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    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2475 A Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank 2475 B Wahl eines Mitglieds des Vermittlungsausschusses 2475 B Amtliche Mitteilungen 2475 C Entwurf eines Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/602, zu VI/602) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/707), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/706, zu VI/706) — Zweite und dritte Beratung — Kiechle (CDU/CSU) 2476 B Saxowski (SPD) . . . . . . . 2476 D Helms (FDP) 2477 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 2478 C Löffler (SPD) 2480 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 2482 B Ertl, Bundesminister 2485 B Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2488D Dr. Barzel (CDU/CSU) 2489 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 2490 A Höcherl (CDU/CSU) 2492 A Niegel (CDU/CSU) 2492 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 29. Juli 1969 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen (Drucksachen VI/483, zu VI/483) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/709), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/686) — Zweite Beratung — Dr. Giulini (CDU/CSU) 2495 B Kaffka (SPD) . . . . . . . . 2495 B Dr. Sprung (CDU/CSU) 2495 D Graaff (FDP) 2497 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Bundestages (Drucksache VI/521) . . . . . . . . 2497 D Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache VI/507); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/710), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/687) — Zweite und dritte Beratung — Biehle (CDU/CSU) 2498 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit (Drucksache VI/645); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/723) — Zweite und dritte Beratung — Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 2499 D Dürr (SPD) 2500 B Beratung des Sozialberichts 1970 (Drucksache VI/643) Arendt, Bundesminister . . . . 2500 D Katzer (CDU/CSU) 2506 B Fragestunde (Drucksachen VI/731, VI/722) Fragen des Abg. Niegel: Revidierter Mansholt-Plan Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2512 A, B, C, D, 2513 A, B, C Niegel (CDU/CSU) 2512 B, C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2512 D Dasch (CDU/CSU) 2513 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 2513 B Marquardt (SPD) 2513 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 2513 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) : Förderung des Breitensports Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 2513 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 2514 B, C Mischnick (FDP) 2514 C Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2514 C Frage des Abg. Pieroth: Mehrwertsteuersatz für in Gaststätten verabreichte Lebensmittel . . . . . 2514 D Frage des Abg. Lensing: Ausgleich für durch die Aufwertung der Deutschen Mark entstandene Verluste bei der Auszahlung aus dem europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2515 A, B Lensing (CDU/CSU) . . . . . . 2515 B Frage des Abg. Dichgans: Anforderungen für Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 2515 C, D Dichgans (CDU/CSU) 2515 D Frage des Abg. Damm: Rente der Witwe des tödlich verunglückten Starfighterpiloten Hippel Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 2516 A, B, C Damm (CDU/CSU) 2516 A, B Josten (CDU/CSU) 2516 C Frage des Abg. Dröscher: Ansprüche eines Reserveübungen ableistenden Wehrpflichtigen bei einem Dienstunfall Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2516 D, 2'517 A, B Dröscher (CDU/CSU) 2517 A Frage des Abg. Dr. von Nordenskjöld: Um- und Überfliegen von Industrieanlagen hoher Gefahrenklassen durch Flugzeuge Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2517 C, D, 2518 B Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) . 2517 D, 2518 A Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Aufschub von Straßenbaumaßnahmen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 2518 C Frage des Abg. Wohlrabe: Zulassung eines Lenin-Sonderstempels in Berlin Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2518 D, 2519 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 2519 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 2519 B Frage des Abg. Leicht: Errichtung von Atomanlagen inmitten dicht besiedelter Gebiete . . . . . 2519 C Frage des Abg. Dr. Schober : Planungsstab zur Koordinierung der Sach- und Finanzplanung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2519 C, D, 2520 A Dr. Schober (CDU/CSU) . 2519 D, 2520 A Frage des Abg. Krammig: Nachtrag zum Jahreswirtschaftsbericht Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2520 B, C Krammig (CDU/CSU) 2520 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 III Frage des Abg. Leicht: Beeinträchtigung der Entwicklungsmöglichkeiten auf dem linken Rheinufer (Landkreis Germersheim) durch das bei Philippsburg geplante Atomkraftwerk 2520 C Fortsetzung der Beratung des Sozialberichts 1970 (Drucksache VI/643) Dr. Schellenberg (SPD) 2520 D Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 2527 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 2528 C Dr. Götz (CDU/CSU) 2531 D Dr. Nölling (SPD) 2534 C Geldner (FDP) 2539 A Härzschel (CDU/CSU) 2540 A Hauck (SPD) 2543 C Arendt, Bundesminister 2544 A Absetzung des Punktes 7 von der Tagesordnung 2546 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/695) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (Drucksache VI/715) — Erste Beratung — 2546 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 1969 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia sowie zu den Internen Durchführungsabkommen (Drucksache VI/725) — Erste Beratung — 2546 D Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Sportförderungsplan der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache VI/664) . . . . 2547 A Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Sportförderung (Drucksachen VI/109, VI/313) 2547 A Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Fußballweltmeisterschaft 1974 (Drucksachen VI/42, VI/684) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/705) 2547 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. h. c. Kurt Georg Kiesinger (Drucksache VI/701) . . . . . . . . 2547 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Bundesminister Dr. Ehmke (Drucksache VI/702) 2547 C Übersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/724) . . . . . . . . 2547 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über natriumarme diätetische Lebensmittel (Drucksachen VI/316, VI/718) 2547 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur fünften Änderung der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen VI/376, VI/719) 2548 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Herstellung und das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Dauermilcherzeugnissen, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind (Drucksachen VI/394, VI/720) 2548 A Nächste Sitzung 2548 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2549 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 23 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/602, VI/706) 2549 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 24 zum Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Bundestages (Drucksache VI/521) 2549 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Hilfe für den Omnibuslinienverkehr durch steuerliche Maßnahmen . . . . 2550 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Langebeck betr. steuerrechtliche Gemeinnützigkeit für Kleingärtnervereine 2550 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hussing betr. Heranziehung von Soldaten des Sanitätsdienstes für nicht unmittelbar sanitätsdienstliche Zwecke 2550 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung betr. Ausbau der linksrheinischen Verkehrsverbindungen . 2550 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Beeinträchtigung des allgemeinen Straßenverkehrs durch Gewährung der grünen Zulassungsnummer nur für landwirtschaftliche Zugmaschinen und Spezialkraftfahrzeuge mit gedrosselter Geschwindigkeit . . . . 2551 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg Maucher betr. Sperrung der Mittel für den Bau der Bundesstraßen 2551 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Kursverluste bei Rentenwerten 2551 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Zwischengutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2551 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) betr. Ernährungsberatung 2552 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann betr. Lohnsteuerermäßigungen für Lohn- und Gehaltsempfänger im unmittelbaren Zonenrandgebiet 2552 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weigl betr. Arbeitnehmerzulage im Zonenrandgebiet und Übertragung der Abschreibungsvergünstigung nach § 14 a des Berlinhilfegesetzes auf das Zonenrandgebiet 2553 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Leicht betr. Ertragswert für Obst und Spargel bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte 2553 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (München) betr. das private Schlachthofprojekt in Pfarrkirchen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Schlachthöfe 2553 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 2475 50. Sitzung Bonn, den 6. Mai 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 6. 5. von Alten-Nordheim 6. 5. Dr. Artzinger * 6. 5. Behrendt * 6. 5. Benda 8. 5. Bewerunge 6. 5. Dr. Birrenbach 8. 5. Dichgans 8. 5. Dr. Dittrich * 6. 5. Engholm 8. 5. Fellermaier * 6. 5. Freiherr von Fircks 8. 5. Dr. Fuchs 6. 5. Frau Geisendörfer 6. 5. Gerlach * 6. 5. Gottesleben 8. 5. Haehser 8. 5. Dr. Hein * 6. 5. Horn 6. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 5. Dr. Koch * 6. 5. Köppler 8. 5. Kriedemann * 6. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 8. 5. Dr. Martin 8. 5. Memmel * 8. 5. Müller (Aachen-Land) * 6. 5. Müller (Remscheid) 8. 5. Dr. Müller-Hermann 6. 5. Ollesch 8. 5. Frau Dr. Orth * 6. 5. Pieroth 6. 5. Rawe 9. 5. Dr. Rinsche 8. 5. Schneider (Königswinter) 30. 5. Schröder (Wilhelminenhof) 8. 5. Schwabe 27. 5. Spilker 6. 5. Dr. Starke (Franken) * 6. 5. Dr. Stoltenberg 6. 5. Werner 16. 5. b) Urlaubsantrag Zebisch 3. 6. Anlage 2 Umdruck 23 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht dem Gebiet der Landwirtschaft - Drucksachen VI/602, VI/706 -. Der Bundestag wolle beschließen: Zu § 6 a) Absatz 1 ist wie folgt zu fassen: „(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, die für den unmittelbaren Ausgleich zuständigen Stellen durch Rechtsverordnung zu bestimmen." b) In Absatz 3 sind die Worte „im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Arbeit und Sozialordnung" durch die Worte „im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen" zu ersetzen. c) In Absatz 4 sind die Worte „durch die landwirtschaftlichen Alterskassen" zu streichen. Bonn, den 5. Mai 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 24 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zum Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, - Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) betr. Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Drucksache VI/521 -. Der 'Bundestag wolle beschließen: 1. § 24 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des 'Bundestages, dem Bundesrat und der Bundesregierung mitgeteilt. Sie gilt, wenn kein Widerspruch erfolgt, mit Aufruf des Punktes 1 als festgestellt. Nach Eröffnung jeder Plenarsitzung kann vor Eintritt in die jeweilige Tagesordnung jedes Mitglied des Bundestages eine Änderung der Tagesordnung beantragen, wenn es diesen Antrag bis spätestens 18.00 Uhr des Vortages dem Präsidenten vorgelegt hat. Soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt, kann der Bundestag einen Gegenstand von der Tagesordnung absetzen." 2. In § 81 Abs. 3 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, .den 5. Mai 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Schmidt (Kempten) und Fraktion 2550 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI/688 Frage A 22) : Teilt die Bundesregierung die übereinstimmende Auffassung der Landwirtschaftsminister, der Landesfinanzminister und des Bundesverkehrsministers, dem Omnibuslinienverkehr durch steuerliche Maßnahmen, vor allem durch Befreiung von der Mineralölsteuer, zu helfen, oder stimmt sie der gegenteiligen Stellungnahme des Bundesfinanzministers zu? Die Frage, in welcher Weise dem Omnibuslinienverkehr, vor allem aber den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs geholfen werden kann, wird z. Z. geprüft. Hierbei wird der Bundesminister der Finanzen seinen Standpunkt, daß steuerliche Maßnahmen des Bundes nicht in Betracht kommen, aufrechterhalten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Langebeck (Drucksache VI/688 Fragen A 24 und 25) : Ist es richtig, daß die Besprechung der Körperschaftsteuerreferenten vom 30. September bis 1. Oktober 1969 zu dem Ergebnis kam, dem Bundesfinanzministerium den Vorschlag zu machen, den Kleingärtnervereinen in der Bundesrepublik Deutschland die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit zuzugestehen? Ist es richtig, daß die Niederschrift der Besprechung der Körperschaftsteuerreferenten nach 6 1/2 Monaten noch nicht an die Finanzminister der Länder weitergegeben wurde und diese dadurch die nötigen Verwaltungsanweisungen noch nicht herausgeben konnten? In der Besprechung der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerreferenten am 30. September/1. Oktober 1969 ist von den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen beschlossen worden, daß Kleingärtnervereine als gemeinnützige Körperschaften anerkannt werden können. Die Niederschrift über die vorerwähnte Sitzung ist allerdings den Ländern erst unter dem Datum 20. Januar 1970 am 3. Februar 1970 übersandt worden. Die verspätete Übersendung ist darauf zurückzuführen, daß die Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen im Anschluß an die gegen Ende der Legislaturperiode eingetretenen vielfachen Gesetzesänderungen mit der Neufassung von Durchführungsverordnungen und Richtlinien befaßt war und gerade in den letzten Monaten vor allem die Vorarbeiten für die Steuerreform im Vordergrund gestanden haben. Durch die zu Anfang des Jahres übersandte Niederschrift ist aber gewährleistet, daß gerade in dem von Ihnen angesprochenen Fallbereich die Länder die erforderlichen Anweisungen erteilen können. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hussing (Drucksache VI/722 Frage A 18) : Zu welchen Tätigkeiten, die nicht unmittelbar sanitätsdienstlichen Zwecken dienen, werden Soldaten des Sanitätsdienstes in der Bundeswehr herangezogen? Soldaten des Sanitätsdienstes werden grundsätzlich nur zu Tätigkeiten herangezogen, die sanitätsdienstlichen Zwecken dienen. Sie können ausnahmsweise auch zum Wachdienst herangezogen werden, wenn im Standort ausschließlich Sanitätseinheiten liegen. Natürlich sind in Sanitätseinheiten auch .Soldaten anderer Fachrichtungen tätig wie z. B. Kraftfahrer, Fernmelder oder Köche. Diese Soldaten erhalten lediglich eine Zusatz-Ausbildung in Erster Hilfe. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/722 Frage A 28) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für einen intensiveren Ausbau der linksrheinischen Verkehrsverbindungen angesichts der ständig zunehmenden Verkehrsfrequenz nach Frankreich, und welche Maßnahmen werden hierbei als besonders dringlich erachtet? Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Zunahme des Frankreich-Verkehrs beim Ausbau der linksrheinischen Verkehrsverbindungen gebührend berücksichtigt werden muß. Die Deutsche Bundesbahn wird im Sommerfahrplan 1970 ein TEE-Zugpaar zwischen Frankfurt/Main und Paris über Saarbrücken einsetzen und darüber hinaus den internationalen Reise- und Güterzugverkehr weiter verbessern. Voruntersuchungen der Deutschen Bundesbahn befassen sich u. a. außerdem damit, welche zusätzlichen Zeitersparnisse auf der Strecke Ludwigshafen–Kaiserslautern–Saarbrücken durch Neutrassierungen möglich wären. Im Rahmen der Untersuchungen zum Neuen Ausbauplan für die Bundesfernstraßen 1971-1985 wurden insbesondere die Fernstraßenverbindungen zum benachbarten Ausland geprüft. Dabei spielten die Verbindungen nach Frankreich wegen der ständig zunehmenden Verkehrsdichte eine bedeutende Rolle. Hierbei ergab sich die Notwendigkeit des Ausbaues der Grenzübergänge im Zuge der B 9, der B 38 in Rheinland-Pfalz und der B 51 und B 269 im Saarland. Darüber hinaus ist ein neuer Grenzübergang bei Lauterburg im Zuge der linksrheinischen Autobahn in der 1. Dringlichkeit eingeplant. Dem Gesichtspunkt der möglichst raschen Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen Frankreich und Deutschland wurde durch die Fertigstellung der Autobahn Mannheim–Saarbrücken–französische Grenze im Jahre 1969 Rechnung getragen. Die linksrheinischen Verkehrsverbindungen nach Frankreich spielen im übrigen eine besondere Rolle in den Konsultationsgesprächen, die seit Februar d. J. mit Frankreich angelaufen sind und sich auf die gemeinsame Regionalplanung im „Montan-Dreieck" Lothringen–Saar--Luxemburg beziehen. Hier werden neben der Verbesserung der Straßenverbindungen auch Fragen des Wasserstraßenanschlusses und gewisse Flughafenplanungen behandelt. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 2551 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/722 Frage A 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei landwirtschaftlichen Betrieben mit weit gestreuter Betriebsfläche der Betriebsverkehr zwischen den einzelnen Teilen des Betriebes den allgemeinen Straßenverkehr dadurch stark beeinträchtigt, daß die grüne Zulassungsnummer und die damit verbundenen Vergünstigungen nur für Zugmaschinen und Spezialkraftfahrzeuge mit gedrosselter Geschwindigkeit gegeben werden, und ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob nicht auch Kraftfahrzeuge, die sich mit normaler Geschwindigkeit in den Verkehr einordnen, in bestimmten Fällen in diesen Kreis begünstigter Kraftfahrzeuge aufgenommen werden könnten, um den Straßenverkehr zu entlasten? Grüne Kennzeichen erhalten alle Zugmaschinen oder Sonderfahrzeuge, die in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden, ohne Rücksicht auf ihre zulässige Geschwindigkeit. Insofern stehen Geschwindigkeitsbegrenzung und Steuerfreiheit in keinem Zusammenhang. Die Ursachen für das langsamere Fahren liegen in den Bestimmungen über das Fahrerlaubnis- und das Zulassungswesen. Wie ich bereits in diesem Hause ausgeführt habe, beabsichtigt die Bundesregierung, die Bestimmungen zu ändern und die Geschwindigkeitsbegrenzung heraufzusetzen, wenn eine entsprechende Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften verabschiedet ist. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache VI/722 Fragen A 30 und 31): In welchem Umfang und nach welchen Grundsätzen werden die Mittel für den Bau der Bundesstraßen gesperrt? Kann die Bundesregierung mitteilen, wie sich diese Sperren von Mitteln für den Straßenbau in den einzelnen Ländern auswirken? Die Mittel für die Bundesstraßen im Bundeshaushalt 1970 sind um 240 Mio DM und die der Bundesautobahnen um weitere 300 Mio DM gesperrt. Der bei den Bundesstraßen vorläufig gesperrte Betrag von 240 Mio DM ist gleichmäßig auf die Länder im Verhältnis ihrer Anteile am diesjährigen Haushaltsvolumen verteilt worden. Die Sperre wirkt sich in erster Linie auf den Beginn neuer Bauvorhaben aus. Laufende Maßnahmen werden soweit wie möglich ungehindert weitergeführt. Neue Objekte können aufgrund der Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung ohnehin zunächst nicht begonnen werden. Das ist selbst bei voller Bedienung des Haushalts erst nach seiner Verabschiedung möglich. Insoweit sind neue Bauvorhaben durch die Sperre bis jetzt nicht benachteiligt. Soweit sich laufende Maßnahmen in Einzelfällen in ihrer Fertigstellung verzögern, hat das seine Ursache in dem notwendigen Abzug von Teilbeträgen zugunsten der Verstärkung der Mittel für .die Beseitigung von Frostschäden, für die — nicht zuletzt wegen der Haushaltssperre — ein Reservefonds nicht vorhanden ist. Beim Bundesautobahnen-Ausbau wurde der vorläufige Sperrbetrag von 300 Mio DM individuell auf die verschiedenen Neubaustrecken verteilt. Dabei mußte auf den Baufortschritt der einzelnen Strecken entsprechend Rücksicht genommen werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/722 Frage A 39) : Welche der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten hat die Bundesregierung ergriffen, um die Kursverluste bei Rentenwerten in einem erträglichen Rahmen zu halten, damit das Vertrauen insbesondere kleiner Anleger in diese von der Bundesregierung früher propagierte Sparform nicht enttäuscht wird? Die Bundesregierung bemüht sich um eine Eingrenzung der Kursrisiken durch markttechnische Verbesserungen bei den Emissionen des Bundes. Dies wirkt sich wiederum auch auf die Ausstattung der übrigen Rentenwerte aus. So haben die Bundesanleihen feste Rückzahlungstermine und eine Laufzeitbeschränkung auf ca. 10 Jahre. Außerdem gibt der Bund risikofreie Bundesschatzbriefe für Kleinsparer .aus. Dies führte in der Vergangenheit zu einer verstärkten Ausgabe von Sparbriefen durch die Sparkassen. Im übrigen sind die kredit- und fiskalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung auf das Ziel gerichtet, die Konjunkturschwankungen zu glätten und den Sparer vor den definitiven Inflationsverlusten zu schützen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/722 Fragen A 40 und 41): Wann wird die Bundesregierung das Zwischengutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, das nach Pressemeldungen für April d. J. angekündigt war, erhalten, und wann wird es dem Deutschen Bundestag zugeleitet? Ist die Bundesregierung bereit, das Schreiben des Sachverständigenrats an den Bundeskanzler zu veröffentlichen, das diesem nach Pressemeldungen schon vor Ostern zugeleitet worden ist und in dem der Sachverständigenrat seine Sorgen über die konjunkturpolitische Entwicklung dargelegt hat? Der Sachverständigenrat trägt sich mit dem Gedanken, ein Sondergutachten über die wirtschaftliche Entwicklung ,anzufertigen. Sobald das Gutachten der Bundesregierung zugeleitet ist, wird der Sachver- 2552 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 ständigenrat gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung das Einvernehmen des Bundesministers für Wirtschaft hinsichtlich des Zeitpunkts der Veröffentlichung herbeiführen. Wie ich bereits in der Aktuellen Stunde am 24. April ausgeführt habe, werden sowohl die Gutachten als auch Sondergutachten des Sachverständigenrates veröffentlicht, dagegen nicht der laufende Schriftwechsel zwischen Bundesregierung und Sachverständigenrat. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (Drucksache VI/322 Frage A 46) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine umfassende, wissenschaftlich fundierte Ernährungsberatung aller Bevölkerungskreise sicherzustellen? Die wissenschaftlich fundierte Ernährungsberatung der Bevölkerung mit Hilfe konventioneller und moderner Aufklärungsmittel ist ein wesentlicher Teil der Öffentlichkeitsarbeit unseres Hauses. Zur Durchführung dieser Aufgabe bedient sich das BML vor allem der Einrichtungen des Bundesausschusses für volkswirtschaftliche Aufklärung, des Kontaktbüros für Verbraucheraufklärung, der Verbraucherzentralen der Länder und der Massenmedien. Der ständige Kontakt mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und ernährungswissenschaftlichen Instituten sichert die Verbreitung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über eine vollwertige Ernährung sowie über die richtige Auswahl und Behandlung von Lebensmitteln im Rahmen einer modernen Hauswirtschaft. Mit den bisher zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln (2,8 Mio. DM) konnten im wesentlichen nur Führungs- und Mittlerkräfte erreicht werden. So konnten Broschüren und Merkblätter nur mit einer Auflage bis zu 300 000 Exemplaren hergestellt und gezielt an Beratungskräften und Schulen verteilt werden. Filme, Dia-Reihen, Lehrtafelserien und Wanderschauen konnten nur einem verhältnismäßig kleinen Kreis interessierter Hausfrauen gezeigt werden. Auch moderne Aufklärungsaktionen des Kontaktbüros für Verbraucheraufklärung waren nur in örtlich begrenzten Teilgebieten der Bundesrepublik möglich. Die Massenmedien konnten nicht nachhaltig eingesetzt werden. Um auch den letzten Haushalt in der Bundesrepublik mit gezielten Ernährungsaufklärungsaktionen erreichen zu können, bedarf es zusätzlicher Haushaltsmittel von jährlich mindestens 7 Mio. DM. Ich beabsichtige, erstmalig 1972 eine ständige Fernsehsendung „Verbrauchertips auf dem Ernährungsgebiet" mit der Herausgabe einer sogenannten „Ernährungsfibel" zu koppeln, die mit einer Auflage von 22 Mio. Exemplaren hergestellt und an sämtliche Haushalte in der Bundesrepublik verteilt wird. In den Fernsehtips, die nur kurze Anregungen enthalten, wird auf die ausführlichere Darstellung in der Ernährungsfibel hingewiesen, so daß jede Hausfrau zu speziellen Fragen eine ausführlichere Information in der Ernährungsfibel findet. Außerdem werde ich mich bemühen, das Wissen um die richtige Ernährung und den rationellen Einkauf von Lebensmitteln stärker als bisher an unsere Schulkinder heranzutragen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 30. April auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/688 Frage B1): Ist die Bundesregierung im Zuge der großen Steuerreform bereit, für Lohn- und Gehaltsempfänger im unmittelbaren Zonenrandgebiet Lohnsteuerermäßigungen festzulegen, da andernfalls mit Sicherheit die dringend notwendige Ansiedlung neuer Industrien und die Schaffung neuer Arbeitsplätze hinter der erwarteten Wachstumsrate zurückbleiben wird? Der Standpunkt der Bundesregierung zur Einführung von steuerlichen Vergünstigungen für die Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet ist bereits in den Antworten auf mehrere parlamentarische Anfragen ausführlich erläutert worden. Ich darf hierzu auf die Sitzungsprotokolle des Deutschen Bundestages vom 20. März 1969 (S. 12052 [C], 6. November 1969 (S. 272 [D]) und 3. Dezember 1969 (S. 581 [B]) hinweisen. Danach hat die Bundesregierung stets die Auffassung vertreten, daß einer Abwanderung junger qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Zonenrandgebiet mit gezielten Maßnahmen zur Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze begegnet werden sollte. Maßnahmen dieser Art sind nicht nur im Rahmen des Instrumentariums der regionalen Wirtschaftsförderung bereits verfügbar, sondern auf steuerrechtlichem Gebiet auch in dem Rahmen des Steueränderungsgesetzes 1969 verabschiedeten Gesetz über die Gewährung von Investitionszulagen enthalten. Hierdurch sollen den Arbeitnehmern des Zonenrandgebiets in wohnungsnah gelegenen Arbeitsstätten die gleichen Verdienstchancen geschaffen werden, wie sie in anderen Gebieten der Bundesrepublik bestehen. Wenn und soweit diese Maßnahmen Erfolg haben, wird sich die Frage nach der Einführung einer steuerlichen Vergünstigung für die Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet erübrigen. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen müssen also zunächst abgewartet werden. Erst wenn sich ergeben sollte, daß die so geförderten Arbeitsplätze den Arbeitnehmern im Zonenrandgebiet nicht die gleichen Verdienstchancen bieten können wie in anderen Gebieten der Bundesrepublik, wird zu prüfen sein, ob die Unterschiede durch Maßnahmen anderer Art ausgeglichen werden können. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 2553 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 28. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/688 Fragen B 4 und 5) : Zu welchen Steuermindereinnahmen würde die Einführung einer Arbeitnehmerzulage im Zonenrandgebiet in Höhe von 5 Prozent des Bruttolohnes (Berliner Modell) führen? Mit welchen Steuerausfällen müßte gerechnet werden, wenn die Abschreibungsvergünstigung nach § 14 a des Berlinhilfegesetzes auf das Zonenrandgebiet übertragen würde, um das dort vorhandene unzureichende Angebot von modernen Wohnungen beseitigen zu können? Zu der ersten von Ihnen gestellten Frage darf ich bemerken, daß die Einführung einer Arbeitnehmerzulage im Zonenrandgebiet in Höhe von 5 vH des Bruttolohnes entsprechend dem z. Z. geltenden Berlinhilfegesetz jährlich Lohnsteuermindereinnahmen von rd. 850 Mio. DM verursachen würde. Ihre zweite Frage läßt sich dahin gehend beantworten, daß eine Übertragung der Abschreibungsvergünstigung für Wohngebäude nach § 14 a BHG auf das Zonenrandgebiet zu Mindereinnahmen bei den Steuern vom Einkommen von jährlich rd. 300 Mio. DM führen dürfte. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 28. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/688 Frage B 6) : Ist daran gedacht, den Ertragswert für Obst und Spargel, der für die Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Januar 1964 sehr hoch festgesetzt ist, zu senken, weil sich die Ertragslage spürbar verschlechtert hat? Die Fraktion der CDU/CSU hat im Deutschen Bundestag mit den Drucksachen VI/244 und VI/491 Initiativanträge eingebracht, mit denen eine Senkung der für die Hauptfeststellung 1964 maßgebenden Vergleichswerte für Hopfen um 80 bzw. 90 %, für Obstbau um 60 % und für Spargel um 50% angestrebt wird. Daraufhin hat der nach § 65 Nr. 1 Bewertungsgesetz 1965 zuständige Bewertungsbeirat beim Bundesminister der Finanzen die Entwicklung der Reinertragsverhältnisse bei den einzelnen Nutzungen (Nutzungsteilen) des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, daß eine Senkung der Vergleichswerte (Ertragswerte) für Hopfen um höchstens 80%, für Spargel um 50%, für Obstbau um 60 % und für Forstwirtschaft — mit Ausnahme der Mindestwerte von 50,— DM — um 40% angemessen erscheint. Mit dieser Senkung der Vergleichswerte (Ertragswerte) wird der seit 1964 eingetretenen spürbaren Verschlechterung der Ertragslage und der zu erwartenden Entwicklung Rechnung getragen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 28. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (Drucksache VI/688 Fragen B 7 und 8) : Ist die Bundesregierung bereit, das private Schlachthofprojekt in Pfarrkirchen, das mit einem Kostenaufwand von 10 Millionen DM errichtet werden soll, mit öffentlichen Mitteln zu fordern, obwohl es im Einzugsbereich kommunaler Schlachthöfe liegt, die zum Teil mit erheblichen Kosten, wie z. B. der städtische Schlacht- und Viehhof in München, ausgebaut wurden und bis heute nicht voll ausgelastet sind? Ist die Bundesregierung bereit, die kommunalen Schlachthöfe, die im Gegensatz zu privaten Schlachthöfen durch übergebietliche hygienische Aufgaben Mehrkosten in Höhe von 35 % haben, wodurch ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber diesen Schlachthöfen erheblich beeinträchtigt wird, durch Erstattung dieser Kosten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken? Bereits mit Schreiben vom 8. Juli 1969 hat sich die Bundesregierung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereit erklärt, für die Errichtung einer Schlachtanlage in Pfarrkirchen Bundesmittel zu bewilligen. Ausschlaggebend für die Bewilligung war ein Gutachten, das vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Auftrag gegeben wurde und vom Institut für landwirtschaftliche Marktlehre, Stuttgart-Hohenheim, dem Institut für Agrarpolitik und Marktforschung, Bonn, in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt worden ist. Die Gutachter kamen auf Grund des Viehaufkommens, der derzeitigen Vermarktungsstruktur und des Schlachtviehüberschusses zu ihrer befürwortenden Stellungnahme. Sie stellten fest, daß die benachbarten kommunalen Schlachthöfe Landshut, Passau und Vilshofen infolge der fehlenden technischen Voraussetzungen für einen Ausbau nicht geeignet waren. Die Belange des kommunalen Schlachthofes München konnten wegen der großen Entfernung (über 100 km) zum Produktionsgebiet nicht mit in die Betrachtung einbezogen werden, da der Transport über solche Entfernungen nachweislich zu hohe Transportkosten erfordert und größere Transportverluste mit sich bringt. Der Neubau einer Schlachtanlage in Pfarrkirchen war nach Meinung der Gutachter vor allem erforderlich, weil infolge der bisherigen unzulänglichen Vermarktungsstruktur im dortigen Gebiet die niedrigsten Erzeugerpreise für Schlachtvieh innerhalb des Bundesgebietes ermittelt wurden. Es kann daher kein Zweifel bestehen, daß im Interesse der Landwirtschaft des dortigen Gebietes, die auf Grund der gegebenen Voraussetzungen auf die Schlachtviehproduktion angewiesen ist, eine Förderung der Schlachtanlage Pfarrkirchen voll und ganz gerechtfertigt ist. Nach einer mir vorliegenden Untersuchung aus dem Jahre 1968 beträgt der Anteil der Kosten für hygienische Aufgaben (Laboratorium, Seuchenhof, Freibank) 7,5 % der Gesamtbetriebskosten eines kommunalen Schlachthofes. Diese Kosten stellen im Vergleich zu privaten Schlachtanlagen eine zusätzliche Belastung dar, die von den Kommunen teilweise im überregionalen Interesse getragen werden. Die Bundesregierung ist bemüht und grundsätzlich bereit, die Schlachthofstruktur und die Kostensituation der Schlachthöfe in Zusammenarbeit mit den Ländern zu verbessern, soweit sie dazu finanziell und rechtlich in der Lage ist. Bevor konkrete Entscheidungen getroffen werden können, müssen jedoch erst die zur Zeit in Arbeit befindlichen Schlachthofstrukturpläne der Länder fertiggestellt sein. -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Drittes Bedenken: Sicherlich gibt es insofern einen historischen Vorgang, als 1965 nach Art. 5 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte den Alterskassen die Aufgabe zufiel, die damals vom Bund bereitgestellten Haushaltsmittel der Investitionshilfe für landwirtschaftliche Betriebe zu verteilen. Aber gab es bei Erfüllung der Aufgabe damals nicht recht beträchtliche Schwierigkeiten, als es etwa zu verwaltungsgerichtlichen Klagen kam und die Alterskassen sich nur sehr ungern in die Rolle des Beklagten gedrängt sahen? Soweit mir bekannt, wurde damals von seiten der Gerichte die Passivlegitimation der Alterskassen überhaupt nicht geprüft. Es hätte sonst schon dort festgestellt werden müssen, in welcher Funktion die Kassen die Auszahlung vorzunehmen haben, ob nur als Zahlstelle, so wie etwa die Post die Rentenauszahlungen vornimmt. Es hätte aber auch festgestellt werden müssen, ob die Alterskassen überhaupt über den ihnen zugewiesenen legitimen, eigentlichen Aufgabenbereich hinaus einen weiteren Sachbereich, der sachfremd ist, erledigen dürfen.
    Das nächste Bedenken: Bekanntlich gibt es zweierlei Alterskassen, bundesunmittelbare und länderunmittelbare. Mit anderen Worten, die den Kassen eigentlich zugewiesene Aufgabe wird von verschiedenen Trägern übernommen, wobei noch zu bemerken ist, daß nur der entschieden kleinere Teil als bundesunmittelbare Selbstverwaltungsorganisation besteht. Greift damit aber der Bund nicht völlig unnötig in die Verwaltungskompetenz der Länder ein, wenn nun auch die der Länderaufsicht unterstehenden Alterskassen mit dieser Bundesaufgabe befaßt werden? Denn die Aufsicht über die Auszahlung von Geldern aus dem Bundeshaushalt einschließlich der Rechnungsprüfung muß ja zweifellos beim Bund bleiben. Das werden Sie mir ja zugeben, meine Herren!
    Das nächste Bedenken: Die Mehrheit der Länder hat mit vollem Recht insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken dagegen geltend gemacht, daß der Bund die Auszahlung des Währungsausgleichs auch auf die bundesunmittelbaren Alterskassen übertragen wolle; denn nach Art. 87 Abs. 2 des Grundgesetzes sei das nicht möglich, so wurde im Bundesrat argumentiert, da hier die Alterkassen nicht als Sozialversicherungsträger tätig würden. Aber auch Abs. 3 in Art. 87 des Grundgesetzes scheidet als Rechtsgrundlage aus, weil die bundesunmittelbaren Alterskassen nicht für das gesamte Bundesgebiet örtlich zuständig sind, wie dies etwa in dem anerkannten Grundgesetzkommentar von Maunz-Dürig mit guten Gründen vorausgesetzt wird.
    Noch ein Argument, das gegen Ihren Lösungsversuch spricht. Der Kreis der Landwirte, die einen Ausgleichsanspruch erhalten, ist unbestritten größer als der Kreis derer, die Mitglieder der Alterskassen sind. Werden nun die Kassen mit dieser Auf-



    Dr. Hauser (Sasbach)

    gabe betraut, werden sie also auch für Nichtmitglieder tätig werden müssen. Herr Frehsee, wer bezahlt dann die besonderen Aufwendungen, wenn die Bundesregierung in der Begründung zu der Vorlage grobhin bemerkt: „Dem Bund erwachsen aus der Durchführung des Ausgleichs durch die Alterskassen keine Kosten"?
    Bekanntlich werden die Mittel zur Durchführung des Altershilfegesetzes einschließlich Verwaltungskosten in erster Linie durch die Beiträge, sodann durch sonstige Einnahmen und schließlich durch die erforderlichen Bundesmittel aufgebracht.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Das stimmt nicht!)

    — So 'steht es in § 12 des Altershilfegesetzes, Herr Schmidt. Daß durch die Erweiterung des Aufgabenbereichs der Alterskassen personelle und sachliche Mehraufwendungen notwendig werden, ist doch offenkundig, selbst wenn die Alterskassen, die bei den zugehörigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften errichtet worden sind, als ausgesprochene Sozialversicherungsträger weitgehend über die erforderlichen Katasterunterlagen verfügen. Hierauf angesprochen, meinte der Regierungsvertreter im Rechtsausschuß, es müßten sowieso Bundeszuschüsse an die Alterskassen geleistet werden; mit anderen Worten, man könne aus .diesem gemeinsamen Topf dann ein höheres Defizit der Kassen dekken.

    (Zuruf von der SPD: Wo steht das denn?)

    Der Herr Regierungsvertreter verkannte aber, daß die geleisteten Bundeszuschüsse nur das Defizit zu decken haben, das sich aus dem Unterschied zwischen dem Beitragsaufkommen dieser Körperschaften und der Erfüllung der Ansprüche auf Altershilfe nach diesem Gesetz ergibt.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Jetzt sind Sie bei Adam und Eva!)

    — Bitte, wenn Sie das meinen! Wenn Ihnen derartige rechtliche Bedenken so belanglos erscheinen, tun Sie mir leid.

    (Zuruf von der SPD: Wenn zwei das gleiche tun, ist es nicht dasselbe! Was reden Sie denn da!)

    Was der Bund hier dazugibt, Herr Schmidt, ist zweifellos zweckgebunden und hat nichts, aber auch gar nichts mit dieser neuen Aufgabe zu tun. Es kann deshalb auch für diesen Aufgabenbereich überhaupt nicht verwandt werden. Wo ist nun aber in der Gesetzesvorlage die bestimmte Kostenvorschrift, die hier wirklich zu beachten wäre?
    Schließlich, Herr Schmidt, ein letzter Punkt, der sehr wohl noch zu beachten ist. Sind denn die Alterskassen auch fachlich zu der Übernahme dieser Aufgabe geeignet?

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Großartig!)

    Fordert z. B. § 5 Abs. 6 dieser Gesetzesvorlage für die Inanspruchnahme der einmaligen erhöhten Ausgleichsleistung, daß eine Erstaufforstung der Verbesserung der Agrar- oder der Infrastruktur dienen muß? Die Feststellung, ob diese Voraussetzung wirklich gegeben ist, bedarf doch meines Erachtens einer ganz besonderen Sachkenntnis und steht völlig im Ermessen der auszahlenden Behörde.
    Diesem Einwand versuchte der Regierungsvertreter im Rechtsausschuß damit zu begegnen, daß er erklärte, in diesem Fall müßten sich die Alterskassen eben auf die Forstbehörden stützen. Das sei sowieso in einer Rechtsverordnung vorgesehen. Kann man aber auf dem Umweg über eine Rechtsverordnung einfach die nach der Gesetzesvorlage vorgesehene Ermessensentscheidung der Alterskassen damit aufheben, daß man diese Kassen nun strikt anweist, ein Gutachten der Forstbehörde zugrunde zu legen, wogegen andererseits die Verwaltungen der Länder mit ihren Landwirtschaftsbehörden dem Gesetzesauftrag zweifellos entschieden sachgerechter nachkommen können?
    Diese Ungereimtheiten —ich habe wirklich nur die augenfälligsten angesprochen — führen zwangsläufig zu .dem Ergebnis, den Antrag des Bundesrates aufzunehmen und den Ländern die Ermächtigung zur Bestimmung der für den unimittelbaren Ausgleich zuständigen Stellen zu geben.
    In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Löffler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lothar Löffler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mit großem Interesse den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Hauser zugehört, in denen er seine rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Bedenken dargelegt hat. Ich frage mich nur: Ist das jetzt das richtige Sachgebiet und der richtige Zeitpunkt, solche verfassungsrechtlichen und juristischen Bedenken in dieser Breite hier zu behandeln?

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Selbst wenn meine Fraktion bereit wäre, einiges davon anzunehmen, müßten Sie uns Zeit geben, all das, was hier vorgetragen worden ist, sehr gründlich zu prüfen.

    (Abg. Dr. Ritz: Sie huben doch genug Zeit gehabt!)

    — Sie haben eben den Zwischenruf gemacht, Herr Dr. Ritz, wir hätten genügend Zeit gehabt, das zu prüfen. Ich stelle nur fest, daß weder bei der öffentlichen Sitzung, bei dem Hearing, noch in den Ausschußberatungen diese Bedenken so massiv und detalliert vorgetragen worden sind,

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    weil das — Herr Dr. Ritz, das müssen Sie wahrscheinlich zugeben — auch kaum in Ihrem Interesse war. Denn wir waren uns alle darüber einig, daß gerade in diesem Fall der Spruch gilt: Wer schnell gibt, gibt doppelt. Darauf hat main Kollege Saxowski bereits hingewiesen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




    Löffler
    Das bedeutet aber auch, daß ein einheitliches Auszahlungsverfahren gewährleistet sein muß, das auch eine gleichzeitige Auszahlung bei allen betroffenen Landwirten möglich macht.
    Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß in der öffentlichen Sitzung, als sich abzeichnete, daß die Alterskassen das möglicherweise übernehmen werden, von seiten der CDU/CSU-Fraktion nur eine einzige Frage — von Herrn Kollegen Struve — gestellt wurde, und diese bezog sich nicht auf irgendwelche verfassungsrechtliche Bedenken; sie bezog sich eigentlich nur darauf, ob die Alterskassen in der Lage sind, das schnell und zügig durchzuführen, so wie es alle Fraktionen in diesem 'Haus von Anfang an wollten. Hier boten sich nun einmal die Alterskassen an.
    Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß wir bei der Beratung im Ernährungsausschuß völlig leidenschaftslos an dieses Problem herangegangen sind. Es gab sogar einige Mitglieder der Regierungskoalition, die in dieser Frage völlig offen waren, nicht gebunden waren. Die Entscheidung hat sich nur auf Grund sachlicher Argumente gebildet.
    Drittens. Die Alterskassen verfügen über einen mal kurz zusammen — heißen:
    Erstens. Die Alterskassen verfügen über alle notwendigen Unterlagen.
    Zweitens. Die Erhebung der Fläche wird gekoppelt mit einer Bereinigung des Katasters, die sowieso ansteht.
    Drittens. Die Alterskassen verfügen über einen Stamm von Sachbearbeitern, die in dieser Materie Bescheid wissen.
    Viertens. Die Kontrolle ist dadurch gegeben, daß die Angaben für die Ausgleichszahlungen Rückwirkungen auf die Beiträge haben.
    Fünftens. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
    Schließlich der wichtigste Punkt: Die Auszahlung kann wenige Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes vorgenommen werden.
    Was steht dem an Argumenten von Ihrer Seite entgegen?

    (Zuruf von der SPD: Nichts!)

    Ich gebe Herrn Kiechle zu, daß er sich hier bemüht hat, darzulegen, daß auch die Länder dazu in der Lage seien. Er meinte, die Behauptung, daß die Länder das nicht könnten, sei zuwenig begründet. Aber ich möchte gern genauso konkret, wie ich die Punkte genannt habe, die für die Alterskassen sprechen, jetzt diejenigen Punkte hören, die für die Länder sprechen.
    Wenn eine solche Begründung nicht gegeben wird, Herr Dr. Ritz, dann muß man damit rechnen, daß man möglicherweise Überlegungen anstellt und fragt: Stecken dahinter nicht vielleicht doch andere Motive?

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Ich will jetzt hier gar keine Motivforschung betreiben. Aber es ist nicht zu leugnen, daß in der
    öffentlichen Debatte bereits diese Motive angesprochen werden.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ich darf mit freundlicher Genehmigung des Herrn Präsidenten aus dem Pressedienst der Agrarsozialen Gesellschaft zitieren. Da heißt es:
    Normalerweise entzündet sich in unserer Wohlstandsgesellschaft ein Streit um Geld meist nur dann, wenn die Empfänger öffentlicher Mittel miteinander konkurrieren. Hier haben wir es mit einem Novum zu tun. Man drängt nicht zur Kasse, um zu bekommen, sondern man will an die Kasse, um auszuzahlen.
    Und jetzt kommt ein Satz; der ist nicht von mir, ich zitiere ihn:
    Sollten hier am Ende wahltaktische Überlegungen mit eine Rolle spielen?

    (Zurufe von der CDU/CSU.) Und dann heißt es:

    Die Vorstellungen der Agrarminister blockieren eine möglichst rasche Auszahlung der Ausgleichsmittel, die man nach dem Gesetzentwurf durch die Alterskassen auszahlen möchte.

    (Zuruf des Abg. Stücklen.)

    So weit dieses Zitat. Ich darf darauf hinweisen, daß diese Worte nicht von mir stammen.
    Zu diesen Motiven muß man Stellung nehmen. Man könnte sich ja darüber unterhalten, bloß muß man es dann klipp und klar, deutlich sagen, muß es abwägen unter Berücksichtigung der gegebenenfalls vorhandenen Nachteile. Unsere Aufgabe hier ist es jedenfalls, mitzuhelfen, daß das Wort der Regierung erfüllt werden kann, daß die Ausgleichszahlungen so schnell, so perfekt und so gründlich wie möglich an die deutschen Landwirte gelangen. Jeder, der zu diesem Zeitpunkt

    (Zuruf des Abg. Dr. Barzel)

    durch ein Vorbringen detaillierter verfassungsrechtlicher Bedenken die Auszahlung hinauszögern will,

    (Abg. Dr. Barzel: Wann habt Ihr denn aufgewertet?)

    sollte das dann auch gegenüber der deutschen Landwirtschaft vertreten.

    (Abg. Wehner: Sehr richtig! — Zuruf des Abg. Dr. Barzel.)

    In diesem Sinne bitte ich Sie um Ablehnung dieses Antrages.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)