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ID0605200100

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    800. müssen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, Dienstag, 26. Mai 1970 Inhalt: Eintritt des Abg. Staak in den Bundestag . 2585 A Wahl des Abg. Dr. Huys als Schriftführer . 2585 A Wahl des Abg. Wolfram als Mitglied des • Europäischen Parlaments 2585 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2585 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 2585 C Strukturbericht 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/761) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (Zonenrandförderungsgesetz) (Abg. Dr. Warnke und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/396) — Erste Beratung — Gewandt (CDU/CSU) 2587 C Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2589 D; 2614 C Junghans (SPD) . . . . . . . 2592 C Kienbaum (FDP) 2598 B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 2600 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 2604 D von Thadden (CDU/CSU) . . . . 2607 A Brück (SPD) . . . . . . . 2608 D Jung (FDP) 2610 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 2611 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 2616 C Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2617 C Große Anfrage der Abg. Erpenbeck, Mick, Geisenhofer, Lücke (Bensberg), Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Wohnungsbaupolitik (Drucksachen VI/532, VI/316) Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . . 2619 B Frau Meermann (SPD) 2623 D Jung (FDP) . . . . . . . . . 2627 B Mick (CDU/CSU) 2629 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 2632 D Henke (SPD) . . . . . . . . 2637 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (2. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Druckachen VI/584, zu W584); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/782), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/781) — Zweite und dritte Beratung — 2642 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksache W509); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/794) — Zweite und dritte Beratung — 2643 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksache VI/744) — Erste Beratung — 2643 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/775) — Erste Beratung — . . . 2643 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen (Drucksache VI/780) — Erste Beratung — . . . 2643 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Termins für die Vorlage des Entwurfs des Rentenanpassungsgesetzes (Drucksache VI/792) — Erste Beratung — . . . 2643 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 128 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1967 über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene (Drucksache VI/793) — Erste Beratung — 2643 C Entwurf eines Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen (Drucksache VI/797) — Erste Beratung — 2643 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/798 — Erste Beratung — .. 2643 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zerlegungsgesetzes (Drucksache VI/802) — Erste Beratung — 2643 D Antrag der Abg. Dr. Bardens, Dr. Bechert (Gau-Algesheim), Bay, Dr. Schmidt (Krefeld), Grüner, Jung, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. Rutschke und der Fraktionen der SPD, FDP betr. thermische Belastung von Gewässern durch Kernkraftstoffe (Drucksache VI/740) 2644 A Antrag der Abg. Liehr, Schmidt (Kempten) und der Fraktionen der SPD, FDP betr. berufliche Bildung (Drucksache VI/741) . 2644 A Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für • das Rechnungsjahr 1968 (Drucksache VI/787) 2644 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kom- mission der EG für eine Richtlinie des Rates über die Einführung einer gemeinsamen Police für mittel- und langfristige Geschäfte mit privaten Käufern (Drucksachen VI/232, VI/746) . . . . . . . . 2644 B Sammelübersicht 3 des Petitionenausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/753) in Verbindung mit Sammelübersicht 4 des Petitionenausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/779) 2644 B Fragestunde (Drucksache VI/809) Fragen des Abg. Varelmann: Beteiligung der Altersrentner an Heilmaßnahmen der Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 2644 B, 2645 B Varelmann (CDU/CSU) . . . . 2645 A, B Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) : Hilfen zur beruflichen Eingliederung behinderter Jugendlicher Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2645 C, 2646 A, B Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 2646 A Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) : Bestimmungen über die Unterkünfte von Bauarbeitern auf Baustellen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 2646 B, D Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . 2646 D Frage des Abg. Weber (Heidelberg):. Mineralölversorgung Westberlins durch die DDR 2646 D Frage des Abg. Weigl: Beamtenrechtliche Altersversorgung von im öffentlichen Dienst der DDR tätig gewesenen Kommunalbeamten . 2647 A Frage des Abg. Hansen: Presseberichte betr. Organisierung von Schlägergruppen regimefreundlicher Griechen durch griechische Generalkonsulate Genscher, Bundesminister 2647 B, 2647 C, D Hansen (SPD) . . . . . . . . . 2647 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . 2647 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 III Frage des Abg. Hansen: Maßnahmen gegen griechische Organisationen in der Bundesrepublik Genscher, Bundesminister . . . . 2647 D Frage des Abg. Dröscher: Versorgung von Berufsunteroffizieren Genscher, Bundesminister . . . 2648 B, C Frage des Abg. Rasner: Verantwortlichkeit für die Sicherheits-und Polizeimaßnahmen anläßlich des Treffens in Kassel Genscher, Bundesminister . . 2649 A, B Rasner (CDU/CSU) 2649 A, B Fragen des Abg Pieroth: Frage der Anrechnung der Wehrdienstzeit bei der Bemessung der Höhe der Sonderzuwendung für als Wehrpflichtige eingezogen gewesene Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst . . . . . 2649 B Frage des Abg. Josten: Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung angesichts der Hochwasserschäden am Rhein und seinen Nebenflüssen Genscher, Bundesminister . . . . 2649 D, 2650 A, B, C Josten (CDU/CSU) 2650 A, B Jung (FDP) 2650 B Frage des Abg. Ott: Äußerungen von Bundeswehroffizieren zu der Politik der Bundesregierung, insbesondere der Ostpolitik Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2650 D, 2651 B, C Ott (CDU/CSU) 2651 A, B Niegel (CDU/CSU) 2651 C Frage des Abg. Ott: Recht auf freie Meinungsäußerung von Staatsbürgern in Uniform Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2651 D, 2652 A, B Ott (CDU/CSU) 2652 A, B Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Vorzeitige Beurlaubung von den Grundwehrdienst leistenden Abiturienten zur Aufnahme ihres Studiums Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2652 D, 2653 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 2653 A Ott (CDU/CSU) 2653 B Frage des Abg. Dröscher: Fahrkostenersatz und Verpflegungszuschuß für Soldaten und Zivilbeschäftigte Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 2653 B, D Dröscher (SPD) 2653 C Frage des Abg. Niegel: Krankheitsgefahren bei Bewohnern der oberen Stockwerke von Hochhäusern Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2654 A, B, C, D Niegel (CDU/CSU) 2654 B, C Moersch (FDP) 2654 C Dasch (CDU/CSU) 2654 D Frage des Abg. Dasch: Kindergärten, Spielplätze und Sportanlagen in sogenannten Entlastungsstädten oder in neuen Großsiedlungen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 2655 A Fragen des Abg. Dr. Jobst: Mieten für Bundesbedienstetenwohnungen für Soldaten und Zivilbedienstete Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2655 C, 2656 A, B, C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . 2656 A, B, C Frage des Abg. Dr. Jungmann: Studium des Fachgebiets „Sicherheitstechnik" 2656 D Frage der Abg. Frau Dr. Walz: Besprechungen im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft über die Thesen zum Hochschulrahmengesetz Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2656 D, 2657 B, C Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . 2657 A, B, C Moersch (FPD) . . . . . . . . 2657 C Frage der Abg. Frau Dr. Walz: Einführung einer sogenannten Milieuquote bei der Zulassung zu Fächern mit Zulassungsbeschränkung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2657 D, 2658 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 2658 A Nächste Sitzung 2658 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2659 A Anlage 2 Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates vom 15. Mai 1970 zu dem Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 2660 A Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 25 der Fraktionen der SPD, FDP zum Strukturbericht 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/761) 2660 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedl (München) betr. Errichtung von Bundesleistungszentren für den Sport nach den Olympischen Spielen 1972 und Nutzbarmachung der olympischen Anlagen für den Leistungssport 2660 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Hauser (Bad Godesberg) betr. Besoldung in dem allgemeinen Verwaltungsdienst und in den obersten Bundesbehörden 2661 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Böhme betr. Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments 2661 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann betr. Elternrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz 2662 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Unland betr. die Erste und Zweite Angestelltenprüfung gemäß § 25 BAT . . . . . . . . 2662 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Unland betr. Auslegung von § 46 des Berufsbildungsgesetzes 2662 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Ernesti und Dr. Klepsch betr. Verwendung von schwerbeschädigten Soldaten 2662 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Klepsch betr. Bedarf der Geräteeinheiten und der Sicherungseinheiten im Rahmen der Territorialverteidigung an voll ausgebildeten Grenadieren 2663 B Anlage 12. Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bremer betr. endgültige Ergebnisse der flugmedizinischen Untersuchungen über die Belastungswerte •von Flugzeugführern 2663 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bremer betr. Neuregelung der Fliegerzulage . . . . . . . 2663 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Petersen betr. Zusammensetzung der Richtlinienkommission für den Bundesjugendplan 2663 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht betr. Folgerungen aus der EWG-Marktordnung für das deutsche Weingesetz . . . . . . . . 2664 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold betr. Verbreitung von Tageszeitungen und politischen Zeitschriften pornographischen Inhalts an Jugendliche . . . . . . . . 2664 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 2585 52. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 26. 5. Adams 26. 5. Dr. Aigner * 27. 5. von Alten-Nordheim 31. 5. Dr. Artzinger * 26. 5. Bäuerle 27. 5. Bals *** 27. 5. Dr. Bardens 27. 5. Biermann 27. 5. Blank 27. 5. Böhm 26. 5. Brandt (Grolsheim) 31. 5. Buschfort 26. 5. Cramer 30. 5. van Delden 29. 5. Dr. Dittrich * 27. 5. Draeger *** 26. 5. Dr. Enders 26. 5. Ernesti 27. 5. Faller 27. 5. Dr. Focke 28. 5. Franke (Osnabrück) 27. 5. Dr. Freiwald 26. 5. Fritsch ** 27. 5. Frau Geisendörfer 27. 5. Frau Griesinger 27. 5. Dr. Gölter 2. 6. Haase (Kassel) 27. 5. Haase (Kellinghusen) 30. 5. Dr. Häfele 27. 5. Häussler 27. 5. Dr. Hauff 27. 5. Dr. Hein * 26. 5. Helms 27. 5. Frau Herklotz 26. 5. Heyen 30. 5. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27. 5. Dr. Hubrig 27. 5. Dr. Jaeger 27. 5. Jaschke 26. 5. Dr. Jungmann 27. 5. Kaffka 27. 5. Killat-von Coreth 26. 5. Dr. Klepsch 27. 5. Dr. Kley 23. 5. Dr. Koch * 27. 5. Dr. Kreile 27. 5. Lautenschlager * 27. 5. Lenze (Attendorn) *** 26. 5. Lenzer 27. 5. Logemann 26. 5. Majonica 27. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marquardt 26. 5. Dr. Martin 27. 5. Dr. Marx (Kaiserslautern) 26. 5. Dr. Meinecke (Hamburg) 3. 6. Meister * 30. 5. Dr. Mende 26. 5. Müller (Remscheid) 31. 5. Dr. Müller-Hermann 27. 5. Frau Dr. Orth * 26. 5. Picard 26. 5. Pöhler ** 28. 5. Dr. Probst 27. 5. Richarts * 27. 5. Richter ** 27. 5. Rommerskirchen 27. 5. Dr. Rutschke 27. 5. Saxowski 26. 5. Schlaga 27. 5. Schlee 26. 5. Schmücker 28. 5. Dr. Schneider (Königswinter) 30. 5. Dr. Schober 27. 5. Schröder (Selistedt) 31. 5. Dr. Schulz (Berlin) 27. 5. Schwabe 27. 5. Dr. Schwörer * 26. 5. Seefeld * 27. 5. Seibert 27. 5. Dr. Seume 27. 5. Dr. Siemer 27. 5. Stahlberg 27. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 26. 5. Dr. Tamblé 26. 5. Unertl 27. 5. Vehar 26. 5. Weber (Heidelberg) 27. 5. Werner 28. 5. Wolf 26. 5. Wolfram 26. 5. Dr. Wulff 26. 5. Wurbs 26. 5. Zebisch 3. 6. Ziegler 27. 5. Dr. Zimmermann 27. 5. Zoglmann 26. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Birrenbach 8. 6. Dr. Erhard 7. 6. Dr. Lohmar 15. 6. Pfeifer 4. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union 2660 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, 15 Mai 1970 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Der Bundesrat ist der Ansicht, daß das Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen VI/389, VI/589 — seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 352. Sitzung am 15. Mal 1970 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. April 1970 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Goppel Amtierender Präsident Bonn, den 15. Mai 1970 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 20. April 1970 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Goppel Amtierender Präsident Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 Der Bundesrat begrüßt die Gesetzesinitiative des Deutschen Bundestages im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung. Er sieht die Bedeutung der Neuregelung ausschließlich in der Wiederherstellung einer gerechten Besteuerung. Die grundsätzlichen Bedenken des Bundesrates gegen die Erhebung der Heizölsteuer bestehen unverändert weiter. Der Bundesrat verweist insoweit auf Nummer 3 seiner Stellungnahme zu dem Mehrjährigen Finanzplan des Bundes 1969 bis 1973 — Drucksache 101/70 (Beschluß) —. Er bittet die Bundesregierung, die Notwendigkeit einer steuerlichen Belastung des Heizöls im Hinblick auf die verbesserte Lage des Steinkohlenbergbaus noch vor dem gesetzlich festgelegten Wegfall der Heizölsteuer zu überprüfen. Anlage 3 Umdruck 25 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zum Strukturbericht 1970 der Bundesregierung — Drucksache VI/761 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag begrüßt die von der Bundesregierung im Strukturbericht 1970 erneut erklärte Absicht, künftig bei allen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen des Bundes darauf zu achten, daß die höchsten Förderungspräferenzen Berlin und dem Zonenrandgebiet vorbehalten bleiben. Er hält eine gesetzliche Absicherung der bisherigen Förderungsmaßnahmen, insbesondere der Sonderabschreibungen, durch ein Zonenrandförderungsgesetz für erforderlich. Schließlich ist die besondere Priorität des Zonenrandgebietes gegenüber anderen gesetzlich geregelten regionalen Förderungsmaßdurch das Gesetz abzusichern. Darüber hinaus erscheinen wohnungsrechtliche Vorschriften erforderlich, die der besonderen Situation der Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet gerecht werden. Im Rahmen des langfristigen Wohnungsbauprogramms sind in einem gezielten Programm die Einkommensgrenzen und die Fördersätze im sozialen Wohnungsbau den besonderen Belangen der Arbeitnehmer und der Arbeitsmarktstruktur im Zonenrandgebiet anzupassen. Dafür sind auch Wohnungsbaufördermittel für den Bedarf der Facharbeiter und Führungskräfte bereitzustellen. Der Deutsche Bundestag geht davon aus, daß die Bundesregierung weiter periodisch über die Entwicklung im Zonenrandgebiet und über das dort angewandte Präferenzsystem berichtet. Bonn, den 26. Mai 1970 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (Drucksache VI/809 Frage A 2) : Welche Bundesleistungszentren für den Sport wird der Bund in München nach den Olympischen Spielen 1972 errichten, und welche weiteren Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um die olympischen Anlagen in optimaler Weise für den Leistungssport nutzbar zu machen? In Art. 9 Abs. i Satz 1 und 2 des Konsortialvertrages vom 10. Juli 1967 ist bestimmt, daß die in München errichteten Sportanlagen und Einrichtungen auch nach 1972 für Zwecke des Sports zu nutzen sind. Die Bundesregierung hat die spätere Verwendung eines Teiles der Olympia-Sportstätten als Bundesleistungszentren in ihre langfristigen Planungen einbezogen. Bisher haben sich der Bund Deutscher Radfahrer, der Deutsche Ruder-Verband, der Deutsche Schützen-Bund sowie der Deutsche SchwimmVerband an der späteren Benutzung der OlympiaSportanlagen interessiert gezeigt. Darüber hinaus werden die Anlagen auch nach 1972 für große internationale Wettkämpfe zur Verfügung stehen. Schon jetzt ist vorgesehen, daß im Olympia-Stadion in München Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 ausgetragen werden. Die sonstige Nutzung der Sportanlagen für den übrigen Leistungssport und den Breitensport fällt in Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 2661 den Zuständigkeitsbereich des Landes Bayern und der Stadt München. Da alle Sportanlagen nach den neuesten Erkenntnissen des Sportstättenbaues errichtet werden, bin ich sicher, daß auch insoweit eine optimale Nutzung gewährleistet ist. Teile der Olympia-Anlage in Kiel-Schilksee werden nach den Olympischen Spielen dem Deutschen Seglerverband für die Errichtung eines Bundesleistungszentrums zur Verfügung stehen. Die OlympiaKanu-Slalomanlage in Augsburg kommt ebenfalls als Bundes- oder Landesleistungszentrum in Betracht. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Bad Godesberg) (Drucksache VI/809, Fragen A 6 und 7) : Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus der in Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern vorgesehenen Neuregelung der Lehrer- und Richterbesoldung für die Besoldung des allgemeinen Verwaltungsdienstes zu ziehen? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um angesichts der allgemeinen Besoldungsentwicklung die Attraktivität des Dienstes in den obersten Bundesbehörden wiederherzustellen? Sie gehen bei Ihrer ersten Frage zutreffend davon aus, daß die Lehrerbesoldung ebenso wie die Richterbesoldung in den Ländern sich in einer von Land zu Land unterschiedlichen Strukturänderung befindet. Sicher ist Ihnen bekannt, daß wegen des hessischen Gesetzes über die Richtergehälter ein Normenkontrollverfahren wegen Verletzung des Bundesrahmenrechts eingeleitet worden ist. Die Veränderungen sind allerdings keineswegs auf die genannten Bereiche beschränkt. Mit Rücksicht auf die hiernach eingetretene Besoldungssituation hat die Bundesregierung bereits den Entwurf für eine Verfassungsänderung beschlossen, durch den dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet der Besoldung zugewiesen werden soll. Im Bundesministerium des Innern sind Vorarbeiten zur Erstellung eines Gesamtkonzepts für die zukünftige Regelung der Besoldung für alle Gruppen von öffentlich-rechtlichen Bediensteten bei Bund und Ländern eingeleitet. Dies entspricht zugleich einem Auftrag, den der Innenausschuß dieses Hohen Hauses am 29. April 1970 aus Anlaß einer Bundesratsvorlage zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes erteilt hat. Die Erarbeitung eines ausgewogenen Gesamtkonzepts schließt ein, daß für die Besoldung des allgemeinen Verwaltungsdienstes eine angemessene Lösung gefunden wird. Selbstverständlich wird es hierbei auch darum gehen, den Dienst in den obersten Bundesbehörden so attraktiv wie möglich zu machen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Drucksache VI/809 Frage A 8) : Wird die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative ergreifen für den Fall, daß die Direktwahl in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft in naher Zukunft nicht zustande kommt, mit dem Ziel, die Wahl der deutschen Mitglieder des EuropaParlaments spätestens zusammen mit der nächsten Wahl zum Deutschen Bundestag vorzusehen? Die Bundesregierung beabsichtigt vorläufig nicht, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen, die zum Ziel hätte, die unmittelbare Wahl der deutschen Mitglieder des europäischen Parlaments einzuführen. Art. 138 des EWG-Vertrages bestimmt, ebenso wie die entsprechenden Bestimmungen der beiden anderen Gemeinschaftsverträge, daß die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von den nationalen Parlamenten aus ihrer Mitte ernannt werden. Die Legitimation der Abgeordneten des Europäischen Parlaments leitet sich also nach den Verträgen von der Ernennung durch die nationalen Parlamente her. Für die Einführung der unmittelbaren Wahl dieser Abgeordneten sehen die Verträge ein besonderes Verfahren vor. Die Bundesregierung hat deshalb bereits im Jahre 1964 vor dem Bundestag erklärt, daß gegen die Einführung der unmittelbaren Wahl nur für die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments rechtliche Bedenken bestehen. Sie hat ferner darauf hingewiesen, daß auch politische Überlegungen gegen die Einführung unmittelbarer Wahlen in nur einem oder mehreren Mitgliedstaaten sprechen. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes hat dazu in der 110. Sitzung des 4. Deutschen Bundestags am 5. Februar 1964 wörtlich erklärt, daß „ein Parlament grundsätzlich in seiner Gänze nach denselben Richtlinien, nach denselben Grundsätzen und nach denselben Verfahren gewählt werden sollte". Die jetzige Bundesregierung teilt die seinerzeit erhobenen Bedenken. Sie befürwortet jedoch mit Nachdruck die Einführung der unmittelbaren Wahl des Europäischen Parlamentes in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft. Um die Erreichung dieses Ziels zu fördern, hat sie im Jahre 1969, nachdem die Beratungen über die Vorschläge des Europäischen Parlaments von 1960 wiederaufgenommen worden waren, im Rat einen vermittelnden Vorschlag für eine Übergangslösung unterbreitet. Nach den deutschen Vorstellungen sollen die Mitglieder des Europäischen Parlaments unter Verdoppelung ihrer Zahl zur Hälfte nach dem jetzt geltenden Schlüssel von den nationalen Parlamenten aus ihrer Mitte entsandt, zur Hälfte nach einem der Bevölkerungszahl in den Mitgliedstaaten entsprechenden Schlüssel unmittelbar gewählt werden. Dieser Vorschlag ist vom Rat eingehend diskutiert worden. Eine Einigung konnte bisher nicht erzielt werden. Auf der Konferenz der Staats- und Regierungschefs in Den Haag am 1./2. Dezember 1969 ist jedoch beschlossen worden, daß die Frage der direkten Wahl vom Rat weiter zu prüfen sei. Der Rat hat sich am 6. März dieses Jahres darüber geeinigt, daß der Ratspräsident in dieser Frage Kontakte mit dem Europäischen Parlament aufnehmen soll. Die ersten Kontakte sollen im nächsten Monat stattfinden. 2662 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Die Bundesregierung wird weiterhin alles in ihren Kräften stehende tun, damit die Forderung des Europäischen Parlaments nach Einführung der unmittelbaren Wahl verwirklicht wird. Ergänzend weise ich auf die schriftliche Antwort des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 8. Mai 1970 auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Slotta hin, in der der Wille der Bundesregierung zur Förderung der Bemühungen um Einführung der unmittelbaren Wahl des Europäischen Parlaments ebenfalls bekräftigt wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/809 Fragen A 51 und 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß insbesondere Eltern, die jetzt im hohen Alter stehen und die ihre Kinder im Krieg verloren haben, bittere Not leiden, da sie lediglich auf sehr niedrige Elternrenten aus dem Bundesversorgungsgesetz angewiesen sind und ein Zuverdienst nur in geringem Maß ohne Beeinträchtigung der Rente möglich ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, das Bundesversorgungsgesetz so zu ändern, daß alle Kriegseltern über 65 Jahre unbeschadet etwaiger Arbeitsverdienste in den Genuß ihrer Elternrenten kommen? Zunächst darf ich darauf hinweisen, Herr Kollege, daß der Anspruch der Kriegereltern nach dem Bundesversorgungsgesetz nicht nur, wie sich aus Ihrer Frage ergeben könnte, die eigentliche Elternrente beinhaltet, sondern auch ,die Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Dazu gehört in diesem Zusammenhang vor allem der Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, bei der weitgehead die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen sind. Sollten Ihnen Fälle bekannt sein, in denen Kriegereltern trotz dieser Regelung besondere materielle Not leiden, so wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die 'für eine Nachprüfung notwendigen Angaben übermitteln würden. Zu den Elternrenten im eigentlichen Sinne möchte ich ferner anmerken, daß sie nach dem Zweiten Anpassungsgesetz für die Kriegsopferversorgung, dessen Entwurf Ihnen inzwischen als Drucksache vorliegt, mit Wirkung vom 1. Januar 1971 ebenfalls an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt werden sollen. Im übrigen darf ich zu Ihrer Frage nach Gewährung von Elternrenten 'unbeschadet etwaiger Arbeitsverdienste darauf hinweisen, daß wir uns mit diesem schwierigen. Problem in den zuständigen Ausschüssen wiederholt befaßt haben. Dabei hat sich gezeigt, daß in allen Bereichen unseres öffentlichen Leistungsrechts zu den Voraussetzungen für Hinterbliebenenrenten an Eltern auch das wirtschaftliche Bedürfnis gehört. Das gilt für die gesetzliche Unfallversicherung ebenso wie für die beamtenrechtliche Unfallfürsorge, das Bundesentschädigungsgesetz und schließlich auch die Kriegsopferversorgung. Insofern wäre es schwierig, eine Sonderregelung für den Bereich des Bundesversorgungsgesetzes zu schaffen. Das soll jedoch nicht heißen, daß wir die Elternversorgung ,allgemein als abschließend geregelte Materie betrachten. Die Bundesregierung wird auf diese Frage im Zuge der weiteren .Entwicklung des Versorgungsrechts ihre besondere Aufmerksamkeit richten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (Drucksache VI/809 Frage A 55) : Ist für die Erste und Zweite Angestelltenprüfung gemäß § 25 BAT und Anlage 3 dazu ab 1. September 1970 ausschließlich § 46 des Berufsbildungsgesetzes maßgebend, oder gilt weiter uneingeschränkt das Tarifrecht? Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Innern möchte ich darauf hinweisen, daß § 25 BAT und Anlage 3 zum BAT lediglich Vorschriften über die Eingruppierung und die Höhergruppierung sowie die dafür erforderlichen Prüfungen enthalten, und zwar ausschließlich für den kommunalen Bereich. Dauer und Anforderungen der Lehrgänge, die mit der Ersten oder Zweiten Prüfung für Angestellte abschließen, sind im BAT nicht geregelt. Um Ihre Frage im übrigen beantworten zu können, ist es unerläßlich, hierzu zunächst noch Unterlagen von den Ländern beizuziehen. Ich bitte deshalb, Herr Kollege, um Ihr Einverständnis mit einer schriftlichen Beantwortung, die durch den Herrn Bundesminister des Innern erfolgen wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (Drucksache VI/809 Frage A 56) : Bedeutet nach Auffassung der Bundesregierung der Satz in § 46 des Berufsbildungsgesetzes kann die zuständige Stelle Prüfungen durchführen", daß diese zuständige Stelle künftig ausschließlich zuständig ist oder nur subsidiär neben anderen bereits bestehenden Einrichtungen? Nach § 46 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes kann die zuständige Stelle zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Fortbildung erworben worden sind, Prüfungen durchführen. Wenn die zuständige Stelle von dieser Befugnis Gebrauch macht, regelt sie nach dem Gesetz den Inhalt, das Ziel, die Anforderungen und das Verfahren dieser Prüfungen sowie die Zulassungsvoraussetzungen und errichtet Prüfungsausschüsse. Das heißt nicht, daß nicht auch andere Einrichtungen Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung durchführen können. Allerdings kommt diesen Prüfungen die gleiche Bedeutung wie den Prüfungen der zuständigen Stelle nur dann zu, wenn diese Prüfungen den Prüfungen der zuständigen Stelle gem. § 43 des Berufsbildungsgesetzes durch Rechtsverordnung gleichgestellt werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Ernesti und Dr. Klepsch (Drucksache VI/809 Fragen A 58 und 59) : Ist ausreichend Vorsorge getroffen, daß schwerbeschädigte Soldaten so verwendet werden, wie es ihrem Leistungsvermögen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 2663. und ihren Fähigkeiten entspricht (Schwerbeschädigtenerlaß Nr. 76, VMBl. 66/Nr. 13) ? Ist es zutreffend, daß die neuen Richtlinien für Beurteilungen von Soldaten keine Hinweise auf die Beurteilungsbestimmungen des Schwerbeschädigtenerlasses enthalten (VMBl. 66/Nr. 13) ? Es war und ist ein besonderes Anliegen aller Truppenteile und vor allem der personalbearbeitenden Stellen in der Bundeswehr, Schwerbeschädigte Soldaten sinnvoll und entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten zu verwenden. In den Beurteilungsbestimmungen ist ausdrücklich angeordnet, daß bei Körperbeschädigten Art und Grad der Erwerbsminderung und die körperlich bedingten Eignungseinschränkungen anzugeben sind. Die Einschaltung von Sanitätsoffizieren ist sichergestellt. Ihr Urteil ist eine wesentliche Grundlage für alle Personalentscheidungen über den betreffenden Soldaten. Der Schwerbeschädigtenerlaß vom 18. Mai 1966, der im Ministerialblatt des Bundesministers der Verteidigung veröffentlicht worden ist, ist als generelle Regelung unverändert in Geltung. Es wurde daher nicht für notwendig erachtet, in den Beurteilungsbestimmungen noch einmal ausdrücklich auf ihn zu verweisen. Um die Truppe gleichwohl erneut über den Erlaß zu unterrichten, ist beabsichtigt, sie noch einmal in geeigneter Form auf ihn hinzuweisen. Im übrigen soll auch bei der für Herbst 1970 vorgesehenen Überarbeitung der Beurteilungsbestimmungen auf Grund der dann vorliegenden Truppenerfahrungen auf den Schwerbeschädigtenerlaß verwiesen werden. Darüber hinaus sind im Verteidigungsministerium Richtlinien für die Ausbildung wehrdienstbeschädigter Soldaten in Bearbeitung. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/809 Frage A 60) : Ist im Bundesministerium der Verteidigung bekannt, daß der Bedarf der Geräteeinheiten und der Sicherungseinheiten im Rahmen der Territorialverteidigung nur zu einem geringen Teil mit voll ausgebildeten Grenadieren abgedeckt ist? Geräteeinheiten und Sicherungseinheiten rekrutieren sich im wesentlichen aus dem standortnahen Bereich. Nur so ist eine schnelle Alarmierung sicherzustellen. Soweit in diesem engen Bereich nur ein geringes Aufkommen an voll ausgebildeten Grenadieren vorhanden ist, muß auf Reservisten mit einer anderen Ausbildung zurückgegriffen werden. Ein möglichst hoher Anteil an ausgebildeten Grenadieren in den Einheiten ist zwar wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich. Die Reservisten, die alle eine infanteristische Grundausbildung mitgemacht haben, werden nämlich in Wehrübungen auf den militärischen Auftrag hin besonders ausgebildet. Zur Zeit werden jedoch Überlegungen angestellt, durch eine Erweiterung des Einzugsbereichs zu einer Erhöhung des Anteils an Reservisten aus Grenadiereinheiten zu kommen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bremer (Drucksache VI/809, Frage A 63) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es nicht vertretbar ist, noch länger auf endgültige Ergebnisse der langjährigen flugmedizinischen Untersuchungen über die Belastungswerte von Flugzeugführern zu warten und statt dessen die vorliegenden Ergebnisse auszuwerten? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß ,es zur endgültigen Klärung der Belastung der Flugzeugführer ,der verschiedenen Luftfahrzeuge einer ausgedehnten wissenschaftlichen Forschung bedarf. Natürlich wurden die bisherigen Teilergebnisse ausgewertet. Sie sind zur Zeit Gegenstand von Erörterungen innerhalb der zuständigen Ressorts. Ergebnisse dieser Besprechungen stehen noch aus. Die Teilergebnisse können jedoch nur als Grunderkenntnis angesehen werden. Sie bedürfen zu ihrer Fundierung weiterer wissenschaftlicher Arbeiten, insbesondere durch Untersuchungen in der realistischen Flugbelastung. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage .des Abgeordneten Bremer (Drucksache VI/809, Frage A 64) : Wird die Bundesregierung bei der von ihr in Aussicht gestellten Neuregelung der Fliegerzulage die besonderen Belastungen der Fluglehrer entsprechend berücksichtigen? Bei den innerhalb der Bundesregierung laufenden Erörterungen über Verbesserungen der Fliegerzulage wird auch die Gewährung eines besonderen Zuschlags an Flugzeugführer erwogen, die als Fluglehrer eingesetzt sind. Die Beratungen über den Gesamtkomplex sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 26. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (Drucksache VI/809 Fragen A 67 und 68) : Nach welchen Gesichtspunkten wurde die Richtlinienkommission für den Bundesjugendplan beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zusammengesetzt, und gehört dieser Kommission ein Vertreter der Internationalen Gemeinschaftsdienste an? Wenn nein, teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Internationalen Gemeinschaftsdienste wesentlich zur internationalen Begegnung beitragen, zumal sie ja keine flüchtigen Begegnungen, sondern gemeinsame konstruktive Arbeiten vermitteln? Bei der Zusammensetzung der Richtlinienkommission hat sich das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bemüht, möglichst weitgehend die Bereiche der Jugendhilfe zu berücksichtigen. Zugleich war jedoch im Interesse der besseren Arbeitsfähigkeit der Kommission der Mitgliederkreis klein zu halten. Eine Reihe durchaus verständlicher Wünsche, in der Kommission mitarbeiten zu können, mußte daher unerfüllt bleiben. Um dennoch eine möglichst umfassende Beratung des Ministeriums sicherzustellen, lädt das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit von Fall zu 2664 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1970 Fall zu den Sitzungen der Kommission Sachverständige ein, die mit den zur Beratung anstehenden Punkten besonders vertraut sind. Aus diesem Grunde wurde zu der Sitzung der Kommission am 13. und 14. dieses Monats, in der die internationale Jugendarbeit behandelt wurde, die Arbeitsgemeinschaft internationaler sozialer Dienste in Köln als in diesem Bereich zur Zeit federführende Stelle gebeten, einen Vertreter zu entsenden. Den zweiten Teil Ihrer Frage beantworte ich mit Ja. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 26. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/809 Frage A 69) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung für das deutsche Weingesetz aus der EWG-Marktordnung ziehen? Nach Art. 189 des EWG-Vertrages sind Verordnungen des Rates und der Kommission in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Das hat zur Folge, daß deutsches Recht, soweit es zu einer EWG-Verordnung in Widerspruch steht, nicht anwendbar ist. Mithin ist auch das deutsche Weinrecht nur noch insoweit anwendbar, als es den sogen. Grundverordnungen, d. h. den Verordnungen Nr. 816 und 817 des Rates vom 28. April 1970, sowie den unmittelbar bevorstehenden Zusatzverordnungen des Rates und der Kommission nicht widerspricht. Die Bundesregierung ist um einen möglichst umgehenden Erlaß der erforderlichen Durchführungsvorschriften bemüht. Es ist allerdings darauf aufmerksam zu machen, daß zahlreiche deutsche Durchführungsvorschriften erst erlassen werden können, wenn zuvor der Rat und die Kommission die in den beiden Grundverordnungen vorgesehenen zusätzlichen Verordnungen erlassen haben. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 26. Mai 1970 .auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (Drucksache VI/809 Fragen A 71 und 72) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die uneingeschränkte Verbreitung von Tageszeitungen und politischen Zeitschriften pornographischen Inhalts auch an Jugendliche, die in St. Pauli/Hamburg in Millionenauflage hergestellt werden, bedenklich ist? Welche Maßnahmen kann und will die Bundesregierung ergreifen, wenn sie die Massenverbreitung von Pornozeitungen an die heranwachsende Jugend nicht billigt? Die in Hamburg produzierten und zur Zeit in der Bundesrepublik verbreiteten Druckschriften „St. Pauli-Nachrichten" und „St. Pauli-Zeitung" sind nach Auffassung der Bundesregierung „unsittliche" Publikationen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften. Deshalb wurden seit November 1969 vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und antragsberechtigten obersten Landesjugendbehörden bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften insgesamt fünf Indizierungsanträge für die „St. Pauli-Nachrichten" und sechs für die „St. Pauli-Zeitung" gestellt. Die Bundesprüfstelle hat allen Anträgen entsprochen und die Objekte damit den Vertriebs- und Werbebeschränkungen der §§ 3-5 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften unterworfen. Das gleiche gilt für eine Reihe ähnlicher Blätter (z. B. „St. Pauli-Anzeiger", „Schwabing aktuell", „Münchener Boulevard-Zeitung"). Bei verschiedenen Staatsanwaltschaften und Gerichten sind Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Hersteller und Verbreiter vorgenannter Schriften anhängig unter dem Gesichtspunkt des § 6 I des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (offensichtlich schwer jugendgefährdende Schriften), teilweise auch des § 184 StGB (unzüchtige Schriften). Um die Verbreitung unter Jugendlichen zu verhindern, wurde angestrebt, je drei Ausgaben der „St. Pauli-Nachrichten" und „St. Pauli-Zeitung" in die Liste der jugendgefährenden Schriften aufnehmen zu lassen und damit eine Dauerindizierung auf längstens 12 Monate gemäß § 7 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften zu ermöglichen. Die formellen Voraussetzungen für eine Dauerindizierung sind bei diesen beiden auflagenstärksten Blättern gegeben; bei den anderen Schriften gleichen Charakters wird die Dauerindizierung im Interesse einer Gleichbehandlung ebenfalls betrieben. Um in den Genuß dieser Ausnahmebestimmung zu kommen, bringen die beiden St. Pauli-Blätter seit einiger Zeit in kleinerer Auflage gekürzte tägliche Ausgaben heraus. Überdies hat der Herausgeber der St. Pauli-Zeitung seine Zeitung zum „Parteiorgan" der von ihm gegründeten sogenannten „Deutschen Sexpartei" bestimmt. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat darauf ein 'Gutachten des Instituts für Zeitungsforschung Dortmund und des Bundesinnenministeriums eingeholt. Beide Gutachten kommen nach Prüfung mehrerer Ausgaben über einen längeren Zeitraum hinweg zu der Auffassung, daß es sich bei den Tages- und Wochenendausgaben beider Blätter nicht um seine Zeitung im Sinne des § 7 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften handelt. Unter Verwendung dieser Gutachten wird die Bundesprüfstelle in der Sitzung am 5. Juni 1970 über die Dauerindizierung verhandeln und entscheiden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Meine Damen und Herren, ich habe folgendes bekanntzugeben.
    Für die am 14. Mai 1970 durch Verzicht ausgeschiedene Abgeordnete Frau Dr. Elsner ist mit Wirkung vom 21. Mai 1970 der Abgeordnete Staak in den Bundestag eingetreten. Ich begrüße ihn und wünsche ihm eine gute und erfolgreiche Arbeit in unserer Mitte.

    (Beifall.)

    Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 6. Mai 1970 für den verstorbenen Abgeordneten Burgemeister den Abgeordneten Dr. Huys als Schriftführer benannt. Das Haus ist damit einverstanden? — Kein Widerspruch; damit ist der Abgeordnete Dr. Huys als Schriftführer gewählt.
    Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 25. Mai 1970 an Stelle der ausgeschiedenen Abgeordneten Frau Dr. Elsner den Abgeordneten Wolfram als Mitglied des Europäischen Parlaments benannt. Ist das Haus damit einverstanden? — Damit ist der Abgeordnete Wolfram als Mitglied des Europäischen Parlaments gewählt.
    Es liegt Ihnen, meine Damen und Herren, folgende Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
    Vorlage des Bundeskanzlers
    betr. Zwischenbericht der Bundesregierung über die Lage
    von Presse und Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland
    Bezug: Beschluß des Bundestages vom 2. Juli 1969
    — Drucksache VI/692 —
    zuständig: Innenausschuß (federführend), Ausschuß für Wirtschaft Vorlage des Sprechers der Deutschen Delegation bei der Beratenden Versammlung des Europarates
    betr. Bericht über die Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 17. bis 23. April 1970 in Straßburg
    — Drucksache VI/767 —
    zuständig: Auswärtiger Ausschuß
    Vorlage des Präsidenten des Bundesrates
    betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung und der Bundesvermögensrechnung für das Haushaltsjahr 1967
    — Drucksache VI/786 —
    zuständig: Haushaltsausschuß
    Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung
    Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.
    Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 1970 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
    Gesetz zur Änderung mietpreisrechtlicher und wohnungsrechtlicher Vorschriften in der Freien und Hansestadt Hamburg sowie in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München
    Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik
    Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit
    Gesetz zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes und des Teesteuergesetzes
    Drittes Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes
    Gesetz zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Speiseessig)

    Gesetz zu dem Abkommen vom 17. September 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern bei den Unternehmungen der Luftfahrt
    Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Mai 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der deutschösterreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben
    Gesetz zum Revisionsprotokoll vom 9. Juni 1969 zu dem am 21. Juli 1959 in Paris unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amt- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
    Gesetz zu dem Vertrag vom 4. Juli 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Rheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburgweier/Lauterburg
    Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Juli 1968 zwischen der
    Bundesrepublik Deutschland und Malaysia über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus
    Gesetz zu dem Abkommen vom 25. November 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien über den Luftverkehr
    Gesetz zu dem Abkommen vom 5. November 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik über die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen, welche von den italienischen Trägern der Krankenversicherung in Italien an Familienangehörige in der Bundesrepublik Deutschland versicherter italienischer Arbeitnehmer gewährt wurden, durch die deutschen zuständigen Träger der Krankenversicherung
    Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964
    Zum Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 hat der Bundesrat ferner eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist.
    Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich der folgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:



    Vizepräsident Dr. Schmid
    Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz)

    Verwaltungskostengesetz (VwKostG)

    Seine Schreiben sind als Drucksachen VI/783, VI/784 verteilt.
    In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, zum Dritten Gesetz zur Reform des Strafrechts (3. StrRG) einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/785 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat .am 5. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Unland, Katzer, van Delden, Mick, Dr. Becker (Mönchengladbach), Winkelheide, Ott, Vogt, Dr. Burgbacher, Köster, Dr. Warnke, Dr. Götz, Dr. Giulini, Russe, Horten, Niegel, von Bockelberg, Dr. Schwörer, Frau Griesinger, Dr. Marx (Kaiserslautern), Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Badi, Rommerskirchen und Genossen betr. Auswirkungen der Osthandelspolitik der Bundesregierung auf die deutsche Textilindustrie und Bekleidungsindustrie — Drucksache VI/630 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/754 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat am 6. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Springorum, Lampersbach, Dr. Luda, Russe und Genossen betr. zusätzliche Öllieferungen aus den USA im Falle einer neuen Nahostkrise — Drucksache VI/654 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/756 verteilt.
    Der Bundesminister für Verkehr hat am 8. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann und Genossen betr. Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge — Drucksache VI/649 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/764 verteilt.
    Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat
    am 12. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schirmer, Dr. Schmitt-Vockenhausen, Dr. Müller-Emmert, Müller (Mülheim), Wrede, Wende, Metzger, Dr. Müller (München), Schmidt (München), Schmidt (Kempten), Jung, Krall und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Bundesjugendplan, Bundesjugendspiele — Drucksache VI/627 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/777 verteilt.
    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 14. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müller (Remscheid), Ziegler, Frau Kalinke, Breidbach, Mick und Genossen betr. Berufsbildungsgesetz — Drucksache VI/535 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/778 verteilt.
    Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat
    am 13. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Engholm, Hansen, Dr. Schmidt (Krefeld), Walkhoff, Wichert und Genossen und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Eurotransplant Foundation — Drucksache VI/663 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/791 verteilt.
    Der Bundesminister des Innern hat am 15. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogt, Benda, Winkelheide und Genossen betr. Bundeszuschüsse an die zentralen Hilfsorganisationen für Erste Hilfe — Drucksache VI/685 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/799 verteilt.
    Der Bundesminister des Innern hat am 15. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Statistische Datenbank — Drucksache VI/662 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/801 verteilt.
    Der Bundesminister der Finanzen hat am 20. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach), Leicht, Röhner, Niegel, Krammig, Biechele, Burger und Genossen betr. Gestaltung des Branntweinmonopols im Gemeinsamen Markt — Drucksache VI/759 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/803 verteilt.
    Der Bundesminister der Finanzen hat am 20. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Pohle, Dr. Kreile, von Bockelberg, Leicht und Genossen betr. umsatzsteuerliche Behandlung ausländischer ständiger diplomatischer Vertretungen — Drucksache VI/747 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/804 verteilt.
    Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 21. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg), Dr. Schmidt (Krefeld) und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Pockenschutz — Drucksache VI/547 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/805 verteilt.
    Der Bundesminister der Finanzen hat am 22. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Dr. Riedl (München), Dr. Schneider (Nürnberg), Dr. Probst, Niegel, Dr. Kreile, Geisenhofer und Genossen betr. Erhaltung der Biersteuermengenstaffel — Drucksache VI/750 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/807 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat am 21. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Springorum, Russe, van Delden und der Fraktion der CDU/CSU betr. Energiepolitik — Drucksache VI/700 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/810 verteilt.
    Der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen hat am 21. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Wagner (Günzburg) und Genossen betr. Betriebsergebnis der Deutschen Bundespost für das Jahr 1970 — Drucksache VI/749 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/811 verteilt.
    Der Bundesminister der Finanzen hat am 22. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Stücklen, Höcherl und
    Genossen betr. Erhebung über die Investitionsprogramme der Bundesregierung — Drucksache V1/758 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/812 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister fur Wirtschaft hat am 22. Mai 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sprung, Dr. Warnke, Rock, Seiters, Dr. Müller-Hermann, Franke (Osnabrück), Dr. Huys, Dr. Unland, Dr. Reinhard, Storm, Dr. Ritz und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Regionale Aktionsprogramme — Drucksache VI/748 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/813 verteilt.
    Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 12. bzw. 13. Mai 1970 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die inzwischen bereits veröffentlichte
    Verordnung des Rates, mit der die Niederlande ermächtigt werden, besondere Interventionsmaßnahmen bei Äpfeln anzuwenden
    Verordnung des Rates über bestimmte Verwendungsarten für Apfel, die Gegenstand von Interventionen waren
    — Drucksache VI/553 —
    Verordnung des Rates über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik
    Verordnung des Rates mit zusätzlichen Vorschriften für die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik
    — Drucksache V14677 —
    keine Einwendungen erheben hat.
    Die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 1969 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia sowie zu dem Internen Durchführungsabkommen ist als zu Drucksache VI/725 verteilt.
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    EWG-Vorlagen
    Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für gesalzenen Seelachs der Tarifnummer ex 03.02 A I f des Gemeinsamen Zolltarifs
    — Drucksache VI/711 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates über die Regelung für Rohtabak mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten
    — Drucksache VI/712 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates betreffend die Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für die autonome Erhöhung der Einfuhr von Erzeugnissen in die Gemeinschaft, die in den Ausfuhrländern Gegenstand von Ausfuhrselbstbeschränkungen sind
    — Drucksache VI/727 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Memorandum 'der französischen Regierung über die Modalitäten für eine Verstärkung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der industriellen und wissenschaftlichen Entwicklung in Europa
    — Drucksache VI/728 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Bildung und Wissenschaft, Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates vom 19. Dezember 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren (1. Erweiterung)
    — Drucksache VI/755 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates zur Bestimmung der Tafelweinarten
    Verordnung des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für die Zeit vom . . . 1970 bis zum 15. Dezember 1970
    Verordnung des Rates mit Grundregeln für die Festsetzung des Referenzpreises für Wein
    Verordnung des Rates zur Definition bestimmter aus Drittländern stammender Erzeugnisse der Zolltarifnummern 22.04 und 22.05
    — Drucksache VI/768 —



    Vizepräsident Dr. Schmid
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 1898/68 zur Festlegung der Maßnahmen betreffend die Grundquoten für Zucker im Falle der Zusammenlegung oder Veräußerung von Unternehmen und im Falle der Veräußerung oder Verpachtung von Fabriken
    — Drucksache VI/769 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates zur Festsetzung der Auslösungspreise für bestimmte Tafelweinarten für die Zeit vom . . . bis zum 15. Dezember 1970
    — Drucksache VI/770
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates über Qualitätsschaumweine der Gemeinschaft
    — Drucksache VI/771 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe
    Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und Verwendung der auf diese Weise freigesetzten landwirtschaftlichen Fläche für Zwecke der Agrarstrukturverbesserung
    Vorschlag einer Richtlinie des Rates betreffend die sozioökonomische Information und berufliche Qualifikation der in der Landwirtschaft tätigen Personen
    Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Begrenzung der landwirtschaftlich genutzten Fläche
    Vorschlag einer Richtlinie des Rates über ergänzende Bestimmungen zu den Richtlinien des Rates über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe und über die Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und die Bereitstellung der landwirtschaftlichen Nutzfläche für Zwecke der Agrarstrukturverbesserung
    Geänderter Vorschlag einer Verordnung des Rates betreffend die landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften und ihre Vereinigungen
    — Drucksache VI/788 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), Ausschuß für Wirtschaft, Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinien des Rates über die Harmonisierung der wesentlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Deckung von kurzfristigen Risiken (Politische Risiken) öffentlicher und privater Käufer
    — Drucksache VI/789 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) Nr. 774/70 des Rates vom 28. April 1970 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Blumenkohl
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Wir treten in .die Tagesordnung ein. Die Fragestunde soll heute nachmittag abgehalten werden. Wir beginnen mit Punkt 2 der Tagesordnung:
    a) Beratung des Strukturberichts 1970 der Bundesregierung
    — Drucksache VI/761 —
    b) Erste Beratung des von dem Abgeordneten
    Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (Zonenrandförderungsgesetz)

    — Drucksache VI/796 —
    Herr Abgeordneter Gewandt!


Rede von Heinrich Gewandt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der uns vorgelegte Strukturbericht der Bundesregierung ist nicht so schön, wie er gefärbt ist. Wir sind zwar sehr erfreut darüber, feststellen zu können, daß die Bundesregierung in dem Strukturbericht zu der Auffassung gelangt, daß eine quantitative Erhöhung des Bruttosozialprodukts sehr wesentlich beeinflußt wird durch eine überzeugende Strukturpolitik — das ist, wie ich glaube, eine gewisse Abkehr von der Überbetonung der Konjunkturpolitik für das Wachstum —, aber wir vermissen in diesem Bericht sehr viel Konkretes.
Dieser Bericht ist eine Aufzählung von Maßnahmen, die zum Teil seit vielen Jahren laufen und die man ohne weiteres dem Haushaltsplan des Bundes entnehmen könnte. Die Bundesregierung hat in ihrem Jahreswirtschaftsbericht Maßnahmen zur weiteren Ausgestaltung der Strukturpolitik in Aussicht gestellt. Sie hat von einer Strukturpolitik aus einem Guß gesprochen. Das ist eine gute Absichtserklärung, aber leider vermissen wir nun die Realisierung dieser Absichtserklärung. Es wird gesagt, daß man zur Erreichung der angekündigten strukturpolitischen Ziele zu einer besseren Koordinierung der Raumordnung, der Agrarstrukturpolitik, der Arbeitsmarktpolitik, der Berufsausbildungspolitik, der regionalen und sektoralen Wirtschaftspolitik kommen müsse. Auch die Politik für kleine und mittlere Unternehmen wird hier als notwendig angesprochen.
Wenn wir nun aber den Bericht studieren, finden wir von all dem kaum etwas. Vor allen Dingen vermissen wir ein geschlossenes Konzept. Was hier vorliegt, ist kein geschlossenes Konzept, sondern ein Katalog von Einzelmaßnahmen, die sich allenfalls mit den Auswirkungen gewisser struktureller Mängel befassen.
In diesem Zusammenhang ist eines interessant, nämlich der Ausgangspunkt. Herr Arndt, in diesem Bericht wird gesagt, daß das große Heil der Strukturpolitik im Jahre 1967 eingetreten sei. Warum, weiß ich nicht. Ich weiß nicht, ob Sie damit auf die Veränderung der politischen Konstellation Bezug nehmen wollen und sagen wollen, das Zeitalter der guten Strukturpolitik habe erst begonnen, als die Freien Demokraten die Bundesregierung verlassen haben. Ich glaube, man muß hervorheben, daß die Richtlinien und Grundsätze der Strukturpolitik bereits im Jahre 1965 von der Bundesregierung konzipiert worden sind.
Ich meine, daß eine fundierte Strukturpolitik ein Element der wirtschaftspolitischen Stabilität sein müßte. Sie muß im Gegensatz zu den oft sporadischen, widersprüchlichen und hektischen Entscheidungen der Konjunkturpolitik stehen. Wenn wir einmal die Situation unserer Wirtschaft in der heutigen Zeit betrachten, werden wir feststellen, daß wir gerade in den 70er Jahren nicht mehr mit einer Vermehrung von Arbeitskräften zur Steigerung der Produktivität zu rechnen haben. Das wirtschaftliche Wachstum wird bei uns vielmehr im wesentlichen vom technischen und wissenschaftlichen Fortschritt bestimmt sein. Jeder modernen Industriegesell-



Gewandt
schaft ist der Strukturwandel immanent. Für uns ist Strukturpolitik ein wesentliches Element des wirtschaftlichen Wachstums. Sie hat damit nicht nur wirtschaftliche, sondern auch sozialpolitische Bedeutung.
Nun gibt es hinsichtlich der Strukturpolitik einen alten Streit. Das wird auch in dem Bericht der Bundesregierung sehr deutlich. Auf der einen Seite wird behauptet, es sei entscheidend, in der Phase der Hochkonjunktur Strukturpolitik zu betreiben, denn nur in Zeiten der Hochkonjunktur sei man in der Lage, die leistungsschwachen Regionen zu aktivieren und ihre Leistungskraft auf die Dauer zu steigern. In der Phase der Hochkonjunktur müßten Investitionsanreize gegeben werden und die Infrastruktur verbessert werden, um einen neuen Arbeitsmarkt zu erschließen und um einer 'Rezession vorzubeugen.
Auf der anderen Seite wird natürlich immer wieder eingewandt, in der Hochkonjunktur stünden die Mittel nicht zur Verfügung; man liefe sonst Gefahr, die Konjunktur zu stark anzuheizen. In Zeiten der Rezession wird dann mit Recht eingewandt, man sei nun ja nicht in der Lage, die nötigen Mittel zu mobilisieren. Ich meine, daß dieses immer wiederkehrende Phänomen — ich möchte das jetzt nicht als eine Kritik an der derzeitigen Regierung verstanden wissen — Anlaß geben sollte, zu durchdenken, ob man nicht zu neuen Prioritäten kommen muß. Jede Verbesserung der Produktionskombination und jede Mobilisierung der Leistungsreserven in den Randgebieten ides Wirtschaftsprozesses sind wachstumspolitisch wirksam und zukunftsorientiert. Wir müssen deshalb auch bei den konjunkturbedingten Investitionsprogrammen nach Möglichkeit die strukturpolitisch wichtigen Investitionen bevorzugen.
Nun sagt die Bundesregierung in ihrem Strukturbericht, daß es ihr nicht gelungen ist, ein umfassendes Konzept vorzulegen, und sie beschränkt sich leider auf Teilaspekte. Man könnte sagen: über Raumordnung und Städtebau wird ja noch ein Bericht vorgelegt. Das Bedauerliche ist aber, daß auf einen ganz entscheidenden Punkt unserer Wirtschaftspolitik in diesem Bericht kein Bezug genommen wird, und das sind die Grundsätze einer unternehmensgrößenbezogenen Strukturpolitik. Auch hier hat es wiederholt Ankündigungen gegeben. So wurde beispielsweise im Jahre 1969 angekündigt, man wolle diese Grundsätze demnächst vorlegen. Leider gibt es bisher nur Beratungsgruppen im Bundesministerium für Wirtschaft und keine konkreten Angaben.
Nach unserer Auffassung müßte zu folgenden Problemen Stellung genommen werden: zum Problem der Unterkapitalisierung in vielen Bereichen der deutschen Wirtschaft, zur Frage der Gründung von Kapitalbeteiligungsgesellschaften, zum Thema der Erleichterung des Zulassungsverfahrens und der Zulassungsvoraussetzung für Rationalisierungskartelle. Es müßte mehr gesagt werden über die Kooperationsförderung, mehr über die Gemeinschaftsforschung und — das, meine ich, muß hier auch einmal deutlich gesagt werden — über die Entwicklung neuer Technologien außerhalb der Großbetriebe.
Wir finden zum Thema der betriebsgrößenorientierten Strukturpolitik keine Angaben. Insbesondere werden alle jene Bereiche ausgelassen, die von großer Bedeutung sind und in denen der Strukturwandel sich am rapidesten vollzieht. Ich denke dabei an den tertiären Sektor. In immer größerem Maße wächst die Zahl der Selbständigen in diesem Bereich. Aber auch die Zahl der Arbeitnehmer, die im tertiären Bereich beschäftigt werden, nimmt rapide zu. Zu dieser Frage, der Frage der Ordnung der Dienstleistungsmärkte, ist in dem Bericht nichts gesagt worden.
Darüber hinaus — ich deutete es schon an — wird über den rasanten Strukturwandel beispielsweise im Einzelhandel, in dem immerhin in den letzten Jahren 26 000 Betriebe ausgeschieden sind, kein Wort verloren. Es werden nicht die Gründe für diesen Strukturwandel angegeben, und es wird nicht gesagt, was man tun könne, um den Strukturwandlungsprozeß für die Betroffenen zu erleichtern.
Natürlich wird in dem Bericht der Bundesregierung auch über den technischen Fortschritt und zukunftsweisende Produktionszweige gesprochen. Es werden eine Reihe von Beispielen angeführt: Flugzeugbau, Datenverarbeitung, Schiffbau. Dabei wäre zu sagen: die Regierung vergißt hier, darzulegen, daß für den Schiffbau gerade nach der Aufwertung bereits im vergangenen Jahr ein Programm hätte erwartet werden müssen. Es ist erst jetzt gekommen. Aber — und das ist interessant — auch hier werden nur einige Bereiche der Großwirtschaft genannt, und auch hier ist eine betriebsgrößenorientierte Strukturpolitik zu vermissen.
Wir wissen alle, daß sich gewisse Erkenntnisse allmählich durchsetzen. Als Servan-Schreiber sein Buch über die „Amerikanische Herausforderung" schrieb, war er damals noch der Auffassung, daß man den Giganten der amerikanischen Wirtschaft entsprechende europäische Großbetriebe entgegensetzen müsse. Heute, bei seinen Programmen für ein neues Frankreich, kommt er zu einer sehr viel differenzierteren Auffassung über die adäquate Struktur einer Wirtschaft, die sich im modernen Leben behaupten soll.
Wir wissen, daß die Leistungsfähigkeit und der Anteil der kleineren und mittleren Unternehmen an der Gesamtwirtschaft ständig steigt und daß viele bahnbrechende technische Ideen aus diesem Bereich kommen. Es gibt in den Vereinigten Staaten einen Bericht des Senatsausschusses für Antitrust- und Monopolfragen, in dem das bestätigt wird. Wir alle wissen aus der Praxis, daß viele technische Neuerungen — ich denke an den Wankelmotor, den Elektromotor und an Reproduktionstechniken — nicht in kapitalmäßig stark ausgestatteten Großbetrieben entstanden sind, sondern daß sich technischer Fortschritt in allen Bereichen der Wirtschaft vollzieht.
Präsident Johnson hat in der letzten Phase seiner Regierung einen Bericht angefordert, der, von 16 Wissenschaftlern ausgefertigt, dem amerikanischen Kongreß vorgelegt worden ist. Dort heißt es, daß

. 2589

Gewandt
vier Fünftel aller Wissenschaftler und Ingenieure in den Vereinigten Staaten in Großbetrieben oder aber an staatlich geförderten Universitäten tätig sind und forschen, daß aber ihr Gesamtanteil an den Ergebnissen der modernen Technologie nur ein Fünftel beträgt. Das heißt, um es einmal mit den Worten von Professor Drucker zu sagen, der kürzlich ein Buch über diese Frage herausgegeben hat, daß es in einem Zeitalter, in dem technische Neuerungen rasch und aktiv Bedeutung erlangen, lebenswichtig sein wird, alle Bereiche, und zwar auch die kleinen Unternehmen, an der technologischen Entwicklung zu beteiligen und ihnen die nötige Kapitalausstattung zu _ermöglichen. Er kritisiert in diesem Zusammenhang — das hätte auch in einen deutschen Strukturbericht hineingehört — die Doppelbesteuerung des Gesellschaftseinkommens in den Vereinigten Staaten, die natürlich dazu führt, daß das Kapital in den großen Gesellschaften belassen und praktisch subventioniert wird.
Es gibt Anregungen, wie dieses Problem zu lösen wäre. Ich denke dabei an den Stützel-Plan. Sicher wird manches gegen dessen Praktikabilität einzuwenden sein. Aber man muß nach meiner Auffassung in einem Strukturbericht der Regierung zu diesem Thema Stellung nehmen und eigene Vorstellungen entwickeln. Wir sind dabei, einen Stufenplan zur Verbesserung der Kapitalbildung in der Wirtschaft zu entwickeln. Wir erwarten aber, daß in einem Strukturbericht zu diesem wesentlichen Thema Stellung genommen wird.
Dieses Thema wird auch von der EWG-Kommission angeschnitten. Ich möchte hier ausdrücklich das unterstreichen, was in dem Memorandum der EWG-Kommission auf Seite 89 gesagt wird, nämlich:
Die kleinen oder mittleren Unternehmen haben in einer technologisch fortschrittlichen Wirtschaft eine beträchtliche Rolle zu spielen. Man hat insbesondere festgestellt, daß zahlreiche Innovationen auf Erfindungen zurückzuführen sind, die in Kleinunternehmen entwickelt wurden.
Wir sehen also, wie wichtig solche innovations-orientierten Unternehmen sind. Es fehlt in dem Strukturbericht ein Hinweis darauf, welche Folgerungen die Bundesregierung aus den Feststellungen der Europäischen Kommission zu ziehen beabsichtigt und welche Maßnahmen die Bundesregierung im Rahmen ihrer Strukturpolitik in diesem Bereich vorhat.
Wir wissen, daß in Frankreich eine eigene Institution gegründet worden ist, um die Innovation im Bereich der mittelständischen Wirtschaft zu fördern. Das gleiche gilt für Großbritannien. Wir vermissen eine klare Aussage der Bundesregierung zu diesem wesentlichen Thema. Es ist bedauerlich, daß zwar die Innovation gefördert werden soll und man auch Gelder dafür ausgewiesen hat, daß aber zugleich gesagt wird, man wolle die entsprechenden Mittel zunächst sperren.
Ein anderes wichtiges Thema ist natürlich die Effektivität der Maßnahmen. Nach den Grundsätzen der Haushaltsführung ist die Bundesregierung gehalten, alle Projekte unter dem Gesichtspunkt der Kosten-Nutzen-Analyse zu prüfen und eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Die Bundesregierung geht auf dieses Thema ein, sagt aber noch nicht, wie sie sich eine Strukturpolitik nach ökonomischen Kriterien vorstellt, wie sie zu neuen Dringlichkeiten kommen und die größtmögliche Effizienz ihrer Maßnahmen sicherstellen will.
Wir müssen also abschließend feststellen, daß dieser Bericht keine Strukturpolitik aus einem Guß gebracht hat, daß hier eine Fülle von Einzelmaßnahmen aufgeführt werden, daß zum wesentlichen Bereich der betriebsgrößenorientierten Politik nichts gesagt wird, daß die Aussagen zum Thema der Innovation unzureichend sind und daß wir leider noch immer keine Erfolgskontrolle haben, so daß nicht die Sicherheit besteht, daß die getroffenen Maßnahmen auch den nötigen Nutzen bringen.
Wir möchten deshalb hoffen, daß der nächste Bericht, der uns vorgelegt wird, nicht eine Fleißarbeit von Beamten ist, die etwas herausgesucht haben, was ohnehin im Haushalt der Bundesregierung vorzufinden ist, sondern daß wir wirklich zu einer Strukturpolitik aus einem Guß kommen. Denn gerade in der Zeit der Hochkonjunktur ist es wichtig, die Strukturmaßnahmen durchzuführen, die es uns erlauben, auf einem gesunden wirtschaftlichen Fundament auf eine zukunftsorientierte Wirtschaft zu vertrauen, ohne daß wir uns wegen der Strukturmängel, die in der Hochkonjunktur häufig überdeckt werden, in der Zukunft werden Sorgen machen müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Staatssekretär Dr. Arndt.