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    Deutscher Bundestag 49. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Inhalt: Überweisungen von Vorlagen an Ausschüsse 2441 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 2441 B Fragestunde (Drucksachen VI/688, VI/694) Frage des Abg. Dr. Czaja: Anhörung der Vertreter der Vertriebenen vor den Gesprächen in Warschau Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 2441 C, D, 2442 A, B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 2441 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2442 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 2442 B Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 2442 C Fragen des Abg. Becker (Nienberge) : Übermittlung von Nachrichten des Bundespresseamts an die „Westfälische Rundschau" — Benachteiligung von Redakteuren der Zeitungen des Ceno- Blocks beim Erfurter Treffen 2442 D Frage des Abg. Roser: Pressegespräch des Parl. Staatssekretärs Dr. Dahrendorf über die Außenpolitik der USA Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2443 A, B, C, D Roser (CDU/CSU) . . . . . . 2443 B Blumenfeld (CDU/CSU) 2443 C Frage des Abg. Roser: Äußerungen des Parl. Staatssekretärs Dr. Dahrendorf über die Außenpolitik der Bundesregierung Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2444 A, B, C, D, 2445 A, B, C Roser (CDU/CSU) 2444 B Moersch (FDP) . . . . . . . 2444 C Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 2444 D Blumenfeld (CDU/CSU) 2445 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 2445 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 2445 B Frage des Abg. Dr. Zimmermann: Austausch von Militärattachés mit der Sowjetunion und Zulassung sowjetischer Beobachter bei Bundeswehrmanövern Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2445 C Frage des Abg. von Thadden: ERP-Kredite zur Durchführung des Aktionsprogramms für das Saarland Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2445 D, 2446 A, B, C von Thadden (CDU/CSU) 2446 A Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 2446 B Moersch (FDP) 2446 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Fragen des Abg. Eckerland: Personenkreis der Abfindungsgeldbezieher nach den Härterichtlinien für den Steinkohlenbergbau Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2446 D, 2447 A Eckerland (SPD) . . . . . . . . 2447 A Fragen des Abg. Dr. Haack: Reform der Reisekostenbestimmungen für die Bediensteten des Bundes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2447 A, B, C, D Dr. Haack (SPD) 2447 B, D Frage des Abg. Dr. Slotta: Durchführungsbestimmungen zum Katastrophenschutzgesetz Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2447 D, 2448 B, C, D Dr. Slotta (SPD) 2448 A, B, C von Hassel, Präsident 2448 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 2448 C Frage des Abg. Dröscher: Versorgungsbezüge eines Fahnenjunker-Stabsfeldwebels nach dem Gesetz zu Art. 131 GG Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2448 D, 2449 A, B Dröscher (SPD) 2449 A Fragen des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) : Sammellager für Ausländer und Zahl der im Fernverfahren registrierten Asylbegehrenden Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 2449 B, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 2449 D Frage der Abg. Frau Lauterbach: Beschränkungen bei der Einfuhr bestimmter Waren im privaten Reiseverkehr Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2450 A, B, C Frau Lauterbach (SPD) . . . 2450 B, C Fragen des Abg. Langebeck: Anerkennung der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit der Kleingärtnervereine 2450 C Fragen des Abg. Wittmann: Mehrwertsteuer für Gebrauchtwagen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2450 D, 2451 A Wittmann (SPD) . . . . . . . . 2451 A Fragen des Abg. Leicht: Vorlage der Ergebnisse des Haushalts 1969 und der Haushaltsführung im 1. Quartal 1970 Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . 2451 B, C, D, 2452 A, B Leicht (CDU/CSU) . . 2451 C, D, 2452 A Dr. Rutschke (FDP) 2452 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 2452 B Frage des Abg. Dr. Fuchs: Verzögerung von Baumaßnahmen in den Zonenrand- und Ausbaugebieten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2452 C 2453 A, B, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 2453 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 2453 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 2453 B Frage des Abg. Dasch: Befürchtungen bayerischer Mühlen bezüglich des Getreideexports Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2453 C Frage des Abg. Niegel: Senkungen der Getreidepreise zu Lasten der Erzeuger und Änderung des Regionalisierungssystems Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2453 D, 2454 A, B Niegel (CDU/CSU) 2454 A Frage des Abg. Niegel: Äußerungen des Bundesernährungsministers über die Wechselbeziehung zwischen Agrar- und Währungspolitik Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 2454 B, D Niegel (CDU/CSU) 2454 C, D von Hassel, Präsident 2455 A Nächste Sitzung 2455 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2457 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 III Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Dr. Enders zu seiner Mündlichen Frage betr. Studienbeihilfe . . . 2457 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lenzer betr. Teilnahme des Deutschen Beamtenbundes an der Konzertierten Aktion 2457 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Funcke betr. Einführung der gleitenden Arbeitszeit in den Bundesministerien . . . . . . . . . 2458 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strauß betr. Verwendung der DDR-Flagge und -Hymne in der Bundesrepublik 2458 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) betr. Wiedereinstellung von auf eigenen Wunsch entlassenen Bundesbeamten . . 2459 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schwabe betr. Erhöhung der Paßgebühr 2459 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann betr. Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Krankenkassen 2459 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (Niederselters) betr. Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf über die Unfallversicherung der Schulkinder 2460 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (Niederselters) betr. gesetzliche Unfallversicherung von Studenten 2460 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Härzschel betr. Witwenrenten aus der Sozialversicherung unter den durchschnittlichen Sätzen der Sozialhilfe 2460 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher betr. Mehraufwand von amputierten Kriegsbeschädigten für Kraftfahrzeuge mit Automatik . 2460 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Burger betr. Einrichtung moderner Sanatorien für die Kriegsopferversorgung 2461 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch betr. Meldungen über einen Streik der Ersatzdienstleistenden in Süddeutschland 2461 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch betr. Folgen der Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für ältere Arbeitnehmer . . . 2462 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger betr. Zulassung von Hauptfeldwebeln, Oberfeldwebeln und Feldwebeln zur Fachoffizierslaufbahn 2462 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmude betr. Beförderung von Soldaten, die das Feierliche Gelöbnis nicht ablegen 2463 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. Einberufung zu Übungen der Heimatschutztruppe 2463 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Zimmermann betr. Fahrzeuge der sowjetischen Militärmissionen bei Manövern 2463 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gierenstein betr. Forschungsauftrag zur Wirkungsweise von Nervengiften 2463 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Klepsch betr. Vorbeimarsch der 6. Panzergrenadierdivision in Lübeck 2464 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Jung betr. Ausschreibung von öffentlichen Architektenwettbewerben für die Planung von Bundeswehrheimen 2464 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann betr. Verstöße gegen lebensmittel-, futtermittel- und arzneimittelrechtliche Bestimmungen 2465 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Giulini betr. Anerkennung und Entschädigung von Impfschäden 2465 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Kempfler betr. Sperrung der Mittel für Straßenbaumaßnahmen in Zonenrand- und Fördergebieten . 2466 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) betr. Umbenennung von Bahnhöfen im Zuge von Gemeindezusammenlegungen . 2466 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) betr. Einbau von Sicherheitsgurten in fabrikneuen Personenkraftwagen 2466 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Berechnung der Sonderzuwendung der zur Bundeswehr eingezogenen Arbeitnehmer der Bundespost 2466 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmude betr. Heraufsetzung der Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau 2467 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hammans betr. Bearbeitung der Anträge von Bundesbediensteten auf Gewährung von Familienheimdarlehen 2467 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher betr. Ausschluß der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen von Sanierungsprogrammen in Gemeinden 2467 D Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen . Fragen des Abg. Dr. Gleissner betr. Schallschutz im Wohnungsbau . . . . 2468 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta betr. Ansiedlung von Forschungsinstituten im Saarland 2468 D Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) betr. Konzentration der Forschungskapazität auf dem Gebiet des Triebwerkslärms 2469 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Enders betr. Konsequenzen aus der Zahl der Studenten aus den einzelnen Bundesländern für die Hochschulplanung 2469 D Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Moersch betr. Anwendung von Forschungsergebnissen des Kernforschungszentrums in Karlsruhe durch die deutsche Industrie 2469 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner betr. Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen mit arabischen Staaten . . . . . . . . 2470 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele betr. den Unfallschutzbügel landwirtschaftlicher Schlepper 2470 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Kontoauszüge der Versicherten über ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung 2472 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 V Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Übernahme der vollen Kasten einer Hauspflegerin durch die Krankenkassen 2472 C Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) betr. Benennung der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf 2472 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Josten betr. den Zustand der B 257 zwischen Niederadenau und Leimbach 2473 A Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann betr. den Autobahnbau Bremen—Bremerhaven 2473 B Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Seibert betr. den Neubau der B 469 Aschaffenburg—Miltenberg—Amorbach . . . . . . . . . 2473 C Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Folger betr. überhöhte Preise im Restaurant des Flughafens Köln/Bonn O 2473 C Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Krall betr. den Ausbau der B 9 zwischen Koblenz und Weißenthurm 2473 D Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen und Leitpfosten 2474 A 49. Sitzung Bonn, den 30. April 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 30. 4. Adams * 30. 4. Dr. Bach 30. 4. Behrendt * 30. 4. Berlin 4. 5. Dr. Birrenbach 8. 5. Dr. Brand (Pinneberg) 1. 5. Collet 30. 4. Dr. Dittrich * 30. 4. Dröscher * 30. 4. Engelsberger 30. 4. Dr. Fischer 8. 5. Flämig * 30. 4. Frau Geisendörfer 30. 4. Gerlach (Emsland) * 30. 4. Gottesleben 8. 5. Haage (München) 30. 4. Dr. Häfele 1. 5. Frau Herklotz 30. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30. 4. Klinker * 30. 4. Köppler 30. 4. Kriedemann * 30. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 4. Lange * 30. 4. Lautenschlager * 30. 4. Meister * 30. 4. Memmel * 30. 4. Dr. Mende 30. 4. Dr. Miltner 30. 4. Müller (Remscheid) 30. 4. Peters (Norden) 30. 4. Dr. Pohle 3. 5. Rohde 30. 4. Frau Tübler 30. 4. Schneider (Königswinter) 3. 5. Dr. Schulz (Berlin) 8. 5. Schwabe 27. 5. Dr. Schwörer * 30. 4. Seibert 30. 4. Springorum * 30. 4. Dr. Starke (Franken) 30. 4. Struve 30. 4. Unertl 30. 4. Werner 15. 5. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 29. April 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Enders zu seiner Mündlichen Frage **) Anlagen zum Stenographischen Bericht Bewerber um eine Studienbeihilfe, die sich verpflichten wollen, nach Abschluß des Studiums mindestens 8 Jahre im Beamtenverhältnis Dienst zu leisten, werden vor Bewilligung des Stipendiums einer Auslesekommission vorgestellt. Die Auslesefeststellung erstreckt sich nur auf das in § 8 Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit § 4 Bundeslaufbahnverordnung vorgeschriebene Merkmal der Eignung für den Beamtenberuf, in den der Bewerber nach Abschluß seines Studiums einzutreten beabsichtigt. Nach abgeschlossenem Studium winkt das Ergebnis der Eignungsfeststellung fort und wird hinsichtlich der weiteren Merkmale nach § 8 Bundesbeamtengesetz i. V. mit § 4 Bundeslaufbahnverordnung, insbesondere seiner fachlichen Befähigung (erfolgreicher Studienabschluß), ergänzt. Auf Grund beider Ergebnisse wird er in den Vorbereitungsdienst 'eingestellt. Die vorweggenommene Eignungsfeststellung findet ihre Rechtfertigung in der an sie geknüpften Folge der Bewilligung eines Stipendiums. Für Bewerber um eine Studienbeihilfe, die nach Abschluß des Studiums Offiziere in der Bundeswehr werden wollen, ist mit der Gewährung der Studienbeihilfe ebenfalls die Verpflichtung verbunden, mindestens 8 Jahre Dienst zu leisten. Daher wird die Eignung der Bewerber zum Offizier in gleicher Weise in einem Annahmeverfahren bei der Offizierbewerberprüfzentrale des Personalstammamtes der Bundeswehr in Köln überprüft. Die Feststellung der Eignung für den Beamten- bzw. Offizierberuf enthält aber keine Aussage 'bezüglich des erwarteten Studienerfolges. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (Drucksache VI/688, Fragen A 2 und 3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Bitte des Bundesministers des Innern (mitgeteilt am 7. April 1970 im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung) um Aufnahme des Deutschen Beamtenbundes in den Teilnehmerkreis der Konzertierten Aktion? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des DGB-Informationsdienstes vom 16. April 1970, „daß der gesamte Bereich des öffentlichen Dienstes durch die DGB-Vertretung in der Konzertierten Aktion umfassend und ausreichend berücksichtigt ist"? Der Bundesminister des Innern ist ein reger Befürworter der Teilnahme des Beamtenbundes an der Konzertierten Aktion. Er hat allerdings auch Verständnis dafür, daß der Teilnehmerkreis an diesen Gesprächen möglichst klein zu halten sei. Die Konzertierte Aktion hat am 14. 2. 1967 mit 9 teilnehmenden Organisationen (einschließlich Res- *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Siehe 44. Sitzung Seite 2238 C 2458 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 sorts) und 34 Personen begonnen. Inzwischen engagieren sich 18 Organisationen mit 49 Personen bei dieser wichtigen Erörterung der Stabilitäts- und Wachtumspolitik. Weitere Organisationen haben um ihre Teilnahme ersucht oder gebeten, darunter auch der Deutsche Beamtenbund. Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, Auffassungen zu gewerkschaftlichen oder berufsständischen Fragen unbedingt zu teilen oder nicht zu teilen. Sie hat daher diese Meldung nur zur Kenntnis genommen. Selbstverständlich ist das Bundeswirtschaftsministerium bereit, sich beim Deutschen Beamtenbund nach seinen Auffassungen über die Meinungsäußerung des DGB und die darin angegebenen Zahlenangaben zu erkundigen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache VI/688 Fragen A 9 und 10) : Wurde im Bereich des Bundesinnenministeriums die gleitende Arbeitszeit eingeführt? Ist auf Grund der eventuellen Erfahrungen damit zu rechnen, daß die gleitende Arbeitszeit auch in anderen Bundesministerien eingeführt wird, um die Bediensteten, insbesondere die Frauen mit Familienpflichten, etwas freizügiger in der Gestaltung der Arbeitszeit zu machen und die Überlastung der Verkehrswege und Verkehrsmittel zu Zeiten des Spitzenverkehrs abzuschwächen? Im Bundesministerium des Innern selbst ist die gleitende Arbeitszeit bisher nicht eingeführt worden. Das Bundesministerium für Verkehr hat als bisher einziges Bundesministerium ab 16. April 1970 in einem Teilbereich probeweise die gleitende Arbeitszeit eingeführt. Die anderen Bundesministerien beobachten diesen Probelauf aufmerksam. Ausreichende Erfahrungen konnten in dem kurzen Zeitraum natürlich noch nicht gewonnen werden. Ich beabsichtige, die gleitende Arbeitszeit bei 2 Behörden meines Geschäftsbereiches zunächst versuchsweise einzuführen. Hierbei handelt es sich um das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz in Bad Godesberg und das Bundesarchiv in Koblenz. Die Außenstellen müssen jeweils ausgenommen werden; es ist darüber hinaus zu prüfen, in welchem Umfang Hilfsdienste und technische Einrichtungen von der gleitenden Arbeitszeit ausgenommen werden müssen. Bei dem zunächst auf 6 Monate befristeten Versuch soll von einer Zeitkontrolle durch Stechuhren und dgl. abgesehen werden. Dienstbeginn und Dienstende sollen jeweils um 1 Stunde variieren können. Da es sich bei Einführung der gleitenden Arbeitszeit um eine Mitbestimmungsangelegenheit des Personalvertretungsgesetzes handelt, sind die Präsidenten der beiden o. g. Behörden gebeten worden, mit den zuständigen Personalvertretungen über die Einführung der gleitenden Arbeitszeit in dem erwähnten Umfang zu verhandeln. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strauß (Drucksache VI/688, Fragen A 11 und 12) : Hat die Bundesregierung den verbündeten Staaten ihren Beschluß über die Aufhebung der Richtlinien mitgeteilt, die bisher die Verwendung der DDR-Flagge und -Hymne usw. in der Bundesrepublik untersagten, dagegen der deutschen Öffentlichkeit diese Maßnahme vorenthalten? Beruht die Unterlassung der Unterrichtung der deutschen Öffentlichkeit auf einem Beschluß der Bundesregierung, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Verwendung der DDR-Flagge und -Hymne nur in einem unauffälligen Anpassungsprozeß der deutschen Öffentlichkeit beigebracht werden könne? Zur Frage 11 In der Sitzung vom 5. November 1969 in Berlin haben die Innenminister und -senatoren der Länder die Bundesregierung gebeten, eine generelle Bereinigung der ' Flaggen- und Hymnenfrage herbeizuführen. Darüber haben Rundfunk und Presse ausführlich berichtet (z. B. am 6. November 1969 im Deutschlandfunk — Interview mit Minister Schnur —, am 7. November 1969 im NDR mit Senator Ruhnau am 7. November 1969 im Bonner General-Anzeiger, im Kölner Stadt-Anzeiger, in der Stuttgarter Zeitung, in den Bremer Nachrichten usw.). Eine Bereinigung der Frage der DDR-Symbole erschien den Innenministern zum damaligen Zeitpunkt nicht länger aufschiebbar. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 4. November 1959 über ein einheitliches polizeiliches Einschreiten gegen die Verwendung von DDR-Symbolen war durch die Beschlüsse der früheren Bundesregierung vom 18. Dezember 1968 und vom 22. Juli 1969 gerade für besonders bedeutsame Veranstaltungen aufgehoben. Der Beschluß vom 18. Dezember 1968 hatte die DDR-Symbole für die Olympischen Spiele in München 1972 zugelassen. Der Beschluß vom 22. Juli 1969 hatte diese Entscheidung auch auf wichtige andere internationale Sportveranstaltungen ausgedehnt. Die Weitergeltung der Richtlinien aus dem Jahre 1959 für weniger wichtige Veranstaltungen mußte als inkonsequent angesehen werden (vgl. Anlg.: Beispiele für die damalige Praxis bei der Anwendung der Richtlinien). Am 9. Dezember 1969 hat sich der Kabinettausschuß für innerdeutsche Beziehungen mit der Bitte der Innenminister vom 5. November 1969 befaßt und beschlossen, daß die Aufhebung der Richtlinien aus dem Jahre 1959 mit den Alliierten konsultiert und auch der Deutsche Sportbund um Stellungnahme gebeten werden soll. Das ist geschehen. Die Bundesregierung hat schließlich über diese Frage auch Gespräche mit den Fraktionen des Deutschen Bundestages geführt. In der Sitzung der Innenministerkonferenz am 4. Februar 1970 in Hagen, der eine Unterrichtung über die Auffassung des Kabinettausschusses vorangegangen war, ergab sich volle Übereinstimmung darüber, daß die Richtlinien vom 4. November 1959 gegenstandslos geworden sind. Einstimmig beschloß die Innenministerkonferenz daraufhin, daß die Vereinbarung der Länder mit dem Bund aufgehoben werden könne. Allerdings Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2459 seien die Länder entschlossen, Provokationen mit DDR-Symbolen auch in Zukunft entgegenzutreten. Diese Entscheidung fand ein sehr lebhaftes Echo in der Presse. Ich darf aus der „Welt" vom 5. und 6. Februar 1970 folgende Überschriften zitieren: „Innenminister wollen ,DDR-Symbole wieder zulassen" und „Schlegelberger: Flagge der ,DDR' stört nicht". Weitere Pesseveröffentlichungen: Frankfurter Rundschau vom 6. Februar 1970, General Anzeiger vom 5. Februar 1970, Bonner Rundschau vom 5. Februar 1930. In der Kabinettsitzung am 12. März 1970 hat sich auch die Bundesregierung mit einer Aufhebung der Vereinbarung aus dem Jahre 1959 nach Maßgabe des Beschlusses der Innenministerkonferenz in Hagen einverstanden erklärt. Die Bundesregierung sah keine Veranlassung, durch eine spektakuläre Veröffentlichung ihres Beschlusses irgend jemanden zu einer Verwendung von DDR-Symbolen zu veranlassen. Andererseits hat die Bundesregierung aber auch nichts getan, um der Öffentlichkeit die gefaßten Beschlüsse vorzuenthalten. Über den Kabinettsbeschluß vom 12. März 1970 ist in den zurückliegenden Wochen in der Presse berichtet worden (dpa vom 14. April 1970). Die Aufhebung der Richtlinien ist u. a. auch in der Sitzung des Beirats des Organisationskomitees für die Spiele der XX. Olympiade München 1972, in der ich anwesend war, zur Sprache gekommen. Vor der Bundespressekonferenz habe ich am 14. April 1970 anläßlich der Eröffnung der Olympia-Ausstellung im Deutschen Bundestag auf Frage eines Journalisten erklärt, daß die Richtlinien aus dem Jahre 1959 aufgehoben seien. Zur Frage 12 Diese Frage ist gegenstandslos, wie sich aus meiner Antwort auf die vorhergehende Frage ergibt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI/688 Frage A 19) : Sind Meldungen richtig, wonach im Bereich des Bundes Beamte, die auf eigenen Wunsch entlassen worden sind, nicht wieder eingestellt werden? Im Beamtenrecht ides Bundes gibt es keinen Grundsatz, wonach ein auf eigenen Wunsch entlassener Beamter bei seiner früheren Behörde nicht wieder eingestellt werden dürfte. Er hat allerdings keinen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung; diese Frage ist vielmehr — wie bei jeder Berufung in ein Beamtenverhältnis — von der Einstellungsbehörde nach pflichtmäßigem Ermessen unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange zu entscheiden, wobei auch die persönliche und fachliche Eignung des Bewerbers und die Planstellenlage eine Rolle spielen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schwabe (Drucksache VI/688 Fragen A 20 und 21) : Trifft es zu, daß die seitherige Paßgebühr von 6 DM auf 10 DM oder, nach Ansicht einiger Ländervertretungen, sogar auf 20 DM angehoben werden soll? Falls diese Frage bejaht wird: Widerspricht eine derartige Gebührenerhöhung nicht den Bemühungen der Bundesregierung um die Stabilität der Preise? Die Gebühr für die Ausstellung eines Passes betrug bisher 6 DM. Nach dem Entwurf des Kostenermächtigungsänderungsgesetzes, durch das eine Reihe von bundesgesetzlichen Ermächtigungen für Gebührenordnungen verfassungskonform ausgestaltet wird, kann diese Gebühr in der neu zu erlassenden Paßgebührenverordnung bis zu 10 DM betragen. Dies ist ein Höchstsatz, den der Verordnungsgeber nicht unbedingt ausschöpfen muß. Der Bundesrat hat gefordert, diesen Satz um weitere 10 DM auf 20 DM zu erhöhen, um die Erhebung kostendeckender Gebühren zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat dem nicht zugestimmt. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Höchstbetrag entspräche rd. 333 v. H. des jetzigen Satzes. Ein solche Gebührenerhöhung ist — selbst wenn damit etwaige künftige Kostensteigerungen aufgefangen werden sollen — aus preispolitischen und allgemein wirtschaftlichen Erwägungen schlecht tragbar. Es spricht jedoch noch ein weiterer Grund gegen eine Erhöhung: Der Paß hat als Grenzübertrittspapier im Verkehr mit dem westlichen Ausland weitgehend an Bedeutung verloren; für Touristenreisen genügt meist der Personalausweis. Die Mehrzahl der Pässe wird vielmehr im Berlin-Verkehr und bei Reisen in die DDR benötigt, deren Behörden den Paßzwang eingeführt haben. Reisende in die DDR werden ohnehin durch den Zwangsumtausch von DM-West gegen DM-Ost stark belastet. Deshalb sollte die Gebühr für die Ausstellung eines Passes möglichst niedrig gehalten werden. Diese Ansicht hat auch der Innenausschuß des Deutschen Bundestages zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung mißt dem letzten Gesichtspunkt eine solche Bedeutung zu, daß sie den Ländern bei der Übersendung des Entwurfs der Neufassung der Gebührenverordnung zum Paßgesetz vorgeschlagen hat, vorerst den Höchstsatz von 10 DM nicht auszuschöpfen, sondern es bei der bisherigen Gebühr von 6 DM zu belassen, selbst wenn dadurch der Verwaltungsaufwand der Paßbehörden nicht immer gedeckt wird. Es bleibt abzuwarten, welchen Standpunkt die Länder einnehmen werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache VI/688 Frage A 36) : 2460 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Einziehung der Beiträge durch die Krankenkassen für andere Sozialversicherungsträger auch heute noch, vor allem aber im Blick auf die zukünftige Entwicklung, richtig ist? Der gemeinsame Beitragseinzug für die Träger der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung wurde seinerzeit eingeführt, um die Abführung der Beiträge im Interesse der Arbeitgeber, der Versicherten und der Versicherungsträger zu vereinfachen und rationell zu gestalten. Der Arbeitgeber sollte möglichst nur mit einer Stelle zu tun haben, welche die Beiträge für alle Versicherungszweige einzieht. Die Gründe, die seinerzeit zur Einführung des gemeinsamen Beitragseinzugs geführt haben, liegen auch heute noch vor. Umstände, die in absehbarer Zeit zu einer Änderung des gegebenen Verfahrens führen müßten, sind im Augenblick nicht erkennbar. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (Drucksache VI/688 Frage A 37) : Wie weit sind die Vorarbeiten der Bundesregierung für die Erstellung eines Gesetzentwurfs über die Gewährung von Unfallversicherungsschutz für Schulkinder, durch den diese während des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem Wege von und zur Schule kraft Gesetzes versichert sind, auf Grund des vom Deutschen Bundestag am 27. November 1968 einstimmig gefaßten Beschlusses gediehen, und wann wird sie voraussichtlich diesen Entwurf dem Deutschen Bundestag vorlegen? Der Referentenentwurf eines Gesetzes über die Unfallversicherung der Schüler wird in meinem Hause vorbereitet. Die Berechnungen zur Ermittlung der finanziellen Auswirkungen sind noch im Gange. Nach ihrem Abschluß wird der Entwurf mit den Ländern, den Bundesressorts und anderen beteiligten Stellen besprochen werden. Der Termin einer Vorlage an die gesetzgebenden Körperschaften wird davon abhängen, in welchem Umfange Änderungswünsche vorgebracht werden und berücksichtigt werden müssen. Für den Fall, daß keine unerwarteten Verzögerungen eintreten, hoffe ich, daß die Bundesregierung den Gesetzentwurf gegen Ende dieses Jahres dem Parlament vorlegen kann. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (Drucksache VI/688 Frage A 38) : Ist die Bundesregierung bereit, die Studenten, insbesondere die des technischen und naturwissenschaftlichen Disziplinen, in einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wie er den Schülern an Berufs- Berufsfach- und Fachschulen — den Schülern an allgemeinbildenden Schulen ist dieser Versicherungsschutz gleichfalls zugesichert worden — gewährt wird, einzubeziehen? Wir haben die Absicht, für Studenten den gleichen Unfallsicherungsschutz vorzuschlagen, der bereits heute für Schüler an Berufsschulen und Fachschulen besteht und für Schüler allgemeinbildender Schulen eingeführt werden soll. Die Bundesregierung wird eine entsprechende Regelung in den Entwurf über die Schüler-Unfallversicherung einbeziehen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (Drucksache VI/688 Fragen A 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Witwenrenten aus der Sozialversicherung unter den durchschnittlichen Sätzen der Sozialhilfe liegen, und zwar dann, wenn der Mann 30 und mehr Jahre pflichtversichert war? Hält die Bundesregierung die Witwenrente von 60 % aus der Vollrente des Mannes heute noch für ausreichend, und, wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Renten für diese Witwen zu verbessern? Die Zahl, nach der Sie fragen, Herr Abgeordneter, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung werden jedoch zur Zeit speziell für die Arbeiterrentenversicherung Feststellungen über die Höhe der Versichertenrenten, geschichtet nach der Zahl der Versicherungsjahre, getroffen. Wir werden Ihre Frage in die Untersuchung einbeziehen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der geltende Vomhundertsatz der Witwenrenten grundsätzlich angemessen ist. Der Vomhundertsatz entspricht demjenigen in anderen Bereichen, z. B. der Beamtenversorgung. Soweit die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für die Witwen unzureichend sind, liegt das an der Höhe der Rentenleistung für die Versicherten. In dem Umfange, in dem es uns gelingt, die Renten für die Versicherten anzuheben, wird sich entsprechend auch die finanzielle Situation der Witwen verbessern. Das Problem der niedrigen Witwenrenten läßt sich auch durch die Schaffung eines ausreichenden eigenen Rentenanspruchs der Frau lösen. Die Bundesregierung hat ihr Augenmerk auch diesem Problem zugewandt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache VI/688 Fragen A 41 und 42) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die technische Entwicklung denjenigen Kriegsbeschädigten, die einseitig oder doppelamputiert sind und denen die Auflage erteilt wird, im Interesse der Verkehrssicherheit in ihrem Kraftfahrzeug eine automatische Kupplung bzw. ein automatisches Getriebe einzurichten, immer größere Mehrkosten entstehen? Ist die Bundesregierung bereit, die hierzu geltende Rechtsverordnung dahin gehend zu ändern, daß die tatsächlichen Kosten für die Einrichtung bzw. die Reparatur voll übernommen werden? Nach der Durchführungsverordnung zum Bundesversorgungsgesetz, um die es bei Ihren Fragen, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2461 Herr Abgeordneter, geht,*) werden die Kosten für die Ausstattung eines Motorfahrzeuges mit einer automatischen Kraftübertragung, d. h. einem automatischen Getriebe, bis zum Betrage von 900 DM übernommen. Die üblichen Mehrkosten betragen nach unseren Feststellungen heute bei Mittelklassewagen der Firmen mit dem größten Marktanteil rund 800 DM. Der Höchstbetrag von 900 DM reicht also im allgemeinen aus. Für automatische Kupplungen, die hauptsächlich für Beinamputierte in Frage kommen, werden nach der Verordnung höchstens 400 DM gewährt. Dieser Betrag entspricht den Kosten für eine solche Kupplung. Allerdings wird die automatische Kupplung neuerdings durch die sogenannte Halbautomatik abgelöst, für deren Anschaffung 400 DM nicht voll ausreichen. In meinem Hause wird daher geprüft, inwieweit im 'Rahmen einer Änderung der Verordnung — vor allem im Hinblick auf mittlerweile eingetretene technische Veränderungen— die Übernahme der Kosten für eine sogenannte Halbautomatik über den bisherigen Höchstbetrag hinaus vorgesehen werden kann. Reparaturkosten für automatische Kupplungen und Getriebe werden nach der Verordnung bis zum Betrage von 350 DM innerhalb von 5 Jahren übernommen. Mir ist bisher kein Fall 'bekannt geworden, in dem dieser Betrag nicht ausgereicht hätte. Sofern Ihnen, Herr Abgeordneter, ein solcher Fall bekannt ist, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie ihn mir namhaft machen könnten, damit er mir bei der Fortentwicklung der Verordnung als Material zur Verfügung steht. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/688 Frage A 43) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Artikel in der VdK-Zeitung „Die Fackel" (Nr. 4/70, Seite 8) „Park-Sanatorium Bad Bertrich — ein Modellfall", in welchem dem Land Rheinland-Pfalz und den zuständigen Stellen ein hohes Lob für das moderne Sanatorium ausgesprochen wird, gleichzeitig aber auch ein mahnendes Wort an den Bund gerichtet ist, weil viele Institutionen Jahr für Jahr neue und hochmoderne Sanatorien zur Verfügung stellen, in der Kriegsopferversorgung jedoch allzuwenig diesem Beispiel gefolgt werde, da man von den Kurheimen alten Stils nicht loskomme und viele veraltete Kuranstalten sehe, bei denen sich Ärzte und Personal große Mühe gäben, deren Einrichtungen und medizinische Abteilungen jedoch zu wünschen übrig ließen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auch in der Kriegsopferversorgung bei der Durchführung von Badekuren die modernen Behandlungsformen voll zur Geltung kommen sollen. Das läßt sich gerade am Beispiel des Parksanatoriums Bad Bertrich demonstrieren. Dieses Haus ist im Zusammenwirken mit dem Lande Rheinland-Pfalz und dem Bundesarbeitsministerium errichtet *) Anmerkung: VO zur Durchführung des § 11 Abs. 3 und der §§ 13 und 15 BVG. worden und dient fast ausschließlich Kriegsbeschädingten mit chronischen Lebererkrankungen. Darüber hinaus gibt es für Badekuren Kriegsbeschädigter eine große Zahl vergleichbarer moderner Versorgungskuranstalten, Kurabteilungen an Versorgungskrankenhäusern und Sanatorien, die allen heutigen Anforderungen der Therapie entsprechen. Bei der großen Zahl von jährlich mehr als 60 000 Badekuren ist es allerdings noch nicht möglich gewesen, an allen Kurorten die Voraussetzungen zu schaffen, die von der Bundesregierung im Rahmen der Heilbehandlung der Kriegsopferversorgung in Zukunft für erforderlich gehalten werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist deshalb auf diesem Sektor mit Intensität bemüht, Häuser, die den gestellten Anforderungen nicht mehr genügen, durch moderne Einrichtungen zu ersetzen. Über diese Fragen finden ständige Konsultationen mit den für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes, also auch der Heilbehandlung, zuständigen Ländern statt. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 29. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/688 Frage A 46) : Stimmen Meldungen, daß die Ersatzdienstleistenden in Süddeutschland streiken, weil einem Teil von ihnen in einem Privatsanatorium in Neustadt an der Saale die Ausübung des Grundrechts der Koalitionsfreiheit in Form der Bildung eines Betriebsrates und der Werbung für den Eintritt in eine Gewerkschaft verboten wurde, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Rechte der Ersatzdienstleistenden durchzusetzen und zu sichern? In der Kurverwaltung in Neustadt an der Saale waren bis zur Dienstverweigerung drei Ersatzdienstleistende beschäftigt. Die Kurverwaltung hat insgesamt etwa 400 Beschäftigte, sie ist als gemeinnützig anerkannt. Die Kuranstalt dient fast ausschließlich Versicherten der Bundesanstalt für Angestellte zur Durchführung von Stoffwechselkuren. Einer der drei Ersatzdienstleistenden hat sich nachdrücklich bemüht, im sogenannten Pflegedienst Beschäftigung zu finden. Die Kurverwaltung teilte ihm mit, daß keine Einsatzmöglichkeit in der gewünschten Form vorhanden sei. Gleichzeitig haben die drei Ersatzdienstleistenden intensive Werbung für eine Gewerkschaft betrieben und sich für die Wahl eines Betriebsrates eingesetzt. Die sich aus diesen Vorgängen ergebenden Spannungen haben schließlich zur Dienstverweigerung der Ersatzdienstleistenden geführt. Soweit der Sachverhalt, der den Dienstverweigerungen zugrunde lag. Zu den angesprochenen rechtlichen Gesichtspunkten ist folgendes zu bemerken: Ersatzdienstleistende sind weder Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes noch Bedienstete im Sinne der Personalvertretungsgesetze. Sie können daher weder Betriebs- oder Personalräte 2462 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 wählen noch solchen Gremien in den Einrichtungen, in denen sie beschäftigt sind, angehören. Das Gesetz sieht statt dessen vor, daß die Ersatzdienstleistenden aus ihrer Mitte einen Vertrauensmann wählen, wenn mindestens fünf Ersatzdienstleistende in der betreffenden Einrichtung gleichzeitig beschäftigt sind. Der Vertrauensmann hat vor allem die Aufgabe, die Anliegen der Ersatzdienstleistenden als ihr Sprecher gegenüber der Einrichtung zu vertreten. Sind weniger als fünf Ersatzdienstleistende in der Einrichtung tätig, so können sich diese mit ihren Anliegen an den Betriebs- oder Personalrat der Einrichtung wenden. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, berechtigte Anliegen der Dienstleistenden gegenüber der Betriebsleitung zu vertreten. In dem in der Frage angesprochenen Fall waren in der Einrichtung weniger als fünf Ersatzdienstleistende beschäftigt, aber kein Betriebs- oder Personalrat vorhanden, an den sich die Dienstleistenden hätten wenden können. In einem solchen Fall können die Ersatzdienstleistenden ihre Anliegen an die Betriebsleitung, an das Bundesverwaltungsamt oder an den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herantragen. Zur Frage, ob Ersatzdienstleistende befugt sind, für den Eintritt in eine Gewerkschaft zu werben, ist zu sagen: Ersatzdienstleistenden steht wie allen anderen Staatsbürgern das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Grundgesetz) zu. Sie können daher während ihrer Dienstzeit einer Gewerkschaft beitreten und als deren Mitglieder für die Ziele der Gewerkschaft in den Grenzen werben, die allgemein für die gewerkschaftliche Werbung im Betrieb gelten. Dieses Recht kann den Ersatzdienstleistenden nicht durch ein Verbot der Einrichtung genommen werden. In Fällen unzulässiger Einschränkung gehört es zu den Aufgaben der Ersatzdienstverwaltung und des Bundesbeauftragten, auf die Beachtung des geltenden Rechts hinzuwirken. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/688 Frage A 47): Stimmen Meldungen, wonach die Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in vielen Bereichen dazu führt, daß ältere Arbeitnehmer und Behinderte bei häufigeren Erkrankungen Schwierigkeiten bei der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes bekommen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um dieser Entwicklung gegenzusteuern? Der Bundesregierung sind derartige Meldungen bisher nicht bekanntgeworden. Vorfälle solcher Art sind bislang auch nicht seitens der Gewerkschaften an sie herangetragen worden. Die Bundesregierung hat auch keine anderen konkreten Anhaltspunkte für die Annahme, daß die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle einen nennenswerten Einfluß auf die personalpolitischen Entscheidungen der Arbeitgeber ausübt. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß das Kündigungschutzgesetz, das für die Mehrzahl der Arbeitnehmer gilt, erkrankten und älteren Arbeitnehmern beträchtlichen Schutz gewährt. Außerdem verhindert § 6 des Lohnfortzahlungsgesetzes, daß sich der Arbeitgeber ,seiner Entgeltfortzahlungspflicht während bestehender Arbeitsunfähigkeit des Arbeiters durch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Anlaß der Krankheit entziehen kann; im Falle einer solchen Kündigung bleibt die gesetzliche Entgeltfortzahlungspflicht auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bestehen. Sollten Ihnen Fälle bekanntgeworden sein, in denen im Hinblick auf die Lohnfortzahlung älteren Arbeitnehmern oder Behinderten bei häufigen Erkrankungen Schwierigkeiten bei der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes bereitet worden sind, so bitte ich Sie, diese Fälle meinem Hause mitzuteilen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (Drucksache VI/688 Fragen A 48 und 49) : Wie viele Hauptfeldwebel, Oberfeldwebel und Feldwebel befinden sich zur Zeit in der Ausbildung zum Fachoffizier? Trifft die Behauptung zu, daß bis jetzt nur Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel zur Fachoffizierslaufbahn zugelassen worden sind? Der Bedarf an Fachoffizieren beträgt mehr als 12 000. Mit Rücksicht auf die Ausbildungskapazität und den laufenden Dienstbetrieb in der Truppe kann dieser Bedarf an Offizieren des militärfachlichen Dienstes erst im Verlauf mehrerer Jahre gedeckt werden. Mit der Auswahl und Ausbildung der ersten Anwärter ist vor fast 1 Jahr begonnen worden. Zu diesem Zweck wurde eine 1. Übergangsregelung erlassen, die in der Soldatenlaufbahnverordnung festgelegt ist. Sie umfaßt nicht nur die Stabs- und Oberstabsfeldwebel, sondern auch alle Hauptfeldwebel und jene Oberfeldwebel, die nach den früher geltenden Vorschriften Aussicht hatten, Stabsfeldwebel zu werden Bis heute sind 1629 Hauptfeldwebel und Oberfeldwebel zur Stabsfeldwebelprüfung zugelassen. Eine Bleichgroße oder größere Zahl von Hauptfeldwebeln und Oberfeldwebeln wird bis Ende 1970 im Rahmen einer 2. Übergangsregelung hinzukommen. Die Unteroffiziere im Dienstgrad Feldwebel sind nicht in die Übergangsregelung einbezogen. Die ersten Bewerber aus diesem Personenkreis werden ebenfalls noch 1970 für die normale 3jährige Ausbildung zum Offizier des militärfachlichen Dienstes ausgewählt. Es trifft zu, daß vorwiegend Stabs-und Oberstabsfeldwebel zur Offizierslaufbahn des militärfachlichen Dienstes — im laufbahnrechtlichen Sinne — zugelassen worden sind. Hinzu kommen noch 38 Hauptfeldwebel, die dem Flugsicherungskontrollpersonal angehören. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2463 Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (Drucksache VI/688 Frage A 50) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 30. April 1968 aufrechtzuerhalten, durch den Soldaten, die das Feierliche Gelöbnis nicht ablegen, von der Beförderung ausgeschlossen werden? Die Bundesregierung beabsichtigt, den Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 30. 4. 1968 solange aufrechtzuerhalten als das Feierliche Gelöbnis in seiner derzeitigen Form und Bedeutung im Soldatengesetz verankert ist (§ 9 Abs. 2 SG). Durch diese gesetzliche Festlegung gehört das Ablegen des Feierlichen Gelöbnisses nach wie vor zu den Dienstpflichten des Soldaten. Eine Weigerung, das Feierliche Gelöbnis abzulegen, kann daher nicht ohne dienstliche Folgen bleiben. Dem durch die Gelöbnisverweigerung zum Ausdruck gebrachten Vorbehalt gegen die Pflicht zum treuen Dienen steht die mit einer Beförderung regelmäßig verbundene Übertragung von Vorgesetztenbefugnissen entgegen. Im übrigen bleibt festzustellen, daß der Anteil der Soldaten, die das Feierliche Gelöbnis nicht ablegen wollen, nach wie vor verschwindend gering ist. Eine Erhebung im November 1969 ergab einen Anteil an der Gesamtzahl der Wehrpflichtigen von 0,26 %. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. April 1967 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache VI/688 Fragen A 51 und 52) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die in einem Abstand von nur jeweils einem Jahr viermal aufeinander folgende 14tägige Einberufung zu Übungen der Heimatschutztruppe, gemessen an den Leistungserfordernissen der modernen Industriegesellschaft, für den Einberufenen beruflich verträglich und für seinen Arbeitgeber unter Berücksichtigung des gesetzlich festgelegten Urlaubsanspruches betrieblich verkraftbar ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die gesetzlichen Grundlagen der Wehrerfassung für die Einberufung Wehrübender, insbesondere für die Einberufung zur Heimatschutztruppe, von Beurteilungsmaßstäben bestimmt sind, die dem öffentlichen Interesse einen Vorrang vor den Erfordernissen der individuellen zivilberuflichen Existenzsituation geben und dadurch zu einer gewissen Wehrunlust führen können? Zur Erfüllung ihres militärischen Auftrages, die Sicherung der Operationsfreiheit für die NATO-Streitkräfte zu übernehmen, bedarf die Heimatschutztruppe einer über den Grundwehrdienst hinausgehenden besonderen Ausbildung. Die Bundesregierung hält es daher für erforderlich, daß die Reservisten der Heimatschutztruppe an 4 aufeinanderfolgenden Jahren je 12 Tage im Verband üben. Die Notwendigkeit der Übungen wurde erst im Jahre 1969 überprüft. Trotz einer militärischen Ausbildungsforderung von mindestens 60 Tagen ist die Gesamtübungsdauer in Abwägung der öffentlichen und zivilen Interessen auf eine Gesamtzeit von 48 Tagen festgelegt worden. Unzumutbaren Belastungen der Industrie kann durch eine Uk-Stellung abgeholfen werden. Bei der Heranziehung zu einer Wehrübung gleich welcher Art ist ebenso wie bei der Heranziehung zum Grundwehrdienst die Zurückstellung vom Wehrdienst möglich, wenn die Einberufung aus persönlichen, insbesondere häuslichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeuten würde. Unabhängig hiervon kann ein Wehrpflichtiger — wie vorher schon erwähnt — im öffentlichen Interesse für den Wehrdienst uk gestellt werden, wenn und solange er für die von ihm ausgeübte zivile Tätigkeit nicht entbehrt werden kann. Da durch die Zurückstellung und die Uk-Stellung private bzw. öffentliche Belange gegenüber dem Wehrdienst hinreichend berücksichtigt werden, hat also der Wehrdienst nicht schlechthin Vorrang vor berechtigten anderen Interessen. Insoweit kann die allgemeine Wehrpflicht, deren Erfüllung zwangsläufig mit gewissen Erschwernissen verbunden ist, nicht generell zu einer Wehrunlust führen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Drucksache VI/688 Frage A 54) : Ist die Anordnung, Fahrzeuge der sowjetischen Militäradministration oder Botschaft bei Manövern sofort dem Vorgesetzten zu melden, noch gültig, oder soll sie künftig abgeschafft werden? Die Anordnung, Fahrzeuge der Sowjetischen Militärmissionen (nicht Administrationen!) bei Manövern sofort den Vorgesetzten zu melden, ist noch gültig. Sie beruht auf einer im „Merkblatt Sowjetische Militärmission" vom September 1960 niedergelegten Weisung des Bundesministers der Verteidigung an die Truppe. Eine Anordnung, Fahrzeuge der Sowjetischen Botschaft bei Manövern sofort den Vorgesetzten zu melden, besteht nicht und hat es zu keiner Zeit gegeben. Wenn Sie einverstanden sind, bin ich bereit, Einzelheiten im Verteidigungsausschuß vorzutragen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gierenstein (Drucksache VI/688 Fragen A55 und 56) : 2464 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Aus welchen Gründen hat das Max-Planck-Institut für Psychiatrie in München einen bereits angenommenen Forschungsauftrag des Bundesverteidigungsministeriums, die Wirkungsweise von Nervengitten zu untersuchen, abgelehnt, und beabsichtigt die Bundesregierung, einen solchen Auftrag anderweitig zu vergeben? Hält die Bundesregierung die Erforschung von Gegenmitteln für Gifte, insbesondere Nervengifte noch für notwendig? Nach vorausgegangenen Gesprächen erklärte sich der geschäftsführende Direktor des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie in München, Professor Gerd Peters, Ende des vergangenen Jahres damit einverstanden, einen Forschungsauftrag des BMVg mit dem Thema: „Untersuchungen über Angriffsort und Qualität der Veränderungen durch Alkylphosphate im zentralen und peripheren Nervensystem mit dem Ziel, später wirksame Gegenmittel zu finden" anzunehmen. Ein rechtskräftiger Vertragsabschluß war jedoch noch nicht zustande gekommen. Die Absage erfolgte mit einem Schreiben von Prof. Peters am 9. 4. 1970 mit der Begründung, die Meinungsbildung hinsichtlich des Forschungsauftrages des Bundesverteidigungsministeriums habe ergeben, daß die Mehrzahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie der Durchführung des Forschungsauftrages ablehnend gegenüberstehe und daß er die Argumente, die zu dieser Meinungsbildung geführt haben, respektiere. Als weitere Begründung wurde angeführt, daß an Prof. Peters auch aus Kreisen der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft die Bitte herangetragen worden sei, von dem Vorhaben abzusehen. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Auftrag anderweitig zu vergeben. Die Möglichkeiten hierzu werden zur Zeit geprüft. Solange Alkylphosphate militärisch eingesetzt werden könnten, hält die Bundesregierung sich für verpflichtet, eine optimale Behandlung von Vergiftungen mit solchen Stoffen sicherzustellen. Die bisher noch unbefriedigenden therapeutischen Möglichkeiten erfordern daher Forschung in verschiedenen Fachrichtungen, um geeignete Antidote zu entwickeln. Da die Forschungsergebnisse keiner Geheimhaltung unterliegen, kommen sie angesichts der weitverbreiteten Anwendung der Alkylphosphate als Insektizide zugleich der Allgemeinheit zugute. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/688 Frage A 57): Aus welchen Gründen fand der am 18. April 1970 vorgesehene, von den örtlichen Behörden genehmigte Vorbeimarsch der 6. Panzergrenadierdivision in Lübeck nicht statt? Dem Senat und den Ordnungsdiensten der Stadt Lübeck sowie den Bataillonen der Bundeswehr sind etwa eine Woche vor dem geplanten Vorbeimarsch Informationen darüber zugegangen, daß beabsichtigt sei, den Ablauf des Vorbeimarsches zu stören. Da die örtlichen Polizeikräfte einen ungestörten Verlauf des Vorbeimarsches nicht sicherstellen konnten, hat das BMVg in Übereinstimmung mit dem Bürgermeister der Stadt Lübeck entschieden, daß der Vorbeimarsch nicht stattfinden solle, um eine Konfrontation der Bundeswehr mit Demonstranten zu vermeiden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/688 Fragen A 58 und 59) : In welchen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland ist die Errichtung von Bundeswehrheimen geplant? Ist die Bundesregierung bereit, für die Planung von Bundeswehrheimen öffentliche Architektenwettbewerbe auszuschreiben? Ich gehe davon aus, Herr Abgeordneter, daß Sie unter „Bundeswehrheime" sowohl Soldatenheime wie auch Offizer- und Unteroffizierheime verstehen und darf Ihre Frage in dieser Reihenfolge beantworten. Soldatenheime sind in allen Wehrbereichen geplant, insgesamt 150. Davon entfallen auf Wehrbereich I 19 Wehrbereich II 31 Wehrbereich III 19 Wehrbereich IV 33 Wehrbereich V 18 Wehrbereich VI 30 Vorhanden sind bereits 48, im Bau 7 Soldatenheime. Auch Offizierheime sind in allen Wehrbereichen geplant, insgesamt 133. Davon entfallen auf Wehrbereich I 22 Wehrbereich II 24 Wehrbereich III 18 Wehrbereich IV 29 Wehrbereich V 17 Wehrbereich VI 23 Vorhanden sind 'bereits 183, im Bau 14 Offizierheime. Es ist geplant jährlich rd. 10 Soldatenheime und 10 Offizierheime auszubauen. Der Bundesrechnungshof hat Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der bisherigen Soldaten- und Offizierheimplanung erhoben. Der Bundesminister der Finanzen hat sich dieser Stellungnahme angeschlossen. Mit Schreiben des Herrn Staatssekretärs vom 19. Februar 1970 ist der Herr Bundesminister der Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2465 Finanzen um Zustimmung zum Weiterbau gebeten worden. Eine Antwort steht noch aus. Unteroffizierheimräume bestehen in den Wirtschaftsgebäuden der Truppenunterkünfte. Es ist beabsichtigt, durch Erhöhung der Raumgebühr und erforderlichenfalls durch besondere bauliche Maßnahmen aus den bisherigen UnteroffizierKantinen Heime zu gestalten. In der Übergangszeit dürfen Räume in Kasernen, die für dienstliche Zwecke nicht benötigt oder vorübergehend hierfür verfügbar gemacht werden können, den Unteroffizieren als behelfsmäßige Heime zugewiesen werden. Soldatenheime werden auch künftig als darlehensgeförderte Heime von der evangelischen bzw. katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e. V. in eigener Verantwortung errichtet. Auf die Architektenauswahl hat daher das BMVg keinen Einfluß. Für Unteroffizierheime sind zur Zeit besondere Heimgebäude nicht vorgesehen. Bei der Planung von Offizierheimen will ich gerne im Einzelfall prüfen lassen, ob ein Architektenwettbewerb zweckmäßig ist. Die Möglichkeit eines solchen Verfahrens ist in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen" auch vorgesehen. Man muß dabei alber bedenken, daß Offizierheime grundsätzlich in Anlehnung an die Truppenunterkunft und nach baufachlichen Richtlinien gebaut werden, die mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt und hinsichtlich des Raumprogramms nach Größe und Zuordnung verbindlich sind. Die architektonischen Gestaltungsmöglichkeiten sind also hier sehr eingeschränkt. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 29. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache VI/688, Frage A 60): Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus den Mißständen zu ziehen, die Millionen von Fernsehzuschauern kürzlich in einer kabarettistischen Sendung drastisch vor Augen geführt wurden und die aus den offenbar zahlreichen Verstößen gegen lebensmittel-, futtermittel- und arzneimittelrechtlichen Bestimmungen (Verwendung von Schlachtabfällen usw. in aus Italien eingeführter Mortadella-Wurst, Verabfolgung bzw. Einspritzung von Antibiotika oder hormonhaltigen Stoffen bzw. von oestrogenen oder thyreostatischen Stoffen an bzw. bei Schlachtvieh zur Beeinflussung der Haltbarkeit und Beschaffenheit des Fleisches) resultieren? Die Fernsehsendung, auf die Sie sich beziehen, hat die Problematik kabarettistisch pointiert, aber nicht 'bis ins Detail sachgerecht dargestellt. So muß z. B. Mortadella, die Innereien enthält, durch einen deutlichen Hinweis darauf gekennzeichnet sein. Es genügt also nicht die einfache Bezeichnung „Original italienische Mortadella". Auch hinsichtlich der von Ihnen erwähnten angeblichen „offenbar zahlreichen Verstöße" mit Anwendung von Antibiotika und Hormonen vermag ich Ihnen nicht zu folgen. Die Vorschriften des § 4 b Nr. 1 und 2 des Lebensmittelgesetzes, auf die sich Ihre Beispiele beziehen, haben sich im Großen und Ganzen bewährt. Eine gewisse Lücke, die ja auch in der Sendung angesprochen ist, besteht in der Anwendung von solchen Stoffen zu therapeutischen Zwecken. Dieser Umstand war bereits bei Schaffung des § 4 b bekannt, er wird immer bestehen bleiben, da man die Behandlung von Tieren mit Arzneimitteln nicht verbieten kann. Nach Erörterung dieser Frage im Bundesgesundheitsrat im vorigen Jahr werden wir durch Änderung des Arzneimittelgesetzes den Hersteller verpflichten, bei Arzneimitteln, die zur Anwendung an Tieren bestimmt sind, die sich für die Lebensmittelgewinnung eignen, die Zeitdauer, d. h. Wartezeit, anzugeben, während der nach bestimmungsgemäßer Anwendung mit Rückständen in den gewonnenen Lebensmitteln gerechnet werden muß, soweit diese Rückstände nicht nach Art und Menge gesundheitlich unbedenklich sind. Lebensmittel, die unter Nichtbeachtung der Wartezeit gewonnen werden, würden einschränkenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu unterwerfen sein. Eine umfassende Regelung der hiermit zusammenhängenden Fragen ist allerdings nicht einfach, weil Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft aus den verschiedensten Gründen entstehen können, umfassende Forschungsergebnisse in mancher Hinsicht noch fehlen und der Fortgang der Arbeiten durch Mangel an Mitteln und Personal immer wieder erschwert wird. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 29. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache VI/688 Fragen A 61 und 62) : Wieviel Fälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen nach einer „Pflichtimpfung" Schäden aufgetreten sind, und was will sie in Zukunft tun, um diese Schädigungen zu vermeiden? Was kann die Bundesregierung tun — wenn Schäden aufgetreten sind —, um den Opfern schneller und wirksamer zu helfen? Für Anerkennung und Entschädigung von Impfschäden sind die Bundesländer zuständig. Die Bundesregierung verfügt daher nicht über hinreichend vollständige Zahlen. Die Bundesländer sind bereits wegen der inhaltsgleichen Frage 3 der Kleinen Anfrage BT-Drucksache VI/547 um Hergabe der Zahlen gebeten worden. Diese liegen jedoch erst zum Teil vor. Die Bundesregierung hat durch das Bundesgesundheitsamt prüfen lassen, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen zu einer Revision bisher vertretener Auffassungen Anlaß geben. Das Ergebnis dieser Überprüfung, bei der das 2466 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Bundesgesundheitsamt von einer Kommission von Sachverständigen unterstützt wurde, liegt mir und den obersten Landesgesundheitsbehörden seit kurzem vor. Es eignet sich aber wegen der Vielfalt der Probleme nicht für eine Darstellung in der Fragestunde. In der Antwort auf die Kleine Anfrage kann ich eher auf Einzelheiten eingehen. Das Gutachten wird in Kürze im Buchhandel erscheinen. Unmittelbar kann die Bundesregierung nichts tun, da das Bundes-Seuchengesetz von den Bundesländern als eigene Angelegenheit ausgeführt wird und diese somit für Anerkennung und Entschädigung von Impfschäden allein zuständig sind. Jedoch ist u. a. das Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes, der noch vor der Sommerpause dem Parlament zugeleitet werden soll, künftig bei Impfschäden durch Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes nicht nur eine bundeseinheitliche Versorgung zu erreichen, sondern auch eine Reihe von Verbesserungen sowohl hinsichtlich der Beweislast als auch des Personenkreises und des Umfanges der Leistungen zu gewähren. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache VI/688 Fragen A 63 und 64) : Wie verhalten sich die Antworten des Staatssekretärs Börner in der 25. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1970, wonach von den vorläufigen Mittelsperrungen für Bundesfernstraßen Bundesausbaugebiete und Zonenrandgebiete ausgenommen sind, und die Antwort desselben Staatssekretärs in der 33. Sitzung vom 25. Februar 1970, wonach keine generelle Anordnung getroffen ist, daß die Vergabe von Baumaßnahmen in Bundesförderungsgebieten zurückgestellt wird, zu der schriftlichen Mitteilung des Staatssekretärs Wittrock vorn 8. April 1970, derzufolge Straßenbaumaßnahmen auch im Zonenrand- und in Fördergebieten zur Zeit nicht mehr in Angriff genommen werden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um fur Straßenbaumaßnahmen in diesen Gebieten so zeitig Mittel bereitzustellen, daß sie im laufenden Baujahr noch sinnvoll vorangetrieben werden können? Eingehende Erörterungen der Haushaltslage mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder haben ergeben, daß .die bestehenden vertraglichen Bindungen für den Straßenbau höher liegen, als zu Beginn des Jahres unter Berücksichtigung der Erfahrungen früherer Jahre angenommen werden konnte. Die Ihnen, Herr Kollege, am 21. Januar und am 25. Februar 1970 von mir gegebenen Antworten, wonach Bundesausbaugebiete und das Zonenrandgebiet von Konjunkturdämpfungsmaßnahmen freigestellt bleiben sollten, konnten wegen dieser veränderten Situation in der Folgezeit nicht mehr aufrecht erhalten bleiben. Hieraus erklärt sich die spätere abweichende Mitteilung von Herrn Staatssekretär Wittrock. Eine Freigabe weiterer Haushaltsmittel auch für Straßenbaumaßnahmen in den Bundesausbaugebieten und im Zonenrandgebiet ist dann möglich, wenn die Bundesfernstraßen von der vorgesehenen Haushaltssperre ausgenommen werden können und wenn die Baumaßnahmen in den genannten Gebieten im Bundeshaushalt 1970 bereits eingeplant sind. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache VI/688 Frage A 65) : Hat die Deutsche Bundesbahn nicht die im Zuge von Gemeindezusammenlegungen erforderlichen Umbenennungen von Bahnhöfen und Haltepunkten im Rahmen der von ihr der Allgemeinheit gegenüber zu leistenden öffentlichen Daseinsvorsorge von sich aus vorzunehmen? Die Frage ist in dieser unbedingten Form zu verneinen. Die Deutsche Bundesbahn ist nach § 28 BbG wie ein Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen und hat nur in diesem Rahmen ihre gemeinwirtschaftliche Aufgabe zu erfüllen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch-Gmünd) (Drucksache VI/688 Frage A 66) : Für welchen Termin beabsichtigt die Bundesregierung, den Einbau von Sicherheitsgurten in fabrikneuen Pkw's durch eine Änderung der StVZO vorzuschreiben? Gegenwärtig wird eine Änderungs-Verordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorbereitet. Dabei ist u. a. vorgesehen, daß die unmittelbar hinter der Windschutzscheibe befindlichen Außensitze in Personenkraftwagen mit Dreipunktsicherheitsgurten ausgerüstet sein müssen. Ein Zeitpunkt für die Einbringung der StVZO in den Bundesrat kann heute noch nicht genannt werden. Wenn der Inhalt der Verordnung gebilligt wird, soll die Inkraftsetzung für den Einbau der Sicherheitsgurte 12 Monate nach Verkündung erfolgen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/688 Frage A 68) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitnehmern der Deutschen Bundespost, die als Wehrpflichtige eingezogen waren, nach dem Wiedereintritt in ihre Beschäftigung bei der Deutschen Bundespost für die Berechnung der Sonderzuwendung nach den Zusatzbestimmungen des Bundespostministeriums zu den Bestimmungen der Tarifverträge die Wehrdienstzeit nicht angerechnet wird, während sie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit angerechnet wird, und was wird die Bundesregierung tun, um die- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2467 sem Nachteil abzuhelfen, den die durch den Wehrdienst gegenüber ihren Kollegen ohnehin beruflich Beeinträchtigten damit zusätzlich erfahren? Ja, das ist bekannt. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit einerseits und Grundwehrdienst leistende Arbeitnehmer andererseits befinden sich nicht in einem einheitlichen Rechtsverhältnis. Das Problem der Nichtberücksichtigung der Zeit des Grundwehrdienstes bei der Bemessung der Höhe der Zuwendung besteht im gesamten öffentlichen Dienst. Die Deutsche Bundespost ist von sich aus nicht in der Lage, hier anders vorzugehen als die übrigen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (Drucksache VI/688 Frage A 69) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die nach § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes für Anwärter auf öffentlich geförderte Wohnungen geltenden Einkommensgrenzen angesichts der inzwischen eingetretenen Lohn- und Preisentwicklung heraufzusetzen? Die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau werden der allgemeinen Einkommensentwicklung der letzten Jahre nicht mehr gerecht und sind daher auch nach Ansicht der Bundesregierung reformbedürftig. Eine neue Abgrenzung des Personenkreises, der im sozialen Wohnungsbau wohn- bzw. förderungsberechtigt ist, ist allerdings auch von der Mittelbereitstellung abhängig und bedingt eine Neugestaltung des gesamten Förderungskonzeptes. Bei einer Erweiterung des begünstigten Personenkreises muß die Gefahr vermieden werden, daß die Wohnungssuchenden mit den geringsten Einkommen zugunsten derjenigen benachteiligt werden, deren Einkommen an der oberen Grenze liegt. Der gesamte Fragenbereich ist deshalb ein Teilproblem des zur Zeit vorbereiteten langfristigen Wohnungsbauprogramms. Dieses Programm soll sicherstellen, daß die künftige Wohnungsbauförderung noch stärker auf Schwerpunkte sozialer und regionaler Art konzentriert werden kann. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache VI/688 Fragen A 70 und 71) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Oberfinanzdirektion Munchen zur Bearbeitung von Antragen Bundesbediensteter au! Familienheimdarlehen des Bundes mindestens 12 Monate benötigt, während im Bereich anderer Oberfinanzdirektionen 3 bis 5 Monate erforderlich sind? Wird die Bundesregierung diese untragbaren Verhältnisse bessern? Die Bundesregierung hat erst aufgrund von Ermittlungen, die nach Eingang der Anfrage angestellt worden sind, erfahren, daß die Oberfinanzdirektion München zur Bearbeitung der Anträge von Bundesbediensteten auf Gewährung von Familienheimdarlehen durchschnittlich eine Frist von 8 bis 11 Monaten benötigt. Diese Bearbeitungsfrist erklärt sich durch die erhebliche Zunahme von Darlehensanträgen in den letzten Jahren. Der Antragseingang hat sich wie folgt entwickelt: 1967 = 364 Anträge 1968 = 581 Anträge 1969 = 750 Anträge 1. Quartal 1970 = 132 Anträge Folgende Darlehen sind in den letzten Jahren bewilligt worden: 1967 = 343 1968 = 475 1969 = 532 1. Quartal 1970 = 152 Um dem verstärkten Geschäftsanfall Rechnung zu tragen, hat die Oberfinanzdirektion München seit Ende 1968 zwei weitere Sachbearbeiter im Familienheimreferat eingesetzt. Ein weiterer Sachbearbeiter wird in den nächsten Tagen zusätzlich eingesetzt werden. Die Bundesregierung hält eine Bearbeitungsdauer von 8 Monaten für zu lang. Sie ist bestrebt, durch organisatorische Maßnahmen (Personalverstärkung) Abhilfe zu schaffen. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/688 Frage A 72): Ist es richtig, daß nach Inkrafttreten des neuen Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen praktisch von Sanierungsprogrammen in Gemeinden ausgeschlossen sind? Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz stammt aus dem Jahre 1940 und schließt die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen keinesfalls von Sanierungsprogrammen aus. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen müssen danach sog. Kleinwohnungen bauen. Sie können auch Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen und öffentliche Bauten errichten, die in erster Linie den Bewohnern der eigenen Wohnungen und der Wohnungen anderer gemeinnütziger Wohnungsunternehmen zugute kommen. Zudem ist ihnen gestattet, Bodenordnungs- und Erschließungsmaßnahmen für derartige Wohnungen, Anlagen, Einrichtungen und öffentliche Gärten durchzuführen, und zwar auch dann, wenn sie die Bauten später nicht selbst errichten. 2468 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Auch nach dem Städtebauförderungsgesetzentwurf werden gemeinnützige Wohnungsunternehmen nicht in ihrer Tätigkeit gehindert. Sie gehören nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 des Regierungsentwurfs zum Kreis derjenigen Unternehmen, denen Aufgaben als Sanierungsträger übertragen werden können. Voraussetzung dazu ist, daß das Unternehmen nach seiner bisherigen Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben ordnungsmäßig zu erfüllen; dazu bedarf es einer Bestätigung der zuständigen Landesbehörde. In § 67 des Regierungsentwurfs ist eine erforderliche Ergänzung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes vorgesehen, die den erlaubten Tätigkeitsbereich der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen ausdrücklich auf die Tätigkeit als Sanierungsträger, Sanierungsbetreuer oder Entwicklungsträger erweitert. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache VI/ 688 Fragen A 73 und 74) : Wie steht es mit dem Lärmschutz im modernen Wohnungsbau, und reichen nach den Erfahrungen des Bundeswohnungsbauministeriums die gesetzlichen Vorschriften über den Schallschutz aus, nicht zuletzt im Hinblick auf das beschleunigte Bauen mit normierten Bauteilen? Wieviel Prozent der Bausumme betragen nach den Erfahrungen im In- und Ausland die Mehrkosten für Schallschutzmaßnahmen, wie sie auf Grund von genauen technischen Untersuchungen im Wohnungsbau zunehmend gefordert werden? Durch das Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen wurden zur Klärung von Fragen des Schallschutzes im Wohnungsbau seit dem Jahre 1950 umfangreiche Versuche und Beobachtungen in Laboratorien und an fertigen Bauten veranlaßt und finanziert. Das Ergebnis dieser Untersuchungen hat 1962/63 zu einer völligen Neufassung des Normblattes DIN 4109 — Schallschutz im Hochbau — geführt. Die Norm enthält Mindestanforderungen für Schallschutzmaßnahmen und gibt Ausführungsbeispiele und Erläuterungen, insbesondere für Luftschallschutz von Wänden, Trittschallschutz von Decken und Schallschutz bei haustechnischen Anlagen. Für einen erhöhten Schallschutz — also über die Mindestanforderungen hinausgehend — werden Empfehlungen angegeben. Dieses Normblatt wurde durch die für das Bauordnungsrecht zuständigen Länderminister bauaufsichtlich eingeführt und es stehen damit in der BRD ausreichende gesetzliche Vorschriften für den Schallschutz im Wohnungsbau zur Verfügung. Dem Bundesministerium für Städtebau und .Wohnungswesen sind keine negativen Erfahrungen bekannt, die bei Einhaltung der im Normblatt festgelegten Regeln und Anforderungen für die Planung und Ausführung von Schallschutzmaßnahmen aufgetreten wären. Dies gilt auch für industrialisierte Bauverfahren mit vorgefertigten Konstruktionselementen, die sämtlich einer bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen. Durch Weiterführung der wissenschaftlichen Forschung und durch Auswertung von Eignungsprüfungen von neuentwickelten Konstruktionen ist das Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen laufend bestrebt, die Schallschutzmaßnahmen dem jeweiligen Stand der Technik anzupassen. In der Praxis können sehr oft bautechnische Maßnahmen, die aus Gründen der Standsicherheit, des Brand- und Wärmeschutzes und aus sonstigen konstruktiven oder planerischen Überlegungen durchgeführt werden müssen, gleichzeitig auch Forderungen des Schallschutzes erfüllen. Im allgemeinen werden deshalb zweischalige Wohnungstrennwände, der Einbau von Deckenauflagen — wie zum Beispiel schwimmende Estriche oder weichfedernde Gehbeläge — und die Verwendung von geräuscharmen Armaturen die einzigen Maßnahmen sein, für die überwiegend der Schallschutz bestimmend ist und die sich kostenmäßig erfassen lassen. Es kann angenommen werden, daß die Mehrkosten, die sich aus den Mindestforderungen für den Schallschutz nach DIN 4109 ergeben, unter einem Prozent, bezogen auf die Gesamtbausumme, liegen. Bei Erfüllung von Anforderungen, die einem erhöhten Schallschutz entsprechen, kann dieser Anteil etwa 1,5, in ungünstigen Fällen bis zu 2,5 Prozent ansteigend geschätzt werden. In den vom Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen herausgegebenen Richtlinien für den Einsatz der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau wird die Anwendung des erhöhten Schallschutzes empfohlen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (Drucksache VI/688 Frage B 75) : Sieht die Bundesregierung die Ansiedlung von Forschungsinstituten im Saarland als dringend notwendige strukturelle Ergänzungsmaßnahme an? Auch die Ansiedlung von Forschungsinstituten kann Strukturhilfe sein, wenngleich die Errichtung einzelner Institute immer nur als ergänzende Maßnahme in einem Strukturprogramm angesehen werden kann. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß solche ergänzenden Maßnahmen so schnell wie möglich für das Saarland in Angriff genommen werden sollten. Im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wurde deshalb schon zu Beginn dieses Jahres systematisch für den gesamten Ressortbereich untersucht, welche Vorhaben im Saarland verwirklicht werden könnten. Die Überlegungen sollen bald zu konkreten Schritten führen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2469 Es handelt sich neben der Förderung des Ausbaus der Universität Saarbrücken insbesondere um folgende Schritte: 1. Die Universität des Saarlandes wird an der Durchführung des überregionalen Forschungsprogramms Informatik beteiligt werden, das im Jahre 1970 anläuft. 2. Im Rahmen des Programms Sonderforschungsbereiche werden an der Saar-Universität vier Sonderforschungsbereiche gefördert, nämlich Rechtssoziologie und Rechtstheorie, Membranforschung, Analytik, Südasienforschung. 3. Die Besprechungen über die Errichtung eines Fraunhofer-Instituts für angewandte Werkstoffforschung werden beschleunigt durchgeführt. Am 14. April sind unter Beteiligung des Bundes, der Regierung des Saarlandes, der Universität Saarbrücken, der saarländischen Industrie und der Fraunhofer Gesellschaft zwei Ausschüsse gebildet worden, von denen sich einer mit der Entwicklung eines Programms und der andere mit der Organisation und Finanzierung für ein solches Institut befaßt. 4. Beiträge der Universität des Saarlandes zum Weltraumforschungs- und Kernforschungsprogramm, beim letzteren insbesondere im Bereich der Festkörperforschung, könnten im Rahmen der verfügbaren Mittel finanziell unterstützt werden. Die Bundesregierung würde entsprechende Mittel Vorschläge der Universität begrüßen. 5. Die Entwicklung neuer Verfahrenstechniken für die saarländische Industrie wäre eine besonders wirksame Strukturmaßnahme. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (Drucksache VI/688 Fragen A 76 und 77): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um auf dem wichtigen Forschungsgebiet des Triebwerklärms zu einer Konzentration der Forschungskapazität in der Bundesrepublik Deutschland zu kommen? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und die Möglichkeit, die Effektivität der für die Erforschung des Triebwerklärms vorhandenen Versuchseinrichtungen, z. B. in der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt, durch geeignete Sondermaßnahmen zu steigern? Die Zusammenfassung der lehrfreien Forschungsanstalten der Luft- und Raumfahrtforschung in der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DFVLR) hat bereits zu einer Konzentration der Forschungstätigkeit auf dem Gebiet des Fluglärms und damit auch aus dem Teilgebiet Triebwerkslärm geführt. Der Vorstand der DFVLR prüft zur Zeit in enger Fühlungnahme mit den beteiligten Bundesressorts die Frage, ob eine weitergehende fachliche und lokale Konzentration auf dem Gebiet der Fluglärmforschung innerhalb der DFVLR zweckmäßig ist. Das Ergebnis dieser Prüfung wird u. a. dadurch bestimmt sein, welche Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Forschungsorganisationen bestehen, die ebenfalls auf dem Gebiet der Lärmforschung tätig sind, wie es z. B. bei dem Max-Planck-Institut für Strömungsforschung in Göttingen der Fall ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Forschungsgebiet „Fluglärm" im Hinblick auf den stark wachsenden Flugverkehr und die hieraus resultierende Lärmbelästigung von besonderer Bedeutung ist. Sie hat daher im Rahmenforschungsplan 1971 des Bundes und der Länder für die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DFVLR) zum Ausdruck gebracht, daß die Forschungsthemen „Lärmentstehung" und „Lärmreduktion" intensiver als bisher bearbeitet werden sollten. Die Bundesregierung geht hierbei davon aus, daß diese Forschungsthemen im Rahmen der Grundfinanzierung der DFVLR, die überwiegend aus Mitteln des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft und des Bundesministers der Verteidigung aufgebracht wird, mit Nachdruck bearbeitet werden sollten. Geeignete Versuchsanlagen sind bei der DFVLR vorhanden. Wegen der angespannten Haushaltslage bestehen für 1970 keine Möglichkeiten, über die Grundfinanzierung hinaus innerhalb der DFVLR Sonderfinanzierungen auf dem Gebiet der Lärmforschung vorzunehmen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache VI/688 Frage A 78): Ergeben sich aus der Zahl der Studenten aus den einzelnen Bundesländern Konsequenzen für die künftige Hochschulplanung? Die quantitative Hochschulplanung orientiert sich wesentlich an der Zahl der Studenten. Aus welchem Bundesland die Studenten jeweils kommen werden, wird eine gewisse Rolle für die künftige Verteilung von Ausbildungskapazitäten auf die Länder spielen. Hierüber ist jedoch im Planungsausschuß von Bund und Ländern für den Hochschulbau noch nicht abschließend beraten worden. In jedem Fall wird aber die Verteilung der Ausbildungskapazität natürlich auch noch von anderen Kriterien abhängen wie z. B. von regionalstrukturellen Erwägungen und den jetzigen Ausbauvorstellungen der einzelnen Länder. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Moersch (Drucksache VI/688 Frage A 79): 2470 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Welche anwendbaren Forschungsergebnisse sind seit Bestehen des Kernforschungszentrums in Karlsruhe von der deutschen Industrie übernommen worden? Die Zusammenarbeit mit der Industrie und der Transfer von Ergebnissen in die industrielle Produktion waren von Anfang an ein wichtiges Ziel des Kernforschungszentrums Karlsruhe. Zusammenarbeit und Transfer geschehen in verschiedener Weise: a) durch die Übernahme von Arbeitsergebnissen b) durch die Übernahme von Personal c) durch die Ausbildung von Mitarbeitern der Industrie d) durch Dienstleistungen des Zentrums für die Industrie e) durch ,den Einsatz der Zentren-Infrastruktur für industrielle Einrichtungen f) durch den Betrieb der Versuchsanlagen. Seit Bestehen des Kernforschungszentrums Karlsruhe bis zum Jahresende 1969 sind folgende patentierbare Forschungsergebnisse zu verzeichnen: — 123 erteilte Inlandspatente — 474 Patentanmeldungen — 51 eingetragene Gebrauchsmuster — 56 angemeldete Gebrauchsmuster — 47 Lizenzverträge oder vertragsähnliche Absprachen im Inland — 3 Lizenzverträge oder vertragsähnliche Absprachen im Ausland. Industriepartner des Kernforschungszentrums übernahmen Ergebnisse auf den folgenden Sachgebieten: a) Entwicklung von Schwerwasserreaktoren b) Entwicklung von schnellen Brutreaktoren c) Entwicklung kerntechnischer Verfahren zur Anreicherung von Uran d) Entwicklung von Meßmethoden und Geräten des Strahlenschutzes, der Fernbedienungs- und Heißen Zellen-Technik sowie zum Transport radioaktiver Stoffe e) Erprobungen des ersten Prozeßrechners der Serie TR 86 und Sichtgeräteentwicklung für DV- Anlagen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (Drucksache VI/688 Frage A 82) : Würde die Bundesregierung bei einer eventuellen Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen der arabischen Staaten mit der Bundesrepublik Deutschland Unterschiede zwischen jenen machen, die die DDR inzwischen anerkannt haben, und jenen, die keine diplomatischen Beziehungen zur DDR unterhalten? Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Regierungserklärung zum Ausdruck gebracht, daß sie gute Beziehungen zu allen Staaten des Nahen Ostens unterhalten oder wiederherstellen möchte, die ihrerseits ein gutes Verhältnis zu uns wünschen. Diese Erklärung wurde in verschiedenen anderen seitherigen Stellungnahmen wiederholt. Wenn es mit einzelnen Staaten zu Gesprächen über die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen kommt, wird die Bundesregierung unsere Interessenlage sorgfältig prüfen. Hierbei wird es auch eine Rolle spielen, ob der jeweilige Staat diplomatische Beziehungen mit der DDR unterhält oder nicht. Wesentlich wird aber auch sein, ob der jeweilige Staat ein ernsthaftes Interesse an einem guten Verhältnis zur Bundesrepublik und an einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit ihr hat. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 29. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache VI/688, Fragen B 9 und 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vorschrift, wonach ab 1. Januar 1970 hergestellte landwirtschaftliche Schlepper einen Unfallschutzbügel tragen müssen, die Landwirte nicht bloß je Schlepper mit 500 DM belastet, sondern sie auch zwingt, die Einfahrten ihrer Garagen und Abstellräume größtenteils zu erhöhen? Will die Bundesregierung nicht statt dessen die Verdeckungsindustrie verpflichten, die Unfallschutzbügel in die Verdecke einzubauen? Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBG) haben um die Jahreswende 1968/69 durch Nachtrag den Abschnitt 24 ihrer Unfallverhütungsvorschriften (UVV) neu gefaßt; § 11 dieses Abschnitts lautet jetzt in den Absätzen 1 und 2: „(1) Zweiachsschlepper sind mit Schutzvorrichtungen zu versehen, die geeignet sind, Schlepperfahrer bei seitlichem Umstürzen und rückwärtigem Überschlagen des Schleppers vor Verletzungen zu schützen. Die Schutzvorrichtungen müssen fest angebracht und entsprechend Gewicht und Bauart des Schleppers so beschaffen sein, daß sie bei seitlichem Umstürzen und rückwärtigem Überschlagen weder zerstört noch in gefährlicher Weise verformt werden können. (2) Als Schutzvorrichtungen im Sinne des Absatzes 1 sind anzusehen 1. Sicherheitsbügel, 2. Sicherheitsverdecke, 3. Sicherheitskabinen und 4. bei Schmalspurschleppern sonstige Schutzvorrichtungen, wie senkrechte Schutzstangen". Hierzu gilt folgende Übergangsvorschrift: „§ 11 in der Fassung dieses Nachtrages tritt für erstmals in den Verkehr kommende Schlep- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2471 per mit dem 1. Januar 1970 in Kraft. Für die am 31. Dezember 1969 bereits in Verkehr befindlichen Schlepper tritt § 11 mit dem 1. Januar 1977 in Kraft." Die Vertreterversammlungen der LBG Württemberg und der LBG Oberfranken und Mittelfranken haben — abweichend vom Musterentwurf — die Übergangsfrist auf 5 Jahre bemessen. Die LBGen sind zu diesem Nachtrag durch die besorgniserregende Entwicklung des Unfallgeschehens bei der Schlepperarbeit veranlaßt worden. Nach ihren Angaben ereigneten sich jährlich etwa 200 bis 220 tödliche und rd. 1500 schwere und schwerste Arbeitsunfälle mit Schleppern. Dabei waren nach einer von den LBGen durchgeführten. Untersuchung von den tödlichen Unfällen etwa 83 v. H. (166 bis 183) und von den nicht tödlichen schweren Unfällen fast die Hälfte ursächlich auf seitliches oder rückwärtiges Umstürzen der Schlepper zurückzuführen. Angesichts dieses Unfallgeschehens war der Erlaß des genannten Nachtrages nicht nur gerechtfertigt, sondern dringend geboten. Eine Mehrbelastung in der Größenordnung von DM 500,— je Schlepper erschien dabei vertretbar, zumal dieser Betrag im Vergleich zum Gesamtpreis des Schleppers relativ gering ist. Den Landwirten, die am 31. Dezember 1969 Schlepper ohne Umsturzsicherung betrieben haben, bleiben gemäß der Übergangsvorschrift 7 bzw. 5 Jahre Zeit, um ihre Schlepper nachzurüsten. Zur Erhöhung der Einfahrten für Garagen und Abstellräume ist folgendes zu bemerken: 1. Im allgemeinen dürften die herkömmlichen Einfahrten in landwirtschaftlichen Gebäuden, die für das Durchfahren mit Fuhrwerken oder gar beladenen Erntewagen bemessen sind, auch für das Passieren von Schleppern mit Umsturzschutzvorrichtungen hinreichen. Deren größte Bauhöhe liegt etwa bei 2,70 m. Hierbei handelt es sich um 100 PS-Schlepper, die auf Kundenwunsch mit übergroßen Reifen ausgerüstet sind. Diese Spezialfahrzeuge haben einen verschwindend geringen Anteil am gesamten Schlepper-bestand. Den weitaus größten Anteil haben 50 PS-Schlepper, deren Bauhöhe mit Umsturzschutzvorrichtungen unter 2,40 m liegt. 2. Es trifft zu, daß PKW-Garagen mit genormten Toren (lichte Höhe ca. 2,00 m, 2,10 und 2,30 m) für zahlreiche handelsübliche Schleppertypen als Abstellräume ungeeignet sind, dies aber nicht erst wegen der Umsturzschutzvorrichtungen. Der Verwendung solcher Garagen für Schlepper stehen vor allem entgegen: die seit langem üblichen Wetterschutzverdecke, hochklappbare Anbaugeräte wie Mähwerke, Frontlader und dgl. sowie die häufig anzutreffenden hochgezogenen Auspuffrohre. Ferner ist die Benutzung von PKW-Garagen mit genormten Toren zum Abstellen von Schleppern ohne Umsturzschutzvorrichtung sicherheitstechnisch bedenklich, da beim Einfahren in solche Garagen die Schlepperfahrer Kopfverletzungen erleiden können; entsprechende Unfälle sind bekannt. Somit müssen in den meisten Fällen auch zum Abstellen von Schleppern ohne Umsturzschutzvorrichtung andere Räume mit höheren Einfahrten vorgesehen werden. Im übrigen dürften die Landwirte bei dem reichhaltigen Marktangebot an Ackerschleppertypen die Möglichkeit haben, einen Schlepper auszuwählen, der sowohl ihren betrieblichen Erfordernissen (hinsichtlich der Leistung) als auch den vorgesehenen Abstellmöglichkeiten entspricht. 3. Die Landwirte, die vor Inkrafttreten des genannten UVV-Nachtrages einen Schlepper ohne Umsturzschutzvorrichtung betrieben haben, können — wiederum dank der Übergangsvorschrift — erwägen, ob sie nach Ablauf der 7 bzw. 5 Jahre einen neuen, ihrem Betrieb entsprechenden Schlepper anschaffen sollen, was aufgrund des Verschleißes in vielen Fällen ohnehin notwendig sein wird, oder ob sie den vorhandenen Schlepper nachrüsten sollen. Außerdem müßte es — falls erforderlich — ohne unzumutbare finanzielle Belastung möglich sein, innerhalb dieser 7 bzw. 5 Jahre einen geeigneten Raum für das Abstellen des Schleppers herzurichten. 4. Das Problem der Abstellmöglichkeit ist bei anderen Landmaschinen — z. B. Mähdreschern — erheblich größer als bei Ackerschleppern mit Umsturzschutzvorrichtungen. Unter Berücksichtigung dieser Sachlage — insbesondere im Hinblick auf das Unfallgeschehen — konnte die nach § 709 der Reichsversicherungsordnung erforderliche Genehmigung des Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu dem UVV- Nachtrag nicht versagt werden. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich zunächst auf die zitierten Absätze des Abschnitts 24 § 11 der UVV der LBGen hinweisen: Danach (Absatz 2) ist es den Verdeckherstellern unbenommen, Umsturzschutzbügel in Wetterschutzverdecke von Ackerschleppern einzubauen, sofern die Bügel den Anforderungen des Absatzes 1 genügen. Eine solche Kombination konnte jedoch nicht zwingend vorgeschrieben werden, da die UVV nur Regelungen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten enthalten dürfen. Wetterschutzverdecke dienen aber weder der Verhütung von Unfällen noch von Berufskrankheiten. Überdies würde der Preis für eine Kombination von Umsturzschutzvorrichtung und Wetterschutzverdeck den Preis für eine reine Umsturzschutzvorrichtung bei weitem übersteigen (Beispiel: Preis einer Umsturzschutzvorrichtung für einen 50 PS-Schlepper: 450 DM mit Montage; zusätzlicher Preis für zugehöriges Wetterschutzverdeck: ca. 800 DM). Eine Vorschrift, die den Verdeckherstellern auferlegt, Wetterschutzverdecke mit eingebauten Schutzbügeln herzustellen, wäre schließlich deshalb untunlich, weil durch die damit gegebene Einengung der konstruktiven Möglichkeiten die technische Weiterentwicklung gehemmt werden könnte. Das würde den modernen Arbeitsschutzprinzipien zuwiderlaufen. 2472 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Anlage 39 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 29. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/688 Frage B 11): Bis wann können alle Versicherten mit Kontoauszügen über ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen? Der Zeitpunkt, zu dem allen Versicherten ein Kontoauszug mit der Angabe über die Höhe des erreichten Rentenanspruchs übergeben werden kann, läßt sich z. Z. noch nicht bestimmen. Die Versendung solcher Kontoauszüge zur regelmäßigen Unterrichtung der Versicherten setzt voraus: 1. die Erfassung aller Versicherten mit ihren persönlichen Daten, die Vergabe einer Versicherungsnummer und die Einrichtung eines individuellen Kontos, 2. die laufende, von der EDV-Anlage jederzeit abrufbereite Speicherung aller für die Rentenberechnung wesentlichen Angaben und 3. die Aufbereitung und Speicherung der in der Vergangenheit angefallenen Daten (in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten allein ca. 600 Millionen Versicherungskarten). Diese Voraussetzungen sollen wie folgt geschaffen werden: Zu 1: Bis Ende 1972 wird jedem der knapp 19 Millionen Pflichtversicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten eine Versicherungsnummer zugeteilt und ein maschinell geführtes Konto eingerichtet werden. In der knappschaftlichen Rentenversicherung ist dieses jetzt schon der Fall. Zu 2: Von 1973 an soll an die Stelle der bisherigen Versicherungskarte eine optisch lesbare Versicherungskarte treten, um die für die Anwartschaftsberechnung erforderlichen Angaben schneller erfassen zu können. Betrieben mit EDV-Anlagen wird noch in diesem Jahr gestattet, die für die Rentenberechnung wesentlichen Daten auf Magnetband zu überspielen. Sobald Daten von zwei bzw. drei Jahren gespeichert sind, wird dem Versicherten über diese Speicherung eine Auskunft erteilt. Der Versicherte wird nicht nur über gespeicherte Versicherungs- und Ausfallzeiten unterrichtet, sondern kann aus diesen ersten Auszügen auch die Versicherungslücken ersehen. Der Vorteil dieser ersten Auszüge liegt darin, daß die Richtigkeit der gespeicherten Daten überprüft werden kann. Der Versicherte ist weiter auf Grund des Hinweises auf die Versicherungslücken in der Lage, fehlende Unterlagen beizubringen. Die bei dem heutigen Verfahren erst beim Versicherungsfall einsetzenden langen und oftmals erfolglosen Nachforschungen werden so vermieden. Zu 3: Die Aufbereitung der in Archiven liegenden alten Versicherungskarten erfordert qualifizierte Fachkräfte und läßt sich durch maschinelle Hilfsmittel nicht erleichtern. Die Versicherungsträger werden stufenweise (jahrgangsweise) mit der Aufbereitung der Unterlagen beginnen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 29. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/688 Frage B 12) : Wird die Bundesregierung im Interesse einer besseren Gesundheitsfürsorge für Hausfrauen und Mütter wie im Interesse einer Gleichbehandlung der Schichten mit geringerem Einkommen dafür eintreten, daß die Krankenkassen anstelle der bisherigen Zuschüsse für die Finanzierung einer Hauspflegerin in Zukunft die vollen Kosten übernehmen und von der Bedingung absehen, daß durch die Hauspflege eine noch kostspieligere Behandlung im Krankenhaus vermieden wird? 1. Nach § 185 der Reichsversicherungsordnung (RVO) kann die Krankenkasse mit Zustimmung des Versicherten Hilfe und Wartung durch Krankenpfleger, Krankenschwestern oder andere Pfleger gewähren. Es handelt sich um eine sogenannte Kannleistung, die in das pflichtgemäße Ermessen der Kasse gestellt ist. Bewilligt die Kasse diese Leistung, so kann sie sich nicht auf die Zahlung eines Zuschusses beschränken. Für den Umfang der Leistung gilt jedoch der allgemeine Grundsatz der Krankenversicherung (§ 182 Abs. 2 RVO), daß die Krankenpflege ausreichend und zweckmäßig sein muß, das Maß des Notwendigen jedoch nicht übersteigen darf. 2. Durch die Satzung der Kasse kann bestimmt werden, daß für die Dauer der Hauspflege bis zu ein Viertel des Krankengeldes einbehalten wird (§ 185 Abs. 2 RVO). 3. Die Gewährung von Hauspflege ist nicht an die Bedingung geknüpft, daß dadurch eine noch kostspieligere Behandlung im Krankenhaus vermieden wird. Auf Hauspflege haben alle Versicherten unter den gleichen Voraussetzungen Anspruch, und zwar nach den Richtlinien, die der Vorstand der Kasse aufgestellt hat. 4. Wie Ihnen bekannt ist, hat die Bundesregierung eine Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der Krankenversicherung berufen. Diese Kommission wird sich zu gegebener Zeit auch mit der Frage befassen, ob und welche Verbesserungen bei der Gewährung von Hauspflege (Haushaltspflege) nötig und möglich sind. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vorn 29. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2473 geordneten Müller (Mülheim) (Drucksache VI/688 Fragen B 13 und 14) : Bestehen bei der Bundesregierung konkrete Vorstellungen über die Namensgebung für die neue Sportschule der Bundeswehr in Warendorf? Wäre die Bundesregierung bereit, die Sportschule nach einem der namhaftesten deutschen Sportler, dem im Kriege gefallenen Rudolf Harbig zu benennen? Im Bereich der Bundeswehr ist es üblich, nur Liegenschaften nicht aber Dienststellen einen besonderen Namen zu geben. Eine Namensgebung für die Sportschule der Bundeswehr ist deshalb nicht in Erwägung gezogen worden. Die Kaserne in Warendorf heißt z. Z. „RemonteKaserne". Die Möglichkeit, einen zeitgemäßen Namen für die Unterkunft der Sportschule der Bundeswehr zu finden, wird geprüft. Die Anregung, mit der Namensgebung des gefallenen Sportmanns Rudolf Harbig zu gedenken, wird dabei mit in Erwägung gezogen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (Drucksache VI/688 Frage B 15) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die unhaltbaren Straßenzustände der B 257 zwischen Niederadenau und Leimbach zu beheben? Wegen der Beschränkung der Haushaltsmittel und der im Entwurf des Haushaltsgesetzes 1970 enthaltenen Sperrung von Investitionsmitteln für den Bundesfernstraßenbau muß der vorgesehene Zwischenausbau der B 257 zwischen Niederadenau und Leimbach zunächst zurückgestellt werden. Da nicht bekannt ist, wann eine Lockerung der Haushaltssperre für Bauinvestitionen und damit die Bereitstellung zusätzlicher Mittel möglich ist, werden die Straßenschäden laufend durch Einbringen von bituminösem Mischgut behoben. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache VI/688 Frage B 16) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Autobahnbau Bremen—Bremerhaven aus konjunkturellen Gründen zu stoppen bzw. das Bautempo wesentlich zu verlangsamen? Nein! Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Autobahnbau Bremen—Bremerhaven aus konjunkturellen Gründen zu stoppen bzw. das Bautempo wesentlich zu verlangsamen! Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache VI/688 Fragen B 17 und 18) : Bis zu welchen konkreten Terminen ist der Bau bzw. die Fertigstellung der Umgehungsstraßen bei Obernburg, Wörth, Laudenbach, Breitendiel, Weilbach und Amorbach vorgesehen? Bis wann soll der Ausbau der Bundesstraße 469 auf den Teilstrecken Niedernberg—Miltenberg sowie Miltenberg—Amorbach abgeschlossen werden und welche Haushaltsmittel hat die Bundesregierung dafür eingeplant? Der Neubau der B 469 Aschaffenburg—Miltenberg — Amorbach wird als Bedarf erster Dringlichkeit bei der Aufstellung des Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 berücksichtigt. Termine und Finanzierung der Einzelmaßnahmen lassen sich erst nach Abschluß der Beratungen über den 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) übersehen. Nach dem derzeitigen Stand ist jedoch damit zu rechnen, daß die Teilstrecke Niedernberg—Obernburg, die Ortsumgehung Obernburg, sowie die Ortsumgehung Amorbach—Weilbach im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) berücksichtigt werden. Die Ortsumgehung Breitendiel steht vor dem Abschluß. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Folger (Drucksache VI/688 Frage B 19) : Kann die Bundesregierung etwas dagegen tun, daß in dem neuen Flughafengebäude Köln/Bonn an der Imbißtheke für ein Paar Frankfurter 4,50 DM und für eine kleine Flasche Bier 2 DM verlangt werden? Imbißtheken und Restaurationsbetriebe auf Flughäfen werden in Form von Pachtverhältnissen betrieben. Auf sie hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Da aber auch ich die angegebenen Preise für recht hoch halte, ist der Flughafen Köln/Bonn um Stellungnahme gebeten worden. Wie die Geschäftsleitung des Flughafens daraufhin mitteilt, wird der Restaurantpächter ab 1. Mai 1970 die Preise ändern: Anstelle der „Orginal Frankfurter Würstchen" zu 4,50 werden ersatzweise andere Qualitäts-Würstchen zu 3 DM pro Paar angeboten werden. Auch der Preis für eine kleine Flasche Bier wird geringfügig herabgesetzt (bisher 2 DM, ab 1. 5. 1970 1,90 DM). Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des 2474 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Abgeordneten Krall (Drucksache VI/688 Fragen B 20 und 21): Treffen Presseberichte zu, denen zufolge der Bund über das für den Ausbau der B 9 zwischen Koblenz und Weißenthurm benötigte Gelände verfügen kann? Wann ist damit zu rechnen, daß der Bund die Ausübung seiner Rechte wahrnimmt und den Ausbau der B 9 in diesem Abschnitt verwirklicht? Der für den Ausbau der B 9 zwischen Weißenthurm und Koblenz notwendige Grunderwerb ist im wesentlichen durchgeführt. Durch die Beschränkung der Haushaltsmittel im Rahmen der Vorläufigen Haushaltsführung und die im Entwurf des Haushaltsgesetzes 1970 enthaltene Sperrung von Investitionsmitteln für den Bundesfernstraßenbau sind jedoch z. Z. keine Mittel verfügbar, das Bauvorhaben in dem gewünschten Umfang zu fördern. Mit dem Bau der Brücken- und Erdarbeiten kann erst begonnen werden, wenn die Bereitstellung zusätzlicher Mittel noch in diesem Jahre möglich ist. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen ,Staatssekretärs Börner vom 29. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/688 Fragen B 22 und 23) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Mittelstrichmarkierungen auf den Fahrbahnen, die „Radarhilfen" fur den Autofahrer, und die weiß-schwarzen Begrenzungspfähle mit ihren leuchtenden Katzenaugen rechts und links am Straßenrand durch die Folgen des strengen Winters sehr gelitten haben und deswegen ihre verkehrssichernde Aufgabe nicht mehr ausreichend erfüllen können? Ist die Bundesregierung bereit zu veranlassen, daß die Mittelstrichmarkierungen und die weiß-schwarzen Begrenzungspfähle mit den Katzenaugen baldmöglichst renoviert werden, damit sie wieder voll wirksam sein können? Wie die Erfahrungen zeigen, unterliegen in den Wintermonaten nicht nur die Fahrbahndecken, sondern auch die Fahrbahnmarkierungen zwangsläufig einem erhöhten Verschleiß. Obwohl an die zur Verwendung kommenden Markierungsmaterialien scharfe Prüfbedingungen gestellt werden, ist es teilweise nicht zu verhindern, daß die Markierungen vollständig abgenutzt werden. Der erhöhte Verschleiß ist auf den vermehrten und — das muß leider gesagt werden — oft auch unvernünftigen Einsatz der Spikes-Reifen zurückzuführen (viele Fahrer lassen ihre Spikes-Reifen bis zum Ende der gesetzmäßigen Frist auf den Felgen, obwohl die Straßen frei von Schnee und Eis sind). Auch bei den Leitpfosten kann sich der strenge Winter nachteilig ausgewirkt haben, wobei vornehmlich bei Leitpfosten aus Kunststoff das Zusammentreffen tiefer Temperaturen mit der mechanischen Wirkung der Schneeräumung den Ausschlag geben können. Für die Erneuerung und Ergänzung der Fahrbahnmarkierung auf den Bundesautobahnen und Bundesstraßen liegt bereits seit 1961 eine Regelung vor, die beachtet wird. Diese Regelung erfolgte aufgrund .des Ersuchens des Deutschen Bundestages (vgl. BT-Drucksache 2551 vom 16. März 1961). Allerdings ist das Aufbringen der Markierung an trokkene Witterung gebunden. Der lange und ungewöhnlich späte Winter hat die rechtzeitige Aufbringung außerordentlich erschwert. Auch die Aufstellung von Leitpfosten ist seit 1957 besonders geregelt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Logemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Bundesregierung wird sehr genau prüfen, inwieweit bei den Qualitätsstandards noch schärfere Bestimmungen angewandt werden könnten. Wir sind der Meinung, daß man hinsichtlich Ihrer Frage bei den Qualitätsstandards das gleiche zu überlegen hat hinsichtlich einer Preissenkung durch Änderung des Regionalisierungssystems; aber konkrete Aussagen kann ich dazu jetzt nicht machen.


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Eine weitere Zusatzfrage, der Abgeordnete Niegel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lorenz Niegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Staatssekretär, wie verhält es sich mit dem Interventionszeitraum? Es sind nämlich Befürchtungen darüber aufgetaucht, daß hinsichtlich des Getreides nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums interveniert werden kann.