Protokoll:
6049

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 49

  • date_rangeDatum: 30. April 1970

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:02 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 49. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Inhalt: Überweisungen von Vorlagen an Ausschüsse 2441 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 2441 B Fragestunde (Drucksachen VI/688, VI/694) Frage des Abg. Dr. Czaja: Anhörung der Vertreter der Vertriebenen vor den Gesprächen in Warschau Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 2441 C, D, 2442 A, B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 2441 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2442 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 2442 B Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 2442 C Fragen des Abg. Becker (Nienberge) : Übermittlung von Nachrichten des Bundespresseamts an die „Westfälische Rundschau" — Benachteiligung von Redakteuren der Zeitungen des Ceno- Blocks beim Erfurter Treffen 2442 D Frage des Abg. Roser: Pressegespräch des Parl. Staatssekretärs Dr. Dahrendorf über die Außenpolitik der USA Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2443 A, B, C, D Roser (CDU/CSU) . . . . . . 2443 B Blumenfeld (CDU/CSU) 2443 C Frage des Abg. Roser: Äußerungen des Parl. Staatssekretärs Dr. Dahrendorf über die Außenpolitik der Bundesregierung Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2444 A, B, C, D, 2445 A, B, C Roser (CDU/CSU) 2444 B Moersch (FDP) . . . . . . . 2444 C Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 2444 D Blumenfeld (CDU/CSU) 2445 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 2445 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 2445 B Frage des Abg. Dr. Zimmermann: Austausch von Militärattachés mit der Sowjetunion und Zulassung sowjetischer Beobachter bei Bundeswehrmanövern Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2445 C Frage des Abg. von Thadden: ERP-Kredite zur Durchführung des Aktionsprogramms für das Saarland Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2445 D, 2446 A, B, C von Thadden (CDU/CSU) 2446 A Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 2446 B Moersch (FDP) 2446 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Fragen des Abg. Eckerland: Personenkreis der Abfindungsgeldbezieher nach den Härterichtlinien für den Steinkohlenbergbau Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2446 D, 2447 A Eckerland (SPD) . . . . . . . . 2447 A Fragen des Abg. Dr. Haack: Reform der Reisekostenbestimmungen für die Bediensteten des Bundes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2447 A, B, C, D Dr. Haack (SPD) 2447 B, D Frage des Abg. Dr. Slotta: Durchführungsbestimmungen zum Katastrophenschutzgesetz Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2447 D, 2448 B, C, D Dr. Slotta (SPD) 2448 A, B, C von Hassel, Präsident 2448 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 2448 C Frage des Abg. Dröscher: Versorgungsbezüge eines Fahnenjunker-Stabsfeldwebels nach dem Gesetz zu Art. 131 GG Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2448 D, 2449 A, B Dröscher (SPD) 2449 A Fragen des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) : Sammellager für Ausländer und Zahl der im Fernverfahren registrierten Asylbegehrenden Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 2449 B, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 2449 D Frage der Abg. Frau Lauterbach: Beschränkungen bei der Einfuhr bestimmter Waren im privaten Reiseverkehr Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2450 A, B, C Frau Lauterbach (SPD) . . . 2450 B, C Fragen des Abg. Langebeck: Anerkennung der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit der Kleingärtnervereine 2450 C Fragen des Abg. Wittmann: Mehrwertsteuer für Gebrauchtwagen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2450 D, 2451 A Wittmann (SPD) . . . . . . . . 2451 A Fragen des Abg. Leicht: Vorlage der Ergebnisse des Haushalts 1969 und der Haushaltsführung im 1. Quartal 1970 Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . 2451 B, C, D, 2452 A, B Leicht (CDU/CSU) . . 2451 C, D, 2452 A Dr. Rutschke (FDP) 2452 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 2452 B Frage des Abg. Dr. Fuchs: Verzögerung von Baumaßnahmen in den Zonenrand- und Ausbaugebieten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2452 C 2453 A, B, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 2453 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 2453 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 2453 B Frage des Abg. Dasch: Befürchtungen bayerischer Mühlen bezüglich des Getreideexports Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2453 C Frage des Abg. Niegel: Senkungen der Getreidepreise zu Lasten der Erzeuger und Änderung des Regionalisierungssystems Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2453 D, 2454 A, B Niegel (CDU/CSU) 2454 A Frage des Abg. Niegel: Äußerungen des Bundesernährungsministers über die Wechselbeziehung zwischen Agrar- und Währungspolitik Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 2454 B, D Niegel (CDU/CSU) 2454 C, D von Hassel, Präsident 2455 A Nächste Sitzung 2455 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2457 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 III Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Dr. Enders zu seiner Mündlichen Frage betr. Studienbeihilfe . . . 2457 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lenzer betr. Teilnahme des Deutschen Beamtenbundes an der Konzertierten Aktion 2457 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Funcke betr. Einführung der gleitenden Arbeitszeit in den Bundesministerien . . . . . . . . . 2458 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strauß betr. Verwendung der DDR-Flagge und -Hymne in der Bundesrepublik 2458 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) betr. Wiedereinstellung von auf eigenen Wunsch entlassenen Bundesbeamten . . 2459 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schwabe betr. Erhöhung der Paßgebühr 2459 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann betr. Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Krankenkassen 2459 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (Niederselters) betr. Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf über die Unfallversicherung der Schulkinder 2460 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (Niederselters) betr. gesetzliche Unfallversicherung von Studenten 2460 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Härzschel betr. Witwenrenten aus der Sozialversicherung unter den durchschnittlichen Sätzen der Sozialhilfe 2460 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher betr. Mehraufwand von amputierten Kriegsbeschädigten für Kraftfahrzeuge mit Automatik . 2460 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Burger betr. Einrichtung moderner Sanatorien für die Kriegsopferversorgung 2461 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch betr. Meldungen über einen Streik der Ersatzdienstleistenden in Süddeutschland 2461 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch betr. Folgen der Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für ältere Arbeitnehmer . . . 2462 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger betr. Zulassung von Hauptfeldwebeln, Oberfeldwebeln und Feldwebeln zur Fachoffizierslaufbahn 2462 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmude betr. Beförderung von Soldaten, die das Feierliche Gelöbnis nicht ablegen 2463 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. Einberufung zu Übungen der Heimatschutztruppe 2463 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Zimmermann betr. Fahrzeuge der sowjetischen Militärmissionen bei Manövern 2463 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gierenstein betr. Forschungsauftrag zur Wirkungsweise von Nervengiften 2463 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Klepsch betr. Vorbeimarsch der 6. Panzergrenadierdivision in Lübeck 2464 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Jung betr. Ausschreibung von öffentlichen Architektenwettbewerben für die Planung von Bundeswehrheimen 2464 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann betr. Verstöße gegen lebensmittel-, futtermittel- und arzneimittelrechtliche Bestimmungen 2465 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Giulini betr. Anerkennung und Entschädigung von Impfschäden 2465 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Kempfler betr. Sperrung der Mittel für Straßenbaumaßnahmen in Zonenrand- und Fördergebieten . 2466 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) betr. Umbenennung von Bahnhöfen im Zuge von Gemeindezusammenlegungen . 2466 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) betr. Einbau von Sicherheitsgurten in fabrikneuen Personenkraftwagen 2466 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Berechnung der Sonderzuwendung der zur Bundeswehr eingezogenen Arbeitnehmer der Bundespost 2466 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmude betr. Heraufsetzung der Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau 2467 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hammans betr. Bearbeitung der Anträge von Bundesbediensteten auf Gewährung von Familienheimdarlehen 2467 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher betr. Ausschluß der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen von Sanierungsprogrammen in Gemeinden 2467 D Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen . Fragen des Abg. Dr. Gleissner betr. Schallschutz im Wohnungsbau . . . . 2468 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta betr. Ansiedlung von Forschungsinstituten im Saarland 2468 D Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) betr. Konzentration der Forschungskapazität auf dem Gebiet des Triebwerkslärms 2469 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Enders betr. Konsequenzen aus der Zahl der Studenten aus den einzelnen Bundesländern für die Hochschulplanung 2469 D Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Moersch betr. Anwendung von Forschungsergebnissen des Kernforschungszentrums in Karlsruhe durch die deutsche Industrie 2469 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner betr. Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen mit arabischen Staaten . . . . . . . . 2470 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele betr. den Unfallschutzbügel landwirtschaftlicher Schlepper 2470 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Kontoauszüge der Versicherten über ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung 2472 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 V Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Übernahme der vollen Kasten einer Hauspflegerin durch die Krankenkassen 2472 C Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) betr. Benennung der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf 2472 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Josten betr. den Zustand der B 257 zwischen Niederadenau und Leimbach 2473 A Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann betr. den Autobahnbau Bremen—Bremerhaven 2473 B Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Seibert betr. den Neubau der B 469 Aschaffenburg—Miltenberg—Amorbach . . . . . . . . . 2473 C Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Folger betr. überhöhte Preise im Restaurant des Flughafens Köln/Bonn O 2473 C Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Krall betr. den Ausbau der B 9 zwischen Koblenz und Weißenthurm 2473 D Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen und Leitpfosten 2474 A 49. Sitzung Bonn, den 30. April 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 30. 4. Adams * 30. 4. Dr. Bach 30. 4. Behrendt * 30. 4. Berlin 4. 5. Dr. Birrenbach 8. 5. Dr. Brand (Pinneberg) 1. 5. Collet 30. 4. Dr. Dittrich * 30. 4. Dröscher * 30. 4. Engelsberger 30. 4. Dr. Fischer 8. 5. Flämig * 30. 4. Frau Geisendörfer 30. 4. Gerlach (Emsland) * 30. 4. Gottesleben 8. 5. Haage (München) 30. 4. Dr. Häfele 1. 5. Frau Herklotz 30. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30. 4. Klinker * 30. 4. Köppler 30. 4. Kriedemann * 30. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 4. Lange * 30. 4. Lautenschlager * 30. 4. Meister * 30. 4. Memmel * 30. 4. Dr. Mende 30. 4. Dr. Miltner 30. 4. Müller (Remscheid) 30. 4. Peters (Norden) 30. 4. Dr. Pohle 3. 5. Rohde 30. 4. Frau Tübler 30. 4. Schneider (Königswinter) 3. 5. Dr. Schulz (Berlin) 8. 5. Schwabe 27. 5. Dr. Schwörer * 30. 4. Seibert 30. 4. Springorum * 30. 4. Dr. Starke (Franken) 30. 4. Struve 30. 4. Unertl 30. 4. Werner 15. 5. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 29. April 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Enders zu seiner Mündlichen Frage **) Anlagen zum Stenographischen Bericht Bewerber um eine Studienbeihilfe, die sich verpflichten wollen, nach Abschluß des Studiums mindestens 8 Jahre im Beamtenverhältnis Dienst zu leisten, werden vor Bewilligung des Stipendiums einer Auslesekommission vorgestellt. Die Auslesefeststellung erstreckt sich nur auf das in § 8 Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit § 4 Bundeslaufbahnverordnung vorgeschriebene Merkmal der Eignung für den Beamtenberuf, in den der Bewerber nach Abschluß seines Studiums einzutreten beabsichtigt. Nach abgeschlossenem Studium winkt das Ergebnis der Eignungsfeststellung fort und wird hinsichtlich der weiteren Merkmale nach § 8 Bundesbeamtengesetz i. V. mit § 4 Bundeslaufbahnverordnung, insbesondere seiner fachlichen Befähigung (erfolgreicher Studienabschluß), ergänzt. Auf Grund beider Ergebnisse wird er in den Vorbereitungsdienst 'eingestellt. Die vorweggenommene Eignungsfeststellung findet ihre Rechtfertigung in der an sie geknüpften Folge der Bewilligung eines Stipendiums. Für Bewerber um eine Studienbeihilfe, die nach Abschluß des Studiums Offiziere in der Bundeswehr werden wollen, ist mit der Gewährung der Studienbeihilfe ebenfalls die Verpflichtung verbunden, mindestens 8 Jahre Dienst zu leisten. Daher wird die Eignung der Bewerber zum Offizier in gleicher Weise in einem Annahmeverfahren bei der Offizierbewerberprüfzentrale des Personalstammamtes der Bundeswehr in Köln überprüft. Die Feststellung der Eignung für den Beamten- bzw. Offizierberuf enthält aber keine Aussage 'bezüglich des erwarteten Studienerfolges. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (Drucksache VI/688, Fragen A 2 und 3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Bitte des Bundesministers des Innern (mitgeteilt am 7. April 1970 im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung) um Aufnahme des Deutschen Beamtenbundes in den Teilnehmerkreis der Konzertierten Aktion? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des DGB-Informationsdienstes vom 16. April 1970, „daß der gesamte Bereich des öffentlichen Dienstes durch die DGB-Vertretung in der Konzertierten Aktion umfassend und ausreichend berücksichtigt ist"? Der Bundesminister des Innern ist ein reger Befürworter der Teilnahme des Beamtenbundes an der Konzertierten Aktion. Er hat allerdings auch Verständnis dafür, daß der Teilnehmerkreis an diesen Gesprächen möglichst klein zu halten sei. Die Konzertierte Aktion hat am 14. 2. 1967 mit 9 teilnehmenden Organisationen (einschließlich Res- *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Siehe 44. Sitzung Seite 2238 C 2458 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 sorts) und 34 Personen begonnen. Inzwischen engagieren sich 18 Organisationen mit 49 Personen bei dieser wichtigen Erörterung der Stabilitäts- und Wachtumspolitik. Weitere Organisationen haben um ihre Teilnahme ersucht oder gebeten, darunter auch der Deutsche Beamtenbund. Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, Auffassungen zu gewerkschaftlichen oder berufsständischen Fragen unbedingt zu teilen oder nicht zu teilen. Sie hat daher diese Meldung nur zur Kenntnis genommen. Selbstverständlich ist das Bundeswirtschaftsministerium bereit, sich beim Deutschen Beamtenbund nach seinen Auffassungen über die Meinungsäußerung des DGB und die darin angegebenen Zahlenangaben zu erkundigen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache VI/688 Fragen A 9 und 10) : Wurde im Bereich des Bundesinnenministeriums die gleitende Arbeitszeit eingeführt? Ist auf Grund der eventuellen Erfahrungen damit zu rechnen, daß die gleitende Arbeitszeit auch in anderen Bundesministerien eingeführt wird, um die Bediensteten, insbesondere die Frauen mit Familienpflichten, etwas freizügiger in der Gestaltung der Arbeitszeit zu machen und die Überlastung der Verkehrswege und Verkehrsmittel zu Zeiten des Spitzenverkehrs abzuschwächen? Im Bundesministerium des Innern selbst ist die gleitende Arbeitszeit bisher nicht eingeführt worden. Das Bundesministerium für Verkehr hat als bisher einziges Bundesministerium ab 16. April 1970 in einem Teilbereich probeweise die gleitende Arbeitszeit eingeführt. Die anderen Bundesministerien beobachten diesen Probelauf aufmerksam. Ausreichende Erfahrungen konnten in dem kurzen Zeitraum natürlich noch nicht gewonnen werden. Ich beabsichtige, die gleitende Arbeitszeit bei 2 Behörden meines Geschäftsbereiches zunächst versuchsweise einzuführen. Hierbei handelt es sich um das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz in Bad Godesberg und das Bundesarchiv in Koblenz. Die Außenstellen müssen jeweils ausgenommen werden; es ist darüber hinaus zu prüfen, in welchem Umfang Hilfsdienste und technische Einrichtungen von der gleitenden Arbeitszeit ausgenommen werden müssen. Bei dem zunächst auf 6 Monate befristeten Versuch soll von einer Zeitkontrolle durch Stechuhren und dgl. abgesehen werden. Dienstbeginn und Dienstende sollen jeweils um 1 Stunde variieren können. Da es sich bei Einführung der gleitenden Arbeitszeit um eine Mitbestimmungsangelegenheit des Personalvertretungsgesetzes handelt, sind die Präsidenten der beiden o. g. Behörden gebeten worden, mit den zuständigen Personalvertretungen über die Einführung der gleitenden Arbeitszeit in dem erwähnten Umfang zu verhandeln. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strauß (Drucksache VI/688, Fragen A 11 und 12) : Hat die Bundesregierung den verbündeten Staaten ihren Beschluß über die Aufhebung der Richtlinien mitgeteilt, die bisher die Verwendung der DDR-Flagge und -Hymne usw. in der Bundesrepublik untersagten, dagegen der deutschen Öffentlichkeit diese Maßnahme vorenthalten? Beruht die Unterlassung der Unterrichtung der deutschen Öffentlichkeit auf einem Beschluß der Bundesregierung, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Verwendung der DDR-Flagge und -Hymne nur in einem unauffälligen Anpassungsprozeß der deutschen Öffentlichkeit beigebracht werden könne? Zur Frage 11 In der Sitzung vom 5. November 1969 in Berlin haben die Innenminister und -senatoren der Länder die Bundesregierung gebeten, eine generelle Bereinigung der ' Flaggen- und Hymnenfrage herbeizuführen. Darüber haben Rundfunk und Presse ausführlich berichtet (z. B. am 6. November 1969 im Deutschlandfunk — Interview mit Minister Schnur —, am 7. November 1969 im NDR mit Senator Ruhnau am 7. November 1969 im Bonner General-Anzeiger, im Kölner Stadt-Anzeiger, in der Stuttgarter Zeitung, in den Bremer Nachrichten usw.). Eine Bereinigung der Frage der DDR-Symbole erschien den Innenministern zum damaligen Zeitpunkt nicht länger aufschiebbar. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 4. November 1959 über ein einheitliches polizeiliches Einschreiten gegen die Verwendung von DDR-Symbolen war durch die Beschlüsse der früheren Bundesregierung vom 18. Dezember 1968 und vom 22. Juli 1969 gerade für besonders bedeutsame Veranstaltungen aufgehoben. Der Beschluß vom 18. Dezember 1968 hatte die DDR-Symbole für die Olympischen Spiele in München 1972 zugelassen. Der Beschluß vom 22. Juli 1969 hatte diese Entscheidung auch auf wichtige andere internationale Sportveranstaltungen ausgedehnt. Die Weitergeltung der Richtlinien aus dem Jahre 1959 für weniger wichtige Veranstaltungen mußte als inkonsequent angesehen werden (vgl. Anlg.: Beispiele für die damalige Praxis bei der Anwendung der Richtlinien). Am 9. Dezember 1969 hat sich der Kabinettausschuß für innerdeutsche Beziehungen mit der Bitte der Innenminister vom 5. November 1969 befaßt und beschlossen, daß die Aufhebung der Richtlinien aus dem Jahre 1959 mit den Alliierten konsultiert und auch der Deutsche Sportbund um Stellungnahme gebeten werden soll. Das ist geschehen. Die Bundesregierung hat schließlich über diese Frage auch Gespräche mit den Fraktionen des Deutschen Bundestages geführt. In der Sitzung der Innenministerkonferenz am 4. Februar 1970 in Hagen, der eine Unterrichtung über die Auffassung des Kabinettausschusses vorangegangen war, ergab sich volle Übereinstimmung darüber, daß die Richtlinien vom 4. November 1959 gegenstandslos geworden sind. Einstimmig beschloß die Innenministerkonferenz daraufhin, daß die Vereinbarung der Länder mit dem Bund aufgehoben werden könne. Allerdings Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2459 seien die Länder entschlossen, Provokationen mit DDR-Symbolen auch in Zukunft entgegenzutreten. Diese Entscheidung fand ein sehr lebhaftes Echo in der Presse. Ich darf aus der „Welt" vom 5. und 6. Februar 1970 folgende Überschriften zitieren: „Innenminister wollen ,DDR-Symbole wieder zulassen" und „Schlegelberger: Flagge der ,DDR' stört nicht". Weitere Pesseveröffentlichungen: Frankfurter Rundschau vom 6. Februar 1970, General Anzeiger vom 5. Februar 1970, Bonner Rundschau vom 5. Februar 1930. In der Kabinettsitzung am 12. März 1970 hat sich auch die Bundesregierung mit einer Aufhebung der Vereinbarung aus dem Jahre 1959 nach Maßgabe des Beschlusses der Innenministerkonferenz in Hagen einverstanden erklärt. Die Bundesregierung sah keine Veranlassung, durch eine spektakuläre Veröffentlichung ihres Beschlusses irgend jemanden zu einer Verwendung von DDR-Symbolen zu veranlassen. Andererseits hat die Bundesregierung aber auch nichts getan, um der Öffentlichkeit die gefaßten Beschlüsse vorzuenthalten. Über den Kabinettsbeschluß vom 12. März 1970 ist in den zurückliegenden Wochen in der Presse berichtet worden (dpa vom 14. April 1970). Die Aufhebung der Richtlinien ist u. a. auch in der Sitzung des Beirats des Organisationskomitees für die Spiele der XX. Olympiade München 1972, in der ich anwesend war, zur Sprache gekommen. Vor der Bundespressekonferenz habe ich am 14. April 1970 anläßlich der Eröffnung der Olympia-Ausstellung im Deutschen Bundestag auf Frage eines Journalisten erklärt, daß die Richtlinien aus dem Jahre 1959 aufgehoben seien. Zur Frage 12 Diese Frage ist gegenstandslos, wie sich aus meiner Antwort auf die vorhergehende Frage ergibt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI/688 Frage A 19) : Sind Meldungen richtig, wonach im Bereich des Bundes Beamte, die auf eigenen Wunsch entlassen worden sind, nicht wieder eingestellt werden? Im Beamtenrecht ides Bundes gibt es keinen Grundsatz, wonach ein auf eigenen Wunsch entlassener Beamter bei seiner früheren Behörde nicht wieder eingestellt werden dürfte. Er hat allerdings keinen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung; diese Frage ist vielmehr — wie bei jeder Berufung in ein Beamtenverhältnis — von der Einstellungsbehörde nach pflichtmäßigem Ermessen unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange zu entscheiden, wobei auch die persönliche und fachliche Eignung des Bewerbers und die Planstellenlage eine Rolle spielen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schwabe (Drucksache VI/688 Fragen A 20 und 21) : Trifft es zu, daß die seitherige Paßgebühr von 6 DM auf 10 DM oder, nach Ansicht einiger Ländervertretungen, sogar auf 20 DM angehoben werden soll? Falls diese Frage bejaht wird: Widerspricht eine derartige Gebührenerhöhung nicht den Bemühungen der Bundesregierung um die Stabilität der Preise? Die Gebühr für die Ausstellung eines Passes betrug bisher 6 DM. Nach dem Entwurf des Kostenermächtigungsänderungsgesetzes, durch das eine Reihe von bundesgesetzlichen Ermächtigungen für Gebührenordnungen verfassungskonform ausgestaltet wird, kann diese Gebühr in der neu zu erlassenden Paßgebührenverordnung bis zu 10 DM betragen. Dies ist ein Höchstsatz, den der Verordnungsgeber nicht unbedingt ausschöpfen muß. Der Bundesrat hat gefordert, diesen Satz um weitere 10 DM auf 20 DM zu erhöhen, um die Erhebung kostendeckender Gebühren zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat dem nicht zugestimmt. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Höchstbetrag entspräche rd. 333 v. H. des jetzigen Satzes. Ein solche Gebührenerhöhung ist — selbst wenn damit etwaige künftige Kostensteigerungen aufgefangen werden sollen — aus preispolitischen und allgemein wirtschaftlichen Erwägungen schlecht tragbar. Es spricht jedoch noch ein weiterer Grund gegen eine Erhöhung: Der Paß hat als Grenzübertrittspapier im Verkehr mit dem westlichen Ausland weitgehend an Bedeutung verloren; für Touristenreisen genügt meist der Personalausweis. Die Mehrzahl der Pässe wird vielmehr im Berlin-Verkehr und bei Reisen in die DDR benötigt, deren Behörden den Paßzwang eingeführt haben. Reisende in die DDR werden ohnehin durch den Zwangsumtausch von DM-West gegen DM-Ost stark belastet. Deshalb sollte die Gebühr für die Ausstellung eines Passes möglichst niedrig gehalten werden. Diese Ansicht hat auch der Innenausschuß des Deutschen Bundestages zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung mißt dem letzten Gesichtspunkt eine solche Bedeutung zu, daß sie den Ländern bei der Übersendung des Entwurfs der Neufassung der Gebührenverordnung zum Paßgesetz vorgeschlagen hat, vorerst den Höchstsatz von 10 DM nicht auszuschöpfen, sondern es bei der bisherigen Gebühr von 6 DM zu belassen, selbst wenn dadurch der Verwaltungsaufwand der Paßbehörden nicht immer gedeckt wird. Es bleibt abzuwarten, welchen Standpunkt die Länder einnehmen werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache VI/688 Frage A 36) : 2460 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Einziehung der Beiträge durch die Krankenkassen für andere Sozialversicherungsträger auch heute noch, vor allem aber im Blick auf die zukünftige Entwicklung, richtig ist? Der gemeinsame Beitragseinzug für die Träger der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung wurde seinerzeit eingeführt, um die Abführung der Beiträge im Interesse der Arbeitgeber, der Versicherten und der Versicherungsträger zu vereinfachen und rationell zu gestalten. Der Arbeitgeber sollte möglichst nur mit einer Stelle zu tun haben, welche die Beiträge für alle Versicherungszweige einzieht. Die Gründe, die seinerzeit zur Einführung des gemeinsamen Beitragseinzugs geführt haben, liegen auch heute noch vor. Umstände, die in absehbarer Zeit zu einer Änderung des gegebenen Verfahrens führen müßten, sind im Augenblick nicht erkennbar. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (Drucksache VI/688 Frage A 37) : Wie weit sind die Vorarbeiten der Bundesregierung für die Erstellung eines Gesetzentwurfs über die Gewährung von Unfallversicherungsschutz für Schulkinder, durch den diese während des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem Wege von und zur Schule kraft Gesetzes versichert sind, auf Grund des vom Deutschen Bundestag am 27. November 1968 einstimmig gefaßten Beschlusses gediehen, und wann wird sie voraussichtlich diesen Entwurf dem Deutschen Bundestag vorlegen? Der Referentenentwurf eines Gesetzes über die Unfallversicherung der Schüler wird in meinem Hause vorbereitet. Die Berechnungen zur Ermittlung der finanziellen Auswirkungen sind noch im Gange. Nach ihrem Abschluß wird der Entwurf mit den Ländern, den Bundesressorts und anderen beteiligten Stellen besprochen werden. Der Termin einer Vorlage an die gesetzgebenden Körperschaften wird davon abhängen, in welchem Umfange Änderungswünsche vorgebracht werden und berücksichtigt werden müssen. Für den Fall, daß keine unerwarteten Verzögerungen eintreten, hoffe ich, daß die Bundesregierung den Gesetzentwurf gegen Ende dieses Jahres dem Parlament vorlegen kann. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (Drucksache VI/688 Frage A 38) : Ist die Bundesregierung bereit, die Studenten, insbesondere die des technischen und naturwissenschaftlichen Disziplinen, in einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wie er den Schülern an Berufs- Berufsfach- und Fachschulen — den Schülern an allgemeinbildenden Schulen ist dieser Versicherungsschutz gleichfalls zugesichert worden — gewährt wird, einzubeziehen? Wir haben die Absicht, für Studenten den gleichen Unfallsicherungsschutz vorzuschlagen, der bereits heute für Schüler an Berufsschulen und Fachschulen besteht und für Schüler allgemeinbildender Schulen eingeführt werden soll. Die Bundesregierung wird eine entsprechende Regelung in den Entwurf über die Schüler-Unfallversicherung einbeziehen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (Drucksache VI/688 Fragen A 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Witwenrenten aus der Sozialversicherung unter den durchschnittlichen Sätzen der Sozialhilfe liegen, und zwar dann, wenn der Mann 30 und mehr Jahre pflichtversichert war? Hält die Bundesregierung die Witwenrente von 60 % aus der Vollrente des Mannes heute noch für ausreichend, und, wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Renten für diese Witwen zu verbessern? Die Zahl, nach der Sie fragen, Herr Abgeordneter, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung werden jedoch zur Zeit speziell für die Arbeiterrentenversicherung Feststellungen über die Höhe der Versichertenrenten, geschichtet nach der Zahl der Versicherungsjahre, getroffen. Wir werden Ihre Frage in die Untersuchung einbeziehen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der geltende Vomhundertsatz der Witwenrenten grundsätzlich angemessen ist. Der Vomhundertsatz entspricht demjenigen in anderen Bereichen, z. B. der Beamtenversorgung. Soweit die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für die Witwen unzureichend sind, liegt das an der Höhe der Rentenleistung für die Versicherten. In dem Umfange, in dem es uns gelingt, die Renten für die Versicherten anzuheben, wird sich entsprechend auch die finanzielle Situation der Witwen verbessern. Das Problem der niedrigen Witwenrenten läßt sich auch durch die Schaffung eines ausreichenden eigenen Rentenanspruchs der Frau lösen. Die Bundesregierung hat ihr Augenmerk auch diesem Problem zugewandt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache VI/688 Fragen A 41 und 42) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die technische Entwicklung denjenigen Kriegsbeschädigten, die einseitig oder doppelamputiert sind und denen die Auflage erteilt wird, im Interesse der Verkehrssicherheit in ihrem Kraftfahrzeug eine automatische Kupplung bzw. ein automatisches Getriebe einzurichten, immer größere Mehrkosten entstehen? Ist die Bundesregierung bereit, die hierzu geltende Rechtsverordnung dahin gehend zu ändern, daß die tatsächlichen Kosten für die Einrichtung bzw. die Reparatur voll übernommen werden? Nach der Durchführungsverordnung zum Bundesversorgungsgesetz, um die es bei Ihren Fragen, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2461 Herr Abgeordneter, geht,*) werden die Kosten für die Ausstattung eines Motorfahrzeuges mit einer automatischen Kraftübertragung, d. h. einem automatischen Getriebe, bis zum Betrage von 900 DM übernommen. Die üblichen Mehrkosten betragen nach unseren Feststellungen heute bei Mittelklassewagen der Firmen mit dem größten Marktanteil rund 800 DM. Der Höchstbetrag von 900 DM reicht also im allgemeinen aus. Für automatische Kupplungen, die hauptsächlich für Beinamputierte in Frage kommen, werden nach der Verordnung höchstens 400 DM gewährt. Dieser Betrag entspricht den Kosten für eine solche Kupplung. Allerdings wird die automatische Kupplung neuerdings durch die sogenannte Halbautomatik abgelöst, für deren Anschaffung 400 DM nicht voll ausreichen. In meinem Hause wird daher geprüft, inwieweit im 'Rahmen einer Änderung der Verordnung — vor allem im Hinblick auf mittlerweile eingetretene technische Veränderungen— die Übernahme der Kosten für eine sogenannte Halbautomatik über den bisherigen Höchstbetrag hinaus vorgesehen werden kann. Reparaturkosten für automatische Kupplungen und Getriebe werden nach der Verordnung bis zum Betrage von 350 DM innerhalb von 5 Jahren übernommen. Mir ist bisher kein Fall 'bekannt geworden, in dem dieser Betrag nicht ausgereicht hätte. Sofern Ihnen, Herr Abgeordneter, ein solcher Fall bekannt ist, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie ihn mir namhaft machen könnten, damit er mir bei der Fortentwicklung der Verordnung als Material zur Verfügung steht. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/688 Frage A 43) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Artikel in der VdK-Zeitung „Die Fackel" (Nr. 4/70, Seite 8) „Park-Sanatorium Bad Bertrich — ein Modellfall", in welchem dem Land Rheinland-Pfalz und den zuständigen Stellen ein hohes Lob für das moderne Sanatorium ausgesprochen wird, gleichzeitig aber auch ein mahnendes Wort an den Bund gerichtet ist, weil viele Institutionen Jahr für Jahr neue und hochmoderne Sanatorien zur Verfügung stellen, in der Kriegsopferversorgung jedoch allzuwenig diesem Beispiel gefolgt werde, da man von den Kurheimen alten Stils nicht loskomme und viele veraltete Kuranstalten sehe, bei denen sich Ärzte und Personal große Mühe gäben, deren Einrichtungen und medizinische Abteilungen jedoch zu wünschen übrig ließen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auch in der Kriegsopferversorgung bei der Durchführung von Badekuren die modernen Behandlungsformen voll zur Geltung kommen sollen. Das läßt sich gerade am Beispiel des Parksanatoriums Bad Bertrich demonstrieren. Dieses Haus ist im Zusammenwirken mit dem Lande Rheinland-Pfalz und dem Bundesarbeitsministerium errichtet *) Anmerkung: VO zur Durchführung des § 11 Abs. 3 und der §§ 13 und 15 BVG. worden und dient fast ausschließlich Kriegsbeschädingten mit chronischen Lebererkrankungen. Darüber hinaus gibt es für Badekuren Kriegsbeschädigter eine große Zahl vergleichbarer moderner Versorgungskuranstalten, Kurabteilungen an Versorgungskrankenhäusern und Sanatorien, die allen heutigen Anforderungen der Therapie entsprechen. Bei der großen Zahl von jährlich mehr als 60 000 Badekuren ist es allerdings noch nicht möglich gewesen, an allen Kurorten die Voraussetzungen zu schaffen, die von der Bundesregierung im Rahmen der Heilbehandlung der Kriegsopferversorgung in Zukunft für erforderlich gehalten werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist deshalb auf diesem Sektor mit Intensität bemüht, Häuser, die den gestellten Anforderungen nicht mehr genügen, durch moderne Einrichtungen zu ersetzen. Über diese Fragen finden ständige Konsultationen mit den für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes, also auch der Heilbehandlung, zuständigen Ländern statt. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 29. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/688 Frage A 46) : Stimmen Meldungen, daß die Ersatzdienstleistenden in Süddeutschland streiken, weil einem Teil von ihnen in einem Privatsanatorium in Neustadt an der Saale die Ausübung des Grundrechts der Koalitionsfreiheit in Form der Bildung eines Betriebsrates und der Werbung für den Eintritt in eine Gewerkschaft verboten wurde, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Rechte der Ersatzdienstleistenden durchzusetzen und zu sichern? In der Kurverwaltung in Neustadt an der Saale waren bis zur Dienstverweigerung drei Ersatzdienstleistende beschäftigt. Die Kurverwaltung hat insgesamt etwa 400 Beschäftigte, sie ist als gemeinnützig anerkannt. Die Kuranstalt dient fast ausschließlich Versicherten der Bundesanstalt für Angestellte zur Durchführung von Stoffwechselkuren. Einer der drei Ersatzdienstleistenden hat sich nachdrücklich bemüht, im sogenannten Pflegedienst Beschäftigung zu finden. Die Kurverwaltung teilte ihm mit, daß keine Einsatzmöglichkeit in der gewünschten Form vorhanden sei. Gleichzeitig haben die drei Ersatzdienstleistenden intensive Werbung für eine Gewerkschaft betrieben und sich für die Wahl eines Betriebsrates eingesetzt. Die sich aus diesen Vorgängen ergebenden Spannungen haben schließlich zur Dienstverweigerung der Ersatzdienstleistenden geführt. Soweit der Sachverhalt, der den Dienstverweigerungen zugrunde lag. Zu den angesprochenen rechtlichen Gesichtspunkten ist folgendes zu bemerken: Ersatzdienstleistende sind weder Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes noch Bedienstete im Sinne der Personalvertretungsgesetze. Sie können daher weder Betriebs- oder Personalräte 2462 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 wählen noch solchen Gremien in den Einrichtungen, in denen sie beschäftigt sind, angehören. Das Gesetz sieht statt dessen vor, daß die Ersatzdienstleistenden aus ihrer Mitte einen Vertrauensmann wählen, wenn mindestens fünf Ersatzdienstleistende in der betreffenden Einrichtung gleichzeitig beschäftigt sind. Der Vertrauensmann hat vor allem die Aufgabe, die Anliegen der Ersatzdienstleistenden als ihr Sprecher gegenüber der Einrichtung zu vertreten. Sind weniger als fünf Ersatzdienstleistende in der Einrichtung tätig, so können sich diese mit ihren Anliegen an den Betriebs- oder Personalrat der Einrichtung wenden. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, berechtigte Anliegen der Dienstleistenden gegenüber der Betriebsleitung zu vertreten. In dem in der Frage angesprochenen Fall waren in der Einrichtung weniger als fünf Ersatzdienstleistende beschäftigt, aber kein Betriebs- oder Personalrat vorhanden, an den sich die Dienstleistenden hätten wenden können. In einem solchen Fall können die Ersatzdienstleistenden ihre Anliegen an die Betriebsleitung, an das Bundesverwaltungsamt oder an den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herantragen. Zur Frage, ob Ersatzdienstleistende befugt sind, für den Eintritt in eine Gewerkschaft zu werben, ist zu sagen: Ersatzdienstleistenden steht wie allen anderen Staatsbürgern das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Grundgesetz) zu. Sie können daher während ihrer Dienstzeit einer Gewerkschaft beitreten und als deren Mitglieder für die Ziele der Gewerkschaft in den Grenzen werben, die allgemein für die gewerkschaftliche Werbung im Betrieb gelten. Dieses Recht kann den Ersatzdienstleistenden nicht durch ein Verbot der Einrichtung genommen werden. In Fällen unzulässiger Einschränkung gehört es zu den Aufgaben der Ersatzdienstverwaltung und des Bundesbeauftragten, auf die Beachtung des geltenden Rechts hinzuwirken. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/688 Frage A 47): Stimmen Meldungen, wonach die Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in vielen Bereichen dazu führt, daß ältere Arbeitnehmer und Behinderte bei häufigeren Erkrankungen Schwierigkeiten bei der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes bekommen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um dieser Entwicklung gegenzusteuern? Der Bundesregierung sind derartige Meldungen bisher nicht bekanntgeworden. Vorfälle solcher Art sind bislang auch nicht seitens der Gewerkschaften an sie herangetragen worden. Die Bundesregierung hat auch keine anderen konkreten Anhaltspunkte für die Annahme, daß die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle einen nennenswerten Einfluß auf die personalpolitischen Entscheidungen der Arbeitgeber ausübt. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß das Kündigungschutzgesetz, das für die Mehrzahl der Arbeitnehmer gilt, erkrankten und älteren Arbeitnehmern beträchtlichen Schutz gewährt. Außerdem verhindert § 6 des Lohnfortzahlungsgesetzes, daß sich der Arbeitgeber ,seiner Entgeltfortzahlungspflicht während bestehender Arbeitsunfähigkeit des Arbeiters durch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Anlaß der Krankheit entziehen kann; im Falle einer solchen Kündigung bleibt die gesetzliche Entgeltfortzahlungspflicht auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bestehen. Sollten Ihnen Fälle bekanntgeworden sein, in denen im Hinblick auf die Lohnfortzahlung älteren Arbeitnehmern oder Behinderten bei häufigen Erkrankungen Schwierigkeiten bei der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes bereitet worden sind, so bitte ich Sie, diese Fälle meinem Hause mitzuteilen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (Drucksache VI/688 Fragen A 48 und 49) : Wie viele Hauptfeldwebel, Oberfeldwebel und Feldwebel befinden sich zur Zeit in der Ausbildung zum Fachoffizier? Trifft die Behauptung zu, daß bis jetzt nur Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel zur Fachoffizierslaufbahn zugelassen worden sind? Der Bedarf an Fachoffizieren beträgt mehr als 12 000. Mit Rücksicht auf die Ausbildungskapazität und den laufenden Dienstbetrieb in der Truppe kann dieser Bedarf an Offizieren des militärfachlichen Dienstes erst im Verlauf mehrerer Jahre gedeckt werden. Mit der Auswahl und Ausbildung der ersten Anwärter ist vor fast 1 Jahr begonnen worden. Zu diesem Zweck wurde eine 1. Übergangsregelung erlassen, die in der Soldatenlaufbahnverordnung festgelegt ist. Sie umfaßt nicht nur die Stabs- und Oberstabsfeldwebel, sondern auch alle Hauptfeldwebel und jene Oberfeldwebel, die nach den früher geltenden Vorschriften Aussicht hatten, Stabsfeldwebel zu werden Bis heute sind 1629 Hauptfeldwebel und Oberfeldwebel zur Stabsfeldwebelprüfung zugelassen. Eine Bleichgroße oder größere Zahl von Hauptfeldwebeln und Oberfeldwebeln wird bis Ende 1970 im Rahmen einer 2. Übergangsregelung hinzukommen. Die Unteroffiziere im Dienstgrad Feldwebel sind nicht in die Übergangsregelung einbezogen. Die ersten Bewerber aus diesem Personenkreis werden ebenfalls noch 1970 für die normale 3jährige Ausbildung zum Offizier des militärfachlichen Dienstes ausgewählt. Es trifft zu, daß vorwiegend Stabs-und Oberstabsfeldwebel zur Offizierslaufbahn des militärfachlichen Dienstes — im laufbahnrechtlichen Sinne — zugelassen worden sind. Hinzu kommen noch 38 Hauptfeldwebel, die dem Flugsicherungskontrollpersonal angehören. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2463 Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (Drucksache VI/688 Frage A 50) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 30. April 1968 aufrechtzuerhalten, durch den Soldaten, die das Feierliche Gelöbnis nicht ablegen, von der Beförderung ausgeschlossen werden? Die Bundesregierung beabsichtigt, den Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 30. 4. 1968 solange aufrechtzuerhalten als das Feierliche Gelöbnis in seiner derzeitigen Form und Bedeutung im Soldatengesetz verankert ist (§ 9 Abs. 2 SG). Durch diese gesetzliche Festlegung gehört das Ablegen des Feierlichen Gelöbnisses nach wie vor zu den Dienstpflichten des Soldaten. Eine Weigerung, das Feierliche Gelöbnis abzulegen, kann daher nicht ohne dienstliche Folgen bleiben. Dem durch die Gelöbnisverweigerung zum Ausdruck gebrachten Vorbehalt gegen die Pflicht zum treuen Dienen steht die mit einer Beförderung regelmäßig verbundene Übertragung von Vorgesetztenbefugnissen entgegen. Im übrigen bleibt festzustellen, daß der Anteil der Soldaten, die das Feierliche Gelöbnis nicht ablegen wollen, nach wie vor verschwindend gering ist. Eine Erhebung im November 1969 ergab einen Anteil an der Gesamtzahl der Wehrpflichtigen von 0,26 %. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. April 1967 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache VI/688 Fragen A 51 und 52) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die in einem Abstand von nur jeweils einem Jahr viermal aufeinander folgende 14tägige Einberufung zu Übungen der Heimatschutztruppe, gemessen an den Leistungserfordernissen der modernen Industriegesellschaft, für den Einberufenen beruflich verträglich und für seinen Arbeitgeber unter Berücksichtigung des gesetzlich festgelegten Urlaubsanspruches betrieblich verkraftbar ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die gesetzlichen Grundlagen der Wehrerfassung für die Einberufung Wehrübender, insbesondere für die Einberufung zur Heimatschutztruppe, von Beurteilungsmaßstäben bestimmt sind, die dem öffentlichen Interesse einen Vorrang vor den Erfordernissen der individuellen zivilberuflichen Existenzsituation geben und dadurch zu einer gewissen Wehrunlust führen können? Zur Erfüllung ihres militärischen Auftrages, die Sicherung der Operationsfreiheit für die NATO-Streitkräfte zu übernehmen, bedarf die Heimatschutztruppe einer über den Grundwehrdienst hinausgehenden besonderen Ausbildung. Die Bundesregierung hält es daher für erforderlich, daß die Reservisten der Heimatschutztruppe an 4 aufeinanderfolgenden Jahren je 12 Tage im Verband üben. Die Notwendigkeit der Übungen wurde erst im Jahre 1969 überprüft. Trotz einer militärischen Ausbildungsforderung von mindestens 60 Tagen ist die Gesamtübungsdauer in Abwägung der öffentlichen und zivilen Interessen auf eine Gesamtzeit von 48 Tagen festgelegt worden. Unzumutbaren Belastungen der Industrie kann durch eine Uk-Stellung abgeholfen werden. Bei der Heranziehung zu einer Wehrübung gleich welcher Art ist ebenso wie bei der Heranziehung zum Grundwehrdienst die Zurückstellung vom Wehrdienst möglich, wenn die Einberufung aus persönlichen, insbesondere häuslichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeuten würde. Unabhängig hiervon kann ein Wehrpflichtiger — wie vorher schon erwähnt — im öffentlichen Interesse für den Wehrdienst uk gestellt werden, wenn und solange er für die von ihm ausgeübte zivile Tätigkeit nicht entbehrt werden kann. Da durch die Zurückstellung und die Uk-Stellung private bzw. öffentliche Belange gegenüber dem Wehrdienst hinreichend berücksichtigt werden, hat also der Wehrdienst nicht schlechthin Vorrang vor berechtigten anderen Interessen. Insoweit kann die allgemeine Wehrpflicht, deren Erfüllung zwangsläufig mit gewissen Erschwernissen verbunden ist, nicht generell zu einer Wehrunlust führen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Drucksache VI/688 Frage A 54) : Ist die Anordnung, Fahrzeuge der sowjetischen Militäradministration oder Botschaft bei Manövern sofort dem Vorgesetzten zu melden, noch gültig, oder soll sie künftig abgeschafft werden? Die Anordnung, Fahrzeuge der Sowjetischen Militärmissionen (nicht Administrationen!) bei Manövern sofort den Vorgesetzten zu melden, ist noch gültig. Sie beruht auf einer im „Merkblatt Sowjetische Militärmission" vom September 1960 niedergelegten Weisung des Bundesministers der Verteidigung an die Truppe. Eine Anordnung, Fahrzeuge der Sowjetischen Botschaft bei Manövern sofort den Vorgesetzten zu melden, besteht nicht und hat es zu keiner Zeit gegeben. Wenn Sie einverstanden sind, bin ich bereit, Einzelheiten im Verteidigungsausschuß vorzutragen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gierenstein (Drucksache VI/688 Fragen A55 und 56) : 2464 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Aus welchen Gründen hat das Max-Planck-Institut für Psychiatrie in München einen bereits angenommenen Forschungsauftrag des Bundesverteidigungsministeriums, die Wirkungsweise von Nervengitten zu untersuchen, abgelehnt, und beabsichtigt die Bundesregierung, einen solchen Auftrag anderweitig zu vergeben? Hält die Bundesregierung die Erforschung von Gegenmitteln für Gifte, insbesondere Nervengifte noch für notwendig? Nach vorausgegangenen Gesprächen erklärte sich der geschäftsführende Direktor des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie in München, Professor Gerd Peters, Ende des vergangenen Jahres damit einverstanden, einen Forschungsauftrag des BMVg mit dem Thema: „Untersuchungen über Angriffsort und Qualität der Veränderungen durch Alkylphosphate im zentralen und peripheren Nervensystem mit dem Ziel, später wirksame Gegenmittel zu finden" anzunehmen. Ein rechtskräftiger Vertragsabschluß war jedoch noch nicht zustande gekommen. Die Absage erfolgte mit einem Schreiben von Prof. Peters am 9. 4. 1970 mit der Begründung, die Meinungsbildung hinsichtlich des Forschungsauftrages des Bundesverteidigungsministeriums habe ergeben, daß die Mehrzahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie der Durchführung des Forschungsauftrages ablehnend gegenüberstehe und daß er die Argumente, die zu dieser Meinungsbildung geführt haben, respektiere. Als weitere Begründung wurde angeführt, daß an Prof. Peters auch aus Kreisen der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft die Bitte herangetragen worden sei, von dem Vorhaben abzusehen. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Auftrag anderweitig zu vergeben. Die Möglichkeiten hierzu werden zur Zeit geprüft. Solange Alkylphosphate militärisch eingesetzt werden könnten, hält die Bundesregierung sich für verpflichtet, eine optimale Behandlung von Vergiftungen mit solchen Stoffen sicherzustellen. Die bisher noch unbefriedigenden therapeutischen Möglichkeiten erfordern daher Forschung in verschiedenen Fachrichtungen, um geeignete Antidote zu entwickeln. Da die Forschungsergebnisse keiner Geheimhaltung unterliegen, kommen sie angesichts der weitverbreiteten Anwendung der Alkylphosphate als Insektizide zugleich der Allgemeinheit zugute. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/688 Frage A 57): Aus welchen Gründen fand der am 18. April 1970 vorgesehene, von den örtlichen Behörden genehmigte Vorbeimarsch der 6. Panzergrenadierdivision in Lübeck nicht statt? Dem Senat und den Ordnungsdiensten der Stadt Lübeck sowie den Bataillonen der Bundeswehr sind etwa eine Woche vor dem geplanten Vorbeimarsch Informationen darüber zugegangen, daß beabsichtigt sei, den Ablauf des Vorbeimarsches zu stören. Da die örtlichen Polizeikräfte einen ungestörten Verlauf des Vorbeimarsches nicht sicherstellen konnten, hat das BMVg in Übereinstimmung mit dem Bürgermeister der Stadt Lübeck entschieden, daß der Vorbeimarsch nicht stattfinden solle, um eine Konfrontation der Bundeswehr mit Demonstranten zu vermeiden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/688 Fragen A 58 und 59) : In welchen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland ist die Errichtung von Bundeswehrheimen geplant? Ist die Bundesregierung bereit, für die Planung von Bundeswehrheimen öffentliche Architektenwettbewerbe auszuschreiben? Ich gehe davon aus, Herr Abgeordneter, daß Sie unter „Bundeswehrheime" sowohl Soldatenheime wie auch Offizer- und Unteroffizierheime verstehen und darf Ihre Frage in dieser Reihenfolge beantworten. Soldatenheime sind in allen Wehrbereichen geplant, insgesamt 150. Davon entfallen auf Wehrbereich I 19 Wehrbereich II 31 Wehrbereich III 19 Wehrbereich IV 33 Wehrbereich V 18 Wehrbereich VI 30 Vorhanden sind bereits 48, im Bau 7 Soldatenheime. Auch Offizierheime sind in allen Wehrbereichen geplant, insgesamt 133. Davon entfallen auf Wehrbereich I 22 Wehrbereich II 24 Wehrbereich III 18 Wehrbereich IV 29 Wehrbereich V 17 Wehrbereich VI 23 Vorhanden sind 'bereits 183, im Bau 14 Offizierheime. Es ist geplant jährlich rd. 10 Soldatenheime und 10 Offizierheime auszubauen. Der Bundesrechnungshof hat Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der bisherigen Soldaten- und Offizierheimplanung erhoben. Der Bundesminister der Finanzen hat sich dieser Stellungnahme angeschlossen. Mit Schreiben des Herrn Staatssekretärs vom 19. Februar 1970 ist der Herr Bundesminister der Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2465 Finanzen um Zustimmung zum Weiterbau gebeten worden. Eine Antwort steht noch aus. Unteroffizierheimräume bestehen in den Wirtschaftsgebäuden der Truppenunterkünfte. Es ist beabsichtigt, durch Erhöhung der Raumgebühr und erforderlichenfalls durch besondere bauliche Maßnahmen aus den bisherigen UnteroffizierKantinen Heime zu gestalten. In der Übergangszeit dürfen Räume in Kasernen, die für dienstliche Zwecke nicht benötigt oder vorübergehend hierfür verfügbar gemacht werden können, den Unteroffizieren als behelfsmäßige Heime zugewiesen werden. Soldatenheime werden auch künftig als darlehensgeförderte Heime von der evangelischen bzw. katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e. V. in eigener Verantwortung errichtet. Auf die Architektenauswahl hat daher das BMVg keinen Einfluß. Für Unteroffizierheime sind zur Zeit besondere Heimgebäude nicht vorgesehen. Bei der Planung von Offizierheimen will ich gerne im Einzelfall prüfen lassen, ob ein Architektenwettbewerb zweckmäßig ist. Die Möglichkeit eines solchen Verfahrens ist in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen" auch vorgesehen. Man muß dabei alber bedenken, daß Offizierheime grundsätzlich in Anlehnung an die Truppenunterkunft und nach baufachlichen Richtlinien gebaut werden, die mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt und hinsichtlich des Raumprogramms nach Größe und Zuordnung verbindlich sind. Die architektonischen Gestaltungsmöglichkeiten sind also hier sehr eingeschränkt. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 29. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache VI/688, Frage A 60): Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus den Mißständen zu ziehen, die Millionen von Fernsehzuschauern kürzlich in einer kabarettistischen Sendung drastisch vor Augen geführt wurden und die aus den offenbar zahlreichen Verstößen gegen lebensmittel-, futtermittel- und arzneimittelrechtlichen Bestimmungen (Verwendung von Schlachtabfällen usw. in aus Italien eingeführter Mortadella-Wurst, Verabfolgung bzw. Einspritzung von Antibiotika oder hormonhaltigen Stoffen bzw. von oestrogenen oder thyreostatischen Stoffen an bzw. bei Schlachtvieh zur Beeinflussung der Haltbarkeit und Beschaffenheit des Fleisches) resultieren? Die Fernsehsendung, auf die Sie sich beziehen, hat die Problematik kabarettistisch pointiert, aber nicht 'bis ins Detail sachgerecht dargestellt. So muß z. B. Mortadella, die Innereien enthält, durch einen deutlichen Hinweis darauf gekennzeichnet sein. Es genügt also nicht die einfache Bezeichnung „Original italienische Mortadella". Auch hinsichtlich der von Ihnen erwähnten angeblichen „offenbar zahlreichen Verstöße" mit Anwendung von Antibiotika und Hormonen vermag ich Ihnen nicht zu folgen. Die Vorschriften des § 4 b Nr. 1 und 2 des Lebensmittelgesetzes, auf die sich Ihre Beispiele beziehen, haben sich im Großen und Ganzen bewährt. Eine gewisse Lücke, die ja auch in der Sendung angesprochen ist, besteht in der Anwendung von solchen Stoffen zu therapeutischen Zwecken. Dieser Umstand war bereits bei Schaffung des § 4 b bekannt, er wird immer bestehen bleiben, da man die Behandlung von Tieren mit Arzneimitteln nicht verbieten kann. Nach Erörterung dieser Frage im Bundesgesundheitsrat im vorigen Jahr werden wir durch Änderung des Arzneimittelgesetzes den Hersteller verpflichten, bei Arzneimitteln, die zur Anwendung an Tieren bestimmt sind, die sich für die Lebensmittelgewinnung eignen, die Zeitdauer, d. h. Wartezeit, anzugeben, während der nach bestimmungsgemäßer Anwendung mit Rückständen in den gewonnenen Lebensmitteln gerechnet werden muß, soweit diese Rückstände nicht nach Art und Menge gesundheitlich unbedenklich sind. Lebensmittel, die unter Nichtbeachtung der Wartezeit gewonnen werden, würden einschränkenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu unterwerfen sein. Eine umfassende Regelung der hiermit zusammenhängenden Fragen ist allerdings nicht einfach, weil Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft aus den verschiedensten Gründen entstehen können, umfassende Forschungsergebnisse in mancher Hinsicht noch fehlen und der Fortgang der Arbeiten durch Mangel an Mitteln und Personal immer wieder erschwert wird. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 29. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache VI/688 Fragen A 61 und 62) : Wieviel Fälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen nach einer „Pflichtimpfung" Schäden aufgetreten sind, und was will sie in Zukunft tun, um diese Schädigungen zu vermeiden? Was kann die Bundesregierung tun — wenn Schäden aufgetreten sind —, um den Opfern schneller und wirksamer zu helfen? Für Anerkennung und Entschädigung von Impfschäden sind die Bundesländer zuständig. Die Bundesregierung verfügt daher nicht über hinreichend vollständige Zahlen. Die Bundesländer sind bereits wegen der inhaltsgleichen Frage 3 der Kleinen Anfrage BT-Drucksache VI/547 um Hergabe der Zahlen gebeten worden. Diese liegen jedoch erst zum Teil vor. Die Bundesregierung hat durch das Bundesgesundheitsamt prüfen lassen, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen zu einer Revision bisher vertretener Auffassungen Anlaß geben. Das Ergebnis dieser Überprüfung, bei der das 2466 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Bundesgesundheitsamt von einer Kommission von Sachverständigen unterstützt wurde, liegt mir und den obersten Landesgesundheitsbehörden seit kurzem vor. Es eignet sich aber wegen der Vielfalt der Probleme nicht für eine Darstellung in der Fragestunde. In der Antwort auf die Kleine Anfrage kann ich eher auf Einzelheiten eingehen. Das Gutachten wird in Kürze im Buchhandel erscheinen. Unmittelbar kann die Bundesregierung nichts tun, da das Bundes-Seuchengesetz von den Bundesländern als eigene Angelegenheit ausgeführt wird und diese somit für Anerkennung und Entschädigung von Impfschäden allein zuständig sind. Jedoch ist u. a. das Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes, der noch vor der Sommerpause dem Parlament zugeleitet werden soll, künftig bei Impfschäden durch Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes nicht nur eine bundeseinheitliche Versorgung zu erreichen, sondern auch eine Reihe von Verbesserungen sowohl hinsichtlich der Beweislast als auch des Personenkreises und des Umfanges der Leistungen zu gewähren. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache VI/688 Fragen A 63 und 64) : Wie verhalten sich die Antworten des Staatssekretärs Börner in der 25. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1970, wonach von den vorläufigen Mittelsperrungen für Bundesfernstraßen Bundesausbaugebiete und Zonenrandgebiete ausgenommen sind, und die Antwort desselben Staatssekretärs in der 33. Sitzung vom 25. Februar 1970, wonach keine generelle Anordnung getroffen ist, daß die Vergabe von Baumaßnahmen in Bundesförderungsgebieten zurückgestellt wird, zu der schriftlichen Mitteilung des Staatssekretärs Wittrock vorn 8. April 1970, derzufolge Straßenbaumaßnahmen auch im Zonenrand- und in Fördergebieten zur Zeit nicht mehr in Angriff genommen werden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um fur Straßenbaumaßnahmen in diesen Gebieten so zeitig Mittel bereitzustellen, daß sie im laufenden Baujahr noch sinnvoll vorangetrieben werden können? Eingehende Erörterungen der Haushaltslage mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder haben ergeben, daß .die bestehenden vertraglichen Bindungen für den Straßenbau höher liegen, als zu Beginn des Jahres unter Berücksichtigung der Erfahrungen früherer Jahre angenommen werden konnte. Die Ihnen, Herr Kollege, am 21. Januar und am 25. Februar 1970 von mir gegebenen Antworten, wonach Bundesausbaugebiete und das Zonenrandgebiet von Konjunkturdämpfungsmaßnahmen freigestellt bleiben sollten, konnten wegen dieser veränderten Situation in der Folgezeit nicht mehr aufrecht erhalten bleiben. Hieraus erklärt sich die spätere abweichende Mitteilung von Herrn Staatssekretär Wittrock. Eine Freigabe weiterer Haushaltsmittel auch für Straßenbaumaßnahmen in den Bundesausbaugebieten und im Zonenrandgebiet ist dann möglich, wenn die Bundesfernstraßen von der vorgesehenen Haushaltssperre ausgenommen werden können und wenn die Baumaßnahmen in den genannten Gebieten im Bundeshaushalt 1970 bereits eingeplant sind. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache VI/688 Frage A 65) : Hat die Deutsche Bundesbahn nicht die im Zuge von Gemeindezusammenlegungen erforderlichen Umbenennungen von Bahnhöfen und Haltepunkten im Rahmen der von ihr der Allgemeinheit gegenüber zu leistenden öffentlichen Daseinsvorsorge von sich aus vorzunehmen? Die Frage ist in dieser unbedingten Form zu verneinen. Die Deutsche Bundesbahn ist nach § 28 BbG wie ein Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen und hat nur in diesem Rahmen ihre gemeinwirtschaftliche Aufgabe zu erfüllen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch-Gmünd) (Drucksache VI/688 Frage A 66) : Für welchen Termin beabsichtigt die Bundesregierung, den Einbau von Sicherheitsgurten in fabrikneuen Pkw's durch eine Änderung der StVZO vorzuschreiben? Gegenwärtig wird eine Änderungs-Verordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorbereitet. Dabei ist u. a. vorgesehen, daß die unmittelbar hinter der Windschutzscheibe befindlichen Außensitze in Personenkraftwagen mit Dreipunktsicherheitsgurten ausgerüstet sein müssen. Ein Zeitpunkt für die Einbringung der StVZO in den Bundesrat kann heute noch nicht genannt werden. Wenn der Inhalt der Verordnung gebilligt wird, soll die Inkraftsetzung für den Einbau der Sicherheitsgurte 12 Monate nach Verkündung erfolgen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/688 Frage A 68) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitnehmern der Deutschen Bundespost, die als Wehrpflichtige eingezogen waren, nach dem Wiedereintritt in ihre Beschäftigung bei der Deutschen Bundespost für die Berechnung der Sonderzuwendung nach den Zusatzbestimmungen des Bundespostministeriums zu den Bestimmungen der Tarifverträge die Wehrdienstzeit nicht angerechnet wird, während sie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit angerechnet wird, und was wird die Bundesregierung tun, um die- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2467 sem Nachteil abzuhelfen, den die durch den Wehrdienst gegenüber ihren Kollegen ohnehin beruflich Beeinträchtigten damit zusätzlich erfahren? Ja, das ist bekannt. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit einerseits und Grundwehrdienst leistende Arbeitnehmer andererseits befinden sich nicht in einem einheitlichen Rechtsverhältnis. Das Problem der Nichtberücksichtigung der Zeit des Grundwehrdienstes bei der Bemessung der Höhe der Zuwendung besteht im gesamten öffentlichen Dienst. Die Deutsche Bundespost ist von sich aus nicht in der Lage, hier anders vorzugehen als die übrigen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (Drucksache VI/688 Frage A 69) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die nach § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes für Anwärter auf öffentlich geförderte Wohnungen geltenden Einkommensgrenzen angesichts der inzwischen eingetretenen Lohn- und Preisentwicklung heraufzusetzen? Die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau werden der allgemeinen Einkommensentwicklung der letzten Jahre nicht mehr gerecht und sind daher auch nach Ansicht der Bundesregierung reformbedürftig. Eine neue Abgrenzung des Personenkreises, der im sozialen Wohnungsbau wohn- bzw. förderungsberechtigt ist, ist allerdings auch von der Mittelbereitstellung abhängig und bedingt eine Neugestaltung des gesamten Förderungskonzeptes. Bei einer Erweiterung des begünstigten Personenkreises muß die Gefahr vermieden werden, daß die Wohnungssuchenden mit den geringsten Einkommen zugunsten derjenigen benachteiligt werden, deren Einkommen an der oberen Grenze liegt. Der gesamte Fragenbereich ist deshalb ein Teilproblem des zur Zeit vorbereiteten langfristigen Wohnungsbauprogramms. Dieses Programm soll sicherstellen, daß die künftige Wohnungsbauförderung noch stärker auf Schwerpunkte sozialer und regionaler Art konzentriert werden kann. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache VI/688 Fragen A 70 und 71) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Oberfinanzdirektion Munchen zur Bearbeitung von Antragen Bundesbediensteter au! Familienheimdarlehen des Bundes mindestens 12 Monate benötigt, während im Bereich anderer Oberfinanzdirektionen 3 bis 5 Monate erforderlich sind? Wird die Bundesregierung diese untragbaren Verhältnisse bessern? Die Bundesregierung hat erst aufgrund von Ermittlungen, die nach Eingang der Anfrage angestellt worden sind, erfahren, daß die Oberfinanzdirektion München zur Bearbeitung der Anträge von Bundesbediensteten auf Gewährung von Familienheimdarlehen durchschnittlich eine Frist von 8 bis 11 Monaten benötigt. Diese Bearbeitungsfrist erklärt sich durch die erhebliche Zunahme von Darlehensanträgen in den letzten Jahren. Der Antragseingang hat sich wie folgt entwickelt: 1967 = 364 Anträge 1968 = 581 Anträge 1969 = 750 Anträge 1. Quartal 1970 = 132 Anträge Folgende Darlehen sind in den letzten Jahren bewilligt worden: 1967 = 343 1968 = 475 1969 = 532 1. Quartal 1970 = 152 Um dem verstärkten Geschäftsanfall Rechnung zu tragen, hat die Oberfinanzdirektion München seit Ende 1968 zwei weitere Sachbearbeiter im Familienheimreferat eingesetzt. Ein weiterer Sachbearbeiter wird in den nächsten Tagen zusätzlich eingesetzt werden. Die Bundesregierung hält eine Bearbeitungsdauer von 8 Monaten für zu lang. Sie ist bestrebt, durch organisatorische Maßnahmen (Personalverstärkung) Abhilfe zu schaffen. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/688 Frage A 72): Ist es richtig, daß nach Inkrafttreten des neuen Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen praktisch von Sanierungsprogrammen in Gemeinden ausgeschlossen sind? Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz stammt aus dem Jahre 1940 und schließt die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen keinesfalls von Sanierungsprogrammen aus. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen müssen danach sog. Kleinwohnungen bauen. Sie können auch Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen und öffentliche Bauten errichten, die in erster Linie den Bewohnern der eigenen Wohnungen und der Wohnungen anderer gemeinnütziger Wohnungsunternehmen zugute kommen. Zudem ist ihnen gestattet, Bodenordnungs- und Erschließungsmaßnahmen für derartige Wohnungen, Anlagen, Einrichtungen und öffentliche Gärten durchzuführen, und zwar auch dann, wenn sie die Bauten später nicht selbst errichten. 2468 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Auch nach dem Städtebauförderungsgesetzentwurf werden gemeinnützige Wohnungsunternehmen nicht in ihrer Tätigkeit gehindert. Sie gehören nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 des Regierungsentwurfs zum Kreis derjenigen Unternehmen, denen Aufgaben als Sanierungsträger übertragen werden können. Voraussetzung dazu ist, daß das Unternehmen nach seiner bisherigen Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben ordnungsmäßig zu erfüllen; dazu bedarf es einer Bestätigung der zuständigen Landesbehörde. In § 67 des Regierungsentwurfs ist eine erforderliche Ergänzung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes vorgesehen, die den erlaubten Tätigkeitsbereich der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen ausdrücklich auf die Tätigkeit als Sanierungsträger, Sanierungsbetreuer oder Entwicklungsträger erweitert. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache VI/ 688 Fragen A 73 und 74) : Wie steht es mit dem Lärmschutz im modernen Wohnungsbau, und reichen nach den Erfahrungen des Bundeswohnungsbauministeriums die gesetzlichen Vorschriften über den Schallschutz aus, nicht zuletzt im Hinblick auf das beschleunigte Bauen mit normierten Bauteilen? Wieviel Prozent der Bausumme betragen nach den Erfahrungen im In- und Ausland die Mehrkosten für Schallschutzmaßnahmen, wie sie auf Grund von genauen technischen Untersuchungen im Wohnungsbau zunehmend gefordert werden? Durch das Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen wurden zur Klärung von Fragen des Schallschutzes im Wohnungsbau seit dem Jahre 1950 umfangreiche Versuche und Beobachtungen in Laboratorien und an fertigen Bauten veranlaßt und finanziert. Das Ergebnis dieser Untersuchungen hat 1962/63 zu einer völligen Neufassung des Normblattes DIN 4109 — Schallschutz im Hochbau — geführt. Die Norm enthält Mindestanforderungen für Schallschutzmaßnahmen und gibt Ausführungsbeispiele und Erläuterungen, insbesondere für Luftschallschutz von Wänden, Trittschallschutz von Decken und Schallschutz bei haustechnischen Anlagen. Für einen erhöhten Schallschutz — also über die Mindestanforderungen hinausgehend — werden Empfehlungen angegeben. Dieses Normblatt wurde durch die für das Bauordnungsrecht zuständigen Länderminister bauaufsichtlich eingeführt und es stehen damit in der BRD ausreichende gesetzliche Vorschriften für den Schallschutz im Wohnungsbau zur Verfügung. Dem Bundesministerium für Städtebau und .Wohnungswesen sind keine negativen Erfahrungen bekannt, die bei Einhaltung der im Normblatt festgelegten Regeln und Anforderungen für die Planung und Ausführung von Schallschutzmaßnahmen aufgetreten wären. Dies gilt auch für industrialisierte Bauverfahren mit vorgefertigten Konstruktionselementen, die sämtlich einer bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen. Durch Weiterführung der wissenschaftlichen Forschung und durch Auswertung von Eignungsprüfungen von neuentwickelten Konstruktionen ist das Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen laufend bestrebt, die Schallschutzmaßnahmen dem jeweiligen Stand der Technik anzupassen. In der Praxis können sehr oft bautechnische Maßnahmen, die aus Gründen der Standsicherheit, des Brand- und Wärmeschutzes und aus sonstigen konstruktiven oder planerischen Überlegungen durchgeführt werden müssen, gleichzeitig auch Forderungen des Schallschutzes erfüllen. Im allgemeinen werden deshalb zweischalige Wohnungstrennwände, der Einbau von Deckenauflagen — wie zum Beispiel schwimmende Estriche oder weichfedernde Gehbeläge — und die Verwendung von geräuscharmen Armaturen die einzigen Maßnahmen sein, für die überwiegend der Schallschutz bestimmend ist und die sich kostenmäßig erfassen lassen. Es kann angenommen werden, daß die Mehrkosten, die sich aus den Mindestforderungen für den Schallschutz nach DIN 4109 ergeben, unter einem Prozent, bezogen auf die Gesamtbausumme, liegen. Bei Erfüllung von Anforderungen, die einem erhöhten Schallschutz entsprechen, kann dieser Anteil etwa 1,5, in ungünstigen Fällen bis zu 2,5 Prozent ansteigend geschätzt werden. In den vom Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen herausgegebenen Richtlinien für den Einsatz der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau wird die Anwendung des erhöhten Schallschutzes empfohlen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (Drucksache VI/688 Frage B 75) : Sieht die Bundesregierung die Ansiedlung von Forschungsinstituten im Saarland als dringend notwendige strukturelle Ergänzungsmaßnahme an? Auch die Ansiedlung von Forschungsinstituten kann Strukturhilfe sein, wenngleich die Errichtung einzelner Institute immer nur als ergänzende Maßnahme in einem Strukturprogramm angesehen werden kann. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß solche ergänzenden Maßnahmen so schnell wie möglich für das Saarland in Angriff genommen werden sollten. Im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wurde deshalb schon zu Beginn dieses Jahres systematisch für den gesamten Ressortbereich untersucht, welche Vorhaben im Saarland verwirklicht werden könnten. Die Überlegungen sollen bald zu konkreten Schritten führen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2469 Es handelt sich neben der Förderung des Ausbaus der Universität Saarbrücken insbesondere um folgende Schritte: 1. Die Universität des Saarlandes wird an der Durchführung des überregionalen Forschungsprogramms Informatik beteiligt werden, das im Jahre 1970 anläuft. 2. Im Rahmen des Programms Sonderforschungsbereiche werden an der Saar-Universität vier Sonderforschungsbereiche gefördert, nämlich Rechtssoziologie und Rechtstheorie, Membranforschung, Analytik, Südasienforschung. 3. Die Besprechungen über die Errichtung eines Fraunhofer-Instituts für angewandte Werkstoffforschung werden beschleunigt durchgeführt. Am 14. April sind unter Beteiligung des Bundes, der Regierung des Saarlandes, der Universität Saarbrücken, der saarländischen Industrie und der Fraunhofer Gesellschaft zwei Ausschüsse gebildet worden, von denen sich einer mit der Entwicklung eines Programms und der andere mit der Organisation und Finanzierung für ein solches Institut befaßt. 4. Beiträge der Universität des Saarlandes zum Weltraumforschungs- und Kernforschungsprogramm, beim letzteren insbesondere im Bereich der Festkörperforschung, könnten im Rahmen der verfügbaren Mittel finanziell unterstützt werden. Die Bundesregierung würde entsprechende Mittel Vorschläge der Universität begrüßen. 5. Die Entwicklung neuer Verfahrenstechniken für die saarländische Industrie wäre eine besonders wirksame Strukturmaßnahme. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (Drucksache VI/688 Fragen A 76 und 77): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um auf dem wichtigen Forschungsgebiet des Triebwerklärms zu einer Konzentration der Forschungskapazität in der Bundesrepublik Deutschland zu kommen? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und die Möglichkeit, die Effektivität der für die Erforschung des Triebwerklärms vorhandenen Versuchseinrichtungen, z. B. in der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt, durch geeignete Sondermaßnahmen zu steigern? Die Zusammenfassung der lehrfreien Forschungsanstalten der Luft- und Raumfahrtforschung in der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DFVLR) hat bereits zu einer Konzentration der Forschungstätigkeit auf dem Gebiet des Fluglärms und damit auch aus dem Teilgebiet Triebwerkslärm geführt. Der Vorstand der DFVLR prüft zur Zeit in enger Fühlungnahme mit den beteiligten Bundesressorts die Frage, ob eine weitergehende fachliche und lokale Konzentration auf dem Gebiet der Fluglärmforschung innerhalb der DFVLR zweckmäßig ist. Das Ergebnis dieser Prüfung wird u. a. dadurch bestimmt sein, welche Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Forschungsorganisationen bestehen, die ebenfalls auf dem Gebiet der Lärmforschung tätig sind, wie es z. B. bei dem Max-Planck-Institut für Strömungsforschung in Göttingen der Fall ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Forschungsgebiet „Fluglärm" im Hinblick auf den stark wachsenden Flugverkehr und die hieraus resultierende Lärmbelästigung von besonderer Bedeutung ist. Sie hat daher im Rahmenforschungsplan 1971 des Bundes und der Länder für die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DFVLR) zum Ausdruck gebracht, daß die Forschungsthemen „Lärmentstehung" und „Lärmreduktion" intensiver als bisher bearbeitet werden sollten. Die Bundesregierung geht hierbei davon aus, daß diese Forschungsthemen im Rahmen der Grundfinanzierung der DFVLR, die überwiegend aus Mitteln des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft und des Bundesministers der Verteidigung aufgebracht wird, mit Nachdruck bearbeitet werden sollten. Geeignete Versuchsanlagen sind bei der DFVLR vorhanden. Wegen der angespannten Haushaltslage bestehen für 1970 keine Möglichkeiten, über die Grundfinanzierung hinaus innerhalb der DFVLR Sonderfinanzierungen auf dem Gebiet der Lärmforschung vorzunehmen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache VI/688 Frage A 78): Ergeben sich aus der Zahl der Studenten aus den einzelnen Bundesländern Konsequenzen für die künftige Hochschulplanung? Die quantitative Hochschulplanung orientiert sich wesentlich an der Zahl der Studenten. Aus welchem Bundesland die Studenten jeweils kommen werden, wird eine gewisse Rolle für die künftige Verteilung von Ausbildungskapazitäten auf die Länder spielen. Hierüber ist jedoch im Planungsausschuß von Bund und Ländern für den Hochschulbau noch nicht abschließend beraten worden. In jedem Fall wird aber die Verteilung der Ausbildungskapazität natürlich auch noch von anderen Kriterien abhängen wie z. B. von regionalstrukturellen Erwägungen und den jetzigen Ausbauvorstellungen der einzelnen Länder. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Moersch (Drucksache VI/688 Frage A 79): 2470 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Welche anwendbaren Forschungsergebnisse sind seit Bestehen des Kernforschungszentrums in Karlsruhe von der deutschen Industrie übernommen worden? Die Zusammenarbeit mit der Industrie und der Transfer von Ergebnissen in die industrielle Produktion waren von Anfang an ein wichtiges Ziel des Kernforschungszentrums Karlsruhe. Zusammenarbeit und Transfer geschehen in verschiedener Weise: a) durch die Übernahme von Arbeitsergebnissen b) durch die Übernahme von Personal c) durch die Ausbildung von Mitarbeitern der Industrie d) durch Dienstleistungen des Zentrums für die Industrie e) durch ,den Einsatz der Zentren-Infrastruktur für industrielle Einrichtungen f) durch den Betrieb der Versuchsanlagen. Seit Bestehen des Kernforschungszentrums Karlsruhe bis zum Jahresende 1969 sind folgende patentierbare Forschungsergebnisse zu verzeichnen: — 123 erteilte Inlandspatente — 474 Patentanmeldungen — 51 eingetragene Gebrauchsmuster — 56 angemeldete Gebrauchsmuster — 47 Lizenzverträge oder vertragsähnliche Absprachen im Inland — 3 Lizenzverträge oder vertragsähnliche Absprachen im Ausland. Industriepartner des Kernforschungszentrums übernahmen Ergebnisse auf den folgenden Sachgebieten: a) Entwicklung von Schwerwasserreaktoren b) Entwicklung von schnellen Brutreaktoren c) Entwicklung kerntechnischer Verfahren zur Anreicherung von Uran d) Entwicklung von Meßmethoden und Geräten des Strahlenschutzes, der Fernbedienungs- und Heißen Zellen-Technik sowie zum Transport radioaktiver Stoffe e) Erprobungen des ersten Prozeßrechners der Serie TR 86 und Sichtgeräteentwicklung für DV- Anlagen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (Drucksache VI/688 Frage A 82) : Würde die Bundesregierung bei einer eventuellen Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen der arabischen Staaten mit der Bundesrepublik Deutschland Unterschiede zwischen jenen machen, die die DDR inzwischen anerkannt haben, und jenen, die keine diplomatischen Beziehungen zur DDR unterhalten? Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Regierungserklärung zum Ausdruck gebracht, daß sie gute Beziehungen zu allen Staaten des Nahen Ostens unterhalten oder wiederherstellen möchte, die ihrerseits ein gutes Verhältnis zu uns wünschen. Diese Erklärung wurde in verschiedenen anderen seitherigen Stellungnahmen wiederholt. Wenn es mit einzelnen Staaten zu Gesprächen über die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen kommt, wird die Bundesregierung unsere Interessenlage sorgfältig prüfen. Hierbei wird es auch eine Rolle spielen, ob der jeweilige Staat diplomatische Beziehungen mit der DDR unterhält oder nicht. Wesentlich wird aber auch sein, ob der jeweilige Staat ein ernsthaftes Interesse an einem guten Verhältnis zur Bundesrepublik und an einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit ihr hat. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 29. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache VI/688, Fragen B 9 und 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vorschrift, wonach ab 1. Januar 1970 hergestellte landwirtschaftliche Schlepper einen Unfallschutzbügel tragen müssen, die Landwirte nicht bloß je Schlepper mit 500 DM belastet, sondern sie auch zwingt, die Einfahrten ihrer Garagen und Abstellräume größtenteils zu erhöhen? Will die Bundesregierung nicht statt dessen die Verdeckungsindustrie verpflichten, die Unfallschutzbügel in die Verdecke einzubauen? Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBG) haben um die Jahreswende 1968/69 durch Nachtrag den Abschnitt 24 ihrer Unfallverhütungsvorschriften (UVV) neu gefaßt; § 11 dieses Abschnitts lautet jetzt in den Absätzen 1 und 2: „(1) Zweiachsschlepper sind mit Schutzvorrichtungen zu versehen, die geeignet sind, Schlepperfahrer bei seitlichem Umstürzen und rückwärtigem Überschlagen des Schleppers vor Verletzungen zu schützen. Die Schutzvorrichtungen müssen fest angebracht und entsprechend Gewicht und Bauart des Schleppers so beschaffen sein, daß sie bei seitlichem Umstürzen und rückwärtigem Überschlagen weder zerstört noch in gefährlicher Weise verformt werden können. (2) Als Schutzvorrichtungen im Sinne des Absatzes 1 sind anzusehen 1. Sicherheitsbügel, 2. Sicherheitsverdecke, 3. Sicherheitskabinen und 4. bei Schmalspurschleppern sonstige Schutzvorrichtungen, wie senkrechte Schutzstangen". Hierzu gilt folgende Übergangsvorschrift: „§ 11 in der Fassung dieses Nachtrages tritt für erstmals in den Verkehr kommende Schlep- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2471 per mit dem 1. Januar 1970 in Kraft. Für die am 31. Dezember 1969 bereits in Verkehr befindlichen Schlepper tritt § 11 mit dem 1. Januar 1977 in Kraft." Die Vertreterversammlungen der LBG Württemberg und der LBG Oberfranken und Mittelfranken haben — abweichend vom Musterentwurf — die Übergangsfrist auf 5 Jahre bemessen. Die LBGen sind zu diesem Nachtrag durch die besorgniserregende Entwicklung des Unfallgeschehens bei der Schlepperarbeit veranlaßt worden. Nach ihren Angaben ereigneten sich jährlich etwa 200 bis 220 tödliche und rd. 1500 schwere und schwerste Arbeitsunfälle mit Schleppern. Dabei waren nach einer von den LBGen durchgeführten. Untersuchung von den tödlichen Unfällen etwa 83 v. H. (166 bis 183) und von den nicht tödlichen schweren Unfällen fast die Hälfte ursächlich auf seitliches oder rückwärtiges Umstürzen der Schlepper zurückzuführen. Angesichts dieses Unfallgeschehens war der Erlaß des genannten Nachtrages nicht nur gerechtfertigt, sondern dringend geboten. Eine Mehrbelastung in der Größenordnung von DM 500,— je Schlepper erschien dabei vertretbar, zumal dieser Betrag im Vergleich zum Gesamtpreis des Schleppers relativ gering ist. Den Landwirten, die am 31. Dezember 1969 Schlepper ohne Umsturzsicherung betrieben haben, bleiben gemäß der Übergangsvorschrift 7 bzw. 5 Jahre Zeit, um ihre Schlepper nachzurüsten. Zur Erhöhung der Einfahrten für Garagen und Abstellräume ist folgendes zu bemerken: 1. Im allgemeinen dürften die herkömmlichen Einfahrten in landwirtschaftlichen Gebäuden, die für das Durchfahren mit Fuhrwerken oder gar beladenen Erntewagen bemessen sind, auch für das Passieren von Schleppern mit Umsturzschutzvorrichtungen hinreichen. Deren größte Bauhöhe liegt etwa bei 2,70 m. Hierbei handelt es sich um 100 PS-Schlepper, die auf Kundenwunsch mit übergroßen Reifen ausgerüstet sind. Diese Spezialfahrzeuge haben einen verschwindend geringen Anteil am gesamten Schlepper-bestand. Den weitaus größten Anteil haben 50 PS-Schlepper, deren Bauhöhe mit Umsturzschutzvorrichtungen unter 2,40 m liegt. 2. Es trifft zu, daß PKW-Garagen mit genormten Toren (lichte Höhe ca. 2,00 m, 2,10 und 2,30 m) für zahlreiche handelsübliche Schleppertypen als Abstellräume ungeeignet sind, dies aber nicht erst wegen der Umsturzschutzvorrichtungen. Der Verwendung solcher Garagen für Schlepper stehen vor allem entgegen: die seit langem üblichen Wetterschutzverdecke, hochklappbare Anbaugeräte wie Mähwerke, Frontlader und dgl. sowie die häufig anzutreffenden hochgezogenen Auspuffrohre. Ferner ist die Benutzung von PKW-Garagen mit genormten Toren zum Abstellen von Schleppern ohne Umsturzschutzvorrichtung sicherheitstechnisch bedenklich, da beim Einfahren in solche Garagen die Schlepperfahrer Kopfverletzungen erleiden können; entsprechende Unfälle sind bekannt. Somit müssen in den meisten Fällen auch zum Abstellen von Schleppern ohne Umsturzschutzvorrichtung andere Räume mit höheren Einfahrten vorgesehen werden. Im übrigen dürften die Landwirte bei dem reichhaltigen Marktangebot an Ackerschleppertypen die Möglichkeit haben, einen Schlepper auszuwählen, der sowohl ihren betrieblichen Erfordernissen (hinsichtlich der Leistung) als auch den vorgesehenen Abstellmöglichkeiten entspricht. 3. Die Landwirte, die vor Inkrafttreten des genannten UVV-Nachtrages einen Schlepper ohne Umsturzschutzvorrichtung betrieben haben, können — wiederum dank der Übergangsvorschrift — erwägen, ob sie nach Ablauf der 7 bzw. 5 Jahre einen neuen, ihrem Betrieb entsprechenden Schlepper anschaffen sollen, was aufgrund des Verschleißes in vielen Fällen ohnehin notwendig sein wird, oder ob sie den vorhandenen Schlepper nachrüsten sollen. Außerdem müßte es — falls erforderlich — ohne unzumutbare finanzielle Belastung möglich sein, innerhalb dieser 7 bzw. 5 Jahre einen geeigneten Raum für das Abstellen des Schleppers herzurichten. 4. Das Problem der Abstellmöglichkeit ist bei anderen Landmaschinen — z. B. Mähdreschern — erheblich größer als bei Ackerschleppern mit Umsturzschutzvorrichtungen. Unter Berücksichtigung dieser Sachlage — insbesondere im Hinblick auf das Unfallgeschehen — konnte die nach § 709 der Reichsversicherungsordnung erforderliche Genehmigung des Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu dem UVV- Nachtrag nicht versagt werden. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich zunächst auf die zitierten Absätze des Abschnitts 24 § 11 der UVV der LBGen hinweisen: Danach (Absatz 2) ist es den Verdeckherstellern unbenommen, Umsturzschutzbügel in Wetterschutzverdecke von Ackerschleppern einzubauen, sofern die Bügel den Anforderungen des Absatzes 1 genügen. Eine solche Kombination konnte jedoch nicht zwingend vorgeschrieben werden, da die UVV nur Regelungen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten enthalten dürfen. Wetterschutzverdecke dienen aber weder der Verhütung von Unfällen noch von Berufskrankheiten. Überdies würde der Preis für eine Kombination von Umsturzschutzvorrichtung und Wetterschutzverdeck den Preis für eine reine Umsturzschutzvorrichtung bei weitem übersteigen (Beispiel: Preis einer Umsturzschutzvorrichtung für einen 50 PS-Schlepper: 450 DM mit Montage; zusätzlicher Preis für zugehöriges Wetterschutzverdeck: ca. 800 DM). Eine Vorschrift, die den Verdeckherstellern auferlegt, Wetterschutzverdecke mit eingebauten Schutzbügeln herzustellen, wäre schließlich deshalb untunlich, weil durch die damit gegebene Einengung der konstruktiven Möglichkeiten die technische Weiterentwicklung gehemmt werden könnte. Das würde den modernen Arbeitsschutzprinzipien zuwiderlaufen. 2472 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Anlage 39 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 29. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/688 Frage B 11): Bis wann können alle Versicherten mit Kontoauszügen über ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen? Der Zeitpunkt, zu dem allen Versicherten ein Kontoauszug mit der Angabe über die Höhe des erreichten Rentenanspruchs übergeben werden kann, läßt sich z. Z. noch nicht bestimmen. Die Versendung solcher Kontoauszüge zur regelmäßigen Unterrichtung der Versicherten setzt voraus: 1. die Erfassung aller Versicherten mit ihren persönlichen Daten, die Vergabe einer Versicherungsnummer und die Einrichtung eines individuellen Kontos, 2. die laufende, von der EDV-Anlage jederzeit abrufbereite Speicherung aller für die Rentenberechnung wesentlichen Angaben und 3. die Aufbereitung und Speicherung der in der Vergangenheit angefallenen Daten (in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten allein ca. 600 Millionen Versicherungskarten). Diese Voraussetzungen sollen wie folgt geschaffen werden: Zu 1: Bis Ende 1972 wird jedem der knapp 19 Millionen Pflichtversicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten eine Versicherungsnummer zugeteilt und ein maschinell geführtes Konto eingerichtet werden. In der knappschaftlichen Rentenversicherung ist dieses jetzt schon der Fall. Zu 2: Von 1973 an soll an die Stelle der bisherigen Versicherungskarte eine optisch lesbare Versicherungskarte treten, um die für die Anwartschaftsberechnung erforderlichen Angaben schneller erfassen zu können. Betrieben mit EDV-Anlagen wird noch in diesem Jahr gestattet, die für die Rentenberechnung wesentlichen Daten auf Magnetband zu überspielen. Sobald Daten von zwei bzw. drei Jahren gespeichert sind, wird dem Versicherten über diese Speicherung eine Auskunft erteilt. Der Versicherte wird nicht nur über gespeicherte Versicherungs- und Ausfallzeiten unterrichtet, sondern kann aus diesen ersten Auszügen auch die Versicherungslücken ersehen. Der Vorteil dieser ersten Auszüge liegt darin, daß die Richtigkeit der gespeicherten Daten überprüft werden kann. Der Versicherte ist weiter auf Grund des Hinweises auf die Versicherungslücken in der Lage, fehlende Unterlagen beizubringen. Die bei dem heutigen Verfahren erst beim Versicherungsfall einsetzenden langen und oftmals erfolglosen Nachforschungen werden so vermieden. Zu 3: Die Aufbereitung der in Archiven liegenden alten Versicherungskarten erfordert qualifizierte Fachkräfte und läßt sich durch maschinelle Hilfsmittel nicht erleichtern. Die Versicherungsträger werden stufenweise (jahrgangsweise) mit der Aufbereitung der Unterlagen beginnen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 29. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/688 Frage B 12) : Wird die Bundesregierung im Interesse einer besseren Gesundheitsfürsorge für Hausfrauen und Mütter wie im Interesse einer Gleichbehandlung der Schichten mit geringerem Einkommen dafür eintreten, daß die Krankenkassen anstelle der bisherigen Zuschüsse für die Finanzierung einer Hauspflegerin in Zukunft die vollen Kosten übernehmen und von der Bedingung absehen, daß durch die Hauspflege eine noch kostspieligere Behandlung im Krankenhaus vermieden wird? 1. Nach § 185 der Reichsversicherungsordnung (RVO) kann die Krankenkasse mit Zustimmung des Versicherten Hilfe und Wartung durch Krankenpfleger, Krankenschwestern oder andere Pfleger gewähren. Es handelt sich um eine sogenannte Kannleistung, die in das pflichtgemäße Ermessen der Kasse gestellt ist. Bewilligt die Kasse diese Leistung, so kann sie sich nicht auf die Zahlung eines Zuschusses beschränken. Für den Umfang der Leistung gilt jedoch der allgemeine Grundsatz der Krankenversicherung (§ 182 Abs. 2 RVO), daß die Krankenpflege ausreichend und zweckmäßig sein muß, das Maß des Notwendigen jedoch nicht übersteigen darf. 2. Durch die Satzung der Kasse kann bestimmt werden, daß für die Dauer der Hauspflege bis zu ein Viertel des Krankengeldes einbehalten wird (§ 185 Abs. 2 RVO). 3. Die Gewährung von Hauspflege ist nicht an die Bedingung geknüpft, daß dadurch eine noch kostspieligere Behandlung im Krankenhaus vermieden wird. Auf Hauspflege haben alle Versicherten unter den gleichen Voraussetzungen Anspruch, und zwar nach den Richtlinien, die der Vorstand der Kasse aufgestellt hat. 4. Wie Ihnen bekannt ist, hat die Bundesregierung eine Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der Krankenversicherung berufen. Diese Kommission wird sich zu gegebener Zeit auch mit der Frage befassen, ob und welche Verbesserungen bei der Gewährung von Hauspflege (Haushaltspflege) nötig und möglich sind. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vorn 29. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 2473 geordneten Müller (Mülheim) (Drucksache VI/688 Fragen B 13 und 14) : Bestehen bei der Bundesregierung konkrete Vorstellungen über die Namensgebung für die neue Sportschule der Bundeswehr in Warendorf? Wäre die Bundesregierung bereit, die Sportschule nach einem der namhaftesten deutschen Sportler, dem im Kriege gefallenen Rudolf Harbig zu benennen? Im Bereich der Bundeswehr ist es üblich, nur Liegenschaften nicht aber Dienststellen einen besonderen Namen zu geben. Eine Namensgebung für die Sportschule der Bundeswehr ist deshalb nicht in Erwägung gezogen worden. Die Kaserne in Warendorf heißt z. Z. „RemonteKaserne". Die Möglichkeit, einen zeitgemäßen Namen für die Unterkunft der Sportschule der Bundeswehr zu finden, wird geprüft. Die Anregung, mit der Namensgebung des gefallenen Sportmanns Rudolf Harbig zu gedenken, wird dabei mit in Erwägung gezogen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (Drucksache VI/688 Frage B 15) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die unhaltbaren Straßenzustände der B 257 zwischen Niederadenau und Leimbach zu beheben? Wegen der Beschränkung der Haushaltsmittel und der im Entwurf des Haushaltsgesetzes 1970 enthaltenen Sperrung von Investitionsmitteln für den Bundesfernstraßenbau muß der vorgesehene Zwischenausbau der B 257 zwischen Niederadenau und Leimbach zunächst zurückgestellt werden. Da nicht bekannt ist, wann eine Lockerung der Haushaltssperre für Bauinvestitionen und damit die Bereitstellung zusätzlicher Mittel möglich ist, werden die Straßenschäden laufend durch Einbringen von bituminösem Mischgut behoben. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache VI/688 Frage B 16) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Autobahnbau Bremen—Bremerhaven aus konjunkturellen Gründen zu stoppen bzw. das Bautempo wesentlich zu verlangsamen? Nein! Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Autobahnbau Bremen—Bremerhaven aus konjunkturellen Gründen zu stoppen bzw. das Bautempo wesentlich zu verlangsamen! Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache VI/688 Fragen B 17 und 18) : Bis zu welchen konkreten Terminen ist der Bau bzw. die Fertigstellung der Umgehungsstraßen bei Obernburg, Wörth, Laudenbach, Breitendiel, Weilbach und Amorbach vorgesehen? Bis wann soll der Ausbau der Bundesstraße 469 auf den Teilstrecken Niedernberg—Miltenberg sowie Miltenberg—Amorbach abgeschlossen werden und welche Haushaltsmittel hat die Bundesregierung dafür eingeplant? Der Neubau der B 469 Aschaffenburg—Miltenberg — Amorbach wird als Bedarf erster Dringlichkeit bei der Aufstellung des Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 berücksichtigt. Termine und Finanzierung der Einzelmaßnahmen lassen sich erst nach Abschluß der Beratungen über den 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) übersehen. Nach dem derzeitigen Stand ist jedoch damit zu rechnen, daß die Teilstrecke Niedernberg—Obernburg, die Ortsumgehung Obernburg, sowie die Ortsumgehung Amorbach—Weilbach im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) berücksichtigt werden. Die Ortsumgehung Breitendiel steht vor dem Abschluß. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Folger (Drucksache VI/688 Frage B 19) : Kann die Bundesregierung etwas dagegen tun, daß in dem neuen Flughafengebäude Köln/Bonn an der Imbißtheke für ein Paar Frankfurter 4,50 DM und für eine kleine Flasche Bier 2 DM verlangt werden? Imbißtheken und Restaurationsbetriebe auf Flughäfen werden in Form von Pachtverhältnissen betrieben. Auf sie hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Da aber auch ich die angegebenen Preise für recht hoch halte, ist der Flughafen Köln/Bonn um Stellungnahme gebeten worden. Wie die Geschäftsleitung des Flughafens daraufhin mitteilt, wird der Restaurantpächter ab 1. Mai 1970 die Preise ändern: Anstelle der „Orginal Frankfurter Würstchen" zu 4,50 werden ersatzweise andere Qualitäts-Würstchen zu 3 DM pro Paar angeboten werden. Auch der Preis für eine kleine Flasche Bier wird geringfügig herabgesetzt (bisher 2 DM, ab 1. 5. 1970 1,90 DM). Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des 2474 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1970 Abgeordneten Krall (Drucksache VI/688 Fragen B 20 und 21): Treffen Presseberichte zu, denen zufolge der Bund über das für den Ausbau der B 9 zwischen Koblenz und Weißenthurm benötigte Gelände verfügen kann? Wann ist damit zu rechnen, daß der Bund die Ausübung seiner Rechte wahrnimmt und den Ausbau der B 9 in diesem Abschnitt verwirklicht? Der für den Ausbau der B 9 zwischen Weißenthurm und Koblenz notwendige Grunderwerb ist im wesentlichen durchgeführt. Durch die Beschränkung der Haushaltsmittel im Rahmen der Vorläufigen Haushaltsführung und die im Entwurf des Haushaltsgesetzes 1970 enthaltene Sperrung von Investitionsmitteln für den Bundesfernstraßenbau sind jedoch z. Z. keine Mittel verfügbar, das Bauvorhaben in dem gewünschten Umfang zu fördern. Mit dem Bau der Brücken- und Erdarbeiten kann erst begonnen werden, wenn die Bereitstellung zusätzlicher Mittel noch in diesem Jahre möglich ist. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen ,Staatssekretärs Börner vom 29. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/688 Fragen B 22 und 23) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Mittelstrichmarkierungen auf den Fahrbahnen, die „Radarhilfen" fur den Autofahrer, und die weiß-schwarzen Begrenzungspfähle mit ihren leuchtenden Katzenaugen rechts und links am Straßenrand durch die Folgen des strengen Winters sehr gelitten haben und deswegen ihre verkehrssichernde Aufgabe nicht mehr ausreichend erfüllen können? Ist die Bundesregierung bereit zu veranlassen, daß die Mittelstrichmarkierungen und die weiß-schwarzen Begrenzungspfähle mit den Katzenaugen baldmöglichst renoviert werden, damit sie wieder voll wirksam sein können? Wie die Erfahrungen zeigen, unterliegen in den Wintermonaten nicht nur die Fahrbahndecken, sondern auch die Fahrbahnmarkierungen zwangsläufig einem erhöhten Verschleiß. Obwohl an die zur Verwendung kommenden Markierungsmaterialien scharfe Prüfbedingungen gestellt werden, ist es teilweise nicht zu verhindern, daß die Markierungen vollständig abgenutzt werden. Der erhöhte Verschleiß ist auf den vermehrten und — das muß leider gesagt werden — oft auch unvernünftigen Einsatz der Spikes-Reifen zurückzuführen (viele Fahrer lassen ihre Spikes-Reifen bis zum Ende der gesetzmäßigen Frist auf den Felgen, obwohl die Straßen frei von Schnee und Eis sind). Auch bei den Leitpfosten kann sich der strenge Winter nachteilig ausgewirkt haben, wobei vornehmlich bei Leitpfosten aus Kunststoff das Zusammentreffen tiefer Temperaturen mit der mechanischen Wirkung der Schneeräumung den Ausschlag geben können. Für die Erneuerung und Ergänzung der Fahrbahnmarkierung auf den Bundesautobahnen und Bundesstraßen liegt bereits seit 1961 eine Regelung vor, die beachtet wird. Diese Regelung erfolgte aufgrund .des Ersuchens des Deutschen Bundestages (vgl. BT-Drucksache 2551 vom 16. März 1961). Allerdings ist das Aufbringen der Markierung an trokkene Witterung gebunden. Der lange und ungewöhnlich späte Winter hat die rechtzeitige Aufbringung außerordentlich erschwert. Auch die Aufstellung von Leitpfosten ist seit 1957 besonders geregelt.
Gesamtes Protokol
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604900000
Die Sitzung ist eröffnet.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, mache ich darauf aufmerksam, daß Ihnen folgende Liste von Vorlagen der Bundesregierung vorliegt, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschössen überwiesen werden sollen:
Vorlage des Bundesministers des Innern
betr. Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung
Bezug: Beschlüsse des Bundestages vorn 28. März und 3. Juli 1969
— Drucksache VI/648 —
zuständig: Innenausschuß (federführend)

Haushaltsausschuß
Vorlage des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts
betr. Halbjahresbericht der Bundesregierung über die
Tätigkeit der Westeuropäischen Union
Bezug: Beschlüsse des Bundestages vom 22. Februar und 28. April 1967
— Drucksache VI/656 —
zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Vorlage des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts
betr. Halbjahresbericht der Bundesregierung über die
Tätigkeit des Europarates
Bezug: Beschlüsse des Bundestages vom 22. Februar und 28. April 1967
— Drucksache VI/657 —
zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; wir haben so beschlossen.
Folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in .den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft wird als zu Drucksache VI/602 verteilt.
Wir treten in die Tagesordnung ein: Fragestunde — Drucksachen VI/694, VI/688 —. Ich rufe zunächst die von gestern übriggebliebene Dringlichkeitsfrage 8 ,des Abgeordneten Dr. Czaja aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf:
Hat die Bundesregierung vor ihren Gesprächen in Warschau und zwischen deren einzelnen Phasen die Vertreter der Deutschen gehört und diese über ihre Absichten informiert, deren persönliche Rechte hier auch betroffen sind?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Dahrendorf.

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604900100
Die Vertreter der Deutschen sind die Abgeordneten dieses Hohen Hauses. Selbstverständlich will die Bundesregierung die Abgeordneten des Hauses nicht nur hören, sondern ihnen, wie es sich gehört, die Entscheidung über alle Fragen in unseren Gesprächen mit Warschau überlassen.
Sollte in Ihrer Frage besonders auf die Vertreter der vertriebenen Deutschen angespielt sein, so kann ich darauf antworten, daß wir sie vor dem Beginn der Warschauer Gespräche gehört haben. Die Argumente der Vertriebenen sind uns bekannt. Sie werden in unseren Gesprächen berücksichtigt; denn es ist unsere Absicht, alle Gruppen im Lande von der Politik, die wir verfolgen, zu überzeugen. Es muß zugleich klar sein, daß die politischen Entscheidungen, die getroffen werden, nicht nur einem Teil der Menschen in der Bundesrepublik gelten können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604900200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0604900300
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in der Sitzung im Bundeskanzleramt, der Sie beiwohnten, den unmittelbar Betroffenen, deren Menschen- und Gruppenrechte ja betroffen sind, zugesagt worden ist, daß diese Gespräche rechtzeitig vor gewichtigen grundsätzlichen politischen Erwägungen fortgesetzt werden, und ist dies erfolgt?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604900400
Herr Kollege, wenn ich mich an diese Sitzung recht erinnere, war vor allem davon die Rede, daß eine solche Unterrichtung rechtzeitig vor gewichtigen politischen Entscheidungen erfolgt. Politische Entscheidungen sind bisher nicht gefallen; denn es hat bisher nur Vorgespräche gegeben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604900500
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.




Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0604900600
Herr Staatssekretär, warum haben die Vertreter der Bundesregierung dabei nie im Sinn einer wirklich ausreichenden und wahrheitsgetreuen Information dargelegt, ob und daß die Bundesregierung die Absicht habe, die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als endgültige Grenze politisch Vorschub zu leisten?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604900700
Die Bundesregierung hat an allen Punkten, an denen sie ihre Absichten dargelegt hat, das wahrheitsgetreu getan. Im übrigen sind die Absichten der Bundesregierung vor allem hier in diesem Hause und im Auswärtigen Ausschuß erörtert worden. Ich halte das für den geeigneten Weg, wenngleich ich auch gern noch einmal betone, daß eine Unterrichtung anderer und betroffener Gruppen auch in Zukunft erfolgen soll.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604900800
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0604900900
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, halten Sie ,es für möglich, daß die Mitglieder des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Polens umfassender über die Absichten und Vorschläge der Bundesregierung unterrichtet sind als der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604901000
Nein, das halte ich nicht für möglich.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604901100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0604901200
Herr Staatssekretär, meinen Sie nicht, daß in solch einer Schicksalsfrage der formale Zeitpunkt der Entscheidungen den Betroffenen nicht mehr die Möglichkeit gibt, zu einer Meinungsbildung mit den Menschen zu kommen, die sie dann gegenüber der Bundesregierung zu vertreten haben, und daß daher nachher eine Lücke klafft zwischen der Information, die die Bundesregierung über die gewählten Vertreter darüber bekommt, welche Meinung die Betroffenen vertreten, und den Entscheidungen, die die Bundesregierung auf der Grundlage der Kenntnis der Meinungen und Vorstellungen dieser Millionen Deutschen dann tatsächlich zu treffen bereit ist?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604901300
Herr Kollege, ich bin in meiner Äußerung davon ausgegangen, daß zwischen Mitteilung und Entscheidung nicht etwa eine Woche, sondern ein längerer Zeitraum liegt. Denn es ist für die Bundesregierung wie für uns alle, glaube ich, ganz unentbehrlich, daß in diesen wichtigen Fragen keine undiskutierten Entscheidungen getroffen werden. Dabei gilt die Forderung nach Diskussion sowohl für dieses Hohe Haus als auch für die betroffenen Gruppen als auch für die Wähler und Bürger in der Bundesrepublik ganz allgemein. Es muß also hinlänglich Zeit dafür I sein. Aber diese Zeit ist erst dann gekommen bzw. kann erst dann beginnen, wenn entscheidungsreife Vorlagen für eine solche Diskussion vorhanden sind. Ich darf hinzufügen, daß im übrigen viele von uns seit langem Wege dafür suchen, die Argumente, die für oder gegen die eine oder andere Entscheidung sprechen, öffentlich auszutragen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604901400
Eine weitere Zusatzfrage, der Abgeordnete Slotta.

Dr. Günter Slotta (SPD):
Rede ID: ID0604901500
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß man hier nicht in der Form sprechen kann — ich meine nicht die Sache — wie die Kollegen argumentiert haben?

(Abg. Rasner: Keine Zensuren von der Regierungsbank, bitte!)


Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604901600
Ich muß Ihnen dazu sagen, daß es mir nicht liegt, zu der Form Stellung zu nehmen. Ich kann Ihre Frage also nur zur Kenntnis nehmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604901700
Keine weiteren Zusatzfragen. Damit sind wir am Ende des Katalogs der Dringlichkeitsfragen.
Aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes rufe ich die Fragen 80 und 81 des Abgeordneten Becker (Nienberge) auf:
Trifft die von einem Redakteur einer der CDU nahestehenden Zeitung geäußerte Vermutung zu, daß z. B. die Westfälische Rundschau (Dortmund) vom Bundespresse- und Informationsamt Nachrichten eher erhält als dpa?
Sind Redakteure der Zeitungen des sogenannten „Ceno-
Blocks" (z. B. Westfälische Nachrichten, Münster) durch Einflüsse der Bundesregierung beim „Erfurter Treffen" benachteiligt worden?
Ich teile mit, daß diese Fragen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 30. April 1970 lautet:
Nein, eine solche Vermutung ist völlig abwegig. Das Presse-und Informationsamt der Bundesregierung kennt keine Bevorzugung in der Versorgung der Journalisten mit Nachrichten und Informationen. Es legt den größten Wert auf eine völlig gleichartige Behandlung. Auch die in Bonn arbeitenden Nachrichtenagenturen werden untereinander gleich behandelt. Die unterschiedliche Berichterstattung der Presseorgane hinsichtlich der Aktualität ergibt sich aus der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Redaktionen und ihrer Korrespondenten, aber nicht aus der Arbeit des Bundespresseamtes.
Die Bundesregierung hatte keinerlei Einfluß auf die Zurückweisung von Akkreditierungswünschen westdeutscher Journalisten beim Erfurter Treffen. Sie hat sich intensiv bemüht, eine totale Zulassung zu erreichen. Dies ist in weitgehendem Umfang gelungen, zum Teil noch in letzter Minute. In Erfurt waren auch ausgesprochene CDU-Zeitungen vertreten. Die Gesichtspunkte, nach denen die andere Seite Akkreditierungswünsche abgelehnt hat, sind nicht in jedem Fall durchsichtig geworden. Der allgemeine Gesichtspunkt war wohl der, daß für Erfurt eine gewisse Maximalzahl festgelegt wurde. Mit der Auswahl war die Bundesregierung nicht befaßt.
Ich komme nunmehr zu den normalen Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Ich rufe die Frage 82 des Abgeordneten Werner auf. Ist der Abgeordnete im Saal? — Er ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet.



Präsident von Hassel
Ich rufe die Frage 83 des Abgeordneten Roser auf:
Wie lauten die kritischen Argumente, die der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen, Prof. Dr. Dahrendorf, im Pressegespräch mit einem Korrespondenten der „Los Angeles Times" gegenüber der Außenpolitik der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika geäußert hat und die von dem Korrespondenten in seinem Artikel, den auch die „Washington Post" nachgedruckt hat, angeblich verkürzt oder entstellt wiedergegeben worden sind?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär.

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604901800
Herr Präsident! In einem kurzen Informationsgespräch mit einem Korrespondenten der „Los Angeles Times" habe ich unter ausdrücklicher Betonung des Willens der amerikanischen Administration, ihre weltpolitische Verantwortung wahrzunehmen, vor alem auf zwei Dinge hingewiesen. Erstens: Die amerikanische Regierung arbeitet gegenwärtig unter gewissen innen- und außenpolitischen Zwängen, die ,es ihr nicht ganz leichtmachen, eine Politik des klaren weltpolitischen Engagements durchzuhalten. Zweitens: Es ist von allerhöchster Bedeutung für uns, daß wir für unsere Politik nicht nur Sympathie finden, sondern daß unsere Politik und die unserer Alliierten synchronisiert wird, insbesondere im Hinblick auf die Verhandlungen in Berlin. Dies waren die beiden zentralen Argumente, die dabei zur Sprache gekommen sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604901900
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Roser.

Hans Roser (CSU):
Rede ID: ID0604902000
Herr Staatssekretär, wie verträgt sich mit der soeben gegebenen Auskunft die Wiedergabe Ihrer Meinung in der „Los Angeles Times", daß die Vereinigten Staaten nicht das ganze Gewicht und Prestige einer Supermacht im notwendigen Umfang reflektierten?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604902100
Herr Kollege, ich kann keine Fragen beantworten, die nur in der Redaktion der „Los Angeles Times" beantwortet werden können. Was meine Äußerungen betrifft, so berührt der erste von mir soeben genannte Punkt, allerdings am Rande, genau dies, d. h. die Tatsache, daß die amerikanische Regierung unter innen- und außenpolitischen Zwängen arbeitet, die sie daran hindern könnten, manches von diem auszuführen, was etwa in Präsident Nixons Bericht über die Außenpolitik der siebziger Jahre steht. Das kann eine Belastung der Möglichkeiten amerikanischer politischer Tätigkeit sein.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604902200
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Roser.

Hans Roser (CSU):
Rede ID: ID0604902300
Herr Staatssekretär, ist Ihnen geläufig, daß ein deutscher Staatsmann mit .einem vergleichbaren Interview einen nachhaltend unangenehmen Eindruck auf die Weltöffentlichkeit bewirkt hat? Ich denke an das Interview von Kaiser Wilhelm in der Marokko-Krise 1905.

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604902400
Herr Kollege, ich möchte mich zunächst für den Vergleich herzlich bedanken.

(Heiterkeit.)

Ich füge hinzu, daß ich mich versichert habe, daß das, was dort veröffentlicht worden ist, insbesondere aber das, was ich wirklich gesagt habe, nicht nur keinen nachteiligen Einfluß auf die deutschamerikanischen Beziehungen gehabt hat, sondern zu einer Intensivierung der Diskussionen in freundschaftlichem Geist geführt hat.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604902500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Blumenfeld.

Erik Bernhard Blumenfeld (CDU):
Rede ID: ID0604902600
Herr Staatssekretär, nachdem Sie eben gesagt haben, daß die Antwort auf die Frage des Kollegen Roser eigentlich von der Redaktion der „Los Angeles Times" gegeben werden sollte, wir im Augenblick aber nur Sie befragen können, frage ich Sie, ob es zutrifft, daß Sie auf die Frage, welches Vorgehen von seiten der Vereinigten Staaten Sie als verantwortlicher Parlamentarischer Staatssekretär für besser gehalten hätten, geantwortet haben, daß die Berlin-Gespräche mit den Sowjets vier Wochen eher hätten beginnen sollen. Ist das der Inhalt Ihrer Kritik gewesen?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604902700
Der zweite Punkt, den ich in meiner Antwort eben erwähnt habe, war die Frage der Synchronisierung unserer ostpolitischen Initiativen und der Berlin-Gespräche der Alliierten. Es trifft zu, daß ich den Wunsch geäußert habe, diese Synchronisierung zu verstärken. In dem Wort Synchronisierung steckt vor allem auch der Gedanke einer zeitlichen Parallelität.

(Abg. Blumenfeld meldet sich zu einer weiteren Zusatzfrage.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604902800
Sie haben leider nur eine Zusatzfrage. Sie müßten sich bei der nächsten Frage noch einmal melden.
Keine weiteren Zusatzfragen hierzu.
Ich rufe die Frage 84 des Abgeordneten Roser auf:
Welche Gründe haben den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen, Prof. Dr. Dahrendorf, bewogen, die innenpolitische Kontroverse über die Außenpolitik der Bundesregierung durch folgende Formulierungen
„Trotz solcher Kontinuität hat die heutige parlamentarische Opposition in der Bundesrepublik jedoch recht, wenn sie unsere Ostpolitik als eine Abkehr von der Richtung der früheren Politik bezeichnet. Dabei ist zunächst zu betonen, daß überhaupt eine Politik der Initiativen betrieben wird, die eine Politik der Reaktionen ablöst",
„Die politischen Initiativen, die ich Ihnen dargestellt habe, haben in der Welt viel Zustimmung gefunden. Sie sind auch kritisiert worden vor allem von der parlamentarischen Opposition in der Bundesrepublik. Wenn ich Ihre Geduld noch ein wenig länger strapazieren darf, möchte ich diese Gelegenheit benutzen, um durch die Beantwortung der kritischen Einwände Ziele und Grenzen der deutschen Ostpolitik 1970 deutlicher zu machen"
seine Rede vor der Beratenden Versammlung des Europarates in dieses internationale Forum zu tragen?




Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604902900
Herr Präsident, es schien und scheint mir ein Gebot der Wahrhaftigkeit zu sein, bei der Darstellung unserer ostpolitischen Auffassungen nicht darauf zu verzichten, auch zu sagen, daß diese ostpolitischen Auffassungen umstritten sind, wobei ich davon ausgehe, daß es nicht nur in der Bundesrepublik, sondern auch im Ausland Kritiker gibt. Die Form, in der ich vor der Beratenden Versammlung in Straßburg auf diesen Tatbestand hingewiesen habe, geht aus den beiden Zitaten, die Sie Ihrer Frage angeschlossen haben, eindeutig hervor. Ich habe die Argumente der Opposition aufgenommen, um meinerseits argumentierend darzulegen, warum wir die Ziele verfolgen, die wir verfolgen. Ich halte dieses Argumentieren für einen geeigneten Weg und würde mich auch in Zukunft genauso verhalten. Das Argumentieren scheint mir besser zu sein als die dogmatische Darstellung von Positionen.
Mir schien dies insbesondere berechtigt zu sein, weil es in einem Gremium erfolgte, in dem die parlamentarische Oppostion der Bundesrepublik mit einer Reihe von Vertretern anwesend war. Darüber hinaus möchte ich betonen, daß derjenige, der europäische parlamentarische Einrichtungen will, sicher nicht will, daß in diesen nationale Blöcke auftauchen, sondern daran interessiert ist, daß in ihnen offene politische Diskussionen auch über Fragen, die zunächst dem Anschein nach nur ein einzelnes Mitgliedsland betreffen, geführt werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604903000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Roser.

Hans Roser (CSU):
Rede ID: ID0604903100
Herr Staatssekretär, hatten Sie sich bei der Abfassung Ihrer Rede darüber Rechenschaft gegeben, daß die Darstellung der Politik der Bundesregierung als eines — ich zitiere wörtlich — „Vorreiters für Frieden und Fortschritt" von den nichtdeutschen Mitgliedern des Europaates zumindest als anmaßend empfunden werden mußte, etwa nach dem Motto: Am deutschen Wesen soll die Welt genesen? Ich beziehe mich wiederum auf einen Vergleich, der Ihnen offenbar gefällt.

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604903200
Ich denke, daß unsere Freunde im Europarat uns, d.h. alle Vertreter der Bundesrepublik, gut genug kennen, um unsere Haltung zu bewerten. Ich zögere im übrigen nicht, hier und im Ausland zu sagen, daß diese Bundesregierung die Absicht hat, eine selbstbewußte Politik zu betreiben. Selbstbewußtsein und Anmaßung sind allerdings zweierlei.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604903300
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Roser.

Hans Roser (CSU):
Rede ID: ID0604903400
Herr Staatssekretär, welche Schlüsse ziehen Sie dann aus der Tatsache, daß die Fragen, die die Mitglieder des Europarates stellten, die nicht der bundesdeutschen Delegation angehörten, wenn ich mich recht erinnere, ausnahmslos negativ kritisch waren?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604903500
Herr Kollege, hier muß ich Ihre Erinnerung leider korrigieren. Erstens ist es eine Tatsache, daß kaum ein nichtdeutsches Mitglied der Beratenden Versammlung zu Worte gekommen ist, da sechs Mitglieder der parlamentarischen Opposition der Bundesrepublik sich mit jeweils in der Regel vier Fragen zu Wort gemeldet haben. Zweitens haben die drei ausländischen Abgeordneten, die zu Wort gekommen sind, sich folgendermaßen geäußert: einer hat seine Frage nicht zu diesem Thema gestellt, einer hat sich kritisch geäußet, und einer, nämlich Lord Gladwyn, hat sich zustimmend geäußert.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604903600
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0604903700
Herr Staatssekretär, sind Sie be-bereit, dem Kollegen Roser die Unterlagen zuzustellen, vor allem aus der ausländischen Presse, aus denen hervorgeht, daß gerade diese Art von Beitrag, den Sie geleistet haben, und die Art der Argumentation — der offenen Argumentation — über kontroverse Fragen in Deutschland im demokratischen Ausland — das allerdings möchte ich hinzufügen — den Eindruck vermittelt haben, daß bei uns inzwischen ein Mehr an Demokratie stattfindet?

(Lachen bei der CDU/CSU.)


Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604903800
Ich bin gern bereit, auf Wunsch dem Kollegen diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604903900
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Kiep.

Dr. Walther Leisler Kiep (CDU):
Rede ID: ID0604904000
Herr Staatssekretär, wenn Sie in Ihrer Rede in Straßburg gesagt haben, zunächst sei zu betonen, daß „überhaupt eine Politik der Initiativen betrieben wird, die eine Politik der Reaktionen ablöst", gehe 'ich dann richtig in ,der Annahme, daß sich diese Bemerkung bezüglich der Politik der Reaktionen auf die Regierung der Großen Koalition ,bezieht?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604904100
Ich würde sogar noch weitergehen. Denn mir liegt es nicht, allzu einseitig Schuldige zu suchen. Ich würde sagen, daß die Bundesrepublik in ihrer äußeren Politik durch viele Jahre hindurch ein Fehlen von Initiativen gekennzeichnet war, auch in den Jahren, in denen meine Partei an Regierungen beteiligt war.
Im Europarat selbst ist die Frage gestellt worden, ob ich das auch auf die Politik von Bundeskanzler Adenauer beziehen wollte, und ich habe diese Frage dort verneint.




Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604904200
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Blumenfeld.

Erik Bernhard Blumenfeld (CDU):
Rede ID: ID0604904300
Herr Staatssekretär, würden Sie mit mir darin übereinstimmen, daß es ein Unterschied ist, ob ein Vertreter einer Regierung eines europäischen Mitgliedstaates als Regierungsmitglied vor dem — in diesem Falle — Europarat auftritt, dort eine offizielle Rede hält und diese Rede dann allerdings benutzt, um eine innerdeutsche Debatte auszulösen und die Position der Opposition in dieser Rede nachdrücklich und nachhaltig zu kritisieren, oder ob auch von uns begrüßte parlamentarische Auseinandersetzungen in europäischen Gremien stattfinden, die selbstverständlich sein sollen?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604904400
Herr Kollege, ich muß zunächst sagen: ich habe in meiner Rede nicht die Opposition „nachdrücklich kritisiert". In der Frage des Kollegen Roser ist ja das Zitat angegeben, auf das Sie sich wahrscheinlich beziehen. Aus diesem Zitat geht hervor, daß ich Argumente aufgenommen habe, um an ihnen deutlich zu machen, wie es heißt, „was Ziele und Grenzen der deutschen Ostpolitik 1970 sind". Ich meine, daß das ein Verfahren ist, das zu einer freien Argumentation beitragen kann, insbesondere dann — um das noch einmal aufzunehmen —, wenn die Vertreter der parlamentarischen Opposition anwesend sind, die Gelegenheit haben, ihre Argumente geltend zu machen, — eine Gelegenheit, die sie ja auch ergriffen haben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604904500
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Kempfler.

Dr. Friedrich Kempfler (CSU):
Rede ID: ID0604904600
Herr Staatssekretär, würden Sie mit mir wenigstens darin übereinstimmen, daß man es in der Versammlung in Straßburg tunlichst vermeiden sollte, Ausführungen zu machen, die den Widerspruch der Opposition herausfordern müssen, und damit zu vermeiden, daß das, was Carlo Schmid die „querelles allemandes" genannt hat, in Europa ausgetragen wird?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604904700
Nein, ich gehe mit Ihnen in dieser Auffassung nicht einig, denn ich bin ein überzeugter Anhänger des Versuchs, eine europäische politische Einigung herzustellen. Das kann nur bedeuten, daß wir im europäischen Rahmen über alle Fragen, die einzelne Länder betreffen, offen diskutieren müssen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604904800
Eine Zusatzfrage, der Herr Abgeordnete Dröscher.

Wilhelm Dröscher (SPD):
Rede ID: ID0604904900
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir darin überein, daß es für das Zusammenwachsen der europäischen Völkerfamilie unter Umständen notwendig ist, auch interne familiäre
Probleme vor solchen Gremien zu besprechen, um damit die Kenntnis von den politischen Sachzusammenhängen in dieser Völkerfamilie zu erweitern?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604905000
Ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß eine Freundschaft so stark ist wie die Bereitschaft, Meinungsverschiedenheiten sachlich auszutragen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604905100
Ich rufe die Frage 53 des Abgeordneten Dr. Zimmermann auf:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, mit der Sowjetunion Militärattachés auszutauschen und bei Bundeswehrmanövern sowjetische Beobachter zuzulassen, und hat Staatssekretär Bahr in seinen Gesprächen in Moskau bereits darüber verhandelt?
Zur 'Beantwortung, bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär!

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0604905200
Herr Präsident, ich darf die Frage des Abgeordneten Zimmermann wie folgt beantworten.
Erstens. Der Austausch von Militärattachés mit der Sowjetunion, an dem die Bundesregierung grundsätzlich interessiert wäre, ist zur Zeit nicht aktuell.
Zweitens. Da die Bundeswehr in die gemeinsame NATO-Verteidigung eingegliedert ist, ist der Austausch von Manöverbeobachtern ein multilaterales Thema. Ein solcher Austausch kann als Teil oder als Folge von Vereinbarungen über die ausgewogene beiderseitige Truppenverminderung nützlich sein. Absatz 7 der auf der Ministerkonferenz am 5. Dezember 1969 verabschiedeten Ministererklärung bezeichnet diese Nützlichkeit im einzelnen.
Drittens. Die beiden eben genannten Themen waren kein Gegenstand der Gespräche von Staatssekretär Bahr in Moskau.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604905300
Keine Zusatzfrage. Wir sind damit am Ende der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts angelangt. Ich darf Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, für die Beantwortung danken.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf, zuerst die Frage 1 des Abgeordneten von Thadden:
Trifft die vom Präsidenten der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes anläßlich der Eröffnung der diesjährigen Saarmesse geäußerte Vermutung zu, daß die zur Durchführung des Aktionsprogrammes Saarland/Westpfalz, Teilbereich Saarland, vorgesehenen ERP-Kredite „beträchtlich gekürzt werden sollen" und nicht im vorgesehenen Umfang zur Verfügung stehen?
Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Arndt.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0604905400
Nein, Herr Kollege. Die regionale Wirtschaftsförderung mit ERP-Krediten wird von der Bundesregierung selbstverständlich kontinuierlich fortgesetzt. Das mag an einigen Vergleichszahlen verdeutlicht werden. 1965/66 sind dem



Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Arndt
Saarland zusammengenommen 40 Millionen DM an ERP-Mitteln zugeflossen. In den beiden Jahren 1969/ 70 sind es 140 Millionen DM. Die Mittel haben sich also mehr als verdreifacht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604905500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Thadden.

Franz-Lorenz von Thadden (CDU):
Rede ID: ID0604905600
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß an der Saar bei der Vergabe von Mitteln Schwierigkeiten aufgetreten sind, nachdem im Vergleich zum Aktionsprogramm Saarland/Westpfalz, wo die Beträge größer gewesen sind, im jetzt verabschiedeten ERP-
Wirtschaftplan geringere Mittel angesetzt worden sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0604905700
Herr Kollege von Thadden, diese Schwierigkeiten können wir mit der Regierung des Saarlands wahrscheinlich deswegen leicht klären, weil wir Verpflichtungsermächtigungen haben, die es uns ermöglichen, auf die nächsten Jahre vorzugreifen. Da jetzt infolge der günstigen Wirtschaftslage die Investitionsbereitschaft im Saarland erfreulicherweise besonders groß ist, wird die Bundesregierung bemüht sein, diese Investitionsneigung auch tatsächlich zu nutzen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604905800
Eine zweite Zusatzfrage, der Herr Abgeordnete von Thadden.

Franz-Lorenz von Thadden (CDU):
Rede ID: ID0604905900
Herr Staatssekretär, wäre das Wirtschaftsministerium bereit, durch Gewährung von Zinszuschüssen für eine Zwischenfinanzierung zur Überwindung der Schwierigkeiten beizutragen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0604906000
Herr von Thadden, wir können natürlich nicht alle denkbaren Hilfen kumulieren. Wir haben bei den ERP-Krediten eine sehr erfreuliche Entwicklung zu verzeichnen, über die ich schon berichtet habe. Außerdem stehen Mittel für die regionale Wirtschaftsförderung und natürlich auch die Investitionszulagen zur Verfügung. Alles zusammen addiert sich zu einem Zweijahresbetrag von 400 Millionen DM. Ich glaube, damit müßte es eigentlich zu schaffen sein.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604906100
Eine weitere Zusatzfrage, der Herr Abgeordnete Dr. Slotta.

Dr. Günter Slotta (SPD):
Rede ID: ID0604906200
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Meinung, daß man, was den Sachverhalt, der hier angesprochen wurde, betrifft, im Saarland von offizieller und offiziöser Seite stärker betonen sollte, wieviel Positives die Bundesregierung bisher für das Saarland getan hat und auch heute noch tut, statt den Eindruck zu erwecken, als würde das gesamte Saarland angesichts einer solchen relativ geringen Kürzung vom Bund im Stich gelassen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0604906300
Herr Kollege Slotta, Dankbarkeit kann man in der Politik schlecht erwarten. Man muß sie dennoch machen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604906400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0604906500
Herr Staatssekretär, ist der Ministerpräsident des Saarlandes in der von Herrn von Thadden angezogenen Frage bei Ihnen vorstellig geworden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0604906600
Das kann ich weder verneinen noch bejahen, da ich es nicht weiß. Ich glaube aber, nicht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604906700
Keine Zusatzfrage. Wir kommen zur Frage 2 des Abgeordneten Lenzer. Ist der Abgeordnete im Saal? Er ist nicht im Saal. Die Frage 2 wird schriftlich beantwortet, Frage 3 ebenfalls.
Die Fragen 4 bis 6 sind von den Fragestellern zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Eckerland auf:
Wann kann mit einer Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft gerechnet werden, daß die von den Zechengesellschaften nachgemeldeten Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus in den Personenkreis der Abfindungsgeldbezieher nach den „Härte-Richtlinien" einbezogen werden?
Zur Beantwortung der Parlamentarische Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0604906800
In etwa 4 bis 6 Wochen wird die Arbeitsverwaltung angewiesen werden können, die inzwischen eingegangenen Anträge zu bescheiden. Die letzten Anträge gingen nämlich erst am 5. März 1970 ein. Die Prüfung konnte deshalb noch nicht ganz abgeschlossen werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604906900
Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Eckerland auf:
Besteht die Möglichkeit, daß den Arbeitnehmern, deren Anträge dem Bundeswirtschaftsministerium vorliegen, angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte der nach dem Kohleanpassungsgesetz und den Härterichtlinien gezahlten Gelder gewährt wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0604907000
Die Möglichkeit besteht leider nicht, Herr Kollege Eckerland, da noch nicht feststeht, welchen Antragstellern nach den Haushaltsrichtlinien eine Abfindungshilfe gewährt werden kann. Ist diese Prüfung freilich erfolgt — und das wird in 4 bis 6 Wochen erledigt sein —, wird der gesamte Betrag auf einmal ausbezahlt. Es gibt keine Ratenzahlungen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604907100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Eckerland.




Günther Eckerland (SPD):
Rede ID: ID0604907200
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, würde ungefähr in 6 Wochen das Geld ausgezahlt oder angewiesen werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0604907300
In 4 bis 6 Wochen gehen die Bescheide heraus und dann wird auch das Geld ausbezahlt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604907400
Keine Zusatzfrage. Damit sind wir am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke für die Beantwortung, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Die erste Frage ist die Frage 9 der Abgeordneten Frau Funcke. — Sie ist nicht anwesend. Frage 9 wird schriftlich beantwortet, Frage 10 ebenfalls.
Frage 11 des Abgeordneten Strauß. — Der Abgeordnete ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet, Frage 12 ebenfalls.
Ich rufe Frage 13 des Abgeordneten Dr. Haack auf:
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Reisekostenbestimmungen für die Bediensteten des Bundes reformbedürftig sind?
Zur Beantwortung der Parlamentarische Staatssekretär Dorn.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0604907500
Herr Kollege Haack, das Bundesreisekostengesetz vom 20. März 1965 hat sich nach unserer Auffassung im großen und ganzen bewährt. Im Hinblick auf die seit seinem Inkrafttreten am 1. Juli 1965 eingetretenen veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse hat es sich lediglich als notwendig erwiesen, die Sätze des Tage- und des Übernachtungsgeldes ab 1. Januar 1969 anzuheben.
Die Preisentwicklung der Verpflegungs- und Übernachtungskosten im Gaststätten- und Hotelgewerbe wird sorgfältig beobachtet, um zu gegebener Zeit eine weitere Anpassung der Sätze vornehmen zu können.
Zur Zeit wird erwogen, einige Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes aus praktischen Gründen zu ändern. Wichtigster Punkt dieser Änderung wird eine Verringerung der Zahl der Reisekostenstufen sein. So sollen die Besoldungsgruppen A 1 bis A 10, die gegenwärtig noch in zwei Reisekostenstufen eingereiht sind, in einer Reisekostenstufe zusammengefaßt werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604907600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Haack.

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0604907700
Herr Staatssekretär, bis wann ist mit dieser Änderung zu rechnen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0604907800
Die Änderung wird kurzfristig bei uns vorbereitet.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604907900
Ich rufe die Frage 14 des Abgeordneten Dr. Haack auf:
Wird die Bundesregierung bei einer Änderung der Reisekostenbestimmungen vor allem darauf hinwirken, daß bei Dienstreisen im Interesse einer effektiven Verwaltungstätigkeit das Flugzeug mehr als bisher benutzt werden kann?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0604908000
Die Benutzung von Flugzeugen bei Dienstreisen ist im Reisekostengesetz grundsätzlich nicht beschränkt. Ob im Einzelfall die Benutzung eines Flugzeuges erforderlich ist, richtet sich in erster Linie nach den dienstlichen Erfordernissen, insbesondere nach der Art und der Dringlichkeit des Dienstgeschäftes.
Eine Änderung der Reisekostenvorschriften ist daher nicht erforderlich, um eine vermehrte Benutzung von Flugzeugen 'bei Dienstreisen zu ermöglichen. Es handelt sich hierbei um eine Frage der Verwaltungspraxis, wobei im Einzelfall sowohl das Interesse an einer effektiven Verwaltungstätigkeit als auch Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung in Betracht gezogen und gegeneinander abgewogen werden müssen.
Bei den vermehrten Aufgaben der Verwaltung und dem ständigen Ausbau der Flugverbindungen wird die Benutzung von Flugzeugen bei Erledigung dringender Dienstgeschäfte in Zukunft sicherlich zunehmende Bedeutung gewinnen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604908100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Haack.

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0604908200
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, im Sinne Ihrer Ausführungen die bisherige Verwaltungspraxis im Interesse größerer Effektivität überprüfen zu lassen? Ich glaube, daß diese Grundsätze bisher nicht immer beachtet worden sind.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0604908300
Bisher sind auf diesem Gebiet keinerlei Klagen bei uns aufgetaucht. Es kommt eben darauf an, wie man in den einzelnen Häusern die Frage beurteilt, inwieweit die Verwaltungsarbeit eine Flugreise erforderlich macht. Man kann wohl davon ausgehen, daß in den letzten Jahren Flugreisen zur Erledigung dringender Dienstgeschäfte erheblich an Bedeutung gewonnen haben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604908400
Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten Dr. Slotta auf:
Wann gedenkt die Bundesregierung die Durchführungsbestimmungen des „Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes" zu erlassen, und beabsichtigt sie, in einem öffentlichen Hearing die beteiligten Verbände zu hören?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0604908500
Herr Kollege, eine Reihe teils vorläufiger, teils endgültiger Durchführungsbestimmungen zum Katastrophenschutz-Gesetz ist bereits ergangen. Schon mit Runderlaß vom 31. Juli 1968 hat das Bundesministerium des Innern wichtige Einzelfragen, vor allem den Einsatz des Luftschutz-



Parlamentarischer Staatssekretär Dorn
hilfsdienstes im Friedenskatastrophenschutz, vorab geregelt. Im August 1969 hat das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz die Überleitung des Luftschutzhilfsdienstes angeordnet, ferner vorläufige Bestimmungen über die Mitwirkung privater Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenschutz und die Einrichtung von Stäben getroffen.
Zu einem Kernpunkt des Gesetzes, der Freistellung von Wehrpflichtigen für den Katastrophenschutz, liegen in der Vereinbarung mit dem Bundesminister der Verteidigung und einem Durchführungserlaß von Juli/September 1969 bereits endgültige Regelungen vor.
Entwürfe der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Gesetz, die Organisation, Ausrüstung, Ausbildung und Kostenfragen des Katastrophenschutzes behandeln, werden zur Zeit beim Bundesamt für den zivilen Bevölkerungsschutz in Arbeitskreisen mit Sachverständigen aus den Ländern vorbereitet. Es ist Einvernehmen mit allen Beteiligten erreicht worden, daß sie vor Zuleitung an den Bundesrat etwa ab Mitte dieses Jahres in der Praxis in Einzelfällen erprobt werden sollen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604908600
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Slotta.

Dr. Günter Slotta (SPD):
Rede ID: ID0604908700
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht — trotz der in der Einleitung von Ihnen genannten Maßnahmen — mit mir der Meinung, daß die bisherigen Regelungen unzureichend sind und bei den zuständigen Institutionen und Verbänden doch den Eindruck hinterlassen, daß die Lösung des Gesamtproblems noch nicht in genügendem Umfange erreicht ist?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0604908800
Ich bin mit Ihnen dieser Meinung, Herr Kollege. Aber man sollte das, was jetzt vorgesehen ist, vielleicht doch einmal die Probe bestehen lassen. Je nachdem, wie die Erprobung ausfällt, werden sich dann in der Praxis zwangsläufig die notwendigen Veränderungen ergeben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604908900
Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Slotta.
Dr. Slotta (SPD) Herr Staatssekretär, Sie werden auch festgestellt haben, daß bei dem Wort „Katastrophenschutz" allerhand Emotionen und Erinnerungen auftauchen. Müßte man nicht bei der Lösung in den Durchführungsbestimmungen davon wegkommen, nur von dem schlimmsten Fall einer von uns nicht erhofften und nicht erwarteten Katastrophe auszugehen, und sollte man nicht vielmehr alles darauf abstellen, daß jeder einzelne in bestimmten Fällen — etwa auf der Autobahn bei einem Unfall — für sich selbst in eine sogenannte Katastrophe kommt und daß das Ganze in diesem ganzen Spektrum von Einzelschwierigkeiten bis hin — —

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604909000
Verzeihung, Herr Abgeordneter! Die Fragen — auch die Zusatzfragen — müssen kurz gefaßt werden.

Dr. Günter Slotta (SPD):
Rede ID: ID0604909100
Schönen Dank, Herr Präsident. Ich will also fragen, ob unter dem Katastrophenschutz nicht die ganze Breite der menschlichen Schwierigkeiten — sprich: Katastrophen — aufgefaßt werden könnte.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0604909200
Herr Kollege, die Schwierigkeit, vor der wir hier mit dieser Frage stehen, ist, daß unser Haus sich nur mit der Lösung der Probleme befassen kann, für die im Katastrophenschutz-Gesetz Regelungen vorgesehen sind. Die anderen Probleme, die Sie vielleicht mit meinen — im Hintergrund der erweiterten Fragestellung klang das an —, müssen teils auf Grund landesgesetzlicher Regelungen angegangen, teils durch andere Organisationen gelöst werden. Ich bin mit Ihnen der Meinung, daß man versuchen sollte, die Kooperation aller beteiligten Verbände hier noch enger zu gestalten, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604909300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kempfler.

Dr. Friedrich Kempfler (CSU):
Rede ID: ID0604909400
Herr Staatssekretär, sind die eventuellen finanziellen Auswirkungen der in der nächsten Zeit zu erlassenden Durchführungsbestimmungen im Entwurf des Haushaltsplans für 1970 berücksichtigt?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0604909500
Davon kann man ausgehen, Herr Kollege Dr. Kempfler.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604909600
Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Dröscher auf:
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG die Versorgung eines Fahnenjunker-Stabsfeldwebels mit einer Dienstzeit von mehr als 15 Jahren am 8. Mai 1945, mit erfolgreich bestandener erster und zweiter Heeresfachschulprüfung, nach der Besoldungsgruppe A 7 Stufe 12 erfolgt, während ein Stabsfeldwebel mit mehr als 12 Dienstjahren, der ebenfalls beide Prüfungen abgelegt hat, Bezüge nach der Besoldungsgruppe A 9 erhält, und dies offenbar deshalb, weil er kein Fahnenjunker war?
Zur Beantwortung, bitte!

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0604909700
Herr Kollege, die Frage gibt die geltende Rechtslage richtig wieder. Frühere Fahnenjunker-Stabsfeldwebel gehörten am 8. Mai 1945 zur Laufbahn der Berufsoffiziere und erhielten eine für Offiziere vorgesehene Fürsorge und Versorgung. Nach dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes werden sie daher statusrechtlich und hinsichtlich ihrer Versorgungsberechtigung als Berufsoffiziere behandelt. Für die Bemessung ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge war und ist die Besoldungsgruppe ihres letzten Dienstgrads maßgebend. Dies ist bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bestätigt worden.
Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge der früheren Berufsunteroffiziere mit zwölf und mehr Dienstjahren werden auf Antrag so bemessen, wie wenn sie nach Maßgabe der bestandenen Wehrmachtsfachschulprüfung Militäranwärter geworden wären, d. h.



Parlamentarischer Staatssekretär Dorn
bei bestandener Wehrmachtsfachschulprüfung II nach
der Besoldungsgruppe A 9. Nur Berufsunteroffiziere
hatten die Möglichkeit, Militäranwärter zu werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604909800
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dröscher.

Wilhelm Dröscher (SPD):
Rede ID: ID0604909900
Herr Staatssekretär, nachdem Sie sicher mit mir übereinstimmen, daß hier der besonders Qualifizierte versorgungstechnisch doch benachteiligt ist, frage ich: Sehen Sie eine Möglichkeit, das in absehbarer Zeit zu ändern?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0604910000
Ob eine Änderung in dieser Frage möglich sein wird, kann ich hier im Moment noch nicht genau feststellen. Die Frage wird im Rahmen des Härteberichts zu dem Gesetz zu Art. 131, der von der Bundesregierung im Herbst dieses Jahres auf Grund der Forderung des Bundestages aus der vorigen Legislaturperiode vorgelegt werden muß, vielleicht noch einmal eine Rolle spielen können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604910100
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dröscher.

Wilhelm Dröscher (SPD):
Rede ID: ID0604910200
Glauben Sie, Herr Staatssekretär, daß wir bei der Gelegenheit auch eine Fülle der anderen offenbaren individuellen Ungerechtigkeiten beseitigen können wie etwa die, daß die Kollegen, die in den öffentlichen Dienst wieder eingetreten sind, meistens schlechtergestellt sind als diejenigen, die draußen geblieben sind?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0604910300
Herr Kollege Dröscher, das ist eines der schwierigsten Probleme der Gesetzgebung zu Art. 131. Inwieweit sich aus dem Härtebericht gesetzesmäßig erforderliche Konsequenzen ergeben — Änderungsgesetze und Novellierungen oder Abschlußgesetz —, hat dieses Haus selbst zu entscheiden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604910400
Ich rufe die Frage 17 des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) auf:
Hält es die Bundesregierung mit den Bestimmungen des Ausländergesetzes für vereinbar, wenn in den ersten drei Monaten des Jahres 1970 von 2323 neuen Asylbegehrenden nur 532 dem einzig bestehenden Sammellager für Ausländer überstellt wurden, und welche Gründe sind für die Tatsache maßgeblich, daß den zur Zeit im Fernverfahren registrierten Asylbegehrenden von weit über 8000 weniger als 200 Insassen im Sammellager Zirndorf gegenüberstehen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0604910500
Herr Kollege, die von Ihnen erwähnte Verfahrensweise steht mit den Bestimmungen des Ausländergesetzes im Einklang.
Aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung sieht § 31 des Ausländergesetzes zwar vor, daß der Asylbewerber dem Bundesamt in Zirndorf in der Regel für die Dauer des Verfahrens zur Verfügung steht, läßt aber Ausnahmen zu, soweit der Sachverhalt ausreichend geklärt ist. Aus §§ 38 und 40 des Ausländergesetzes ergibt sich, daß die Anwesenheitspflicht vor allem für solche Ausländer gilt, die unmittelbar aus dem Verfolgerland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und keine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland besitzen. Mit Rücksicht auf die Interessen der Ausländer, die sich erlaubt im Bundesgebiet aufhalten und hier über Unterkunft und Arbeit verfügen, wird dagegen bei ihnen der Lageraufenthalt auf das unbedingt nötige Maß, d. h. die Befragung im Vorprüfungsverfahren und die Verhandlung vor dem Anerkennungsausschuß beschränkt.
Die erhebliche Zunahme der Zahl dieser sogenannten Fernverfahren beruht darauf, daß in der letzten Zeit die Anträge von Ausländern, insbesondere von tschechoslowakischen und griechischen Staatsangehörigen, die sich hier bereits erlaubt aufhalten, überwogen. Dadurch ist die Belegung des Sammellagers Zirndorf, das nach den Vorgängen in der CSSR vorübergehend überfüllt war, in den letzten Monaten immer weiter zurückgegangen. Damit ist nunmehr die Möglichkeit gegeben, wieder strengere Anforderungen an die Befreiung von der Aufenthaltspflicht der Asylbewerber zu legen. Entsprechende Vorverhandlungen mit den Innenministerien der Länder und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge sind bereits von der Bundesregierung eingeleitet worden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604910600
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schneider.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0604910700
Herr Staatssekretär, sind Sie auch dann noch bereit, von Ausnahmen zu sprechen, wenn das Verhältnis so liegt, daß die Zahl der im Fernverfahren registrierten Asylbewerber über 8000 und die Zahl der derzeitigen Insassen des Sammellagers um 200 betragen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0604910800
Herr Kollege, das ist nicht eine Frage des Verhältnisses zwischen den Zahlen der Fernbewerber und der Insassen des Lagers, sondern primär eine Frage seiner Aufnahmekapazität.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604910900
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 18 des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) auf:
Hält die Bundesregierung an der noch im Jahre 1969 verfolgten Absicht, ein zweites Sammellager für Ausländer zu errichten, angesichts dieser Tatsache fest, und erblickt sie in der extrem hohen Zahl von Fernverfahren keine Beeinträchtigung der Sicherheitsbedürfnisse in der Bundesrepublik Deutschland?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0604911000
Die Bundesregierung sieht zur Zeit keine Notwendigkeit zur Errichtung eines weiteren Sammellagers für asylsuchende Ausländer.
Ihre Bemühungen im Jahre 1969 zielten auch nicht auf eine Verringerung der Zahl der Fernverfahren ab, die nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu einer Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen führen, sondern auf die Beseitigung eines akuten Notstands, dessen Ende damals nicht abzusehen war.




Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604911100
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 19 des Abgeordneten Wagner (Günzburg) auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet.
Wir kommen zu den Fragen 20 und 21 des Abgeordneten Schwabe. — Er ist nicht im Saal; die Fragen werden schriftlich beantwortet.
Damit sind wir am Ende Ihres Geschäftsbereichs, Herr Parlamentarischer Staatssekretär; ich danke Ihnen für die Beantwortung.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen, zunächst zur Frage 22 des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach). — Der Abgeordnete ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 23 der Abgeordneten Frau Lauterbach auf:
In welcher Weise informiert die Bundesregierung deutsche Reisende in EWG-Länder darüber, daß nach Abschaffung der Binnenzölle 1968 und dem Ende der Übergangsphase der EWG am 1. Januar 1970 noch immer im privaten Reiseverkehr an den Grenzübergängen Kontrollen, Steuern und Beschränkungen bei der Einfuhr bestimmter Waren erhoben werden?
Die Frau Abgeordnete ist anwesend. Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Reischl.

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604911200
Der Bundesminister der Finanzen hat sein Faltmerkblatt für deutsche Auslandsreisende neu aufgelegt. Darin werden die Reisenden darauf hingewiesen, daß sie für Waren, die sie aus Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mitbringen, zwar keine Zölle mehr zu zahlen haben, daß aber auf eine Kontrolle an den Binnengrenzen erst dann verzichtet werden kann, wenn auch die für den Reiseverkehr vorerst nur zum Teil abgebauten Steuergrenzen vollends gefallen sind.
Ich darf mir 'erlauben, Ihnen, Frau Kollegin, ein Stück des neuen Merkblattes übergeben zu lassen. Vielleicht ist einer der Parlamentsdiener so liebenswürdig, es hinzubringen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604911300
Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Lauterbach.

Ellen Lauterbach (SPD):
Rede ID: ID0604911400
Herr Staatssekretär, !sind Sie der Meinung, daß dieses Merkblatt eine ausreichende Information isst, oder teilen Sie die in der kürzlichen Fernsehsendung „Der Kunde wartet —Grenzen-Stempel — Ärgernisse in der EWG" geäußerte Meinung, daß durch mangelhafte Information über national unterschiedliche gesetzliche Steuer- und Lebensmittelbestimmungen den Reisenden im privaten Reise- und Warenverkehr beim Grenzübergang laufend vermeidbarer Ärger entsteht?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604911500
Frau Kollegin, ich möchte meinen, daß dieses ganz neue Merkblatt, das ich Ihnen gerade habe übergeben lassen, für die Information ausreicht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604911600
Eine zweite Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Lauterbach.

Ellen Lauterbach (SPD):
Rede ID: ID0604911700
Herr Staatssekretär, ist gewährleitset, daß dieses Merkblatt vor dem großen Urlaubsverkehr an allen EWG-Grenzübergängen zur Verteilung vorliegt?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604911800
Wenn ich nicht irre, ist es schon an .die Grenzübergänge herausgegeben worden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604911900
Ich rufe die Fragen 24 und 25 des Abgeordneten Langebeck auf:
Ist es richtig, daß die Besprechung der Körperschaftsteuerreferenten vom 30. September bis 1. Oktober 1969 zu dem Ergebnis kam, dem Bundesfinanzministerium den Vorschlag zu machen, den Kleingärtnervereinen in der Bundesrepublik Deutschland die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit zuzugestehen?
Ist es richtig, daß die Niederschrift der Besprechung der Körperschaftsteuerreferenten nach 6 1/2 Monaten noch nicht an die Finanzminister der Länder weitergegeben wurde und diese dadurch die nötigen Verwaltungsanweisungen noch nicht herausgeben konnten?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage 26 des Abgeordneten Wittmann auf:
Trifft es zu, daß seit Einführung der 11 % Mehrwertsteuer nur noch zirka 30 % der Gebrauchtwagen im Handel verkauft werden?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär.

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604912000
Die Kraftfahrzeugwirtschaft hat wiederholt behauptet, die Zahl der Privatverkäufe von Gebrauchtwagen habe seit der Einführung der Mehrwertsteuer zugenommen. Die Richtigkeit dieser Behauptung konnte nicht überprüft werden, da von amtlicher Seite Erhebungen zu dieser Frage nicht vorliegen. Die einzige amtliche Statistik, welche die Gebrauchtwagenverkäufe erfaßt, ist die Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes. In ihr wird nur die Zahl der Besitzumschreibungen, d. h. die Zahl ,der verkauften Gebrauchtwagen insgesamt, angegeben. Sollte tatsächlich ein gewisser Rückgang der Handelsverkäufe eingetreten sein, so dürfte er zumindest weitgehend in einer Zunahme der Vermittlungsgeschäfte liegen. Insofern wird der Handel aber vom Gebrauchtwagengeschäft nicht ausgeschlossen; er tritt nur nicht mehr als Verkäufer auf. Das Agenturgeschäft ist für den Gebrauchtwagenhandel sogar steuerlich vorteilhaft, da in diesen Fällen nicht der gesamte Rechnungsbetrag, sondern nur die Provision versteuert werden muß.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604912100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Wittmann.




Otto Wittmann (SPD):
Rede ID: ID0604912200
Herr Staatssekretär, kann man den Rückgang nicht an ,den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer ablesen? Man müßte doch die Umsatzsteuer im Verhältnis zur Mehrwertsteuer, die jetzt praktisch den dreifachen Betrag erbringen müßte, feststellen können. Wenn dieser Betrag nicht hereinkommt, muß doch der Rückgang im Verhältnis zum Verkauf der Fahrzeuge erkennbar sein.

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604912300
Nein, das läßt sich nicht an Hand der Steuer feststellen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604912400
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 27 dies Abgeordneten Wittmann auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Mehrwertsteuer für Gebrauchtwagen zu ermäßigen?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär.

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604912500
Der Bundesregierung sind die umsatzsteuerlichen Probleme des Handels mit gebrauchten Kraftfahrzeugen bekannt. Gegenwärtig ist nicht vorgesehen, die volle Besteuerung ,der Gebrauchtwagen zu ändern. Die steigenden Umsätze gebrauchter Kraftfahrzeuge seit Einführung der Mehrwertsteuer lassen es nicht als notwendig erscheinen, den Gebrauchtwagenhandel zu begünstigen. Eine Steuerermäßigung, die aus Gründen der Gleichbehandlung für sämtliche gebrauchte Wagen gelten müßte, würde außerdem erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen Gebrauchtwagen und Neuwagen mit sich bringen. Damit wird nicht ausgeschlossen, daß diese Frage bei der in Aussicht genommenen Novellierung des Umsatzsteuergesetzes im Gesamtzusammenhang aller anstehenden Änderungswünsche nochmals überdacht werden kann. Es muß sich dann zeigen, ob für eine günstigere Regelung überhaupt ein finanzieller Spielraum verbleibt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604912600
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Leicht auf:
Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die Ist-Ergebnisse des Haushalts 1969 nach der Gliederung der Anlagen zum Finanzplan 1969 bis 1973 vorlegen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604912700
Das Bundesministerium der Finanzen hat bisher jeweils etwa drei bis vier Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eine umfassende Vorlage über den Haushaltsablauf zugeleitet. Diese Vorlage über das Abschlußergebnis des Haushalts 1969 ist fertiggestellt und wird dem Haushaltsausschuß in dieser Woche zugeleitet. Es war leider nicht mehr möglich, diese Vorlage um die von Ihnen, Herr Kollege, in diesem Jahr zusätzlich gewünschten tabellarischen Auswertungen der Ist-Ergebnisse 1969 nach der Gliederung der Anlagen zum Finanzplan 1969 bis 1973 zu erweitern. Die Übersichten werden dem Haushaltsausschuß jedoch baldmöglichst nachgereicht.
Ein Bericht über die Entwicklung der Bundesfinanzen im Rechnungsjahr 1969 in ökonomischer und funktionaler Sicht ist in den Finanznachrichten vom 29. April, von gestern, veröffentlicht worden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604912800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Leicht.

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0604912900
Also kann man damit rechnen, daß noch in dieser Woche mehr Aufklärung über den Ablauf 1969 erfolgt?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604913000
In dieser Woche noch.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604913100
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 29 des Abgeordneten Leicht auf:
Wann wird die Bundesregierung die Ist-Zahlen über das Ergebnis ihrer Haushaltsführung im 1. Quartal 1970 mit den Steigerungsraten gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum veröffentlichen?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär, bitte!

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604913200
Über die Entwicklung der Bundesfinanzen im ersten Quartal 1970 ist ebenfalls in den Finanznachrichten vom 29. April, von gestern, in Form der üblichen Schnellmeldung berichtet worden. Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse folgt in einigen Wochen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604913300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Leicht.

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0604913400
Darf ich trotzdem fragen, wie hoch die Steigerung der Ist-Ausgaben im ersten Quartal 1970 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum war, und zwar mit und ohne die Zahlung auf die Konjunkturausgleichsrücklage.

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604913500
Ich fürchte, mit diesem Unterschied kann ich Ihnen das nur schriftlich geben. Im ersten Quartal 1970 sind die Ist-Ausgaben gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 8,3 % gestiegen. Dabei muß aber berücksichtigt werden, daß diese Steigerungsrate im wesentlichen auf den zwangsläufigen Anstieg der Personalausgaben zurückzuführen ist. Im Gegensatz zum Vorjahr haben sich in diesem Jahr zwei Besoldungsverbesserungen ausgewirkt: das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz ist nämlich erst am 1. April 1969 in Kraft getreten, das Siebente Besoldungsänderungsgesetz aber bereits am 1. Januar 1970, so daß beide Besoldungsneuregelungen sich im ersten Quartal 1970 auswirkten. Das ändert natürlich sehr stark die Ist-Ausgaben im ersten Vierteljahr dieses Jahres.
2452 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, .den 30. April 1970

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604913600
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Leicht.

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0604913700
Da man diese Fakten gewußt hat, frage ich Sie, Herr Staatssekretär: Ist die Bundesregierung bereit, zuzugeben, daß damit die Erklärung des Bundesfinanzministers in seiner Haushaltsrede, die Ausgaben würden während des Zeitraums der Haushaltsführung nur in einer Größenordnung um 4 v. H. steigen, und damit auch die Zielsetzung des Jahreswirtschaftsberichts 1970, wonach die Bundesausgaben im ersten Halbjahr 1970 vergleichsweise gering anwachsen sollten, nicht eingehalten werden können?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604913800
Nein, das zuzugeben bin ich nicht bereit; denn das kann doch nur für die gesamte Zeit der vorläufigen Haushaltsführung errechnet werden. Wenn man diese Steigerung der Personalausgaben abrechnet — was man ja wohl gerechterweise tun muß —, beträgt die Steigerung ohnedies im ersten Quartal nur 5,7 v. H.

(Abg. Leicht: Das ist doch jedes Jahr!)

— Na ja, die müssen nicht jedes Jahr sein. In diesem Jahr jedenfalls kommen im ersten Vierteljahr zwei Personalausgabensteigerungen zusammen, die im vorigen Jahr eben nicht da waren. Das eine Gesetz ist, wie gesagt, am 1. April 1969 in Kraft getreten, dann kamen die 300 DM Sonderzahlung hinzu, und dann kommt noch die zweite Steigerung ab 1. Januar 1970 hinzu. Das mußte zwangsläufig gegenüber dem Vorjahr zu einer erheblich höheren Steigerung führen, als es vorauszusehen war.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604913900
Eine Zusatzfrage, bitte schön!

Dr. Wolfgang Rutschke (FDP):
Rede ID: ID0604914000
Herr Staatssekretär, halten Sie die Kritik für sehr überzeugend, wenn auf der anderen Seite ständig Forderungen von dieser Seite kommen, weitere Erhöhungen vorzunehmen?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604914100
Ich teile Ihre Meinung.

(Abg. Leicht: Das stimmt ja gar nicht, Herr Rutschke!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604914200
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Klepsch.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0604914300
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zuzugeben, daß der Herr Bundesminister der Finanzen bei seiner Haushaltsrede das Faktum der zweimaligen Personalkostensteigerung bereits gekannt hat?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604914400
Herr Kollege, daß die zweimalige Personalkostensteigerung einzurechnen ist, hat er natürlich gewußt. Aber ich sage noch einmal: Der Herr Bundesminister der Finanzen hat in seiner Haushaltsrede die Zahlen, die er genannt hat, auf den gesamten Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung bezogen. Die Höhe der Ausgaben war damals im einzelnen überhaupt noch nicht vorauszusehen; die konnte man ja nur vorläufig berechnen. Endgültig ist das Ergebnis erst, wenn der Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung abgeschlossen ist, also erst nach einem halben Jahr.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604914500
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs auf:
Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Reischl, am 15. April 1970 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs, daß keine Verzögerungen bei den Hoch-und Tiefbaumaßnahmen in den Zonenrand- und Ausbaugebieten erfolgen, und der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen, Börner, vom 23. April 1970 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst, daß eine Verzögerung von Baumaßnahmen auch in den wirtschaftlich schwachen Gebieten eintreten kann?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär.

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604914600
Zwischen meiner Antwort vom 15. April 1970 und der Antwort des Herrn Kollegen Börner vom 23. April 1970 sehe ich keinen Widerspruch.
Am 15. April habe ich meine allgemeine Überzeugung ausgesprochen, daß die Durchführung strukturverbessernder Programme der regionalen Wirtschaftsförderung in den Zonenrand- und Ausbaugebieten durch die vorläufige Haushaltsführung nicht beeinträchtigt wird und daß die freigegebenen Investitionsmittel ausreichen werden, bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 1930 eingeleitete Strukturmaßnahmen durchzuführen. Ich habe dabei besonders darauf hingewiesen, daß erfahrungsgemäß der überwiegende Teil der für Strukturmaßnahmen vorgesehenen Investitionsmittel erst in der zweiten Jahreshälfte abfließt und daß die Länder zur Vermeidung von Verzögerungen von neuen Programmplanungen bereits seit längerer Zeit über die im Bundeshaushalt 1970 veranschlagten Strukturmittel unterrichtet worden sind.
Demgegenüber hat Herr Kollege Börner nach meinen Erkundigungen am 23. April 1970 speziell für den Sektor Straßenbau auf die Schwierigkeiten bei der Erteilung weiterer Bauaufträge hingewiesen, die sich aus der Ausschöpfung der Verpflichtungsermächtigungen des Vorjahres ergeben. Unter diesem besonderem Gesichtspunkt hat es Herr Börner auf eine Zusatzfrage hin — ohne eine konkrete Feststellung zu treffen — lediglich für denkbar gehalten, daß bei der einen oder anderen Straßenbaumaßnahme auch eine Verzögerung eintreten könne. Die bloße Möglichkeit einer Verzögerung in einem Einzelfall auf Grund besonderer Umstände steht aber der von mir gegebenen Gesamtbetrachtung nicht entgegen.




Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604914700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Fuchs.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0604914800
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, daß doch in einzelnen Fällen — die mir bekannt sind — infolge dieser Situation Straßenbaumaßnahmen, z. B. Brückenbauten, nicht in dem Tempo weitergeführt werden können, wie es ursprünglich beabsichtigt war?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604914900
Bei den Straßenbauten halte ich das, wie es der Kollege Börner angedeutet hat, für möglich. Ich darf aber darauf hinweisen, daß in solchen Fällen auch schon Ausnahmen ausdrücklich bewilligt worden sind. Nur kann keine generelle Ausnahme gemacht werden, sondern es kann natürlich nur im Einzelfall entsprechend der Dringlichkeit des Projekts eine Ausnahme gemacht werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604915000
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Fuchs.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0604915100
Würden Sie mir nicht zugeben, daß meine Sorge und meine Frage bezüglich des Widerspruchs zwischen den beiden Aussagen doch ihre Berechtigung haben?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604915200
Nein, Herr Kollege. Ich muß noch einmal sagen: Zwischen der allgemeinen Aussage von mir, die sich auf alle Bereiche erstreckt, und der speziellen, auf den Straßenbau 'bezüglichen besteht kein Widerspruch, zumal ich ja für den Straßenbau unmittelbar gar nicht zuständig bin und auch nicht über die Zahlen verfüge. Ich sage aber noch einmal, daß das Bundesministerium der Finanzen hier Verständnis bewiesen und in Einzelfällen bereits Ausnahmegenehmigungen erteilt hat, damit die Straßenbaumaßnahmen weitergeführt werden können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604915300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Warnke.

Dr. Jürgen Warnke (CSU):
Rede ID: ID0604915400
Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Bundesregierung, die Sperren bei den Mitteln für Wirtschafts- und Strukturförderung im Zonenrandgebiet, die ja unvermeidlich zu Verzögerungen führen müssen, aufzuheben?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604915500
Nicht generell — ich habe das schon gesagt —, sondern nur auf Antrag in begründeten Einzelfällen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604915600
Zusatzfrage, Herr Dr. Kempfler.

Dr. Friedrich Kempfler (CSU):
Rede ID: ID0604915700
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung bewußt, daß in Anbetracht der notwendigen Ausschreibungen und Vergaben bei Straßenbauten schon durch die jetzige Verzögerung der größte Teil des Baujahres 1970 für solche Bauten verstrichen ist?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0604915800
Herr Kollege, darüber kann ich als der Nichtzuständige keine detaillierte Auskunft geben. Die Frage würde besser an den Verkehrsminister gerichtet.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604915900
Wir sind am Ende der Fragen Ihres Geschäftsbereichs angekommen. Ich danke für die Beantwortung.
Ich rufe den Geschäftsbereich .des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Die Fragen 31 und 32 ,des Abgeordneten Schmidt (München) sind vom Fragesteller zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 33 des Abgeordneten Dasch auf:
Hält die Bundesregierung die Befürchtung bayerischer Mühlen für gerechtfertigt, daß ihnen auf Grund des starken Getreideexports ab Juni einheimischer Mahlweizen nicht mehr zur Verfügung steht und ausländischer deswegen zu überhöhten Preisen eingekauft werden muß?
Bitte schön, zur Beantwortung!

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0604916000
Die Befürchtungen bayerischer Mühlen sind nicht berechtigt; im Gegenteil, die Bayerische Staatsregierung und der Verband der bayerischen Handelsmühlen haben die Bundesregierung kürzlich aufgefordert, sich für eine Vergütung für Weizenbestände zum Preisbruch am 31. Juli/1. August einzusetzen, weil sich die bayerischen Mühlen zum allergrößten Teil mit Weizen bis zur neuen Ernte eingedeckt hätten. Es mag zutreffen, daß sich einige Mühlen in Bayern noch nicht so weit versorgt haben; diesen Mühlen steht Weizen aus Beständen der Einfuhr- und Vorratsstelle zur Verfügung.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604916100
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 34 des Abgeordneten Niegel auf:
Ist die Bundesregierung bei den EWG-Beratungen über die künftige Festlegung der Getreidepreise durch Änderung des Regionalisierungssystems bereit, indirekte Preissenkungen zu Lasten der Erzeuger, wie z. B. im bayerischen Raum, zu akzeptieren?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0604916200
Herr Kollege Niegel, die Bundesregierung ist nicht bereit, einer allgemeinen Preissenkung zu Lasten der landwirtschaftlichen Erzeuger zuzustimmen. Dies gilt im Grundsatz auch für die Regionalisierung. Inwieweit hier allerdings unter Umständen regionale Preiskorrekturen bei Weichweizen in Verbindung mit einer angestrebten Erhöhung der Futtergetreidepreise vorgenommen werden müssen, kann zur Zeit noch nicht gesagt werden, da hierüber in Brüssel noch verhandelt wird.




Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604916300
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0604916400
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, Herr Staatssekretär, bei den Qualitätsstandards gewisse Zugeständnisse zu machen? Die Qualitätsstandards können ja ohne weiteres von der Kommission festgelegt werden.

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0604916500
Die Bundesregierung wird sehr genau prüfen, inwieweit bei den Qualitätsstandards noch schärfere Bestimmungen angewandt werden könnten. Wir sind der Meinung, daß man hinsichtlich Ihrer Frage bei den Qualitätsstandards das gleiche zu überlegen hat hinsichtlich einer Preissenkung durch Änderung des Regionalisierungssystems; aber konkrete Aussagen kann ich dazu jetzt nicht machen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604916600
Eine weitere Zusatzfrage, der Abgeordnete Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0604916700
Herr Staatssekretär, wie verhält es sich mit dem Interventionszeitraum? Es sind nämlich Befürchtungen darüber aufgetaucht, daß hinsichtlich des Getreides nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums interveniert werden kann.

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0604916800
Herr Kollege, Ihnen sind ja die Gedankengänge der Bundesregierung bekannt; sie ist bestrebt, den Interventionszeitraum möglichst langfristig zu gestalten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604916900
Ich rufe die Frage 35 des Abgeordneten Niegel auf:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den in der Deutschen Bauernzeitung vom 18. April 1970 auf Seite 2 unter der Überschrift „Hinhalte-Taktik" zitierten Äußerungen des Bundesernährungsministers und aus den Äußerungen des Abgeordneten Helms in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 11. März 1970 (Stenographischer Bericht, Seite 1799 D bis Seite 1800 B) ?
Zur Beantwortung, bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Logemann!

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0604917000
Die in der Deutschen Bauernzeitung vom 18. April 1970 erwähnten Regensburger Äußerungen über die Wechselbeziehung zwischen Agrar- und Währungspolitik weisen wie die des Abgeordneten Helms in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 11. März 1970 auf den bekannten Tatbestand hin, daß einseitige Integrationsfortschritte auf dem Agrarsektor ohne eine gleichzeitige Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik in der EWG auf die Dauer zu politischen und ökonomischen Spannungen und Fehlentwicklungen führen. Die mangelnde Harmonisierung dieser Bereiche mit der Folge von zwei Paritätsänderungen in umgekehrter Richtung im Laufe des Jahres 1969 machte es offensichtlich, daß bei fortdauernder Stagnation der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungspolitik die Funktionsfähigkeit des Gemeinsamen Agrarmarktes in Frage gestellt wäre. Aus der Einsicht in diese Notwendigkeit haben die Regierungschefs der EWG-Mitgliedstaaten auf der Haager Gipfelkonferenz vom 1./2. Dezember 1969 bindend erklärt, die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion voranzutreiben. Als Beginn dieses Vorhabens soll der Rat, ausgehend vom Memorandum der Kommission vom 12. Februar 1969, im Laufe des Jahres 1970 einen Stufenplan beschließen. Dieser wird insbesondere eine ständige währungspolitische Koordination schon in der Anfangsstufe vorsehen müssen. Der Bundesminister für Wirtschaft hat hierzu am 12. Februar 1970 bereits konkrete Vorschläge unterbreitet. Die Beratungen in den zuständigen Gremien der EWG sind im Gange. Weitergehende Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den zitierten Äußerungen nicht zu ziehen, da sie nur objektiv analysierend Faktoren ansprechen, die ihrerseits den Anstoß zu einer gemeinsamen Politik in der EWG gegeben haben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604917100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0604917200
Herr Staatssekretär, in den Äußerungen des Herrn Bundesernährungsministers in Regensburg kann man so zwischen den Zeilen lesen, als ob bald wieder eine neue Aufwertung zu befürchten sei, die wiederum zu Lasten der Landwirtschaft ginge.

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0604917300
Sicherlich ist innerhalb der EWG-Länder gelegentlich zu lesen, daß Währungsänderungen wieder eintreten könnten und daß bereits eine gewisse Uhr ticke. Dennoch glaube ich, daß sich die Bundesregierung bemüht, bereits jetzt vorbereitend Maßnahmen anzusteuern — das zeigt ja der Stufenplan des Herrn Bundeswirtschaftsministers —, so daß man sagen kann, daß die Bundesregierung entsprechende Vorstellungen über die Schritte hat, die man beim Eintritt eines solchen Falles tun könnte.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604917400
Eine letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0604917500
Herr Staatssekretär, gibt man mit diesen Äußerungen praktisch zu, daß die Bundesregierung mit der Aufwertung doch etwas sehr leichtfertig gehandelt hat?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0604917600
Nein, das würde ich in keinem Fall sagen. Wir haben uns vielmehr wirklich bemüht, der Landwirtschaft in bezug auf die durch die Aufwertung eingetretenen Einkommensverluste dadurch entgegenzukommen, daß wir für einen vollen Ausgleich dieser Einkommensverluste Sorge tragen.



Parlamentarischer Staatssekretär Logemann
Das entsprechende Gesetz steht in der nächsten Woche zur zweiten und dritten Lesung an. Ich glaube, das dürfte deutlich machen, wie sehr sich die Bundesregierung bemüht hat, hier Schäden zu verhindern.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0604917700
Verehrter Herr Kollege, bezüglich Ihrer Zusatzfrage muß ich Sie darauf aufmerksam machen, daß weder Fragen noch Zusatzfragen eine Wertung enthalten dürfen.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Ich darf Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, danken. Die nicht aufgerufenen Fragen werden schriftlich beantwortet, sofern sie nicht von den Fragestellern zurückgezogen wurden.
Ich berufe die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 6. Mai 1970, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.