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ID0604819300

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    5. Abgeordneter: 1
    6. Dr.: 1
    7. Beermann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 48. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1970 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Lemmer 2415 A Eintritt des Abg. Hein in den Bundestag 2415 A Absetzung von Tagesordnungspunkten . 2415 B Amtliche Mitteilungen 2415 B, C Fragestunde (Drucksachen VI/688, VI/694) Dr. Schmid, Vizepräsident (zur GO) . 2415 D Fragen der Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern), Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Gradl und von Eckardt: Brief des Bundeskanzlers an den 1. Sekretär der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei Brandt, Bundeskanzler . 2416 A, B, C, D, 2417 A, B, C, D, 2418 A, B, C, 2419A, B, C, D, 2420 A, B, C, D, 2421 B, C, D, 2422 A, B, C, D, 2423 A, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) . . . . 2416 A, B, 2418B, 2421 A, B, 2422 A, 2423 B, C Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) . . 2416C, 2420 D, 2422 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 2416 D, 2419 A, 2422 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 2417 A, 2418 C, 2422 C Dr. Kraske (CDU/CSU) . 2417 A, 2418 A, 2420 B, C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 2417 C, D, 2421 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 2418 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 2418 B Dr Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2418 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 2419 A, C, 2421 A, B Schulte (Unna) (SPD) . . . . . . 2419 A Mattick (SPD) . . . . . . . . . 2419 B Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 2419 C Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 2420 A Frau Renger (SPD) 2420 C von Eckardt (CDU/CSU) . . . . 2421 D Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . 2422 C Wienand (SPD) . . . . . . . 2423 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1970 Fragen des Abg. Freiherr von und zu Guttenberg: Stellungnahme der deutschen Delegation zur Oder-Neiße-Linie bei den Gesprächen in Warschau — Berücksichtigung humanitärer Probleme Scheel, Bundesminister 2424 A, 2425 A, B, C, D, 2426 A, B, D, 2427 A, B, C, D, 2428 A Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 2424 D, 2425 A, B, C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU): . 2425 C, D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 2425 D, 2426 A, 2427 D Wienand (SPD) 2426 B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 2426 D Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . 2427 A, B Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 2427 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 2427 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2428 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache VI/504) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/669) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2428 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Juli 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Rheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburgweier/Lauterburg (Drucksache VI/309) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/636), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/633) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 2428 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Revisionsprotokoll vom 9. Juni 1969 zu dem am 21. Juli 1959 in Paris unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache VI/503) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/668) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . 2428 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache V1/566); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/689) — Zweite und dritte Beratung — 2429 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (Drucksache VI/674) — Erste Beratung — 2429 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 118 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1962 über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern in der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/650) — Erste Beratung — 2429 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/670) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Abg. Vogel und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/665) — Erste Beratung — Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 2429 C Dr. de With (SPD) . . . . . . . 2430 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2431 A, 2434 C Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 2431 D Dr. Beermann (SPD) . . . . . . 2433 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 2436 A Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2436 A Entwurf eines Umstellungsschlußgesetzes (Drucksache VI/673 — Erste Beratung — 2436 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Kaseine und Kaseinate (Drucksachen VI/285, VI/679) 2436 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Mayonnaise, Soßen auf Grund von Mayonnaise und andere emulgierte Gewürzsoßen (Drucksachen VI/286, VI/678) 2437 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für Richtlinien Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1970 III des Rates zur Festsetzung der Einzelheiten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Krankenpflegers für die allgemeine Pflege (Drucksachen VI/73, VI/644) 2437 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EWG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich der Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 986/68 hinsichtlich der Beihilfen für Magermilch für Futterzwecke Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 2599/69 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Äpfel Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Rückgriff auf bestimmte Verwendungsarten für Apfelsinen, die Gegenstand von Interventionen waren Verordnung (EWG) das .Rates zur Änderung der Prämienregelung für die Schlachtung von Kühen Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 823/68 zur Festlegung der Erzeugnisgruppen und der besonderen Vorschriften für die Berechnung der Abschöpfungen für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich bestimmter Käsesorten (Drucksachen VI/443, VI/444, VI/493, VI/494, VI/570, VI/583, VI/647) 2437 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/EURATOM des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes (Drucksachen VI/568, VI/680) 2437 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der EWG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1541 und 1542/69 des Rates über die Einfuhr von Zitrusfrüchten aus Spanien und Israel (Drucksachen VI/317, VI/677) 2437 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1967 (Drucksache VI/667) 2437 D Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache VI/671) . . . . . . . . 2437 D Nächste Sitzung 2438 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2439 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Funcke betr. Einbruchdiebstähle in Juwelier- und Pelzgeschäften 2439 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Breidbach betr. Aktientransaktion zwischen den Verlagshäusern Bertelsmann und Springer . . . . . . 2439 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des .Abg. Wagner (Günzburg) betr. die Broschüre „ERP-Kredite für die deutsche Wirtschaft" 2439 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1970 2415 48. Sitzung Bonn, den 29. April 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Behrend * 30. 4. Berlin 4. 5. Dr. Birrenbach 8. 5. Dr. Brand (Pinneberg) 1. 5. Dröscher * 30. 4. Flämig * 29. 4. Frau Geisendörfer 30. 4. Gerlach (Emsland) * 30. 4. Gottesleben 8. 5. Dr. Häfele 1. 5. Dr. Hein * 29. 4. Dr. Hermesdorf (Schleiden) 29. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30. 4. Dr. Koch * 29. 4. Köppler 30. 4. Kriedemann * 30. 4. Lange * 30. 4. Lautenschlager * 30. 4. Dr Löhr * 29. 4. Meister * 30. 4. Memmel * 30. 4. Müller (Remscheid) 30. 4. Dr. Pohle 3. 5. Richarts * 29. 4. Schneider (Königswinter) 3. 5. Sieglerschmidt 29. 4. Dr. Starke (Franken) 30. 4. Dr. Stoltenberg 29. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Schulz (Berlin) 8. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 24. April 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache VI/635 Frage A 39) : Trifft es zu, daß seit Bestehen der Preisauszeichnungspflicht für hochwertige Güter auf Grund der Preisauszeichnungsverordnung vom 18. September 1969 (BGBl. I S. 1733) die Zahl der Einbrüche in Geschäfte mit hochwertigen Gütern, insbesondere mit Juwelier- und Pelzwaren sich erhöht hat und Versicherungsgesellschaften ihre Diebstahlversicherung für hochwertige Güter gekündigt oder die Prämie erhöht haben? Nein, dies trifft nicht zu. Nach Auskunft des Bundeskriminalamtes halten sich die Einbruchdiebstähle in Juwelier- und Pelzgeschäften im Rahmen des leider Gewöhnlichen. Es gibt keine Hinweise, daß Juweliergeschäfte mit Anlagen zum Stenographischen Bericht sichtbarer Preisauszeichnung durch Einbruchs- oder Trickdiebstähle sowie Raubüberfälle besonders gefährdet sind. Über Kündigungen oder Prämienerhöhungen in der Einbruchdiebstahlversicherung für hochwertige Güter als Folge der Preisauszeichnungspflicht ist der Bundesregierung nichts bekannt. Auch der Verband der Sachversicherer hält es für unwahrscheinlich, daß Kündigungen oder Prämienerhöhungen schon jetzt mit der Einführung der Preisauszeichnungspflicht begründet werden, da es erfahrungsgemäß geraume Zeit dauert, bis sich derartige Ursachen, soweit sie sich isoliert überhaupt statistisch erfassen lassen, auf die Prämien auswirken. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 24. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (Drucksache VI/635 Fragen A40 und 41): Ist es zutreffend, daß im Zuge der Gespräche zwischen den Verlagshäusern Bertelsmann und Springer über den Verkauf von Aktien des Axel Springer Verlages das Bundeswirtschaftsministerium oder ein anderes Bundesministerium beratende Funktionen auf dem Gebiet der Steuerverrechnung oder Steuererleichterung ausgeübt hat, hauptsächlich in der Annahme, der Hamburger Verleger werde nicht nur ein Drittel, sondern bis zu 74 V. seiner Anteile veräußern und somit seine starke Position im Pressebereich aufgeben? Ist es zutreffend, daß im Rahmen der Verkaufsverhandlungen Gespräche zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium oder einem anderen Bundesministerium und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen stattgefunden haben mit dem Ziel, die unter der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Westdeutsche Landesbank an der Transaktion zu beteiligen und diese in der Hoffnung ,auf einen Verkaufsanteil von bis zu 74 % zu unterstützen? Die Frage ist zu verneinen. Das Bundeswirtschaftsministerium oder ein anderes Bundesministerium hat zu keiner Zeit beratende Funktionen steuerlicher oder anderer Art im Zusammenhang mit der Anteilstransaktion zwischen den beiden Verlagshäusern ausgeübt. Die zweite Frage ist ebenfalls zu verneinen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 24. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI/635 Frage A 42) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die in den vergangenen Jahren aufgelegte Broschüre „ERP-Kredite für die deutsche Wirtschaft" auch für das Jahr 1970 zu erstellen? Die Bundesregierung beabsichtigt, die Broschüre „ERP-Kredite für die deutsche Wirtschaft" nach Verabschiedung des ERP-Wirtschaftsplans durch Bundestag und Bundesrat der Öffentlichkeit zu übergeben.
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    Rede von Friedrich Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Ihnen vorliegenden Entwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes darf ich namens der Fraktion der CDU/CSU folgendes erklären:



    Vogel
    Kürzlich haben sowohl der Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen als auch der vom Kollegen Dr. Jaeger geleitete Arbeitskreis Juristen der Christlich-Sozialen Union Vorschläge zu einer Reform der Juristenausbildung vorgelegt. Der Ihnen vorliegende Entwurf stellt ein wichtiges Teilstück der Maßnahmen dar, die zur Verwirklichung dieser Vorschläge erforderlich sind. Wir befinden uns zur Zeit mitten in einer zum Teil heftig geführten Diskussion über die Ausbildung der Juristen. Es ist eine Diskussion, die sich nicht nur mit den Mängeln der bestehenden Ausbildung und des bestehenden Ausbildungssystems, nicht nur mit der Frage befaßt, wie diese Mängel behoben werden können, sondern die wesentlich weiter geht, die an die Grundlagen der Juristenausbildung herangeht, die sowohl Aufgabe als auch Zielsetzung der Juristenausbildung und damit den Inhalt der Ausbildung unserer Juristen betrifft, die die Frage der Juristenausbildung also grundsätzlich angeht.
    Ich glaube, daß es sehr gut ist, wenn wir uns auch mit dieser Diskussion hier beschäftigen, vor allen Dingen wenn wir sehen müssen, daß diese Diskussion über die Ausbildung der Juristen auf dem tieferen Hintergrund einer Auseinandersetzung um die Stellung der Rechtswissenschaft und um die Stellung des Juristen in unserer Gesellschaft stattfindet. Sicherlich erfordert diese Diskussion über die Stellung der Rechtswissenschaft, über die Stellung des Juristen in der Gesellschaft die volle Aufmerksamkeit der Politiker und auch die volle Aufmerksamkeit des Gesetzgebers, gerade deshalb des Gesetzgebers, weil es hier gewisse radikale Vorstellungen gibt, die, wenn sie sich durchsetzten, unsere Funktion als Gesetzgeber, um es überspitzt zu sagen, überflüssig machen würden.
    Wir dürfen nicht übersehen, daß es hier nicht nur um eine Diskussion über den sinnfälligen Inhalt der Rechtswissenschaft und um eine sinnvoll geordnete Ausbildung der Juristen, um eine möglichst effektive, möglichst intensive Ausbildung der Juristen geht, sondern daß hier aus bestimmten Ecken eine Diskussion auch mit einer ideologisch-politischen Zielsetzung geführt wird. Wir werden nicht umhin können, uns mit diesen ideologisch-politischen Zielsetzungen auseinanderzusetzen.
    Dort gibt es die Zielsetzung einer politischen Rechtswissenschaft, der es darum geht, das Recht ideologisch zu verändern. Wir haben im anderen Teil Deutschlands erlebt, wie eine Rechtsordnung von einer Ideologie her aufgebrochen werden kann. Wir werden hier, glaube ich, den Anfängen zu wehren haben.
    Mit der Zielsetzung einer politischen Rechtswissenschaft ist verbunden auch die Zielsetzung eines politischen Juristen. Nun werden wir uns alle darüber unterhalten können, daß Jurist sein und Politiker sein, daß Juristerei und Politik nicht Dinge sind, die nebeneinanderherleben, und daß sicherlich auch die Aufgabe desjenigen, der das Recht anwendet, eine eminent politische Aufgabe ist.
    Aber eben darum geht es denjenigen, von denen ich spreche, nicht. Die Vorstellung des politischen
    Juristen ist die Vorstellung eines Juristen, der als Jurist Politiker ist, die Vorstellung vom „Rechtsanwender", der gleichzeitig. „Rechtsetzer" ist. Und das ist die Frage, um die es hier geht. Wir werden dies, meine Damen und Herren, hier sicherlich in der ersten Lesung dieses Entwurfs nicht vertiefen können, aber ich meine, hier ist eine Diskussion in Gang gekommen, die unsere Aufmerksamkeit erfordert und an der wir uns zu beteiligen haben, eine Diskussion, die sicherlich Anregungen auch für unsere Überlegungen bietet und die sicherlich den Vorteil hat, daß sie gewisse Erörterungen in Gang gebracht hat, mit deren Tendenz wir uns aber auseinandersetzen müssen, deren Zielsetzung wir kennen müssen und über deren Zielsetzungen wir hier miteinander zu sprechen haben.
    Wenn wir über eine Reform der Juristenausbildung sprechen, dann ganz klar unter dem Tenor, daß wir die dringend notwendige Reform der Juristenausbildung wollen. Wir erklären gleichzeitig, daß wir jeden Versuch bekämpfen, die Rechtswissenschaft, die Ausbildung der Juristen und die das Recht anwendenden juristischen Berufe ideologischpolitisch umzufunktionieren. Dieses Thema haben wir vor uns. Ich kann hier nur mit Hanno Kühnert sagen: „Das Grauen vor dem politischen Richter sitzt tief bei uns in Deutschland."
    Meine Damen und Herren, der uns vorliegende Entwurf öffnet den Weg zu einer grundlegenden Reform der Juristenausbildung. Er bezieht alles das mit ein, was bezüglich des Inhalts und der methodisch-didaktischen Seite der Juristenausbildung in der Diskussion ist. Dieser Entwurf eröffnet den Weg zur Erprobung von neuen Ausbildungsmodellen, insbesondere von solchen Ausbildungsmodellen, die Studium und praktische Erprobung der Juristen in einer sogenannten einstufigen Ausbildung zusammenfassen. Um die Landschaft aufzuzeigen, brauche ich hier nur das Loccumer Modell, das Hamburger Modell, das Münchener Modell zu erwähnen. Wir sind der Auffassung, daß all das, was hier vorgeschlagen ist, auf seine praktische Brauchbarkeit erprobt werden muß. Aber natürlich braucht eine solche Modellerprobung ihre Zeit. Das vergessen die Eiferer in der Diskussion über die Reform der Juristenausbildung manchmal. Dieser Prozeß dauert zwangsläufig Jahre. Man ist sicherlich realistisch, wenn man davon ausgeht, daß ein Zeitraum von zehn Jahren, in dem Erfahrungen mit solchen Modellen gewonnen werden müssen, ehe der Gesetzgeber praktische Konsequenzen für eine grundlegende Reform oder, wenn Sie so wollen, für den großen neuen Wurf in der Juristenausbildung ziehen kann, nicht zu gering angesetzt ist.
    Deshalb ist es notwendig, auf der Grundlage des derzeitigen Ausbildungssystems so schnell und so nachhaltig wie möglich Sofortmaßnahmen zu treffen, um das jetzige Ausbildungssystem so intensiv und effektiv wie möglich zu gestalten und gleichzeitig dafür zu sorgen, daß die Ausbildung der Juristen nicht immer länger wird, sondern kürzer als heute werden kann, daß der Leerlauf, der heute in der Ausbildung überall feststellbar ist, verschwindet. Die Zeit darf nicht unnütz vergeudet werden.



    Vogel
    Wir müssen dafür sorgen, daß der junge Jurist so früh wie möglich in das Berufsleben eintreten kann. In allen Bereichen stellt sich die Aufgabe, die Ausbildung abzukürzen, statt sie immer mehr zu verlängern. Das bedeutet aber, daß die Ausbildungsgänge intensiver und effektiver werden müssen. Das bedeutet aber auch — das muß man hinzufügen —, daß der Student, der junge Referendar an seiner Ausbildung persönlich intensiver und effektiver arbeiten muß, als das heute vielfach der Fall ist.
    Zu den Sofortmaßnahmen, die zur Verbesserung des jetzigen Ausbildungssystems erforderlich sind, gehören nicht zuletzt Maßnahmen zur besseren Gestaltung des praktischen Vorbereitungsdienstes. Ich will hier gar nicht die ganze Geschichte, die zu dem derzeitigen System des praktischen Vorbereitungsdienstes geführt hat, aufzeigen. Diese Geschichte ist nicht frei von einer Menge von Kuriositäten und Zufälligkeiten. Aber eines steht fest: der Vorbereitungsdienst in der heutigen Form ist nicht geeignet, den Juristen zum Ziel seiner Ausbildung zu führen. Gerade beim Vorbereitungsdienst sind grundlegende Reformmaßnahmen erforderlich. Dazu gehört sicherlich auch die Abkürzung des Vorbereitungsdienstes. Ich warne allerdings davor, die Frage der Abkürzung des Vorbereitungsdienstes zum Hauptproblem dieser Diskussion zu machen.
    Es wird darüber diskutiert, ob der Vorbereitungsdienst 21 oder 24 Monate dauern soll. Ich würde sagen, bleiben wir zunächst einmal bei 24 Monaten und versuchen wir, daraus etwas Vernünftiges zu machen! Dazu gehört das, was in unserem Entwurf vorgeschlagen ist: neben der Abkürzung die Konzentration auf weniger, dafür längere Ausbildungsblöcke. Dazu gehören aber mit Sicherheit — und das ist noch wichtiger — ergänzende Maßnahmen in den Ländern. Weiter gehört dazu, daß die Ausbildung in den einzelnen Ausbildungsstationen effektiver und besser wird, daß die Auswahl der Ausbilder besser wird. Ferner gehört dazu, daß der Referendar in der Ausbildung bereits selbstverantwortlicher tätig sein kann, als es heute der Fall ist. Sicherlich gehört dazu auch, daß wir die Arbeit in den Referendararbeitsgemeinschaften intensiver als heute gestalten. Das Schwergewicht wird stärker in die Arbeitsgemeinschaften verlagert werden müssen. Auch hierüber hat meine Partei Vorstellungen entwickelt.
    Meine Damen und Herren, ich will abschließend sagen: was wir wollen, ist eine zwar kürzere, aber bessere und deshalb für die Betroffenen auch anstrengendere Ausbildung. Das ist die Zielsetzung dieses Entwurfs. Ich bin sicher, daß wir uns in der Grundtendenz dieses Anliegens einig sind und hier einen Beitrag zur Reform zur Juristenausbildung leisten können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Beermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Beermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir können dem Kollegen Dr. Vogel insoweit zustimmen, als die derzeitige Ausbildung der Juristen in der Tat dringend reformbedürftig ist. Selbstverständlich muß die Reform, wie auch wir sie vorantreiben wollen, auf dem gesamten geistesgeschichtlichen Hintergrund gesehen werden, wie er sich jetzt in unserer Gesellschaft darstellt.
    Wir kennen auch die radikalen Strömungen, die es zum Teil gibt und die in die Richtung gehen, diesen Staat, diese Gesellschaft zu negieren und die Richterausbildung in eine Richtung hinein umzufunktionieren, die ihre Basis nicht mehr in den ethischen Grundwerten unserer Verfassung hat. Trotzdem müssen wir sehen, welche Kräfte und welche Initialzündungen gerade auch aus diesem Bereich kommen, um die Basis zu überprüfen, von der wir ausgehen müssen, wenn wir diese Reform hier ansetzen.
    Nun zum einzelnen. Es hat sich herausgestellt, daß die Ausbildung der Juristen viel zu lange und zu wenig effektiv ist und in ihrer Ausgestaltung in der Praxis in einem von den betroffenen Referendaren mit Recht wiederholt gerügten krassen Gegensatz zu den Prüfungsanforderungen steht. Das Prüfungswissen vermittelt weit mehr der Repetitor und viel weniger die Universität. Wir müssen als Ziel der Reform eine Juristenausbildung vor Augen haben, die einen qualifizierten Juristen heranzieht, der nicht nur mit der modernen Rechtswirklichkeit vertraut ist, sondern Recht, Gesellschaft und — ich möchte hinzufügen — die ethischen Grundsätze unserer Verfassung und ihre Zusammenhänge begreifen und begreiflich machen kann. Ich meine, daß damit die Reform der gesamten Juristenausbildung in einen ganz engen Zusammenhang mit der Justizreform rückt

    (Abg. Vogel: Sehr richtig!)

    und damit zugleich Voraussetzung und Teil des von der Bundesregierung in ihrer Regierungserklärung entworfenen rechtspolitischen Konzepts ist.
    Der Bundesjustizminister hat mit dieser Zielsetzung in seinem Hause einen Referentenentwurf erstellen lassen, der bereits vor Monaten den Landesjustizverwaltungen zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Am 20. April hat im Bundesjustizministerium eine Aussprache über diesen Entwurf mit Vertretern zahlreicher interessierter Gruppen stattgefunden. Die bei dieser Anhörung abgegebenen, zum Teil unter sich sehr differierenden Stellungnahmen bedürfen einer sorgfältigen Auswertung, mit der das Bundesjustizministerium zur Zeit befaßt ist.
    Angesichts dessen ist es zwar erfreulich, daß nun auch die Opposition die Dringlichkeit des Anliegens unterstützt, in der Sache selbst jedoch Ist ihr Tätigwerden zu diesem Zeitpunkt wenig hilfreich, wenn sie, ohne die noch erforderliche Vorklärung abzuwarten, mit ihrem Gesetzentwurf, der dem Referentenentwurf des Justizministeriums in weiten Teilen, so möchte ich es einmal sagen, „nachempfunden" worden ist, nunmehr vorprellt. Der Entwurf der Opposition wirkt, was nach dem Voranstehenden wenig verwunderlich ist, noch nicht ausgereift.
    Der Entwurf enthält, insoweit wiederum in völliger Übereinstimmung mit dem Referentenentwurf



    Dr. Beermann
    des Bundesjustizministers, die folgenden zwei wesentlichen Punkte. Einmal soll der Vorbereitungsdienst verkürzt und umstrukturiert werden. Zum anderen soll in das Richtergesetz eine sogenannte Experimentierklausel eingebaut werden, die es den Ländern gestattet, die Juristenausbildung grundlegend neu zu gestalten und insbesondere in einem einstufigen Ausbildungsgang zusammenzufassen. Nur durch die auf diese Weise gewonnenen neuen Erfahrungen wird auf die Dauer die Ausbildung wirklich entscheidend reformiert und auf eine neue, den heutigen Verhältnissen angemessene Basis gestellt werden können.
    Die Ausgestaltung, die dieses Konzept in dem Gesetzentwurf der Opposition jedoch gefunden hat, wird noch sorgfältig überprüft werden müssen.

    (Abg. Vogel: Dazu sind wir bereit!)

    Folgende Gesichtspunkte seien erwähnt. Es wird zu überprüfen sein, ob im Hinblick auf eine möglichste Straffung des Vorbereitungsdienstes die Verkürzung von bisher 30 auf immerhin noch 24 Monate genügt. Allerdings setzt eine weitere Straffung voraus, daß Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen weitgehend übereinstimmen. In dieser Hinsicht sagt der Entwurf selbst nichts.
    Es wird ferner zu überprüfen sein, ob die im Entwurf der Opposition vorgesehene Zweijahresfrist für den Vorbereitungsdienst genügend abgestimmt ist mit der in § 113a vorgesehenen Mindestausbildungsfrist von fünfeinhalb Jahren.
    Es wird weiter zu prüfen sein, ob die von der Opposition vorgeschlagene Aufteilung des Vorbereitungsdienstes nicht noch wesentlich besser ausgestaltet werden könnte. Insbesondere wird zu überlegen sein, in welchem Umfang der Referendar die Möglichkeit haben sollte, schon im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Stationen zu durchlaufen, die im Hinblick auf seine spätere Berufspraxis für ihn besonders geeignet sind.

    (Abg. Vogel: Ist ja vorgesehen!)

    Schließlich wird zu überlegen sein, ob man nicht wenigstens den Stadtstaaten die Möglichkeit geben sollte, künftig allein die einstufige Ausbildung anzubieten.

    (Abg. Vogel: Da wird sicher ein Dissens liegen!)

    Durch eine solche allein auf die Stadtstaaten bezogene Einschränkung der überkommenen zweistufigen Ausbildung würde der Grundsatz der Freizügigkeit nur unwesentlich eingeschränkt.

    (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Aber eingeschränkt, Herr Kollege!)

    Andererseits würde auf diese Weise den genannten Justizverwaltungen die Möglichkeit gegeben werden, sich ganz auf das neue Ausbildungsexperiment zu konzentrieren, eine Voraussetzung, die nach allen bisherigen Erfahrungen entscheidend dafür
    ist, daß es günstig aufgenommen wird und, wie zu hoffen, auf einen fruchtbaren Boden fällt.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Vogel: Soll künftig in Hamburg kein Vorbereitungsdienst mehr möglich sein?)