Rede:
ID0604819500

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
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    4. Frau: 1
    5. Dr.: 1
    6. Diemer-Nicolaus.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 48. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1970 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Lemmer 2415 A Eintritt des Abg. Hein in den Bundestag 2415 A Absetzung von Tagesordnungspunkten . 2415 B Amtliche Mitteilungen 2415 B, C Fragestunde (Drucksachen VI/688, VI/694) Dr. Schmid, Vizepräsident (zur GO) . 2415 D Fragen der Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern), Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Gradl und von Eckardt: Brief des Bundeskanzlers an den 1. Sekretär der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei Brandt, Bundeskanzler . 2416 A, B, C, D, 2417 A, B, C, D, 2418 A, B, C, 2419A, B, C, D, 2420 A, B, C, D, 2421 B, C, D, 2422 A, B, C, D, 2423 A, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) . . . . 2416 A, B, 2418B, 2421 A, B, 2422 A, 2423 B, C Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) . . 2416C, 2420 D, 2422 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 2416 D, 2419 A, 2422 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 2417 A, 2418 C, 2422 C Dr. Kraske (CDU/CSU) . 2417 A, 2418 A, 2420 B, C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 2417 C, D, 2421 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 2418 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 2418 B Dr Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2418 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 2419 A, C, 2421 A, B Schulte (Unna) (SPD) . . . . . . 2419 A Mattick (SPD) . . . . . . . . . 2419 B Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 2419 C Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 2420 A Frau Renger (SPD) 2420 C von Eckardt (CDU/CSU) . . . . 2421 D Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . 2422 C Wienand (SPD) . . . . . . . 2423 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1970 Fragen des Abg. Freiherr von und zu Guttenberg: Stellungnahme der deutschen Delegation zur Oder-Neiße-Linie bei den Gesprächen in Warschau — Berücksichtigung humanitärer Probleme Scheel, Bundesminister 2424 A, 2425 A, B, C, D, 2426 A, B, D, 2427 A, B, C, D, 2428 A Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 2424 D, 2425 A, B, C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU): . 2425 C, D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 2425 D, 2426 A, 2427 D Wienand (SPD) 2426 B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 2426 D Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . 2427 A, B Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 2427 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 2427 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2428 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache VI/504) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/669) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2428 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Juli 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Rheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburgweier/Lauterburg (Drucksache VI/309) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/636), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/633) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 2428 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Revisionsprotokoll vom 9. Juni 1969 zu dem am 21. Juli 1959 in Paris unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache VI/503) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/668) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . 2428 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache V1/566); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/689) — Zweite und dritte Beratung — 2429 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (Drucksache VI/674) — Erste Beratung — 2429 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 118 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1962 über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern in der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/650) — Erste Beratung — 2429 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/670) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Abg. Vogel und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/665) — Erste Beratung — Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 2429 C Dr. de With (SPD) . . . . . . . 2430 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2431 A, 2434 C Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 2431 D Dr. Beermann (SPD) . . . . . . 2433 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 2436 A Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2436 A Entwurf eines Umstellungsschlußgesetzes (Drucksache VI/673 — Erste Beratung — 2436 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Kaseine und Kaseinate (Drucksachen VI/285, VI/679) 2436 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Mayonnaise, Soßen auf Grund von Mayonnaise und andere emulgierte Gewürzsoßen (Drucksachen VI/286, VI/678) 2437 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für Richtlinien Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1970 III des Rates zur Festsetzung der Einzelheiten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Krankenpflegers für die allgemeine Pflege (Drucksachen VI/73, VI/644) 2437 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EWG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich der Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 986/68 hinsichtlich der Beihilfen für Magermilch für Futterzwecke Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 2599/69 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Äpfel Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Rückgriff auf bestimmte Verwendungsarten für Apfelsinen, die Gegenstand von Interventionen waren Verordnung (EWG) das .Rates zur Änderung der Prämienregelung für die Schlachtung von Kühen Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 823/68 zur Festlegung der Erzeugnisgruppen und der besonderen Vorschriften für die Berechnung der Abschöpfungen für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich bestimmter Käsesorten (Drucksachen VI/443, VI/444, VI/493, VI/494, VI/570, VI/583, VI/647) 2437 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/EURATOM des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes (Drucksachen VI/568, VI/680) 2437 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der EWG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1541 und 1542/69 des Rates über die Einfuhr von Zitrusfrüchten aus Spanien und Israel (Drucksachen VI/317, VI/677) 2437 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1967 (Drucksache VI/667) 2437 D Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache VI/671) . . . . . . . . 2437 D Nächste Sitzung 2438 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2439 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Funcke betr. Einbruchdiebstähle in Juwelier- und Pelzgeschäften 2439 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Breidbach betr. Aktientransaktion zwischen den Verlagshäusern Bertelsmann und Springer . . . . . . 2439 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des .Abg. Wagner (Günzburg) betr. die Broschüre „ERP-Kredite für die deutsche Wirtschaft" 2439 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1970 2415 48. Sitzung Bonn, den 29. April 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Behrend * 30. 4. Berlin 4. 5. Dr. Birrenbach 8. 5. Dr. Brand (Pinneberg) 1. 5. Dröscher * 30. 4. Flämig * 29. 4. Frau Geisendörfer 30. 4. Gerlach (Emsland) * 30. 4. Gottesleben 8. 5. Dr. Häfele 1. 5. Dr. Hein * 29. 4. Dr. Hermesdorf (Schleiden) 29. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30. 4. Dr. Koch * 29. 4. Köppler 30. 4. Kriedemann * 30. 4. Lange * 30. 4. Lautenschlager * 30. 4. Dr Löhr * 29. 4. Meister * 30. 4. Memmel * 30. 4. Müller (Remscheid) 30. 4. Dr. Pohle 3. 5. Richarts * 29. 4. Schneider (Königswinter) 3. 5. Sieglerschmidt 29. 4. Dr. Starke (Franken) 30. 4. Dr. Stoltenberg 29. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Schulz (Berlin) 8. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 24. April 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache VI/635 Frage A 39) : Trifft es zu, daß seit Bestehen der Preisauszeichnungspflicht für hochwertige Güter auf Grund der Preisauszeichnungsverordnung vom 18. September 1969 (BGBl. I S. 1733) die Zahl der Einbrüche in Geschäfte mit hochwertigen Gütern, insbesondere mit Juwelier- und Pelzwaren sich erhöht hat und Versicherungsgesellschaften ihre Diebstahlversicherung für hochwertige Güter gekündigt oder die Prämie erhöht haben? Nein, dies trifft nicht zu. Nach Auskunft des Bundeskriminalamtes halten sich die Einbruchdiebstähle in Juwelier- und Pelzgeschäften im Rahmen des leider Gewöhnlichen. Es gibt keine Hinweise, daß Juweliergeschäfte mit Anlagen zum Stenographischen Bericht sichtbarer Preisauszeichnung durch Einbruchs- oder Trickdiebstähle sowie Raubüberfälle besonders gefährdet sind. Über Kündigungen oder Prämienerhöhungen in der Einbruchdiebstahlversicherung für hochwertige Güter als Folge der Preisauszeichnungspflicht ist der Bundesregierung nichts bekannt. Auch der Verband der Sachversicherer hält es für unwahrscheinlich, daß Kündigungen oder Prämienerhöhungen schon jetzt mit der Einführung der Preisauszeichnungspflicht begründet werden, da es erfahrungsgemäß geraume Zeit dauert, bis sich derartige Ursachen, soweit sie sich isoliert überhaupt statistisch erfassen lassen, auf die Prämien auswirken. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 24. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (Drucksache VI/635 Fragen A40 und 41): Ist es zutreffend, daß im Zuge der Gespräche zwischen den Verlagshäusern Bertelsmann und Springer über den Verkauf von Aktien des Axel Springer Verlages das Bundeswirtschaftsministerium oder ein anderes Bundesministerium beratende Funktionen auf dem Gebiet der Steuerverrechnung oder Steuererleichterung ausgeübt hat, hauptsächlich in der Annahme, der Hamburger Verleger werde nicht nur ein Drittel, sondern bis zu 74 V. seiner Anteile veräußern und somit seine starke Position im Pressebereich aufgeben? Ist es zutreffend, daß im Rahmen der Verkaufsverhandlungen Gespräche zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium oder einem anderen Bundesministerium und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen stattgefunden haben mit dem Ziel, die unter der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Westdeutsche Landesbank an der Transaktion zu beteiligen und diese in der Hoffnung ,auf einen Verkaufsanteil von bis zu 74 % zu unterstützen? Die Frage ist zu verneinen. Das Bundeswirtschaftsministerium oder ein anderes Bundesministerium hat zu keiner Zeit beratende Funktionen steuerlicher oder anderer Art im Zusammenhang mit der Anteilstransaktion zwischen den beiden Verlagshäusern ausgeübt. Die zweite Frage ist ebenfalls zu verneinen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 24. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI/635 Frage A 42) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die in den vergangenen Jahren aufgelegte Broschüre „ERP-Kredite für die deutsche Wirtschaft" auch für das Jahr 1970 zu erstellen? Die Bundesregierung beabsichtigt, die Broschüre „ERP-Kredite für die deutsche Wirtschaft" nach Verabschiedung des ERP-Wirtschaftsplans durch Bundestag und Bundesrat der Öffentlichkeit zu übergeben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Beermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir können dem Kollegen Dr. Vogel insoweit zustimmen, als die derzeitige Ausbildung der Juristen in der Tat dringend reformbedürftig ist. Selbstverständlich muß die Reform, wie auch wir sie vorantreiben wollen, auf dem gesamten geistesgeschichtlichen Hintergrund gesehen werden, wie er sich jetzt in unserer Gesellschaft darstellt.
    Wir kennen auch die radikalen Strömungen, die es zum Teil gibt und die in die Richtung gehen, diesen Staat, diese Gesellschaft zu negieren und die Richterausbildung in eine Richtung hinein umzufunktionieren, die ihre Basis nicht mehr in den ethischen Grundwerten unserer Verfassung hat. Trotzdem müssen wir sehen, welche Kräfte und welche Initialzündungen gerade auch aus diesem Bereich kommen, um die Basis zu überprüfen, von der wir ausgehen müssen, wenn wir diese Reform hier ansetzen.
    Nun zum einzelnen. Es hat sich herausgestellt, daß die Ausbildung der Juristen viel zu lange und zu wenig effektiv ist und in ihrer Ausgestaltung in der Praxis in einem von den betroffenen Referendaren mit Recht wiederholt gerügten krassen Gegensatz zu den Prüfungsanforderungen steht. Das Prüfungswissen vermittelt weit mehr der Repetitor und viel weniger die Universität. Wir müssen als Ziel der Reform eine Juristenausbildung vor Augen haben, die einen qualifizierten Juristen heranzieht, der nicht nur mit der modernen Rechtswirklichkeit vertraut ist, sondern Recht, Gesellschaft und — ich möchte hinzufügen — die ethischen Grundsätze unserer Verfassung und ihre Zusammenhänge begreifen und begreiflich machen kann. Ich meine, daß damit die Reform der gesamten Juristenausbildung in einen ganz engen Zusammenhang mit der Justizreform rückt

    (Abg. Vogel: Sehr richtig!)

    und damit zugleich Voraussetzung und Teil des von der Bundesregierung in ihrer Regierungserklärung entworfenen rechtspolitischen Konzepts ist.
    Der Bundesjustizminister hat mit dieser Zielsetzung in seinem Hause einen Referentenentwurf erstellen lassen, der bereits vor Monaten den Landesjustizverwaltungen zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Am 20. April hat im Bundesjustizministerium eine Aussprache über diesen Entwurf mit Vertretern zahlreicher interessierter Gruppen stattgefunden. Die bei dieser Anhörung abgegebenen, zum Teil unter sich sehr differierenden Stellungnahmen bedürfen einer sorgfältigen Auswertung, mit der das Bundesjustizministerium zur Zeit befaßt ist.
    Angesichts dessen ist es zwar erfreulich, daß nun auch die Opposition die Dringlichkeit des Anliegens unterstützt, in der Sache selbst jedoch Ist ihr Tätigwerden zu diesem Zeitpunkt wenig hilfreich, wenn sie, ohne die noch erforderliche Vorklärung abzuwarten, mit ihrem Gesetzentwurf, der dem Referentenentwurf des Justizministeriums in weiten Teilen, so möchte ich es einmal sagen, „nachempfunden" worden ist, nunmehr vorprellt. Der Entwurf der Opposition wirkt, was nach dem Voranstehenden wenig verwunderlich ist, noch nicht ausgereift.
    Der Entwurf enthält, insoweit wiederum in völliger Übereinstimmung mit dem Referentenentwurf



    Dr. Beermann
    des Bundesjustizministers, die folgenden zwei wesentlichen Punkte. Einmal soll der Vorbereitungsdienst verkürzt und umstrukturiert werden. Zum anderen soll in das Richtergesetz eine sogenannte Experimentierklausel eingebaut werden, die es den Ländern gestattet, die Juristenausbildung grundlegend neu zu gestalten und insbesondere in einem einstufigen Ausbildungsgang zusammenzufassen. Nur durch die auf diese Weise gewonnenen neuen Erfahrungen wird auf die Dauer die Ausbildung wirklich entscheidend reformiert und auf eine neue, den heutigen Verhältnissen angemessene Basis gestellt werden können.
    Die Ausgestaltung, die dieses Konzept in dem Gesetzentwurf der Opposition jedoch gefunden hat, wird noch sorgfältig überprüft werden müssen.

    (Abg. Vogel: Dazu sind wir bereit!)

    Folgende Gesichtspunkte seien erwähnt. Es wird zu überprüfen sein, ob im Hinblick auf eine möglichste Straffung des Vorbereitungsdienstes die Verkürzung von bisher 30 auf immerhin noch 24 Monate genügt. Allerdings setzt eine weitere Straffung voraus, daß Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen weitgehend übereinstimmen. In dieser Hinsicht sagt der Entwurf selbst nichts.
    Es wird ferner zu überprüfen sein, ob die im Entwurf der Opposition vorgesehene Zweijahresfrist für den Vorbereitungsdienst genügend abgestimmt ist mit der in § 113a vorgesehenen Mindestausbildungsfrist von fünfeinhalb Jahren.
    Es wird weiter zu prüfen sein, ob die von der Opposition vorgeschlagene Aufteilung des Vorbereitungsdienstes nicht noch wesentlich besser ausgestaltet werden könnte. Insbesondere wird zu überlegen sein, in welchem Umfang der Referendar die Möglichkeit haben sollte, schon im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Stationen zu durchlaufen, die im Hinblick auf seine spätere Berufspraxis für ihn besonders geeignet sind.

    (Abg. Vogel: Ist ja vorgesehen!)

    Schließlich wird zu überlegen sein, ob man nicht wenigstens den Stadtstaaten die Möglichkeit geben sollte, künftig allein die einstufige Ausbildung anzubieten.

    (Abg. Vogel: Da wird sicher ein Dissens liegen!)

    Durch eine solche allein auf die Stadtstaaten bezogene Einschränkung der überkommenen zweistufigen Ausbildung würde der Grundsatz der Freizügigkeit nur unwesentlich eingeschränkt.

    (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Aber eingeschränkt, Herr Kollege!)

    Andererseits würde auf diese Weise den genannten Justizverwaltungen die Möglichkeit gegeben werden, sich ganz auf das neue Ausbildungsexperiment zu konzentrieren, eine Voraussetzung, die nach allen bisherigen Erfahrungen entscheidend dafür
    ist, daß es günstig aufgenommen wird und, wie zu hoffen, auf einen fruchtbaren Boden fällt.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Vogel: Soll künftig in Hamburg kein Vorbereitungsdienst mehr möglich sein?)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Dr. Diemer-Nicolaus.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht das erstemal, daß wir uns hier im Hohen Hause über die Juristenausbildung, insbesondere über die Gestaltung der Referendarzeit, unterhalten. Eine Reform nicht nur der Juristenausbildung, sondern auch der Ausbildung in anderen Wissenschaftszweigen — ich erinnere nur an die Philologie — ist heute dringlicher als je zuvor. Insofern habe ich natürlich Verständnis dafür, daß ein Gesetzentwurf vorgelegt wurde, der dieses Problem anpackt.
    Andererseits muß ich allerdings sagen, Herr Kollege Vogel, daß mich der Zeitpunkt außerordentlich überrascht. Sie haben erklärt, daß sich die CDU/CSU mit diesem Problem seit längerem befasse. Ich muß dann davon ausgehen, daß die CDU/ CSU zunächst einmal die Frage einer Änderung des § 5 des Richtergesetzes verfolgt hat, um gegebenenfalls die einstufige Ausbildung zu ermöglichen, und daß dies schon Gegenstand der Fragestunde gewesen ist. Der CDU/CSU-Fraktion ist sicherlich bekannt, daß sich der diesjährige Juristentag im September eingehend mit der Frage der Juristenausbildung befassen wird. Sie kennen doch die hockqualifizierten Gutachten, die gerade in diesem Gremium schon vor den Verhandlungen vorgelegt und an die Teilnehmer verschickt werden. Ich meine deshalb, daß man zunächst einmal diesen Juristentag und auch den Referentenentwurf abwarten sollte, damit man nachher ein vollständiges Material zur Hand hat und auf dieser Grundlage eine gute Arbeit hier im Hohen Hause leisten kann.
    Vielleicht darf ich einmal eine Prognose stellen, Herr Kollege Vogel. Es ist ganz selbstverständlich, daß der Initiativantrag Ihrer Fraktion an den Rechtsausschuß überwiesen wird. Ich würde es aber nicht für sachdienlich halten, wenn man, obwohl man weiß, daß in Kürze qualifizierte Gutachten kommen, schon vor einer von den Praktikern getragenen Diskussion auf dem Juristentag zu einer Verabschiedung Ihres Entwurfs käme. Wenn man das Problem anpacken will, sollte man die Sache auch so gründlich machen, wie es die Materie verdient.
    Mit Ihrem Gesetzentwurf wird nur die Referendarausbildung angesprochen. Zu einer modernen Ausbildung unserer Juristen, zu einer Ausbildung, die sich nicht nur auf das streng Juristische beschränkt, sondern die die Rechtsprechung und alle Aufgaben, die mit dem Recht zusammenhängen, in unsere gesellschaftlichen Verhältnisse und in die wirtschaftlichen Beziehungen eingebettet sieht, die also nicht abstrakt denkt, sondern das Recht in



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    seiner Vielgestaltigkeit, in seinen konkreten Beziehungen zum Leben betrachtet, gehört natürlich auch die Überlegung, wie die Ausbildung der Studenten an den Universitäten zu ändern ist. Wie können wir die Referendarausbildung besser gestalten, wenn nicht auf den Universitäten die entsprechenden Grundlagen dafür gelegt werden? Beides muß harmonisiert werden.
    Hier ist schon auf verschiedene Modelle hingewiesen worden. Ich darf auch auf die konkrete Vorstellung des Süddeutschen Juristen- und Referendarverbandes hinweisen. Ich habe mit Juristen, die einer einstufigen Ausbildung sehr positiv gegenüberstehen, gesprochen, und mir ist gesagt worden, daß die einstufige Ausbildung in der Theorie leichter sei als in der Praxis. In der Praxis sei die Gestaltung insofern schwieriger, als das theoretische Wissen, das an der Universität erworben werde, durch entsprechende praktische Ausbildung bei den jeweiligen Gerichten — nehmen Sie ein ganz nüchternes Beispiel: Strafrecht, Strafprozeß — auf der Universität durch die praktische Ausbildung bei einem Schöffengericht oder einer Strafkammer ergänzt werden müsse. Das ist nicht immer sehr einfach. Aber man darf vor Schwierigkeiten nicht kapitulieren, wenn man der Meinung ist, daß Theorie und Praxis in der Ausbildung jeweils aufeinander abgestimmt sein müssen, was ich im Prinzip für richtig halte. Die Ausbildung wird dadurch tatsächlich intensiver. Sie wird vor allem dem Juristen plastisch die Zusammenhänge vor Augen führen. Sie wird zeigen, daß die Theorie ihre Berechtigung hat und für die Praxis von Bedeutung ist. Es darf nicht so bleiben, wie es jetzt manchmal ist, daß der Student nach einer qualifizierten Referendarprüfung aufs Gericht kommt und ihm dort gesagt wird: Das brauchst du hier alles nicht. Da zeigt sich manchmal die Diskrepanz, die besteht. Es ist zwar nicht überall so, aber es kommt immerhin vor. Die FDP ist deshalb der Meinung, daß die Juristenausbildung — gerade bei der Bedeutung, .die heute die Rechtsprechung in unserem sozialen Rechtsstaat erhalten hat — tatsächlich so effektiv und intensiv wie möglich gestaltet werden muß.
    Ich bin auch der Meinung, daß wir bei uns in der Bundesrepublik zu einer Ausbildungszeit kommen sollten, wie sie im Ausland üblich ist. Ich habe mich vor kurzem auf einer internationalen Tagung mit einem französischen Professor der Rechtswissenschaften unterhalten. Ich habe ihn gefragt: Wie lange dauert es, bis die Juristen in Frankreich ausgebildet sind? Im Ausland ist es gang und gäbe, daß die akademische Ausbildung mit 25 Jahren abgeschlossen ist. Bei uns treten die jungen Akademiker durchschnittlich dagegen erst mit 30 Jahren oder noch später in das Berufsleben. Herr Furler, ich will auf dieses Problem im einzelnen nicht eingehen, zumal meine Redezeit abläuft. Ich habe jedenfalls festgestellt, daß die ausländischen Juristen nicht minder qualifiziert sind als die deutschen Juristen mit ihrer wesentlich längeren Ausbildungszeit. Manchmal sind die ausländischen Juristen sogar qualifizierter als die deutschen.

    (Abg. Dr. Furler: Das hat andere Gründe als ,die Länge der Ausbildung!)

    Ich sage das nur, um zu zeigen, daß man mit einer echten Reform, die gleichzeitig auch eine Verkürzung der Ausbildung mit sich bringt, zu einer guten Ausbildung kommen kann.
    Es ist an dem Leerlauf in der heutigen Referendarausbildung ziemlich herbe Kritik geübt worden. Ich muß sagen, .daß es während meiner Referendarausbildung keinen Leerlauf gegeben hat.

    (Abg. Vogel: Das lag vielleicht an Ihnen, gnädige Frau!)

    — Nein! Das liegt an den Ausbildern. Ich kann nur sagen: auch die Arbeitsgemeinschaften, die ich in Stuttgart erlebt habe, waren außerordentlich fruchtbar und intensiv. Ich glaube, Herr Kollege Vogel, man darf diese Dinge nicht so generalisieren, wie Sie es machen. Die Ausbildung wird doch von den ,einzelnen Richtern und an den einzelnen Gerichten verschieden gehandhabt.
    Vergessen Sie nicht, daß viele der Referendare den Wunsch haben, während ihrer Referendarzeit auch noch ihre Dissertation zu schreiben. Ich habe schon sehr oft erfahren, daß Referendare so intensiv eingesetzt wurden und sich so intensiv auf das Assessorexamen vorbereiten mußten, daß ihnen dazu keine Zeit mehr blieb.

    (Abg. Dr. Hauser [Sasbach]: Das ist ja auch nicht der Sinn der Referendarausbildung!)

    — Herr Kollege Hauser, ich möchte Sie doch einmal
    fragen: Wollen Sie, daß unsere jungen Juristen nach
    dem Referendarexamen noch einmal zusätzlich
    — außerhalb der Referendarzeit! — ein Jahr aufbringen müssen, nur um eine Dissertation zu schreiben?

    (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Wenn es eine anständige ist, ja!)

    — Das entspricht aber nicht unserem Wunsch, daß unsere jungen Akademiker eher in den praktischen Beruf eintreten!
    Im Zusammenhang mit der sogenannten einstufigen Ausbildung möchte ich auf folgende Problematik hinweisen. Wenn wir in einigen Ländern die Möglichkeit der einstufigen Ausbildung haben — ich bin nicht dafür, daß wir diese Möglichkeit nur den Stadtstaaten geben; wir können die Länder nicht ungleich behandeln — und -in anderen Ländern noch .die hergebrachte zweistufige Ausbildung, wird das natürlich eine ganze Reihe schwieriger Probleme mit sich bringen: nicht nur die gegenseitige Anerkennung der Examen — das wäre vielleicht noch nicht einmal so schwierig —,

    (Abg. Vogel: Das ist ja doch wohl Grundvoraussetzung!)

    sondern auch die Frage der Bindung der Juristen an ihre jeweiligen Heimat- bzw. Studienländer. Ich würde es begrüßen, wenn die Freizügigkeit, die in unserem Grundgesetz verankert ist, nicht nur an den Universitäten, sondern auch bei der Frage, wo eine Referendarausbildung stattfinden soll, erhalten bleibt.
    Wir sind dankbar, daß die Reform der Juristenausbildung jetzt hier beraten wird. Wir sollten sie



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    gründlich beraten. Wir sollten sie im Zusammenhang mit einer Reform des juristischen Studiums sehen und danach streben, zu guten Lösungen zu kommen. Ich bin aber auch der Meinung, daß wir mit ganz besonderem Interesse verfolgen sollten, was der Juristentag uns in der Beziehung an qualifizierten Gutachten und Stellungnahmen in seiner Herbstsitzung vorlegen wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)