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ID0604516400

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    Deutscher Bundestag 45. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. April 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2297 A Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 2297 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 2297 B Fragestunde (Drucksache VI/635) Frage des Abg. Zebisch: Erweiterung der Zuständigkeit der Personalräte Genscher, Bundesminister . . . 2298 A, B Zebisch (SPD) 2298 B Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Inanspruchnahme des Wehrbeauftragten durch Wehrpflichtige der Bereitschaftspolizei 2298 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Förderung von Spitzensportlern, die Bedienstete des Bundes sind Genscher, Bundesminister 2298 C, D, 2299 A Müller (Mülheim) (SPD) 2298 D Fragen der Abg. Frau Dr. Wolf: Aufbauhilfe für das Erdbebengebiet der Türkei — Information des Fernsehens Genscher, Bundesminister . 2299 A, C, D, 2300 A Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . 2299 C, D, 2300 A Frage des Abg. Dr. Jungmann: Illegale Arzneimitteleinfuhren aus Holland Frau Strobel, Bundesminister 2300 B, C, D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 2300 C, D Frage des Abg. Zebisch: Erforschung der Ursachen des Zahnverfalls Frau Strobel, Bundesminister . . . 2300 D, 2301 B Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 2301 B Fragen des Abg. Eckerland: Förderung der Schaffung von Fachabteilungen für Orthopädie an den Krankenhäusern Frau Strobel, Bundesminister . . 2301 C, D, 2302 A Eckerland (SPD) . . . . . . . . 2301 D Fragen des Abg. Löffler: Umfang der als Folge staatlicher Impfaktionen anerkannten Impfschäden . . 2302 B Frage des Abg. Dr.. Haack: Verhütung von Kindesmißhandlungen im Elternhaus Frau Strobel, Bundesminister . . . 2302 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1970 Fragen des Abg. Wolfram: Steuerausfälle von Bergbaustädten infolge der Neuordnung des Ruhrbergbaues Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2303 A, C Wolfram (SPD) 2303 C Frage des Abg. Dr. Jungmann: Steuerliche Vergünstigungen hinsichtlich der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 2303 D Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Zulässigkeit der Übertragung einer Abfindungsbrennerei Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 2304 A, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 2304 B Frage des Abg. Härzschel: Verdopplung des Arbeitnehmerfreibetrages Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2304 C, D Härzschel (CDU/CSU) 2304 D Dr. Jobst (CDU/CSU) 2304 D Frage des Abg. Härzschel: Lohnsteuerbelastung des Durchschnittseinkommens der Arbeitnehmer Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2305 A, B Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 2305 A, B Frage des Abg. Dr. Haack: Umsatzsteuerfreiheit für die Kosten der Beförderung der Schüler Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2305 C Dasch (CDU/CSU) 2305 D Frage des Abg. Dr. Sprung: Mehrwertsteuersatz für Krankenbeförderung durch private Unternehmen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2305 D Fragen des Abg. Geldner: Förderungsmittel des Bundes für die bayerische Làndwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 2306 A, C, D, 2307 A, B, C, 2308 A, B Geldner (FDP) 2306 B, 2307 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2306 C, 2308 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 2306 D Dasch (CDU/CSU) . . . 2307 A, 2308 A Schröder (Sellstedt) (CDU/CSU) . . 2307 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 2307 C Frage des Abg. Dasch: Vergabe von Darlehen für landwirtschaftliche Betriebe durch die Landwirtschaftliche Rentenbank in Frankfurt Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2308 C, D Dasch (CDU/CSU) 2308 D Frage des Abg. Dasch: Errichtung eines Hühnergroßbetriebs in Belgien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 2309 A, B, C Dasch (CDU/CSU) 2309 B, C Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 2309 C Fragen des Abg. Jung: Berichte über die Auflösung des Instituts für landwirtschaftliche Bauforschung in Völkenrode Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2309 D, 2310 A Frage des Abg. Werner: Ausbildung von israelischen Soldaten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2310 B Frage des Abg. Niegel: Zurückstellung von Wehrpflichtigen, die einen Vorkurs an einer Ingenieurschule besuchen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2310 B, C, D, 2311 A Niegel (CDU/CSU) . 2310 C, D Dasch (CDU/CSU) 2311 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 2311 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher und wohnungsrechtlicher Vorschriften (SPD, FDP) (Drucksache V1/159); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/577) — Zweite und dritte Beratung — 2311 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1970 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften (Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz) (Drucksache VI/329); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/604) — Zweite und dritte Beratung — 2311 D Entwurf eines Verwaltungskostengesetzes (Drucksache VI/330) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/605) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2312 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Speiseessig) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/429) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/631) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 2312 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. November 1968 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik über die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen, welche von den italienischen Trägern der Krankenversicherung in Italien an Familienangehörige in der Bundesrepublik Deutschland versicherter italienischer Arbeitnehmer gewährt wurden, durch die deutschen zuständigen Träger der Krankenversicherung (Drucksache VI/484) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/629) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2312 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/307); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/636) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2313 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. November 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien über den Luftverkehr (Drucksache VI/308) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/637) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2313 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes und anderer Vorschriften (Drucksache VI/614) — Erste Beratung — Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2313 C, 2321 B Wohlrabe (CDU/CSU) 2315 C Löffler (SPD) . . . . . . . . 2318 A Borm (FDP) . . . . . . . . 2319 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung sozialer Hilfsdienste (Abg. Horten, Frau Schroeder [Detmold], Frau Stommel, Maucher und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/485) — Erste Beratung — Horten (CDU/CSU) . . . . . . . 2321 D Frau Eilers (SPD) . . . . . . . 2323 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . • 2324 D Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 2325 D Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache VI/544) — Erste Beratung — Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2326 D, 2330 A Haar (Stuttgart) (SPD) . . . . . . 2328 C Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 2332 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 2332 C Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2333 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (Drucksache VI/578) — Erste Beratung — . . 2334 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr (Drucksache VI/611) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2334 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Dreizehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/640) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Berichts über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Rentenanpassungsbericht 1970) nebst dem Gutachten des Sozialbeirats zu den Rentenanpassungen 1971 und zu den langfristigen Vorausberechnungen sowie einer Anlage hierzu (Drucksache VI/581) . . . 2334 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1970 Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung und der Bundesvermögensrechnung für das Haushaltsjahr 1967 (Drucksache VI/559) . . . . . . . . . . . 2335 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Verlängerung der in Artikel 7 Absatz 1 C) der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs mit Lebendvieh vorgesehenen Frist (Drucksachen VI/288, VI/623) 2335 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Einführung gemeinsamer Regeln für den Pendelverkehr mit Kraftomnibussen zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksachen VI/371, VI/634) . . . . 2335 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/70 — Zollkontingent für Bananen) und die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/70 — Tomaten und getrocknete Pflaumen) (Drucksachen VI/98, VI/478, VI/628) 2335 B Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit (Drucksache VI/645) — Erste Beratung — . . . 2335 C Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. mittelfristige Finanzplanung (Ausbau und Neubau von Hochschulen) (Drucksache VI/425) Dr. Gölter (CDU/CSU) 2335 D Raffert (SPD) 2337 D Dr. Martin (CDU/CSU) . 2339 C, 2348 D Moersch (FDP) . . . . 2341 B, 2351 A Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 2344 B, 2350 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 2345 D, 2352 A Dr. Lohmar (SPD) 2347 B Nächste Sitzung 2353 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2355 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) betr. Berechnung des Erholungsurlaubs der Bundesbeamten nach Arbeitstagen . . . 2355 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Luda betr. Folgerunrungen der Bundesregierung aus dem Ansteigen der Nahrungsmittelpreise . . 2355 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dröscher betr. Antrag eines Unteroffiziers bezüglich des Baus eines Eigenheimes 2356 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1970 2297 45. Sitzung Bonn, den 22. April 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 44. Sitzung, Seite 2270 A, letzte Zeile, statt „Arbeitsfähiger": „Arbeitsunfähiger" ; Seite 2270 B, Zeile 16, statt „verkürzen": „schneller 'durchführen lassen". Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Ahrens **) 24. 4. Alber **) 24. 4. von Alten-Nordheim 24. 4. Amrehn **) 24. 4. Dr. Artzinger *) 24. 4. Bals **) 24. 4. Bauer (Würzburg) **) 24. 4. Behrendt *) 25. 4. Berlin 4. 5. Dr. Birrenbach 8. 5. Blumenfeld **) 24. 4. von Bockelberg 26. 4. Dr. Böhme 26. 4. Burgemeister 30. 4. Corterier 27. 4. Damm 25. 4. Dichgans 22. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus **) 24. 4. Dr. Dittrich *) 25. 4. Draeger SS) 24. 4. Dröscher *) 22. 4. Frau Dr. Elsner 22. 4. Engelsberger 25. 4. Faller *) 24.4. Flämig 22. 4. Fritsch **) 24. 4. Gottesleben 8. 5. Graaff 24. 4. Haase (Kellinghusen) **) 24. 4. Hauck 24. 4. Frau Herklotz **) 24. 4. Dr. Hermesdorf (Schleiden) **) 24. 4. Hösl 24. 4. Dr. Hubrig 22. 4. Dr. Jaeger 22. 4. Dr. Kiesinger 22. 4. Frau Klee **) 24. 4. Dr. Kliesing **) 24. 4. Klinker *) 24. 4. Köppler 22. 4. Konrad 28. 4. Frau Krappe 24. 4. Dr. Kreile 24. 4. Kriedemann *) 24. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 22. 4. Lemmrich **) 24. 4. Lenze (Attendorn) **) 24. 4. Maibaum 25. 4. Memmel *) 24. 4. Müller (Aachen-Land) *) 24. 4. Dr. Müller (München) **) 24. 4. Müller (Niederfischbach) 22. 4. *) Für Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments *5) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Remscheid) 22. 4. Frau Dr. Orth *) 23. 4. Pieroth 22.4. Pöhler **) 24. 4. Rasner 22. 4. Richarts *) 22. 4. Richter SS) 24. 4. Dr. Rinderspacher **) 24. 4. Roser St) 24. 4. Dr. Rutschke **) 24. 4. Frau Schlei 24. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) **) 24. 4. Schmidt (Würgendorf) **) 24. 4. Dr. Schulz (Berlin) **) 24. 4. Seefeld 26. 4. Sieglerschmidt **) 24. 4. Steiner 26. 4. Frau Dr. Walz **) 24. 4. b) Urlaubsanträge Schneider (Königswinter) 30. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 22. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI/635 Frage A 23) : Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung über den Erholungsurlaub für Beamte entsprechend den Vereinbarungen mit den Tarifpartnern im öffentlichen Dienst rückwirkend zum 1. Januar 1970 dahin gehend zu ändern, daß der Erholungsurlaub der Bundesbeamten nicht mehr nach Werktagen, sondern nach Arbeitstagen berechnet wird? Die Bundesregierung beabsichtigt, die Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst mit Wirkung vom 1. Januar 1970 dahin zu ändern, daß der Erholungsurlaub nach Arbeitstagen berechnet wird. Zur Zeit wird der Entwurf einer entsprechenden Änderungsverordnung mit den Ressorts erörtert. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 22. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Luda (Drucksache VI/635 Frage A 47): 2356 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1970 Welche Folgerungen beabsichtigt die Bundesregierung aus der Mitteilung des Bundesernährungsministeriums zu ziehen, wonach die Nahrungsmittelpreise im März gegenüber dem Vormonat um 0,4 % gestiegen sind und somit der von der Bundesregierung für den Sektor der Nahrungsmittelpreise erwartete Ausgleich für die Preiserhöhungen im gewerblichen Sektor offenbar ausbleibt? Im Agrarbereich konnte eine Auswirkung der Aufwertung wegen der Übergangsregelung bei Agrarerzeugnissen erst ab 1. Januar 1970 eintreten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Auswirkungen erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung am Markt wirksam werden können, da die Ernährungswirtschaft, insbesondere in der Be- und Verarbeitung, zum Teil noch alte Bestände verwertet. Überdies muß gefragt werden, was geschehen wäre, wenn angesichts der Kostensteigerung auch im Ernährungsgewerbe, außer für Rohstoffkosten, und angesichts der kräftig steigenden Nachfrage die Aufwertung unterblieben wäre. Der Anstieg der Nahrungsmittelpreise im März 1970 gegenüber dem Vormonat um 0,4 % ist genau so groß wie zur gleichen Zeit des Vorjahres (Teilindex Nahrungsmittel März 1969 mit 112.5 um 0,4 % höher als im Februar 1969). Veranlaßt ist die Preiserhöhung insbesondere durch die Saisonwaren um 1,8 % (davon allein bei Frischobst um 12,2 %). Bei dem lang anhaltenden Winterwetter ist das auch nicht überraschend. Um der Preisentwicklung entgegenzuwirken, die sich bereits vor Monaten abzeichnete, sind verschiedene Maßnahmen getroffen worden. So z. B. 1. die Eröffnung mengen- und wertmäßig unbegrenzter Einfuhrmöglichkeiten für Kartoffeln im Oktober 1969; dabei wurde die Sperre für .Spätkartoffeln vom 30. April auf den 31. Mai 1970 verlängert, 2. Zollaussetzung für Speisekartoffeln gegenüber Drittländern vom Dezember 1969 — Ende April 1970, 3. die Abschöpfung bei der Einfuhr von Schweinen war 5 Monate lang um 50 % ermäßigt — lediglich mit Ausnahme von 3 Wochen im März, 4. Senkung des Preises für 1 Liter Markenmilch um 4 Pfennig ab 1. April 1970, 5. größerer Wettbewerb bei Milcherzeugnissen durch Wegfall der Einzugs-und Absatzgebiete ab 1. April 1970 und 6. werden weiterhin Verkäufe von Weizen und Roggen aus Interventionsbeständen vorgenommen. Auf Grund der allgemeinen Entwicklung im Agrarbereich ist zu erwarten, daß sich die Preissteigerungen in den nächsten Wochen nicht in dem Maß fortsetzen werden. Die lebhafte Nachfrage der Verbraucher wird bei dieser Konjunkturlage aber auch in den nächsten Monaten noch anhalten und daher kaum Preisermäßigungen erzwingen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/635 Fragen A 55 und 56) : Wie beurteilt die Bundesregierung es, wenn eine Stammdienststelle der Luftwaffe einem Unteroffizier, der zu heiraten und ein Eigenheim zu bauen beabsichtigt, zur Begründung der Ablehnung seines Antrags auf Unterstützung seines Versorgungsgesuchs u. a. mitteilt, „es steht in diesem Fall nicht so sehr das Bekenntnis zum treuen Dienen im Vordergrund, als vielmehr vorrangig die Befriedigung persönlicher Bedurfnisse . . ."? Hatte diese Stammdienststelle der Luftwaffe Bundestagsabgeordnete im Auge, wenn sie in ihrer Begründung außerdem anführte, „ . . es ist nicht immer verständlich, daß solchen Anträgen noch Hilfestellung von Investitionen und Einrichtungen außerhalb der Bundeswehr gewährt wird, . . . für sie ist offenbar das Wohlergehen des einzelnen wichtig, aber die Durchführung des der Bundeswehr gegebenen Auftrages von geringer Bedeutung"? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Pflicht des Soldaten zum treuen Dienen (§ 7 des Soldatengesetzes) keineswegs die Wahrnehmung persönlicher Belange durch den Soldaten ausschließt. Neben den in der Wehrbeschwerdeordnung geregelten Rechtsbehelfen hat der Soldat vielmehr das Recht, sich mit persönlichen Anliegen unmittelbar an die Volksvertretung (Artikel 17 des Grundgesetzes), den Wehrbeauftragten (§ 7 des Wehrbeauftragten-Gesetzes), einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Berufsverbände (Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes) und z. B. an kirchliche Institutionen zu wenden. Dem Soldaten ist auch nicht verwehrt, seine Anliegen gleichzeitig mehreren Stellen vorzutragen, wenn er sich hiervon besondere Aussicht auf Erfolg verspricht. Nachteile dürfen ihm hieraus nicht erwachsen, Vorwürfe gegen ihn nicht erhoben werden. Abschlägige Bescheide auf Anträge und Gesuche bedürfen einer sachlichen Begründung, die dem Soldaten in seinem besonderen Falle die Entscheidung verständlich macht. Die Begründung der Ablehnung eines Versetzungsgesuches durch die Stammdienststelle der Luftwaffe in der in der Frage gekennzeichneten Art ist zu beanstanden. Die Dienststelle ist hierüber belehrt worden. Ich habe im übrigen aus dem abschlägigen Bescheid auf das Versetzungsgesuch, der mir im Wortlaut vorlag, nicht den Eindruck gewonnen, daß die Stammdienststelle der Luftwaffe Bundestagsabgeordnete im Auge hatte, wenn sie die Einflußnahme von Institutionen und Einrichtungen außerhalb der Bundeswehr auf die Maßnahmen der Personalführung erwähnte.
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    Rede von Alphons Horten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung sozialer Hilfsdienste, den für die Fraktion der CDU/CSU heute hier zu begründen ich die Ehre habe, betrifft ein Vorhaben, das uns bereits in der 5. Legislaturperiode beschäftigt hat, damals aber aus vielerlei Gründen nicht verabschiedet werden konnte.
    Es ist, ;glaube ich, unnötig, ausführlicher diie Verhältnisse zu schildern, 'zu denen 'der starke Mangel an ausgebildeten Pflegekräften und Hilfskräften in Krankenhäusern, Altersheimen und Kindertagesstätten geführt hat. Jeder von Ihnen, der auch nur ein wenig Einblick in die Praxis hat oder gar selber einmal in den letzten Jahren in einem Krankenhaus gelegen hat, weiß, wie die Dinge dort stehen, und wird es begreiflich finden, daß die Generaloberin des Deutschen Roten Kreuzes schon seit Jahren von einem offenbaren Notstand spricht. Dabei ist besonders bedauerlich, daß der menschliche Bereich infolge der Überlastung des Personals vielfach zu kurz kommt, weil einfach die Zeit fehlt, sich dem einzelnen Kranken mit der nötigen Sorgfalt zu widmen.
    Nun wissen wir ,alle, daß sich dieser Zustand noch verschärfen wird. Nur ein 'Beispiel dafür: Die Zahl der lin Pflegeberufen tätigen Ordensschwestern



    Horten
    und Ditakonissengeht infolge des Nachwuchsmangels ständig stark zurück. Ich habe erst gestern wieder in meinem Wahlkreis erfahren, daß ein Altersheim geschlossen wird, weil die dort tätigen Ordensschwestern wegen Überalterung zurückgezogen werden mußten.
    Auf der anderen Seite fordern aber die Sozialenquete und die Frauenenquete mit guten, sicherlich von uns allen befürworteten Gründen die Errichtung weiterer Krankenhäuser und Altersheime, auch Kindertagesstätten, mit der. notwendigen Konsequenz eines erhöhten Bedarfs an Pflegepersonal. Ich will mich auf diese Andeutungen beschränken unid verweise Sie auf die näheren Angaben in der Begründung, die der Drucksache beigefügt ist.
    Der vorliegende Entwurf zielt nun darauf ab, eine große vorhandene Reserve zur Behebung dieser Mißstände zu mobilisieren. Es gibt in unserem Volk einen großen Kreis alleinstehender Frauen, Rentnerinnen, älterer Frauen, Mütter mit erwachsenen Kindern, Frauen, die früher in Pflegeberufen tätig waren, die bereit und in der Lage wären, sich hier als Hilfskräfte zur Verfügung 'zu stellen, lallerdings nur, wenn ihnen gewisse Voraussetzungen den Entschluß dazu erleichtern würden.
    Unser Gesetz will dies nun dadurch erreichen, daß da, wo bereits eine 'anderweitige Sicherung gegeben ist, auf Antrag eine Befreiung von der Pflichtversicherung in .der Kranken- und Rentenversicherung möglich ist. Weiter soll bei der Anrechnung der Verdienste aus derartiger Teilzeitarbeit ein Freibetrag eingeführt werden, um zu verhindern, daß diese geringen Verdienste durch Anrechnung gegebenenfalls noch beträchtlich geschmälert werden. Zusammen mit der inzwischen erfolgten, übrigens durch unsere Initiative in der 5. Legislaturperiode bewirkten, Erhöhung der Grenze für die Lohnsteuerpauschalierungwürden damit alle heute noch bestehenden und oft als sehr unangenehm empfundenen Hinderungen beseitigt werden. Erstens. Da bei der Lohnsteuerpauschalierung der Arbeitgeber die Lohnsteuer abführt, ist für die Teilzeitbeschäftigte dafür keine besondere Lohnsteuerkarte notwendig; infolgedessen fallen alle zusätzlichen Steuerbelastungen des sonstigen Einkommens oder des Einkommens des Ehemannes weg.
    Zweitens führt die Einführungeines Freibetrages dazu, daß praktisch auch keine Schmälerung mehr eintritt durch die ,Anrechnung auf irgendwelche Rentenleistungen oder sonstige soziale Leistungen.
    Drittens ist kein Wechsel der Krankenkasse mehr notwendig und .auch nicht der damit verbundene und oft als sehr unangenehm empfundene Wechsel des Arztes.
    Viertens — das darf man in der 'Praxis keineswegs unterschätzen — fällt der Papierkrieg weg. Es sind nicht mehr die heute notwendigen Anträge zu stellen, Besuche zu machen und alle diese Dinge zu erledigen, die den Frauen ganz besonders lästig fallen.
    Ausführliche Diskussionen mit den Wohlfahrtsverbänden halben nun ergeben, daß 'diese allgemein der Meinung sind, daß durch eine solche gesetzliche Regelung sehr schnell ,eine fühlbare Erleichterung eintreten 'wird, allerdings unter der Voraussetzung, daß eine entsprechende Aufklärung erfolgt und auch die Offentlichkeit in lzweckmäßiger und nachdrücklicher Weise unterrichtet wird.
    Zur Illustration der tatsächlichen Verhältnisse darf ich vielleicht einen Brief vorlesen, den Frau Kollegin Schroeder gerade jetzt erhalten hat und der typisch für die Menge der Zuschriften ist, die uns in der letzten Zeit zugegangen sind, nachdem diese Initiative bekannt wurde. Da schreibt eine ältere Frau aus Hamburg, die früher im Pflegeberuf tätig war, unter anderem:
    Ich könnte zwar, was ich drei Jahre lang getan habe, weiter im Einsatz sein. Dann mußte ich alber trotz meiner Alters- und Krankenversorgung, die ja sichergestellt ist, wieder in der AOK sein und Rentenversicherung bezahlen. Mußte ich einmal einen Arzt in Anspruch nehmen, dann gab es so einen Wirrwarr mit unserer eigenen Beamtenkrankenkasse, daß ich dann diese Arbeit 'wieder aufgesteckt habe. Es sind mir viele Fälle bekannt, wo auch Damen in meiner Lage sind, die gerne pflegen wollen, es aber einfach nicht zur Ausführung kommt eben durch diese leidige Renten- und Versicherungsgeschichte.
    Ich habe diese etwas unbeholfene Ausdrucksweise, die das Wesentliche aber anschaulich macht, wertlich zitiert.
    Wir sind uns natürlich darüber im klaren, daß dieses Gesetz nur eine Maßnahme ist, um in diesem Notstand Erleichterung zu schaffen. Den Notstand selber zu beseitigen ist nur mit sehr vielfältigen, aufeinander abgestimmten und auf lange Dauer ausgerichteten Maßnahmen möglich, die ihre Zeit brauchen, um überhaupt zur Geltung zu kommen, vor allem in der Frage der Ausbildung der Pflegerinnen usw. Aber, wenn wir das auch wissen, ist das kein Hinderungsgrund, daß es wenigstens auf diesem wichtigen Teilgebiet zu einer fühlbaren Erleichterung und Verbesserung kommt.
    Gegen diesen Gesetzentwurf werden vor allem zwei Einwände vorgebracht. Man befürchtet, daß, wenn einmal eine Schleuse zur Begünstigung oder, wie man gar behauptet, zur Privilegierung der Teilzeitarbeit geöffnet wird, die Gefahr besteht, daß aus vielen anderen Bereichen sehr schnell gleiche Forderungen mit natürlich entsprechend nachteiligen Folgen für unser gesamtes Versicherungssystem gestellt werden.
    Weiter sieht man in dem Gesetz einen Verstoß gegen den hohen Grundsatz der Solidarität, der schließlich unser ganzes großes Sozialsystem trägt.
    Beide Einwände sind nach meiner Meinung in vollem Umfang unberechtigt. Der § 1 des Gesetzes beschränkt die Wirksamkeit auf die Fälle, wo der Verdienst nicht höher als 4,25 DM in der Stunde oder 340 DM im Monat ist. Irgendeine Begünstigung gegenüber den vollbeschäftigten Kräften ist also ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht — § 3 — und von der Rentenversicherungspflicht — § 7 — ist auch kei-



    Horten
    neswegs neu. Die Reichsversicherungsordnung kennt schon seit Jahrzehnten die gleichen Regelungen für Sonderfälle, z. B. für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.
    Weil diese Einwände in der Diskussion eine große Rolle gespielt haben, muß ich noch einmal sagen: Es handelt sich hier nicht um etwas Neues, sondern nur um die Ausdehnung einer Regelung, die schon seit langer Zeit für viele Gebiete gilt, auf dieses wichtige Gebiet zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit unserer ganzen sozialen Fürsorge.
    Der Grundsatz „Einer für alle, alle für einen" ist eine großartige Grundlage unseres ganzen Sozialsystems. Wenn aber die Überspitzung dieses Grundsatzes dazu führt, daß Frauen Versicherungen abschließen müssen, die sie gar nicht brauchen, oder die Ärzte wechseln müssen, was sie gar nicht wollen, dann muß doch sehr ernsthaft geprüft werden, ob man diesen Grundsatz der Solidarität nicht etwas elastischer interpretieren sollte, besonders auf einem Gebiet, das für die Aufrechterhaltung der ganzen sozialen Fürsorge wichtig ist. Schließlich ist auch zu bedenken, daß es sich bei dem sozialen Hilfsdienst keineswegs um eine reine Erwerbstätigkeit handelt, sondern daß er auch eine weit darüber hinausgehende Komponente sozialer Hilfe hat. Es ist deswegen sicherlich gerade im Sinne des von uns allen bejahten Grundsatzes der Solidarität, wenn wir in diesem Falle anerkennen, daß der Beitrag zur Solidarität nicht durch zusätzliche finanzielle Zahlungen erbracht wird, sondern durch den freiwilligen persönlichen Einsatz in pflegerischer Tätigkeit.
    Wahrscheinlich wird ja überhaupt das ganze differenzierte und mit Recht sich noch erweiternde System unserer Sozialfürsorge nur aufrechterhalten und im Sinne der Sozialenquete noch weiter ausgebaut werden können, wenn wir diese Bereitschaft zur freiwilligen Hilfe stärker mobilisieren, wie das in England und den USA bereits in einer nach meiner Meinung beispielhaften Weise geschehen ist. Wir können stolz darauf sein, daß unser Sozialsystem in seinem Umfang und in seiner differenzierten Anpassung an die einzelnen Bedürfnisse einmalig ist. Dann müssen wir aber auch dafür sorgen, daß alle Behinderungen seiner Wirksamkeit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln behoben oder verkleinert werden. Wenn auf der einen Seite Milliardenbeträge aufgewendet werden, dann muß auf der anderen Seite auch garantiert werden, daß den kranken, den alten und übrigens auch den jungen Menschen in den Kindertagesstätten menschenwürdige Pflege und Behütung zuteil wird.
    Das soll zu einem wirksamen Teil das vorliegende Gesetz erreichen. Ich hoffe deshalb, daß es recht bald verabschiedet werden kann, damit seine Wirkungen schon im kommenden Winterhalbjahr wohltätig zutage treten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Eilers.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Elfriede Eilers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion sieht genau wie .die CDU das Problem des Mangels an Fach- und Hilfskräften im Bereich sozialer Berufe und der entsprechenden Einrichtungen. Sie ist daher bereit, im Rahmen der Ausschußberatungen über die Drucksache VI/485 Wege zu suchen zur Weiterentwicklung der sozialen Arbeit im Interesse der hilfebedürftigen Menschen. Zum vorliegenden Entwurf möchte ich jedoch einige kritische Feststellungen treffen, die mit in dite Ausschußberatungen einbezogen werden sollten.
    Die CDU brachte am 27. Juni 1967 den Entwurf V/1966 ein, der durch das Arbeitsministerium am 18. April 1969 völlig neu formuliert, neue Beratungsgrundlage wurde. Die Begründung des Entwurfs vom 27. Juni 1967 einschließlich der darin aufgeführten Zahlen und die Umformulierungen des Arbeitsministeriums vom 18. April 1969 bilden praktisch den neuen Entwurf, der uns von der CDU/CSU am 9. März 1970 vorgelegt wurde, — mit einer Ausnahme: der Nichtanrechnung von 100 DM auf die sonstigen Versorgungsleistungen, die meines Erachtens den ,anziehendsten Teil dieses Entwurfs darstellt.
    Wir müssen, so meine ich, den vom CDU-Entwurf angesprochenen Personenkreis sehr nüchtern betrachten. Sofern es sich um die Frauen handelt, die als Kriegerwitwen und Rentnerinnen von Ihnen als Reservoir der Hilfskräfte angesprochen werden, 'dürften sie zum Teil der Schwere der Aufgaben, die sie erwarten, nicht mehr in vollem Maße gewachsen sein. Daher dürfte dieses Gesetz keine Lösung des Problems bringen, sondern nur vielleicht eine kleine Hilfsstellung. Ich möchte dabei an die Erwartungen erinnern, ,die wir z. B. bei der Schaffung des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Dienstes hatten, und die sich, so müssen wir ehrlich sagen, nicht in vollem Umfang erfüllt haben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Unsere verstärkte Kraft muß meines Erachtens darauf verwandt werden, die beruflichen Chancen der im sozialen und pädagogischen Bereich Tätigen und künftig Auszubildenden zu verbessern: einmal durch qualifiziertere Ausbildung; zum anderen durch gesellschaftliche Aufwertung dieser Berufe; zum dritten durch tariflich der Schwere der Aufgabenstellung entsprechende materielle Wertung in diesem Bereich; zum vierten durch die Hereinnahme von männlichen Pflegekräften in die Berufe, um auch im Berufsleben eine längere Kontinuität zu gewährleisten; zum fünften durch ein wenig mehr Phantasie, die auch von den Einrichtungen entwickelt werden muß, um Müttern mit Kindern und teilzeitbeschäftigten Frauen durch das Angebot von Kindergärten und dergleichen eine Möglichkeit zum Wiedereintreten in den Beruf zu geben. Schließlich glaube ich, daß auch noch durch verstärkte Rationalisierung und Modernisierung unserer Einrichtungen und kräfteschonender und sparsamer gearbeitet werden kann.
    Durch das Arbeitsförderungsgesetz besteht heute die Möglichkeit, Frauen bei Wiedereintritt in das



    Frau Eilers
    Berufsleben, aber auch bei Umschulung gerade in soziale und pflegerische Berufe Hilfen zur Verfügung zu stellen, die sie in den Stand versetzen, im eigenen Interesse, aber auch im Interesse der Allgemeinheit eine fachlich fundierte und qualifizierte weitere Ausbildung zu übernehmen, um in diese Berufe neu eintreten zu können.
    Den Weg, so hoffe ich wenigstens, wird die jüngere Frauengeneration gehen, die nach der Aufgabenstellung, die sie im Bereich der Erziehung ihrer Kinder gehabt hat, noch einmal iris Berufsleben eintreten will. Sie wird also in diem Sinne nicht durch ,die Mobiliserung von Hlfskräften anzusprechen sein, sondern nach meiner Meinung mehr durch eine aufgestockte qualifizierte Ausbildung. Ich möchte dabei an die Antwort der Bundesregierung auf ,die Anfrage der CDU/CSU erinnern, die ja auch in diesen Bereich hineinzielt und über Umschulung im sozialen und pflegerischen Beruf Auskunft gibt.
    In der heutigen Zeit muß es uns darauf ankommen, den Ausbau der eigenen Versicherungsansprüche der Hausfrauen weiter auszubauen. Das geschieht nicht, wenn wir bereit sind, eine Gruppe, die wir als ein Arbeitskräftereservoir ansprechen wollen, auf Antrag aus der Versicherungssolidargemeinschaft entlassen. Da sind wir eben unterschiedlicher Meinung, Herr Kollege Horten.
    Haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, auch einmal überlegt, daß durch den Entwurf, den Sie vorgelegt haben, gegebenenfalls das Gegenteil von dem eintreten kann, was Sie vorgesehen haben, nicht Mobilisierung der Reserven, sondern eventuell ein Überwechseln von Vollzeitkräuften auf Teilzeitarbeit? Ich meine, es muß überlegt werden, ob dieser Effekt eventuell einen ungewollten Nebeneffekt erzielt.
    Der § 1 Ihres Entwurfs scheint mir in seinen Formulierungen über Arbeitszeit und Arbeitsentgelt zu verklausuliert zu sein, um von dem anzusprechenden Personenkreis verstanden zu werden. Dort sind nämlich angesprochen Personen über 18 Jahre, „deren Entgelt für diese Tätigkeit monatlich ein Fünftel und je Arbeitsstunden 0,25 vom Hundert der für Monatsbezüge in den Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen nicht übersteigt". Das heißt doch nach Ihrer eben ausgedrückten Formulierung und dem gegenwärtigen Stand entsprechend: Monatsbezüge bis 340 DM, Stundenlöhne bis 4,25 DM, bei Höchstlohn nicht mehr als 80 Stunden Arbeitszeit. Da iSie die Fachkräfte dn diesen 'Gesetzentwurf einbezogen sehen wollen, frage ich Sie: Halten Sie eine Höchststundenentlohnung von 4,25 DM für qualifizierte Fachkräfte für eine 'angemessene und vertretbare Bezahlung? In Ihrer Begründung zu Ihrem Entwurf sprechen Sie von einer dreijährigen Geltungsdauer dieses Gesetzes. Im Text lassen Sie diese Terminvierung vermissen. Wenn es Ihnen ernst ist mit der Befristung, müßte es doch auch möglich sein, Festbeträge in den Entwurf aufzunehmen, der dann klar und deutlich wäre.
    Der vorliegende Entwurf kann insoweit begrüßt werden, als er durch eine 'Begünstigung ides Personenkreises einen Anreiz für die Aufnahme einer Tätigkeit sozialer Hilfeleistungen bringen soll. Die Grenzen solcher Maßnahmen sind aber da zu ziehen, wo man einen größeren Einbruch in die Solidargemeinschaft der Sozialversicherten verursacht, in-idem man erhöhte Risikoträger zum Nachteil der Versicherungsgemeinschaft ifinanziell begünstigt.
    Die vorliegende 'Fassung dieses Gesetzes bringt entgegen Ihrer Begründung, Herr Kollege, keine Vereinfachung im Verfahren, weil beispielsweise die Arbeitgeber zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung bei der Krankenkasse vornehmen müssen und erst Befreiungsanträge für die verschiedenen Versicherungszweige unter bestimmten unterschiedlichen Bedingungen zu einer Befreiung führen können. Dreimal tauchen z. B. in Ihrem Entwurf Möglichkeiten der Befreiung auf.
    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird versucht, ein zusätzliches Kräftereservoir bei Personen zu gewinnen, die bereits in irgendeiner Form einen sozialversicherungsrechtlichen Schutz genießen. Sein Anreiz liegt, wie ich eben schon sagte, darin, diese Tätigkeit steuer- und sozialversicherungsfrei zu machen und gegebenenfalls den Weg zu einem freiwilligen Beitritt in eine Krankenkasse zu öffnen, sowie idarin, eben 100 DM ides Einkommens aus der Anrechnung sonstiger Versorgungsbezüge herauszunehmen. Da bisher bereits Beschäftigte mit Monatseinkommen bis zu 225 D-Mark ohnehin sozialversicherungsfrei sind, würde 'das Gesetz lediglich bei Bezügen zwischen 225 und 360 DM zum Zuge kommen. Wir sollten uns dafür aussprechen, daß für diesen in § 1 des Gesetzentwurfes vorgesehenen Personenkreis der Anreiz inoweit verstärkt wird, als er von Gesetzes wegen weiterhin steuerlich begünstigt wird.
    Zu den Beratungen im Ausschuß, so möchte ich
    anregen, sollten Stellungnahmen der freien Wohlfahrtsverbände — und Sie kennen ja auch zum Teil sehr kritische Außerungen der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände — noch einmal herangezogen werden. Außerdem sollten nach meiner Meinung auch die Gewerkschaften und Berufsorganisationen zu einer Stellungnahme gebeten werden.
    Uns allen muß daran gelegen sein, im Interesse der Menschen, denen zu helfen wir alle bereit sind, optimale, aber im Gesamtgefüge vertretbare Lösungen anzubieten. Und dazu die richtigen Wege zu finden sollten wir im Ausschuß versuchen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)