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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2475 A Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank 2475 B Wahl eines Mitglieds des Vermittlungsausschusses 2475 B Amtliche Mitteilungen 2475 C Entwurf eines Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/602, zu VI/602) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/707), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/706, zu VI/706) — Zweite und dritte Beratung — Kiechle (CDU/CSU) 2476 B Saxowski (SPD) . . . . . . . 2476 D Helms (FDP) 2477 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 2478 C Löffler (SPD) 2480 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 2482 B Ertl, Bundesminister 2485 B Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2488D Dr. Barzel (CDU/CSU) 2489 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 2490 A Höcherl (CDU/CSU) 2492 A Niegel (CDU/CSU) 2492 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 29. Juli 1969 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen (Drucksachen VI/483, zu VI/483) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/709), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/686) — Zweite Beratung — Dr. Giulini (CDU/CSU) 2495 B Kaffka (SPD) . . . . . . . . 2495 B Dr. Sprung (CDU/CSU) 2495 D Graaff (FDP) 2497 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Bundestages (Drucksache VI/521) . . . . . . . . 2497 D Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache VI/507); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/710), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/687) — Zweite und dritte Beratung — Biehle (CDU/CSU) 2498 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit (Drucksache VI/645); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/723) — Zweite und dritte Beratung — Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 2499 D Dürr (SPD) 2500 B Beratung des Sozialberichts 1970 (Drucksache VI/643) Arendt, Bundesminister . . . . 2500 D Katzer (CDU/CSU) 2506 B Fragestunde (Drucksachen VI/731, VI/722) Fragen des Abg. Niegel: Revidierter Mansholt-Plan Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2512 A, B, C, D, 2513 A, B, C Niegel (CDU/CSU) 2512 B, C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2512 D Dasch (CDU/CSU) 2513 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 2513 B Marquardt (SPD) 2513 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 2513 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) : Förderung des Breitensports Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 2513 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 2514 B, C Mischnick (FDP) 2514 C Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2514 C Frage des Abg. Pieroth: Mehrwertsteuersatz für in Gaststätten verabreichte Lebensmittel . . . . . 2514 D Frage des Abg. Lensing: Ausgleich für durch die Aufwertung der Deutschen Mark entstandene Verluste bei der Auszahlung aus dem europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2515 A, B Lensing (CDU/CSU) . . . . . . 2515 B Frage des Abg. Dichgans: Anforderungen für Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 2515 C, D Dichgans (CDU/CSU) 2515 D Frage des Abg. Damm: Rente der Witwe des tödlich verunglückten Starfighterpiloten Hippel Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 2516 A, B, C Damm (CDU/CSU) 2516 A, B Josten (CDU/CSU) 2516 C Frage des Abg. Dröscher: Ansprüche eines Reserveübungen ableistenden Wehrpflichtigen bei einem Dienstunfall Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2516 D, 2'517 A, B Dröscher (CDU/CSU) 2517 A Frage des Abg. Dr. von Nordenskjöld: Um- und Überfliegen von Industrieanlagen hoher Gefahrenklassen durch Flugzeuge Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2517 C, D, 2518 B Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) . 2517 D, 2518 A Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Aufschub von Straßenbaumaßnahmen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 2518 C Frage des Abg. Wohlrabe: Zulassung eines Lenin-Sonderstempels in Berlin Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2518 D, 2519 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 2519 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 2519 B Frage des Abg. Leicht: Errichtung von Atomanlagen inmitten dicht besiedelter Gebiete . . . . . 2519 C Frage des Abg. Dr. Schober : Planungsstab zur Koordinierung der Sach- und Finanzplanung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2519 C, D, 2520 A Dr. Schober (CDU/CSU) . 2519 D, 2520 A Frage des Abg. Krammig: Nachtrag zum Jahreswirtschaftsbericht Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2520 B, C Krammig (CDU/CSU) 2520 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 III Frage des Abg. Leicht: Beeinträchtigung der Entwicklungsmöglichkeiten auf dem linken Rheinufer (Landkreis Germersheim) durch das bei Philippsburg geplante Atomkraftwerk 2520 C Fortsetzung der Beratung des Sozialberichts 1970 (Drucksache VI/643) Dr. Schellenberg (SPD) 2520 D Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 2527 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 2528 C Dr. Götz (CDU/CSU) 2531 D Dr. Nölling (SPD) 2534 C Geldner (FDP) 2539 A Härzschel (CDU/CSU) 2540 A Hauck (SPD) 2543 C Arendt, Bundesminister 2544 A Absetzung des Punktes 7 von der Tagesordnung 2546 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/695) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (Drucksache VI/715) — Erste Beratung — 2546 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 1969 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia sowie zu den Internen Durchführungsabkommen (Drucksache VI/725) — Erste Beratung — 2546 D Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Sportförderungsplan der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache VI/664) . . . . 2547 A Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Sportförderung (Drucksachen VI/109, VI/313) 2547 A Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Fußballweltmeisterschaft 1974 (Drucksachen VI/42, VI/684) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/705) 2547 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. h. c. Kurt Georg Kiesinger (Drucksache VI/701) . . . . . . . . 2547 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Bundesminister Dr. Ehmke (Drucksache VI/702) 2547 C Übersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/724) . . . . . . . . 2547 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über natriumarme diätetische Lebensmittel (Drucksachen VI/316, VI/718) 2547 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur fünften Änderung der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen VI/376, VI/719) 2548 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Herstellung und das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Dauermilcherzeugnissen, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind (Drucksachen VI/394, VI/720) 2548 A Nächste Sitzung 2548 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2549 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 23 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/602, VI/706) 2549 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 24 zum Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Bundestages (Drucksache VI/521) 2549 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Hilfe für den Omnibuslinienverkehr durch steuerliche Maßnahmen . . . . 2550 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Langebeck betr. steuerrechtliche Gemeinnützigkeit für Kleingärtnervereine 2550 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hussing betr. Heranziehung von Soldaten des Sanitätsdienstes für nicht unmittelbar sanitätsdienstliche Zwecke 2550 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung betr. Ausbau der linksrheinischen Verkehrsverbindungen . 2550 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Beeinträchtigung des allgemeinen Straßenverkehrs durch Gewährung der grünen Zulassungsnummer nur für landwirtschaftliche Zugmaschinen und Spezialkraftfahrzeuge mit gedrosselter Geschwindigkeit . . . . 2551 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg Maucher betr. Sperrung der Mittel für den Bau der Bundesstraßen 2551 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Kursverluste bei Rentenwerten 2551 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Zwischengutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2551 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) betr. Ernährungsberatung 2552 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann betr. Lohnsteuerermäßigungen für Lohn- und Gehaltsempfänger im unmittelbaren Zonenrandgebiet 2552 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weigl betr. Arbeitnehmerzulage im Zonenrandgebiet und Übertragung der Abschreibungsvergünstigung nach § 14 a des Berlinhilfegesetzes auf das Zonenrandgebiet 2553 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Leicht betr. Ertragswert für Obst und Spargel bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte 2553 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (München) betr. das private Schlachthofprojekt in Pfarrkirchen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Schlachthöfe 2553 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 2475 50. Sitzung Bonn, den 6. Mai 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 6. 5. von Alten-Nordheim 6. 5. Dr. Artzinger * 6. 5. Behrendt * 6. 5. Benda 8. 5. Bewerunge 6. 5. Dr. Birrenbach 8. 5. Dichgans 8. 5. Dr. Dittrich * 6. 5. Engholm 8. 5. Fellermaier * 6. 5. Freiherr von Fircks 8. 5. Dr. Fuchs 6. 5. Frau Geisendörfer 6. 5. Gerlach * 6. 5. Gottesleben 8. 5. Haehser 8. 5. Dr. Hein * 6. 5. Horn 6. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 5. Dr. Koch * 6. 5. Köppler 8. 5. Kriedemann * 6. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 8. 5. Dr. Martin 8. 5. Memmel * 8. 5. Müller (Aachen-Land) * 6. 5. Müller (Remscheid) 8. 5. Dr. Müller-Hermann 6. 5. Ollesch 8. 5. Frau Dr. Orth * 6. 5. Pieroth 6. 5. Rawe 9. 5. Dr. Rinsche 8. 5. Schneider (Königswinter) 30. 5. Schröder (Wilhelminenhof) 8. 5. Schwabe 27. 5. Spilker 6. 5. Dr. Starke (Franken) * 6. 5. Dr. Stoltenberg 6. 5. Werner 16. 5. b) Urlaubsantrag Zebisch 3. 6. Anlage 2 Umdruck 23 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht dem Gebiet der Landwirtschaft - Drucksachen VI/602, VI/706 -. Der Bundestag wolle beschließen: Zu § 6 a) Absatz 1 ist wie folgt zu fassen: „(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, die für den unmittelbaren Ausgleich zuständigen Stellen durch Rechtsverordnung zu bestimmen." b) In Absatz 3 sind die Worte „im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Arbeit und Sozialordnung" durch die Worte „im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen" zu ersetzen. c) In Absatz 4 sind die Worte „durch die landwirtschaftlichen Alterskassen" zu streichen. Bonn, den 5. Mai 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 24 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zum Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, - Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) betr. Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Drucksache VI/521 -. Der 'Bundestag wolle beschließen: 1. § 24 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des 'Bundestages, dem Bundesrat und der Bundesregierung mitgeteilt. Sie gilt, wenn kein Widerspruch erfolgt, mit Aufruf des Punktes 1 als festgestellt. Nach Eröffnung jeder Plenarsitzung kann vor Eintritt in die jeweilige Tagesordnung jedes Mitglied des Bundestages eine Änderung der Tagesordnung beantragen, wenn es diesen Antrag bis spätestens 18.00 Uhr des Vortages dem Präsidenten vorgelegt hat. Soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt, kann der Bundestag einen Gegenstand von der Tagesordnung absetzen." 2. In § 81 Abs. 3 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, .den 5. Mai 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Schmidt (Kempten) und Fraktion 2550 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI/688 Frage A 22) : Teilt die Bundesregierung die übereinstimmende Auffassung der Landwirtschaftsminister, der Landesfinanzminister und des Bundesverkehrsministers, dem Omnibuslinienverkehr durch steuerliche Maßnahmen, vor allem durch Befreiung von der Mineralölsteuer, zu helfen, oder stimmt sie der gegenteiligen Stellungnahme des Bundesfinanzministers zu? Die Frage, in welcher Weise dem Omnibuslinienverkehr, vor allem aber den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs geholfen werden kann, wird z. Z. geprüft. Hierbei wird der Bundesminister der Finanzen seinen Standpunkt, daß steuerliche Maßnahmen des Bundes nicht in Betracht kommen, aufrechterhalten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Langebeck (Drucksache VI/688 Fragen A 24 und 25) : Ist es richtig, daß die Besprechung der Körperschaftsteuerreferenten vom 30. September bis 1. Oktober 1969 zu dem Ergebnis kam, dem Bundesfinanzministerium den Vorschlag zu machen, den Kleingärtnervereinen in der Bundesrepublik Deutschland die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit zuzugestehen? Ist es richtig, daß die Niederschrift der Besprechung der Körperschaftsteuerreferenten nach 6 1/2 Monaten noch nicht an die Finanzminister der Länder weitergegeben wurde und diese dadurch die nötigen Verwaltungsanweisungen noch nicht herausgeben konnten? In der Besprechung der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerreferenten am 30. September/1. Oktober 1969 ist von den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen beschlossen worden, daß Kleingärtnervereine als gemeinnützige Körperschaften anerkannt werden können. Die Niederschrift über die vorerwähnte Sitzung ist allerdings den Ländern erst unter dem Datum 20. Januar 1970 am 3. Februar 1970 übersandt worden. Die verspätete Übersendung ist darauf zurückzuführen, daß die Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen im Anschluß an die gegen Ende der Legislaturperiode eingetretenen vielfachen Gesetzesänderungen mit der Neufassung von Durchführungsverordnungen und Richtlinien befaßt war und gerade in den letzten Monaten vor allem die Vorarbeiten für die Steuerreform im Vordergrund gestanden haben. Durch die zu Anfang des Jahres übersandte Niederschrift ist aber gewährleistet, daß gerade in dem von Ihnen angesprochenen Fallbereich die Länder die erforderlichen Anweisungen erteilen können. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hussing (Drucksache VI/722 Frage A 18) : Zu welchen Tätigkeiten, die nicht unmittelbar sanitätsdienstlichen Zwecken dienen, werden Soldaten des Sanitätsdienstes in der Bundeswehr herangezogen? Soldaten des Sanitätsdienstes werden grundsätzlich nur zu Tätigkeiten herangezogen, die sanitätsdienstlichen Zwecken dienen. Sie können ausnahmsweise auch zum Wachdienst herangezogen werden, wenn im Standort ausschließlich Sanitätseinheiten liegen. Natürlich sind in Sanitätseinheiten auch .Soldaten anderer Fachrichtungen tätig wie z. B. Kraftfahrer, Fernmelder oder Köche. Diese Soldaten erhalten lediglich eine Zusatz-Ausbildung in Erster Hilfe. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/722 Frage A 28) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für einen intensiveren Ausbau der linksrheinischen Verkehrsverbindungen angesichts der ständig zunehmenden Verkehrsfrequenz nach Frankreich, und welche Maßnahmen werden hierbei als besonders dringlich erachtet? Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Zunahme des Frankreich-Verkehrs beim Ausbau der linksrheinischen Verkehrsverbindungen gebührend berücksichtigt werden muß. Die Deutsche Bundesbahn wird im Sommerfahrplan 1970 ein TEE-Zugpaar zwischen Frankfurt/Main und Paris über Saarbrücken einsetzen und darüber hinaus den internationalen Reise- und Güterzugverkehr weiter verbessern. Voruntersuchungen der Deutschen Bundesbahn befassen sich u. a. außerdem damit, welche zusätzlichen Zeitersparnisse auf der Strecke Ludwigshafen–Kaiserslautern–Saarbrücken durch Neutrassierungen möglich wären. Im Rahmen der Untersuchungen zum Neuen Ausbauplan für die Bundesfernstraßen 1971-1985 wurden insbesondere die Fernstraßenverbindungen zum benachbarten Ausland geprüft. Dabei spielten die Verbindungen nach Frankreich wegen der ständig zunehmenden Verkehrsdichte eine bedeutende Rolle. Hierbei ergab sich die Notwendigkeit des Ausbaues der Grenzübergänge im Zuge der B 9, der B 38 in Rheinland-Pfalz und der B 51 und B 269 im Saarland. Darüber hinaus ist ein neuer Grenzübergang bei Lauterburg im Zuge der linksrheinischen Autobahn in der 1. Dringlichkeit eingeplant. Dem Gesichtspunkt der möglichst raschen Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen Frankreich und Deutschland wurde durch die Fertigstellung der Autobahn Mannheim–Saarbrücken–französische Grenze im Jahre 1969 Rechnung getragen. Die linksrheinischen Verkehrsverbindungen nach Frankreich spielen im übrigen eine besondere Rolle in den Konsultationsgesprächen, die seit Februar d. J. mit Frankreich angelaufen sind und sich auf die gemeinsame Regionalplanung im „Montan-Dreieck" Lothringen–Saar--Luxemburg beziehen. Hier werden neben der Verbesserung der Straßenverbindungen auch Fragen des Wasserstraßenanschlusses und gewisse Flughafenplanungen behandelt. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 2551 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/722 Frage A 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei landwirtschaftlichen Betrieben mit weit gestreuter Betriebsfläche der Betriebsverkehr zwischen den einzelnen Teilen des Betriebes den allgemeinen Straßenverkehr dadurch stark beeinträchtigt, daß die grüne Zulassungsnummer und die damit verbundenen Vergünstigungen nur für Zugmaschinen und Spezialkraftfahrzeuge mit gedrosselter Geschwindigkeit gegeben werden, und ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob nicht auch Kraftfahrzeuge, die sich mit normaler Geschwindigkeit in den Verkehr einordnen, in bestimmten Fällen in diesen Kreis begünstigter Kraftfahrzeuge aufgenommen werden könnten, um den Straßenverkehr zu entlasten? Grüne Kennzeichen erhalten alle Zugmaschinen oder Sonderfahrzeuge, die in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden, ohne Rücksicht auf ihre zulässige Geschwindigkeit. Insofern stehen Geschwindigkeitsbegrenzung und Steuerfreiheit in keinem Zusammenhang. Die Ursachen für das langsamere Fahren liegen in den Bestimmungen über das Fahrerlaubnis- und das Zulassungswesen. Wie ich bereits in diesem Hause ausgeführt habe, beabsichtigt die Bundesregierung, die Bestimmungen zu ändern und die Geschwindigkeitsbegrenzung heraufzusetzen, wenn eine entsprechende Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften verabschiedet ist. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache VI/722 Fragen A 30 und 31): In welchem Umfang und nach welchen Grundsätzen werden die Mittel für den Bau der Bundesstraßen gesperrt? Kann die Bundesregierung mitteilen, wie sich diese Sperren von Mitteln für den Straßenbau in den einzelnen Ländern auswirken? Die Mittel für die Bundesstraßen im Bundeshaushalt 1970 sind um 240 Mio DM und die der Bundesautobahnen um weitere 300 Mio DM gesperrt. Der bei den Bundesstraßen vorläufig gesperrte Betrag von 240 Mio DM ist gleichmäßig auf die Länder im Verhältnis ihrer Anteile am diesjährigen Haushaltsvolumen verteilt worden. Die Sperre wirkt sich in erster Linie auf den Beginn neuer Bauvorhaben aus. Laufende Maßnahmen werden soweit wie möglich ungehindert weitergeführt. Neue Objekte können aufgrund der Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung ohnehin zunächst nicht begonnen werden. Das ist selbst bei voller Bedienung des Haushalts erst nach seiner Verabschiedung möglich. Insoweit sind neue Bauvorhaben durch die Sperre bis jetzt nicht benachteiligt. Soweit sich laufende Maßnahmen in Einzelfällen in ihrer Fertigstellung verzögern, hat das seine Ursache in dem notwendigen Abzug von Teilbeträgen zugunsten der Verstärkung der Mittel für .die Beseitigung von Frostschäden, für die — nicht zuletzt wegen der Haushaltssperre — ein Reservefonds nicht vorhanden ist. Beim Bundesautobahnen-Ausbau wurde der vorläufige Sperrbetrag von 300 Mio DM individuell auf die verschiedenen Neubaustrecken verteilt. Dabei mußte auf den Baufortschritt der einzelnen Strecken entsprechend Rücksicht genommen werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/722 Frage A 39) : Welche der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten hat die Bundesregierung ergriffen, um die Kursverluste bei Rentenwerten in einem erträglichen Rahmen zu halten, damit das Vertrauen insbesondere kleiner Anleger in diese von der Bundesregierung früher propagierte Sparform nicht enttäuscht wird? Die Bundesregierung bemüht sich um eine Eingrenzung der Kursrisiken durch markttechnische Verbesserungen bei den Emissionen des Bundes. Dies wirkt sich wiederum auch auf die Ausstattung der übrigen Rentenwerte aus. So haben die Bundesanleihen feste Rückzahlungstermine und eine Laufzeitbeschränkung auf ca. 10 Jahre. Außerdem gibt der Bund risikofreie Bundesschatzbriefe für Kleinsparer .aus. Dies führte in der Vergangenheit zu einer verstärkten Ausgabe von Sparbriefen durch die Sparkassen. Im übrigen sind die kredit- und fiskalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung auf das Ziel gerichtet, die Konjunkturschwankungen zu glätten und den Sparer vor den definitiven Inflationsverlusten zu schützen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/722 Fragen A 40 und 41): Wann wird die Bundesregierung das Zwischengutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, das nach Pressemeldungen für April d. J. angekündigt war, erhalten, und wann wird es dem Deutschen Bundestag zugeleitet? Ist die Bundesregierung bereit, das Schreiben des Sachverständigenrats an den Bundeskanzler zu veröffentlichen, das diesem nach Pressemeldungen schon vor Ostern zugeleitet worden ist und in dem der Sachverständigenrat seine Sorgen über die konjunkturpolitische Entwicklung dargelegt hat? Der Sachverständigenrat trägt sich mit dem Gedanken, ein Sondergutachten über die wirtschaftliche Entwicklung ,anzufertigen. Sobald das Gutachten der Bundesregierung zugeleitet ist, wird der Sachver- 2552 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 ständigenrat gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung das Einvernehmen des Bundesministers für Wirtschaft hinsichtlich des Zeitpunkts der Veröffentlichung herbeiführen. Wie ich bereits in der Aktuellen Stunde am 24. April ausgeführt habe, werden sowohl die Gutachten als auch Sondergutachten des Sachverständigenrates veröffentlicht, dagegen nicht der laufende Schriftwechsel zwischen Bundesregierung und Sachverständigenrat. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (Drucksache VI/322 Frage A 46) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine umfassende, wissenschaftlich fundierte Ernährungsberatung aller Bevölkerungskreise sicherzustellen? Die wissenschaftlich fundierte Ernährungsberatung der Bevölkerung mit Hilfe konventioneller und moderner Aufklärungsmittel ist ein wesentlicher Teil der Öffentlichkeitsarbeit unseres Hauses. Zur Durchführung dieser Aufgabe bedient sich das BML vor allem der Einrichtungen des Bundesausschusses für volkswirtschaftliche Aufklärung, des Kontaktbüros für Verbraucheraufklärung, der Verbraucherzentralen der Länder und der Massenmedien. Der ständige Kontakt mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und ernährungswissenschaftlichen Instituten sichert die Verbreitung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über eine vollwertige Ernährung sowie über die richtige Auswahl und Behandlung von Lebensmitteln im Rahmen einer modernen Hauswirtschaft. Mit den bisher zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln (2,8 Mio. DM) konnten im wesentlichen nur Führungs- und Mittlerkräfte erreicht werden. So konnten Broschüren und Merkblätter nur mit einer Auflage bis zu 300 000 Exemplaren hergestellt und gezielt an Beratungskräften und Schulen verteilt werden. Filme, Dia-Reihen, Lehrtafelserien und Wanderschauen konnten nur einem verhältnismäßig kleinen Kreis interessierter Hausfrauen gezeigt werden. Auch moderne Aufklärungsaktionen des Kontaktbüros für Verbraucheraufklärung waren nur in örtlich begrenzten Teilgebieten der Bundesrepublik möglich. Die Massenmedien konnten nicht nachhaltig eingesetzt werden. Um auch den letzten Haushalt in der Bundesrepublik mit gezielten Ernährungsaufklärungsaktionen erreichen zu können, bedarf es zusätzlicher Haushaltsmittel von jährlich mindestens 7 Mio. DM. Ich beabsichtige, erstmalig 1972 eine ständige Fernsehsendung „Verbrauchertips auf dem Ernährungsgebiet" mit der Herausgabe einer sogenannten „Ernährungsfibel" zu koppeln, die mit einer Auflage von 22 Mio. Exemplaren hergestellt und an sämtliche Haushalte in der Bundesrepublik verteilt wird. In den Fernsehtips, die nur kurze Anregungen enthalten, wird auf die ausführlichere Darstellung in der Ernährungsfibel hingewiesen, so daß jede Hausfrau zu speziellen Fragen eine ausführlichere Information in der Ernährungsfibel findet. Außerdem werde ich mich bemühen, das Wissen um die richtige Ernährung und den rationellen Einkauf von Lebensmitteln stärker als bisher an unsere Schulkinder heranzutragen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 30. April auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/688 Frage B1): Ist die Bundesregierung im Zuge der großen Steuerreform bereit, für Lohn- und Gehaltsempfänger im unmittelbaren Zonenrandgebiet Lohnsteuerermäßigungen festzulegen, da andernfalls mit Sicherheit die dringend notwendige Ansiedlung neuer Industrien und die Schaffung neuer Arbeitsplätze hinter der erwarteten Wachstumsrate zurückbleiben wird? Der Standpunkt der Bundesregierung zur Einführung von steuerlichen Vergünstigungen für die Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet ist bereits in den Antworten auf mehrere parlamentarische Anfragen ausführlich erläutert worden. Ich darf hierzu auf die Sitzungsprotokolle des Deutschen Bundestages vom 20. März 1969 (S. 12052 [C], 6. November 1969 (S. 272 [D]) und 3. Dezember 1969 (S. 581 [B]) hinweisen. Danach hat die Bundesregierung stets die Auffassung vertreten, daß einer Abwanderung junger qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Zonenrandgebiet mit gezielten Maßnahmen zur Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze begegnet werden sollte. Maßnahmen dieser Art sind nicht nur im Rahmen des Instrumentariums der regionalen Wirtschaftsförderung bereits verfügbar, sondern auf steuerrechtlichem Gebiet auch in dem Rahmen des Steueränderungsgesetzes 1969 verabschiedeten Gesetz über die Gewährung von Investitionszulagen enthalten. Hierdurch sollen den Arbeitnehmern des Zonenrandgebiets in wohnungsnah gelegenen Arbeitsstätten die gleichen Verdienstchancen geschaffen werden, wie sie in anderen Gebieten der Bundesrepublik bestehen. Wenn und soweit diese Maßnahmen Erfolg haben, wird sich die Frage nach der Einführung einer steuerlichen Vergünstigung für die Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet erübrigen. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen müssen also zunächst abgewartet werden. Erst wenn sich ergeben sollte, daß die so geförderten Arbeitsplätze den Arbeitnehmern im Zonenrandgebiet nicht die gleichen Verdienstchancen bieten können wie in anderen Gebieten der Bundesrepublik, wird zu prüfen sein, ob die Unterschiede durch Maßnahmen anderer Art ausgeglichen werden können. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 2553 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 28. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/688 Fragen B 4 und 5) : Zu welchen Steuermindereinnahmen würde die Einführung einer Arbeitnehmerzulage im Zonenrandgebiet in Höhe von 5 Prozent des Bruttolohnes (Berliner Modell) führen? Mit welchen Steuerausfällen müßte gerechnet werden, wenn die Abschreibungsvergünstigung nach § 14 a des Berlinhilfegesetzes auf das Zonenrandgebiet übertragen würde, um das dort vorhandene unzureichende Angebot von modernen Wohnungen beseitigen zu können? Zu der ersten von Ihnen gestellten Frage darf ich bemerken, daß die Einführung einer Arbeitnehmerzulage im Zonenrandgebiet in Höhe von 5 vH des Bruttolohnes entsprechend dem z. Z. geltenden Berlinhilfegesetz jährlich Lohnsteuermindereinnahmen von rd. 850 Mio. DM verursachen würde. Ihre zweite Frage läßt sich dahin gehend beantworten, daß eine Übertragung der Abschreibungsvergünstigung für Wohngebäude nach § 14 a BHG auf das Zonenrandgebiet zu Mindereinnahmen bei den Steuern vom Einkommen von jährlich rd. 300 Mio. DM führen dürfte. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 28. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/688 Frage B 6) : Ist daran gedacht, den Ertragswert für Obst und Spargel, der für die Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Januar 1964 sehr hoch festgesetzt ist, zu senken, weil sich die Ertragslage spürbar verschlechtert hat? Die Fraktion der CDU/CSU hat im Deutschen Bundestag mit den Drucksachen VI/244 und VI/491 Initiativanträge eingebracht, mit denen eine Senkung der für die Hauptfeststellung 1964 maßgebenden Vergleichswerte für Hopfen um 80 bzw. 90 %, für Obstbau um 60 % und für Spargel um 50% angestrebt wird. Daraufhin hat der nach § 65 Nr. 1 Bewertungsgesetz 1965 zuständige Bewertungsbeirat beim Bundesminister der Finanzen die Entwicklung der Reinertragsverhältnisse bei den einzelnen Nutzungen (Nutzungsteilen) des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, daß eine Senkung der Vergleichswerte (Ertragswerte) für Hopfen um höchstens 80%, für Spargel um 50%, für Obstbau um 60 % und für Forstwirtschaft — mit Ausnahme der Mindestwerte von 50,— DM — um 40% angemessen erscheint. Mit dieser Senkung der Vergleichswerte (Ertragswerte) wird der seit 1964 eingetretenen spürbaren Verschlechterung der Ertragslage und der zu erwartenden Entwicklung Rechnung getragen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 28. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (Drucksache VI/688 Fragen B 7 und 8) : Ist die Bundesregierung bereit, das private Schlachthofprojekt in Pfarrkirchen, das mit einem Kostenaufwand von 10 Millionen DM errichtet werden soll, mit öffentlichen Mitteln zu fordern, obwohl es im Einzugsbereich kommunaler Schlachthöfe liegt, die zum Teil mit erheblichen Kosten, wie z. B. der städtische Schlacht- und Viehhof in München, ausgebaut wurden und bis heute nicht voll ausgelastet sind? Ist die Bundesregierung bereit, die kommunalen Schlachthöfe, die im Gegensatz zu privaten Schlachthöfen durch übergebietliche hygienische Aufgaben Mehrkosten in Höhe von 35 % haben, wodurch ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber diesen Schlachthöfen erheblich beeinträchtigt wird, durch Erstattung dieser Kosten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken? Bereits mit Schreiben vom 8. Juli 1969 hat sich die Bundesregierung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereit erklärt, für die Errichtung einer Schlachtanlage in Pfarrkirchen Bundesmittel zu bewilligen. Ausschlaggebend für die Bewilligung war ein Gutachten, das vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Auftrag gegeben wurde und vom Institut für landwirtschaftliche Marktlehre, Stuttgart-Hohenheim, dem Institut für Agrarpolitik und Marktforschung, Bonn, in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt worden ist. Die Gutachter kamen auf Grund des Viehaufkommens, der derzeitigen Vermarktungsstruktur und des Schlachtviehüberschusses zu ihrer befürwortenden Stellungnahme. Sie stellten fest, daß die benachbarten kommunalen Schlachthöfe Landshut, Passau und Vilshofen infolge der fehlenden technischen Voraussetzungen für einen Ausbau nicht geeignet waren. Die Belange des kommunalen Schlachthofes München konnten wegen der großen Entfernung (über 100 km) zum Produktionsgebiet nicht mit in die Betrachtung einbezogen werden, da der Transport über solche Entfernungen nachweislich zu hohe Transportkosten erfordert und größere Transportverluste mit sich bringt. Der Neubau einer Schlachtanlage in Pfarrkirchen war nach Meinung der Gutachter vor allem erforderlich, weil infolge der bisherigen unzulänglichen Vermarktungsstruktur im dortigen Gebiet die niedrigsten Erzeugerpreise für Schlachtvieh innerhalb des Bundesgebietes ermittelt wurden. Es kann daher kein Zweifel bestehen, daß im Interesse der Landwirtschaft des dortigen Gebietes, die auf Grund der gegebenen Voraussetzungen auf die Schlachtviehproduktion angewiesen ist, eine Förderung der Schlachtanlage Pfarrkirchen voll und ganz gerechtfertigt ist. Nach einer mir vorliegenden Untersuchung aus dem Jahre 1968 beträgt der Anteil der Kosten für hygienische Aufgaben (Laboratorium, Seuchenhof, Freibank) 7,5 % der Gesamtbetriebskosten eines kommunalen Schlachthofes. Diese Kosten stellen im Vergleich zu privaten Schlachtanlagen eine zusätzliche Belastung dar, die von den Kommunen teilweise im überregionalen Interesse getragen werden. Die Bundesregierung ist bemüht und grundsätzlich bereit, die Schlachthofstruktur und die Kostensituation der Schlachthöfe in Zusammenarbeit mit den Ländern zu verbessern, soweit sie dazu finanziell und rechtlich in der Lage ist. Bevor konkrete Entscheidungen getroffen werden können, müssen jedoch erst die zur Zeit in Arbeit befindlichen Schlachthofstrukturpläne der Länder fertiggestellt sein. -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weiteren Wortmeldungen. Änderungsanträge liegen nicht vor.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz 'zustimmen will, der möge sich erheben. — Enthaltungen? — Gegenstimmen? — Ohne Gegenstimmen bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
    Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Sozialberichts 1970
    — Drucksache VI/643 —
    Ich darf bemerken, daß für den Redner der CDU/CSU, Herrn Katzer, 45 Minuten Redezeit angemeldet wurden.
    Das Wort hat der Herr Bundesminister Arendt.


Rede von Walter Arendt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Am 28. Oktober )1969, also vor wenig mehr als sechs Monaten, hat der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung angekündigt, die Bundesregierung werde „ihre Pläne und Vorhaben auf dem Gebiet der inneren Reform unseres Landes dem Parlament und der Öffentlichkeit in Einzelberichten unterbreiten". Nach dem Bericht zur Lage der Nation, dem Wirtschafts- und dem



Bundesminister Arendt
Landwirtschaftsbericht, habe ich die Ehre, Ihnen heute den vierten dieser Berichte vorzulegen, den Sozialbericht 1970. Die Bundesregierung hält Sozialpolitik für so wichtig, daß sie den Bundestag und damit auch die Öffentlichkeit in einem besonderen Bericht über ihre Absichten informieren will.
Zum erstenmal beschränkt sich die sozialpolitische Berichterstattung der Bundesregierung nicht nur auf Tatbestände in der Rentenversicherung. In. Verbindung mit dein Sozialbudget entstand dieser Sozialbericht oder, wenn Sie so wollen, das sozialpolitische Kursbuch dieser Bundesregierung. Der Sozialbericht zählt Tatsachen über soziale Zustände in der Bundesrepublik auf. Er hat darauf verzichten müssen, den sozialen Befund der Gesellschaft vollständig aufzunehmen. Dazu ist der Sachverhalt zu vielschichtig. Der Bericht nennt aber Tatbestände, die uns nicht angenehm sein und uns nicht gleichgültig lassen können. Ich führe drei besonders gewichtige Themen an: die Chancenungleichheit in der Bildung, die ungerechte Vermögensverteilung und das Schicksal von vier Millionen behinderten Menschen.
Es ist bekannt, daß Kinder aus Arbeiterfamilien Oberschulen und Hochschulen nur weit unter dem Anteil besuchen, den die Arbeiter ;an der Bevölkerung der Bundesrepublik haben. Die Schulbildung entscheidet aber mehr als je zuvor über berufliche und soziale Chancen. Wenn wir eine demokratische Gesellschaft der Gleichberechtigten wollen, müssen wir allen Kindern mindestens die gleichen Startchancen geben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir werden neue und größere Anstrengungen unternehmen müssen, damit wir dieses Ziel erreichen. Dazu .hat sich die Bundesregierung verpflichtet.
Weiterhin ist bekannt, daß die Erträge unserer wachsenden Wirtschaft in der Gesellschaft sehr ungleich verteilt sind. Wenige Haushalte verfügen über einen hohen Anteil an Produktivvermögen. Die Bundesregierung wird einen Vermögensbericht erstatten, der die Verteilung des Bestandes und der Zuwächse an Vermögen verdeutlichen wird, obwohl nur unzulängliche statistische Unterlagen zur Verfügung stehen.
Nicht so gut bekannt ist die Tatsache, daß in der Bundesrepublik vier Millionen behinderte Menschen leben. Die meisten können aus eigener Kraft nicht am steigenden Wohlstand teilnehmen. Sie brauchen Hilfen vom Staat und von allen übrigen sozialen Gruppen der Gesellschaft. Es 'fehlt aber an Einrichtungen, und es fehlen Fachkräfte, mit denen wirksamer als bisher geholfen werden kann. Die Bundesregierung wird deshalb mehr für die Wiedereingliederung der Behinderten und Beschädigten in Beruf und Gesellschaft tun.
Angesichts solcher Schattenzonen haben wir keine Veranlassung, auf der Wohlstandsfanfare fortgesetzt die Melodie „Es geht uns alien immer besser" zu blasen. Es ist bei uns eben nicht alles so schön, wie es manchmal erscheinen soll.

(Abg. Dr. Schellenberg: Leider wahr! — Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FOP.)

Natürlich haben wir nach den Zerstörungen des zweiten Weltkrieges große Aufbauleistungen auf vielen Gebieten vollbracht. Anderes kam aber dabei zu kurz. Selbstverständlich können wirr mit unserem System der sozialen Sicherung sowohl in Europa als auch außerhalb Europas Vergleiche mit anderen Ländern aushalten. Aber wir können und dürfen uns mit dem Erreichten nicht begnügen. Wir müssen neue Ziele und Aufgaben ins Auge fassen.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Insofern dient der Sozialbericht 1970 auch der
Gewissenserforschung und der Bewußtseinsbildung.
Die Öffentlichkeit ist daran gewöhnt worden, die Risse, Bergschäden und Verwerfungen im Sozialgebäude der Bundesrepublik geduldig zu übersehen. Es ist an der Zeit, dieses Gebäude zu verankern, zu stützen und wohnlicher einzurichten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dabei soll — ich wiederhole es — nicht bestritten werden, daß im Laufe der Zeit manches besser geworden ist. Das ändert aber nichts an der Notwendigkeit, den Sozialbereich zu reformieren und die sozialpolitischen Mittel rationaler als bisher einzusetzen.

(Beifall bei der SPD.)

Der Sozialbericht 1970 beschreibt, auf welchen Wegen welche aufeinander abgestimmten Schritte die Bundesregierung zum Ziel größerer sozialer Gerechtigkeit zu tun gedenkt. Ich möchte, bevor ich darauf näher eingehe, eine Vorbemerkung machen. Das Sozialbudget 1968 hat sich darauf beschränkt, ausgewählte Leistungsarten aus dem Gebiet der sozialen Sicherung fortzuschreiben. Obwohl der Sozialbericht 1970 inhaltlich und methodisch viel weiter ausgreift, sind uns bei seiner Zusammenstellung die Vorarbeiten nützlich gewesen, die für das Sozialbudget 1968 geleistet worden sind. Dafür habe ich meinem Herrn Amtsvorgänger zu danken.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD.)

Der Sozialbericht 1970 ist Bestandsaufnahme und Rechenwerk. Der Zahlenteil gliedert zum erstenmal in der Geschichte der deutschen Sozialpolitik die Ströme der Sozialleistungen nicht nur nach Institutionen, sondern auch nach Funktionen auf. Es ist jetzt möglich, zu sehen, wie hohe Leistungen für welche einzelnen Risiken gewährt werden. Eine solche Gliederung liefert also Grundriß und Außenansicht unserer Sozialverfassung. Dennoch kann der Sozialbericht 1970 noch nicht alle Wünsche erfüllen. Dazu fehlen einfach unentbehrliche statistische Unterlagen. Lassen Sie mich ein Beispiel geben. Die Statistik hat die Produktion von Regenschirmen aufmerksamer registriert als gewisse soziale Sachverhalte.

(Abg. Wehner: Hört! Hört!)

Wir werden diese Lücken schließen, und wir werden auf diesem Feld verbessern müssen.
Eine moderne Sozialpolitik, wie die Bundesregierung sie versteht, beschränkt sich nicht mehr darauf, die negativen Wirkungen des gesellschaftlichen



Bundesminister Arendt
Wandels zu korrigieren. Sie begnügt sich nicht damit, die Rand- und Ausnahmesituationen zu mildern, die sich aus dem gesellschaftlichen Wandel ergeben. Insoweit der Wandel die beherrschende Tatsache der Gegenwart und der Zukunft ist, wird Sozialpolitik, verzahnt vor allem mit Wirtschafts- und Finanzpolitik, wünschenswerte Veränderungen vorbereiten und herbeiführen.
Meine Damen und Herren! Der große Bogen einer gestaltenden Sozialpolitik läßt sich in vier Hauptabschnitte gliedern: in Aktivitäten vor, während, nach und außerhalb des Berufs- und Arbeitslebens. Die Bundesregierung sieht in Arbeit und Beruf die Hauptachse der Sozialpolitik.
In den Hauptabschnitt des vorberuflichen Lebens gehören die Familien- und die Jugendpolitik, Bildung und Ausbildung.
Zum zweiten Hauptabschnitt zählen die großen Tatbestände an der Basis des Arbeitslebens: das Arbeitsrecht, insbesondere also Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz und die Mitbestimmung, der Arbeitsschutz — den man besser Arbeitnehmerschutz nennen sollte — mit Unfallforschung und Unfallverhütung, aber auch die wichtige Frage der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand.
Zum dritten Hauptabschnitt rechnet die Alterssicherung des nachberuflichen Lebens. Hierher gehören die Überlegungen über die Einführung einer flexiblen Altersgrenze.
Der vierte Hauptabschnitt schließlich hat in den letzten Jahren an Bedeutung und Gewicht gewonnen. Er umschließt unter anderem Krankenversicherung, Rehabilitation, Fortbildung und Umschulung sowie Sozialhilfe.
Lassen Sie mich aus dem Soizalbericht 1970 zunächst den Zahlenteil betrachten. Das Rechenwerk steht auf dem Boden der volkswirtschaftlichen Grundannahmen, die der mittelfristigen Zielprojektion und der mehrjährigen Finanzplanung der Bundesregierung zugrunde liegen. Der Vorwurf der Opposition, das Sozialbudget halte sich nicht im Rahmen der mittelfristigen Projektion der Bundesregierung, ist absurd. Herr Kollege Katzer, Sie wissen aus Ihrer Regierungstätigkeit, daß kein Bundesarbeitsministerium eine sozialpolitische Vorausrechnung vorlegen kann, die nicht mit allen beteiligten Häusern gerade in den Grundannahmen sorgfältig abgestimmt ist. Das Sozialbudget beruht — davon können Sie ausgehen — in seinen Annahmen voll auf derselben Wirtschaftsprojektion, die der mehrjährigen Finanzplanung zugrunde liegt.
Das Rechenwerk unterstellt aus methodischen Gründen für die Periode bis 1973 unveränderte sozialpolitische Gegebenheiten, mit Ausnahme solcher Ausgabepositionen, die die Bundesregierung in ihrem mehrjährigen Finanzplan beschlossen hat.
Unter diesen Voraussetzungen kommt der Sozialbericht 1970 zu drei wesentlichen Ergebnissen:
Erstens. Das geltende Sozialrecht beeinträchtigt nicht das weitere Wachstum der Wirtschaft.
Zweitens. Der sozialpolitische Bewegungsraum ist auf mittlere Sicht nicht mehr so eng wie bisher angenommen wurde.
Drittens. Bis 1973 werden die Nettoverdienste jährlich um real 4 bis 5% steigen. Diese Annahme liegt um 1 % über der Schätzung aus dem Sozialbudget 1968.
Wie aus der Presse zu entnehmen war, hat die Opposition am Montag vor Journalisten in diesem Zusammenhang von einem Rechenfehler im Sozialbudget gesprochen. Lassen Sie mich auf die Zahlen etwas näher eingehen. Die Berechnungen, die von Oppositionsvertretern angestellt wurden, um der Bundesregierung einen Rechenfehler nachzuweisen, gehen von anderen Annahmen aus als unsere Berechnungen. Sie nehmen als Basis die langfristige Berechnung für die Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung, die die Bundesregierung dem Parlament vorgelegt hat. Diese Zahlen entsprechen dem Erkenntnisstand vom November 1969. Sie gehen davon aus, daß das Einkommen der Arbeitnehmer 1970 um 11% pro Kopf steigen wird.
Wie ich in meiner Rede anläßlich der Streichung des Rentnerkrankenversicherungsbeitrages gesagt habe, ist die Einkommensentwicklung in diesem Jahre so günstig verlaufen, daß die Bundesregierung ihre Schätzungen für 1970 ändern mußte. Deswegen geht das Sozialbudget wie der Jahreswirtschaftsbericht von einer aktuelleren Zahl aus, nämlich einer Lohn- und Gehaltsentwicklung von 12%. Sie finden diese Zahlen auf Seite 58 des Sozialbudgets. Für die Berechnungsperiode des Sozialbudgets, also von 1969 bis 1973, ergibt sich daraus eine durchschnittliche Entwicklung der realen Nettolöhne und -gehälter je abhängig Beschäftigten von 4,4 %.
Inzwischen ist die Annahme einer 12%igen Lohnsteigerung, wie sie der Jahreswirtschaftsbericht und das Sozialbudget unterstellen, wiederum als zu niedrig anzusehen. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand erhöht sich die reale Zuwachsrate auf durchschnittlich 4,8%.
Meine Damen und Herren, Sie sehen daraus, daß die Bundesregierung ihre Behauptung, die realen Nettoeinkommen der Arbeitnehmer würden von 1969 bis 1973 zwischen 4 und 5% jährlich wachsen, voll aufrechterhalten kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das kann sie um so mehr, als diese Zahlen nach derselben Methode errechnet wurden, die im Sozialbudget 1968 einen Zuwachs von 3 bis 4 % ergeben hat.
Interessant finde ich in diesem Zusammenhang die Projektion der CDU/CSU, daß der Zuwachs der realen Nettoeinkommen bei den Arbeitnehmern in den nächsten Jahren nur 2,5% betragen soll. Die Bundesregierung teilt diese Zielvorstellungen nicht. Sie wird dafür sorgen, daß durch eine Politik der Vollbeschäftigung die Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer auch in der Zukunft günstig sein wird.



Bundesminister Arendt
Im Überblick errechnet das Zahlenwerk des Sozialberichts folgende Positionen. Die gesamten Aufwendungen für die soziale Sicherung werden im Jahrfünft 1969 bis 1973 um 45,4% auf fast 179 Milliarden DM steigen. Innerhalb der sozialen Sicherung ergeben sich beträchtliche Verschiebungen. Von den fünf großen Teilfunktionen weisen vier wachsende Leistungen aus. In runden Zahlen — einschließlich bestimmter Überschneidungen — werden die Leistungen für die Alterssicherung auf 47 Milliarden DM, die Leistungen für Gesundheitssicherung auf 44 Milliarden DM steigen. Besonders bemerkenswert erscheint mir, daß die Aufwendungen für vorbeugende, wiederherstellende und wiedereingliedernde Maßnahmen, die unter dem Stichwort „produktive Leistungen" zusammengefaßt sind, überdurchschnittlich wachsen und im Jahre 1973 annähernd 38 Milliarden DM ausmachen werden. Die Zahlen für die soziale Sicherung enthalten erstmals auch betriebliche Leistungen und soziale Steuervergünstigungen. Die betrieblichen Sozialleistungen werden auf über 19 Milliarden DM anwachsen. Dagegen werden die indirekten öffentlichen Sozialleistungen — insbesondere Steuervergünstigungen für Ehepaare, Kinder und Altersfreibeträge — relativ abnehmen, aber immer noch fast 19,5 Milliarden DM betragen.
Das funktionale Rechenwerk des Sozialberichts führt zu folgenden wesentlichen Ergebnissen. Die Leistungen für alte Menschen und Hinterbliebene und die produktiven Leistungen wachsen überdurchschnittlich. Absolut, also in Mark und Pfennig, steigen auch die Familienleistungen und die Leistungen für Kriegsfolgen weiter. Die öffentlichen Sozialleistungen werden 1973 einen Anteil von knapp 19% am Bruttosozialprodukt haben. Der öffentliche Anteil an der Finanzierung der sozialen Sicherung bleibt mit rund 40% im wesentlichen unverändert. Die Finanzierung aus Beiträgen und öffentlichen Mitteln ist gesichert.
In diesem letzten Jahr der Übersicht wird das Sozialbudget einen Finanzierungsüberschuß von vier bis fünf Milliarden DM ausweisen. Das beweist, wie solide die Finanzierung der sozialen Sicherung ist. Wenn die Opposition meint, der Spielraum für sozialpolitische Maßnahmen sei enger als das Sozialbudget ausweist,

(Abg. Franke [Osnabrück]:: Das hat Herr Auerbach gesagt!)

dann muß ich darauf hinweisen, daß von dieser Regierung bisher nirgendwo erklärt wurde, daß nur im Rahmen dieses Überschusses Sozialpolitik betrieben werden soll.

(Beifall bei der SPD.)

Nach diesem Überblick über den finanziellen Hintergrund der nahen sozialpolitischen Zukunft möchte ich einige Hauptlinien nachzeichnen, die sich aus der Bestandsaufnahme des Sozialberichts 1970 ergeben.
Die Untersuchungen, die wir für den Sozialbericht angestellt haben, bestätigen bestimmte, aus Wissenschaft und Praxis belegte Tatsachen, die eine dynamische Gesellschaft charakterisieren. Ich stelle diese Ergebnisse voran, weil sie für alle sozialen Teilbereiche und für alle sozialpolitischen Überlegungen gelten.
Erstens. Wachsendem privatem Wohlstand steht ungenügende Deckung des öffentlichen Bedarfs gegenüber.
Zweitens. Es bestehen erhebliche regionale Ungleichgewichte im Grad der Industrialisierung und in der Erreichbarkeit sozialer Dienste.
Drittens. Die berufliche Umschichtung bringt neue soziale Risiken.
Viertens. Das Wirtschaftswachstum führt zeitweilig oder strukturell zu schwerwiegenden Unterschieden in Einkommen und Vermögen.
Fünftens. Diese Disparitäten lösen sich nicht von selbst auf.
Innerhalb des vorberuflichen Bereichs stellt sich die Aufgabe einer verbesserten, chancengerechteren Ausbildungsförderung. Der mehrjährige Finanzplan der Bundesregierung enthält Mittel, mit denen eine umfassende gesetzliche Regelung der Ausbildungsförderung von der Grundschule bis zur Hochschule verwirklicht werden soll.
Ein Sonderproblem ist die Frage der elternunabhängigen Förderung. Sie stellt sich mit dem wachsenden Streben der jungen Generation nach Unabhängigkeit. Die Bundesregierung prüft zur Zeit auf der Basis des Ausbildungsförderungsgesetzes und an Hand ausländischer Erfahrungen, ob und wie sie ihre Förderungspolitik in diese Richtung erweitern kann. Hier stehen hohe Haushaltsbeträge zur Rede. Ob für eine familienunabhängige Förderung künftig neben verlorenen Zuschüssen auch die Form des Darlehens benutzt werden kann, ist noch offen. Das Ausbildungsförderungsgesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt, verwirklicht die familienunabhängige Förderung schon für den zweiten Bildungsweg. Weiterhin wird im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit bei volljährigen oder verheirateten Personen in betrieblicher Ausbildung oder in der Ausbildung für Sozialberufe das Elterneinkommen nicht mehr auf den Ausbildungsbedarf angerechnet. Gleiches gilt auch für die Teilnehmer an einer beruflichen Fortbildung oder Umschulung.
Die Bundesregierung wird Ihnen, meine Damen und Herren, Vorschläge zur Vervollständigung des Ersten Ausbildungsförderungsgesetzes machen, die mit Jahresbeginn 1973 wirksam werden sollen.
Aus- und Fortbildung bestimmen immer mehr die Berufschancen, das Einkommen und damit die gesellschaftliche Stellung des einzelnen. In Zukunft sollen berufsbezogene Bildungswege bis zur Hochschule reichen. Berufliche Bildung muß als gleichrangiger Bestandteil der gesamten Bildungsreform verstanden werden.

(Beifall auf allen Seiten. — Abg. Katzer: Schon einmal gehört, Herr Kollege! — Abg. Franke [Osnabrück] : Wo haben Sie das abgeschrieben? Bei Herrn Katzer?)




Bundesminister Arendt
Einige Möglichkeiten, die sich aus dem Berufsbildungsgesetz ergeben, haben wir inzwischen aufgegriffen. So wird die Berufsbildungsforschung im neuen Bundesinstitut in Berlin konzentriert. Wir werden Inhalte und Ziele der Berufsbildung neufassen und sie an Veränderungen anpassen müssen. Der berufsbildende Fernunterricht soll weiterentwickelt und verstärkt angewandt werden, wobei das Fernsehen bislang noch nicht genutzte Möglichkeiten eröffnet.
Die Berufsausbildung muß in wesentlichen Teilen neu geordnet werden. Viele Berufsbilder, Ausbildungspläne und Prüfungsanforderungen sind überholt und erneuerungsbedürftig. Sie entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik.

(Beifall bei der SPD.)

Wir müssen uns auf eine systematisch geplante, sachlich und zeitlich gegliederte Berufsausbildung einstellen, die dem Menschen ebenso angemessen ist wie der Wirtschaft.

(Abg. Katzer: Melden Sie das jetzt bei Ihrem Bundeskanzler an? Oder wem sagen Sie das?)

— Ich sage das auch Ihnen!

(Abg. Wehner: Warum werden Sie schon nervös? Warten Sie noch eine Weile! — Gegenruf von der CDU/CSU: Überhaupt nicht r Denken Sie etwa, Sie bringen uns aus der Ruhe?)

Im Zusammenhang mit der Steuerreform strebt die Bundesregierung an, die beiden Gleise des Familienlastenausgleichs, Kindergeld und Steuervergünstigung, zusammenzulegen. Noch in diesem Jahr soll das Kindergeld verbessert werden, das seit dem Jahre 1964 unverändert geblieben ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Auf Grund unseres Antrags!)

Für den zweiten Hauptabschnitt der Sozialpolitik, für die Phase des Arbeitslebens selbst, häufen sich. naturgemäß die Vorhaben. Ich bitte deshalb um Ihr Einverständnis, wenn ich summarisch aufzähle und für Einzelheiten auf den Text ides Sozialberichts verweise. Die Hochtechnisierung verlangt einen Ausbau des Arbeitsschutzes oder, wie ich es vorhin schon sagte, des Arbeitnehmerschutzes. Das Hohe Haus wird in Kürze über den Ausbau des Bundesinstituts für Arbeitsschutz zu einer Bundesanstalt für Unfallforschung und Arbeitnehmerschutz entscheiden. Wir erwägen, für die innerbetriebliche Sicherheit der Arbeitnehmer eine einheitliche gesetzliche Grundlage zu schaffen. Solche Überlegungen fordert die in der Regierungserklärung angekündigte Humanisierung des Arbeitslebens von uns.

(Beifall bei der SPD.)

Veränderte Tatbestände im Arbeitsleben, Wandlungen in der Rechtsprechung und die Ordnungsfunktion der Tarifparteien erfordern die Weiterentwicklung des kollektiven Arbeitsrechts.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD.)

Anfang nächsten Jahres wollen wir den Entwurf zu einem Zweiten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz vorlegen. Noch in diesem Jahr soll eine Sachverständigenkommission gebildet werden, die ein Arbeitsgesetzbuch vorbereiten soll.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Zum Betriebsverfassungsgesetz, meine Damen und Herren, werden wir noch in diesem Jahr eine Novelle einbringen. Sie soll eine bessere Beteiligung der Arbeitnehmer an den betrieblichen Entscheidungen im personellen, im sozialen und im wirtschaftlichen Bereich sichern. Zum Gutachten der Mitbestimmungskommission wird die Bundesregierung ihre Stellungnahme dem Bundestag in einer besonderen Vorlage unterbreiten.
Zum Jahresende wird auch der Vermögensbericht vorliegen. Er wird Grundsätze und Modelle für den weiteren Weg der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand entwickeln. In die große Steuerreform werden Voraussetzungen für eine breitere Vermögensbildung eingehen müssen. Den Ausbau der Statistiken über Vermögen und Einkommen zu einem aussagefähigen Instrument halten wir für dringend erforderlich. Jetzt schon erhofft sich die Bundesregierung vom Dritten Vermögensbildungsgesetz Anstöße für die Tarifparteien, in großem Umfang vermögenswirksame Leistungen zu vereinbaren. Die laufenden Verhandlungen und Erklärungen der Tarifparteien bestätigen die Erwartungen der Bundesregierung.
Das Gewicht der Arbeits- und Berufsförderung hat sich von Absicherung und Vermittlung zu aktiver Planung verlagert. Die Bundesanstalt für Arbeit setzt in diesem Jahr nahezu die Hälfte ihres Haushalts von drei Milliarden Mark für arbeitsmarktpolitische und berufsfördernde Maßnahmen ein. Etwa die Hälfte der Rücklagen der Bundesanstalt in Höhe von sechs Milliarden Mark wird umlaufend dazu genutzt, Arbeitsplätze zu schaffen oder umzustrukturieren. Die Arbeitsmarktpolitik wird engere Verbindungen zur Strukturpolitik suchen müssen, insbesondere in der Landwirtschaft und in der Textilwirtschaft.
Die Bundesregierung untersucht im Arbeitskreis „Automation" die Zusammenhänge zwischen technischem Fortschritt und seinen sozialen Auswirkungen, um unerwünschte Folgen der Automation abwenden zu können. Sie wird die Zusammenarbeit innerhalb des Arbeitskreises organisatorisch verbessern.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt zur nachberuflichen Lebensphase einige Bemerkungen machen!
Um die Alterssicherung der Bevölkerung zu verbessern, arbeiten wir an Lösungen, noch nicht gesicherte Selbständigen-Gruppen in die soziale Rentenversicherung aufzunehmen.
Wie Ihnen bekannt ist, ergänzt die betriebliche die gesetzliche Altersversorgung in beachtlichem Umfang. Sie leidet jedoch überwiegend daran, daß Pensionsansprüche beim Arbeitsplatzwechsel verfallen und die Leistungen nicht der wirtschaftlichen



Bundesminister Arendt
Entwicklung angepaßt werden. Die Bundesregierung strebt an, solche auch von vielen Arbeitgebern anerkannten Mängel abzubauen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt zu einem ganz wichtigen Problem kommen! Die seit Jahrzehnten bestehende starre Altersgrenze von 65 Jahren in der Rentenversicherung entspricht nicht mehr den wirklichen Verhältnissen in den Betrieben.

(Beifall bei der SPD.)

Die große Zahl der vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheidenden Menschen spricht eine eindeutige Sprache. Für alle Versicherten ist im Hinblick auf die unterschiedlichen Berufsanforderungen und die unterschiedliche individuelle Leistungsfähigkeit in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen die starre Grenze eine unbefriedigende Lösung.

(Zustimmung bei der SPD.)

Ich stelle mir vor, daß schon bald der Arbeitnehmer innerhalb gewisser Zeitspannen zwischen Rentenbezug und Arbeit wählen kann. Wir berechnen jetzt die möglichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, auf die Volkswirtschaft, auf die Finanzwirtschaft, und wir werden Modelle für die Gesetzgebung entwickeln. Außerdem suchen wir mit Hilfe einer Umfrage mehr Aufschluß über die Einstellung der Bevölkerung zu einer flexiblen Altersgrenze zu gewinnen.
Natürlich, meine Damen und Herren, ist für die freie Entscheidung eines Arbeitnehmers, früher oder später aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, die Kenntnis der jeweiligen Höhe seiner Rente die wichtigste Voraussetzung. Deshalb wollen wir jeden Versicherten in regelmäßigen Abständen durch einen Kontoauszug über seinen Rentenanspruch informieren.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dazu werden wir die Rentenberechnung vereinfachen müssen. Wir haben jetzt Bestimmungen, die vom Versicherungsträger umfangreiche und langwierige Einzelermittlungen verlangen. Das Ergebnis dieser Ermittlungen macht die Rentenberechnung undurchsichtig.
Die Bundesregierung wird dem Gesetzgeber Vorschläge unterbreiten, solche Bestimmungen auf das wirklich Unentbehrliche zu kürzen. Das ist eine Voraussetzung für den regelmäßigen Kontoauszug. Ich hatte kürzlich Gelegenheit, bei der Bundesknappschaft die ersten Kontoauszüge an Versicherte auszugeben.
Jeder Versicherte wird eine Versicherungsnummer erhalten; das ist unumgänglich. Eine Rechtsverordnung wird es noch in diesem Jahr Arbeitgebern mit Datenverarbeitungsanlagen gestatten, für die Vergabe von Versichertennummern wesentliche Angaben mittels Magnetband zu machen.
Lassen Sie mich einige Bemerkungen zu Problemen machen, die sich durch das zeitweilige Ausscheiden aus dem Berufsleben ergeben! Bereits in der Regierungserklärung hat der Bundeskanzler die Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung angekündigt. Wir stehen dabei — das ist gar kein Geheimnis - vor einer Vielzahl von Fragen, die gelöst werden müssen. Dabei hilft uns eine Sachverständigenkommission. Sie hat vor wenigen Tagen ihre Arbeit aufgenommen.
Die Bundesregierung hat für die Wiedereingliederung behinderter und beschädigter Menschen in Arbeit und Gesellschaft ein Aktionsprogramm entwickelt und der Öffentlichkeit übergeben. Der Rang, den die Aufgabe der Wiedereingliederung besitzt, wurde in der Regierungserklärung hervorgehoben. Darin verpflichtet sich die Bundesregierung, den Benachteiligten und Behinderten Chancen zu eröffnen, wo immer dies möglich ist. Uns geht es darum, daß alle Behinderten alle 'gebotenen Hilfen schnell und unbürokratisch erhalten.

(Allgemeiner Beifall.)

Geld und Gesetze allein aber können nicht schaffen, woran es den Behinderten vor allem fehlt: Aufgeschlossenheit und Anteilnahme. Deshalb wird die Bundesregierung überall um Verständnis für die Behinderten werben. Sie wird sich bemühen, daß die äußeren Hindernisse abgebaut und die psychologischen Hemmnisse überwunden werden, die den Behinderten noch vielfach von einer Teilnahme am Leben der Gesellschaft ausschließen.
Meine Damen und Herren, ich habe hier nur zu einigen wichtigen Problemen Ausführungen gemacht. Diese und viele andere Fragen müssen in der nächsten Zeit angepackt werden.
Dieser Sozialbericht 1970 muß aber auch in Verbindung mit der Regierungserklärung gesehen werden. Sozialbericht und Regierungserklärung sind das sozialpolitische Kursbuch dieser Regierung. Wie ein roter Faden zieht sich durch alle bisherigen Maßnahmen der Regierung das Streben nach größerer sozialer Gerechtigkeit.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Denken Sie an die Verbesserung des Kriegsopferrechts mit den strukturellen Verbesserungen und der Dynamisierung; denken Sie an die Verbesserung des Unterhaltsgeldes für Umschüler; denken Sie an den Wegfall des Krankenversicherungsbeitrages für Rentner; denken Sie an die Vorlage des Dritten Vermögensbildungsgesetzes, und denken Sie an die vom Kabinett beschlossene Erhöhung und Dynamisierung der Krankenversicherungspflichtgrenze für Angestellte und an die Einführung des Arbeitgeberanteils zum Krankenversicherungsbeitrag für alle Angestellten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Bei diesen und vielen anderen Vorhaben richtet sich die Regierung nach den Grundsätzen der größeren sozialen Gerechtigkeit. Natürlich sind Aktivität und Initiative erforderlich, wenn der Auftrag des Grundgesetzes erfüllt und der soziale Rechtsstaat für alle verwirklicht werden soll. Vor diesem Hintergrund ordnen sich die Teilfunktionen der Sozialpolitik zu einem großen, geschlossenen Bild der sozialen Gegenwart, dessen Umrisse wir ausfüllen müssen. Bis hierher, meine ich, sollte zwischen uns Übereinstimmung bestehen.



Bundesminister Arendt
Lassen Sie mich aber nachdrücklich sagen, meine Damen und Herren, dieser Sozialbericht 1970 ist kein Bericht der „offenen Fragen". Er ist sachlich vollständig, inhaltlich geschlossen und finanziell solide.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Katzer: Das ist .die Frage!)

Natürlich enthält der Sozialbericht auch offene Fragen. Wir sind nämlich nicht so vermessen, zu glauben, wir hätten auf alle Fragen schon jetzt Antworten. In einer sich schnell wandelnden Welt ist es wichtiger, Probleme zu erkennen, Fragen zu stellen, Lösungen zu suchen, anstatt so zu tun, als sei die Welt in bester Ordnung.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß sagen: ich will mich gar nicht bei dem von der Opposition immer wieder erneuerten Vorwurf aufhalten, die Verwirklichung der inneren Reformen lasse auf sich warten. Falsches wird durch Wiederholungen nicht richtiger. Die Bundesregierung wird mehr soziale Gerechtigkeit ins Land bringen. Darauf können Sie sich verlassen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Das bedeutet tiefgreifende Veränderungen. Warum auch nicht!

(Abg. Liehr: Auch gegen den Widerstand der Opposition! — Zuruf des Abg. Härzschel.)

Für uns ist soziale Gerechtigkeit Aufforderung und Verpflichtung, für alle Menschen die bestmögliche soziale Wirklichkeit zu schaffen. Der Sozialbericht 1970 weist dazu den Weg.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Katzer. Seine Redezeit ist auf 45 Minuten festgesetzt.