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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, Dienstag, 26. Mai 1970 Inhalt: Eintritt des Abg. Staak in den Bundestag . 2585 A Wahl des Abg. Dr. Huys als Schriftführer . 2585 A Wahl des Abg. Wolfram als Mitglied des • Europäischen Parlaments 2585 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2585 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 2585 C Strukturbericht 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/761) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (Zonenrandförderungsgesetz) (Abg. Dr. Warnke und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/396) — Erste Beratung — Gewandt (CDU/CSU) 2587 C Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2589 D; 2614 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2592 C Kienbaum (FDP) 2598 B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 2600 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 2604 D von Thadden (CDU/CSU) . . . . 2607 A Brück (SPD) . . . . . . . 2608 D Jung (FDP) 2610 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 2611 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2616 C Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2617 C Große Anfrage der Abg. Erpenbeck, Mick, Geisenhofer, Lücke (Bensberg), Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Wohnungsbaupolitik (Drucksachen VI/532, VI/316) Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . . 2619 B Frau Meermann (SPD) 2623 D Jung (FDP) . . . . . . . . . 2627 B Mick (CDU/CSU) 2629 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 2632 D Henke (SPD) . . . . . . . . 2637 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (2. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Druckachen VI/584, zu W584); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/782), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/781) — Zweite und dritte Beratung — 2642 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksache W509); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/794) — Zweite und dritte Beratung — 2643 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksache VI/744) — Erste Beratung — 2643 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/775) — Erste Beratung — . . . 2643 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen (Drucksache VI/780) — Erste Beratung — . . . 2643 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Termins für die Vorlage des Entwurfs des Rentenanpassungsgesetzes (Drucksache VI/792) — Erste Beratung — . . . 2643 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 128 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1967 über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene (Drucksache VI/793) — Erste Beratung — 2643 C Entwurf eines Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen (Drucksache VI/797) — Erste Beratung — 2643 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/798 — Erste Beratung — .. 2643 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zerlegungsgesetzes (Drucksache VI/802) — Erste Beratung — 2643 D Antrag der Abg. Dr. Bardens, Dr. Bechert (Gau-Algesheim), Bay, Dr. Schmidt (Krefeld), Grüner, Jung, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. Rutschke und der Fraktionen der SPD, FDP betr. thermische Belastung von Gewässern durch Kernkraftstoffe (Drucksache VI/740) 2644 A Antrag der Abg. Liehr, Schmidt (Kempten) und der Fraktionen der SPD, FDP betr. berufliche Bildung (Drucksache VI/741) . 2644 A Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für • das Rechnungsjahr 1968 (Drucksache VI/787) 2644 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kom- mission der EG für eine Richtlinie des Rates über die Einführung einer gemeinsamen Police für mittel- und langfristige Geschäfte mit privaten Käufern (Drucksachen VI/232, VI/746) . . . . . . . . 2644 B Sammelübersicht 3 des Petitionenausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/753) in Verbindung mit Sammelübersicht 4 des Petitionenausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/779) 2644 B Fragestunde (Drucksache VI/809) Fragen des Abg. Varelmann: Beteiligung der Altersrentner an Heilmaßnahmen der Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 2644 B, 2645 B Varelmann (CDU/CSU) . . . . 2645 A, B Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) : Hilfen zur beruflichen Eingliederung behinderter Jugendlicher Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2645 C, 2646 A, B Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 2646 A Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) : Bestimmungen über die Unterkünfte von Bauarbeitern auf Baustellen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 2646 B, D Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . 2646 D Frage des Abg. Weber (Heidelberg):. Mineralölversorgung Westberlins durch die DDR 2646 D Frage des Abg. Weigl: Beamtenrechtliche Altersversorgung von im öffentlichen Dienst der DDR tätig gewesenen Kommunalbeamten . 2647 A Frage des Abg. Hansen: Presseberichte betr. Organisierung von Schlägergruppen regimefreundlicher Griechen durch griechische Generalkonsulate Genscher, Bundesminister 2647 B, 2647 C, D Hansen (SPD) . . . . . . . . . 2647 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . 2647 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 III Frage des Abg. Hansen: Maßnahmen gegen griechische Organisationen in der Bundesrepublik Genscher, Bundesminister . . . . 2647 D Frage des Abg. Dröscher: Versorgung von Berufsunteroffizieren Genscher, Bundesminister . . . 2648 B, C Frage des Abg. Rasner: Verantwortlichkeit für die Sicherheits-und Polizeimaßnahmen anläßlich des Treffens in Kassel Genscher, Bundesminister . . 2649 A, B Rasner (CDU/CSU) 2649 A, B Fragen des Abg Pieroth: Frage der Anrechnung der Wehrdienstzeit bei der Bemessung der Höhe der Sonderzuwendung für als Wehrpflichtige eingezogen gewesene Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst . . . . . 2649 B Frage des Abg. Josten: Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung angesichts der Hochwasserschäden am Rhein und seinen Nebenflüssen Genscher, Bundesminister . . . . 2649 D, 2650 A, B, C Josten (CDU/CSU) 2650 A, B Jung (FDP) 2650 B Frage des Abg. Ott: Äußerungen von Bundeswehroffizieren zu der Politik der Bundesregierung, insbesondere der Ostpolitik Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2650 D, 2651 B, C Ott (CDU/CSU) 2651 A, B Niegel (CDU/CSU) 2651 C Frage des Abg. Ott: Recht auf freie Meinungsäußerung von Staatsbürgern in Uniform Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2651 D, 2652 A, B Ott (CDU/CSU) 2652 A, B Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Vorzeitige Beurlaubung von den Grundwehrdienst leistenden Abiturienten zur Aufnahme ihres Studiums Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2652 D, 2653 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 2653 A Ott (CDU/CSU) 2653 B Frage des Abg. Dröscher: Fahrkostenersatz und Verpflegungszuschuß für Soldaten und Zivilbeschäftigte Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 2653 B, D Dröscher (SPD) 2653 C Frage des Abg. Niegel: Krankheitsgefahren bei Bewohnern der oberen Stockwerke von Hochhäusern Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2654 A, B, C, D Niegel (CDU/CSU) 2654 B, C Moersch (FDP) 2654 C Dasch (CDU/CSU) 2654 D Frage des Abg. Dasch: Kindergärten, Spielplätze und Sportanlagen in sogenannten Entlastungsstädten oder in neuen Großsiedlungen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 2655 A Fragen des Abg. Dr. Jobst: Mieten für Bundesbedienstetenwohnungen für Soldaten und Zivilbedienstete Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2655 C, 2656 A, B, C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . 2656 A, B, C Frage des Abg. Dr. Jungmann: Studium des Fachgebiets „Sicherheitstechnik" 2656 D Frage der Abg. Frau Dr. Walz: Besprechungen im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft über die Thesen zum Hochschulrahmengesetz Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2656 D, 2657 B, C Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . 2657 A, B, C Moersch (FPD) . . . . . . . . 2657 C Frage der Abg. Frau Dr. Walz: Einführung einer sogenannten Milieuquote bei der Zulassung zu Fächern mit Zulassungsbeschränkung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2657 D, 2658 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 2658 A Nächste Sitzung 2658 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2659 A Anlage 2 Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates vom 15. Mai 1970 zu dem Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 2660 A Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 25 der Fraktionen der SPD, FDP zum Strukturbericht 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/761) 2660 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedl (München) betr. Errichtung von Bundesleistungszentren für den Sport nach den Olympischen Spielen 1972 und Nutzbarmachung der olympischen Anlagen für den Leistungssport 2660 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Hauser (Bad Godesberg) betr. Besoldung in dem allgemeinen Verwaltungsdienst und in den obersten Bundesbehörden 2661 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Böhme betr. Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments 2661 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann betr. Elternrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz 2662 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Unland betr. die Erste und Zweite Angestelltenprüfung gemäß § 25 BAT . . . . . . . . 2662 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Unland betr. Auslegung von § 46 des Berufsbildungsgesetzes 2662 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Ernesti und Dr. Klepsch betr. Verwendung von schwerbeschädigten Soldaten 2662 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Klepsch betr. Bedarf der Geräteeinheiten und der Sicherungseinheiten im Rahmen der Territorialverteidigung an voll ausgebildeten Grenadieren 2663 B Anlage 12. Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bremer betr. endgültige Ergebnisse der flugmedizinischen Untersuchungen über die Belastungswerte •von Flugzeugführern 2663 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bremer betr. Neuregelung der Fliegerzulage . . . . . . . 2663 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Petersen betr. Zusammensetzung der Richtlinienkommission für den Bundesjugendplan 2663 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht betr. Folgerungen aus der EWG-Marktordnung für das deutsche Weingesetz . . . . . . . . 2664 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold betr. Verbreitung von Tageszeitungen und politischen Zeitschriften pornographischen Inhalts an Jugendliche . . . . . . . . 2664 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 2585 52. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 26. 5. Adams 26. 5. Dr. Aigner * 27. 5. von Alten-Nordheim 31. 5. Dr. Artzinger * 26. 5. Bäuerle 27. 5. Bals *** 27. 5. Dr. Bardens 27. 5. Biermann 27. 5. Blank 27. 5. Böhm 26. 5. Brandt (Grolsheim) 31. 5. Buschfort 26. 5. Cramer 30. 5. van Delden 29. 5. Dr. Dittrich * 27. 5. Draeger *** 26. 5. Dr. Enders 26. 5. Ernesti 27. 5. Faller 27. 5. Dr. Focke 28. 5. Franke (Osnabrück) 27. 5. Dr. Freiwald 26. 5. Fritsch ** 27. 5. Frau Geisendörfer 27. 5. Frau Griesinger 27. 5. Dr. Gölter 2. 6. Haase (Kassel) 27. 5. Haase (Kellinghusen) 30. 5. Dr. Häfele 27. 5. Häussler 27. 5. Dr. Hauff 27. 5. Dr. Hein * 26. 5. Helms 27. 5. Frau Herklotz 26. 5. Heyen 30. 5. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27. 5. Dr. Hubrig 27. 5. Dr. Jaeger 27. 5. Jaschke 26. 5. Dr. Jungmann 27. 5. Kaffka 27. 5. Killat-von Coreth 26. 5. Dr. Klepsch 27. 5. Dr. Kley 23. 5. Dr. Koch * 27. 5. Dr. Kreile 27. 5. Lautenschlager * 27. 5. Lenze (Attendorn) *** 26. 5. Lenzer 27. 5. Logemann 26. 5. Majonica 27. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marquardt 26. 5. Dr. Martin 27. 5. Dr. Marx (Kaiserslautern) 26. 5. Dr. Meinecke (Hamburg) 3. 6. Meister * 30. 5. Dr. Mende 26. 5. Müller (Remscheid) 31. 5. Dr. Müller-Hermann 27. 5. Frau Dr. Orth * 26. 5. Picard 26. 5. Pöhler ** 28. 5. Dr. Probst 27. 5. Richarts * 27. 5. Richter ** 27. 5. Rommerskirchen 27. 5. Dr. Rutschke 27. 5. Saxowski 26. 5. Schlaga 27. 5. Schlee 26. 5. Schmücker 28. 5. Dr. Schneider (Königswinter) 30. 5. Dr. Schober 27. 5. Schröder (Selistedt) 31. 5. Dr. Schulz (Berlin) 27. 5. Schwabe 27. 5. Dr. Schwörer * 26. 5. Seefeld * 27. 5. Seibert 27. 5. Dr. Seume 27. 5. Dr. Siemer 27. 5. Stahlberg 27. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 26. 5. Dr. Tamblé 26. 5. Unertl 27. 5. Vehar 26. 5. Weber (Heidelberg) 27. 5. Werner 28. 5. Wolf 26. 5. Wolfram 26. 5. Dr. Wulff 26. 5. Wurbs 26. 5. Zebisch 3. 6. Ziegler 27. 5. Dr. Zimmermann 27. 5. Zoglmann 26. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Birrenbach 8. 6. Dr. Erhard 7. 6. Dr. Lohmar 15. 6. Pfeifer 4. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union 2660 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, 15 Mai 1970 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Der Bundesrat ist der Ansicht, daß das Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen VI/389, VI/589 — seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 352. Sitzung am 15. Mal 1970 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. April 1970 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Goppel Amtierender Präsident Bonn, den 15. Mai 1970 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 20. April 1970 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Goppel Amtierender Präsident Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 Der Bundesrat begrüßt die Gesetzesinitiative des Deutschen Bundestages im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung. Er sieht die Bedeutung der Neuregelung ausschließlich in der Wiederherstellung einer gerechten Besteuerung. Die grundsätzlichen Bedenken des Bundesrates gegen die Erhebung der Heizölsteuer bestehen unverändert weiter. Der Bundesrat verweist insoweit auf Nummer 3 seiner Stellungnahme zu dem Mehrjährigen Finanzplan des Bundes 1969 bis 1973 — Drucksache 101/70 (Beschluß) —. Er bittet die Bundesregierung, die Notwendigkeit einer steuerlichen Belastung des Heizöls im Hinblick auf die verbesserte Lage des Steinkohlenbergbaus noch vor dem gesetzlich festgelegten Wegfall der Heizölsteuer zu überprüfen. Anlage 3 Umdruck 25 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zum Strukturbericht 1970 der Bundesregierung — Drucksache VI/761 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag begrüßt die von der Bundesregierung im Strukturbericht 1970 erneut erklärte Absicht, künftig bei allen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen des Bundes darauf zu achten, daß die höchsten Förderungspräferenzen Berlin und dem Zonenrandgebiet vorbehalten bleiben. Er hält eine gesetzliche Absicherung der bisherigen Förderungsmaßnahmen, insbesondere der Sonderabschreibungen, durch ein Zonenrandförderungsgesetz für erforderlich. Schließlich ist die besondere Priorität des Zonenrandgebietes gegenüber anderen gesetzlich geregelten regionalen Förderungsmaßdurch das Gesetz abzusichern. Darüber hinaus erscheinen wohnungsrechtliche Vorschriften erforderlich, die der besonderen Situation der Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet gerecht werden. Im Rahmen des langfristigen Wohnungsbauprogramms sind in einem gezielten Programm die Einkommensgrenzen und die Fördersätze im sozialen Wohnungsbau den besonderen Belangen der Arbeitnehmer und der Arbeitsmarktstruktur im Zonenrandgebiet anzupassen. Dafür sind auch Wohnungsbaufördermittel für den Bedarf der Facharbeiter und Führungskräfte bereitzustellen. Der Deutsche Bundestag geht davon aus, daß die Bundesregierung weiter periodisch über die Entwicklung im Zonenrandgebiet und über das dort angewandte Präferenzsystem berichtet. Bonn, den 26. Mai 1970 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (Drucksache VI/809 Frage A 2) : Welche Bundesleistungszentren für den Sport wird der Bund in München nach den Olympischen Spielen 1972 errichten, und welche weiteren Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um die olympischen Anlagen in optimaler Weise für den Leistungssport nutzbar zu machen? In Art. 9 Abs. i Satz 1 und 2 des Konsortialvertrages vom 10. Juli 1967 ist bestimmt, daß die in München errichteten Sportanlagen und Einrichtungen auch nach 1972 für Zwecke des Sports zu nutzen sind. Die Bundesregierung hat die spätere Verwendung eines Teiles der Olympia-Sportstätten als Bundesleistungszentren in ihre langfristigen Planungen einbezogen. Bisher haben sich der Bund Deutscher Radfahrer, der Deutsche Ruder-Verband, der Deutsche Schützen-Bund sowie der Deutsche SchwimmVerband an der späteren Benutzung der OlympiaSportanlagen interessiert gezeigt. Darüber hinaus werden die Anlagen auch nach 1972 für große internationale Wettkämpfe zur Verfügung stehen. Schon jetzt ist vorgesehen, daß im Olympia-Stadion in München Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 ausgetragen werden. Die sonstige Nutzung der Sportanlagen für den übrigen Leistungssport und den Breitensport fällt in Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 2661 den Zuständigkeitsbereich des Landes Bayern und der Stadt München. Da alle Sportanlagen nach den neuesten Erkenntnissen des Sportstättenbaues errichtet werden, bin ich sicher, daß auch insoweit eine optimale Nutzung gewährleistet ist. Teile der Olympia-Anlage in Kiel-Schilksee werden nach den Olympischen Spielen dem Deutschen Seglerverband für die Errichtung eines Bundesleistungszentrums zur Verfügung stehen. Die OlympiaKanu-Slalomanlage in Augsburg kommt ebenfalls als Bundes- oder Landesleistungszentrum in Betracht. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Bad Godesberg) (Drucksache VI/809, Fragen A 6 und 7) : Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus der in Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern vorgesehenen Neuregelung der Lehrer- und Richterbesoldung für die Besoldung des allgemeinen Verwaltungsdienstes zu ziehen? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um angesichts der allgemeinen Besoldungsentwicklung die Attraktivität des Dienstes in den obersten Bundesbehörden wiederherzustellen? Sie gehen bei Ihrer ersten Frage zutreffend davon aus, daß die Lehrerbesoldung ebenso wie die Richterbesoldung in den Ländern sich in einer von Land zu Land unterschiedlichen Strukturänderung befindet. Sicher ist Ihnen bekannt, daß wegen des hessischen Gesetzes über die Richtergehälter ein Normenkontrollverfahren wegen Verletzung des Bundesrahmenrechts eingeleitet worden ist. Die Veränderungen sind allerdings keineswegs auf die genannten Bereiche beschränkt. Mit Rücksicht auf die hiernach eingetretene Besoldungssituation hat die Bundesregierung bereits den Entwurf für eine Verfassungsänderung beschlossen, durch den dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet der Besoldung zugewiesen werden soll. Im Bundesministerium des Innern sind Vorarbeiten zur Erstellung eines Gesamtkonzepts für die zukünftige Regelung der Besoldung für alle Gruppen von öffentlich-rechtlichen Bediensteten bei Bund und Ländern eingeleitet. Dies entspricht zugleich einem Auftrag, den der Innenausschuß dieses Hohen Hauses am 29. April 1970 aus Anlaß einer Bundesratsvorlage zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes erteilt hat. Die Erarbeitung eines ausgewogenen Gesamtkonzepts schließt ein, daß für die Besoldung des allgemeinen Verwaltungsdienstes eine angemessene Lösung gefunden wird. Selbstverständlich wird es hierbei auch darum gehen, den Dienst in den obersten Bundesbehörden so attraktiv wie möglich zu machen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Drucksache VI/809 Frage A 8) : Wird die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative ergreifen für den Fall, daß die Direktwahl in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft in naher Zukunft nicht zustande kommt, mit dem Ziel, die Wahl der deutschen Mitglieder des EuropaParlaments spätestens zusammen mit der nächsten Wahl zum Deutschen Bundestag vorzusehen? Die Bundesregierung beabsichtigt vorläufig nicht, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen, die zum Ziel hätte, die unmittelbare Wahl der deutschen Mitglieder des europäischen Parlaments einzuführen. Art. 138 des EWG-Vertrages bestimmt, ebenso wie die entsprechenden Bestimmungen der beiden anderen Gemeinschaftsverträge, daß die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von den nationalen Parlamenten aus ihrer Mitte ernannt werden. Die Legitimation der Abgeordneten des Europäischen Parlaments leitet sich also nach den Verträgen von der Ernennung durch die nationalen Parlamente her. Für die Einführung der unmittelbaren Wahl dieser Abgeordneten sehen die Verträge ein besonderes Verfahren vor. Die Bundesregierung hat deshalb bereits im Jahre 1964 vor dem Bundestag erklärt, daß gegen die Einführung der unmittelbaren Wahl nur für die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments rechtliche Bedenken bestehen. Sie hat ferner darauf hingewiesen, daß auch politische Überlegungen gegen die Einführung unmittelbarer Wahlen in nur einem oder mehreren Mitgliedstaaten sprechen. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes hat dazu in der 110. Sitzung des 4. Deutschen Bundestags am 5. Februar 1964 wörtlich erklärt, daß „ein Parlament grundsätzlich in seiner Gänze nach denselben Richtlinien, nach denselben Grundsätzen und nach denselben Verfahren gewählt werden sollte". Die jetzige Bundesregierung teilt die seinerzeit erhobenen Bedenken. Sie befürwortet jedoch mit Nachdruck die Einführung der unmittelbaren Wahl des Europäischen Parlamentes in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft. Um die Erreichung dieses Ziels zu fördern, hat sie im Jahre 1969, nachdem die Beratungen über die Vorschläge des Europäischen Parlaments von 1960 wiederaufgenommen worden waren, im Rat einen vermittelnden Vorschlag für eine Übergangslösung unterbreitet. Nach den deutschen Vorstellungen sollen die Mitglieder des Europäischen Parlaments unter Verdoppelung ihrer Zahl zur Hälfte nach dem jetzt geltenden Schlüssel von den nationalen Parlamenten aus ihrer Mitte entsandt, zur Hälfte nach einem der Bevölkerungszahl in den Mitgliedstaaten entsprechenden Schlüssel unmittelbar gewählt werden. Dieser Vorschlag ist vom Rat eingehend diskutiert worden. Eine Einigung konnte bisher nicht erzielt werden. Auf der Konferenz der Staats- und Regierungschefs in Den Haag am 1./2. Dezember 1969 ist jedoch beschlossen worden, daß die Frage der direkten Wahl vom Rat weiter zu prüfen sei. Der Rat hat sich am 6. März dieses Jahres darüber geeinigt, daß der Ratspräsident in dieser Frage Kontakte mit dem Europäischen Parlament aufnehmen soll. Die ersten Kontakte sollen im nächsten Monat stattfinden. 2662 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Die Bundesregierung wird weiterhin alles in ihren Kräften stehende tun, damit die Forderung des Europäischen Parlaments nach Einführung der unmittelbaren Wahl verwirklicht wird. Ergänzend weise ich auf die schriftliche Antwort des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 8. Mai 1970 auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Slotta hin, in der der Wille der Bundesregierung zur Förderung der Bemühungen um Einführung der unmittelbaren Wahl des Europäischen Parlaments ebenfalls bekräftigt wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/809 Fragen A 51 und 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß insbesondere Eltern, die jetzt im hohen Alter stehen und die ihre Kinder im Krieg verloren haben, bittere Not leiden, da sie lediglich auf sehr niedrige Elternrenten aus dem Bundesversorgungsgesetz angewiesen sind und ein Zuverdienst nur in geringem Maß ohne Beeinträchtigung der Rente möglich ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, das Bundesversorgungsgesetz so zu ändern, daß alle Kriegseltern über 65 Jahre unbeschadet etwaiger Arbeitsverdienste in den Genuß ihrer Elternrenten kommen? Zunächst darf ich darauf hinweisen, Herr Kollege, daß der Anspruch der Kriegereltern nach dem Bundesversorgungsgesetz nicht nur, wie sich aus Ihrer Frage ergeben könnte, die eigentliche Elternrente beinhaltet, sondern auch ,die Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Dazu gehört in diesem Zusammenhang vor allem der Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, bei der weitgehead die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen sind. Sollten Ihnen Fälle bekannt sein, in denen Kriegereltern trotz dieser Regelung besondere materielle Not leiden, so wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die 'für eine Nachprüfung notwendigen Angaben übermitteln würden. Zu den Elternrenten im eigentlichen Sinne möchte ich ferner anmerken, daß sie nach dem Zweiten Anpassungsgesetz für die Kriegsopferversorgung, dessen Entwurf Ihnen inzwischen als Drucksache vorliegt, mit Wirkung vom 1. Januar 1971 ebenfalls an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt werden sollen. Im übrigen darf ich zu Ihrer Frage nach Gewährung von Elternrenten 'unbeschadet etwaiger Arbeitsverdienste darauf hinweisen, daß wir uns mit diesem schwierigen. Problem in den zuständigen Ausschüssen wiederholt befaßt haben. Dabei hat sich gezeigt, daß in allen Bereichen unseres öffentlichen Leistungsrechts zu den Voraussetzungen für Hinterbliebenenrenten an Eltern auch das wirtschaftliche Bedürfnis gehört. Das gilt für die gesetzliche Unfallversicherung ebenso wie für die beamtenrechtliche Unfallfürsorge, das Bundesentschädigungsgesetz und schließlich auch die Kriegsopferversorgung. Insofern wäre es schwierig, eine Sonderregelung für den Bereich des Bundesversorgungsgesetzes zu schaffen. Das soll jedoch nicht heißen, daß wir die Elternversorgung ,allgemein als abschließend geregelte Materie betrachten. Die Bundesregierung wird auf diese Frage im Zuge der weiteren .Entwicklung des Versorgungsrechts ihre besondere Aufmerksamkeit richten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (Drucksache VI/809 Frage A 55) : Ist für die Erste und Zweite Angestelltenprüfung gemäß § 25 BAT und Anlage 3 dazu ab 1. September 1970 ausschließlich § 46 des Berufsbildungsgesetzes maßgebend, oder gilt weiter uneingeschränkt das Tarifrecht? Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Innern möchte ich darauf hinweisen, daß § 25 BAT und Anlage 3 zum BAT lediglich Vorschriften über die Eingruppierung und die Höhergruppierung sowie die dafür erforderlichen Prüfungen enthalten, und zwar ausschließlich für den kommunalen Bereich. Dauer und Anforderungen der Lehrgänge, die mit der Ersten oder Zweiten Prüfung für Angestellte abschließen, sind im BAT nicht geregelt. Um Ihre Frage im übrigen beantworten zu können, ist es unerläßlich, hierzu zunächst noch Unterlagen von den Ländern beizuziehen. Ich bitte deshalb, Herr Kollege, um Ihr Einverständnis mit einer schriftlichen Beantwortung, die durch den Herrn Bundesminister des Innern erfolgen wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (Drucksache VI/809 Frage A 56) : Bedeutet nach Auffassung der Bundesregierung der Satz in § 46 des Berufsbildungsgesetzes kann die zuständige Stelle Prüfungen durchführen", daß diese zuständige Stelle künftig ausschließlich zuständig ist oder nur subsidiär neben anderen bereits bestehenden Einrichtungen? Nach § 46 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes kann die zuständige Stelle zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Fortbildung erworben worden sind, Prüfungen durchführen. Wenn die zuständige Stelle von dieser Befugnis Gebrauch macht, regelt sie nach dem Gesetz den Inhalt, das Ziel, die Anforderungen und das Verfahren dieser Prüfungen sowie die Zulassungsvoraussetzungen und errichtet Prüfungsausschüsse. Das heißt nicht, daß nicht auch andere Einrichtungen Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung durchführen können. Allerdings kommt diesen Prüfungen die gleiche Bedeutung wie den Prüfungen der zuständigen Stelle nur dann zu, wenn diese Prüfungen den Prüfungen der zuständigen Stelle gem. § 43 des Berufsbildungsgesetzes durch Rechtsverordnung gleichgestellt werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Ernesti und Dr. Klepsch (Drucksache VI/809 Fragen A 58 und 59) : Ist ausreichend Vorsorge getroffen, daß schwerbeschädigte Soldaten so verwendet werden, wie es ihrem Leistungsvermögen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 2663. und ihren Fähigkeiten entspricht (Schwerbeschädigtenerlaß Nr. 76, VMBl. 66/Nr. 13) ? Ist es zutreffend, daß die neuen Richtlinien für Beurteilungen von Soldaten keine Hinweise auf die Beurteilungsbestimmungen des Schwerbeschädigtenerlasses enthalten (VMBl. 66/Nr. 13) ? Es war und ist ein besonderes Anliegen aller Truppenteile und vor allem der personalbearbeitenden Stellen in der Bundeswehr, Schwerbeschädigte Soldaten sinnvoll und entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten zu verwenden. In den Beurteilungsbestimmungen ist ausdrücklich angeordnet, daß bei Körperbeschädigten Art und Grad der Erwerbsminderung und die körperlich bedingten Eignungseinschränkungen anzugeben sind. Die Einschaltung von Sanitätsoffizieren ist sichergestellt. Ihr Urteil ist eine wesentliche Grundlage für alle Personalentscheidungen über den betreffenden Soldaten. Der Schwerbeschädigtenerlaß vom 18. Mai 1966, der im Ministerialblatt des Bundesministers der Verteidigung veröffentlicht worden ist, ist als generelle Regelung unverändert in Geltung. Es wurde daher nicht für notwendig erachtet, in den Beurteilungsbestimmungen noch einmal ausdrücklich auf ihn zu verweisen. Um die Truppe gleichwohl erneut über den Erlaß zu unterrichten, ist beabsichtigt, sie noch einmal in geeigneter Form auf ihn hinzuweisen. Im übrigen soll auch bei der für Herbst 1970 vorgesehenen Überarbeitung der Beurteilungsbestimmungen auf Grund der dann vorliegenden Truppenerfahrungen auf den Schwerbeschädigtenerlaß verwiesen werden. Darüber hinaus sind im Verteidigungsministerium Richtlinien für die Ausbildung wehrdienstbeschädigter Soldaten in Bearbeitung. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/809 Frage A 60) : Ist im Bundesministerium der Verteidigung bekannt, daß der Bedarf der Geräteeinheiten und der Sicherungseinheiten im Rahmen der Territorialverteidigung nur zu einem geringen Teil mit voll ausgebildeten Grenadieren abgedeckt ist? Geräteeinheiten und Sicherungseinheiten rekrutieren sich im wesentlichen aus dem standortnahen Bereich. Nur so ist eine schnelle Alarmierung sicherzustellen. Soweit in diesem engen Bereich nur ein geringes Aufkommen an voll ausgebildeten Grenadieren vorhanden ist, muß auf Reservisten mit einer anderen Ausbildung zurückgegriffen werden. Ein möglichst hoher Anteil an ausgebildeten Grenadieren in den Einheiten ist zwar wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich. Die Reservisten, die alle eine infanteristische Grundausbildung mitgemacht haben, werden nämlich in Wehrübungen auf den militärischen Auftrag hin besonders ausgebildet. Zur Zeit werden jedoch Überlegungen angestellt, durch eine Erweiterung des Einzugsbereichs zu einer Erhöhung des Anteils an Reservisten aus Grenadiereinheiten zu kommen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bremer (Drucksache VI/809, Frage A 63) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es nicht vertretbar ist, noch länger auf endgültige Ergebnisse der langjährigen flugmedizinischen Untersuchungen über die Belastungswerte von Flugzeugführern zu warten und statt dessen die vorliegenden Ergebnisse auszuwerten? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß ,es zur endgültigen Klärung der Belastung der Flugzeugführer ,der verschiedenen Luftfahrzeuge einer ausgedehnten wissenschaftlichen Forschung bedarf. Natürlich wurden die bisherigen Teilergebnisse ausgewertet. Sie sind zur Zeit Gegenstand von Erörterungen innerhalb der zuständigen Ressorts. Ergebnisse dieser Besprechungen stehen noch aus. Die Teilergebnisse können jedoch nur als Grunderkenntnis angesehen werden. Sie bedürfen zu ihrer Fundierung weiterer wissenschaftlicher Arbeiten, insbesondere durch Untersuchungen in der realistischen Flugbelastung. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage .des Abgeordneten Bremer (Drucksache VI/809, Frage A 64) : Wird die Bundesregierung bei der von ihr in Aussicht gestellten Neuregelung der Fliegerzulage die besonderen Belastungen der Fluglehrer entsprechend berücksichtigen? Bei den innerhalb der Bundesregierung laufenden Erörterungen über Verbesserungen der Fliegerzulage wird auch die Gewährung eines besonderen Zuschlags an Flugzeugführer erwogen, die als Fluglehrer eingesetzt sind. Die Beratungen über den Gesamtkomplex sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (Drucksache VI/809 Fragen A 67 und 68) : Nach welchen Gesichtspunkten wurde die Richtlinienkommission für den Bundesjugendplan beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zusammengesetzt, und gehört dieser Kommission ein Vertreter der Internationalen Gemeinschaftsdienste an? Wenn nein, teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Internationalen Gemeinschaftsdienste wesentlich zur internationalen Begegnung beitragen, zumal sie ja keine flüchtigen Begegnungen, sondern gemeinsame konstruktive Arbeiten vermitteln? Bei der Zusammensetzung der Richtlinienkommission hat sich das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bemüht, möglichst weitgehend die Bereiche der Jugendhilfe zu berücksichtigen. Zugleich war jedoch im Interesse der besseren Arbeitsfähigkeit der Kommission der Mitgliederkreis klein zu halten. Eine Reihe durchaus verständlicher Wünsche, in der Kommission mitarbeiten zu können, mußte daher unerfüllt bleiben. Um dennoch eine möglichst umfassende Beratung des Ministeriums sicherzustellen, lädt das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit von Fall zu 2664 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Fall zu den Sitzungen der Kommission Sachverständige ein, die mit den zur Beratung anstehenden Punkten besonders vertraut sind. Aus diesem Grunde wurde zu der Sitzung der Kommission am 13. und 14. dieses Monats, in der die internationale Jugendarbeit behandelt wurde, die Arbeitsgemeinschaft internationaler sozialer Dienste in Köln als in diesem Bereich zur Zeit federführende Stelle gebeten, einen Vertreter zu entsenden. Den zweiten Teil Ihrer Frage beantworte ich mit Ja. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/809 Frage A 69) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung für das deutsche Weingesetz aus der EWG-Marktordnung ziehen? Nach Art. 189 des EWG-Vertrages sind Verordnungen des Rates und der Kommission in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Das hat zur Folge, daß deutsches Recht, soweit es zu einer EWG-Verordnung in Widerspruch steht, nicht anwendbar ist. Mithin ist auch das deutsche Weinrecht nur noch insoweit anwendbar, als es den sogen. Grundverordnungen, d. h. den Verordnungen Nr. 816 und 817 des Rates vom 28. April 1970, sowie den unmittelbar bevorstehenden Zusatzverordnungen des Rates und der Kommission nicht widerspricht. Die Bundesregierung ist um einen möglichst umgehenden Erlaß der erforderlichen Durchführungsvorschriften bemüht. Es ist allerdings darauf aufmerksam zu machen, daß zahlreiche deutsche Durchführungsvorschriften erst erlassen werden können, wenn zuvor der Rat und die Kommission die in den beiden Grundverordnungen vorgesehenen zusätzlichen Verordnungen erlassen haben. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 26. Mai 1970 .auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (Drucksache VI/809 Fragen A 71 und 72) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die uneingeschränkte Verbreitung von Tageszeitungen und politischen Zeitschriften pornographischen Inhalts auch an Jugendliche, die in St. Pauli/Hamburg in Millionenauflage hergestellt werden, bedenklich ist? Welche Maßnahmen kann und will die Bundesregierung ergreifen, wenn sie die Massenverbreitung von Pornozeitungen an die heranwachsende Jugend nicht billigt? Die in Hamburg produzierten und zur Zeit in der Bundesrepublik verbreiteten Druckschriften „St. Pauli-Nachrichten" und „St. Pauli-Zeitung" sind nach Auffassung der Bundesregierung „unsittliche" Publikationen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften. Deshalb wurden seit November 1969 vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und antragsberechtigten obersten Landesjugendbehörden bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften insgesamt fünf Indizierungsanträge für die „St. Pauli-Nachrichten" und sechs für die „St. Pauli-Zeitung" gestellt. Die Bundesprüfstelle hat allen Anträgen entsprochen und die Objekte damit den Vertriebs- und Werbebeschränkungen der §§ 3-5 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften unterworfen. Das gleiche gilt für eine Reihe ähnlicher Blätter (z. B. „St. Pauli-Anzeiger", „Schwabing aktuell", „Münchener Boulevard-Zeitung"). Bei verschiedenen Staatsanwaltschaften und Gerichten sind Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Hersteller und Verbreiter vorgenannter Schriften anhängig unter dem Gesichtspunkt des § 6 I des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (offensichtlich schwer jugendgefährdende Schriften), teilweise auch des § 184 StGB (unzüchtige Schriften). Um die Verbreitung unter Jugendlichen zu verhindern, wurde angestrebt, je drei Ausgaben der „St. Pauli-Nachrichten" und „St. Pauli-Zeitung" in die Liste der jugendgefährenden Schriften aufnehmen zu lassen und damit eine Dauerindizierung auf längstens 12 Monate gemäß § 7 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften zu ermöglichen. Die formellen Voraussetzungen für eine Dauerindizierung sind bei diesen beiden auflagenstärksten Blättern gegeben; bei den anderen Schriften gleichen Charakters wird die Dauerindizierung im Interesse einer Gleichbehandlung ebenfalls betrieben. Um in den Genuß dieser Ausnahmebestimmung zu kommen, bringen die beiden St. Pauli-Blätter seit einiger Zeit in kleinerer Auflage gekürzte tägliche Ausgaben heraus. Überdies hat der Herausgeber der St. Pauli-Zeitung seine Zeitung zum „Parteiorgan" der von ihm gegründeten sogenannten „Deutschen Sexpartei" bestimmt. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat darauf ein 'Gutachten des Instituts für Zeitungsforschung Dortmund und des Bundesinnenministeriums eingeholt. Beide Gutachten kommen nach Prüfung mehrerer Ausgaben über einen längeren Zeitraum hinweg zu der Auffassung, daß es sich bei den Tages- und Wochenendausgaben beider Blätter nicht um seine Zeitung im Sinne des § 7 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften handelt. Unter Verwendung dieser Gutachten wird die Bundesprüfstelle in der Sitzung am 5. Juni 1970 über die Dauerindizierung verhandeln und entscheiden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Warnke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Interesse haben wir die Darstellung der regionalen Aktionsprogramme und ihrer Auswirkungen im vorgelegten Strukturbericht zur Kenntnis genommen. Das war eine Bilanz der Strukturpolitik der Großen Koalition, und die war in der Tat nicht schlecht. Sie war die Resultante eines Kräfteparallelogramms aus CDU/CSU und SPD. Einen Zwischenbericht darüber nehmen wir mit Befriedigung zur Kenntnis.
    Aber die CDU/CSU-Fraktion genügt das nicht. Was wir von einem Strukturbericht erwarten, ist nicht nur eine Rückschau und eine Sachstandsmitteilung, sondern wir wollen Ausblicke haben, wir wollen die Perspektiven der Strukturpolitik kennenlernen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und da ist dieser Strukturbericht so dürftig, wie es schon der Jahreswirtschaftsbericht gewesen ist.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Im Strukturbericht heißt es, die Bundesregierung beabsichtige, die Mittel für die regionale Wirtschaftspolitik von 173 auf 353 Millionen DM aufzustocken. Erstens einmal ist ,das keine Absicht, sondern längst ein Teil des von Ihnen vorgelegten Haushalts, und zweitens stimmt es nicht; denn der Bundesfinanzminister hat schon im vergangenen Jahre — wenn er damals auch noch Franz Josef Strauß hieß und deshalb vielleicht seine Handlungen Ihnen nicht so erwähnenswert erscheinen — aus dem Aufkommen der Exportmehrwertsteuer 150 Millionen DM zusätzlich zum Haushaltsansatz zur Verfügung gestellt, so daß wir im Jahre 1969 in Wirklichkeit 323,8 Millionen DM für die regionale Wirtschaftspolitik eingesetzt haben. Diesmal ist es etwas weniger, diesmal sind es 303 Millionen DM, und wenn Sie das dann durch Bindungsermächtigungen noch etwas aufnorden, so ist das immer noch lediglich die Weiterführung ,der regionalen Wirtschaftspolitik in den Größenordnungen, wie sie die Große Koalition gesetzt hat, und nicht etwa der große Sprung nach vorn. Alles andere ist, milde ausgedrückt, Informationspolitik; Herr Ahlers formuliert das etwas unfreundlicher.
    Worauf es uns ankommt, ist, wenn Sie es schon nicht tun, Ihnen hier ein paar Anregungen zu geben und konkrete Vorstellungen zu entwickeln, wie es in der regionalen Wirtschaftspolitik weitergehen soll: zunächst einmal Weiterentwicklung der regionalen Aktionsprogramme; das ist der erste Punkt. Das ist nicht nur denkbar, sondern auch notwendig. Es gibt in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen Gebiete, in denen Land-und Bund es wohl für notwendig halten, fortzuschreiten, neue Förderungsgebiete mit einzuschließen. Sie stellen in der Ziffer 20 des Strukturberichtes fest, daß heute bereits 50% der Fläche des Bundesgebietes der regionalen Förderungspräferenz unterliegen. Bei einem solchen Zustand kommt doch eine Weiterentwicklung wohl nur in Frage, wenn man gleichzeitig in den Gebieten, in denen die Ziele erreicht sind, zu einem Schluß der Regionalförderung kommt. Die Zahl von 50% Förderungsgebiete in der Bundesrepublik verträgt keine weitere Eskalation.
    Wir haben aber in diesem Bericht vergebens danach gesucht, wie die Entwicklung weitergehen soll, obwohl das Entscheidungen sind, die nicht im nächsten oder übernächsten Jahr, sondern in den nächsten fünf Monaten heranstehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Warum schweigen Sie? Wenn wir schon einen Strukturbericht haben, dann ist das der Zeitpunkt, wo wir darüber diskutieren müssen. Warum legen Sie uns nicht Ihre Absichten auf den Tisch, warum sagen Sie nicht, was in den nächsten Wochen und Monaten geschehen soll? Vielleicht deshalb, weil Sie befürchten, vor den Landtagswahlen ein unpopuläres Wort sagen zu müssen! Damit werden Sie der Aufgabe dieses Hauses nicht gerecht, meine Herren!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wie notwendig ein neues Überdenken ist — das ist der zweite Punkt, den ich hier anschneiden möchte —, zeigt allein die Tatsache, daß wir heute zwischen den schlechtesten Lagen im Osten der Bundesrepublik und denjenigen Gebieten, die in räumlich geradezu idealer Weise im Herzen des Gemeinsamen Marktes an der deutsch-französischen Grenze liegen, im Förderungshöchstsatz nur eine Differenz von fünf Punkten haben. Der Herr Kollege Junghans hat hier von „passiver Sanierung" gesprochen. Er hat diese Vokabel in die Debatte gebracht, die ich nicht erwartet hatte. Wenn etwas passive Sanierung bedeutet für Räume wie Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen, wie Hof in Oberfranken, wie Freyung und Wegscheid im Bayerischen Wald, dann die Tatsache, daß man ihnen praktisch nicht mehr Förderung angedeihen läßt als einem Gebiet, das sich im Herzen der wirtschaftlichen Entwicklung des Gemeinsamen Marktes befindet.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn sich da heute keine krasse Arbeitslosigkeit zeigt, dann ist das kein Grund zur falschen Beruhigung;

    (Abg. Giulini: Sehr richtig!)




    Dr. Warnke
    denn dort haben wir Bevölkerungsabwanderung, dort haben wir echten Bevölkerungsrückgang,

    (Zurufe von der CDU/CSU: Leider wahr!)

    und auch das ist ein Weg der passiven Sanierung durch ungleichgewichtige Förderungsmaßnahmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir wenden uns nicht gegen die Schwerpunktkonzentration. Sie hat ihre Berechtigung, sie wird von uns mitgetragen. Aber wir geben — und das ist der nächste •Punkt, den ich Ihnen hier unterbreite — doch zu bedenken, ob nicht im lokalen Bereich durch Anwendung raumordnungstheoretisch durchaus fundierter, exakter und begründeter Begriffe wie der „Entwicklungsachse", wie des „Verdichtungsbandes" von einem allzu starren Schematismus der Förderung im Einzelfall bei einer entsprechenden Begründung abgegangen werden kann.
    Herr Kollege Junghans, Sie waren der Meinung, daß es in Bayern so viele Arbeitslose gebe, weil a) die bayerische Staatsregierung kein Programm vorgelegt habe und b) die Bildungsvoraussetzungen in Bayern derart katastrophal seien, daß die Industrie nicht in diese Gebiete gehe. Herr Kollege Junghans, ich habe nichts gegen eine pointiert scharfe und meinetwegen auch polemische Äußerung in einer parlamentarischen Debatte; aber Sie müssen die Fakten kennen. Die Bayerische Staatsregierung hat im vergangenen Jahr das Programm für Bayern I vorgelegt; sie hat in diesem Jahr das Programm für Bayern II vorgelegt; sie legt in diesen Tagen das Programm für das bayerische Naherholungsgebiet vor. All das sind Gesamtkonzeptionen für den ganzen Raum. Ich bezeichne dies hier als eine Verhetzung, wenn wir in diese Richtung vormarschieren und anderen etwas vorwerfen, was ganz klar nicht den Tatsachen entspricht.

    (Beifall bei .der CDU/CSU.)

    Dias gleiche gilt vom Schulentwicklungsplan, mit dem, wie Herr Kollege Müller Ihnen gern bestätigen wird, in Bayern in den letzten sieben Jahren mehr weiterführende Schulen gerade in den Randgebieten gegründet worden sind als in den 150 Jahren zuvor. Aber das ist nicht der Grund, warum wir dort nicht weiterkommen. Der Grund liegt in der extremen Ungunst ,der Lage. Wir sollten uns hüten, hier mit billigen und populären Affekten eine Veranwortung von uns abzuwälzen, die wir bestenfalls gemeinsam tragen, im Augenblick Sie aber schwerer als wir.
    Beifall bei der CDU/CSU.)
    Der vierte Punkt, meine Damen und Herren, ist die Tatsache, daß wir mit ,der nahezu totalen Umwandlung in eine obligatorische Zuschußförderung der Wirtschaft und nur noch einem geringen Rest an Kreditförderung für Neuansiedlungen und Betriebserweiterungen einen Weg beschritten haben, der sich in dieser Form als nicht praktikabel erwiesen hat. Ich wundere mich, daß die zahllosen Schwierigkeiten, von denen jeder Abgeordnete, der in den Förderungsgebieten zu Hause ist, berichten kann — gleich, welcher Fraktion er angehört —, in diesem Bericht keinen Niederschlag gefunden
    haben, nämlich die Schwierigkeiten, die darin bestehen, daß man zwar für die großen und größten Unternehmen mit der Zuschuß- und Zulagenförderung einen Maßanzug geschaffen hat, daß aber die kleinen und mittleren Unternehmen aus Liquiditätsgründen

    (Abg. Dr. Ritz: Genau das!)

    der 50prozentigen Kreditförderung alter Prägung beute nicht nur manche Träne nachweinen, sondern durch ihr Fehlen nicht in der Lage sind, nötige Investitionen vorzunehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Man kann diesem Umstand durch eine Aufgabenteilung zwischen Bund und Land abhelfen, indem man nämlich den Ländern ,die Möglichkeit gibt —und das in das Gesamtkonzept einbezieht —, diese Kreditförderung durchzuführen. Das ist z. B. im Falle des Freistaats Bayern so geschehen. Dann darf man sich aber nicht wundern, Herr Kollege Junghans, wenn diese Länder und die dortige Industrie die Bundesprogramme, die für sie zum Teil ungünstiger sind, weniger in Anspruch nehmen und mehr auf günstigere Möglichkeiten im eigenen Lande zurückgreifen. Ich würde es wünschen, daß Sie die Möglichkeit der Abstimmung im Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftspolitik nutzten, damit hier nicht mehr ein Kleinkrieg zwischen Bund und Land geführt, sondern eine ausgewogene Aufgabenverteilung herbeigeführt wird. Ich hätte es begrüßt wenn Sie uns Ihre Vorstellungen dazu in diesem Strukturbericht vorgelegt hätten.
    Über eines müssen Sie sich auch klar sein, Herr Staatssekretär Arndt. Im Strukturbericht haben Sie die konjunkturellen Rahmenbedingungen der regionalen Strukturpolitik angesprochen. Aber in diesen Fällen der Investitionen kleinerer und mittlerer Unternehmen hat sich durch die von Ihnen verschuldete maßlose Diskont- und Zinserhöhung die konjunkturelle Rahmenbedingung ganz entscheidend zuungunsten der Investitionen gewandelt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wer die Verantwortung dafür trägt, meine Damen und Herren, das hat der Vorsitzende des Sachverständigenrats in einem Brief an den Bundeskanzler eindeutig festgestellt. Die Erörterung dieses Dokuments möchte ich allerdings der nächsten Woche überlassen.
    Der fünfte Punkt. Wir fordern eine bessere oder überhaupt eine Verknüpfung von Mittelstandspolitik und regionaler Strukturpolitik. Das, meine Herren von den Regierungsparteien, ist ein Ansatz zu einer Strukturpolitik aus einem Guß, die Sie vollmundig in der Regierungserklärung angekündigt haben, von .der aber im Jahreswirtschaftsbericht nichts zu spüren war, die hier nicht enthalten ist. Jetzt werden wir auf den Bundesraumordnungsbericht vertröstet und werden wahrscheinlich auch noch beim Städtebauförderungsbericht vergebens darauf warten.
    Wir haben folgende Vorstellungen. Das Festhalten am Primäreffekt, an der Schaffung von Arbeitsplät-



    Dr. Warnke
    zen in der Produktion, das auch noch in diesem Strukturbericht ausdrücklich statuiert wird, scheint uns durch die immer stärkere Bedeutung des tertiären Sektors überholt zu sein. Die Industriebeschäftigtenquote wird rückläufige Tendenz, die Beschäftigtenquote im Dienstleistungsbereich steigende Tendenz haben. Bei der Bedeutung dieses Bereiches für den so wichtigen Wohn- und Freizeitwert unserer Förderungsgebiete sollten wir auch dem kleinen Handwerker, sollten wir auch der Kraftfahrzeugreparaturwerkstätte, sollten wir auch dem mittleren Selbstbedienungsladen, sollten wir auch dem Friseur an Ort und Stelle die Möglichkeit geben, zu partizipieren. Wir haben diese Möglichkeit durch das Investitionszulagengesetz geschaffen. Ich habe es sehr bedauert, daß Bestrebungen Ihres Hauses, Herr Staatssekretär, im Gange waren, über 'die volkswirtschaftliche Bescheinigung diese Möglichkeit wieder abzuschaffen.
    Ich würde mich freuen, wenn Sie sich zu Ihren Vorstellungen äußerten — unsere habe ich auf den Tisch gelegt, z. B. über die Investitionszulage —, ohne unmittelbare ausgabensteigernde und mit geringer einnahmesenkender Wirkung einen Ansatz zu dieser Strukturpolitik aus einem Guß zu finden, die wir nicht postuliert haben, zu der wir Ihnen aber gerne die Anregungen geben. Das schließt auch die entsprechende Förderung des Fremdenverkehrs nicht nur im Zonenrand-, sondern gerade in den Ausbaugebieten auf dem Wege über die Investitionszulage ein.
    Für eine ganzheitliche Strukturpolitik ist es ganz entscheidend, daß der Wohnungsbau stärker in seiner Bedeutung für die Bevölkerungsentwicklung in diesen Räumen erkannt, gewürdigt und gefördert wird. Das ist als Problem, aber ohne Lösungsvorschlag im Strukturbericht angesprochen worden. Wir sind einen Schritt weitergegangen und haben Ihnen in dem Entwurf eines Zonenrandförderungsgesetzes, den ich anschließend begründen werde, ein konkretes Lösungsmodell vorgeschlagen.
    Aber bevor ich darauf komme, meine Herren von der Bundesregierung, noch eine Anregung verfahrensmäßiger Art. Herr ,Staatssekretär Arndt hat erwähnt, daß der Bericht dem Hause am 8. Mai zugegangen sei. Nun, die Mitglieder dieses Hauses können nur eines sagen: am B. Mai lasen sie, daß die Bundesregierung diesen Bericht abgeschlossen habe, und sie lasen ausführliche Auszüge in der Presse, aus denen sie sich schlecht und recht informiert haben. Wir haben diesen Bericht Freitag mittag auf unsere Pulte bekommen. Das ist gerade im Zeichen einer Bundesregierung, die mehr Demokratie auf ihre Fahnen geschrieben hat,

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    für dieses Haus wohl kaum eine angemessene Vorbereitungsfrist. Ich möchte dazu sagen: Mehr Demokratie, wir fangen erst richtig an!

    (Abg. Lange: Das ist doch kein Argument! Dummes Zeug!)

    — Herr Kollege Lange, ich halte es nicht für dummes Zeug, wenn wir den Anspruch erheben, angemessen auf die Debatte vorbereitet zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Sicherlich ist das dummes Zeug!)

    — Herr Kollege, jeder ist so höflich, wie er es versteht. Ihre Zwischenrufe werden mich nicht davon abbringen, auf diesem Punkte zu beharren.

    (Weitere Zurufe von der SPD.)

    Der Bericht bringt nicht gerade eine Fülle von Material. Wir haben die Kontakte mit den Industrie- und Handelskammern, mit den Handwerkskammern, mit den Gewerkschaften oder mit den Landesregierungen, die wir gern gehabt hätten, nicht haben können. Deshalb behalten wir uns vor, noch in anderer geeigneter Weise auf einige Punkte in diesem Bericht zurückzukommen; denn wir sind an einer eingehenden Behandlung dieses Berichts gehindert worden, weil wir ihn erst am Montag vorgefunden haben, da er am Freitag verteilt wurde.

    (Abg. Junghans: Ihre Kontakte reichen eben nicht!)

    Das ist der springende Punkt.
    Ich möchte Ihnen abschließend den Entwurf eines Zonenrandförderungsgesetzes, den die CDU/CSUFraktion vorgelegt hat, begründen. In .dem Strukturbericht stand, daß die Bundesregierung zur Zeit prüfe, in welcher Weise ein solches Gesetz erforderlich sei. Also gut — wenn Sie meinen, noch die Modalitäten prüfen zu müssen, dann hoffen wir, daß Sie damit bald zum Abschluß kommen. Aber eines haben wir nicht verstanden: daß im Strukturbericht der Bundesregierung steht, .sie prüfe, ob ein solches Gesetz überhaupt erforderlich sei.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Wenn ich dann noch gehört habe, daß der Herr Kollege Junghans hier erklärt hat, die Heranführung der Fördergebiete und des Zonenrandgebietes an das Wohlstandsniveau anderer Länder sei infolge der Strukturpolitik dieser Bundesregierung gelungen, kann ich nur feststellen: Die Weihrauchstreuerei nimmt hier unerträgliche Formen an!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Heranführung an das Wohlstandsniveau anderer Länder ist eben nicht gelungen. Ich denke gar nicht daran, der Bundesregierung daraus einen Vorwurf zu machen, weil ich mir im Unterschied zu anderen Kollegen der Schwierigkeit dieser Aufgabe bewußt bin. Aber wenn man mit einer solchen Haltung an das Problem herangeht, verstehe ich natürlich, daß man sagt, man prüfe, ob ein Zonenrandförderungsgesetz überhaupt erforderlich sei, wie es schwarz auf weiß in diesem Strukturbericht der Bundesregierung steht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dieses Gesetz .ist erforderlich. Es ist erforderlich, weil das schleswig-holsteinische Finanzgericht die Sonderabschreibungen für unzulässig erklärt hat; es ist erforderlich, weil das Zonenrandgebiet als einziges Fördergebiet keine gesetzliche Grundlage



    Dr. Warnke
    seiner Förderung besitzt; und es ist erforderlich, weil wir in der Vergangenheit gesehen haben, daß es, nachdem Minister Schedl im Dezember 1967 die Forderung erhoben hatte, das Zonenrandgebiet an die Förderungssätze der Steinkohlengebiete heranzuführen, anderthalb Jahre dauerte, bis dieses Vorhaben tatsächlich verwirklicht werden konnte, anderthalb Jahre, die einen erheblichen Entwicklungsrückstand bedingt haben.
    Wir haben diesen Gesetzentwurf in der Debatte zum Jahreswirtschaftsbericht angekündigt. Wir haben ,Sie als Bundesregierung gefragt, ob Sie bereit sind, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir haben auf diese Frage keine Antwort bekommen. Und dann haben wir gehandelt, so daß dieses Gesetz Ihnen heute vorliegt.
    Ich möchte Dank ,sagen für die Formulierungshilfe, die uns von Kammern, Verbänden und den Landeswirtschaftsministerien, deren Lübecker Entwurf wir verwendet haben, dabei geleistet worden ist. Aber wir wollten kein reines Wirtschaftsförderungsgesetz, wie es unter Beteiligung der Bundesregierung in Lübeck ausgearbeitet worden ist. Deshalb haben wir diesen Entwurf erweitert. .Wir haben ihn erweitert in Kenntnis der Bedeutung der Förderung der Infrastruktur und der Kommunalförderung für den Wohn-und Freizeitwert und damit für die Wirtschaftsstärkungs- und Wachstumschancen der Förderungsgebiete unter ausdrücklicher Aufnahme der Förderungsmaßnahmen, die auf diesem ,Gebiet bis jetzt praktiziert werden.
    Wir sind darüber hinaus einen Schritt weitergegangen, indem wir die grundlegende Bedeutung des Wohnungsbaus durch erstmalige Einführung einer Wohnungsbaupräferenz — orientiert an dem Berliner Modell, aber mit etwas geringeren Förderungssätzen —für das Zonenrandgebiet gewürdigt haben. Diese Präferenz steht unter dem Haushalts-. und Finanzplanungsvorbehalt und hat deshalb keine unmittelbaren ausgabesteigernden Wirkungen. Sie sorgt vielmehr dafür, daß die zu unserem Bedauern seit, so glaube ich, einem halben Jahrzehnt oder länger im Haushalt der Bundesregierung unverändert gebliebenen Ansätze für den Arbeitnehmerwohnungsbau im Zonenrandgebiet in Höhe von 14 Millionen DM jährlich auf jeden Fall auch wirklich zweckentsprechend eingesetzt werden — was bis jetzt nicht gewährleistet war —, nämlich durch eine Aufstockung der Darlehnsbeträge im Zonenrandgebiet. Bis jetzt dagegen haben wir öfter feststellen müssen, daß diese Mittel im Verwaltungsvollzug zwar ins Zonenrandgebiet geflossen sind, aber nicht notwendigerweise dort einen zusätzlichen Effekt erbracht 'haben und daß dieser Zufluß durch Abfluß anderer Mittel leider Gottes manchmal kompensiert wurde.
    Ich verhehle aber nicht, daß wir als Ziel durchaus eine Erhöhung der Wohnungsbaumittel in diesem von 'der Abwanderung bedrohten Randgebiete im Osten der Bundesrepublik anstreben, dies aber im Einklang mit den Möglichkeiten der mittelfristigen Finanzplanung, die es nach unserer Vorstellung in diesem Sinne )fortzuschreiben gilt.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte auch anregen, daß wir bei den Ausschußberatungen die Möglichkeiten einer verbesserten Wohngeldförderung in diesen Gebieten prüfen.
    Wir haben damit unseren Beitrag zur Arbeitnehmerförderung im Zonenrandgebiet geleistet, da wir feststellen mußten, daß sich die sozialdemokratische Fraktion 'des Bundestages entgegen den Versprechungen, die sie im Wahlkampf landauf landab im Zonenrandgebiet gemacht hat und denen wir uns nicht angeschlossen haben, obwohl die Versuchung dazu groß war, heute nicht mehr in der Lage sieht, einen Arbeitnehmerfreibetrag zu beantragen und durchzusetzen. Damals hieß es, Herr Kollege Wehner, daß eine Koalition von CDU/CSU und Freier Demokratischer Partei den Arbeitnehmerfreibetrag im Zonenrandgebiet verhindert habe. Wir haben auf die sachlichen Schwierigkeiten hingewiesen.

    (Abg. Wehner: Sie haben es 1965 und später abgelehnt! Lesen Sie doch die Protokolle nach! Das ist doch alles undramatisch! Hier im Bundestag! Da waren Sie noch nicht da! Das ist nicht Ihre Schuld! Lesen Sie es bitte nach, statt vorher in Demagogie zu üben! — Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    — Völlig einverstanden! Nur hätten Sie dann nicht eine Woche vor der Wahl in Nordost-Oberfranken und anderswo sagen sollen: CDU/CSU und FDP haben es abgelehnt; wenn wir an die Regierung kommen, führen wir es ein.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Der Wahrheitsgehalt Ihrer Behauptungen ist landläufig bekannt! Der Name dessen: CSU! — Oho-Rufe von der CDU/CSU.)

    — Ich danke für diese hohe Anerkennung für den Wahrheitsgehalt der Behauptungen der CSU.

    (Abg. Wehner: Die können Sie sich an die Brust stecken, falls Sie eine haben!)

    Herr 'Kollege Wehner, das 'ist schriftlich festgelegt durch eine Zeitung, die nicht im Verdacht steht, Ihnen feindlich zu sein. Außerdem hat es der ganze DGB in Nordost-Oberfranken mitgehört und ärgert sich noch heute ;darüber.

    (Abg. Wehner: Natürlich! Ich stehe ja auch dazu!)

    — Das ist schon besser, Herr Kollege Wehner.

    (Abg. Wehner: Reden Sie nur nicht so kariert, weil Sie hier nicht einer Volkshochschule der CSU sind! —'Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    — Herr Kollege Wehner, es ist schwer, Ihrem Charme zu widerstehen.

    (Abg. Wehner: Das weiß ich! — Heiterkeit.)

    Ich 'bekenne Ihnen deshalb ganz offen: Sie sind mir in 'Ihrer ungezwungenen Natürlichkeit noch immer einer der Liebsten auf Ihrer Seite des Hauses.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, dieses Gesetz, das wir Ihnen vorlegen, enthält auch die Forderung nach einem Zonenrandförderungsbericht. Ich freue mich,



    Dr. Warnke
    zu sehen, wie schnell gute Taten Früchte tragen und daß, kaum daß wir vor einer Woche diesen Entwurf vorgelegt haben, hier schon ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vorliegt, der in weiten Bereichen in die gleiche Richtung geht. Wir werden im Ausschuß darüber beraten können.
    Ich lege abschließend Wert auf die Feststellung, daß wir mit unserem Antrag den Ländern nicht die Möglichkeit nehmen wollen, im Bundesrat im ersten Durchgang zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung zu nehmen, wenn dieser Gesetzentwurf rechtzeitig kommt, meine Damen und Herren. Um das Inkrafttreten des Zonenrandförderungsgesetzes zum 1. Januar 1971 sicherstellen zu können, wird es unbedingt notwendig sein, daß dieser Gesetzentwurf bereits nach der Sommerpause hier im Bundestag vorliegt und in der Zwischenzeit die Beratung im 'Bundesrat durchgemacht hat. Wir sind bereit, die Ausschußberatungen bis zu diesem Zeitpunkt zurückzustellen. Aber wir sind nicht bereit, sie auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagen zu lassen. Ich appelliere deshalb abschließend an die Bundesregierung, sich nicht nur über das Ob, sondern auch, Herr Staatssekretär Arndt, über das Wie unverzüglich schlüssig zu werden, es uns nachzutun und zu handeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Das Beste war, 'daß Sie „abschließend" sagten!)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Vereinbarung der Fraktionsgeschäftsführer mitzuteilen. Heute und morgen wird es keine Mittagspause geben. Morgen, Mittwoch, wird die politische Debatte bis 16 Uhr geführt werden, und die Fragestunde findet dann von 16 bis 17 Uhr statt.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Müller (München) .

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günther Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man bei den Ausführungen des Kollegen Warnke aufmerksam zugehört hat, mußte man feststellen, daß mit ein paar schönen schmückenden Beiwörtern die Rede war von Verhetzung, die hier getrieben werde, von Weihrauchstreuerei, die man hier und in den Berichten betreibe. Nun, wir wollen wieder zurückfinden zu der nüchternen Atmosphäre, die der Strukturpolitik an und für sich angemessen ist.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen.)

    Herr Kollege Warnke, wenn das bischöfliche Seelsorgeamt zu Passau eine Resolution an alle bayerischen Bundestagsabgeordneten und an die Bayerische Staatsregierung gerichtet hat und wenn dieses bischöfliche Seelsorgeamt mit großen klagenden Worten davon spricht, wie die Bayerische Staatsregierung gerade diesen Raum Passau und das Zonenrandgebiet vernachlässigt hat, dann, glaube ich, kann man doch nicht von Weihrauchstreuerei sprechen, Herr Kollege Fuchs, auch nicht von Verhetzung, sondern das ist die nüchterne Feststellung
    der Tatsache, daß Bayern zwar ein Programm „Bayern I und II" hat, aber eben heute erst, während z. B. Hessen seit 1953 einen Hessen-Plan hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das muß man ganz nüchtern zur Kenntnis nehmen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ach, ist das wichtig!)

    Doch wollen wir zurückkommen zur regionalen Strukturpolitik! Sie ist in Bayern ein Kapitel für sich. Die Bayerische Staatsregierung hat sich nur sehr zögernd bereit gefunden, die Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftspolitik überhaupt zu fördern.

    (Abg. Dasch: Sind wir hier im Bayerischen Landtag?)

    Noch zögernder hat sich die Bayerische Staatsregierung mit dem neuen, im gesamten Bundesgebiet so erfolgreichen Planungsinstrument der regionalen Aktionsprogramme einverstanden erklärt. Diese Aktionsprogramme waren überall erfolgreich, nur nicht in Bayern, wie der Strukturbericht 1970 der Bundesregierung darlegt.