haben uns auch in der Hoffnung getäuscht, daß es der Regierung bei der Sichtung des Materials und der Fakten, die sie doch zur Beantwortung unserer Anfrage heranziehen mußte, aufgegangen wäre und daß sie begriffen hätte, daß hier nur schnelles und entschiedenes Handeln einen völligen Zusammenbruch des sozialen Wohnungsbaues und ein immer weiter steigendes Miet- und Lastenniveau aufhalten kann. Neun Wochen sind seither vergangen. Ich muß mit großem Bedauern feststellen, daß diese Regierung in der Frage der kontinuierlichen Fortführung der Wohnungsbaupolitik und insbesondere des sozialen Wohnungsbaues versagt hat, daß sie nicht gehandelt hat und daß sie es zu verantworten hat, daß der Wohnungsbau und damit aber-



    Erpenbeck
    tausende Mieter, kleine Eigentümer, Wohnungseigentümer und Wohnungssuchende zum Prügelknaben einer verfehlten Wirtschafts-, Konjunktur-und Preispolitik geworden sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich sagte: die Bundesregierung hat es zu verantworten. Es wäre ungerecht, wenn ich dem Herrn Minister für Städtebau und Wohnungswesen allein diese Verantwortung anlasten wollte. Er ist es ja nicht, der die Richtlinien der Politik der Regierung zu bestimmen hat. Er trägt auch nicht die Ressortverantwortung für die Wirtschafts- und Konjunkturpolitik. Wir können aber nicht umhin, zur Kenntnis zu nehmen, daß im Kabinett dieser Regierung die Wohnungsbaupolitik und — so müssen wir vielleicht sogar zu seinen Gunsten annehmen — der dafür verantwortliche Minister offensichtlich einen außerordentlich niedrigen Stellenwert besitzen.
    Kürzlich wurde in der Öffentlichkeit der Vorwurf erhoben, daß der derzeitige Wohnungsbauminister zur Zeit der schlechteste Anwalt der Wohnungswirtschaft seit Bestehen der Bundesrepublik sei. Leider machen es uns die Fakten unmöglich, dieser Feststellung wirksam entgegenzutreten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Wir würden Herrn Dr. Lauritzen gern beispringen und das auch heute noch tun, wenn er auch nur einen konkreten Ansatzpunkt einer kontinuierlichen Verbesserung der katastrophalen Situation in der Wohnungsbaupolitik aufzeigen würde. Statt dessen haben wir bislang nur ein Herunterspielen dieser Situation der schweren Auswirkungen der Zinserhöhungen auf den sozialen Wohnungsbau erlebt und kein Wort der echten Stellungnahme zu den tatsächlichen Schwierigkeiten der Wohnungswirtschaft, die durch die wirtschaftspolitischen Maßnahmen entstanden sind, gehört. Vielmehr übte man sich — wie ist es anders zu erwarten? — in Vergangenheitsbewältigung.
    Ich darf hier nur auf einen Wort- und Bildbeitrag des Ministers im „Vorwärts" hinweisen. Darin wundert er sich darüber, daß die CDU/CSU sich zum Anwalt der Mieter aufspiele. Ich darf dazu nur sagen, Herr Minister und meine Damen und Herren, daß die CDU/CSU ein Aufspielen gar nicht nötig hat, denn die Leistungen in 20 Jahren Regierungsverantwortung sind in aller Welt bekannt; die brauchen wir hier nicht noch einmal darzulegen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie sind geachtet und mit dem Namen hochgeachteter Persönlichkeiten und Wohnungsbaupolitiker der CDU/CSU verbunden.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Gegenüber der in diese Zeit fallende Zahl von über 10 Millionen neuer Wohnungen ist doch der bloße Hinweis auf ein langfristiges Wohnungsbauprogramm der Bundesregierung ohne konkrete Realisierungs- und Finanzierungsangaben geradezu kläglich zu nennen.
    Meine Damen und Herren, wer die Situation kennt und die Antwort auf unsere Große Anfrage liest, muß doch allen Ernstes in die Überlegung eintreten,
    ob die nichtssagende, bagatellisierende und ausweichende Form der Antwort die Opposition in ihrer legitimen Fragestellung brüskieren soll oder ob im Hause des Ministers oder auch beim Herrn Minister selbst die Kenntnis über den vollen Umfang der tatsächlichen Situation und ihrer einschneidenden Wirkungen bei der Abfassung präsent war.

    (Abg. Matthöfer: Den vollen Umfang mußten wir erst feststellen! Ihre Statistik ist völlig falsch!)

    — Meine Damen und Herren, wenn Sie so viele Schwierigkeiten mit der Feststellung der Situation haben, dann fragen Sie die Menschen draußen! Die merken es längst im Portemonnaie!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Deshalb scheint es mir notwendig zu sein, hier ganz kurz noch einmal den Hintergrund zu verdeutlichen.
    Herr Bundesminister, Sie haben bereits in der konjunkturpolitischen Debatte am 13. März 1970 die Auswirkungen der Diskontsatzerhöhung auf 7,5 % und die Baupreissteigerungen .herunterzuspielen versucht. In der Öffentlichkeit haben Sie zwischenzeitlich mehrfach verkündet, daß jährlich mindestens 200 000 Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbauprogramms erstellt werden sollten. In der Antwort auf unsere Anfrage sprechen Sie davon, daß im sozialen Wohnungsbau allenfalls gewisse Verzögerungen in Kauf genommen werden müssen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die aber lange dauern!)

    Warum wird hier denn nicht ganz offen zugegeben, daß bereits im Jahre 1969 — ich könnte jetzt genauso wie es heute morgen in der Strukturdebatte geschehen ist, auf das Jahr 1967 zurückgehen, wo zumindest wirtschafts- und strukturpolitisch scheinbar alles neu wurde, scheinbar alles anders und besser wurde; Zahlen zu nennen will ich mir versagen, denn sie wären nicht besser als eine einzige Zahl, die ich in diesem Augenblick hier zu nennen habe — die öffentlich geförderten echten Sozialwohnungen einschließlich der auf dem zweiten Förderungsweg geförderten steuerbegünstigten Wohnungen zusammen nicht mehr das von Ihnen als gesichert angegebene Volumen von 200 000 Einheiten erreichte? 1969 waren es noch 131 000 Wohnungen, die mit direkter staatlicher Hilfe gefördert wurden.

    (Abg. Vogel: Wer zählt denn so genau?)

    Diese starke Abnahme der öffentlich geförderten sozialen Wohnungen wurde auch nicht durch die auf dem zweiten Förderungsweg geförderten steuerbegünstigten Wohnungen aufgewogen. Die durch Annuitätshilfen geförderten Wohnungen nach § 88 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes betrugen 1969 34 000.
    Diese Situation hat sich infolge der verhängnisvollen Entwicklung in den letzten Monaten katastrophal verschlechtert. Infolge der Diskonterhöhungen sind nur noch Hypotheken mit einem Zinssatz von mindestens 8% zu erhalten. Man kann heute schon



    Erpenbeck
    überall aus der Feder von Fachleuten, die es wissen müssen, lesen, daß die Zinsen für neu ausgegebene Hypotheken effektiv 8,5 bis 9 % und teilweise darüber betragen. Damit ist der soziale Wohnungsbau völlig zum Erliegen gekommen.
    Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Land die praktischen Konsequenzen daraus gezogen. Nach einem vor Wochen gefaßten Kabinettsbeschluß dürfen Wohnungsbauvorhaben durch Annuitätszuschüsse nur gefördert werden, wenn die Hypothekenzinsen nicht mehr als 7,5% — man höre: nicht mehr als 7,5 %! — betragen und der Auszahlungskurs nicht unter 95% liegt. Da derartige Hypotheken, von Bauspardarlehen abgesehen, nicht zu erhalten sind, ist in Nordrhein-Westfalen der öffentlich geförderte soziale Wohnungsbau völlig zum Erliegen gekommen.

    (Abg. Mick: Nicht nur in Nordrhein-Westfalen!)

    — Herr Kollege Mick, ähnliche Nachrichten kommen auch aus anderen Ländern.
    Ich nenne ein anderes Beispiel, weil ein anderer Förderungsweg gewählt wird: Hamburg. Auch dort dürfen Bewilligungen nicht mehr ausgesprochen werden, wenn sich Quadratmetermieten von mehr als 4,50 DM ergeben. Diese Mieten sind nach den Pressemitteilungen des Deutschen Mieterbundes in Hamburg nicht zu erzielen. — Wir brauchten die Pressemitteilungen des Deutschen Mieterbundes nicht unbedingt heranzuziehen; aber ich sage das ausdrücklich, damit mir nicht unterstellt wird, ich hätte meine Informationen dort geholt, wo es uns gerade am besten erschien. — Da diese Mieten im sozialen Wohnungsbau nicht erzielt werden können, ist es auch in Hamburg mit den Bewilligungen zur Zeit völlig vorbei.
    Die Situation ist im steuerbegünstigten und frei finanzierten Mietwohnungsbau nicht anders. Auch dort sind Baubeginne kaum noch zu verzeichnen. Nach den Mitteilungen des Ringes Deutscher Makler ergeben sich für frei finanzierte Wohnungen mit einer einigermaßen guten Ausstattung zur Zeit Quadratmetermieten von 8 DM. Kein verantwortlich denkender Bauherr wird das Risiko auf sich nehmen, derartige Wohnungen weiter zu bauen. Was den Bundeswohnungsbauminister zu der optimistischen Annahme berechtigt, der Wohnungsbau insgesamt und speziell auch der soziale Wohnungsbau könnten auf dem bisherigen Stand gehalten werden, ist schlechterdings unerfindlich.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Bis zum 14. Juni muß das gehalten werden!)

    Er kann kaum die Tatsache anführen, daß der Bauüberhang zu Anfang dieses Jahres noch sehr hoch war und die Finanzierung dieser Bauten zu früheren Bedingungen gesichert sei. Es mag sein, daß infolge des hohen Bauüberhanges und des schlechten Bauwinters, den wir hinter uns haben, in diesem Jahr noch annähernd so viele Wohnungen gebaut werden wie im vergangenen Jahr. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß sich die große Baulücke, die durch den augenblicklichen Stillstand bei neuen
    Baubeginnen entsteht, in der ganzen Schwere in den nächsten Jahren auswirken wird.
    Weder in der konjunkturpolitischen Debatte am 13. März noch in der heute vorliegenden Antwort ist der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen auf die Frage der Baukostensteigerungen näher eingegangen. Er hat nur zugegeben, daß die Baupreise in den letzten zwölf Monaten um 15 °/o gestiegen seien. Diese Zahl allein ist bereits erschreckend hoch. Es treffen aber auch Nachrichten zu, daß zumindest in den Städten und ganz besonders in den Großstädten die Baupreissteigerungen weit über das Doppelte betragen.
    Die Baukreditbank in Düsseldorf hat in sechs Großstädten der Bundesrepublik Untersuchungen angestellt. Dabei stellt sie fest, daß die Baupreissteigerungen vom Februar 1969 bis Februar 1970 in Augsburg 30 %, in Hamburg 31%, in Köln und Düsseldorf 32 %, in Stuttgart 33 % und in Nürnberg 34% betragen. Spitzenreiter — und jetzt kommen wir wieder auf bayerisches Gefilde, wobei Nürnberg selbstverständlich auch dazugehört; daß man mir das nicht vorwirft — ist München mit 36%. Innerhalb eines Jahres sind also in diesen Großstädten die Baupreise um rund ein Drittel gestiegen. Das ist in der Nachkriegsgeschichte des Wohnungsbaus bisher noch nicht dagewesen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Bei dieser Preisentwicklung muß auch die gesamte Eigentumspolitik im Wohnungsbau zusammenbrechen. Der Ring Deutscher Makler hat auf seinem Maklertag vor wenigen Wochen Preise für Eigentumswohnungen von 2 500 DM je qm Wohnfläche genannt. Das bedeutet, daß bei diesem Preisniveau eine 80 qm große Wohnung rund 200 000 DM kostet. Es braucht wohl nicht weiter ausgeführt zu werden, daß damit für die breiten Schichten der Bevölkerung der Weg zum Eigentum verbaut wird. Bei dieser Preisentwicklung werden das Eigenheim und die Eigentumswohnung zu einem Privileg eines kleinen Kreises von Großverdienern. Darin, daß das nicht Wohnungsbaupolitik sein kann, sind wir uns hier im Hause sicherlich alle einig.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Beunruhigend ist, daß im Augenblick ein Ende dieser Entwicklung nicht abzusehen ist. Im Mai ist die Lohnerhöhung für die Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes in Kraft getreten. In Kreisen der Bauwirtschaft rechnet man damit, daß sich diese Lohnerhöhung in einer 7%igen Preiserhöhung niederschlagen wird. Außerdem ist zu befürchten, daß das Gesetz über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle höhere Belastungen für die Bauwirtschaft mit sich bringt, als zunächst angenommen wurde. Aber unterstellen Sie mir jetzt nicht, ich würde hier etwas gegen das Lohnfortzahlungsgesetz sagen;

    (Zuruf von der SPD: Warum sagen Sie es dann?)

    nur ist auch das ein Faktor, der bei der Frage der Baupreise nicht übersehen werden darf, vor allen Dingen dann nicht, wenn man uns langfristige Wohnungsbauprogramme in Aussicht stellt und wenn



    Erpenbeck
    man sich vor allem um die Baupreise bemühen und kümmern will.

    (Abg. Matthöfer: Wann sagen Sie einmal etwas Über die Bodenpreise? Darauf warten wir schon lange! — Abg. Vogel: Das war ein sehr rationales Argument!)

    Meine Damen und Herren! Auch die Finanzierungskosten während der Bauzeit haben ein Maß erreicht, das im Wohnungsbau nicht mehr zu verkraften ist. Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Mieterbundes betragen die Zinsen für Zwischenkredite zur Zeit 13 %. Dadurch wird. ganz besonders eindeutig die These des Bundeswohnungsbauministers widerlegt, daß die Diskontsatzerhöhung keinen Einfluß auf die Wohnungsbaufinanzierung habe.

    (Abg. Vogel: Ein Märchenerzähler ist das!)

    Auch dem Minister müßte doch bekannt sein, daß die Zwischenfinanzierungsmittel in der Regel am Geldmarkt aufgenommen werden und daß der Zinssatz am Geldmarkt weitgehend vom Diskontsatz beeinflußt wird.
    Dem Versuch, die Auswirkungen der Zinserhöhung und der Baukostensteigerung auf die Mieten zu bagatellisieren, muß mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden. Von diesen Auswirkungen wird nicht nur der Neubau, ,sondern auch der bereits vorhandene Wohnungsbestand betroffen. Mit zinsvariablen Sparkassenhypotheken sind 46 % aller öffentlich geförderten Wohnungen finanziert. Wenn der Bundeswohungsbauminister eine wesentlich niedrigere Zahl nennt, so wird damit die tatsächliche Lage verschleiert. Will man den Anteil dieser Wohnungen richtig berechnen, ,so muß man die Sparkassenhypotheken mit den anderen Finanzierungsmitteln, die für die erststellige Beleihung gegeben wurden, vergleichen. Bei dieser Berechnung kommt man auf diese 46%. Ein ganz falsches Bild ergibt sich selbstverständlich, wenn man die Finanzierungssumme der Sparkassenhypotheken zum gesamten Finanzierungsvolumen, also auch zum Finanzierungsvolumen für die nachstelligen Beleihungen, in Vergleich setzt. Die Mieterhöhungen, die sich aus den Erhöhungen des Hypothekenzinses ergeben, schwanken je nach Höhe der Darlehen zwischen 7 und 11 %.
    Eine einprozentige Zinserhöhung führt bei einem 50%igen Anteil der variablen Hypothek am Gesamtaufwand zu einer Mieterhöhung von 10,4%, bei einem 40%igen Anteil zu einer Mieterhöhung von 8,3% und bei einem 30%igen Anteil zu einer Mieterhöhung von 6,3 %. Das bedeutet eine Mieterhöhung von 25 bis 50 Pfennig pro Quadratmeter und Monat im sozialen Wohnungsbau. Nach einer Verlautbarung der Industriegewerkschaft Bau, Steine, Erden, muß selbst in den Fällen, in denen die Subventionsmöglichkeiten bis zur Grenze des Möglichen ausgeschöpft worden sind, mit einer Mieterhöhung von mindestens 25 Pfennig je Quadratmeter Wohnfläche gerechnet werden.
    Der Herr Wohnungsbauminister hat dem entgegengehalten, daß bei einer späteren Senkung des Diskontsatzes — von der niemand weiß, wann sie
    kommen wird — auch die Mieten wieder heruntergehen werden. Das dürfte allerdings ein frommer Wunsch und ein frommer Glaube sein. Aus den Kreisen der Wohnungswirtschaft ist schon heute verlautbart, daß man auch nach einer Senkung der Sparkassenzinsen .die höheren Mieten beibehalten muß, um die gestiegenen Bewirtschaftungskosten, etwa für Müll, Wasser, Kanalisation usw., auszugleichen.
    Die Mitteilung aus dem Haus des Ministers vom 20. Mai, daß die durchschnittliche Mietensteigerung im April 0,4 % betragen habe, geht an der Fragestellung vorbei. Auch dem Ministerium müßte doch bekannt sein, daß fast alle Sparkassen die variablen
    Zinsen der Althypotheken schon heraufgesetzt
    haben, daß aber der Zinstermin erst der 1. Juli ist.

    (Abg. Lücke [Bensberg] : Sehr richtig!)

    Dann sollte man uns diese Zahlen nicht zur Beruhigung geben. Sie verschleiern doch einen Tatbestand und machen die Dinge nur noch schlimmer, als sie schon sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Herr Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen hält nichts, so sagt er, von überstürzter Anpassung an die Situation. Er meint, damit würde das Ziel einer Stabilisierung ohne Stagnation den Vorrang verlieren. Er hat immer noch nicht begriffen, daß wir uns im Wohnungsbau inzwischen, ich sagte es vorher schon, in einer Stagnation ohne Stabilisierung befinden.
    Das Wohngeldgesetz soll erst ab 1. Januar 1971 verbessert werden. Wir sind der Meinung, dieser Aufschub ist unverantwortlich.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die bei der Wohngeldfestsetzung zu berücksichtigenden Mietobergrenzen stammen aus dem Jahre 1965. Die höchste Miete, die berücksichtigt werden kann, beträgt bei Altbauten 2,80 DM je Quadratmeter Wohnfläche im Monat und bei freifinanzierten und steuerbegünstigten Wohnungen 3,70 DM je Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Diese Mietobergrenzen waren schon in den letzten Jahren restlos überholt. Durch das Wohngeldgesetz ist die Bundesregierung ermächtigt, die Obergrenzen durch Rechtsverordnung zu erhöhen. Dabei sollen die Obergrenzen für Altbauwohnungen den Höchstsätzen des sozialen Wohnungsbaues entsprechen. Die Obergrenzen für freifinanzierte und steuerbegünstigte Wohnungen können die Höchstgrenzen um ein Drittel übersteigen. Wenn heute in Hamburg — ich habe soeben die Zahlen genannt — Sozialmieten von 4,50 DM schon nicht mehr eingehalten werden können, ist es nach meiner Auffassung ein eklatanter Gesetzesverstoß der Bundesregierung, wenn sie die Obergrenze für Altbauwohnungen bei 2,80 DM und für freifinanzierte und steuerbegünstigte Wohnungen bei 3,70 DM beläßt, obwohl das Gesetz ihr die Verpflichtung auferlegt und die Möglichkeit gibt, durch Rechtsverordnung nachzuziehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Erpenbeck
    Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert — ich möchte das ausdrücklich tun unverzüglich eine Rechtsverordnung dieser Art zu erlassen, um durch die Mietpreissteigerungen entstehende soziale Härten auszugleichen. Auch durch die Ankündigung der Änderung des Wohngeldgesetzes vom 1. Januar 1971 wird diese Forderung nicht überflüssig; denn die sozialen Härten, die bis zum Januar des nächsten Jahres durch die derzeitigen antiquierten Obergrenzen entstehen, müssen unverzüglich durch eine Rechtsverordnung beseitigt werden. Hier muß sich die Regierung den Vorwurf der nicht zu verantwortenden Verschleppung und auch Verzögerung der von der CDU/CSU bereits im Herbst — im Oktober die eine, im Dezember die andere — eingebrachten Gesetzesinitiativen zum Wohngeldgesetz und zum Zweiten Wohnungsbaugesetz gefallen lassen.
    In der Antwort auf unsere Fragen nach den Konsequenzen verweist die Bundesregierung auf die Möglichkeiten der Anpassung an die wirtschaftliche Situation. Dann ist es unerfindlich, daß sie trotzdem nichts tut, um diese Anpassungsmöglichkeiten in den bisher vorliegenden und bestehenden Gesetzen auszunutzen. Hat sie denn immer noch nicht begriffen, daß Millionen von Mietern die volle Last der Auswirkungen wirtschaftspolitischer Fehlentwicklungen zu tragen haben? Begreift sie denn nicht, daß aus dem Kreis der Berechtigten nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz immer mehr Menschen hinauswachsen, die dringend der Förderung durch den sozialen Wohnungsbau bedürfen? Begreift sie denn nicht, daß sich das Problem der Fehlbelegung der Sozialwohnungen immer mehr ausweitet und verschärft, statt daß man einen Anfang des Abbaues erkennen könnte? Begreift sie denn nicht, daß praktisch der 'soziale Wohnungsbau am Ende ist? Er ist nicht einmal eines sanften Todes entschlafen, sondern regelrecht abgewürgt worden. Begreift die Bundesregierung denn nicht, daß derjenige, der sich Anwalt der Mieter, Anwalt des kleinen Mannes, Anwalt einer vernünftigen Eigentumsbildung bei Haus- und Grundeigentum nennt, auch für die einkommensschwachen Bevölkerungskreise Anwalt sein will, in diesem Sinne nicht untätig sein darf, daß er vor allem den wahren Sachverhalt nicht verschleiern darf?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wie klingt es denn, wenn man ausgerechnet dem Wohnungsbauminister einer sozialdemokratisch geführten Bundesregierung sagen muß, daß unter seiner Amtsführung der soziale Wohnungsbau zum Erliegen kam? Die Antwort ,der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage ist nicht nur unbefriedigend, sie ist geradezu kläglich und angesichts der offensichtlichen Situation eine Zumutung.
    Ich komme zum Schluß, meine Damen und Herren. Wir fordern:
    Erstens sofortige Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten des Wohngeldgesetzes und der von der Regierung in der Antwort erwähnten Anpassungsmöglichkeiten des Zweiten Wohnungsbaugesetzes;
    zweitens die vordringliche Behandlung der von der CDU/CSU eingebrachten Gesetzesinitiativen zum gleichen Gegenstand;
    drittens eine gemeinsame Aktion des Bundes und der Länder hinsichtlich neuer, der wirtschaftlichen Situation angepaßter Förderungssätze und Förderungsbestimmungen für den sozialen Wohnungsbau;
    viertens eine konzertierte Aktion mit dem Ziel einer Begrenzung der Gebührenmehrbelastungen im Hinblick auf die Mieten;
    fünftens entscheidende Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur; denn dies ist eindeutig — darüber kann auch die Antwort dieser Bundesregierung nicht hinwegtäuschen —: Mieten und Baupreise stehen immer mit den Bau-, Kapital- und Bewirtschaftungskosten im Zusammenhang; es ist geradezu lächerlich, diesen Zusammenhang zu vertuschen oder ihn herunterzuspielen;
    sechstens Intensivierung der Bemühungen, durch Rationalisierung und Industrialisierung des Bauens auch im Wohnungsbau zu einer günstigeren Baupreissituation zu kommen.
    Meine Damen und Herren, das alles hätte uns die Regierung sagen müssen und noch einiges mehr. Aber es zeigt sich hier deutlich, daß die CDU/CSU — wie in den vergangenen 20 Jahren — auch heute die Initiative in .der Wohnungsbaupolitik behalten muß; denn diese Regierung hat sich in dieser Hinsicht als unfähig erwiesen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)