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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 45. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. April 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2297 A Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 2297 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 2297 B Fragestunde (Drucksache VI/635) Frage des Abg. Zebisch: Erweiterung der Zuständigkeit der Personalräte Genscher, Bundesminister . . . 2298 A, B Zebisch (SPD) 2298 B Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Inanspruchnahme des Wehrbeauftragten durch Wehrpflichtige der Bereitschaftspolizei 2298 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Förderung von Spitzensportlern, die Bedienstete des Bundes sind Genscher, Bundesminister 2298 C, D, 2299 A Müller (Mülheim) (SPD) 2298 D Fragen der Abg. Frau Dr. Wolf: Aufbauhilfe für das Erdbebengebiet der Türkei — Information des Fernsehens Genscher, Bundesminister . 2299 A, C, D, 2300 A Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . 2299 C, D, 2300 A Frage des Abg. Dr. Jungmann: Illegale Arzneimitteleinfuhren aus Holland Frau Strobel, Bundesminister 2300 B, C, D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 2300 C, D Frage des Abg. Zebisch: Erforschung der Ursachen des Zahnverfalls Frau Strobel, Bundesminister . . . 2300 D, 2301 B Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 2301 B Fragen des Abg. Eckerland: Förderung der Schaffung von Fachabteilungen für Orthopädie an den Krankenhäusern Frau Strobel, Bundesminister . . 2301 C, D, 2302 A Eckerland (SPD) . . . . . . . . 2301 D Fragen des Abg. Löffler: Umfang der als Folge staatlicher Impfaktionen anerkannten Impfschäden . . 2302 B Frage des Abg. Dr.. Haack: Verhütung von Kindesmißhandlungen im Elternhaus Frau Strobel, Bundesminister . . . 2302 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1970 Fragen des Abg. Wolfram: Steuerausfälle von Bergbaustädten infolge der Neuordnung des Ruhrbergbaues Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2303 A, C Wolfram (SPD) 2303 C Frage des Abg. Dr. Jungmann: Steuerliche Vergünstigungen hinsichtlich der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 2303 D Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Zulässigkeit der Übertragung einer Abfindungsbrennerei Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 2304 A, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 2304 B Frage des Abg. Härzschel: Verdopplung des Arbeitnehmerfreibetrages Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2304 C, D Härzschel (CDU/CSU) 2304 D Dr. Jobst (CDU/CSU) 2304 D Frage des Abg. Härzschel: Lohnsteuerbelastung des Durchschnittseinkommens der Arbeitnehmer Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2305 A, B Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 2305 A, B Frage des Abg. Dr. Haack: Umsatzsteuerfreiheit für die Kosten der Beförderung der Schüler Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2305 C Dasch (CDU/CSU) 2305 D Frage des Abg. Dr. Sprung: Mehrwertsteuersatz für Krankenbeförderung durch private Unternehmen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2305 D Fragen des Abg. Geldner: Förderungsmittel des Bundes für die bayerische Làndwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 2306 A, C, D, 2307 A, B, C, 2308 A, B Geldner (FDP) 2306 B, 2307 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2306 C, 2308 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 2306 D Dasch (CDU/CSU) . . . 2307 A, 2308 A Schröder (Sellstedt) (CDU/CSU) . . 2307 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 2307 C Frage des Abg. Dasch: Vergabe von Darlehen für landwirtschaftliche Betriebe durch die Landwirtschaftliche Rentenbank in Frankfurt Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2308 C, D Dasch (CDU/CSU) 2308 D Frage des Abg. Dasch: Errichtung eines Hühnergroßbetriebs in Belgien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 2309 A, B, C Dasch (CDU/CSU) 2309 B, C Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 2309 C Fragen des Abg. Jung: Berichte über die Auflösung des Instituts für landwirtschaftliche Bauforschung in Völkenrode Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2309 D, 2310 A Frage des Abg. Werner: Ausbildung von israelischen Soldaten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2310 B Frage des Abg. Niegel: Zurückstellung von Wehrpflichtigen, die einen Vorkurs an einer Ingenieurschule besuchen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2310 B, C, D, 2311 A Niegel (CDU/CSU) . 2310 C, D Dasch (CDU/CSU) 2311 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 2311 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher und wohnungsrechtlicher Vorschriften (SPD, FDP) (Drucksache V1/159); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/577) — Zweite und dritte Beratung — 2311 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1970 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften (Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz) (Drucksache VI/329); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/604) — Zweite und dritte Beratung — 2311 D Entwurf eines Verwaltungskostengesetzes (Drucksache VI/330) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/605) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2312 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Speiseessig) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/429) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/631) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 2312 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. November 1968 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik über die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen, welche von den italienischen Trägern der Krankenversicherung in Italien an Familienangehörige in der Bundesrepublik Deutschland versicherter italienischer Arbeitnehmer gewährt wurden, durch die deutschen zuständigen Träger der Krankenversicherung (Drucksache VI/484) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/629) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2312 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/307); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/636) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2313 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. November 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien über den Luftverkehr (Drucksache VI/308) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/637) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2313 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes und anderer Vorschriften (Drucksache VI/614) — Erste Beratung — Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2313 C, 2321 B Wohlrabe (CDU/CSU) 2315 C Löffler (SPD) . . . . . . . . 2318 A Borm (FDP) . . . . . . . . 2319 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung sozialer Hilfsdienste (Abg. Horten, Frau Schroeder [Detmold], Frau Stommel, Maucher und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/485) — Erste Beratung — Horten (CDU/CSU) . . . . . . . 2321 D Frau Eilers (SPD) . . . . . . . 2323 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . • 2324 D Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 2325 D Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache VI/544) — Erste Beratung — Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2326 D, 2330 A Haar (Stuttgart) (SPD) . . . . . . 2328 C Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 2332 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 2332 C Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2333 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (Drucksache VI/578) — Erste Beratung — . . 2334 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr (Drucksache VI/611) — Erste Beratung — . . . . . . . . 2334 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Dreizehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/640) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Berichts über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Rentenanpassungsbericht 1970) nebst dem Gutachten des Sozialbeirats zu den Rentenanpassungen 1971 und zu den langfristigen Vorausberechnungen sowie einer Anlage hierzu (Drucksache VI/581) . . . 2334 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1970 Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung und der Bundesvermögensrechnung für das Haushaltsjahr 1967 (Drucksache VI/559) . . . . . . . . . . . 2335 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Verlängerung der in Artikel 7 Absatz 1 C) der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs mit Lebendvieh vorgesehenen Frist (Drucksachen VI/288, VI/623) 2335 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Einführung gemeinsamer Regeln für den Pendelverkehr mit Kraftomnibussen zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksachen VI/371, VI/634) . . . . 2335 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/70 — Zollkontingent für Bananen) und die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/70 — Tomaten und getrocknete Pflaumen) (Drucksachen VI/98, VI/478, VI/628) 2335 B Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit (Drucksache VI/645) — Erste Beratung — . . . 2335 C Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. mittelfristige Finanzplanung (Ausbau und Neubau von Hochschulen) (Drucksache VI/425) Dr. Gölter (CDU/CSU) 2335 D Raffert (SPD) 2337 D Dr. Martin (CDU/CSU) . 2339 C, 2348 D Moersch (FDP) . . . . 2341 B, 2351 A Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 2344 B, 2350 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 2345 D, 2352 A Dr. Lohmar (SPD) 2347 B Nächste Sitzung 2353 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2355 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) betr. Berechnung des Erholungsurlaubs der Bundesbeamten nach Arbeitstagen . . . 2355 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Luda betr. Folgerunrungen der Bundesregierung aus dem Ansteigen der Nahrungsmittelpreise . . 2355 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dröscher betr. Antrag eines Unteroffiziers bezüglich des Baus eines Eigenheimes 2356 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1970 2297 45. Sitzung Bonn, den 22. April 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 44. Sitzung, Seite 2270 A, letzte Zeile, statt „Arbeitsfähiger": „Arbeitsunfähiger" ; Seite 2270 B, Zeile 16, statt „verkürzen": „schneller 'durchführen lassen". Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Ahrens **) 24. 4. Alber **) 24. 4. von Alten-Nordheim 24. 4. Amrehn **) 24. 4. Dr. Artzinger *) 24. 4. Bals **) 24. 4. Bauer (Würzburg) **) 24. 4. Behrendt *) 25. 4. Berlin 4. 5. Dr. Birrenbach 8. 5. Blumenfeld **) 24. 4. von Bockelberg 26. 4. Dr. Böhme 26. 4. Burgemeister 30. 4. Corterier 27. 4. Damm 25. 4. Dichgans 22. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus **) 24. 4. Dr. Dittrich *) 25. 4. Draeger SS) 24. 4. Dröscher *) 22. 4. Frau Dr. Elsner 22. 4. Engelsberger 25. 4. Faller *) 24.4. Flämig 22. 4. Fritsch **) 24. 4. Gottesleben 8. 5. Graaff 24. 4. Haase (Kellinghusen) **) 24. 4. Hauck 24. 4. Frau Herklotz **) 24. 4. Dr. Hermesdorf (Schleiden) **) 24. 4. Hösl 24. 4. Dr. Hubrig 22. 4. Dr. Jaeger 22. 4. Dr. Kiesinger 22. 4. Frau Klee **) 24. 4. Dr. Kliesing **) 24. 4. Klinker *) 24. 4. Köppler 22. 4. Konrad 28. 4. Frau Krappe 24. 4. Dr. Kreile 24. 4. Kriedemann *) 24. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 22. 4. Lemmrich **) 24. 4. Lenze (Attendorn) **) 24. 4. Maibaum 25. 4. Memmel *) 24. 4. Müller (Aachen-Land) *) 24. 4. Dr. Müller (München) **) 24. 4. Müller (Niederfischbach) 22. 4. *) Für Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments *5) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Remscheid) 22. 4. Frau Dr. Orth *) 23. 4. Pieroth 22.4. Pöhler **) 24. 4. Rasner 22. 4. Richarts *) 22. 4. Richter SS) 24. 4. Dr. Rinderspacher **) 24. 4. Roser St) 24. 4. Dr. Rutschke **) 24. 4. Frau Schlei 24. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) **) 24. 4. Schmidt (Würgendorf) **) 24. 4. Dr. Schulz (Berlin) **) 24. 4. Seefeld 26. 4. Sieglerschmidt **) 24. 4. Steiner 26. 4. Frau Dr. Walz **) 24. 4. b) Urlaubsanträge Schneider (Königswinter) 30. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 22. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI/635 Frage A 23) : Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung über den Erholungsurlaub für Beamte entsprechend den Vereinbarungen mit den Tarifpartnern im öffentlichen Dienst rückwirkend zum 1. Januar 1970 dahin gehend zu ändern, daß der Erholungsurlaub der Bundesbeamten nicht mehr nach Werktagen, sondern nach Arbeitstagen berechnet wird? Die Bundesregierung beabsichtigt, die Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst mit Wirkung vom 1. Januar 1970 dahin zu ändern, daß der Erholungsurlaub nach Arbeitstagen berechnet wird. Zur Zeit wird der Entwurf einer entsprechenden Änderungsverordnung mit den Ressorts erörtert. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 22. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Luda (Drucksache VI/635 Frage A 47): 2356 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1970 Welche Folgerungen beabsichtigt die Bundesregierung aus der Mitteilung des Bundesernährungsministeriums zu ziehen, wonach die Nahrungsmittelpreise im März gegenüber dem Vormonat um 0,4 % gestiegen sind und somit der von der Bundesregierung für den Sektor der Nahrungsmittelpreise erwartete Ausgleich für die Preiserhöhungen im gewerblichen Sektor offenbar ausbleibt? Im Agrarbereich konnte eine Auswirkung der Aufwertung wegen der Übergangsregelung bei Agrarerzeugnissen erst ab 1. Januar 1970 eintreten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Auswirkungen erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung am Markt wirksam werden können, da die Ernährungswirtschaft, insbesondere in der Be- und Verarbeitung, zum Teil noch alte Bestände verwertet. Überdies muß gefragt werden, was geschehen wäre, wenn angesichts der Kostensteigerung auch im Ernährungsgewerbe, außer für Rohstoffkosten, und angesichts der kräftig steigenden Nachfrage die Aufwertung unterblieben wäre. Der Anstieg der Nahrungsmittelpreise im März 1970 gegenüber dem Vormonat um 0,4 % ist genau so groß wie zur gleichen Zeit des Vorjahres (Teilindex Nahrungsmittel März 1969 mit 112.5 um 0,4 % höher als im Februar 1969). Veranlaßt ist die Preiserhöhung insbesondere durch die Saisonwaren um 1,8 % (davon allein bei Frischobst um 12,2 %). Bei dem lang anhaltenden Winterwetter ist das auch nicht überraschend. Um der Preisentwicklung entgegenzuwirken, die sich bereits vor Monaten abzeichnete, sind verschiedene Maßnahmen getroffen worden. So z. B. 1. die Eröffnung mengen- und wertmäßig unbegrenzter Einfuhrmöglichkeiten für Kartoffeln im Oktober 1969; dabei wurde die Sperre für .Spätkartoffeln vom 30. April auf den 31. Mai 1970 verlängert, 2. Zollaussetzung für Speisekartoffeln gegenüber Drittländern vom Dezember 1969 — Ende April 1970, 3. die Abschöpfung bei der Einfuhr von Schweinen war 5 Monate lang um 50 % ermäßigt — lediglich mit Ausnahme von 3 Wochen im März, 4. Senkung des Preises für 1 Liter Markenmilch um 4 Pfennig ab 1. April 1970, 5. größerer Wettbewerb bei Milcherzeugnissen durch Wegfall der Einzugs-und Absatzgebiete ab 1. April 1970 und 6. werden weiterhin Verkäufe von Weizen und Roggen aus Interventionsbeständen vorgenommen. Auf Grund der allgemeinen Entwicklung im Agrarbereich ist zu erwarten, daß sich die Preissteigerungen in den nächsten Wochen nicht in dem Maß fortsetzen werden. Die lebhafte Nachfrage der Verbraucher wird bei dieser Konjunkturlage aber auch in den nächsten Monaten noch anhalten und daher kaum Preisermäßigungen erzwingen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/635 Fragen A 55 und 56) : Wie beurteilt die Bundesregierung es, wenn eine Stammdienststelle der Luftwaffe einem Unteroffizier, der zu heiraten und ein Eigenheim zu bauen beabsichtigt, zur Begründung der Ablehnung seines Antrags auf Unterstützung seines Versorgungsgesuchs u. a. mitteilt, „es steht in diesem Fall nicht so sehr das Bekenntnis zum treuen Dienen im Vordergrund, als vielmehr vorrangig die Befriedigung persönlicher Bedurfnisse . . ."? Hatte diese Stammdienststelle der Luftwaffe Bundestagsabgeordnete im Auge, wenn sie in ihrer Begründung außerdem anführte, „ . . es ist nicht immer verständlich, daß solchen Anträgen noch Hilfestellung von Investitionen und Einrichtungen außerhalb der Bundeswehr gewährt wird, . . . für sie ist offenbar das Wohlergehen des einzelnen wichtig, aber die Durchführung des der Bundeswehr gegebenen Auftrages von geringer Bedeutung"? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Pflicht des Soldaten zum treuen Dienen (§ 7 des Soldatengesetzes) keineswegs die Wahrnehmung persönlicher Belange durch den Soldaten ausschließt. Neben den in der Wehrbeschwerdeordnung geregelten Rechtsbehelfen hat der Soldat vielmehr das Recht, sich mit persönlichen Anliegen unmittelbar an die Volksvertretung (Artikel 17 des Grundgesetzes), den Wehrbeauftragten (§ 7 des Wehrbeauftragten-Gesetzes), einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Berufsverbände (Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes) und z. B. an kirchliche Institutionen zu wenden. Dem Soldaten ist auch nicht verwehrt, seine Anliegen gleichzeitig mehreren Stellen vorzutragen, wenn er sich hiervon besondere Aussicht auf Erfolg verspricht. Nachteile dürfen ihm hieraus nicht erwachsen, Vorwürfe gegen ihn nicht erhoben werden. Abschlägige Bescheide auf Anträge und Gesuche bedürfen einer sachlichen Begründung, die dem Soldaten in seinem besonderen Falle die Entscheidung verständlich macht. Die Begründung der Ablehnung eines Versetzungsgesuches durch die Stammdienststelle der Luftwaffe in der in der Frage gekennzeichneten Art ist zu beanstanden. Die Dienststelle ist hierüber belehrt worden. Ich habe im übrigen aus dem abschlägigen Bescheid auf das Versetzungsgesuch, der mir im Wortlaut vorlag, nicht den Eindruck gewonnen, daß die Stammdienststelle der Luftwaffe Bundestagsabgeordnete im Auge hatte, wenn sie die Einflußnahme von Institutionen und Einrichtungen außerhalb der Bundeswehr auf die Maßnahmen der Personalführung erwähnte.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt. Damit sind wir am Ende Ihres Geschäftsbereichs, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan, und auch am Ende der Fragestunde. Ich danke Ihnen für die Beantwortung, Herr Staatssekretär.
    Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, darf ich darauf aufmerksam machen, daß Punkt 11 — Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. mittelfristige Finanzplanung (Ausbau und Neubau von Hochschulen) — heute nachmittag um 15 Uhr aufgerufen wird, da der 'zuständige Wissenschaftsminister vormittags noch in Berlin Verpflichtungen wahrzunehmen hat.
    Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher und wohnungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache VI/159 —
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (14. Ausschuß)

    — Drucksache VI/577 — Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt

    (München)

    Abgeordneter Geisenhofer

    (Erste Beratung 26. Sitzung)

    Ich danke den Berichterstattern für die Vorlage des Berichts. Werden zusätzliche Ausführungen gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Wir treten in die Aussprache ein. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Die Aussprache ist geschlossen.
    Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer Art. 1 bis 4 sowie Einleitung und Überschrift zustimmt, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Wir sind am Ende der zweiten Beratung. Ich rufe auf die
    dritte Beratung.
    Wird idas Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Wir kommen zur Abstimmung in dritter Beratung. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Eine Gegenstimme, eine Enthaltung, im übrigen einstimmig angenommen.
    Wir müssen dann noch über den Antrag des Ausschusses abstimmen. Sie finden ihn in der Drucksache VI/577 unter Buchstabe B Nr. 2. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von dier Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften (KostenermächtigungsÄnderungsgesetz)

    — Drucksache VI/329 —
    Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

    — Drucksache VI/604 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schneider

    (Nürnberg)


    (Erste Beratung 30. Sitzung)

    Ich darf den Berichterstattern danken. Wünschen die Berichterstatter das Wort zur Ergänzung? — Das ist nicht der Fall.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort begehrt? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe zur Abstimmung die Artikel 1, 2, 3, 3 a, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 14 a, 14 b, 14 c, 14 d, 15, 16, 13, 18, 19, 20, 21, 22, 22 a, 23, 24 bis 30, 31, 32 auf. Wird



    Präsident von Hassel
    dazu im einzelnen das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich gleichzeitig Einleitung und Überschrift .auf. Wer dem Gesetz Art. 1 bis 32, Einleitung und Überschrift, in zweiter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Wer diesem Gesetz in der dritten Beratung seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Wir haben dann noch über den Antrag des Ausschusses unter Ziffer 2 abzustimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Verwaltungskostengesetzes (VwKostG)

    — Drucksache VI/330 —
    Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

    — Drucksache VI/605 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schneider (Nürnberg)


    (Erste Beratung 30. Sitzung)

    Zunächst auch hier der Dank an die Berichterstatter. Wünchen diese zur Ergänzung das Wort? — Das ist nicht der Fall.
    Ich eröffne die zweite Lesung. Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die zweite Lesung. Ich rufe die §§ 1 bis 26 auf. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich rufe auch Einleitung und Überschrift auf. Wer diesem Gesetz, §§ 1 bis 25, Einleitung und Überschrift, seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Wir kommen dann zur
    dritten Beratung.
    Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die dritte Beratung. Ich rufe die Schlußabstimmung auf. Wer dem Gesetz insgesamt zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Wir haben dann über den Antrag des Ausschusses unter Ziffer 2 abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
    tionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten
    Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Speiseessig)

    — Drucksache VI/429 —
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß)

    — Drucksache VI/631 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Freiwald (Erste Beratung 36. Sitzung)

    Ich danke dem Berichterstatter. Ich kann mir nicht vorstellen, daß zu Speiseessig noch das Wort gewünscht wird. — Das ist tatsächlich nicht der Fall.
    Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort begehrt? — Das ist nicht der Fall.
    Wir kommen zur Abstimmung über die §§ 1 bis 4 sowie Einleitung und Überschrift des Gesetzes. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe die
    dritte Beratung
    auf. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung.
    Wir stimmen in dritter Beratung über dieses Gesetz ab. Wer zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. -- Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
    Zweite Beratung und Schlußabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. November 1968 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik über die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen, welche von den italienischen Trägern der Krankenversicherung in Italien an Familienangehörige in der Bundesrepublik Deutschland versicherter italienischer Arbeitnehmer gewährt wurden, durch die deutschen zuständigen Träger der Krankenversicherung
    — Drucksache VI/484 —
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß)

    — Drucksache VI/629 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Becker (Pirmasens)


    (Erste Beratung 39. Sitzung)

    Zunächst einen Dank an den Herrn Berichterstatter. Wünscht dieser noch das Wort zur Ergänzung? — Das ist nicht der Fall.
    Ich eröffne die Aussprache in der zweiten Beratung. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
    Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung, gleichzeitig Schlußabstimmung. Wer den Art. 1 bis 3 sowie Einleitung und Überschrift dieses Ge-



    Präsident von Hassel
    setzes in der Schlußabstimmung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
    Zweite Beratung und Schlußabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus
    — Drucksache VI/307 —
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (13. Ausschuß)

    — Drucksache VI/636 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Mursch (Soltau-Harburg)


    (Erste Beratung 33. Sitzung)

    Ich danke dem Berichterstatter. Begehrt dieser noch das Wort dazu? — Das ist nicht der Fall.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
    Wir kommen in zweiter Beratung und damit in der Schlußabstimmung zur Verabschiedung dieses Ratifizierungsgesetzes. Wer den Art. 1 und 2 sowie Einleitung und Überschrift zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Verehrter Herr Kollege Klepsch, das Konditionstraining am früheren Morgen würde uns allen guttun.

    (Abg. Dr. Klepsch: Ich wollte mich der Stimme enthalten, Herr Präsident! — Heiterkeit.)

    — Sie wollten sich der Stimme enthalten? — Also eine Enthaltung des Herrn Klepsch. Meine verehrten Damen und Herren, damit ist dieses Gesetz bei einer Enthaltung angenommen.
    Wir kommen nun zu einem ähnlichen Gesetz, Punkt 8 der Tagesordnung:
    Zweite Beratung und Schlußabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. November 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien über den Luftverkehr
    — Drucksache VI/308 —
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (13. Ausschuß)

    — Drucksache VI/637 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Mursch (Soltau-Harburg) (Erste Beratung 33. Sitzung)
    Ich danke dem Berichterstatter und darf fragen, ob er mündlich ergänzen will. — Das ist nicht der Fall.
    Wir kommen zur zweiten Beratung, gleichzeitig Schlußberatung. — Das Wort wird nicht begehrt.
    Wir stimmen in zweiter Beratung und gleichzeitig in der Schlußabstimmung über Art. 1 und 2 sowie Einleitung und Überschrift des Gesetzes ab. Wer zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe nunmehr Punkt 9 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes und anderer Vorschriften
    — Drucksache VI/614 —
    Die Vorlage auf Drucksache VI/614 liegt Ihnen vor.
    Zur Begründung hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft, Herr Dr. Arndt, das Wort.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! MeineDamen und Herren! Im Februar hat der Senat von Berlin seinen jährlichen Bericht über die Lage der Berliner Wirtschaft und die Maßnahmen zu ihrer Weiterentwicklung vorgelegt. Es ist der achte Bericht der Reihe.
Ich darf aus dem Anfang dieses Berichts zitieren, daß der Senat von Berlin die Lage .der Stadt auf ökonomischem Gebiet wie folgt einschätzt. Erstens wird gesagt, daß Berlin im vergangenen Jahr erstmals seit 1965 das Wachstumstempo der Bundesrepublik erreicht habe. Damit konnte das Minimalziel der Berliner Wirtschaftspolitik, nämlich gleich starkes Wachstum wie in Westdeutschland, realisiert werden.
Zweitens zeige, meint der Berliner Senat, das wirtschaftliche Ergebnis des Jahres 1969, daß die- Leistungsfähigkeit der Berliner Wirtschaft, wie er sagt, „im 21. Jahr nach ,der Teilung und Abtrennung der Stadt von ihrem natürlichen Hinterland" ungebrochen ist. Er betont weiter, daß sich gleichzeitig die ausschlaggebende Bedeutung der Wirtschaftsentwicklung im Bundesgebiet für 'die Wirtschaftsentwicklung in Berlin erneut dokumentiert habe. Er sagt wörtlich:
Eine erfolgreiche Wachstumspolitik der Bundesregierung erweist sich noch immer als zugleich beste Wirtschaftspolitik für Berlin.
Der Senat begrüßt, daß infolge dieses starken Wachstums auch die Entwicklungschancen der Stadt für die kommenden Jahre günstiger einzuschätzen sind. Denn mit hohen Investitionen läßt sich die Kapazitätsgrenze und das Produktionspotential weiter und rascher verändern, als es in Rezessionszeiten der Fall sein kann. Er betontweiterhin, daß das Produktionsergebnis je Erwerbstätigen, d. h. die Produktivität, sich 1969 wie auch in vielen Jahren zuvor 'günstig und stärker als im übrigen Bundesgebiet entwickelt habe.
Meine Damen und Herren, die gleiche Kette von Aussagen faßt die Berliner Industrie- und Handels-



Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Arndt
kammer in ihrem Geschäftsbericht für 1969 in einem einleitenden Satz wie folgt zusammen: „WestBerlins Zukunft ist gesichert."Einzeldaten und Gesamturteil sind das Ergebnis vieler Kräfte, die in den letzten Jahren in Berlin, an verschiedenen Plätzen des Bundesgebiets und auch shier in Bonn an dieser Entwicklung mittgewirkt haben.
Berlin ist ein Sonderfall der regionalen Wirtschaftspolitik; denn Berlin gehört zum Rechts- und Wirtschaftssystem des ,Bundes, es fühlt sich ihm zugehörig, und wir fühlen uns ihm zugehörig. Diese regionale Wirtschaftsförderung kann nur dann funktionieren, wenn die Menschen an Ort und Stelle initiativ werden. Es ist ein Irrglaube, daß von einer allmächtigen oder auch nur halbmächtigen Zentrale aus das Leben an Ort und Stelle geregelt werden unid eine gesunde Basis gefunden werden kann.
Ich darf mir in diesem Zusammenhang für die Bundesregierung das Wort erlauben, daß die Berliner Wirtschaftspolitik und die Berliner Wirtschaft, wie beide Berichte zeigen, in guten Händen sind. Sie sind in den Händen von Menschen, die Erfolge erreichen können und die gleichzeitig ihre Erfolge zu würdigen wissen.
Selbstverständlich ist die Initiative an Ort und Stelle in Berlin durch einen allgemeinen Ausgleich von Standortnachteilen nötig. Das ist der Sinn des Präferenzsystems des Bundes für Berlin. Dieses Präferenzsystem ist organisch gewachsen. Es hat sich verbessert, an einzelnen Punkten erfuhr es auch Einschränkungen. Wir sind zur Zeit wieder im Stadium einer erneuten Korrektur dieses Präferenzsystems, nachdem ein erster Anlauf vor einem Jahr der Zeitknappheit zum Opfer gefallen ist.
Die Bundesregierung legt Ihnen, versehen mit einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates, die Novelle zur Änderung des Berlinhilfegesetzes vor. Diese Novelle hat folgende Schwerpunkte:
Erstens. Die bisher nicht durch eine Umsatzpräferenz geförderten Innenumsätze von Konzernen werden in Zukunft ebenfalls Absatzpräferenzen unterliegen. Damit wird eine Ungerechtigkeit beseitigt, ein Nachteil für die Berliner Teile von Konzernbetrieben aufgehoben. Darüber hinaus hoffen wir, damit das Eigengewicht der Berliner Fertigungsstätten großer Unternehmenszusammenschlüsse nicht nur in der Produktion, sondern auch in der Führung der Konzerne zu stärken.
Zweitens. Dienstleistungen, die bisher durch Absatzpräferenzen nicht oder nur sehr rudimentär gefördert waren, werden in Zukunft in die Präferenz einbezogen. Dies findet eine ausdrückliche Stütze in den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Beraterkommission des Berliner Senats. Sie empfahl, mit der Diskriminierung der Dienstleistungen in einem ehemaligen Dienstleistungs- und Kulturzentrum wie Berlin aufzuhören und dies in Form einer Open-EndListe zu tun, in die jeweils für förderungswürdig anerkannte Dienstleistungen im einfachen Verwaltungsverfahren hinzugenommen werden können.
Wenn die Bundesregierung hier einen Vorschlag unterbreitet, der hinter den Empfehlungen dieser Kommission zurückbleibt, dann deshalb, weil die Hoheit des Deutschen Bundestages und des Deutschen Bundesrates bei der Steuergesetzgebung voll erhalten bleiben soll. Statt dessen hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat derartige Dienstleistungen im Gesetz vorgeschlagen. Bei ihnen erscheint eine Einbeziehung in die Präferenz ohne Gefahr von Mißbräuchen schon heute als möglich. Die Bundesregierung will nicht ausschließen, daß bei künftigen Novellierungen diese Liste verändert wird.
Im einzelnen handelt es sich u. a. um folgende Dienstleistungen:
Erstens. Die technische und wirtschaftliche Beratung und Planung für Anlagen, einschließlich der Anfertigung von Konstruktions-, Kalkulations- und Betriebsunterlagen, also Industrieberatung, Anlagenberatung, sogenanntes Consulting.
Zweitens. Die Überlassung von gewerblichen Verfahren, Erfahrungen und Datenverarbeitungsprogrammen, die in Berlin-West entwickelt oder gewonnen worden sind, die sogenannte Software der EDV. Damit sollen in Berlin, der Stätte von Universitäten und Hochschulen, also eines guten und zahlreichen wissenschaftlichen Nachwuchses, entsprechende Produktionen entwickelt werden.
Drittens. Die Datenverarbeitung selbst.
Viertens. Förderung für Graphik und Werbung, d. h. für die Überlassung von in Berlin selbst hergestellten Entwürfen für Werbezwecke, Modellskizzen und Modefotografie.
Fünftens. Die unmittelbar mit dem Betrieb Berliner Film- und Fernsehateliers verbundenen Leistungen für die Herstellung von Bild- und Tonträgern.
Sechstens. Die Überlassung von Vorabdruck- und Nachdruckrechten.
Das ist ein großer Schritt nach vorn in ein für die steuerliche Präferenzierung noch unerforschtes Gebiet. Wir hoffen, daß die leichte Erosion, die wir in den letzten zwanzig Jahren bei diesen für Berlin so wichtigen Berufen zu beobachten glaubten, damit nicht nur zum Stoppen gebracht werden kann, sondern daß es auch hier zu einem starken Wachstum kommen wird.
Schließlich enthält die Novelle einen Vorschlag zur Beschlußfassung, der an eine langjährige Kritik an
dem bisherigen System der Absatzpräferenzen anknüpft. Wir haben in Berlin eine umsatzbezogene Form der Absatzsubventionen. Es ist verschiedentlich — und auch von diesem Hohen Hause — gefordert worden zu überlegen, ob man diese Präferenzen nicht stärker auf den Berliner Anteil am Gesamtumsatz fixieren könnte.
Die Bundesregierung legt dazu eine Vorlage vor, die wie bisher von einer Normalpräferenz für alle diejenigen ausgeht, die keine Anträge auf eine höhere Präferenz auf Grund ihres hohen - Wertschöpfungsanteils in Berlin stellen werden. Diese Normalpräferenz erhöht sich von 4,2 auf 4,5 %.



Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Arndt
Darüber hinaus enthält sie die Möglichkeit, auf Antrag bei Wertschöpfungsquoten von 50 bis 65 % eine höhere Präferenz — von 5 % des Umsatzes — zu bekommen. Über, 65 % gibt es eine Präferenz von 6 % des Umsatzes. Dementsprechend gäbe es auch Abschläge von der Normalpräferenz für Unternehmen mit einer sehr geringen Wertschöpfungsquote, also von weniger als 10 %. Dabei wird eine Fünfjahresfrist eingeräumt, innerhalb der sich diese Betriebe entsprechend anpassen können.
Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages hatte im Jahre 1967 die Bundesregierung aufgefordert, sich in dieser Richtung etwas zu überlegen. Im Laufe dieser Untersuchungen haben sich eine Menge Widerstände ergeben. Sie liefen im wesentlichen darauf hinaus, ein derartiges System sei zwar richtiger, aber unpraktikabel. Was Ihnen die Bundesregierung jetzt vorlegt, ist kein System der reinen Wertschöpfungspräferenz — ein System, wie es vielleicht langfristig für die Förderung der Berliner Wirtschaft ein Maximum an Effekt hätte. Es ist aber auch nicht mehr das alte System der allein absatzbezogenen Präferenz und damit der Diskriminierung des großen Teils der mittelständischen und stark wertschöpfungsbezogenen Wirtschaft in Berlin. Es ist vielleicht der Versuch, eine Reform in einem ersten wichtigen Schritt einzuleiten. Deshalb die Gewährung von Zusatzpräferenzen für Unternehmen mit einer hohen Wertschöpfungsquote. Wir hoffen, daß von dieser Möglichkeit nach der Beschlußfassung Gebrauch gemacht werden wird. Wir hoffen, mit diesem System neue praxisbezogene Erfahrungen in der Förderung Berlins zu erlangen.
Als letztes enthält die Vorlage eine Neuregelung der steuerlichen Arbeitnehmerförderung, die Ablösung des bisherigen Systems einer Kombination aus genereller Lohnsteuerermäßigung um 30 % und entsprechenden Arbeitnehmerprämien für diejenigen, denen die Steuerprogression nicht in dem Maße zugute kommen kann. Hier ist auf Initiative der Berliner Gewerkschaften und der Berliner Industrie- und Handelskammer, unterstützt durch den Berliner Senat, die Bundesregierung zu dem Ihnen vorliegenden Vorschlag gekommen. Die bisherige Kombination wird ersetzt durch eine generelle Förderung von 8 %, gemessen an Lohn und Gehalt. Diese Zulage von 8 %, steuer- und einkommensneutral, wird auch bei geringfügigen Unterbrechungen der Arbeit durch Urlaub, durch Krankheit, durch Besuch von Fortbildungsstätten gewährt. Dies ist eine sozial gerechtere Lösung. Mit dieser Lösung wird zugleich ein weiterer Schritt zur Beseitigung der Arbeiterknappheit in Berlin getan. Diese Arbeitnehmerpräferenz soll freilich — so erlaubt sich die Bundesregierung vorzuschlagen — erst ab 1. Januar 1971 gelten. Bereits rückwirkend zum 1. Januar 1970 wird dagegen eine Kinderzulage von 22 DM je Kind an Berliner Arbeitnehmer gewährt.
Das sind .die Schwerpunkte der Novelle. Diese Vorlage ist erstens wachstumsbezogen, zweitens sozial gerecht und dient drittens der Förderung der mittelständischen Wirtschaft in Berlin. Für diese Summe an wichtigen Ergänzungen und Verbesserungen kann man sich erlauben, das Wort „Reformwerk" zu verwenden. Als ein Reformwerk hat es die Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers 'der Finanzen auch nicht mehr „Berlin-Hilfegesetz" nennen wollen, sondern „Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft" : Kein Akt der Hilfe, kein Akt der Karitas für 'die Menschen in Berlin, sondern Förderung eines wirtschaftlichen Zentrums. Förderung eines Zentrums, das nicht nur für die Menschen in Berlin selbst von Wichtigkeit ist, sondern an dessen ökonomischem Gedeihen auch die übrige Bundesrepublik ein eminentes Interesse hat. Berlin ist nach wie vor die größte Industriestadt Europas, in Berlin hat ein Unternehmen sein „zweites Bein". Die Beratung dieses Gesetzes im heutigen Zeitpunkt ist ein Zeichen dafür, daß diese Stadt nicht nur zum Bund steht, isondern 'daß nach wie vor und stärker als zuvor auch der Bund zu Berlin steht.
Die Bundesregierung wird das Hohe Haus und wird die Ausschüsse des Hohen Hauses bei der Beratung nach Kräften unterstützen.

(Beifall bei den 'Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke für die Begründung der Vorlage.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Wohlrabe. Für ihn sind 15 Minuten angemeldet worden.