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ID0604709800

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    Vokabeln: 6
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage: 1
    3. des: 1
    4. Herrn: 1
    5. Abgeordneten: 1
    6. Matthöfer.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 47. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. April 1970 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen VI/637, VI/675) Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Äußerung des Bundeskanzlers über die Preisentwicklung Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 2377 B, C, D, 2378 A, C, D, 2379 A, B, C, D, 2381 A, B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 2377 B, C Breidbach (CDU/CSU) 2377 D Dr. Luda (CDU/CSU) 2378 A Junghans (SPD) 2378 B Dr. Apel (SPD) 2378 C Lenders (SPD) 2378 D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 2378 D Dr. Sprung (CDU/CSU) 2379 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) . 2379 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . 2379 C Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 2379 D Wehner (SPD) . . . . . . . 2380 A Frau Funcke, Vizepräsident . 2380 B, C, D Dasch (CDU/CSU) . . . . . . 2380 D Zander (SPD) 2381 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 2381 B Frage des Abg. Dr. Pohle: Indikatoren zur Preisentwicklung Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 2381 C, D, 2382 A, B, C, D, 2383 B, C Dr. Pohle (CDU/CSU) 2381 D Dr. Luda (CDU/CSU) 2382 A Frau Funcke, Vizepräsident 2382 B, 2383 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2382 B Lenders (SPD) . . . . . . . . . 2382 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 2382 D Dasch (CDU/CSU) 2383 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) 2383 B Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 2383 C Fragen des Abg. Matthöfer: Rechtsstatus der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften Scheel, Bundesminister . . . . 2384 A, B Dröscher (SPD) 2384 B Matthöfer (SPD) 2384 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 Fragen des Abg. Dr. Häfele: Pressemeldungen über Unmenschlichkeiten gegenüber Indianern in Südamerika Scheel, Bundesminister . 2384 D, 2385 A Dr. Häfele (CDU/CSU) 2384 D Frage des Abg. Dr. Klepsch: Bemühungen der Bundesregierung zur Rettung des Lebens des Botschafters Graf von Spreti Scheel, Bundesminister . . . 2385 B, C, D, 2386 A, B, C, D, 2387 A, B, C, D, 2388 B, C, D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 2385 C, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 2386 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2386 B Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) 2386 C Breidbach (CDU/CSU) 2386 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2387 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 2387 A Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 2387 C Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 2387 C Benda (CDU/CSU) . . . . . . 2387 D Petersen (CDU/CSU) 2388 A Mattick (SPD) 2388 B Raffert (SPD) 2388 D Zur Geschäftsordnung Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2388 D Aktuelle Stunde Konjunkturpolitik Dr. Pohle (CDU/CSU) 2389 B Junghans (SPD) 2390 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 2391 B Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2392 C Mischnick (FDP) 2393 C Lenders (SPD) 2394 A Breidbach (CDU/CSU) 2395 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . 2396 B Kienbaum (FDP) 2397 D Zander (SPD) 2398 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 2399 D Dr. Apel (SPD) 2400 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 2401 D Nächste Sitzung 2402 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2403 Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Franz betr. Änderung der Verordnung über die Wohngeldlastenberechnung und Auswirkungen der Erhöhung des Diskontsatzes auf Bauvorhaben einkommensschwacher Gruppen 2403 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche 'Frage des Abg. Höcherl betr. Befreiung privater Schulen von der Gewerbesteuer 2404 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wulff betr. Befreiung von Nahverkehrsunternehmen von der Mineralölsteuer 2404 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee betr. gemeinsames Vorgehen überstaatlicher Organisationen gegen Verbrechen gegen das Völkerrecht 2405 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee betr. Botschafter Graf von Spreti als erster in den letzten Jahren in Lateinamerika entführter Diplomat, der nicht ausgelöst worden ist 2405 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Benda und Dr. Müller (München) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der deutschen Diplomaten 2405 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Benda betr. Sicherheit der Bediensteten der deutschen Auslandsvertretungen und ihrer Familienangehörigen 2406 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans betr. Prozentsätze der stadteigenen Flächen, die Bauland sein könnten 2406 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 III Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Moersch betr. Berücksichtigung der Dienstzeit eines wissenschaftlichen Universitätsassistenten als Beförderungsdienstzeit . . . . . . . 2406 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Klepsch betr. Verlegung weiterer Bundesbehörden aus Koblenz 2407 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hammans betr. Verlängerung der Öffnungszeit des Grenzübergangs Kaldenkirchen/SchwanenhausVenlo/Keulse Barriere und Bau des deutschen Zollamtsgebäudes . . . . . . . 2407 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Helms betr. Berücksichtigung privater und kommunaler Waldbesitzer bei der Aufteilung der Bundesmittel für den Wirtschaftswegebau . . 2407 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Agrarlieferungen osteuropäischer Länder unter Umgehung der Außenhandelsbestimmungen der EWG . . . . . . . . . . . . 2408 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Klepsch betr. Verlegung des Bundesinstituts für Arbeitsschutz von Koblenz nach Dortmund . . . 2408 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Gewährung von Darlehen zur Hausstandsgründung 2409 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Cramer betr. Einrichtung einer neuen Startbahn auf dem Militärflugplatz Upjever 2409 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. von Nordenskjöld betr. Überschallflüge in den Landkreisen Nienburg und Diepholz 2409 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. offene Planstellen für die Jugendzahnpflege . . . 2410 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Schaffung eines Jugendzahnpflegegesetzes . . . . 2410 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baier betr. Trassenuntersuchungen über die Odenwald-Autobahn 2411 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Wahl des Bahnhofs Bischofsheim als Container-Umschlagplatz für den Rhein-Main-Raum 2411 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) betr. Preiserhöhung für Schülerzeitkarten durch die Oberpostdirektion Köln . . . . . 2411 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Alber betr. Einführung der Fahrerlaubnis für Fahrer von Krankenkraftwagen . . . . . . . . . . 2412 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jobst betr. Behebung des akuten Mangels an Transportladeraum 2412 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Probst betr. Trassierung der B 471 durch das Nervenkrankenhaus Haar 2412 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Wulff betr. Einstellung der Bauarbeiten an der EB 7 zwischen Letmathe und Iserlohn 2413 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Maucher betr. Interessen- 2413 D gemeinschaft „Mieterhöhung" Laupheim Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 2377 47. Sitzung Bonn, den 24. April 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 2403 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 24. 4. Alber ** 24.4. von Alten-Nordheim 24.4. Amrehn** 24. 4. Dr. Artzinger * 24.4. Bals ** 24.4. Bauer (Würzburg) ** 24. 4. Becker (Pirmasens) 24.4. Behrendt * 25.4. Berlin 4. 5. Biehle 24.4. Dr. Birrenbach 8. 5. Blumenfeld ** 24.4. von Bockelberg 26.4. Böhm 24.4. Dr. Böhme 26.4. Dr. Brand (Pinneberg) 24. 4. Brünen 24. 4. Dr. Burgbacher 24. 4. Buschfort 24.4. Corterier 27. 4. Damm 25. 4. van Delden 24. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 24. 4. Dr. Dittrich * 25.4. Draeger ** 25. 4. Engelsberger 24.4. Frau Dr. Elsner * 24.4. Faller * 24.4. Fellermaier * 24. 4. Folger 24. 4. Dr. Franz 24. 4. Fritsch ** 24.4. Dr. Furler ** 24. 4. Geiger 24.4. Geldner 24. 4. Gottesleben 8. 5. Dr. Götz 24. 4. Graaff 24.4. _ Haase (Kassel) .24. 4. Haase (Kellinghusen) 24.4. Hauck 24. 4. Dr. Hein * 24. 4. Frau Herklotz ** 24. 4. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 24. 4. Hösl 24. 4. Frau Huber 24. 4. Jaschke 24. 4. Frau Klee ** 24. 4. Dr. Kempfler 24. 4. Killat-von Coreth 24. 4. Kirst 24.4. Dr. Kliesing ** 24. 4. * Für Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Klinker * 24.4. Dr. Koch * 24. 4. Kohlberger 24.4. Konrad 28. 4. Frau Krappe 24. 4. Dr. Kreile 24. 4. Kriedemann * 24. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 4. Lange * 24. 4. Langebeck 24.4. Lenze (Attendorn) ** 24. 4. Liehr 24. 4. Dr. Löhr * 24. 4. Lücker (München) * 24. 4. Maibaum 24. 4. Meister * 24. 4. Memmel * 24. 4. Mertes 24. 4. Müller (Aachen-Land) * 24. 4. Dr. Müller (München) ** 24. 4. Müller (Remscheid) 24.4. Dr. Nölling 24. 4. Pöhler ** 24. 4. Richter ** 24. 4. Dr. Rinderspacher ** 24. 4. Rosenthal 24. 4. Roser ** 24. 4. Dr. Rutschke ** 24.4. Dr. Schellenberg 24. 4. Frau Schimschok 24. 4. Frau Schlei 24.4. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 24. 4. Schmidt (Kempten) 24.4. Schmidt (Würgendorf) ** 24. 4. Dr. Schmücker ** 24. 4. Schneider (Königswinter) 3. 5. Frau Schroeder (Detmold) 24. 4. Schröder (Wilhelminenhof) 24. 4. Dr. Schulz (Berlin) ** 24.4. Schulhoff 24. 4. Seefeld 26.4. Dr. Schwörer * 24. 4. Sieglerschmidt ** 24. 4. Dr. Siemer 24.4. Steiner 26. 4. Dr. Starke (Franken) 24. 4. Urbaniak 24. 4. Frau Dr. Walz ** 24. 4. Ziegler 24. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Storck vom 23. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (Drucksache VI/635 Fragen A 69 und 70) : Ist die Bundesregierung bereit, infolge der Erhöhung der Hypothekenzinsen durch die Heraufsetzung des Diskontsatzes die Verordnung über die Wohngeldlastenberechnung vom 4. August 1967 dahingehend abzuändern, daß die Höchstgrenze für den 2404 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 Ansatz der Belastung aus dem Kapitaldienst für Fremdmittel von bislang gemäß § 7 Abs. 2 8% entsprechend der Verteuerung der Hypotheken heraufgesetzt wird? Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß sich die Erhöhung des Diskontsatzes insbesondere bei Bauvorhaben einkommensschwacher Gruppen mit hoher Inanspruchnahme von Fremdmitteln nachteilig und hemmend auswirkt und somit ohne eine Anhebung der Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz dieser wichtige Komplex der Vermögensbildung beeinträchtigt werden kann? Die Begrenzung der Zinsen und Tilgungen für Fremdmittel zum Bau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen auf 8 v. H. kann auch nach der Erhöhung ,der Hypothekenzinsen bei Sparkassen und Volksbanken aufgrund der Heraufsetzung des Diskontsatzes nicht für sich allein betrachtet werden. Wegen des engen Sachzusammenhanges mit anderen das Wohngeld betreffenden Vorschriften kann eine Erhöhung des Prozentsatzes unterschiedliche Folgen haben: 1. Es kann ein höherer Lastenzuschuß in Betracht kommen, wenn .die höhere Belastung ganz oder teilweise unterhalb .der Obergrenzen (§ 43 WohngeldG) bleibt. 2. Der Lastenzuschuß kann unverändert bleiben, wenn die höhere Belastung infolge Überschreitung der Obergrenzen sowieso unberücksichtigt bleiben muß. 3. Der Lastenzuschuß kann in vollem Umfange wegfallen, wenn die höhere Belastung die Obergrenzen um mehr als 35 v. H. oder in Ausnahmefällen um mehr als 40 v. H. übersteigt (§ 28 a WohngeldG). Gerade die bisherigen Vorschriften über die Obergrenzen (§ 43 WohngeldG) und die Versagung des Lastenzuschusses wegen besonders hoher Belastung (§ 28 a WohngeldG) werden den gewünschten Anforderungen nicht mehr gerecht. Eine Änderung wird deshalb bereits bearbeitet. Die Bundesregierung wird in Kürze den Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes vorlegen. Die grundlegenden Verbesserungen in diesem Gesetzentwurf, .die im Durchschnitt aller Wohngeld-fälle zu einer beträchtlichen Anhebung der Wohngeldleistungen führen werden, machen auch eine Änderung der Verordnung über die Wohngeldlastenberechnung erforderlich. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 23. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI/635 Frage A 28) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Gewerbesteueränderung mit dem Ziel vorzuschlagen, die privaten Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sowie Internate — unabhängig von ihrer Größe — von der Gewerbesteuer zu befreien, auch wenn die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung formal nicht erfüllt sind? Privatschulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sind nur gewerbesteuerpflichtig, wenn der Schulbetrieb vom Inhaber nicht auf Grund eigener Fachkenntnisse geleitet wird, oder — in Folge seiner Größe auch vom fachlich vorgeblideten Inhaber nicht mehr persönlich und eigenverantwortlich geleitet werden kann, oder wenn solche Einrichtungen in der Form einer Kapitalgesellschaft, einer Genossenschaft oder von einer sonstigen juristischen Person des privaten Rechts oder von einem nichtrechtsfähigen Verein im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs geführt werden. Internate sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig, es sei denn, das Internat ist einer Schule angeschlossen und dient dem Inhaber der Schule als notwendiges Hilfsmittel bei Ausübung seiner sonst freiberuflichen Tätigkeit, ohne daß aus der Unterhaltung des Internats ein besonderer Gewinn angestrebt wird. Es ist zuzugeben, daß in den Fällen, in denen eine solche Einrichtung von einem einzelnen oder von mehreren in einer Personengesellschaft betrieben wird, die Abgrenzung, ob eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit gegeben ist, in der Praxis schwierig sein mag. Solche Abgrenzungsschwierigkeiten können es noch nicht rechtfertigen, als Gewerbebetrieb geführte Privatschulen und ähnliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf die Unternehmensform, auf die Größe oder auf ihre Zweckrichtung von der Gewerbesteuer freizustellen. Es kommt hinzu, daß der Kreis der in Frage stehenden Einrichtungen nicht eindeutig abgrenzbar ist. Es würden sich daraus also neue Abgrenzungsfragen ergeben. Zudem würden Berufungen anderer ähnlicher Gewerbebetriebe auf die Ausnahmen nicht auszuschließen sein. Nach Ansicht der Bundesregierung erscheint es auch zweifelhaft, ob durch eine generelle Gewerbesteuerbefreiung eine gezielte Förderung bildungspolitischer Belange erreicht werden könnte. Es würde im Gegenteil möglicherweise ein kaum zu wünschender Anreiz für fachlich nicht genügend qualifizierte berufsfremde Personen geschaffen werden, jedwede Ausbildung als Geschäft zu betreiben. Die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen der geplanten Steuerreform zu prüfen, ob für private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sowie Internate eine Lösung gefunden werden kann, wie sie nach geltendem Recht bereits für bestimmte andere Einrichtungen besteht. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 23. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wulff (Drucksache VI/635 Frage A 38) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Nahverkehrsunternehmen, die keiner gleichwertigen Konkurrenz ausgesetzt sind und unwirtschaftliche Strecken vor allem auch im öffentlichen Interesse befahren müssen, von der Mineralölsteuer gänzlich zu befreien., um Preisermäßigungen zu ermöglichen oder aber etwaige geplante Preiserhöhungen zu vermeiden? Eine Verbesserung der Kostenlage der Nahverkehrsbetriebe hält auch die Bundesregierung für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 2405 wünschenswert. Sie sieht allerdings keine Möglichkeit für steuerliche Maßnahmen des Bundes mit diesem Ziel. Das gilt insbesondere auch für eine Befreiung von der Mineralölsteuer. Dieser Steuer sind als Verbrauchsteuer Befreiungen nämlich wesensfremd. Auch schlechte Wirtschaftslagen oder gar Notlagen können darum keinen Grund hierfür abgeben. Gleiches gilt, wenn der Verbrauch belasteter Erzeugnisse bei Erfüllung öffentlicher Aufgaben geschieht. Würde man anders entscheiden, ließen sich die Auswirkungen nicht übersehen. Andere Verbraucher mit öffentlichen Aufgaben würden entsprechende Forderungen stellen, z. B. Polizei, Bundeswehr, Feuerschutz, Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk. Für andere Maßnahmen zugunsten von Nahverkehrsunternehmen besitzt der Bund, abgesehen von den Bereichen der Bundesbahn und der Bundespost, nach der Verfassung keine Zuständigkeit. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 23. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (Drucksache VI/635 Frage A 81): Warum betrachten es überstaatliche Organisationen, z. B. die UNO oder die NATO, nicht als ihre weltpolizeiliche Aufgabe, gegen Verbrechen gegen das Völkerrecht wie bei der Entführung und Ermordung des deutschen Botschafters Karl Graf von Spreti, gemeinsam vorzugehen? Die Befugnisse internationaler Organisationen richten sich nach ihren Satzungen. Die NATO ist eine regionale Organisation, die der gemeinsamen Verteidigung ihrer Mitgliedstaaten gegen bewaffnete Angriffe dient; „weltpolizeiliche Aufgaben" obliegen ihr nicht. Die Vereinten Nationen haben nur bei einer Bedrohung oder einem Bruch des Friedens und angesichts von Angriffshandlungen gewisse Zwangsbefugnisse. Die Voraussetzungen für ein solches Einschreiten der Vereinten Nationen liegen nicht bereits dann vor, wenn ein Staat in einem Einzelfall seine völkerrechtliche Verpflichtung zum Schutz eines bei ihm akkreditierten Diplomaten nicht erfüllt hat. Es ist in diesem Fall in erster Linie Sache des Entsendestaates, auf die Völkerrechtsverletzung zu reagieren. Die Bundesregierung hat das der Regierung Guatemalas gegenüber getan. Sie hat in diesem Zusammenhang auch erklärt, daß sie weltweite Schritte zur Verbesserung des Schutzes von Diplomaten für erforderlich hält; sie sieht darin eine wichtige Aufgabe auch für die Vereinten Nationen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 23. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (Drucksache VI/635 Frage A 82) : Ist der deutsche Botschafter Karl Graf von Spreti der erste der in den letzten Jahren in den lateinamerikanischen Staaten entführten Diplomaten und Politiker gewesen, der nicht ausgelöst und dadurch vor dem Tode bewahrt wurde? Ich beantworte Ihre Frage mit Ja. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 23. April 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Benda und Dr. Müller (München) (Drucksache VI/635 Fragen A 83 und 85) : Welche Maßnahmen hatte die Bundesregierung zum Schutz der deutschen Diplomaten ergriffen, nachdem in mehreren lateinamerikanischen Staaten, insbesondere auch in Guatemala, Diplomaten anderer Länder von Untergrundorganisationen entführt worden waren oder Entführungsversuche stattgefunden hatten? Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung angeordnet, um die Sicherheit deutscher Diplomaten im Ausland besser als bisher zu gewährleisten? Nach Art. 29 der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen ist der Empfangsstaat zu allen geeigneten Maßnahmen verpflichtet, um Angriffe auf die Person, Freiheit und Würde der diplomatischen Vertreter anderer Staaten zu verhindern. Vor der Entführung Graf Spretis mußte aus der Berichterstattung unserer Vertretungen in Lateinamerika geschlossen werden, daß der den deutschen Diplomaten gewährte Schutz angemessen und ausreichend war. Unabhängig davon waren aber schon vor der Entführung des• Grafen Spreti unsere Vertretungen — soweit es von deutscher Seite möglich ist — auf eigene Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen oder zu solchen Maßnahmen veranlaßt worden. Bei jeder Vertretung liegt seit Jahren ein Katalog von möglichen Maßnahmen zum Schutze der Bediensteten, aber auch zum Schutze anderer deutscher Staatsangehöriger — zu denken ist hier vor allem auch an die im offiziellen Auftrag wirkenden Lehrer, Dozenten, im Rahmen der Entwicklungshilfe entsandten Experten usw. —, um für Ausnahmesituationen gerüstet zu sein. Die Auslandsvertretungen sind verpflichtet, ihre Sicherungs- und Schutzmaßnahmen ständig .den örtlichen Umständen anzupassen, hierzu die Sicherungsorgane des Empfangsstaates einzuschalten und eng mit .den Missionen anderer Staaten zusammenzuarbeiten. Im Rahmen dieser Richtlinien haben die Vertretungen in Lateinamerika mit den zuständigen Organen des jeweiligen Empfangsstaates die ihnen örtlich notwendig erscheinenden Maßnahmen zum Schutz ,der Vertretungen und ihrer Angehörigen veranlaßt. Den Grad der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Ausnahmesituationen, wie z. B. einer Entführung, können die Auslandsvertretungen selbst am besten aufgrund der örtlichen Verhältnisse beurteilen. Sie sind angewiesen, darüber zu berichten, damit gegebenenfalls Maßnahmen der Bundesregierung eingeleitet werden können. 2406 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vorn 23. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Benda (Drucksache VI/635 Frage A 84) : Welche Maßnahmen zum Schutz der deutschen Diplomaten in den in Frage kommenden Ländern beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, nachdem Botschafter Graf von Spreti in Guatemala ermordet wurde, ohne daß die dortige Regierung das Notwendige getan hat, um ihn aus der Gewalt der Entführer zu befreien? Noch am selben Tage, an dem die Ermordung des Botschafters bekannt wurde, hat das Auswärtige Amt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Frage prüft, welche Maßnahmen getroffen werden können und sollen, um die Sicherheit der Bediensteten der deutschen Auslandsvertretungen und ihrer Familienangehörigen über +die geltenden Dienstvorschriften hinaus zu verbessern. Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit sofort aufgenommen. Ihr gehören alle zuständigen Referate des Auswärtigen Amts an, sie wird je nach Bedarf um Vertreter anderer Ressorts, insbesondere .des Bundesministeriums des Innern, erweitert. Die 'Arbeitsgruppe hat die süd- und mittelamerikanischen Auslandsvertretungen sofort durch Drahterlasse über mögliche Sofortmaßnahmen zur Verstärkung der eigenen 'Sicherheit unterrichtet und um umgehende Berichterstattung über die Lage gebeten. Aufgrund der hierzu laufend eingehenden Berichte werden die Auslandsvertretungen angewiesen, welche zusätzlichen Maßnahmen sie von der Regierung des Gaststaates unter Anbietung der Gegenseitigkeit fordern sollen. Die Arbeitsgruppe prüft z. Z. im Benehmen mit allen deutschen Auslandsvertretungen, welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles und örtlicher Verhältnisse von der Bundesregierung zur Verbesserung dieses Schutzes getroffen werden können. Die zweite Gruppe der eingeleiteten Maßnahmen bezieht sich auf eine verstärkte internationale Zusammenarbeit bei Sicherheitsvorkehrungen. Kontakte sind hierzu aufgenommen und werden in den nächsten Tagen weiter ausgedehnt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen läßt sich eine erfreuliche internationale Solidarität zur Durchführung gemeinsamer Maßnahmen unter den befreundeten Nationen feststellen. Ziel dieser Aktion ist vor allem eine weitgehende Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der Vertretungen der verschiedenen Staaten an Ort und Stelle bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung und Abwehr von verbrecherischen Angriffen auf Auslandsbedienstete. Darüber hinaus bemüht sich die Bundesregierung, auch internationale Organisationen für eine Behandlung dieser Frage zu interessieren. Sie denkt hierbei an eine gemeinsame Ächtung von Gewaltmaßnahmen gegen Unbeteiligte als Mittel der politischen Auseinandersetzung sowie an eine Konkretisierung der völkerrechtlichen Normen, die den Schutz und die Unverletzlichkeit diplomatischer Vertreter zum Inhalt halben. * Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 22. April 1970 auf die Schriftliche Frage de's Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/635 Frage B 1): Wie lauten die Prozentsätze der stadteigenen Flächen, die Bundesminister Genscher in der Fragestunde vom 12. Dezember 1969 genannt hat, für die dort genannten Städte, wenn man sie nur auf diejenigen stadteigenen Flächen bezieht, die bei guter Planung Bauland sein könnten? Über die Prozentsätze der stadteigenen Flächen, die in den Städten der Bundesrepublik Deutschland über 500 000 Einwohner bei guter Planung Bauland wären, liegt kein amtliches Zahlenmaterial vor. Auch die der Beantwortung Ihrer Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. Dezember 1969 zugrunde gelegten Resultate einer Erhebung des Deutschen Städtetages enthalten hierüber nichts. Angaben wären allenfalls im Wege einer weiteren Umfrage bei den Städten selbst zu erlangen. Falls Sie es wünschen, bin ich bereit, den Deutschen Städtetag zu bitten, die genannten Mitgliedstädte nach ihrem Baulandvorrat zu befragen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 22. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/635 Fragen B 2 und 3) : Inwieweit werden in der Bundesverwaltung Dienstzeiten als wissenschaftlicher Universitätsassistent im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Probezeit und als Beförderungsdienstzeit berücksichtigt? Ist die Bundesregierung im Falle einer unterschiedlichen Berücksichtigung der Dienstzeiten der wissenschaftlichen Universitätsassistenten im Bund und bei den Ländern bereit, sich für eine gleiche Anrechnungspraxis einzusetzen, die dem besonderen Status dieser Beamten laufbahnmäßig Rechnung trägt? In der Bundesverwaltung werden bei früheren Universitätsassistenten, die die Laufbahnbefähigung besitzen oder denen die Befähigung nach den Vorschriften für Beamte besonderer Fachrichtungen auf einen in die Assistentenzeit fallenden Zeitpunkt rückwirkend zuerkannt werden kann, die Dienstzeiten als Assistent voll bei der Probezeit berücksichtigt. Sind in diesen Fällen die als Universitätsassistent im Beamtenverhältnis auf Widerruf zurückgelegten Zeiten länger als die Probezeit, so sind die längeren Zeiten je nach dem Zeitpunkt des Befähigungserwerbs auch auf die Beförderungsdienstzeiten anrechenbar. Dadurch wird einerseits dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß für Universitätsassistenten — soweit sie als solche in ein Beamtenverhältnis berufen wurden — nach allen einschlägigen Vorschriften nur ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vorgesehen ist, andererseits aber auch gewürdigt, daß die Assistenten Funktionen ausgeübt haben, die mit der Art ihrer späteren Tätigkeit im Bundesbeamten- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 2407 verhältnis grundsätzlich in hohem Maße vergleichbar sind. Universitätsassistenten, die die Befähigung noch nicht erworben haben, wird die Assistentenzeit bei der Einstellung in den Bundesdienst bis auf die Mindestprobezeit angerechnet. Diese beträgt ein Jahr und sechs Monate, ab 1. Mai 1970 — mit dem Inkrafttreten der neuen Bundeslaufbahnverordnung — nur noch ein Jahr. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Länder Dienstzeiten als wissenschaftlicher Assistent zum Teil in geringerem Umfang berücksichtigen als der Bund. Dies beruht auf inhaltlich nicht übereinstimmenden laufbahnrechtlichen Vorschriften oder auf einer anderweitigen Auslegung der Bestimmungen. Das Bundesministerium des Innern hat den Ländern seine Auffassung im September 1969 bekanntgegeben. Darüber hinaus ist eine Einwirkungsmöglichkeit nicht gegeben. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die neue Bundeslaufbahnverordnung Klarstellungen enthält, die der in der Antwort zur Frage 1 dargelegten Praxis in der Bundesverwaltung Rechnung tragen. Anlage 11 Schriftliche Antwort .des Bundesministers Genscher vom 22. April 1970 auf ,die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/635 Frage B 4) : Plant die Bundesregierung die Verlegung weiterer Bundesbehörden aus Koblenz? Die Bundesregierung plant, außer dem Bundesinstitut für Arbeitsschutz nur die Erprobungsstelle 51 der Bundeswehr aus Koblenz zu verlegen. Die Verlegung der in Metternich und Karthause untergebrachten Erprobungsstelle wird erwogen, weil sie zusammengelegt werden muß und weil sich die Erprobungsbedingungen infolge der Moselkanalisierung verschlechtert haben. Die Stadt Koblenz ist an der Räumung der Karthause interessiert, da es sich um städtisches Erholungs- und Bebauungsgebiet handelt. Der Zeitpunkt der Verlegung steht noch nicht fest; die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 22. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache VI/635 Fragen B 5 und 6) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, um am deutsch-niederländischen Grenzübergang Kaldenkirchen/ Schwanenhaus—Venlo/Keulse Barriere, der zur Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr für die Abfertigung von Gütern geschlossen ist, zumindest eine Verlängerung der Öffnungszeit bis 24 Uhr zu erreichen, damit neben der Verhinderung erheblicher Verkehrsstauungen eine bessere Ausnutzung von Transportkapazitäten und vor allem der bestehenden bilateralen Transportgenehmigungen gewährleistet werden kann? Was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, um am neuen, von niederländischer Seite bereits komplett mit Zollabfertigung errichteten, von deutscher Seite bis etwa Ende April 1970 straßenmäßig fertiggestellten, vierspurigen Grenzübergang Schwanenhaus— Keulse Barriere den Bau des deutschen Zollamtsgebäudes, mit dem noch nicht begonnen wurde, zu beschleunigen, damit die Verlegung der Abfertigung vom bisherigen beengten auf den neuen Grenzübergang erfolgen kann? Das Zollamt Schwanenhaus ist z. Z. während des Sommerhalbjahres für den allgemeinen Güterverkehr wochentags von 6.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Für eine Ausdehnung der Öffnungszeit über 22.00 Uhr hinaus besteht kein allgemeines Verkehrsbedürfnis. Außerdem läßt der Personalmangel der Zollverwaltung eine Ausdehnung nicht zu. Es ist bekannt, .daß auch .die beim Übergang Schwanenhaus auf deutscher und niederländischer Seite ansässigen Spediteure z. Z. nicht an einer Verlängerung der Öffnungszeit interessiert sind, weil ihnen das dafür erforderliche zusätzliche Personal fehlt. Verlängerungen der Öffnungszeiten können außerdem erfahrungsgemäß nur wenig dazu beitragen, .den Verkehrsfluß zu entzerren. Der Stoßverkehr und die dadurch verursachten Stauungen verlagern sich nur auf eine spätere Stunde. Die neue Straße L 135, an der das neue Zollamt Schwanenhaus errichtet werden soll, ist seit dem 15. 4. 1970 fertig. Die neuen Abfertigungsanlagen für das ZA Schwanenhaus werden auf dem Gelände einer ehemaligen Kiesgrube erstellt. Das Baugelände mußte zunächst aufgeschüttet und ausreichend verfestigt werden, so daß mit den eigentlichen Bauarbeiten erst in etwa 4 Wochen begonnen werden kann. Die Anlagen können voraussichtlich im März 1971 in Betrieb genommen werden. Die niederländischen Zollabfertigungsanlagen sind auch noch nicht fertig. Die niederländische Zollverwaltung rechnet damit, ihre neuen Anlagen etwa im August 1970 in Betrieb nehmen zu können. Zu diesem Zeitpunkt kann die neue Straße für den Reiseverkehr in beiden Richtungen und für den Güterverkehr aus Deutschland in Richtung Niederlande geöffnet werden. Wegen der Abfertigung des Güterverkehrs aus den Niederlanden in Richtung Deutschland wird z. Z. mit der niederländischen Zollverwaltung verhandelt. Es wird angestrebt, diesen Verkehr bis zur Fertigstellung der neuen deutschen Abfertigungsanlagen weiter beim alten Grenzübergang Schwanenhaus abzufertigen. Der Verkehr kann dann ohne größere Schwierigkeiten nach der Abfertigung unmittelbar hinter dem alten Zollamt und der Grenze auf die neue Straße umgeleitet werden. Die deutsche Zollverwaltung wird alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Beschleunigung der Baumaßnahmen ausschöpfen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 20. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Helms (Drucksache VI/635 Frage B 7): 2408 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 Wie beurteilt die Bundesregierung die Klagen der privaten und kommunalen Waldbesitzer über eine unzureichende Berücksichtigung bei der Aufteilung der Bundesmittel für den forstlichen Wirtschaftswegebau, und wie kann nach Meinung der Bundesregierung hier Abhilfe geschaffen werden? Die zur Förderung des Wirtschaftswegebaues bestimmten Bundesmittel — Kap. 10 02 Tit. 882 14 — werden den zuständigen obersten Landesbehörden alljährlich global zugewiesen und von diesen nach eigenem Ermessen für den land- und forstwirtschaftlichen Wegebau vorgesehen. Dazu habe ich die Landesbehörden seit Jahren gebeten, den forstwirtschaftlichen Wegebau mit Rücksicht auf die wirtschaftlich bedrängte Lage der Forstwirtschaft bei der Aufteilung der Bundesmittel auf die beiden Bereiche besonders zu berücksichtigen. Eine Ausnahme von der oben geschilderten Sachbehandlung wird erstmals in diesem Jahr auf Antrag in Bayern praktiziert, wobei die für den forstwirtschaftlichen Wegebau bestimmten Mittel nicht mehr die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern erhält, sondern unmittelbar das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Auch die Bundesmittel für zusätzliche Förderungsmaßnahmen in den von der Natur benachteiligten Gebieten — Kap. 10 02 Tit. 888 20 —, die den Ländern nach ihrem Vorschlag für die einzelnen Zweckbestimmungen zugewiesen werden, teilen die zuständigen Landesbehörden auf den land- und forstwirtschaftlichen Wegebau auf. Die genannte Empfehlung gebe ich stets auch in diesem Zusammenhang. Die bisher bekanntgewordenen Klagen des privaten und körperschaftlichen Waldbesitzes sind ursächlich mit darauf zurückzuführen, daß die Zuweisungen an Bundesmitteln in den letzten Jahren entsprechend der Verringerung der Ansätze im Haushaltsplan nicht ausreichen, den land- und forstwirtschaftlichen Wegebau im wünschenswerten und erforderlichen Umfang zu fördern. Daran würde bei unveränderten Titel-Ansätzen im Haushaltsplan auch eine getrennte Zuweisung der Wegebaumittel durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kaum etwas ändern können. Am ehesten wäre gegenwärtig noch eine stärkere Berücksichtigung des forstwirtschaftlichen Wegebaues bei der Aufteilung der Verstärkungsmittel aus Kap. 10 02 Tit. 882 20 denkbar, allerdings nur zu Lasten anderer Maßnahmen. Eine durchgreifende Besserung wäre zu erwarten, wenn die für den Wirtschaftswegebau bestimmten Förderungsmittel von Bund und Ländern dem Nachholbedarf entsprechend erhöht würden. Die entgegenstehenden Schwierigkeiten sind allgemein bekannt. Eine neue Grundlage wird sich beim Vollzug des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ergeben. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 20. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/635 Frage B 8) : Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, daß osteuropäische Länder unter Umgehung des Außenhandelsschutzes der EWG Agrarlieferungen über die DDR vorgenommen haben? Der Bundesregierung sind keine Fälle bekanntgeworden, in denen osteuropäische Länder Agrarerzeugnisse im Rahmen des innerdeutschen Handels über die DDR in die Bundesrepublik geliefert und auf diesem Wege Außenhandelsbestimmungen der EWG umgangen haben. Der Warenverkehr zwischen den Währungsgebieten der DM-Ost und der DM-West unterliegt dem Recht des innerdeutschen Handels, dessen System durch das (einen Bestandteil des EWG-Vertrages bildende) Protokoll über den innerdeutschen Handel auch innerhalb der EWG anerkannt wird. Das Recht des innerdeutschen Handels sieht aber vor, daß die Lieferung von Waren, die nicht in den Währungsgebieten der DM-Ost oder DM-West gewonnen oder hergestellt sind, einer besonderen Vereinbarung bedürfen (Protokoll vom 16. Aug. 1960, Anlage 11 zum Berliner Abkommen vom 20. Sept. 1951, BA Nr. 32 vom 15. Febr. 1961). In den letzten acht Jahren sind derartige Vereinbarungen (mit Ausnahme von ausländischen Zeitschriften technischen und wissenschaftlichen Inhalts) für Bezüge der Bundesrepublik jedoch nicht getroffen worden; auch für die Zukunft ist das nicht beabsichtigt. Der Bundesregierung sind in den letzten Jahren — nur sie wurden überprüft — keine Fälle dafür bekanntgeworden, daß die DDR, die den innerdeutschen Handel über die staatlichen Außenhandelsbetriebe abwickelt, diese Regelung nicht beachtet hat. Damit muß aber als ausgeschlossen gelten, daß osteuropäische Länder Agrarerzeugnisse über die DDR in die Bundesrepublik geliefert haben, etwa um den Außenschutz der EWG zu umgehen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 23. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/635 Frage B 9) : Aus welchen Gründen ist die Verlegung des bisherigen Bundesinstituts für Arbeitsschutz von Koblenz nach Dortmund und ohne jegliche Anhörung der Stadt Koblenz erfolgt? Im Haushalt 1970 ist der stufenweise Ausbau des bisherigen Bundesinstituts für Arbeitsschutz in Koblenz zu einer Bundesanstalt für Unfallforschung und Arbeitsschutz vorgesehen. Eine erfolgversprechende Arbeit dieser Bundesanstalt ist nur dann gewährleistet, wenn sie eng mit Praxis und Wissenschaft zusammenarbeiten kann. Diese Voraussetzung ist im Ruhrgebiet durch den Ausbau der Universitäten Dortmund und Bochum sowie durch die Verbindung zu weiteren in der Nähe gelegenen gleichartigen wissenschaftlichen Instituten in besonderem Maße gegeben. Lediglich wegen der geographisch zentralen und verkehrsgünstigen Lage mitten im Industriegebiet sowie wegen der Nähe zu den Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 2409 genannten vorhandenen und geplanten Universitäten ist Dortmund im Einvernehmen mit allen beteiligten Stellen als Standort für die neue Bundesanstalt bestimmt worden. Die Verlegung des jetzigen Bundesinstituts für Arbeitsschutz von Koblenz nach Dortmund ist auch mit dem zuständigen Personalrat abgestimmt worden. Sie soll voraussichtlich stufenweise durchgeführt werden. Da sich Koblenz zu meinem Bedauern wegen seiner Lage aus den angegebenen Gründen für den Sitz der neuen Anstalt nicht eignet, haben sich Verhandlungen hierüber mit der Stadt Koblenz erübrigt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 23. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/635 Frage B 10) : Empfiehlt die Bundesregierung jetzt auf Grund einer nachhaltigen Verbesserung der Finanzlage der Rentenversicherungen die Gewährung von Darlehen zur Hausstandsgründung? Die Bundesregierung sieht sich auch unter Berücksichtigung der jetzigen Finanzlage der Rentenversicherungen außerstande, die Gewährung von Darlehen zur Hausstandsgründung aus Mitteln der Rentenversicherungen zu empfehlen. Die Darlehen würden Mittel der Rentenversicherungen in sehr beträchtlicher Höhe binden, einen beachtlichen jährlichen Zinsausfall verursachen und die Bildung der gesetzlich vorgeschriebenen Liquiditätsreserve erschweren. Der Gesetzgeber hat auf Grund der Erfahrungen in den Jahren der wirtschaftlichen Rezession im Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetz den Versicherungsträgern bis zur Auffüllung der vorgeschriebenen Liquiditätsreserve eine Anlage ihrer Mittel — mit Ausnahme einer Rückstellung zur Erhaltung des Verwaltungsvermögens — nur in bestimmten liquiden Anlageformen gestattet. In der Rentenversicherung sind zwar infolge der anhaltenden wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung Beitragsmehreinnahmen zu verzeichnen, die die Finanzlage merklich verbessert haben. Die Auffüllung des Liquiditätsreservesolls wird jedoch trotz dieser Entwicklung insbesondere bei den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter in absehbarer Zeit nicht möglich sein. Solange jedenfalls, wie das vom Gesetzgeber geforderte Liquiditätsreservesoll in der Rentenversicherung nicht vorhanden ist, wird eine Vermögensanlage in anderen als liquiden Formen nicht vertretbar sein. Einsprechendes gilt für die Zahlung von Zuschüssen durch die Rentenversicherungsträger bei einer Darlehensgewährung durch Banken und Sparkassen. Bei mittleren Annahmen würde schon ein 3°/oiger Zuschuß jährliche Kosten in Höhe von rd. 55 bis 75 Mio DM verursachen. Das derzeitige Zinsniveau am Kapitalmarkt würde sogar einen Zinszuschuß von ca. 6 v. H. erfordern, um die Belastung der Begünstigten in tragbaren Grenzen zu halten. Das würde zu einer Belastung der gesetzlichen Rentenversicherungen von jährlich rd. 110 bis 150 Mio DM führen. Eine derartige Belastung der Rentenversicherungen läßt sich nach Auffassung der Bundesregierung zur Zeit nicht vertreten, zumal die finanziellen Möglichkeiten der Rentenversicherungen, die sich bei weiterhin günstiger Entwicklungi der Einnahmen in Zukunft ergeben könnten, notwendigen Verbesserungen im Leistungsrecht vorzubehalten sind. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 21. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Cramer (Drucksache VI/635 Frage B 11): Wann ist mit der Einrichtung einer neuen Startbahn auf dem Militärflugplatz Upjever zum Zwecke der Lärmverminderung für die Zivilbevölkerung zu rechnen? Das Bundesministerium der Verteidigung hat zur Minderung der Lärmbelästigung im Nahbereich des NATO-Flugplatzes Upjever in ständiger Fühlungnahme mit der Niedersächsischen Landesregierung und den örtlichen Gebietskörperschaften drei Planungsvorschläge für den Bau einer neuen Start- und Landebahn ausgearbeitet. Das von Herrn Professor Dr. Bürck, TH München, erstellte Lärmgutachten zu diesen Vorschlägen hat ergeben, daß in allen 3 Fällen eine wirksame Verbesserung der Lärmsituation zu erwarten ist; insbesondere werden die durch den Fluglärm bisher am stärksten betroffenen Gemeinden ;Schortens und Heidmühle spürbar entlastet werden. Alle für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens notwendigen Unterlagen sind dem Herrn Niedersächsischen Minister des Innern am 29. Mai 1968 übersandt worden. Gleichzeitig wurde er gebeten, die raumordnerische Prüfung durchzuiführen und dem Bundesverteidigungsministerium die abschließende Stellungnahme der Niedersächsischen Landesregierung gemäß § 1 Absatz 2 des Landbeschaffungsgesetzes mitzuteilen. Zu der Frage, ob und welcher der drei Planungsvorschläge aus landesplanerischer Sicht verwirklicht werden kann, hat sich die Landesregierung bisher noch nicht verbindlich geäußert. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 21. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Nordenskjöld (Drucksache VI/635 Frage B 12 und 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Bevölkerung der Landkreise Nienburg und Diepholz angesichts der überaus häufigen Überschallknalle, die oft entgegen den Richtlinien der 2410 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 Bundeswehr und der alliierten Streitkräfte in den Abendstunden stattfinden und nachweisbare Sachschäden verursachen, bei allem Verständnis für die Notwendigkeit der Übungsflüge in einem Zustand der Empörung befindet und daß die immer mehr zunehmenden Tief- und Überschallflüge über einer im Kreis Nienburg gelegenen Sprengmittelfabrik ernste Unfallgefahren für die Beschäftigten des Werkes verursachen? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß Bundeswehr und alliierte Streitkräfte ihre Überschallflüge zeitweise in andere Gegenden verlegen, damit nicht immer der gleiche Personenkreis der Lämbelästigung unterliegt, oder ist verneinendenfalls wenigstens eine Beschränkung der Überschallflüge auf die Zeit bis 17 Uhr möglich? Wie den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und den Länderregierungen bereits am 9. 10. 67 mitgeteilt wurde, ist beim gegenwärtigen Stand der Technik und dem geringen zur Verfügung stehenden bundesdeutschen Luftraum eine alle Seiten befriedigende Lösung des Lärmproblems nicht zu erzielen. Die zahlreichen Beschwerden über eine erhöhte Zahl von Überschallflügen in den vergangenen Monaten waren auf eine größere Luftverteidigungsübung der NATO einschließlich Vorübungen zurückzuführen. Sie erstreckte sich über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und wurde am 10. 4. 70 beendet. Ich hoffe, daß inzwischen wieder eine Beruhigung eingetreten ist. In den sogenannten Nachrichten für Luftfahrer der Bundesanstalt für Flugsicherung wird darauf hingewiesen, daß Industrieanlagen hoher Gefahrenklassen und Kernenergieanlagen zu umfliegen bzw. mit ausreichender Sicherheits-Mindestflughöhe zu überfliegen sind. Überschallflüge finden über allen Teilen der Bundesrepublik statt. Durch die Ausbreitung des Schalls bis zu 40 km beiderseits des Flugweges ist es bei der dichten Besiedlung leider nicht möglich, bestimmte Gebiete auszusparen. Die Flüge sind auf die Zeit von Montag bis 'Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr und an Samstagen von 08.00 bis 12.00 Uhr beschränkt. Feiertage sind ausgenommen. Der Führungsstab Luftwaffe ist zur Zeit bemüht, in Verhandlungen mit alliierten Dienststellen eine Neuregelung der von der NATO vorgeschriebenen Überschallflug-Übungen zu erreichen und dadurch aber die bisherigen Einschränkungen hinaus für die Zukunft noch weitere Erleichterungen zu schaffen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 22. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/635 Frage B 14) : Stimmen Angaben, daß 10 % der Planstellen für die Jugendzahnpflege unbesetzt sind, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen Ärztemangel in Zusammenarbeit mit den Ländern zu beheben? Amtliche Zahlen über die nicht besetzten Planstellen für Zahnärzte in der Jugendzahnpflege stehen mir nicht zur Verfügung. Nach einer Erhebung des Bundesverbandes der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes waren am 31. Dezember 1968 9 % der Planstellen für Zahnärzte nicht besetzt. Nach der amtlichen Statistik der Berufe des Gesundheitswesens 1968 des Statistischen Bundesamtes waren in den 502 Gesundheitsämtern Ende 1968 4785 Ärzte und 2530 Schulzahnärzte entweder hauptamtlich oder im Nebenamt tätig. Im Vergleich zu 1967 ist die Zahl der in den Gesundheitsämtern tätigen Ärzte und Schulzahnärzte leicht zurückgegangen; die Zahl der nicht vollbeschäftigten Schulzahnärzte hat um 32 ab-, die Zahl der hauptamtlichen Schulzahnärzte dagegen um 9 zugenommen. Auch die Nachwuchssituation bei den Zahnärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist ungünstig. So sind z. B. in einem Bundesland von der Gesamtzahl aller über 25 Jahre alten Angestellten und Beamten 47 % unter 40 Jahre, bei den niedergelassenen Zahnärzten sind dies etwa 22% und bei den Jugendzahnärzten 2%. Es muß in Anbetracht dieser Überalterung damit gerechnet werden, daß künftig noch mehr Planstellen für die Jugendzahnpflege unbesetzt bleiben. Der Mangel an Zahnärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird nur dann behoben werden können, wenn der allgemeine Zahnärztemangel beseitigt werden kann und idas Gefälle in der Besoldung der Schulzahnärzte zum Einkommen der frei praktizierenden Zahnärzte verringert wird. Ich werde den allgemeinen Mangel an Zahnärzten, der im wesentlichen in der ungenügenden Ausbildungskapazität begründet ist, in der Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder am 23. und 24. April 1970 in Hamburg erneut zur Sprache bringen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 21. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/635 Frage B 15) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, zu einem einheitlichen Jugendzahnpflegegesetz oder parallelen Länderregelungen zu kommen, und wird sie zumindest im eigenen Verantwortungsbereich, z. B. in Behördenräumlichkeiten, Zahnpflegeräume als eine Anfangsmaßnahme einrichten? Die Bundesregierung sieht zur Zeit keine Möglichkeit, zu einem einheitlichen Jugendzahnpflegegesetz zu kommen. Der 4. Bundestag hatte versucht, durch eine eigene Gesetzesinitiative zu einer bundeseinheitlichen Regelung der Jugendzahnpflege zu kommen (vgl. Bundestagsdrucks. IV/1260, IV/1266, IV/1735 und zu IV/ 1735). Der Bundesrat hatte seine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf mit der Begründung verweigert, daß dem Bund eine Gesetzgebungszuständigkeit dafür nicht zustehe. Die Bundesregierung hatte sich wegen der Notwendigkeit und Dringlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung der Jugendzahnpflege im Jahre 1968 bemüht, durch eine Erweiterung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes (V/3515) die notwendigen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 2411 Voraussetzungen für eine bundeseinheitliche Regelung des Bundeszahnpflegegesetzes zu schaffen. Bekanntlich ist diese Grundgesetzänderung nicht zustande gekommen. Die für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder haben bereits 1964 eine Entschließung gefaßt, in der sie den Ländern empfehlen, die Jugendzahnpflege nach möglichst einheitlichen Richtlinien auszurichten. Bisher ist jedoch eine Vereinheitlichung der Jugendzahnpflege durch Absprache unter den Ländern vor allem an der unterschiedlichen personellen Ausstattung in den Ländern gescheitert. Es bestehen im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Überlegungen zur Einrichtung von Zahnpflegeräumen. Zahnpflegeräume sind vorwiegend bei Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden, erwünscht, um die Kinder am Beispiel und durch Gewöhnung zu entsprechendem positivem Gesundheitsverhalten erziehen zu können. Das gilt besonders für Kindergärten, darüber hinaus für Tagesstätten, Schullandheime und Jugendwohnheime. Der Bund ist nicht Träger solcher Einrichtungen. Die mir nachgeordnete Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung trägt jedoch durch spezielle Ausstellungen in den Schulen zur Intensivierung der Zahngesundheitspflege bei. Darüber hinaus hat die Bundeszentrale mit der Entwicklung eines Jugendzahnhofes, der insbesondere Informations- und Anschauungsmaterial für den Jugendzahnarzt enthält, ein wirksames Mittel zur Gesundheitserziehung auf dem Gebiet der Jugendzahnpflege bereitgestellt. Ich bin aber gerne bereit, die von Ihnen aufgeworfenen Fragen gemeinsam mit dem für die Organisation zuständigen Bundesminister zu prüfen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/635 Frage B 16) : Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Vorlage der Trassenuntersuchungen über die Odenwald-Autobahn im baden-württembergischen Bereich zu rechnen, und welcher Bauzeitplan besteht für die Odenwald-Autobahn? Die Straßenbauverwaltung führt gegenwärtig Voruntersuchungen für die Trasse der künftigen Autobahn zwischen Aschaffenburg und Stuttgart durch, die bei der Vielzahl der zu lösenden Probleme noch eine längere Zeit in Anspruch nehmen werden. Im Rahmen des Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 ist die Verwirklichung der Nord-Ost-Umgehung von Stuttgart als die verkehrlich wichtigste Teilstrecke dieser Autobahn auf baden-württembergischem Gebiet in Aussicht genommen. Ebenso ist ein abschnittweiser Weiterbau dieser Strecke beabsichtigt. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/635 Frage B 17) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den großen Gesamtbahnhof Bischofsheim als Container-Bahnhof für den Rhein-Main-Raum zu verwenden? Die Deutsche Bundesbahn wählt den Standort eines Container-Umschlagplatzes nach dem Grundsatz aus, daß er möglichst im Zentrum des zu bedienenden Wirtschaftsgebiets liegt. Der Umschlagplatz muß gute Straßenanschlüsse besitzen und in das Netz der schnellen Güterzugverbindungen eingebaut sein. Bischofsheim liegt weder im Zentrum des Wirtschaftsgebiets Mainz—Wiesbaden, das von dort aus zu bedienen wäre, noch im Netz der Eil- und Schnellgüterzugverbindungen. Aus der Sicht der Deutschen Bundesbahn ist daher der Bahnhof Bischofsheim nicht geeignet für die Anlage eines Container-Umschlagplatzes. Vorgesehen für den Raum Mainz—Wiesbaden ist ein solcher Umschlagplatz im Gebiet der Stadt Mainz. Über den genauen Standort kann die Deutsche Bundesbahn erst entscheiden, wenn die z. Z. laufenden Untersuchungen abgeschlossen sind. Die Auswahl der Standorte von Container-Umschlagplätzen liegt auf Grund des Bundesbahngesetzes im Ermessen der Deutschen Bundesbahn. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des .Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (Drucksache VI/635 Fragen B 18 und 19) : Ist der Bundesregierung bekannt und hat sie gebilligt, daß die Oberpostdirektion Köln die• Preise für Schülerzeitfahrkarten mit der Begründung, sie seien nicht kostendeckend, um 50 bis 70% angehoben hat, und hat das Bundesverkehrsministerium selbst eine solche Überprüfung vorgenommen? Teilt die Bundesregierung die von den kommunalen Spitzenverbänden geäußerte Ansicht, daß diese Preiserhöhung unwirksam sei, weil sie nur durch eine Rechtsverordnung des Bundes hätte vorgenommen werden dürfen? Die Anhebung der Gebühren für Schülerzeitkarten wurde von der Oberpostdirektion Köln in eigener Zuständigkeit vorgenommen. Ich habe erst durch Presseveröffentlichungen der letzten Tage davon erfahren. Nach der Postreisegebührenordnung können die Oberpostdirektionen in eigener Zuständigkeit Gebührenmaßnahmen für die einzelne Linie treffen. Maßnahmen der Oberpostdirektion Köln, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nicht durch die Postreisegebührenordnung gedeckt. Ich lasse die Angelegenheit im Augenblick überprüfen und habe 2412 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 die Oberpostdirektion vorsorglich angewiesen, die geplanten Gebührenanhebungen bis auf weiteres zurückzustellen. In diesem Zusammenhang sei eine allgemeine Bemerkung zu der finanziellen Situation der Schülerbeförderung im Postreisedienst gestattet: Die Gebühren für Schülerzeitkarten, die zum Teil noch unter dem Gebührenniveau von 1937 liegen, sind bei weitem nicht kostendeckend. Es werden Ermäßigungen bis zu 90 v. H. der Gebühr für einen Einzelfahrschein gewährt. Die auf diese Weise verursachten Mindererlöse aus dem Verkauf von Schülerzeitkarten betragen für das Rechnungsjahr 1969 rd. 73,3 Millionen DM und werden im Rechnungsjahr 1970 auf rd. 80 Millionen DM ansteigen. Anders als die Bahn erhält die Deutsche Bundespost für diese Verluste keinen Ausgleich aus Bundesmitteln. Die Mindererlöse stellen damit für die Deutsche Bundespost eine erhebliche, betriebsfremde politische Last dar. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Alber (Drucksache VI/635 Fragen B 20 und 21) : Haben der Bundesregierung bei der Einführung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch für Fahrer von Krankenkraftwagen statistische Unterlagen darüber vorgelegen, daß Unfälle gerade auf das Fehlen dieser zusätzlichen Fahrerlaubnis zurückzuführen waren, weil die Bundesregierung die Verpflichtung der Bestimmung des § 15 d StVZO für Fahrer von Krankenkraftwagen damit begründet [vgl. die Kleine Anfrage VI/597 (neu)], daß sie im Interesse der Verkehrssicherheit und im Interesse der Sicherheit der zu befördernden Kranken und Verletzten vorgenommen worden sei? Ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung, daß der durch die Heraufsetzung des Alterserfordernisses auf 21 Jahre wahrscheinliche Ausfall von mindestens 40% der im Rettungsdienst ehrenamtlich tätigen Fahrer [vgl. Frage 5 der Kleinen Anfrage VI/597 (neu)] dem Interesse der zu befördernden Kranken und Verletzten mehr zuwiderläuft als eine fehlende zusätzliche Fahrerlaubnis? Besondere statistische Unterlagen über die Unfälle der Fahrer von Krankenkraftwagen haben bei der Ausdehnung des § 15 d der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung auf Mietwagenfahrer (d. h. auf Fahrer, die gesunde oder kranke Fahrgäste befördern) nicht vorgelegen und waren auch nicht erforderlich, weil es lediglich darum ging, grundsätzlich an alle Fahrer, die Fahrgäste — unabhängig ob kranke oder gesunde — befördern, die gleichen Anforderungen im Interesse der Verkehrssicherheit iu stellen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es im Interesse der zu befördernden Kranken und Verletzten liegt, möglichst vor ungeeigneten Fahrern geschützt zu werden, selbst wenn durch die hiermit zusammenhängende Heraufsetzung des Mindestalters für ,die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung zwar nicht die Zahl der Berufsfahrer, wohl aber die der ehrenamtlichen Helfer, die als Fahrer eingesetzt sind, eingeschränkt wird. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. April 1970 auf ,die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (Drucksache VI/635 Frage B 22) : Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um den akuten Mangel an Transportladeraum zu beheben, der bereits zu erheblichen Schwierigkeiten und teilweise zu Betriebseinschränkungen in der Wirtschaft geführt hat und der hauptsächlich auf die unzureichende Waggongestellung durch die Deutsche Bundesbahn zurückzuführen ist? Die Beschaffung der Fahrzeuge, ihre technische Fortentwicklung, die Bemessung des Neubauprogramms und die Disposition über den vorhandenen Bestand liegen nach dem Gesetz in der Hand der Deutschen Bundesbahn. Die Bundesregierung kann hier nur insoweit mitwirken, als sie die Deutsche Bundesbahn bei der Aufbringung der erforderlichen Mittel unterstützt und die Haushaltsansätze genehmigt. Das ist in den vergangenen Jahren regelmäßig geschehen. Wenn trotz der beträchtlichen Güterwagenbestellungen gegenwärtig bei bestimmten Gattungen Knappheit herrscht, so teils wegen der außerordentlich hohen Anforderungen, teils aber auch der schleppenden Auslieferung der Neubauwagen durch die Industrie, die unter Stahlmangel leidet, und vor allem auch wegen der erheblichen Verlangsamung des Wagenumlaufs durch die wachsenden Verzögerungen in der Entladung der Fahrzeuge durch die Empfänger. Die Bundesbahn wirkt der Wagenknappheit insbesondere durch Beschleunigung des Umlaufs — Verstärkung des Güterzugverkehrs — und durch möglichst schnelle Ausbesserung der Schadwagen entgegen. Es kann erwartet werden, daß dank der für den Sommer zu erwartenden erheblichen Lieferungen der Waggonbauindustrie und der üblichen saisonalen Entspannung sich die Transportraumlage in einigen Monaten normalisiert haben wird. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (Drucksache VI/635 Fragen B 23 und 24) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß bei der Trassierung der B 471 durch das Nervenkrankenhaus Haar mit 3000 Patienten die notwendige Ruhe und Sicherheit der Patienten gewährleistet werden können? Welche Alternativen zu der gegenwärtigen Trassierung wurden verworfen, und ist die Bundesregierung bereit, die bereits begonnene Ausführung bis zu einer neuerlichen Überprüfung der Trassenführung einzustellen? Verschiedene Pressemeldungen aus dem Raum München, nach denen die Trassierung einer neuen Bundesstraße durch das Nervenkrankenhaus Haar beabsichtigt und mit den Bauarbeiten hierzu bereits begonnen sei, treffen nicht zu. Die Sachlage ist daher irreführend dargestellt worden. Der richtige Sachverhalt ist folgender: Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 2413 Durch das Gelände der Heilanstalt Haar verlief seit langem die ehemalige Kreisstraße M 11, die auch einem Teil des Durchgangsverkehrs zwischen der Autobahn München—Nürnberg bei Ismaning und der Autobahn München—Salzburg bei Hohenbrunn dient. Da dieser Straßenzug somit zum Teil auch vom überörtlichen Verkehr benutzt wird, wurde die M 11 mit Wirkung vom 1. 1. 1970 zur B 471 aufgestuft. Mit dieser Aufstufung ist lediglich die Baulast auf den Bund übertragen worden. Auf die Verkehrsbelastung hat die Aufstufung zunächst keinen Einfluß. Auch in Zukunft ist es nicht vorgesehen, den gesamten Reiseverkehr zwischen den Autobahnen über die B 471 umzuleiten. Dieser Straßenzug soll nur dann für eine Umleitung herangezogen werden, wenn während besonderer Verkehrsspitzen an einigen Wochenenden in den Sommerreisemonaten die übrigen Straßenzüge, insbesondere der Mittlere Ring, für .den Durchgangsverkehr nicht mehr ausreichen. Diese Umleitung während der Hauptreisezeit ist auch schon bislang durch die örtlichen Verkehrsbehörden vorgenommen worden. Auch hieran hat sich somit durch die Aufstufung nichts geändert. Auch ein umfassender Ausbau und eine Neu-trassierung der B 471 sind nicht vorgesehen. Durch einige örtliche Verbesserungen in kleinerem Rahmen soll nur der Verkehrsfluß und insbesondere die Verkehrssicherheit verbessert werden. Die B 471 soll im Bereich des Krankenhausgeländes so schnell wie möglich vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Leider ist das örtliche Straßennetz im Osten von München so überlastet, daß andere Straßenzüge für eine Umleitung des Spitzenverkehrs nicht herangezogen werden können. Als einzige Möglichkeit bietet sich der künftige Äußere Fernstraßenring von München an. Es wurde daher angeordnet, daß der Bau 'des Äußeren Fernstraßenringes — Abschnitt Ost jetzt mit allem Nachdruck betrieben und mit Vorrang finanziert wird. Es ist vorgesehen, die Teilstrecke zwischen Feldkirchen und Putzbrunn, mit der auch die Umgehung von Haar sichergestellt wird, als ersten Abschnitt vorzuziehen. Soweit keine größeren Schwierigkeiten auftreten, sollen hier die Arbeiten im nächsten Jahr anlaufen. Mit der Fertigstellung dieser Teilstrecke ist nach dreijähriger Bauzeit zu rechnen. Bis dahin wird leider — wie seit vielen Jahren schon geschehen — ein Teil des Durchgangsverkehrs die B 471 benutzen. Die bisherigen verkehrslenkenden Maßnahmen zur Ableitung des Spitzenreiseverkehrs auf die B 471 sind von den Verkehrsbehörden des Landes Bayern in eigener Zuständigkeit getroffen worden. Die Aufstufung zur B 471 erfolgte im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Landes Bayern. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wulff (Drucksache VI/63'5 Fragen B 25 und 26) : Welche Überlegungen haben die Bundesregierung zur Einstellung der Bauarbeiten an der EB 7 zwischen Letmathe und Iserlohn im Landkreis Iserlohn bewogen, und trifft es zu, daß gleichwohl andere, der gleichen Dringlichkeitsstufe unterliegende Großbauarbeiten im übrigen Bundesgebiet weiter ausgeführt werden? Stimmt die Bundesregierung mit der Erklärung des Ministerpräsidenten Kühn überein, der am 6. April 1970 in Iserlohn äußerte, daß wegen der besonderen Bedeutung, die der Ausbau der EB 7 für den betreffenden Raum habe, die Bauarbeiten an der EB 7 nicht unter gegenwärtigen konjunkturdämpfenden Maßnahmen der Bundesregierung leiden dürfe? Von einer Einstellung der Arbeiten kann keine Rede sein. Durch die Beschränkung der Haushaltsmittel im Rahmen der Vorläufigen Haushaltsführung und die im Entwurf des Haushaltsgesetzes 1970 enthaltene Sperrung von Investitionsmitteln für den Bundesfernstraßenbau sind zur Zeit keine Mittel verfügbar, um neue Baumaßnahmen zu beginnen oder bei bereits laufenden Baumaßnahmen Anschlußaufträge zu vergeben. Dies bedeutet für die neue B 7, HohenlimburgLetmathe—Iserlohn, ebenso wie für alle anderen, in der Verwirklichung befindlichen Baumaßnahmen, daß die bereits vergebenen Baulose weitergeführt, neue jedoch nicht in Angriff genommen werden. Von einer Einstellung der Bauarbeiten kann insoweit keine Rede sein. Der Herr Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen hat — wie aus Ihrer Frage B 26 hervorgeht — am 6. April 1970 in Iserlohn die Bedeutung der neuen B 7 für den Raum Hagen/Iserlohn unterstrichen. Die Bundesregierung verkennt diese Bedeutung nicht und verweist auf die bisher für diese Neubaumaßnahmen geleisteten erheblichen Investitionen. Aus den übergeordneten Gesichtspunkten einer auf kontinuierliches Wirtschaftswachstum und Preisstabilität gerichteten Haushaltspolitik sind jedoch konjunkturdämpfende Maßnahmen mit entsprechenden Restriktionen im Bereich der Investitionen unvermeidlich geworden. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 23. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Maucher (Drucksache VI/ 635 Frage B 27) : Was hat der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen auf das Schreiben der Interessengemeinschaft Mieterhöhung, Laupheim, vom 14. März 1970 unternommen? Die Interessengemeinschaft „Mieterhöhung" Laupheim hat mich in ihrem Schreiben darauf hingewiesen, daß ,die Wohnungsbaugenossenschaft „Oberland" in Laupheim ab 1. April 1970 die Mieten bis zu 25 % erhöhen werde. Ich habe mich daraufhin mit der Wohnungsbaugenossenschaft in Verbindung gesetzt, die mir bestätigt hat, daß sie alle im Mietwohnungsbau eingesetzten Hypotheken von den örtlichen Sparkassen und Volksbanken erhalten habe. Da diese Hypotheken mit einer Zinsgleitklausel vereinbart sind, ,haben die Kreditgeber infolge der Erhöhung der Zinssätze für Spareinlagen auch 2414 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. April 1970 die Zinssätze für die Hypotheken erhöht. Nach den Angaben der Wohnungsbaugenossenschaft verlangt beispielsweise die Kreissparkasse Biberach für ihre Hypotheken ab r1. April 1970 8 % Zinsen, die Volksbank und die Kreissparkasse Ehingen beanspruchen 81/2 %. Die Wohnungsbaugenossenschaft war gezwungen, diese Zinsen an (die Mieter weiterzugeben, zumal sie ,die im vergangenen Jahr mit der Neuordnung der Zinssätze der Sparkassen für Einlagen aller Art verbundene Anhebung nicht auf die Mieter umgelegt hatte und deshalb ein Beanstandung ihres Prüfungsverbandes hinnehmen mußte. Auf die Möglichkeit einer Erhöhung des Zinssatzes bei Sparkassenhypotheken hat Herr Bundesminister Dr. Lauritzen in seiner Erklärung am 13. März 1970 vor (dem Deutschen Bundestag hingewiesen. Sobald mir die von der Wohnungsbaugenossenschaft „Oberland" erbetene weitere ausführliche Stellungnahme vorliegt, werde ich gegenüber der Interessengemeinschaft „Mieterhöhung" Laupheim zu der Auswirkung der Zinserhöhung auf die Mietenentwicklung eingehend Stellung nehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Matthöfer, das geltende Betriebsvertretungsrecht der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften ist in der Tat unbefriedigend, weil Hauptbetriebsvertretungen bei den obersten Behörden der Streitkräfte fehlen. Es können sich Fälle
    ergeben, in denen das Mitwirkungsrecht der Bezirks- und der örtlichen Betriebsvertretungen nicht zum Zuge kommt, wenn allgemeine Anordnungen der Hauptquartiere ergehen, die für die mittleren und unteren Behörden verbindlich sind.
    Weil die Bundesregierung diesen Zustand ändern wollte, hat sie diese Fragen in die Verhandlungen mit den Entsendestaaten einbezogen. Wir legen Wert darauf, daß ,dieser unibefriedigende Zustand in dem neuen Abkommen geändert wird.


Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Matthöfer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Matthöfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Minister, daß in dem unterzeichnungsreifen Abkommen diese Fragen der Vertretung auch auf den oberen Ebenen im Interesse der Beschäftigten zufriedenstellend geregelt sind?